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Wiener Zeitung.

Nr. 11, 6. Februar 1793

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[1]

Jnländische Begebenheiten.

Sonnabends den 4. d. M. haben Se.
Kais. Majestät geruhet, dem Kur=
Kölnischen geheimen Rathe und Domherrn
zu Münster, Freyherrn v. Lünning, als
Abgeordneten und Bevollmächtigten des ge=
fürsteten
Abten von Corvey, über die dem
Reichsstifte Corvey anklebenden Reichsrega=
lien
, Weltlichkeiten und Hoheiten, von dem
Throne die Kaiserl. Belehnung allergnädigst
zu ertheilen. Diese Handlung hat besagter
Freyherr mit den gewöhnlichen Feyerlich=
keiten
, in Gegenwart der Kaiserl. Minister
und vieler hoher Standespersonen verrich=
tet
, und dabey sowohl die An= als Dank=
sagungsrede
gehalten.

Sonntags nach dem Gottesdienste, ist
die Gemahlinn des Rußischen Hrn. Both=
schafters
Gräfinn Rasumovski, bey J.
M. der Kaiserinn. und bey. JJ. KK. HH.

den Erzherzoginnen, in einer Privat=Au=
dienz
vorgestellt worden.

Zu Folge allerhöchster Entschliessung, ist
die Trauer für weil. des Königs von Frank=
reich
Ludwigs des XVI. Maj. an dem hie=
sigen
. K. K. Hofe, gestern den 5. d. M.
angezogen worden, und soll durch 20 Ta=
ge
folgendermassen getragen werden:

Die appartementmäßige Cavaliere, als
geheime Räthe, Kämmerer, und der äus=
sere
Hofstaat, wie auch Ordensritter ꝛc.
erscheinen die ersten 12. Tage in schwarztü=
chenen
Kleidern, mit seidenen Knöpfen,
und seidenem Unterfutter, Manschetten von
Batist mit einem schmahlen Saum mit
schwarz angelaufenen Degen und Schnallen;
die letzte⟨rn⟩ 8 Tage in voriger Kleidung, mit
Manschetten von Spitzen oder Entoilage,
mit gefarbten Degen und Schnallen, auch

[2]

mit ächtem Schmuck, und nach Belieben,
mit weissen Strümpfen, auch weissen mit
schwarz besetzten Vesten.

Die Damen erscheinen die ersten 12 Tage
in schwarzen glatten Grosdekour mit Kopf=
und Garniturenaufputz von weisser Gaze
d'Jtalie, ferner mit schwarzem Schmuck,
weiß=und schwarzen Fächern und Schu=
hen
; die letztern 8 Tage in voriger Klei=
dung
, mit Kopf=und Garniturenaufputz
von Spitzen, Blondes oder Entoilage, oh=
ne
Franzen, mit weissen Fächern, Schu=
hen
, und mit ächtem Schmucke.

Auch wurde den 5. Febr. Abends um halb
6 Uhr die Vigil und heute Morgens um
halb 11 das Seelenamt für weil. Se. al=
lerchristl
. Maj. in der Hofburgpfarrkirche
gehalten. JJ. MM. nebst JJ. KK. HH.
mit dem ganzen Hofsta⟨a⟩te und einem zahl=
reichen
Adel, haben dieser Trauer=Andacht
beygewohnet.

Gestern und heute war auch das Natio=
nal
=Hoftheater geschlossen, und die heuti=
ge
Redoute ist auf morgen verlegt worden.

Se. K. K. Maj. haben an den obersten
Directorial=Minister nachstehendes Kabi=
netsschreiben
erlassen:

Lieber Graf Kollowrat! So ange=
messen
auch der Beytrag, welcher von so
vielen würdigen Staatsgliedern geleistet
wird, den Umständen ist, in welchen der
Staat sich befindet, so ist Mir doch der
Gedanke noch weit willkommener, daß die
persönliche Liebe Meiner Unterthanen für
Mich der Hauptbeweggrund dieser freyen
Gaben ist. Diese Liebe Meiner Untertha=
nen
ist Mein Stolz, eine Glückseligkeit,
nach der Jch durch Meine ganze Lebenszeit
trachten werde, und für welche Jch so aus=
schliessend
eingenommen bin, daß Jch auch
die größten Gaben für nichts achten wür=
de
, wenn sie nicht aus diesem Beweggrun=
de
, wenn sie nicht mit ganzer Freyheit dar=
gereichet
würden. Der Magistrat der Stadt
Wien hat (Jch will es gerne glauben,) aus
übertriebenem Eifer sich zwischen Mir, und
Meinen Unterthanen zum Mittler eigenmäch=
tig
aufgeworfen, da er die Haus=Eigen=

thümer hat vorladen lassen, und sie zu ein=
ner
Gabe, sammt ihren Einwohnern, sogar
mit Bestimmung eines Termins, hat bere=
den
wollen. Jch will ihm darüber keinen
Vorwurf machen, aber Jch kann, und will
nicht dulden, daß man jemanden berede,
über seine Kräfte zu geben. Jch kann nicht
zulassen, daß man eine Art von Zwang,
sie mag auch noch so gelinde seyn, anwen=
de
, und dadurch Mir die Herzensfreude,
Mich von Meinen Unterthanen freymüthig
geliebt zu wissen, und Meinen Unterthanen
das Vergnügen, aus vollkommen freyen
Willen, für das allgemeine Wohl etwas
beyzutragen, benehme. Sie werden also
den Magistrat anweisen, dieses Unterneh=
men
gänzlich fallen zu lassen, und es jeder=
mann
anheim zu stellen, ob er sich vermö=
gend
genug befinde, etwas beyzutragen.
Da Jch selbst den Schein eines Zwanges
von allen diesen Gaben durchaus entfernet
wissen will, so wird auch der Magistrat,
wenn etwann jemand durch seine Einladung
bewogen, schon etwas beygetragen hätte,
oder noch beytragen sollte, dasselbe dem Ge=
ber
mit dem Bedeuten zurück stellen: daß
es ihm frey stehe, das Beygetragene wie=
der
zurück zu nehmen, oder dasselbe persön=
lich
Mir zu behändigen.

An freywilligen Beyträgen haben Sr.
Maj. neuerdings unterthänigst dargebothen⟨:
Ein Ungenannter 106 Guld. 40 Kr.; die
Graf Franz Colloredoischen Haus=Offi=
ziere
121 G. 30 Kr.; der Freyherr v. Du
Beine, gewesener Staats=Referendar, 225
Guld.; die deutschen Schauspieler, 1000;
der bürgl. Handelsstand von Wien, 16000;
ein Ungenannter, 4500; Epherin Fischel,
Handelsjude aus Prag, 150; die Alster
und Währinger Vorstadt, 1899; die Ge=
meinden
von Neudorf und Biedermänn=
storf
, 1249 G. 30. Kr.; ein Ungenannter
50 G.; die bürgerl. Glaser und Glashänd=
ler
592 G. 22 Kr.; die bürgerl. Strumpf=
wirker
=Meister, 1125 Guld.; die bürgerl.
Wachs=Händler, 378; die Gesellen der
bürgl. Kleidermacher, 450; die bürgl. Pfäd=
le⟨r⟩
, 162; eine Ungenannte, 450; 〈…〉 He=

[3]

denstreit, 2500; die bürgl. Drechslermei=
ster
, 900; Friedrich Kolleder, Hauseigen=
thümer
, 225; Jakob Leithner, tolerirter
Jude 50; die Frida⟨u⟩er Zitz⟨k⟩otton=Fa=
brik
, 1500; Jnaz, Freyherr v. Stern=
bach
, Gubernialrath, 400; die Gemein=
de
zu Si⟨e⟩mering, 430 Gud.; Johann
Andre Mar〈…〉g, Eigenthümer von Breiten=
furth
, 50 Centner Heu; die Wollhand=
lungs
=Gesellschaft auf der Landstrasse Nr.
309, 150 G.; Franz v. Sch⟨ön⟩feld, De=
chant
zu Reichstadt, 400 Guld., und ein
Pferd; das Haus Nr.449, 60 G.; die
bürgl. Binder=Meister, 310 G. 30 Kr.;
die Gemeinde bes. Marktes Brunn, 400 G.
30 Kr.; zehn von den ⟨1⟩1 bürgl. Kaffeesie=
dern
, welche mit Kammergütern versehen
sind, 338 G. 30 Kr.; Jgnaz P⟨izz⟩ala,
Tabacks=Trafikant, 54. Gulden.

Se. K. K. Maj. erkennen in diesen dem
Staate gebrachten Geschenken die Liebe der
Geber für das gemeine Beßte, und haben
dem Direktorium aufgetragen, demselben
höchstdero Dank zu bezeigen.

Die Stände von Steyermark haben Sr.
K. K. Maj. durch den Grafen Ferdinand
v.Attems, ebenfalls als ein freywilliges
Geschenk, zum Schutze der allgemeinen Ru=
he
, die Summe von 100,000 Guld. un=
terhänigst
darbringen lassen. Se. Maj.
haben den Ständen dafür durch ein gnädi=
ges
Handschreiben unmittelbar gedankt, und
zugleich durch ein Directorial=Hofdekret
allerhöchstdero Wohlgefallen bezeiget.

Nebst dem haben Johann Bucko von
Hirschfeld, K. K. Rath und Jnnerösterr.
Tabackgefälls=wie auch Siegelamts=Ad=
ministrator
, 142 Guld 30 Kr., und Jo=
seph
. Franz Klingner, Gerichts=Advokat
und Gräfl. Clam=Gallaßischer Justiz=Ver=
walter
zu Reichenberg, 100 Guld. zu eben
der patriotischen Bestimmung eingesendet.
Se. K. K. Maj. haben den Jhnen von
den hiesigen Zinngiessergesellen als ein frey=
williges
Geschenk allerunterthänigst über=
brachten
Willkommsbecher, zum besondern
Beweise allerhöchst Jhrer Zufriedenheit, an
die Hofschatzkammer gesandt, und dabey

an den Schatzmeister, Hofrath v. Deldo=
no
, folgendes Handschreiben erlassen:

Lieber Hofrath v. Deldono! Von der
Liebe meiner Unterthanen für Mich, von
ihrer gutgesinnten Denkungsart und jhrem
vorfreflichen Herzen kann Jch der Welt kein
sprecherendes, und zu ihrem Ruhm und
Meiner Erkenntlichkeit überzeugenderes Ken=
zeichen
vorlegen, als wenn Jch etwas von
demjenigen, was sie Mir zur Bestreitung
der Kriegskosten, so von ganzen Herzen dar=
biethen
, zum ewigen Andenken dieser inni=
gen
Verbindung zwischen dem Regenten
und seinen Unterthanen, aufzubewahren be=
sorgt
bin. Sie werden also den hier fol=
genden
silbernen Becher, welchen Mir die
hiesigen Zinngiessergesellen als ein freywil=
liges
Darlehen überreicht haben, in Mei=
ner
Schatzkammer zu ewigen Zeiten aufbe=
wahren
, damit auch Unsere Nachfolger und
jeder Fremde sich das Glück an das Herz
legen, welches ein Monarch genießt, der von
seinen Unterthanen so geliebt wird, daß auch
die weniger vermöglichen keinen Anstand
nehmen, zur Erhaltung der Ruhe in seinen
Staaten, und einer glücklichen Regierung,
das Kostbarste, was sie besitzen, aufzuopfern.
Wien den 21. Jänner 1793.

(Unterzeichnet:) Franz.

Se. K. K. Majestät haben den Joseph
S⟨c⟩olla, K. K. Haupt=Tabak=und Sie=
gelverleger
in der Stadt Teschen im Erb=
herzogthume
Schlesien, in Rücksicht auf
die von demselben dem allerhöchsten Aera=
rio
bey verschiedenen Gelegenheiten verschaf=
ten
Vortheile, und ausgezeichneten Verdien=
ste
, in den Adelstand mit dem Ehrenwort:
v. Seelandi, allergnädigst zu erheben ge=
ruhet
.

Jngleichen haben Se. Maj. dem Georg
Friedrich Erdmann Klette, in allergnädig=
ster
Erwägung seiner persönlichen Eigen=
schaften
und Verdienste, wie auch in der
Rucksicht, daß er das im Fürsterthume
Teschen liegende Rittergut Gr⟨o⟩dischtz
käuflich an sich gebracht hat, sammt seinen
eheligen Leibeserben männ=und weiblichen
Geschlechts⟨, den Adelstand⟨, mit dem Eh=

[4]

renworte: v. Klettenhof, gnädigst zu ver=
leihen
geruhet.

Se. Maj. haben den bey der K. K. ober=
sten
Theatral=Hofdirektion angestellt gewe=
senen
Direktionsrath, Franz Gotthardi,
auf sein bittliches Ansuchen, zur Pflegung
seiner Gesundheit, mit seinem ganz⟨e⟩n Ge=
halte
in den Ruhestand versetzt, und haben
ihm zum Merkmahle der allerhöchsten Zu=
⟨f⟩riedenheit
über seine geleisteten Dienste, den
Titel eines K. K. N. Oest. Regierungs=
raths
ertheilet.

Kriegsbegebenheiten.

Vermöge eins aus dem Hautquartiere
zu Trier, von dem F. Z. M. Fürsten v.
Hohenlohe, eingelangten Berichts vom
27. Jänner, hat der zur Beobachtung der
nach St. Veit gekommenen feindlichen De=
taschemente
, mit einer Abtheilung von Ka=
vallerie
und Jnfanterie nach Thom be=
orderte
Hussaren=Major Stephaics, von
Emerich Esterhazy, von dem gegen unsere
Quartiere patrouillirenden Französis. Dra=
gonern
5 Kriegsgefangene eingebracht. Als
hierauf der Feind aus Stablo und Mal=
medy
, in der Stärke von 600 Mann,
sich zusammenzog, und am 25. Jänner ge=
gen
Neundorf auf den Major Stephaics,
in zwey Kolonnen anrückte, ging dieser
mit seinen Hussaren dem Feinde entgegen,
hieb auf der Stelle, nebst einem Offiziere,
12 Dragoner zusammen, nahm 3 beritte=
ne
Dragoner, 1 Ober=1 Unterlieutenant,
2 Feldwäbel mit 35 Jnfanteristen gefan=
gen
, und sprengte das feindliche Korps
gänzlich in die Flucht. Unser Verlust be=
stehet
in 1 todten Mann, und 3 Pferden;
an Verwundeten in 3 Mann, und 2 Pfer=
den
.

Jn der Zeitung Nr. 10 S. 289 soll es anstatt
die drey Pfarren ꝛc. heissen: die Pfarre Ga⟨i⟩n=
fahrn
, mit ihren Filialen Vößlau und Gros=
⟨sau⟩
. Und eben allda S. 200. Zeil 24 soll es
anstatt Kupferschmid=Meister, heissen, Ku=
pferschmid
=Gesellen, Jnländer und Auslän=
der
.

Ausländische Begebenheiten

Jtalien.

Aus Livorno schreibt man unter dem
23. Jänner. Diesen Abend wird die vor
einigen Tagen in dem hiesigen Hafen ein=
gelaufene
Französische Polacre, nachdem
sie ganz ausgebessert worden ist, wieder
von hier absegeln. Sie hat einen gross⟨en⟩
Vorrath von Schießpulver angekauft, u⟨nd⟩
geht nun zur Französischen in unseren Mee=
ren
be⟨f⟩indlichen Flotte ab. Die Nachrich=
⟨t⟩en
, welche man diesen Morgen aus Sar=
dinien
erhalten hat, melden, daß besag=
te
Französische Flotte, nachdem sie zwey
Mahl durch Stürme zerstreut worden ist,
sich neuerdings, mehr als 40 Segel stark,
ohne die zahlreichen Transportschiffe mitzu=
rechnen
, vereiniget hat, im Angesichte von
Cagliari (der Haupstadt von Sardinien)
erschienen ist, und nun diesen Hafen seit
den 31. Dez. gleichsam blokiret hält. Jn=
zwischen
soll sich diese Flotte der kleinen
Jnsel S. Pietro, und des darauf befind=
lichen
Schlosses Carlo Forte, welches
vorher von der Sardinischen Besatzung war
geräumet worden, wie auch der kleinen Jn=
sel
della Maddalena bemächtiget haben.

Briefe aus Rom vom 19. Jänner mel=
den
, daß daselbst wieder vollkommene Stil=
le
herrsche. Diese noch mehr zu sichern,
hat die päpst⟨li⟩che Regierung an die Pro=
vinzen
des Kirchenstaates den Befehl er=
lassen
, noch 3000 Mann zum Militar=
dienste
auszuheben, welche ohne Verzug
in Rom eintreffen sollen. Während des
jüngsthin erwähnten Tumults haben sich
mehrere Personen, und insbesondre einige
Geistliche sehr eifrig zur Stillung der Volks=
wuth
und zur Herstellung der Ruhe ver=
wendet
. Jhre Vorstellungen waren von
der glücklichen Wirkung, daß nur einige
Personen an den begangenen Ausschwei=
fungen
Theil nahmen. Der Papst ließ am
16. Jänner eine Kundmachung ergehen,
in welcher es heißt: Se. Päpstl. Heilig.
wären über die Ergebenheit des Römi=
schen
Volkes, und dessen Liebe, welche es

[5]

in den verflossenen Tagen geäussert hätte,
ausnehmend gerühret; gleichwohl sey es Sr.
Heil. nahe gegangen, daß, anstatt diese Ge=
sinnungen
durch ordentiche Handlungen zu
bestätigen, das Volk sich zu Ausschwei=
fungen
habe verleiten lassen, welche nicht
nur die öffentliche Ruhe störten; sondern
auch für eine Nation schimpflich wären,
die sich rühmen sollte, mehr als andere in
den Grundsätzen unterrichtet worden zu
seyn, welche Friede, Nachgiebigkeit und
Nächstenliebe zum Gesetze machen. Se.
Heil. hätten schon alle Mittel der Vorsicht
ergriffen, um die Ruhe des Staates und
die Sicherheit der Unterthanen herzustellen
und zu erhalten; Sie befehlen also allen
Unterthanen dabey mitzuwirken, sich alles
Geräusches und Auflaufes, wie auch aller
Zusammenrottungen, Vergreifungen und
Beleidigungen zu enthalten, und sich nur
die getreue Befolgung der Gesetze angelegen
seyn zu lassen.

Zugleich ist ein neues päpstliches Edict
wegen der Juden erschienen. Es wird ih=
nen
darin auf das schärfeste befohlen, sich
an keinem Orte öffentlich zu zeigen, ohne den
vorgeschriebenen gefärbten Fleck auf dem
Aermel zu tragen, nirgend anders als in
der Judenstadt zu wohnen, nach der Abend=
stunde
sich nicht ausser derselben sehen zu
lassen u. s. w.

Der Papst hat über die Vorfälle zu
Rom, am 12. und 14. Jänner, einen
umständlichen Bericht drucken lassen, wel=
cher
genau mit demjenigen zusammentrift,
der jüngsthin ist mitgetheilet worden. Der=
selbe
enthält auch sowohl das Memoire,
welches der Staatssekretar, Cardinal Ze=
lada
, dem Französischen Consul zu Rom
zugestellet hat, da derselbe die Erlaubniß
zur Aufstellung des neuen Französischen
Wappens ansuchte als die darauf erfolg=
te
beidigende Antwort des Französischen
Ministers in Neapel, welche der eigent=
liche
Anlaß zu dem bey dem Römischen
Volke ausgebrochenen Unwillen war.

Das erstgedachte Memoire ist vom 8.
Jänner, und lautet also:

Wenn man, nachdem in Rom das
Königl. Französische Wappen von dem Ge=
bäude
der Französischen Akademie und der
Wohnung des Hrn. Consuls abgenommen
worden ist, dafür das Wappen der soge=
nannten
Französischen Republik aufstellen
will, so darf wohl niemand glauben, daß
Se. Heil. dazu einwilligen und es geneh=
migen
werden.

So sehr Se. Heil. unwandelbar in den
friedlichen Gesinnungen, die Sie bisher in
mehreren Anlässen gegen die Französische
Nation gezeiget haben, verbleiben, und
stäts die Mäßigung, welche Jhrer apostoli=
schen
Würde angemessen ist, zu äussern sich
vorgenommen haben, eben so sehr glauben
Se. Heil. zum voraus erkennen geben zu
müssen, daß Sie der im Antrage stehenden
Aufstellung des Wappens besagter Repu=
blik
nie beystimmen werden. Sie finden sich
dazu durch den Zusammenfluß ganz beson=
derer
Umstände bewogen, welche theils geist=
liche
, theils weltliche Betrachtungen zum
Grunde haben.

Se. Heil. sind der allgemeine Hirt der
katholischen Kirche, und als solcher müssen
Sie für den Schutz derselben eifrig sor=
gen
, und dürfen darüber weder Gleich=
gültigkeit
noch Stillschweigen sich erlauben.
Jn den allgemein bekannten Breven, welche
Se. Heil. im abgewichenen Jahre erlassen
haben, sind die schweren Wunden gezeiget,
welche der katholischen Religion durch die
Französische Nation sind zugefüget worden,
und daher haben auch Se. Heil. nichts un=
terlassen
, um durch Unterricht, wiederhohlte
Ermahnungen und Aufforderungen zur Ei=
nigkeit
mit der Kirche, einen ruhmwürdigen
und wohlverdienten Theil derselben zurück
zu führen; aber dieses alles hat die ge=
wünschte
Wirkung nicht hervorgebracht,
sondern die heutigen Franzosen fähren fort
sich in der Trennung von dem Haupte der
Kirche zu erhalten. Daher, wenn Se.
Heil. die Aufstellung des Wappenbilds der
Republik bewilligten oder nur zuliessen, je=
dermann
die Folge daraus ziehen müßte,
der heil. Vater sey von den Gesinnungen

[6]

abgewichen, die zu erkennen zu geben seine
unausweichliche Pflicht war.

Aber Se. Heil. sind auch zeitlicher Sou=
vrain
, und üben durch ihre Weigerung nur
das Völkerrecht aus, vermöge dessen eine
Macht welche die Souvrainität einer an=
dern
verletzt, kein Recht hat eine Handlung
zu verlangen, wodurch sie anerkannt wür=
de
, bevor sie für die erwiesenen Beleidi=
gungen
Genugthuung geleistet hat.

Se. Heil. können nicht vergessen, daß
Jhr Ebenbild zu Paris schändlich ist ver=
brannt
worden, und das Jhr Nuntius,
so sehr er sich deswegen beschweret hat,
keine Genugthuung erhalten konnte, und
sich daher genöthiget sah, Frankreich
ganz zu verlassen; Se. Heil. dürfen nicht
mit Stillschweigen übergehen, die gewalt=
same
Besitzungnehmung von Avignon und
der Grafschaft Venaißin, und derselben
Vereinigung mit Frankreich, da doch nach
Recht und Besitz dem apostolischen Sitze
die volle Oberherrschaft nicht streitig gemacht
werden kann; eben so wenig können Se.
Heil. übergehen, was im verflossenen Mo=
nath
August zu Marseille vorgegangen ist,
wo das päpstliche Wappen von dem Hause
des päpstl. Consuls abgenommen, an den
Lanternenstrick gehangen, dann in Stücke
zerschlagen und zum Spielwerke des rohe=
sten
Pöbels ward. Zwar unterließ der
Consul nicht, seine gerechten Beschwerden
der Municipalität vorzutragen, welche
auch versprach, die Schuldigen zur Stra=
fe
z⟨u⟩ ziehen, aber dieses ist unterblieben,
und es ist für die geschehene Beleidigung
keine Genugthuung erfolget. Die ganze
Sache ward damit abgethan, daß der
Gemeinde=Anwalt dem besagten Consul be=
deutete
: ‚was das Wappenbild des Con=
sulathauses
betreffe, so schienen ihm die
Umstände nicht günstig, dasselbe wieder
aufzustellen, weder ausserhalb noch inner=
halb
der Consulat=Wohnung.

Jedermann weiß, daß die Rechte der
öffentlichen Ehren, dergleichen die Ausstel=
lung
des Wappens ist, gegenseitig seyn
müssen. Die Franzosen waren in diesem

Falle die ersten, welche dieses Recht auf ei=
ne
entehrende Art verletzten: sie könn⟨en⟩
daher mit Grunde nicht verlangen, daß
in Rom das Wappen der Republik öf=
fentlich
ausgestellet werde, zu eben der
Zeit, da in Frankreich das Wappen des
Papstes mit unglaublicher Schmach ist ab=
genommen
worden.

Nebst dem ist auch auf das Haus des
päpstlichen Nuntius selbst keine Rücksicht
genommen, ist am abgewichenen Dezember
unvermuthet des Consuls Wohnung unt⟨er⟩=
sucht
, sind dessen Schränke eröffnet, und
ist alles auf das kleinste von zwey Ma=
gistratspersonen
durchspüret worden, ohne
daß sich das mindeste vorgefunden hätte,
was den Vorwand zu irgendeinerSchuld
hätte geben können.

Ein neues Unrecht ist Sr. Heil. bey
dem Anlasse zugefüget worden, daSie
sorgfältig, auf das erste Ansuchen des
Hrn. Mak⟨au⟩, die zwey Franzosen, R⟨a=
ter
, Bildhauer, und Chinard, A⟨rchi⟩=
tecten
, in Freyheit setzen ließen, obschon
beyde des Vorhabens, die öffentliche
Ruhe stören zu wollen, höchst verdächtig
waren. Die Loslassung derselben, die schon
damahls bewirket war, wurde hierauf
durch den Minister der auswärtigen Ange=
legenheiten
in Frankreich, vermittelst eines
an Se. Heil. geschriebenen Briefs verlangt,
der in verleumderischen und ungebührlichen
Ausdrücken abgefaßt war, und dennoch
öffentlich bekannt gemacht wurde, damit
die Unbild noch mehr ausgezeichnet sey.

Die angezeigten Beschwerden und Krän=
kungen
müssen in den Augen eines jeden
billigen Menschen eine hinreichende Ursach⟨e⟩
seyn, warum Se. Heil nicht einwilligen,
daß unter Jhren Augen das Wappen d⟨er⟩
Französischen Republik aufgestellt werde,
nachdem dieselbe in Frankreich das Wap=
pen
des Papstes nicht gelitten hat, und
Se. Heil. weder als allgemeinen Hirten
noch als Souverain erkennen will. Rom
den 8. Jänn. (Unterzeichnet:) Cardinal
Zelada, Staatssekretar.

Der Französische Consul, welchervon

[7]

dem Französischen Ministerium den aus=
drücklichen
Befehl erhalten hatte, wofern
die Aufstellung des neuen Wappens Wi=
derstand
fände, davon Bericht zu erstat=
ten
; hat wirklich am 9. mit diesem Me=
moire
einen Kurier nach Paris abgefertiget.

Um so unerwarteter mußte der Schritt
des Französischen Ministers in Neapel
seyn, welcher den Schiffsmajor La Flotte
als Kurier nach Rom sendete, und durch
ihn, in Gesellschaft des seit einiger Zeit
ohne öffentlichen Charakter Rom be=
findlichen
Hrn. Basville, am. 12. Jänn.
dem Kardinal=Staatssekretare nachstehen=
des
vermesene Schreiben überreichen ließ.

Monseigneur!

Jch habe Eu. Em. Beweise von meinen
friedfertigen Gesinnungen gegeben, und es
ist mir leid, daß Sie mich nöthigen, eine
andre Stimmung anzunehmen. Jm Nah=
men
der Französischen Republik und auf
meine Verantwortlichkeit, gebe ich dem
Französischen Consul den Befehl, binnen
2. Stunden den Wappenschild der Frey=
heit
aufzustellen. Wenn man es wagt,
sich zu widersetzen, und wenn ein Franzo=
se
beleidiget wird, so verspreche ich Jhnen
die Rache der Französischen Nation.

Jch halte allezeit mein Wort, Monsei=
gneur
, und das Vertrauen, womit mich
mein Vaterland beehret, wird von mir
stäts zu dessen Beßten und zu dessen Ehre
angewendet werden. Es kommt hier nicht
auf eine politische Sendung an; nachdem
man den Bürger Segür wohl sehr unbe=
dachtsamer
Weise nicht hat annehmen wol=
len
, ist die Französische Republik weit ent=
fernt
, deßwegen irgend einen Antrag zu
machen. Wir verlangen von keinem Sou=
vrain
die Anerkennung unserer neuen Re=
gierung
; wir haben unser Daseyn un=
serem
blossen Willen zu verdanken, die Ge=
rechtigkeit
allein schreibt uns Gesetze vor,
und wann Rom für uns das seyn wird,
was es seyn soll, so werden wir das gut
zu machen wissen, was Volksbewegungen
für den Souvrain von Rom Beleidigen=
des
hervorgebracht haben dürften. Der

Punkt der geistlichen Rechte, die wir eh=
ren
, was auch die Verleumdung dagegen
sagen mag, hat ganz keine Beziehung mit
der Nothwendigkeit, in der sich jeder Fran=
zösische
Consul befindet, das Wappen auf=
zustellen
, welches seine Regierung anzuneh=
men
für gut befunden hat.

Jch bin mit Hochachtung, Monseigneur,
von Eu. Em. der ergebenste, unterthänigste
Diener. Neapel, den. 10. Jänner, Ma=
kau
, Minister der Französischen Republik,
zu Neapel.

Die Ueberbringer dieses Schreibens setz=
ten
mündlich noch schmähendere Drohun=
gen
bey. Der Kardinal=Staatssekret⟨ar⟩
gab ihnen bloß die Antwort: er müsse
hierüber Sr. Heil. Bericht erstatten.

Jnzwischen verbreiteten diese Franzosen
und die Jhrigen selbst, den Jnhalt obiges
Schreibens, und ihre gemachten Drohun=
gen
, wodurch sie das getreue, und gegen
die gottlosen Neuerungen der Franzosen
lange schon erbitterte Römische Volkinei=
ne
Wuth setzten, welche endlich des Nach=
mittags
ausbrach, und wovon sie zum Theil
selbst das Opfer wurden.

Frankreich.

Sie ist vollbracht die schrecklichste der
Lasterthaten! Das geheiligte Haupt eines
schuldlosen, erhabenen und aller Verehrung
würdigen Königs, ist gefallen. Gottes=
vergessene
Unterthanen haben sich in dem
unschuldigen Blute ihres rechtmäßigen Sou=
verains
gebadet: nichts kann mehr dieses
Brandmahl von der Französischen Nation
verwischen; sie ist der Abscheu aller Völker,
aller tugendhaften Menschen geworden.

Diese ganze Verhandlung mit dem =
nige
ist mit einer Wuth und Grausamkeit
vollführet worden, die alle menschlichen Ge=
fühle
empöret, und nothwendig das Maß
der Erbitterung und des Abscheus voll ma=
chen
muß, wovon schon ganz Europa für
ein System durchdrungen ist, das alle La=
ster
ermuntert und alle Tugenden erstickt, das
alle Ordnung zerstöret, und alle bürgerliche
Glückseligkeit venichtet. Jn den Händen

[8]

von Menschen, die nach solchen Planen ar=
beiten
, und die daher für alles, was wahr
und gut ist, geblendet sind, wie hätte ein
gerechter, weiser und gütiger König, der
mit Eifer stäts das Gute gewollt und ge=
wirkt
, der sein Volk geliebt, geschätzt und
mit Wohlthaten überhäuft, die Religion
geehret, die Tugenden gelohnet, und die=
jenigen
, welche das Unglück und die Geis=
sel
des Volks sind, stäts als seine persön=
lichen
Feinde angesehen hat, wie konnte die=
ser
dem schrecklichen Schicksale entgehen,
das Opfer seiner erhabenen Gesinnungen da
zu werden, wo eine Horde von blutdür=
⟨sti⟩gen
, durch die wildesten Leidenschaften
⟨umh⟩ergetriebenen, gegen ihren Souvrain
empörten, und selbst unter dem drohenden
Ein⟨fl⟩usse des rohesten Pöbels stehenden Men=
schen
, sich zu dessen Richtern aufwarf?

Die einigermassen gemäßigtere Partey der
Nat. Konv. hatte verlangt, daß man we=
nigstens
die Vollstreckung des in der Sitzung
am 17. Jänner gesprochenen Todes=Urtheils
verschiebe, und hatte erhalten, daß über
diesen Verschub am 19. neuerdings gestimmt
wurde; aber derselbe ward durch 380 Stim=
men
gegen 310 verworfen, und demnach
wurde dem vollziehenden Rathe aufgetra=
gen
, am 20. von den Maßregeln Bericht
zu geben, die er zur Vollstreckung des Ur=
theils
, welche binnen 24 Stunden gesche=
hen
sollte, würde getroffen haben.

Am 20. kam der Justiz=Minister in die
Konvention, und berichtete, sämmtliche
Minister hätten sich zu dem Könige begeben,
und hätten ihm durch einen Sekretar, die
von der Nat. Konv. am 15., 16., 17.,
18 und 19. gefaßten Dekrete vorlegen las=
sen
; der König habe alles gelassen ange=
höret
und hierauf eine Schrift aus seiner
Brieftasche gezogen, und den Ministern
übergeben.

Die Konvention verlangte, daß diese
Schrift gelesen werde. Sie lautet also:

Jch verlange einen Aufschub von 3
Tagen, damit ich mich bereite, vor Gott
zu erscheinen Jch verlange mit den Per=
sonen
, die ich der Gemeinde anzeigen wer=

de, ohne Zeugen sprechen zu können.Jch
verlange von der beständigen Aufsicht wel=
che
die Gemeinde seit einigen Tagen bey
mir ausübt, befreit zu seyn. Jch verlan=
ge
mich mit meiner Familie frey und ohne
Zeugen unterhalten zu können. Jch verlan=
ge
, daß die Konvention sich mit dem Schick=
sale
meiner Familie beschäftigen wolle. Jch
verlange, daß diese sich hinbegeben könne,
wo sie es gut finden wird. Jch empfehle
der Nation die Personen, die mir ergeben
waren, und wovon mehrere für ihren
Unterhalt nichts anders, als eine mäßige
Pension haben, die ich ihnen gab⟨, so wie
jene Privatpersonen, die ihr ganzes Vermö=
gen
auf meine Person gesezt hatten. Die
Personen, die ich bey mir zu haben wün=
sche
, sind Herr Ed. Jobert oder He⟨rr⟩
Fermont.

(Unterschrieben:) Ludwig.

Die Konvention bevollmächtigte zwar den
Justiz=Minister dem Begehren Ludwigs
zu willfahren, und ihm zu erklären, da⟨ß⟩
die Nation für seine Familie sorgen würde,
allein nach dem Antrage des Bürgers ⟨La=
croix
, schritt sie wegen des verlangten
Aufschubs von 3 Tagen, einmüthigzur
Tagesordnung.

Jndessen wurden die Anstalten zu der
schrecklichen Hinrichtung gemacht, und sie
ist am 21. wirklich vor sich gegangen. Die
umständlichen Erzählungen, die man davon
hat, da sie bloß aus FranzösischenBlättern
herrühren, sind wohl schwerlichgetreu.
Der Haupsache nach, enthalten sie Fo⟨l=
gendes
:

Schon zwischen 7 und 8 UhrMorgens
war die ganze bewaffnete Machtunter dem
Gewehr, und alle Bataillone begaben sich
auf ihre Posten. Der König nahm⟨noch⟩
am 20. des Abends Speisen zu sichund
schlief die ganze Nacht ruhig, am 21. ⟨Mor=
gens
gegen 6 Uhr aber wachteer plötzlich
auf, sprang aus dem Bette und klei⟨dete⟩
sich an, ohne ein Wort zu reden.Seine
Kleidung bestand aus einemdunkelbraunen
Rock, weisser Weste, grauen Beinkleid⟨ern⟩

[9]

und weissen Strümpfen. Gegen 9 Uhr,
nach einem Abschiede von seiner Familie
(deren Schmerz sich nur denken, nicht be=
schreiben
läßt,) brachte man Se. Maj.,
ohne daß Sie etwas zu sich genommen hät=
ten
, in den Wagen, um nach dem Richt=
platz
zu fahren. Sein Beichtvater und ein
Offizier von der Gendarmerie fuhren mit
ihm. Auf dem Wege sprach er kein Wort,
sah nachdenkend, doch aber nicht niederge=
schlagen
aus und bethete mit Andacht.

Alles ging auf dem ganzen Wege stille
und ruhig vor sich, und nur bey dem
herausfahren aus dem Tempel, schrien
einige Stimmen: Gnade, Gnade! Ein
Viertel nach 10 Uhr langte er auf dem Re=
volutionsplatze
, ehedem Platz Ludwigs
XV. an. Das Blutgerüste war an dem
Fußgestelle, worauf noch vor 4 Mo=
nathen
die Statue seines Großvaters stand.
Hier blieb er noch einige Minuten in der
Kutsche, endlich stieg er mit seinem Beicht=
vater
aus, und bestieg herzhaft das Gerü=
ste
, wo die Guillotine (Köpfmaschine)
schon zubereitet war. Er ging bis an
den Rand mit erhabenem Haupte, warf
seine Blicke überall ruhig herum, wendete
sich dann an das Volk, und sagte mit
lauter Stimme: Franzosen ich sterbe un=
schuldig
. Von diesem Schaffote herunter,
in dem Augenblicke, da ich bereit bin vor
Gott zu erscheinen, sage ich euch diese
Wahrheit⟨! doch ich verzeihe meinen Fein=
den
, und wünsche das Frankreich —.
Hier wirbelten die Trommeln, damit die
Stimme des Königs, und die Stimmen
derjenigen, die Gnade riefen, erstickt wur=
den
. Die Exekution dauerte nicht 8 Sekun=
den
, und kaum war der Streich geschehen,
als sich ein (höllenmäßiges, vermuthlich
aber von des Königs Mördern bezahltes)
Geschrey erhob: Es lebe die Nation! Es
lebe die Republik! Der Henker nahm hier=
auf
das Haupt des gemordeten Königs,
und zeigte es dem Volke. Der Rumpf
ward in einem Korb gelegt, und nach der
Magdalenen=Kirche abgeführt.

So schimpflich, aber in den Augen der

gerechten Welt, vielmehr geehret als be=
schimpft
, starb Ludwig XVI, im 39.
Jahre seines Alters, nachdem er durch 18
Jahre regieret, immer sich groß, edel und
keinem Laster ergeben gezeigt, und unab=
läßig
an dem Wohl seines Volkes gear=
beitet
hatte, von dem er auch geehrt und
geliebt war, bis die unselige Revolution
ausbrach, und alle Bande der Sittlichkeit
und Treue zerriß.

Großbrittannien.

Auf das von Hrn. Chauvelin, im Nah=
men
des ausübenden Rathes von Frank=
reich
, unter dem 13. Jänner neuerdings
übergebene Memoire, ist ihm von dem
Staatssekretare, Lord Grenville, unter
dem 18. Jänner, nachstehende Antwort er=
theilet
worden.

Jch habe, mein Herr, mit der größten
Aufmerksamkeit die Schrift erwogen, die
Sie mir am 13. d. M. zugestellet haben.
Jch kann Jhnen nicht verhehlen, daß ich
darin nichts Genugthuendes finden konnte.
Die Erläuterungen, die es enthält, gehen
ungefähr auf eben die Punkte hinaus, die
ich schon umständlich beantwortet habe.
Die Erklärung, in die inneren Angelegen=
heiten
anderer Länder sich einmengen zu
wollen, wird darin wiederhohlet, und man
bemühet sich gar nicht die beleidigenden
Maßregeln, wovon ich in meinem Schrei=
ben
vom 31. Dezember gesprochen habe,
in Abrede zu stellen, oder gut zu machen,
vielmehr behält man sich das Recht bevor,
die Verträge zu brechen, und die Rechte
unserer Alliirten zu kränken, indem man
über diesen Gegenstand bloß eine täuschen=
de
Unterhandlung anträgt, die man eben
so wie die Räumung der Niederlande
durch die Französischen Truppen, auf den
unbestimmten Zeitpunkt, nicht nur des ge=
endigten
Krieges, sondern auch der Befesti=
gung
dessen, was man die Freyheit der Bel=
gier
nennt, hinaussetzt. Diesem fügt
man bey: daß wenn diese Erläuterungen
uns nicht zureichend schienen, wenn Sie
noch einmahl genöthiget wären die Spra=

[10]

che des Hochmuths zu hören, wenn die
Kriegsvorkehrungen in den Englischen =
fen
fortwährten, man sich, da man alle
Mittel den Frieden zu erhalten erschöpft
hät⟨t⟩e, zum Krieg anschicken würde.

Wäre mir diese Eröffnug, oder die=
jenige
, welche Sie in Beziehung auf den
Handlungs=Tractat übergeben haben, in
rechtmäßiger und offizieller Gestalt gemacht
worden, so hätte ich mich in der Nothwen=
digkeit
befunden darauf zu antworten, daß
⟨e⟩ine Drohung, den Krieg zu erklären, weil
England für dienlich erachtet, seinen Wehr=
stand
zu vergrössern, und eben so die Er=
klärung
, einen feyerlichen Tractat brechen
zu wollen, weil England für seine ei=
gene
Sicherheit Vorsichts=Maßregeln von
eben der Art annimmt, wie solche in Frank=
reich
bereits bestehen, für nichts anders als
neue Beleidigungen angesehen werden kön=
nen
, die, so lange sie beständen, die Wege
zu jeder Unterhandlung sperren müßten.

Aber in der Gestalt einer nichtoffiziel=
len
Mitheilung, däucht mich, sey es mir
noch erlaubt, Jhnen, nicht zwar mit Hoch=
muth
, aber auch ohne Umwege zu sagen,
daß man Jhre Erläuterungen nicht befriedi=
gend
findet und alle Gründe, welche un=
sere
Rüstungen veranlasset haben, noch be=
stehen
. Diese Gründe machte ich Jhnen,
in meinem Schreiben vom 31. Dezember
bekannt, wo ich deutlich die Bestimmun=
gen
ausgedrückt habe, welche allein zur
Aufrechthaltung des Friedens und der
Eintracht beytragen könnten. Jch se=
he
nicht, daß es zu einer Ausglei=
chung
nützlich seyn könne, noch länger mit
Jhnen, in dieser Form, einzelne Punkte
zu erörtern, worüber Jhnen unsere Gesin=
nungen
schon eröffnet worden sind. Hät=
ten
Sie jedoch, auch in dieser Form, mir
einige Erläuterungen zu geben, welche
alle Punkte, wovon ich in meinem Schrei=
ben
vom 31. Dez. Erwähnung gemacht
habe, und alle Umstände der gegenwärti=
gen
Lage, in Rücksicht auf England,
dessen Alliirte, und das allgemeine System
von Europa, in sich begriffe, so wollte ich

noch in dieselben einzugehen mich gerne her=
beylassen
. Jch glaube jedoch in Antwort auf
dasjenige, was Sie wegen unserer Kriegsrü=
stungen
sagen, Sie in den bestimmtesten
Ausdrücken verständigen zu müssen, man
werde hier unter gegenwärtigen Umständen,
auf allen Maßregeln beharren; die man
für zuträglich erachten wird, um sich in den
Stand zu setzen, die Sicherheit, Ruhe, und
Gerechtsame dieses Landes zu schüzen, die=
jenigen
unserer Alliirten zu bewahren und
solchen Planen des Ehrgeizes und der Ver=
grösserungssucht
Einhalt zu thun, die dem
übrigen Europa zu allen Zeiten gefährlich
wären, die es aber noch weit mehr werden, da
man ihre Ausführung durch die Verbr⟨eit⟩ung
von Grundsätzen, welche alle bürgeriche Ord=
nung
zerstören, zu befördern sucht. Jch
habe die Ehre ꝛc.

(Unterzeichnet) Grenville.

Dänemark.

Ein unter dem 28. Dezember aus der
General=Zollkammer erlassenes Königl.
Plakat, setzt zur Erleichterung für die
Handelnden und Seefahrenden fest, daß
vom Anfange des Jahres 1793 an, in
den Königreichen Dänemark und Nor=
wegen
, die Accise von Schiffen und Waa=
ren
, bey allen Zollstädten, von den Zoll=
bedienten
zugleich mit dem Zolle erhoben,
und daß dafür gar keine Schreibgebühren
bezahlt oder genommen werden sollen.

Aus Hoier bey Tondern ist folgende
traurige Nachricht eingegangen: Der
Deich in der Wieding Harde ist ganz
eingestürzt, und die dortige Gegend völlig
unter Wasser gesetzet worden; die Schleus=
senthüren
wurden zersprengt und das Was=
ser
drang auf das Feld ein. Die Schiffe,
welche in der Schleusse bey dem Deich la=
gen
, erlitten grossen Schaden; eines der=
selben
, mit Rosinen beladen, sank unter,
ein anderes wurde zertrümmert, und zwey
kamen auf den Deich zu stehen. Citronen,
Aepfelsina, Renetäpfel, trieben an einigen
Orten in Menge an das Land. Bey Sil⟨t⟩
sind viele Schiffe gestrandet, worunter ei=
nes
, welches mit 3000 Tonnen Waitzen

[11]

beladen war.

Das Patriotische Beyspiel, welches die
Vorsteher aller Gemeinen der Hauptstadt
und auch einiger anderen Städte in Däne=
mark
, nach und nach durch die sehr nütz=
liche
Einrichtung von Arbeitshäusern zur
Beschäftigung der Armuth gegeben haben,
muntert in allen Gegenden der Dänischen
Staaten zur rühmlichen Nachahmung auf.
Zu Friedrichshall in Norwegen hat der
Kaufmann Niels Anker zur Unterhaltung
der dasigen Armen ein Kapital von 8000
Thalern, und ausserdem einen Hof, der
2800 Thaler werth, und der zu einem
freywilligen Arbeitshause eingerichtet ist,
geschenkt. Dieses Haus ist durch die Zin=
sen
des Kapitals stäts mit den nöthigen
Spinnmaterialien an Hanf, Flachs, Hee=
de
u. s. w. versehen, und der großmüthige
Geber führt selbst die Aufsicht über diese
sehr nützliche, des allgemeinen Dankes wür=
dige
Anstalt.

Schweden.

Briefe aus Stockholm vom 8. Jänner
geben von einem neuen unruhigen Auftritte
Nachricht, der daselbst vorgegangen ist.

Jn der vergangenen Nacht, schreibt man,
gab es in einer der hiesigen Vorstädte, dem
Südermalm, eine Schlägerey zwischen 2
Bürgern und 2 Soldaten von der Gothi=
schen
Garde. Der Kapitain Freese kam
dazu, und wollte sie auseinander bringen,
ward aber von den Bürgern so übel behan=
delt
, daß er sich genöthiget sah, den De=
gen
zu ziehen, womit er einen von ihnen
verwundete. Jndem dieses vorging, zog
eine Patrouille vorbey. Diese rief er an,
und ließ die beyden Bürger in Verhaft se=
tzen
. Diesen Morgen wurde über sie Ver=
hör
gehalten, und es war nun alles ruhig.
Am Abend aber zwischen 7 und 8 Uhr ver=
sammelte
sich ein Haufen Leute auf den
Schloßhöfen, und verlangte den Herzog
zu sprechen. Die Leute wurden gefragt,
was sie wollten, und sie sagten: der Ka=
pitain
Freese sollte ebenfalls in Verhaft ge=
setzt
werden. Der Herzog schickte den Gene=
rallieutenant
, Grafen Schwerin, und ließ

dem Haufen sagen, das sey eine Sache,
die sie nichts angehe. Wem zu viel geschehen
sey, dem sollte Gerechtigkeit wiederfahren,
und sie sollten nach Hause gehen. Da sie
noch nicht gingen, so kam der Herzog
selbst herunter, und bedeutete ihnen,
wenn der Kapitain Freese schuldig wäre, so
würde er arretirt werden; sie möchten nun
aber nur nach Hause gehen. Einige leichte
Dragoner, mit einem Offizier, Nahmens
Wright an ihrer Spitze, waren aufge=
sessen
, um nöthigenfalls bey der Hand zu
seyn und Ordnung zu erhalten. Der Of=
fizier
brachte durch gutes Zureden und halb
im Scherz das versammelte Volk dahin,
daß es ruhig ward und aus einander ging.
Nun ward auf des Herzogs Befehl, der
Kapitain Freese arretirt, und man erwar=
tet
den Ausgang der Sache. Beym Ab=
gang
der Post ist wieder alles stille und
ruhig.

Unter dem 11. schrieb man aus Stock=
holm
: Die beyden Bürger, welche den
Auflauf des Volkes verursachet haben, sind
noch im Verhaft und die Untersuchung ih=
rer
Sache wird täglich fortgesetzt. Jndes=
sen
ist wegen des am 8. vorgefallenen Un=
wesens
, unter dem 10. eine Königl. Ver=
ordnung
erschienen, welche nicht nur alles
ungebührliche und ungewöhnliche Zusam=
menlaufen
auf den Strassen, Märkten und
öffentlichen Plätzen, sondern auch alle an=
dere
verdächtige und widerrechtliche Zusam=
menkünfte
, besonders die sogenannten Klubs,
wie auch alles Verbleiben in den Kellern
und Wirthshäusern nach 9 Uhr des Abends,
auf das ernsthafteste und schärfste verbie=
thet
. Dergleichen Auflaufe und Zusammen=
künfte
sollen, wenn gütliche Vorstellungen
nichts vermögen, sogleich, wo man sie an=
trifft
mit militarischer Macht aus ein=
ander
gerieben werden; die⟨j⟩enigen, welche
sich gegen dieses Verboth zu vergehen er=
dreisten
, sollen auf der Stelle festgenommen,
gerichtlich verfolgt, und als öffentliche Frie=
dens
=und Ruhestörer nach der Strenge der
Gesetze exemplarisch gestraft werden. Eine
Belohnung von 500 Rthlrn. wird demjenigen

[12]

versprochen, welcher den Frevler, der die ver=
brecherische
Dreistigkeit gehabt hat, in der
königl. Burg auf die Wache zu schießen,
wie auch die nicht weniger grossen Frevler,
welche die Befehlshaber und Offiziere auf
dem Schlosse verhöhnt und beleidiget ha=
ben
, entdecken wird. Dem Oberstatthalter
und der Polizey wird die genaueste Beob=
achtung
und Befolgung dieser königl. Ver=
ordnung
anbefohlen, so werden auch die Ein=
wohner
dieser Stadt gewarnet, bey einer
sich ereigenden Unruhe mit ihren Hausge=
nossen
und Gesinde sich ruhig in ihren ver=
schlossenen
Häusern zu halten.

Uebrigens sind alle möglichen Maßregeln
genommen, den Endzweck dieser Verord=
nung
zu erreichen. Die Patrouillen sind
vermehrt; die Garnison ist mit scharfen Pa=
tronen
versehen worden u. s. w.

Nach Briefen aus Stockholm vom 15.
Jänner, war die Stadt damahls ganz ru=
hig
. Der Herzog, schreibt man, hat heu=
te
eine Deputation, welche aus dem Gou=
verneur
, dem Vice=Gouverneur, den Bür=
germeistern
, den übrigen Magistratsgliedern
und den Aeltesten der Stadt bestand, erhal=
ten
, welche ihn von der Treue und unver=
änderten
Zuneigung der Einwohner von
Stockholm versicherte, und bezeugte, daß
keiner von ihnen an dem neulichen Aufstan=
de
Theil genommen habe. Auch hat zu=
gleich
die Deputation dem Herzog für die
Ernennung eines allgemein geschätzten und
geliebten und aus ihrer Klasse genommenen
Mannes, zum Vice=Gouverneur, ihren
Dank abgestattet.

Deutschland.

Die am jenseitigen Ufer der Roer po=
stirten
Französischen Truppen machen noch
immer von Zeit zu Zeit Versuche, über
den Fluß zu setzen, und die jenseitigen
K. K. Posten anzugreifen, werden aber
stäts mit Verlust zurückgeschlagen. Ein
neuer Vorfall dieser Art wird aus Drove
unter dem 23. Jänner folgendermassen be=
richtet
: Am 20. d. M. um 2 Uhr Nachts
brach eine Französische Abtheilung von 200
Mann zu Pferde und 300 zu Fuß aus der

Gegend von der Geyen gegen den Posten
Schlagstein auf, welchen die Oesterrei=
cher
mit 17 Gemeinen und einem Führer,
Nahmens Milacowich, besetzt hatten.
Diese wenige Mannschaft hielt den Feind
durch ganze 3 Viertelstunden auf, und
verwehrte ihm den Uebergang über die
Roer, bis die Macht der Franzosen sie
endlich zwang, sich zu der hier in Drove
unter den Befehlen des Oberlieutenantes
Mallinarich stehenden halben Kompagnie
von 87 Mann, zurückzuziehen. Sobald
dieser das Piket an sich gezogen hatte,
ging er beherzt auf die Franzosen los,
und trieb dieselben nicht nur mit einem
Verluste von 5 Todten, 6 Verwundeten
und 3 Gefangenen zurück über die Roer,
sondern auch aus dem jenseits dieses Flus=
ses
gelegenen Dorfe Ma⟨u⟩bach. Hierauf
ging der Herr Oberlieutenant wieder zurück,
um allda einen ferneren Angriff abzuwar=
ten
; da aber dieser nicht erfolgte, sondern
die Franzosen nicht mehr zum Vorschei⟨n⟩
kamen, so rückte er wieder hier ein. Seit=
dem
ist alles ruhig.

Aus Trier schreibt man unter dem
16. Jänner, daß mehrere tausend Mann
der Bournonvillischen Armee den General
Cüstine zu verstärken beordert, und zum
Theil schon im Saarbrückischen eingerü=
cket
seyn. Jn und um Trier aber, ist
es, seit den letzthin erfochtenen Siegen,
ganz ruhig. Die Stadt und alle Gegen=
den
umher sind sehr stark mit K. K. Mann=
schaft
von dem Korps d'Armee des Für=
sten
v. Hohenlohe besetzt, und alle Zu=
gänge
werden täglich mehr verschanzt.

Den 28. Jänner marschirte das K. K.
Jnfanterie=Regiment Preyß bey Regens=
burg
vorbey, und hielt in der einige
Stunden von dieser Stadt gelegenen Ge=
gend
Nachtquartier. Der Stab über=
nachtete
zu Stadt am Hof. An demsel=
ben
Tage traff eine Division des Chevaux=
leger
=Regiments Karaczai ein, welche
in Regensburg einquartirt wurde, und
am folgenden Morgen nebst gedachtem Jn=
fanterie
=Regimente den Marsch fortsetzte.

[13]

Wien.

Meteorologische Beobachtungen
auf der k. k. Sternwarte.

Vom 29. Jänner bis 5. Februar.



Barometerstand.


Täg 8 Uhr früh 3 U. nachm 10 U. abend
Den Z. L. 12 Th Z. L. 12 Th Z. L. 12 Th
29 28 4 6 28 3 4 28 3 11
30 3 10 3 2 3 4
31 3 8 4 1 4 6
1 4 8 4 1 4 1
2 5 0 5 9 5 11
3 5 5 5 3 5 3
4 5 1 4 0 3 2


Reaumur'scher Thermometerstand.


Grad Grad Grad
29 1 1/4 ober 0 2 ober 0 3 unter 0
30 2 1/2 4 4 ober 0
31 3 1/2 3 1/2 2
1 2 3 0
2 1 unter 0 0 1/3 unter 0 1 unter 0
3 2 0 1/2 1
4 1 1/2 0 1/2 0 1/2


Anzeige des Windes.


29 W. stark W. stark W. stark
30 W. mittelm. W. mittelm. W. schwach
31 W. mittelm.
1 N. O. still N. O. still N. O. still
2 N. schwach N. schwach N. schwach
3 S. schwach
4 S. schwach S. schwach W. schwach


Getreidepreis.

Zu Wien vom 28. Jäner bis 2. Februar.
Der Metzen Groschen.
Weitzen von 37 bis 51
Korn von 26 bis 28
Gersten von 23 bis 27
Haber von 17 bis 21
Zu Stockerau vom 28. Jäner.
Der Metzen Groschen.
Weitzen von 40 bis 50
Korn von 21 bis 24
Gersten von bis
Haber von 12 bis 16
Zu Fischamend vom 31. Jäner.
Der Metzen Groschen.
Weitzen von 44 bis 45
Korn von 21 his 24
Gersten von 19 bis 21
Haber von 14 bis 16

Nachricht.

Vermöge höchsten Hofdekrets vom 18. dies
haben Se. Majestät denjenigen Lieferanten,
die Viktualien zur k. k. Armee am Rhein zu
liefern sich anheischig machen, alle Essito- und
Transito-Gebühren in den Erblanden von
den dahin ausführenden Hülsenfrüchten, aller
Art Zugemüse, Kraupe, Sauerkraut, geräu=
cherten
Fleisch, Speck und Reis ganz nach=
zusehen
geruhet, doch haben sie sich bey den
Zollämtern mit Vorzeigung der von den Län=
derstellen
ihnen zu ertheilenden Pässe zu legi=
timiren
, um dieser Begünstigung theilhaftig zu
werden. Gegen diese Pässe werden nach Um=
ständen
bey den Zollämtern entweder gegen Vor=
merkung
der Gebühr, oder Depositirung des
Essito- und Transito-Betrags die Freypässe er=
theilet
werden, wo sodann sie Lieferanten sich
binnen drey Monaten bey den Zollämtern, über
welche die Viktualien ausgeführet werden, mit
Zeugenschaften der Generalkommandi, daß sie
ihre Feilschaften zu den k. k. Armeen rich=
tig
geliefert haben, auszuweisen haben wer=
den
, gegen welche Ausweisung hernach ent=
weder
die Vormerkung abgethan, oder die de=
positirten
Beträge werden zurückgestellet wer=
den
. Welche höchste Entschliessung zu jeder=
manns
Wissenschaft zu dem Ende bekannt ge=
macht
wird, damit sich die zu dergleichen Lie=
ferungen
herbeylassen wollende Parteyen we=
gen
Uiberkommung der dazu nöthigen Pässe
an die ni. öst. Landesregierung zu wenden
wissen mögen. Wien den 28. Jänner 1793.


Jm k. k. Nationalhoftheater

wurde Sonnabend den 2. dieses zum ersten=

[14]

mal aufgeführt: la Donna bizzarra. Ein
neues komisches Singspiel in zwey Aufzügen,
mit Musik vom Herrn Marcello von Capua.


A⟨uf⟩ Aschermittwoch den 13. Februar und
folgenden Freytag, und so alle Sonntag, Dien=
stag
⟨u⟩nd Freytag die ganze Fasten hindurch,
wird in der italienischen Nazionalkirche prä=
cise
um 11 Uhr die Predigt in italienischer
Sprache gehalten werden.


Verstorbene zu Wien.

Den 29 Jä⟨n⟩er. Jn der Stadt.

  • Hr. Ant. Oktavian Graf v. Ko⟨l⟩lalto, alt 75 J.
    am Hof N 235.
  • Dem Hrn. Franz Günther v. Sterneck, k. k. Re=
    gierungsrath
    , s. Fr Gemahl. Johanna, geb.
    Gußmann, alt 71 J. in d. Wipplingerst. Nr.287
  • Dem Hrn. Franz Fischer, Seidenzeugfabrik. s. K.
    Paul, alt 6 J. in d. Krugerstr. N. 1047.
  • Joh. Leonh. Berger, herrs. Kutscher, alt 49 J.
    in d. Wipplingerstr. N. 289.

Vor der Stadt.

  • Hrn. Math. Schupp, k. k. Sattlknecht, alt 67 J.
    auf d. Laimgr. N. 1.
  • Dem Hrn. Klemens Messerer, k. k. Hofmusik. s.
    Fr. Elis. alt 64 J. in s. H. auf d. Wind⟨m⟩. N. 8
  • Dem Hrn. Andre Reiner, bg. Schlossermeist. s.
    T. Barb. alt 23 J. am Spitalb. N. 64.
  • Dem Mich. Burgmann, Schlosser, s. W. The=
    resia
    , alt 65 J. in d. Währingerg N. 116.
  • Regina Hubert, Hausmeist. Wit. alt 76 J. zu
    Mariah. N. 134.
  • Leop. Treutler, Porzelainmaler, alt 55 J. am
    Thury N. 26.
  • Dem Berhard Buch, Schneid s Stief T. Rosal.
    Schurian, alt 16 J. am ob. Neustift N. 34.
  • Dem Joh. ⟨B⟩istel, Tischler, s. K. Rosina, alt 2 J.
    am Neubau N. 163.
  • Jgnaz Obermeyer, gew. bg. Schuhmach. alt 64
    J. zu St. Marx.
  • Wenzl Weinberger, Tagl. alt 46 J.
  • Anton Schmid, Schuhmach. alt 28 J.
  • Math. Moßer, Tischler, alt 37 J.
  • Jos. David, Friseur, alt 70 J.
  • Maria A. Kugler, Dienstm. alt 20 J.
  • Anna M. Simon, Dienstm. alt 20 J.
  • Anna Gunder, Dienstm alt 56 J. alle 7 im allg.
    Krankenh.
  • Summa 20 Personen, darunter 2 Kin.

Den 30. Jäner. Jn der Stadt.

  • Hr. Joh. Ant. Heim, k k. Hauptma⟨ut⟩hkassaoffiz.
    alt 35 J. am Salzgrieß N. 444.
  • Pat. Gerard Schmiedsberger, a. d. Cisterzienser
    Ord.n. Ho⟨f⟩meist. im h. Kreuzerhof, alt 46 J.
    alda in d. schön Laterng.
  • Pat. Sigebert Graf, a. d. Franziskanerord. alt
    41 J. in i. Klost. b St. Hieronimo.
  • Hr. Simon Fr. Dworzach, herrs. Hausverwalt.
    alt 79 J. in d. Augustinerg. N.1131.

Vor der Stadt.

  • Hr. Franz Mayr, jubil. k. k. Hofbankoliquitat.
    alt 93 J. in d. Leopoldst. N. 133.
  • Dem Georg Mächel, Weber, s. W. Marger. alt
    36 J. im Lichtent. N. 99.
  • Cath. Schittmayr, Musikuswit. alt 59 J. zu
    Mariah. N. 134
  • Dem Ferd. Kollinger, Landkramer, s. K. There=
    sia
    , alt 3 J. auf d. neu Wien N. 156.
  • Fr. Sophia v. Schreibersdorf, Majorswit. alt
    59 J. b. Elisabet.
  • Jos. Huba⟨t⟩sek, alt 24 J.
  • Dinitro Stephura, alt 33 J. bede Gem. i. Militsp.
  • Jos. Geißrigel. Kutscher, alt 41 J.
  • Joh. Geyer, Schuhmach. alt 40 J.
  • Fr. Maria A. Rutter, Kammedien. Fr. alt 47 J.
  • Georg Stangl, alt —. alle 4 im allg. Krankenh.
  • Summa 15. Personen, darunter 1. Kind.

Den 31. Jäner. Jn der Stadt.

  • Pat. Franz Weiß, Senior a. d. Predigerord. alt
    82 J. in i. Klost. am Dominikänerpl.
  • Peter Ma⟨d⟩el〈…〉eter, herrs. Bedient. alt 53 J. in
    d. Dorotheg. N. 1144.
  • Jos Schultes, Friseur, alt 24 J. in d. Strauchg.
    N. 206.

Vor der Stadt.

  • Sophia Wester⟨h⟩am, schutzb. Schwerd⟨s⟩eg. Wit.
    alt 23 J. in d Neuschotteng. N. 83.
  • Anna M. Steringer, Hauerswit. alt 80 J. auf
    d. Landstr. N. 345.
  • Dem Hrn. Sebast Resch, bg. Tischlermeist. s. K.
    Jgnaz, alt 4 J. in d. Leopoldst. N. 230.
  • Hr. Andre Kraack, bg. Webermeist. alt 53 J. in
    s. H. am Himnmelpfortgr. N. 22.
  • Dem Hrn Leop. Beyer, priv. Seidenzeugfabrik.
    s Fr. Maria A. alt 31 J. auf d. Wied. N. 63.
  • Dem Hrn Joh. A⟨lt⟩enberger, bg. Tandler, s Fr.
    Franziska, alt 63 J. auf d. Laimgr. N. 14.
  • Anton Fritz, Polizeyschreib. alt 61 J. zu Mariah.
    N. 121.
  • Dem Hrn. Jgnaz Rosenberg, Soliziator, s K.
    Franziska, alt 2 J. auf d. Landstr. N. 323.
  • Dem Joh. Jelge, Kutscher, s. K. Joh. alt 2 J.
    auf d. neu Wien N 157.
  • Dem Joh. Seidl, Roßwarter, s. K. Susanna, alt
    1 J. auf d. Windmühl N. 8.
  • Dem Joh. Eisen, Küchergartn. s. K. Theresia,
    alt 1 J. zu Erdberg N. 282.
[15]
  • Hr. Joh. Stadlbaur, k. k Kammeralhauptbuch=
    halt
    . Raitoffiz alt 53 J b. Barmh.
  • Sebast. Spitzer, Gem. alt 59 J. im Jnvalidenh.
  • Joh. Cze⟨sch⟩ka, alt 50 J.
  • Jasko Chapko, alt 23 J. bede Gem. im Militärsp.
  • Gregor Bachlitsch, Weber, alt 54 J.
  • Mich. Riß, Schlosser, alt 20 J.
  • Ludwig Nöbel, P⟨frün⟩dl alt 91 J.
  • Sebast. Ton⟨ha⟩user, Lehnkutscherkn. alt 36 J.
  • Barb. Schönbach, Dienstm alt 20 J.
  • Theresia Wilhelm, Hauersw. alt 42 J.
  • Joh. Maurer, Chyrurg. alt 25 J.
  • Fr. Regina Auerbacher, bgl. Schuhmach. Wit.
    alt 80 J. alle 8 im allg. Krankenh.
  • Summa 26 Personen, darunter 5. Kind.

Nachricht.

Von der k. k. ni. öst. Regierung wird der
höchsten Entschliessung vom 2. Jänner 1789
g⟨em⟩äß hiemit kund gemacht, daß all jene,
welche sich in der Folge um eine ordentliche
besoldete Bürgermeister=oder Rathmannsstelle
bey einem Magistrate auf dem Lande in Con=
currenz
setzen wollen, sich längstens bis Ende
Hornung d. J. bey dieser Landesstelle zur
Prüfung zu melden haben. Wien den 25.
Jänner 1793.


Prodigalitätserklärung.

Nachdem Kaiserl. Mayst. auf Allerunter=
thänigstes
Ansuchen Dero Kaiserlichen Reichs=
hofraths
=Agenten, Christian v. Klerf, sich
allergerechtest bewogen gefunden haben, dessen
Sohn, Acha⟨tz⟩ v. Klerf, unter heutigem Da-
to
, pro prodigo zu erklären, und denselben
der Curatel gedacht=seines Vaters zu überlas=
sen
; so wird solches auf Allerhöchst Dero Be=
fehl
zu jedermanns Warnung hiemit öffentlich
bekannt gemacht.

Ex consilio Imper. Aulico.

Wien den 25. Januar 1793.

Johann Niklas von Schwabenhausen.


Verlohrner Ring.

Den 23. Jänner Abends ist auf der Sai=
lerstadt
, oder in der Franziskanergasse, ein
brillantener Rosenring, der mit 10 kleinen Bril=
lanten
karmoisirt ist, welche 2 Karat, und
dessen Mittelstein 1 7/8 Karat wägen, verloren
worden. Wer selben gefunden hat, wird er=
sucht
ihn gegen eine gute Belohnung in die
Bischofsgasse Nr. 624 im 3ten Stock zu über=
bringen
.


Es sind alltäglich auf nachstehende Beding=
niß
800 fl. zu haben.

Ein Mann, seines Alters von 54 Jahren und

3 Monate, ist gesinnet 800 fl. gegen jährliche
15 pro Cento auf Leibrenten, das ist auf Ab=
sterben
des Geldgebers hindanzugeben, mit
dieser Bedingniß, daß obgedachte 800 fl. mit
dem ersten Haussatze versichert werden sollen; die
nähere Auskunft hievon kann man täglich bey
dem Hrn. Georg Schultheis, Sollicitator,
wohnhaft auf dem Spitalberg in der breiten
Gasse Nr. 20 im 2ten Stock erfahren.


Verschiedene Kapitalien.

Eines von 10000 fl. und eines von 6000 fl.
werden auf Häuser in der Stadt, gegen 5
Prozent Jnteressen, dann zwey Posten jede
von 2000 fl. auf Häuser in der Vorstadt,
und verschiedene grosse Posten auf Herrschaf=
ten
ausgeliehen. Die Herren Hausbesi⟨t⟩zer,
welche ein oder anderes aufnehmen wol=
len
, belieben sich selbst im goldenen Kreuz bey
dem rothen Thurm Nr. 676 auf der hintern
Stiege im 3ten Stock täglich von 9 bis 11
Uhr, nachmittag von 2 bis 4 Uhr zu melden.


Nachricht.

Ein Frauenzimmer ledigen Standes, katho=
lisch
, 25 Jahr alt, welche deutsch und fran=
zösisch
spricht, gut Damen frisiren kann; kurz
alles was eine Kammerjungfer nöthig hat zu
wissen, besitzt, hat schon gedient, ist mit gu=
ten
Zeugnissen ihres Wohlverhaltens versehen,
so wie auch mit ächten Anempfehlungen; sie
wünschet in einem ihren Eigenschaften ange=
messenen
Dienst, wenn es auch in einer Pro=
vinzialstadt
, oder auch auf dem Lande wäre,
bey einer Herrschaft eintretten zu können. Man
kann in der untern Bäckenstrasse Nr. 765 im
2ten Stock mehrere Auskunft erhalten.


Bekanntmachung.

Von Seite der k. k. octroyrten> Komerzial=
Leih=und Wechselbank in Wien wird hiemit
bekannt gemacht, daß obbesagte privil. Bank
die den A⟨kz⟩ionairen stipulirten jährl. 4 pr. Ct.
Jnteressen, samt der, nach bereits zu Stande
gebrachten volständigen Abschluß, ausgefalle=
ne
Dividende von 2 pr. Ct. auf die erlegte
Raten für das verflossene 1792ste Jahr in die=
sem
Monat auszahlen werde. Wien den 4.
Februar 1793.

Pr. k. k. octroyrte Kommerzial=
Leih=und Wechselbank.


Jnteressante Ankündigung

aus dem am Kohlmarkte Nr. 167 im ersten
Stocke, ober dem bekannten Millanischen
grossen Kaffeehause, befindlichen Kunst=
Kabinet.

Herr Müller hat seit 4 Jahren in seinem

[16]

Kunst=Kabinet manche interessante Abbildung
aufgestellet, welche sowohl von der hohen
Noblesse, als auch von einem verehrungswür=
digen
Publikum, mit dem gütigsten Beyfalle
aufgenommen wurden, weil die Abbildungen
alle denen Originalen bis zur Täuschung ähn=
lich
sind, so hat derselbe auch dermal den von
allen edeldenkenden Menschen so herzlich be=
dauerten
, unglückli⟨c⟩hen guten König in Frank=
reich
, Ludwig den XVI, lebensgroß, sprechend
ähnlich, und zwar in der Gestalt aufgestellet,
wie Hr. Müller vor 7 Jahren diesen bekla=
genswerthen
König selbst in Versail vielmahl
gesehen hat, wer den guten König auch je ge=
sehen
, wird die frapanteste Aehnlichkeit in die=
ser
Abbildung finden, und aus seiner edlen
Bildung die Güte seines Herzens wahrnehmen,
welche von seinem undankbaren Volke so sehr
verkannt, und so übel gelohnt ward. Ausser
diesem sehr interessanten Stücke ist das Kunst=
Kabinet noch beträchtlich vermehrt, und mit
sehr kostbaren Kunstwerken verschönert worden.
Beym Eintritt zahlen hohe Noblesse und
Standespersonen nach Belieben, sonst aber wird
das Eintrittsbillet mit 20 kr. gelöset. Wer
aber die darin befindliche anatomisch bearbei=
tete
weibliche Figur zerlegter sehen will, zahlt
doppetes Leggeld.

Nota. Ausser den aus 3 grossen Zimmern
bestehenden Kunst=Kabinet wird in einem be=
sondern
Zimmer das durch den Chevalier Mo=
rety
verfertigte prächtige Theater=Modell ge=
zeiget
, wofür die besondern Eintrittbillets pr.
20 kr. gelöset werden.


Nachricht.

Ein unlängst angekommener Engländer wün=
schet
in irgend einem Hause als Lehrer der
englischen Sprache unterz⟨u⟩kommen. Sollte nun
jemand in dieser Sprache, die er nach Grund=
sätzen
auf eine leichte Art beyzubringen sich an=
gelegen
seyn lassen wird, unterrichtet werden
wollen; so beliebe man auf der Schottenbastey
Nr. 1276 im 3ten Stock die nähere Auskunft
einzuhollen.


Kostbare Krapfen.

Anna Anglin macht einem geehrten Pub=
likum
bekannt, daß bey ihr im v. Trattneri=
schen
Haus am Graben, im zweyten Hof wo
die Buchhandlung ist, im Brodladen recht gu=
te
und schmackha⟨ft⟩e Krapfen täglich zu be=
kommen
sind: näm⟨l⟩ich ordinaire das Stück
zu 1 und 2 kr. gute gefüllte zu 3 und 4 kr.
abgetriebene ungefüllte zu 3 und 4 kr. derley
gefüllte zu 5 und 7 kr.; doch bittet sie die

abgetriebenen einen Tag zuvor, oder am näm=
lichen
Tag früh zu bestellen, und kann man
die Füll selbst nach Belieben wählen.


Nachricht.

Am Minoritenplatz, neben dem grossen Land=
haus
, Nr. 36, sind einige 100 Rebhühner von
der allerfrühesten und schönsten Gattung an=
gekommen
, und das Stück pr. 15, 18, und
21 kr. zu haben, und wird das Publikum auf
das beste damit bedient.


Fasanen zu verkaufen.

Auf der Möl⟨k⟩erpastey Nr. 86, linkerhand
das lezte Haus, sind einige 100 Stück Fasa=
nen
um billigen Preis zu verkaufen.


Tokajerwein in Seitelbouteillen zu verkaufen.

Der jüngst angezeigte in Kommißion zu ver=
kaufende
gute Tokajerwein ist von 1240 Bou=
teillen
bis auf 100 vergriffen. Um den ⟨viel=
fältigen
diesfälligen Beschwernissen auf 〈…〉
überhoben zu werden, hat man sich entschlos=
fen
, wenn eine Quantität von 25 Bouteillen
auf einmal genommen wird, den Preis von ei=
ner
Bouteille pr. 2fl., auf 1 fl. 30 kr. herab=
zusetzen
. Wer diese 100 Bouteillen komplet zu=
sammen
nehmen wird, erhält überdies von ei=
ner
jeden Bouteille 1 Groschen Nachlaß. Un=
ter
der Zahl von 25 Bouteillen wird aber kei=
ne
unter irgend einem Vorwand geringer als
2 fl. verabfolget werden. Man beliebe sich in
der Leopoldstadt in der neuen Gasse Nr. 430,
gegen den Augarten rechts, im ersten Stock
Nr. 8 des Morgens bis 10 Uhr deswegen an=
zumelden
.


Mannsschneider=Anzeige.

Franz Heizmann, burgl. Schneidermeister,
wohnhaft rückwärts vom Rathhaus auf der Fi=
scherstiege
im alt Wagnerischen Haus Nr. 449
im 3ten Stock rechts die zweyte Thür, wo F H
angezeichnet ist, erbietet sich gegen baare Be=
zahlung
fein gut und wirthschaftlich zu arbei=
ten
; er zeigt hier wie hoch mittergrosse Klei=
der
von eingelassenen Tuch mit feinen Kana=
sasfutter
und gleichen Knöpfen zu stehen kom=
met
, mit Chalon, Damis oder Kottunfutter
um 1 fl. 20 kr. mit Croise um 4 fl. 20 kr.
höher als hier angemerkt ist; bittet aber alles
selbst einzukaufen, oder zur Auslage einen Vor=
schuß
zu geben. Rock, Weste und Hosen von 6 fl.
Tuch 25 fl. 30 kr. von 4 fl. Tuch 20 fl. 30 kr.
von 2 fl. 36 kr. Tuch 16 fl. von 25 Groschen
Tuch 11 fl. 30 kr. von breiten Halbtuch 15
fl. Rock und Hosen von 6 fl. Tuch 19 fl.

[17]

30 kr. von 4 fl. Tuch 16 fl. von 2 fl. 36 kr.
Tuch 12 fl. 36 kr. von 25 Gr. Tuch 9 fl. 30 kr.
Ein englischer Kaput von 6 fl. Tuch 21 fl.
von 4 fl. Tuch 17 fl. von 2 fl. 36 kr. Tuch
12 fl. Ein Kaputfrak ist um 2 fl. minde=
rer
, oder, nachdem die Bestellung seyn
wird. Ein Chemis von 4 fl. Tuch 21 fl. 30 kr.
von 2 fl. 36 kr. Tuch 14 fl. 30kr. von 1 fl. 30 kr.
Tuch 10 fl. von 25 Gr. Tuch 9 fl. Eine Ho=
sen
von schwarzen Sartin mit rauhen Bar=
chetfutter
3 fl. 15 kr. Auch werden Pekesche nach
der neuesten Facon gemacht. Uebrigens versi=
chert
er, durch Beweis der dauerhaften Arbeit
⟨f⟩erneren Beyfall zu erhalten.


Friedrich Gürtler

empfiehlt sich allen Damen und übrigen Frau=
enzimmern
in Verfertigung verschi⟨e⟩dener Gat=
tungen
Mieder oder Miederleibeln, indem er
schon von Jugend an sich darauf verleget hat,
und auch sein Vater einer der berühmtesten
Miederschneider war. Durch vieljährige Uebung
und Fleiß hat er sich grosse Geschicklichkeit und
Kenntniß der Leiber erworben, indem er den
meisten scheel gewachsenen Frauenzimmern durch
seine Mieder ein gerades Ansehen gibe, ohne
den Leib dadurch im mindesten zu schaden. Sei=
ne
Geschicklichkeit ist hier und auswärts be=
konnt
, indem er viele fremde Frauenzimmer
zu bedienen hat. Er wohnt beym rothen Thurm
in der Kohlmessergasse neben den 7 Kurfürsten
Nr. 668 im 5ten Stock die weisse Thür.


Ankündigung.

Mein eigenes geprüftes Kochbuch,
erster, zweyter und dritter Theil.

Wovon jeder enthält: eine besondere ganz
neue Sammlung der ausgesuchtesten, nied=
lichsten
und besten Speisen, von verschiede=
nen
Gattungen Suppen, Fleischspeisen, Zu=
speisen
an Fleisch=und Fasttägen, Pasteten,
Eyerspeisen, Mehl=und Fastenspeisen, Fi=
schen
, Köchen, Wandeln, Torten, Teigen,
Bäckereyen, Krapfen, Sulzen, Eingesotte=
nen
, Säften, Krenn und Kandirten.
Eingerichtet für alle Gattungen der Stände,
durchgehends neu selbst verfaßt, und zum
Druck herausgegeben von M. A. Rudisch.

8. Wien 1791.

Dieses Kochbuch bedarf keiner weiteren
Empfehlung, ihr Werth und ihre Nutzbarkeit
sind bereits bekannt genug. Der beträchtliche
Absaz der vielfältig geschehenen Auflagen, und
von jedem Käufer geäußerte vollkommene Zu=
friedenheit
müssen jedermann Bürge seyn, der
darin enthaltenen gewiß ächten und vortrefli=

chen Speisen. Um der ärmeren ⟨Kla⟩sse den An=
kauf
zu erleichtern, welche nicht allezeit im
Stande ist, sich alle 3 Theile bei⟨zu⟩schaffen, und
dieser doch ein vollkommenes Werk in die Hän=
de
zu liefern, habe ich jeden Theil so einge=
richtet
, daß er als ein förmliches Kochbuch an=
gesehen
werden kann, und daher in dem Be=
lieben
eines jeden steht, was immer für einen
Theil sich zu wählen. Zugleich habe ich den
möglichst mindern Preis dergestalt festgesetzet,
daß der erste. Theil ungebunden 1 fl. 30 kr.,
der zweyte 1fl., der dritte 1 fl. kostet, und diese
sind zu haben: in der Zierchischen Buchhand=
lung
in der Singerstrasse im deutschen Hause,
dann in der Hutstolpergasse im Tabackgewölbe,
und im Jakobergässel Nr. 1362 bey mir

der Herausgeberin M. Anna Rudisch.


Ankündigung.

Bey Rubolph Sammer, Buchhändler im Bar.
Loprestischen Hause am Kärntnerthor; in der
Zierchischen Buchhandlung in der Singerstrasse
im deutschen Hause; bey Jgnaz Grund nächst
S⟨t⟩. Stephan, und in der Grosserischen Buch=
druckerey
in der Theinfaltstrasse Nr. 76
ist zu haben:

  • Der Französische Freyheitsbaum, in einer
    Rede über das Evangelium vom Senf=
    körnlein
    , am 25. Sonntag nach Pfing=
    sten
    von öffentlicher Kanzel vorgetragen,
    und zur heilsamen Belehrung des deut=
    schen
    Bürgers herausgegeben im Jahre
    1792. Zweyte Originalauflage, 8. Botzen,
    kostet gebunden 10 kr.
  • Glossarium Slavicum, 119 Quartseiten stark,
    30. kr.

Nachrichs von Ovids Verwandlungen.

Die Hrn. Pränumeranten, welche in der
Gräfferischen Buchhandlung am Michaelerplatze
pränumerirt haben, belieben die Fortsetzung von
diesem Werke bey Hrn. Hohenleitter, Kunst=
und Buchhändler am Kohlmarkte neben der
Löschenkohlischen Kunsthandlung, abzuhohlen.

Die Herausgeber.


Forte Piano.

Es sind zwey Forte piano〈…〉 zu verkaufen.
Kauflustige können sich deshalb in der Sin=
gerstrasse
am Eck im Müllerischen Hause Nr.
863 im 4ten Stock anmelden.


Neue Musikalien.

Jn dem musikalischen Magazin in der untern
Breunerstrasse N. 1158 sind folgende ganz
neue Musikalien zu haben, nämlich:

  • L. Koz⟨elac⟩h, Partie XII, contenante Trois
[18]

  • Sonates pour le Clavecin ou P. F. avec
    l'Accompagnement d'une Flute ou Violon
    & Violoncelle, Op. 37. à 3 fl.
  • Partie XIII. contenante Trois Sonates
    pour le Clavecin ou P. F. Op. 38. à 2 fl.
  • Sta⟨r⟩ay (Mr. le C. M. de) Six Polonoises
    pour le Clavecin ou P. F. d'un Violon &
    Violoncelle, Op. 3. à 1 fl.
  • Pleyel, Une Sonate pour le Clavecin ou P.
    F. avec l'Accompagnement d'un Violon &
    Violoncelle, Op. 25. Nr. 1. à 1 fl.
  • Une Sonate pour detto detto, Op. 25.
    Nr. 3. à 1 fl.
  • 12 Ländlerische Tänze in C. beym Clavier,
    à 20 kr.

Ne⟨u⟩e Tanz=Musikalien.

Jn dem musikalischen Magazin in der untern
Breunerstrasse Nr. 1158 sind ganz neue Tanz=
Musikalien von der Komposition des Hrn. Sta=
nislaus
d'Ossowski auf die gegenwärtige Fa=
schingszeit
zu haben. Als:

  • 12 Deutsche aus der Opera die Zauberflöte von
    Hrn. Mozart, 2te Lieferung, vollstimmig,
    1 fl. 30 kr.
  • 12 Deutsche aus der Opera Pizzichi, vollstim=
    mig
    , 1 fl. 30 kr.
  • 12 Jagddeutsche von eigener Erfindung einge=
    richt
    zum Langaus, 2ter Theil, vollstim=
    mig
    , 1 fl. 30 kr.
  • 12 Menuetti von eigener Erfindung, vollstim=
    mig
    , 2te Lieferung, 1 fl. 30 kr.
  • 12 Menuetti von ganz neuer Erfindung a 2 Vio=
    lini
    con Violoncello für die kleinen Haus=
    Bälle 1 fl.
  • 12 Deutsche ebenfalls in 3 Stimmen a 2 Vio=
    lini
    e Violoncello 1 fl.
  • 12 Landlerische von Streicher, 1te Lieferung
    20 kr.
  • 6 Contre=Tänze aus der Zauberflöte, vollstim=
    mig
    , 1 fl. 30 kr.

Ferner ganz neu:

  • 6 englische Contre=Tänze mit Touren, von der
    Erfindung des Hrn=Friemann, k. k. Hof=
    tanzmeister
    , vollstimmig, 1 fl. 30kr.
  • 12 Landlerische für 1 Geige, von Hrn. Wik=
    ser
    , einen Oesterreicher, 1. Lieferung, 20 kr.
  • Ein jeder Klavierauszug von obbenannten
    Musikalien ist für 40kr. zu haben.
  • 12 Menuetti mit 12 Trio von den schönsten des
    Hrn. Mozart übersetzt in 3 Stimmen 1 fl. 30 kr.
  • 12 Deutsche mit 2 Trio von Hrn. Mozart in
    3 Stimmen übersetzt 1 fl. 30 kr.
  • 12 Menuetti und 12 Deutsche, Langaus, für
    1 Violin, sehr brauchbar für Tanzmeister,
    das Stück 40 kr.

Neue Landkarten.

Bey Artaria & Comp., Kunsthändlern am
Kohlmarkt ist ganz neu erschienen und zu
haben:

  • Kriegstheater, oder Gränzkarte zwischen
    Frankreich und Jtalien. Auf einen gros=
    sen
    Regalbogen von Hrn Jngenieur Wo=
    tescky
    entworfen, und von Hrn. Müller
    gestochen. Kostet illum. 1fl.

Auf dieser mit vielem Fleiße gestochenen
Karte findet man mit aller Genauigkeit vorge=
stellt
: die Staaten des Königs von Sardinien,
Savoyen, Piemont und Montserat, nebst der
Grafschaft Nizza. Die österreichische Lombar=
die
. Die Republiken Genua, Lucca und Ve=
nedig
. Modena, Parma und Mantua. Das
Bisthum Trient, Tyrol, und die ganze Schwei⟨z⟩.
Von Seite Frankreichs: die Provence, Dau=
phine
, Languedoc, Auvergne, Lionois, Bour=
bo⟨n⟩ois
, Avignon, Venalssin, Bourgogne und
Franche=Comte.

  • Kriegstheater, oder Gränzkarte zwischen
    Deutschland und Frankreich. Auf einen
    grossen Regalbogen von Hrn. Jngenieur
    Wotescky entworfen, und von Hrn. Mül=
    ler
    gestochen. Kostet 1 fl.

Diese enthält die ganzen österreichischen
Niederlande, die Erzbisthümer Cöln und Trier,
das Bisthum Lüttich, Chur=Mainz und Pfalz,
den ganzen Rheinstrom, Schwaben nebst Breis=
gau
, das Bisthum Speyer, und Fürstenthum
Zweybrücken, nebst einen Theil von Holland.
Das französische Flandern, Artois, He=
negau
, Picardie, Isle de France, mit Paris,
Champagne, Lothringen, und Elsaß ꝛc.

Diese zwey Kriegskarte⟨u⟩, sind in gleicher
Größe und nach einem Maßstabe eingerichet,
und können nach Belieben zusammengefüget
werden.

  • Neueste Karte von Pohlen und Litthauen.
    Sammt den Oesterreichischen, Russischen,
    und Preußischen Antheile, nebst den übri=
    gen
    angränzenden Länden: auf einem
    grossen Regalbogen entworfen von Herrn
    Schü⟨tz⟩, und gestochen von Herrn Müller,
    Preis 1 fl.

Faschings=Spiele:

Arlechino, und Arlechinetto
(zwey ganz neue, kurz, unterhaltlich und leicht)
von Joseph Freyenfels.
Für 20, und 10 kr.
Item Spielmarken und Kartengeld
(der neuesten Mode:)
von mehr als fünf⟨z⟩gerley Sorten, und drey=
erley
Klassen das Paquet zu 18 und 24 kr.

[19]

Dann ferners von eben dem Author:

1 Tagbuch um 18 kr.
1 Schuldbuch 18 kr.
1 Reisejournal 18 kr.
1 Waschtabelle auf 3 Jahre 18 kr.
1 dergleichen auf 1 Jahr 7 kr.
1 Spieltabelle auf 3 Jahre 18 kr.
1 dergleichen auf 1 Jahr 7 kr.
1 Waschzettel auf 3 Jahre 17 kr.
1 detto auf 1 Jahr 6 kr.

Jedes der iz⟨t⟩ersagten neun Stücke all=
schon
gebunden.

Bicolor, zwey auch neue Spiele à 40 kr.
Die Tuchfabrick, ein doppeltes Spiel, 20,
24, 30 und
36 kr.
Magazin, des Gesellschafts Lotto, und Mas=
kenspieles
Behältniß, mit diesem und jenem
auch Marken, und Marken=Kassabechern ver=
sehen
, für
18 fl.
ein detto kleines um 6 fl.

sind sämtlich gleich Anfangs der Himmelpfort=
gasse
bey Blanchards Luft=Ballon zu bekommen.


Die doppelte Cabbala des Ptolomäus
für Liebhaber der Zahlenlotterie.

Unstreitig die schönste, beste, und seltenste
Cabbala, von der man gut stehen kann, das
sie sich bisher nicht mehr, als in einer einzi=
gen
Hand befunden habe; diese Cabballa ist
theils einfach, theils zusammengesetzt, bey je=
ner
kommen nur die Himmelszeichen, bey die=
ser
hingegen nebst diesen auch die Sonne, der
Mond, und die übrigen Planeten in die Rech=
nung
, welche Rechnung nach der beyliegenden
Erklärung von jedermann gleich beym ersten
Anblick kann begriffen werden. Die zusam=
megesetzte
gibt 5, die einfache hingegen höch=
stens
3 Numern. Diese einfache Cabbala gab
erst den 5. Jänner d. J. ohne der übrigen häu=
figen
Gewinste der vorhergehenden Ziehungen
zu erwähnen, mit ihren einzigen 3 Numern
6. 59. 71. einen Terno secco, wovon sich die
Liehhaber im Tabacksgewölbe des Seitzerhofes,
allwo diese doppelte und allerseltenste Cabbala
für 6 fl. 40 kr. zu haben ist, durch das ge=
⟨druckte⟩
dort aufbewahrte Loos von dieser Zie=
hung
selbst überzeugen können. Zu mehrerer
Bequemlichkeit sind die nach dieser Cabbala aus=
fallenden
Numern auf alle künftige Ziehungen
d. J. schon berechnet, und werden den Abneh=
mern
um selben alle weitere Mühe auf dieses
ganze Jahr zu ersparren, auch mitgegeben.


Nachricht,

Unterzeichneter machet dem hohen Adel und
verehrungswürdigen Publikum bekannt, daß

bey ihm eben so wie voriges Jahr, alle Gat=
tungen
von Masken in seiner Wohnung unterr
den Tuchlauben im Auge Gottes Nr. 577
im 4ten Stockwerke über die Hauptstiege um
den billigsten Preis zu maskirten Bällen aus=
geliehen
werden. An jenen Tagen, da Bälle
in den k. k. Redoutensälen gegeben werden,
können auch die Masken von 8 Uhr Abends
alda bestellt werden, in seiner Butik beym
Eingang in den großen Redoutensaal, wo man
zugleich alle Gattungen von Handschuhen, Lar=
ven
, ꝛc. ꝛc. haben kann, auch abgegebene Man=
telkleider
gegen Empfang eines Zeichens ordent=
lich
aufbewahrt werden. Zur Umkleidung der
Masken sind die beym Eingange des großen
Redoutensaales hiezu bestimmten Zimmer mit
bester Bedienung bereit gehalten, wo ebenfalls
alle Gattungen Masken, Handschuhe, Larven,
Schminke, ꝛc. ꝛc. zu haben sind.

Peter Neumayr.


Pariser Schminke.

Joseph Merlin, priv. Fabrikant der Vege=
talen
von den Fakultäten zu Wien und Pa=
ris
approbirten Schminke, hat die Ehre einen
hohen Adel und verehrungswürdigen Publi=
kum
bekannt zu machen, daß diese die ächte und
wahre Schminke des Friedrichs Rue Thibaut
von Paris sey; da sie aus den nämlichen Be=
standtheilen
besteht, wird man keinen Unter=
schied
finden sowohl in Ansehung der Güte
als Schönheit der Farben, welche nicht im
geringsten schadet, im Gegentheil das Gesicht
angenehm und lebhaft erhält. Jene Damen,
welche ihm die Ehre ihres ⟨ö⟩ftern Zuspruches
schenken, werden mit aller Zufriedenheit von
allen Gattungen in der Stadt im v. Tra⟨tt⟩ne=
rischen
Hause am Graben im mittern Hofe im
aldasigen Saifenspi⟨r⟩itusniederlagsgewölbe Nr.
17. um die billigsten Preise bedienet werden.
Auch fabricirt er den englischen Tafet. Er
wohnt auf der Wieden im goldenen Adler
Nr. 85. auf der fünften Stiege im zweyten
Stock Nr. 36.


Nachricht.

Heinrich Joseph Brand, burgerl. Handels=
mann
am Hof zur Stadt Amsterdam, giebt
Nachricht von seinen neu angekommenen en=
glischen
Waaren, mit welchen er jedermann
um die billigste Preise bedienen wird: sie be=
stehen
in verschiedenen Gattungen von Sät=
teln
, auch Sprung=oder Federsättel, alle mit
blattirten Steigbügeln, Satteldecken, verschie=
dienen
Zäumen, einfach und doppelt blattir⟨t⟩
mit und ohne Mundstücke, Halsbänder mit

[20]

Sprungri⟨em⟩en, Bauch=und Obergurten, alle
Gattungen Spitz=Hasen=und Barutschpeit=
schen
, englischen Le⟨d⟩er, geschnitten und in gan=
zen
Häuten, Stifelschäfte, englischen und =
ckersohlen
, alle Gattungen verfertigte englische
Mannsschuhe, desgleichen auch alle Gattungen
von spanischen Röhren sowohl unmundirt als
mundirt mit Gold und Elfenbein.


Mineralien zu verkaufen oder zu ver=
tauschen
.

Auf der alten Wieden bey den 3 Kronen
Nr. 7, im ersten Stock, sind von allen Gat=
tungen
in=und ausländische Mineralien in
grossem, mittlerem, und kleinem Formate,
worunter viele Se⟨l⟩tenheiten und Jnstruk⟨ti⟩ve,
auch Kabinetsstücke sind, stückweise zu verkau=
fen
. Selbe sind blos Nachmittags bis Abends
zu sehen, und können sich die Liebhaber die=
serwegen
der billigsten Preise versichert halten.


Anzeige

Liebhabern der Gärtnerey dienet zur Nach=
richt
, daß auf der Wieden in der sogenannten
Bärnmühl Nr. 94 Obst=und Kastanien=Bäu=
me
, dann Spaliern von der besten Gattung
und in besten Jahren käuflich hindangegeben
werden. Wer Belieben dazu trägt, kann sich
deswegen bey dem Jnhaber der Bärnmühl
allda anmelden.


Pferde zu verkaufen.

Am Rennweg in der Marokanergasse im
gewesten Greißlerhaus stehen 2 Pferde, Pola=
ken
, Füchse, von besten Jahren, 14 1/2 Faust
hoh, welche zu jedem Gebrauch sind, und für
jeden Fehler gut gestanden wird, zu verkau=
fen
. Man kann selbe am sichersten bis 8
Uhr früh sehen, und dann auf alle Art ver=
suchen
.


Reisewagen und Kalleß.

Es ist ein 2sitziger sehr bequemer englischer
Reisewagen mit Coffer, Wasch, Sitz und al=
ler
Zugehör, nebst einen Kalleß auf Federn,
alltäglich zu verkaufen. Die Herren Käufer
belieben sich in Hause am Graben bey der
goldenen Kron Nr. 6o6 im ersten Stock zu
melden.


Wohnung zu verlassen.

Jn dem gräfl. Joseph Karl Dietrichsteini=
schen
Hause in der Herrngasse Nr. 17 ist im
2ten Stock die ganze Wohnung auf Georgi d.
J. zu verlassen. Selbe ⟨b⟩esteht in 16 Zimmer,
1 Kuchel, Keller, Holzgewölb, Boden, einer
verschlossenen und einer offenen Wagenschupfe.

Man hat sich dieser wegen bey dem Portier allda
zu meld⟨en⟩. Auch sind in obgenannten gräfl.
Gartengebäu in der keinen Al⟨st⟩ergasse 2 grosse
Wagenschupfen samt darauf befindlichen =
den
täglich zu verlassen.


Wohnung zu verlassen.

Jn der obern Breuner⟨str⟩asse, im Bie⟨n⟩en=
feldischen
Haus, ist der ganze erste Stock, be=
stehend
in 10 ganz neu schön meu⟨b⟩lirten Zim=
mern
, Kuchel samt Speis, einen Keller, und
Holzgewölb, täglich zu verlassen; und ist sich
dieserwegen allda zu ebener Erde um das =
here
zu erkundigen.


Wohnung samt Garten,

Auf der Landstrasse beym grünen Kranz
Nr. 176 sind im ersten Stock 6 Zimmer und
4 Küchen, dann zu ebener Erde eben soviele
Zimmer und Küchen, ferner ein schöner Gar=
ten
mit Lust=und Treibhäusern, Stallung auf
16 Pferd, und eine Wagenschupfe, auf Geor=
gi
oder Jakobi d. J. zu verlassen; selbe kann
auch nach Belieben zu einer Fabrik abgetheilt
werden. Des weitern hat man sich bey dem
Eigenthümer allda zu erkundigen.


Wohnungen samt Garten zu verlassen, und
Seidenfilatorium zu verkaufen.

Auf der Wieden im Baron Loprestischen
Hause Nr. 63 sind 2 grosse herrschaftl. Woh=
nungen
nebst einigen kleineren, 1 grosser Stall
auf 25, und 1 detto auf 3 Pferde, dann 1
Keller, nebst dem freyen Gebrauche des grossen
Gartens, entweder gleich, oder von Georgi an
zu verlassen; auch ist allda ein grosses Seiden=
filatorium
nebst allen dazu gehörigen Maschi=
nen
täglich zu verkaufen. Des weitern hat
man sich bey dem Hausmeister allda, oder in
der Stadt am Katzensteig im grossen Gamin=
gerhof
Nr. 475 auf der hintern Stiege im 3ten
Stock täglich von 9 bis 10 Uhr früh, und
von 2 bis 3 Uhr nachmittags, zu erkundigen.


Herrschaftliche Wohnung samt Garten zu
verlassen.

Zu Gumpendorf, an der Hauptstrasse, ist
das Wohngebäude Nr. 52, samt Garten, täg=
lich
, oder auf Georgi zu verlassen. Dieses be=
stehet
im ersten Stock in 2 grossen Säälen,
6 Zimmern, theils mit pa⟨r⟩quirtem Fußboden,
theils spalliert und gemalen, meistens heitzbar,
und mit sauberen Meubelen versehen. Zu ebe=
ner
Erde: in einer grossen Küche, mit Ba⟨ck⟩=
Pastetten=und Windöfen, Keller, Speisge=
wölbe
, Saleterraine, 4 Domestiquenzimmern,
Stallung auf 7 Pferde, einer gemauerten Wa=

[21]

genschupfe und Geschirrkammer, dann Haber=
Heu=Stroh=und Hausboden. Dieses Wohn=
gebäude
kann täglich vormittag in Augenschein
genommen, und bey dem Jnha⟨b⟩er Nr. 51 allda
die weitere Auskunft eingezogen werden. Ausser
diesen sind 4 kleine Wohnungen zu verlassen.


Sommerwohnung samt Garten zu verlassen.

Kommende Georgizeit ist in der Josephstadt
auf der Kaiserstrasse neben der v. Trattneri=
shen
Buchdruckerey Nr. 16 zun 5 Lerchen ge=
nannt
, eine Sommerwohnung, mit oder oh=
ne
Meubeln, in der gesündesten Lage und be=
sten
Aussicht, bestehend in 3 Zimmern, 2
Kammern, 2 Kuchel, kleine Speis, Keller und
Stallung, dann einen grossen Baumgarten,
welcher mit einer Scheibstatt, Brunn und
Retirate versehen; es sind auch im Hof klein
und grössere, auch zu Fabriken brauchbare
Wohnungen zu verlassen, wer ein, oder an=
dere
be⟨ste⟩hen will, hat sich darum am Juden=
platz
Nr. 272 im ersten Stock zu melden.


Ein Haus nebst Garten,

denen Piaristen auf der Wieden gegen über
Nro 4, zu verlaßen, welches frey auf einer
Anhöhe stehet, eine schöne und weite Aussicht
hat, von keinem Staube beschwered wird,
und obgleich klein doch herrschaftlich erbauet
ist. Die Anfrage beym Hausinhaber daselbst.


Wein=und Bierschank, samt Garten zu
verlassen.

Zu Georgi d. J. ist in der Josephstadt in
der langen Gasse Nr. 6o eine Wein=und Bier=
schank
mit 2 tiefen Kellern, samt einen Obst=
garten
zu verlassen; wer solche zu bestehen
gedenket, beliebe sich in obersagtem Hause
Nr. 60 im ersten Stock um nähere Auskunft
zu erkundigen.


Haus zu verkaufen.

Es ist in der Josephstadt in der langen Gasse
das Haus Nr. 26 beym guten Hirten genannt,
worauf Wein=und Bierschankgerechtigkeit,
nebst 3 guten Kellern, dann 15 Wohnungen,
zu verkaufen. Wer also dieses Haus käuflich
an sich zu bringen gedenket, hat sich des wei=
tern
beym Herrn Gardehausinspektor in dem
Belveder zu erkundigen.


Haus zu verlassen, oder zu verkaufen.

Auf der Landstrasse ist das Haus Nr. 140
samt Garten künftige Georgizeit zu verlassen,
oder auch zu verkaufen. Es besteht im ersten
Stock ⟨i⟩n 12 Zimmern, die theils ausspallirt
sind, mit eingelegten Fußböden, 3 Trumeaux=

spiegeln und steinenen Tischen, 3 Kucheln, und
hat 3 Aufgänge; zu ebener Erde in 5 Zim=
mern
, 4 Kammern, 2 Kucheln, einem Saletel,
wovon man im Garten gehen kann, Stallung
auf 4 Pferde, und 1 Schupfen auf 2 Wägen.
Man beliebe sich deshalb daselbst bey der F.
Hausinhaberin zu melden.


Haus samt Garten zu verlassen, oder zu
verkaufen.

Jn der Alstergasse ist das Herrschaftshaus
Nr. 45 samt den dazu gehörigen Garten, und
einer besondern hier noch wenig bekannten ge=
schmackvollen
Einrichtung, zu verlassen, oder
auch zu verkaufen. Liebhaber haben sich von
9 bis 12 Uhr vormittag, und von 3 bis 5
Uhr nachmittags bey dem Eigenthümer allda
selbst anzufragen.


Landwirthschaft zu verkaufen.

Es ist ein an der Laxenburgerstrasse in ei=
ner
angenehmen Gegend eine Stunde von
Wien liegender Wirthschaftshof täglich zu
verkaufen, bestehend im ersten Stock in 〈…〉
Zimmern, zu ebener Erde in 4 Zimmern, 〈…〉
abgetheilten Kucheln, einer Stallung auf4
Pferde, einer andern auf 7 Kühe, mit einem
grossen Hof, wobey ein grosser Obst=und
Kuchelgarten mit einer Mauer umfangen, und
wozu 32 Joch Aecker von guten Grund ge=
hören
. Kauflustige haben sich um das wei=
tere
am Stockimeisenplatz im goldenen Becher
Nr. 862 im zweyten Stock zu melden.


Stallung zu verlassen.

Von Superintendenten und Spitalmeister
des Burgerspitals allhier wird hiemit bekannt
gemacht: Es sey verordnet worden, daß der
zu St. Marx befindliche Stall auf 18 Stück
Pferd ganz oder abgetheilt in Bestand verlas=
sen
werden soll. Wann nun hiezu genannt sol=
chen
ganz oder abgetheilt zu Liechtmessen d. J.
in Bestand zu nehmen Belieben trägt, hat sich
dieserwegen im Burgerspitalsamt, wegen Be=
sichtigung
desselben aber in der Kanzley zu St.
Marx zu melden.


Haus zu verkaufen.

Jn einer, einige Meilen von Wien entle=
genen
volkreichen Provinzialstadt, ist täglich
ein wohlgebautes Haus, samt der darauf haf=
tenden
, in bestem Gange befindlichen Corent=
und Eisenhandlung, mit obrigkeitlicher Er=
laubniß
unter billigen Bedingnissen zu ver=
kaufen
. Nähere Auskunft erhält man in der
Specereyhandlung zur goldenen Sonne auf
dem Bauernmarkt.

[22]

Haus zu verkaufen.

Jm Markt Mistelbach ist das Haus Nr.
339, samt dem Fleischhackergewerb, bestehend
zu ebener Erde in 5. und im ersten Stock in
2 Zimmern, 2 Stallungen, dann ein Kuchel=
garten
mit Mauern umrungen, täglich zu ver=
kaufen
. Wer dieses an sich zu bringen belie=
ben
hat, kann sich der näheren Auskunft we=
gen
bey Hrn. Marktschreiber zu Mistelbach
erkundigen.


Licit. Weine.

Den 7. Hornung nachmittag um halb 3 Uhr
werden mit obrigkeitlicher Bewilligung im
neuen Lerchenfeld beym blauen Sti⟨f⟩el Nr. 59
bey 300 Eimer Oesterreicher Gebirgweine theils
mit Fässer, theils ohne Fässer, von 13 bis
30. eimerigen Gattungen, licitando verkauft.


Licit. Effekten.

Den 14. Hor⟨n⟩ung d. J früh von 9 bis 12
und Nachmittag von 2 bis 6 Uhr werden in
der Landstrasse zu Krems im Haus Nr. 20 im
ersten Stock verschiedene Effekten und Mobilien,
als eine Sammlung gemalener Bilder, wor=
unter
verschiedene von den berühmtesten Mei=
stern
, dann eine andere Samlung von Mine=
ralien
, welche aus reichhaltig⟨e⟩n Gold=ver=
schiedener
Gattungen Silber=Kupfer=Eisen=
Bley=Spiesglas, u. d. gl. Stuffen besteht,
wobey auch verschiedene geschliffene, und unge=
schliffene
Steine, verschiedene Salze ꝛc. und
das ganze ungefähr 500 Stücke beträgt, nebst
einer beträchtlichen Anzahl verschiedener Gat=
tungen
Schnecken, und Muscheln, welch alles
in einem eigenen dazu gewidmeten Kasten auf=
bewahrt
ist, dann eine Erd=und Himmels=
Kugel im Durchschnitt 4 1/2 Zoll, und eine
Sphæra armillaris von 6 Zoll, wie auch ein
eingereichtes mit Flascheln, und Büchsen schön
fournirtes Hausapothekel, zwo elektrische Ma=
schinen
mit dazu gehörigen Flascheln, endlich
verschiedene Haus=und Zimmereinrichtungen,
als etwas Silber, Zinn, Kupfer, Meßing,
Eisen, und Blechgeschirr, ein grosser Spiegel,
ein Luster, Soffen, Uhren, und Sesseln, den
Meistbiethenden gegen baare Bezahlung hin=
dangegeben
. Kauflustige haben sich dieser=
wegen
an obgedachten Tage zu den besagten
Stunden allda einzufinden.


Licit. Effekten.

Auf Verordnung eines löbl. hiesigen Ma=
gistrats
werden den 11. d. zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden im Burgerspi=
tal
im ⟨5⟩ten Hof Stiege Nr. 19 im 3ten Stock
Nr. 20 einige Verlassenschaftssachen, als Sil=

bergeschmeid, verschiedene schöne Frauenklei=
der
, Leib=und Hauswäsch, Bettgewand, Uh=
ren
, Tische, Kästen, Sessel, Soffen, Spie=
gel
, Luster, Porzelain, Feuergewehr, Zinn,
Meßing=Kupfer=und Eisengeschirr, dann mehr
andere Kleinigkeiten licitando verkauft.


Licit. Anzeige.

Von Seite der k. k. octroyrten Kommer=
zial
=Leih=und Wechselbank in Wien werden
den 13. dies auf der Mehlgrube nachbenann=
te
Hypotheken, deren Numern bereits in der
Wienerzeitung sind bekannt gemacht worden,
an den Meistbietenden licitando verkauft, wel=
che
bestehen in halbreichen ganz und halb Sei=
denzeugen
, Grosde⟨c⟩our, Atlas, Tafet, Ba=
⟨t⟩af
, rohen Orgenzinseide, seidenen Bändern,
auch seidenen Strümpfen, Sommer=und Win=
termanschester
, glatten und gestickten Musse=
lin
, Leinwand, Barchet, Gradel, Kammer=
tuch
, Wallis, Kannefas und Tischzeug, Zwirn,
und Garn, galet=floret=und ledernen Hand=
schuhen
, Flöre, verschiedenen Baumwollzeu=
gen
, derley Strümpfe und Hauben, gedruck=
ten
Kottun, Piket, wollenen Tüchern, Jndi=
go
, Alaunleder, und zugerichte⟨t⟩e Kalbshäute.


Licit. Weine.

Den 14. Februar nachmittag um 3 Uhr wer=
den
mit hoher Regierungsbewilligung im Schot=
tenhof
bey 250 Eimer Oesterreicher Gebirg=
weine
, als Grinzinger und Kallenberger, von
2 bis 30 eimerigen Gattungen, samt Fässe⟨r⟩
und Ganter, licitando verkauft.


Licit. Bräuhausgeräthschaften.

Von dem Konkursgerichte der gräfl. Pro=
kop
v. Gatterburgischen Herrschaft Zwölfaring
wird hiemit kund gemacht: daß auf Anlan=
gen
des Leopold Mausbergerischen Güterver=
walters
, Hrn. Wenzel Thadä Stromer, in
die Feilbietung der zur besagten Cridamassa
gehörigen verschiedenen Bräuhausgeräthschaf=
ten
gewilliget worden sey. Da nun hiezu de⟨r⟩
27. Hornung d. J. als der einzige Termin
bestimmt ist, als haben die Kaufliebha⟨ber⟩ an
obbestimmten Tage vormittag um 9 Uhr in
dem Bräuhaus zu Zwölfaring sich einzufinden.


Licit. Uiberländgrundstücke.

Von der fürstl. Freysingischen Herrschaft
Stadtgroßenzerstorf in Ni. Oest. an der Do=
nau
V. U. M. B. wird hiemit kund gemacht:
es sey auf Anlangen des N. Stadtrichter und
Rath der Stadtgroßenzerstorf administ. ⟨n⟩oe.
der herrschaftlich städtischen Waisenkasse zu
Stadtgroßenzerstorf, wider Fra⟨n⟩z Wiede=

[23]

mann, burgerlichen Mühlermeister allda, we=
gen
eines schuldigen Kapitals pr. 2270 fl. 48
kr. über die bereits vorhergegangene gradus
executionis, in die Feil⟨b⟩ietung der dem Ge=
klagten
gehörigen, in Pistorfer=und Groß=
hoferfeld
liegenden, dem Grundbuch der Herr=
schaft
Stadtgroßenzerstorf dienstbaren, und
auf 642 fl. geschätzten 14 Joch Uiberländäcker,
wovon 4 Joch über Winter mit 16 Metzen
Korn angebauet sind, die übrigen aber in
der Brach liegen, gewilliget worden. Da nun
hiezu 3 Termine, und zwar für den ersten
der 28. Hornung, für den zweyten der 30.
März, und für den dritten der 29. April d.
J. mit dem Beysaze bestimmt worden, daß,
wenn diese 14 Joch Uiberländäcker weder bey
dem ersten, noch zweyten Termin um die Schä=
tzung
, oder darüber an Mann gebracht wer=
den
könnten, solche bey dem dritten auch un=
ter
der Schätzung hindangegeben würden; so
haben jene, welche diese Uiberländgrundstücke
gegen gleich baare Bezahlung an sich zu brin=
gen
gedenken, an obbestimmten Tägen vor=
mittag
um 9 Uhr in der Kanzley der Herr=
schaft
Stadtgroßenzerstorf zu erscheinen.


Licit. Haus, Gründe, und Schiffmühl.

Von der fürstl. Freysingischen Herrschaft
Stadtgroßenzerstorf in Ni. Oest. an der Do=
nau
V. U. M. B. wird hiemit kund gemacht:
es sey auf Anlangen des N. Stadtrichter und
Rath der Stadtgroßenzerstorf admist. noe. der
herrschaftl. städtischen Waisenkasse zu Stadt=
großenzerstorf
, unter Vertrettung des Hrn.
Dr. Erhard, wider Franz Wiedemann, burgl.
Mühlermeister allda, wegen eines schuldigen
Satzkapitals pr. 2270 fl. 48kr. über die we=
⟨g⟩en
Abgang der Licitanten fruchtlos verstri=
chene
erste, zweyte, und dritte Feilbietung des
dem Geklagten zugehörigen, zu Stadtenzer=
storf
liegenden, und mit den dabey befindli=
chen
60 Joch 473 Klafter Aeckern, und
1 Joch 488 Klafter Wiesen, anf 5470 fl.
geschätzten Hauses, dann der dabey befindli=
chen
, und auf 1300 fl. geschätzten Schiffmühl
auf der Donau, in eine nochmalige und vier=
te
Feilbietung gewilliget worden. Da nun
hirzu der 28. Hornung d. J. mit dem Bey=
satze
bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus
samt dazugehörigen Gründen, dann die da=
bey
befindliche Schiffmühl, auch bey der vier=
ten
Feilbietung um die Schätzung, oder dar=
über
nicht an Mann gebr⟨a⟩cht werden sollte,
diese Realitäten bey einer weitern und fünf=
ten
Feilbietung auch unter der Schätzung hin=
dangegeben
werden würden; so haben dieje=

nigen, welche dieses Haus samt Gründen,
oder die Schiffmühle gegen gleich baare Be=
zahlung
an sich zu bringen gedenken, an ob=
bestimmten
Tag vormittag um 9 Uhr in der
Kanzley der Herrschaft Stadtgroßenzerstorf zu
erscheinen.


Licit. Originalceßion.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird anmit bekannt ge=
macht
: es sey auf Anlangen des Jakob Kirch=
mayer
, burgl. Handelsmann, unter Vertret=
tung
des Herrn Anton Wenzel Freyherrn v.
Heinke, b. R. Dr. a. H. u. Gr. Adv. wider
den Leopold Tauchner, Hausinhaber auf der
Wieden, wegen schuldigen 639 fl. samt Jn=
teressen
und Gerichtskösten, in die Feilbietung
der von Gegentheil nahmhaft gemachten, und
ihm von der Frau Josepha Gräfin v. Wald=
stein
, gebohrnen Gräfin v. Czaky, die ihr
von dem Hrn. Grafen v. Erdödy bey der kön.
Tafel in Ofen schuldig zu seyn zuerkannten,
und intabulirten 5689 fl. a⟨l⟩s ein pro Hy-
potheca
eingehändigten Originalceßion gewil=
liget
worden. Da nun hiezu für den zweyten
Termin der 28. Februar, und für den drit=
ten
der 2. April 1793 mit dem Beysatz bestimmt
worden, daß, wenn sothane gräfl. v. Wald=
steinische
Originalceßion auch bey dem zweyte⟨n⟩
Termin um den Schätzungswerth, oder höher
an Mann gebracht werden könne, solche bey
dem dritten auch unter der Schätzung hindan=
gegeben
werden würde; als haben die Kauflu=
stige
an obbestimmten Tägen früh um 9 Uhr
vor dem Magistrat zu erscheinen.


Licit. Ferdinandische Waaren.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: Es sey auf Anlangen des gerichtl. ver=
ordneten
David Ferdinandischen Mass⟨e⟩vertret=
ters
Hrn. Dr. Johann Baptist v. Monaldi,
auch H. u. Gr. Adv., dann über Einverneh=
men
des diesfälligen Güterverwalters, und des
Handelsmanns, Jgnaz Hüttling, in die Feil=
bietung
der in gegenwärtige Konkursmasse ge=
hörigen
, meistentheils in gedrukt wollenen
Zeug, gestreiften Schweizerzeug, gestreiften
Westen, wollenen Plusch, verschiedene Gattun=
gen
Tücher, Strohhüte, wachsleinwate⟨n⟩e Hüte,
und etlich und 90 Stück Musselin, wie auch
12 spanischer Röhre, nebst ordinären Stöcken,
bestehenden Waaren, gewilliget; und hiezu
der 21. Hornung d. J. bestimmet worden.
Es haben daher die Kauflustige an dem erst=
bemeldten
und den darauf folgenden Tägen, zu

[24]

den gewöhnlichen Stunden in der Wohnung
des Gütterverwalters, Kaspar Reinhard, in
der untern Breunerstrasse Nr. 1160 zu ebener
Erde in der Stadt zu erscheinen.


Licit. Habspergerisches Haus.

Demnach die in Sachen des Herrn Angelo
Antonio Bettini, wider Paul Habsperger, Fabri=
kanten
, und Anna dessen Ehewirthin auf den
11. Jänner angeordnete geweste erste Feilbie=
thung
, des in der untern Steingasse bey Gum=
pendorf
liegenden auf 1250 fl. geschätzten Hau=
ses
Nr. 72, aus Mangel nicht erschienenen
Kauflustigen fruchtlos verstrichen ist. Als
bleibet für den zweyten Feilbietungs Termin
der 14. Hornung d. J., und für den dritten
der 15. März, mit dem Beysatz festgesetzet,
daß, wenn sothanes Haus bey der zweyten
Feilbietung um die Schätzung, oder darüber
nicht an Mann gebracht werden würde, sol=
ches
bey der dritten Feilbietung auch unter der
Schätzung verkauft werden soll, so haben
sämtliche Kauflustige an den obbestimmten =
gen
früh um 10 Uhr vor dem Magistrat der
k. k. Haupt=und Residenzstadt Wien zu er=
schei⟨n⟩en
.


Licit. Baskische Prätiosen.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es sey auf Anlangen des Hrn. Jos.
v. Dosa, königl. ungarischen Hofkonzipisten,
bewilliget worden, die von demselben mit der
Pfändung belegten Johann Baskischen Ver=
lassenschaftsprätiosen
, bestehend in einem Oval=
ring
mit Brillanten, einen S⟨av⟩ierring mit
deto, einen Sternring mit deto, einen Her=
zelring
mit deto, einen Rosenring mit gelben
deto, einen grossen Antikring mit Brillanten,
einen mitteren deto mit deto, einen kleineren
Antikring mit deto, und ein spanisches Rohr
mit einem goldenen Knopf, öffentlich feilzu=
bieten
. Da nun hiezu der 7. Hornung 1793
bestimmt worden; als haben die Kauflustige
an den obbestimmten Tag früh um 9 Uhr auf
der Mehlgrube im ersten Stock zu erscheinen.


Licit. Wasserba⟨u⟩hof samt Garten.

Von des Sti⟨ftes⟩ Klosterneuburg Amtskanz=
ley
wird hiemit bekannt gemacht: es habe
der gerichtl. verordnete v. Stockmayerische Cu=
rator
, Hr. Dr. Edler v. Rösler, das An=
suchen
gemacht, den in die von Stockmayri=
sche
Cridamasse gehörigen, hieher dienstbaren,
und auf 1985 fl. 30. kr. gerichtl. geschätzten
sogenannten Wasserbauhof unter Nußdorf, samt
dem dazugehörigen Garten, durch öffentliche

Versteigerung neuerdings hindanzugeben. Da
nun in dies Begehren gewilliget, und zu dem
Ende der 14. Hornung, und 15. März d. J.
mit dem Anhange bestimmt worden, daß,
falls gedachter Wasserbauhof, samt Garten
weder bey der ersten, noch zweyten Feilbie=
tung
um den Schätzungswerth, oder darüber
an Mann gebracht werden könnte, selberbis
nach geschehener Klaßifizirung, und ausge=
⟨t⟩ragenen
Vorrechten beybehalten, und sohin
nach Vorschrift der K. O. damit vorgegan=
gen
werden würde; so haben die Kauflustige
an obbesagten Tägen jedesmal vormittag um
9 Uhr in gedachten Wasserbauhof unter Nuß=
dorf
Nr. 10 zu erscheinen.


Licit. Halterische Realitäten.

Von dem Magistrat der landesfürstl. Stadt
Bruck an der Leytha wird hiemit kund ge=
macht
: es sey auf Anlangen des gerichtlich
verordnet Paul Halterischen Konkursmassever=
tretter
, Herrn Joseph Schwabel Edlen v. Ad=
lersburg
, Dr. a. H. u. Gr. Adv. in die Ver=
steigerung
des in die Cridamassa gehörig, auf
9000 fl. geschätzten, in der Altstadt liegen=
den
Paul Halterischen Bräuhauses Nr. 213,
wozu die Nutzniessung sowohl einiger herr=
schaftl
. Dirrendorfer, als verschiedener stä⟨dti⟩=
scher
Gründe gehörig ist, samt dem hierauf
radicirten und ebenfalls auf 1400 fl. geschätz=
ten
Bierbräuergewerb und Schankgerechtigkeit,
des besonders vorfindig und auf 600 fl. ge=
schätzten
Kellers, und der Eisgrube, der 5
Joch am Ungarberge liegend und auf 250
fl. geschätzten A⟨e⟩ckern, der 2 Joch auf dem
Sallasch befindlich und auf 120. fl. angeschla=
genen
Aeckern, der 13 1/2 Joch beym Ziegel=
ofen
liegend und auf 1080 fl. geschätzten theil⟨s⟩
Aecker, theils Wiesen, der 3 Pf. auf 55fl.
30 kr. geschätzten Ungarsätz Weingarten, samt
diesjähriger Fechsung, und endlich der zum
Bräugewerb gehörig und zusamm auf 693 fl.
angeschlagenen Gewerbeinrichtungen, an den
Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung,
gewilliget, und hiezu der 14. Februar, der
14. März, und der 18. April d. J. mit dem
Anhang bestimmt worden, daß, im Fall ob=
gedachte
Realitäen bey der ersten noch zwey=
ten
Versteigerungstagsatzung nicht um die Schä=
tzung
, und darüber an Mann gebracht wer=
den
könnte, dieselbe bey der dritten auch un=
ter
der Schätzung verkauft werden würde. Es
haben daher die Kauflustige an obbestimmten
Tägen auf dem allhiesigen Rathhaus sich ein=
zufinden
.

[25]

Licit. Haushelfte.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: Es sey auf Anlangen des Hrn. Karl
Deodat, Edlen v. Wilhelmsthal, Magistrats=
rath
, wider die Maria Anna Kahlin, in die
Feilbiethung der gegentheiligen Hälfte des von
dem ganzen auf 30900 fl. geschäzten und in
der Stadt liegenden Matschackerhofes Nr. 1118,
gewilliget, und für den ersten Termin der 15.
Hornung, für den zweyten der 21. März, und
für den dritten der 22. April d. J. mit dem
Beysatze bestimmt worden, daß, falls besagte
Haushälfte bey den zwey ersten Terminen nicht
über; oder wenigstens um die Schätzung, an
Mann gebracht werden solte, solche bey dem
dritten auch unter der Schätzung hindangege=
ben
werden würde, als haben die sämmtli=
chen
Kauflustige, wie auch die diesfälligen
Satzgläubiger an obbestimmten Tägen früh um
10 Uhr zu erscheinen.


Licit. Bräuhaus, Wirthshaus, und Back=
haus
in Bestand.

Von Superintendenten und Spitalmeister
des hiesigen Burgerspitals wird hiemit bekannt
gemacht: daß das zu St. Marx liegende Bräu=
haus
, dann das dasige Wirthshaus, und das
an der Strasse liegende Backhaus, samt al=
len
Zugehörungen, auf nächstkünftige Mi=
⟨chaelizeit⟩
1793 zu beziehen, auf weitere 3,
oder mehrere Jahre versteigerungsweis, mit
Vorbehalt höchster Ratification, den Meist=
bietenden
in Bestand hindangelassen werden.
⟨W⟩er demnach besagtes Bräuhaus, samt Zu=
⟨geh⟩örungen
, dann das ermeldte Wirthshaus,
⟨u⟩nd Bäckhaus, also ein, oder das andere in
Bestand zu nehmen willens ist, beliebe sich
den 21. März d. J. früh um 9 Uhr in der
Burgerspitalsgrundstube anzumelden, während
dieser Zeit kann sowohl ein als das andere
angesehen, und das nöthige bey dem dasigen
Hauspfleger eingeholet werden.


Licit. Engelshofisches Haus.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es sey auf Anlangen des Johann An=
dre
⟨Nuz⟩erischen=Massevertretters, Hrn. Dr.
⟨Ko⟩ch, wider den Hrn. Franz Ferdinand v.
Engelshofen, in die Feilbietung der gegen=
theiligen
, in der Wollzeil liegenden, auf 34100
fl. gerichtlich geschätzen. Behausung Nr. 806
gewilliget worden. Da nun hiezu 3 Termi=
ne
, nämlich für den ersten der 26. Hornung,
für den zweyten der 2. April, und für den

dritten der 3. May d. J. mit dem Beysatz
festgesetzt worden, daß, wenn dieses Haus bey
der ersten, oder zweyten Feilbietung um die
Schätzung, oder darüber nicht an Mann ge=
bracht
werden würde, solches bey dem dritten
auch unter der Schätzung verkauft werden soll;
so haben die Kauflustige an den obbestimmten
Tägen vormittag um 9 Uhr vor diesem Ma=
gistrate
zu erscheinen; auch wird den Satzgläu=
bigern
andurch bedeutet, daß denselben bey
gegenwärtiger Feilbietung lediglich mitzuli=
citiren
bevorstehet.


Licit. Schottisches Haus.

Von dem Ortsgerichte der fürstl. erzbischöfl.
Herrschaft St. Veit an der Wien wird hie=
mit
bekannt gemocht: es sey auf Anlangen
des Jakob Patzel, wider Lorenz Schott, we=
gen
schuldigen 600 fl. Kapital und Gerichts=
köstenersatz
, in die Feilbietung der gegen=
theiligen
, zu St. Veit an der Wien lie=
genden
, auf 1370 fl. gerichtl. geschätzten Be=
hausung
Nr. 14, samt rückwärts anstossenden
Hausgrund, so ein Tagwerk Wiesen mit Obst=
bäumen
besetzt, gewilliget worden. Da nun
hiezu 3 Termine, nämlich für den ersten der
21. Hornung, für den zweyten der 21. März,
und für den dritten der 18. April 1793 mit
dem Beysaz festgesezt worden, daß, wenn
dieses Haus samt Zugehör, bey der ersten,
oder zweyten Feilbietung um die Schätzung,
oder darüber nicht an Mann gebracht werden
würde, solches bey der dritten auch unter der
Schätzung hindangegeben werden soll. Kau⟨f⟩=
lustige
haben an obbemeldten Tägen jedes=
mal
vormittag um 9 Uhr in der Herrschafts=
kanzley
zu St. Veit an der Wien zu erscheinen.


Licit. Welkisches Haus.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt nnd
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
es sey auf Anlangen des Franz Lich=
tenauer
,cess.nom. wider Johann Welk,
und Elisabeth dessen Ehewirthin, in die öf=
fentliche
Feilbietung des gegentheiligen, zu
Margarethen liegend, und auf 4200 fl. ge=
schätzten
Hauses gewilliget, auch hiezu für den
ersten Termin der 22. Hornung für den zwey=
te
der 4. April, und für den dritten der 10.
May d. J. mit dem Beysatz bestimmt wor=
ben
; daß, falls gedachtes Haus bey dem er=
sten
und zweyten Termin nicht über, oder we=
nigstens
um die Schätzung an Mann gebracht
werde sollte, solches bey dem dritten auch
unter der Schätzung hindangegeben werden wür=
de
. Es haben daher sämmtliche Kauflustige

[26]

und diesfällige Satzgläubiger an obbestimm=
ten
Tägen früh um 10 Uhr zu erscheinen.


Licit. Mühl und Grundstücke.

Den 5. März d. J. wird die vormals An=
ton
Jägerische, itzt Forsterische, spä⟨t⟩hische 3
gängige Bachmühle, samt den dazu gehörigen
Grundstücken licitando an die Meistbietende ge=
gen
baare Bezahlung veräußert werden. So=
wohl
die Grundstücke als das Mühlhaus, wel=
ches
nebst den Mühlwerken erst vor ein paar
Jahren ganz neu hergestellt worden, befindet
sich im besten Stand, der obere Stock davon
enthält 7 geraumige Zimmer, 1 grosse Speis=
kammer
und 2 Küchen, alles ist mit eisenen
Gittern und Thüren versehen; im untern Stock=
werke
befinden sich 3 Zimmer, 1 Speiskam=
mer
, 1 Milchkeller, 1 Weinkeller, und 1 Schütt=
kasten
, ingleichen 3 grosse Stadel, wovon ei=
ner
erst im vorigen Jahre neu gedeckt worden,
1 Pferd=und 1 Viehstall auf 30 Stück, dann
1 Keller im Garten, wo auch ein Teich im be=
sten
Stand sich befindet. Grundstücke sind fol=
gende
: in der 13. Ried Ramer genannt, 1
Wiesen von 1364 Klafter, 1 an selbe
anstossender Acker von 3709 Klafter, und 1
Wiesen als Hutweide von 6232 4/6 Klafter,
nebst 3 Theil Acker neben dem Stampfnerweg
von 3990 3/6 Klafter, 1 Acker bey der O=
ben
Kirchen von 519 2/6 Klafter, 1 daneben
liegender Wiesen von 11374 5/6 Klafter, 1
Waldacker von 5092 5/6 Klafter, 1 Haus=
acker
von 4457 2/6 Klafter, desgleichen 4
bey der Bachmühle befindliche Hausgärten, wo=
von
1) 1 grosser Obstgarten von 6579 1/6
Klafter, 2) 3 kleine Küchengarten, deren ei=
ner
55 4/6, der andere 38 4/6, und der dritte
197 Klafter messet. Ferners der sogenann=
te
Reysserwegacker von 6439, der Edlacker von
1965/6, der Spitzacker von 1866, eine dabey
befindliche Wiese von 348, und die Weidrizer=
wiese
von 4174 4/6 Quad. Klafter in der 23.
Ried, Steuergrund 1 Acker von 5445 2/6, 1
dabey befindliche Wiese von 2676 7/8, ferner
1 Acker von 8215 2/6 mit einem daranstossen=
den
Obstgarten von 1298 4/6 Quad. Klafter,
1 Wiese bey dem Re⟨c⟩hgrundbründel von 7813
3/6, 2 dabey befindliche Wälder von 10656 2/6,
3 Theil Acker von 16658 3/6, 1 bey diesen lie=
gende
Wiese von 1042 3/6, nebst 1 Wald von
246 4/6, dann 1 Spitzacker von 13390 3/6,
das dabey befindliche Wäldel von 4893 2/6,
neben obigen Acker, 1 Wiesen von 4054 3/6,
und ⟨b⟩ey dieser 1 Waldel von 56 2/6 Quad.
Klafter. Kauflustige haben sich demnach an

obbestimmten Tag in besagter Bachmühle ein=
zufinden
. Preßburg den 20. Jänner 1793.


Licit. Buchdruckerey und Haus.

Von dem Magistrat der bischöfl. Residenz=
stadt
Waitzen wird hiemit bekannt gemacht:
daß nach Ableben des sel. Herrn Franz Am=
bro
seine k. k. privilegirte Buchdruckerey, nebst
2 Pressen und allen zu einer Buchdruckerey ge=
hörigen
Erfordernissen, samt Waarenverlag,
wie auch die Behausung den Meistbietenden
überlassen wird. Da nun hiezu der 26. 27.
und 28. März d. J. bestimmt worden; so ha=
ben
diejenigen, welche gedachte Buchdrucke=
rey
und das Haus mitsammen, oder einzeln=
weis
zu kaufen gedenken, an obbestimmten
Tägen früh um 10 Uhr vor dem Magistrat
entweder persönlich, oder durch einen Bevoll=
mächtigten
zu erscheinen.


Convoc. Täuberischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: Es sey auf Anlangen des Hrn. Dr.
Puffer, als Anna Täuberischen Kurators, um
mit der Verlassenschaft der den 12. August
1792 verstorbenen Anna Täuber, einer Heb=
amme
, sicher vorgehen zu können, für nöthig
befunden w⟨o⟩rden, all jene einzuberufen, wel=
che
an dieser Verlassenschaft einige Forderung
zu haben glauben. Da nun hiezu der 22.
Hornung d. J. bestimmet worden, so h⟨a⟩ben
jene, die hieran entweder aus dem Erbrech⟨te⟩,
als Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen,
an obbestimmten Tag früh um 10 Uhr soge=
wiß
vor dem Magistrate zu erscheinen, und
ihr Recht gehörig darzuthun, widrigens die
Verlassenschaft abgehandelt, und den sich hie=
zu
Legitim⟨i⟩renden ohne weiters eingeantwor=
tet
werden würde.


Convoc. Toiflischer Gläubiger.

Von der Amtsverwaltung der Edlen v. Ha=
bermannischen
Herrschaft Hinterstorf B. O.
W. W. wird hiemit bekannt gemacht: Es sey
Franz Anton Toifl, gewester Verwalter allda,
den 29. Ju⟨n⟩i 1792 ohne Testament verstorben,
und daher zur sicheren Verlassenschaftsabhand=
lung
für nothwendig befunden worden, all je=
ne
vorzurufen und anzuhören, welche an die=
se
Verlassenschaft als Erben oder Gläubiger,
oder auf was immer für eine Art Ansprüche
machen können. Zu diesem Ende haben all
jene, welche hieran einige Forderungen zu ste⟨l⟩=
len
sich berechtiget glauben, den 1. März 1793
früh um 9 Uhr entweder selbst persönlich, oder

[27]

durch einen genugsam Bevollmächtigten bey
obgemeldter Amtsverwaltung in Hinterstorf zu
erscheinen, wo alsdann nach Verlauf dieses
Termins die Abhandlung gepflogen, und die
Verlassenschaft den sich hiezu legitimirenden
Erben eingeantwortet werden würde.


Convoc. Schmutzischer Gläubiger.

Von dem Grundgericht des löbl. Stifts zun
Schotten in Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: Es sey der Jakod Schmutz, Lehenkut=
scher
und Hausinha⟨b⟩er am Oberneustift Nr.
183, ohne Hinterlassung einer leztwilligen
Disposition mit Tod abgegangen. Um dessel=
ben
Verlassenschaft ordentlich verhandeln zu
können, ist auf Anlangen des Hrn. Anton
Resch, als gerichtlich aufgestellten Kurators
der hinterlassenen Jakob Schmutzischen minder=
jährigen
Kinder und Erben, für nöthig be=
funden
worden, alle jene, so an dessen hinter=
lassenen
Vermögen aus was immer für einem
Titel oder Recht einige Forderung zu machen
sich berechtiget glauben, den 19. März früh
um 9 Uhr entweder persönlich, oder durch ei=
nen
Bevollmächtigten alsogewiß bey hiesigen
Stift Gerichte zu erscheinen, und ihre recht=
liche
Forderungen zu liquidiren, wie im wi=
drigen
nach Verfliessung des bestimmten Ter=
mins
Niemand mehr gehöret werden wird.


Convoc. Fuchsischer Gläubiger.

Vom Warasdiner St. Georger Jnfanterie=
gränzregiments
Gericht wird hiemit bekannt
gemacht: es sey den 29. Novemb. 1791 in
Kroazien zu Glina der beym Hrn. Baron v.
Knesevich, damaligen diesseitigen Regiments=
oberstlieutenant
, als Koch in Dienst gestan=
dene
Leopold Fuchs, ohne Testament verstor=
ben
, und von demselben ein Vermögen pr.
42 fl. 26 kr. hinterlassen worden; es hat sich
daher jedermann, welcher titulo hæredis, de=
biti
, oder alio quocunque obgedachte Ver=
lassenschaft
ansprechen will, binnen 1 Jahr,
5 Wochen und 3 Täg entweder selbst, oder
durch gehörig Bevollmächtigten bey eingangs
gedachtem Regimente zu melden, und seinen
Anspruch auszuführen, wie im widrigen die=
ses
bestimmten Termins dies vorfindliche Ver=
mögen
nach Anleitung der Gesetze dem Jn=
⟨f⟩a⟨li⟩denfond
eingeantwortet werden wird. Bel=
lovar
den 4. Jäner 1793.


Convoc. Lebitschischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt und
Residenzstadt Wien wird anmit bekannt ge=
macht
: Es sey der Hr. Sigmund Lebisch,
gew. k. k. Zahlamtskaßier, mit Tod abgegan=

gen, und daher, um mit der diesfälligen Ver=
lassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu kön=
nen
, für nothwendig befunden worden, alle
jene vorzuladen und zu hören, welche an dieser
Verlassenschaft entweder aus dem Erbrechte,
oder Schulden halber, oder auf was immer
für eine Art Ansprüche machen können. Da
nun hiezu der 1. März d. J. bestimmet wor=
den
; so haben alle jene, die hieran Forde=
rungen
zu machen gedenken, an obbestimmten
Tag vormittag um 9 Uhr entweder selbst per=
sönlich
, ober durch einen hinlänglich Bevoll=
mächtigten
vor diesem Magistrate alsogewiß
zu erscheinen, und ihre Forderungen anzumel=
den
, widrigens die Verlassenschaft ohne wei=
tern
abgehandelt, und den sich gesetzmäßig aus=
weisenden
Erben eingeantwortet werden würde.


Convoc. Spötlischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und Re=
sidenzstadt
Wien wird anmit bekanmnt gemacht:
Es sey der Jgnaz Spötl, burgl Handelsmann,
mit Tod abgegangen, und daher um mit dieser
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
können, für nöthig befunden worden, all jene
vorzuladen, welche an dieser Verlassenschaft
entweder aus dem Erbrechte, vel alio quo-
cunque
titulo rechtmässige Ansprüche, und
Forderungen zu machen vermeinen. Zu diesem
Ende haben alle jene, welche an der vorberühr=
ten
Verlassenschaft Ansprüche zu haben geden=
ken
, den 4. März d. J. früh um 9 Uhr vor
diesem Magistrat entweder selbst persönlich,
oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten
sogewiß zu erscheinen, widrigens diese Verlas=
senschaft
von Amtswegen abgehandelt, und
den sich legitimirenden Erben ohne weiter⟨n⟩
eingeantwortet werden würde.


Convoc. v. E⟨k⟩artischer Gläubiger.

Von des k. k. im Erzherzogthum Oesterreich
unter und ob der Enns, dann in den Vorlan=
den
bestellten Jud. Del Mil. Mixti wegen
wird hiemit all und jeden, so an weil. des am
16. April 1792 zu Linz testato im Pensions=
stand
verstorbenen Hrn. Hauptmanns, Sig=
mund
v. Eckart, rückgebl⟨i⟩ebenen Verlassen=
schaft
einige Sprüche und Anforderungen zu
haben vermeinen, bekannt gemacht: Es sey
über Absterben desselben auf Anlangen des zur
Richtigstellung sothaner Velassenschaft gericht=
lich
aufgestellten Kurators, k. k. Kriegsagen=
ten
, August Edlen v. Dorfner, zur Ausfin=
digmachung
des vorhandenen Æris alieni
eine peremptorie clausulirte Convocations=
Tagsatzung auf den 16. April d. J. früh

[28]

um 9 Uhr in der in dem ho⟨f⟩kriegsräthli=
chen
Gebäude am Hof im 3ten Stock be=
findlichen
Kanzley dieses k. k. Jud. Del. Mil.
Mixti zu erscheinen, zur ersten, zweyten, drit=
ten
, und allendlichen Frist bestimmet worden.
Es werden daher alle und jede, so an der mehr=
erwähnten
Sigm. v. Ekartischen Verlassenschaft
sub quocunque titulo einige Sprüche und For=
derungen
haben, oder zu haben vermeinen, an
obgedachten Tag, Stund und Ort, entweder
selbst persönlich, oder durch genugsam Bevoll=
mächtigte
alsogewiß zu erscheinen, ihre habende
Sprüche und Forderungen anzumelden, sohin
selbe mit Beybringung der behörigen Dokumen=
ten
rechtens zu liquidiren haben, als im wi=
drigen
die Abhandlung der mehr erwähnten
Verlassenschaft mit den anwesenden Jnteressen=
ten
vorgenommen, und nach vorhandenen Um=
ständen
und Behuf der Sache entweder den
Creditoren addi⟨ci⟩ret, oder dessen Erben cum
onere & commodo eingeantwortet, im ersten
Falle auch den ausbleibenden das ewige Still=
schweigen
auferleget werden solle. Wien den
16. Jänner 1793.


Convoc. Brükelscher Gläubiger.

Von dem Magistrate der k k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es sey über Anlangen des Franz Brück=
lischen
Verlassenschaftsabhandlungs Curator,
Hrn. Dr. Kolbe, um mit der Verlassenschafts=
abhandlung
sicher vorgehen zu können, für
nöthig befunden worden, all jene vorzuladen,
und anzuhören, welche an dem Nachlasse des
Franz Brükel, gewesten Lehenkutschers auf der
Wieden Nr. 99, aus dem Erbrechte, oder
als Gläubiger einige Ansprüche, oder For=
derungen
zu machen haben. Diese haben dem=
nach
den 28. Hornung d. J. früh um 9 Uhr
vor dem Magistrat zu erscheinen, und ihr Recht
gehörig darzuthun, widrigens diese Verlassen=
schaft
ohne weiters abgehandelt, und den sich
gesetzmäßig ausweisenden Erben eingeantwor=
tet
werden würde.


Convoc. Reicherzer=v. Sternfelsscher
Gläubiger.

Von dem k. k. Sr. Majestät des Kaisers al=
lerhöchsten
Namen führenden Karabinier Re=
gimentsgericht
wird hiemit bekannt gemacht:
es sey der diesseitige Hr. Rittmeister und Esca=
dronskommandant
, Aloyius Reicherzer v.
Sternfels, auf seiner Rückreise von Urlaub
aus dem röm Reich, zu Neubau in Ober=
österreich
, ohne Testament, mit Hinterlassung
eines unmündigen Sohnes, verstorben. Da=

her werden, um mit dessen Verlassenschafts=
abhandlung
sicher vorgehen zu können, all
jene, welche aus was immer für einem Rechts=
grunde
einige Forderungen, oder Ansprüche
an diese Verlassenschaft zu machen gedenken,
hierdurch dergestalt vorgeladen, daß sie sol=
che
bis Ende April d. J. entweder persönlich,
oder durch Bevollmächtigte bey diesem Re=
gimentsgerichte
alsogewiß anmelden, und ge=
hörig
liquidiren sollen, als im widrigen die=
se
Verlassenschaft ohne weiters der Ordnung
nach abgehandelt, und was Rechtens ist, dies=
falls
vorgekehret werden wird. Staabsquar=
tier
Wien den 28. Jäner 1793.


Convoc. Mitschaischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Militärko⟨mu⟩=
nität
Semlin wird hiemit kund gemacht: Es
sey über Absterben des hiesigen Kaffeesieders,
Janj Mitscha, um mit dessen Verlassenschaft
sicher vorgehen zu können, für nöthig befun=
den
worden, all diejenige vorzuladen und an=
zuhören
, welche an diese Verlassenschaft einige
Forderungen zu machen gedenken. Da nun
hierzu der 20. und nachfolgende Täge des Mo=
nats
Februar 1793 bestimmt worden, so ha=
ben
diejenige, welche an gedachte Janj Mi=
tschaische
Verlassenschaft einiges Recht zu ha=
ben
vermeinen, an obbestimmten Tägen bey
dem hiesigen Magistrate jedesmal vormittag
um 9 Uhr entweder selbst persönlich, oder durch
einen zur Sache hinlänglich Bevollmächtigten
sogewiß zu erscheinen, und ihr vermeintes Recht
zu dociren haben, als widrigens nach Verlauf
des einberaumten Termins keiner gehöret son=
dern
sothane Verlassenschaft abgehandelt, und
den sich legitimirenden Erben eingeanwortet
werden wird.


Convoc. P⟨u⟩l⟨joi⟩scher Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. freyen Mi=
litärkomunität
Semlin wird hiemit kund ge=
macht
: es sey über Absterben des hiesigen
Kauf und Handelsmann, Johann Puljo, um
mit dessen Verlassenschaft sicher vorgehen zu
können, für nöthig befunden worden, all die=
jenigen
vorzuladen und anzuhören, welche an
diese Verlassenschaft einige Forderungen zu ma=
chen
gedenken. Da nun hie⟨z⟩u der 19. und
nachfolgende 10 Täge des Monats März 1793
bestimmt worden sind, so haben all jene, wel=
che
an gedachte Verlassenschaft einiges Recht
zu haben gedenken, an obbestimmten Termin
bey dem hiesigen Magistrate jedesmal vormit=
tag
um 9 Uhr entweder selbst persönlich oder
durch einen zur S⟨a⟩che hinlänglichBevollmäch=

[29]

tigten sogewiß zu erscheinen, und ihr Recht
zu erweisen, als widrigens nach Verlauf des
festgesetzten Termins keiner mehr angehöret,
und jeder sich den etwa hierdurch erleidenden
Schaden zuzuschreiben haben wird, massen die
Verlassenschaft ohne weiters angehandelt, und
den legitimirenden Erben eingeantwortet wer=
den
wird.


Convoc. Hellerischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: Es sey auf Anlangen der Theresia Hel=
lerin
, nun vereheligten Schulzin, um mit der
Verlassenschaft ihres den 8. July 1790 verstor=
benen
Ehewirths, Sebastian Heller, bürgerl.
Bierwirths seel., sicher vorgehen zu können, für
nöthig befunden worden, all jene vorzuladen,
welche entweder durch Erbrecht oder jure cre-
diti
, vel ⟨al⟩io quocunque titulo rechtmäßige
Ansprüche an diese Verlassenschaft zu machen
vermeinen; zu diesem Ende haben all jene, welche
an obberührter Verlassenschaft Ansprüche zu
machen gedenken, vor diesem Magistrate den 15.
Hornung d. J. früh um 9 Uhr entweder selbst
persönlich, oder durch einen hinlänglich Be=
vollmächtigten
sogewiß zu erscheinen, widri=
gens
die Verlassenschaft von Amtswegen ab=
gehandelt
, und den sich legitimirenden Er=
ben
ohne weiters eingeantwortet werden würde.


Convoc. Fliegnerischer Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und Re=
sidenzstadt
Wien wird anmit bekannt gemacht:
Es sey der Hr. Joseph Fliegner, dieses Mit=
tels
Rath, mit Tod abgegangen, und daher
um mit der diesfälligen Verlassenschaftsab=
handlung
sicher vorgehen zu können, für noth=
wendig
befunden worden, alle diejenige vor=
zuladen
und anzuhören, welche an obenerwähn=
te
Verlassenschaft entweder aus dem Erbrech=
te
, oder als Gläubiger, Ansprüche umd For=
derungen
zu haben vermeinen. Die auf solche
Art berechtiget findende Personen haben den
21. Hornung d. J. vormittag um 9 Uhr ent=
weder
selbst persönlich, oder durch einen hin=
länglich
Bevollmächtigten vor dem Magistrat
sogewiß zu erscheinen, widrigens nach Verlauf
dieser Frist ohne weitern abgehandelt, und die=
se
Verlassenschaft dem diesfälligen Hrn. Er=
ben
eingeantwortet werden würde.


Convoc. Pla⟨n⟩erischer Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien werden hiemit all jene, welche
an die Verlassenschaft des Jakob Planer, bürgl.
Schuhmachers in der neuen Schottengasse Nr.

63, entweder aus dem Erbrechte, als Gläubi=
ger
, oder aus was immer für einem andern
Rechtsgrund einige Forderungen, oder An=
sprüche
zu machen vermeinen, dergestalt ein=
berufen
und vorgeladen, daß selbe den 28. Hor=
nung
d. J. früh um 9 Uhr vor diesem Magistrate
zu erscheinen, und ihr Recht gehörig darzuthun
haben werden, widrigens die Verlassenschaft
ohne weiters abgehandelt, und den sich legiti=
mirenden
Erben eingeantwortet werden würde.


Convoc. Schneebergerscher Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. k. Militärkom=
munität
Semlin wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über Absterben des Michael Schnee=
berger
, gewest hiesigen Bäckenmeister, um in
dessen Verlassenschaft sicher vorgehen zu kön=
nen
, für nöthig befunden worden, all dieje=
nigen
vorzuladen, und anzuhören, welche an
dieser Verlassenschaft einige Ansprüche zu ma=
chen
gesonnen sind. Da nun hiezu der 10.
und nachfolgende 10 Tage des Monats März
1793 bestimmt worden; so haben diejenigen,
welche an gedacht dieser Verlassenschaft eini=
ges
Recht zu haben vermeinen, an obbestimm=
ten
Tägen beym hiesigen Magistrat vormit=
tag
um 9 Uhr entweder selbst in Person, oder
durch einen zur Sache hinlänglich Bevollmäch=
tigten
sogewiß zu erscheinen, und ihr Recht
zu dociren, als widrigens nach Verlauf des
einberaumten Termins keiner mehr gehöret,
die Verlassenschaft ohne weitern abgehandelt,
und den sich legitimirenden Erben eingeant=
wortet
werden wird.


Convoc. Wustlischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey die Katherina Wustl, eine geweste herr=
schaftl
. Kammerjungfrau, mit Tod abgegan=
gen
, und daher, um mit der diesfälligen Ver=
lassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu kön=
nen
, auf Anlangen des Hrn. Karl v. He⟨r⟩lei⟨n⟩,
k. k. Hofagentens, als über die hiebey ein=
schreitenden
abwesenden Jntestaterben gerich⟨ts⟩=
verordneten
Kurators, für nöthig befunden wor=
den
, all jene vorzuladen und anzuhören, welche an
dieser Verlassenschaft als Erben oder Gläubi=
ger
, oder was immer für Ansprüche und Forde=
rungen
zu haben vermeinen. Da nun hiezu
der 26. Febr. d. J. bestimmt worden ist, als
haben all jene, welche an diese Verlassenschaft
gegründete Forderungen stellen zu können glau=
ben
, an den obbestimmten Tag früh um 9 Uhr
entweder selbst persönlich, oder durch einen
hinlänglichen Bevollmächtigten alsogewiß vor

[30]

dem Magistrate zu erscheinen, und ihre Rechte
darzuthun, widrigens gedachte Verlassenschaft
ohne weitern abgehandelt, und den sich legitimi=
renden
Erben eingeantwortet werden würde.


Erinnerung an Vinzenz Morrigia.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien dem abwesend=und un=
wissenden
Vinzenz Morriga mittels gegenwär=
tigen
Edikts anmit zu erinneren: Es habe wi=
der
ihm bey diesem Gerichte der Johann Kreu=
zenfeld
, burgerl. Handelsmann, wegen der wi=
der
den Herrn Grafen v. ⟨Ra⟩bini ihm zu lei=
sten
schuldiger Vertrettung Klage angebracht,
und um Aufstellung eines Kurator auf seine
des Beklagten Gefahr gebetten Da nun das
Gericht, wegen dessen nicht bekannten Aufent=
haltsorte
, allenfalls Abwesenheit von den k. k.
Erblanden, ihm Vinzenz Morrigia den hier=
ortigen
Hof=und Gerichtsadvokaten, Herrn
Dr. v. Benigni, zu Vertrettung auf dessen
Gefahr, und Unkösten als Kurator bestellet hat,
mit welchem die angebrachte Rechtssache nach
Maaß, der für die k. k. Erblanden gesezmäßig
bestimmten allgemeinen Gerichtsordnung aus=
geführet
, sonach entschieden werden wird; als
wird derselbe dessen anmit zu dem Ende erin=
nert
, d⟨a⟩mit er allenfa⟨ll⟩s in rechter Zeit selbst
zu erscheinen, oder dem bestimmten Vertretter
seine Rechtsbehelfe in gehöriger Zeit an Hän=
den
zu lassen, oder einen andern Sachwalter
zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu
machen, und überhaupt in jene rechtliche ord=
nungsmäßige
Weege einzuschreiten wissen möge,
die er zu seiner Vertheidigung diensam finden
würde, massen er sich die aus seiner Verab=
saumung
entstehenden Folgen selbst beyzumessen
haben würde. Wien den 29. November 1792.


Konkurs des Jgnaz Ott.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit kund gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung ei=
nes
Konkurses über das gesamte im Lande Ni.
Oest. unter der Ens befindliche bewegliche Ver=
mögen
des Jgnaz Ott, Kaffeesieders im alten
Lerchenfeld, gewilliget worden Daher wird
jedermann, der an erstgedacht Verschuldeten
eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn
glaubet, anmit erinnert, bis den 9. März d. J.
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer
förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Lubi, als
Vertretter dieser Konkursmasse, bey diesem
Magistrate alsogewiß einzureichen, und in dieser
nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung,
sondern auch das Recht, Kraft dessen er in

diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlang=
te
, zu erweisen, als im widrigen nach Ver=
fliessung
des erstbestimmten Tages niemand
mehr angehöret werden, und diejenigen, die
ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet
haben, in Rücksicht des gesammten im Lande
Oesterreich unter der Ens befindlichen Vermö=
gens
des eingangsbenannten Verschuldeten oh=
ne
Ausnahm auch dann abgewiesen seyn sol=
len
, wenn ihnen wirklich ein Kompensazions=
recht
gebührte, oder wenn sie auch mit ihrer
Forderung auf ein liegendes Gut des Verschul=
deten
vorgemerkt worden, daß also solche Gläu=
biger
, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn
sollten, die Schuld ungehindert des Kompen=
sazions
=Eigenthums=oder Pfandrechts, das ih=
nen
sonst zu statten gekommen wäre, abzutra=
gen
verhalten werden würden.


Citat. Mathias Path.

Von der Herrschaft Wolkenstein in N Oe.
V. O. M. B. wird hiemit bekannt gemacht:
Es habe der Mathias Parth von Kleinreith
an den Martin Köck von Kleinreith an väter=
und mütterlichen Erbschaft ein Capital von
32 fl. zu fordern; da man aber schon durch
40 Jahre von dessen Aufenthalt und Leben
keine Wissenschaft hat, so ha⟨b⟩en dessen Ver=
wandte
um dessen Ein⟨b⟩erufung gebeten. Da=
her
hat derselbe Mathias Parth oder Descen=
denten
binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tag
in dieser Kanzley alsogewiß zu erscheinen, und
gedachte Erbschaft zu beheben, widrigens der=
selbe
für tod gehalten, und diese 32 fl. den
sich legitimirenden Erben vertheilet werden
würde. Wolkenstein den 19. November 1792.


Amort. Obligazion.

Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es habe Johann Adam, burgl. Käs=
stecher
, um Ausfertigung der gewöhnlichen
Amortisationsedikte in Betreff einer in Ver=
lust
gerathenen, und ⟨mi⟩t alle⟨r⟩ Mühe nicht aus=
findig
gemachten Oberkammeram⟨t⟩sobligation
vom 29. Juli 1788 a 4 pro Cento Nr. 3898
auf den Joseph Sölmangner lautend, gebet=
ten
. Es haben daher all jene, so an obge=
dachter
Obligation was immer für Ansprüche
zu machen vermeinen, sich binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Täge vor diesem Magistrate
sogewiß zu legitimiren, widrigens nach Ver=
lauf
dieser Zeitfrist gedachte Oberkammeramts=
obligation
für null und nichtig erkläret, und
dem Eigenthümer eine neue ausgefertiget wer=
den
würde. Wien den 17. Dezemb. 1792.

[31]

Die
Welt in Bildern
vorzüglich zum
Vergnügen und Unterricht für die Jugend.
Herausgegeben
von
Joseph Edlen von Baumeister,
der Rechte Doktor, und Lehrer bey JJ. KK. HH. den jüngern Erzherzogen.
Wien 1792.

V. Band in groß Quart auf schönen Schreibpapier mit 50 Kupfern, gestochen unter
der Leitung des rühmlichst bekannten hiesigen Künstlers Hrn. Kohl. 5 fl. 6 kr.


Die Bedeutung der auf jedem Kupfer enthaltenen Gegenstände sind in deutscher,
lateinischer, französischer, italienischer und englischer Sprache ausge=
drückt
, und außerdem ein halber Bogen Erklärung beygefügt. Dieser V. Band
besteht aus folgenden Stücken und

Jnhalt:

N. 1. Von dem Menschen überhaupt. Der Mensch, der Mann, das Weib.
N. 2. Die Stuffen des menschlichen Alters. Das Kind, der Knabe, der Jüng=
ling
; der junge Mann, der Mann, der alte Mann, der Greis. Das kleine Mäd=
chen
, das Mädchen, die Jungfrau, die Frau, die alte Frau, die Altmutter.
N. 3. Von der Verschiedenheit der Menschen. Amerikaner, Jndianer, Afrikaner,
Asiaten oder Tartaren, Polarmenschen, Europäer. I. Amerikaner. Ein Karaib,
eine Karaibinn, ein Kanadier, eine Kanadierinn, ein Floridaner. N. 4. I. Fortse=
tzung
. Amerikaner. Ein Mexikaner, eine Peruanerinn, ein Bewohner von Guiana,
ein Patagonier. N. 5. II. Jndianer. Ein Mann aus Ulieta, ein Neu=Holländer,
ein Neu=Seeländer, ein Bewohner von den freundschaftlichen Jnseln, ein Bewohner
von den neuen hebridischen Jnseln. N. 6. II. Fortsetzung. Jndianer. Ein Otahi=
tier
, eine Otahitierinn, ein Californier, eine Californierinn. N. 7. II. Fortsetzung.
Ost=Jndianer. Ein Javaner, eine Javanerinn, ein Ambaner, ein Mogole, eine
Mogolinn. N. 8. II. Fortsetzung. Ost=Jndianer. Ein Siameser, eine Siamese=
rinn
, ein Sineser, eine Sineserinn. N. 9. III. Afrikaner. Ein Neger, eine Nege=
rinn
am grünen Vorgebirge, ein Neger am Senegal, ein Neger, eine Negerinn von
Kazegut. N. 10. III. Fortsetzung. Afrikaner. Ein Mohr, ein Hottentotte, eine
Hottentottinn, ein Bewohner vom Eylaude St. Johann. N. 11. IV. Tartaren. Ein

[32]

Tunguse, ein Kamtschadale, eine Kamtschadalinn, ein Kurile, eine Tschuktschinn.
N. 12. IV. Fortsetzung. Tartaren. Ein Sibirischer Buchar, ein Kalmuke, ein Basch=
kir
, ein Jakute, eine Jakutinn. N. 13. V. Polarmenschen. Ein Samojede, ein
Lappländer, ein Grönländer, eine Eskimoserinn, ein Petschekas. N. 14. V. Euro=
päer
. Ein Russe, ein Türke, ein Pohle, ein Ungar. N. 15. VI. Fortsetzung. Eu=
ropäer
. Ein Jtaliener, ein Franzos, ein Engländer, ein Deutscher. N. 16. Beson=
dere
Verschiedenheit einzelner Menschen. Der Riese, der Zwerg. N. 17. Von den
äußern Theilen des Menschen. N. 18. Von den inneren Theilen des Menschen.
N. 19. Von den fünf Sinnen des Menschen. N. 20. Von den Beschäftigungen
des Menschen. Von der Viehzucht. N. 21. Von der Fischerey und Vogelfang
N. 22. Von der Jagd. N. 23. Von dem Ackerbau. N. 24. Von der Weinlese.
N. 25. Von der Wohnung der Menschen. N. 26. Von der innern Abthe⟨i⟩lung eines
Hauses. N. 27. Die Stadt. N. 28. Fortsetzung. Die Stadt. N. 29. Der Wan=
dersmann
. N. 30. Das Fuhrwerk. N. 31. Die Schiffahrt. N 32. Der Kauf=
mann
. N. 33. Der Student. N. 34. Der Soldat. N. 35. Die Schlacht zu Land.
Das Seetreffen. N. 36. Der Geistliche. N. 37. Der Gottesdienst. N. 38. Der
Ehestand. N. 39. Die Kindheit. N. 40. Die Familie. N. 41. Das Gastmahl.
N. 42. Die Bäder und Gesundbrunnen. N. 43. Von den Vergnügungen und den
Spielen. N. 44. Die Musik. N. 45. Das Schauspiel. N. 46. Der Tanz. N. 47.
Von den Uebeln. Die Pest. N. 48. Das Eis und die Ueberschwemmung. N. 49.
Die Feuersbrunst. N. 50. Das Erdbeben.


Um aber auch denjenigen Liebhabern, die dieses Werk zu besitzen wünschen, und
nicht auf einmahl mehrere Gulden dafür auslegen wollen, den Ankauf desselben zu
erleichtern, so wird dieser V. Band stückweis (das Stück zu 6 kr.) hindangegeben,
und auf gleiche Art können auch die vier ersten Bände, die ebenfalls vom Verfasser
des V. Bandes, und diesem in Ansehung der Lettern, Papier und Formats ganz
ähnlich sind, abgenommen werden, wovon der

  • I. Band die Naturgeschichte der Vögel und Säugethiere mit 51 Kupfern. 5 fl.
  • II. Band die Naturgeschichte der Fische, Amphibien, Jnsekten und Wür=
    mer
    mit 40 Kupfern. 5 fl.
  • III. Band die Naturgeschichte des Pflanzenreichs mit 50. Kupfern. 5 fl.
  • IV. Band die Naturgeschichte des Mineralreichs mit 24 Kupf. enthält. 2 fl. 24 kr.
  • Die illuminirte Ausgabe dieser vier Bände kostet 42 fl.

Jedoch können diejenigen, die schon einen oder den andern Band von dieser ma=
lerisch
illuminirten Ausgabe der Welt in Bildern besitzen, zu deren Kompletirung
auch noch einzene Bände haben.


Verlagsörter der Welt in Bildern.

Jn Wien bey Hartl, Buchhänder in der Singerstrasse; bey v. Schmidt=
b⟨au⟩er
und v. Mößle, Buchh. am Graben; bey Wall⟨i⟩shauser und Hochleithner,
Buchh. auf den Kohlmarkt; bey Hoffer, Buchb im Kurrentgässel; bey Kuhn,
Buchb. in der Himmelpfortgasse, und in den meisten Ausgabsörtern des Wiener=
bothen
in der Stadt und den Vorstädten. Jn den Provinzen der übrigen k. k.
Erblanden. Jn Prag bey Wittmann, Buchh.; in Brünn bey Gastl, Buchh.;
in Linz bey Münzer, Buchb.; in Graz bey Ferstl, Buchh.; in Preßburg bey
Schwaiger, Buchh.; in Pest bey Kilian, Buchh.; in Laybach bey Korn, Buchh.

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