Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Der Leichnam der höchstsel. Kaiserinn
ward Mittewoche Abends geöffnet,
einbalsamiret, und nachdem davon die
Ein=
geweide und das Herz getrennet waren,
Donnerstags Mittags, auf die
gewöhnli=
che Art, in die Hofburgpfarrkirche
übertra=
gen und öffentlich ausgestellt. Gestern
wur=
den die Eingeweide in die Metropolitankirche,
und das Herz in die Augustiner=Pfarrkirche,
feyerlich abgeführt, und dort beygesetzt.
Heute Abends wird das Leichenbegängniß
und die Beerdigung in der höchsten
Fami=
lengruft bey den PP. Kapuzinern erfolgen.
Sonntags. den 20. , Montags den 21. ,
und Dienstags den 22. d. M. Abends um
6 Uhr, wird in der Augustiner=Pfarrkirche
die Vigil, und den 21. , 22. und 23. Vor=
mittags um 10 Uhr, das Seelenamt
ge=
halten.
Die Hoftrauer fängt heute an, und wird
durch drey Monathe mit nachfolgenden
Ab=
wechselungen getragen:
Die Kavaliere, und diejenigen, welche
ap=
partementmäßig sind, haben die ersten 3
Wo=
chen in schwarzem umgekehrten, und geperlt
aufgeriebenen Tuche, mit wenigen Knöpfen
an der Taille, und gar keinen auf den
Auf=
schlägen, mit Pleureusen, mit Manschetten
von Battist mit einem breiten Saum, mit
wollenen Strümpfen, korduanenen Schuhen,
schwarz überzogenen Degen, und angelaufenen
Schnallen, und mit dem Flor auf dem Hute;
die folgenden 3 Wochen aber in der vorigen
Kleidung, nur mit Ablegung der Pleureusen,
und mit angelaufenen Degen zu erscheinen.
Nach Verlauf dieser 6 Wochen wird mit
den zur Hoftrauer für weil. des höchstsel. Kai=
sers Majestät bereits bestimmten
Abwechselun=
gen dergestalt fortgefahren, daß die dritte
Ab=
wechselung sich mit dem 23. Julius, und die
vier=
te mit dem 3. September dieses Jahrs endiget.
Die schwarzen Livreen haben bey allen
de=
nen, welche als appartementmäßig dazu
be=
rechtiget sind, bis zu Ende dieser Hoftrauer
fortzudauern.
Die Dames haben die ersten 3 Wochen in
schwarzwollenen Zeugen, mit Kopf=und
Garni=
turen=Aufputz, dann Stirnzüngel von
schwar=
ger Gaze d'Jtalie, mit schwarzen Geschmuck,
Handschuhen, Fächern, korduanenen Schuhen,
und schwarz angelaufenen Schnallen; und die
folgenden 3 Wochen ohne Veränderung zu
er=
scheinen.
Nach Verlauf dieser 6 Wochen wird mit den
zur Hoftrauer für weil. des höchstsel. Kaisers
Majestät bereits bestimmten Abwechslungen,
wie oben gesagt, fortgefahren.
Ein aus Neapel allhier eingetroffener
Kourier hat die erfreuliche Nachricht
über=
bracht, daß J. Maj. die Königinn, am
2. d. M. von einem Prinzen glücklich
ent=
bunden worden ist, der in der Taufe die
Nahmen Albert, Philipp, Kajetan ꝛc.
erhalten hat.
Beschluß der allhier eingeführten
Markt=
ordnung:
Vierter Abschnitt. Von den hiesigen
Gewerbsleuten.
Den hiesigen Gewerbsleuten wird hiermit
verbothen, im Sommer vor 10 Uhr, und im
Winter vor 11 Uhr, auf hiesigen Märkten
von den dieselbe besuchenden ursprünglichen
Erzeugern, und Landleuten Feilschaften
abzu=
lösen.
Es wird ihnen weiters hiermit schärfest
ver=
bothen, den auf den Markt kommenden
Par=
teyen entgegen zu gehen, ihnen aufzulauern,
und überhaupt in=oder vor den Linien, es
sey unter Weges, in Häusern, Wirthshäusern,
oder auf offener Gasse, auf was immer für
eine Art, Feilschaften vorzukau⟨f⟩en, und sie
somit den hiesigen Marktplätzen zu entziehen;
alles dieses bey Strafe unfehlbarer
Konfis=
zirung der vorgekauften Feilschaft, oder wenn
sie schon weiters veräußert worden wäre, des
geldwerthes in jedem Betretungsfalle.
Fünfter Abschnitt. Von den
Dollmet=
schern, Taglöhnern, Helfern, und
Trä=
erweibern auf den hiesigen Marktplätzen.
Von dieser Gattung Leute wird keiner auf
den Markplätzen geduldet werden, der sich
nicht bey dem hiesigen Magistrate gemeldet,
und ein eigenes Passirungszettel hierauf
erhal=
ten hat. Dieses Passirungszettel haben sie im=
mer bey sich zu tragen, um sich damit
aus=
weisen zu können.
Auf jedem Marktplatze, wo dergleichen
Leu=
te gebraucht werden, ist denselben ein eigener
Platz angewiesen, auf welchem sie sich
Mor=
gens zu sammlen haben, um allda von den
Parteyen, die ihrer benöthiget sind, aufge=
sucht werden zu können.
Den Dollmetschen, Taglöhnern, Helfern,
und Trägerweibern wird hiermit schärfest
ver=
bothen, den hierher kommenden Parteyen auf
den Strassen, oder in Häusern aufzupassen,
sie in Wirths=oder andere Häuser zu führen,
Muster irgendwohin zu tragen, und überhaupt
wie immer, entweder selbst vorzukaufen, oder
auf was immer für eine Art sich zu
Vor=
käuflereyen als Unterhändler gebrauchen zu
lassen, auch nur im geringsten sich in die
Be=
handlung zwischen Käufer und Verkaufer
ein=
zumengen, in Mäcklereyen einzulassen, und
zum Abbruch der Marktzufuhr, oder zu irgend
einen Unterschleif Hand zu biethen.
Der Uebertreter in einem, und dem andern
wird nicht nur unfehlbar vom Markte
abge=
schafft, sondern nach Maßgabe der Umstände
auch noch mit körperlicher Züchtigung
bestra=
fet werden; so wie sich insbesondere auch auf
das, wegen der Träger auf dem
Getreidmark=
te unter dem 30. März ergangene Cirkulare,
und auf das, wegen der auf dem Markte auf
der Sailerstadt arbeitenden Tagwerker, und
Trägerweiber unter dem 3. April erlassene
Cirkulare hiemit bezogen wird.
Da vorstehende Marktordnung sich nur auf
die eigentlichen nothwendigeren Eßwaaren
be=
ziehet; die Pomeranzen, Limonien, Rosinen,
Zibeben, Feigen, Mandeln, und dergleichen
Waarengattungen aber, welche den Weibern
von den Kaufleuten bisher zum
Wiederver=
kaufe selbst gegeben wurden, zu den
ordent=
lichen Eßwaaren nicht gehören; so ist der
Ver=
kauf dieser Gattung, so wie der
Schwe⟨f⟩elker=
zel, Feuersteine, des Kletzenbrods, und aller
dergleichen kleineren Gattungen, die keine
Vik=
tualien, und nicht unter den, andern
Kaufleu=
ten, oder Krämerhändlern vorbehaltenen
Gattungen begriffen sind, zu allen Stunden,
jedoch nur jenen gestattet, welche hierzu durch
eigene obrigkeitliche Befugniß berechtiget seyn
werden.
Nach diesen in vorstehenden fünf
Abschnit=
ten enthaltenen Anordnungen ist sich demnach
zur Vermeidung der festgesetzten Strafen
ge=
nauest zu achten; und gleichwie gegenwärtige
Marktordnung nur die allgemeinen Vorschrif=
ten enthält, so werden auch jene besonderen
Vorschriften, welche auf einem, oder anderen
Marktplatze zu verordnen nothwendig befunden
werden, an diesen Plätzen selbst angeschlagen,
und so wird auch insbesondere in Ansehung des
Ankaufes, der auf der Donau hierher
kom=
menden Viktualien, eine eigene Ordnung
be=
kannt gemacht werden.
Schließlich wird hier noch zur allgemeinen
Warnung angemerket, daß jener, der mit
fal=
scher Maß und unächten Gewicht, der
taxir=
te Lebensmittel in einem die Satzung
überstei=
genden Preise, oder ungesunde, ungenießbare
oder verfäls⟨c⟩hte Lebensmittel verkaufet, nach
den bestehenden Gesetzen unnachsichtlich
behand=
let werden wi⟨r⟩d. Wien, den 24. April 1792.
Das Gubernium von Steyermark hat
nachstehende Kundmachung erlassen:
Mit vielen Mißvergnügen hat man von
Seite dieses Landesguberniums folgende
ge=
setzwidrige Mißbräuche vernommen:
a) wird an den Vorabenden
aufgehobe=
ner Feyertage von verschiedenen
Handarbei=
tern und Taglöhnern die Arbeit früher, als
gewöhnlich, und von manchen schon gar
um 4 Uhr Nachmittags, verlassen;
b) halten sich einige Arbeiter und
beson=
ders Zimmerleute berechtiget, nach
geendig=
ter Arbeit einen Bund Holz von den
Bau=
stätten oder sonst ihren Arbeitsplätzen mit sich
hinweg zu tragen, und
c) wird die sogenannte Umringlung frey
herumlaufender Schweine zum Nachtheile
der Aussat und des Wiesewachses beynahe
ganz unterlassen.
Um nun diesen Mißbräuchen dort wo
sie schon wirklich bestehen, ernstlich
abzu=
helfen, und zugleich ihrer weitern
Verbrei=
tung vorzukommen, hat man beschlossen,
daß
Erstens an jene Arbeitsleute, welche sich
an obgedachten Vorabenden früher, als in
den übrigen Werktägen, der Arbeit
entzie=
hen, für denselben Tag nur der halbe
Tag=
lohn abgereichet, und sie nebst dem den
Magistraten, oder den
Werbbezirkskommis=
saren auf dem Lande angezeigt, dann
hier=
auf über den nächstfolgenden abgebothenen
Feyertag mit Arrest belegt, im übrigen aber
gegen diejenigen, welche selbst an den
ab=
gebothenen Feyertagen zu arbeiten sich
wei=
gern, nach den ohnehin bestehenden
Poli=
zeygesetzen vorgegangen werden soll; dann
Zweytens die Zimmerleute sich so wenig
als Jemand anderer anmassen sollen, ohne
Erlaubniß des Eigenthümers, Holz sich
zu=
zueignen; wiedrigenfals dieselben gleich
an=
dern Holzdieben zu bestrafen wären, und
daß endlich
Drittens kein ungeringeltes Schwein
auf aufgethaute Aecker oder Wiesen
ge=
lassen, und hiedurch mit fremden
Scha=
den genähret werden soll: würde aber
den=
noch wieder dieses Verboth gehandelt, so
müsse sich auch jeder Eigenthümer dieser
Thiere gefallen lassen, wenn solche auf
fremden Gründen beschädiget, oder gar
ge=
tödtet würden, für welche Fälle demselben
nur das Recht auf das versetzte oder
ge=
tödtete Schwein zu verbleiben hätte, ohne
daß er eine weitere Schadloshaltung
anzu=
sprechen berechtiget wäre. Grätz den 14.
April 1792.
Ausländische Begebenheiten.
Portugall.
Seit dem die Königinn in Quelus ist,
scheinen Jr. Majest. Gesundheitsumstände
wieder einigermassen sich zu bessern. Die=
selbe fährt täglich, von Doct. Willis und
einigen Damen begleitet, in und um
Que=
lus spazieren.
Unter der Königinn Nahmen ist ein
Ge=
setz bekannt gemacht worden, welches
er=
klärt, daß die Dekrete der vorigen Könige
in Ansehung der Strafe, der
diejeni=
gen ausgesetzt sind, welche nach fremden
Staaten reisen, nur in Kriegszeiten
ferner=
hin geltend seyn, in Friedenszeiten aber
die=
jenigen, welche sich ohne Erlaubniß
frey=
willig ausser Landes begeben, bloß die
Ein=
künfte von ihren Gütern verlieren sollen,
die der Fiscus, so lange sie abwesend sind,
zu beziehen hat.
Die Fregate Minerva und die beyden
1396
Brigantinnen Galgo und Lepre, welche
einige Zeit über, zum Schutze des
Portu=
giesischen Handels an der Strasse von
Gi=
braltar gekreutzet haben, sind nach dem
Tajo zurück gekommen.
Spanien.
Der neuerrichtete Staatsrath ist
amOster=
sonntage in Gegenwart vieler ansehnlicher
Hof=und Staatspersonen, und unter dem
Vorsitze des Königs, feyerlich eröffnet
wor=
den. Se. Maj. hielten zuerst eine kurze
An=
rede, in der Sie Jhre Absichten bey
Wie=
dererrichtung dieser Behörde, zu erkennen
gaben, und hierauf sprach der Graf v.
Campomanes über eben diesen Gegenstand
mit vielem Geiste und männlichen
Bered=
samkeit. Als sodann die Zuhörer sich
hin=
weg begeben hatten, wurden die Thüren
geschlossen, und nahm die erste
Berath=
schlagung über Staatsangelegenheiten ihren
Anfang. Diese soll sich insonderheit auf
die Verhältnisse mit Frankreich bezogen
haben und dauerte durch mehrere
Stun=
den. Nach geendigtem Rathe gab der Graf
v. Aranda, auf Königl. Kosten, ein
vor=
trefliches Gastmahl von 80 Gedecken, wozu
alle Glieder des Raths, die auswärtigen
und inländischen Minister und andere
Per=
sonen von Rang geladen waren.
Der König hat die in der Person des
verstorbenen Finanzministers vereinigt
ge=
wesenen Aemter, welche D. Diego de
Guar=
doqui bisher verfah, getrennet und
dar=
aus ein Staats=und Depeschen=Sekretariat
der inländischen Geschäfte, und eine
Gene=
ral=Superintendenz der Einnahmen und
Ausgaben geschlaffen, davon ersteres dem
D. Diego Guardoqui, mit dem Titel
ei=
nes Staatsrathes, und dem Auftrage, bis
Se. Maj. die zweyte besetzen werden, auch
diese inzwischen zu versehen, verliehen
wor=
den ist.
Der Generallieutenant und
Oberstwacht=
meister von der Leibgarde, Don Emanuel
Godoy, der seit einigen Jahren die Gunst
des Königs in vollem Masse geniesset, soll
nun zum Minister in Staatsgeschäften er=
nannt worden seyn, und hat zugleich einen
anderen Beweis von der Gnade des
Kö=
nigs erhalten. Se. Maj. haben nähmlich
an den Dekan des Finanzrathes folgendes
Dekret erlassen:
"Jn Rücksicht auf die wichtigen und
unausgesetzten Dienste, die mir von dem
Generallieutenante D. Emanuel Godoy,
obersten Wachtmeister meiner kön. Leibgar=
de, und meinem wirklichen Kämmerer, ge=
leistet worden sind, ingleichen in Anbetracht
seines alten wohl bekannten Adels, wie
auch des Glanzes und der Würde seiner
Fa=
milie, und damit er derselben Ansehen
auf=
recht zu erhalten im Stande sey, habe ich
beschlossen, ihm mit dem mir in der
kö=
nigl. Seestrecke (Maremma) von Alcudia
angehörigen Gute von neun und
neunzigtau=
send *) für ihn, seine Erben und
Nachfol=
ger mit allen Rechten, Vortheilen, Ein=
künften und Vorzügen, die mir bisher
da=
von zukamen, ohne Ausnahme und ohne
allen Vorbehalt, eine königl. ewige, gänz=
liche, vollkommene und uwiderrufliche
Do=
nation zu machen. Sie werden davon
mei=
nem Rathe Nachricht geben, und dem
ge=
nannten D. Emanuel Godoy die
gehöri=
gen Versicherungen ertheilen. " Aranjuez
den 10. April 1792.
(Unterschrieben:) Jch der König.
*) Die Maremmen werden in Spanien
nicht nach der Grösse, sondern nach der
Menge des Viehes bemessen und
benen=
net, das sie weiden können. Auf
gedach=
ter Strecke ist also für 99, 000 Stück Viehes
Weide vorhanden.
Das Gut, wovon obiges Dekret
erwäh=
net, liegt in Estremadura, der Provinz,
aus der Don Godoy gebürtig ist, und
ge=
hörte vormahls den Jesuiten. Der Ertrag
desselben wird auf 70 bis 80, 000
Spani=
sche Dukaten berechnet. Der König, als
obersten Verwalter dieser Güter, hatte
bis=
her den Ertrag der gedachten Maremma zu
frommen Stiftungen bestimmet. Damit
diese durch die Schenkung an Don Godoy
nichts verliehren, hat der König schon
vor=
her von seinen anderen Einkünften einen
ganz gleichen Betrag der Kasse der
from=
men Stiftungen angewiesen.
Von Seite Maroko's scheint nun
Spa=
nien nichts mehr zu besorgen zu haben,
da es sich bestätiget, daß der Sultan an
der im Treffen mit seinem gegen ihn
em=
pörten Bruder erhaltenen Wunde, gestor=
ben ist und dieser die Regierung erhalten
hat. Der Marokanische Bothschafter, der
so lange Zeit in Spanien war, und unter
der vorigen Regierung sich nicht getraute
nach Hause zu gehen, kennt jezt keine
Be=
sorgnisse mehr, und hat daher seine
Rück=
reise bereits angetreten.
Jtalien.
Nach Briefen aus Turin vom 2. May,
werden gegenwärtig in den Sardinischen
Staaten solche Vorkehrungen gemacht, wel=
che fast keinen Zweifel mehr übrig lassen,
daß der Sardin. Hof bald auch in der
Sa=
che der Souvraine auftreten, und im
Ver=
ständnisse mit denjenigen Mächten, welche
be=
reits sich genöthiget gesehen haben, den nur
zu langen und zu gefährlichen Jrrungen
ei=
nes Theils der Französischen Nation, die
Gewalt der Waffen entgegen zu setzen, mit=
wirken wird, dem Französischen Reiche
Ord=
nung und Ruhe, und der Krone Macht und
Ansehen wieder zu verschaffen.
Die Gemahlinn des ältesten Bruders des
Königs von Frankreich, ist am 1. May
zu Turin eingetroffen.
Von dem Papste vernimmt man, daß
er glücklich in Terracina eingetroffen sey,
alle Arbeiten an den Sümpfen besehen,
und verschiedene neue Anordnungen gemacht
habe.
Der zum Erzbischofe von Nicea, (nicht
Theben, wie es neulich hieß) ernannte
Abbe Maury hat am 29. April in der
Kirche des Vatikans durch den Kardinal
Zelada die Weihung erhalten. Dieser
Fey=
erlichkeit wohnten die beyden Französischen
Prinzeßinnen, einige entsetzt Franz. Bischöfe
und viele andere ansehnliche Personen bey.
Den 4. May verstarb zu Rom an der
Brustwassersucht, in einem Alter von 66
Jahren, der Kardinal Garampi, ehemah=
liger Nuntius an den Höfen von Warschau
und Wien, der durch seine persönlichen
Eigenschaften, durch seine Kenntnisse und
seine Liebe für die Wissenschaften
allenthal=
ben Liebe, Achtung und Ruhm erworben
hat.
Großbritannien.
Sobald Hr. Grey in der
Parlamentssi=
tzung am 30. April, aufgehört hatte, über
die angebliche Nothwendigkeit der
Parla=
mentsreforme zu sprechen, wie letzthin ist
angeführt worden, stand gleich Hr. Pitt auf,
um seine Gründe vorzutragen. Er sagte,
er wisse zwar, daß es gegen die
Parlaments=
regeln sey, über einen Gegenstand zu
spre=
chen, der nur erst angekündiget würde; aber
so sehr er sonst strenge an diese Regeln
hal=
te, so müsse er in einer Gelegenheit eine
Ausnahme machen, wo sich die offenbare
Absicht zeige, eine Reforme in der
Konsti=
tution zu einer Zeit in Anregung zu
brin=
gen, wo jedes Wort, das auf Konstitution
Beziehung hat, die wichtigsten
Betrachtun=
gen erzeugen muß. Der Gedanke, die
Re=
presentation im Parlamente zu ändern,
sey ihm nicht neu, er habe selbst viel
dar=
über gedacht, und im J. 1784 einen
Vor=
schlag dazu diesem Hause vorgeleget; er habe
seine Meinung noch nicht geändert, aber
Zei=
ten und Umstände wären nun ganz
verschie=
den; eine solche Veränderung bedrohet nun
das Glück und das Leben der Einwohner
und den allgemeinen Wohlstand des
Engli=
schen Reiches, welches seit vielen Jahren
unter allen Reichen von Europa allein,
weder den Druck des Despotismus, noch
das Unheil der Anarchie kenne. Er würde
daher zu einer Aenderung der Parlaments=
Repräsentation nur in dem Falle einwilligen,
wenn solche ohne Nebenirrungen und mit
all=
gemeiner Uebereinstimmung bewirkt, und so
ausgemessen werden könnte, daß sie
Groß=
britanniens Wohlstand sichere, nicht aber
denselben vermehren wolle; denn er sey
über=
zeugt, die menschliche Weisheit wäre nicht
im Stande, ein vollommeneres System
der bürgerlichen Sicherheit, als welche die
gegenwärtige Verfassung gewährt, zu
er=
sinnen. Die Sicherheit der Konstitution
beruhet auf der Sicherheit des Parlaments,
die auf keine Weise streitig gemacht werden
könne, und es wäre sonderbar, dieser ein
System stäter Veränderlichkeit vorziehen zu
wollen. Er würde immer alle Kräfte
an=
wenden, denjenigen Theil der Demokratie
in der Englischen Verfassung zu erhalten,
welcher persönliche Sicherheit gewährt; aber
nie würde er die Hand zur Entwicklung
ei=
ner Demokratie biethen, deren Folge die
Anarchie sey, die man Freyheit nenne. Als
er eine Reforme vorschlug, sey er dazu durch
die Beschwerden des Landes bewogen
wor=
den; damahls war die Meinung der
Na=
tion überhaupt, das Land sey in Armuth
versetzt, und das Parlament verabsäumte das
Wohl des Volkes, lasse sich durch den
Ein=
fluß der Krone lenken, und dieser sey zu
sehr angewachsen; dennoch hätten auch
da=
mahls viele kluge Leute gedacht, das Gute
der Konstitution überwiege so sehr das
Ue=
ble, und die Folgen einer Aenderung seyn
so ungewiß, daß es klüger wäre, dieselbe
zu vermeiden; nun aber sey auch der
Ein=
fluß der Krone viel vermindert, dem Uebel
sey seit dem größtentheils abgeholfen, der
Wohlstand der Nation habe sehr
zugenom=
men, niemand führe Beschwerde, jeder fühle
im Gegentheile Glück und Zufriedenheit,
und daher könne jetzt nichts eine Reforme
rechtfertigen. Man müsse sie nur um so mehr
zu vermeiden suchen, als man gegenwärtig
ein so belehrendes Beyspiel von den
Gefahr=
ren einer Revolution vor Augen habe. Hier
sprach Hr. Pi⟨t⟩t mit Wärme gegen diejenigen,
welche das Volk zu verführen und in
Be=
wegung zu setzen suchen, und gegen die
Mit=
tel die sie dazu anwenden. Er warf ihnen
vor, ihre Absicht sey nicht die Englische
Konstitution zu befestigen, sondern sie zu
untergraben und einer eingebildeten
Voll=
kommenheit, die wirkliche Ruhe und
Glück=
seligkeit aufzuopfern. Diese Absicht äussere
sich in einem Schalle von Schriften, wel=
che täglich aus den Englischen Pressen her=
vorkämen, und worin die Revolution des
vorigen Jahrhunderts für unvollkommen
er=
klärt, die Erbmonarchie verschmäht, Sub=
ordination und Rangordnung lächerlich
ge=
macht, und auf alle Art getrachtet wird, an
die Stelle der glücklichen Englischen
Konsti=
tution einen Plan zu setzen, der sich auf
soge=
nannte Rechte des Menschen gründen soll,
aber nie in irgend einem Lande bestanden hat,
und bestände er des Morgens, schon des
Abends wieder zu Grunde gehen müßte. Er
sey daher fest entschlossen, bis auf die letzte
Stunde seines Lebens, die Englische
Kon=
stitution gegen alle Versuche ihrer Feinde
zu vertheidigen, und das Volk vor dem
Unheile zu bewahren, das derselben
Refor=
nations=Plane über das Land zu bringen
drohen.
Die Rede des Ministers ward oft durch
laute Beyfallszeichen unterbrochen. Den=
noch erhob sich Hr. Fox, um demselben zu
antworten. Er bestritt die Behauptung,
daß die Beschwerden welche im J. 1784
dem Hrn. Pitt die Reforme der
Parlaments=
representation nothwendig scheinen machten,
und ihn bewogen, selbst sie in Vorschlag zu
bringen, nun, da er Minister sey, aufgehöret
haben, und die Umstände für das Land eben
so, wie für ihn geändert seyn. Keine der
damahligen Gefahren für die Freyheiten
der Nation sey seit dem entfernt, vielmehr
wären sie nur dringender, und die
Ein=
griffe besonders seit drey Jahren
im=
mer wirksamer geworden. Gewiß dürfe
man nicht behaupten, daß dieses
Parla=
ment die Nation gehörig vertrete, und
der=
selben Meinung und Willen geltend zu
ma=
chen im Stande sey. Die letzten
Rüstun=
gen gegen Rußland seyn davon ein
voll=
gültiger Beweiß. Nie hätte sich die
öffent=
liche Meinung entschiedenen gegen eine
Maß=
rege erkläret, und doch hätten die
Mini=
ster stäts die Stimmenmehrheit gegen die
öffentliche Meinung und die ächten
Vertre=
ter der Nation, durch ihren verderblichen
Einfluß in das Parlament, zu behaupten
ge=
wußt. Wäre aber die Nation hier
gehö=
rig repräsentiret gewesen, so würde diese un=
kluge Rüstung niemahls zu Stande
gekom=
men seyn, und die Nation wäre nun nicht
genöthiget, die zwecklosen Unkosten derselben
zu tragen. Von Jahr zu Jahr, von Tag zu
Tage verliehre das Haus einige seiner
Vor=
rechte, seit dem das bedenkliche Wort: Ver=
trauen auf die Minister in die
Parlaments=
sprache eingeführt worden sey. Er wäre
da=
her ganz überzeugt, daß die Nothwendigkeit
einer Reforme sehr groß ist, obschon er nicht
behaupten könne, daß Hrn. Greys Plan
dazu zweckmäßig sey, und nur diejenigen,
welche sich zu Werkzeugen eines
unbegränz=
ten Despotismus gebrauchen lassen
woll=
ten, würde ihm hierin widersprechen. Er
gebe zu, daß Hrn. Payne's Pamphlet
ge=
gen die Englische Konstitution gerichtet sey;
aber daß ein Fremder (Hr. Payne ist ein
Amerikaner) eine Schmähschrift
herausge=
geben habe, sey ein schwacher Grund für
Hrn. Pitt, seine vormahls geäusserte
Mei=
nung zu andern. Die Revolution in
Frank=
reich, weit entfernt eine Reforme in
Eng=
land fürchterlich zu machen, müsse vielmehr
dazu einladen; denn sie beweisen nur, wie
gefährlich es sey, die Mißbräuche so sehr
anwachsen zu lassen, daß eine Aenderung
ohne eine allgemeine Revolution gar nicht
möglich ist. Nichts erneuern wollen, sey
die größte Neuerung in England; denn
die Englische Konstitution sey zu ihren
ge=
genwärtigen guten Stand nur durch
im=
merwährende Reformen gekommen; es sey
die Pflicht des Parlaments immer alle
Theile dieses Gebäudes zu untersuchen,
und wo etwas schadhaft wird, gleich
nach=
zuhelfen und auszubessern, damit das Ganze
nicht zusammenstürze. Der gegenwärtige
Zeitpunkt sey zu einer Reforme so
zweck=
mäßig als jeder andere. Vielmehr scheine
der gegenwärtige ruhige Zustand des
Lan=
des angemessenen zu einer wichtigen
Berath=
schlagung als der Zeitpunkte, da Hr. Pitt,
noch während des Amerikanischen Krieges,
seinen Antrag machte. Wünsche das
Volk keine Reforme, so könne die
Erörte=
rung nicht schaden, wäre aber das Volk
dafür gestimmt, dann wäre diese Erörte=
rung eine weise, gute und nothwendige
Maßregel. Es sey die Natur aller
mensch=
lichen Dinge, daß sie, wenn sie nicht
ge=
ändert würden, ausarteten; was gut ist,
könne es nicht stäts bleiben ꝛc. Jn allen
Staaten, fuhr er fort, sehe man, daß
täglich wesentliche Verbesserungen gemacht
würden; die Philosophie breite Licht über
alle Völker aus, England allein, hoffe
er, werde nicht ohne Verbesserungen, in
Vorurtheile und Bigotterie versunken bleiben
wollen. Es sey ein Vorzug der Englischen
Konstitution den Keim aller nöthigen
Ver=
besserungen in sich zu enthalten.
Nun stand Hr. Burke auf, und
bezeug=
te: es thue ihm leid, diejenige Seite des
Hauses (die Opposition) verlassen zu
müs=
sen, für die er so lange gestritten habe;
aber die Gefahr, worin er die
Konstitu=
tion und das Vaterland sehe, nöthige ihn
dazu. Er sey zwar schon ein Jnvalide
ge=
worden; aber doch wolle er sein Schwerd
umgürten, und die Liebe für sein Vaterland
werde ihm Kräfte genug geben, die
Fac=
tion zu bekämpfen, welche den Staat
unter=
grabe ꝛc. Er zog dann gegen die
sogenann=
ten in England zahlreich gewordenen
Re=
volutionsfreunde, ihre Klubs und ihre
Un=
ternehmungen mit Heftigkeit los, behaup=
tete, daß in der Englischen Konstitution
nichts heiliger als die Volksrepresentation
sey, daß diese bey allen in England
vor=
gegangenen Veränderungen nie wäre berührt
worden, und es nun zu thun nicht die
min=
deste Nothwendigkeit vorhanden sey. Der
Grund aller Reformationsideen wäre die
schamlose Schmähschrift des Hrn. Payne,
genannt: Die Rechte des Menschen.
Der Verfasser sey zwar ein Fremder genannt
worden; eigentlich wäre er aber ein
Am=
phibium, zum Theil ein Amerikaner, zum
Theil ein Franzose, und zum Theil ein
Engländer, der jedoch von jeder dieser dreyen
Nationen genug besitze, um sie alle in
Ver=
wirrung zu bringen. Die Verbreiter seiner
Schmähschrift seyn eben diejenigen, die
nun eine Parlamentsreforme verlangen. Sie
hätten auch ausserordentliche Bothschafter
in dem Königsmörderklub (der Jakobiner)
zu Paris, die den Auftrag besorgten, zwi=
schen der Französischen und der Englischen
Nation, das heißt zwischen dem Pöbel der
einen und der anderen, ein Bündniß zu
schliessen, damit ihre abscheulichen und
ge=
fährlichen Grundsätze allenthalben mögen
ausgebreitet werden. Diese
Staatsrefor=
matoren, als der König von Frankreich
sich bewegen ließ, gewissermassen eine
Par=
lamentsreforme vorzuschlagen, warfen ihn
vom Throne, stürzten die ganze Regierung
und alle Ordnung um, und, anstatt den
Beschwerden des Volkes abzuhelfen, wurde
das Uebel verdoppelt. Nun hat es 700
Tyrannen, anstatt eines: Leute, die der
Abschaum der Nation sind, davon nicht
einer 100 Pf. Einkommen hat. Das wäre
nun die gepriesene Volksrepresentation, die
man in England einführen wolle ꝛc.
Es sprachen hierauf noch viele Redner
für und wider die Parlamentsreforme;
da aber darüber noch kein Vorschlag
wirk=
lich gemacht, sondern nur vorläufig
an=
gekündiget worden ist, so ward auch nichts
entschieden.
Schweden.
Der Königsmörder, Jakob Johann
Ankarström, ist am 27. April
Vormit=
tags, zur Vollziehung des über ihn
abge=
gebenen Urtheils, unter der gehörigen
Mi=
litarbedeckung, nach dem Richtplatze
gefüh=
ret worden, wo ihm zuerst die rechte Hand,
hiernächst der Kopf abgeschlagen, sodann
der Körper geviertheilet, der Kopf und die
Hand auf einen Pfahl gestecket, die vier
Theile des Leichnams auf Räder gelegt und
befestiget worden sind, um an den
Land=
strassen aufgestellt zu werden.
Am Tage vor Vollstreckung dieser
Stra=
fe wurde das Urtheil des Fiskals über die
Grafen Horn und Ribbing, den
Oberst=
lieutenant Liliehorn, den Kanzleyrath
Engeström, den Major v. Hartmanns=
dorff, und den Adjutanten Baron v. Eh=
renswärd, dem Hofgerichte übergeben.
Nach demselben sollen die zwey ersten ih=
rer Ehre und Güter verlustig erkläret, ih=
nen der Kopf und die rechte Hand
abge=
hauen, soll der Körper geviertheilt, und
auf Pfähle gesteckt werden. Die Uebrigen
sollen Ehre, Güter und Leben verlieren.
Die Richter haben ihnen 8 Tage
zugestan=
den, binnen welchen sie ihre Vertheidigung
einreichen können.
Die Summe, welche bisher auf das
Französische Theater ist verwendet worden,
soll nun zur Errichtung einer
Kadettenschu=
le bestimmt seyn.
Wie ernstlich sich der junge König und
der Regent angelegen seyn lassen, die
Wun=
den, welche das Königreich durch den
vo=
rigen Krieg erhalten hat, zu heilen, und
den Wohlstand dauerhaft zu gründen, zeigt
ein unter dem 12. April an alle
Landes=
hauptleute im Reiche ausgefertigtes
Circu=
lare, durch welches von ihnen ein
umständ=
licher Bericht von dem wirklichen Zustande
des einem jeden derseben anvertrauten
Le=
hens, nebst ihrer Aeußerung über die
beß=
ten und dienlichsten Mittel verlangt wird,
den Nutzen derselben zu befördern, den
Acker=
bau und den Nahrungsstand zu verbessern,
und das Wohl der Unterthanen, sowohl
im Allgemeinen als im Besondern, in
Auf=
nahme zu bringen; wobey Se. Majestät,
Dero Erklärung zufolge, bey der herzlichen
Trauer und ihrem erlittenen Verlust keinen
andern Trost suchen, als in der Sorgfalt
für ein geliebtes Volk und Vaterland, so=
bald als möglich geschehen kann, ihre
Ant=
worten zu erhalten wünschen.
Deutschland.
Die Truppen des Landgrafen von
Hes=
sen=Kassel ziehen mit schnellen Schritten
aus den innern und höhern Gegenden des
Landes an die Rheingegenden, nach
Rhein=
fels ꝛc. Man sagt, sie werden Koblenz
decken, wenn die Franzosen da herüber
kommen wollten. Die Französischen
Prin=
zen und Ausgewanderten, sind in einer
un=
beschreiblichen Thätigkeit. Es heißt, sie
werden mit einer ansehnlichen Arme
auf=
treten.
Anhang zur Wiener=Zeitung 1792. Nro . 40.
Hofentschliessung.
Se. Königl. Maj. haben vermöge Hofdekrets
vom 11. d. M. zu beschliessen geruhet, daß
der mit Ende April des l. J. zu Ende gehende
Octroi der Mährischen Leihbank, vereiniget mit
dem Jntelligenz=und Zeitungsblatte, wie auch
dem Kundschaftsamte, gegen eben den
Einlags=
fund, eben die Kaution, und eben die in dem
bisherigen Octroi erhaltenen Bedingungen, in
soweit solche mit der gegenwärtigen
Verfas=
sung, und mit den nachgefolgten Gesetzen
ver=
einbarlich sind, ohne alle Erhöhung der
Zin=
se, selbst mit Vereinigung der Großhandlung,
wenn es ausdrücklich verlanget würde, an
ver=
mögliche Privatinteressenten, auf. 15 oder 20
Jahre überlassen, und hierzu der Weg der
Ver=
steigerung eingeschlagen werden soll; der erste
Anboth nach den Bedingungen des erloschenen
Octroi, mit Rücksicht auf die jetzige
Verfas=
sung zu bestimmen, und der neue Octroi
sal-
va Ratificatione
, an denjenigen, oder
dieje=
nigen, die unter hinlänglicher Sicherheit zu
den beßten Bedingungen für das Wohl des
Pub=
likums; besonders aber des inländischen
Kom=
merzes, sich verstehen, zu überlassen sey. Diese
allerhöchste Entschliesung wird zu Jedermanns
Wissenschaft mit dem Beysatze kund gemachet,
daß die Pachtlustigen sich darüber bey dem K.
Mährisch=Schlesischen Gubernium melden
sol=
len, und die Pachtungsbedingungen bey der
Re=
gistratur des erstgenannten Guberniums in
Brünn einsehen können. Wien den 14. April
1792.
Verstorbene zu Wien.
Den 12. May Jn der Stadt.
- Niemand
Vor der Stadt.
-
Dem Hrn. Pet. Putz, bg. Schneidermeist. s. Fr.
Rosalia, alt 38 J. am Strotzischen Gr. N. 4 -
Dem Thom. Zuber, Laternanzind. s. W. Maria
A. alt 54 J. in d. Leopoldst. N. 96. -
Dem Joh Gruber, Uhrmacher, s. K Anna, alt
2 J. am Neubau N. 116. -
Fr. Maria A. Widmann, bg. Bindermeist. Wit.
alt 54 J. auf d. Landstr N. 223. -
Dem Thom. Singer, Lebzelter, s. W. Franziska,
alt 31 J in d. Alstervorst. Nr. 161. -
Dem Steph. Büchler, Viehmayr, s. K. Anna, alt
1 J. zu Margaret. N. 58. - Pet. Raderer, Tagl. alt 38 J. zu mariah. N. 92.
-
Dem Simon Badenreider, Zimmerm. s. T. Ma=
ria A. alt 13 J. im Lerchenf. N. 45. - Mart. ⟨K⟩ley, Gem. alt 89 J. im Jnvalidenh.
- Stanisl. Streminsky, Gem. alt 30 J. i. Militsp.
- Fr. Johanna verw. Gräf. v. Starhemberg a. 58 J.
- Georg Hofer, Schuhmacherlehrj. alt 23 J.
- Joh. Eckmayer, Handlungsdien. alt 42 J.
- Mart. Griener, Ha⟨u⟩er, alt 20 J.
- Math. Adam, Weber, alt 22 J.
- Hr. Ant. Gspann, Oberlieut. alt 21 J.
-
Anna M. Schweiger, Schuhmach. Wit. alt 84 J.
Anna M. Schletter, Bedient. Wit. alt 50 J. alle
im allg Krankenh. - Summa 18. Personen, darunter 2 Kind.
Den 13. May. Jn der Stadt.
-
Hr. Jos. Ant. Goldhann, d. ä. Rath, u. bg. Ei=
senhändl alt 69 J. in d. Himmelpfortg. N. 992 -
Dem Hrn. Leop. Steinbacher, k. Hauptzollamts
Waarenbeschauer, s. Fr. Cath. alt 60 J. in d.
Wollzeile N. 799. -
Dem Kaspar Penauer, Musikus, s. W. Elis. alt
32 J. am hoh. Markt. N. 485. -
Pat. Restitur Wilserstorfer, a. d. Kapuzinerord.
alt 53 J. in i. Klost. am Neuenmarkt.
Vor der Stadt.
-
Hr Nikl. Riegler, Jnstrukt. alt 60 J. auf der
Wieden N. 12. - Franz Holl, Uhrmach. alt 38 J. am Neub. N. 147.
-
Jak. Tandler, Viehmayr, alt 38 J. nächst der
Währingerlinie N. 88. - Math. Käs, Brodsitz. alt 69 J. in d Leopst N. 219.
-
Dem Hrn. Bened. Gleichauf, bg. Uhrmach. s. S.
Joh alt 17 J. auf d. Landstr. N. 109. -
Dem Hrn. Barthol. Winkler, bg. Tischlermeist.
s. K. Josepha, alt 4 J. in d. Leopoldst N. 386. -
Dem Hrn. Joh. S. Hausch, bg. Nadlermeist. s.
Fr. Josepha, alt 28 J. zu St. Ulrich N. 30. -
Dem Steph. Schlatzer, Lehenkutsch. s. W. Maria
A. alt 40 J. in s H. am Himmelpfortgr. N. 62. -
Dem Laur Kreutzer, Hauer, s W. Magd. alt 84
J. am span. Spitalb. N. 130. -
Dem Paul Zußer, herrs. Reitkn. s. K. Mich alt
2 J. Zu St. Ulrich N. 17. -
Maria A. Walkhamer, Tagl. Wit. alt 74 J. zu
Nikolsd. N. 17. - Joh. Meyerofsky, Gem. alt — im Militärsp.
- Maria A Haas, Dienstm. alt 36 J.
- Anna M. Has, Soldat. Wit. alt 36 J.
- Elis. ⟨F⟩ischer, Schifkn. W alt 60 J.
- Theresia Großer, Dienstm. alt 63 J.
- Maria A. Rieder, Schneid. W. alt 60 J.
- Theresia Stärzer, Dienstm. alt 17 J.
- Magd. Waitzinger, Tischl. Wit. alt 47 J.
-
Elis. Beyer, Diestm. alt 36 J. alle 8 im allgem.
Krankenh. - Summa 24 Personen, darunter 2 Kind.
Den 14. May. Jn der Stadt.
-
Dem Hrn. Carl. Edl. v. Nikelsperg, wirkl. Hof=
sekret. b. d. k. ob. Finanzhofstelle, s. K. Cath.
alt 9 J. am Bauernm. N. 531. -
Dem Hrn. Joh. Arnhold, bg. Ziegeldeck. s. Fr.
Rosalia, alt 61 J. in d. gr. Schulerstr. N. 840. -
Dem Hrn. Joh. Weliowitz, griechis. Handelsm.
s. K. Joh. alt 2 J. am alt. Fleischm. N. 743.
Vor der Stadt.
-
Hr. Jos. Trexler, gew. bg. Schuhmachermeist.
alt 81 J. auf d. Landst. N. 119. -
Rosina Böchhacker, Maurerswit. alt 88 J. auf
d. Wieden N. 17. -
Dem Melchior Heitz, Maurer, s. K. Anna, alt 7
J. zu Mariah. N. 51. -
Cath. Lun, Strohschneid. Wit. alt 84 J. am
Hungelgr. N. 12. -
Dem Hrn Joh. Adam Stubenrauch, Mauthein=
nehm. s. K. Joh. G. alt 4 J. b. d. St. Marxer=
linie N. 14. -
Dem Hrn. Jos. Werl, bürg. Silberarbeit. s. K.
Theresia, alt 7 J. am Neubau N. 129. -
Dem Jak. Schmukel, Weber, s. K. Anna Barb.
alt 9 J. zu Gumpend. N. 39. -
Dem Christ. Sumer, Schuhmach. s. K. Jos. alt
4 J. zu St. Ulrich N. 11. -
Der Magd Schnepf, Weberswit. i. K. Franz,
alt 5 J. am Thury N. 35. -
Dem Joh. Pistller, Tischl. s. K. Anna, alt 5 J.
am Neubau N. 163. -
Fr. Johanna Rab, bg. Perückenmach Wit. alt
63 J. b. Elisabet. - Joh. Ritterstorfer, Aufseh. alt 49 J.
- Jgnaz Bok, Lehrer, alt 57 J.
- Jak. Pfortner, Landkutscherkn. alt 77 J.
-
Hr. Joh. Mich. Solcher, bg. Schneidermeister,
alt 78 J. alle 4 b. Barmh. - Math. Groß, alt 60 J.
- Kasp. Rözinger, alt 24 J. bede Gem. i. Militärsp.
- Mart. Högensberger, Tagl. alt 37 J.
- Maria A. Groß, Bedient. Wit. alt 40 J.
- Barb Hütter, Köchin, alt 36 J.
- Hr. Franz Dürk, bg. Tischlermeist. alt 59 J.
- Franziska Hart, Tagl. W. alt 32 J.
- Christian Gorschützky, Barbierer, alt 24 J.
- Mich Ettinger, Grundwacht. alt —
-
Eleon. Schelndorfer, Schneid. Wit. alt 75 J.
alle 8 im allg. Krankenh. - Summa 28. Personen, darunter 9. Kind.
Nachricht für arme mit dem grauen
Staar behaftete Binde.
Die Herren Professoren Prohaska und
Schmidt operiren dies Jahr die arme
Staar=
blinden im hiesigen allgemeinen
Krankenhau=
se, wie sonst Herr Professor Barth operirt
hat, und zwar wird jeder von ihnen
diejeni=
gen Staarblinden operiren, die sich an ihm
wenden. Professor Prohaska wohnt auf der
Universität, Professor Schmidt wohnt in der
Josephinischen Akademie in der
Währinger=
gasse, oder ist auch zu finden in seiner
Kran=
kenanstalt in der Wollzeile vom scharfen Eck
über Nr. 801 im ersten Stock. Jedoch soll
jeder Blinde das Zeugniß der Armut
mitbrin=
gen; und damit nicht, wie andere Jahre
Blin=
de, denen nicht mehr zu helfen ist, ein weite
Reise umsonst machen, sollen sich alle jene
die vom Lande hieher reisen wollen, zuvor
von einem sachkündigen Arzte oder Wundarzte
untersuchen lassen, weil hierorts nur jene
können aufgenommen werden, die den grauen
Staar haben. Von Erscheinung dieser
Nach=
richt werden bis zum 15. Junius dergleichen
Leute auf die Anweisung eines der benannten
Herren Professoren im hiesigen allgemeinen
Krankenhause aufgenommen. Wien den 15.
May 1792.
Anzeige.
Nachdem Unterzeichneter binnen zwey
Mo=
naten nach seinem Bestimmungsort abzugehen
willens ist, so macht er hiermit bekannt, da=
mit diejenigen, so für seine Rechnung sowohl
als für sein in Diensten stehendes Personale
eine erweisliche Forderung zu machen haben,
sich hierum bis Ende des bevorstehenden
Mo=
nates Juni in der fürstlich Starhembergischen
Hauptbuchhalterey am Minoritenplatz
anmel=
den mögen.
Ludwig Graf Starhemberg.
Nachricht.
Von dem königl. ni. öst. Landrecht wird
hiemit bekannt gemacht: daß der über das
hierländige Vermögen des Hrn. Joseph Wenzl
Graf v. Wrbna, und Freudenthal den 22.
September 1790 verhängte Konkurs über den
zwischen demselben, und seinen Gläubigern
getroffenen Vergleich unter den 20. April d.
J. von Seite dieses Gerichts aufgehoben
wor=
den sey. Wien den 11. May 1792.
Die Franziska Ruchserin wird als
Ver=
schwenderin erklärt.
Von dem Magistrat der k. Haupt=und Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey für nöthig befunden worden, die
Fran=
ziska Ruchserin, gebohrne Kaufmannin, des
vergandeten Sattlermeisters, Michael Ruchser,
Ehegattin, wegen des während ihrer
Minder=
jährigkeit gezeigten, und noch nun nach dem von
selber bereits zurückgelegten 24. Altersjahre
immer fortdauernden, von ihren Vormunde,
Kaspar Binder, und der leibl. Mutter
bestät=
tigten Leichtsinnes, durch gegenwärtiges Edikt
als Verschwenderin zu erklären; welches
dem=
nach jedermann zu dem Ende hiemit öffentlich
erinnert wird, damit niemand ersagter
Fran=
ziska Ruchserin einige Geschäfte eingehen, Con=
tracte schliessen, oder derselben ein Darlehen
leisten soll, widrigens ein solcher Darleiher
seines gemachten Darlehens verlustiget, und
die abgeschlossenen Geschäfte oder Contracte
null und nichtig seyn sollen. Wornach
jeder=
man sich zu achten und vor Schaden zu
hüt=
ten wissen wird. Wien den 30. April 1792.
Capital wird gesucht.
Der Eigenthümer eines Gutes in
Steuer=
mark ist willens auf selbes 25000 fl. aufzu=
nehmen. Der dieses Capital auf einige
Jah=
re gegen billige Perzent darzuleihen gedenket,
beliebe sich im privil. deutschen
Zeitungskom=
toir des weitern anzufragen.
Reisekompagnon wird gesucht.
Es reiset jemand mit seinen eigenen Wagen
nach Nürnberg, und sucht ein allenfalls auch
zwey Personen nach Regensburg oder
Nürn=
berg mitzunehmen. Man kann sich
dieserwe=
gen beym Hausmeister in der goldenen Saule
am Judenplatz anfragen.
Ankündigung.
Ein gut gebildeter lediger Mensch der sowohl
in der Schön=als auch Rechtschreibung
fol=
gender sechs Sprachen nemlich der deutsch, böh=
misch, lateinisch, italienisch, französisch, und
englischen dergestalten kündig ist, daß er in
einer jeden dieser Sprachen einen methodischen
Unterricht zu geben fähig ist, nebstbey die
üb=
rigen Kenntnisse zur Erziehung und Bildung
der Jugend besitzet, wünschet als ein Erzieher
der Jugend irgend wo unterzukommen das
um=
ständlichere seinentwegen ist in der Naglergasse
Nro. 190 im 4ten Stoke beym H. Johann
Walter bürgerlich. Schneidermeister zu
er=
fragen.
Nachricht.
Abbe Philippe, der sich durch viele Jahre
als Hofmeister bey jungen Herren verwendet
hat, nimmt Kostknaben an. Sie werden bey
ihm sich üben können, in der deutschen Sprache
nach der Normalmethode, im Französischen,
Lateinischen, Griechischen, Jtalienischen, nach
den besten Regeln; dann in der böhmischen
und englischen Sprache, in der Geschichte und
Erdbeschreibung, im Schönschreiben, in der
Rechenkunst, in den schönen Wissenschaften,
und in der Kenntniß der besten Schriftsteller,
wie auch der Biographien der berühmtesten
Männer, ferner im Zeichnen, in der Tonkunst,
und endlich im Tanzen. Dazu werden die
taug=
lichsten Lehrer gewählet. Er wendet allen
mög=
lichen Fleiß und Mühe an, das Herz der ihm
anvertrauten Zöglinge wohl zu bilden, ihnen
die besten Sitten einzuflößen, und eine
voll=
kommene Erziehung zu geben. Die Eltern und
Vormünder, welche ihre Kinder oder Pupillen
ihm anvertrauen wollen, belieben sich bey ihm
selbst in seiner Wohnung in der Weihburggasse
Nr. 939 im Sartorischen Hause im 3ten Stock
des Mehreren zu erkundigen.
Nachricht.
Frau Anna Maria Ba⟨u⟩ck in der
Kohlmes=
sergasse am Fischmarkt bey den 7 Kurfürsten
zu ebener Erde links Nr. 667 wohnhaft, ge=
denket ihren Tokayer=und St. Geörger
Aus=
bruchwein=Vorrath in Gebünden um die
aller=
billigste Preise hindanzugeben, und sich von
diesem Handel los zu machen, weil sie
dem=
selben alters und gebrechlichkeits halber nicht
weiter abwarten kann.
Nachricht.
Bey Christoph Gerold am Judenplaz Nr.
269 im Tabackgewölb sind, nebst dem
Vene=
tianischen Seifengeist
a
2 kr. , verschiedene
Sorten Rosoglio auf Breßlauer Art
zugerich=
tet, zu bekommen: als fein Vanille
a
42 kr.
doppel Nelkengeist, Citronengeist, kurfüstlicher
Magengeist, Krampambuli, Persiko, fein
süs=
ser Pomeranzenspiritus, fein grünes Baumöl,
Windwasser, Kimmelgeist, Tannenzapfen,
A-
qua d'Ora
, fein doppel Kronawetter, Dan=
ziger Goldwasser von jeder Sorte das Flaschel
33 kr. Wer 25 Fläschel mitsammen nimmt,
erhält sie um wohlfeilere Preise. Sie
wer=
den sich, durch ihre Aechtheit und Güte von
selbst empfehlen.
Nachricht.
Nachdem ich Endesgenannter mit der
Ver=
schönerung und Vergrösserung meines
Gast=
hofes zum goldenen Bärn in Regensburg, un=
weit der steinenen Brücke gelegen, bereits schon
zwey Jahre fertig, und dadurch in den Stand
gesetzt bin, die angesehensten Herrschaften mit
zahlreichen Suiten, und übrige Passagiers nach
Würden und Wunsch bedienen zu können, da
nicht nur alle Zimmer ganz neu meublirt, son=
dern auch die Stallungen dergestalt ansehnlich
erweitert worden sind, daß 60 Pferde bequem
untergebracht werden können, auch sich seit 20
Jahren ein ansehnliches Weinlager von
ver=
schiedenen Sorten, vorzüglich der besten
Rhein=
weinen von guten Jahrgängen gesammelt hab,
daß ich mir nicht nur alle Zufriedenheit
der=
jenigen hohen Herrschaften und Passagiers,
welche mich mit ihren Zuspruch beehren, son=
dern auch diejenigen Herren Weinliebhaber,
welche von meinen Weinen zu kosten belieben,
oder Bestellungen zu machen, ganz gesichert zu
seyn, nach dero Verlangen bedienet zu werden,
als hab ich solches allen hohen Herrschaften
und Passagiers, welche durch Regensburg zu
reisen gedenken, hierdurch öffentlich bekannt
machen, sie um deren geneigten Zuspruch
ge=
ziemend ersuchen, und hiermit die prompteste
und billigste Bedienung zusichen wollen. Re=
gensburg den 26. März 1792.
Johann Andreas Lehr.
Nachricht.
Johann Bauer, Maschinist, und
Bandage=
macher, wohnhaft in der Josephstadt in der
langen Gasse beym goldenen Stern Nr. 79,
gibt sich die Ehre einem hohen Adel, und dem
schätzbarsten Publikum bekannt zu machen, daß
er in die Stelle des hier in Wien in der
Jo=
sephstadt verstorbenen Joseph Arzt, eines in
der Mechanik, und andern Kunstfächern sehr
geübten Mannes, und Bandagemachers, einge=
tretten sey, und daß er von Seite der hohen
k. ni. öst. Landesregierung die gnädigste
Be=
willigung erhalten habe, alle Gattungen
so=
wohl mechanischer, als anderer das
chyrurgi=
sche Fach betreffende Stücke verfertigen zu
där=
fen. Unter andern verfertiget er, und können
bey ihm bestellet werden: Pha⟨nt⟩omes sammt
Zugehör für das Accouchement, Operations=
stühle zum Steinschnitt, Maschinen den Urin
aufzuhalten, Tournequets, Br⟨u⟩chbänder aller
Gattungen, mit=und ohne elastischen Federn
ꝛc. , mechanische Geburts=oder Hebammenstühle,
mechanisches Krankenbett, mittels dessen der
Kranke sich selbst auf alle Seiten wenden, auf=
setzen, erhöhen, oder erniedrigen, auch im Bette
die Bedürfnisse der Natur verrichten kann, oder
von seinem Krankenwärter, ohne angerührt zu
werden, diese Wendungen ꝛc. erhalten kann.
Ferner können mehrere nutzbare Erfindungen
den Kunstliebhabern vorgezeigt werden. Ueber=
haupt aber schmeichelt er sich, daß er in
Rück=
sicht der Güte seiner Arbeiten, der schleunigen
Bedienung, und billige Preise, allgemeines
Vertrauen erlangen werde.
Bergantheile zu veräussern.
Jn dem Schmölnitzer Bergstädtischen
Ter=
rain in Ungarn besitzet Maximilian Stein bey
der Josephigrube in der Gegend Bärmgrund
genannt auf Silber und Kupfer 16 Kuxe oder
1 / 8 Grube. Nichtminder im Hatschower
Ter=
rain nächst an dem Schmölnitzer bey Christi
Himmelfahrt Grube auf Silber und Kupfer
eben 16 Kuxe oder 1 / 8 Grube. Endlich bey
der Grube Laureta auch Schmölnitzer
Herr=
schaftsbezirks in der Gegend Stillbach auf
Sil=
ber und Kupfer 12 Kuxe oder 3 / 32 Antheile
der Grube. Weil der Besitzer gewisser
Um=
stände wegen auf Geld ansteht, so hat er sich
entschlossen, die Hälfte besagter Bergantheile
zu veräussern, und zwar bey Josephi 8 Kuxe,
oder 1 / 6 Grube, bey Himmelfahrt nicht
un=
gleich, und bey Laureta 6 Kuxe oder 1 / 32
und 1 / 64. Wer sämtliche Antheile, oder von
dieser oder jener Grube nur, oder auch von
dem bey jeder Grube angebothenen Antheile
nur 1 / 64, oder 2 Kurze, oder 1 / 32, oder 4
Kuxe an sich zu bringen gedenket, beliebe sich
des weitern auf der Wieden in der kleinen
neuen Gasse Nr. 198 bey Hrn. Maximilian
Lechner zu erkundigen. Wien den 9. May
1792.
Nachricht
für die Herren Abnehmer des Universal=
Atlaßes nach und zu Büschings grosser
Erdbeschreibung, und das
litterari=
sche Publikum überhaupt.
Durch eine allerhöchste Hofentschliessung
vom 30. März dieses Jahrs ist dem
Unter=
zeichneten die allergnädigste Befugniß ertheilt
worden, für seine geographischen sowohl als
sonstigen Artikel ein eigenes Niederlags
Ge=
wölbe oder Verschleiß=Komptoir zu
eröff=
nen. Es befindet sich in der Singerstrasse
Nr. 932 vom rothen Apfel herüber, und ist
seit den 10. May offen. Es werden also
al=
le Verlags=Artikel, welche bisher unter dem
Namen des Unterzeichneten in der vormals
Wucherschen Buchhandlung im Seitzerhof
un=
ter den Tuchlauben, bey Karl Krill k. Lotto=
kollekteur in der Singerstrasse, bey Joseph
Fri⟨st⟩er privil. Kunst=und Buchhändlern am
Bauernmarkt, bey Franz Anton Hoffmeister
priv. Kunst=und Buchhändlern in der Woll=
zeil, bey Joseph Kuhn bürgerl. Buchbinder
in der Himmelpfortgasse, dann bey Joh. Bapt.
Hofer bürg. Buchbinder in der Kurrentgasse,
und an noch einigen unbeträchtlichern
Ver=
lags=Orten zu haben waren, nunmehr vom
10. May an in dem angezeigten Orte in der
Singerstrasse ausgegeben, und die Herren
Pränumeranten und Alle, die bisher sich für
seine Unternehmungen zu verwenden die Güte
hatten, ergebenst dahin angewiesen. Die
Vorausbezahlungen, welche sowohl seit den
drey Jahren der Bestehung des Universal=At=
laßes, als seit zwey Monaten auf die
allge=
meine Erdbeschreibung zu diesem Anlaße an
allen obenangezeigten Orten für den
Unter=
zeichneten geleistet worden sind, werden
nun=
mehr gleichfalls unmittelbar von ihm selbst
verbürget. Wien den 16. May 1792.
Gehorsamster
Franz Joh. Jos. v. Reilly.
Nachricht
an Beobachter des französisch=östreichischen
Krieges.
Der nun bereits von Frankreich an Oestreich
erklärte Krieg macht eine Karte von den Gränzen
dieser beyden Reiche nothwendig. Es wird also
den Liebhabern und Lesern der Kriegsgeschichte
hiemit nicht nur eine solche Gränzkarte, son=
dern auch eilf dazu gehörige Plane von den
wichtigsten auf jener Gränze liegenden
Festun=
gen angekündigt. Diese zwölf Blätter
wer=
den unter dem Titel Französisch=östereichi=
scher Gränz=Atlas erscheinen, und in
Dop=
pelfolio=Format, nämlich in der Größe der
gewöhnlichen homanischen Karten geliefert.
Das erste dieser Blätter enthält die
zusam=
menstossenden französischen, östreichischen und
Reichslande von Basel in der Schweiz und
den vier Waldstädten an, durch Breisgau,
Elsaß, Baden, Zweibrücken, Lothringen,
Trier, Luxemburg, Lüttich, Namur, Brabant,
Hennegau und Flandern bis hinauf nach
Dün=
kirchen am deutschen Meere oder der Nordsee,
und wird nicht nur in Anführung der
Gränz=
örtern sehr vollständig seyn, sondern auch auf
merkwürdigen Plätzen kleine Nachrichten aus
den vorigen französischen Kriegen geben. Von
Frankreich selbst erscheint der ganze östliche
und nordöstliche Theil auf der Karte, und
zwar nach der neuen Eintheilung des Reichs
in drey und achzig Departements. Diese
Kar=
te giebt also eine genaue Darstellung des
gan=
zen Kriegsschauplatzes, wenn er auch in der
Folge mehr auf=oder abwärts verlegt werden
sollte. Die übrigen eilf Blätter enthalten die
vorzüglichsten Festungen, welche auf dieser
Gränze während des Krieges einer Belagerung
ausgesetzt sind, als: Neubreysach, Straßburg,
Kehl, Landau, Metz, Luxemburg, Namur,
Mons, Tournay (Dornik) Lille, Valencien=
ne u. s. w. Doch werden nicht nur diese,
aber auch nicht gerade alle diese, sondern
die=
jenigen geliefert, die durch die Umstände die
interessantesten werden. Bey jeder Festung
wird wieder eine kurze historische Nachricht
von ihrer Entstehung und ihren kriegerischen
Schicksalen beygefügt. Ganz besonders wird
aber hier auf richtige und genaue
Jllumina=
tion gesehen, weil sie diesem Gegenstande zur
Erläuterung dienen muß. Das erste Blatt
oder die Gränzkarte selbst wird Donnerstags
den 14. Juni, und sodann mit jedem
Don=
nerstage ein folgendes, jedes für 15 kr. er=
scheinen. Ausser der Pränumeration wird
nachher kein Stück hindangegeben. Die
Her=
ren Pränumeranten aber erhalten mit dem
zwölften oder letzten Stücke ein gestochenes
Titelblatt zu diesem Atlasse unentgeltlich. —
Jn Wien wendet man sich an das v. Reilly=
sche Landkarten=Verschleißkomptoir in der
Singerstrasse Nr. 932 vom rothen Apfel
her=
über. Ausser Wien in Prag an Hrn. Widt=
mann Buchh. , in Brün an Hrn. Gastel Buchh,
in Preßburg an Hrn. v. Weissenthal, in Grätz
an Hrn. Trötscher Buchh. , in Laybach an
Hrn. Korn Buchh. , in Jnsbruck an Hrn.
Merx Buchh. , in Salzburg die Mayrische
Handlung, in Passau an Hrn. Nothwinkler
Buchh. , in Botzen an das k. Oberpostamt,
in Bamberg an Hrn. Göbhart Buchh. , in
München an Hrn. Lindauer Buchh. , in Krems
an Hrn. Möstl Buchhändler. Wien den 10.
May 1792.
Neue Musikalien.
Bey Sukowaty, Hoftheater=Copist, am
Pe=
tersplatz im Mazischen Haus Nr. 554 im Hof
rechts im 3ten Stock, werden neue Quartetten
für 2 Violin, 1 Viola, und Violoncello aus
der beliebten Opera des Hrn. Cimarosa:
Il
Matrimonio secreto
auf Pränumeration pr.
7 fl. 30 kr. bis den 15. k. M. Juny
heraus=
gegeben. — Folgende Stücke fürs Klavier gut
übersetzt und mit beygeschriebenen
Singstim=
men aus eben derselben Opera sind alsogleich
bey ihm zu haben:
Duetto, Car von dubitar, 49 kr.
— — Jo ti lascio, perche uniti, 35 kr.
Terzetto, Le faccio un inchino; 1 fl.
Aria, Perdonate Signor mio, 46 kr.
Duetto, Se fiato in corpo avete, 1 fl. 10 kr.
Terzetto, Cosa farete, 49 kr.
Aria poi Quintetto, Del lasciate ch'io
re-
spiri, 1 fl.
Musikalienankündigung.
Bey Fr. A. Hoffmeister Musik=Kunst=und
Buchhändler in der Wollzeil Nr. 803, neben
dem Schwebbogen, sind folgende Arien aus
der beliebten Oper: die Zauberflöte, von Hrn.
Mozart, beym Klavier zu singen:
Aria, Jn diesen heil'gen Hallen, 8 kr.
— — Alles fühlt der Liebe Freuden, 9 kr. (die
der Mohr singt
— — Jch Narr vergaß der Zauberdinge, 8 kr.
— — Ach ich fühl' es ist verschwunden, 9 kr.
— — Der Vogelfänger bin ich ja, 7 kr.
— — Ein Mädchen oder Weibchen, 9 kr.
— — Wie stark ist nicht dein Zauberton, 12 kr.
— — Das Bildniß ist bezaubernd schön, 12 kr.
— — Der Hölle Rache kocht in meinem
Her=
zen, 12 kr.
— — Papagena, Weibchen, Täubchen, meine
Schöne, 20 kr.
— — mit Recitativ, Zum Leiden bin ich
aus=
erkohren, 15 kr.
Duetto, Bey Männern welche Liebe fühlen,
10 kr.
— — Tamino mein, o! welch ein Glück, 8 kr.
— — Pa — Pa — Papagena bist du mir ganz,
15 kr.
— — Bewahret euch für Weibertücke, 7 kr.
Terzetto, Du feines Täubchen nur herein, 14 kr.
— — der 3 Knaben, zum Ziele führt dich
die=
se Bahn, 9 kr.
— — — — — Seyd uns zum zweytenmal
will=
kommen, 9 kr.
— — Soll ich dich Theurer nicht mehr sehen,
22 kr.
Glockenspiel und Coro zwischen Pamina und
Papageno, 9 kr.
Marsch, Wir wandelten durch Feuerglut, 8 kr.
— — Während den Zug in dem
Weisheits=
tempel, 8 kr.
Chor, O Jsis und Osiris schenket, 8 kr.
Die Ouvertur für das Klavier, 20 kr.
Bey Joseph Gerold, k. Hof=und
Universi=
täts. Buchhändler am Dominikanerplatz Nr.
724 ist ganz neu zu haben:
Deutsches Brevier für Stiftsdamen und
Klo=
sterfrauen. 2 Bde. , welche den Winter=und
Frühlingstheil enthalten. gr8. 792. 72
Bo=
gen stark. ungeb. 3 fl. 30 kr.
Rieß (L.) historisches Lesebuch aus der heil.
Schrift, Kirchen und Weltgeschichte, zum
nützlichen Gebrauch und Unterhaltung für alle
Stände. 2 Bde. gr8. 791. 95 Bog. 4 fl.
Nützliches Addreß=und Reisebuch, oder Archiv
der nöthigsten Kenntniße von Wien für
rei=
sende Fremde und Jnländer. 8. Wien 792.
30 Bogen stark, kostet in ordinären Band
1 fl. , mit Schuber 1 fl. 8 kr. , auf schönen
Schreibpapier in Franzband 1 fl. 45 kr.
Glückszufälle für Neugierige auf das
gegen=
wärtige Jahr. 8. Wien. geb. 12 kr.
Der wienerische Sekretär auf alltägliche Fälle
für das gemeine Leben, von Fr. X. S. Rie=
del, Lehrer in der Theresianischen
Ritter=
akademie in Wien. Zum Gebrauch für
je=
den der in der Briefstellerey und andern
schriftlichen Aufsätzen Unterricht verlangt und
bedarf. 4te viel vermehrte Auflage. gr8. 790.
41 Bogen stark ungeb. 1 fl. 54 kr. braunsteif
2 fl. 8 kr.
Kräutermanns (Dr. v.) Lehre von den
untrüg=
lichen Kennzeichen des Urins, des Pulfes,
der Temperamente, und des Bluts. m. An=
merkungen versehen, und durchgehends
ver=
bessert. 8. 788. 18 Bogen. blausteif 36 kr.
Vortrefliches Hausbuch für Frauen und
Mäd=
chen in 6 Absätzen. Enthält die vornehmsten
Pflichten eines ledigen und verheiratheten
Frauenzimmers verschiedene Lehren für alle
Auftritte des menschlichen Lebens, wie auch
Erinnerungen an das schöne Geschlecht zur
Ausbildung, nebst einer Anweisung zu einer
guten Lebensart und andern Kenntnissen in
ökonomischen Geschäften. Alsdann einem zur
Erhaltung der Gesundheit und Schönheit,
nebst allerhand bewährten und auf
Erfah=
rung gegründeten Hausmitteln, in
verschie=
denen Krankheiten zu gebrauchen. 8. 28
Bo=
gen stark auf Druckpap. 1 fl. 15 kr. braun=
steif 1 fl. 24 kr. auf Postpap. 1 fl. 30 kr. in
Franzband 1 fl. 50 kr.
Wienerischer Kommerzial=oder
Geschäftsallma=
nach auf das Jahr 1792. Ein
gemeinnützi=
ges Buch für jedermann. geb. 40 kr.
Nachricht
an die resp. Hrn. Abnehmer von Wolfs
meiner Geschichte der Jesuiten.
Die gute Aufnahme dieser Geschichte, wo=
von nun schon der 2te Band in den Händen
der Hrn. Pränumeranten ist, hat es möglich
gemacht, daß ich hiemit die Erscheinung des
3ten Bandes auf den 4. Juny bestimmen kann,
und da während dieser Zeit Hr. Wolf. der
ver=
dienstvolle Verfasser dieser Geschichte uns mit
einem 4ten Bande, eben so reichhaltig an
an=
ziehenden Jnteresse, und ganz in dem Geiste
der ersten 3 Bände geschrieben, beschenket hat,
so wird derselbe um den 4. July d. J. zu
er=
heben seyn. Dieser 4te Band, der die neueste
Zeitgeschichte dieses Ordens zum Gegenstande
hat, schliest dieses ganze trefliche Werk; und
da selber nicht nur um einige Bogen stärker,
als die vorhergehenden Bände, sondern auch
mit einem Verzeichniß älterer und neuerer
Schriften den Jesuitenordens betreffend und mit
einem allgemeinen Register aller 4 Bände über
die vornehmsten Personen und Sachen
verse=
hen ist, so ist der Preis für diesen 4ten Band
um 10 kr. erhöhet, folglich auf 50 kr. festge=
setzt worden. Um diese allgemeine Geschichte
dieses so berühmten als berüchtigten Ordens
der Gesellschaft Jesu so viel möglich
vollstän=
dig zu machen, wird der Verleger die eben so
berühmten Provinzialbriefe über die
Sitten=
lehre und Politik der Jesuiten von Blasius
Paskal, alle, 3 Bändchens in zween Bände,
eingetheilt, jeden zu 40 kr. liefern. Die
Vor=
ausbezahlung auf den ersten Band geschieht bey
Empfang des 4ten Bandes der Geschichte; doch
können auch jene hierauf pränumeriren, die
diese Geschichte nicht abgenommen haben. Der
Jnhalt des 4ten Bandes sammt den
Provin=
zialbriefen ist bey mir und nächstens bey
mei=
nen bekannten Hrn. Verlegern unentgeldlich zu
haben. Brünn den 12. May 1792.
Joseph Georg Traßler, Buch=
drucker, Buch=und Kunsthändler.
Nachricht
für Freunde der Zahlenlotterie.
Untern Tuchlauben im Seitzerhof im dasigen
Tabacksgewölbe sind zu haben: 16 Plane, oder
eben soviel verschiedene Methoden, um mittels
Pyramid=und anderen leichten Rechnungen die
Numern im Lottospiel zu errathen, das Stück
einzeln 20 kr. , alle 16 Plane zusammen 4 fl.
30 kr. Der Abnehmer aller 16 Plane erhält
über dies eine besondere kleine schöne
Rech=
nung, welche erst kürzlich in 4 Numern einen
ganzen Terno gab, wie auch ein Spiel auf
den Ruf, welches in den letzten beyden
Zie=
hungen richtig zutraf, unentgeldlich; einzeln
kostet jedes dieser zween Stucke 40 kr. Ue=
brigens geben alle diese Plane überhaupt nur
sehr wenig Numern, daß also von allen
füg=
lig Gebrauch gemacht werden kann; den 12.
May auf den Wienerzug gaben Nr. 1 Nr. 9
und Nr. 11 nicht mehr als 10 Numern, und
mit diesen 10 Numern alle 5 Treffer.
Wägen zu verkaufen.
Es ist ein noch bey bestem Stande, auf 4
romanischen eisenen Federn, mit dergleichen
Bögen, und Legeisen bey den Achsen, verse=
hener 4sitziger Wagen, der sowohl bey der Stadt
als auf Reisen zu gebrauchen, grün lakirt,
und mit fast ganz neuem weissen Tuch
ausge=
futtert ist, um billigen Preis zu verkaufen; dann
ein ganz neues Reisekalesch mit Riepen, mit
silberfarben holländischen Plusch ausgefuttert,
auf 4 und 2 Personen zu führen; selbes
ste=
het vorn auf einer Prellfeder, und hängt
hin=
ten in eisenen Schneckenfedern, ist auf 4
Per=
sonen zu decken, das Dach zum herausziehen,
und die Axen zum verschrauben; man hat sich
deshalb in der Jägerzeil beym schwarzen Thor
Nr. 13, allwo selbe gesehen werden können,
beym Hausinhaber zu melden.
Wagen zu verkaufen.
Es ist ein fast ganz neuer Bastard mit
star=
ken englischen Federn, und weissen Tuch
aus=
gemacht, auch zum reisen sehr bequem, täg=
lich zu verkaufen, und kann man sich des
Prei=
ses wegen täglich vormittag zwischen 10 und
12 Uhr, nachmittag von 2 bis 5 Uhr auf der
Kaiserstrasse unweit der Mariahilferlinie zur
Toleranz Nr. 364 des weitern erkundigen.
Wägen zu verkaufen.
Jm tiefen Graben im Harpfischen Haus bey
dem neu angehenden Sattlermeister sind
ver=
schiedene neue Stadtwagen, wie auch
Reis=
wägen, samt einen Gallawagen um billige
Preise zu verkaufen. Auch sind bey ihm
Wa=
genstellungen zu haben.
Wagen zu verkaufen.
Ein von dem berühmten Sattler Simon zu
Brüssel verfertigter und blos zur Hieherreise
gebrauchter 4 oder 6sitziger Reisewagen ist
täglich zu verkaufen, und kann in der
Herrn=
gasse Nr. 58 angesehen, auch beym
Haushof=
meister daselbst der Preis davon erfahren
werden.
Modewagen zu verkaufen.
Auf der Laimgrube nächst den Karmelitern
bey dem Sattler, Christoph Beyer, ist ein
ganz nach der neuesten Mode verfertigter
Schwimmer, welcher hauptsächlich bey den
zu bevorstehenden Krönungen zu gebrauchen
wäre, täglich zu verkaufen. Auch sind
da=
selbst noch verschiedene andere Wägen zu haben.
Wagen zu verkaufen.
Ausser Mariahilf beym weissen Adler Nr.
169 ist ein 4sitziger Reiswagen, welcher auf
4 Federn stehet, ganz neu, und mit aller
Zu=
gehör und Bequemlichkeit versehen ist, täglich
zu verkaufen. Kauflustige haben sich deswegen
daselbst bey dem Hausinhaber um das mehrere
zu erkundigen.
Kalleß zu verkaufen.
Ein 4sitziges Kalleß, auch zur Reise
gerich=
tet, welches im Auslande und sehr gut
ge=
macht ist, mit 4 hölzenen Federn, dabey
Noth=
riemen, eisenen Bögen, die 4 Räder ganz von
Nußbaumholz, mit grünen Tuch gefüttert,
und das ganze Kalleß grün lakirt, vorne
ei=
nen Koffer und eine grosse Laterne in der
Mitte hat, ist täglich zu verkaufen. Wer
sol=
ches zu sehen beliebet, hat sich bey dem
Hof=
sattler in der Wallnerstrasse Nr. 147 anzufragen.
Pierutsch zu verkaufen.
Am Salzgries im Passauerhof ist ein neues
hohes modernes Pierutsch mit eisenen
Schwan=
nenhälsen, das Kastel lakirt mit einer
Bor=
dur, das Gestell roth angestrichen, täglich zu
verkaufen. Kauflustige haben sich diesfalls in
der dasigen Schmiede anzufragen.
Pferd und Wägen zu verkaufen.
Es sind täglich zwey 3jährige, 16 Faust
ho=
he langgestreckte breitbrüstige lichtbraune
Wal=
lachen, aus dem Czakaturner Gestütt ohne
mindesten Fehler, und die bereits ein halbes
Jahr täglich eingespannet worden, zu
verkau=
fen; ferner ein ganz neues noch nie geführtes,
fein lakirtes mit breiter Bordur eingefaßtes,
in stehenden Federn hangendes, mit
extrafei=
nem weissen Tuch ausgemachten, ganz
gerin=
ges Pierutsch auf 2 Personen, mit 2 eisenen
Schwannenhälsen versehen; dann ein neues auf
Pariserart mit hohen Rädern versehenes, in
vergoldeten Federn hangendes Pierutsch, eben=
falls mit seinem weissen Tuch ausgemacht, und
ein ganz leichtes wenig gebrauchtes, mit
ro=
then Saffian ausgemachtes, mit einem eisenen
Schwannenhals versehenes, auf 7 Personen zum
sitzen gerichtes, in Federn hangendes
Reisepie=
rutsch. Des weitern beliebe man sich im
Bur=
gerspital dem Kärntnerthortheater gegenüber
im ersten Hof links Nr. 6 Stiege Nr 18,
bey dem dasigen Hausmeister, Johann
Mun=
schedel, anzufragen.
Aerostatische Figuren zu verkaufen
Eine Sammlung von besserer Art aus
dop=
pelten Goldschlagerhäuteln nach der Kunst in
Lebensgrösse zusammengesetzter ärostatischer
Luft=
figuren mit allen ihren Schattirungen und
Far=
ben, nebst verschiedenen hiezu gehörigen und
brauchbaren Jnstrumenten, bestehend in einem
auf einen braunen Pferd reitenden türkischen
Frauenzimmer, einen vollkommen grossen mit
Pelzwerk angekleideten Mann mit einem Barth,
einem Weinfaß, worauf Bachus sitzet, und
den Anwesenden Gesundheit zutrinket, mit
Gir=
landen gezieret, das Erzherzoglich
Oesterreichi=
sche Wappen, mit allen angebrachten
Zeichnun=
gen, dann 2 grosse, und mehrere kleine
Luftbal=
lons; sind für Kenner und Liebhaber, sowohl
theilweis, als auch zusammen, täglich zu
verkau=
fen. Hände sich jedoch jemand, der eine
Unter=
nehmung damit zu machen gedächte, und die
baare Zahlung nicht ganz prästiren könnte, so
ist man auch erböthig gegen hinlängliche
Si=
cherheit deshalb Termine einzugehen. Mehre=
res beliebe man sich im Rathgassel neben dem
Fischhof im Hause wo der Schlosser ist beym
englischen Schlüssel Nr. 640 im 2ten Stock
zu erkundigen.
Dachziegel zu verkaufen.
Auf dem Ziegelofen zu Vösendorf stehen bis
hundertausend gut gebrennte Dachziegel um
billigen Preis zum Verkauf. Kauflustige
kön=
nen sich bey dem daselbstigen
Ziegelplatzmei=
ster hierwegen täglich melden.
Monatzimmer zu verlassen.
Jm freyherrl. v. Gilleisischen Haus Nr. 25
in der Herrngasse, sind im 2ten Stock 7 schön
eingerichtete Zimmer, nebst Küche und
Neben=
zimmer, täglich zu verlassen.
Wohnungen zu verlassen.
Kommenden Michaeli ist in der Stadt am
Stockimeisenplatz Nr. 610 der 3te Stock, be=
stehend aus 8 Zimmer, 2 Kucheln, 2
Holz=
lagen, 2 Keller, und Boden zu verlassen. Man
hat sich dieserwegen beym Hausmeister daselbst
des mehrern zu erkundigen.
Kleines Lustgebäude samt Mayerhof zu
ver=
lassen, oder zu verkaufen.
Dieses Gebäude ist schön und wohlgebaut,
eine halbe Stunde ausser der Favoritenlinie an
der Laxenburgerallee, besteht im ersten Stock
aus 4 schön spalierten Zimmern, wovon 2 mit
Parquetböden, und einem schön ausgemalten
Saal mit einer Altona; dann zu ebener Erde
aus 4 ausspalierten Zimmern, 1 Kabinetl, und
1 Salletl, 1 Kuchel mit einem Brunn, Obst=
und Kuchelgarten, und in der Mitte einen
schönen grossen Ziergarten mit Alleen, Bogen=
gängen, einem schönen Glorietl, einem
Lust=
haus, Glashaus, und mehreren Verzierungen,
2 gewölbten Pferd=und 1 Kühstallung, ge=
mauerten Wagenschupfen, 2 gemauerte Stadl.
und sonstigen zu dem Mayerhof gehörigen
Be=
quemlichkeiten, 2 Keller, wovon auf einem
noch ein besonderes Lusthaus sich befindet, dann
eine Eisgrube. Dazu gehören noch 20 Joch
Aecker von guten Grund. Die Liebhaber
kön=
nen sich des mehreren bey dem burgerl. Bier=
wirth, Hrn. Stänzel, in der
Wipplingerstras=
se Nr. 420 erkundigen.
Baugrund zu verkaufen.
Jm Altlerchenfeld in der neuen Alleegasse
ist ein Baugrund von 90 # Klafter, samt
einen sehr grossen darunter liegenden Keller,
täglich um einen billigen Preis zu
verkau=
fen; Liebhaber dessen können sich gegenüber
bey dem Eigenthümer Nr. 191 zu ebener
Er=
de anmelden.
Haus zu verkaufen, oder zu verlassen.
Es ist ausser der Mariahilferlinie nicht weit
von Schönbrunn in der schönsten Lage und
Aussicht ein mit 1 Stockwerk versehenes
neu=
gebautes Haus, samt Stallung, Wagenschu=
pfen und Garten in Bestand zu verlassen, oder
zu verkaufen; das mehrere ist bey Hrn. Jo=
seph Bostar in der Stadt in der Naglergasse
Nr. 196. im 2ten Stock rückwärts zu erfragen.
Haus auf dem Land zu verkaufen.
Wer ein, eine Post von Wien in einer an=
genehmen Gegend liegendes, gut und bequem
gebautes Haus, samt einem grossen Obst=und
Grasgarten zu kaufen dächte, kann in der
Her=
rengasse im Hause Nr. 18 im 4ten Stock auf der
Hauptstiege bey dem Schneidermeister das
meh=
rere erfragen.
Haus zu verkaufen.
Ein Haus, nur 100 Schritt außer der
Li=
nie, in der angenehmsten und bequemsten
Ge=
gend ist entweder gegen gleich baare
Bezah=
lung, oder auf einige Jahre gegen
Sicher=
stellung und Terminszahlungen täglich zu
ver=
kaufen: Es bestehet in 14 Herrschafts=und
7 ord. Zimmern, alle zur Bewohnung
voll=
kommen eingerichtet, einer großen Küche, so
mit Wind=und Backöfen, auch mit dem
nö=
thigen Kuchelgeschier und Tafelservice
verse=
hen, dann einem großen Keller auf 2000
Ei=
mer Wein, detto 2 kleine und einem
Vor=
keller; hierbey befindet sich ein sehr großer,
schöner Garten mit einem Kastanienwald und
Glashaus, samt aller nöthigen Zugehör, wie
auch eine vom Gebäu ganz abgesönderte
Stal=
lung auf 4 oder 5 Pferd, mit Schupfen zu
6 und mehr Wägen, wobey sich noch ein öder
Grund befindet. Wer dieses an sich zu bringen
gedenket, beliebe sich in der Schulerstraße Nr.
829 im 3ten Stock anzumelden.
Mahlmühle samt Brettersaag und Stampf
zu verkaufen.
Es wird anmit bekannt gemacht, daß im
Markte Hainfeld auf der alten
Mariazeller=
strasse eine noch ganz neu gebaute mit 2
Gär=
ten, 3 Mahlgängen, 1 Brettersaag, 1
Loh=
stampf, 1 Weißgärber=und Loodenwalch
ver=
sehene Mahlmühle, in einem ganz mäßigen
Preise, und mit dem Vortheil täglich zu
ver=
kaufen stehe, daß allenfalls ein Drittel des
Kauf=
schillings gegen ersten Grundbuchssatz auf
sel=
ben liegen bleiben könnte, weswegen sich bey
dem löbl. Oberamte Lilienfeld, oder aber bey
dem Eigenthümer, Jgnaz Adl, Besitzer am
Prukhof zu Hainfeld, des weitern zu
erkun=
digen wäre.
Grosse Herrschaftswohnung zu verlassen.
Jn der Stadt in dem in der Johannsgasse
liegenden Hause Nr. 999 ist eine grosse in
nach=
folgenden Stücken bestehende
Herrschaftswoh=
nung auf künftige Michaelizeit zu verlassen,
als: der ganze 2te Stock bestehend in 9 grossen
parquetirten mit Tromeaux und Lambrien
ver=
sehenen Herrschaftszimmern, einem grossen weich
ausgebödneten Vorzimmer, dann 4 kleinen
Gar=
derobbe=und Anlegzimmern, samt einer dazu
gehörigen Mecenine von 4 Zimmern nebst
Kü=
che; weiters im ersten Stock 2 grosse
parque=
tirte Herrschaftszimmer, 3 grosse Offizier=oder
Bedientenzimmer zu ebener Erde, samt dem
Portierzimmer, 6 Bodenzimmer, jedes zum
heizen eine grosse Küche samt Speis=und
Bä=
ckereygewölb, grossen Keller, Eisgrube, und
2 Holzgewölbern, dann Stallung auf 16
Pfer=
de, nebst Heu=und Strohgewölb, und
Ge=
schirrkammer, Schupfen und Wagenstellung für
4 Wägen, und einem grossen geräumigen
Ha=
berboden; ausser diesem ist gedachte Wohnung
mit 3 Stiegen, und verschiedenen bequemen
Ausgängen versehen. Wer demnach solche zur
obenbestimmten Zeit zu bestehen gedenket, be=
liebe sich bey dem Haushofmeister daselbst zu
erkundigen, und nach genommenen Augenschein
die weiteren Verlaßbedingnisse zu erfragen
Haus zu verkaufen, oder zu verlassen.
Zu Grünberg, nahe an dem k. Lustschloß
Schönbrunn, ist das Haus Nr. 21 täglich zu
verlassen, oder zu verkaufen. Es bestehet aus
8 grossen abgetheilten Zimmern, 1 Küche, 1
Keller, 1 Pumpenbrunn mit den besten
Gebirg=
wasser, 1 Kuchel=und 1 sehr grossen. Obst=
garten mit den besten Obstbäumen versehen,
und hat die schönste Aussicht. Das mehrere
erfährt man zu Grünberg im Bierhaus, oder
in Wien zu Mariahilf beym grünen Kranz Nr.
11 im Goldarbeitergewölb.
Licit. im Versatzamt.
Von dem k. Versatzamte wird hiemit
be=
kannt gemacht, daß die im Monat Febr. 1791
dahin versetzte, und bis den 21. May d. J.
unberichtigt belassene Mobilienpfänder, den 22.
und 23. dies (nach Jnhalt des in dem
Kund=
schaftsbogen einkommenden Verzeichnisses) durch
öffentliche Versteigerung den Meistbiethenden
käuflich werden überlassen werden.
Licit. Effekten.
Den 21. dies zu den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden werden auf hohe
Ver=
ordnung der kön. ni. öst. Landrechten in der
untern Breunerstrasse im gräfl. Khevenhülle=
rischen Haus Nr. 1153 verschiedene
Verlassen=
schaftsfahrnisse, als emailirt=goldene und in
Gold gefaste Dosen, goldene Repetier=und
Minutenuhren, derley Ketten, und andere
Nippen, Haus=und Tafelsilber, spanischen
Tabak, ein Pavillonbett von Bildhauerarbeit,
mit grün tafetenen Vorhängen und Franzen,
verschiedenes Porzelain, 15 Bouteillen Ofner,
eine reich gestickte Schaberacke, bordirt und
glatte detto, ein Bastard, ein 4sitziger
Reis=
wagen, und mehr andere Geräthschaften
li=
citando gegen alsogleich baare Bezahlung
hin=
dangegeben.
Licit. Effekten.
Den 21. dies werden mit gerichtl. Bewil=
ligung auf dem Wildprätmarkt bey der
gros=
sen Landskron Nr. 565 im zweyten Stock
ver=
schiedene Effekten, als etwas Silber, eine
Pendilluhr mit einem vergoldeten Kasten,
bordirt=glat=manschester=und zeugene
Manns=
kleider, bordirte Westen, Mannshemmder
verschiedene harte Kästen, und Tische, mar=
morsteinene Trumo=und andere Tische, grosse
und andere Spiegel in vergoldten Rahmen,
Soffa, Sessel, Bilder von guten Meistern,
ein harter Bücherkasten, Bettschammel, Fuß=
teppich, und mehr andere Geräthschaften, zu
den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstun=
den licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Den 23. dies und folgende Täge zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
wer=
den auf hohe Verordnung der kön. ni. öst.
Landrechten rückwerts der Niederländerkanzley
unweit des Ballhausplazes im Höfel im ita=
lienischen Nazionalhaus. Nr. 1364 im 2ten
Stock rechts verschiedene
Verlassenschaftsfahr=
nisse, als Brillantringe, goldene kollerirt und
glatte, auch in Gold gefaßte Dosen, derley
Uhren, Röhre mit goldenen Knöpfen, Ta=
fel=und anderes Silber und Gallanterien,
sammet=manschester=tüch=seiden=und andere
zeugene gestickt=und glatte Mannskleider, der=
ley Westen und Pelze, ein sehr schöner
De=
gen von Stahl, mit Quasten, ungarische
Mannskleider, Gürteln und Säbeln, Spitze,
Tatzeln, Leib=und Hauswäsch, Kästen, Ti=
sche, Sessel, Bettstätte, samt Bettgewand,
und mehr andere Geräthschaften licitando
ge=
gen alsogleich baare Bezahlung hindangegeben.
Licit. Effekten
Den 23. d. M. May werden mit gerichtl.
Bewilligung auf der neuen Wieden bey der
Preß Nr. 382 im ersten Stock gute Perl,
Granaten, Brüßler=und Niederländerspitz,
gold=und silberne Sack=und Stockuhren, ta=
fet=grosdetour, =und musselinene
Frauenklei=
der, Mannskleider, Leinwäsch, Kinderwäsch,
harte Kästen, derley Tische, Spiegel, Ses=
sel, Soffa, Bettgewand, samt Bettstätte, Zinn,
Kupfer, und andere Geräthschaften, zu den
gewöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
licitando verkauft.
Licit. Körnerzehend in Bestand.
Von dem Wirthschaftsamte der gräfl. Cavri=
anischen Herrschaft Seybersdorf und
Unterwal=
tersdorf wird hiemit bekannt gemacht: Es
wer=
de den 1. Juny d. J. der, der Herrschaft
Un=
terwaltersdorf gebührende schwer=und geringe
Körnerzehend von mehreren Unterthansäckern,
und einer herrschaftl. Breiten zu Grometh=Neu=
siedl von heuer anfangend auf 3
nacheinan=
der folgende Jahre versteigerungsweis, mit
Vorbehalt der herrschaftl. Bestättigung, in
Be=
stand verlassen. Wer also diesen Zehend in
Bestand zu nehmen Lust hat, beliebe an
vor=
bestimmten Tag in der früh um 9 Uhr bey
der Amtskanzley zu Seybersdorf, allwo auch
jedem inzwischen sich Anmeldenden die
weite=
re Auskunft hierüber ertheilet werden wird,
bey der diesfälligen Licitation zu erscheinen.
Licit. Weine.
Den 30. May vormittag um 10 Uhr
wer=
den zu Pirawart, hinter der Hochleiten
ost=
wärts der Poststrasse nach Gaunersdorf, die
hinterlassenen Joseph Zehetnerischen Weine,
als: als 83 Eimer 1783er, 14 Eimer 84er,
374 deto 88er, 129 deto 89er und 77 deto
90er, licitando gegen baare Bezahlung ver=
kauft. Kauflustige belieben sich daselbst bey
Caspar Zehetner zu melden.
Licit. Hernachisches Haus.
Von dem Magistrate der landesfürstl. Stadt
Bruck an der Leitha wird hiemit kund
ge=
macht: es sey auf Anlangen des Joh. Wolf,
Burger allhier, in die gerichtl. Versteigerung
des im Hamburger Viertel liegend burgerl.
und auf 400. fl. gerichtl. geschätzt Anton
Her=
rachischen Hauses Nr. 82, wegen schuldigen
Hauskaufschillingsrücksta⟨nd⟩ pr. 400 fl. gewil=
liget worden. Es wird hiemit zu sothaner
Licitationstagsatzung der 24. May als der
er=
ste, der 21. Juni als der zweyte, und der
19. Juli d. J. als der dritte Termin mit dem
Anhange bestimmt, daß im Fall ⟨bey⟩ der
er=
sten, oder zweyten Licitationstagsatzung
ob=
gedachtes Haus um den Schätzungswerth nicht
sollte an Mann gebracht werden können, sol=
ches bey der dritten auch unter der Schätzung
hindangegeben werden würde. Die
Kauflu=
stige haben daher an obbestimmten Tägen früh
um 10 Uhr vor Rath zu erscheinen.
Licit. Prätiosen.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgericht werden den 25. dies, dann 15. und
30. k. M. Juni nachmittag um 3 Uhr nächst
dem rothen Thurm im grossen
Küßdenpfen=
ging Nr. 683 neben der Hauptstiege links beym
eisenen Gatter verschiedene Prätiosen; als 6
goldene und 2 silberne Sackuhren, 1
silber=
nes Bonbonbüchsel, 2 Jngenieuretui, 1
tür=
kisches silber=und vergoldtes Messerbesteck, 1
Dose in Gold geheftet, ein Souvenir mit
Gold und basrelief, und ein silberner fein
vergoldeter Halsgeschmuck, versteigerungsweis
hindangegeben, und falls sich bey dem ersten,
oder zweyten Termin um den
Schätzungsbe=
trag, oder darüber kein Käufer fände bey
dem dritten Termin auch unter der Schätzung
verkauft werden.
Licit. Bücher.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Anlangen des Hrn. Karl v. Her=
lein, k. Hofagentens, als Benedikt
Mandli=
schen Konkursvermögensverwalters, die
Feil=
bietung der zur diesfälligen Gantmasse
gehö=
rigen Bücher bewilliget, und hiezu der 24. May
und 21. Juny d. J. dergestalt bestimmt
wor=
den, daß, falls gedachte Bücher (wovon der
Katalog in der Bin
〈…〉
ischen Buchhandlung am
Stephanskirchhofe unentgeltlich zu haben seyn
wird) weder bey dem ersten noch zweyten Ter=
min um den Schätzungswerth oder darüber an
Mann gebracht werden könnten, selbe bis nach
geschehener Klaßifizirung und ausgetragenen
Vorrechten beybehalten werden würden. Die
Käufer haben demnach an den obbestimmten
Tägen zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagsstunden im Neubergerhof in der
Grün=
angergasse zu ebener Erde im Gewölbe gegen
die Schulerstrasse zu erscheinen.
Licit. Haus und Mühl ꝛc.
Von dem Justitzamte der fürstl. Lichtenstei=
nischen Herrschaft Judenau im V. O. W. W.
wird hiemit bekannt gemacht, daß, da die auf
den 16. April anberaumt geweste Versteigerung
der samt 2 1 / 2 Joch Hausgründen auf 3360 fl.
gerichtl. geschätzten Johann Michael
Edlmüll=
nerischen Mahlmühle mit 3 Gängen, allhier
zu Judenau am grossen Tulnbach liegend, dann
des auf 140 fl. geschätzten Kleinhäusels, und
4 / 8 Pf. Ueberländweingarten, fruchtlos
abge=
laufen ist; auf Ansuchen der Universalerbin
eine neuerliche Versteigerung der gedachten
Rea=
litäten auf den 5. Juny d. J. anberaumt sey.
Die Kauflustigen werden demnach an
obbestimm=
ten Tag um 9 Uhr in hiesiger Amtskanzley,
allwo auch die Verkaufsbedingnisse vorläufig
eingesehen werden können, zu erscheinen.
Licit. Seidenbandweberstühle.
Von dem Metropolitandomkapitel wird
hie=
mit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Herrn Dokt. Feistmantl, als gerichtlich
aufgestellten David Eschischen
Konkursmassä=
vertretters, in die Feilbietung der in diese
gedachte Massa gehörigen
Seidenbandweber=
stühle gewilligt worden. Da nun hiezu der
21. May d. J. bestimmt worden ist, so
ha=
ben die Kauflustige an dem obbestimmten
Ta=
ge zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagsstunden zu Mariahilf Nr. 105 im 2ten
Stock zu erscheinen.
Licit . Weine und. Effekten.
Von der Ortsobrigkeit der Herrschaft
Wein=
haus wird hiemit kund gemacht: auf
Veran=
lassung eines löbl. Stadtmagistrats werden
über Anlangen der Herren Vormünder
und=
respektive Kinderkurator die in des Herrn
Philipp Anton Schwab, königl. Regierungs=
raths, und Expeditsdirektors sel. Verlassen=
schaft gehörige 1288 1 / 2 Eimer rothe und
weisse Weine, bestehend in Grinzinger, Hüt=
teldorfer, Nußdorfer ꝛc. von verschiedenen
Jahren, wie auch ⟨3⟩72 1 / 2 Eimer leere Fässer,
samt verschiedener Kellereinrichtung den 25.
Juni d. J. vormittag von 9 bis 12, und
nachmittag von 3 bis 6 Uhr licitando den
Meistbietenden gegen baare Bezahlung
hin=
dangegeben werden. Weiters werden den
dar=
auf folgenden Tag als den 26. Juni d J.
die zu dem Grundbuch der Pfarr Hütteldorf
dienstbaren 3 Häuser Nr. 32, 33 und 34,
nebst 8 1 / 2 Joch Acker eben dahin dienstbar,
3 1 / 4 Joch Acker unter Michael Bayern
dienst=
bar, und 1 / 4 Weingarten unter St. Michael
gehörig, samt Vieh, einen eingerichteten
Glas=
haus, verschiedener Zimmereinrichtung, als
Spiegel, Uhren, Bettstätte, Kästen, Bilder,
Brandweinbrennerey, und anderer mehrerer
Einrichtung, welches alles in den 3 Häusern
in Weinhaus vorhin eingesehen werden ka⟨n⟩n,
nach der Schätzung pr. 7278 fl. 20 kr. alles
mitsammen ausgerufen, und feilgeboten
wer=
den. Ferner werden noch verschiedene
Uiber=
ländgrundstücke, als 1 Weingarten in
Strö=
beln zu Pfarr Hütteldorf dienstbar, geschätzt
pr. 60 fl. , 9 Joch Aecker in Eckhartsbücheln
zun P. Augustinern auf der Landstraß
dienst=
bar, geschätzt zusamm pr. 360 fl. , 1 1 / 2
Vier=
tel Weingarten in Seefeldern zur
Staatsgü=
teradmimstration dienstbar, geschätzt pr. 78 fl.
3 1 / 2 Viertel Weingarten in der Blatten,
oder Heissen genannt zum Stift
Klosterneu=
burg, geschätzt pr. 87 fl. 30 kr. , 1 / 3
Wein=
garten in untern Schloß auch Schollaun
ge=
nannt eben dahin, geschätzt pr. 100 fl. , 1 / 4
deto in obern Schloß in der Ulm, oder
Nuß=
berg, geschätzt pr. 150 fl. , und 3 / 4 deto
ne=
ben vorstehenden, und Stift Altenspach
lie=
gend, geschätzt pr. 450 fl. , und wider 3 / 4 in
der Schollaun neben dem Bergsteig und Hrn.
v. Fux, geschätzt pr. 90 fl. , alle unter das
Stift Klosterneuburg dienstbar, ⟨6⟩
/ 4
Weingar=
ten in der Ried Oberhochenwarth zun Stift
Schotten dienstbar, geschätzt pr. 210 fl. , 17
Viertel 1 / 2 8tel gewesene Weingarten, jetzt
8 5 / 8 Joch Aecker, in der Ried Asseck
Win=
terleiten, unter St. Dorothee, geschätzt pr.
345 fl. , dann weiters 1 3 / 4 Joch Aecker eben
allda, geschätzt pr. 61 fl. 15 kr. , 1 / 4
Wein=
garten in der Ried Walriß Sommerleiten,
geschätzt pr. 40 fl. , 5 / 4 deto jetzt 2 1 / 2 Joch
Acker eben allda, geschätzt pr. 175 fl. , und
wieder 5 / 4 jetzt 2 1 / 2 Joch Acker in der Ried
Wallriß kurzen Gstössen, geschätzt pr. 50 fl. ,
alle dahin dienstbar, nebst verschiedener
Land=
wirthschaftseinrichtung, als Wägen, Pflüge,
Aerndten, Eisen ꝛc. stückweis, und zwar die
Gründe wie sie hier specifice angeführt
wor=
den, feilgebothen, und verkauft werden. Kauf=
lustige haben daher an den bestimmten Tag
und Stund in Dorfe Weinhaus in den zu
vrrkaufenden Häusern zu erscheinen, wo man
sodann auch den auf den Grundstücken
haften=
den Dienst und landesfürstl Contributionale,
samt den übrigen Kaufbedingnissen der
Ord=
nung nach anzeigen wird.
Licit. Greiners Haus.
Von dem Grundbuche des Predigerordens
in Wien als Grundherrschaft zu Nußdorf wird
bekannt gemacht: es sey auf Anlangen des
Johann Michael Groß, burgl. Stadtbrand=
weiters in Wien, wider den Joseph Greiner,
Brandweiner in Nußdorf, und Rosina dessen
Ehewirthin, wegen schuldigen 1137 fl
bewil=
liget worden, das gegentheilige, in der
Klo=
sterneuburgergasse liegende, auf 950 fl
ge=
richtlich geschätzte Haus Nr. 79 öffentlich
aus=
zufeilen, und den Meistbietenden zu
ve⟨r⟩kau=
fen. Da nun hiezu 3 Termine, und zwar
für den ersten der 4. Juni, für den zweyten
der 3. Juli, und für den dritten der 1. Au=
gust d. J. mit dem Beysatze bestimmt
wor=
den, daß, wenn ersagtes Haus weder bey dem
ersten, noch zweyten Termin um den
Schä=
tzungsbetrag, oder darüber würde an Mann
gebracht werden können, dasselbe bey dem
dritten auch unter der Schätzung würde
hin=
dangelassen werden; als haben jene, so dies
Haus zu kaufen willens sind, an den
obbe=
stimmten Terminen früh um 9 Uhr zu
Nuß=
dorf in der Behausung Nr. 79 zu erscheinen.
Licit. Brandweiner Geräthschaften.
Von dem Grundbuche des Predigerordens
in Wien als Grundherrschaft zu Nußdorf wird
hiemit bekannt gemacht: wasmassen bey der
zur Versteigerung der dem Joseph Greiner
und Rosina dessen Ehewirthin angehörigen
Behausung zu Nußdorf Nr. 79 auf den 4.
Juni d. J. früh um 9 Uhr anberaumten
Tag=
satzung die vorfindige 2 Brandweinkessel, 2
Kühlfässer, samt Röhren, die in einer
Gru=
ben eingeschlagenen Weintröstern, verschiede=
ne Fässer, und zum Brandweinbrennen
ge=
hörige Geräthschaften licitando verkauft
wer=
den sollen. Daher werden die Kauflustige auf
obbestimmten 4. Juni früh um 9 Uhr in der
Greinerischen Behausung Nr. 79 zu Nußdorf
zu erscheinen hiemit vorgeladen.
Licit. Effekten.
Auf Verordnung eines löbl. Magistrats
wer=
den den 24. dies zu den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden am Neustift im
Bel=
lesinischen Haus Nr. 15 beym Engel
verschie=
dene Verlassenschaftssachen, als broschirt=
grosdetour=tafet=Batist=gradel=und andere
Frauenkleider, Leib=und Hauswäsch, Lein=
wand, Bettgewand, roth damastene, proka=
tellene und andere Soffen, Sessel, Spiegel,
Luster, Spiel=und andere Tische, hartfour=
nirte Komod=Aufsatz=und Toiletkästen, por=
zelainener Servis, und anderes Porzelain,
Stockuhren, ge⟨st⟩eckelte und andere Bilder,
schöne Kupferstiche in eichenen Rahmen mit
Gläsern, Zinn=Kupfer=Meßing=und
Eisen=
geschirr, Gartenrequisten, und
Orangeriebäu=
me licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Den 26. dies zu den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstunden werden auf hohe
Verord=
nung der kön. ni. öst. Landrechten im Saal
auf der Mehlgrube Nr. 1074 verschiedene
Ver=
lassenschaftsfahrnisse, als goldene Uhren, et=
was Silber, gestickte und glatte tüch=und
zeugene Mannskleider, Foureaux und lange
Frauenkleider von schwarzen Grosdetour, Ta=
fet, Kamelot, und ord. Zeugen, kottun=und
leinwandene Komotkleider, Strickröcke, der=
ley Leib=und Hauswäsch, auch Leinwand,
Spiegel, Bilder, Soffen, Sessel, Kästen,
Tische, Bettstätte, samt Bettgewand, und
mehr derley Geräthschaften licitando gegen
alsogleich baare Bezahlung hindangegeben.
Licit. Wannerisches Haus.
Von dem Magistrate der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen des Hrn. Mar=
cin Hetzel, wider die Anna Wannerin, in
die neuerliche Feilbietung des der lezteren
an=
gehörigen, in der Leopoldstadt Nr. 394
lie=
gend, und auf 12300 fl. geschätzten Hauses
gewilliget, und, hiezu der 18. Juni d. J.
mit dem Beysatz bestimmt worden, daß, wenn
gedachtes Haus an den bestimmten Tag nicht
um die Schätzung, oder darüber an Mann
gebracht werden könnte, selbes auch unter der
Schätzung hindangegeben werden wird; die
Käufer haben demnach an gesagtem Tage früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrate zu erscheinen.
Licit. Sinnhoferisches Haus.
Von dem Magistrate der l. f. Stadt Retz
wird hiemit bekannt gemacht: es sey auf
An=
langen des Leopold Ledl, als gerichtlich
auf=
gestellten Vormundes der Juliana Mariloisin,
wider Anton Sinnhofer, und Anna Maria,
dessen Ehewirthin, wegen schuldigen 130. fl.
8 kr. samt Jnteressen und Gerichtsunkösten, in
die Feilbietung des in der Stadt Retz
liegen=
den und auf 540 fl. gerichtl. geschätzten Anton
Sinnhoferischen Hauses Nr. 37, und
Tischler=
gewerbs, gewilliget worden. Da nun der
er=
ste und zweyte Termin fruchtlos verstrichen,
und für den dritten der 15. Juni d. J. mit
dem Beysatz bestimmt worden ist, daß dieses
Haus und Gewerb bey diesen dritten Termin
allenfalls auch unter der Schätzung
hindange=
geben würde; so haben die Kauflustigen an
erstangeführten Tag vormittag um 9 Uhr vor
den Magistrat zu erscheinen.
Licit. Zimmermannsgewerb.
Von dem Verwalteramte der gräfl. Joseph
Karl Dietrichsteinischen Herrschaft Sonnberg
und Oberhollabrunn wird hiemit kund
ge=
macht: daß nach Absterben der Anna Maria
Bergerin, gewest hiesig herrschaftl. Untertha=
nin im Markte Oberhollabrunn, den 2. Ju=
ni d. J. vormittag um 9 Uhr das daselbst
auf den Michael Bergerischen, dermal Joseph
Helmanschlägerischen Hause radicirende
Zim=
mermannsgewerb licitando verkauft wird, in
welcher Rücksicht Kauflustige an obbesagten
Tag und Stund bey hiesig herrschaftl. A⟨mts=⟩
kanzley zu erscheinen haben.
Licit. Weine
Von der kön. Herrschaft ⟨Vellm⟩ im V. U.
M. B. werden den 31. May d. J. vormit=
tag von 8. bis 12 Uhr in dem
Herrschafts=
keller zu Stillfried 469 1 / 2 ⟨
Eimer weisse
⟩
, und
129 Eimer rothe 179⟨1⟩er Weine zu den
na⟨ch⟩=
benannten Gebünden den Meistbietenden
ge=
gen baare Bezahlung, jedoch mit Vorbehalt
der höheren Ratifikation käuflich
hindange=
lassen werden: als Nr 1 Stillfrieder, Ol=
lerstorfer und Gruber weisses Gewächs ⟨19⟩ Eim.
Nr. 2 deto 51 Eim. Nr. 3 deto 40 1 /
⟨2⟩ Eim.
Nr. 4 deto 49 Eim. Nr. 5 deto 52 Eim Nr.
6 deto 49 Eim. Nr. 7 deto 50 Eim Nr. 8
deto 51 Eim. Nr. 9 deto 30 Eim. Nr. 10
deto 33 Eim. Nr. 11 deto 15 Eim. Nr 12
deto rother Wein 12 1 / 4 Eimer Nr. 13 deto
15 Eim. Nr. 14 deto 14 1 / 2 Eim. Nr. 15
deto 15 1 / 2 Eim. Nr. 56 deto 14 Eim. Nr.
17 deto 13 Eim. Nr. 18 deto 11 Eim Nr.
19 deto 12 Eim. Nr. 20 deto 11 3 / 4 Eim.
Nr. 21 deto 10 Eimer. Die Kauflustige
ha=
ben sich an bemeldten Tag, Stund und Ort
einzufinden.
Licit. Brenfleckisches Haus.
Von dem Grundgericht des löbl. Stifts zun
Schotten in Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen des Georg und
Theresia Brenfleckischen
Konkursmasseverwal=
ter, in die nochmalige Feilbietung des in di⟨e⟩
se Konkursmasse gehörigen, auf den obern
Neustift liegenden, auf 2400 fl. geschätzten
diesseitigen Grundbuch dienstbaren Behausung
Nr. 277 gewilliget worden. Da nun hiezu
der 6. Juni d. J. und zwar nur dem
Schä=
tzungsbetrag bestimmt worden, als haben die
Kauflustige an obbestimmtem Tage früh um
10 Uhr vor diesem Grundgericht zu erscheinen.
Licit. Körner und Stroh.
Von der kön. Herrschaft Tulln über
Jed=
lesdorf wird hiemit kund gemacht: es sey auf
Anlangen Joseph Lehndorfer, unter
Vertret=
tung Hrn. Dr. Resch, wider Magdalena
Hör=
⟨tz⟩erin, in die Feilbietung der zwischen beyden
beyden Theilen annoch im Streit
verfochte=
nen, und vermög Urtheil einsweilen licitando
zu verkaufenden Körner und Strohes, beste=
hend in 10 5 / 8 Metzen Weitzen, 103 6 / 8
Me=
tzen Korn, 25 1 / 8 Metzen Gerste 94 Metzen
Haber, 18 Schöber rockene Schab, 2 1 /
⟨8⟩
Schöber Weitzen
〈…〉
, 10 Mandel schlechteres
Weitzenstroh, mehrere Tristen, verschiedenes
Ritt=und Futterstroh, dann in einigen
Häu=
feln Ahm, U
〈…〉
errecher⟨i⟩, und Aster
gewilli=
get, und hiezu für den ersten Termin der 30.
May, für den zweyten der 13. Juni, und für
den dritten der 27. Juni d. J. bestimmt
wor=
den. Die Kauflustige haben demnach an den
festgesetzten Tagen vormittag um 10 Uhr in
der Dorfrichtersbehausung zu Jedlersdorf zu
erscheinen.
Licit. H⟨ö⟩nigisches Haus.
Von der königl. A⟨viti⟩calherrschaft
Schar=
fenegg in V. U. W. W. wird bekannt
ge=
macht: Daß Maria Westinin, wider den
Ma=
thias Hönig, und Theresia seine Ehewirthin,
behauste Hofstaatler zu Markt Hof, die
Licit=
tation der Hofstaatbehausung Nr. 104, samt
dazu gehörigen Krautgarten, Pflanzsteig, und
4 Joch Hausüberländen, durch den Weg der
Execution bewirket habe. Da bereits 3
Lici=
tationstermine fruchtlos verstrichen sind, so
hat man eine nochmalige Versteigerung auf
den 11. Juny d. J. mit der Klausul
festzu=
setzen befunden, daß hiebey die obbenannte
Hofs⟨taat⟩behausung Nr. 104 samt Zugehör,
auch ohne den erreichenden Schätzungsbetrag
hindangegeben werde; es haben demnach jene,
welche besagte Behausung samt Zugehör zu
kaufen gedenken, am obbestimmten Tag früh
um 9 Uhr bey der Licitation in der
Herrschafts=
kanzley zu Mannersdorf zu erscheinen.
Licit. Schmidisches Haus.
Von dem Justizamte der k. Herrschaft Eber=
storf an der Donau wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey auf Ansuchen der Theresia
Kri=
singerin, in die Feilbietung der im Markte
Schwechat liegenden, der Anna Maria
Schmi=
din eigenthümlichen, und mit Jnbegrif des
Kellers, und der darauf ratifizirten
Schank=
gerechtigkeit auf 4000 fl. gerichtlich
geschätz=
ten Behausung Nr. 49, zum goldenen Engl
genannt, im Wege der Exekuzion gewilliget
worden. Da nun hiezu 3 Termine, und zwar
der 11. Juny, der 11. July, und der 18.
August d. J. mit dem Beysatze bestimmt
wor=
den, daß, wenn dieses Haus samt Zugehör
weder bey dem ersten noch zweyten Termin
um die Schätzung, oder darüber an Mann
gebracht werden könnte, es bey dem dritten
auch unter der Schätzung verkauft werden
wür=
de; so haben all jene, welche dieses Haus
ge=
gen gleich baare Bezahlung an sich zu
brin=
gen gedenken, an den gedachten Tägen
vor=
mittag um 10 Uhr in der Kanzley dieser
Herr=
schaft zu erscheinen.
Licit. Realitäten.
Von der freyherrl. v. Moserischen Herrschaft
Achau und Gundramstorf wird hiemit bekannt
gem⟨acht⟩: Es habe der gerichtl. verordnete
Jo=
hann Trumerische Curator hierorts abermal
angelanget, daß die in die Johann und
Eli=
sabeth Trumerische Konkursmassa gehörigen,
in der diesseitigen Markts Gundramstorfer
Frey=
heit liegenden, zu verschiedenen Grundbüchern
dienstbaren Realitäten, als: das ausserhalb des
Markts nahe an der Landstrasse, und nächst
des heil. Kreutzerischen Ziegelofens liegende
Haus, welches mit einem Stockwerk hoch
ge=
bauet ist, und 5 Zimmer, 2 Kucheln, und 1.
Vorhaus, und zu ebener Erde aus gleichen
Wohnungsstücken bestehet, in Schätzungswerth
pr. 1185 fl. 15 kr, dann 1 1 / 2 Joch
Ueberländ=
äcker in Teu⟨chtsatzel⟩n, worauf das Haus
ste=
het und wo⟨von⟩ bey 1 / 2. Joch in einer
Laim=
gestätten, der übrige Theil aber in einer
fla=
chen ⟨E⟩bene besteht, geschätzt pr. 80 fl. , mehr
1 Joch Ueberländacker in der Kämering, so
vorhin 24 Pf. Weingarten gewest, pr. 70 fl. ,
ferner 6 pf. Ueberländweingärten allda pr. 30
fl. ; hierunter befindet sich ein 11 Klafter lang
und 9 Schuh weiter durchaus gewölbter
Kel=
ler pr. 160 fl, dann ein 8 Pf. Ueberländwein=
garten allda pr. 60 fl. ; und 1 1 / 4 Joch
⟨Teuch=⟩
grund pr 80 fl. , dann ein vor, und neben dem
Haus liegender Ueberländgrund pr. 50 fl. , zum
dritten und letztenmal licitando feilgebothen
werden möchte. Da nun zu dieser letzten
Feil=
bietung der 30. May d. J. bestimmt worden
ist; als haben die Kauflustige, welche
obge=
dachte Realitäten entweder zusammen, oder
auch theilweis an sich zu bringen gedenken,
an obbestimmten Tag vormittag um 9 Uhr in
der Herrschaftskanzley zu Gundramstorf zu
er=
scheinen.
Citat. nachstehender verschollener Personen.
Von dem Berlinischen Stadtgericht werden
nachstehende verschollene Personen, oder im
Falle dieselben bereits verstorben seyn sollten,
deren etwaige allhier unbekannte Erben, nem=
lich der von hier gebürtige Sattlergesell, Mi=
chael Dietrich Beyer, welcher in der Ehe des
gewesten hiesigen Bürgers und Zeltschneiders,
Dietrich Joachim Beyer, und Dorothea
Eli=
sabeth, gebohrne Dietrich, im Jahre 1736
ge=
bohren, hiernächst bereits vor
anno
1775 auf
die Wanderschaft gegangen, und der
erhalte=
nen Nachricht zu Folge im Jahre 1774 oder
1775 zu Raab in Oberungarn bey der
dorti=
gen k. k. Commißion gearbeitet, von welchen
aber nicht bekannt, wohin derselbe sich von
Raab weiter hinbegeben, und wo derselbe sich
gegenwärtig aufhalten möge, und für welchem
aus dem Testament eines gewissen Semler ein
Legat von 200 Rthl. nebst Zinsen vorhanden, wo=
zu sich bereits einige hiesige Fournier und
Kre=
basche Geschwisteren als angebliche nächste
Er=
ben der verschollenen in der Qualität als dessen
Mutter Schwester Kinder gemeldet. 2) Der
von hier gebürtige Johann Gottlieb Wehrmann,
welcher der Sohn eines Schuhmachers, und
angeblichen 1770 als Posamentirer Gesell von
hier auf die Wanderschaft nach Breslau
ge=
gangen ist, seitdem aber weiter keine Nachricht
von sich gegeben hat, und für welchen sich an
Vater und Mutter Erbe ohngefähr 67 Rthl.
in Deposito befinden, wozu dessen Schwester
sich als angebliche einzige Erbin gemeldet. 3)
Der Johann Andreas Müller, welcher von
seinem Vater dem Gemsdamer Müller in der
Ehe mit Dorothea Louisa Hinzin erzeuget
wor=
den, angeblich zu Dresden die Schlosser
Pro=
feßion erlernet habe, und dem Verlaute nach
daselbst auch verstorben seyn solle, und für
wel=
chen aus der Verlassenschaft seines
verstorbe=
nen Großvaters ein Vermögen von ungefähr
70 Rthl. vorhanden, wozu so viel bis jetzt
be=
kannt dessen einziger Bruder Erbe seyn werde.
4) Der Tischlergesell, oder Tischlermeister,
Christian Gottfried Ebert, ein Sohn des
hie=
selbst verstorbenen Tischlermeister, Christian
Gottfried Ebert, und Anna Maria Richtern,
welcher bereits seit vielen Jahren von hier
ab=
wesend ist, der aber ohngefähr im Jahre 1781
auf eine kurze Zeit sich hieselbst wieder
ein=
gefunden gehabt, jedoch bald wider sich von
hier hat begeben, und seit der Zeit weiter
kei=
ne Nachricht von sich ertheilet, und für
wel=
chen ein Vermögen von ohngefähr 23 Rthl.
nebst Zinsen vorhanden, wozu sich bis jetzt die
angebliche Mutter Bruderkinder des
verscholle=
nen als dessen nächste Erben gemeldet haben.
5) Der allhier im Jahre 1746 gebohrne
Gott=
fried Keßler, einem Sohne des ehemaligen
hie=
sigen Gastwirth, Georg Keßler, und der Anna
Dorothea Schulzin, welcher angeblich die
Bä=
ckerprofeßion erlernet, seit ohngefähr 26
Jah=
ren aber verschollen, ohne daß man seinem
Le=
ben oder Aufenthalt etwas bekannt worden, und
für welchen annoch 3 Rthl. 1 Gr. Muttergut
vorhanden, hierdurch auf Ansuchen ihrer
ge=
dachten Verwandte, weil sie länger als 10
Jah=
re abwesend sind, und während dieser Zeit von
ihrem Leben und Aufenthalt keine Nachricht
gegeben, denen königl. Verordnungen zu Folge
öffentlich vorgeladen sich innerhalb 9 Monaten
in der Registratur des Berlinischen
Stadtge=
richts oder aber spätestens in
termino
den 9.
Februar 1793 vormittags um 10 Uhr auf dem
Berlinischen Rathhause in der Gerichtsstube
vor dem
Deputato Collegii
, Hrn. Stadtrich=
ter Geresheim entweder persönlich oder
schrift=
lich zu melden, und nähere Anweisung zur
Empfangnehmung ihres Vermögens gewärtig
zu seyn, unter der Verwarnung, daß im Fall
sie sich aufs spätestens in besagten Termin
mel=
den, sie die verschollene für tod erkläret, de=
ren etwannige unbekannte Erben aber mit
ih=
rem Erbrecht nicht weiter gehöreten vielmehr
damit präcludiret, ihnen ein ewiges
Stillschwei=
gen auferleget und das Vermögen denen sich
meldenden und gehörig legitimirenden Erben
verabfolgt werden soll. Wobey denenselben falls
sie
in termino
zu erscheinen verhindert würden,
und es ihnen zur Constitirung eines
Bevoll=
mächtigten alhier an Bekanntschaft fehlen
soll=
te, die Justizkommissarii Hr. Hofrath
Schu=
mann, oder Hr. v. Fleck, dazu in Vorschlag
gebracht werden, an deren einem sie sich
wen=
den, und mit Vollmacht und gehöriger
Jn=
struktion zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame
versehen können, wornach man sich also zu
ach=
ten. Berlin den 30. März 1792.
Citat. Koloman Röcklinger.
Nachdem Koloman Röcklinger, löbl. Stift
Seitenstetterischer Pupill, am Weidersdorf,
Pfarr Seitenstetten gebürtig, bereits über die
Verjährungszeit unwissend, seine nächsten
An=
verwandten aber um die gerichtliche Verthei=
lung der ihm Kollman Röcklinger von seiner
Schwester Katharina, verehelichten Holznerin,
hier unter dem 7. Hornung d. J. zugefallenen
Erbschaft angesucht haben, so wird demselben,
oder seinen allenfals hinterlassenen Leibserben
hiemit aufgetragen, daß sie binnen 1 Jahr,
6 Wochen 3 Tage um so gewisser bey
hiesi=
gem Marktgericht erscheinen, letztere aber ihr
vermeintliches Erbrecht genüglich ausweisen
sollen, wie in widrigen nach verstrichener Zeit
mit Vertheilung dieser Erbschaft an die
Ko=
loman Röcklingerischen nächsten
Anverwand=
ten ohne weiters vorgegangen werden wird.
Markt St. Peter in der Au den 24. Hor=
nung 1792.
Citat. Magdalena Kainzin.
Von dem Oberamte der Stifsherrschaft
Li=
lienfeld wird hiemit bekannt gemacht: Es sey
die anher unterthänige Puppillin, Magdalena
Kainzin, von Altmanstorf, bereits aber 40
Jahre abwesend und unwissend. Da nun
die=
selbe bey hiesigem Waisenamte einiges
Ver=
mögen anliegend hat, und derselben
Anver=
wandte um Erfolglassung desselben gebetten
haben, so wird dieselbe, oder ihre
allenfälli=
ge Descendenten hiemit dergestalt vorgerufen,
daß sie sich den 18. May 1793 um so sicherer
anzumelden, und ihre Erbrechts=oder andere
Forderungen zu erweisen haben sollen, wie im
widrigen die Verlassenschaftsabhandlung
ge=
pflogen, und das vorhandene Vermögen den
sich hiezu legitimirenden Jntestaterben
einge=
antwortet werden würde. Lilienfeld den 29.
Hornung 1792.
Citat. Karl Moriz.
Von der reichsgräfl. Mauriz v. Frießischen
Herrschaft Vöslau wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey Karl Moriz, von St. Veit
an der Trie⟨st⟩ing, schon über 32 Jahre
ab=
wesend und man habe seinen
Aufenthalts=
ort alles Nachforschens ungeachtet nicht in
Er=
fahrung bringen können. Da nun dessen
rück=
gelassene Tochter, Eva, verheurathete
Ma=
schatin in W. Neustadt, um die
Erfolglas=
sung des für selben bey hiesigem
Depositen=
amte vorfindig väterlich=und mütterlichen
Erb=
theils zusamm pr. 29 fl. 35 kr. 2 pf. gebetten
hat; als wird der Karl Moriz von
Amtswe=
gen dergestalt vorgerufen, daß er von heut
binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Täg
ent=
weder selbst persönlich, oder durch einen
hin=
länglich Bevollmächtigten vor dieser Herrschaft
sogewiß erscheinen, und sich gehörig
legitimi=
ren soll, wie im widrigen derselbe für tod
gehalten, und das hinterbliebene Vermögen
dessen obbemeldt ehelichen Tochter erfolgt
wer=
den würde. Schloß Vöslau den 15. März 1792.
Citat. Georg Kogler.
Von der gräflich Vinzenz Ursin und
Rosen=
bergischen Herrschaft Gleiß V. O. W. W.
wird hiemit dem bereits vor 30 Jahren in
Soldatenstand getrettenen, am Danielschlag
in der Pfarr Windhag gebohrnen behausten
Unterthan Georg Kogler, zu wissen gemacht:
Es habe derselbe noch auf seinem Hause einen
Kaufschillingsrest pr. 63 fl. 59 kr. zu fodern;
da nun derselbe während seiner 30jährigen
Abwesenheit von sich, und seinem
Aufenthalts=
orte bisher nichts hat wissen lassen, dermal
aber seine noch lebende zwey Kinder dieses
be=
sagte Geld überkommen wollen, als wird er
Georg Kogler, dessen anderweilig etwa
vor=
handene Erben oder Cessionarien, um
sotha=
nen Kaufschillingsrest binnen 1 Jahr, 6
Wo=
chen, und 3 Tägen sich in hiesiger
Amtskanz=
ley sogewiß zu melden, und zu gedachter
Fo=
derung zu legitimiren haben, wie im
widri=
gen nach Verlauf dieses Termins eröfterter
Kaufschillingsrest erwehnt seinen hier
befindli=
chen zwey Kindern ohne weitern ausgefolget
werden soll. Schloß Gleiß den 3. März 1792.
Amort. Urkunden.
Von dem Magistrate der landesfürstl Stadt
Wienerisch=Neustadt wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen des Christian
Hartmann, Burgers allhier, in die
Amorti=
sirung einer von ihm, und seiner Ehewirthin
Juliana an die hiesige Steinmetz=und
Mau=
rerhauptlade ausgestellt certiorirten Obligation
dd. 29. September 1760 pr. 100 fl. eines
hierüber ausgefertigten Satzbriefes dd. 15. De=
zem⟨b⟩er 1760, dann der über die erfolgte
Be=
zahlung dieser Schuld ausgestellten Quittung
da diese Urkunden in Verstoß gerathen, und
zur Kaßirung des erwähnten Satzes
erforder=
lich seyen, gewilliget worden. Es haben
dem=
nach jene, welche obige Urkunden in Händen
haben, oder darauf was immer für einen
Anspruch, oder Recht haben, oder zu haben
vermeinen, selbes binnen 1 Jahre, 6 Wochen
und 3 Tägen sogewiß auszuführen, widrigens
diese Urkunden, als null und nichtig
angese=
hen, und der gedachte Satz ohne weitern
kas=
sirt werden würde. Wienerisch=Neustadt den
23. Jäner 1792.
Licit. Feldrequisiten.
Den. 23. und 24. May werden unweit der
Alstergaßkasserne auf der Glacis zu dem kön.
Deutschmeisterischen Jnf. Regiment eine
nahm=
hafte Anzahl brauchbarer Zelter, kupferne,
meßingene, und eisene Restel, samt Kasterols,
weißblecheneFeldflaschen, dann Zelthackel,
auch zwey Schallen=und zwey
Schnellwaa=
gen=mit gehörigen Gewichtern, zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
ge=
gen gleich baare Bezahlung licitando verkauft.
Licit. Wechselbrief.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgerichte wird hiemit bekannt gemacht: daß
den 24. May, dann den 18. Juni und den
2. Juli d. J. vormittag um 19 Uhr in der
Herrngasse Nr. 59 auf der
Wechselgerichts=
rathsstube ein von Hrn. Ferdinand Grafen v.
Kufstein unter den 1. May 1788 auf 10
Mo=
nat zahlbar ausgestellt, den 1. März 1789
auf ein Jahr prolongirte Wechselbrief pr. 4500
fl. um den vollen Betrag ausgerufen und
ver=
steigerungsweis werde hindangegeben werden,
und falls gedachter Wechselbrief weder bey dem
ersten, noch bey dem zweyten Termin um den
ganzen Betrag oder allenfalls darüber an Mann
gebracht werden könnte, derselbe bey dem
drit=
ten Termin auch unter der darin enthaltenen
Summe verkauft würde.
Licit. Fahrnisse.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgerichte werden den 26. May, dann 16.
und 30. Juni d. J. früh um 9 Uhr in der
Singerstrasse im Eisenhutterischen Hause Nr.
930 verschiedene Kästen, Tische, Bilder, Sta=
tuen, und andere Fahrnisse versteigerungsweis
hindangegeben, und falls sich bey dem ersten,
oder zweyten Termin um den
Schätzungsbe=
trag, oder darüber kein Käufer fände, bey=
dem dritten Termin auch unter der Schätzung
verkauft werden.
Licit. Witthalmisches Haus.
Von dem Magistrat der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen der Frau
Rosa=
lia v. Mayerberg
haer. nom
. unter
Vertret=
tung Hrn. Dr. Voglhueber, wider Elisabeth
Witthalmin, Hausinhaberin, wegen zu
for=
dern habenden 3500 fl. samt Jnteressen und
Gerichtskösten, in die nochmalige Feilbietung
der gegentheiligen, in der. Josephstadt
liegen=
den, auf 6800 fl. gerichtl. geschätzten
Behau=
sung Nr. 124 zum goldenen Einhorn, gewil=
liget worden. Da nun bey der ersten und
zweyten Feilbietung kein Kauflustiger erschien,
so verbleibet für die dritte der 25. May 1792
mit dem Beysatze bestimmt, daß bey dieser
dritten Feilbietung gedachte Behausung auch
unter der Schätzung verkauft werden soll, wes=
halb die Kauflustige an den obbestimmten Tag
vormittag um 9 Uhr vor diesem Magistrate
zu erscheinen haben.
Licit. Bücher und Musikalien.
Den. 31. May und nachfolgende Täge wird
auf Verordnung des allhiesig kön.
Jud. Del.
Mil. Mixt.
in dem kleinen hofkriegsräthlichen
Gebäude in der Seitzergasse Nr. 231 zu
ebe=
ner Erde eine ansehnliche Büchersammlung
verschiedener Sprachen und Wissenschaften,
nebst verschiedenen Landkarten, dann
Musi=
kalien von berühmten Virtuosen, zu den
ge=
wöhnlichen Stunden den Meistbietenden
ver=
käuflich hindangegeben, der gedruckte
Kata=
log hievon ist in der Schmidischen
Buchdru=
ckerey im Seiterischen Haus am
Wildprät=
markt unentgeltlich zu haben.
Licit. Fahrnisse.
Auf Verordnung des königl. ni. öst. Land=
rechts werden den 21. d. M. und folgende
Täge in der Stadt in der Teinfaltstrasse im
gräfl. Kollonitzischen Haus Nr. 75 im ersten
Stock verschiedene Verlassenschaftsfahrnisse,
als 1 Brillantring, 1 Saffirring, 1 grosser
lediger Topas, goldene Tabatieren, 1 Dose
von neapolitanischer Lava, goldene Uhren,
Gold=und Silbermünzen, vieles Tafel=und
Haussilber, gestickt=bordirt=sammet=seiden=
und tüchene Mannskleider, Spitze, feine Leib=
Tafel=und Hauswäsch, 1 grosser Servis von
Porzelain, mehrere Gattungen von
chinesisch=
japonisch und sächsischen Porzelain, englische
Häng=Wand=und Pendiluhren, Spaliere,
Luster, Tische, Soffen, Sessel, Kästen, 1
Forte piano
von einem guten Meister, beson=
ders schön damascirtes Schußgewehr, Bücher=
kästen, Zinn, Kupfer, und andere
Geräth=
schaften; dann 1 4sitziger mit grauen Tuch
gefütteter Wagen, 1 Schwimmer mit grauen
Plüsch, 1 anderer blau lakirt mit gleichen Tuch
auf modernen Gestellen, ein ganz neuer noch
ungeführter Staatswagen auf 2 Personen nach
englischer Art, fein lakirt, geschliffen mit
Bor=
dur gemalen, von silberfarben Tuch und
far=
bigten Schnüren ausgemacht, Tragbaum,
Achsen, Bockgestell mit guten Eisen, das
gan=
ze Gestell überhaupt von besten Holz, endlich
Pferdgeschirre, Bärndecken und
Stallrequisi=
ten den Meistbietenden gegen alsogleich baare
Bezahlung versteigerungsweis hindangegeben
werden.
Licit. Haus und Weingarten.
Von dem Grundbuch der Herrschaft
Ober=
⟨sif⟩ering und Kallenberg wird hiemit kund
ge=
macht: es sey auf Anlangen des gerichtlich
aufgestellt Mathias Gerstmeyrischen
Cur. ad
lites
, Hrn. Dr. Perko, in die fentliche
Feil=
bietung der in diese Konkursmassa gehörigen,
in Josephsdorf am Kallenberg liegenden, auf
200 fl. gerichtlich geschätzten Behausung und
Gartel, nebst den ebenfalls allda liegenden,
und auf 102 fl. gerichtlich geschätzten 3 / 4
Wein=
garten, wovon 2 / 4 zu obiger Behausung
ge=
hörig sind, welche aber allenfalls von obiger
Behausung weggeschrieben, und einzeln
hin=
dangegeben werden können, gewilliget, und
hiezu für den ersten Termin der 24. May,
und für den zweyten der 13. Juni d. J. mit
dem Beysatze bestimmt worden, falls obige
Behausung und Grundstücke bey obgenannten
zwey Feilbietungsterminen um die Schätzung,
oder darüber nicht an Mann gebracht werden
könnten, solche nach Vernehmung der
Gläu=
biger bey dem dritten Termin als den 30.
Juni allenfalls auch unter der Schätzung
hin=
dangegeben werden würde. Die Kauflustige
haben demnach an obbestimmten Tägen früh
un 9 Uhr in der Gerstmeyrischen Behausung
am Kallenberg zu erscheinen.
Licit. Haus und Eßigsiedergewerb.
Von der gräflich Meravigliaischen Herrschaft
Gumpendorf wird anmit kund gemacht: daß
nach Absterben Joseph Wollahn die in dessen
Verlassenschaftsmassa gehörige, und hieher
unterthänige Haushälfte in Rheindorf, Nr.
45, dann auf Anlangen der Anna Wollahnin,
die ihr angehörige eigenthümliche 2te Hälfte,
mithin die ganze Behausung, samt
Eßigsie=
dergewerb mit Zugehör und mehreren Fässern
in eisen=und hölzenen Banden gegen baare
Bezahlung verkauft werden wird. Da nun
hiezu der 31. May d. J. bestimmt worden;
als haben sämmtliche Kauflustige an
erstbe=
stimmten Tag früh um 9 Uhr in der
Be=
hausung Nr. 45 in Reindorf zu erscheinen.
Licit. Realitäten.
Von der Justizverwaltung der gräfl. Per=
genschen Herrschaft Pottenbrunn wird hiemit
kund gemacht, daß über Absterben Michael
Pernauer, behaust gewesten Unterthans zu
Pot=
tenbrunn, die ruckgelassene
Verlassenschaftsbe=
hausung, wozu 10 Joch Aecker, 2 Tagwerk
Wiesen, und 1 / 2 Tagwerk Garten, als Haus=
gründe, gehören, dann 12 Joch
Ueberländ=
äcker, 1 1 / 2 Tagwerk deto Wiesen, und 1 / 4
deto Weingarten, samt der vorhandenen Haus=
und Wirthschaftseinrichtung, Vieh und
Fahr=
nissen, öffentlich feilgebothen, und dem
Meist=
bietenden gegen baare Bezahlung
hindangege=
ben werde. Es haben demnach diejenigen,
welche ein und anders an sich zu bringen
ge=
denken, den 29. und 30. May d. J. jedesmal
früh von 8 bis 12, und nachmittag von 2 bis
6 Uhr in der Verlassenschaftsbehausung zu
Pot=
tenbrunn Nr. 83 zu erscheinen, bis wohin die
Realitäten beaugenscheiniget, und die gerichtl.
Schätzung in der Amtskanzley zu Pottenbrunn
eingesehen werden kann.
Licit. Realitäten.
Von dem vereinten Grundbuchsamte der kön.
Herrschaften Laxenburg und Theresienfeld wird
hiemit bekannt gemacht: es habe der
Jnha=
ber des Hauses Nr. 22 in Theresienfeld das
Ansuchen gemacht, diese Behausung, samt
den dabey befindlichen Hausgründen, bestehend
an 30 Joch 1000 # Klafter Hausäcker, wo=
von 1 Joch zu Weingarten, und 1 Joch beym
Haus zu einen Kuchel=und Grasgarten
zuge=
richtet ist, und 2000 # Klafter Wiesen,
dann den mit Korn angebauten 5 Joch und
mit Haber ebenfalls 5 Joch; nicht minder:
mit den vorhandenen Vieh: als 2. Melkkü=
hen, 2 Pferden, und Gefllügelvieh, Pflüge,
Eggen, und sonstigen Wirthschafts=und
Gar=
tenrequisiten, dann Zimmereinrichtung, als
Kästen, Sessel, Spiegel, Uhren, Soffa ꝛc.
durch den Weg der Versteigerung
feilzubie=
ten; da nun hiezu der 25. d. M. May früh
um 9 Uhr bestimmt worden; so belieben die
Kauflustige an diesem Tage in der besagten
Behausung Nr. 22 in Theresienfeld zu
erschei=
nen, die allenfalls noch nöthige Auskünfte
indessen bey dem Grundbuchsamte in
Laxen=
burg einzuholen.
Licit. Realitäten
Von der landesfürstl. Pfarrherrschaft
Obriz=
berg im V. O W. W. wird hiemit kund
ge=
macht: daß nach Absterben des zu Sinzendorf
behaust gewesenen Unterthans, Franz
Schoder=
beck, und Maria seines Eheweibes, auf
An=
langen der Erben, in die öffentliche
Feilbie=
tung des zu Eizendorf befindlichen
Wirthschafts=
hofes Nr. 9, wozu 36 Joch Aecker, davon 13
mit Winter, und 10 mit Sommerfrucht
be=
bauet sind, dann 7 Tagwerk Wiesen, 1 Kraut=
und 1 Obstgarten gehören, gewilliget worden
sey. Nicht minder werden auch folgende Ue=
berländgrundstücke, nämlich 8 Joch Waldung
am Achsberg, 7 Joch deto am Eichberg, 3
Joch deto am Kalbegg, 1 Joch Acker zu
Ei=
zendorf, und 1 / 4 Joch Weingarten, samt allen
andern beweglichen Gütern, Fahrnissen, und
Hausgeräthen, als 2 Wirthschaftspferde, 4
Kühe, 14 Schafe, 6 Schweine, einige
Me=
tzen Weizen, Korn, Linsfutter, 30 Eimer Wein,
wenigen Bethern, Leibskleidern, Tischwäsche,
Zinn, Kupfer, Bilder, Sessel, Kästen, Fuhr=
wägen, u. dgl. den 18. Brachmonats und die
darauf folgenden Täge jedesmal vormittag von
9 bis 12, und nachmittag von 2 bis 6 Uhr
im besagten Hof zu Eizendorf
versteigerungs=
weis gegen baare Bezahlung hindangegeben.
Uebrigens haften auf dem Wirthschaftshofe für
einen einsweiligen Eigenthümer ganz besondere
Vortheile, worüber jedermann sich bey hiesiger
Ortsobrigkeit die Einsicht zu nehmen
gestat=
et wird.
Licit.
5 behauster Grundunterthanen, und
53. Ueherländgewöhre.
Von der Pfarrherrlichkeit zu St. Georgen
am Ybbsfelde V. O. W. W. wird hiemit
be=
kannt gemacht: demnach eine löbl. ni. öst.
Landesregierung auf die daselbst eingereichte
Vorstellung, welchergestalt das zu dieser
Pfar=
re gehörige, aus 5 behausten, zur Herrschaft
Dürrenthal vogtbaren Grundunterthanen, und
zwar 4 im Dorfe Koilersdorf, und 1 im
Dorfe Fels, dann 53 Ueberländgewöhre
be=
stehende Grundämtel zu Fels, V. U. M. B. ,
der weiten Entfernung wegen, nicht benutzet
werden könne, bereits unterm 7. Jäner. d. J.
die gebetene Bewilligung, ertheilet, solches
Grundämtel licitando zu veräußern, und den
eingehenden Kaufschilling zum Nutzen der
Pfarre verzinslich anzulegen, und zu dieser
Versteigerung der 14. k. M. Juny dermassen
bestimmt sey, daß solche zu Wien im Stift
Seitenstettner, oder sogenannten
Gamingerho=
fe am Kienmarkte Nr. 475 in der daselbst
um 2ten Stocke habenden Wohnung des Hrn.
Johann Michael Schuhböck, resignirten
frey=
herrl. Riesenfelsischen Oberbeamten zu
Sei=
tenegg, und lezthinigen k k. Kreiskassiers
V. U. M. B. , als hiezu bestellten
Gewalträ=
gers, vorgenommen werde. Wem es nun
ge=
fällig, diese Realität, deren
pretium fisci
686 fl. beträgt, gegen gleich baare Bezahlung
zu erkaufen, beliebe sich am gemeldten Tag
und Ort um 9 Uhr früh einzufinden, wo
auch vorher der getreue Anschlag eingesehen,
und nebst der etwa erforderlichen Auskunft
schriftlich oder mündlich anverlanget werden
kann.
Convoc. Hochdosrferischer Gläubiger.
Von dem Magistrat der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien werden hiemit alle jene, welche
an die Verlassenschaft des Karl Hochdorfer,
Kaßier bey dem ehemaligen Handlungshaus
Bargum
& Comp
., aus dem Erbrechte, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrunde einige Forderung oder Anspruch
zu machen haben, dergestalt einberufen und
vorgeladen, daß selbe den 5. Juny d. J. früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrat zu
erschei=
nen, und ihr Recht gehörig darzuthun haben
werden, widrigens die Verlassenschaft ohne
weitern abgehandelt und den sich
legitimiren=
den Erben und Gläubigern eingeantwortet
wer=
den würde.
Convoc . Bobischey Gläubiger.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien werden hiemit all jene, welche
an die Verlassenschaft der Frau Karolina Bob,
gebohrne v. Cetto, eines Magistrat=Sekretärs
Wittwe, entweder aus dem Erbrechte, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrund einige Forderungen, oder
An=
sprüche zu machen vermeinen, dergestalt
ein=
berufen und vorgeladen, daß selbe den 18. Ju=
ny d. J. früh um 9 Uhr vor diesem
Magi=
strate zu erscheinen, und ihr Recht gehörig
darzuthun haben werden, widrigens die
Ver=
lassenschaft ohne weiters abgehandelt, und den
sich legitimirenden Erben und Gläubigern
ein=
geantwortet werden würde.
Nachricht.
Nachdem Endesunterzeichneter von dem
P.
T.
Herrn Johann Nep. Grafen zu Würben
und Freudenthal dermal auf denen
Preußisch=
schlesischen Herrschaften seines Herrn Vaters,
Grafen Joseph Wenzel zu Würben und
Freu=
denthal, k. Kämmerers, sich befindend,
modo
substitutionis
begwaltiget worden, alle
dieje=
nigen, welche von hochdemselben bis 4. Dec.
1790, als dem Tage seiner von hier
genom=
menen Abreise, allenfalls noch verbündliche
Schuldinst⟨r⟩umenten in Handen haben, durch
öffentliche Zeitungen dergestalten vorzuladen,
daß jene ihre Forderungen binnen einen
hie=
mit festsetzenden Termin von 3 Monaten
a
da-
to
an gerechnet, bey mir ordentlich liquidiren,
und besagter Vorladungstermin sowohl für die
an=als abwesende Herren Creditores durch
die vollen 3 Monate wöchentlich einmal
wie=
derholet werden soll; wie im widrigen nach
Abfluß dieses Termins niemand mehr einige
Rede und Antwort gegeben, wohl aber denen
sich meldenden und liquidirenden ihre
Conten=
tirung bey dem zu gleicher Zeit ernannt
wor=
denen Herrn
Con - Mandatario
gestalten
Um=
ständen nach angewiesen werden wurde. Als
nehme sich der Unterzeichnete in Gefolg obigen
Substituzionsgewalts hiemit die Ehre, alle
diejenigen An=und Abwesende, welche an
ge=
dachten Herrn Grafen Joh. Nep. zu Würben
und Freudenthal eine rechtliche Forderung zu
stellen glauben, dergestalt vorzuladen, daß selbe
durch einen dreymonatlichen Termin
a dato
an gerechnet, und zwar alle Dienstag
nachmit=
tags von 4 bis 6 Uhr in dem zu verstandenen
Ende bestimmten Quartier im Sternhof neben
der Theresienkapelle auf der hintern Stiege im
ersten Stock erscheinen, ihre
Schuldiustrumen=
ten vorzeigen, und folglich hierüber ordentlich
liquidiren sollen, wornach gestalten
Umstän=
den selbe an dem zur Contentirung
aufgestell=
ten Herrn
Con - Mandatario
angewiesen
wer=
den sollen. Derjenigen An=und Abwesenden
hingegen, welche erst nach abgeflossenen durch
3 Monate lang wöchentlich kundmachenden
Li=
quidationstermin erscheinen wurden, bleibt
un=
verhalten, daß in Sachen alsdann keine Rede
und Antwort mehr gegen werden wurde, wor=
nach sich also jedermann, dem daran gelegen,
zu richten wissen wird. Wien den 16. April
1792.
Philipp Warmund,
Beamter von der k. Militar=
hauptökonomiekommißion.
Erinnerung an Hrn. Anton Barnabas
Fürsten Pruß Jablonowsky.
Von dem k. ni. öst. Landrecht dem Hrn. An=
ton Barnabas Fürsten Pruß Jablonowsky
mit=
tels gegenwärtigen Edikts zu erinnern: Es
ha=
be wider den Hrn. Fürsten die königl. oktroirte
Kommerzial=Leih=und Wechselbank allhier
wegen Abführung der an 47
Parzialobliga=
zionen zusammen pr. 47000 fl. vom 1. April
dies lezten September 1791 verfallenen hier
zahlbaren Jnteressen zu 5 pr. Ct. pr. 1175 fl.
bey diesem adelichen Gerichte Klage angebracht,
worüber eine Tagsatzung auf den 23. Juny d.
J. früh um 10 Uhr mit dem Anhange
ange=
ordnet wurde, daß der Hr. Geklagte hiebey
entweder persön⟨lich⟩ durch einen
hinläng=
lich Bevollmächtigten sogewiß erscheinen solle,
widrigens er der Schuld geständig gehalten
wer=
den würde. Das Gericht, da der Hr. Geklagte
aus den k. Erblanden derzeit abwesend ist, hat
zu dessen Vertrettung, und auf dessen Gefahr
und Unkösten den hierortigen Hof=und
Ge=
richtsadvokaten Dr. Kofler als Kurator
be=
stellet, mit welchen die angebrachte
Rechtssa=
che nach der für die k. Erblande bestimmten
Gerichtsordnung ausgeführet, und entschieden
werden wird. Der Hr. Anton Barnabas Fürst
Pruß Jablonowsky wird dessen durch diese
öffentliche Ausschrift zu dem Ende erinnert, da=
mit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu
er=
scheinen, oder dem bestimmten Vertreter
sei=
ne Behelfe an Handen zu lassen, oder auch
sich selbst einen anderen Sachwalter zu
be=
stellen, und solchen diesem Gerichte namhaft
zu machen, und überhaupt in jene rechtliche
ordnungsmäßige Wege einzuschreiten wissen
möge, die selber zu seiner Vertheidigung
dien=
sam finden würde, massen der Hr. Fürst sich
die aus seiner Verabsäumung entstehenden
Fol=
gen selbst beyzumessen haben wird.
Erinnerung an Leopold Dangel.
Von dem Ortsgerichte der reichsgräfl. V⟨ete⟩=
ranischen Herrschaft Meyers im V. O. M. B.
dem Leopold Dangel, behausten Kleinhäusler
vom Markte Windigsteig, mittels
gegenwär=
tigen Edikts zu erinnern: Es habe wider ihn
bey diesem Gerichte der Lorenz Schober, Ban=
delverleger von Oed, wegen angesprochenen
303 fl. , dann der Anton Harrer, burgl. Wee=
bermeister von Windigsteig, wegen Abführung
17 fl. , Klage angebracht, und um die der
Ge=
rechtigkeit angemessene richterliche Hilfe
gebet=
ten, auch hierwegen eine Tagsatzung auf den
30. Juny d. J. , und zwar ersterer um 9 Uhr,
letzterer aber um 10 Uhr vormitag eben
dessel=
ben Tages, bewirket. Anbey wurde auch,
da sein des Geklagten Aufenthaltsort unbekannt
ist, zu seiner Vertretung auf seine Gefahr und
Unkösten Hr. Bernhard Stenzl, Syndikus und
erster Magistratsrath der l. f. Stadt Waydhofen
an der Theya, als Kurator bestellet, mit
wel=
chem die angebrachte Rechtssache nach Maß
der für die k. Erblanden bestehenden
Gerichts=
ordnung ausgeführet, sonach entschieden werden
wird. Derselbewird dessen zu demEnde erinnert,
damit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu
er=
scheinen, oder den bestimmten Vertreter
sei=
ne Rechtsbehelfe inzwischen an Handen zu
lassen, oder auch sich selbst einen andern
Sach=
walter zu bestellen, und solchen diesem
Ge=
richte namhaft zu machen, und überhaupt in
jene rechtliche ordnungsmäßige Wege
einzu=
schreiten wissen möge, die er zu seiner
Ver=
theidigung diensam finden würde, massen er
die aus seiner Verabsäumung entstehenden
Fol=
gen sich selbst beyzumessen hätte.
Erinnerung an Franz Thomas Edlen v.
Schönfeld.
Von den ni. öst. Landrechten dem Franz
Thomas Edlen v. Schönfeld mittels
gegen=
wärtigen Edikts zu erinnern: Es habe wider
ihn der Nathan Adam Arnsteiner, priv. Groß=
händler, wegen Abführung auf einen
Schuld=
schein vom 1. July 1791 schuldigen 6000 fl.
samt Nebenverbindlichkeiten, bey diesem
Ge=
richte Klage angebracht, und um die gerechte
richterliche Hilfe gebeten, worüber eine
Tagsa=
tzung auf den 18. Juli d. J. bey sonstig
Ge=
ständighaltung der Forderung angeordnet
wor=
den ist. Das Gericht, dem der Ort seines
Aufenthalts unbekannt, und da er vielleicht
aus den k. Erblanden abwesend ist, hat zu
sei=
Vertretung, und auf dessen Gefahr und
Unkö=
sten den hierortigen H. u. Gr. Adv. Dr. Kofler,
als Kurator bestellet, mit welchem die
ange=
brachte Rechtssache nach der für die k. Erblan=
den bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt,
und entschieden werden wird. Er Franz
Tho=
mas Edler v. Schönfeld wird dessen durch die
öffentliche Ausschrift zu dem Ende erinnert,
damit derselbe allenfalls zu rechter Zeit selbst
zu erscheinen, oder inzwischen dem
bestimm=
ten Vertreter seine Rechtsbehelfe an Handen
zu lassen, oder auch sich selbst einen andern
Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte
namhaft zu machen, auch überhaupt in die
rechtlichen ordnungsmäßigen Wege
einzuschrei=
ten wissen möge, die er zu seiner
Vertheidi=
gung diensam finden würde, massen er sich die
aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen
selbst beyzumessen hätte.
Konkurs des Jakob David Seeligmann.
Von dem Magistrate der k. Hauptstadt und
Gränitzfestung Olmütz im Marggrafthum
Mäh=
ren wird hiemit bekannt gemacht: daß der Jud,
und hiesig k. Tabak=und
Stempelgefällsver=
leger, Jakob David Seeligmann, die
Zah=
lungsunvermögenheit seiner Schulden den 16.
d. bey hierortigen Gerichte angezeiget, und
daß man in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Mähren befindliche
beweg=und unbewegliche Vermögen des
ein=
gangserwähnten Jakob David Seeligmann zu
willigen befunden habe; daher wird
jeder=
mann, der an gleichgedachten Verschuldeten
ei=
ne Forderung zu stellen sich berechtiget zu seyn
glaubet, anmit erinnert, bis den 15. Oktober
d. J. die Anmeldung seiner Forderung in
Ge=
stalt einer förmlichen Klage wider den
Ver=
tretter der David Seeligmannischen
Konkurs=
massa, Johann Aloys Platz, geschw. Stadt=
Advokaten, bey dem hiesigen Gerichtsstand,
alsogewiß einzureichen, und in dieser nicht nur
die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch
das Recht, Kraft dessen er in diese, oder
je=
ne Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu
er=
weisen, als im widrigen nach Verfliessung des
erstbestimmten Tages niemand mehr gehöret,
und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht
angemeldet haben, in Rücksicht des gesamten in
Mähren befindlichen Vermögens des schon
ein=
gangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahm
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ih=
nen wirklich ein Kompensationsrecht
gebühr=
te, oder wenn sie auch ein eigenthümliches
Gut von der Masse zu fordern hätten, oder
wenn ihre Forderung auch auf ein liegendes
Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, also,
daß derley Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa
in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
ungehindert des Kompensations=Eigenthums=
oder Pfandrechts das ihnen ansonsten zu
stat=
ten
gem
men wäre, abzutragen verhalten
wer=
den würden. Uebrigens aber wurde auch in
Hinsicht des indessen aufgestellten
Konkursver=
walters, Advokatens, Augustin Köller, eine
Tagsatzung auf den 19. Oktober d. J. früh
um 9 Uhr bestimmt, wobey die gesammte
Gläubiger zu erscheinen, und den diesfälligen
Konkursverwalter entweder zu bestättigen, oder
einen andern zu bestellen, auch nebstbey einen
Gläubigerauschuß von 3 Personen zu wählen
hätten. Beschlossen im Rathe zu Olmütz den
16. April 1792.
Konkurs des Johann David Esch.
Von dem Metropolitankapitel wird hiemit
bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in
die Eröffnung eines Konkurses über das
ge=
sammte im Lande Niederösterreich befindliche
Vermögen des von hier entwichenen Johann
David Esch, dekretirten Bandfabrikanten, und
Jnwohner zu Mariahilf. Nr. 105, gewilliget
worden. Daher wird jedermann, der
an erstgedacht Verschuldeten eine Forderung
zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit
erinnert, bis 19. Juny d. J. die Anmeldung
seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen
Klage wider den Hrn. Dr. Feistmantl, als
Ver=
tretter der obbemeldten Konkursmasse, bey
die=
sem Metropolitankapitel alsogewiß
einzurei=
chen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit der
Forderung, sondern auch das Recht, Kraft
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu
werden verlanget, zu erweisen, als im
widri=
gen nach Verfliessung des erstbestimmten
Ta=
ges niemand mehr angehöret werden, und ⟨
je=
⟩
ne, die ihre Forderung bis dahin nicht
ange=
meldet haben, in Rucksicht des gesammten im
Lande Ni. Oe. befindlichen Vermögens des
eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Aus=
nahm auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht
gebühr=
te, oder wenn sie auch ein eigenthümliches
Gut von der Massa zu fordern hätten, oder
wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes
Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, also,
daß derley Gläubiger vielmehr, wenn sie
et=
wann in die Massa schuldig seyn sollten, die
Schuld ungehindert des Kompensations=Ei=
genthums=oder Pfandrechts, das ihnen
an=
sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen
verhalten werden würden.
Konkurs der v. Hebenstreitischen Eheleute.
Von den kais. kön ni. öst. Landrechten wird
hiemit bekannt gemacht: Es sey von dem
Ge=
richte in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Oesterreich unter der
Ens befindliche beweg=und unbewegliche
Ver=
mögen des Karl v. Hebenstreit und dessen
Gemahlin Elisabeth v. Hebenstreit, gewilli=
get worden. Daher wird jedermann, der
an erstgedacht Verschuldete eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit
er=
innert, bis den 18. Juli d. J. die
Anmel=
dung seiner Forderung in Gestalt einer
förm=
lichen Klage wider den Dr. Schöffer, als
Ver=
treter der Karl und Elisabeth v. Hebenstreiti=
schen Konkursmasse, bey diesen k. k. ni öst. Land=
rechten alsogewiß anzubringen, und in dieser
nicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern
auch das Recht, Kraft dessen er in diese oder
je=
ne Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu
erwei=
sen, als im widrigen nach Verfliessung des
erstbestimmten Tages niemand mehr
angehö=
ret werden, und jene, die ihre Forderung
bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rück=
sicht des gesammten im Lande Ni. Oe. be=
findlichen Vermögens der eingangsbenannten
Verschuldeten ohne Ausnahm auch dann
ab=
gewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kompensazionsrecht gebührte, oder wenn sie
auch ein eigenthümliches Gut aus der Masse
zu fordern hätten, oder wenn auch ihre
For=
derung auf ein liegendes Gut der
Verschul=
deten vorgemerkt wäre, also, daß derley
Gläu=
biger vielmehr, wenn sie etwa in die Masse
schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert
des Kompensazions=Eigenthums=oder
Pfand=
rechts, das ihnen sonst zu statten gekommen
wäre, abzutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Joseph Winter v. Sternfeld.
Von dem k. k. im Großfürstenthum
Sie=
benbürgen aufgestellten.
Jud. Del. Mil.
wird
hiemit bekannt gemacht: Es sey von dem
Ge=
richte in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Siebenbürgen befindl.
Vermögen des den 22. April 1787 verstorbenen
pensionirten Hrn. Hauptmann, Joseph Winter
v. Sternfeld, nach nun erhobenen Aktivstand
und bey sich zeigender wirklichen Crida, ge=
williget worden. Daher wird jedermann, der
an erstgedacht Verschuldeten eine Forderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit
er=
innert, bis den 3. Juny 1792 die
Anmel=
dung seiner Forderung in Gestalt einer
förmli=
chen Klage wider den Vertretter der
ober=
wähnten Konkursmasse, Hrn. Aktuarius v.
Zorn, bey diesem k. k.
Jud Del. Mil.
alsoge=
wiß einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtigkeit der Forderung, sondern auch das
Recht, Kraft dessen er in diese oder jene
Klasse gesetzet zu werden verlangte, zu
erwei=
sen, als nach Verfliessung des erstbestimmten
Ta=
ges niemand mehr angehöret werden, und jene,
die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
haben, in Rücksicht des gesammten im Lande
Siebenbürgen befindlichen Vermögens des
ein=
gangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahm
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder
wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu
fordern hätten, daß also solche Gläubiger, wenn
sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten,
die Schuld ungehindert des Kompensations=
Eigenthums=oder Pfandrechts, das ihnen
sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen
verhalten werden würden.
Konkurs des Joseph Spiller.
Von dem Magistrate der Haupt und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung
eines Konkurses über das gesamte im Lande
Niederösterreich unter der Ens befindliche
be=
wegliche Vermögen des verstorbenen Joseph
Spiller, gewest bürgerl. Apothekers, gewilliget
worden. Daher wird jedermann, der an
erstge=
dacht Verschuldeten eine Forderung zu stellen
be=
rechtiget zu seyn glaubet, anmit erinnert, bis
16. Juny d. J. die Anmeldung seiner
For=
derung in Gestalt einer förmlichen Klage wider
den Hrn. Dr. Voi⟨et⟩h, als Vertretter der
dies=
fälligen Konkursmasse, bey diesem Magistrate
alsogewiß einzureichen, und in dieser nicht nur
die Richtigkeit dieser Forderung, sondern
auch das Recht, Kraft dessen er in diese,
oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget,
zu erweisen, als im widrigen nach
Verflies=
sung des erstbestimmten Tages niemand mehr
angehöret werden, und jene, die ihre
Forde=
rung bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rücksicht des gesammten im Lande
Nieder=
österreich unter der Enns befindlichen
Ver=
mögens des eingangserwähnten Verschuldeten
ohne Ausnahme auch dann abgewiesen
wer=
den sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kompen=
sationsrecht gebührte oder wenn sie auch ein
eigenthümliches Gut von der Masse zu
for=
dern hätten, oder wenn auch ihre Forderung
auf ein liegendes Gut des Verschuldeten
vor=
gemerkt wäre, also, daß derley Gläubiger
vielmehr, wenn sie etwa in die Masse
schul=
dig seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kompensations=Eigenthums=oder Pfandrechts,
das ihnen ansonst zu statten gekommen wäre,
abzutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Jestimius J⟨oa⟩novics.
Von dem Magistrate der k. Militärkommu=
nität Karlowiz wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung
ei=
nes Konkurses über das gesammte in hiesiger
Communität befindliche beweg=und
unbeweg=
liche Vermögen des hiesigen Handelsmann,
Jestimius Joanovics, gewilliget worden. Da=
her wird jederman, der an erstgedacht
Ver=
schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget
zu seyn glaubet, anmit erinnert, bis den 21.
Juny. d. J. die Anmeldung seiner Forderung
in Gestalt einer förmlichen Klage wider den
Vertreter dieser Konkursmasse, hiesigen Hrn.
Polizey und Wirthschaftsverwalter Kling, bey
diesem Gerichte alsogewiß einzureichen, und in
dieser nicht nur die Richtigkeit ihrer
Forde=
rung, sondern auch das Recht, Kraft dessen er
ist diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
ver=
langte, zu erweisen, als widrigens nach
Ver=
fliessung des erstbestimmten Tages niemand
mehr angehöret werden, und diejenigen, die
ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
haben, in Rucksicht des gesammten in
hiesi=
ger Kommunität befindlichen Vermögens des
eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Aus=
nahm auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der
Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre
Forde=
rung auf ein liegendes Gut des
Verschulde=
ten vorgemerkt wäre, also, daß solche
Gläu=
biger, wenn sie etwa in die Masse schuldig
seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kom=
pensations=Eigenthums=oder Pfandrechts,
das ihnen ansonst zu statten gekommen wäre,
abzutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Glisso Trumich.
Von dem k. Warasdiner St. Georger
Re=
giments=Cantonsgericht wird hiemit bekannt
gemacht: Es sey von dem Gerichte in die
Er=
öffnung eines Konkurses über das gesammte in
diesem Gränitz Regimentscantons Nr. befind=
liche beweg=und unbewegliche Handelsmann
Glisso Trumich, alias Wukssanovichische, Ver=
lassenschaftevermögen gewilliget worden. Da=
her wird jedermann, der an erstgedacht
ver=
schuldete Verlassenschaft eine Forderung zu
stel=
len berechtiget zu seyn glaubet, anmit
erin=
nert, bis den 1. August d. J. die Anmeldung
seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen
Klage wider den Hrn. St. Georger Regiments=
Auditor Kisseverer, als Vertretter dieser
Kon=
kursmassa, bey diesem Cantonsgerichte
also=
gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die
Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das
Recht, Kraft dessen er in diese oder jene Klasse
gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als im
widrigen nach Verfliessung des erstbestimmten
Tages niemand mehr angehöret werden, und
jene die ihre Forderung bis dahin nicht
an=
gemeldet haben, in Rücksicht des gesammten
in diesem Warasdiner Gränitz
Regimentscan=
tons Nr. befindlichen Vermögens des
eingangs=
benannten Verschuldeten ohne Ausnahm auch
dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirk=
lich ein Kompensazionsrecht gebührte, oder wenn
sie auch ein eigenthümliches Gut von der Masse
zu fordern hätten, oder wenn auch ihre
For=
derung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten
vorgemerkt wäre, also, daß derley Gläubiger
vielmehr, wenn sie etwa in die Masse
schul=
dig seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kompensazions=Eigenthums=oder auch
Pfand=
rechts das ihnen ansonst zu statten gekommen
wäre, abzutragen verhalten werden würden.
Bellovar in Kroatien den 1. April 1792.
Konkurs der Magdalena Königin.
Von der kön. Herrschaft Burkersdorf wird
hiemit bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen
der Theresia Gänster, in die Fortsetzung des
bereits im Jahrs 1789 über das Vermögen der
verschuldeten Forsterswittib, Magdalena
Kö=
nigin, eröffneten Konkurses gewilliget worden.
Daher wird jedermann, der an erstgedachte
Verschuldete eine Forderung zu stellen
berech=
tiget zu seyn glaubet, anmit erinnert, bis den
6. Juny d. J. die Anmeldung seiner Forderung
in Gestalt einer förmlichen Klage wider den auf=
gestellten Massevertretter Hrn. Dr. Steinmaß=
er, bey dieser Herrschaft alsogewiß einzureichen,
und in dieser nicht nur die Richtigkeit der
For=
derung, sondern auch das Recht, Kraft
des=
sen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu
werden verlanget, zu erweisen, als im
wi=
drigen nach Verfliessung des erstbestimmten
Tages niemand mehr angehöret werden, und
jene, die ihre Forderung bis dahin nicht
ange=
meldet haben, in Rücksicht des gesamten im
Lande Niederösterreich befindl. Vermögens der
eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Aus=
nahm auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ihnen wirklich ein Kompensationsrecht
gebühr=
te, oder wenn sie auch ein eigenthümliches
Gut von der Massa zu fordern hätten, oder
wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes
Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, also,
daß derley Gläubiger vielmehr, wenn sie
et=
wann in die Massa schuldig seyn sollten, die
Schuld ungehindert des Kompensations=Ei=
genthums=oder Pfandrechts, das ihnen
an=
sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen
verhalten werden würden.
Citat. Joseph Reutter.
Von der gräfl. Ferdinand Kufsteinischen
Herrschaft Rappoltenkirchen V. O. W. W.
wird der schon über 32 Jahr unwissende
Un=
terthanssohn, Joseph Reutter, von Kräcking
gebürtig, dergestalt vorgefordert daß er oder
eine Erben von heut dato an binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tägen in der
Herrschafts=
kanzley Rappoltenkirchen entweder selbst, oder
durch einen hinlänglich Bevollmächtigten
er=
scheinen, sich zu der bey dasiger Waisenkasse
für ihm anliegenden Erbschaft gehörig
aus=
weisen solle, widrigens er nach Verstreichung
dieser Zeit für tod zu halten, und besagt
seine Erbschaft den verhandenen und bereits
sich schon hierwegen gemelten Geschwistrigten
zugetheilet werden wurde. Rappoltenkirchen
den 4. April 1792.
Citat. Pupillen nach Mitterau.
Von der gräflich Montecuccolischen
Herr=
schaft Mitterau in Ni. Oe. V. O. W. W.
werden hiemit nachbenannte über 32 Jahr
un=
wissend abwesende Pupillen, und zwar: Mi=
chael Kern von Stein, Leopold Grabner von
Kainstorf, Franz Früh von Haindorf, Johann
Georg Hauser von Wimpaßing, und Johann
Georg Thier von Haunoldstein, peremptorie
dergestalt einberufen, daß sich dieselben oder
dessen Erben binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Täge, mithin bis 15. May 1793 zu Erhe=
bung ihrer bey hiesigen Waisenkasse
verzins=
lich erliegenden Erbschaften alhier um so
ge=
wisser einfinden sollen, als im widrigen
diesel=
ben für tod gehalten, und die ihnen eigenen
Erbschaftsbeträge den sich legitimirenden
näch=
sten Jntestaterben verabfolget werden würden.
Citat. Martin Herzog.
Von dem Justitzamte der Herrschaft Vischau
am Steinfeld nächst Wienerisch=Neustadt wird
hiemit bekannt gemacht: Es haben die
Mar=
tin Herzogischen Gebrüder, und Geschwister=
Kinder hierorts angezeigt, daß der Martin
Her=
zog, von Mayerstorf aus Ni. Oest. gebürtig,
schon bereits 32 Jahre abwesend, und dessen
Aufenthaltsort unbewußt sey, und daher um
die Einberufung desselben gebetten. Daher wird
ihm Martin Herzog, falls er noch am Leben,
oder dessen allenfallsigen eheleiblichen Erben
hiemit aufgetragen, sich bey hiesigem
Justitz=
amte entweder persönlich, oder durch
hinläng=
lich Bevollmächtigte binnen 1 Jahr, 6
Wo=
chen, und 3 Tägen von heut dato sogewiß
an=
zumelden, als im widrigen derselbe nach
Ver=
lauf dieser Zeitfrist für Tod erklärt, dessen
Vermögen der Ordnung nach abgehandelt, und
den sich legitimirenden Gebrüdern und
Geschwi=
ster=Kindern eingeantwortet werden würde.
Vischau am Steinfeld den 6. Hornung 1792.
Amort. Urkunden.
Von dem kön. ni. öst. Landrechte wird
be=
kannt gemacht: es habe die Frau Maria
The=
resia Freyin v. Skrdensky um Amortisirung
eines zwischen derselben und Hrn. Karl
Trau=
gott Freyhrn. v. Skrdensky, wegen
Sicher=
stellung eines Forderungsrestes pr. 6900 fl.
den 25. Juli 1785 errichteten, und auf das
für die Frau Bittstellerin bey der Herrschaft
Grafeneck von einem Substitutionskapital pr.
14712 fl. 9 3 / 4 kr. zugefallene, dann den 29.
May 1786 intabulirte freye Eigenthumsrecht
auf eine Summe pr. 5767 fl. 4 1 / 2 kr. den
4. Juli 1786 vorgemerkten Vergleichs samt
den Originalintabutationsgesuch gebetten. Da
in dieses Gesuch gewilliget worden ist; als
werden jene, welche auf gedachte Urkunden
Ansprüche zu haben vermeinen, ihre
allen=
fällige Rechte binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tägen bey diesem kön. ni. öst. Landrecht
alsogewiß anzubringen haben, widrigens
die=
selben damit nicht mehr gehöret, sondern
ge=
dachter Vergleich, samt dem
Originalintabu=
lationsgesuch für amortisirt und getödtet, er=
kläret werden würde. Wien den 17. April 1792.