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Wiener Zeitung.

Nr. 46, 10. Juni 1795

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[1]

Nro.

46.

Mit k. k. allergnä

digster Freiheit

Wiener Zeitung.

Mittewoche, den 10. Junius 1795-


Jnländische Begebenheiten.

Wien.

Se. K. K. Maj. haben allergnädigst ge=
ruhet
, dem Hofkaplan und ehemahli=
gen
Hofprediger, Johann Donat Holzmann,
zu Bezeigung Dero höchsten Zufriedenheit,
über seine auf der Hofanzel durch 11 Jah=
re
geleisteten Dienste, und vorzüglich in
Rücksicht der in der Charwoche in Höchst=
dero
Beyseyn vorgetragenen geistlichen Ge=
müthsversammlung
, eine grosse goldene
Ehrenmedaille überreichen zu lassen.

Hr. Leonhard Posch, welcher seit eini=
ger
Zeit, allhier im Sale der Mehlgrube
optische Vorstellungen, von seiner Erfin=
dung
, öffentlich zeiget, hat am abgewi=
chenen
Samstage die Ehre gehabt, diesel=
ben
zu Hetzendorf, JJ. KK. MM. dar=
⟨z⟩ustellen
, höchstwelche darüber Jhr beson=
⟨d⟩eres
Wohlgefallen zu äussern geruhet ha=
en
.

Fortsetzung des Verzeichnisses der Un=
deroffizier
und Gemeinen, welchen wegen
ihres tapferen Verhaltens gegen den Feind,
goldene und silberne Ehrenmünzen zuer=
kannt
und ertheilt worden sind:

Von Malovetz und Staray Grenadier=
Diviston.

Mir einer silbernen: Der Feldwebel,
Stephan Preger. Am 26. Junius hat er
bey Charleroy, mit 18 Mann, den weit
überlegenen Feind, der einen Graben be=
setzt
hatte, und auf das gegen ihn lang
unterhaltene Flintenfeuer nicht weichen woll=
te
, endlich mit dem Bajonette herzhaft an=
gefallen
und vertrieben.

Der Korporal, Matthias Matjasovs=
ky
. An demselben Tage, da seine wenige
Mannschaft durch das heftige Kartätschen=
feuer
des Feindes, in dem Walde zerstreuet
und zurückgedrückt worden war, hat er ste

[2]

durch eifriges Zureden wieder zusammenge=
bracht
, und von neuem belebet, zum Ge=
fecht
angeführt, dadurch aber die feindliche
Jnfanterie und Kavallerie von einem wei=
teren
Angriffe abgehalten.

Von Bideskuti Grenad. Bataillon.

Mit einer goldenen: Der Feldwebel, Pe=
ter
Maritsch. An der Spitze der Frey=
willigen
hat er bey dem Hauptangriffe des
wichtigen Postens Briche, am 29. April
sehr viele Tapferkeit bewiesen, und zu dem
guten Ausschlag wesentlich beygetragen.
Am 24. May bey Bestürmung der feindli=
chen
Redouten bey Esqueline, da seine
Mannschaft durch das feindliche Kartätschen=
und Gewehrfeuer zerstreuet wurde, hat er
dieselbe wiederhohlt gesammelt, und ist
muthvoll an ihrer Spitze in die feindliche
Redoute eingedrungen. Am 3. Junius end=
lich
hat er in der Stadt Pochlies den weit
überlegenen Feind nicht allein aufgehalten,
sondern auch zurückgeschlagen und verfolget.

Mit einer silbernen: Der Kadet, Se=
bastian
Bitsfey. Am 16. März 1793 bey
dem unweit Tirlemont vorgefallenen Treffen,
hat er, als er zum Lager=Ausstecken aus=
geschickt
wurde, freywillig einige Grenadier
gegen die feindlichen Jäger angeführt, die=
se
aus einem Graben vertrieben, und sich
in seiner Stellung behauptet. Den 7. Okt.
1793 hat er in der Blokade von Maubeu=
ge
, bey einem feindlichen Ausfalle zur Zu=
rückschlagung
des überlegenen Feindes, durch
seine Tapferkeit das meiste beygetragen.

Der Korporal, Johann Dußick. Amx
26. April war er bey Priche unter den
Freywilligen den ganzen Tag mit dem
Feinde im Gefechte, und hat standhaft aus=
gehalten
. Den 24. May bey Stürmung
der Redoute auf den Erqueliner Anhöhen,
hat er sie zugleich mit den Freywilligen
erstiegen, das feindliche Geschütz zum
sd weigen gebracht, dessen Bedienung nie=
dergemacht
, und den aus den Verschan=
zungen
vertriebenen Feind verfolgt. Den
3. Junius ist derselbe bey Räumung der
Stadt Pochlies, mit solcher Herzhaftig=
keit
in den Feind eingedrungen, daß die=

ser seiner Uebermacht ungeachtet, von dem
schon eroberten Posten getrieben, und bis
Marchiennes au Pont verfolget wurde.

Die Grenadier, Joseph Rovats und
Stephan Simon. Letzterer ist am 26.
April bey dem gegen das Dorf Priches un=
ternommenen
Angriffe, unter den Freywilli=
gen
stäts einer der ersten vorausgewesen,
und da der Oberlieutenant Apaty stark ver=
wundet
wurde, hat er denselben aus des
Feindes Händen befreyet, und nachdem er
ihn verbunden hatte, ist er gleich der den
Feind verfolgenden Mannschaft wieder nach=
geeilet
. Als in eben den Treffen das Bides=
kutische
Grenadier=Bataillon der Uebermacht
des Feindes weichen mußte, und der Kor=
poral
Papes, welcher mit den Plänklern
zurückgeblieben war, plötzlich von mehreren
Feinden umringet wurde, eilte er demsel=
ben
zu Hülfe, stieß zwey Fein⟨d⟩e nieder,
und verjagte die übrigen, so daß der Kor=
poral
befreyet wurde.

Die Grenadier, Franz Wolnar und
Joseph Wölk. Diese waren mit dem Kor=
poral
Johann Dußick die thätigsten unter
den Freywilligen, die am 26. April den
ganzen Tag sich mit dem Feinde schlugen.
Am 24. May haben sie bey Bestürmung
der Redouten auf den Erqueliner Anhöhen,
sie zu gleicher Zeit mit den Korporalen
bestiegen. Auch den 3. Junius zu Poch=
lies
, sind sie mit in den Feind einge=
drungen
, und haben zu dessen Vertreibung
thätig beygetragen.

Der Grenadier, Johann Bedö. Am
29. April, als die Freywilligen gegen das
Dorf Priches angeführt wurden, war er
stäts unter den ersten voraus; da der Feind
sich sammelte, die Freywilligen aber dar=
über
zu stutzen anfingen, sprach er ihnen
Muth zu. Als endlich die Feinde sehr stark
aus einem Hause feuerten, welchem sich
niemand nähern wollte, both er sich an,
es anzuzünden, führte auch das Vorha=
ben
aus, und indem sich hierauf der Feind
in der Gasse sammelte, die Freywilligen
aber deßwegen nicht vordringen wollten,
ging er unter stäter Aneiferung, zuerst vor=

[3]

ans, und drang ungeachtet sein Kammerad
an seiner Seite todtgeschossen wurde, mit
voller Herzhaftigkeit in den Feind, wurde
aber nun dergestalten durch beyde Backen=
beine
geschossen, daß er als todt zurückge=
tragen
wurde.

Don E. 5. Ferdinand Grenadier=Division.

Mit einer silbernen: Der Korporal,
Joseph Treu; der Grenadier, Johann
Pesko. Beyde haben bey dem Hauptan=
griffe
am 29. April, da der Oberlieutenant
Wazel mit den Freywilligen in Gefahr
war, von der feindlichen Kavallerie gefan=
gen
oder niedergehauen zu werden, in der
Eile einige Freywillige gesammelt, und
durch ihr rasches Feuer den Feind so lange
im Nachsetzen aufgehalten, bis der Ober=
lieutenant
das Gebüsch erreichte, aus wel=
chem
dieser sodann, als die feindliche Ka=
vallerie
die in der Nähe gestandenen Kano=
nen
und Haubitzen angriff, sie so lange
verhinderte, die Kanonen fortzubringen,
bis unsere Kavallerie ankam, die Feinde
zurückschlug, und so die Kanonen rettete.

Von Brye Grenadier=Bataillon und
Clerfayt Grenadier Division.

Mit einer silbernen: Der Feldwebel,
Philipp Pardolf. Am 16. Junius hat er
den Oberlieutenant Collenbach, der über
Hecken und Sträuche den Feind verfolgte,
diesen aber endlich selbst in die Hände siel,
dadurch gerettet, daß er mit einigen Mann
herbeyeilte, und mehrere Feinde mit dem
Bajonette theils verwundete, theils tödtete.

Die Grenadier, Peter Fortfere, und
Joseph Delcorte. Diese haben am 16.
April, bey dem Angriffe auf das Dorf
Priches, den in Feindes Hände verfalle=
nen
Korporalen Wilhelin Roch, aus der
Gefangenschaft befreyet, nachdem sie vor=
gedrungen
, und einige Feinde erleget hatten.

Von Beaulieu Grenadier: Division.

Mit einer silbernen: Der Feldwebel,
Heinrich Willmain. Er hat sich durch sei=
ne
schon in mehreren Gelegenheiten bewie=
sene
Tapferkeit, am 24. May abermahls
darin vorzüglich ausgezeichnet, daß er bey
der Einnahme der Redouten und Verschan=

zungen, auf den Anhöhen von Erqueline,
mit seiner wenigen Mannschaft viele von
dem Feinde getödtet, ihn verfolget, und
eine vierpfündige Kanone erobert hat.

Der Feldwebel, Franz Jaquemotte.
Dieser hat bey eben der Gelegenheit, mit
den Freywilligen eine an dem seindlichen
Lager angelegte Batterie, zwischen Kartät=
schen
=und Gewehr=Feuer bestürmt, eine
sechszehupfündige und achtpfündige Kanone
erobert, und den Feind mit dem Bajonette
stürmend bis in sein Lager verfolgt. Und da
eine Grenadier=Division nachsetzte, der in
Unordnung gebrachte Feind aber sich zum
Dorfe Erqueline zurück zog, wo sich die
Arriere=Garde formirte, um den Uebergang
der Sambre zu decken, eilte dieser Feldwe=
bel
, mit seiner Mannschaft in die Gärten,
griff des Feindes linke Flanke an, und zer=
streute
dessen Arriere=Garde dergestalten,
daß sie mit Verlust über die Sambre flie=
hen
, den Siegern aber Kanonen, Muni=
zion
und Magazine hinterlassen mußte.

Der Korporal, Jakob Deplessem. Bey
der Einnahme der Redouten und Verschan=
zungen
, auf den Anhöhen von Erqueline,
ist er unter den Freywilligen, mit der muth=
vollesten
Entschlossenheit immer einer der
ersten gewesen, die ungeachtet des feindli=
chen
Kartätschen=Feuers stürmend auf den
Feind losdrangen, ihn zum Weichen brach=
ten
, und mit grossem Verluste bis in die
Sambre verfolgten. Auch hat er in meh=
reren
Gelegenheiten, unter den Freywilli=
gen
, eine besondere Herzhaftigkeit bewiesen.

Der Korporal, Georg Cigonye. Bey
der osterwähnten Bestürmung des feindlichen
Lagers bey Erqueline hat er, mit einiger
Mannschaft, eine feindliche Kanone ange=
fallen
, die dabey befindlichen Feinde theils
getödtet, theils zum Fliehen gebracht, und
die Kanone erobert.

Der Grenadier, Peter Rind, welcher
dem Korporal Georg Cigonye, bey obge=
dachter
Unternehmung am meisten behülf=
lich
war.

Der Vice=Korporal, Peter Nicola, und
der Grenadier, Michael Califis. Da am

[4]

22. März 1793 der Vataillons=Adjutant
sammt der Fahne in die feindliche Hände
verfiel, der Fahnenträger aber von dem
Adjutanten angeeifert, noch durch den Feind
durchdrang, und sich in Freyheit setzte, der
Adjutant jedoch von einigen Französ. =
gern
fortgeführet wurde, so sind die obge=
nannten
, ungeachtet sie verwundet waren,
zugesprungen, und haben den Adjutanten
befreyet.

Von Mosel Grenadier=Bataillon.

Mit einer silbernen: Der Grenadier,
Joseph Raulfürst. Am 24. May hat er
eine in der Flucht begriffene feindliche Hau=
bitze
verfolgt, den Knecht zu Boden ge=
schlagen
, und sich der Haubitze bemächtiget.

Vom ersten Artillerie=Regimente.

Mit einer goldenen: Der Vice=Korpo=
ral
, Thomas Hutzeck.

Mit einer silbernen: Die Kanonier,
Johann Holland, und Wenzl Lantsch.
Diese drey haben am 18. May bey Leers,
durch 11 Stunden in der größten Gefahr,
mit ihren Kanonen so wirksam gearbeitet,
daß sie den Feind dreymahl mit grossen
Verluste, zum Rückzug genöthiget haben.

Der Vice=Korporal, Thomas Hutzeck
war wegen seines ausgezeichneten Wohlver=
haltens
, schon am 1. May mit einer sil=
bernen
Medaille belohnet worden.

(Die Fortsetzung folgt.)


Ausländische Begebenheiten.

Spanien.

Nach einem Schreiben aus Barcellona
vom 10. May ist der Feldzug von Seite
der Spanischen Armce am 5. eröffnet wor=
den
, und sind die ersten Angriffe ganz zum
Nachtheile der Franzosen ausgefallen, ob=
schon
man in der Französischen Konvention
sie für Siege ausgab. "Der Gen. Urru=
tia
, heißt es, sing seine Operationen am
5. d. M. an. Des frühen Morgens rückte
eine Kolonne von 6 bis 7000 Mann, mei=
stens
Katalonischer Micheletti, aus, und
that einen heftigen Anfall auf Sutella,

an der Rechten des Feindes. Dessen La=
ger
ward erobert, ausgeplündert, und in
Brand gesteckt. Noch aber kann man da=
von
keine umständliche Nachricht mitthei=
len
, so wie von dem Blendangriffe, der zu
gleicher Zeit auf den Mittelpunkt der feind
lichen Armee gerichtet war, und ebenfalls
für uns vortheilhaft ausfiel. Am 6.,
gleich nach Tages=Anbruch, wollten sich
die Feinde rächen, und griffen unsere Li=
nie
an drey Punkten an, wurden aber al=
lenthalben
mit Verlust zurückgeschlagen. Der
General hat eine so vortheilhafte Stellung
genommen und die Truppen sind durchaus
mit so vielem Muthe belebt, daß wir nichts
als glückliche Ereignungen zu erwarten ha=
ben
. Die Micheletti haben sich so tapfer
gezeigt, daß man sie so gut als geübte
Soldaten ansehen und gebrauchen kann."

Jtalien.

Nach Bericheen aus Genua vom 23.
May hat der Französische General Keller=
mann
die ganze Französische Armee in Jta=
lien
bereiset, und ist dann am 22. zu Ge=
nua
angekommen. Jnzwischen erhält die
Französische Armee noch täglich Verstär=
kungen
.

Ein Schreiben aus Turin vom 14. Mai
enthält von den Vorfällen bey Colle de
Monte folgende Umstände: Schon am 6
hatten die Franzosen die Vorposten jenseits
Thuille überfallen, und einige Offizier nebst
Gemeinen zu Gefangenen gemacht. Jn
der Nacht vom 12., bey einem heftigen
Sturm=und Regenwetter, da sich die Pie=
monteser
ganz keines Angriffs versahen, ka=
men
die Franzosen in grösserer Anzahl au
Colle di Monte, und überfielen das Pie=
montesische
Lager, wo sie 6 Kanonen ero=
berten
und gegen 200 Mann zu Gefange=
nen
machten. Da sie nun die Verschan=
zungen
von Principe Tomaso bedrohte
und durch dieselben sich leicht den Eingang
in das Thal von Aosta hätten eröffnen kön=
nen
, so sind gleich die nächsten Anhöhen
stark besetzt worden, um ihr Vordringen
zu verhindern. Auch ist seit dem von Tu

[5]

rin aus der Befehl ertheilt worden, daß
verschi⟨e⟩dene Abtheilungen vorrücken und al=
les
auf⟨b⟩iethen sollen, sowohl den Colle
del M⟨o⟩nte, als di S. Bernardo wieder
zu erob⟨e⟩rn.

Der Französische Minister, Hr. Miot,
hat sich gleich nach seiner Ankunft zu Flo=
renz
, zu dem ersten Staatssekretar, dem
Senat⟨o⟩r Serristori, begeben, und ist am
29. May, sammt dem Gesandtschafts Se=
kretar
, Freville, bey Hofe zur Antritts=
Audien⟨z⟩ bey Sr. K. H. dem Erzherzoge
Großhe⟨r⟩zoge, vorgestellt worden.

Der Fürst von Rosenberg, welcher im
Nahm⟨e⟩n Sr. K. K. Maj. den erstgebornen
Sohn Sr. K. H. zur Taufe gehalten hat,
ist am ⟨2⟩3. May nach Wien zurückgereiset.

Jm Hafen von Livorno kommen noch
täglich zahlreiche Schiffe mit Getreide be=
laden
an.

Die Englische Flotte befand sich am 23.
May zwischen Mahon und der Küste von
Frankr⟨e⟩ich, in Erwartung der aus Eng=
land
abgesegelten Verstärkung. Die Fran=
zösische
Flotte, bis 20 Linienschiffe stark,
nebst einigen Fregaten und leichteren Fahr=
zeugen
, ist aus dem Hafen von Toulon
abgesegelt, man weiß aber nicht, wohin
sie ihre Richtung genommen hat.

Frankreich.

Jn Briefen aus Paris vom 22. May
wird geschrieben: Vorgestern glich Paris
einem grossen Lager. Beynahe dreymahl
hundert tausend Bürger unter dem Gewehr
hatten alle nach dem Konvenzions=Sale
ziehende Strassen besetzt. So etwas sah
man noch nie, seit Paris steht, weder am
14. Julius noch am 10. August, noch am
10. May waren solche ausserordentliche
kriegerische Anstalten gemacht. Die meisten
waren entschlossen, ihr Leben für die Kon=
venzion
aufzuopfern, um sie zu vertheidi=
gen
, und die gänzliche Zerrüttung Frank=
reichs
zu hindern. Jetzt ist alles hier stille;
heute morgen sah man wohl hin und wie=
der
einige kleine Haufen, aber sie wurden
sogleich auseinander getrieben. Auch wur=

de heute mehr Brod als gewöhnlich aus=
getheilt
, denn jeder bekam 10 Loth, und
dieß war schon genug, um das Volk zu
beruhigen. Nur ist zu befürchten daß
durch dergleichen unruhige Auftritte das
Landvolk abgehalten werde, seine Erzeug=
nisse
hieher zu bringen, wodurch natürli=
cherweise
die Lebensmittel noch theurer wer=
den
müssen.

Von dem was in der Konvenzion in
der Nacht vom 20. zum 21. und weiter
hin vorgegangen ist, sind die nähern Um=
stände
diese: Als die Artikel verlesen waren,
welche das Volk verlangte, schlich sich ein
Mitglied der Konvenzion nach dem andern
weg, so, daß etwann nur noch 100 blie=
ben
. Hierauf hatte man einen scheusli=
chen
Anblick; das blutige Haupt des ermor=
deten
Deputirten Feraud wurde auf einer
Picke getragen, und auf den Schreibtisch
des Präsidenten geworfen.

Romme ließ die Stimmen über die vor=
geschlagenen
Artikel, deren Liste er in den
Händen hielte, sammeln, und man dekre=
tirte
: 1) Die Aufhebung der Regierungs=
Ausschüsse. 2) Die Verhaftnehmung sämmt=
licher
Mitglieder derselben. 3) Die Wieder=
besetzung
ihrer Stellen durch Prieur,
Bourbotte, Fayau, und andere. 4)
Die Loslassung aller seit dem 27 Jul.
verhafteten Personen. 4) Die Loslassung
des Duhem und der übrigen nach dem
Schlosse Ham gebrachten Deputirten. 6)
Die Zurückberufung des Barrere, Collot
und Billaud ⁊c. Jnzwischen kam gegen 11
Uhr eine bewaffnete kleine Armee zusam=
men
. An deren Spitze bestürmten Anguis
und Legendre den Konvenzions=Sal, dran=
gen
zweymahl vor, und wurden eben so oft
zurückgedrängt; bey dem dritten Angriffe
aber gaben die Aufrührer nach; Legendre
drang ein, und als er mitten im Sale
war, rief er aus: „Jm Nahmen des Ge=
setzes
befehle ich den hier anwesenden be=
waffneten
Bürgern sich weg zu begeben.
Nach einem kurzen Bedenken ging auch die
ganze Menge fort. Bald kamen mehrere
Deputirte wieder, und fingen die Berath=

[6]

schlagungen vom neuen an; alle Artikeln,
die Romme hatte dekretiren lassen, wur=
den
verworfen, und wurde beschlossen, daß
14 Deputirte, die den Aufruhr durch ihre
Reden und Vorschläge erregt oder gebil=
ligt
haben, arretiret werden sollten. Die=
se
sind: Duquesnoy, Prieur, =
roy
, Romme, Soubrany, Albitte,
Payssart, Lecarpentier, Pinet, Borie,
Ballot, Ruhl, Goujon und Bourbotte.
Die Konvenzion dekretirte ferner, daß alle
Traiteurs und Pastetenbäcker ihr vorräthi=
ges
Mehl in die Magazine bringen, und
dafür erhalten sollen, was es ihnen geko=
stet
hat. Es wurde eine Proklamation an
das Volk erlassen. Die Konv. beschloß
den Sitzungen bewaffnet beyzuwohnen,
und ging dann um 6 Uhr Morgens aus=
einander
. Nach drey Stunden um 9 Uhr
begann die Sitzung wieder, und es wurde
dekretiret, daß alles noch nicht ausgedro=
schene
Getreide sogleich ausgedroschen, ei=
ne
Nachsuchung nach dem vorhandenen ge=
schehen
, und das verheimlichte konfisziret
werden soll. Auf Bourdons Vorschlag
wurde das Dekret, welches erklärt hatte,
daß Gold eine Kaufmannsware sey, wie=
derrufen
.

Larivier versicherte, daß Robert Lin=
der
an der Spitze der Leitung des Aufruhrs
sey, und verlangte dessen Verhaftnehmung.
Ein anderer sagte, auf dem Pariser Rathhause
sey eine Zusammenrottung, die sich National=
Versammlung nenne, und sich Anhänger zu
verschaffen suche. Bourdon (de l'Oise) ver=
sicherte
, der Sicherheits=Ausschuß sey da=
von
schon unterrichtet, und ließ dekretiren,
daß alle auf dem Rathhause zu
sammengerottete Personen vogelfrey seyn
sollen. Merlin (von Douay) zeigte an,
daß ausser einem Frieden, der gegenwärtig
zu Basel unterzeichnet werde, und grossen
Einfluß auf den allgemeinen Frieden habe,
auch mit Holland ein Friedensbund ge=
schlossen
worden sey. Er las dann den
Allianz Traktat mit Holland vor, der mit
lebhaften Beyfalle aufgenommen wurde.

Tallien kündigte an, der Mörder des

Feraud sey arretiret; er heiße Peysard,
und wäre ein ehemahliger königl. Garde du
Corps. Andre Dümont kündigte an, daß
die flüchtigen Deputirten die Zusammenrot=
tung
erregt hätten, und verlangte, daß man
sie für vogelfrey erklären sollte. Ein ande=
res
Mitglied versicherte, daß 2 bis 3000
verführte und betrunkene Leute in dem Ge=
meindehause
wären, und den Cambon zum
Maire ernennt hätten. Hierauf dekretirte die
Konvention, daß die flüchtigen Deputirten
vogelfrey seyn. Ein Adjutant erschien, und
versicherte, daß auf dem Gemeindehause
keine Zusammenrottung sey. Garnier ver=
sicherte
, wenn es nicht daselbst sey, so wäre
es anderswo, und der Anfruhr ziehe sich
in die Länge. Die Konvention verordnete,
alle Glocken in Paris zu zerschlagen, und
daß die Nationalkokarde das einzige Zeichen
zur Versammlung der Patrioten seyn soll.

Als am 22. des Morgens die Sitzung
wieder vorgenommen wurde, schien in Pa=
ris
alles ruhig, und die Konv. beschäftigte
sich mit des Dübois Vorschlag, die Ab=
gaben
in natürlichen Erzeugnissen einzuhe=
ben
. Die Erörterung ward durch Treil=
hard
unterbrochen, der im Nahmen des
Wohlfahrts=Ausschusses, der Konv. an=
zeigte
, daß zu Basel mit dem Könige von
Preussen ein Addizional=Traktat geschlossen
worden sey, der zur Absicht hätte, den Frie=
den
mit Deutschland herbeyzuführen. Die
Konv. nahm hierauf verschiedene Maßre=
geln
, um die Ruhe in Paris zu sichern;
aber sie wurde noch an demselben Tage un=
terbrochen
. Derjenige, welcher Feraud's
Kopf auf einer Pike umhergetragen hatte,
wurde vor das Revolutions=Gericht ge=
bracht
. Er heißt Quinel und ist ein
Schlossergesell. Als das Gericht durch
Zeugen erfuhr, daß er es wirklich sey, so
wurde er ohne weiteres dem Scharfrichter
zur Hinrichtung übergeben; allein als er
schon auf dem Blutgerüste war, wurde er
von dem Pöbel dem Scharfrichter entris=
sen
, und im Triumph in die Vorstadt St.
Antoine abgeführet.

Während der Nacht nahm die Sektion

[7]

Montreuil der Sektion von Arsenal die Ka=
nonen
weg. Die Ausschüsse trafen ernst=
hafte
Anstalten zur Sicherheit, und 20,000
Mann patrouillirten. Die Konvention er=
ließ
ein Dekret, daß die Einwohner der
Vorstadt St. Antoine den Mörder des
Feraud sogleich ausliefern und ihre 6 Ka=
nonen
abgeben sollen, im widrigen Fall sie
als Rebellen angesehen werden, und die übri=
gen
Sektionen von Paris gegen sie mar=
schiren
, auch sie von der Austheilung des
Brods ausgeschlossen seyn sollen. Es wurde
gleichfalls dekretiret, daß sobald mehr als
5 Weiber auf den Strassen beysammen
seyn, sie auseinander getrieben werden sol=
len
. Wie dieser sehr ernsthaft gewordene
Aufruhr ausgegangen ist, erheliet aus ei=
ner
Depesche, welche Barthelemi, zu Ba=
sel
, durch einen Kurier erhalten und be=
kannt
gemacht hat, und die also lautet:

Brief des Wohlfahrts=Ausschusses an
die Volks=Repräsentanten bey den Armeen
und den Departementen. Paris vom 4.
Prairial, (23. May.) „Die Maßregeln
gegen die Aufrührer der Vorstadt St. An=
toine
haben ihre volle Wirkung erhalten;
es war hinreichend, die fürchterlichen Zurü=
stungen
der Gewalt zu zeigen, um die Auf=
rührer
zum Gehorsam zu bringen. Meh=
rere
von den Anführern sind gefangen ge=
nommen
worden, der morgende Tag wird
ihre Strafe beleuchten. Die Entwaffnung
der übrigen wird sie ausser Stand setzen,
zu schaden; und die guten Bürger können
hoffen, daß ihre Ruhe nicht wieder gestört
werde.

Vom 5. Prairial. (24. May.) „Die
Häupter der Aufrührer sind heute guillo=
tinirt
worden.

Vereinigte Niederlande.

Der Französische Volksrepräsentant Sie=
yes
hat während seines Aufenthaltes im
Haag mit seinem Collegen Reubel im
Statthalterischen Pallaste gewohnet, und
ist am 19. wieder nach Paris zurückgerei=
set
. An eben dem Tage reiseten Reubel
und Cochon nach Amsterdam und bey ih=

rer Durchreise durch Haerlem paradirte
die ganze bewaffnete Bürgerschaft, so wie
die Französische und Holländische Garni=
son
auf dem grossen Markte. Jm Haag
war am 17. die Bürgerschaft in dem Sa=
le
über dem Butterhause versammelt, wo=
selbft
ihr der Volkrepräsentant, Bürger
Swart, den mit Frankreich geschlossenen
Allianztraktat vorlas. Am 18. wurde hier=
auf
den Französischen Voltsrepräsentanten
ein prächtiges Mittagmahl gegeben. Abends
versammelten sich alle Offizier der Na⟨zio⟩=
nalgarde
auf der neuen Doele und zogen
in völliger Uniform und in Prozeßion nach
dem Statthalterischen Palaste, um den
Französischen Volksrepräsentanten die Freu=
de
der Haager Nazionalgarde über den
zu Stand gekommenen Allianztraktat zu be=
zeigen
.

Die Publikazion wegen Errichtung einer
allgemeinen Nazional=Leihbank für die Pro=
vinz
Holland ist nun erschienen. Die Ab=
sicht
dieser Bank ist, diejenigen zu erleich=
tern
, deren Vermögen größtentheils in
Effekten und Gütern bestehet, die bey je=
tzigen
Zeitumständen nur mit grossem Ver=
lust
zu Gelde gemacht werden können, da=
mit
sie ihre Beyträge zu der bevorstehen=
den
grossen Contribution oder Geldhebung
erleichtern können. Diese Bank soll drey
Jahre, vom 1. Julius 1795 bis dahin
1798 dauern, soll ihr Comtoir zu Amster=
dam
haben, und von 6 Commissaren diri=
girt
werden, deren jeder 3000 Guld. Jahr=
gehalt
ziehen soll. Jn der Leihbauk wer=
den
angenommen: Obligationen, Renten=
briefe
, dreyßigjäbrige Renten und accep=
tirte
Wechsel zu Lasten der Provinzen und
der Generalitäts=Lande, auch Obligationen
und Wechselbriefe zu Lasten der Ostindischen
Kompagnie, der Admiralitätskollegien ⁊c.
ferner Obligationen zu Lasten auswärtiger
Mächte, Aktien in den öffentlichen Fonds
anderer Nazionen, auch unbewegliche =
ter
und Kaufmannswaaren, welche einen
couranten Werth haben; Juwelen, Korn,
Reis und die übrigen Lebensmittel sind aus=
schlossen
. Wer noch andere Güter zur Leih=

[8]

bank bringen will, darf sich nur bey den
provisorischen Repräsentanten melden. Die
Summe, welche auf das Unterpfand ver=
langet
wird, soll sich nicht höher als 80
Prozent belaufen. Für die Summe die
der Verpfänder aufgenommen hat, erhält
er Bankbillets, jedoch nicht kleiner als zu
100 Guld, die bey der Contribution wieder
angenommen werden. An Zinsen werden
4 Prozent bezahlt.

Aus Amsterdam wird unter dem 23.
May geschrieben: „Seit der mit Frank=
reich
abgeschlossenen Allianz zeigen unsere
neuen Regenten sowohl in den Staats=
als
Stadt=Kollegien mehrere Entschlossen=
heit
und Muth; besonders ertheilt der Mi=
litar
=Ausschuß seitdem allen Offizieren, wel=
che
haufenweise ihren Abschied verlangen,
denselben auf der Stelle. Auch gegen an=
dere
von der Oranischen Partey ist seit kur=
zem
mehrere Schärfe gezeigt worden. Ver=
schiedene
Personen wurden in dieser Woche,
wegen Orangezeichen und auffallender Aeus=
serungen
, sehr mißhandelt. Die hiesige Bür=
germilitz
wollte ihr Ansehn sogar gegen die
in der Vorstadt Kattenburg wohnenden
Prinzlichgesinnten Schiffszimmerleute zei=
gen
; allein die Franzosen selbst, welche auch
seit einiger Zeit das Landesmagazin auf
Kattenburg besetzt haben, verjagten sie.

„Jn der ganzen Provinz drücken Man=
gel
, Theurung und die Französische Ein=
quartirung
den geringern Bürgerstand aus=
serordentlich
; man sieht jezt auch nicht so
viel bares Geld als vormahls, aber desto
mehr Französische Aßignaten und Hollän=
dische
Recepissen, bey deren Annahme und
Ausgabe manche heftige Auftritte vorfallen.
Zu Rotterdam sind am 18. und 19. wirk=
lich
unruhige Bewegungen gewesen und die
basige Regierung hat sich gezwungen ge=
sehn
, das Eindringen in die Hänser der
Einwohner, um Güter aus denselben mit
Gewalt zu höhlen, oder oranischgesinnte
Personen zu beleidigen oder zu mißhandeln,
auf das schärfste zu verbiethen. Aus meh=
rern
andern Orten der Republik gehn trau=
rige
Berichte über Mangel und Elend ein,

welche durch die vielen Einquartirungen
und Durchmärsche verursacht worden, so
daß in Twenthe mehrere Häuser leer stehn,
aus welchen die Familien nach Deutsch=
land
ausgewandert sind.

„Die Stadt Amsterdam läßt alles un=
gemünzte
Gold und Silber, das zusam=
mengebrache
worden ist, in die Kasse der
Provinz Holland legen. Die jetzige pro=
visorische
Municipalität wird auch bald ab=
tieten
, da die 20 Wähler bereits durch das
Los ernannt sind, und sich nun damit be=
schäftigen
, der Stadt 120 Personen vor=
zuschingen
.

„Der Rußische Geschäftsträger v. No=
vikoff
ist am 20. plötzlich, ohne Abschied
zu nehmen, aus bem Haag abgereiset, wel=
ches
dem Gerüchte mehrern Glauben gibt,
daß Rußland nun wirklichen Antheil an
der Coalition gegen Frankreich nehmen
und 12 Linienschiffe zur Englischen Florte
schicken werde.

Deutschland.

Regensburg, vom 3. Junius. An
dem Orte der Reichsversammlung, und
beynahe zu gleicher Zeit an verschiede=
nen
Kur=und Fürstlichen Höfen, ist die
Nachricht verbreitet worden. „Es unter=
halte
der K. K. Hof durch den Grafen
Carletti Unterhandlungen in Paris, die
so weit auch wirklich gediehen wären, daß
das linke Rheinufer, gegen Wiederabtre=
tung
der Niederlande, und Beförderung
ihres Austausches gegen das Herzogthum
Bayern, den Franzosen überlassen, und
in Folge eben dieser Uebereinkunft nächstens
von dem Feind eingenommen werden soll.
Dieses Gerücht wird hiermit bestimmt und
förmlich, für das erklärt, was es ist, nähm=
lich
für eine abgeschmackte kindische Fabel,
deren weitere Verbreitung um so mehr für
eine Verleumdung angesehen werden muß=
te
, als der K. K. Hof seit Anfang des ge=
genwärtigen
Krieges niemahls, und am
wenigsten durch den sogenannten Grafen
Carletti, in eine Friedenshandlung mit
den Franzosen einzugehen, sich hat einfal=
len
lassen.

[9]

Anhang zur Wiener=Zeitung 1795. Nro. 46.


Wien.

Meteorologische Beobachtungen
auf der k. k. Sternwarte.
Vom 2. bis 9. Juni.


Barometerstand.


Täg
Den

2
3
4
5
6
7
8

2
3
4
5
6
7
8

8 Uhr früh
Z. L. 12Th

8 Uhr früh
Z. L. 12Th

28 3
4 2
4 4
3 9
2 11½
3
5 2

28 3
4 2
4 4
3 9
2 11½
3
5 2

3 U. nachm.
Z. L. 12Th

28 3
4 2
3 10½
3
3 0
3 2
5

28 3
4 2
3 10½
3
3 0
3 2
5

10 U. abend
Z. L. 12Th

28 3
4 1
3 8
3 4
3
3 8
5


28 3
4 1
3 8
3 4
3
3 8
5


Reaumur'scher Thermometerstand.


2
3
4
5
6
7
8

Grad

Grad

15 ober 0
15 4/5
17 1/6
17½
16 4/5
18
18 4/5

15 ober 0
15 4/5
17 1/6
17½
16 4/5
18
18 4/5

Grad

17 2/9 ober 0
19½
21
19 3/5
21
21 2/5
23 1/5

17 2/9 ober 0
19½
21
19 3/5
21
21 2/5
23 1/5

Grad

14 ober 0
15¾
17 1/6
14
16¼
17¾
19


14 ober 0
15¾
17 1/6
14
16¼
17¾
19


Anzeige des Windes.


2
3
4
5
6
7
8

S. schwach

S. O. still
S. schwach
S. stark

W. schwach

S. schwach

S. O. still
S. schwach
S. stark

W. schwach

S. stark
S. schwach
S. mittelm.
S S.O.sch.
S. stark

S. still

S. schwach
S. O. still
S. stark
S S.O.sch.
S. stark

S. still


Getreidepreis.

Zu Wien vom 1. bis 6. Juni.

Der Metzen Groschen.

Weitzen von 59 bis 90

Korn von 55 bis 67

Gersten von 47 bis 49

Haber von 29 bis 40

Zu Stockerau vom 1. Juni.

Der Metzen Groschen.

Weitzen von 52 bis 78

Korn von 46 bis 56

Gersten pr. 41

Haber von 32 bis 35

Zu Fischamend vom 4. Juni.

Der Metzen Groschen.

Weitzen von 66 bis 67

Korn von bis

Gersten von bis

Haber von 36 bis 37


Hofverordnung.

Jn Absicht auf die Censur der Druck=
schriften
und Kupferstiche ist folgende die
bisherigen Censursvorschriften in sich fas=
sende
allerhöchste General=Verordnung er=
gangen
:

§. I. Niemand soll unter den gegen
Einschwärzungen verhängten Strafen, eine
Druckschrift mit vorsätzlicher Umgehung der
Mauthämter und der Revisorate einführen,
und vor erhaltener Censursbewilligung zum
Verkanfe bringen.

§. II. Der Buchhändler, welcher ein
Buch, eine Broschüre oder irgend eine
Druckschrift, die verbothen, oder erga
Schèdam beschränkt ist, ohne eigenen Er=
laubnißschein
, welchen nur das K. K. ober=
ste
Directorum, und in den Provinzen die
Landesstelle ertheilen kann, verkauft, wird
im ersten Betretungsfalle mit 50 Guld. für
jedes Exemplar, und im zweyten, nebst
dieser Geldbusse, mit Verlust des Gewer=
bes
bestrafet.

§. III. Die den Buchhändlern auf den
Revisoraten zurückbehaltenen verbothenen
Bücher, wovon ein von dem Eigenthümer,
oder dessen Handlungsbestellten unterschrie=
benes
Verzeichniß mit beygesetzter Zahl der
Exemplare allda geführet wird, sollen bin=
nen
Zeit von 6 Monathen bey Strafe der

[10]

Konsiskazion, unter den vorgeschriebenen
Vorsichten, wieder aus den Erblanden ge=
schafft
werden. Sollten in einem oder dem
andern Falle besondere Hindernisse der Be=
folgung
dieser Vorschrift im Wege stehen,
so sind solche von den Eigenthümern oder
Administratoren anzuzeigen, wo dann nach
Beschaffenheit der Umstände, diese Frist auf
weitere 3 oder 6 Monathe wird erstrecket
werden.

§. IV. Kein Buchdrucker soll das Min=
deste
in Druck legen, ohne zuvor das Ma=
nuscript
in einer leserlichen Schrift und
richtig paginirt, auch mit einem weißgelas=
senen
Rande versehen, beym Revisionsamte
eingereicht, und die Zulassung vom Censurs=
departement
erhalten zu haben. Diese wird
nicht von den Censoren ertheilet, und ist
das von denselben gegebene Admittitur nicht
hinlänglich, sondern sie muß wegen der in
Censurssachen nöthigen Ordnung und Ma=
nipulazion
durch das vom Revisor eigen=
händig
, und mit dessen Unterschrift auf das
Manuscript beyzusetzende Imprimatur bestä=
tiget
werden, welches entweder ohne, oder
mit dem Beysatze omissis deletis, mit Aus=
lassung
der in der Handschrift ausgelösch=
ten
Worten oder Stellen, oder mit einem
anderen Beysatze und unter gewisser Be=
schränkung
gegeben wird. Hätte Jemand
ohne dieses Imprimatur einzuhohlen und er=
halten
zu haben, oder ohne sich nach des=
sen
Beysätzen oder Beschränkungen zu ach=
ten
, etwas, es sey was es wolle, in Druck
gelegt, so wird nicht allein die ganze Auf=
lage
mit Zerstörung des Schriftsatzes kon=
fiszirt
und eingestampfet, sondern es wird
auch der Uebertreter, sogleich mit Verlust
des Gewerbes, und überdieß mit 50 Guld.
für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar, und
wenn er diese Geldbusse nicht erlegen könn=
te
, mit Arrest und am Leibe gestrafet, und
dabey jede Ausflucht, die Exemplare nicht
verkauft, sondern vertauscht, oder ver=
schenkt
, oder die Auflage auf auswärtige
Bestellung und zum Versenden in das Aus=
land
veranstaltet zu haben, so wie jede
Ausrede auf Versehen der Handlungsdiener

oder Handlanger als ungültig verworfen.

§. V. Die Manuscripte sind gewöhnlich
in zwey gleichlautenden Exemplaren einzu=
reichen
, doch kann nach Beschaffenheit des
Gegenstandes, nach Eigenschaft des Verfas=
sers
, und nach Umständen die Freyspre=
chung
vom Duplikate beym K. K. Direkto=
rium
, und in den Provinzen bey der Lan=
desstelle
angesuchet werden. Jn Fällen,
wo diese erfolgt ist, ist das Manuscript
nach vollbrachten Drucke, sogleich auf das
Revisionsamt nebst einem im Pappendeckel
gebundenen Exemplar wieder einzuliefern,
und würde jeder im Drucke ohne vorheri=
ge
Anzeige und erhaltene Erlaubniß gemach=
te
Zusatz, und jede erwiesene Verfälschung
des Originals (die Fehler in der Rechtschrei=
bung
oder im Styl, deren Verbesserung den
Sinn nicht ändert, allein ausgenommen,)
als Betrug und vorsetzliches Falsum stren=
ger
Ahndung unterliegen.

§. VI. Jeder, auf dessen Kosten und
Rechnung ein Buch oder kleinere Schrift
gedruckt werden soll, er sey Buchdrucker,
Buchhändler, Verleger oder Verfasser, ist
gehalten seinen Nahmen und Karakter nebst
seiner Wohnung zu Anfange des zur Cen=
sur
eingereichten Manuscripts, oder, wenn
es ein Nachdruck, oder neue Auflage ist,
des Originals leserlich beyzusetzen, und wird
von dem Revisionsamte nichts angenommen
werden, wo diese oder andere bey den
Manuscripten vorgeschriebenen Erfordernisse
ausser Acht gelassen sind.

§. VII. Die Manuscripte sollen von Nie=
mand
zu den Censoren gebracht, noch bey
denselben abgehohlet werden, sondern sie
sind ohne Unterschied unmittelbar bey dem
Revisionsamte einzureichen, wo sie der Ein=
reicher
mit dem Deciso abzuhohlen hat.
Die Censoren sind angewiesen, kein Exhi-
bitum
, welches ihnen nicht im ordentlichen
Wege durch das Revisionsamt zukommt,
in Censurirung zu nehmen, noch ein Censu=
rirtes
anderswohin als dahin abzugeben.
Niemand ist befugt sich den Censor seines
Buchs, oder Manuscripts selbst zu wählen,
oder dem Revisionsamte auf irgend eine Art

[11]

anzusinnen, daß es ein Stück eigends den
Censor A, statt des Censors B zur Censu=
rirung
zusende, noch soll der Eigenthümer,
wenn er den Censor erfahren hat, densel=
ben
selbst, oder durch andere überlaufen,
oder mit Bitten oder Vorstellungen behelli=
gen
, sondern jeder soll nach Einreichung
seines Werkes die Entscheidung ruhig ab=
warten
, und sich dieser ohne Widerrede und
Verunglimpfung der Censoren oder des Re=
visionsamtes
, welche allerdings nach dem
Grade des Frevels geahndet werden wür=
de
, geziemend fügen.

§. VIII. So wie zum Drucke neuer
Schriften, so muß auch zum Nachdrucke
eines schon erlaubten Werkes und eben so
zu jeder neuen Auflage die Erlaubniß mit=
tels
schriftlicher Anzeige und Einreichung des
Werkes selbst beym Revisionsamte und re-
spective
das Imprimatur, oder Reimpri-
matur
nachgesucht, und darf vor dessen
Erhaltung, unter gleicher Verpönung, we=
der
Nachdruck noch die neue Auflage veran=
staltet
werden.

§. IX. Wer solche Schriften in Geheim
druckt, oder nachdruckt, die nach den Straf=
gesetzen
in die Kathegorie der Verbrechen
gehören, macht sich derjenigen Strafen
theilhaftig, welche in den Gesetzen auf
die Verfassung dergleichen Schriften be=
stimmt
ist.

§. X. Niemand soll ein Werk, davon
die Handschrift bey einem deutscherbländi=
schen
Revisionsamte eingereichet worden,
die Zulass⟨u⟩ng aber nicht erfolgt ist, in das
Ausland zum Druck und Verbreitung schi=
cken
. Der Uebertreter wird mit einer nach
dem Grade der Anstößigkeit der Schrift,
und wenn es eine Schmähschrift ist, nach
dem Jnteresse der dadurch angegriffenen
Personen abgemessenen Strafe belegt werden.
Das Vorgeben, daß ihm das Manuscript
von Handen gekommen, und der auswär=
tige
Dr⟨u⟩ck ohne sein Wissen und Willen
veranstaltet worden sey, wird um so weni=
ger
angenommen, als Niemand ein von der
inländischen Censur verworfenes Manu=
script
andern mittheilen, oder mit Gefahr

weiterer Ausbreitung aufbewahren soll.

§. XI. Niemand soll mit Büchern hau=
siren
, solche kolportiren und damit heimli=
cher
Weise Gewerb treiben; die Uebertreter
werden nebst Konfiskazion, aller bey den=
selben
vorgefundenen Bücher in Verhaft ge=
zogen
, und nach Befund der Umstände, je
nachdem die also verkauften Bücher im ho=
hen
Grade sittenverderblich, religionswidrig
oder staatsgefährlich sind, mit schwerer an=
gemessener
Strafe, und wenn sie Auslän=
der
sind, auch mit der Landesverweisung
belegt werden.

§. XII. So wie allen und jeden Privat=
personen
, die nicht zum Buchdrucker=Ge=
werbe
gehörig befugt sind, Buchdrucker=
oder
Handpressen, und Druckcharaktere zu
haben untersagt ist, so wird auch allen
Buchdruckern bey Verlust ihres Gewerbes,
nebst Konfiskazion ihrer Werkzeuge, und
nach Beschaffenheit der Umstände noch wei=
terer
Geld=oder Leibesstrafe verbothen, an
entlegenen oder unzugänglichen oder verbor=
genen
Orten Pressen aufzustellen, und auf
heimliche Weise und durch lichtscheuende
Anstalten setzen oder drucken zu lassen.

§. XIII. Obstehende Verfügungen sind
zugleich von Kupferstichen jeder Art und
Vorstellung, wie auch von Landkarten und
Prospekten, Rissen von Städten, Festun=
gen
, Gränzen, Küsten, zu verstehen, von
welchen, wenn sie zum öffentlichen Verkau=
fe
bestimmt sind, vor der Gravirung jedes=
mahl
das Original ober die Zeichnung bey
dem Revisionsamte einzureichen, und die
Censursbewilligung einzuhohlen ist, so wie
alle auf Uebertretungsfälle bey Schriften
und Büchern fetzgesetzte Pönfälle sich auf
die Kupferstiche in gleichem Maße erstrecken.

§. XIV. Wer Verzeichnisse von verkäuf=
lichen
Büchern den Zeitungsblättern beyle=
gen
, oder auf andere Art durch den Druck
bekannt machen will, hat solche aufs spä=
teste
zwey volle Tage vor der Bekanntma=
chung
beym Revisionsamte in zwey gleich=
lautenden
Handschriften einzureichen; diese
Verzeichnisse müssen rein, leserlich geschrie=
ben
, die Titel der Bücher gehörig nach ih=

[12]

rem wahren Verfasser, wenn dieser genannt
ist, allezeit aber nach dem wahren Jn=
halte
, und dem Druckorte und Jahre ohne
Verdrehung, Verfälschung, oder unver
ständliche Abkürzung aufgesetzt, und alle
unmittelbare unschickliche Zusammensetzung
von Werken, biblischen und geistlichen,
oder andere ehrwürdige Gegenstände be=
treffenden
Jnhalts mit Werken einer von
jenen ganz verschiedenen und solcher Gat=
tung
, daß daraus Anlaß zu ungebührlichen
Beziehungen entstehen könnte, vermieden
werden. Wenn über dergleichen Verzeich=
nisse
das lmprimatur nicht unbedingt, son=
dern
mit der Beschränkung omissis deletis
ertheilt wird, so sind dieselben vor gänzli=
cher
Vollendung des Drucks bey dem Re=
visionsamte
noch einmahl vorzulegen, da=
mit
dasselbe sich von der geschehenen Weg=
lassung
der ausgestrichenen Artikel überzeu=
gen
, und das unbedingte lmprimatur bey=
setzen
könne. Das nähmliche ist bey Ver=
zeichnissen
von Kupferstichen und Lizita=
tionskatalogen
zu beobachten. Letztere sind
nach Verhältniß ihrer Größe früher, als
bey einzelnen Blättern erforderlich ist, zur
Censurirung einzureichen.

§. XV. Wenn Buchhändler Kataloge
oder kleinere Verzeichnisse von Büchern, die
sie zum öffentlichen Verkaufe ausbiethen,
bey dem Revisionsamte einreichen, und dar=
unter
verbothene gefunden werden, so sind
sie schuldig, solche an das Revisionsamt
abzugeben, wo dieselben so lange aufbehal=
ten
werden, bis die Eigenthümer entwe=
der
einen Käufer, der die besondere Erlaub=
niß
erhält, finden, oder bis sie solche un=
ter
dießfalls gewöhnlicher Vorsicht außer
Land schicken werden. Keines von beyden
kann bey solchen Stücken, die im hohen
Grade Religions Sitten oder Staats=
widrig
, oder pasquillantisch, ebrenrührisch
und ossenbar boshaft sind, statt haben,
als welche ohne Weiteres vom Revisions=
Amte zu vertilgen sind.

§ XVI Wenn ein Buchhändler oder
ein Privatmann Ansuchungszettel um Er=
laubniß
verbothener, oder erga Schedam

beschränkter Druckschriften einreicht, und da=
zu
catweder eine falschen Nahmen, der die=
se
Erlaubniß ansuchenden Person gebraucht,
oder nach erhaltener Erlaubniß ein bey der
Einreichung des Gesuches auf dem Zettel
nicht gestandenes derglichen Buch beysetzt,
hat dafür in jedem Falle eine Strafe im
Geld von 50 fl. zu entrichten. Eben diese
Strafe findet statt, wenn ein Buchhänd=
ler
oder anderer mehr als einmahl um die
Erlaubniß für das nähmliche Buch unter
dem Nahmen der nähmlichen Person an=
sucht
, und dadurch die das Censurfach di=
rigirende
Stelle frevelhaft zu täuschen ver=
sucht
. Derjenige, der die für diese Ueber=
trettungsfälle
bestimmte Geldstrafe zu erle=
gen
nicht vermöchte, hat für jeden Gulden
einen Tag im Gefängnisse zuzubringen.

§. XVII. Gleichwie die Revisionsäm=
ter
angewiesen sind, jeden ohne Unterschied
mit Befolgung ihrer Amtspflichten nach
Thunlichkeit ohne unnöthigen Aufenthalt
zu befördern, so wird auch, wer immer
bey denselben, es sey wegen Revidirung
seiner Bücher und Kupferstiche, oder auf
andere Art Geschäfte hat, dem dort ange=
stellten
Personale die Achtung, welche jeder
dem sein Amt handelnden Beamten zusteht,
mit gleicher Bescheidenheit bezeigen, und
sich von Zudringlichkeit, von heimlicher
oder offener Wegnehmung eines dort zu=
rückbehaltenen
Stückes, von unanständigen
Reden, oder Gezänke und von aller Unge=
bühr
, unter sonst unausbleiblichen Ahn=
dung
zu enthalten wissen; sollte Jemand
glauben, allda über Ordnung und Vor=
schrift
beeinträchtiget zu seyn, so hat er
solches im ordentlichen Wege in Wien bey
dem K. K. Directorium, und in den Provin=
zen
bey der Landesstelle mit Grund und
Beweis anzuzeigen, und von da den ord=
nungsmäßigen
Bescheid nach geschehener Un=
tersuchung
abzuwarten.

§. XVIII. Da gegenwärtige General=
Verordnung einestheils die Berichtigung al=
ler
vorgeblichen Unwissenheit, oder Unbe=
stimmtheit
und andererseits die Abstellung
aller ungebührlichen Schleichwege, Ver=

[13]

wirrungen und Mißbräuche zum Hauptge=
genstand
und Zweck hat, so wird sich Je=
dermann
nach der allgemeinen Pflicht, die
Landesgesetze treulich zu befolgen, nach dem
Jnhalt derselben genau zu achten, und je=
der
sowohl von den wirklich bestehenden
Buchdruckern, Buchhändlern, Kupferste=
chern
und wer immer den Censursanstalten
unterliegende Geschäfte führet, als auch
von denjenigen, welche in Zukunft zu die=
sen
Gewerben eintreten, sich solche anschaf=
fen
, und zu seiner im allen Fällen unver=
brüchlichen
Richtschnur aufbewahren und
gegenwärtig halten. Welches in Folge
höchster Hofentschliessung vom 30. May
d. J. durch die K. K. Nied. Oest. Landes=
regierung
zu Jedermanns Wissenschaft hier=
mit
bekannt gemacht wird. Wien den 3.
Junius 1795.


Verstorbene zu Wien.

Den 31. May. Jn der Stadt.

Hr. Joh. v. Märkhl, k.k. Obereinnehm. d. Kupfer=
amis
=u. Berwerkszahlungshauptkasse, alt 15 J.
in d. Wollzeille N. 828.

Hr. Franz Melzer, Wechslerskaßier, alt 22 J. in
d. unt. Bäckersir. N. 762.

Jfr. Ther. Hedwig Hölzl, gew. Kammerjr. alt 36
J. im Laurenzerg. N. 695.

Theresia Liechtenegger, led. alt 57 J. am Domi=
nikanerpl
. N. 725.

Vor der Stadt

Hr. Otto Lubw. Conrad d. b. r R. Graf v. Burk
hausen, k. k geb Rath u. Feldmarsch. Leut. alt
84 J. zu Mariah. N. 63.

Dem Peter Heimmerl, Gem. v. Jägerkorps, s. W.
Franziska, alt 42 J. im Lerchenf. N. 44.

Christian Siberitz, herrs. Reitkn. alt 26 J. in der
Noveranig. N. 174.

Fr. Elis. Lippinger, bgl. Oehlerers Wit. alt 82 J.
in i. H. auf d. Windmühl N. 19.

Jos. Faber, Schneid. alt 40 J. am Himmelpfortgr.
N. 7.

Dem Math. Mayer, Löhnkutsch. s. K. Agnes, alt
4 J. auf d. Wieden. N. 86.

Dem Heinrich Trageda, Kutsch. s. K. Eleon. alt 2
J. auf d. neu Wieden N 259.

Dem Hrn. Math. Hillwein, gew. Fabriksdirektor,
s. K. Theresia alt 6 J. auf d. Landstr. N. 430.

Maria A. Heytrüch, Bedient. Ehew. alt 34 J. b.
Elisabeth.

Hire Fierko, alt 18 J.

Ostab Czuzula, alt 18 J.

Nikols Horodnik, alt 20 J.

Joh. Wieszek, alt 26 J.

Migira Wasilow, alt 28 J.

Steph. Gaida, alt 20 J. alle 6 Gem. im Militärsp.

Barb. Walter, Dienstm. alt 24 J.

Maria A. Schanl, Tischl. Ehew. alt 42 J.

Barb. Ziegler, Dienstm. alt 45 J.

Anna Lausegger, Schuhmach. Ehew. alt 41 J.

Anton Soplitan, Tagl. alt 63 J.

Jfr. Carolina Bajet, k. k. Platzmas. T. alt 43 J.
alle 6 im allg Krankenh.

Sumna 25 Personen, darunter 3 Kind.


Den 1 Juni Jn der Stadt.

Hr. Simon Wilh. Düpont, jubil. k. k. Kammer=
dien
. alt 78 J. in d. Singerstr. N. 871.

Cath. Prohask, pens. k. k. Leiblak. Wit. alt 49 J.
im Ramhofg. N. 948.

Dem Joh. Grazofzky, Landkram. s. W. Cath. alt
47 J. am Graben N 1120.

Dem Hrn. Georg Brauner, bgl. Schneidermeist.
s. K. Georg, alt 4 J. in d. ob. Breunerst. N. 1173.

Vor der Stadt.

Mich. Lenhart, Jnvalid, alt 79 J. zu Mariah. N.89

Dem Math. Häfer, Fragner, s. W. Barb. alt 65
J zu Mariah. N 95.

Hr. Jos. Wagner, Apothek. Subjekt, alt 24 J. auf
d. Landstr. N. 390.

Fr. Josepha Albrecht, k. k. Hauptm. Wit. alt 64 J.
auf d. neu Wieden N. 261.

Dem Jos. Czizeck, gem. Soldat, s. W. Elis. alt 50
J. in d. Josephst. N. 144.

Math. Czerny, kais. Roßwart. alt 79 J. in d. Jo=
sephst
. N. 103.

Joh. Puchinger, Schneid. alt 28 J. im Lerchenf.
N. 114.

Dem Joh. Greiner, Bestandwirth, s K. Anna, alt
1 J. am Spitalb. N. 31.

Dem Joh. Schober, herrs. Gartner, s. K. Franzis=
ka
, alt 1 J. zu Mariah. N. 48.

Maria A. Rothmüllerin, Holzhack. Wit. alt 62 J.
am Thury N 54

Joh. Ant. Preschler, Sattlergs. alt 19 J.

Jakob Bertel, Schleisergs. alt 29 J.

Laur. Sippenauer, Bindergr. alt 25 J.

Georg Weigl, Strumpfwirkergs. alt 40 J.

Math. Rasmeister, Bedient. alt 53 J.

Thom. Ledr, Tagl. alt 70 J alle 6 b. Barmb.

Fried. Klein, gew. bg Strumpfwirk u. Pfründl u.
Burgersp. alt 97 J. zu St. Marx.

Cath. Steinbaur, led. alt 20 J. im Versorgb. am
Alsterb.

Mich. Tardonides, Fourier, alt 73 J.

Joh. Brath, Gem. alt 50 J. bede im Jnvalidend.

Mich. Hecht, alt 20 J.

[14]

Georg Nagy, alt 46 J.

Andrä Marschall, alt 27 J.

Wenzl Schürrak, alt 46 J.

Joh. Schwie⟨⟩, alt 22 J.

Kost Liewin, alt 24 J. alle 6 Gem.

Anna Franz, Soldat. W. alt 46 J. alle 71 Militsp.

Maria A. Bierbaum, Tagl. T. alt 12 J.

Maria A Haldvog, Mühlers T. alt 14 J.

Gertrau⟨d⟩ Dunckl, Postilltons Wit. alt 67 J.

Anna M. Hafner, Dienstm. alt 22 J.

Cath. Neumayer, Hauers Wit. alt 60 J.

Anna M. Schrefier, Löhnkutsch. Ehew. alt 45 J.

Franziska Sodidan, Dienstm, alt 66 J.

Franz Quit⟨⟩, Potigeysold. alt 58 J.

Joh. Aufrichtig, Schuhmach. alt 67 J.

Sebast Thurner, Pfründl. v. gr. Arinenh. alt 62 J.

Anna Kappeler, Kutsch. Wit. alt 27 J.

Justina Wagner, Dienstm. alt 27 J.

Philipp Prambost, Mustius, alt 55 J. alle 13 im
allg. Krankenh.

Summa 44. Personen, darunter 3 Kind.


Den 2. Juni Jn der Stadt.

Hr. Joseph des h. r. N. Graf v. Stockhammer,
k. k. Mundschenk u. Truchses, alt 71 J. in der
Grünangerg. N. 884.

Fr. Cath. Grilparzer, Traiteurs Wit. alt 77 J. am
Hohenmarkt N. 527.

Vor der Stadt.

Dem Hrn. Toussaint v. Bourgeois, k. k. Oberster
u Direkt. d Jngenieurakademie, s. K. Heinrich,
alt 3 J. auf d. Wieden N. 23.

Hr. Joh. Gärtner, gew. k. k. Oberlieut. alt 78 J.
auf d. neu Wieden N. 255.

Dem Franz Müller, herrs. Bedient. s. W. Rosina,
alt 40 J. am Spitalb. N. 125.

Dem Hrn. Sebast. Trappel, bgl. Perückenmach. s.
S Erhard alt 24 J. in d. Leopoldst. N. 241.

Dem Hrn Eilas Rabisch, bg. Schneidermeist. s. Fr.
Rosalia, alt 28 J. in d. Josephst. N. 79.

Hr. Joh. Bruckner, bgl. Bäckermeist. alt 72 J. in
s H. am Neustift N. 54.

Franz Schifmann, Maurergs. alt 42 J. in d. Roß=
au
N. 8⟨0⟩.

Dem Carl Weber, herrs. Bedient. s. W. Josepha,
alt 26 J in d. A⟨l⟩stervorst. N. 13.

Jos. Wachtl, gew. herrs. Jäger, alt 55 J. in d. Al=
stervorst
. N. 163.

Carl Schmidratner, Trager, alt 63 J. zu St. Ul=
rich
N. 41

Theresia Hautz, Bedient. Wit. alt 36 J. zu St.
Ulrich N. 9.

Dem Joh. Pflug, gem. Soldat, s. K. Franz, alt
3 J in d. Alstervorst. N. 36.

Stanisl. Jendruzizick, alt 25 J.

Mich. Kawekl, alt 19 J.

Andrä Meschak, alt 20 J.

Dominik Braunek, alt 33 J.

Jvan Limberth, alt 24 J. alle 5 Gem.

Peter Pfleger, Tambour, alt 15 J.

Jos. Ratz, Gem. alt 28 J. alle 7 im Militärsp.

Oswald Rundl, Bäckerj. alt 20 J.

Mich. Bauer, Schuhmacherlehrj. alt 17 J.

Georg Pöckl, Tagl. alt 73 J.

Hr. Franz Heinr. Jungen, Magistr. Sekret. a. 40 J.

Eva Matzner, Tagl. Ehew. alt 39 J. alle 5 im allg.
Krankenh.

Summa 26. Personen, darunter 2 Kind.


Erledigte Stipendien.

Wir Rector & Consistorium der uralten und
weitberühmten Universität allhier geben hiermit
allen der hohen Schule allhier die öffentliche Vor=
lesungen
Besuchenden zu vernehmen, daß bey
allhiesiger hohen Schule aus nachbenannten Stif=
tungen
einige Stipendien ledig seyn, nämlichich:
Aus der Thomas Crönnischen Stiftung für ei=
nen
aus Krain von Laybach, oder Oberburg ge=
bürtigen
Studenten, welcher aber die vorläufige
Präsentation von dem Hrn. Erzbischofen von
Laybach zu bewirken hat. Aus der Geißlerischen
Stiftung, erstens für jene von des Stifters
Freundschaft Abstammende, zweytens für die
aus seinem Geburtsorte gebürtige, drittens für
Lausnitzer und Schlesier, viertens für die an
Lausnitz und Schlesien angränzende. Aus der
Gerdesischen Stiftung für einen von des Stif=
ters
Freundschaft, in dessen Ermanglung für ei=
nen
aus Westphalen gebürtigen Studenten. Aus
der Kilbervillinischen Stiftung für 2 aus Un=
tersteyermark
gebürtige Studenten, deren einer
die Präsentation von dem Markte Leibnitz zu be=
wirken
hat. Aus der Molitorischen Stiftung
für die von des Stifters Freundschaft Abstam=
merde
, erstens von der männlichen=nachhin
weiblichen=und endlich Seitenlinie. Jn Abgang
der Befreundten für Elsaßer, und angränzende
von Elsaß. Ans der Pretterschneggerischen
Stiftung für einen was immer für einen Stu=
dium
obliegenden, von dem Markt Weißlichen
in Obersteyermark gebürtigen, oder in deren
Ermanglung für einen andern aus Steyermark
gebürtigen Jüng⟨l⟩ing, welcher aber die vorläufi=
ge
Präsenation von dem Marktgericht Weiß=
kirchen
zu bewirken hat. Aus der Rosenbursi=
schen
Stiftung für einen Jungling aus der Kha=
romannischen
Familie, oder in deren Abgang
für einen von Korneuburg gebürtigen, und von
dem alldasigen Stad⟨t⟩magistrat presentirten Kna=
ben
. Aus der Salzerischen Stiftung für 2
arme Studenten, nämlich einen aus der Stadt
Steyer im Lande Oesterreich ob der Ens ge=

[15]

bürtigen, welchen der Magi⟨st⟩rat erstbemeldter
Stadt zu presentiren hat, oder in dessen Abgang
für einen aus Oedenburg in Ungarn gebürtigen
weiters für einen von Waldhofen an der Ybbs
in Oesterreich unter der Enns gebürtigen, von
bemeldter Stadt presentirten Jüngling. Aus
der Sorbaithischen Stiftung für 2 aus des
Hrn. Stifters Freundschaft abstammende Jüng=
linge
, in Ermanglung derselben ader für jene
aus denen Niederlanden gebürtige. Aus der
Zwierschlagischen Stiftung für 2 Jünglinge,
vorzüglich des Hrn. Stifters Blutsverwandte, nach=
hin
aber für andere aus Deutschland gebürtige. Da=
her
haben jene Studenten, welche um Verleihung
der vorangeführten Stipendien anlangen wollen,
ihre Bittschriften pro 1mo Semestri 1795
von heute an bis 20. Juni 1795 einzureichen, in
solchen aber das Behörige von der Ortsobrig=
keit
ausgefertigte, und von dem Hrn. Pfarrer
bestättigte Armutszeugniß beyzubringen, dann
bey senen Stiftungen, wo die Präsentation, oder
das Geburtszeugniß erforderlich ist, sich unver=
wellt
um sothane Urkunden zu bewerben, und
solche beyzubringen, widrigenfalls die später ein=
reichende
und nicht behörig belegte Bittschriften
nicht mehr angenommen werden würden.


Veriohrne Quittung.

Freytags den 29. May ist von dem Keller=
hofe
aus über den hohen Markt und Wipplin=
gerstrasse
bis in das Rath aus eine auf 5 Gro=
schenstempel
geschrieben Abfertigungsquittung des
Joh. Michael Wieser, Korporals von Kaiser
Chevaux=Legers, zwischen halb 11 und 12 Uhr
verloren gegangen. Der redliche Finder wird
ersucht, diese Niemanden dienliche Quittung in
das Gewärzgewölb am Ecke des Kellerhofes ge=
gen
billige Belohnung zu bringen.


Geld auszuleihen.

Zehentausend Gulden in baarem Gelde wer=
den
aber nur auf Häuser in der Stadt, ober
auch auf Herrschaften in Oesterreich gegen aus=
weisender
hinreichender Sicherheit gegeben; dann
sind auch verschiedene grössere auch kleinere Po=
sten
, jedoch nicht alles in baarem Gelde allda
zu erhalten, welche aber auch in die Vorstadt,
jedoch gegen Papilarsicherheit gegeben werden.
Weiters sind auch allda verschiedene Häuser in
als vor der Stadt mit oder ohne Gärten zu
verkaufen, auch Landwirthschaften, Häuser auf
dem Lande, oder Herrschaften in Oesterreich zu
erfahren; nähere Auskunft erhält man in dem
Ballgässel wo die Schmiedte ist Nr. 975 der
Eingang bey dem grossen Thor rechts die Stie=
ge
im ersten Stock vormittag von 9 bis 12 Uhr,

und wird jenen, welche die Originaldokumenten
vorzeigen können nähere Auskunft gegeben.


Vortheilhaftes Anerbiethen.

Gegen sichere Hypothek werden 4 oder 5000
fl. baar, nebst einem grossen Bauplatz, gegen
1600 Klafter, welcher in der gesündesten und
schönsten Gegend in Wien ligt, und worauf we=
nigstens
6 Häuser können gebauet werden, pr.
8000 fl. hindangegeben. Nähere Auskunft. ist
i. der Kärntnerstrasse Nr. 960 im Niemerge=
wölb
zum weissen Wolfen bey Herrn Welzho=
fer
einzuhohlen.


Anzeige.

Verschiedene von mir acceptirte und bey Ver=
fallzeit
aus gründlichen Ursachen nicht eingelöste
Wechsels haben in ein und adern Handlungs=
plätzen
einiges Aufsehen verursachet, und mir da=
durch
einen äußerst nachtheiligen Ruf zugezogen.
Jch ersuche daher alle diejenigen, die einigen
Anspruch auf gedachte Wechsels zu haben glau=
ben
, sich damit an hiesige Hrn. Winzer &
Comp. zu wenden, mit denen ich mich desfalls
verglichen habe. Sollten ein und andere Freun=
be
nähere Aufklärung über diesen Vorfall zu
haben wünschen, so werden es auf Verlangen
gedachte Hrn. Winzer & Comp. dahier nebst mir
geben. Welches ich hiemit zu jedermanns Nach=
richt
und Rechtfertigung meines guten Namens
öffentlich anzeige. London den 27. April 1795.

Ludwig Kubach aus Wien.


Warnung an das Publikum.

Nachdem ich in sichere Erfahrung gebracht,
daß böse Leute unter den falschen Vorwand, als
wenn sie Forderungen an mich zu machen hätten,
und von mir keine Bezahlung erhalten könnten,
auf meinen Namen Geld zu borgen suchen, als
will ich hiemit öffentlich das gute Publikum für
solche Betrüger warnen, mit der Erklärung,
daß ich weder jemanden etwas schuldig, noch
einer Geldaufnahme benöthiget sey, somit in
keinem Fall eine Zahlung des auf meinen Na=
men
fälschlich geborgten Geldes leisten werde.
Wien den 3. Juni 1795.

Anna Regina Schmidt, gebohr=
ne
Rogalsky v. Rogallowitz.


Handlungskompagnon wird gesucht.

Man wünscht zu einer mit einer eigenen, al=
ten
und aufrecht stehenden Fabrike verbundenen
Waaren=Niederlage in Wien sich mit einem
den Handlungsgeschäften und zu Führung des
diesfälligen Briefswechsels erfahrnen Mann, wei=
cher
, um als Theilnehmer an dem betreffenden
Handlungsnutzen selbst beytretten zu können, mit

[16]

einem eigenen Einlagsvermögen von 15000 oder
wenigstens 10000 Gulden versehen seyn soll,
zu vergesellschaften. Des Näheren wegen hat
man sich schriftlich oder mündlich an den k. k.
Herrn Hofagenten v. Breßlern, auf der hohen
Brücke Nr. 396 im 3ten Stock wohnhaft, zu
wender.


Reise=Gesellschafter wird gesucht.

Ein Reisender, der in seinem eigenen bedeckten
Wagen von hier über Prag, Leipzig, Braun=
schweig
und Hannover nach Hamburg zu reisen
gewilliget ist, wünscht sich bis dahin für gemein=
schaftliche
Kosten einen Reisegefährten. Nähere
Nachricht ist hierüber in der Kärntnerstrasse im
weißen Schwann im ersten Stock im Zimmer
Nr. 3 zu erfragen.


Gärtner sucht Dienst.

Ein Kunstgärtner, welcher in seinem Metier
wohl erfahren ist, sucht Dienst: er hat haupt=
sachlich
von Treiberey und englischen Gärten gu=
te
Kenntniß zugleich treibt er nicht nur a⟨uch⟩in
alle Sorten von Obstfrüchten, sondern auch die
Weinstöcke ohne Feuer oder Ofenhitze, und kom=
men
selbe so früh, als wenn sie mit Feuer ge=
trieben
wären, und werden fast noch schöner und
delikater, welches grosse Monarchen schon bezeugt
haben; das übrige werden seine gute Rekom=
mendationen
aus verschiedenen Ländern zeigen.
Er ist zu erfragen zu Mariahilf im Blumenstock
Nr. 25.


Weinschauks. Nachricht.

Einem verehrungswürdigen Pubilkum wird
hiemit angezeigt, daß das Burgerspital in Wien
den 4. Juni das Schankhaus daselbst eröffnet
hat, und ihre eigenen beygeschaften ächten und
guten Weine wie vormals pr. 9, 11, 15, 18
und 24 kr. die Maß ausschänkt. Auch ist der
dem Bürgerspital zugehörige Keller am neuen
Markt neben dem Caffeehaus bereits eröffnet,
woselbst auch eigener Wein pr. 8 kr. die Maß
ausgeschänkt wird.


Gesundheitswässer.

Bey Andreas Hubiner, burgl. Handelsmann,
am neuen Markt zu den sieben Säulen, sind zu
bekommen nachstehende von einer löbl. medicini=
schen
Fakultät=porobirte Gesundheitswässer, als:
Robitscher Sauerbrunn, Egerischer deto, Bislt=
ner
Sauerbrunn in grossen Krügen, deto in klei=
nen
, Saldschitzer Bitterwasser in grossen Krügen,
deto in kleinen, Selterwasser und Stecknitzer Mi=
neralwasser
. Man kann alle diese Wässer ein=
zeln
und auch schon in ganzen Kisten verpackter
bekommen, und verspricht die beste Bedienung.

Um an Sonn=und Feyertägen mit obigen Wäs=
sern
bedienet zu werden, können sich Liebhaber
deshalb in der Wohnung zum schwarzen Rössel
neben dem goldenen Ochsen anfragen.


Mineral und Gesundheitswässer.

Einem hochzuverehrenden Publikum wird hie=
mit
bekannt gemacht, daß in der seit undenkli=
chen
Jahren ohnehin schon bekannten Haupwer=
schleiß
=Niederlage am Wildprätmarkt beym blau=
en
Jgel Nr. 571 alle Gattungen Jn=und Aus=
länder
=Mineral=und Gesundheits=Wässer frisch
angekommen, von der medienischen Fakultät wie
gewöhnlich geprüft und ächt befunden worden,
und um folgende Preise täglich, auch zu allen
Stunden in der Nacht zu haben sind. Als:

Nohitscher .. 20

Selterwasser . 45

Pyrmonterwasser . 1 10

Eger Sauerbrunn, grosser Krug. 48

kleiner detto. 33

Salsschitzer Bitterwasser, grosser Krug 20

kleiner detto 13

Billiner Sauerbrunn, grosser Krug 18

kleiner deto 12

Füreder . 20

Freudenthaler 24

Sternbirger . 20

Sedlitzer Bitherwasser 18

Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzählige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfalt hoch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Uiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhöhten
Preise schmeichelt man sich von dem einsichtsvol=
ten
Pubilkum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständen nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so hat sich die Niederlage mit jenen von aus=
wärtigen
H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist dero=
halben
für dieses Jahr alhier gar keines zu be=
kommen
.

Nohitscher .. 20

Selterwasser . 45

Pyrmonterwasser . 1 10

Eger Sauerbrunn, grosser Krug. 48

kleiner detto. 33

Salsschitzer Bitterwasser, grosser Krug 20

kleiner detto 13

Billiner Sauerbrunn, grosser Krug 18

kleiner deto 12

Füreder . 20

Freudenthaler 24

Sternbirger . 20

Sedlitzer Bitherwasser 18

Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzählige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfalt hoch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Uiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhöhten
Preise schmeichelt man sich von dem einsichtsvol=
ten
Pubilkum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständen nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so hat sich die Niederlage mit jenen von aus=
wärtigen
H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist dero=
halben
für dieses Jahr alhier gar keines zu be=
kommen
.

[17]

1795.

Nro. 46.


Nachricht von Chinesischen Malereyen.

Franz Ant. v. Scheibtl, Naturaltenmaler,
gibt sich hiemit die Ehre einem hohen Adel und
verehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß
er von seiner Reise aus Koppenhagen eine voll=
ständige
Sammlung Chinesischer Figuren mitge=
bracht
habe. Sie enthält, nebst aller Kaiser,
aller Chinesischen Stände, Kleidertrachten, und
Handlungen, insbesondere aber 1) den dortigen
Staatsrath, die Gerichtsbarkeiten, und das Mi=
litär
; 2) alle Arten von Künstlern und Professi=
onisten
in 187 Blättern; 3) die 4 Chinesischen
Hauptprobulte, als, die Pflanzung des Thee
in 19 Blättern, des Porzelain in 27 Blättern,
die Pflegung des Seidenwurms, in 18 Blät=
tern
, und die Bauung des Reises in 25 Blät=
tern
von ihrer Entstehung bis zu ihre Ausfuhr;
dann 4) einige sehr sehenswürdige Prospekte, und
5) Segel und andere Schiffe in 25 Blättern;
wie auch 6) eine reickhaltige Parthie Jnsekten
mit ihren Generazionen, und besonders sehens=
würdige
Papilionen in 24 Blättern. Er läßt
sich zwar hier in kein besonders Detail über die
sehenswürdigen Eigenheiten dieser Stücke ein,
sondern schmeichlet sich mit Zuversicht, daß diese
Sammlung, welche überhaupt sowohl in Rück=
sicht
der Gegenstände selbst, als auch des rich=
tigen
Kolorits eine äußerst interessante Gallerie
bildet, und den Beyfall des Natur=und Kunst=
liebhabers
erhalten werde. Sie ist zu sehen auf
dem sogenanaten Platzl beym Egyptischen Joseph
Nr. 2 im ersten Stock, und zwar von 3 bis 6
Uhr Nachmittag. Sollten hohe Herrschaften
diese Sammlung in ihren Wohnungen zu sehen
wünschen, so ist derselbe bereit, solche gegen
(Discretion) hinzubringen. Wer in das Haus
kommt, und die Sammlung allda besehen will,
zahlt die Person 20 kr. Es ist allda auch ein
Paperl (weis Würbel) genannt von der Jnsel
Martinik, nebst einer großen Flüg sammt Mu=
sicalien
um billigen Preis zu verkaufen.


Nachricht

der k. k. privil. Argent-hagée Fabrik in der
Naglergasse am Haarhof Nr. 189.

Joseph Heinrich Begmann, k. k. privil. Ar-
gent-hagée=Fabrikant hat die Ehre einen ho=
hen
Adel und verehrungswürdigen Publikum be=
kannt
zu machen, daß man bey ihm alle Gat=
tungen
Argent-hagée=Waaren nach dem neue=
sten
Geschmack st den kann, als Truppen=Töpf,
Schüsseln, Tefler, Vorleg und Caffeelöffeln,
Messerschaflen, Caffee=Milch=und Theekandeln,
Reschu, Lavor, Gläser=Tassen, Eßig=und Oehl=
Chokolade und Caffee=Aufsätze, verschiedne
Schreibzeuge, Zuckerschachteln, malzfäffer Giran=

dolles, Spiel=und Tafelleuchter, auch derley
silberblatirte und bronce. Auch werden bey ihm
alle Gattungen alter Arbeiten auf das beste re=
novirt
, und gleichsam wieder neu gemacht, Da
er selbst der Erzeuger seiner Waaren ist, und
sowohl für deren Güte und Dauer sich verbür=
get
, als auch die billigsten Preise abschliessen
kann, so hoft er den geneigtesten Zuspruch. Auch
verfetigt derselbe alle Gattungen seidene und ka=
nefasene
Parapluis, dergleichen werden auch bey
ihm um den billigsten Preis ausgebessert.


Hammerschmiedswaarenverschleiß.

Gabriel Helm, welcher von einer hohen Lan=
desstelle
zufolge hoher Verordnung die Erlaub=
niß
zu Eröffnung eines Lagers seiner überhaupt
erzeugenden Hammerschmiedswaaren erhalten hat,
macht dem hochschätzbaren Publikum, insonder=
heit
aber den Herren Sattlern, Schmied=Schlos=
sermeistern
und Waschinenbereitern bekannt, daß
er allhier in der Stadt in der Johannsgasse Nr.
1004 neben der fürstlich Schwarzenbergischen
Murauer=Eisenniederlage in seinem errichteten
Gewölbe, alle Gattungen von Hammerschmied=
waaren
, insonderheit aber zu den Wägen, ganz
eisene Bäum, Bögen, zu verkleideten Bäumen,
ingleichen Bögen mit kurzen Federn, sowohl mit
Kanniß als glatt, eisene Axer, Axmuttern, Leg=
eisen
und Vorhauben; Schmied=und Schlosser=
ambos
; Vorschläghämmer, und andere verschie=
dene
Hammeischmiedswaaren in billigsten Prei=
sen
nach den allda zu jedermanns Einsicht be=
stehenden
Preiskurant verkaufet werden. Nicht
minder können von allen Gattungen derley Ar=
beiten
zu Maschinen und Mühlwerkern nach Mu=
ster
gefrümet werden, zu welchem Ende sich dann
sowohl wegen des Verkaufes und Bestellung an
den fürsil. Herrn Niederlagsfaktor allda zu ver=
wenden
seyn wird.


Zwey Forte-piano zu verkaufen.

Jm Grasserischen Haus Nr. 570 unter den
Tuchlauben im ersten Stock steht ein Forte-piano auserlesen schönen Magoniholz und feinster
Arbeit, es hat einem so ungewöhnlich starken
Ton, daß es 2 neben ihm stehende überstimmen
würde, dann kann man darauf so piano spielen,
daß es ganz dem sanften Ton einer Harmonie
gleicht, kurz seine innere Güte entspricht vollkom=
men
dem schönen äußeren Baue. Dann ist auch
ein großes englisches Forte-piano von unge=
wöhnlich
seltener Art, dann es geht bis in das
5mal gestrichene C, und kann in einem Augen=
blicke
um einen halben Ton höher oden tieser
gestimmt werden, von schöner Arbeit ebenda=
selbst
zu verkaufen.

[18]

Bey Joseph Frister,

Kunst=und Buchhändler am Michaelerplatz neben
den 3 Laufern, ist zu haben:

Oesterreichischer Militair=Allmanach für das
Jahr 1795. Auf Schreibpapier, und illu=
minirt
, in grünem Band 2 fl. Auf Druck=
papier
, in blauem Band 1 fl.

Außer einer genauen Anzeige der Miltiair=
veränderungen
seit May 1794, welche alle an
ihrem Orte gehörig angebracht sind, erscheinen
auch diesmal: 1) Ein Verzeichniß der bey je=
dem
k. k. Regimente, Corps ⁊c. meistens selt
ihrer Errichtung auf einander gefolgten Obersten.
2) Der jetzige Personalstand sowohl der Artille=
rieoffiziere
, als auch von der Militairgeistlichkeit,
und der Milliairchyrurgie. Die übrigen Bran=
chen
hat man bestmöglichst zu vervollkommnen
gesucht. Dieses sechste Bändchen einer Samm=
lung
, welche dem verehrungswürdigen Publikum
bisher immer willkommen war, bedarf wohl kei
ner weitern Empfehlung mehr. NB. Von den
vorhergehenden 5 Bändchens, sind nur wenige
Exemplare noch vorräthig.

Militairische Denkmünze, oder Belohnungs=
geschichte
der k. k. obligaten Mannschaft
in dem dermaligen Kriege, 12. Wien 1795.
gebunden 30 kr.


Bey Aloys Doll,

Buchhändler am Stephansfreydhofe im deutschen
Hause ist ganz neu zu haben:

Der verständige und sichere Wetterpropher,
welcher die natürlichen und künstlichen
Witterungszeichen besonders zum Beßten
des Feld=und Gartenbaues auf eine leicht=
faßliche
und deutliche Art erkläret. Her=
ausgegeben
von Christian Friedrich Ber=
ger
. 8. Wien, ungebund. 24. kr. blausteif 30 kr.

Jnhalt: I. Natürliche Witterungszeichen.

1) An Thieren: An Menschen. An Hausthie=
ren
sowohl als an wilden Thieren. An Haus=
geflügel
sowohl als wilden und Wasservögeln.
Von Fischen und andern Wasserthieren. Zeichen
von Jnsekten und Würmern 2) An Gewächsen
3) An leblosen flüßigen Materien. 4) An leb=
losen
festen Körpern. 5) Von Meteoren und ben
Hinmelsköpern: Vom Thaue. Vom Reise.
Vom Hagel. Vom Nebel. Von Wolken. Vom
Regen. Tom Schnee. Vom Negenbogen. Vom
Zustande das Luftkreises, und den davon abhangen=
den
Erscheinungen. Vom Nordlicht. Von Sternen
und Sternenschießen. Vom Aussehen der Sonne;
des Mondes. Von Mondsbrüchen. Vom Mondes=
zirkel
. 6) Vom Witierungslaufe. Jn Frühlings=
monaten
. Jn Sommermonaten. Jn Herbstmo=
naten
. Jn Wintermonaten, II. Künstliche Wit=

terungszeichen. Vom Barometer als Wetterglas.
Herrn Pfarrers Höslin Beobachtungen über den
Barometer zur wittern Prüfung. Herrn Pfar=
rers
Christ, Regeln für den Gebrauch der künft=
lichen
Barometer.

Der Erdmuthe Hülfreichinn Unterricht für
Hausmütter ihren Geschäften, welche
sie in der Küche. im Garten, im Vieh=
stalle
, und im Geflügelhofe zu besorgen
haben; nebst dem was ihnen vom Spin=
nen
der Weberey, von Zurichtung der
Bette und Wäsche zu wissen nothwendig
ist Ein Gegenstück zum Erdmuth Hülf=
reich
. 8. Wien 1795. ungebunden 24 kr.
blausteif 30. kr.


Bey Joseph Stahel u. Comp.

Buchhändlern, in der Wollzeile, ist ganz neu
zu haben:

Girtanners (Christoph) historische Nachrichten
und politische Betrachtungen über die französt=
sche
Revolution, 10ter Band, gr. 8. Berlin
1795. 2 fl. 15 kr.

Ebenderselbe Band in klein 8. 1 fl. 15 kr.
Ebendasselbe Werk alle 10 Bände in gr. 8. 18
fl. 15 kr.

in klein 8. 10 fl.


Ankündigung.

Genaue und umständliche Schilderung der
letzten eraurigen Revolution zu Genf.
Zum warnenden und belehrenden Bey=
spiele
für andere Völker und Nationen.
8. Deutschland 1795. lostet geheftet in einem
Umschlage 10 kr.

und ist zu haben zbey Franz Rötzl, Buchhändler
in der Singerstrasse neben dem Duggatischen
Caffeehaus, dem rothen Apfel gegenüber; und
Johann Schulmeister, Buchbinder in der Woll=
zelle
Nr. 808, und in den meisten Buchhand=
lungen
, sowohl in als außer Wien.


Bey Ludwig Mausberger,

k. k. priv. Buchbrucker, in seinem Anmeldungs=
gewölbe
, in der Seizergasse hinter der großen
Kriegs=Kanzley neben der kaiserl. königl. Ober=
Polizey=Direktion Nro 232, dann bey Johann
Schulmeister, bürgerl. Buchsinder in der Woll=
zeile
Nro 808 sind nebst vielen andern Bücher

auch folgende zwey Stücke ganz neu zu
haben. als:

Ein paar Worte an Marforius Vindohonen-
sis
: 8vo. Wien, 1795 auf Druckpapier bro=
schirt
10 kr. Auf Schreibpapier aber bro=
schirt
12 kr.

Sendchsreiben von Hannswurst aus dem
Reich der Todten, an seine würdige Nach=

[19]

folger bey den Wiener Vorstädt=Theatern, in
Geschmack des lustigen Eipeldauers abgefaßt.
8. Wien 1795 broschürt 10 kr.


Bey Johann Schulmeister,

bürgerl. Buchbinder, in der Wollzeile Nr. 808
sind folgende sehr brauchbare Bücher um bey=
gesetzte
äußerst wohlfeile Preise zu haben:

19 Von Zeumen und ordentlicher Austheilung
der Mundstücke und Stangen bey den Pfer=
den
, wie dieselben nemlich nach der Art und
den Eigenschaften eines jeben Pferdes gebraucht
werden sollen, mit vielen Kupfertafeln, gr. Folio
1588. in Pergamentband statt 6 fl. um 51 kr.

20 Cxerwenka (Wencesl.) Annaies & Acta
pietatis angustissimæ Domus Hapsburgo-
Austriacæ, folio, Vetero-Pragæ 1691. statt
4 fl. 30 um 51 kr.

21 Klüpfel (Engelberti) Institutiones Theo-
logiæ
Dogmaticæ, Volumina duo, 8maj.
Vindobonæ 1789. statt 3 fl. 35 kr., ganz
neu um 1 fl. 30 kr.

22 Demonstration de l'Existence & des at-
tributs
de Dieu, avec des Remarques par
Guillaume Derham, traduit de l'Anglois,
gr8. a Strasbourg 1769., statt 3 fl., ganz
neu um 45 kr.

23 Atzes (Christan) Naturlehrr der Frauenzim=
mer
, 8vo. Leipzig 1781. 40 kr.

24 Beckmann (Johann) Grundriß über die Vor=
lesungen
über die Naturlehre, 8vo. Göttingen
1779. 40 fk.

25 Cours de Chymio, par Nie. le Fevre,
Edition augmentée enricbie des belles Fi-
gures
, 5 Tomes en 5 Volumes, gr. 12mo. Paris 1751., statt 7 fl. 30 kr., ganz neu
um 2 fl. 30 kr.

26 Cantelii (Petri) de Romana Republica,
sive de re militari & civili Romanorum
ad Explicandos Scriptores antiquos, cum
figuris, 8vo. Neapoli 1763. ganz peu um
40 kr.

27 Carthenseri (Joan) Pharmacologia theo-
retico
-practica, Tomi duo. gvo. Coloniæ
Allobrogum 1763. ganz neu um 40 kr.

28 Schaarschmidt (Samuel) vollkommene Pa=
thologie
und Chorurgie, mit Zusätzen vermehrt
von Nikolai, 3 Bände, gr8vo. Berlin 1773.
statt 4 fl. 30 kr. ganz neu um 1 fl 20 kr.

29 Diogenis (Laertii) de Vitus, Dogmati-
bus
, & Apophthegmatibus Clarorum Phi-
losophorum
, Libri X græce & latini, 8vo
maj. Lipsiæ 1759. statt 3 fl. ganz neu um
1 fl.

30 Schlettweins (Johann) neues Archiv für den
Menschen und Bürger in allen Verhältnissen,

4 Bände, gr. 8vo. Leipzig 1785 87. statt
8 fl. ganz neu um 3 fl.


Nachricht

Die Erben der bürgl. Fischkäuflerin, Frau
Ursula Schestdackhin, machen mit Vorwissen
und Bewilligung eines löbl. Magistrats anmit
bekannt, daß sie gesonnen sind, den von ihrer
obgedachten Frau Mutter ererdten Fischkäufler=
Kammerhandel, sammt den vorräthigen Geräth=
schaften
aus freyer Hand zu verkaufen. Der
Stand hiezu befindet sich auf dem Fischmarkt
zu Wien vom rothen Thurn herein, rechts an
der Bastey am letzten Platz, oder vom Fischer=
thor
links am ersten Platz gerade von den Hau=
senverschleiß
herüber, auf einem Hauptplatz.
Werdemnach Belieben trägt, gedachten Kammer=
handel
an sich zu bringen, beliebe sich in der
Leopoldstadt in der Herrngasse bey rothen Rößl
Nr. 177 bey der Frau Anna Track, gebohrne
Schestdackhin des Näheren zu erkundigen.


Ganz moderner englischer Wagen zu verk.

Jn der Leopoldstadt beym Eingang in der
Jägerzeile rechterhand dem Marinellischen Thea=
ter
gegenüber, neben der Schmiede Nr. 368
steht bey dem Sattlermeister Ebel ein ganz mo=
derner
gelb lakirt halbplattirter englischer Stadt=
und Reisewegen, mit eisenen Bögen und Schrau=
ben
, so sich sehr bequem fährt, bey der Stadt
und auf Reisen zu gebrauchen, und im volligen
Stand ohne allen Mangel ist, in Commißion
um billigsten Preis zu verkaufen.


Pohlnische Pferde, sammt einem überführ=
ten
Kalleß zu verkaufen.

Es sind täglich bey der goldenen Kugel auf
der Wieden zwey pohlnische Pferde, 6jährig,
Braun, Wallachen, 15 Faust hob, sammt ei=
nen
Kalleß, zu verkaufen. Kauflustige haben
sich dieserwegen in der Körntnerstrasse zur stei=
nern
heiligen Dreyfaltigkeit Nr. 937 im 2ten
Stock anzufragen.


Pferde zu verkaufen

Es sind täglich in der Singerstrasse Nr. 920
zwey Pferbe zu verkaufen Kauflustige haben
sich dieserwegen daselbst in dem Stall, oder beym
Hausmeister anzufragen.


Nachricht.

Das auf dem Oberneustift Nro 53 liegende,
zum Reichsadler genannte Wirthshaus, sammt
dazugehörigen Saal und Garten ist alltäglich
bis Michael dies Jahrs, oder auch weltershin
mit oder ohne Ablösung der Einrichtungsstücke
in Bestand zu verlassen, Liebhaber belieben die

[20]

nähere Auskunft bey der Eigenthümerin dieses
Hauses Nro 53 am Oberneustift einzuholen.


Gewölber zu verlassen.

Jn dem sogenannt von Schmerlingischen Haus
Nr. 791 in der obern Bäckenstrasse, dem Uni=
versträtsgebäude
gegenüber, ist ein geräumiges
mit einer ordentlichen Haitze versehenes Gewölb
von jetzt an, dann auf nächstkünftige Michaelizeit
d. J. 3 grosse Gewölber auf die Hauptgasse
heraus, wovon eines nebst grossen Handgewöl=
bern
allererst zugerichtet wird, zu verlassen, und
können sich Bestandlustige des näheren beym
Hausmeister erkundigen.


Gewölber zu verlassen.

Jn der grünen Angergasse nächst dem Ban=
kohaus
Nr. 885 sind zwey offene Verkaufgewöl=
ber
zu verlassen, darum sich bey dem Hausmei=
ster
zu erkundigen ist.


Magazinstadel zu verlassen.

Jn der Josephstadt in der Kaiserstrasse zu dem
Haus in der Josephsgasse Nr. 51 zum goldenen
Anker gehörig, ist ein grosser Magazinstadel
künftige Michaeeli 1795 zu verlassen, er hat 15
1∫2 Klafter in der Länge, und 6 1∫2 in der
Breite, mit zwey gebreterten Schüttböden, 2
Thöre und 2 Aufzüge von der Kaiserstrasse.
Wer solchen in Bestand nehmen will, hat sich
bey der Hauseigenthümerin, oder bey dem Haus=
meister
in obbemeldtem Haus des weitern zu er=
kundigen
.


Magazin, Keller, Wagenschupfen und Heu=
boden
zu verlassen.

Jn der Währingergasse in der Spitalberggasse
im Strudelhof in Hause Nr. 228 ist ein gut
gewölbtes mit eisenen Thüren und Fensterbal
ken versehenes Magazin; dann 2 Keller wo bis
3000 Eimer Wein liegen können; eine Wagen=
schupfen
auf 3 ober 4 Wägen, nebst Heuboben
alltäglich zu verlassen. Des Mehreren ist sich
in der Behausung zu ebener Erde rechts sich zu
erkundigen.


Haus zu verlassen, oder zu verkaufen.

Jn der Alstervorstadt nächst dem goldenen
Schlössel Nr. 166 ist zu Michaeli 1795 das mit
zwey Stöck erbaute Haus, samint der grossen 2
Werkstatt, Schupfen, Stall und Garten, ent=
weder
im ganzen, oder stückwels zu verlassen;
dieses Haus wäre für einen Fabrikanten, oder
andern Arbeiter, welcher viele Gesellen bedarf,
ganz bequem. Auch könnte dieses Haus gegen
billige Anträge verkaufe werden. Die Liebhaber
haben sich beym goldenen Schlössel bezm Gast=

wirth vormittag von 11 Uhr bis den ganzen Tag
hindurch zu melden, auch sind ganz eichene Var=
keitafeln
in der schwarzen Ablergasse Nr. 59 um
einen billigen Preis zu verkaufen, welche in gros=
sen
Vorrath von bester Qualität vorhanden sind.


Nachricht an den Hausinhaber in der Alster=
vorstadt
Nr. 166 in Wien.

Vorstehendes zu verlassen, oder zu verkaufen
bargebothenes Haus gedenkt, nach Wunsch des
Jnhabers, ein Fabrikant durch mehrere Jahre
gegen einen vom löbl. Wienermagistrats=Grund=
buch
garantierten Contrakt, unter diesen Beding=
nissen
zu bestehen, daß der Hausinhaber den
vom dermaligen Bestandhaber zahlende Zins
nicht erhöhet, und die nöthigen Hausreparaturen
nach gemachter Anzeige jederzeit gleich geleistet
würde. Wenn der Hausinhaber sich diesem zu
unterziehen geneigt ist, so wünscht man die Nach=
richt
durch die Wiener=Zeitung zu erfahren.


Wohnung wird gesucht.

Es wird eine Wohnung in einer Vorstadt in=
nerhalb
den Linken von 5 6 Zimmern zu
ebener Erde gesucht, worunter aber eines sehr
geräumig seyn muß, auch mit einer Kuchel und
Holzlage versehen seyn soll. Herr Hausinhaber,
welcher nun eine dergleichen beschaffene Wohnung
leer, um solche gleich beziehen zu können, in
seinem Hause hat, wird ersucht, die Vorstadt,
den Grund, die Gasse, das Haus mit ihrem
Nr. schrif⟨t⟩lich dem deutschen Zeitungs Comptoir
in der Rauhensteingasse zu überschicken, um den
Augenschein nehmen zu können.


Wohnungen zu verlassen.

Jm zwenten Stock eines in einer der vorzüg=
lichsten
Gässen liegenden Hauses sind 9 eingerich=
tete
Herrschaftszimmer mit Aussicht auf die Gas=
se
, samt Küche, Boden, Stallung auf 2 Pfer=
de
, und Raum für 2 Wägen, zusammen oder
abgetheilt, monatlich; dann ist in einer nahen
Provinzialstadt für eine von Pension oder eige=
nen
Mitteln lebende kleine Parthey eine zwar
kleine doch sehr bequeme und gute Aussicht ha=
bende
Wohnung jährlich zu verlassen, und sich
hierwegen auf der hohen Brücke im Stadtan=
waldschen
Haus Nr. 396 im 3ten Stock rechts
zu melden.


Grosser Obstgarten zu verlassen
Es ist täglich ein grosser Obssgarten, sammt
Saal und Nebenzimmern im Garten, Boden,
Pferdstall, sammt Wogenschupfen, und einen
schönen grossen Keller zu verlassen, und ist sich
deßwegen auf der Landstrasse Nr. 221 im ersten
Stock bey der Hausfrau, ober in der Singer=

[21]

strasse Nr. 874 im Kaffeehaus bey Anton Lenz
zu erkundigen.


Wohnung zu verlassen.

Am Rennweg Nr. 22, außer der Oekonomie
Commißion, ist eine kleine Wohnung zu ebener
Erde, von 6 Zimmern, sammt einer kleinen =
che
, einer Holzlage, einem kleinen Keller und
auch kleinem Gärtchen, mit etwas Baumfrüch=
ten
für den Sommer zu vermiethen; es ist sich
für das übrige bey dem Gärtner allda anzufragen.


Wohnung zu verlassen.

Jn der Kellerhofgasse in Haus Nr. 1380 im
ersten Stock ist eine eingerichte Wohnung von 3
Zimmer, mit ganz separirten Aufgang, monat=
lich
oder vierteljährig zu verlassen, und das meh=
rere
allda zu erfragen.


Wohnung sammt Obstgarten auf dem
Lande zu verlassen.

Zu Oberdöbling neben der Pfarrkirche Nr. 84
ist eine wohleingerichtete Wohnung von 6 Zim=
mern
, Kuchel, Stall auf 2 Pferd, sammt Schu=
pfer
, und ein wohlbesetzter Obstgarten dieser Som=
mer
hindurch zu verlassen. Die anmuthige Ge=
gend
, die nahgelegenen Spaziergänge auf dem
Kallenberg, Himmel, Kobenzel, und die gesun=
de
dortige Luft machen diese Wohnung empfeh=
lungswürdig
. Es ist sich deshalb anzufragen
entweder alldort, oder in der Stadt am Gra=
ben
neben dem Brodsitzer Nr 587 im ersten
Stock.


Haus zu verkaufen.

Jn einer schönen Gegend am Rennweg ist
das Haus Nr. 23, bestehend in 5 Zimmern und
2 Kabineten, sammt einem Keller, Holzlager,
und guten Boden, dann einen sehr guten Obst=
garten
, täglich zu verkaufen, und sich in dem
Tabackgewölb dem Burgerspital gegenüber wo
das Theater ist anzufragen.


Haus zu verkaufen.

Jn einer der angenehmsten bürgerl. Vorstadt
ist ein Haus aus freyer Hand mit Garten,
Stallung auf mehrere Pferde, und aller bey ei=
nem
Hause fordernden Bequemlichkeiten versehen,
zu verkaufen; worüber man das Nähere bey dem
bürgerl. Oehlererladensitzer im Currentgassel er=
fahren
kann.


Haus zu verkaufen.

Auf der Mariahilferstrasse Nr. 123 neben
den 3 Juden ist ein Haus mit einem grossen
Garten zu verkaufen; Liebhaber können sich bey
der Eigenthümerin allda anmelden.

Haus zu verkaufen.

Auf einem Vorstadtgrund an der Strasse ist
ein Haus, worauf ein Bäckengewerb radicirt ist,
welches einen gu⟨t⟩en Abnahm hat, um sehr bil=
ligen
Preis zu verkaufen. Der Eigenthümer
verlangt a conto nur 2000 fl. das übrige kann
nach Verständniß verbleiben. Wer hiezu Belie=
ben
hat, kann sich auf der Sallerstart neben der
ungarischen Kron beym Tachel im ersten Stock
anmelden.


Haus zu verkaufen.

Jm neuen Lerchenfeld in der Hauptstrasse ist
das Haus Nr. 61 zur golde⟨n⟩en Sonne aus freyer
Hand täglich zu verkaufen. Es trägt einen be=
trächtlichen
Zins, befindet sich in besten Baustand,
und ist auf selb⟨e⟩s sowohl eine Wein als Bier=
schanksgerechtigkeit
radicirt. Wer solches zu kau=
fen
willens ist, beliebe die weitere Auskunft bey
der Hausfrau zum schwarzen Bock Nr. 14 eben
allda in erholen.


Haus zu verkaufen.

Zu Herrnals im Hohlweg nächst den Feldern
ist das Haus Nr. 102 mit einen schönen Obst=
garten
zu verkaufen, bestehend in 5 Zimmern,
zwey Kucheln, Keller und Boden, Holzschupse,
Stall und Heuboden. Das mehrere kann man
bey dem Hausindaber allda erfragen.


Postgerechtigkeit sammt Hans und Grund=
stücke
zu verkaufen

Der k. k. Postmeister in der Stadt Horn 5
1/2 Post von Wien in Ni. Oest. V. O. M. B.
in einer angenehmen Lage, ist entschlossen seine
allerhöchst priv. erbliche Post, an der Postwa=
gensfahrt
zwischen Wien und Wixxxigenau aus
frey eigenen Willen zu verkaufen. Das Posthaus
selbst mit der darauf bestehenden Weinschanksge=
rechtigkeit
, ist mit einem Stockwerk versehen,
hat in selben zwey gewölbt und zwey stockador=
te
Zimmer, sammt einer Kuchel und Kammer,
dann gewölbten Vorhaus, zu ebener Erde auch
3 gewölbte Zimmer, nebst einer Kuchel, gewölb=
ten
Speis deto Vorhaus, dann eine Keller,
und einen Schüttboden, Pferd und Rindvieh=
stallungen
auf 18 Stück, mit einer ganz neu
erbauten Schupfen, auch sonst durchaus mit neu=
en
Dachstühlen und Schindeldachungen versehen;
an Grundstücken gehören dazu 16 Joch Aecker
und in Wiesen bestehend, worun er sich Aecker
zum Walzbau befinden, nebst einen Gartel in
dem Haus, sammt Postpferden und Geschirr,
tann offene Postka⟨ll⟩essen, halbgedeckten Wägen,
wobey einer ganz zum decken ist, Schlitten, Fuhr=
wägen
, Pflügen, Egen, und Sandgruben. Der
jenige, so diese Post zu kaufen Willens ist, be=

[22]

llebe sich an den k. k. Postmeister zu Horn zu
verwenden, von welchen die näheren Bedingnisse,
sowohl des Kaufschillings halber, als auch was
an selben gegen Sicherstellung auf Termin lie=
gen
gelassen, bekannt gemacht wird. Corami=
firt
den 12. May 1795.


Licit. Effekten.

Den 13. Juni werden mit löbl. Magistrats=
bewilligung
in der Stadt in der Goldschmiedgasse
Nr. 541 im 3ten Stock verschiedene Effekten,
als gute Perl, gold=und silberne Denkmünzen,
Sackuhren, silberne Schuhschnallen, reiche Hau=
ben
, mehrere Rest Manschester, weisser Barchet,
Musselin, Kammertuch und Seidenzeug, verschie=
dene
Manns=und Frauenkleider, Bettgewand,
Pferdgeschirr, zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden licitando verkauft.


Licit Effekten.

Auf Verordnung eines löbl. Magistrats wer=
den
den 15. dies zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden am Spitalplatz im Setteli=
schen
Haus Nr. 1062 im 2ten Stock nachstehen=
de
Verlassenschaftssachen, als tafet damast=gros=
detour
moir=pik⟨〈…〉⟩ atlas sammet=batav=zitz=
kottun
=und andere schöne Frauenkleider, Frauen=
pelze
, Zobelpalatini, Leib=und Hauswäsch,
Tische, Sessel, Kästen, Spiegel, Porzelain,
Zinn=Meßing und Erdengeschirr, dann mehr
andere Fahrnisse licitando verkauft.


Licit. Effekten.

Den 15. Juni nachmittag um 3 Uhr werden
mit Bewilligung des hiesigen Magistrats auf
dem alten Fleischmarkt Nr. 736 im 5ten Stock
verschiedene Effekten, als etwas Tafelsilber, gol=
dene
Ringe, seidenzeug batav=und musselinene
Frauenkleider, Mäntel und Wickler, derley Leib=
und Hauswäsch, Stöckeluhr, Better, Tische,
Soffa, Sessel, Schubladkästen, Bilder, mitte=
re
Spiegel, Kupfer=Meßing=und Zinngeschirr,
lieltando verkauft.


Licit. Polzhoferisches Haus.

Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es sey auf Absuchen des Hin. Jgnaz
Pedroßt, d. R. Dr. a. H. u. Gr. Adv. als
Martin und Katharina Polzhoferischen Verlas=
senschaftskurators
, gewilliget worden, das in
diese Verlassenschaft gehörige, in der Kirchgasse
zu Penzing liegende von Grund aus neu erbaute
Haus, so sammt den dazugehörigen Grund 465
⟨ ⟩ Klafter 28 Schuh enthält, dann 774 1/6
Quadratklafter, so eben allda liegen zum Häu=
serbau
verwendet werden könnte, öffentlich aus=

zufellen, und an den Meistbietenden zu verkau=
fen
. Da nun hiezu der 15. Juni d. J. ange=
ordnet
worden; als haben all jene, welche ge=
dachtes
Haus, und dabey befindlichen Grund,
oder den noch unerbauten Grund zu kaufen ge=
sonnen
sind, an vorbestimmten Tag vormittag
um 10 Uhr im Burgerspitalsgrundbuch in Wien
zu erscheinen, wo sodann mit den Meistbieten=
den
gegen gleich baare Bezahlung der Kauf ge=
schlossen
, und das weiters nöthige vorgelehret
werden würde; übrigens haben sich die Kauflu=
stige
wegen abfälliger Vorzeigung dieses Hau=
ses
und des Grundes bey dem gerichtl. aufge=
stellten
Gerhaben, Johann Jäger, Mitnachbar
Nr. 40 in Penzing, anzumelden, und die allen=
falls
weiters nöthige Auskunft einzuholen.


Licit. Klosische Realitären.

Von dem Grundbuch der gräfl. Jos. Nepo=
muck
v. Fuchsischen Herrschaft Gars V. O. W.
W. wird hiemit bekannt gemacht: Es sey gemäß
Kompaßschreiden des Magistrats im Markte
Gars, als Joseph Klofischer Konkursinstanz,
auf Anlangen der Joseph Klofischen Konkurs=
gläubiger
sowohl, als auch der Ehewirthin des
Cridatarii, in die Feilbietung der in diese Kon=
kursmasse
gehörigen hier im Markte Gars lie=
genden
, dieser Herrschaft dienstbaren Tuchma=
cher
=Behausung Nr. 11, bestehend in 2 Stock=
werk
, in einer gewölbten Einfahrt, einem gros=
sen
gewölbten Zimmer, einem gewölbten Tuch=
gewölb
, drey Zimmer von mitterer Grösse, 2
Kammer, einer Speis, 2 Kucheln, einem Kel=
ler
auf 60 Eimer Wein, Stallung auf 4 Stück
grosses Vieh, einem Stadel, dann zu dem Haus
gehörigen 4 3/4 Joch Acker, und einem Garten,
alles zusammen sammt den darauf radicirten
Tuchmacher G⟨e⟩we⟨r⟩ gerichtl. geschätzt pr. 850 fl.
gewilliget worden. Da nun zu dieser Verstei=
gerung
zwey Termine, als für den ersten der
17. Juni, und für den zweyten der 17. Juli d.
J bestimmt sind; als haben die Kauflustigen
an obbestimmten Tägen jedesmal um 9 Uhr früh
in der Amtskanzley der Herrschaft Gars zu er=
scheinen
, bis dahin aber kann die Schätzung und
die auf dem Haus hastende Steuern in dieser
Amtskanzley eingesehen werden.


Licit Brillantring.

Von dem k. k. ni. öst. Landrecht wird anmit
bekannt gemacht: es sey auf Anlangen des Joa=
chim
Baruch, priv. Großhändler allhier, gegen
den Joseph v. Weinberg. wegen schuldigen 300
fl. sammt 4 pro Cento Jnteressen vom 28. Au=
gust
1794, in die Feilbietung eines zum Faust=
pfand
gegebenen, und auf 280 fl. gerichtlich

[23]

geschätzte ovalen Brillantringes, gewilliget, auch
hiezu 3 Termine, und zwar nun für den zwey=
ten
der 18. Juni, endlich für den letzten der 6.
Juli d. J. mit dem Anhang bestimmt worden,
daß, wenn besagter Brillantring bey der ersten,
oder zweyten Ausbietung um den Schätzungs=
werth
nicht soll an Mann gebracht werden kön=
nen
, solcher bey der dritten auch unter der Schä=
tzung
bindangegeben werden würde. Es werden
demnach die Kauflustige an den obbestimmten
Tägen in der Wohnung des Großhändlers Ba=
ruch
in der Wollzeil Nr. 800 im 3ten Stock zu
erscheinen haber.


Licit. Weine.

Den 18. Juni nachmittag um 3 Uhr werden
mit hoher Regierungsbewilligung zu Mariahilf
Nr. 12 beym Stern, der Keller ist rückwärts
der Windmühlgasse, bey 700 Eimer gute Ge=
birgweine
, von den Jahren 1788, 89 und 91,
von 22 bis 62 eimeriger Gattung, sammt Faß,
licitando verkauft.


Licit. Wechselbriefe.

Von dem k. k. ni. öst. Merkamil=und Wech=
selgericht
wird hiemit bekannt gemacht: daß den
18. Juni, dann 2. und 16. Juli d. J. früh
um 9 Uhr in der Rathsstube dieses Gerichts in
der Herrngasse im k. k. Appellationshause Nr.
59. 16 Stück Wechselbriese jeder 1000 fl. und
jeder dd. St. Pölten den 1. Oktober 1792 von
Albrecht und Körbler an ordre Ferdinand Helm
ausgestellt, wovon der erste den 1. Oktober d.
J. und sodann alle Jahr einer pr. 1000 fl. am
ersten Oktober fällig wird, welche Wechselbrie=
fe
auch satzweis vorgemerket sind, versteigerungs=
weis
werden hindangegeben werden, und falls
sich bey dem ersten, oder zweyten Termin um
den, in ein, oder anderen Jnstrument vorge=
schriebenen
Betrag kein Käufer fände, bey dem
dritten Termin auch um einen geringeren Anboth
an die Meistbietenden verkauft werden würden.


Licit. Heiderisches Huas.

Von des Stiftes Klosterneuburg Amtskanzley
wird hiemit bekannt gemacht: es habe Jgnaz
Leeb, unter Vertrettung Hrn. Dr. Gratsack,
wider Johann Heitzerer, Hausinhaber im Neu=
lerchenfeld
, und Anna Maria dessen Ehewirthin,
die Feilbietung der wegen einen Schuldbetrag
verpfändet, und auf 885 fl. geschäßten, dem
hiesigen Seifte dienstbaren Behausung Nr. 39
im Neulerchenfeld bewirket. Da nun nach frucht=
los
verstrichenen ersten und zweyten Licitations=
termin
, für den dritten der 20. Juni d. J.
vormittag um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmt
worden, daß diese Behausung auch unter der

Schätzung hindangegeben werden soll; so ha=
ben
diejenigen, welche gedachte Behausung käuf=
lich
an sich zu bringen gedenken, an besagtem
Tage und Stunde in der Heiderischen Behau=
sung
Nr. 39 im Reulerchonseld sich einzufinden.


Licit. Wiesen.

Von dem k. k. Staatsgüter=Administrations=
Grundbuchsamte wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf ein von dem allhiesig löbl. Stadt=
magistrat
untern 18. dieß anher erlassenes Er=
suchschreiben
in die Feilbietung der in die Ru=
dolph
Gräfferische Konkursmasse gehörig zu den
k. k. Hofspitalsgrundbuche dienstbaren auf 610 fl.
gerichtl. geschätzten 16 Tagwerk Wiesen zu
Himberg gewilliget, und zu diesem Ende der
20. Juni d. J bestimmet worden. Die Kauf=
lustige
werden daher an obbestimmten Tag vor=
mittag
um 9 Uhr bey diesem Amte in dem ehe=
maligen
Jakoberkloster Gebäude Nr. 1362 im
2ten Stock zu erscheinen haben.


Licit. Kernischen Haus.

Von dem Gericht des Stifts zun Schotten
wird hiemit bekannt gemacht: es habe der An=
dre
Teischl, durch Hrn. Dr. Purtscher, wider
Joseph Kern, und Elisabeth dessen Ehewirthin.
Hausinhaber Nr. 322 am obern Neustift, die
Feilbietung der gegentheiligen, auf 1300 fl. ge=
richtlich
geschätzten Behausung verwilligt erhal=
ten
. Da nun hiezu über bereits fruchtlos ver=
strichene
ersten und zweyten Termin für den
dritten der 23. Juni d. J. solchergestalt bestimmt
worden, daß, wenn gedachte Behausung auch
um den Schätzungswerth, oder darüber an Mann
gebracht werden könnte, solche bey diesem drit=
ten
und letzten Termin auch unter der Schätzung
hindangegeben werden würde; als haben die
Kauflustige an obbestimmten Termin früh um
10 Uhr vor diesem Gerichts zu erscheinen.


Licit. Plagerische Realitäten.

Von dem Ortsgerichte der Herrschaft Eber=
gaßing
wird hiemit bekannt gemacht: es sey auf
Anlangen und Vorstellung des Joseph Platzeri=
schen
Masseverwalters und Vertretters, daß bey
längeren Veräusserungsaufschub der Platzerischen
Realitäten dieselben gänzlich in Verfall kommen
müssen, über die von der Joseph Platzerischen
Ehewirthin und Miteigenthümerin Maria Anna
Platzerin gerichtlich abgegebene Erklärung, daß
auch ihre Hälften, somit also die gesammten Rea=
litäten
feilgebothen werden können, in die dritte
Feilbietung derselben gewilliget worden, und
zwar eines Achtellehenhauses mit darauf radicir=
ter
Bäckergerechtigkeit Nr. 70 zu Wienerherberg,
bestehend in 2 Wohnzimmers, 2 Kucheln, 1

[24]

Backstube, nebst Backofen, 1 Mehlkammer, 2
Einsatzkammern, 2 Stallungen auf 7 oder 8
Stück Vieh, 2 Fruchtstadeln, wozu nachstehende
Grundstücke theils mitterer, theils guter Gattung
gehören, nämlich 1/2 Joch Hausacker in obern
Feld, 1/2 Joch deto in mittern Feld, 1/2 Joch
deto in untern Feld von guter Gattung, 7/16
Joch Neuriß, 2 Tagwerk Wiesen, und 2 Kraut=
gärten
, 1 Kuchel und Obstgarten beym Haus,
zusammen geschätzt auf 646 fl.; ferners der Ui=
berländgründe
ebenfalls theils mitterer, theils
guter Gattung benanntlich: 1/2 Joch Acker in
obern Feld, geschätzt auf 27 fl., Joch de=
to
in Eckesgründen pr. 17 fl., 1/2 Joch deto
auf der Haid pr. 18 fl., 1/2 Joch deto allda
pr. 17 fl., 2 Joch deto in Bruchboden pr. 70
fl., 2/8 ausgebauten Weingarten in Fachbergen
pr. 15 fl., 2/8 deto in Höchstenbügeln pr. 30
fl., 1/8 deto daselbst pr. 15 fl., und 1/8 deto
in langen Satzen pr. 17 fl. Da nun für die=
sen
Termin der 23. Juni d. J. früh um 9 Uhr
mit dem Anhange bestimmt worden, daß, wenn
gedachte Realitäten auch bey diesem Termin um
die Schätzung, oder darüber nicht könnten an
Mann gebracht werden, solche auch unter der
Schätzung, doch mit Vorbehalt der vorläufig
von den Joseph Platzerischen Konkursgläubigern
einzuholenden Ratification, hindangegeben wer=
den
würden; so haben die Kaustustige an dem
bestimmten Tag in der hiesigen Amtskanzley zur
Licitation sich einzufinden.


Licit. Fischhof in Himberg.

Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird hiemit
bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen des Ma=
gistrats
der k. k. Haupt=und Residenzstadt Wien
als Rudolph Gräfferischen Konkursinstanz, ge=
williget
worden, den in gedachte Konkursmasse
gehörigen, auf 15427 fl. 48 2/4 kr. gerichtlich
geschätzten freyen Fischhof im landesfürstl. Markt
Himberg V. U. W. W. gegen dem, daß die=
von
jedoch die in dieser Schätzung begriffenen
zum Markt Himberg dienstbaren, auf 20 fl.
geschätzten 5/16 Krautgarten, die zu St. Jo=
hanns
Kommenda dienstbaren 10 5/16 Joch Wie=
sen
pr. 412 fl. 30 kr., und 4 3/16 Joch Wie=
sen
pr 167 fl. 30 kr., und die zur Staatsgü=
teradministration
dienstbaren 11 1/16 Joch Wie=
sen
pr. 442 fl. 30 kr. hievon ausgenommen feyn,
öffentlich auszufeilen. Da nun zu solchem Ende
zum ersten Termin der 24. Juni, und zum
zweyten der 15. Juli d. J. dergestalt anberaumt
worden ist, daß, falls dieser Freyhof hiebey
nicht um die Schätzung an Mann gebracht wer=
den
sollte, bis nach Verlauf der Rudolph Gräf=
ferischen
Crideclaßification seiner Zeit noch eine=

dritte Feilbietung anzuordnen seyn werde; so
werden all jene, welche diesen auf 15427 fl. 48
2/4 kr., und rücksichtlich über Abschlag der ob=
gemeldten
dienstbaren Gründe auf 14385 fl. 18
1/2 kr. geschätzten Freyhof käuflich an sich zu
bringen gedenken, sich an den bestimmten Fri=
sten
früh um 9 Uhr vor diesem k. k. ni. öst.
Landrechte sich einzufinden haben; wo übrigens
ihnen die gerichtl. Schätzung in diesortiger Re=
gistratur
einzusehen bevorstehet.


Licit. Weine.

Von dem Verwalteramte der k. k. Studien=
fonds
Herrschat Großrußbach wird andurch be=
kannt
gemacht: daß nach eingeholter Bestätti=
gung
von der k. k. Staatsgüteradministration
die bey dieser Herrschaft vorräthige 565 Eimer
Wein 1793er Gewächs, wie diese auf den La=
ger
liegen, und was die Faß in den Herrschafts=
keller
nach der Beilvister halten, nebstbey zwey
grosse leere Weinfässer mit eisenen Banden, wo=
von
eines 122, und das andere 129 Eimer hal=
tet
, durch Versteigerung an die Meistbietende
verkaufet werde, worzu der 24. Juni vormit=
tag
um 10 Uhr zur Versteigerungs=Tagsatzung
festgesetzet ist. Es können die Kauflustige an
diesen Tag, und auch bevor solche Weine im
Keller zu Großrußbach kosten, und hernach dar=
um
lizitiren, wobey die Meistbietende ein ver=
hältnißmässige
Drangab zu leisten, und bey je=
der
Abfuhr den Betrag des Weines bar aus=
zuzahlen
haben werden.


Convoc. Wagnerscher Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und Re=
sidenzstadt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey der Viktor Wagner, Buchhändler sel.
mit Tod abgegangen, und daher, um mit der
diesfälligen Verlassenschafts=Abhandlung sicher
vorgehen zu können, auf Anlangen des Johann
und Peter Wagner, als Jntestaterben ihres
verstorbenen Bruders, Viktor Wagner, Buch=
händlers
sel. verwilliget worden, alle jene vorzu=
laden
, und anzuhören, welche an dieser Verlas=
senschaft
entweder jure crediti, oder auf was
immer für eine Art Ansprüche machen können.
Zu diesem Ende haben all jene, so hieran For=
derungen
zu machen gedenken, den 22. Juni d.
J. früh um 9 Uhr vor diesem Magistrate ent=
weder
selbst persönlich, oder durch einen hinläng=
lich
Bevollmächtigten sogewiß zu erscheinen, widri=
gens
diese Verlassenschaft von Amtswegen abge=
handelt
, und den Jntestaterben ohne weitern ein=
geantwortet
werden würde.

[25]

Nro. 46.


Licit. Effekten.

Den 11. Juni werden mit Bewilligung einer
hochlöbl. ni. öst. Regierung zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden und solgenden Tag
auf der Landstrasse ausser den P. Augustinern
Nr. 130 im ersten Stock verschiedene Fahrnisse,
als ein Rautenblack, sammt Ohrgehäng, golde=
ne
und tombackene Sackuhren so repetiren, 1 sil=
bener
Aussatz, deto Leuchter, Schallen, Tassen,
und mehreres Tafel=und anderes Silber, bor=
dirt
=tüch=und zeugene Mannskleider, deto We=
sten
und Beinkleider, eine Wildschur, Leibwäsch,
grosbetour=tafet=und batafene Frauenkleider,
Leib=und Taselwäsch, damastene Vorhänge und
Kovertdecken, Stöckel=und Pendiluhren, Spie=
gel
, Porzeluin, harte Tische, mehrere Soffe und
Sessel, harte Aufsatz=Schublad=Häng=Roll=
Gläser=und Eckkästen, Bettstätte, Bettgewand,
Zinn=Meßing=und Kupfergeschier den Meistbie=
tenden
hindangegeben werden.


Licit. Effekten.

Den 11. dies zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden werden mit hoher Regie=
rungsbewilligung
auf dem alten Fleischmarkt im
Großkatzischen Haus Nr. 732 über die Haupt=
stiege
links im 2ten Stock verschiedene Fahrnisse,
Brillanttosen, Ohrgehänge, derley Ringe, Haus=
und Tafelsilber, und mehrere Gallanterien, gold=
und silberne Uhren, Frauenkleider, Porzelain,
und Figuren, grosse und kleine Spiegel, Lu=
ster
, ein schönes grosses Zeit, damastene und
andere Kanapee und Sessel, hart und welche
Schreib=Aufsatz=Schublad=Toilet=und Gar=
derobkästen
, derley Tische, Babilonbettstätte,
sammt Beitgewand, Meßing=Zinn=Kupfer=
und Eisengeschirr, ein 4sitziger und ein 2sitziger
Wagen, dann Pferdgeschirr, und mehr andere
Geräthschaften licitando gegen alsogleich baare
Bezahlung hindangegeben.


Licit. Effekten.

Den 11. Juni zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden werden zu Maria Hietzing
Nr. 40 verschiedene Geräthschaften, als etwas
Silberlöffel, Zinn, Porzelain, Meßing, Mör=
ser
, Kupfer, Tischzeug, Tischtücher, Servieter,
ordinari Tischkästen, Mannskleider, Bilder,
ein Wagen auf ein Pferd, Pferdgeschirr, 134
Eimer leere Weinfaß, jedoch ohne Ganter, von
2 bis 38 eimeriger Gattung, eisene Reise von
5 bis 28 eimeriger Gattung, eine Weise, 2
2/4 ein 8tel Jnwathhaufen, licitando verkauft.


Licit. Haus.

Von der reichsfreyherrl. v. Haggenmüllerischen
Herrschaft Erdberg wird anmit kund gemacht:

es sey auf Anlangen des Joseph Deisch, durch
Hrn. Vokt. Ramhart, wider den Joseph Leit=
ner
, und Katharina dessen Ehewirthin, in die
Feilbietung des gegentheiligen, auf 370 fl. ge=
schätzten
Hauses zu Erdberg Nr. 223 gewilliget
worden. Da nun nach fruchtlos verstrichenen er=
sten
Termin, für den zweyten der 11. Juni,
und für den dritten der 11. Juli d. J. mit dem
Beysatze bestimmt sind, daß, wenn gedachtes
Haus weder bey dieser zweysen Licitation um den
Schätzungswerth, oder darüber an Mann ge=
bracht
würde, solches bey dem dritten Termin,
auch unter der Schätzung hindangegeben werden
würde. Als belieben die Kauflustigen an obbe=
stimmten
Tägen vormittag um 10 Uhr in der
Amtskanzley dieser Herrschaft in der Stadt am
Fischmarkt Nr. 467 zu erscheinen.


Licit. Braunisches Haus.

Von dem löbl. Stift zun Schotten in Wien
wird hiemit bekannt gemacht: es habe die Frau
Regina Edle v. Humelauer, wider Maximilian
Braun, und Anna dessen Ehewirthin, Hausin=
haber
Nr. 259 am obern Nenstift, die Feilbie=
tung
der gegentheiligen, auf 4200 fl. gerichtlich
geschätzten Behausung verwilligt erhalten. Da
nun hiezu für den dritten Termin der 12. Juni
d. J. solchergestalt bestimmt worden, daß ge=
dachte
Behausung bey diesem dritten Termin auch
unter der Schätzung hindangegeben werden wür=
de
; als haben die Kauflustige an obbestimmten
Termin früh um 10 Uhr vor diesem Gerichte
zu erscheinen.


Licit Effekten.

Den 17. Juni werden auf Verordnung der
docklöbl. k. k. ni. öst. Landrechten zu den ge=
wöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden in der
Stadt in der Himmelpfortgosse im Fürstenber=
gischen
Haus Nr. 978 im 2ten Stock verschie=
dene
Fahrnisse, als Spanioldosen von Jaspis
mit Gold gefaßt, deto Etui, spanisches Rohr
mit goldenen Knopf, gold=und silberne Mün=
zen
, gold=und silberne Sackuhren eine Reis=
uhr
, silberne Degen und Hirschfänger, deto
Reisservis, Tafel=und anderes Silber, gesilät=
tüch
=und zeugene Mannskleider, deto Westen
und Beinkleider, Leibwäsch, harte Tische, Sof=
fen
und Sessel, Trumo und andere Spiegel,
Luster, 1 Pendil=und Stockuhr, harte Aufsatz=
Gläser=und Schubladkästen, Porzelain, dama=
stene
und leinwandene Spaliere, Feuergewehr,
Bilder, Schaberacken, Satteldecken, und Galla=
pferdgeschirr
, ein 4sitziger Wagen, Bettstatt,
sammt Bettgewand, Kupfer=und Meßinggeschirr,
und mehr andere Fahrnisse licitando verkauft.

[26]

Licit. Sarrengennd.

Von dem Edlen v. Zornischen Grundbuch über
den Frevgrund Jägerzeil und Anvogthung wird
hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Hrn. Dr. Pausinger, als Philipp Scherri=
schen
Curator ad actum, in die öffentliche Feil=
bietung
bes in die Philipp Scherrische Verlas=
senschaftsmasse
gehörigen, auf dem Erdbergmals
liegenden Loos Nr. 18 zum dafigen Grundbuch
dienstbaren Uiberländgartengrund gewilliget wor=
den
. Da nun die auf den 3. April d. J. an=
beraumt
geweste Versteigerungstagsatzung frucht=
los
abgelofen, als wird hiemit neuerdings zur
Versteigerung des obgebachten Gartengrund der
15. Juni d. J. mit dem Beysatze, daß, wenn
gedachter Gartengrund nicht um den Schätzungs=
werth
an Mann gebracht wird, derselbe auch un=
ter
der Schätzung, jedoch salva ratificatione
der Philipp Scherrischen Pupilleninstanz, hindan=
gegeben
werden würde, festgesetzt. Es haben
demnach all jene, welche diesen Gartengrund zu
kaufen gedenken, an obbesagten Tag in der Grund=
buchskanzley
in der Wallnerstrasse Nr. 149 im
dritten Stock früh um 9 Uhr zu erscheinen.


Licit. Körnerzehend.

Den 16. Juni d. J. früh um 9 Uhr wird
der zum administrirten Dorotheerstifts=Vermögen
gehörige halbschwer und ringe Körnerzehend zu
Wulzendorf bey Asparn an der Donau auf ein
oder mehrere Jahre durch ordentliche Verstei=
gerung
an dem Meistbietenden gegen baare Be=
zahlung
in Bestand verlassen werden. Es haben
daher jene, welche sothane Zehend versteigerungs=
welse
in Bestand zu nehmen gedenken, an ob=
gedachtem
Tag und Stunde in dem Gasthaus
zu Asparn an der Donau zu erschenen, wo als=
dann
mit den Meistbietenden d⟨e⟩r diesfällige Kon=
trakt
abgeschlossen werden würde; indessen aber
die nähere Auskunft dieses Zehends halber täg=
lich
in der Grundbuchskanzley in dem Dorotheer=
hof
in der Stadt Nr. 1142 eingehollet werden
könne.


Licit. Activum.

Von dem Grundbuch der Ritterordenskommen=
da
St. Johann in Wien wird hiemit bekannt
gemacht: es habe Jgnaz Wirth, wider Johann
Schalk v. Dobisch, wegen schulbigen 400 fl. die
gerichtliche Fellbietung des ihm von Gegner da=
für
verpfändeten Rudolph Gräfferischen, auf
dessen zu Himberg legenden, zur ritterlichen
Kommenda St. Johann dienstbaren 10 Tag=
werk
Uiberländwiesen, satzweis vorgemerkten
Schuldscheins von 26. April 1793 pr. 500 fl.
bey dem hochlöbl. k. k. ni. öst. Landrechte de=

wirket. Golchemnach wird zur Fellbietung des
obbemeldten activi pr. 500. fl. über die bereits
fruchtlos verstrichene Termine der 18. Juni d.
J. mit dem Beysatze bestimmt, daß, wenn die=
ses
Activum bey diesem letzten Termin um 500
fl. nicht an den Mann gebracht werden könnte,
solches auch unter 500 fl. hindangelassen wer=
den
würde. Kauflustige haben daher an obbe=
meldten
Tag früh um 10 Uhr vor dem Grund=
buch
der ritterlichen Kommenda St. Johann in
der Kärntnerstrasse Nr. 1009 im zweyten Stock
zu erscheinen.


Licit. Fridmannische Ha⟨u⟩s.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht=
es
sey auf Anlangen der Walburga Rolleneck,
wider die Katharina Fridmann, und respektive
den Christoph Fridmannischen Massevertretter,
Hrn. Dr. Grillparzer, verwilliget worden, das
gegentheilige zu Margarethen Nr.139 liegende,
und gerichtl. auf 5150 fl. geschätzte Haus öffent=
lich
zu verkaufen, und den Meistbietenden hin=
danzugeben
. Da nun hiezu über den ersten am
18. May d. J. fruchtlos verstrichenen Termin,
für den zweyten der 17. Juni, und für den
dritten der 20. Juli d. J. bestimmt worden sind;
als haben all jene, welche gedachtes Haus zu
erkaufen willens sind, an obbestimmten Tägen
früh um 10 Uhr vor diesem Magistrate zu er=
scheinen
.


Licit. Hofmannisches Haus.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Anton Weiß, burgl.
Bäckenmeisters, wider den Jakob Hofmann und
seine Ehewirthin, in die Feilbietung des gegen=
thelligen
in der lange neuen Gasse auf der
Wieden befindlichen auf 1550 fl. geschätzten Hau=
ses
Nr. 449 gewillig⟨e⟩t worden. Da nun hiezu
für den dritten Termin der 19 Juni d. J mit
dem Bessatze bestimmt worden ist, daß, weil
sothanes Haus bey dem ersten und zweyten Ter=
min
um den Schätzungswerth oder darüber an
Mann gebracht werden konnte, solches bey dem
dritten auch unter der Schätzung hindangegeben
werden würde; so haben die Kauflustigen, so
wie auch die Satzgläubiger, denen lediglich mit=
zallzitiren
bevorstehet, an den obbestimmten Ter=
min
früh um 9 Uhr vor dem Magistrat zu er=
scheinen
.


Licit. Weinzehend.

Von der k. k. Staatsherrschaft Wiener: Neu=
stadt
wird hiemit bekannt gemacht: daß selbe ih=
re
eigenthümliche Weinzebende in der Paktur

[27]

Fischen, Ober=und Unterhöflein am Kirchbichl,
Froschdorf, und Katzelsdorf, Saubersdorf, und
Weikersdorf, Wirflach, Neunkirchen und Lanzen=
kirchen
, mit Vorbehalt der Ratifikation, auf 3
nacheinander folgende Jahre dem Meistbietenden
in Bestand verlasse. Diejenige, welche ein oder
den andern der vorbenannten Weinzehende in
Bestand zu nehmen Willens sind, haben den 24.
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr in der Kanz=
ley
der k. k. Staatsherrschaft zu Wiener=Neu=
stadt
zu erscheinen.


Licit. Pemeris Haus und Färbergewerb.

Von dem Ortsgerichte der k. k. Staatsherr=
schaft
Gaming wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey bey dem Umstande, daß bey der zur öffent=
lichen
Versteigerung der Mathias Pemerlischen
Verlassenschafts=Behausung im Markte Gaming,
und des hierauf radicirten Färbergewerbs ande=
raumt
gewesten Tagsatzung kein Kauflustiger er=
schienen
, eine neuerliche Licitations=Kundmachung
hierüber veranlasset, und zu wiederholter Vor=
nehmung
der öffentlichen Versteigerung dieser
burgl. sammt dem Gewerbe und den dazuge=
hörigen
Hausgründen auf 2300 fl. geschätzten
Behausung Nr. 36 der 22. Juni d. J. bestim=
met
worden. Diejenigen, welche diese Behau=
sung
sammt den oberwenten Appertinenzen, nicht
minder die vorhandenen Mobilien und Fahr=
nissen
gegen gleich baare Bezahlung käuflich an
sich zu bringen gedenken, haben demnach an be=
sagten
Tage vormittag um 9 Uhr in der Kanz=
ley
der k. k. Staatsherrschaft zu Gaming zu
erscheinen.


Licit. Grundherrlichkeiten.

Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien werden in Folge aller=
höchster
Anordnung die Grundherrlichkeiten über
folgende Unterthanen und Grunddolden, für wel=
che
bey den fürgewesten Versteigerungen entwe=
der
gar kein, zu geringe Anbotde gemacht wor=
den
, wiederholt öffentlich feilgebothen, und dem
Meistbietenden käuflich überlasse, als: 1) über
die 4 unterthänigen Häuser und 74 Uiberländ=
gründe
zu Spanberg um den 5 percentigen An=
schlagswerth
pr. 495 fl. 2) über ein unterthäni=
ges
Haus und 50 Uiberländ Gründe zu Roggen=
dorf
um 810 fl. 55 kr. endlich 3) über ein un=
terthäniges
Haus zu Mukendorf pr. 156 fl. 50 kr.
Diese Grundherrlichkeiten werden, mit Vorbe=
halt
der höchsten Ratifikation, noch dem Mittel
einer 10jährigen Erträgniß, nämlich von 1. =
ner
1782 bis Ende Dezemb. 1791 wovon die
veränderlichen und unveränderlichen Einkünfte und
Ausgaben zu 5 pr Cemo angeschlagen sind, dem

Meistbietenden unter folgenden Bedingnissen hin=
dangelassen
werden: a) wird zu diesem Kauf
jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Stand,
die Judenschaft allein ausgenommen, zugelassen;
b) ist an dem ausfallenden Kaufschilling gleich
nach der erfolgt allerhöchsten Ratifikazion, wenn
der Käufer außer diesen erkaufenden Gut, noch
eine andere Sicherheit zu leisten in Stande ist,
nur ein Drittel, ohne weiterer Sicherheit aber
die Halbscheid, und der Uiberrest allenfalls nur
in 4jährigen Terminen gegen dessen gehörige Si=
cherstellung
und 4 percentiger Verzinsung abzu=
führen
. Wer nun eine oder die andere dieser
Grundherrlichkeiten käuflich an sich zu bringen
gedenket, beliebe den 24. Juni d. J. in dem
Grundbuch des Burgerspitals in Wien vormittag
um 9 Uhr zu erscheinen, wo auch vorläufig die
dießfälligen Anschläge und weitere Licitationsbe=
dingnisse
eingeseden, und die weitere Auskunft
eingehollet werden kann.


Licit. Grundherrlichkeit.

Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien wird zufolge höchster
Entschliessung die dem Burgerspital in Wien
zugehörige Grundherrlichkeit über 10 unterthä=
nige
Häuser, und 19 Uiberländgründe zu Wolf=
paßing
an der Hochleithen im V. U. M. B.
um den 5 procentigen Anschlagswerth pr. 819
fl. neuerlich fellgeboten, und den Meistbietenden
käuflich überlassen werden. Vorläufig aber die=
net
zur Nachricht, daß 1) zu diesem Kaufe je=
dermann
, ohne Rücksicht auf Religion und Stand,
die Jndenschaft allein ausgenommen, zugelassen
werden; 2) an dem Kaufschilling gleich nach
erfolgt höchster Ratifikation, welche sich hiemit
ausdrücklich vorbehalten wird, wenn der Käufer
ausser dieser erkaufenden Grundherrlichkeit, noch
eine andere Sicherheit zu leisten im Stande ist,
nur ein Drittel, ohne weiterer Sicherheit aber
die Hälfte, und der Uiberrest allenfalls nur in
4jährigen Terminen, gegen dessen gehörige Gi=
cherstellung
, und 4 procentiger Verzinsung ab=
geführet
werden müsse. Wer nun diese Grund=
herrlichkeit
käuflich an sich zu bringen gedenket,
beliebe den 24. Juni d. J. in dem Grundbuch
des Burgerspitals in Wien vormittag um 9 Uhr
zu erscheinen, wo auch vorläufig der diesfällige
Anschlag, und die weiteren Licitationsbedingnis=
sen
eingesehen werden können.


Licit. Haus und Fleischhackergewerb.

Von dem Magistrat der l. f. Stadt Laa wird
hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Mathias Fröhlich, burgl. Fleischhackers zu
Laa, und Elisabeth dessen Ehegattin derselben

[28]

eigenthümlich burgl. Behausung Nr. 140 zu Laa,
wozu 15 Joch Aecker, 2 Wiesen, 4 Holz, 1
Rohr, 1 Krautgaren, und 1 Wiesfleck gehö=
rig
, mit der diesjährig siehenden schweren Kör=
nerfechsung
auf 8 Joch, und geringen deto auf
2 Joch, dann dem auf diesem Haus radicirten
Fleischhackergewerb unter öffentlicher Versteige=
rung
zu verkaufen, und hiezu der 24. Juni d.
J. bestimmt worden; an welchem Tag die Lust=
trager
vormittag um 9 Uhr auf dem Rathhau=
se
zu Laa zu erscheinen haben.


Licit. Zokysches Haus und Gärten.

Von dem Kloster Michaelbayrischen Grund=
buchsamte
in Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey zufolge eines von den hochlöbl. k. k. ni.
öst. Landrechten unter heutigem Dato anher er=
lassenen
Auftrags, auf Ansuchen der Frau Aloy=
sta
Kogel, wider die Frau Johanna von Zo=
ko
, wegen schuldigen 1500 fl. in die neuerliche
Feilbietung der gegentheiligen, zu Währing Nr.
73 liegenden, zu diesem Grundbuch dienstbaren,
auf 870 fl. gerichtlich geschätzten Behausung,
sammt dazugehörigen zweyen kleinen Gärten ge=
williget
, und hiezu 3 Termine, nämlich für den
ersten der 27. Juni, für den zweyten der 27.
Juli, und für den dritten der 26. August d. J.
vormittag um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmt,
daß, wenn sothane Behausung, und Garten=
gründe
weder bey der ersten, noch zweyten Feil=
bietung
um die Schätzung, oder darüber an Mann
gebracht werden sollte, selbe bey der dritten auch
unter der Schätzung gegen alsogleich baare Be=
zahlung
verkauft werden würde. Die Kauflusti=
gen
sowohl, als auch de diesfälligen Satzgläu=
biger
haben daher an obbesitmmten Tägen vor=
mittag
um 9 Uhr für das Kloster Michaelbay=
rische
Grundbuchsamt in der Stadt Nr. 1142
im Dorotheerhof im 2ten Stock zu erscheinen.


Licit. Lepperisches Haus.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Hrn. Philipp Lebam,
d. R. Dr. a. H. u. G. Adv., als Joh. Ge=
org
und Eleonora Lepperischen Massevertreiters,
wiederholt verwilliget worden, das auf der Wie=
den
liegend und gerichtl. auf 10300 fl. geschätz=
te
Joh. Georg und Elisabeth Lepperische Kon=
kursmasse
Haus Nr. 220 öffentlich auszufeilen, und
den Meistbietenden hindanzugeben. Da nun hiezu
der 30. Juni d. J. mit dem Beysatze bestimmet
worden ist, daß, wenn dieses Haus um den
Schätzungswerth oder höher nicht an den Mann
gebracht werben sollte, dasselbe nach geschöpften
Klassistkationsurtheil denen Satzgläubigern addi=

ziret werden würde; als haben alle jene, wel=
che
gedachtes Haus zu kaufen willens sind, am
obbestimmten Tage früh am 10 Uhr, wobey den
Satzgläubigern mitzulicitiren bevorstehet, vor die=
sem
Magistraten zu erscheinen.


Licit. Kanarisches Haus.

Von der Amtskanzley der P. Augustinern zu
Wien auf der Landstrasse wird anmit bekannt
gemacht: es sey über die wider den Unterthan
Mathias Kanar, und Anna Maria dessen Ehe=
wirthin
zu Kimmerleinstorf sich veroffenbarte
Schulden, und deßwegen verhängte Konkurs,
in die Feilbietung der in dem Dorfe Kimmer=
leinstorf
liegenden Ganzlehenbehausung Nr. 17,
sammt dazugehörigen 26 2∫4 Joch Haus=dann
3 Joch freyen Uiberländäckern, sammt der zum
Theil darauf stehenden Winter=und Sommer=
frucht
gewilliget, und dazu der 30. des Monats
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr bestimmt wor=
den
. Es haben daßer die Kauflustige an obbe=
stimmten
Tag um 9 Uhr in der obbesagten
Mathias Kanarischen Behausung zu Kimmer=
leinstorf
Nr. 17 zu erscheinen, inzwischen aber
kann die diesfällige Schätzung bey dem Grund=
richter
allda eingesehen werden.


Licit. Rablisches Haus ꝛc.

Von der gräfl. Philipp Hoyosischen Herrschaft
Stixenstein wird hiermit bekannt gemacht: Es sey
auf Anlangen der Fräule Renata Gräfin v. Per=
gen
, wider Franz Rabl, und Josepha dessen Gat=
tin
, wegen schuldigen 1000 fl. sammt Jnteresse
und Gerichtskosten in die Feilbietung des den be=
klagten
Eheleuten gehörigen, im Markt Neun=
kirchen
am Steinfeld liegenden, und sammt der
darauf radicirten gemischten Waarenhandlung auf
1500 fl. gerichtl. geschätzten Hauses Nr. 12, be=
stehend
zu ebener Erde in 2 Zimmern, Hand=
lungsgewölb
, einer gewölbten Einfahrt, einen
Keller auf 200 Eimer, 1 Holzbehältniß auf 20
Klafter Scheiter, 1 Küche, und 1 Stall auf 2
Stück Vieh, nebst dazu gehörigen zur Hälfte
mit einer guten Mauer umfangenen, und mit
verschiedenen Obstbäumen bewachsenen Obst=und
Küchengarten von 225 Klaft. gewilliget wor=
den
. Da nun hierzu drey Termine, und zwar
für den ersten der 30. Juni, für den zw⟨e⟩yten
der 30. Juli, und für den dritten der 31. Au=
gust
mit dem Beysatze bestimmt worden, daß,
wenn dieses Haus weder bey dem ersten, noch
zweyten Termin um die Schätzung oder darüber
an Mann gebracht werden könnte, es bey dem
dritten auch unter der Schätzung verkauft werden
würde; so haben diejenige, welche dieses Haus
sammt Zugehörung gegen gleich baare Bezah=

[29]

lung an sich zu dringen gedenken, an den ob=
destimmten
Tagen jedesmal früh um 9 Uhr in
der gedachten Rahlischen Behausung zu Neun=
kirchen
am Steinfelde zu erscheinen.


Licit Weine.

Von dem Magistrate des l. f. Markes Lan=
genlois
wird hiemit bekannt gemacht: Es habe
der Michael Eiseagraber, hiesiger Burger, das
Ansuchen gemacht, womit zu Veräusserung sei=
ner
in dem Hause Nr. 349 befindlichen 1100
Eimer 1794er Wein, und 200 Eimer 1792er
Gewächses, wie der derselbe ohne Faß befind=
lich
, eine Licitationstagsatzung auf den 2. Juli
d. J. angeordnet werden möchte. Daher wer=
den
die Kauflustigen am obbemeldten Tage zu
den gewöhnlichen vor=und nachmittagsstunden
im Hause Nr. 349 zu erscheinen hiemit vorgeladen.


Licit. Effekten.

Den 2. Juli d. J. verkauft versteigerungs=
weis
Franz Ockermüller, Gasiwirth beym weis=
sen
Rössel zu Sallodorf in V. O. W. W.
an| der Linzerstrasse gegen baare Bezahlung sei=
Effekten, als Silber, Zinn, Kupfer, Leinwäsch,
Better, Weibskleider, dann alle übrige Haus=
und Kellereinrichtung, wie auch Pferde und =
gen
.


Licit. Realitäten.

Von der freyherrl. v. Penklerischen Herrschaft
Burg Mödling Veste Liechtenstein wird anmit
kund gemacht: daß auf Ersuchen eins löbl..k k.
Jud. Del. Milit. Mixt. der den Freyhen. Gul=
do
v. Rochepine, k. k. pensionierten Major, und
dessen Gemahlin Maria Anna, wegen den G⟨e⟩org
v. Neldisser in Wien schuldigen 3000 fl. ange=
hörige
, auf 7792 fl. geri⟨cht⟩ geschätzte, und
zu licitiren verwilligte anher dienstbare Sauer=
hof
sowohl Nr. 47 zu Brunn, sammt dazu=
gehörigen
32 Pf. Haussätzweingärten, 2 Joch
Aecker, und 1 Tagwerk Wiesen, dann der da=
bey
verbundene Kemeter oder Kagerhof, sammt
dazugehörigen 57 Pf. Haussätzweingärten, 22
Pf. Tagwerk Wiesen, als auch das zur k. k.
Administration dienstbare an ersterwähntes stos=
sende
Haus, sammt dabey befindlichen 8 Pf.
Haussätz, dann nachsolgender in verschiedenen
Rieden liegenden Uiberländgrundstücke, als 30
1∫2 Joch Aecker, 2 1∫2 Tagwerk Wiesen, und
6 Pf. Weingärten, durch den Weg der öffent=
lichen
Versteigerung den Meistbietenden werden
käuflich hindangegeben werden, und hiezu nach=
folgende
3 Licitationstermine, als der erste den
4. Juli, der zweyte den 4. August, und endlich
der dritte den 4. September d. J. früh um 9

Uhr in gedachten Häusern mit dem Beysatze zu
erscheinen bestimmt, daß, falls gedachte Häuser
und Realitäten weder bey dem ersten und zwetz=
ten
Termin um den Schätzungswerth, oder dar=
über
sollten an Mann gebracht werden können,
bey dem dritten auch unter demselben würden
hinbangegeben werden, die allenfällige Kauflu=
stige
daher an obbesagten Tag und Stund in
gedachten Häusern sich einzufinden haben.


Licit. Kernische Haushälfte.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Aulangen des Joseph Pitschmann,
von dem in der Ziegelofengaste auf der Wieden
liegenden Ker⟨n⟩ischen Hause Nr. 359 neuerlich
in die Feilbietung der der M. Anna Kernin,
gebobrnen Schnablin, gehörigen auf 1430 fl.
geschätzten Haushälfte gewilliget, und hiezu der
7. Juli d. J. mit dem Beysatz bestimmet wor=
den
, daß, wenn gedachte Hälfte bey dieser Li=
citation
nicht um die Schätzung oder darüber an
Mann gebracht werden könnte, selbe auch unter
der Schätzung hindangegeben werden würde. Die
Käufer haben demnach an bestimmten Tag früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrate zu erscheinen.


Licit. Krayslisches Haus.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über Anlangen Hrn. Dr. Schlager, als
Jakob Krayslischen Kinderkurators, und Su=
sanna
Krayslin, als diesfälliger Testaterdin,
in die öffentliche Feilbietung des in der Leopold=
stabt
Nr. 404 liegenden, unter dem Namen ei=
nes
Stabels bekannten, auf 3150 fl. geschätzten
Krayslischen Verlassenschaftshauses gewilliget wor=
den
. Es haben daher die Kauflustigen, welche
obgebachtes Haus an sich zu bringen gedenken,
den 10. Juli 1795 früh um 10 Uhr vor diesem
Magistrate zu erscheinen.


Convoc. Mayerhoferischer Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und Re=
sidenzstadt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Hrn. Dr. Ramhart,
als Lorenz Mayerhoferischen Verlassenschaftsku=
rator
, um mit der Verlassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können, für nöthig befun=
den
worden, all jene einzuberufen, welche an ge=
dachte
Verlassenschaft aus was immer für einem
Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu ma=
chen
gedenken. Dieselben haben demnach den 15.
Juni 1795 früh um 9 Uhr vor diesem Magi=
strate
entweder persönlich, oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre allenfäl=

[30]

lige Ansprüche und Forderungen ⟨⟩ ⟨⟩chesbeständig zu
erweisen, widrigens nach Verlauf dieser Frist die
Verlassenschaft abgehandele, und den sich legiti=
mitenden
Erben eingeantwortet werden würde.


Convoc. Saxischen Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen des Hrn. Doktor Stamhart,
als Jakob Saxischen Kl⟨⟩, gewilliget
worden, all jene vorzuladen, welche an die Ver=
lassenschaft
des Jakob Sax, bürgerl. Schuhma=
chers
, Ansprüche und Forderungen zu machen
gedenken. Dieselben haben demnach den 15.
Juni d. J. früh um 9 Uhr vor diesem Ma=
gistrate
persönlich, oder durch hinlänglich Be=
vollmächtigte
zu erscheinen, und ihre Ansprüche
und Forderungen rechtsbeständig zu erweisen,
als im widrigen nach Verlauf dieser Frist die
Abhandlung ohne weitern gepflogen, und die
Verlassenschaft den Erben eingeantwortet werden
wurde.


Convoc. Ferrers Gläubiger.

Von dem k. k. banatischen Jud. Deleg. Milit.
wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über das
den 5. May d. J. erfolgte Absterben des zu
Arrad angestellt gewesenen Hrn. Platzmajor,
Graf v. Ferrer, zur Ausfindigmachung des vor=
danbenen
æris alieni eine peremtorie causu=
lirte
Tagsatzung auf den 30. Juni 1795 früh
um 9 Uhr in der zu Temeswar befindlichen Kanz=
ley
dieses k. k. Jud. Deleg. Milit. zur ersten,
zweyten und allendlichen Frist bestimmet worden.
Es werden daher all und jene, so an der mehr=
gedachten
Verlassenschaft sub quocunque titulo
einige Ansprüche und Forderungen haben, oder
zu machen bedenken: an obbesagten Tag, Stund
und Ort entweder selbst, ober durch hinlänglich
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, ihre
dabende Ansprüche und Forderungen anzumel=
den
, sohin selbe mit Beybringung der behörigen
Documenten rechtens zu liquidiren haben, als
im widrigen die Abhandlung der cröfterter Ver=
lassenschaft
mit den anwesenden Jnteressenten vor=
genommen
, nach vorhandenen Umständen und
Befund der Sache entweder den Gläubigern ad=
dicirt
, oder den Erben cum onere & comodo
eingeantwortet im ersten Falle auch den Aus=
bleibenden
das ewige Stillischweigen auferleget
werden wird.


Convoc. Baumannscher Gläubiger.

Von dem Magistrate des Markts Mistelbach
wird hiermit bekannt gemacht: Es sey der
Georg Baumann, gewest burgl. Welßgärber=
meister
allhier, mit Tod abgegangen, um nun mit

der Abhandlung der Verlassenschaft sicher vorge=
hen
zu können, hat man für nöthig befunden,
diejenigen, welche an der dießfälligen Verlassen=
schaft
aus was immer für einem Grunde An=
sprüche
zu machen gedenken, vorzuladen. Diesem=
nach
werden all jene, welche an die gedachte Ver=
lassenschaft
einige Forderung zu stellen vermeinen,
den 2. Juli 1795 entweder persönlich, oder durch
einen hinlänglich Bevollmächtigten sogewiß vor die=
sem
Magistrate zu erscheinen, wie im widrigen die=
se
Verlassenschaft abgehandelt, und den sich hier=
zu
legitimirenden Erben ohne weiters eingeantwor=
tet
werden würde.


Convoc Leonhardinscher Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=unb Re=
sidenzstadt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey üder das unterm 25. März d J. erfolgte
Absterden der Theresia Leonhardin, um mit der
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu kön=
nen
, auf Anlangen des Hrn. Kurators Dr. Le=
bas
, für nöthig befunden worden, all jene vor=
zuladen
und anzuhören, die an sothaner Ver=
lassenschaft
entweder aus dem Erbrecht, oder als
Gläubiger einige Forderungen zu haben sich be=
rechtiget
finden. Daber haben jene, so rechtli=
che
Ansprüche zu haden glauben, den 2. Juli
d. J. früh um 9 Uhr entweder selbst persönlich.
oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten al=
sogewiß
vor dem Magistrate zu erscheinen, ihre
Rechte anzumelden, und gehörig darzuthun, wi=
drigens
diese Verlassenschaft ohne weitern abge=
handelt
, und den sich legitimirenden Erben ein=
geantwortet
werden würde.


Convoc. Heckescher Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und Re=
sidenzstadt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben der Theresia Hecke, bür=
gerl
. Schneidemeisters Ehewirthin, ein mit dieser
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu kön=
nen
, in die Ausfertigung der diesfalls erforderli=
chen
Einberusungsedikte gewilliget worden. Da
nun hierzu der 3. Juli 1795 bestimmt worden;
als haben diejenigen, welche an besagter Ver=
lassenschaft
entweder jure crediti, oder aus dem
Erbrechte, oder aus was immer für einem Grunde
rechtliche Ansprüche zu machen vermeinen, an ob=
bestimmten
Tag Vormittag um 10 Uhr vor die=
sem
Magistrate sogewiß zu erscheinen, widrigens
diese Verlassenschaft ex officio abgehandelt, und
den sich hierzu Legitimirenden ohne weiters einge=
antwortet
werden würde.


Convoc. Grabmairs Erben u. Gläubiger.

Von der Kanonikatstiftsherrschaft Herzogenburg
in Ni. Oest. V. O. W. W. werden hiermit alle

[31]

sene vorgeladen, welche an des verstorbenen Jo=
seph
Grabinates von Kaisrathsdorf, in der Pfar=
rey
Margarethen an der Sierning, gewesenen Sol=
datens
unter dem löbl. k. k. Pellegrinischen Jnfan=
terieregimente
Hinterlassenes, und bey der Wal=
senkasse
allhier aufvewahrtes Erbschaftsvermögen
laut Berechnung bis Ende Juni l. J. in Ka=
pital
und Jnteresse zu 513 fl. 22 kr., wegen
Schulden und Erbschaft, oder sonst aus anderm
wie immer gearteten Rechtititel einige Forde=
rungen
und Ansprüche zu stellen vermeinen. Die=
selben
haben demnach am 3. Juli l. J. früh um
9 Uhr auf der Stifts⟨kanzley⟩ zu Herzogenburg
entweder persönlich, oder durch hinlänglich Be=
vollmächtigte
zu erscheinen, dann ihre Ansprüche
und Forderungen geltend zu machen, sogewiß,
als sonst über dieses Vermögen ohne weiters ab=
gehandelt
, und dasselbe den sich bereits darum
angemeldeten Anserwandten hierorts eingeant=
wortet
, und erfolgen zu lassen bewilligt werden
würde.


Convoc. Riegerischer Gläubiger.

Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird hie=
mit
bekannt gemacht: es sey die von dem ver=
storbenen
k. k. ni. öst. Landrechtssekretar, Jos.
Edlen v. Rieger, rückgelassene Witwe, Maria
Anna Edle v. Rieger, den 11. April d. J. gleich=
falls
gestorben, und bey Gelegenheit der bies=
falls
zu pflegenden Verlassenschaftsabhandlung,
auf Anlangen der Jntestaterben befunden wor=
den
, all jene vorzuladen, die an diese Verlas=
senschaft
entweder aus dem Erbrechte, oder was
immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche und
Forderungen zu stellen vermeinen. Daher alle
derley Partheyen den 4. Juli d. J. früh um 9
Uhr vor dem k. k. ni öst. Landrecht zu erschel
nen, und ihre Ansprüche und Forderungen soge=
wiß
auszuführen haben werden, wie im widri=
gen
mit Pflegung der Abhandlung und Einant=
wortung
der Verlaßenschaft ohne weiters vor=
gegangen
werden würde.


Convoc. Hauserscher Gläubiger.

Von dem Magistrar der k. k. Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Sebastian Hauser, ge=
westen
Schiffknechts, um mit desselben Verlassen=
schaft
sicher vorgehen zu können, für nöthig befan=
din
worden, die erforderliche Einberufungsedikte
auszufertigen. Daber haben all jene, welche an
sothane Verlassenschaft entweder als Erben, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem Grun=
de
, rechtliche Ansprüche zu haben glauben, den 6.
Juli d. J. früh um 9 Uhr sogewiß vor dem Ma=
gistrat
zu erscheinen, widrigens diese Verlassenschaft

ex officio abgehandelt, und den sich hierzu legi=
timirenden
Erben ohne weiters eingeantwortet wer=
den
würde.


Convoc. Schwarzscher Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und Re=
sidenz
stadt Wien wird hiermit bekannt gemacht.
Es sey nach Absterben des Simon Schwarz, ei=
nes
gewesenen bürgl. Perückenmachers, um mit
Der Verlassenschafts=Abhandlung sicher vorgehen
zu können, für nöthig befunden worden, alle je=
ne
vorzuladen, welche an gedachte Verlassenschaft
Erbsansprüche und Forderungen zu machen geden=
ken
. Dieselben haben bemnach den 9. Juli d. J.
früh um 9 Uhr entweder persönlich, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte vor diesem Magi=
strate
zu erscheinen, und ihre Ansprüche und For=
rungen
rechtsbeständig zu erweisen, widrigens nach
Verlauf dieser Frist die Abhandlung ohne wei=
tern
gepflogen, und die Verlassenschaft den sich
hierzu legitimirenden Erben eingeantwortet wer=
den
würde.


Conroc. Wagners Gläubiger.

Von dem Ortsgericht der Herrschaft Pöchlars
in V. O. W. W. wire hiemit bekannt gemacht=
es
sey der Johann Michael Wagner, hiesig be=
hauster
Unterthan und Schiffmeister zu Kr⟨en⟩=
n⟨u⟩ßbaum
, mit Todt abgegangen, und um mit
der Abhandlung sicher vorgehen zu können, für
nöthig befunden worden, all jene vorzuladen.
und anzuhören, welche aus dem Vermögen des
Verstorbenen etwas zu fordern haben. Es wer=
den
daher all diejenigen, welche an die Verlas=
senschaft
des Johann Michael Wagner einige
Forderungen aus was immer für einem Rechts=
grund
zu stellen vermeinen, dieselbe bis 14. Juli
b. J. entweder persönlich, oder durch einen hin=
länglich
Bevollmächtigten vor diesem herrschaftl.
Ortsgericht alsogewiß anzumelden, und gehörig
darzuthun baden, wie im widrigen ohne wettern
die Abhandlung gepflogen, und was Rechtens
ist, erkennet werden würde.


Convoc. Pillerscher Gläubiger.

Von dem k. k. im Erzterzogthum Oesterreich
unter und ob der Ens, dann in den Vorlanden
aufgestellten Jud. Del. M. M. wird diermit all
jenen, so an des im Monat December 1794 zu
Linz testato verstorbenen Jakob Piller, gewesten
Kutscher bey dem Linzer Verpflegsoberverwalter,
rückgelassenen Verlassenschaft einige Sprüche und
Forderungen zu haben vermeinen, bekannt ge=
macht
: Es sey auf Anlangen des zur Richtigstel=
lung
sothaner Verlassenschaft gerichtlich aufgestell=
ten
Curators, Doktor Aloys Edlen v. Ba⟨k⟩, um

[32]

mit dieser Verlassenschaft sicher vorgehen zu kön=
nen
, in die Ausfertigung der erforderlichen Ein=
berufungsedikte
gewilliget worden. Daher wer=
den
all=und jede, so an der erwähnten Ver=
lassenschaft
entweder aus dem Erbrechte, als Gläu=
biger
, oder aus was immer für einem Rechts=
grunde
einige Sprüche und Forderungen zu ha=
ben
vermeinen, den 28. Juli 1795 früh um
9 Uhr in der im Hofkriegsraths Gebäude am
Hof im dritten Stock befindlichen Kanzley die=
ses
k. k. Jud. Del. mil. mix. entweder selbst
persönlich, oder durch genugsam Bevollmächtigte
sogewiß zu erscheinen, ihre habende Sprüche und
Forderungen anzumelden, sohin selbe mit Beybrin=
gung
der gehörigen Dokumente rechtens zu liqui=
diren
haben, als im widrigen die Abhandlung der
mehrgedachten Verlassenschaft mit den anwesenden
Jnteressenten vorgenommen werden würde. Wien
den 8. May 1795.


Convoc. Gawalowskischer Erben und
Gläubiger.

Von dem k. k. Chevauxlegersregiments Gerichte
Herzog Modena, im Kantonirungsquartiere zu
Opole, Lubliner Palatinats, in Kronpohlen den
15. May 1795, wird anmit bekannt gemacht:
Es sey am 4. d. M. der von Leitomischel in
Böhmen gebürtige Hr. Regimentskaplan, Adal=
bert
Gawalowski zu Luwardow dies Landes ab
intestato verstorben. Da nun dessen allenfällig
nächsten Jntestaterben dem Regimente unbekannt
sind; so werden hiermit sowohl solche, als auch,
um mit der Abhandlung desselben hinterbliebenen
Verlasses sicher vorgehen zu können, all diejeni=
gen
, welche sonstige Ansprüche auf diesen Ver=
laß
zu haben vermeinen, vorgeladen, sich bis
15. August bey diesem Regiments Gerichte al=
sogewiß
anzumelden, und ihre allseitigen Ansprü=
che
zu liquidiren, widrigens nach Verlauf die=
ses
Termines ohne weiters abgehandelt, und mit
dem Verlasse, was rechtens vorgeschrieben ist,
vorgekehret werden wird.


Convoc. v. Uhderscher Gläubiger.

Von dem k. k. im Erzherzogthume Oesterreich
ob und unter der Ens, dann in den Vorlanden
aufgestellten Jud. Del. Mil. M. wird hiermit
all und jeden, so an weil. der am 9. April 1794
verstorbenen pensionirten k. k. Oberstwachtmeisters
Wittwe, Frau Friederika Freyin v. Uhder, rück=
gebliebenen
Verlassenschaft einige Sprüche und
Forderungen zu haben vermeinen, zu wissen ge=
macht
: Es sey auf Anlangen des zu Richtigstel=
lung
sothaner Verlassenschaft gerichtlich aufgestell=
ten
Curators, Dr. Aloys Edlen v. Bach, um
mit dieser Verlassenschaft sicher vorgehen zu kön=

nen, in die Ausfertigung der erforderlichen Ein=
berufungsedikte
gewilliget worden. Daher wer=
den
all jene, welche an erwähnter Verlassen=
schaft
entweder aus dem Erbrechte, als Gläu=
biger
, oder aus was immer für einem Rechts=
grunde
Sprüche und Forderungen zu haben ver=
meinen
, den 12. August d. J. früh um 9 Uhr in
der im Hofkriegörathsgebäude am Hof im dritten
Stock befindlichen Kanzley dieses k. k. Jud. Del.
Mil. Mixt. entweder selbst persönitch, oder durch
genugsam Bevollmächtigte alsogewiß zu erschei=
nen
, ihre habende Sprüche und Forderungen an=
zumelden
; sohin selbe mit Veybringung der ge=
hörigen
Dokumente rechtens zu liquidiren haben,
als im widrigen die Abhandlung der mehrerwähn=
ten
Verlassenschaft mit den anwesenden Jnteressen=
ten
vorgenommen, und nach vorhandenen Umstän=
den
und Befund der Sache entweder den Gläubi=
gern
zugesprochen, oder deren Erben mit Last und
Vortheil eingeantwortet werden würde. Wien den
12. May 1795.

Convoc, nachbenannter Militair Verpflegs=
bäcken
.

Von dem in den Königreichen Gallizten und
Lodomerien aufgestellten k. k. Jud. del. mil.
mix. wird anmit erinnert: Es seyen in den hier=
ländigen
Spitälern nachbenannte Militair Ver=
pflegsbäcken
ohne Testament, und bekannten Lei=
beserben
mit Hinterlassung nachstehender Ver=
lassenschaftsbeträge
, als Johann Schlamberger,
von Ollmütz aus Mähren pr. 5 fl. 14 kr., Adam
Müller, von der Kammeralberrschaft Smirzitz.
Königgratzer Kreises in Böhmen pr. 14 fl. 33
4/8 kr., Michael Aleff, von Bonn aus dem Chur=
köllnischen
pr. 6 fl. 24 kr., Samuel Schaden,
von Rottenburg aus Chur=Sachsen pr. 8 fl. 58 kr.,
Ernst Postpischel, von Wischau aus Mähren,
Ollmützer Kreises pr. 3 fl. 59 kr., Peter Nies=
lein
, von Lutzendorf aus dem Bambergischen in
Franken pr. 3 fl. 11 kr., Georg Schuppe, von
Oduch aus dem Würtenbergischen pr. 5 fl.,
Jgnaz Joachim, von Prag aus Böhmen pr.
6 fl. 32 kr., Anton Feßil, von Leskowitz näm=
licher
Herrschaft, aus Preußisch Schlesien pr.
21 fl. 2 1/8 kr., Mathias Zeidler, von Wien
aus Ni. Oest. pr. 11 fl. 58 2/8 kr., Johann
Gritzmacher, von Quedlinburg aus dem Bran=
denburgischen
pr. 5 fl. 34 kr., und Georg Kre=
bel
, von Seidenheim aus dem Reiche gebürtig,
pr. 4 fl. 27 kr., verstorben. Um nun mit ih=
ren
Verlassenschaften der Vorschrift nach vor=
zugehen
, werden all diejenigen, welche hieran
einige Erbs=oder sonstige Ansprüche zu haben
vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprü=

[33]

1795.

Nro. 46.


che binnen 6 Monaten, b. i. bis 8 November
1795 bey diesem Jud del. mil. mix. entweder
selbst, oder mittelst Bevollmächtigten alsogewiß
anzumelden, und geltend zu machen, als wi=
drigens
diese Verlassenschaften zwischen den Er=
scheinenden
der Ordnung auch ausgemacht, und
was rechtens ist, vorgekehret werden wird, Lem=
berg
den 8. May 1795.


Konkurs des Johann Gollitscher.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt und Re=
sidenzstadt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesummte im Lande Nieder=
Osterreich unter der Enns befindlich beweg=und
unbewegliche Vermögen des Johann Golitischer,
Tatz=und Musikimpostübergeder, und Bürger,
gewilliget worden. Daher wird jederman, der
an erstgedachten Verschuldeten eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit erinnere,
bis 15. Juni d. J. die Anmeldung seiner For=
derung
in Gestalt einer förmlichen Klage, wider den
Vertreiter der obbemeldien Konkursmasse, Hrn.
Dr. Ramhart, bey diesem Magistrate alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit
seiner Forderung, sondern auch des Recht, Kraft
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
verlanget, zu erweisen, als im widrigen nach Ver=
fliessung
des obbestimmten Tages Niemand mehr
gehöret werden, und jene, die ihre Forderung
bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht
des gesammten im Laude Nieder Oest. unter der
Enns befindlichen Vermögens drs Eingangs be=
nannten
Verschuldeten ohne Ausnahme, auch dann
abgewiesen seon sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kompensationsreche gebührte, oder wenn sie auch
ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hät=
ten
, oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt =
re
, also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn
sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die
Schuld ungehindert des Kompensations=Eigen=
thums
oder Pfandrechts das ihnen zu statten ge=
kommen
wäre, abgetragen verhalten würden.


Konkurs des Johann Pigler.

Von der Herrschaft Drosendorf wirb anmit
bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen des Georg
Piglers, vor Autendorf, als vorzüglichen Gläu=
biger
des Johann Piglers, burgl. Tuchscherer
in der Stadt Drosendorf, in die Gröffnung ei=
nes
Konkurses über das gesammte im Lande
Niederösterreich unter der Gus befindliche beweg=
und unbewegliche Vermögen des erstgedachten
Johann Piglers, gewilliget worden. Daher wird
Jedermann, der an erstgedachten Verschuldeten

eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt,
anmit erinnert, bis den 30. Juni 1795 die An=
meldung
seiner Forderung in Gestalt einer förm=
lichen
Klage bey dieser Herrschaft alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtig=
keit
dieser Forderung, sondern auch das Recht,
Kraft dessen er in diese oder jene Klasse gese=
tzet
zu werden verlanget, zu erweisen, als im
widrigen nach Versfließung des erstbestimmten
Tages niemand mehr wird angehöret werden,
und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht an=
gemeldet
haben, in Rücksicht des gesammten im
Lande Ni. Oest. unter der Ens befindlichen Ver=
mögens
des eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Ausnahme, auch dann abgewiesen seyn sollen,
wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht ge=
bührte
, oder wenn sie auch ein eigenthumliches
Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn
auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des
Verschuldeten vorgemerket wäre, also, daß berley
Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die Masse
schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kompensations=Eigenthums=oder Pfandrechts,
das ihnen ansonst zustatten gekommen wäre, ab=
zutragen
verhalten werden würden.


Konkurs des Franz Xav. Dallhöfer.

Von dem Magistrate der k. k. Stadt St. Pöl=
ten
wird hiermit bekannt gemacht: Es sey von dem
Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Niederösterreich unter der
Enns befindlich beweg=und unbewegliche Ver=
mögen
des Hrn. Franz Dallhofer, gewesen Pfar=
rers
zu Hollenburg an der Donau im V. O.
W. W. gewilliget worden. Daher wird jeder=
mann
, der an erstgedacht Verschuldeten eine For=
derung
zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, an=
mit
erinnert, bis letzsen Juni 1795 die Anmel=
dung
in Gestalt einer förmlichen Klage wider den
Hrn. Lanbesadvokaten Anton Jenick zu St. Pöl=
ten
, als Vertretter der diesfälligen Konkursmasse
bey diesortigem Magistrate alsogewiß einzurei=
chen
, und in dieser nicht nur die Richtigkeit der
Forderung, sondern auch das Recht, Kraft dessen
er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver=
langte
, zu erweisen, als widrigens nach Verflies=
sung
des erstbestimmten Tages Niemand mehr
wird angehöret werden, und diejenigen, die ihre
Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben,
in Rücksicht des gesammten im Lande Ni. Oest.
unter des Enns befindlichen Vermögens des Ein=
gangs
benannten Verschuldeten, ohne Ausnahm,
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirk=
lich
ein Kompensationsrecht gebührete, oder wenn
sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern
hätten oder wenn auch ihre Forderung auf ein

[34]

liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäve,
also, daß derley Gläubiger violmehr, wenn sie et=
wa
in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
ungehindert des habenden Kompensations=Eigen=
thums
=oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu
statten gekommen wäre, abzutragen verhalten
werden würden.


Konkurs des Jakob Pohl.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und Ne=
sidenizstabt
Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesammte im Lande Ni. Oe.
unter der Enns befindliche beweg=und unbeweg=
liche
Vermögen des abwesenden Jakob Pohl, burgl.
Strümpfwirkermeisters, gewilliget worden. Daher
wird jedermann, der an erstgedacht=Verschuldeten
eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubet,
anmit erinnert, bis 9. Juli d. J. die Anmeldung
seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage
wider den Hrn. Dr. Grissparzer, als Vertretter
der diesfälligen Konkursmasse, bey dem Magistrate
alsogewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das
Recht, Kraft dessen er in diese oder jene Klasse ge=
setzt
zu werden verlangte, zu erweisen, als widri=
gens
nach Verfliessung des ersibestimmten Tages
Niemand mehr angehöret, und diejenigen, die
ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet ha=
ben
, in Rücksicht des gesammten im Lande Ni.
Oest. unter der Enns befindlichen Vermögens des
Eingangs benannten Verschuldeten ohne Aus=
nahme
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der
Massa zu fordern hätten, oder wenn auch ihre
Forderung auf ein liegendes Gut des Verschul=
deten
vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu=
biger
, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn
sollten, die Schuld ungehindert des Kompersa=
tions
=Eigenthums=oder Pfandrechts, das ih=
nen
sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen
verhalten werden würden.


Konkurs der Klara Baumgartmayerin.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiermit zu wissen ge=
macht
: Es sey von dem Gerichte in die Eröff=
nung
eines Konkurses über das gesammte im
Lande Ni. Oest. unter der Eyns befindliche be=
weg
=und unbewegliche Vermögen der Klara
Baumgartmayerin, bürgl. Possamentirerswittib
Nr. 42 beym goldenen Degen am obern Neu=
stift
, gewilliget worden. Daher wird jedermann,
der an erstgedacht Verschuldete eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert,

bis 22. Juli 1795 die anmeldung seiner Forde=
rung
in Gestalt einer förmlichen Klage wider
den Herrn Doktor P⟨⟩, als Vertretter
der obbemeldten Konkursmasse bey dem Magi=
strate
also gewiß einzureichen, und in dieser nicht
nur die Richtigkeit dieser Forderung, sondern
auch das Recht, Kraft dessen er in diese oder je=
ne
Klasse gesetzet zu werden verlanget, zu erwei=
sen
, als im widrigen nach Verfließung des ob=
bestimmten
Tages niemand mehr wird angehöret
werden, und jene, welche ihre Forderung bis
dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des
gesammten im Lande Ni. Oe. Unter der Enns
befindlichen Vermögens der Eingangs benannten
Verschuldeten ohne Ausnahme, auch dann abge=
wiesen
seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kom=
pensationsrecht
gebührte, oder wenn sie auch ein
eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten,
oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegen=
des
Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre,
also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn sie
etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
ungehindert des Compensations=Eigenthums=
oder
Pfandrechts, das ihnen ansonst zu statten
gekommen wäre, abzutragen verhalten werden
würden.


Konkurs des Wenzel v. Streitenfels.

Von den k. k. ni. öst. Landrechten wird mit=
telst
gegenwärtigen Edikts bekannt gemacht: Es
sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon=
kurses
über das gesammte im Lande Oesterreich
unter der Ens befindliche beweg=und unbeweg=
liche
vermögen des Wenzel v. Streitenfels, k.
k. Bankalbeamten, gewilliget worden. Daher
wird jedermann, der an erstgedacht Verschulde=
ten
eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn
glaubt, anmit erinnert, bis den 28. August
d. J. die Anmeldung seiner Forderung in Ge=
stalt
einer förmlichen Klage wider den Dr. Pra=
tobevera
, als Vertretter dieser Konkursmasse,
bey diesen k. k. ni. öst. Landrechten alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtig=
keit
seiner Forderung, sondern auch das Recht,
Kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt
zu werden verlangte, zu erweisen, als im wi=
drigen
nach Verstieffung des obbestimmten Tages
niemand wehr angehöret werden, und diejenigen,
die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet ha=
ben
, in Rücksicht des gesammten im Lande Oester=
reich
unter der Ens befindlichen Vermögens des
Eingangs erwähnten Verschuldeten ohne aus=
nahme
, auch dann abgewiesen seyn sollten, wenn
ihm wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn ihm auch ein eigenes Gut von der Mas=
se
zu fordern hätten, oder wenn seine Forderung

[35]

auf ein Uegondes Gut des Verschuldeten vorge=
merket
wäre, also, daß solche Gläubiger viel=
mehr
, wenn sie etwas in die Masse schuldig
seyn sollten, die Schuld ungehindert des Kom=
pensations
=Sigenthums=oder Pfandrechts, das
ihnen sonst zu statten gekommen wäre, abzutra=
gen
verbalten werden würden.


Kundmachung.

Es haben sich der Thade Edlen v. Wind=
berg
, Kurfürstl. pfalzbaierischer wirkl. Rath,
und gräfl. Joseph Wenzel v. Würdenscher Assi=
stenzrath
, Plenipotentiar bey dem allhiesig k.
k. ni. öst. hochlöbl. Landrechte, wider obgedach=
ten
Hrn. Grafen Joseph Wenzel zu Würben
und Freudenthal, wegen von hochletzteren zuge=
gen
des außer gerichtl. zwischen beyden im Jah=
re
1791 geschossenen Kontrakt § 2 unternom=
menen
Schulden Contrahirung klagbar beschwe=
ret
, und überhin einen neuerlichen Kontrakt mit
erstgedachten Hrn. Grafen Joseph Wenzel zu
Würben und Freudenthal dahin errichtet, daß
der beklagte Hr. Graf dem klagenden Edlen v.
Windberg hochdesselben in k. preußisch Schlesien
gelegene Herrschaften mit allen Rienten, und
Einkünften freyerdings in die unbeschränkte Ad=
ministration
abtretten wolle, und solle, wor=
über
die sämtlichen Beamte bereits förmlich in
die Eidespflicht an den von Windberg genommen
worden sind, und in der Folge von hochgedach=
ten
k. k. ni. öst. Landesrechten die Vergleichs=
Bestöttigung sub Dato 18. erst verflossenen
Monats April des Jnhalts erlediget worden ist,
„daß dem Edlen v. Windberg als unbeschränk=
ten
Administrator bevorstehe, wegen der ihm
Übertragenen undeschränkten Administration der
Herrschaften, und geschehener Abtrettung ihrer
Einkünfte, solglichen die nunmehrige Unvermö=
genheit
des hochgedachten Hr. Grafen Joseph
Wenzel zu Würben und Freudenthal einer wie
immer Namen haben mögenden Schuldbedeckung
zu jedermanns Wahrnung durch die Zeitungs=
Blätter kund machen lassen zu därfen. Daher
dem hochverehrlichsten Publik in ein solches zu
dem Ende hiemit kund gemacht wird, damit sich
jedermann vor Schaden und Nachtheil um so
mehr wahrnen, und hüten möge, als auf dem
Fall eines, wie immer Namen haben mögenden
Geld=oder Waarengeschäftes und a Conto
Schreib=und Ausborgung, so von dem Hrn.
Grafen Joseph Wenzel zu Würben gesucht,
oder selbst gemachet, oder von jemanden, wie
bisher vielfältig geschehen ist, durch die 3te und
4te Hand zum äussersten Schaden des Hrn. Gra=
fens
freyerdings und unnachläßig angetragen
worden, der unbeschränkte Administrator Edler v.

Windberg die gerichtl. Vertrettung in Gemessen=
heit
vorallegirten gerichtl. Vergleiches Bestätti=
gung
auf sich nehmen die gräfl. Schuld impeg=
niren
, und für null und nichtig erklären würde,
und müßte, wellen der letzterdeute Hr. Graf
weder in k. k. noch in k. preußischen Staaten
ohne Vorwissen, Einwilligung, und Mitfer⟨⟩
des unbeschränkten Administrators Edlen v. Wind=
berg
weder Sicherheit, noch minder eine Rück
zahlung leisten könne und därfe, und um dieses
zu bestättigen, und jedermann vor Schaden zu
wahrnen, der hochgedachte Hr. Graf gegenwär
tige Kundmachung selbst eigenhändig um so mehr
unterfertiget hat, als die bereits neuerlich vor=
gekommene
Gläubiger durch die öffemlich gesche
hene Zeitungs=Vorladung bereit im Zahlungsplan
aufgenommen auch von dem von Windberg ex
Propriis guten Theils bezahlet worden sind, und
ausser dieser Aufnahme keine weitere mehr an=
genommen
werden können, noch därfen, folglich
das Rangement und der gräfliche Unterhalt auf
das engste und genaueste bereits reguliret wor=
den
ist, wovon auf einige Schuldenzahlung nicht
das geringste verwendet werden kann, Wien den
30. April 1795.

Jos. W. Graf zu Würben.

Thade Edler v. Windberg,
kurf. pfazbajerscher wirkl. Rath,
als gräft. Wenzl v. Würbenscher
unbeschränkter Administor.


Citat. nachstehender Puppillen.

Von dem k. k. in dem Karlstädter Waras=
diener
Generalat und den Meergränzen aufge=
stellten
Jud. Deleg. Milit. werden anmit nach=
stehende
zu diesseitiger Obervormundschaft gehöri=
ge
Pappillen, als der nach dem zu Bellowar
in Kroazien anno 1783 verstorbenen Staabs=
Medikus Mathias Perathoner hinterbliebene
Sohn Maximilian, welcher während dem letz=
ten
Türkenkrieg bey dem Michailovichischen Frey=
korps
als Fourier gedienet, dermal aber dessen
Aufen balt unbekannt ist, so wie auch die nach
der anno 1788 allhier verstorbenen Kriegskassa
Haitzers Wittwe Maria Stinnin zurückgebliebe=
ne
Kinder und Zwillinge Franz und Magdalena,
welche bey 15 Jahren alt seyn mögen, und sich
noch ehebevor sie unter diesseitige Obervormund=
schaft
gekommen, schon seit mehreren Jahren
verlaufen haben, und nicht ausfindig zu machen
sind, anmit vorgerufen und erinnert, daß sie in=
nerhalb
1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen von
ihrem Aufenthalt an dieses Jud. Deleg. Milit.
Nachricht geben, oder jene, welche von ihrer
Existenz, oder aber Absterben Wissenschaft haben,
hierüber die Anzeigen erstatten mögen, massen

[36]

der Puppil Maximilian Perathoner ein Vermö
gen von 364 39 kr. die Stinnischen aber von
60 fl. allhier besitzen. Agram den 20. April 1795.


Citat. Bernard Rahl.

Von der Stiftsherrschaft Altenburg in V. O.
M. B. wird hiemit bekannt gemacht: es hat
Jakob Rahl, von Strogen, als eheleiblicher
Bruder des schon über 40 Jahr abwesenden Ber=
nard
Rabl von Strogen gebürtig, um dessen
Einberufung gebetten; da nun in dieses Gesuch
gewilliget wurde, so wird ihm Bernard Rabl,
welcher dem Vernehmen nach bey einem k. k.
Regiment als Soldat in Diensten gestanden,
seit dem aber noch nicht in Vorschein gekommen
ist, nunmehr hiemit aufgetragen, daß er von
heut Dato an binnen 1 Jahr, 6 Wochen, 3
Tägen, als den 20. May 1796, sich sogewiß
bey diesige Herrschaftskanzley anmelden, und
sein beym diesizen Anne anliegendes Kapital pr.
17 fl. 15 1/2 kr. sammt der verfallenen Jnte=
ressen
erheben soll, widrigenfalls derselbe für
todt erkläret, sein Vermögen der Ordnung nach
abgehandelt, und den sich legitimirenden Bru=
der
als nächsten Erben eingeantwortet werden
würde. Stift Altenburg am 4. April 1795.


Citat. Catharina Reisingerin.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemilt der Catharina
Reisingerin, einer ledigen Dienstmagd, allen
falls ihren Erben, oder Zessionarien zu verneh
men gegeben: Es befinde sich für dieselbe unter
den diesigen Depofitis eine k. k. Hofkammer=
Obligation fub Nr 4753 dd. 1. Oetob. 1776
a 4 pr Cento pr. 50 fl. und in baren 9 kr.,
eis eine ihr aus der Eva Gowizischen Wer=
lassenschaft
, zum Joh. Michael Reifingerischen
Legat zugefallene Erbschaft, um dessen Abhand=
Lung und resp, Erfolglassung ihr dierorte befind=
licher
Bruder Job. Reisinger untern 23. August
1789 aus dem Grunde gebeten hat, well selbe
34 volle Jahre von hier abwesend, und ihr
Aufenthalt unbekannt wäre, auch aller ange=
Wendeten Mühe ungeachtet nicht habe ausfindig
gemacht werden können. Da nun aber für ri=
chig
befunden worden, sie, Katharina Reisingerin,
allenfalls ihre Erben oder Zessionarien vorzula=
den
und einzuberufen, so wird sie Reist gerin,
allenfalls ihre rechtmässige Erben binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tagen entweder selbst persön=
lich
, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtig=
ren
vor diesem Magistrate sogewiß zu erscheinen
haben, wie im widrigen nach Verlauf dieses
Termin dieselbe für gestorben gehalten, aus ihr
in Deposito befindliches Erbgut den hinterlasse=

nen Bruder Joh. Michael Reiflager ohne wei=
ters
erfolget werden würde. Den 28. April 1795.


Amort. Wechselbrief.

Von dem k. k. ni öst. Landtechte wird be=
kannt
gemacht: es habe der gerichtlich aufgestell=
te
Joseph gräfl v. Herbersteinische Massevertret=
ter
Dokt. Edler v. Remiz, Hof=und Gerichts=
advokat
, die Amortisirung eines Nr. 22 den
21. März 1788 ad fructus & Allodialia der
gräfl. v. Herbersteinischen Herrschaft Dobersberg,
Jllman, Lichtenau, Raspach, Eppenberg, Ot=
tenschlag
, und Brunn, sammt Zugehörde für
Joachim Leiderstorfer giratorio nomine präno=
tirten
, von den Hrn. Joseph und Philipp Gra=
fen
v. Herberstein, dann Joseph Grafen v. Her=
berstein
Molike 3 Monat a dato an die ordre
des Christoph Anton v. Katharin aus gestellten,
von diesen unterm 15. Hornung 1788 an Jo=
hann
Franz v. Breitenau, und von diesen un=
ter
demselben dato an die ordre Joachim Lei=
derstorfer
girirten Wechselbrief dd. 13. Hornung
1788 pr. 1200 fl. angesucht. Demnach haben
all jene, welche auf diesen Wechselbrief ein wie
immer geartetes Recht zu haben glauben, ihre
Ansprüche binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 =
gen
sogewiß vor dem k. k. ni. Öst. Landrechte
anzubringen, widrigens mehrgedachter Wechsel=
brief
für getödtet und amortisiret erkläret, und
die Extabelirung desselben bewilliget werden wür=
de
. Wien den 5. May 1795.


Amort. Post.

Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird be=
Kannt gemacht: es habe der gerichtlich aufge=
stellte
gräfl. v. Herbersteinische Massevertretter,
Dr. Edler v. Remiz, Hof und Gerichtsadvo=
kat
, die Amortisirung der auf den gräfl. v. Her=
bersteinischen
Herrschaften Ottenschlag, Grafen=
schlag
, Dobereberg, Ellmau, Lichtenau, Brunn,
sammt Zugehörde, Raspach, und das Gut Ep=
penberg
ad Nrm. 41 den 8. Ottob. 1788 aus
den gerichtlichen Konsens dd. 9. März 1787
auf jenen Fall, wann an der Nr. 19 einkom=
mesden
Post pr. 48000 fl. eine Summe pr.
1500 fl. weniger haftet, für den Hrn. Joseph
Freyhrn. v. Haggenmüller zu Grünberg präno=
tirten
Post. Pr. 1500 fl. angesucht. Demnach
haben all jene, welche auf obgedacht pränotirte
Post ein wie immer geartetes Recht zu haben
vermeinen, ihre Ansprüche binnen 1 Jahr, 6
Wochen, und 3 Tägen sogewiß vor dem k. k.
ni. öst. Landrecht anzubringen, widrigens diese
Pränotierung für vernichtet, und getödtet erklä=
ret
werden würde. Wien den 9. May 1795.

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