Nro.
46.
Mit k. k. allergnä
digster Freiheit
Wiener Zeitung.
Mittewoche, den 10. Junius 1795-
Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Se. K. K. Maj. haben allergnädigst
ge=
ruhet, dem Hofkaplan und
ehemahli=
gen Hofprediger, Johann Donat Holzmann,
zu Bezeigung Dero höchsten Zufriedenheit,
über seine auf der Hofanzel durch 11
Jah=
re geleisteten Dienste, und vorzüglich in
Rücksicht der in der Charwoche in
Höchst=
dero Beyseyn vorgetragenen geistlichen
Ge=
müthsversammlung, eine grosse goldene
Ehrenmedaille überreichen zu lassen.
Hr. Leonhard Posch, welcher seit
eini=
ger Zeit, allhier im Sale der Mehlgrube
optische Vorstellungen, von seiner
Erfin=
dung, öffentlich zeiget, hat am
abgewi=
chenen Samstage die Ehre gehabt, diesel=
ben zu Hetzendorf, JJ. KK. MM. dar=
⟨z⟩ustellen, höchstwelche darüber Jhr
beson=
⟨d⟩eres Wohlgefallen zu äussern geruhet
ha=
en.
Fortsetzung des Verzeichnisses der
Un=
deroffizier und Gemeinen, welchen wegen
ihres tapferen Verhaltens gegen den Feind,
goldene und silberne Ehrenmünzen
zuer=
kannt und ertheilt worden sind:
Von Malovetz und Staray Grenadier=
Diviston.
Mir einer silbernen: Der Feldwebel,
Stephan Preger. Am 26. Junius hat er
bey Charleroy, mit 18 Mann, den weit
überlegenen Feind, der einen Graben
be=
setzt hatte, und auf das gegen ihn lang
unterhaltene Flintenfeuer nicht weichen
woll=
te, endlich mit dem Bajonette herzhaft
an=
gefallen und vertrieben.
Der Korporal, Matthias
Matjasovs=
ky. An demselben Tage, da seine wenige
Mannschaft durch das heftige
Kartätschen=
feuer des Feindes, in dem Walde zerstreuet
und zurückgedrückt worden war, hat er ste
durch eifriges Zureden wieder
zusammenge=
bracht, und von neuem belebet, zum
Ge=
fecht angeführt, dadurch aber die feindliche
Jnfanterie und Kavallerie von einem
wei=
teren Angriffe abgehalten.
Von Bideskuti Grenad. Bataillon.
Mit einer goldenen: Der Feldwebel, Pe=
ter Maritsch. An der Spitze der
Frey=
willigen hat er bey dem Hauptangriffe des
wichtigen Postens Briche, am 29. April
sehr viele Tapferkeit bewiesen, und zu dem
guten Ausschlag wesentlich beygetragen.
Am 24. May bey Bestürmung der
feindli=
chen Redouten bey Esqueline, da seine
Mannschaft durch das feindliche Kartätschen=
und Gewehrfeuer zerstreuet wurde, hat er
dieselbe wiederhohlt gesammelt, und ist
muthvoll an ihrer Spitze in die feindliche
Redoute eingedrungen. Am 3. Junius
end=
lich hat er in der Stadt Pochlies den weit
überlegenen Feind nicht allein aufgehalten,
sondern auch zurückgeschlagen und verfolget.
Mit einer silbernen: Der Kadet, Se=
bastian Bitsfey. Am 16. März 1793 bey
dem unweit Tirlemont vorgefallenen Treffen,
hat er, als er zum Lager=Ausstecken
aus=
geschickt wurde, freywillig einige Grenadier
gegen die feindlichen Jäger angeführt, die=
se aus einem Graben vertrieben, und sich
in seiner Stellung behauptet. Den 7. Okt.
1793 hat er in der Blokade von
Maubeu=
ge, bey einem feindlichen Ausfalle zur
Zu=
rückschlagung des überlegenen Feindes, durch
seine Tapferkeit das meiste beygetragen.
Der Korporal, Johann Dußick. Amx
26. April war er bey Priche unter den
Freywilligen den ganzen Tag mit dem
Feinde im Gefechte, und hat standhaft
aus=
gehalten. Den 24. May bey Stürmung
der Redoute auf den Erqueliner Anhöhen,
hat er sie zugleich mit den Freywilligen
erstiegen, das feindliche Geschütz zum
sd weigen gebracht, dessen Bedienung
nie=
dergemacht, und den aus den
Verschan=
zungen vertriebenen Feind verfolgt. Den
3. Junius ist derselbe bey Räumung der
Stadt Pochlies, mit solcher
Herzhaftig=
keit in den Feind eingedrungen, daß die=
ser seiner Uebermacht ungeachtet, von dem
schon eroberten Posten getrieben, und bis
Marchiennes au Pont verfolget wurde.
Die Grenadier, Joseph Rovats und
Stephan Simon. Letzterer ist am 26.
April bey dem gegen das Dorf Priches
un=
ternommenen Angriffe, unter den
Freywilli=
gen stäts einer der ersten vorausgewesen,
und da der Oberlieutenant Apaty stark
ver=
wundet wurde, hat er denselben aus des
Feindes Händen befreyet, und nachdem er
ihn verbunden hatte, ist er gleich der den
Feind verfolgenden Mannschaft wieder
nach=
geeilet. Als in eben den Treffen das
Bides=
kutische Grenadier=Bataillon der Uebermacht
des Feindes weichen mußte, und der
Kor=
poral Papes, welcher mit den Plänklern
zurückgeblieben war, plötzlich von mehreren
Feinden umringet wurde, eilte er
demsel=
ben zu Hülfe, stieß zwey Fein⟨d⟩e nieder,
und verjagte die übrigen, so daß der
Kor=
poral befreyet wurde.
Die Grenadier, Franz Wolnar und
Joseph Wölk. Diese waren mit dem
Kor=
poral Johann Dußick die thätigsten unter
den Freywilligen, die am 26. April den
ganzen Tag sich mit dem Feinde schlugen.
Am 24. May haben sie bey Bestürmung
der Redouten auf den Erqueliner Anhöhen,
sie zu gleicher Zeit mit den Korporalen
bestiegen. Auch den 3. Junius zu
Poch=
lies, sind sie mit in den Feind
einge=
drungen, und haben zu dessen Vertreibung
thätig beygetragen.
Der Grenadier, Johann Bedö. Am
29. April, als die Freywilligen gegen das
Dorf Priches angeführt wurden, war er
stäts unter den ersten voraus; da der Feind
sich sammelte, die Freywilligen aber
dar=
über zu stutzen anfingen, sprach er ihnen
Muth zu. Als endlich die Feinde sehr stark
aus einem Hause feuerten, welchem sich
niemand nähern wollte, both er sich an,
es anzuzünden, führte auch das
Vorha=
ben aus, und indem sich hierauf der Feind
in der Gasse sammelte, die Freywilligen
aber deßwegen nicht vordringen wollten,
ging er unter stäter Aneiferung, zuerst vor=
ans, und drang ungeachtet sein Kammerad
an seiner Seite todtgeschossen wurde, mit
voller Herzhaftigkeit in den Feind, wurde
aber nun dergestalten durch beyde
Backen=
beine geschossen, daß er als todt
zurückge=
tragen wurde.
Don E. 5. Ferdinand Grenadier=Division.
Mit einer silbernen: Der Korporal,
Joseph Treu; der Grenadier, Johann
Pesko. Beyde haben bey dem
Hauptan=
griffe am 29. April, da der Oberlieutenant
Wazel mit den Freywilligen in Gefahr
war, von der feindlichen Kavallerie
gefan=
gen oder niedergehauen zu werden, in der
Eile einige Freywillige gesammelt, und
durch ihr rasches Feuer den Feind so lange
im Nachsetzen aufgehalten, bis der
Ober=
lieutenant das Gebüsch erreichte, aus
wel=
chem dieser sodann, als die feindliche
Ka=
vallerie die in der Nähe gestandenen
Kano=
nen und Haubitzen angriff, sie so lange
verhinderte, die Kanonen fortzubringen,
bis unsere Kavallerie ankam, die Feinde
zurückschlug, und so die Kanonen rettete.
Von Brye Grenadier=Bataillon und
Clerfayt Grenadier Division.
Mit einer silbernen: Der Feldwebel,
Philipp Pardolf. Am 16. Junius hat er
den Oberlieutenant Collenbach, der über
Hecken und Sträuche den Feind verfolgte,
diesen aber endlich selbst in die Hände siel,
dadurch gerettet, daß er mit einigen Mann
herbeyeilte, und mehrere Feinde mit dem
Bajonette theils verwundete, theils tödtete.
Die Grenadier, Peter Fortfere, und
Joseph Delcorte. Diese haben am 16.
April, bey dem Angriffe auf das Dorf
Priches, den in Feindes Hände
verfalle=
nen Korporalen Wilhelin Roch, aus der
Gefangenschaft befreyet, nachdem sie
vor=
gedrungen, und einige Feinde erleget hatten.
Von Beaulieu Grenadier: Division.
Mit einer silbernen: Der Feldwebel,
Heinrich Willmain. Er hat sich durch
sei=
ne schon in mehreren Gelegenheiten
bewie=
sene Tapferkeit, am 24. May abermahls
darin vorzüglich ausgezeichnet, daß er bey
der Einnahme der Redouten und Verschan=
zungen, auf den Anhöhen von Erqueline,
mit seiner wenigen Mannschaft viele von
dem Feinde getödtet, ihn verfolget, und
eine vierpfündige Kanone erobert hat.
Der Feldwebel, Franz Jaquemotte.
Dieser hat bey eben der Gelegenheit, mit
den Freywilligen eine an dem seindlichen
Lager angelegte Batterie, zwischen
Kartät=
schen=und Gewehr=Feuer bestürmt, eine
sechszehupfündige und achtpfündige Kanone
erobert, und den Feind mit dem Bajonette
stürmend bis in sein Lager verfolgt. Und da
eine Grenadier=Division nachsetzte, der in
Unordnung gebrachte Feind aber sich zum
Dorfe Erqueline zurück zog, wo sich die
Arriere=Garde formirte, um den Uebergang
der Sambre zu decken, eilte dieser
Feldwe=
bel, mit seiner Mannschaft in die Gärten,
griff des Feindes linke Flanke an, und
zer=
streute dessen Arriere=Garde dergestalten,
daß sie mit Verlust über die Sambre
flie=
hen, den Siegern aber Kanonen, Muni=
zion und Magazine hinterlassen mußte.
Der Korporal, Jakob Deplessem. Bey
der Einnahme der Redouten und
Verschan=
zungen, auf den Anhöhen von Erqueline,
ist er unter den Freywilligen, mit der
muth=
vollesten Entschlossenheit immer einer der
ersten gewesen, die ungeachtet des
feindli=
chen Kartätschen=Feuers stürmend auf den
Feind losdrangen, ihn zum Weichen
brach=
ten, und mit grossem Verluste bis in die
Sambre verfolgten. Auch hat er in
meh=
reren Gelegenheiten, unter den
Freywilli=
gen, eine besondere Herzhaftigkeit bewiesen.
Der Korporal, Georg Cigonye. Bey
der osterwähnten Bestürmung des feindlichen
Lagers bey Erqueline hat er, mit einiger
Mannschaft, eine feindliche Kanone
ange=
fallen, die dabey befindlichen Feinde theils
getödtet, theils zum Fliehen gebracht, und
die Kanone erobert.
Der Grenadier, Peter Rind, welcher
dem Korporal Georg Cigonye, bey
obge=
dachter Unternehmung am meisten
behülf=
lich war.
Der Vice=Korporal, Peter Nicola, und
der Grenadier, Michael Califis. Da am
22. März 1793 der Vataillons=Adjutant
sammt der Fahne in die feindliche Hände
verfiel, der Fahnenträger aber von dem
Adjutanten angeeifert, noch durch den Feind
durchdrang, und sich in Freyheit setzte, der
Adjutant jedoch von einigen Französ. Jä=
gern fortgeführet wurde, so sind die
obge=
nannten, ungeachtet sie verwundet waren,
zugesprungen, und haben den Adjutanten
befreyet.
Von Mosel Grenadier=Bataillon.
Mit einer silbernen: Der Grenadier,
Joseph Raulfürst. Am 24. May hat er
eine in der Flucht begriffene feindliche
Hau=
bitze verfolgt, den Knecht zu Boden
ge=
schlagen, und sich der Haubitze bemächtiget.
Vom ersten Artillerie=Regimente.
Mit einer goldenen: Der Vice=Korpo=
ral, Thomas Hutzeck.
Mit einer silbernen: Die Kanonier,
Johann Holland, und Wenzl Lantsch.
Diese drey haben am 18. May bey Leers,
durch 11 Stunden in der größten Gefahr,
mit ihren Kanonen so wirksam gearbeitet,
daß sie den Feind dreymahl mit grossen
Verluste, zum Rückzug genöthiget haben.
Der Vice=Korporal, Thomas Hutzeck
war wegen seines ausgezeichneten
Wohlver=
haltens, schon am 1. May mit einer
sil=
bernen Medaille belohnet worden.
(Die Fortsetzung folgt.)
Ausländische Begebenheiten.
Spanien.
Nach einem Schreiben aus Barcellona
vom 10. May ist der Feldzug von Seite
der Spanischen Armce am 5. eröffnet
wor=
den, und sind die ersten Angriffe ganz zum
Nachtheile der Franzosen ausgefallen, ob=
schon man in der Französischen Konvention
sie für Siege ausgab. "Der Gen. Urru=
tia, heißt es, sing seine Operationen am
5. d. M. an. Des frühen Morgens rückte
eine Kolonne von 6 bis 7000 Mann, mei=
stens Katalonischer Micheletti, aus, und
that einen heftigen Anfall auf Sutella,
an der Rechten des Feindes. Dessen
La=
ger ward erobert, ausgeplündert, und in
Brand gesteckt. Noch aber kann man
da=
von keine umständliche Nachricht
mitthei=
len, so wie von dem Blendangriffe, der zu
gleicher Zeit auf den Mittelpunkt der feind
lichen Armee gerichtet war, und ebenfalls
für uns vortheilhaft ausfiel. Am 6.,
gleich nach Tages=Anbruch, wollten sich
die Feinde rächen, und griffen unsere
Li=
nie an drey Punkten an, wurden aber
al=
lenthalben mit Verlust zurückgeschlagen. Der
General hat eine so vortheilhafte Stellung
genommen und die Truppen sind durchaus
mit so vielem Muthe belebt, daß wir nichts
als glückliche Ereignungen zu erwarten
ha=
ben. Die Micheletti haben sich so tapfer
gezeigt, daß man sie so gut als geübte
Soldaten ansehen und gebrauchen kann."
Jtalien.
Nach Bericheen aus Genua vom 23.
May hat der Französische General
Keller=
mann die ganze Französische Armee in
Jta=
lien bereiset, und ist dann am 22. zu
Ge=
nua angekommen. Jnzwischen erhält die
Französische Armee noch täglich
Verstär=
kungen.
Ein Schreiben aus Turin vom 14. Mai
enthält von den Vorfällen bey Colle de
Monte folgende Umstände: Schon am 6
hatten die Franzosen die Vorposten jenseits
Thuille überfallen, und einige Offizier nebst
Gemeinen zu Gefangenen gemacht. Jn
der Nacht vom 12., bey einem heftigen
Sturm=und Regenwetter, da sich die
Pie=
monteser ganz keines Angriffs versahen, ka=
men die Franzosen in grösserer Anzahl au
Colle di Monte, und überfielen das
Pie=
montesische Lager, wo sie 6 Kanonen
ero=
berten und gegen 200 Mann zu
Gefange=
nen machten. Da sie nun die
Verschan=
zungen von Principe Tomaso bedrohte
und durch dieselben sich leicht den Eingang
in das Thal von Aosta hätten eröffnen
kön=
nen, so sind gleich die nächsten Anhöhen
stark besetzt worden, um ihr Vordringen
zu verhindern. Auch ist seit dem von Tu
rin aus der Befehl ertheilt worden, daß
verschi⟨e⟩dene Abtheilungen vorrücken und
al=
les auf⟨b⟩iethen sollen, sowohl den Colle
del M⟨o⟩nte, als di S. Bernardo wieder
zu erob⟨e⟩rn.
Der Französische Minister, Hr. Miot,
hat sich gleich nach seiner Ankunft zu
Flo=
renz, zu dem ersten Staatssekretar, dem
Senat⟨o⟩r Serristori, begeben, und ist am
29. May, sammt dem Gesandtschafts
Se=
kretar, Freville, bey Hofe zur Antritts=
Audien⟨z⟩ bey Sr. K. H. dem Erzherzoge
Großhe⟨r⟩zoge, vorgestellt worden.
Der Fürst von Rosenberg, welcher im
Nahm⟨e⟩n Sr. K. K. Maj. den erstgebornen
Sohn Sr. K. H. zur Taufe gehalten hat,
ist am ⟨2⟩3. May nach Wien zurückgereiset.
Jm Hafen von Livorno kommen noch
täglich zahlreiche Schiffe mit Getreide
be=
laden an.
Die Englische Flotte befand sich am 23.
May zwischen Mahon und der Küste von
Frankr⟨e⟩ich, in Erwartung der aus
Eng=
land abgesegelten Verstärkung. Die
Fran=
zösische Flotte, bis 20 Linienschiffe stark,
nebst einigen Fregaten und leichteren
Fahr=
zeugen, ist aus dem Hafen von Toulon
abgesegelt, man weiß aber nicht, wohin
sie ihre Richtung genommen hat.
Frankreich.
Jn Briefen aus Paris vom 22. May
wird geschrieben: Vorgestern glich Paris
einem grossen Lager. Beynahe dreymahl
hundert tausend Bürger unter dem Gewehr
hatten alle nach dem Konvenzions=Sale
ziehende Strassen besetzt. So etwas sah
man noch nie, seit Paris steht, weder am
14. Julius noch am 10. August, noch am
10. May waren solche ausserordentliche
kriegerische Anstalten gemacht. Die meisten
waren entschlossen, ihr Leben für die
Kon=
venzion aufzuopfern, um sie zu
vertheidi=
gen, und die gänzliche Zerrüttung
Frank=
reichs zu hindern. Jetzt ist alles hier stille;
heute morgen sah man wohl hin und
wie=
der einige kleine Haufen, aber sie wurden
sogleich auseinander getrieben. Auch wur=
de heute mehr Brod als gewöhnlich
aus=
getheilt, denn jeder bekam 10 Loth, und
dieß war schon genug, um das Volk zu
beruhigen. Nur ist zu befürchten daß
durch dergleichen unruhige Auftritte das
Landvolk abgehalten werde, seine
Erzeug=
nisse hieher zu bringen, wodurch
natürli=
cherweise die Lebensmittel noch theurer
wer=
den müssen.
Von dem was in der Konvenzion in
der Nacht vom 20. zum 21. und weiter
hin vorgegangen ist, sind die nähern
Um=
stände diese: Als die Artikel verlesen waren,
welche das Volk verlangte, schlich sich ein
Mitglied der Konvenzion nach dem andern
weg, so, daß etwann nur noch 100
blie=
ben. Hierauf hatte man einen
scheusli=
chen Anblick; das blutige Haupt des
ermor=
deten Deputirten Feraud wurde auf einer
Picke getragen, und auf den Schreibtisch
des Präsidenten geworfen.
Romme ließ die Stimmen über die
vor=
geschlagenen Artikel, deren Liste er in den
Händen hielte, sammeln, und man
dekre=
tirte: 1) Die Aufhebung der Regierungs=
Ausschüsse. 2) Die Verhaftnehmung
sämmt=
licher Mitglieder derselben. 3) Die
Wieder=
besetzung ihrer Stellen durch Prieur,
Bourbotte, Fayau, und andere. 4)
Die Loslassung aller seit dem 27 Jul.
verhafteten Personen. 4) Die Loslassung
des Duhem und der übrigen nach dem
Schlosse Ham gebrachten Deputirten. 6)
Die Zurückberufung des Barrere, Collot
und Billaud ⁊c. Jnzwischen kam gegen 11
Uhr eine bewaffnete kleine Armee
zusam=
men. An deren Spitze bestürmten Anguis
und Legendre den Konvenzions=Sal, dran=
gen zweymahl vor, und wurden eben so oft
zurückgedrängt; bey dem dritten Angriffe
aber gaben die Aufrührer nach; Legendre
drang ein, und als er mitten im Sale
war, rief er aus: „Jm Nahmen des
Ge=
setzes befehle ich den hier anwesenden
be=
waffneten Bürgern sich weg zu begeben.“
Nach einem kurzen Bedenken ging auch die
ganze Menge fort. Bald kamen mehrere
Deputirte wieder, und fingen die Berath=
schlagungen vom neuen an; alle Artikeln,
die Romme hatte dekretiren lassen, wur=
den verworfen, und wurde beschlossen, daß
14 Deputirte, die den Aufruhr durch ihre
Reden und Vorschläge erregt oder
gebil=
ligt haben, arretiret werden sollten. Die=
se sind: Duquesnoy, Prieur, Dü=
roy, Romme, Soubrany, Albitte,
Payssart, Lecarpentier, Pinet, Borie,
Ballot, Ruhl, Goujon und Bourbotte.
Die Konvenzion dekretirte ferner, daß alle
Traiteurs und Pastetenbäcker ihr
vorräthi=
ges Mehl in die Magazine bringen, und
dafür erhalten sollen, was es ihnen
geko=
stet hat. Es wurde eine Proklamation an
das Volk erlassen. Die Konv. beschloß
den Sitzungen bewaffnet beyzuwohnen,
und ging dann um 6 Uhr Morgens
aus=
einander. Nach drey Stunden um 9 Uhr
begann die Sitzung wieder, und es wurde
dekretiret, daß alles noch nicht
ausgedro=
schene Getreide sogleich ausgedroschen, ei=
ne Nachsuchung nach dem vorhandenen
ge=
schehen, und das verheimlichte konfisziret
werden soll. Auf Bourdons Vorschlag
wurde das Dekret, welches erklärt hatte,
daß Gold eine Kaufmannsware sey, wie=
derrufen.
Larivier versicherte, daß Robert
Lin=
der an der Spitze der Leitung des Aufruhrs
sey, und verlangte dessen Verhaftnehmung.
Ein anderer sagte, auf dem Pariser Rathhause
sey eine Zusammenrottung, die sich National=
Versammlung nenne, und sich Anhänger zu
verschaffen suche. Bourdon (de l'Oise) ver=
sicherte, der Sicherheits=Ausschuß sey
da=
von schon unterrichtet, und ließ dekretiren,
daß alle auf dem Rathhause zu
sammengerottete Personen vogelfrey seyn
sollen. Merlin (von Douay) zeigte an,
daß ausser einem Frieden, der gegenwärtig
zu Basel unterzeichnet werde, und grossen
Einfluß auf den allgemeinen Frieden habe,
auch mit Holland ein Friedensbund
ge=
schlossen worden sey. Er las dann den
Allianz Traktat mit Holland vor, der mit
lebhaften Beyfalle aufgenommen wurde.
Tallien kündigte an, der Mörder des
Feraud sey arretiret; er heiße Peysard,
und wäre ein ehemahliger königl. Garde du
Corps. Andre Dümont kündigte an, daß
die flüchtigen Deputirten die
Zusammenrot=
tung erregt hätten, und verlangte, daß man
sie für vogelfrey erklären sollte. Ein
ande=
res Mitglied versicherte, daß 2 bis 3000
verführte und betrunkene Leute in dem
Ge=
meindehause wären, und den Cambon zum
Maire ernennt hätten. Hierauf dekretirte die
Konvention, daß die flüchtigen Deputirten
vogelfrey seyn. Ein Adjutant erschien, und
versicherte, daß auf dem Gemeindehause
keine Zusammenrottung sey. Garnier
ver=
sicherte, wenn es nicht daselbst sey, so wäre
es anderswo, und der Anfruhr ziehe sich
in die Länge. Die Konvention verordnete,
alle Glocken in Paris zu zerschlagen, und
daß die Nationalkokarde das einzige Zeichen
zur Versammlung der Patrioten seyn soll.
Als am 22. des Morgens die Sitzung
wieder vorgenommen wurde, schien in
Pa=
ris alles ruhig, und die Konv. beschäftigte
sich mit des Dübois Vorschlag, die
Ab=
gaben in natürlichen Erzeugnissen
einzuhe=
ben. Die Erörterung ward durch
Treil=
hard unterbrochen, der im Nahmen des
Wohlfahrts=Ausschusses, der Konv. an=
zeigte, daß zu Basel mit dem Könige von
Preussen ein Addizional=Traktat geschlossen
worden sey, der zur Absicht hätte, den
Frie=
den mit Deutschland herbeyzuführen. Die
Konv. nahm hierauf verschiedene
Maßre=
geln, um die Ruhe in Paris zu sichern;
aber sie wurde noch an demselben Tage
un=
terbrochen. Derjenige, welcher Feraud's
Kopf auf einer Pike umhergetragen hatte,
wurde vor das Revolutions=Gericht
ge=
bracht. Er heißt Quinel und ist ein
Schlossergesell. Als das Gericht durch
Zeugen erfuhr, daß er es wirklich sey, so
wurde er ohne weiteres dem Scharfrichter
zur Hinrichtung übergeben; allein als er
schon auf dem Blutgerüste war, wurde er
von dem Pöbel dem Scharfrichter
entris=
sen, und im Triumph in die Vorstadt St.
Antoine abgeführet.
Während der Nacht nahm die Sektion
Montreuil der Sektion von Arsenal die
Ka=
nonen weg. Die Ausschüsse trafen
ernst=
hafte Anstalten zur Sicherheit, und 20,000
Mann patrouillirten. Die Konvention
er=
ließ ein Dekret, daß die Einwohner der
Vorstadt St. Antoine den Mörder des
Feraud sogleich ausliefern und ihre 6
Ka=
nonen abgeben sollen, im widrigen Fall sie
als Rebellen angesehen werden, und die
übri=
gen Sektionen von Paris gegen sie
mar=
schiren, auch sie von der Austheilung des
Brods ausgeschlossen seyn sollen. Es wurde
gleichfalls dekretiret, daß sobald mehr als
5 Weiber auf den Strassen beysammen
seyn, sie auseinander getrieben werden
sol=
len. Wie dieser sehr ernsthaft gewordene
Aufruhr ausgegangen ist, erheliet aus
ei=
ner Depesche, welche Barthelemi, zu
Ba=
sel, durch einen Kurier erhalten und
be=
kannt gemacht hat, und die also lautet:
Brief des Wohlfahrts=Ausschusses an
die Volks=Repräsentanten bey den Armeen
und den Departementen. Paris vom 4.
Prairial, (23. May.) „Die Maßregeln
gegen die Aufrührer der Vorstadt St. An=
toine haben ihre volle Wirkung erhalten;
es war hinreichend, die fürchterlichen
Zurü=
stungen der Gewalt zu zeigen, um die
Auf=
rührer zum Gehorsam zu bringen. Meh=
rere von den Anführern sind gefangen
ge=
nommen worden, der morgende Tag wird
ihre Strafe beleuchten. Die Entwaffnung
der übrigen wird sie ausser Stand setzen,
zu schaden; und die guten Bürger können
hoffen, daß ihre Ruhe nicht wieder gestört
werde.”
Vom 5. Prairial. (24. May.) „Die
Häupter der Aufrührer sind heute
guillo=
tinirt worden.”
Vereinigte Niederlande.
Der Französische Volksrepräsentant
Sie=
yes hat während seines Aufenthaltes im
Haag mit seinem Collegen Reubel im
Statthalterischen Pallaste gewohnet, und
ist am 19. wieder nach Paris
zurückgerei=
set. An eben dem Tage reiseten Reubel
und Cochon nach Amsterdam und bey ih=
rer Durchreise durch Haerlem paradirte
die ganze bewaffnete Bürgerschaft, so wie
die Französische und Holländische
Garni=
son auf dem grossen Markte. Jm Haag
war am 17. die Bürgerschaft in dem
Sa=
le über dem Butterhause versammelt, wo=
selbft ihr der Volkrepräsentant, Bürger
Swart, den mit Frankreich geschlossenen
Allianztraktat vorlas. Am 18. wurde
hier=
auf den Französischen Voltsrepräsentanten
ein prächtiges Mittagmahl gegeben. Abends
versammelten sich alle Offizier der
Na⟨zio⟩=
nalgarde auf der neuen Doele und zogen
in völliger Uniform und in Prozeßion nach
dem Statthalterischen Palaste, um den
Französischen Volksrepräsentanten die
Freu=
de der Haager Nazionalgarde über den
zu Stand gekommenen Allianztraktat zu
be=
zeigen.
Die Publikazion wegen Errichtung einer
allgemeinen Nazional=Leihbank für die
Pro=
vinz Holland ist nun erschienen. Die
Ab=
sicht dieser Bank ist, diejenigen zu
erleich=
tern, deren Vermögen größtentheils in
Effekten und Gütern bestehet, die bey
je=
tzigen Zeitumständen nur mit grossem
Ver=
lust zu Gelde gemacht werden können, da=
mit sie ihre Beyträge zu der
bevorstehen=
den grossen Contribution oder Geldhebung
erleichtern können. Diese Bank soll drey
Jahre, vom 1. Julius 1795 bis dahin
1798 dauern, soll ihr Comtoir zu
Amster=
dam haben, und von 6 Commissaren
diri=
girt werden, deren jeder 3000 Guld. Jahr=
gehalt ziehen soll. Jn der Leihbauk
wer=
den angenommen: Obligationen, Renten=
briefe, dreyßigjäbrige Renten und
accep=
tirte Wechsel zu Lasten der Provinzen und
der Generalitäts=Lande, auch Obligationen
und Wechselbriefe zu Lasten der Ostindischen
Kompagnie, der Admiralitätskollegien ⁊c.
ferner Obligationen zu Lasten auswärtiger
Mächte, Aktien in den öffentlichen Fonds
anderer Nazionen, auch unbewegliche
Gü=
ter und Kaufmannswaaren, welche einen
couranten Werth haben; Juwelen, Korn,
Reis und die übrigen Lebensmittel sind
aus=
schlossen. Wer noch andere Güter zur Leih=
bank bringen will, darf sich nur bey den
provisorischen Repräsentanten melden. Die
Summe, welche auf das Unterpfand
ver=
langet wird, soll sich nicht höher als 80
Prozent belaufen. Für die Summe die
der Verpfänder aufgenommen hat, erhält
er Bankbillets, jedoch nicht kleiner als zu
100 Guld, die bey der Contribution wieder
angenommen werden. An Zinsen werden
4 Prozent bezahlt.
Aus Amsterdam wird unter dem 23.
May geschrieben: „Seit der mit
Frank=
reich abgeschlossenen Allianz zeigen unsere
neuen Regenten sowohl in den
Staats=
als Stadt=Kollegien mehrere
Entschlossen=
heit und Muth; besonders ertheilt der
Mi=
litar=Ausschuß seitdem allen Offizieren, wel=
che haufenweise ihren Abschied verlangen,
denselben auf der Stelle. Auch gegen
an=
dere von der Oranischen Partey ist seit
kur=
zem mehrere Schärfe gezeigt worden. Ver=
schiedene Personen wurden in dieser Woche,
wegen Orangezeichen und auffallender
Aeus=
serungen, sehr mißhandelt. Die hiesige
Bür=
germilitz wollte ihr Ansehn sogar gegen die
in der Vorstadt Kattenburg wohnenden
Prinzlichgesinnten Schiffszimmerleute
zei=
gen; allein die Franzosen selbst, welche auch
seit einiger Zeit das Landesmagazin auf
Kattenburg besetzt haben, verjagten sie.”
„Jn der ganzen Provinz drücken
Man=
gel, Theurung und die Französische
Ein=
quartirung den geringern Bürgerstand
aus=
serordentlich; man sieht jezt auch nicht so
viel bares Geld als vormahls, aber desto
mehr Französische Aßignaten und
Hollän=
dische Recepissen, bey deren Annahme und
Ausgabe manche heftige Auftritte vorfallen.
Zu Rotterdam sind am 18. und 19. wirk=
lich unruhige Bewegungen gewesen und die
basige Regierung hat sich gezwungen
ge=
sehn, das Eindringen in die Hänser der
Einwohner, um Güter aus denselben mit
Gewalt zu höhlen, oder oranischgesinnte
Personen zu beleidigen oder zu mißhandeln,
auf das schärfste zu verbiethen. Aus
meh=
rern andern Orten der Republik gehn
trau=
rige Berichte über Mangel und Elend ein,
welche durch die vielen Einquartirungen
und Durchmärsche verursacht worden, so
daß in Twenthe mehrere Häuser leer stehn,
aus welchen die Familien nach
Deutsch=
land ausgewandert sind.”
„Die Stadt Amsterdam läßt alles
un=
gemünzte Gold und Silber, das
zusam=
mengebrache worden ist, in die Kasse der
Provinz Holland legen. Die jetzige
pro=
visorische Municipalität wird auch bald
ab=
tieten, da die 20 Wähler bereits durch das
Los ernannt sind, und sich nun damit
be=
schäftigen, der Stadt 120 Personen
vor=
zuschingen.”
„Der Rußische Geschäftsträger v. No=
vikoff ist am 20. plötzlich, ohne Abschied
zu nehmen, aus bem Haag abgereiset, wel=
ches dem Gerüchte mehrern Glauben gibt,
daß Rußland nun wirklichen Antheil an
der Coalition gegen Frankreich nehmen
und 12 Linienschiffe zur Englischen Florte
schicken werde.”
Deutschland.
Regensburg, vom 3. Junius. An
dem Orte der Reichsversammlung, und
beynahe zu gleicher Zeit an
verschiede=
nen Kur=und Fürstlichen Höfen, ist die
Nachricht verbreitet worden. „Es
unter=
halte der K. K. Hof durch den Grafen
Carletti Unterhandlungen in Paris, die
so weit auch wirklich gediehen wären, daß
das linke Rheinufer, gegen
Wiederabtre=
tung der Niederlande, und Beförderung
ihres Austausches gegen das Herzogthum
Bayern, den Franzosen überlassen, und
in Folge eben dieser Uebereinkunft nächstens
von dem Feind eingenommen werden soll.”
Dieses Gerücht wird hiermit bestimmt und
förmlich, für das erklärt, was es ist, nähm=
lich für eine abgeschmackte kindische Fabel,
deren weitere Verbreitung um so mehr für
eine Verleumdung angesehen werden
muß=
te, als der K. K. Hof seit Anfang des
ge=
genwärtigen Krieges niemahls, und am
wenigsten durch den sogenannten Grafen
Carletti, in eine Friedenshandlung mit
den Franzosen einzugehen, sich hat
einfal=
len lassen.”
Anhang zur Wiener=Zeitung 1795. Nro. 46.
Wien.
Meteorologische Beobachtungen
auf der k. k. Sternwarte.
Vom 2. bis 9. Juni.
Barometerstand.
Täg
Den
2
3
4
5
6
7
8
2
3
4
5
6
7
8
8 Uhr früh
Z. L. 12Th
8 Uhr früh
Z. L. 12Th
28 3 6½
— 4 2
— 4 4
— 3 9
— 2 11½
— 3 5½
— 5 2
28 3 6½
— 4 2
— 4 4
— 3 9
— 2 11½
— 3 5½
— 5 2
3 U. nachm.
Z. L. 12Th
28 3 6½
— 4 2
— 3 10½
— 3 3½
— 3 0
— 3 2
— 5 2½
28 3 6½
— 4 2
— 3 10½
— 3 3½
— 3 0
— 3 2
— 5 2½
10 U. abend
Z. L. 12Th
28 3 9½
— 4 1
— 3 8
— 3 4
— 3 1½
— 3 8
— 5 1½
28 3 9½
— 4 1
— 3 8
— 3 4
— 3 1½
— 3 8
— 5 1½
Reaumur'scher Thermometerstand.
2
3
4
5
6
7
8
Grad
Grad
15 ober 0
15 4/5 — —
17 1/6 — —
17½ — —
16 4/5 — —
18 — —
18 4/5 — —
15 ober 0
15 4/5 — —
17 1/6 — —
17½ — —
16 4/5 — —
18 — —
18 4/5 — —
Grad
17 2/9 ober 0
19½ — —
21 — —
19 3/5 — —
21 — —
21 2/5 — —
23 1/5 — —
17 2/9 ober 0
19½ — —
21 — —
19 3/5 — —
21 — —
21 2/5 — —
23 1/5 — —
Grad
14 ober 0
15¾ — —
17 1/6 — —
14 — —
16¼ — —
17¾ — —
19 — —
14 ober 0
15¾ — —
17 1/6 — —
14 — —
16¼ — —
17¾ — —
19 — —
Anzeige des Windes.
2
3
4
5
6
7
8
S. schwach
— —
S. O. still
S. schwach
S. stark
— —
W. schwach
S. schwach
— —
S. O. still
S. schwach
S. stark
— —
W. schwach
S. stark
S. schwach
S. mittelm.
S S.O.sch.
S. stark
— —
S. still
S. schwach
S. O. still
S. stark
S S.O.sch.
S. stark
— —
S. still
Getreidepreis.
Zu Wien vom 1. bis 6. Juni.
Der Metzen Groschen.
Weitzen von 59 bis 90
Korn von 55 bis 67
Gersten von 47 bis 49
Haber von 29 bis 40
Zu Stockerau vom 1. Juni.
Der Metzen Groschen.
Weitzen von 52 bis 78
Korn von 46 bis 56
Gersten pr. 41
Haber von 32 bis 35
Zu Fischamend vom 4. Juni.
Der Metzen Groschen.
Weitzen von 66 bis 67
Korn von — bis —
Gersten von — bis —
Haber von 36 bis 37
Hofverordnung.
Jn Absicht auf die Censur der
Druck=
schriften und Kupferstiche ist folgende die
bisherigen Censursvorschriften in sich
fas=
sende allerhöchste General=Verordnung
er=
gangen:
§. I. Niemand soll unter den gegen
Einschwärzungen verhängten Strafen, eine
Druckschrift mit vorsätzlicher Umgehung der
Mauthämter und der Revisorate einführen,
und vor erhaltener Censursbewilligung zum
Verkanfe bringen.
§. II. Der Buchhändler, welcher ein
Buch, eine Broschüre oder irgend eine
Druckschrift, die verbothen, oder erga
Schèdam beschränkt ist, ohne eigenen
Er=
laubnißschein, welchen nur das K. K. ober=
ste Directorum, und in den Provinzen die
Landesstelle ertheilen kann, verkauft, wird
im ersten Betretungsfalle mit 50 Guld. für
jedes Exemplar, und im zweyten, nebst
dieser Geldbusse, mit Verlust des
Gewer=
bes bestrafet.
§. III. Die den Buchhändlern auf den
Revisoraten zurückbehaltenen verbothenen
Bücher, wovon ein von dem Eigenthümer,
oder dessen Handlungsbestellten
unterschrie=
benes Verzeichniß mit beygesetzter Zahl der
Exemplare allda geführet wird, sollen
bin=
nen Zeit von 6 Monathen bey Strafe der
Konsiskazion, unter den vorgeschriebenen
Vorsichten, wieder aus den Erblanden
ge=
schafft werden. Sollten in einem oder dem
andern Falle besondere Hindernisse der
Be=
folgung dieser Vorschrift im Wege stehen,
so sind solche von den Eigenthümern oder
Administratoren anzuzeigen, wo dann nach
Beschaffenheit der Umstände, diese Frist auf
weitere 3 oder 6 Monathe wird erstrecket
werden.
§. IV. Kein Buchdrucker soll das
Min=
deste in Druck legen, ohne zuvor das
Ma=
nuscript in einer leserlichen Schrift und
richtig paginirt, auch mit einem
weißgelas=
senen Rande versehen, beym Revisionsamte
eingereicht, und die Zulassung vom
Censurs=
departement erhalten zu haben. Diese wird
nicht von den Censoren ertheilet, und ist
das von denselben gegebene Admittitur nicht
hinlänglich, sondern sie muß wegen der in
Censurssachen nöthigen Ordnung und
Ma=
nipulazion durch das vom Revisor
eigen=
händig, und mit dessen Unterschrift auf das
Manuscript beyzusetzende Imprimatur
bestä=
tiget werden, welches entweder ohne, oder
mit dem Beysatze omissis deletis, mit
Aus=
lassung der in der Handschrift
ausgelösch=
ten Worten oder Stellen, oder mit einem
anderen Beysatze und unter gewisser
Be=
schränkung gegeben wird. Hätte Jemand
ohne dieses Imprimatur einzuhohlen und
er=
halten zu haben, oder ohne sich nach
des=
sen Beysätzen oder Beschränkungen zu
ach=
ten, etwas, es sey was es wolle, in Druck
gelegt, so wird nicht allein die ganze
Auf=
lage mit Zerstörung des Schriftsatzes
kon=
fiszirt und eingestampfet, sondern es wird
auch der Uebertreter, sogleich mit Verlust
des Gewerbes, und überdieß mit 50 Guld.
für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar, und
wenn er diese Geldbusse nicht erlegen
könn=
te, mit Arrest und am Leibe gestrafet, und
dabey jede Ausflucht, die Exemplare nicht
verkauft, sondern vertauscht, oder
ver=
schenkt, oder die Auflage auf auswärtige
Bestellung und zum Versenden in das
Aus=
land veranstaltet zu haben, so wie jede
Ausrede auf Versehen der Handlungsdiener
oder Handlanger als ungültig verworfen.
§. V. Die Manuscripte sind gewöhnlich
in zwey gleichlautenden Exemplaren
einzu=
reichen, doch kann nach Beschaffenheit des
Gegenstandes, nach Eigenschaft des
Verfas=
sers, und nach Umständen die
Freyspre=
chung vom Duplikate beym K. K. Direkto=
rium, und in den Provinzen bey der
Lan=
desstelle angesuchet werden. Jn Fällen,
wo diese erfolgt ist, ist das Manuscript
nach vollbrachten Drucke, sogleich auf das
Revisionsamt nebst einem im Pappendeckel
gebundenen Exemplar wieder einzuliefern,
und würde jeder im Drucke ohne
vorheri=
ge Anzeige und erhaltene Erlaubniß
gemach=
te Zusatz, und jede erwiesene Verfälschung
des Originals (die Fehler in der
Rechtschrei=
bung oder im Styl, deren Verbesserung den
Sinn nicht ändert, allein ausgenommen,)
als Betrug und vorsetzliches Falsum
stren=
ger Ahndung unterliegen.
§. VI. Jeder, auf dessen Kosten und
Rechnung ein Buch oder kleinere Schrift
gedruckt werden soll, er sey Buchdrucker,
Buchhändler, Verleger oder Verfasser, ist
gehalten seinen Nahmen und Karakter nebst
seiner Wohnung zu Anfange des zur
Cen=
sur eingereichten Manuscripts, oder, wenn
es ein Nachdruck, oder neue Auflage ist,
des Originals leserlich beyzusetzen, und wird
von dem Revisionsamte nichts angenommen
werden, wo diese oder andere bey den
Manuscripten vorgeschriebenen Erfordernisse
ausser Acht gelassen sind.
§. VII. Die Manuscripte sollen von
Nie=
mand zu den Censoren gebracht, noch bey
denselben abgehohlet werden, sondern sie
sind ohne Unterschied unmittelbar bey dem
Revisionsamte einzureichen, wo sie der
Ein=
reicher mit dem Deciso abzuhohlen hat.
Die Censoren sind angewiesen, kein
Exhi-
bitum, welches ihnen nicht im ordentlichen
Wege durch das Revisionsamt zukommt,
in Censurirung zu nehmen, noch ein
Censu=
rirtes anderswohin als dahin abzugeben.
Niemand ist befugt sich den Censor seines
Buchs, oder Manuscripts selbst zu wählen,
oder dem Revisionsamte auf irgend eine Art
anzusinnen, daß es ein Stück eigends den
Censor A, statt des Censors B zur
Censu=
rirung zusende, noch soll der Eigenthümer,
wenn er den Censor erfahren hat, densel=
ben selbst, oder durch andere überlaufen,
oder mit Bitten oder Vorstellungen
behelli=
gen, sondern jeder soll nach Einreichung
seines Werkes die Entscheidung ruhig
ab=
warten, und sich dieser ohne Widerrede und
Verunglimpfung der Censoren oder des
Re=
visionsamtes, welche allerdings nach dem
Grade des Frevels geahndet werden
wür=
de, geziemend fügen.
§. VIII. So wie zum Drucke neuer
Schriften, so muß auch zum Nachdrucke
eines schon erlaubten Werkes und eben so
zu jeder neuen Auflage die Erlaubniß
mit=
tels schriftlicher Anzeige und Einreichung des
Werkes selbst beym Revisionsamte und
re-
spective das Imprimatur, oder
Reimpri-
matur nachgesucht, und darf vor dessen
Erhaltung, unter gleicher Verpönung, we=
der Nachdruck noch die neue Auflage
veran=
staltet werden.
§. IX. Wer solche Schriften in Geheim
druckt, oder nachdruckt, die nach den
Straf=
gesetzen in die Kathegorie der Verbrechen
gehören, macht sich derjenigen Strafen
theilhaftig, welche in den Gesetzen auf
die Verfassung dergleichen Schriften
be=
stimmt ist.
§. X. Niemand soll ein Werk, davon
die Handschrift bey einem
deutscherbländi=
schen Revisionsamte eingereichet worden,
die Zulass⟨u⟩ng aber nicht erfolgt ist, in das
Ausland zum Druck und Verbreitung
schi=
cken. Der Uebertreter wird mit einer nach
dem Grade der Anstößigkeit der Schrift,
und wenn es eine Schmähschrift ist, nach
dem Jnteresse der dadurch angegriffenen
Personen abgemessenen Strafe belegt werden.
Das Vorgeben, daß ihm das Manuscript
von Handen gekommen, und der
auswär=
tige Dr⟨u⟩ck ohne sein Wissen und Willen
veranstaltet worden sey, wird um so
weni=
ger angenommen, als Niemand ein von der
inländischen Censur verworfenes
Manu=
script andern mittheilen, oder mit Gefahr
weiterer Ausbreitung aufbewahren soll.
§. XI. Niemand soll mit Büchern
hau=
siren, solche kolportiren und damit
heimli=
cher Weise Gewerb treiben; die Uebertreter
werden nebst Konfiskazion, aller bey
den=
selben vorgefundenen Bücher in Verhaft
ge=
zogen, und nach Befund der Umstände, je
nachdem die also verkauften Bücher im
ho=
hen Grade sittenverderblich, religionswidrig
oder staatsgefährlich sind, mit schwerer
an=
gemessener Strafe, und wenn sie
Auslän=
der sind, auch mit der Landesverweisung
belegt werden.
§. XII. So wie allen und jeden
Privat=
personen, die nicht zum Buchdrucker=Ge=
werbe gehörig befugt sind, Buchdrucker=
oder Handpressen, und Druckcharaktere zu
haben untersagt ist, so wird auch allen
Buchdruckern bey Verlust ihres Gewerbes,
nebst Konfiskazion ihrer Werkzeuge, und
nach Beschaffenheit der Umstände noch
wei=
terer Geld=oder Leibesstrafe verbothen, an
entlegenen oder unzugänglichen oder
verbor=
genen Orten Pressen aufzustellen, und auf
heimliche Weise und durch lichtscheuende
Anstalten setzen oder drucken zu lassen.
§. XIII. Obstehende Verfügungen sind
zugleich von Kupferstichen jeder Art und
Vorstellung, wie auch von Landkarten und
Prospekten, Rissen von Städten, Festun=
gen, Gränzen, Küsten, zu verstehen, von
welchen, wenn sie zum öffentlichen
Verkau=
fe bestimmt sind, vor der Gravirung
jedes=
mahl das Original ober die Zeichnung bey
dem Revisionsamte einzureichen, und die
Censursbewilligung einzuhohlen ist, so wie
alle auf Uebertretungsfälle bey Schriften
und Büchern fetzgesetzte Pönfälle sich auf
die Kupferstiche in gleichem Maße erstrecken.
§. XIV. Wer Verzeichnisse von
verkäuf=
lichen Büchern den Zeitungsblättern
beyle=
gen, oder auf andere Art durch den Druck
bekannt machen will, hat solche aufs
spä=
teste zwey volle Tage vor der
Bekanntma=
chung beym Revisionsamte in zwey
gleich=
lautenden Handschriften einzureichen; diese
Verzeichnisse müssen rein, leserlich
geschrie=
ben, die Titel der Bücher gehörig nach ih=
rem wahren Verfasser, wenn dieser genannt
ist, allezeit aber nach dem wahren
Jn=
halte, und dem Druckorte und Jahre ohne
Verdrehung, Verfälschung, oder unver
ständliche Abkürzung aufgesetzt, und alle
unmittelbare unschickliche Zusammensetzung
von Werken, biblischen und geistlichen,
oder andere ehrwürdige Gegenstände
be=
treffenden Jnhalts mit Werken einer von
jenen ganz verschiedenen und solcher
Gat=
tung, daß daraus Anlaß zu ungebührlichen
Beziehungen entstehen könnte, vermieden
werden. Wenn über dergleichen
Verzeich=
nisse das lmprimatur nicht unbedingt, son=
dern mit der Beschränkung omissis deletis
ertheilt wird, so sind dieselben vor
gänzli=
cher Vollendung des Drucks bey dem
Re=
visionsamte noch einmahl vorzulegen, da=
mit dasselbe sich von der geschehenen
Weg=
lassung der ausgestrichenen Artikel
überzeu=
gen, und das unbedingte lmprimatur
bey=
setzen könne. Das nähmliche ist bey
Ver=
zeichnissen von Kupferstichen und
Lizita=
tionskatalogen zu beobachten. Letztere sind
nach Verhältniß ihrer Größe früher, als
bey einzelnen Blättern erforderlich ist, zur
Censurirung einzureichen.
§. XV. Wenn Buchhändler Kataloge
oder kleinere Verzeichnisse von Büchern, die
sie zum öffentlichen Verkaufe ausbiethen,
bey dem Revisionsamte einreichen, und
dar=
unter verbothene gefunden werden, so sind
sie schuldig, solche an das Revisionsamt
abzugeben, wo dieselben so lange
aufbehal=
ten werden, bis die Eigenthümer
entwe=
der einen Käufer, der die besondere
Erlaub=
niß erhält, finden, oder bis sie solche
un=
ter dießfalls gewöhnlicher Vorsicht außer
Land schicken werden. Keines von beyden
kann bey solchen Stücken, die im hohen
Grade Religions — Sitten — oder
Staats=
widrig, oder pasquillantisch, ebrenrührisch
und ossenbar boshaft sind, statt haben,
als welche ohne Weiteres vom Revisions=
Amte zu vertilgen sind.
§ XVI Wenn ein Buchhändler oder
ein Privatmann Ansuchungszettel um
Er=
laubniß verbothener, oder erga Schedam
beschränkter Druckschriften einreicht, und
da=
zu catweder eine falschen Nahmen, der
die=
se Erlaubniß ansuchenden Person gebraucht,
oder nach erhaltener Erlaubniß ein bey der
Einreichung des Gesuches auf dem Zettel
nicht gestandenes derglichen Buch beysetzt,
hat dafür in jedem Falle eine Strafe im
Geld von 50 fl. zu entrichten. Eben diese
Strafe findet statt, wenn ein
Buchhänd=
ler oder anderer mehr als einmahl um die
Erlaubniß für das nähmliche Buch unter
dem Nahmen der nähmlichen Person
an=
sucht, und dadurch die das Censurfach
di=
rigirende Stelle frevelhaft zu täuschen
ver=
sucht. Derjenige, der die für diese
Ueber=
trettungsfälle bestimmte Geldstrafe zu
erle=
gen nicht vermöchte, hat für jeden Gulden
einen Tag im Gefängnisse zuzubringen.
§. XVII. Gleichwie die
Revisionsäm=
ter angewiesen sind, jeden ohne Unterschied
mit Befolgung ihrer Amtspflichten nach
Thunlichkeit ohne unnöthigen Aufenthalt
zu befördern, so wird auch, wer immer
bey denselben, es sey wegen Revidirung
seiner Bücher und Kupferstiche, oder auf
andere Art Geschäfte hat, dem dort
ange=
stellten Personale die Achtung, welche jeder
dem sein Amt handelnden Beamten zusteht,
mit gleicher Bescheidenheit bezeigen, und
sich von Zudringlichkeit, von heimlicher
oder offener Wegnehmung eines dort
zu=
rückbehaltenen Stückes, von unanständigen
Reden, oder Gezänke und von aller
Unge=
bühr, unter sonst unausbleiblichen
Ahn=
dung zu enthalten wissen; sollte Jemand
glauben, allda über Ordnung und
Vor=
schrift beeinträchtiget zu seyn, so hat er
solches im ordentlichen Wege in Wien bey
dem K. K. Directorium, und in den
Provin=
zen bey der Landesstelle mit Grund und
Beweis anzuzeigen, und von da den
ord=
nungsmäßigen Bescheid nach geschehener
Un=
tersuchung abzuwarten.
§. XVIII. Da gegenwärtige General=
Verordnung einestheils die Berichtigung
al=
ler vorgeblichen Unwissenheit, oder
Unbe=
stimmtheit und andererseits die Abstellung
aller ungebührlichen Schleichwege, Ver=
wirrungen und Mißbräuche zum
Hauptge=
genstand und Zweck hat, so wird sich
Je=
dermann nach der allgemeinen Pflicht, die
Landesgesetze treulich zu befolgen, nach dem
Jnhalt derselben genau zu achten, und
je=
der sowohl von den wirklich bestehenden
Buchdruckern, Buchhändlern, Kupferste=
chern und wer immer den Censursanstalten
unterliegende Geschäfte führet, als auch
von denjenigen, welche in Zukunft zu
die=
sen Gewerben eintreten, sich solche
anschaf=
fen, und zu seiner im allen Fällen
unver=
brüchlichen Richtschnur aufbewahren und
gegenwärtig halten. Welches in Folge
höchster Hofentschliessung vom 30. May
d. J. durch die K. K. Nied. Oest. Landes=
regierung zu Jedermanns Wissenschaft
hier=
mit bekannt gemacht wird. Wien den 3.
Junius 1795.
Verstorbene zu Wien.
Den 31. May. Jn der Stadt.
Hr. Joh. v. Märkhl, k.k. Obereinnehm. d. Kupfer=
amis=u. Berwerkszahlungshauptkasse, alt 15 J.
in d. Wollzeille N. 828.
Hr. Franz Melzer, Wechslerskaßier, alt 22 J. in
d. unt. Bäckersir. N. 762.
Jfr. Ther. Hedwig Hölzl, gew. Kammerjr. alt 36
J. im Laurenzerg. N. 695.
Theresia Liechtenegger, led. alt 57 J. am
Domi=
nikanerpl. N. 725.
Vor der Stadt
Hr. Otto Lubw. Conrad d. b. r R. Graf v. Burk
hausen, k. k geb Rath u. Feldmarsch. Leut. alt
84 J. zu Mariah. N. 63.
Dem Peter Heimmerl, Gem. v. Jägerkorps, s. W.
Franziska, alt 42 J. im Lerchenf. N. 44.
Christian Siberitz, herrs. Reitkn. alt 26 J. in der
Noveranig. N. 174.
Fr. Elis. Lippinger, bgl. Oehlerers Wit. alt 82 J.
in i. H. auf d. Windmühl N. 19.
Jos. Faber, Schneid. alt 40 J. am Himmelpfortgr.
N. 7.
Dem Math. Mayer, Löhnkutsch. s. K. Agnes, alt
4 J. auf d. Wieden. N. 86.
Dem Heinrich Trageda, Kutsch. s. K. Eleon. alt 2
J. auf d. neu Wieden N 259.
Dem Hrn. Math. Hillwein, gew. Fabriksdirektor,
s. K. Theresia alt 6 J. auf d. Landstr. N. 430.
Maria A. Heytrüch, Bedient. Ehew. alt 34 J. b.
Elisabeth.
Hire Fierko, alt 18 J.
Ostab Czuzula, alt 18 J.
Nikols Horodnik, alt 20 J.
Joh. Wieszek, alt 26 J.
Migira Wasilow, alt 28 J.
Steph. Gaida, alt 20 J. alle 6 Gem. im Militärsp.
Barb. Walter, Dienstm. alt 24 J.
Maria A. Schanl, Tischl. Ehew. alt 42 J.
Barb. Ziegler, Dienstm. alt 45 J.
Anna Lausegger, Schuhmach. Ehew. alt 41 J.
Anton Soplitan, Tagl. alt 63 J.
Jfr. Carolina Bajet, k. k. Platzmas. T. alt 43 J.
alle 6 im allg Krankenh.
Sumna 25 Personen, darunter 3 Kind.
Den 1 Juni Jn der Stadt.
Hr. Simon Wilh. Düpont, jubil. k. k. Kammer=
dien. alt 78 J. in d. Singerstr. N. 871.
Cath. Prohask, pens. k. k. Leiblak. Wit. alt 49 J.
im Ramhofg. N. 948.
Dem Joh. Grazofzky, Landkram. s. W. Cath. alt
47 J. am Graben N 1120.
Dem Hrn. Georg Brauner, bgl. Schneidermeist.
s. K. Georg, alt 4 J. in d. ob. Breunerst. N. 1173.
Vor der Stadt.
Mich. Lenhart, Jnvalid, alt 79 J. zu Mariah. N.89
Dem Math. Häfer, Fragner, s. W. Barb. alt 65
J zu Mariah. N 95.
Hr. Jos. Wagner, Apothek. Subjekt, alt 24 J. auf
d. Landstr. N. 390.
Fr. Josepha Albrecht, k. k. Hauptm. Wit. alt 64 J.
auf d. neu Wieden N. 261.
Dem Jos. Czizeck, gem. Soldat, s. W. Elis. alt 50
J. in d. Josephst. N. 144.
Math. Czerny, kais. Roßwart. alt 79 J. in d. Jo=
sephst. N. 103.
Joh. Puchinger, Schneid. alt 28 J. im Lerchenf.
N. 114.
Dem Joh. Greiner, Bestandwirth, s K. Anna, alt
1 J. am Spitalb. N. 31.
Dem Joh. Schober, herrs. Gartner, s. K. Franzis=
ka, alt 1 J. zu Mariah. N. 48.
Maria A. Rothmüllerin, Holzhack. Wit. alt 62 J.
am Thury N 54
Joh. Ant. Preschler, Sattlergs. alt 19 J.
Jakob Bertel, Schleisergs. alt 29 J.
Laur. Sippenauer, Bindergr. alt 25 J.
Georg Weigl, Strumpfwirkergs. alt 40 J.
Math. Rasmeister, Bedient. alt 53 J.
Thom. Ledr, Tagl. alt 70 J alle 6 b. Barmb.
Fried. Klein, gew. bg Strumpfwirk u. Pfründl u.
Burgersp. alt 97 J. zu St. Marx.
Cath. Steinbaur, led. alt 20 J. im Versorgb. am
Alsterb.
Mich. Tardonides, Fourier, alt 73 J.
Joh. Brath, Gem. alt 50 J. bede im Jnvalidend.
Mich. Hecht, alt 20 J.
Georg Nagy, alt 46 J.
Andrä Marschall, alt 27 J.
Wenzl Schürrak, alt 46 J.
Joh. Schwie⟨⟩, alt 22 J.
Kost Liewin, alt 24 J. alle 6 Gem.
Anna Franz, Soldat. W. alt 46 J. alle 71 Militsp.
Maria A. Bierbaum, Tagl. T. alt 12 J.
Maria A Haldvog, Mühlers T. alt 14 J.
Gertrau⟨d⟩ Dunckl, Postilltons Wit. alt 67 J.
Anna M. Hafner, Dienstm. alt 22 J.
Cath. Neumayer, Hauers Wit. alt 60 J.
Anna M. Schrefier, Löhnkutsch. Ehew. alt 45 J.
Franziska Sodidan, Dienstm, alt 66 J.
Franz Quit⟨⟩, Potigeysold. alt 58 J.
Joh. Aufrichtig, Schuhmach. alt 67 J.
Sebast Thurner, Pfründl. v. gr. Arinenh. alt 62 J.
Anna Kappeler, Kutsch. Wit. alt 27 J.
Justina Wagner, Dienstm. alt 27 J.
Philipp Prambost, Mustius, alt 55 J. alle 13 im
allg. Krankenh.
Summa 44. Personen, darunter 3 Kind.
Den 2. Juni Jn der Stadt.
Hr. Joseph des h. r. N. Graf v. Stockhammer,
k. k. Mundschenk u. Truchses, alt 71 J. in der
Grünangerg. N. 884.
Fr. Cath. Grilparzer, Traiteurs Wit. alt 77 J. am
Hohenmarkt N. 527.
Vor der Stadt.
Dem Hrn. Toussaint v. Bourgeois, k. k. Oberster
u Direkt. d Jngenieurakademie, s. K. Heinrich,
alt 3 J. auf d. Wieden N. 23.
Hr. Joh. Gärtner, gew. k. k. Oberlieut. alt 78 J.
auf d. neu Wieden N. 255.
Dem Franz Müller, herrs. Bedient. s. W. Rosina,
alt 40 J. am Spitalb. N. 125.
Dem Hrn. Sebast. Trappel, bgl. Perückenmach. s.
S Erhard alt 24 J. in d. Leopoldst. N. 241.
Dem Hrn Eilas Rabisch, bg. Schneidermeist. s. Fr.
Rosalia, alt 28 J. in d. Josephst. N. 79.
Hr. Joh. Bruckner, bgl. Bäckermeist. alt 72 J. in
s H. am Neustift N. 54.
Franz Schifmann, Maurergs. alt 42 J. in d. Roß=
au N. 8⟨0⟩.
Dem Carl Weber, herrs. Bedient. s. W. Josepha,
alt 26 J in d. A⟨l⟩stervorst. N. 13.
Jos. Wachtl, gew. herrs. Jäger, alt 55 J. in d. Al=
stervorst. N. 163.
Carl Schmidratner, Trager, alt 63 J. zu St. Ul=
rich N. 41
Theresia Hautz, Bedient. Wit. alt 36 J. zu St.
Ulrich N. 9.
Dem Joh. Pflug, gem. Soldat, s. K. Franz, alt
3 J in d. Alstervorst. N. 36.
Stanisl. Jendruzizick, alt 25 J.
Mich. Kawekl, alt 19 J.
Andrä Meschak, alt 20 J.
Dominik Braunek, alt 33 J.
Jvan Limberth, alt 24 J. alle 5 Gem.
Peter Pfleger, Tambour, alt 15 J.
Jos. Ratz, Gem. alt 28 J. alle 7 im Militärsp.
Oswald Rundl, Bäckerj. alt 20 J.
Mich. Bauer, Schuhmacherlehrj. alt 17 J.
Georg Pöckl, Tagl. alt 73 J.
Hr. Franz Heinr. Jungen, Magistr. Sekret. a. 40 J.
Eva Matzner, Tagl. Ehew. alt 39 J. alle 5 im allg.
Krankenh.
Summa 26. Personen, darunter 2 Kind.
Erledigte Stipendien.
Wir Rector & Consistorium der uralten und
weitberühmten Universität allhier geben hiermit
allen der hohen Schule allhier die öffentliche
Vor=
lesungen Besuchenden zu vernehmen, daß bey
allhiesiger hohen Schule aus nachbenannten
Stif=
tungen einige Stipendien ledig seyn, nämlichich:
Aus der Thomas Crönnischen Stiftung für
ei=
nen aus Krain von Laybach, oder Oberburg
ge=
bürtigen Studenten, welcher aber die vorläufige
Präsentation von dem Hrn. Erzbischofen von
Laybach zu bewirken hat. Aus der Geißlerischen
Stiftung, erstens für jene von des Stifters
Freundschaft Abstammende, zweytens für die
aus seinem Geburtsorte gebürtige, drittens für
Lausnitzer und Schlesier, viertens für die an
Lausnitz und Schlesien angränzende. Aus der
Gerdesischen Stiftung für einen von des
Stif=
ters Freundschaft, in dessen Ermanglung für
ei=
nen aus Westphalen gebürtigen Studenten. Aus
der Kilbervillinischen Stiftung für 2 aus
Un=
tersteyermark gebürtige Studenten, deren einer
die Präsentation von dem Markte Leibnitz zu
be=
wirken hat. Aus der Molitorischen Stiftung
für die von des Stifters Freundschaft
Abstam=
merde, erstens von der männlichen=nachhin
weiblichen=und endlich Seitenlinie. Jn Abgang
der Befreundten für Elsaßer, und angränzende
von Elsaß. Ans der Pretterschneggerischen
Stiftung für einen was immer für einen
Stu=
dium obliegenden, von dem Markt Weißlichen
in Obersteyermark gebürtigen, oder in deren
Ermanglung für einen andern aus Steyermark
gebürtigen Jüng⟨l⟩ing, welcher aber die
vorläufi=
ge Präsenation von dem Marktgericht
Weiß=
kirchen zu bewirken hat. Aus der
Rosenbursi=
schen Stiftung für einen Jungling aus der
Kha=
romannischen Familie, oder in deren Abgang
für einen von Korneuburg gebürtigen, und von
dem alldasigen Stad⟨t⟩magistrat presentirten
Kna=
ben. Aus der Salzerischen Stiftung für 2
arme Studenten, nämlich einen aus der Stadt
Steyer im Lande Oesterreich ob der Ens ge=
bürtigen, welchen der Magi⟨st⟩rat erstbemeldter
Stadt zu presentiren hat, oder in dessen Abgang
für einen aus Oedenburg in Ungarn gebürtigen
weiters für einen von Waldhofen an der Ybbs
in Oesterreich unter der Enns gebürtigen, von
bemeldter Stadt presentirten Jüngling. Aus
der Sorbaithischen Stiftung für 2 aus des
Hrn. Stifters Freundschaft abstammende
Jüng=
linge, in Ermanglung derselben ader für jene
aus denen Niederlanden gebürtige. Aus der
Zwierschlagischen Stiftung für 2 Jünglinge,
vorzüglich des Hrn. Stifters Blutsverwandte, nach=
hin aber für andere aus Deutschland gebürtige. Da=
her haben jene Studenten, welche um Verleihung
der vorangeführten Stipendien anlangen wollen,
ihre Bittschriften pro 1mo Semestri 1795
von heute an bis 20. Juni 1795 einzureichen, in
solchen aber das Behörige von der
Ortsobrig=
keit ausgefertigte, und von dem Hrn. Pfarrer
bestättigte Armutszeugniß beyzubringen, dann
bey senen Stiftungen, wo die Präsentation, oder
das Geburtszeugniß erforderlich ist, sich
unver=
wellt um sothane Urkunden zu bewerben, und
solche beyzubringen, widrigenfalls die später
ein=
reichende und nicht behörig belegte Bittschriften
nicht mehr angenommen werden würden.
Veriohrne Quittung.
Freytags den 29. May ist von dem
Keller=
hofe aus über den hohen Markt und
Wipplin=
gerstrasse bis in das Rath aus eine auf 5
Gro=
schenstempel geschrieben Abfertigungsquittung des
Joh. Michael Wieser, Korporals von Kaiser
Chevaux=Legers, zwischen halb 11 und 12 Uhr
verloren gegangen. Der redliche Finder wird
ersucht, diese Niemanden dienliche Quittung in
das Gewärzgewölb am Ecke des Kellerhofes
ge=
gen billige Belohnung zu bringen.
Geld auszuleihen.
Zehentausend Gulden in baarem Gelde
wer=
den aber nur auf Häuser in der Stadt, ober
auch auf Herrschaften in Oesterreich gegen
aus=
weisender hinreichender Sicherheit gegeben; dann
sind auch verschiedene grössere auch kleinere
Po=
sten, jedoch nicht alles in baarem Gelde allda
zu erhalten, welche aber auch in die Vorstadt,
jedoch gegen Papilarsicherheit gegeben werden.
Weiters sind auch allda verschiedene Häuser in
als vor der Stadt mit oder ohne Gärten zu
verkaufen, auch Landwirthschaften, Häuser auf
dem Lande, oder Herrschaften in Oesterreich zu
erfahren; nähere Auskunft erhält man in dem
Ballgässel wo die Schmiedte ist Nr. 975 der
Eingang bey dem grossen Thor rechts die
Stie=
ge im ersten Stock vormittag von 9 bis 12 Uhr,
und wird jenen, welche die Originaldokumenten
vorzeigen können nähere Auskunft gegeben.
Vortheilhaftes Anerbiethen.
Gegen sichere Hypothek werden 4 oder 5000
fl. baar, nebst einem grossen Bauplatz, gegen
1600 □ Klafter, welcher in der gesündesten und
schönsten Gegend in Wien ligt, und worauf
we=
nigstens 6 Häuser können gebauet werden, pr.
8000 fl. hindangegeben. Nähere Auskunft. ist
i. der Kärntnerstrasse Nr. 960 im
Niemerge=
wölb zum weissen Wolfen bey Herrn
Welzho=
fer einzuhohlen.
Anzeige.
Verschiedene von mir acceptirte und bey
Ver=
fallzeit aus gründlichen Ursachen nicht eingelöste
Wechsels haben in ein und adern
Handlungs=
plätzen einiges Aufsehen verursachet, und mir
da=
durch einen äußerst nachtheiligen Ruf zugezogen.
Jch ersuche daher alle diejenigen, die einigen
Anspruch auf gedachte Wechsels zu haben
glau=
ben, sich damit an hiesige Hrn. Winzer &
Comp. zu wenden, mit denen ich mich desfalls
verglichen habe. Sollten ein und andere
Freun=
be nähere Aufklärung über diesen Vorfall zu
haben wünschen, so werden es auf Verlangen
gedachte Hrn. Winzer & Comp. dahier nebst mir
geben. Welches ich hiemit zu jedermanns
Nach=
richt und Rechtfertigung meines guten Namens
öffentlich anzeige. London den 27. April 1795.
Ludwig Kubach aus Wien.
Warnung an das Publikum.
Nachdem ich in sichere Erfahrung gebracht,
daß böse Leute unter den falschen Vorwand, als
wenn sie Forderungen an mich zu machen hätten,
und von mir keine Bezahlung erhalten könnten,
auf meinen Namen Geld zu borgen suchen, als
will ich hiemit öffentlich das gute Publikum für
solche Betrüger warnen, mit der Erklärung,
daß ich weder jemanden etwas schuldig, noch
einer Geldaufnahme benöthiget sey, somit in
keinem Fall eine Zahlung des auf meinen
Na=
men fälschlich geborgten Geldes leisten werde.
Wien den 3. Juni 1795.
Anna Regina Schmidt, gebohr=
ne Rogalsky v. Rogallowitz.
Handlungskompagnon wird gesucht.
Man wünscht zu einer mit einer eigenen, al=
ten und aufrecht stehenden Fabrike verbundenen
Waaren=Niederlage in Wien sich mit einem
den Handlungsgeschäften und zu Führung des
diesfälligen Briefswechsels erfahrnen Mann, wei=
cher, um als Theilnehmer an dem betreffenden
Handlungsnutzen selbst beytretten zu können, mit
einem eigenen Einlagsvermögen von 15000 oder
wenigstens 10000 Gulden versehen seyn soll,
zu vergesellschaften. Des Näheren wegen hat
man sich schriftlich oder mündlich an den k. k.
Herrn Hofagenten v. Breßlern, auf der hohen
Brücke Nr. 396 im 3ten Stock wohnhaft, zu
wender.
Reise=Gesellschafter wird gesucht.
Ein Reisender, der in seinem eigenen bedeckten
Wagen von hier über Prag, Leipzig, Braun=
schweig und Hannover nach Hamburg zu reisen
gewilliget ist, wünscht sich bis dahin für
gemein=
schaftliche Kosten einen Reisegefährten. Nähere
Nachricht ist hierüber in der Kärntnerstrasse im
weißen Schwann im ersten Stock im Zimmer
Nr. 3 zu erfragen.
Gärtner sucht Dienst.
Ein Kunstgärtner, welcher in seinem Metier
wohl erfahren ist, sucht Dienst: er hat
haupt=
sachlich von Treiberey und englischen Gärten
gu=
te Kenntniß zugleich treibt er nicht nur a⟨uch⟩in
alle Sorten von Obstfrüchten, sondern auch die
Weinstöcke ohne Feuer oder Ofenhitze, und
kom=
men selbe so früh, als wenn sie mit Feuer
ge=
trieben wären, und werden fast noch schöner und
delikater, welches grosse Monarchen schon bezeugt
haben; das übrige werden seine gute
Rekom=
mendationen aus verschiedenen Ländern zeigen.
Er ist zu erfragen zu Mariahilf im Blumenstock
Nr. 25.
Weinschauks. Nachricht.
Einem verehrungswürdigen Pubilkum wird
hiemit angezeigt, daß das Burgerspital in Wien
den 4. Juni das Schankhaus daselbst eröffnet
hat, und ihre eigenen beygeschaften ächten und
guten Weine wie vormals pr. 9, 11, 15, 18
und 24 kr. die Maß ausschänkt. Auch ist der
dem Bürgerspital zugehörige Keller am neuen
Markt neben dem Caffeehaus bereits eröffnet,
woselbst auch eigener Wein pr. 8 kr. die Maß
ausgeschänkt wird.
Gesundheitswässer.
Bey Andreas Hubiner, burgl. Handelsmann,
am neuen Markt zu den sieben Säulen, sind zu
bekommen nachstehende von einer löbl. medicini=
schen Fakultät=porobirte Gesundheitswässer, als:
Robitscher Sauerbrunn, Egerischer deto, Bislt=
ner Sauerbrunn in grossen Krügen, deto in
klei=
nen, Saldschitzer Bitterwasser in grossen Krügen,
deto in kleinen, Selterwasser und Stecknitzer
Mi=
neralwasser. Man kann alle diese Wässer
ein=
zeln und auch schon in ganzen Kisten verpackter
bekommen, und verspricht die beste Bedienung.
Um an Sonn=und Feyertägen mit obigen
Wäs=
sern bedienet zu werden, können sich Liebhaber
deshalb in der Wohnung zum schwarzen Rössel
neben dem goldenen Ochsen anfragen.
Mineral und Gesundheitswässer.
Einem hochzuverehrenden Publikum wird
hie=
mit bekannt gemacht, daß in der seit
undenkli=
chen Jahren ohnehin schon bekannten
Haupwer=
schleiß=Niederlage am Wildprätmarkt beym
blau=
en Jgel Nr. 571 alle Gattungen Jn=und
Aus=
länder=Mineral=und Gesundheits=Wässer frisch
angekommen, von der medienischen Fakultät wie
gewöhnlich geprüft und ächt befunden worden,
und um folgende Preise täglich, auch zu allen
Stunden in der Nacht zu haben sind. Als:
Nohitscher ….. — 20
Selterwasser …. — 45
Pyrmonterwasser …. 1 10
Eger Sauerbrunn, grosser Krug. — 48
— — — kleiner detto. — 33
Salsschitzer Bitterwasser, grosser Krug — 20
— — — — kleiner detto — 13
Billiner Sauerbrunn, grosser Krug — 18
— — — — kleiner deto — 12
Füreder — …. — 20
Freudenthaler — … — 24
Sternbirger — …. —20
Sedlitzer Bitherwasser … — 18
Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzählige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfalt hoch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Uiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhöhten
Preise schmeichelt man sich von dem
einsichtsvol=
ten Pubilkum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständen nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so hat sich die Niederlage mit jenen von
aus=
wärtigen H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist
dero=
halben für dieses Jahr alhier gar keines zu
be=
kommen.
Nohitscher ….. — 20
Selterwasser …. — 45
Pyrmonterwasser …. 1 10
Eger Sauerbrunn, grosser Krug. — 48
— — — kleiner detto. — 33
Salsschitzer Bitterwasser, grosser Krug — 20
— — — — kleiner detto — 13
Billiner Sauerbrunn, grosser Krug — 18
— — — — kleiner deto — 12
Füreder — …. — 20
Freudenthaler — … — 24
Sternbirger — …. —20
Sedlitzer Bitherwasser … — 18
Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzählige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfalt hoch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Uiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhöhten
Preise schmeichelt man sich von dem
einsichtsvol=
ten Pubilkum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständen nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so hat sich die Niederlage mit jenen von
aus=
wärtigen H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist
dero=
halben für dieses Jahr alhier gar keines zu
be=
kommen.
1795.
Nro. 46.
Nachricht von Chinesischen Malereyen.
Franz Ant. v. Scheibtl, Naturaltenmaler,
gibt sich hiemit die Ehre einem hohen Adel und
verehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß
er von seiner Reise aus Koppenhagen eine
voll=
ständige Sammlung Chinesischer Figuren
mitge=
bracht habe. Sie enthält, nebst aller Kaiser,
aller Chinesischen Stände, Kleidertrachten, und
Handlungen, insbesondere aber 1) den dortigen
Staatsrath, die Gerichtsbarkeiten, und das
Mi=
litär; 2) alle Arten von Künstlern und
Professi=
onisten in 187 Blättern; 3) die 4 Chinesischen
Hauptprobulte, als, die Pflanzung des Thee
in 19 Blättern, des Porzelain in 27 Blättern,
die Pflegung des Seidenwurms, in 18
Blät=
tern, und die Bauung des Reises in 25
Blät=
tern von ihrer Entstehung bis zu ihre Ausfuhr;
dann 4) einige sehr sehenswürdige Prospekte, und
5) Segel und andere Schiffe in 25 Blättern;
wie auch 6) eine reickhaltige Parthie Jnsekten
mit ihren Generazionen, und besonders
sehens=
würdige Papilionen in 24 Blättern. Er läßt
sich zwar hier in kein besonders Detail über die
sehenswürdigen Eigenheiten dieser Stücke ein,
sondern schmeichlet sich mit Zuversicht, daß diese
Sammlung, welche überhaupt sowohl in
Rück=
sicht der Gegenstände selbst, als auch des
rich=
tigen Kolorits eine äußerst interessante Gallerie
bildet, und den Beyfall des Natur=und
Kunst=
liebhabers erhalten werde. Sie ist zu sehen auf
dem sogenanaten Platzl beym Egyptischen Joseph
Nr. 2 im ersten Stock, und zwar von 3 bis 6
Uhr Nachmittag. Sollten hohe Herrschaften
diese Sammlung in ihren Wohnungen zu sehen
wünschen, so ist derselbe bereit, solche gegen
(Discretion) hinzubringen. Wer in das Haus
kommt, und die Sammlung allda besehen will,
zahlt die Person 20 kr. Es ist allda auch ein
Paperl (weis Würbel) genannt von der Jnsel
Martinik, nebst einer großen Flüg sammt
Mu=
sicalien um billigen Preis zu verkaufen.
Nachricht
der k. k. privil. Argent-hagée Fabrik in der
Naglergasse am Haarhof Nr. 189.
Joseph Heinrich Begmann, k. k. privil. Ar-
gent-hagée=Fabrikant hat die Ehre einen
ho=
hen Adel und verehrungswürdigen Publikum
be=
kannt zu machen, daß man bey ihm alle
Gat=
tungen Argent-hagée=Waaren nach dem
neue=
sten Geschmack st den kann, als Truppen=Töpf,
Schüsseln, Tefler, Vorleg Eß und Caffeelöffeln,
Messerschaflen, Caffee=Milch=und Theekandeln,
Reschu, Lavor, Gläser=Tassen, Eßig=und Oehl=
Chokolade und Caffee=Aufsätze, verschiedne
Schreibzeuge, Zuckerschachteln, malzfäffer Giran=
dolles, Spiel=und Tafelleuchter, auch derley
silberblatirte und bronce. Auch werden bey ihm
alle Gattungen alter Arbeiten auf das beste
re=
novirt, und gleichsam wieder neu gemacht, Da
er selbst der Erzeuger seiner Waaren ist, und
sowohl für deren Güte und Dauer sich
verbür=
get, als auch die billigsten Preise abschliessen
kann, so hoft er den geneigtesten Zuspruch. Auch
verfetigt derselbe alle Gattungen seidene und
ka=
nefasene Parapluis, dergleichen werden auch bey
ihm um den billigsten Preis ausgebessert.
Hammerschmiedswaarenverschleiß.
Gabriel Helm, welcher von einer hohen
Lan=
desstelle zufolge hoher Verordnung die
Erlaub=
niß zu Eröffnung eines Lagers seiner überhaupt
erzeugenden Hammerschmiedswaaren erhalten hat,
macht dem hochschätzbaren Publikum, insonder=
heit aber den Herren Sattlern, Schmied=Schlos=
sermeistern und Waschinenbereitern bekannt, daß
er allhier in der Stadt in der Johannsgasse Nr.
1004 neben der fürstlich Schwarzenbergischen
Murauer=Eisenniederlage in seinem errichteten
Gewölbe, alle Gattungen von
Hammerschmied=
waaren, insonderheit aber zu den Wägen, ganz
eisene Bäum, Bögen, zu verkleideten Bäumen,
ingleichen Bögen mit kurzen Federn, sowohl mit
Kanniß als glatt, eisene Axer, Axmuttern, Leg=
eisen und Vorhauben; Schmied=und
Schlosser=
ambos; Vorschläghämmer, und andere
verschie=
dene Hammeischmiedswaaren in billigsten
Prei=
sen nach den allda zu jedermanns Einsicht
be=
stehenden Preiskurant verkaufet werden. Nicht
minder können von allen Gattungen derley
Ar=
beiten zu Maschinen und Mühlwerkern nach
Mu=
ster gefrümet werden, zu welchem Ende sich dann
sowohl wegen des Verkaufes und Bestellung an
den fürsil. Herrn Niederlagsfaktor allda zu
ver=
wenden seyn wird.
Zwey Forte-piano zu verkaufen.
Jm Grasserischen Haus Nr. 570 unter den
Tuchlauben im ersten Stock steht ein Forte-piano auserlesen schönen Magoniholz und feinster
Arbeit, es hat einem so ungewöhnlich starken
Ton, daß es 2 neben ihm stehende überstimmen
würde, dann kann man darauf so piano spielen,
daß es ganz dem sanften Ton einer Harmonie
gleicht, kurz seine innere Güte entspricht
vollkom=
men dem schönen äußeren Baue. Dann ist auch
ein großes englisches Forte-piano von
unge=
wöhnlich seltener Art, dann es geht bis in das
5mal gestrichene C, und kann in einem
Augen=
blicke um einen halben Ton höher oden tieser
gestimmt werden, von schöner Arbeit
ebenda=
selbst zu verkaufen.
Bey Joseph Frister,
Kunst=und Buchhändler am Michaelerplatz neben
den 3 Laufern, ist zu haben:
Oesterreichischer Militair=Allmanach für das
Jahr 1795. Auf Schreibpapier, und
illu=
minirt, in grünem Band 2 fl. Auf
Druck=
papier, in blauem Band 1 fl.
Außer einer genauen Anzeige der
Miltiair=
veränderungen seit May 1794, welche alle an
ihrem Orte gehörig angebracht sind, erscheinen
auch diesmal: 1) Ein Verzeichniß der bey
je=
dem k. k. Regimente, Corps ⁊c. meistens selt
ihrer Errichtung auf einander gefolgten Obersten.
2) Der jetzige Personalstand sowohl der
Artille=
rieoffiziere, als auch von der Militairgeistlichkeit,
und der Milliairchyrurgie. Die übrigen
Bran=
chen hat man bestmöglichst zu vervollkommnen
gesucht. — Dieses sechste Bändchen einer
Samm=
lung, welche dem verehrungswürdigen Publikum
bisher immer willkommen war, bedarf wohl kei
ner weitern Empfehlung mehr. — NB. Von den
vorhergehenden 5 Bändchens, sind nur wenige
Exemplare noch vorräthig.
Militairische Denkmünze, oder
Belohnungs=
geschichte der k. k. obligaten Mannschaft
in dem dermaligen Kriege, 12. Wien 1795.
gebunden 30 kr.
Bey Aloys Doll,
Buchhändler am Stephansfreydhofe im deutschen
Hause ist ganz neu zu haben:
Der verständige und sichere Wetterpropher,
welcher die natürlichen und künstlichen
Witterungszeichen besonders zum Beßten
des Feld=und Gartenbaues auf eine
leicht=
faßliche und deutliche Art erkläret. Her=
ausgegeben von Christian Friedrich
Ber=
ger. 8. Wien, ungebund. 24. kr. blausteif 30 kr.
Jnhalt: I. Natürliche Witterungszeichen.
1) An Thieren: An Menschen. An
Hausthie=
ren sowohl als an wilden Thieren. An
Haus=
geflügel sowohl als wilden und Wasservögeln.
Von Fischen und andern Wasserthieren. Zeichen
von Jnsekten und Würmern 2) An Gewächsen
3) An leblosen flüßigen Materien. 4) An
leb=
losen festen Körpern. 5) Von Meteoren und ben
Hinmelsköpern: Vom Thaue. Vom Reise.
Vom Hagel. Vom Nebel. Von Wolken. Vom
Regen. Tom Schnee. Vom Negenbogen. Vom
Zustande das Luftkreises, und den davon
abhangen=
den Erscheinungen. Vom Nordlicht. Von Sternen
und Sternenschießen. Vom Aussehen der Sonne;
des Mondes. Von Mondsbrüchen. Vom
Mondes=
zirkel. 6) Vom Witierungslaufe. Jn
Frühlings=
monaten. Jn Sommermonaten. Jn
Herbstmo=
naten. Jn Wintermonaten, II. Künstliche Wit=
terungszeichen. Vom Barometer als Wetterglas.
Herrn Pfarrers Höslin Beobachtungen über den
Barometer zur wittern Prüfung. Herrn
Pfar=
rers Christ, Regeln für den Gebrauch der
künft=
lichen Barometer.
Der Erdmuthe Hülfreichinn Unterricht für
Hausmütter ihren Geschäften, welche
sie in der Küche. im Garten, im
Vieh=
stalle, und im Geflügelhofe zu besorgen
haben; nebst dem was ihnen vom
Spin=
nen der Weberey, von Zurichtung der
Bette und Wäsche zu wissen nothwendig
ist Ein Gegenstück zum Erdmuth
Hülf=
reich. 8. Wien 1795. ungebunden 24 kr.
blausteif 30. kr.
Bey Joseph Stahel u. Comp.
Buchhändlern, in der Wollzeile, ist ganz neu
zu haben:
Girtanners (Christoph) historische Nachrichten
und politische Betrachtungen über die
französt=
sche Revolution, 10ter Band, gr. 8. Berlin
1795. 2 fl. 15 kr.
Ebenderselbe Band in klein 8. 1 fl. 15 kr.
Ebendasselbe Werk alle 10 Bände in gr. 8. 18
fl. 15 kr.
— — — — — in klein 8. 10 fl.
Ankündigung.
Genaue und umständliche Schilderung der
letzten eraurigen Revolution zu Genf.
Zum warnenden und belehrenden
Bey=
spiele für andere Völker und Nationen.
8. Deutschland 1795. lostet geheftet in einem
Umschlage 10 kr.
und ist zu haben zbey Franz Rötzl, Buchhändler
in der Singerstrasse neben dem Duggatischen
Caffeehaus, dem rothen Apfel gegenüber; und
Johann Schulmeister, Buchbinder in der
Woll=
zelle Nr. 808, und in den meisten
Buchhand=
lungen, sowohl in als außer Wien.
Bey Ludwig Mausberger,
k. k. priv. Buchbrucker, in seinem
Anmeldungs=
gewölbe, in der Seizergasse hinter der großen
Kriegs=Kanzley neben der kaiserl. königl. Ober=
Polizey=Direktion Nro 232, dann bey Johann
Schulmeister, bürgerl. Buchsinder in der
Woll=
zeile Nro 808 sind nebst vielen andern Bücher
auch folgende zwey Stücke ganz neu zu
haben. als:
Ein paar Worte an Marforius
Vindohonen-
sis: 8vo. Wien, 1795 auf Druckpapier
bro=
schirt 10 kr. Auf Schreibpapier aber
bro=
schirt 12 kr.
Sendchsreiben von Hannswurst aus dem
Reich der Todten, an seine würdige Nach=
folger bey den Wiener Vorstädt=Theatern, in
Geschmack des lustigen Eipeldauers abgefaßt.
8. Wien 1795 broschürt 10 kr.
Bey Johann Schulmeister,
bürgerl. Buchbinder, in der Wollzeile Nr. 808
sind folgende sehr brauchbare Bücher um
bey=
gesetzte äußerst wohlfeile Preise zu haben:
19 Von Zeumen und ordentlicher Austheilung
der Mundstücke und Stangen bey den
Pfer=
den, wie dieselben nemlich nach der Art und
den Eigenschaften eines jeben Pferdes gebraucht
werden sollen, mit vielen Kupfertafeln, gr. Folio
1588. in Pergamentband statt 6 fl. um 51 kr.
20 Cxerwenka (Wencesl.) Annaies & Acta
pietatis angustissimæ Domus Hapsburgo-
Austriacæ, folio, Vetero-Pragæ 1691. statt
4 fl. 30 um 51 kr.
21 Klüpfel (Engelberti) Institutiones Theo-
logiæ Dogmaticæ, Volumina duo, 8maj.
Vindobonæ 1789. statt 3 fl. 35 kr., ganz
neu um 1 fl. 30 kr.
22 Demonstration de l'Existence & des
at-
tributs de Dieu, avec des Remarques par
Guillaume Derham, traduit de l'Anglois,
gr8. a Strasbourg 1769., statt 3 fl., ganz
neu um 45 kr.
23 Atzes (Christan) Naturlehrr der
Frauenzim=
mer, 8vo. Leipzig 1781. 40 kr.
24 Beckmann (Johann) Grundriß über die
Vor=
lesungen über die Naturlehre, 8vo. Göttingen
1779. 40 fk.
25 Cours de Chymio, par Nie. le Fevre,
Edition augmentée enricbie des belles
Fi-
gures, 5 Tomes en 5 Volumes, gr. 12mo. Paris 1751., statt 7 fl. 30 kr., ganz neu
um 2 fl. 30 kr.
26 Cantelii (Petri) de Romana Republica,
sive de re militari & civili Romanorum
ad Explicandos Scriptores antiquos, cum
figuris, 8vo. Neapoli 1763. ganz peu um
40 kr.
27 Carthenseri (Joan) Pharmacologia
theo-
retico-practica, Tomi duo. gvo. Coloniæ
Allobrogum 1763. ganz neu um 40 kr.
28 Schaarschmidt (Samuel) vollkommene
Pa=
thologie und Chorurgie, mit Zusätzen vermehrt
von Nikolai, 3 Bände, gr8vo. Berlin 1773.
statt 4 fl. 30 kr. ganz neu um 1 fl 20 kr.
29 Diogenis (Laertii) de Vitus, Dogmati-
bus, & Apophthegmatibus Clarorum
Phi-
losophorum, Libri X græce & latini, 8vo
maj. Lipsiæ 1759. statt 3 fl. ganz neu um
1 fl.
30 Schlettweins (Johann) neues Archiv für den
Menschen und Bürger in allen Verhältnissen,
4 Bände, gr. 8vo. Leipzig 1785 — 87. statt
8 fl. ganz neu um 3 fl.
Nachricht
Die Erben der bürgl. Fischkäuflerin, Frau
Ursula Schestdackhin, machen mit Vorwissen
und Bewilligung eines löbl. Magistrats anmit
bekannt, daß sie gesonnen sind, den von ihrer
obgedachten Frau Mutter ererdten Fischkäufler=
Kammerhandel, sammt den vorräthigen
Geräth=
schaften aus freyer Hand zu verkaufen. Der
Stand hiezu befindet sich auf dem Fischmarkt
zu Wien vom rothen Thurn herein, rechts an
der Bastey am letzten Platz, oder vom
Fischer=
thor links am ersten Platz gerade von den
Hau=
senverschleiß herüber, auf einem Hauptplatz.
Werdemnach Belieben trägt, gedachten
Kammer=
handel an sich zu bringen, beliebe sich in der
Leopoldstadt in der Herrngasse bey rothen Rößl
Nr. 177 bey der Frau Anna Track, gebohrne
Schestdackhin des Näheren zu erkundigen.
Ganz moderner englischer Wagen zu verk.
Jn der Leopoldstadt beym Eingang in der
Jägerzeile rechterhand dem Marinellischen
Thea=
ter gegenüber, neben der Schmiede Nr. 368
steht bey dem Sattlermeister Ebel ein ganz
mo=
derner gelb lakirt halbplattirter englischer Stadt=
und Reisewegen, mit eisenen Bögen und
Schrau=
ben, so sich sehr bequem fährt, bey der Stadt
und auf Reisen zu gebrauchen, und im volligen
Stand ohne allen Mangel ist, in Commißion
um billigsten Preis zu verkaufen.
Pohlnische Pferde, sammt einem
überführ=
ten Kalleß zu verkaufen.
Es sind täglich bey der goldenen Kugel auf
der Wieden zwey pohlnische Pferde, 6jährig,
Braun, Wallachen, 15 Faust hob, sammt
ei=
nen Kalleß, zu verkaufen. Kauflustige haben
sich dieserwegen in der Körntnerstrasse zur
stei=
nern heiligen Dreyfaltigkeit Nr. 937 im 2ten
Stock anzufragen.
Pferde zu verkaufen
Es sind täglich in der Singerstrasse Nr. 920
zwey Pferbe zu verkaufen Kauflustige haben
sich dieserwegen daselbst in dem Stall, oder beym
Hausmeister anzufragen.
Nachricht.
Das auf dem Oberneustift Nro 53 liegende,
zum Reichsadler genannte Wirthshaus, sammt
dazugehörigen Saal und Garten ist alltäglich
bis Michael dies Jahrs, oder auch weltershin
mit oder ohne Ablösung der Einrichtungsstücke
in Bestand zu verlassen, Liebhaber belieben die
nähere Auskunft bey der Eigenthümerin dieses
Hauses Nro 53 am Oberneustift einzuholen.
Gewölber zu verlassen.
Jn dem sogenannt von Schmerlingischen Haus
Nr. 791 in der obern Bäckenstrasse, dem
Uni=
versträtsgebäude gegenüber, ist ein geräumiges
mit einer ordentlichen Haitze versehenes Gewölb
von jetzt an, dann auf nächstkünftige Michaelizeit
d. J. 3 grosse Gewölber auf die Hauptgasse
heraus, wovon eines nebst grossen
Handgewöl=
bern allererst zugerichtet wird, zu verlassen, und
können sich Bestandlustige des näheren beym
Hausmeister erkundigen.
Gewölber zu verlassen.
Jn der grünen Angergasse nächst dem
Ban=
kohaus Nr. 885 sind zwey offene
Verkaufgewöl=
ber zu verlassen, darum sich bey dem
Hausmei=
ster zu erkundigen ist.
Magazinstadel zu verlassen.
Jn der Josephstadt in der Kaiserstrasse zu dem
Haus in der Josephsgasse Nr. 51 zum goldenen
Anker gehörig, ist ein grosser Magazinstadel
künftige Michaeeli 1795 zu verlassen, er hat 15
1∫2 Klafter in der Länge, und 6 1∫2 in der
Breite, mit zwey gebreterten Schüttböden, 2
Thöre und 2 Aufzüge von der Kaiserstrasse.
Wer solchen in Bestand nehmen will, hat sich
bey der Hauseigenthümerin, oder bey dem
Haus=
meister in obbemeldtem Haus des weitern zu
er=
kundigen.
Magazin, Keller, Wagenschupfen und
Heu=
boden zu verlassen.
Jn der Währingergasse in der Spitalberggasse
im Strudelhof in Hause Nr. 228 ist ein gut
gewölbtes mit eisenen Thüren und Fensterbal
ken versehenes Magazin; dann 2 Keller wo bis
3000 Eimer Wein liegen können; eine
Wagen=
schupfen auf 3 ober 4 Wägen, nebst Heuboben
alltäglich zu verlassen. Des Mehreren ist sich
in der Behausung zu ebener Erde rechts sich zu
erkundigen.
Haus zu verlassen, oder zu verkaufen.
Jn der Alstervorstadt nächst dem goldenen
Schlössel Nr. 166 ist zu Michaeli 1795 das mit
zwey Stöck erbaute Haus, samint der grossen 2
Werkstatt, Schupfen, Stall und Garten, ent=
weder im ganzen, oder stückwels zu verlassen;
dieses Haus wäre für einen Fabrikanten, oder
andern Arbeiter, welcher viele Gesellen bedarf,
ganz bequem. Auch könnte dieses Haus gegen
billige Anträge verkaufe werden. Die Liebhaber
haben sich beym goldenen Schlössel bezm Gast=
wirth vormittag von 11 Uhr bis den ganzen Tag
hindurch zu melden, auch sind ganz eichene
Var=
keitafeln in der schwarzen Ablergasse Nr. 59 um
einen billigen Preis zu verkaufen, welche in
gros=
sen Vorrath von bester Qualität vorhanden sind.
Nachricht an den Hausinhaber in der
Alster=
vorstadt Nr. 166 in Wien.
Vorstehendes zu verlassen, oder zu verkaufen
bargebothenes Haus gedenkt, nach Wunsch des
Jnhabers, ein Fabrikant durch mehrere Jahre
gegen einen vom löbl. Wienermagistrats=Grund=
buch garantierten Contrakt, unter diesen
Beding=
nissen zu bestehen, daß der Hausinhaber den
vom dermaligen Bestandhaber zahlende Zins
nicht erhöhet, und die nöthigen Hausreparaturen
nach gemachter Anzeige jederzeit gleich geleistet
würde. Wenn der Hausinhaber sich diesem zu
unterziehen geneigt ist, so wünscht man die
Nach=
richt durch die Wiener=Zeitung zu erfahren.
Wohnung wird gesucht.
Es wird eine Wohnung in einer Vorstadt
in=
nerhalb den Linken von 5 — 6 Zimmern zu
ebener Erde gesucht, worunter aber eines sehr
geräumig seyn muß, auch mit einer Kuchel und
Holzlage versehen seyn soll. Herr Hausinhaber,
welcher nun eine dergleichen beschaffene Wohnung
leer, um solche gleich beziehen zu können, in
seinem Hause hat, wird ersucht, die Vorstadt,
den Grund, die Gasse, das Haus mit ihrem
Nr. schrif⟨t⟩lich dem deutschen Zeitungs Comptoir
in der Rauhensteingasse zu überschicken, um den
Augenschein nehmen zu können.
Wohnungen zu verlassen.
Jm zwenten Stock eines in einer der
vorzüg=
lichsten Gässen liegenden Hauses sind 9
eingerich=
tete Herrschaftszimmer mit Aussicht auf die
Gas=
se, samt Küche, Boden, Stallung auf 2
Pfer=
de, und Raum für 2 Wägen, zusammen oder
abgetheilt, monatlich; dann ist in einer nahen
Provinzialstadt für eine von Pension oder
eige=
nen Mitteln lebende kleine Parthey eine zwar
kleine doch sehr bequeme und gute Aussicht
ha=
bende Wohnung jährlich zu verlassen, und sich
hierwegen auf der hohen Brücke im
Stadtan=
waldschen Haus Nr. 396 im 3ten Stock rechts
zu melden.
Grosser Obstgarten zu verlassen
Es ist täglich ein grosser Obssgarten, sammt
Saal und Nebenzimmern im Garten, Boden,
Pferdstall, sammt Wogenschupfen, und einen
schönen grossen Keller zu verlassen, und ist sich
deßwegen auf der Landstrasse Nr. 221 im ersten
Stock bey der Hausfrau, ober in der Singer=
strasse Nr. 874 im Kaffeehaus bey Anton Lenz
zu erkundigen.
Wohnung zu verlassen.
Am Rennweg Nr. 22, außer der Oekonomie
Commißion, ist eine kleine Wohnung zu ebener
Erde, von 6 Zimmern, sammt einer kleinen
Kü=
che, einer Holzlage, einem kleinen Keller und
auch kleinem Gärtchen, mit etwas
Baumfrüch=
ten für den Sommer zu vermiethen; es ist sich
für das übrige bey dem Gärtner allda anzufragen.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Kellerhofgasse in Haus Nr. 1380 im
ersten Stock ist eine eingerichte Wohnung von 3
Zimmer, mit ganz separirten Aufgang, monat=
lich oder vierteljährig zu verlassen, und das
meh=
rere allda zu erfragen.
Wohnung sammt Obstgarten auf dem
Lande zu verlassen.
Zu Oberdöbling neben der Pfarrkirche Nr. 84
ist eine wohleingerichtete Wohnung von 6
Zim=
mern, Kuchel, Stall auf 2 Pferd, sammt
Schu=
pfer, und ein wohlbesetzter Obstgarten dieser
Som=
mer hindurch zu verlassen. Die anmuthige
Ge=
gend, die nahgelegenen Spaziergänge auf dem
Kallenberg, Himmel, Kobenzel, und die
gesun=
de dortige Luft machen diese Wohnung
empfeh=
lungswürdig. Es ist sich deshalb anzufragen
entweder alldort, oder in der Stadt am
Gra=
ben neben dem Brodsitzer Nr 587 im ersten
Stock.
Haus zu verkaufen.
Jn einer schönen Gegend am Rennweg ist
das Haus Nr. 23, bestehend in 5 Zimmern und
2 Kabineten, sammt einem Keller, Holzlager,
und guten Boden, dann einen sehr guten
Obst=
garten, täglich zu verkaufen, und sich in dem
Tabackgewölb dem Burgerspital gegenüber wo
das Theater ist anzufragen.
Haus zu verkaufen.
Jn einer der angenehmsten bürgerl. Vorstadt
ist ein Haus aus freyer Hand mit Garten,
Stallung auf mehrere Pferde, und aller bey
ei=
nem Hause fordernden Bequemlichkeiten versehen,
zu verkaufen; worüber man das Nähere bey dem
bürgerl. Oehlererladensitzer im Currentgassel
er=
fahren kann.
Haus zu verkaufen.
Auf der Mariahilferstrasse Nr. 123 neben
den 3 Juden ist ein Haus mit einem grossen
Garten zu verkaufen; Liebhaber können sich bey
der Eigenthümerin allda anmelden.
Haus zu verkaufen.
Auf einem Vorstadtgrund an der Strasse ist
ein Haus, worauf ein Bäckengewerb radicirt ist,
welches einen gu⟨t⟩en Abnahm hat, um sehr
bil=
ligen Preis zu verkaufen. Der Eigenthümer
verlangt a conto nur 2000 fl. das übrige kann
nach Verständniß verbleiben. Wer hiezu
Belie=
ben hat, kann sich auf der Sallerstart neben der
ungarischen Kron beym Tachel im ersten Stock
anmelden.
Haus zu verkaufen.
Jm neuen Lerchenfeld in der Hauptstrasse ist
das Haus Nr. 61 zur golde⟨n⟩en Sonne aus freyer
Hand täglich zu verkaufen. Es trägt einen
be=
trächtlichen Zins, befindet sich in besten Baustand,
und ist auf selb⟨e⟩s sowohl eine Wein als
Bier=
schanksgerechtigkeit radicirt. Wer solches zu
kau=
fen willens ist, beliebe die weitere Auskunft bey
der Hausfrau zum schwarzen Bock Nr. 14 eben
allda in erholen.
Haus zu verkaufen.
Zu Herrnals im Hohlweg nächst den Feldern
ist das Haus Nr. 102 mit einen schönen
Obst=
garten zu verkaufen, bestehend in 5 Zimmern,
zwey Kucheln, Keller und Boden, Holzschupse,
Stall und Heuboden. Das mehrere kann man
bey dem Hausindaber allda erfragen.
Postgerechtigkeit sammt Hans und
Grund=
stücke zu verkaufen
Der k. k. Postmeister in der Stadt Horn 5
1/2 Post von Wien in Ni. Oest. V. O. M. B.
in einer angenehmen Lage, ist entschlossen seine
allerhöchst priv. erbliche Post, an der
Postwa=
gensfahrt zwischen Wien und Wixxxigenau aus
frey eigenen Willen zu verkaufen. Das Posthaus
selbst mit der darauf bestehenden
Weinschanksge=
rechtigkeit, ist mit einem Stockwerk versehen,
hat in selben zwey gewölbt und zwey
stockador=
te Zimmer, sammt einer Kuchel und Kammer,
dann gewölbten Vorhaus, zu ebener Erde auch
3 gewölbte Zimmer, nebst einer Kuchel, gewölb=
ten Speis deto Vorhaus, dann eine Keller,
und einen Schüttboden, Pferd und
Rindvieh=
stallungen auf 18 Stück, mit einer ganz neu
erbauten Schupfen, auch sonst durchaus mit
neu=
en Dachstühlen und Schindeldachungen versehen;
an Grundstücken gehören dazu 16 Joch Aecker
und in Wiesen bestehend, worun er sich Aecker
zum Walzbau befinden, nebst einen Gartel in
dem Haus, sammt Postpferden und Geschirr,
tann offene Postka⟨ll⟩essen, halbgedeckten Wägen,
wobey einer ganz zum decken ist, Schlitten, Fuhr=
wägen, Pflügen, Egen, und Sandgruben. Der
jenige, so diese Post zu kaufen Willens ist, be=
llebe sich an den k. k. Postmeister zu Horn zu
verwenden, von welchen die näheren Bedingnisse,
sowohl des Kaufschillings halber, als auch was
an selben gegen Sicherstellung auf Termin
lie=
gen gelassen, bekannt gemacht wird. Corami=
firt den 12. May 1795.
Licit. Effekten.
Den 13. Juni werden mit löbl. Magistrats=
bewilligung in der Stadt in der Goldschmiedgasse
Nr. 541 im 3ten Stock verschiedene Effekten,
als gute Perl, gold=und silberne Denkmünzen,
Sackuhren, silberne Schuhschnallen, reiche
Hau=
ben, mehrere Rest Manschester, weisser Barchet,
Musselin, Kammertuch und Seidenzeug, verschie=
dene Manns=und Frauenkleider, Bettgewand,
Pferdgeschirr, zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden licitando verkauft.
Licit Effekten.
Auf Verordnung eines löbl. Magistrats
wer=
den den 15. dies zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden am Spitalplatz im
Setteli=
schen Haus Nr. 1062 im 2ten Stock
nachstehen=
de Verlassenschaftssachen, als tafet damast=gros=
detour moir=pik⟨〈…〉⟩ atlas sammet=batav=zitz=
kottun=und andere schöne Frauenkleider, Frauen=
pelze, Zobelpalatini, Leib=und Hauswäsch,
Tische, Sessel, Kästen, Spiegel, Porzelain,
Zinn=Meßing und Erdengeschirr, dann mehr
andere Fahrnisse licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Den 15. Juni nachmittag um 3 Uhr werden
mit Bewilligung des hiesigen Magistrats auf
dem alten Fleischmarkt Nr. 736 im 5ten Stock
verschiedene Effekten, als etwas Tafelsilber, gol=
dene Ringe, seidenzeug batav=und musselinene
Frauenkleider, Mäntel und Wickler, derley Leib=
und Hauswäsch, Stöckeluhr, Better, Tische,
Soffa, Sessel, Schubladkästen, Bilder, mitte=
re Spiegel, Kupfer=Meßing=und Zinngeschirr,
lieltando verkauft.
Licit. Polzhoferisches Haus.
Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Absuchen des Hin. Jgnaz
Pedroßt, d. R. Dr. a. H. u. Gr. Adv. als
Martin und Katharina Polzhoferischen
Verlas=
senschaftskurators, gewilliget worden, das in
diese Verlassenschaft gehörige, in der Kirchgasse
zu Penzing liegende von Grund aus neu erbaute
Haus, so sammt den dazugehörigen Grund 465
⟨ ⟩ Klafter 28 Schuh enthält, dann 774 1/6
Quadratklafter, so eben allda liegen zum
Häu=
serbau verwendet werden könnte, öffentlich aus=
zufellen, und an den Meistbietenden zu
verkau=
fen. Da nun hiezu der 15. Juni d. J. ange=
ordnet worden; als haben all jene, welche
ge=
dachtes Haus, und dabey befindlichen Grund,
oder den noch unerbauten Grund zu kaufen
ge=
sonnen sind, an vorbestimmten Tag vormittag
um 10 Uhr im Burgerspitalsgrundbuch in Wien
zu erscheinen, wo sodann mit den
Meistbieten=
den gegen gleich baare Bezahlung der Kauf
ge=
schlossen, und das weiters nöthige vorgelehret
werden würde; übrigens haben sich die
Kauflu=
stige wegen abfälliger Vorzeigung dieses
Hau=
ses und des Grundes bey dem gerichtl. aufge=
stellten Gerhaben, Johann Jäger, Mitnachbar
Nr. 40 in Penzing, anzumelden, und die
allen=
falls weiters nöthige Auskunft einzuholen.
Licit. Klosische Realitären.
Von dem Grundbuch der gräfl. Jos. Nepo=
muck v. Fuchsischen Herrschaft Gars V. O. W.
W. wird hiemit bekannt gemacht: Es sey gemäß
Kompaßschreiden des Magistrats im Markte
Gars, als Joseph Klofischer Konkursinstanz,
auf Anlangen der Joseph Klofischen
Konkurs=
gläubiger sowohl, als auch der Ehewirthin des
Cridatarii, in die Feilbietung der in diese
Kon=
kursmasse gehörigen hier im Markte Gars
lie=
genden, dieser Herrschaft dienstbaren
Tuchma=
cher=Behausung Nr. 11, bestehend in 2
Stock=
werk, in einer gewölbten Einfahrt, einem
gros=
sen gewölbten Zimmer, einem gewölbten
Tuch=
gewölb, drey Zimmer von mitterer Grösse, 2
Kammer, einer Speis, 2 Kucheln, einem
Kel=
ler auf 60 Eimer Wein, Stallung auf 4 Stück
grosses Vieh, einem Stadel, dann zu dem Haus
gehörigen 4 3/4 Joch Acker, und einem Garten,
alles zusammen sammt den darauf radicirten
Tuchmacher G⟨e⟩we⟨r⟩ gerichtl. geschätzt pr. 850 fl.
gewilliget worden. Da nun zu dieser
Verstei=
gerung zwey Termine, als für den ersten der
17. Juni, und für den zweyten der 17. Juli d.
J bestimmt sind; als haben die Kauflustigen
an obbestimmten Tägen jedesmal um 9 Uhr früh
in der Amtskanzley der Herrschaft Gars zu
er=
scheinen, bis dahin aber kann die Schätzung und
die auf dem Haus hastende Steuern in dieser
Amtskanzley eingesehen werden.
Licit Brillantring.
Von dem k. k. ni. öst. Landrecht wird anmit
bekannt gemacht: es sey auf Anlangen des
Joa=
chim Baruch, priv. Großhändler allhier, gegen
den Joseph v. Weinberg. wegen schuldigen 300
fl. sammt 4 pro Cento Jnteressen vom 28. Au=
gust 1794, in die Feilbietung eines zum
Faust=
pfand gegebenen, und auf 280 fl. gerichtlich
geschätzte ovalen Brillantringes, gewilliget, auch
hiezu 3 Termine, und zwar nun für den
zwey=
ten der 18. Juni, endlich für den letzten der 6.
Juli d. J. mit dem Anhang bestimmt worden,
daß, wenn besagter Brillantring bey der ersten,
oder zweyten Ausbietung um den
Schätzungs=
werth nicht soll an Mann gebracht werden
kön=
nen, solcher bey der dritten auch unter der
Schä=
tzung bindangegeben werden würde. Es werden
demnach die Kauflustige an den obbestimmten
Tägen in der Wohnung des Großhändlers
Ba=
ruch in der Wollzeil Nr. 800 im 3ten Stock zu
erscheinen haber.
Licit. Weine.
Den 18. Juni nachmittag um 3 Uhr werden
mit hoher Regierungsbewilligung zu Mariahilf
Nr. 12 beym Stern, der Keller ist rückwärts
der Windmühlgasse, bey 700 Eimer gute
Ge=
birgweine, von den Jahren 1788, 89 und 91,
von 22 bis 62 eimeriger Gattung, sammt Faß,
licitando verkauft.
Licit. Wechselbriefe.
Von dem k. k. ni. öst. Merkamil=und
Wech=
selgericht wird hiemit bekannt gemacht: daß den
18. Juni, dann 2. und 16. Juli d. J. früh
um 9 Uhr in der Rathsstube dieses Gerichts in
der Herrngasse im k. k. Appellationshause Nr.
59. 16 Stück Wechselbriese jeder 1000 fl. und
jeder dd. St. Pölten den 1. Oktober 1792 von
Albrecht und Körbler an ordre Ferdinand Helm
ausgestellt, wovon der erste den 1. Oktober d.
J. und sodann alle Jahr einer pr. 1000 fl. am
ersten Oktober fällig wird, welche
Wechselbrie=
fe auch satzweis vorgemerket sind, versteigerungs=
weis werden hindangegeben werden, und falls
sich bey dem ersten, oder zweyten Termin um
den, in ein, oder anderen Jnstrument
vorge=
schriebenen Betrag kein Käufer fände, bey dem
dritten Termin auch um einen geringeren Anboth
an die Meistbietenden verkauft werden würden.
Licit. Heiderisches Huas.
Von des Stiftes Klosterneuburg Amtskanzley
wird hiemit bekannt gemacht: es habe Jgnaz
Leeb, unter Vertrettung Hrn. Dr. Gratsack,
wider Johann Heitzerer, Hausinhaber im
Neu=
lerchenfeld, und Anna Maria dessen Ehewirthin,
die Feilbietung der wegen einen Schuldbetrag
verpfändet, und auf 885 fl. geschäßten, dem
hiesigen Seifte dienstbaren Behausung Nr. 39
im Neulerchenfeld bewirket. Da nun nach
frucht=
los verstrichenen ersten und zweyten
Licitations=
termin, für den dritten der 20. Juni d. J.
vormittag um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmt
worden, daß diese Behausung auch unter der
Schätzung hindangegeben werden soll; so
ha=
ben diejenigen, welche gedachte Behausung
käuf=
lich an sich zu bringen gedenken, an besagtem
Tage und Stunde in der Heiderischen
Behau=
sung Nr. 39 im Reulerchonseld sich einzufinden.
Licit. Wiesen.
Von dem k. k. Staatsgüter=Administrations=
Grundbuchsamte wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf ein von dem allhiesig löbl. Stadt=
magistrat untern 18. dieß anher erlassenes
Er=
suchschreiben in die Feilbietung der in die
Ru=
dolph Gräfferische Konkursmasse gehörig zu den
k. k. Hofspitalsgrundbuche dienstbaren auf 610 fl.
gerichtl. geschätzten 16 Tagwerk Wiesen zu
Himberg gewilliget, und zu diesem Ende der
20. Juni d. J bestimmet worden. Die
Kauf=
lustige werden daher an obbestimmten Tag
vor=
mittag um 9 Uhr bey diesem Amte in dem
ehe=
maligen Jakoberkloster Gebäude Nr. 1362 im
2ten Stock zu erscheinen haben.
Licit. Kernischen Haus.
Von dem Gericht des Stifts zun Schotten
wird hiemit bekannt gemacht: es habe der
An=
dre Teischl, durch Hrn. Dr. Purtscher, wider
Joseph Kern, und Elisabeth dessen Ehewirthin.
Hausinhaber Nr. 322 am obern Neustift, die
Feilbietung der gegentheiligen, auf 1300 fl. ge=
richtlich geschätzten Behausung verwilligt
erhal=
ten. Da nun hiezu über bereits fruchtlos
ver=
strichene ersten und zweyten Termin für den
dritten der 23. Juni d. J. solchergestalt bestimmt
worden, daß, wenn gedachte Behausung auch
um den Schätzungswerth, oder darüber an Mann
gebracht werden könnte, solche bey diesem
drit=
ten und letzten Termin auch unter der Schätzung
hindangegeben werden würde; als haben die
Kauflustige an obbestimmten Termin früh um
10 Uhr vor diesem Gerichts zu erscheinen.
Licit. Plagerische Realitäten.
Von dem Ortsgerichte der Herrschaft
Eber=
gaßing wird hiemit bekannt gemacht: es sey auf
Anlangen und Vorstellung des Joseph
Platzeri=
schen Masseverwalters und Vertretters, daß bey
längeren Veräusserungsaufschub der Platzerischen
Realitäten dieselben gänzlich in Verfall kommen
müssen, über die von der Joseph Platzerischen
Ehewirthin und Miteigenthümerin Maria Anna
Platzerin gerichtlich abgegebene Erklärung, daß
auch ihre Hälften, somit also die gesammten
Rea=
litäten feilgebothen werden können, in die dritte
Feilbietung derselben gewilliget worden, und
zwar eines Achtellehenhauses mit darauf
radicir=
ter Bäckergerechtigkeit Nr. 70 zu Wienerherberg,
bestehend in 2 Wohnzimmers, 2 Kucheln, 1
Backstube, nebst Backofen, 1 Mehlkammer, 2
Einsatzkammern, 2 Stallungen auf 7 oder 8
Stück Vieh, 2 Fruchtstadeln, wozu nachstehende
Grundstücke theils mitterer, theils guter Gattung
gehören, nämlich 1/2 Joch Hausacker in obern
Feld, 1/2 Joch deto in mittern Feld, 1/2 Joch
deto in untern Feld von guter Gattung, 7/16
Joch Neuriß, 2 Tagwerk Wiesen, und 2
Kraut=
gärten, 1 Kuchel und Obstgarten beym Haus,
zusammen geschätzt auf 646 fl.; ferners der
Ui=
berländgründe ebenfalls theils mitterer, theils
guter Gattung benanntlich: 1/2 Joch Acker in
obern Feld, geschätzt auf 27 fl., Joch
de=
to in Eckesgründen pr. 17 fl., 1/2 Joch deto
auf der Haid pr. 18 fl., 1/2 Joch deto allda
pr. 17 fl., 2 Joch deto in Bruchboden pr. 70
fl., 2/8 ausgebauten Weingarten in Fachbergen
pr. 15 fl., 2/8 deto in Höchstenbügeln pr. 30
fl., 1/8 deto daselbst pr. 15 fl., und 1/8 deto
in langen Satzen pr. 17 fl. Da nun für
die=
sen Termin der 23. Juni d. J. früh um 9 Uhr
mit dem Anhange bestimmt worden, daß, wenn
gedachte Realitäten auch bey diesem Termin um
die Schätzung, oder darüber nicht könnten an
Mann gebracht werden, solche auch unter der
Schätzung, doch mit Vorbehalt der vorläufig
von den Joseph Platzerischen Konkursgläubigern
einzuholenden Ratification, hindangegeben
wer=
den würden; so haben die Kaustustige an dem
bestimmten Tag in der hiesigen Amtskanzley zur
Licitation sich einzufinden.
Licit. Fischhof in Himberg.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird hiemit
bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen des
Ma=
gistrats der k. k. Haupt=und Residenzstadt Wien
als Rudolph Gräfferischen Konkursinstanz, ge=
williget worden, den in gedachte Konkursmasse
gehörigen, auf 15427 fl. 48 2/4 kr. gerichtlich
geschätzten freyen Fischhof im landesfürstl. Markt
Himberg V. U. W. W. gegen dem, daß
die=
von jedoch die in dieser Schätzung begriffenen
zum Markt Himberg dienstbaren, auf 20 fl.
geschätzten 5/16 Krautgarten, die zu St. Jo=
hanns Kommenda dienstbaren 10 5/16 Joch
Wie=
sen pr. 412 fl. 30 kr., und 4 3/16 Joch
Wie=
sen pr 167 fl. 30 kr., und die zur
Staatsgü=
teradministration dienstbaren 11 1/16 Joch
Wie=
sen pr. 442 fl. 30 kr. hievon ausgenommen feyn,
öffentlich auszufeilen. Da nun zu solchem Ende
zum ersten Termin der 24. Juni, und zum
zweyten der 15. Juli d. J. dergestalt anberaumt
worden ist, daß, falls dieser Freyhof hiebey
nicht um die Schätzung an Mann gebracht
wer=
den sollte, bis nach Verlauf der Rudolph
Gräf=
ferischen Crideclaßification seiner Zeit noch eine=
dritte Feilbietung anzuordnen seyn werde; so
werden all jene, welche diesen auf 15427 fl. 48
2/4 kr., und rücksichtlich über Abschlag der
ob=
gemeldten dienstbaren Gründe auf 14385 fl. 18
1/2 kr. geschätzten Freyhof käuflich an sich zu
bringen gedenken, sich an den bestimmten
Fri=
sten früh um 9 Uhr vor diesem k. k. ni. öst.
Landrechte sich einzufinden haben; wo übrigens
ihnen die gerichtl. Schätzung in diesortiger
Re=
gistratur einzusehen bevorstehet.
Licit. Weine.
Von dem Verwalteramte der k. k. Studien=
fonds Herrschat Großrußbach wird andurch
be=
kannt gemacht: daß nach eingeholter
Bestätti=
gung von der k. k. Staatsgüteradministration
die bey dieser Herrschaft vorräthige 565 Eimer
Wein 1793er Gewächs, wie diese auf den
La=
ger liegen, und was die Faß in den
Herrschafts=
keller nach der Beilvister halten, nebstbey zwey
grosse leere Weinfässer mit eisenen Banden, wo=
von eines 122, und das andere 129 Eimer
hal=
tet, durch Versteigerung an die Meistbietende
verkaufet werde, worzu der 24. Juni
vormit=
tag um 10 Uhr zur Versteigerungs=Tagsatzung
festgesetzet ist. Es können die Kauflustige an
diesen Tag, und auch bevor solche Weine im
Keller zu Großrußbach kosten, und hernach
dar=
um lizitiren, wobey die Meistbietende ein
ver=
hältnißmässige Drangab zu leisten, und bey
je=
der Abfuhr den Betrag des Weines bar
aus=
zuzahlen haben werden.
Convoc. Wagnerscher Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey der Viktor Wagner, Buchhändler sel.
mit Tod abgegangen, und daher, um mit der
diesfälligen Verlassenschafts=Abhandlung sicher
vorgehen zu können, auf Anlangen des Johann
und Peter Wagner, als Jntestaterben ihres
verstorbenen Bruders, Viktor Wagner, Buch=
händlers sel. verwilliget worden, alle jene
vorzu=
laden, und anzuhören, welche an dieser
Verlas=
senschaft entweder jure crediti, oder auf was
immer für eine Art Ansprüche machen können.
Zu diesem Ende haben all jene, so hieran
For=
derungen zu machen gedenken, den 22. Juni d.
J. früh um 9 Uhr vor diesem Magistrate
ent=
weder selbst persönlich, oder durch einen
hinläng=
lich Bevollmächtigten sogewiß zu erscheinen, widri=
gens diese Verlassenschaft von Amtswegen
abge=
handelt, und den Jntestaterben ohne weitern
ein=
geantwortet werden würde.
Nro. 46.
Licit. Effekten.
Den 11. Juni werden mit Bewilligung einer
hochlöbl. ni. öst. Regierung zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden und solgenden Tag
auf der Landstrasse ausser den P. Augustinern
Nr. 130 im ersten Stock verschiedene Fahrnisse,
als ein Rautenblack, sammt Ohrgehäng, golde=
ne und tombackene Sackuhren so repetiren, 1
sil=
bener Aussatz, deto Leuchter, Schallen, Tassen,
und mehreres Tafel=und anderes Silber, bor=
dirt=tüch=und zeugene Mannskleider, deto
We=
sten und Beinkleider, eine Wildschur, Leibwäsch,
grosbetour=tafet=und batafene Frauenkleider,
Leib=und Taselwäsch, damastene Vorhänge und
Kovertdecken, Stöckel=und Pendiluhren, Spie=
gel, Porzeluin, harte Tische, mehrere Soffe und
Sessel, harte Aufsatz=Schublad=Häng=Roll=
Gläser=und Eckkästen, Bettstätte, Bettgewand,
Zinn=Meßing=und Kupfergeschier den
Meistbie=
tenden hindangegeben werden.
Licit. Effekten.
Den 11. dies zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden werden mit hoher
Regie=
rungsbewilligung auf dem alten Fleischmarkt im
Großkatzischen Haus Nr. 732 über die
Haupt=
stiege links im 2ten Stock verschiedene Fahrnisse,
Brillanttosen, Ohrgehänge, derley Ringe, Haus=
und Tafelsilber, und mehrere Gallanterien, gold=
und silberne Uhren, Frauenkleider, Porzelain,
und Figuren, grosse und kleine Spiegel, Lu=
ster, ein schönes grosses Zeit, damastene und
andere Kanapee und Sessel, hart und welche
Schreib=Aufsatz=Schublad=Toilet=und
Gar=
derobkästen, derley Tische, Babilonbettstätte,
sammt Beitgewand, Meßing=Zinn=Kupfer=
und Eisengeschirr, ein 4sitziger und ein 2sitziger
Wagen, dann Pferdgeschirr, und mehr andere
Geräthschaften licitando gegen alsogleich baare
Bezahlung hindangegeben.
Licit. Effekten.
Den 11. Juni zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden werden zu Maria Hietzing
Nr. 40 verschiedene Geräthschaften, als etwas
Silberlöffel, Zinn, Porzelain, Meßing, Mör=
ser, Kupfer, Tischzeug, Tischtücher, Servieter,
ordinari Tischkästen, Mannskleider, Bilder,
ein Wagen auf ein Pferd, Pferdgeschirr, 134
Eimer leere Weinfaß, jedoch ohne Ganter, von
2 bis 38 eimeriger Gattung, eisene Reise von
5 bis 28 eimeriger Gattung, eine Weise, 2
2/4 ein 8tel Jnwathhaufen, licitando verkauft.
Licit. Haus.
Von der reichsfreyherrl. v. Haggenmüllerischen
Herrschaft Erdberg wird anmit kund gemacht:
es sey auf Anlangen des Joseph Deisch, durch
Hrn. Vokt. Ramhart, wider den Joseph
Leit=
ner, und Katharina dessen Ehewirthin, in die
Feilbietung des gegentheiligen, auf 370 fl. ge=
schätzten Hauses zu Erdberg Nr. 223 gewilliget
worden. Da nun nach fruchtlos verstrichenen
er=
sten Termin, für den zweyten der 11. Juni,
und für den dritten der 11. Juli d. J. mit dem
Beysatze bestimmt sind, daß, wenn gedachtes
Haus weder bey dieser zweysen Licitation um den
Schätzungswerth, oder darüber an Mann
ge=
bracht würde, solches bey dem dritten Termin,
auch unter der Schätzung hindangegeben werden
würde. Als belieben die Kauflustigen an
obbe=
stimmten Tägen vormittag um 10 Uhr in der
Amtskanzley dieser Herrschaft in der Stadt am
Fischmarkt Nr. 467 zu erscheinen.
Licit. Braunisches Haus.
Von dem löbl. Stift zun Schotten in Wien
wird hiemit bekannt gemacht: es habe die Frau
Regina Edle v. Humelauer, wider Maximilian
Braun, und Anna dessen Ehewirthin, Hausin=
haber Nr. 259 am obern Nenstift, die
Feilbie=
tung der gegentheiligen, auf 4200 fl. gerichtlich
geschätzten Behausung verwilligt erhalten. Da
nun hiezu für den dritten Termin der 12. Juni
d. J. solchergestalt bestimmt worden, daß
ge=
dachte Behausung bey diesem dritten Termin auch
unter der Schätzung hindangegeben werden
wür=
de; als haben die Kauflustige an obbestimmten
Termin früh um 10 Uhr vor diesem Gerichte
zu erscheinen.
Licit Effekten.
Den 17. Juni werden auf Verordnung der
docklöbl. k. k. ni. öst. Landrechten zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden in der
Stadt in der Himmelpfortgosse im
Fürstenber=
gischen Haus Nr. 978 im 2ten Stock
verschie=
dene Fahrnisse, als Spanioldosen von Jaspis
mit Gold gefaßt, deto Etui, spanisches Rohr
mit goldenen Knopf, gold=und silberne
Mün=
zen, gold=und silberne Sackuhren eine
Reis=
uhr, silberne Degen und Hirschfänger, deto
Reisservis, Tafel=und anderes Silber, gesilät=
tüch=und zeugene Mannskleider, deto Westen
und Beinkleider, Leibwäsch, harte Tische, Sof=
fen und Sessel, Trumo und andere Spiegel,
Luster, 1 Pendil=und Stockuhr, harte Aufsatz=
Gläser=und Schubladkästen, Porzelain, dama=
stene und leinwandene Spaliere, Feuergewehr,
Bilder, Schaberacken, Satteldecken, und
Galla=
pferdgeschirr, ein 4sitziger Wagen, Bettstatt,
sammt Bettgewand, Kupfer=und Meßinggeschirr,
und mehr andere Fahrnisse licitando verkauft.
Licit. Sarrengennd.
Von dem Edlen v. Zornischen Grundbuch über
den Frevgrund Jägerzeil und Anvogthung wird
hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Hrn. Dr. Pausinger, als Philipp
Scherri=
schen Curator ad actum, in die öffentliche
Feil=
bietung bes in die Philipp Scherrische
Verlas=
senschaftsmasse gehörigen, auf dem Erdbergmals
liegenden Loos Nr. 18 zum dafigen Grundbuch
dienstbaren Uiberländgartengrund gewilliget
wor=
den. Da nun die auf den 3. April d. J. an=
beraumt geweste Versteigerungstagsatzung
frucht=
los abgelofen, als wird hiemit neuerdings zur
Versteigerung des obgebachten Gartengrund der
15. Juni d. J. mit dem Beysatze, daß, wenn
gedachter Gartengrund nicht um den
Schätzungs=
werth an Mann gebracht wird, derselbe auch
un=
ter der Schätzung, jedoch salva ratificatione
der Philipp Scherrischen Pupilleninstanz, hindan=
gegeben werden würde, festgesetzt. Es haben
demnach all jene, welche diesen Gartengrund zu
kaufen gedenken, an obbesagten Tag in der
Grund=
buchskanzley in der Wallnerstrasse Nr. 149 im
dritten Stock früh um 9 Uhr zu erscheinen.
Licit. Körnerzehend.
Den 16. Juni d. J. früh um 9 Uhr wird
der zum administrirten Dorotheerstifts=Vermögen
gehörige halbschwer und ringe Körnerzehend zu
Wulzendorf bey Asparn an der Donau auf ein
oder mehrere Jahre durch ordentliche
Verstei=
gerung an dem Meistbietenden gegen baare
Be=
zahlung in Bestand verlassen werden. Es haben
daher jene, welche sothane Zehend
versteigerungs=
welse in Bestand zu nehmen gedenken, an
ob=
gedachtem Tag und Stunde in dem Gasthaus
zu Asparn an der Donau zu erschenen, wo
als=
dann mit den Meistbietenden d⟨e⟩r diesfällige
Kon=
trakt abgeschlossen werden würde; indessen aber
die nähere Auskunft dieses Zehends halber
täg=
lich in der Grundbuchskanzley in dem
Dorotheer=
hof in der Stadt Nr. 1142 eingehollet werden
könne.
Licit. Activum.
Von dem Grundbuch der
Ritterordenskommen=
da St. Johann in Wien wird hiemit bekannt
gemacht: es habe Jgnaz Wirth, wider Johann
Schalk v. Dobisch, wegen schulbigen 400 fl. die
gerichtliche Fellbietung des ihm von Gegner
da=
für verpfändeten Rudolph Gräfferischen, auf
dessen zu Himberg legenden, zur ritterlichen
Kommenda St. Johann dienstbaren 10
Tag=
werk Uiberländwiesen, satzweis vorgemerkten
Schuldscheins von 26. April 1793 pr. 500 fl.
bey dem hochlöbl. k. k. ni. öst. Landrechte de=
wirket. Golchemnach wird zur Fellbietung des
obbemeldten activi pr. 500. fl. über die bereits
fruchtlos verstrichene Termine der 18. Juni d.
J. mit dem Beysatze bestimmt, daß, wenn
die=
ses Activum bey diesem letzten Termin um 500
fl. nicht an den Mann gebracht werden könnte,
solches auch unter 500 fl. hindangelassen
wer=
den würde. Kauflustige haben daher an
obbe=
meldten Tag früh um 10 Uhr vor dem
Grund=
buch der ritterlichen Kommenda St. Johann in
der Kärntnerstrasse Nr. 1009 im zweyten Stock
zu erscheinen.
Licit. Fridmannische Ha⟨u⟩s.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
gemacht=
es sey auf Anlangen der Walburga Rolleneck,
wider die Katharina Fridmann, und respektive
den Christoph Fridmannischen Massevertretter,
Hrn. Dr. Grillparzer, verwilliget worden, das
gegentheilige zu Margarethen Nr.139 liegende,
und gerichtl. auf 5150 fl. geschätzte Haus
öffent=
lich zu verkaufen, und den Meistbietenden
hin=
danzugeben. Da nun hiezu über den ersten am
18. May d. J. fruchtlos verstrichenen Termin,
für den zweyten der 17. Juni, und für den
dritten der 20. Juli d. J. bestimmt worden sind;
als haben all jene, welche gedachtes Haus zu
erkaufen willens sind, an obbestimmten Tägen
früh um 10 Uhr vor diesem Magistrate zu
er=
scheinen.
Licit. Hofmannisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Anton Weiß, burgl.
Bäckenmeisters, wider den Jakob Hofmann und
seine Ehewirthin, in die Feilbietung des
gegen=
thelligen in der lange neuen Gasse auf der
Wieden befindlichen auf 1550 fl. geschätzten
Hau=
ses Nr. 449 gewillig⟨e⟩t worden. Da nun hiezu
für den dritten Termin der 19 Juni d. J mit
dem Bessatze bestimmt worden ist, daß, weil
sothanes Haus bey dem ersten und zweyten
Ter=
min um den Schätzungswerth oder darüber an
Mann gebracht werden konnte, solches bey dem
dritten auch unter der Schätzung hindangegeben
werden würde; so haben die Kauflustigen, so
wie auch die Satzgläubiger, denen lediglich
mit=
zallzitiren bevorstehet, an den obbestimmten
Ter=
min früh um 9 Uhr vor dem Magistrat zu
er=
scheinen.
Licit. Weinzehend.
Von der k. k. Staatsherrschaft Wiener: Neu=
stadt wird hiemit bekannt gemacht: daß selbe
ih=
re eigenthümliche Weinzebende in der Paktur
Fischen, Ober=und Unterhöflein am Kirchbichl,
Froschdorf, und Katzelsdorf, Saubersdorf, und
Weikersdorf, Wirflach, Neunkirchen und
Lanzen=
kirchen, mit Vorbehalt der Ratifikation, auf 3
nacheinander folgende Jahre dem Meistbietenden
in Bestand verlasse. Diejenige, welche ein oder
den andern der vorbenannten Weinzehende in
Bestand zu nehmen Willens sind, haben den 24.
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr in der
Kanz=
ley der k. k. Staatsherrschaft zu Wiener=Neu=
stadt zu erscheinen.
Licit. Pemeris Haus und Färbergewerb.
Von dem Ortsgerichte der k. k. Staatsherr=
schaft Gaming wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey bey dem Umstande, daß bey der zur
öffent=
lichen Versteigerung der Mathias Pemerlischen
Verlassenschafts=Behausung im Markte Gaming,
und des hierauf radicirten Färbergewerbs
ande=
raumt gewesten Tagsatzung kein Kauflustiger
er=
schienen, eine neuerliche Licitations=Kundmachung
hierüber veranlasset, und zu wiederholter
Vor=
nehmung der öffentlichen Versteigerung dieser
burgl. sammt dem Gewerbe und den
dazuge=
hörigen Hausgründen auf 2300 fl. geschätzten
Behausung Nr. 36 der 22. Juni d. J. bestim=
met worden. Diejenigen, welche diese
Behau=
sung sammt den oberwenten Appertinenzen, nicht
minder die vorhandenen Mobilien und
Fahr=
nissen gegen gleich baare Bezahlung käuflich an
sich zu bringen gedenken, haben demnach an
be=
sagten Tage vormittag um 9 Uhr in der
Kanz=
ley der k. k. Staatsherrschaft zu Gaming zu
erscheinen.
Licit. Grundherrlichkeiten.
Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien werden in Folge
aller=
höchster Anordnung die Grundherrlichkeiten über
folgende Unterthanen und Grunddolden, für
wel=
che bey den fürgewesten Versteigerungen
entwe=
der gar kein, zu geringe Anbotde gemacht
wor=
den, wiederholt öffentlich feilgebothen, und dem
Meistbietenden käuflich überlasse, als: 1) über
die 4 unterthänigen Häuser und 74
Uiberländ=
gründe zu Spanberg um den 5 percentigen
An=
schlagswerth pr. 495 fl. 2) über ein
unterthäni=
ges Haus und 50 Uiberländ Gründe zu
Roggen=
dorf um 810 fl. 55 kr. endlich 3) über ein
un=
terthäniges Haus zu Mukendorf pr. 156 fl. 50 kr.
Diese Grundherrlichkeiten werden, mit
Vorbe=
halt der höchsten Ratifikation, noch dem Mittel
einer 10jährigen Erträgniß, nämlich von 1. Jä=
ner 1782 bis Ende Dezemb. 1791 wovon die
veränderlichen und unveränderlichen Einkünfte und
Ausgaben zu 5 pr Cemo angeschlagen sind, dem
Meistbietenden unter folgenden Bedingnissen
hin=
dangelassen werden: a) wird zu diesem Kauf
jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Stand,
die Judenschaft allein ausgenommen, zugelassen;
b) ist an dem ausfallenden Kaufschilling gleich
nach der erfolgt allerhöchsten Ratifikazion, wenn
der Käufer außer diesen erkaufenden Gut, noch
eine andere Sicherheit zu leisten in Stande ist,
nur ein Drittel, ohne weiterer Sicherheit aber
die Halbscheid, und der Uiberrest allenfalls nur
in 4jährigen Terminen gegen dessen gehörige
Si=
cherstellung und 4 percentiger Verzinsung
abzu=
führen. Wer nun eine oder die andere dieser
Grundherrlichkeiten käuflich an sich zu bringen
gedenket, beliebe den 24. Juni d. J. in dem
Grundbuch des Burgerspitals in Wien vormittag
um 9 Uhr zu erscheinen, wo auch vorläufig die
dießfälligen Anschläge und weitere
Licitationsbe=
dingnisse eingeseden, und die weitere Auskunft
eingehollet werden kann.
Licit. Grundherrlichkeit.
Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien wird zufolge höchster
Entschliessung die dem Burgerspital in Wien
zugehörige Grundherrlichkeit über 10
unterthä=
nige Häuser, und 19 Uiberländgründe zu
Wolf=
paßing an der Hochleithen im V. U. M. B.
um den 5 procentigen Anschlagswerth pr. 819
fl. neuerlich fellgeboten, und den Meistbietenden
käuflich überlassen werden. Vorläufig aber
die=
net zur Nachricht, daß 1) zu diesem Kaufe
je=
dermann, ohne Rücksicht auf Religion und Stand,
die Jndenschaft allein ausgenommen, zugelassen
werden; 2) an dem Kaufschilling gleich nach
erfolgt höchster Ratifikation, welche sich hiemit
ausdrücklich vorbehalten wird, wenn der Käufer
ausser dieser erkaufenden Grundherrlichkeit, noch
eine andere Sicherheit zu leisten im Stande ist,
nur ein Drittel, ohne weiterer Sicherheit aber
die Hälfte, und der Uiberrest allenfalls nur in
4jährigen Terminen, gegen dessen gehörige
Gi=
cherstellung, und 4 procentiger Verzinsung
ab=
geführet werden müsse. Wer nun diese
Grund=
herrlichkeit käuflich an sich zu bringen gedenket,
beliebe den 24. Juni d. J. in dem Grundbuch
des Burgerspitals in Wien vormittag um 9 Uhr
zu erscheinen, wo auch vorläufig der diesfällige
Anschlag, und die weiteren
Licitationsbedingnis=
sen eingesehen werden können.
Licit. Haus und Fleischhackergewerb.
Von dem Magistrat der l. f. Stadt Laa wird
hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Mathias Fröhlich, burgl. Fleischhackers zu
Laa, und Elisabeth dessen Ehegattin derselben
eigenthümlich burgl. Behausung Nr. 140 zu Laa,
wozu 15 Joch Aecker, 2 Wiesen, 4 Holz, 1
Rohr, 1 Krautgaren, und 1 Wiesfleck
gehö=
rig, mit der diesjährig siehenden schweren
Kör=
nerfechsung auf 8 Joch, und geringen deto auf
2 Joch, dann dem auf diesem Haus radicirten
Fleischhackergewerb unter öffentlicher
Versteige=
rung zu verkaufen, und hiezu der 24. Juni d.
J. bestimmt worden; an welchem Tag die
Lust=
trager vormittag um 9 Uhr auf dem
Rathhau=
se zu Laa zu erscheinen haben.
Licit. Zokysches Haus und Gärten.
Von dem Kloster Michaelbayrischen
Grund=
buchsamte in Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey zufolge eines von den hochlöbl. k. k. ni.
öst. Landrechten unter heutigem Dato anher
er=
lassenen Auftrags, auf Ansuchen der Frau
Aloy=
sta Kogel, wider die Frau Johanna von
Zo=
ko, wegen schuldigen 1500 fl. in die neuerliche
Feilbietung der gegentheiligen, zu Währing Nr.
73 liegenden, zu diesem Grundbuch dienstbaren,
auf 870 fl. gerichtlich geschätzten Behausung,
sammt dazugehörigen zweyen kleinen Gärten
ge=
williget, und hiezu 3 Termine, nämlich für den
ersten der 27. Juni, für den zweyten der 27.
Juli, und für den dritten der 26. August d. J.
vormittag um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmt,
daß, wenn sothane Behausung, und
Garten=
gründe weder bey der ersten, noch zweyten
Feil=
bietung um die Schätzung, oder darüber an Mann
gebracht werden sollte, selbe bey der dritten auch
unter der Schätzung gegen alsogleich baare
Be=
zahlung verkauft werden würde. Die
Kauflusti=
gen sowohl, als auch de diesfälligen
Satzgläu=
biger haben daher an obbesitmmten Tägen
vor=
mittag um 9 Uhr für das Kloster
Michaelbay=
rische Grundbuchsamt in der Stadt Nr. 1142
im Dorotheerhof im 2ten Stock zu erscheinen.
Licit. Lepperisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Hrn. Philipp Lebam,
d. R. Dr. a. H. u. G. Adv., als Joh. Ge=
org und Eleonora Lepperischen Massevertreiters,
wiederholt verwilliget worden, das auf der
Wie=
den liegend und gerichtl. auf 10300 fl. geschätz=
te Joh. Georg und Elisabeth Lepperische
Kon=
kursmasse Haus Nr. 220 öffentlich auszufeilen, und
den Meistbietenden hindanzugeben. Da nun hiezu
der 30. Juni d. J. mit dem Beysatze bestimmet
worden ist, daß, wenn dieses Haus um den
Schätzungswerth oder höher nicht an den Mann
gebracht werben sollte, dasselbe nach geschöpften
Klassistkationsurtheil denen Satzgläubigern addi=
ziret werden würde; als haben alle jene, wel=
che gedachtes Haus zu kaufen willens sind, am
obbestimmten Tage früh am 10 Uhr, wobey den
Satzgläubigern mitzulicitiren bevorstehet, vor
die=
sem Magistraten zu erscheinen.
Licit. Kanarisches Haus.
Von der Amtskanzley der P. Augustinern zu
Wien auf der Landstrasse wird anmit bekannt
gemacht: es sey über die wider den Unterthan
Mathias Kanar, und Anna Maria dessen
Ehe=
wirthin zu Kimmerleinstorf sich veroffenbarte
Schulden, und deßwegen verhängte Konkurs,
in die Feilbietung der in dem Dorfe
Kimmer=
leinstorf liegenden Ganzlehenbehausung Nr. 17,
sammt dazugehörigen 26 2∫4 Joch Haus=dann
3 Joch freyen Uiberländäckern, sammt der zum
Theil darauf stehenden Winter=und
Sommer=
frucht gewilliget, und dazu der 30. des Monats
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr bestimmt
wor=
den. Es haben daßer die Kauflustige an
obbe=
stimmten Tag um 9 Uhr in der obbesagten
Mathias Kanarischen Behausung zu
Kimmer=
leinstorf Nr. 17 zu erscheinen, inzwischen aber
kann die diesfällige Schätzung bey dem
Grund=
richter allda eingesehen werden.
Licit. Rablisches Haus ꝛc.
Von der gräfl. Philipp Hoyosischen Herrschaft
Stixenstein wird hiermit bekannt gemacht: Es sey
auf Anlangen der Fräule Renata Gräfin v. Per=
gen, wider Franz Rabl, und Josepha dessen
Gat=
tin, wegen schuldigen 1000 fl. sammt Jnteresse
und Gerichtskosten in die Feilbietung des den
be=
klagten Eheleuten gehörigen, im Markt
Neun=
kirchen am Steinfeld liegenden, und sammt der
darauf radicirten gemischten Waarenhandlung auf
1500 fl. gerichtl. geschätzten Hauses Nr. 12, be=
stehend zu ebener Erde in 2 Zimmern, Hand=
lungsgewölb, einer gewölbten Einfahrt, einen
Keller auf 200 Eimer, 1 Holzbehältniß auf 20
Klafter Scheiter, 1 Küche, und 1 Stall auf 2
Stück Vieh, nebst dazu gehörigen zur Hälfte
mit einer guten Mauer umfangenen, und mit
verschiedenen Obstbäumen bewachsenen Obst=und
Küchengarten von 225 □ Klaft. gewilliget
wor=
den. Da nun hierzu drey Termine, und zwar
für den ersten der 30. Juni, für den zw⟨e⟩yten
der 30. Juli, und für den dritten der 31. Au=
gust mit dem Beysatze bestimmt worden, daß,
wenn dieses Haus weder bey dem ersten, noch
zweyten Termin um die Schätzung oder darüber
an Mann gebracht werden könnte, es bey dem
dritten auch unter der Schätzung verkauft werden
würde; so haben diejenige, welche dieses Haus
sammt Zugehörung gegen gleich baare Bezah=
lung an sich zu dringen gedenken, an den
ob=
destimmten Tagen jedesmal früh um 9 Uhr in
der gedachten Rahlischen Behausung zu
Neun=
kirchen am Steinfelde zu erscheinen.
Licit Weine.
Von dem Magistrate des l. f. Markes
Lan=
genlois wird hiemit bekannt gemacht: Es habe
der Michael Eiseagraber, hiesiger Burger, das
Ansuchen gemacht, womit zu Veräusserung
sei=
ner in dem Hause Nr. 349 befindlichen 1100
Eimer 1794er Wein, und 200 Eimer 1792er
Gewächses, wie der derselbe ohne Faß
befind=
lich, eine Licitationstagsatzung auf den 2. Juli
d. J. angeordnet werden möchte. Daher
wer=
den die Kauflustigen am obbemeldten Tage zu
den gewöhnlichen vor=und nachmittagsstunden
im Hause Nr. 349 zu erscheinen hiemit vorgeladen.
Licit. Effekten.
Den 2. Juli d. J. verkauft
versteigerungs=
weis Franz Ockermüller, Gasiwirth beym
weis=
sen Rössel zu Sallodorf in V. O. W. W.
an| der Linzerstrasse gegen baare Bezahlung sei=
Effekten, als Silber, Zinn, Kupfer, Leinwäsch,
Better, Weibskleider, dann alle übrige Haus=
und Kellereinrichtung, wie auch Pferde und
Wä=
gen.
Licit. Realitäten.
Von der freyherrl. v. Penklerischen Herrschaft
Burg Mödling Veste Liechtenstein wird anmit
kund gemacht: daß auf Ersuchen eins löbl..k k.
Jud. Del. Milit. Mixt. der den Freyhen. Gul=
do v. Rochepine, k. k. pensionierten Major, und
dessen Gemahlin Maria Anna, wegen den G⟨e⟩org
v. Neldisser in Wien schuldigen 3000 fl. ange=
hörige, auf 7792 fl. geri⟨cht⟩ geschätzte, und
zu licitiren verwilligte anher dienstbare
Sauer=
hof sowohl Nr. 47 zu Brunn, sammt
dazu=
gehörigen 32 Pf. Haussätzweingärten, 2 Joch
Aecker, und 1 Tagwerk Wiesen, dann der
da=
bey verbundene Kemeter oder Kagerhof, sammt
dazugehörigen 57 Pf. Haussätzweingärten, 22
Pf. Tagwerk Wiesen, als auch das zur k. k.
Administration dienstbare an ersterwähntes
stos=
sende Haus, sammt dabey befindlichen 8 Pf.
Haussätz, dann nachsolgender in verschiedenen
Rieden liegenden Uiberländgrundstücke, als 30
1∫2 Joch Aecker, 2 1∫2 Tagwerk Wiesen, und
6 Pf. Weingärten, durch den Weg der
öffent=
lichen Versteigerung den Meistbietenden werden
käuflich hindangegeben werden, und hiezu
nach=
folgende 3 Licitationstermine, als der erste den
4. Juli, der zweyte den 4. August, und endlich
der dritte den 4. September d. J. früh um 9
Uhr in gedachten Häusern mit dem Beysatze zu
erscheinen bestimmt, daß, falls gedachte Häuser
und Realitäten weder bey dem ersten und
zwetz=
ten Termin um den Schätzungswerth, oder
dar=
über sollten an Mann gebracht werden können,
bey dem dritten auch unter demselben würden
hinbangegeben werden, die allenfällige
Kauflu=
stige daher an obbesagten Tag und Stund in
gedachten Häusern sich einzufinden haben.
Licit. Kernische Haushälfte.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Aulangen des Joseph Pitschmann,
von dem in der Ziegelofengaste auf der Wieden
liegenden Ker⟨n⟩ischen Hause Nr. 359 neuerlich
in die Feilbietung der der M. Anna Kernin,
gebobrnen Schnablin, gehörigen auf 1430 fl.
geschätzten Haushälfte gewilliget, und hiezu der
7. Juli d. J. mit dem Beysatz bestimmet
wor=
den, daß, wenn gedachte Hälfte bey dieser
Li=
citation nicht um die Schätzung oder darüber an
Mann gebracht werden könnte, selbe auch unter
der Schätzung hindangegeben werden würde. Die
Käufer haben demnach an bestimmten Tag früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrate zu erscheinen.
Licit. Krayslisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über Anlangen Hrn. Dr. Schlager, als
Jakob Krayslischen Kinderkurators, und
Su=
sanna Krayslin, als diesfälliger Testaterdin,
in die öffentliche Feilbietung des in der
Leopold=
stabt Nr. 404 liegenden, unter dem Namen
ei=
nes Stabels bekannten, auf 3150 fl. geschätzten
Krayslischen Verlassenschaftshauses gewilliget
wor=
den. Es haben daher die Kauflustigen, welche
obgebachtes Haus an sich zu bringen gedenken,
den 10. Juli 1795 früh um 10 Uhr vor diesem
Magistrate zu erscheinen.
Convoc. Mayerhoferischer Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Hrn. Dr. Ramhart,
als Lorenz Mayerhoferischen
Verlassenschaftsku=
rator, um mit der Verlassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können, für nöthig
befun=
den worden, all jene einzuberufen, welche an
ge=
dachte Verlassenschaft aus was immer für einem
Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu
ma=
chen gedenken. Dieselben haben demnach den 15.
Juni 1795 früh um 9 Uhr vor diesem
Magi=
strate entweder persönlich, oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre allenfäl=
lige Ansprüche und Forderungen ⟨⟩ ⟨⟩chesbeständig zu
erweisen, widrigens nach Verlauf dieser Frist die
Verlassenschaft abgehandele, und den sich
legiti=
mitenden Erben eingeantwortet werden würde.
Convoc. Saxischen Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen des Hrn. Doktor Stamhart,
als Jakob Saxischen Kl⟨⟩, gewilliget
worden, all jene vorzuladen, welche an die
Ver=
lassenschaft des Jakob Sax, bürgerl. Schuhma=
chers, Ansprüche und Forderungen zu machen
gedenken. Dieselben haben demnach den 15.
Juni d. J. früh um 9 Uhr vor diesem
Ma=
gistrate persönlich, oder durch hinlänglich
Be=
vollmächtigte zu erscheinen, und ihre Ansprüche
und Forderungen rechtsbeständig zu erweisen,
als im widrigen nach Verlauf dieser Frist die
Abhandlung ohne weitern gepflogen, und die
Verlassenschaft den Erben eingeantwortet werden
wurde.
Convoc. Ferrers Gläubiger.
Von dem k. k. banatischen Jud. Deleg. Milit.
wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über das
den 5. May d. J. erfolgte Absterben des zu
Arrad angestellt gewesenen Hrn. Platzmajor,
Graf v. Ferrer, zur Ausfindigmachung des
vor=
danbenen æris alieni eine peremtorie
causu=
lirte Tagsatzung auf den 30. Juni 1795 früh
um 9 Uhr in der zu Temeswar befindlichen
Kanz=
ley dieses k. k. Jud. Deleg. Milit. zur ersten,
zweyten und allendlichen Frist bestimmet worden.
Es werden daher all und jene, so an der
mehr=
gedachten Verlassenschaft sub quocunque titulo
einige Ansprüche und Forderungen haben, oder
zu machen bedenken: an obbesagten Tag, Stund
und Ort entweder selbst, ober durch hinlänglich
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, ihre
dabende Ansprüche und Forderungen
anzumel=
den, sohin selbe mit Beybringung der behörigen
Documenten rechtens zu liquidiren haben, als
im widrigen die Abhandlung der cröfterter
Ver=
lassenschaft mit den anwesenden Jnteressenten
vor=
genommen, nach vorhandenen Umständen und
Befund der Sache entweder den Gläubigern
ad=
dicirt, oder den Erben cum onere & comodo
eingeantwortet im ersten Falle auch den
Aus=
bleibenden das ewige Stillischweigen auferleget
werden wird.
Convoc. Baumannscher Gläubiger.
Von dem Magistrate des Markts Mistelbach
wird hiermit bekannt gemacht: Es sey der
Georg Baumann, gewest burgl. Welßgärber=
meister allhier, mit Tod abgegangen, um nun mit
der Abhandlung der Verlassenschaft sicher
vorge=
hen zu können, hat man für nöthig befunden,
diejenigen, welche an der dießfälligen
Verlassen=
schaft aus was immer für einem Grunde
An=
sprüche zu machen gedenken, vorzuladen. Diesem=
nach werden all jene, welche an die gedachte
Ver=
lassenschaft einige Forderung zu stellen vermeinen,
den 2. Juli 1795 entweder persönlich, oder durch
einen hinlänglich Bevollmächtigten sogewiß vor
die=
sem Magistrate zu erscheinen, wie im widrigen
die=
se Verlassenschaft abgehandelt, und den sich
hier=
zu legitimirenden Erben ohne weiters
eingeantwor=
tet werden würde.
Convoc Leonhardinscher Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=unb
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey üder das unterm 25. März d J. erfolgte
Absterden der Theresia Leonhardin, um mit der
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
kön=
nen, auf Anlangen des Hrn. Kurators Dr. Le=
bas, für nöthig befunden worden, all jene
vor=
zuladen und anzuhören, die an sothaner
Ver=
lassenschaft entweder aus dem Erbrecht, oder als
Gläubiger einige Forderungen zu haben sich
be=
rechtiget finden. Daber haben jene, so
rechtli=
che Ansprüche zu haden glauben, den 2. Juli
d. J. früh um 9 Uhr entweder selbst persönlich.
oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten
al=
sogewiß vor dem Magistrate zu erscheinen, ihre
Rechte anzumelden, und gehörig darzuthun, wi=
drigens diese Verlassenschaft ohne weitern
abge=
handelt, und den sich legitimirenden Erben
ein=
geantwortet werden würde.
Convoc. Heckescher Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben der Theresia Hecke, bür=
gerl. Schneidemeisters Ehewirthin, ein mit dieser
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
kön=
nen, in die Ausfertigung der diesfalls
erforderli=
chen Einberusungsedikte gewilliget worden. Da
nun hierzu der 3. Juli 1795 bestimmt worden;
als haben diejenigen, welche an besagter
Ver=
lassenschaft entweder jure crediti, oder aus dem
Erbrechte, oder aus was immer für einem Grunde
rechtliche Ansprüche zu machen vermeinen, an
ob=
bestimmten Tag Vormittag um 10 Uhr vor
die=
sem Magistrate sogewiß zu erscheinen, widrigens
diese Verlassenschaft ex officio abgehandelt, und
den sich hierzu Legitimirenden ohne weiters
einge=
antwortet werden würde.
Convoc. Grabmairs Erben u. Gläubiger.
Von der Kanonikatstiftsherrschaft Herzogenburg
in Ni. Oest. V. O. W. W. werden hiermit alle
sene vorgeladen, welche an des verstorbenen
Jo=
seph Grabinates von Kaisrathsdorf, in der
Pfar=
rey Margarethen an der Sierning, gewesenen
Sol=
datens unter dem löbl. k. k. Pellegrinischen
Jnfan=
terieregimente Hinterlassenes, und bey der
Wal=
senkasse allhier aufvewahrtes Erbschaftsvermögen
laut Berechnung bis Ende Juni l. J. in
Ka=
pital und Jnteresse zu 513 fl. 22 kr., wegen
Schulden und Erbschaft, oder sonst aus anderm
wie immer gearteten Rechtititel einige
Forde=
rungen und Ansprüche zu stellen vermeinen. Die=
selben haben demnach am 3. Juli l. J. früh um
9 Uhr auf der Stifts⟨kanzley⟩ zu Herzogenburg
entweder persönlich, oder durch hinlänglich
Be=
vollmächtigte zu erscheinen, dann ihre Ansprüche
und Forderungen geltend zu machen, sogewiß,
als sonst über dieses Vermögen ohne weiters
ab=
gehandelt, und dasselbe den sich bereits darum
angemeldeten Anserwandten hierorts
eingeant=
wortet, und erfolgen zu lassen bewilligt werden
würde.
Convoc. Riegerischer Gläubiger.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird
hie=
mit bekannt gemacht: es sey die von dem
ver=
storbenen k. k. ni. öst. Landrechtssekretar, Jos.
Edlen v. Rieger, rückgelassene Witwe, Maria
Anna Edle v. Rieger, den 11. April d. J. gleich=
falls gestorben, und bey Gelegenheit der
bies=
falls zu pflegenden Verlassenschaftsabhandlung,
auf Anlangen der Jntestaterben befunden
wor=
den, all jene vorzuladen, die an diese
Verlas=
senschaft entweder aus dem Erbrechte, oder was
immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche und
Forderungen zu stellen vermeinen. Daher alle
derley Partheyen den 4. Juli d. J. früh um 9
Uhr vor dem k. k. ni öst. Landrecht zu erschel
nen, und ihre Ansprüche und Forderungen
soge=
wiß auszuführen haben werden, wie im
widri=
gen mit Pflegung der Abhandlung und
Einant=
wortung der Verlaßenschaft ohne weiters
vor=
gegangen werden würde.
Convoc. Hauserscher Gläubiger.
Von dem Magistrar der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Sebastian Hauser, ge=
westen Schiffknechts, um mit desselben
Verlassen=
schaft sicher vorgehen zu können, für nöthig
befan=
din worden, die erforderliche Einberufungsedikte
auszufertigen. Daber haben all jene, welche an
sothane Verlassenschaft entweder als Erben, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Grun=
de, rechtliche Ansprüche zu haben glauben, den 6.
Juli d. J. früh um 9 Uhr sogewiß vor dem
Ma=
gistrat zu erscheinen, widrigens diese Verlassenschaft
ex officio abgehandelt, und den sich hierzu
legi=
timirenden Erben ohne weiters eingeantwortet
wer=
den würde.
Convoc. Schwarzscher Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenz stadt Wien wird hiermit bekannt gemacht.
Es sey nach Absterben des Simon Schwarz, ei=
nes gewesenen bürgl. Perückenmachers, um mit
Der Verlassenschafts=Abhandlung sicher vorgehen
zu können, für nöthig befunden worden, alle
je=
ne vorzuladen, welche an gedachte Verlassenschaft
Erbsansprüche und Forderungen zu machen
geden=
ken. Dieselben haben bemnach den 9. Juli d. J.
früh um 9 Uhr entweder persönlich, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte vor diesem
Magi=
strate zu erscheinen, und ihre Ansprüche und
For=
rungen rechtsbeständig zu erweisen, widrigens nach
Verlauf dieser Frist die Abhandlung ohne
wei=
tern gepflogen, und die Verlassenschaft den sich
hierzu legitimirenden Erben eingeantwortet
wer=
den würde.
Conroc. Wagners Gläubiger.
Von dem Ortsgericht der Herrschaft Pöchlars
in V. O. W. W. wire hiemit bekannt
gemacht=
es sey der Johann Michael Wagner, hiesig
be=
hauster Unterthan und Schiffmeister zu
Kr⟨en⟩=
n⟨u⟩ßbaum, mit Todt abgegangen, und um mit
der Abhandlung sicher vorgehen zu können, für
nöthig befunden worden, all jene vorzuladen.
und anzuhören, welche aus dem Vermögen des
Verstorbenen etwas zu fordern haben. Es
wer=
den daher all diejenigen, welche an die
Verlas=
senschaft des Johann Michael Wagner einige
Forderungen aus was immer für einem
Rechts=
grund zu stellen vermeinen, dieselbe bis 14. Juli
b. J. entweder persönlich, oder durch einen
hin=
länglich Bevollmächtigten vor diesem herrschaftl.
Ortsgericht alsogewiß anzumelden, und gehörig
darzuthun baden, wie im widrigen ohne wettern
die Abhandlung gepflogen, und was Rechtens
ist, erkennet werden würde.
Convoc. Pillerscher Gläubiger.
Von dem k. k. im Erzterzogthum Oesterreich
unter und ob der Ens, dann in den Vorlanden
aufgestellten Jud. Del. M. M. wird diermit all
jenen, so an des im Monat December 1794 zu
Linz testato verstorbenen Jakob Piller, gewesten
Kutscher bey dem Linzer Verpflegsoberverwalter,
rückgelassenen Verlassenschaft einige Sprüche und
Forderungen zu haben vermeinen, bekannt
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des zur
Richtigstel=
lung sothaner Verlassenschaft gerichtlich
aufgestell=
ten Curators, Doktor Aloys Edlen v. Ba⟨k⟩, um
mit dieser Verlassenschaft sicher vorgehen zu
kön=
nen, in die Ausfertigung der erforderlichen
Ein=
berufungsedikte gewilliget worden. Daher
wer=
den all=und jede, so an der erwähnten
Ver=
lassenschaft entweder aus dem Erbrechte, als
Gläu=
biger, oder aus was immer für einem
Rechts=
grunde einige Sprüche und Forderungen zu
ha=
ben vermeinen, den 28. Juli 1795 früh um
9 Uhr in der im Hofkriegsraths Gebäude am
Hof im dritten Stock befindlichen Kanzley
die=
ses k. k. Jud. Del. mil. mix. entweder selbst
persönlich, oder durch genugsam Bevollmächtigte
sogewiß zu erscheinen, ihre habende Sprüche und
Forderungen anzumelden, sohin selbe mit
Beybrin=
gung der gehörigen Dokumente rechtens zu
liqui=
diren haben, als im widrigen die Abhandlung der
mehrgedachten Verlassenschaft mit den anwesenden
Jnteressenten vorgenommen werden würde. Wien
den 8. May 1795.
Convoc. Gawalowskischer Erben und
Gläubiger.
Von dem k. k. Chevauxlegersregiments Gerichte
Herzog Modena, im Kantonirungsquartiere zu
Opole, Lubliner Palatinats, in Kronpohlen den
15. May 1795, wird anmit bekannt gemacht:
Es sey am 4. d. M. der von Leitomischel in
Böhmen gebürtige Hr. Regimentskaplan, Adal=
bert Gawalowski zu Luwardow dies Landes ab
intestato verstorben. Da nun dessen allenfällig
nächsten Jntestaterben dem Regimente unbekannt
sind; so werden hiermit sowohl solche, als auch,
um mit der Abhandlung desselben hinterbliebenen
Verlasses sicher vorgehen zu können, all
diejeni=
gen, welche sonstige Ansprüche auf diesen
Ver=
laß zu haben vermeinen, vorgeladen, sich bis
15. August bey diesem Regiments Gerichte
al=
sogewiß anzumelden, und ihre allseitigen
Ansprü=
che zu liquidiren, widrigens nach Verlauf
die=
ses Termines ohne weiters abgehandelt, und mit
dem Verlasse, was rechtens vorgeschrieben ist,
vorgekehret werden wird.
Convoc. v. Uhderscher Gläubiger.
Von dem k. k. im Erzherzogthume Oesterreich
ob und unter der Ens, dann in den Vorlanden
aufgestellten Jud. Del. Mil. M. wird hiermit
all und jeden, so an weil. der am 9. April 1794
verstorbenen pensionirten k. k. Oberstwachtmeisters
Wittwe, Frau Friederika Freyin v. Uhder, rück=
gebliebenen Verlassenschaft einige Sprüche und
Forderungen zu haben vermeinen, zu wissen
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des zu
Richtigstel=
lung sothaner Verlassenschaft gerichtlich
aufgestell=
ten Curators, Dr. Aloys Edlen v. Bach, um
mit dieser Verlassenschaft sicher vorgehen zu kön=
nen, in die Ausfertigung der erforderlichen
Ein=
berufungsedikte gewilliget worden. Daher
wer=
den all jene, welche an erwähnter
Verlassen=
schaft entweder aus dem Erbrechte, als
Gläu=
biger, oder aus was immer für einem
Rechts=
grunde Sprüche und Forderungen zu haben
ver=
meinen, den 12. August d. J. früh um 9 Uhr in
der im Hofkriegörathsgebäude am Hof im dritten
Stock befindlichen Kanzley dieses k. k. Jud. Del.
Mil. Mixt. entweder selbst persönitch, oder durch
genugsam Bevollmächtigte alsogewiß zu
erschei=
nen, ihre habende Sprüche und Forderungen
an=
zumelden; sohin selbe mit Veybringung der
ge=
hörigen Dokumente rechtens zu liquidiren haben,
als im widrigen die Abhandlung der
mehrerwähn=
ten Verlassenschaft mit den anwesenden
Jnteressen=
ten vorgenommen, und nach vorhandenen
Umstän=
den und Befund der Sache entweder den
Gläubi=
gern zugesprochen, oder deren Erben mit Last und
Vortheil eingeantwortet werden würde. Wien den
12. May 1795.
Convoc, nachbenannter Militair
Verpflegs=
bäcken.
Von dem in den Königreichen Gallizten und
Lodomerien aufgestellten k. k. Jud. del. mil.
mix. wird anmit erinnert: Es seyen in den
hier=
ländigen Spitälern nachbenannte Militair
Ver=
pflegsbäcken ohne Testament, und bekannten
Lei=
beserben mit Hinterlassung nachstehender
Ver=
lassenschaftsbeträge, als Johann Schlamberger,
von Ollmütz aus Mähren pr. 5 fl. 14 kr., Adam
Müller, von der Kammeralberrschaft Smirzitz.
Königgratzer Kreises in Böhmen pr. 14 fl. 33
4/8 kr., Michael Aleff, von Bonn aus dem
Chur=
köllnischen pr. 6 fl. 24 kr., Samuel Schaden,
von Rottenburg aus Chur=Sachsen pr. 8 fl. 58 kr.,
Ernst Postpischel, von Wischau aus Mähren,
Ollmützer Kreises pr. 3 fl. 59 kr., Peter
Nies=
lein, von Lutzendorf aus dem Bambergischen in
Franken pr. 3 fl. 11 kr., Georg Schuppe, von
Oduch aus dem Würtenbergischen pr. 5 fl.,
Jgnaz Joachim, von Prag aus Böhmen pr.
6 fl. 32 kr., Anton Feßil, von Leskowitz
näm=
licher Herrschaft, aus Preußisch Schlesien pr.
21 fl. 2 1/8 kr., Mathias Zeidler, von Wien
aus Ni. Oest. pr. 11 fl. 58 2/8 kr., Johann
Gritzmacher, von Quedlinburg aus dem
Bran=
denburgischen pr. 5 fl. 34 kr., und Georg
Kre=
bel, von Seidenheim aus dem Reiche gebürtig,
pr. 4 fl. 27 kr., verstorben. Um nun mit
ih=
ren Verlassenschaften der Vorschrift nach
vor=
zugehen, werden all diejenigen, welche hieran
einige Erbs=oder sonstige Ansprüche zu haben
vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprü=
1795.
Nro. 46.
che binnen 6 Monaten, b. i. bis 8 November
1795 bey diesem Jud del. mil. mix. entweder
selbst, oder mittelst Bevollmächtigten alsogewiß
anzumelden, und geltend zu machen, als
wi=
drigens diese Verlassenschaften zwischen den
Er=
scheinenden der Ordnung auch ausgemacht, und
was rechtens ist, vorgekehret werden wird, Lem=
berg den 8. May 1795.
Konkurs des Johann Gollitscher.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesummte im Lande Nieder=
Osterreich unter der Enns befindlich beweg=und
unbewegliche Vermögen des Johann Golitischer,
Tatz=und Musikimpostübergeder, und Bürger,
gewilliget worden. Daher wird jederman, der
an erstgedachten Verschuldeten eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit erinnere,
bis 15. Juni d. J. die Anmeldung seiner
For=
derung in Gestalt einer förmlichen Klage, wider den
Vertreiter der obbemeldien Konkursmasse, Hrn.
Dr. Ramhart, bey diesem Magistrate alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit
seiner Forderung, sondern auch des Recht, Kraft
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
verlanget, zu erweisen, als im widrigen nach
Ver=
fliessung des obbestimmten Tages Niemand mehr
gehöret werden, und jene, die ihre Forderung
bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht
des gesammten im Laude Nieder Oest. unter der
Enns befindlichen Vermögens drs Eingangs
be=
nannten Verschuldeten ohne Ausnahme, auch dann
abgewiesen seon sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kompensationsreche gebührte, oder wenn sie auch
ein eigenes Gut von der Masse zu fordern
hät=
ten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt
wä=
re, also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn
sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die
Schuld ungehindert des Kompensations=Eigen=
thums oder Pfandrechts das ihnen zu statten
ge=
kommen wäre, abgetragen verhalten würden.
Konkurs des Johann Pigler.
Von der Herrschaft Drosendorf wirb anmit
bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen des Georg
Piglers, vor Autendorf, als vorzüglichen
Gläu=
biger des Johann Piglers, burgl. Tuchscherer
in der Stadt Drosendorf, in die Gröffnung
ei=
nes Konkurses über das gesammte im Lande
Niederösterreich unter der Gus befindliche beweg=
und unbewegliche Vermögen des erstgedachten
Johann Piglers, gewilliget worden. Daher wird
Jedermann, der an erstgedachten Verschuldeten
eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt,
anmit erinnert, bis den 30. Juni 1795 die
An=
meldung seiner Forderung in Gestalt einer
förm=
lichen Klage bey dieser Herrschaft alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtig=
keit dieser Forderung, sondern auch das Recht,
Kraft dessen er in diese oder jene Klasse
gese=
tzet zu werden verlanget, zu erweisen, als im
widrigen nach Versfließung des erstbestimmten
Tages niemand mehr wird angehöret werden,
und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht
an=
gemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im
Lande Ni. Oest. unter der Ens befindlichen
Ver=
mögens des eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Ausnahme, auch dann abgewiesen seyn sollen,
wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht
ge=
bührte, oder wenn sie auch ein eigenthumliches
Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn
auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des
Verschuldeten vorgemerket wäre, also, daß berley
Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die Masse
schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kompensations=Eigenthums=oder Pfandrechts,
das ihnen ansonst zustatten gekommen wäre, ab=
zutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Franz Xav. Dallhöfer.
Von dem Magistrate der k. k. Stadt St. Pöl=
ten wird hiermit bekannt gemacht: Es sey von dem
Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Niederösterreich unter der
Enns befindlich beweg=und unbewegliche
Ver=
mögen des Hrn. Franz Dallhofer, gewesen
Pfar=
rers zu Hollenburg an der Donau im V. O.
W. W. gewilliget worden. Daher wird
jeder=
mann, der an erstgedacht Verschuldeten eine
For=
derung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, an=
mit erinnert, bis letzsen Juni 1795 die
Anmel=
dung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den
Hrn. Lanbesadvokaten Anton Jenick zu St. Pöl=
ten, als Vertretter der diesfälligen Konkursmasse
bey diesortigem Magistrate alsogewiß
einzurei=
chen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit der
Forderung, sondern auch das Recht, Kraft dessen
er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
ver=
langte, zu erweisen, als widrigens nach
Verflies=
sung des erstbestimmten Tages Niemand mehr
wird angehöret werden, und diejenigen, die ihre
Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben,
in Rücksicht des gesammten im Lande Ni. Oest.
unter des Enns befindlichen Vermögens des
Ein=
gangs benannten Verschuldeten, ohne Ausnahm,
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirk=
lich ein Kompensationsrecht gebührete, oder wenn
sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern
hätten oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäve,
also, daß derley Gläubiger violmehr, wenn sie
et=
wa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
ungehindert des habenden Kompensations=Eigen=
thums=oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu
statten gekommen wäre, abzutragen verhalten
werden würden.
Konkurs des Jakob Pohl.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Ne=
sidenizstabt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesammte im Lande Ni. Oe.
unter der Enns befindliche beweg=und
unbeweg=
liche Vermögen des abwesenden Jakob Pohl, burgl.
Strümpfwirkermeisters, gewilliget worden. Daher
wird jedermann, der an erstgedacht=Verschuldeten
eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubet,
anmit erinnert, bis 9. Juli d. J. die Anmeldung
seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage
wider den Hrn. Dr. Grissparzer, als Vertretter
der diesfälligen Konkursmasse, bey dem Magistrate
alsogewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das
Recht, Kraft dessen er in diese oder jene Klasse
ge=
setzt zu werden verlangte, zu erweisen, als
widri=
gens nach Verfliessung des ersibestimmten Tages
Niemand mehr angehöret, und diejenigen, die
ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
ha=
ben, in Rücksicht des gesammten im Lande Ni.
Oest. unter der Enns befindlichen Vermögens des
Eingangs benannten Verschuldeten ohne
Aus=
nahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der
Massa zu fordern hätten, oder wenn auch ihre
Forderung auf ein liegendes Gut des
Verschul=
deten vorgemerkt wäre, daß also solche
Gläu=
biger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn
sollten, die Schuld ungehindert des
Kompersa=
tions=Eigenthums=oder Pfandrechts, das
ih=
nen sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen
verhalten werden würden.
Konkurs der Klara Baumgartmayerin.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiermit zu wissen
ge=
macht: Es sey von dem Gerichte in die
Eröff=
nung eines Konkurses über das gesammte im
Lande Ni. Oest. unter der Eyns befindliche
be=
weg=und unbewegliche Vermögen der Klara
Baumgartmayerin, bürgl. Possamentirerswittib
Nr. 42 beym goldenen Degen am obern
Neu=
stift, gewilliget worden. Daher wird jedermann,
der an erstgedacht Verschuldete eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert,
bis 22. Juli 1795 die anmeldung seiner
Forde=
rung in Gestalt einer förmlichen Klage wider
den Herrn Doktor P⟨⟩, als Vertretter
der obbemeldten Konkursmasse bey dem
Magi=
strate also gewiß einzureichen, und in dieser nicht
nur die Richtigkeit dieser Forderung, sondern
auch das Recht, Kraft dessen er in diese oder
je=
ne Klasse gesetzet zu werden verlanget, zu
erwei=
sen, als im widrigen nach Verfließung des
ob=
bestimmten Tages niemand mehr wird angehöret
werden, und jene, welche ihre Forderung bis
dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des
gesammten im Lande Ni. Oe. Unter der Enns
befindlichen Vermögens der Eingangs benannten
Verschuldeten ohne Ausnahme, auch dann
abge=
wiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kom=
pensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein
eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten,
oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegen=
des Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre,
also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn sie
etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
ungehindert des Compensations=Eigenthums=
oder Pfandrechts, das ihnen ansonst zu statten
gekommen wäre, abzutragen verhalten werden
würden.
Konkurs des Wenzel v. Streitenfels.
Von den k. k. ni. öst. Landrechten wird
mit=
telst gegenwärtigen Edikts bekannt gemacht: Es
sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Kon=
kurses über das gesammte im Lande Oesterreich
unter der Ens befindliche beweg=und
unbeweg=
liche vermögen des Wenzel v. Streitenfels, k.
k. Bankalbeamten, gewilliget worden. Daher
wird jedermann, der an erstgedacht
Verschulde=
ten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn
glaubt, anmit erinnert, bis den 28. August
d. J. die Anmeldung seiner Forderung in
Ge=
stalt einer förmlichen Klage wider den Dr. Pra=
tobevera, als Vertretter dieser Konkursmasse,
bey diesen k. k. ni. öst. Landrechten alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtig=
keit seiner Forderung, sondern auch das Recht,
Kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt
zu werden verlangte, zu erweisen, als im
wi=
drigen nach Verstieffung des obbestimmten Tages
niemand wehr angehöret werden, und diejenigen,
die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
ha=
ben, in Rücksicht des gesammten im Lande
Oester=
reich unter der Ens befindlichen Vermögens des
Eingangs erwähnten Verschuldeten ohne
aus=
nahme, auch dann abgewiesen seyn sollten, wenn
ihm wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn ihm auch ein eigenes Gut von der
Mas=
se zu fordern hätten, oder wenn seine Forderung
auf ein Uegondes Gut des Verschuldeten
vorge=
merket wäre, also, daß solche Gläubiger
viel=
mehr, wenn sie etwas in die Masse schuldig
seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kom=
pensations=Sigenthums=oder Pfandrechts, das
ihnen sonst zu statten gekommen wäre, abzutra=
gen verbalten werden würden.
Kundmachung.
Es haben sich der Thade Edlen v. Wind=
berg, Kurfürstl. pfalzbaierischer wirkl. Rath,
und gräfl. Joseph Wenzel v. Würdenscher
Assi=
stenzrath, Plenipotentiar bey dem allhiesig k.
k. ni. öst. hochlöbl. Landrechte, wider
obgedach=
ten Hrn. Grafen Joseph Wenzel zu Würben
und Freudenthal, wegen von hochletzteren
zuge=
gen des außer gerichtl. zwischen beyden im
Jah=
re 1791 geschossenen Kontrakt § 2
unternom=
menen Schulden Contrahirung klagbar
beschwe=
ret, und überhin einen neuerlichen Kontrakt mit
erstgedachten Hrn. Grafen Joseph Wenzel zu
Würben und Freudenthal dahin errichtet, daß
der beklagte Hr. Graf dem klagenden Edlen v.
Windberg hochdesselben in k. preußisch Schlesien
gelegene Herrschaften mit allen Rienten, und
Einkünften freyerdings in die unbeschränkte
Ad=
ministration abtretten wolle, und solle, wor=
über die sämtlichen Beamte bereits förmlich in
die Eidespflicht an den von Windberg genommen
worden sind, und in der Folge von
hochgedach=
ten k. k. ni. öst. Landesrechten die Vergleichs=
Bestöttigung sub Dato 18. erst verflossenen
Monats April des Jnhalts erlediget worden ist,
„daß dem Edlen v. Windberg als
unbeschränk=
ten Administrator bevorstehe, wegen der ihm
Übertragenen undeschränkten Administration der
Herrschaften, und geschehener Abtrettung ihrer
Einkünfte, solglichen die nunmehrige
Unvermö=
genheit des hochgedachten Hr. Grafen Joseph
Wenzel zu Würben und Freudenthal einer wie
immer Namen haben mögenden Schuldbedeckung
zu jedermanns Wahrnung durch die Zeitungs=
Blätter kund machen lassen zu därfen. Daher
dem hochverehrlichsten Publik in ein solches zu
dem Ende hiemit kund gemacht wird, damit sich
jedermann vor Schaden und Nachtheil um so
mehr wahrnen, und hüten möge, als auf dem
Fall eines, wie immer Namen haben mögenden
Geld=oder Waarengeschäftes und a Conto
Schreib=und Ausborgung, so von dem Hrn.
Grafen Joseph Wenzel zu Würben gesucht,
oder selbst gemachet, oder von jemanden, wie
bisher vielfältig geschehen ist, durch die 3te und
4te Hand zum äussersten Schaden des Hrn. Gra=
fens freyerdings und unnachläßig angetragen
worden, der unbeschränkte Administrator Edler v.
Windberg die gerichtl. Vertrettung in
Gemessen=
heit vorallegirten gerichtl. Vergleiches
Bestätti=
gung auf sich nehmen die gräfl. Schuld
impeg=
niren, und für null und nichtig erklären würde,
und müßte, wellen der letzterdeute Hr. Graf
weder in k. k. noch in k. preußischen Staaten
ohne Vorwissen, Einwilligung, und Mitfer⟨⟩
des unbeschränkten Administrators Edlen v. Wind=
berg weder Sicherheit, noch minder eine Rück
zahlung leisten könne und därfe, und um dieses
zu bestättigen, und jedermann vor Schaden zu
wahrnen, der hochgedachte Hr. Graf gegenwär
tige Kundmachung selbst eigenhändig um so mehr
unterfertiget hat, als die bereits neuerlich
vor=
gekommene Gläubiger durch die öffemlich gesche
hene Zeitungs=Vorladung bereit im Zahlungsplan
aufgenommen auch von dem von Windberg ex
Propriis guten Theils bezahlet worden sind, und
ausser dieser Aufnahme keine weitere mehr
an=
genommen werden können, noch därfen, folglich
das Rangement und der gräfliche Unterhalt auf
das engste und genaueste bereits reguliret
wor=
den ist, wovon auf einige Schuldenzahlung nicht
das geringste verwendet werden kann, Wien den
30. April 1795.
Jos. W. Graf zu Würben.
Thade Edler v. Windberg,
kurf. pfazbajerscher wirkl. Rath,
als gräft. Wenzl v. Würbenscher
unbeschränkter Administor.
Citat. nachstehender Puppillen.
Von dem k. k. in dem Karlstädter
Waras=
diener Generalat und den Meergränzen
aufge=
stellten Jud. Deleg. Milit. werden anmit
nach=
stehende zu diesseitiger Obervormundschaft
gehöri=
ge Pappillen, als der nach dem zu Bellowar
in Kroazien anno 1783 verstorbenen Staabs=
Medikus Mathias Perathoner hinterbliebene
Sohn Maximilian, welcher während dem
letz=
ten Türkenkrieg bey dem Michailovichischen
Frey=
korps als Fourier gedienet, dermal aber dessen
Aufen balt unbekannt ist, so wie auch die nach
der anno 1788 allhier verstorbenen Kriegskassa
Haitzers Wittwe Maria Stinnin
zurückgebliebe=
ne Kinder und Zwillinge Franz und Magdalena,
welche bey 15 Jahren alt seyn mögen, und sich
noch ehebevor sie unter diesseitige
Obervormund=
schaft gekommen, schon seit mehreren Jahren
verlaufen haben, und nicht ausfindig zu machen
sind, anmit vorgerufen und erinnert, daß sie
in=
nerhalb 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen von
ihrem Aufenthalt an dieses Jud. Deleg. Milit.
Nachricht geben, oder jene, welche von ihrer
Existenz, oder aber Absterben Wissenschaft haben,
hierüber die Anzeigen erstatten mögen, massen
der Puppil Maximilian Perathoner ein Vermö
gen von 364 39 kr. die Stinnischen aber von
60 fl. allhier besitzen. Agram den 20. April 1795.
Citat. Bernard Rahl.
Von der Stiftsherrschaft Altenburg in V. O.
M. B. wird hiemit bekannt gemacht: es hat
Jakob Rahl, von Strogen, als eheleiblicher
Bruder des schon über 40 Jahr abwesenden
Ber=
nard Rabl von Strogen gebürtig, um dessen
Einberufung gebetten; da nun in dieses Gesuch
gewilliget wurde, so wird ihm Bernard Rabl,
welcher dem Vernehmen nach bey einem k. k.
Regiment als Soldat in Diensten gestanden,
seit dem aber noch nicht in Vorschein gekommen
ist, nunmehr hiemit aufgetragen, daß er von
heut Dato an binnen 1 Jahr, 6 Wochen, 3
Tägen, als den 20. May 1796, sich sogewiß
bey diesige Herrschaftskanzley anmelden, und
sein beym diesizen Anne anliegendes Kapital pr.
17 fl. 15 1/2 kr. sammt der verfallenen
Jnte=
ressen erheben soll, widrigenfalls derselbe für
todt erkläret, sein Vermögen der Ordnung nach
abgehandelt, und den sich legitimirenden
Bru=
der als nächsten Erben eingeantwortet werden
würde. Stift Altenburg am 4. April 1795.
Citat. Catharina Reisingerin.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemilt der Catharina
Reisingerin, einer ledigen Dienstmagd, allen
falls ihren Erben, oder Zessionarien zu verneh
men gegeben: Es befinde sich für dieselbe unter
den diesigen Depofitis eine k. k. Hofkammer=
Obligation fub Nr 4753 dd. 1. Oetob. 1776
a 4 pr Cento pr. 50 fl. und in baren 9 kr.,
eis eine ihr aus der Eva Gowizischen
Wer=
lassenschaft, zum Joh. Michael Reifingerischen
Legat zugefallene Erbschaft, um dessen Abhand=
Lung und resp, Erfolglassung ihr dierorte
befind=
licher Bruder Job. Reisinger untern 23. August
1789 aus dem Grunde gebeten hat, well selbe
34 volle Jahre von hier abwesend, und ihr
Aufenthalt unbekannt wäre, auch aller ange=
Wendeten Mühe ungeachtet nicht habe ausfindig
gemacht werden können. Da nun aber für
ri=
chig befunden worden, sie, Katharina Reisingerin,
allenfalls ihre Erben oder Zessionarien
vorzula=
den und einzuberufen, so wird sie Reist gerin,
allenfalls ihre rechtmässige Erben binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tagen entweder selbst
persön=
lich, oder durch einen hinlänglich
Bevollmächtig=
ren vor diesem Magistrate sogewiß zu erscheinen
haben, wie im widrigen nach Verlauf dieses
Termin dieselbe für gestorben gehalten, aus ihr
in Deposito befindliches Erbgut den hinterlasse=
nen Bruder Joh. Michael Reiflager ohne
wei=
ters erfolget werden würde. Den 28. April 1795.
Amort. Wechselbrief.
Von dem k. k. ni öst. Landtechte wird
be=
kannt gemacht: es habe der gerichtlich
aufgestell=
te Joseph gräfl v. Herbersteinische
Massevertret=
ter Dokt. Edler v. Remiz, Hof=und
Gerichts=
advokat, die Amortisirung eines Nr. 22 den
21. März 1788 ad fructus & Allodialia der
gräfl. v. Herbersteinischen Herrschaft Dobersberg,
Jllman, Lichtenau, Raspach, Eppenberg, Ot=
tenschlag, und Brunn, sammt Zugehörde für
Joachim Leiderstorfer giratorio nomine
präno=
tirten, von den Hrn. Joseph und Philipp
Gra=
fen v. Herberstein, dann Joseph Grafen v. Her=
berstein Molike 3 Monat a dato an die ordre
des Christoph Anton v. Katharin aus gestellten,
von diesen unterm 15. Hornung 1788 an
Jo=
hann Franz v. Breitenau, und von diesen
un=
ter demselben dato an die ordre Joachim
Lei=
derstorfer girirten Wechselbrief dd. 13. Hornung
1788 pr. 1200 fl. angesucht. Demnach haben
all jene, welche auf diesen Wechselbrief ein wie
immer geartetes Recht zu haben glauben, ihre
Ansprüche binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3
Tä=
gen sogewiß vor dem k. k. ni. Öst. Landrechte
anzubringen, widrigens mehrgedachter
Wechsel=
brief für getödtet und amortisiret erkläret, und
die Extabelirung desselben bewilliget werden
wür=
de. Wien den 5. May 1795.
Amort. Post.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird be=
Kannt gemacht: es habe der gerichtlich
aufge=
stellte gräfl. v. Herbersteinische Massevertretter,
Dr. Edler v. Remiz, Hof und
Gerichtsadvo=
kat, die Amortisirung der auf den gräfl. v. Her=
bersteinischen Herrschaften Ottenschlag, Grafen=
schlag, Dobereberg, Ellmau, Lichtenau, Brunn,
sammt Zugehörde, Raspach, und das Gut
Ep=
penberg ad Nrm. 41 den 8. Ottob. 1788 aus
den gerichtlichen Konsens dd. 9. März 1787
auf jenen Fall, wann an der Nr. 19
einkom=
mesden Post pr. 48000 fl. eine Summe pr.
1500 fl. weniger haftet, für den Hrn. Joseph
Freyhrn. v. Haggenmüller zu Grünberg
präno=
tirten Post. Pr. 1500 fl. angesucht. Demnach
haben all jene, welche auf obgedacht pränotirte
Post ein wie immer geartetes Recht zu haben
vermeinen, ihre Ansprüche binnen 1 Jahr, 6
Wochen, und 3 Tägen sogewiß vor dem k. k.
ni. öst. Landrecht anzubringen, widrigens diese
Pränotierung für vernichtet, und getödtet
erklä=
ret werden würde. Wien den 9. May 1795.