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Wiener Zeitung.

Nr. 97, 2. Dezember 1780

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[1]

Monarchinn! Ja, du lebst die Thränen sind vergebens
Der Tod verändert nur die Scene deines Lebens,
Du lebst in Gegenden, wohin die Tugend führt,
Wo reine Seligkeit umwandelbar regiert.

Ur.


Aus dem Lager bey
St. Rochus von 16.
Weinmon.

Den 1. dieses Abends
traf der Herr Graf
von Estaing in einem
sechsspännigen Wa=
gen
, dem noch 2 an=
⟨dere⟩
dergleichen folgten, in unseren Ge=
⟨ner⟩alquartier
ein. Den folgenden Mor=
⟨gen⟩
verfügte er sich in Gesellschaft un=
⟨seres⟩
Generals, und anderer Staabsof=
⟨fizi⟩ers
, über das Gestade von Punta
Mala an unsere Linien, und nahm alle
⟨Ba⟩tterien und Bollwerke in Augenschein;
⟨Na⟩chher besah er auch die Popen unse=
⟨rer⟩
Artillerie und Jngenieurs, und end=
⟨lich⟩
durchzog er die erste und zweyte

Linie unsers Lagers, allwo er bey sei=
ner
Eintreffung an dem Bollwerke von
Punta Mala von der sämmtlichen allda
befindlichen Artillerie begrüßt wurde;
er verfolgte seinen Zug auch durch die
Fronte der 2ten Linie, und wurden ihm
aller Orten die Ehren eines Generalka=
pitains
erwiesen. Er hielt mit unserm
Generale lange Berathschlagungen, und
wurde von demselben, nebst allen Herren
seines Gefolges, und vielen andern Offi=
zieren
auf das prächtigste bewirthet.
Den 3ten darauf verfügte sich erwähnter
Graf auch nach Algeziras, um diesen
Posten zu besichtigen, und dem Don Bar=
celo
die nöthigen Verhaltungsbefehle zu
hinterlassen, von wannen er wieder nach
Kadix zurückkehrte. Dieser hohe Offizier

[2]

schien über die gemachten Anstalten sehr
vergnügt, besonders aber war er mit
jener Schanzarbeit zufrieden, die man
ungefehr auf 300 Ruthen von unserer
Linie angebracht hatte, diese bestehet aus
einem zu einer Mörserbatterie tauglichen
Bollwerke von 20 Schuhen in der Breite,
und 72 in der Länge; dieses Werk wurde
mit so vieler Hurtig=und Geschicklichkeit
ausgeführt, daß es mit anbrechenden
Abend angefangen, und um 2 Uhr nach
Mitternacht bereits im fertigen Stande
sich befand.

Es ist sehr zu bewundern, daß der
feindliche Platz weder in der Nacht bey
der Arbeit, noch am folgenden Morgen,
da sich ein neues Werk soweit außer un=
sern
Linien zeigte, nicht einmal eine Ka=
none
auf uns abgefeuert, und noch viel
weniger getrachtet habe selbes durch sei=
ne
Artillerie zu verheeren; nur in den
nachfolgenden Tagen wurden einige Feuer=
kugeln
hineingeworfen, und Kartetschen=
schüsse
, jedoch ohne guten Erfolg, dar=
auf
abgefeuert. Man hat auch eine Kom=
munikationslinie
mit gedachten Bollwer=
ke
aufgeworfen, um die nöthigen Abglei=
chungen
des Bodens zu Stande zu brin=
gen
, und hernach Feuermörser darauf
zu pflanzen. Die auf den Batterien aus=
gestellte
Mannschaft beläuft sich auf 620
Köpfe, mit dem Befehle sich stäts fertig
zu halten auf den 1ten Wink Feuern zu
können. Den 3ten dieses wurde in den
belagerten Platz ein Expresser mit Schrif=
ten
aus unserem Lager hinein gesandt,
und am folgenden Tage kam er mit der
Antwort wieder zurück; man hat aber
von dem Jnnhalt dieser ganzen Both=
schaft
bis nunzu noch nichts erfahren
können. Das Geschwader des Don Bar=
celo
ist mit einem aus Karthagena ge=
kommenen
Kriegs=und andern minder
beträchtigen Schiffen verstärkt worden.
Eine unsrige Schebeque hat einen eng=
ländischen
Palander, von 16 Kanonen,
so an der Spitze von Montone lag, ero=
bert
, und nach Algeziras geführt; es
soll dieses Schif sehr schön und ein Ge=
schwindsegler
seyn, das mit 2 Fregatten
seiner Nation aus England kam, die alle

dem belagerten Platze zu Hilfe ges⟨andt⟩
wurden, allein die Fregatten stießenauf
einige unsrige Kriegsschiffe, die sog⟨leich⟩
Jagd darauf machten, wovon aberder
Erfolg noch nicht bekannt ist, das 〈…〉
tige Palanderschif entwischte zwarnoch
unseren Kriegsschiffen, fiel aber denn⟨och⟩
wie oben gesagt worden, in unsere H⟨än=⟩
de
; der Kapitain desselben hattenicht
mehr Zeit seine für Gibraltar aufgeh〈…〉
Briefschaften in die See zu werfen, ⟨wel=
che
dann auch alsogleich an unsern 〈…〉
abgefertigt worden sind. Letztlich si⟨nd⟩
engländische Fregatten von einigen u⟨ns=⟩
rigen
Kor⟨s⟩aren gekappert, und nach ⟨Al=
geziras
gebracht worden; man sagt 〈…〉
gewiß, daß diese zween auf dem Kre⟨utz⟩
vor der Mündung der Meerenge ertapp⟨ten⟩
Schiffe, und ein anderes, so schon v⟨or=⟩
her
eingebracht worden ist, die nä⟨mli=
chen
3 wären, so in einer der vorher⟨ge=
henden
Nächte aus dem feindlichen ⟨Hä=
ven
herausgeschlichen waren, in der ⟨Ab=
sicht
jene Schiffe zu begleiten, so Lebe⟨ns=
mittel
dahin bringen sollten, als wo⟨ran⟩
es der Besatzung sehr gebrechen soll.

Paris den 17. Winterm.

Den 12. dieses hatte der Graf v. M〈…〉
stier, königl. Bevollmächtigter Mini⟨ster⟩
bey dem Herrn Kuhrfürsten von Tri〈…〉
so auf Urlaub einige Zeit hier sich a⟨uf=
gehalten
hat, die Ehre Sr. Majes⟨tät⟩
dem König, durch den Staatsmini⟨ster⟩
in auswärtigen Geschäften, Herrn G⟨ra=⟩
fen
von Vergennes, zu Versailles v⟨or=⟩
gestellt
zu werden, und von Sr. M⟨a=⟩
jestät
vor seiner demnächst bevorstehend⟨en⟩
Abreise nach seinen Gesandschaftspost⟨en⟩
sich zu beurlauben.

Bey der unter dem Geleite des Gr⟨a=⟩
fen
von Guichen glücklich nach Ha⟨use⟩
gekommenen Kauffarteyflotte, waren k⟨ei=
ne
spanische Gallionen aus Veracrux m⟨it=
befindliich
; und spricht man nur von 〈…〉
Millionen Piastern, die auf diesen9.
Schiffen vertheilt mitgekommen seyn so⟨l=
len
. Unsere Handelsleute haben mit d⟨er⟩
grösten Freude vernommen, daß wed⟨er⟩
Schiffe noch Waaren den mindesten Sch⟨a=
den
genommen, und hoft man daher
daß sie wohl behalten weiter in ihren b⟨est=

[3]

⟨imm⟩ten Häven eintreffen werden. Die
Kriegsschiffe, so erwähnter Herr von
⟨Gui⟩chen an den Jnseln zurückgelassen hat,
⟨steh⟩en unter den Befehlen des Ritters
〈…〉nteil, und wie man sagt, sollen die=
⟨se⟩
⟨z⟩u den Schiffen des Ritters Ternay
〈…〉t gestossen werden; die nach Rhode
⟨isl⟩and bestimmten Schiffe werden aus
〈…〉st mit Truppen beladen unter See=
⟨gel⟩
gehen. Das Korps des Grafens von
〈…〉chambeau, und das Kriegsheer des
⟨Ge⟩nerals Washington sind stark genug
umPllatz Neuyork anzugreifen, oder we=
⟨nig⟩stens
den General Clinton nicht zu
〈…〉chten. Es ist sehr wahrscheinlich, daß
Admiral Hood nach Neuyork bestimmt
⟨sei⟩n werde, hingegen der Admiral Rod=
〈…〉, dessen Schiffe durch die Bank einer
⟨Au⟩sbesserung nöthig haben, nach Eng=
⟨lan⟩d
zurück seegeln dürfte, seine unter
demWendekreise vorgenommene Kreutz=
⟨fah⟩rt
, allwo ihn Herr von Kersaint an=
⟨get⟩roffen
hat, ist ein Zug seiner gewöhn=
⟨lich⟩en
klugen Vorsicht, denn eben da ist
derWeeg, den unsere Kauffartey=und an=
⟨der⟩e
Schiffe zu nehmen pflegen, um nach
⟨Am⟩erika zu seegeln, oder von da zurück
⟨zu⟩ ⟨k⟩ehren. Da die engländische Flotte, so
〈…〉 29. Weinm. 32 bis 35 Seegel stark, mit
〈…〉begriff der unter dem Contreadmiral
〈…〉od stehenden Schiffe, ausgelaufen ist,
⟨wo⟩hl keinen andern Zielzweck haben moch=
⟨ten⟩
⟨a⟩ls die Festung Gibraltar mit Lebensmit=
⟨tel⟩n
zu versehen, es möge auch kosten was
eswolle, so zweifelt man stark daß der
⟨Gra⟩f Estaing, der sich darauf bereits
⟨ver⟩sehen hat, den Haven Kadix bey ei=
⟨nem⟩
so kritischen Zeitpunkte, verlassen,
〈…〉 nach Brest zurückkehren werde; soll=
⟨te⟩
⟨de⟩r indessen aber dennoch nach Frank=
⟨rei⟩ch
kommen, so wird er 39 wohl aus=
⟨ger⟩üstete
Schiffe dem Admirale Darby,
imFall er ihn antreffen sollte, entgegen
⟨Reb⟩ellen haben, und die spanische Flotte
〈…〉d indessen ganz beysammen bleiben,
〈…〉 die Meerenge von Gibraltar zu be=
〈…〉chen.

Aus Brest wird folgendes einberichtet:
⟨K⟩önigl. Kriegsschiffe, welche eine aus
〈…〉5 Seegeln bestehende Kauffartheyflot=
⟨te⟩
so aus Bordeaux und Nantes kam=

men, dahin begleitet hatten, sind am
folgenden Tage gleich wieder ausgelau=
fen
, um auf einige feindliche Korsaren,
so diese Flotte fruchtlos verfolgt hatten,
Jagd zu machen. Den 4 und 5. dieses
sind auf dasiger Rhede 10 Schiffe, näm=
lich
6 holländische und 4 schwedische an=
gekommen
, die alle mit Kanonkugeln,
Schifftheer, Dielen, Hanf, und Thau=
en
befrachtet waren. Sie sind aus Hol=
land
18 Seegel stark ausgelaufen, die
8 andern, die man noch erwartet, sol=
len
mit Schiffbauholz beladen seyn, ein
Artikel, dessen wir so sehr bedarfen, daß
sogar die Zimmerarbeiten auf einige Zeit
gehemmt sind. Die Regimenter von Li=
mosin
, und von Vexin haben die von
uns ausmarschirten Truppen wieder er=
setzt
. Man sagt ein Staabsoffizier vom
Regimente Dillon sey angeklagt wor=
den
, daß er die Regimentskasse verschleu=
dert
habe, und deswegen dem Kriegs=
rathe
zu Lille zur weiteren Untersuchung
übergeben worden sey.

Londen den 14. Wintermonat.

Gestern, Morgens, ist der Kapitain
St. Georg, ein Adjudant des Generals
Klinton, als Expresser alhier aus Neu=
york
angekommen. Er hat die Fahrt
am Borde der Fregatte, die Fortuna,
von da am 16. Weinmonat angestellt,
und ist zu Portsmouth, ausgestiegen.
Seine mitgebrachten Berichte an den Hof
setzen das hiesige Publikum in nicht ge=
ringe
Verwunderung. Jhr ganzer Jn=
halt
ist noch so umständlich nicht bekannt;
doch sagt man vor der Hand, in dem
Lager der Rebellen unter dem Generale
Washington herrsche eine grosse Unei=
nigkeit
, seitdem die Franzosen auf Rho=
deisland
gelandet sind. Dieses ist aber
das wichtigste nicht. Arnold, ein be=
rühmter
General der Amerikaner, ist
gegen seine Landesleute zum Verräther
worden. Er wollte dem brittischen Ge=
nerale
einen Theil der amerikanischen
Armee von 3 bis 4000 Mann, die er
kommandirte, in die Hände spielen, und
alsdann sich zugleich zum Gefangenen
ergeben. So war einstweilen der Antrag;
da aber einige mit ihm zu verabredende

[4]

Masnehmungen noch nicht völlig ihre
Richtigkeit hatten, so fertigte der brit=
tische
General seinen Generaladjudanten
St. Andre zu ihm, welcher in einer
Bauerntracht seinen Auftrag bereits
glücklich vollzogen, und aus den feind=
lichen
Linien auf der Rückkehre nach Neu=
york
begriffen war. Der heimliche An=
schlag
ward aber in der vorhergegange=
nen
Nacht entdecket, gedachter General=
adjudant
von einem fliegenden Korps
der amerikanischen Armee angehalten,
und unmittelbar zu dem Generale Was=
hington
gebracht. Der Major St. An=
dre
soll, wie man sagt, seine göldene
Sackuhr, hernächst aber 100 Guineen
dieser Feldwache angebothen haben,
wenn sie ihn frey lassen wollte. Durch
solche Bestechung wurden die Amerika=
ner
in dem Verdachte auf ihm noch mehr
bestärket, so, daß sie ihn schärfer, als
vorher, bewachten. Sobald er zu dem
Generale geführt, und erkannt worden,
zu gleicher Zeit aber die Nachricht ein=
gegangen
war, daß Arnold sich wirk=
lich
aus dem Staube gemacht hätte,
ließ der Feldherr Washington dem Ge=
nerale
Klinton die Auswechselung des
Majors St. Andre gegen den durchge=
gangenen
General anbieten. Herr Klin=
ton
erwiederte, so sehr er den Verlust
eines so tapfern Offiziers, und getreuen
Gefährden in allen seinen Schlachten be=
dauren
müßte, so wenig könnte er, oh=
ne
Hintansetzung der Gesetze, den Ar=
nold
ausliefern. Außer der Ungleichheit
des Rangs beyder Offizier, könnte Ar=
nold
anders nicht, als ein Ueberläufer
betrachtet werden, dem er Schutz schul=
dig
wäre, und in diesem Betracht könn=
te
das Anerbieten, den Major St. An=
dre
für den Arnold zu liefern, nicht an=
genommen
werden. Die Folge hievon
war, daß der General Washington den
Major St. Andre als einen Spion auf=
knüpfen
ließ. Für alle diese Umstände
können wir heute so eigentlich nicht bür=
gen
; so viel aber ist sicher, daß Arnold
übergegangen ist, und St. Andre mit
dem Leben bezahlt hat. Jn der Ri=
vington's
Royal=Gazette, welche zu

Neuyork gedruckt wird, ist auch
Addresse von dem Generale Arnold
die Einwohner von Nordamerika, 〈…〉
seiner Austretung aus dem Dienste 〈…〉
Rebellen, d.d. Neuyork vom 11. W〈…〉
monat mit seiner Unterschrift erschie⟨nen⟩.
Er sagt unter andern darin, ich 〈…〉
Gott, er wolle die Bande, die ichver=
lassen habe, mit dem erfoderlichen 〈…〉
te zu ihrem Heil, ehe und bevor eszu
spät wird, bestralen.

Der Kapitain St. George hat a〈…〉
Berichte von Sir Georg Rodney mit⟨ge=⟩
bracht
. Dieser Admiral war mit 〈…〉
Reihenschiffen am 20. Herbstmonatvon
Neuyork angekommen, und hatte
Hoffnung gemacht, einen Theil der g〈…〉
chenschen
Flotte in den Gewässern v⟨on⟩
Rhodeisland anzutreffen. Da ihm ⟨sol=
cher
aber nirgend aufgestossen, sosei
er, wie man hinzusetzt, schlüssig gew⟨or=
den
, nach den westindischen Jnseln ⟨zu=
rückzukehren
, den General Arbuth⟨not⟩
aber mit dreyen seiner Schiffe zu v⟨er=
stärken
. Man sagt er habe die franz⟨ösi=
sche
Flotte zu Rhodeisland rekognoscir⟨t,⟩
ihre Stellung aber zu vortheilhaft ge⟨se=
hen
, um sie anzugreifen. Ein Ko⟨rps⟩
von 3000 Mann unter den Befehl⟨en⟩
des Generals Lestie war zu Neuy⟨ork⟩
bereits eingeschifft, und wartete nur a⟨uf⟩
günstigen Wind, um die schon lan⟨ge⟩
entworfene Ausführung wider die fü⟨rst=
lichen
Provinzen ins Werk zu richten.

Nachstehendes Verzeichniß von d⟨er⟩
nordamerikanischen Kriegsmacht, w⟨el=
ches
der Kongreß herausgegeben hat
ist allhier zum Vorscheine gekomme⟨n.⟩
Nach demselben, sollen in den verschi⟨e=
denen
Provinzen am 1. Herbstmon⟨at⟩
115,177 Mann regulirter Truppen⟨;⟩
3122 Mann bey dem Artilleriewesen⟨;⟩
1842 Husaren; 395,590 Mann Landm⟨i=
liz
; 1969 Mann Reiterey; also übe⟨r=
haupt
517,700 Mann auf den Beine⟨n⟩
gewesen seyn. Unsers Wessens dring⟨t⟩
der Kongreß aber nicht den zehnten The⟨il⟩
von obiger Mannschaft beysammen.

Der im Tower eingehaftete Graf vo⟨n⟩
Pomfret hat gestern in dem Oberhau⟨pt⟩
eine Bittschrift eingegeben, in welche

[5]

〈…〉 bereuet, daß er das Misfallen der
〈…〉mmer verdienet habe, und um Nach=
⟨sicht⟩en
seines Vergehens halber bittet.
⟨D⟩ie Sache ist auf morgen zur Berath=
⟨sch⟩lagung
ausgesetzt worden.

Im Unterhause ist gestern eine Bill,
⟨H⟩ochverraths in Amerika und auf dem
⟨M⟩eere verdächtige Leute gefänglich ein=
⟨zu⟩ziehen
, zum ersten Male verlesen wor=
⟨de⟩n
. Lord Mahon kam hernächst mit
⟨B⟩eschwerden wegen der Gewaltthätig=
⟨kei⟩t
ein, welche einige unserer Schiffe
⟨au⟩f der holländischen Jnsel St. Martin
⟨au⟩sgeübt, und amerikanische Schiffe,
⟨mi⟩t Verletzung der Republick der ver=
⟨ein⟩igten
Niederlande, als einer neutra=
⟨len⟩
Macht, eigenmächtig weggenommen
⟨ha⟩ben. Lord Germaine zeigte an, diese
⟨S⟩ache würde ehestens in dem geheimen
⟨R⟩athe untersucht werden. Herr Hart=
〈…〉y behauptete die Nothwendigkeit einer
⟨sch⟩leunigen Aussöhnung mit den Ameri=
⟨ka⟩nern
, damit man mit desto größerm
⟨N⟩achdruck wider das Haus Bourbon
⟨au⟩ftreten könnte. Der Kammer im Aus=
⟨sch⟩usse
wurde durch Lord Lisburne von
⟨S⟩eiten der Admiralität der Zustand un=
⟨se⟩rer
Seemacht vorgelegt, die wirklich
⟨au⟩s 360 Kriegsschiffen besteht, und auf
〈…〉00 gebracht werden wird. Man be=
〈…〉ebte, 90,000 Matrosen, mit Einbe=
⟨gr⟩iffe
von 20.317 Mann Seetruppen,
⟨fü⟩r das Jahr 1781, und zu ihrem Un=
⟨ter⟩halte
monatlich 4 Pf. Sterl. auf den
⟨M⟩ann, das Jahr zu 13 Monaten ge=
⟨re⟩chnet
, zu bewilligen, welches einen
⟨A⟩ufwand von 4 Millionen 680,000 Pf.
⟨S⟩terl. ausmacht.

Auf die Addresse des Unterhauses lau=
⟨te⟩t
die Antwort des Königs im wesent=
⟨lic⟩hen
also: ich setze ein festes Vertrauen
⟨au⟩f die Handhabung meiner getreuen
⟨G⟩emeinen; auf den Muth meines tapfern
⟨V⟩olkes, so in eine gerechte Sache ver=
⟨w⟩ickelt
, und für sein Vaterland, und
⟨fü⟩r sein wesentliches Beßte kämpfet;
⟨Au⟩ch daß sie mich endlich in Stand setzen
werden, alle Beschwernisse zu überwin=
⟨de⟩n
, und einen gesicherten und rühmli=
⟨ch⟩en
Frieden zu erringen.

Der holländische Gesandte, Graf von

Welderen, hat sich in diesen Tagen mehr=
malen
mit Lord Stormont über verschie=
dene
wichtige Gegenstände besprochen,
und diesen Abend einen Kourier nach
dem Haag gefertigt. Es scheint, als
wollte es zwischen unserer Krone und
der Republick trüb werden.

Stockholm, den 7. Winterm.

Am 13ten Weinmon., am Vollmonds=
tage
, wurde in der Stadt Torneo, in
Bothnien, Morgens um ; Uhr ein 8
bis 10 Sekunden langes unterirdisches
Getöse verspührt, wobey die Häuser so
erschüttert wurden, daß die Thüren und
Fenster knarten, von den Giebeln, =
chern
und Wänden der Kalk abfiel, und
einige Giebel und Dächer geborsten sind.
Der Barometer hat dabey genau auf 25
Zoll, der Thermometer aber auf 2 schwe=
dische
Grade unter dem Gefrierpunkte
gestanden. Auch auf dem Lande, 2 bis
3 Meilen west=und ostwärts, ist dieses
Erdbeben zu eben der Zeit, und mit eben
der Stärke verspührt worden. Seit dem
27. Wintermon 1757, um eben diese Ta=
geszeit
, auch ebenfalls beym Vollmond,
ist dort kein Erdbeben gewesen.

Ober=Rheinstrom, den 17. Winterm.

Der Kardinal von Rohan, Bischof von
Straßburg ist am 3ten dieses unter dem
Geläute der Glocken, und mit allem mi=
litairischen
Pompe zu Straßburg ange=
kommen
. Er kam von seinen Domainen
jenseits des Rheins. An dem Tag als
der Prinz zu Renzen eingetroffen, begab
er sich nach Sasbach, um den Platz zu
sehen, wo der Marschall von Turenne
sein Leben verlohren. Jn dieser Gegend
haben Se. Eminenz eine Baustelle ange=
kauft
; hier soll ein Haus und ein Gar=
ten
angebauet werden. Dieses Haus ist
für einen französischen Jnvaliden von dem
Regiment des Marschalls von Turenne
bestimmt, und wenn sich bey diesem Korps
ein Elsässer befindet, so soll er vorge=
zogen
werden; dieser Jnvalid wird den
Auftrag erhalten, die Fremde zu beglei=
ten
. Man wird ihm die Geschichte von
Turenne geben, und eine Beschreibung
des Feldzugs, in welchem Turenne ge=
blieben
, ins Deutsche übersetzen; man

[6]

wird eine genaue Karte von seinen Mär=
schen
und der Ordre der Bataille von
diesem Tage beyfügen. An der Stelle,
wo Turenne getödtet worden, wird ein
Umfang von 35 bis 40 Schuhen mit ei=
nem
eisernen Gegitter umgeben, in dessen
Mitte ein Piedestal von 4 Schuhen, und
auf derselben eine Piramide von 12 Schu=
hen
errichtet werden. Auf einer Seite
derselben wird man die Wappen des Tu=
renne
an einem Lorberaste aufgehangen
erblicken. Oben auf der Säule wird
man eine Lilie mit einem Cypressen um=
geben
, anbringen; an den 3 Seiten des
Piedestals wird angemerkt werden, daß
hier die Stelle sey, wo Turenne sein
Leben verloren, auf der 4ten aber ge=
meldet
werden, daß der berühmte Mon=
tecuculi
damals die kaiserl. Armee kom
mandiret ꝛc.

Der wohlthätige Kardinal hat gleich
nach seiner Ankunft in Straßburg den
katholischen und protestantischen Geistli=
chen
12000 Livr. einhändigen lassen, um
unter die Armen der Stadt ohne Unter=
scheid
der Religion ausgetheilt zu werden.

Kleve, den 22. Wintermon.

Wie man aus Amsterdam zu verneh=
men
hat, so ist man allda mit dem Ver=
langen
Englands gar nicht aufgeschickt.
Ueber die Ausdrücke: Störer des Land=
friedens
und Uebertretter des Gesetzes
der Nationen, war man daselbst über=
haupt
aufgebracht. Man vermuthete
gleichwohl, die Generalstaaten würden
die Sache keine Folge nach sich ziehen
lassen. Sollte indessen das britrische Mi=
nisterium
sich nicht mit einem Widerrufe
dieses Betragens ohne Bedingung und
Vorbehalt begnügen, so dürfte ein un=
mittelbarer
Bruch zwischen beyden Völ=
kerschaften
zu besorgen stehen.

Warschau den 11. Winterm.

Am Sonnabend kamen die Constitu=
tionen
wegen der Armee, und der hin=
führo
seyn sollenden Wechsel der Edel=
leute
zu Stande. Am Montage wurde
das Projekt, wodurch die Besitzung der
Starosteyen auf Zeitlebens versichert
wird, mit vieler Mühe zu Stande ge=
bracht
. Das Kleiderordnungsgesetz wur=

de dahin aufs neue festgesetzt, daß Sp⟨i=
tzen
und Edelsteinen ganz verboten se⟨yn⟩
sollen, Silber und Gold soll nicht a⟨uf⟩
den Kleidern getragen werden, sog⟨leich⟩
haben die Landboten ihre Schleifen glei⟨ch⟩
von ihren Uniformen abgerissen; n⟨ur⟩
dem dem Militaire ist solches erlaub⟨t,⟩
dem Frauenzimmer von Distincion wi⟨rd⟩
Taffent und Gros de Toyr gestattet, d⟨en⟩
übrigen aber kein ander Zeug, as we⟨l=
ches
im Lande gemacht wird. Die neu⟨en⟩
Edelleute sollen, wenn sie binnen eine⟨m⟩
Jahre nicht Güter von 50000 Rthl〈…〉
und ihre gehörige Privilegien haben, f⟨ür⟩
keine Edelleute mehr erkannt werden⟨.⟩
Der Fürst von Ligne und Nassau h⟨at⟩
das Jndigenat erhalten. Am 4 diese⟨s⟩
wurde wegen glücklicher Errettung de⟨s⟩
Königs das jährliche Dankfest gehalten
und in der Hauptkirchte das Herr Go⟨tt⟩
wir loben dich gesungen. Heute ist de⟨r⟩
Reichstag glücklich geendigt, und dieser⟨=
halb
das Herr Gott wir loben dich ge⟨=
sungen
worden.

Konstantinopel, den 2. Winterm.

Die Pest zeiget sich hier da und dor⟨t⟩
noch öfters, in Adrianopel aber, wi⟨e⟩
man hört, solle sie sehr stark wütten, so⟨=
daß
wenig Leute davon kommen, die da=
mit
betroffen werden. Beynebst ist auch
hier wegen sehr trocknem Wetter ein gros=
ser
Mangel des Wassers, welches den
Leuten schon portionweis ausgetheilet
wird. Das türkische Geld wird verrin=
gert
, also, daß die neue Münze in ih=
rem
inneren Werth um 5 pr. Cent. herab=
fällt
; und dieses, wie es verlautet, aus
der Ursach, damit man die rußische An=
foderung
solle zahlen können, weshalben
schon (wie auch wegen einigen anderen
Punkten) sich Zwistigkeiten zwischen Tür=
ken
und Russen geäußert haben.


Wien den 2. Christmonat.

Nachdem es dem allmächtigen Schöp=
fer
, nach seinen unerforschliche Rath=
schlüssen
gefallen hat, die Allerdurchlauch=
tigste
Großmächtigste römische Kaiserinn
Wittib, zu Hungarn und Böheim apost.
Königinn ꝛc. Erzherzoginn zu Oester=

[7]

⟨rei⟩ch ꝛc. ꝛc. Marien Theresien, unsere al=
⟨ler⟩
gnädigste Landesfürstinn, und Frau
〈…〉au, nach einer kurz gedaurten und
⟨sta⟩ndhaft ausgehaltenen schweren Brust=
⟨kra⟩nkheit
, zur tiefesten Bestürzung des
⟨a⟩mmtlichen allerhöchsten kaiserl. Hofes,
⟨un⟩d zum allgemeinen Leidwesen aller ge=
⟨tre⟩uen
Unterthanen, den 29. dieses Abends
⟨ge⟩gen 9 Uhr, aus diesem Zeitlichen in
dieewige Glückseligkeit abzufordern, so
Höchstdero Leichnam Donnerstags
⟨de⟩n 30ten Wintermonats gewöhnlicher
〈…〉assen eröffnet, und balsamirt, Frey=
⟨ta⟩gs
den 1. dieses aber frühe in die
⟨ga⟩nz schwarz ausspalirte, und mit den
⟨ka⟩iserl. Wappen behenkte grosse Hofka=
⟨pe⟩lle
überbracht, und allda auf einer
⟨m⟩it den kaiserl. Jnsignien gezierten Trau=
⟨er⟩bühne
, unter starker Beleuchtung vie=
⟨ler⟩
Waxlichter und Fackeln, bis zu der
⟨au⟩f künftigen Sonntag angesetzten fey=
⟨er⟩lichen
Beerdigung, unter einem schwar=
⟨ze⟩n
Baldachine öffentlich ausgesetzt wor=
⟨de⟩n
; wobey der hohe Adel wie auch der
⟨sa⟩mmtliche kais. Hofstaat, unter fortwäh=
⟨re⟩nder
Paradirung der beyden deutsch=
⟨u⟩nd
hungarischen adelichen Leibwachen,
〈…〉en Bethstunden wechselweise Tag und
⟨N⟩acht auf das Andächtigste obliegt.
⟨W⟩eiland Jhre k. k. apost. Majestät er=
⟨b⟩lickten
das Licht der Welt den 13. May
⟨1⟩717, tratten den 20. Weinmon. 1740
⟨d⟩en Besitz aller österreichischen Erbkönig=
⟨re⟩iche
und Landen an, und segneten,
⟨w⟩ie oben gedacht, dieses Zeitliche, nach
⟨ei⟩ner durch 40 Jahre einen Monat, und
〈…〉Tage glorwürdigst geführten ruhm=
⟨v⟩ollen
Regierung, in einem Alter von
⟨6⟩3 Jahren, 6 Monaten, und 16 Tagen.
Es wurden hierauf dieser Tagen ver=
⟨sc⟩hiedene
Kouriers und Staffetten mit
⟨ein⟩er Notifikation dieses schmerzlichen Trau=
⟨e⟩rfalles
an verschiedene auswärtige Höfe,
⟨v⟩orzüglich aber nach Paris, Neapel,
⟨F⟩lorenz, Mayland, und Parma abge=
⟨fe⟩rtigt
.

Die Hoftrauer, welche für Weyland
⟨i⟩hre romisch=kaiserl. und königl. apost.
Majestät, nach der von Allerhöchst De=
⟨r⟩oselben
festgesetzten Hofklagordnung
⟨d⟩urch 6 Monate zu tragen anbefohlen

worden, und auf allerhöchste Verordnung
den 3. dieses angezogen wird, besteht
in folgenden Abänderungen:

Die Kavaliers erscheinen die erste 7
Wochen im schwarzen umgekehrten, und
gepeperlt aufgeriebenen Tuch mit weni=
gen
Knöpfen an der Taille, und gar
keinen auf den Aufschlägen, mit Pleu=
reusen
, mit Manschetten von Battist mit
einem breiten Saum, sodann mit wol=
lenen
Strümpfen, korduanenen Schu=
hen
, schwarz überzogenen Degen, und
angeloffenen Schnallen, und mit dem
Flor auf dem Hut;

Die folgende 7 Wochen in der vor⟨i⟩=
gen
Kleidung, nur mit Ablegung der
Pleureusen, und mit angeloffenen Degen;

Sodann die fernere 6 Wochen in or=
dinaire
schwarz tüchenen Kleidern mit
seidenen Knöpfen und derley Unterfutter
mit glatten Manschetten, dann schwarz
angeloffenen Degen und Schnallen;

Und endlich die letzte 6 Wochen in
voriger Kleidung, mit Manschetten von
Spitzen oder Entoilage, mit gefärbten
Degen und Schnallen, und nach Will=
kuhr
mit weißen Strümpfen, auch weis=
sen
mit schwarz besetzten Vesten, und mit
ächten Geschmuck.

Die k. k. Ministers, geheimen Räthe,
Kammerherren, und die äußere Hofstaat
geben schwarze Livree.

Die Dames erscheinen die erste 7 Wo=
chen
in schwarz wollenen Zeugen, mit
Kopf=und Garniturenaufputz; dann
Stirnenzüngel von schwarzen Gaze d'J=
talie
, mit schwarzen Geschmuck, Hand=
schuhen
, Fächern und schwarz angeloffe=
nen
Schnallen;

Die weitere 7 Wochen ohne Verän=
derung
;

Ferners durch 6 Wochen im schwar=
zen
glatten Gros de tour, mit schwar=
zen
Kopfaufputz, und Stirnzüngel, und
mit weißen Garnituren, beedes von Ga=
ze
d'Jtalie, mit schwarzen Geschmuck,
weiß und schwarzen Fächern, und
Schuhen;

Und endlich die letzte 6 Wochen in vo=
riger
Kleidung, mit Kopf=und Garni=
turenaufputz
von Spitzen, Blondes oder

[8]

Entailagen, ohne Franzeln, mit weis=
sen
Fächern und Schuhen, und mit
ächten Geschmuck.

Die k. k. Ministers, geheimen Räthe,
und Kammerherren Gemahlinnen, und
Wittiben geben schwarze Livree.

Den 29. Winterm. wurden in der k. k.
Kammer=Kapelle für die im Herrn ent=
schlaffene
Hochadeliche Stern=K⟨r⟩euz=Or=
densdame
: Johanna Gräfin Vandernath,
gebohrne Freyinn v. Künitz, die gewöhn=
lichen
Seelmessen gelesen.


Verzeichniß der Verstorbenen zu Wien
in und vor der Stadt.

Den 28. Winterm. Jn der Stadt.

  • Joh. Mich. Landstätter. herrs. Kellergehülf, Nr.
    146. in d. Wallnerstr. alt 47 J.

Vor der Stadt.

  • Dem Titl. Hrn Joh. v. Avrange, k.k. Oberstlieut.
    s. S. Gerard, Nr 8. zu Mariah. alt 18 J.
  • Titl Fr. Elisab. v. Willingerin, k. k. Kriegskom=
    miss
    . Wit. Nr. 173. in d. Leopoldst. alt 72 J.
  • Dem Hrn Joh. Töpfner, Stadtmautkollekt. s. K.
    Jos. Nr 206. in d. Leopoldst. alt 3 J.
  • Dem Joh. Vogt, burgl. Schustermeist. s. K. Jak.
    Nr 63. am Neustift, alt 2 J.
  • Dem Pet. Petzlmar, s. W. Anna, N 47. im Ler=
    chenf
    . alt 42 J.
  • Ant. Hofinger, k. k. Pontonier, Nr. 22. zu St.
    Ulrich. alt 85 J.
  • Dem Jos. Eifler, Schust. s. K. Theres. Nr. 27. am
    Thury, alt 4 J.
  • Dem Jos. Spann, Polizeysold. s. K. Joh. Nr.
    142. am Alsterbach, alt 4 J.
  • Theres. Wagenseilin, Wit. alt 60 J.
  • Thomas Schenk⟨w⟩il. Zeichmachgs. alt 25 J. beed.
    im heil Treyf. Spital.
  • Gotthard Mang, alt 71 J. im gr. Armenh.
  • Ant Salomon, Gmr, alt 29 J. im Milit Spital.
  • Joh. Steindigl, Kutsch. alt 27 J beyn Barmherz.
  • Magd. Hofmanin, led. alt 26 J im Contum.
  • Georg Seimann, Polizeysoldat, alt 33 J.
  • Florian Fürgott, Tagl. v. Armenleutkott. a 53 J.
    beede im Bäckenhäuse

Summa 17. Personen, darunter 4. Kind.

Den 29 Winterm. Jn der Stadt.

  • Dem Joh. Lochner, burgl. Greißl. s. W. Ursula,
    Nr. 503. m hoh. Martl, alt 27 J.
  • Dem Simon Leser, Maurergs. s K. Rosalia, Nr.
    381. in d. Renng. alt 4 J.

Vor der Stadt.

  • Dem Franz Wendl, Schreib. s. W. Rosina,
    19. am Spitalb. alt 34. J.
  • Dem Valentin Kögl, Tischl. s. W. Magd.
    224. am ob. Neust. alt 46 J.
  • Dem Christoph Bibelmann, Tagl. s. W Jose⟨pha⟩
    Nr. 43. zu Nikolsd. alt 57 J.
  • Dem Leopold Zehenbauer, Tagl. s. K. Anna,
    33. zu Mariah. alt 4 J.
  • Adam Heser, Tagl. Nr.9. am Hunglgr. a. 6〈…〉
  • Dem Jos. Fahringer, Tagl. s. K. Jos. Nr. 1.
    Himmelpfortgr. alt 3 J.
  • Marg. Brucknerin. Wit. alt 96 J. im Sonnen〈…〉
  • Anna Kleblin, Soldat. W. alt 64 J.
  • Maximilian Till, Tagl. alt 54 S. beede
    Contum.
  • Elis. Spitzerin, Tagl. Wit. alt 74 J.
  • Anna Stolzin, Lehenlaq. W. alt 30 J. beed.
    Bäckenhäus.

Summa 13. Personen, darunter 3. Kin⟨d.⟩

Den 30. Winterm. Jn der Stadt.

  • Die hoch und wohlgeb. Fr. Mar. Elisab. verm〈…〉
    Gräfin v. Cordoua, geb.v. Guarient und Ra〈…〉
    Nr. 1168 in d ob. Breunerstr. alt 85 J.
  • Franziska Winterin, bgl. Schneid. Wit. im B⟨ür=
    gerspital
    , alt 72 J.

Vor der Stadt.

  • Dem Joh. Nickl, Lehenkutsch. Nr. 64. im Lerchen⟨f.
    alt 54 J.
  • Jvan Stanisavsky, Gmr, alt 22 J. im Militä⟨r=
    spital
    .
  • Jos Steinl. Schuhkn. alt 37 J.
  • Joh. Bloberger, Hauskn. alt 32 J.
  • Jak. Kirchner, Schneid. alt 50 J. alle 3 im B⟨ä=
    ckenhäus
    .

Summa 7. Personen.


Von dem k. k. Versatzamte wird hiem⟨it⟩
erinnert, womit die im Monat Septem⟨ber⟩
der 1779 allda versetzt, und bis anher⟨o⟩
erliegen verbliebene Pfänder um so ge⟨=
wisser
bis 18. dies Monats December be⟨=
richtigt
, und in Sicherheit gestellet wer⟨=
den
mögen, als in widrigen derley Pfän⟨=
der
als verlassen angesehen, und nac⟨h⟩
vorhergegangener innhaltlicher Bekannt⟨=
machung
(durch den Kundschaftsbogen)
in den folgenden Tägen als den 19ten
und 20ten dies Monats Decemb. gewöhn=
lich
ausgefeilt, und an die Meistbietenden
werden überlassen werden.

[9]

Londen den 17. Winterm.

Jn der ordentlichen Hofzeitung vom
〈…〉 dieses, ist folgender Brief des Ge=
⟨ner⟩als
Sir Heinrich Clinton an Lord Ger=
⟨ma⟩ine
dd. Neuyork 12 Weinmon. 1780
⟨ers⟩chienen:

Mylord! Jn meinem besondern
⟨Sc⟩hreiben von gestrigem Dato hatte ich
dieEhre, Eu. Herrlichkeit zu melden,
⟨da⟩ß der amerikanische Major Arnold den
⟨Di⟩enst der Rebellen verlassen hätte, und
⟨un⟩ter die Fahnen des Königs getretten
sey. Eu. Herrlichkeit gab ich zugleich ei=
⟨ne⟩n
umständlichen Bericht von den Be=
⟨we⟩ggründen
, die ihn zu dieser Entschlies=
⟨su⟩ng
veranlasset haben, auch von dem
⟨un⟩glücklichen Ausschlage eines Entwur=
⟨fs⟩
, welcher, wenn er zu seiner Vollzie=
⟨hu⟩ng
gebracht worden wäre, mich die
⟨Fo⟩lgen von der äussersten Wichtigkeit für
⟨de⟩n Dienst Sr. Majestät hatte hoffen las=
⟨sen⟩
; allein, er ist für meinen General=
⟨ad⟩judanten
, den Major Andre, sehr mis=
⟨li⟩ch
ausgefallen, und, nachdem er in
⟨G⟩efangenschaft gerathen, von einem
⟨K⟩riegsgerichte rebellischer Offiziere zum
⟨T⟩ode verurtheilet worden, welches Ur=
⟨th⟩eil
der Rebellische General Washing=
⟨to⟩n
am 2. dieses an gedachtem unglück=
⟨li⟩chen
Offizier hat vollziehen lassen. Jch
⟨b⟩edaure das traurige Schicksal dieses Edel=
⟨m⟩annes
. Sein Beystand war mir sehr
⟨sc⟩hätzbar. Er versprach seinem Vater=
⟨l⟩ande
Ehre zu machen, und eine Zierde
⟨se⟩ines Berufs zu seyn.

Jn meinem Nro. 104 bezeichneten
Berichte habe ich die Ehre gehabt, Eu.
Herrlichkeit die Verhaltungen in der Ab=
⟨s⟩chrift
zugehen zu lassen, die ich dem Ge=
⟨n⟩eralmajor
Lestie zu geben vorhatte, und
welchem ich das Kommando von der Aus=
⟨f⟩ührung
auf Chesapeack aufgetragen ha=
be
, damit Eu. Herrlichkeit die vornehm=
⟨s⟩ten
Gegenstände davon einsehen könnten.
Sicher wird diese Expedition mit dem
⟨e⟩rsten günstigen Winde unter Seegel ge=

hen. Die Truppen sind schon vor eini=
gen
Tagen eingeschiffet, und alle nöthi=
ge
Vorkehrungen desfalls getroffen.

Hier eingeschlossen erhalten Eu.
Herrlichkeit ein Verzeichniß von den Trup=
pen
unter meinen Befehlen, und die Art,
auf welche sie am 6. dieses verlegt wa=
ren
. Jch habe die Ehre zu seyn ꝛc.

H. Clinton.

Eben diese Zeitung liefert auch einen
Brief von dem Admirale Arbuthnot an
Herrn Stephens vom 17. Weinmonat,
darin derselbe einiger amerikanischen Beu=
ten
und der eroberten französischen Fre=
gatte
, die Esperance, von 28 Kanonen
gedenket. Wir liefern ihn mit mehrerem
Raume.

Den Abfall des Generals Arnold und
das traurige Schicksal des Majors Andre
entwickelt die Hofzeitung nicht so um=
ständlich
, als einige besondere Nachrich=
ten
beydes liefern. Bekanntlich hat der
Generalmajor Arnold bereits vor einem
paar Jahren eine vollkommene Schilde=
rung
von seiner Gedenkensart zu Tage
gelegt. Freilich zeugen Quebec und Sa=
ratoga
von seiner Tapferkeit, allein die=
jenige
, welche auf seine ehrfüchtige und
unruhige Gemüthsart zurück denken, kön=
nen
nicht begreifen, wie man einem sol=
chen
Manne nicht nur allein 2700 Mann,
sondern noch 4 wichtige Schanzen, unter
welchen West=Point und Stony=Point
sind, habe anvertrauen können. Sir
Heinrich Clinton war von seinen Gesin=
nungen
vollkommen unterrichtet. Sol=
chemnach
versammelte er eine Art von
Kriegsrath, um sich diesen Umstand zu
Nutzen zu machen. Man hielt für rath=
sam
, die Sachen so einzuleiten, daß Ar=
nold
mit einer Abtheilung gegen einen
gewissen Posten anrücken sollte, wo er
alsdann mit überlegener Macht umrun=
gen
würde. Nun blieb nichts mehr übrig,
als dem Herrn Arnold dieses Vorhaben
beyzubringen. Der Generaladjutant An=

[10]

dre übernahm dem Geschäft; traf ver=
kleidet
in das Lager ein; gieng bis zu
Arnolds Zelt; verabredete alles mit ihm,
und kehrte nach Newyork zurück. Auf
das Zurufen von 3 Milizen, wird er be=
thört
; antwortet zweydeutig; kömmt
doch bey zwo Wachen vorbey; von der
3ten aber angehalten; anstatt einen von
Arnold erhaltenen Paß aufzuweisen, zieht
er seine Goldbörse und Sackuhr heraus,
um sich Luft zu machen. Je ansehnlicher
das Anerbiethen war, je tiefer fiel der
Mann in Verdacht; man hielt ihn an,
führte ihn zu dem General Washington,
der ihn verhörte, und, nach angestellter
Untersuchung, in seinen Stiefeln alle
Papiere aufdeckte, die ihn anders nicht,
als für einen Spion betrachten liessen,
und zu gleicher Zeit des Arnolds heim=
liches
Vorhaben entwickelten.

Der General Washington gieng in sich,
und überdacht, wie beschwerlich und
vielleicht gefährlich es seyn würde, den
verrätherischen General beym Kopfe grei=
fen
zu lassen. Er war daher schlüssig,
ihm zur Stunde schriftlich zu melden,
der Graf von Rochambeau und der Mar=
quis
von la Fayette verlangten, seine
Division zu sehen, er möchte dieselbe
also auf den folgenden Tag in Ordnung
stellen, und er, Washington, würde
die Revüe darüber halten, hernächst aber
mit den französischen Herren Offiziren
bey Madame Arnold zu Mittage speisen.
Der Herr Generalmajor Arnold gerieth
in die Schlinge, und antwortete, der
Besuch würde seiner Gemahlinn zur Eh=
re
gereichen. Nun war der Adjudant,
der die Bothschaft überbracht hatte, so
unbesonnen, daß er von einem eben ein=
gehafteten
Spion sprach. Arnold roch
die Lunte; machte sich aus dem Stau=
be
; eilte nach dem Gestade; sprang in
einen Fischerkahn, und kam glücklich
nach Newyork, wo er mit ausgespann=
ten
Armen empfangen wurde, und letzt
gedachte Addresse in der Rivingtons
Gazette herausgab, die wir liefern
werden.

Sobald der General Washington die
Entweichung des Arnolds erfuhr, ließ

er den General Stirling, 7 Oberste
und 2 Glieder des Congresses einziehe⟨n.⟩
Die Ursache hievon wird sich sond⟨er⟩
Zweifel mit der Zeit aufdecken. Jnd⟨es=⟩
sen ward der arme Andre in Ketten g⟨e=
schlagen
. Auf die hievon erhaltene Nac⟨h=
richt
, fertigte Sir Heinrich Clinton d⟨em⟩
General Roberts mit einem Cartelle a⟨us,⟩
um sich über die Auswechslung dies⟨er⟩
Gefangenen, gegen welchen er, der S⟨a=
ge
nach, 20 eidbrüchige und zum To⟨de⟩
verurtheilte Amerikaner anboth, zu b⟨e=
sprechen
. Washington wollte keine⟨n⟩
andern, als Arnold ausgewechselt wi⟨s=
sen
. Das Ab=und Zugehen in diese⟨m⟩
Geschäfte dauerte 4 bis 5 Tage, d⟨a⟩
Hartnäckigkeit ein und anderer Seitsin
die Mitte trat, und der unglücklich⟨e⟩
Andre zum Opfer ward. Die Generä⟨le⟩
welche das Kriegsgericht ausmachten
sollen, wie man versichert, heisse Thrä⟨=
nen
vergossen haben, da sie ihm da⟨s⟩
Urtheil ankündigten. Er war allgemei⟨n⟩
beliebt und geschätzt, erst im 27. Jahr〈…〉
re seines Alters, und im 8ten seine⟨s⟩
Kriegsdienstes. Seine Verdienste hat⟨=
ten
ihm zum Majorsgrade gebracht, o⟨b⟩
er gleich von seinem Vater, der ein
Handelsmann zu Londen ist, kein Ver=
mögen
hatte.

Man will Nachricht haben, daß noch
4 andere Generäle der Rebellen, näm⟨=
lich
Knor, How, Sullivan und Max⟨=
well
die amerikanische Armee verlassen,
und sich nach Neuyork begeben haben.
Solcher Abfall verdiente auch wohl ei=
nen
Raum in der Hofzeitung, nicht we=
niger
eine allgemeine Gährung in allen
Provinzen wider den Kongreß und die
Franzosen, wenn ein und anders seine
Richtigkeit haben sollte.

Die ostindische Handlungsgesellschaft
hat aus Bengala über Holland die Nach=
richt
erhalen, daß an dem Ganges gros=
se
Vorbereitungen gemacht werden, die
wider die Jnsel Mauritius oder Manil=
la
bestimmt zu schein schienen. Man ver=
muthete
einen desto glücklichern Ausschlag
davon, weil von allen Seiten eine be=
trächtliche
Land=und Seemacht zu die=
ser
Ausführung zusammen gebracht, und

[11]

⟨g⟩ar ein Haufen Matrosen am Borde
⟨de⟩r Kompagnieschiffe gepreßt worden
⟨w⟩aren.

Dem im Tower eingehalteten Herrn
〈…〉urens hat das Ministerium endlich er=
⟨la⟩ubt
, in dem Umfange dieses Gefäng=
⟨ni⟩sses
zu spazieren, und frische Luft zu
⟨sch⟩öpfen; der Gouverneur muß ihn aber
⟨du⟩rch seine Leute begleiten, und ihm al=
⟨le⟩n
Umgang mit andern Personen ver=
⟨w⟩ehren
lassen.


Nachricht:

Man hat zwar von Seiten des k. k. Kreis
⟨Am⟩ts des V. U. M. B. zu Kornneuburg un=
⟨ter⟩m
24. Juni 1780 bereits kund gemacht, daß
⟨di⟩e Sebastian Hainzische Ganzlehenbehausung
Unter=Siebenbrunn durch Hindangebung
⟨B⟩illeter ausgespielet werden soll, die Ziehung
⟨d⟩er auf den 19. Decemb. 1780 früh um 9
⟨U⟩hr festgesetzet worden: da aber noch 1500
⟨B⟩illeter zu erheben sind und die bestimmte
Zeit zu kurz, so hat man nothwendig erachtet,
⟨di⟩ese Ziehung mit all vorigen Anhang bis auf
⟨de⟩n letzten May 1781 festzusetzen dergestalt, daß
⟨d⟩enn wider Verhoffen einige Billeter zurück blei=
⟨e⟩n
sollten, selbe dem Ausspieler als baar Geld
⟨he⟩imfallen. Die Billeter sind ferner in Wien
amKohlmarkt im alten Michaelerhaus im Ta=
〈…〉kgewölb zur goldenen Schlange, und in der
⟨L⟩eopoldstadt im Hugelmannischen Caffehaus zu
⟨er⟩hebem. Kreisamt des V. U. M. B. zu Korn=
⟨ne⟩uburg
den 1. Decemb. 1780.


An der Wien der Johanneskapelle gegen
⟨ü⟩ber Nr. 42 im weissen Hirschen ist ein sehr
⟨sc⟩hönes Billard mit aller Zugehör zu verkau=
⟨fe⟩n
. Die Liebhaber können sich daselbst bey
⟨d⟩em Hausherrn des nähern erkundigen.


Jn der landesfürstl. Stadt Tulln ist das
⟨H⟩aus Nr. 190, bestehend in 4 Zimmern, ei=
⟨n⟩em
gewölbten Vorhaus und Kuchel, einem
Kraut=und Weinkeller, dann einem Nebenstock
mit einem Zimmer und Kuchel für Zinsleute,
⟨e⟩iner Stallung auf 4 Stuck Rindvieh, Holz=
⟨sc⟩hupfen
und Stadel zur Fechsung, nebst einem
Kuchelgarten, und einem Joch Reubruchacker,
⟨s⟩amt Gewölb, darauf exercirenden Leinwand=
⟨h⟩andlungsgerechtigkeit
und Waarenlager, um
⟨b⟩illigen Preis gegen baare Bezahlung zu ver=
⟨k⟩aufen
. Liebhaber können sich deshalb daselbst
⟨b⟩ey dem Jnhaber melden.


Franz Leopold Schinerer, behauster Burger
⟨u⟩nd Weisgärber zu Egenburg ist Willens sein
Haus samt Gewerb und zugehörige Einrich=
⟨t⟩ung
, auch 6 Joch Acker, ein Kraut Pifang,

und andere Hauseinrichtung zu verkaufen, und
können sich die Kauflustige deshalb aldort bey
ihm melden.


Den 5. dieses werden in der grossen Doro=
theegasse
im Brennerischen Haus Nr. 1145
verschiedener Geschmuck, brillant und rautene
Ringe, etwas Silber, gold und silberne Sack=
dann
Stockuhren, bordirt und glatte Manns=
kleider
, worunter ein schwarzsammetenes mit
einer gleichen und einer reichen Veste, gros de
tour=attlaß=taffet und batavene Frauenklei=
der
, Brüßler Frauengarnituren, 4 Figuren
von Schnecken, besonders wohlgemacht, dann
ein von Jnsektenflügeln künstlich zusammgesetz=
ter
Vogel, Kupferstiche in eichenen Rahmen,
hartfournirte Schubladkästen, Spiegel, Sessel,
und derley Geräthschaften zu den gewöhnlichen
Stunden licitando verkauft.


Den 7. dies werden im Judengässel bey der
heil. Dreyfaltigkeit ober dem Wirthshaus im
3ten Stock linkerhand übern Gang verschiedene
Effekten, als grosdetouren und taffetene Frau=
enkleider
, derley Wäsche, Kinderbettel, Tisch=
zeug
, Leintücher, etwas Silber, eine goldene
Frauenrepetiruhr samt derley Hacken, eine tom=
⟨p⟩ackene
deto, und eine silberne Minutenuhr,
ein Stück broschirten Attlaß, etwas Manns=
kleider
, Kästen, Sessell, Bettgewand, Zinn,
Eisen, Kuchelgeschirr, und andere Mobilien,
zu den gewöhnlichen Stunden vor=und nach=
mittag
licitando verkauft.


Von dem k. k. Stadt=und Landgericht Wien
dem Joseph und Franz Beer hiemit anzufügen:
Es habe hierorts der Philipp Jakob Puecher
klagbar vorgestellt, daß ihm der Joseph Beer
für baar dargeliehene 61 fl. 27 kr. und dessel=
ben
Sohn Franz Beer für vorgestreckte 33 fl.
bereits i. J. 1777 verschiedene Effekten ver=
pfändet
, solche aber bis ander nicht ausgelöset
hätten; er Puecher batt also um die Liciti=
rung
sothanen ihm verpfändet, und bereits ge=
richtl
. geschätzten Effekten. Da nun der Be=
scheid
hierauf Fiat die gebettene Licitirung, doch
dessen vorher zu erinnern, und soll diese Ver=
ordnung
den Beklagten im Nichtbetrettungsfall
per edictum ad valvas intimirt werden, er=
folgt
ist; als wird ihm Joseph und Fran⟨z⟩
Beer erstbesagte Verordnung ihres unbekannten
Aufenthalts halber hiemit öffentlich zu wissen
gemacht. Wien den 16. November 1780.


Von der gräfl. Exell. Zinzendorfischen Herr=
schaft
Enzesfeld wird hiemit zu wissen gemachtꝛc
daß, nachdem die Franz Kollmannische behau=
ste
Färber Conleute in dem Markt Leober=
storf
, ohne Vorwissen dasiger Herrschaft sich
entfernet, und beträchtliche Paßivschulden hin=

[12]

terlassen haben, zu Ausfindigmachung ihres
gänzlichen Æris alieni eine ordentliche Liqui=
dationstagsatzung
auf den 27. Decemb. d. J.
anberaumet worden sey. Haben demnach alle
und jede, welche an vorbesagt Franz Kollman=
nisch
=behausten Färber=Conleuten zu Leober=
storf
einige Sprüche oder Schuldfoderungen zu
stellen berechtiget sind, an obigen Tag fruh um
9 Uhr bey hiesiger Herrschaft Enzesfelder Amts=
kanzley
um so gewisser sub termino præclusi
zu erscheinen, ihre Schuldfoderungen anzumel=
den
und zu liquidiren, als ansonst die hievon
ausbleibende nicht mehr gehöret, und mit dem
ewigen Stillschweigen beleget werden sollen.


Von des k. k. Banalischen Staabs=und Ober=
gerichts
in dem Königreiche Kroatien, und der
Banalgranitz wird hiemit zu wissen gemacht:
Es hätte dieses k. k. Banalische Staabs=und
Obergericht nach untern 4. Juni 1777 zu Agram
in der königl. Freystadt erfolgt zeitlichen Hin=
tritt
des k. k. Hrn. Obersten Grafen Gosseau
de Nivot zu Ausfindigmachung des etwaig vor=
handenen
æris alieni, folgends auch zu desto
sicherer Abhandlung sothaner Verlassenschaft für
nöthig befunden, die sämmtlich sowohl in=als
ausser Land befindliche Oberst Graf Gosseauische
Gläubiger zu Anmeld=und Liquidirung ihrer
an sothane Verlassenschaft zu stellen habenden
Sprüche und Foderungen gerichtl. vorzuladen,
und einzuberuffen. Da nun ex officio zur all=
endlichen
Frist der 1. Decemb. d. J. bis 15.
Jäner 1781 festzusetzen für nothwendig befun=
den
worden; solchemnach werden alle, welche
bey der gedachten Verlassenschaft um rechtmäs=
siger
Foderung willen einige Sprüche haben, oder
zu haben vermeinen an obbestimmten Termi=
nen
in der Feldkriegskanzley (die in dem Ex=
jesuitenhaus
placirt) und dem bey selber be=
findlichen
Staabsauditoriatamt entweder per=
sönlich
, oder durch hiezu genugsam instruirte
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, und
ihre Foderungen mittels Einlegung der Liqui=
dations
=und Legitimationsdokumenten anzu=
melden
haben; wo im widrigen ungehindert
der etwa vorhandenen Gläubigern, welche sich
mit ihrer Foderung in dieser bestimmten Zeit
nicht gemeldet, all weiters vorgekehrt werden
würde, was rechtens ist. Agram den 7. No=
vember
1780.


Von des hochwürd. erzbischöfl wienerischen
Consistoriums wegen wird hiemit zu wissen ge=
macht
: daß der Thomas Knötig, Weltprister
aus der Ollmützer=Dioezes, ohne Rücklassung
eines letztwilligen Geschäfts mit Tode abgegan=
gen
, und um mit der künftigen Verlassenschafts=
abhandlung
sicher fürgehen zu können, auf der
18. Jäner 1781 eine Tagsatzung angeordnet

worden. Werden daher alle jene, welche
der Thomas Knötigschen Verlassenschaft ein
Sprüche und Foderungen, erbschafts=schulde⟨n⟩
oder anderer Ursachen wegen, zu haben v⟨er=
meinen
, an obbestimmten Tag nachmittagum
3 Uhr in der erzbischöfl. wienerischen Consist⟨o=
rialkanzley
persönlich oder durch hiezu genu⟨g=
sam
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheine⟨n⟩
sich behörig legitimiren, ihre Ansprüche u⟨nd⟩
Foderung darzuthun haben, als im widrig〈…〉
diese Abhandlung von amtswegen vorgeno⟨m=
men
und falls die angemeldeten Foderung⟨en⟩
den Verlassenschaftsstand überstiegen, die g⟨e=
meldten
behörig vernommen, und gegen d⟨ie⟩
behörigen Liquidirung ordnungsmäßig vertheil⟨t⟩
annebst den nicht erscheinenden Gläubigern d⟨as⟩
ewige Stillschweigen auferlegt werden wird.


Von der röm. k. k. Maj ni. öst. Landrech⟨t⟩
wird hiemit allen, so an dem von hier en⟨t=
wichenen
Michael Groppenberger, ni. öst. ständi⟨=
schen
Obereinnehmeramtskassier einige Sprüch⟨e⟩
und Foderungen haben, oder zu haben vermei⟨=
nen
kund gemacht: Welchergestalt über des ob⟨=
gedachten
Michael Groppenberger hinterlassene
Vermögen ein ordentlicher Konkurs angeordnet
und der 29. Jäner 1781 nachmittag um 3 Uh⟨r⟩
bey der in Konkurssachen sub præsidio des Hrn.
Baron v. Waldstätten, in dessen in dem deut⟨=
schen
Hause im 2. Stock gegen dem Freytho⟨r⟩
habenden Wohnung zu erscheinen zur peremp=
torie
klausulirten Konvokations=und Liquida=
tionstagsatzung
pro 1mo 2do 3tio ac ultimo
termino bestimmt worden; solchemnach werden
alle, so an besagten Michael Groppenberger
schuldenhalber oder sub quocunque alio titulo
Sprüche und Foderungen haben, oder zu ha=
ben
vermeinen, an obbesagten Tag Stund und
Ort entweder persönlich, oder durch einen ge=
nugsam
Bevollmächtigten alsogewiß erscheinen,
ihre habende Sprüche und Foderungen anmel=
den
, und zugleich mit Beybringung der behö=
rigen
Dokumenten rechtens liquidiren, wie im
widrigen von den Anwesenden und dem curat.
ad lites die Nothdurften vernommen, hierüber
ex officio relationirt, die Ausbleibende aber hie=
von
ausgeschlossen und ihnen das ewige Still=
schweigen
auferlegt werden soll.


Von der k. k. ni. öst. Regierung wird dem
N. Vernier de Villier, einem Engländer kund
gemacht: Es habe der Gottlieb Reichard Pal=
dinger
, k. k. Niederlagsverwandter propr. &
mand. noe. in Ulm, und Johann Meyer des
mehrern vorgestellt, daß der beklagte N. Ver=
nier
de Villier dem Johann Meyer theils für
baar empfangene Valuta, theils für ihn be=
zahlte
Postporto, und andere Auslagen 443 fl.
39 kr., nebst den von 1. August 1779 bis 18.

[13]

März 1780 berechneten Jnteressen zusammen
〈…〉57 fl. 38 kr. in Reichsmünz, oder nach hiesi=
⟨g⟩er
Währung 381 fl. 22 kr. schuldig geworden,
wofür er auch von dem Beklagten eine goldene
⟨T⟩abatier, ein kleines Schachterl mit in Gips
⟨g⟩edruckten Köpfen, und ein versiegeltes Schach=
⟨t⟩erl
mit Kieselsteinen in Händen gehabt. Uiber
⟨d⟩ieses begab sich der Vernier de Villier hie=
⟨h⟩er
, und schrieb dem Meyer, daß er ihm die
⟨v⟩erpfändete Stücke an einen seiner Korrespon=
denten
einschicken möchte, um solche auslösen
⟨z⟩u können. Eröfterter Johann Meyer schickte
⟨d⟩ann auch die ihm behändigte Pfänder an den
Gottlieb Reichard Paldinger ein, welcher auch
⟨h⟩ievor die Mauth und andere Spesen mit 59 fl.
〈…〉5 kr. bezahlte, daß also des Johann Meyer
⟨u⟩nd Paldinger ihre Foderung zusamm 441 fl.
〈…〉7 kr. ausmacht, anstatt aber die Unterpfän=
⟨d⟩er
auszulösen, hätte sich der Beklagte nicht
mehr sehen lassen. Daher batten sie um die
gerichtliche Schätzung der in ihren Händen
befindlichen Pfänder salva licitatione zu ge=
willigen
, und wegen Jntimirung der erhalte=
nen
Verordnung in Ausfertigung der erfoder=
⟨l⟩ichen
Edikten ad valvas wegen des Beklagten
unwissenden Aufenthalts zu gestatten, und des=
wegen
das erfoderliche zu erlassen. Da nun
diese k. k. ni. öst. Regierung hierwegen eine
Erfoderung auf den 16. Jäner 1781 früh um
〈…〉 Uhr anzuordnen von rechtswegen befunden
hat; als wird ihm Vernier de Vilier, oder
auch allenfalls dessen Erben hiemit verordnet,
und zu wissen gemacht, daß er oder seine Er=
ben
entweder persönlich, oder durch einen hier=
orts
angenommenen, und in facto wohl instru=
irten
Rechtsfreund auf vorbenannten Tag und
Stunde vor Regierung alsogewiß zu erscheinen,
und sich allda anmelden lassen sollen, wie im
widrigen von den Klägern die Nothdurften in
contumaciam angehört, und hierüber was rech=
tens
ist, erkennt werden würde.


Obersthofmarschall ꝛc.

Geben hiedurch dem Hrn. Don Carlos Gra=
fen
Sansy Monrodon, oder allenfalls dessen Er=
ben
hiemit zu vernehmen: Es habe bey dem uns
anvertrauten kais. a. k. k obersten Hofgerichte
Frau Anna Paola verwittwete Gräfin Sansy
Monrodon, gebohrne Freyin von Fontanella
⟨h⟩æred. noe ihres verstorbenen Hrn. Gemahls
wider ihn Herrn Don Carlos Grafen Sansy
Monrodon sub præf. hod. klagbar angebracht,
es sey ihr mittels über eine streitige Verechnung
zwischen ihr und ihm Hrn Grafen Carlos Sansy
Monrodon geschöpften rechtl. Erkänntniß unter
andern wegen der von ihm Hrn. Beklagten in
Handen habenden Familieproceßakten ihr Recht
vorbehalten worden. Jn folge dessen habe sie
ihm Hrn. Beklagten weiters um Extradirung

sothaner Akten untern 14. Juni 1779 der Ord=
nung
nach belangt, auch zu ihrer Sicherheit die
Stillstehung mit Ausfolglassung seiner des Hrn.
Beklagten bey dem k. k. Universalkammeral=
zahlamt
zu geniessen habenden Pension jährlich
pr. 300 fl bewirkt, Hr. Beklagte aber habe
sich über diese ihre Klage weder persönlich, noch
durch einen Bevollmächtigten Mandatarium ver=
nehmen
lassen. Nun aber gebühreten ihr auf
diesen in Handen des Hrn. Beklagten befind=
lichen
, und demselben zur rechtlichen Ausfüh=
rung
mitgetheilten Dokumenten folgende be=
trächtliche
Foderung 1mo die Einkünfte des von
ihren Hrn. Gemahl sel. genossenen spanischen Be-
neficii
, so ihm sein verstorbener Bruder und
Majoratherr de an. 1723 bis 1754 hätte ent=
richten
sollen, betragen vermög beygebrachter
Annotation über allen Abzug 4195 catalonische
Gulden, oder 4369 fl. 42 1/2 kr. hiesiger Wäh=
rung
, 2do vermög väterlichen Testaments hätte
auch ihr Hr. Gemahl 1000 catalonische Gul=
den
titulo legati nebst weitern Erbtheil zu fo=
dern
gehabt, wo ebenfals Hr. Beklagter die
Dokumenten zu Einklagung empfangen habe.
Gleiche Beschaffenheit habe es mit dem aus dem
väterlichen Testament de an. 1723 von den ab=
getrettenen
Gütern ihren Hrn. Gemahl sel. ge=
bührten
Alimenten von jährlich 500 cataloni=
schen
Gulden, daß Hr. Beklagter diese Doku=
menten
zur Einklagung zu seinen Handen em=
pfangen
habe, und die hieraus ihren Hrn. Ge=
mahl
sel. zugekommen, jure hæred. aber auf
sie gefallenen Anfoderungen beträchtlich seyen,
erhelle aus 2 beygebrachten, von ihm Hrn. Be=
klagten
an ihren Hrn. Gemahl sel. erlassenen
Schreiben, worinn er Hr. Beklagter von selben
die Schänkniß dieser Foderung mit Vermelden
verlangt habe, daß er in Rücksicht derselben le=
benslänglich
in seines Hrn. Bruders Raimundo
Grafen, Sansy Monrodon Hauswohnung, und
Verköstung, und vollständige Verpflegung, nebst
zur Kleidung jährlich 150 fl und zu Bezahlung
seiner Schulden 500 fl. empfangen, auch nach
seinen Absterben mit 1000 Pfund frey zu dispo=
niren
haben sollte. Wessentwegen auch er Hr.
Beklagter dagegen ihren Hrn. Gemahl sel. se⟨i⟩=
ne
hiesige Pension dafür cediren wollte. Bey
so beschaffenen Sachen wollte sie Frau Kläge=
rin
ihr von des Hrn. Beklagten inbehaltenen
Pension den seither mit 1200 fl. vorräthigen
Bet⟨rag⟩ erfolgen zu lassen, auch weil sie von
de⟨n⟩ ⟨Hrn.⟩ Beklagten oder dessen Erben diese
V〈…〉g per edicta zu erinnern gebetten
haben. Da nun hierüber zu rechtlicher Ver=
nehmung
beeder Theile eine Erfoderung auf den
26. März 1781 anzuordnen, und hiezu ihn
Hrn. Beklagten, oder desen Erben per edicta
fürzufodern befunden worden. Als wird ihm

[14]

Hrn. Grafen Carlos Sansy Monrodon, oder
allenfalls dessen Erben diese Verordnung hiemit
zu dem Ende kund gemacht, daß er Hr. Be=
lagter
an obbemeldten. Tag früh um 9 Uhr
vor diesem kais a. k. k. obersten Hofgericht ent=
weder
persönlich, oder durch einen hinlänglich
instruirten bevollmächtigten Rechtsfreund er=
scheinen
, und sich über obgedachte von der Frau
Klägerin angebrachte Klage standhaft vernehmen
lassen sollte.


Von dem k. k. Grundbuch des landesfürstl.
Freyeigens Altlerchenfeld wird hiedurch jeder=
mäniglich
dem daran gelegen kund gemacht:
Es habe die Barbara Fischerin, behauste Grund=
holdin
in Altlerchenfeld bey diesem k. k. Grund=
buch
mit mehrern angebracht, welchergestalt in
Betref der von ihr dem Sebastian Körner, k. k.
Akademiemaler, und Bardara dessen Ehewir=
thin
schuldig gewordenen, auf ihre Behausung
satzweis fürgemerkten, von ihr aber allschon ge=
tilgten
2500 fl. der diesfällige Satzbrief dd. 24.
Jäner 1763 in Verstoß gerathen sey; gleich=
wie
nun aber einerseits selber an Kassirung die=
ses
indebite haftenden Satzes gelegen, ander=
seits
hingegen die Kassirung nicht anderst als
nach vorläufiger Amortisirung des in Verstoß
gerathenen Satzbriefs geschehen könnte; als
batt sie in Ausfertigung der Amortisations=
edikten
zu gewilligen. Da nun dies ihr Gesuch
allerdings statt gefunden, als wird denjenigen,
sowohl An=als Abwesenden, welche auf ob=
bemeldte
von der Barbara Fischerin an den
Sebastian Körner, k. k. Akademiemaler, und
Barbara dessen Ehewirthin lautenden Satzbrief
dd. 24. Jäner 1763 etwa einige Sprüche und
Foderungen haben, oder zu haben vermeinen,
hiedurch erinnert, daß sie vom Tag dieses Edikts
binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen, das
ist den 28. Decemb. 1780 früh um 9 Uhr ent=
weder
persönlich, oder durch genugsam instru=
irte
Gewaltträger ihre allenfalls habende Sprü=
che
und Foderungen bey diesem k. k. Grund=
buch
alsogewiß anzubringen, solche auch rechts=
beständig
zu liquidiren haben, wie im widri=
gen
nach Verlauf sothanen Zeitraums niemand
mehr gehört, sondern obberührter Satzbrief für
amortisirt und annnullirt gehalten seyn, auch
ohne weitern kassirt werden soll. Wien den 6.
Oktober 1779.


Von der gräfl. Herbersteinischen Herrschaft
Brunn am Wald wird der zu Neude〈…〉 〈…〉r=
tige
schon über 32 Jahre unwissende Joseph
Zöchmeister oder dessen nähere Erben dergestalt
vorgeruffen, daß sich der, oder dieselbe von heut
über 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen bey be=
sagter
Herrschaft Brunn alsogewiß anmelden
sollen, als im widrigen die für ihm Zöchmei=

ster bey der Pupillenkassa vorfindige 123 fl.
33 kr. unter die sich bereits angemeldete Be⟨=
freundte
vertheilt werden wurde. Brunn de⟨n⟩
14. November 1780.


Von der gräfl. Bartensteinischen Herrschaf⟨t⟩
Rastenberg in Ni. Oe. V. O. M. B. werde⟨n⟩
hiemit Mathias Pranpöck zu Friderspach, Ma⟨=
thias
Artner, und seine Schwester Anna Ma⟨=
ria
Artnerin, in dem Dorf Brandt gebürtig
welche schon viele Jahre abwesend, und vor
ihren Leben oder Tod bisber nichts ausfindig
gemacht werden können, dergestalt einberufen,
daß selbe, oder ihre Erben binnen 1 Jahr 6 Wo=
chen
und 3. Tagen, peremptorie aber den 18.
Oktober 1781 bey hiesiger Herrschaftskanzley
um so gewisser erscheinen, und ihre bey der
Depositenkassa anliegende geringe Erbschaften
erheben, als im widrigen diese derselben hier be=
findlichen
nächsten Befreundten ausgefolgt wer=
den
sollem.


Bey Joseph Gerold, kals. Reichshofbuchdru=
ckern
und Universitätsbuchhändlern sind in des=
sen
Buchhandlung auf dem Dominikanerplatz
im eigenen Hause Nr. 724 folgende Bücher
zu haben:

  • Neuer Hof=und Staatsschenatismus der k. k.
    Haupt=und Residenzstadt Wien, derer da=
    selbst
    befndlichen höchsten und hohen unmit=
    telbaren
    Hofstellen,Chagenund Würden,
    niedern. Kollegien, Jnstazien und Expedi=
    tionen
    , nebst allen zum allrhöchsten Hof, der
    Stadt, und den k. k. Erländern gehörigen
    geistlichen=weltlichen und Mititärbedienun=
    gen
    , Versammlungen, 6tellen und Aem=
    tern
    , mit einem dreyfächn Register verse=
    hen
    , 8. Wien 1781 in Fanzb. 2 fl. 12 kr.
    mit hinzu gebundener Beschreibung der Häu=
    ser
    , dann die richtig bere⟨ch⟩nete Tabelle der
    Gold=und Silbermünzen und Kallender in
    Franzb. 2 fl. 30 kr. auf fei⟨n⟩en Schreibpapier
    in englischen Band 3 fl. u⟨n⟩d in rothen Saf=
    fian
    mit vergoldtem Schn⟨i⟩t 3 fl. 30 kr.
  • Anfangsgründe der reinen Mathematik, son=
    derheitlich
    für die, welche d⟨ie⟩ Philosophie stu=
    dieren
    , gesammelt von Jo⟨s⟩. Helfenzrieder,
    gr. 8. Günzburg 1779. 1fl.24 kr.
  • Justi (Joh. Heinrich v.) voständige Abhand=
    lung
    von den Manufaktum und Fabriken,
    2 Theile, 2te Ausgabe, gr. 8. Berlin 1780.
    3 fl. 30 kr.
  • Juglers (Joh. Fried) Be⟨itr⟩äge zur juristi=
    schen
    Biographie, oder g⟨e⟩nauere litterari=
    sche
    und kritische Nachrichte⟨n⟩ von dem Leben
    und den Schriften verstorbe⟨n⟩er Rechtsgelehr=
    ten
    und Staatsmänner, ⟨we⟩lche sich in Eu=
    ropa
    berühmt gemacht habe⟨n⟩, 6 Bände, gr.
    8. Leipz. 1780. 7 fl. 45 kr.
[15]
  • Geschichte des deutschen Reichs, von C. G. H.
    3 Theile, gr. 8. Riga 1779. 6 fl. 45 kr.
    ⟨G⟩laser (Joh. Fried.) Abhandlung von den
    schädlichen Raupen der Obstbäume, und be=
    währten
    Hilfsmitteln dagegen, gr. 8. Leipz.
    1780. 45 kr.
  • 〈…〉aberkorn (Jos. v.) Predigten auf alle Sonn=
    und
    Festage, aus verschiedenen berühmten
    Rednern zusamm getragen, kürzer gefasset,
    und auf die Sonntagsevangelien, 3 Jahr=
    gänge
    , gr. 8. Breßlau 1781. 16 fl.
  • ⟨F⟩astenpredigten auf 7 Jahre über das Ge=
    heimniß
    des Leidens unsers Hrn. Jesu Chri=
    sti
    , 4 Theile, gr. 8. Breßl. 1779. 3 fl. 30 kr.
  • 〈…〉abritz (Wilhelm) chyrurgische Beobachtungen
    und Kuren, erstes und 3tes Hundert, gr. 8.
    Augsb. 1780. 2 fl.

Jnder Joh. Paul Krausischen Buchhandlung
imneuen Michaelerhaus Nr. 1183 der k. k.
Reitschule über sind nebst vielen andern =
chern
auch folgende zu haben:

  • 〈…〉orn, Ign. Equ. Musei Cæsarei Vindobonen-
    sis
    Mestacea, quæ jussu Mariæ Theresiæ,
    Augustæ disposuit, cum fig. coloratis, sol.
    Viennæ 1780.
  • 〈…〉chlözers kurze Geschichte des neuen Reichs
    der Britten am Ganges, seit dem Jahre
    1756, gr. 8. Göttingen 1780. 24 kr.
  • 〈…〉oeze entomologische Beyträge zu des Ritters
    Linne 12ten Ausgabe des Natursystems,
    2ten Theils 2ter Band, gr. 8. Leipzig 1780.
    1 fl. 45 kr.
  • ⟨G⟩eschichte des englisch=französisch=spanischen
    Krieges, aus Veranlassung des Aufstandes
    der englischen Kolonien in Nord=Amerika,
    gr. 8. 1780
  • 〈…〉euer Schauplatz der Natur nach den wichtig=
    sten
    Beobachtungen und Versuchen in al=
    phabetischer
    Ordnung durch eine Gesellschaft
    von Gelehrten, 9ter Band, gr. 8. Leipzig
    1780. 3 fl.
  • ⟨V⟩ollständiges Färbe=und Bleichbuch zu meh=
    rerem
    Unterricht, Nutzen und Gebrauch für
    Fabrikanten und Färber, 3ter Band, 8.
    Ulm 1781. 1 fl. 30 kr.
  • 〈…〉rells chemisches Journal für Freunde der Na=
    turlehre
    , Arzneygelahrtheit, Haushaltungs=
    kunst
    und Manufakturen, 4ter u. 5ter Theil,
    8. Le⟨m⟩go 1780.
  • Vollständiges Färbe=und Bleichbuch, welches
    drey der wichtigsten Hauptstücke für Fabri=
    kanten
    enthält, 8. Ulm 1780. 1 fl. 30 kr.
  • ⟨A⟩uswahl kleiner Romane und Erzehlungen,
    erste Samlung 8. Breslau 1780. 30 kr.
  • 〈…〉almets allgemeine Kirchen=und Weltgeschich=
    te
    von der Schöpfung an bis auf unsere Zei=
    ten
    , 3ten Theils erster Band, gr. 8. Augs=
    burg
    1780. 3fl.
  • Sittliche und rührende Unterhaltungen für
    Frauenzimmer, 11ter Theil, 8. Leipz. 1780.
    30 kr.
  • Pallas Specilegia Zoologica, Fasc. XIV c.
    fig, 4. maj. Berolini 1780. 1 fl. 8 kr.
  • Cappel medicinische Responsa, 8. Altenburg
    1780. 15 kr.
  • Weissensteins Fragmente zur Erziehung und
    zum Unterricht, Kindern und Kinderfreun=
    den
    gewidmet, 3=und 4tes Bändchen, 8.
    Frankf. 1780. 1 fl. 8 kr.

Jn der Emerich Felix Baderischen Buchhand=
lung
in der Bognergasse, neben dem Toden=
kopf
, sind nebst vielen andern Büchern auch
folgende zu haben:

  • Sammlung auserlesener Briefe aus Plinius,
    Cicero und Seneka, 2tes Bändchen, 8.
    Frankf. 1780. 45 kr. alle 2 Bändchen
    1 fl. 15 kr.
  • Schlözers Briefwechsel, 37 40stes Heft, gr.
    8. Götting 1780. 1 fl. 8 kr.
  • Araspes und Panthea, von Herrn C. M. Wie=
    land
    , 8. Frankf. 1780. 24 kr.
  • Zweyhundert neue Räthsel für junge Leute
    beyderley Geschlechts, zur Aufklärung des
    Verstandes, 8. Frankf. 1780. 24 kr.
  • Von den Sitten der alten Deutschen, a. d.
    Latein. des C. C. Tacitus, nebst Anmer=
    kungen
    , 8. Frankf. 1780. 12 kr.
  • Färbe=und Bleichbuch, vollständiges, zu meh=
    rerm
    Unterrichte, Nutzen und Gebrauch für
    Fabrikanten und Färber ꝛc. 3ter Band, 8.
    Ulm 1781. 1 fl. 30 kr. alle 3 Bände 4
    fl. 30kr.
  • Des klugen Beamten auserlesenes und nach
    dem heutigen Curialstylo wohleingerichtetes
    Formularbuch, darinn alles, was Beamten,
    Richter, Advokaten, Notarien und jedem
    andern, sowohl in gerichtlich als ausser ge=
    richtlichen
    Fällen nöthig seyn kann, zu fin=
    den
    ist, 4. Nürnb. 1772. 2 fl. 30 kr.
  • Schauplatz der Künste und Handwerke, oder
    vollständige Beschreibung derselben, verferti=
    get
    oder gebilliget von den Herren der Aka=
    demie
    der Wissenschaften zu Paris, 14ter
    Band mit vielen Kupfertafeln, gr. 4. 1780.
    7 fl. 30 kr. alle 14 Bände
  • Bibliothek der neuesten Reisebeschreibungen, 2
    Bände mit Kupf. und Karten, 8. Nürnb.
    1779 80 broschirt 4 fl.
  • Das neue Testament unsers Herrn Jesu Chri=
    sti
    , von Herrn Cartier und andern Gottes=
    gelehrten
    , zum allgemeinen Gebrauch katho=
    lischer
    Christen, gr. 8. Cölln 1780. 45 kr.
  • Magazin (Bernerisches) der Natur, Kunst,
    und Wissenschaften, 2 Bände und 3ten
    Bandes 1stes Stück, oder 5 Stücke, mit
    Kupf. 8 Bern 1775 80. 5 fl. 30 kr.
[16]

Jn der von Ghelenschen Buchhandlung
in der Singerstrasse dem St. Stephansthore über im v. Mannerischem Hause Nr. 93
sind nebst vielen andern Büchern, Landkarten und Kupferstichen,
auch folgende zu haben:


  • Helfenzrieder (Johann Evangelist) Abhandlung von Verbesserung der Feuerspritzen, welch⟨e⟩
    bey der kurmaynzischen Akademie der Wissenschaften zu Erfurt i. J. 1777 den Preis erha⟨l=
    ten
    hat, mit 3 Tabellen, gr 8. Jngolstadt 1778. 21 kr.
  • Mudge (Johann) Ahhandlung von dem katarrhalischen Husten, in welcher zugleich eine grün⟨d=
    liche
    und geschwinde Heilungsart desselben mitgetheilt wird, nebst einigen Bemerkungen üb⟨er⟩
    die Lebenskraft des menschlichen Körpers, und über die Behandlung kompliciter Beinbrüch⟨e⟩
    gr. 8. Leipz. 1780. 36 kr.
  • Balbini (Bohuslai) Bohemia docta, opus postumum editum, notisque illustratum ab Ra⟨=
    phale
    Ungar, pars 3ia. maj. Pragæ 1780. 1 fl.
  • Essigs (Johann Georg) kurze Einleitung zu der allgemeinen Welthistorie, aufs neue überse⟨=
    hen
    , vermehrt, und bis auf gegenwärtige Zeit fortgesetzt, von Joh. Christian Volz, gr.8
    Stuttgart 1773. 2 fl. 15 kr.
  • Manzini (Karl) Passions=und Charwochepredigten, gr. 8. München 1780. 1 fl.
  • Linne (des Ritters Carl v.) vollständiges Pfanzensystem, 7ter Theil, m. K. gr. 8. Nürn⟨b.⟩
    1781. 3 fl.
  • Sulzer (Johann George) allgemeine Theorie der schönen Künste, in einzeln, nach alphabet⟨hi=
    scher
    Ordnung der Kunstwörter auf einander folgenden Artikeln abgehandelt, 4 Theile, gr. 8
    6 fl. 30 kr.
  • Kantemirs (Demetrii) historisch=geograrhisch=und politische Beschreibung der Moldau, neb⟨st⟩
    dem Leben des Verfassers, und einer Landkarte, gr. 8. Frankf. und Leipz. 1771. 1 fl. 15 k⟨r.⟩
  • Fulda (Friedrich Carl) Grundregeln der deutschen Sprache, gr. 8. Stutgart 1778. 24. kr.
  • Walters (Johann Jakob) praktische Anleitung zur Gartenkunst, oder nützlicher und getreue⟨r⟩
    Unterricht zu Anleg=und Unterhaltung der Lust=Küchen=und Baumgärten, denen daz⟨u⟩
    gehörigen Pflanzen, und deren Kultur, mit 3 Kupfertafeln, gr. 8. Stuttgart 1779. 2 fl. 24 kr.
  • Cæsaris (C Julii) Commentarii de Bello Gallico & civili, accedunt libri de bello Ale⟨-
    xandrino
    Africano & Hispaniensi, e recensione Francisci Ovdendorpii, 8. maj. Lip⟨sia⟩
    1780. 2fl. 15 kr.
  • Hunters (John) natürliche Geschichte der Zähne, und Beschreibung ihrer Krankheiten, in 〈…〉
    Theilen, m. K. gr. 8. Leipz. 1780. 1fl. 54 kr.
  • Zweyhundert neue Räthsel, für junge Gesellschaften beyderley Geschlechts, zur Aufklärung und
    Schärfung des Verstandes, 8. Frankf. und Leipz. 1781. 24 kr.
  • Bergmann (Michael von) Beyträge zur Geschichte der Stadt München, von derem Entstehung
    an, bis zur Regierung Kaiser Ludwig des IV. 4. München 1780. 15 kr.
  • Justi (Leonhard Johann Carl) über den Genius des Sokrates, eine historisch philosophische
    Untersuchung, 8. Leipz. 1779. 36 kr.
  • Moisienkow (Teodor) mineralogische Anhandlung von dem Zinnstein, 8. Leipz. 1779. 20 kr.
  • Biornstäbl's (Jacob Jonad) Briefe auf seinen ausländischen Reisen an den königl. Bibliothe⟨=
    kar
    Glorwell in Stockholm, 2 Bände, 8. Leipz. und Rostock 1780. 3 fl. 30 kr.
  • Brauns (Heinrich) Untersuchung ob man in in dem katholischen Glaubensbekenntniß betten soll
    ich glaube in Gott Vater, oder an Gott Vater, 8. München 1780. 9 kr.
  • Brander (Georg Friedrich) Beschreibung und Gebrauch eines geometrischen Jnstruments in Ge⟨=
    stalt
    eines Proportionalzirkels, welches in allen praktischen Fällen der Feldmeßkunst leicht und
    gut zu gebrauchen, m. K. 8. Augsb. 1780. 20 kr.
  • Andromeda und Perseus, ein Duodrama, 8. Halle 1780. 12 kr.
  • Ursinus (Joh. Friedrich) der Ursprung der Kirche und des Klosters St. ⟨A⟩fra in der Stad⟨t⟩
    Meissen, aus zuverlässigen Urkunden untersucht, 8. Leipz. 1780. 20 kr.
  • Nast (Johann Jacob Heinrich) Einleitung in die griechischen Kriegsalterthümer zum Gebrauch
    seiner Vorlesungen, m. K. gr. 8. Stutgart 1780. 1 fl. 45 kr.
  • Revision der böhmischen Litteratur auf das Jahr 1779 in Briefen, erster und 2ter Heft, 8.
    Prag 1779. 51 kr.
  • Robertson's (Wilhelm) Geschichte von Amerika, a. d. Englis. übers. von Schiller, 2 Bände
    mit 4 Karten, g. 8. Leipz. 1777. 6 fl.
[17]

Nachricht.

⟨A⟩rtaria & Comp. Kunsthändlern am Kohl=
⟨mar⟩kt
der Michaelerkirche gegen über, haben
einBildniß Sr. königl. Hoheit des Erzher=
⟨zog⟩s
von Oesterreich Maximilian, Groß=und
⟨K⟩utschmeisters, des Kuhrfürstenthums Cölln
undErzbistums Münster Coadjutors ꝛc. zum
⟨Be⟩weise der schuldigsten Ehrfurcht, nach einer
⟨Glei⟩chnung des Herrn Joh. de Giorgi von Herrn
⟨Qu⟩irin Mark in Kupfer stechen lassen: die
⟨mi⟩t diesen hohen Würden übereinstimmend er=
⟨geb⟩enen
Verzierungen wird den Beyfall der
⟨Lie⟩bhaber verdienen welche sowohl auf
⟨Ab⟩findung, gut groppirte Ehrenzeichen, und
〈…〉nlichkeit, als auf eine durch den reinen und
⟨ge⟩schickten Griffel des Künstlers (obwohl im
⟨kle⟩inen) geschehenen Ausführung des Ganzen
⟨satt⟩samm pflegen. Der Preiß ist 24 kr.


Andas Böhmische, Mährische, und Böh=
misch
=Schlesische Publikum.

Es sind noch einige Exemplare von dem so nütz=
lichen
Sittenbüchlein in böhmischer Sprache
⟨übe⟩r das Bauernvolk obhanden, die man gerne
⟨u⟩nter die Dorfrichter und Gemeinden in dem
⟨K⟩önigreiche Böhmen, und Markgrafthum Mäh=
⟨re⟩n
vertheilt wissen wollte; daher haben sich die
⟨H⟩erren Wirthschaftsräthe, und Jnspektoren,
⟨w⟩elche dem Nutzen ihrer Herrschaften befördern,
⟨un⟩d zu einer bessern Aufklärung des böhmischen
⟨L⟩andmanns in seinen Pfichten gegen Gott, sich
〈…〉bsten, die Majestät, Obrigkeiten, und das
⟨V⟩aterland auch was beytragen wollen hier in
Wien bey dem Hrn. Johann Lieber, burgerl.
Handelsmann zur rothen Sonne am Graben
zumelden, welcher die Güte haben wird, ih=
⟨n⟩en
solches unentgeltlich abzugeben. Wenn
⟨g⟩leich der gleichgiltste Patrio gegen dieses Sit=
tenbüchlein
unmöglich gleichgiltig seyn kann, un=
⟨te⟩rlies
dem ungeachtet nicht der gelehrte Herr
Anzeiger der böhmischen (nunmehr böhmisch und
mährischen) Litter⟨a⟩tur zu Prag im 2. Stücke
einer treflichen ⟨An⟩zeigen Pag. 165 mit einem
⟨P⟩aar handvollKothdarnach zu schmeissen, und
das Publikum bey dessen Kauf zu avertiren, daß
es nicht böhmisch, sondern banakisch wäre; und
deswegen wieder von jederman zu Prag in den
Buchladen zurück geschickt würde, der solches ge=
kauft
hat Wie mein böhmisch Sittenbüch=
lein
im bana⟨ti⟩schen Dialekte ausgefallen seyn soll,
ohne daß weder Hana mein Vaterland ist, noch
ich jemals mit diesen guten Leuten einigen Um=
gang
hatte, und am allerwenigsten diese Spra=
che
aus Büchern erlernen konnte, war mir in
der That räthselhaft, und ausser allem Begrife.
Unfehlbar muß diesen leichtgläubigen Hrn. An=

zeiger in seinem Urtheil, welches meinem böh=
mischen
Sittenbüchlein den Staab brechen soll=
te
, die k. k. priv. mährisch jüdische Lehenbank
(die es im Verschleisse hatte, und sich sonst in
der That alle nur erdenkliche Mühe gab, die
Sitten unter dem christlichen Bauernvolk beßt=
möglichst
auszubreiten) irre gemacht haben, daß
auch mein böhmisch Büchel im mährischen, folg=
lich
banaischen Dialekte geschrieben seyn muß,
ohne es selbst gelesen, und sich um dessen Aus=
drücke
, ob sie böhmisch, oder banaisch sind, im
geringsten bekümmert zu haben; denn daß ihn
die wenigen orthographischen Freyheiten, der
ich mich darinn bediente, zu diesem Spruche be=
wogen
haben sollten, glaub' ich deswegen nicht,
weil ich sie in meiner Vorrede anzeigte, und ein
jeder böhmischer Bauernjunge, der sie liest, oh=
ne
allem Anstand auch mein Büchel lesen, und
verstehen wird. Sollte ja wider Vermuthen
meine Orthogrophie diesen gelehrten Herrn da=
zu
wirklich verleitet haben? So möchte er doch
bedenken, daß sein Urtheil bey weitem noch nicht
das Urtheil aller meiner Landsleute ist; und
wenn er glaubt, daß seine Brille unter allen
auf der Welt die untrüglichste Brille sey, ihm
derley Gegenstände im hellsten Licht darstellt,
ein anderer ein gleiches von der seinigen glau=
ben
kann, und sich nicht so leicht eine von sei=
nem
Befehle aufdringen läßt. Er will durch=
aus
nicht leiden, daß eine Nation etwas an
der Orthographie ihrer Sprache ändere, son=
dern
diese soll immer die nämliche bleiben, wie
sie von undenklichen Zeiten gewesen ist, prote=
stirt
dagegen feyerlich, und erwäget nicht, daß
sein Protestiren die Nation eben so wenigküm=
mern
wird, als sie die Wolken vom vorigen
Jahre kümmern werden; geschweige daß eine
unter ihnen, zum Beyspiele, die deutsche ihr
willkürlich Chaos von Orthographie wieder des=
wegen
annehmen sollte, weil keiner von ihren
alten Scribenten, ja nur von jenen, die höch=
stens
vor 50 Jahren schrieben, in jener Ortho=
graphie
geschrieben hat, in der man heut zu
Tage in Deutschland allgemein zu schreiben
pflegt. Da nun derley sophistischem Prote=
stiren
ungeachtet die Deutschen, Franzosen, ja
fast alle Nationen eine solche Reforme an ih=
ren
Orthographien vorgenommen haben; so
lohnt es, glaub ich, immer die Mühe, daß
auch die Böhmen ihre Sprache in eine bessere
Ordnung um so mehr bringen, als diese Spra=
che
noch immer die Hauptsprache eines König=
reichs
, Markgrafthums, und dreyer Fürsten=
thümer
bleibt, und aus Mangel nützlicher böh=
mischer
Scribenten, der Böhme noch stäts ge=

[18]

zwungen ist böhmische Bücher (wenn er an=
derst
eins in seiner Sprache lesen will) in der
Fremde zu hollen, und dem Ausländer theuer
abzukaufen, welche derley böhmische Bücher
alsdenn nicht selten, statt einer guten Wirkung,
Unheil im Lande stiften, wenn dieselben ge=
meiniglich
der Landesverfassung zuwider, den
guten Sitten nachtheilig, und der Religion
schädlich befunden werden. Aus dieser Ur=
sache
also, und vorzüglich weil der böhmische
Landmann noch kein Buch in seiner Sprache
aufzuweisen hatte, welches ihn mit den deut=
lichsten
Beyspielen lehrte, was er Gott, sich
selbst, seinem Nächsten, dem Landesfürsten,
den Obrigkeiten, und dem Vaterlande schuldig
ist, ließ ich dies Sittenbüchlein in böhmischer
Sprache auf eigene Unkösten, in der festesten
Hofnung drucken, daß meine dankbaren Lands=
leute
diese ganz gewiß ersetzen, und mich schad=
los
halten werden. Allein, weil ich mich dar=
inn
jener Orthographie des Rosa und Pohl,
die doch unter meinen Landesleuten die bekann=
testen
Sprachlehrer sind, bediente, schalt es
dieser Hr. Anzeiger in Prag, wie gesagt, so=
gleich
banakisch, und der edle Herr v. Schön=
feld
, Buchdrucker in Prag (der dieses Büchel
noch eher nachgedruckt, als ich kaum die Hälfte
meiner Unkösten hereinbringen konnte) gar un=
verständlich
, und nicht leserlich; wolle daher
aus Liebe zum Vaterlande dies Buch (weil
dasselbe für das Bauernvolk das nützlichste Buch
sey) verbessern, und in der wahren böhmischen
Mundart dem Publikum selbst im Drucke lie=
fern
. Ob dieser edle Herr das Buch wirk=
lich
verbessert, oder vielmehr von Wort zu Wort
dem meinigen nachgedruckt, folglich öffentlich
wegen der Verbesserung gelogen, kann nur
derjenige entscheiden, welcher mein Buch, und
seinen Nachdruck gelesen hat. Doch derley
Schwänke, und listige Griffe eigennütziger
Nachdrucker, welche die Liebe zum Vaterlan=
de
nicht eher kennen, als bis sie die Gelegen=
heit
erlauert haben, einen ehrlichen Mann öf=
fentlich
, und am hellen Tage all dessen zu be=
rauben
, wessen Erwerbung ihn vieler Nächte
Wachen, Schweiß, und sauer verdientes Geld
gekostet hat, sind zur Genüge bekannt, als
daß man sie wiederhollen sollte. A⟨uch⟩ ⟨d⟩er ge=
ringere
Preis derley Nachdrücke kann ⟨di⟩e ei=
gennützigen
Absichten nicht bemänteln, wenn
man auf der andern Seitte nimmt, wie ihr
Diebstahl gemeiniglich um so schlechter gedrückt
wird, um wieviel geringer desselben Preis an=
gesetzet
ist; gleichwie bey der von Schönfeld=
schen
Aussage in Vergleich der meinigen hin=
länglich
zu ersehen, daß der Druck und das
Papier zusamm unmöglich so viel gekostet ha=
ben
, was das Papier allein bey meiner Ori=

ginal Auflage gekostet hat, ohne den beträ⟨cht=
lichen
Druckerlohn zu gedenken. Daheres
auch ein leichtes wäre, meine Sache da〈…〉 ⟨zu
behaupten, wo man Leute belanget, die ei〈…〉
wider alles Recht und Billigkeit um das 〈…〉
nige gebracht haben. Da ich jedoch einer⟨seits⟩
eben kein Freund von Strittigkeiten bin,und
andererseits sich diese von selbst verbieten,und mir
Zeit, Musse und Mittel fehlen, mag er
Schönfeld immer in Ruhe das geniessen,
was er mich unrechtmäßig gebracht hat.Ich
wünsche sogar, daß ihn mein Verlust reich 〈…〉
so reich mache, daß er nimmermehr Ursach 〈…〉 ⟨ha=
be
, irgendwo einen edler denkenden Patrio⟨ten⟩
so niederträchtig zu behandeln, und einen ⟨an=
dern
von derley vaterländischen Absichten ⟨ab=
zuschrecken
, wie niederträchtig er mich behand⟨elt⟩
und künftighin für mein Vaterland waszu
unternehmen abgeschrecket hat. Wien den
Winterm. 1780.

Joseph Prokop, herrscha⟨ftl.⟩
Rechnungs Revident.


Nachricht.

Jn dem k. k. Markt Manerstorf sind zw⟨ey⟩
Gebäude, wovon eines auf die neueste A⟨rt⟩
meublirt, in 11 Zimmern, 2 Kuchein, ein⟨er⟩
Wagenstellung, Stallung, Keller, Elsgrub⟨e,⟩
Lust=und Obstgartel; das andere aber in 〈…〉
Zimmern, Kuchel, Spels, Scheuer, Schit〈…〉
kasten, Stallungen auf Pferde und Hornvie⟨h,⟩
grossen Keller, Milchkeller, dann einem gross⟨en⟩
Garten mit Obstbäumen, nebst Krautgarten,
Pflanzsteig und 5 Last Holz bestehend, entw⟨e=
der
einzeln oder beede zusammen täglich 〈…〉
Bestand zu verlassen, oder allenfals mit all⟨er⟩
Einrichtung und vorfindigen Geräthschaftenzu
verkaufen. Wer demnach zu einem oder a⟨n=
dern
Belieben trägt, kann sich des mehrer⟨n⟩
im Judengässel Nr. 501 im 3ten Stock bei
dem Eigenthümer erkundigen. Auch ist ei⟨n⟩
4sitziges Reiskalleß auf eisenen Federn tägli⟨ch⟩
zu verkaufen, und sich deshalb eben daselb⟨st⟩
anzumelden.


Hiemit wird jedermann zu wissen gemacht,
daß des Georg Michael Humß, gewest burgl.
Mühlermeisters zu Wienerisch=Neustadt seel.
eigenthümlich geweste Mahlmühle mit 3 Gän⟨=
gen
, samt Mahlzeug und anklebenden Woh⟨=
nung
, nebst Stadel und Stallungen, dann da⟨=
zu
gehörigen in 6 1/2 Tagw. Wiesen und 〈…〉
Tagw. Krautäckern bestehenden Gründen, auch
4 Joch Uiberländfeldäckern im Hungarfeld, in
Bestand zu verlassen sey. Wer demnach obige
Mahlmühle samt gemeldten Grundstücken in
Bestand zu nehmen gedenket, hat sich den 6.
Decemb. d. J. bey Joh. Michael Neuhauser,
burgerl. Mühlermeister zu Neustadt, als be〈…〉

[19]

〈…〉derjährigen Jos. Hamß, aufgestellten Ger=
〈…〉n, anzumelden.


Wir N. Stadtrichter und Rath der landes=
⟨fürst⟩l
. Stadt Hainburg geben hiemit zu ver=
⟨neh⟩men
: daß der Jodann Georg Jakitisch,
⟨Str⟩umpfstrickermeister alhier, mit seinem Ver=
⟨mög⟩en
zur Crida gekommen, und also die
⟨Not⟩hwendigkeit erfodert, ein in dergleichen Fäl=
⟨len⟩
gewöhnliche Einberufung der sämtl. Cre=
⟨dit⟩partheyen
, dann Ausfeilung der Behau=
⟨sun⟩g
alhier und einem Krautgarten, anzuord=
⟨nen⟩
. Solchemnach wird all jenen, welche an
Joh. Georg Jakitsch einige Schuldfoderun=
⟨gen⟩
haben, oder zu haben vermeinen, als auch
〈…〉sen, so gedachte Behausung und Krautgar=
⟨ten⟩
zu kaufen entschlossen, der 13. Decemb. zur
⟨An⟩meld=und Liquidirung ihrer Schuldfoderun=
⟨gen⟩
auf alhiesigen k. k. Rathhaus fruh um 8
⟨Uh⟩r zu erscheinen bestimmet, wo eben wegen
〈…〉 Licitation das weitere vorgenommen, und
〈…〉e, so Schuldfoderungen haben, und sich
⟨nic⟩ht angemeldet, von der Cridamassa ausge=
⟨sch⟩lossen
werden sollen.


Von der gräflich Franz de Paula Kohary=
⟨sch⟩en
Amtskanzley der Herrschaft Dürnkrut we=
⟨gen⟩
wird hiemit zu wissen gemacht: daß die
〈…〉rößinger=zur gedachten Herrschaft gehörige
⟨Ui⟩berfuhr über den Marchsfluß den 18. Decemb.
⟨au⟩f weitere 3 nacheinander folgende Jahre vom
〈…〉 Jäner 1781 anfangend, wieder in Bestand
⟨e⟩rlassen werden wird. Daher diejenige, wel=
⟨che⟩
gedachte Uiberfuhr in Bestand zu nehmen
⟨b⟩elieben tragen, am bemeldten Tag in hiesi=
⟨ge⟩r
Amtskanzley zu Dürnkrut vormittag um
〈…〉 Uhr bey der Licitation zu erscheinen haben.


Wir N. Stadtrichter und Rath der landes=
⟨fü⟩rstl
. Stadt Hainburg geben hiemit zu ver=
⟨n⟩ehmen
: Es sey über die schon zwey angeord=
⟨n⟩ete
Licitationstagsatzungen verwilliget worden,
⟨n⟩ochmal das Johann Kiermayrische alhier in
⟨d⟩er Stadt Hainburg liegende Haus mit der
⟨d⟩azu gehörigen Hafnermeisterswerkstatt auszu=
⟨the⟩ilen
, und an den Meistbietenden zu verkau=
⟨f⟩en
. Da nun zu diesem Ende der 20. Decemb.
d. J. bestimmet ist, so haben diejenige, wel=
⟨c⟩he
gedachtes Haus samt Hafnermeisterswerk=
⟨s⟩tatt
zu kaufen gedenken, an obbemeldten Tag
⟨f⟩ruh um 8 Uhr vor uns auf alhiesigen Rath=
⟨h⟩aus
zu erscheinen, wo sodann mit den Meist=
⟨b⟩ietenden
der Kauf geschlossen werden soll.


Von der röm. k. k. Maj. ni. öst Landrecht
wegen wird hiemit all und jeden, so an weil.
Johann Nedobitti, gewest fürstl. Schwarzen=
bergischen
Hausmeisters, seel. Verlassenschaft
einige Sprüche und Foderungen haben, kund
gemacht: Welchergestalten über Absterben des

obbenannten Johann Nedobitti auf Anfang
des Dr. v. Allstern, als gerichtl. verordnetes
Nedobittischen Curat. ad actum zur Ausfindig=
machung
des vorhandenen Æris alieni eine pe-
remptorie
klausulirte Convocationstagsatzung
auf den 19. Decemb. nachmitag um 4 Uhr
vor der sub Præsidio des Herrn Bar. v. Wald=
stätten
in dessen im deutschen Haus im 2ten
Stock habenden Wohnung angeordneten Ab=
handlungskommission
zu erscheinen, zur Con=
vocations
=und Liquidationstagsatzung pro 1mo.
2do, ac ultimo termino bestimmet worden sey.
Solchemnach werden all und jede Jnteressirte,
so an des obbenannten Johann Nedobitti seel.
Verlassenschaft einige Sprüche und Foderun=
gen
haben, oder zu haben vermeinen, an ob=
gedachten
Tag, Stund und Ort persönlich, oder
durch genugsam Bevollmächtigte alsogewiß er=
scheinen
, ihre habende Sprüche anmelden, und
zngleich mit Beybringung der behörigen Do=
kumenten
rechtens liquidiren; im widrigen die
Abhandlung mit den anwesenden Jnteressirten
vorgenommen, hierüber ex officio relationiret,
nach vorhandenen Umständen und nach Befund
der Sache oder den Creditoribus die Verlas=
senschaftsmassa
gerichtlich abdiciret, oder den
sich legitimirten ab intestato kommenden Er=
ben
gerichtl. cum commodo & onere einge=
antwortet
, im ersten Fall auch den ausbleiben=
den
das ewige Stillschweigen auferleget wer=
den
solle.


Von des der freyherrl. Rudolph v. Ludwigs=
dorfischen
Herrschaft Teutschaltenburg verord=
neten
Jud. del. wegen den sämmtlichen Gläu=
bigern
des verstorbenen, und mit seinem hin=
terlassenen
Vermögen ad Cridam gediehenen
Johann Kallbruner sel. gewesten Bestandmüh=
lers
zu Wenkheim, dann den auf den Antheil
eines oder des andern Kallbrunerischen Gläu=
bigers
vermeintlichen Sperr=Verbott=oder Ces=
sionsvormerkungswerbern
, sonderheitlich aber
dem Herrn Hamerl, Apotheker, Hrn. Engels=
dorfer
, Oberwundarzten, der Maria Anna Hol=
lausin
, gewest Kallbrunerischen Dienstmagd, dem
Hrn. Joseph Ruehüttl, dem Dominic della
Picca, wälschen Gewirzkrämer, dem Hrn. Karl
Till, Hrn. Conrad Sutter, noc. Hrn. Ja=
kob
Zechner, dem Anton Mayer, gewesten
Waasenmeister zu Küttsee, dem Paul Brand=
stetter
, gewesten Wagnermeister zu Pozneu=
siedl
, dem Christian Raminger, Leopold Pich=
ler
, Sebastian Müller, und dem Mathias Zi=
prian
hiemit anzufügen: Es sey auf Anlangen
des gerichtl. verordnet Joh. Kallbrunerischen
Curatoris ad lites Hrn. Dr. Pilgram ver=
ordnet
worden, daß die sämmtliche Joh. Kall=
brunerische
Gläubiger, sowohl zu Ratificirung
der verfaßten Kallbrunerischen ersten Reparti=

[20]

tion (welche von allen Theilnehmenden bey dem
Herrn Curatore ad lites vorläufig eingesehen
werden kann) als auch wegen Beangenehmung
des Gieglisch und Huberischen bey dem Hrn.
Kuratar ebenfalls einzusehenden Vergleichs,
dann zu Benennung eines gemeinsamen Kre=
ditorenausschusses
, und endlich zu Abgebung
der Erklärung, was in Ansehung der noch un=
verkauften
Kallbrunerischen Effekten vorzukeh=
ren
sey, nicht minder auch diejenigen, welche
auf einige Foderungen der Kallbrunerischen Kre=
ditoren
Verbot=Sperr=oder Cessionsvormer=
kungen
bewirkt haben, und endlich der in der
Klassifikation dem Anschein nach aus Verstoß
einkommende Mathias Ziprian den 22. Dec.
nachmittag um 2 Uhr für das verordnete Jud.
del. in meiner Jud. del. am Michaelerplatz im
freyherrl. v. Gudenusischen Haus Nr. 3 im 3.
Stock habenden Wohnung alsogewiß erscheinen
sollen, als im widrigen die Repartition, wie
auch der Gieglisch und Huberische Vergleich ex
officio ratificirt, die ausbleibenden Kallbrune=
rischen
Gläubigern in Ansehung dessen, was
die Anwesenden wegen Benennung des Kre=
ditorenausschusses
und wegen der unverkauft
Kallbrunerischen Effekten beschliessen werden; pro
consentientibus gehalten, die Sperr=Ver=
bott
=und Cessionsvormerkungswerber aber, und
der Mathias Ziprian nicht mehr gehört, son=
dern
die vorhandene Massa unter die übrige
Kreditoren, mit Ausschluß ihrer vertheilt wer=
den
würde.


Von des k. k. Jud. deleg. Mil. mixti im Erz=
herzogthum
Oesterreich unter und ob der Ens
wird hiemit zu wissen gemacht: Es habe die=
ses
k. k. Jud. deleg. Milit. mixti nach unterm
3. August d. J. zu Kornneuburg in Niederö=
sterreich
erfolgt zeitlichen Hintritt des pensio=
nirt
k. k. Unterlieutenantens Valentin Hartel,
zu Ausfindigmachung desselben etwa vorhande=
nen
Æris alieni, folgends auch zu desto sicherer
Abhandlung sothaner Verlassenschaft für nöthig
befunden, die sämtlich sowohl in als ausser Land
befindliche Unterlieutenants Valentin Hartli=
sche
Gläubiger zu Anmeld=und Liquidirung ihrer
an sothane Verlassenschaft zu stellen habenden
Sprüch und Foderungen gerichtlich vorzuladen
und einzuberufen. Da nun auf Anlangen
des zu Vertrett=und Richtigstellung sothaner
Verlassenschaft gerichtlich aufgestellten Curato=
ris
, Anton Remiz, J. U. D auch hofkriegs=
räthlichen
Advokatens, der 30. Decemb. d. J.
früh um 9 Uhr zur gewöhnlichen Convocations=
und
Anmeldungs=Tagsatzung zur allendlichen
Frist anberaumt worden. Solchemnach wer=
den
alle und jede, welche bey der gedach=
ten
Verlassenschaft um rechtmäßiger Foderung
willen einige Sprüche haben, oder zu haben

vermeinen, an obbestmmten Tag und St⟨und⟩
in dem hofkriegsräthlichen Gebäude am 〈…〉
im dritten Stock befindlichen Kanzley di〈…〉
k. k. Jud. Del. Mil. Mixt. entweder selbst ⟨per=
sönlich
, oder durch hiezu genugsam instru⟨irte⟩
Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen, 〈…〉
ihre Foderungen mittels Einlegung der 〈…〉
behörigen Stempel versehenen Liquidatio⟨ns=⟩
und Legitimationsdokumenten anzumelden ⟨ha=
ben
, wie im widrigen die Abhandlung o⟨hne⟩
weiteren Zuwarten vorgenommen, und un⟨ge=
hindert
der etwa vorhandenen Gläubiger⟨n⟩
welche sich mit ihren Foderungen in dieser ⟨be=
stimmten
Zeit nicht angemeldet, sothane V⟨er=
lassenschaft
eingeantwortet, auch sonst ex o⟨ffi-
cio
vorgekehret werden würde, was Recht⟨ens⟩
ist. Wien den 29. Oktob. 1780.


Von dem Stadtrath der landesfürstl. Hau⟨pt=
stadt
Linz wird hiemit bekannt gemacht:Es
habe Leopold Jgnaz Antreich, burgerl. H⟨an=
delsmann
allhier, bey uns in Anbetracht 〈…〉
nes das Vermögen übersteigenden Passivst〈…〉
des die cessionem bonorum eingelegt, so a〈…〉
angenommen, und die nöthige ediktalmäss⟨ige⟩
Verfahrung alsogleich veranlasset worden; 〈…〉
ber gegenwärtig all jenen, die an ihm Leop⟨old⟩
Jgnaz Antreich einig rechtliche Foderungzu
machen haben, auferlegt wird, solche in d⟨em⟩
andurch bestimmten Termin pr. 6Wochen u⟨nd⟩
3 Tagen bey uns um so gewisser behörig a⟨n=
zumelden
, wie im widrigen, und nach Ve⟨r=
streichung
dieses Termins niemand mehr ang⟨e=
hört
, sondern in Sachen weiters der rechtlich⟨en⟩
Ordnung nach fürgeschritten werden wird. Li⟨nz⟩
den 18. November 1780.


Nachdem der am 3. Jäner d. J. verstorbe⟨ner⟩
weil. kaiserl. Reichshofrathsagent, und verschi⟨e=
dener
des heil. röm. Reichs Fürsten und Stä⟨n=
de
Rath, Herr Christian Gottlieb von Stiev⟨e⟩
in dem § 10 seines hinterlassenen Testamen⟨ts⟩
vom 30. Oktober 1778 einem sichern Jcto Ha⟨=
nisch
, oder dessen Erben, welche sich in Pohlen
in einem Ort Obersitzka genannt, befinden so⟨l=
len
, 20 fl. dergestalt legirt, daß wenn dersel⟨=
be
oder seine Erben nicht ausfindig zu mache⟨n⟩
wären, dieses Geld den dortigen Armen aus⟨=
getheilt
werden soll, und dann von unterschrie⟨=
benen
Executori Testamenti, der Jnnhalt die⟨=
ser
letzten Willensverordnung nach Obersitzka
unter seiner, des Hanisch Addresse, einberichte
worden, von dort aus aber darauf bis nun zu
keine Antwort eingelaufen; als wird bemeld=
tem
Hanisch, oder dessen eheligen Leibeserben,
zu folge eines ergangenen höchstpreislich kais.
Reichshofrathskonklust vom 13. Novemb. 1780
hiemit bekannt gemacht, dieses Legats wegen,
binnen einer 6 monatlichen Frist; vom 1. Dec.

[21]

1780 bis letzten May 1781 gerechnet, bey be=
⟨m⟩eldten
Testamentsexekutor rechtsbehörig sich
zulegitimiren, ausserdem aber zu gewärtigen,
⟨d⟩aß efluxo termino er oder dieselben damit
⟨p⟩räkludirt, und erwehntes Legat von 20 fl. den
⟨A⟩rmen zu Obersitzka in Pohlen werde verab=
⟨f⟩olgt
werden. Wien den 25. Novemb. 1780.

Joh. Friedr. v. Fischer F. v. Ehrenbach,
kais Reichshofrathsagent, als Exe-
cut
. Testamenti weil. Herrn Reichs=
hofrathsagenten
v. Stieve.


Von der röm. k. k. ap. Majest nl. öst. Re=
gierung
wird anmit allen, den hieran gelegen
zu wissen gemacht: Bey dieser k. k. ni. öst. Re=
gierung
habe die königl. preussische Oberamts=
regierung
zu Breßlau kraft eingelangten Er=
suchschreibens
von dato Breßlau den 16. Okto=
ber
1780 das freundschaftliche Ansinnen gemacht,
womit das bey daselbstiger Gerichtsbarkeit ver=
anlaßte
peremptorische Citationsedikt, gleich=
wie
dortendes, eben so auch hierlandes zur all=
gemeinen
Wissenschaft öffentlich bekannt gemacht
werden möchte, welchergestalt auf unterthänig=
stes
Ansuchen des fürstl. von Hazfeldischen Ku=
rators
, des Kanonici Anton Ferdinand von
Rothkirch und Panthen, de præs. 30. m. pr.
rechtswegen beschlossen worden sey, die
Verlassenschaft der verstorbenen Frau Bern=
hardine
, verwittweten Fürstin v. Hatzfeld, ge=
bohrnen
Gräfin von Schönborn gerichtl. aufzu=
bieten
, und alle diejenigen, die daran ex quo-
cunque
capite einiges Recht und Anfoderung
zu haben vermeinen, per edictales ihre dies=
fällige
Jura und Ansprüche anzubringen, und
geltend zu machen, peremptorie solchergestalt
vorladen zu lassen, daß sie in einer Zeit von
12 Wochen, vom 17. November d. J. ange=
rechnet
, davon 4 für den rrsten, 4 für den
zweyten, und 4 für den dritten Termin zu rech=
nen
, unfehlbar ihre vermeintliche Ansprüche an
die obbemeldte Bernhardine fürstl. v. Hatzfel=
dische
Verlassenschaft, und wie sie dieselben durch
untadelhafte Dokumenten, ober auf eine an=
dere
rechtsgiltige Weise zu justificiren vermö=
gen
, ad acta anzeigen, dann aber in dem letz=
ten
Termin den 9. Febr. 1781 vor die dort=
landes
hiezu authoristirte Kommission auf dem
königl. Oberamte Breßlau nachmittags um 3
Uhr in Person, oder durch gehörig legitimirte,
und specialiter instruirte Mandatarios erschei=
nen
, ihre Ansprüche an mehrbesagte Bernhar=
dine
fürstl. v. Hatzfeldische Verlassenschaft ad
Protocollum anmelden, ihre Legitimationen
und Justifikationen ihrer Ansprüche per instru-
menta
originalia, oder auf andere rechtliche
Weise beybringen, mit dem Extrahenten, auch
eventualiter den Kreditoren darüber verfahren,
gütliche Handlung pflegen, auch in deren Entste=

hung rechtliches Erkanntniß, auch Aufrechthal=
tung
ihrer Rechte und Ansprüche, widrigenfalls
aber gewärtigen sollen, daß Extrahent nach vor=
hergegangener
Ungehorsamsbeschuldigung gegen
die, so ihre Anprüche in bestimmter Zeit, be=
sonders
in dem letztern Termin nicht gemel=
det
, oder ihre Legitimationen und Justifikatio=
nen
nicht beygebracht haben zum Vortrage
in cotumaciam werde admittirt, hierauf acta
für geschlossen werden geachtet, und mit Be=
friedigung
der sich meldenden Gläubiger, in so
fern die Erbschaftsmassa zur nicht nach Ord=
nung
der künftigen rechtskräftigen Prioritäts=
sentenz
werde verfahren werden, so, daß in
Ansehung aller mehr privilegirten, stärkern, und
bessern Ansprüche, so wenig der Erb, der die
Zahlung leistet, als der Gläubiger, der sie
empfängt, einer Regreß=oder Vindikations=
klage
ausgesetzt seyn soll. Gleichwie nun diese
k. k. ni. öst. Regierung dem eingangs erwehn=
ten
, von einer kön. preussischen Oberamtsre=
gierung
zu Breßlau freundschaftlich gestellten,
auf die Beförderung der Justizpflege abzielenden
Belangen mit gleichmässig hierländiger öffentli=
chen
Bekanntmachung vorerwehnter perempto=
rischen
Ediktalcitation statt zu geben, keinen
Anstand genommen hat; als wird solches an=
mit
jederman, dem hieran gelegen ist, zu sei=
ner
Wissenschaft und behörigen Benehmung in
der vorzüglichen Absicht erinnert, damit ein je=
der
von dem Nachtheil der Verabsaumung sich
gleichwohl zu bewahren wissen möge. Wien den
6. November 1780.


Malmitz unweit Sprottau den 4. Sept. 1780.

Der i. J. 1761 als Soldat unter dem kön.
preussischen damaligen von Krockowschen Dra=
gonerregiment
gestandene, und unweit Dreßden
verlohren gegangene Christian Erdmann Preuß=
ner
, gebürtig aus Schadendorf unweit Sprot=
tau
gelegen, von dessen Leben und Aufenthalt
aber keine weitere Nachricht erhalten werden
können, allenfalls dessen etwaigen Leibeserben
werden ad instantiam seiner nächsten Anver=
wandten
peremptorie vorgeladen, in dem sub
præjudicio auf den 14. May 1781 anberaum=
ten
Termin früh um 9 Uhr von der burggräfl.
und gräflich von Dohna Malmitzer Kanzley per=
sönlich
, und zwar die Erben unter Beybringung
gebührender Legitimation, oder durch einen hin=
länglich
bevollmächtigten Mandatarium der mit
gerichtl. Zeugnissen ihres resp. Lebens und Auf=
enthalts
, imgleichen daß die etwa vorhandene
Leibeserben des Abwesenden, es auch wirklich
sind, versehen seyn muß, zu erscheinen, und
solchergestalt resp. daß sie noch am Leben, oder
die wahre Erben sind, darzuthun, im aussen=
bleibenden
Falle zu gewärtigen, daß er Chri=
stian
Erdmann Preußner pro mortuo erklärt,

[22]

und sein Vermögen, wenn sich auch keine Lei=
beserben
von seiner Seite melden und legiti=
miren
sollten, gedachten seinen Anverwandten als
nächsten Jntestaterben werds zugeeignet werden.


Demnach Andre Stock, ein der gräfl. Zin=
zendorfischen
Herrschaft Enzesfeld in Ni. Oe.
V. U. W. W. angehöriger Pupill, aus dem
hieher unterwürfigen Markte Leoberstorf, und
erlernter Fleischhacker, bereits schon über 32
Jahre lang unwissend, demselben aber eine
väterliche Erbschaft, die samt bis nunzu ange=
wachsenen
Jnteressen 222 fl. 23 3/4 kr. be=
trägt
, angefallen, und zur dasig herrschaftlichen
Waisenkasse depositirt worden ist; als wird er
Andre Stock, oder dessen vorhandene Leibes=
erben
zur Aushebung gesagter Erbschaft der=
gestalt
sub termino præclusi fürgefodert, daß
er oder desselben Erben binnen 1 Jahr, 6 Wo=
chen
und 3 Tägen zu dem Ende anher nach
Enzesfeld peremptorie erscheinen sollen, wi=
drigenfalls
sothaner Betrag seinen vorfindigen
4 Geschwistrigten ex officio und ohne weiterer
Anstandnehmung extradiret werden wurde.
Enzesfeld den 31. Jenner 1780.


Obersthofmarschall ꝛc.

Geben hiemit des cum testamento nuncu-
pativo
letzthin verstorbenen Johann Müller,
gewesten Provisors in der k. k. Hofapotheken,
und Hofpensionisten rückgelassen nächsten An=
verwandten
, wie auch Gläubigern zu verneh=
men
: Es sey über die zwischen dem gerichtl.
aufgestellt Johann Christoph Kuefner eines=
dann
den ex testamento nuncupativo sich an=
gemeldten
Universalerben Jakob Sturm, Spit=
telmeister
zu Klosterneuburg, und dessen Ehe=
konsortin
Theresia andern Theils fürgeweste Er=
foderung
sub dato 15. Juli letzthin unter an=
dern
veranlasset worden, daß der Jakob Sturm,
Spittelmeister zu Klosterneuburg sein ex testa-
mento
nuncupativo zu der Johann Mülleri=
schen
Verlassenschaft prätendirende Erbrecht, wie
sich zu recht gebührt, zu erweisen schuldig sey.
Den Müllerischen Kurator auch dagegen seine
habende Behelfe der Ordnung nach anzubrin=
gen
bevorstehen, übrigens die gedacht Mülle=
rischen
Jntestaterben per edictum ad valvas ein=
beruffen
werden sollen. Da nun in Folge die=
ses
ergangenen Verlasses der Müllerische Ver=
lassenschaftskurator
um die Ausfertigung der
diesfälligen Edikten, und Einberuffung der Mül=
lerischen
Jntestaterben gehorsamst angelangt,
und in dessen rechtliches Begehren gewilligt wor=
den
ist. Solchemnach wird eingangs ernannt
Johann Müllerischen Jntestaterben hiemit an=
befohlen
, daß selbe binnen 1 Jahr 6 Wochen
und 3 Tagen bey dem kais. a. k. k. Obersthof=
marschallenamt
alsogewiß erscheinen, und sich

behörig legitimiren sollen, wie im widrigen na⟨ch⟩
Verstreichung obangesetzten Termins wegen ge⟨=
dachten
Verlassenschaftsvermögen was rechten⟨s⟩
ist ex officio erkennt werden soll. Wien de⟨n⟩
29. Juli 1780.


Von der domkapitlisch passauischen Domde=
canats
Pfarrherrschaft Niederhollabrun wird
hiemit kund gemacht: Nachdem Anna Brod=
reysin
, hiesig herrschaftl. aus dem anher ge=
hörigen
Dorf Niederhollabrun gebürtige Pu=
pillin
bereits über 32 Jahre abwesend ist, und
seit solcher Zeit weder von ihrem Leben noch
Tod etwas in Erfahrenheit gebracht werden
konnte; als haben derselben nächste Befreundte
um Ausfolglassung ihres unter allhiesiger Herr=
schaft
vorfindigen Vermögens hierorts das An=
suchen
gestellt, hierüber ist also veranlasset wor=
den
, daß vor Ertheilung der Erfolglassung sie
edictaliter einberuffen werde. Daher wird ihr
Anna Brodreysin, oder derselben allenfalls vor=
handenen
Leibeserben hiemit erinnert, daß sie
binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen, per-
emptorie
aber den 7. November 1781 bey
hiesiger Herrschaftskanzley früh um 9 Uhr ent=
weder
persönlich, oder durch hiezu genugsum Be=
vollmächtigte
alsogewiß erscheinen, und sich zu
sothanen Erbschaftsvermögen behörig legitimi=
ren
sollen, wo in widrigen sie Anna Brod=
reysin
für verstorben gehalten, ihr rückgelasse=
nes
Vermögen der Ordnung nach abgehandelt,
und den sich angemeldten nächsten Erben ein=
geantwortet
werden wird.


Von der Amtskanzley der freyherrl. Risen=
felsischen
Herrschaft Seisenegg V. D. W. W.
werden die dortige bereits über präscribirte Zeit
abwesend vermuthlich ⟨i⟩n k. k. Kriegsdienste ge=
tretten
und unwissende Grund=und resp. Vogt=
unterthanssöhne
, Namens: Lorenz Aiglinger
zu Mayrhofen, Pfarr Aspah, Nr. 1, Joh.
Müllwanger zu Brunner Pfarr Wiselburg Nr. 3
und Martin Mayr auf dem Haus an der Dirn=
widen
, Pfarr Neustättl, Ruth Voglholz,
Nr. 5 gebürtig, allenfalls ihre eheliche Des=
cendenz
, oder wer sonsten unter was immer
für einen Titel an dieselbe etwas zu fodern
haben möchte, dergestalt peremptorie citirt,
daß sich solche in dem hiemit präsigirten Ter=
min
von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen be=
hörig
anmelden, und erfoderlich legitimiren sol=
len
, wo ausser deme niemand mehr angehört,
sondern mit den Präscriptionsabhandlungen der
wenigen Vermögen rechtliche Ordnung nach
vorgegangen werden würde. Seisenegg den
25. Sept. 1780.


Von der freyherrl. Risenfelsischen Amtskanz=
ley
der Herrschaft Hainstetten V. O. W. W.

[23]

⟨w⟩erden nachbenannte seit etlich 30 Jahre, ohne
⟨vo⟩n ihnen etwas gehört zu haben, abwesend
⟨da⟩selbstige Unterthanssöhne und Töchter näm=
⟨lic⟩h
: Sebastian Walcheneder auf dem Haus
〈…〉n Aichhof Pfarr Amstetten, Ruth Gassen
⟨N⟩r. 37, Adam Semeleder auf dem Haus am
〈…〉mäsegg, Pfarr St. Georgen, Ruth Krähof,
⟨N⟩r. 13, und dessen Schwester Katharina Se=
〈…〉elederin eben allda gebürtig, allenfalls der=
⟨se⟩lben
etwa vorhandene eheleibliche Leibeserben,
⟨o⟩der wer sonst an solche quocunque modo, aut
⟨ti⟩tulo was zu fodern haben möchte, dergestalt
⟨p⟩eremptorie citirt, daß sich dieselbe in dem
⟨hi⟩emit anberamten Termin von 1 Jahr 6 Wo=
⟨ch⟩en
und 3 Tagen behörig anmelden, und er=
⟨fo⟩derlich
legitimiren sollen, wo ansonst nach
Verfliessung dessen niemand mehr angehört,
⟨s⟩ondern über deren weniges Vermögen mit den
⟨P⟩räscriptionsabhandlungen rechtlicher Ordnung
⟨n⟩ach ex officio vorgegangen werden würde.
Hainstetten den 15. September 1780.


Von der röm. kais. Maj. ni. öst. Landrechte
wird hiemit allen, den etwa hieran gelegen,
⟨k⟩und gemacht: Es habe bey diesem k. k. ni. öst.
⟨L⟩andrecht der Mathias Bernhard Zeller, ge=
⟨w⟩ester
Mauthbeamter zu Aschach angezeigt,
⟨d⟩asgestalt über die von der gräfl. Franz Har=
⟨r⟩achischen
Vormundschaft untern 6. März 1779
⟨f⟩ür ihn gerichtl. erlegte 5756 fl. 22 1/2 kr. auf
⟨v⟩on eben derselben gemachte Anzeige de præs.
〈…〉1. Februar bey der untern 11. März d. J.
⟨f⟩ürgewesten Erfoderung gerichtl. veranlasset wor=
⟨d⟩en
sey, daß er Zeller wegen den abgängigen
Legitimations=und andern sämmtlichen Doku=
menten
um Ausfertigung des gewöhnlichen
Amortisationsedikts gerichtl. anlangen soll, zu=
folge
dessen er hiemit gehorsamst beybringen
müßte, daß Beweise der producirten Original=
obligation
dd. 24. April 1656 der jeweilige
Mauthner zu Aschach Mathias Undorfer, dem
weil. Herrn Leonhard Ulrich Grafen v. Har=
rach
, und zu Rohrau 3000 fl. gegen 6 pro Cent
Jnteresse dargeliehen habe, welches Kapital ver=
mög
Cession dd. 20. April 1662 an Johann
Christoph Pentenrider von Adelhausen, dann
vigore weiterer Cession dd. 3. May 1664 nebst
andern 2735 fl. zusamm also 5735 fl. an den
Bernhard Binder, dann vermög weiterer Ces=
sion
dd. 2. Juli 1687 an weil Bernhard Bin=
der
, gewesten Mauthner zu Aschach sel. hin=
terlassenen
Kinder verordneten Curatorem Ge=
org
Gruber, und von diesen sodann an ihn
Supplikanten jure cesso gediehen sey, allein
da ihm diese letztere Cession=und Legitima=
tionsurkunden
(wovon demselben die data un=
bewußt
) in Verlust gerathen, und ungeachtet
alles Nachsuchen durch so geraume Zeit nicht
⟨ha⟩tte ausfindig machen können, sondern dar=

überhin weil. Hrn. Karl Graf v. Harrach 〈…〉
eine Urkunde dd. 13. May 1750 des Jnnhalts
ertheilt hätte, daß eingangs erwehnte Obliga=
tion
dd. 24. April 1656 pr. 3000 fl. aller=
dings
giltig und kräftig sey, auch er diese
3000 fl. sammt Jnteresse jure cesso aufrecht
zu fodern hätte. Als hat derselbe um Ausfer=
tigung
des diesfalls veranlaßten Amortisations=
edikts
gebetten. Da nun hierinfalls gewilligt
worden ist; als ist in Namen Jhrer k. k. Maj.
unser allergnädigsten Frau der Befehl hiemit,
daß diejenige, welche ermeldte in Verlust ge=
rathene
von dem Georg Gruber als des Bern=
hard
Binder sel. rückgebliebenen Kindern, und
Erben verordnet gewesten Curatore an den Sup=
plikanten
ausgestellte Cession, und übrige Le=
gitimationsurkunden
in Handen haben, oder
annoch überkommen möchten, wie auch diejenige,
welche sonst hieran einige Sprüche und Fode=
rungen
haben, oder zu haben vermenen, solche
inner 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen hierorts
alsogewiß vor=und anbringen, wie im widri=
gen
eröfterte Cession=und Legitimationsurkun=
den
nach Verfliessung dieses Termins eo ipso
amortisirt, annullirt, und kassirt seyn sollen.
Wien den 27. Jäner 1780.


Von des löbl. Stifts und würdigen Gottes=
hauses
u. l. Fr. zun Schotten in Wien Grund=
gericht
wird hiemit kund gemacht: Es hätte
pl. tit. Herr Sigmund Graf v. Gondola, dann
Herr Joseph v. Mayerberg k. k. Truchses und
ni. öst. Landrath als gräfl. Gondolaischer Fi=
deikommißkurator
hierorts schriftlich angezeigt,
daß vermög. Grundbuchsertrakt dd. 27. Juni
1765 auf den gräfl. v. Gondolaischen Fidei=
kommißhaus
Nr. 326 in der Renngasse 11256 fl.
als ein gräfl. Gondolaisches Fideikommißka=
pital
in folge gräfl. v. Gondolaischen letztwilli=
gen
Disposition dd. 13. Febr. 1731 und aller=
höchsten
Hofkonsens dd. 23. März 1756 vorge=
merkt
worden. Dieses Kapital aber schon vor=
längst
getilgt, die diesfällige Quittung aber,
und übrige Documenten in Verstoß gerathen
wären, welche ungehindert all fleissigen Nach=
suchens
nicht ausfindig gemacht werden könn=
ten
, machten deshalb das Ansuchen, daß die=
se
in Verstoß gerathene Dokumenten durch ein
öffentliches Edikt amortisirt werden möchten,
in welch billiges Begehren auch gewilligt wor=
den
. Als werden diejenige, welche obige Quit=
tung
und übrige dazu gehörige Dokumenten
in Handen, hievon eine Wissenschaft, oder et=
wa
eine Foderung hierauf haben, erinnert,
daß selbe sich binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3
Tagen, das ist bis 21. August 1781 bey dies=
seitigen
Grundbuch alsogewiß melden, und hie=
zu
rechtsbeständig legitimiren sollen, wie im
widrigen nach verflossenen Termin dieselbe nicht

[24]

mehr gehört, sondern die in Verstoß gerathene
Dokumenten ex officio kassirt und annullirt, folg=
sam
dieses Fideikommißkapital bey dem Grund=
⟨b⟩uch
abgethan werden wurde. Wien im Schot=
tenhof
den 28. Juni 1780.


Von fürstl. Franz Joseph Lichtensteinischen
Verwalteramt im Lichtenthal allhier wird hie=
mit
zu vernehmen gegeben: Es habe die Ka=
tharina
Heinzin, gebohrne Schweighoferin hier=
orts
schriftlich angezeigt, daß auf dem ihrer
Mutter Anno Maria Schweighoferin, Wittwe
sel. gehörig gewesenen, nunmehr aber ihr selbst
eigenthümlichen Hause, zur Schildwacht allhier
für den Andreas Mathis, Herrschaftsbedienten
vermög einer untern 9. September 1765 aus=
gestellten
Obligation und hierüber ausgefertig=
ten
Satzbriefs dd. 30. Oktober 1765 ein Ka=
pital
pr. 500 fl. versichert worden wäre. Da
nun zwar gedachte 500 fl. dem benannten An=
dreas
Mathis, laut dessen Quittung bereits
untern 23. Jäner v. J. richtig zurückgezahlt
worden, die Obligation sammt dem Satzbrief
jedoch in Verlust gerathen, und alles mögli=
chen
Nachsuchens ungehindert nicht mehr zu
Handen zu bringen wären, so batt eingangs
erwehnte Katharina Schweighoferin um Aus=
fertigung
eines in derley Fällen gewöhnlichen
Amortisationsedikts. Da nun in dieses Ge=
such
zu gewilligen kein Anstand obhanden ist;
so haben diejenige, welche von vorgemeldter
Obligation und dem Satzbrief einige Wissen=
schaft
haben, oder hieran einige Sprüche zu ma=
chen
vermeinen, von unten gesetzten dato an, bin=
nen
1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen bey hie=
sigen
fürstl. Grundbuch solches alsogewiß anzu=
bringen
, und sich hiezu gehörig zu legitimiren,
widrigen falls Obligation sammt dem Satzbrief
für nichtig und unkräftig erkennt, und ohne wei=
tern
kassirt werden würden. Lichtenthal den
24. Juli 1780.


Wir Joseph Georg Hörl, Jhrer röm. k. k.
ap. Maj. Rath, und Burgermeister, dann
der Rath der Stadt Wien geben hiemit zu
vernehmen: Es habe uns Johann Georg Kreß,
burgl. Kässtecher geziemend angezeigt, daß er
den Johann Michael Göblerischen burgl Käs=
stecher
Kammerhandel käuflich an sich gebracht,
und die darauf satzweis vorgemerkt gewesenen
2000 fl. dem Jakob Göbler, und dessen Ehe=
konsortin
Cäcilia (als an welche sothaner Satz
durch Cession gediehen ist) baar bezahlt hätte.
Da nun aber bemeldte 2000 fl. auf seinen
dermaligen Gewerbe indebite hafteten, und
daher nicht kassirt werden könnten, weil der
auf den Jakob Kronister, burgl. Ledermeister
sel. und dessen Ehegatin lautende Vormerk=

schein dd. 7. May 1761 in Verstoß gerath⟨en⟩
auch alles fleisigen Nachsuchens ungehind⟨ert⟩
nicht mehr zu Handen gebracht werden konn⟨te,⟩
so batt er um die Ausfertigung eines in derl⟨ey⟩
Fällen gewöhnlichen Amortisationsedikts. D⟨a⟩
wir nun in dieses Gesuch zu willigen keinen A⟨b=
stand
genommen; als haben jene, so von ⟨be=
sagten
Vormerkschein einige Wissenschaft habe⟨n⟩
oder hieran einige Sprüche zu stellen verme⟨i=
nen
, von unten gesetzten dato an, binnen 1 Ja⟨hr⟩
6 Wochen und 3 Tagen ein solches bey unser〈…〉
und gmr. Stadt Oberkammeramt alsogewisß a⟨n=
zubringen
, und sich hiezu behörig zu legitim⟨i=
ren
, wie im widrigen nach Verlauf dieses Te⟨r=
mins
sothaner Vormerkschein für nichtig un⟨d⟩
unkräftig geachtet, mithin bey dem Oberkam⟨=
meramt
unbedenklich kassirt werden würde. Wien
den 12. Sept. 1780.


Von des löbl. Stifts und würdigen Gottes⟨=
hauses
u. l. Fr. zun Schotten in Wien Grund⟨=
gericht
wird hiemit zu vernehmen gegeben: E⟨s⟩
hätte Herrr Heinrich Graf v. Heissenstam, S⟨r.⟩
k. k. ap. Maj. wirkl. Kämmerer, und ni. öst.
Regierungsrath schriftlich angezeigt, daß er da⟨s⟩
vorhin Comprettische zu St Magdalena ge⟨=
nannte
Haus am obern Neustift Nr. 162 käuf⟨=
lich
an sich gebracht, und hiewegen bey diessei=
tigen
Grundbuch vollständige Richtigkeit ge=
macht
hätte, mithin es nur an dem wäre, daß
ihm gegen der ad cassandum einzulegenden
alten Hausgwöhr, eine neue Gwöhr ertheilt
werde, allein die alte Hausgwöhr wäre in Ver=
stoß
gerathen, und könnte ungehindert all fleis=
sigen
Nachsuchens nicht ausfindig gemacht wer=
den
; um also in der Sache nicht länger mehr
aufgehalten zu werden, machte derselbe das
Ansuchen, daß die in Verstoß gerathene alte
Comprettische Hausgwöhr edictaliter amorti=
sirt
werden möchte, in dessen Begehren auch
gewilligt worden ist. Daher wird denjenigen,
welche die auf Heinrich Compretti und Katha=
rina
dessen Ehewirthin untern 30. März 1767
ausgestellte Hausgwöhr in Handen, hievon
eine Wissenschaft, oder allenfalls eine Fode=
rung
hierauf haben, erinnert, daß selbe binnen
1 Jahr 6 Wochen und 3 Tagen, das ist bis
20. November 1781 bey diesseitigen Grundbuch
sich alsogewiß melden, und rechtlich hiezu legi=
timiren
sollen, wie im widrigen nach verflosse=
nen
Termin keiner mehr gehört, sondern die
in Verstoß gerathene Comprettische Hausgwöhr
ex officio kassirt, annullirt, und dem gräfl.
Herrn Käufer die neue Gwöhr ertheilt werden
würde. Wien den 27. Sept. 1780.

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