N ro.
39.
Wiener Zeitung.
Mittewoche den 16. May 1792.
Mit allergnä digster Freiheit
Gritzner. F.
Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Der Hof und der Staat sind in neue
Trauer versetzt worden. Die lange
schon schwächlichen Gesundheitsumstände
der Kaiserinn, hatten seit der durch den
plötzlichen Hintritt weil. Sr. Maj. des
Kai=
sers in dem Herzen einer zärtlichen
Gat=
tinn und Mutter, hervorgebrachten
Erschüt=
terung, so sehr sich verschlimmert daß Je.
Majestät fast immer das Bett hüthen
mußten. Dazu gesellte sich ein heftiges
Entzündungsfieber, dessen Materie sich auf
die Brust lagerte, wodurch Beklemmung
und heftiger Husten verursachet wurden.
Dem Uebel wurden drey wiederhohlte
Ader=
lassen entgegen gesetzet, die zwar einige
Lin=
derung verschaften, aber die Brust nicht
gänzlich frey machen konnten. Daher
er=
zeugten sich Anschoppungen der Lunge, die
nach und nach in verschlossene Geschwüre
ausarteten. Dieser Gang der Krankheit,
wobey Je. Maj. alle Eßlust verlohren
hat=
ten und immer mehr abzehrten, wurde von
einigen Tagen her stäts beunruhigender,
so daß Sie sich, nach dem Anrathen der
Aerzte, am abgewichenen Samstage mit dem
Hochrwürdigen und Sonntags mit dem heil.
Oehle versehen liessen. Die folgende Nacht
vom Sonntage zum Montage war etwas
ruhiger, und Montags stellte sich wieder
einiger Auswurf ein. Doch die Hoffnungen
von dieser Besserung waren von kurzer
Dauer. Die folgende Nacht war wieder
unruhiger, die erhabene Kranke fühlte sich
äusserst schwach, und verschied endlich
ge=
stern gegen 1 Uhr Mittags, in den Armen
Jhres zärtlichst um Sie bekümmerten
Soh=
nes, unseres verehrungswürdigsten Königs.
Die Religion und alle Tugenden trauern
um diese erhabene Fürstinn, welche in allen
Verhältnissen und Beziehungen des Lebens,
als Gattin, Mutter und Frau, die
allge=
meine Liebe und Verehrung erworben hat.
Die höchstsel. Monarchinn, Carls
III
.
weil. Königs von Spanien, Tochter, war
am 24. Nov. des J. 1745 geboren, wur=
de am 5. Aug. des J. 1765 an weil. den
höchstsel. Kaiser, und damahligen
Groß=
herzog von Toskana, vermählt, und
mach=
te ihn zum Vater von siebenzehn
Kin=
dern, wovon vierzehn im Leben sind, und
denen nun Franz, unser König, auch zum
Vater geworden ist.
Der allgemeinen Marktordnung,
dritter Abschnitt, handelt von den
Ver=
kaufsständen in der Stadt, und den
Hö=
ckerleuten in den Vorstädten, und lautet also:
Jn der Stadt wird eine verhältnißmässige
Anzahl Verkaufsstände auf grüne Waaren,
Obst, und allenfalls nach Erforderniß, auch
noch auf einige andere Artikel, und in den
Vorstädten die verhältnismässige Zahl
Höcker=
leute vom 1. May d. J. an, bestellet, und
je=
dem, der einen Verkaufsstand in der Stadt,
oder eine Höckerey in der Vorstadt erhält,
hierauf ein, auf ein Jahr giltiges Befugniß
von der Landesregierung ausgefertiget, wofür
4 Gulden in das magistratische
Oberkammer=
amt zu erlegen sind. Diese Befugnißscheine
ha=
ben sie immer bey sich zu tragen, um sich
da=
mit jedesmahl ausweisen zu können.
Auf den grünen Waarenständen in der Stadt
ist, bey jedesmahliger Konfiszirung der
Feil=
schaften, nicht gestattet, im Sommer vor 11
Uhr, und im Winter vor 12 Uhr die
Feil=
schaften auszuräumen, und zu verkaufen.
Dagegen ist den mit Höckerbefugnissen in
den Vorstädten versehenen Parteyen der
Ver=
kauf daselbst schon von Früh Morgen an, und
somit zu allen Stunden des Tages gestattet.
Ein und anderen aber, nähmlich sowohl
je=
nen, die eine Befugniß auf einen Stand in
der Stadt, oder auf eine Höckerey in der
Vor=
stadt erhalten haben, ist verbothen:
a
ihre
Befugniß an Jemanden anderen zu
übertra=
gen, oder auszuleihen:
b
andere, als die
ihnen in der Befugniß ausdrücklich
eingestan=
denen und benannten Feilschaftsartikel zu
ver=
kaufen;
c
zu Hausiren, oder auf einem, was
immer für anderen, als dem ihnen
angewie=
senen, in der Befugniß ausgedrückten
Stand=
orts, zu verkaufen;
d
sowohl vor den
Li=
nien, und auf dem Lande, als auch innerhalb
den Linien, es sey in den Häusern, Wirths=
häuseren, auf freyer Gasse, oder wo immer
Feilschaften, entweder selbst, oder durch
an=
dere vorzukaufen, indem die Ablösung der zum
Wiederverkauf eingestandenen
Feilschaftsarti=
kel nur allein auf den hiesigen Markplätzen,
und auch allda im Sommer nicht vor 11 Uhr,
und im Winter nicht vor 12 Uhr, den auf
Stände in der Stadt, oder auf eine Höckerey
in den Vorstädten befugten Parteyen gestattet
ist, und die eine so wenig als die anderen vor
dieser Stunde auf den Marktplätzen gar nicht
erscheinen, vielweniger mit den ursprünglichen
Erzeugern oder Landleuten sich vorhinein über
die Ablösung der Feilschaften einverstehen
därfen. Die Uebertrettung eines oder
ande=
ren Verbothes, ziehet alsogleich den Verlust
des Befugnißes nach sich.
Ausser jenen, die von Seite der hohen
Lan=
desregierung auf vorerwähnte Art zum
Wie=
derverkaufe bey einem Stande in der Stadt,
oder auf dem Glacis, und zur Höckerey in den
Vorstädten durch die ihnen ausgefertigte
Be=
fugniße berechtiget sind, ist Niemanden, der
nicht ein hiesiger Gewerbsmann ist, folglich
auch nicht jenen hiesigen Parteyen, welche
bis=
her unter dem Vorgeben, Feilschaften in
gros=
ser Menge im Lande zusammen zu kaufen, und
hierüber zum Verkauf zu bringen, mit dem
ur=
sprünglichen Erzeuger gleiche Rechte auf
hie=
sigen Märkten hatten, und deren Befugnisse
schon durch das Zirkulare vom 23. Hornung,
als vom 1. May d. J. an, aufgehoben
er=
kläret worden sind, der Wiederverkauf weder
in der Stadt, noch in den Vorstädten, es sey
durch Hausiren, oder zu Markte sitzen, oder
auf was immer für eine Art erlaubet.
Jeder, der sich unbefugt eines
Wiederver=
kaufs anmassen, oder aber hier, oder vor
den Linien, oder auf dem Lande einen Vorkauf
zu treiben, und sich in der Gestalt als
Land=
mann auf die hiesigen Märkte einschleichen
wollte, wird im Betrettungsfalle, worüber zur
Nachspührung bereits die angemessene
Einlei=
tung aller Orten getroffen ist, auf das
em=
pfindlichste gestrafet, und nach Befund auch
gänzlich von hier abgeschaffet werden.
(Den Beschluß nächstens.)
Oesterr. Niederlande. Durch eine
Verordnung der durchl. Geeralgouverneure
vom 28. April, ist allen in den
Nieder=
landen befindlichen Franzosen, die nicht in
dem Falle sind, vor den Verfolgungen der
Partey zu fliehen, welche alle Macht an
sich gerissen hat, und die sich nicht mit einem
Zeugnisse der in Brüssel aufgestellten
Kom=
missare der ausgewanderten Franzosen
aus=
weisen können, gebothen worden, Brüssel
binnen 24 Stunden, und das Land binnen
8 Tagen zu verlassen.
Nachstehende zwey Artikel sind wörtlich
aus der zu Lille gedruckten Französischen
Zeitung übersetzt. Der erste enthält bloß
eine in dem bescheidenen Modeton der
Her=
ren Franzosen abgefaßte Anzeige des
Pla=
nes, den sie in Ansehung der
Niederlan=
de bey dem ersten Angriffe auszuführen
vorhatten, und der andere einige Umstände
von den gräulichen Handlungen, die nach
der bey Tournay erlittenen Niederlage, zu
Lille sind verübet worden:
Lille, den 29. April. „ Der Marechal
Rochambeau ist gestern Abends um 6 Uhr
allhier eingetroffen. Gleich darauf ward
zwischen den Generalen und den Anführern
der Truppen eine Berathschlagung
gepflo=
gen, und nach deren Ausgange erhielten 6
Regimenter von der Kavallerie und der
Jn=
fanterie den schon lange mit Ungeduld
er=
warteten Befehl, sich sogleich in
marschfer=
tigen Stand zu setzen. Dieses Signal zum
Aufbruche, war zugleich das Signal der
Freude, und brachte mehr Wirkung hervor,
alle wenn die glücklichste Ereignung das
Va=
lerland getroffen hätte. Der Ruf: Es
le=
be die Nation! Krieg den Tyrannen! er=
tönte von allen Seiten und erhob sch bis
zu der Wolken. “
Jn der That, gegen halb 8 Uhr, zog
diese von Bürgertugend beseelte Armee, durch
das Fifer=Thor aus der Stadt, und
ward unter Wegs noch durch ein eben
an=
gekommenes Regiment verstärket. Ohne
Zweifel ist schon heute auf den Wällen von
Tournay, Jpres, Menin, Courtray ꝛc.
die dreyfarbige Fahne aufgepflanzt, unter
welcher unsere Brüder, die Brabantischen
und Flamändischen Patrioten die reine und
himmlische Luft der Freyheit athmen werden,
die sie elektrisiren muß, und die sie jüngsthin
sich haben entwischen lassen. Jn diesem
siche=
ren Falle, zweifeln wir nicht, daß schon heu=
te Abends zu Lille diese ersten Eroberungen
der Freyheit durch Freudenfeste und
Beleuch=
tungen werden gefeyert werden. Wir
kön=
nen schon heute versichern, daß Mons in
diesem Augenblicke in der Gewalt der
Fran=
zosen ist. Man sagt, Hr. La Fayette sey
über den Rhein gegangen, und nehme den
Weg gegen Luxenburg, der Marechal
Luckner habe sich mehrerer fester Plätze
bemächtiget, und habe die Oesterreicher aus
den Bergengen von Bruntrut vertrieben.
Was den Marechal de Rochambeau
be=
trifft, dieser hofft wohl Mittewoche oder
Donnerstags zu Brüssel zu seyn, und die
Nacht in dem Bette des durchl. Ehepares,
der Generalgouverneure der Niederlande
zuzubringen. “
Der Vorfall zwischen dem Kavallerie=
Detaschement, welches zu Frelingien war,
und den Oesterreichern, hat nicht mehr
Fol=
gen gehabt, als der Vorfall bey
Houpli=
nes. Die Oesterreicher sind vor unseren
Französischen Reitern eilig entflohen. Letz=
tere schwammen durch den Fluß, um die
Flüchtlinge zu verfolgen, und tranken in
ei=
nem Gasthause auf feindlichen Gebiethe.
Da sie sahen, daß ihnen Niemand etwas
anhaben wolle, setzten sie wieder über den
Fluß, und kehrten an ihren Posten zurück. “
Lille vom 30. „ Ach des Jammers!
Als ich gestern den vorstehenden Artikel
schrieb, war ich weit davon, mit den
Ge=
danken kommen zu lassen, daß der Jubel
der unsere Truppen begleitete, als sie
aus=
zogen, um für das Volk von Tournay die
Freyheit zu erobern, sich in einen Tag des
Schreckens, der Dichter und der
Niederla=
ge verwandeln würde. Der Kummer, in
den uns so vieles Unheil versetzt, das den
Verstand und das Herz empöret, und die
ganze Menschheit mit Bestürzung erfüllt,
nimmt uns alle Kräfte, und meine Feder
weigert sich, die Ereignungen
niederzuschrei=
ben, die in dem Laufe dieses auf immer
verfluchten Tages, der aus den
Jahrbü=
chern der Welt ausgetilget werden sollte,
sich zugetragen haben. Unsere des Morgens
vor Tournay angekommenen Truppen setz=
ten sich zwischen Horeq und Marquain fest.
Alle Welt gesteht, daß diese Stellung zu
dem Angriffe, den Hr. Dillon vorhatte,
sehr vortheilhaft sey; aber der Feind war
uns zuvor gekommen, und fiel auf unsere
Truppen mächtig her ohne daß der
Fran=
zösische General auch nur das mindeste
Zei=
chen zum Treffen und zur Gegenwehre
ge=
geben hätte, so daß von unsrer Seite nicht
ein einziger Kanonen=oder Flintenschuß
ge=
schah. Der Feind, zehnmal stärker in der
Zahl, benützte den Vortheil, den ihm die
Verrätherey des Französischen Anführers
anboth, rückte in zwey Kolonnen an, und
umschlang von vorne und von beyden
Sei=
ten unsere Armee, welche sich genöthiget
sah die Flucht zu ergreifen, nachdem der
General, Hr. Dillon selbst, indem er der
Mannschaft zurief: Es rettet sich, wer da
kann! das Schrecken in dieselbe gebracht
hatte, und unsere Kavallerie in dieser
Ver=
wirrung der Jnfanterie eben so viel
Scha=
den, als der Feind selbst, zufügte. Ge=
gen 11 Uhr, eben da die Herausgabe dieser
Zeitung anfing, kam unsere Reiterey die
im vollem Laufe floh, und von dem
Fein=
de verfolgt wurde, in Häufchen zu 3 und 4
Mann in diese Stadt zurück. Es ward
Feuerlärm geschlagen. Der Allarm, wel=
cher das Vorspiel grosser Vergehungen war,
wurde allgemein. Die Nationalgarde
er=
griff die Waffen und bestieg die Wälle.
Endlich wurde dieser schreckliche Tag, ein
Tag des Blutes und Mordes. Der
Ausfüh=
rer der Artillerie wurde, als er in die Stadt
kam, an den Lanternen Strick
aufgehan=
gen, der nichtbeeidete Pfarrer der
Magda=
lenen=Pfarre wurde umgebracht, und ein
gleiches Schicksal hat auch zwey andere
Per=
sonen betroffen. Hr. Dillon, dem man alles
Uebel dieses schrecklichen Tages zuschrieb,
wurde in Stücke zerhauen, und seine
trau=
rigen Ueberbleibsel wurden auf dem grossen
Platze verbrannt. Noch können wir in
die=
sem Augenblicke unseren Verlust, und wie
viele Menschen wir in dieser unglücklichen
Niederlage verloren haben, nicht angeben,
noch auch alle Greuelthaten berichten, wel=
che mitten in der auf allen Gesichtern
bezeich=
neten Traurigkeit begangen worden sind. “
Ver Vorstehendes liest, sollte glauben
er habe ein Stück aus der Reisebeschreibung
durch irgend ein von Kanibalen bewohntes
Land vor sich. Und bey einem Volke, wo
solche barbarische Handlungen ungestraft
be=
gangen werden, sollen die anderen
Natio=
nen Grundsätze der bürgerlichen
Glückselige=
keit herhohlen? und diese Nation will sich
noch rühmen, sie habe bey sich
Gerechtig=
keit, Polizey, und eine öffentliche Gewalt,
die im Stande wäre, die Ausschweifungen
der Bösewichter zu bestrafen? Wenn die
Offiziere ihre Fahne verrathen, so soll ein
Kriegsrecht sie zu den in den Gesetzen
be=
stimmten Strafe verurtheilen; aber auf
unbestimmte Beschuldigungen sie hängen, sie
ermorden, sie verbrennen, das ist das Maß
der Anarchie, und einer Grausamkeit, de=
ren man die Gemüthsart der Franzosen
ganz unfähig geglaubt hatte.
Ausländische Begebenheiten.
Spanien.
Nach Berichten aus Aranjuez vom 10.
April befanden sich damahls sowohl die
Kö=
niginn, als der neugeborne Jnfant in den
erwünschtesten Gesundheitsumständen.
Der neuerichtete Staatsrath hat seine
Sitzungen noch nicht geöfnet. Jn der
er=
sten dieser Sihungen soll erst entschieden
werden, ob der vor einiger Zeit
angekom=
mene Hr. v. Bourgoin, als Gesandter
des Königs von Frankreich angenommen
werden, und bey dem Könige eine
Antritts=
audienz erhalten soll, die ihm bisher noch
immer ist versagt worden.
Vor kurzer Zeit kamen in Aranjuez zwey
als Priester aus dem Petersorden
gekleide=
te Personen an, und suchte bey dem
Kö=
nige Audienz. Sie erhielten dieselbe, und
sagten St. Maj. , sie seyn aus Parma,
und hätten das Unglück gehabt, durch
Brand ihr ganzes Kloster zu verlieren. Um
es wieder herzustellen, reiseten sie herum
und suchten milde Beyträge vermöglicher
und frommen Christen. Der König nahm
ihre Bittschrift an, und gab sie dem
Staats=
sekretariate zur Untersuchung; hier aber
hat=
te man kurz vorher die Nachricht, daß zwey
Mönche aus Parma entwichen seyn, mit
dem Ersuchen erhalten, sie einzuziehen. Es
ward also Befehl gegeben die beyden
Mön=
che in dem Kloster, wo sie sich befanden,
einzuschliessen und wohl zu bewachen. Aber
in der folgenden Nacht machten die
Gefan=
genen aus Kleidungsstücken einen Strick,
um damit sich zum Fenster hinabzulassen.
Der eine von ihnen erreichte glücklich den
Boden, der andere aber konnte nicht nach,
weil der Strick riß. Der erste entfloh, der
andere aber blieb zurück. Tags darauf ward
dieser in engere Verwahrung gesetzt, und der
Spur des anderen allenthalben nachgeforscht.
Großbritannien.
Die Nachricht von der Französischen
Kriegserklärung gegen Oesterreich hat in
London auf die öffentlichen Fonds die
Wirkung gehabt, daß sie einigermassen
ge=
fallen sind. Bald darauf ist auch
verbrei=
tet worden, die Admiralität habe Befehl
erhalten, eine Matrosenpresse anzuordnen,
und Rüstungen vorzukehren; aber diesem
Gerüchte ist in allen Ministerialblättern
durch die Versicherung widersprochen
wor=
den, es sey nicht der geringste Anschein
vorhanden, daß die öffentliche Ruhe des
Königreichs gestöret werden könne.
Der Französische Gesandte, Hr. Chau=
velin, der ein eigenhändiges Schreiben
seines Königs an Se. Großbrit. Maj.
überbringt, ist am 27. April in London
eingetroffen. Sein Begleiter, der
ehema=
lige Bischof von Antün, ist schon
eini=
ge Tage früher daselbst angekommen.
Das Unterhaus des Parlaments hat am
27. April die Kommission über Abschaffung
des Sklavenhandels erneuert. Jedermann
schien überzeugt, daß derselbe abgeschaft
werden müsse; man stritt nur neuerdings
über die Frage: ob dieses Verboth sogleich,
oder nach Hrn. Dundas Antrage erst mit
dem Jahre 1800 zu wirken anfangen soll?
Endlich ward man, nach Lord
Morning=
tens Antrage, einig, zwischen beyden
Meinungen das Mittel anzunehmen, und
das Jahr 1796 zun Zeitpunkte
festzuse=
tzen, an dem der Englische Negernhandel
gänzlich aufhören soll.
Jn der Sitzung am 30. April machte Hr.
Sheridan einen neuen Versuch in der
Ab=
sicht, eine Aenderung in dem Zustande der
Schottischen Märkte hervorzubringen, konn=
te aber damit nicht durchdringen.
Hierauf kündigte Hr. Grey an, daß er
vorhabe, in der nächsten Zusammenkunft des
Parlaments, den Vorschlag zur Abänderung
der Parlamentsrepresentation zu machen.
Schon diese vorläufige Anzeige eines
Vorschlages, in welchem man den Plan zu
entdecken vermeinte, durch die Grundsätze
der Französischen Anarchie die Englische
Konstitution zu untergraben, veranlaßte
langwierige und wichtige Erörterungen.
Hr. Grey sagte, die Nothwendigkeit
ei=
ner Reforme im Parlament sey oftmahls
in beyden Häusern anerkannt worden, aber
man habe solche immer ohne Erfolg
vor=
geschlagen. Er schreibe es diesem üblen
Erfolge vielmehr, als einer Aenderung der
Grundsätze zu, daß diejenigen, welche
ehe=
mahls so eifrig für dieses System streiten,
(Hr. Pitt und Hr. Fox) dasselbe seitdem
nicht neuerdings in Anregung gebracht
ha=
ben; er hoffe daher, daß sie demselben noch
getreu seyn, und Vorschläge, die dahin
zielen, eine ebenmäßigere und billigere
Re=
presentation der Englischen Nation zu
be=
wirken aus allen Kräften unterstützen
werden. Die Nothwendigkeit dieser
Re=
forme, fuhr er fort, sey nun allgemein in
Großbritannien erkannt, und jedermann
sey überzeugt, daß die Freyheit und
Sicher=
heit des Landes davon abhänge; denn es
wären im Laufe der Zeit Mißbräuche
ent=
standen, und Neuerungen eingeführt
wor=
den, die unumgänglich aus dem Wege
ge=
räumt werden müßten, um die
Konstituti=
von des Landes aufrecht zu erhalten, wel=
che besonders seit einigen Jahren gewalt=
sam untergraben und in Gefahr gebracht
worden wäre. Sollte es noch weiter so
fortgehen, so würde das Parlament bald
aufhören, der wirkliche Repräsentant der
Nation zu seyn, und unübersehbares
Un=
heil würde daraus erfolgen. Diesem könne
nur durch eine selbst unternommenen, wohl
überlegte und gemässigte Abänderung
vor=
gebeugt werden, und dieser Gegenstand sey
so wichtig, daß er die Aufmerksamkeit aller
wahren Freunde der Englischen
Konstitu=
rdiene.
Wie schon dieser vorläufige Antrag durch
die H'Hren. Pitt und Burke, wie auch
viele andere bestritten, dagegen aber von
Hrn. Fox und anderen Glieder der
Oppo=
sition vertheidigt worden sey, wird
näch=
stens umständlicher angeführt werden.
Schweden.
Der 29. May, als der Krönungstag des
höchstsel. Königs, ist zu seinem Begräbniße
bestimmt, und bis zu jenem Tage sollen
auch alle Urtheile an dem Mörder und
des=
sen Mitschuldigen vollzogen seyn, um das
Verbrechen und das Andenken der
Verbre=
cher an diesem Tage gleichsam zu
vergra=
ben; wie dem auch der Regent alle fernere
Untersuchungen in dieser Sache
niederge=
schlagen hat. Acht Tage darauf, den 6.
Junius, soll im ganzen Lande ein
allge=
meiner Trauertag gehalten werden.
Uebrigens, schreibt man aus
Stock=
holm, unter dem 24. April, folgt dem
Schreckengefühle über den harten Schlag,
welchen durch den Königsmord das Reich
betraf, nun die allgemein belebende
Hoff=
nung, welche die erhabenen Tugenden und
vorzüglichen Eigenschaften des Regenten
je=
dem Schweden gewähren, und uns eine
se=
gensvolle Zukunft darbiethen. Sein hohes
Gefühl für die Heiligkeit des Kön. Worts,
welches man ihm so allgemein zugesteht; sei=
ne weisen ökonomischen Einrichtungen, sein
Eifer für das allgemeine Wohl überhaupt,
verbunden mit ausgezeichneter Milde und
Güte, berechtigen völlig zu den obigen
glück=
lichen Hoffnungen. Er hat befohlen, daß
alle Staatssekretare und Chefs der
Expe=
ditionen, zu mehrerer Beförderung des
Ge=
schäftsganges, jeden Montag die Listen der
in der Woche von ihnen besorgten
Angele=
genheiten übergeben, und daß alle
Expedi=
tionen der Woche mit einemmahle zur
Un=
terschrift vorgelegt werden sollen.
Ankarström hat nun seine vorläufige
Strafe, indem er 3 Tage hintereinander
mit Ruthen gepeischt wurde, ausgestan=
den, und jedesmahl gaben die in grösser
Menge versammelten Zuschauer ihren
höch=
sten Unwillen gegen den Meuchelmörder zu
erkennen. Der Tag seiner Hinrichtung ist
auf den den 27. April angesetzt.
Täglich kommen in Stockholm
Depu=
tirte aus den Provinzen an, um ihr
Leid=
wesen über den Tod des Königs und den
Glückwunsch zur Antretung der Regierung
des jungen Königs abzustatten, und ihn
der unverletzlichen Ergebenheit aller
Einwoh=
ner für die Königl. Familie zu versichern.
Man ist jetzt täglich mit dem Jnventario
des Silberzeugs und der Fahrnisse des
ver=
storbenen Königs, unter der Aufsicht des
Grafen von Oxenstierna, beschäftiget, wo=
von der Nachlaß ungemein reich seyn soll.
Die dabey gegenwärtigen Personen sind,
von Seite der verwittweten Königinn, der
Reichsrath F. Sparre, von Seite der
Kro=
ne, der Baron Ruuth, von Seite des
Königl. Hofes, der Oberkammerherr Posse,
und von Seiten des Königs, der
Gouver=
neur Ugglas.
Nach einer öffentlich erschienenen
Aus=
weisung, sollen die Schulden des
König=
reichs Schweden 34 Mil. und 300, 000
Thaler Spec. betragen, nämlich 21 Mill.
500, 000 Thaler für die Bankzettel und
an=
dere Schulden des Staats=Comtoirs; 5.
Mill. 100000 Thaler für Ausrüstungs=Ob=
ligationen; 1 Mil. 200, 000 Thaler für
finnländische oder fahnhielmsche
Obligatio=
nen; 2 Mil. 100, 000 Thaler für
Obliga=
tionen des Kriegs=Commissariats, und 4
Mil. und 400, 000 Thaler für Königl. An=
leihen aus dem Kirchen=und andern Fonds
zur Errichtung der Magazine.
Beschluß des Auszuges aus dem
Testa=
mentente des verstorbenen Königs.
14) Unsere gesammten lieben Unterthanen
ermahnen wir, um ihres eignen daran
ge=
knüpften Wohlstandes willen, während der
Minderjährigkeit unseres Sohnes zur
Ei=
nigkeit, ermahnen den Regenten, die
Zu=
sammenberufung eines Reichstages, weil
aud demselben sich leicht Zwiespalt äußert,
während der Minderjährigkeit möglichst zu
vermeiden, es wäre denn, daß
unvorher=
zusehende Umstände solches schlechterdings
nöthig machten. Jn diesem Falle soll der
junge König in den
Reichstagsversammlun=
gen stäts zugegen seyn, der Regent aber in
seinem Nahmen den Reichständen die
Pro=
positionen überliefern, und in den
Sitzun=
gen den Hammer führen. Vor allen
Din=
gen soll der Regent die Majestätsrechte
ge=
nau wahrnehmen, und einer Sache, welche zu
Vorrückung oder Schmählerung der Königl.
Macht abzwecken könnte, wie seinen
Bey=
fall geben. Was er hingegen versehen
möch=
te, soll als null und nichtig, und ohne
Zu=
stimmung und Beyfall des minderjährigen
Königs angesehen, und diesem das Recht
vorbehalten bleiben, es nach erlangter
Ma=
jorennität zurückzunehmen, indem er sich zur
Revindication seines Rechtes an diese unsere
Protestation hält, welche wir vor dem
all=
mächtigen Gott, dem Richter aller Könige
und Reiche, und vor den Einwohnern und
Ständen des Reichs auf das feyerlichste
able=
gen. Stockholm, vom 19. May 1780.
Rodizill zu dem vorstehenden
Testa=
mente des Königs vom 1. Junius 1789.
I
. Wegen der merkwürdigen
Begebenhei=
ten, durch welche in diesem Jahre die
all=
gemeine Regierungsform geändert und
ver=
bessere worden ist, (nähmlich die am 29.
Januar 1789 zu Stande gekommene
Ver=
einigungs=und Sicherheitsakte) verord=
nen wir hiermit, als zu unserm Testament
gehörig, noch ferner: 1) Der Regent soll
keine Reichsräthe machen, berufen, noch
ernennen; 2) verbiethen wir St. Königl.
Hoheit, die Reichsstände zu versammeln,
weil in den jetzigen Umständen des Reichs,
da der Geist der Zwietracht durch den
Ehr=
geiz einiger Vornehmen und die
Magina=
tionen der Feinde wieder rege gemacht, ei=
ne allgemeine Reichsversammlung der
Selbst=
ständigkeit des Vaterlandes, der Königl.
Gewalt und dem Gleichgewichte, welches
wir zwischen den Ständen festgesetzt, die
gefährlichsten Folgen zuziehen, und
Gele=
genheit geben könnte, daß der
aristokra=
tische Ehrgeiz auf Kosten der
gemei=
nen Mitbürger des Reiches wieder
le=
bendig gemacht würde; 3) das Personale
bey dem Hofstaat und dem Unterrichte des
Prinzen, unseres Sohnes, nicht zu
verän=
dern, nicht zu entlassen, noch die von uns
darauf ertheilten Anwartschaften unerfüllt
zu lassen.
II
. Der Regent soll, bey
An=
tritt seiner Verwaltung nun auch noch die
Beobachtung der Regierungs=und
Sicher=
heitsakte nahmentlich beschwören.
III
. Der=
Gouverneur des Prinzen, Graf
Gyllenstol=
pe, behält die genaue Aufsicht über ihn,
und der Kanzleyrathe Rosenstein, die
Un=
terweisung in den Studien; auch soll der
junge König alljährlich einmahl in
Gegen=
wart des Vormundes und bey offenen
Thü=
ren, in seinen Studien geprüft werden.
VI
.
Weil unser lieber Sohn. Sinnes=und
Ver=
standeskräfte weitüber seine Jahre zeigt,
so bestimmen wir hiermit, daß er, nach
zu=
rückgelegten 18. Jahre (also drey Jahre
früher als im Testamente selbst verordnet
war) für volljährig erkannt, und ihm die
Regierung des Landes anvertrauet werden
soll, nachdem er zuvor die Vereinigungs=
und Sicherheitsakte vom 21. Februar 1789,
und die Versicherungen der Schwedischen
Könige unterzeichnet haben wird.
V
. Wenn
der König das 17. Jahr zurückgelegt
ha=
ben wird, ersuchen wir den Vormund, ihm
unter Königl. oder Fürstl. Prinzeßinnen
ei=
ne Gemahlinn auszuersehen, und die
Ver=
mählungs schleunigst vollziehen zu lassen.
Gegen alles, was während der
Minderjäh=
tigkeit wider die Königl. Gewalt
vorgenom=
men, versucht oder abgezwungen werden
könnte, behalten wir, mitelst dieser
Pro=
testation und Reservaion, vor Gott und
dem Schwedischen Volke, Unserm Sohne,
sein Recht auf das kräftigste vor. Stock=
holm den 1. Junius 1789.
Gustav.
Pohlen.
Der Jahrestag der Pohlnischen
Staats=
revolution der nun auch das
Nahmens=
fest des Königs ist, wurde am 3. May
zu Warschau mit vielem Gepränge
gefey=
ert. Der König, begleitet von dem
Regi=
mente der Kronwächter, und von einem
zahlreichen Gefolge umgeben, fuhr um 9
Uhr Morgens, unter dem Geläute aller
Glocken, nach der heil. Kreutz=Kirche. Der
schof von Posen empfing ihn am
Ein=
gange mit dem Weihwasser, und führte
ihn dann auf den Thron, der für Se. Maj.
in der Kirche errichtet war. Nun wurde hier
eine ausserordentliche Sitzung des
Reichs=
tags gehalten, (wovon nächstens die
Um=
stände werden angezeigt werden.) Nach
derselben Endigung hielt der Bischof von
Posen das Hochamt, und der Bischof
Ma=
linowski die Predigt. Endlich wurde bey
einer von Paisiello verfaßten vortreflichen
Musik, der ambrosianische Lobgesang
ange=
stimmt. Ausserhalb der Kirche wurde aus
Kanonen eine siebenmahlige Salve gegeben,
und alle Glocken der Stadt wurden geläutet.
Endlich begab sich der König, unter
Vortretung der Geistlichkeit und der
Stän=
de, und in Gefolge aller Kronbeamten,
zwischen den zu beyden Seiten in Reihe
stehenden Soldaten, auf den nun
soge=
nannten Berg der Vorsehung, ausserhalb der
Stadt, wo Se. Maj. mit vielen
Feyerlich=
keiten den Grundstein des dort zu
errich=
tenden Tempels legte. Alles ging in der
beßten Ordnung und mit allgemeiner
Zu=
friedenheit vor sich. Der ganze Tag war
der Freude gewidmet, und des Nachts war
die Stadt auf das prächtigste beleuchtet.
Deutschland.
Am 6. d. M. wurde Regensburg in
den lebhaftesten Schrecken gesetzt. Abends
nach 7 Uhr, brach auf dem rechten Flügel
des sogenannten Freysinger Hofes, wo der
Fürst von Thurn und Taxis residiret, oben
auf dem Boden plötzlich und auf eine noch
unbekannte Art Feuer aus, das in wenig
Minuten den ganzen Dachstuhl ergriff.
Man eilte sogleich von Seite der Stadt,
wie auch von Stadt am Hof mit
Feuer=
spritzen, und eine unzählige Menge
Men=
schen lief zur Rettung herbey; allein die
Gewalt des Feuers war schon viel zu
hef=
tig, und keine Hoffnung zur Erhaltung
dieses schönen Gebäudes mehr übrig. Ein
von Zeit zu Zeit sich erhebender Wind
un=
terhielt und vermehrte die Lebhaftigkeit des
Feuers, und da man diesem von der Fronte
des Pallastes nicht beykommen konnte, so,
waren die nächststehenden Häuser und durch
diese die entfernteren, mehrere Stunden
lang in der drohendsten Gefahr. Zum
Glück wendete sich der Wind, wodurch der
Zug des Feuers von den am meisten
bedroh=
ten Häusern ab=und gegen die Fronte des
Gebäudes geleitet wurde, und eine
min=
der gefährliche Richtung bekam. Der
ras=
losen Thätigkeit der Löschenden, gelang es,
endlich unter der guten Direktion der
Feuer=
anstalten, die Flammen innerhalb den
Mau=
ern des Palastes eingeschränkt zu halten.
Erst am folgenden Morgen brachte man es
dahin, dieselben gänzlich zu dämpfen. Den
7. waren noch tausend Hände den ganzen
Tag beschäftigt, das hin und wieder noch
verborgen gewesene Feuer durch
Niederreis=
sen und fortgesetztes Löschen zu tödten, und
dadurch alle weitere Gefahr vollends
abzu=
wenden. Die kostbarsten Einrichtungen und
Geräthschaften, als: die Fürstl. Gardero=
be, Siberzeug Spiegeln, Porzelain, ꝛc.
sind noch gerettet worden, wiewohl nicht
ohne beträchtliche Beschädigung. . Hingegen
von dem ganzen Pallaste bis auf den
un=
tersten Theil, so wie von den vielen
kost=
baren innern Verzierungen, ist nichts als
Schutt und morsches Mauerwerk übrig.
Mit dieser traurigen Nachricht wurde
so=
gleich ein Kurier an den Hrn. Fürsten von
Thurn und Taxis nach Tischingen
ab=
gefertigt.
Anhang zur Wiener=Zeitung 1792. N ro. 39.
Wien.
Meteorologische Beobachtungen
auf der k. k. Sternwarte.
Vom 8. bis 15. May.
Barometerstand.
Täg | 8 Uhr früh | 3 U. nachm. | 10 U. abend | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Den | Zoll | Lin. | Zoll | Lin. | Zoll | Lin. |
8 | 27 | 7¼ | 27 | 5⅔ | 27 | 5 |
9 | 27 | 5¼ | 27 | 5⅔ | 27 | 5 |
10 | 27 | 6⅔ | 27 | 7½ | 27 | 8¾ |
11 | 27 | 9 | 27 | 9½ | 27 | 10 |
12 | 27 | 11 | 27 | 11¾ | 28 | 0 |
13 | 28 | 1 | 28 | ¾ | 28 | ½ |
14 | 28 | 0 | 27 | 11 | 27 | 11 |
Reaumur'scher Thermometerstand.
Grad | Grad | Grad | |
---|---|---|---|
8 | 10 ober 0 | 11 ober 0 | 10 ober 0 |
9 | 9¾ — — | 13 — — | 9 — — |
10 | 8 — — | 10 — — | 7 — — |
11 | 7½ — — | 9 — — | 7 — — |
12 | 7½ — — | 8¾ — — | 6 — — |
13 | 7 — — | 11 — — | 8 — — |
14 | 10 — — | 13½ — — | 10 — — |
Anzeige des Windes.
8 | Nord still | O. schwach | Nord still |
9 | S. W. still | S. W. still | W. still |
10 | N. W. stark | N. W. stark | N. W. sch. |
11 | W. schwach | N. schwach | — — |
12 | N. W. sch. | — — | N. schwach |
13 | — — | N. W. sch. | S. O. still |
14 | S. S. O. still | S. O. sch | S. W. still |
Getreidepreis.
Zu Wien vom 7. bis 12. May.
Der Metzen | Groschen. | |||
---|---|---|---|---|
Weitzen | von | 47 | bis | 62 |
Korn | von | 26 | bis | 31 |
Gersten | von | 25 | bis | 30 |
Haber | von | 17 | bis | 21 |
Zu Fischamend vom 10. May.
Der Metzen | Groschen. | |||
---|---|---|---|---|
Weitzen | von | 47 | bis | 52 |
Korn | von | 23 | bis | 25 |
Gersten | per | 23 | ||
Haber | von | 14 | bis | 17 |
Zu Draßkirchen vom 10. May.
Der Metzen | Groschen. | |||
---|---|---|---|---|
Weitzen | von | 50 | bis | 62 |
Korn | von | 28 | bis | 31 |
Gersten | von | 25 | bis | 26 |
Haber | von | 18 bis | 20 |
Verordnung.
Es ist bemerket worden, daß ein großer
Theil der auf dem Getreidemarkte
arbeiten=
den Tagwerker, oder sogenannten Helfer,
anstatt der wahren Bestimmung nach, den
Marktparteyen bloß zu den vorfallenden
schweren Arbeiten zu dienen, sich vielmehr
mit Mäcklereyen, und Zubringen abgebe,
und anstatt auf dem Marktplatze auf die
Parteyen zu warten, selbigen theils in den
Wirthshäusern, theils sogar auch ausser
den Linien auflaure, sie von Befahrung des
Marktes abrede, und zugleich unmittelbar
in die Häuser ihrer Kundschaften führe.
Man hat daher diese Klasse von Helfern
der öffentlichen Marktaufsicht zu
unterzie=
hen um so nothwendiger befunden, als
sonst die Zufuhre des Marktes, zum
unmit=
telbaren Nachtheile des gesammten
Publi=
kums, wesentlich gehemmt, durch diese
Zu=
bringer zu allen Arten von Vorkäuflereyen
und Unterschleifen Gelegenheit gegeben, und
die zuügellose Zudringlichkeit dieser Leute den
Käufern sowohl, als Verkäufern gleich
lä=
stig wird.
Um diesem Unfuge für das künftige
Ein=
halt zu thun, hat der hiesige
Stadtmagi=
strat auf Veranlassung der N. Oe. Landes=
regierung verordnet, daß
Erstens: Sämmtliche als Helfer auf
dem Getridemarkte gegenwärtig arbeitende
Tagwerker in ein Protokoll eingetragen,
und jedem derselben ein Paßirungszettel,
vermöge dessen ihm auf dem Markte zu
ar=
beiten erlaubt wird, ertheilt, welches
je=
doch nur für seine eigene Person gültig ist,
und daher unter keinem Vorwande weder
den eigenen Kindern, noch irgend jemand
anderen geliehen, oder abgetreten werden
kann, so wie auch diese Paßirungszetel
immer nur auf ein Jahr gültig sind, und
alle Jahre wieder erneuert werden sollen.
Zweytens:
Wird künftighin kein
Tag=
werker oder Helfer unter irgend einem
Vor=
wandte geduldete, und jeder durch das
auf=
gestellte Marktaufsichtspersonale von dem
Marktplatze unnachsichtlich abgeschaffet
wer=
den, der sich nicht vorläufig bey dem
Magi=
strate gemeldet, das Paßirungszettel erhalten,
und in das Protokoll eingetragen seyn wird.
Dritttens. Diese zur Arbeit auf dem
Getreidemarkte berechtigten Tagwerker, ha=
ben sich aller Einmengung in die
Behand=
lungen zwischen den Käufern und
Verkäu=
fern, alles Mustertragens, und mit einem
Worte, aller Art von Mäcklerey sorgfältig
zu enthalten, widrigenfalls derjenige von
ihnen, der sich was immer für einen
Un=
fung dieser Art zu Schulden kommen lassen
sollte, nicht nur von dem Marktplatze auf
immer abgeschafft, und sein Nahme aus
dem Protokoll ausgelöscht, sondern derselbe
auch nach Maßgabe der Umstände, noch
insbesondere zur empfindlichen Strafe
ge=
zogen werden würde. Sollte sich ein oder
anderer Helfern die geringste Zudringlichkeit
erlauben, so wird jede auf dem Markte zum
Einkauf oder Verkauf sich einfindende
Par=
tey hiermit aufgefordert, selbigen dem
auf=
gestellten Marktaufsichtspersonale zur
gehö=
rigen Ahndung, alsogleich anzuzeigen.
Viertens. Das in der wegen des
Ge=
treidehandels erlassenen Verordnung
enthal=
tene Verboth des Auflauerus (Vorpassens)
wird hiermit nochmahls wiederhohlt, und
werden sowohl die auf dem Markte
berech=
tigten Helfer, als auch Jedermann
nach=
drücklichst gewarnet, weder in
Wirthshäu=
sern, noch auf der Strasse, oder sonst ir=
gendwo den mit Körnern, Haber, und was
immer, auf den Markt gehörigen Ladung
hieher kommenden Wagen aufzulauern, sie
von Befahrung des Marktes abzuhalten, und
in Privathäusern, oder auf was immer für
eine Art sich in ihren Handel einzumengen,
weil jeder auf dergleichen Unterschleif
be=
tretene Zubringer, mit unnachsichtlichem
Ar=
reste, und nach Maßgabe der Umstände auch
beyzufügender körperlicher Züchtigung, be=
strafet werden wird. Um den Helfern den
bisherigen Vorwand, daß sie den
zufah=
renden Parteyen, um sich um Arbeit zu
bewerben, entgegen gehen müssen, zu
be=
nehmen, wird denselben
Fünftens: Am Eingange des Marktes
ein eigener Platz angewiesen, wo sie sich
früh vor Anfang des Markts, zu sammeln,
und da auf die Parteyen zu warten haben.
Durch diese Vorkehrung hoffet man dem
bisherigen die Befahrung des Marktes so
vielfältig hemmenden Unfuge einmahl
vor=
zubeugen, und erwartet von dem
ge=
sammten Publikum, daß es die
Nothwen=
digkeit, alle Zufuhre auf den öffentlichen
Markt zu ziehen, selbst anerkennen, und
daher jeder den ihm allenfalls bekannten dem
Marktaufsichtspersonale vielleicht
entgehen=
den Unfug der Behörde bekannt machen
werden. Wien den 16. April 1792.
Verstorbene zu Wien.
Den 9. May. Jn der Stadt.
-
Hr. Vinzenz Dietmann, k. böhm. u. österr. Hof=
agent, alt 32 J. nächst d. roth. Thurm N. 658.
Vor der Stadt.
-
Hr. Wolfg Freyhr. v. Steinbach pens. k
Haupt=
mann, alt 82 J. auf d. Landstr. N. 231. -
Leop. Thurner, Jnvalid, alt 62 J. auf d. Wie=
den N. 128. -
Maria A. Krauß, Baumwollspinnerin, alt 20 J.
am Thury N. 63. -
Susanna Federl, Schuhmach. Wit. alt 64 J. in
der Roßau N. 76. -
Dem Hrn. Joh. Malloch, gew. Militärverpflegs=
adjunkt, s. K. Elis. a. 1 J. in d. Leopoldst. N. 385 -
Hr. Peter Gillich, gew. bürg. Perückenmach. alt
76 J. in s. H. in d. Leopoldst. N. 170. -
Dem Jos. Rück, Maurerpallier, s. K. Barb. alt
5 J. am Thury N. 60.
-
Dem Franz Rosilion, Jnvalid, s. T. Theresia, alt
16 J. im Lerchenf. N. 157. -
Dem Hrn. Mich. Lieder, bg. Perückenmach. s. Fr.
Cath alt 25 J. auf d. Landstr. N. 230. -
Bernh. Tunkel, gew. herrs. Kutsch. alt 64 J. auf
d. Wieden N. 128. -
Hr. Thom. Veith, gew. bürg. Schneidermeist. alt
77 J. zu St. Marx. -
Pater Oswald Valoßy, a. d. Franziskanerord.
alt. 55 J. b. Barmh. - Simon Buchner, v. Polizeyh. alt 25 J.
- Anton Spenlinger, alt 37 J.
-
Franz Jonas, alt 21 J. alle 3 Arrest. in d. Leo=
poldst. N. 203. - Georg Moschni, Jnvalid, alt 42 J. im Jnvalidh.
- Veit Gurschikon, alt 24 J.
- Jos. Skoruth, alt 23 J. bede Gem. im Militärsp.
- Anna Felix, Dienstm. alt 26 J. im allg. Krankh.
- Summa 20. Personen, darunter 2. Kind.
Den 10. May. Jn der Stadt.
-
Fr. Mar. Franziska v. Käbs, kön. Auditorlieut.
Wit. alt 68 J. am Stock am Eisenpl. N. 611. -
Hr. Zacharias Lutz, priv. Niederlagsverwandt.
alt 53 J. am Haarmarkt N. 654 -
Hr. Franz Mayer, Jurist, alt 24 J. in der
Rie=
merstr. N. 910.
Vor der Stadt.
-
Hr. Lazar. Jos. Martinolly, bg. Rauchfangkeh=
rermeist. alt 42 J. in s. H. auf d. Wied. N. 89. -
Hr. Thomas Eckhart, bürg. Schuhmachermeist.
alt 59 J. zu St. Ulrich Nr. 6. - Georg Fuchs, Tagl. alt 35 J. am ob. Neust N. 289
-
Cath. Seywald, Kupferschmiedswit. alt 68 J.
im Lichtent. N. 30. -
Peter Skiba, Stahlarbeit. alt 21 J. in d. Wäh=
ringerg. N. 192. -
Magd. Hauser, Lehenkutscherkn Wit. alt 55 J.
zu Mariah. N. 19. -
Dem Franz Adelhofer, Lustgärtn. s. K. Georg,
alt 2 J. zu Nikolsd N. 47. -
Dem Jos. Rothetter, Bandmach. s. K. Magd.
alt 1 J. am ob. Neustift N 193. -
Mart Bortenschlager, kön. Blachenkn. alt 70 J.
in d Leopoldst. N. 138. - Andre Büdl, Schifkn alt 68 J im Lichtent. N. 71.
- Magd. Sellner, Friseurswit. alt 55 J.
- Leop. Horwath, Tischl. alt 20 J.
- Maria A. Gellenberger, Pfründl alt 78 J.
- Antonia Tampel, Unterlieut. T. alt 46 J.
- Joh Müller, Tüchelmach alt 36 J.
- Adam Reisinger, Schneid. alt 42 J.
- Cath. Popp, Schneid. Wit. alt 50 J.
-
Theresia Rupmannsdorfer, Handarbeit. alt 43 J.
alle 8 im allg Krankenh. - Summa 31 Personen, darunter 2 Kind.
Den 11. May. Jn der Stadt.
-
Hr. Kasp. Dominik Kuna, Hofsekret. u. Regi=
strat. Direkt. alt 71 J. im Glockeng. N. 217. -
Jgfr. Franziska Hau, gew. k. Proviantoffiz. T.
alt 74 J. am Bauernm. N. 534.
Vor der Stadt.
-
Dem Hrn. Joh. Mich. Haußer, bg. Glasermeist.
s. Fr. Cath. alt 50 J. in d. Roßau N. 5. -
Bonaventura Zanini, Galanteriehändl. alt 27 J.
in d. Leopoldst. N. 269. -
Der Fr. Elis. Beer, bg. Bäckermeist. Wit. i. T.
Felicita, alt 49 J. in d. Alstervorst. N. 155. -
Dem Hrn. Leop. Strobl, bg. Tischlermeist. s. Fr.
Cath. alt 56 J. in s. H. zu Erdberg N. 30. -
Jos. Weyer, Handschuhmach. alt 47 J. am
Stro=
tzischengr. N. 33. -
Elis. Liebl, Knöpfmach. alt 24 J. am
Strotzi=
schengr. N. 48. -
Cath. Weiß, Haubenputz. alt 26 J. am ob. Neu=
stift N. 27. -
Der Fr. Juliana Hochdorf, gew. Wechselkaßirs=
Wit. i. S. Carl Blankenburg, alt 11 J. zu
St. Ulrich N. 120. -
Dem Leop. Rieder, Zimmerm. s. K. Leop. alt 1
J. in d. Roßau N. 76. -
Dem Joh. Pfeiffer, Strohsesselmach. s. K. Joh.
alt 2 J. auf d. Laimgr. N. 28. -
Dem Tobias Artmann, Hühnerkram s. W. Elis.
alt 53 J. auf d. neu Wieden N. 216. - Eva Hofmüller, Mehlmess. Wit. alt 51 J.
-
Cath. Breyer, Hausmeist. W. alt 50. bede b.
Elisabet. - Joh. Priefrid, alt 38 J.
-
Mar. A. Ber, alt 32. J. beede Arrest. in d. Leo=
poldst. N. 203. - Georg Sieß, Bildhauer, alt 40 J.
- Jos. Scharff. Papiermach. alt 25 J.
-
Joh. Schitt, Stafettenj. alt 34 J. alle 3 beyn
Barmh. - Franz Felber, Korporal, alt 30 J.
-
Sabina Gerhard, Soldatenw. alt 29 J. bede im
Militärsp. - Hr. Joh. Dambek, gew. Polizeykomiss. alt 39 J.
- Franz Pretz, Pferdwart. alt 60 J.
- Maria A. Bader, Lehenkutsch. Wit. alt 56 J.
- Jos. Appinger, Hauskn alt 22 J.
- Peter Müller, Schneid. alt 36 J.
- Laur. Willoch, Tagl. alt 30 J.
- Georg Metzing, Tagl. alt 54 J.
-
Cath. Gaunersdorfer, Tischl. Wit. alt 68 J. alle
8 im allg Krankenh. - Summa 30. Personen, darunter 2 Kind.
Nachricht für die armen Staarblinden.
Es wird hiedurch den armen mit dem
grau=
en Staate behafteten Augenkranken bekannt
gemacht, daß der, auf Kosten des Staates von
dem Hrn. Prof. Barth gebildete hiesige
Au=
genarzt, Hr. Prof. Schmidt von jetzt an bis
zum Herbste alle jene armen Staarblinden,
die ein von ihrer Grund=oder Ortsobrigkeit
ausgestelltes und von dem Arzte oder
Wund=
arzte korroborirtes Zeugniß ihrer Armuth
vor=
zeigen können, in seiner in der Stadt
errich=
teten Privatanstalt aufnimmt, selbe allda
un=
entgeltlich operirt, und während der ganzen
Kurzeit mit der zweckmäßigen Nahrung und
den nöthigen Arzeneyen auch unentgeltlich
ver=
pflegt. Weil er jedoch nicht mehr als 4
Per=
sonen mit einem Mahle aufnehmen kann, und
folglich immer ein operirter dem andern erst
Platz machen muß, so werden die resp. löbl.
Ortsobrigkeiten vom Lande ersucht, sich
vor=
her bey besagtem Prof. Schmidt erst
anzufra=
gen worauf er sogleich Auskunft geben, und
die Zeit bestimmen wird, wann dergleichen
ar=
me Staarblinde vom Lande in seine Anstalt
aufgenommen werden können, damit solche
Leu=
the ihre Reise nicht unberrichteter Sache
hie=
her machen. Die Armen von der Stadt und
den Vorstädten können ohnehin sich leicht selbst
anfragen. Seine Anstalt hat er, bekanntlich,
im Hause des königl. Hrn. Hofraths v. Schlois=
nig in der Wollzeile Nr. 501 im ersten Stocke;
auch kann man sich in der Josephs=Akademie
in der Währinger Gasse bey ihm anmelden. —
Prof. Barth wohnt nicht mehr in der
Uni=
versität, sondern nächst der Heumarkcaserne in
der Traunischen Gasse. Wer ihn verlangt,
darf sich nur an die Anstalt des Prof. Schmid
wenden.
Nachricht für arme mit dem grauen
Staar behaftete Blinde.
Die Herren Professoren Prohaska und
Schmidt operiren dies Jahr die arme
Staar=
blinden im hiesigen allgemeinen
Krankenhau=
se, wie sonst Herr Professor Barth operirt
hat, und zwar wird jeder von ihnen
diejeni=
gen Staarblinden operiren, die sich an ihm
wenden. Professor Prohaska wohnt auf der
Universität, Professor Schmidt wohnt in der
Josephinischen Akademie in der
Währinger=
gasse, oder ist auch zu finden in seiner
Kran=
kenanstalt in der Wollzeile vom scharfen Eck
über Nr. 801 im ersten Stock. Jedoch soll
jeder Blinde das Zeugniß der Armut
mitbrin=
gen; und damit nicht, wie andere Jahre
Blin=
de, denen nicht mehr zu helfen ist, ein weite
Reise umsonst machen, sollen sich alle jene,
die vom Lande hieher reisen wollen, zuvor
von einem sachkündigen Arzte oder Wundarzte
untersuchen lassen, weil hierorts nur jene
können aufgenommen werden, die den grauen
Staar haben. Von Erscheinung dieser
Nach=
richt werden bis zum 15. Junius dergleichen
Leute auf die Anweisung eines der benannten
Herren Professoren im hiesigen allgemeinen
Krankenhause aufgenommen. Wien den 15
May 1792.
Nachricht.
Herr Joseph Lippitsch, der Arzneykunde
Dok=
tor, rechnet sich's zur Pflicht hiemit
anzuzei=
gen, daß er zu gegenwärtiger Georgizeit seine
Wohnung verändert habe, und nun nächst dem
heil. Kreuzerhof bey der schönen Laterne Nr.
774 im 2ten Stock wohne. Uebrigens ist
sei=
ne Hilfteistung, wie jederzeit allen Kranken
oh=
ne Unterscheid, sie mögen bemittelt, oder
mit=
tellos seyn, auf seiner Wohnung sowohl, als
auf den ihrigen bereit.
Anzeige.
Seit den 25. März d. J. wird zu Krumau
in Böhmen Johann Reinisch vermißt, dersel=
be ist 18 Jahr alt, mißt 5 Schuh, 1 Zoll 3
Strich, hat ein etwas blasses, jedoch volles
Angesicht, dunkelbraune Haare und derley
Au=
genbraun, dunkelgraue Augen, etwas
aufge=
bogene Nase und aufgeworfene Oberlefzen, hat
schon einen hervorstechenden schwarzen
Kne=
belbart, die Haare sind in einen etwas falschen
Zopf gebunden, mit einem schwarz harassenen
Band überwickelt, ohne Locken, gehet mit
et=
was vorgebogenen Kopf, spricht nur deutsch,
trug einen Kapotrock von ordinairen blauen
Tuch mit meergrünen tüchenen Kragel und
derley Aufschlägen, und weissen glatten
Knö=
pfen, Hosen von obbenannten Tuch, eine
Ve=
ste von weissen Tuch, gewichste Stiefel, und
einen gestolpten schwarzen Hut; nebst dieser
Kleidung hat er noch bey sich einen
hechten=
blauen Kapotrock von feinen Tuch mit
dun=
kelgrünen Kragel und Aufschlägen und weissen
Knöpfen, eine plüschene Veste mit derley Knö=,
pfen, eine weißtüchene und eine
Ueberziehho=
sen von weissen Gradel, 3 Hemder, 3
Schnupf=
tüchel, ein schwarztaffetenes ordinäres
Halstü=
chel, etwelche paar weisse Strümpfe und ein
paar Schuh. Wer von desselben Aufenthalt
Nachricht erhält, beliebe selbe der ni. öst. Lan=
desregierung unbeschwert mitzutheilen. Wien
den 4. May 1792.
Nachfrage um Simon und Georg Ebenhoch.
Schon. seit einer geraumen Zeit sind zwey
Mannspersonen, Simon und Georg Ebenhoch,
von Klaus in Vorarlberg gebürtig, unter das
Gericht Rankweil und Sulz der Herrschaft
Feldkirch gehörig, verreiset, und sollen sich
dem Vernehmen nach der eine nach Ungarn,
der andere nach Böhmen begeben haben, um
sich alda häuslich niederzulassen. Da nun
ih=
re Freunde seit so langer Zeit von ihnen nichts
hörten, und selben ungemein daran gelegen ist,
etwas zu erfahren, so wird jedermann, der
im=
mer von besagten zwey Mannspersonen ihren
Aufenthaltsorte, oder allenfalls bereits
erfolg=
ten Tode, oder endlich von derer Descendenten
einige Wissenschaft hat, sonderlich aber die H.
Seelsorger und Ortsobrigkeiten dringend und
höflichst gebetten, davon Nachricht zu
erthei=
ten, und selbe an H. Joseph v. Müller, priv.
Großhändler in Wien, gegen verläßlichen
Er=
satz des Postporto und andern Auslagen zu
addreßiren.
Hofentschliessung.
Se. Königl. Maj. haben vermöge Hofdekrets
vom 11. d. M. zu beschliessen geruhet, daß
der mit Ende April des l. J. zu Ende gehende
Octroi der Mährischen Leihbank, vereiniget mit
dem Jntelligenz=und Zeitungsblatte, wie auch
dem Kundschaftsamte, gegen eben den
Einlags=
fund, eben die Kaution, und eben die in dem
bisherigen Octroi erhaltenen Bedingungen, in
soweit solche mit der gegenwärtigen
Verfas=
sung, und mit den nachgefolgten Gesetzen
ver=
einbarlich sind, ohne alle Erhöhung der
Zin=
se, selbst mit Vereinigung der Großhandlung,
wenn es ausdrücklich verlanget würde, an
ver=
mögliche Privatinteressenten, auf 15 oder 20
Jahre überlassen, und hierzu der Weg der
Ver=
steigerung eingeschlagen werden soll; der erste
Anboth nach den Bedingungen des erloscheten
Octroi, mit Rücksicht auf die jetzige
Verfas=
sung zu bestimmen, und der neue Octroit
sal-
va Ratificatione
, an denjenigen, oder
dieje=
nigen, die unter hinlänglicher Sicherheit zu
ben beßten Bedingungen für das Wohl des
Pub=
likums, besonders aber des inländischen
Kom=
merzes, sich verstehen, zu überlassen sey. Diese
allerhöchste Entschliessung wird zu Jedermanns
Wissenschaft mit dem Beysatze kund gemachet,
daß die Pachtlustigen sich darüber bey dem K.
Mährisch=Schlesischen Gubernium melden
sol=
len, und die Pachtungsbedingungen bey der
Re=
gistratur des erstgenannten Guberniums in
Brünn einsehen können. Wien den 14. April
1792.
Dienstsuchender.
Ein junger Mensch von 26 Jahren, welcher
den ganzen Türkenkrieg als Chyrurgus bey=
gewohnt hat, in Rechnen und Schreiben auch
in der Musik geübet ist, die Orgel, Clavier
und Violin spielt, frisiren kann, und schon bey
einem Grafen als Hausoffizier angestellt war,
wegen Absterben seines Herrn aber bis dato
brodlos ist, wünschet wieder bey einer
Herr=
schaft als Hausoffizier angestellt zu werden.
Jst beym Portier im Bischofhof zu erfragen.
Nachricht von der französischen Sprache.
Mit Bewilligung der hochlöbl. N. Oest.
Landesregierung lehret der Unterzeichnete schon
durch mehrere Jahre die französische Sprache
sowohl Kindern, als erwachsene Personen. —
Für Kinder wird der Unterricht täglich
Vor=
mittags von 10 bis 12 Uhr, für die
Erwach=
senen aber von 6 bis 7 Uhr Abends gegeben,
und monathlich 1 fl. vorhinein bezahlet. —
Er kann auch noch einige Knaben zu sich in
die Kost nehmen. Diese werden nebst der
täg=
lichen Anführung zur Reinlichkeit, Ordnung
und Gottesfurcht, auch in der französischen
Sprache, und in allen vorgeschriebenen
deut=
schen Lehrgegenständen, weil der
Unterzeich=
nete auch zugleich Lehrer der deutschen
Schu=
le ist, unterrichtet. Nebst diesem wird jenen
Knaben, welche studiren, oder doch eine
sol=
che Kunst lernen sollen, zu welcher die
vor=
läufige Kenntniß der lateinischen Sprache
er=
fordert wird, auch in der lateinischen
Spra=
che Unterricht gegeben. — Für Kost, Wäsche
und den Unterricht in den angeführten
Gegen=
ständen werden jährlich 100 fl. endweder
mo=
nathlich, oder vierteljährig vorhinein bezahlt.
Außer diesem hat er noch Anstalt gemacht,
daß seine Zöglinge auch in der Musik und im
Tanzen unterwiesen werden, worüber sich
die=
jenigen, welche auch darin Unterricht
verlan=
gen, mit ihm besonders verabreden können.
Aeltern und Vormünder, welche daher ihre
Kinder seiner Leitung anvertrauen wollen, be=
lieben sich in seiner Wohnung zu melden, wo
sie sich selbst überzeugen werden, daß dieselbe
in einer schönen Lage, und zur Aufnahme
meh=
rerer Knaben ordentlich zubereitet ist. — Die=
se befindet sich nächst dem Neubau in der
Schwa=
bengasse im Brimerischen Hause, rechts im
er=
sten Stocke. Wien den 2. May 1792.
Gotthard Zwilling, öffentlicher Lehrer
der französischen Sprache, und einer
deut=
schen Schule.
Nachricht.
Nachdem ich Endesgenannter mit der
Ver=
schönerung und Vergrösserung meines
Gast=
hofes zum goldenen Bärn in Regensburg, un=
weit der steinenen Brücke gelegen, bereits schon
zwey Jahre fertig, und dadurch in den Stand
gesetzt bin, die angesehensten Herrschaften mit
zahlreichen Suiten, und übrige Passagiers nach
Würden und Wunsch bedienen zu können, da
nicht nur alle Zimmer ganz neu meublirt, son=
dern auch die Stallungen dergestalt ansehnlich
erweitert worden sind, daß 60 Pferde bequem
untergebracht werden können; auch ich seit 20
Jahren ein ansehnliches Weinlager von
ver=
schiedenen Sorten, vorzüglich der besten
Rhein=
weinen von guten Jahrgängen gesammelt hab,
daß ich mir nicht nur alle Zufriedenheit
der=
jenigen hohen Herrschaften und Passagiers,
welche mich mit ihren Zuspruch beehren, son=
dern auch diejenigen Herren Weinliebhaber,
welche von meinen Weinen zu kosten belieben,
oder Bestellungen zu machen, ganz gesichert zu
seyn, nach dero Verlangen bedienet zu werden,
als halb ich solches allen hohen Herrschaften
und Passagiers, welche durch Regensburg zu
reisen gedenken, hierdurch öffentlich bekannt
machen, sie um deren geneigten Zuspruch
ge=
ziemend ersuchen, und hiermit die promteste
und billigste Bedienung zusichen wollen. Re=
gensburg den 26. März 1792.
Johann Andreas Lehr.
Nachricht.
Von dem königl. ni. öst. Landrecht wird
hiemit bekannt gemacht: daß der über das
hierländiger Vermögen des Hrn. Joseph Wenzl
Graf v. Wrbna, und Freudenthal den 22.
September 1790 verhängte Konkurs über den
zwischen demselben, und seinen Gläubigern
getroffenen Vergleich unter den 20. April d.
J. von Seite dieses Gerichts aufgehoben
wor=
den sey. Wien den 11. May 1792.
Die Franziska Ruchserin wird als
Ver=
schwenderin erklärt.
Von dem Magistrat der k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey für nöthig befunden worden, die
Fran=
ziska Ruchserin, gebohrne Kaufmannin, des
vergandeten Sattlermeisters, Michael Ruchser,
Ehegattin, wegen des während ihrer
Minder=
jährigkeit gezeigten, und noch nun nach dem von
selber bereits zurückgelegten 24. Altersjahre
immer fortdauernden, von ihren Vormunde,
Kaspar Binder, und der leibl. Mutter
bestät=
tigten Leichtsinnes, durch gegenwärtiges Edikt
als Verschwenderin zu erklären; welches
dem=
nach jedermann zu dem Ende hiemit öffentlich
erinnert wird, damit niemand ersagter
Fran=
ziska Ruchserin einige Geschäfte eingehen, Con=
tracte schliessen, oder derselben ein Darlehen
leisten soll, widrigens ein solcher Darleihen
seines gemachten Darlehens verlustiget, und
die abgeschlossenen Geschäfte oder Contracte
null und nichtig seyn sollen. Wornach
jeder=
mann sich zu achten und vor Schaden zu
hüt=
ten wissen wird. Wien den 30. April 1792.
Schiffahrts Nachricht.
Nachdem hierorts in sichere Erfahrung
ge=
bracht, auch Briefe aus Wien vorgelegt
wor=
den, womit die Anzeige gemacht wird, daß
meh=
rere auswärtige Schiffer längst der Donau
boshaften Weise ausgesprenget haben, daß von
hier aus keine Ordinari Schiffe mehr
abge=
hen können, noch dörfen, so wird solche
Aus=
sage hiemit als eine unverschämte Unwahrheit
erkläret, und zugleich einen geehrten
Handels=
stand, als Publiko die Nachricht gegeben, daß
so wie bisher auch fernerhin jede Woche ein
Ordinari Schiff unter der Besorgung und
Be=
frachtung von hiesig gnädigst privil. Spedi=
tionshandlung der Herren Gfell, Reinhard &
Comp.
mit Personen und Waaren, so lange
es die Jahrszeit erlaubt, oder das Wasser
fahr=
bar ist, von hier nach Wien abgehen, und
man sich, wie bekannt, auf billige und
promp=
te Bedienung verlassen dörfe, mit dem
An=
hange, daß dergleichen bereits mehrmal zum
Nachtheil hiesiger Speditionsanstalten
wider=
holte falsche Ausstreuungen, künftig höheren
Orts zu ahnden nicht unterlassen werden wird.
Kurpfalz=Neuburgische Hauptstadt Lauingen
an der Donau den 2. May 1792.
Nachricht.
Franz Finger, Leinwandnegoiant aus
Ar=
nau in Böhmen, Königgratzer Kreis, Bischo=
wer Antheils liegend, macht hiemit bekannt,
daß er zu mehrerer Verbreitung des
landnütz=
lichen Flachsanbaues, als an welchem
Mate=
rial bey starkem Leinwandverschleiß
ad extra
aller Orten grosser Mangel, und von darum
hierin eine ganz übertriebene Theuerung im
Lande unterhalten wird, eine Partey von 1000
Tonnen gerechten neuen Windauer=Rigauer=
und Libauer Rußischen=auch ganz schönen
Memler Leinsaamen, bey Gelegenheit, als
sol=
cher überhaupt verlittenes Jahr in diesen
nor=
dischen Provinzen recht herrlich gerathen ist,
verschrieben, folglich demnächst also zu
erwar=
ten hat, daß er hiermit seine Abnehmer nicht
allein von jeder Gattung nach Bedarf bestens
und zu aller Zufriedenheit zu versorgen im
Stande, sondern auch die ringmöglichste
Prei=
se gegen baare Bezahlung jedermann angedei=
hen zu lassen ganz erbietig sey, um so
ver=
gnügter zwar, als man sich heuer nach allen
günstigen Vorzeichen eine recht gesegnete und
nützliche Flachserndte aller Orten zu
verspre=
chen haben wird. Nach Gestalt der
Entlegen=
heit liefert er solchen bey Bezahlung der
Fracht=
speisen auch bis Prag an des Hr. Johann
Ma=
theus Thurm sel. H. Erben, Banquiers aldort;
bey welchen um Preise und Proben
Erkundi=
gung eingeholet, auch dahin Bestellung und
Bezahlung eingebracht werden könne.
Orientalischer Talk,
oder balsamisches Abwisch Pulver.
Durch vielfältige Proben und empsigen
Ge=
brauch hat sich dieses vortrefliche
Abwischpul=
ver schon lange ausgezeichnet als ein
bewähr=
tes Mittel, sowohl ältern als jungen
Perso=
nen das Fell glatt, zart und rein zu machen;
es macht durch die Reinigkeit der Haut eine
natürliche schöne Weisse und bewahret für
Run=
zeln bis in das späteste Alter, dienet auch den
aufgefahrnen fleckigten Gesichtern. Den
Ge=
brauch weisen die beygegebenen Zetel aus. Es
ist dieses Talkpulber von demjenigen ganz
un=
terschieden, welches unter diesen Namen verkauft
wird. Das Loth kostet 2 fl. das Packel zu 1
Quintel 30 kr. Es ist an keinem andern Ort
ächt zu bekommen, als am Bauernmarkt im
Margarethenhof im Marchandemodegewölbe
zum Blumenkorb, wo auch nachstehendes zu
haben ist, als das Schönheitsabwischwasser der
Sultaninnen, die zu diesem orientalischen
Was=
ser verfertigten Kugeln, ganz oder pulversirt,
um Bequemlichkeit halber sich selbst, wie die
beygegegeben Zetel belehren, das Wasser
ver=
fertigen zu können; roth türkischer
Schmink=
schleyer; Stirnbindel des Nachts aufzubinden,
für runzlichte Stirne. Hand=und
Gesichtpo=
made für gefrörte und grobe Hände, oder
aus=
gefahrne fleckigte Gesichter; Handpulver zum
waschen und wälsche Fleckkugeln die Flecke aus
Seidenzeug zu bringen. Alles dieses wie auch
das orientalische Talkpulver, wird nach
Unter=
suchung einer löbl. med. Fakultät, mit
Erlaub=
niß einer hohen Landesstelle verkauft.
Naturaliensammlung, und antike röm.
Kaisermünzen.
Auf vielfältiges Verlangen mehrerer
Na=
turaliensämmler wird die in der Salvatorgass
Nr. 428 linkerhand über die mit Bretter
be=
legte Stiege im ersten Stock bey dem eisenen
Gatter zahlreich und schöne aus Meermuschel
und Schnecken Meergewächsen, Versteinerun=
gen und Bergstuffen bestehende Collection stück=
oder partieweis, samt den Kästen und Bücher
täglich von 11 bis 1 Uhr mittags um den
billigstens Preis, 515 Stück antike röm. Kai=
sermünzen aber, worunter 68 silberne sind, für
60 fl. samt den Kästen hindangegeben.
Bergantheile zu veräussern.
Jn dem Schmölnitzer Bergstädtischen
Ter=
rain in Ungarn besitzet Maximilian Stein bey
der Josephigrube in der Gegend Bärmgrund
genannt auf Silber und Kupfer 16 Kuxe oder
1 / 8 Grube. Nichtminder im Hatschower
Ter=
rain nächst an dem Schmölnitzer bey Christi
Himmelfahrt Grube auf Silber und Kupfer
eben 16 Kuxe oder 1 / 8 Grube. Endlich bey
der Grube Laureta auch Schmölnitzer
Herr=
schaftsbezirks in der Gegend Stillbach auf
Sil=
ber und Kupfer 12 Kuxe oder 3 / 32 Antheile
der Grube. Weil der Besitzer gewisser
Um=
stände wegen auf Geld ansteht, so hat er sich
entschlossen, die Hälfte besagter Bergantheile
zu veräussern, und zwar bey Josephi 8 Kuxe,
oder 1 / 6 Grube, bey Himmelfahrt nicht
un=
gleich, und bey Laureta 6 Kuxe oder 1 / 32
und 1 / 64. Wer sämtliche Antheile, oder von
dieser oder jener Grube nur, oder auch von
dem bey jeder Grube angebothenen Antheile
nur 1 / 64, oder 2 Kuxe, oder 1 / 32, oder 4
Kuxe an sich zu bringen gedenket, beliebe sich
des weitern auf der Wieden in der kleinen
neuen Gasse Nr. 198 bey Hrn. Maximilian
Lechner zu erkundigen. Wien den 9. May
1792.
Nachricht.
Frau Anna Maria Banck in der
Kohlmes=
sergasse am Fischmarkt bey den 7 Kurfürsten
zu ebener Erde links Nr. 667 wohnhaft, ge=
denket ihren Tokayer=und St. Georger
Aus=
bruchwein=Vorrath in Gebäuden um die
aller=
billigste Preise hindanzugeben, und sich von
diesem Handel los zu machen, weil sie
dem=
selben alters und gebrechlichkeits halber nicht
weiter abwarten kann.
Nachricht
für die Herren Abnehmer des Universal=
Atlaßes nach und zu Büschings grosser
Erdbeschreibung, und da. litterari=
sche Publikum überhaupt.
Durch eine allerhöchste Hofentschliessung
vom 30. März dieses Jahrs ist dem
Unter=
zeichneten die allergnädigste Befugniß ertheilt
worden, für seine geographischen sowohl als
sonstigen Artikel ein eigenes Niederlags=Ge=
wölbe oder Verschleiß=Komptoir zu
eröff=
nen. Es befindet sich in der Singerstrasse
Nr. 932 vom rothen Apfel herüber, und ist
seit den 10. May offen. Es werden also
al=
le Verlags=Artikel, welche bisher unter dem
Namen des Unterzeichneten in der vormals
Wucherschen Buchhandlung im Seitzerhof
un=
ter den Tuchlauben, bey Karl Krill k. Lotto=
kollekteur in der Singerstrasse, bey Joseph
Frister privil. Kunst=und Buchhändlern am
Bauernmarkt, bey Franz Anton Hoffmeister
priv. Kunst=und Buchhändlern in der
Woll=
zeil, bey Joseph Kuhn bürgerl. Buchbinder
in der Himmelpfortgasse, dann bey Joh. Bapt.
Hofer bürg. Buchbinder in der Kurrentgasse,
und an noch einigen unbeträchtlichern
Ver=
lags=Orten zu haben waren, nunmehr vom
10. May an in dem angezeigten Orte in der
Singerstrasse ausgegeben, und die Herren
Pränumeranten und Alle, die bisher sich für
seine Unternehmungen zu verwenden die Güte
hatten, ergebenst dahin angewiesen. Die
Vorausbezahlungen, welche sowohl seit den
drey Jahren der Bestechung des Universal=At=
laßes, als seit zwey Monaten auf die
allge=
meine Erdbeschreibung zu diesem Atlaße an
allen obenangezeigten Orten für den
Unter=
zeichneten geleistet worden sind, werden
nun=
mehr gleichfalls unmittelbar von ihm selbst
verbürget. Wien den 16. May 1792.
Gehorsamster
Franz Joh. Jos. v. Keilly.
Nachricht
an Beobachter des französisch=östreichischen
Krieges.
Der nun bereits von Frankreich an Oestreich
erklärte Krieg macht eine Karte von den Gränzen
dieser beyden Reiche nothwendig. Es wird also
den Liebhabern und Lesern der Kriegsgeschichte
hiemit nicht nur eine solche Gränzkarte, son=
dern auch eilf dazu gehörige Plane von den
wichtigsten auf jener Gränze liegenden
Festun=
gen angelündigt. Diese zwölf Blätter
wer=
den unter dem Titel: Französisch=östereichi=
scher Gränz=Atlas erscheinen, und in
Dop=
pelfolio=Format, nämlich in der Größe der
gewöhnlichen homanischen Karten geliefert.
Das erste dieser Blätter enthält die
zusam=
menstossenden französischen, östreichischen und
Reichslande von Basel in der Schweitz und
den vier Waldstädten an, durch Breisgau,
Elsaß, Baden, Zweibrücken, Lothringen,
Trier, Luxenburg, Lüttich, Namur, Brabant,
Hennegau und Flandern bis hinauf nach
Dün=
kirchen am deutschen Meere oder der Nordsee,
und wird nicht nur in Ausführung der
Gränz=
örter sehr vollständig seyn, sondern auch auf
merkwürdigen Plätzen kleine Nachrichten aus
den vorigen französischen Kriegen geben. Von
Frankreich selbst erscheint der ganze östliche
und nordöstliche Theil auf der Karte, und
zwar nach der neuen Eintheilung des Reichs
in drey und achzig Departements. Diese
Kar=
te giebt also eine genaue Darstellung des
gan=
zen Kriegsschauplatzes, wenn er auch in der
Folge mehr auf=oder abwärts verlegt werden
sollte. Die übrigen eilf Blätter enthalten die
vorzüglichsten Festungen, welche auf dieser
Gränze während des Krieges einer Belagerung
ausgesetzt sind, als: Neubreysach, Straßburg,
Kehl, Landau, Metz, Luxenburg, Namur,
Mons, Tournay (Dornik) Lille, Valencien=
ne u. s. w. Doch werden nicht nur diese,
aber auch nicht gerade alle diese, sondern
die=
jenigen geliefert, die durch die Umstände die
interessantesten werden. Bey jeder Festung
wird wieder eine kurze historische Nachricht
von ihrer Entstehung und ihren kriegerischen
Schicksalen beygefügt. Ganz besonders wird
aber hier auf richtige und genaue
Jllumina=
tion gesehen, weil sie diesem Gegenstande zur
Erläuterung dienen muß. Das erste Blatt
oder die Gränzkarte selbst wird Donnerstags
den 14. Juni, und sodann mit jedem
Don=
nerstage ein folgendes, jedes für 15 kr. er=
scheinen. Ausser der Pränumeration wird
nachher kein Stück hindangegeben. Die
Her=
ren Pränumeranten aber erhalten mit dem
zwölften oder letzten Stücke ein gestochenes
Titelblatt zu diesem Anlasse unentgeltlich. —
Jn Wien wendet man sich an das v. Reily=
sche Landkarten=Verschleißkomptoir in der
Singerstrasse Nr. 932 vom rothen Apfel
her=
über. Ausser Wien in Prag an Hrn. Widt=
mann Buchh. , in Brün an Hrn. Gastel Buchh.
in Preßburg an Hrn. v. Weissenthal, in Grätz
an Hrn. Trötscher Buchh. , in Laybach an
Hrn. Korn Buchh. , in Jnsbruck an Hrn.
Merz Buchh. , in Salzburg die Mayrische
Handlung, in Passau an Hrn. Nothwinkler
Buchh. , in Botzen an das k. Oberpostamt,
in Bamberg an Hrn. Göbhart Buchh. , in
München an Hrn. Lindauer Buchh. , in Krems
an Hrn. Möstl Buchhändler. Wien den 10.
May 1792.
Erinnerung
an die Hrn. Abnehmer der allgemeinen
Erd=
beschreibung in 3 Theilen zu dem v. Reil=
lyschen Universalatlas.
gen dem etwas zu kurzen
Pränumerationster=
min, noch die wenigsten melden konnten, und
mehrere auswärtige Verleger dieserwegen um
Aufschub ersuchten, so wird die erste Lieferung
von 16 Bogen noch nicht zu Ende dieses
Mo=
nats April, sondern mit Ende May erst
aus=
gegeben. Ulm aber diesen Zeitverlust in etwas
einzubringen, wird dafür von Ende May an
nicht, wie zuvor bestimmt war, alle Monate,
sondern genau alle vierte Woche eine Lieferung
ausgegeben. Es bleibt also auch der
Pränu=
merationstermin für den hiesigen Platz noch bis
15. May offen. Die Herren Liebhaber haben
sich aber an das v. Reillysche Landkarten=Ver=
schleiß Komptoir in der Singerstrasse Nr. 932
vom rothen Apfel herüber, zu wenden.
Anzeige.
Bey. Hrn. Jgnaz Grund, im Gewölbe am St.
Stephans Hauptthor ist für 45 kr. illuminirt
und auf Regalpapier abgedruckt zu haben:
1) Die ganz neue für jedermanns Auge
deut=
lich von Hrn. Michael Kauperz gestochene
Ambrosche Postkarte sämtlicher deutsch
un=
garischen Erblande.
Zu dieser neuen in Graz erschienenen
Post=
karte haben fast sämtliche erdländische
Postver=
waltungsämter, nämlich alle jene, in deren
Bezicken seit einigen Jahren Veränderungen
vorgegangen sind, ihre Beyträge geliefert, so
daß selbe über drithalbhundert theils übersetzte,
theils abgeänderte, theils ganz neu errichtete
Poststreken enthält, und daher jedem
Reisen=
den und jedem Liebhaber vaterländischer
Geo=
graphie von ausserordentlichem Nutzen ist. Jn
Böhmen allein wird man über 60 neue
Ver=
änderungen und so im Verhältniß auch in
den=
übrigen Erbstaaten antreffen. Selbst die neue
Gränzscheide bey Orsova und die
wahrschein=
liche Gränze bey Dresnik und Zettin, so wie
die 3 obschon jetzt aufgehobenen Militärpostkurse
nach Bukarest, ja selbst den Kurs des
Postbo=
ten von Crumau nach Wittingau und der
je=
weiligen Militärstafete von Zeng nach
Carlo=
hago wird man zum Vergnügen des Publikums
darin angezeichnet finden.
2) Der Generadistanzanzeiger der
wichtig=
sten Plätze der deutsch=ungarischen Erblande,
und des benachbarten türkischen, und eines
Theiles des rußischen Reiches.
Dieser mit grosser Mühe verfaste
Distanz=
anzeiger ist gleichsam der Pendant zu obiger
Postkarte, ist selbst jedem gemeinsten Manne
beym ersten Anblick verständlich, und gewährt
eben so grosses Vergnügen als Vortheil, indem
jeder gleichsam in einem Augenblick die Ent=
fernung seine oder einer benachbarten Stadt
von jedem der angezeigten wichtigen Plätze
er=
sehen kann. So ersieht z. B. der neugierige
Bewohner von Wien, Prag, Linz ꝛc. in einem
Nu, wie weit er von Ofen, Kaschau, Essegg,
Triest, Belgrad, Konstantinopel, Oczakow ꝛc.
entfernet sey. — Dieser noch nie in Wien zum
Verkauf verschiedene Distanzanzeiger kostet auf
Großmedian abgedruckt 6 kr.
3) . Kurze und gründliche Anleitung ein Kind
von guten Fähigkeiten in höchstens 12
Ta=
gen, und zwar ohne alles Buchstabiren,
richtig lesen zu lehren.
Diese kostbare Anleitung hat einen
berühm=
ten deutschen Sprachlehrer in Rotterdam zum
Erfinder, und kostet gefalzelt 6 kr.
Musikalienankündigung.
Bey Fr. A. Hoffmeister, Musik=Kunst=und
Buchhändler in der Wollzeil Nr. 803, neben
dem Schwebbogen, sind folgende Arien aus
der beliebten Oper: die Zauberflöte, von Hrn.
Mozart, beym Klavier zu singen:
Aria, Jn diesen heil'gen Hallen, 8 kr.
—— Alles fühlt der Liebe Freuden, 9 kr. (die
der Mohr singt)
—— Jch Narr vergaß der Zauberdinge, 8 kr.
—— Ach ich fühl' es ist verschwunden, 9 kr.
—— Der Vogelfänger bin ich ja, 7 kr.
—— Ein Mädchen oder Weibchen, 9. kr.
—— Wie stark ist nicht dein Zauberton, 12 kr.
—— Das Bildniß ist bezaubernd schön, 12 kr.
—— Der Hölle Rache kocht in meinem
Her=
zen, 12 kr.
—— Papagena, Weibchen, Täubchen, meine
Schöne, 20 kr.
—— mit Recitativ, Zum Leiden bin ich
aus=
erkohren, 15 kr.
Duetto, Bey Männern welche Liebe fühlen,
10 kr.
—— — Tamind mein, o! welch ein Glück, 8 kr.
—— Pa — Pa — Papagena bist du mir ganz,
15 kr.
—— Bewahret euch für Weibertücke, 7 kr.
Terzetro, Du feines Täubchen nur herein, 14 kr.
—— der 3 Knaben, zum Ziele führt dich
die=
se Bahn, 9 kr.
—— ——— Seynd uns zum zweytenmal
will=
kommen, 9 kr.
—— Soll ich dich Theurer nicht mehr sehen,
22 kr.
Glockenspiel und Coro zwischen Pamina und
Papageno, 9 kr.
Marsch, Wir wandelten durch Feuerglut, 8 kr.
—— Während den Zug in dem
Weisheits=
tempel, 8 kr.
Chor. D Jsis und Osiris schenket, 8 kr.
Die Ouvertur für das Klavier, 20 kr.
Neue Musikalien.
Bey Artaria &
Comp. ,
Kunsthändlern am
Kohlmarkt sind folgende neue Stücke aus der
allgemein beliebten Oper: die Zauberflöte, von
Hrn. Mozart, für das Klavier gut übersetzt,
und deutlich gestochen, zu haben, als:
Die Ouvertur, 24 kr.
Aria, Dies Bildniß ist bezaubernd schön, 15 kr.
—— Zum leiden bin ich auserkohren, 20 kr.
Chor, D. Isis und Osiris schenket, 10 kr.
Aria,
Der Hö⟨l⟩e Rache kocht in meinem
Her=
zen, 15 kr.
Duetto,
Tamino mein! O welch ein Glück,
10 kr.
—— Wir wandelten durch Feuerglut, 10 kr.
Aria, Papagena! Weibchen! Täubchen! 24 kr.
—— Klinget, Glöckchen, klinget, 10 kr.
Duetto,
Pa — Pa — Papagena! Pa — Pa — Pa=
pageno! bist du mir nur ganz gegeben, 20 kr.
Aus der neuen Oper:
Il Matrimonio Secreto,
Duetto, Cara cara non dubitar, 30 kr.
Aria, Perdonate Signor mio, 30 kr.
Terzetto, Le faccio un inchino, 40 kr.
Duetto, Jo ti lascio, 20 kr.
Neue Musikalien.
Bey Johann Träg sind folgende neue
Musi=
kalien zu haben:
Le Carneval. 1 Sinf.
mit allen Stimmen von
Dittersdorf. 9 fl.
Andromede sauvée, 6 fl. 40 kr.
Phinèe avec ses amis en Rochers. 6 fl. 40 kr.
Les Paysans en Grenouilles. 6 fl. 40 kr.
Die Schlittenfahrt 1
Sinf.
und die
Berchtols=
gadner
Sinf.
beyde von
Haydn.
3 Quint. von Johann Hoffmann. 6 fl.
6 Quart. Op. 5. von Gallus. 6 fl .
1 Sammlung von Märschen aufs Klavier von
Günther. 2 fl.
Le Carneval.
Eine Sammlung von
Menuet,
Deutschen Francaisen
und
Anglaisen
fürs
Klavier. 6 fl. 40 kr.
20 Deutsche fürs Klavier von Bengraf. 3 fl.
Contredanze per il Clav. di Giuseppe Haydn,
2 fl. 30 kr.
Alla Kosak Variazioni per il Clav. von
Fi-
scher. 2 fl. 30 kr.
Missa Cellensis von Giuseppe Haydn. 13 fl.
30 kr.
Eine dettoin
C.
.mit
oblig
. Stimmen von
Mozart. 13 fl. 30 kr.
Eine
detto
in
D
. mit
oblig. Viol.
von
Pleyel.
13 fl. 30 kr.
Bey Johann Georg Edlen v. Mösle,
k. k. privil. Buchhändler am Graben im
Hof=
rath v. Kollerischen Hause Nr. 1174 ist ganz
neu zu haben:
Diogenes (der deutsche) oder der Philosoph
nach der Mode. Ein Roman im. Kupf 8.
Wien 792. 1 fl geb. 1 fl. 8 kr.
Der deutsche Gevater Mathies. Von Jos.
Richter. im. Kupf. 2ter und letzter Band.
8. Wien 792. 1 fl. 30 kr alle 2 Bde. 3 fl.
Biographie Kaiser Leopolds des Zweyten,
Königs von Ungarn und Böhmen ꝛc. 8.
Wien 792. 30 kr.
Geschichte Josephs
II
. Röm Kaisers, Kö=
nigs von Ungarn und Böhmen ꝛc. Von
F. X. Huber, Verfas. des Schlendrians.
2 Thle. 8. Wien 792. 1 fl. 30 kr. gebund.
1 fl. 37 kr.
Buchhalter (der durch eine Praxis von 30
Jahren gerechtfertigte) , oder praktische
Anleitung zu allen verschiedenen
Vorfäl=
len, bey Handlungs=Wechsel=und
Spe=
ditionsgeschäften, durch den dabey
geführ=
ten Briefwechsel zum allgemeinen
Unter=
richte erläutert, und im Original
heraus=
gegeben von ***. 8. Leipz. 791. 45 kr.
Anmuthiger und nützlicher Zeitvertreib für
den Bürger=und Bauernstand, bestehend
in allerley glaubhaften und seltsamen
Hi=
storien von klugen und dummen, inglei=
chen von guten und bösen Leuten; wor=
aus zu lernen, wie man klüglich denken
und handeln müsse, um in der Welt
ge=
ehrt und glücklich leben, und dereinst
ru=
hig sterben zu können. Von einem
erfahr=
nen Bürger=und Bauernfreunde
zusam=
mengetragen. 792. 34 kr. geb. 30 kr.
Jn der J. D. Hörlingischen Buchhandlung
in der Bognergasse Nr. 220 neben dem
To=
denkopf sind nebst vielen andern Büchern auch
nachstehende um die billigsten Preise zu
haben:
Encyclopedie methodique ou par Ordre de
Matiéres par une Societé des Gens des
Lettres, de Savans, & des Artistes; pré-
cedé d'un Vocabulaire universel, servant
die Table pour tout l'Ouvrage; orné de
Portraits de M M. Diderot & d'Alembert,
premiers Editeurs de l'Encyclopedie. 45
Livraisons, gr4. Paris 782 — 91.
Von diesem Werke sind 63 Bände Text
und 10 Bände Kupfer ganz neu in prächtigen
Kalbleder Franzband gebunden, die übrigen 15
und ein halber Band aber noch ungebunden,
die Pränumeration in Paris ist. 580 fl. Der
Einband hat 83 fl. gekostet, so daß dieses Werk
auf 663 fl. zu stehen gekommen, der Verkaufs
preis ist über 700 fl. ungebunden, wird aber
um den 〈…〉 ordentlich wohlfeilen Preis von
500 fl. gegeben, die Continuation hievon wird
dem Käufer im Pränumerationspreise geliefert.
Mirabeau (le Comte de) des la Monachie
Prussienne sous Frédéric le grand, avec
un Appendice contenant des Recherches
sur la Situation actuelle des principales
Contrées de l'Allemagne &c. VIII. Vol.
& Atlas de la Monachie Prussiene, con-
tenant dix Cartes géographiques, quatre-
vingt - treize Planches de Tactique & plus
de cent Tableaux numeriques. fol. à
Lon-
dres 788. relié en carton bleu 24 J.
Clarisse Harlowe, traduction nouvelle &
seule complete par Mr. le Tourneur faire
sur l'Edition originale revue par
Richard-
son; ornée de figures du cèlebre
Chodo-
wieki de Berlin. 10 Volum. gr8. Geneve
786. 15 fl.
Van Espen (Zegari Bernardi) Jus
ecclesia-
sticum universum, antiquæ & recentioris
disciplinae. Editio recentissima, cum
ad-
notationibus F. P Gilbert. X. Tom. Fol.
Venetiis 788. 16 fl.
Abbildungen (24) verschiedener Hunde, nach
dem Leben gezeichnet, mit 24 illum. schönen
Platten gr4. Nürnberg 789. 12 fl.
Campe (J. H.) allgemeine Revision des
gesamm=
ten Schul=und Erziehungswesen von einer
Gesellschaft praktischer Erzieher. 15 Thle. 8.
Hamburg und Braunschweig 785 — 91. 18 fl.
30 kr.
Nachricht
an die resp. Hrn. Abnehmer von Wolfs
allgemeiner Geschichte der Jesuiten.
Die gute Aufnahme dieser Geschichte, wo=
von nun schon der 2te Band in den Händen
der Hrn. Pränumeranten ist, hat es möglich
gemacht, daß ich hiemit die Erscheinung des
3ten Bandes auf den 4. Juny bestimmen kann;
und da während dieser Zeit Hr. Wolf, der
ver=
dienstvolle Verfasser dieser Geschichte uns mit
einem 4ten Bande, eben so reichhaltig an
an=
ziehenden Jnteresse, und ganz in dem Geiste
der ersten 3 Bände geschrieben, beschenket hat,
so wird derselbe um den 4. July d. J. zu
er=
heben seyn. Dieser 4te Band, der die neueste
Zeitgeschichte dieses Ordens zum Gegenstande
hat, schließt dieses ganze trefliche Werk; und
da selber nicht nur um einige Bogen stärker,
als die vorhergehenden Bände, sondern auch
mit einen Verzeichniß älterer und neuerer
Schriften den Jesuitenorden betreffend und mit
einem allgemeinen Register aller 4 Bände über
die vornehmsten Personen und Sachen
verse=
hen ist, so ist der Preis für diesen 4ten Band
um 10 kr. erhöhet, folglich auf 50 kr. festge=
setzt worden. Um diese allgemeine Geschichte
dieses so berühmten als berüchtigten Ordens
der Gesellschaft Jesu so viel. möglich
vollstän=
dig zu machen, wird der Verleger die eben so
berühmten Prorinzialbriefe über die
Sitten=
lehre und Politik der Jesuiten von Blasius
Paskal, alle 3 Bändchens in zween Bände,
eingetheilt, jeden zu 40 kr. liefern. Die
Vor=
ausbezahlung auf den ersten Band geschieht bey
Empfang des 4ten Bandes der Geschichte; doch
können auch jene hierauf pränumeriren, die
diese Geschichte nicht abgenommen haben. Der
Jnhalt des 4ten Bandes sammt den
Provin=
zialbriefen ist bey mir und nächstens bey
mei=
nen bekannten Hrn. Verlegern unentgeldlich zu
haben. Brünn den 12. May 1792.
Joseph Georg Traßler
Buch=
drucker, Buch=und Kunsthändler.
Pferde zu verkaufen.
Unweit dem hohen Markt in der Preßgasse
im Neustädterhof Nr. 477 sind 2 erst vor
kur=
zem aus Siebenbürgen hier angekommene
Rapp=
stutten, 5 Jahr alt, 15 Faust 1 Zoll hoch,
ganz ohne allen Mangel, und welche ihrer
Gleich=
heit wegen entweder als Wagenpferde zu
ge=
brauchen, oder wegen ihren schönen Bau und
besonderem Feuer als Reitpferde zu verwenden
wären, täglich für 70 kaiserl. Dukaten zu
ver=
kaufen. Die Pferde sind in obgedachtem Hause
zu sehen, und sich dieserwegen beym
Hausmei=
ster anzufragen; der Preis aber von dem
Lieb=
haber dem Eigenthümer, wohnhaft am
Ka=
zensteig im grossen Gamingerhof Nr. 475 im
3ten Stock auf der hintern Stiege, einzu=
händigen.
Wagen zu verkaufen.
Ein von dem berühmten Sattler Simon zu
Brüssel verfertigter und blos zur Hieherreise
gebrauchter 4=oder 6sitziger Reisewagen ist
täglich zu verkaufen, und kann in der
Herrn=
gasse Nr. 58 angesehen, auch beym
Haushof=
meister daselbst der Preis davon erfahren
werden.
Pferd und Wagen zu verkaufen.
Jn der Stadt im v. Gerstenbrandischen Hause
in der Kärntnerstrasse Nr. 1051 sind 2
engli=
sche Pferde, ein Braun 15 1 / 2, und ein Fuchs
15 Faust hoch, zu verkaufen; und hat man sich
deshalb allda im ersten Stock bey dem Herzog
Richelieu zu melden. — Auch ist ein 4sitziger
französischer Reisewagen mit vergoldeten Federn
und Bögen zu verkaufen. Kauflustige haben
sich dieserwegen am Heumarkt in der
Raaben=
gasse im Eisentandlerischen Hause Nr. 376 bey
dem dasigen Hausmeister anzufragen.
Pferd und Wägen zu verkaufen.
Es sind täglich zwey 3jährige, 16 Faust
ho=
che langgestreckte breitbrüstige lichtbraune
Wal=
lachen, aus dem Czakaturner Gestütt, ohne
mindesten Fehler, und die bereits ein halbes
Jahr täglich eingespannet worden, zu
verkau=
fen; ferner ein ganz neues noch nie geführtes,
fein lakirtes, mit breiter Bordur eingefaßtes,
an stehenden Federn hangendes, mit
extrafei=
nem weissen Tuch ausgemachtes, ganz
gerin=
ges Pierutsch auf 2 Personen, mit 2 eisenen
Schwannenhälsen versehen; dann ein neues auf
Pariserart mit hohen Rädern versehenes, in
vergoldeten Federn hangendes Pierutsch, eben=
falls mit seinem weissen Tuch ausgemacht; und
ein ganz leichtes wenig gebrauchtes, mit
ro=
then Saffian ausgemachtes, mit einem eisenen
Schwannenhals versehenes, auf 7 Personen zum
sitzen gerichtes, in Federn hangendes
Reisepie=
rutsch. Des weitern beliebe man sich im
Bur=
gerspital dem Kärntnerthortheater gegenüber
im ersten Hof links Nr. 6, Stiege Nr. 18,
bey dem dasigen Hausmeister, Johann
Mun=
schedel, anzufragen.
Wagen zu verkaufen.
Ausser Mariahilf beym weissen Adler Nr.
169 ist ein 4sitziger Reisewagen, welcher auf
4 Federn stehet, ganz treu, und mit aller
Zu=
gehör und Bequemlichkeit versehen ist, täglich
zu verkaufen. Kauflustige haben sich deswegen
daselbst bey dem Hausinhaber um das mehrere
zu erkundigen.
Pierutsch zu verkaufen.
Am Salzgries im Passauerhof ist ein neues
hohes modernes Pierutsch mit eisenen
Schwan=
enhälsen, das Kastel lakirt mit einer
Bor=
dur, das Gestell roth angestrichen, täglich zu
verkaufen. Kauflustige haben sich diesfalls in
der dasigen Schmiede anzufragen.
Wägen zu verkaufen.
Es ist ein noch bey bestem Stande, auf 4
romanischen eisenen Federn, mit dergleichen
Bögen, und Legeisen bey den Achsen, verse=
hener 4sitziger Wagen, der sowohl bey der Stadt
als auf Reisen zu gebrauchen, grün lakirt,
und mit fast ganz neuem weissen Tuch ausge=
futtert ist, um billigen Preis zu verkaufen; dann
ein ganz neues Reisekalesch mit Riepen, mit
filberfarben holländischen Plusch ausgefuttert,
auf 4 und 2 Personen zu führen; selbes
ste=
het vorn auf einer Prellfeder, und hängt
hin=
ten in eisenen Schneckenfedern, ist auf 4
Per=
sonen zu decken, das Dach zum herausziehen,
und die Axen zum verschrauben; man hat sich
deshalb in der Jägerzeil beym schwarzen Thor
Nr. 13, allwo selbe gesehen werden können,
beym Hausinhaber zu melden.
Modewagen zu verkaufen.
Auf der Laimgrube nächst den Karmelitern
bey dem Sattler, Christoph Beyer, ist ein
ganz nach der neuesten Mode verfertigter
Schwimmer, welcher hauptsächlich bey den
zu bevorstehenden Krönungen zu gebrauchen
wäre, täglich zu verkaufen. Auch sind
da=
selbst noch verschiedene andere Wägen zu haben.
Dachziegel zu verkaufen.
Auf dem Ziegelofen zu Vösendorf stehen bis
hunderttausend gut gebrennte Dachziegel um
billigen Preis zum Verkauf. Kauflustige
kön=
nen sich bey dem daselbstigen
Ziegelplatzmei=
ster hierwegen täglich melden.
Monatzimmer zu verlassen.
Jn freyherrl. v. Gilleistschen Haus Nr. 25
in der Herrngasse, sind im 2ten Stock 7 schön
eingerichtete Zimmer, nebst Küche und
Neben=
zimmer, täglich zu verlassen.
Wohnung zu verlassen.
Die bisher vom französischen Hrn. Both=
schafter in der Johannesgasse Nr. 997 und 998
ingehabte grosse Wohnung ist kommenden
Mi=
chaelis ganz, oder auch abgetheilt zu verlassen.
Wegen der weitern Auskunft belieben sich die
Bestandlustigen in dem gräfl. v Kaunizschen
Hause Nr. 998 bey dem Sekretär des gräfl.
Hausinhaber anzufragen.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Stadt in der Spiegelgasse Nr. 1377
ist eine Wohnung von 3 Zimmern mit
bar=
quetirten Böden, auf die Gasse, und einem
rückwärts im Hof, welches zu einer Küche kann
verwendet werden, täglich entweder jahr oder
monatweise ohne Meubeln zu verlassen. Man
hat sich deshalb im 3ten Stock allda des
meh=
rern zu erkundigen.
Haus zu verkaufen, oder zu verlassen.
Es ist ausser der Mariahilferlinie nicht weit
von Schönbrunn in der schönsten Lage und
Aussicht ein mit 1 Stockwerk versehenes neu=
gebautes Haus, samt Stallung, Wagenschu=
pfen und Garten in Bestand zu verlassen, oder
zu verkaufen; das mehrere ist bey Hrn. Jo=
seph Bostar in der Stadt in der Naglergasse
Nr. 196. in 2ten Stock rückwärts zu erfragen.
Haus samt Garten zu verkaufen.
Jn Wien auf einem burgerl. Grund in
ei=
ner der besten Lage ist ein Haus mit schönen
Garten und Kellern, worauf die Greisler=oder
Fragnergerechtigkeit haftet, zu verkaufen. Wer
dieses zu kaufen Lust hat, kann sich im alten
Lerchenfeld Nr. 186, im Haus bey der Mühle
genannt, dem Pfarrhof gerade über, im ersten
Stock bey Hrn. Franz Anton Uhlram, königl.
qiescirten Bancalbeamten, um die weitere
Auskunft anmelden.
Haus und Garten zu verlassen.
Auf dem Schottengrund Neubau unweit
Mariahilf und der Schönbrunnerstrasse, dem
fürstl Kaunitzischen Garten gerade über, ist
das gräfl. Andlerische Gebäu Nr. 160, so aus
15 Zimmer und einem herrschaftl. Oratorium,
einen grossen Saal und Sallaterena, gesperr=
ten Wagenschupfen, Stallung auf 10 oder 12
Pferde, Haver und Heuboden, Keller und
Eis=
gruben, nebst all übriger Zugehör, wie auch
einer öffentlichen Hauskapelle, worin die
fun=
dirten heil. Stiftmessen vor jedermann gelesen
werden, auf Georgi d. J. zu verlassen. Wer
solches in Bestand zu nehmen Willens ist, hat
sich des Wettern bey dem daselbst wohnenden
Jnspektor zu erkundigen.
Haus auf dem Land zu verkaufen.
Ver ein, eine Post von Wien in einer
an=
genehmen Gegend liegendes, gut und bequem
gebautes Haus, samt einem grossen Obst und
Grasgarten zu kaufen dächte, kann in der
Her=
rengasse im Hause Nr. 18 im 4ten Stock auf der
Hauptstiege bey dem Schneidermeister das
meh=
rere erfragen.
Haus zu verkaufen.
Ein Haus, nur 100 Schritt außer der
Li=
nie, in der angenehmsten und bequemsten
Ge=
gend ist entweder gegen gleich baare
Bezah=
lung, oder auf einige Jahre gegen
Sicher=
stellung und Terminszahlungen täglich zu
ver=
kaufen: Es bestehet in 14 Herrschafts=und
7 ord. Zimmern, alle zur Bewohnung
voll=
kommen eingerichtet, einer großen Küche, so
mit Wind=und Backöfen, auch mit den
nö=
thigen Kuchelgeschier und Tafelservice
verse=
hen, dann einem großen Keller auf 2000
Ei=
mer Wein, detto 2 kleine und einem Vor=
keller; hierbey befindet sich ein sehr großer,
schöner Garten mit einem Kastanienwald und
Glashaus, samt aller nöthigen Zugehör, wie
auch eine vom Gebäu ganz abgesönderte
Stal=
lung auf 4 oder 5 Pferd, mit Schupfen zu
6 und mehr Wägen, wobey sich noch ein öder
Grund befindet. Wer dieses an sich zu bringen
gedenket, beliebe sich in der Schulerstraße Nr.
829 im 3ten Stock anzumelden.
Fußtafeln zu verkaufen.
Es sind täglich einige hundert 2 1 / 2 Schuh
grosse Fußtafeln
a
26 Gr. , dann auch 2
Schu=
hige a 21 Gr. , und andere mit weichen
Stei=
nen
a
13 Gr. zu verkaufen; und ist sich
des=
halb in der Rossau in der 3 Mohrengasse im
goldenen Engel Nr. 138 beym Tischler zu
mel=
den. Daß diese Tafeln von bester Eigenschaft
sind, kann er sich auf verschiedene
Herrschafts=
häuser, an welche er schon einige Jahre her
solche verkauft, auch selbst für 33 Gr. gelegt
hat, berufen.
Mahlmühle samt Brettersaag und Stampf
zu verkaufen.
Es, wird anmit bekannt gemacht, daß im
Markte Hainfeld auf der alten
Mariazeller=
strasse eine noch ganz neu gebaute mit 2
Gär=
ten, 3 Mahlgängen, 1 Brettersaag, 1
Loh=
stampf, 1 Weißgärber=und Loodenwalch
ver=
sehen Mahlmühle, in einem ganz mäßigen
Preise, und mit dem Vortheil täglich zu
ver=
kaufen stehe, daß allenfalls ein Drittel des
Kauf=
schillings gegen ersten Grundbuchssaz auf
sel=
ben liegen bleiben könnte, weswegen sich bey
den löbl. Oberamte Lilienfeld, oder aber bey
dem Eigenthümer, Jgnaz Adl, Besitzer am
Prukhof zu Hainseld, des weitern zu
erkun=
digen wäre.
Grosse Herrschaftswohnung zu verlassen.
Jn der Stadt in dem in der Johannsgasse
liegenden Hause Nr. 999 ist eine grosse in
nach=
folgenden Stücken bestehende
Herrschaftswoh=
nung auf künftige Michaelizeit zu verlassen;
als: der ganze 2te Stock bestehend in 9 grossen
parquetirten mit Tromaux und Lambrien
ver=
sehenen Herrschaftszimmern, einem grossen weich
ausgebödneten Vorzimmer, dann 4 kleinen
Gar=
derobbe=und Anlegzimmern, samt einer dazu
gehörigen Mecenine von 4 Zimmern nebst
Kü=
che; weiters im ersten Stock 2 grosse
parque=
tirte Herrschaftszimmer, 3 grosse Offizier=oder
Bedientenzimmer zu ebener Erde, samt dem
Portierzimmer, 6 Bodenzimmer, jedes zum
heizen, eine grosse Küche samt Speis=und
Bä=
ckereygewölb, grossen Keller, Eisgrube, und
2 Holzgewölbern, dann Stallung auf 16
Pfer=
de, nebst Heu=und Strohgewölb, und
Ge=
schirrkammer, Schupfen und Wagenstellung für
4 Wägen, und einem grossen geräumigen
Ha=
berboden; ausser diesem ist gedachte Wohnung
mit 3 Stiegen, und verschiedenen bequemen
Ausgängen versehen. Wer demnach solche zur
obenbestinmten Zeit zu bestehen gedenket, be=
liebe sich bey dem Haushofmeister daselbst zu
erkundigen, und nach genommenen Augenschein
die weiteren Verlaßerdingnisse zu erfragen.
Licit Nachricht.
Es dient hiemit zur Nachricht, daß die von
dem kön. ni. öst Merkantil=und
Wechselge=
richt auf den 18. d. M. May, dann auf den
1. und 15. k. M. Juni nachmittag um 3 Uhr
im alten Lerchenfeld Nr. 13 angeordnete
Li=
citation verschiedener Effekten nicht vor sich
gehe.
Licit. Effekten.
Den 18. May werden auf Verordnung
ei=
nes löbl. hiesigen Magistrats auf der
Wie=
den bey dem grünen Kranz Nr. 13 im 3ten
Stock auf der vordern Stiege zu den
gewöhn=
lichen Vor=und Nachmittagsstunden
verschie=
dene Verlassenschaftsfahrnisse, als 1 Paar
sil=
berne Frauenschnallen, seidenzeugene und
kot=
tunene Korsettel, deto Röck, Vortücher, auch
einige Mannskleider, Hauswäsch, Bettgewand,
Bilder, Kästen, nebst einer Gattung
Kuchel=
geschirr, licitando verkauft.
Licit. Effekten und Bücher.
Den 19. May werden auf Verordnung
ei=
nes löbl. hiesigen Magistrats in der Stadt
in der Riemerstrasse im gräfl. Fuxischen Haus
Nr. 912 auf der vordern Stiege im zweyten
Stock zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagstunden verschiedene
Verlassenschafts=
fahrnisse, als 2 Garnituren silberne
Schnal=
len, tüch=und zeugene Mannskleider, dero
Wäsch, Bettgewand, eine Stöckeluhr, Kä=
sten, Zinn, nebst einer kleinen Sammlung
Bücher, licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Den 21. dies zu den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden werden auf hohe
Ver=
ordnung der kön. ni. öst. Landrechten in der
untern Breunerstrasse im gräfl. Khevenhüller=
rischen Haus Nr. 1153 verschiedene
Verlassen=
schaftsfahrnisse, als emailirt=goldene und in
Gold gefaste Dosen, goldene Repetier=und
Minutenuhren, derley Ketten, und andere
Rippen, Haus=und Tafelsilber, spanischen
Tabak, ein Pavillonbett von Bildhauerarbeit,
mit grün tafetenen Vorhängen und Franzen,
verschiedenes Porzelain, 15 Bouteillen Ofner,
eine reich gestickte Schaberacke, bordirt und
glatte detto, ein Bastard, ein 4sitziger
Reis=
wagen, und mehr andere Geräthschaften
li=
citando gegen alsogleich baare Bezahlung
hin=
dangegeben.
Licit. Effekten.
Den 21. dies werden mit gerichtl. Bewil=
ligung auf dem Wildprätmarkt bey der
gros=
sen Landskron Nr. 565 im zweyten Stock
ver=
schiedene Effekten, als etwas Silber, eine
Pendiluhr mit einem vergoldeten Kasten,
bordirt=glat=manschester=und zeugene
Manns=
kleider, bordirte Westen, Mannshemmder,
verschiedene harte Kästen, und Tische, mar=
morsteinene Trumo=und andere Tische, grosse
und andere Spiegel in vergoldten Rahmen,
Soffa, Sessel, Bilder von guten Meistern,
ein harter Bücherkasten, Bettschammeh, Fuß=
teppich, und mehr andere Geräthschaften, zu
den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstun=
den licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Den 23. dies und folgende Täge zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
wer=
den auf hohe Verordnung der kön. ni. öst.
Landrechten rückwerts der Niederländerkanzley
unweit des Ballhausplatzes im Höfel im
ita=
lienischen Naionalhaus Nr. 1364 im 2ten
Stock rechts verschiedene
Verlassenschaftsfahr=
nisse, als Brillantringe, goldene kollerirt und
glatte, auch in Gold gefaßte Dosen, derley
Uhren, Röhre mit goldenen Knöpfen, Ta=
fel=und anderes Silber und Gallanterien,
sammet=manschester=tüch=seiden=und andere
zeugene gestickt=und glatte Mannskleider, der=
ley Westen und Pelze, ein sehr schöner
De=
gen von Stahl, mit Quasten, ungarische
Mannskleider, Gürteln und Säbeln, Spitze,
Tatzeln, Leib=und Hauswäsch, Kästen, Ti=
sche, Sessel, Bettstätte, samt Bettgewand,
und mehr andere Geräthschaften licitando
ge=
gen alsogleich baare Bezahlung hindangegeben.
Licit. Effekten.
Den 23. d. M. May werden mit gerichtl.
Bewilligung auf der neuen Wieden bey der
Preß Nr. 382 im ersten Stock gute Perl,
Granaten, Brüßler=und Niederländerspitz,
gold=und silberne Sack=und Stockuhren, ta=
fet=grosdetour=und musselinene
Frauenklei=
der, Mannskleider, Leinwäsch, Kinderwäsch,
harte Kästen, derley Tische, Spiegel, Ses=
sel, Soffa, Bettgewand, samt Bettstätte, Zinn,
Kupfer, und andere Geräthschaften, zu den
gewöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
licitando verkauft.
Licit. Körnerzehend in Bestand.
Von dem Wirthschaftsamte der gräfl. Cabri=
anischen Herrschaft Seybersdorf und
Unterwal=
tersdorf wird hiemit bekannt gemacht: Es
wer=
de den 1. Juny d. J. der, der Herrschaft
Un=
terwaltersdonf gebührende schwer=und geringe
Körnerzehend von mehreren Unterthansäckern,
und einer herrschaftl. Breiten zu Grometh=Neu=
siedl von heuer anfangend auf 3
nacheinan=
der folgende Jahre versteigerungsweis, mit
Vorbehalt der herrschaftl. Bestättigung, in
Be=
stand verlassen. Wer also diesen Zehend in
Bestand zu nehmen Lust hat, beliebe an
vor=
bestimmten Tag in der früh um 9 Uhr bey
der Amtskanzley zu Seybesdorf, allwo auch
jedem inzwischen sich Anmeldenden die
weite=
re Auskunft hierüber ertheilet werden wird,
bey der diesfälligen Licitation zu erscheinen.
Licit. Weine.
Den 30. May vormittag um 10 Uhr
wer=
den zu Pirawart, hinter der Hochleiten
ost=
wärts der Poststrasse nach Gaunersdorf, die
hinterlassenen Joseph Zehetnerischen Weine,
als: als 83 Eimer 1783er, 14 Eimer 84er,
374 deto 88er, 129 deto 89er und 77 deto
90er, licitando gegen baare Bezahlung
ver=
kauft. Kauflustige belieben sich daselbst bey
Caspar Zehetner zu melden.
Licit. Zehend.
Von der kön. ni. öst. Staatsgüteradmini=
stration werden die dem aufgelassenen
Zister=
zienserstift Neuberg in Steyermark gehörig
gewesenen Zehende zu Wopfing und Piesting
nächst W. Neustadt zum Verkauf feilgebothen,
und zur diesfälligen Versteigerung anmit der
24. May d. J. bestimmt. Das
Pietium fisci
für diese Zehenden, und zwar für den zu
Wo=
pfing ist 1593 fl 20 kr. , für den zu Piesting
aber 1964 fl. 20 kr. Die Versteigerung selbst
wird an gedachtem Tage in der Kanzley der
ni. öst. Staatsgüteradministrazion in dem
ehe=
maligen Jakoberkloster Nr. 903 im 1ten Stock
vormittag um 9 Uhr abgehalten werden, wo=
selbst die Kauflustigen die weiteren
Beding=
nisse einsehen, und alle erforderliche Auskunft
erhalten können.
Licit. Hernachisches Haus.
Von dem Magistrate der landesfürstl. Stadt
Bruck an der Leitha wird hiemit kund ge=
macht: es sey auf Anlangen des Joh. Wolf,
Burger allhier, in die gerichtl. Versteigerung
des in Hainburger Viertel liegend burgerl.
und auf 400 fl. gerichtl. geschätzt Anton
Her=
nachischen Hauses Nr. 82, wegen schuldigen
Hauskaufschillingsrückstand pr. 400 fl. gewil=
liget worden. Es wird hiemit zu sothaner
Licitationstagsatzung der 24. May als der
er=
ste, der 21. Juni als der zweyte, und der
19. Juli d. J. als der dritte Termin mit dem
Anhange bestimmt, daß im Fall bey der
er=
sten, oder zweyten Licitationstagsatzung
ob=
gedachtes Haus um den Schätzungswerth nicht
sollte an Mann gebracht werden können, sol=
ches bey der dritten auch unter der Schätzung
hindangegeben werden würde. Die
Kauflu=
stige haben daher an obbestimmten Tägen früh
um 10 Uhr vor Rath zu erscheinen.
Licit. Prätiosen.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgericht werden den 25. dies, dann 15. und
30. k. M. Juni nachmittag um 3 Uhr nächst
dem rothen Thurm im grossen
Küßdenpfen=
ning Nr. 683 neben der Hauptstiege links beym
eisenen Gatter, verschiedene Prätiosen, als 6
goldene und 2 silberne Sackuhren, 1
silber=
nes Bonbonbüchsel, 2 Jngenieuretui, 1
tür=
kisches silber=und vergoldtes Messerbesteck, 1
Dose in Gold geheftet, ein Souvenir mit
Gold und basrelief, und ein silberner fein
vergoldeter Halsgeschmuck, versteigerungsweis
hindangegeben, und falls sich bey dem ersten,
oder zweyten Termin um den
Schätzungsbe=
trag, oder darüber kein Käufer fände bey
dem dritten Termin auch unter der Schätzung
verkauft werden.
Licit. Bücher.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Anlangen des Hrn. Karl v. Her=
lein, k. Hofagentens, als Benedikt
Mandli=
schen Konkursvermögensverwalters, die
Feil=
bietung der zur diesfälligen Gantmasse
gehö=
rigen Bücher bewilliget, und hiezu der 24. May
und 21. Juny d. J. dergestalt bestimmt
wor=
den, daß, falls gedachte Bücher (wovon der
Katalog in der Bin⟨z⟩ischen Buchhandlung am
Stephanskirchhofe unentgeltlich zu haben seyn
wird) weder bey dem ersten noch zweyten
Ter=
min um den Schätzungswerth oder darüber an
Mann gebracht werden könnten, selbe bis nach
geschehener Klaßifizirung und ausgetragenen
Vorrechten beybehalten werden würden. Die
Käufer haben demnach an den obbestimmten
Tägen zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagsstunden im Neubergerhof in der
Grün=
angergasse zu ebener Erde im. Gewölbe gegen
die Schulerstrasse zu erscheinen.
Licit. Haus und Mühl ꝛc.
Von dem Justizamte der fürstl. Liechtenstein=
nischen Herrschaft Judenau im V. O. W. W.
wird hiemit bekannt gemacht: daß, da die auf
den 16. April anberaumt geweste Versteigerung
der samt 2 1 / 2 Joch Hausgründen auf 3360 fl.
gerichtl. geschätzten Johann Michael
Edlmüll=
nerischen Mahlmühle mit 3 Gängen, allhier
zu Judenau am grossen Tulnbach liegend, dann
des auf 140 fl. geschätzten Kleinhäusels, und
4 / 8 Pf. Ueberländweingarten, fruchtlos
abge=
laufen ist; auf Ansuchen der Universalerbin
eine neuerliche Versteigerung der gedachten
Rea=
litäten auf den 5. Juny d. J. anberaumt sey.
Die Kauflustigen werden demnach an
obbestimm=
ten Tag um 9 Uhr in hiesiger Amtskanzley,
allwo auch die Verkaufsbedingnisse vorläufig
eingesehen werden können, zu erscheinen.
Licit. Seidenbandweberstühle.
Von dem Metropolitandomkapitel wird
hie=
mit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Herrn Dokt. Feistmantl, als gerichtlich
aufgestellten David Eschischen
Konkursmasse=
vertretters in die Feilbietung der in diese
gedachte Massa gehörigen
Seidenbandweber=
stühle gewilligt worden. Da nun hiezu der
21. May. d. J. bestimmt worden ist, so
ha=
ben die Kauflustige an dem obbestimmten
Ta=
ge zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagstunden zu Mariahilf Nr. 105 im 2ten
Stock zu erscheinen.
Licit. Weine und Effecten.
Von der Ortsobrigkeit der Herrschaft
Wein=
haus wird hiemit kund gemacht: auf
Veran=
lassung eines löbl. Stadtmagistrats werden
über Anlangen der Herren Vormünder und
respektive Kinderkurator, die in des Herrn
Philipp Anton Schwab, königl. Regierungs=
raths und Expeditsdirektors sel. Verlassen=
schaft gehörige 1288 1 / 2 Eimer rothe und
weisse Weine, bestehend in Grinzinger, Hüt=
teldorfer, Nußdorfer ꝛc. von verschiedenen
Jahren, wie auch 172 1 / 2 Eimer leere Fässer,
samt verschiedener Kellereinrichtung den 25.
Juni d. J. vormittag von 9 bis 12, und
nachmittag von 3 bis 6 Uhr licitando den
Meistbietenden gegen baare Bezahlung
hin=
dangegeben werden. Weiters werden den
dar=
auf folgenden Tag als den 26. Juni d. J.
die zu dem Grundbuch der Pfarr Hütteldorf
dienstbaren 3 Häuser Nr. 32, 33 und 34
nebst 8 1 / 2 Joch Acker eben dahin dienstbar,
3 1 / 4 Joch Acker unter Michael Bayern
dienst=
bar und 1 / 4 Weingarten unter St. Michael
gehörig, samt Vieh, einen eingerichteten
Glas=
haus, verschiedener Zimmereinrichtung, als
Spiegel, Uhren, Bettstätte, Kästen, Bilder,
Brandweinbrennerey, und anderer mehrerer
Einrichtung, welches alles in den 3 Häusern
in Weinhaus vorhin eingesehen werden kann,
nach der Schätzung pr. 7278 fl. 20 kr. alles
mitsammen ausgerufen, und feilgeboten
wer=
den. Ferner werden noch verschiedene
Uiber=
ländgrundstücke, als 1 / 4 Weingarten in
Strö=
beln zur Pfarr Hütteldorf dienstbar, geschätzt
pr. 60 fl. , 9 Joch Aecker in Eckhartsbücheln
zun P. Augustinern auf der Landstraß
dienst=
bar, geschätzt zusamm pr. 360 fl. , 1 1 / 2
Vier=
tel Weingarten in Seefeldern zur
Staatsgü=
teradministration dienstbar, geschätzt pr. 75 fl.
3 1 / 2 Viertel Weingarten in der Blatten,
oder Heissen genannt zum Stift
Klosterneu=
burg, geschätzt pr. 87 fl. 30 kr. , 1 / 3
Wein=
garten in untern Schloß auch Schollaun
ge=
nannt eben dahin, geschätzt pr. 100 fl, 1 / 4
deto in obern Schloß in der Ulm, oder
Nuß=
berg, geschätzt pr. 150 fl. , und 3 / 4 deto
ne=
ben vorstehenden, und Stift Altenspach
lie=
gend, geschätzt pr. 450 fl. , und wider 3 / 4 in
der Schollaun neben dem Bergsteig und Hrn.
v. Fux, geschätzt pr. 90 fl. , alle unter das
Stift Klosterneuburg dienstbar, 6 / 4
Weingar=
ten in der Ried Oberhochenwarth zun Stift
Schotten dienstbar, geschätzt pr. 210 fl. , 17
Viertel 1 / 2 8tel gewesene Weingarten, jetzt
8 5 / 8 Joch Aecker, in der Ried Alsteck
Win=
terleiten, unter St. Dorothee, geschätzt pr.
345 fl. , dann weiters 1 3 / 4 Joch Aecker eben
allda, geschätzt pr. 61 fl. 15 kr. , 1 / 4
Wein=
garten in der Ried Walriß Sommerleiten,
geschätzt pr. 40 fl. , 5 / 4 deto jezt 2 1 / 2 Joch
Acker eben allda, geschätzt pr. 175 fl. , und
wieder 5 / 4 jetzt 2 1 / 2 Joch Acker in der Ried
Wallriß kurzen Gstössen, geschätzt pr. 50 fl. ,
alle dahin dienstbar, nebst verschiedener
Land=
wirthschaftseinrichtung, als Wägen, Pflüge,
Aerndien, Eisen ꝛc stückweis, und zwar die
Gründe wie sie hier specifice angeführt
wor=
den, feilgebothen, und verkauft werden. Kauf=
lustige haben daher an den bestimmten Tag
und Stund im Dorfe Weinhaus in den zu
verkaufenden Häusern zu erscheinen, wo ein
sodann auch den auf den Grundstücken
haften=
den Dienst und landesfürstl. Contributionale,
samt den übrigen Kaufbedingnissen der
Ord=
nung nach anzeigen wird.
Licit. Ermisches Haus.
Von dem Verwalteramte der Fürst Aloys
Lichtensteinischen Herrschaft Lichtenthal wird
hiemit bekannt gemacht: daß, nachdem bey
der auf Anlangen der Theresia Kramlin, un=
ter Vertrettung Hrn. Dr. Winterhalter, wi=
der den Lorenz Erm, und Christina dessen
Ehewirthin, wegen schuldigen 500 fl. für den
zweyten Termin angeordnet gewesten
Licita=
tionstagsatzung der gegentheiligen, auf 1750
fl. gerichtlich geschätzten Behausung zum
grü=
nen Stifel Nr. 128 allhier. kein Käufer sich
gemeldet hat, zu dessen weiterer Versteigerung
für den dritten Termin der 18. May d. J.
mit dem Beysatze bestimmt worden sey, daß,
falls sothänes Haus bey diesem dritten
Ter=
min um den Schätzungswerth, oder darüber
nicht an Mann gebracht werden könnte, sol=
ches auch unter der Schätzung verkauft
wer=
den würde. Es haben demnach jene, welche
erdeute Behausung theils gegen baare
Bezah=
lung, und theils gegen Uibernehmung der
darauf haftenden Satzposten, wenn die
Gläu=
biger vor der allenfalls vorgesehenen
Aufkün=
dung ihr Geld nicht annehmen wollten, zu
er=
kaufen gedenken, an obbestimmten Tag früh
um 9 Uhr in allhiesiger Amtskanzley zu
er=
scheinen.
Licit. Feldrequisiten.
Den 23. und 24. May werden unweit der
Alstergaßkasserne auf der Glacis von dem kön.
Deutschmeisterischen Jnf. Regiment eine
nahm=
hafte Anzahl brauchbarer Zelter, kupferne,
meßingene, und eisene Kestel, samt Kasterols,
weißblechene Feldsflaschen, dann Zelthackel,
auch. zwey Schallen=und zwey
Schnellwaa=
gen mit gehörigen Gewichtern, zu den
ge=
wöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
ge=
gen gleich baare Bezahlung licitando verkauft.
Licit. Wechselbrief.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgerichte wird hiemit bekannt gemacht: daß
den 24. May, dann den 18. Juni, und den
2. Juli d. J. vormittag um 9 Uhr in der
Herrngasse Nr. 59 auf der
Wechselgerichts=
rathstube ein von Hrn. Ferdinand Grafen v.
Kufstein unter den 1. May 1788 auf 10
Mo=
nat zahlbar ausgestellt, den 1. März 1789
auf ein Jahr prolongirte Wechselbrief pr. 4500
fl. um den vollen Betrag ausgerufen und
ver=
steigerungsweis werde hindangegeben werden,
und falls gedachter Wechselbrief weder bey dem
ersten, noch bey dem zweyten Termin um den
ganzen Betrag, oder allenfalls darüber an Mann
gebracht werden könnte, derselbe bey dem
drit=
ten Termin auch unter der darin enthaltenen
Summe verkauft würde.
Licit. Bücher.
Den 4. Juni und folgenden Tag wird auf
der hiesigen Universitätsbibliothek eine
Samm=
lung von Büchern versteigerungsweis
hindan=
gegeben werden. Das Verzeichniß hievon ist
in der Binzischen Buchhandlung auf dem
Ste=
phansfreidhof unentgeltlich zu bekommen.
Licit. Fahrnisse.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgerichte werden den 26. May, dann 16.
und 30. Juni d. J. früh um 9 Uhr in der
Singerstrasse im Eisenhuterischen Hause Nr.
930 verschiedene Kästen, Tische Bilder, Sta=
tuen, und andere Fahrnisse versteigerungsweis
hindangegeben, und falls sich bey dem ersten,
oder zweyten Termin um den
Schätzungsbe=
trag, oder darüber kein Käufer fände, bey
dem dritten Termin auch unter der Schätzung
verkauft werden.
Licit. Bücher und Musikalien.
Den 21. May und nachfolgende Täge wird
auf Verordnung des allhiesig kön.
Jud. Del.
Mil. Mixt.
.in dem kleinen hofkriegsräthlichen
Gebäude in der Seitzergasse Nr. 231 zu
ebe=
ner Erde eine ansehnliche Büchersammlung
verschiedener Sprachen und Wissenschaften,
nebst verschiedenen Landkarten, dann
Musi=
kalien von berühmten Virtuosen, zu den
ge=
wöhnlichen Stunden den Meistbietenden
ver=
käuflich hindangegeben; der gedruckte
Kata=
log hievon ist in der Schmidischen
Buchdru=
ckerey im Seitterischen Haus am
Wildprät=
markt unentgeltlich zu haben.
Licit. Witthalmisches Haus.
Von dem Magistrat der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen der Frau
Rosa=
lia v. Mayerberg haer. nom. unter
Vertret=
tung Hrn. Dr. Voglhueber, wider Elisabeth
Witthalmin, Hausinhaberin, wegen zu
for=
dern habenden 3500 fl. samt Jnteressen und
Gerichtskösten, in die nochmalige Feilbietung
der gegentheiligen, in der Josephstadt
liegen=
den, auf 6800 fl. gerichtl. geschätzten
Behau=
sung Nr. 124 zum goldenen Einhorn, gewil=
liget worden. Da nun bey der ersten und
zweyten Feilbietung kein Kauflustiger erschien,
so verbleibet für die dritte der 25. May 1792
mit dem Beysatze bestimmt, daß bey dieser,
dritten Feilbietung gedachte Behausung auch
unter der Schätzung verkauft werden soll, wes=
halb die Kauflustige an den obbestimmten Tag
vormittag um 9 Uhr vor diesem Magistrat
zu erscheinen haben.
Licit. Fahrnisse.
Auf Verordnung des königl. ni. öst. Land=
rechts werden den 21. d. M. und folgende
Täge in der Stadt in der Teinfaltstrasse im
gräfl. Kollonitzischen Haus Nr. 75 im ersten
Stock. verschiedene Verlassenschaftsfahrnisse,
als 1 Brillantringe, 1 Saffirring, 1 grosser
lediger Topas, goldene Tabatieren, 1 Dose
von neapolitanischer Lava, goldene Uhren,
Gold=und Silbermünzen, vieles Tafel und
Haussilber, gestickt=bordirt=sammet=seiden=
und tüchene Mannskleider, Spitze, feine Leib=
Tafel=und Hauswäsch, 1 grosser Servis von
Porzelain, mehrere Gattungen von
chinesisch=
japonisch=und sächsischen Porzelain, englische
Häng=Wand=und Pendiluhren, Spaliere,
Luster, Tische, Soffen, Sessel, Kästen, 1
Forte piano
von einem guten Meister, beson=
ders schön damascirtes Schüßgewehr, Bücher=
kästen, Zinn, Kupfer und andere
Geräth=
schaften; dann 1 4sitziger mit grauen Tuch
gefütteter Wagen, 1 Schwimmer mit grauen
Plüsch, 1 anderer blau lakirt mit gleichen Tuch
auf modernen Gestellen, ein ganz neuer noch
ungeführter Staatswagen auf 2 Personen nach
englischer Art, fein lakirt, geschliffen mit
Bor=
dur gemalen, von silberfarben Tuch und
far=
bigten Schnüren ausgemacht, Tragbaum,
Achsel, Bockgestell mit guten Eisen, das
gan=
ze Gestell überhaupt von besten Holz, endlich
Pferdgeschirre, Bärndecken und
Stallrequisi=
ten den Meistbietenden gegen alsogleich baare
Bezahlung versteigerungsweis hindangegeben
werden.
Licit. Effekten.
Von dem kön. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgericht werden den 18. May, dann 1. und
15. Juni d. J. nachmittag um 3 Uhr im
al=
ten Lerchenfeld Nr. 13. 4 verschiedene Kästen,
2 Stockuhren, 2 Spiegel, 2 Better, 2
Pfer=
de, samt Geschirr, und 3 Wägen, versteige=
rungsweis hindangegeben, und falls sich bey
dem ersten, oder zweyten Termin um den
Schä=
zungsbetrag, oder darüber kein Käufer
fän=
de, bey dem dritten Termin auch unter der
Schätzung verkauft werden.
Licit. Haus und Weingarten.
Von dem Grundbuch der Herrschaft
Ober=
fifering und Kallenberg wird hiemit kund
ge=
macht; es sey auf Anlangen des gerichtlich
aufgestellt Mathias Gerstmeyrischen
Cur. ad
lites,
Hrn. Dr. Perko, in die öffentliche
Feil=
bietung der in diese Konkursmasse gehörigen,
in Josephsdorf am Kallenberg liegenden, auf
200 fl. gerichtlich geschätzten Behausung und
Gartel, nebst den ebenfalls allda liegenden,
und auf 102 fl. gerichtlich geschätzten 3 / 4
Wein=
garten, wovon 2 / 4 zu obiger Behausung
ge=
hörig sind, welche aber allenfalls von obiger
Behausung weggeschrieben, und einzeln
hin=
dangegeben werden können, gewilliget, und
hiezu für den ersten Termin der 24. May,
und für den zweyten der 14. Juni d. J. mit
dem Beysatze bestimmt worden, falls obige
Behausung und Grundstücke bey obgenannten
zwey Feilbietungsterminen um die Schätzung,
oder darüber nicht an Mann gebracht werden
könnten, solche nach Vernehmung der
Gläu=
biger bey dem dritten Termin als den 30.
Juni allenfalls auch unter der Schätzung
hin=
dangegeben werden würde. Die Kauflustige
haben demnach an obbestimmten Tägen früh
um 9 Uhr in der Gerstmeyrischen Behausung
am Kallenberg zu erscheinen.
Licit. Realitäten.
Von der Justizverwaltung der gräfl. Per=
genschen Herrschaft Pottenbrunn wird hiemit
kund gemacht: daß über Absterben Michael
Pernauer, behaust gewesten Unterthans zu
Pot=
tenbrunn, die ruckgelassene
Verlassenschaftsbe=
hausung, wozu 10 Joch Aecker, 2 Tagwerk
Wiesen, und 1 / 2 Tagwerk Garten, als
Haus=
gründe, gehören, dann 12 Joch
Ueberländ=
äcker, 1 1 / 2 Tagwerk deto Wiesen, und 1 / 4
deto Weingarten, sammt der vorhandenen Haus=
und Wirthschaftseinrichtung, Vieh und
Fahr=
nissen, öffentlich feilgebothen, und dem
Meist=
bietenden gegen baare Bezahlung
hindangege=
ben werde. Es haben demnach diejenigen,
welche ein und anders an sich zu bringen
ge=
denken, den 29. und 30. May d. J. jedesmal
früh von 8 bis 12, und nachmittag von 2 bis.
6 Uhr in der Verlassenschaftsbehausung zu
Pot=
tenbrunn Nr. 83 zu erscheinen, bis wohin die
Realitäten beaugenscheiniget, und die gerichtl.
Schätzung in der Amtskanzley zu Pottenbrun
eingesehen werden kann.
Licit. Haus und Eßigsiedergewerb.
Von der gräflich Merarigliaischen Herrschaft
Gumpendorf wird anmit kund gemacht: daß
nach Absterben Joseph Wollahn die in dessen
Verlassenschaftsmassa gehörige, und hieher
unterthänige Haushälfte in Reindorf, Nr.
45, dann auf Anlangen der Anna Wollahnin,
die ihr angehörige eigenthümliches 2te Hälfte,
mithin die ganze Behausung, samt
Eßigsie=
dergewerb mit Zugehör und mehreren Fässern
in eisen=und hölzenen Banden gegen baare
Bezahlung verkauft werden wird. Da nun
hiezu der 31. May d. J. bestimmt worden;
als haben sämmtliche Kauflustige an
erstbe=
stimmten Tag früh um 9 Uhr in der
Be=
hausung Nr. 45 in Reindorf zu erscheinen.
Licit.
5 behauster Grundunterthanen, und
53 Ueberländgewöhre.
Von der Pfarrherrlichkeit zu St. Georgen
am Ybbsfelde V. O. W. Wir wird hiemit
be=
kannt gemacht: demnach eine löbl. ni. öst.
Landesregierung auf die daselbst eingereichte
Vorstellung, welchergestalt das zu dieser
Pfar=
re gehörige, aus 5 behausten, zur Herrschaft
Dürrenthal vogtbaren Grundunterthanen, und
zwar 4 im Dorfe Kollersdorf und 1 im
Dorfe Fels, dann 53 Ueberländgewöhren
be=
stehende Grundämtel zu Feld, V. U. M. B. ,
der weiten Entfernung wegen, nicht benutzet
werden könne, bereits unterm 7. Jäner d. J.
die gebetene Bewilligung ertheilet, solches
Grundämtel licitando zu veräußern, und den
eingehenden Kaufschilling zum Nutzen der
Pfarre verzinslich anzulegen; und zu dieser
Versteigerung der 14. k. M. Juny dermassen
bestimmt sey, daß solche zu Wien im Stift
Seitenstettner, oder sogenannten
Gaminzerho=
fe am Kienmarkte Nr. 475 in der daselbst
im 2ten Stocke habenden Wohnung des Hrn.
Johann Michael Schuhböck, resignirten
frey=
herrl. Riesenfelsischen Oberbeamten zu
Sei=
tenegg; und letzthinigen k. k. Kreiskassiers
V. U. M. B. , als hiezu bestellten
Gewaltträ=
gers, vorgenommen werde. Wem es nun
ge=
fällig, diese Realität, deren
pretium fisci
686 fl. beträgt, gegen gleich baare Bezahlung
zu erkaufen, beliebe sich am gemeldten Tag
und Ort um 9 Uhr fruh einzufinden, wo
auch vorher der ge ⟨neue⟩ Anschlag eingesehen,
und nebst der etwa erforderlichen Auskunft
schriftlich oder mündlich anverlangt werden
kann.
Licit. Realitäten.
Von dem vereinten Grundbuchsamte der kön.
Herrschaften Laxenburg und Theresiterfeld wird
hiemit bekannt gemacht: es habe der
Jnha=
ber des Hauses Nr. 22 in Theresienfeld das
Ansuchen gemacht, diese Behausung, samt
den dabey befindlichen Hausgründen, bestehend
in 30 Joch 1000 □ Klafter Hausäcker, wo=
von 1 Joch zu Weingarten, und 1 Joch beym
Haus zu einen Kuchel=und Grasgarten
zuge=
richtet ist, und 2000 □ Klafter Wiesen,
dann den mit Korn angebauten 5 Joch und
mit Haber ebenfalls 5 Joch; nicht minder
mit den vorhandenen Vieh: als 2
Melkkü=
hen, 2 Pferden, und Geflügelvieh, Pflüge,
Eggen, und sonstigen Wirthschafts=und
Gar=
tenrequisiten, dann Zimmereinrichtung, als
Kästen, Sessel, Spiegel, Uhren, Soffa ꝛc.
durch den Weg der Versteigerung
feilzubie=
ten; da nun hiezu der 25. d. M. May früh
um 9 Uhr bestimmt worden; so belieben die
Kauflustige an diesem Tage in der besagten
Behausung Nr. 22 in Theresienfeld zu
erschei=
nen; die allenfalls noch nöthige Auskünfte
indessen bey dem Grundbuchsamte in
Laxen=
burg einzuholen.
Licit. de Paulisches Haus.
Von dem Magistrat. der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird anmit bekannt gemacht:
Es sey in Folge herabgelangte allerhöchsten
Ent=
schliessung, zu wahren Sicherheit des
Stif=
tungsfonds, und nach der allgemein
bestehen=
den Vorschrift, und auf sohin beschehenes
An=
langen des mit den Stiftungen Kurators, Hrn.
Johann Christoph Kueffner, in die Feilbietung
der in dies Hrn. Jgnaz Leopold de Pauli v.
Enzenbichl sel. Verlassenschaft gehörigen, ver=
mög des von erwähnten Hrn. de Pauli v. En=
zenbichl publicirten Testaments, dem
Waisen=
fond als Universalerbin zugefallenen, in der
Wollzeil liegenden, und Kraft der von einer
löbl. ni. öst. Landesregierung anher erlassenen
Verordnung auf 40500 fl. gerichtl geschätzten
Behausung Nr. 803 gewilliget, und hiezu der
31. May d. J. unter folgenden zum Vortheil
des Käufers abzielenden Bedingnissen
festge=
setzet worden, daß der Meistbietende nach
vor=
hergegangener Ratifikation als Käufer an den
Kaufschilling alsogleich die Hälfte in Baarem,
oder 4 pr. Ct. öffentlichen Fondsobligazionen,
wie sie in der Zeit in Kours gehen werden,
die andere Hälfte aber gegen dem, daß selbe
auf das erkaufte Haus alsogleich auf den
er=
sten Satz vorgemerkt, und zu 4 von Hundert
verzinsen wird, erst nach 10 oder mehr
Jah=
ren welche Zeit nach Verhältniß des von dem
Käufer über die Schätzung pr. 40500 fl höher
oder geringer gemachten Anbot bestimmt
wer=
den wird, allenfalls in Baarem oder wie die
4. pr. Ct. Obligazionen zu dieser Zeit in Kours
gehen werden, zu erlegen haben wird. Jn so
ferne aber der Käufer noch eine andere
Rea=
lität besäße, worauf er dem Stiftungsfond
normalmäßig versichern könnte, ihm Käufer
gestattet seyn soll, gleich bey erfolgender
Ra=
tifikation nur ein Drittl in Barem oder 4 pr.
Ct. öffentlichen Fondsobligazionen zu erlegen,
die andere 2 Drittl aber normalmäßig sowohl
auf das erkaufte Haus, als die von ihm
besi=
tzende anderweitige Realität jedes Drittl
inson=
derheit zu versichern, und nach 10 oder mehr
zu bestimmenden Jahren in Baarem, oder 4
pr. St. Obligazionen abzuführen. Es haben
daher diejenige, welche gedachte auf 40500 fl.
gerichtl. geschätzte Behausung unter obigen
Be=
dingnissen zu kaufen Willens sind, an den
ob=
bestimmten Tag vormittag um 9 Uhr vor
die=
sem Magistrate zu erscheinen.
Licit. Haus samt Grund.
Von der reichsfreyherrl. v. Haggenmülleri=
schen Herrschaft Erdberg wird hiemit kund
ge=
macht: es sey hierorts die Feilbietung der zu
Erdberg an der Donau zwischen des freyherrl.
v. Haggenmülerischen Herrsthaftshauses und
der Leopold Koboldischen Holzgestätten liegend,
im Bau begriffenen, und auf 931 fl. gericht=
lich geschätzten sogenannten Baadhaushelfte
Nr. 299, samt des mit Einschluß dieser
Haus=
helfte 250 1 / 2 Quadratklafter ausmessenden
Grundes angesucht, und bewilliget worden.
Da nun zu sothaner Versteigerung 3
Termi=
ne, und zwar für den ersten der 21. May,
für den zweyten der 21. Juni, und für den
dritten der 21. Juli d. J. mit dem Anhang
bestimmt sind, daß gedachtes Haus samt Grund,
wenn solches bey den ersten zwey Terminen
nicht wenigstens um den Schätzungswerth an
Mann gebracht würde, bey dem dritten auch
unter der Schätzung, jedoch allzeit nur mit
vorbehaltener Einvernehmung der
Satzgläubi=
ger hindangegeben würde; als haben die
Kauf=
lustige an obbestimmten Tägen vormittag um
10 Uhr in dasiger in der Stadt nächst dem
rothen Thurm Nr. 675 im ersten Stock
be=
findlichen Herrschaftskanzley zu erscheinen.
Licit. Partialobligationen.
Von dem Magistrate der. kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird anmit bekannt
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des Hof=und
Ge=
richtsadvokatens, Hrn. Dokt. Jos. Edlen von
Neubauer, als gerichtl. verordneten Karl und
Friedrich Bargum und Comp. Massevertret=
ters und Güterverwalters (über die von den
Bargumischen Creditoren abgegebene
Erklä=
rungen, daß die auf polnische Realitäten
in=
tabulirte Partial=Obligationen licitando, je=
doch ohne von den Besitzern sothaner
Obli=
gationen, oder von der Bargumischen Crida=
masse jemals in Betreff der Richtigkeit und
Einbringlichkeit dieser Posten zu leistenden
Haf=
tung, oder Vertrettung
plus offerenti
ange=
bothen, und im Betreff des Werthes, um den
sie den Meistbiethenden hindangegeben werden,
die Ratification der Hrn. Creditorenausschüsse
eingeholet werden soll) in die Feilbiethung der
in die Karl und Friedrich Bargum und Comp.
Concursmasse gehörigen 63 Stück Graf
Os=
solinkische
sub Nris
. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 23.
38. 39. 40. 41. 42. 46. 63. 64. 65. 66. 78. 79.
80. 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 91.
92. 93. 96. 97. 98. 99. 111. 125. 140. 171.
172. und 173. auf Durla pränotirt
dd
. 15. De=
zemb. 1789. 3 Stück Fürst Sanguskischen
sub
Nris.
140. 141. und 174.
dd
5. August 1786.
23 Stück Bieglowskischen
dd
. 30. August 1787
sub Nris
. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18.
19. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31.
32. und 33. dann 1 Stück Fürst
Jablonows=
kischen
sub Nro
. 88. Partial=Obligationen
jede pr. 1000 fl. gewilliget worden. Es
ha=
ben daher die Kauflustigen den 6. Juny 1792
Vormittag um 9 Uhr vor diesem Magistrate
zu erscheinen.
Licit. Haus, nebst Fahrnisse.
Von der Herrschaft Mazen wird hiemit kund
gemacht: Es sey auf Ansuchen des Franz
Lu=
gerischen Vermögens Verwalters in die
öf=
fentliche Feilbiethung der in die Franz
Luge=
rische Konkursmasse gehörigen
Viertellehenbe=
hausung zu Auerstall samt Fahrnissen, gewil=
liget worden. Da nun hiezu drey Termine,
und zwar der erste auf den 21. May, der
zweyte auf den 4. und der dritte auf den 25.
Juny d. J. bestimmet wird. So. haben die
Kauflustigen an diesen Tägen Vormittag um
10 Uhr in dem Dorfe Auerstall Nr. 26 zu
erscheinen.
Licit. Realitäten.
Den 22. d. M. May wird in dem zwischen
Wien und Neustadt liegenden Markt
Trais=
kirchen die an der Poststrasse liegende sehr
ge=
räumige, und ganz neu erbaute Behausung Nr.
118, bestehend zu ebener Erde in 2 Zimmern,
1 Kammer, einer Wasch=und einer andern
mit Back=Pastetten=und Windöfen
versehe=
nen Kuchel, 2 Speisen, und 1 Keller; dann
im obern Stock aus 6 geräumigen; ferner 3
Stallungen auf 4 Pferde, 6 Ochsen und 6
Kühe, einer Holz=und Wagenschupfe, 2
Scheuern, und Schüttboden, mit einem
ne=
ben dem Hause befindlichen Obst=Gras=und
Kuchelgarten; weiter 2 Tagwerk zum Hause
gehörigen Wiesen, und 2 1 / 2 Joch
Stein=
feld, und Neuriß Acker; dann extra eine nur
über die Gasse zur Erbauung einer besonderen
Behausung mitten im Markte liegende
Brand=
stätte, nebst einem auf 600 Eimer
geräumi=
gen Weinkeller, samt Presse; auch 4 Stück
Zugochsen, 3 Melkkühe von der besten Art,
2 Wirthschaftswägen, samt Zugehör, 3
Pflü=
ge, 3 eisene, 1 hölzerne Arn, und eine
A=
ckerwalze; dann an Uiberländgrundstücken: 45
1 / 2 Joch bloß Weizengründe von der besten
Gattung, wovon 15. Joch mit Weitzen, 7
1 / 2 Joch mit Korn, 12 Joch mit Gersten
bebauet, und 11 Joch brach liegen, samt
der Fechsung; ferner 16 Tagwerk
Uiberländ=
wiesen in abgetheilten Stücken, 26 Pfund
Uiberländweingärten in den besten Riedern des
Pfaffstättergebirgs, und endlich von 10
Jo=
chen herrschaftlichen Bestandäckern, wovon 3
Joch mit Weitzen, und 4 mit Haber gebauet
sind, die Fechsung, durch öffentliche
Verstei=
gerung gegen baare Bezahlung einzeln
hin=
dangegeben werden. Die Behausung ist
be=
sonders ihrer Geräumigkeit und Lage wegen
für hohe Baadnerbaadgäste zur
Sommerwoh=
nung bequem. Kaufliebhaber werden daher
an obigen Tag vormittag um 9. Uhr in
ge=
dachter Behausung Nr. 118 zu erscheinen
vor=
geladen.
Licit. Weingartnerisches Haus.
Von dem Magistrate der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien=wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen der Frau
Jose=
pha v. Bolza, gebohrnen Eckler v. Nedorost,
cess. nom
. unter Vertrettung des Herrn Dr.
v Benigni, wider Christian Weingartner,
und Elisabeth dessen Ehewirthin, Hausinhab=
ber zu Margarethen, wegen von letzteren
schul=
digen Satzkapitals pr. 6000 fl. über ein
vor=
läufig zwischen beeden Partheyen getroffenes
Einverständniß, in die Feilbietung des den
Gegentheilen gehörigen, zu Margarethen
be=
findlichen, und auf 8930 fl. geschätzten
Hau=
ses Nr. 113 gewilligt worden. Da nun
hie=
zu der 22. May d. J. bestimmt worden ist;
so haben jene, die gedachtes Haus käuflich an
sich zu bringen willens sind, an diesem Tage
früh um 9 Uhr vor dem hierortigen
Magi=
strate zu erscheinen.
Licit. Haus.
Von der Herrschaft Gumpendorf wird
an=
mit bekannt gemacht: es sey auf Ansuchen
des Michael Köberl, in die Feilbietung des
in dem Dorfe Sechshaus bey Wien liegende,
mit mehreren Wohnungen und Pferdstallung
versehen, dann hiezu gehörigen Obstgarten
auf 4000 fl. gerichtlich geschätzten Hauses Nr.
3, gewilliget worden. Da nun hiezu 3
Ter=
mine, und zwar für den ersten der 24. May,
für den zweyten der 23. Juni, und für den
dritten der 20. Juli d. J. mit dem Beysatz
bestimmt werden, daß, wenn dieses Haus
we=
der bey dem ersten, noch zweyten Termin um
die Schätzung, oder darüber an Mann
ge=
bracht werden könnte, es bey dem dritten auch
unter der Schätzung verkauft werden würde;
so haben diejenigen, welche dieses Haus
ge=
gen gleich baare Bezahlung an sich zu
brin=
gen gedenken, an den bestimmten Tägen
vor=
mittag und 10 Uhr in der Kanzley der
Herr=
schaft Gumpendorf zu, erscheinen.
Licit. Haus und Schuhmaschergewerb.
Von der gräfl. v. Saurauischen
Pupillar=
herrschaft Leopoldsdorf nächst
Marialanzen=
dorf in Ni. Oest. V. U. W. W. wird
hie=
mit kund gemacht: es habe die Katharina
Sirchin, diesseitige Unterthanin und
Schuh=
machermeisterin zu Marialanzendorf, ange=
sucht, ihre eigenthümliche Behausung mit
Jn=
begrif des dabey bestehend radizirten
Schuh=
machergewerbs, wie auch verschiedene
Effek=
ten und Hausfahrnisse, als Tische, Sessel,
Bilder, Uhren, Kästen, nebst einigen
Manns=
kleidern, öffentlich ausfeilen, und an die
Meist=
bietenden verkaufen zu lassen. Da nun zur
ordentlichen Versteigerungstagsatzung der 29.
May d. J. bestimmt worden; als haben
je=
ne, welche ein so anderes gegen gleich baare
Bezahlung käuflich an sich zu bringen
geden=
ken, an obbestimmten Tag vormittag von 8.
bis 11, und nachmittag von 2 bis 5 Uhr in
der obgedachten Behausung zu ersagtem
Ma=
rialanzendorf Nr. 17 zu erscheinen, übrigens
aber stehet den Kauflustigen frey, diese
Behau=
sung vorher zu beaugenscheinigen.
Convoc. Hochdorferischer Gläubiger.
Von dem Magistrat der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien werden hiemit alle jene, welche
an die Verlassenschaft. des Karl Hochdorfer,
Kaßier bey dem ehemaligen Handlungshaus
Bargum &
Comp. ,
aus dem Erbrechte, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrunde einige Forderung oder Anspruch
zu machen haben, dergestalt einberufen und
vorgeladen, daß selbe den 5. Juny d. J. früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrat zu
erschei=
nen, und ihr Recht gehörig darzuthun haben
werden, widrigens die Verlassenschaft ohne
weitern abgehandelt und den sich
legitimiren=
den Erben und Gläubigern eingeantwortet
wer=
den würde.
Convoc. Bobischer Gläubiger.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien werden hiemit all jene, welche
an die Verlassenschaft der Frau Karolina Bob,
gebohrne v. Certo, eines Magistrat=Sekretärs
Wittwe, entweder aus dem Erbrechte, als
Gläubiger, oder aus was immer für einem
Rechtsgrund einige Forderungen, oder
An=
sprüche zu machen vermeinen, dergestalt
ein=
berufen und vorgeladen, daß selbe den 18. Ju=
ny d. J. früh um 9 Uhr vor diesem
Magi=
strate zu erscheinen, und ihr Recht gehörig
darzuthun haben werden, widrigens die
Ver=
lassenschaft ohne weiters abgehandelt, und den
sich legitimirenden Erben und Gläubigern
ein=
geantwortet werden würde.
Convoc.
Feldwebel Schmitt=und Fourier
Jagodarscher Gläubiger.
Zu richtiger Abhandlung des den 19. April
d. J. in dem allhiesigen
Militarinvalidenhau=
se verstorbenen Feldwebels, Johann Schmitt,
von Wenzel Wallis, Anton Colloredo, und
der königlichen Trabantenleibgarde, dann des
den 13. des nämlichen Monats auch allda
ab=
gelebten Fourier, Joachim Jagodar, von
dem Gradiskaner Gränz=und Deutschmeister
Jnfanterieregimente, werden anmit all
die=
jenige, welche an besagten 2
Verlassenschaf=
ten unter was immer für einem Titel einen
rechtmäßigen Erbanspruch, oder
Schuldfor=
derung zu haben vermeinen, vorgeladen und
einberufen, daß selbe den 6. Juni d. J. vor=
mittag von 9 bis längstens 12 Uhr in
hiesi=
gem Jnvalidenhause auf der Landstrasse im
3ten Stock im Auditoriatsquartier Nr. 17 bey
dem königl. Militarinvalidenhausgerichte
ent=
weder in Person selbst, oder durch genugsam
Bevollmächtigte und Gewalthaber alsogewiß
erscheinen, und ihre Erbansprüche, oder
Schuld=
forderungen, mit dazu tauglichen
Dokumen=
ten, oder auf andere rchtständige Art
recht=
lich liquidiren, wie im widrigen
ex officio
abgehandelt, und was Rechtens ist, vorge=
keh⟨r⟩et werden soll. Wien den 4. May 1792.
Convoc. Peterscher Gläubiger.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Joseph Peter, jubil.
k. Tabackge⟨fal⟩endirekzionsadjunkten, um mit
dieser Verlassenschaftsabhandlung sicher vorge=
hen zu können, für nöthig befunden worden,
alle jene vorzuladen und anzuhören, welche an
dieser Verlassenschaft als Erben oder
Gläubi=
ger, oder was immer für Ansprüche und
Forde=
rungen zu haben vermeinen. Da nun hiezu
der 2. Juny d. J. bestimmt worden ist, als
haben all jene, welche an diese Verlassenschaft
gegründete Forderungen stellen zu können
glau=
ben, an den obbestimmten Tag früh um 9 Uhr
entweder selbst persönlich, oder durch einen
hinlänglichen Bevollmächtigten alsogewiß vor
dem Magistrate zu erscheinen, und ihre Rechte
darzuthun, widrigens gedachte Verlassenschaft
ohne weitern abgehandelt, und was Rechtens
ist vorgekehret werden würde.
Convoc. der Erthischen Gläubiger.
Von dem Bezirksmagistrat der l. f. Stadt
Klosterneuburg wird anmit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Herrn Bernard
Orth, jubilirten landesfürstl. Lokalkaplans von
Ollern zu Burkersdorf; für nöthig befunden
worden, alle jene, welche aus dem Erb=Gläu=
bigungs=oder was immer für einem andern
Rechte Forderungen oder Ansprüche auf dessen
Verlassenschaft zu stellen vermeinen; auf den
4. Juni d. J. früh um 9 Uhr vor obigen
Be=
zirksmagistrat vorzufordern. Dieselbe haben
demnach ihre wie immer geartete
Forderun=
gen und Ansprüche bis obbestimmten Tag
al=
sogewiß ordnungsmäßig anzumelden, widrigens
ohne weitern abgehandelt, und die
Verlassen=
schaft den eingesetzten Universalerben
eingeant=
wortet werden würde.
Convoc. v. Liechtensternischer Gläubiger.
Von dem kön. ni. öst. Landrecht wird
hie=
mit kund gemacht: es sey auf Anlangen des
Dr. Purtscher als Curator des von Frauen
Elisabeth Freyin v Liechtenstern, gebohrnen
Sollerer, zum Erben beruffenen
minderjähri=
gen Sohns, Max Freyherr v. Liechtenstern,
bewilliget worden, all jene einzuberufen, wel=
che an der Verlassen hat der bemeldten Frauen
Erblasserin einen Anspruch haben, oder zu
haben vermeinen: es werden daher all jene,
welche aus dem Erbrechte, oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund an besagte
Verlassen=
schaft Sprüche und Anforderungen zu stellen
vermeinen, den 20. Juni d. J früh um 10
Uhr vor diesem königl ni. öst. Landrechte mit
der Verordnung zu erscheinen vorgeladen, daß
dieselbe hiebey entweder persönlich oder durch
genugsam Bevollmächtigte ihre Ansprüche
an=
melden, und die behörigen Urkunden zu
Be=
weise ihrer Rechte beybringen sollen, wie im
widrigen mit Abhandlung der Ver.
ohne weiters vorgeschritten, und solche den
jenen, welche ihre Rechte angebracht, und
bewiesen haben werden, zugetheilt, und
ein=
geantwortet werden würde.
Convoc. Roscherscher Gläubiger.
Da der bey. dem löbl. Anton Fürst
Erster=
hazischen Jnfanterie=Regiment gestandene
Fähnrich, Johann Augustin Roscher, mit
Tod abgegangen, und um mit derselben
Ver=
lassenschaft sicher vorgehen zu können, hat
man für nöthig befunden, diejenigen, welche
an dieser Verlassenschaft, aus was immer für
einem Grunde, Ansprüche zu machen
geden=
ken, vorzuladen. Diesemnach werden all
je=
ne, welche an die gedachte Verlassenschaft
ei=
nige Forderungen zu stellen vermeinen, bis
1. Oktober d. J. entweder persönlich, oder
durch einen Bevollmächtigten bey diesem
An=
ton Esterhazyschen Regimentsgericht zu
erschei=
nen, und ihre Ansprüche anzugeben haben,
widrigens ohne weiters die Verlassenschaft
ab=
gehandelt, und den sich legitimirenden Erben
eingeantwortet werden soll. Staabsquartier
Antwerpen in Brabant den 1. April 1792.
Convoc. Szekels Gläubiger.
Von dem kön. Generalfeldzeugmeister
Ba=
ron de Vinsischen Jnfanterie Regimentsgericht
wird anmit bekannt gemacht: Es sey der
dies=
seitige Herr Oberstwachtmeister, Johann v.
Szekel, zu Fünfkirchen in Ungarn gebürtig,
ledigen Standes mit Hinterlassung einer
letzt=
willigen Anordnung den 10. Febr. d. J. zu
Temeswar im Banat mit Tod abgegangen.
Um nun mit Abhandlung der Verlassenschaft
sicher vorgehen zu können, wurde für
noth=
wendig befunden, all jene, welche an der
O=
berstwachtmeister v. Szekelischen Verlassenschaft
titulo hæreditatis crediti, vel alio
quocun-
que
Sprüche oder Forderung haben, hiemit
gerichtlich vorzuladen; zu dem Ende auch ein
Termin bis 30. Juli d. J. bestimmet
wor=
den ist. Als haben dieselbe ihre etwa
ha=
bende Sprüche und Forderungen während
die=
ser Zeit bey diesem Regimentsgericht
alsoge=
wiß anzumelden, rechtsbeständig zu erweisen,
und sich zu legitimiren, wie im widrigen
so=
thane Verlassenschaft abgehandelt, und was
Rechtens ist erkennet werden wird. Staabs=
quartier Großwardein in Ungarn den 5. April
1792.
Konkurs des Joseph Göttinger.
Von der Justizverwaltung der Stift
Alten=
burgischen Herrschaft Drößidl wird bekannt ge=
macht: Es sey von dem Gerichte in die
Er=
öffnung eines Konkurses über das gesammte
im Lande Niederösterreich befindliche beweg=
und unbewegliche Vermögen. des Joseph
Göt=
tinger, gewesten Kleinhäuslers und
Eisen=
handlers im Markte Budweis gewilliget
worden. Daher wird jedermann, der an
erstgedachten Verschuldeten eine Forderung
zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit
erinnert, bis den 29. May d. J. die
An=
meldung seiner Forderung in Gestalt einer
förmlichen Klage wider den Vertretter der
Jo=
seph Göttingerischen Konkursmasse, bey dieser
Justizverwaltung sogewiß einzureichen, und in
dieser nicht nur die Richtigkeit der Forderung,
sondern auch das Recht, Kraft dessen er in
die=
se oder jene Klasse gesetzet zu werden
ver=
langte, zu erweisen, als widrigens nach
Ver=
fliessung des erstbestimmten Tages niemand
mehr angehöret werden, und diejenigen, die
ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
haben, in Rücksicht des gesammten im Lande
Ni. Oe. befindlichen Vermögens des
ein=
gangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahm
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder
wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse
zu fordern hätten, oder wenn auch ihre
For=
derung auf ein liegendes Gut des
Verschul=
deten vorgemerkt wäre, daß also solche
Gläu=
biger, wenn sie etwa in die Masse schuldig
seyn sollten, die Schuld ungehindert des
Kom=
pensazions=Eigenthums=oder Pfandrechts,
das ihnen ansonst zu statten gekommen wäre,
abzutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Willibald Kißling.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Residenz=
stadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesammte im Lande
Nie=
derösterreich unter der Ens befindl. beweg. Ver=
mögen des Hrn. Willibald Kißling, des äussern
Raths und Großhändlers, gewilliget worden.
Daher wird jedermann, der an erstgedacht
Ver=
schuldeten eine Forderung zu stellen
berechti=
get zu seyn glaubet, anmit erinnert, bis den
31. July d. J. die Anmeldung seiner
Forde=
rung in Gestalt einer förmlichen Klage wider
den Hrn. Dr. v. Monaldi, als Vertretter der
diesfälligen Konkursmasse, bey diesem
Magi=
strate alsogewiß einzureichen, und in dieser
nicht nur die Richtigkeit der Forderung, son=
dern auch das Recht, Kraft dessen er in diese
oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget,
zu erweisen, als im widrigen nach Verflies=
sung des erstbestimmten Tages niemand mehr
angehöret werden, und jene, die ihre
Forde=
rung bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rücksicht des gesammten im Lande
Niederöster=
reich unter der Ens befindl. Vermögens des
eingangsbenannten Verschuldeten, ohne
Aus=
nahm auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn
ih=
nen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte,
oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von
der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch
ihre Forderung auf ein liegendes Gut des
Ver=
schuldeten vorgemerkt wäre, also, daß derley
Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die
Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
un=
gehindert des Kompensations=Eigenthums=
oder Pfandrechts, das ihnen ansonst zu
stat=
ten gekommen wäre, abzutragen verhalten
werden würden.
Erinnerung an Hrn. Anton Barnabas
Fürsten Pruß Jablonowsky.
Von dem k. ni. öst. Landrecht dem Hrn. An=
ton Barnabas Fürsten Preuß Jablonowsky
mit=
tels gegenwärtigen Edikts zu erinnern: Es
ha=
be wider den Hrn. Fürsten die königl. oktroirte
Kommerzial=Leih=und Wechselbank allhier
wegen Abführung der an 47
Parzialobliga=
tionen zusammen pr. 47000 fl. vom 1. April
bis letzten September 1791 verfallenen hier
zahlbaren Jnteressen zu 5 pr. Ct. pr. 1175 fl.
bey diesem adelichen Gerichte Klage angebracht,
worüber eine Tagsatzung auf den 23. Juny d.
J. früh um. 10 Uhr mit dem Anhange
ange=
ordnet wurde, daß der Hr. Geklagte hiebey
entweder persönlich, oder durch einen
hinläng=
lich Bevollmächtigten sogewiß erscheinen solle,
widrigens er der Schuld geständig gehalten
wer=
den würde. Das Gericht, da der Hr. Geklagte
aus den k. Erblanden derzeit abwesend ist, hat
zu dessen Vertrettung, und auf dessen Gefahr
und Unkösten den hierortigen Hof=und
Ge=
richtsadvokatens Dr. Kofler als Kurator
be=
stellet, mit welchen die angebrachte
Rechtssa=
che nach der für die k. Erblande bestimmten
Gerichtsordnung ausgeführet, und entschieden
werden wird. Der Hr. Anton Barnabas Fürst
Pruß Jablonowsky wird dessen durch diese
öffentliche Ausschrift zu dem Ende erinnert, da=
mit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu
er=
scheinen, oder dem bestimmten Vertretter
sei=
ne Behelfe an Handen zu lassen, oder auch
sich selbst einen anderen Sachwalter zu
be=
stellen, und solchen diesem Gerichte namhaft
zu machen, und überhaupt in jene rechtliche
ordnungsmäßige Wege einzuschreiten wissen
möge, die selber zu seiner Vertheidigung dien=
sam finden würde, massen der Hr. Fürst sich
die aus seiner Verabsäumung entstehenden
Fol=
gen selbst beyzumessen haben wird.
Erinnerung an Leopold Dangel.
Von dem Ortsgerichte der reichsgräfl. Vete=
ranischen Herrschaft Meyers im V. O. M. B.
dem Leopold Dangel, behausten Kleinhäuslers
vom Markte Windigsteig, mittels
gegenwär=
tigen Edikts zu erinnern: Es habe wider ihn
bey diesem Gerichte der Lorenz Schober, Ban=
delverleger von Oed, wegen angesprochenen
303 fl. , dann der Anton Harrer, burgl. Wee=
bermeister von Windigsteig, wegen Abführung
17 fl. , Klage angebracht, und um die der
Ge=
rechtigkeit angemessene richterliche Hilfe
gebet=
ten; auch hierwegen eine Tagsatzung auf den
30. Juny d. J. , und zwar ersterer um 9 Uhr,
letzterer aber um 10 Uhr vormittag eben
dessel=
ben Tages, bewirket. Anbey wurde auch,
da sein des Geklagten Aufenthaltsort unbekannt
ist, zu seiner Vertretung auf seine Gefahr und
Unkösten Hr. Bernhard Stenzl, Syndikus und
erster Magistratsrath der l. f. Stadt Waydhofen
an der Theya, als Kurator bestellet, mit
wel=
chem die angebrachte Rechtssache nach Maß
der für die k. Erblanden bestehenden
Gerichts=
ordnung ausgeführet, sonach entschieden werden
wird. Derselbe wird dessen zu dem Ende erinnert,
damit er allenfalls in rechter Zeit selbst zu
er=
scheinen, oder den bestimmten Vertreter
sei=
ne Rechtsbehelfe inzwischen an Handen zu
lassen, oder auch sich selbst einen andern
Sach=
walter zu bestellen, und solchen diesem
Ge=
richte namhaft zu machen, und überhaupt in
jene rechtliche ordnungsmäßige Wege
einzu=
schreiten wissen möge, die er zu seiner
Ver=
theidigung diensam finden würde, massen er
die aus seiner Verabsäumung entstehenden
Fol=
gen sich selbst beyzumessen hätte.
Erinnerung an die Reichhardischen
Lega=
tarien.
Von dem Magistrat der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es habe Herr Dr. Wolf, als
aufge=
stellter Curator der abwesenden Joh. Reich=
hardischen Legatarien, und allenfalls
deren=
selben in. Erben die gerichtliche Ratifizirung
der von ihm abgefaßten Ausweisung über den
jedem der Legatarien nach Hinwegschlagung
des falzidischen Abzugs, welchen sich die
Witt=
we des im Jahr 1766 verstorbenen Johann
Reichhard, Theresia Reichhartin, als
Uni=
versalerbin bey der diesfälligen Abhandlung
vorbehalten hat, gebührenden Legatsrest
ge=
betten. Da nun zu diesem Ende eine
Tag=
satzung mit Zuziehung des Herrn Curators
als Vertretters der
causa piæ
Hr. Johann
Christoph Kufner, dann der übrigen
Reich=
hardischen Legatarien auf den 31. May d. J.
früh um 9 Uhr anberaumt worden ist, als
haben die obgedacht abwesenden
Vermächtniß=
nehmere entweder selbst persönlich, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte an dem
obbestimm=
ten Tage vor dem Magistrate zu erscheinen,
und ihre allfällige Anstände gegen diese
Aus=
weisung beyzubringen, wie im widrigen
die=
selbe ohne weitern für richtig gehalten, und
begnehmiget werden würde.
Convoc . Bergeriischer Gläubiger.
Von dem Magistrate der kön. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey über Absterben des Hrn. Gott=
fried Berger, Buchhalter bey der kön. Ban=
kobuchhalterey, für nöthig befunden worden,
um mit Abhandlung dieser Verlassenschaft
si=
cher vorgehen zu können, all jene vorzuladen,
welche als Erben, oder als Gläubiger, oder
auf was immer für eine Art Ansprüche an
diese Verlassenschaft machen zu können
glau=
ben. Die zu derley Ansprüche sich
berechti=
get findende Parteyen haben demnach den 25.
Juni d. J. vormittag um 9 Uhr vor diesem
Magistrate sogewiß zu erscheinen, ihre Rechte
anzumelden und gehörig, darzuthun, widrigens
diese Verlassenschaft ohne weiters abgehandelt,
und den sich legitimirenden Erben und
Gläu=
bigern eingeantwortet werden würde.
Convoc. Le Noblescher Gläubiger.
Vor dem kön. ni. öst. Landrecht wird
hie=
mit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen
des Jakob Le. Noble v. Edlersberg und
Jo=
hann v. Schwaiger
Doctoris
, als Vormund
des m. Friedrich, und der Maria Le Noble
v. Ehlersberg, in die Einberufung der
sämmt=
lichen Verlassenschaftsgläubiger gewilliget
wor=
den; daher haben all jene, welche an diese
Verlassenschaft entweder aus dem Erbrechte,
oder aus einem andern Rechtstitel eine
For=
derung zu stellen haben, den 9. Juni. d. J.
früh um 10 Uhr vor dem kön. ni öst. Land=
recht entweder persönlich, oder durch einen
hinlänglich Bevollmächtigten zu erscheinen, und
ihrer Forderungen rechtsbeständig zu erweisen,
wie im widrigen den Erben ohne weiters die
Verlassenschaft eingeantwortet werden würde.
Convoc. Jakobscher Gläubiger.
Von der Amtskanzley der Franz Edlen v.
Mackischen Herrschaft Mauer wird hiemit kund
gemacht: es sey nach Absterben des Michael
Jakob, behaust diesseitigen Unterthans zu
Kalch=
spurg, unmit der diesfälligen
Verlassen=
schaftsabhandlung sicher vorgehen zu können,
für nothwendig befunden worden, alle
die=
jenigen, welche an dieser Verlassenschaft, Erb=
schafts, oder Schulden halber, oder auf was
immer für eine Art einige Ansprüche und
For=
derungen zu haben vermeinen, vorzuladen, und
mittels gegenwärtigen Edikts zur Anmeldung
und Darthuung. ihrer vermeinenden
Ansprü=
che und Forderungen aufzufordern. Da nun
zu sothaner Anmeldung und Darthuung der
allenfälligen Ansprüche und Forderungen der
5. Juni d. J bestimmt worden, als haben
diejenigen, welche an gedachte Michael
Jako=
bische Verlassenschaft rechtliche Ansprüche und
Forderungen machen zu können glauben, an
obbestimmten Tag fruh um 9 Uhr in der
Amtskanzley zu Mauer zu erscheinen, ihre
habenden Forderungen anzumelden, und
rechts=
beständig darzuthun, wie im widrigen die
Ver=
lassenschaft ohne weitern abgehandelt, und
dem Erben eingeantwortet werden würde.
Convoc. Leichnamschneiderischer Gläubiger.
Von den Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: .
Es sey nach Absterben des Joseph
Leichnam=
schneider, burgerl Kaffeesieder, um mit der
diesfälligen Verlassenschaftsabhandlung sicher
vorgehen zu können, für nothwendig
befun=
den worden, all jene vorzuladen und
anzuhö=
ren, welche an dieser Verlassenschaft entweder
aus dem Erbrecht, oder
jure crediti
, oder auf
was immer für einer Art Ansprüche machen
können. Zu diesem Ende haben all jene, wel=
che hieran Forderungen zu stellen glauben, den
5. Juny. d. J. vormittag um 9 Uhr
ent=
weder selbst persönlich, oder durch einen
hin=
länglich Bevollmächtigten vor diesem
Magi=
strate alsogewiß zu erscheinen, als nach
Ver=
lauf dieses Termins ohne weitern, die
Abhand=
lung gepflogen, und die Verlassenschaft den sich
gesetzmäßig ausweisenden Erben
eingeantwor=
tet werden würde.
Convoc. Leitschacherischer Gläubiger.
Von dem Magistrat der k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht:
Es sey über Absterben des Johann
Leitscha=
cher, Hof=und burgl Goldsticker, um mit der
diesfälligen Verlassenschaftsabhandlung sicher
vorgehen zu können, für nothwendig
befun=
den worden, all jene vorzuladen, und anzuhö=
ren, welche an sothane Verlassenschaft
entwe=
der aus dem Erbrecht, oder
jure crediti
einige
Forderungen zu haben sich berechtiget finden.
Daher haben jene, so rechtliche Ansprüche zu
haben glauben, den 5. Juny d. J. früh um
9 Uhr entweder selbst persönlich, oder durch
einen hinlänglich Bevollmächtigten alsogewiß
vor dem Magistrate zu erscheinen, widrigens
diese Verlassenschaft ohne weiters abgehandelt,
und den sich gesetzmäßig ausweisenden Erben
eingeantwortet werden würde.
Convoc. Walchscher Gläubiger.
Von dem Magistrate der landesfürstl. Stadt
Korneuburg wird hiemit bekannt gemacht:
es sey über das
testato
erfolgte Absterben des
Hrn. Pater Jsaak Walch, Kapuziners, und
gewesten Lokalkaplan zu Oberthern in V. U.
M. B. für nöthig befunden worden, all
die=
jenige, welche an desselben Verlassenschaft,
als Gläubiger, oder aus was immer für
ei=
nem Rechtsgrunde einige Forderung, oder
Ansprüche zu machen haben, dergestalt
einzu=
berufen, und vorzuladen, daß selbe den 4.
Juni d. J. früh um 9 Uhr vor hiesigem
Ma=
gistrat zu erscheinen, und ihre Forderungen
gehörig darzuthun haben, widrigens die
Ver=
lassenschaft ohne weitern abgehandelt, und
den durch Testament berufenen Erben
einge=
antwortet werden würde.
Erinnerung an Valentin Massieri.
Von dem Magistrate der Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien dem Valentin Massieri und
Comp. mittels gegenwärtigen Edikts zu
erin=
mern: Es habe wider ihn bey diesem Gerichte
der Hr. Dr. Rizy, als v. Schönfeldischer
Curat.
wegen Bürgschaftsenthebung sowohl, als
Ver=
tretung gegen Hrn. Malfatti, in 3 Punkten
Klage angebracht, und um die der
Gerechtig=
keit angemessene richterliche Hilfe gebetten,
weswegen eine Tagsatzung auf den 12. July
d J. mit dem Beysatze anberaumet worden,
daß im Nichterscheinungsfall ohne weitern, was
Rechtens ist, erkennet werden würde. Da nun
das Gericht wegen dessen nicht bekannten
Auf=
enthaltsorte, allenfalls Abwesenheit von den
königl Erblanden, ihm Valentin Massieri und
Comp den hierortigen H. n. Gr. Adv. Hrn. Dr.
Pedrossi, zu seiner Vertrettung und auf dessen
Gefahr und Unkösten als Kurator bestellet
hat, mit welchem die angebrachte Rechtssache
nach Maaß der für die k. Erblanden
be=
stimmten allgemeinen Gerichtsordnung
ausge=
führet, sonach entschieden werden wird. Als
wird derselbe dessen zu dem Ende erinnert,
damit er allenfalls zu der gedachten Tagsatzung
selbst erscheinen, oder inzwischen dem
bestimm=
ten Vertretter seine Rechtsbehelfe an die Hand
geben, oder sich einen andern Sachwalter
be=
stellen, und diesem Gerichte namhaft machen,
auch überhaupt in die rechtlichen
ordnungs=
mäßigen Wege einzuschreiten wissen möge,
die er zu seiner Vertheidigung diensam
fin=
den würde, massen er sich die aus seiner
Ver=
absäumung entstehenden Folgen selbst
beyzu=
messen haben würde
Citat. Niklas Markowitsch.
Von der k. k. Avitikalherrschaft
Manners=
dorf wird bekannt gemacht: daß der zu Markt
Hof gebürtige Niklas Markowitsch, seiner
Profeßion ein Schneider, seit 40 Jahren
ab=
wesend, und unwissend sey, und an väter=und
mütterlicher Erbschaft 247 fl. 20 kr. zu foderen
habe. Da sich vermuthen läst, daß besagter
Niklas Markowitsch nicht mehr am Leben sey,
so haben dessen Verwandte um die
Einberu=
fung desselben, und Vertheilung seines
Ver=
mögens gebeten. Es wird demnach
vorbesag=
ter Niklas Markowitsch, oder allenfalls dessen
Leibeserben, binnen der gesetzmässigen Frist,
und zwar bis den 10. April 1798 4. sogewiß
zur Erhebung seines Vermögens zur hiesigen
Herrschaftskanzley vorfoderet, als widrigens
derselbe für tod gehalten, und seyn
Vermö=
gen den Jntestaterben vertheilet werden
wür=
de. Mannersdorf den 25. Hornung 1792.
Convoc. Weißscher Gläubiger.
Da der bey dem bürgerlichen Chyrurgo
Lug=
le zu. Wien in Condition gestandene
Barbier=
geselle, Joseph Gubert, aus der
Verlassen=
schaftsmassa des am 21. Oktober 1788 in dem
Hauptfeldspital bey Neusatz
testato
verstorbe=
nen Unterchyrurgus, Anton Weiß, nach der
diesfällig gepflogenen Abhandlung ein Legat
pr. 39 fl. 54 kr. zu beziehen hat, desselben
dermalige Aufenthalt aber dem diesseitigen
Jud. Del Mil
unerachtet allen Nachforschens
derzeit noch unbekannt ist; so hat man für
nothwendig gefunden, demselben mittels
ge=
genwärtigen Edikts vorzuladen, damit er sich
binnen einem Jahr und Tag bey dem
Gla=
vonisch=und Syrmischen
Jud. Del. in Milit.
mit der behörigen Legitimation anmelden soll,
wie im widrigen dieses Legat der eingesetzten
Universalerbin hinausgegeben werden würde.
Peterwardein den 19. März 1792.
Citat. Markstallerische Anverwandte.
Von der gräfl. Montecuccolischen Herrschaft
Mitterau in N. Oest. V. O. W. W. wird
hiemit kund gemacht: es sey der diesseitige
behauste Unterthan und Schneidermeister zu
Wölbling, Augustin Markstaller, ohne
Te=
stament und ehelichen Leibserben, mit Tod
abgegangen. Da nun desselben nächsten
An=
verwandte, welchen in Folge eines mit des
Erblassers sel. hinterlassenen Eheweib
errich=
teten Heurathskontrakts von dem reinen
Ver=
mögen der fünfte Theil in betragenden 38 fl.
56 kr. 3 pf. gebührete, hierorts unbekannt
sind. Als wird den allenfälligen
Anverwand=
ten des ersagten Augustin Markstallers
hie=
mit aufgetragen, daß sie bis 19. Oktober d.
J. und so gewisser in der Kanzley dieser
Herr=
schaft, entweder persönlich, oder durch
Be=
vollmächtigte erscheinen, und ihre
Anverwandt=
schaft rechtsbeständig erweisen sollen, widri=
gens der sie betreffende Betrag der
rückgelas=
jenen Wittib ohne weitern eingeantwortet
wer=
den würde.
Citat. Anton Pilzbacher.
Von der Stiftsherrschaft St. Andre an der
Treisen V. O. W. W. wird der Anton
Pilz=
bacher, von Walkersdorf k. k. Soldat unter
dem ehemaligen Harrachischen Jnfanterie
Re=
giment, hiemit öffentlich einberufen, daß er
oder seine Erben und Ceßionarien binnen 1
Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen, und zwar
läng=
stens bis 4. April 1793, bey der Waisenkasse
zu St. Andre erscheinen sollen, um alda die
für ihn anliegende Erbschaft pr. 48 fl. 57 kr.
in Kapital und an Jnteresse in Empfang zu
nehmen; in widrigen Falle würde er
Pilzba=
cher, weil er bereits schon über 32 Jahre
ab=
wesend und unbewußt ist, für tod gehalten,
und sein Erbsvermögen seinen sich hierum
be=
reits gemeldten nächsten Befreunden durch
ge=
richtliche Verhandlung eingeantwortet werden.
Citat. Michael Rosenberger.
Von der gräfl. Vinzenz Ursin und
Rosenber=
gischen Herrschaft Gleiß V. O. W. W. wird
hiemit den bereits vor 34 Jahren zum
Solda=
tenstande abgegebenen abgehausten Unterthan
vom Markte Zoll, Michael Rosenberger, des=
sen Erben und Ceßionarien zu wissen gemacht:
Es liege für demselben bey diesseitiger
Amts=
kanzley ein Betrag pr. 48 fl. 39 kr.
in
depo-
sito,
um dessen Verhandlung und Erfolglassung
seine nächste Befreundte andringen. Nachdem
derselbe während seiner Abwesenheit von sich
und seinen Aufenthaltsorte bisher nichts hat
wissen, oder hören lassen. Es wird demnach
er Michael Rosenberger, allenfalls dessen recht=
mäßige Erben und Ceßionarien, binnen 1 Jahr,
6 Wachen, und 3 Tägen sich in hiesiger
Amts=
kanzley sogewiß zu melden, und zu gedachten
Depositi sich zu legitimiren haben, wie im
wie=
drigen nach Verlauf dieser Frist darüber die
Verhandlung ohne weitern gepflogen, und
sol=
ches den sich meldenden nächsten Befreundten
ausgefolget werden soll. Schloß Gleiß den
3. März 1792.
Citat. Ferdinand Tasch.
Von der gräflich Perlaßischen Herrschaft
Paastorf wird der durch viele Jahre
abwe=
send und unwissende, zu Schrick in N. Oest.
gebürtige Ferdinand Tasch dergestalt
einbe=
rufen, daß er oder seine Abstämmlinge binnen
1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tag, das ist den
1. May 1793 sich so gewiß bey dieser
Herr=
schaft melden solle; widrigens derselbe für tod
erkläret, sein nach Absterben der Anna
Ma=
ria Lewlin zu Schrick ihm zugefallenes
müt=
terliches Erbgut pr. 132 fl. 55 kr. der
Ord=
nung nach abgehandelt, und dessen nächsten
Befreundten eingeantwortet werden würde.
Citat. Mathias und Martin Binder.
Das Ortsgericht der reichsgräfl. Excellenz
Karl Palffyschen Herrschaften Krumbach, Kirch=
schlag und Sauberstorf citirt die vor 32
Jah=
ren in die Fremnd unwissend wohin
abgegan=
genen zween Brüder, Mathias und Martin
Binder, so im Amt Hochneukirchen gebürtig,
dergestalt, daß dieselben, oder dessen
ruckge=
lassene Erben von heut dato binnen 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tägen um so sicherer bey
hiesiger Ortsgerichtskanzley entweder selbst,
oder durch genugsam instruirte
Bevollmäch=
tigte erscheinen, und zu dem bey hiesigen
De=
positenamt erliegenden 71 fl. 32 kr. Erbschafts=
forderungen sich behörig legitimiren sollen,
als im widrigen dieselben für tod gehalten,
und das obbesagte Vermögen derenselben
hie=
zu legitimirten nächsten Verwandten
ausge=
folget werden würde. Schloß Krumbach den
31. März. 1792.
Citat. Stephan Schachinger.
Von der freyherrlich Risenfelsischen
Herr=
schaft Hainstetten V. O. W. W. wird der
im Pöllerbauern Dorf, Pfarr Seitenstetten,
Nr. 28 auf dem Haus Gredlegg genannt, ge=
bürtigen, schon im Jahr 1758 als ständischer
Rekrut gestellte Stephan Schachinger, weil
von selben seither nicht das mindeste gehöret,
oder erfraget worden, dergestalt einberufen, daß
er oder dessen Leibeserben von heutigen dato
an binnen 1 Jahr, 6. Wochen und 3. Täg sich
bey hierortiger Amtskanzley melden, und zu
dem zuständigen Erbschaftsvermögen, in
Ka=
pital und Jnteresse pr. 247 fl. 59 kr. gehörig
legitimiren sollen, widrigens solcher Betrag
gesätzmäßig verhandelt, und den vorhandenen
Anverwandten, als in Ermanglung leiblicher
Kinder, wissentlicher rechtmäßiger Erben, zu=
getheilet und erfolget werden wird. Schloß
Hainstetten den 3. April 1792.
Amort. Obligation.
Von des Stifts Klosterneuburg
Amtskanz=
ley wird hiemit bekannt gemacht: es habe
Joseph Böck, behauster Unterthan zu
Stet=
ten, hierorts angezeigt, daß die von seinem
Vater Martin Böck, und Maria Anna
des=
sen Ehewirthin, an Herrn Sebastian Marx
Amon, und Frau Maria Anna dessen
Ehe=
wirthin unterm 21. May ausgestellte, und
unterm 7. September 1736 zerziorirte
Obli=
gazion pr. 600 fl. dann der hierüber unterm
20. April 1744 auf seine Behausung
ausge=
fertigte, und schon vorlängst getilgte
Satz=
brief in Verstoß gerathen seyen, weßwegen
selber um Amortisirung erstgedachter
Obli=
gation und Satzbriefes gebetten hat. Da nun
in dieses Gesuch gewilliget worden ist; so
ha=
ben jene, welche gedachte Originalobligazion
und Satzbrief in Handen haben, oder
hier=
auf einige Ansprüche zu machen gedenken, ihr
darauf habendes Recht binnen 1 Jahr, 6
Wo=
chen, und 3 Täge sogewiß gehörig darzuthun,
wie im widrigen sothane Obligation und
Satz=
brief ohne weitern amortisirt, und für
un=
kräftig erkläret werden würden. Klosterneu=
burg den 13. März 1792.
Amort. Pränotationsschein.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: ses sey auf Anlangen des Joseph
Moß=
bauer, burgl. Sauerkräutlers, wegen in
Ver=
stoß gerathen, auf dessen Sauerkrauthandel
haftenden Satz dd. 22. Juni 1787 pr. 2000
fl. dann Pränotationsschein dd. 14. May 1790
auf dessen am neuen Markt Nr. 1107
zustän=
digen Haushelfte, in die Ausfertigung der
ge=
wöhnlichen Amortisationsedikte gewilliget
wor=
den; es haben demnach all jene, welche
erst=
erwähnten Satz, oder Pränotationsschein in
Handen, oder hierauf einen Anspruch zu
ma=
chen haben, binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tägen vor diesem Magistrate zu erscheinen,
und ihr Recht gehörig darzuthun, widrigens
gesagter Satz und Pränotationsschein nach
Ver=
lauf dieser Frist auf weiteres Anlangen für
getödtet, und ungültig erklärt werden würde.
Den 29. Hornung 1792.
Amort. Zeßion.
Von dem k. ni. öst. Landrecht wird hiemit
kund gemacht: Es habe Karl Wezlar Freyherr
v. Plankenstern gerichtl. angezeiget: daß auf
seiner eigenthümlichen Herrschaft Plankenberg
eine Post pr. 7000 fl. hafte, welche vermög der
von Hrn. Wenzel Grafen v. Breuner, als
fürstl. Lubomirskischen Gerhaben, an die Frau
Elisabeth Fürstin v. Lubomirsky unter dem 29.
Febr. 1752 ausgestellten Obligazion auf diese
Herrschaft unter dem 1. Decemb. 1791
inta=
bulirte, nachhin von der Frau Fürstin v. Lu=
bomirsky an den Hrn. Johann Grafen v. Erster=
hazy zedirt worden sey. Diesem Hrn. Grafen
v. Esterhazy hätte Herr Wezlar, Freyherr v.
Plankenstern diese 7000 fl. Kapital laut
Quit=
tung dd. 1. Decemb. 1791 gegen Zurückstellung
der Originalobligazion und Weißbothenamts=
Jnhibizionsschein zurückbezahlt. Die von der
Frau Fürstin v. Lubomirsky an Hrn. Anton
Grafen v Esterhazy ausgestellte Zeßion aber sey
in Verstoß gerathen, er bitte also um
Exta=
bulirung dieser obbenannten Post pr. 7000 fl.
Da nun aber ohne Beybringung oder
Amor=
tisierung dieser Zeßion in die gebettene
Exta=
bulation gerichtl. nicht gewilliget werden kann;
als wird all und jeden, welche obbenannte von
der Frau Elisabeth Fürstin v. Lubomirsky an
Hrn. Johann Grafen v. Esterhazy ausgestellte
Zeßion einer vermög der an die Frau
Elisa=
beth Fürstin v. Lubomirsky von Hrn. Wenzel
Grafen v. Breuner, als fürstl. Lubomirskyschen
Gerhaben unter dem 29. Febr. 1752
ausgestell=
ten Obligazion auf die Herrschaft Plankenberg
intabulirten Post pr. 7000 fl. etwa in Handen
haben mögen, hiemit anbefohlen, diese Zeßion
inner 1 Jahr, 6 Wochen, und 3 Tagen bey
dem k. ni. öst. Landrecht alsogewiß anzuzeigen,
und ihr etwa hierauf habendes Recht zu
er=
weisen, wie im widrigen nach Verlauf dieser
Zeit obbenannte Zeßion für null und nichtig
erkläret, und dem Hrn. Karl Wezlar Freyherrn
v. Plankenstern die Amortisirung wiederholter
Post pr. 7000 fl. auch ohne Beybringung der
Zeßion ohne weitern verwilliget werden soll.
Wien den 30. März 1792.
Amort. Obligation.
Von dem königl. ni. öst. Landrechte wird
bekannt gemacht: es haben die Gebrüder
Emit=
mer um Amortisirung einer auf dem Namen
de Sars Comtesse de Bournonville lautenden
Stadt Wiener Bankoobligazion Nr. 48287
dd. 13. Juli 1767. pr. 1000 fl. gebetten. Da
in dieses Gesuch gewilliget worden ist. Als
werden jene, welche auf gedachte Obligation
Ansprüche zu haben vermeinen, ihre
allen=
fälligen Rechte binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tagen bey diesem ni. öst Landrechte
also=
gewiß anzubringen haben, widrigens dieselben
damit nicht mehr gehöret, sondern gedachte
Obligation für amortisirt und getödtet
erklä=
ret werden würde. Wien den 9. März 1792.
Amort. Obligation.
Von dem k. k. ni. öst. Landrecht wird be=
kannt gemacht: es habe Herr Dominik v.
Deldono, k. k. Hofrath, und des kön. un=
garisch. St. Stephansordens Ritter, um
Amor=
tisirung einer von ihm an Hrn. Joseph
Gra=
fen v. Windischgratz zu Betreibung der
Tö=
plitzer Lein Wollen=und Lederfabrik ausgestellt,
und in Verlust gerathenen Obligazion pr. 2000
fl. gebetten. Da dieses Gesuch gewilliget
wor=
den ist; als werden jene, welche auf
gedach=
te Obligation Ansprüche zu haben vermeinen,
binnen 1. Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen
ih=
re allenfälligen Rechte bey diesem k. k. ni. öst.
Landrechte alsogewiß anzubringen haben, wi=
drigens derselben damit nichtimehr gehöret,
sondern gedachte Obligation ohne weitern für
amortisirt und getödtet erklärt werden würde.
Wien den 15. Hornung 1792.
Amort. Obligation.
Von dem Grundgericht des Löbl. Stifts zun
Schotten in Wien wird hiemit zu vernehmen
gegeben? er habe hierorts der Hr. Franz
Thur=
ner, burgl. Handelsmann, schriftlich
ange=
zeigt, wie daß ihm eine von dem Andreas
Zimmermann, und Margaretha dessen
Ehe=
wirthin ausgestellte Original=Schuldverschrei=
bung dd. 28. Dezember 1789 pr. 600 fl. samt
dem auf ihre Behausung ausgefertigten
Ori=
ginalsatzbrief dd. 12. Jäner 1790 in Verstoß
gerathen sey, damit aber hiemit nichts
wi=
derrechtliches unternommen werden kann, ge=
dachte Obligation und Satzbrief zu
amortisi=
ten. Es wird daher hiemit dem Jnhaber,
oder Besitzer dieser Obligation und Satzbrief
und all denen, welche hierauf einen Anspruch,
oder Forderung zu stellen vermeinen, aufge=
tragen, daß sie sich bey dem
eingangserwähn=
ten Gerichte binnen 1 Jahr, 6 Wochen und
3 Tägen alsogewiß melden und ihre
Forde=
rungen und Ansprüche anbringen sollen, wi=
drigens dieselben diesfalls nicht mehr gehört,
sondern sothane Obligation und Satzbrief
oh=
ne weitern amortisirt und ungültig erklärt
werden soll. Wien den 14. März 1792.
Amort. Gewöhr und Satzbrief.
k Amort Obligationen,
Von dem Grundbuch der PP. Augustiner
zu Baaden wird hiemit bekannt gemacht. es
habe Hr. Kajetan v. Ardy k. k. Kammeral=
tabak=und Stempelgefällen=Hauptverleger zu
Baaden, um Amortisirung zweyer in Verlust
gerathenen Originalinstrumenten, als seiner
eigener Hausgewöhr, und eines auf die k. k.
Kammeraltabakdirekzion ausgestellten
Satzbrie=
fes pr. 1500 fl. dd. 7. May 1791 gebetten.
Da in dieses Gesuch gewilliget worden ist.
Alle werden jene, welche auf gedachte
Ge=
wöhr und Satzbrief Ansprüche zu haben
ver=
meinen, ihre allenfälligen Rechte binnen 1
Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen bey diesem
Grundbuch anzubringen haben, widrigens
die=
selben nicht mehr gehöret, sondern gedachte
Jn=
strumenten für amortisirt und getödtet erklärt
werden würden. Baaden den 27. März 1792.
Amort. Obligationen.
Von dem königl. ni. öst. Landrechte wird
bekannt gemacht: es haben Johann Heinrich
Stametz und Comp. Banquiers allhier, um
Amortisirung zweyer auf dem Namen Jakob
Heinrich Lünden lautenden ni. öst ständischen
Obligation Nr. 11120. pr. 1600 dd. 1. Au=
gust 1772, und Nr. 11121
eodem
pr. 1000
fl. gebetten. Da nun in dies Gesuch
gewilli=
get worden ist. Als werden jene, welche auf
gedachte Obligationen Ansprüche zu haben
ver=
meinen, ihre allfällige Rechte binnen 1. Jahr,
6 Wochen und 3 Tägen bey diesem ni. öst.
Landrechte alsogewiß anzubringen haben, wi=
drigens dieselben damit nicht mehr gehöret,
sondern gedachte Obligationen für amortisirt,
und getödtet erkläret werden würden. Wien
den 9. März 1792.
Citat. Christian Wienner.
Von der gräfl. Johann Philipp Hoyosischen
Herrschaft Krenzstetten in V. U. M. B. wird
hiemit der diesseitige über 40 Jahre abwesende
Unterthans=und Schmiedssohn, Christian
Wien=
ner, von Niederkreuzstetten, dergestalt
vorge=
laden; daß derselbe zu Erhebung seiner bey
hiesiger Waisenkasse anliegenden 186 fl. 52 kr.
väter=, und mütterlicher Erbschaft, nebst den
bisher berechneten Jnteressen, von heut dato
binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3. Tägen bey
hiesiger Kanzley entweder selbst persönlich, oder
durch einen eigenen Gewalträger um sogewisser
erscheine, als er sonst für tod angesehen, und
diese seine Erbschaft durch rechtliche
Abhand=
lung unter seine sich meldende Seitenerben
ver=
theilet werden würde. Kreuzstetten den 21.
Februar 1792.
Ankündigung
eines ganz neuen Werkes, welches den Titel führen wird:
Oesterreichisches
Geschäften=Lexikon,
oder
Sammlung aller Gattungen Formeln
zu
Schriftlichen Aufsätzen
welche
in rechtlichen, politischen, öffentlicher, Finanzen=Handlungs=
Land=und Hauswirthschaftlichen Angelegenheiten vorkommen, und zu wissen
nöthig sind.
Jn alphabetischer Ordnung.
Herausgegeben, von einem königl. wirklichen Beamten.
Bey Endesbenannten sind seit einiger Zeit mehrere Anfragen geschehen:
ob nicht ein Buch vorhanden sey, welches Formeln zu allen in menschlichen
Leben vorfallenden schriftlichen Aufsätzen enthalte? Um diesem noch wirklich
bestehenden Mangel so eines Werkes abzuhelfen, hat er sich auf Anrathen des
k. Rathes und Professors Hrn.
de Luca
an einige hiesige ihrer Kenntnisse
we=
gen bekannte Männer gewendet, und sie um nöthige Materialien hierzu
gebe=
ten. — Jn Folge dessen stehet er sich nun im Stande, ein Werk auf
Pränu=
meration anzukündigen, welches in seiner Art vielleicht das Einzige, und ohne
viel Rühmens, auch das Nützlichste für eine solche Gattung Personen seyn
wird, denen entweder die Zeit, oder die Gelegenheit benommen ist, sich alle
Theile von Geschäften geläufig zu machen.
Damit aber die Hrn. Liebhaber einen Vorgeschmack von den
Gegenstän=
den die in diesem Werke bearbeitet werden, erhalten; so ist es nöthig einige
Hauptrubricken und Unterabtheilungen hier anzuführen, als:
Abschied. Abschied=und Trennungsbrief. Absolutorium, s. Erledigung. Amorti=
sation, Anbringen, s. Bitschrift. Anmeldung. Ansuchen an Stellen. Ansuchen zur
Ehe. Anweisung. Anzeige. Appellationsbeschwerde. Appellationseinrede. Appella=
tionsurtheil. Armuthattest. Assegno. Aufkündigung. Auflage. Baurechnung. Bau=
vorausmaß. Bauüberschlag. Bericht. Bescheid. Besoldungsquittung. Beweis.
Beyleidsbrief. Bittschrift. Brandsammlungsurkunde. Bürgschaftsurkunde. Carta
bianca zu Vollmachten. Certificat. Certiorirung. Circulare, s. Umlaufschreiben. Co=
dicill. Compaßschreiben. Convocation, s. Vorladung. Dekret. Dekretation, s. Be=
scheid. Depositenschein. Dienstbothenentlaßschein. Donation, s. Schenkungsurkunde.
Eheeinwilligung. Eheschein. Ehevertrag. Eid. Einbegleitungsbericht. Einladungs=
brief. Empfangschein. Empfehlungsschreiben. Entlaßschein. Entschuldigungsschrei=
ben. Erbserklärung. Erbschaftseinantwortung. Erbschaftsentsagung. Erinnerung.
Erkundigungsbrief. Erledigung. Expensenverzeichniß. Frachtbrief. Freypaß
herr=
schaftlicher. Gabenbüchel. Geburtsbrief. Geburtstabelle. Gerhab, s. Vormund.
Gestionsprotokoll. Glückwunsch. Grundbuch. Grundbuchsextract. Güterbeschrei=
bung. Hausbüchel. Heyrath, s. Ehe. Jnrotulirung der Akten. Jnstruction. Jn= .
teressequittung. Jntimation. Jnventarium. Journal. Kaffeschein. Kirchenbücher.
Kirchenrechnung. Klage. Konkurs. Kontrakt. Kopulation, s. Ehe. Kundschaft.
Kundmachung. Kuttende, s. Umlaufschreiben. Laufzettel. Legitimation der Waaren.
Lehrbrief, Liebesbrief. Lobbrief. Loslassungsbrief. Matrickelschein. Meinungen
ab=
gesonderte, (
Vota separata
Meisterbrief. Meldzettel. Muthungsbrief. Muthungs=
schein. Nachfrage. Notariatsurkunde. Note. Nozion, Obligation, s. Schuldver=
schreibung.
Parere medicum
, (Mediz. Gutachten.) Partezettel. Paß. Pensionisten=
attest. Pensionsquittung. Präsidialnote. Prodigalitätserklärung. Protokoll. Pro=
tokollsauszüge der Stellen. Prüfungsattest akademisches, auch kreisämtliches. Quar=
talsabschnite der Gewerk. Quittung. Rapport. Rathschlag Recepisse. Rechtfer=
tigungsschrift über Ausbleiben vor Gericht. Rechnung über Einnahme und Ausgabe.
Referatsbogen. Rekurs. Relation, s. Bericht. Replick; (Einrede ꝛc.) und alle
Satz=
schriften. Resignazion, (Dienstzurücklegung.) Restzettel. Revers. Revisionsurtheil.
Rottenzettel. Schadloshaltungsurkunde. Schein. Schenkungsurkunde. Schreiben
der Stellen aneinander. Schirmung. Schuldverschreibung. Schurfbrief. Schutzbrief.
Sicherstellung. Spanzettel.
Species facti
. (Thatanzeigen.) Sperrrelation. Steck=
brief. Sterbtabelle. Steuerbüchel. Stiftbrief. Taufschein. Testament. Todten=
schein. Trauungstabelle. Ueberlassungs=und Vergleichsurkunde. Umlaufschreiben. Ur=
theil. Vergleich. Verkündigungsschein. Verordnung. Verpflegsliste. Vertrag.
Vi-
sum repertum
, (gerichtl. Besichtigung eines Wundarztes.) Vollmacht. Vorladung.
Vormundschaftsdekret, und Rechnung. Wechselbrief. Wirthschaftsrechnung. Zeug=
niß. Zinsbüchel. Zinserträgniß. Zinsquitung. Zueignungsschrift. —
Ein dem geneigten Publikum durch mehrere Arbeiten bereits rühmlich
be=
kannter Mann, hat es über sich genommen, alle Artickel zu übersehen, auf
einerley und nach dem dermal gewöhnlichen Styls zu bearbeiten, und sie
zu ordnen.
Sollen einigen Liebhabern Gegenstände bekannt seyn von denen sie
vermu=
then, daß solcher in diesem Lexikon etwa übergangen oder vergessen werden
könn=
ten; so erbittet sich Unterzeichneter ihre gefälliger Anzeige bis auf den 15. des
nächsten Monathes Juny (damit sie eingerückt werden können, ) bis zu welchem
Tage die Vorausbezahlung mit 1 fl. auf jedes Exemplar angenommen wird;
weil bald hernach zum Drucke dieses Buches in
8
vo.
geschritten werden soll,
damit solches im. September darauf die Presse verlassen könne.
Wien 6. Pränumeranten sammelt, (welches bey einem so nöthigen
Formu=
larbuche sehr leicht ist, ) erhält das
7
te
Exemplar unentgeltlich. — Der
Ver=
kaufspreis wird des reichen Jnhaltes, wegen, wenigstens auf 1 fl. 30 kr. ge=
setzt werden.
Hier in Wien pränumerirt man bey unterzeichneten Verleger, an den auch
bis Ende Juny die Pränumerationsgelder von Seiten der Hrn. Kollektoren
ein=
zusenden sind; da. widrigenfalls der Vortheil den die Vorausbezahlung gewähret,
nicht Statt haben könnte.
Ferner wird bey nachstehenden Hrn. Buchhändlern pränumerirt:
Jn Brünn bey J. G. Gastl, Buchh.
— Cilly bey Jenko, Buchh.
— Gratz, bey J. Ferstl, und F. X. Miller, Buchh.
— Jglau bey Hrn. Bretschneider, Normalschullehrer.
— Jnnsbruck bey Merx, Buchh.
— Krems bey Möstl, Buchh.
— Lemberg bey Pfaff, Buchh.
— Linz bey Müntzer, Buchh.
— Olmütz bey Langer, Buchh.
— Pest bey Stahel und Kilian, Buchh.
— St. Pölten bey Laitre, Buchh.
— Prag bey Widtmann, Buchh.
— Proßnitz bey Bretschneider, Buchb.
— Salzburg bey Mayer, Buchh.
— Steyer bey Reutter, Buchb.
— Teltsch bey Hrn. Palleta, Schuldirector.
— Troppau bey Voglsinger, Buchb.
— Wischau bey Christeck, Buchb.
— Ybbs bey Haili, Buchb.
— Znaim bey Hrn. Nowack, Normalschullehrer.
Wien den 8. May 1792.
Gräffer der jüngere,
Buchhändler.