Nro.
97.
Wiener Zeitung.
Sonnabend, den 2. Christmonat 1780.
Mit K.K. allergnädigster Freyheit
Monarchinn! Ja, du lebst die Thränen sind vergebens
Der Tod verändert nur die Scene deines Lebens,
Du lebst in Gegenden, wohin die Tugend führt,
Wo reine Seligkeit umwandelbar regiert.
Ur.
Aus dem Lager bey
St. Rochus von 16.
Weinmon.
Den 1. dieses Abends
traf der Herr Graf
von Estaing in einem
sechsspännigen
Wa=
gen, dem noch 2
an=
⟨dere⟩ dergleichen folgten, in unseren
Ge=
⟨ner⟩alquartier ein. Den folgenden
Mor=
⟨gen⟩ verfügte er sich in Gesellschaft
un=
⟨seres⟩ Generals, und anderer
Staabsof=
⟨fizi⟩ers, über das Gestade von Punta
Mala an unsere Linien, und nahm alle
⟨Ba⟩tterien und Bollwerke in Augenschein;
⟨Na⟩chher besah er auch die Popen
unse=
⟨rer⟩ Artillerie und Jngenieurs, und
end=
⟨lich⟩ durchzog er die erste und zweyte
Linie unsers Lagers, allwo er bey
sei=
ner Eintreffung an dem Bollwerke von
Punta Mala von der sämmtlichen allda
befindlichen Artillerie begrüßt wurde;
er verfolgte seinen Zug auch durch die
Fronte der 2ten Linie, und wurden ihm
aller Orten die Ehren eines
Generalka=
pitains erwiesen. Er hielt mit unserm
Generale lange Berathschlagungen, und
wurde von demselben, nebst allen Herren
seines Gefolges, und vielen andern
Offi=
zieren auf das prächtigste bewirthet.
Den 3ten darauf verfügte sich erwähnter
Graf auch nach Algeziras, um diesen
Posten zu besichtigen, und dem Don
Bar=
celo die nöthigen Verhaltungsbefehle zu
hinterlassen, von wannen er wieder nach
Kadix zurückkehrte. Dieser hohe Offizier
schien über die gemachten Anstalten sehr
vergnügt, besonders aber war er mit
jener Schanzarbeit zufrieden, die man
ungefehr auf 300 Ruthen von unserer
Linie angebracht hatte, diese bestehet aus
einem zu einer Mörserbatterie tauglichen
Bollwerke von 20 Schuhen in der Breite,
und 72 in der Länge; dieses Werk wurde
mit so vieler Hurtig=und Geschicklichkeit
ausgeführt, daß es mit anbrechenden
Abend angefangen, und um 2 Uhr nach
Mitternacht bereits im fertigen Stande
sich befand.
Es ist sehr zu bewundern, daß der
feindliche Platz weder in der Nacht bey
der Arbeit, noch am folgenden Morgen,
da sich ein neues Werk soweit außer
un=
sern Linien zeigte, nicht einmal eine
Ka=
none auf uns abgefeuert, und noch viel
weniger getrachtet habe selbes durch
sei=
ne Artillerie zu verheeren; nur in den
nachfolgenden Tagen wurden einige
Feuer=
kugeln hineingeworfen, und
Kartetschen=
schüsse, jedoch ohne guten Erfolg, dar=
auf abgefeuert. Man hat auch eine
Kom=
munikationslinie mit gedachten
Bollwer=
ke aufgeworfen, um die nöthigen
Abglei=
chungen des Bodens zu Stande zu
brin=
gen, und hernach Feuermörser darauf
zu pflanzen. Die auf den Batterien
aus=
gestellte Mannschaft beläuft sich auf 620
Köpfe, mit dem Befehle sich stäts fertig
zu halten auf den 1ten Wink Feuern zu
können. Den 3ten dieses wurde in den
belagerten Platz ein Expresser mit
Schrif=
ten aus unserem Lager hinein gesandt,
und am folgenden Tage kam er mit der
Antwort wieder zurück; man hat aber
von dem Jnnhalt dieser ganzen
Both=
schaft bis nunzu noch nichts erfahren
können. Das Geschwader des Don
Bar=
celo ist mit einem aus Karthagena
ge=
kommenen Kriegs=und andern minder
beträchtigen Schiffen verstärkt worden.
Eine unsrige Schebeque hat einen
eng=
ländischen Palander, von 16 Kanonen,
so an der Spitze von Montone lag, ero=
bert, und nach Algeziras geführt; es
soll dieses Schif sehr schön und ein
Ge=
schwindsegler seyn, das mit 2 Fregatten
seiner Nation aus England kam, die alle
dem belagerten Platze zu Hilfe ges⟨andt⟩
wurden, allein die Fregatten stießen ⟨auf⟩
einige unsrige Kriegsschiffe, die sog⟨leich⟩
Jagd darauf machten, wovon aber ⟨der⟩
Erfolg noch nicht bekannt ist, das 〈…〉
tige Palanderschif entwischte zwar ⟨noch⟩
unseren Kriegsschiffen, fiel aber denn⟨och⟩
wie oben gesagt worden, in unsere
H⟨än=⟩
de; der Kapitain desselben hatte ⟨nicht⟩
mehr Zeit seine für Gibraltar aufgeh〈…〉
Briefschaften in die See zu werfen, ⟨wel=⟩
che dann auch alsogleich an unsern 〈…〉
abgefertigt worden sind. Letztlich si⟨nd⟩
engländische Fregatten von einigen
u⟨ns=⟩
rigen Kor⟨s⟩aren gekappert, und nach
⟨Al=⟩
geziras gebracht worden; man sagt 〈…〉
gewiß, daß diese zween auf dem Kre⟨utz⟩
vor der Mündung der Meerenge ertapp⟨ten⟩
Schiffe, und ein anderes, so schon
v⟨or=⟩
her eingebracht worden ist, die
nä⟨mli=⟩
chen 3 wären, so in einer der
vorher⟨ge=⟩
henden Nächte aus dem feindlichen
⟨Hä=⟩
ven herausgeschlichen waren, in der
⟨Ab=⟩
sicht jene Schiffe zu begleiten, so
Lebe⟨ns=⟩
mittel dahin bringen sollten, als wo⟨ran⟩
es der Besatzung sehr gebrechen soll.
Paris den 17. Winterm.
Den 12. dieses hatte der Graf v. M〈…〉
stier, königl. Bevollmächtigter Mini⟨ster⟩
bey dem Herrn Kuhrfürsten von Tri〈…〉
so auf Urlaub einige Zeit hier sich
a⟨uf=⟩
gehalten hat, die Ehre Sr. Majes⟨tät⟩
dem König, durch den Staatsmini⟨ster⟩
in auswärtigen Geschäften, Herrn
G⟨ra=⟩
fen von Vergennes, zu Versailles
v⟨or=⟩
gestellt zu werden, und von Sr. M⟨a=⟩
jestät vor seiner demnächst bevorstehend⟨en⟩
Abreise nach seinen Gesandschaftspost⟨en⟩
sich zu beurlauben.
Bey der unter dem Geleite des
Gr⟨a=⟩
fen von Guichen glücklich nach Ha⟨use⟩
gekommenen Kauffarteyflotte, waren
k⟨ei=⟩
ne spanische Gallionen aus Veracrux
m⟨it=⟩
befindliich; und spricht man nur von 〈…〉
Millionen Piastern, die auf diesen ⟨9.⟩
Schiffen vertheilt mitgekommen seyn
so⟨l=⟩
len. Unsere Handelsleute haben mit d⟨er⟩
grösten Freude vernommen, daß wed⟨er⟩
Schiffe noch Waaren den mindesten
Sch⟨a=⟩
den genommen, und hoft man daher
daß sie wohl behalten weiter in ihren b⟨est=⟩
⟨imm⟩ten Häven eintreffen werden. Die
Kriegsschiffe, so erwähnter Herr von
⟨Gui⟩chen an den Jnseln zurückgelassen hat,
⟨steh⟩en unter den Befehlen des Ritters
〈…〉nteil, und wie man sagt, sollen
die=
⟨se⟩ ⟨z⟩u den Schiffen des Ritters Ternay
〈…〉t gestossen werden; die nach Rhode
⟨isl⟩and bestimmten Schiffe werden aus
〈…〉st mit Truppen beladen unter
See=
⟨gel⟩ gehen. Das Korps des Grafens von
〈…〉chambeau, und das Kriegsheer des
⟨Ge⟩nerals Washington sind stark genug
⟨um⟩ Pllatz Neuyork anzugreifen, oder
we=
⟨nig⟩stens den General Clinton nicht zu
〈…〉chten. Es ist sehr wahrscheinlich, daß
Admiral Hood nach Neuyork bestimmt
⟨sei⟩n werde, hingegen der Admiral Rod=
〈…〉, dessen Schiffe durch die Bank einer
⟨Au⟩sbesserung nöthig haben, nach
Eng=
⟨lan⟩d zurück seegeln dürfte, seine unter
⟨dem⟩ Wendekreise vorgenommene
Kreutz=
⟨fah⟩rt, allwo ihn Herr von Kersaint
an=
⟨get⟩roffen hat, ist ein Zug seiner
gewöhn=
⟨lich⟩en klugen Vorsicht, denn eben da ist
⟨der⟩ Weeg, den unsere Kauffartey=und
an=
⟨der⟩e Schiffe zu nehmen pflegen, um nach
⟨Am⟩erika zu seegeln, oder von da zurück
⟨zu⟩ ⟨k⟩ehren. Da die engländische Flotte, so
〈…〉 29. Weinm. 32 bis 35 Seegel stark, mit
〈…〉begriff der unter dem Contreadmiral
〈…〉od stehenden Schiffe, ausgelaufen ist,
⟨wo⟩hl keinen andern Zielzweck haben
moch=
⟨ten⟩ ⟨a⟩ls die Festung Gibraltar mit
Lebensmit=
⟨tel⟩n zu versehen, es möge auch kosten was
⟨es⟩ wolle, so zweifelt man stark daß der
⟨Gra⟩f Estaing, der sich darauf bereits
⟨ver⟩sehen hat, den Haven Kadix bey
ei=
⟨nem⟩ so kritischen Zeitpunkte, verlassen,
〈…〉 nach Brest zurückkehren werde; soll=
⟨te⟩ ⟨de⟩r indessen aber dennoch nach
Frank=
⟨rei⟩ch kommen, so wird er 39 wohl
aus=
⟨ger⟩üstete Schiffe dem Admirale Darby,
⟨im⟩ Fall er ihn antreffen sollte, entgegen
⟨Reb⟩ellen haben, und die spanische Flotte
〈…〉d indessen ganz beysammen bleiben,
〈…〉 die Meerenge von Gibraltar zu be=
〈…〉chen.
Aus Brest wird folgendes einberichtet:
⟨K⟩önigl. Kriegsschiffe, welche eine aus
〈…〉5 Seegeln bestehende
Kauffartheyflot=
⟨te⟩ so aus Bordeaux und Nantes kam=
men, dahin begleitet hatten, sind am
folgenden Tage gleich wieder
ausgelau=
fen, um auf einige feindliche Korsaren,
so diese Flotte fruchtlos verfolgt hatten,
Jagd zu machen. Den 4 und 5. dieses
sind auf dasiger Rhede 10 Schiffe, näm=
lich 6 holländische und 4 schwedische
an=
gekommen, die alle mit Kanonkugeln,
Schifftheer, Dielen, Hanf, und
Thau=
en befrachtet waren. Sie sind aus
Hol=
land 18 Seegel stark ausgelaufen, die
8 andern, die man noch erwartet, sol=
len mit Schiffbauholz beladen seyn, ein
Artikel, dessen wir so sehr bedarfen, daß
sogar die Zimmerarbeiten auf einige Zeit
gehemmt sind. Die Regimenter von
Li=
mosin, und von Vexin haben die von
uns ausmarschirten Truppen wieder
er=
setzt. Man sagt ein Staabsoffizier vom
Regimente Dillon sey angeklagt
wor=
den, daß er die Regimentskasse
verschleu=
dert habe, und deswegen dem
Kriegs=
rathe zu Lille zur weiteren Untersuchung
übergeben worden sey.
Londen den 14. Wintermonat.
Gestern, Morgens, ist der Kapitain
St. Georg, ein Adjudant des Generals
Klinton, als Expresser alhier aus
Neu=
york angekommen. Er hat die Fahrt
am Borde der Fregatte, die Fortuna,
von da am 16. Weinmonat angestellt,
und ist zu Portsmouth, ausgestiegen.
Seine mitgebrachten Berichte an den Hof
setzen das hiesige Publikum in nicht
ge=
ringe Verwunderung. Jhr ganzer
Jn=
halt ist noch so umständlich nicht bekannt;
doch sagt man vor der Hand, in dem
Lager der Rebellen unter dem Generale
Washington herrsche eine grosse
Unei=
nigkeit, seitdem die Franzosen auf
Rho=
deisland gelandet sind. Dieses ist aber
das wichtigste nicht. Arnold, ein
be=
rühmter General der Amerikaner, ist
gegen seine Landesleute zum Verräther
worden. Er wollte dem brittischen
Ge=
nerale einen Theil der amerikanischen
Armee von 3 bis 4000 Mann, die er
kommandirte, in die Hände spielen, und
alsdann sich zugleich zum Gefangenen
ergeben. So war einstweilen der Antrag;
da aber einige mit ihm zu verabredende
Masnehmungen noch nicht völlig ihre
Richtigkeit hatten, so fertigte der
brit=
tische General seinen Generaladjudanten
St. Andre zu ihm, welcher in einer
Bauerntracht seinen Auftrag bereits
glücklich vollzogen, und aus den
feind=
lichen Linien auf der Rückkehre nach
Neu=
york begriffen war. Der heimliche
An=
schlag ward aber in der
vorhergegange=
nen Nacht entdecket, gedachter
General=
adjudant von einem fliegenden Korps
der amerikanischen Armee angehalten,
und unmittelbar zu dem Generale
Was=
hington gebracht. Der Major St. An=
dre soll, wie man sagt, seine göldene
Sackuhr, hernächst aber 100 Guineen
dieser Feldwache angebothen haben,
wenn sie ihn frey lassen wollte. Durch
solche Bestechung wurden die
Amerika=
ner in dem Verdachte auf ihm noch mehr
bestärket, so, daß sie ihn schärfer, als
vorher, bewachten. Sobald er zu dem
Generale geführt, und erkannt worden,
zu gleicher Zeit aber die Nachricht
ein=
gegangen war, daß Arnold sich
wirk=
lich aus dem Staube gemacht hätte,
ließ der Feldherr Washington dem
Ge=
nerale Klinton die Auswechselung des
Majors St. Andre gegen den
durchge=
gangenen General anbieten. Herr
Klin=
ton erwiederte, so sehr er den Verlust
eines so tapfern Offiziers, und getreuen
Gefährden in allen seinen Schlachten
be=
dauren müßte, so wenig könnte er, oh=
ne Hintansetzung der Gesetze, den
Ar=
nold ausliefern. Außer der Ungleichheit
des Rangs beyder Offizier, könnte
Ar=
nold anders nicht, als ein Ueberläufer
betrachtet werden, dem er Schutz
schul=
dig wäre, und in diesem Betracht
könn=
te das Anerbieten, den Major St. An=
dre für den Arnold zu liefern, nicht
an=
genommen werden. Die Folge hievon
war, daß der General Washington den
Major St. Andre als einen Spion
auf=
knüpfen ließ. Für alle diese Umstände
können wir heute so eigentlich nicht
bür=
gen; so viel aber ist sicher, daß Arnold
übergegangen ist, und St. Andre mit
dem Leben bezahlt hat. — Jn der
Ri=
vington's Royal=Gazette, welche zu
Neuyork gedruckt wird, ist auch
Addresse von dem Generale Arnold
die Einwohner von Nordamerika, 〈…〉
seiner Austretung aus dem Dienste 〈…〉
Rebellen, d.d. Neuyork vom 11. W〈…〉
monat mit seiner Unterschrift erschie⟨nen⟩.
Er sagt unter andern darin, ich 〈…〉
Gott, er wolle die Bande, die ich ⟨ver=⟩
lassen habe, mit dem erfoderlichen 〈…〉
te zu ihrem Heil, ehe und bevor es ⟨zu⟩
spät wird, bestralen.
Der Kapitain St. George hat a〈…〉
Berichte von Sir Georg Rodney
mit⟨ge=⟩
bracht. Dieser Admiral war mit 〈…〉
Reihenschiffen am 20. Herbstmonat ⟨von⟩
Neuyork angekommen, und hatte
Hoffnung gemacht, einen Theil der
g〈…〉
chenschen Flotte in den Gewässern v⟨on⟩
Rhodeisland anzutreffen. Da ihm
⟨sol=⟩
cher aber nirgend aufgestossen, so ⟨sei⟩
er, wie man hinzusetzt, schlüssig
gew⟨or=⟩
den, nach den westindischen Jnseln
⟨zu=⟩
rückzukehren, den General Arbuth⟨not⟩
aber mit dreyen seiner Schiffe zu
v⟨er=⟩
stärken. Man sagt er habe die
franz⟨ösi=⟩
sche Flotte zu Rhodeisland rekognoscir⟨t,⟩
ihre Stellung aber zu vortheilhaft
ge⟨se=⟩
hen, um sie anzugreifen. Ein Ko⟨rps⟩
von 3000 Mann unter den Befehl⟨en⟩
des Generals Lestie war zu Neuy⟨ork⟩
bereits eingeschifft, und wartete nur a⟨uf⟩
günstigen Wind, um die schon lan⟨ge⟩
entworfene Ausführung wider die
fü⟨rst=⟩
lichen Provinzen ins Werk zu richten.
Nachstehendes Verzeichniß von d⟨er⟩
nordamerikanischen Kriegsmacht, w⟨el=⟩
ches der Kongreß herausgegeben hat
ist allhier zum Vorscheine gekomme⟨n.⟩
Nach demselben, sollen in den
verschi⟨e=⟩
denen Provinzen am 1. Herbstmon⟨at⟩
115,177 Mann regulirter Truppen⟨;⟩
3122 Mann bey dem Artilleriewesen⟨;⟩
1842 Husaren; 395,590 Mann
Landm⟨i=⟩
liz; 1969 Mann Reiterey; also
übe⟨r=⟩
haupt 517,700 Mann auf den Beine⟨n⟩
gewesen seyn. Unsers Wessens dring⟨t⟩
der Kongreß aber nicht den zehnten The⟨il⟩
von obiger Mannschaft beysammen.
Der im Tower eingehaftete Graf vo⟨n⟩
Pomfret hat gestern in dem Oberhau⟨pt⟩
eine Bittschrift eingegeben, in welche
〈…〉 bereuet, daß er das Misfallen der
〈…〉mmer verdienet habe, und um
Nach=
⟨sicht⟩en seines Vergehens halber bittet.
⟨D⟩ie Sache ist auf morgen zur
Berath=
⟨sch⟩lagung ausgesetzt worden.
Im Unterhause ist gestern eine Bill,
⟨H⟩ochverraths in Amerika und auf dem
⟨M⟩eere verdächtige Leute gefänglich
ein=
⟨zu⟩ziehen, zum ersten Male verlesen
wor=
⟨de⟩n. Lord Mahon kam hernächst mit
⟨B⟩eschwerden wegen der
Gewaltthätig=
⟨kei⟩t ein, welche einige unserer Schiffe
⟨au⟩f der holländischen Jnsel St. Martin
⟨au⟩sgeübt, und amerikanische Schiffe,
⟨mi⟩t Verletzung der Republick der
ver=
⟨ein⟩igten Niederlande, als einer
neutra=
⟨len⟩ Macht, eigenmächtig weggenommen
⟨ha⟩ben. Lord Germaine zeigte an, diese
⟨S⟩ache würde ehestens in dem geheimen
⟨R⟩athe untersucht werden. Herr Hart=
〈…〉y behauptete die Nothwendigkeit einer
⟨sch⟩leunigen Aussöhnung mit den
Ameri=
⟨ka⟩nern, damit man mit desto größerm
⟨N⟩achdruck wider das Haus Bourbon
⟨au⟩ftreten könnte. Der Kammer im
Aus=
⟨sch⟩usse wurde durch Lord Lisburne von
⟨S⟩eiten der Admiralität der Zustand
un=
⟨se⟩rer Seemacht vorgelegt, die wirklich
⟨au⟩s 360 Kriegsschiffen besteht, und auf
〈…〉00 gebracht werden wird. Man be=
〈…〉ebte, 90,000 Matrosen, mit
Einbe=
⟨gr⟩iffe von 20.317 Mann Seetruppen,
⟨fü⟩r das Jahr 1781, und zu ihrem
Un=
⟨ter⟩halte monatlich 4 Pf. Sterl. auf den
⟨M⟩ann, das Jahr zu 13 Monaten
ge=
⟨re⟩chnet, zu bewilligen, welches einen
⟨A⟩ufwand von 4 Millionen 680,000 Pf.
⟨S⟩terl. ausmacht.
Auf die Addresse des Unterhauses
lau=
⟨te⟩t die Antwort des Königs im
wesent=
⟨lic⟩hen also: ich setze ein festes Vertrauen
⟨au⟩f die Handhabung meiner getreuen
⟨G⟩emeinen; auf den Muth meines tapfern
⟨V⟩olkes, so in eine gerechte Sache
ver=
⟨w⟩ickelt, und für sein Vaterland, und
⟨fü⟩r sein wesentliches Beßte kämpfet;
⟨Au⟩ch daß sie mich endlich in Stand setzen
werden, alle Beschwernisse zu
überwin=
⟨de⟩n, und einen gesicherten und
rühmli=
⟨ch⟩en Frieden zu erringen.
Der holländische Gesandte, Graf von
Welderen, hat sich in diesen Tagen
mehr=
malen mit Lord Stormont über
verschie=
dene wichtige Gegenstände besprochen,
und diesen Abend einen Kourier nach
dem Haag gefertigt. Es scheint, als
wollte es zwischen unserer Krone und
der Republick trüb werden.
Stockholm, den 7. Winterm.
Am 13ten Weinmon., am
Vollmonds=
tage, wurde in der Stadt Torneo, in
Bothnien, Morgens um 6½; Uhr ein 8
bis 10 Sekunden langes unterirdisches
Getöse verspührt, wobey die Häuser so
erschüttert wurden, daß die Thüren und
Fenster knarten, von den Giebeln, Dä=
chern und Wänden der Kalk abfiel, und
einige Giebel und Dächer geborsten sind.
Der Barometer hat dabey genau auf 25
Zoll, der Thermometer aber auf 2
schwe=
dische Grade unter dem Gefrierpunkte
gestanden. Auch auf dem Lande, 2 bis
3 Meilen west=und ostwärts, ist dieses
Erdbeben zu eben der Zeit, und mit eben
der Stärke verspührt worden. Seit dem
27. Wintermon 1757, um eben diese
Ta=
geszeit, auch ebenfalls beym Vollmond,
ist dort kein Erdbeben gewesen.
Ober=Rheinstrom, den 17. Winterm.
Der Kardinal von Rohan, Bischof von
Straßburg ist am 3ten dieses unter dem
Geläute der Glocken, und mit allem
mi=
litairischen Pompe zu Straßburg
ange=
kommen. Er kam von seinen Domainen
jenseits des Rheins. An dem Tag als
der Prinz zu Renzen eingetroffen, begab
er sich nach Sasbach, um den Platz zu
sehen, wo der Marschall von Turenne
sein Leben verlohren. Jn dieser Gegend
haben Se. Eminenz eine Baustelle
ange=
kauft; hier soll ein Haus und ein
Gar=
ten angebauet werden. Dieses Haus ist
für einen französischen Jnvaliden von dem
Regiment des Marschalls von Turenne
bestimmt, und wenn sich bey diesem Korps
ein Elsässer befindet, so soll er
vorge=
zogen werden; dieser Jnvalid wird den
Auftrag erhalten, die Fremde zu
beglei=
ten. Man wird ihm die Geschichte von
Turenne geben, und eine Beschreibung
des Feldzugs, in welchem Turenne
ge=
blieben, ins Deutsche übersetzen; man
wird eine genaue Karte von seinen
Mär=
schen und der Ordre der Bataille von
diesem Tage beyfügen. An der Stelle,
wo Turenne getödtet worden, wird ein
Umfang von 35 bis 40 Schuhen mit
ei=
nem eisernen Gegitter umgeben, in dessen
Mitte ein Piedestal von 4 Schuhen, und
auf derselben eine Piramide von 12
Schu=
hen errichtet werden. Auf einer Seite
derselben wird man die Wappen des
Tu=
renne an einem Lorberaste aufgehangen
erblicken. Oben auf der Säule wird
man eine Lilie mit einem Cypressen
um=
geben, anbringen; an den 3 Seiten des
Piedestals wird angemerkt werden, daß
hier die Stelle sey, wo Turenne sein
Leben verloren, auf der 4ten aber
ge=
meldet werden, daß der berühmte
Mon=
tecuculi damals die kaiserl. Armee kom
mandiret ꝛc.
Der wohlthätige Kardinal hat gleich
nach seiner Ankunft in Straßburg den
katholischen und protestantischen
Geistli=
chen 12000 Livr. einhändigen lassen, um
unter die Armen der Stadt ohne
Unter=
scheid der Religion ausgetheilt zu werden.
Kleve, den 22. Wintermon.
Wie man aus Amsterdam zu
verneh=
men hat, so ist man allda mit dem
Ver=
langen Englands gar nicht aufgeschickt.
Ueber die Ausdrücke: Störer des
Land=
friedens und Uebertretter des Gesetzes
der Nationen, war man daselbst
über=
haupt aufgebracht. Man vermuthete
gleichwohl, die Generalstaaten würden
die Sache keine Folge nach sich ziehen
lassen. Sollte indessen das britrische
Mi=
nisterium sich nicht mit einem Widerrufe
dieses Betragens ohne Bedingung und
Vorbehalt begnügen, so dürfte ein
un=
mittelbarer Bruch zwischen beyden
Völ=
kerschaften zu besorgen stehen.
Warschau den 11. Winterm.
Am Sonnabend kamen die
Constitu=
tionen wegen der Armee, und der
hin=
führo seyn sollenden Wechsel der
Edel=
leute zu Stande. Am Montage wurde
das Projekt, wodurch die Besitzung der
Starosteyen auf Zeitlebens versichert
wird, mit vieler Mühe zu Stande
ge=
bracht. Das Kleiderordnungsgesetz wur=
de dahin aufs neue festgesetzt, daß
Sp⟨i=⟩
tzen und Edelsteinen ganz verboten se⟨yn⟩
sollen, Silber und Gold soll nicht a⟨uf⟩
den Kleidern getragen werden, sog⟨leich⟩
haben die Landboten ihre Schleifen glei⟨ch⟩
von ihren Uniformen abgerissen; n⟨ur⟩
dem dem Militaire ist solches erlaub⟨t,⟩
dem Frauenzimmer von Distincion wi⟨rd⟩
Taffent und Gros de Toyr gestattet, d⟨en⟩
übrigen aber kein ander Zeug, as
we⟨l=⟩
ches im Lande gemacht wird. Die neu⟨en⟩
Edelleute sollen, wenn sie binnen eine⟨m⟩
Jahre nicht Güter von 50000 Rthl〈…〉
und ihre gehörige Privilegien haben, f⟨ür⟩
keine Edelleute mehr erkannt werden⟨.⟩
Der Fürst von Ligne und Nassau h⟨at⟩
das Jndigenat erhalten. Am 4 diese⟨s⟩
wurde wegen glücklicher Errettung de⟨s⟩
Königs das jährliche Dankfest gehalten
und in der Hauptkirchte das Herr Go⟨tt⟩
wir loben dich gesungen. Heute ist de⟨r⟩
Reichstag glücklich geendigt, und
dieser⟨=⟩
halb das Herr Gott wir loben dich
ge⟨=⟩
sungen worden.
Konstantinopel, den 2. Winterm.
Die Pest zeiget sich hier da und dor⟨t⟩
noch öfters, in Adrianopel aber, wi⟨e⟩
man hört, solle sie sehr stark wütten, so⟨=⟩
daß wenig Leute davon kommen, die
da=
mit betroffen werden. Beynebst ist auch
hier wegen sehr trocknem Wetter ein
gros=
ser Mangel des Wassers, welches den
Leuten schon portionweis ausgetheilet
wird. Das türkische Geld wird
verrin=
gert, also, daß die neue Münze in
ih=
rem inneren Werth um 5 pr. Cent. herab=
fällt; und dieses, wie es verlautet, aus
der Ursach, damit man die rußische
An=
foderung solle zahlen können, weshalben
schon (wie auch wegen einigen anderen
Punkten) sich Zwistigkeiten zwischen
Tür=
ken und Russen geäußert haben.
Wien den 2. Christmonat.
Nachdem es dem allmächtigen
Schöp=
fer, nach seinen unerforschliche
Rath=
schlüssen gefallen hat, die
Allerdurchlauch=
tigste Großmächtigste römische Kaiserinn
Wittib, zu Hungarn und Böheim apost.
Königinn ꝛc. Erzherzoginn zu Oester=
⟨rei⟩ch ꝛc. ꝛc. Marien Theresien, unsere
al=
⟨ler⟩ gnädigste Landesfürstinn, und Frau
〈…〉au, nach einer kurz gedaurten und
⟨sta⟩ndhaft ausgehaltenen schweren
Brust=
⟨kra⟩nkheit, zur tiefesten Bestürzung des
⟨a⟩mmtlichen allerhöchsten kaiserl. Hofes,
⟨un⟩d zum allgemeinen Leidwesen aller
ge=
⟨tre⟩uen Unterthanen, den 29. dieses Abends
⟨ge⟩gen 9 Uhr, aus diesem Zeitlichen in
⟨die⟩ ewige Glückseligkeit abzufordern, so
Höchstdero Leichnam Donnerstags
⟨de⟩n 30ten Wintermonats gewöhnlicher
〈…〉assen eröffnet, und balsamirt, Frey=
⟨ta⟩gs den 1. dieses aber frühe in die
⟨ga⟩nz schwarz ausspalirte, und mit den
⟨ka⟩iserl. Wappen behenkte grosse
Hofka=
⟨pe⟩lle überbracht, und allda auf einer
⟨m⟩it den kaiserl. Jnsignien gezierten
Trau=
⟨er⟩bühne, unter starker Beleuchtung
vie=
⟨ler⟩ Waxlichter und Fackeln, bis zu der
⟨au⟩f künftigen Sonntag angesetzten
fey=
⟨er⟩lichen Beerdigung, unter einem
schwar=
⟨ze⟩n Baldachine öffentlich ausgesetzt
wor=
⟨de⟩n; wobey der hohe Adel wie auch der
⟨sa⟩mmtliche kais. Hofstaat, unter
fortwäh=
⟨re⟩nder Paradirung der beyden
deutsch=
⟨u⟩nd hungarischen adelichen Leibwachen,
〈…〉en Bethstunden wechselweise Tag und
⟨N⟩acht auf das Andächtigste obliegt.
⟨W⟩eiland Jhre k. k. apost. Majestät
er=
⟨b⟩lickten das Licht der Welt den 13. May
⟨1⟩717, tratten den 20. Weinmon. 1740
⟨d⟩en Besitz aller österreichischen
Erbkönig=
⟨re⟩iche und Landen an, und segneten,
⟨w⟩ie oben gedacht, dieses Zeitliche, nach
⟨ei⟩ner durch 40 Jahre einen Monat, und
〈…〉Tage glorwürdigst geführten
ruhm=
⟨v⟩ollen Regierung, in einem Alter von
⟨6⟩3 Jahren, 6 Monaten, und 16 Tagen.
Es wurden hierauf dieser Tagen
ver=
⟨sc⟩hiedene Kouriers und Staffetten mit
⟨ein⟩er Notifikation dieses schmerzlichen
Trau=
⟨e⟩rfalles an verschiedene auswärtige Höfe,
⟨v⟩orzüglich aber nach Paris, Neapel,
⟨F⟩lorenz, Mayland, und Parma
abge=
⟨fe⟩rtigt.
Die Hoftrauer, welche für Weyland
⟨i⟩hre romisch=kaiserl. und königl. apost.
Majestät, nach der von Allerhöchst
De=
⟨r⟩oselben festgesetzten Hofklagordnung
⟨d⟩urch 6 Monate zu tragen anbefohlen
worden, und auf allerhöchste Verordnung
den 3. dieses angezogen wird, besteht
in folgenden Abänderungen:
Die Kavaliers erscheinen die erste 7
Wochen im schwarzen umgekehrten, und
gepeperlt aufgeriebenen Tuch mit
weni=
gen Knöpfen an der Taille, und gar
keinen auf den Aufschlägen, mit
Pleu=
reusen, mit Manschetten von Battist mit
einem breiten Saum, sodann mit
wol=
lenen Strümpfen, korduanenen
Schu=
hen, schwarz überzogenen Degen, und
angeloffenen Schnallen, und mit dem
Flor auf dem Hut;
Die folgende 7 Wochen in der
vor⟨i⟩=
gen Kleidung, nur mit Ablegung der
Pleureusen, und mit angeloffenen Degen;
Sodann die fernere 6 Wochen in
or=
dinaire schwarz tüchenen Kleidern mit
seidenen Knöpfen und derley Unterfutter
mit glatten Manschetten, dann schwarz
angeloffenen Degen und Schnallen;
Und endlich die letzte 6 Wochen in
voriger Kleidung, mit Manschetten von
Spitzen oder Entoilage, mit gefärbten
Degen und Schnallen, und nach
Will=
kuhr mit weißen Strümpfen, auch
weis=
sen mit schwarz besetzten Vesten, und mit
ächten Geschmuck.
Die k. k. Ministers, geheimen Räthe,
Kammerherren, und die äußere Hofstaat
geben schwarze Livree.
Die Dames erscheinen die erste 7
Wo=
chen in schwarz wollenen Zeugen, mit
Kopf=und Garniturenaufputz; dann
Stirnenzüngel von schwarzen Gaze
d'J=
talie, mit schwarzen Geschmuck, Hand=
schuhen, Fächern und schwarz
angeloffe=
nen Schnallen;
Die weitere 7 Wochen ohne
Verän=
derung;
Ferners durch 6 Wochen im
schwar=
zen glatten Gros de tour, mit
schwar=
zen Kopfaufputz, und Stirnzüngel, und
mit weißen Garnituren, beedes von
Ga=
ze d'Jtalie, mit schwarzen Geschmuck,
weiß und schwarzen Fächern, und
Schuhen;
Und endlich die letzte 6 Wochen in
vo=
riger Kleidung, mit Kopf=und
Garni=
turenaufputz von Spitzen, Blondes oder
Entailagen, ohne Franzeln, mit
weis=
sen Fächern und Schuhen, und mit
ächten Geschmuck.
Die k. k. Ministers, geheimen Räthe,
und Kammerherren Gemahlinnen, und
Wittiben geben schwarze Livree.
Den 29. Winterm. wurden in der k. k.
Kammer=Kapelle für die im Herrn
ent=
schlaffene Hochadeliche Stern=K⟨r⟩euz=Or=
densdame: Johanna Gräfin Vandernath,
gebohrne Freyinn v. Künitz, die
gewöhn=
lichen Seelmessen gelesen.
Verzeichniß der Verstorbenen zu Wien
in und vor der Stadt.
Den 28. Winterm. Jn der Stadt.
- Joh. Mich. Landstätter. herrs. Kellergehülf, Nr.
146. in d. Wallnerstr. alt 47 J.
Vor der Stadt.
- Dem Titl. Hrn Joh. v. Avrange, k.k. Oberstlieut.
s. S. Gerard, Nr 8. zu Mariah. alt 18 J. - Titl Fr. Elisab. v. Willingerin, k. k. Kriegskom=
miss. Wit. Nr. 173. in d. Leopoldst. alt 72 J. - Dem Hrn Joh. Töpfner, Stadtmautkollekt. s. K.
Jos. Nr 206. in d. Leopoldst. alt 3 J. - Dem Joh. Vogt, burgl. Schustermeist. s. K. Jak.
Nr 63. am Neustift, alt 2 J. - Dem Pet. Petzlmar, s. W. Anna, N 47. im
Ler=
chenf. alt 42 J. - Ant. Hofinger, k. k. Pontonier, Nr. 22. zu St.
Ulrich. alt 85 J. - Dem Jos. Eifler, Schust. s. K. Theres. Nr. 27. am
Thury, alt 4 J. - Dem Jos. Spann, Polizeysold. s. K. Joh. Nr.
142. am Alsterbach, alt 4 J. - Theres. Wagenseilin, Wit. alt 60 J.
- Thomas Schenk⟨w⟩il. Zeichmachgs. alt 25 J. beed.
im heil Treyf. Spital. - Gotthard Mang, alt 71 J. im gr. Armenh.
- Ant Salomon, Gmr, alt 29 J. im Milit Spital.
- Joh. Steindigl, Kutsch. alt 27 J beyn Barmherz.
- Magd. Hofmanin, led. alt 26 J im Contum.
- Georg Seimann, Polizeysoldat, alt 33 J.
- Florian Fürgott, Tagl. v. Armenleutkott. a 53 J.
beede im Bäckenhäuse
Summa 17. Personen, darunter 4. Kind.
Den 29 Winterm. Jn der Stadt.
- Dem Joh. Lochner, burgl. Greißl. s. W. Ursula,
Nr. 503. m hoh. Martl, alt 27 J. - Dem Simon Leser, Maurergs. s K. Rosalia, Nr.
381. in d. Renng. alt 4 J.
Vor der Stadt.
- Dem Franz Wendl, Schreib. s. W. Rosina,
19. am Spitalb. alt 34. J. - Dem Valentin Kögl, Tischl. s. W. Magd.
224. am ob. Neust. alt 46 J. - Dem Christoph Bibelmann, Tagl. s. W Jose⟨pha⟩
Nr. 43. zu Nikolsd. alt 57 J. - Dem Leopold Zehenbauer, Tagl. s. K. Anna,
33. zu Mariah. alt 4 J. - Adam Heser, Tagl. Nr.9. am Hunglgr. a. 6〈…〉
- Dem Jos. Fahringer, Tagl. s. K. Jos. Nr. 1.
Himmelpfortgr. alt 3 J. - Marg. Brucknerin. Wit. alt 96 J. im Sonnen〈…〉
- Anna Kleblin, Soldat. W. alt 64 J.
- Maximilian Till, Tagl. alt 54 S. beede
Contum. - Elis. Spitzerin, Tagl. Wit. alt 74 J.
- Anna Stolzin, Lehenlaq. W. alt 30 J. beed.
Bäckenhäus.
Summa 13. Personen, darunter 3. Kin⟨d.⟩
Den 30. Winterm. Jn der Stadt.
- Die hoch und wohlgeb. Fr. Mar. Elisab. verm〈…〉
Gräfin v. Cordoua, geb.v. Guarient und Ra〈…〉
Nr. 1168 in d ob. Breunerstr. alt 85 J. - Franziska Winterin, bgl. Schneid. Wit. im
B⟨ür=⟩
gerspital, alt 72 J.
Vor der Stadt.
- Dem Joh. Nickl, Lehenkutsch. Nr. 64. im Lerchen⟨f.⟩
alt 54 J. - Jvan Stanisavsky, Gmr, alt 22 J. im
Militä⟨r=⟩
spital. - Jos Steinl. Schuhkn. alt 37 J.
- Joh. Bloberger, Hauskn. alt 32 J.
- Jak. Kirchner, Schneid. alt 50 J. alle 3 im
B⟨ä=⟩
ckenhäus.
Summa 7. Personen.
Von dem k. k. Versatzamte wird hiem⟨it⟩
erinnert, womit die im Monat Septem⟨ber⟩
der 1779 allda versetzt, und bis anher⟨o⟩
erliegen verbliebene Pfänder um so
ge⟨=⟩
wisser bis 18. dies Monats December
be⟨=⟩
richtigt, und in Sicherheit gestellet
wer⟨=⟩
den mögen, als in widrigen derley
Pfän⟨=⟩
der als verlassen angesehen, und nac⟨h⟩
vorhergegangener innhaltlicher
Bekannt⟨=⟩
machung (durch den Kundschaftsbogen)
in den folgenden Tägen als den 19ten
und 20ten dies Monats Decemb. gewöhn=
lich ausgefeilt, und an die Meistbietenden
werden überlassen werden.
Sonnabend den 2. Christmonat 1780.
Londen den 17. Winterm.
Jn der ordentlichen Hofzeitung vom
〈…〉 dieses, ist folgender Brief des
Ge=
⟨ner⟩als Sir Heinrich Clinton an Lord
Ger=
⟨ma⟩ine dd. Neuyork 12 Weinmon. 1780
⟨ers⟩chienen:
„Mylord! Jn meinem besondern
⟨Sc⟩hreiben von gestrigem Dato hatte ich
⟨die⟩ Ehre, Eu. Herrlichkeit zu melden,
⟨da⟩ß der amerikanische Major Arnold den
⟨Di⟩enst der Rebellen verlassen hätte, und
⟨un⟩ter die Fahnen des Königs getretten
⟨sey⟩. Eu. Herrlichkeit gab ich zugleich
ei=
⟨ne⟩n umständlichen Bericht von den
Be=
⟨we⟩ggründen, die ihn zu dieser
Entschlies=
⟨su⟩ng veranlasset haben, auch von dem
⟨un⟩glücklichen Ausschlage eines
Entwur=
⟨fs⟩, welcher, wenn er zu seiner
Vollzie=
⟨hu⟩ng gebracht worden wäre, mich die
⟨Fo⟩lgen von der äussersten Wichtigkeit für
⟨de⟩n Dienst Sr. Majestät hatte hoffen
las=
⟨sen⟩; allein, er ist für meinen
General=
⟨ad⟩judanten, den Major Andre, sehr
mis=
⟨li⟩ch ausgefallen, und, nachdem er in
⟨G⟩efangenschaft gerathen, von einem
⟨K⟩riegsgerichte rebellischer Offiziere zum
⟨T⟩ode verurtheilet worden, welches
Ur=
⟨th⟩eil der Rebellische General
Washing=
⟨to⟩n am 2. dieses an gedachtem
unglück=
⟨li⟩chen Offizier hat vollziehen lassen. Jch
⟨b⟩edaure das traurige Schicksal dieses
Edel=
⟨m⟩annes. Sein Beystand war mir sehr
⟨sc⟩hätzbar. Er versprach seinem
Vater=
⟨l⟩ande Ehre zu machen, und eine Zierde
⟨se⟩ines Berufs zu seyn.“
„Jn meinem Nro. 104 bezeichneten
Berichte habe ich die Ehre gehabt, Eu.
Herrlichkeit die Verhaltungen in der
Ab=
⟨s⟩chrift zugehen zu lassen, die ich dem
Ge=
⟨n⟩eralmajor Lestie zu geben vorhatte, und
welchem ich das Kommando von der
Aus=
⟨f⟩ührung auf Chesapeack aufgetragen
ha=
be, damit Eu. Herrlichkeit die
vornehm=
⟨s⟩ten Gegenstände davon einsehen könnten.
Sicher wird diese Expedition mit dem
⟨e⟩rsten günstigen Winde unter Seegel ge=
hen. Die Truppen sind schon vor
eini=
gen Tagen eingeschiffet, und alle
nöthi=
ge Vorkehrungen desfalls getroffen.“
„Hier eingeschlossen erhalten Eu.
Herrlichkeit ein Verzeichniß von den
Trup=
pen unter meinen Befehlen, und die Art,
auf welche sie am 6. dieses verlegt
wa=
ren. Jch habe die Ehre zu seyn ꝛc.“
H. Clinton.
Eben diese Zeitung liefert auch einen
Brief von dem Admirale Arbuthnot an
Herrn Stephens vom 17. Weinmonat,
darin derselbe einiger amerikanischen
Beu=
ten und der eroberten französischen
Fre=
gatte, die Esperance, von 28 Kanonen
gedenket. Wir liefern ihn mit mehrerem
Raume.
Den Abfall des Generals Arnold und
das traurige Schicksal des Majors Andre
entwickelt die Hofzeitung nicht so
um=
ständlich, als einige besondere
Nachrich=
ten beydes liefern. Bekanntlich hat der
Generalmajor Arnold bereits vor einem
paar Jahren eine vollkommene
Schilde=
rung von seiner Gedenkensart zu Tage
gelegt. Freilich zeugen Quebec und
Sa=
ratoga von seiner Tapferkeit, allein
die=
jenige, welche auf seine ehrfüchtige und
unruhige Gemüthsart zurück denken, kön=
nen nicht begreifen, wie man einem
sol=
chen Manne nicht nur allein 2700 Mann,
sondern noch 4 wichtige Schanzen, unter
welchen West=Point und Stony=Point
sind, habe anvertrauen können. Sir
Heinrich Clinton war von seinen
Gesin=
nungen vollkommen unterrichtet. Sol=
chemnach versammelte er eine Art von
Kriegsrath, um sich diesen Umstand zu
Nutzen zu machen. Man hielt für
rath=
sam, die Sachen so einzuleiten, daß
Ar=
nold mit einer Abtheilung gegen einen
gewissen Posten anrücken sollte, wo er
alsdann mit überlegener Macht
umrun=
gen würde. Nun blieb nichts mehr übrig,
als dem Herrn Arnold dieses Vorhaben
beyzubringen. Der Generaladjutant An=
dre übernahm dem Geschäft; traf
ver=
kleidet in das Lager ein; gieng bis zu
Arnolds Zelt; verabredete alles mit ihm,
und kehrte nach Newyork zurück. Auf
das Zurufen von 3 Milizen, wird er
be=
thört; antwortet zweydeutig; kömmt
doch bey zwo Wachen vorbey; von der
3ten aber angehalten; anstatt einen von
Arnold erhaltenen Paß aufzuweisen, zieht
er seine Goldbörse und Sackuhr heraus,
um sich Luft zu machen. Je ansehnlicher
das Anerbiethen war, je tiefer fiel der
Mann in Verdacht; man hielt ihn an,
führte ihn zu dem General Washington,
der ihn verhörte, und, nach angestellter
Untersuchung, in seinen Stiefeln alle
Papiere aufdeckte, die ihn anders nicht,
als für einen Spion betrachten liessen,
und zu gleicher Zeit des Arnolds
heim=
liches Vorhaben entwickelten.
Der General Washington gieng in sich,
und überdacht, wie beschwerlich und
vielleicht gefährlich es seyn würde, den
verrätherischen General beym Kopfe
grei=
fen zu lassen. Er war daher schlüssig,
ihm zur Stunde schriftlich zu melden,
der Graf von Rochambeau und der
Mar=
quis von la Fayette verlangten, seine
Division zu sehen, er möchte dieselbe
also auf den folgenden Tag in Ordnung
stellen, und er, Washington, würde
die Revüe darüber halten, hernächst aber
mit den französischen Herren Offiziren
bey Madame Arnold zu Mittage speisen.
Der Herr Generalmajor Arnold gerieth
in die Schlinge, und antwortete, der
Besuch würde seiner Gemahlinn zur
Eh=
re gereichen. Nun war der Adjudant,
der die Bothschaft überbracht hatte, so
unbesonnen, daß er von einem eben
ein=
gehafteten Spion sprach. Arnold roch
die Lunte; machte sich aus dem
Stau=
be; eilte nach dem Gestade; sprang in
einen Fischerkahn, und kam glücklich
nach Newyork, wo er mit
ausgespann=
ten Armen empfangen wurde, und letzt
gedachte Addresse in der Rivingtons
Gazette herausgab, die wir liefern
werden.
Sobald der General Washington die
Entweichung des Arnolds erfuhr, ließ
er den General Stirling, 7 Oberste
und 2 Glieder des Congresses einziehe⟨n.⟩
Die Ursache hievon wird sich sond⟨er⟩
Zweifel mit der Zeit aufdecken. Jnd⟨es=⟩
sen ward der arme Andre in Ketten
g⟨e=⟩
schlagen. Auf die hievon erhaltene
Nac⟨h=⟩
richt, fertigte Sir Heinrich Clinton d⟨em⟩
General Roberts mit einem Cartelle a⟨us,⟩
um sich über die Auswechslung dies⟨er⟩
Gefangenen, gegen welchen er, der
S⟨a=⟩
ge nach, 20 eidbrüchige und zum To⟨de⟩
verurtheilte Amerikaner anboth, zu
b⟨e=⟩
sprechen. Washington wollte keine⟨n⟩
andern, als Arnold ausgewechselt
wi⟨s=⟩
sen. Das Ab=und Zugehen in diese⟨m⟩
Geschäfte dauerte 4 bis 5 Tage, d⟨a⟩
Hartnäckigkeit ein und anderer Seits ⟨in⟩
die Mitte trat, und der unglücklich⟨e⟩
Andre zum Opfer ward. Die Generä⟨le⟩
welche das Kriegsgericht ausmachten
sollen, wie man versichert, heisse
Thrä⟨=⟩
nen vergossen haben, da sie ihm da⟨s⟩
Urtheil ankündigten. Er war allgemei⟨n⟩
beliebt und geschätzt, erst im 27. Jahr〈…〉
re seines Alters, und im 8ten seine⟨s⟩
Kriegsdienstes. Seine Verdienste
hat⟨=⟩
ten ihm zum Majorsgrade gebracht, o⟨b⟩
er gleich von seinem Vater, der ein
Handelsmann zu Londen ist, kein
Ver=
mögen hatte.
Man will Nachricht haben, daß noch
4 andere Generäle der Rebellen, näm⟨=⟩
lich Knor, How, Sullivan und
Max⟨=⟩
well die amerikanische Armee verlassen,
und sich nach Neuyork begeben haben.
Solcher Abfall verdiente auch wohl
ei=
nen Raum in der Hofzeitung, nicht
we=
niger eine allgemeine Gährung in allen
Provinzen wider den Kongreß und die
Franzosen, wenn ein und anders seine
Richtigkeit haben sollte.
Die ostindische Handlungsgesellschaft
hat aus Bengala über Holland die
Nach=
richt erhalen, daß an dem Ganges
gros=
se Vorbereitungen gemacht werden, die
wider die Jnsel Mauritius oder
Manil=
la bestimmt zu schein schienen. Man
ver=
muthete einen desto glücklichern Ausschlag
davon, weil von allen Seiten eine
be=
trächtliche Land=und Seemacht zu
die=
ser Ausführung zusammen gebracht, und
⟨g⟩ar ein Haufen Matrosen am Borde
⟨de⟩r Kompagnieschiffe gepreßt worden
⟨w⟩aren.
Dem im Tower eingehalteten Herrn
〈…〉urens hat das Ministerium endlich
er=
⟨la⟩ubt, in dem Umfange dieses
Gefäng=
⟨ni⟩sses zu spazieren, und frische Luft zu
⟨sch⟩öpfen; der Gouverneur muß ihn aber
⟨du⟩rch seine Leute begleiten, und ihm
al=
⟨le⟩n Umgang mit andern Personen
ver=
⟨w⟩ehren lassen.
Nachricht:
Man hat zwar von Seiten des k. k. Kreis
⟨Am⟩ts des V. U. M. B. zu Kornneuburg
un=
⟨ter⟩m 24. Juni 1780 bereits kund gemacht, daß
⟨di⟩e Sebastian Hainzische Ganzlehenbehausung
Unter=Siebenbrunn durch Hindangebung
⟨B⟩illeter ausgespielet werden soll, die Ziehung
⟨d⟩er auf den 19. Decemb. 1780 früh um 9
⟨U⟩hr festgesetzet worden: da aber noch 1500
⟨B⟩illeter zu erheben sind und die bestimmte
Zeit zu kurz, so hat man nothwendig erachtet,
⟨di⟩ese Ziehung mit all vorigen Anhang bis auf
⟨de⟩n letzten May 1781 festzusetzen dergestalt, daß
⟨d⟩enn wider Verhoffen einige Billeter zurück
blei=
⟨e⟩n sollten, selbe dem Ausspieler als baar Geld
⟨he⟩imfallen. Die Billeter sind ferner in Wien
⟨am⟩ Kohlmarkt im alten Michaelerhaus im Ta=
〈…〉kgewölb zur goldenen Schlange, und in der
⟨L⟩eopoldstadt im Hugelmannischen Caffehaus zu
⟨er⟩hebem. Kreisamt des V. U. M. B. zu
Korn=
⟨ne⟩uburg den 1. Decemb. 1780.
An der Wien der Johanneskapelle gegen
⟨ü⟩ber Nr. 42 im weissen Hirschen ist ein sehr
⟨sc⟩hönes Billard mit aller Zugehör zu
verkau=
⟨fe⟩n. Die Liebhaber können sich daselbst bey
⟨d⟩em Hausherrn des nähern erkundigen.
Jn der landesfürstl. Stadt Tulln ist das
⟨H⟩aus Nr. 190, bestehend in 4 Zimmern, ei=
⟨n⟩em gewölbten Vorhaus und Kuchel, einem
Kraut=und Weinkeller, dann einem Nebenstock
mit einem Zimmer und Kuchel für Zinsleute,
⟨e⟩iner Stallung auf 4 Stuck Rindvieh, Holz=
⟨sc⟩hupfen und Stadel zur Fechsung, nebst einem
Kuchelgarten, und einem Joch Reubruchacker,
⟨s⟩amt Gewölb, darauf exercirenden
Leinwand=
⟨h⟩andlungsgerechtigkeit und Waarenlager, um
⟨b⟩illigen Preis gegen baare Bezahlung zu
ver=
⟨k⟩aufen. Liebhaber können sich deshalb daselbst
⟨b⟩ey dem Jnhaber melden.
Franz Leopold Schinerer, behauster Burger
⟨u⟩nd Weisgärber zu Egenburg ist Willens sein
Haus samt Gewerb und zugehörige
Einrich=
⟨t⟩ung, auch 6 Joch Acker, ein Kraut Pifang,
und andere Hauseinrichtung zu verkaufen, und
können sich die Kauflustige deshalb aldort bey
ihm melden.
Den 5. dieses werden in der grossen
Doro=
theegasse im Brennerischen Haus Nr. 1145
verschiedener Geschmuck, brillant und rautene
Ringe, etwas Silber, gold und silberne
Sack=
dann Stockuhren, bordirt und glatte
Manns=
kleider, worunter ein schwarzsammetenes mit
einer gleichen und einer reichen Veste, gros de
tour=attlaß=taffet und batavene
Frauenklei=
der, Brüßler Frauengarnituren, 4 Figuren
von Schnecken, besonders wohlgemacht, dann
ein von Jnsektenflügeln künstlich
zusammgesetz=
ter Vogel, Kupferstiche in eichenen Rahmen,
hartfournirte Schubladkästen, Spiegel, Sessel,
und derley Geräthschaften zu den gewöhnlichen
Stunden licitando verkauft.
Den 7. dies werden im Judengässel bey der
heil. Dreyfaltigkeit ober dem Wirthshaus im
3ten Stock linkerhand übern Gang verschiedene
Effekten, als grosdetouren und taffetene
Frau=
enkleider, derley Wäsche, Kinderbettel, Tisch=
zeug, Leintücher, etwas Silber, eine goldene
Frauenrepetiruhr samt derley Hacken, eine
tom=
⟨p⟩ackene deto, und eine silberne Minutenuhr,
ein Stück broschirten Attlaß, etwas
Manns=
kleider, Kästen, Sessell, Bettgewand, Zinn,
Eisen, Kuchelgeschirr, und andere Mobilien,
zu den gewöhnlichen Stunden vor=und
nach=
mittag licitando verkauft.
Von dem k. k. Stadt=und Landgericht Wien
dem Joseph und Franz Beer hiemit anzufügen:
Es habe hierorts der Philipp Jakob Puecher
klagbar vorgestellt, daß ihm der Joseph Beer
für baar dargeliehene 61 fl. 27 kr. und
dessel=
ben Sohn Franz Beer für vorgestreckte 33 fl.
bereits i. J. 1777 verschiedene Effekten
ver=
pfändet, solche aber bis ander nicht ausgelöset
hätten; er Puecher batt also um die
Liciti=
rung sothanen ihm verpfändet, und bereits
ge=
richtl. geschätzten Effekten. Da nun der
Be=
scheid hierauf Fiat die gebettene Licitirung, doch
dessen vorher zu erinnern, und soll diese
Ver=
ordnung den Beklagten im Nichtbetrettungsfall
per edictum ad valvas intimirt werden, er=
folgt ist; als wird ihm Joseph und Fran⟨z⟩
Beer erstbesagte Verordnung ihres unbekannten
Aufenthalts halber hiemit öffentlich zu wissen
gemacht. Wien den 16. November 1780.
Von der gräfl. Exell. Zinzendorfischen
Herr=
schaft Enzesfeld wird hiemit zu wissen gemacht ⟨ꝛc⟩
daß, nachdem die Franz Kollmannische
behau=
ste Färber Conleute in dem Markt
Leober=
storf, ohne Vorwissen dasiger Herrschaft sich
entfernet, und beträchtliche Paßivschulden hin=
terlassen haben, zu Ausfindigmachung ihres
gänzlichen Æris alieni eine ordentliche
Liqui=
dationstagsatzung auf den 27. Decemb. d. J.
anberaumet worden sey. Haben demnach alle
und jede, welche an vorbesagt Franz
Kollman=
nisch=behausten Färber=Conleuten zu
Leober=
storf einige Sprüche oder Schuldfoderungen zu
stellen berechtiget sind, an obigen Tag fruh um
9 Uhr bey hiesiger Herrschaft Enzesfelder
Amts=
kanzley um so gewisser sub termino præclusi
zu erscheinen, ihre Schuldfoderungen
anzumel=
den und zu liquidiren, als ansonst die hievon
ausbleibende nicht mehr gehöret, und mit dem
ewigen Stillschweigen beleget werden sollen.
Von des k. k. Banalischen Staabs=und
Ober=
gerichts in dem Königreiche Kroatien, und der
Banalgranitz wird hiemit zu wissen gemacht:
Es hätte dieses k. k. Banalische Staabs=und
Obergericht nach untern 4. Juni 1777 zu Agram
in der königl. Freystadt erfolgt zeitlichen
Hin=
tritt des k. k. Hrn. Obersten Grafen Gosseau
de Nivot zu Ausfindigmachung des etwaig
vor=
handenen æris alieni, folgends auch zu desto
sicherer Abhandlung sothaner Verlassenschaft für
nöthig befunden, die sämmtlich sowohl in=als
ausser Land befindliche Oberst Graf Gosseauische
Gläubiger zu Anmeld=und Liquidirung ihrer
an sothane Verlassenschaft zu stellen habenden
Sprüche und Foderungen gerichtl. vorzuladen,
und einzuberuffen. Da nun ex officio zur
all=
endlichen Frist der 1. Decemb. d. J. bis 15.
Jäner 1781 festzusetzen für nothwendig
befun=
den worden; solchemnach werden alle, welche
bey der gedachten Verlassenschaft um
rechtmäs=
siger Foderung willen einige Sprüche haben, oder
zu haben vermeinen an obbestimmten
Termi=
nen in der Feldkriegskanzley (die in dem
Ex=
jesuitenhaus placirt) und dem bey selber
be=
findlichen Staabsauditoriatamt entweder
per=
sönlich, oder durch hiezu genugsam instruirte
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, und
ihre Foderungen mittels Einlegung der
Liqui=
dations=und Legitimationsdokumenten
anzu=
melden haben; wo im widrigen ungehindert
der etwa vorhandenen Gläubigern, welche sich
mit ihrer Foderung in dieser bestimmten Zeit
nicht gemeldet, all weiters vorgekehrt werden
würde, was rechtens ist. Agram den 7. No=
vember 1780.
Von des hochwürd. erzbischöfl wienerischen
Consistoriums wegen wird hiemit zu wissen
ge=
macht: daß der Thomas Knötig, Weltprister
aus der Ollmützer=Dioezes, ohne Rücklassung
eines letztwilligen Geschäfts mit Tode
abgegan=
gen, und um mit der künftigen
Verlassenschafts=
abhandlung sicher fürgehen zu können, auf der
18. Jäner 1781 eine Tagsatzung angeordnet
worden. Werden daher alle jene, welche
der Thomas Knötigschen Verlassenschaft ein
Sprüche und Foderungen, erbschafts=schulde⟨n⟩
oder anderer Ursachen wegen, zu haben
v⟨er=⟩
meinen, an obbestimmten Tag nachmittag ⟨um⟩
3 Uhr in der erzbischöfl. wienerischen
Consist⟨o=⟩
rialkanzley persönlich oder durch hiezu
genu⟨g=⟩
sam Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheine⟨n⟩
sich behörig legitimiren, ihre Ansprüche u⟨nd⟩
Foderung darzuthun haben, als im widrig〈…〉
diese Abhandlung von amtswegen
vorgeno⟨m=⟩
men und falls die angemeldeten Foderung⟨en⟩
den Verlassenschaftsstand überstiegen, die
g⟨e=⟩
meldten behörig vernommen, und gegen d⟨ie⟩
behörigen Liquidirung ordnungsmäßig vertheil⟨t⟩
annebst den nicht erscheinenden Gläubigern d⟨as⟩
ewige Stillschweigen auferlegt werden wird.
Von der röm. k. k. Maj ni. öst. Landrech⟨t⟩
wird hiemit allen, so an dem von hier
en⟨t=⟩
wichenen Michael Groppenberger, ni. öst. ständi⟨=⟩
schen Obereinnehmeramtskassier einige Sprüch⟨e⟩
und Foderungen haben, oder zu haben
vermei⟨=⟩
nen kund gemacht: Welchergestalt über des
ob⟨=⟩
gedachten Michael Groppenberger hinterlassene
Vermögen ein ordentlicher Konkurs angeordnet
und der 29. Jäner 1781 nachmittag um 3 Uh⟨r⟩
bey der in Konkurssachen sub præsidio des Hrn.
Baron v. Waldstätten, in dessen in dem
deut⟨=⟩
schen Hause im 2. Stock gegen dem Freytho⟨r⟩
habenden Wohnung zu erscheinen zur
peremp=
torie klausulirten Konvokations=und
Liquida=
tionstagsatzung pro 1mo 2do 3tio ac ultimo
termino bestimmt worden; solchemnach werden
alle, so an besagten Michael Groppenberger
schuldenhalber oder sub quocunque alio titulo
Sprüche und Foderungen haben, oder zu
ha=
ben vermeinen, an obbesagten Tag Stund und
Ort entweder persönlich, oder durch einen
ge=
nugsam Bevollmächtigten alsogewiß erscheinen,
ihre habende Sprüche und Foderungen
anmel=
den, und zugleich mit Beybringung der
behö=
rigen Dokumenten rechtens liquidiren, wie im
widrigen von den Anwesenden und dem curat.
ad lites die Nothdurften vernommen, hierüber
ex officio relationirt, die Ausbleibende aber
hie=
von ausgeschlossen und ihnen das ewige
Still=
schweigen auferlegt werden soll.
Von der k. k. ni. öst. Regierung wird dem
N. Vernier de Villier, einem Engländer kund
gemacht: Es habe der Gottlieb Reichard
Pal=
dinger, k. k. Niederlagsverwandter propr. &
mand. noe. in Ulm, und Johann Meyer des
mehrern vorgestellt, daß der beklagte N. Ver=
nier de Villier dem Johann Meyer theils für
baar empfangene Valuta, theils für ihn
be=
zahlte Postporto, und andere Auslagen 443 fl.
39 kr., nebst den von 1. August 1779 bis 18.
März 1780 berechneten Jnteressen zusammen
〈…〉57 fl. 38 kr. in Reichsmünz, oder nach
hiesi=
⟨g⟩er Währung 381 fl. 22 kr. schuldig geworden,
wofür er auch von dem Beklagten eine goldene
⟨T⟩abatier, ein kleines Schachterl mit in Gips
⟨g⟩edruckten Köpfen, und ein versiegeltes
Schach=
⟨t⟩erl mit Kieselsteinen in Händen gehabt. Uiber
⟨d⟩ieses begab sich der Vernier de Villier
hie=
⟨h⟩er, und schrieb dem Meyer, daß er ihm die
⟨v⟩erpfändete Stücke an einen seiner
Korrespon=
denten einschicken möchte, um solche auslösen
⟨z⟩u können. Eröfterter Johann Meyer schickte
⟨d⟩ann auch die ihm behändigte Pfänder an den
Gottlieb Reichard Paldinger ein, welcher auch
⟨h⟩ievor die Mauth und andere Spesen mit 59 fl.
〈…〉5 kr. bezahlte, daß also des Johann Meyer
⟨u⟩nd Paldinger ihre Foderung zusamm 441 fl.
〈…〉7 kr. ausmacht, anstatt aber die
Unterpfän=
⟨d⟩er auszulösen, hätte sich der Beklagte nicht
mehr sehen lassen. Daher batten sie um die
gerichtliche Schätzung der in ihren Händen
befindlichen Pfänder salva licitatione zu
ge=
willigen, und wegen Jntimirung der
erhalte=
nen Verordnung in Ausfertigung der
erfoder=
⟨l⟩ichen Edikten ad valvas wegen des Beklagten
unwissenden Aufenthalts zu gestatten, und
des=
wegen das erfoderliche zu erlassen. Da nun
diese k. k. ni. öst. Regierung hierwegen eine
Erfoderung auf den 16. Jäner 1781 früh um
〈…〉 Uhr anzuordnen von rechtswegen befunden
hat; als wird ihm Vernier de Vilier, oder
auch allenfalls dessen Erben hiemit verordnet,
und zu wissen gemacht, daß er oder seine
Er=
ben entweder persönlich, oder durch einen
hier=
orts angenommenen, und in facto wohl
instru=
irten Rechtsfreund auf vorbenannten Tag und
Stunde vor Regierung alsogewiß zu erscheinen,
und sich allda anmelden lassen sollen, wie im
widrigen von den Klägern die Nothdurften in
contumaciam angehört, und hierüber was
rech=
tens ist, erkennt werden würde.
Obersthofmarschall ꝛc.
Geben hiedurch dem Hrn. Don Carlos
Gra=
fen Sansy Monrodon, oder allenfalls dessen
Er=
ben hiemit zu vernehmen: Es habe bey dem uns
anvertrauten kais. a. k. k obersten Hofgerichte
Frau Anna Paola verwittwete Gräfin Sansy
Monrodon, gebohrne Freyin von Fontanella
⟨h⟩æred. noe ihres verstorbenen Hrn. Gemahls
wider ihn Herrn Don Carlos Grafen Sansy
Monrodon sub præf. hod. klagbar angebracht,
es sey ihr mittels über eine streitige Verechnung
zwischen ihr und ihm Hrn Grafen Carlos Sansy
Monrodon geschöpften rechtl. Erkänntniß unter
andern wegen der von ihm Hrn. Beklagten in
Handen habenden Familieproceßakten ihr Recht
vorbehalten worden. Jn folge dessen habe sie
ihm Hrn. Beklagten weiters um Extradirung
sothaner Akten untern 14. Juni 1779 der
Ord=
nung nach belangt, auch zu ihrer Sicherheit die
Stillstehung mit Ausfolglassung seiner des Hrn.
Beklagten bey dem k. k. Universalkammeral=
zahlamt zu geniessen habenden Pension jährlich
pr. 300 fl bewirkt, Hr. Beklagte aber habe
sich über diese ihre Klage weder persönlich, noch
durch einen Bevollmächtigten Mandatarium
ver=
nehmen lassen. Nun aber gebühreten ihr auf
diesen in Handen des Hrn. Beklagten
befind=
lichen, und demselben zur rechtlichen
Ausfüh=
rung mitgetheilten Dokumenten folgende
be=
trächtliche Foderung 1mo die Einkünfte des von
ihren Hrn. Gemahl sel. genossenen spanischen
Be-
neficii, so ihm sein verstorbener Bruder und
Majoratherr de an. 1723 bis 1754 hätte
ent=
richten sollen, betragen vermög beygebrachter
Annotation über allen Abzug 4195 catalonische
Gulden, oder 4369 fl. 42 1/2 kr. hiesiger
Wäh=
rung, 2do vermög väterlichen Testaments hätte
auch ihr Hr. Gemahl 1000 catalonische
Gul=
den titulo legati nebst weitern Erbtheil zu
fo=
dern gehabt, wo ebenfals Hr. Beklagter die
Dokumenten zu Einklagung empfangen habe.
Gleiche Beschaffenheit habe es mit dem aus dem
väterlichen Testament de an. 1723 von den
ab=
getrettenen Gütern ihren Hrn. Gemahl sel. ge=
bührten Alimenten von jährlich 500
cataloni=
schen Gulden, daß Hr. Beklagter diese
Doku=
menten zur Einklagung zu seinen Handen
em=
pfangen habe, und die hieraus ihren Hrn. Ge=
mahl sel. zugekommen, jure hæred. aber auf
sie gefallenen Anfoderungen beträchtlich seyen,
erhelle aus 2 beygebrachten, von ihm Hrn. Be=
klagten an ihren Hrn. Gemahl sel. erlassenen
Schreiben, worinn er Hr. Beklagter von selben
die Schänkniß dieser Foderung mit Vermelden
verlangt habe, daß er in Rücksicht derselben
le=
benslänglich in seines Hrn. Bruders Raimundo
Grafen, Sansy Monrodon Hauswohnung, und
Verköstung, und vollständige Verpflegung, nebst
zur Kleidung jährlich 150 fl und zu Bezahlung
seiner Schulden 500 fl. empfangen, auch nach
seinen Absterben mit 1000 Pfund frey zu
dispo=
niren haben sollte. Wessentwegen auch er Hr.
Beklagter dagegen ihren Hrn. Gemahl sel. se⟨i⟩=
ne hiesige Pension dafür cediren wollte. Bey
so beschaffenen Sachen wollte sie Frau
Kläge=
rin ihr von des Hrn. Beklagten inbehaltenen
Pension den seither mit 1200 fl. vorräthigen
Bet⟨rag⟩ erfolgen zu lassen, auch weil sie von
de⟨n⟩ ⟨Hrn.⟩ Beklagten oder dessen Erben diese
V〈…〉g per edicta zu erinnern gebetten
haben. Da nun hierüber zu rechtlicher
Ver=
nehmung beeder Theile eine Erfoderung auf den
26. März 1781 anzuordnen, und hiezu ihn
Hrn. Beklagten, oder desen Erben per edicta
fürzufodern befunden worden. Als wird ihm
Hrn. Grafen Carlos Sansy Monrodon, oder
allenfalls dessen Erben diese Verordnung hiemit
zu dem Ende kund gemacht, daß er Hr. Be=
lagter an obbemeldten. Tag früh um 9 Uhr
vor diesem kais a. k. k. obersten Hofgericht
ent=
weder persönlich, oder durch einen hinlänglich
instruirten bevollmächtigten Rechtsfreund
er=
scheinen, und sich über obgedachte von der Frau
Klägerin angebrachte Klage standhaft vernehmen
lassen sollte.
Von dem k. k. Grundbuch des landesfürstl.
Freyeigens Altlerchenfeld wird hiedurch
jeder=
mäniglich dem daran gelegen kund gemacht:
Es habe die Barbara Fischerin, behauste
Grund=
holdin in Altlerchenfeld bey diesem k. k. Grund=
buch mit mehrern angebracht, welchergestalt in
Betref der von ihr dem Sebastian Körner, k. k.
Akademiemaler, und Bardara dessen
Ehewir=
thin schuldig gewordenen, auf ihre Behausung
satzweis fürgemerkten, von ihr aber allschon
ge=
tilgten 2500 fl. der diesfällige Satzbrief dd. 24.
Jäner 1763 in Verstoß gerathen sey; gleich=
wie nun aber einerseits selber an Kassirung
die=
ses indebite haftenden Satzes gelegen, ander=
seits hingegen die Kassirung nicht anderst als
nach vorläufiger Amortisirung des in Verstoß
gerathenen Satzbriefs geschehen könnte; als
batt sie in Ausfertigung der
Amortisations=
edikten zu gewilligen. Da nun dies ihr Gesuch
allerdings statt gefunden, als wird denjenigen,
sowohl An=als Abwesenden, welche auf
ob=
bemeldte von der Barbara Fischerin an den
Sebastian Körner, k. k. Akademiemaler, und
Barbara dessen Ehewirthin lautenden Satzbrief
dd. 24. Jäner 1763 etwa einige Sprüche und
Foderungen haben, oder zu haben vermeinen,
hiedurch erinnert, daß sie vom Tag dieses Edikts
binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen, das
ist den 28. Decemb. 1780 früh um 9 Uhr
ent=
weder persönlich, oder durch genugsam
instru=
irte Gewaltträger ihre allenfalls habende
Sprü=
che und Foderungen bey diesem k. k. Grund=
buch alsogewiß anzubringen, solche auch
rechts=
beständig zu liquidiren haben, wie im
widri=
gen nach Verlauf sothanen Zeitraums niemand
mehr gehört, sondern obberührter Satzbrief für
amortisirt und annnullirt gehalten seyn, auch
ohne weitern kassirt werden soll. Wien den 6.
Oktober 1779.
Von der gräfl. Herbersteinischen Herrschaft
Brunn am Wald wird der zu Neude〈…〉
〈…〉r=
tige schon über 32 Jahre unwissende Joseph
Zöchmeister oder dessen nähere Erben dergestalt
vorgeruffen, daß sich der, oder dieselbe von heut
über 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen bey
be=
sagter Herrschaft Brunn alsogewiß anmelden
sollen, als im widrigen die für ihm Zöchmei=
ster bey der Pupillenkassa vorfindige 123 fl.
33 kr. unter die sich bereits angemeldete
Be⟨=⟩
freundte vertheilt werden wurde. Brunn de⟨n⟩
14. November 1780.
Von der gräfl. Bartensteinischen Herrschaf⟨t⟩
Rastenberg in Ni. Oe. V. O. M. B. werde⟨n⟩
hiemit Mathias Pranpöck zu Friderspach, Ma⟨=⟩
thias Artner, und seine Schwester Anna
Ma⟨=⟩
ria Artnerin, in dem Dorf Brandt gebürtig
welche schon viele Jahre abwesend, und vor
ihren Leben oder Tod bisber nichts ausfindig
gemacht werden können, dergestalt einberufen,
daß selbe, oder ihre Erben binnen 1 Jahr 6
Wo=
chen und 3. Tagen, peremptorie aber den 18.
Oktober 1781 bey hiesiger Herrschaftskanzley
um so gewisser erscheinen, und ihre bey der
Depositenkassa anliegende geringe Erbschaften
erheben, als im widrigen diese derselben hier
be=
findlichen nächsten Befreundten ausgefolgt
wer=
den sollem.
Bey Joseph Gerold, kals. Reichshofbuchdru=
ckern und Universitätsbuchhändlern sind in
des=
sen Buchhandlung auf dem Dominikanerplatz
im eigenen Hause Nr. 724 folgende Bücher
zu haben:
- Neuer Hof=und Staatsschenatismus der k. k.
Haupt=und Residenzstadt Wien, derer da=
selbst befndlichen höchsten und hohen unmit=
telbaren Hofstellen, ⟨Chagen⟩ und Würden,
niedern. Kollegien, Jnstazien und Expedi=
tionen, nebst allen zum allrhöchsten Hof, der
Stadt, und den k. k. Erländern gehörigen
geistlichen=weltlichen und Mititärbedienun=
gen, Versammlungen, 6tellen und Aem=
tern, mit einem dreyfächn Register verse=
hen, 8. Wien 1781 in Fanzb. 2 fl. 12 kr.
mit hinzu gebundener Beschreibung der Häu=
ser, dann die richtig bere⟨ch⟩nete Tabelle der
Gold=und Silbermünzen und Kallender in
Franzb. 2 fl. 30 kr. auf fei⟨n⟩en Schreibpapier
in englischen Band 3 fl. u⟨n⟩d in rothen Saf=
fian mit vergoldtem Schn⟨i⟩t 3 fl. 30 kr. - Anfangsgründe der reinen Mathematik, son=
derheitlich für die, welche d⟨ie⟩ Philosophie stu=
dieren, gesammelt von Jo⟨s⟩. Helfenzrieder,
gr. 8. Günzburg 1779. 1 ⟨fl.⟩ 24 kr. - Justi (Joh. Heinrich v.) voständige
Abhand=
lung von den Manufaktum und Fabriken,
2 Theile, 2te Ausgabe, gr. 8. Berlin 1780.
3 fl. 30 kr. - Juglers (Joh. Fried) Be⟨itr⟩äge zur
juristi=
schen Biographie, oder g⟨e⟩nauere litterari=
sche und kritische Nachrichte⟨n⟩ von dem Leben
und den Schriften verstorbe⟨n⟩er Rechtsgelehr=
ten und Staatsmänner, ⟨we⟩lche sich in Eu=
ropa berühmt gemacht habe⟨n⟩, 6 Bände, gr.
8. Leipz. 1780. 7 fl. 45 kr.
- Geschichte des deutschen Reichs, von C. G. H.
3 Theile, gr. 8. Riga 1779. 6 fl. 45 kr.
⟨G⟩laser (Joh. Fried.) Abhandlung von den
schädlichen Raupen der Obstbäume, und be=
währten Hilfsmitteln dagegen, gr. 8. Leipz.
1780. 45 kr. - 〈…〉aberkorn (Jos. v.) Predigten auf alle
Sonn=
und Festage, aus verschiedenen berühmten
Rednern zusamm getragen, kürzer gefasset,
und auf die Sonntagsevangelien, 3 Jahr=
gänge, gr. 8. Breßlau 1781. 16 fl. - ⟨F⟩astenpredigten auf 7 Jahre über das
Ge=
heimniß des Leidens unsers Hrn. Jesu Chri=
sti, 4 Theile, gr. 8. Breßl. 1779. 3 fl. 30 kr. - 〈…〉abritz (Wilhelm) chyrurgische Beobachtungen
und Kuren, erstes und 3tes Hundert, gr. 8.
Augsb. 1780. 2 fl.
⟨Jn⟩ der Joh. Paul Krausischen Buchhandlung
⟨im⟩ neuen Michaelerhaus Nr. 1183 der k. k.
Reitschule über sind nebst vielen andern
Bü=
chern auch folgende zu haben:
- 〈…〉orn, Ign. Equ. Musei Cæsarei
Vindobonen-
sis Mestacea, quæ jussu Mariæ Theresiæ,
Augustæ disposuit, cum fig. coloratis, sol.
Viennæ 1780. - 〈…〉chlözers kurze Geschichte des neuen Reichs
der Britten am Ganges, seit dem Jahre
1756, gr. 8. Göttingen 1780. 24 kr. - 〈…〉oeze entomologische Beyträge zu des Ritters
Linne 12ten Ausgabe des Natursystems,
2ten Theils 2ter Band, gr. 8. Leipzig 1780.
1 fl. 45 kr. - ⟨G⟩eschichte des englisch=französisch=spanischen
Krieges, aus Veranlassung des Aufstandes
der englischen Kolonien in Nord=Amerika,
gr. 8. 1780 - 〈…〉euer Schauplatz der Natur nach den
wichtig=
sten Beobachtungen und Versuchen in al=
phabetischer Ordnung durch eine Gesellschaft
von Gelehrten, 9ter Band, gr. 8. Leipzig
1780. 3 fl. - ⟨V⟩ollständiges Färbe=und Bleichbuch zu
meh=
rerem Unterricht, Nutzen und Gebrauch für
Fabrikanten und Färber, 3ter Band, 8.
Ulm 1781. 1 fl. 30 kr. - 〈…〉rells chemisches Journal für Freunde der
Na=
turlehre, Arzneygelahrtheit, Haushaltungs=
kunst und Manufakturen, 4ter u. 5ter Theil,
8. Le⟨m⟩go 1780. - Vollständiges Färbe=und Bleichbuch, welches
drey der wichtigsten Hauptstücke für Fabri=
kanten enthält, 8. Ulm 1780. 1 fl. 30 kr. - ⟨A⟩uswahl kleiner Romane und Erzehlungen,
erste Samlung 8. Breslau 1780. 30 kr. - 〈…〉almets allgemeine Kirchen=und
Weltgeschich=
te von der Schöpfung an bis auf unsere Zei=
ten, 3ten Theils erster Band, gr. 8. Augs=
burg 1780. 3 ⟨fl⟩.
- Sittliche und rührende Unterhaltungen für
Frauenzimmer, 11ter Theil, 8. Leipz. 1780.
30 kr. - Pallas Specilegia Zoologica, Fasc. XIV c.
fig, 4. maj. Berolini 1780. 1 fl. 8 kr. - Cappel medicinische Responsa, 8. Altenburg
1780. 15 kr. - Weissensteins Fragmente zur Erziehung und
zum Unterricht, Kindern und Kinderfreun=
den gewidmet, 3=und 4tes Bändchen, 8.
Frankf. 1780. 1 fl. 8 kr.
Jn der Emerich Felix Baderischen
Buchhand=
lung in der Bognergasse, neben dem
Toden=
kopf, sind nebst vielen andern Büchern auch
folgende zu haben:
- Sammlung auserlesener Briefe aus Plinius,
Cicero und Seneka, 2tes Bändchen, 8.
Frankf. 1780. 45 kr. — alle 2 Bändchen
1 fl. 15 kr. - Schlözers Briefwechsel, 37 — 40stes Heft, gr.
8. Götting 1780. 1 fl. 8 kr. - Araspes und Panthea, von Herrn C. M. Wie=
land, 8. Frankf. 1780. 24 kr. - Zweyhundert neue Räthsel für junge Leute
beyderley Geschlechts, zur Aufklärung des
Verstandes, 8. Frankf. 1780. 24 kr. - Von den Sitten der alten Deutschen, a. d.
Latein. des C. C. Tacitus, nebst Anmer=
kungen, 8. Frankf. 1780. 12 kr. - Färbe=und Bleichbuch, vollständiges, zu
meh=
rerm Unterrichte, Nutzen und Gebrauch für
Fabrikanten und Färber ꝛc. 3ter Band, 8.
Ulm 1781. 1 fl. 30 kr. — alle 3 Bände 4
fl. 30kr. - Des klugen Beamten auserlesenes und nach
dem heutigen Curialstylo wohleingerichtetes
Formularbuch, darinn alles, was Beamten,
Richter, Advokaten, Notarien und jedem
andern, sowohl in gerichtlich als ausser ge=
richtlichen Fällen nöthig seyn kann, zu fin=
den ist, 4. Nürnb. 1772. 2 fl. 30 kr. - Schauplatz der Künste und Handwerke, oder
vollständige Beschreibung derselben, verferti=
get oder gebilliget von den Herren der Aka=
demie der Wissenschaften zu Paris, 14ter
Band mit vielen Kupfertafeln, gr. 4. 1780.
7 fl. 30 kr. — alle 14 Bände - Bibliothek der neuesten Reisebeschreibungen, 2
Bände mit Kupf. und Karten, 8. Nürnb.
1779 — 80 broschirt 4 fl. - Das neue Testament unsers Herrn Jesu
Chri=
sti, von Herrn Cartier und andern Gottes=
gelehrten, zum allgemeinen Gebrauch katho=
lischer Christen, gr. 8. Cölln 1780. 45 kr. - Magazin (Bernerisches) der Natur, Kunst,
und Wissenschaften, 2 Bände und 3ten
Bandes 1stes Stück, oder 5 Stücke, mit
Kupf. 8 Bern 1775 — 80. 5 fl. 30 kr.
Jn der von Ghelenschen Buchhandlung
in der Singerstrasse dem St. Stephansthore über im v. Mannerischem Hause Nr. 93
sind nebst vielen andern Büchern, Landkarten und Kupferstichen,
auch folgende zu haben:
- Helfenzrieder (Johann Evangelist) Abhandlung von Verbesserung der Feuerspritzen, welch⟨e⟩
bey der kurmaynzischen Akademie der Wissenschaften zu Erfurt i. J. 1777 den Preis erha⟨l=⟩
ten hat, mit 3 Tabellen, gr 8. Jngolstadt 1778. 21 kr. - Mudge (Johann) Ahhandlung von dem katarrhalischen Husten, in welcher zugleich eine
grün⟨d=⟩
liche und geschwinde Heilungsart desselben mitgetheilt wird, nebst einigen Bemerkungen üb⟨er⟩
die Lebenskraft des menschlichen Körpers, und über die Behandlung kompliciter Beinbrüch⟨e⟩
gr. 8. Leipz. 1780. 36 kr. - Balbini (Bohuslai) Bohemia docta, opus postumum editum, notisque illustratum ab
Ra⟨=⟩
phale Ungar, pars 3ia. maj. Pragæ 1780. 1 fl. - Essigs (Johann Georg) kurze Einleitung zu der allgemeinen Welthistorie, aufs neue
überse⟨=⟩
hen, vermehrt, und bis auf gegenwärtige Zeit fortgesetzt, von Joh. Christian Volz, gr. ⟨8⟩
Stuttgart 1773. 2 fl. 15 kr. - Manzini (Karl) Passions=und Charwochepredigten, gr. 8. München 1780. 1 fl.
- Linne (des Ritters Carl v.) vollständiges Pfanzensystem, 7ter Theil, m. K. gr. 8. Nürn⟨b.⟩
1781. 3 fl. - Sulzer (Johann George) allgemeine Theorie der schönen Künste, in einzeln, nach
alphabet⟨hi=⟩
scher Ordnung der Kunstwörter auf einander folgenden Artikeln abgehandelt, 4 Theile, gr. 8
6 fl. 30 kr. - Kantemirs (Demetrii) historisch=geograrhisch=und politische Beschreibung der Moldau, neb⟨st⟩
dem Leben des Verfassers, und einer Landkarte, gr. 8. Frankf. und Leipz. 1771. 1 fl. 15 k⟨r.⟩ - Fulda (Friedrich Carl) Grundregeln der deutschen Sprache, gr. 8. Stutgart 1778. 24. kr.
- Walters (Johann Jakob) praktische Anleitung zur Gartenkunst, oder nützlicher und getreue⟨r⟩
Unterricht zu Anleg=und Unterhaltung der Lust=Küchen=und Baumgärten, denen daz⟨u⟩
gehörigen Pflanzen, und deren Kultur, mit 3 Kupfertafeln, gr. 8. Stuttgart 1779. 2 fl. 24 kr. - Cæsaris (C Julii) Commentarii de Bello Gallico & civili, accedunt libri de bello
Ale⟨-⟩
xandrino Africano & Hispaniensi, e recensione Francisci Ovdendorpii, 8. maj. Lip⟨sia⟩
1780. 2fl. 15 kr. - Hunters (John) natürliche Geschichte der Zähne, und Beschreibung ihrer Krankheiten, in 〈…〉
Theilen, m. K. gr. 8. Leipz. 1780. 1fl. 54 kr. - Zweyhundert neue Räthsel, für junge Gesellschaften beyderley Geschlechts, zur Aufklärung und
Schärfung des Verstandes, 8. Frankf. und Leipz. 1781. 24 kr. - Bergmann (Michael von) Beyträge zur Geschichte der Stadt München, von derem Entstehung
an, bis zur Regierung Kaiser Ludwig des IV. 4. München 1780. 15 kr. - Justi (Leonhard Johann Carl) über den Genius des Sokrates, eine historisch philosophische
Untersuchung, 8. Leipz. 1779. 36 kr. - Moisienkow (Teodor) mineralogische Anhandlung von dem Zinnstein, 8. Leipz. 1779. 20 kr.
- Biornstäbl's (Jacob Jonad) Briefe auf seinen ausländischen Reisen an den königl. Bibliothe⟨=⟩
kar Glorwell in Stockholm, 2 Bände, 8. Leipz. und Rostock 1780. 3 fl. 30 kr. - Brauns (Heinrich) Untersuchung ob man in in dem katholischen Glaubensbekenntniß betten soll
ich glaube in Gott Vater, oder an Gott Vater, 8. München 1780. 9 kr. - Brander (Georg Friedrich) Beschreibung und Gebrauch eines geometrischen Jnstruments in
Ge⟨=⟩
stalt eines Proportionalzirkels, welches in allen praktischen Fällen der Feldmeßkunst leicht und
gut zu gebrauchen, m. K. 8. Augsb. 1780. 20 kr. - Andromeda und Perseus, ein Duodrama, 8. Halle 1780. 12 kr.
- Ursinus (Joh. Friedrich) der Ursprung der Kirche und des Klosters St. ⟨A⟩fra in der Stad⟨t⟩
Meissen, aus zuverlässigen Urkunden untersucht, 8. Leipz. 1780. 20 kr. - Nast (Johann Jacob Heinrich) Einleitung in die griechischen Kriegsalterthümer zum Gebrauch
seiner Vorlesungen, m. K. gr. 8. Stutgart 1780. 1 fl. 45 kr. - Revision der böhmischen Litteratur auf das Jahr 1779 in Briefen, erster und 2ter Heft, 8.
Prag 1779. 51 kr. - Robertson's (Wilhelm) Geschichte von Amerika, a. d. Englis. übers. von Schiller, 2 Bände
mit 4 Karten, g. 8. Leipz. 1777. 6 fl.
Nachricht.
⟨A⟩rtaria & Comp. Kunsthändlern am
Kohl=
⟨mar⟩kt der Michaelerkirche gegen über, haben
⟨ein⟩ Bildniß Sr. königl. Hoheit des
Erzher=
⟨zog⟩s von Oesterreich Maximilian, Groß=und
⟨K⟩utschmeisters, des Kuhrfürstenthums Cölln
⟨und⟩ Erzbistums Münster Coadjutors ꝛc. zum
⟨Be⟩weise der schuldigsten Ehrfurcht, nach einer
⟨Glei⟩chnung des Herrn Joh. de Giorgi von Herrn
⟨Qu⟩irin Mark in Kupfer stechen lassen: — die
⟨mi⟩t diesen hohen Würden übereinstimmend
er=
⟨geb⟩enen Verzierungen wird den Beyfall der
⟨Lie⟩bhaber verdienen — — welche sowohl auf
⟨Ab⟩findung, gut groppirte Ehrenzeichen, und
〈…〉nlichkeit, als auf eine durch den reinen und
⟨ge⟩schickten Griffel des Künstlers (obwohl im
⟨kle⟩inen) geschehenen Ausführung des Ganzen
⟨satt⟩samm pflegen. Der Preiß ist 24 kr.
⟨An⟩ das Böhmische, Mährische, und
Böh=
misch=Schlesische Publikum.
Es sind noch einige Exemplare von dem so
nütz=
lichen Sittenbüchlein in böhmischer Sprache
⟨übe⟩r das Bauernvolk obhanden, die man gerne
⟨u⟩nter die Dorfrichter und Gemeinden in dem
⟨K⟩önigreiche Böhmen, und Markgrafthum
Mäh=
⟨re⟩n vertheilt wissen wollte; daher haben sich die
⟨H⟩erren Wirthschaftsräthe, und Jnspektoren,
⟨w⟩elche dem Nutzen ihrer Herrschaften befördern,
⟨un⟩d zu einer bessern Aufklärung des böhmischen
⟨L⟩andmanns in seinen Pfichten gegen Gott, sich
〈…〉bsten, die Majestät, Obrigkeiten, und das
⟨V⟩aterland auch was beytragen wollen hier in
Wien bey dem Hrn. Johann Lieber, burgerl.
Handelsmann zur rothen Sonne am Graben
⟨zu⟩ melden, welcher die Güte haben wird, ih=
⟨n⟩en solches unentgeltlich abzugeben. — Wenn
⟨g⟩leich der gleichgiltste Patrio gegen dieses
Sit=
tenbüchlein unmöglich gleichgiltig seyn kann, un=
⟨te⟩rlies dem ungeachtet nicht der gelehrte Herr
Anzeiger der böhmischen (nunmehr böhmisch und
mährischen) Litter⟨a⟩tur zu Prag im 2. Stücke
einer treflichen ⟨An⟩zeigen Pag. 165 mit einem
⟨P⟩aar handvoll ⟨Koth⟩ darnach zu schmeissen, und
das Publikum bey dessen Kauf zu avertiren, daß
es nicht böhmisch, sondern banakisch wäre; und
deswegen wieder von jederman zu Prag in den
Buchladen zurück geschickt würde, der solches
ge=
kauft hat — Wie mein böhmisch
Sittenbüch=
lein im bana⟨ti⟩schen Dialekte ausgefallen seyn soll,
ohne daß weder Hana mein Vaterland ist, noch
ich jemals mit diesen guten Leuten einigen
Um=
gang hatte, und am allerwenigsten diese
Spra=
che aus Büchern erlernen konnte, war mir in
der That räthselhaft, und ausser allem Begrife.
Unfehlbar muß diesen leichtgläubigen Hrn. An=
zeiger in seinem Urtheil, welches meinem
böh=
mischen Sittenbüchlein den Staab brechen
soll=
te, die k. k. priv. mährisch jüdische Lehenbank
(die es im Verschleisse hatte, und sich sonst in
der That alle nur erdenkliche Mühe gab, die
Sitten unter dem christlichen Bauernvolk
beßt=
möglichst auszubreiten) irre gemacht haben, daß
auch mein böhmisch Büchel im mährischen, folg=
lich banaischen Dialekte geschrieben seyn muß,
ohne es selbst gelesen, und sich um dessen
Aus=
drücke, ob sie böhmisch, oder banaisch sind, im
geringsten bekümmert zu haben; denn daß ihn
die wenigen orthographischen Freyheiten, der
ich mich darinn bediente, zu diesem Spruche
be=
wogen haben sollten, glaub' ich deswegen nicht,
weil ich sie in meiner Vorrede anzeigte, und ein
jeder böhmischer Bauernjunge, der sie liest, oh=
ne allem Anstand auch mein Büchel lesen, und
verstehen wird. Sollte ja wider Vermuthen
meine Orthogrophie diesen gelehrten Herrn
da=
zu wirklich verleitet haben? So möchte er doch
bedenken, daß sein Urtheil bey weitem noch nicht
das Urtheil aller meiner Landsleute ist; und
wenn er glaubt, daß seine Brille unter allen
auf der Welt die untrüglichste Brille sey, ihm
derley Gegenstände im hellsten Licht darstellt,
ein anderer ein gleiches von der seinigen
glau=
ben kann, und sich nicht so leicht eine von
sei=
nem Befehle aufdringen läßt. Er will
durch=
aus nicht leiden, daß eine Nation etwas an
der Orthographie ihrer Sprache ändere, son=
dern diese soll immer die nämliche bleiben, wie
sie von undenklichen Zeiten gewesen ist, prote=
stirt dagegen feyerlich, und erwäget nicht, daß
sein Protestiren die Nation eben so
wenigküm=
mern wird, als sie die Wolken vom vorigen
Jahre kümmern werden; geschweige daß eine
unter ihnen, zum Beyspiele, die deutsche ihr
willkürlich Chaos von Orthographie wieder
des=
wegen annehmen sollte, weil keiner von ihren
alten Scribenten, ja nur von jenen, die
höch=
stens vor 50 Jahren schrieben, in jener
Ortho=
graphie geschrieben hat, in der man heut zu
Tage in Deutschland allgemein zu schreiben
pflegt. — Da nun derley sophistischem
Prote=
stiren ungeachtet die Deutschen, Franzosen, ja
fast alle Nationen eine solche Reforme an
ih=
ren Orthographien vorgenommen haben; so
lohnt es, glaub ich, immer die Mühe, daß
auch die Böhmen ihre Sprache in eine bessere
Ordnung um so mehr bringen, als diese
Spra=
che noch immer die Hauptsprache eines
König=
reichs, Markgrafthums, und dreyer
Fürsten=
thümer bleibt, und aus Mangel nützlicher
böh=
mischer Scribenten, der Böhme noch stäts ge=
zwungen ist böhmische Bücher (wenn er
an=
derst eins in seiner Sprache lesen will) in der
Fremde zu hollen, und dem Ausländer theuer
abzukaufen, welche derley böhmische Bücher
alsdenn nicht selten, statt einer guten Wirkung,
Unheil im Lande stiften, wenn dieselben
ge=
meiniglich der Landesverfassung zuwider, den
guten Sitten nachtheilig, und der Religion
schädlich befunden werden. — Aus dieser
Ur=
sache also, und vorzüglich weil der böhmische
Landmann noch kein Buch in seiner Sprache
aufzuweisen hatte, welches ihn mit den
deut=
lichsten Beyspielen lehrte, was er Gott, sich
selbst, seinem Nächsten, dem Landesfürsten,
den Obrigkeiten, und dem Vaterlande schuldig
ist, ließ ich dies Sittenbüchlein in böhmischer
Sprache auf eigene Unkösten, in der festesten
Hofnung drucken, daß meine dankbaren
Lands=
leute diese ganz gewiß ersetzen, und mich
schad=
los halten werden. Allein, weil ich mich
dar=
inn jener Orthographie des Rosa und Pohl,
die doch unter meinen Landesleuten die
bekann=
testen Sprachlehrer sind, bediente, schalt es
dieser Hr. Anzeiger in Prag, wie gesagt, so=
gleich banakisch, und der edle Herr v. Schön=
feld, Buchdrucker in Prag (der dieses Büchel
noch eher nachgedruckt, als ich kaum die Hälfte
meiner Unkösten hereinbringen konnte) gar
un=
verständlich, und nicht leserlich; wolle daher
aus Liebe zum Vaterlande dies Buch (weil
dasselbe für das Bauernvolk das nützlichste Buch
sey) verbessern, und in der wahren böhmischen
Mundart dem Publikum selbst im Drucke
lie=
fern. — Ob dieser edle Herr das Buch
wirk=
lich verbessert, oder vielmehr von Wort zu Wort
dem meinigen nachgedruckt, folglich öffentlich
wegen der Verbesserung gelogen, kann nur
derjenige entscheiden, welcher mein Buch, und
seinen Nachdruck gelesen hat. Doch derley
Schwänke, und listige Griffe eigennütziger
Nachdrucker, welche die Liebe zum
Vaterlan=
de nicht eher kennen, als bis sie die
Gelegen=
heit erlauert haben, einen ehrlichen Mann
öf=
fentlich, und am hellen Tage all dessen zu
be=
rauben, wessen Erwerbung ihn vieler Nächte
Wachen, Schweiß, und sauer verdientes Geld
gekostet hat, sind zur Genüge bekannt, als
daß man sie wiederhollen sollte. A⟨uch⟩ ⟨d⟩er
ge=
ringere Preis derley Nachdrücke kann ⟨di⟩e
ei=
gennützigen Absichten nicht bemänteln, wenn
man auf der andern Seitte nimmt, wie ihr
Diebstahl gemeiniglich um so schlechter gedrückt
wird, um wieviel geringer desselben Preis
an=
gesetzet ist; gleichwie bey der von
Schönfeld=
schen Aussage in Vergleich der meinigen
hin=
länglich zu ersehen, daß der Druck und das
Papier zusamm unmöglich so viel gekostet
ha=
ben, was das Papier allein bey meiner Ori=
ginal Auflage gekostet hat, ohne den
beträ⟨cht=⟩
lichen Druckerlohn zu gedenken. — Daher ⟨es⟩
auch ein leichtes wäre, meine Sache da〈…〉 ⟨zu⟩
behaupten, wo man Leute belanget, die ei〈…〉
wider alles Recht und Billigkeit um das 〈…〉
nige gebracht haben. Da ich jedoch einer⟨seits⟩
eben kein Freund von Strittigkeiten bin, ⟨und⟩
andererseits sich diese von selbst verbieten, ⟨und mir⟩
Zeit, Musse und Mittel fehlen, mag er
Schönfeld immer in Ruhe das geniessen,
was er mich unrechtmäßig gebracht hat. ⟨Ich⟩
wünsche sogar, daß ihn mein Verlust reich 〈…〉
so reich mache, daß er nimmermehr Ursach 〈…〉
⟨ha=⟩
be, irgendwo einen edler denkenden Patrio⟨ten⟩
so niederträchtig zu behandeln, und einen
⟨an=⟩
dern von derley vaterländischen Absichten
⟨ab=⟩
zuschrecken, wie niederträchtig er mich behand⟨elt⟩
und künftighin für mein Vaterland was ⟨zu⟩
unternehmen abgeschrecket hat. Wien den
Winterm. 1780.
Joseph Prokop, herrscha⟨ftl.⟩
Rechnungs Revident.
Nachricht.
Jn dem k. k. Markt Manerstorf sind zw⟨ey⟩
Gebäude, wovon eines auf die neueste A⟨rt⟩
meublirt, in 11 Zimmern, 2 Kuchein, ein⟨er⟩
Wagenstellung, Stallung, Keller, Elsgrub⟨e,⟩
Lust=und Obstgartel; das andere aber in 〈…〉
Zimmern, Kuchel, Spels, Scheuer, Schit〈…〉
kasten, Stallungen auf Pferde und Hornvie⟨h,⟩
grossen Keller, Milchkeller, dann einem gross⟨en⟩
Garten mit Obstbäumen, nebst Krautgarten,
Pflanzsteig und 5 Last Holz bestehend, entw⟨e=⟩
der einzeln oder beede zusammen täglich 〈…〉
Bestand zu verlassen, oder allenfals mit all⟨er⟩
Einrichtung und vorfindigen Geräthschaften ⟨zu⟩
verkaufen. Wer demnach zu einem oder
a⟨n=⟩
dern Belieben trägt, kann sich des mehrer⟨n⟩
im Judengässel Nr. 501 im 3ten Stock bei
dem Eigenthümer erkundigen. — Auch ist ei⟨n⟩
4sitziges Reiskalleß auf eisenen Federn tägli⟨ch⟩
zu verkaufen, und sich deshalb eben daselb⟨st⟩
anzumelden.
Hiemit wird jedermann zu wissen gemacht,
daß des Georg Michael Humß, gewest burgl.
Mühlermeisters zu Wienerisch=Neustadt seel.
eigenthümlich geweste Mahlmühle mit 3
Gän⟨=⟩
gen, samt Mahlzeug und anklebenden
Woh⟨=⟩
nung, nebst Stadel und Stallungen, dann
da⟨=⟩
zu gehörigen in 6 1/2 Tagw. Wiesen und 〈…〉
Tagw. Krautäckern bestehenden Gründen, auch
4 Joch Uiberländfeldäckern im Hungarfeld, in
Bestand zu verlassen sey. Wer demnach obige
Mahlmühle samt gemeldten Grundstücken in
Bestand zu nehmen gedenket, hat sich den 6.
Decemb. d. J. bey Joh. Michael Neuhauser,
burgerl. Mühlermeister zu Neustadt, als be〈…〉
〈…〉derjährigen Jos. Hamß, aufgestellten Ger=
〈…〉n, anzumelden.
Wir N. Stadtrichter und Rath der
landes=
⟨fürst⟩l. Stadt Hainburg geben hiemit zu
ver=
⟨neh⟩men: daß der Jodann Georg Jakitisch,
⟨Str⟩umpfstrickermeister alhier, mit seinem
Ver=
⟨mög⟩en zur Crida gekommen, und also die
⟨Not⟩hwendigkeit erfodert, ein in dergleichen
Fäl=
⟨len⟩ gewöhnliche Einberufung der sämtl. Cre=
⟨dit⟩partheyen, dann Ausfeilung der
Behau=
⟨sun⟩g alhier und einem Krautgarten, anzuord=
⟨nen⟩. Solchemnach wird all jenen, welche an
Joh. Georg Jakitsch einige
Schuldfoderun=
⟨gen⟩ haben, oder zu haben vermeinen, als auch
〈…〉sen, so gedachte Behausung und
Krautgar=
⟨ten⟩ zu kaufen entschlossen, der 13. Decemb. zur
⟨An⟩meld=und Liquidirung ihrer
Schuldfoderun=
⟨gen⟩ auf alhiesigen k. k. Rathhaus fruh um 8
⟨Uh⟩r zu erscheinen bestimmet, wo eben wegen
〈…〉 Licitation das weitere vorgenommen, und
〈…〉e, so Schuldfoderungen haben, und sich
⟨nic⟩ht angemeldet, von der Cridamassa
ausge=
⟨sch⟩lossen werden sollen.
Von der gräflich Franz de Paula
Kohary=
⟨sch⟩en Amtskanzley der Herrschaft Dürnkrut
we=
⟨gen⟩ wird hiemit zu wissen gemacht: daß die
〈…〉rößinger=zur gedachten Herrschaft gehörige
⟨Ui⟩berfuhr über den Marchsfluß den 18. Decemb.
⟨au⟩f weitere 3 nacheinander folgende Jahre vom
〈…〉 Jäner 1781 anfangend, wieder in Bestand
⟨e⟩rlassen werden wird. Daher diejenige, wel=
⟨che⟩ gedachte Uiberfuhr in Bestand zu nehmen
⟨b⟩elieben tragen, am bemeldten Tag in
hiesi=
⟨ge⟩r Amtskanzley zu Dürnkrut vormittag um
〈…〉 Uhr bey der Licitation zu erscheinen haben.
Wir N. Stadtrichter und Rath der
landes=
⟨fü⟩rstl. Stadt Hainburg geben hiemit zu
ver=
⟨n⟩ehmen: Es sey über die schon zwey
angeord=
⟨n⟩ete Licitationstagsatzungen verwilliget worden,
⟨n⟩ochmal das Johann Kiermayrische alhier in
⟨d⟩er Stadt Hainburg liegende Haus mit der
⟨d⟩azu gehörigen Hafnermeisterswerkstatt
auszu=
⟨the⟩ilen, und an den Meistbietenden zu
verkau=
⟨f⟩en. Da nun zu diesem Ende der 20. Decemb.
⟨d⟩. J. bestimmet ist, so haben diejenige, wel=
⟨c⟩he gedachtes Haus samt
Hafnermeisterswerk=
⟨s⟩tatt zu kaufen gedenken, an obbemeldten Tag
⟨f⟩ruh um 8 Uhr vor uns auf alhiesigen
Rath=
⟨h⟩aus zu erscheinen, wo sodann mit den
Meist=
⟨b⟩ietenden der Kauf geschlossen werden soll.
Von der röm. k. k. Maj. ni. öst Landrecht
wegen wird hiemit all und jeden, so an weil.
Johann Nedobitti, gewest fürstl. Schwarzen=
bergischen Hausmeisters, seel. Verlassenschaft
einige Sprüche und Foderungen haben, kund
gemacht: Welchergestalten über Absterben des
obbenannten Johann Nedobitti auf Anfang
des Dr. v. Allstern, als gerichtl. verordnetes
Nedobittischen Curat. ad actum zur
Ausfindig=
machung des vorhandenen Æris alieni eine
pe-
remptorie klausulirte Convocationstagsatzung
auf den 19. Decemb. nachmitag um 4 Uhr
vor der sub Præsidio des Herrn Bar. v. Wald=
stätten in dessen im deutschen Haus im 2ten
Stock habenden Wohnung angeordneten
Ab=
handlungskommission zu erscheinen, zur
Con=
vocations=und Liquidationstagsatzung pro 1mo.
2do, ac ultimo termino bestimmet worden sey.
Solchemnach werden all und jede Jnteressirte,
so an des obbenannten Johann Nedobitti seel.
Verlassenschaft einige Sprüche und
Foderun=
gen haben, oder zu haben vermeinen, an
ob=
gedachten Tag, Stund und Ort persönlich, oder
durch genugsam Bevollmächtigte alsogewiß
er=
scheinen, ihre habende Sprüche anmelden, und
zngleich mit Beybringung der behörigen
Do=
kumenten rechtens liquidiren; im widrigen die
Abhandlung mit den anwesenden Jnteressirten
vorgenommen, hierüber ex officio relationiret,
nach vorhandenen Umständen und nach Befund
der Sache oder den Creditoribus die
Verlas=
senschaftsmassa gerichtlich abdiciret, oder den
sich legitimirten ab intestato kommenden
Er=
ben gerichtl. cum commodo & onere
einge=
antwortet, im ersten Fall auch den
ausbleiben=
den das ewige Stillschweigen auferleget
wer=
den solle.
Von des der freyherrl. Rudolph v. Ludwigs=
dorfischen Herrschaft Teutschaltenburg
verord=
neten Jud. del. wegen den sämmtlichen
Gläu=
bigern des verstorbenen, und mit seinem
hin=
terlassenen Vermögen ad Cridam gediehenen
Johann Kallbruner sel. gewesten
Bestandmüh=
lers zu Wenkheim, dann den auf den Antheil
eines oder des andern Kallbrunerischen
Gläu=
bigers vermeintlichen Sperr=Verbott=oder
Ces=
sionsvormerkungswerbern, sonderheitlich aber
dem Herrn Hamerl, Apotheker, Hrn. Engels=
dorfer, Oberwundarzten, der Maria Anna
Hol=
lausin, gewest Kallbrunerischen Dienstmagd, dem
Hrn. Joseph Ruehüttl, dem Dominic della
Picca, wälschen Gewirzkrämer, dem Hrn. Karl
Till, Hrn. Conrad Sutter, noc. Hrn. Ja=
kob Zechner, dem Anton Mayer, gewesten
Waasenmeister zu Küttsee, dem Paul
Brand=
stetter, gewesten Wagnermeister zu
Pozneu=
siedl, dem Christian Raminger, Leopold
Pich=
ler, Sebastian Müller, und dem Mathias
Zi=
prian hiemit anzufügen: Es sey auf Anlangen
des gerichtl. verordnet Joh. Kallbrunerischen
Curatoris ad lites Hrn. Dr. Pilgram
ver=
ordnet worden, daß die sämmtliche Joh. Kall=
brunerische Gläubiger, sowohl zu Ratificirung
der verfaßten Kallbrunerischen ersten Reparti=
tion (welche von allen Theilnehmenden bey dem
Herrn Curatore ad lites vorläufig eingesehen
werden kann) als auch wegen Beangenehmung
des Gieglisch und Huberischen bey dem Hrn.
Kuratar ebenfalls einzusehenden Vergleichs,
dann zu Benennung eines gemeinsamen
Kre=
ditorenausschusses, und endlich zu Abgebung
der Erklärung, was in Ansehung der noch
un=
verkauften Kallbrunerischen Effekten
vorzukeh=
ren sey, nicht minder auch diejenigen, welche
auf einige Foderungen der Kallbrunerischen
Kre=
ditoren Verbot=Sperr=oder
Cessionsvormer=
kungen bewirkt haben, und endlich der in der
Klassifikation dem Anschein nach aus Verstoß
einkommende Mathias Ziprian den 22. Dec.
nachmittag um 2 Uhr für das verordnete Jud.
del. in meiner Jud. del. am Michaelerplatz im
freyherrl. v. Gudenusischen Haus Nr. 3 im 3.
Stock habenden Wohnung alsogewiß erscheinen
sollen, als im widrigen die Repartition, wie
auch der Gieglisch und Huberische Vergleich ex
officio ratificirt, die ausbleibenden
Kallbrune=
rischen Gläubigern in Ansehung dessen, was
die Anwesenden wegen Benennung des
Kre=
ditorenausschusses und wegen der unverkauft
Kallbrunerischen Effekten beschliessen werden; pro
consentientibus gehalten, die Sperr=Ver=
bott=und Cessionsvormerkungswerber aber, und
der Mathias Ziprian nicht mehr gehört, son=
dern die vorhandene Massa unter die übrige
Kreditoren, mit Ausschluß ihrer vertheilt
wer=
den würde.
Von des k. k. Jud. deleg. Mil. mixti im
Erz=
herzogthum Oesterreich unter und ob der Ens
wird hiemit zu wissen gemacht: Es habe
die=
ses k. k. Jud. deleg. Milit. mixti nach unterm
3. August d. J. zu Kornneuburg in
Niederö=
sterreich erfolgt zeitlichen Hintritt des
pensio=
nirt k. k. Unterlieutenantens Valentin Hartel,
zu Ausfindigmachung desselben etwa
vorhande=
nen Æris alieni, folgends auch zu desto sicherer
Abhandlung sothaner Verlassenschaft für nöthig
befunden, die sämtlich sowohl in als ausser Land
befindliche Unterlieutenants Valentin
Hartli=
sche Gläubiger zu Anmeld=und Liquidirung ihrer
an sothane Verlassenschaft zu stellen habenden
Sprüch und Foderungen gerichtlich vorzuladen
und einzuberufen. Da nun auf Anlangen
des zu Vertrett=und Richtigstellung sothaner
Verlassenschaft gerichtlich aufgestellten
Curato=
ris, Anton Remiz, J. U. D auch
hofkriegs=
räthlichen Advokatens, der 30. Decemb. d. J.
früh um 9 Uhr zur gewöhnlichen
Convocations=
und Anmeldungs=Tagsatzung zur allendlichen
Frist anberaumt worden. Solchemnach
wer=
den alle und jede, welche bey der
gedach=
ten Verlassenschaft um rechtmäßiger Foderung
willen einige Sprüche haben, oder zu haben
vermeinen, an obbestmmten Tag und St⟨und⟩
in dem hofkriegsräthlichen Gebäude am 〈…〉
im dritten Stock befindlichen Kanzley di〈…〉
k. k. Jud. Del. Mil. Mixt. entweder selbst
⟨per=⟩
sönlich, oder durch hiezu genugsam instru⟨irte⟩
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, 〈…〉
ihre Foderungen mittels Einlegung der 〈…〉
behörigen Stempel versehenen Liquidatio⟨ns=⟩
und Legitimationsdokumenten anzumelden
⟨ha=⟩
ben, wie im widrigen die Abhandlung o⟨hne⟩
weiteren Zuwarten vorgenommen, und
un⟨ge=⟩
hindert der etwa vorhandenen Gläubiger⟨n⟩
welche sich mit ihren Foderungen in dieser
⟨be=⟩
stimmten Zeit nicht angemeldet, sothane
V⟨er=⟩
lassenschaft eingeantwortet, auch sonst ex
o⟨ffi-⟩
cio vorgekehret werden würde, was Recht⟨ens⟩
ist. Wien den 29. Oktob. 1780.
Von dem Stadtrath der landesfürstl. Hau⟨pt=⟩
stadt Linz wird hiemit bekannt gemacht: ⟨Es⟩
habe Leopold Jgnaz Antreich, burgerl. H⟨an=⟩
delsmann allhier, bey uns in Anbetracht 〈…〉
nes das Vermögen übersteigenden Passivst〈…〉
des die cessionem bonorum eingelegt, so a〈…〉
angenommen, und die nöthige ediktalmäss⟨ige⟩
Verfahrung alsogleich veranlasset worden; 〈…〉
ber gegenwärtig all jenen, die an ihm Leop⟨old⟩
Jgnaz Antreich einig rechtliche Foderung ⟨zu⟩
machen haben, auferlegt wird, solche in d⟨em⟩
andurch bestimmten Termin pr. 6Wochen u⟨nd⟩
3 Tagen bey uns um so gewisser behörig
a⟨n=⟩
zumelden, wie im widrigen, und nach
Ve⟨r=⟩
streichung dieses Termins niemand mehr
ang⟨e=⟩
hört, sondern in Sachen weiters der rechtlich⟨en⟩
Ordnung nach fürgeschritten werden wird. Li⟨nz⟩
den 18. November 1780.
Nachdem der am 3. Jäner d. J. verstorbe⟨ner⟩
weil. kaiserl. Reichshofrathsagent, und
verschi⟨e=⟩
dener des heil. röm. Reichs Fürsten und
Stä⟨n=⟩
de Rath, Herr Christian Gottlieb von Stiev⟨e⟩
in dem § 10 seines hinterlassenen Testamen⟨ts⟩
vom 30. Oktober 1778 einem sichern Jcto
Ha⟨=⟩
nisch, oder dessen Erben, welche sich in Pohlen
in einem Ort Obersitzka genannt, befinden
so⟨l=⟩
len, 20 fl. dergestalt legirt, daß wenn
dersel⟨=⟩
be oder seine Erben nicht ausfindig zu mache⟨n⟩
wären, dieses Geld den dortigen Armen
aus⟨=⟩
getheilt werden soll, und dann von
unterschrie⟨=⟩
benen Executori Testamenti, der Jnnhalt
die⟨=⟩
ser letzten Willensverordnung nach Obersitzka
unter seiner, des Hanisch Addresse, einberichte
worden, von dort aus aber darauf bis nun zu
keine Antwort eingelaufen; als wird
bemeld=
tem Hanisch, oder dessen eheligen Leibeserben,
zu folge eines ergangenen höchstpreislich kais.
Reichshofrathskonklust vom 13. Novemb. 1780
hiemit bekannt gemacht, dieses Legats wegen,
binnen einer 6 monatlichen Frist; vom 1. Dec.
1780 bis letzten May 1781 gerechnet, bey
be=
⟨m⟩eldten Testamentsexekutor rechtsbehörig sich
⟨zu⟩ legitimiren, ausserdem aber zu gewärtigen,
⟨d⟩aß efluxo termino er oder dieselben damit
⟨p⟩räkludirt, und erwehntes Legat von 20 fl. den
⟨A⟩rmen zu Obersitzka in Pohlen werde
verab=
⟨f⟩olgt werden. Wien den 25. Novemb. 1780.
Joh. Friedr. v. Fischer F. v. Ehrenbach,
kais Reichshofrathsagent, als
Exe-
cut. Testamenti weil. Herrn
Reichs=
hofrathsagenten v. Stieve.
Von der röm. k. k. ap. Majest nl. öst. Re=
gierung wird anmit allen, den hieran gelegen
zu wissen gemacht: Bey dieser k. k. ni. öst. Re=
gierung habe die königl. preussische
Oberamts=
regierung zu Breßlau kraft eingelangten
Er=
suchschreibens von dato Breßlau den 16. Okto=
ber 1780 das freundschaftliche Ansinnen gemacht,
womit das bey daselbstiger Gerichtsbarkeit
ver=
anlaßte peremptorische Citationsedikt, gleich=
wie dortendes, eben so auch hierlandes zur
all=
gemeinen Wissenschaft öffentlich bekannt gemacht
werden möchte, welchergestalt auf
unterthänig=
stes Ansuchen des fürstl. von Hazfeldischen
Ku=
rators, des Kanonici Anton Ferdinand von
Rothkirch und Panthen, de præs. 30. m. pr.
rechtswegen beschlossen worden sey, die
Verlassenschaft der verstorbenen Frau
Bern=
hardine, verwittweten Fürstin v. Hatzfeld, ge=
bohrnen Gräfin von Schönborn gerichtl. aufzu=
bieten, und alle diejenigen, die daran ex
quo-
cunque capite einiges Recht und Anfoderung
zu haben vermeinen, per edictales ihre
dies=
fällige Jura und Ansprüche anzubringen, und
geltend zu machen, peremptorie solchergestalt
vorladen zu lassen, daß sie in einer Zeit von
12 Wochen, vom 17. November d. J. ange=
rechnet, davon 4 für den rrsten, 4 für den
zweyten, und 4 für den dritten Termin zu
rech=
nen, unfehlbar ihre vermeintliche Ansprüche an
die obbemeldte Bernhardine fürstl. v. Hatzfel=
dische Verlassenschaft, und wie sie dieselben durch
untadelhafte Dokumenten, ober auf eine
an=
dere rechtsgiltige Weise zu justificiren
vermö=
gen, ad acta anzeigen, dann aber in dem
letz=
ten Termin den 9. Febr. 1781 vor die
dort=
landes hiezu authoristirte Kommission auf dem
königl. Oberamte Breßlau nachmittags um 3
Uhr in Person, oder durch gehörig legitimirte,
und specialiter instruirte Mandatarios
erschei=
nen, ihre Ansprüche an mehrbesagte
Bernhar=
dine fürstl. v. Hatzfeldische Verlassenschaft ad
Protocollum anmelden, ihre Legitimationen
und Justifikationen ihrer Ansprüche per
instru-
menta originalia, oder auf andere rechtliche
Weise beybringen, mit dem Extrahenten, auch
eventualiter den Kreditoren darüber verfahren,
gütliche Handlung pflegen, auch in deren Entste=
hung rechtliches Erkanntniß, auch
Aufrechthal=
tung ihrer Rechte und Ansprüche, widrigenfalls
aber gewärtigen sollen, daß Extrahent nach
vor=
hergegangener Ungehorsamsbeschuldigung gegen
die, so ihre Anprüche in bestimmter Zeit, be=
sonders in dem letztern Termin nicht
gemel=
det, oder ihre Legitimationen und
Justifikatio=
nen nicht beygebracht haben zum Vortrage
in cotumaciam werde admittirt, hierauf acta
für geschlossen werden geachtet, und mit
Be=
friedigung der sich meldenden Gläubiger, in so
fern die Erbschaftsmassa zur nicht nach
Ord=
nung der künftigen rechtskräftigen
Prioritäts=
sentenz werde verfahren werden, so, daß in
Ansehung aller mehr privilegirten, stärkern, und
bessern Ansprüche, so wenig der Erb, der die
Zahlung leistet, als der Gläubiger, der sie
empfängt, einer Regreß=oder
Vindikations=
klage ausgesetzt seyn soll. Gleichwie nun diese
k. k. ni. öst. Regierung dem eingangs
erwehn=
ten, von einer kön. preussischen
Oberamtsre=
gierung zu Breßlau freundschaftlich gestellten,
auf die Beförderung der Justizpflege abzielenden
Belangen mit gleichmässig hierländiger
öffentli=
chen Bekanntmachung vorerwehnter
perempto=
rischen Ediktalcitation statt zu geben, keinen
Anstand genommen hat; als wird solches
an=
mit jederman, dem hieran gelegen ist, zu
sei=
ner Wissenschaft und behörigen Benehmung in
der vorzüglichen Absicht erinnert, damit ein
je=
der von dem Nachtheil der Verabsaumung sich
gleichwohl zu bewahren wissen möge. Wien den
6. November 1780.
Malmitz unweit Sprottau den 4. Sept. 1780.
Der i. J. 1761 als Soldat unter dem kön.
preussischen damaligen von Krockowschen
Dra=
gonerregiment gestandene, und unweit Dreßden
verlohren gegangene Christian Erdmann
Preuß=
ner, gebürtig aus Schadendorf unweit
Sprot=
tau gelegen, von dessen Leben und Aufenthalt
aber keine weitere Nachricht erhalten werden
können, allenfalls dessen etwaigen Leibeserben
werden ad instantiam seiner nächsten
Anver=
wandten peremptorie vorgeladen, in dem sub
præjudicio auf den 14. May 1781
anberaum=
ten Termin früh um 9 Uhr von der burggräfl.
und gräflich von Dohna Malmitzer Kanzley
per=
sönlich, und zwar die Erben unter Beybringung
gebührender Legitimation, oder durch einen
hin=
länglich bevollmächtigten Mandatarium der mit
gerichtl. Zeugnissen ihres resp. Lebens und
Auf=
enthalts, imgleichen daß die etwa vorhandene
Leibeserben des Abwesenden, es auch wirklich
sind, versehen seyn muß, zu erscheinen, und
solchergestalt resp. daß sie noch am Leben, oder
die wahre Erben sind, darzuthun, im
aussen=
bleibenden Falle zu gewärtigen, daß er
Chri=
stian Erdmann Preußner pro mortuo erklärt,
und sein Vermögen, wenn sich auch keine
Lei=
beserben von seiner Seite melden und
legiti=
miren sollten, gedachten seinen Anverwandten als
nächsten Jntestaterben werds zugeeignet werden.
Demnach Andre Stock, ein der gräfl. Zin=
zendorfischen Herrschaft Enzesfeld in Ni. Oe.
V. U. W. W. angehöriger Pupill, aus dem
hieher unterwürfigen Markte Leoberstorf, und
erlernter Fleischhacker, bereits schon über 32
Jahre lang unwissend, demselben aber eine
väterliche Erbschaft, die samt bis nunzu
ange=
wachsenen Jnteressen 222 fl. 23 3/4 kr. be=
trägt, angefallen, und zur dasig herrschaftlichen
Waisenkasse depositirt worden ist; als wird er
Andre Stock, oder dessen vorhandene
Leibes=
erben zur Aushebung gesagter Erbschaft
der=
gestalt sub termino præclusi fürgefodert, daß
er oder desselben Erben binnen 1 Jahr, 6
Wo=
chen und 3 Tägen zu dem Ende anher nach
Enzesfeld peremptorie erscheinen sollen, wi=
drigenfalls sothaner Betrag seinen vorfindigen
4 Geschwistrigten ex officio und ohne weiterer
Anstandnehmung extradiret werden wurde.
Enzesfeld den 31. Jenner 1780.
Obersthofmarschall ꝛc.
Geben hiemit des cum testamento
nuncu-
pativo letzthin verstorbenen Johann Müller,
gewesten Provisors in der k. k. Hofapotheken,
und Hofpensionisten rückgelassen nächsten
An=
verwandten, wie auch Gläubigern zu
verneh=
men: Es sey über die zwischen dem gerichtl.
aufgestellt Johann Christoph Kuefner
eines=
dann den ex testamento nuncupativo sich
an=
gemeldten Universalerben Jakob Sturm, Spit=
telmeister zu Klosterneuburg, und dessen
Ehe=
konsortin Theresia andern Theils fürgeweste
Er=
foderung sub dato 15. Juli letzthin unter
an=
dern veranlasset worden, daß der Jakob Sturm,
Spittelmeister zu Klosterneuburg sein ex
testa-
mento nuncupativo zu der Johann
Mülleri=
schen Verlassenschaft prätendirende Erbrecht, wie
sich zu recht gebührt, zu erweisen schuldig sey.
Den Müllerischen Kurator auch dagegen seine
habende Behelfe der Ordnung nach
anzubrin=
gen bevorstehen, übrigens die gedacht
Mülle=
rischen Jntestaterben per edictum ad valvas
ein=
beruffen werden sollen. Da nun in Folge
die=
ses ergangenen Verlasses der Müllerische
Ver=
lassenschaftskurator um die Ausfertigung der
diesfälligen Edikten, und Einberuffung der
Mül=
lerischen Jntestaterben gehorsamst angelangt,
und in dessen rechtliches Begehren gewilligt
wor=
den ist. Solchemnach wird eingangs ernannt
Johann Müllerischen Jntestaterben hiemit
an=
befohlen, daß selbe binnen 1 Jahr 6 Wochen
und 3 Tagen bey dem kais. a. k. k. Obersthof=
marschallenamt alsogewiß erscheinen, und sich
behörig legitimiren sollen, wie im widrigen na⟨ch⟩
Verstreichung obangesetzten Termins wegen
ge⟨=⟩
dachten Verlassenschaftsvermögen was rechten⟨s⟩
ist ex officio erkennt werden soll. Wien de⟨n⟩
29. Juli 1780.
Von der domkapitlisch passauischen
Domde=
canats Pfarrherrschaft Niederhollabrun wird
hiemit kund gemacht: Nachdem Anna
Brod=
reysin, hiesig herrschaftl. aus dem anher
ge=
hörigen Dorf Niederhollabrun gebürtige
Pu=
pillin bereits über 32 Jahre abwesend ist, und
seit solcher Zeit weder von ihrem Leben noch
Tod etwas in Erfahrenheit gebracht werden
konnte; als haben derselben nächste Befreundte
um Ausfolglassung ihres unter allhiesiger
Herr=
schaft vorfindigen Vermögens hierorts das
An=
suchen gestellt, hierüber ist also veranlasset
wor=
den, daß vor Ertheilung der Erfolglassung sie
edictaliter einberuffen werde. Daher wird ihr
Anna Brodreysin, oder derselben allenfalls
vor=
handenen Leibeserben hiemit erinnert, daß sie
binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen,
per-
emptorie aber den 7. November 1781 bey
hiesiger Herrschaftskanzley früh um 9 Uhr
ent=
weder persönlich, oder durch hiezu genugsum
Be=
vollmächtigte alsogewiß erscheinen, und sich zu
sothanen Erbschaftsvermögen behörig
legitimi=
ren sollen, wo in widrigen sie Anna
Brod=
reysin für verstorben gehalten, ihr
rückgelasse=
nes Vermögen der Ordnung nach abgehandelt,
und den sich angemeldten nächsten Erben
ein=
geantwortet werden wird.
Von der Amtskanzley der freyherrl. Risen=
felsischen Herrschaft Seisenegg V. D. W. W.
werden die dortige bereits über präscribirte Zeit
abwesend vermuthlich ⟨i⟩n k. k. Kriegsdienste
ge=
tretten und unwissende Grund=und resp. Vogt=
unterthanssöhne, Namens: Lorenz Aiglinger
zu Mayrhofen, Pfarr Aspah, Nr. 1, Joh.
Müllwanger zu Brunner Pfarr Wiselburg Nr. 3
und Martin Mayr auf dem Haus an der
Dirn=
widen, Pfarr Neustättl, Ruth Voglholz,
Nr. 5 gebürtig, allenfalls ihre eheliche
Des=
cendenz, oder wer sonsten unter was immer
für einen Titel an dieselbe etwas zu fodern
haben möchte, dergestalt peremptorie citirt,
daß sich solche in dem hiemit präsigirten
Ter=
min von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen
be=
hörig anmelden, und erfoderlich legitimiren
sol=
len, wo ausser deme niemand mehr angehört,
sondern mit den Präscriptionsabhandlungen der
wenigen Vermögen rechtliche Ordnung nach
vorgegangen werden würde. Seisenegg den
25. Sept. 1780.
Von der freyherrl. Risenfelsischen
Amtskanz=
ley der Herrschaft Hainstetten V. O. W. W.
⟨w⟩erden nachbenannte seit etlich 30 Jahre, ohne
⟨vo⟩n ihnen etwas gehört zu haben, abwesend
⟨da⟩selbstige Unterthanssöhne und Töchter
näm=
⟨lic⟩h: Sebastian Walcheneder auf dem Haus
〈…〉n Aichhof Pfarr Amstetten, Ruth Gassen
⟨N⟩r. 37, Adam Semeleder auf dem Haus am
〈…〉mäsegg, Pfarr St. Georgen, Ruth Krähof,
⟨N⟩r. 13, und dessen Schwester Katharina Se=
〈…〉elederin eben allda gebürtig, allenfalls
der=
⟨se⟩lben etwa vorhandene eheleibliche Leibeserben,
⟨o⟩der wer sonst an solche quocunque modo, aut
⟨ti⟩tulo was zu fodern haben möchte, dergestalt
⟨p⟩eremptorie citirt, daß sich dieselbe in dem
⟨hi⟩emit anberamten Termin von 1 Jahr 6
Wo=
⟨ch⟩en und 3 Tagen behörig anmelden, und
er=
⟨fo⟩derlich legitimiren sollen, wo ansonst nach
Verfliessung dessen niemand mehr angehört,
⟨s⟩ondern über deren weniges Vermögen mit den
⟨P⟩räscriptionsabhandlungen rechtlicher Ordnung
⟨n⟩ach ex officio vorgegangen werden würde.
Hainstetten den 15. September 1780.
Von der röm. kais. Maj. ni. öst. Landrechte
wird hiemit allen, den etwa hieran gelegen,
⟨k⟩und gemacht: Es habe bey diesem k. k. ni. öst.
⟨L⟩andrecht der Mathias Bernhard Zeller, ge=
⟨w⟩ester Mauthbeamter zu Aschach angezeigt,
⟨d⟩asgestalt über die von der gräfl. Franz
Har=
⟨r⟩achischen Vormundschaft untern 6. März 1779
⟨f⟩ür ihn gerichtl. erlegte 5756 fl. 22 1/2 kr. auf
⟨v⟩on eben derselben gemachte Anzeige de præs.
〈…〉1. Februar bey der untern 11. März d. J.
⟨f⟩ürgewesten Erfoderung gerichtl. veranlasset
wor=
⟨d⟩en sey, daß er Zeller wegen den abgängigen
Legitimations=und andern sämmtlichen
Doku=
menten um Ausfertigung des gewöhnlichen
Amortisationsedikts gerichtl. anlangen soll, zu=
folge dessen er hiemit gehorsamst beybringen
müßte, daß Beweise der producirten
Original=
obligation dd. 24. April 1656 der jeweilige
Mauthner zu Aschach Mathias Undorfer, dem
weil. Herrn Leonhard Ulrich Grafen v. Har=
rach, und zu Rohrau 3000 fl. gegen 6 pro Cent
Jnteresse dargeliehen habe, welches Kapital
ver=
mög Cession dd. 20. April 1662 an Johann
Christoph Pentenrider von Adelhausen, dann
vigore weiterer Cession dd. 3. May 1664 nebst
andern 2735 fl. zusamm also 5735 fl. an den
Bernhard Binder, dann vermög weiterer
Ces=
sion dd. 2. Juli 1687 an weil Bernhard
Bin=
der, gewesten Mauthner zu Aschach sel. hin=
terlassenen Kinder verordneten Curatorem
Ge=
org Gruber, und von diesen sodann an ihn
Supplikanten jure cesso gediehen sey, allein
da ihm diese letztere Cession=und
Legitima=
tionsurkunden (wovon demselben die data
un=
bewußt) in Verlust gerathen, und ungeachtet
alles Nachsuchen durch so geraume Zeit nicht
⟨ha⟩tte ausfindig machen können, sondern dar=
überhin weil. Hrn. Karl Graf v. Harrach 〈…〉
eine Urkunde dd. 13. May 1750 des Jnnhalts
ertheilt hätte, daß eingangs erwehnte
Obliga=
tion dd. 24. April 1656 pr. 3000 fl. aller=
dings giltig und kräftig sey, auch er diese
3000 fl. sammt Jnteresse jure cesso aufrecht
zu fodern hätte. Als hat derselbe um
Ausfer=
tigung des diesfalls veranlaßten
Amortisations=
edikts gebetten. Da nun hierinfalls gewilligt
worden ist; als ist in Namen Jhrer k. k. Maj.
unser allergnädigsten Frau der Befehl hiemit,
daß diejenige, welche ermeldte in Verlust
ge=
rathene von dem Georg Gruber als des
Bern=
hard Binder sel. rückgebliebenen Kindern, und
Erben verordnet gewesten Curatore an den
Sup=
plikanten ausgestellte Cession, und übrige
Le=
gitimationsurkunden in Handen haben, oder
annoch überkommen möchten, wie auch diejenige,
welche sonst hieran einige Sprüche und
Fode=
rungen haben, oder zu haben vermenen, solche
inner 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen hierorts
alsogewiß vor=und anbringen, wie im
widri=
gen eröfterte Cession=und
Legitimationsurkun=
den nach Verfliessung dieses Termins eo ipso
amortisirt, annullirt, und kassirt seyn sollen.
Wien den 27. Jäner 1780.
Von des löbl. Stifts und würdigen
Gottes=
hauses u. l. Fr. zun Schotten in Wien
Grund=
gericht wird hiemit kund gemacht: Es hätte
pl. tit. Herr Sigmund Graf v. Gondola, dann
Herr Joseph v. Mayerberg k. k. Truchses und
ni. öst. Landrath als gräfl. Gondolaischer
Fi=
deikommißkurator hierorts schriftlich angezeigt,
daß vermög. Grundbuchsertrakt dd. 27. Juni
1765 auf den gräfl. v. Gondolaischen
Fidei=
kommißhaus Nr. 326 in der Renngasse 11256 fl.
als ein gräfl. Gondolaisches
Fideikommißka=
pital in folge gräfl. v. Gondolaischen
letztwilli=
gen Disposition dd. 13. Febr. 1731 und
aller=
höchsten Hofkonsens dd. 23. März 1756
vorge=
merkt worden. Dieses Kapital aber schon
vor=
längst getilgt, die diesfällige Quittung aber,
und übrige Documenten in Verstoß gerathen
wären, welche ungehindert all fleissigen
Nach=
suchens nicht ausfindig gemacht werden
könn=
ten, machten deshalb das Ansuchen, daß
die=
se in Verstoß gerathene Dokumenten durch ein
öffentliches Edikt amortisirt werden möchten,
in welch billiges Begehren auch gewilligt
wor=
den. Als werden diejenige, welche obige
Quit=
tung und übrige dazu gehörige Dokumenten
in Handen, hievon eine Wissenschaft, oder
et=
wa eine Foderung hierauf haben, erinnert,
daß selbe sich binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3
Tagen, das ist bis 21. August 1781 bey
dies=
seitigen Grundbuch alsogewiß melden, und
hie=
zu rechtsbeständig legitimiren sollen, wie im
widrigen nach verflossenen Termin dieselbe nicht
mehr gehört, sondern die in Verstoß gerathene
Dokumenten ex officio kassirt und annullirt, folg=
sam dieses Fideikommißkapital bey dem
Grund=
⟨b⟩uch abgethan werden wurde. Wien im
Schot=
tenhof den 28. Juni 1780.
Von fürstl. Franz Joseph Lichtensteinischen
Verwalteramt im Lichtenthal allhier wird
hie=
mit zu vernehmen gegeben: Es habe die
Ka=
tharina Heinzin, gebohrne Schweighoferin
hier=
orts schriftlich angezeigt, daß auf dem ihrer
Mutter Anno Maria Schweighoferin, Wittwe
sel. gehörig gewesenen, nunmehr aber ihr selbst
eigenthümlichen Hause, zur Schildwacht allhier
für den Andreas Mathis, Herrschaftsbedienten
vermög einer untern 9. September 1765
aus=
gestellten Obligation und hierüber
ausgefertig=
ten Satzbriefs dd. 30. Oktober 1765 ein
Ka=
pital pr. 500 fl. versichert worden wäre. Da
nun zwar gedachte 500 fl. dem benannten
An=
dreas Mathis, laut dessen Quittung bereits
untern 23. Jäner v. J. richtig zurückgezahlt
worden, die Obligation sammt dem Satzbrief
jedoch in Verlust gerathen, und alles
mögli=
chen Nachsuchens ungehindert nicht mehr zu
Handen zu bringen wären, so batt eingangs
erwehnte Katharina Schweighoferin um
Aus=
fertigung eines in derley Fällen gewöhnlichen
Amortisationsedikts. Da nun in dieses
Ge=
such zu gewilligen kein Anstand obhanden ist;
so haben diejenige, welche von vorgemeldter
Obligation und dem Satzbrief einige
Wissen=
schaft haben, oder hieran einige Sprüche zu
ma=
chen vermeinen, von unten gesetzten dato an, bin=
nen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen bey
hie=
sigen fürstl. Grundbuch solches alsogewiß
anzu=
bringen, und sich hiezu gehörig zu legitimiren,
widrigen falls Obligation sammt dem Satzbrief
für nichtig und unkräftig erkennt, und ohne
wei=
tern kassirt werden würden. Lichtenthal den
24. Juli 1780.
Wir Joseph Georg Hörl, Jhrer röm. k. k.
ap. Maj. Rath, und Burgermeister, dann
der Rath der Stadt Wien geben hiemit zu
vernehmen: Es habe uns Johann Georg Kreß,
burgl. Kässtecher geziemend angezeigt, daß er
den Johann Michael Göblerischen burgl
Käs=
stecher Kammerhandel käuflich an sich gebracht,
und die darauf satzweis vorgemerkt gewesenen
2000 fl. dem Jakob Göbler, und dessen
Ehe=
konsortin Cäcilia (als an welche sothaner Satz
durch Cession gediehen ist) baar bezahlt hätte.
Da nun aber bemeldte 2000 fl. auf seinen
dermaligen Gewerbe indebite hafteten, und
daher nicht kassirt werden könnten, weil der
auf den Jakob Kronister, burgl. Ledermeister
sel. und dessen Ehegatin lautende Vormerk=
schein dd. 7. May 1761 in Verstoß gerath⟨en⟩
auch alles fleisigen Nachsuchens ungehind⟨ert⟩
nicht mehr zu Handen gebracht werden konn⟨te,⟩
so batt er um die Ausfertigung eines in derl⟨ey⟩
Fällen gewöhnlichen Amortisationsedikts. D⟨a⟩
wir nun in dieses Gesuch zu willigen keinen
A⟨b=⟩
stand genommen; als haben jene, so von
⟨be=⟩
sagten Vormerkschein einige Wissenschaft habe⟨n⟩
oder hieran einige Sprüche zu stellen
verme⟨i=⟩
nen, von unten gesetzten dato an, binnen 1 Ja⟨hr⟩
6 Wochen und 3 Tagen ein solches bey unser〈…〉
und gmr. Stadt Oberkammeramt alsogewisß
a⟨n=⟩
zubringen, und sich hiezu behörig zu
legitim⟨i=⟩
ren, wie im widrigen nach Verlauf dieses
Te⟨r=⟩
mins sothaner Vormerkschein für nichtig un⟨d⟩
unkräftig geachtet, mithin bey dem
Oberkam⟨=⟩
meramt unbedenklich kassirt werden würde. Wien
den 12. Sept. 1780.
Von des löbl. Stifts und würdigen
Gottes⟨=⟩
hauses u. l. Fr. zun Schotten in Wien
Grund⟨=⟩
gericht wird hiemit zu vernehmen gegeben: E⟨s⟩
hätte Herrr Heinrich Graf v. Heissenstam, S⟨r.⟩
k. k. ap. Maj. wirkl. Kämmerer, und ni. öst.
Regierungsrath schriftlich angezeigt, daß er da⟨s⟩
vorhin Comprettische zu St Magdalena
ge⟨=⟩
nannte Haus am obern Neustift Nr. 162
käuf⟨=⟩
lich an sich gebracht, und hiewegen bey
diessei=
tigen Grundbuch vollständige Richtigkeit
ge=
macht hätte, mithin es nur an dem wäre, daß
ihm gegen der ad cassandum einzulegenden
alten Hausgwöhr, eine neue Gwöhr ertheilt
werde, allein die alte Hausgwöhr wäre in
Ver=
stoß gerathen, und könnte ungehindert all
fleis=
sigen Nachsuchens nicht ausfindig gemacht
wer=
den; um also in der Sache nicht länger mehr
aufgehalten zu werden, machte derselbe das
Ansuchen, daß die in Verstoß gerathene alte
Comprettische Hausgwöhr edictaliter
amorti=
sirt werden möchte, in dessen Begehren auch
gewilligt worden ist. Daher wird denjenigen,
welche die auf Heinrich Compretti und
Katha=
rina dessen Ehewirthin untern 30. März 1767
ausgestellte Hausgwöhr in Handen, hievon
eine Wissenschaft, oder allenfalls eine
Fode=
rung hierauf haben, erinnert, daß selbe binnen
1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen, das ist bis
20. November 1781 bey diesseitigen Grundbuch
sich alsogewiß melden, und rechtlich hiezu
legi=
timiren sollen, wie im widrigen nach
verflosse=
nen Termin keiner mehr gehört, sondern die
in Verstoß gerathene Comprettische Hausgwöhr
ex officio kassirt, annullirt, und dem gräfl.
Herrn Käufer die neue Gwöhr ertheilt werden
würde. Wien den 27. Sept. 1780.