Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Se. Maj. haben dem Hrn. Kardinalen
Erzbischof Migazzi aufgetragen,
als Höchstdero Konmissarius, dem vor
einigen Tagen hier eingetroffenen Hrn.
Kardinalen Fürstbischof von Passau das
durch den Monsignore Conte Sbara aus
Rom überbrachte Kronkardinalatsbiret
in Sr. Maj. Nahmen aufzusetzen. Die=
semnach hat sich der Hr. Kardinal
Fürst=
bischof von Passau den 8. d. M. Mor=
gens um 8 Uhr, ohne alles Gefolge, in
den sogenannten Kardinalshof begeben,
wo in der dortigen Hauskapelle, nach
vor=
hergegangener öffentlichen Ablesung des
Kaiserlichen Kommissionsdekretes, diese
Handlung von dem Hrn. Kardinal
Erz=
bischof ganz in der Stille vollzogen wurde.
Sonntags früh hatte der von Sr.
Maj. zum Präsidenten der obersten Ju=
stizstelle und Tavernikus im Königreiche
Ungarn ernannte Peter v. Vegh bey dem
Ungarischen Hofkanzler, Grafen Karl v.
Palfy, im Beyseyn beyder Ungarischen
Vizekanzler, in der angetretenen
Eigen=
schaft den Eid abgelegt.
Se. Majestät haben den im
Märzmo=
nathe dieses Jahrs in Rücksicht seines
ganz besonderen Diensteifers, seiner
Thä=
tigkeit und Geschicklichkeit, zum wirkl. K.
K. N. Oest. Regierungsrath und
Staats=
güter=Administrator ernannten
Ehren=
reich Wolscheck, nun auch in den
Rit=
terstand der gesammten K. K. Erbländer
allergnädigst zu erheben geruhet.
Se. K. K. Maj. haben gleichfalls den
Joseph Rebay Großhändler zu
Günz=
burg, wegen des durch den Handel mit
Thalern nach der Levante, dem Aerarium
verschaften beträchtlichen Nutzens, so wie
in Rücksicht seines ausgebreiteten auf den
größten Theil von Jtalien und Spanien
sich erstreckenden Leinwandhandels, der
dem dürftigsten Theile der V. Oest. Unter=
thanen durch Spinnerey und Weberey
er=
öffneten ergiebigen Nahrungsquellen, und
mehrerer anderer Verdienste, sammt allen
seinen leiblichen Erben in den Adelstand mit
dem Ehrenwort von Ehrenwiesen erhoben.
Böhmen. Fortsetzung des letzthin
ab=
gebrochenen Patentes über die Steuer
der Juden:
§. 7 Die Vermögenssteuer wird von
dem in Geld, Grundstücken, Waaren,
Geschmeide, wie auch sicheren und
unsi=
cheren, angeblich verlornen Aktivschulden,
und unbeendigten Prozessen bestehenden
Vermögen einer jeden Familie in Prag
sowohl als auf dem Lande, ohne
Unter=
schied, von grösseren oder kleineren
Ver=
mögen sobald solches 150 Gulden
⟨üb⟩er=
steiget, mit zwey Drittheilen eines
Gul=
den, oder 40 Kreutzern von 100 Gulden
abgenommen, wovon auch der
unverhei=
rathete Jude, sobald er mehr als 150
Gulden im Vermögen besitzt, nicht
aus=
genommen ist.
§. 8. Wer aber weniger als 150
Gul=
den im Vermögen besitzt, ist sowohl von
der Familien=als der Vermögenssteuer
frey.
§. 9 Alle Juden, die in Böhmen
steuerbar sind und bisher ohne in dem
Lande zu wohnen, zur Judensteuer
bey=
getragen haben, sind auch nun
verpflich=
tet, die Familien=und Vermögenssteuer
so zu entrichten, als ob sie wirklich in
Böhmen wohnten.
§. 10. Zu Erhebung des
Vermögens=
standes hat jeder Jude nach dem
vor=
geschriebenen Formulare, welches ihm von
der Gefällsdirekzion wird zugestellt
wer=
den, sein Vermögen getreu zu bekennen
(⟨f⟩atiren). Wer fälschlich weniger, als
er besitzt, angibt, verfällt, sobald es
entdeckt wird, unter Aufsicht des
Gu=
berniums und der Kreisämter, in die
Strafe des grossen Banns, und soll aus=
serdem zur Entrichtung einer doppelten
Steuer von dem verheimlichten
Vermö=
gen, nach dem bis zur Zeit der
Entde=
ckung laufenden Betrage, angehalten
wer=
den. Von diesem Strafgelde hat ein
Drit=
theil dem Angeber ein Drittheil der
Ar=
menkasse des Orts, und ein Drittheil
der Gefällskasse zuzufliessen.
§. 11. Alle drey Jahre müssen die
Be=
kenntnisse (Fassionen) erneuert werden.
Wenn in der Zwischenzeit das Vermögen
eines Juden um mehr als 1000 Gulden
angewachsen ist, oder abgenommen hat, wird
die Vermögenssteuer erhöhet oder
vermin=
dert. Jedoch findet ausser einer
Vermö=
gensvermehrung oder Abnahme von 1000
und mehr Gulden, und in der Zwischenzeit
von 3 Jahren keine Aenderung in der
Entrichtung der Steuer statt; die
Ver=
mögensverminderung aber muß allzeit
durch Zeugnisse der Ortsobrigkeit bewiesen
werden. (Fortsetzung folgt.)
Nach Privatbriefen aus Weißkirchen
sind nun die sämmtlichen dort im
Haupt=
quartier gestandenen Truppen in
Bewe=
gung, um nach Syrmien sich zu ziehen.
Den 30. Aug. brachen die Bataillonen von
Pellegrini und Ferd. Toskana, und den
31. die Grenadierbataillonen und die
Ar=
tillerie auf: diese beyden Abtheilungen
nehmen den Weg über Alibonar nach
Op=
powa. Am 2. Sept. folgten eben dahin
über Versecz und Denta: die
Kavallerie=
regimenter Zeschwitsch, Großherzog
Toskana, Nassau und Schackmin, den
3. Toskana Dragoner und das
Haupt=
quartier. Den 11. soll die ganze Armee
bey Banovcze in das Lager rücken.
Die aus dem Lager von Gradiska in
5 Abtheilungen nach Syrmien
aufgebro=
chenen Truppen, sind bis zum 14 Aug.
sämmtlich in Mitrowicz eingetroffen, und
von da weiter hin über Ruma und Ogar
an die Save gerückt, wo sie im Lager
bey Polievcze die weiteren Befehle
ab=
warten sollen.
Jnzwischen fängt die Besatzung von
Belgrad an, immer thätiger zu wer=
2299
den. Seit dem 23. Aug. hat dieselbe fast
täglich unsere Mannschaft beunruhiget.
Schon an diesem Tage erschienen einige
feindliche Tschaiken auf der Save; die
Un=
serigen gingen ihnen entgegen, und man
kanonirte von beyden Seiten doch ohne
Wirkung, bis das eingefallene
Regenwet=
ter dem Feuern ein Ende machte. Am 24.
griff ein feindlicher Haufe eine
Patrouil=
le unseres Freykorps an, machte 2
gefan=
gen, haute einen zusammen, und jagte
die übrigen in die Flucht. Am 25. war
die Witterung so stürmisch, daß kein
Fahrzeug auf dem Wasser fortkommen
konnte. Am 26. August gegen 6 Uhr
Abends kamen feindliche Tschaiken am
linken Arm der Donau herauf, griffen
die Patrouilletschaike an, und nöthigten
solche, sich mit noch einer Vierteltschaike
zurückzuziehen. Drey feindliche
Tschai=
ken wagten sich unter anhaltender
Kano=
nirung bis zur Spitze der Kriegsinsel
her=
auf, wo sie die Stadt Semlin im
Ange=
sicht hatten; als aber unsere Fregaten
und Tschaiken ihnen entgegen kamen, zo=
gen sie sich etwas weiter zurück; darauf
dauerte aber die beyderseitige Kanonade
bis nach 8 Uhr fort. Von den feindlichen
Tschaiken sah man 2 sich zurückziehen,
woraus man schließt, daß sie Schaden
gelitten haben. Die Türken haben noch
lange fortgefeuert, als die Unserigen
we=
gen der eingefallenen Nacht die fruchtlose
Kanonade schon eingestellt hatten. Aus
der Belgrader Festung wurden während
dieser Zeit gegen 30 Kanonenschüsse
ge=
than. — Am 27. kanonirten die
Belgra=
der seit 12 Uhr sehr stark aus ihrer
Fe=
stung. Eine Kanonenkugel kam wirklich
bis über das Semliner Dreyßigstamt
herauf, fiel aber dort in die Donau.
Unsere grosse Fregate, die weiter auf der
Donau vorgerückt war, um den
feindli=
chen Tschaiken den Weg zur Kriegsinsel
zu sperren, mußte sich Nachmittags
wie=
der etwas zurückziehen, weil die
Belgra=
der stark dahin kanonirten.
Die feindliche Festung hat auch die
drey folgenden Tage gegen unsere Seite
aus Kanonen gefeuert, und täglich
streif=
ten einige Tschaiken einer Seits auf der
Save bis Ostrovicza, anderer Seits
auf der Donau bis Pantsova hin.
Den 31. Aug. erschienen bey Ovcza
mit Tagesanbruch bis 30 grössere und
kleinere feindliche Tschaiken, welche dort
auf unsere Vorposten ein heftiges Feuer
machten, bald aber wieder zurückfuhren.
Nachmittags ist wieder aus der Festung
stark gegen unsere Pik⟨et⟩e gefeuert worden.
Zur Deckung des Beschanier Dammes
sind an diesem Tage 4 Redouten
ausge=
steckt worden, auch fing man an die
Brü=
cken an dem Damme wieder herzustellen.
Verschiedene in Trieste eingelaufene
Berichte melden, daß der R⟨u⟩ssischkaiserl.
Major Lambro Cazzioni, Kommendant
des Russischen Geschwaders in dem
Ar=
chipelagus, über die dortige türkische
Flotte, welche aus 3 Karavellen, 4
Fre=
gaten, 5 Ghirlangitzen von 24
Kano=
nen, und 2 Galeotten besteht, verschie=
dene Vortheile erfochten habe:
Gegen Ende des abgewichenen
Mo=
raths Junius soll schon ein Gefecht in
den Gewässern von Tine vorgefallen seyn,
wobey ein Reiß mit 18 Mann getödtet
worden ist. Der Major Lambro
Caz=
zioni, welcher inzwischen die Jnsel Zea
erobert, und zum Sammelplatz seiner
Flotte erwählt hatte, vereinigte sich
so=
dann mit 5 seiner Schiffe, hohlte am 6.
Julius bey der Jnsel Sire die türkische
Flotte ein, und griff selbige mit solcher
Herzhaftigkeit an, daß, nachdem der
Russische Major selbst mit seiner
Frega=
te das türkische Kommendantenschiff ganz
beschädigt und entwaffnet hatte, das
gan=
ze feindliche Geschwader in dem elendesten
Zustande die Flucht ergreiffen mußte, und
mehr als 300 Mann, worunter 1 Pascha
war, an Todten hatte. Hierauf segelte
der Major Lambro Cazzioni mit seiner
ganzen Flotte nach Zea zurück, entschlos=
sen den flüchtigen Feind aufzusuchen,
weiter hin zu verfolgen und zu schlagen.
Oesterr. Niederlande. Das
Gebäu=
de des zu Brüssel aufgehobenen
Peters=
kloster ist zu einem Generalspital, Ge=
bährhaus und Findelhaus bestimmt
wor=
den, und wird zu dem Ende ansehnlich
vergrössert. Jnzwischen ist das bereits
bestehende Gebäude so weit eingerichtet
worden, daß nach Maßgabe des Raums
bereits vom Monath September
ange=
fangen, Kranke darin aufgenommen
wer=
den können. Mittellose, welche ein
Zeug=
niß der Armuth von ihrem Pfarrer
über=
bringen, werden unentgeltlich
aufgenom=
men, und für diese ist das Haus
vorzüg=
lich gewidmet. Personen, die an
chroni=
schen Krankheiten leiden, werden nicht
eher aufgenommen, bis das neue
Gebäu=
de vollendet ist; aber schon von nun an
werden sie durch die Aerzte des Spitals
unentgeltlich Vorschriften und Arzneyen
erhalten.
Als am 27. Aug. zu Brüssel wegen des
bey Focksan erfochtenen Sieges das Te
Deum gesungen wurde und der Herzog
Albert von Sachsen=Teschen, der
Ge=
neralkommandant, alle Generale, Offi=
ziere und die ganze Besatzung dazu
ver=
sammelt war, wurde an der Kirchthüre,
auf allerhöchsten Befehl, dem Korporalen
Petit, vom Regimente Ligne, durch
sei=
nen Obersten den Baron Renette, der
goldene Ehrenpreis ertheilet, der für
ta=
pfere Soldaten bestimmt ist, um ihn für
den ausgezeichneten Muth zu belohnen,
mit dem er an der Spitze von 9. andern
Soldaten eben dieses Regiments, durch
10 Stunden einem zahlreichen Haufen
des empörten Pöbels widerstand, der nach
vielen andern Gewaltthätigkeiten, der
öf=
fentlichen Kasse zu Dienst sich bemächtigen
wollte. Die Entschlossenheit, womit die
kleine Mannschaft dem wüthenden Haufen
sich entgegen setzte, ist für dieselbe
beson=
sonders rühmlich; erst nachdem sie ganz
verschlossen war, und die Kasse in
Sicher=
beit gebracht hatte, suchte sie selbst durch
Schwimmen sich zu retten.
Ein gemeiner Soldat vom Regimente
⟨Murray, Nahmens Fierville, machte⟩
bey dieser Gelegenheit folgendes
Jm=
promtü:
⟨Brave homme, quel beau jours l vois l'eclat⟩
⟨qu'il te donne!⟩
⟨Les Dieux sont des heros: ton prince les⟩
⟨couronne.⟩
Ausländische Begebenheiten.
Frankreich.
Jn der Sitzung der
Nationalversamm=
lung am 17. Aug. überreichte der
Mar=
quis de Mirabeau die von ihm
gemein=
schaftlich mit vier andern hierzu
bestimm=
ten Gliedern, entworfene Erklärung über
die Rechte der Menschen und Bürger,
die zur Einleitung des Französischen
Staatsrechtes dienen soll, welches die
Versammlung auszuarbeiten vorhat. Man
beschloß diesen Entwurf drucken zu lassen,
und an die Büreaux zur Untersuchung
abzugeben. Hierauf las Hr. Berga⟨sse⟩
ein von ihm bearbeitetes Werk über die
Natur und Beschaffenheit der
richter=
lichen Gewalt, welches ebenfalls zur
weitern Prüfung in Druck gegeben ward.
Auch wurden Bittschriften von dem
Hrn. Cazales und andern Edelleuten aus
Bretagne gelesen, die das Volk in
Ver=
haft genommen hat, und man beschloß
derselben Loslassung zu verlangen.
Die Offiziere des Brester Hafens,
mit einigen Edelleuten von Bretagne
verbunden, bathen die
Nationalversamm=
lung über den gräulichen Anschlag gegen
den Hafen weitere Untersuchungen
an=
zustellen, und in den Englischen
Both=
schafter zu dringen, daß er die Personen
nenne, welche ihm die Sache anvertrauet
haben. Der Düc de Chatelet bemerkte,
solche Anschläge könnten nur Thoren oder
Bösewichte der niedrigsten Art
entwer=
fen; es wäre gefährlich sich damit lange
Zeit abzugeben; auch ihm, als er
Both=
schafter in England war, hätten
mehr=
mahls unbedeutende Leute angetragen,
den Hafen von Plymouth in Brand zu
stecken, er habe sich begnügt, solche
An=
träge von sich zu stossen, und die
Urhe=
ber zu verachten. Dieses ward man
ei=
nig auch in dem gegenwärtigen Falle zu
thun.
Am ⟨1⟩3. Aug. nahm die Versammlung
die neuentworfene Erklärung der Rechte
des Menschen und Bürgers vor; ver=
schiedene Glieder sprachen darüber; alle
stimmten darin überein, diese Erklärung
müßte so einfach und deutlich seyn, daß
jedermann, auch Kinder dieselbe
verste=
hen, und die Grundsätze, worauf das
Staatsrecht beruht, sich einprägen
könn=
ten. Man faßte an diesem Tage keinen
Schluß, um vorher das Gutachten der
Büreaux über die neue Erklärung
ab=
zuwarten.
Vom 19. bis zum 20. Aug. beschäftigte
man sich ganz mit eben dem Gegenstande.
Man fand, daß die von dem Marquis
de Mirabeau übergebene Erklärung die
zweckmäßigste sey, und nachdem man
solche noch einmahl genau durchgangen,
und alle Ausdrücke und Jdeen strenge
geprüfet und abgewogen, auch
verschie=
denes geändert hatte, ward man einig,
dieselbe unter folgender Gestalt
anzu=
nehmen:
"Die Vertreter der Französischen
Na=
tion haben in der Betrachtung, daß die
Unkunde, die Vergessenheit und die
Ver=
schmähung der Rechte des Menschen, die
einzigen Ursachen von den öffentlichen
Un=
glücksfällen und dem Verderben der
Re=
gierungen sind, den Entschluß gefaßt, in
einer feyerlichen Erklärung, die
natür=
lichen, unwandelbaren und geheiligten
Rechte des Menschen auseinander zu
se=
tzen, damit diese Erklärung allen
Glie=
dern der bürgerlichen Gesellschaft
bestän=
dig gegenwärtig sey, und sie stäts ihrer
Rechte und ihrer Pflichten erinnere; da=
mit die Handlungen der gesetzgebenden
und der vollstreckenden Gewalt, wenn
sie jeden Augenblick mit dem Zwecke der
politischen Verfassung verglichen werden
können, um so mehr geehret werden; da=
mit endlich die Forderungen der Bürger,
auf einfache und unbestrittene
Grundsä=
tze gestützt, immer zur Aufrechthaltung
der Staatsverfassung und zur
allgemei=
nen Glückseligkeit abzielen."
"Diesemnach erkennt und erklärt die
Nationalversammlung, in Gegenwart
und unter dem Schutze des höchsten
We=
sens, folgende Rechte des Menschen und
Bürgers:
1) "Alle Menschen sind frey geboren,
und bleiben frey und gleich in Ansehung
der Rechte; die gesellschaftlichen
Unter=
scheidungen können nur auf den
gemein=
schaftlichen Nutzen gegründet seyn. 2)
Der Endzweck jeder Staatsgesellschaft muß
die Erhaltung der natürlichen und
unver=
jährlichen Rechte des Menschen seyn:
diese Rechte sind Freyheit, Eigenthum,
Sicherheit und Widerstand gegen
Unter=
drückung. 3) Der Grund aller
Sou=
verainität ist in der Nation. Kein Korps
kein Einzelner hat das Recht, eine
Ge=
walt auszuüben, die nicht ausdrücklich
von der Nation herrührt. 4) Die
bür=
gerliche Freyheit besteht in dem
Vermö=
gen alles zu thun, was einem andern
nicht schadet; folglich hat die Ausübung
der natürlichen Rechte eines jeden
Men=
schen keine andere Gränzen, als
die=
jenigen, welche den übrigen Gliedern der
Gesellschaft den Genuß der nähmlichen
Rechte sichern. Diese Gränzen können
nur durch das Gesetz bestimmet werden.
5) Das Gesetz darf nur die der
Gesell=
schaft schädlichen Handlungen verbiethen:
was nicht durch das Gesetz verbothen ist,
kann nicht gehindert werden, und
nie=
mand kann zu etwas, so dasselbe nicht
ver=
ordnet, gezwungen werden. 6) Das
Ge=
setz ist der Ausdruck des allgemeinen
Willens. Alle Bürger haben das Recht,
persönlich oder durch ihre
Stellvertre=
ter das Gesetz machen zu helfen; es muß
für alle gelten, es mag nun beschützen
oder strafen. Da alle Bürger vor den
Augen desselben gleich sind, so sind sie
zu allen öffentlichen Würden, Stellen
und Aemtern gleich geeignet nach ihrer
Fähigkeit, ohne einen andern Unterschied,
als den ihre Tugenden und Geistesgaben
unter ihnen machen. 7) Kein Mensch kann
angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten
werden als ⟨bl⟩os in den durch das Gesetz
be=
stimmten Fällen, und nach den von
dem=
selben vorgeschriebenen Förmlichkeiten.
Diejenigen, welche willkührliche Befehle
er〈…〉 ausfertigen, vollziehen oder
vollziehen lassen, müssen bestraft
wer=
den; dagegen muß jeder Bürger, der
Kraft des Gesetzes vorgeladen oder
er=
griffen wird, sogleich gehorchen und er
macht sich durch Widersetzlichkeit
straf=
fällig. 8) Das Gesetz darf nur solche
Stra=
fen festsetzen, die schlechterdings und
of=
fenbar nothwendig sind, und niemand kann
gestraft werden, als zufolge eines
Gese=
tzes, das vor dem Verbrechen eingeführt
und bekannt gemacht worden ist, und das
gesetzmässig angewendet wird. 9) Da
jedermann so lange für unschuldig zu
hal=
ten ist, bis er für schuldig erklärt wird,
so muß, wenn man die
Verhaftneh=
mung desselben für unumgänglich nöthig
hält, alle Strenge, die, um sich seiner
Person zu versichern, nicht nothwendig
ist, durch das Gesetz scharf verbothen
werden. 10) Niemand kann über seine
Meinungen, selbst in Religionssachen,
beunruhiget werden so lange derselben
Bekanntmachung die durch das Gesetz
be=
stimmte Ordnung nicht störet. 11) Die
freye Mittheilung der Gedanken und
Mei=
mungen, ist eines der schätzbarsten Rechte
des Menschen; jeder Bürger kann
dem=
nach frey reden, schreiben und drucken
lassen; doch bleibt er immer für den
Mis=
brauch dieser in den durch das Gesetz
be=
stimmten Fallen verantwortlich. 12) Die
Sicherheit der Rechte des Menschen und
Bürgers macht eine öffentliche Gewalt
nöthig; diese Gewalt ist demnach zum
Vortheil aller eingeführet, und nicht zum
besonderen Nutzen derjenigen, denen sie
anvertrauet worden ist.
Bis hieher war man am 24. Aug.
gekommen, und nun wird so die
Berath=
schlagung über alle übrigen Sätze
fort=
dauern. Bevor diese Schlüsse jedoch die
obige Gestalt erhielten, ist über mehrere
lang und viel gestritten worden. Die
größten Anstände fand der zehnte Satz,
wegen der Freyheit der
Religionsmeinun=
gen. Jedermann gestand, daß die
Mei=
nungen frey seyn sollen: die
Schwierig=
keit war, zu wissen, in wie weit es auch
die Religlonsübung seyn dürfe? Ueber
diese Frage ward der Streit am 23. äus=
serst lebhaft. Einige Glieder glaubten,
man könne den Begriff der Meinungen
in Religionssachen und der Religionsübung
von einander trennen; Hr. Rab⟨au⟩t de
St. Etienne bestritt diese Meinung. Wenn
die Menschen, sagte er, den Rechten nach
frey gebohren werden, und bleiben so
haben sie ja ein gleiches Recht auf die
Freyheit ihrer Meinungen, folglich auch
ein gleiches Recht nach dieser ihrer
Mei=
nung Gott zu verehren ꝛc. Mehrere
Bi=
schöfe und Pfarrer empfahlen eine
unbe=
schränkte Duldung auf die
nachdrücklich=
ste Weise. Man schritt endlich zur
Stim=
mung, und die Mehrheit der Stimmen
trat dem Satze bey, wie er oben
an=
geführt ist.
Da bey allen Regimentern viele
Soldaten die Fahne verlassen haben,
um nach Paris zu gehen, und hier bey
der sogenannten Pariser Nazionalwache
in Sold zu treten, dadurch aber Paris
überschwemmt, und die Herstellung der
Ordnung verzögert worden ist, so haben
die Repräsentanten der Gemeinde von
Pa=
ris am 17. und 19. Aug. beschlossen,
nun von diesen Soldaten keinen mehr
an=
zunehmen, sondern alle zu ihren
Regi=
mentern mit der nöthigen Wegzehrung
zurück zu senden. Wirklich ist die
Na=
zionalwache schon vollständig, und die
Ord=
nung nimmt sowohl in der Hauptstadt
als in den Provinzen nach vielen
er=
schrecklichen Auftritten, wieder die
O=
berhand.
Dänemark
Der Kronprinz hat am 20. Aug. die
Reise nach dem Lager bey Schleswig
an=
getretten. Man glaubt S. K. H. werden
dort am 24. eingetroffen seyn. Der Prinz
von Hessen, Statthalter von Schleswig
und Hollstein, welchem der König die
Anordnung des Lagers übertragen hat,
ist seit einigen Wochen aus Berlin nach
Schleswig zurück gekommen, um hier
Se. K. H. zu erwarten.
Nach den letzten Briefen aus
Nor=
wegen, sind im Kirchspiele Tönsel, im
Stifte Aggerhuus, durch fürchterliche
Ueberschwemmung 2 Höfe und 4 Häuser,
mit den Plätzen, worauf sie gestanden
sind, weggerissen, und 28 Höfe und
Plä=
tze ganz zu Grunde gerichtet worden,
indem Häuser und Ländereyen mit Sand,
Steinen und Bäumen belegt sind. Man
fürchtet, daß dort alles Vieh aus
Man=
gel an Futter umkommen werde. Eben
so sind in Walders, im Kirchspiel ⟨Our=⟩⟨dal⟩ durch Wasserfluth und Erbstürze
schröckliche Verwüstungen angerichtet
worden; über 400 Landbesitzer haben
mehr als die Hälfte des Jhrigen
ver=
lohren, und die Fluthen haben ein Thal,
5 bis 600 Ellen lang, 20 Ellen breit,
und 20 Ellen tief ausgeschnitten.
Finnland.
Seit dem der Generalmajor Baron
Kaulbars von Kaipias zurück
geschla=
gen, und dadurch die Armee des
Kö=
nigs genöthiget worden ist, die
gemach=
ten Eroberungen aufzugeben, und sich
nach Kymenegard an die Gränze
zu=
rück zu ziehen, scheint der Feldzug in
Finland beynahe geendiget zu seyn; we=
nigstens melden die Schwedischen
Be=
richte nichts von neuen Vorfällen, und
die neuesten Berichte aus Petersburg
vom 18. Aug. enthalten nach langem
Stillschweigen, die einzige Nachricht, daß
der Generalmajor Denisow auf
Anord=
nung des Oberbefehlshabers, am 8. Aug.
mit 120 Kosaken und einem Bataillon
Jäger auf das feindliche Gebieth
über=
gegangen sey, die Schwedischen
Vorpo=
sten vertrieben, und bis zur nächsten
Verschanzung verfolgt habe, aus
wel=
cher die Schweden ebenfalls eilig
ent=
flohen, so bald die Jäger anrückten.
Es wurden dabey 4 Mann gefangen
und Rußischer Seits 7 Mann
verwun=
det. — Jn der folgenden Nacht sandte
der Oberste Posedow aus dem Dorfe
Güruksala 30 Kosaken über den ⟨Kyme=⟩⟨ne⟩ welche den dortigen Schwedischen
Posten zerstreuten, einige Mann
nieder=
machten und einen Jäger fingen.
Man muß nun erwarten, ob es noch
vielleicht nach Ankunft der aus
Stock=
holm erwarteten Truppen zu wichtigeren
Auftritten kommen werde.
Da seit dem Seetreffen am 26. Jul.
die Rußischen Flotten sich vereiniget,
und eine grosse Uebermacht über die
Schwedische Flotte erhalten haben, so
glaubt man auch nicht, daß letztere den
Hafen von Carlscrona noch einmahl
ver=
lassen werde.
Deutschland.
Der König von Preussen und der
Kronprinz sind am 24. August zu
Bres=
lau eingetroffen, wo Se. Maj. am 25.
anfiengen, über die im Lager stehenden
Truppen die Musterung zu halten.
Die Regulirung des Judenwesens in
den Preussischen Staaten, woran seit
dem Antritte der Regierung Sr. jetztreg.
Maj. gearbeitet wird, soll nun ehestens
zu Stande kommen. Es ist dabey ein
ganz neues System angenommen, und
sol=
len den Juden viele Freyheiten gestattet,
auch wird ihnen ein Theil des bisherigen
Schutzgeldes erlassen werden. Sie
sol=
len sämmtlich alle Rechte der christlichen
Unterthanen erhalten, nähmlich sich ohne
alle Einschränkung verheirathen und
an=
setzen, Häuser, wo und wie viele sie
wol=
len, kaufen, zur Erlernung aller
Hand=
werke zugelassen werden, und überhaupt
jedes bürgerliche Gewerbe treiben
dür=
fen, dagegen aber auch von dem Kriegs=
dienste, so wie andere Unterthanen nicht
verschonet bleiben. Hauptsächlich geht die
Absicht des Königs dahin, diese Nation,
welche wirklich unter dem Druck
ansehn=
licher Abgaben seufzet, und um solche
herbey zu schaffen, unerlaubte Wege
ein=
schlagen mußte, und wovon viele
Mit=
glieder unerhörten Wucher treiben, zu
arbeitsamen und nützlichen Mitgliedern
der menschlichen Gesellschaft zu machen.
Der Fürstbischof von Lüttich hat ganz
unvermuthet sich aus seiner Residenz
hin=
weg begeben, ohne die Eröffnung des
versammelten Landtages abzuwarten, hat
aber doch bey der Abreise folgende
Er=
klärung hinterlassen:
"Da der bevorstehende Landtag sehr
un=
ruhig seyn dürfte, so, daß Meine
Gesund=
heit, die Jch zur Wohlfahrt Meiner
Na=
zion beyzubehalten wünsche, darunter
lei=
den könnte, so habe Jch für gut
gefun=
ten, Mich auf einige Zeit aus Meiner
Hauptstadt zu entfernen."
"Jch versichere die Nazion, welche Jch
liebe, daß meine Absicht keineswegs
da=
hin gehet, irgend eine fremde Hülfe
an=
zuflehen, noch Mich mit Beschwerden an
Se. Kaiserl. Maj., an den Reichstag,
der an die obersten Gerichtshöfe des
Reichs zu wenden. Auch habe Jch
nie=
manden den mindesten Auftrag gegeben,
irgend eine Beschwerde anzubringen, und
Jch m⟨ißb⟩ilige von dem Angesichte der
ganzen Welt alle diejenigen, womit man
vielleicht bey gegenwärtigen Umständen
im M⟨ei⟩nem Nahmen irgendwo
einkonm=
men ⟨könnte⟩, indem Jch keinem Menschen
irgend einen Auftrag deswegen. gegeben,
noch ein Verlangen dazu geäussert habe."
"Jch ermahne die Nazion, über die
nützlichen und nöthigen Veränderungen,
denen man die Landesverfassung fähig
halten wird, ruhig und mit Mässigung
sich zu berathschlagen, jedes Eigenthum
in Ehren zu halten, und wider
nieman=
dem irgend eine Art von Rache auszu
üben."
"Jch werde den Ort Meines Aufent=
haltes bekannt machen, damit man Mich
von den noch zu nehmenden
Entschlies=
sungen unterrichten könne. Jch
empfeh=
le die ganze Nation mit aller Jnbrunst
der göttlichen Vorsicht, damit sie
diesel=
be aufklären, und ihr den Geist des
Friedens und der Einigkeit einflössen,
und damit das Werk, welches sie zu
un=
ternehmen vorhat, den Nachkömmlingen
Ruhe und Glückseligkeit versichern
mö=
ge. Gegeben zu Seraing den 26. Aug.
1789."
Franz Fürstbischof zu Lüttich.
Der Rath der Stadt Lüttich hat
darauf am 27. nebst der Erklärung des
Fürstbischofs Folgendes kund machen
lassen:
"Nach Vorlesung einer eigenhändig
geschriebenen, und heute Morgens durch
den Kanzelisten auf dem Rathhause
ein=
gereichten Erklärung Sr. Hochfürstl.
Gnaden befiehlt der Rath, dieselbe im
Drucke herauszugeben."
"Vermuthlich haben wieder einige
ver=
kehrte Personen das Gemüth Sr. Hoch=
fürstlichen Gnaden überrascht, und
die=
selbe durch die Vorspieglung einiger auf
dem Landtage zu be⟨s⟩orgenden
Anordnun=
gen beunruhigt. Die Güte des
Lütti=
cher Volkes, seine bisher stäts an Tag
gelegte Liebe für Gesetz und Ordnung,
sind Bürgern der allgemeinen Ruhe. Bloß
die Feinde des allgemeinen Wohls und
der Glückseligkeit des dürftigen Volkes,
denen es Zeit ist, aufzuhelfen, können
sich die Störung dieser Ordnung in den
Sinn kommen lassen. Um dieselbe also
desto mehr zu versichern, erkläret der
Rath; daß alle diejenigen, welche sich
werden beygehen lassen, wider das Beste
ihrer Mitbürger und das Verboth des
Magistrats, die geringste Unruhe zu
erregen, sich den mindesten
Ausschwei=
fungen zu überlassen, und in diesem
Zeit=
punkte wo die Einigkeit der Gemüther
durchaus nöthig ist Zwiespalt zu
stif=
ten, nach der Schärfe der Gesetze ge
straft werden sollen."
Wien.
Meteorologische Beobachtungen
auf der k. k. Sternwarte.
Vom 1. bis 8. Sept⟨eme⟩r.
Barometerstand.
Täg. | 8 Uhr früh | 3 U. nachm. | 10 U. abend | |||
Den | Zoll | Lin. | Zoll | Lin. | Zoll | Lin. |
1 | 27 | 9 | 27 | 9 | 27 | 9 |
2 | 27 | 9 | 27 | 8 ⟨3/4⟩ | 27 | 8 2/3 |
3 | 27 | 8 1/2 | 27 | 8 3/4 | 27 | 8 |
4 | 27 | 8 1/2 | 27 | 9 | 27 | 9 |
5 | 27 | 10 | 27 10 1/2 | 27 | 11 1/2 | |
6 | 27 | 11 | 27 | 10 | 27 | 10 2/3 |
7 | 27 | 10 1/3 | 27 | 10 | 27 | 11 1/4 |
Reaumur scher'Thermometerstand.
Grad | Grad | Grad | |
1 | 11 aber 0 | 12 ober 0 | 11 ober 0 |
2 | 12 — — | 17 — — | 14 —— |
3 | 15 — — | 17 1/2 — — | 15 — — |
4 | 14 1/2 — — | 19 — — | 16 — — |
5 | 14 1/2 — — | 17 1/2 — — | 15 — — |
6 | 14 — — | 19 — — | 16 — — |
7 | 15 1/2 — — | 14 1/2 — — | 13 — — |
Anzeige des Windes.
1 | W. mitelm. | W. mitelm. | West klein |
2 | Windstill | Windstill | Windstill |
3 | —— | — — | — — |
4 | Süd klein | — — | — — |
5 | West klein | West klein | West klein |
6 | Windstill | Windstill | Windstill |
7 | —— | N. mitelm. | West klein |
Getreidepreis von Wien.
Vom 31. August bis 5. Septemb.
〈…〉 Metzen | Groschen |
Weitzen | von 78 bis 94 |
Korn | von 60 bis 65 |
Gersten | von 49 bis 51 |
Haber | von 39 bis 43 |
Nachricht.
Um in Zukunft bey Vertheilung oder
Verpachtung obrigkeitlicher Gründe an
die Unterthanen, allen
Streitigkei=
ten oder Jrrungen desto sicherer
vor=
zubeugen, haben Se. Maj. vermöge
Hof=
dekrets vom 24. d. M. zu verordnen
ge=
ruhet, daß von nun an alle
obrigkeit⟨il⟩=
chen Grundvertheilungen, Verpachtungen,
und anderweitige Verträge, die zwischen
Obrigkeit und Unterthanen wenigstens auf
3 Jahre geschlossen werden, jederzeit bey
dem Kreisamte angemeldet, und von
die=
sem bestätiget werden sollen. Wien den
29. August 1789.
Nachricht
Da zur Bequemlichkeit des Publikums
die Einhebung der Zoll=und
Dreyßigst=
gebühren an den Mährisch=Schlesischen
Gränzen gegen Ungarn, künftig nur bey
einem Zollamte geschehen wird, und
da=
her einige Zollämtern aufzuheben, für
nö=
thig befunden worden ist: so wird
sol=
ches, einem Hofdekrete vom 29. Aug. zu
Folge, durch die K. K. Ni. Oest. Lan=
desregierung, mit dem Beysatze bekannt
gemacht, daß diese Vereinigung der
zoll=
ämtlichen Amtirung zwischen Mähren,
Schlesien und Ungarn mit 1. Novem=
ber dieses Jahrs den Anfang nehmen,
und sowohl die Mährisch=Schlesischen
Bankal=als Ungarischen
Dreytßigstge=
bühren nur bey nachstehenden Aemtern
werden eingehoben werden. Kommer=
zialgränzämter sind: Jablunka, Lissa,
Brunow, Hrosinka Strani, Welcka,
Göding, und Protzka. Zollämter zum
täglichen Verkehr sind: Jstebna, Thur=
sowska, Wissecka, Karlowitz, Kutze=
la⟨u⟩, S⟨ud⟩omirzitz, und Neudorf. Ge=
geben Wien, den 2. September 1789
Nachricht
Von der K. K. Landesregierung in dem
Erz=
herzogthum Oesterreich unter der Ens. Da
2
ein Mittel vorgeschlagen worden ist, wodurch
schon mehrer⟨s⟩ von wüthigen Hunden
gebisse=
ne Personen glücklich geheilet worden sind, und
welches nach Angabe des Besitzers dieses
Ar=
kannus von der 〈…〉gen 〈…〉 in dem sich
unterscheiden soll 〈…〉 in drey Stunden nach
desselben Gebrau⟨ch⟩e bey den Personen, welche
von einem wirkli⟨ch⟩ wüthigen Hunde gebissen
worden sind, eine Krysis erfolget, diese
Kry=
sis aber in jedem Falle unterbleibt, wenn der
Hund nicht wirklich wüthig gewesen ist, auch
bey dieser Kurart überhaupt niemand gebrannt,
geschnitten, noch mit Vesikatorien oder sonst
auf eine ähnliche bisher ähliche Art
behan=
delt wird: und da erforderlich ist, daß die
Kurart in dem hiesigen allgemeinen
Kranken=
spitale, und zwar gleich, wenn das Unglück
geschieht, vorgenommen werde, weil die
Hei=
lung bey schon ausgebrochener Wuth
gefähr=
licher und unsicherer wird. So sind alle
Per=
sonen, welche das Unglück trifft, von einem
wüthigen oder auch nur wüthig scheinenden
Hun=
de gebissen zu werden, ohne Verzug in das
hiesige allgemeine Krankenspital zur Heilung
um so mehr zu überbringen, als diejenigen,
bey welchen sich zeigen wird, daß der Hund,
von welchem sie gebissen worden sind, nicht
wüthig gewesen ist, nicht länger werden
auf=
gehalten werden. Uebrigens haben sämmtliche
Grundobrigkeiten auf die unverweilte
Einlie=
ferung dergleichen verunglückten Personen
Sor=
ge zu tragen.
Endlich versieht man sich der richtigen
Ein=
lieferung solcher verunglückter Personen um
so mehr, als nicht der Eigenthümer des das
Unglück angerichteten wüthigen Hundes, noch
jener, bey welchem derselbe gefunden wird, son=
dern bloß diejenigen mit den bestimmten
Stra=
fen werden beleget werden, welche einen
wü=
thigen Hund verhehlen, oder die
unverzügli=
che Anzeige eines solchen Unglücksfalles zu
ma=
chen verabsäumen. Wien den 21. Aug. 1789.
Nachricht.
Obschon in der Sto⟨lo⟩rdnung klar
bestim=
met, und durch weitere Hofentschliessungen vom
5. und 24. April 1784 freygestellet worden ist,
die Leichen nach der bestehenden Gebühr
tra=
gen, oder führen zu lassen, so soll es doch
geschehen, daß, wenn die Leiche gefahren
wird, und die Träger den ausgemessenen
Be=
trag erhalten, die Gebühr für den
Todtenwa=
gen vom Hause bis zur Pfarre, und dann
insbesondere wieder von der Pfarre bis zum
Freythofe, mithin zweymahl verlangt wer=
de; ferner ergebe sich auch der Fall, daß
manchmahl für den Todtenwagen, welche
zu=
folge höchster Entschliessung vom Li⟨nt⟩engeld
befreyet ist, dennoch auch dieser Betrag von den
Todtenträgern gefordert werde. Da nun von
Seite der N. Oe. Landesregierung bereits
un=
ter dem 30. Oktober 1788 wegen Abstellung
die=
ses Unfugs an die Behörden die nöthige
Ver=
ordnung erlassen, und dadurch die A〈…〉
solcher Mißbräuche den Todtenträgern und
an=
deren, welche bey Leichen gebraucht werden,
unter Bedrohung der schweresten Ahndung,
und Entlassung vom Dienste untersagt, ⟨und⟩
dieses Verboth nunmehr zu erneuernn für
nöthig befunden worden ist, so wird
hier=
von jedermann zu dem Ende verständiget, 〈…〉
sich gegen alle solche unerlaubte
Geldabsonde=
rungen verwahren zu können. Wien den 30.
August 1789.
Jm k. k. Nationalhoftheater
ward Sonntag den 6. dieses das erstemal
aufgeführt ein komisches Singspiel in zwey
Aufzügen, betitelt: Li due Baroni. Die
Musik ist vom Herrn Cimarosa, in wirklichen
Diensten Jhrer Rußisch. Kaiserl. Majestät.
Jahr=und Wochenmärkte.
Se. k. k. Majestät haben untern 15. Juny
l. J dem Markt Neu⟨pölla⟩ in N. O. V. O.
M. B. aus landesfürstlichen Gnaden jährlich
zwey Jahrmärkten, an Margaretha, und
Ka=
tharinatag, und alle Donnerstag im Jahre,
einem Körner=und Viehmakt abhalten zu
dürfen, allergnädigst erlaubet. Da nun den
1. Oktober damit der Anfang gemacht wird,
als wird solches jedermann zur beliebigen
Wissenschaft bekannt gemacht, und zugleich
erinnert, daß, wann an einen dieser Tägen
ein gebothener Feyertag einfallet, diese Jahr=
und Wochenmärkte, den folgenden Werktag
darauf das ganze Jahr hindurch werden
ab=
gehalten werden.
Verstorbene zu Wien.
Den 1. Oktober. Jn der Stadt
Niemand.
Vor der Stadt.
- Dem Simon Peter, bürg. Fragner, s. K. Jos. alt
3 J. an der Wien N. 42. - Dem Jakob Fally, bürg. Schuhmacher, s. K.
Maria A. alt 1 J. in der Josephst. N. 76. - Frl. Elis. v. Steidony, k. k. Hauptm. T. alt 40 J.
auf der Wieden N. 332. - Dem Joh. May, herrs. Bedient. s. K. Elis. alt
1 J. am Spitalberg N. 14.
- Dem Georg Wener, Tischler, s. K. Anton, alt
3 J. im Lichtent. N. 176. - Dem ⟨Mathias⟩ ⟨Graf⟩mülner, Hauskn. s. K. An=
tonia, alt 4 J. auf der Landstr. N. 197. - Joh Ru〈…〉, Schneider, alt 67 J. in der Josephst
N. ⟨6⟩9. - Math⟨ias⟩, Gem. alt 65 J. im Jnvalidenh.
- Paul 〈…〉neter, Gem alt 32 J. im Militärspit.
- Thaddä Thaler, Tagl. alt 63 J.
- Theresia Petrofsk. Gärtn. W. alt 23 J.
- Theresia Bit, led. Dienstm. alt 23 J.
- Mathias Stengel, Mühlj alt 25 J.
- Rosalia Zieglmar, led. Dienstm. alt 23 J. alle 5
im allg. Krankenh. - Jos. N⟨enin⟩ger, Holzhauer, alt 75 J.
- Joh. Mich. Glaser, Seidenzeug=u. Dintuchm.
alt 47 J. beede im Siechenh. - Summa 16. Personen, darunter 5 Kind.
Den 2. Oktober. Jn der Stadt.
- Hr. Anton Wieser, Exjesuit, alt 72 J. am hoh.
Markt N. 523. - Dem Andr. ⟨Assem⟩, bürg Chyrurgus, s. K. Jo=
hann, alt 2 J. am Bauernm. N. 557. - Dem Joh. Pertolini, bürg. Schneidermeist. s.
K. Joh. alt 1 J. am Stockameisenpl. N. 861. - Dem Andrä Peitzwang, bürg. Schneidermeist.
s. S. Franz, alt 19 J. beym roth. Thurm N.679.
Vor der Stadt.
- Dem Joh. Maria, bürg. Bäckermeister, s. K.
Ferdin alt 2 J. auf der Windmühl N. 19. - Dem Simon Peter, bürg Fragner, s. K. Simon,
alt 1 J. auf der Wien N. 42. - Dem Franz Boch, schutzv. Piketmach. s. K. Anna
Maria, alt 3 J. am ob. Neustift N. 231 - Veronika Osterauer, Stickerswit, alt 40 J. auf
der Windmühl N. 27. - Dem Mich. Fogt, Grenadier, s. K. Kath. alt
1 J. am Getraidm. N. 25. - Dem Mathias Milbeck, Bedienter, s. K. Anna,
alt 5 J. am Getraidm. N. 33. - Heinrich Fisch, Bedienter, alt 59 J.
- Franz Lehner, Tagl. alt 67 J.
- Jos. ⟨Rehrkitz⟩, Bandmacherlehrj. alt 18 J. alt=
3
3 b. Barmh. - Niklas Schlowotezianiuck, Gem. alt 20 J. im
Militärspit. - Adam Sommer, Tagl. alt 77 J. im Siechenh.
- Joh ⟨M⟩utzbauer, Anstreicherlerj. alt 13 J.
- Wenzel Paba, Schneider, alt 23 J.
- Jakob Baltauf, Schuhmachermeist. alt 42 J.
- Martin Müller, Polizeysoldat, alt 60 J.
- Wolfg. Haxeneder, Zimmerm. alt 45 J.
- Kath. ⟨D⟩ommor, led. Tafetmacherin, alt 16 J.
- Jos. Christ, Kammerdiener, alt 32 J.
- Theresia Neukamm, led. Dienstm. alt 59 J.
- Rosalia Kruksch, Tagl. Wit. alt 69 J. alle 9 im
allg. Krankenh. - Summa 24. Personen, darunter 7. Kind.
Erledigte Bürgermeisterstelle.
Da Se k. k. apost. Majestät mittels höchster
Entschliessung von 3. dies über eingelegte
Re=
signation des Doktor Anton v. Milo⟨si⟩, für
die andurch erledigte Bürgermeisterstelle in
Görz den Konkurs sogleich auszuschreiben
al=
lergnädigst anbefohlen haben; als wird mittels
gegenwärtigen öffentlichen Edikts für diese
er=
ledigte Bürgermeistersbedienstung die Frist zur
Anmeldung bis auf den 28. September d. J.
bestimmet, der Wahltag aber auf den 19. Ok=
tober darauf anberaumet, mit dem
Bedeu=
ten, daß die hierzu ⟨all⟩enfalls aspiriren
wol=
lende, der deutschen und wällischen Sprache
kündige bey diesem inner=u. oberöst. Appella=
tionsgericht um zur vorschriftmässigen
Prü=
fung zugelassen zu werden, binnen der
bemeld=
ten Anmeldungsfrist schriftlich anlangen
sol=
len, und da künftig an dem Görzerischen
Stadtmagistrat auch die Kriminal
Justizver=
waltung übertragen wird, so haben die der
deutschen, und italienischen Sprache kündigen
Kompetenten sich auch über die Kenntnisse
im Kriminalfache der Prüfung zu unterziehen,
wo sodann denen tüchtig befundenen von
die=
sem inner u. oberöst. Appellazionsgericht das
Wahlfähigkeitsdekret ertheilet werden wird.
Klagenfurt den 7. August 1789.
Nachricht.
Von Seiten des k. k. Kriminalgerichts zu
Wisnicz im Königreiche Gallizien wird der
wegen Malversazion beschuldigte und
entflo=
hene Bochniger Kreiskassier, Thomas
Ferdi=
nand Halla, vorgefodert, binnen 60 Tägen
vor erwähnten Kriminalgericht zu erscheinen.
Wisnitz den 24. Juni 1789.
Anzeige.
Da der königl. Preußische Gesandte Graf
v. Podevils in seinen eigenen
Angelegenheit=
ten einige Monathe auf Urlaub vo ⟨er⟩ nach
Berlin abgehet. So ersuchet er hi⟨erd⟩urch
je=
dermänniglich mit ihren etwa habenden
For=
derungen, spätestens bis 13. dieses Monats
bey ihm in dem gräflich Gundakker=Stah=
rembergischen Haus unter den Tuchlauben zu
melden.
Nachricht.
Nachdem Herr Johann Baptist Prati, bee=
der Rechten Doktor, auch Hof=und Gerichts=
Advokat, mit Tod abgegangen, so wird al=
〈…〉 von ihm jemals vertrettenen Partheyen
hiemit die Erinnerung gemacht, daß sie
ih=
re in des Verstorbenen Kanzley etwa noch
er=
liegen habende Acta um so gewisser binnen
3 Monaten an sich zu bringen suchen
möch=
ten, als sonst nach Verlauf dieser Zeit die
erliegen bleibende Acta wegen Mangel an
⟨Rau⟩m vernichtet werden wurden.
Verlohrne Dose.
Montag den 31. August ist in dem
Leo=
poldstädter Theater auf dem Nobleparterre
eine runde goldene Tabakdose ohne
Schar=
nier, über 26 Dukaten schwer, entfrendet
worden. Der Uiberbringer oder Entdecker
erhält eine Belohnung von 8 Dukaten, und
hat sich bey der Leopoldstädter Theater Kasse
anzumelden.
Verlohrne Bankozettel.
Es hat jemand auf dem Wege von dem
Gasthofe zur heil. Dreyfaltigkeit bis in die
Singerstrasse ein Bankozettel von 50 fl. ver=
lohren. Der redliche Finder wird ersucht,
gegen ein Rekompens von 2 Dukaten dasselbe
in das deutsche Zeitungskomptoir zu
über=
bringen.
Verlohrne Uhr.
Sonntags den 6. September ist Abends
zwischen 8 und 10 Uhr entweder auf dem
Burgbasteyplatz bey der Limonadehüte, oder
auf dem Wege von da über die neue Brücke,
den Burgplatz, Michaelerplatz, Kohlmarkt,
Graben, dann über den Graben wieder zurück
bey den Paulerthor vorbey unter die
Tuchlau=
ben bis zu dem Haus beym Aug Gottes eine
goldene gilochirt=kolerirte Frauenzimmeruhr
mit zwey Gläsern, sammt einer goldenen
Kette mit einem blau emaillirten Mittelstück
und einem goldenen ordinären Schlüssel ver
lohren gegangen. Die Uhr hat in der Mitte
einen kolorirten kleinen Vogel, und auf dem
Uhrplatt stehet Paris, auf der blauen Emaille
der Uhrkette ist ein Blümel emailliret. Wer
diese Uhr sammt Ketten gefunden hat, wird
ersuch⟨t⟩, selbe unter die Tuchlauben in das
Haus beym Aug Gottes im 2. Stock gegen
gute Rekompens zu bringen.
Dienstsuchender.
Aus Mangel der Bekanntschaften schlägt
ein lediger Mensch, der zwar in Diensten
steht, die aber seinen Fähigkeiten, nicht
an=
gemessen sind, den Weg der öffentlichen
Kund=
machung ein, vermög welcher er suchet bey
ein oder anderer hohen Herrschaft als Buch=
halter, Wirthschaftsbeamter, oder sonst auf
eine anständige Art in einer Kanzley
ange=
stellet zu werden. Er verspricht auch
demje=
nigen, welcher ihm einen bessern Dienst, als=
er dermal hat, verschaffet, nach Proportion
eine ansehnliche Belohnung. Uebrigens giebt
von seinem Aufenthalt das löbl. Zeitungs=
komptoir Auskunft.
Dienstsuchender.
Jemand wünscht als Sekretär oder
Gou=
verneur angestellt zu werden; nebst den
da=
hin einschlagenden Kenntnissen, besitzt er noch
die deutsche, latein=italien=und französische
Sprache. Das mehrere ist im
Zeitungskom=
toir zu erfragen.
Die Firma der Bürgsteiner Fabrike
betreffend.
Allen Herren Haupt=und andern
Verle=
gern, Kauf=und Handelsleuten, und dem
gesamten Publikum, wird hiemit bekannt
ge=
macht, daß die zu Bürgstein im Leutmeri⟨tzer=⟩
und Studenbach im Prachinerkreise unter der
Vereinigung bestandene Fabriken ⟨May, Rasch,⟩
und Kompagnie, so seit langen Jahren her
nur ein angenommener Name gewesen, vom
30. September d. J. nunmehr aufgehoben,
und vom 1. Oktober den Namen des
Eigen=
thümers, Herrn Philip Grafen v. Kinsky, an=
nehmen und führen werden. Die Leit und
Führung dieser Fabriken stehet unter einem
Oberdirektor und dreyen Beamten, nämlich:
dem Buchhalter, Journalisten zugleich
Kon=
zipisten, und dem Kaßier. Jene Herren
Ver=
leger, Kauf=und Handelsleute, so sich um
Bestellung der ächten Spiegel, Leinwand, zum
Theil Kotton=und Tüchel=Druckereyen, Wax=
Leinwand, Bett=und geschürleten
Barchet=
waaren dahin zu verwenden belieben wollen,
haben ihre Briefe unter der Addresse: "Gräf=
"lich
"lich Philip Kinskische Fabriken
Oberdirek=
"tion
"tion zu Bürgstein" abzuschicken, und dabey
versichert zu leben, daß in Hinkunft eine
bes=
sere und schleinigere Bedienung, als bisher
geschehen, geleistet und vollzohen werden wird.
Neue Glasfabrike.
Mit allerhöchster Bewilligung ist auf dem
dem Herrn Anton Mauritz Böhm gehörigen
im Czaslauerkreise in Böhmen liegenden Gut
Koschetitz eine neue Glasfabrike errichtet
wor=
den, bey welcher, nebst allen gewöhnlichen
Glasgattungen, auch verschiedene zu
mecha=
nischen Künsten erforderliche Kunstgläser mit
den besten Eigenschaften erzeuget werden. Es
wird daher jedermann, dem daran gelegen,
mit der Versicherung kund gemacht, daß man
jede Bestellung, wozu man Muster und
Vor=
schrift unter nachstehender Addresse
einzusen=
den bittet, schleunigst in Erfüllung bringen,
und den Abnehmern alle mögliche
Zufrieden=
heit leisten wird.
Jakob Zieggrosser Faktor
in der k. k. priv. Glasfabrike,
über Jglau
und Seelau
zu
Koschetitz
in Böhmen.
Nachricht von Wein=und Liqueurproben.
Bey Mauritius Steiner, k. k. priv. Kunst=
uhrmachers, wohnhaft in der Josephstadt
bey=
den ⟨zw⟩ey grünen Bäumen nächst den
Piari=
sten Nr. 13 im 2ten Stock Nr. 22, sind sehr
⟨kompen⟩dieuse Liqueurproben, die zu allen
flüs=
sigen ⟨Körp⟩ern zu gebrauchen sind, das Stück
für 3 Dukaten zu haben. Diese Probe
be=
steht in einer runden vergoldeten Kugel, mit
einem 1 1/2 Zoll langen Röhrlein; in oder
auf das Röhrl werden die Grangewichter
gesteckt, welches Grangewicht nach 〈…〉
schen=
brockischer Eintheilung ist abgeglichen
wor=
den. Diese Probe in ihrem Futeral ist sehr
bequem in der Tasche auf Reisen bey sich zu
tragen. Auch sind nach nämlicher
Muschen=
brackischer Eintheilung derley Proben von
Glas das Stück für 3 fl. zu haben. Jhr
Gebrauch ist hauptsächlich um die Güte des
Branntweins eines und Weinmostes zu
be=
kommen. Die 〈…〉reibung nebst Tabelle,
wo besonders ei〈…〉 Grad der Güte des
vorjährigen Weitmostes einiger um Wien
liegenden Ortschaften enthält, geben den
wei=
tern Unterricht zum Gebrauch.
Nachricht wegen Weinen.
Die fürstlich Lichtensteinischen beträchtliche
Kellnere〈…〉 Wilfersdorf, Poysdorf, Felds=
berg und Rabensburg sind durch wirksame
Anstalten nunmehr in einen solchen Stand
versetzet, daß durch die Veräußerung der
weniger haltbaren, und denen Käufern
mei=
stens anstössigen Zehendweine nur reine und
keiner Ausstellung unterliegende Weine der
Jahrs Gewächsen 1760, 61, 68, 71, 72, 74,
75, 79, 81 bis 88 vorhanden sind. Dem
un=
geachtet sind auch die Preise, besonders der
älteren Weine merklich herabgesetzet worden,
und um den Kauflustigen Zeit und Mühe zu
ersparen, ist der fürstl. Jnspection die
unbe=
schränkte Vollmacht eingeraumet worden, die
diesfällige Weinverkaufsverträge ohne weiterer
Anfrage abzuschliessen. Kauflustige belieben
sich demnach an besagte fürstlich Aloys=Lich=
tensteinische Jns⟨p⟩ecion zu Wilfersdorf zu
ver=
wenden, und werden vorläufig die Bedingnisse
dahin bekannt gemacht daß a) jedermann
frey stehe, die Weine selbst auszukosten, und
die ausgekostete in beliebiger Eimeranzahl zu
verlangen. b) Daß der Kaufer bey
Schlies=
sung des Vertrages blos eine
verhältnißmäßi=
ge Darangabe bey der Jnspeciton zu leisten,
die weitere Bezahlung aber nur für so viel
zu leisten habe, als er von dem erkauften
Wein jedesmal abführen wird. c) Daß die
soge〈…〉altge gänzliche 〈…〉 der erkauften
Weine auch auf 3 bis 4 Monate von dem
Käufer ausbedungen werden kann. Auf
nämliche Art ist auch ein vortreflicher Essig,
der Eimer für 4 fl 30 kr. Eimer Faß und
auch 100 Eimerweis zu Wilfersdorf zu haben.
Neu angekommene Mineralien
verschie=
dener Gattungen zu verkaufen.
Darunter finden sich Bergstuffen von
seltener Schönheit und Arten. Liebhaber
können sich des mehreren am
Stockameisen=
platz Nr. 1092 bey den Hauseigenthümer
im ersten Stock täglich von 9 Uhr früh
be=
liebig anmelden.
Billard zu verkaufen.
Jm Pratter beym Joseph⟨b⟩erg sind zwey
neue Billard von der schönsten Grösse zu
ver=
kaufen. Die Liebhaber hiezu können solche
zu allen Stunden sehen.
Nachricht.
Mit obrigkeitlicher Bewilligung ist ein
al=
hiesig burgerl. Landkutscher Gewerb um
bis=
ligen Preis täglich zu verkaufen. Nähere
Auskunft davon ist im Zeitungskomtoir
ein=
zuhollen.
Neue Musikalien.
Bey Artaria Comp. Kunsthändlern am
Kohl=
markt, sind schön gestochen, und auf gutem
Papier abgedruckt, zu haben:
Joseph Haydn ganz neue Fantasie fürs
Kla=
vier, Opera 58. 1 fl.
Pleyel Variazioni auf das Klavier mit
Be=
gleitung einer Violine, 40 kr.
⟨S⟩terkel 3 neue Sonaten fürs Klavier mit
Violin und Violonzello, Op. 30. 4 fl. 30 kr.
Mozart 2 deutsche Arien für das Klavier,
zweyter Theil, 30 kr.
Pleyel Quintetto per 2 Violini, 2 Viola e
Basso, Nr. 12. 1 fl. 30 kr
Detto Quintetto Nr. 6. 1 fl. 30 kr.
Haydn 3 neue Sonaten fürs Klavier mit
Violin und Baß, Op. 57. 3 fl.
⟨Pleyel Sonata für⟩ 〈…〉 Personen auf ein
Clavier, 1 fl. 20 kr.
Mozart 3 Sonaten fürs Clavier, Violin und
Basso, Op 15. 3 fl.
Haydn eine der schönsten Simphonie für das
Klavier, mit Violin und Basso sehr gut
übersetzt, 1 fl. 20 kr.
Detto 3 Quartetti per 2 Violini, Viola Basso,
Op. 59. 2 fl. 30 kr.
Pleyel 1 Concerto per Violino 2 fl. 30 kr
Detto ⟨ganz⟩ neues Concert für Violo⟨nc⟩ello, 2 fl. 30
Detto 3 Quartetti per Flauto, Violino, Viola
⟨e Basso, Op. 25. 2 fl. 30 kr.⟩
Detto 6 Duetti per due Violini, Op. 19. 2 fl. 30
Pleyel 6 Sonaten fürs Klavier mit Violin
oder Flauto und Violonzello, 5 fl.
Diese so sehr beliebten Sonaten werden
auch einzeln verkauft.
Nachricht an das Publikum,
den Tra⟨ß⟩lerischen Nachdruck der
Encyklo=
pädie des Hrn D. Krünitz betreffend.
Als ich vor einigen Jahren in Erfahrung
brachte, daß der Buchdrucker Traßler in Brünn
mir des Herrn D. Krünitz ökonomisch=tech=
nologische Encyklopädie nachdrucken wollte,
so warnte ich das Publicum vor solchen
Nach=
druck, weil zu befürchten wäre, daß ein, zu=
mahl beschleunigter und übereilter Nachdruck
vieler Bände wenig corect gerathen dürfte,
und daß dieses insonderheit die bey den
Re=
cepten wieder Menschen und Vieh=Krankhei=
ten vor〈…〉enden medicinischen Gewicht=Zei=
chen treffen könnte, welche letztere Fehler bey
der Verfertigung und dem Gebrauche der
Ar=
zeneyen von unausbleiblich schädlichen Folgen
sind. Leider ist diese meine Vermuthung und
Besorgniß nur zu sehr eingetroffen. Es ist der
sechste Band dieses Nachdruckes in meinen
Händen. Jch habe denselben durchsetzen lassen,
und es si⟨nd⟩ bloß in der ersten Hälfte dieses
Bandes, folgende 48 Druck=Fehler
vorge=
funden worden; der fast unzähligen kleinern
Fehler, in verkehrten Buchstaben, unrechten
Unterscheidung=Zeichen, falscher Ortographie
und österreichischen Provinzialismen, die sich
in dem Originale doch nicht befinden, nicht
zu gedenken.
Seite 2. erbämlich an statt erbärmlich. 5.
H. G an statt H. C. — cholchici an statt
colchici. 8. anhält an statt aufhält. 14.
scharzen an statt schwarzen. 18. Unkösten an
statt Unkosten. 30. 3 Unzen an statt 4 Unzen.
5⟨2⟩. nicht anders an statt nichts anders. 53.
dedeutet an statt bedeutet. 57. und 59. Jn=
terressen an statt Jnteressen. 59. Confication
an statt Confiscation. — ⟨Vereinungsfall⟩ an
statt ⟨Verneinungsfall.⟩ 75. lang sey an statt
lang seyn. 82. Bernstein in der alphabet.
Ordnung der Art. an statt Börnstein. 54.
Gerarde an statt Gerade. 102. druckten an
statt gedruckten. 110. Bohnen an statt
Boh=
len. 112. jede Same an statt jeder Same.
126. Schmikbohnen an statt Schminkbohnen.
123. heivon an statt hiervon. 134. Pauli an
Paulini, 138 wenn sie groß an statt wenn
sie so groß. 138. genommen worden an statt
genommen werden. 140. geschrotten an statt
geschroten. 143. Schramen an statt
Schram=
men. 149. bestängig an statt beständig. 150.
Fig 207. an statt 297. 156. Maquis an statt
Marquis. 177. conards für canards. 1⟨8⟩5.
Walbäume für Waldbäume. 187 Lrpent
für Arpent. 199. Bondie für Bon⟨dir⟩. 201.
Bætilio für Pætilio. 206. Guen〈…〉
ne. — Mannsmünzen für 〈…〉
226. Pares an statt ⟨Pares.⟩ 257. 〈…〉
statt Argues. 258. Turtue an statt 〈…〉
261. Rinde für Ringe. 266. 〈…〉 für
Bouillir. 298. Rogout für Ragout. —
Thierriegel für Thürriegel. 303. Terre en
duére für Terre en guéret. — und darauf
für um darauf. 336. ⟨Cepar. 〈…〉⟩ an statt
⟨Zij.⟩ 338. Pappelglas und Bingelkrant an
statt Pappel=Glas=und Bingelkraut. 357.
ranchore an statt Bra〈…〉re Auf der 2ten
Kupfertafel steht bey 〈…〉 294. S. 103. an
statt 105.
Hierunter finden sich Beyspiele von f⟨alsch⟩en
Gewicht=Zeichen, Seite 30, in dem
Recep=
te für die Blut〈…〉aupe bey Pferden; und
Sei=
te 336, in dem Recepte für die Bräune beym
Hornvieh. Einen vorzüglichen 〈…〉
erthei=
len der Encyklopädie die der 〈…〉meuden
medicinischen Artikel. Herr D. Krünitz hat,
aus vierzigjähriger Erfahrung, die in seiner
medicinischen Praxis bewährt befundene Cur=
Methode der Krankheiten der Menschen, oh=
nen ein Geheimniß daraus zu machen, als
Patriot und Menschenfreund, insonderheit
zum Nutzen der Landsleute, und anderer, die
einen geschickten Arzt zu consuliren, nicht
Gelegenheit haben, getreu bekannt gemacht;
und was die Vieh=Krankheiten betrifft, die=
jenigen Heilungs=Mittel, die er in allen über
die Vieharzneykunst geschriebenen Werken
an=
trifft, und die er nach sorgfältiger Prüfung
und reifer Beurtheilung als die sichersten und
wirksamsten er⟨kennt⟩, angezeigt. ⟨Nicht⟩ nur den
Herr Verf., sondern auch ich, haben Briefe
in Händen, darin man den glücklichen und
erwünschten Gebrauch der nach seiner
Anwei=
sung und Vorschrift bey Menschen und Vieh
angewandten Mittel in verschiedenen wichtigen
Krankheiten und Zufällen bezeugt, und mit
den verdientesten Lobsprüchen belegt, welche
Briefe wir, wenn Verfasser und Verleger
ruhmsüchtig und eitel wären, dem Publicum
im Druck vorlegen würden. Durch
derglei=
chen Druck=Fehler nun wird also der Haupt=
Nutzen solcher medicinischen Artikel vereitelt,
der Ruhm des Verfassers und seiner Arbeit
geschwächt, und, was das traurigste ist, Scha=
den bey Menschen und Vieh angerichtet. Jch
überlasse es also einem Jeden, zu beurtheilen,
ob es vortheilhaft sey, um weniger Thaler
willen, die man etwa bey dem so mangel=und
fehlerhaften Nachdruck ersparet, diesen dem
Originale gleich zu schätzen, oder gar
vorzu=
ziehen. Freylich kann der Nach=Drucker seyn
Werk etwas wohlfeiler geben, denn er hat
bey einem so gemeinnützigen und allgemein
ge=
schätzten Werke nichts zu risquiren, und darf
dem Verfasser kein Honorarium bezahlen.
Allein, ich habe, bey dem Verlage dieses
Wer=
kes, vom Anfange an bis jetzt, die größte
Uneigenützigkeit beobachtet, ob ich gleich bey
der, nach und nach dem Hrn. Verfasser
frey=
willig und nach Würden zuerkannten
Erhö=
⟨h⟩ung seines Honorarium (wie der Hr. Verf.
in der Vorrede zur zweyten Auflage des ersten
Bandes der Encyklopädie, S.XXXIX, selbst
bezeugt,) mehr〈…〉 Kosten gehabt habe, und
verhältnißmäßig auch den Preis des Werkes
billig hätte erhöhen, und mich nach dem
je=
tzigen Preise anderer Verleger und
Buchhänd=
ler richten können. Man bezahlt den Bogen
geringer und weitläuftig gedruckter Schriften,
die gestern gelesen sind, und heute wieder
ver=
gessen werden, den Bogen, ordinär Format,
meistentheils mit 1 Ggr. Von der in
Medi=
an=Format ge⟨d⟩ruckten, ihren Werth und
Nu=
tzen auf viele Jahrzehende behaltenden
Ency=
klopädie, bekommen die Pränumeranten den
Text eines jedes, aus 50 und mehr Bogen
be=
stehenden Bandes, welcher aus lauter Cicero
gesetzt und gedruckt, über 70 Bogen, in
Me=
dian=Octav, betragen würde an statt eines
dafür noch immer billigen Preises von
dritt=
halb Thalern, für 1 Rthlr. 4 Ggr, und
je=
des Octav=Kupfer für 8 Pfennige; wozu noch
kommt, daß ich, jenes ungerechten und
unnü=
tzen Nachducks wegen, mich erbiethe, allen
neu antretenden Liebhabern dieses Werk noch
um den Pränumerations=Preis zu erlassen.
Die bis jetzt heraus gekommenen 44 Bände
betragen, nach ordinären Preise, 128 Rthlr.
1 Ggr.; ich bin aber, dieselben noch um den
Pränumeration=Preis, welcher nur 83 Rthlr.
⟨8⟩ Ggr. beträgt, zu verlassen erböthig.
Joachim Pauli, Buchhändler.
Vorstehendes Werk ist sowohl alle 45
Bände komplet, als auch einzelne Theile
hievon in der Joh. ⟨Dav⟩. Hörlingischen
Buchhandlung in der Bognergasse Nr. 220
neben dem Todenkopf um den bestimmten
herabgesetzten Preis zu haben.
Nachricht.
Bey Jodok Weiß, burgerl. Buchbinder am
neuen Markt Nr. 1102 sind zu verkaufen.
In Folio.
Sacrorum conciliorum nova & amplissima
collectio ex recens. Mansi florentiæ &
Venetiis 1759-82. XXV. Vol. 125 fl.
NB. Die erstern 23 Vol. ganz neu in
Schweinleder gebunden, der 24 und 25te
Band geheftet, die 〈…〉 weiteren Bände
kön=
nen nachgeschaffet werden, der Band a
9 fl. 30 kr.
Blackwell Elisabetha Herbarium seu
col-
lectio stirpium ad usum medicum., Centuriæ
VI. cum præfatione & explicatione figures
incidit & elegantissime pinxit
⟨Eis⟩enberge-
rus cum auctuario Norimbergæ 1757-73.
VI. Vol. ein herliches Exemplar deutsch und
lateinisch mit 600 feinst illuminirten Platten
ganz mit Papier durchschossen 125 fl.
Celeberrimut Hortus Eystettensis cum
Ico=
nibus Plantarum, Fol. Atlant. 30 fl.
Jacquin Nic. Jos. observationum
Bottanica-
rum Iconibus illustratarom partes IV. Vind.
1764-71. cum 〈…〉enium tabulis 10 fl.
Müllers vollständiges Gartenlexikon, verm.
Ausgabe, Nürnberg 1750-58. 3 Bände,
mit Kupfern 13 fl. 20 kr.
Bidloo Anatomia humani Corporis CV. Tab.
per G. de Lairesse ad virum delineatis
de-
monstrata, Amst. 1685. Fol. atlant. max.
Exempl. splendid. 40 fl.
Idem opus folio majori 30 fl.
Idem opus cum centum duabus tabulis 20 fl.
Cowperi Anatomia corporis humani cur ⟨I⟩
Dundass. Lugd Bat. 1739. cum CV. fig &
append. cum IX. fig. fol. max. Ex. spl 40 fl.
Cowper Myotamia reformata, cr an
anato-
mical treatise von the museles of the human
Body, London und Jac. Touson 1724 cum
fig. & LXVI. tab. Exempl. splendid. 40 fl.
Vesalii opera omnia anatomica & chirurgica,
cura Herm. Boerhave & Albini. Lugd. Bat.
1725. II. Vol. cum fig. & tab. fol. max. opus
splendidiss. 35 fl.
M⟨unro⟩ Oste⟨o⟩logie où l'on à ajouté des
plan-
ches en taille douce, qui represent au
na-
turel tous les ⟨os⟩ de l'adulte & du fætus, avec
explications par Mr. Sue, Paris 1759. II.
Vol. fol. max. 45 fl.
Santorini XVII tabulæ anatomicæ, quas
ex-
plicat usque alias addit de structura
Mam-
marum & de ⟨tunica tesris⟩ vaginali Mich.
G〈…〉, Parmæ ex regia typographia 1775.
cum fig. 10 fl.
Herme⟨t⟩is Mercurii trismegisti divinus
Pyman=
der cum commentariis Roseli. opus
recon-
di〈…〉, Colon. Agrip-
pinæ 1630. libri VI. cum iudice 20 fl.
Thuan〈…〉i Jac Historia sui temporis, Londini
apud Samuelem ⟨Bukley⟩ 1733. VII. Vol. 140 fl.
Bey Gräffer dem Jüngern,
Buchhändler am Michaelerplatz Nr 133.
ist zu haben:
Zweyter Band des politischen Codex,
oder wesentliche Darstellung
sämmt=
licher die k. k. Staaten
betreffen=
den Gesetze und Anordnungen im
politischen Fache; praktisch
bearbei=
tet von Jgnaz de Luca, 8. Wien
1789. 1 fl. 30 kr. Beyde Bände
3 fl mit allerhöchster Genehmhaltung.
Kerndel (J. L.) praktische Abhandlung
über die einfachste und sicherste
Heil=
art des Trippers, 8 daselbst 1789.
Diese gut geschriebene und sehr
nütz=
liche Piece kostet 12 kr.
Plan von Belgrad, wie es von der k. k. Ar
mee unter Kommando des Prinzen Eugen
im Jahr 1717 belagert wurde, 10 kr.
Leben und Thaten des Prinzen Eugen, im
Auszuge mit Kupfern, 8. Nürnberg 1739.
1 fl 3⟨0⟩ kr.
Karte vom Temeswarer=Bannat, vom Hrn.
le Maire, sehr schön gestochen und
illumi=
nirt 1 fl.
Li⟨sua⟩rt de Grece, Roman de chevalerie,
ou suite d'Amadis de Gaule, par Mr. de
Mayer, 5 Tomes, 12. Paris 788. 5 fl.
Cleopatre Roman historique, fig. 3 Tom.
8. Paris 789 3 fl.
de la Monarchie Pruisienne, par Mr. le
C. die Mirabeau, 8 Vol. gr8. avec l'Atlas
in Fol. Londres 788. 22 fl.
Aurelia ou la vie du grand Monde, 2 vol.
8. Paris 789. 2 fl.
Pauline de Bert, ou Fragmens d'une
Cor=
respondance familiere, 8. Geneve 788.
1 fl. 15 kr.
Coraly & Zamore, ou les illustres
Ameri-
cains, 2 parties, 8. Paris 789. 1 fl. 40 kr.
Jn der J. D. Hörlingischen Buchhandlung
in der Bognergasse Nr. 220 neben den
To=
denkopf und nebst vielen andern Büchern,
auch nachstehende zu haben:
Sichere, leichte und auf Erfahrung gegründete
Art, sich selbst ohne grosse Kosten und ohne
Hülfe eines Arztes von den verschiedenen
Ar=
ten der Gonorrhoe oder Tripper zu heilen,
für das männliche und weibliche Geschlecht;
nebst den venerischen Recepten und des
neu=
erfundenen antivenerischen Mittels von G〈…〉e
Bar. Febure ꝛc. Zweite vermehrt und verbess.
Ausgabe, a d. Franz. von G. v. E— — 〈…〉.
8. 789. geheft 12 kr.
Herrn Abts Racine Kirchengeschichte. A. d.
Franz. nach der neuen, mit einigen
Anmer=
kungen und Zusätzen vermehrten Ausgabe.
X. Theil, welcher enthält das Ende des
vierzehnten, und den Anfang des
fünfzehn=
ten Jahrhundertes gr. Wien 1789 1 fl.
30 kr. blausteif 1 fl. 37 kr. alle 10 Bände
Präsumerationspreis 10 fl.
Die Herrn Pränumeranten belieben diesen
Band, der besonders wegen der Geschichte
der Koncilien zu Kostnitz und Ba⟨s⟩el
merk=
würdig ist, abermals ge⟨gen⟩ in Handen
habenden Scheine abholen, und sich auf den
11ten in meiner Handlung mit 1 fl. gefäl=
li⟨g⟩st vormerken zu lassen.
Neues Militairisches Journal, 1sten Bandes
3tes, und 2ten Bandes ⟨1tes⟩ Stück, mit
Kupfern, 8 Hanover 789 1 fl. 48 kr
⟨Vey〈…〉ts⟩ (J. R. G) allgemeines Magazin für
Prediger, nach den Bedürfnissen unserer
Zeit, 1sten Bandes 3tes Stück, gr8 ⟨Lip=⟩⟨zia⟩ 789. 24 kr.
Wells (J. J. v.) kurzverfaßte Gründe zur
Pflanzenlehre, als ein zur Naturgeschichte
unumgänglich nöthiger Theil, gr8 Wien
785. 39 kr.
— methodische Einleitung mineralischer
Kör=
per, zum Gebrauche ⟨s〈…〉iner⟩ Vorlesungen, mit
4 Kupfertafeln, gr Wien 786. 1 fl. 15 kr.
P〈…〉ri〈…〉ks (P. Alexius) Erklärungen der
sonn=
täglichen Evangelien in Schulen, zum
Gebrau=
che der Katecheten, 3 Bände, gr8. 788.
4 fl. 30 kr.
Bey Cristoph Peter Rehm,
k. k. priv. Buchhändler, unter den Tuchlauben
beym Aug Gottes vom Seitzerhof gegenüber
ist zu haben:
Z〈…〉kofers (G. J) Predigten, nach seinem
Tode herausgegeben, samt dessen Portrait,
5 Theile. gr8 789. 3 fl. 54 kr.
C〈…〉 interessante und durchgängig abgefaßte
〈…〉 für die Jugend, 〈…〉
Theil. 8. 789. 32 kr. Alle 6 Theile 〈…〉
sammen 3 fl.
— — väterlicher Rath für meine Töchter, 2
Theile, gr⟨8⟩. 789 48 kr.
— — ⟨Kinder=bibliothek⟩, 5 Thle, 8. 789.
2 fl. 30 kr.
Leben und Schicksale des berichtigten Franz
Rudolph von Großing, eigentlich Franz
Mathäus Grossinger genannt, nebst der
Geschichte und Bekanntmachung der
Ge=
heimnisee des Rosenordens, 8. 789. 36 kr.
〈…〉 Leben, eine wahre
Ge=
schichte, 8. 789. 30 kr.
〈…〉, 10 Thle, 8. 4fl.
⟨Friedrich mit der gebissenen⟩ Wange, 4 Thle,
〈…〉
⟨Friedrichs II. ⟩ ⟨hinter⟩lassene Werke, 15 Thle,
8. 789. 7 fl. 30 kr.
Ueber den Umgang mit Menschen, von A.
〈…〉, 2 Theile, 2te verb. Aufl.
⟨789. 1 fl⟩. 15 kr.
NB. dieses Buch wird keiner weitern
Empfehlung bedürfen, wenn man ohne
⟨Jnteresse⟩ sagt, daß es von jedem Menschen
verdient gelesen zu werden.
Kleine Erzählungen für Kinder von einem
Kinderfreunde, 3 Theile, 8. 789. 1 fl. 30 kr.
Hermes Handbuch der Religion, 2 Thle, 8.
788. 2 fl.
Müllers Geschichte Carl v. Burgheim, 4 Thle,
8. 2 fl. 30 kr.
Werthers Leiden, 2 Thle, 8. 789. 30 kr.
Sanders (H.) Morgenstunden für gute
Chri=
sten, 8. 789. 20 kr.
— — über die Güte und Weisheit Gottes,
8. 788. 40 kr.
— — über Natur und Religion, 2 Thle, 8. 1 fl.
—— Erbauungsbuch zur Beförderung wahrer
Gottseligkeit, 8. 788. 36 kr.
Richters chyrurgische Bibliothek, 3 Theile,
8. 789. 4 fl.
Pferd und Wagen.
Jn dem Hause Nr. 255 unter den
Tuch=
lauben ist ein schöner Postzug Schimmeln,
dann ein schöner wohl konditionirter
Schwim=
mer und Pierutsch mit vergoldeten Federn,
täglich zu verkaufen und sich dieserwegen
bey dem dortigen Kutscher in dem ersten
Stall anzufragen.
Wägen zu verkaufen.
Alhier in der Dorothegasse im
Dorotheer=
hof sind verschiedene Wägen, und zwar 1)
ein 2sitziger ganz neuer moderner in Federn
hängender Schwimmer. 2) Ein ganz neues
〈…〉
anderes hoch in Federn 〈…〉
3) ein 4sitziger ganz gedeckter Stadtwagen,
und 4) ein schon gebrauchter 2sitziger
Schwim=
mer um sehr billige Preise zu verkaufen, und
ist sich deshalb bey Herrn Johann Häckl,
Kaufmann im Dorotheerhof im zweyten Stock
zu erkundigen.
Wohnung zu verlassen.
Jn dem gräfl. Abensperg und Traunischen
Haus Nr. 133 am Kohlmarkt zu den 3
Lau=
fern genannt ist eine in 5 Zimmern auf die
Gase, Kuchel, Holzgewölb und Boden
beste=
hende Wohnung auf künftige Michaeli 1789
bestandweis auf ein oder mehrere Jahre zu
verlassen. Wer demnach Belieben trägt, diese
Wohnung bestandweis an sich zu bringen,
beli〈…〉 sich diesfalls Nr. 51 in der hintern
Schenkenstrasse in dem gräfl. Abensperg=und
Traunischen Haus im ersten Stock des
wei=
teren zu erkundigen.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Leopolstadt in der grossen
Fuhr=
mannsgasse im Sch⟨nuder⟩ischen Haus Nr. 346
ist eine grosse Wohnung alltäglich zu
verlas=
sen, welche bestehet in einem grossen Saal,
dann extra kleinem Zimmerl zu ebener Erde,
im ersten Stock sind 5 Zimmer, im zweyten
Stock 4 Zimmer, eine Wagenschupfen, ein
Pferdstall, dann ein grosser Garten. Wer
diese Wohnung ansehen will, hat sich alda
bey dem Hausmeister anzufragen.
Haus zu verkaufen.
Es ist in der Stadt in einer sehr
beque=
men und gesunden Lage ein Freyhaus zu
ver=
kaufen, welches aus 3 Stöcken bestehet, und
gute grundfeste Keller und Holzgewölber hat.
Jn dem ersteren Stock sind 12 Zimmer, nebst
dazu zu ebener Erde gehörigen Portier=und
Laqueyzimmer, Kuchel und Speis. Der 2te
Stock hat 10 Zimmer nebst dazu gehörigen
Kuchel, Kammer, wie auch eine Off〈…〉
ierswoh=
nung im Hof. Der dritte Stock zählet 9
Zimmer, Gewölb und Kuchel. An
Stal=
lung ist für den ersten Stock auf 21 Pferde,
nebst 3 Schupfen, für den zweyten Stock
auf 9 Pferde, samt Wagenschupfen, Haber
und Heuboden. Wann sich hiezu ein
Lieb=
haber findet, so kann derselbe in dem v.
Ghelenschen Zeitungskomtoir deswegen
weite=
re Nachricht erhalten.
Handlung zu verkaufen.
Jm Marggrafthum Mähren in der königl.
Kreisstadt Ungarisch=Hra⟨disch⟩ ist eine 〈…〉
〈…〉
〈…〉waaren=Handlung beym
goldenen Kreuz, mit einem wohl sortirten
Waarenlager von gold und silbernen Borden,
Spitzen, allerhand kurrenten Seidenartikeln,
dann wollenen Zeugen, Tüchern, Mo⟨ll⟩on,
Rattin, Cottons, Leinwand, Blond und
Zwirn=
spitzen, spanischen Röhren, Weinreben, und
lakirten Stöcken, allerhand Knöpf⟨s⟩orten, Hand=
schuhen, und andern zur gemischten
Hand=
lung geeigneten Erfordernissen, mit oder ohne
Grundstücken, als Wiesen, Weingärten, Kel=
lern, Preßhaus, gegen baare Bezahlung, oder
in festzustellenden Zahlungsfristen, gegen
Si=
cherstellung der Terminen oder annehmlicher
Caution zu verkaufen; die Kauflustigen haben
sich an das Comtoir des Jnhabers derselben
nach Ungarisch Hradisch Nr. 177 unmittelbar
wegen der weitern Bedingnisse und
convena=
beln Einverständniß zu verwenden.
Erinnerung.
Daß die über das Vermögen, des
verstor=
benen bürgerl. Schifmeisters Paul
Tie⟨f⟩engra=
bers seel. vermög Verordnung des löbl. Stadt=
magistrats dd. 3. Juny 1789. wieder
ausge=
hoben, und dessen Gläubiger vollständig
be=
friediget worden sind.
Nachricht.
Von der Kanzley der Stiftherschaft
Schot=
ten: Nachdem jener Grund, welcher auf den
Schottenfeld zwischen Martin Küwer, und
K⟨a⟩spar Klinghofer lieget, bis auf diese Stund
zum ⟨grösten⟩ Nachtheil benannten seiner zwey
Nachbarn noch nicht eingeplanket, viel weni
ger ein Haus darauf erbauet worden, so wird
dem allfälligen Eigenthümer desselben die
Erin=
nerung gemacht, daß er diesen seinen Grund
von heut über 4 Wochen, das ist, bis 7. Oc=
tober d. J. mit einer aufrechten Planken um
geben ha⟨b⟩en müsse; wie im widrigen Fall
er=
wähnter Grund ohne weiteren an einen
ande=
ten Käufer veräußert werden soll.
Licit. Effekten.
Den 10. September und folgende Täge zu
den gewöhnlichen Vor=und
Nachmittagsstun=
den werden auf Verordnung der k. k. ni. öst.
Landrechten auf dem alten Fleischmarkt Nr.
744 im ersten Stock verschiedene
Verlassen=
schaftsfahrnisse, als karmoißirt und g〈…〉
gol=
dene Uhren, gold und silberne Münzen, Haus=
und Tafelsilber und andere Galanterien tüch=
und zeugene Mannskleider, und Wäsche,
Luster, Spiegel, schöne Elektril mit
Experi=
menten, 2 sehr schöne und besonders
wohl=
eingerichtete Buchdrucker⟨handpressen⟩ samt 〈…〉=
〈…〉 Lettern und Buchdruckerstöcken, Buch=
b⟨ind⟩erwerkzuug, Schlagzeug zum Feuerwerk
verfertigen, eine wohleingerichtete Drähbank
samt Werkzeug und einigen Holzvorrath, ein
Schneidzeug für Uhrmacher, eine Menge
Feuergewehr von besten Meistern, und zwar
Flinten einfache und doppelte Schrott und
Kugelstutzen, Pump=Polz⟨p⟩üchsen, Pistollen, u.
Terzerolen, mehr Schießrequisiten, Sattel,
Reitzeug und Schabracken, Tische, Kästen,
Soffen und Sessel, Bettstätte, samt
Bett=
gewand, und andere Effekten, licitando
ge=
gen alsogleich baare Bezahlung
hindangege=
ben werden.
Licit. Fahrnisse.
Von dem k. k. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgericht wird hiemit bekannt gemacht, daß
den 11. und 25. d. M. dann 9. Oktober früh
um 9 Uhr auf dem Salzgries neben den
Glö=
ckel Nr. 442 im ten Stock rechts 1 gol〈…〉
Manns=und 1 goldene Frauendose, 3 〈…〉
Gold gefütterte Glasdosen, ⟨Stein〈…〉allen,⟩
silberne Schnallen, silberne Besteck, 1
Vor=
leg und 8 Eßlöffel, 6 Kaffeelöfferl, 1
sil=
berne Zuckerbüchse, 2 Salzfasserl, 2 ⟨Tatzen⟩,
1 ⟨Trachterl⟩ mit Thee⟨löfferln⟩, und anderes
Silbergeschmeid, dann einige Aus〈…〉=
ren, gestickte Westen und Hauskleider, ver=
steigerungsweise werden hindangegeben
wer=
den, und falls diese Fahrnissen weder bey
dem ersten noch bey dem zweyten Termin
um den Schätzungsbetrag, oder darüber an
Mann gebracht werden könnten, dieselben
bey dem dritten Termin auch unter der
Schä=
tzung verkauft werden würden.
Licit. Kringerisches Haus.
Von dem Magistrat der Stadt Gmünd in
V. O. M. B. wird hiemit bekannt gemacht:
es sey auf Anlangen der Jgnaz Kringerischen
Gläubiger, in die Feilbietung der in die
Jg=
naz Piringerische Konkursmasse gehörigen,
und auf 500 fl. geschätzten Behausung Nr.
24, samt Hausgründen gewilliget, hiezu der
14. September zum ersten, der 28. Septem=
ber zum zweyten, und der 12. Oktober zum
dritten Termin mit dem Beysatze bestimmt
worden, daß, wenn sothane Behausung samt
Hausgründen bey dem ersten und zweyten
Termin nicht angebracht wurde, selbes bey
dem dritten entweder den sämtlichen
Gläubi=
gern um den Schätzungpreis
eingeantwor=
tet, oder auf wiederhol⟨t⟩es Anlangen auch
un=
ter der Schätzung hindangegeben werden
wür=
de. Es haben daher die Kauflustigen an
ob=
genannten Tägen früh um 8 Uhr auf dem
allhiesigen Rathhause zu erscheinen.
Licit. Bücher.
Jm grossen Federlhof Nr. 627 im ersten
Stock werden am 14. September und
fol=
gende Täge, Bücher und Landkarten
ver=
schiedenen Jnhalts und mancherley Sprachen,
öffentlich licitando verkauft werden. Die
Ka=
talogen und an dem Orte des Verkaufs, und
in der Johann Paul Kraußischen
Buchhand=
lung am Michaelsplatz Nr. 1183 zu haben.
Licit. Pferd und Wägen.
Von dem k. k. ni. öst. Merkantil=und
Wech=
selgericht wird hiemit bekannt gemacht: daß
den 15. und 29 September, dann 13. Ok=
tober früh um 9 Uhr auf dem Salzgries beym
weissen Wolfen in der ⟨Bn⟩ Nr. 441 ein
2si=
tziger Reisewagen, ein sogenanntes Bothen=
Calleß, ein 2sitziger Schwimmer, und 3 Stück
Pferde, versteigerungsweis werden
hindan=
gegeben werden, und falls diese Wägen und
Pferde weder bey dem ersten, noch zweyten
Termin um den Schätzungsbetrag, oder
dar=
über an Mann gebracht werden könnten, die=
selben bey dem dritten Termin auch unter
der Schätzung verkauft werden würden.
Licit. Eckerische Realitäten.
Von der freyhrl. Johann Baptist
Ludwigs=
dorfischen Herrschaft Gundersdorf im V. U.
M. S. wird hiemit bekannt gemacht: Es sey
bewilliget worden, die Verlassenschaft des
Johann Eckers, behaust gewesenen Unterthans
im Dorfe Wagelsdorf, bestehend in dem gut
gebauten Hause, samt Stallungen, Scheuren,
Keller auf 260 Eimer, und den zum Hause
gehörigen 21 Joch 52/64 Aecker, 4 Joch 2/64
Weingärten, 1 Joch 55/64 Wiesen und 4/64
Garten, 1 Joch Uiberländäcker, 106 Eimer
1787er Wein, 90 Eimer 1788er, 1⟨35⟩ Stück
eisene Reife, 32 Eimer Fässer, dann der
heurigen ganzen schweren und geringen
Fech=
sung, endlich in Vieh und verschiedenen
Haus=
einrichtungsstücken und Geräthschaften
öffent=
lich feilzubieten, und gegen gleich baare
Be=
zahlung zu verkaufen. Da nun zur diesfäl=
ligen Versteigerung der 15. September d. J.
bestimmt ist, so haben die Kauflustige an
die=
sem Tage früh um 6 Uhr in der Johann
Eggerischen Behausung zu Wagelsdorf sich
einzufinden; indessen kann die Schätzung
al=
täglich in der hiesigen Amtskanzley eingesehen
werden.
Licit. Böhmerisches Haus.
Von Superintendenten und Spitalmeister
des Burgerspitals in Wien wird hiemit bekannt
gemacht: Es sey auf Anlangen der Anna
Ma=
ria Kerndlin verwilliget worden, die
dersel=
ben verpfändete, und auf 260 fl. gerichtlich
geschätzte Johann Böhmerische Behausung Nr.
39. zu Nußdorf, sammt Hausgarten, Preß=
haus und Preß öffentlich auszufeilen und an
den Meistbietenden hindanzulassen. Da nun
hiezu drey Termine, und zwar für den ersten
der 17. August, für den zweyten der 14. Sep=
tember und für den dritten der 12. October
d. J. mit dem Beysatz bestimte w⟨erd⟩en, daß
wenn dieses Haus, und Zugehör weder bey
dem ersten noch zweyten Termin um den
Schä=
tzung Betrag oder darüber an Mann gebracht
werden könnte, solches bey dem dritten auch
unter der Schätzung verkauft werden würde;
als haben all jene, welche gedachtes Haus
und Zugehör zu kaufen willens sind, an den
bestimten Terminen fruhe um 10 Uhr in des
Dorfrichters zu Nußdorf Behausung zu
er=
scheinen.
Licit. Effekten, Wägen, Räder und
Holzwerk.
Auf Verordnung der Herrschaft
Hunds=
thurn werden den 18. September in des sel.
Balthasar Fuchs Haus Nr. 59 am Freygut
Hundsthurn vormittag von 9 bis 12, und
nachmittag von 3 bis 6 Uhr verschiedene
Klei=
dungsstüke, dann Kumeter, Riemwerk, Kal=
lessen, Wägenkästen, Kalleßgestelle, beschla=
gen grössere, mittlere und kleinere Wagen=
und Kalleßräder, hinter und vordere Axen,
halb Axen, undeschlagene Räder und
ande=
res Holzwerk, den Meistbietenden gegen
baa=
re Bezahlung verkauft; die Kauflustige
be=
lieben an obigem Tage und Stunden, und=
wenn es erfoderlich am folgenden Tage in
dem Hause der. 59. am Freygrund
Hunds=
thurn zu erscheinen.
Licit. Ezma⟨nnst⟩orferische Realitäten.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen des Hrn. Dr.
Schöffer, als Mathias Ezmannstorferischen
Massevertretters in die gerichtliche
Feilbie=
tung der, in der Mathias
Ezmannstorferi=
schen Konkursmasse befindlichen verschiedenen
Weinen, sehr vielen leeren Fässern, samt
Gantern, sogenannten Bratzen, und Wein⟨boc⟩k,
dann der vorhandenen Zimmer und
Bier=
hauseinrichtung, als Better, Bettstätte, ⟨Kä⟩=
sten, Tische, Sessel, Bänke, Flaschen, ⟨ble⟩=
chene Zimenter, einigen eisenen, kupfernen,
und erdenen Kuchelgeschirr, wie auch eine
hölzene Uhr, samt Kasten, einen Schreib
kasten, und einige kleine Bilder, gewilliget,
und hiezu der 17. September d. J. bestimmt
worden. Daher die Kauflustige an besagtem
Tage um die gewöhnlichen Stunden sich in
dem Haus Nr. 6 in der Alstergasse
einzu=
finden haben.
Licit. Weingärten.
Von der freyherrl. v. Penklerischen
Herr=
schaft Burg Mödling Vesten Liechtenstein
hie=
mit anzufügen: es habe das löbl. Admini=
strationsstiftgrundbuch St. Dorothee
ange=
sucht: daß ihre zu den Grundbüchern
heili=
gen Kreuz, Thurnhof, Herrschaft Rodaun,
und diesseitigen Herrschaft dienstbare, in
Brun=
ner und Berchtoldsdorfer Burgfrieds
Gezier=
ke liegende Weingärten, samt diesjähriger
Fechsung durch öffentliche Versteigerung
hin=
dangegeben werden möchten. Daher dann
all jene, so von oberwähnten Grundstücken
einige käuflich an sich zu bringen gesinnet
sind, den 17. September in Nr. 60 zu Brunn
am Gebirg früh um 9 Uhr sich einzufinden;
was übrigens den Kaufschilling dieser
Grund=
stücken betrift, so ist an solchen ein Drittheil
gleich zu erlegen, die übrigen 2 Drittheile
aber in zweyjährigen Fristen gegen gehöriger
Sicherstellung und laufenden 4 prozentigen
Jnteressen zu berichtigen.
Licit. Effekten und Bücher.
Auf Verordnung eines löbl. Magistrats
werden den 14. dies zu den gewöhnlichen
Vor=und Nachmittagsstunden beym
Tanen=
baum Nr. 7 in der Schauflergasse im 2ten
Stock einige Verlassenschaftssachen, als eine
spinspeckene vergoldte Sackuhr, silbernes
Mund=
besteck, sammet=seiden=zeug=und tüchene
Mannskleider, Mäntel und Talar, Leib=und
Hauswäsch, Bettgewand, harte Tische, Kä=
sten, Sessel, Bilder, Stöckeluhr, und mehr
andere Fahrnisse, nicht minder einige
Bü=
cher, als Opera van Espen, Breviaria in
octavo & quarta, Miscellania &c wovon
das Verzeichniß bey der Licitation einzuse=
hen ist, an den Meistbietenden
hindangege=
ben werden
Licit. Effekten
Den 14. dies werden auf Verordnung der
löbl. k. k. ni. öst. Landrechten in der
Kru=
ge⟨rsterffe⟩ im Hofwagnerischen Haus Nr. 1045
im 2ten Stock zu den gewöhnlichen Vor und
Nachmittagsstunden verschiedene Fahrnisse,
als gold=und silberbordirt und ⟨unbordirte⟩
Mannskleider, d⟨er⟩ley Leibwäsch, wie auch
Spiegel, Soffen, Sessel und Kasten, dann
Mineralien und Bergstuffen, licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Mit Verwilligung einer hochlöbl. ni öst.
Landesregierung werden den 15. dies und
fol=
gende Täge in der Dorotheergasse in
Bren=
nerischen Hause Nr. 1145 gold und
tomba=
ckene Sackuhren, gute Perl, etwas Silber
und Galanterien, nicht minder gestickte und
bordirte sammetene, tüchene, und zeugene
Mannskleider, sondern auch bro〈…〉, at=
lassene grosdekourne, tafetene, b〈…〉ene,
zitzene, musselinene und kottunene
Frauenklei=
der, derley Pelze, übertragene Niederländer=
und Blondspitze, Leib=Tafel und
Hauswä=
sche, etwas Porzelain, Spiegel, Soffen,
Sessel, hartfournirte Schublad=und
Aufsatz=
kästen, derley Tische, ein halbgedecktes
Pie=
rutsch auf Federn, dann Bettgewand, Ku=
pfer, Zinn und andere Geräthschaften
lici=
tando verkauft.
Licit. Weine.
Von der k. k. Herrschaft Wolkerstorf
wer=
den den 17. September früh um 8 Uhr die
nach Absterben Eleonora Guppenbergerin, ge=
westen Mühlermeisterin zu Pillichstorf, vor=
handene Weine und zwar 1783er
Bisamber=
ger 35 Eimer in 2 Gebünden, 1787er
Kö=
nigsbrunner 252 Eimer in 9 Gebünden, und
1788er Pillichstorfer 62 2/4 Eimer in 4
Ge=
bünden, endlich 1103 Eimer leere
Weinfäs=
ser in eisenen Banden, nebst einen Keller in
der Holzluden, durch öffentliche
Versteige=
rung den Meistbietenden verkauft; Kauflusti=
ge dieser Weine, Fässern, oder Kellers
ha=
ben sich daher obigen Tag und Stund in
der Mühl zu Pillichstorf einzufinden, und
die Versteigerung abzuwarten.
Licit. Effekten.
Den 16. dies und folgenden Tag zu den
gewöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
werden auf Verordnung der k. k. ni. öst.
Landrechten in der Singerstrasse im freyherrl.
v. M⟨oser⟩ischen, oder sogenannten
Halleweil=
lischen Haus Nr. 926 rechterhand über die
Schneckenstiege im ersten Stock verschiedene
Verlassenschaftsfahrnisse, als Frauengeschmuck,
goldene 〈…〉en und Silber broschirt=gros=
dekour taffet=bataf=musselin und andere
Frauenkleider, Niederländer=und
Brüßler=
spitze, Leib=und Hauswäsch, die ganze
Trop=
pauersammlung von Büchern, leinwandene
Spaliere, ein Bett mit rothen Damast, der
ley Soffen, Kanapee und Sessel, Spiegel,
Uhren, Porzelain, hart und weiche Kästen
und Tische, Schokolade, Bettstätte, samt
Bettgewand, Meßing=Zinn=Kupfer=und
Eisengeschirr, und mehr andere
Geräthschaf=
ten, licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Von Seiten der Ritterl. Maltheserordens=
Gesandtschaft werden den 17. September und
folgende Täge in der Weyhburggasse in dem
v. Sar⟨to⟩rischen Hause Nro. 939. im ersten
Stock, zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagsstunden verschiedene
Verlassenschafts=
effekten, als an Prätiosen: 6
Maltheseror=
denskreuze, eine goldene Tabatiere mit
Bril=
lanten besetzt, 1 detto emaillirte, und andere
in Gold gefaßte Tabatieren, dann eine
gol=
dene Re⟨p⟩etiruhr, und eine Wanduhr, auch
einige gestickte und bordirte Kleider, und
verschiedenes Silber, Spiegel, Kasten, So=
phen, und andere Einrichtungsstücke, auch
etwas Wäsche, dann ein paar Rapphengste
sammt Geschirr, ein zweysitziger blaulakirter
Schwimmer auf vier Federn und vier
Noth=
riemen mit 2 Reistruhen zum anschrauben,
und ein viersitziges grünlakirtes Pirutsch den
Meistbietenden gegen baare Bezahlung
hin=
dangegeben werden.
Licit. Effekten und Wein.
Den 18. dies und folgende Täge zu den
gewöhnlichen Vor=und Nachmittagsstunden
werden mit hoher Regierungsbewilligung in
der obern Bäckerstrasse in dem v. Hüttneri=
schen Haus Nr. 782 im 2ten Stock
verschie=
dene Verlassenschaftsfahrnisse, als ein Sma
ragdring mit Brillanten, eine Rosennadel,
goldene Dosen, ein Kelch, Haus=und
Ta=
felsilber, broschirt=grosdekour=tafet=bataf=
und andere Frauenkleider, Brüßler=und
Nie=
derländerspitze, Waderl, Handschuh, Leib=
Haus=Tafelwäsche, ein Pendiluhr so ein
Jahr geht, Luster, Spiegel, Trumotische mit
Marmorplaten, ein kleiner Tafelservis, Kaf=
fee und Thee ⟨deto⟩, auch Figuren, samt Va=
sen von seltenen Porzelain, indianische ⟨Spiel⟩
und Tatzen, Niederländerspalier,
ein Bett, auch Soffen und Sessel von
Da=
mast, ein Kruzifix von Donner, gemalte
Bil=
der, auch Kirchenparamenten, hart und
wei=
che Schrift, Garderob=Aufsatz=und
Schublad=
kästen, und Tische, Bettstätte, samt
Bett=
gewand, Meßing=Zinn=Kupfer=und
Eisen=
geschirr, etwelche Eimer Grinzinger in
klei=
nen Gattungen, Schnebergerwasser, und
der=
ley Flaschen in Einsatzküsten, und mehr
an=
dere Geräthschaften, licitando verkauft.
Licit. Mayerey in Bestand.
Von Seite der fürstl. Aloys
Lichtensteini=
schen Herrschaft Feldsperg wird auf den 29.
September die allhiesige auf 29 St. Melkkü=
hen bestehende Mayerey, nicht minder das
herrschaftl. Wirthshaus zu Unter〈…〉menau
auf 1 oder mehrere Jahre mittels
offentli=
cher Versteigerung den Meistbietenden in
Be=
stand verlassen. Pachtlustige können daher
an obbemeldten Tag um die 9te Frühstunde
bey hierortig herrschaftl. Amtskanzley
behö=
rig erscheinen, die Bedingnisse über ein so
anderes Bestandkorpus vernehmen, und
so=
nach ihr Angeboth ad protocollum geben.
Licit. Striglisches Haus
Von der Grundobrigkeit der Pfarr
Bösen=
dorf über Unter⟨la⟩nzendorf wird hiemit kund
gemacht: es sey auf Anlangen des Hrn
Fer=
dinand Oehlmayer, in die wirkliche
Feilbie=
tung des im Dorfe Unterlanzendorf Nr. 11
liegenden, auf 2550 fl. samt der radizirten
Schmiedgirechtigkeit, und dazugehörigen 8
2/4 Joch Hausgründen gerichtl. geschätzten
Joh. Striglischen Hauses im Wege der
Exe=
kution gewilliget worden. Da nun hiezu 3
Termine, und zwar für den ersten der 30.
September, für den zweyten der 30. Okto=
ber und für den dritten der 30. November
d. J. solchergestalt bestimmt worden, daß,
wenn diese Behausung weder bey dem
er=
sten, noch bey dem zweyten Termin an Mann
gebracht werden könnte, dieselbe bey dem
dritten Feilbietungstermin auch unter der
Schä=
tzung verkauft werden würde; so haben all
diejenige, welche dieses Haus samt
Grund=
stücken und Schmiedgerechtigkeit gegen gleich
baare Bezahlung an sich zu bringen
geden=
ken, an den obgedachten Tägen vormittag
um 10 Uhr in der Johann Striglischen
Be=
hausung zu Unterlanzendorf zu erscheinen.
Licit. ⟨Ne⟩kisches Haus.
Vo⟨m⟩ dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien, wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey auf Anlangen des Anton
Christ=
lieb, cess. noe. wider die Katharina
Ne=
kin, Hausinhaberin, verwilliget werden, das
gegentheilische am Heumarkt liegend auf 〈…〉50
fl. gerichtl. geschätzte Haus Nro. 377. öffent=
lich auszufeilen, und den Meistbietenden
hin=
danzugeben. Da nun hiezu drey Termine,
und zwar für den ersten der 30. September,
für den zweyten der 31. Oktober und für
den dritten den 1. Dezember dieß Jahres mit
dem Beysatze bestimmet worden sind, daß,
wenn dieses Haus bey der ersten, und
zwey=
ten Feilbietung nicht um die Schätzung, oder
darüber an den Mann gebracht werden sollte,
dasselbe bey der dritten Lizitation auch
un=
ter der Schätzung hindangegeben werden
wür=
de. Als haben all jene, welche gedachtes Haus
zu kaufen willens sindn an obbestimmten
Ta=
gen früh um 10 Uhr vor diesem Magistrat zu
erscheinen.
Licit. Schaafvieh.
Von der fürstl. Liechtensteinischen
Wirth=
schaftsinspektion der Herrschaft Wilfersdorf
wird hiedurch bekannt gemacht: daß den 1.
Oktober dieses Jahrs Vormittag um 9 Uhr
einige 100 Stück Kappen, alte Mutterschaafe
und Lämmer an den Meistbiethenden zu
Wil=
fersdorf werden verkaufet werden. Die
Kauf=
lustigen hahen daher an den bestimmten Tag
und Stunde zu Wilfersdorf zu erscheinen.
Licit. Wiesen in Bestand.
Von dem k. k. obersten Hof=und
Landjä=
germeisteramte wird hiemit bekannt gemacht:
Da der mit den bürgerl. Fleischhauern alhier
Gramestetter und Kompagnie auf 3 Jahre
geschlossener Wiesenbestandkontrakt im
soge=
nannten kleinen Pratter jenseits des Wiener
Kanals in der Gegend des grünen
Lusthau=
ses mit Ausgange dieses Jahres sein Ende
erreichen wird, so haben Se. Exzellenz der
k. k. wirkl. geh Rath, oberst Hof=und Land=
Jägermeister, Ritter des goldenen Vliesses,
Herr Graf zu Hardegg Glaz ꝛc. zu verordnen
geruhet, daß die 51 Tagwerk 600 Quadrat=
Klafter Wiesen im vorerwähnten kleinen
Prat=
ter auf weitere 3 Jahre in Bestand
verlas=
sen, dieser Bestand öffentlich feilgebothen,
und mit dem Meistbietenden ein ordentlicher
Kontrakt errichtet werden soll, dessen
Be=
dingnisse bey diesem. k. k. obersten Hof=und
Landjägermeisteramte von jedermann
vorhin=
ein einzusehen sind. Da nun zu dieser
Feil=
bietung der 2. Oktober d. J. festgesetzt wor=
den, so werden all und jede, die den Bestand
dieser Wiesen auf 3 Jahre zu übernehmen
Willens sind, am ersterwähnten Tag früh
um 9. Uhr bey diesem k. k. obersten Hof=
und Landjägermeisteramte in dem vormaligen
Lorenzer Nonnenkloster entweder selbst
persön=
lich, oder durch genugsam Bevollmächtigte
zu erscheinen haben.
Licit. Stadelbaurische Häuser.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht. Es sey wider die Maria Anna Stadl=
Baurin, Hausinhaberin, wegen schuldigen
Satz=
kapital pr. 5000 fl. in die Feilbietung der,
der Geklagten angehörigen, in der
Leopold=
stadt in der grossen Schiffgasse befindlichen 2.
Häuser Nr. 36 und 37. samt den dabey
be=
findlichen Garten gewilliget worden. Da nun
hiezu der 20. September zum ersten, der 23.
Oktob. zum zweyten, und der 24 Novemb. d.
J. zum dritten Termin mit dem Beysatz
be=
stimmet worden ist, daß, wenn sothanne
Rea=
litäten bey dem ersten, und zweyten Termin
um die Schätzung nicht angebracht würden,
selbe bey dem dritten auch unter der Schätzung
hindangegeben werden würden, so haben die
Kauflustigen an erstbesagten Tagen früh
um=
10
10. Uhr vor diesem Magistrat zu erscheinen.
Licit Müllerischen Haus.
Von dem Grundbuch der k. k. Kammeral=
Herrschaft Tuln, als Herrschaft Oberdöbling,
wird hiemit kund gemacht: Es sey auf
An=
langen des Johann Jakob Müllerischen
Cura=
ratoris ad lites, Hrn. Dr. Weigl, in die
Lizitirung der in die Johann Jakob
Mülleri=
sche Konkursmasse gehörigen in Oberdöbling
liegenden schönen, sehr gut und bequemlich
gebauten mit einen schönen Obst=Garten
ver=
sehenen auf 3200 fl. gerichtl. geschätzten
Be=
hausung Nr. 760 nebst den allda befindlichen
zu einer Fabrik sehr anwendbar, und schon
geeigneten, sehr geräumige neu gebauten, mit
Ziegl gebetten ebenfalls mit einen schönen
Gar=
ten versehenen, und auf 3500 fl. gerichtl
ge=
schätzten Behausung gewilliget, und zu
der=
selben Vermehrung für den ersten Termin
der 28. September, für den zweyten der 21.
Oktober d. J. mit dem Beisatze bestimmet
wor=
den, falls obige Behausung und Fabrikgebäude
bey den ersten und zweyten Termin um die
Schätzung, oder darüber nicht an Mann
ge=
bracht werden konnten, selbe nach vorläufiger
Vernehmung der Müllerischen Gläubiger bey
der dritten Lizitazion auch allenfalls unter der
Schätzung verkaufet werden würden. Die
Kauflustige haben demnach an obbestimmten
Tägen fruh um 9 Uhr sich in der Müllerischen
Behausung in Oberdöbling einzufinden.
Licit. Freyhöfe.
Von der mährisch=schlesischen k. k. Staats=
güter Veräußerungskommission wird hiedurch
bekannt gemacht, daß den 7. Oktober d. J.
in dem Brünner Oikasterialhause um die
gewöhnliche Frühstunde unter dem Vorsitz
des Gubernialraths, Freyherrn v. Roden,
zur Versteigerung nachstehender zu dem
Ex=
pauliner Kloster in Kronau gehörig gewesten
Freyhöfe Dobrzinsko und Rakschiz mit
Vor=
behalt der höchsten Begnehmigung
feilgebo=
ten werden. Das Pretium fisci entfällt
hie=
von nach dem Erträgnißentwurfe bey
Do=
brzinsko. 85⟨3⟩6 fl. 13 kr. 3 pf. Rakschiz 2589 fl.
2 kr. 2 pf. Die Verkaufsmodalitäten von
die=
sen versteigernden Freyhöfen sind durchaus
diejenigen, welche durch höchste
Einschlies=
sung vom 24. März festgesetzt, und mittels
Kreisschreiben vom 29. April d. J. im
Lan=
de kund gemacht worden sind. Uebrigens
steht es jedem Kauflustigen frey, die
An=
schläge sowohl als die Beschreibung dieser
Freyhöfe bey der hierländigen
Staatsgüter=
oderdirektion einzusehen. Brünn den 27. Au=
gust 1789.
Licit. Gut Bochtiz und Mödlau.
Das in dem Znaymer Kreise liegende
Ex=
jesuiten Gut Bochtiz, vereinbarter mit dem
Gut Marschowiz, dann des Guts Mödlau
werden am 15. Oktober von der
mährisch=
schlesischen Staatsgüter
Veräußerungskom=
mission in dem Brunner Dikasterialhause mit
Vorbehalt der höchsten Begnehmigung
ver=
steigerungsweise feilgeboten werden. Das
Pretium fisci von dem Gut Bochtiz, verein=
barter mit dem Gut Marschowitz, bestehet
nach der 〈…〉faßten Erträgniß mit Einbegrif
des Schloßgebäudes auf 143,076 fl. 36 kr.
2 pf. und von dem Gut Mödlau auf 22008
fl. 10 kr. Die Verkaufsmodalitäten von
diesen veräußernden Staatsgütern sind
durch=
aus diejenigen, welche durch höchste
Ent=
schliessung vom 24. März festgesetzt, und
mittels Kreischreiben vom 29. April d. J.
im Lande kund gemacht worden sind. Uebri=
gens steht es jedem Kauflustigen frey, die
Anschläge sowohl, als die Beschreibung von
diesen Gütern bey der hierländigen
Staats=
gü⟨eter⟩oberdirektion einzusehen. Brünn den
⟨25.⟩ August 1789.
Licit. das Gut Urschendorf.
Von der k. k. n. öster. Staasgüter=Ver=
äußerungskommission wird am 21. Oktober um
9 Uhr Vormittag das dem aufgehobenen
Pau=
linerkloster in Wienerisch Neustadt ehemal
ge=
hörige, in dem V.. W. W liegende
Staats=
gut Urschendorf, mittels offentlicher
Verstei=
gerung an den Meistbietenden mit Vorbehalt
der höchsten Bestättigung hindangelassen
wer=
den. Zur vorläufigen Nachricht wird bekannt
gemacht; daß 1) das Pretium fisci im
Kapi=
talswerth auf 11244 fl.; im jährlichen
Erb=
pacht oder Pachtzinse aber auf 532 fl. 12
kr. bestimmt worden, und auch also zum
er=
sten Ausrufe angenommen werden wird. 2)
Bei diesem Gute befinden sich: a) Ein
herr=
schaftliches Schlössel nebst einem
daranliegen=
den kleinen Garten. b) Ein herrschaftliches
Wirthshaus. c) 13 Unterthanen im Dorfe
Urschendorf und 7 im Dorfe Würstau. d)
Wein=und Körnerzehend; dann e) Wirthshaus=
Tag=Ungeld. Wald=und Jagdnutzen. Die
Be=
dingnisse bey dieser öffentlichen Hindanlassung
auf eine oder die andere der höchsten Vorschrift
angemessene Art sind durchaus diejenigen, wel=
che durch die Hofentschliessung vom 24. März
festgesetzet, und mittels der Wienerzeitung von
der Hochlöblich k. k. n. öster Landesregierung
bereits zur allgemeinen Wissenschaft bekannt
gemacht worden sind. Die Versteigerung
die=
ses Guts wird in dem Regierungs=und
Land=
hause unter dem Vorsitze des wirklichen n. öster.
Regierungsraths Ferdinand Freyherrn v. Sala
abgehalten werden, bis dahin aber kann die
Beschreibung dieses Guts eingesehen, und sonst
die nöthigen Auskünfte in der Kanzley der
k. k. n. öster. Staatsgüter=Administrazion im
vormaligen Jakoberkloster eingeholet werden.
Convoc. Rinauerische Gläubiger.
Von der freyherrlich v. Penk⟨l⟩erischen
Herr=
schaft Burg=Mödling Veste ⟨L〈…〉⟩ ⟨ten⟩stein wird
hiemit bekannt gemacht: Man habe nach dem
ab intestato erfolgten Absterben des gewest
k. k. Waldübergeher, Urban Rinauer, sel. um
mit der diesfälligen Abhandlung der Ordnung
nach vorgehen zu können, für nothwendig
befunden, all jene, welche aus was immer
für einen Rechtsgrund an dessen
Verlassen=
schaft einen Anspruch zu machen gedenken,
ediktaliter vorzufodern, und ihnen eine 6
wo=
chentliche Frist, das ist, bis 3. Oktober d. J.
anzuberaumen. Daher dann die diesfälligen
Gläubiger, oder allenfällige Erben sich um
so gewisser an obbemeldten Tag alsogewiß
entweder selbst persönlich, oder durch einen
hiezu Bevollmächtigten vor dem adelichen
Gerichte dieser Herrschaft zu erscheinen
ha=
ben, widrigens nach fruchtloser Verstreichung
dieser Frist ohne weitern abgehandelt, und
die Verlassenschaft den sich legitimirenden
Erben ohne weitern eingeantwortet werden
soll.
Convoc. Plazers Gläubiger.
Von dem k. k. ni. öst. Landrecht wird
an=
mit kund gemacht: Es sey auf Anlangen der
nach Absterben des Joseph Franz Edlen v.
Plazer, k. k. Hofkriegsraths=Conzipistens, sich
angemeldeten Jntestaterben, Josepha, verwit=
tibte v. Plazer, dann Vinzenz, Anton und
Maria Anna Edlen v. Plazer, bewilliget
wor=
den, alle jene vorzuladen, welche an die
Ver=
lassenschaft des bemeldten Erblassers Anspruch
zu haben vermeinen. Es werden daher
die=
jenige, welche aus dem Erbrechte oder aus
einem sonstigen Rechtsgrunde an bemeldte
Verlassenschaft Ansprüche und Forderungen
zu haben glauben, auf den 3. Oktob. d. J.
früh um 10 Uhr vor diesem k. k. ni. öst.
Landrechte entweder persönlich oder durch
ge=
nugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre
Forderungen anzumelden, und die behörigen
Urkunden und Beweise hiezu beyzubringen
ha=
ben, wie im widrigen mit Abhandlung der
Verlassenschaft ohne weitern vorgeschritten,
und solche sonach jenen, die ihre Rechte
hie=
zu angebracht und bewiesen haben werden,
zugetheilt werden würde.
Convoc. Sontags Gläubiger.
Von dem k. k. 〈…〉
teriere=
giments Gericht ⟨wird bekannt gemacht: es⟩
sey der Ludwig Sontag, ⟨Regiments⟩kadet,
in 〈…〉 bisher bekannt zu
seyn, ob zu der⟨hinterlassenen⟩
des ⟨Verstorberen von 1173 fl. 6 kr.⟩ ein
recht=
mäßiger ⟨Jntestaterb⟩ sich legitimiren könne;
es werden demnach diejenige, so zu dieser
Verlassenschaft das Erbrecht zu haben
ver=
meinen, von heut binnen 1 Jahr, ein Tag,
die, ⟨we〈…〉e⟩ eine liquide Schuldfoderung an
die Verlassenschaft erweislich machen wollen,
bis Ende des Monats Oktober l. J. derge=
stalt vorgeladen, bey dem Broder
Regiments=
gericht ihre Ansprüche und Anfoderungen in
Person, oder durch hiezu Bevollmächtigte
rechtsbeständig zu erweisen, als nach den
ver=
strichenen bestimmten Fristen diese
Verlassen=
schaft von Amtswegen abgehandelt, und
da=
mit vorgekehrt werden wird, was Rechtens
ist. Staabsquartier Winkov⟨sle⟩ den 14. Au=
gust 1789.
Convoc. Prchlickische Erben.
Von dem Auditoriat des k. k. Jngenieurs=
Mineurs=und Sappeurskorps wird anmit
kund gemacht: es sey der Minenführer, Karl
Prchlick, in Peterwardein ohne Hinterlassung
eines Testaments mit Tod abgegangen, des=
sen allenfallsige Erben, oder diejenige, wel=
che auf die geringe Verlassenschaft des
Ver=
storbenen einen rechtmäßigen Anspruch zu
ha=
ben vermeinen, werden daher vorgeladen,
um sich während dem peremptorischen
Ter=
min von einem Jahr, 6 Wochen, 3 Tag
bey ersagtem Geniekorpsauditoriat, als
Er=
ben zu erklären, und ihre Ansprüche zu
recht=
fertigen. Wien den 15. August 1789.
Konkurs des Georg Brausch.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey von dem Gerichte in die
Er=
öffnung eines Konkurses über das gesammte
im Lande Ni. Oe. befindliche Vermögen des
Georg Brausch, burgerlichen
Schuhmacher=
meisters Nr. 54 zu Mariahilf gewilliget
wor=
den. Daher wird jedermann der an
erst=
gedacht Verschuldeten eine Foderung zu
stel=
len berechtiget zu. seyn glaubet, anmit
erin=
nert, bis 3. Oktober dies Jahrs die
An=
meldung seiner Foderung in Gestalt einer
⟨förm⟩=
lichen Klage wider den Herrn Dr. ⟨Gind〈…〉⟩,
als Vertretter der Brauschischen
Konkurs=
masse, bey dem Magistrate alsogewiß
einzurei=
chen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit der
Foderung, sondern auch das Recht, Kraft
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu
werden verlanget, zu erweisen als in
wie=
drigen nach Verfliessung des erstbestimmten
Tages niemand mehr angehöret werden, und
jene, die ihre Foderung bis dahin nicht
an=
gemeldet haben, in Rucksicht des gesammten
im Lande Ni. Oest. befindliche⟨n⟩ Vermögens
des eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Ausnahm, auch dann abgewiesen seyn sollen,
wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht
gebührte, oder wenn sie auch ein
eigenthüm=
liches Gut von der Masse zu fodern hätten,
oder wenn auch ihre Foderung auf ein
lie=
gendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt
wäre, also, daß derley Gläubiger vielmehr,
wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn
sollten, die Schuld ungehindert des
Compen=
sations=Eigenthums=oder Pfandrechts, das
ihnen ansonst zu statten gekommen wäre,
abzutragen verhalten werden würden.
Licit. Klostergebäude ꝛc.
Auf hohe Verordnung wird das zu
Wim=
paßing an der Leitha in dem Oedenburger=
Komitat an der Ni. Oest. Gränze befindliche
und besonders wegen der von Wien nach
Oe=
denburg daselbst durchführenden Post=und
Komerzialstrasse sehr angenehm und
vortheil=
haft liegende Exminoriten Klostergebäude,
samt den dazugehörigen Garten und dabey
befindlichen Mayerhof den 21. Septemb. d.
J. in der eben zu Wimpaßing befindlichen
königl. Dreyßigstamtskanzley früh in der
ge=
wöhnlichen Stunde im Wege der Licitation
der Veräusserung 〈…〉gesetzt werden. Welches
von dem königl. Kammeral Administratorat
des Raaberbezirks zu dem Ende kund gemacht
wird, damit die Kauflustigen in dem
vorbe=
meldten Ort und Tag sich einzufinden
belie=
ben mögen.
Licit. Mahlmühle ꝛc. in Bestand.
Von der fürstl. Aloys Lichtensteinischen
Herrschaft Raben⟨s⟩burg in Ni. Oe. V. U.
M. B. wird hiemit kund gemacht: daß
un=
ter den nachgesezten Datis l. J. folgende
herrschaftiche Bestände, und zwar den 21.
September die Mahlmühl zu Rabensburg,
bestehend in 12 Mahlgängen, samt einer Walk
mit 4 Stampfen, wie auch das Wirthshaus
zu Rabensburg mit 53 59/64 Joch Aecker,
1 Garten und 2 Tagwerk Wiesen, nicht
min=
der das zu Hachenau und Bernhartsthal;
dann auf den 22. dicti die Mayerhöfe, und
respective die Milchnutzung von dem
Rind=
vieh zu Abstorf an den Fe⟨zy⟩hof und, zu
Kin=
zelstorf; endlich auf den 23. ejusdem die
ob=
rigkeitliche Fleischbank zu Abstorf, jedesmal
vormittag um 9 Uhr ob der Amtskanzley zu
Rabensburg auf ein und auch mehrere
Jah=
re, nach Belieben der Licitanten, salva
rati-
ficatione meistbietende in Bestand verlassen
werden würden. Wozu demnach die respect.
Herren Bestandlustige hiemit vorgeladen, und
denselben untereinstens erinnert wird, daß
die diesfälligen Kontraktsbedingnisse ob der
Rabensburger Amtskanzley täglich
eingese=
hen werden können.
Licit. Religionsfondsgut.
Von der k. k. böhmischen
Staatsgüterver=
äusserungekommißion wird hiemit kund
ge=
⟨me⟩cht: daß den 21. September 1789
vor=
mittags das im ⟨Bunz⟩lanerkreise liegende
Re=
ligionsfondsgut Scho⟨pk⟩a unter den von
ei=
nem hochlöbl. k. k. Landesgubernium unterm
22. May 1789 allgemein bekannt gemachten
Bedingnissen versteigerungsweis
hindanzulas=
sen sey; dessen Abschätzungsbetrag besteht in
35235 fl. 5 kr. Bey diesem Gute befinden
sich a) ein Klostergebäude, samt Kirche, b)
ein Bräuhaus, c) ein Brandweinhaus, d)
ein Mayerhof in Schopka, e) ein Judenhaus,
f) ein Haus im Weingarten. Ferners sind
folgende Grundstücke bey diesem Gute; als
äckerbare Felder 307 M. 12 m. Wiesen 2⟨2⟩
M. 12 m. Obstgärten 9 M. 5 m. Weingär=
ten 38 M. 4 m. Hutweiden 36 M. 15 m.
Waldungen 15 M. Die Versteigerung des
obbesagten Gutes wird in dem k. k. Guber=
niallandhause auf der kleinen Seite unter dem
Vorsitze des Mittelsraths v. Henne⟨r⟩
abge=
halten werden; die Erträgniß samt der
Be=
schreibung sind bey der k. k. Staatsgüterad=
ministration einzusehen, wie auch die nähern
Auskünfte daselbst einzuholen; wozu also die
Kauflustigen hiemit vorgeladen werden. Prag
den 5. August 1789.
Licit. Haunoldische Häuser.
Von dem Edlen von Zornischen
Grund=
buch des Freygrunds Jägerzeil wird anmit
bekannt gemacht: es sey über das von dem
Haunoldischen Massevertretter Herrn Doktor
Fütterer gestellte Ansuchen nunmehr in die
unabgetheilte Feilbietung der auf dem
Frey=
grund liegend, zur Haunoldischen
Konkurs=
massa gehörigen 3 Häuser, und hiezu
gehö=
rigen Uiberländgründen, wovon das Haus
Nr. 8, samt den kleinen Gebäude linkerhand,
und Schupfen auf 3100 fl. das Haus Nr.
16, samt den hiezu gehörigen grossen
Zier=
garten, und den gegen das Haus Nr. 17
lie=
genden grossen Hof und Schupfen auf 3250 fl.
dann das Haus Nr. 17, samt den dabey
be=
findlichen sehr grossen mit Bäumen besetzten
Grasgarten, und Schupfen auf 4320 fl. ge=
schätzt worden ist, gewilliget worden; da
nun hiezu der 15. September d. J. nachmit=
tag um 3 Uhr bestimmt worden ist, als
ha=
den all diejenige, welche ein, oder anderes
von gedachten Häusern an sich bringen
wol=
len, an obbestimmten Tag und Stund auf
dem Freygrund Jägerzeil in der Nr. 8. lie=
gend, zum grünen Kranz genannten
Augu=
stin Haunoldischen Behausung sich
einzufin=
den, und allda die weitere Behandlung
ab=
zuwarten.
Licit. Wirthshaus in Bestand
Von Seiten des Wirthschaftsamts der gräfl.
Joseph Erdödyschen Majoratherrschaft
Frey=
sta⟨dl⟩ wird hiemit kund gemacht: daß zu Frey=
stadl an der Waag in dem Neutraer
Komi=
tat, einer Mittelpoststation zwischen Tyrnau
und Neutra, das allda befindliche auf dem
Hauptplatz liegende herrschaftliche Wirthshaus
den 24. September d. J. auf vier
nachein=
ander folgende Jahre versteigerungsweis den
Meistbietenden in Bestand werde verlassen
werden. Es bestehet dieses Wirthshaus zu
ebener Erde auf die Gasse aus zwey
Gast=
zimmern, einer geräumigen Kuchel und
Kam=
mer, und in dem Hof aus 6 Zimmern, ei=
nem Keller auf 300 Eimer Wein, 3
Stal=
lungen auf 50 Pferde, einer Wagenschupfe
auf beyläufig 10 Wägen, einem grossen mit
Brünnen versehenen Hof, nebst
daranstossen=
den Garten, ferner in dem obern Stock auf
die Gasse aus einem Saal, und 3 kleinern
Gastzimmern, dann in dem Hof aus 5
Zim=
mern, und zwo Kammern, überdies sind auch
Grundstücke auf 24 Metzen Anbau dazu
ge=
hörig. Wer nun dieses in vollkommen guten
Stand befindliche und mit allen
erforderli=
chen Gelegenheiten versehene Wirthshaus in
Bestand zu nehmen willens ist, hat sich an
obbemeldtem Tage bey dem Wirthschaftsamte
zu Freystadl wo die Bedingnisse des
Bestand=
kontrakts täglich vernommen werden können,
einzufinden.
Licit. das Gut Da⟨w⟩le.
Von der k. k. böhmischen
Staatsgüterver=
äusserungskommission wird hiemit kund
ge=
macht: daß den 30. September 1789
vormit=
tag um 9 Uhr das im Beraunerkreise
lie=
gende Religionsfondsgut, Dawle, unter dem
von einem hochlöbl. k. k. Landesgubernium
unterm 22. May 1789 algemein bekannt
ge=
machten Bedingnissen versteigerungsweis
hin=
dangelassen werden wird. Dessen
Abschä=
zungswerth bestehet in 64801 fl. 25 kr. bey
diesem Gut befinden sich folgende Gebäude,
als a) ein Wohnhaus in Slaupno für den
Beamten, b) Bräuhaus im Markt Dawle,
c) 3 Mayerhöfe benannt in Slaup, Masche=
tin und Domeck, d) ein Judenhaus, e) zwey
Flußhäuser. Grundstücke befinden sich bey
diesem Gut nachstehende, als: an Aeckern
748 M. 14 1/4 m. Gärten und Wiesen 65
M. 12 1/2 m. Hutweiden 341 M. 6 m. Wal=
dungen 3110 M. 11 m. und Teuchen 1 M. 2
m. Die Versteigerung obgesagten Guts wird
in dem k. k. Guberniallandhause auf der
Kleinseite unter dem Vorsitze des Mittelraths
von Hennet abgehalten werden. Die
Erträg=
niß samt der Beschreibung dieses Guts ist
bey der k. k. Staatsgüteradministration ein=
zusehen, wie auch die nähern Auskünfte
daselbst einzuholen, wozu also die
Kauflu=
stigen hiemit vorgeladen werden, Prag den
11. August 1789.
Licit. Führlingers Haus.
Von des löbl. Stifts zun Schotten in Wien
wird hiemit zu vernehmen gegeben: es habe
der Alexander Mayerhofer, wider den
Jo=
seph Führlinger, und Maria Anna dessen
Ehe=
wirthin, die wirkliche Feilbietung der
gegen=
theilischen in der Neudeggergasse liegenden,
auf 5700 fl. gerichtl. geschätzten Behausung
Nr. 56 bewilligter erhal⟨ten⟩. Da nun hiezu
3 Termine, und zwar für den ersten der 7.
September, für den zweyten der 19. Okto=
ber, und für den dritten der 19. November
d. J. solchergestalt bestimmt worden, daß,
wenn gedachte Behausung weder bey dem
ersten, noch zweyten Termin um den
Schä=
tzungswerth, oder darüber an Mann gebracht
werden könnte, solche bey dem dritten auch
unter der Schätzung hindangegeben werden
würde. Als haben die Kauflustige an
obbe=
stimmten Terminen früh um 10 Uhr vor
die=
sem Gerichte zu erscheinen.
Licit..Johanneskapelle.
Von Seite der k. k. Herrschaft Tulln wird
den 15. Oktober d. J. gemäß höchster
Ent=
schliessung die gesperrte und zum
Religi=
onsfond eingezogene St. Johannes Kapelle zu
Oberdöbling durch öffentliche Versteigerung,
mit Vorbehalt höchster Bestättigung, käuflich
hindangelassen werden. Zur vorläufigen
Nach=
richt dienet, daß 1) Das Prætium fisci in
250 fl bestehe; 2) Jedermann ohne Rücksicht
auf Religion und Stand, jedoch mit
alleini=
ger Ausnahme der Judenschaft, zu diesen
Kaufe zugelassen werde; und 3) Die
Kauf=
schillings=Bezahlung von jenem, welcher
aus=
ser dieser erkauften Kapelle eine weitere reale
Sicherheit zu leisten im Stande ist, nach
er=
folgten höchster Bestättigung sogleich nur mit
einem Drittl, ausser einer derley
Sicher=
heit aber wenigstens mit der Hälfte zu leisten,
und den Ueberrest nebst vierprozentigen
Jnte=
ressen in vierjährigen Terminen zu berichtigen
komme. Die Kauflustige belieben demnach an
obbestimmten Tag um 9 Uhr früh sich in der
herrschaftlichen Amtskanzley im Orte
Oberdöb=
ling einzufinden.
Licit. Bestände ꝛc.
Von dem Magistrate der landesfürstlichen
Städte Krems und Stein wird hiedurch
er=
innert: daß, nachdem die Bestandjahre der
Stadtsgefälle der landesfürstl. Stadt Stein,
als das Auf=und Ablad=oder sogenannte
Faßziehergefäll, die
Bierausschanksgerechtig=
keit, das Fischwasser auf der Donau, und
das Reisgejaid, bereits zu Ende sich nähern,
neuerdings besagte Stadtsgefälle durch 6
nach=
einander folgende Jahre nämlich von 1. Jä=
ner 1790 bis Ende 1795 in Bestand
verlas=
sen werden; diejenigen demnach, welche ein
so anderes dieser Stadtsgefälle in Bestand zu
übernehmen gedenken, haben den 16. Okto=
ber d. J. früh um 9 Uhr auf dem
Rathhau=
se der Stadt Stein vor der diesfälligen
Ver=
steigerungskonmimißion sich einzufinden.
Licit. Grundbüchel.
Von der k. k ni. öst. Staatsgüterveräusse=
rungskomission wird das dem aufgehobenen
Stifte zu St Jakob gehörige, nun zum
Re=
ligionsfond eingezogene Grundbüchl über 19 1/2
Joch ausser der Mariahilferlinie liegende
Ae=
cker den 16. September d J. an den
Meist=
bietenden mittels öffentlicher Versteigerung
verkaufet werden; wofür 1) das Pretium
Fis-
ci nach der vorigen Ertragniß mit 195 fl und
15 kr. angenommen worden ist; der Betrag
des zum höchsten ausfallenden. Kaufschillings
wird sodann 2) nach erfolgter höchsten
Bestät=
tigung sogleich zu erlegen seyn. Ausserdem
wird aber 3) jedermann, mit Ausnahme der
Judenschaft, zu diesem Kaufe zugelassen. 4)
Die weiteren Verkaufsbedingnisse sind
übri=
gens durchaus diejenigen, welche durch die
löbl. k. k. ni. öst. Landesregierung mittels
öf=
fentlicher Wienerzeitung zur allgemeinen
Wis=
senschaft bekannt gemacht worden sind. Die
Versteigerung des bemeldten Grundbüchels wird
in dem Regirungs und Landhause unter dem
Vor=
sitze des wirkl. in. öst. Regierungsraths, Fer=
dinand Freyherrn v. Sal⟨a⟩, abgehalten
wer=
den, bis dahin aber kann der Anschlag dieses
Grundbüchels eingesehen, und sonst die
nö=
thigen Auskünfte in der Kanzley der k. k. ni.
öst. Staatsgüteradministration im vormaligen
Jakoberkloster eingeholet werden.
Licit. Sibertisches Haus.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey über eine beschehene Anzeige
des Grundbuchs befunden worden, das
ein=
gestürzte, und unbebaut belassene Theresia
Si=
bertische Haus und Kuchelgarten Nr. 22
zu Margarethen, versteigerungsweis gegen
dem öffentlich feilzubieten, daß die Käufer
dieses obbemeldt eingestürzten Hauses künftig
solches in guten Bau herzustellen gehalten
seyn sollen, weßwegen auch hiezu der 29.
dies Monats September hiemit bestimmt
wird. All jene, welche dieses Haus käuflich
an sich zu bringen gedenken, haben daher
an besagtem Tage früh um 10 Uhr bey dem
Grundbuch allhier zu erscheinen, und jene,
welche in der Zwischenzeit hierwegen die
Schä=
tzung besagter Realitäten einsehen wollen, an
gedachtes Grundbuch allhier sich zu wenden.
Licit. Kapelle ꝛc.
Auf Befehl des löbl. k. k. Kreisamtes
des V. U. M. B. werden den 24. Septem=
ber d. J. die zu der gesperrten, zum
Reli=
gionsfond gehörigen Mariahilfskapelle zu
Obersulz gehörige Realitäten, als die Kapelle
selbst, ein ne⟨b⟩en selber von guten Zeug
ge=
bautes Beichthaus, ein gut gebautes mit
Wohnzimmern versehenes Preßhaus, samt
gewölbten Keller, verschiedene Weine, Wein=
geschirr in eisenen Banden, dann allerhand
Kapelleneinrichtungen vormittag um 9 Uhr zu
Obersulz in dem Kapellen Preßhause an den
Meistbietenden verkauft werden. Die
Kauflu=
stigen können die nöthigen Auskünfte täglich
in der Wilfersdorfer Amtskanzley einholen.
Licit. Gerstners Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey auf Anlangen des Franz
Schern=
berger cess. nom wider den Johann
Gerst=
ner, und Elisabeth dessen Ehewirthin, we=
gen schuldigen 2000 fl. samt Jnteressen und
Gerichtskösten in die Feilbietung des den
Ge=
gentheilen angehörigen, am Thury liegenden,
auf 2050 fl. geschätzten Hauses Nr. 48, wor=
auf ein Brandwein und Biergerechtigkei⟨t⟩
ra=
dicirt ist, gewilliget worden. Da nun hiezu
3 Termine, und zwar für den ersten der 26.
September, für den zweyten der 10., und
für den dritten der 24. Oktober mit dem
Bey=
satze bestimmt worden sind, daß, wenn
so=
thanes Haus weder bey dem ersten, noch
zweyten Termin, um den Schätzungswerth,
oder höher an Mann gebracht werden
könn=
te, solches bey dem dritten Termin auch
un=
ter der Schätzung hindangegeben werden
wur=
de. Als haben all jene, so gedachtes Haus
an sich zu bringen gedenken, an den
obbe=
stimmten Terminen früh um 10 Uhr vor dem
Magistrat zu erscheinen.
Licit. Woll
Von dem königl. Kammeraladministratorat
des Raber Bezirks wird anmit kund gemacht:
daß die sämtlich⟨e⟩ in diesem Bezirk anheuer
erzeigte, und auf das eine halbe Stund von
Raab liegende Prædium K〈…〉ssmegyer
zusamm=
gebrachte spanisch paduanische, und ordinari
deutsche sowohl Winter, als
Sommerschaaf=
wolle, welche insgesamt der Erwartung nach
aus mehr dann 172 Zenten bestehen wird,
den 8. Oktober d. J. früh um 10 Uhr in dem
königl. Kammeraladministrationshause zu Raab
der gewöhnlichen Versteigerung ausgesetzt
wer=
de: die Kauflustigen belieben sich daher an
dem bemeldten Tage in dem besagten Hause
einzufinden, und kann diese sämtliche Wolle
in dem oben erwähnten Prædio Kissmegyer
von den Kauflustigen vorläufig in Augenschein
genommen werden.
Licit. Bankalhaus.
Von dem k. k. Bankalgefällen
Jnspektorat=
amte Korneuburg im V. U. M. B. wird
hiemit bekannt gemacht, daß den 24. Septem=
ber d. J. das zu Drasenhofen befindliche,
erst vor 2 Jahren erbaute Bankalhaus, beste=
hend aus 4 Zimmern, 2 kleinen
Speiskam=
mern, samt 2 Küchen, 1 Höfel und 1 Brunn
dem Meistbietenden mit Vorbehalt hoher
Be=
gnehmigung lizitando hindangegeben werden
wird. Wer nun an dem Ankaufe dieses
Ban=
kalhauses daselbst Belieben trägt, hat sich an
obbesagten Tag vormittag um 9 Uhr in eben
besagtem Hause einzufinden. Nähere
Aus=
kunft ist bey dem eingangserwähnten
Jnspek=
toratamte einzuholen.
Licit. Schloß zu Breitenfurt.
Durch die k. k. n. öst. Staatsgüter
Veräus=
serungskomission wird den 23. d. M. Septem=
ber Vormittag um 9 Uhr das Schloß zu
Breitenfurt (mit Ausnahme der mit
demsel=
ben verbundenen Kirche, des Pfarrhofs, denn
des Schulhauses, und der zu diesen
vorbe=
haltenen Gartengründe) um den
Schätzungs=
werth pr. 5825 fl. samt den dazu bestimmten,
zu dem Grundbuchs des k. k. n. öst. Wald=
amts dienstbaren Gründen, als a) dem
un=
tern Garten pr. 4 Joch 75 [] Klafter zu 546 fl.
19 1/2 kr. b) dem obern Garten pr. 1 Joch 1024
[] Klafter zu 220 fl. 36 kr. c) der obern
Wiese, d⟨ann⟩ 3 Teuchen enthaltend 14 Joch
101 [] Klafter pr. 1687 fl. 34 1/2 kr d) dem
Alleegrunde mit Ausnahme des darauf stehenden
Holzes pr. 5 Joch 1499 [] Kl. zu 742 fl. 6 1/2 kr.
e) der an der Schloßmauer liegenden Gestätte
oder Gestripp, auch mit Ausnahme des darauf
stehenden Holzes pr. 1282 [] Kl. zu 24 fl. 2 1/4 kr.
Zusammen um 9054 fl 38 3/4 kr. in dem
Schloße zu Breitenfurt selbst öffentlich
feilge=
boten, und mit Vorbehalt der höchsten
Rati=
fikazion dergestalt an den Meistbietenden
ver=
kauft werden, daß der Käufer an dem zum
höchsten Anbott ausfallenden Kaufschilling bey
erfolgender höchsten Verkaufsbestättigung, wenn
er ausser diesen erkauften Realitäten noch eine
weitere Sicherheit ausweisen kann, sogleich
nur ein Drittl, ausser dem aber die Hälfte,
und den Ueberrest in dreyjährigen Fristen, ge=
gen gehörige Sicherstell, und 4. pr. Cent. Ver=
zinsung des verbleibenden
Kaufschillingskapi=
tals baar abzuführen schuldig seyn solle; bis
dahin steht den Kauflustigen frey, zu allen
Stunden des Tages nicht nur die Schätzung
und den Abtheilungsplan in der k. k. Staats=
güter Administrazionskanzley in dem
ehemali=
gen St. Jakobs Klostergebäude allhier
einzu=
sehen, und die etwa nöthige nähere Auskunft
einzuholen, sondern auch das Schloßgebäude
und die Gründe selbst in Augenschein zu
neh=
men. Uebrigens wird zu diesen Kauf
Jeder=
mann, ohne Rücksicht auf Religion und Stand,
die Judenschaft allein ausgenommen, zugelas=
sen. An dem obbemeldten und folgenden
Tä=
gen werden in dem nämlichen Schlosse zu
Breitenfurt zu den gewöhnlichen Stunden auch
zween silberne Vorleg=und 11. deto Eßlöffel,
dann 13. paar Messer in ⟨Rehen⟩ eingestossen
mit silbernen Blatteln, unterschiedlichen
Ta=
felwäsche, 12. Wandspiegel, unterschiedliche
Damast=Rasset=und Leinwandene Sp⟨a⟩lier,
wie auch unterschiedliche Bände mit
Landschaf=
ten in Oel gemalte Spalier sammt
Supropor=
ten und vergoldten Zierleisten, genäht=und
gemalene Bilder, Bettstätte mit Damast=und
tafetenen Vorhängen, auch ordinari
Bettstät=
te, Kästen, Tische, Sesseln, Kannapee und
Tabureten, eine eiserne Häng=und eine
Pen=
tiluhr in weiß=und blaulackirten Kasten, wel=
che Viertl und Stunden schlägt und repetirt,
einiges Feuergewöhr, Gläser und Karasinen,
allerhand Kuchelgerä⟨t⟩schaften zu Eisen, Zinn,
Kupfer, Messing, nebst einem kupferner
Wasch=
kessel, bei 200 Pf. Brunnröhrenbley, 5. St.
kupferne Brunnseiger und Brunnröhrenbohrer,
auch andere Brunnrequisiten, unterschiedliche
Ga⟨r⟩tengeräthschaften, Baumaterialien, ver=
schiedene Feuerlöschrequisiten, mit einer
Trag=
spritzen, und mehr andere Fahrnissen gegen
gleich baare Bezahlung an den Meistbieten
öffentlich versteigert werden.
Convoc. v. J⟨es⟩zenovzkys Gläubiger
Von dem k. k. ⟨F⟩ M. L. Graf Samuel
⟨Gzulayschen Jnfanterieregiments wird hiemit⟩
bekannt gemacht: Es sey der diesseitige Herr
Oberstwachtmeister, Joseph Jeszenovzky, am
7. d. M. Juli zu Neusatz mit Hinterlassung
der Frau Wittwe ohne Testament gestorben.
Man hat daher um mit der diesfälligen
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
können, für nothwendig befunden, all jene
vorzuladen und anzuhören, welche auf diese
Verlassenschaft aus was immer für einen
Rechtsgrund Ansprüche machen könnten. Zu
diesem Ende haben diejenige, welche hierauf
rechtmäßige Ansprüche zu machen gedenken,
am 2. Oktober d. J. früh um 9 Uhr vor
diesem Regimentsgericht entweder selbst
per=
sönlich, oder durch einen hinlänglich
Bevoll=
mächtigten sogewiß zu erscheinen, und ihre
Ansprüche und Rechte darzuthun, als sie
widrigens mit ihren Foderungen nicht mehr
gehöret, und in Absicht auf diese
Verlassen=
schaft vorgekehret werden wird, wie es
Rech=
tens ist. Semlin in Sirmien den 19. Juli 1789.
Convoc. Sturmische Gläubiger.
Von dem Auditoriatsgerichte der k. k. ersten
Arcieren Leibgarde wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey den 14. August d. J. der bey
der k. k. ersten Arciern Leibgarde angestellt
geweste Paucker, Franz Karl Sturm, alhier
Todes erblichen, um daher mit der
diesfälli=
gen Verlassenschaftsabhandlung sicher
vorge=
hen zu können, ist für nöthig befunden
wor=
den, alle diejenige unter einem vorzuladen,
welche an dieser Verlassenschaft entweder
durch Erbrecht, oder als Gläubiger irgend
eine Foderung oder sonstigen Anspruch machen
zu können vermeinen. Zu diesem Ende
ha=
ben also dieselbe den 29. September d. J.
früh um 9 Uhr entweder persönlich, oder
durch genugsam Bevollmächtigte vor dem
k. k. Auditoriatsgerichte der k. k. ersten
Ar=
ciern Leibgarde in dem deutschen Gardehof
am Rennweg alsogewiß zu erscheinen, wie
im widrigen mit dieser
Verlassenschaftsab=
handlung von Amtswegen vorgegangen, und
was sonst Rechtens ist, veranlasset werden
wird.
Convoc. Jan⟨c⟩keische Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey der Cristoph Jan⟨c⟩ke,
mit Tod abgegangen, und daher, um
mit der künftigen Verlassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können, für nöthig
befun=
den worden, diejenige vorzuladen, welche an
dieser Verlassenschaft entweder durch Erbrecht,
oder jure crediti, vel alio quocunque titulo
Foderungen und Ansprüche machen könnten.
Zu diesem Ende haben all jene, welche an
dieser Verlassenschaft rechtmäßige Ansprüche
zu machen vermeinen, den 26. September d. J.
entweder selbst persönlich, oder durch einen
hinlänglich Bevollmächtigten früh um 10 Uhr
vor diesem Magistrate alsogewiß zu
erschei=
nen, wie im widrigen diese Verlassenschaft
ohne weiteren abgehandelt, und den sich
le=
gitimirenden Erben eingeantwortet werden
würde.
Convoc. Veberische Gläubiger.
Von dem k. k. Gradiscaner
Regimentsge=
richte wird hiemit bekannt gemacht: Es sey
zur Ausfindigmachung der etwa vorhandenen
Schulden und Erbsinteressenten des zu
Ver=
⟨d⟩ie in diesem Gradiscaner Regiments
Nu=
mero verstorbenen diesseitigen Fourier, Joseph
Veber die gewöhnlichen Convocationsedikte
auszufertigen befunden worden. Daher wird
jedermann, der an gedachter Verlassenschaft
Schulden oder Erbschafts wegen Ansprüche
hat, oder zu haben vermeinet, den 20. und
21. September d. J. hier im Feldlager bey
Altgradiska selbst persönlich, oder durch
sat=
sam bevollmächtigte Mandatarien um so
si=
cherer erscheinen, und seine etwa habende
Sprüche und Anfoderungen behörig
liquidi=
ren, als widrigens was Rechtens ist, von
Amtswegen vorgekehret werden wird. Feld=
lager bey Altgradiska den 6. August 1789.
Convoc. Josickas Gläubiger.
Jn Gemäßheit der durch ein k. k. ni. und v.
öst. Oppellationsgericht hierorts eingelangten,
bey der Klausenburger Bezirkstafel geschehenen
Veranlassung wird von dem k k. ni. öst. Land=
rechte hiemit all jenen, welche an die
Verlas=
senschaft des verstorbenen Hrn. Freyherrn
Da=
niel Josicka, einige Ansprüche machen zu
kön=
nen glauben, kund gemacht, daß dieselben am
2. Jäner 1790. bey eingangsbenanter
Bezirks=
tafel zu Klausenburg ihre Foderungen sowohl
in Kap⟨ital⟩, als Jnteressen behörig anmelden,
und ausweisen, widrigens gewärtigen sollen,
daß ihnen dieserwegen das ewige
Stillschwei=
gen auferleget werde. Wien den 14. August
1789.
Convoc. Pfennigbäurischer Gläubiger.
Von der gräflich Prosper v. Sinzendorfischen
Herrschaft Ernstbrunn wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey über Absterben der Anna
Ma=
ria Pfenningbäuerin, verwittweten
Rentmei=
sterin von Ernstbrunn, und mit der diesfäl=
ligen Abhandlung sicher vorgehen zu können,
für nothwendig befunden worden, alle
diejeni=
ge vorzuladen, die an sothaner Verlassenschaft
was immer für rechtliche Ansprüche haben. Da
hiezu der 22 September d. J. bestimmt
wor=
den ist, als haben jene, so an obgedachte
Ver=
lassenschaft einige Forderungen zu stellen
ver=
meinen, an dem bestimten Tag früh um 9
Uhr entweder selbst persöhnlich, oder durch
ei=
nen hinlänglichen Bevollmächtigten alsogewiß
bey dieser Herrschaft zu erscheinen, widrigens
nach Verlauf dieses Termins sie nicht mehr
gehört, sondern diese Verlassenschaft den
be=
treffenden Erben ohne weitern zuerkennt
wer=
den wird.
Convoc. Aufrechtische Glänbiger.
Von dem k. k. 〈…〉varer Militär
Comu=
nitäts Magistrat in Croatien als
Abhand=
lungsinstanz der hiesigen Glasermeisterin,
Theresia Aufrecht, gebohrne Seeger sel.
wird all jenen, die einen Anspruch hæredi-
tatis, aut quocunque titulo alio an
gedach=
te, jedoch nur Seegerische Verlassenschaft zu
haben vermeinen, hiemit zu wissen gemacht,
daß sie ihre habende Foderung wider den
Massevertretter, Hrn. Joseph Edlinger, bis
zum letzten Oktober d J. um so gewisser bey
dem hiesigen Stadtsgericht einreichen, als
nach Verfliessung dieses Tages die
Verlas=
senschaft abgehandlet, und was Rechtens ist,
veranlasset werden wird. Bellovar den 30.
Juli 1789.
Convoc. Spuras Gläubiger.
Von dem k. k. in den Croatischen und
Meer⟨g⟩ränzen aufgestellten Jud. Del. Mil. wird
hiemit bekannt gemacht: Es sey der
pensio=
nirte ehedem bey dem ersten Banalregimente
gestandene Oberlieutenant und
Rechnungsfüh=
rer, Franz Spura, von Petau aus
Untersteu=
ermarkt gebürtig, unterm 22. Dezember zu
Glina ohne bekannten Erben ab intestato
ver=
storben. Daher all und jede, welche an
die=
ser Verlassenschaft was immer für
gegründe=
te Erbs oder andere Ansprüche machen zu
können glauben, sich hierwegen in 1 Jahr,
6 Wochen und 3 Tägen von heutigen Dato
an gerechnet, um so gewisser bey diesem k. k.
Jud. Del. Mil zu melden haben, als im
wi=
drigen was Rechtens ist, vorgekehret werden
wird. Agram den 30. Juli 1789.
Convoc. v. Stainische Gläubiger.
Von dem löbl. k k. G F. Z Graf
Stai=
nischen Jnfanterieregiments Gericht wird
hie=
mit kund gemacht: daß der diesseitige Regi=
ments Grenadier Hauptmann, Herr Baron
v. Stain, zu Jlloch in Sirmien den 15. Fe=
bruar d. J. verstorben sey. Und da nun mit
Abhandlung der Verlassenschaft sicher
vorge=
hen zu können, für nothwendig befunden
worden, all jene, welche an sothaner
Verlas=
senschaft entweder jure hæreditatis, oder
crediti, aut alio quocunque titulo Foderung
und Ansprüche zu haben vermeinen, gericht=
lich vorzuladen, zu dem Ende dann auch
von heut Dato an, und zwar bis 19. Okto=
ber d. J. hiemit anberaumet wird; als
ha=
ben dieselbe während dieser Zeitfrist ihre
ha=
bende Foderungen und Ansprüche entweder
selbst persönlich, oder durch einen hinlänglich
instruirten Gewaltsträger bey diesem
Regi=
mentsgerichte alsogewiß anzumelden, und
rechtsbeständig zu liquidiren, wie im
widri=
gen nach Verlauf sothanen Termins niemand
mehr gehöret, sondern in Ansehung dieser
Verlassenschaft vorgekehret werden wurde, was
Rechtens ist. Temeswar den 19. August 1789.
Convoc. de Majaischer Erben u. Gläubiger
Des ritterl. Malteser Ordens Gesandschaft
macht hiemit bekannt: es sey Herr Cæsar
de Maja, aus Genua gebürtig, gedachten
Or=
dens Ritter und Gesandtschaftssekretair, den
30. vorigen Monats Juli ohne einiger
bis=
her in Vorschein gekommener letztwilligen
An=
ordnung mit Tod abgegangen; es werden
da=
her all diejenige, so auf dessen Verlassenschaft
entweder erbschaftshalber, oder aus was
im=
mer für einem Grunde einigen Anspruch zu
machen gedenken, ersucht und aufgefodert,
sich vom heutigen Dato an innerhalb 6
Mo=
naten bey hiesiger Ordens Gesandtschaft
an=
zumelden, und ihre Rechte der Ordnung nach
auszuführen, indem nach Verlauf dieses
Ter=
mins das Vermögen rechtlicher Ordnung
ge=
mäß abgehandelt, und denjenigen, die sich
dazu gemeldet und legitimirt haben, einge=
antwortet werden wird. Wien den 26. Aug.
1789.
Convoc. Jenysche Erben.
Bey dem k. k. 3ten Feldartillerieregiment
ist der von Feldkirchen in Vorarlberg
gebür=
tige Kanonier Thomas Jeny verstorben, und
hat in dem hinterlassenen schriftlichen
Testa=
ment disponiret, daß von seinem
rücklassen=
den Vermögen sein Bruder Ulrich Jeny 100 fl.
erhalten soll, die übrige 300 fl. aber seiner
Freundschaft insgesamt mit der
Verbindlich=
keit 4 Messen lesen zu lassen, zukommen
sol=
len, und haben sich denn auch zu denen 300 fl.
bereits gedachten Testators Geschwisterte, näm=
lich der zweybändige Bruder Leonhart Jeny,
die zweybändige Schwester Katharina Jeny,
verehligte Frick, dann die einbändige
Schwe=
ster Barbara Jeny, verehligte Kackeisen, als
Erben erkläret; weil nun aber Kanonier
Tho=
mas Jeny, nebst diesen sich bereits
erbser=
klärt habenden Geschwistert, noch mehrere
Verwandte haben soll, welche auf gedachte
seine Verlassenschaft Anspruch machen
könn=
ten, doch aber solche diesseits ganz unbekannt
sind; so wird sämtlichen diesen unbekannten
Verwandten hiemit erinnert, wie nach sie
sich ihres Miterbrechts wegen bey diesem k.
k. im Bannat bey dem Korps d'Armee Sr.
Erzellenz des Herrn Generalen
Feldzeugmei=
sters Grafen Clerfait stehenden 3ten
Feldar=
tillerie Regiment vom heutigen Dato binnen
4 Monaten somit bis inclusive 27. November
dieses 1789ten Jahrs schriftlich anzumelden,
und ihr Erbrecht nach Vorschrift der
Gese=
tzen darzuthun hätten, widrigenfalls die
Ver=
lassenschaft abgehandelt, und damit
dasjeni=
ge was Rechtens ist verfüget werden würde;
und weil nicht minder auch der Bruder
Ul=
rich Jeny dermal nicht ausfindig zu machen
ist; als wird derselbe desgleichen angewiesen,
sowohl in Ansehung deren ihm von seinem
Bruder besonders vermachten 100 fl. als auch
in Ansehung seines sonstigen auf die übrige
300 fl. der Verlassenschaft mit der gesamten
Verwandtschaft habenden gleichen Rechts in
oben festgesetzten Termin schriftlich sich
anzu=
melden, indem ansonsten was in der Sache
Rechtens ist, veranlaßt werden würde. Feld
lager bey Karan⟨seb⟩es im Bannat den 27.
Juli 1789.
Convoc. Fischlerische Gläubiger.
Von dem k. k. in Peterwardein aufgestellt
Slavonischen Banatischen Jud. Del. Mil.
wird hiemit bekannt gemacht: es sey der bey
dem Feldspital zu Neusatz angestellt gewesene
Unterchyrurgus, Joseph Fischer, so von
Hüf=
fingen aus dem Fürst Fürstenbergischen in
Schwaben gebürtig, den 16. November 1788
mit einen geringen Nachlaß ledigen
Stan=
des ohne Testament verstorben; wer also an
dessen Verlassenschaft titulo crediti; hæredi=
ratis, oder quocunque alio einigen Anspruch
machen zu können vermeinet, hat auf den
17. Februar 1790 früh um 9 Uhr vor
die=
sem Militärgericht entweder persönlich, oder
durch genugsam instruirte Bevollmächtigte zu
erscheinen, dann seine Foderung zu
liquidi=
den, widrigens die Verlassenschaft ohne wei=
ters abgehandelt, und was Rechtens ist
vor=
gekehret werden wird. Peterwardein den 14.
August 1789.
Konkurs des Johann Winter.
Von dem Magistrate des landesfürstl. Markts
Mödling wird anmit bekannt gemacht: Es sey
von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Kon=
kurses über das gesammte im Lande Ni. Oe.
unter der Enns befindliche Vermögen des
Jo=
hann Winter, burgerl. Handelsmann, gewil=
get, auch wegen Abtrettung der Güter eine
Tagsatzung auf den 10. September d. J.
früh um 9 Uhr vor diesem Magistrate zu
erscheinen angeordnet worden. Daher wird
jedermann, der an erstgedacht Verschuldeten
eine Foderung zu stellen berechtiget zu seyn
glaubet, anmit erinnert, bis 30. September
d. J. früh um 9 Uhr die Anmeldung seiner
Foderung in Gestalt einer förmlichen Klage
wider den Herrn Franz Lichtenauer, J. U. D.
auch Hof=und Gerichtsadvokaten, als
Ver=
tretter der Johann Winterischen
Konkurs=
masse, bey dem aldasigen Magistrate
also=
gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur
die Richtigkeit der Foderung, sondern auch
das Recht, kraft dessen er in diese oder jene
Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen,
als im widrigen nach Verfliessung des
erstbe=
stimmten Tages niemand mehr angehöret
wer=
den, und jene, die ihre Foderung bis dahin
nicht angemeldet haben, in Rücksicht des
ge=
samten im Lande Ni. Oe. befindlichen
Ver=
mögens des eingangsbenannten Verschuldeten
ohne Ausnahm auch dann abgewiesen seyn
sol=
len, wenn ihnen wirklich ein
Kompensations=
recht gebührte, oder wenn sie auch ein
eigen=
thümliches Gut von der Masse zu fodern
hät=
ten, oder wenn auch ihre Foderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt
wäre, also, daß derley Gläubiger vielmehr,
wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn
soll=
ten, die Schuld ungehindert des
Kompensa=
tions=Eigenthums=oder Pfandrechts, das
ihnen ansonst zu statten gekommen wäre, ab=
zutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Georg Platzer.
Von der Herrschaft Ernstbrunn wird
hie=
mit bekannt gemacht Es sey von dem
Ge=
richte in die Eröffnung eines Konkurses über
das gesammte im Lande Oesterreich unter der
Enns befindlich beweg=und unbewegliche
Ver=
mögen des Georg Platzer, burgerl. Handels=
manns im Markt Stransdorf gewilliget
worden. Daher wird jedermann, der an
erstgedacht Verschuldeten eine Foderung zu
stellen berechtiget zu seyn glaubet, anmit
erinnert, bis den 3. Oktober d. J. die
An=
meldung seiner Foderung in Gestalt einer
förmlichen Klage wider den Landesadvokaten,
Joseph ⟨M⟩ies, zu Korneuburg, als Vertretter
der Platzerischen Konkursmasse, bey dieser
Herrschaft Ernstbrunn alsogewiß einzureichen,
und in dieser nicht nur die Richtigkeit der
Fo=
derung, sondern auch das Recht, kraft dessen
er in diese, oder jene Klasse gesetzt zu werden
verlanget, zu erweisen, als im widrigen nach
Verfliessung des erstbestimmten Tages niemand
mehr angehöret werden, und jene, die ihre
Foderung bis dahin nicht angemeldet haben,
in Rucksicht des gesamten in dem Lande
Niederösterreich befindlichen Vermögens des
eingangsbenannten Verschuldeten ohne
Aus=
nahm auch dann abgewiesen seyn sollen,
wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht
gebührte, oder wenn sie auch ein
eigenthüm=
liches Gut von der Masse zu fodern hätten,
oder wenn auch ihre Foderung auf ein
liegen=
des Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre,
also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn
sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten,
die Schuld, ungehindert des Kompensations=
Eigenthums=oder Pfandrechts, das ihnen
ansonst zu statten gekommen wäre, abzutra=
gen verhalten werden würden.
Konkurs des Mathias Ermanstorfer.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Residenzstadt Wien wird hiemit bekannt
ge=
macht: Es sey von dem Gerichte in die
Eröff=
nung eines Konkurses über das gesamte im
Lande Niederösterreich unter der Enns
befind=
liche Vermögen des von Nr. 6 in der
Al=
stergasse entwichenen Weinwirths, Mathias
Ermanstorfer, gewilliget worden. Daher wird
jedermann, der an erstgedacht Verschuldeten
eine Foderung zu stellen berechtiget zu seyn
glaubet, anmit erinnert, bis 31. Oktober d. J.
die Anmeldung seiner Foderung in Gestalt
einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr.
⟨Sch⟩öffer, als Vertretter der Mathias
Erman=
storferischen Konkursmasse, bey dem Magistrate
sogewiß einzureichen, und in dieser nicht nur
die Richtigkeit der Foderung, sondern auch das
Recht, Kraft dessen er in diese oder jene
Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu
erwei=
sen, als im widrigen, nach Verfliessung des
erstbestimmten Tages niemand mehr angehöret
werden, und jene, die ihre Foderung bis
da=
hin nicht angemeldet haben, in Rucksicht des
gesamten im Lande Ni. Oe. befindlichen Ver=
mögens des eingangsbenannten Verschuldeten
ohne Ausnahm auch dann abgewiesen seyn
sollen, wenn ihnen wirklich ein
Kompensations=
recht gebührte, oder wenn sie auch ein
eigen=
thümliches Gut von der Massa zu fodern
hät=
ten, oder wenn auch ihre Foderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt
wäre, also, daß derley Gläubiger vielmehr,
wenn sie etwann in die Massa schuldig seyn
sollten, die Schuld ungehindert des
Kompen=
sations=Eigenthums=oder Pfandrechts, das
ihnen ansonst zu statten gekommen wäre, ab=
zutragen verhalten werden würden.
Erinnerung an Johann Baptist Brovedano.
Von dem k. k. ni. öst. Merkantil=Wech=
selgericht wird dem Johann Baptist
Brove=
dano, Handelsmann, durch das gegenwärtige
Edikt erinnert: Es habe Ochs, Geymüller &
Comp. Banquiers, bey diesem Gerichte eine
Klage wegen auf einem Conto currente do.
10. Juli d. J. angesprochene 2965 fl. 21 kr.
nebst 6 prozentigen Jnteressen und Expensen,
wider ihn angebracht, worüber auf den 16.
November d. J. früh um 9 Uhr eine
Tag=
satzung mit dem Anhange anberaumet
wor=
den ist, daß der Geklagte auf Ausbleiben der
Schuld geständig gehalten werden soll. Da
nun desselben Aufenthalt unbekannt ist, und
ausser den Erbländern seyn dürfte, so hat
man nach Vorschrift des Gesetzes zu seiner
Vertrettung, und zwar auf seine Gefahr und
Unkösten den Hof=und Gerichtsadvokaten,
Doktor v. Monaldi, bestellet, mit welchem
die angebrachte Rechtssache in Gemäßheit
der für die k. k. Erbländer bestimmten
Ge=
richtsordnung ausgeführet, und entschieden
werden wird. Der Johann Baptist
Brove=
dano wird dessen zu dem Ende erinnert, da=
mit er allenfalls zu der gedachten
Tagsa=
tzung selbst erscheinen, oder inzwischen dem
bestimmten Vertretter seine Rechtsbehelfe an
die Hand geben, oder sich einen anderen
Sachwalter bestellen, und solchen mit der
gehörigen Vollmacht versehen, auch
über=
haupt in die ordnungsmäßigen Wege
ein=
schreiten soll, die er zu seiner Vertheidigung
diensam findet, widrigens sich die aus seiner
Verabsäumung entstehenden Folgen
beyzu=
messen haben wird.