Mit k. k. allergnä=
digster Freiheit
Wien.
Vor wenigen Tagen ist nachstehendes
Patent erschienen:
Wir Franz der Zweyte ꝛc. ꝛc.
Damit in den Fällen, wo Güterbesitzer
über die Ablösung der Giebigkeiten mit
Unterthanen Verträge schliessen, oder zu
dem Gute gehörige Gründe und andere
Theile veräussern, bey solchen Gütern,
auf welche einem Dritten Rechte zustehen,
diese nicht verletzet, zugleich die
Untertha=
nen nicht zu Schaden gebracht werden
mö=
gen, das öffentliche Zutrauen aber, im
allgemeinen, desto sicherer aufrecht
erhal=
ten werde, haben Wir folgende
Vorsich=
ten für nöthig erkannt, und verordnen:
§. 1. Jeder Vertrag, wodurch ein
Guts=
besitzer seinen Unterthanen die Entrichtung
ber üblichen Personal=und Natural=Gie=
bigkeiten, gegen Erlag eines Geldbetrags,
auf immerwährende Zeiten erläßt, oder
wodurch sämmtliche Grundstücke, ein
Mayerhof oder andere beträchtliche
Be=
standtheile der Herrschaft, an die
Unter=
thanen vertheilt werden, hat zwar von
dem Tage seiner Errichtung, jedoch nur
in dem Falle seine gültige Wirkung, wenn
er von dem Kreisamte bestätiget wird.
§. 2. Es muß daher jedesmahl
unum=
gänglich bey dem Kreisamte die
Bestäti=
gung angesucht, dem Ansuchen aber ein
Auszug aus der Landtafel beygelegt
wer=
den, woraus erhelle, ob das Gut, von
welchem ein Bestandtheil veräussert
wer=
den soll, mit einem wie immer
beschaffe=
nen Fideikommiß=Lehn=oder anderem
Bande behaftet, auch ob, und wie es mit
Schulden belastet sey.
§. 3. Zeigt sich daraus, daß ein
sol=
ches Gut, mit welchem die Veränderung
vorgehen soll, allodial und zugleich
schul=
denfrey ist, so hat das Kreisamt die
An=
weisung bloß auf die innere Beschaffenheit
des Vertrages Rücksicht zu nehmen, be=
sonders aber: ob er deutlich, der Fassung
des Unterthans angemessen, und auf eine
unzweydeutige Art aufgesetzt ist; ob er
keine Gesetzwidrigkeiten enthält, und ob
er der Aufrechthaltung des Unterthans
zu=
sagt. Wo diese Eigenschaften nicht
be=
merket werden, ist nach vorhergegangener
Verbesserung der Gebrechen, wo sie aber
zusammen treffen, ohne allen Anstand, die
Bestätigung zu ertheilen.
§. 4. Wenn aber der beygebrachte
Land=
tafel=Auszug zeiget, daß das Gut mit
ir=
gend einem Bande oder einer Last
behaf=
tet ist, welche damit frey zu schalten,
nicht erlaubet, ist auch von den
Theilneh=
mern und der Behörde die Bewilligung zu
dem abzuschliessenden Vertrage
beyzu=
bringen, und kann das Kreisamt ohne
diese Bewilligung, die Bestätigung nicht
ertheilen.
§. 5. Jst das Gut mit Schulden
bela=
stet, so ist der Vertrag vorläufig durch
das Kreisamt an die Landrechte zu senden.
Diese sind angewiesen denselben
sämmtli=
chen vorgemerkten Gläubigern zu dem
En=
de mitzutheilen, damit sie binnen einer
verhältnißmäßig zu bestimmenden Zeit, die
ihnen sich allenfalls anbiethenden
Einwen=
dungen, und die Erklärung über
dasjeni=
ge, was sie zu ihrer Sicherstellung weiter
für nothwendig halten, den Landrechten
vorlegen, und diese hiernach die
Zuläßig=
keit des Vertrages beurtheilen mögen.
§. 6. Jst bey den Landrechten, mit den
in der bestimmten Zeitfrist mit ihren
Ein=
wendungen und Erklärungen eingetretenen
Gläubigern, die Sache in Güte oder durch
rechtliche Entscheidung abgethan, oder hat
sich keiner deswegen gemeldet, so haben
die Landrechte davon dem Kreisamte die
Anzeige zu machen, damit dieses
hier=
nach, wenn sonst der Vertrag die oben
(§. 3.) bemerkten Eigenschaften besitzet,
ihn bestätige, oder die Bestätigung
ver=
weigere.
§. 7. Die kreisämtliche Bestätigung des
Vertrags hat die Wirkung, daß der
Käu=
fer oder Uebernehmer, dieses Vertrages
wegen, von keinem der auf das Gut
ver=
sicherten Gläubiger oder anderen
Theilha=
ber, angefochten werden kann. Doch vor
erfolgter Bestätigung, hat der Käufer die
Aufmerksamkeit zu tragen, daß er durch
voreilige Auszahlung eines Kaufschillings,
nicht zu Schaden komme.
§. 8. Jst ein solcher Vertrag in gültige
Wirkung gesetzt, so hat das Amt der
Landtafel in den landtäflichen, und das
Rectificatorium in den Rectifications=Bü=
chern, dessen Jnhalt vorzumerken. Ge=
geben ꝛc. Wien den 1. September 1798.
Vermöge Hofdekrets vom 28. August
l. J. haben Se. Maj. beschlossen, daß
die bisher bestandene Vorschrift, bey den
an den Gränzen gegen fremde Staaten,
zum täglichen Verkehr aufgestellten
Zolläm=
tern, vom grossen Schlachtvieh nicht über
5, und vom kleinen Vieh nicht über 10
Stücke, hereinzubringen, auch auf die
ge=
gen Ungarn gelegenen, zum täglichen
Ver=
kehr aufgestellten Gränzämter ausgedehnet
werden soll, und daß diese Einleitung vom
1. Nov. d. J. angefangen, in Ausübung
gesetzt, und dem zu Folge, die Aemter
Hochenegg, Wistmath, Anger und
March=
egg, in Kommerzial=Zollämter
umgestal=
tet, dagegen Lichtenwerth, Zillingdorf,
Brodersdorf und Dürnkrut den
Gränz=
ämtern zum täglichen Verkehr, auf das
strengste gleichgehalten, hiernächst nicht nur
die grössern Viehtriebe, sondern auch
über=
haupt der bedeutendere Warenhandel, in
so weit dieser in dem Zollpatente auf die
Kommerzial=Zollämter gebunden ist, auch
gegen Ungarn auf dieselben beschränkt, je=
doch der Eintritt des grossen
Schlachtvie=
hes sowohl, als des kleinen Viehes, wenn
jenes die Zahl von 5, und dieses die Zahl
von 10 Stücken nicht übersteigt, noch
fort=
an, wie bisher, bey jedem näher gelege=
ren mindern Zollamt zu leichterer
Anschaf=
fung des täglichen, wie auch des
Ge=
werbsbedarfs der Fleischer, gestattet
wer=
den soll. Wien den 4. September 1798.
Den weiteren von dem Treffen bey
Ale=
xandria allhier eingegangenen Nachrichten
zu Folge, hat die Englische Flotte, unter
den Befehlen des Admirals Nelson, am
25. Jul. den Hafen von Syracus
verlas=
sen, um neuerdings die feindliche Flotte
aufzusuchen. Am 1. August gegen Abend,
traf der Englische Admiral, mit seiner
Flotte, bey Abukir ein, wo die
Franzö=
sische Flotte vor Anker und in
Schlachtord=
nung stand. Der Englische Admiral ließ
dieselbe sogleich angreifen, und das Treffen
dauerte, mit kurzen Zwischenräumen von
Ruhe, bis den 3. August. Schon den
ersten Tag, um 10 Uhr Abends, flog das
Französische Admiralschiff, l'Orient, von
120 Kanonen, in die Luft, und die
gan=
ze Besatzung, die aus 1000 Mann bestand,
ging damit zu Grunde. Am folgenden
Tage hatte das Kriegsschiff Timoleon,
von 74 Kanonen, ein gleiches Schicksal.
Endlich wurden 9 andere Schiffe, 2 von
80, und 7 von 74 Kanonen, wie auch
ei=
ne Fregate, von den Engländern erobert.
Zwey andere Schiffe, eines von 80, das
andere von 74 Kanonen, wie auch 2
Fre=
gaten, sind in einem sehr kümmerlichen
Zustande, entkommen, und haben sich,
wie man vermuthet, nach Corfu
geflüch=
tet. Zwey Fregaten und eine Bombardier=
Galliote sind verbrannt worden.
Die Englische Flotte bestand aus 13
Kriegsschiffen und einem Schiffe von 50
Kanonen. Sie hat keines ihrer Schiffe
im Gefechte verloren. An Todten zählt sie
21 〈…〉 und an Verwundeten 677 Mann. Un=
ter den erstern ist ein Kapitain, und unter
den letzteren der Admiral Nelson selbst,
aber seine Wunde ist nicht gefährlich.
Die Französische Flotte, wie aus dem
Angeführten erhellet, bestand aus einem
Schiffe von 120 Kanonen, aus 3 von
80, aus 9 von 74, aus 2 Fregaten von
40, zwey von 36, und einer, von 18
Kanonen, wie auch einer Bombardier=
Galliote.
Auch hatten die Franzosen eine
Bom=
ben=Batterie auf der Spitze von Abukir.
Nach dem Berichte des Französischen
Kommissars, verlor die Französische
Flot=
te an Getödteten, Ertrunkenen und
Ver=
brannten, 5226, und nach der Anzeige des
Königl. Großbritannischen Kommissars,
an Gefangenen, 3705 Mann.
Der Admiral Nelson hat die eroberten
Schiffe nach Gibraltar gesandt, und
blo=
kiret den Hafen von Alexandria, wohin
sich 2 Linienschiffe, (ehemahls
Veneziani=
sche) und alle Transportschiffe geflüchtet
haben.
Der General Bonaparte war, den
letzten Nachrichten zu Folge, in Cairo;
aber seine Armee litt sehr viel von der
Hitze des Landes von der schlechten
Be=
schaffenheit des Wassers, und von den
wiederhohlten Angriffen der Landmiliz.
Nach den aus Konstantinopel
einge=
kommenen Nachrichten hat die Pforte
wi=
der Frankreich förmlich den Krieg
erklä=
ret, wobey der Französische
Geschäftsträ=
ger Russin nach den sieben Thürmen
ge=
bracht, die übrigen Jndividuen der
Fran=
zösischen Nazion zu Pera in Verhaft
ge=
nommen und die Französischen
Kaufmanns=
güter und andere Habschaften mit
Be=
schlag beleget worden sind.
Ausländische Begebenheiten.
Jtalien.
Von der neuen Reforme der
Cisalpi=
nischen Republik, melden Briefe aus
Meiland vom 1. Sept. was folget: „ End=
lich ist der Vorhang aufgezogen. Am 30.
Aug. wurden Briefe von dem hiesigen
Fran=
zös. Bothschafter, Cit. Trouve, und von
dem Französischen Generale, Cit. Brüne,
unterschrieben, an 78 Deputirte und
Mit=
glieder des grossen Raths der
Cisalpini=
schen Republik, und an 38 Mitglieder des
kleinen Raths abgeschickt, worin sie ein=
geladen wurden, sich Abends um 9
Uhr in dem Französischen Gesandtschafts=
Pallaste einzufinden. Da vereinigten sie
sich, und hielten unter einander einen
Rath, welcher bis auf den 31. Aug. früh
um 4 Uhr dauerte. Es ward in
dem=
selben eine neue Constitution für die
Cis=
alpinische Republik verlesen, die aus
Pa=
ris gekommen, und von der, die General
Bonaparte den Cisalpinern gegeben
hat=
te, sehr verschieden ist. Sie macht eine
neue Eintheilung des Landes, in 11
De=
partemente, anstatt der 20, welche jetzt
bestehen, setzt die Zahl der
Volksrepräsen=
tanten, im Verhältnisse mit der kleineren
Anzahl von Departementen, auf 80 in
dem Rath der Jüngern, und auf 40 im
Rath der Alten herab, da die vorige
Con=
stituzion 160 Jüngere und 80 Aeltere
an=
geordnet hatte; endlich enthält diese neue
Konstituzion noch viele wesentliche
Verän=
derungen, wodurch sie sich derjenigen nähert,
welche in der Römischen Republik
einge=
führt worden ist. Von den oben gedachten
Deputirten sollen 22 die Einladung nicht
angenommen, und ihre Stellen sogleich
niedergelegt haben. Am 31. Aug. sah
man in allen Strassen häufige Französische
Patrouillen, und an dem Thore eines jeden
Raths stand ein Französischer Offizier mit
Wache, welcher allen Repräsentanten, die
nicht in ihrem Amte bestätiget waren, den
Eintritt versagte, die andern aber einließ.
Die beyden Räthe hielten dann ihre
Si=
tzungen bey verschlossenen Thüren, und
noch ist die öffentliche Ruhe nicht gestört
worden. Von den 5 Directoren sind 3
verabschiedet.
Fast zu eben der Zeit, da die
Cisalpi=
nische Republik reformiret wurde, ging
etwas ähnliches in der Ligurischen vor
sich. Der Französische Geschäftsträger, Cit.
Belleville, kam den 29. Aug. von
Mei=
land zurück. Am folgenden Tage speiste
er mit den Directoren und den Ministern.
Abends ward, mit Zuziehung einiger
Glie=
der beyder Räthe, eine lange Conferenz
ge=
halten. Am 31. hielt der Rath der Jün=
gern eine geheime Sitzung. Nach
andert=
halb Stunden ward die Sitzung öffentlich,
und der Präsident zeigte an, daß 9
Glie=
der ihre Entlassung angesucht haben. Es
wurde darüber gestimmt, und ihre
Ab=
dankung angenommen. Eben das ging im
Rathe der Alten vor sich, wo 4 Glieder
abdankten. Darauf aber ward
beschlos=
sen, alle übrigen abwesenden Glieder
ein=
zuberufen. Eben so ward beschlossen, daß
die Kommißion der Fünfe, welche die
letz=
ten Kriegsvorgänge untersuchen sollte, und
der Gegenstand der zwischen der
gesetzge=
benden und vollziehenden Macht
eingetre=
tenen Spaltungen war, aufgehoben
wer=
den, und alle ihre Vollmacht in die
Hän=
de des Directoriums übertragen soll. Auf
solche Art siegte die Sache des
Directo=
riums, die von dem Französischen
Mini=
ster beschützet worden war, und ward die
Eintracht zwischen den beyden obersten
Gewalten, wie es scheint, hergestellt. Die
Konstituzion blieb unverändert, und die
öffentliche Ruhe ungestört.
Frankreich.
Das Fest des 18. Fructidor ist am 4.
Sept. von dem Directorium, den beyden
Räthen und dem Publikum, in Paris und
durch ganz Frankreich, auf das
feyerlich=
ste begangen worden, und nun trift man
Anstalten zu dem Feste vom 22. Sept.
das noch weit glänzender ausfallen soll.
Das Directorium hat aus St. Domin=
go die Nachricht erhalten, daß die
Eng=
länder alle Posten, die sie noch auf
die=
ser Jnsel hatten, nun vollends geräumet
haben.
Jm Rathe der 500 am 3. Sept. wurde
ein Sendschreiben des Directoriums über
die Personalsteuer gelesen, in welchem das
Directorium anträgt, diese Steuer zu
ver=
mindern, und den Ueberschuß des davon
berechneten Betrags auf einem anderen
Wege einzubringen. Pison dü Galland
legte ein Organisazions=Gesetz über
denje=
nigen Artikel der Konstituzion vor, wel=
cher eine Entschädigung jedem zusichert,
der sein Eigenthum zum Beßten des
Staa=
tes abtreten muß. Aubert legte den
Vor=
schlag eines Gesetzes über die
Beschwerde=
führungen, im Fall einer
Steuerüberla=
stung, vor. Die Tages Ordnung führte
die Erörterung über das Finanzwesen
her=
bey. Man nahm die Tabacksteuer vor.
Man sprach vieles dafür und dagegen, und
setzte endlich die Entscheidung noch weiter
aus.
Am 4. Sept. feyerten beyde Räthe das
⟨f⟩est des Ta⟨g⟩es mit Reden, welche die
Präsidenten hielten, mit Chören und mit
Musik.
Am 5. Sept. stellte Dübermenil dem
Rathe die Nothwendigkeit vor, unver=
züglich wegen der in den Händen der
Emi=
granten=Eltern befindlichen Güter
Maßre=
geln zu treffen, wodurch mehrere
Millio=
men dem öffentlichen Schatz zufliessen
wür=
den, und der Rath beschloß am 11. Sept.
diese Sache vorzunehmen. Leyier legte
den Entwurf eines Gesetzes über die
Ex=
pedizions=Taxen vor. Die Erörterung
über die Tabacktaxe ward festgesetzt.
Erst in der Sitzung am 7. Sept. ward
diese Erörterung beschlossen, aber nur
vorläufig festgesetzt, daß eine Taback=Auf=
lage Statt haben soll; die Art jedoch, wie
sie zu erheben sey, soll von einer neu
da=
zu bestimmten Kommißion, welcher alle
bisherigen Vorschläge mitgetheilt worden
sind, in Antrag gebracht werden.
Das Dekret über die Militar=Konscrip=
zion ist in dem Rathe der Alten am 5.
Sept. bestätiget worden.
Am 8. hielt der Rath der 500 eine
ge=
heime Sitzung, und faßte in derselben ein
Dekret ab, nach welchem alle Requisizions=
Mannschaft, welche nicht bey der Armee
ist, sogleich sich dahin begeben soll.
Dänemark.
Aus Koppenhagen wird unter dem 4.
September geschrieben: „Das
Mißver=
ständniß, welches daraus entstand, daß
ein Englisches Kriegsschiff ein Dänisches
Kauffahrteyschiff in der Nordsee aufbrach=
te, und nach Helsingör führte, ist nun
beygelegt, und die Sache wird
ministeria=
liter zwischen dem Dänischen und
Engli=
schen Hofe abgemacht werden. Folgendes
davon ist das Nähere: Nachdem drey von
unsern Fregaten sich an der Rehde von
Hel=
singör vereinigt, und eine solche Stellung
genommen hatten, welche das Auslaufen
der Engländer erschwert haben würde,
schien die Sache doch ernstlich zu werden,
als der Wind sich drehte. Die
Englän=
der hatten inzwischen noch zwey
bewaffne=
te Fahrzeuge erhalten, und waren also
zusammen 5 Kriegsschiffe stark. Da auch
in der Festung Cronenburg auf allen Fall
Vorkehrungen gemacht waren, und man
Feindseligkeiten befürchtete, schickte der
Englische Kommandeur einen Offizier an
Bord des obersten kommandiren Dänischen
Offiziers, und erklärte, daß er bereit sey,
die Prise zurückzuliefern, welches auch
ei=
nige Stunden nachher geschah, jedoch nur
unter der Bedingung, daß ihm von dem
Kommandanten auf Cronenburg ein
Zeug=
niß gegeben werde, daß er gedachtes Schiff
nicht freywillig ausgeliefert habe, sondern
bloß der Uebermacht gewichen sey. Ge=
tern ist er hierauf mit seinem Convoy
un=
ter Segel gegangen.”
Schweiz.
Die Französischen Truppen, welche an
die Gränzen des Frickthals vorgerückt
wa=
ren, sind am 3. Sept. wieder abgezogen,
und haben den Weg gegen Bern
genom=
men. Ungefähr 400 Mann Kavallerie, die
sich in Basel aufhielten, sind am 4. abge=
zogen.
Die Ruhe ist in den kleinen Kantonen
noch immer nicht hergestellt. Die
Ein=
wohner einer grossen Anzahl von
Gemein=
den der Kantone Appenzell und
Unter=
wald, beharren bey ihrer Weigerung
den Eid auf die neue Konstiuzion zu
leisten. Sie haben sich an mehreren
Or=
ten bewaffnet, und zum Widerstande
ver=
sammelt. Um sie zu überwältigen, sind
Schweizerische und Französische Truppen,
gegen Thun und Luzern abgezogen, und
am 8. in die widerspänstigen Kantone
ein=
gefallen. Die Unglücklichen, welche
Wi=
derstand leisteten, wurden geschlagen, und
die Stadt Stanz wurde eingenommen.
So ist denn abermahls Blut geflossen, um
dem Volke die neue Ordnung der Dinge,
die es für verderblich ansieht, gewaltsam
aufzudringen, und die neue Allianz zu
be=
siegeln, wovon letzthin der Anfang
mitge=
theilt worden ist, und die in der
Fortse=
tzung also lautet:
Art. 4) Die Gränzen zwischen Frankreich
und Helvetien sollen durch eine besondere
Konvenzion festgesegt werden; die
Grund=
lage dieser Konvenzion wird darin bestehen,
daß alles, was zu dem ehemahligen
Bis=
thum Basel und dem Fürstenthun
Brun=
drut gehörte, definitiver Weise mit dem
Französischen Gebieth vereinigt bleibt, so
wie das in den Departementen vom
Ober=
rhein und Mont Terrible eingeschlossene
Schweizergebieth, unbeschadet der
Rück=
gabe oder Vertauschungen, die zur
voll=
kommensten Berichtigung besagter Gränzen
von Basel bis nach Genf etwann für
un=
vermeidlich gehalten werden möchten, und
die den schon vollzogenen Vereinigungen
mit dem Französ. Gebiethe nicht
wider=
streiten wurden.
5) Um das Verkehr der Französische
Republik mit dem südlichen Deutschland
und Jtalien zu sichern, soll ihr der freye
und fortwährende Gebrauch von 2
Han=
dels=und Kriegsstrassen zugestanden seyn:
Die erste wird durch den nördlichen Theil
Helvetiens, den Rhein hinauf, längst der
westlichen und südlichen Ufer des
Boden=
sees, die zweyte von Genf aus, durch
das Departement des Montblanc und das
Walliser Land, nach dem Gebiethe der
Cisalpinischen Republik, in einer zu
be=
stimmenden Richtung gehen. Es ist
be=
dungen, daß jeder Staat auf seinem
Ge=
biethe die zum Bau beyder Strassen
erfor=
derlichen Arbeiten, auf seine Kosten
ma=
chen lassen wird.
6) Desgleichen ist bedungen, um
der innern Schiffahrt beyder Republiken
die vortheilhafteste Ausbreitung, deren sie
fähig ist, zu geben, daß eine jede auf
ih=
rem Gebiethe die nöthigen Kunstarbeiten
unternehmen werde, um eine
Kommuni=
kazion zwischen dem Genfer=See und dem
Rhein, und von Genf bis zu dem
schiff=
baren Theil der Rhone zu bewerkstelligen.
7) „Die Französische Republik mache
sich verbindlich, die Helvetische mit allem
Salze, dessen sie bedarf aus ihren
Salz=
werken in den Departements der Meurth,
des Jura, und des Montblanc zu
ver=
sorgen.”
Der Preis des besagten Salzes, des=
sen Transport, die Orte und Zeiten, wo
es ausgeliefert wird, sollen wenigstens
alle zehn Jahre zwischen den von der
Fran=
zösischen Regierung zur Ausführung aus
ihren Salzwerken bestellten Bürgern und
den von der Helvetischen Regierung
ange=
stellten, festgesetzt werden, ohne daß der
Preis dieses Salzes in den Salzwerken
je den Preis, welchen die Französischen
Bürger bezahlen, übersteigen dürfe, und
ohne daß das verkaufte Salz je irgend
einer von den Auflagen, mit denen man
in Frankreich diese Ware etwann belegen
könnte, unterworfen seyn solle.”
8) „Zu Folge des vorstehenden Artikels
entsagt Helvetien ausdrücklich allen
Salz=
rückständen, auf die es noch zu Folge
ehe=
mahliger Verträge, die zwischen
Frank=
reich und den Kantonen statt fanden,
Anspruch machen könnte, und macht sich
verbindlich, jährlich in den Salzwerken
wenigstens zweymalhundert und
fünfzig=
tausend Zentner Salz zu nehmen.”
9) „Die Bürger der Französischen
Re=
publik sollen mit gehörigen Pässen
verse=
hen die Helvetische Republik ab=und zu
bereisen können; es soll ihnen frey stehn,
alle und jede Anstalten darin zu errichten,
und alle von den Gesetzen erlaubte
Gewer=
be auszuüben.”
Jede Personen und Eigenthum sollen
den Gesetzen und Gebräuchen des Landes
unterworfen seyn.”
Die Bürger der Helvetischen Republik
sollen in Frankreich und in allen
Besitzun=
gen der Französischen Republik, gleiche
Rechte und unter gleichen Bedingungen
genießen.”
(Die Fortsetzung folgt.)
Deutschland.
Die Reichsfriedens=Deputazion zu
Ra=
stadt, hat am 10. Sept. folgenden Schluß
gefaßt.
l. Daß der Französischen Gesandtschaft
auf ihre Note vom 15. Fructidor (1.
Sept.) nach herkömmlichen Benehmen
mit der höchstansehnlichen Kaiserl. Pleni=
potenz, zu erwiedern sey:
Die Französischen bevollmächtigten
Mi=
nister hätten in ihrer jüngsten Note vom
15. Fructidor (1. Sept.) durch das
fort=
gesetzte Beharren auf den verlangten
fe=
sten Punkten der rechten Rheinseite, bey=
nahe alle Hoffnung niedergeschlagen, über
diesen für die künftige Deutsche Sicherheit
so wichtigen Gegenstand eine Vereinigung
zu Stande zu bringen, zumahl ihnen in
den vorhergegangenen diesseitigen Noten
bereits die erheblichsten Gründe
wieder=
hohlt mitgetheilt worden seyn, nach
wel=
chen die Reichsfriedens=Deputazion in
Forderungen einzuwilligen nicht vermöge,
die gegen die Wesenheit eines sichern,
dauerhaften und anständigen Friedens
an=
stossen würden. Wenn man unter der
Voraussetzung, daß keine Forderungen
mehr nachkämen, auf alle diesseits
arti=
kulirte Anträge, billige Erklärung erfolge,
auch die Französischen Truppen von dem
rechten Rhein=Ufer alsbald abziehen
wür=
den, sich endlich zu der so schmerzlichen
Ueberlassung der Lande des linken
Rhein=
ufers verstanden habe, und wenn man
sogar auch noch gegen Wiederabtretung
aller festen Punkte auf der rechten Rhein=
Seite und diesseits des Rheinthalwegs,
die Schleifung der Festungswerke von
Ehrenbreitstein (mit Bezug auf die in
Betreff dieses Platzes bestehende und
einst=
weilen zu dessen Verproviantirung wieder
herzustellende Waffenstillstands=und
kon=
venzionsmäßige Verhältnisse) nachgegeben
habe, so sey man überzeugt gewesen, al=
les erschöpft zu haben, was sich nur
im=
mer mit der politischen Existenz und
künf=
tigen Sicherheit des Deutschen Reichs
ver=
einigen lasse. Man habe von der
Billig=
keit und Gerechtigkeit des Französ. Gou=
vernements zuversichtlich erwarten müssen,
daß es bey Annahme der diesseitigen
Er=
biethungen sämmtliche dagegen stipulirte
Punkte ohne Anstand zugestehen werde.
Unmöglich könne man auch jetzt noch die
Hoffnung aufgeben, daß Erklärungen,
Vorstellungen und Anträge, die auf Recht,
Billigkeit, auch wechselseitige
wohlver=
standene und dauerhafte Convenienz sich
gründeten, nicht endlich bey dem
Franzö=
sischen Gouvernement den erwünschten
Ein=
gang finden sollten. Die Sicherheit der
Französischen Gränze gegen das Deutsche
Reich erfordere gewiß nicht auch noch feste
und sonstige Berührungs=Punkte auf dem
diesseitigen Rhein=Ufer selbst; man kann
daher anderst nicht vermuthen, als daß
die Französischen bevollmächtigten
Mini=
ster hauptsächlich nur etwann noch auf
die bey Maynz, diesseits des
Rheinthal=
wegs, gelegene befestigte St. Petersin=
sel einen entscheidenden Werth legen
dürf=
ten: So schwer es nun aber auch
noth=
wendig der Reichsdeputazion ankommen
müsse, in Ansehung dieser wichtigen
Jn=
sel, eine Ausnahme von dem als Gränze
beliebten Rheinthalwegs Statt zu geben,
so würde sie gleichwohl, wenn davon
durchaus die Beschleunigung des Friedens
abhängen sollte, sich endlich auch noch zu
Ueberlassung dieser Jnsel auf den Fall zu
entschliessen geneigt seyn, wenn dagegen
Rehl, Cassel, und die Marsschanze
(Fort Mars) restituirt, auf alle
Besitzun=
gen auf dem rechten Rhein=Ufer verzichtet,
über die übrigen diesseitigen noch
unerör=
ten Anträge, Punkte, Erklärungen und
Vorschläge, vorzüglich in Betreff des
Schuldenwesens und des
Privateigen=
thums, sich zu einer billigen Uebereinkunft
verstanden, auch den harten
Kriegsbe=
schwerden und den unerschwinglichen
Kon=
tribuzionen ein Ende gemacht würde, wel=
chen die occupirten Theile des rechten
Rhein=Ufers mitten im Waffenstillstande
und während der Friedensunterhandlungen
unterlagen. Für die Französische
Repub=
lik seyn alle diese übrigen Artikel, wovon
die Deputazion nicht abstehen dörfe, von
keinem wesentlichen Jnteresse mehr; sie
schmeichle sich daher mit der angenehmen
Hoffnung, daß das Französische
Gouver=
nement darin kein Hinderniß mehr finden
werde, das große Friedenswerk zu
vollen=
den, und die Segnungen des Friedens
auf die schon so lange seufzende
unschul=
dige Lande zu verbreiten.”
II. „Dann sey, nach gleichfallsigen
her=
kömmlichen Benehmen mit der
höchstan=
sehnlichen Kaiserl. Plenipotenz, der
Fran=
zösischen Gesandtschaft in einer eigenen
Note zu eröffnen: Bereits seit dem
An=
fange der hiesigen
Friedensunterhand=
lungen habe sich die Reichsfriedens=De=
putazon bey der Französischen
Gesandt=
schaft für den Rückzug der Französischen
Truppen vom rechten Rhein=Ufer auf das
nachdrücklichste, jedoch stets vergeblich,
verwendet. Am 11. März laufenden Jahrs,
sey die Ueberlassung der Lande des linken
Rhein=Ufers, unter andern
Voraussetzun=
gen, auch ausdrücklich unter dieser
gesche=
den, daß die Zurückziehung der
Französi=
schen Truppen von der rechten Seite des
Rheins sofort erfolge, und keine
weite=
re Kriegsprästazion deselbst Statt finde.”
Seitdem habe die Reichsfriedens=Depu=
tazion mehrmahls auf das
angelegentlich=
ste auf die Erfüllung dieses Antrages
ge=
drungen. Die Französischen
bevollmäch=
tigten Minister hätten aber hierauf nicht
nur keine befriedigende Antwort ertheilt,
sondern es vermehrten sich seit Kurzem die
Französischen Truppen auf dieser Seite des
Rheins in so grosser Anzahl, die
Kriegs=
beschwerden aller Art auf diesem kleinen
Theile Deutschlands würden so drückend,
die neuerdings ausgeschriebenen
Kontri=
buzionen seyn so unerschwinglich, und
würden mit so äußerst harten und
beyna=
he feindlichen Zwangmitteln exequirt, das
allgemeine Elend dieser unglücklichen
Ge=
gend steige hiedurch zu so einem hohen
Grade, daß sich deren Bewohner, mitten
im Waffenstillstande und während der
Friedensunterhandlungen, dem Rande der
Verzweiflung näher als je sähen. Laut
spreche die Stimme der Menschheit und
des Völkerrechts für diese unglücklichen
Lande. Vergebens werde es also sicher
nicht seyn, wenn die Reichsfriedens=De=
putazion von den Französischen
bevoll=
mächtigten Ministern zuversichtlich
erwar=
te, daß das rechte Rhein=Ufer endlich
einmahl durch den Abzug der Französischen
Truppen und die Einstellung aller und
je=
der Kriegsbeschwerden die so
höchstnöthi=
ge Erleichterung erhalten möge.”
Erinnerung.
Bey nunmehe eintretenden vierten
Jahresquar=
tale werden die Liebhaber der Wiener Zeitung, mit
auch des posttägigen Frag=und Kundschaftsbogens,
um die gewöhnliche Vorhineinbezahlung er⟨innert⟩,
auch werden wieder neue Billette gegen
Aushändi=
gung der alten, ausgegeben. Wenn jemand die
Zei=
tung bestallungsweise nehmen will, so haben sich
die hier in Wien Anwesenden im Zeitungskomoir
in der Rauhensteingasse im Groß=Gerlischen Hause
Nr. 983 und die auswärtigen Liebhaber bey dem
hiesigen K. K. Obersthofpostamte deßwegen
anzu=
melden. Das Zeitungskomtoir kann aber an den
Tagen, wo die Zeitungen ausgegeben werden, keine
Pränumerationen annehmen. Zugleich werden die
Pränumeranten ersucht, auf ihre Scheine Acht zu
geben und sie nicht zu verlieren, sie auch dey
Ab=
hohlung der Zeitung jedesmahl mitzubringen, weil
man, der Ordnung wegen, sich bemüßiget sieht, ohne
Scheine keine Zeitung verabfolgen zu lassen. Auch
findet man nothwendig die Herren Pränumeranten
zu ersuchen, ihre Scheine besser, als bisher, vor
Unreinlichkeit zu bewahren, da man, wegen
ver=
schiedentlich eingeschlichenen Unfugs, in Zukunft, wenn
die Nummer, welche ausgelöscht werden soll, nicht
kennbar wäre, gleichfalls keine Zeitung ausfolgen
lassen kann.
über allen Empfang und Ausgaben des Armen=Jnstituts bey den Pfarrbezirken in der
k. k. Haupt=und Residenzstadt Wien im Monathe August 1798.Nro. der | || Bey den Stadt=|| Bey den Vor=|
Posten | || pfarren. || stadtpfarren. || Zusammen.
Nach Ausweis des vorigen Monaths blieb an | fl. | kr. | pf. | fl. | kr | pf. | fl. | kr. | pf. |
Kassestand | 2733 | 47 | 2 | 2111 | 41 | 2 | 4845 | 29 | — | |
Neuer und reiner Empfang. | ||||||||||||||||||||
1 | Durch Hausbüchsen | 1428 | 36 | 3 | 1560 | 58 | 2 | 2989 | 35 | 1 | ||||||||||
2 | — Opferstock=Gelder | 116 | 46 | 2 | 97 | 38 | 3 | 214 | 25 | 1 | ||||||||||
3 | — Kirchenbüchsen | 130 | 54 | 3 | 194 | 35 | 1 | 325 | 30 | — | ||||||||||
4 | — eingegangene Subscriptionen | 246 | — | — | 66 | 35 | — | 312 | 35 | — | ||||||||||
5 | — Allmosen von besondern Gutthätern, sammt | zu Geld geschlagenen Naturalien | 462 | 7 | — | 54 | 27 | — | 515 | 34 | — | |||||||||
Summa des reinen Empfangs | 2384 | 25 | — | 1974 | 14 | 2 | 4358 | 39 | 2 | |||||||||||
6 | Hierzu der obige Kassarest von dem vorigen Mo= | nathe pr. | 2733 | 47 | 2 | 2111 | 41 | 2 | 4845 | 29 | — | |||||||||
Haupt=Summe | 5118 | 12 | 2 | 4085 | 56 | — | 9204 | 8 | 2 | |||||||||||
Bedarf. | ||||||||||||||||||||
An die Armen war in diesem Monathe zu ver= | theilen, und betrug die wirkliche Ausgabe. | 1594 | 10 | — | 7635 | 14 | — | 9229 | 24 | — | ||||||||||
Zeigt sich also bey den Stadtpfarrern mehr um | 3524 | 2 | 2 | |||||||||||||||||
Dahingegen bey den Vorstadtpfarren für die | Betheilung ein Abgang von | —— | — | — | 35 49 | 18 | — | |||||||||||||
Zur Ergänzung des Abgangs in diesem, und zur | Bedeckung der ersten Betheilung im künftigen | Monathe: | ||||||||||||||||||
Gaben die Stadtpfarren eine Aushilf pr. | —— | — | — | 1100 | — | — | ||||||||||||||
Und die Hilfskasse | —— | — | — | 4600 | — | — | ||||||||||||||
Summe der Aushilf | —— | — | — | 5700 | — | — | ||||||||||||||
Nach Abschlag der obigen den Vorstadtpfarren | gegebenen Aushilf mit 1100 ftl. bleiben bey den | Stadtpfarren | 2424 | 2 | 2 | |||||||||||||||
Und nach Abschlag der oben ausgewiesenen, und | in diesem Monathe zur gänzlichen Betheilung | nothwendigen Betrags mit 3549 fl. 18 kr. | bleibt noch bey den Vorstadtpfarren | —— | — | — | 2150 | 42 | — | |||||||||||
Und im Ganzen | —— | — | — | —— | — | — | 4575 | 44 | 2 |
Fortsetzung des Verzeichnisses der an
das königl. ungarische Hof=Kammer=
General=Zahlamt eingegangenen
frey=
willigen Kriegsbeyträge.
Die 3 Lehrer der Nationalschule in der Zipfer kön. 16. Kronstadt Wallendorf der Olaszy |
12 | — |
Franz v. Szotoczky, Hofrichter des
erle= digten Großwardeiner Bisthums |
1000 | — |
Joseph Duszik, Religionsfonds
Rentmei= ster zu Harkats |
6 | — |
Ladislaus v. Erney, Arader Kammeral= Hofrichter |
17 | 30 |
Jos. Pampery, griechischer Handelsmann zu Miskolez |
150 | — |
Joh. Kirchenknopf, Varanover Rentmeister | 6 | — |
Nachstehende Beamten der Religionsfonds= Herrschaft Sajo=Lad, als: |
||
Paul Drabos, Hofrichter | 10 | — |
Joseph Privitzer, Kastner | 5 | — |
Johann Lengyel, Kontrolor | 2 | 30 |
Stephan Szekely, Gespann | 1 | — |
Stefan Gertselyi, deto | 1 | — |
Johann Grill, Jäger | 1 | 15 |
Johann Kiß, Mauthner | 1 | 15 |
Johann Furtsa, Mühler | 2 | 30 |
Stephan Gyöngyössy, Binder | 1 | — |
Johann Szikszay, Wirth | — | 30 |
Erlauer Domkapitel, die von dem hochw. Domherrn Jos. Deglassy vermachten |
2000 | — |
Joh. Barth. v. Fay, Consiliar, und
er= ster Vicegespann des Hevesser Komitats |
350 | — |
Die löbl. Szatthmarer Gespannschaft | 25 | — |
Die Possession Vamos Ujfalusi | 3 | 17 |
—— Kiß Toronya | 11 | 50 |
Die Gemeinde Hoszulasz | 8 | 18 |
Thomas Laymann, Kastner in Ujhely | 5 | 30 |
Anna v. Redl | 25 | — |
Die evangelische Schuljugend zu
Szo= botius im Neutraer Komitat |
5 | — |
Joh. Jos. Zollner, Bürger zu Preßburg | 25 | — |
Die königl Freystadt Modern von
eini= gen Handwerkszünften allda |
82 | 49 |
v. Beeg, Feldkriegskommisär | 6 | 15 |
Johann v. Malatinsky, Generalpräcep= tor im Hevesser Komitat |
126 | 53 |
Niklas Kondorossy, griech. Handelsmann | 25 | — |
Michael Racz von Karczagh | 25 | — |
Georg Zisi von Fülöy Szallas | 25 | — |
Hofrath Sigmund v. Lovasz | 5428 | 20 |
Die Schmölnitzer königl. Bergbeamten als Früchtenpreis |
1213 | 58 |
Verschiedene Edelleute und Gemeinden des Neutraer Komitats, als: |
||
Aegidius v. Zsenger, Fiscal der
Herr= schaft Hollics und Sassin |
20 | — |
Die Gemeinde der Possession Scepano | 19 | — |
—— —— Nagy Kovallo | 15 | — |
—— —— Szmrdak | 4 | — |
—— —— Veszka | 10 | — |
—— des Marktes Szenicz | 95 | — |
—— der Possession Kuno | 15 | — |
—— —— Pritrsd | 28 | 27 |
—— —— Bukocz | 23 | 48 |
—— des Marktes Egbello | 25 | — |
—— der Possession Lettnicz | 7 | 30 |
—— —— Peterfalva | 15 | — |
—— —— Unyn | 20 | — |
—— —— Radimo | 15 | — |
—— —— Dojcs | 16 | — |
—— —— Clasco | 17 | 30 |
—— —— Szottina | 8 | — |
—— —— Ribke | 8 | — |
—— —— Roho | 3 | — |
—— —— Sassin | 50 | — |
—— —— Szrasza | 10 | — |
—— —— Csary | 10 | — |
—— —— Kutty | 30 | — |
—— —— Szomolanka | 5 | — |
—— —— Broczko | 15 | — |
—— des Marktes Hollics | 50 | — |
—— —— Rabossocz | 20 | — |
—— der Possession Mokrihai | 20 | — |
—— —— Vradist | 4 | — |
—— —— Vidovan | 3 | 20 |
—— —— Trnovecz | 10 | — |
—— —— Katto | 8 | — |
—— —— Kitz Pritrszka | 10 | — |
—— —— Mocsidlan | 13 | 30 |
—— —— Kopcsan | 71 | 8 |
—— —— Popudin | 10 | 40 |
—— —— Bleskovan | 10 | 8 |
—— —— Hradist | 15 | — |
—— —— Oszuszka Jokeo | 16 | — |
—— —— Oszuska Korlath | 12 | — |
—— —— Huboka | 60 | — |
—— —— Jablonicz | 22 | — |
—— —— Cserova | 2 | — |
—— —— Lieszko | 2 | — |
—— —— Roszbehy | 1 | 30 |
—— —— Turoluka | 10 | — |
—— —— Rovenszko | 10 | — |
—— —— Varallya Berencz | 20 | — |
—— —— Szobotist | 86 | — |
—— —— Lopasso | 7 | 1 |
—— —— Esaskov | 25 | — |
| Guld.| Kr.
—— —— Kiß Kovalocz | 16 | — |
—— —— Chropov | 16 | — |
—— —— Verbocz | 58 | 30 |
Temetrius Popoljak, griech. Handels mann zu Lossonezj |
6 | 15 |
Im Monat Juny 1797.
Joh. Fink, Postmeister zu Verbasz | 6 | 15 |
Nachstehende Partheyen des Zipfer
Ko= mitats, als: |
||
Michael v. Doleviczeny, dasigen
Komi= tats Jurassor |
4 | 30 |
Paul v. Johny, deto Assessor | 10 | — |
Thomas v. Cornides | 10 | — |
Daniel Cerva, Minister der Helvet. Con= fession zu Käßmark |
6 | 40 |
Christian Generschi, deto | 6 | 40 |
Ludwig Grünblath, das. Kom. Jurassor | 4 | 30 |
Johann Schneider | 9 | — |
Thomas Mauksch, Minister d. Augsp. Conf. | 4 | — |
Martin Liedemann, Rektor der Augsp. Schulen zu Leutschau |
10 | — |
Georg Abraham, Fölvarer Handelsmann | 25 | — |
Niklas Vitesz, griechisch katholischer
Pfar= rer zu Nagy Urögd |
5 | — |
Constantin Christoph | 25 | — |
Michael Csocs | 12 | 30 |
Die Gemeinde der Possession Omorovicza | 45 | 20 |
Anton Bitter, Kastner zu Doborusk | 6 | — |
Christoph Demiter, griech. Handelsmann | 12 | 30 |
Das Frauenstift der Notredamen in Preßb. | 150 | — |
Des Neutraer Komitats Bajmoczer Prozeß | 863 | 43 |
Das Domkapitel zu Zengg | 480 | — |
Die Geistlichkeit zu Raab | 30 | 49 |
Leopold Valter, Szent Janoser
Religions= fonds Rentmeister |
10 | — |
Martin Traup, Arendator | 100 | — |
Die in dem Szigether Gymnasio
studie= rende Jugend |
15 | — |
Die bey der Großwardeiner Academie und Gymnasio studirende Jugend |
119 | 14 |
Das Neutraer Domkapitel | 600 | — |
Dasselbe als ein Vermächtnis des da
ver= storb. Domherrns, Joh. Babilovics |
108 | — |
Der Dubiczaer Handelsmann Ratkovics | 50 | — |
Der Petrinianer Handelsmann Miskich | 100 | — |
Joseph Szarvas, Hofrichter des Frhrn. v. Mednyanszky |
450 | — |
Der Vaghujhelyer Prozeß im Neutraer Komitat |
436 | 24 |
Die k. Salinen Hauptkasse zu Szigeth in der Marmoroß von den Marmo= roßen Kammeralbeamten, Subalternen und Manipulationsarbeitern, als |
||
Von der Hauptkasse zu Szigeth | 73 | 54 |
— dem k. Bergverwalteramte zu Rhonaszek | 445 | 6 |
— Salzgrubenamte Sugatagh | 64 | 15 |
— — Szlatina | 58 | 24 |
— — Kerekhegy | 56 | 30 |
— dem Transportamte Bocsko | 52 | 40 |
— — Szigeth | 33 | 51 |
— — Busztyahaza | 155 | 3 |
— — Tisza Ujlak | 44 | 26 |
— dem Wald=und Rentamte Mokra | 60 | 1 |
— — Körösmezö | 321 | 45 |
— — Akna Raho | 200 | 8 |
— — Visso | 153 | 29 |
— dem Provisoratamte Szigeth | 44 | 4 |
— — Huszth | 7 | 35 |
— dem Eisenhandlungsamte Kobolaposana | 21 | 50 |
Im Platz der hergegebenen, und zur
Salz= gruben=Manipulation eingelösten 90 1/4 Preßb. Metzen Haber a 30 kr. |
45 | 7 |
Verschiedene Partheyen des privilegirten Markts Baja, als: |
||
Der Markt selbst aus der Gemeindekasse | 100 | — |
Die Fleischhacker daselbst | 4 | 30 |
Die Riemerzunft | 10 | — |
Die Schnürmacherzunft | 4 | 30 |
Die Schmied=und Wagnerzunft | 4 | 30 |
Die Zischmenmacherzunft | 25 | — |
Die Zimmergesellen des Jak. Schmidhammer | 15 | — |
Jakob Schmidhammer selbst | 15 | — |
Anton Aichinger | 2 | — |
Johann Gyuretay | 3 | — |
Michael Petrovics | 3 | — |
Niklas Albrecht | 4 | 30 |
Anton Pestality | 1 | — |
Peter Simity | 1 | 30 |
Joseph Zetka | 3 | — |
Joseph Pok | 2 | — |
Demeter Havfity | 2 | — |
Martin Stimacz | 1 | — |
Theodor Ruszity | 2 | — |
Stanislaus Jankovics | 6 | 40 |
Jakob Thür | 2 | — |
Johann Simity | 2 | — |
Porphirius Tokailics | 2 | — |
Joseph Piloff | 4 | 30 |
Andreas Harlikovics | 4 | 30 |
Martin Czina | 5 | — |
Joseph Kaintz | 4 | 30 |
Georg Szavics | 2 | — |
Die Maurergesellen | 15 | — |
Titus Breszovaczko, Expaulinerpriester | 50 | — |
Graf Leopold Palfy | 4137 | 5 |
Die Segediner lateinische Schuljugend | 51 | 25 |
Michael Timari, aus dem Orte Erdöd im Bekesser Komitat |
500 | — |
Das Arader Gymnasium | 157 | 25 |
Paul Spiridion von Basarhely | 12 | 30 |
Michael Popovics | 12 | 30 |
Nachstehende Beamten und Gemeinde des Religionsfondsguts Lelesz, als: |
||
Joseph Kulin de Banhezyeß, Fiscal | 14 | — |
Georg Sulley, Gespann | 3 | — |
Jagnaz Fabry, Rentmeister | 3 | — |
Johann Okrußky, Hofrichter | 12 | 30 |
Joseph Borbely, Gespann | 1 | 30 |
Martin Salzmann, Schreiber | 1 | — |
Gabriel Okruzky, deto | 2 | — |
Franz Jelenffy, Kastner | 6 | 15 |
Kaspar Flegl, Rechnungsf. Gespann | 4 | 15 |
Die Baratzer Einwohner | 5 | 45 |
Franz v. Halasz der ältere | 50 | — |
Verzeichniß der vom 23. April bis 17.
Juni 1797 an das königl. Temeswarer
Kammeral=Zahlamt eingegangenen
frey=
willigen Kriegsbeyträge.
Circulare.
Durch die unter dem 8. Junius 1771
und 14. Januar 1790 ergangenen
Verord=
nungen ist zwar ohnehin die Einfuhr des
ausländischen Zichoriewurzel=und anderen
dergleichen Kunst=Kaffees, unter
Konfis=
kazions=Strafe bereits verbothen worden,
weil unter diesen Kaffee=Gattungen allerley
der Gesundheit schädliche Jngredienzen
ge=
mischt, auch dabey andere
Bevortheilun=
gen des Publikum ausgeübt werden
kön=
nen: Da sich aber seit dem die Zahl der
inländischen Erzeuger des
Zichorienwur=
zels=Kaffees vermehrt hat, so ist durch ein
Hofdekret vom 21. August d. J. verordnet
worden, daß die inländischen Erzeuger des
Zichorienwurzels Kaffees, vom 1. Novem=
ber d. J. angefangen, die Päcke ihres
Er=
zeugnisses, mit ihren Fabrikszeichen und
Nahmen, dann mit Beysetzung ihres
Wohnorts bezeichnen sollen, weil ausser
dem aller auf diese Art nicht bezeichnete
Zichorienwurzel=Kaffee als ausländischer
betrachtet, und in Folge der oberwähnten
Hofdekrete konfiszirt werden würde. Wien
den 4. September 1798.
Kundmachung.
Christian Schulz, Webergesell, hat
die Kunst, aus Hanf Schläuche zu
ver=
fertigen, erfunden, welche, nach den in
Gegenwart der Sachverständigen, damit
vorgenommenen gut gerathenen Proben,
bey Feuersbrünsten so vortheilhaft zu
ge=
brauchen sind, daß sie den ledernen nicht
nur nichts nachgeben, sondern ihrer
Leich=
tigkeit und Beugsamkeit halber noch einen
Vorzug verdienen. Dieses wird in Folge
eines Hofdekrets vom 21. August d. J,
von der K. K. Nied. Oest. Regierung zu
jedermanns Wissenschaft hiermit bekannt
gemacht wird. Wien den 4. Septem=
ber 1798.
Verstorbene zu Wien.
Den 19. September. Jn der Stadt.
- Dem Hrn. Jos. Walter, bg Kirchnermeist. s. K. An=
ton, alt 6 J. am Kienmarkt R. 493. - Dem Hrn. Franz Tragi, bg. Schneidermeist. s. K.
Maria A. alt 3 J in d. Sterng. N. 484. - Fr. Eva Rottenschlager, k. k. Postwagenkondukt. Wit.
alt 50 J. im Judeng. N. 536.
Vor der Stadt.
- Dem Frn. Mich. Schlager, bgl. Weinwirth, s. K.
Theresia, alt 3 J. auf d Wieden N. 362. - Dem Hrn. Mich. Kollmann, schutzv. Brandwein. s.
Fr. Anna M. alt 26 zu St. Ulrich N. 17. - Dem Hrn. Anton Pergameni, Bandfabrikant, s. K.
Magd. alt 1 J. am Neubau N. 132. - Dem Joh. Umlauf, Weinwirth, s. W. Anna, alt 43 J.
im Prater b. silb. Bären. - Dem Hrn. Mich. Wohlschlager, gew. bg Bandfabrik.
s. Fr. Theresia, alt 49 J. in s. H. am Oberneust.
N. 204. - Mich. Treuling, led. alt 60 J. am Oberneust. N.57.
- Der Maria A. Fruhwirth, Tagl. Wit. i. T. Cath. alt
19 R. in d. Alstervorst. N. 168. - Dem Joh. Pillinger, Tagl. s. K. Cath. alt 1 J. im
Lichtent. N. 60. - Jos. Hofböck, alt 68 J. inm Versorgh. in d. Währingerg.
- Joh. Senleiner, Papiermaler, alt 56 J.
- Jos. Zimmermann, Tagl. alt 43 J.
- Philipp Weißbecker, Bäckerjung, alt 20 J.
- Theresia Böhm, Tagl. Ehew. alt 45 J. alle 4 im allg.
Krankenh. - Summa 16 Personen, darunter 5 Kind.
Den 13 September. Jn der Stadt.
- Hr Karl v Türckheim, pens. k. k. Generalfeldmarsch.
Lieut u d. militär M. Ther. Ord. Ritt. alt 57 J.
in d. Bischofg. N. 667. - Dem Hrn. Math Ruech, bg Anstreich. s. K. Antonia,
alt 1 J. am Katzensteig N. 528. - Dem Hrn Ludw. Turrini, k. k Waarensensal, s. K.
Cath. alt 1 J in d. Preßg. N. 542.
Vor der Stadt.
- Dem Hrn. Maximil. Edl. v. Friedenfeld, Bandma=
cherges. s K. Theresia, alt 2 J. auf d. Landstr. N. 139 - Fr Barb. Anzenberger bg. Hausinhab. Wit. alt 77
J. in i. H. auf d. Laimgrube N. 69. - Dem Math Leitner, Weberges. s. K. Jos. alt 2 J. zu
Erdberg N. 268. - Franz Schwarz, Schlosserges alt 27 J. b. d. Barmh.
- Georg Oelick, Gem. alt 60 J. im Jnvalidenh.
- Jakob Raban, Fourierschütz, alt 33 J. im Militärsp.
Sophia Jodlbayer, Dienstm. alt 40 J. - Rosalia Deitenhofer, Bedient. Ehew. alt 56 J.
- Jos. Koller, Bedient. alt 78 J. alle 3 im allg. Krankenh.
- Summa 12 Personen, darunter 4 Kind.
Den 14. September. Jn der Stadt.
- Dem Anton Hoborka, Schmiedmeist. b. d. k. k
Gar=
nisonartill. s. W. Veronika, alt 32 J. im Elend
N. 190.
Vor der Stadt.
- Hr. Math Scheibenhofer, bg. Steinmetzmeist. alt 70
J. in s. Hütte nächst dem Stubenthor - Dem Mich. Wagner, Löhnkutsch. s. W. Maria A.
alt 50 J. in d. Alstervorst. N. 207. - Der Rosa Lechner, pens. k. k. Bibliothekdien. Wit. i.
T. Josepha, alt 19 J. in d. Alstervorst. N. 63. - Dem Peter Wefinacher N. 7 am Michaelbayrischengr.
s. T. Elis. alt 13 J. ist auf d. Strasse durch einen
Wagen beschädiget word. u an d Stelle tod geblieb. - Dem Hrn Christian Plenk, bg. Schuhmach. s. K.
Anna M. alt 5 J. in d. Leopoldst N. 268. - Dem Martin Propst., Wäscher, s K. Elis. alt 2 J. zu
Erdberg N. 173. - Dem Anton Thum, Zeugmacherges. s. K. Anna, alt
1 J. auf d. Wieden N. 278. - Dem Karl Müllner, Handlungsdien. s. W. Josepha,
alt 68 J. zu St. Ulrich N. 54. - Dem Joh. Kranck, Tagl. s. W. Elis. alt 63 J. zu
Gumpend. N. 50. - Dem Paul Deim, Artilleriehandlang. s. K. Simon
alt 2 J. zu Gumpend. N. 83 - Josepha Wegmann, led. alt 19 J b. d. Elisabeth.
- Regina Drexler, Handarbeit. alt 25 J.
- Joh. Steiner, Schuhmacherges alt 26 J.
- Joh. Kick, Tagl. alt 19 J.
- Jos. Tusel, Holzbauer, alt 56 J.
- Barb. Bart, Dienstm. alt 42 J. alle 5 im allgem.
Krankenh. - Summa 17 Personen, darunter 4 Kind.
Topographisches Postlexikon
aller Ortschaften der k. k. Erbländer
Zweyter Theil.
Oesterreich.
Aufgemuntert, sowohl durch den sehr
schmei=
chelhaften Beyfall, womit man den vor kurzen in
zween Bänden vollständig erschienenen ersten Theil
dieses Werkes, Böhmen,Mähren und Schlesien
beehrte, als auch durch die erhaltenen den innern
Gehalt des desselben bewährenden Zeugnisse
meh=
rerer Oberbehörden, werde ich mit Ende October
zum Drucklegung des zweyten Theiles, welcher das *)
Erzherzogthum Oesterreich, nämlich 1) Oester=
reich unter und ob der Ens. 2) Jnnerösterreich,
das ist, die Herzogthümer Steyermark, Kärn=
ten und Krain. 3) Oberösterreich oder die
Graf=
schaft Tyrol. 4) Friaul, nämlich die Grafschaf=
ten Görz und Gradiska. 5) Das deutsche
Litto=
rale, oder das Triester=Gebiet. 6) Endlich die
hochfürstl. Gebiete Brixen und Trient enthalten
wird, schreiten, und den ersten Band binnen 5
Monaten zuverläßig abliefern. Nur heischt es bey
einem so grossen und kostspieligen Werke die
Noth=
wendigkeit, ein verehrungswürdigstes Publikum
zur Subskription auf diesen zweyten Theil
neuer=
dings vorzuladen, um auch gegenwärtig die
Auf=
lage der Exemplarien mit der Anzahl der Titl.
Herren Abnehmer in ein Verhältniß bringen zu
können. Es wird daher auf den ersten Band auch
ausser den schon bekannten Subkriptions=Plätzen
bey **) Unterzeichneten, und in den Provinzen bey
sämmtlichen k. k. Kreis=und Oberpostämtern, die
Vorauszahlung pr. 3 fl. noch bis zum letzten
No=
vember angenommen, und so, wie man in den k.
k Erbstaaten überhaupt durch eben diesen meinen
öffentlichen Dank erheischenden Geldvorschuß die
wirkliche Ausführung meines Unternehmens
beför=
derte, eben so zuversichtlich kann ich auch izt, nach
dem ich mir durch die zweckmäßige Bearbeitung
der Erstlinge meines Postlexikon einiges Zutrauen
erworben zu haben schmeicheln darf, zur
Fort=
setzung desselben auf die nämliche geneigte
Unter=
stützung rechnen. Uebrigens habe ich die Ehre zu
erinnern, daß diejenigen, welche ausser der
Sub=
kription, die zween schon erschienenen Bände,
mithin den ersten Theil abnehmen wollen, selbe,
sobald sie für den ersten Band des zweyten Theils
sich unterzeichnen, und 3 fl. voraus bezahlen, auch
diese zween Bände um den äusserst wohlfeilen Preis
pr. 6 fl. erhalten, wo im Gegentheile jeder
ein=
zelne Band um 4 fl. 30 kr. verkauft werden wird.
Sollten einige der Titl. Herren Abnehmer ihre
Exemplarien des ersten Theils noch nicht haben
ab=
langen lassen, so ersuche ich, aus der
Eingangser=
wähnten Ursache, sowohl dieses zu bewerkstelligen,
als auch untereinstens die weitere Anticipation
ge=
gen den zu erhaltenden Jnterimsschein zu
entrich=
ten. Wien den 15. September 1798.
Christian Krusius,
kontr. Off. der k k. Postw. Hauptexpedition.
*) Die übrigen hier nicht abgehandelten
Besitzun=
gen dieses Erzherzogthums, nämlich
Vorderöster=
reich, oder jene in Jtalien ꝛc. werden seiner Zeit
in einem eigenen besondern Bande geliefert werden.
**) Dir. Titl. Hrn. Postmeister und Postbeamten
belieben sich wegen ihren Bestellungen
unmittel=
bar an den Herausgeber selbst zu verwenden.
Nachricht.
Von dem k. k. priv. Versatzamte wird in Folge
bestehender Verordnung einer hochlöbl k. k. ni. öst.
Landesregierung dd. 17. Oktober 1793 hiemit
be=
kannt gemacht, daß vom ersten nächst eintrettenden
Monats Oktober durch folgende fünf Wintermonate
bis letzten Februar 1799 das Versatzamt allhier in
der Früh um 8 Uhr eröffnet, und die Amtirung
allda jeden Werktag, mit Ausnahme des Samstags,
bis 2 Uhr Nachmittags ununterbrochen fortgesetzt
werden wird, die Licitationstäge ausgenommen,
als an welchen die Licitationen in den
gewöhnli=
chen Vor=und Nachmittagsstunden wie bisher
wer=
den abgehalten werden. Dieser Anordnung zu Folge
werden die Parteyen, welche allda Geschäfte zu
besorgen haben, erinnert, sich in der Fruh um so
gewisser zu gehöriger Zeit in dem Amte
einzuffin=
den, und das Nöthige zu Erholung ihrer
Bedürf=
nisse längstens bis 1 Uhr Nachmittags einzureichen,
auch sich nach dem allda vorgeschriebenen Unterricht
in Ansehung der guten Ordnung, und
zwecksmäs=
sigen Sicherheit zu benehmen haben, als das Amt
um 2 Uhr nachmittags gesperret, und nach dieser
Zeitfrist kein Parteygeschäft mehr angenommen
wer=
den wird. Nebstbey werden die versetzenden
Par=
teyen hiemit angewiesen, sich in der Ordnung, wie
sie im Amte erscheinen in dem Schätzungs=Saale
mit ihren Pfändern anzustellen, und sich allda von
allem Vor=und Eindrängen, oder sonstigem
Un=
fuge zu enthalten; als sie im Nichtbefolgungsfalle
ohne allem Unterschied und Rücksicht ganz
abge=
schaft, und für diesen Tag nichts mehr von ihnen
angenommen werden wird. Gleichermassen wird
auch in Ansehung der auslösenden Parteyen die
bestehende Verordnung hiemit erneuert, vermöge
welcher die Pfandgeber gehalten sind, ihre in dem
Amte auslösende Pfänder sogleich bey der
Ueber=
nahme in dem Amte anzusehen, und sich von der
Richtigkeit des Pfandes, und der dazu gehörigen
Pfandtheile um so gewisser zu überzeugen, als der
Partey des Recht für den Abgang eines
Pfand=
theiles Klage zu führen nur in so lang
eingerau=
met wird, als das Pfand noch in den Handen der
Amtsmanipulanten sich befindet.
Kundmachung.
Von Seite des hiesigen k. k. Thierspitals wird
mit höherer Begnehmigung folgendes allgemein
kund gemacht: 1) Jst nach dem nunmer
einge=
führten verbesserten Lehrplan die Lehre der
Thier=
arzney für die Militar=und Zivilschmiede auf 2
Jahre dergestalt erstrecket worden, daß ein Schüler,
wenn er besonderen Fleiß anwendet, und
vorzüg=
liche Fähigkeiten besitzet, den ganzen Kurs auch in
einem Jahr vollenden könne. Der Kurs für die
Militar=und Zivilschmiede wird künftig nicht vom
1. November, sondern vom 1. September, heuer
aber, wo dieser Termin schon verstrichen ist, vom
1. Oktober den Anfang nehmen 2) Für die Aerzte
und Wundärzte werden die Vorlesungen über die
Viehseuchen vom 1. November bis Ende April alle
Mittwoch und Sonnabende von halb 12 bis halb
1 Uhr gehalten werden. 3) Da das Thierspital
eine eigene Beschlagschmidte unterhält, und
dersel=
ben von Seite der k. k. Landesregierung alle
dies=
fällige Befugnisse einer bürgerl. Schmidte ertheilt
worden sind, so werden daselbst alle von wem
immer dahin gebrachten Pferde an den Werktägen
von halb 6 früh bis halb 11 Uhr Mittags, dann
von 3 bis 6 Uhr Nachmittags mit dem nöthigen
Beschläg gegen dem versehen werden, daß für ein
neues Hufeisen 15 kr., und für ein altes
aufzu=
schlagen 5 kr. bezahlet, das Geld aber Niemand
auf die Hand gegeben, sondern nach der dem in
der Schmidte stäts anwesenden Lehrschmied, oder
dem in dessen Abwesenheit dessen Stelle
vertretten=
den Oberschmied geschehenden Vorzählung in das
allda eigends vorhandene Geldkästchen geworfen
werde. Das Jnstitut wird für gutes ordentliches
Beschläg sorgen; der Beschlag geschieht immer in
Gegenwart des Lehrschmieds oder eines Oberschmieds
nur durch bereits gut geübte Schmiede. Der
Lehr=
schmied ober der Oberschmied haben für den guten
Beschlag der Pferde zu haften. 4) Nimmt das
Thierspital alle kranke und bleßirte Privatpferde
zur Kur gegen dem auf, daß für die Kurwartung
und Arzney bey innerlichen Krankheiten täglich
25 kr. und bey äußerlichen Krankheiten täglich 15
kr. pr. Pferd bezahlet, und wenn der
Eingenthü=
mer des Pferdes es nicht selbst mit der Fourage
während der Kurzeit versehen wollte, dafür
täg=
lich 20 kr. so lange der Preis des Futters nicht
hö=
her zu stehen kömmt, entrichtet werden. Für eine
größere Operazion, als für das ⟨Gnaliren⟩
Kastri=
ren ꝛc. wird, wenn das Pferd hierzu in das
Thier=
spital gebracht wird, ein Ducaten für jedes Pferd
besonders zu bezahlen, und wenn das Pferd im
Thierspital gelassen werden will, sodann die
obbe=
stimmte tägliche Bezahlung für selbes zu leisten
seyn. Die öffentlichen Prüfungen fangen heuer
den 20. dieses früh um 9 Uhr an, und dauern
bis 12 Uhr Mittags, nachmitags aber werden sie
vom 3 bis 6 Uhr gehalten.
Feuerwerk.
Donnerstags den 27. September (oder wenn es
an diesem Tage die Witterung nicht zuließ, Sonn=
tags den 30.) werde ich mein diesjähriges fünftes
und letztes Feuerwerk abzubrennen die Ehre haben,
unter dem Titel:
Die Erdkugel,
oder die Schönheiten der Welt.
Noch einmal vor dem Schlusse der angenehmen
Jahrszeit, will ich suchen das verehrte Publikum
von Wien mit einem Schauspiele von meiner Kunst
zu unterhalten. Jch habe daher in der Anlage
dieses meines diesjährigen letzten Feuerwerks vor=
züglich alles dasjenige vereinbaret, was bisher am
meisten den Beyfall meiner werthesten Zuseher
er=
worben hat. Weder Aufwand, noch Mühe, noch
Anstrengung irgend einer Art habe ich gesparet,
um für den mir dieses Zahr geschenkten Beyfall
meine Dankbarkeit zu bezeigen, zur Beurlaubung
mich neuerdings der Gunst des verehrten Publikums
zu empfehlen und mit diesem tröstenden Beyfalle
belohnt, in neuen Bemühungen, zur Erweiterung
meiner Kunstfähigkeiten, und zur künftigen
Erge=
tzung meiner schätzbaren Vaterstadt, trostvoll das
nächste Jahr zu erwarten. Es werden drey
Ab=
theilungen und sechs Hauptvorstellungen seyn, wo=
von der Anschlagzetel das Ausführlichere enthalten
wird.
Johann Georg Stuwer,
k. k. priv. Kunst=und Lustfeuerwerker.
Gasthaus=Nachricht.
Der unterzeichnete Gastwirth zum goldenen
Grei=
fen in der Kärntnerstrasse Nr. 1026 gibt sich die
Ehre dem hohen Adel und dem
verehrungswürdi=
gen Publikum anzuzeigen, daß er sein
vorgedach=
tes Gasthaus ganz neu eingerichtet, und dabey nichts
vergessen habe, was zur Bequemlichkeit und einem
angenehmen Aufenthalt derjenigen dienen kann, die
ihn mit ihrem Zuspruche beehren. Er hat sich
durch eine ansehnliche Vermehrung der
Wohnzim=
mer in den Stand gesetzt, jeden Reisenden nach
seinem Wunsche und seinen Bedürfnissen zu
bedie=
nen, ihm so wie er es verlangen wird, die
Woh=
nung in einem, mehreren, ja auch nöthigen Falls
8 bis 10 niedlich, nach dem neuesten Geschmack
meublirten Zimmern auf kurze oder längere Zeit
einzuraumen; auch zweifelt er nicht dur Accuratesse
und Behändigkeit der Aufwärter, durch eine
aus=
gesuchte und gute Küche, so wie durch Aechtheit
und Güte des Getränkes den ungetheilten Beyfall
seiner ansehnlichen Gäste zu erhalten. Da er
zu=
gleich die öffentliche Versicherung gibt, daß er alle
diese Vorzüge seines neueingerichteten Gasthofes noch
durch möglichste Wohlfeilheit in den Preisen jeder
Art zu erhöhen gedenke, so schmeichelt er sich, es
zuversichtlich wagen zu dürfen, dasselbe, und sich
selbst dem hohen Adel und gnädigen Publikum
öf=
fentlich anzuempfehlen, und selbige um ihre
gnädi=
ge Unterstüztung mittels eines zahlreichen Zuspruchs
in diesen dem allgemeinen Bedürfnisse und
Wün=
schen so sehr zusagenden Unternehmen gehorsamst
zu bitten.
Philipp Roßner,
Gastwirth zum goldenen Greifen in
der Kärntnerstrasse Nr. 1026.
Ball=Nachricht.
Unterzeichneter hat die Ehre einen hohen Adel
und geehrten Publikum anzuzeigen, daß Sonntags
den 30. dies und Sonntags darauf den 7. Okto=
ber die letzten Bälle im Casino zu Baaden für
die=
ses Jahr abgehalten werden. Die so zahlreich als
ansehnlichen Besuche, mit welchen man ihm diesen
Sommer beehret, verbindet ihm seinen schuldigen
Dank daher abzustatten, und empfiehlt sich zu
De=
ro ferneren hohen Gnaden.
Phillip Otto.
Nachfrage an Herz Aron Marx.
Herz Aron Marx, ein Jude aus Schmalkalden,
hat Anno 1783 zu Karasebes im Banat eine
Frau, Namens Debora, geheirathet, und zu
sei=
ner Nahrung eine Schenke geführt. Da aber seit
1787 seine nahen Anverwandte in Schmalkalden
keine Nachricht von seinem Aufenthalt haben
erhal=
ten können; so wird derselbe inständig gebeten, sei=
nen jetzigen Aufenthalt an Levy Aron Marcus in
Schmalkalden im Heßischen anzuzeigen; auch wird
jedermann, welcher von seinem jetzigen Aufenthalt,
oder im Fall gedachter Herz Aron Marx nicht mehr
am Leben seyn sollte, von dessen Tode, wo und
wann solcher erfolgt ist, genau unterrichtet seyn
sollte, hiemit ganz gehorsamst gebeten, solches
ge=
gen ein Rekompens von einem Dukaten an
gedach=
ten Levy Aron Marx in Schmalkalden anzuzeigen.
Neue privil. Schule für junge Mädchen.
Jn dieser Schule wird nicht nur im Nähen,
Stricken, Werken und Netzen Unterricht gegeben,
sondern auch zugleich die französische Sprache
theo=
retisch und prakisch gelehret. Die schon rühmlichst
bekannte und faßliche Lehrart ist diejenige des
hie=
sigen öffentlichen Lehrers Herrn Baillet, von dem
Unterschriebene eine Schülerin ist. Diese Schule
fängt mit 1. Oktober an. Die dazu gewidmeten
Stunden sind vormittag von 9 bis 12, und
nach=
mittag von 2 bis 4 Uhr. Wenn sonst junge
Frau=
enzimmer ausser diesen Lehrstunden Privatuntericht
in dieser Sprache verlangen, können sie ebenfalls
bedient werden. Nähere Auskunft hierüber erhält
man in der Hauptmauth im dritten Stock bey Hr.
Baciochi.
Judith Gräffer.
Ein Knab wird in Kost und Wohnung
gesucht.
Es wünschet sich ein kaiserl. Beamter einen
Knaben zu sich in die Kost und Wohnung zu
be=
kommen, dessen Wohnung ist in der Riemerstrasse
im Schmiedischen Bierhaus Nr. 869 im dritten
Stock Nr. 22 auf der Hauptstiege. Die nähere
Auskunft kann man allda erfragen.
Anzeige.
Joseph Weyde, öffentlicher Lehrer an der
Haupt=
schule am Bauernmarkte Nr. 620, ist gesinnet mit
Anfang künftigen Monats Oktober einige Knaben
in die Kost zu nehmen, und für ihre Erziehumg
und für ihren Unterricht zu sorgen. Diejenigen
Herren Aeltern, welche ihre Kinder seiner Obsorge
unzuvertrauen willens sind, können täglich die
wei=
tere Auskunft über die Bedingnisse in seiner
Woh=
nung bey obiger Hauptschule von ihm erhalten.
Putzarbeiterin wird gesucht.
Man sucht eine Frauensperson, die sehr geschickt
ist, in der Modeputzarbeit in einem Gewölb zu
arbeiten. Man hat sich anzufragen am Salzgrieß
Nr. 195 im vierten Stock der Eingang Nr. 8.
Compagnon wird gesucht.
Zu einer Rosaglio=und riechenden Wasser=Fa=
brike, welche in einer der schönsten hiesigen
Vor=
städte und in einer sehr gangbaren Gasse sich
bie=
findet, wird hiemit ein Compagnon mit einem sehr
mäßigen Capital gesucht, welchem die ganze
dies=
fällige Verfahrungsart zu lehren der Eigenthümer
sich verbindet. Das Nähere ist bey H. Michael
Russer auf der Sailerstatt im Kirzingerischen Haus
Nr. 855 in Mohnbeigelgewölbe zu erfragen.
Dienstsuchender.
Joseph Bitzler, ein gelernter Tischler, welcher
12 Jahre als Gesell geabeitet, auch nebstbey die
Lakierkunst nach der neuesten englischen Art
voll=
ständig gelernet hat, als Wägen, Tischlerarbeit u.
dgl. auf das feinste zu lakieren, zugleich ein Kunst=
und Zimmermaler ist, daß er im Stande ist, ohne
Angabe eines Meisters nach dem neuesten Geschmack
zu arbeiten, auch sich seiner Rechtschaffenheit
we=
gen ausweisen kann, bietet hohen Herrschaften, die
einen Menschen von diesem Metier oder
Kunstar=
beit auf Landgütern, oder sonst, gebrauchen sollten,
seine Dienste in oder ausser der Livre an. Er ist
vom 24. Septemb. bis 24. Oktob. in Wienerisch=
Neustadt auf der Tischlerherberg zu erfragen, wo=
hin er auch die allenfalsigen Briefe an ihn zu
ad=
dreßiren bittet.
NACHRICHT.
Ein junger Mensch, der seine Geschicklichkeiten
in den kaufmännischen Rechnungen aller Arten,
besonders in der kaufmännischen doppelten
Buch=
haltungswissenschaft, und im deutschen Briefstyle,
durch glaubwürdige Zeugnisse sowohl, als durch
kräftigere Beweise darthun kann, biethet hiemit
(aus Mangel hinlänglicher Bekanntschaft) seine
Dienste in ein Compoir, oder in eine andere
Buch=
halterey an. Er versteht nebstbey die französische
und wälsche Sprache, im mündlichen sowohl als
im schriftlichen. Er verspricht auf das Feyerlichste
anhaltenden Fleiß und ungemeine Treue. Er wohnt
in der Naglergasse, wenn man vom Kohlmarkt
kömmt, links das zweyte Gassel, der Haarhof
ge=
nannt, Nr. 291 im zweyten Stocke; ist
anzutref=
fen früh bis 8, mittags von 1 bis 2, und abends
von 6 bis 7 Uhr; an Sonn=und Feyertagen wie
auch an Donnerstägen beynahe den ganzen Tag.
Wer ausser diesen Zeiten mit ihm sprechen will,
beliebe die Addresse in obenbeschriebener Wohnung
zu lassen, wohin und wann er kommen soll. NB.
Wer in=oder ausser dem Hause an Werk=oder
Feyertägen monathlich oder lektionsweise in den
kaufmännischen Rechnungen aller Arten, beson=
ders in den sogenannten ausländischen und
Fat-
turen-Rechnungen nach allen möglichsten
Verkür=
zungen, besonders aber in der kaufmännischen
doppelten Buchhaltung, im deutschen
Brief-
style und in der Rechtschreibung gründlichen
Unterricht verlangt, dem kann er für einen sehr
billigen Preis Genüge leisten.
Portrait=Maler.
Ein aus Jtalien angekommener Migniatur=Ma=
ler schmeichelt sich durch seine Kunst dem
hochschätz=
baren Publikum Portraite von der genauesten
Aehn=
lichkeit um billige Preise zu liefern. Wer daher
Lust hat, einige Stücke von ihm zu sehen, beliebe
auf die Sailerstatt in das Severinhubersche Haus
Nr. 856 im ersten Stock um ihn zu schicken, oder
zu kommen.
Kundmachung.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird hiemit
bekannt gemacht: Es sey die wider den Anton
A=
lois Edeln v. Natory unter den 14. Junius 1796
verhängte Unfähigkeitserklärung zur Verwaltung
seines Vermögens, und die bisher über ihn
fort=
gesetzte Curatel auf Anlangen seines Vaters Franz
Wilhelm Edeln v. Natory, k. k. priv. Großhänd=
lers, und über das ihm von diesem beygelegte
Zeug=
niß eines nunmehr wirthschaftlichen Betragens, wie=
der aufgehoben, folglich ihm Anton Alois Edeln v.
Natory die freye Ausübung der ihm nach bereits
erreichter Großjährigkeit zustehenden Rechte
einge=
räumet worden. Wien den 14. Sept. 1798.
Türkische Zinellen.
Anton Kerner, k. k. privil. Hof=und Kammer=
Waldhorn=und Trompetenmacher, wohnhaft am
Dominikanerplatz Nr. 715 in eigener Behausung,
hat die Ehre allen Musikliebhabern anzuzeigen,
daß bey ihm ein frischer Transport ächter türkischer
Musikteller, oder sogenannte Zinellen, aus
Con=
stantinopel von bester Qualität zu haben sind.
Grosses Forte piano und Violin.
Jn der Stadt im Michaeler Durchhause, ober
der Schule im 2ten Stock rechts, ist ein rothge=
beitztes mit Brons geziert und sehr fleissig
gearbei=
tetes grosses Forte piano, leicht zum Spielen, und
der Ton voll und angenehm, um einen billigen
Preis zu verkaufen; wie auch eine ächte gut
con=
ditionirte Pariser Violine von Hrn. Chapui.
Forte piano.
Ein sehr gutes und schön gebeitztes, dann zwey
überspielte Forte piano sind in der Wollzeil
ne=
ben dem Schwibogen Nr. 829 im 2ten Stock
rechts, täglich um den billigsten Preis zu verkaufen.
Bey Alois Doll,
Buchhändler, am Stephansplatz im deutschen
Hause, ist ganz neu zu haben:
Nouveau Dictionnaire
portatif, françois-allemand & allemand- fran-
çois
çois, avec un recueil de Neologismes & un
Lexique geographique en deux langues,
par JEAN VALENTIN MEIDINGER.
2 Tomes in 8. à Francfort 1798. en feuilles
2 fl. 30 kr. broché 2 fl. 40 kr.
Von dem nämlichen Verfasser ist auch zu haben:
Praktische französische Grammatik à 1 fl.
Praktische italienische Grammatik à 1 fl.
Erster Unterricht in der französischen
Spra=
che für Kinder à 20 kr. Lesebuch zum
Ueber=
setzen in das Französische à 1 fl. Grammaire
allemande à 1fl.
Wechsel=Cours=Tabellen
(allgemeine)
für Amsterdam, Augsburg, Frankfurt, Hamburg,
Leipzig und Wien.
Von Abraham Wolf Aub, Wechselsensalen.
3 Bände. gr. 8. Nürnberg 1795—97. 7 fl. 30 kr.
Der dritte Band wird gratis nachgeliefert.
Röschlaub (And.)
von dem Einflusse der Brownischen Theorie
in die praktische Heilkunde.
gr. 8. Würzburg 1798. Ungeb. 1 fl. 12 kr.
broschirt 1 fl. 15 kr.
Der Name des durch seine Pathogenie
rühm=
lichst bekannt gewordenen Verfassers ist hinlänglich,
auch diesem neuen Werke eine günstige Aufnahme
zu verschaffen. Jn dem 87sten St. der
Oberdeut=
schen Litt. Zeitung d. J. wird solches sehr
vor=
theilhaft beurtheilet, und allgemein empfohlen.
Kolbani (Paul)
Giftgeschichte des Thier=Pflanzen=und
Mineral=
reichs, nebst den Gegengiften und der
medi=
zinischen Anwendung der Gifte.
gr. 8. Wien 1798. 1 fl. 30 kr.
Bey Joseph Frister,
Kunst=und Buchhändler neben dem neuen Markte
in der Plankengasse im Baron Wetzlarischen
Hause Nr. 1124, ist zu haben:
Militärische Denkmünze, oder
Belohnungsgeschich=
te der k. k. obligaten Mannschaft; zweytes
Bändchen, 12. Wien, 1798. gebund. 30 kr.
—— beyde Bändchen zusammen, nebst Register,
gebund. 1 fl.
Dem für edle Thaten so gefühlvollen
Publi=
cum, übergibt man hiermit die systematische
Fort=
setzung des Verzeichnisses jener k. k. obligaten
Krie=
ger, die sich durch eine besondere Handlung der
Tapferkeit gegen den Feind ausgezeichnet haben,
und dafür mit Ehren=Denkmünzen belohnet
wor=
den sind. — Dieses Werkchen dürfte ein nicht
un=
angenehmes Geschenk für Aeltern und Anverwandte
seyn, welche darin mit Vergnügen die Namen und
die Geschichte von dem Wohlverhalten ihrer
Kin=
der und Freunde finden werden. Es muß auch
nicht weniger für den Offizier ein vorzügliches
Jn=
teresse haben, wenn er die Namen jener Offiziere
liest, den durch die Tapferkeit ihrer gemeinen
Mit=
brüder das Leben, oder die Freyheit gerettet wurde.
Er wird immer stolzer darauf werden, der
Anfüh=
rer solcher Männer zu seyn, die ihr eigenes Leben
nicht achteten, um das Leben ihrer Vorgesetzten zu
retten.
Oesterreichischer Militär-Almanach, für das
Jahr 1798. Auf Schreibpapier, und
illu-
minirt, in grünem Bande, 2 fl. Auf
Druck-
papier, im blauen Bande, 1 fl.
Klügels Anleitung zur Kenntniß der Kriegs=und
Seewissenschaften, mit 12 Kupfern, 8. Wien,
797, gebund. 1 fl. 20 kr.
Bourscheids Schild des Achilles, eine Schreibtafel
für den Militärstand, 8. 791. geb 30 kr.
Geschichte der in den k. k. Erbstaaten florirenden
Ritterorden, mit illuminirten Ordenszeichen, 8.
Regensb. 796. gebund. 2 fl. 15 kr.
Ankündigung.
Jn der Aloys Dollischen Buchhandlung auf dem
Stephansplatz, und in der Pichlerischen
Buchdru=
ckerey nächst dem Stubenthor Nr. 838,
ist neu zu haben:
Der zweyte und letzte Theil
von des
Grafen Macartney
Gesandschaftsreise nach China,
auf Kosten der Großbrittanischen Regierung
unter=
nommen in den Jahren 1792 bis 1794, nebst
Nachrichten über den gegenwärtigen Zustand von
China, und die chinesische Tartarey, in physischer
politischer, wissenschaftlicher und technologischer
Hin=
sicht; aus dem Englischen des Sir George
Staun=
ton, Ambassade Sekretärs, frey übersetzt. Mit ei=
ner Landcharte 1 fl. 8 kr. Alle 2 Theile komplet
2 fl. 15 kr.
Bey Christoph Peter Rehm,
Buchhändler, am Kohlmarkt im Buron v. Braun=
dauschen Hause, ist ganz neu zu haben:
Das neunte Heft von der Wahrheit in Maske.
Vom Verfasser der Eipeldauerbriefe. 8. Wien
1798. kostet gebunden 15 kr. Alle neun Hefte
2 fl. 15 kr.
Der Geist Rudolfs von Schreckenstein, sein
Her=
umwandeln und seine Erlösung. Eine
Geister=
geschichte des zwölften Jahrhunders. Mit
ei=
nem prächtigen Kupfer, gestochenen Titel und
Bignette. 8. 799. ungebunden 45 kr. broschirt
49 kr. steif gebunden 55 kr.
Der Raubritter mit dem Stuhlarme, oder der
Sternenkranz. Eine Geistergeschichte. Mit
ei=
nem prächtigen Kupfer, gestochenen Titel und
Bignette. 8. 799. ungeb. 48 kr. brosch. 52 kr.
steif geb. 58 kr.
Die Wanderungen des Ritters Eckberts von
Klau=
senthal. Scenen aus der Geister, und Vorwelt,
vom Verfasser des schwarzen Ritters. 2 Theile.
Krems 798. Mit Kupf. und gestochenen Titeln.
Ungeb. 1 fl. 40 kr. brosch. 1 fl. 48 kr.
Mercier über die Einsamkeit, und ihren Einfluß
auf Geist und Herz. Nach Zimmermann; und
mit psychologischen Reflexionen begleitet von Prof.
Heydenreich Wien 799. Mit einer schön
gesto=
chenen Titel Bignette. Ungeb. 45 kr. br. 49 kr.
Die Gespenster, kurze Erzählungen aus dem
Rei=
che der Wahrheit, von S. C. Wagner, 2ter
Theil. 8. Wien 798. brosch. 58 kr. Beyde
Theile 1 fl. 56 kr.
Alme, oder ägyptische Mährchen, vom Verfasser
des Welter von Montdarry, 3 Bändchen, kom=
plet 8. Braunschweig 798. 2 fl. 15 kr.
Spieß, Geheimnisse der alten Aegyptier, eine
wahre Zauber=und Geistergeschichte des
acht=
zehnten Jahrhunderts. Schöne mit Titelkupf.
gezierte Auflage, 2 Theile. 8. Leipz. 798 1 fl.
12 kr. brosch. 1 fl. 20 kr. steif geb. 1 fl. 32 kr.
—— Begebenheiten und tolle Streiche des Jakob
von Buchenstein, Erb. Lehn=und Gerichtsherrn
auf Ober=Mittel=und Unterbuchenstein, 3 Thle.
mit Kupf. Schöne dem Original ähnliche, zwey=
te durchgesehene Auflage 8. Frankf. u. Leipz.
798. ungeb. 1 fl. 45 kr. brosch. 1 fl. 57 kr.
blausteif mit Schildel 2 fl. 15 kr.
—— Die Löwenritter. Eine Geschichte des
drey=
zehnten Jahrhunderts, 4 Theile mit Kupf. 8.
Frankf. u. Leipz. 796. schöne und correcte
Auf=
lage, ungebund. 3 fl. brosch. 3 fl. 16 kr. steif
gebund. 3 fl. 40 kr.
—— Die zwölf schlafenden Jünglinge. Eine=Gei=
2879
stergeschichte. Als Seitenstück zu den zwölf
schla=
fenden Jungfrauen, 2 Theile mit Kupfern. 8.
Leipz. 798. brosch. 40 kr. steif gebund. 46. kr.
—— Hans Heiling, vierter und letzter Regent der
Erde, Luft=Feuer=und Wassergeister. Ein
Volksmährchen des zehnten Jahrhunderts. Schö=
ne Auflage, 2 Theile mit Kupf. 8 Leipz. 798.
brosch. 1 fl. 8 kr. Der 2te Theil einzeln 34 kr.
—— Der Alte Ueberall und Nirgends, 4
Jahr=
hunderte, complet. 8. Frankf. u. Leipz. 795.
1 fl 48 kr. Jst auch broschirt und steif
gebun=
den zu haben.
Die unruhige Matrone von Pfyrt. 3 Thle.
mit Kupf. ungebund. 1 fl. 30 kr. brosch. 1 fl.
42 kr. blausteif mit Schildel 2 fl.
Bey Artaria und Comp.,
am Kohlmarkt, ist ganz neu zu haben:
Das Portrait
des Admirals Str H. Nelson.
Nach einem Originalgemälde des berühmten Orme
in pathologischer Manier punsirt von
J. Neidl.
Man glaubt, daß bey gegenwärtigen
Ereignis=
sen dem Publikum dieses besonders schöne und voll,
kommen ähnliche Portrait eines so grossen Mannes
angenehm seyn wird, dessen ausgezeichnete
Helden=
thaten in der Geschichte Englands Epoche machen.
Ein sehr reiner Abdruck kostet 1 fl.
Ferner sind folgende Musikalien neu erschienen:
Freund. (Ph.) 8 Variations pour le Clavecin.
Op. 4. Nr. 2. 45 kr.
Mozart 1 Concerto pour le Clavecin avec
ac-
compagnement d'Orchestra. p. 43. 3 fl.
—— 1 Sonate pour le Clavecin. Op. 44. 1 fl.
30 kr.
Haydn 1 Trio pour le Clavecin avec un
Vio-
lon & Violoncelle. Op 80. 1 fl. 30 kr.
—— Reçueil de trois petites pieçes faciles
& agreables pour le Clavecin, 45 kr.
Sterkel 1 Sonate pour le Clavecin avec
Vio-
lon & Violoncelle. Op. 36. 1 fl. 20 kr.
Angrisani 6 Notturni a tré Voci dedicati a
Sua Altezza Reale il Principe Augusto
Fe-
derico d'Ighilterra. Op. 2da 2 fl.
Pär 6 Variations faciles pour le Clavecin sur
un thema de Mr. Winter, 40 kr.
Pleyel 1 Sonate pour le Clavecin avec un
Violon obligée. Op. 43. 2 fl.
—— 3 grandes Sonates pour le Clavecin avec
accompagnement d'un Violon & Vicoloncelle,
3 fl. 30 kr.
NB. Dieses Werk ist die Fortsetzung von den
schon bekannten 6 Pleyelschen grossen Sonaten, wel=
che mit allgemeinen Beyfall aufgenommen worden
sind.
Pleyel 3 Sonates Progrellives pour le
Clave-
cin avec Violon. Op. 45. 2 fl. 30 kr.
—— 3 deti per deto. Op. 46. 2 fl. 30. kr.
M. Haydn Hochamt mit 4 Singstimmen, 2
Hörnern, und der Orgel, 1 fl. 30 kr.
Trauer-Cantate zur Begräbnisfeyer Sr. königl.
Majestat von Preussen Friedrich Willhelm II.
von Herkloth, in Musik gesetzt von F. X.
Himmel, 9 fl.
Bey Johann Träg,
Kunst=und Musikalienhändler, in der
Singer=
strasse Nr. 957, sind folgende neue Musikalien
zu haben:
Beethoven 12 Var. sur l'air (Ein Mädchen oder
Weibchen) pour le Pianoforte avec un
Vio-
loncelle oblige. Nr. 6. 45 kr.
Eybler grand Quintetto per 2 Viol. 2 Viole
& Violonc. Op. 5. Nr. 1. 2 fl.
Fux 9 Var. sur l'air (O mein lieber Augustin)
pour le Violon. Nr. 2. 20 kr.
Krommer Sonate pour le Violon & Basse.
Op. 15. 45 kr.
Mozart differ. petites Pieces pour le
Piano-
forte. Nr. 2. 40 kr.
—— Dom Juan Opera arrangée en Quatuors.
Liv. I. 4 fl.
Graffet Conc. pour le Violon Princ. Op. 1.
2 fl. 45 kr.
—— deto deto Op. a. 2 fl. 30 kr.
Relcha 6 Duos pour le Violon & Violonc.
Liv. 1. & 2. 4 fl.
Neubaur 3 Sonates pour le Violon & Alto.
Op. 13. Liv. 1. & 2. 3 fl.
—— 18 Var. deto deto Op. 14. 1 fl.
Durahd 6 Var. sur l'air (Ein Vogelfänger) pour
le Violon & c. 30 kr.
—— deto deto (Die Milch ist gesünder) deto
30 kr.
—— — — (Helas j'ai perdu — 30 kr.
Wranizky 3 Duos pour 2 Flutes. Op. 33
Liv. 1. 2 fl.
—— deto deto Op. 33. Liv. 2. 2. fl.
Pleyel 3 gr. Son. pour le Pianof. avec Viol.
& Violonc. Op. 33. Liv. 3. 3 fl. 30 kr.
MozartHymne: Gottheit über alles, 1 fl. 8 kr.
Müller A. E. Concerto pour la Flute. Op. 16.
3 fl.
Vierling Versuch einer Anleitung zum präludiren,
24 kr.
Conrad 12 leichte Vorspiele für Anfängen im
Or=
gelspielen, 24 kr.
J. C. W. & J. G. C. 12 dergleichen Vorspiele ꝛc.
24 kr.
Seegr. 8 Toccaten und Fugen für die Orgel, 1 fl,
15 kr.
Nicolai Fantasie und Fuge, 36 kr.
Intervallen Tabelle, 20 kr.
Ankündigung
eines Tischler=Waaren=Lagers.
Die Kompagnie der bürgl. Tischlermeister, wel=
che vorhin in der Dorotheergasse im Graf
Gatter=
burgischen Haus ihr Waarenlager gehabt, selbes
aber dermal in die untere Breunerstrasse in das
Ba=
ron Spielmannische Haus Nr. 1188 versetzt hat,
macht zu wissen, daß alda die schönsten
Tischlerar=
beiten von allen Gattungen Hölzer, sowohl von
in=als ausländischen, nach Geschmack und
dauer=
haft gearbeitet, um die billigsten Preise zu finden
sind; auch kann man Bestellungen in kürzester Zeit
nach Belieben haben. Daher erbittet sich die
Kom=
pagnie von dem geehrtesten Publikum noch feneren
Zuspruch und Wohlgewogenheit.
Ankündigung
eines Hauptwaarenlagers aller Gattungen
neuverfertigter Tischlerarbeiten.
Die Gesellschaft deren burgerl. Tischlermeistern,
dieses Hauptwaarenlagers, macht dem hohen Adel
und gehrten Publikum hiemit bekannt, daß
sel=
bes von allen Gattungen neuen Tischlerarbeiten am
neuen Markt im Baron v. Wetzlarischen Haus Nr.
1124 im ersten Stock ober dem Handlungsgewölb,
welches schon durch ein Jahr mit vielen
erworbe=
nen Beyfall eröffnet worden ist, dieses veranlaßte
die Gesellschaft auf die Zukunft noch billigere
Prei=
se zu bestimmen, indem ohnehin allda alle
Gat=
tungen Menschen nach ihren Aufwand und
Wohl=
gefallen bedienet werden. Auch bis daher keines
von so grossen Vorrath und der Art bestanden, auch
der Kenner und Nichtkenner keine Täuschung zu
fürchten hat. Da alle Gattungen um einen
fest=
gesetzten Preis, welcher an derselben angeheftet ist,
ohne zu handeln, gegen geich baare Bezahlung,
verkauft werden, so sorget die Gesellschaft dafür,
daß jedermann um sein Geld seinen rechtmäßigen
Werth erhält, dadurch hoffet sie für das Publikum
erzweckt zu haben, den Einkauf von gut gemachten
Arbeiten um die billigsten Preis verschaffen zu
können, und den Beweis ihrer ächten Absichten
an Tag zu legen.
Pferde zu verkaufen.
Es ist eine englische Stutte, Fuchs mit Blassen,
8 Jahr um 60 Dukaten, ein Siebenbürger, Schwarz=
fuchs, im 5ten Jahr um 40 Dukaten, beyde
Reit=
pferde, zu verkaufen. Kauflustige können das
meh=
rere in dem Haus Nr. 1 auf der Glacis zwischen
der Saliterey und Schießstett im Stall ersehen.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Krugerstrase beym steinenen Wallsisch
Nr. 1073 im ersten Stock sind 6 theils auf die
Gasse, theils im Hofe mit Parketen, Spalieren
und niedlichen Meuveln versehene Zimmer sammt
Küche, Boden und Holzlage, halb=oder
ganz=
jährig zu verlassen. Nähere Auskunft ist beym
Hausmeister einzuholen.
Eingerichtete Wohnung zu verlassen.
Jn der Singerstrasse im Hause Nr. 956 ist vom
1. Oktober an, täglich im ersten Stock eine mit
allen Bequemlichkeiten wohl eingerichtete Wohnung,
bestehend in 10 Zimmen, einer Kuchel, Boden,
Holzlage und Kelle, viertel, halb=oder auch
ganz=
jährig zu verlassen. Nähere Auskunft hierüber
er=
hält man allda im 3ten Stock. Auch kann man
nach Belieben im Hause selbst mit einer ordentlichen
und sauberen Equipage monatweis bedient werden.
Licit im Versatzamt.
Von dem k. k. Versatzamte wird hiermit bekannt
gemacht, daß die im Monat Juni 1797 allda
ver=
setzte, und bis den 24. Septemb. 1798 unberichtigt
ge=
lassene Prätiosenpfänder, nach Jnhalt des in dem
Kundschaftsbogen einkommenden Verzeichnisses, in
folgenden Tagen, nämlich den 25. und 26. Septemb.
1798 durch öffentliche Versteigerung den
Meistbie=
tenden käuflich werden überlassen werden.
Licit Effekten.
Den 26. dies Monats September wird in dem
Jnvalidenhaus auf der Landstrasse eine
Verlassen=
schaft, bestehend in verschiedener Wäsch, Kleidun=
gen, einer silbernen Taschenuhr, und 6 silbernen
Krönungs=und Huldigungsdenkmünzen früh um
9 Uhr auf dem obern Gang an die Meisthbietende
verkauft werden.
Licit Bücher.
Die auf den 20. d. M. September
angekündig=
te Bücherlicitation in der Schulerstrasse zum
schwar=
zen Rössel im ersten Stock wird, aus
unvorher=
gesehenen Hindernissen, auf den 28. September
verschoben.
Licit. Prätiosen und Effekten.
Den 1. Oktober zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden werden auf Verordnung der
Maltheserordensamtskanzley im Stögerischen Haus
in der Wollzeil unweit dem Stubenthor Nr 831
im 2ten Stock 1 grosses und 1 kleines
Maltheser=
ordenskreuz, 1 goldene Sackuhr,1 goldene und 1
silberne Tabatier, 1 goldener Stecher, und
ande=
re goldene Kleinigkeiten, 1 silberne Kaffeekanne
und Zugehörungen, 4 Paar silberne
Tafelleuch=
ter, und verschiedenes Tafel und anderes Silber
Generals=und andere Uniform und
Kleidungsstü=
cke, Porzelaingeschirr und Tafelservise, 2
Stock=
uhren, Mannshemder, dann Leib=und Hauswäsch
Tische, Divan, Sessel, Kästen, Better, Madra=
tzen, Kupfer, Meßing und übrige Geräthschaften
licitando hindangegeben werden.
Licit. leere Weinfässer.
n der Stadt Nr. 772 bey der goldenen
Son=
ne in der rothen Thurmstrasse werden mit löbl.
Magistratsbewilligung in den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden den 1. k. M. Oktober d.
J. einige hundert Eimer leere weingrüne Fässer mit
eisenen Reifen, mittelst öffentlicher Versteigerung
gegen gleich baare Bezahlung an die Meistbietenden
hindangegeben. Die Herren Kauflustige belieben
in oben angezeigten Ort und bestimmten Tag sich
einzufinden.
Licit. altes Eisen.
Bey dem k. k. obersten Schiffamt in der
Leopold=
stadt wird eine Quantität altes gebrochenes Eisen
von Wägen beyläufig 65 Centen mittels Licitation
hindangegeben werden Kauflustige haben sich
dem=
nach den 2. k. M. Oktober früh um 9 Uhr in
dem obersten Schiffamt einzufinden
Licit. Obligation.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey auf Anlangen des Sigmund v. Möfz, unter
Vertrettung Hrn. Dr. Jerel, wider die Johanna
Leitner, wegen schuldigen 1400 fl. in die
Feilbie=
tung der von dem Hrn Philipp Grafen v. Wurm=
brand an die Geklagte ausgestellten, auf die
Früch=
te von dessen Fideikommißherrschaft Schießleuten
in Steyermark intabulirten Obligation pr. 15000 fl.
gewilliget, und hiezu der 2. Oktober zum
zwey=
ten, und der 2. November d. J. zum dritten
Ter=
min mit dem Beysatze bestimmt werden, daß, wenn
diese Obligation bey dem zweyten Termin um den
Werth pr. 15000 fl. nicht an Mann gebracht
wur=
de, dieselbe bey dem dritten auch unter der
bemeld=
ten Summe hindangegeben werden würde; so
ha=
ben die Kaustustigen an obbestimmten Tagen früh
um 9 Uhr vor dem Magistrate zu erscheinen.
Licit. Erinnerung.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird den auf der von dem Hrn.
Grafen v. Wurmbrand an die Johanna Leitner
ausgestellten, auf die Früchte von dessen
Fideikom=
mißherrschaft Schiehleuten in Steyermark
intabu=
lirten Obligation pr. 15000 fl. vorgemerkten
Ta=
bulargläubiger, als Defrain, und Karl Wetschl,
oder vielmehr der Zeßionarin Theresia Grünwald,
bekannt gemacht: Es habe der Sigmund v. Mösz,
wider die Johanna Leitner, die Feilbietung der der
Geklagten eigenthümlichen obbemeldten Graf
Phi=
lipp v. Wurmbrandischen Obligation bewirket, wor=
über der 2. Oktober, und der 2. November d. J.
mit dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn
diese Obligation bey dem zweyten Termin um den
Werth pr. 15000 fl. nicht an Mann gebracht
wür=
de, dieselbe bey dem dritten auch unter der
bemeld=
ten Summe hindangegen würde. Es werden
da=
her obige Satzgläubiger dessen zu dem Ende
erin=
nert, damit sie entweder selbst persönlich erscheinen,
den ihnen wegen ihren unbekannten Aufenthaltsorte
zum Vertretter aufgestellten Hrn. Dr. Rudolph
ihre Behelfe in gehöriger Zeit an die Hand zu
geben, oder einen andern Sachwalter zu bestellen,
und diesem Gerichte namhaft zu machen wissen
mögen, widrigens diese Obligation den
Meistbie=
tenden eigenthümlich überlassen werden, und sie sich
die aus ihrer Verabsäumung allenfalls entstehende
Folgen selbst beyzumessen haben würden.
Licit. Holz.
Von Burgerspital in Wien wird hiemit bekannt
gemacht: daß die demselben zugehörige in
Kalkspur=
ger Wald liegende 124 2/4 Klafter thännene
Schei=
ter, 3/4 deto Ausschuß, 5 1/4 Klafter deto
mo=
deriges, und 2 2/4 Klafter deto Bürdeln, dann
7 Klafter eichene Scheiter, 2/4 deto moderiges,
3/4 Klafter deto Bürdeln, und 2/4 Klafter
Ab=
lesbierbaum moderiges, öffentlich zum Verkauf
feil=
geboten werden, und hiezu der 4. Oktober d J.
früh um 9 Uhr bestimmt worden. Die
Kauflusti=
gen belieben daher an obbestimmten Tag und Stund
in dem Wirthshaus beym sogenannten rothen Stadl
hinter Kaltspurg zu erscheinen.
Licit. Wambachersche Realitäten.
Von des Stifts Klosterneuburg Amtskanzley wird
hiemit bekannt gemacht: haben Frau Helen=
Possenius, als bestellte Vorminderin des
minderjäh=
rigen Adolph Peter Possenius, und Hr. Karl
Ha=
genbusch, als Mitvormund, wider Karl
Wamba=
cher, behausten Unterthan zu Kritzendorf, und
Barbara dessen Ehewirthin, die Feilbietung der
gegentheiligen hieher dienstbaren Behausung zu
Kri=
tzendorf Nr. 38, sammt dabey befindlichen
Hof=
stattweingarten pr. 430 fl., 2 Achtel Weingarten
in der Kalleiten pr. 100 fl., 2 Viertel
Weingar=
ten, itzt schlechter Acker daselbst pr. 10 fl., 2
Vier=
tel derzeit fast ganz öd daselbst, pr. 5 fl., 3
Ach=
tel Weingarten in Neudauer pr. 120 fl., 1
Ach=
tel Weingarten in der Haargassen pr. 50 fl., 1
Viertel Weingarten in der Achleiten pr. 110 fl.,
1 Viertel Weingarten daselbst pr. 70 fl., und 2
Achtel ebendaselbst derzeit fast öd pr. 20 fl. ge=
schätzt, bewirket. Da nun zu deren Versteigerung
3 Termine, und zwar für den ersten der 10. Ok=
tober, für den zweyten der 9. November, und
für den dritten der 10. Dezember d. J. jedesmal
vormittag um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmet
worden sind, daß, wenn gedachte Behausung und
Grundstücke weder bey dem ersten noch zweyten
Termin um die Schätzung oder darüber an Mann
gebracht werden könnten, solche bey dem dritten
auch unter der Schätzung verkauft werden sollen;
als haben diejenigen, welche um gedachte
Behau=
sung oder Grundstücke zu biethen gedenken, an
ob=
besagten Terminen in der Wambacherischen
Behau=
sung zu Kritzendorf zu erscheinen.
Licit. Maßingerischer Satz.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey über Anlangen des Hrn. Dr. Stöger, als
Ni=
colaus Haggi, Michael und Demeter Pfaraischen
Massevertretter, wider den Andre Maßinger, Sal=
nitersieder und Spinnmaschinmacher, durch Hrn.
Dr. v. Patruban, als Curator absentis, wegen
schuldigen und dem Hrn. Kläger durch Urtheil
zu=
gesprochenen 2500 fl., in die Licitirung der dem
Geklagten eigenthümlichen, auf den nunmehrigen
Obendorferischen Haus Nr. 3 am Thury
haften=
den Satzpost pr. 900 fl. gewilliget worden. Da
nun hiezu nach fruchtlos verstrichenen ersten
Ter=
min für den zweyten der 12. Oktober, und für den
dritten der 16. November d. J. mit dem Beysatz
bestimmet worden, daß, wenn gedachter Satz bey
dem zweyten Termin nicht um den nämlichen Werth
eingebracht werden könnte, selber bey dem dritten
auch unter dem wahren Werth hindangegeben
wer=
den würde. Es haben daher alle jene, welche
diesen Satz an sich zu kaufen gedenken an
gedach=
ten Tägen vor diesem Magistrat früh um 10 Uhr
zu erscheinen.
Licit. Haus und Mahlmühle.
Von dem Ortsgerichte der k. k. Familienherrschaft
Rogendorf im Pöggstall wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des Lorenz Stidl,
Mühlermeister in Hochenaich, wider Karl
Start=
mühlner behausten Unterthan und Mühlermeister
im Dorfe Loibersdorf, und Anna Maria dessen
Ehewirthin, in die gerichtl. Feilbietung der den
Beklagten angehörigen, in dem Dorfe Loibersdorf
liegenden, und auf 250 fl. gerichtl. geschätzten
Hof=
stallbehausung Nr. 18, mit dazu gehörigen 〈…〉 Joch
340 □ Klafter Hausäcker, 286 □ Kl. Haus=
wiesen, 1505 □ Kl. Hutwaid, und 1176 □ Kl.
Garten, und Mahlmühle mit einem Gang, ge=
williget worden. Da nun hiezu 3 Termine, und
zwar für den ersten der 13. Oktober, für den
zweyten der 10. November, und für den dritten
der 5. Dezember d. J. mit dem Beysatze
bestim=
met worden, daß, wenn dieses Haus und
Mahl=
mühle weder bey der ersten noch zweyten Feilbie=
tung um die gerichtl. Schätzung oder darüber
ver=
kauft werden könnte, solches bey der dritten auch
unter dem Schätzungswerthe hindangegeben
wer=
den würde; so haben alle jene, welche diese
Be=
hausung und Mahlmühle gegen baare Bezahlung
an sich zu bringen gedenken, an den besagten
Tä=
gen vormittag um 9 Uhr in hiesiger Amtskanzley
zu erscheinen.
Licit. Hummlisches Haus u. Ueberländgarten.
Von dem Ortsgericht der Herrschaft Karlstein
V. O. M B. wird hiemit bekannt gemacht: es
sey auf Anlangen des Jakob Hummlischen
Masse=
vertretters, Hrn. Dyonis Marquart, Landesadvo=
katen in Waidhofen, in die öffentliche Feilbietung
des in die Jakob Hummlische Konkursmasse
gehö=
rigen, auf 300 fl. gerichtlich geschätzten, im Dorf
Thuma liegenden Hauses Nr. 24, dann des
da=
bey befindlichen, auf 100 fl. geschätzen hieher
dienst=
baren Ueberländgartens, und eines in breiten
Gra=
beln Thuminger Freyheit liegenden pr. 15 fl. ge=
schätzten Ueberländackers nach 3/4 Aussaat
gewili=
get worden. Da nun hiezu 2 Termine, und zwar
für den ersten der 13. Oktober, und für den
zwey=
ten der 13. November d. J. mit dem Beysatz
be=
stimmt worden, daß, wenn dieses Haus und
Ue=
berländgründe bey diesen Terminen weder um die
Schätzung, oder darüber an Mann gebracht
wür=
den, dieselbe bis nach verfaßter Claßifikation und
ausgetragenem Vorrechte bey der Masse
aufbehal=
ten werden sollen; als haben die Kauflustigen an
obbestimmten Tagen früh um 9 Uhr in der
Kanz=
ley dieser Herrschaft zu erscheinen.
Licit. Jetzingerisches Färberhaus.
Von dem Magistrat des k. k. Markts Aschbech
in Ni. Oest. V. O. W. W. wird hiemit kund
gemacht, daß nach Absterben des Mathias
Jezin=
ger, burgl. Färbermeisters allhier, und Johanna
dessen Ehewirthin, die von ihnen eigenthümlich
besessene burgl. Behausung Nr. 16, worauf die
Färbereygerechtsame haftet, und wobey an guten
und tragbaren Hausgründen, und zwar Acker 10
4/8, Wiesen 2 1/8, und Garten 4/8, in allen
zusammen 13 1/8 Joch sich befinden mit oder
ohne Vieh und Fahrnissen versteigerungsweis
hin=
dangegeben werden. Die Kauflustigen haben sich
daher den 15. Oktober d. J. vor dasigem
Magi=
strate auf dem Rathhaus um 9 Uhr einzufinden,
inzwischen aber die Behausung und Gründe
einzu=
sehen, um die Kaufsbedingnisse und Lasten, wel=
che darauf haften, münd=oder schriftlich ich
al=
täglich zu erkundigen. Diese Behausung ist gut
gebauet, und befinden sich im obern Stock 1
gros=
ses, 1 mitteres, und 1 kleines, zusammen 3
Wohn=
zimmer, wovon die ersteten zwey sauber und gut
angebracht sind, nebst einer Kuchel, Gesellenkam=
mer, und Getreidkasten; zu ebener Erde die
or=
dinaren Wohnstuben, nebst einem kleinen
gewölb=
ten Stüberl, ein grosses Vorhaus, ein Keller auf
6oo Eimer Wein, dann eine saubere Kuchel nebst
Speis, und die Werkstatt, worinn 6 Farbkesseln
befindlich, dann ein grosser Hof und eine Hütten,
worunter die Mang, welche mit einem Pferde
ge=
trieben wird, wie auch ein guer und
wasserhälti=
ger Brunn, dann ein Stall auf 3 Pferde, und
einer auf 6 Rinder, wie auch die Scheuern.
Licit. Hallbergisches Haus.
Von dem Metropolitankapitel in Wien wird
hie=
mit bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen Georg
Enzel, filiæ nom. unter Vertrettung Hrn. Dr.
Scheidlein, wider Hrn Konstantin Grafen v. Hal=
berg, hæred. nom. seines Hrn. Vaters Theodor
Grafen v. Halberg, wegen einer Schuldforderung
von 300000 fl, in die gerichtl. Feilbietung der
gräfl. Theodor v Halbergischen, an der
Mariahil=
ferhauptstrasse liegenden, und auf 18500 fl. ge=
richtl. geschätzten Verlassenschaftsbehausung Nr. 67
gewilliget worden. Da nun hiezu 3 Termine,
und zwar für den ersten der 13. Oktober, für den
zweyten der 16. November und für den dritten
der 17. Dezember d. J. mit dem Anhange
bestim=
met worden, daß, wenn diese Behausung weder
bey dem ersten noch zweyten Termin um den
Schä=
zungswerth oder darüber an Mann gebracht
wer=
den würde, selbe bey dem dritten auch unter der
Schätzung hindangegeben werden soll; so haben
bie Kauflustigen sich an diesen Tägen früh um 10
Uhr in der Metropolitankapitelkanzley im
Zwettel=
hoff am Stephansplatz zu ebener Erde einzufinden.
Licit. Brauneckerisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: es
sey auf Anlangen des Hrn Dr. v. Patruban, als
Curators des m. Georg Brauneckerischen Posthumus
Franz Xav. in eine neuerliche Feilbietung des zu
Margarethen liegenden Johann Georg
Braunecke=
rischen, auf 10800 fl. gerichtlich geschätzten
Ver=
lassenschaftshauses Nr. 29 zur Landskron genannt,
gewilliget worden. Da nun hiezu der 16. Okto=
ber d. J. mit dem Vorbehalt der
obervormund=
schaftlichen Ratifizirung, und dem Beysatz, daß
solches Verlassenschaftshaus um den bereits bey der
letzten Feilbietung schon gemachten Anbot pr. 15160
fl. ausgerufen werde, festgesetzt worden ist; so
ha=
ben die Kauflusigen an dem obbestimmten Tag vor
diessem Magistrate früh um 9 Uhr zu erscheinen.
Licit. Freidhofgrund sammt Wohnhaus.
Von dem Grundbuch der fürstl. Aloys
Lichten=
steinischen Herrschaft Lichtenthal in Wien wird hie=
mit bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen der
Vor=
steher der hiesig erzbischöflichen
Patronatspfarrkir=
che im Lichtenthal gewilliget worden, den dieser
Pfarrkirche von der hohen Landesstelle zuerkannten,
zum hiesigen Grundbuch dienstbaren, inner der
Li=
nie an der Lichtenthaler obern Strasse am
Him=
melpfortgrund liegenden alten Gottesacker so, wie
er liegt, im Ganzen, sammt dem dazugehörigen
Wohnhäusel Nr. 201 bey einer öffentlichen
Ver=
steigerung an den Meistbietenden gegen baare
Be=
zahlung zu verkaufen. Da nun hiezu der 18
Ok=
tober d. J. vormittag um 10 Uhr in hiesig
herr=
schaftlicher Amtskanzley zu erscheinen bestimmt
wor=
den; als haben die Kauflustige an erstbesagten Tag,
Stund und Ort zu erscheinen, bis wohin auch die
Kaufsbedingnisse in der Kanzley dieser Herrschaft
eingesehen werden können.
Licit. Posthaus.
Nachdem Joseph Schaußberger, k. k. Postmei=
ster, und Anna Maria dessen Ehegattin
entschlos=
sen sind, ihre im Markt Frankenmarkt in
Oester=
reich ob der Ens liegende wohlgebaute, auf dem
Marktsplatz befindliche, und keinem Freygeld
un=
terliegende Eggerische Behausung Nr. 23, welche
zu ebener Erde mit einer wohlverwahrten
Postkanz=
ley, einen Nebenzimmer, einer Kuchel und Speis,
einer geräumigen Holzlage, einem gewölbten
Zim=
merl, dann Krautgewölbe, auch gewölbten Vor=
und Unterkeller; im obern Stock aber mit einem
grossen ausgemalenen Tafel, dann 4 kleinern
Wohn=
zimmern, nebst einer Kuchel und einem von Feuer
versicherten guten Boden, einen ganz neuen
Sta=
del, 2 Wagenschupfen, einen gemauerten Poststall
auf 16 Pferde, Zeugkammer und gemauerten
Horn=
viehstall auf 10 Rinder, einer gemauerten
Gras=
kammer mit Ziegelpflaster, dann einen geräumigen
Kuchelgarten bestehet, mit den meistens überländ.
weiß dazugehörigen, und zunächst an der
Behau=
sung liegenden 6 10/64 Joch 15 Klafter Aecker,
und 1 43/64 Joch 11 1/6 Klafter Wiesgründen,
sammt dem eigenthümlich erkauften k. k. Postregal,
in soweit die allerhöchste Hofsbewilligung erbetten
wird, sammt verschiedenen Hauseinrichtungen und
Baumannschaftsgeräthschaften, dann Wägen und
Hornvieh, dem Meistbietenden käuflich
hindanzu=
geben, hiezu auch die gerichtl. Bewilligung
erwir=
ket; so wird zu deren Veräusserung der 19. Oc=
tober d. J. mit dem Anhang bestimmet, daß
Kaufs=
liebhaber bey ihnen täglich alles in Augenschein
neh=
men, die Kaufsbedingnisse und die hierauf
haften=
de Lasten einsehen, und den allfälligen Kauf am
obbestimmten Tage früh um 9 Uhr bey dem
da=
sigen Marktgericht abschliessen können.
Licit. Herrschaft Urschendorf.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird hiemit
bekannt gemacht: es sey über Anlangen des
Ema=
nuel freyherrl. v. Doriaischen
Konkursmassevertret=
ter, und Vermögensverwalter, in die gerichtliche
Feildietung der in dem V U W. W. liegenden, zu
der diesfälligen Masse gehörigen, und auf 12715 fl.
5 kr. gerichtlich geschätzten Herrschaft Urschendorf
ge=
williget worden. Da nun hiezu 2 Termine, und
zwar der erste auf den 3. November, der zweyte
auf den 5. Dezember d. J. mit dem Anhange
be=
stimmt worden sind, daß, falls diese Herrschaft
bey dieser ersten oder zweyten Feilbietung um den
Schätzungswerth oder darüber nicht an Mann
ge=
bracht werden könnte, mit der ferneren
Versteige=
rung bis nach verfaßter Claßification zugewartet
werden wurde. Als haben diejenigen, welche
ob=
gedachte Herrschaft käufich an sich zu bringen
ge=
denken, an den obbestimmten Termin früh um 10
Uhr vor diesem ni. öst. Landrechte zu erscheinen.
Licit. Erinnerung.
Von den k. k. m. s. Landrechten wird hiemit
den sämmtlichen Anton gräfl. Meravigliaischen
Gläu=
bigern sammt als sonders erinnert: wienach es sich
fügen därfte, daß bey der durch Edikt von 18. v.
August Monats im Wege der von dem Hrn. v.
Penzenstein wider den Hrn. Anton Grafen
Me=
raviglia ergriffenen Exekution auf den 13. künftigen
Oktober Monats ausgeschriebenen dritte
Licitations=
tagfahrt die Herrschaft Joßlowitz, wenn der
Schä=
zungswerth, oder ein höherer Kaufspreis nicht zu
erreichen wär, auch unter der gerichtl. Abschätzung
verkauft würde. Da nun bey diesem Fall das
höch=
ste Hofdekret von 24. Noyember 1783 Nr. 213
der Justiz G. S. eintritt, welches da, wo
Gläu=
biger einschreiten, die vorläufige Vernehmung
der=
selben wegen Uibernehmung des zum Verkauf
ste=
henden Guts sich gegenwärtig zu halten ordnet,
als wolle man auf gleichbesagte höchste Ausmessung
die gesammten gräfl. Meravigliaischen Gläubiger
durch gegenwärtiges Edikt aufmerksam gemacht
ha=
ben, und versehet sich also dahin, daß dieselben zu
sothaner Licitationstagfahrt an obbestimmten Tag
und Stund um sie vernehmen zu können, ob ein
oder der andere dererselben, falls für die
Herr=
schaft Joßlowiß der Schätzungspreis nicht zu
errei=
chen wäre, selbe nicht selbst übernehmen wolle, in
dem hierortigen Gerichtsorte ganz sicher zu
erschei=
nen, nicht ausser acht lassen werden. Brünn am
1. September 1798.
Covoc. Renzinger's Gläubiger.
Vom Magistrate der l. f. Stadt Ybs wird
hie=
mit bekannt gemacht: es haben all jene, welche
an der Verlassenschaft des im Markte Zell nächst
Waidhofen an der Ybs verstorbenen Lokalkaplans,
und dermaligen Defizientens, Hrn. Mathins
Ren=
zinger titulo quocunque Ansprüche zu machen ge=
denken, den 12. Oktober d. J früh um 8 Uhr
vor diesem Magistrate selbst, oder durch einen
hin=
länglich Bevollmächtigten sogewiß zu erscheinen,
und ihre Ansprüche anzumelden, widrigens
obge=
dachte Verlassenschaft ex officio abgehandelt
wer=
den wird.
Konkurs des George Busek.
Von dem Justizamte der freyen Minderherrschaft
Röz wird hiemit bekannt gemach: Es sey in die
Eröffnung des Konkurses über das sämmtliche im
k. k. Anthrile Schlesien befindliche beweg=und
un=
bewegliche Vermögen des George Busek in
Niebo=
ry gewilliget worden. Alle diejenigen, welche was
immer für eine Forderung an den bemeldten
Cri=
darius zu stellen haben, werde daher erinnert,
längstens bis 15. Oktober d. J ihre sogestalteten
Foderungen in Gestalt einer förmlichen Klage
ge=
gen den aufgestellten Kuratormasseadvokaten Jonas
bey dem hierortigen Justitzamte einzureichen, und
in selber nicht nur die Richtigkeit ihrer Forderung
sondern auch das Recht, kraft welchen sie in diese
oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangen, dar=
zuthun, als widrigens nach Verstreichnng dieser
Frist selbe mit ihren Forderungen auch alsdann
von der ganzen Konkursmasse abgewiesen wurden,
wenn selbe auch mit einem Pfandrechte versehen,
aus der Konkursmasse ein Eigenthum zu fordern,
oder ihnen ein Compensationsrecht zu statten
kon=
men würde, dergestalt, daß solche Gläubiger
un=
geachtet ihres Pfandeigenthums und
Compensations=
rechtes, wenn sie in die Masse schuldig wären, zur
Zahlung verhalten wurden.
Citat. Peter Nikich.
Von dem k. k. Slavonisch Kroatischen Gränz=
Hussaren=Regiments=Kommando Nr. 12 wird dem
diesseitigen k. k. Hrn. Oberlieutnant, Peter
Ni=
kich öffentlich kund gemacht, daß nachdem sich
der=
selbe vom Regiment eigenmächg entfernet, und
bereits eine geraume Zeit abwesed ist, auch
nam=
hafte Schulden hinterlassen hat, zur rechtlichen
Untersuchung ein ordentliches Kriegsrecht zusammen
gesetzet werden soll, um damit aber Hr. Ober=
lieutenant, Peier Nikich, binnen 6 Wochen und 3
Tagen unausbleiblich zu erscheinen, sohin sich
ge=
bührend anzumelden, dann über alles, was im
vorgehalten wird, sich gehörig zu verantworten,
wie im widrigen und im Nichterscheinungsfalle
gleichwohl die ordentliche Untersuchung und
Erkennt=
niß durch Kriegsrecht vorgenommen werden, sodann
derselbe zu erfahren haben soll, daß man ⟨wier⟩
ihm nach Kriegsgebrauch und den Gesetzen gemäß
vorgehe. Dieses wird ihm Hr. Oberlieutenant
Peier Nikich zur nachrichtlichen Wissenschaft hiemit
öffentlich bedeutet. Staabsquartier Pfaffenhoen
in Bayern den 20. September 798.
Ankündigung.
Leben und Bildnisse
grosser Deutschen.
Vierter Band.
Folir. Mannhein 1798.
Enthält 1) das Leben des Kaisers Ludwig von
Bayern, 2) des Kaisers Ottodes Grossen, und
3) des Peter Paul Rubens: dann die Porträte
von Luwig dem Bayer, und Peter Paul Rubens,
nebst zwey historischen Kupfern von Otto dem
Gros=
sen, und einem von Ludwig dem Bayer, endlich
eine O⟨d⟩e zum Ruhme Ludwigs von Bayern.
Die unglücklichen Begebenheiten unserer Zeiten,
welche unsere Stadt gleichsam zu dem Mlittelpunkte
des verheerenden Kriegsschauplatzes machten, wer=
den bey jedem billig. Denkenden zu einer
vollgilti=
gen Entschuldigung dienen, daß dieser Band so
spät der vorhergehenden folget. Sollte der
Him=
mel Deutschlands heisseste Wünsche in Erfüllung
ge=
hen lassen, und der Friede wieder seine
wohlthä=
tigen Flügel über uns ausbreiten, so versprechen
wir künftighin alle Jahre wenigstens zwey Bände
als Fortsetzung dieses wichtigen Werkes zu liefern,
und dasselbe längstens in fünf Jahren zu endigen.
Da in dieser Zwischenzeit mehrere unserer
Com=
missionire gestorben sind, wir auch mit einigen
derselben Abänderungen getroffen haben, so bitten
wir unsere Subscribenten, im Fall sie ihre
Exem=
plare nicht von dem Commissionär, bey dem sie
die Bestellung gemacht haben, erhalten sollten, sich
unmittelbar an unterzeichnetes Comptoir zu
wen=
den, und sich der pünctlichsten Bedienung versichert
zu halten. — Von eben diesem Werk ist auch die
Ausgabe ohne Kupfer in gr 8vo der Band zu
1 fl. 30 kr. Wi⟨e⟩ner Währung, und in kl. 8vo
zu 40 kr. Subs⟨c⟩riptionspreis zu haben. Von der
Ausgabe in Folie ist der Subscriptionspreis 10 fl.;
wer sich zu Abnahm der folgenden Bände
verbin=
dent, erhält die bisher erschienenen noch um diesen
Preis: Einzeln aber wird der Band nicht anders,
als um 15 fl. abgegeben. Auch sind die
Kupfer=
stiche eines jeden Bandes, besonders um den in
unserem Katalog angesetzten Preis zu haben.
Vor einigen Jahren ward ein Preis auf die beste
Lebensbeschreibung Karl des Grossen ausgesetzt:
Der Sieger wird nächstens bekannt gemacht, und
es werden neue Preise auf Biographien grosser
Deutschen angesetzt werden.
Die Sammlung ausländischer schöner Geister,
als: Shakesp⟨e⟩ar, Pope, Lucian, Young,=
Milton, Yori⟨c⟩k, Briefe der Lady Montague,
Mannheimer Schaubühne, Tasso befreytes
Jerusalem, Kassische Fragmente, Klarissa,
Wathek, bestehe in 85 Theilen, und kostet 44. fl.
W. W. Wer für 3 vollständige Exemplare
Ab=
nehmer sammelt, erhält solche mit 50 per Cent
Nachlaß: Einzelne Werke aus dieser Sammlung
werden mit 1/3tel per Cent Nachlaß gegen baare
Zahlung belassen. Liebhaber wenden sich mit
ih=
ren Bestellungen in frankirten Briefen unmittelbar
an unterzeichnetes Comptoir. Mannheim den 10.
August 1798.
Das allgemeine Pränumerations=
und Subcriptions=Comptoir.
Ankündigung.
eines Grundrisses
der landesfürstl. Stadt Baaden.
Unter den schönen Gegenden, welche um diese
Kaiserstadt gelagert sind, ist wohl keine, welche vom
Fremden und Einheimischen mehr besucht würde,
als jene zu Baaden. Die heilsamen Bäder, denen
so mancher seine wiederhergestellte Gesundheit
ver=
danket, der gesellschaftliche Umgang, der die
Stun=
den an diesem Orte mit so angenehmen Zauber
fortflügelt, der Genuß einer malerischen Gegend,
welche täglich durch neue bequeme Anlagen sich
ver=
schönert, bilden diesen Ort zu einem der
interessan=
testen in Niederösterreich;. Hr. Doktor Schenk hat
eine medizinische, Hr. Canonicus Volta eine
mi=
neralogische Topographie dieses Ortes geliefet, der
Unterzeichnete glaubt dem verehrten Publikum und
einer hohen Noblesse kein unangenehmes Geschenk
zu machen, indem er ihnen einen ächten
Grund=
riß dieser Stadt und der herumliegenden
in Kupfer gegraben zum Verkauf anbiethet. Die
Zeichnung hievon ist von Hrn. Joh. Georg Kolbe,
k. k. ni. öst. Landesingenieur, geometrisch
aufgenom=
men, und bis in die keinsten Theile berichtiget
worden. Sie enthält auf einem grossen
holländi=
schen Regalbogen die herumliegende Gegend sammt
allen nach Baaden führenden Strassen und Bächen,
dann eine genaue Angabe aller Gässen, Plätze,
Bäder und die Grundrisse aller Häuser, welche
mit Nummern bezeichnet, und durch Farben von
einander unterschieden sind. Ohne mit Jemanden
zu sprechen, kann man sich mittels dieses Planes
zurecht finden, das Haus aufsuchen, in welchem
man wohnen wird, oder sich Wohnung bestellen
will, die Entfernung des nächstgelegenen Bades
von derselben bemerken u. d. gl. m. Der
Pro=
spekt des vor dem Rennthore gelegenen Kaiser Franz
und Theresienbades verschönert diesen Plan, dessen
Herausgabe durch die sorgfältigsten Korrekturen über
mehr als ein Jahr verzögert wurde. Herr
Oberst=
lieutenant v. Derichs, welchen Se. Majetzät unser
allergnädigster Monarch bey der Erziehung der
jün=
gern Erzherzoge königl. Hoheiten anzustellen
geru=
het haben, hat dem Unterzeichneten erlaubt diesen
Grundriß Hochdemselben als ein Denkmal seiner
tiefesten Ehrfurcht zueignen zu dürfen.
Hieronimus Benedicti.
Dieser Grundriß ist in der Kunsthandlung bey
Artaria und Komp. an Kohlmarkt, bey T. Mollo
am Hof, bey Friedrich Kraus im Burgerspital Nr.
1126, und bey Hrn. Grundgeyer Syndikus in
Baaden, auf holländischen Regalfolio fein
illumi=
nirt zu haben für 2 fl. W. W.
Nachricht.
Unterzeichnete haben die Ehre einen hohen Adel
und verehrungswürdigen Publikum hiemit
gehor=
samst anzuzeigen, daß in ihren
Privatbeleuchtungs=
amt am neuen Markt im v. Böckischen Haus Nr.
1130 die Beleuchtungen in den Häusern und auf
den Stiegen täglich angenommen, und um den
wohlfeilsten Preis auf das beste besorgt werden.
Auch sind alle Gattungen rein abgezogene Lein=
und besonders das in Zimmern keinen Geruch oder
Dampf machende Häring=Brennöl das Pfund a
2 kr. wohlfeiler zu haben.
Joh. G. Grünwald & Comp.
Waschblau.
Dieses Blau ist zu brauchen zur leinenen
Wä=
sche, Schleyer, baumwollenen Zeugen, als
Kam=
mertuch, Musselin, wollenen Strümpfen, wie auch
vorzüglich zu seidenen Strümpfen; es giebt der
Wäsche ein besonders schönes, klares, reines und
glänzendes Weiß, ohne allen röthlichen oder grauen
Schein; schadet der Dauer des Zeuges nicht im
mindesten; macht dem Zeuge im Trocknen, auch
wenn es bey der Ofenwärme geschieht, keine
Fle=
cke, noch selbige im Liegen gelb oder mürbe in den
Falten; überdem ist es sehr bequem und wohlfeil
in der Anwendung, da man mit 1 Flaschel, wel=
ches um den sehr geringen Preis von 12 kr. samt
den Gebrauchszettel zu haben ist, mehr dann 1000
grosse Hemde bläuen kann, und so im Verhältniß
auf andere Sachen. Eben so brauchbar ist dieses
Blau zur kleinen Hausfärberey auf Seiden. Baum=
wollen und Leinenzeug. Dieses Waschblau verdirbt
nie, wenn es auch Jahre alt wird, und friert nur
dann zu Eis, wenn Wein friert, da es dann auch
nach dem Aufthauen noch völlig brauchbar ist. —
Es ist zu haben bey Johann Otto, priv. Kunst=
händler in Wien in der Kärntnerstrasse dem
Gast=
haus zur Schwanne gegenüber im neu gebauten
Haus Nr. 1027 das Flaschel für 12 kr.
Zu verkaufen.
Zu Währing in der Herrengasse Nr. 57 sind
täglich vormittags von 9 bis 12 Uhr folgende
Sa=
chen zu besehen, und um sehr billigen Preis an
sich zu bringen: 1) Ein grün lakirter, mit
perl=
farben Tuch gefütteter, und mit eisenen Schwan=
nenhälsen, auch dergleichen Federn versehener
Schwimmer auf Reisen, und bey der Stadt zu
ge=
brauchen, von Meister Simon in Brüßel
verferti=
get. 2) Eine 24zöllige Electrizie=Maschine von
Spiegelglas, mit einem großen dazugehörigen
Ap=
parat. 3) Eine Luftpumpe mit einem Stiefel,
und einiger Zugehör. 4) Verschiedene
physikali=
sche, optische, astronomische und mechanische
Ma=
schinen. 5) Ausgestoppte Vögel, des äußerst seltne
Schuppthier, ein Jchneumon, oder Feind des
Cro=
codils, ein Hammerfisch, ein großes Narvalhorn.
6) Zwey Nauralienkästen mit Eichenholz fournirt,
jeder mit 30 Schubläden, darinn über 600 Stück
verschiedene Marmor, Versteinerungen, verschie=
dene Spath und Kreißen, auch sehr viele Stuffen.
Dabey dienet aber zu Nachricht, daß von jenem,
was zur Electrizität und zur Luft⟨gum⟩pe gehöret,
nichts separirter oder einzelnweis hindangegeben
wird; eben auch also müssen die Naturalienkästen
mit den Mineralien genommen werden.
Wagen zu verkaufen.
Ein grüner sehr bauerhaft gearbeiteter Bastard,
fast ganz neu, und nur ein wenig überfahren, mit
4 eisenen Hängfedern, und durchaus eisenen
Bran=
carden, ist um billigen Preis täglich zu verkaufen.
Kauflustige belieben sich diesfalls in der
Kärntner=
strasse beym grünen Lamm Nr. 959 im ersten Stock
zu melden.
Wägen zu verkaufen.
Ein grün lakirter Bastard, mit Medaillon, und
zum Reisen sehr bequem, dann ein halbgedecktes
viersitziges Pierutsch, sind zu verkaufen, wovon
die weitere Nachricht auf der Wieden im
Star=
hembergschen Freyhaus bey dem bürgerl. Schmied=
meister, Lorenz Holzinger, zu erfahren ist.
Wägen zu verkaufen.
Bey Joseph Mayrberger, bürgerl. Sattermei=
ster, in der Josephstadt anfangs der Kaisergasse
Nr. 34, sind von verschiedenen Gattungen Wägen
zu bekommen, als: 2 neue und 2 überführte
vier=
sitzige Wägen, 2 neue und 1 überführter
viersitzi=
ger Bastard, 1 neuer zweysitziger Chineser, 5
neue Bastarde, 8 neue Kallesche von verschiedener
Gattung, und 1 überführtes aufliegendes Kallesch,
2 neue englische Kallesche, das Verdeck zum
weg=
schrauben, und 1 überführter Phäton auf die Reise,
mit eisenen Federn und gerader Langwid.
Wagenpferde und Wagenkasten zu verkaufen.
Zwey Wallachen, 7 Jahr alt, dann 2 Stutten,
4 Jahr alt, braun, ohne Fehler; dann ein
Ba=
stard=Wagen=Kasten, die Rückwand zum
hinaus=
legen zum schlafen, sind täglich in der
Rauhenstein=
gasse Nr. 992 zu verkaufen.
Pferde zu verkaufen.
Auf der Wien im Lorenzerhaus Nr. 34 neben
dem geldenen Kögel, sind täglich 50 bis 60 Stück
Pferde, als Postzüge und Paarweis, auch
Reit=
pferde von verschiedenen Farben, meistens
Sieben=
bürger und Ungern, um billige Preise zu
verkau=
ken, allwo immer frische Transporte ankommen.
Leere Faß zu verkaufen.
Es sind bey 400 Eimer gute stark mit Eisen
beschlagene weingrüne Faß zu verkaufen. Die
Gattungen sind von 43 dis 54 Eimer, dabey auch
ein 84 Eimer. Die Käufer belieben sich deshalb
am Hof im Tabackgewölb zum weissen Cameel zu
erkundigen.
Wundarztensgerechtigkeit zu verkaufen.
Jn Wien in einer Vorstadt ist eine burgl
Wund=
arztensgerechtigkeit um billigen Preis aus freyer Hand
zu verkaufen; wer solche an sich zu bringen
geden=
ket, hat sich bey Hrn. Franz Lewinsky, der
Heil=
kunst Doktor, im Lichtenthal Nr. 9 morgens bis
8 Uhr, nachmittag bis um 1/2 3 Ulhr des
Meh=
reren zu erkundigen.
Wohnung zu verlassen.
Vom 15. Ocober d. J. an sind in der
Spiegel=
gasse Nr 1169 im 2ten Stock 8 gut eingerichtete
Zim=
mer sammt Küche, Keller und Holzgewölb
halb=
jährig oder monatlich zu verlassen, und kann sich
dieserwegen täglich ron 9 Uhr früh bis 6 Uhr
A=
bends allda gemeldet werden, man kann auf beeden
Stiegen links oder rechts in die Zimmer kommen.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Stadt in der Herrngasse Nr. 258 ist
der ganze zweyte Stock, ganz neu meublirt, je=
doch ohne Bett und Kästen, jahrweis, sammt
da=
zugehörigen Kuchel, Stallung, Wagenschupfe und
Heuboden, alltäglich zu verlassen. Nähere
Aus=
kunft ist bey dem Hausmeister allda einzuholen.
Herrschaftliche Wohnung.
Es ist eine grosse ganz neu meublirte herrschaftl.
Wohnung in der Stadt entweder monatweis oder
auf ein ganzes Jahr täglich zu verlassen. Sie
be=
steht aus 23 Zimmern sammt allen häuslichen
Zugehörungen, nebst Stallung auf 14 Pferde.
Auskunft erhält man im Weinbrennerischen Hause
zum rothen Krebs Nr. 488 beym Hausmeister.
Herrschafts=Wohnung zu verlassen.
Jn der Singerstrasse im deutschen Hause sind 23
wohleingerichtete Zimmer wovon 8 mit der
Aus=
sicht auf die Gasse, die übrigen in Hof, sammt
2 Kuchel, Zuckerbäckerey, Stallung auf 6
Pfer=
de, gesperrter Wagenstellung auf 3 Wägen, Holz=
lage ꝛc. entweder zusammen, oder in zwey abge=
theilten Wohnungen täglich, und bis künftige
Ge=
orgizeit zu verlassen. Das Mehrere ist bey dem
daselbst im zueyten Stock wohnenden Hrn. Joseph
Morelli zu erfahren.
Gewölb zu verlassen.
Von der Georgizeit des künftigen 1799 Jahrs
an ist am hohen Markt bey dem Eingange in dem
Fischhof Nr. 561 rechts neben dem Thor das
der=
malige Kassersiedergewölb zu ebener Erde, so aus
2 Abtheilungen besteht, deren eine auf dem hohen
Markt, die andere in dem Fischhof ihren Ausgang
hat, nebst der dazugehörigen dermaligen
Kohlen=
grube, um billigen Zins, mit oder ohne Kontrakt
zu verlassen. Wer selbes zu miethen gedenkt, be=
liebe sich an den Hauseigenthümer, welcher nächst
der Karlskirche in der Alleegasse Nr. 29 rückwärts
gegen den Garten wohnt, und Abends zu Hause
ist, zu wenden.
Wohnung, Garten, Stallung und Weinkeller
zu verlassen.
Ausser der Wieden an der Hauptstrasse am
Hun=
gelbrunn Nr. 7 beym grünen Jäger, ist eine in
7 Zimmern bestehende Wohnung, und 1 Garten,
dann eine Stallung auf 5 Pferde, mit einer
Wa=
genschupfe und Futterboden, dann 1 grosser
Wein=
keller, zu Michaeli d. J. täglich zu verlassen.
Die Wohnung und Garten sowohl, als auch die
Stallung, und der Weinkeller werden entweder
zusammen, ober auch theilweise jedes
insbeson=
dere, verlassen. Die nähere Auskunft hierüber ist
bey dem dortigen Hausmeister einzuholen.
Haus mit Garten zu verkaufen; auch
Woh=
nung sammt Garten zu verlassen.
Jn der Alstervorstadt in der angenehmsten Lage
und schönsten Aussicht, ist ein grosses
wohlgebau=
tes Haus täglich aus freyer Hand mit den
billig=
sten Bedingnissen zu verkaufen. Dasselbe hat im
ersten Stock 1 Saal, 10 Zimmer und 1 Küche;
im zweyten Stock 1 Saal, 9 Zimmer und 2
Kü=
chen; und im dritten Stock ein Belvedere mit
freyer Aussicht auf 10 Meilen in Umfang; alle
Zimmer, so wie der Saal sind mit Oefen
ver=
sehen daß es auch im Winter bewohnt werden
kann; zu ebener Erde ist eine Salaterrena mit
1 Zimmer; dann ein grosser mit einen
Kasta=
nienwald, Obstbäumen Statuen und schönen
Spalieren versehener Garten, wie auch die
Haupt=
küche mit Wind=und Backöfen, und 2 Zimmer,
Stallung auf 17 Pferde, Schupfen auf 5
Wä=
gen, ein grosser Stadel, Heu=und Haberboden,
kann Keller, Eisgrube und Holzlage, hat 3
ei=
gene Brünne 2 Höfe, und einen eigenen
Ka=
nal, dann 57 abgesonderte Zinswohnungen, Wein=
und Bierschankgerechtigkeit. Die Außmaß des
Grundes ist 2738 □ Klafter. Es ist daher nicht
nur für Herrschaften, sondern auch für jeden
Pri=
vat in Ansehung des Ertrags sehr dienlich, um so
mehr, da ein grosser Theil des Kaufschillings in
4 percentigen Obligationen, die man al pari
an=
nihmt, bezahlt werden kann. Jn eben diesem
Haus ist auch die Wohnung im ersten Stock, dann
Garten, Stallung, Wagenschupfen, monatlich oder
jährlich zu verlassen. Kauf=oder Bestandlustige
ha=
ben sich an Hrn. Jgnaz Pizzala in dem
Tabakge=
wölbe am Graben zum goldenen Engel zu wenden.
Haus zu verkaufen.
Das Haus Nr. 259 am Oberneustift ist aus
freyer Hand nur um den gerichtl. Schätzungswerth,
und so zu verkaufen, daß die Hälfte des
Kauf=
schillings noch etliche Jahre darauf auf den ersten
Satz haften bleiben kann. Wer nun dieses Haus
genauer zu besehen, und zu kaufen Lust hat, be=
liebe sich an den Hrn. Kaspar Seyfert, burgl. Bier=
wirth in der Fuhrmannsgasse Nr. 167 zu wenden,
allwo das Weitere zu erfragen seyn wird.
Haus zu verkaufen.
Jn Oberdöbling in der Hirschengasse ist das Haus
Nr. 100 täglich aus freyer Hand zu verkaufen:
bestehet in 8 Zimmern und 2 Küchen, Stallung auf
2 Pferde, 1 Wagenschupfen, einen grossen
Gar=
ten mit den besten Obst, sammt einen grossen
Glas=
haus, und Gärtnerwohnung. Das Nähere ist in
der Köllnerhofgasse Nr. 784 im vierten Stock zu
erfragen.
Haus zu verkaufen.
Es ist das herrschaftl. Wohnhaus zu Währing
in der Herrengasse Nr. 57, bestehend aus 12
Zim=
mern, und 2 Kabineten, nebst einer Küche im
obern Stock, dann 8 Zimmer und 1 Kammer, nebst
3 Küchen und einem Speisgewölb, dann auf 10
Pferd gewölbte Stallung und Fourageboden, einer
Schupfen auf 3 bis 4 Wägen, 3 Holzgewölber,
und 1 Brunn mit guten Wasser zu ebener Erde;
ferner 4 schöne gewölbe Keller, und grosse
Bö=
den mit Ziegeln gepflastert, so auch als
Schuttbö=
den können gebraucht werden, und ein kleiner
Gar=
ten mit einen besonderen Brunnen und jungen
Obst=
bäumen von besten Sorten ausgesetzt. NB. Die
Zimmer im obern Stock sind alle, bis auf 2 mit
harten Parquetböden und weißen Stucköfen mit
meßingenen Füssen versehen; übrigens wird das
Haus unmeublirter in dem sehr billigen Preis,
wemn es mit baarem Geld bezahlt wird, für 12000 fl.
in 4 percentigen Fondspapieren aber für 15600 fl.
käuflich hindangelassen. Es kann solches täglich
Vormittag von 9 bis 12 Uhr, des Nachmittags
aber niemals besehen werden; und man muß sich
geraden Wegs an den Hrn. Eigenthümer wenden.
Landwirthschaft zu verkaufen.
Jn dem 1 eine halbe Stund von hier
entlege=
nen freyen Markt Himberg nächst Lanzendorf in
der so bekannten schönen und gsunden Gegend ist
ein wohlgebautes an der Strass liegendes sehr
be=
quemes Haus, welches in 3 standorten Zimmern,
1 Kabinet, Speis, Vorhaus und Kuchel, einer
Mayers=und 2 Jnleutwohnungen, Stallung, ge=
wölbten sehr guten Keller, ger⟨ä⟩umigen Scheuern,
alles in besten Baustand, dann 1/3 Joch mit
Obstbäumen besetzten, und gemauerten Pfeilern
eingefangenen Garten, wie auch grossen Hofmarch
mit guten wasserreichen Brunn derselben, bestehet,
und zu welchen 31 Joch auf immer zehendfreye
Haus=und Ueberländacker, ein 16 Tagw. halten=
de, zum Theil 2mädige Ueberländwiese und ein
Krautgarten gehörig, wobey auch ein beträchtlicher
Vorrath an Heu, Stroh und Körner beygelassen
wird, täglich für billigen Preis gegen dem, daß
auch im erforderlichen all 〈…〉 Theil des
Kauf=
schillings auf eine Zeit liegen verbleiben könne, aus
freyer Hand zu verkaufen, und sich in besagten
Markt in den am Platz liegenden Haus Nr. 99
bey dem Eigenthümer von nun an längstens aber
binnen einen Monat anzufragen.
Licit. Schuster's Weingarten.
Von der fürstl. v. Poniatorskyschen Herrschaft
Burg Mödling Veste Lichtenstein wird hiemit
be=
kannt gemacht: es sey auf Anlangen des Franz
Griefl, Bürger zu Wien, wider Anton Schuster,
Jnwohner zu Brunn, und Magdalena dessen
Ehe=
wirthin, wegen schuldigen 200 fl. in die
öffentli=
che Feilbietung der diesen Eheleuten gehörigen zwey
5 Pfundner Weingärten im R⟨andorn⟩, Brunner=
Gebirg, sammt der heurigen ⟨W⟩einfechsung, so auf
250 fl. gerichtlich geschätzt sind, gewilliget worden.
Da nun hiezu 3 Termine, und zwar für den
er=
sten der 22. September, für den zweyten der 6.
Oktober, endlich für den dritte der 20. Oktober
d. J. mit dem Beysatze bestimmt worden, daß,
wenn diese zween Weingärten weder bey dem
er=
sten, noch zweyten Termin um die Schätzung, oder
darüber an Mann gebracht weden könnten, solche
bey dem dritten auch unter der Schätzung verkauft
werden würden; so haben diejenigen, welche diese
zween Weingärten, sammt der Heurigen Fechsung
gegen gleich baare Bezahlung an sich zu bringen
gebenken, an obbestimmten Tägen früh um 9 Uhr
in dasiger Amtskanzley zu erschauen.
Licit. Bücher, Forte piano und Fahrnisse.
Den 24. September vormit⟨ta⟩g von 9 bis 12
Uhr werden auf Verordnung d⟨es⟩ hiesig löbl. Ma=
gistrats in der Stadt in der Jnngasse im gräfl.
Gondelaischen Haus Nr. 161 der die Hauptstra=
ge um 3ten Stock einige Verlassenschaftsfahrnisse,
als 1 Forte piano,1 Violin, einige Musikalien,
weiche Tische, verschiedene Leuchter und
Schreib=
zeug von Argent ha⟨rt⟩e, Karlbader
Blendenleuch=
ter, und verschiedene Nachtlampen, Reiskoffer und
Truhen, nebst mehr andern Fahrnissen; dann
nach=
mittag um 3 Uhr und folgende Täge eine
Samm=
lung verschiedener brauchbarer Bücher, wovon der
gedruckte Katalog in der Binzischen Buchhandlung
am Stephansfreidhof unentgeltlich zu haben ist,
licitando verkauft.
Licit. Effekten, Weine und Wagen.
Den 24. und 25. September werden auf
Ver=
ordnung des allhießig k. k. J. D. M. M. in der
Bi=
schofgasse bey der goldenen Lampe Nr. 667 im
2ten Stock verschiedene Verlassenschaftseffekten, als
1 goldene Tabatier, etwas Silber, Generals=und
andere Uniformes tüch=und zeugene
Mannsklei=
der, 1 Wolfspelz, Gile und Westen mit
golde=
nen Borden, 1 türkisches ganzes Kleid, deto
Sä=
beln und Messer, deto Kopftücher und Schall,
Leib=Tisch=und Hauswäsch, verschiedene
Schabe=
racken mit gold=und silbernen Borden, mehrere
Spiegel in lakirten und vergoldten Rahmen, bron=
sirte Tische, 1 Stöckeluhr, so schlägt und
repe=
tirt, Soffa, Divan, Kästen, Tische, Sessel, Bett=
sä⟨ck⟩e, Packkörbe, Porzelain, verschiedene
Auslän=
derweine, Kupfer=und eisenes Kuchelgeräth, und
mehr andere Fahrnisse, dann 2 Kallesse, und 1
Bastard, zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagsstunden licitando gegen gleich baare
Bezah=
lung hindangegeben. Die 3 Wägen werden den
25. dicti früh um 9 Uhr in dem Gaßnerischen
Haus am Franziskanerplatz Nr. 973 verkauft.
Licit. Effekten.
Den 24. September werden mit Bewilligung
der Stiftsherrschaft Schotten am Neubau auf dem
gewesten Leichenhof im Feilhauerischen Haus Nr.
234 verschiedene Verlassenschaftseffekten, als 1
gol=
dene Sackuhr, 1 goldene Dosen, und andere
gol=
dene Kleinigkeiten, tüch=und zeugene
Mannsklei=
der, deto Westen und Beinkleider, grosdetour=ta=
fet=und kottunene Frauenkleider, Leib=und
Haus=
wäsch, Stockuhren, Kästen, Tische, Sessel, Bett=
gewand, und andere Geräthschaften, zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
licitan=
do verkauft.
Licit. Effekten.
Den 24. dies und folgende Täge werden mit
Bewilligung eines löbl. hiesigen Magistrats in der
Stadt in der Singerstrasse im Kumpfgassel Nr.
879 im Zimmermeisterischen Haus im ersten Stock
auf der vordern Stiege zu den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden folgende Verlassenschafts=
fahrnisse, als brillantene Rauten=und
Karniolrin=
ge, mehrere golbene Sackuhren, Denkmünzen, silberne
Tabakdosen, Salzfassel, Besteck, Vorleg=Eß=und
Kaffeelöffel, 2 Garnituren silberne Schnallen, tüch=
und zeugene Mannskleider, gold=und
silberbordir=
te Westen, Pelz, Leib=und Hauswäsch, Bettge=
wand, mehrere Soffen und Sessel, Stock=Häng=
und Wanduhren, Spiegel, hartfournirte Schreib=
Schublad=und Hängkästen, Pistollen und
Feuer=
gewöhr, Porzelain, Kupfer, Zinn und Meßing,
bey 50 Eimer leere Fässer in kleinen Gattungen,
Kellereinrichtung und ⟨Gante⟩r, ferners eine
Samm=
lung auserlesener guter Bücher, meistens von der
Achitektur mit Kupferstich, wovon der Katalog bey
der Licitation einzusehen ist, nebst andern
Geräth=
schaften licitando gegen gleich baare Bezahlung
verkauft werden.
Licit. Weine.
Jn Oberdöbling in dem Hause Nr. 80 nächst
dem goldenen Hirschen werden den 24. September
bey 400 Eimer Grinzinger, Sieferinger und
un=
garische Edenburger Weine, in 12 bis 32
eime=
rigen Fässern, die ungärischen sind von 1788, den
Meistbietenden licitando verkauft. Liebhaber
die=
ser verschiedenen Weine belieben sich deswegen
nach=
mittag um 1 Uhr allda einzufinden.
Licit. Schremsersches Haus.
Von dem Justizamte der Fürst
Starhembergi=
schen Herrschaft Erlaa wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen des Franz Herring, wider
Joseph Schremser, und Rosina dessen Eheweib,
wegen schuldigen 300 fl. Kapital, in die
Feilbie=
tung der gegentheiligen Behausung Nr. 90 zu
Atz=
gerstorf, sammt der dazugehörigen Weinpresse, und
des dabey befindlichen Weingartens, zusammen auf
480 fl. geschätzt, gewilliget worden. Da nun der
erste Licitationstermin aus Mangel der Käufer
frucht=
los verstrichen ist, so bleibt für den zweyten der
24. September, und für den dritten der der 25.
Oktober d. J. mit dem Beysatze bestimmt; daß,
wenn besagtes Haus bey dem zweyten
Licitations=
termin nicht um den Schätzungswerth, oder
dar=
über an Mann gebracht werden sollte, solches bey
dem dritten und letzten Termin auch unter dem
Schä=
tungswerth hindangegeben werden wird. Daher
haben die Liebhaber, und Satzgläubiger an den
bestimmten Tägen früh um 9 Uhr bey hiesiger
Amts=
kanzley zu erscheinen.
Licit. Effekten.
Den 26. September werden mit löbl. Magi=
stratsbewilligung in der Stadt auf dem alten
Fleisch=
markt Nr. 745 in 3ten Stock verschiedene
Effek=
ten, als gold=und silberne Sackuhren, silberne
Schnallen und Degen, steinene Dosen in Gold
gefaßt tüchene Mannskleider, reiche Westen, Pelz,
Leinwäsch, harte Schublad=Roll=Eck=und
Schreib=
kästen, harte Tische, Spiegel, Soffa und Sessel,
Bettgewand, etwas Porzelain, und verschiedene
Einrichtungsstücke, zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden licitando verkauft.
Licit. Garderobe und Weine.
Den 27. September und folgenden Tag werden
auf hohe Verordnung der k. k. ni. öst. Landrech=
ten im alten Passauerhof Nr. 397 im 2ten Stock
gestickt=glatt=sammet=manschester=tüch=und
zeu=
gene Mannskleider, Kaput und Pelzröcke, eine
Wildschur, gestickte und glatte Westen und Gile,
verschiedene Beinkleider, Leibwäsch, Tischzeug, dann
einige hundert Botteillen Tokajer und Picolino
Weine licitando gegen alsogleich baare Bezahlung
hindangegeben.
Licit. Weinlöse.
Den 27 d. M. um 10 Uhr vormittag wird die
diesjährige Weinfechsung von den der k. k. Herr=
schaft Oberdöbling gehörigen Weingarten, und
war von 10 Vierteln in Nußbergen, 10 1/2
Vier=
tel in der Ried Sonnleiten, dann von jenen in
Hofjochen, gegen gleich baare Bezahlung
verstei=
gerungsweis hindangegeben werden. Kauflustige
be=
lieben sich daher an dem obbestimmten Tag in dem
Hause des Dorfrichters zu Oberdöbling, wo die
Li=
citation gehalten werden wird, einzufinden.
Licit. Jahnisches Perückenmachergewerb.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: es
sey auf Anlangen des Michael Mauxer, Friseur,
wider Anton Jahn, burgl. Perückenmacher im
Ge=
wölbe in der Stadt im Schloffergassel am Eck, we=
gen einen schuldigen Kaufschillingsrest pr. 1500 fl.
in die Feilbietung des gegentheiligen auf 5250 fl.
gerichtlich geschätzten burgl. Perückenmachergewerbs,
gewilliget worden. Da nun hiezu für den
zwey=
ten Termin der 27. Seytember, und für den
drit=
ten der 26. Oktober d. J. mit dem Beysatze
fest=
gesetzt worden, daß, wenn dieses
Perückenmacher=
gewerb auch bey der zweyten Feilbietung um die
Schätzung, oder darüber nicht an Mann gebracht
werden würde, solches auch unter der Schätzung
verkauft werden soll; so haben die Kauflustigen an
den obbestimmten Tägen vor diesem Magistrate
früh um 9 Uhr zu erscheinen.
Licit. Schafferisches Waarenlager ꝛc.
Von dem Magistrate der k. k Haupt und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: es
sey auf Ansuchen des Joseph Georg Schafferischen
Massevertreters, Hrn. Dr. Schlager, in die
öf=
fentliche Feilbietung des in die Joseph Georg Schaf=
ferische Konkursmassa gehörigen, auf 8242 fl. 411 kr.
geschätzten Waarenlagers, als Zucker, Kaffee, Jn=
digo, Farben, Spezerey, und Materialwaarren,
dann Gewölbseinrichtung, Silbers, Leibskleidung,
Wäsch, und Zimmereinrichtung gewilliget, und
hiezu 2 Termine, nämlich für den ersten der 27.
September, und für den zweyten der 11. Okto=
ber d. J. mit dem Beysatze bestimmt worden, daß,
wenn dieses Waarenlager, und übrige Effekten
we=
der bey dem ersten noch zweyten Termin um die
Schätzung, oder darüber an Mann gebracht
wer=
den könnten, dieselben bis nach geschöpften
Klaßi=
fikationsurtheil, und ausgetragenen Vorrechten
auf=
bewahret werden würden. Es haben daher die
Kauflustigen an obbestimmten Tagen zu den
gewöhn=
lichen Licitationsstunden in dem Haus Nr. 516 zun
3 Raaben in der rothen Thurngasse zu erscheinen.
Licit. Winterisches Haus.
Von dem k. k. Staatsgüteradministrationsgrund=
buch samt wird hiemit bekannt gemacht: es sey auf
Ansuchen der Frau Zezilia v. Preyser, wider Franz
Winter, behausten Unterthan zu Simmering, und
Theresia dessen Ehewirthin, in die Feilbietung der
gegentheiligen, der k. k. Kammeralherrschaft
Him=
melpforte dienstbaren, auf 575 fl. geschätzten
Be=
hausung zu Simmering Nr. 182, sammt
dazu=
gehörigen Erbpachtsgrundstücken, gewilliget worden.
Da nun hiezu 3 Termine, und zwar für den
er=
sten der 27. September, für den zweyten der 25.
Oktober, und für den dritten der 26. November
d. J mit dem Beysatze bestimmt worden, daß,
wenn dieses Haus sammt Gründen weder bey dem
ersten, noch zweyten Termin um die Schätzung,
oder darüber an Mann gebracht werden könnte,
dasselbe bey dem dritten auch unter der Schätzung
verkauft werden würde; so haben diejenigen, wel=
che dieses Haus sammt Gründen gegen gleich
baa=
re Bezahlung an sich zu bringen gedenken, an den
gedachten Tägen vormittag um 10 Uhr bey dem
diesseitigen Amte in dem ehemaligen
Jakoberklo=
stergebäude Nr. 847 im zweyten Stock zu erscheinen.
Licit. Kramerisches Haus.
Von der gräfl. Wurmbrandischen Herrschaft
Stei=
ersberg im V. U. W. W wid hiemit bekannt
ge=
macht: es sey über das kurz aufeinander erfolgte
Absterben des hiesigen Unterthans Karl Kramer,
und seiner Ehegattin Klara für nöthig befunden
worden, die von solchen zurückgelassene im Markte
Glogeniz unweit Schottwien liegende
Halblehenbe=
hausung, worauf eine Schank=und eine
Faßbin=
dersgerechtigkeit radiciret sind, und wozu beyläufig
5 Joch Aecker, und ungefähr 1/2 Joch
Wiesgrün=
de gehören, wie auch die wenige Zimmer=Kuchel=
und Wirthschaftseinrichtung, einige Leibskleidung,
1 Kuh und 1 Gaisbock, etwas Futterstroh, und
einige Mezen Körner, durch Versteigerung zu
ver=
äussern. Da nun hiezu der 27. d. M. Septemb.
bestimmt ist; so haben diejenigen, die diese
Be=
hausung mit der Schank=und
Faßbindersgerech=
tigkeit, oder ein und anderes von ersterwähnten
Einrichtungen gegen baare Bezahlung zu kaufen
ge=
denken, am obgedachten Tag früh um 9 Uhr in
besagter Behausung Nr. 26 im Markte Gloggnitz
sich einzufinden.
Licit. Zellwegersche Waaren.
Von dem Magistrat der l. f. Stadt Korneuburg
wird hiemit bekannt gemacht: es sey veranlaßt
wor=
den, die noch vorhandene zur Konkursmasse des
Franz Zellweger, burgl Leinwandhandlers allhier,
gehörige, aus verschiedenen Resten von
Seiden=
gradel, Kanafaß, gedruckten und gefärbten Glanz,
und ord. Leinwand, dann aus zwirnenen Bandeln
bestehenden Handlungswaaren, nebst
Gewölbein=
richtung, öffentlich feilzubieten. Da nun hiezu
der 29. d. M. September vormittag um 9 Uhr
bestimmt worden; so werden hiemit die
Kauflusti=
gen am obbestimmten Tag und Stund in der
Cri=
dabehausung Nr. 42 allhier zu erscheinen vorgeladen.
Licit. Zellwegersches Haus.
Von dem Magistrat der l. f. Stadt Korneuburg
wird hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Hrn Leopold Partl, und der Zohanna
Part=
lin, als Satzgläubiger, in die gebettene neuerliche
öffentliche Feilbietung des zur Cridamasse des Franz
Zellwegers, burgl. Leinwandhandlers allhier, ge=
hörigen Hauses Nr. 42, im Schätzungswerth pr.
2500 fl., und der verkäuflichen
Leinwandhandlungs=
gerechtigkeit um den festgesetzten Normalpreis pr.
1500 fl. gewilliget, und hiezu der 1. k. M. Ok=
kober vormittag um 9 Uhr bestimmt worden. Kauf=
lustige werden daher am obbemeldten Tag und
Stund auf hiesig gem. Stadt Rathhaus zu
erschei=
nen vorgeladen.
Licit. Wein und Korn.
Von der Herrschaft Petronell V. U. W. W. wird
hiemit bekannt gemacht: es sey in die öffentliche
Feilbietung der von dem Mathias Rauchlahner und
Elisabeth dessen Ehewirthin zu Höflein bey Bruck
übernommenen 13 Eimer Wein 1796er Gewächs,
und 19 1/2. Metzen Korn, gewilliget, und hiezu
nach fruchtlos verstrichenen ersten und zweyten
Ter=
min, für den dritten der 29 September d. J. mit
dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn
besag=
ter Wein und Korn bey dieser dritten Feilbietung
um die Schäzung, oder darüber nicht an Mann
gebracht werden würde, selbe auch unter der
Schä=
tzung verkauft werden soll. Es haben daher die
Kauflustigen an den obbestimmten Tag früh um 9
Uhr in der Amtskanzley der Herrschaft Petronell
sich einzufinden.
Licit. Schuwerkisches Haus.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: es
sey auf Anlangen der Albert Schuwerkischen
Er=
ben, in die Feilbietung des in diese Verlassenschaft
gehörigen, auf 843o fl gerichtlich geschätzten, und
in der Rossau liegenden Hauses Nr. 26 gewilliget
worden. Da nun hiezu der 2. October d J. be=
stimmt worden; so haben die Kauflustigen früh
um 9 Uhr vor dem Magistrat zu erscheinen.
Licit. Manhartisches Haus.
Von dem Gerichte des Stifts zun Schotten in
Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf
Anlangen des Mathias Manhartischen
Konkurs=
massevertreters, Hrn. Dr. Ramor, in die
noch=
malige Feilbietung des auf 3350 fl. gerichtl. ge=
schätzten, und in die Mathias Manhartische
Kon=
kursmasse gehörigen, am Oberneusieft liegenden
Hauses Nr. 159, vermög magistratischen
Ersuch=
schreiben gewilliget, und zu dem Ende der 2. Oc=
tober und der 2. November d. J. dergestalt
be=
stimmt worden, daß, falls gedachtes Haus weder
bey der ersten noch zweyten Feilbietung über oder
wenigstens um den Schätzungswerth an Mann
ge=
bracht werden könnte, solches bis nach verfaßter
Klaßifikation und ausgetragenen Vorrechte
beybe=
halten, und sohin nach Vorschrift der
Konkursord=
nung damit vorgegangen werden würde. Die
Kauf=
lustige haben daher an obbestimmten Tagen früh
um 9 Uhr vor diesem Gerichte zu erscheinen.
Licit. Brucknerisches Haus sammt
Bäcken=
gewerb.
Von dem Ortsgerichte der gräfl. Karl Palfischen
Herrschaften Krumbach, Kirchschlag und
Hauber=
storf wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf
An=
langen des Anton Gutkas, und Anna Maria
sei=
ner Ehewirthin, wider Johann Georg Bruckner,
Bäckenmeister, wegen schuldigen 110 fl. in die
Feilbietung der gegentheiligen, im Markte
Kirch=
schlag liegenden, auf 800 fl. geschätzten Behausung
Nro. 63, sammt den darauf radizirten
Bäckenge=
werb, und den dazugehörigen 561□ Klafter
Garten gewilliget worden. Da nun hiezu 3
Ter=
mine, und zwar für den ersten der 2. Oktober,
für den zweyten, der 2 November, und für den
dritten, der 3. Dezember d. J. dergestalt bistimmt
worden sind: daß, wenn gedachte Behausung
sammt Bäckengewerb weder bey dem ersten noch
zweyten Termin um den Schätzungswerth oder
darüber an Mann gebracht werden könnte, solche
bey dem dritten auch unter der Schätzung gegen
gleich baare Bezahlung hindangegeben werden wird.
Kauflustige haben sich zu diesem Ende an
obbemeld=
ten Tägen in der Johann Georg Brucknerischen
Behausung zu Kirchschlag früh um 9 Uhr
einzu=
finden.
Licit. Weißische Effekten.
Von der gräfl. Michael Karl Althannischen
Herr=
schaftskanzley Zwentendorf im V. O. W. W. wird
hiemit bekannt gemacht: es sey in die öffentliche
Ver=
steigerung der über Absterben des Hrn. Karl Weiß,
gewesenen Verwalters allhier, vorhandenen
Ver=
lassenschaftsfahrnisse, bestehend in einigen Silber,
Wäsch, Kleider, und verschiedenen
Hauseinrichtungs=
stücken gewilliget, und hiezu der 4. Otober d. J.
früh und nachmittags zu den gewöhnlichen
Stun=
den im herrschaflichen Schlosse allhier bestimmt
worden. Die Kauflustige haben demnach an
obbe=
stimmten Ort, Tag und Stunden zu erscheinen.
Licit. Krieger's Haus.
Von der Grundbuchsverwaltung der
reichsfrey=
herrl Gemmingenischen Herrschaft Gmündt V. O.
M. B. wird zu wissen gemacht: Es habe
Seba=
stian Wagner, behausten Burger im Markte
Hirsch=
bach, wider Karl Krieger, Burger in Gmündt,
die Feilbietung der gegentheiligen auf 350 fl. ge=
richtl. geschätzten Kleinbehausung Nr. 39, auf
hie=
sig magistratisches Ansuchen bewirket. Da nun
hie=
zu 3 Termine, und zwar für den ersten der 6.
October, für den zweyten der 5. November, und
für den dritten der 7. Dezember d. J. mit dem
Beysatz bestimmt worden, daß, wenn diese
Behau=
sung weder bey dem ersten noch zweyten Termin
um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht
werden könnte, solche bey dem dritten auch unter
der Schätzung verkauft werden würde; so haben
Kauflustige an obbestimmten Tägen jedesmal
vor=
mittag um 9 Uhr in der Kanzley dieser Herrschaft
zu erscheinen.
Licit. Wassermannisches Haus.
Von der gräfl. Abensperg und Traunischen
Herr=
schaft Rappottenstein V. O. M. B. wird hiemit
bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen der
The=
resia Harraueren von Kornberg, wider Lorenz
Was=
sermann von Reinprechts, in die Feilbietung der
gegentheiligen im Markt Reinprechts liegenden,
sammt Hausgründen, als 1/4 Joch Krautgarten,
6 6/8 Joch Aecker, 1 Tagwerk Wiesen, und 1/4
Joch Waldung auf 400 fl. gerichtl. geschätzen
Halb=
lehenbehausung Nr. 42 gewilliget worden. Da nun
hiezu 3 Termine, und zwar für den ersten der 8.
October, für den zweyten der 8. November, und
für den dritten der 7. Dezember d. J. mit dem
Beysatze bestimmet worden, daß, wenn dieses Haus
weder bey dem ersten noch zweyten Termin um
die Schätzung oder darüber an Mann gebracht
werden könnte, es bey dem dritten auch unter der
Schätzung verkauft werden würde; so haben
die=
jenigen, welche dieses Haus gegen gleich baaare
Bezahlung an sich zu bringen gedenken, an den
gedachten Tägen vormittag um 9 Uhr in der
Amts=
kanzley dieser Herrschaft zu erscheinen.
Licit. Zehetmairisches Haus und Brandstatt.
Von der reichsgrafl. v. Friesischen Herrschaft
Neuenlengbach wird hiedurch bekannt gemacht: es
habe der hierseitig behauste Unterthan Joseph
Ze=
hetmair mit seiner Ehewirthin Rosalia bey
hiesi=
ger Amtsverwaltung angezeiget, daß selbe gesinnnet
seyen, ihre in dem Dorfe Christophen, unweit des
Marktes Neuenlengbach besitzende hieher
untertthä=
nige Behausung Nr. 23, sammt der darauf
aus=
übenden Schankgerechtigkeit, und dem dabey
be=
findlichen 1/8 Tagwerk Garten, dann eine
Brand=
statt eben daselbst, dermal 1/8 Tagwerk
Grasgar=
ten, an den Meistbietenden gegen gleich baare
Be=
zahlung zu verkaufen. Da man nun zur
Verstei=
gerung dieser Realitäten den 12. Oktober d. J. fest=
gesetzt hat; so haben alle, welche zum Ankaufe
derselben Lust haben, an obgedachten Tag früh
um 9 Uhr in der Amtskanzley dieser Herrschaft zu
erscheinen, allwo auch inzwischen die
Kaufsbeding=
nisse eingesehen werden können.
Convoc. Kastellischer Gläubiger.
Von dem Magistrat der landgräfl. Fürstenbergi=
schen Stadt Weitra wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey Fr. Dominika Kastelli, des Hrn. Jgnaz
Kastelli, jubilirt k. k. Raitraths, Ehegattin, allhier
ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tode
ab=
gegangen. Um mit Abhandlung über ihre
Ver=
lassenschaft sicher vorgehen zu können, haben alle
diejenigen, welche aus einem Erbrechte, oder sonst
einen gerechten Titel darauf Ansprüche zu machen
gedenken, den 24. September d. J. früh um 8
Uhr entweder persönlich, oder durch einen
Bevoll=
mächtigten in der Stadtkanzley allhier zu erscheinen.
Convoc. Hüttners Gläubiger.
Vor dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien haben alle jene welche an die
Verlassenschaft des den 14. December 1796 mit
Hinterlassung eines Testaments gestorbenen Leopold
Hüttner, eines Fleischhackerknechts, Nr. 24. in
der Stadt, enweder als Erben, oder als
Gläu=
biger, und überhaupt aus was immer für einem
Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen glauben,
zur Anmeldung desselben den 9. Oktober d. J. vor=
mittags um 10 Uhr persönlich, oder durch einen
Bevollmächtigten zu erscheinen, und zwar die
Ka=
tharina Hütterin, als eine Schwester des
Verstor=
benen, oder derselben Kinder sich zur Verlassen=
schaft des Verstorbenen sogewiß als Testaterben zu
legitimiren; widrigens der nach gepflogener
Ab=
handlung bleibende Erbschaftsrest dem Wienerschen
Armeninstitut auf Anlangen erfolgt werden würde.
Convoc. Müller's Gläubiger.
Von dem in dem Erzherzogthume Oesterreich ob=
und unter der Ens, dann in den Verlanden
auf=
gestellten k. k. Jud. del. mil. mix. wird hiemit
bekannt gemacht: Es sey der minderjährige
Hein=
rich Müller am 5. May d. J. auf seiner Reise
von Rossatz nach Wien durch einen Unglücksfall in
der Donau ertrunken, und auf Ansuchen seiner
Jn=
testaterben, in die Ausfertigung der
Einberufungs=
edict gewilliget worden. Daher werden alle
je=
ne, welche entweder aus dem Erbrechte, Schul=
den halber, oder aus was immer für einem
Rechts=
titel auf diese Verlassenschaft einige Ansprüche oder
Forderungen zu machen haben, angewiesen, den
8. Oktober d. J. in der am Hof im Kriegsgebäude
im dritten Stock befindlichen Kanzley dieses k. k.
Jud. del. mil. mix. um so gewisser zu erscheinen,
und diese ihre Ansprüche und Forderungen gehörig
anzumelden, und zu liquidiren; als widrigen Falls
mit der Abhandlung dieser Verlassenschaft der
Ord=
nung nach vorgegangen, und selbe entweder den
Gläubigern überlassen, oder den betreffenden
Er=
ben eingeantwortet werden würde. Wien den 18.
August 1798.
Convoc. Hättig's Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien haben alle jene, welche an die
Ver=
lassenschaft des am 1. April 1798 im allgemeinen
Krankenhause mit Hinterlassung eines Testaments
ge=
storbenen Jakob Hättig, eines Schneidergesellens, ent=
weder als Erben, oder als Gläubiger, und überhaupt
aus was immer für einem Rechtsgrunde einen
An=
spruch zu machen gedenken, zur Anmeldung desselben
den 11. October d. J. vormittags um 10 Uhr
persön=
lich, der durch einen Bevollmächtigten zu
erschei=
nen; widrigens nach Verlauf dieser Zeit die
Ab=
handlung und Einantwortung derselben
Verlassen=
schaft an denjenigen, welcher sich hierzu rechtlich
wird ausgewiesen haben, ohne weiters erfolgen wird.
Convoc. Weißischer Erben und Gläubiger.
Von der gräfl. Michael Karl Althannischen
Herr=
schaft Zwentendorf und Abhandlungsinstanz wird
andurch bekannt gemacht: es haben vor diesem
Ge=
richte alle jene, welche an die Verlassenschaft des
am 6. v. M. mit Hinterlassung eines Testaments
gestorbenen Hrn. Karl Weiß, gewesenen
Verwal=
ters alhier, entweder als Erben, oder als
Gläubi=
ger, oder aus was immer für einem Rechtsgrunde
einen Anspruch zu machen gedenken, zur
Anmel=
dung desselben am 15. Oktober d. J. vormittags
um 8 Uhr entweder persönlich, der durch gehörig
Bevollmächtigte zu erscheinen; widrigens nach
Ver=
lauf dieses Termins die Abhandlung und
Einant=
wortung derselben Verlassenschaft an diejenigen, wel=
che sich hiezu rechtlich werden ausgewiesen haben,
ohne weiters erfolgen wird.
Convoc. Schellinscher Gläubiger.
Von dem Gerichte der Stiftsherrschaft Schotten
wird hiemit bekannt gemacht: es sey die
Magdale=
na Schellin, Hausinhaberin Nr. 365 am obern
Neustift, mit Tod abgegangen, um mit der
dies=
fälligen Verlassenschaftsabhandlung sicher vergehen
zu können, so ist auf Anlangen des diesälligen
Kurators Hrn. Dr. Rizy für nöthig befunden
wor=
den, alle diejenige vorzuladen, welche an dieser
Verlassenschaft entweder aus dem Erbrecht, oder
jure crediti, oder auf was immer für eine Art
Ansprüche machen können. Zu diesem Ende haben
all jene, welche hieran Forderungen zu stellen
glau=
ben, den 19 Oktober d. J. vormittag um 9 Uhr
entweder selbst persönlich, oder durch einen
hin=
länglich Bevollmächtigten vor diesem Gerichte
al=
sogewiß zu erscheinen, als nach Verlauf dieses
Ter=
mins ohne weitern die Abhandlung gepflogen, und
die Verlassenschaft den sich gesetzmäßig ausweisenden
Erben eingeantwortet werden würde.
Convoc. Freyherrl. v. Bürenscher Gläubiger.
Von dem in dem Erzherzogthume Oesterreich
un=
ter und ob der Ens, dann in den Vorlanden
aufge=
stellten k. k. Jud. del. mil. mix. wird hiermit
be=
kannt gemacht: Es sey der Herr Generalmajor
Freyherr von Büren den 23 Juli 1797 allhier
testato verstorben, und auf Anlangen der Franziska
v. Schulz, als Universalerbin, in die Ausfertigung
der gewöhnlichen Convocationsedikte gewilliget
wor=
den. Demnach haben alle jene, die an dieser
Ver=
lassenschaft einen Anspruch zu machen haben, diese
ihre Ansprüche entweder persönlich, oder durch
ei=
nen hinlänglich Bevollmächtigten den 26. Oktober
d. J. um so gewisser in der Kanzley dieses k. k.
Jud. del. mil. mix. im Kriegsgebäude am Hof im
dritten Stock früh um 10 Uhr anzumelden; wie
im widrigen die Verlassenschaft ohne weiters
ab=
gehandelt, und jenes, was Rechtens ist, erkannt
werden wird. Wien den 24. Juli 1798.
Convoc. Müllner's Gläubiger.
Von der gräfl. Karl Kollonitzischen Herrschaft
Je=
denspeigen V. U. M. B. als Abhandlungsinstanz
wird hiemit kund gemacht: es sey, um mit der
Verlassenschaft des den 22. Juli d. J. verstorbe=
nen Joseph Müllner, Ausnehmers in dem Markte
Jedenspeigen, sicher vorgehen zu können, für
nö=
thig befunden worken, eine Convocation
auszuschrei=
ben. Es haben daher jene, welche an obbesagte
Verlassenschaft sub quocunque titulo, einen
An=
spruch zu haben vermeinen, bis 22. Oktober d. J.
ihre Forderung in Gestalt einer Klage, bey
obbe=
sagter Herrschaft, als Abhandlungsinstanz
einzurei=
chen, und die Richtigkeit ihrer Forderung gesetzlich
darzuthun; widrigens all jene, welche bis an dem
obbestimmten Tag, ihre Forderung nicht
angemel=
det haben, nicht mehr wurden angehöret werden,
wenn ihnen auch ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von
der Massa zu fordern hätten, oder wenn ihre
For=
derung auch auf ein liegendes Gut des
Verschul=
deten vorgemerket wäre, folglich wenn sie in die
Massa schuldig wären, müßten sie ungeachtet des
Kompensations=Eigenthums=oder Pfandrechtes,
so ihnen sonst zu statten gekommen wäre, ihre
Schuld bezahlen.
Convoc. Rollfellner's Gläubiger.
Vor dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien haben alle jene, welche an die
Ver=
lassenschaft des den 5. August dies Jahrs ohne
Hinterlassung eines Testaments gestorbenen Franz
Kollfellner, bürgerl. Tischlermeisters in der
Leo=
poldstadt Nr. 163, entweder als Erben, oder als
Gläubiger, und überhaupt aus was immer für
ei=
nem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen
ge=
denken, zur Anmeldung desselben den 30. October
d. J. vormittags um 10 Uhr persönlich, oder durch
einen Bevollmächtigten zu erscheinen; widrigens nach
Verlauf dieser Zeit die Abhandlung und
Einant=
wortung derselben Verlassenschaft an denjenigen,
welcher sich hierzu rechtlich wird ausgewiesen
ha=
ben, ohne weiters erfolgen wird.
Convoc. Trandafir's Gläubiger.
Von dem Magistrat der königl. freyen Stadt
Klausenburg in dem Großfürstenthum
Siebenbür=
gen wird hiemit zu jedermanns Wissenschaft bekannt
gemacht: daß in dem Konkurs des dasigen
ver=
schuldeten Kaufmanns, Johann Trandafir, gerichtl.
gewilliget, und der Konkursualtermin auf den 30.
Oktober l. J. festgesetzt worden; bis zu welchem
Termin sich ein jeder, der eine Forderung an
ge=
dachten Handelsmann hat, gehörig zu melden haben
wird.
Convoc. Beer's Gläubiger.
Nachdem über das den 25. Juli d. J. erfolgte
Absterben des Hrn. Pfarrers Leopold Beer zu
Et=
storf von Seite des löbl. Stadtmagistrats Rötz, als
diesfällige Abhandlunginstanz, die Herrschaft
Gra=
feneck nicht nur als Jnventurskommissar ernennet,
sondern ihr auch sämmtl. adeliche
Richteramtshand=
lungen bis zur Abhandlung übertragen worden,
und man, um damit die löbl. Abhandlungsinstanz
in Pflegung der Abhandlung sicher vorgehen könne,
für nöthig befunden habe, all jene, welche an
der Verlassenschaft des sel. Hrn. Pfarrers rechtliche
Ansprüche haben, vorzuladen. Als haben all
je=
ne, welche aus was immer für einem
Rechtsgrun=
de eine Forderung zu haben glauben, am 31. Ok=
tober d. J. früh um 9 Uhr entweder persönlich,
oder durch hinlänglich Bevollmächtigte um so
ge=
wisser hier zu erscheinen, ihre Forderungen
anzu=
melden und darzuthun, wie im widrigen niemand
mehr gehört, und die sämmtlichen Akten zur
Ab=
handlung an den löbl. Magistrat Rötz abgegeben
werden würden.
Convoc. Jahn's und Marschak's Gläubiger
Von dem k. k. 2ten Feldartillerie=Regimentsge=
richte wird wird hiemit bekannt gemacht: Es
ha=
ben alle jene, welche an der Verlassenschaft des mit
Hinterlassung eines Testaments verstorbenen
Kano=
niers Georg Jahn, aus Zeltschak in Krain; dann
des gleichfalls mit Hinterlassung eines Testaments
abgelebten Artillerie=Feldzeugamts=Schmiedgesellen
Johann Marschak, aus Osoliez in Böhmen
ge=
bürtig, aus was immer für einem Rechtsgrund
Forderungen zu machen gedenken, bis 26. No=
vember l. J. vor diesem Regimentsgerichte sogewiß
zu erscheinen, und ihre Forderungen anzumelden,
widrigens diese Verlassenschaften ohne weiters den
sich legitimirenden Erben eingeantwortet werden
würde. Wien den 20. August 1798.
Convoc. Huberischer Erben und Gläubiger.
Vor dem Verwaltungsamte der freyherrl. Lou=
donischen Herrschaft Hadersdorf haben alle jene,
welche an die Verlassenschaft der am 2. Septem=
ber d. J. ohne Hinterlassung eines Testaments
ver=
storbenen Anna Maria Huberin, geweste
Taglöh=
nerin, entweder als Erben, oder als Gläubiger,
und überhaupt aus was immer für einen
Rechts=
grunde einen Anspruch zu machen gedenken, zur
Anmeldung desselben den 12. Dezember d. J. vor=
mittag um 10 Uhr persönlich, oder durch einen
Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigens nach
Verlauf dieser Zeit die Abhandlung und
Einant=
wortung derselben Verlassenschaft an diejenigen,
welche sich hiezu rechtlich werden ausgewiesen
ha=
ben, ohne weiters erfolgen würde.
Convoc. Ritschel's Gläubiger.
Von dem in dem Erzherzogthume Oesterreich ob=
und unter der Ens, dann in den Vorlanden
aufge=
stellten k. k. Jud. del. mil. mix. wird hiemit
allen und jeden, welche an die Verlassenschaft des
unterm 13. Juni d. J. allhier ab intestato ver
storbenen Georg Ritschel, gewesenen Mundkoch bey
dem Hrn. Generalen Feldmarschall=Lieutenant, Gra=
fen v. Harrach, einige Sprüche und Foderungen
haben, bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen
des Aloys Edlen v. Bach, der Rechte Doktors,
als Georg Ritschlischen Verlassenschafts=Curators
um mit der Abhandlung dieser Verlassenschaft sicher
vorgehen zu können, in die Ausfertigung der
ge=
wöhnlichen Einberufungsedikte zur
Ausfindigma=
chung der Erben gewilliget worden. Daher
wer=
den alle und jede welche an die Verlassenschaft
des mehr gedacht Verstorbenen Erbs=oder was
immer für Forderungen und Ansprüche zu machen
vermeinen, bis den 4. December d. J. um 9 Uhr
in der im Hofkriegsgebäude am Hof im dritten Stock
befindlichen Kanzley dieses k. k. Jud. del. mil. mix.
entweder persönlich, oder durch hinlänglich
Bevoll=
mächtigte alsogewiß zu erscheinen, ihre habende
Sprüche und Forderungen mittels Beybringung
der erforderlichen Dokumenten rechtens zu
liquidi=
ren haben; als im widrigen nach Verlauf dieser
Zeit die Abhandlung dieser Verlassenschaft ohne
weiters gepflogen, und was Rechtens ist, vorge=
kehret werden wird. Wien den 4. Septemb. 1798.
Convoc. Pöllnitz=und Braun's Gläubiger.
Von dem löbl. k. k. Jordischen
Jnfanterieregi=
ments Gericht wird bekannt gemacht: Es sey am
3. Juli 1798 zu Laibach in Krain der Herr
Ober=
lieutenant Friedrich Baron Pöllnitz, und am
näm=
lichen Tag der diesseitige Korporal, Joseph Braun,
zu Würzburg gestorben. Wer nun an den einen
oder andern, aus was immer für einen
Rechts=
grund Forderungen machen zu können glaubt, hat
selbe binnen 6 Monaten a Dato um so gewisser
bey diesem löbl. Regiments Gericht anzumelden,
und zu liquidiren; widrigens er nicht mehr damit
gehöret werden soll. Verona den 26. August 1798.
Convoc. Szekelischer Gläubiger.
Von dem k. k. Generalfeldzeugmeister Baron de
Winsischen Regimentsgericht Nr 37 wird anmit
be=
kannt gemacht: es sey der dieseitige Herr
Oberst=
wachtmeister, Johann v. Szekel, den 10. Februar
1793 mit Hinterlassung einer letztwilligen
Disposi=
zion zu Temeswar in Ungarn mit Tod abgegangen,
da aber bey Gelegenheit der ben 20. April 1797
fürgewesenen Retirade der kais. Armee am Rhein
das diesseitige Regimentsarchiv in Feindes Hände
gefallen, und die diesfällige Oberstwachtmeister
Sze=
kelische Verlassenschaftsakten ganz in Verlust
gera=
then sind, wurde, um mit Abhandlung dieser
Ver=
lassenschaftmassa sicher vorgehen zu können, für
noth=
wendig befunden, all jene, welche an besagter
Ver=
lassenschaft titulo heæreditatis, crediti aut alio
quocunque Sprüche, oder Anforderung zu haben
vermeinen, hiemit nochmal gerichtlich vorzuladen,
zu dem Ende auch ein Termin bis letzten Februar
1799 bestimmt worden ist; als haben dieselben
ih=
re etwa habende Sprüche und Anforderung alsoge=
wiß anzumelden, dann rechtsbeständig zu erweisen,
und respekt. sich zu legitimiren, wie im widrigen
nach Verlauf des bestimmten Termins niemand mehr
gehöret, sondern gedachte Verlassenschaft ex
offi-
cio abgehandelt, und was Rechtens ist erkennet
werden wird. Staabsquartier Bregenz im
Voral=
bergischen den 31. August 1798.
Convoc. Kernischer Gläubiger.
Von dem k. k. Generalfeldzeugmeister Baron de
Vinsischen Jnfanterieregimentsgericht Nr. 37 wird
anmit bekannt gemacht: es sey der diesseitige Herr
Oberlieutenannt, Philipp Kern, den 20. August
1794 in der französischen Kriegsgefangenschaft
ver=
storben. Da aber bey Gelegenheit der den 20.
April 1797 fürgewesenen Retirade der kais. Armee
am Rhein das diesseitige Regimentsarchiv in
Fein=
des Hände gefallen, und die diesfällige
Oberlieu=
tenant Kernische Verlassenschaftsakten ganz in
Ver=
lust gerathen sind, wurde, um mit Abhandlung
dieser Verlassenschaftsmassa sicher vorgehen zu
kön=
nen, für nothwendig befunden, all jene, welche
an besagter Verlassenschaft titulo hæreditaris
cre-
diti aut alio quocunque Sprüche, oder
Anfor=
derung zu haben vermeinen, hiemit nochmal
ge=
richtlich vorzuladen, zu dem Ende auch ein Termin
bis letzten Februar 1799 bestimmt worden ist; als
haben dieselben ihre etwa habende Sprüche und
Anforderung alsogewiß anzumelden, dann
rechtsbe=
ständig zu erweisen, und respekt. sich zu
legitimi=
ren, wie im widrigen nach Verlauf des
bestimm=
sen Termins niemand mehr gehöret, sondern
ge=
dachte Verlassenschaft ex officio abgehandelt, und
was Rechtens ist erkannt werden wird. Staabs=
quartier Bregenz im Voralbergischen den 31. August
1798.
Convoc. Scherbekischer Gläubiger.
Von dem k. k. Generalfeldzeugmeister Baron de
Vinsischen Jnfanterieregiments Gericht Nr. 37 wird
anmit bekannt gemacht: es sey der diesseitige Hr.
Hauptmann, Cornelius Scherbek, den 13. De=
zember 1795 verstorben. Da aber bey
Gelegen=
heit der den 20. April 1797 fürgewesenen
Ritira=
di der kais. Armee am Rhein, daß diesseitige
Re=
gimentsarchiv in Feindes Hände gefallen, und die
diesfälligen Hauptmann Scherbekischen
Verlassen=
schaftsakten ganz in Verlust gerathen sind, wurde,
um mit Abhandlung dieser Verlassenschaftsmassa
si=
cher vorgehen zu können, für nothwendig befunden,
all jene, welche an besagter Verlassenschaft titulo
hæreditatis crediti aut alio quocunque
Sprü=
che, oder Anforderung zu haben vermeinen, hie=
mit nochmal gerichtlich vorzuladen, zu dem Ende
auch ein Termin bis letzten Februar 1799 bestimmt
worden ist; als haben dieselben ihre etwa habende
Sprüche und Anforderung alsogewiß anzumelden,
dann rechtsbeständig zu erweisen, und respekt. sich
zu legitimiren, wie im widrigen nach Verlauf des
bestimmen Termins niemand mehr gehöret, son=
dern gedachte Verlassenschaft ex officio
abgehan=
delt, und was Rechtens ist, erkannt werden wird.
Staabsquartier Bregenz im Voralbergischen den 31.
August 1798.
Convoc. Gempel' s Erben und Gläubiger.
Von dem k. k. Sr. Majestät des Kaisers
aller=
höchsten Rahmen führenden Kuiraßier
Regiments=
gerichte wird hiemit bekannt gemacht: es sey der
diesseitige aus der kaiserl. freyen Reichsstadt
Regen=
spurg gebürtige Fourier, Mathias Gempel, am
25. Juni 1795 in dem Feldspital zu Freyburg theils
mit, theils ohne Testament verstorben, und habe
ein Vermögen von 86 fl. 26 2/3 kr. worüber er
seinen letzten Willen nicht erkläret hat, im
Regi=
mente hinterlassen. Da nun unbekannt ist, ob
nach demselben einige Verwandten vorhanden sind,
welche hierauf nach der gesetzlichen Erbfolgsordnung
einige Ansprüche haben dürften; so werden, um
bey der Abhandlung dieser Verlassenschaft sicher
vor=
zugehen, hiemit alle und jede vorgeladen, welche
auf diesen Nachlaß einige Ansprüche aus was
im=
mer für einem Rechtsgrunde zu haben glauben,
solche bey diesem Regimentsgericht binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tagen alsogewiß anzubringen,
und rechtlich zu erweisen, als nach Verstreichung
dieses Termins die Verlassenschaft des Verstorbenen
ohne weiters abgehandelt, und diesfalls was
Rech=
tens ist, vorgekehret werden wird. Kantonirungs=
staabsquartier Joßlowitz in Mähren am 1. August
1798.
Convoc. Milutinovich's Gläubiger u. Erben.
Von dem k. k. Generalkommando in der
Ba=
nalgränze wird hiemit bekannt gemacht: es sey für
nöthig befunden worden, alle diejenigen, welche
an der aus einer nunmehr beendigten
Cridaverhand=
lung eingegangenen, dermal in 765 fl. 47 3/4 kr.
bestehenden Verlassenschaft des den 20. Oktober 1778
zu Kostainiza mit Hinterlassung eines schriftlichen
Testaments verstorbenen türkischen Handelsmanns
Pero Milutinovich entweder Schulden oder
Erb=
schafts halber einige Ansprüche und Forderungen zu
haben vermeinen, und zwar die Gläubiger bis zum
20 Oktober d J. die Legatarien und Erben aber,
deren Leben und Aufenthalt hierorts unbekannt ist,
und zwar insbesonders die Mutter des Erblasser
und das Kind Gospava, dann das Eheweib
sei=
nes verstorbenen Bruders Miho Milutinovich
bin=
nen einer ganzen Jahrsfrist, folgbar bis zum 28.
August 1799 dergestalt vorzuladen, daß die
Gläu=
biger bis zum obbestimmten Termin ihre vermeint=
liche Forderungen alsogewiß anzumelden, und zu
liquidiren, die Legatarien und Erben aber sich über
ihre vermeintliche Erbsansprüche sogewiß zu
legiti=
miren haben werden, widrigens dieses
Verlassen=
schaftsabhandlungsgeschäft zwischen den
Erscheinen=
den der Ordnung nach ausgemacht, und jenen aus
den sich Anmeldenden eingeantwortet werden
wür=
de, den es nach den letzten Willen des Erblassers,
soweit solcher befolget werden kann, oder nach dem
Gesetze gebühret. Agram den 28. August 1798.
Konkurs der Gläubiger des Georg Bökl.
Von der Herrschaft Gilgenberg in Ni. Oest.
V. O. M. B. wird hiermit bekannt gemacht: Es
sey von dem Gerichte auf Begehren der Anna
Ma=
ria Böklin in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Ni. Oest. befindliche beweg=
und unbewegliche Vermögen des Georg Bökl sel.,
gewesten Fleischhauer im Dorfe Waldkirchen, ge=
williget worden. Daher wird jedermann, der an
erstgedacht. Verschuldeten eine Forderung zu stellen
berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den
13. Oktober d. J. die Anmeldung seiner Forderung
in Gestalt einer förmlichen Klage wider die Georg
Pöklische Konkursmasse bey dieser Herrschaft
alsoge=
wiß einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtig=
keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, Kraft
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
verlangte, zu erweisen; als widrigens nach
Ver=
fliessung des erstbestimmten Tages Niemand mehr
wird angehöret werden, und diejenigen, die ihre
Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rücksicht des gesammten im Lande Ni. Oest
befind=
lichen Vermögens benannten Verschuldeten, ohne
Ausnahme, auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührete, oder
wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu
for=
dern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein
lie=
gendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, also,
daß derley Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse
schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindertt des
Kompensations=Eigenthums=oder Pfandrechts, das
ihnen sonft zu statten gekommen wäre, abzutragen
würden verhalten werden.
Konkurs der Fiegelmüllerschen Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird anmit kund gemacht: Es sey
von dem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses
über das gesammte im Lande Ni. Oeft. unter der Ens
befindliche beweg=und unbewegliche Vermögenen des
Johann Adam Fiegelmüller, Hausinhaber auf der
Landstrasse, gewilliget worden. Daher werde
je=
dermann, der an erstgedacht=Verschuldeten eine
Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt,
anmit erinnert, bis den 6. November d. J. die
Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer
förmlichen Klage wider den Hrn. Doktor Johann
Michael Schönauer Hof=und Gerichtsadv., als
Vertretter der diesfälligen Konkursmasse, bey dem
Magistrat alsogewiß einzureichen, und in dieser nicht
nur die Richtigkeit dieser Forderung, sondern auch
das Recht, Kraft dessen er in diese oder jene Klasse
gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als im
widrigen nach Verfliessung des erstbestimmten
Ta=
ges Niemand mehr wird angehöret werden, und
jene, die ihre Forderung bis dahin nicht
angemel=
det haben, in Rücksicht des gesammten im Lande
Ni. Oest. unter der Ens befindlichen Vermögens
des Eingangs benannten Verschuldeten, ohne
Aus=
nahme, auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührete,
oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von
der Mosse zu fordern hätten, oder wenn auch
ih=
re Forderung auf ein liegendes Gut des Verschulde.
ten vorgemerkt wäre, also, daß derley Gläubiger
vielmehr, wenn sie enwa in die Masse schuldig
seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kompen=
sations=Eigenthums=oder Pfandrechts, das ihnen
sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen
ver=
halten werden würden.
Erinnerung an Johann Schmid.
Von der Herrschaft Dürnthal V. U. M. B.
dem Johann Schmid, von Pirbaum gebürtig, mit=
tels gegenwärtigen Edikts zu erinnern: Es habe
wi=
der ihn bey diesem Gerichte der Lorenz Artner, von
Oberstockstall, wegen rückständigen Kostgeld pr. 84 fl.
seiner Tochter Nothburga, Klage angebracht, und
um die gerechte richterliche Hilfe gebetten, worüber
eine Tagsatzung auf den 19. November d. J. nach
Maß der Gerichtsordnung angeordnet wurde. Da
nun das Gericht wegen dessen nicht bekannen
Auf=
enthaltserie, allenfalls Abwesenheit von den k. k.
Erblanden ihm Johann Schmid den Hrn. Ma=
gistratsrath Schindler, von Krems, zur Vertrettung,
auf dessen Gefahr und Unkosten, als Kurator
be=
stellet hat, mit welchem die angebrachte Rechtssache
nach Maß der für die k. k. Erblande gesetzmässig
bestimmten allgemeinen Gerichtsordnung
ausgefüh=
ret, sonach entschieden werden wird. Als werde
derselbe dessen anmit zu dem Ende erinnert, da=
mit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu erscheinen,
oder dem bestimmten Vertretter seine Rechtsbehelfe
in gehöriger Zeit an Handen zu lassen, oder auch
einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem
Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt die
rechtlichen ordnungsmässigen Wege einzuschreiten
wissen möge, die er zu seiner Vertheidigung
dien=
sam finden würde; massen er sich die aus seiner
Verabsäumung entstehenden Folgen selbst
beyzu=
messen haben würde.
Erinnerung an N. Franzenberg.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien dem abwesenden Hrn. Med. Doct.
N. Franzenberg, mittels gegenwärtigen Edikts zu
erinnern: Es habe wider ihn bey diesem Gerichte
der Georg Röhner, Privatlehrer, wegen
schuldi=
gen 120 fl., Klage angebracht, und um die der
Gerechtigkeit angemessene richterliche Hilfe
gebet=
ten; worauf der Bescheid erfolgte, beyde Theile
sollen den 13. Novemder d. J. früh um 10 Uhr
vor diesem Magistrat in Folge der Gerichtsordnung
erscheinen. Da nun das Gericht wegen dessen nicht
bekannten Aufenthaltsorte, und Abwesenheit von
den k. k. Erblanden, ihm Hrn. Med. Doct. Fran=
zenberg den hierortigen H. u Gr. Adv. Hrn. Dokt.
Firlinger zu Vertrettung auf dessen Gefahr und
Un=
kosten als Curator bestellet hat, mit welchem die
angebrachte Rechtssache nach Maß der für die k. k.
Erblande gesetzmässig bestimmten allgemeinen
Ge=
richtsordnung ausgeführet, sonach entschieden werden
wird. Als werde derselbe dessen anmit zu dem Ende
erinnert, damit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu
erscheinen, oder dem bestimmten Vertretter seine
Rechtsbehelfe in gehöriger Zeit an Handen zu lassen,
oder einen andern Sachwalter zu bestellen, und
die=
sem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt
in jene rechtliche ordnungsmässige Wege
einzuschrei=
ten wissen möge, die er zu seiner Vertheidigung
diensam finden würde, massen er sich die aus
sei=
ner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst
bey=
zumessen haben würde.
Erinnerung an Elisabeth Praschingerin.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien der Elisabeth Praschingerin, vor=
mals vereheligt gewesten Großmannin, k. k. Kou=
riers Ehegattin, mittelst gegenwärtigen Edikts zu
erinnen: Es habe wider sie bey diesem Gerichte
der Hr. Joseph Fierlinger, k. k pensionirter
Feld=
arzt, wegen Verbotsjustifizierung, und resp. Abfüh=
rung 120 fl. Klage angebracht, und um die der
Gerechtigkeit angemessene richterliche Hilfe gebetten,
worüber eine Tagsatzung auf den 16 November
d J. früh um 10 Uhr angeordnet wurde. Da nun
das Gericht wegen deren nicht bekannten
Aufent=
haltsorte, allenfalls Abwesenheit von den k. k. Erb=
landen, ihr Elisabeth Praschingerin den hierortigen
H. u. Gr Adv., Hrn. Dr Voieth, zur Vertrettung
auf deren Gefahr und Unkosten als Kurator
bestel=
let hat, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach
Maß der für die k. k. Erblande gesetzmässig
bestimm=
ten allgemeinen Gerichtsordnung ausgeführet, so=
nach entschieden werden wird. Als werde dieselbe
dessen anmit zu dem Ende erinnert, damit sie
allen=
falls in rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem
bestimmten Vertretter ihre Rechtsbehelfe in gehöri=
ger Zeit an Handen zu lassen, oder einen andern
Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte
nam=
haft zu machen, und überhaupt in jene rechtliche
ordnungsmäßige Wege einzuschreiten wissen möge,
die sie zu ihrer Vertheidigung diensam finden
wür=
de, massen sie sich die aus ihrer Verabsäummung
entstehenden Folgen selbst beyzumessen haben würde.
Erinnerung an Johann Bapt. Lingier.
Von dem k. k. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgerichte wird hiermit dem Johann Bapt Lingier,
Handelsmann in Mainz, bekannt gemacht: Es
ha=
ben die hiesigen Banquiers, Johann Heinrich
Stam=
metz & Comp. wider ihn zu Justifizirung des auf
2 Kupferamts=Obligationen geführten Verbots, we=
gen Abführung schuldiger 640 fl., Klage angebracht,
und wegen seiner Abwesenheit aus den k. k. Erblan=
den, die Vorforderung desselben zu der von diesem
Gerichte hierüber auf den 3. December früh um
9 Uhr d. J. angeordneten Tagsatzung durch
gegenwär=
tiges Edikt bewirket. Er Johann Bapt. Lingier
wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er
ent=
weder bey der angeordneten Tagsatzung selbst
er=
scheine, oder seine Behelfe den ihm hierorts von
Amtswegen aufgestellten Vertreter, den H. u. Gr.
Adv. Dokt. Beyer einsende, oder auch sich einen
andern bey diesem Gerichte angenommenen
Rechts=
freund wähle, und dieser k. k. Stelle anzeige;
widrigens auf sein Ausbleiben, was Rechtens ist,
erkannt werden, und er sich die aus Versäumung
seiner Vertheidigung für ihn enstehenden
nachthei=
ligen Folgen selbst zuzuschreiben haben würde.
Erinnerung an Herrn Peter Egyd Grafen
v. Strassoldo, und dessen Fr. Gemahlin.
Von den k. k. ni. öst. Landrechten dem Hrn. Peter
Egyd Grafen v. Strassoldo, und dessen Frau
Ge=
mahlin Agnes, gebohrnen von Niezelski, mittels
ge=
genwärtigen Edikts zu erinnern: Es habe wider
die=
selben Johann Bapt. Rousseau bey diesem
Gerich=
te, wegen Abführung schuldiger 1300 fl. auf
ei=
nen Schuldschein dd. 4. Februar d J., Klage
an=
gebracht, und um die gerechte richterliche Hilfe
ge=
bethen, worüber eine Tagsatzung auf den 15. De=
cember d. J. früh um 9 Uhr bey sonstiger
Gestän=
dighaltung der Schuld angeordnet worden ist. Das
Gericht, dem der Ort ihres Aufenthalts unbekannt
ist, und da sie vielleicht aus den k. k. Erblanden
ab=
wesend sind, hat zu ihrer Vertrettung, und auf ihre
Gefahr und Unkosten den hierortigen H. n Gr.
Adv. Dr. Luz als Kurator bestellet, mit welchem
die angebrachte Rechtsache nach der für die k. k.
Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgeführet,
und entschieden werden wird. Die Geklagten
wer=
den dessen durch diese öffentliche Ausschrift zu dem
Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit
selbst zu erscheinen, oder inzwischen dem
bestimm=
ten Vertretter ihre Rechtsbehelfe an Handen zu
las=
sen, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter
zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu
ma=
chen, und überhaupt die rechtlichen
ordnungsmässi=
gen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu
ihrer Vertheidigung diensam finden würden, massen
sie sonst sich die aus ihrer Verabsäumung
enste=
henden Folgen selbst beyzumessen haben werden.
Erinnerung an Hrn. Maximilian Baron
v. Ulm auf Erbach.
Von den k. k. i. öst. Landrechten dem Hrn.
Maximilian Baron v. Ulm auf Erbach mittels
ge=
genwärtigen Edikts zu erinnern: Es habe wider
denselben Johann Bapt Braun, cess. noe. des
Joseph Baumann, bey diesem Gerichte, wegen
Ab=
führungsauflage der auf eine unterm 7. August 1797
an Joseph Baumann ausgestellte, von diesem an
Klä=
ger cedirte Schuldverschreibung schuldigen 10000 fl.
nebst 4 per Cent Jnteressen vom 17. August 1797,
und Ersatz der Gerichtskosten, Klage angebracht, und
um die gerechte richterliche Hilfe gebetten, worüber
auf den 19. December d. J. eine Tagsatzung, bey
sonstiger Geständighaltung der Schuld, angeordnet
worden ist. Das Gericht, dem der Ort seines
Aufenthalts unbekannt, und da er vielleicht aus
den kaiserl. königl. Erblanden abwesend ist hat zu
dessen Vertrettung, und auf dessen Gefahr und
Unkosten den hierortigen Hof=und
Gerichtsadvo=
katen Doktor Wagner, dem Jüngern, als
Kura=
tor bestellet, mit welchem die angebrachte
Rechts=
sache nach der für die kaiserl. königl. Erblande
be=
stimmten Gerichtsordnung ausgeführt, und
ent=
schieden werden wird. Derselbe wird dessen durch
diese öffentliche Ausschrift zu dem Ende erinnert,
damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst zu
erschei=
nen, oder inzwischen dem bestimmten Vertretter
seine Rechtsbehelfe an Handen zu lassen, oder auch
sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen,
und diesem Gerichte namhaft zu machen, und
über=
haupt die rechtlichen ordnungsmässigen Wege
ein=
zuschreiten wissen möge, die derselbe zu seiner
Ver=
theidigung diensam finden würde, massen derselbe
sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden
Fol=
gen selbst beyzumessen haben wird.
Citat. Natan Sandmayr.
Natan Sandmayer, Rosenberger Schutzjude, hat
sich vor einem Jahr mit seiner ganzer Familie von
hier entfernt, ohne zu wissen, wo er gegenwärtig
seinen Aufenthaltsort hat. Da nun in seiner so
langen Abwesenheit er weder die k. k. Abgaben,
noch die obrigkeitlichen Schuldigkeiten ⟨prä⟩stiret, über=
dies mehrere Gläubiger wider ihn bey dem
obrig=
keitlichen Herrschaftsgerichte Klage g⟨euß⟩ert haben,
welchen Fälle er Genugthuung leisten solle; so
wird anmit von dem Rosenberger Herrschaftsamte
gedachter mit einem Judenfamilienrecht in Rosenberg
wohnhaft gewesene Schutzjude Natan Sandmayer
dergestalt einberufen, daß er binnen 3 Monaten
vom 15. August 1798 anzufangen, bey dem
Herr=
schaftsamte zu Rosenberg um so sicherer zu
erschei=
nen, und seine Ruckstände in Richtigkeit zu
brin=
gen hat, als widrigens er nicht nur seines in
Ro=
senberg habenden Familienrechts verlustiget seyn soll,
und über sein hier befindliches Vermögen all jenes
gerichtlich veranlasset werden wird, wozu die
höch=
sten Gesetze gedachtes Rosenberger Gericht, und
seine sämmtliche Creditores berechtigen. Herrschafts=
amt zu Rosenberg in Böhmen Budweiser Kreises
am 15. August 1798.
Citat. Katharina Cabrian.
Von dem im Erzherzogthume Oesterreich ob=
und unter der Ens dann in den Vorlanden
auf=
gestellten Jud. del. mil. mix. wird hiemit
be=
kannt gemacht: Es sey der k. k. Herr Hauptmann
Bernhard v. Dossena den 9. December 1796 zu
Neukirchen im Pensionsstande testato verstorben,
und habe in dem unterm 7. December 1796
er=
richteten Testament §. 2. seine rückgelassene
Ehe=
gattin Maria Anna mit seinen Kindern, worunter
auch die vereheligte Katharina Cabrian, gebohrne
v. Dossena, deren Aufenthalt unbekannt, begrif=
fen ist, zu Universalerben seines Vermögens
ein=
gesetzt; da nun wegen Abwesenheit, und resp. un=
bekannten Aufenthaltsorte der Katharina Cabrian
die Abhandlung der Verlassenschaft gehemmet wird.
So ist auf Ansuchen der übrigen eingesetzten und
bekannten Testamentserben in die Einberufung
die=
ser Katharina Cabrian gewilliget worden. Daher
hat dieselbe binnen 3 Monaten von heutigem Dato
an entweder persönlich, oder durch einen
hinläng=
lich Bevollmächtigten sich um so gewisser zu
mel=
den, und die Erbslegitimation beyzubringen; als
im widrigen mit dem ihr anfallenden Erbtheil
je=
nes, was Rechtens ist, vorgekehret werden würde.
Wien den 7. September 1798.
Citat. Joseph Mühlner.
Von der l. f. Pfarrherrschaft Obrizberg im V.
O. W. W. wird der dahin unterthänige
Hausei=
genthümer Nr. 5 im Dorfe Pfaffing, Joseph
Mühlner, welcher sich im Monate Juli 1797
heimlich entfernet hat, hiemit binnen 3 Monaten
vom Tage dieses Edikts an zu rechnen, auf die
Amtskanzley oberwähnter Herrschaft vorgerufen,
als ansonst nach Verlauf dieser Frist und im
Nicht=
erscheinungsfalle er sich die daraus entstehenden
Fol=
gen selbst beyzumessen haben würde. Obrizberg
am 10. September 1798.
Citat. Gebrüder Wappel.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird auf Ansuchen des Tribunals
erster Jnstanz in Mayland hiemit zu jedermanns
Wissenschaft bekannt gemacht: es habe Christoph
Orrigoni, als Curator der Verlassenschaft des allda
in der Gasse di S. Maria Falcorina Nr. 2349
verstorbenen Quido Christoph Ronzio, um die
Ver=
anlassung gebeten, womit der Karl, und Fridrich
Wappel, Söhne des verstorbenen Georg Wappel,
gewesenen Lieutenant vom k. k. Hussarenregiment
Gräven, deren Aufenthalt zwar dermal unbekannt
ist, die sich aber im Jahr 1775 in hiesiger
Resi=
denz aufgehalten haben sollen, als Testamentserben
des gedacht verstorbenen Ronzio, einberufen
wer=
den möchten. Es haben daher die gedachte
Ge=
brüder Wappel, oder andere Jnteressenten
besag=
ter Verlassenschaft, binnen den nächsten 6
Mona=
ten bey der Gemeinde zu Mayland, und zwar
bey dem Jakob Melzi, in der Stasse von S.
Maria Segreto wohnhaft, als Testaments=Exe=
kutor des verstorbenen Ronzio sich zu melden, und
ihre Ansprüche auf die erwähnte Verlassenschaft
ge=
hörig darzuthun; zu welchem Ende dies Edikt
so=
wohl in Mayland bey der Gemeinde, und durch
die öffentliche Blätter, als auch hierorts über
be=
schehenes Ansuchen auf gewöhnliche Art kund
ge=
macht wird. Wien den 30. August 1798.
Citat. Johann Michael Kreuzinger.
Die Stift Göttweigische Herrschaft Stein und
Unternalb citiret den schon durch 40 Jahr abwesend
und unwissenden Johann Michael Kreuzinger, ein
Soldat, unwissend bey welchen Regiment, von
Oberthern gebürtig, des Michael Kreuzinger, ge=
westen Bauer daselbst, und Eva dessen Ehewirthin
beeder sel. eheleibl. Sohn, oder dessen Erben und
Nachkömmlinge, daß er, oder dieselben entweder
selbst, oder durch genugsam instruirte
Bevollmäch=
tigte binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen um
so gewisser allhier erscheinen, und zu dem unter
den Curatel des hiesigen Waisenamtes stehenden
Vermögen pr. 23 fl. 46 kr. sich legitimiren sollen,
als im widrigen dieselben für tod erkläret, und
ob=
bemeldter Vermögensbetrag den bereis sich
gemel=
deten Erben vertheilet werden würde. Unternalb
am 1. September 1798.
Amort. Rentbriefe.
Von des k. k. Graf Murrayschen Nr. 55. Jn=
fanterieregiments Gerichts wegen, wird mittels
ge=
genwärtigen Edicts jedermänniglich, dem daran
gelegen ist, zu wissen gemacht: Es sind am 18.
April 1797 in der Gegend von Montabauer auf
dem Westerwald zween Rentbriefe in Verlust
ge=
rathen, als: Nro 1033 von 1120 fl. Wechselgeld,
Nro 1034 von 18480 fl. Wechselgeld, in Summa
19600 fl. Wechselgeld, welche nach Jnhalt
aller=
höchst k. k. Patenten dd. Wien am 15. December
1793, unter dem 1. August 1794 zu Düsseldorf
durch den k. k. Niederländischen Domainen=und
Finanzenrath ausgestellt, und von der
Rechnungs=
kammer unter demselben Datum einregistrirt sind;
dann auf den Namen Maria Clara Bergh, ge=
bohrne Perle lauten, hingegen sub Dato Arlon
am 1. October 1794 auf den Hauptmann Peter
Franz Perle vom obgedachten Regiment
abgetret=
ten worden sind. Ob man nun gleich gerichtliche
Beweise in Handen hat, daß die obgenannten
Rentbriefe zu Grunde gegangen seyn dürfen, so
werden doch in Gefolge hochlöbl. k. k. Böhmisch=
Oesterreichschen Hofkanzleyresolution vom 24. Juli
abhin alle und jede, so diese Rentbriefe in
Han=
den haben könnten, für obgebachte Militar
Ge=
richtsgehörde vorgeladen, um à Dato in Zeit 90
Tagen ihre Sprüche und Rechte entweder in
Per=
son, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte wider
den besagten Herrn Hauptmann Peter Franz Perle
am so gewisser an=und einzubringen; als nach
Verlauf dieser Frist niemand mehr gehört, und
von Amtswegen vorgekehrt werden soll, was
Rech=
tens ist Feldlager bey Wolfrathshausen in
Ober=
bayern am 30. August 1798.
Von Regiments Gerichts wegen.
J. G. Gundelach, Hauptmann
und Auditor.
Amort. des lettres de Rentes.
De par la justice militaire du Regiment de
Murray Infanterie Nr. 55. Savoir faisons par
ces presents édits à tous ceux, qu'il
appar-
tient. Il a été perdu le 18. d'Avril 1797 aux
environs de Montabauer sur le Westerwald
deux Constitutions de Rente, savoir: Nro 1033
de 1120 Florins de change, Nro 1034 de
18480 Florins de change; en total 19600 Flor.
argent de change, octroyées par lettres
paten-
tes de Sa Majesté l'Empereur & Roy en
l'an-
née 1793 le 15. de Decembre à Vienne, veri-
fiées au Conseil des Domaines & finances de
l'Empereur & Roy aux Pays-Bas à Düsseldorff
le p. Aout 1794 & enregistrées à la Chambre
des Comptes au Registre à ce tenu fol. 2061
à Düsseldorff le 1er Aout 1794. sous le nom
de Marie Claire Bergh, née Perle
retroce-
dées au Capitaine Pierre François Perle au
dit Regiment à Arlon le 1er d'Octobre 1794.
Non obstant des preuves és mains, que les
susdites Constitutions pourroient être anéantis
cepandant ensuite d'une Resolution de la
Chan-
cellerie de la Cour de S. M. l'Empereur &
Roy pour les pays hereditaires de Bohême
& d'Autriche du 24 du mois pussé tous ceux,
qui pourroient tenir ces Constitutions en main,
comparaitront par devant la susdite justice
mi-
litaire & devront comparoitre dans le delai de
nonante jours, de & pour produire & faire
valoir ou en personne, ou par un Mandataire
leurs actions & titres contre Monsieur le dit
Capitaine Pierre François Perls d'autant plus,
qu'après ce terme echu le juge fera droit par
defaut, ainsi que de raison. Fait en notre
Camp près de Wolfrathshausen dans la haute
Baviere de trente d'Aout l'an mil sept cent
nonante & huit.
De par la susdite justice militare.
J. G. Gundelach, Capitaine
& Auditeur.
Amort. Obligation.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es
habe die Regina, gebohrne Sch⟨ockmapri⟩n, nun
vereheligte Kremützin, Gastgebin zu Kapfenberg,
bey Bruck an der Muhr, um Ausfertigung der
ge=
wöhnlichen Amortisationsedikte in Betreff einer ihr
in Verlust gerathenen Wiener Stadt Banko=Ob=
ligation pr. 300 fl. dd. 28. Juni 1745 sub
Nr. 48608, auf den Namen Philipp Meßmer
lau=
tend, gebetten. Daher haben alle jene, die an
diese Obligation was immer für Ansprüche zu
ma=
chen vermeinen, sich binnen 1 Jahr, 6 Wochen
und 3 Tagen vor diesem Magistrate sogewiß zu
legitimiren; widrigens nach Verlauf dieser Frist
gedachte Obligation für amortisirt erkläret, und
kas=
sirt werden würde. Wien den 23. August 1798.
Amort. Obligation.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird hiemit
bekannt gemacht: es sey auf Anlangen des
Ma=
gistrats der landesfürstl. Stadt St. Pölten, in die
Ausfertigung der Amortisationsedikte, wegen einer
in Verlust gerathenen Hofkammerobligation sub Nr.
2413 dd. 3. Oktober 1775 pr. 2000 fl. auf den
Namen Johann v. Schönbichler lautend, gewilli=
get worden. Es werden demnach diejenige, wel=
che diese Obligation in Handen haben, oder sonst
darauf aus was immer für einem Grunde einige
Ansprüche zu haben vermeinen, ihre allfällige
Rech=
te binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen bey
diesem k. k. ni. öst. Landrechte sogewiß anzubringen
haben, widrigens sie nicht mehr gehört, und
obbe=
sagte Hofkammerobligation ohne weiters für
amor=
tisiret und getödtet erkläret werden würde. Wien
den 7. Juli 1798.