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Wiener Zeitung

Nr. 39, 16. Mai 1792

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[1]

Jnländische Begebenheiten.

Wien.

Der Hof und der Staat sind in neue
Trauer versetzt worden. Die lange
schon schwächlichen Gesundheitsumstände
der Kaiserinn, hatten seit der durch den
plötzlichen Hintritt weil. Sr. Maj. des Kai=
sers
in dem Herzen einer zärtlichen Gat=
tinn
und Mutter, hervorgebrachten Erschüt=
terung
, so sehr sich verschlimmert daß Je.
Majestät fast immer das Bett hüthen
mußten. Dazu gesellte sich ein heftiges
Entzündungsfieber, dessen Materie sich auf
die Brust lagerte, wodurch Beklemmung
und heftiger Husten verursachet wurden.
Dem Uebel wurden drey wiederhohlte Ader=
lassen
entgegen gesetzet, die zwar einige Lin=
derung
verschaften, aber die Brust nicht
gänzlich frey machen konnten. Daher er=
zeugten
sich Anschoppungen der Lunge, die
nach und nach in verschlossene Geschwüre

ausarteten. Dieser Gang der Krankheit,
wobey Je. Maj. alle Eßlust verlohren hat=
ten
und immer mehr abzehrten, wurde von
einigen Tagen her stäts beunruhigender,
so daß Sie sich, nach dem Anrathen der
Aerzte, am abgewichenen Samstage mit dem
Hochrwürdigen und Sonntags mit dem heil.
Oehle versehen liessen. Die folgende Nacht
vom Sonntage zum Montage war etwas
ruhiger, und Montags stellte sich wieder
einiger Auswurf ein. Doch die Hoffnungen
von dieser Besserung waren von kurzer
Dauer. Die folgende Nacht war wieder
unruhiger, die erhabene Kranke fühlte sich
äusserst schwach, und verschied endlich ge=
stern
gegen 1 Uhr Mittags, in den Armen
Jhres zärtlichst um Sie bekümmerten Soh=
nes
, unseres verehrungswürdigsten Königs.

Die Religion und alle Tugenden trauern
um diese erhabene Fürstinn, welche in allen

[2]

Verhältnissen und Beziehungen des Lebens,
als Gattin, Mutter und Frau, die allge=
meine
Liebe und Verehrung erworben hat.

Die höchstsel. Monarchinn, Carls III .
weil. Königs von Spanien, Tochter, war
am 24. Nov. des J. 1745 geboren, wur=
de
am 5. Aug. des J. 1765 an weil. den
höchstsel. Kaiser, und damahligen Groß=
herzog
von Toskana, vermählt, und mach=
te
ihn zum Vater von siebenzehn Kin=
dern
, wovon vierzehn im Leben sind, und
denen nun Franz, unser König, auch zum
Vater geworden ist.

Der allgemeinen Marktordnung,
dritter Abschnitt, handelt von den Ver=
kaufsständen
in der Stadt, und den =
ckerleuten
in den Vorstädten, und lautet also:

Jn der Stadt wird eine verhältnißmässige
Anzahl Verkaufsstände auf grüne Waaren,
Obst, und allenfalls nach Erforderniß, auch
noch auf einige andere Artikel, und in den
Vorstädten die verhältnismässige Zahl Höcker=
leute
vom 1. May d. J. an, bestellet, und je=
dem
, der einen Verkaufsstand in der Stadt,
oder eine Höckerey in der Vorstadt erhält,
hierauf ein, auf ein Jahr giltiges Befugniß
von der Landesregierung ausgefertiget, wofür
4 Gulden in das magistratische Oberkammer=
amt
zu erlegen sind. Diese Befugnißscheine ha=
ben
sie immer bey sich zu tragen, um sich da=
mit
jedesmahl ausweisen zu können.

Auf den grünen Waarenständen in der Stadt
ist, bey jedesmahliger Konfiszirung der Feil=
schaften
, nicht gestattet, im Sommer vor 11
Uhr, und im Winter vor 12 Uhr die Feil=
schaften
auszuräumen, und zu verkaufen.

Dagegen ist den mit Höckerbefugnissen in
den Vorstädten versehenen Parteyen der Ver=
kauf
daselbst schon von Früh Morgen an, und
somit zu allen Stunden des Tages gestattet.

Ein und anderen aber, nähmlich sowohl je=
nen
, die eine Befugniß auf einen Stand in
der Stadt, oder auf eine Höckerey in der Vor=
stadt
erhalten haben, ist verbothen: a ihre
Befugniß an Jemanden anderen zu übertra=
gen
, oder auszuleihen: b andere, als die
ihnen in der Befugniß ausdrücklich eingestan=
denen
und benannten Feilschaftsartikel zu ver=
kaufen
; c zu Hausiren, oder auf einem, was
immer für anderen, als dem ihnen angewie=
senen
, in der Befugniß ausgedrückten Stand=
orts
, zu verkaufen; d sowohl vor den Li=
nien
, und auf dem Lande, als auch innerhalb

den Linien, es sey in den Häusern, Wirths=
häuseren
, auf freyer Gasse, oder wo immer
Feilschaften, entweder selbst, oder durch an=
dere
vorzukaufen, indem die Ablösung der zum
Wiederverkauf eingestandenen Feilschaftsarti=
kel
nur allein auf den hiesigen Markplätzen,
und auch allda im Sommer nicht vor 11 Uhr,
und im Winter nicht vor 12 Uhr, den auf
Stände in der Stadt, oder auf eine Höckerey
in den Vorstädten befugten Parteyen gestattet
ist, und die eine so wenig als die anderen vor
dieser Stunde auf den Marktplätzen gar nicht
erscheinen, vielweniger mit den ursprünglichen
Erzeugern oder Landleuten sich vorhinein über
die Ablösung der Feilschaften einverstehen
därfen. Die Uebertrettung eines oder ande=
ren
Verbothes, ziehet alsogleich den Verlust
des Befugnißes nach sich.

Ausser jenen, die von Seite der hohen Lan=
desregierung
auf vorerwähnte Art zum Wie=
derverkaufe
bey einem Stande in der Stadt,
oder auf dem Glacis, und zur Höckerey in den
Vorstädten durch die ihnen ausgefertigte Be=
fugniße
berechtiget sind, ist Niemanden, der
nicht ein hiesiger Gewerbsmann ist, folglich
auch nicht jenen hiesigen Parteyen, welche bis=
her
unter dem Vorgeben, Feilschaften in gros=
ser
Menge im Lande zusammen zu kaufen, und
hierüber zum Verkauf zu bringen, mit dem ur=
sprünglichen
Erzeuger gleiche Rechte auf hie=
sigen
Märkten hatten, und deren Befugnisse
schon durch das Zirkulare vom 23. Hornung,
als vom 1. May d. J. an, aufgehoben er=
kläret
worden sind, der Wiederverkauf weder
in der Stadt, noch in den Vorstädten, es sey
durch Hausiren, oder zu Markte sitzen, oder
auf was immer für eine Art erlaubet.

Jeder, der sich unbefugt eines Wiederver=
kaufs
anmassen, oder aber hier, oder vor
den Linien, oder auf dem Lande einen Vorkauf
zu treiben, und sich in der Gestalt als Land=
mann
auf die hiesigen Märkte einschleichen
wollte, wird im Betrettungsfalle, worüber zur
Nachspührung bereits die angemessene Einlei=
tung
aller Orten getroffen ist, auf das em=
pfindlichste
gestrafet, und nach Befund auch
gänzlich von hier abgeschaffet werden.

(Den Beschluß nächstens.)

Oesterr. Niederlande. Durch eine
Verordnung der durchl. Geeralgouverneure
vom 28. April, ist allen in den Nieder=
landen
befindlichen Franzosen, die nicht in
dem Falle sind, vor den Verfolgungen der
Partey zu fliehen, welche alle Macht an

[3]

sich gerissen hat, und die sich nicht mit einem
Zeugnisse der in Brüssel aufgestellten Kom=
missare
der ausgewanderten Franzosen aus=
weisen
können, gebothen worden, Brüssel
binnen 24 Stunden, und das Land binnen
8 Tagen zu verlassen.

Nachstehende zwey Artikel sind wörtlich
aus der zu Lille gedruckten Französischen
Zeitung übersetzt. Der erste enthält bloß
eine in dem bescheidenen Modeton der Her=
ren
Franzosen abgefaßte Anzeige des Pla=
nes
, den sie in Ansehung der Niederlan=
de
bey dem ersten Angriffe auszuführen
vorhatten, und der andere einige Umstände
von den gräulichen Handlungen, die nach
der bey Tournay erlittenen Niederlage, zu
Lille sind verübet worden:

Lille, den 29. April. Der Marechal
Rochambeau ist gestern Abends um 6 Uhr
allhier eingetroffen. Gleich darauf ward
zwischen den Generalen und den Anführern
der Truppen eine Berathschlagung gepflo=
gen
, und nach deren Ausgange erhielten 6
Regimenter von der Kavallerie und der Jn=
fanterie
den schon lange mit Ungeduld er=
warteten
Befehl, sich sogleich in marschfer=
tigen
Stand zu setzen. Dieses Signal zum
Aufbruche, war zugleich das Signal der
Freude, und brachte mehr Wirkung hervor,
alle wenn die glücklichste Ereignung das Va=
lerland
getroffen hätte. Der Ruf: Es le=
be
die Nation! Krieg den Tyrannen! er=
tönte
von allen Seiten und erhob sch bis
zu der Wolken.

Jn der That, gegen halb 8 Uhr, zog
diese von Bürgertugend beseelte Armee, durch
das Fifer=Thor aus der Stadt, und
ward unter Wegs noch durch ein eben an=
gekommenes
Regiment verstärket. Ohne
Zweifel ist schon heute auf den Wällen von
Tournay, Jpres, Menin, Courtray ꝛc.
die dreyfarbige Fahne aufgepflanzt, unter
welcher unsere Brüder, die Brabantischen
und Flamändischen Patrioten die reine und
himmlische Luft der Freyheit athmen werden,
die sie elektrisiren muß, und die sie jüngsthin
sich haben entwischen lassen. Jn diesem siche=
ren
Falle, zweifeln wir nicht, daß schon heu=

te Abends zu Lille diese ersten Eroberungen
der Freyheit durch Freudenfeste und Beleuch=
tungen
werden gefeyert werden. Wir kön=
nen
schon heute versichern, daß Mons in
diesem Augenblicke in der Gewalt der Fran=
zosen
ist. Man sagt, Hr. La Fayette sey
über den Rhein gegangen, und nehme den
Weg gegen Luxenburg, der Marechal
Luckner habe sich mehrerer fester Plätze
bemächtiget, und habe die Oesterreicher aus
den Bergengen von Bruntrut vertrieben.
Was den Marechal de Rochambeau be=
trifft
, dieser hofft wohl Mittewoche oder
Donnerstags zu Brüssel zu seyn, und die
Nacht in dem Bette des durchl. Ehepares,
der Generalgouverneure der Niederlande
zuzubringen.

Der Vorfall zwischen dem Kavallerie=
Detaschement, welches zu Frelingien war,
und den Oesterreichern, hat nicht mehr Fol=
gen
gehabt, als der Vorfall bey Houpli=
nes
. Die Oesterreicher sind vor unseren
Französischen Reitern eilig entflohen. Letz=
tere
schwammen durch den Fluß, um die
Flüchtlinge zu verfolgen, und tranken in ei=
nem
Gasthause auf feindlichen Gebiethe.
Da sie sahen, daß ihnen Niemand etwas
anhaben wolle, setzten sie wieder über den
Fluß, und kehrten an ihren Posten zurück.

Lille vom 30. Ach des Jammers!
Als ich gestern den vorstehenden Artikel
schrieb, war ich weit davon, mit den Ge=
danken
kommen zu lassen, daß der Jubel
der unsere Truppen begleitete, als sie aus=
zogen
, um für das Volk von Tournay die
Freyheit zu erobern, sich in einen Tag des
Schreckens, der Dichter und der Niederla=
ge
verwandeln würde. Der Kummer, in
den uns so vieles Unheil versetzt, das den
Verstand und das Herz empöret, und die
ganze Menschheit mit Bestürzung erfüllt,
nimmt uns alle Kräfte, und meine Feder
weigert sich, die Ereignungen niederzuschrei=
ben
, die in dem Laufe dieses auf immer
verfluchten Tages, der aus den Jahrbü=
chern
der Welt ausgetilget werden sollte,
sich zugetragen haben. Unsere des Morgens
vor Tournay angekommenen Truppen setz=

[4]

ten sich zwischen Horeq und Marquain fest.
Alle Welt gesteht, daß diese Stellung zu
dem Angriffe, den Hr. Dillon vorhatte,
sehr vortheilhaft sey; aber der Feind war
uns zuvor gekommen, und fiel auf unsere
Truppen mächtig her ohne daß der Fran=
zösische
General auch nur das mindeste Zei=
chen
zum Treffen und zur Gegenwehre ge=
geben
hätte, so daß von unsrer Seite nicht
ein einziger Kanonen=oder Flintenschuß ge=
schah
. Der Feind, zehnmal stärker in der
Zahl, benützte den Vortheil, den ihm die
Verrätherey des Französischen Anführers
anboth, rückte in zwey Kolonnen an, und
umschlang von vorne und von beyden Sei=
ten
unsere Armee, welche sich genöthiget
sah die Flucht zu ergreifen, nachdem der
General, Hr. Dillon selbst, indem er der
Mannschaft zurief: Es rettet sich, wer da
kann! das Schrecken in dieselbe gebracht
hatte, und unsere Kavallerie in dieser Ver=
wirrung
der Jnfanterie eben so viel Scha=
den
, als der Feind selbst, zufügte. Ge=
gen
11 Uhr, eben da die Herausgabe dieser
Zeitung anfing, kam unsere Reiterey die
im vollem Laufe floh, und von dem Fein=
de
verfolgt wurde, in Häufchen zu 3 und 4
Mann in diese Stadt zurück. Es ward
Feuerlärm geschlagen. Der Allarm, wel=
cher
das Vorspiel grosser Vergehungen war,
wurde allgemein. Die Nationalgarde er=
griff
die Waffen und bestieg die Wälle.
Endlich wurde dieser schreckliche Tag, ein
Tag des Blutes und Mordes. Der Ausfüh=
rer
der Artillerie wurde, als er in die Stadt
kam, an den Lanternen Strick aufgehan=
gen
, der nichtbeeidete Pfarrer der Magda=
lenen
=Pfarre wurde umgebracht, und ein
gleiches Schicksal hat auch zwey andere Per=
sonen
betroffen. Hr. Dillon, dem man alles
Uebel dieses schrecklichen Tages zuschrieb,
wurde in Stücke zerhauen, und seine trau=
rigen
Ueberbleibsel wurden auf dem grossen
Platze verbrannt. Noch können wir in die=
sem
Augenblicke unseren Verlust, und wie
viele Menschen wir in dieser unglücklichen
Niederlage verloren haben, nicht angeben,
noch auch alle Greuelthaten berichten, wel=

che mitten in der auf allen Gesichtern bezeich=
neten
Traurigkeit begangen worden sind.

Ver Vorstehendes liest, sollte glauben
er habe ein Stück aus der Reisebeschreibung
durch irgend ein von Kanibalen bewohntes
Land vor sich. Und bey einem Volke, wo
solche barbarische Handlungen ungestraft be=
gangen
werden, sollen die anderen Natio=
nen
Grundsätze der bürgerlichen Glückselige=
keit
herhohlen? und diese Nation will sich
noch rühmen, sie habe bey sich Gerechtig=
keit
, Polizey, und eine öffentliche Gewalt,
die im Stande wäre, die Ausschweifungen
der Bösewichter zu bestrafen? Wenn die
Offiziere ihre Fahne verrathen, so soll ein
Kriegsrecht sie zu den in den Gesetzen be=
stimmten
Strafe verurtheilen; aber auf
unbestimmte Beschuldigungen sie hängen, sie
ermorden, sie verbrennen, das ist das Maß
der Anarchie, und einer Grausamkeit, de=
ren
man die Gemüthsart der Franzosen
ganz unfähig geglaubt hatte.


Ausländische Begebenheiten.

Spanien.

Nach Berichten aus Aranjuez vom 10.
April befanden sich damahls sowohl die =
niginn
, als der neugeborne Jnfant in den
erwünschtesten Gesundheitsumständen.

Der neuerichtete Staatsrath hat seine
Sitzungen noch nicht geöfnet. Jn der er=
sten
dieser Sihungen soll erst entschieden
werden, ob der vor einiger Zeit angekom=
mene
Hr. v. Bourgoin, als Gesandter
des Königs von Frankreich angenommen
werden, und bey dem Könige eine Antritts=
audienz
erhalten soll, die ihm bisher noch
immer ist versagt worden.

Vor kurzer Zeit kamen in Aranjuez zwey
als Priester aus dem Petersorden gekleide=
te
Personen an, und suchte bey dem =
nige
Audienz. Sie erhielten dieselbe, und
sagten St. Maj. , sie seyn aus Parma,
und hätten das Unglück gehabt, durch
Brand ihr ganzes Kloster zu verlieren. Um
es wieder herzustellen, reiseten sie herum

[5]

und suchten milde Beyträge vermöglicher
und frommen Christen. Der König nahm
ihre Bittschrift an, und gab sie dem Staats=
sekretariate
zur Untersuchung; hier aber hat=
te
man kurz vorher die Nachricht, daß zwey
Mönche aus Parma entwichen seyn, mit
dem Ersuchen erhalten, sie einzuziehen. Es
ward also Befehl gegeben die beyden Mön=
che
in dem Kloster, wo sie sich befanden,
einzuschliessen und wohl zu bewachen. Aber
in der folgenden Nacht machten die Gefan=
genen
aus Kleidungsstücken einen Strick,
um damit sich zum Fenster hinabzulassen.
Der eine von ihnen erreichte glücklich den
Boden, der andere aber konnte nicht nach,
weil der Strick riß. Der erste entfloh, der
andere aber blieb zurück. Tags darauf ward
dieser in engere Verwahrung gesetzt, und der
Spur des anderen allenthalben nachgeforscht.

Großbritannien.

Die Nachricht von der Französischen
Kriegserklärung gegen Oesterreich hat in
London auf die öffentlichen Fonds die
Wirkung gehabt, daß sie einigermassen ge=
fallen
sind. Bald darauf ist auch verbrei=
tet
worden, die Admiralität habe Befehl
erhalten, eine Matrosenpresse anzuordnen,
und Rüstungen vorzukehren; aber diesem
Gerüchte ist in allen Ministerialblättern
durch die Versicherung widersprochen wor=
den
, es sey nicht der geringste Anschein
vorhanden, daß die öffentliche Ruhe des
Königreichs gestöret werden könne.

Der Französische Gesandte, Hr. Chau=
velin
, der ein eigenhändiges Schreiben
seines Königs an Se. Großbrit. Maj.
überbringt, ist am 27. April in London
eingetroffen. Sein Begleiter, der ehema=
lige
Bischof von Antün, ist schon eini=
ge
Tage früher daselbst angekommen.

Das Unterhaus des Parlaments hat am
27. April die Kommission über Abschaffung
des Sklavenhandels erneuert. Jedermann
schien überzeugt, daß derselbe abgeschaft
werden müsse; man stritt nur neuerdings
über die Frage: ob dieses Verboth sogleich,
oder nach Hrn. Dundas Antrage erst mit

dem Jahre 1800 zu wirken anfangen soll?
Endlich ward man, nach Lord Morning=
tens
Antrage, einig, zwischen beyden
Meinungen das Mittel anzunehmen, und
das Jahr 1796 zun Zeitpunkte festzuse=
tzen
, an dem der Englische Negernhandel
gänzlich aufhören soll.

Jn der Sitzung am 30. April machte Hr.
Sheridan einen neuen Versuch in der Ab=
sicht
, eine Aenderung in dem Zustande der
Schottischen Märkte hervorzubringen, konn=
te
aber damit nicht durchdringen.

Hierauf kündigte Hr. Grey an, daß er
vorhabe, in der nächsten Zusammenkunft des
Parlaments, den Vorschlag zur Abänderung
der Parlamentsrepresentation zu machen.

Schon diese vorläufige Anzeige eines
Vorschlages, in welchem man den Plan zu
entdecken vermeinte, durch die Grundsätze
der Französischen Anarchie die Englische
Konstitution zu untergraben, veranlaßte
langwierige und wichtige Erörterungen.

Hr. Grey sagte, die Nothwendigkeit ei=
ner
Reforme im Parlament sey oftmahls
in beyden Häusern anerkannt worden, aber
man habe solche immer ohne Erfolg vor=
geschlagen
. Er schreibe es diesem üblen
Erfolge vielmehr, als einer Aenderung der
Grundsätze zu, daß diejenigen, welche ehe=
mahls
so eifrig für dieses System streiten,
(Hr. Pitt und Hr. Fox) dasselbe seitdem
nicht neuerdings in Anregung gebracht ha=
ben
; er hoffe daher, daß sie demselben noch
getreu seyn, und Vorschläge, die dahin
zielen, eine ebenmäßigere und billigere Re=
presentation
der Englischen Nation zu be=
wirken
aus allen Kräften unterstützen
werden. Die Nothwendigkeit dieser Re=
forme
, fuhr er fort, sey nun allgemein in
Großbritannien erkannt, und jedermann
sey überzeugt, daß die Freyheit und Sicher=
heit
des Landes davon abhänge; denn es
wären im Laufe der Zeit Mißbräuche ent=
standen
, und Neuerungen eingeführt wor=
den
, die unumgänglich aus dem Wege ge=
räumt
werden müßten, um die Konstituti=
von
des Landes aufrecht zu erhalten, wel=
che
besonders seit einigen Jahren gewalt=

[6]

sam untergraben und in Gefahr gebracht
worden wäre. Sollte es noch weiter so
fortgehen, so würde das Parlament bald
aufhören, der wirkliche Repräsentant der
Nation zu seyn, und unübersehbares Un=
heil
würde daraus erfolgen. Diesem könne
nur durch eine selbst unternommenen, wohl
überlegte und gemässigte Abänderung vor=
gebeugt
werden, und dieser Gegenstand sey
so wichtig, daß er die Aufmerksamkeit aller
wahren Freunde der Englischen Konstitu=
rdiene
.

Wie schon dieser vorläufige Antrag durch
die H'Hren. Pitt und Burke, wie auch
viele andere bestritten, dagegen aber von
Hrn. Fox und anderen Glieder der Oppo=
sition
vertheidigt worden sey, wird näch=
stens
umständlicher angeführt werden.

Schweden.

Der 29. May, als der Krönungstag des
höchstsel. Königs, ist zu seinem Begräbniße
bestimmt, und bis zu jenem Tage sollen
auch alle Urtheile an dem Mörder und des=
sen
Mitschuldigen vollzogen seyn, um das
Verbrechen und das Andenken der Verbre=
cher
an diesem Tage gleichsam zu vergra=
ben
; wie dem auch der Regent alle fernere
Untersuchungen in dieser Sache niederge=
schlagen
hat. Acht Tage darauf, den 6.
Junius, soll im ganzen Lande ein allge=
meiner
Trauertag gehalten werden.

Uebrigens, schreibt man aus Stock=
holm
, unter dem 24. April, folgt dem
Schreckengefühle über den harten Schlag,
welchen durch den Königsmord das Reich
betraf, nun die allgemein belebende Hoff=
nung
, welche die erhabenen Tugenden und
vorzüglichen Eigenschaften des Regenten je=
dem
Schweden gewähren, und uns eine se=
gensvolle
Zukunft darbiethen. Sein hohes
Gefühl für die Heiligkeit des Kön. Worts,
welches man ihm so allgemein zugesteht; sei=
ne
weisen ökonomischen Einrichtungen, sein
Eifer für das allgemeine Wohl überhaupt,
verbunden mit ausgezeichneter Milde und
Güte, berechtigen völlig zu den obigen glück=
lichen
Hoffnungen. Er hat befohlen, daß

alle Staatssekretare und Chefs der Expe=
ditionen
, zu mehrerer Beförderung des Ge=
schäftsganges
, jeden Montag die Listen der
in der Woche von ihnen besorgten Angele=
genheiten
übergeben, und daß alle Expedi=
tionen
der Woche mit einemmahle zur Un=
terschrift
vorgelegt werden sollen.

Ankarström hat nun seine vorläufige
Strafe, indem er 3 Tage hintereinander
mit Ruthen gepeischt wurde, ausgestan=
den
, und jedesmahl gaben die in grösser
Menge versammelten Zuschauer ihren höch=
sten
Unwillen gegen den Meuchelmörder zu
erkennen. Der Tag seiner Hinrichtung ist
auf den den 27. April angesetzt.

Täglich kommen in Stockholm Depu=
tirte
aus den Provinzen an, um ihr Leid=
wesen
über den Tod des Königs und den
Glückwunsch zur Antretung der Regierung
des jungen Königs abzustatten, und ihn
der unverletzlichen Ergebenheit aller Einwoh=
ner
für die Königl. Familie zu versichern.

Man ist jetzt täglich mit dem Jnventario
des Silberzeugs und der Fahrnisse des ver=
storbenen
Königs, unter der Aufsicht des
Grafen von Oxenstierna, beschäftiget, wo=
von
der Nachlaß ungemein reich seyn soll.
Die dabey gegenwärtigen Personen sind,
von Seite der verwittweten Königinn, der
Reichsrath F. Sparre, von Seite der Kro=
ne
, der Baron Ruuth, von Seite des
Königl. Hofes, der Oberkammerherr Posse,
und von Seiten des Königs, der Gouver=
neur
Ugglas.

Nach einer öffentlich erschienenen Aus=
weisung
, sollen die Schulden des König=
reichs
Schweden 34 Mil. und 300, 000
Thaler Spec. betragen, nämlich 21 Mill.
500, 000 Thaler für die Bankzettel und an=
dere
Schulden des Staats=Comtoirs; 5.
Mill. 100000 Thaler für Ausrüstungs=Ob=
ligationen
; 1 Mil. 200, 000 Thaler für
finnländische oder fahnhielmsche Obligatio=
nen
; 2 Mil. 100, 000 Thaler für Obliga=
tionen
des Kriegs=Commissariats, und 4
Mil. und 400, 000 Thaler für Königl. An=
leihen
aus dem Kirchen=und andern Fonds
zur Errichtung der Magazine.


[7]

Beschluß des Auszuges aus dem Testa=
mentente
des verstorbenen Königs.

14) Unsere gesammten lieben Unterthanen
ermahnen wir, um ihres eignen daran ge=
knüpften
Wohlstandes willen, während der
Minderjährigkeit unseres Sohnes zur Ei=
nigkeit
, ermahnen den Regenten, die Zu=
sammenberufung
eines Reichstages, weil
aud demselben sich leicht Zwiespalt äußert,
während der Minderjährigkeit möglichst zu
vermeiden, es wäre denn, daß unvorher=
zusehende
Umstände solches schlechterdings
nöthig machten. Jn diesem Falle soll der
junge König in den Reichstagsversammlun=
gen
stäts zugegen seyn, der Regent aber in
seinem Nahmen den Reichständen die Pro=
positionen
überliefern, und in den Sitzun=
gen
den Hammer führen. Vor allen Din=
gen
soll der Regent die Majestätsrechte ge=
nau
wahrnehmen, und einer Sache, welche zu
Vorrückung oder Schmählerung der Königl.
Macht abzwecken könnte, wie seinen Bey=
fall
geben. Was er hingegen versehen möch=
te
, soll als null und nichtig, und ohne Zu=
stimmung
und Beyfall des minderjährigen
Königs angesehen, und diesem das Recht
vorbehalten bleiben, es nach erlangter Ma=
jorennität
zurückzunehmen, indem er sich zur
Revindication seines Rechtes an diese unsere
Protestation hält, welche wir vor dem all=
mächtigen
Gott, dem Richter aller Könige
und Reiche, und vor den Einwohnern und
Ständen des Reichs auf das feyerlichste able=
gen
. Stockholm, vom 19. May 1780.
Rodizill zu dem vorstehenden Testa=
mente
des Königs vom 1. Junius 1789.

I . Wegen der merkwürdigen Begebenhei=
ten
, durch welche in diesem Jahre die all=
gemeine
Regierungsform geändert und ver=
bessere
worden ist, (nähmlich die am 29.
Januar 1789 zu Stande gekommene Ver=
einigungs
=und Sicherheitsakte) verord=
nen
wir hiermit, als zu unserm Testament
gehörig, noch ferner: 1) Der Regent soll
keine Reichsräthe machen, berufen, noch
ernennen; 2) verbiethen wir St. Königl.
Hoheit, die Reichsstände zu versammeln,
weil in den jetzigen Umständen des Reichs,

da der Geist der Zwietracht durch den Ehr=
geiz
einiger Vornehmen und die Magina=
tionen
der Feinde wieder rege gemacht, ei=
ne
allgemeine Reichsversammlung der Selbst=
ständigkeit
des Vaterlandes, der Königl.
Gewalt und dem Gleichgewichte, welches
wir zwischen den Ständen festgesetzt, die
gefährlichsten Folgen zuziehen, und Gele=
genheit
geben könnte, daß der aristokra=
tische
Ehrgeiz auf Kosten der gemei=
nen
Mitbürger des Reiches wieder le=
bendig
gemacht würde; 3) das Personale
bey dem Hofstaat und dem Unterrichte des
Prinzen, unseres Sohnes, nicht zu verän=
dern
, nicht zu entlassen, noch die von uns
darauf ertheilten Anwartschaften unerfüllt
zu lassen. II . Der Regent soll, bey An=
tritt
seiner Verwaltung nun auch noch die
Beobachtung der Regierungs=und Sicher=
heitsakte
nahmentlich beschwören. III . Der=
Gouverneur des Prinzen, Graf Gyllenstol=
pe
, behält die genaue Aufsicht über ihn,
und der Kanzleyrathe Rosenstein, die Un=
terweisung
in den Studien; auch soll der
junge König alljährlich einmahl in Gegen=
wart
des Vormundes und bey offenen Thü=
ren
, in seinen Studien geprüft werden. VI .
Weil unser lieber Sohn. Sinnes=und Ver=
standeskräfte
weitüber seine Jahre zeigt,
so bestimmen wir hiermit, daß er, nach zu=
rückgelegten
18. Jahre (also drey Jahre
früher als im Testamente selbst verordnet
war) für volljährig erkannt, und ihm die
Regierung des Landes anvertrauet werden
soll, nachdem er zuvor die Vereinigungs=
und Sicherheitsakte vom 21. Februar 1789,
und die Versicherungen der Schwedischen
Könige unterzeichnet haben wird. V . Wenn
der König das 17. Jahr zurückgelegt ha=
ben
wird, ersuchen wir den Vormund, ihm
unter Königl. oder Fürstl. Prinzeßinnen ei=
ne
Gemahlinn auszuersehen, und die Ver=
mählungs
schleunigst vollziehen zu lassen.
Gegen alles, was während der Minderjäh=
tigkeit
wider die Königl. Gewalt vorgenom=
men
, versucht oder abgezwungen werden
könnte, behalten wir, mitelst dieser Pro=
testation
und Reservaion, vor Gott und


[8]

dem Schwedischen Volke, Unserm Sohne,
sein Recht auf das kräftigste vor. Stock=
holm
den 1. Junius 1789.

Gustav.

Pohlen.

Der Jahrestag der Pohlnischen Staats=
revolution
der nun auch das Nahmens=
fest
des Königs ist, wurde am 3. May
zu Warschau mit vielem Gepränge gefey=
ert
. Der König, begleitet von dem Regi=
mente
der Kronwächter, und von einem
zahlreichen Gefolge umgeben, fuhr um 9
Uhr Morgens, unter dem Geläute aller
Glocken, nach der heil. Kreutz=Kirche. Der
schof von Posen empfing ihn am Ein=
gange
mit dem Weihwasser, und führte
ihn dann auf den Thron, der für Se. Maj.
in der Kirche errichtet war. Nun wurde hier
eine ausserordentliche Sitzung des Reichs=
tags
gehalten, (wovon nächstens die Um=
stände
werden angezeigt werden.) Nach
derselben Endigung hielt der Bischof von
Posen das Hochamt, und der Bischof Ma=
linowski
die Predigt. Endlich wurde bey
einer von Paisiello verfaßten vortreflichen
Musik, der ambrosianische Lobgesang ange=
stimmt
. Ausserhalb der Kirche wurde aus
Kanonen eine siebenmahlige Salve gegeben,
und alle Glocken der Stadt wurden geläutet.

Endlich begab sich der König, unter
Vortretung der Geistlichkeit und der Stän=
de
, und in Gefolge aller Kronbeamten,
zwischen den zu beyden Seiten in Reihe
stehenden Soldaten, auf den nun soge=
nannten
Berg der Vorsehung, ausserhalb der
Stadt, wo Se. Maj. mit vielen Feyerlich=
keiten
den Grundstein des dort zu errich=
tenden
Tempels legte. Alles ging in der
beßten Ordnung und mit allgemeiner Zu=
friedenheit
vor sich. Der ganze Tag war
der Freude gewidmet, und des Nachts war
die Stadt auf das prächtigste beleuchtet.

Deutschland.

Am 6. d. M. wurde Regensburg in
den lebhaftesten Schrecken gesetzt. Abends
nach 7 Uhr, brach auf dem rechten Flügel

des sogenannten Freysinger Hofes, wo der
Fürst von Thurn und Taxis residiret, oben
auf dem Boden plötzlich und auf eine noch
unbekannte Art Feuer aus, das in wenig
Minuten den ganzen Dachstuhl ergriff.
Man eilte sogleich von Seite der Stadt,
wie auch von Stadt am Hof mit Feuer=
spritzen
, und eine unzählige Menge Men=
schen
lief zur Rettung herbey; allein die
Gewalt des Feuers war schon viel zu hef=
tig
, und keine Hoffnung zur Erhaltung
dieses schönen Gebäudes mehr übrig. Ein
von Zeit zu Zeit sich erhebender Wind un=
terhielt
und vermehrte die Lebhaftigkeit des
Feuers, und da man diesem von der Fronte
des Pallastes nicht beykommen konnte, so,
waren die nächststehenden Häuser und durch
diese die entfernteren, mehrere Stunden
lang in der drohendsten Gefahr. Zum
Glück wendete sich der Wind, wodurch der
Zug des Feuers von den am meisten bedroh=
ten
Häusern ab=und gegen die Fronte des
Gebäudes geleitet wurde, und eine min=
der
gefährliche Richtung bekam. Der ras=
losen
Thätigkeit der Löschenden, gelang es,
endlich unter der guten Direktion der Feuer=
anstalten
, die Flammen innerhalb den Mau=
ern
des Palastes eingeschränkt zu halten.
Erst am folgenden Morgen brachte man es
dahin, dieselben gänzlich zu dämpfen. Den
7. waren noch tausend Hände den ganzen
Tag beschäftigt, das hin und wieder noch
verborgen gewesene Feuer durch Niederreis=
sen
und fortgesetztes Löschen zu tödten, und
dadurch alle weitere Gefahr vollends abzu=
wenden
. Die kostbarsten Einrichtungen und
Geräthschaften, als: die Fürstl. Gardero=
be
, Siberzeug Spiegeln, Porzelain, ꝛc.
sind noch gerettet worden, wiewohl nicht
ohne beträchtliche Beschädigung. . Hingegen
von dem ganzen Pallaste bis auf den un=
tersten
Theil, so wie von den vielen kost=
baren
innern Verzierungen, ist nichts als
Schutt und morsches Mauerwerk übrig.
Mit dieser traurigen Nachricht wurde so=
gleich
ein Kurier an den Hrn. Fürsten von
Thurn und Taxis nach Tischingen ab=
gefertigt
.

[9]

Wien.

Meteorologische Beobachtungen
auf der k. k. Sternwarte.

Vom 8. bis 15. May.


Barometerstand.

Täg 8 Uhr früh 3 U. nachm. 10 U. abend
Den Zoll Lin. Zoll Lin. Zoll Lin.
8 27 27 5⅔ 27 5
9 27 27 5⅔ 27 5
10 27 6⅔ 27 27
11 27 9 27 27 10
12 27 11 27 11¾ 28 0
13 28 1 28 ¾ 28 ½
14 28 0 27 11 27 11

Reaumur'scher Thermometerstand.

Grad Grad Grad
8 10 ober 0 11 ober 0 10 ober 0
9 13 9
10 8 10 7
11 9 7
12 6
13 7 11 8
14 10 13½ 10

Anzeige des Windes.

8 Nord still O. schwach Nord still
9 S. W. still S. W. still W. still
10 N. W. stark N. W. stark N. W. sch.
11 W. schwach N. schwach
12 N. W. sch. N. schwach
13 N. W. sch. S. O. still
14 S. S. O. still S. O. sch S. W. still

Getreidepreis.

Zu Wien vom 7. bis 12. May.

Der Metzen Groschen.
Weitzen von 47 bis 62
Korn von 26 bis 31
Gersten von 25 bis 30
Haber von 17 bis 21

Zu Fischamend vom 10. May.

Der Metzen Groschen.
Weitzen von 47 bis 52
Korn von 23 bis 25
Gersten per 23
Haber von 14 bis 17

Zu Draßkirchen vom 10. May.

Der Metzen Groschen.
Weitzen von 50 bis 62
Korn von 28 bis 31
Gersten von 25 bis 26
Haber von 18 bis 20

Verordnung.

Es ist bemerket worden, daß ein großer
Theil der auf dem Getreidemarkte arbeiten=
den
Tagwerker, oder sogenannten Helfer,
anstatt der wahren Bestimmung nach, den
Marktparteyen bloß zu den vorfallenden
schweren Arbeiten zu dienen, sich vielmehr
mit Mäcklereyen, und Zubringen abgebe,
und anstatt auf dem Marktplatze auf die
Parteyen zu warten, selbigen theils in den
Wirthshäusern, theils sogar auch ausser
den Linien auflaure, sie von Befahrung des
Marktes abrede, und zugleich unmittelbar
in die Häuser ihrer Kundschaften führe.

Man hat daher diese Klasse von Helfern
der öffentlichen Marktaufsicht zu unterzie=
hen
um so nothwendiger befunden, als
sonst die Zufuhre des Marktes, zum unmit=
telbaren
Nachtheile des gesammten Publi=
kums
, wesentlich gehemmt, durch diese Zu=
bringer
zu allen Arten von Vorkäuflereyen
und Unterschleifen Gelegenheit gegeben, und
die zuügellose Zudringlichkeit dieser Leute den
Käufern sowohl, als Verkäufern gleich =
stig
wird.

Um diesem Unfuge für das künftige Ein=
halt
zu thun, hat der hiesige Stadtmagi=
strat
auf Veranlassung der N. Oe. Landes=
regierung
verordnet, daß

Erstens: Sämmtliche als Helfer auf
dem Getridemarkte gegenwärtig arbeitende

[10]

Tagwerker in ein Protokoll eingetragen,
und jedem derselben ein Paßirungszettel,
vermöge dessen ihm auf dem Markte zu ar=
beiten
erlaubt wird, ertheilt, welches je=
doch
nur für seine eigene Person gültig ist,
und daher unter keinem Vorwande weder
den eigenen Kindern, noch irgend jemand
anderen geliehen, oder abgetreten werden
kann, so wie auch diese Paßirungszetel
immer nur auf ein Jahr gültig sind, und
alle Jahre wieder erneuert werden sollen.

Zweytens: Wird künftighin kein Tag=
werker
oder Helfer unter irgend einem Vor=
wandte
geduldete, und jeder durch das auf=
gestellte
Marktaufsichtspersonale von dem
Marktplatze unnachsichtlich abgeschaffet wer=
den
, der sich nicht vorläufig bey dem Magi=
strate
gemeldet, das Paßirungszettel erhalten,
und in das Protokoll eingetragen seyn wird.

Dritttens. Diese zur Arbeit auf dem
Getreidemarkte berechtigten Tagwerker, ha=
ben
sich aller Einmengung in die Behand=
lungen
zwischen den Käufern und Verkäu=
fern
, alles Mustertragens, und mit einem
Worte, aller Art von Mäcklerey sorgfältig
zu enthalten, widrigenfalls derjenige von
ihnen, der sich was immer für einen Un=
fung
dieser Art zu Schulden kommen lassen
sollte, nicht nur von dem Marktplatze auf
immer abgeschafft, und sein Nahme aus
dem Protokoll ausgelöscht, sondern derselbe
auch nach Maßgabe der Umstände, noch
insbesondere zur empfindlichen Strafe ge=
zogen
werden würde. Sollte sich ein oder
anderer Helfern die geringste Zudringlichkeit
erlauben, so wird jede auf dem Markte zum
Einkauf oder Verkauf sich einfindende Par=
tey
hiermit aufgefordert, selbigen dem auf=
gestellten
Marktaufsichtspersonale zur gehö=
rigen
Ahndung, alsogleich anzuzeigen.

Viertens. Das in der wegen des Ge=
treidehandels
erlassenen Verordnung enthal=
tene
Verboth des Auflauerus (Vorpassens)
wird hiermit nochmahls wiederhohlt, und
werden sowohl die auf dem Markte berech=
tigten
Helfer, als auch Jedermann nach=
drücklichst
gewarnet, weder in Wirthshäu=
sern
, noch auf der Strasse, oder sonst ir=

gendwo den mit Körnern, Haber, und was
immer, auf den Markt gehörigen Ladung
hieher kommenden Wagen aufzulauern, sie
von Befahrung des Marktes abzuhalten, und
in Privathäusern, oder auf was immer für
eine Art sich in ihren Handel einzumengen,
weil jeder auf dergleichen Unterschleif be=
tretene
Zubringer, mit unnachsichtlichem Ar=
reste
, und nach Maßgabe der Umstände auch
beyzufügender körperlicher Züchtigung, be=
strafet
werden wird. Um den Helfern den
bisherigen Vorwand, daß sie den zufah=
renden
Parteyen, um sich um Arbeit zu
bewerben, entgegen gehen müssen, zu be=
nehmen
, wird denselben

Fünftens: Am Eingange des Marktes
ein eigener Platz angewiesen, wo sie sich
früh vor Anfang des Markts, zu sammeln,
und da auf die Parteyen zu warten haben.

Durch diese Vorkehrung hoffet man dem
bisherigen die Befahrung des Marktes so
vielfältig hemmenden Unfuge einmahl vor=
zubeugen
, und erwartet von dem ge=
sammten
Publikum, daß es die Nothwen=
digkeit
, alle Zufuhre auf den öffentlichen
Markt zu ziehen, selbst anerkennen, und
daher jeder den ihm allenfalls bekannten dem
Marktaufsichtspersonale vielleicht entgehen=
den
Unfug der Behörde bekannt machen
werden. Wien den 16. April 1792.


Verstorbene zu Wien.

Den 9. May. Jn der Stadt.

  • Hr. Vinzenz Dietmann, k. böhm. u. österr. Hof=
    agent
    , alt 32 J. nächst d. roth. Thurm N. 658.

Vor der Stadt.

  • Hr. Wolfg Freyhr. v. Steinbach pens. k Haupt=
    mann
    , alt 82 J. auf d. Landstr. N. 231.
  • Leop. Thurner, Jnvalid, alt 62 J. auf d. Wie=
    den
    N. 128.
  • Maria A. Krauß, Baumwollspinnerin, alt 20 J.
    am Thury N. 63.
  • Susanna Federl, Schuhmach. Wit. alt 64 J. in
    der Roßau N. 76.
  • Dem Hrn. Joh. Malloch, gew. Militärverpflegs=
    adjunkt
    , s. K. Elis. a. 1 J. in d. Leopoldst. N. 385
  • Hr. Peter Gillich, gew. bürg. Perückenmach. alt
    76 J. in s. H. in d. Leopoldst. N. 170.
  • Dem Jos. Rück, Maurerpallier, s. K. Barb. alt
    5 J. am Thury N. 60.
[11]

  • Dem Franz Rosilion, Jnvalid, s. T. Theresia, alt
    16 J. im Lerchenf. N. 157.
  • Dem Hrn. Mich. Lieder, bg. Perückenmach. s. Fr.
    Cath alt 25 J. auf d. Landstr. N. 230.
  • Bernh. Tunkel, gew. herrs. Kutsch. alt 64 J. auf
    d. Wieden N. 128.
  • Hr. Thom. Veith, gew. bürg. Schneidermeist. alt
    77 J. zu St. Marx.
  • Pater Oswald Valoßy, a. d. Franziskanerord.
    alt. 55 J. b. Barmh.
  • Simon Buchner, v. Polizeyh. alt 25 J.
  • Anton Spenlinger, alt 37 J.
  • Franz Jonas, alt 21 J. alle 3 Arrest. in d. Leo=
    poldst
    . N. 203.
  • Georg Moschni, Jnvalid, alt 42 J. im Jnvalidh.
  • Veit Gurschikon, alt 24 J.
  • Jos. Skoruth, alt 23 J. bede Gem. im Militärsp.
  • Anna Felix, Dienstm. alt 26 J. im allg. Krankh.
  • Summa 20. Personen, darunter 2. Kind.

Den 10. May. Jn der Stadt.

  • Fr. Mar. Franziska v. Käbs, kön. Auditorlieut.
    Wit. alt 68 J. am Stock am Eisenpl. N. 611.
  • Hr. Zacharias Lutz, priv. Niederlagsverwandt.
    alt 53 J. am Haarmarkt N. 654
  • Hr. Franz Mayer, Jurist, alt 24 J. in der Rie=
    merstr
    . N. 910.

Vor der Stadt.

  • Hr. Lazar. Jos. Martinolly, bg. Rauchfangkeh=
    rermeist
    . alt 42 J. in s. H. auf d. Wied. N. 89.
  • Hr. Thomas Eckhart, bürg. Schuhmachermeist.
    alt 59 J. zu St. Ulrich Nr. 6.
  • Georg Fuchs, Tagl. alt 35 J. am ob. Neust N. 289
  • Cath. Seywald, Kupferschmiedswit. alt 68 J.
    im Lichtent. N. 30.
  • Peter Skiba, Stahlarbeit. alt 21 J. in d. Wäh=
    ringerg
    . N. 192.
  • Magd. Hauser, Lehenkutscherkn Wit. alt 55 J.
    zu Mariah. N. 19.
  • Dem Franz Adelhofer, Lustgärtn. s. K. Georg,
    alt 2 J. zu Nikolsd N. 47.
  • Dem Jos. Rothetter, Bandmach. s. K. Magd.
    alt 1 J. am ob. Neustift N 193.
  • Mart Bortenschlager, kön. Blachenkn. alt 70 J.
    in d Leopoldst. N. 138.
  • Andre Büdl, Schifkn alt 68 J im Lichtent. N. 71.
  • Magd. Sellner, Friseurswit. alt 55 J.
  • Leop. Horwath, Tischl. alt 20 J.
  • Maria A. Gellenberger, Pfründl alt 78 J.
  • Antonia Tampel, Unterlieut. T. alt 46 J.
  • Joh Müller, Tüchelmach alt 36 J.
  • Adam Reisinger, Schneid. alt 42 J.
  • Cath. Popp, Schneid. Wit. alt 50 J.
  • Theresia Rupmannsdorfer, Handarbeit. alt 43 J.
    alle 8 im allg Krankenh.
  • Summa 31 Personen, darunter 2 Kind.

Den 11. May. Jn der Stadt.

  • Hr. Kasp. Dominik Kuna, Hofsekret. u. Regi=
    strat
    . Direkt. alt 71 J. im Glockeng. N. 217.
  • Jgfr. Franziska Hau, gew. k. Proviantoffiz. T.
    alt 74 J. am Bauernm. N. 534.

Vor der Stadt.

  • Dem Hrn. Joh. Mich. Haußer, bg. Glasermeist.
    s. Fr. Cath. alt 50 J. in d. Roßau N. 5.
  • Bonaventura Zanini, Galanteriehändl. alt 27 J.
    in d. Leopoldst. N. 269.
  • Der Fr. Elis. Beer, bg. Bäckermeist. Wit. i. T.
    Felicita, alt 49 J. in d. Alstervorst. N. 155.
  • Dem Hrn. Leop. Strobl, bg. Tischlermeist. s. Fr.
    Cath. alt 56 J. in s. H. zu Erdberg N. 30.
  • Jos. Weyer, Handschuhmach. alt 47 J. am Stro=
    tzischengr
    . N. 33.
  • Elis. Liebl, Knöpfmach. alt 24 J. am Strotzi=
    schengr
    . N. 48.
  • Cath. Weiß, Haubenputz. alt 26 J. am ob. Neu=
    stift
    N. 27.
  • Der Fr. Juliana Hochdorf, gew. Wechselkaßirs=
    Wit. i. S. Carl Blankenburg, alt 11 J. zu
    St. Ulrich N. 120.
  • Dem Leop. Rieder, Zimmerm. s. K. Leop. alt 1
    J. in d. Roßau N. 76.
  • Dem Joh. Pfeiffer, Strohsesselmach. s. K. Joh.
    alt 2 J. auf d. Laimgr. N. 28.
  • Dem Tobias Artmann, Hühnerkram s. W. Elis.
    alt 53 J. auf d. neu Wieden N. 216.
  • Eva Hofmüller, Mehlmess. Wit. alt 51 J.
  • Cath. Breyer, Hausmeist. W. alt 50. bede b.
    Elisabet.
  • Joh. Priefrid, alt 38 J.
  • Mar. A. Ber, alt 32. J. beede Arrest. in d. Leo=
    poldst
    . N. 203.
  • Georg Sieß, Bildhauer, alt 40 J.
  • Jos. Scharff. Papiermach. alt 25 J.
  • Joh. Schitt, Stafettenj. alt 34 J. alle 3 beyn
    Barmh.
  • Franz Felber, Korporal, alt 30 J.
  • Sabina Gerhard, Soldatenw. alt 29 J. bede im
    Militärsp.
  • Hr. Joh. Dambek, gew. Polizeykomiss. alt 39 J.
  • Franz Pretz, Pferdwart. alt 60 J.
  • Maria A. Bader, Lehenkutsch. Wit. alt 56 J.
  • Jos. Appinger, Hauskn alt 22 J.
  • Peter Müller, Schneid. alt 36 J.
  • Laur. Willoch, Tagl. alt 30 J.
  • Georg Metzing, Tagl. alt 54 J.
  • Cath. Gaunersdorfer, Tischl. Wit. alt 68 J. alle
    8 im allg Krankenh.
  • Summa 30. Personen, darunter 2 Kind.

Nachricht für die armen Staarblinden.

Es wird hiedurch den armen mit dem grau=
en
Staate behafteten Augenkranken bekannt

[12]

gemacht, daß der, auf Kosten des Staates von
dem Hrn. Prof. Barth gebildete hiesige Au=
genarzt
, Hr. Prof. Schmidt von jetzt an bis
zum Herbste alle jene armen Staarblinden,
die ein von ihrer Grund=oder Ortsobrigkeit
ausgestelltes und von dem Arzte oder Wund=
arzte
korroborirtes Zeugniß ihrer Armuth vor=
zeigen
können, in seiner in der Stadt errich=
teten
Privatanstalt aufnimmt, selbe allda un=
entgeltlich
operirt, und während der ganzen
Kurzeit mit der zweckmäßigen Nahrung und
den nöthigen Arzeneyen auch unentgeltlich ver=
pflegt
. Weil er jedoch nicht mehr als 4 Per=
sonen
mit einem Mahle aufnehmen kann, und
folglich immer ein operirter dem andern erst
Platz machen muß, so werden die resp. löbl.
Ortsobrigkeiten vom Lande ersucht, sich vor=
her
bey besagtem Prof. Schmidt erst anzufra=
gen
worauf er sogleich Auskunft geben, und
die Zeit bestimmen wird, wann dergleichen ar=
me
Staarblinde vom Lande in seine Anstalt
aufgenommen werden können, damit solche Leu=
the
ihre Reise nicht unberrichteter Sache hie=
her
machen. Die Armen von der Stadt und
den Vorstädten können ohnehin sich leicht selbst
anfragen. Seine Anstalt hat er, bekanntlich,
im Hause des königl. Hrn. Hofraths v. Schlois=
nig
in der Wollzeile Nr. 501 im ersten Stocke;
auch kann man sich in der Josephs=Akademie
in der Währinger Gasse bey ihm anmelden.
Prof. Barth wohnt nicht mehr in der Uni=
versität
, sondern nächst der Heumarkcaserne in
der Traunischen Gasse. Wer ihn verlangt,
darf sich nur an die Anstalt des Prof. Schmid
wenden.


Nachricht für arme mit dem grauen
Staar behaftete Blinde.

Die Herren Professoren Prohaska und
Schmidt operiren dies Jahr die arme Staar=
blinden
im hiesigen allgemeinen Krankenhau=
se
, wie sonst Herr Professor Barth operirt
hat, und zwar wird jeder von ihnen diejeni=
gen
Staarblinden operiren, die sich an ihm
wenden. Professor Prohaska wohnt auf der
Universität, Professor Schmidt wohnt in der
Josephinischen Akademie in der Währinger=
gasse
, oder ist auch zu finden in seiner Kran=
kenanstalt
in der Wollzeile vom scharfen Eck
über Nr. 801 im ersten Stock. Jedoch soll
jeder Blinde das Zeugniß der Armut mitbrin=
gen
; und damit nicht, wie andere Jahre Blin=
de
, denen nicht mehr zu helfen ist, ein weite
Reise umsonst machen, sollen sich alle jene,
die vom Lande hieher reisen wollen, zuvor
von einem sachkündigen Arzte oder Wundarzte

untersuchen lassen, weil hierorts nur jene
können aufgenommen werden, die den grauen
Staar haben. Von Erscheinung dieser Nach=
richt
werden bis zum 15. Junius dergleichen
Leute auf die Anweisung eines der benannten
Herren Professoren im hiesigen allgemeinen
Krankenhause aufgenommen. Wien den 15
May 1792.


Nachricht.

Herr Joseph Lippitsch, der Arzneykunde Dok=
tor
, rechnet sich's zur Pflicht hiemit anzuzei=
gen
, daß er zu gegenwärtiger Georgizeit seine
Wohnung verändert habe, und nun nächst dem
heil. Kreuzerhof bey der schönen Laterne Nr.
774 im 2ten Stock wohne. Uebrigens ist sei=
ne
Hilfteistung, wie jederzeit allen Kranken oh=
ne
Unterscheid, sie mögen bemittelt, oder mit=
tellos
seyn, auf seiner Wohnung sowohl, als
auf den ihrigen bereit.


Anzeige.

Seit den 25. März d. J. wird zu Krumau
in Böhmen Johann Reinisch vermißt, dersel=
be
ist 18 Jahr alt, mißt 5 Schuh, 1 Zoll 3
Strich, hat ein etwas blasses, jedoch volles
Angesicht, dunkelbraune Haare und derley Au=
genbraun
, dunkelgraue Augen, etwas aufge=
bogene
Nase und aufgeworfene Oberlefzen, hat
schon einen hervorstechenden schwarzen Kne=
belbart
, die Haare sind in einen etwas falschen
Zopf gebunden, mit einem schwarz harassenen
Band überwickelt, ohne Locken, gehet mit et=
was
vorgebogenen Kopf, spricht nur deutsch,
trug einen Kapotrock von ordinairen blauen
Tuch mit meergrünen tüchenen Kragel und
derley Aufschlägen, und weissen glatten Knö=
pfen
, Hosen von obbenannten Tuch, eine Ve=
ste
von weissen Tuch, gewichste Stiefel, und
einen gestolpten schwarzen Hut; nebst dieser
Kleidung hat er noch bey sich einen hechten=
blauen
Kapotrock von feinen Tuch mit dun=
kelgrünen
Kragel und Aufschlägen und weissen
Knöpfen, eine plüschene Veste mit derley Knö=,
pfen, eine weißtüchene und eine Ueberziehho=
sen
von weissen Gradel, 3 Hemder, 3 Schnupf=
tüchel
, ein schwarztaffetenes ordinäres Halstü=
chel
, etwelche paar weisse Strümpfe und ein
paar Schuh. Wer von desselben Aufenthalt
Nachricht erhält, beliebe selbe der ni. öst. Lan=
desregierung
unbeschwert mitzutheilen. Wien
den 4. May 1792.


Nachfrage um Simon und Georg Ebenhoch.

Schon. seit einer geraumen Zeit sind zwey
Mannspersonen, Simon und Georg Ebenhoch,
von Klaus in Vorarlberg gebürtig, unter das

[13]

Gericht Rankweil und Sulz der Herrschaft
Feldkirch gehörig, verreiset, und sollen sich
dem Vernehmen nach der eine nach Ungarn,
der andere nach Böhmen begeben haben, um
sich alda häuslich niederzulassen. Da nun ih=
re
Freunde seit so langer Zeit von ihnen nichts
hörten, und selben ungemein daran gelegen ist,
etwas zu erfahren, so wird jedermann, der im=
mer
von besagten zwey Mannspersonen ihren
Aufenthaltsorte, oder allenfalls bereits erfolg=
ten
Tode, oder endlich von derer Descendenten
einige Wissenschaft hat, sonderlich aber die H.
Seelsorger und Ortsobrigkeiten dringend und
höflichst gebetten, davon Nachricht zu erthei=
ten
, und selbe an H. Joseph v. Müller, priv.
Großhändler in Wien, gegen verläßlichen Er=
satz
des Postporto und andern Auslagen zu
addreßiren.


Hofentschliessung.

Se. Königl. Maj. haben vermöge Hofdekrets
vom 11. d. M. zu beschliessen geruhet, daß
der mit Ende April des l. J. zu Ende gehende
Octroi der Mährischen Leihbank, vereiniget mit
dem Jntelligenz=und Zeitungsblatte, wie auch
dem Kundschaftsamte, gegen eben den Einlags=
fund
, eben die Kaution, und eben die in dem
bisherigen Octroi erhaltenen Bedingungen, in
soweit solche mit der gegenwärtigen Verfas=
sung
, und mit den nachgefolgten Gesetzen ver=
einbarlich
sind, ohne alle Erhöhung der Zin=
se
, selbst mit Vereinigung der Großhandlung,
wenn es ausdrücklich verlanget würde, an ver=
mögliche
Privatinteressenten, auf 15 oder 20
Jahre überlassen, und hierzu der Weg der Ver=
steigerung
eingeschlagen werden soll; der erste
Anboth nach den Bedingungen des erloscheten
Octroi, mit Rücksicht auf die jetzige Verfas=
sung
zu bestimmen, und der neue Octroit sal-
va
Ratificatione , an denjenigen, oder dieje=
nigen
, die unter hinlänglicher Sicherheit zu
ben beßten Bedingungen für das Wohl des Pub=
likums
, besonders aber des inländischen Kom=
merzes
, sich verstehen, zu überlassen sey. Diese
allerhöchste Entschliessung wird zu Jedermanns
Wissenschaft mit dem Beysatze kund gemachet,
daß die Pachtlustigen sich darüber bey dem K.
Mährisch=Schlesischen Gubernium melden sol=
len
, und die Pachtungsbedingungen bey der Re=
gistratur
des erstgenannten Guberniums in
Brünn einsehen können. Wien den 14. April
1792.


Dienstsuchender.

Ein junger Mensch von 26 Jahren, welcher
den ganzen Türkenkrieg als Chyrurgus bey=

gewohnt hat, in Rechnen und Schreiben auch
in der Musik geübet ist, die Orgel, Clavier
und Violin spielt, frisiren kann, und schon bey
einem Grafen als Hausoffizier angestellt war,
wegen Absterben seines Herrn aber bis dato
brodlos ist, wünschet wieder bey einer Herr=
schaft
als Hausoffizier angestellt zu werden.
Jst beym Portier im Bischofhof zu erfragen.


Nachricht von der französischen Sprache.

Mit Bewilligung der hochlöbl. N. Oest.
Landesregierung lehret der Unterzeichnete schon
durch mehrere Jahre die französische Sprache
sowohl Kindern, als erwachsene Personen.
Für Kinder wird der Unterricht täglich Vor=
mittags
von 10 bis 12 Uhr, für die Erwach=
senen
aber von 6 bis 7 Uhr Abends gegeben,
und monathlich 1 fl. vorhinein bezahlet.
Er kann auch noch einige Knaben zu sich in
die Kost nehmen. Diese werden nebst der täg=
lichen
Anführung zur Reinlichkeit, Ordnung
und Gottesfurcht, auch in der französischen
Sprache, und in allen vorgeschriebenen deut=
schen
Lehrgegenständen, weil der Unterzeich=
nete
auch zugleich Lehrer der deutschen Schu=
le
ist, unterrichtet. Nebst diesem wird jenen
Knaben, welche studiren, oder doch eine sol=
che
Kunst lernen sollen, zu welcher die vor=
läufige
Kenntniß der lateinischen Sprache er=
fordert
wird, auch in der lateinischen Spra=
che
Unterricht gegeben. Für Kost, Wäsche
und den Unterricht in den angeführten Gegen=
ständen
werden jährlich 100 fl. endweder mo=
nathlich
, oder vierteljährig vorhinein bezahlt.
Außer diesem hat er noch Anstalt gemacht,
daß seine Zöglinge auch in der Musik und im
Tanzen unterwiesen werden, worüber sich die=
jenigen
, welche auch darin Unterricht verlan=
gen
, mit ihm besonders verabreden können.
Aeltern und Vormünder, welche daher ihre
Kinder seiner Leitung anvertrauen wollen, be=
lieben
sich in seiner Wohnung zu melden, wo
sie sich selbst überzeugen werden, daß dieselbe
in einer schönen Lage, und zur Aufnahme meh=
rerer
Knaben ordentlich zubereitet ist. Die=
se
befindet sich nächst dem Neubau in der Schwa=
bengasse
im Brimerischen Hause, rechts im er=
sten
Stocke. Wien den 2. May 1792.

Gotthard Zwilling, öffentlicher Lehrer
der französischen Sprache, und einer deut=
schen
Schule.


Nachricht.

Nachdem ich Endesgenannter mit der Ver=
schönerung
und Vergrösserung meines Gast=
hofes
zum goldenen Bärn in Regensburg, un=

[14]

weit der steinenen Brücke gelegen, bereits schon
zwey Jahre fertig, und dadurch in den Stand
gesetzt bin, die angesehensten Herrschaften mit
zahlreichen Suiten, und übrige Passagiers nach
Würden und Wunsch bedienen zu können, da
nicht nur alle Zimmer ganz neu meublirt, son=
dern
auch die Stallungen dergestalt ansehnlich
erweitert worden sind, daß 60 Pferde bequem
untergebracht werden können; auch ich seit 20
Jahren ein ansehnliches Weinlager von ver=
schiedenen
Sorten, vorzüglich der besten Rhein=
weinen
von guten Jahrgängen gesammelt hab,
daß ich mir nicht nur alle Zufriedenheit der=
jenigen
hohen Herrschaften und Passagiers,
welche mich mit ihren Zuspruch beehren, son=
dern
auch diejenigen Herren Weinliebhaber,
welche von meinen Weinen zu kosten belieben,
oder Bestellungen zu machen, ganz gesichert zu
seyn, nach dero Verlangen bedienet zu werden,
als halb ich solches allen hohen Herrschaften
und Passagiers, welche durch Regensburg zu
reisen gedenken, hierdurch öffentlich bekannt
machen, sie um deren geneigten Zuspruch ge=
ziemend
ersuchen, und hiermit die promteste
und billigste Bedienung zusichen wollen. Re=
gensburg
den 26. März 1792.

Johann Andreas Lehr.


Nachricht.

Von dem königl. ni. öst. Landrecht wird
hiemit bekannt gemacht: daß der über das
hierländiger Vermögen des Hrn. Joseph Wenzl
Graf v. Wrbna, und Freudenthal den 22.
September 1790 verhängte Konkurs über den
zwischen demselben, und seinen Gläubigern
getroffenen Vergleich unter den 20. April d.
J. von Seite dieses Gerichts aufgehoben wor=
den
sey. Wien den 11. May 1792.


Die Franziska Ruchserin wird als Ver=
schwenderin
erklärt.

Von dem Magistrat der k. Haupt=und Re=
sidenzstadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey für nöthig befunden worden, die Fran=
ziska
Ruchserin, gebohrne Kaufmannin, des
vergandeten Sattlermeisters, Michael Ruchser,
Ehegattin, wegen des während ihrer Minder=
jährigkeit
gezeigten, und noch nun nach dem von
selber bereits zurückgelegten 24. Altersjahre
immer fortdauernden, von ihren Vormunde,
Kaspar Binder, und der leibl. Mutter bestät=
tigten
Leichtsinnes, durch gegenwärtiges Edikt
als Verschwenderin zu erklären; welches dem=
nach
jedermann zu dem Ende hiemit öffentlich
erinnert wird, damit niemand ersagter Fran=
ziska
Ruchserin einige Geschäfte eingehen, Con=

tracte schliessen, oder derselben ein Darlehen
leisten soll, widrigens ein solcher Darleihen
seines gemachten Darlehens verlustiget, und
die abgeschlossenen Geschäfte oder Contracte
null und nichtig seyn sollen. Wornach jeder=
mann
sich zu achten und vor Schaden zu hüt=
ten
wissen wird. Wien den 30. April 1792.


Schiffahrts Nachricht.

Nachdem hierorts in sichere Erfahrung ge=
bracht
, auch Briefe aus Wien vorgelegt wor=
den
, womit die Anzeige gemacht wird, daß meh=
rere
auswärtige Schiffer längst der Donau
boshaften Weise ausgesprenget haben, daß von
hier aus keine Ordinari Schiffe mehr abge=
hen
können, noch dörfen, so wird solche Aus=
sage
hiemit als eine unverschämte Unwahrheit
erkläret, und zugleich einen geehrten Handels=
stand
, als Publiko die Nachricht gegeben, daß
so wie bisher auch fernerhin jede Woche ein
Ordinari Schiff unter der Besorgung und Be=
frachtung
von hiesig gnädigst privil. Spedi=
tionshandlung
der Herren Gfell, Reinhard &
Comp. mit Personen und Waaren, so lange
es die Jahrszeit erlaubt, oder das Wasser fahr=
bar
ist, von hier nach Wien abgehen, und
man sich, wie bekannt, auf billige und promp=
te
Bedienung verlassen dörfe, mit dem An=
hange
, daß dergleichen bereits mehrmal zum
Nachtheil hiesiger Speditionsanstalten wider=
holte
falsche Ausstreuungen, künftig höheren
Orts zu ahnden nicht unterlassen werden wird.
Kurpfalz=Neuburgische Hauptstadt Lauingen
an der Donau den 2. May 1792.


Nachricht.

Franz Finger, Leinwandnegoiant aus Ar=
nau
in Böhmen, Königgratzer Kreis, Bischo=
wer
Antheils liegend, macht hiemit bekannt,
daß er zu mehrerer Verbreitung des landnütz=
lichen
Flachsanbaues, als an welchem Mate=
rial
bey starkem Leinwandverschleiß ad extra
aller Orten grosser Mangel, und von darum
hierin eine ganz übertriebene Theuerung im
Lande unterhalten wird, eine Partey von 1000
Tonnen gerechten neuen Windauer=Rigauer=
und Libauer Rußischen=auch ganz schönen
Memler Leinsaamen, bey Gelegenheit, als sol=
cher
überhaupt verlittenes Jahr in diesen nor=
dischen
Provinzen recht herrlich gerathen ist,
verschrieben, folglich demnächst also zu erwar=
ten
hat, daß er hiermit seine Abnehmer nicht
allein von jeder Gattung nach Bedarf bestens
und zu aller Zufriedenheit zu versorgen im
Stande, sondern auch die ringmöglichste Prei=
se
gegen baare Bezahlung jedermann angedei=

[15]

hen zu lassen ganz erbietig sey, um so ver=
gnügter
zwar, als man sich heuer nach allen
günstigen Vorzeichen eine recht gesegnete und
nützliche Flachserndte aller Orten zu verspre=
chen
haben wird. Nach Gestalt der Entlegen=
heit
liefert er solchen bey Bezahlung der Fracht=
speisen
auch bis Prag an des Hr. Johann Ma=
theus
Thurm sel. H. Erben, Banquiers aldort;
bey welchen um Preise und Proben Erkundi=
gung
eingeholet, auch dahin Bestellung und
Bezahlung eingebracht werden könne.


Orientalischer Talk,
oder balsamisches Abwisch Pulver.

Durch vielfältige Proben und empsigen Ge=
brauch
hat sich dieses vortrefliche Abwischpul=
ver
schon lange ausgezeichnet als ein bewähr=
tes
Mittel, sowohl ältern als jungen Perso=
nen
das Fell glatt, zart und rein zu machen;
es macht durch die Reinigkeit der Haut eine
natürliche schöne Weisse und bewahret für Run=
zeln
bis in das späteste Alter, dienet auch den
aufgefahrnen fleckigten Gesichtern. Den Ge=
brauch
weisen die beygegebenen Zetel aus. Es
ist dieses Talkpulber von demjenigen ganz un=
terschieden
, welches unter diesen Namen verkauft
wird. Das Loth kostet 2 fl. das Packel zu 1
Quintel 30 kr. Es ist an keinem andern Ort
ächt zu bekommen, als am Bauernmarkt im
Margarethenhof im Marchandemodegewölbe
zum Blumenkorb, wo auch nachstehendes zu
haben ist, als das Schönheitsabwischwasser der
Sultaninnen, die zu diesem orientalischen Was=
ser
verfertigten Kugeln, ganz oder pulversirt,
um Bequemlichkeit halber sich selbst, wie die
beygegegeben Zetel belehren, das Wasser ver=
fertigen
zu können; roth türkischer Schmink=
schleyer
; Stirnbindel des Nachts aufzubinden,
für runzlichte Stirne. Hand=und Gesichtpo=
made
für gefrörte und grobe Hände, oder aus=
gefahrne
fleckigte Gesichter; Handpulver zum
waschen und wälsche Fleckkugeln die Flecke aus
Seidenzeug zu bringen. Alles dieses wie auch
das orientalische Talkpulver, wird nach Unter=
suchung
einer löbl. med. Fakultät, mit Erlaub=
niß
einer hohen Landesstelle verkauft.


Naturaliensammlung, und antike röm.
Kaisermünzen.

Auf vielfältiges Verlangen mehrerer Na=
turaliensämmler
wird die in der Salvatorgass
Nr. 428 linkerhand über die mit Bretter be=
legte
Stiege im ersten Stock bey dem eisenen
Gatter zahlreich und schöne aus Meermuschel
und Schnecken Meergewächsen, Versteinerun=
gen
und Bergstuffen bestehende Collection stück=

oder partieweis, samt den Kästen und Bücher
täglich von 11 bis 1 Uhr mittags um den
billigstens Preis, 515 Stück antike röm. Kai=
sermünzen
aber, worunter 68 silberne sind, für
60 fl. samt den Kästen hindangegeben.


Bergantheile zu veräussern.

Jn dem Schmölnitzer Bergstädtischen Ter=
rain
in Ungarn besitzet Maximilian Stein bey
der Josephigrube in der Gegend Bärmgrund
genannt auf Silber und Kupfer 16 Kuxe oder
1 / 8 Grube. Nichtminder im Hatschower Ter=
rain
nächst an dem Schmölnitzer bey Christi
Himmelfahrt Grube auf Silber und Kupfer
eben 16 Kuxe oder 1 / 8 Grube. Endlich bey
der Grube Laureta auch Schmölnitzer Herr=
schaftsbezirks
in der Gegend Stillbach auf Sil=
ber
und Kupfer 12 Kuxe oder 3 / 32 Antheile
der Grube. Weil der Besitzer gewisser Um=
stände
wegen auf Geld ansteht, so hat er sich
entschlossen, die Hälfte besagter Bergantheile
zu veräussern, und zwar bey Josephi 8 Kuxe,
oder 1 / 6 Grube, bey Himmelfahrt nicht un=
gleich
, und bey Laureta 6 Kuxe oder 1 / 32
und 1 / 64. Wer sämtliche Antheile, oder von
dieser oder jener Grube nur, oder auch von
dem bey jeder Grube angebothenen Antheile
nur 1 / 64, oder 2 Kuxe, oder 1 / 32, oder 4
Kuxe an sich zu bringen gedenket, beliebe sich
des weitern auf der Wieden in der kleinen
neuen Gasse Nr. 198 bey Hrn. Maximilian
Lechner zu erkundigen. Wien den 9. May
1792.


Nachricht.

Frau Anna Maria Banck in der Kohlmes=
sergasse
am Fischmarkt bey den 7 Kurfürsten
zu ebener Erde links Nr. 667 wohnhaft, ge=
denket
ihren Tokayer=und St. Georger Aus=
bruchwein
=Vorrath in Gebäuden um die aller=
billigste
Preise hindanzugeben, und sich von
diesem Handel los zu machen, weil sie dem=
selben
alters und gebrechlichkeits halber nicht
weiter abwarten kann.


Nachricht
für die Herren Abnehmer des Universal=
Atlaßes nach und zu Büschings grosser
Erdbeschreibung, und da. litterari=
sche
Publikum überhaupt.

Durch eine allerhöchste Hofentschliessung
vom 30. März dieses Jahrs ist dem Unter=
zeichneten
die allergnädigste Befugniß ertheilt
worden, für seine geographischen sowohl als
sonstigen Artikel ein eigenes Niederlags=Ge=
wölbe
oder Verschleiß=Komptoir zu eröff=
nen
. Es befindet sich in der Singerstrasse

[16]

Nr. 932 vom rothen Apfel herüber, und ist
seit den 10. May offen. Es werden also al=
le
Verlags=Artikel, welche bisher unter dem
Namen des Unterzeichneten in der vormals
Wucherschen Buchhandlung im Seitzerhof un=
ter
den Tuchlauben, bey Karl Krill k. Lotto=
kollekteur
in der Singerstrasse, bey Joseph
Frister privil. Kunst=und Buchhändlern am
Bauernmarkt, bey Franz Anton Hoffmeister
priv. Kunst=und Buchhändlern in der Woll=
zeil
, bey Joseph Kuhn bürgerl. Buchbinder
in der Himmelpfortgasse, dann bey Joh. Bapt.
Hofer bürg. Buchbinder in der Kurrentgasse,
und an noch einigen unbeträchtlichern Ver=
lags
=Orten zu haben waren, nunmehr vom
10. May an in dem angezeigten Orte in der
Singerstrasse ausgegeben, und die Herren
Pränumeranten und Alle, die bisher sich für
seine Unternehmungen zu verwenden die Güte
hatten, ergebenst dahin angewiesen. Die
Vorausbezahlungen, welche sowohl seit den
drey Jahren der Bestechung des Universal=At=
laßes
, als seit zwey Monaten auf die allge=
meine
Erdbeschreibung zu diesem Atlaße an
allen obenangezeigten Orten für den Unter=
zeichneten
geleistet worden sind, werden nun=
mehr
gleichfalls unmittelbar von ihm selbst
verbürget. Wien den 16. May 1792.

Gehorsamster

Franz Joh. Jos. v. Keilly.


Nachricht
an Beobachter des französisch=östreichischen
Krieges.

Der nun bereits von Frankreich an Oestreich
erklärte Krieg macht eine Karte von den Gränzen
dieser beyden Reiche nothwendig. Es wird also
den Liebhabern und Lesern der Kriegsgeschichte
hiemit nicht nur eine solche Gränzkarte, son=
dern
auch eilf dazu gehörige Plane von den
wichtigsten auf jener Gränze liegenden Festun=
gen
angelündigt. Diese zwölf Blätter wer=
den
unter dem Titel: Französisch=östereichi=
scher
Gränz=Atlas erscheinen, und in Dop=
pelfolio
=Format, nämlich in der Größe der
gewöhnlichen homanischen Karten geliefert.
Das erste dieser Blätter enthält die zusam=
menstossenden
französischen, östreichischen und
Reichslande von Basel in der Schweitz und
den vier Waldstädten an, durch Breisgau,
Elsaß, Baden, Zweibrücken, Lothringen,
Trier, Luxenburg, Lüttich, Namur, Brabant,
Hennegau und Flandern bis hinauf nach Dün=
kirchen
am deutschen Meere oder der Nordsee,
und wird nicht nur in Ausführung der Gränz=
örter
sehr vollständig seyn, sondern auch auf

merkwürdigen Plätzen kleine Nachrichten aus
den vorigen französischen Kriegen geben. Von
Frankreich selbst erscheint der ganze östliche
und nordöstliche Theil auf der Karte, und
zwar nach der neuen Eintheilung des Reichs
in drey und achzig Departements. Diese Kar=
te
giebt also eine genaue Darstellung des gan=
zen
Kriegsschauplatzes, wenn er auch in der
Folge mehr auf=oder abwärts verlegt werden
sollte. Die übrigen eilf Blätter enthalten die
vorzüglichsten Festungen, welche auf dieser
Gränze während des Krieges einer Belagerung
ausgesetzt sind, als: Neubreysach, Straßburg,
Kehl, Landau, Metz, Luxenburg, Namur,
Mons, Tournay (Dornik) Lille, Valencien=
ne
u. s. w. Doch werden nicht nur diese,
aber auch nicht gerade alle diese, sondern die=
jenigen
geliefert, die durch die Umstände die
interessantesten werden. Bey jeder Festung
wird wieder eine kurze historische Nachricht
von ihrer Entstehung und ihren kriegerischen
Schicksalen beygefügt. Ganz besonders wird
aber hier auf richtige und genaue Jllumina=
tion
gesehen, weil sie diesem Gegenstande zur
Erläuterung dienen muß. Das erste Blatt
oder die Gränzkarte selbst wird Donnerstags
den 14. Juni, und sodann mit jedem Don=
nerstage
ein folgendes, jedes für 15 kr. er=
scheinen
. Ausser der Pränumeration wird
nachher kein Stück hindangegeben. Die Her=
ren
Pränumeranten aber erhalten mit dem
zwölften oder letzten Stücke ein gestochenes
Titelblatt zu diesem Anlasse unentgeltlich.
Jn Wien wendet man sich an das v. Reily=
sche
Landkarten=Verschleißkomptoir in der
Singerstrasse Nr. 932 vom rothen Apfel her=
über
. Ausser Wien in Prag an Hrn. Widt=
mann
Buchh. , in Brün an Hrn. Gastel Buchh.
in Preßburg an Hrn. v. Weissenthal, in Grätz
an Hrn. Trötscher Buchh. , in Laybach an
Hrn. Korn Buchh. , in Jnsbruck an Hrn.
Merz Buchh. , in Salzburg die Mayrische
Handlung, in Passau an Hrn. Nothwinkler
Buchh. , in Botzen an das k. Oberpostamt,
in Bamberg an Hrn. Göbhart Buchh. , in
München an Hrn. Lindauer Buchh. , in Krems
an Hrn. Möstl Buchhändler. Wien den 10.
May 1792.


Erinnerung
an die Hrn. Abnehmer der allgemeinen Erd=
beschreibung
in 3 Theilen zu dem v. Reil=
lyschen
Universalatlas.

[17]

gen dem etwas zu kurzen Pränumerationster=
min
, noch die wenigsten melden konnten, und
mehrere auswärtige Verleger dieserwegen um
Aufschub ersuchten, so wird die erste Lieferung
von 16 Bogen noch nicht zu Ende dieses Mo=
nats
April, sondern mit Ende May erst aus=
gegeben
. Ulm aber diesen Zeitverlust in etwas
einzubringen, wird dafür von Ende May an
nicht, wie zuvor bestimmt war, alle Monate,
sondern genau alle vierte Woche eine Lieferung
ausgegeben. Es bleibt also auch der Pränu=
merationstermin
für den hiesigen Platz noch bis
15. May offen. Die Herren Liebhaber haben
sich aber an das v. Reillysche Landkarten=Ver=
schleiß
Komptoir in der Singerstrasse Nr. 932
vom rothen Apfel herüber, zu wenden.


Anzeige.

Bey. Hrn. Jgnaz Grund, im Gewölbe am St.
Stephans Hauptthor ist für 45 kr. illuminirt
und auf Regalpapier abgedruckt zu haben:

1) Die ganz neue für jedermanns Auge deut=
lich
von Hrn. Michael Kauperz gestochene
Ambrosche Postkarte sämtlicher deutsch un=
garischen
Erblande.

Zu dieser neuen in Graz erschienenen Post=
karte
haben fast sämtliche erdländische Postver=
waltungsämter
, nämlich alle jene, in deren
Bezicken seit einigen Jahren Veränderungen
vorgegangen sind, ihre Beyträge geliefert, so
daß selbe über drithalbhundert theils übersetzte,
theils abgeänderte, theils ganz neu errichtete
Poststreken enthält, und daher jedem Reisen=
den
und jedem Liebhaber vaterländischer Geo=
graphie
von ausserordentlichem Nutzen ist. Jn
Böhmen allein wird man über 60 neue Ver=
änderungen
und so im Verhältniß auch in den=
übrigen
Erbstaaten antreffen. Selbst die neue
Gränzscheide bey Orsova und die wahrschein=
liche
Gränze bey Dresnik und Zettin, so wie
die 3 obschon jetzt aufgehobenen Militärpostkurse
nach Bukarest, ja selbst den Kurs des Postbo=
ten
von Crumau nach Wittingau und der je=
weiligen
Militärstafete von Zeng nach Carlo=
hago
wird man zum Vergnügen des Publikums
darin angezeichnet finden.

2) Der Generadistanzanzeiger der wichtig=
sten
Plätze der deutsch=ungarischen Erblande,
und des benachbarten türkischen, und eines
Theiles des rußischen Reiches.

Dieser mit grosser Mühe verfaste Distanz=
anzeiger
ist gleichsam der Pendant zu obiger
Postkarte, ist selbst jedem gemeinsten Manne
beym ersten Anblick verständlich, und gewährt
eben so grosses Vergnügen als Vortheil, indem
jeder gleichsam in einem Augenblick die Ent=

fernung seine oder einer benachbarten Stadt
von jedem der angezeigten wichtigen Plätze er=
sehen
kann. So ersieht z. B. der neugierige
Bewohner von Wien, Prag, Linz ꝛc. in einem
Nu, wie weit er von Ofen, Kaschau, Essegg,
Triest, Belgrad, Konstantinopel, Oczakow ꝛc.
entfernet sey. Dieser noch nie in Wien zum
Verkauf verschiedene Distanzanzeiger kostet auf
Großmedian abgedruckt 6 kr.

3) . Kurze und gründliche Anleitung ein Kind
von guten Fähigkeiten in höchstens 12 Ta=
gen
, und zwar ohne alles Buchstabiren,
richtig lesen zu lehren.

Diese kostbare Anleitung hat einen berühm=
ten
deutschen Sprachlehrer in Rotterdam zum
Erfinder, und kostet gefalzelt 6 kr.


Musikalienankündigung.

Bey Fr. A. Hoffmeister, Musik=Kunst=und
Buchhändler in der Wollzeil Nr. 803, neben
dem Schwebbogen, sind folgende Arien aus
der beliebten Oper: die Zauberflöte, von Hrn.
Mozart, beym Klavier zu singen:

Aria, Jn diesen heil'gen Hallen, 8 kr.

—— Alles fühlt der Liebe Freuden, 9 kr. (die
der Mohr singt)

—— Jch Narr vergaß der Zauberdinge, 8 kr.

—— Ach ich fühl' es ist verschwunden, 9 kr.

—— Der Vogelfänger bin ich ja, 7 kr.

—— Ein Mädchen oder Weibchen, 9. kr.

—— Wie stark ist nicht dein Zauberton, 12 kr.

—— Das Bildniß ist bezaubernd schön, 12 kr.

—— Der Hölle Rache kocht in meinem Her=
zen
, 12 kr.

—— Papagena, Weibchen, Täubchen, meine
Schöne, 20 kr.

—— mit Recitativ, Zum Leiden bin ich aus=
erkohren
, 15 kr.

Duetto, Bey Männern welche Liebe fühlen,
10 kr.

—— Tamind mein, o! welch ein Glück, 8 kr.

—— Pa Pa Papagena bist du mir ganz,
15 kr.

—— Bewahret euch für Weibertücke, 7 kr.

Terzetro, Du feines Täubchen nur herein, 14 kr.

—— der 3 Knaben, zum Ziele führt dich die=
se
Bahn, 9 kr.

—— ——— Seynd uns zum zweytenmal will=
kommen
, 9 kr.

—— Soll ich dich Theurer nicht mehr sehen,
22 kr.

Glockenspiel und Coro zwischen Pamina und
Papageno, 9 kr.

Marsch, Wir wandelten durch Feuerglut, 8 kr.

—— Während den Zug in dem Weisheits=
tempel
, 8 kr.

[18]

Chor. D Jsis und Osiris schenket, 8 kr.

Die Ouvertur für das Klavier, 20 kr.


Neue Musikalien.

Bey Artaria & Comp. , Kunsthändlern am
Kohlmarkt sind folgende neue Stücke aus der
allgemein beliebten Oper: die Zauberflöte, von
Hrn. Mozart, für das Klavier gut übersetzt,
und deutlich gestochen, zu haben, als:

Die Ouvertur, 24 kr.

Aria, Dies Bildniß ist bezaubernd schön, 15 kr.

—— Zum leiden bin ich auserkohren, 20 kr.

Chor, D. Isis und Osiris schenket, 10 kr.

Aria, Der Hö⟨l⟩e Rache kocht in meinem Her=
zen
, 15 kr.

Duetto, Tamino mein! O welch ein Glück,
10 kr.

—— Wir wandelten durch Feuerglut, 10 kr.

Aria, Papagena! Weibchen! Täubchen! 24 kr.

—— Klinget, Glöckchen, klinget, 10 kr.

Duetto, Pa Pa Papagena! Pa Pa Pa=
pageno
! bist du mir nur ganz gegeben, 20 kr.

Aus der neuen Oper: Il Matrimonio Secreto,
Duetto, Cara cara non dubitar, 30 kr.
Aria, Perdonate Signor mio, 30 kr.
Terzetto, Le faccio un inchino, 40 kr.
Duetto, Jo ti lascio, 20 kr.


Neue Musikalien.

Bey Johann Träg sind folgende neue Musi=
kalien
zu haben:

Le Carneval. 1 Sinf. mit allen Stimmen von
Dittersdorf. 9 fl.

Andromede sauvée, 6 fl. 40 kr.

Phinèe avec ses amis en Rochers. 6 fl. 40 kr.

Les Paysans en Grenouilles. 6 fl. 40 kr.

Die Schlittenfahrt 1 Sinf. und die Berchtols=
gadner
Sinf. beyde von Haydn.

3 Quint. von Johann Hoffmann. 6 fl.

6 Quart. Op. 5. von Gallus. 6 fl .

1 Sammlung von Märschen aufs Klavier von
Günther. 2 fl.

Le Carneval. Eine Sammlung von Menuet,
Deutschen Francaisen und Anglaisen fürs
Klavier. 6 fl. 40 kr.

20 Deutsche fürs Klavier von Bengraf. 3 fl.

Contredanze per il Clav. di Giuseppe Haydn,
2 fl. 30 kr.

Alla Kosak Variazioni per il Clav. von Fi-
scher
. 2 fl. 30 kr.

Missa Cellensis von Giuseppe Haydn. 13 fl.
30 kr.

Eine dettoin C. .mit oblig . Stimmen von
Mozart. 13 fl. 30 kr.

Eine detto in D . mit oblig. Viol. von Pleyel.
13 fl. 30 kr.

Bey Johann Georg Edlen v. Mösle,
k. k. privil. Buchhändler am Graben im Hof=
rath
v. Kollerischen Hause Nr. 1174 ist ganz
neu zu haben:

Diogenes (der deutsche) oder der Philosoph
nach der Mode. Ein Roman im. Kupf 8.
Wien 792. 1 fl geb. 1 fl. 8 kr.

Der deutsche Gevater Mathies. Von Jos.
Richter. im. Kupf. 2ter und letzter Band.
8. Wien 792. 1 fl. 30 kr alle 2 Bde. 3 fl.
Biographie Kaiser Leopolds des Zweyten,
Königs von Ungarn und Böhmen ꝛc. 8.
Wien 792. 30 kr.

Geschichte Josephs II . Röm Kaisers, =
nigs
von Ungarn und Böhmen ꝛc. Von
F. X. Huber, Verfas. des Schlendrians.
2 Thle. 8. Wien 792. 1 fl. 30 kr. gebund.
1 fl. 37 kr.

Buchhalter (der durch eine Praxis von 30
Jahren gerechtfertigte) , oder praktische
Anleitung zu allen verschiedenen Vorfäl=
len
, bey Handlungs=Wechsel=und Spe=
ditionsgeschäften
, durch den dabey geführ=
ten
Briefwechsel zum allgemeinen Unter=
richte
erläutert, und im Original heraus=
gegeben
von ***. 8. Leipz. 791. 45 kr.

Anmuthiger und nützlicher Zeitvertreib für
den Bürger=und Bauernstand, bestehend
in allerley glaubhaften und seltsamen Hi=
storien
von klugen und dummen, inglei=
chen
von guten und bösen Leuten; wor=
aus
zu lernen, wie man klüglich denken
und handeln müsse, um in der Welt ge=
ehrt
und glücklich leben, und dereinst ru=
hig
sterben zu können. Von einem erfahr=
nen
Bürger=und Bauernfreunde zusam=
mengetragen
. 792. 34 kr. geb. 30 kr.


Jn der J. D. Hörlingischen Buchhandlung
in der Bognergasse Nr. 220 neben dem To=
denkopf
sind nebst vielen andern Büchern auch
nachstehende um die billigsten Preise zu
haben:

Encyclopedie methodique ou par Ordre de
Matiéres par une Societé des Gens des
Lettres, de Savans, & des Artistes; pré-
cedé
d'un Vocabulaire universel, servant
die Table pour tout l'Ouvrage; orné de
Portraits de M M. Diderot & d'Alembert,
premiers Editeurs de l'Encyclopedie. 45
Livraisons, gr4. Paris 782 91.

Von diesem Werke sind 63 Bände Text
und 10 Bände Kupfer ganz neu in prächtigen
Kalbleder Franzband gebunden, die übrigen 15
und ein halber Band aber noch ungebunden,

[19]

die Pränumeration in Paris ist. 580 fl. Der
Einband hat 83 fl. gekostet, so daß dieses Werk
auf 663 fl. zu stehen gekommen, der Verkaufs
preis ist über 700 fl. ungebunden, wird aber
um den 〈…〉 ordentlich wohlfeilen Preis von
500 fl. gegeben, die Continuation hievon wird
dem Käufer im Pränumerationspreise geliefert.
Mirabeau (le Comte de) des la Monachie
Prussienne sous Frédéric le grand, avec
un Appendice contenant des Recherches
sur la Situation actuelle des principales
Contrées de l'Allemagne &c. VIII. Vol.
& Atlas de la Monachie Prussiene, con-
tenant
dix Cartes géographiques, quatre-
vingt
- treize Planches de Tactique & plus
de cent Tableaux numeriques. fol. à Lon-
dres
788. relié en carton bleu 24 J.

Clarisse Harlowe, traduction nouvelle &
seule complete par Mr. le Tourneur faire
sur l'Edition originale revue par Richard-
son
; ornée de figures du cèlebre Chodo-
wieki
de Berlin. 10 Volum. gr8. Geneve
786. 15 fl.

Van Espen (Zegari Bernardi) Jus ecclesia-
sticum
universum, antiquæ & recentioris
disciplinae. Editio recentissima, cum ad-
notationibus
F. P Gilbert. X. Tom. Fol.
Venetiis 788. 16 fl.

Abbildungen (24) verschiedener Hunde, nach
dem Leben gezeichnet, mit 24 illum. schönen
Platten gr4. Nürnberg 789. 12 fl.

Campe (J. H.) allgemeine Revision des gesamm=
ten
Schul=und Erziehungswesen von einer
Gesellschaft praktischer Erzieher. 15 Thle. 8.
Hamburg und Braunschweig 785 91. 18 fl.
30 kr.


Nachricht
an die resp. Hrn. Abnehmer von Wolfs
allgemeiner Geschichte der Jesuiten.

Die gute Aufnahme dieser Geschichte, wo=
von
nun schon der 2te Band in den Händen
der Hrn. Pränumeranten ist, hat es möglich
gemacht, daß ich hiemit die Erscheinung des
3ten Bandes auf den 4. Juny bestimmen kann;
und da während dieser Zeit Hr. Wolf, der ver=
dienstvolle
Verfasser dieser Geschichte uns mit
einem 4ten Bande, eben so reichhaltig an an=
ziehenden
Jnteresse, und ganz in dem Geiste
der ersten 3 Bände geschrieben, beschenket hat,
so wird derselbe um den 4. July d. J. zu er=
heben
seyn. Dieser 4te Band, der die neueste
Zeitgeschichte dieses Ordens zum Gegenstande
hat, schließt dieses ganze trefliche Werk; und
da selber nicht nur um einige Bogen stärker,
als die vorhergehenden Bände, sondern auch

mit einen Verzeichniß älterer und neuerer
Schriften den Jesuitenorden betreffend und mit
einem allgemeinen Register aller 4 Bände über
die vornehmsten Personen und Sachen verse=
hen
ist, so ist der Preis für diesen 4ten Band
um 10 kr. erhöhet, folglich auf 50 kr. festge=
setzt
worden. Um diese allgemeine Geschichte
dieses so berühmten als berüchtigten Ordens
der Gesellschaft Jesu so viel. möglich vollstän=
dig
zu machen, wird der Verleger die eben so
berühmten Prorinzialbriefe über die Sitten=
lehre
und Politik der Jesuiten von Blasius
Paskal, alle 3 Bändchens in zween Bände,
eingetheilt, jeden zu 40 kr. liefern. Die Vor=
ausbezahlung
auf den ersten Band geschieht bey
Empfang des 4ten Bandes der Geschichte; doch
können auch jene hierauf pränumeriren, die
diese Geschichte nicht abgenommen haben. Der
Jnhalt des 4ten Bandes sammt den Provin=
zialbriefen
ist bey mir und nächstens bey mei=
nen
bekannten Hrn. Verlegern unentgeldlich zu
haben. Brünn den 12. May 1792.

Joseph Georg Traßler Buch=
drucker
, Buch=und Kunsthändler.


Pferde zu verkaufen.

Unweit dem hohen Markt in der Preßgasse
im Neustädterhof Nr. 477 sind 2 erst vor kur=
zem
aus Siebenbürgen hier angekommene Rapp=
stutten
, 5 Jahr alt, 15 Faust 1 Zoll hoch,
ganz ohne allen Mangel, und welche ihrer Gleich=
heit
wegen entweder als Wagenpferde zu ge=
brauchen
, oder wegen ihren schönen Bau und
besonderem Feuer als Reitpferde zu verwenden
wären, täglich für 70 kaiserl. Dukaten zu ver=
kaufen
. Die Pferde sind in obgedachtem Hause
zu sehen, und sich dieserwegen beym Hausmei=
ster
anzufragen; der Preis aber von dem Lieb=
haber
dem Eigenthümer, wohnhaft am Ka=
zensteig
im grossen Gamingerhof Nr. 475 im
3ten Stock auf der hintern Stiege, einzu=
händigen
.


Wagen zu verkaufen.

Ein von dem berühmten Sattler Simon zu
Brüssel verfertigter und blos zur Hieherreise
gebrauchter 4=oder 6sitziger Reisewagen ist
täglich zu verkaufen, und kann in der Herrn=
gasse
Nr. 58 angesehen, auch beym Haushof=
meister
daselbst der Preis davon erfahren
werden.


Pferd und Wagen zu verkaufen.

Jn der Stadt im v. Gerstenbrandischen Hause
in der Kärntnerstrasse Nr. 1051 sind 2 engli=
sche
Pferde, ein Braun 15 1 / 2, und ein Fuchs
15 Faust hoch, zu verkaufen; und hat man sich

[20]

deshalb allda im ersten Stock bey dem Herzog
Richelieu zu melden. Auch ist ein 4sitziger
französischer Reisewagen mit vergoldeten Federn
und Bögen zu verkaufen. Kauflustige haben
sich dieserwegen am Heumarkt in der Raaben=
gasse
im Eisentandlerischen Hause Nr. 376 bey
dem dasigen Hausmeister anzufragen.


Pferd und Wägen zu verkaufen.

Es sind täglich zwey 3jährige, 16 Faust ho=
che
langgestreckte breitbrüstige lichtbraune Wal=
lachen
, aus dem Czakaturner Gestütt, ohne
mindesten Fehler, und die bereits ein halbes
Jahr täglich eingespannet worden, zu verkau=
fen
; ferner ein ganz neues noch nie geführtes,
fein lakirtes, mit breiter Bordur eingefaßtes,
an stehenden Federn hangendes, mit extrafei=
nem
weissen Tuch ausgemachtes, ganz gerin=
ges
Pierutsch auf 2 Personen, mit 2 eisenen
Schwannenhälsen versehen; dann ein neues auf
Pariserart mit hohen Rädern versehenes, in
vergoldeten Federn hangendes Pierutsch, eben=
falls
mit seinem weissen Tuch ausgemacht; und
ein ganz leichtes wenig gebrauchtes, mit ro=
then
Saffian ausgemachtes, mit einem eisenen
Schwannenhals versehenes, auf 7 Personen zum
sitzen gerichtes, in Federn hangendes Reisepie=
rutsch
. Des weitern beliebe man sich im Bur=
gerspital
dem Kärntnerthortheater gegenüber
im ersten Hof links Nr. 6, Stiege Nr. 18,
bey dem dasigen Hausmeister, Johann Mun=
schedel
, anzufragen.


Wagen zu verkaufen.

Ausser Mariahilf beym weissen Adler Nr.
169 ist ein 4sitziger Reisewagen, welcher auf
4 Federn stehet, ganz treu, und mit aller Zu=
gehör
und Bequemlichkeit versehen ist, täglich
zu verkaufen. Kauflustige haben sich deswegen
daselbst bey dem Hausinhaber um das mehrere
zu erkundigen.


Pierutsch zu verkaufen.

Am Salzgries im Passauerhof ist ein neues
hohes modernes Pierutsch mit eisenen Schwan=
enhälsen
, das Kastel lakirt mit einer Bor=
dur
, das Gestell roth angestrichen, täglich zu
verkaufen. Kauflustige haben sich diesfalls in
der dasigen Schmiede anzufragen.


Wägen zu verkaufen.

Es ist ein noch bey bestem Stande, auf 4
romanischen eisenen Federn, mit dergleichen
Bögen, und Legeisen bey den Achsen, verse=
hener
4sitziger Wagen, der sowohl bey der Stadt
als auf Reisen zu gebrauchen, grün lakirt,
und mit fast ganz neuem weissen Tuch ausge=

futtert ist, um billigen Preis zu verkaufen; dann
ein ganz neues Reisekalesch mit Riepen, mit
filberfarben holländischen Plusch ausgefuttert,
auf 4 und 2 Personen zu führen; selbes ste=
het
vorn auf einer Prellfeder, und hängt hin=
ten
in eisenen Schneckenfedern, ist auf 4 Per=
sonen
zu decken, das Dach zum herausziehen,
und die Axen zum verschrauben; man hat sich
deshalb in der Jägerzeil beym schwarzen Thor
Nr. 13, allwo selbe gesehen werden können,
beym Hausinhaber zu melden.


Modewagen zu verkaufen.

Auf der Laimgrube nächst den Karmelitern
bey dem Sattler, Christoph Beyer, ist ein
ganz nach der neuesten Mode verfertigter
Schwimmer, welcher hauptsächlich bey den
zu bevorstehenden Krönungen zu gebrauchen
wäre, täglich zu verkaufen. Auch sind da=
selbst
noch verschiedene andere Wägen zu haben.


Dachziegel zu verkaufen.

Auf dem Ziegelofen zu Vösendorf stehen bis
hunderttausend gut gebrennte Dachziegel um
billigen Preis zum Verkauf. Kauflustige kön=
nen
sich bey dem daselbstigen Ziegelplatzmei=
ster
hierwegen täglich melden.


Monatzimmer zu verlassen.

Jn freyherrl. v. Gilleistschen Haus Nr. 25
in der Herrngasse, sind im 2ten Stock 7 schön
eingerichtete Zimmer, nebst Küche und Neben=
zimmer
, täglich zu verlassen.


Wohnung zu verlassen.

Die bisher vom französischen Hrn. Both=
schafter
in der Johannesgasse Nr. 997 und 998
ingehabte grosse Wohnung ist kommenden Mi=
chaelis
ganz, oder auch abgetheilt zu verlassen.
Wegen der weitern Auskunft belieben sich die
Bestandlustigen in dem gräfl. v Kaunizschen
Hause Nr. 998 bey dem Sekretär des gräfl.
Hausinhaber anzufragen.


Wohnung zu verlassen.

Jn der Stadt in der Spiegelgasse Nr. 1377
ist eine Wohnung von 3 Zimmern mit bar=
quetirten
Böden, auf die Gasse, und einem
rückwärts im Hof, welches zu einer Küche kann
verwendet werden, täglich entweder jahr oder
monatweise ohne Meubeln zu verlassen. Man
hat sich deshalb im 3ten Stock allda des meh=
rern
zu erkundigen.


Haus zu verkaufen, oder zu verlassen.

Es ist ausser der Mariahilferlinie nicht weit
von Schönbrunn in der schönsten Lage und
Aussicht ein mit 1 Stockwerk versehenes neu=

[21]

gebautes Haus, samt Stallung, Wagenschu=
pfen
und Garten in Bestand zu verlassen, oder
zu verkaufen; das mehrere ist bey Hrn. Jo=
seph
Bostar in der Stadt in der Naglergasse
Nr. 196. in 2ten Stock rückwärts zu erfragen.


Haus samt Garten zu verkaufen.

Jn Wien auf einem burgerl. Grund in ei=
ner
der besten Lage ist ein Haus mit schönen
Garten und Kellern, worauf die Greisler=oder
Fragnergerechtigkeit haftet, zu verkaufen. Wer
dieses zu kaufen Lust hat, kann sich im alten
Lerchenfeld Nr. 186, im Haus bey der Mühle
genannt, dem Pfarrhof gerade über, im ersten
Stock bey Hrn. Franz Anton Uhlram, königl.
qiescirten Bancalbeamten, um die weitere
Auskunft anmelden.


Haus und Garten zu verlassen.

Auf dem Schottengrund Neubau unweit
Mariahilf und der Schönbrunnerstrasse, dem
fürstl Kaunitzischen Garten gerade über, ist
das gräfl. Andlerische Gebäu Nr. 160, so aus
15 Zimmer und einem herrschaftl. Oratorium,
einen grossen Saal und Sallaterena, gesperr=
ten
Wagenschupfen, Stallung auf 10 oder 12
Pferde, Haver und Heuboden, Keller und Eis=
gruben
, nebst all übriger Zugehör, wie auch
einer öffentlichen Hauskapelle, worin die fun=
dirten
heil. Stiftmessen vor jedermann gelesen
werden, auf Georgi d. J. zu verlassen. Wer
solches in Bestand zu nehmen Willens ist, hat
sich des Wettern bey dem daselbst wohnenden
Jnspektor zu erkundigen.


Haus auf dem Land zu verkaufen.

Ver ein, eine Post von Wien in einer an=
genehmen
Gegend liegendes, gut und bequem
gebautes Haus, samt einem grossen Obst und
Grasgarten zu kaufen dächte, kann in der Her=
rengasse
im Hause Nr. 18 im 4ten Stock auf der
Hauptstiege bey dem Schneidermeister das meh=
rere
erfragen.


Haus zu verkaufen.

Ein Haus, nur 100 Schritt außer der Li=
nie
, in der angenehmsten und bequemsten Ge=
gend
ist entweder gegen gleich baare Bezah=
lung
, oder auf einige Jahre gegen Sicher=
stellung
und Terminszahlungen täglich zu ver=
kaufen
: Es bestehet in 14 Herrschafts=und
7 ord. Zimmern, alle zur Bewohnung voll=
kommen
eingerichtet, einer großen Küche, so
mit Wind=und Backöfen, auch mit den =
thigen
Kuchelgeschier und Tafelservice verse=
hen
, dann einem großen Keller auf 2000 Ei=
mer
Wein, detto 2 kleine und einem Vor=

keller; hierbey befindet sich ein sehr großer,
schöner Garten mit einem Kastanienwald und
Glashaus, samt aller nöthigen Zugehör, wie
auch eine vom Gebäu ganz abgesönderte Stal=
lung
auf 4 oder 5 Pferd, mit Schupfen zu
6 und mehr Wägen, wobey sich noch ein öder
Grund befindet. Wer dieses an sich zu bringen
gedenket, beliebe sich in der Schulerstraße Nr.
829 im 3ten Stock anzumelden.


Fußtafeln zu verkaufen.

Es sind täglich einige hundert 2 1 / 2 Schuh
grosse Fußtafeln a 26 Gr. , dann auch 2 Schu=
hige
a 21 Gr. , und andere mit weichen Stei=
nen
a 13 Gr. zu verkaufen; und ist sich des=
halb
in der Rossau in der 3 Mohrengasse im
goldenen Engel Nr. 138 beym Tischler zu mel=
den
. Daß diese Tafeln von bester Eigenschaft
sind, kann er sich auf verschiedene Herrschafts=
häuser
, an welche er schon einige Jahre her
solche verkauft, auch selbst für 33 Gr. gelegt
hat, berufen.


Mahlmühle samt Brettersaag und Stampf
zu verkaufen.

Es, wird anmit bekannt gemacht, daß im
Markte Hainfeld auf der alten Mariazeller=
strasse
eine noch ganz neu gebaute mit 2 Gär=
ten
, 3 Mahlgängen, 1 Brettersaag, 1 Loh=
stampf
, 1 Weißgärber=und Loodenwalch ver=
sehen
Mahlmühle, in einem ganz mäßigen
Preise, und mit dem Vortheil täglich zu ver=
kaufen
stehe, daß allenfalls ein Drittel des Kauf=
schillings
gegen ersten Grundbuchssaz auf sel=
ben
liegen bleiben könnte, weswegen sich bey
den löbl. Oberamte Lilienfeld, oder aber bey
dem Eigenthümer, Jgnaz Adl, Besitzer am
Prukhof zu Hainseld, des weitern zu erkun=
digen
wäre.


Grosse Herrschaftswohnung zu verlassen.

Jn der Stadt in dem in der Johannsgasse
liegenden Hause Nr. 999 ist eine grosse in nach=
folgenden
Stücken bestehende Herrschaftswoh=
nung
auf künftige Michaelizeit zu verlassen;
als: der ganze 2te Stock bestehend in 9 grossen
parquetirten mit Tromaux und Lambrien ver=
sehenen
Herrschaftszimmern, einem grossen weich
ausgebödneten Vorzimmer, dann 4 kleinen Gar=
derobbe
=und Anlegzimmern, samt einer dazu
gehörigen Mecenine von 4 Zimmern nebst =
che
; weiters im ersten Stock 2 grosse parque=
tirte
Herrschaftszimmer, 3 grosse Offizier=oder
Bedientenzimmer zu ebener Erde, samt dem
Portierzimmer, 6 Bodenzimmer, jedes zum
heizen, eine grosse Küche samt Speis=und =
ckereygewölb
, grossen Keller, Eisgrube, und

[22]

2 Holzgewölbern, dann Stallung auf 16 Pfer=
de
, nebst Heu=und Strohgewölb, und Ge=
schirrkammer
, Schupfen und Wagenstellung für
4 Wägen, und einem grossen geräumigen Ha=
berboden
; ausser diesem ist gedachte Wohnung
mit 3 Stiegen, und verschiedenen bequemen
Ausgängen versehen. Wer demnach solche zur
obenbestinmten Zeit zu bestehen gedenket, be=
liebe
sich bey dem Haushofmeister daselbst zu
erkundigen, und nach genommenen Augenschein
die weiteren Verlaßerdingnisse zu erfragen.


Licit Nachricht.

Es dient hiemit zur Nachricht, daß die von
dem kön. ni. öst Merkantil=und Wechselge=
richt
auf den 18. d. M. May, dann auf den
1. und 15. k. M. Juni nachmittag um 3 Uhr
im alten Lerchenfeld Nr. 13 angeordnete Li=
citation
verschiedener Effekten nicht vor sich
gehe.


Licit. Effekten.

Den 18. May werden auf Verordnung ei=
nes
löbl. hiesigen Magistrats auf der Wie=
den
bey dem grünen Kranz Nr. 13 im 3ten
Stock auf der vordern Stiege zu den gewöhn=
lichen
Vor=und Nachmittagsstunden verschie=
dene
Verlassenschaftsfahrnisse, als 1 Paar sil=
berne
Frauenschnallen, seidenzeugene und kot=
tunene
Korsettel, deto Röck, Vortücher, auch
einige Mannskleider, Hauswäsch, Bettgewand,
Bilder, Kästen, nebst einer Gattung Kuchel=
geschirr
, licitando verkauft.


Licit. Effekten und Bücher.

Den 19. May werden auf Verordnung ei=
nes
löbl. hiesigen Magistrats in der Stadt
in der Riemerstrasse im gräfl. Fuxischen Haus
Nr. 912 auf der vordern Stiege im zweyten
Stock zu den gewöhnlichen Vor=und Nach=
mittagstunden
verschiedene Verlassenschafts=
fahrnisse
, als 2 Garnituren silberne Schnal=
len
, tüch=und zeugene Mannskleider, dero
Wäsch, Bettgewand, eine Stöckeluhr, =
sten
, Zinn, nebst einer kleinen Sammlung
Bücher, licitando verkauft.


Licit. Effekten.

Den 21. dies zu den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden werden auf hohe Ver=
ordnung
der kön. ni. öst. Landrechten in der
untern Breunerstrasse im gräfl. Khevenhüller=
rischen
Haus Nr. 1153 verschiedene Verlassen=
schaftsfahrnisse
, als emailirt=goldene und in
Gold gefaste Dosen, goldene Repetier=und
Minutenuhren, derley Ketten, und andere
Rippen, Haus=und Tafelsilber, spanischen

Tabak, ein Pavillonbett von Bildhauerarbeit,
mit grün tafetenen Vorhängen und Franzen,
verschiedenes Porzelain, 15 Bouteillen Ofner,
eine reich gestickte Schaberacke, bordirt und
glatte detto, ein Bastard, ein 4sitziger Reis=
wagen
, und mehr andere Geräthschaften li=
citando
gegen alsogleich baare Bezahlung hin=
dangegeben
.


Licit. Effekten.

Den 21. dies werden mit gerichtl. Bewil=
ligung
auf dem Wildprätmarkt bey der gros=
sen
Landskron Nr. 565 im zweyten Stock ver=
schiedene
Effekten, als etwas Silber, eine
Pendiluhr mit einem vergoldeten Kasten,
bordirt=glat=manschester=und zeugene Manns=
kleider
, bordirte Westen, Mannshemmder,
verschiedene harte Kästen, und Tische, mar=
morsteinene
Trumo=und andere Tische, grosse
und andere Spiegel in vergoldten Rahmen,
Soffa, Sessel, Bilder von guten Meistern,
ein harter Bücherkasten, Bettschammeh, Fuß=
teppich
, und mehr andere Geräthschaften, zu
den gewöhnlichen Vor=und Nachmittagsstun=
den
licitando verkauft.


Licit. Effekten.

Den 23. dies und folgende Täge zu den ge=
wöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden wer=
den
auf hohe Verordnung der kön. ni. öst.
Landrechten rückwerts der Niederländerkanzley
unweit des Ballhausplatzes im Höfel im ita=
lienischen
Naionalhaus Nr. 1364 im 2ten
Stock rechts verschiedene Verlassenschaftsfahr=
nisse
, als Brillantringe, goldene kollerirt und
glatte, auch in Gold gefaßte Dosen, derley
Uhren, Röhre mit goldenen Knöpfen, Ta=
fel
=und anderes Silber und Gallanterien,
sammet=manschester=tüch=seiden=und andere
zeugene gestickt=und glatte Mannskleider, der=
ley
Westen und Pelze, ein sehr schöner De=
gen
von Stahl, mit Quasten, ungarische
Mannskleider, Gürteln und Säbeln, Spitze,
Tatzeln, Leib=und Hauswäsch, Kästen, Ti=
sche
, Sessel, Bettstätte, samt Bettgewand,
und mehr andere Geräthschaften licitando ge=
gen
alsogleich baare Bezahlung hindangegeben.


Licit. Effekten.

Den 23. d. M. May werden mit gerichtl.
Bewilligung auf der neuen Wieden bey der
Preß Nr. 382 im ersten Stock gute Perl,
Granaten, Brüßler=und Niederländerspitz,
gold=und silberne Sack=und Stockuhren, ta=
fet
=grosdetour=und musselinene Frauenklei=
der
, Mannskleider, Leinwäsch, Kinderwäsch,
harte Kästen, derley Tische, Spiegel, Ses=

[23]

sel, Soffa, Bettgewand, samt Bettstätte, Zinn,
Kupfer, und andere Geräthschaften, zu den
gewöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
licitando verkauft.


Licit. Körnerzehend in Bestand.

Von dem Wirthschaftsamte der gräfl. Cabri=
anischen
Herrschaft Seybersdorf und Unterwal=
tersdorf
wird hiemit bekannt gemacht: Es wer=
de
den 1. Juny d. J. der, der Herrschaft Un=
terwaltersdonf
gebührende schwer=und geringe
Körnerzehend von mehreren Unterthansäckern,
und einer herrschaftl. Breiten zu Grometh=Neu=
siedl
von heuer anfangend auf 3 nacheinan=
der
folgende Jahre versteigerungsweis, mit
Vorbehalt der herrschaftl. Bestättigung, in Be=
stand
verlassen. Wer also diesen Zehend in
Bestand zu nehmen Lust hat, beliebe an vor=
bestimmten
Tag in der früh um 9 Uhr bey
der Amtskanzley zu Seybesdorf, allwo auch
jedem inzwischen sich Anmeldenden die weite=
re
Auskunft hierüber ertheilet werden wird,
bey der diesfälligen Licitation zu erscheinen.


Licit. Weine.

Den 30. May vormittag um 10 Uhr wer=
den
zu Pirawart, hinter der Hochleiten ost=
wärts
der Poststrasse nach Gaunersdorf, die
hinterlassenen Joseph Zehetnerischen Weine,
als: als 83 Eimer 1783er, 14 Eimer 84er,
374 deto 88er, 129 deto 89er und 77 deto
90er, licitando gegen baare Bezahlung ver=
kauft
. Kauflustige belieben sich daselbst bey
Caspar Zehetner zu melden.


Licit. Zehend.

Von der kön. ni. öst. Staatsgüteradmini=
stration
werden die dem aufgelassenen Zister=
zienserstift
Neuberg in Steyermark gehörig
gewesenen Zehende zu Wopfing und Piesting
nächst W. Neustadt zum Verkauf feilgebothen,
und zur diesfälligen Versteigerung anmit der
24. May d. J. bestimmt. Das Pietium fisci
für diese Zehenden, und zwar für den zu Wo=
pfing
ist 1593 fl 20 kr. , für den zu Piesting
aber 1964 fl. 20 kr. Die Versteigerung selbst
wird an gedachtem Tage in der Kanzley der
ni. öst. Staatsgüteradministrazion in dem ehe=
maligen
Jakoberkloster Nr. 903 im 1ten Stock
vormittag um 9 Uhr abgehalten werden, wo=
selbst
die Kauflustigen die weiteren Beding=
nisse
einsehen, und alle erforderliche Auskunft
erhalten können.


Licit. Hernachisches Haus.

Von dem Magistrate der landesfürstl. Stadt
Bruck an der Leitha wird hiemit kund ge=

macht: es sey auf Anlangen des Joh. Wolf,
Burger allhier, in die gerichtl. Versteigerung
des in Hainburger Viertel liegend burgerl.
und auf 400 fl. gerichtl. geschätzt Anton Her=
nachischen
Hauses Nr. 82, wegen schuldigen
Hauskaufschillingsrückstand pr. 400 fl. gewil=
liget
worden. Es wird hiemit zu sothaner
Licitationstagsatzung der 24. May als der er=
ste
, der 21. Juni als der zweyte, und der
19. Juli d. J. als der dritte Termin mit dem
Anhange bestimmt, daß im Fall bey der er=
sten
, oder zweyten Licitationstagsatzung ob=
gedachtes
Haus um den Schätzungswerth nicht
sollte an Mann gebracht werden können, sol=
ches
bey der dritten auch unter der Schätzung
hindangegeben werden würde. Die Kauflu=
stige
haben daher an obbestimmten Tägen früh
um 10 Uhr vor Rath zu erscheinen.


Licit. Prätiosen.

Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und Wech=
selgericht
werden den 25. dies, dann 15. und
30. k. M. Juni nachmittag um 3 Uhr nächst
dem rothen Thurm im grossen Küßdenpfen=
ning
Nr. 683 neben der Hauptstiege links beym
eisenen Gatter, verschiedene Prätiosen, als 6
goldene und 2 silberne Sackuhren, 1 silber=
nes
Bonbonbüchsel, 2 Jngenieuretui, 1 tür=
kisches
silber=und vergoldtes Messerbesteck, 1
Dose in Gold geheftet, ein Souvenir mit
Gold und basrelief, und ein silberner fein
vergoldeter Halsgeschmuck, versteigerungsweis
hindangegeben, und falls sich bey dem ersten,
oder zweyten Termin um den Schätzungsbe=
trag
, oder darüber kein Käufer fände bey
dem dritten Termin auch unter der Schätzung
verkauft werden.


Licit. Bücher.

Von dem Magistrate der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Anlangen des Hrn. Karl v. Her=
lein
, k. Hofagentens, als Benedikt Mandli=
schen
Konkursvermögensverwalters, die Feil=
bietung
der zur diesfälligen Gantmasse gehö=
rigen
Bücher bewilliget, und hiezu der 24. May
und 21. Juny d. J. dergestalt bestimmt wor=
den
, daß, falls gedachte Bücher (wovon der
Katalog in der Bin⟨z⟩ischen Buchhandlung am
Stephanskirchhofe unentgeltlich zu haben seyn
wird) weder bey dem ersten noch zweyten Ter=
min
um den Schätzungswerth oder darüber an
Mann gebracht werden könnten, selbe bis nach
geschehener Klaßifizirung und ausgetragenen
Vorrechten beybehalten werden würden. Die
Käufer haben demnach an den obbestimmten

[24]

Tägen zu den gewöhnlichen Vor=und Nach=
mittagsstunden
im Neubergerhof in der Grün=
angergasse
zu ebener Erde im. Gewölbe gegen
die Schulerstrasse zu erscheinen.


Licit. Haus und Mühl ꝛc.

Von dem Justizamte der fürstl. Liechtenstein=
nischen
Herrschaft Judenau im V. O. W. W.
wird hiemit bekannt gemacht: daß, da die auf
den 16. April anberaumt geweste Versteigerung
der samt 2 1 / 2 Joch Hausgründen auf 3360 fl.
gerichtl. geschätzten Johann Michael Edlmüll=
nerischen
Mahlmühle mit 3 Gängen, allhier
zu Judenau am grossen Tulnbach liegend, dann
des auf 140 fl. geschätzten Kleinhäusels, und
4 / 8 Pf. Ueberländweingarten, fruchtlos abge=
laufen
ist; auf Ansuchen der Universalerbin
eine neuerliche Versteigerung der gedachten Rea=
litäten
auf den 5. Juny d. J. anberaumt sey.
Die Kauflustigen werden demnach an obbestimm=
ten
Tag um 9 Uhr in hiesiger Amtskanzley,
allwo auch die Verkaufsbedingnisse vorläufig
eingesehen werden können, zu erscheinen.


Licit. Seidenbandweberstühle.

Von dem Metropolitandomkapitel wird hie=
mit
bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Herrn Dokt. Feistmantl, als gerichtlich
aufgestellten David Eschischen Konkursmasse=
vertretters
in die Feilbietung der in diese
gedachte Massa gehörigen Seidenbandweber=
stühle
gewilligt worden. Da nun hiezu der
21. May. d. J. bestimmt worden ist, so ha=
ben
die Kauflustige an dem obbestimmten Ta=
ge
zu den gewöhnlichen Vor=und Nach=
mittagstunden
zu Mariahilf Nr. 105 im 2ten
Stock zu erscheinen.


Licit. Weine und Effecten.

Von der Ortsobrigkeit der Herrschaft Wein=
haus
wird hiemit kund gemacht: auf Veran=
lassung
eines löbl. Stadtmagistrats werden
über Anlangen der Herren Vormünder und
respektive Kinderkurator, die in des Herrn
Philipp Anton Schwab, königl. Regierungs=
raths
und Expeditsdirektors sel. Verlassen=
schaft
gehörige 1288 1 / 2 Eimer rothe und
weisse Weine, bestehend in Grinzinger, Hüt=
teldorfer
, Nußdorfer ꝛc. von verschiedenen
Jahren, wie auch 172 1 / 2 Eimer leere Fässer,
samt verschiedener Kellereinrichtung den 25.
Juni d. J. vormittag von 9 bis 12, und
nachmittag von 3 bis 6 Uhr licitando den
Meistbietenden gegen baare Bezahlung hin=
dangegeben
werden. Weiters werden den dar=
auf
folgenden Tag als den 26. Juni d. J.
die zu dem Grundbuch der Pfarr Hütteldorf

dienstbaren 3 Häuser Nr. 32, 33 und 34
nebst 8 1 / 2 Joch Acker eben dahin dienstbar,
3 1 / 4 Joch Acker unter Michael Bayern dienst=
bar
und 1 / 4 Weingarten unter St. Michael
gehörig, samt Vieh, einen eingerichteten Glas=
haus
, verschiedener Zimmereinrichtung, als
Spiegel, Uhren, Bettstätte, Kästen, Bilder,
Brandweinbrennerey, und anderer mehrerer
Einrichtung, welches alles in den 3 Häusern
in Weinhaus vorhin eingesehen werden kann,
nach der Schätzung pr. 7278 fl. 20 kr. alles
mitsammen ausgerufen, und feilgeboten wer=
den
. Ferner werden noch verschiedene Uiber=
ländgrundstücke
, als 1 / 4 Weingarten in Strö=
beln
zur Pfarr Hütteldorf dienstbar, geschätzt
pr. 60 fl. , 9 Joch Aecker in Eckhartsbücheln
zun P. Augustinern auf der Landstraß dienst=
bar
, geschätzt zusamm pr. 360 fl. , 1 1 / 2 Vier=
tel
Weingarten in Seefeldern zur Staatsgü=
teradministration
dienstbar, geschätzt pr. 75 fl.
3 1 / 2 Viertel Weingarten in der Blatten,
oder Heissen genannt zum Stift Klosterneu=
burg
, geschätzt pr. 87 fl. 30 kr. , 1 / 3 Wein=
garten
in untern Schloß auch Schollaun ge=
nannt
eben dahin, geschätzt pr. 100 fl, 1 / 4
deto in obern Schloß in der Ulm, oder Nuß=
berg
, geschätzt pr. 150 fl. , und 3 / 4 deto ne=
ben
vorstehenden, und Stift Altenspach lie=
gend
, geschätzt pr. 450 fl. , und wider 3 / 4 in
der Schollaun neben dem Bergsteig und Hrn.
v. Fux, geschätzt pr. 90 fl. , alle unter das
Stift Klosterneuburg dienstbar, 6 / 4 Weingar=
ten
in der Ried Oberhochenwarth zun Stift
Schotten dienstbar, geschätzt pr. 210 fl. , 17
Viertel 1 / 2 8tel gewesene Weingarten, jetzt
8 5 / 8 Joch Aecker, in der Ried Alsteck Win=
terleiten
, unter St. Dorothee, geschätzt pr.
345 fl. , dann weiters 1 3 / 4 Joch Aecker eben
allda, geschätzt pr. 61 fl. 15 kr. , 1 / 4 Wein=
garten
in der Ried Walriß Sommerleiten,
geschätzt pr. 40 fl. , 5 / 4 deto jezt 2 1 / 2 Joch
Acker eben allda, geschätzt pr. 175 fl. , und
wieder 5 / 4 jetzt 2 1 / 2 Joch Acker in der Ried
Wallriß kurzen Gstössen, geschätzt pr. 50 fl. ,
alle dahin dienstbar, nebst verschiedener Land=
wirthschaftseinrichtung
, als Wägen, Pflüge,
Aerndien, Eisen ꝛc stückweis, und zwar die
Gründe wie sie hier specifice angeführt wor=
den
, feilgebothen, und verkauft werden. Kauf=
lustige
haben daher an den bestimmten Tag
und Stund im Dorfe Weinhaus in den zu
verkaufenden Häusern zu erscheinen, wo ein
sodann auch den auf den Grundstücken haften=
den
Dienst und landesfürstl. Contributionale,
samt den übrigen Kaufbedingnissen der Ord=
nung
nach anzeigen wird.

[25]

Licit. Ermisches Haus.

Von dem Verwalteramte der Fürst Aloys
Lichtensteinischen Herrschaft Lichtenthal wird
hiemit bekannt gemacht: daß, nachdem bey
der auf Anlangen der Theresia Kramlin, un=
ter
Vertrettung Hrn. Dr. Winterhalter, wi=
der
den Lorenz Erm, und Christina dessen
Ehewirthin, wegen schuldigen 500 fl. für den
zweyten Termin angeordnet gewesten Licita=
tionstagsatzung
der gegentheiligen, auf 1750
fl. gerichtlich geschätzten Behausung zum grü=
nen
Stifel Nr. 128 allhier. kein Käufer sich
gemeldet hat, zu dessen weiterer Versteigerung
für den dritten Termin der 18. May d. J.
mit dem Beysatze bestimmt worden sey, daß,
falls sothänes Haus bey diesem dritten Ter=
min
um den Schätzungswerth, oder darüber
nicht an Mann gebracht werden könnte, sol=
ches
auch unter der Schätzung verkauft wer=
den
würde. Es haben demnach jene, welche
erdeute Behausung theils gegen baare Bezah=
lung
, und theils gegen Uibernehmung der
darauf haftenden Satzposten, wenn die Gläu=
biger
vor der allenfalls vorgesehenen Aufkün=
dung
ihr Geld nicht annehmen wollten, zu er=
kaufen
gedenken, an obbestimmten Tag früh
um 9 Uhr in allhiesiger Amtskanzley zu er=
scheinen
.


Licit. Feldrequisiten.

Den 23. und 24. May werden unweit der
Alstergaßkasserne auf der Glacis von dem kön.
Deutschmeisterischen Jnf. Regiment eine nahm=
hafte
Anzahl brauchbarer Zelter, kupferne,
meßingene, und eisene Kestel, samt Kasterols,
weißblechene Feldsflaschen, dann Zelthackel,
auch. zwey Schallen=und zwey Schnellwaa=
gen
mit gehörigen Gewichtern, zu den ge=
wöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden ge=
gen
gleich baare Bezahlung licitando verkauft.


Licit. Wechselbrief.

Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und Wech=
selgerichte
wird hiemit bekannt gemacht: daß
den 24. May, dann den 18. Juni, und den
2. Juli d. J. vormittag um 9 Uhr in der
Herrngasse Nr. 59 auf der Wechselgerichts=
rathstube
ein von Hrn. Ferdinand Grafen v.
Kufstein unter den 1. May 1788 auf 10 Mo=
nat
zahlbar ausgestellt, den 1. März 1789
auf ein Jahr prolongirte Wechselbrief pr. 4500
fl. um den vollen Betrag ausgerufen und ver=
steigerungsweis
werde hindangegeben werden,
und falls gedachter Wechselbrief weder bey dem
ersten, noch bey dem zweyten Termin um den
ganzen Betrag, oder allenfalls darüber an Mann

gebracht werden könnte, derselbe bey dem drit=
ten
Termin auch unter der darin enthaltenen
Summe verkauft würde.


Licit. Bücher.

Den 4. Juni und folgenden Tag wird auf
der hiesigen Universitätsbibliothek eine Samm=
lung
von Büchern versteigerungsweis hindan=
gegeben
werden. Das Verzeichniß hievon ist
in der Binzischen Buchhandlung auf dem Ste=
phansfreidhof
unentgeltlich zu bekommen.


Licit. Fahrnisse.

Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und Wech=
selgerichte
werden den 26. May, dann 16.
und 30. Juni d. J. früh um 9 Uhr in der
Singerstrasse im Eisenhuterischen Hause Nr.
930 verschiedene Kästen, Tische Bilder, Sta=
tuen
, und andere Fahrnisse versteigerungsweis
hindangegeben, und falls sich bey dem ersten,
oder zweyten Termin um den Schätzungsbe=
trag
, oder darüber kein Käufer fände, bey
dem dritten Termin auch unter der Schätzung
verkauft werden.


Licit. Bücher und Musikalien.

Den 21. May und nachfolgende Täge wird
auf Verordnung des allhiesig kön. Jud. Del.
Mil. Mixt. .in dem kleinen hofkriegsräthlichen
Gebäude in der Seitzergasse Nr. 231 zu ebe=
ner
Erde eine ansehnliche Büchersammlung
verschiedener Sprachen und Wissenschaften,
nebst verschiedenen Landkarten, dann Musi=
kalien
von berühmten Virtuosen, zu den ge=
wöhnlichen
Stunden den Meistbietenden ver=
käuflich
hindangegeben; der gedruckte Kata=
log
hievon ist in der Schmidischen Buchdru=
ckerey
im Seitterischen Haus am Wildprät=
markt
unentgeltlich zu haben.


Licit. Witthalmisches Haus.

Von dem Magistrat der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es sey auf Anlangen der Frau Rosa=
lia
v. Mayerberg haer. nom. unter Vertret=
tung
Hrn. Dr. Voglhueber, wider Elisabeth
Witthalmin, Hausinhaberin, wegen zu for=
dern
habenden 3500 fl. samt Jnteressen und
Gerichtskösten, in die nochmalige Feilbietung
der gegentheiligen, in der Josephstadt liegen=
den
, auf 6800 fl. gerichtl. geschätzten Behau=
sung
Nr. 124 zum goldenen Einhorn, gewil=
liget
worden. Da nun bey der ersten und
zweyten Feilbietung kein Kauflustiger erschien,
so verbleibet für die dritte der 25. May 1792
mit dem Beysatze bestimmt, daß bey dieser,
dritten Feilbietung gedachte Behausung auch

[26]

unter der Schätzung verkauft werden soll, wes=
halb
die Kauflustige an den obbestimmten Tag
vormittag um 9 Uhr vor diesem Magistrat
zu erscheinen haben.


Licit. Fahrnisse.

Auf Verordnung des königl. ni. öst. Land=
rechts
werden den 21. d. M. und folgende
Täge in der Stadt in der Teinfaltstrasse im
gräfl. Kollonitzischen Haus Nr. 75 im ersten
Stock. verschiedene Verlassenschaftsfahrnisse,
als 1 Brillantringe, 1 Saffirring, 1 grosser
lediger Topas, goldene Tabatieren, 1 Dose
von neapolitanischer Lava, goldene Uhren,
Gold=und Silbermünzen, vieles Tafel und
Haussilber, gestickt=bordirt=sammet=seiden=
und tüchene Mannskleider, Spitze, feine Leib=
Tafel=und Hauswäsch, 1 grosser Servis von
Porzelain, mehrere Gattungen von chinesisch=
japonisch
=und sächsischen Porzelain, englische
Häng=Wand=und Pendiluhren, Spaliere,
Luster, Tische, Soffen, Sessel, Kästen, 1
Forte piano von einem guten Meister, beson=
ders
schön damascirtes Schüßgewehr, Bücher=
kästen
, Zinn, Kupfer und andere Geräth=
schaften
; dann 1 4sitziger mit grauen Tuch
gefütteter Wagen, 1 Schwimmer mit grauen
Plüsch, 1 anderer blau lakirt mit gleichen Tuch
auf modernen Gestellen, ein ganz neuer noch
ungeführter Staatswagen auf 2 Personen nach
englischer Art, fein lakirt, geschliffen mit Bor=
dur
gemalen, von silberfarben Tuch und far=
bigten
Schnüren ausgemacht, Tragbaum,
Achsel, Bockgestell mit guten Eisen, das gan=
ze
Gestell überhaupt von besten Holz, endlich
Pferdgeschirre, Bärndecken und Stallrequisi=
ten
den Meistbietenden gegen alsogleich baare
Bezahlung versteigerungsweis hindangegeben
werden.


Licit. Effekten.

Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und Wech=
selgericht
werden den 18. May, dann 1. und
15. Juni d. J. nachmittag um 3 Uhr im al=
ten
Lerchenfeld Nr. 13. 4 verschiedene Kästen,
2 Stockuhren, 2 Spiegel, 2 Better, 2 Pfer=
de
, samt Geschirr, und 3 Wägen, versteige=
rungsweis
hindangegeben, und falls sich bey
dem ersten, oder zweyten Termin um den Schä=
zungsbetrag
, oder darüber kein Käufer fän=
de
, bey dem dritten Termin auch unter der
Schätzung verkauft werden.


Licit. Haus und Weingarten.

Von dem Grundbuch der Herrschaft Ober=
fifering
und Kallenberg wird hiemit kund ge=
macht
; es sey auf Anlangen des gerichtlich

aufgestellt Mathias Gerstmeyrischen Cur. ad
lites, Hrn. Dr. Perko, in die öffentliche Feil=
bietung
der in diese Konkursmasse gehörigen,
in Josephsdorf am Kallenberg liegenden, auf
200 fl. gerichtlich geschätzten Behausung und
Gartel, nebst den ebenfalls allda liegenden,
und auf 102 fl. gerichtlich geschätzten 3 / 4 Wein=
garten
, wovon 2 / 4 zu obiger Behausung ge=
hörig
sind, welche aber allenfalls von obiger
Behausung weggeschrieben, und einzeln hin=
dangegeben
werden können, gewilliget, und
hiezu für den ersten Termin der 24. May,
und für den zweyten der 14. Juni d. J. mit
dem Beysatze bestimmt worden, falls obige
Behausung und Grundstücke bey obgenannten
zwey Feilbietungsterminen um die Schätzung,
oder darüber nicht an Mann gebracht werden
könnten, solche nach Vernehmung der Gläu=
biger
bey dem dritten Termin als den 30.
Juni allenfalls auch unter der Schätzung hin=
dangegeben
werden würde. Die Kauflustige
haben demnach an obbestimmten Tägen früh
um 9 Uhr in der Gerstmeyrischen Behausung
am Kallenberg zu erscheinen.


Licit. Realitäten.

Von der Justizverwaltung der gräfl. Per=
genschen
Herrschaft Pottenbrunn wird hiemit
kund gemacht: daß über Absterben Michael
Pernauer, behaust gewesten Unterthans zu Pot=
tenbrunn
, die ruckgelassene Verlassenschaftsbe=
hausung
, wozu 10 Joch Aecker, 2 Tagwerk
Wiesen, und 1 / 2 Tagwerk Garten, als Haus=
gründe
, gehören, dann 12 Joch Ueberländ=
äcker
, 1 1 / 2 Tagwerk deto Wiesen, und 1 / 4
deto Weingarten, sammt der vorhandenen Haus=
und Wirthschaftseinrichtung, Vieh und Fahr=
nissen
, öffentlich feilgebothen, und dem Meist=
bietenden
gegen baare Bezahlung hindangege=
ben
werde. Es haben demnach diejenigen,
welche ein und anders an sich zu bringen ge=
denken
, den 29. und 30. May d. J. jedesmal
früh von 8 bis 12, und nachmittag von 2 bis.
6 Uhr in der Verlassenschaftsbehausung zu Pot=
tenbrunn
Nr. 83 zu erscheinen, bis wohin die
Realitäten beaugenscheiniget, und die gerichtl.
Schätzung in der Amtskanzley zu Pottenbrun
eingesehen werden kann.


Licit. Haus und Eßigsiedergewerb.

Von der gräflich Merarigliaischen Herrschaft
Gumpendorf wird anmit kund gemacht: daß
nach Absterben Joseph Wollahn die in dessen
Verlassenschaftsmassa gehörige, und hieher
unterthänige Haushälfte in Reindorf, Nr.
45, dann auf Anlangen der Anna Wollahnin,

[27]

die ihr angehörige eigenthümliches 2te Hälfte,
mithin die ganze Behausung, samt Eßigsie=
dergewerb
mit Zugehör und mehreren Fässern
in eisen=und hölzenen Banden gegen baare
Bezahlung verkauft werden wird. Da nun
hiezu der 31. May d. J. bestimmt worden;
als haben sämmtliche Kauflustige an erstbe=
stimmten
Tag früh um 9 Uhr in der Be=
hausung
Nr. 45 in Reindorf zu erscheinen.


Licit. 5 behauster Grundunterthanen, und
53 Ueberländgewöhre.

Von der Pfarrherrlichkeit zu St. Georgen
am Ybbsfelde V. O. W. Wir wird hiemit be=
kannt
gemacht: demnach eine löbl. ni. öst.
Landesregierung auf die daselbst eingereichte
Vorstellung, welchergestalt das zu dieser Pfar=
re
gehörige, aus 5 behausten, zur Herrschaft
Dürrenthal vogtbaren Grundunterthanen, und
zwar 4 im Dorfe Kollersdorf und 1 im
Dorfe Fels, dann 53 Ueberländgewöhren be=
stehende
Grundämtel zu Feld, V. U. M. B. ,
der weiten Entfernung wegen, nicht benutzet
werden könne, bereits unterm 7. Jäner d. J.
die gebetene Bewilligung ertheilet, solches
Grundämtel licitando zu veräußern, und den
eingehenden Kaufschilling zum Nutzen der
Pfarre verzinslich anzulegen; und zu dieser
Versteigerung der 14. k. M. Juny dermassen
bestimmt sey, daß solche zu Wien im Stift
Seitenstettner, oder sogenannten Gaminzerho=
fe
am Kienmarkte Nr. 475 in der daselbst
im 2ten Stocke habenden Wohnung des Hrn.
Johann Michael Schuhböck, resignirten frey=
herrl
. Riesenfelsischen Oberbeamten zu Sei=
tenegg
; und letzthinigen k. k. Kreiskassiers
V. U. M. B. , als hiezu bestellten Gewaltträ=
gers
, vorgenommen werde. Wem es nun ge=
fällig
, diese Realität, deren pretium fisci
686 fl. beträgt, gegen gleich baare Bezahlung
zu erkaufen, beliebe sich am gemeldten Tag
und Ort um 9 Uhr fruh einzufinden, wo
auch vorher der geneueAnschlag eingesehen,
und nebst der etwa erforderlichen Auskunft
schriftlich oder mündlich anverlangt werden
kann.


Licit. Realitäten.

Von dem vereinten Grundbuchsamte der kön.
Herrschaften Laxenburg und Theresiterfeld wird
hiemit bekannt gemacht: es habe der Jnha=
ber
des Hauses Nr. 22 in Theresienfeld das
Ansuchen gemacht, diese Behausung, samt
den dabey befindlichen Hausgründen, bestehend
in 30 Joch 1000 Klafter Hausäcker, wo=
von
1 Joch zu Weingarten, und 1 Joch beym

Haus zu einen Kuchel=und Grasgarten zuge=
richtet
ist, und 2000 Klafter Wiesen,
dann den mit Korn angebauten 5 Joch und
mit Haber ebenfalls 5 Joch; nicht minder
mit den vorhandenen Vieh: als 2 Melkkü=
hen
, 2 Pferden, und Geflügelvieh, Pflüge,
Eggen, und sonstigen Wirthschafts=und Gar=
tenrequisiten
, dann Zimmereinrichtung, als
Kästen, Sessel, Spiegel, Uhren, Soffa ꝛc.
durch den Weg der Versteigerung feilzubie=
ten
; da nun hiezu der 25. d. M. May früh
um 9 Uhr bestimmt worden; so belieben die
Kauflustige an diesem Tage in der besagten
Behausung Nr. 22 in Theresienfeld zu erschei=
nen
; die allenfalls noch nöthige Auskünfte
indessen bey dem Grundbuchsamte in Laxen=
burg
einzuholen.


Licit. de Paulisches Haus.

Von dem Magistrat. der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird anmit bekannt gemacht:
Es sey in Folge herabgelangte allerhöchsten Ent=
schliessung
, zu wahren Sicherheit des Stif=
tungsfonds
, und nach der allgemein bestehen=
den
Vorschrift, und auf sohin beschehenes An=
langen
des mit den Stiftungen Kurators, Hrn.
Johann Christoph Kueffner, in die Feilbietung
der in dies Hrn. Jgnaz Leopold de Pauli v.
Enzenbichl sel. Verlassenschaft gehörigen, ver=
mög
des von erwähnten Hrn. de Pauli v. En=
zenbichl
publicirten Testaments, dem Waisen=
fond
als Universalerbin zugefallenen, in der
Wollzeil liegenden, und Kraft der von einer
löbl. ni. öst. Landesregierung anher erlassenen
Verordnung auf 40500 fl. gerichtl geschätzten
Behausung Nr. 803 gewilliget, und hiezu der
31. May d. J. unter folgenden zum Vortheil
des Käufers abzielenden Bedingnissen festge=
setzet
worden, daß der Meistbietende nach vor=
hergegangener
Ratifikation als Käufer an den
Kaufschilling alsogleich die Hälfte in Baarem,
oder 4 pr. Ct. öffentlichen Fondsobligazionen,
wie sie in der Zeit in Kours gehen werden,
die andere Hälfte aber gegen dem, daß selbe
auf das erkaufte Haus alsogleich auf den er=
sten
Satz vorgemerkt, und zu 4 von Hundert
verzinsen wird, erst nach 10 oder mehr Jah=
ren
welche Zeit nach Verhältniß des von dem
Käufer über die Schätzung pr. 40500 fl höher
oder geringer gemachten Anbot bestimmt wer=
den
wird, allenfalls in Baarem oder wie die
4. pr. Ct. Obligazionen zu dieser Zeit in Kours
gehen werden, zu erlegen haben wird. Jn so
ferne aber der Käufer noch eine andere Rea=
lität
besäße, worauf er dem Stiftungsfond
normalmäßig versichern könnte, ihm Käufer

[28]

gestattet seyn soll, gleich bey erfolgender Ra=
tifikation
nur ein Drittl in Barem oder 4 pr.
Ct. öffentlichen Fondsobligazionen zu erlegen,
die andere 2 Drittl aber normalmäßig sowohl
auf das erkaufte Haus, als die von ihm besi=
tzende
anderweitige Realität jedes Drittl inson=
derheit
zu versichern, und nach 10 oder mehr
zu bestimmenden Jahren in Baarem, oder 4
pr. St. Obligazionen abzuführen. Es haben
daher diejenige, welche gedachte auf 40500 fl.
gerichtl. geschätzte Behausung unter obigen Be=
dingnissen
zu kaufen Willens sind, an den ob=
bestimmten
Tag vormittag um 9 Uhr vor die=
sem
Magistrate zu erscheinen.


Licit. Haus samt Grund.

Von der reichsfreyherrl. v. Haggenmülleri=
schen
Herrschaft Erdberg wird hiemit kund ge=
macht
: es sey hierorts die Feilbietung der zu
Erdberg an der Donau zwischen des freyherrl.
v. Haggenmülerischen Herrsthaftshauses und
der Leopold Koboldischen Holzgestätten liegend,
im Bau begriffenen, und auf 931 fl. gericht=
lich
geschätzten sogenannten Baadhaushelfte
Nr. 299, samt des mit Einschluß dieser Haus=
helfte
250 1 / 2 Quadratklafter ausmessenden
Grundes angesucht, und bewilliget worden.
Da nun zu sothaner Versteigerung 3 Termi=
ne
, und zwar für den ersten der 21. May,
für den zweyten der 21. Juni, und für den
dritten der 21. Juli d. J. mit dem Anhang
bestimmt sind, daß gedachtes Haus samt Grund,
wenn solches bey den ersten zwey Terminen
nicht wenigstens um den Schätzungswerth an
Mann gebracht würde, bey dem dritten auch
unter der Schätzung, jedoch allzeit nur mit
vorbehaltener Einvernehmung der Satzgläubi=
ger
hindangegeben würde; als haben die Kauf=
lustige
an obbestimmten Tägen vormittag um
10 Uhr in dasiger in der Stadt nächst dem
rothen Thurm Nr. 675 im ersten Stock be=
findlichen
Herrschaftskanzley zu erscheinen.


Licit. Partialobligationen.

Von dem Magistrate der. kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird anmit bekannt ge=
macht
: Es sey auf Anlangen des Hof=und Ge=
richtsadvokatens
, Hrn. Dokt. Jos. Edlen von
Neubauer, als gerichtl. verordneten Karl und
Friedrich Bargum und Comp. Massevertret=
ters
und Güterverwalters (über die von den
Bargumischen Creditoren abgegebene Erklä=
rungen
, daß die auf polnische Realitäten in=
tabulirte
Partial=Obligationen licitando, je=
doch
ohne von den Besitzern sothaner Obli=
gationen
, oder von der Bargumischen Crida=

masse jemals in Betreff der Richtigkeit und
Einbringlichkeit dieser Posten zu leistenden Haf=
tung
, oder Vertrettung plus offerenti ange=
bothen
, und im Betreff des Werthes, um den
sie den Meistbiethenden hindangegeben werden,
die Ratification der Hrn. Creditorenausschüsse
eingeholet werden soll) in die Feilbiethung der
in die Karl und Friedrich Bargum und Comp.
Concursmasse gehörigen 63 Stück Graf Os=
solinkische
sub Nris . 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 23.
38. 39. 40. 41. 42. 46. 63. 64. 65. 66. 78. 79.
80. 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 91.
92. 93. 96. 97. 98. 99. 111. 125. 140. 171.
172. und 173. auf Durla pränotirt dd . 15. De=
zemb
. 1789. 3 Stück Fürst Sanguskischen sub
Nris. 140. 141. und 174. dd 5. August 1786.
23 Stück Bieglowskischen dd . 30. August 1787
sub Nris . 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18.
19. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31.
32. und 33. dann 1 Stück Fürst Jablonows=
kischen
sub Nro . 88. Partial=Obligationen
jede pr. 1000 fl. gewilliget worden. Es ha=
ben
daher die Kauflustigen den 6. Juny 1792
Vormittag um 9 Uhr vor diesem Magistrate
zu erscheinen.


Licit. Haus, nebst Fahrnisse.

Von der Herrschaft Mazen wird hiemit kund
gemacht: Es sey auf Ansuchen des Franz Lu=
gerischen
Vermögens Verwalters in die öf=
fentliche
Feilbiethung der in die Franz Luge=
rische
Konkursmasse gehörigen Viertellehenbe=
hausung
zu Auerstall samt Fahrnissen, gewil=
liget
worden. Da nun hiezu drey Termine,
und zwar der erste auf den 21. May, der
zweyte auf den 4. und der dritte auf den 25.
Juny d. J. bestimmet wird. So. haben die
Kauflustigen an diesen Tägen Vormittag um
10 Uhr in dem Dorfe Auerstall Nr. 26 zu
erscheinen.


Licit. Realitäten.

Den 22. d. M. May wird in dem zwischen
Wien und Neustadt liegenden Markt Trais=
kirchen
die an der Poststrasse liegende sehr ge=
räumige
, und ganz neu erbaute Behausung Nr.
118, bestehend zu ebener Erde in 2 Zimmern,
1 Kammer, einer Wasch=und einer andern
mit Back=Pastetten=und Windöfen versehe=
nen
Kuchel, 2 Speisen, und 1 Keller; dann
im obern Stock aus 6 geräumigen; ferner 3
Stallungen auf 4 Pferde, 6 Ochsen und 6
Kühe, einer Holz=und Wagenschupfe, 2
Scheuern, und Schüttboden, mit einem ne=
ben
dem Hause befindlichen Obst=Gras=und

[29]

Kuchelgarten; weiter 2 Tagwerk zum Hause
gehörigen Wiesen, und 2 1 / 2 Joch Stein=
feld
, und Neuriß Acker; dann extra eine nur
über die Gasse zur Erbauung einer besonderen
Behausung mitten im Markte liegende Brand=
stätte
, nebst einem auf 600 Eimer geräumi=
gen
Weinkeller, samt Presse; auch 4 Stück
Zugochsen, 3 Melkkühe von der besten Art,
2 Wirthschaftswägen, samt Zugehör, 3 Pflü=
ge
, 3 eisene, 1 hölzerne Arn, und eine A=
ckerwalze
; dann an Uiberländgrundstücken: 45
1 / 2 Joch bloß Weizengründe von der besten
Gattung, wovon 15. Joch mit Weitzen, 7
1 / 2 Joch mit Korn, 12 Joch mit Gersten
bebauet, und 11 Joch brach liegen, samt
der Fechsung; ferner 16 Tagwerk Uiberländ=
wiesen
in abgetheilten Stücken, 26 Pfund
Uiberländweingärten in den besten Riedern des
Pfaffstättergebirgs, und endlich von 10 Jo=
chen
herrschaftlichen Bestandäckern, wovon 3
Joch mit Weitzen, und 4 mit Haber gebauet
sind, die Fechsung, durch öffentliche Verstei=
gerung
gegen baare Bezahlung einzeln hin=
dangegeben
werden. Die Behausung ist be=
sonders
ihrer Geräumigkeit und Lage wegen
für hohe Baadnerbaadgäste zur Sommerwoh=
nung
bequem. Kaufliebhaber werden daher
an obigen Tag vormittag um 9. Uhr in ge=
dachter
Behausung Nr. 118 zu erscheinen vor=
geladen
.


Licit. Weingartnerisches Haus.

Von dem Magistrate der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien=wird hiemit bekannt ge=
macht
: es sey auf Anlangen der Frau Jose=
pha
v. Bolza, gebohrnen Eckler v. Nedorost,
cess. nom . unter Vertrettung des Herrn Dr.
v Benigni, wider Christian Weingartner,
und Elisabeth dessen Ehewirthin, Hausinhab=
ber
zu Margarethen, wegen von letzteren schul=
digen
Satzkapitals pr. 6000 fl. über ein vor=
läufig
zwischen beeden Partheyen getroffenes
Einverständniß, in die Feilbietung des den
Gegentheilen gehörigen, zu Margarethen be=
findlichen
, und auf 8930 fl. geschätzten Hau=
ses
Nr. 113 gewilligt worden. Da nun hie=
zu
der 22. May d. J. bestimmt worden ist;
so haben jene, die gedachtes Haus käuflich an
sich zu bringen willens sind, an diesem Tage
früh um 9 Uhr vor dem hierortigen Magi=
strate
zu erscheinen.


Licit. Haus.

Von der Herrschaft Gumpendorf wird an=
mit
bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen
des Michael Köberl, in die Feilbietung des

in dem Dorfe Sechshaus bey Wien liegende,
mit mehreren Wohnungen und Pferdstallung
versehen, dann hiezu gehörigen Obstgarten
auf 4000 fl. gerichtlich geschätzten Hauses Nr.
3, gewilliget worden. Da nun hiezu 3 Ter=
mine
, und zwar für den ersten der 24. May,
für den zweyten der 23. Juni, und für den
dritten der 20. Juli d. J. mit dem Beysatz
bestimmt werden, daß, wenn dieses Haus we=
der
bey dem ersten, noch zweyten Termin um
die Schätzung, oder darüber an Mann ge=
bracht
werden könnte, es bey dem dritten auch
unter der Schätzung verkauft werden würde;
so haben diejenigen, welche dieses Haus ge=
gen
gleich baare Bezahlung an sich zu brin=
gen
gedenken, an den bestimmten Tägen vor=
mittag
und 10 Uhr in der Kanzley der Herr=
schaft
Gumpendorf zu, erscheinen.


Licit. Haus und Schuhmaschergewerb.

Von der gräfl. v. Saurauischen Pupillar=
herrschaft
Leopoldsdorf nächst Marialanzen=
dorf
in Ni. Oest. V. U. W. W. wird hie=
mit
kund gemacht: es habe die Katharina
Sirchin, diesseitige Unterthanin und Schuh=
machermeisterin
zu Marialanzendorf, ange=
sucht
, ihre eigenthümliche Behausung mit Jn=
begrif
des dabey bestehend radizirten Schuh=
machergewerbs
, wie auch verschiedene Effek=
ten
und Hausfahrnisse, als Tische, Sessel,
Bilder, Uhren, Kästen, nebst einigen Manns=
kleidern
, öffentlich ausfeilen, und an die Meist=
bietenden
verkaufen zu lassen. Da nun zur
ordentlichen Versteigerungstagsatzung der 29.
May d. J. bestimmt worden; als haben je=
ne
, welche ein so anderes gegen gleich baare
Bezahlung käuflich an sich zu bringen geden=
ken
, an obbestimmten Tag vormittag von 8.
bis 11, und nachmittag von 2 bis 5 Uhr in
der obgedachten Behausung zu ersagtem Ma=
rialanzendorf
Nr. 17 zu erscheinen, übrigens
aber stehet den Kauflustigen frey, diese Behau=
sung
vorher zu beaugenscheinigen.


Convoc. Hochdorferischer Gläubiger.

Von dem Magistrat der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien werden hiemit alle jene, welche
an die Verlassenschaft. des Karl Hochdorfer,
Kaßier bey dem ehemaligen Handlungshaus
Bargum & Comp. , aus dem Erbrechte, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrunde einige Forderung oder Anspruch
zu machen haben, dergestalt einberufen und
vorgeladen, daß selbe den 5. Juny d. J. früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrat zu erschei=
nen
, und ihr Recht gehörig darzuthun haben

[30]

werden, widrigens die Verlassenschaft ohne
weitern abgehandelt und den sich legitimiren=
den
Erben und Gläubigern eingeantwortet wer=
den
würde.


Convoc. Bobischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien werden hiemit all jene, welche
an die Verlassenschaft der Frau Karolina Bob,
gebohrne v. Certo, eines Magistrat=Sekretärs
Wittwe, entweder aus dem Erbrechte, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrund einige Forderungen, oder An=
sprüche
zu machen vermeinen, dergestalt ein=
berufen
und vorgeladen, daß selbe den 18. Ju=
ny
d. J. früh um 9 Uhr vor diesem Magi=
strate
zu erscheinen, und ihr Recht gehörig
darzuthun haben werden, widrigens die Ver=
lassenschaft
ohne weiters abgehandelt, und den
sich legitimirenden Erben und Gläubigern ein=
geantwortet
werden würde.


Convoc. Feldwebel Schmitt=und Fourier
Jagodarscher Gläubiger.

Zu richtiger Abhandlung des den 19. April
d. J. in dem allhiesigen Militarinvalidenhau=
se
verstorbenen Feldwebels, Johann Schmitt,
von Wenzel Wallis, Anton Colloredo, und
der königlichen Trabantenleibgarde, dann des
den 13. des nämlichen Monats auch allda ab=
gelebten
Fourier, Joachim Jagodar, von
dem Gradiskaner Gränz=und Deutschmeister
Jnfanterieregimente, werden anmit all die=
jenige
, welche an besagten 2 Verlassenschaf=
ten
unter was immer für einem Titel einen
rechtmäßigen Erbanspruch, oder Schuldfor=
derung
zu haben vermeinen, vorgeladen und
einberufen, daß selbe den 6. Juni d. J. vor=
mittag
von 9 bis längstens 12 Uhr in hiesi=
gem
Jnvalidenhause auf der Landstrasse im
3ten Stock im Auditoriatsquartier Nr. 17 bey
dem königl. Militarinvalidenhausgerichte ent=
weder
in Person selbst, oder durch genugsam
Bevollmächtigte und Gewalthaber alsogewiß
erscheinen, und ihre Erbansprüche, oder Schuld=
forderungen
, mit dazu tauglichen Dokumen=
ten
, oder auf andere rchtständige Art recht=
lich
liquidiren, wie im widrigen ex officio
abgehandelt, und was Rechtens ist, vorge=
keh⟨r⟩et
werden soll. Wien den 4. May 1792.


Convoc. Peterscher Gläubiger.

Von dem Magistrate der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Joseph Peter, jubil.
k. Tabackge⟨fal⟩endirekzionsadjunkten, um mit
dieser Verlassenschaftsabhandlung sicher vorge=

hen zu können, für nöthig befunden worden,
alle jene vorzuladen und anzuhören, welche an
dieser Verlassenschaft als Erben oder Gläubi=
ger
, oder was immer für Ansprüche und Forde=
rungen
zu haben vermeinen. Da nun hiezu
der 2. Juny d. J. bestimmt worden ist, als
haben all jene, welche an diese Verlassenschaft
gegründete Forderungen stellen zu können glau=
ben
, an den obbestimmten Tag früh um 9 Uhr
entweder selbst persönlich, oder durch einen
hinlänglichen Bevollmächtigten alsogewiß vor
dem Magistrate zu erscheinen, und ihre Rechte
darzuthun, widrigens gedachte Verlassenschaft
ohne weitern abgehandelt, und was Rechtens
ist vorgekehret werden würde.


Convoc. der Erthischen Gläubiger.

Von dem Bezirksmagistrat der l. f. Stadt
Klosterneuburg wird anmit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Herrn Bernard
Orth, jubilirten landesfürstl. Lokalkaplans von
Ollern zu Burkersdorf; für nöthig befunden
worden, alle jene, welche aus dem Erb=Gläu=
bigungs
=oder was immer für einem andern
Rechte Forderungen oder Ansprüche auf dessen
Verlassenschaft zu stellen vermeinen; auf den
4. Juni d. J. früh um 9 Uhr vor obigen Be=
zirksmagistrat
vorzufordern. Dieselbe haben
demnach ihre wie immer geartete Forderun=
gen
und Ansprüche bis obbestimmten Tag al=
sogewiß
ordnungsmäßig anzumelden, widrigens
ohne weitern abgehandelt, und die Verlassen=
schaft
den eingesetzten Universalerben eingeant=
wortet
werden würde.


Convoc. v. Liechtensternischer Gläubiger.

Von dem kön. ni. öst. Landrecht wird hie=
mit
kund gemacht: es sey auf Anlangen des
Dr. Purtscher als Curator des von Frauen
Elisabeth Freyin v Liechtenstern, gebohrnen
Sollerer, zum Erben beruffenen minderjähri=
gen
Sohns, Max Freyherr v. Liechtenstern,
bewilliget worden, all jene einzuberufen, wel=
che
an der Verlassen hat der bemeldten Frauen
Erblasserin einen Anspruch haben, oder zu
haben vermeinen: es werden daher all jene,
welche aus dem Erbrechte, oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund an besagte Verlassen=
schaft
Sprüche und Anforderungen zu stellen
vermeinen, den 20. Juni d. J früh um 10
Uhr vor diesem königl ni. öst. Landrechte mit
der Verordnung zu erscheinen vorgeladen, daß
dieselbe hiebey entweder persönlich oder durch
genugsam Bevollmächtigte ihre Ansprüche an=
melden
, und die behörigen Urkunden zu Be=
weise
ihrer Rechte beybringen sollen, wie im

[31]

widrigen mit Abhandlung der Ver.
ohne weiters vorgeschritten, und solche den
jenen, welche ihre Rechte angebracht, und
bewiesen haben werden, zugetheilt, und ein=
geantwortet
werden würde.


Convoc. Roscherscher Gläubiger.

Da der bey. dem löbl. Anton Fürst Erster=
hazischen
Jnfanterie=Regiment gestandene
Fähnrich, Johann Augustin Roscher, mit
Tod abgegangen, und um mit derselben Ver=
lassenschaft
sicher vorgehen zu können, hat
man für nöthig befunden, diejenigen, welche
an dieser Verlassenschaft, aus was immer für
einem Grunde, Ansprüche zu machen geden=
ken
, vorzuladen. Diesemnach werden all je=
ne
, welche an die gedachte Verlassenschaft ei=
nige
Forderungen zu stellen vermeinen, bis
1. Oktober d. J. entweder persönlich, oder
durch einen Bevollmächtigten bey diesem An=
ton
Esterhazyschen Regimentsgericht zu erschei=
nen
, und ihre Ansprüche anzugeben haben,
widrigens ohne weiters die Verlassenschaft ab=
gehandelt
, und den sich legitimirenden Erben
eingeantwortet werden soll. Staabsquartier
Antwerpen in Brabant den 1. April 1792.


Convoc. Szekels Gläubiger.

Von dem kön. Generalfeldzeugmeister Ba=
ron
de Vinsischen Jnfanterie Regimentsgericht
wird anmit bekannt gemacht: Es sey der dies=
seitige
Herr Oberstwachtmeister, Johann v.
Szekel, zu Fünfkirchen in Ungarn gebürtig,
ledigen Standes mit Hinterlassung einer letzt=
willigen
Anordnung den 10. Febr. d. J. zu
Temeswar im Banat mit Tod abgegangen.
Um nun mit Abhandlung der Verlassenschaft
sicher vorgehen zu können, wurde für noth=
wendig
befunden, all jene, welche an der O=
berstwachtmeister
v. Szekelischen Verlassenschaft
titulo hæreditatis crediti, vel alio quocun-
que
Sprüche oder Forderung haben, hiemit
gerichtlich vorzuladen; zu dem Ende auch ein
Termin bis 30. Juli d. J. bestimmet wor=
den
ist. Als haben dieselbe ihre etwa ha=
bende
Sprüche und Forderungen während die=
ser
Zeit bey diesem Regimentsgericht alsoge=
wiß
anzumelden, rechtsbeständig zu erweisen,
und sich zu legitimiren, wie im widrigen so=
thane
Verlassenschaft abgehandelt, und was
Rechtens ist erkennet werden wird. Staabs=
quartier
Großwardein in Ungarn den 5. April
1792.


Konkurs des Joseph Göttinger.

Von der Justizverwaltung der Stift Alten=
burgischen
Herrschaft Drößidl wird bekannt ge=

macht: Es sey von dem Gerichte in die Er=
öffnung
eines Konkurses über das gesammte
im Lande Niederösterreich befindliche beweg=
und unbewegliche Vermögen. des Joseph Göt=
tinger
, gewesten Kleinhäuslers und Eisen=
handlers
im Markte Budweis gewilliget
worden. Daher wird jedermann, der an
erstgedachten Verschuldeten eine Forderung
zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit
erinnert, bis den 29. May d. J. die An=
meldung
seiner Forderung in Gestalt einer
förmlichen Klage wider den Vertretter der Jo=
seph
Göttingerischen Konkursmasse, bey dieser
Justizverwaltung sogewiß einzureichen, und in
dieser nicht nur die Richtigkeit der Forderung,
sondern auch das Recht, Kraft dessen er in die=
se
oder jene Klasse gesetzet zu werden ver=
langte
, zu erweisen, als widrigens nach Ver=
fliessung
des erstbestimmten Tages niemand
mehr angehöret werden, und diejenigen, die
ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
haben, in Rücksicht des gesammten im Lande
Ni. Oe. befindlichen Vermögens des ein=
gangsbenannten
Verschuldeten ohne Ausnahm
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder
wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse
zu fordern hätten, oder wenn auch ihre For=
derung
auf ein liegendes Gut des Verschul=
deten
vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu=
biger
, wenn sie etwa in die Masse schuldig
seyn sollten, die Schuld ungehindert des Kom=
pensazions
=Eigenthums=oder Pfandrechts,
das ihnen ansonst zu statten gekommen wäre,
abzutragen verhalten werden würden.


Konkurs des Willibald Kißling.

Von dem Magistrate der Haupt=und Residenz=
stadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesammte im Lande Nie=
derösterreich
unter der Ens befindl. beweg. Ver=
mögen
des Hrn. Willibald Kißling, des äussern
Raths und Großhändlers, gewilliget worden.
Daher wird jedermann, der an erstgedacht Ver=
schuldeten
eine Forderung zu stellen berechti=
get
zu seyn glaubet, anmit erinnert, bis den
31. July d. J. die Anmeldung seiner Forde=
rung
in Gestalt einer förmlichen Klage wider
den Hrn. Dr. v. Monaldi, als Vertretter der
diesfälligen Konkursmasse, bey diesem Magi=
strate
alsogewiß einzureichen, und in dieser
nicht nur die Richtigkeit der Forderung, son=
dern
auch das Recht, Kraft dessen er in diese
oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget,
zu erweisen, als im widrigen nach Verflies=

[32]

sung des erstbestimmten Tages niemand mehr
angehöret werden, und jene, die ihre Forde=
rung
bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rücksicht des gesammten im Lande Niederöster=
reich
unter der Ens befindl. Vermögens des
eingangsbenannten Verschuldeten, ohne Aus=
nahm
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ih=
nen
wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von
der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch
ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Ver=
schuldeten
vorgemerkt wäre, also, daß derley
Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die
Masse schuldig seyn sollten, die Schuld un=
gehindert
des Kompensations=Eigenthums=
oder
Pfandrechts, das ihnen ansonst zu stat=
ten
gekommen wäre, abzutragen verhalten
werden würden.


Erinnerung an Hrn. Anton Barnabas
Fürsten Pruß Jablonowsky.

Von dem k. ni. öst. Landrecht dem Hrn. An=
ton
Barnabas Fürsten Preuß Jablonowsky mit=
tels
gegenwärtigen Edikts zu erinnern: Es ha=
be
wider den Hrn. Fürsten die königl. oktroirte
Kommerzial=Leih=und Wechselbank allhier
wegen Abführung der an 47 Parzialobliga=
tionen
zusammen pr. 47000 fl. vom 1. April
bis letzten September 1791 verfallenen hier
zahlbaren Jnteressen zu 5 pr. Ct. pr. 1175 fl.
bey diesem adelichen Gerichte Klage angebracht,
worüber eine Tagsatzung auf den 23. Juny d.
J. früh um. 10 Uhr mit dem Anhange ange=
ordnet
wurde, daß der Hr. Geklagte hiebey
entweder persönlich, oder durch einen hinläng=
lich
Bevollmächtigten sogewiß erscheinen solle,
widrigens er der Schuld geständig gehalten wer=
den
würde. Das Gericht, da der Hr. Geklagte
aus den k. Erblanden derzeit abwesend ist, hat
zu dessen Vertrettung, und auf dessen Gefahr
und Unkösten den hierortigen Hof=und Ge=
richtsadvokatens
Dr. Kofler als Kurator be=
stellet
, mit welchen die angebrachte Rechtssa=
che
nach der für die k. Erblande bestimmten
Gerichtsordnung ausgeführet, und entschieden
werden wird. Der Hr. Anton Barnabas Fürst
Pruß Jablonowsky wird dessen durch diese
öffentliche Ausschrift zu dem Ende erinnert, da=
mit
er allenfalls in rechter Zeit selbst zu er=
scheinen
, oder dem bestimmten Vertretter sei=
ne
Behelfe an Handen zu lassen, oder auch
sich selbst einen anderen Sachwalter zu be=
stellen
, und solchen diesem Gerichte namhaft
zu machen, und überhaupt in jene rechtliche
ordnungsmäßige Wege einzuschreiten wissen
möge, die selber zu seiner Vertheidigung dien=

sam finden würde, massen der Hr. Fürst sich
die aus seiner Verabsäumung entstehenden Fol=
gen
selbst beyzumessen haben wird.


Erinnerung an Leopold Dangel.

Von dem Ortsgerichte der reichsgräfl. Vete=
ranischen
Herrschaft Meyers im V. O. M. B.
dem Leopold Dangel, behausten Kleinhäuslers
vom Markte Windigsteig, mittels gegenwär=
tigen
Edikts zu erinnern: Es habe wider ihn
bey diesem Gerichte der Lorenz Schober, Ban=
delverleger
von Oed, wegen angesprochenen
303 fl. , dann der Anton Harrer, burgl. Wee=
bermeister
von Windigsteig, wegen Abführung
17 fl. , Klage angebracht, und um die der Ge=
rechtigkeit
angemessene richterliche Hilfe gebet=
ten
; auch hierwegen eine Tagsatzung auf den
30. Juny d. J. , und zwar ersterer um 9 Uhr,
letzterer aber um 10 Uhr vormittag eben dessel=
ben
Tages, bewirket. Anbey wurde auch,
da sein des Geklagten Aufenthaltsort unbekannt
ist, zu seiner Vertretung auf seine Gefahr und
Unkösten Hr. Bernhard Stenzl, Syndikus und
erster Magistratsrath der l. f. Stadt Waydhofen
an der Theya, als Kurator bestellet, mit wel=
chem
die angebrachte Rechtssache nach Maß
der für die k. Erblanden bestehenden Gerichts=
ordnung
ausgeführet, sonach entschieden werden
wird. Derselbe wird dessen zu dem Ende erinnert,
damit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu er=
scheinen
, oder den bestimmten Vertreter sei=
ne
Rechtsbehelfe inzwischen an Handen zu
lassen, oder auch sich selbst einen andern Sach=
walter
zu bestellen, und solchen diesem Ge=
richte
namhaft zu machen, und überhaupt in
jene rechtliche ordnungsmäßige Wege einzu=
schreiten
wissen möge, die er zu seiner Ver=
theidigung
diensam finden würde, massen er
die aus seiner Verabsäumung entstehenden Fol=
gen
sich selbst beyzumessen hätte.


Erinnerung an die Reichhardischen Lega=
tarien
.

Von dem Magistrat der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: es habe Herr Dr. Wolf, als aufge=
stellter
Curator der abwesenden Joh. Reich=
hardischen
Legatarien, und allenfalls deren=
selben
in. Erben die gerichtliche Ratifizirung
der von ihm abgefaßten Ausweisung über den
jedem der Legatarien nach Hinwegschlagung
des falzidischen Abzugs, welchen sich die Witt=
we
des im Jahr 1766 verstorbenen Johann
Reichhard, Theresia Reichhartin, als Uni=
versalerbin
bey der diesfälligen Abhandlung

[33]

vorbehalten hat, gebührenden Legatsrest ge=
betten
. Da nun zu diesem Ende eine Tag=
satzung
mit Zuziehung des Herrn Curators
als Vertretters der causa piæ Hr. Johann
Christoph Kufner, dann der übrigen Reich=
hardischen
Legatarien auf den 31. May d. J.
früh um 9 Uhr anberaumt worden ist, als
haben die obgedacht abwesenden Vermächtniß=
nehmere
entweder selbst persönlich, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte an dem obbestimm=
ten
Tage vor dem Magistrate zu erscheinen,
und ihre allfällige Anstände gegen diese Aus=
weisung
beyzubringen, wie im widrigen die=
selbe
ohne weitern für richtig gehalten, und
begnehmiget werden würde.


Convoc . Bergeriischer Gläubiger.

Von dem Magistrate der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: Es sey über Absterben des Hrn. Gott=
fried
Berger, Buchhalter bey der kön. Ban=
kobuchhalterey
, für nöthig befunden worden,
um mit Abhandlung dieser Verlassenschaft si=
cher
vorgehen zu können, all jene vorzuladen,
welche als Erben, oder als Gläubiger, oder
auf was immer für eine Art Ansprüche an
diese Verlassenschaft machen zu können glau=
ben
. Die zu derley Ansprüche sich berechti=
get
findende Parteyen haben demnach den 25.
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr vor diesem
Magistrate sogewiß zu erscheinen, ihre Rechte
anzumelden und gehörig, darzuthun, widrigens
diese Verlassenschaft ohne weiters abgehandelt,
und den sich legitimirenden Erben und Gläu=
bigern
eingeantwortet werden würde.


Convoc. Le Noblescher Gläubiger.

Vor dem kön. ni. öst. Landrecht wird hie=
mit
bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Jakob Le. Noble v. Edlersberg und Jo=
hann
v. Schwaiger Doctoris , als Vormund
des m. Friedrich, und der Maria Le Noble
v. Ehlersberg, in die Einberufung der sämmt=
lichen
Verlassenschaftsgläubiger gewilliget wor=
den
; daher haben all jene, welche an diese
Verlassenschaft entweder aus dem Erbrechte,
oder aus einem andern Rechtstitel eine For=
derung
zu stellen haben, den 9. Juni. d. J.
früh um 10 Uhr vor dem kön. ni öst. Land=
recht
entweder persönlich, oder durch einen
hinlänglich Bevollmächtigten zu erscheinen, und
ihrer Forderungen rechtsbeständig zu erweisen,
wie im widrigen den Erben ohne weiters die
Verlassenschaft eingeantwortet werden würde.


Convoc. Jakobscher Gläubiger.

Von der Amtskanzley der Franz Edlen v.

Mackischen Herrschaft Mauer wird hiemit kund
gemacht: es sey nach Absterben des Michael
Jakob, behaust diesseitigen Unterthans zu Kalch=
spurg
, unmit der diesfälligen Verlassen=
schaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können,
für nothwendig befunden worden, alle die=
jenigen
, welche an dieser Verlassenschaft, Erb=
schafts
, oder Schulden halber, oder auf was
immer für eine Art einige Ansprüche und For=
derungen
zu haben vermeinen, vorzuladen, und
mittels gegenwärtigen Edikts zur Anmeldung
und Darthuung. ihrer vermeinenden Ansprü=
che
und Forderungen aufzufordern. Da nun
zu sothaner Anmeldung und Darthuung der
allenfälligen Ansprüche und Forderungen der
5. Juni d. J bestimmt worden, als haben
diejenigen, welche an gedachte Michael Jako=
bische
Verlassenschaft rechtliche Ansprüche und
Forderungen machen zu können glauben, an
obbestimmten Tag fruh um 9 Uhr in der
Amtskanzley zu Mauer zu erscheinen, ihre
habenden Forderungen anzumelden, und rechts=
beständig
darzuthun, wie im widrigen die Ver=
lassenschaft
ohne weitern abgehandelt, und
dem Erben eingeantwortet werden würde.


Convoc. Leichnamschneiderischer Gläubiger.

Von den Magistrate der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht: .
Es sey nach Absterben des Joseph Leichnam=
schneider
, burgerl Kaffeesieder, um mit der
diesfälligen Verlassenschaftsabhandlung sicher
vorgehen zu können, für nothwendig befun=
den
worden, all jene vorzuladen und anzuhö=
ren
, welche an dieser Verlassenschaft entweder
aus dem Erbrecht, oder jure crediti , oder auf
was immer für einer Art Ansprüche machen
können. Zu diesem Ende haben all jene, wel=
che
hieran Forderungen zu stellen glauben, den
5. Juny. d. J. vormittag um 9 Uhr ent=
weder
selbst persönlich, oder durch einen hin=
länglich
Bevollmächtigten vor diesem Magi=
strate
alsogewiß zu erscheinen, als nach Ver=
lauf
dieses Termins ohne weitern, die Abhand=
lung
gepflogen, und die Verlassenschaft den sich
gesetzmäßig ausweisenden Erben eingeantwor=
tet
werden würde.


Convoc. Leitschacherischer Gläubiger.

Von dem Magistrat der k. Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Johann Leitscha=
cher
, Hof=und burgl Goldsticker, um mit der
diesfälligen Verlassenschaftsabhandlung sicher
vorgehen zu können, für nothwendig befun=
den
worden, all jene vorzuladen, und anzuhö=

[34]

ren, welche an sothane Verlassenschaft entwe=
der
aus dem Erbrecht, oder jure crediti einige
Forderungen zu haben sich berechtiget finden.
Daher haben jene, so rechtliche Ansprüche zu
haben glauben, den 5. Juny d. J. früh um
9 Uhr entweder selbst persönlich, oder durch
einen hinlänglich Bevollmächtigten alsogewiß
vor dem Magistrate zu erscheinen, widrigens
diese Verlassenschaft ohne weiters abgehandelt,
und den sich gesetzmäßig ausweisenden Erben
eingeantwortet werden würde.


Convoc. Walchscher Gläubiger.

Von dem Magistrate der landesfürstl. Stadt
Korneuburg wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über das testato erfolgte Absterben des
Hrn. Pater Jsaak Walch, Kapuziners, und
gewesten Lokalkaplan zu Oberthern in V. U.
M. B. für nöthig befunden worden, all die=
jenige
, welche an desselben Verlassenschaft,
als Gläubiger, oder aus was immer für ei=
nem
Rechtsgrunde einige Forderung, oder
Ansprüche zu machen haben, dergestalt einzu=
berufen
, und vorzuladen, daß selbe den 4.
Juni d. J. früh um 9 Uhr vor hiesigem Ma=
gistrat
zu erscheinen, und ihre Forderungen
gehörig darzuthun haben, widrigens die Ver=
lassenschaft
ohne weitern abgehandelt, und
den durch Testament berufenen Erben einge=
antwortet
werden würde.


Erinnerung an Valentin Massieri.

Von dem Magistrate der Haupt=und Resi=
denzstadt
Wien dem Valentin Massieri und
Comp. mittels gegenwärtigen Edikts zu erin=
mern
: Es habe wider ihn bey diesem Gerichte
der Hr. Dr. Rizy, als v. Schönfeldischer Curat.
wegen Bürgschaftsenthebung sowohl, als Ver=
tretung
gegen Hrn. Malfatti, in 3 Punkten
Klage angebracht, und um die der Gerechtig=
keit
angemessene richterliche Hilfe gebetten,
weswegen eine Tagsatzung auf den 12. July
d J. mit dem Beysatze anberaumet worden,
daß im Nichterscheinungsfall ohne weitern, was
Rechtens ist, erkennet werden würde. Da nun
das Gericht wegen dessen nicht bekannten Auf=
enthaltsorte
, allenfalls Abwesenheit von den
königl Erblanden, ihm Valentin Massieri und
Comp den hierortigen H. n. Gr. Adv. Hrn. Dr.
Pedrossi, zu seiner Vertrettung und auf dessen
Gefahr und Unkösten als Kurator bestellet
hat, mit welchem die angebrachte Rechtssache
nach Maaß der für die k. Erblanden be=
stimmten
allgemeinen Gerichtsordnung ausge=
führet
, sonach entschieden werden wird. Als
wird derselbe dessen zu dem Ende erinnert,

damit er allenfalls zu der gedachten Tagsatzung
selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimm=
ten
Vertretter seine Rechtsbehelfe an die Hand
geben, oder sich einen andern Sachwalter be=
stellen
, und diesem Gerichte namhaft machen,
auch überhaupt in die rechtlichen ordnungs=
mäßigen
Wege einzuschreiten wissen möge,
die er zu seiner Vertheidigung diensam fin=
den
würde, massen er sich die aus seiner Ver=
absäumung
entstehenden Folgen selbst beyzu=
messen
haben würde


Citat. Niklas Markowitsch.

Von der k. k. Avitikalherrschaft Manners=
dorf
wird bekannt gemacht: daß der zu Markt
Hof gebürtige Niklas Markowitsch, seiner
Profeßion ein Schneider, seit 40 Jahren ab=
wesend
, und unwissend sey, und an väter=und
mütterlicher Erbschaft 247 fl. 20 kr. zu foderen
habe. Da sich vermuthen läst, daß besagter
Niklas Markowitsch nicht mehr am Leben sey,
so haben dessen Verwandte um die Einberu=
fung
desselben, und Vertheilung seines Ver=
mögens
gebeten. Es wird demnach vorbesag=
ter
Niklas Markowitsch, oder allenfalls dessen
Leibeserben, binnen der gesetzmässigen Frist,
und zwar bis den 10. April 1798 4. sogewiß
zur Erhebung seines Vermögens zur hiesigen
Herrschaftskanzley vorfoderet, als widrigens
derselbe für tod gehalten, und seyn Vermö=
gen
den Jntestaterben vertheilet werden wür=
de
. Mannersdorf den 25. Hornung 1792.


Convoc. Weißscher Gläubiger.

Da der bey dem bürgerlichen Chyrurgo Lug=
le
zu. Wien in Condition gestandene Barbier=
geselle
, Joseph Gubert, aus der Verlassen=
schaftsmassa
des am 21. Oktober 1788 in dem
Hauptfeldspital bey Neusatz testato verstorbe=
nen
Unterchyrurgus, Anton Weiß, nach der
diesfällig gepflogenen Abhandlung ein Legat
pr. 39 fl. 54 kr. zu beziehen hat, desselben
dermalige Aufenthalt aber dem diesseitigen
Jud. Del Mil unerachtet allen Nachforschens
derzeit noch unbekannt ist; so hat man für
nothwendig gefunden, demselben mittels ge=
genwärtigen
Edikts vorzuladen, damit er sich
binnen einem Jahr und Tag bey dem Gla=
vonisch
=und Syrmischen Jud. Del. in Milit.
mit der behörigen Legitimation anmelden soll,
wie im widrigen dieses Legat der eingesetzten
Universalerbin hinausgegeben werden würde.
Peterwardein den 19. März 1792.


Citat. Markstallerische Anverwandte.

Von der gräfl. Montecuccolischen Herrschaft

[35]

Mitterau in N. Oest. V. O. W. W. wird
hiemit kund gemacht: es sey der diesseitige
behauste Unterthan und Schneidermeister zu
Wölbling, Augustin Markstaller, ohne Te=
stament
und ehelichen Leibserben, mit Tod
abgegangen. Da nun desselben nächsten An=
verwandte
, welchen in Folge eines mit des
Erblassers sel. hinterlassenen Eheweib errich=
teten
Heurathskontrakts von dem reinen Ver=
mögen
der fünfte Theil in betragenden 38 fl.
56 kr. 3 pf. gebührete, hierorts unbekannt
sind. Als wird den allenfälligen Anverwand=
ten
des ersagten Augustin Markstallers hie=
mit
aufgetragen, daß sie bis 19. Oktober d.
J. und so gewisser in der Kanzley dieser Herr=
schaft
, entweder persönlich, oder durch Be=
vollmächtigte
erscheinen, und ihre Anverwandt=
schaft
rechtsbeständig erweisen sollen, widri=
gens
der sie betreffende Betrag der rückgelas=
jenen
Wittib ohne weitern eingeantwortet wer=
den
würde.


Citat. Anton Pilzbacher.

Von der Stiftsherrschaft St. Andre an der
Treisen V. O. W. W. wird der Anton Pilz=
bacher
, von Walkersdorf k. k. Soldat unter
dem ehemaligen Harrachischen Jnfanterie Re=
giment
, hiemit öffentlich einberufen, daß er
oder seine Erben und Ceßionarien binnen 1
Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen, und zwar läng=
stens
bis 4. April 1793, bey der Waisenkasse
zu St. Andre erscheinen sollen, um alda die
für ihn anliegende Erbschaft pr. 48 fl. 57 kr.
in Kapital und an Jnteresse in Empfang zu
nehmen; in widrigen Falle würde er Pilzba=
cher
, weil er bereits schon über 32 Jahre ab=
wesend
und unbewußt ist, für tod gehalten,
und sein Erbsvermögen seinen sich hierum be=
reits
gemeldten nächsten Befreunden durch ge=
richtliche
Verhandlung eingeantwortet werden.


Citat. Michael Rosenberger.

Von der gräfl. Vinzenz Ursin und Rosenber=
gischen
Herrschaft Gleiß V. O. W. W. wird
hiemit den bereits vor 34 Jahren zum Solda=
tenstande
abgegebenen abgehausten Unterthan
vom Markte Zoll, Michael Rosenberger, des=
sen
Erben und Ceßionarien zu wissen gemacht:
Es liege für demselben bey diesseitiger Amts=
kanzley
ein Betrag pr. 48 fl. 39 kr. in depo-
sito
, um dessen Verhandlung und Erfolglassung
seine nächste Befreundte andringen. Nachdem
derselbe während seiner Abwesenheit von sich
und seinen Aufenthaltsorte bisher nichts hat
wissen, oder hören lassen. Es wird demnach
er Michael Rosenberger, allenfalls dessen recht=

mäßige Erben und Ceßionarien, binnen 1 Jahr,
6 Wachen, und 3 Tägen sich in hiesiger Amts=
kanzley
sogewiß zu melden, und zu gedachten
Depositi sich zu legitimiren haben, wie im wie=
drigen
nach Verlauf dieser Frist darüber die
Verhandlung ohne weitern gepflogen, und sol=
ches
den sich meldenden nächsten Befreundten
ausgefolget werden soll. Schloß Gleiß den
3. März 1792.


Citat. Ferdinand Tasch.

Von der gräflich Perlaßischen Herrschaft
Paastorf wird der durch viele Jahre abwe=
send
und unwissende, zu Schrick in N. Oest.
gebürtige Ferdinand Tasch dergestalt einbe=
rufen
, daß er oder seine Abstämmlinge binnen
1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tag, das ist den
1. May 1793 sich so gewiß bey dieser Herr=
schaft
melden solle; widrigens derselbe für tod
erkläret, sein nach Absterben der Anna Ma=
ria
Lewlin zu Schrick ihm zugefallenes müt=
terliches
Erbgut pr. 132 fl. 55 kr. der Ord=
nung
nach abgehandelt, und dessen nächsten
Befreundten eingeantwortet werden würde.


Citat. Mathias und Martin Binder.

Das Ortsgericht der reichsgräfl. Excellenz
Karl Palffyschen Herrschaften Krumbach, Kirch=
schlag
und Sauberstorf citirt die vor 32 Jah=
ren
in die Fremnd unwissend wohin abgegan=
genen
zween Brüder, Mathias und Martin
Binder, so im Amt Hochneukirchen gebürtig,
dergestalt, daß dieselben, oder dessen ruckge=
lassene
Erben von heut dato binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tägen um so sicherer bey
hiesiger Ortsgerichtskanzley entweder selbst,
oder durch genugsam instruirte Bevollmäch=
tigte
erscheinen, und zu dem bey hiesigen De=
positenamt
erliegenden 71 fl. 32 kr. Erbschafts=
forderungen
sich behörig legitimiren sollen,
als im widrigen dieselben für tod gehalten,
und das obbesagte Vermögen derenselben hie=
zu
legitimirten nächsten Verwandten ausge=
folget
werden würde. Schloß Krumbach den
31. März. 1792.


Citat. Stephan Schachinger.

Von der freyherrlich Risenfelsischen Herr=
schaft
Hainstetten V. O. W. W. wird der
im Pöllerbauern Dorf, Pfarr Seitenstetten,
Nr. 28 auf dem Haus Gredlegg genannt, ge=
bürtigen
, schon im Jahr 1758 als ständischer
Rekrut gestellte Stephan Schachinger, weil
von selben seither nicht das mindeste gehöret,
oder erfraget worden, dergestalt einberufen, daß
er oder dessen Leibeserben von heutigen dato
an binnen 1 Jahr, 6. Wochen und 3. Täg sich

[36]

bey hierortiger Amtskanzley melden, und zu
dem zuständigen Erbschaftsvermögen, in Ka=
pital
und Jnteresse pr. 247 fl. 59 kr. gehörig
legitimiren sollen, widrigens solcher Betrag
gesätzmäßig verhandelt, und den vorhandenen
Anverwandten, als in Ermanglung leiblicher
Kinder, wissentlicher rechtmäßiger Erben, zu=
getheilet
und erfolget werden wird. Schloß
Hainstetten den 3. April 1792.


Amort. Obligation.

Von des Stifts Klosterneuburg Amtskanz=
ley
wird hiemit bekannt gemacht: es habe
Joseph Böck, behauster Unterthan zu Stet=
ten
, hierorts angezeigt, daß die von seinem
Vater Martin Böck, und Maria Anna des=
sen
Ehewirthin, an Herrn Sebastian Marx
Amon, und Frau Maria Anna dessen Ehe=
wirthin
unterm 21. May ausgestellte, und
unterm 7. September 1736 zerziorirte Obli=
gazion
pr. 600 fl. dann der hierüber unterm
20. April 1744 auf seine Behausung ausge=
fertigte
, und schon vorlängst getilgte Satz=
brief
in Verstoß gerathen seyen, weßwegen
selber um Amortisirung erstgedachter Obli=
gation
und Satzbriefes gebetten hat. Da nun
in dieses Gesuch gewilliget worden ist; so ha=
ben
jene, welche gedachte Originalobligazion
und Satzbrief in Handen haben, oder hier=
auf
einige Ansprüche zu machen gedenken, ihr
darauf habendes Recht binnen 1 Jahr, 6 Wo=
chen
, und 3 Täge sogewiß gehörig darzuthun,
wie im widrigen sothane Obligation und Satz=
brief
ohne weitern amortisirt, und für un=
kräftig
erkläret werden würden. Klosterneu=
burg
den 13. März 1792.


Amort. Pränotationsschein.

Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt ge=
macht
: ses sey auf Anlangen des Joseph Moß=
bauer
, burgl. Sauerkräutlers, wegen in Ver=
stoß
gerathen, auf dessen Sauerkrauthandel
haftenden Satz dd. 22. Juni 1787 pr. 2000
fl. dann Pränotationsschein dd. 14. May 1790
auf dessen am neuen Markt Nr. 1107 zustän=
digen
Haushelfte, in die Ausfertigung der ge=
wöhnlichen
Amortisationsedikte gewilliget wor=
den
; es haben demnach all jene, welche erst=
erwähnten
Satz, oder Pränotationsschein in
Handen, oder hierauf einen Anspruch zu ma=
chen
haben, binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tägen vor diesem Magistrate zu erscheinen,
und ihr Recht gehörig darzuthun, widrigens
gesagter Satz und Pränotationsschein nach Ver=
lauf
dieser Frist auf weiteres Anlangen für

getödtet, und ungültig erklärt werden würde.
Den 29. Hornung 1792.


Amort. Zeßion.

Von dem k. ni. öst. Landrecht wird hiemit
kund gemacht: Es habe Karl Wezlar Freyherr
v. Plankenstern gerichtl. angezeiget: daß auf
seiner eigenthümlichen Herrschaft Plankenberg
eine Post pr. 7000 fl. hafte, welche vermög der
von Hrn. Wenzel Grafen v. Breuner, als
fürstl. Lubomirskischen Gerhaben, an die Frau
Elisabeth Fürstin v. Lubomirsky unter dem 29.
Febr. 1752 ausgestellten Obligazion auf diese
Herrschaft unter dem 1. Decemb. 1791 inta=
bulirte
, nachhin von der Frau Fürstin v. Lu=
bomirsky
an den Hrn. Johann Grafen v. Erster=
hazy
zedirt worden sey. Diesem Hrn. Grafen
v. Esterhazy hätte Herr Wezlar, Freyherr v.
Plankenstern diese 7000 fl. Kapital laut Quit=
tung
dd. 1. Decemb. 1791 gegen Zurückstellung
der Originalobligazion und Weißbothenamts=
Jnhibizionsschein zurückbezahlt. Die von der
Frau Fürstin v. Lubomirsky an Hrn. Anton
Grafen v Esterhazy ausgestellte Zeßion aber sey
in Verstoß gerathen, er bitte also um Exta=
bulirung
dieser obbenannten Post pr. 7000 fl.
Da nun aber ohne Beybringung oder Amor=
tisierung
dieser Zeßion in die gebettene Exta=
bulation
gerichtl. nicht gewilliget werden kann;
als wird all und jeden, welche obbenannte von
der Frau Elisabeth Fürstin v. Lubomirsky an
Hrn. Johann Grafen v. Esterhazy ausgestellte
Zeßion einer vermög der an die Frau Elisa=
beth
Fürstin v. Lubomirsky von Hrn. Wenzel
Grafen v. Breuner, als fürstl. Lubomirskyschen
Gerhaben unter dem 29. Febr. 1752 ausgestell=
ten
Obligazion auf die Herrschaft Plankenberg
intabulirten Post pr. 7000 fl. etwa in Handen
haben mögen, hiemit anbefohlen, diese Zeßion
inner 1 Jahr, 6 Wochen, und 3 Tagen bey
dem k. ni. öst. Landrecht alsogewiß anzuzeigen,
und ihr etwa hierauf habendes Recht zu er=
weisen
, wie im widrigen nach Verlauf dieser
Zeit obbenannte Zeßion für null und nichtig
erkläret, und dem Hrn. Karl Wezlar Freyherrn
v. Plankenstern die Amortisirung wiederholter
Post pr. 7000 fl. auch ohne Beybringung der
Zeßion ohne weitern verwilliget werden soll.
Wien den 30. März 1792.


Amort. Obligation.

Von dem königl. ni. öst. Landrechte wird
bekannt gemacht: es haben die Gebrüder Emit=
mer
um Amortisirung einer auf dem Namen
de Sars Comtesse de Bournonville lautenden
Stadt Wiener Bankoobligazion Nr. 48287

[37]

dd. 13. Juli 1767. pr. 1000 fl. gebetten. Da
in dieses Gesuch gewilliget worden ist. Als
werden jene, welche auf gedachte Obligation
Ansprüche zu haben vermeinen, ihre allen=
fälligen
Rechte binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tagen bey diesem ni. öst Landrechte also=
gewiß
anzubringen haben, widrigens dieselben
damit nicht mehr gehöret, sondern gedachte
Obligation für amortisirt und getödtet erklä=
ret
werden würde. Wien den 9. März 1792.


Amort. Obligation.

Von dem k. k. ni. öst. Landrecht wird be=

kannt gemacht: es habe Herr Dominik v.
Deldono, k. k. Hofrath, und des kön. un=
garisch
. St. Stephansordens Ritter, um Amor=
tisirung
einer von ihm an Hrn. Joseph Gra=
fen
v. Windischgratz zu Betreibung der =
plitzer
Lein Wollen=und Lederfabrik ausgestellt,
und in Verlust gerathenen Obligazion pr. 2000
fl. gebetten. Da dieses Gesuch gewilliget wor=
den
ist; als werden jene, welche auf gedach=
te
Obligation Ansprüche zu haben vermeinen,
binnen 1. Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen ih=
re
allenfälligen Rechte bey diesem k. k. ni. öst.
Landrechte alsogewiß anzubringen haben, wi=
drigens
derselben damit nichtimehr gehöret,
sondern gedachte Obligation ohne weitern für
amortisirt und getödtet erklärt werden würde.
Wien den 15. Hornung 1792.


Amort. Obligation.

Von dem Grundgericht des Löbl. Stifts zun
Schotten in Wien wird hiemit zu vernehmen
gegeben? er habe hierorts der Hr. Franz Thur=
ner
, burgl. Handelsmann, schriftlich ange=
zeigt
, wie daß ihm eine von dem Andreas
Zimmermann, und Margaretha dessen Ehe=
wirthin
ausgestellte Original=Schuldverschrei=
bung
dd. 28. Dezember 1789 pr. 600 fl. samt
dem auf ihre Behausung ausgefertigten Ori=
ginalsatzbrief
dd. 12. Jäner 1790 in Verstoß
gerathen sey, damit aber hiemit nichts wi=
derrechtliches
unternommen werden kann, ge=
dachte
Obligation und Satzbrief zu amortisi=
ten
. Es wird daher hiemit dem Jnhaber,
oder Besitzer dieser Obligation und Satzbrief
und all denen, welche hierauf einen Anspruch,
oder Forderung zu stellen vermeinen, aufge=
tragen
, daß sie sich bey dem eingangserwähn=
ten
Gerichte binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tägen alsogewiß melden und ihre Forde=
rungen
und Ansprüche anbringen sollen, wi=
drigens
dieselben diesfalls nicht mehr gehört,
sondern sothane Obligation und Satzbrief oh=
ne
weitern amortisirt und ungültig erklärt
werden soll. Wien den 14. März 1792.

Amort. Gewöhr und Satzbrief.

k Amort Obligationen,
Von dem Grundbuch der PP. Augustiner
zu Baaden wird hiemit bekannt gemacht. es
habe Hr. Kajetan v. Ardy k. k. Kammeral=
tabak
=und Stempelgefällen=Hauptverleger zu
Baaden, um Amortisirung zweyer in Verlust
gerathenen Originalinstrumenten, als seiner
eigener Hausgewöhr, und eines auf die k. k.
Kammeraltabakdirekzion ausgestellten Satzbrie=
fes
pr. 1500 fl. dd. 7. May 1791 gebetten.
Da in dieses Gesuch gewilliget worden ist.
Alle werden jene, welche auf gedachte Ge=
wöhr
und Satzbrief Ansprüche zu haben ver=
meinen
, ihre allenfälligen Rechte binnen 1
Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen bey diesem
Grundbuch anzubringen haben, widrigens die=
selben
nicht mehr gehöret, sondern gedachte Jn=
strumenten
für amortisirt und getödtet erklärt
werden würden. Baaden den 27. März 1792.


Amort. Obligationen.

Von dem königl. ni. öst. Landrechte wird
bekannt gemacht: es haben Johann Heinrich
Stametz und Comp. Banquiers allhier, um
Amortisirung zweyer auf dem Namen Jakob
Heinrich Lünden lautenden ni. öst ständischen
Obligation Nr. 11120. pr. 1600 dd. 1. Au=
gust
1772, und Nr. 11121 eodem pr. 1000
fl. gebetten. Da nun in dies Gesuch gewilli=
get
worden ist. Als werden jene, welche auf
gedachte Obligationen Ansprüche zu haben ver=
meinen
, ihre allfällige Rechte binnen 1. Jahr,
6 Wochen und 3 Tägen bey diesem ni. öst.
Landrechte alsogewiß anzubringen haben, wi=
drigens
dieselben damit nicht mehr gehöret,
sondern gedachte Obligationen für amortisirt,
und getödtet erkläret werden würden. Wien
den 9. März 1792.


Citat. Christian Wienner.

Von der gräfl. Johann Philipp Hoyosischen
Herrschaft Krenzstetten in V. U. M. B. wird
hiemit der diesseitige über 40 Jahre abwesende
Unterthans=und Schmiedssohn, Christian Wien=
ner
, von Niederkreuzstetten, dergestalt vorge=
laden
; daß derselbe zu Erhebung seiner bey
hiesiger Waisenkasse anliegenden 186 fl. 52 kr.
väter=, und mütterlicher Erbschaft, nebst den
bisher berechneten Jnteressen, von heut dato
binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3. Tägen bey
hiesiger Kanzley entweder selbst persönlich, oder
durch einen eigenen Gewalträger um sogewisser
erscheine, als er sonst für tod angesehen, und
diese seine Erbschaft durch rechtliche Abhand=
lung
unter seine sich meldende Seitenerben ver=
theilet
werden würde. Kreuzstetten den 21.
Februar 1792.

[38]

Ankündigung
eines ganz neuen Werkes, welches den Titel führen wird:
Oesterreichisches
Geschäften=Lexikon,
oder
Sammlung aller Gattungen Formeln
zu
Schriftlichen Aufsätzen

welche

in rechtlichen, politischen, öffentlicher, Finanzen=Handlungs=
Land=und Hauswirthschaftlichen Angelegenheiten vorkommen, und zu wissen
nöthig sind.

Jn alphabetischer Ordnung.

Herausgegeben, von einem königl. wirklichen Beamten.


Bey Endesbenannten sind seit einiger Zeit mehrere Anfragen geschehen:
ob nicht ein Buch vorhanden sey, welches Formeln zu allen in menschlichen
Leben vorfallenden schriftlichen Aufsätzen enthalte? Um diesem noch wirklich
bestehenden Mangel so eines Werkes abzuhelfen, hat er sich auf Anrathen des
k. Rathes und Professors Hrn. de Luca an einige hiesige ihrer Kenntnisse we=
gen
bekannte Männer gewendet, und sie um nöthige Materialien hierzu gebe=
ten
. Jn Folge dessen stehet er sich nun im Stande, ein Werk auf Pränu=
meration
anzukündigen, welches in seiner Art vielleicht das Einzige, und ohne
viel Rühmens, auch das Nützlichste für eine solche Gattung Personen seyn
wird, denen entweder die Zeit, oder die Gelegenheit benommen ist, sich alle
Theile von Geschäften geläufig zu machen.

[39]

Damit aber die Hrn. Liebhaber einen Vorgeschmack von den Gegenstän=
den
die in diesem Werke bearbeitet werden, erhalten; so ist es nöthig einige
Hauptrubricken und Unterabtheilungen hier anzuführen, als:

Abschied. Abschied=und Trennungsbrief. Absolutorium, s. Erledigung. Amorti=
sation
, Anbringen, s. Bitschrift. Anmeldung. Ansuchen an Stellen. Ansuchen zur
Ehe. Anweisung. Anzeige. Appellationsbeschwerde. Appellationseinrede. Appella=
tionsurtheil
. Armuthattest. Assegno. Aufkündigung. Auflage. Baurechnung. Bau=
vorausmaß
. Bauüberschlag. Bericht. Bescheid. Besoldungsquittung. Beweis.
Beyleidsbrief. Bittschrift. Brandsammlungsurkunde. Bürgschaftsurkunde. Carta
bianca zu Vollmachten. Certificat. Certiorirung. Circulare, s. Umlaufschreiben. Co=
dicill
. Compaßschreiben. Convocation, s. Vorladung. Dekret. Dekretation, s. Be=
scheid
. Depositenschein. Dienstbothenentlaßschein. Donation, s. Schenkungsurkunde.
Eheeinwilligung. Eheschein. Ehevertrag. Eid. Einbegleitungsbericht. Einladungs=
brief
. Empfangschein. Empfehlungsschreiben. Entlaßschein. Entschuldigungsschrei=
ben
. Erbserklärung. Erbschaftseinantwortung. Erbschaftsentsagung. Erinnerung.
Erkundigungsbrief. Erledigung. Expensenverzeichniß. Frachtbrief. Freypaß herr=
schaftlicher
. Gabenbüchel. Geburtsbrief. Geburtstabelle. Gerhab, s. Vormund.
Gestionsprotokoll. Glückwunsch. Grundbuch. Grundbuchsextract. Güterbeschrei=
bung
. Hausbüchel. Heyrath, s. Ehe. Jnrotulirung der Akten. Jnstruction. Jn= .
teressequittung. Jntimation. Jnventarium. Journal. Kaffeschein. Kirchenbücher.
Kirchenrechnung. Klage. Konkurs. Kontrakt. Kopulation, s. Ehe. Kundschaft.
Kundmachung. Kuttende, s. Umlaufschreiben. Laufzettel. Legitimation der Waaren.
Lehrbrief, Liebesbrief. Lobbrief. Loslassungsbrief. Matrickelschein. Meinungen ab=
gesonderte
, ( Vota separata Meisterbrief. Meldzettel. Muthungsbrief. Muthungs=
schein
. Nachfrage. Notariatsurkunde. Note. Nozion, Obligation, s. Schuldver=
schreibung
. Parere medicum , (Mediz. Gutachten.) Partezettel. Paß. Pensionisten=
attest
. Pensionsquittung. Präsidialnote. Prodigalitätserklärung. Protokoll. Pro=
tokollsauszüge
der Stellen. Prüfungsattest akademisches, auch kreisämtliches. Quar=
talsabschnite
der Gewerk. Quittung. Rapport. Rathschlag Recepisse. Rechtfer=
tigungsschrift
über Ausbleiben vor Gericht. Rechnung über Einnahme und Ausgabe.
Referatsbogen. Rekurs. Relation, s. Bericht. Replick; (Einrede ꝛc.) und alle Satz=
schriften
. Resignazion, (Dienstzurücklegung.) Restzettel. Revers. Revisionsurtheil.
Rottenzettel. Schadloshaltungsurkunde. Schein. Schenkungsurkunde. Schreiben
der Stellen aneinander. Schirmung. Schuldverschreibung. Schurfbrief. Schutzbrief.
Sicherstellung. Spanzettel. Species facti . (Thatanzeigen.) Sperrrelation. Steck=
brief
. Sterbtabelle. Steuerbüchel. Stiftbrief. Taufschein. Testament. Todten=
schein
. Trauungstabelle. Ueberlassungs=und Vergleichsurkunde. Umlaufschreiben. Ur=
theil
. Vergleich. Verkündigungsschein. Verordnung. Verpflegsliste. Vertrag. Vi-
sum
repertum , (gerichtl. Besichtigung eines Wundarztes.) Vollmacht. Vorladung.
Vormundschaftsdekret, und Rechnung. Wechselbrief. Wirthschaftsrechnung. Zeug=
niß
. Zinsbüchel. Zinserträgniß. Zinsquitung. Zueignungsschrift.

Ein dem geneigten Publikum durch mehrere Arbeiten bereits rühmlich be=
kannter
Mann, hat es über sich genommen, alle Artickel zu übersehen, auf
einerley und nach dem dermal gewöhnlichen Styls zu bearbeiten, und sie
zu ordnen.

[40]

Sollen einigen Liebhabern Gegenstände bekannt seyn von denen sie vermu=
then
, daß solcher in diesem Lexikon etwa übergangen oder vergessen werden könn=
ten
; so erbittet sich Unterzeichneter ihre gefälliger Anzeige bis auf den 15. des
nächsten Monathes Juny (damit sie eingerückt werden können, ) bis zu welchem
Tage die Vorausbezahlung mit 1 fl. auf jedes Exemplar angenommen wird;
weil bald hernach zum Drucke dieses Buches in 8 vo. geschritten werden soll,
damit solches im. September darauf die Presse verlassen könne.

Wien 6. Pränumeranten sammelt, (welches bey einem so nöthigen Formu=
larbuche
sehr leicht ist, ) erhält das 7 te Exemplar unentgeltlich. Der Ver=
kaufspreis
wird des reichen Jnhaltes, wegen, wenigstens auf 1 fl. 30 kr. ge=
setzt
werden.

Hier in Wien pränumerirt man bey unterzeichneten Verleger, an den auch
bis Ende Juny die Pränumerationsgelder von Seiten der Hrn. Kollektoren ein=
zusenden
sind; da. widrigenfalls der Vortheil den die Vorausbezahlung gewähret,
nicht Statt haben könnte.

Ferner wird bey nachstehenden Hrn. Buchhändlern pränumerirt:

Jn Brünn bey J. G. Gastl, Buchh.

Cilly bey Jenko, Buchh.

Gratz, bey J. Ferstl, und F. X. Miller, Buchh.

Jglau bey Hrn. Bretschneider, Normalschullehrer.

Jnnsbruck bey Merx, Buchh.

Krems bey Möstl, Buchh.

Lemberg bey Pfaff, Buchh.

Linz bey Müntzer, Buchh.

Olmütz bey Langer, Buchh.

Pest bey Stahel und Kilian, Buchh.

St. Pölten bey Laitre, Buchh.

Prag bey Widtmann, Buchh.

Proßnitz bey Bretschneider, Buchb.

Salzburg bey Mayer, Buchh.

Steyer bey Reutter, Buchb.

Teltsch bey Hrn. Palleta, Schuldirector.

Troppau bey Voglsinger, Buchb.

Wischau bey Christeck, Buchb.

Ybbs bey Haili, Buchb.

Znaim bey Hrn. Nowack, Normalschullehrer.

Wien den 8. May 1792.

Gräffer der jüngere,
Buchhändler.

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