Nro.
45.
Sna k.k. allergnä
digster Freiheit
Wiener Zeitung.
Sonnabend, den 6. Junius 1795.
Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Donnerstags ist das Frohnleichnams=
Fest mit der an diesem Tage
gewöhn=
⟨li⟩chen feyerlichen Prozeßion, die von der St.
Stephans Metropolitankirche ausging, be=
⟨g⟩angen worden, welche von JJ. MM. dem
Kaiser und der Kaiserinn, wie auch des
Erz=
⟨h⟩erzogs Joseph, und der beyden
Erzherzo=
⟨g⟩innen KK., HH., den Ministern, gehei=
⟨m⟩en Räthen, Kämmerern und dem
sämmt=
⟨l⟩chen Hofftaate begleitet wurde.
Jn Absicht auf die Censur der
Druck=
⟨sc⟩hriften und Kupferstiche ist folgende die
⟨bi⟩sherigen Censursvorschriften in sich
fas=
⟨en⟩de allerhöchste General=Verordnung
er=
⟨g⟩angen:
§. I. Niemand soll unter den gegen
⟨A⟩nschwärzungen vehängten Strafeß, eine
Druckschrift mit vorsätzlicher Umgehung der
Mauthämter und der Revisorate einführen,
und vor erhaltener Censursbewilligung zum
Verkaufe bringen.
§. II. Der Buchhändler, welcher ein
Buch, eine Broschüre oder irgend eine
Druckschrift, die verbothen, oder erga
Schèdam beschränkt ist, ohne eigenen
Er=
laubnißschein, welchen nur das K. K. ober=
ste Directorum, und in den Provinzen die
Landesstelle ertheilen kann, verkauft, wird
im ersten Betretungsfalle mit 50 Guld. für
jedes Exemplar, und im zweyten, nebst
dieser Geldbusse, mit Verlust des
Gewer=
bes bestrafet.
§. III. Die den Buchhändlern aus den
Revisoraten zurückbehaltenen verbothenen
Bücher, wovon ein von dem Eigenthümer.
oder dessen Handlungsbestellten
unterschrie=
benes Verzeichniß mit beygesetzter Zahl der
Exemplare allda geführet wird, sollen
bin=
nen Zeit von 6 Monathen bey Strafe der
Konfiskazion, unter den vorgeschrievenen
Vorsichten, wieder aus den Erblanden
ge=
schafft werden. Sollten in einem oder dem
andern Falle besondere Hindernisse der
Be=
folgung dieser Vorschrift im Wege stehen,
so sind solche von den Eigenthümern oder
Administratoren anzuzeigen, wo dann nach
Beschaffenheit der Umstände, diese Frist auf
weitere 3 oder 6 Monathe wird erstrecket
werden.
§. IV. Kein Buchdrucker soll das
Min=
beste in Druck legen, ohne zuvor das
Ma=
nuscript in einer leserlichen Schrift und
richtig paginirt, auch mit einem
weißgelas=
senen Rande versehen, beym Revisionsamte
eingereicht, und die Zulassung vom
Censurs=
departement erhalten zu haben. Diese wird
nicht von den Censoren ertheilet, und ist
das von denselben gegebene Admittitur nicht
hinlänglich, sondern sie muß wegen der in
Censurssachen nöthigen Ordnung und
Ma=
nipulazion durch das vom Revisor
eigen=
händig, und mit dessen Unterschrift, auf das
Manuscript beyzusetzende Iniprimatur
bestä=
tiget werden, welches entweder ohne, oder
mit dem Beysatze omissis deletis, mit
Aus=
lassung der in der Handschrift
ausgelösch=
ten Worten oder Stellen, oder mit einem
anderen Beysatze und unter gewisser
Be=
schränkung gegeben wird. Hätte Jemand
ohne dieses Imprimatur einzuhohlen und
er=
halten zu haben, oder ohne sich nach
des=
sen Beysätzen oder Beschränkungen zu
ach=
ten, etwas, es sey was es wolle, in Druck
gelegt, so wird nicht allein die ganze
Aus=
lage mit Zerstörung des Schriftsatzes
kon=
fiszirt und eingestampfet, sondern es wird
auch der Uebertreter, sogleich mit Verlust
des Gewerbes, und überdieß mit 50 Guld.
für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar, und
wenn er diese Geldbusse nicht erlegen
könn=
te, mit Arrest und am Leibe gestrafet, und
dabey jede Ausflucht, die Exemplare nicht
verkauft, sondern vertauscht, oder
ver=
schenkt, oder die Auslage auf auswärtige
Bestellung und zum Versenden in das
Aus=
land veranstaltet zu haben, so wie jede
Ausrede auf Versehen der Handlungsdiener
oder Handlange als ungültig verworfen.
§. V. Die Manuscripte sind gewöhnlich
in zwey gleichlautenden Exemplaren
einzu=
reichen, doch kann nach Beschaffenheit des
Gegenstandes, nach Eigenschaft des
Verfas=
sers, und nach Umständen die
Freyspre=
chung vom Duplikate beym K. K. Direkto=
rium, und in den Provinzen bey der
Lan=
desstelle angesuchet werden. Jn Fällen,
wo diese erfolgt ist, ist das Manuscript
nach vollbrachten Drucke, sogleich auf das
Revisionsamt nebst einem im Pappendeckel
gebundenen Exemplar wieder einzuliefern,
und würde jeder im Drucke ohne
vorheri=
ge Anzeige und erhaltene Erlaubniß
gemach=
te Zusatz, und jede erwiesene Verfalschung
des Originals (die Fehler in der
Rechtschrei=
bung oder im Styl, deren Verbesserung den
Sinn nicht ändert, allein ausgenommen,)
als Betrug und vorsetzliches Falsum
stren=
ger Ahndung unterliegen.
§. VI. Jeder, auf dessen Koster und
Rechnung ein Buch oder kleinere Schrift.
gedruckt werden soll, er sey Buchdrucker,
Buchhändler, Verleger oder Verfasser, ist
gehalten seinen Nahmen und Karakter nebst
seiner Wohnung zu Anfange des zur
Gen=
sur eingereichten Manuscripts, oder, wenn
es ein Nachdruck, oder neue Auflage ist,
des Originals leserlich beyzusetzen, und wird
von dem Revisionsamte nichts angenommen
werden, wo diese oder andere bey den
Manuscripten vorgeschriebenen Erfordernisse
ausser Acht gelassen sind.
§. VII. Die Manuscripte sollen von
Nie=
mand zu den Censoren gebracht, noch bey
denselben abgehohlet werden, sondern sie
sind ohne Unterschied unmittelbar bey dem
Revistonsamte einzureichen, wo sie der
Ein=
reicher mit dem Deciso abzuhohlen hat.
Die Censoren sind angewiesen, kein Exhi-
bitum, welches ihnen nicht im ordentlichen
Wege durch das Revisionsamt zukommt,
in Censurirung zu nehmen, noch ein
Censu=
rirtes anderswohin als dahin abzugeben.
Niemand ist befugt sich den Censor seines
Buchs, oder Manuscripts selbst zu wählen,
oder dem Revisionsamte auf irgend eine Art
anzusinnen, daß es ein Stück eigends den
Censor A, statt des Censors B zur
Censu=
rirung zusende, noch soll der Eigenthümer,
wenn er den Censor erfahren hat, bensel=
ben selbst, oder durch andere überlaufen,
oder mit Bitten oder Vorstellungen
behelli=
gen, sondern jeder soll nach Einreichung
seines Werkes die Entscheidung ruhig
ab=
warten, und sich dieser ohne Widerrede und
Verunglimpfung der Censoren oder des
Re=
visionsamtes, welche allerdings nach dem
Grade des Frevels geahndet werden
wür=
de, geziemend fügen.
§. VIII. So wie zum Drucke neuer
Schiften, so muß auch zum Nachdrucke
eines schon erlaubten Werkes und eben so
⟨be⟩i je⟨d⟩er neuen Auflage die Erlaubniß
mit=
⟨t⟩els schriftlicher Anzeige und Einreichung des
Werkes selbst beym Revisionsamte und ⟨s⟩pective das Imprimatur, oder
Reimpri-
matur nachgesucht, und darf vor dessen
Erhaltung, unter gleicher Verpönung, we=
⟨d⟩er Nachdruck noch die neue Auflage
veran=
⟨st⟩altet werden.
§. IX. Wer solche Schriften in Geheim
⟨d⟩ruckt, oder nachdruckt, die nach den
Straf=
⟨g⟩esetzen in die Kathegorie der Verbrechen
⟨ge⟩chören, macht sich derjenigen Strafen
⟨t⟩heilhaftig, welche in den Gesetzen auf
⟨di⟩e Verfassung dergleichen Schriften
be=
⟨st⟩immt ist.
§. X. Niemand soll ein Werk, davon
⟨di⟩e Handschrift bey einem
deutscherbländi=
⟨sc⟩hen Revisionsamte eingereichet worden,
⟨di⟩e Zulassung aber nicht erfolgt ist, in das
⟨A⟩usland zum Druck und Verbreitung
schi=
⟨k⟩en. Der Uebertreter wird mit einer nach
⟨de⟩m Grade der Anstößigkeit der Schrift,
⟨un⟩d wenn es eine Schmähschrift ist, nach
⟨de⟩m Jnteresse der dadurch angegriffenen
Personen abgemessenen Strafe belegt werden.
Das Vorgeben, daß ihm das Manuscript
von Handen gekommen, und der
auswär=
tige Druck ohne sein Wissen und Willen
veranstaltet worden sey, wird um so
weni=
ger angenommen, als Niemand ein von der
inländischen Censur verworfenes
Manu=
script andern mittheilen, oder mit Gefahr
weiterer Ausbreitung aufbewahren soll.
§. XI. Niemand soll mit Büchern
hau=
siren, solche kolportiren und damit
heimli=
cher Weise Gewerb treiben; die Uebertreter
werden nebst Konfiskazion, aller bey
den=
selben vorgefundenen Bücher in Verhaft
ge=
zogen, und nach Befund der Umstände, je
nachdem die also verkauften Bücher im
ho=
hen Grade sittenverderblich, religionswidrig
oder staatsgefährlich sind, mit schwerer
an=
gemessener Strafe, und wenn sie
Auslän=
der sind, auch mit der Landesverweisung
belegt werden.
§. XII. So wie allen und jeden
Privat=
personen, die nicht zum Buchdrucker=Ge=
werbe gehörig befugt sind, Buchdrucker=
oder Handpressen, und Druckcharaktere zu
haben untersagt ist, so wird auch allen
Buchdruckern bey Verlust ihres Gewerbes,
nebst Konfiskazion ihrer Werkzeuge, und
nach Beschaffenheit der Umstände noch
wei=
terer Geld=oder Leibesstrafe verbothen, an
entlegenen oder unzugänglichen oder
verbor=
genen Orten Pressen aufzustellen, und auf
heimliche Weise und durch lichtscheuende
Anstalten setzen oder drucken zu lassen.
§. XIIl. Obstehende Verfügungen sind
zugleich von Kupferstichen jeder Art und
Vorstellung, wie auch von Landkarten und
Prospekten, Rissen von Städten, Festun=
gen, Gränzen, Küsten, zu verstehen, von
welchen, wenn sie zum öffentlichen
Verkau=
se bestimmt sind, vor der Gravirung
jedes=
mahl das Original oder die Zeichnung bey
dem Revisionsamte einzureichen, und die
Censursbewilligung einzuhohlen ist, so wie
alle auf Uebertretungsfälle bey Schriften
und Büchern setzgesetzte Pönsälle sich auf
die Kupserstiche in gleichem Maße erstrecken.
§. XIV. Wer Verzeichnisse von verkäuf=
Jschen Büchern den Zeitungsblättern
beyle=
gen, oder auf andere Art durch den Druck
bekannt machen will, hat solche aufs
spä=
teste zwey volle Tage vor der
Bekanntma=
chung beym Revisionsamte in zwey
gleich=
lauteuden Handschriften einzureichen; diese
Verzeichnisse müssen rein, leserlich
geschrie=
ben, die Titel der Bücher gehörig nach
ih=
rem wahren Verfasser, wenn dieser genannt
ist, allezeit aber nach dem wahren
Jn=
halte, und dem Druckorte und Jahre ohne
Verdrehung, Verfälschung oder
unver=
ständliche Abkürzung aufgesetzt, und alle
unmittelbare unschichliche Zusammensetzung
von Werken, biblischen und geistlichen,
oder andere ehrwürdige Gegenstände
be=
treffenden Jnhalts mit Werken einer von
jenen ganz verschiedenen und solcher
Gat=
tung, daß daraus Anlaß zu ungebührlichen
Beziehungen entstehen könnte, vermieden
werden. Wenn über dergleichen
Verzeich=
nisse das Imprimatur nicht unbedingt, son=
dern mit der Beschränkung omissis deletis
ertheilt wird, so sind dieselben vor
gänzli=
cher Vollendung des Drucks bey dem
Re=
visionsamte noch einmahl vorzulegen, da=
mit dasselbe sich von der geschehenen
Weg=
lassung der ausgestrichenen Artikel
überzeu=
gen, und das unbedingte lmprimatur
bey=
setzen könne. Das nähmliche ist bey
Ver=
zeichnissen von Kupferstichen und
Lizita=
tionskatalogen zu beobachten. Letztere sind
nach Verhältniß ihrer Größe früher, als
bey einzelnen Blättern erforderlich ist, zur
Censurirung einzureichen.
§. XV. Wenn Buchhändler Kataloge
oder kleinere Verzeichnisse von Büchern, die
sie zum öffentlichen Verkaufe ausbiethen,
bey dem Revisionsamte einreichen, und
dar=
unter verbothene gefunden werden, so sind
sie schuldig, solche an das Revisionsamt
abzugeben, wo dieselben so lange
aufbehal=
ten werden, bis die Eigenthümer
entwe=
der einen Käufer, der die besondere
Erlaub=
niß erhält, finden, oder bis sie solche
un=
ter dießfalls gewöhnlicher Vorsicht außer
Land schicken werden. Keines von beyden
kann bey solchen Stücken, die im hohen
Grade Religions — Sitten — oder
Staats=
widrig, oder pasquillantisch, ehrenrührisch
und offenbar boshaft sind, statt haben,
als welche ohne Weiteres vom Revisions=
Amte zu vertilgen sind.
§. XVI. Wenn ein Buchhändler oder
ein Privatmann Ansuchungszettel um
Er=
laubniß verbothener, oder erga Schedam
beschränkter Druckschriften einreicht, und
da=
zu entweder einen falschen Nahmen, der
die=
se Erlaubniß ansuchenden Person gebraucht,
oder nach erhaltener Erlaubniß ein bey der
Einreichung des Gesuches auf dem Zettel
nicht gestandenes dergleichen Buch beysetzt,
hat dafür in jedem Falle eine Strafe im
Geld von 50 fl. zu entrichten. Eben diese
Strafe findet statt, wenn ein
Buchhänd=
ler oder anderer mehr als einmahl um die
Erlaubniß für das nähmliche Buch unter
dem Nahmen der nähmlichen Person
an=
sucht, und dadurch die das Censurfach
di=
rigirende Stelle frevelhaft zu täuschen
ver=
sucht. Derjenige, der die für diese
Ueber=
trettungsfälle bestimmte Geldstrafe zu
erle=
gen nicht vermöchte, hat für jeden Gulden
einen Tag im Gefängnisse zuzubringen.
§. XVII. Gleichwie die
Revisionsäm=
ter angewiesen sind, jeden ohne Unterschied
mit Vefolgung ihrer Amtspflichten nach
Thunlichkeit ohne unnöthigen Aufenthalt
zu befördern, so wird auch, wer immer
bey denselben, es sey wegen Revidirung
seiner Bücher und Kupferstiche, oder auf
andere Art Geschäfte hat, dem dort
ange=
stellten Personale die Achtuna, welche jeder
dem sein Amt handelnden Beamten zusteht
mit gleicher Bescheidenheit bezeigen, und
sich von Zudringlichkeit, von heimlicher
oder offener Wegnehmung eines dort
zu=
rückbehaltenen Stückes, von unanständigen
Reden, oder Gezänke und von aller
Unge=
bühr, unter sonst unausbleiblichen
Ahn=
dung zu enthalten wissen; sollte Jemand
glauten, allda über Ordnung und
Vor=
schrift beeinträchtiget zu seyn, so hat er
solches im ordentlichen Wege in Wien bey
dem K. K. Directorium, und in den
Provin=
zen bey der Landesstelle mit Grund und
Beweis anzuzeigen, und von da den
ord=
nungsmäßigen Bescheid nach geschehener
Iin=
tersuchung abzuwarten.
§. XVIII. Da gegenwärtige General=
Verordnung einestheils die Berichtigung
al=
ler vorgeblichen Unwissenheit, oder
Unbe=
stimmtheit und andererseits die Abstellung
aller ungebührlichen Schleichwege, Ver=
wirrungen und Mißbräuche zum
Hauptge=
genstand und Zweck hat, so wird sich
Je=
bermann nach der allgemeinen Pflicht, die
Landesgesetze treulich zu befolgen, nach dem
Jnhalt derselben genau zu achten, und
je=
der sowohl von den wirklich bestehenden
Buchbruckern, Buchhändlern, Kupferste=
chern und wer immer den Censursanstalten
unterliegende Geschäfte führet, als auch
von denjenigen, welche in Zukunft zu
die=
sen Gewerben eintreten, sich solche
anschaf=
fen, und zu seiner in allen Fällen
unver=
brüchlichen Richtschnur aufbewahren und
gegenwärtig halten. Welches in Folge
höchster Hofentschliessung vom 30. May
d. J. durch die K. K. Nied. Oest. Landes=
regierung zu Jedermanns Wissenschaft
hier=
mit bekannt gemacht wird. Wien den 3.
Junius 1795.
Das von der Gold=und
Silbergewerk=
schaft zu Nagyag in Siebenbürgen, von
den vorräthigen reichen Erzen, bis Ende des
J. 1799 Sr. K. K. Maj. zinsfrey
ange=
bothene Darlehen von 50,000 Guld. ha=
ben Allerhöchstdieselben mit banknehmigen
Wohlgefallen aufzunehmen, und dabey
insbesondere zu befehlen geruht, daß dem
K. K. Truchsoß, Edlen von Wildburg,
Hauptgewerlen des Nagyager Gold=und
Silber=Bergwerks, als Urheber dieser
ed=
len und patriotischen Handlung, das
al=
lergnädigste Wohlgefallen zu erkennen zu
geben sey.
Für die durch Feuer verunglückten
Unter=
thanen von Höflein bey Bruck, ist die
Sammlung milder Beyträge in der Stadt
durch einen Ausschuß der bürgerl. Bäcken=
meister, und in den maaistratischen
Vor=
städten, durch die Haus=Eigenthümer
vor=
genommen worden. Es sind dadurch 440
Guld. 28 Kr. 2. Pf. in das städtische
Steueramt eingekommen.
Ausländischen Begebenheiten.
Jtalien.
Nach Berichten aus Nizza ist der
Ge=
neral Rellermann, der nun zu dem
Kom=
mando der Französischen Armee in Jtalien
ernannt worden ist, am 5. May in
die=
ser Stadt eingetrossen, und hat sogleich
von dem General Scherer, der zur
Ost=
pyreneischen Armee bestimmt ist, das
Kom=
mando übernommen. Hierauf aber ist er
nach Toulon abgegangen, wo er über die
dort versammelten Truppen, im 7. May.
Musterung gehalten hat.
Um 24. May ist zu Florenz Hr. Mist
angekommen, der am Toscanischen Hofe
als bevollmächtigter Minister der
Franzö=
sischen Republik beglaubiget ist.
Zu Livorno war man am 21. May in
grosser Gefahr, indem des Abends in einem
Theile der Stadt ein heftiges Feuer
aus=
brach; aber die klugen Anstalten des
Gou=
verneurs und die Thärigkeit der Besatzung
waren so wirksam, daß nach einigen
Stun=
den der Brand gelöscht war, und nur zwey
Häuser davon nahmhaft gelitten haben.
Der Papst ist am 17. May von
Terra=
cina nach Rom zurückgekommen, und
aus=
serhalb der Stadt von den ansehnlichsten
Personen und einem Theile des Volkes
er=
wartet und bewillkommet worden.
Die ertheilte Erlaubniß die Theater zu
eröffnen, ist wegen neueingetretener
Um=
stände, wieder aufgehoben worden.
Frankreich.
Ungeachtet aller Vorsicht und Gewalt,
welche die herrschenden Ausschüsse
anwand=
ten, um das über die fortdauernde
Hun=
gersnoth murrende, und von den
unter=
drückten Jakobinern aufgehetzte Volk im
Zaum zu halten, so ist doch am 20. May
neuerdings in Paris eine fürchterliche
Em=
pörung ausgebrochen.
Die erste Nachricht davon ist durch eine
von dem Wohlfahrts=Ausschusse an den
Französischen Bothschafter in der Schweitz,
Hr. Barthelemy, mit einem Kurier
ge=
sandte Depesche bekannt geworden, die der
Bothschafter sogleich drucken ließ, und die
wörtlich also lautet:
„Wir eilen, Jhnen Nachricht von dem
Ausgange eines neuen zwölften Germinals,
(1. April, an welchem Tage ebenfalls ein
Aufstand ausgebrochen war) der gegen die
National=Konvention gerichtet, aber von
derselben eben so siegreich als der erste
ab=
gewendet worden ist, zu ertheilen.”
„Gestern Morgens entstanden in
ver=
schiedenen Vierteln von Paris zahlreiche
Hausen; Brod und die Konstitution von
1793, war ihr Losungswort; der
Jakobi=
nismus hatte diese Gesinnung eingeflößt.”
„Da sich die Rotten vereinigt hatten,
marschirten sie auf die National=Konven=
tion los, belagerten sie, und sprengten
end=
lich, nach einem langen Widerstande, die
Thüren. Einer unserer Kollegen, Ferrand,
der eben von der Rhein Armee
zurückgekom=
men war, hat bey dieser schrecklichen
Ver=
wirrung sein Leben verloren. Diejenigen
Glieder der National Konvention, welche
an den Schandthaten vom 12. Germinal
Antheil genommen, ohne dafür bestraft
worden zu seyn, zeigten sich hier in ihrer
ganzen Kühnheit. Aber ihr Triumph war
von keiner langen Dauer; bald eilten die
guten Bürger von Paris und die
benach=
barten Truppen herbey, und nun wurden
die Treulosen, welche die National=Reprä=
sentation unterdrückten, aus ihrer Mitte
gejagt. Jn eben dem Augenblicke wurden
di jenigen Glieder der Konvention, die
durch ihre Vorschläge und Reden die
straf=
baren Unternehmungen unterstützt haben,
in Verhaft gesetzt.”
„So endigte sich dieser Tag, der, wie
der 12. Germinal, das Grab der
Repu=
blik zu seyn schien, und der, wie jener, nur
ihren Grund befestigte. Jetzt herrscht
all=
gemeine Ruhe. n. s. w.”
Die seit dem aus Paris eingegangenen
öffentlichen Blätter, vom 21. May. enthal=
ten von diesen Vorfällen folgende Umstände:
Am 20. May, gleich mit Anbruch des
Tages, war das Volk in den Vorstädten
in Bewegung; allenthalben rotteten sich
Haufen zusammen, und Emissare
durch=
liefen alle Werkstätte, um die Arbeitsleute
herbeyzurufen. Man hielt auch alle Leute,
die in der Gasse gingen, an, und zwang sie
zu bleiben. Brod, Brod! war der von
jeder Seite ertönende Ruf. Jnzwischen
hatte sich die Konvention versammelt, und
Preret zeigte im Nahmen der Regierungs=
Ausschüsse die nahe Gefahr an, indem er
die von dem Volke gefaßte Entschliessung
vorlas. Jn derselben heißt es: „das Volk
erkenne, daß man es vor Hunger sterben
lasse, daß die gegenwärtige Regierung
un=
gerecht, willkürlich und tyrannisch sey, daß
es diejenigen, welche Brod verlangen, ein=
ziehen und ermorden läßt u. s. w: daher
habe es beschlossen: sich in Massa nach
der Konvention zu begeben, um Brod zu
begehren, und zugleich zu verlangen, daß
die revoluzionäre Regierung sogleich
abge=
stellt, und die republikanische Konstitution
vom J. 1793 eingeführt werde, daß man
die verhafteten Patrioten loslasse, die
Pri=
man=Versammlungen für den 25. Prairial
ansage, und am 25. Meßidor eine neue
gesetzgebende Versammlung an die Stelle
der jetzigen Konvention trete u. s. w.
Hierüber schlugen die Ausschüsse
folgen=
de, von der Konv. sogleich dekretirte
Maß=
regeln vor: 1) Die Stadt Paris soll
ver=
antwortlich für jede Beleidigung seyn, die
der National=Repräsentation geschehen
könn=
te. 2) Jeder Bürger soll sich auf seinen
Po=
sten begeben. 3) Jeder Anführer eines
zu=
sammen gerotteten Haufens soll in die Acht
erkläret seyn. 4) Als Anführer worden
diejenigen 20 Personen betrachtet, welche
die Vordersten des Haufens sind. 5)
Die Konv. geht nicht auseinauder bis die
Ruhe hergestellt ist. Es wurden hierauf
9 Deputirte abgeschickt, um in
verschiede=
nen Quartieren das nöthige zu besorgen.
Sie konnten aber sich gegen die schon an=
rückenden Haufen nicht mehr stellen, und
wurden zurückgewiesen. Alsbald wurde
eine Thür erbrochen und unzählige Weiber
drangen mit einem entsetzlichen Geschrey in
den Sal. Der Präsident Boissy d'
An=
glas, rief ihnen zu: Durch euer Geschrey
werden die Lebensmittel nicht einen
Augen=
blick eher ankommen. Er ernannte hierauf
den Bürger Fox zum provisorischen
Kom=
mandanten, der auch sogleich an seinen
Po=
sten ging, mit dem Vorsatze, Gewalt mit
Gewalt zu vertreiben.
Bald nachher wurden mehrere Thüren
aufgestossen und eine Menge Menschen drang
in den Sal, der nun ein Schlachtfeld
wurde. Die Weiber wurden
zurückgetrie=
ben. Anguis kam an der Spitze der
be=
waffneten Mannschaft in den Sal; ein
An=
führer der Empörer wurde angehalten, und
dann nach und nach mehrere. Kurz
nach=
her schrie man von neuem: ins Gewehr!
Es entstand ein Gefecht an der Thüre, man
schoß, und Leute mit Gewehr drangen in
den Sal. Ein Bürger, nach welchem
ge=
hauen wurde, flüchtete sich zu dem
Präsi=
denten, wurde aber an dessen Seite
er=
schossen. Der Deputirte Ferrand wollte ihn
vertheidigen, aber sogleich hieb man auf
ihn los, er war unbewaffnet, wollte
ent=
fliehen, und wurde ermordet. Der
Prä=
sident blieb ganz ruhig und kaltblütig auf
seinem Posten. So verstrich unter
bestän=
digen Bewegungen, Drohungen und
That=
handlungen der ganze Tag. Gegen Abend,
als schon ein Theil der Deputirten sich
ent=
fernt hatte, entstand wieder Lärm; es
ka=
men noch mehrere Menschen mit Gewehr;
einer davon las dann die obenerwähnte
Volksentschliessung vor und verlangte, daß
die anwesenden Deputirten hervortreten und
darüber eine Entscheidung fassen möchten.
Nun zeigten sich die alten Anhänger des
Jakobinersystems, Düroi, Düquesnoi,
Orieur, Romme, Bourbotte, Gouge=
ron u. a. welche wahrscheinlich den ganzen
Auftritt verstaltet hatten, und die denn nun
auch sämmtliche Forderungen des Pöbels,
die Loslassung aller seit dem 9. Thermidor
verhafteten Patrioten, Haus=Untersuchun=
gen zur Auffindung der verborgenen
Ge=
treide=Vorräthe, die Erneuerung der
Aus=
schüsse und die Verhaftnehmung aller
jetzi=
gen Glieder derselben, dekretirten.
Jndessen aber hatten diese Ausschüsse und
die Deputirten von ihrer Partey sich in
Paris einen Anhang zu schaffen gewußt,
mit dem sie dann unter dem Geschrey: Es
lebe die Konvention! in den Sal kamen,
den Pöbel vertrieben, die eben gefaßten
Dekrete sogleich varnichteten, und dagegen
deren Urheber in Verhaft setzen liessen.
Großbritannien.
Die Hofzeitung vom 17. May enthält
einen Bericht des Sir Richard Strachan
von der neulichen bereits gemeldeten
Er=
beutung einiger feindlicher Schiffe. Nebst 2
bewaffneten Schiffen, jedem von 3
Kano=
nen, welche, als sie nach dem Gefechte
genommen wurden, nur noch 3 Leute am
Bord hatten, besteht die Zahl der übrigen
genommenen Schiffe aus 10, welche
größ=
tentheils mit Bauholz beladen waren. Sie
hatten sich unter ein Französisches Fort
zurückgezogen, welches auch auf das
Ge=
schwader des Sir Sidney Smith feuente,
aber bald zum schweigen gebracht ward.
Den Engländern hat diese Beute an
Getöd=
teten 2, und an Verwundeten 15 Mann
gekostet.
Die Flotte, unter dem Kommando des
Admirals Mann, bestehend aus dem
Victo=
ry, von 110, dem Gibraltar, vom 80
Kan. und 10 Linienschiffen von 74 Kan.
wie auch 6 Fregaten, ist am 17. May von
Portsmouth nach dem mittelländischen
Mee=
re unter Segol gegangen. Unter ihrer
Be=
deckung sind die nach dem mittelländischen
Meere, nach Ostindien und Westindien,
wie auch nach Amerika bestimmten
Kauf=
fahrteyslotten mit abgesegelt. Das
Ge=
schwader des Admirals Harvey, das aus
4 Linienschiffen und 2 Fregaten besteht, ist
von einem Kreutzzuge in der Nordsee, am
17. nach dem Hafen von Portsmouth
zu=
rückkommen.
Eine Abtheilung von den Garden zu
Fuß, 4 Jrländische Regimenter, und 4
Re=
gimenter zu Gibraltar sind neuerdings
be=
ordert worden, unverzüglich nach
West=
indien eingeschifft zu werden.
Es bestädigt sich, daß der Admiral
Par=
ker mit seiner Verstärkung zu Barbadoes
angekommen ist. Die Transportschiffe
wur=
den mit den Truppen sogleich nach
Gre=
nada geschickt, und der übrige Theil der
Flotte segelte nach Martinik. Die Jnsel
St. Vincent hat bey den neulichen
Unru=
hen sehr gelitten.
Von Bengalen hat man die Nachricht
erhalten, daß die nach Ostindien bestimmte
Handlungsflotte glücklich daselbst
angekom=
men sey.
Vereinigte Niederlande.
Ueber den zwischen Frankreich und den
vereinigten Provinzen jüngsthin
geschlosse=
nen Allianz=Traktat, gibt ein Schreiben
aus Amsterdam, vom 19. May, folgende
Erläuterungen: ‚Die zwischen unserer
Re=
publik und Frankreich geschlossene Off=und
Defensiv=Allianz hat, wie man leicht
den=
ken konnte, bey den Freunden der neuen
Ordnung der Dinge lebhafte Freude, bey
den Freunden des Oranischen Hauses aber
Mißvergnügen und Kummer verursacht.
Die Freude der ersteren war desto grösser,
als man das Gerücht verbreitet hatre, daß
Frankreich nur deßhalb so grosse
Forde=
rungen an unsere Republik mache, um eine
Allianz gänzlich zu vermelden, und dadurch
dem Könige von Preussen Gelegenheit zu
geben, sich in Zukunft des Erbstatthalters
wieder annehmen zu können. Dieses
Ge=
rücht ist nun durch den wirklichen Abschluß
der Allianz gänzlich zernichtet. Man wußte
ferner, daß man sich von verschiedenen
Set=
ten her grosse Mühe gegeben hatte, um die
Allianz rückgängig zu machen, und alle diese
Versuche sind ohne Erfolg gewesen. Hierzu
kommt noch, daß die Franzosen ihre
For=
derungen auf Walcheren und
Südbeve=
land, wozu die Repräsentanten von See=
land ihre Einwilligung schlechterdings nicht
geben wollten, ferner auf Herzogenbusch,
Bergen=op=Zoom und Breda haben
fah=
ren lassen, sich auch mit einer mäßigeren
Summe für die Kriegskosten (es sollen
wirklich anfangs 200 Millionen verlangt
worden seyn) begnügt haben. Nimmt man
hierzu noch, daß nunmehr, nach dem
Wun=
sche der sogenannten Patrioten, unsere
Repu=
blik als eine freye unabhängige Macht von
Frankreich anerkannt, und daß ihre
Frey=
heit und Unabhängigkeit, so wie die
Ab=
schaffung der Statthalterschaft, des Adels ⁊c.
von der Französischen Republik garantirt
ist, so kann man leicht denken, daß diese
Patrioten, bey solchen Umständen, noch
froh seyn können, indem von zwey Uebeln
wenigstens doch nur das kleinste Statt
ge=
habt hat, das heißt, daß man lieder
ge=
wählt hat, verschiedene Aufopferungen zu
machen, als den Franzosen die ganze
Re=
publik wie ein erobertes Land zu überlassen,
und sie den Französischen Landen
einver=
leibt zu schen. Daß die Franzosen dieses
thun konnten, liegt am Tage.”
„Aber freylich ist dagegen die Betrühnist
bey den Freunden des Oranischen Hauses
über die Allianz eben so groß und noch
grösser, als die Freude der Patrioten.
Denn nunmehr sind die Hindernisse zur
Herstellung des Erbstatthalters zu einem
hohen Grade gestiegen, und nur die
Ue=
bermacht der gegen Frankreich
verbunde=
nen Mächte scheint sie heben zu können.
Was aber auch hierüber im Buche des
Schicksals beschlossen seyn mag, so ist es
doch gewiß, daß unsere Republik
über=
haupt durch diese neue Allianz, da sie off=
und defensiv ist, gegen alle wider
Frank=
reich verbündete Mächte gleichsam den Krieg
erklärt, indem die Allianz, nach dem
drit=
ten Artikel, bis zu Ende des Krieges gegen
alle Feinde Frankreichs ohne Ausnahme, und
gegen England auf immer, so oft Krieg
ent=
steht, statt haben soll. Unsere in den
Groß=
britanischen Häfen angehaltenen Schiffe
sind also nunmehr für uns verloren, und
wie wird es mit unserer Handlung nach
den Sardinischen, Neapolitanischen, Spa=
nischen und Oesterreichischen Häfen
ausfe=
hen? Wie wird Rußland diese Allianz
aufnehmen? Vermuthlich werden nunmehr
die Engländer, die bisher keine Kaper aus
rüsteten, weil wenig zu kapern war, desto
mehrere ausrüsten, um auf unsere nach Ost=
und Westindien, nach Amerika, nach der
Levante, nach dem Mittelländischen Meere
und nach der Ostsee gehenden Schiffe Jagd
zu machen. Da die Finanzen unserer
Re=
publik erschöpft sind, und wegen der an
Frankreich zu bezahlenden 100 Millionen
so leicht nicht wieder in blühende Umstände
kommen dürften, so wird die Ausrüstung
der den Franzosen versprochenen 12
Linien=
schiffe und 18 Fregaten, die vorzüglich in
der Nord=und Ostsee gebraucht werden
sollen, nur langsam von statten gehen
kön=
nen. Wie sehr wird auch unsere
Hand=
lung nicht leiden, da nunmehr alle
Schiff=
fahrt auf dem Rhein, der Maes, der
Schelde und dem Hont für die Franzosen
eben so frey als für die Holländer ist, auch
die Anordnung wegen des Hafens von
Vließingen, des darüber gemachten
Regle=
ments ungeachtet, so leicht unangenehme
Folgen haben kann? Die Franzosen sind
nun völlig Herren der Münbung der
Schel=
de. Unsere Landtruppen müssen bey diesen
Umständen nothwendig auf dem Kriegsfuß
bleiben, da die Hälfre derselben, wenn es
verlangt wird, zum Dienst der Franzosen
hergegeben werden muß.”
„Endlich obschon die Französischen
Re=
präsentanten einige Länder unserer Republik,
welche sie anfänglich behalten wollten, wie=
der nachgelassen haben, so ist doch der
Ver=
lust von ganz Staatenflandern, von
Ma=
stricht, von Venloo und den übrigen
Be=
sitzungen, die im Süden von Venloo an
den beyden Ufern der Maas liegen, höchst
⟨e⟩mpfi⟨n⟩ für unsere Republik. Man darf
⟨n⟩ur die Karte nehmen, um zu sehen, wie
⟨u⟩nsere Handlung dadurch eingeschränkt wird.
Mastricht war für uns zur
Kommunika=
⟨t⟩ion mit Deutschland von äusserster Wich.
tigkeit. Da wir indessen bey dem
allgemei=
nen Frieden eben so viel neues Land
wie=
der erhalten sollen, als wir jetzt verileren,
so ist zu wünschen, daß diese
anzuhoffen=
de neue Erwerbung eine solche Lage für
unsere Republik habe, wodurch der uns
jetzt verursachte Verlust einigermaßen
wie=
der ersetzt werden möge. Manche
glau=
ben, daß dieser neue Zuwachs von der
Lüttichischen Seite her gewählt werden
dürfte. Man kann übrigens hieraus sehen,
daß die Französische Republik eben nicht
Willens zu seyn scheint, von den
Län=
dern, die sie von den gegen sie
kriegfüh=
renden Mächten erobert hat, viel wieder
heraus zu geben.”
„Man weiß noch nicht, ob der Werth
der Requisitionen, welche die Franzosen
bisher in unserm Lande gemacht haben,
von den 100 Millionen werde abgezogen
werden, die wir ihnen nach dem Trakrate
bezahlen müssen. Verschiedene meinen,
daß dieses geschehen dürfte.”
„Man wundert sich hier nicht darüber,
daß die kombinierte Französische und
Hollän=
dische Landarmee von einem Französischen
General kommandirt werden soll, aber man
hatte geglaubt, die kombinirte Flotte werde
von einem Holländischen Admiral
komman=
tirt werden.
Die zu Paris befindlichen Holländischen
Gesandten konnten mit dem Französischen
Volksrepräsen⟨t⟩anten Sieyes nicht zu
Stän=
de kommen. Dieser wollte die Sache zu
Ende gebracht wissen, und kam daher selbst
nach dem Haag, weil es, wie er sich
ge=
gen unsere Kommissare ausdrückte, edel
und anständig sey, ⟨a⟩s freye Menschen
unmittelbar, ohne Minister und Delegaten,
Allianzen schlössen. Die Versammlung von
Holland hat den Traktat bereits ratifizirt,
und dieses den Französischen Repräsentanten
durch 12 Deputirte anzeigen lassen, Sieyes
ist schon heute nach Paris abgereiset.”
„Holland wird dieses Jahr wohl
schwer=
lich den Wallfisch=und Häringsfang so
gut benutzen können, als ehedem, da
die Furcht vor den Engländern viele
Fi=
scher abhält, in der Nachbarschaft des
Landes ihr Gewerbe zu treiben.”
„Der im Haag angekommene General=
Adjutant des Feldmarschalls von
Möllen=
dorf, Herr von Meyering, ist bereits
wieder abgereiset.”
Dänemark.
Die theils schon ausgerüstete, theils in
der Ausrüstung begriffene Flotte, besteht
aus 8 Linienschiffen und 4 Fregaten. Diese
Flotte, heißt es, wird mit Ende Mays
auslegen und im Junius gemeinschaftlich
mit einer Schwedischen Flotte, von
glei=
cher Stärke, in die See gehen.
Dem Vernehmen nach, ist von Seiten
Englands durch den Englischen Charge
d'Affaires, Hrn. Crawford, am Dänischen
Hofe erklärt worden, daß es für das
künf=
tige genöthigt sey, alle neutrale Schiffe,
welche mit Korn beladen und nach
Frank=
reich bestimmt wären, aufzubringen, je=
doch die Ladung sowohl als auch die Fracht
sogleich bar und gut bezahlen werde. Da
bekanntlich die Körnerausfuhr aus den
sämmtlichen Dänischen Staaten bis zum 1.
September verbothen ist, so wird diese
Er=
tlärung den Dänischen Unterthanen vorerst
keinen Nachtheil bringen. Kaufmanns
Nachrichten zufolge, haben die Engländer
auch bereits mit Aufbringung einiger
neu=
tralen mit Korn beladenen Schiffe den
An=
fang gemacht.
DeutschIand.
Der am 20. May verstorbene Herzog
Ludwig Eugen von Würtemberg, war
auf einem Spazierritte begriffen, als er vom
Schlage gerührt, sogleich todt vom Pferde
sank. Er war den 6. Jan. 1731 gebohren,
und erst den 23. Okt. 1793 zur Regierung
gekommen. Sein Nachfolger ist der vor
kurzem zum Königl. Preußischen General=
Feldmarschell ernannte Herzog Friedrich
Eugen, jüngster Bruder der beyden letzt
verstorbenen Herzoge, welcher den 21. Jan.
in sein 64 Jahr getreten, und durch seine
Gemahlinn, eine Prinzeßinn von
Bran=
denburg=Schwedt, Vater einer
zahl=
reichen Familie ist.
Der Kön. Preuß. geheime Staats=und
Kabinets=Minister, Ehwald Friedrich Graf
v. Herzberg, ist am 27. May zu Berlin
im 70. Jahre seines Alters an
Entkräf=
rung verstorben.
Die Bayrische Regierung hat über die
Erziehung und Unterweisung der Jugend
ei=
ne Verordnung erlassen. Es wird darin
befohlen, daß alle Kinder von 7 bis 14
Jahren die öffentlichen Schulen besuchen,
daß die Lehrer alle Monathe der
Polizey=
obrigkeit anzeigen sollen, wer dieses Geboth
erfülle und wer es nicht erfülle. Es wird
niemand gestattet, einen Privatlehrer zu
halten, wenn die Kinder nicht auch zugleich
in die öffentliche Schule geschickt werden,
ausser dem Adel, den Räthen und andern
vermöglichen Personen, bey denen man
voraussetzen kann, daß sie eine gehörige
Privaterziehungsart von selbst wählen, und
dabey auf den allgemein eingeführten
Lehr=
plan sorgfältig Rücksicht nehmen werden.
Die Privaterzieher und Lehrer männlichen
und weiblichen Geschlechts werden
unent=
geltlich vom geistlichen Rathe zu München
gepfrüft, und die Fähigen unter denselben
mit Zeugnissen versehen. Wer kein solches
Zeugniß hat, darf durchaus keinen
Unter=
richt geben. Die Kinder aber, die
Privaterzie=
hung oder Privatunterricht genossen haben,
müssen sich einer scharfen Prüfung
unter=
werfen, wenn sie die öffentlichen lateinischen
Schulen oder die Universität besuchen
wol=
len. Besonders auch wird allen Kindern
un=
ter 14 Jahren das Besuchen der öffentlichen
Tanzplätze und Bälle untersagt, und den
Eltern und Erziehern in Ansehung der
öf=
fentlichen Schauspiele, wenn sie ihre
Kin=
der manchmahl dahin führen wollen, em=
pfohlen, eine kluge für das Alter und die
Begriffe derselben passende Auswahl zu
treffen.
Anhang zur Wiener=Zeitung 1795. Nro. 45.
Wien.
Verstorbenen zu Wien.
Den 27. May. Jn der Stadt.
Dem Hrn. Georg Scheldlein, brd. Neckt. Dokt.
d. Prosess. u. Syndik. d. diestg. Universit. s. K.
Maria A. alt 4 J. in d. unt. Bäckerstr. N. 777.
Dem Franz Wagner, Hausmeist. s. K. Jos. alt 4 J.
am Salzgrieß N. 345.
Vor der Stadt.
Hr. Martin Lillig, derrs. Kammerdien. alt 27 J.
in d. Alstervorst. N. 43.
Dem Mich. Strohmayr, Löhnkutsch. s. W. Gertr.
alt 38 J. in d. Jägerzeil N. 12.
Magd. Wapper, Löhnbedient. Wit. alt 58 J. zu
Margaret. Nr. 97.
Jos. Rosenstein, gew. k. k. Fortifikationsbauschrelb.
alt 60 J. zu Margaret. N. 79.
Theresia Schmid, Schneid. Wit. alt 74 J. zu
Ma=
riah. N. 126.
Ferd. Sigmund, Schiftn. alt 47 J. am Althanis.
Sr. N. 10.
Peter Hardel, gew. Mühlerkn. alt 63 J. im
Lich=
tenth. N. 1.
Dem Jos. Prohaska, herrs. Bedient. s. K. Ludw.
alt 1 J. auf d. Wieden N. 313.
Walburga Trescher, alt 58 J. in d. Versorg. im
Langenkeller am Neubau.
Georg Schmid. alt 84 J.
Jak. Paral, alt 76 J. bede im Versorgh. am Alsterb.
Theresia Marhofer, Wit. alt 82 J. im Versorgh.
in d. Währengerg.
Steph. Wereiny, alt 19 J.
Babel Belleck, alt 26 J.
Nicitan Daniczuk, alt 18 J.
Jos. Sikeren, alt 20 J.
Michailo Drintochin, alt 22 J.
Szabo Janos, alt 19 J. alle 6 Gem. im Militärsp.
Magd. Turn, Tanzmeist. K. alt 8 J.
Maria A. Neukamm, Schneid. Ehew. alt 51. J.
Georg Schmid, Hauer, alt 45 J.
Cath. Abök, Schuhmach. Ehew. alt 47 J.
Theresia Götz, Soldat. Wit. alt 36 J.
Maria A. Köterl, Tafeldeck. Wit. alt 59 J.
Anna Platzer, Dienstm. alt 24 J. alle 7 im allg.
Krankend.
Summa 27. Personen, darunter 4 Kind.
Den 28 May. Jn der Stadt.
Simon Loritz, akademisch. Saaldiener, alt 73 J.
in d. Schulg. N. 795.
Vor der Stadt.
Dem Hrn. Paul Jagitsch, bg. Küchengartn. s. K.
Anna, alt 7 J. in d. Leopoldst. N. 63.
Carolina Niser, gew. Kammerjsr. alt 39 J. in d.
Josephst. N. 77.
Fr. Maria A. Bauerschmid, bg. Schuhmach. Wit.
alt 52 J. in d. Josephst. N. 104.
Mich. Waldmann, Porzelainglaßirer, alt 63 J.
am Himmelpfortgr. N. 27.
Dem Andrä Bablinger, Webermeist. s. K. Jose=
pha, alt 1 J. in d. Josephst. N. 149.
Dem Leop. Meixner, Schlossergs. s. W. Anna M.
alt 59 J. am Neustift N. 60.
Georg Fischer, gem. Jnvalid, alt 54 J. auf d. neu
Wien N. 26.
Joh. Lapereß, Schneider, alt 28 J. auf d. Wind=
mühl N. 34.
Dem Mathä Neubauer, Brieftrag. s. K. Barb.
alt 8 J. in d. Leopoldst. N. 187.
Dem Jos. Breyer, Zeugmachergs. s. K. Andrä, alt
2 J. am ob. Neustift N. 192.
Mich. Spipula, alt 20 J.
Baldon Juor, alt 40 J.
Math. Wrawel, alt 20 J.
Jos Baumann, alt 83 J.
Jos. Schromeck, alt 24 J.
Jazko Czemmerensti alt 25 J.
Mich Czech, alt 20 J.
Laur. Bibula, alt 25 J. alle 8 Gem. im Militärsp.
Math. Vatter, Kutscher, alt 75 J.
Mich. Haberl, Schneidergs. alt 20 J.
Jos. Mayer, Tagl. alt 46 J.
Elis. Schalock, Soldat. Ehew. alt 20 J.
Anna M. Pleich, Handarbeit. alt 47 J.
Maria A. Hachmayer, Dienstm. alt 23 J. alle 6
im allg. Krankenh.
Summa 25. Personen, darunter 4. Kind.
Den 29. May. Jn der Stadt.
Frle. Theresia 1. Riegger, alt 14 J. im Kloster b.
St. Ursula in d. Johannesg.
Fr. Rosa Beer, Verwalt. Wit. alt 63 J. am alt
Fleischm. N. 736.
Vor der Stadt.
Dem Hrn. Peter Witt, Handelsm. s. K. Anna
Pulcherla, alt 1 J. in. d. Leopoldst. N. 434.
Hr. Joh. Rauschmaber, bg. Schlossermeist. alt 78
J. in d. Alstervorst. N. 64.
Dem Hrn. Jos. Rumgaudy, bgl. Schneidermeist.
s. K. Jos. alt 6 J. am ob. Neustift N. 115.
Anna M. Gratz, Binders Wit. alt 92 J. b. Elisab.
Wenzl Krezmüllner, Goldarbeiterlehrj. alt 15 J.
am ob. Neustift N. 56.
Dem Jos. Wenzel, Froschhandl. s. K. Magd. alt
1 J. am Thury N. 28.
Dem Hrn. Jos. Rothmüller, Grundgerichtsschreib.
s. K. Antonia, alt 1 J. in d. Leopoldst. N. 109.
Philipp Braunauer, herrs. Bedient. alt 51 J. am
Spitalb N. 133.
Frat. Aloys Fürst, a. d. Ord. d. barmh. Brüd. alt
43 J. im i. Kiost. in d. Leopoldst.
Joh. Domesde, alt 17 J.
Georg Laub, alt 34 J.
Mich. Komik, alt 20 J.
Jos. Hackhofer, alt 20 J. alle 4 Gem.
Anton Wanneck, Soldat. S. alt 10 J.
Stach Jandonich, alt 20 J.
Jakob Kolle, Gem. alt 18 J. alle 7 im Militärspit.
Cath. Kreutzer, Brodsitz. Ehew. alt 49 J.
Cäzilia Weiß, Musikus Wit. alt 78 J.
Elis. Stumvoll, Tragers Wit. alt 63 J.
Franz Fischer, Tagl. alt 19 J.
Johanna Matzki, Weberm ist, Wit. alt 75 J.
Magd. Knoll, alt —.
Joh. Himler, Tagl. alt 62 J.
Math. Magofsky, Schneidergs. alt 48 J.
Andrä Martin, Bergrichtersadjunkt, alt 39 J. alle
9 im allg. Krankenh.
Summa 27 Personen, darunter 4 Kind.
Den 30. May. Jn der Stadt.
Dem Franz Fuchs, Maurer, s. W. Anna W. alt
62 J. am Bauernmurk N. 534.
Dem Wenzel Wanka, Zimmergs. s. W. Theresia,
alt 48 J. in d. Singerstr. N. 923.
Vor der Stadt.
Dem Joh. Hakula, Schneib. s. W. Theresia, alt
32 J. zu Mariah. N. 130.
Eva Reichberger, Sattlers Wit. alt 51 J. auf der
Wieden N. 320.
Mich. Wimmer, Tagl. alt 76 J. auf d. Wieden
N. 346.
Mich. Marksteiner, Krenhandler, alt 87 J. zu
Erd=
⟨b⟩erg N. 3.
Dem Hrn. Wenzl Hartl, bgl. Schuhmach. s. K.
Peter, alt 5 J. in d. Alstervorst. N. 25.
Regina Schneider, Tagl. Wit. alt 95 J. im
Lich=
tenth. N. 122.
Dem Hrn. Leop. Gaul, bg. Rothgärb. s. Fr. The=
resia, alt 36 J. in s. H. auf d. Laimgr. N. 48.
Christian Rise, Zeugmachergs. alt 28 J. zu
Mar=
gareth. N. 101.
Dem Joh. Wiener, schutzv. Brandwelner, s. K.
Thomas, alt 6 J. am Hundsrd N. 30.
Der Anna M. Bruns, Goldarbeit. Wit. i. Silef
K. Franz Bruno, alt 6 J. am Neubau N. 130.
Dem Joh. Drescher, schutzv. Weber, s. K. Theresia,
alt 1 J. am Himmelpfortgr. N. 70.
Jos. Piro, a d. Versorg. v. Findlh. alt 2 J. am
Neustift N. 24.
Joh. Wolf, Musikus, alt 47 J. wohnh. am
Mag=
dalenagr. N. 6, wurde am Schlagst. tod gefunden.
Cath. Baumgartner, alt 83 J. in d. Versorg. im
lang. Keller am Neubau.
Jokob Kelle, alt 18 J.
Stanisl. Wirnezky, alt 20 J.
Steph. Ezapta, alt 20 J.
Franz Czt⟨⟩, alt 22 J.
Joh. Reb⟨e⟩rczky, alt 18 J.
Thom. Omilla, alt 24 J.
Joachim Kmurinsky, alt 19 J.
Franz Kaßner, alt 44 J. alle 8 Gem. im Militärsp.
Steph. Hafner, Polizeysoldat, alt 58 J.
Mart. König, Spinnereyfakt. alt 45 J.
Cath. Tietl, Tischl. Ehew. alt 58 J.
Cath. Drescher, Dienstm alt 23 J.
Franz Ziegler, Tagl. alt 43 J.
Thom. Hartl, Schneld, alt 82 J.
Maria A. Wurzner, Wäscherin, alt 24 J. alle 7
im allg. Krankenh.
Summa 31. Personen, darunter 5. Kind.
Verlohrne Quittung.
Freytags den 29. May ist von dem
Keller=
hofe aus über den hohen Markt und
Wipplin=
gerstrasse bis in das Rathhaus eine auf 5
Gro=
schenstempel geschriebene Abfertigungsquittung des
Joh. Michael Wieser, Korporals von Kaiser
Chevaux=Legers, zwischen halb 11 und 12 Uhr
verloren gegongen. Der redliche Finder wird
ersucht, diese Niemanden dienliche Quittung in
das Gewürzgewölb am Ecke des Kellerhofes
ge=
gen billige Belohnung zu bringen.
Warnung an das Publikum.
Nachdem ich in sichere Erfahrung gebracht
daß böse Leute unter den falschen Vorwand, als
wenn sie Forderungen an mich zu machen hätten,
und von mir keine Bezahlung erhalten könnten.
auf meinen Namen Geld zu borgen suchen, als
will sich hiemit öffentlich das gute Publikum für
solche Beträger warnen, mit der Erklärung
daß ich weder jemanden etwas schuldig, noch
einer Geldaufnahme benöthiget sey, somit in
keinem Fall eine Zahlung des auf meinen
Na=
men fälschlich geborgten Geldes leisten werde.
Wien den 3. Juni 1795.
Anna Regina Schmidt, gebohr=
ne Rogalsky v. Rogallowitz.
Anzeige.
Nochdem der seit kurzer Zeit in hochfürstl.
Taxischen Kapelldiensten als Harfespieler
gestan=
dene Kammermusikus, hier Friedrich Wilhelm
Rosetti genannt, ungefähr 34 Jahr alt, schlan=
ken Wuchses, von beyläufig 5 Schuh 5 Zoll
Oesterreicher Maas, länglichten blassen klein
maserichten Angesichts, blonden Haaren, klei=
nen Augen, blonden Augenbraumen, sächsischer
schneller Mundart, auf der Reise gekleidet in
langen gestrickten gelben Beinkleidern und einem
kurzen grünen Jagdröckel, eine Harfe und
ei=
nen Koffer mit sich führend, Dienstag in der
Sti⟨⟩ und unter dem Namen Schulz von hier
nach München, von da aber sich, Gott weis
wohin, begeben; anbey die allhier in seinen
Han=
den gehabte und zum Hochfürstl., Taxischen Hof
gehörige dunkelrothe Pariser Pedal Harfe mit
ei=
einem gelben und mit Rosen=Guirlanden
bemal=
ten Resonanzboden auf eine wahrhaft diebische
Art verschlept, über das unläugbare Zeugniße
einer über alle Correction sich hinaussetzenden
vermessentlich groben und Respekt vergessenen
Aufführung, sowohl gegen höheren als niederen
Standespersonen so wie der niederträchtigsten
Schulden und Pratiquenmacherey, dann
mehre=
ren dergleichen zu seiner Entweichung betrüglich
vorbereiteten Attentaten, kurz, Beweise einer
beyspiellosen und jedem Publiko
verabscheuungs=
würdigen und höchstgefährlichen Denkungsart
zurückgelassen hat; als wird hiemit jedermann
vor dem Flüchtigen gewarnt, zugleich jedes Orts
löbl Obrigkeit und resp. Polizey Direction
ge=
ziemend ersucht, im Entdeckungsfall nicht nu⟨r⟩ die
obbeschriebene Harfe, sondern auch den
Flüchti=
gen nebst seiner Bagage anzuhalten, und der
weiteren Maasregeln willen eine obrigkeitliche
hilfliche Nachricht hieher zu erlassen. Regens=
burg den 17. May 1795.
Hochfürstl. Thurn und Taxische
Musik Jntendance Commißion.
J. B. Grueber, Commissarius.
Geld auszuleihen.
Zehentausend Gulden in baarem Gelde
wer=
den aber nur auf Häuser in der Stadt, oder
auch auf Herrschaften in Oesterreich gegen
aus=
weisender hinreichender Sicherheit gegeben; dann
sind auch verschiedene grössere auch kleinere
Po=
sten, jedoch nicht alles in baarem Gelde allda
zu erhalten, welche aber auch in die Vorstadt,
jedoch gegen Pupilarsicherheit gegeben werden.
Weiters sind auch allda verschiedene Häuser in
als vor der Stadt mit oder ohne Gärten zu
⟨v⟩erkaufen, auch Landwirthschaften, Häuser auf
⟨d⟩em Lande, oder Herrschaften in Oesterreich zu
⟨e⟩rfahren; nähere Auskunft erhält man in dem
Ballgässel wo die Schmiedte ist Nr. 975 der
Eingang bey dem grossen Thor rechts die
Stie=
ge im ersten Stock, und wird jenen, welche
die Originalvokumenten vorzeigen können
nähe=
re Auskunft gegeben.
Erledigte Stipendien.
Wir Rector & Consistorium der uralten und
weltberühmten Universität allhier geben hiermit
allen der hohen Schule allhier die öffentliche
Vor=
lesungen Besuchenden zu vernehmen, daß bey
allhiesiger hohen Schule aus nachbenannten
Stif=
tungen einige Stipendien ledig seyn, nämlich
Aus der Thomas Crönnischen Stiftung für
ei=
nen aus K⟨r⟩ain⟨,⟩ von Laybach, oder Oberborg
ge=
bürtigen Studenten, welcher aber die vorl⟨äufige⟩
Präsentation von dem Hrn. Erzbischofen von
Laybach zu bewirken hat. Aus der Geißlerischen
Stiftung, erstens für jene von des Stiftters
Freundschaft Abstammende, zweytens für die
aus seinem Geburtsorte gebürtige, drittens für
Lausnitzer und Schlester, viertens für die an
Lausnitz und Schlesten angrünzende. Aus der
Gerdesischen Stiftung für einen von des
Stif=
ters Freundschaft, in dessen Ermanglung für
ei=
nen aus Westphalen gebürtigen Studenten. Aus
der Bilbervillinischen Stiftung für 2 aus
Un=
tersteyermark gebürtige Studenten, deren einer
die Präsentation von dem Markte Leibnitz zu
be=
wirken hat. Aus der Molitorischen Stiftung
für die von des Stifters Freundschaft
Abstam=
merde, erstens von der männlichen=nachhin
weiblichen=und endlich Seitenlinie. Jn Abgang
der Befreundten für Elsaßer, und angränz⟨ende⟩
von Elsaß. Ans der Pretterschneggerischen
Stiftung für einen was immer für einen
St⟨u⟩=
dium obliegenden, von dem Markt Weißkirchen
in Obersteyermark gebürtigen, oder in deren
Ermanglung für einen andern aus Steyermark
gebürtigen Jüngling, welcher aber die
vorläufi=
ge Präsentation von dem Marktgericht
Weis=
kirchen zu bewirken hat. Aus der
Rosenbursi=
schen Stiftung für einen Jüngling aus der
Kha=
romannischen Familie, oder in deren Abgang
für einen von Korneuburg gebürtigen, und von
dem alldasigen Stad magistrat presentirten
Kna=
ben. Aus der Salzerischen Stiftung für 2
arme Studenten, nämlich einen aus der Stadt
Steyer im Lande Oesterreich ob der Ens
ge=
bürtigen, welchen der Magistrat erstbemeldter
Stadt zu presentiren hat, oder in dessen Abgang
für einen aus Oedenburg in Ungarn gebürtigen,
weiters für einen von Waldhofen an der Ybbs
in Oesterreich unter der Enns gebürtigen, von
bemeldter Stadt presentirten Jüngling. Aus
der Sorbaithischen Stiftung für 2 aus des
Hrn. Stifters Freundschaft abstammende
Jüng=
linge, in Ermanglung derselben aber für jene
aus denen Niederlanden gebürtige. Aus der
Zwierschlagischen Stiftung für 2 Jünglinge,
vorzüglich des Hrn. Stifters Blutsverwandte, nach=
hin aber für andere aus Deutschland gebürtige. Da=
her haben jene Studenten, welche um Verleihung
der vorangeführten Stipendien anlangen wollen,
ihre Bittschriften pro 1mo Semestri 1795
von heute an bis 20. Juni 1795 einzüreichen, in
solchen aber das Behörige von der
Ortsobrig=
keit ausgefertigte, und von dem Hrn. Pfarrer
bestättigte Armutszeugniß beyzubringen, dann
bey jenen Stiftungen, wo die Präsentation, oder
das Geburtszeugniß erforderlich ist, sich
unver=
weilt um sothane Urkunden zu bewerden, und
solche beyzubringen, widrigenfalls die später
ein=
reichende und nicht behörig belegte Bittschriften
nicht mehr angenommen werden würden.
Nachricht.
Ein junger Mann, welcher sich von Jugend
auf der Handlung gewidmet, auch mit den
be=
sten Zeugnissen der k. k. Realhandlungsakade=
mie, und verschiedener Handlungsplätze, wo er
seit mehreren Jahren gedienet, versehen ist, gibt
in folgenden Gegenständen Lehrunterricht, näm=
lich: in der kaufmännischen doppelten
Suchhal=
tungswissenschaft, Wechselrechten, Handlungs=
wissenschaft, und Handlungsgeschichte. Er macht
demnach bekannt, daß er noch einige Stunden
des Tages zum Unterrichte übrig hat. Wer
sich nun diesen sämmtlichen oder auch einzelnen
Gegenständen zu widmen gedenkt, beliebe sich
diesfalls am Graben, in dem Gewölbe zur
gol=
denen Schlange und das Nähere zu erkundigen.
Beschäftigungsuchender.
Ein in der Handlung und Fabriksgeschäften
kündiger Mensch wünschte einige Tage in der
Woche bey Handlungen oder Fabriken, in=oder
vor der Stadt, in der deutschen, italienischen,
Französischen Correspondenz und Führung der
Bü=
cher, doppelt oder einfach, deschäftiget zu werden.
Diejenigen, welche ihn bedürfen, sind ersucht ihre
Ad〈…〉resse in dem Geldarbeitergewölb des Hrn.
Hofbauer Nr. 1176 bey dem goldenen Rössel
am Kohlmarkt ab⟨z⟩ugeben.
Handlungskompagnon wird gesucht.
Man wünscht zu einer mit einer eigenen, al=
ten und aufrecht stehenden Fabrike verdundenen
Waaren=Niederlage in Wien sich mit einem
den Handlungsgeschäften und zu Führung des
diesfälligen Briefwechsels erfahrnen Mann, wel=
cher, um als Theilnehmer an dem betreffenden
Handlungsnutzen selbst beytretten zu können, mit
einem eigenen Einlagsvermögen von 15000 oder
wenigstens 10000 Gulden versehen seyn soll,
zu vergefellschaften. Des Näheren wegen ha,
man sich schriftlich oder mündlich an den k. k.
Herrn Hofagenten v. Broßlern, auf der hohen
Brücke Nr. 396 im 3ten Stock wohnhaft, zu
wenden.
Reisekompagnon und Wirthschafterin
wer=
den gesucht.
Es reiset jemand künftige Woche mit eigenen
gebe⟨⟩ Kalleß nach Temiswar, wenn jemand
dahin zu reisen gesinnt wäre, gegen Halbscheid
der Postspesen, beliebe sich in der
Spezereyhand=
lung zum Fischhof am hohen Markt Nr. 511
des nähern zu erkundigen. Auch wird eine
Weibs=
person in gesetzten Bahren in ein bürgerl. Haus
als Wirtschafterin gesucht.
Mittel wider die Sommersprossen.
Dies schon seit zwey Jahren allgemein
be=
kannte Bleschwasser ist von nun an durch den
gan=
zen Sommer bey Ludwig Mausberger, k. k.
priv. Buchdrucker in seinem Anmeldungsgewölbe,
in der Stadt, in der ⟨⟩ ⟨⟩eitzergasse, hinter der
großen Kriegskanzley, neben der k. k. Oberpoli=
zeydirektion Nr. 232 zu bekommen. Die ganze
Portion kostet 3 fl. 20 kr. Die halbe 1 fl. 40 kr.
Da zugleich im vorigen Jahre die Erfahrung
ge=
lehret, daß die Uiberschickung dieses Mittels in
flüßiger Gestalt manchen Beschwerlichkeiten, und
bey großer Entfernung auch vielen Frachtlohn
un=
terliegt, so wird es heuer auch zum erstenmal in
trockner krystalischer Gestalt in fingerlangen
Bü⟨ch⟩=
gen gut verwahret, vom 1. May angefangen,
ausgegeben, wozu die Verfahrungsart beym
Ge=
brauche der Ankündigung beygefügt ist. Die
gan=
ze Portion kostet 3 fl. Die halbe 1 fl. 30 kr.
Endlich konnte auch im vorigen Jahre nicht jede
Bestellung befriediget werden, theils weil
man=
che zu spät in der Jahrszeit geschah, und dann,
well die Vorsicht, es in trockner Gestalt zu
lie=
fern nicht gepflogen worden ist, daher jeder
be=
liebige Abnehmer ersuchet wird, sich bey Zeiten
zu melden. Jene, welche im vorigen Jahre
größere Anzahlen abgenommen haben, erhalten
in diesem ebenfalls eine befriedigende Provision.
Nachricht.
Johann Bauer, Maschinist, und
Bandage=
macher, wohnhaft in der Josephstadt in der
langen Gasse beym goldenen Stern Nr. 79,
welcher von einer k. k. ni. öst. Landesregie=
rung die Erlaubniß hat, alle Sattungen
so=
wohl mechanischer, als anderer in dem Fache
der Wundarzneykunst nöthigen Maschinen
ver=
fertigen zu dürfen, giebt sich die Ehre hiemit
bekannt zu machen, daß er nebst andern
chy=
rurgischen Maschinen nunmehr drey besondere
für menschliche Gebrechlichkeiten nuzbare Banda=
gen verfertige, welche auch von den Hrn. Profesto=
ren, und Hrn. Wundärzten für gut, und dem
Zustande angemessen sind erkennet worden.
Erstlich hat er eine ganz besondere Art eines
sich unmerklich bewegenden Bruchbandes
erfun=
den, welwes dem ausgewettenen Theile eine
solche Richtung giebt, daß es ohne Unterband
getragen, und der Patient versichert werden
kann, daß nicht nur im Tragen nichts
dazwi=
schen heraustrette, sondern auch durch
geschick=
te Anlegung dieses Bruchbandes der Patient
sich selbst kuriren könne, wenn anders der Bruch
männlichen, oder weiblichen Geschlechtes nicht
gar zu alt ist, oder durch eine unschickliche
Bandage vernachläßiget worden, oder aber
gar nicht mehr in den Leib zurückzubringen
wäre. Zweytens hat er eine ganz besondere
Art Maschin erfunden, bey Männern, und
Frauenzimmern den anhaltend ablaufenden Urin
aufzuhalten, welche sogenannte Fistelmaschin
mit allem Beyfalle aufgenommen worden.
Drittens verfertigt er die Phantomes samt
Zu=
behör für das Akkouchement. Auch hat er
den Tournequets eine ganz neue Richtung
ge=
geben, wodurch den Patienten, und den Hrn.
Operatuers eine Erleichterung verschaffet wird,
indem nach der Operazion der Obertheil, wel=
cher Spannung verursachet, ohne Gefahr der
Verblutung kann weggenommen werden.
Weinschanks=Nachricht.
Einem verehrungswürdigen Publikum wird
hiemit angezeigt, daß das Burgerspital in Wien
den 4. Juni das Schankhaus daselbst eröffnet
hat, und ihre eigenen beygeschaften ächten und
guten Weine wie vormals pr. 9, 11, 15, 18
und 24 kr. die Maß ausschänkt. Auch ist der
dem Bürgerspital zugehörige Keller am neuen
Markt neben dem Caffeehaus bereits eröffnet,
woselbst auch eigener Wein pr. 8 kr. die Maß
ausgeschänkt wird.
Nachricht von Chinesischen Malereyen.
Franz Ant. v. Scheidtl, Naturalienmaler,
gibt sich hiemit die Ehre einem hohen Adel und
verehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß
er von seiner Reise aus Koppenhagen eine
voll=
ständige Sammlung Chinesischer Figuren
mitge=
bracht habe. Sie enthält, nebst aller Kaiser,
aller Chinesischen Stände, Kleidertrachten, und
Handlungen, insbesondere aber 1) den dortigen
Staatsrath, die Gerichtsbarkeiten, und das
Mi=
⟨li⟩tär; 2) alle Arten von Künstlern und
Professi=
⟨o⟩nisten in 187 Blättern; 3) die 4 Chinesischen
Hauptprodukte, als, die Pflanzung des Thee
in ⟨12⟩ Blättern, des Porzelain in 27 Blättern,
die Pflegung des Geidenwurins, in 18
Blät=
tern, und die Bauung des Reises in 25
Blät=
tern von ihrer Entstehung bis zu ihrer
Ausfuhr=
dann 4) einige sehr sehenswürdige Prospekte, und
5) Segel und andere Schiffe in 25
Blättern=
wie auch 6) eine reichhaltige Parthie Jnsekten
mit ihren Generazionen, und besonders
sehens=
würdige Papillonen in 24 Blättern. Er läßt
sich zwar hier in kein besonders Detail über die
sehenswürdigen Gegenheiten dieser Stücke ein,
sondern schmeichlet sich mit Zuversicht, daß diese
Sammlung, welche überhaupt sowohl in
Rück=
sicht der Gegenstände selbst, als auch des
rich=
tigen Kolorits eine äußerst interessante Gallerie
bildet, und den Beyfall des Natur=und
Kunst=
liebhabers erhalten werde. Sie ist zu sehen auf
dem sogenannten Platzl beym Egyptischen Joseph
Nr. 2 im ersten Stock, und zwar von 3 bis 6
Uhr Nachmittag. Sollten hohe Herrschaften
diese Sammlung in ihren Wohnungen zu sehen
wünschen, so ist derselbe bereit, solche gegen
(Discretion) hinzubringen. Wer in das Haus
kommt, und die Sammlung allda beseden will
zahlt die Person 20 kr. Es ist allda auch ein
Paperl (weis Würbel) genannt von der Jnsel
Martinik, nebst einer großen Flüg sammt
Mu=
sikalien um billigen Preis zu| verkaufen.
Fortepiano zu verkaufen.
Es ist 1 grosses Fortepiano von einem guten
Meister täglich zu verkaufen. Kauflustige können
sich deshalb am Graben im Schlossergassel im
Krammerischen Bierhaus Nr. 597 im 2ten Stock
anmelden.
Musikalien.
Bey Joseph Heidenreich in der Leopoldstadt
hin=
ter dem Theater in der Schmelzgasse Nr. 456
bey dem kleinen Ring im Laden sind folgende
Stücke gegen Bestellung zu haben:
Der Spiegel von Arcadien, des H. Süßmayr,
von mir blos allein in 8 stimmige Harmonie
übersetzt a 2 Oboe, 2 Clarinetti, 2 Corui,
2 Fagotti. 9 fl.
Ganbare gebrauchte Opern und Melobramen in
Parilturen mit Büchel, als:
Christliche Judenbraut, von Paneck.
Abgerebte Zauberey, von Gretirl.
Adelheid von Velohelm, von Grätz.
Erndekranz, von Hiller.
Ariadne auf Naxos.
Bäurische Marquis, von Galuppl.
Beyde Antons, erster, zweyter und dritter Theil.
Don Juan, von Mozard.
Drey Sultaninnen, Krönungsceremonie.
Dorfdeputirten, von Schubauer.
Eifersüchtige Bauern, von Sarti.
Entführung aus dem Serail, von Mozard.
Erwin und Elmire, von Andre.
Trofonio, von Salieri.
Verstellte Liebhaberin, von Paistello.
Verwandelte Weiber, von Hiller.
Was erhält die Männer treu, von Umlauf.
Wilden, von Dalirac.
Freytagsreisen, von Spindler.
Gute Mädchen, von Piccinl.
Geadelte Bauernmädchen, von Sachini.
Rothe Käppchen, von Ditters.
Rauchsangkehler, von Salieri.
Spiegelritter, von Kozebue.
Narrenspital, oder Schule der Eifersüchtigen,
von Salieri.
Pyramus und Tisbe, von Spindler.
Milton und Elmire, von Andre.
Lottchen am Hofe, von Andre.
Dergleichen sind noch bis 50 Stücke zu haben.
Neue Musikalien.
Bey Hohenleitner, Kunsthändler in der
Do=
rotheegasse Nr. 1142 sind die schönsten Alten,
Duetten, und Terzetten aus der neuen Oper:
Der Spiegel von Arkadien, im
Clavieraus=
zug, und sauber gestochen zu haben, als:
Die Ouvertur 30 kr.
Introduzione — Wie traurig ist es. 10 kr.
Coro — Jhr guten Götter 10 kr.
Ariette — Mein Flehen ist bereits erhört 10 kr.
Duetto — Ach! welche ein schöner Jüngling 15 kr.
Aria — Moß ich ferne vom Weibe leben 10 kr.
Aria Mein Mädchen blüht in voller Jugend 10 kr.
Terzert — Schwingt euch mit mir vom
Göt=
ter Sitze 20 kr.
Duetto — La, la, Wir sind zwar noch Büb
chen 15 kr.
Duetto — Die Milch ist gesünder 10 kr.
Aria — Wandle bey des Zephirs Kosen 10 kr.
— — — Zu tändeln und zu scherzen 10 kr.
— — — Seit ich so viel Weiber sah 10 kr.
— — — Zu Hochzeit ihr Herren und Frauen
10 kr.
— — — Er eilet fort, wie ist mein Herz be
klommen 15 kr.
— — — Der Tag der Nacht ist erscheinen 15 kr.
NB Auch sind alle diese obigen Stücke schon
ordentlich gebunden um 4. fl. zu haben.
Bey Johann Träg,
in der Singerstrasse Nr. 933 sind folgende neue
Musikalien zu haben:
1 Sinf. in G von Haydn Mit dem
berühm=
ten Andante worin der Pauckenschlag so große
Wirkung macht 9 fl.
1 Grand Sinf. betittelt das Eclio mit 2
Or=
chestern. Von Weigl 9 fl.
1 Conc. Sinf. Reymann 9 fl.
1 Jagd Sinf. Richter 6 fl. 40 kr.
5. Sinf. von Maschek, Duschek, Naumann,
Buchsmann und Dittersdorf jede 6 fl. 40 kr.
1 Conc. per il Clav. in B. Gallus 9 fl.
4 Conc. a Viol. Princ. von Mestrino, Dan-
ner, Pœsinger und Hutti, jedes 9 fl.
1 Conc. à Viola Princ. von Sperger 9 fl.
2 Conc. à Violoncello Princ. Reicha und
Schlik, jedes 9 fl.
1 Cassatio in C. Starzer 6 fl. 40 kr.
1 Concertino in D. Hoffmeister 9 fl.
1 Serenata in D. Pichl 9 fl.
2 Cassatio in D. und F. Wanhall, jede 6 fl.
40 kr.
1 — — in Dis Kromer 6 fl. 40 kr.
Der Spiegel von Arcadien in 8 St. 12 Oboe,
2 Clarinetti, 2 Corni, 2 Fag. Süssmayer
13 fl. 30 kr.
12 Redout Deutsche per il Clav. Gerl 1 fl.
Ein musikalisches Räthsel 17 kr.
Var. per il Clav. Förster 30 kr.
Nachricht.
Der Verleger der Gratzer Bauernzeitung macht
auf die verschiedenen an ihn eingegangenen
An=
fragen: ob er nicht 1) seine Originalberichte von
der Armee am Rhein (wo sich jetzt das
Kriegs=
theater koncentrirt) 2) jene aus der Türkey (wel=
che gegenwärtig immer höheres Jnteresse erhalten)
und 3) seine vielen Originalnachrichten aus
Jta=
lien (wodurch sich die Bauernzeitung bekanntlich
bisher unerreichbar gemacht bar) dann 4) ob er
nicht auch sein Jntelligenzblat, oder doch
wenig=
stens Grazians Maximen, von seiner übrigen
Bauernzeitung zu trennen, und diese viererley
Stücke besonders herauszugeben sich entschließen
könnte? hiermit bekannt: daß die Bauernzeitung
in allen ihren Zweigen, so wie sie jetzt ist, un=
zerstückelt, und ausser einem anpassenden Titel,
welchen sie mit Eintritt der zwoten Hälfte dieses
Jahres erhalten dürfte, ganz unverändert bleibt.
Auch ihr Preis bleibt der nämliche, nämlich beym
k. k. Oberpostamt in Gratz halbjährig 4 fl.
Ankündigung.
Genaue und umständliche Schilderung der
letzten traurigen Revolution zu Genf
zum warnenden und belehrenden
Bey=
spiele für andere Völker und Nationen.
8. Deutschland 1795. kostet geheftet in einem
Umschlage 10 kr.
und ist zu haben bey Franz Nötzl, Buchhändler
1795
Nro. 45.
in der Singerstrasse neben dem Duggatischen
Caffeehaus, dem rothen Apfel gegenüber, und
Johann Schulmeister, Buchbinder in der
Woll=
zeile Nr. 808, und in den meisten
Buchhand=
lungen, sowohl in als außer Wien.
Bey Johann Schulmeister,
bürgerl. Buchbinder, in der Wollzelle Nr. 808
sind folgende sehr brauchbare Bücher um
bey=
gesetzte äußerst wohlfeile Preise zu haben:
10 Des Herrn Houdart de la Motte, neue Fa
beln, a. d. Franz. übersetzt, mit sehr vielen
Kupfern, 4to Breßlau 1751. ganz neu 1. fl.
11 Schwandtneri (Joan. Georgi) Scriptores
Rerum Hungaricarum veteres ac genuini
plurimis variantibus Lectionibus ac
neces-
sariis Gotis illustrati, cum Fig & Cartis,
Volumina tria, Folio, Viennæ 1746. statt
24 fl. ganz neu um 6 fl.
12 Notitia utraque cum Orientis tum
Occi-
dentis ultra Arcadii Honorique Cæsarum
Tempora. — Beygebunden Alciati de
Ma-
gistratibus. — item Descriptio Urbis Ro-
mæ. — item Liber vetustissimus de Rebus
bellicis, cum permultis figuris ligno
inci-
sis, folio, Basileæ apud Frobenium 1552.
(Liber admodum rarus & propter
mag-
num Quantitatem figurarum ligno
incisa-
rum valde ætimatum) um 3 fl. 30 kr.
13 Golzii (Huberti) Historiæ Imperatorum
Cæsanrumque Romanorum ex Antiquis
Nu-
mismatibus restituta, cum permuliis
pul-
chris figuris, Volumina duo, folio, Brugis
Flandorum, 1563 bis 73. in 2 Bänden gut
erhalten und selten um 4 fl.
14 Hagecii (Wenzeslai) böhmische Chronika,
folio, Nürnberg 1610. statt 6 fl., gebunden
und gut erhalten um 1 fl.
15 Craanen (Theodori) Tractatus
physico-
medi⟨c⟩us de H⟨o⟩mine, cum multis figuris
(Liber singularis) 4to Lugd. Batav. 1689.
statt 4 fl. 30 kr. um 1 fl.
16 Abriß des Reichs=Atilaß, oder
Einleitungs=
karten zur deutschen Staats=Erdbeschreibung,
mit 21 illuminirten Eharten, gr. 4to Leipzig
1758. 51 kr.
17 Bonfinii (Antonii) Rerum Hungaricarum
Decades Libris 45 comprehensæ, ex
re-
censione & cum Præfatione Belli, Folio,
Lipsiæ 1771. statt 7 fl. 30 kr. ganz neu 2 fl.
18 Traité mathematique, contenant les
prin-
cipales Definitions, Problemes, & Theo-
remes d'Enclide — l'Arithmetique
deci-
male, la Trigonometrie, la Longimetrie,
la Planimetrie, & Sterometrie. — ⟨L⟩a
For-
tifications hollandoise — françoise — ita-
lienne — & l'Espagnolle. — La
Perspecti-
ve m⟨i⟩li⟨t⟩ & la Geographie universelle,
avec quantite des Figures, par Luders,
f⟨o⟩lio maj a Paris 1664. (Livre tres rare)
in Pergamentband gut erhalten um 3 fl.
Bey Ludwig Mansberger,
k. k. priv. Buchdrucker, in seinem
Anmeldungs=
gewölbe, in der Seizergasse hinten der großen
Kriegs=Kanzley neben der kaiserl. königl. Ober=
Polizey=Direktion Nro 232, dann bey Johann
Schulmeister, bürgerl. Buchbinder in der
Woll=
zeile Nro 808 sind nebst vielen andern Bücher
auch folgenden zwey Stücke ganz neu zu
haben, als:
Ein paar Worte an Marforius
Vindobonen-
sis: 8vo. Wien, 1795 auf Druckpapier
bro=
schirt 10 kr. Auf Schreibpapier aber
bro=
schirt 12 kr.
Sendchsreiben von Hannswurst aus dem
Reich der Todten, an seine würdige
Nach=
folger bey den Wiener=Vorstädt=Theatern, in
Geschmack des lustigen Eipeldauers abgefaßt.
8. Wien 1795 broschürt 10 kr.
Ankündigung
für Freunde der philosophischen Litteratur.
Obschon das Ansehen der großen Weltweisen
Leibniz und Wolf auf den Akademien
Deutsch=
lands beynahe unumschränkt herrschte; so hat
dennoch die neuer Darstellung der Philosophie
durch Kant einen so schnellen und zugleich sichern
und festen Gang allda gewonnen, daß an der
inneren Güte derselben, und an ihren
vortheil=
haften Folgen für die Cultur des menschlichen
Geistes gar nicht mehr zu zweifeln zu setzn scheint.
Wenn es daher dem philosophirenden Publikum
daran gelegen seyn möchte, das innere Gebiet
dieser Philosophie etwas näher kennen zu lernen,
so dürfen es sich Unterzeichnete zum wirklichen
Vergnügen rechnen, mit einem Unternehmen
auf=
zutretten, das gewiß sehr willkommen seyn muß.
Man hat sich nämlich entschlossen, eine ganz neue
Sammlung philosophischer Werke in deutscher
Sprache unter dem Titel: deutsche
philosophi=
sche Bibliothek, derauszugeben, worin sowohl
die vorzüglichen Kantischen Schriftsteller sammt
ihren merkwürdigsten Gegnern, als auch alle
übrigen vorzüglicheren Philosophen älterer und
neuerer Zeiten aufgenommen werden sollen, und
deshalb keine Kosten werden gescheitet werden,
um auch jene Werks, die bisher entweder gar
nicht, oder doch nicht zum Beßten übersetzt
der=
ausgekommen sind, in einer reinen deutschen
Sprache verständlich liefern zu können, welches
daher auch jenen zur Nachricht dienen mag, die
diese Sammlung mit dergleichen brauchbaren
Uibersetzungen, oder auch mit originelen
klei=
nern und größern philosophischen Ausarbeitungen
unterstützen möchten. Nebst dieser vollständigen
Allgemeinheit, die man dieser Sammlung
vor=
zügliche philosophischer Werke zu geben
bemü=
het seyn wird, und nebst der gehörigen Rücksicht
auf das Zweckmäßigere und den mögliche
Selbst=
unterricht bey der Aufeinanderfolge dieser Werke,
wird sich selbe auch noch durch einen netten und
correcten Druck, durch schön und richtig
gesto=
chene Bildnisse der berühmtesten Philosophen aus
jedem Zeltalter und von jeder Nation, und
zu=
gleich durch einen sehr wohlfeilen Preis
aus=
zeichnen. Wir gedenken monatlich 60 Bogen
für 1 fl. W. W. also den Bogen für 1 kr. zu
liefern, den einzigen Fall ausgenommen, da
zugleich ein Kupferstich mitkommt, welchen wir
für 7 kr. anrechnen werden, daher nur 53
Bo=
gen werden geliefert werden können. Da aber
ein solches gemeinnütziges Unternehmen vorläufig
beträchtliche Auslagen erfordert, und diese selbst
nur dann können gewaget werden, wenn sich
ei=
ne hinlängliche Zahl von Staatsbeamten, Pro=
fessoren, Doctoren, Gelehrten, Freunden
und Bestissenen der Philosophie im deutschen
Publico, und vorzüglich in den österreichischen
Staaten, deren Vortheil allein und zu einem
solchen Unternehmen bewog, zu Unterstützung
desselben vorgefunden haben wird; so werden
dis=
se auch einen annehmbaren Pränumerationsweg
sehr billig finden. Wir laden daher alle Freunde
der Philosophie, welche einen guten Fortgang
die=
ses Unternehmens wünschen, ein, sich vom
heu=
tigen Tagen bis Ende Juni mit ihren
Prä=
numtrationen bey unterstehenden Herrzu
Sollis=
tanten zu melden, und zugleich 1 fl. vorhinein
zu erlegen, woben wir die Herren
Pränumerran=
ten ersuchen, nebst ihren Namen auch ihren
Cha=
racter, wenn es ihren beliebig ist, anzugeben,
damie diese den Biographien der vorzüglichsten
Philosophen alter und neuerer Zeiten, deren
Her=
ausgabe mitunter von Zeit zu Zeit erscheinen
wird, und zu welchen alsdann die Kupfersicht
nach ⟨Winter⟩ gebunden werden möge, auch
vorgedruckt werden können. Damit aber auch
jene an dieser Bibliothek Theil nehmen können,
die bereits ein oder das andere Werk schon
be=
sitzen, und sich selbes daher nicht in Dupplo
an=
schaffen wollten, so möge selbe mir allezeit bey
Erlegung ihrer Pränumeration ihren Hrn. Col=
loctanten bekannt machen, was für ein Werk sie
von den ihnen mit jeden Monat vorhin
öffent=
lich angezeigten schon besitzen, und folglich nicht
zu erhalten wünschen; sodann ihnen beym
Erlage der Pränumeration im nächsten Monate
eben so viele Kreutzer zu guten gerechnet werden,
als das ihnen nicht zukommende Werk an
Bo=
genzahl beträgt. — Uibrigens werden wir bey
unserer Sammlung immer die neuesten
Origi=
nalausgaben u⟨n⟩serer Schriftsteller benutzen. Die
erste Lieferung, welche, weil wie den Freunden
der Philosophie sogleich gerne mit einem schönen
Kopf des Socrates ein Vergnügen verschaffen
möchten, aus 53 Bogen bestehen wird, wird
mit Ende Juli geschehen, und, in wie weit die
Bogenzahl in mittlerer Octav=Form hinreichet,
folgende 3 Werke enthalten: 1) Werdermanns
kurze Darstellung der Philosophie in ihrer
neuesten Gestalt. 2) Jacobs Grundriß der
Erfahrungsseelenlehre. 3) Kants Kritik der
reinen Vernunft —Hierbey wird allen jenen,
die das Pränumerationsgeschäft über sich nehmen,
für ihre freundschaftliche Mühe das zehnte
Exem=
plar zugesichert. Eben so viele Prozent genießen
auch jene, die außer der Pränumeration
Bestel=
lungen machen; diese haben aber den Bogen mit
1 1ʃ2 kr. zu bezahlen, und zugleich keine
Kupfer=
stiche zu erwarten, weil hierin den Herren
Prä=
numerenten, für welche die guten Abdrücke
aus=
lange sollen, billig, und zwar nach der Reihe
ihrer angemeldeten Pränumeration der Vorzug
gegönnet werden muß. — Den Hauptverlag
be=
sorget Herr Buchhändler Bienreich in Grätz.
Außer Grätz wird Pränumeration angenommen:
Zu Brünn, bey Leopold Holler, und J. G.
Gastl, Buchhändlern. Zu Klagenfurt, in der
Edlen v. Kleinmayerschen Buchhandlung. Zu
Krems, bey Möstel, Buchh. Jnsbruck, bey
Fischer, Buch. Laybach, bey Korn, Buchh.
Lemberg, in der Pfaffischen Buchhandlung.
Linz, in der akademischen Buchh. Ollmütz,
bey Gertner, Buchh. Pest, bey Gebrüdern
Ki=
lian, Buchh. Prag, bey Kasp. Widtmann,
Kalve und Herl, Buchh. Preßburg, bey
Schwa⟨⟩=
ger, Buchh. Salzburg, in der Mayerschen
Buch=
handlung. Triest, bey Wage, Fleiß u. Comp.
Buchh. Wien, bey Fr. Rötzl, Buchhändler.
Wenn was immer für Anstände obwalten, oder
Auskünfte verlanget werden möchten, so bitten
wir jeden unsrigen Gönner und Freud der
Phi=
losophie, sich, jedoch mit frankirten Briefen, an
uns unter folgender Aufschrift zu werden: An
die Herausgeber der deutschen philosophischen
Bi=
bliothek zu Grätz. Den 25. April 1795.
Ganz moderner englischer Wagen zu verk.
Jn der Leopoldstadt beym Eingang in der
Jägerzelle rechterband dem Marlnellischen
Thea=
ter gegenüber, neben der Schmiede Nr. 368
steht bey dem Sattlermeister Ebel ein ganz mo=
berner gelb lakirt halbplattirter englischer Stadt=
und Reisewagen, mit eisenen Bögen und
Schrau=
ben, so sich sehr bequem fährt, bey der Stadt
und auf Reisen zu gebrauchen, und im volligen
Stand ohne allen Mangel ist; in Commißion
um billigsten Preis zu verkaufen.
Wägen zu verkaufen.
Am Schottenfeld in der Zieglergasse im
Ober=
zellnerischen Hause bey St. Nepomuck Nr. 116
stehen ein Basterd und ein Pierutsch, bey
wel=
chen beyden der Kasten in stehenden eisene
Fe=
dern hänget, und mit weißen Tuch ausgemacht
ist, und welch letztere ein=und zweyspännig zu
gebrauchen, um billigen Preis zu verkaufen, und
ist sich dieserwegen in besagter Behausung
rech=
ter Hand im Hof bey der Hausmeisterin
anzu=
fragen.
Pohlnische Pferde, sammt einem
überführ=
ten Kalleß zu verkaufen.
Es sind täglich bey der goldenen Kugel auf
der Wieden zwey pohlaische Pferde, 6jährig,
Braum, Wallachen, 15 Faust hoh, sammt
ei=
nen Kalleß, zu verkaufen. Kauflustige haben
sich dieserwegen in der Kärntnerstrasse zur
stei=
nern beiligen Dreyfaltigkeit Nr. 937 im 2ten
Stock anzufragen.
Pferde und Bastard zu verkaufen.
Jn der Strotzischen Hauptgasse Nr. 52
ste=
hen 4 Braun mit Blassen, in den besten
Jah=
ren, nebst einem Bastard sammt Geschirr, zu
verkaufen. Jm großen Karmeliterhaus Nr. 456
über den Hof die S⟨t⟩iege im 4ten Stock, die Thür
Nr. 25 ist der nächste Preis zu vernehmen.
Caffeehaus zu verlassen.
Es ist ein Caffeehaus in der Mitte der Stadt
an einen guten Posten in Bestand zu verlassen.
Wer solches zu nehmen Belieben tragt, kann
sich des Weitern bey dem Bevollmächten des
Eigen=
thümers, Herrn Doktor Edlen v. Aineth, im
tiefen Grafen Nr. 324 im ersten Stock
erkun=
digen.
Nachricht
Die Erben der bürgl. Fischkäuflerin, Frau
Ursula Schestdockhin, machen mit Vorwissen
und Bewilligung eines löbl. Magistrats anmit
bekannt, daß sie gesonnen sind, den von ihrer
obgedachten Frau Mutter ererbten Fischkäufler=
Kammerhandel, sammt den vorräthigen
Geräth=
schaften aus freyer Hand zu verkaufen. Der
Stand blezu befindet sich auf dem Fischmarkt
zu Wien vom rothen Thurn herein, rechts an
der Bastey am letzten Platz, oder vom Fischer=
thor links am ersten Platz gerade von den
Hau=
senverschleiß herüber, auf einem Hauptplatz.
Wer demnach Belieben trägt, gedachten
Kammer=
handel an sich zu bringen, bellebe sich in der
Leopoldstadt in der Herrngasse bey rothen Rößl
Nr. 177 bey der Frau Anna Track, gebohrne
Schestdackhin des Näheren zu erkundigen.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Kellerhofgasse in Haus Nr. 1380 im
ersten Stock ist eine eingerichte Wohnung von 3
Zimmer, mit ganz separirten Aufgang, monat=
lich oder vierteljährig zu verlassen, und das
meh=
rere allda zu erfragen.
Grosser Obstgarten zu verlassen.
Es ist täglich ein grosser Obstgarten, sammt
Saal und Nebenzimmern im Garten, Boden,
Pferdstall, sammt Wogenschupfen, und einen
schönen grossen Keller zu verlassen, und ist sich
deßwegen auf der Landstrasse Nr. 221 im ersten
Stock bey der Hausfrau, oder in der
Singer=
strasse Nr. 874 im Kaffeehaus bey Anton Lenz
zu erkundigen.
Wohnung zu verlassen.
Am Rennweg Nr. 22, außer der Oekonomie
Commißion, ist eine kleine Wohnung zu ebener
Erde, von 6 Zimmern, sammt einer kleinen
Kü=
che, einer Holzlage, einem kleinen Keller und
auch kleinem Gärtchen, mit etwas
Baumfrüch=
ten für den Sommer zu vermiethen; es ist sich
für das übrige bey dem Gärtner allda anzufragen.
Wohnung sammt Garten.
Auf der Wieden vom Therestano in der Gasse
gegenüber Nr. 399 sind 6 Zimmer, Garten sammt
Salletel, Stallung, Wagenschupfen, Keller und
Bozen jährlich zu verlassen; wer solche bestehen
will, hat sich allda im 2ten Stock anzufragen, oder
in der Stadt in der Raubensteingasse Nr. 970
im ersten Stock neben dem A B C.
Wohnung sammt Obstgarten auf dem
Lande zu verlassen.
Zu Oberdöbling neben der Pfarrkirche Nr. 84
ist eine wohleingerichtete Wohnung von 6
Zim=
mern, Kuchel, Stall auf 2 Pferd, sammt
Schu=
pfen, und ein wohlbesetzter Obstgarten dieser
Som=
mer hindurch zu verlassen. Die anmuthige
Ge=
gend, die nahgelegenen Spaziergange auf dem
Kallenberg, Himmel, Kobenzel, und die
gesun=
de dortige Luft machen diese Wohnung
empfeh=
lungswürdig. Es ist sich deshalb anzufragen
entweder alldort, oder in der Stadt am
Gra=
ben neben dem Brodsitzer Nr. 587 im ersten
Stock.
Magazinstadel zu verlassen
Jn der Josephstadt in der Kaiserstrasse zu dem
Hauß in der Josephsgasse Nr. 51 zum goldenen
Anker gehörig, ist ein grosser Magazinstadel
künftige Michaelt 1795 zu verlassen, er hat 15
1ʃ2 Klafter in der Länge, und 6 1ʃ2 in der
Breite, mit zwey gebreterten Schüttböden, 2
Thöre und 2 Aufzüge von der Kaiserstrasse.
Wer solchen in Bestand nehmen will, hat sich
bey der Hauseigenthümerin, oder bey dem
Haus=
meister in obbemeldtem Haus des weitern zu
er=
kundigen.
Haus zu verkaufen.
Auf einem Vorstadtgrund an der Strasse ist
ein Haus, worauf ein Bäckengewerb raticirt ist,
welches einen guten Abnahm hat, um sehr
bil=
ligen Preis zu verkaufen. Der Eigenthümer
verlangt a conto nur 2000 fl. das übrige kann
nach Verständniß verbleiben. Wer hiezu
Belie=
ben hat, kann sich auf der Sailerstatt neben der
ungarischen Kron beym Tachel im ersten Stock
anmelden.
Haus zu verkaufen.
Jn einer der angenehmsten bürgerl. Vorstadt
ist ein Hauß aus freyer Hand mit Garten,
Stallung auf mehrere Pferde, und aller bey
ei=
nem Hause fordernden Bequemlichkeiten versehen,
zu verkaufen; worüber man das Nähere bey dem
bürgerl. Oehlererladensitzer im Currentgassel
er=
fahren kann.
Haus zu verkaufen.
Jm neuen Lerchenfeld in der Hauptstrasse ist
das Haus Nr. 61 zur goldenen Gonne aus freyer
Hand täglich zu verkaufen. En trägt einen
be=
trächtlichen Zins, befindet sich in besten Baustand,
und ist auf selbes sowohl eine Wein=als
Bier=
schanksgerechtigkeit radicirt. Wer solches zu
kau=
fen willens ist, beliebe die weitere Auskunft bey
der Hausfrau zum schwarzen Bock Nr. 14 eben
allda zu erholen.
Haus zu verlassen, oder zu verkaufen.
Jn der Alstervorstadt nächst dem goldenen
Schlössel Nr. 166 ist zu Michaelt 1795 das mit
zwey Stöck erbaute Haus, sammt der grossen 2
Werkstatt, Schupfen, Stall und Garten, ent=
weder im ganzen, oder stückweis zu verlassen;
dieses Haus wäre für einen Fabrikanten, oder
andern Arbeiter, welcher viele Gesellen bedarf,
gang bequem Auch könnte dieses Haus gegen
billige Anträge verkauft werden. Die Liebhaber
haben sich beym goldenen Schlössel bezm
Gast=
wirth vormittag von 17 Uhr bis den ganzen Tag
hindurch zu melden, auch sind ganz eichene Par=
kettafeln in der schwarten Adlergasse Nr. 59 um
einen billigen Preis zu verkaufen, welche in
gros=
sen Vorrath von bester Qualität vorhanden sind.
Nachricht.
Das auf dem Oberneustift Nro 53 liegende,
zum Reichstadler genannte Wirthshaus, sammt
dazugehörigen Saal und Garten ist alltäglich
bis Michael dies Jahrs, oder auch weitershin
mit oder ohne Ablösung der Ei⟨n⟩richtungstücke
in Bestand zu verlassen. Liebhaber belieben die
nähere Ankunft bey der Eigenthümerin dieses
Hauses Nro 53 am Oberneustift einzuholen.
Haus sammt Garten zu verkaufen.
Jn Baaden, in der Wezlarischen Vorstadt, ist
das Haus Nr. 5, sammt Garten, bestehend in
12 Zimmern, 1 Keller, 1 Speis, und 1 große
Holzschupfe, auch lauft ein reines Wasser
vor=
bey, das viele Bequemlichkeit gibt, täglich um
einen billigen Preis zu verkaufen; das nähere
bey der Hauseigenthümerin allda.
Licit. Effekten.
Den 8. Juni werden mit Bewilligung eines
löbl. Magistrats auf der Wieden in der
Allee=
gasse Nr. 33⟨⟩ im vorhinig Hofeislerischen Haus
im ersten Stock zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden verschiedene
Verlassenschafts=
fahrnisse, als silberne Vorleg=Eß=und
Kaffee=
löfferl, silberne Besteck, Aufsatzel, und
Salzfas=
sel, silberne Sackuhren, sich=und zeugene
Manns=
kleider, Neispelz, Leid und Hauswäsch, Bett=
gewand, hatte Schublad=und Hängkästen, Spie=
gel, mehrere Soffen, sammt hiezu gehörigen
Sesseln, 1 Pendiluhr, und mehrere derley
Fahr=
nisse licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Den 8. Juni und folgenden Täge werden mit
hoher Regierungsbewilligung zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden auf der Landstrasse
dey dem goldenen Engel Nr. 300 rückwärts im
Hof im ersten Stock nachfolgende Prätiosen, und
sonstige Geräthschaften, als eine goldenen mit
Brillanten karmolsirte Dose, brillantene, raute=
ne, dann mit Brillanten und Rauten karmotfirt,
und verschiedene andere Antikringe, derley
Zit=
ternadeln, und Ohrgehänge, in Gold gefaßte
Degen und Dosen, spanische Röhre mit goldenen,
und mit Rauten karmolsirten, auch silbernen
Knöpfen, goldene Sackuhren, und Ohrgehänge,
ein ganzes Kabinet in Oehl gemalener Bilder
von berühmten Meistern, mit Gold und
Sei=
den geflickte tüch atlas und seidene
Mannsklei=
der, derley Westen, tafetene Frauenkleider, derley
Westen, tafetene Frauenkleider, Divan und Sof=
fa, nebst Gesseln, 1 Forte piano, Trumospie=
gel, sammt Tisch und marmorsteineuen Platten,
Stock und Hänguhren von Brons und
vergold=
ten Kästen, Perl=und andere orb. Luster, 2
Felsen mit beweglichen Figuren, etwas
Porze=
lain, und derley Figuren, hartfournirte, dann
weiß lakirt und vergoldte Eckkästen, Reißzeug,
Nachtlampen und Leuchter von Meßing, 1
Kails=
bader Seibenwinder, sammt derley Feuerzeug,
1 Teppich, eisene Fenstergitter, und derley
Kas=
satrüberl, dann mehr andere Fahrnisse gegen
gleich baare Bezahlung licitando verkauft.
Licit. Buchs=Exemplarien.
Von dem k. k. ni. öst. Landrecht ist in die
gerichtliche Feilbietung der vorhandenen
Exem=
plarien des nachstehenden Buches: Wendl
Jo=
seph, Gang der göttlichen Anstalten zur
Be=
seellgung der Menschen und ihre Vollendung durch
Jesum genannt, 4 Bände, gr. 8. Wien 1793
und zwar 559 Exemplarien vom ersten, 586
vom zweyten, 595 vom dritten, und 1000 vom
vierten Bande gewilliget worden. Da nun
hie=
zu 3 Termine bestimmt waren, und der
erste=
re den 27. v. M. fruchtlos verstrichen, so
wer=
den erwähnte Exemplarien den 10. und 24. dies
mit dem Beysatze zur öffentlichen Feilbietung
de=
stimmt, daß, wenn diese Bücher Exemplarien
bey diesen zwey Terminen nicht um die
Schä=
tzung, oder darüber angebracht würden, selbe
bey einem weitern anzuordnen kommenden
Ter=
min auch unter der Schätzung hindangegeben
werden sollen; so haben die Kauflustigen an
erst=
besagten Tägen Früh um 9 Uhr am alten
Fleisch=
markt im Zwölferischen Haus Nr. 744 in der
v. Baumeisterischen Buchdruckerey im ersten Stock
zu erscheinen.
Licit. Effekten.
Den 11. Juni werden mit Bewilligung einer
bochlöbl. ni. öst. Regierung zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagstunden und folgenden Tag
auf der Landstrasse ausser den P. Augustinern
Nr. 130 im ersten Stock verschiedene Fahrnisse,
als ein Rautenblack, sammt Obrgehäng, golde=
ne und tombackene Sackuhren so repetiren, 1 sil
bener Aufsatz, beto Leuchter, Schallen, Tassen,
und mehreres Tafel=und anderes Silber, bor=
dirt=tüch=und zeugene Mannskleider, deto
We=
sten und Beinkleider, eine Wildschur, Leibwäsch,
grosderour=tafet und batafene Frauenkleider,
Leib=und Tafelwäsch, damastene Vorhänge und
Kovertdecken, Stöckel=und Pendluhren, Spie
gel, Porzelain, harte Tische, mehrere Soffe und
Sessel, harte Aussatz Schublad Häng=Ro⟨⟩
Gläser=und Eckkästen, Bettstätte, Beugewand,
Zinn=Meßing=und Kupfergeschier den
Meistbie=
tenden hindangegeben werden.
Licit. Effekten.
Den 11. dies zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagstunden werden mit hoher
Regie=
rungsbewilligung auf dem alten Fleischmarkt im
Großkatzischen Haus Nr. 732 über die
Haupt=
stiege links im 2ten Stock verschiedene Fahrnisse,
Brillantrosen, Ohrgehänge, derley Ringe, Haus=
und Tafelsilber, und mehrere Gaslanterten, gold=
und silberne Uhren, Frauenkleider, Porzelain,
und Figuren, grosse und kleine Spiegel, Lu=
ster, indlanisches Zupftrüherl, damastene und
andere Kanapee und Sessel, hart und weiche
Schreib=Aufsatz=Schublad=Toilet=und
Gar=
derobkästen, derley Tische, Bab⟨⟩,
sammt Bettgewand, Meßing, Zinn=Kupfer=
und Eisengeschirr, ein 4sitziger und ein 2sitziger
Wagen, dann Pferdgeschirr, und mehr andere
Geräthschaften licitando gegen alsogleich baare
Bezahlung hindangegeben.
Licit. Effeckten.
Den 11. Juni zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagstunden werden zu Maria Hietzing
Nr. 40 verschiedene Geräthschaften, als etwas
Silberlöffel, Zinn, Porzelain, Meß⟨i⟩ng, Mör=
ser, Kupfer, Tischzeug, Tischtücher, Servieter,
ordinart Tischkästen, Mannskleider, Bilder,
ein Wagen auf ein Pferd, Pferdgeschirr, 134
Eimer l⟨e⟩ere Weinfaß, Jedoch ohne Ganter, von
2 bis 38 eimeriger Gattung, eisene Reise von
5 bis 25 eimeriger Gattung, eine Wiese, 2
2/4 ein 8tel Jnw⟨⟩, licitando verkauft.
Licit. Haus
Von der reichsfreyherrl. v. Haggenmüllerischen
Herrschaft Erdberg wird anmit kund gemacht:
es sey auf Anlangen des Joseph Detsch, durch
Hrn. Dokt. Ramhart, wider den Joseph
Leit=
ner, und Katharina dessen Ehewirthin, in die
Feilhietung des gegenthelligen, auf 370 fl. ge=
schätzten Hauses zu Erdberg Nr. 223 gewilliget
worden. Da nun nach fruchtlos verstrichenen
er=
sten Termin, für den zweyten der 11. Juni,
und für den dritten der 11. Juli d. J. mit dem
Beysatze bestimmt sind, daß, wenn gedachtes
Haus weder bey dieser zweyten Liciatation um den
Schätzungswerth, oder darüber än Mann
ge=
bracht würde, solches bey dem dritten Termin,
auch unter der Schötzung hindangegeben werden
würde. Als belieben die Kaustustigen an
obbe=
stimmten Tägen vormittag um 10 Uhr in der
Amtskanzley dieser Herrschaft in der Grabt am
Fischmarkt Nr. 467 zu erscheinen.
Licit. Brannisches Haus.
Von dem löbl. Stift zun Schotten in Wien
wird hiemit bekannt gemacht: es habe die Frau
Regina Edle v. Humelauer, wider Maximilian
Braun, und Anna dessen Ebewirthin, Hausin=
haber Nr. 259 am ohern Nenstift, die
Feilbie=
tung der gegentheiligen, auf 4800 fl. gerichtlich
geschätzten Behausung verwilligt erhalten. Da
nun hiezu für den dritten Termin der 12. Juni
d. J. solchergestalt bestimmt worden, daß
ge=
dachte Behausung bey diesem dritten Termin auch
unter der Schätzung hindangegeben werden
wür=
de; als haben die Kauflustige an obbestimmten
Termin früh um 10 Uhr vor diesem Gerichte
zu erscheinen.
Licit. Effekten.
Den 17. Juni werden auf Verordnung der
hocklöbl. k. k. ni. öst. Landrechten zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden in der
Stadt in der Himmelpfortgasse im
Fürstenber=
gischen Haus Nr. 978 im 2ten Stock
verschie=
dene Fahrnisse, als Spanioldosen von Jaspis
mit Gold gefaßt, deto Etui, spanisches Rohr
mit goldenen Knopf, gold=und silberne
Mün=
zen, gold=und silberne Sackuhren, eine
Reis=
uhr, silberne Degen und Hirschfänger, deto
Reisservis, Tafel=und anderes Silber, gestickt=
tüch=und zeugene Mannskleider, deto Westen
und Beinkleider, Leibwäsch, harte Tische, Sof=
fen und Sessel, Trumo und andere Spiegel,
Luster, 1 Pendil=und Stockuhr, harte Aufsatz=
Gläser=und Schubladkästen, Porzelain, dama
siene und leinwandene Spaliere, Feuergewehr,
Bilder, Schaberacken, Satteldecken, und Galla
pferdgeschirr, ein 4sitziger Wagen, Bettstatt,
sammt Bettgewand, Kupfer=und M⟨e⟩ßinggeschirr,
und mehr andere Fahrnisse licitando verkauft.
Licit. Activum.
Von dem Grundbuch der Ritterordenskommen
da St. Johann in Wien wird hiemit bekannt
gemacht: es habe Jgnaz Wirth, wider Johann
Schalk v. Dobisch, wegen schuldigen 400 fl. die
gerichtliche Feilbietung des ihm von Gegner
da=
für verpfändeten Rudolph Gräfferischen, auf
dessen zu Himberg legenden, zur ritterlichen
Kommenda St. Johann dienstbaren 10
Tag=
werk Uiberländwiesen, satzweis vorgemerkten
Schuldscheins von 26. Aprils 1793 pr. 500 fl.
bey dem hochlöbl k. k. ni. öst. Landrechte
de=
wirket. Solchemnach wird zur Feilbietung des
obbemeldten activi pr. 500 fl. über die bereits
fruchtlos verstrichene Termine der 18. Juni d.
J. mit dem Beysatze bestimmt, daß, wenn die
ses Activum bey diesem letzten Termin um 500
fl. nicht an den Mann gebracht werden könnte,
solches auch unter 500 fl. hindangelassen
wer=
den würde. Kauflustige haben daher an
obbe=
meldten Tag früh um 10 Uhr vor dem
Grund=
buch der ritterlichen Kommenda St. Johann in
der Kärnenerstrasse Nr. 1009 im zweyten Stock
zu erscheinen.
Licit. Fridmannisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
gemacht=
es sey auf Anlangen der Walburga Rosleneck,
wider die Catharina Fridmann, und respektive
den Christoph Fridmannischen Massevertretter,
Hrn. Dr. Grillparzer, verwilliget worden, das
gegentheilige zu Margarethes Nr. 139 liegende,
und gerichtl. auf 5150 fl. geschätzte Haus
öffen=
lich zu verkaufen, und den Meistbietenden
hin=
danzugeben. Da nun hiezu über den ersten am
18. May d. J. fruchtlos verstrichenen Termin,
für den zweyten der 17. Juni, und für den
dritten der 20. Juli d. J. bestimmt worden sind;
als haben all jene, welche gedachtes Haus zu
erkaufen willens sind, an obbestimmten Tägen
früh um 10 Uhr vor diesem Magistrate zu
er=
scheinen.
Licit. Grundherrlichkeit.
Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien wird zufolge höchster
Entschliessung die dem Burgerspital in Wien
zugehörige Grundherrichkeit über 10
unterthä=
nige Häuser, und 19 Uiberländgründe zu
Wolf=
paßing an der Hochleithen im V. U. M. B.
um den 5 procentigen Anschlagewerth pr 819
fl. neuerlich feilgeboten, und den Meistbietenden
käuflich überlassen werden. Vor äustg aber
die=
net zur Nachricht, daß 1) zu diesem Kaufe
je=
dermann, ohne Rücksicht auf Religion und Stand,
die Jndenschaft all in angenommen, zugelassen
werden; 2) an dem Kaufschilling gleich nach
erfolgt höchster Ratifikation, welche sich hiemit
ausdrücklich vorbehalten wird, wenn der Käufer
ausser dieser erkaufenden Grundberrlichkeit, noch
eine andere Sicherheit zu leisten im Stande ist,
nur ein Drittel, ohne weiterer Sicherheit aber
die Hälste, und der Ulberrest allenfalls nur in
4jährigen Terminen, gegen dessen gehörige
Si=
cherstellung, und 4 proce tiger Verzinsung
ab=
geführet werden müsse. Wer nun diese
Grund=
herrlichkeit käuflich an sich zu bringen gedenket,
beliebe den 24.Juni d. J. in dem Grundbuch
des Burgerspitals in Wien vormittag um 9 Uhr
zu erscheinen, wo auch vorläusig der diesfällige
Anschlag, und die weiteren
Licitationsbedingnis=
sen eingesehen werden können.
Licit. Haus und Fleischhackergewerb.
Von dem Magistrat der l. f. Stadt Laa wird
hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Mathias Fröhlich, burgl. Fleischhacker zu
Laa, und Elisabeth dessen begaben derselben
eigenthümlich burgl. Behausung Nr. 140 zu Laa,
wozu 15 Joch Hecker, 2 Wissen, 4 Holz, 1
Rohr, 1 Krautgarten, und 1 Wiesfleck
gehö=
rig, mit der diesjährig stehenden schweren
Kör=
nersechsung auf 8 Joh. und geringe deto auf
2 Joch, dann dem auf diesem Haus radioirten
Fleischhackergewerd unter öffentlicher
Versteige=
rung zu verkaufen, und hiezu der 24. Juni d.
J. bestimmt worden; an welchem Tag die
Lust=
trager vormittag um 9 Uhr auf dem
Rathhau=
se zu Laa zu erscheinen haben.
Licit. Zokysches Haus und Gärten.
Von dem Kloster Michaelbayrischen
Grund=
buchsamte in Wien wind hiemit bekannt gemacht:
es sey zufolge eines von den hochlöbl. k. k. ni.
öst. Landrechten unter heutigem Dato anher
er=
lassenen Auftrags, auf Ansuchen der Frau
Aloy=
sta Kogel, wider die Frau Johanna von
Zo=
so, wegen schulitgen 1500 fl. in die neuerliche
Felldietung der gegentheiligen, zu Währing Rr.
73 liegenden, zu diesem Grundbuch dienstbaren,
auf 870 fl. gerichtlich geschätzten Behausung,
sammt dazugehörigen zweyen kleinen Gärten
ge=
williget, und hiezu 3 Termine, nämlich für den
ersten der 27. Juni, für den zweyten der 27.
Jult, und für den dritten der 26. August d. F.
vormittag um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmt
daß, wenn sothane Behausung, und
Garten=
gründe weder bey der ersten, noch zweyten
Feil=
bietung um die Schätzung, oder darüber an Rann
gebracht werden solle, selbe bey der dritten auch
unter der Schätzung gegen alsogleich baare
Be=
zatzlung verkauft werden würde. Die
Rauflusti=
gen sowohl, als auch die diessälligen
Satzgläu=
biger haben daher an obbestimmien Tägen
vor=
mittag um 9 Uhr für das Kloster
Michaelbay=
rische Grundbuchsamt in der Stadt Nr. 1142
im Dorotheerhof im 2ten Stock zu erscheinen.
Licit. Neumannische Fahrnisse.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt und
Re=
sidenzstadt Wien wird anmit bekannt gemacht:
Es sey über Anlangen des Johann Kierer, wi=
ber die Magdalena Neumannin, wegen
schuldi=
gen 220 fl. 30 kr. samt Gerichtskösten, in die
Feilbietung der der Gegentheilin zugehörigen
Fahrnisse, bestehend in einer Sackuhr, silbernen
Schuhschnallen, Dosen, Stöckeluhr, reiche
Hau=
ben, Sommermanschester, Barchet, Mousselin,
Kammertuch, Seidenzeug, Cottun, Tückel, Ca=
put und Corsette, dann andere Frauenkleider und
Wäsche gewilliget worden. Da nun hiezu für
den zweyten Termin der 2. Juni, und für den
dritten der 30. Juni d. T. mit dem Beysatz
bestimmt worden sind, daß wenn sothane
Effek=
ten bey dem zweyten Termin um die Schätzung
oder höher an Mann gebracht würden, solche bey
dem dritten auch unter der Schätzung
hindange=
geben werden würden; so haben die Kauflustige
an den obbestimmten Tägen zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagstunden in der Stadt im
Schlossergässel Nr. 541 im dritten Stock zu
er=
scheinen.
Licit..Weine.
Von dem Magistrate des l. f. Markts
Lan=
genlois wird hiemit bekannt gemacht: Es habe
der Michael Eisengraber, hiesiger Burger, das
Ansuchen gemacht, womit zu Veräusserung
sei=
ner in dem Haust Nr. 349 befindlichen 1100
Eimer1794 er Wein, und 200 Eimer 1792 er
Gewächses, wie der derselbe ohne Faß
besind=
lich, eine Licitationstagsatzung auf den 2. Juli
d. J. angeordnet werden möchte. Daber
wer=
den die Kauflustigen am obbemeldten Tage zu
den gewöhnlichen vor=und nachmittagsstunden
im Hause Rr. 349 zu erscheinen hiemit vorgeladen.
Convoc. Saxischer Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen des Hrn. Doktor Rainhart,
als Jakob Saxischen Kinderkurator, gewilliget
worden, all jene vorzuladen, welche an die
Ver=
lassenschaft des Jakob Sax, bürgerl. Schuhma=
chers, Ansprüche und Forderungen zu machen
gedenken. Dieselben haben demnach den 15.
Juni b. J. Früh um 9 Uhr vor diesem
Ma=
gistrate persönlich, oder durch hinlänglich
Be=
vollmächtigte zu erscheinen, und ihre Ansprüche
und Forderungen rechtsbeständig zu erweisen,
als im widrigen nach Verlauf dieser Frist die
Abhandlung ohne weitern gepflogen, und die
Verlassenschaft den Erben eingeantwortet werden
würde.
Convoc. Mayerhoferischer Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Hrn. Dr. Rainhart,
als Lorenz Rayerhoferischen
Verlassenschaftsku=
rator, um mit der Verlassenschafesabhandlung
sicher vorgeben zu können, für nöthig
befun=
den worden, all jene einzuberufen, welche an
ge=
dachte Verlassenschaft aus was immer für einem
Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu ma=
chen gedenken. Dieselben haben demnach den 15.
Juni 1795 früh um 9 Uhr vor diesem
Magi=
strate entweder persönlich, oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre allenfäl
lige Ansprüche und Forderungen rechtsbeständig zu
erweisen, widrigens nach Verlauf dieser Frist die
Verlassenschaft angebandelt, und den sich
legiti=
mirenden Erben eingeantwortet werden würde.
Convoc. Ferrers Gläubiger.
Von dem k. k. banatischen Jud. Deleg Milit.
wird hiemit bekannt gemacht; Er sey über das
den 5. May d. J. erfolgte Absterben des zu
Arrad a gestellt gewesenen Hrn. Platzmajor,
Graf v. Terrer, zur Ausfi⟨n⟩digmachung des
vor=
bandezen æris alieni eine peremtorie
clausu=
lirte Tagsatzung auf den 30. Juni 1795 früh
um 9 Uhr in der zu Temeswar befindlichen
Kanz=
ley dieses k. k. Jud. Deleg Milit. zur ersten,
zweyten und allendlichen Frist bestimmet worden.
Es werden daher all und jene, so an der
mehr=
gedachten Verlassenschaft sub quocunque titulo
einige Ansprüche und Forderungen haben, oder
zu machen bedenken: an obbesagten Tag, Stund
und Ort entweder selbst, oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, ihre
habende Ansprüche und Forderungen
anzumel=
den, sohin selbe mit Beybringung der behörigen
Documenten rechtens zu liquidiren haben, als
im widrigen die Abhandlung der eröfterter
Ver=
lassenschaft mit den anwesenden Jnteressenten
vor=
genommen, nach vorhandenen Umständen und
Befund der Sache entweder den Gläubigern
ad=
dicirt, oder den Erben cum onere & comodo
eingeantwortet im ersten Falle auch den
Aus=
bleibenden das ewige S=illschweigen auferleget
werden wird.
Convoc. Baumannicher Gläubiger.
Von dem Magistrate des Martis Mistelbach
wird hiermit bekannt gemacht: Es sey der
Georg Baumann, gewest burgl. Weißgärber=
meister allhier, mit Tod abgegangen, um nun mit
der Abhandlung der Verlassenschaft sicher
vorge=
ben zu können, hat man für nöthig befunden,
diejenigen, welche an der dießfälligen
Verlassen=
schaft aus was immer für einem Grunde
An=
sprüche zu machen gedenken, vorzuladen. Diesem=
nach werden all jene, weiche an die gedachte
Ver=
lassenschaft einige Forderung zu stellen vermeinen,
den 2. Juni 1795 entweder persönlich, oder durch
einen hinlänglich Bevollmächtigte sogewiß vor
die=
sem Magistrate zu erscheinen, wie im widrigen
die=
se Verlassenschaft abgehandelt, und den sich
hier=
zu legitimirenden Erben ohne weiters
eingeantwor=
tet werden würde.
Convoc. Riegerischer Gläubiger.
Von dem k. k. ni. öst. Landrechte wird
die=
mit bekannt gemacht: es sey die von dem
ver=
storbenen k. k. ni. öst. Landrechtssekretar, Jos.
Edlen v. Rieger, rückgelassene Wive-Maria
Anna Eble v. Rieger, den 11. April d. J. gleich=
falls gestorben, und bey Gelegenheit der
dies=
falls zu pflegenden Verlassenschaftsabhandlung,
auf Anlangen der Jntestaterben befunden
wor=
den, all jene vorzuladen, die an diese
Verlas=
senschaft entweder aus dem Erbrechte, oder was
immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche und
Forderungen zu stellen vermeinen. Daher alle
derley Partheyen den 4. Juli d. J. früh um 9
Uhr vor dem k. k. ni öst. Landrecht zu
erschei=
nen, und ihre Ansprüche und Forderungen
soge=
wiß auszuführen haben werden, wie im
widri=
gen mit Pflegung der Abhandlung und
Einant=
wortung der Verlassenschaft ohne weiters
vor=
gegangen werden würde.
Konkurs des Johann Gollitscher.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesammte im Lande Nieder=
Oesterreich unter der Enns befindliche beweg=und
unbewegliche Vermögen des Johann Gollitscher,
Tatz=und Musikimpostübergeher, und Bürger,
gewilliget worden. Daher wird federman, der
an erstgedachten Verschuldeten eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit erinnert,
bis 15. Juni d. J. die Anmeldung seiner
For=
derung in Gestalt einer förmlichen Klage, wider den
Vertretter der obbemeldten Konkursmasse, Hrn.
Dr. Ramhart, bey diesem Magistrate alsogewiß
einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit
seiner Forderung, sondern auch das Recht, Kraft
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
verlanget, zu erweisen, als im widrigen nach
Ver=
stiessung des obbestimmten Tages Niemand mehr
gehöret werden, und jene, die ihre Forderung
bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht
der gesammten im Lande Nieder Oest. unter der
Enns befindlichen Vermögens drs Eingangs
be=
nannten Vorschuldeten ohne Ausnahme, auch dann
abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch
ein eigenes Gut von der Waffe zu sondern
hät=
ten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt
wä=
re, also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn
sie etwas in die Waffe schuldig seyn sollten, die
Schuld ungehinbert des Kompensations=Eigen=
thums=oder Pfandrechts, das ihnen zu statten
ge=
kommen wäre, abzutragen verhalten würden.
1795.
Nro. 45.
Zwey Häuser, sammt Garten zu verlassen,
oder zu verkaufen.
Zu Hernals Nr. 7 ist das Gebäu alltäglich
zu verlassen, oder zu verkaufen, dieses bestehet
in einer bequemen Einfahrt, grossen Hof, auf
7 Pferde Stallungen, sammt Heuboden und
Wagenschupfen, dabey befinden sich einige
klei=
ne Zinswohnungen aus die Gasse, dann gegen
den Garten hinein zwey Glashäuser, worinn
verschiedene mit Frächten tragende Bäume sich
befinden, dann ein grosses Gartengebäu, wor=
hin zu ebener Erde 4 spalirte Zimmer, 1
Speis=
saal, 1 Billardzimmer, sammt einem Billard,
und eine grosse Kuchel, sammt zwey
Kuchelzim=
mer, und Zuckerbackeres, im ersten Stock 8 spa=
Urte Zimmer, sammt einem Saal sich befinden,
gleich darneben ist wider ein kleines Gartenge
bäu, welches aus 4 spallerten Zimmern und
ei=
nem Schlafkadinet bestehet, und sehr schön und
bequem ist, auf der andern Seite ist wider ein
kleines Sebäu, welches zu ebener Erde aus 2
Zimmern und Kuchel, im ersten Stock in 2
Zim=
mern und Kuchel bestehet, nebstbey befinden sich
bey diesem Gebäu auch grosse Keller, dann ist
ein sehr grosser Garten, worinn ein
Wasserbas=
seng, sammt einem Bach, ein mit 2 Stock
ho=
des Lusthaus, ein Vogelhaus und mit anderen
Bequemlichkelten versehen, befinden, dieser
Gar=
ten bestehend in einem Englischen und Kuchelgar¬
ten, welcher sehr bequem und schattigt ist, und
verschiedene Spaziergänge hat, auch mit einer
Mauer umgeben ist, man kann auch rückwärts
in dem Sorten hinein=und ausfahren, das
gan=
ze Gebäu und Garten ist sehr angenehm und
bequem, weil man alles in Abtheilungen
rich=
ten kann, das Gebäu selbst ist noch bey gutem
Bau, der Garten in brauchbaren Stand
herge=
stellet; dann gleich darneben ist das Haus Nr.
9 ebenfalls zu verlassen, oder zu verkaufen, die=
ses bestehet in 2 Stöcken, worinn zu ebener Erd
ein Vorhaus, 4 Zimmer, ein Salletel, eine
Speiskammer, Kuchel und Keller, im ersten
Stock ein Vorhaus, 5 Zimmer auf die Gasse,
sammt Stallung und Wagenschupfen, auch einen
Kuchelgarten, worinn die schönsten mit Fenster
versehenen Mistbeeter und verschiedene kleine
Obst=
bäume sich befinden, auch alles in guten und
brauchbaren Stand ist; wer also eines oder das
andere zu bestehen, oder zu kaufen willen ist,
beliebe sich bey dem Eigenthümer selbst auf der
Wieden im Alleegassel Nr. 453 bey der Karls=
Kirche unweit anzumelden.
Licit. Effekten.
Den 8. Juni und folgenden Tag werden mit
Bewilligung eines hiesig löbl. Magistrats in der
Stadt am Salzgries im alten Passauerhof Nr.
440 im kleinen Höfel zu ebener Erde
verschiede=
ne Verlassenschaftssachen, als gute Perl, Ohr=
gehänge mit Rauteln, silberne Eßbesteck, Schnal=
len, Tabatieren, Sackuhren, und verschiedenes
anderes Gold=und Silbergeschmeld, tüch=und
zeugene Mannsbleider, broschirt=grosdetour=at=
las, tafet und ko⟨⟩ Frauenkleider und
Pel=
ze, derley Leib=Tisch=und Hauswäsch, Bett=
gewand, fournirte Schublad=und Hängkästen,
verschiedene weiche Kästen, Tische, Sessel, Stock=
uhren, Bitter, Porzelain, Zinn=Meßing=Ku=
pfer=und Eisengeschirr, nebst übrigen
Fahrnis=
sen, zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmit=
tagsstunden licitando verkauft.
Licit. Rißische Geräthschaften.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Restdengstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sen auf Ansuchen der Maria Anna Fuchsin,
in die Feilbietung der Anton Rißischen
Geräth=
schaften, als Pierutsch, Pferdgeschirr, Reit=
zeug, gewilliget worden. Da nun hiezu 3
Ter=
mine, und zwar für den ersten der 8. Juni,
für den zwerten der 25. Juni, und für den
dritten der 9. Juli. d. J. mit dem Beysatze
be=
stimmt worden, daß, wenn diese Geräthschaften
weder bey dem ersten noch bey dem zweyten
Ter=
min um die Schätzung, oder darüber an Mann
gebracht werden könneten, solche bey dem
drit=
ten auch unter der Schätzung verkauft werden
würden, so haben diejenige, welche diese
Ge=
räthschaften an sich zu bringen gedenken, an den
gedachten Tagen in der Rossau in der
Porze=
laingasse beym Schiffwirth zu erscheinen.
Licit Scheuchenbauers Realitäten.
Mit obrigkeitlicher Bewilligung der Herrschaft
Aristeiten V. O. M. B. wird die dem Michael
Scheuchenbauer angehörige Behausung im Markt
Aristetten Nr. 31, sammt einer darauf
haften=
den Krämmereygerechtigkeit, und dabey
befind=
lichen Hausgründen, als 1 1/4 Joch Acker, 1/2
Tagwerk Wiesen, und 1/2 Joch Waldung; dann
allen Ulberländgründen mit der angebauten
Win=
ter=und Sommerfechsung, nömlich 1/4
Wein=
garten in Brindles, 1/4 Joch Acker in Goldegg,
1/4 Joch unter der Kirchen, 1/4 detto allda,
wieder 1/8 detio allda, und 1/4 Joch Acker
all=
da, endlich 1/2 Tagw. Wiesen in Brindles aus
freyer Hand an den Meistbietenden gegen gleich
baare Bezahlung käuflich hindangegeben werden.
Da nun hierzu der 8. Juni d. J. bestimmt
wor=
den; so haben die Kauflustigen an diesen Tag
um 10 Uhr vormittags in der
Herrschaftskang=
ley zu Artstetten zu erscheinen.
Licit. Maceriale der Kettenhuberischen
Schleifershütte.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über die herabgelangte höchste
Entschlies=
sung, vermög welcher die vor dem Kärntnerthor
jenseits der steinenen Brücke hinaus rechts an
dem Wienflusse stehenden Hütten des abgelebten
Schleifermeisters, Franz Kettenhuber, abgebro=
chen, und das Materiale veräussert werden soll,
zu diesem Verkaufe der 19. dies Monats May
mit dem Beysatze bestimmt worden: daß der
Meistbietende gegen gleich haare Bezahlung des
über die Schätzung von 90 fl. sich ergebenden
Kaufschillings nur auf das Materiale, keiner=
dings aber auf den der Stadt Wien als ein
Eigenthum vorbehaltenen Platz ein Recht
erlan=
ge, und nebstdem die Verpflichtung auf sich
ha=
be, gleich nach geschehenem Kaufe die Hütte auf
seine Kosten abzutragen, und das Materiale
hin=
wegzuschaffen. Da sich aber zu der angesetzten
Veräusserung wegen geschehenen einigen irrigen
Ausstreuungen, als gienge der Verkauf nicht
für sich, kein Käufer eingefunden hat; so wird
diese Versteigerung auf den 9. Juni wieder
vor=
genommen, und haben all diejenigen, welche
die Hütte unter den vorausgesetzten Bedingungen
an sich zu bringen gedenken, an dem gedachten
Tage vormittag um 10 Uhr auf dem Rathhause
im ersten Stock zu erscheinen.
Licit. Zierskysche Einrichtung.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen der Frau Jsabella Edlen
v. Nalorp, wider Frau Maria Anna v. Ziers=
ky, gebohrnen v. Polzer, in die Feilbietung
der gegentheiligen, auf 87 fl. 58 kr. geschätzten
Wohnungs=und Kucheleinrichtung gewilliget, auch
hiezu für den ersten Termin der 10. Juni, für
den zweyten der 25. Juni, und für den dritten
der 8. Juni d. J. mit dem Beysatze bestimmt
worden, daß, falls gedachte Fahrnisse bey der
ersten und zweyten Fellbietung nicht an Mann
gebracht werden sollten, solche auch unter der
Schätzung hindangegeben werden würden. Es
haben demnach sämmtliche Kauflustige an
obbe=
stimmten Tägen zu den gewöhnlichen
Licitations=
stunden in der Schulerstrasse Nr. 842 zu
er=
scheinen.
Licit. Effekten.
Den 10. Juni und folgenden Tag werden mit
Bewilligung eines hiesig löbl. Magistrats in
der Stadt beym rothen Jgel Nr. 572 untern
Tuchlauben im ersten Stock verschiedene Verlas=
senschafissachen, als Ringe und Zitternabeln von
Rauten, verschiedene Ringe mit Smaragd und
Rubinl, dann andere Gallanterieringel, gold=und
silberne Sackuhren, ein silbernes Aufsatzel, sil=
berne Eß=und Kaffeelöfferl, Kaffee=und
Obers=
kanne, Zuckerbichsen, Salzfasseln, Tafelleuchter,
Theekanne, Schwimerl, und verschiedenes
ande=
res Gold=und Silbergeschmeld, Seissonzeug,
grosdetour=atlas=tafet=batav=und musselinene
Frauenkleider, Mäntel, derley Leib=Tisch=und
Hauswäsch, Bettgewand, fourairte Schreib=
Aufsatz=und Eckkästen, welche Garderob=und
Schubladkästen, Tische, Goffa, Sessel, Stock=
uhren, Spiegel, Bilder, Luster, Tafel=und
Kaffeeporzelain, verschiedene Gläser, Zinn=Mes=
sing=Kupfer=und Eisengeschirr, eine
Drechsel=
bank, nebst übrigen Fahrnissen, zu den
gewöhn=
lichen Vor=und Nachmittagstunden licitando
verkauft.
Licit. Haus sammt Mühlwerkstatt.
Mit obrigkeitlicher Bewilligung der Herrschaft
Artstetten V. O. M. B. wird das im Gute
Fritzlstorf liegende, dem Michael Wagenleuthner
angehörige Haus sammt Mühlwerkstatt, beste=
hend in zwey ganz neugebauten Wohn=und
ei=
nem Extrazimmer, geräumigen Kuchel, Stallun=
gen auf 10 Stück Rindvieh, einen Weinkeller
und 2 kleineren, gutgebauten Stadl, und mit
Pfosten belegten Treschtben, Schüttböden, und
einer Wagenschupfen; 2 überschlächtigen neuen
Mahlgängen und noch einer besondern
Mühl=
werkstatt mit 2 Gängen, die vom Wasser der
erstern untereinstens getrieben werden, dann 7 1/2
Joch Hausäcker, 61/16 Tagwerk theils 2=theils
3 mädigen Wiesen, 1/2 Tagwerk Obst=und
Grasgarten beym Haus, 2 1/2 Joch Waldung,
aus freyer Hand gegen gleich baare Bezahlung
käuflich an dem Meistbietenden hindangegeben
werden. Kauflustige haben daher den 11. Juni
als den zur öffentlichen Versteigerung festgesetzten
Tag d. J. früh um 9 Uhr in des
Amtskanz=
ley obbemeldter Herrschaft Artstetten zu erscheinen.
Licit. Schneeweisischer Realitäten.
Von der gräfl. Warmbrandischen Herrschaft
Sticklberg in V. U. W. W. wird hiemit bekannt
gemacht: Es sey auf Anlangen des
Schneewei=
sischen Vermögensverwalters in die öffentliche
Feil=
bietung der in die Konkursmassa des Jakob
Schneeweis und Theresia dessen Ehewirthin
ge=
hörigen, zu Sticklberg liegenden
Viertellehenbehau=
sung Nr. 29, samt dazugehörigen Hausgründen,
als: 8 Joch 657 [Quadrat] Klafter Acker, 2 Joch
41 [Quadrat] Klafter Wiesen, und 360 [Quadrat] Klafter
Hausgarten, dann der übrigen Realitäten und
Einrichtung gewilliget worden. Da nun hiezu
2 Termine, und zwar für den ersten der 15.
Juni, und für den zweyten der 15. Juli d. J.
mit dem bestimmet sind, daß, salls dieses Haus
sammt übrigen Realitäten und Effekten diebey
um oder über den Schätzungswerth nicht verkauft
werden sollten, selbe bis nach ergangener
Klassi=
fikation und ausgetragenen Vorrechten
zurückbe=
halten werden müßen; als haben Kauflustige
an obbemeldten Tägen vormittag um 9 Uhr in
dem Dorfe Sticklberg im Haus Nr. 29 zu
er=
scheinen.
Licit. Gartengrund.
Von dem Edlen v. Zornischen Grundbuch über
den Freygrund Jägerzell und Anvogthung wird
hiemit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Hrn. Dr. Pausinger, als Philipp
Scherri=
schen Curator ad actum, in die öffentliche
Feil=
bietung des in die Philipp Scherrische
Verlas=
senschaftsmasse gehörigen, auf dem Erdbergmals
liegenden Loos Nr. 18 zum dasigen Grundbuch
dienstbaren Ulberländgartengrund gewilliget
wor=
den. Da nun die auf den 8. April d. J. an=
beraumt geweste Versteigerungstagsatzung
frucht=
los abgelofen, als wird hiemit neuerdings zur
Versteigerung des obgedachten Gartengrund der
15. Juni d. J. mit dem Beysatze, daß, wenn
gedachter Gartengrund nicht um den
Schätzungs=
werth an Mann gebracht wird, derselbe auch
un=
ter der Schätzung, jedoch salva ratificatione
der Philipp Scherrischen Pupilleninstanz, hindan=
gegeben werden würde, festgesetzt. Es haben
demnach all jene, welche diesen Gartengrund zu
kaufen gedenken, an obbesagten Tag in der
Grund=
buchskanzley in der Wallnerstrasse Nr. 149 im
dritten Stock früh um 9 Uhr zu erscheinen.
Licit. Körnerzehend.
Den 16. Juni d. J. früh um 9 Uhr wird
der zum administrirten Dorotheerstifts: Vermögen
gehörige balbichwer und ringe Körnerzehend zu
Wulzendorf bey Aspern an der Donau auf ein
oder mehrere Jahre durch ordentliche
Verstei=
gerung an dem Meistbietenden gegen baare
Be=
zahlung in Bestan verlassen werden. Es haben
daher jene, welche sothane
Zehendversteigerungs=
weise in Bestand zu nehmen gedenken, an
ob=
gedach em Tag und Stunde in dem Gasthaus
zu Asparn an der Donau zu erscheinen, wo
als=
dann mit den Meistbietenden der diesfällige
Kon=
trakt abgeschlossen werde würde; indessen aber
die näh⟨e⟩re Auskunft dieses Zehends halber
täg=
lich in der Grundbu⟨ch⟩skanzley in dem
Dorotheer=
hof in der Stadt Nr. 1142 eingehollet werden
könne.
Licit. Haus in Graz.
Vom Magistrat der k. k. und landesfürstl.
Hauptstadt Gratz wird mittels gegenwärtigen
Edikts erinnert: daß auf Anlangen der
Herr=
schaft Eggenberg, als Obergerhabschaft, zu
Ver=
steigerung der den Joseph Rusterbolzerischen
Mündeln angehörige, anher steuerbaren in der
Sporrgasse allhier liegenden, und auf 12960 fl.
betheuerten Behausung Nr. 81, sammt
Bier=
brangerechtsame eine Tagsatzung auf den 16.
Juni 1795 vormittag um 9 Uhr od dem
all=
hiesigen Rathhaus bestimmt worden sey. Es
werden daher auf obbesagten Tag, Stund und
Ort alle Kauflustige mit ihrem allenfälligen
An=
bothe hiemit vorgeladen. Gratz den 15. May
1795.
Licit. Hofmannisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Anton Weiß, burgl.
Bäckenmeisters, wider den Jakob Hofmann und
seine Ehewirthin, in die Feilbietung des
gegen=
theiligen in der langen neuen Gasse auf der
Wieden befindlichen auf 1550 fl. geschätzten
Hau=
ses Nr. 449 gewilliget worden. Da nun hiezu
für den dritten Termin der 19. Juni d. J. mit
dem Beysatze bestimmt worden ist, daß, weil
sothanes Haus bey dem ersten und zweyten
Ter=
min um den Schätzungswerth oder darüber an
Mann gebracht werden konnte, solches bey dem
dritten auch unter der Schätzung hindangrgeben
werden würde; so haben die Kauflustigen, so
wie auch die Satzgläubiger, denen lediglich
mit=
zelizitiren bevorstehet, an den obbestimmten
Ter=
min früh um 9 Uhr vor dem Magistrat zu
er=
scheinen.
Licit. Weinzehend.
Von der k. k. Staatsherrschaft Wiener=Neu=
stadt wird hiemit bekannt gemacht: daß selbe
ih=
re eigenthümliche Weinzebende in der Paktur
Fischau, Ober=und Unterhöflein am Kirchbichl,
Froschdorf, und Katzelsdorf, Saubersdorf, und
Welkersdorf, Wirflach, Neunkirchen und
Lanzen=
kirchen, mit Vorbehalt der Ratifikation, auf 3
nacheinander folgende Jahre dem Meistbirtenden
im Bestand verlasse. Diejenige, welche ein oder
den andern der vorbenannten Weinzehende in
Bestand zu nehmen Willens sind, haben den 24.
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr in der
Kanz=
ley der k. k. Staatsherrschaft zu Wiener=Neu=
stadt zu erscheinen.
Licit. Grundherrlichkeiten.
Von Superintendenten und Spitalmeister des
Burgerspitals in Wien werden in Folge aller=
höchster Anordnung die Grundherrlichkeiten über
folgende Unterthanen und Grundholden, für
wel=
che bey den fürgewesten Versteigerungen
entwe=
der gar kein, zu geringe Anbothe gemacht
wor=
den, wiederholt öffentlich feilgebothen, und dem
Meistbietenden käuflich überlassen, als: 1) über
die 4 unterthänigen Häuser und 74
Uiberländ=
gründe zu Spanberg um den 5 percentigen
An=
schlagswerth pr 495 fl. 2) über ein
unterthäni=
ges Haus und 50 Uiberländ Gründe zu
Roggen=
dorf um 810 fl. 55 kr. endlich 3) über ein
un=
terthäniges Haus zu Mukendorf pr. 156 fl. 50 kr.
Diese Grundherrlichkeiten werden, mit Vorbe
halt der höchsten Ratifikation, noch dem Mittel
einer 10jährigen Erträgniß, nämlich von 1. Jä=
ner 1782 bis Ende Dezemb. 1791 wovon die
veränderlichen und unveränderlichen Einkünfte und
Ausgaben zu 5 pr Cento angeschlagen sind, dem
Meistbietenden unter folgenden Bedingnissen
hin=
dangelassen werden: a wird zu diesem Kauf
jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Stand,
die Judenschaft allein ausgenommen, zugelassen;
b ist an dem ausfallenden Kaufschilling gleich
nach der erfolgt allerhöchsten Ratifikazion, wenn
der Käufer außer diesen erkaufenden Gut, noch
eine andere Sicherheit zu leisten im Stande ist,
nur ein Drittel, ohne weiterer Sicherheit aber
die Halbscheid, und der Uiberrest allenfalls nur
in 4jährigen Terminen gegen dessen gehörige
Si=
cherstellung und 4 percentiger Verzinsung
abzu=
führen. Wer nun eine oder die andere diese=
Grundherrlichkeiten käuflich an sich zu bringen
gedenket, beliebe den 24. Juni d. J. in dem
Grundbuch des Burgerspitals in Wien vormittag
am 9 Uhr zu erscheinen, wo auch vorläufig die
dießfälligen Anschläge und weitere
Licitationsbe=
dingnisse eingesehen, und die weltere Auskunft
eingehollet werden kann.
Licit. Pfandlerischer Grund ꝛc.
Von dem Kloster der P. Augustinern zu Wien
auf der Landstrasse wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen des Joseph Sauer, und
Margareth dessen Ehewirthin, wider den Elias
Pfandler, Lehnkutscher, und Cezilia dessen
Ehe=
wirthin, wegen schuldigen 1000 fl. sammt
Jn=
teressen und Gerichtskösten, in die Fellblesung
des zu Fünfhaus liegenden, und auf 392 fl.
geschätzten Elias, und Cezilia Pfandlerischen
Grundes, sammt darauf erbauten Hause, der=
zeit noch ohne Nro. gewilliget worden. Da nun
hiezu für den ersten Termin der 19. Juni, für
den zweyten der 20. Juli, und für den dritten
der 22. August mit dem Beysatz bestimmt
wor=
den sind, daß der bemeldte Grund, sammt Haus
bey der dritten Licitation auch unter dee Schä=
tzung hindangegeben werden würden; so haben
sämmtliche Kauflustige, wie auch die allfällige
Satz gläubiger, denen aber bloß mitzulicitiren
bevorstehen soll, an obbemeldten Tägen früh um
9 Uhr in der Herrschafskanzley der P. Augu=
stinern zu Wien auf der Landstrasse zu erscheinen.
Licit Pemerls Haus und Färbergewerb.
Von dem Ortsgerichte der k. k. Staatsherr=
schaft Gaming wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey bey dem Umstand, daß bey der zur
öffent=
lichen Versteigerung der Mathias Pemerlischen
Verlassenschafts=Behausung im Markte Gaming,
und des hierauf radiec⟨i⟩rten Färbergewerbs
anbe=
raumt gewesten Tagsatzung kein Kauflustiger
er=
schienen, eine neuerliche Licitations=Kundmachung
hierüber veranlasset, und zu wiederholter
Vor=
nehmung der öffentlichen Versteigerung dieser
burgl. sammt dem Gewerbe und den
dazuge=
hörigen Hausgründen auf 2300 fl. geschätzten
Behausung Nr. 36 der 22. Juni d. J. bestim=
met worden. Diejenigen, welche diese
Behau=
sung sammt den oberwenten Apvertinenzen, nicht
minder die vorhandenen Mobilien und
Fahr=
nissen gegen gleich baare Bezahlung käuflich an
sich zu bringen gedenken, haben demnach an
be=
sagten Tage vormittag um 9 Uhr in der
Kanz=
ley der k. k. Staatsherrschaft zu Gaming zu
erscheinen.
Licit. Lepperisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Anlangen des Hrn. Philipp Lebem,
d. R. Dr. a. H. u. G. Adv., als Joh. Ge=
org und Eleonora Lepperischen Massevertretters,
wiederholt verwilliget worden, das auf der
Wie=
den liegend und gerichtl. auf 10300 fl. geschätz=
te Joh. Georg und Elisabeth Lepperische
Kon=
kursmasse Haus Nr. 220 öffentlich auszufeilen, und
den Meistbietenden hindanzugeben. Da nun hiezu
der 30. Juni d. J. mit dem Beysatze bestimmet
worden ist, daß, wenn dieses Haus um den
Schätzungswerth oder höher nicht an den Mann
gebracht werden sollte, dasselbe nach geschöpften
Klassifikationsurtheil denen Satzgläubigern
addi=
ziret werden würde; als haben alle jene, wel=
che gedachtes Haus zu kaufen willens sind, am
obbestimmten Tage früh um 10 Uhr, wobey den
Satzgläubigern mitzulicitiren bevorstehet, vor
die=
sem Magistrate zu erscheinen.
Licit. Rablisches Haus ꝛc.
Von der gräfl. Philipp Hoyosischen Herrschaft
Stixenstein wird hiermit bekannt gemacht: Es sey
auf Anlangen der Fräule Renata Gräfin v. Per=
gen, wider Franz Rabl, und Josepha dessen Gas=
ein, wegen schuldigen 1000 fl. sammt Jnteresse
und Gerichtskosten in die Feilbietung des den
be=
klagten Eheleuten gehörigen, im Markt
Neun=
kirchen am Steinfeld liegenden, und sammt der
darauf radicirten gemischten Waarenhandlung auf
1500 fl. gerichtl. geschätzten Hauses Nr. 12, be=
stehend zu ebener Erde in 2 Zimmern, Hand=
lungsgewölb, einer gewölbten Einfahrt, einen
Keller auf 200 Eimer, 1 Holzbehältniß auf 20
Klafter Scheiter, 1 Küche, und 1 Stall auf 2
Stück Vieh, nebst dazu gehörigen zur Hälfe
mit einer guten Mauer umfangenen, und mit
verschiedenen Obstbäumen bewachsenen Obst und
Küchengarten von 225 □ Klaft. gewilliget
wor=
den. Da nun hierzu drey Termine, und zwar
für den ersten der 30. Juni, für den zweyten
der 30. Juli, und für den dritten der 31. Au=
gust mit dem Beysatze bestimmt worden, daß
wenn dieses Haus weder bey dem ersten, noch
zweyten Termin um die Schätzung oder darüber
an Mann gebracht werden könnte, es bey dem
dritten auch unter der Schätzung verkauft werden
würde: so haben diejenige, welche dieses Haus
sammt Zugehörung gegen gleich baare
Bezah=
lung an sich zu bringen gedenken, an den
ob=
bestimmten Tagen jedesmal früh um 9 Uhr in
der gedachten Rablischen Behausung zu
Neun=
kirchen am Steinfelde zu erscheinen.
Licit. Krayslisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
gemacht=
es sey über Anlangen Hrn. Dr. Schlager, als
Jakob Krayslischen Kinderkurators, und
Su=
sanna Krayslin, als diesfölliger Teslaterbin,
in die öffentliche Feilbietung des in der Leopold
stadt Nr. 404 liegenden, unter dem Namen
ei=
res Stadels bekannten, auf 3150 fl. geschätzten
Krayslischen Verlassenschaftshauses gewilliget
wor=
den. Es haben daher die Kauflustigen, welche
obgedachtes Haus an sich zu bringen gedenken,
den 10. Juli 1795 früh um 10 Uhr vor diesem
Magistrate zu erscheinen.
Licit. Kernische Haushälfte.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey auf Aulangen des Joseph Pitschmann,
von dem in der Ziegelofengasse auf der Wieden
liegenden Kernischen Hause Nr. 358 neuerlich
in die Feilbietung der der M. Anna Kernin,
gebohrnen Schnablin, gehörigen auf 1430 fl.
geschätzten Haushälfte gewilliget, und hiezu der
7. Juli d. J. mit dem Beysatz bestimmet
wor=
den, daß, wenn gedachte Hälfte bey dieser
Li=
citation nicht am die Schätzung oder herüber an
Mann gebracht werden könnte, selbe auch unter
der Schätzung hindangegeben werden würde. Die
Käufer haben demnach an bestimmten Tag früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrate zu erscheinen.
Convoc. Grabmairs Erben u. Gläubiger.
Von der Kanonikastiftsherrschaft Herzogenburg
in Ni. Oest. V. O. W. W. werden hiermit alle
jene vorgeladen, welche an des verstorbenen
Jo=
seph Grabmairs von Kainrathsdorf, in der
Pfar=
rey Margarethen an der Gierning, gewesenen
Sol=
daten unter dem löbl. k. k. Pellegrinischen
Jnfan=
terieregimente hinterlassenes, und bey der
Wai=
senkasse allhier aufbewahrtes Erbschaftsvermögen
laut Berechnung bis Ende Juni l. J. in
Ka=
pital und Jnteresse zu 513 fl. 22 kr., wegen
Schulden und Erbschaft, oder sonst aus anderin
wie immer gearteten Rechtstitel einige
Forde=
rungen und Ansprüche zu stellen vermeinen. Die=
selben haben demnach am 3. Juli l. J. früh um
9 Uhr auf der Stiftskanzley zu Herzogenburg
entweder persönlich, oder durch hinlänglich
Be=
vollmächtigte zu erscheinen, dann ihre Ansprüche
und Forderungen geltend zu machen, sogewiß,
als sonst über dieses Vermögen ohne weiters
ab=
gehandelt, und dasselbe den sich bereits darum
angemeldeten Anverwandten hierorts
eingeant=
wortet, und erfolgen zu lassen bewilligt werden
würde.
Convoc. Hauserscher Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Sebastian Hauser, ge=
westen Schiffknechts, um mit desselben
Verlassen=
schaft sicher vorgehen zu können, für nöthig
befun=
den worden, die erforderliche Einberufungsedikte
auszufertigen. Daher haben all jene, welche an
sothane Verlassenschaft entweder als Erben, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Grun=
de, rechtliche Ansprüche zu haben glauben, den 6.
Juli d. J. früh um 9 Uhr sogewiß vor dem
Ma=
gistrat zu erscheinen, widrigens diese Verlassenschaft
ex officio abgehandelt, und den sich hierzu
legi=
timit enden Erben ohne weiters eingeantwortet
wor=
den würde.
Convoc. Leonhardinscher Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey über das unterm 25. März d J erfolgte
Absterben der Theresia Leonhardin, um mit der
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgeben zu
kön=
nen, auf Anlangen des Hrn. Kurators Dr. Le=
han, für nöthig befunden worden, all jene
vor=
zuladen und anzuhören, die an sothaner
Ver=
lassenschaft entweder aus dem Erbrecht, oder als
Gläubiger einige Forderungen zu haben sich
be=
rechtiget finden. Daber haben jene, so
rechtli=
che Ansprüche zu haben glauben, den 2. Juli
d. J. früh um 9 Uhr entweder selbst persönlich,
oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten
al=
sogewiß vor dem Magistrate zu erscheinen, ihre
Rechte anzumelden, und gehörig darzuthun, wi=
brigens diese Verlassenschaft ohne weitern
abge=
dandelt, und den sich legitimirenden Erben
ein=
geantwortet werden würde.
Convoc. Schwarzscher Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey nach Absterben des Simon Schwarz, ei=
nes gewesenen bürgl. Porückenmachers, um mit
der Verlassenschafts=Abhandlung sicher vorgehen
zu können, für nöthig befunden worden, alle
je=
ne vorzuladen, welche an gedachte Verlassenschaft
Erbsansprüche und Forderungen zu machen
geden=
ken. Dieselben haben demnach den 9. Juli d. J.
früh um 9 Uhr entweder persönlich, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte vor diesem
Magi=
strate zu erscheinen, und ihre Ansprüche und
For=
rungen rechtsbeständig zu erweisen, widrigens nach
Verlauf dieser Frist die Abhandlung ohne
wei=
tern gepflogen, und die Verlassenschaft den sich
hierzu legitimirenden Erben eingeantwortet
wer=
den würde.
Convoc. Wagners Gläubiger.
Von dem Ortsgericht der Herrschaft Pöchlarn
in V. D. W. W. wird hiemit bekannt gemacht:
es sey der Johann Michael Wagner, hiesig
be=
hauster Unterthan und Schiffmeister zu
Krum=
nußbaum, mit Todt abgegangen, und um mit
der Abhandlung sicher vorgehen zu können, für
nöthig befunden worden, all jene vorzuladen,
und anzuhören, welche aus dem Vermögen des
Verstorbenen etwas zu fordern haben. Es
wer=
den daher all diejenigen, welche an die
Verlas=
senschaft des Johann Michael Wagner einige
Forderungen aus was immer für einem
Rechts=
grund zu stellen vermeinen, dieselbe bis 14. Juli
d. J. entweder persönlich, oder durch einen
hin=
länglich Bevollmächtigten vor diesem herrschaftl.
Ortsgericht alsogewiß anzumelden, und gehörig
darzuthun haben, wie im widrigen ohne weitern
die Abhandlung gepflogen, und was Rechtens
ist, erkennet werden würde.
Convoc. Pillerscher Gläubiger.
Von dem k. k. im Erzberzogthum Oesterreich
unter und ob der Ens, dann in den Vorlanden
aufgestellten Pud. Del M. M wird hiermit alt
jenen, so an des im Monat December 1794 zu
Linz testato verstorbenen Jakob Piller, gewesten
Kutscher bey dem Linzer Verpslegsoberverwalter,
rückgelassenen Verlassenschaft einige Sprüche und
Forderungen zu haben vermeinen, bekannt
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des zur
Richtigstel=
lung sothaner Verlassenschaft gerichtlich
aufgestell=
ten Curators, Doktor Aloys Edlen v. Bach, um
mit dieser Verlassenschaft sicher vorgehen zu
kön=
nen, in die Ausfertigung der erforderlichen
Ein=
berufungsedikt e⟨in⟩gewilliget worden. Daher
wer=
den all=und jede, so an der erwähnten
Ver=
lassenschaft entweder aus dem Erbrechte, als
Gläu=
biger, oder aus was immer für einem
Rechts=
grunde einige Sprüche und Forderungen zu
da=
den vermeinen, den 28. Juli 1795 früh um
9 Uhr in der im Hofkriegsraths Gebäude am
Hof im dritten Stock befindlichen Kanzley
die=
ses k. k. Jud. del. mil. mix. entweder selbst
persönlich, oder durch genugsam Bevollmächtigte
sogewiß zu erscheinen, ihre habende Sprüche und
Forderungen anzumelden, sohin selbe mit
Beybrin=
gung der gehörigen Dokumente rechtens zu
liqui=
diren haben, als im widrigen die Abhandlung der
mehrgedachten Verlassenschaft mit den anwesenden
Jnteressenten vorgenommen werden würde. Wien
den 8. May 1795.
Convoc. v. Uhderscher Gläubiger.
Von dem k. k. im Erzherzogthume Oesterreich
ob und unter der Ens, dann in den Vorlanden
aufgestellten Jud. Del. Mil. M. wird hiermit
all und jeden, so an weil. der am 9. April 1794
verstorbenen penstonirten k. k. Oberstwachtmeisters
Wittwe, Frau Friederika Freyin v. Udder, rück=
gebliebenen Verlassenschaft einige Sprüche und
Forderungen zu haben vermeinen, zu wissen
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des zu
Richtigstel=
lung sothaner Verlassenschaft gerichtlich
aufgestell=
ten Curators, Dr. Aloys Edlen v. Bach, um
mit dieser Verlassenschaft sicher vorgehen zu
kön=
nen, in die Ausfertigung der erforderlichen
Ein=
berufungseditte gewilliget worden. Daher
wer=
den all jene, welche an erwähnter
Verlassen=
schaft entweder aus dem Erbrechte, als
Gläu=
biger, oder aus was immer für einem
Rechts=
grunde Sprüche und Forderungen zu haben
ver=
meinen, den 12. August d. J. früh um 9 Uhr in
der im Hofkriegsrathsgebäude am Hof im dritten
Stock befindlichen Kanzley dieses k. k. Jud. Del.
Mil. Mixt. entweder selbst persönlich, oder durch
genugsam Bevollmächtigte alsogewiß zu
erschei=
nen, ihre habende Sprüche und Forderungen
an=
zumelden; sobin selbe mit Beybringung der
ge=
hörigen Dokumente rechtens zu liquidiren haben,
als im widrigen die Abhandlung der
mehrerwähn=
ten Verlassenschaft mit den anwesenden
Jnteressen=
ten vorgenommen, und nach vorhandenen Umstän=
den und Befund der Sache entweder den
Gläubi=
gern zugesprochen, oder deren Erben mit Last und
Vortheil eingeantwortet werden würde. Wien den
12. May 1795.
Convoc. Vawalowskischer Erben und
Gläubiger.
Von dem k. k. Edevauxlegersregiments Gerichte
Herzog Modena, im Kantonirungsquartiere zu
Opole, Lubliner Palatinats, in Kronpoblen den
15. May 1795, wird anmit bekannt gemacht:
Es sey am 4. d. M. der von Leitomischel in
Böhmen gebürtig Hr. Regimentskaplan, Adal=
bert Gawalowslt zu Luwardow bies Landen ad
intestato verstorben. Da nun dessen allenfällig
nächsten Jn estaterben dem Regimente unbekannt
sind; so werden hiermit sowohl solche, als auch,
um mit der Abbhandlung desselben hinterbliebenen
Berlasses sicher vorgeben zu können, all
diesent=
gen, welche sonstige Ansprüche auf diesen
Ber=
laß zu haben vermeinen, vorgeladen, sich bis
15. August bey diesem Regiments Gerichte
al=
sogewiß anzumelden, und ihre allseitigen
Ansprü=
che zu liquidiren, widrigens nach Verlauf
die=
ses Termines ohne weiters abgehandelt, und mit
dem Verlasse, was rechtens vorgeschrieben ist,
vorgekehret werden wird.
Convoc. nachbenannter Militair
Verpflegs=
bäcken.
Von dem in den Königreichen Gallizien und
Lodomerlen aufgestellten k. k. Jud. del. mil.
mix. wird anmit erinnert: Es seyen in den
dier=
ländigen Spitälern nachbenannte Milltair
Vor=
pflegsbäcken ohne Testament, und bekannten
Lei=
beserben mit Hinterlassung nachstebender
Ver=
lassenschaftsbeträge, als Johann Schlamberger,
von Ollmütz aus Mähren pr. 5 fl. 14 kr., Adam
Möller, von der Kammeralberrschaft Smirzts,
Königgratzer Kreises in Böhmen pr. 14 fl. 83
4∫8 kr., Michael Aleff, von Bonn aus dem
Chur=
köllnichen pr. 6 fl. 24 kr., Samuel Schaden,
von Rottenburg aus Chur Sachsen pr. 8 fl. 58 kr.,
Ernst Postpischel, von Wischau aus Mähren,
Ollmützer Kreises pr. 3 fl. 59 kr., Peter
Nies=
leiz, von Lutzendorf aus dem Bambergischen in
Franken pr. 3 fl. 11 kr., Georg Schuppe, von
Obuch aus dem Würtenbergischen pr. 5 fl.,
Jgnaz Joachim, von Prag aus Böhmen pr.
6 fl. 32 kr., Anton Feßil, von Leskowitz
näm=
licher Herrschaft, aus Preußisch Schlesien pr.
21 fl. 2 1∫8 kr., Mathias Zelbler, von Wien
aus Ni. Oest. pr. 11 fl. 58 2∫8 kr., Johann
Gritzmacher, von Queblinburg aus dem
Bran=
denburgischen pr. 5 fl. 34 kr., und Georg
Kre=
bel, von Seidenheim aus dem Reiche gebürtig,
pr. 4 fl. 27 kr., verstorben. Um nun mit
ih=
ren Verlassenschaften der Vorschrift nach
vor=
zugeben, werden all diejenigen, welche hieran
einige Erbs=oder sonstige Ansprüche zu haben
vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre
Ansprü=
che binnen 6 Monaten, d. i. bis 8. November
1795 bey diesem Jud. del. mil. mix. entweder
selbst, oder mittelst Bevollmächtigten alsogewitz
anzumelden, und geltend zu machen, als
wi=
brigens diese Verlassenschaften zwischen den
Er=
scheinenden der Ordnung nach ausgemacht, und
was rechtens ist, vorgekehret werden wird. Lem=
berg den 8. May 1795.
Konkurs des Franz Xav. Dallhofer.
Von dem Magistrate der k. k. Stadt St. Pöt=
ten wird hiermit bekannt gemacht: Es sey von dem
Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Niederösterreich unter der
Enns befindlich beweg=und unbewegliche
Ber=
mögen des Hrn. Franz Dallhofer, gewesen
Pfar=
rers zu Hollenburg an der Donau im V. O.
W. W. gewilliget worden. Daber wird
jeder=
mann, der an erstgedacht=Verschuldeten eine
For=
derung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, an=
mit erinnert, bis letzten Juni 1795 die
Anmel=
dung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den
Hrn. Landesadvokaten Anton Jenick zu St. Pöl=
ten, als Vertretter der diesfälltgen Konkursmasse
bey diesortigem Magistrate alsogewiß
einzurei=
chen, und in dieser nicht vor die Richtigkeit der
Forderung, sonders auch das Recht, Kraft dessen
er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
ver=
langte, zu erweisen, als widrigens nach
Versiles=
sung des erstbestimmten Tages Niemand mehr
wird angeböret werden, und diejenigen, die ihre
Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben.
in Näcksicht des gesammten im Lande Ni. Dest.
unter des Enns befindlichen Vermögens des
Ein=
gangs benannten Verschuldeten, ohne Ausnahm,
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirk=
lich ein Kompensailonsrecht gebührete, oder wenn
sie auch ein eigener Gut von der Masse zu fordern
hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre,
also, daß derey Gläubiger vielmehr, wenn sie
et=
wa in die Masse schuldig seyn sollen, die Schuld
ungehindert des habenden Kompensations=Ligen=
thums=oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu
statten gekommen wäre, abzutragen verhalten
werden würden.
Konkurs des Emanuel Mandl.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
1668
Konkurses über das gesammte im Lande
Nieder=
österreich unter der Enas befindliche beweg=und
unbewegliche Vermögen des Emanuel Mandl,
sollerirten Handelsmann allhier, gewilliget
wor=
en. Daber wird jedermann, der an
ersigedach=
ten Verschukoelten eine Forderung zu stellen
be=
rechtiget zu seyn glaubet, anmit erinnert, Ost
den 30. Juli 1795 die Armeidung seiner
For=
derung in Gestalt einer förmlichen Klage wider
den Hrn. Dr. Resch, als Vertretter der
dies=
fälligen Konkursmasse bey dem Magistrale
also=
gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die
Nichtigkeit seiner Forderung, sondern auch das
Rech, kraft dessen er in diese, oder jene Klasse
gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als
widrigen Falls nach Verfliessung des
erstbestimm=
ten Tages Niemand mehr angehöret, und
die=
jenige, die ihre Forderung die dahin nicht
ange=
meldet haben, in Rücksicht des gesamten im Lande
Ni. Dest. unter der Enns befindlichen Vermögens
des Eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Aus=
nahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse
zu sondern hätten, oder wenn auch ihre Forderung
auf ein liegendes Gut des Verschuldeten
rerge=
merket wäre, also, daß solche Gläubiger, wenn sie
etwann in die Masse schuldig seyn sollten, die
Schuld ungehindert des Compensations=Eigen=
thums=oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu
statten gekommen wäre, abzutragen würden
ver=
halten werden.
Citat. Christian Kazianer.
Von der k. k. Stadt⟨herr⟩schaft Neustadt im
V. U. W. W. wird hiemit bekannt gemacht:
es haben die nächstens Erben des Christian
Ka=
zianer, zu Lichtenwörth gebürtig, da solcher schon
vor 32 Jahren zum Militarstande abgegeben
worden, und nunmehr auch schon über diese Zeit
unwissend wo abwesend ist, um die Einberufung
desselben, und im Falle er nicht mehr
vorkom=
men sollte, um die Verhandlung seines bey
die=
sigem Waisenamt fruktifizielich anliegenden
Ver=
mögens gebetten. Daher hät obbemelter
Chri=
stian Kazianer, allenfalls auch dessen
Nachkom=
men, oder Zessionarien von heute binnen 1 Jahr,
6 Wochen, und 3 Tägen sogewis bey diesiger
Herrschaft zu erscheinen, als er sonst für todt
gehalten, und dessen Vermögen den sich
legiti=
mire den Anverwandten eingeantwortet werden
würde. Wr. Neustadt den 23. May 1795.
Citat. Joseph Höfinger.
Von der grafl. Hardeggischen Herrschaft
Stell=
dorf auf Jullusburg am Wagram V. U. M.
B. wird hiemit kund gemacht: Es habe Lorenz
Höfinger, um Einberufung seines durch 35
Jah=
re unwissend abwesenden Bruders Joseph
Hö=
finger von Unterabbsdorf, und im nicht
Erschet=
nungsfalle um Ausfolglassung seines bey diesigem
Waisenamte anliegenden Vermögens gebeten.
Da nun zur Einberufung der 24. Juni 1796
bestimmt worden ist, als wird ihm Joseph
Hö=
finger, oder falls er nicht mehr lede, desselben
Abkömlingen, hiemit ausgetrogen, daß sie im
erstgemeldien Termine, zu Erhebung seines beym
hiesigen Waisenamte anliegenden Vermögens
entwe er persönlich, oder durch hinlängliche
Ge=
wallträger, bey hiesiger Gerichtstelle um so
ge=
wisser zu erscheinen haben, als im widrigen er
für tod erkläret, der Orsnung nach abgehandelt
und sein Vermögen an die sich legitimirenden
Erben ohne weitern eingeantwortet werden würde.
Citat. Andre Sternecker
Von dem Magistrate del. l. f. Marktes
Lan=
genlois wird dem Andre Sternecker, von
Lan=
genlois gebürtig, über die von seinen nächsten
Erben gebettene Einberufung desselben, nach
sei=
ner mehr als 32 fährigen Abwesenheit hiemit
aufgetragen, daß er sich, falls er noch am
Le=
ben seyn sollte, bey diesem Magistrate binnen 1
Jahr, 6 Wochen und 3 Täge sogewiß melden
solle, als im widrigen derselbe für tod erkläret,
und sein bey hiesiger Waisenkasse befindlicher
Ver=
mögen der Ordnung nach abgehandelt, und den
sich legitimirenden Erben eingeantwortet werden
würde. Langenlois den 8. April 1795.
Amort..Satzauszug.
Von dem Magistra: der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über Anlangen der Joseph Regina und
Maria Anna Rangin, unter Vertrettung Hrn.
Dr. Edlen v. Bach in die Ausfertigung der
ge=
wöhnlichen Amortisa⟨z⟩ionsedikten in Betreff eines
in Verlust gerathenen, auf des Christian
Wil=
kenhauser, burgl. Spiegelmachers, Nr. 281 in
der Gemeingasse auf der Landstrasse liegenden,
auf der ganzen Behausung auf die Frau
Jo=
hanna Gräfin v. Unverzagt lautenden
Satzaus=
zug dd 14. Decemb. 1767 pr. 7200 fl. gewil=
liget worden. Daher al jene, welche an diesen
Satzauszug was immer für Ansprüche zu
ha=
ben vermeinen, sich binnen 1 Jahr, 6 Wochen
und Tägen vor diesem Magistrate sich sogewiß
auszuweisen haben, wie im widrigen nach
Ver=
lauf dieser Zeit gedachter Haussatz für null und
nichtig erklärt werden würde. Wien den 15.
May 1795.