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Wienerisches Diarium

Nr. 48, 16. Juni 1773

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[1]

Stockholm von 21 May.

Bey gegenwärtiger angenehmen Jahrs=
zeit
, halten die königl. Herr=
schaften
sich mehrentheils auf den
umliegenden Lustschlössern auf,
und zwar der König und die =
niginn
auf Ulrichsthal, die verwitwete =
niginn
und die Princeßini auf Drottningholm,
der Herzog von Südermanland auf Rosers=
berg
und der Herzog von Ostgothland auf
Tullgarn. Der König kömt gemeiniglich ein
parrmal in der Woche nach der Hauptstadt.
welches noch an abgewichener Mittwoche
geschah, bey welcher Gelegenheit der bis=
herige
Großbritannische Gesandte, Ritter
Goodricke, zur Abschiedsadnienz vorgelassen

werden sollte; er besiel aber mit einem hef=
tigen
Fieber, woran er noch, nicht ohne
Gefahr, darnieder liegt.

Heute haben des Königs Majestät, in
Begleitung Sr. königl. Hoheit, des Her=
zogs
Karl, die Musterung über die Hälfte
von Dero Leibgarde gehalten, und nach de=
ren
Endigung mit den Officiren bey dem
Chef derselben das Mittahsmahl einzuneh=
men
geruhet.

Jn Ansehung der künftig anzulegenden
königl. Hoftrauer, haben Se. königl. Ma=
jestät
unterm 20sten März eine neue Ver=
ordnung
ausgefertiget, und in derselben fest=
gesetzet
, daß diese Trauer auf 6 Wochen
anzulegen ist für beyder königl. Majestäten
Vater und Mutter=Bruder und Schwestern:
auf 3 Wochen für Jhro Majestäten Gevet=

[2]

tere, und eben so lange für königl. und ge=
krönte
Personen, welche mit Jhro Maje=
stäten
nicht verwandt sind; für fürstliche
Personen aber, welche nicht aus königl. Häu=
sern
, noch mit dem königl. Schwedischen
Hause verwandt sind, auf 14., 8. oder 4
Tage nach dem Ansehen ihrer Häuser.

Die Geschenke, welche der König an den
Kayser von Marocco überschickt, hat die
Fregatte Jllerim von Karlskrona nach Tan=
ger
überbracht, und alda ausgeschiffet wor=
den
. Sie bestanden in 6 metallenen Mör=
sern
mit Laveten, 3000 Bomben, eienm
goldenen Coffee=und Thee=Service mit
Schälchen von Sächsischem Porcellain, 6
brillantirten goldenen Uhren, vielen silber=
nen
Uhren, einer See=Uhr und vielen klei=
nern
Geschenken, nebst einer Summe Gel=
des
. Der Oberstleutenant bey der Admira=
tät
und Ritter, Hr. Abr. von Stauden
welcher sowohl die Fregatte commandirte,
als auch die Gesandschaft nach Marocco zu
verrichten hatte, überreichte diese Geschenke
nach seiner Ankunft am letzten 23sten De=
cember
an den Kayser, welcher sie mit
ausnehmenden Wohlgefallen aufnahm, und
darüber in einem an den König abgelasse=
nen
Schreiben sein besonderes Vergnügen
und seine Dankbarkeit zu erkennen gegeben
auch versichert hat, daß der Schwedischen
Flagge in seinen Gewässern alle schuldige
Achtung wiederfahren soll. Dem Hrn. O=
berstlieutenant
von Stauden wiederfuhr am
kaiserl. Hofe in Marocco ausnehmende Eh=
re
. Er beurlaubte sich von demselben am
24sten Februar, und begab sich nach Tan=
ger
zurück, von da er den 14ten März ab=
segelte
, um noch ferner in diesem Som=
mer
, nach Sr. königl. Mujestät Befehl,
in Algier, Tunis und Tripoli Besuche ab=
zulegen
.

Der Bascha und Dey von Tripoli, des=
sen
Minister sich annoch hir aufhält, hat
unlängst einen Arabischen Brief an unsern
König geschrieben, worin er Sr. Majestät
in ganz merkwürdigen Ausdrucken zu der
im August des vorigen Jahrs glücklich aus=
geführten
Regimentsverbesserung Glück wün=
schet
. Besonders hat er die Anmerkung ge=
macht
, daß eine so grosse Revolukion ohne

Bintverglessen bewerkstilliget worden sey
und daß Se. Majestät über die, welche vor=
mals
als Dero Widersacher anzusehen waren,
nun als über Dero Kinder glücklich regieren
könnten, u. s. w. Dieser Brief beweiset
des Baschas aufgeklärte Denkungsart in
der Regierungskunst, und zugleich seine
freywillige Hochschätzung für unsern grossen
König.

Se. Majestät sind eben so sehr beoicht
auf die Beybehaltung des Friedens im Nor=
den
, als auf die Vertheidignug Jhres
Reichs, zu einer Zeit, da in Europa gros=
se
Veränderungen bevor zu stehen scheinen,
und tragen für diese beyden Gegenstände
alle hohe königl. Fürsorge. Die Regimen=
ter
werden völlständig gemacht, und fleißig
in den Waffen geübet. Es wird auch von
einem Campement gesprochen, das im be=
vorstehenden
Monat auf dem Ladugardsfel=
de
gehalten, werden und aus allen in der
Hauptstadt befindlichen Truppen bestehen
soll. Nach Gothenburg und den Bohuslehn=
schen
Scheeren, woselbst zeithers, nach den
letztlich getroffenen Verfügungen, keine See=
macht
befindlich war, sind von der in Karls=
crona
zum Auslaufen fertig liegenden Es=
cabre
das Kriegesschif, Prinz Wilhelm,
unter Comando des Obersten und Ritters,
Hrn. J. A. Schönström, und die Frega=
ten
, der Jäger und der Postillion, abge=
gangen
auch bereits am 1sten dieses Mo=
nats
den Sund paßirt. Bey den Festun=
gen
in Schonen und Bohuslehn werden
die nöthigen Ausbesserungen vorkehret, auch
selbige mit hinlänglichen Vorrath an Ammu=
nitino
und Provisionen versehen, welches
auch in Finland geschehen ist, besonders auf
Sweaborg, allwo einige 100 Kanonen auf
die Wälle geführet sind, und die dort be=
findliche
zur Armee gehörige Flotte liegt
zum Auslaufen fertig. Sowol auf Swe=
aborg
, als zu Swartholm, bey Louisa,
wird der Festungsbau stark betrieben. Ju
Sweaborg liegt schon das ganze Ostbotni=
sche
Regiment, und noch mehrere Mann=
schaft
wird zur Arbeit erwartet.

Bey dem allen wird das gute Verneh=
men
mit den benachbarten Mächten aufs
beste unterhalten und fortgesetzt.

[3]

Londen den 28. May.

Der König und die Königinn gehen am
7ten künftigen Monats nach Portsmouth ab,
um über die daselbst vor Anker liegende
Schiffsflotte die Musterung zu halten. Die
Schiffe welche vor Jhren Majestäten ma=
neuvriren
sollen, haben wirklich vor den
Commissariis von der Admiralität die Uebun=
gen
gemacht. Es wird mit mehrerer Gewiß=
heit
, als jemals, von einer baldigen Aus=
söhnung
zwischen dem Könige und seinen
Herren Brüderen, dem Herzoge von Glo=
cester
und von Cumberland, gesprochen.
Da die Verehlichungen beyder Prinzen vol=
lig
bewiesen worden sind, so hat der Hof
dieselbe erkannt. Jhre beyde Gemahlinnen
befinden sich in gesegneten Leibsumständen.

Engelland wird, nach einer neueren Er=
klärung
des königl. Ministers, in langer
Zeit nicht genöthigt seyn. sich in einen Krieg
einzulassen. Wenigstens sind die Umstände
also beschaffen, wann wir auf die friedferti=
gen
Gesinnungen der benachbarten Mächte
rechnen dörfen.

Am 26sten dieses hat das Unterhans dem
Könige 1. Million 400 tausend Pf. Sterl.
bewilligt, um der Ostindischen Handlungs=
Gesellschaft unter die Arme zu greifen, und
ihre Glandiger einer schleunigeren Abtra=
gung
ihrer Forderungen zu versicheren.
Als besagte Compagnie am 26sten wieder
versammlet war, um das nöthige wider die
bekannte Parlamentsbill, in Betreff der Ver=
waltung
ihrer Angelegenheiten in Jndien
und Europa, abzuhandlen, sind 445 Stim=
men
für, und 14 Stimmen wider das dem
Hause vorzulegende Promemoria ausgefal=
len
.

Paris, den 23. May.

Der Herr Torre wird das sogenannte
Vauxhall Anfangs Brachmonat zu denen da=
selbst
üblichen Lustbarkeiten eröfnen.

Die Abhandlung des Herrn de la Lande
über die Cometen, hat bey der Akademie
nichts weniger als Beyfall gefunden, sie
hat vielmehr den öffentlichen Papiren einrü=
cken
lassen, daß sie seine Abhandlung nicht
zutheisse, indem dieselbe ungereimte Schlüs=
ie
, und ganz irrige Ausrechnungen enthalte.

Folgende Personen sind zu der Hofstatt der
Gräfin von Artois k. H. ernannt, als:

Der Abt Garton, erster Almosenier des
Grafens, und der Bischof von St. Omer,
erster Almosenier der Prinzessin; der Mar=
quis
von Chabrillant, erster Stallmeister;
der Marquis von Vintimigle, Chevalier
d'Honneur; die Gräfin von Forcalquier,
Dame d' Honnenr; die Gräfin von Bom=
bon
Busset, Puzdame; der Herr Thierry,
Controllor des Hauses des Grafens, und
der Herr v. Mizery Controllor der Hof=
statt
der Gräfin k. H.; der Herr Baron
von Bernicourt, Fähndrich der Leibwache.

Ein anderes, den 31. May.

Der König hat durch ein eigenes Edikt
für den Park von Meudon, eine neue Jagd=
gerichtbarkeit
, Capitainerie genannt, nach
Gestalt derjenigen der Varenne des Louvre.
von Vincennes, und anderer königl. Jagd=
stelllk
, aufzurichten geruhet. Diese neus
wird bestehen aus einem Kapitain, aus ei=
nem
Generallieutenant der sogenannten Ro=
be
lonque, aus einem Procurator des =
nigs
, einem Kanzlisten, und einem Kanz=
leydiener
. Diese Gerichtbarkeit wird in den
Schlössern. Parken, und Ortschaften von
Meudon, und Chaville, die erste Jnstanz,
wovon man aber doch an den Rath appelli=
ren
kann, ausmachen. Die Stelle eines
Jagdkapitains ist auf ewig mit der Schloß=
hauptmannsstelle
von Meudon, jene des Ge=
nerallientenants
mit der Stelle eines Amt=
mannes
von Meudon, und das Amt eines
Procurators, mit der königl. Procuratur
diesr Herrschaft vereinbart.

Den 15ten dieses, zwischen 4. und 5. Uhr
spühe, hat man zu Evreux einen so heftigen
Windstoß ausgestanten, daß die größten
Bäume umgerissen, Dächer, und Schorn=
steine
abgeworfen, stark mit Eisen verram=
melte
Thore aufgesprenget, ein ganz neu ge=
bautes
Haus zum Theil eingeworfen, und
grosse schwere Balken auf eine ziemliche Weite
von ihrer gehabten Laage weggeschleudert
wurden. Dieser Wind hat in wenig Aun
genblicken auf eine Viertelmeile Weegs he=
rum
gewaltige Verwüstungen angerichtet.

[4]

Warschau, den 26. May.

Man hatte schon den Termin zu der De=
legation
, welche im Radzwilschen Pallaste
sollte gehalten werden, angesetzt; solcher ist
nun aber auf den 3 Brachmon bestimmet,
weil die auswärtigen Minister noch Kouriers
von ihren Höfen, über einige sehr wichtige
Punkte, erwarten. Sämtliche Senatoren
und Minister, welche auf dem Reichstage
zugegen gewesen, sind zu Delegirten erwäh=
let
, so daß ihre Anzahl in allem auf 100.
Personen sich beläuft. Dagegen werden die=
jenigen
davon ausgeschlossen, welche nach
dieser Zeit angekommen sind, und dürfen
solche keiner Sitzung mit beywohnen. Die
übrigen Landboten, ungefähr 40. an der
Zahl, haben die Freyheit nach Hause zu
reisen, sie müssen aber auf den 15. Herbst=
monate
sich wieder hier einfinden.

Jetzt siehet man sehr viele von den Reden,
welche die Senatoren und Landboten gehal=
ten
haben; verschiedene davon sind merkwür=
dig
, und man kann daraus die Denkungs=
art
von einigen errathen. Die wichtige Sache
wegen des Königsmords zu untersuchen, ist
auf den 7. Brachmon. festgesetzet, und man
glaubt, daß sie nach diesem in einigen Ta=
gen
werde beendiget seyn. Der König hat
dem Ministerio aufgetragen gehabt, den
fremden Gesandten schriftlich die Klagen ei=
niger
Woywodschaften bekannt zu machen,
welche sie über die vielen Bedrückungen füh=
ren
, die sie von den bey ihnen noch befind=
lichen
fremden Truppen leiden müssen. Da
man nun glaubt, in Ruhe zu kommen, so
hoffet man auch, daß auf diese Beschwer=
den
die gewünschte Antwort erfolgen werde.

Die Sitzung am Montage, den 10. Maz
war eine der merkwürdigsten des pohlnischen
jetzigen Reichstages. Es ward ein Entwurf
zur Limitation des Reichstages verlesen.
Dieser Entwurf fand aus der Ursache star=
ken
Widerspruch, weil er unter andern ent=
hielte
, daß die Deputirten, welche ernennet
waren, über die Abtrettungssache mit den
3. fremden Ministern zu traktiren, zu glei=
cher
Zeit die künftige Regierungsform von
Pohlen reguliren sollten. Der König inson=
derheit
widersetzte sich diesem Plane sehr
nachdrücklich. Die Rede, welche Se. Ma=

jestät bey dieser Gelegenheit hielten, währte
über anderthalb Stunden. Diese Rede ist
bereits in öffentlichem Drucke. Se. Maje=
stät
hatten einen andern Entwurf zur Limi=
tation
des Reichstages versertiget. Dieser
Entwurf wurde von dem königl. Bruder,
dem Fürsten Krongroßsekretair, verlesen.
Er ist gleichfalls bereits gedruckt.

Hitzacker den 26. May.

Nach einer viertägigen unerträglichen
Hitze und wiederholten Gewittern übersiel=
diesen
Ort gestern Nachmittags eines der
fürchterlichsten; die iemals erlebt werden
können. Es war von einem Sturme und
Hagel begleitet, welche in einer Viertel=
stunde
Zeit ganz ungewöhnliche Verwüstun=
gen
beydes auf dem Felde und an den
Häusern anrichteten. Man hört, diesen
Morgen noch nichts als von lauter Ver=
heerungen
. Zu Meudelsitz, einem adelich=
en
Vorwerke liegen alle Gebäude über ei=
nen
Haufen, und in einem Stalle sind 20
eben eingetriebene Schaafe erschlagen. Zu
Tissau, einem hierher gehörigen Dorse,
oder nicht weit davon, sind 2 Kothen eben=
falls
umgewehet, und in der einen ist ein
Kind umgekommen. Zu Hagen, einer
königl. Schäferey, ist ein ganzer kleiner
Eichenwald vernichtet, und überhaupt ist
eine Meuge Bäume theils abgebrochen
theils mit den Wurzeln aus der Erde ge=
rissen
. Die Feldfrüchte haben erstannlich
gelitten, und sogar die Sommerfrucht ist
an einigen Orten aus der Erde gerissen.
Preßburg den 12. Brachm.

Den 9 dieses gegen 5 Uhr Nachmittags ka=
men
ihre königl. Hoheiten die durchlauchtig=
ste
Erzherzogin Maria Christina mit höchst=
ihrem
Gemahle den Herzog Albrecht von
Schloßhof glücklich allhier in Preßburg an,
um folgenden Tages dem feyerlichen Umgan=
ge
des Fronleichnamsfestes beyzuwohnen.

Den 10 erhoben sich schon frühe vor 8
Uhr Jhre beede königl. Hoheiten in vollem
Staate nach der hiesigen Collegiat=Stadt=
pfarrkirche
und wohneten daselbst dem ho=
hen
Amte andächtigst bey. Nachdeme schon
die Handwerkszünfte mit ihren Fahnen den
gewöhnlichen Zug durch die Haußtgassen
vollendet hatten, kam eine Menge Volks,

[5]

dann die studirende Jugend, und so die ge=
sammte
ehrwürdige Geistlichkeit. Auf diese
folgte erst die Hoflivre, dann die Beichtvä=
ter
und Edelknaben. Hierauf kamen k. k.
Truchseße, Kammerhern und geheime =
the
mit brennenden Wachsfakeln. Die =
nigl
. Ungarische Kronwache bedeckte das
Hochwürdigste, welches von Sr. Exzellenz
Hrn. Grafen Joseph von Bathiani Erzbi=
schof
zu Calotscha, der Himmel aber über
Allerhöchst solches von 4 k. k. Kammer=
herrn
, welchen 4 von hiesigen Rathe beystun=
den
und 8 von der Ungr. adelichen Garde
bedeckten, getragen wurde. Gleich nach
dem Himmel erschienen Se. königl. Ho=
heit
der durchlauchtigste Herzog Jhre
königl Hoheit die durchlauchtigste Erzher=
zoginn
, höchstjener von dem im Dienste ge=
standenen
Kammerhern, und höchstdiese von
dem Obristhofmeister an der Seite, nebst
andern Hof=und Staatsdamen begleitet.
Den Schluß machte die hiesige Besatzung
Während des bey den errichteten vier Altä=
ren
gehaltenen Gottesdienstes feyerte die Be=
satzung
das Gewehr ab, und die aufgestellten
Pöller bey den Stadtthoren wurden gelöset.

Nach Endigung dessen verfügten sich Jh=
re
königl. Hoheiten nach dem Schloße zu=
rück
und geruheten alsdan das Mittagsmahl
bey des Ungr. Hofkammerpräsidenten Hrn.
Johann Grafen von Erdödy Excellenz ein=
zunehmen
.



Vermischte Neuigkeiten.

Aus Marseille schreibt man unterm 18ten ver=
flossenen
Monats, es hätte eine Gesellschaft von
1000. Familien aus Danzig bey St. Allerchristl.
Majest. um die Erlaubniß angesuchet, sich in der
Vorstadt St. Lazarus niederlassen zu dörfen.
Sie wollten allda 1000. Häuser anbauen, neue
Fabriken anlegen, und auf eigenen Schiffen ihre
Handlung nach allen 4. Welttheilen ausbreiten.
Der Rath von Marseille, dem der Königl. Hof
die Bittschrift gedachter Familien zur Bericht=
erstattung
zugeschicket, hat sich schon öfters ver=
sammelt
, um zu überlegen, was in dieser Sache
zu thun seyn möchte.

Schon vor einiger Zeit hatte man zu gedac
ten Paris unternommen, durch Hilfe des Feuers
Wagen und schwere Lasten in Bewegung zu se=
tzen
, und von einem Ort zum andern zu brin=

gen. Diese künstliche Maschine sollte nach dem
Project des Erfinders bey dem Transport des Ge=
schützes
Dienste leisten. Für itzt hat man solche
zu einem Schiffe zugerichtet, welches mittelst der=
selben
, ohne durch Pferde gezogen zu werden, mit
wenigen Kosten den Strom aufwärts gehen soll.
Es soll damit ohnverzüglich die Probe gemachet
werden.

Dieser Tagen hörte man in einem grossen
Haufen Todtenkochen auf dem Kirchhofe des in-
nocens
einen großen Lärm. Einige Leute glaub=
ten
zwar, daß Geister den großen Lärm mach=
ten
, aber nicht alle. Man untersuchte den Kno=
chenhaufen
, und fand darinn eine ganze Rotte
Spitzbuben, die den Tag hier verborgen lagen,
und des Abends heraus giengen zu stehlen. Bie=
le
sind entsprungen, doch hat man 9. ertappt und
in Verwahrung gebracht.

Nach Briefen aus Lübeck, ist daselbst der be=
rühmte
Amerikaner, Jacob Philadelphia, aus
Petersburg angelangt. Selbiger ist in den Ma=
thematischen
Wissenschaften sehr erfahren, beson=
ders
in der Schifferkunst. Jn der Steuerkunst
nach allen dier Welttheilen hat er nur einen sei=
nes
Gleichen, der Johann Dorck heißt, und itzt
auf der Jnsel Kitts wohnt. Eine seiner Haupt=
wissenschaften
besteht darin, einem feindlichen
Schiffe, das den Vortheil des Windes hat, den=
selben
abzugewinnen. Er soll auf einer Reise nach
Wien begriffen seyn; wiewol er auch einen Ruf
haben soll, als Obersteuermann auf einem neu=
gebauten
Kriegsschiffe zu Cadix nach der Südsee
zu gehn, die er bereits mit Anson beschift, und
wo niemand so bekannt ist, als diese beyde.

Eben dieser berühmte Amerikaner den der Fürst
Orlow mit sich=auf dem Friedenscongreß zu Fock=
zani
gehabt, hat seine Künste zweymal vor dem
Großsultan zeigen müssen, womit er grosse Ehre
eingelegt, und ist er mit 3 Beuteln Löwentha=
lern
, imgleichen einer goldenen Uhr, und einem
silbernen Dolche mit einer damascirten Klinge,
beschenkt worden, welcher letzterer bey den Tur=
ken
soviel, als einen Orden bedeutet.

Zufolge Briefen von Tripoli vom 26sten März
liegt der dortige Bey an einem heftigen Fieber
sehr krank. Er will auch zu seiner Genesung
keine Arzneyen brauchen, sondern den Aus=
gang
seiner Krankheit bloß der Vorsehung über=
lassen
. Alle Christen sind daher über den gefähr=
lichen
Zustand dieses gutartigen Fürsten sehr be=
kümmert
, weil sie bey seinem Tode von dessen
ihm nachfolgenden ältesten Sohne keint so gelin=
de
und friedliebende Regierung erwarten, da ih=
nen
die zanksüchtigen, harten und blutgierigen
Reigungen desselben schon so bekannt sind.

[6]

Von verschiedenen Wetterschäden sind folgente
traurige Nachrichten eingegangen.

Brome, im Cellischen, den 25 May.

Unsere Gärten und Felder versprachen uns eine
den zweyfährigen Mißwachs reichlich ersehende
Erndte; aber diese Hofnung ist nicht mehr.
Es hat heute, Nachmitags um 2 Uhr, ein un=
verhofter
fürchterlicher Hagelschlag sie und un=
sere
schonen Früchte vollig zerschmettert. Viel=
leicht
ist noch nie ein Hagel von solcher Größe,
Vielheit und Härte gefallen, als der heurige.
Er war fast durchgängig von der Größe einer
mittelmäßig grossen Obertasse, dabey spitzig, und=
so
vest, daß hinan Muhe hatte, ihn mit einem
Hammer zu zerschlagen. Man hat Stucke wvon
mehr als einem Pfunde gewogen. Der Scha=
den
an den Feldfrüchten, sonderlich dem der Blü=
che
nahen Rogken, ist unbeschreiblich, und giebt
es Dorfer die sich keines Scheffels zu erfreuen ha=
ben
. Alles Federvieh ist tpeils sehr beschädiget;
auch an Hornvieh, Schaasen und Schweinen,
so wie an ausgelegt gewesener Wäsche und Lein=
wand
, ein sehr großer Schaden verursacht. Auch
Menschen, vornehmlich Kinder, sind tödlich ver=
wundet
wordem, und gar erschlagen, weil noch
nicht Nachricht genug eingelaufen ist, indem ein
jeder beschäfftigt ist, seine traurigen Felder zu
besehen.

Sachsat, ein Städtchen in Thürlingen in der
Grafschaft=Hohein, dem König in Preußen
gehörig, vom. 23. May.

Gestern Nachmittags um 3 Uhr zeigte sich von=
fern
eine finstere Wolke, woraus man ein Ge=
witter
leicht folgerte. Diese kleine Wolke stand
gerade gegen Süden, und breitete sich in groß=
ter
Geschwindigkeit aus, daß wirklich nach einer
halben Stunde es zu donnern anfieng. Ueber ei=
ne
halbe Stunde hatte es gedonnert, ohne daß
man im geringsten eim kühles Lüftgen, oder ei=
nen
Tropfen Regene bemerkt hätte. Auf einmal
ließen sich kleine Hagelstücke sehen, und nach ein
paar Minuten sielen solche Hagelsteine, die bey
Menschen Gedenken in hiesigen Gegenden gese=
hem
zu haben, sich niewand erinnern kaun. Die
mittelmaßige Sorte war wie ein klein Hünerep
groß, gunz platt nud eyformig, und einen Zoll
dicke, auf 4, 5, bis 6 Quentgen schwer. Es
sielen auch weit großere, aber nicht viel von 2
bis 3 Loth. Weil aber der Wind nicht gieng,
so sielen sie gerader nieder und thaten weiter kei=
Schaden, als zum Steuerhofe, einem Braun=
schweigischen
Dorfgen, wo die Fenster gegen =
den
gelegen, entzmey geschmissen, und einige=
Aecker. geschossenes Korm theils eingeknückt,
theils abgeschlagen wurde. Einige Leute und

Hirten, die ebrn unter Weges und auf dem Fel=
de
waren, sind nur leicht verwundet worden.



Wien, den 16. Brachmon.

Am Sonntage wohnten Jhre Majestät
unsre allergnädigste Kaiserinn dem öffentli=
chen
Gottesdienste zu Schönbrunn bey, wo=
rauf
Se. Eminenz der Kardinal und Erzbi=
schof
hiesiger Residonz, Herr Fürst von Mi=
gazzi
das Hochamt hielt, dann aber bey
dem feyerlichen Umgang das Hochwürdigste
trug, dem nicht nur Jhre kaiserl. königl.
apostol. Majestät selbst, sondenn auch des
Erzherzogs Maximilian und die Erzherzo=
ginnen
Marianna. und Elisabeth königl. Ho=
heiten
folgeten.

Gesteyn hatten die sümmtlichen Herrem
Ministers Gehör, um die verschiedenen Lan=
desangelegenheiten
allerunterthänigst vorzu=
tragen
.

Den 9ten Brachmon. ward in der kaiserl.
königl. Sapoyschen Ritterakademie der hoch=
und wohlgebohrne Herr Joseph des heil.
Römischen Reichs Graf von. Sinzendorf,
aus dem Natur=Völker=und allgemeinen
Staatsrechte geprüfet. Wobey der Herr
Graf sich durch seine Fertigkeit in Beant=
wortung
und Auflösung der ihm vorgelegten
Fragen und Einwendungen den allgemeinen
Beyfall aller anwe jenden zahlreichen Zuhörer
erwarb.

Vermög allerhöchster Anordnung und
Milde unsrer allergnädigsten Landesfürstinn,
wurden den 22sien vergangenen Monats in=
der
sogenannten Schöngu, eine Viertelstunde
außerhalb Grätz, dreyßig armen Kindern.
die Blattern eingeimpft, die mit dem glück=
lichsten
Erfolge geschehene Jnoculation aber
unter der Aufsicht des Herrn Joseph Edlen=
von
Katharin, Protomedicus, von dem
Landschaftswundarzte Hrn. Anton Buck ver=
richtet
. An eben diesem Tage ließ der Herr
Karl. des heil. Römischen Reichs Graf von
Traurmannsdorf, die Blattereinimpfung an
seinen beyden Herren Söhnen von obbenann=
ten
Aerzten im Wagnerischen Garten vor=
nehmen
, wovon der Aeltere 9. Jahre 7.
Monate, der Jüngere aber 8. Jahre 1.
Monat erreichet hatte. Beyde sind von die=

[7]

fer den Kindern sonst so gefährlichen Krank=
heiten
ohne die mindesten Spuhren davon
zurückgelassen zu haben, glücklich genesen

Am 1ten vieles geschahe in bem eine halbe
Stunde von Oedenburg entlegenen Wolfser=
bade
die Grundsteinlegung einer Kapellen,
dem heiligen Joseph gewidmet, zur Bequem=
lichkeit
der sich nach und nach daselbst zahl=
reich
einfindenden Badgäsie; bey welcher
Feyerlichkeit llicht nur der Stadtpfarrer
Herr Georg Primes, sondern auch der Löbl.
Stadtmagistrat und verschiedene Herrschaf=
ten
gegenwärtig waren. Die vortreflichen
Wirkungen und guten Eigenschaften dieses
Bades, dann die sonderlich gute und wohl=
feile
Bedienung versprechen demselben eine
immer größere Aufnahme, und es ist daher
diese denen Badgästen zur außerordentlichen
Bequemlichkeit eingerichtete Anstalt, dem
Gottesdienste täglich ohne Beschwerde bey=
wohnen
zu können, ein neuer Reiz für die,
so sich künftig dorthin zu begeben gedenken.


Von Seiten des Probhauses der Gesell=
schaft
Jesu zu St. Anna dienet man zur
Nachricht, daß die geistlichen Exercitien zu
Mauer nach dem Beyspiel vergangener Jah=
ren
den 17 künftigen Monats Julius A=
bends
zwischen 4. und 5. Uhr ihren Anfang
nehmen, und den 22. darauf Vormittag
werden geendet werden. Deßwegen ist sich
in bemeldtem Probhause oder selbst persön=
lich
bey dem P. Direktor der Exercitien
oder mittelst Uebersendung des Namens in
guter Zeit zu melden, damit behörige Ver=
anstaltung
möge vorgekehret werden.

Bey höchstpreislichen kais. Reichshofra=
the
ist vorgekommen:

Montags, den 7. Brachmon.

1) Jsenburgische Unterthanen ꝛc. ꝛc. wie den
25. May.

2) Angler contra Lazarus Herz, appellat.

3) zu Mühlhausen Tuch=und Raschmacher
contra den Magistrat daselbst, puncto diverso-
rum
graviminum.

4) Sachsenweimar und Eisenach contra Kuhr=
maynz
& Consortes mandati, puncto Juris
Conductus.

5) v. Gullmannische Wittib contra Leinin=
gen
=Westerburg, puncto Deserviti & Expens.

6) Winkler v. Mohrenfelß contra ben Herrr
Bischof und Fürsten zu Bamberg & Consortes
mandati S. C.

7) v. Reigersberg Freyherr, puncto Investi-
turæ
über die Feste Rundeck in specie den Blut=
bann
des Dörfleins Dormöschel.

Dienstags, den 8. Brachmon.

1) Jsenburgische Unterthanen ꝛc. ꝛc. wie den
25. May.

2) Mecklenburg Herzogthum, die zum engern
Ausschuß verordnete Rathe und Deputirte contra
den Herrn Herzog zu Mecklenburg=Schwerin &
Consortes, appelationis.

3) v. Guttenberg contra den Herrn Bischef
und Fürsten zu Würzburg, mandati & paritoriæ.

4) zu Hessen=Homburg verwittibte Landgrä=
sin
contra die fürstlich Solms=Braunfelßisch=
Debitcomißion, appelationis.

5) v. Voß contra Wulfleff, & Confortes,
appellationis.

Freytags, von 11. Brachmon.

1) Jsenburgische Unterthanen ꝛc. ꝛc. wie den
25. May.

2) zu Tiefenthal katholische Unterthanen con-
tra
die gräflich Leiningen=Westerburgische Vor=
mundschaft
, mandati S. C. puncto turbationis
in simultaneo religionis exercitio.

3) v. Pappenheim & Consortes contra die
zum fürstlich Solms=Braunfelßischen Debitwe=
sen
allerhochst verordnete kaisetl. Commißion
appelationis.

4) zu Wißmar wohnende Mecklenburgische von
Adel, in specie v. Müller contra Buchholz,
appelationis, puncto decimationis.

5) Item in specie v. der Jahn und v. Zül=
low
& Consortes contra Buchholz, appella-
tionis
, puncto decimationis.


Verzeichniß der Verstrorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 10 Brachm. Jn der Stadt.

  • Hr. Franz Ludw. Schmidl, k. k. Kammerthürhirkt.
    Nro. 500. im Judengäss. alt 74. J.
  • Dem Jak. Garner, burgs. Buchbind. s. K. Anton.
    Nro. 535. am Bauermmarkt, alt 2. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Joh. Hochtrl, schutzv. Galantericarb. s. Kind
    Andre, Nro. 106. zu Mariah. alt 3. J.
  • Math. Sarger, Hauer, Nro. 185. am Oberneust.
    alt 67. J.
  • Dem Joh. Georg Ruthner, Grundwacht. s. Kins
    Cäcil. Nro. 41. zu St. Ulrich, alt 6. J.
  • Der Ther. Pfliegerin, Tischl. Wit. ihr K. Magd.
    Nro. 66. zu Gumpend. alt 3. J.
[8]
  • Dem Paul Donabauer, Holzwacht. s. W. Juliana,
    Nro. 155. im Lichtenth. alt 47. J.
  • Dem Wenzl Wirth, gem. Sold. s. K. Joh. in der
    Kasserm am Traidmarkt, alt 6. J.
  • Cath. Feitzingerin, Wit. alt 73. J. im gr. Armenh.
  • Mich. Stöger, Bindermeist. alt 46. J.
  • Cath. Kastnerin, Hauers Weib, alt 35. J. beede
    im Contum.
  • Joh. Schich. verabschiedter Sold. alt 69. J.
  • Cath. Berrin, led. M. alt 17. J.
  • Gertr. Schusterin, led. alt 30. J. alle 3 im Bäckenh.
  • Math. Brüller, gmr. Sold. alt 40. J. im Militär=
    spittal
    zu Gumpend.
  • Summa 15. Person. darunter 5 Kind.

Den 11. Brachm. Jn der Stadt.

  • Dem Hrn. Jos. Maper. k k Commerzienhauptcas=
    se
    =Rech nungscon ficient, s. K. Anna M. Nr. 950
    am Franciscanerpl. alt 5 v. J
  • Hr Franz Jo. Demm. k. k. Hof=und burgl. Sei=
    denstrümpfn
    unkerm. Nro 346. im unt. Arsenal,
    alt 66. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Jos. Mudreich, Bedient. s. W. Cath. Nr. 74.
    zu Mariah. alt 34. J.
  • Dem Joh. Freidinger, Eisentandl s. W. M. Anna,
    Nro. 5. zu Möstleinst alt 26. J.
  • Math Hinterecker. Trag. von der Hauptmauth,
    Nio. 53. in der Alstergusse, alt 31. J.
  • Dem Joh. Ludwig. Lag. s. K. Joh. Nro. 91. in
    der Leopst. alt 5. J.
  • Dem Jos. Macuer Hausm. s. K. Ther. Nro. 61.
    in der hint. Alsterg. alt 3 J.
  • Dem Jgn. Glaubellet, vac. Lag. s. K. Elis. Nro.
    120. im alt Lerchenf. alt 3. J.
  • Joh. Georg Müller, Schlerg. alt 26. J.
  • Jak. Lerchhold, var. Bäckenj. alt 48. J. beede b.
    Barmherz.
  • Veit Plach, Mühlj. alt 22. J. im Bäckenh.
  • Ferd. Pioffenschlager, alt 78. J. im Versorgungs=
    haus
    am Alterb.
  • Mart. Pernpkarz, alt 20. J. in St. Marx.
  • Summa 13. Personen, darunter 4. Kint

Den 12. Brachm. Jn der Stadt.

  • Der wohledlgeb Hr. Wenzel v. Ehrnfeld, Nr. 746.
    am alt. Fleischm. alt 108. J.
  • Deorg Paul Nußdorfer, Praktik. Nro. 442. am
    Salzgr. alt 32. J.
  • Dem Math. Rößler, burgl. Schusterm. s. K. Ther.
    Nro. 149. in der Wallnerstr. alt 1. J.

Vor der St

  • Dem Hrn. Mart. Perfetta, der löbl. burgl. Schü=
    tzenkompagnie
    Unterlieut. adjunct. k. k. Hof=und
    burgl. Rauchfangkehrermeist. s. Sb. Franz, Nro.
    54. in der Josephst. alt 5. 83
  • Christ. Saniyni, behaust. Burger, in s. H. Nr. 264
    auf der neuen Wied, alt 70. J.
  • Anna M. Schützenhoferin, Schneidermeist. Wit.
    stro. 37. am Tury, alt 65. J.
  • Dem Jak. Raymund, burgl. Schusterm. s. K. Karl,
    Nro. 50. in der Josephst. alt 6. v. J.
  • Ant. Zauner, Schneid. Nro. 335. auf der Wieden,
    alt 26. J.
  • Dem Jak. Pöltl, Kutsch. s. K. Nikol. Nro. 70. zu
    Gumpend. alt 4. J.
  • Dem Ant. Schaller, Schust. s. K. Jak. Nro. 27.
    am Reust. alt 6. J.
  • Anna M. Thalhammerin, schutzv. Schnallenmach.
    Nro. 34 zu Mariah. alt 68. J.
  • Ther. Hornin, Wit. alt 50. J. im H. Drepfalt.
    Spittal.
  • Magd. Delzlin, Tagl. alt 74. J. im Contum.
  • Jerem. Stoller, reis. Bauernkn. alt 18. J.
  • Ther. Graflin, Sesseltrag. Wit. alt 77. J.
  • Fridr. Ficker, Schneid. alt 63. J. alle 3. im Bäckenh.
  • Summa 16. Person. darunter 5. Kind

Den 13. Brachm. Jn der Stadt.

  • Dem Karl Eusulein, Bedient. s. K. Elis. Nr. 565.
    im Wintergäss. alt 2.

Vor der Stadt.

  • Christ. Liebeman, gew. burgl. Dürrkräutl. Nr. 115
    am Spitlb. alt 87. J.
  • Franz Weißwasser, Tagl. Nro. 21. zu Margareth.
    alt 80. J.
  • Cath. Gschilin, Maurers Wit. Nr. 16. am Hunds=
    thurm
    , alt 78. J.
  • M. Anna Kefferin, led. Dienstm. Nro. 133. zu
    Mariah. alt 20. J.
  • Dem Joh. Raibel, Tagl. s. Stieft. Josepha Zodle=
    lerin
    , Nro. 122. am Neubau, alt 32. J.
  • Joh. Georg Morell, Kadet, alt 18. J.
  • Math. Filtz, gem. Sold. alt 22. J. beede im Mili=
    spittal
    zu Gumpemd.
  • Elis. Frischerin, led. Strick. alt 52. J. im Contum.
  • Barb. Amentin, verheur. alt 68. J.
  • Franz Wendel, Maurergs. alt 23. J. beede im =
    ckenhäusel
    .
  • Clara Ederin, led. alt 22. J.
  • Mich. Neißel, reis. Webergs. alt 23. J. beede im
    Strudlhof.
  • Summa 13. Person. darunter 1. Kind.

Es werden 6000. fl auf ein gutgebautes
Haus in der Stadt auf einem guten Platz
liegend, auf dem ersten Satz anverlangt,
wer solche aufzugeben Willens ist, hat sich
des Mehreren in dem kaiserl. königl. privi=
legirten
Frag=und Kundschaftsamt in dem
neuen Michaelerhaus zu erkundigen.

[9]

Beschluß der neulich abgebrochenen Be=
schreibung
des feyerlichen Einzugs
des Monsignor Doria zu Madrid.

Der Hr. Nuntius stieg bey seiner
—/ gung im königl. Pallaste, am Fuß der
großen Haupttreppe vom Pferde, und alle
seine Livereybedienten, so wie die königl.
Soidaten machten zu beyden Seiten Spal=
lier
; die Kammerdiener, die Pagen, die
Kapelläne, die 2. Sekretarien, und der
Kammermeister des Monsignors, giengen
voraus die Treppe hinan, und erwarteten
auf der ersten Abtheilung den Rest der Gen=
tiluomini
di bocca, und des königl. Hauses
woselbst auch der Gesandschaftssekretär des
Hrn. Nuntius mit den Päpstl. Breven an
den König, und die übrigen königl. Perso=
nen
in einem rothen Scharlachkleide, das
reich mit Gold besetzet war, sich befand.
Die ganze große Treppe war nebstbey mit
königl. Hallebardiers zu beyden Seiten be=
setzet
. Beym Eintritt des Monsign. Nun=
tius
in den Saal der königl. Leibwache,
wurde derselbe von dem Kapitain dieser
Leibwache, die ebenfalls in Parade stand,
bewillkommet. Mit diesen und noch vielen
andern ihm entgegen gekommenen vorneh=
men
Herren, gieng der Hr. Nuntius ohne
mindesten Verzug, in den Verhörsaal des
Königs. Seine Kammerdiener, geist=und
weltliche Pagen, die Kappelläne, die Se=
kretarien
und der Kammermeister, tratten
alle voraus bis an die Thüre des besagten
Verhörsaales, und stellten sich da in zwey
Reihen. Nach beschehenem Eintritt des
Hrn. Nuntius in den sogenannten Balda=
chinsaal
, tratten auch seine Hausgenossenen
in denselben ein, verließen ihn aber bald
wieder, um die nämliche Ordnung des Zu=
ges
bey den Gemächern der übrigen königl. bey des Königs Majestät verrichtete, der
Familie zu veranftalten. Der Gesandschafts=Hr. Nuntius ein gleiches bey dem königl.
Sekretär allein blieb bey dem Hrn Nun=

tius, auch zur Zeit des königl. Verhörs
selbst, um die Päpstl. Breven abzureichen.
in dem Behörsaale stand der König
an einem Tischchen, mit allen Grands von
Spanien, allen Vornehmen des Reichs und
einem zahlreichen Adel, alle an ihren ge=
wöhnlichen
Plätzen. Der König und die
Grands von Spanien waren mit bedeckten
Häuptern; der Hr. Nuntius hatte ebenfalls
beym Eintritt das kleine Käppchen auf dem
Haupte und das Bareth in der Hand, er
machte die gewöhnlichen 3. Verbeugungen,
bey der zweyten neigte er sich auch gegen
die Grands von Spanien, und bey der
dritten entblößte er das Haupt gänzlich,
setzte aber sowohl das kleine Käppchen, als
das Bareth nachher wieder auf. Der =
nig
nahm gleichergestalten bey einer der 3.
Verbeugungen des Hrn. Nuntius den Hut
ab; worauf dann eröfterter Hr. Nuntius
mit deutlicher Stimme eine wohlgesetzte Re=
de
in Jtaliänischer Sprache hielt. So oft
in dieser Rede der Name des Papstes oder
des Königs vorkam, nahm er das Bareth.
und die Grands von Spanien die Hüte ab
und der König selbst that ein gleiches bey
Erwähnung des Päpstl. Namens. Nach
vollendeter Rede, und erhaltener königl.
Antwort, überreichte der Hrr Nuntius dem
König das Päpstl. Breve, welches derselbe
mit besonderer Ehrfurcht und Wohlgefallen
annahm. Der Hr. Nuntius trat hierauf
unter den gewöhnlichen 3. Verbeugungen
wieder ab, sobald er aber an die Thür=
schwelle
gekommen war, kehrte er wieder
zurück, und gieng mit dem König in das
anstossende Zimmer, wo die geweihten Fat=
schen
, und alle Geschenke auf verschiedenen
Tischen in Bereitschaft lagen.

Nach solcherart geendigtem Verhöre
bey des Königs Majestät verrichtete, der
Hr. Nuntius ein gleiches bey dem königl.
Prinzen von Asturien, bey welchem, weil

[10]

da ebenfalls die Grands von Spanien mit
bedeckten Häuptern zugegen waren, ein
ähnliches Ehrengepränge, wie bey dem =
nige
beobachtet wurde. Hierauf erfolgte
das Verhör bey der königlichen Prinzeßinn,
woselbst nebst den eröfterten Grands, auch
die Hofdamen in Aufwartung standen, wes=
wegen
der Hr. Nuntius nach der zweyten
Verbeugung, zuerst die Damen, und als=
dann
die Grands mit einer Kopfneigung
grüßte. Das letzte Verhör war endlich
bey dem königl. Jnfanten; dieser stand auf
einem Sessel zunächst dem Bette; der Hr.
Nuntius machte an denselben eine kurze,
bündige Rede in lateinischer Mundart, in
deren Mitte er dem königl. Jnfanten die
geweyhten, mit Gold und Perlen gestickten
Fatschen, die zween Gentiluomini di boc=
ca
an beyden Enden hielten, in die Armen
legte. Die Aja, die den königl. Jnfanten
in dem Sessel aufrecht hielt, erwieder=
te
hierauf ein anständiges Danksagungs=
kompliment
an Se. Päpstl. Heiligkeit, in
Jtaliänischer Sprache.

Von dannen verfügte sich eröfterter Hr.
Nuntius zu dem königl. Jnfanten Don Ga=
briel
und Don Anton, zur Jnfantin, D.
Marie Josephe, und zum Jnfanten Don
Ludewig, seine Aufwartung zu machen.

Nach allen diesen feyerlichen Besuchen
endlich, gieng der ganze Zug wieder die
Treppe hinab, der Hr. Nuntius bestieg zu=
erst
die in Bereitschaft gestandene königl.
Kutsche, setzte sich an den ersten Platz
wohingegen der Maggiorduomo di Setti=
mana
, der Bothschaftereinführer, und der
Decan der Gentiluomini di bocca die übri=
gen
Plätze in eben dieser Kutsche einnah=
men
. Hierauf folgte des Hrn. Nuntius er=
ste
Prachtkutsche leer, dann seine drey andern
Staatskutschen mit den Edelleuten, und
viele andere Wägen, worinn der Rest sei=
ner
Kappelläne, Pagen und Kammerdiener
gefahren wurde. Den Schluß machten
die Staatskutschen der neulich erwehnten
Hrn. Bothschafter und Prälaten, und der
Zug gieng wieder durch die nämlichen Gas=
sen
, nach dem Pallaste des Duca dell Jn=
fantabo
zurück, woselbst alsdann an einer
kostbar besetzten prächtigen Tasel gespeiset

wurde. Der Hr. Nuntius hielt sich da bis
an den Abend auf, und kehrte alsdann nach
seinem Nuntiaturspallast zurück.

Das Volk, das sogar aus benachbarten
Städten und Ortschaften, um diesen präch=
tigen
Zug zu sehen, häusig sich einfand,
war beynahe unzählbar, und jedermann be=
zeugte
sein innigstes Veranügen über diesen
so herrlich=als freudenvöllen Auftritt, wie
nicht weniger welch=tiefe Ehrfurcht und
Ergebenheit gegen den heiligen Päpstl. Stuhl
und gegen die katholische Religion in spa=
nischen
Gemüthern herrsche.

Noch den eigenen Tag, sobald der Hr.
Nuntius zu Hause angelangt war, sandte
er an den König, und alle königl. Prinzen
und Prinzeßinnen verschiedene herrliche Ge=
schenke
, die meist aus künstlich gewebten
geistlichen Bildern, insgemein Arazzi ge=
nannt
, und in Gold oder Silber gefaßten
heiligen Gebeinen bestanden. Der Hr.
Marches Grimaldi, erster königl. Staats=
sekretär
, der Hr. Don Johann Pacheco,
Maggiordomo di Settimana, der Hr. Mar=
ches
Ovieco Bothschaftereinführer, so wie
alle Damen und Cavaliers des Hofes
wurden, jeder nach Würde von oftbesagten
Hrn. Nuntius, mit einem prächtigen An=
gedenken
beehret.


Jn der Stadt Korneuburg ist das zum weißen
Wolfen genannte an der Strasse gegen den PP.
Augustinern über gelegene Gastwirthshaus täg=
lich
in Bestand zu verlassen; wer solches zu be=
stehen
willens ist, hat sich zu gedachten Kornen=
burg
in ermeldter Behausung anzumelden.


Unter den Weißgärbern nächst der Kirche ist
ein wohlgebautes Haus, samt grossen Kuchelgarten
Nro. 37. täglich zu verkaufen; die hiezu lustera=
gende
Käufer haben sich bey dasigen Hausinhaber
anzumelden.


Nachdem die mittelst der Zeitungen dreymal
kundgemachte, und auf den 27. vorigen Monats
May angesetzt gewesene Licitation des auf der
gräfl. Adam Kufsteinischen Herrschaft Raßing im
V. O. W. W. besindlichen, von dem dorthin
unterthänigen Bader Bernhard Lipp, verlassenen
Badergewerbs, fruchtloß abgelaufen ist; so wird
hiemit jedermann wiederholt zu wissen gemacht:
daß dessen zu gedachetn Raßing eigenthumlich in=
nen
gehabte Behausung, wozu 1 1/2 Joch Ae=
cker
, 1/4 Weingarten und 1/8 Tagwerk Haus=

[11]

garten gehört, samt dem darauf haftenden Ba=
dergewerb
, auf den 25. laufenden Monars Ju.
nius auf der gleichfalls grafl. Adam Kufsteini=
schen
Amtskanzley zu Thatheim nächst Perschling
fruh um 9 Uhr abermal offentlich feil gebothen,
und den Meistbiethenden uberlassen werden.


Von N. Burgermeister Stadtrichter und Rath
der k. k. Stadt Wienerisch. Neustadt wird mittels
gegenwartig offenen Edikt jedermann zu wissen
gemacht: wasgestalten zu Verkaufung der dem
Paul Anderler burgerl. Eisenhandlern angehörig
allda gelegene Behausung, samt der darauf radi=
citten
Eisenhandlungsgerechtigkeit auf ferneres
Anrufen des Herrn Klagers eine mehrmalige Li=
citation
verwilliget, und hiezu der 28. dies Mo=
nats
Juni anberaumet worden seye. Wer dem=
nach
obbesagte Behausung, samt Handlungsge=
rechtigkeit
käuflich an sich zu bringen gedendet
kann sich an oberwehnten Tag Vormittag um
9 Uhr auf aldasiger Stadtkanzley einfinden, all=
wo
sodann die Licitation der Ordnung nach wird
vorgenommen werden.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es seye
auf Anlangen des gerichtl. aufgestellt von Schi=
ckischen
Herrn Curatoris ad actum verwilliget
worden, das Schickisch im Strauchgäßel liegen=
de
Haus offentlich auszufeilen und an den Meist=
bietenden
zu verkaufen. Da nun zu diesem En=
de
der 25. August dieß Jahrs bestimmet worden
ist. So haben diejenige, welche das gedachte
Haus zu kaufen willens sind, an dem bestimm=
ten
Tag, oder da wir anderer Verzindernissen
halber diesen Tag nicht zu Rath säßen, den nächst
darauffolgenden Rathstag fruh um 8 Uhr vor uns
zu erscheinen, und sich dey unserm und gemeiner
Stadt Wien Grundbuch durch den Amtsschreider
anmelden zu lassen, folglich der weitern Behand=
kung
abzuwarten.


Von des kais. auch k. k. im Königreich Hun=
garn
bestellten General Auditoriatamts wegen,
wird mit gegenwärtigen offenen Edikt jeverman=
niglich
sowohl an als abwesenden kund und zu
wissen gemacht: Es seyen nach den in Hungarn
zu Koroneza den 10. Janer dieß Jahrs erfolgten
Absterben des auch k. k. veneralfeldwachtmeisters
wepl. Abraham Gottlob Frepperrn von Gersdorf
bey der furg westen Jnventur bereits soviez Pas=
sivschulben
vorgekemmen, welche das beschriebene
Vermogen auschon überntiegen, mithin die Reth=
durft
erheische, dessen samtliche sowohi in=als
außer Land befindliche Glaubigere zur Anmeld=
und Liquibirung ihrer an denselbe zu stellen pa=
benden
Sprüchen und Anfoderungen einzuberufen.
Da nun hierzu der 7te September dieß Jayrs

Vormittag um 9 Uhr für die erste, anderte und
dritte auch allendliche Frist in besagten Amt zu
Preßburg zwischen den St. Michaelsthor im Sa=
muel
Ungarischen Haus derentwegen zu erschei=
nen
sub clausula præclusipræclusieinberaumet worden.
Als haben all und jede, so an gedachter Verlas=
senschaft
einige Sprüche und Foderungen ex qua-
cunque
causa vel titulo zu haben vermeinen,
in obbestimmter Zeit und Ort entweder selbst per=
sonlich
oder durch hierzu genugsam bevollmächtigte
Gewalttragere mit ihren habenden Schuldscheinen
und Liquidirungsurkunden, oder Zeugenschaften
alsogewiß zu erscheinen, wie im widrigen diesel=
be
nachhin nicht mehr gehoret, sondern ihnen
und denen nicht recht liquidirenden Partheyen
das ewige Stillschweigen aufrrleget werden solle.
Wornach sich ein jeder zu richten wissen wird.


Von des k. k. Jud. Deleg. Milit. mixti im
Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der Enns
wegen, wird hiemit durch dieses offentliche Edikt
jedermann deme daran gelegen kund und zu wis=
sen
gemacht: Es seye der gewest b. k. Haupt=
mann
Herr Michael v. Kullmayr wegen contra=
hirten
Schulden mit seinem Vermögen ad Cri-
dam
gediehen, und habe man dahero auch hier=
orts
hierüber eine Concurshandlung ex officio
anzuordnen, auch zu diesem Ende alle und jede
Hauptmann Michael von Kullmaprische Glaubi=
gere
auf den 30sten August dieß Jahrs sub clau-
sula
perpetui silentiisilentiieinzuberufen für nöthig
befunden. Es werden demnach alle und jede
Hauptmann Michael v. Kullmaprische Glaubige=
re
, nebst Mitbringung der erfoderlichen Liquida=
tions
=und respektive Legitimation dokumenten
an obbestimmten Tag früh um 9 Uhr in dieses
k. k. Jud deleg. Milit mixti in der Wallner=
strasse
im Kaiserhaus im ersten Stock besindlichen
Kanzley entweder selbst personlich, oder durch ge=
nugsam
instruirte Bevollmachtigte alsogewiß zu
erscheinen, und ihre etwa habende Spruche und
stellende Ansoderungen rechtsbeständig zu liqui=
diren
und respektive zu legitimiren haben, wie
im widrigen die ausbleibend und sich in bestimm=
ter
Zeit nicht anmeldende Glaubigere mit ihren
Sprüchen und Forderungen nicht mehr gehöret,
sondern von des eröfterten Herrn Hauptmann
Michael v. Kullmayr vorhandenen Habschaft und
Vermogen vollig ausgeschlosten, und denselben
das ewige Srillschweigen auferleget seyn solle.
Wornach sich ein jeder Jnteretirter zu richten
und seinem Recht bestens zu invigiliren wissen
wird. Wien den 29. May 1773.


Von der N. O. Regierung wegen wird mit
gegenwärtig offenen Editt jedermanniglich so=
wohl
An=als Abwesenden, deme daran gelegen,
kund und zu wissen gemacht: Es seye der Joseph

[12]

Nikolaus le Brett ohne Hinterlassung eines letzt=
willigen
Geschäfts mit Tod abgegangen, und
habe sich hinnach um desselben ab intestato ruck=
gebliebene
Verinssenschaft der gerichtl. verordnete
le Brettische Gerhab Kari Augustin Dorffner k.
L. Hofkriegsagent und Notarius Publicus ange=
meldet
. Wann nun Regierung um das etwa
vorhandene Æs alieium ausfindig zu machen,
solgsam zu Abhandlung solcher Verlassenschaft
sicher fürschreiten zu können, eine Nothwendig=
keit
zu seyn befunden hat, alle hieran theilneh=
mende
sowohl in=als außer Landes befindlicht
Personen durch dieses offentliche Edikt zu An=
meld
=Legitimir=und Liquidirung ihrer an obbe=
melete
Verlassenschaft ex quacunque Causa, vel
titulo habender Sprüche und Foderungen, und
zwar sie Creditores sub clausula præclusi ge=
richtlich
vorzuladen und einzuberuffen, auch zu
diesem Ende der 26. August dieß Jahrs Nachmit=
log
um 4 Uhr zur gewohnlichen Convocations=
und Anmeldungstagsatzung pro 1mo, 2do, 3tio,
ac ultimo termino bestimmet worden ist. Sol=
chemnach
werden alle und jede, welche bey ge=
dacht
Joseph Nikolai le Brettischen Verlassen=
schaft
um Schuldfoderung wegen einige Sprüche
haben, oder zu haben vermeynen, an obbestimm=
ten
Tag und Stund vor Regierung in der da=
selbst
zu solchem Ende offen haltenden Commis=
sionsstube
entweder seibst versonlich, oder durch
hiezu genugsam bevollmächtigte Gewalttragere
alsogewiß zu erscheinen, und ihre an solche Ver=
lassenschaft
habende Anforderungen anzumelden,
rechtlich zu legitimiren und zu liquidiren haben,
als im widrigen die Abhandlung ex officio vor=
genommen
, und falls die vorkommende Credito=
res
den Aktivstand übersteigeten, die Anwesende
vernommen, mit ihnen behorig liquidiret, und die=
selbe
der Ordnung nach claßisiciret, denen Abwe=
senden
aber das ewige Stillschweigen aufgetragen
werden solle. Wornach sich also ein jeder zu
richten wissen wird.


Es ist eine kleine Sammlung von theils in
Gold gefaßten, theils aber noch ungefaßten stei=
nernen
Tabacksdosen alltäglich um einen billigen
Preiß zu verkaufen, und sich hierwegen in dem
k k. Frag=und Kundschaftsamt des Weiteren
zu erkundigen.


Von N. Burgermeister, Stadtrichter, und Rath
der k. k. N. Oe. Landesfürstlichen Stadt Prugg
an der Leytha wegen, wird hiemit jedermann kund
und zu wissen gemacht; Es setze in Rucksicht auf
das von denen in Wien besindlichen Joseph Georg
Kollmannischen Glaubigern unterm 2ten diesei
Monats hier eingereichte Andringen, und das
von der k. k. Wollenzeugfabrik anheut schriftlich
beschehene Anlangen, von der käuflichen Hindan=

lassung des in denen wierholten Edikten ange=
merkten
Kollmannischen Vermögens, um die letzt=
hin
von dem Andre Kürbe licitands angebottenen
8000. fl. respective auf derenselben Gefahr, der=
malen
abgegangen, und eine nochmalige Licita=
tionstagsatzung
(bey welcher sowohl um das Waa=
renlager
, als um die übrige Corpora Massæ be=
sonters
licitiret werden solle) auf den 7. July
angeordnet, anbey aber auch sestgesetzet worden,
daß, Falls auch bey dieser Tagsatzung sich keine
anständige Käufere einfindeten, das vorgedachte
Kollmannische Vermögen, in Verfolg deren vo=
rigen
Edikten, besagten Creditorn, ohne weite=
ren
gerichtlich addiciret werden solle.


Nachricht

Da der herzoglich Sachsenweimar=und Gothai=
sche
Legationsrath, Herr von Rehboom vor eini=
ger
Zeit allhier verstorben ist, so wire hiemit be=
kannt
gemacht, daß, wenn jemand rechtmäßige
Forderung an dessen Verlassenschaft zu haben
glaubt, man sich deshalben bey des Verstorbenen
Frau Schwester, der Frau geheimen Legations=
räthin
von der Lith in Baron von Bartenfteini=
schen
Hause in der obern Beckenstrasse längstens
bis letzten July lauffenden 1773sten Jahrs mel=
den
moge, damit sodann nach Befinden und Be=
schaffenheit
der Umstände weitere Veranstaltungen
getroffen werden können. Nach Verlauf welcher
Zeit jedoch auf Niemanden, der sich weiter mel=
den
möchte, Rucksicht noch Bedacht genommen
werden wird.


Nachricht.

Es ist Daniel Hempel, aus Warschau gebür=
tig
, 27. Jahre alt, mittelmäßiger Größe, schma=
len
und schlanken Leibes, schmalen Gesichts
schwarze Haar in einem Zopf tragend, und von
starken schwarzen Augenbraum, dürrspitzigen Na=
se
gelblichen Gesichtsfarbe, und etwas eingefal=
lenen
Backen, denn auch an einen derer vordern
Zühne die Hälfte abgebrochen, von einem vor=
nehmen
Minister, wo er als Sekretür in Dien=
sten
gestanden, nach verübten sehr ansehnlichen.
Gelddiebställen, und Unterschlagung vieler ihm
anvertrauf gewesener Pretiosaum, unterwegens
auf der Rückreise von Warschau nach Sachsen in
Neumark vier Meilen oberhalb Breslau am 16.
April a. c. heimlich entwichen, und hat bey sei=
ner
Flucht eine Pailleweste mit Gold, und der=
gleichen
Beinkleider, nebst einer pohlnischen Pi=
ckesche
von seinen grauen Tuch, so oben am Halse
mit gleichfärbigen unaufgeschnittenen Sammet
aufgeschlagen, und noch einen Reisesurtout darü=
ber
, angehabt. Es spricht und schreibt dieser Be=
trüger
die deutsche, pohlnische und französische
Sprache mit vieler Fertigkeit, und bezeigt sich,
als einen Menschen der Lebensart verstehet. Weil

[13]

nun an dessen Wiedererlangung vieles gelegen
als wird jedermänniglich, insbesondere aber jeden
Orts Gerichtsobrigkeit dienstlich ersuchet, auf die=
sen
Menschen genau zu attendiren, ihm so fort
arretiren zu lassen, und solches zu dessen Abhol=
lung
entweder an den Herrn Kloster Spndicum
Lelmann in Budißin, oder an dem Banquier
Herrn Gregorii in Dresden schleunigst einzube=
richten
, auf welchen Fall nicht allein alle Unko=
sten
erstattet, sondern auch eine sehr gute Beloh=
nung
sofort von erwehnten Herrn Gregorii aus=
ezahtet
werden soll.


Von der Amtskanzley des kaiserl. Frauenstift
zum heil. Kreuz in Tulln, als Herrschaft Ober=
dobling
wird hiemit ex Officio zu vernehmen ge=
geben
; Es sepe für nöthig befunden worden, zu
Erfindung und Richtigstellung des sammentlichen
Schuldenlast, womit der dießeitige behauste Un=
terthann
fub Nro. 81. auf denen Sätzen zu Ober=
döbling
Kaspar Gütl, und Rosalia dessen Ehe=
wirthinn
wirklich beladen seyn, eine allgemeine
Zusammenbetusung ihrer sammentlichen Glaubi=
gern
, zu Anmeldung und alsogleicher Beweisung
ihrer Schuldsorderungen, zu veranlassen: daß de=
nenjenigen
, welche dabey weder etwas anmelden,
noch das Angemeldete behörig erweisen wurden,
fernershin keine Rede und Antwort gegeben wer=
den
solle. Als wird hiemit zu dem Ende der 16.
Julp bestimmet, an welchem Tag sammentliche
Kaspar und Rosalia Gütlische Glaubigere frühe
um 8. Uhr in der herrschaftlichen Grundstuben zu
Oberdöbling zu erscheinen, und sich somit vor Scha=
zu
verwahren wissen werden.


Von der k. k. N. Oe. Regierung wegen, wird
mit gegenwärtig ossenen Edikt jedermänniglich,
sowohl An=als Abwesenden, deme daran gelegen,
kund und zu wissen gemacht; Es habe Regierung
eine Nothdurft zu seyn befunden, über das Karl
Schwanerische Bermögen einen ordentlichen Con=
curs
anzuordnen, und desselben sammentliche so=
wohl
in=als außer Land befindliche Glaubigere
zu Anmeld=und Liquidirung ihrer zu stellen ha=
benden
Sprüchen, und Forderungen einzuberuffen,
zu welchem Ende denenselben der 23. August dieß
1773sten Jahres Nachmittag um 4. Uhr zur ge=
wohnlichen
Tagsatzung für die erst=andert=und
dritt=auch allendliche Frist sub Clausula præclusi
anberaumet worden. Solchemnach werden alle
und jede, welche an gedachten Karl Schwaner
ex quarunque causa, vel titulo Sprüche und
Anforderungen haben, odet zu haben vermeinen,
an obbestimmten Tag und Stund vor Regierung
in der daselbst zu solchem Ende offenhaltenden Com=
mißionsstuben
entweder selbst personlich, oder durch
hierzu genugsam bevollmächtigte Gewalttrager
alsogewiß zu erscheinen, und ihre an solche Cri=

dämassam habende Anforderungen anzumelben,
auch zu Herstellung des erforderlich rechtlichen Be=
weisthums
ihre Schuld=und Satzbriefe, oder an=
sonsten
habende Liquidationsurkunden, und recht=
liche
Behelfe in Original, oder glaubwürdigen
Abschriften einzulegen haben, wie im widrigen
die Ausbleibende von gegenwärtiger Contursmas=
sa
gänzlichen ausgeschlossen seyn, und ihnen dieß=
salls
das ewige Stillschweigen auferleget, der nicht
Liquidirende aber in der künftigen Claßisication
mit seiner unerwiesenen Anforderung abgewiesen
werden solle. Wornach sich ein jeder zu richten,
und vor Schaden zu hüten wissen wird.


Von des k. k. Judicii Delegati Milit Mixti
im Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der
Enns wegen wird hiemit durch dieses offentliche
Edikt jedermänniglich, insonderheit aber denen
bey der k. k. Deprezinertriegskassa vorgemerkt
Platzmajor Johann v. Lackenauischen Creditoren,
benanntlich dem k. k. Leopold Paiffpschen Jnfan=
terieregiment
, dem Herrn Grafen Ernst v. Ro=
gendorf
, dem Herrn Anton v. Cothmann k. k.
pungarischen Hofkammerrath prporio & man-
datario
nomine, der Hauptmann Braunecki=
schen
Frauen Wittwe, dem Herrn Pietro Nos=
fetl
Capo Maestro zu Mapland, dem Herrn
Hauptmann Nesfort, der Frauen Anna Fleißne=
rinn
v. Wostrovitz, gebohrnen v. Lackenau, dem
Herrn Joseph Philipp v. Rimapr Siebenbürgischen
Hofkanzley Registratori, dem Herrn Generalma=
jor
Grafen von Willegas, des Luzanischen Jn=
fanterieregiments
Grenadierhauptmann Herrn Jo-
seph
v. Servera, dem Joseph Teppervain zu =
gendorf
, des Pallavicinischen Jnfanterieregiments
Grenadierhauptmann, dem Regimentschprurgo
Rupprecht, dem Schuhmacher zu Gnadenfrey
Johann Konrad Gebauer, dem Jglauerlandkut=
scher
Simon Frey, dem burgerl. Sattlermeister
Johann Ernst, der burgerl. Schuhmacherinn zu
Jglau Maria Reginä Holterinn, dem Wiloprat=
handler
, und burgerl. Stadtkoch zu Jglau Joseph
Felix, der burgerl. Tischlermeisterinn zu Jglau
Barbara Wurtzingerinn, der Wittib Schneider=
meister
Weeberinn zu Jglau, dem burgerl. Tra=
cteur
Leopold Karner zu Jglau, der Tuchmache=
rinn
Johanna Schwarzinn, dem Jglauerkauf=
mann
Franz Joseph Pollay, dem Jglauerkauf=
mann
Kaspar Dietrich, dem Jglauerkaufmann
Franz Bernhard Kronberger, dem Jglauerwein=
schankspachter
Konstantin Gallantha, dem Sei=
fensieder
Franz Schmid, dem Schwerdtfeger Kar=
gel
, einem Juden in Tröbisch, dem burgerlichen
Ehprurgo Heinrich Meisner, dem Marquetenter
Schöpp, dem Apothecker Brener, der Tprolerinn
Theresia Hentlerinn, und endlichen dem Jglauer=
postamt
, auch allenfalls deren vorbenannten Pir=

[14]

sonen, Erben kund und zu wissen gemacht; Was=
gestalten
auf des Augustin Böck J. U. Dris auch
Hofkriegsräthlichen Advokatens, als gerichtlich
verorenet Platzmajer Johann v. Lackenauischen
Curatoris ad actum gehorsamstes Anlangen ver=
williget
worden: daß alle diejenige, welche an
des den 7. Nodemb. 1771. zu Großwardein ver=
storbenen
k. k. Platzmajor Johann Lackner v. La=
ckenau
ruckgebliebene Ferlassenschaft einige Sprü=
che
, oder Anforderungen haben oder zu machen
vermeinen, durch Ausfertigung deren gewohnlich
claufulerten Valvaledikten einberuffen werden sol=
len
. Wann nun zu diesem Ende der 30. July
dies Jahrs frühe um 9. Uhr in dieses k. k. Jud.
Der. MiI. Mixti in der Wallnerstrassen in dem
Kaiserhaus im 1ten Stock befindlichen Kanzley
zu erscheinen bestimmet worden ist. Solchem=
nach
werden alle und jede Platzmajor Johann v.
Lackenanische Glaubigere an obbestimmten Tag,
und Stund, entweder selbst versonlich oder aber
durch genugsam instruirte Bevollmächtigte also=
gewiß
zu erscheinen, und ihre, wie immer Na=
men
haben mogende, und an sothane Verlassen=
schaft
zu stellen vermeinende Spruche, und For=
derungen
behörig anzumelden, und Rechtsbestün=
dig
zu liquidiren, auch respective sich zu legiti=
miren
haben, wie im widrigen die liquidirende
Creditores der Ordnung nach claßisiciret, denen
nicht Angkmeldten hingegen das ewige Still=
schweigen
auferleget werden wurde. Wornach
also ein jeder Jntereßirter sich zu richten, und
seinem Recht bestens zu invigiliren wissen wird.
Wien den 23. April 1773


Von der gräfl. Wenzl Sinzendorsischen Herr=
schaft
Ernstbrun in Niederosterreich 8. U M.
B wegen, wird hiemit allen und jeden durch
dieses offene Edikt, denen daran gelegen, kund
und zu wissen gemacht, wasmassen bey der Herr=
schaftl
. Wuisenrassa nachbenannrer Partheyen
ihre angefallene Elterliche Erbschaften sich in de-
posito
befinten 1mo der Anna Maria Manhar=
tin
, des Mathias Manhart seel. ehelichen Toch=
ter
von Gebmanns, welche 1743 in Ungarn ab=
gereiset
ist; 2do Johann Georg Taschner von
Stainbach Sohn des Sebastian Taschner seel.
welcher 33 Jahre unwissend; 3tio Mathias Ha=
ikel
von Nusch des Joh. Hackel eheleibl. Sohn,
welcher ein k. k Soldat geworden, und durch
30 Jahr unwissend; 4to Joseph und Paul Geper,
beede in k. k. Kriegsdiensten, des Joh. Geper von
Stainabrun ehelich hinterlassene 2 Sohne, 5to
der Mathias Semblerischen Sohn Georg Sem=
dier
k. k. Soldat; 6to Mathias Ungwitter des
Joh. Ungwitter von Haggenberg ehelicher Sohn;
7mo Maria Eckerin von Ernstbrun. Da nun
vordemeldte Partheyen fast alle über 32 Jahre

von hier abwesend seynd, ohne daß man von ih=
ren
eigentlichen Aufenthalt, Leben oder Todt ei=
ne
zuverläßige Nachricht einzuhollen vermogend
ware, und nun um Ausfolglassung dieser Depo=
sitengelder
bereits derenselben auhier befindliche
Befreundte, das geziemende Ansuchen gemacht
haben; als wird ihnen Anna Maria Manhartin,
Johann Georg Taschner, Mathias Hackel, Jo=
seph
und Paul Geyer, Georg Sembler, Mat=
hias
zUngwitter, und Maria Eckerin, oder allen=
fals
derenselben hinterlassen sich Rechts beständig
legitimiren könnenden Erben, Erbenserben, Ces=
sisnarien
, oder Creditoren durch gegenwartiges
hiemit auferlegt, daß sie bey allhieng herrschaftl.
Amtskanzley inner einen Jahr, 6 Wochen und
3 Tagen von Zeit dieses ausgefertigten Edikts,
das ist den 18. Juni 1774. um obgedacht in De=
posito
befindliches Vermogen, sich alsogewiß an=
melden
, und hierzu legitimiren sollen, wie im
widrigen sie nach Verfließung dieser Zeit nicht
mehr gehoret, sondern die Eigenthümer für ver=
storben
gehalten, und wiederholtes Vermogen
durch obrigkeit. Abhandlung denen wissentlichen
Befreundten, weiche sich bereits angemeldet ha=
ben
, zuerkennet, und ohne weitern ex deposito
verabfolget werden wurde. Schloß Ernstbrun den
30. April 1773.


Von der gräflich Exzellenz Kollonitzischen Dors=
und Vogtyerrschaft Pittermannstorf Amtskanzley
wegen, wird hiemit jedermann, deme daran ge=
legen
, kund und zu wissen gemacht; Es seye der
Franz Schinner, gewester Huefschmidmeister allhier
den 2 April c. a. mit Hinterlassung 12. unmün=
digen
Kindern ab intestato mit Dod abgegangen.
Um nun mit der Berlassenschaftsabhandlung sicher
vorgehen zu können, hat man für nothwendig be=
funden
, diejenigen vorzuladen und anzuhören,
welche an diese Franz Schinnerische Verlassen=
schaft
titulo crediti, aut alio qucunque einige
Spruche und Anforderungen haben, oder zu ma=
chen
vermeinen. Da nun zu diesem Ende und
zwar für das erste und letztemal der 27. July die=
ses
inlebenden 1773sten Jahres um 9. Uhr frühe
in der Pittermannstorferamtskanzley zu erscheinen
bestimmet worden ist. Solchemnach werden alle
und jede, welche an des Franz Schinner seligen
Verlassenschaft einige Schuldforderungen, oder
andere Sprüche, wie die immer Namen haben
mögen, rechtmäßig zu fordern vermeinen, an ob=
bestimmten
Tag und Stund selbst persönlich
oder ourch hinlanglich versehene Gewalttragere
alsogewiß bey wiederholter Amtskanzley zu erschei=
nen
, und ihre etwa habende oder an diese Verlas=
senschaft
zu stellen vermeinende Forderungen an=
zumelden
, und Rechtsbeständig zu liquidiren, auch
zu legitimiren haben, wie im widrigen auf die

[15]

ausbleibende, oder nicht behörig liquidirende Glau=
bigere
keine Rucksicht mehr genommen, mit der
Abhandlung, und Vertheilung der Franz Schin=
nerichsen
Verlassenschaft von Amtswegen vorge=
gangen
, sohin denen nicht Angemeldeten das
ewige Stillschweigen auferlegt werden solle.


Die gräflich=Grundemannische Amtskanzley
der Herrschaft Waldenfels, in Oesterreich ob
der Enns, Machland Viertel, nachst Freystadt
gelegen, citiret hiemit ediktaliter den schon über
32 Jahre abwesend=dieß=herrschaftlichen Pupil=
len
Johann Michael Wagner, dessen unbekannte
Erben und Glaubigere, dergestalten: womit sie
binnen 1 Jahre, 6 Wochen und 3 Tägen ent=
weder
personlich, oder durch hinlängliche Gewalt=
tragere
hierorts zu erscheinen, oder in Ausblei=
bungsfall
zu gewartigen haben, daß sie für Tod
erkennet, mit ihren Ansprüchen durch Auflegung
ewigen Stillschweigens abgewiesen, und sowohl
respektu deren obigem Michael Wagner auf vor=
längst
beschehenes Ableiben seines Vaters Johann
Wagners gewest=hiesigen Unterthans, Wirths=
und Amtsrichters auf der obern Schwand zuge=
standener
Ordnung nach fruktificirt=väterlichen
als auch auf nunmehrigen Hintritt der daselbstigen
Wittib und Ausnehmerin Catharina Wagnerin
seel. angefallen mütterlicher Erbschaftsmitteln,
durch die ohne weiterer Versicherung obrigkeitlich
gewilligende Zutheil=und Einantwortung an die
im Leben obhanden einzig Wagnerische Tochter
Klara verehlichte Schoberin auf bemeldter obern
Schwand ex officio vorgekehret werden solle, was
Rechtens ist. Schloß Waldensells den 1ten May
1773.


Wir N. Markt Richter, und Rath des kaiserl.
königl. und Landesfürstlichen Markt Langenloys,
geben hiemit jedermänniglich zu vernehmen; Bas=
gestalten
wir zur Bestandverlassung deren nachbe=
nennten
gemeinen Marktsgefällen und Realitä=
ten
, als des allhiesigen Tatz=und Ungelds, des
Reisgejapds, des s. v. Schweinbeschauens, des
Vaßziehens in heruntern, und obern Markt, des
Fischgehalters, und dessen Handels, eines Ge=
wölbs
in Rathhaus, dann eines Joch Ackers in
Kröttl, und 1/4. Weingartens in der Loys den
15. Decembris instehenden Jahrs zur endlichen
Licitationstagsatzung ad tractandum & conclu-
dendum
auf die 3. allenfalls auch 6. nacheinan=
der
folgende Jahre, gegen jedesmal vorhinein
Biertljährlich zu bezahlen habenden Bestandzinns
angeordnet haben. Werden demnach all und je=
de
, welche von vorgedachten Gefällen und Reali=
täten
ein so anderes, Bestandweiß an sich zu brin=
gen
gedenken, bey denen wochentlich an Mitt=
woch
zu halten pflegenden Rathstägen sich zu mel=
den
, und die etwa nöthig habende Bedingnissen

und Auskunften zu vernehmen, endlich aber an
obbestimmten 15. Decembris ad licitandum &
concludendum auf dem allhiesigen Rathhaus früh
um 8. Uhr zu erscheinen, und mit zu licitiren
haben.


Von N. Markt Richter und Rath des kasserl.
königl. und Landesfürstlichen Markts Langenlops
wegen, würdet der von hier schon über ein Jahr
entwichene Martin Mapringer, ein Schneider=
meister
ediktaliter hierdurch solchergestalten citiret
und vorgeladen, daß sich derselbe binnen Jahrs=
frist
, dann 6. Wochen, und 3. Tagen darnach.
das ist längstens bis 3ten Augusti 1774. entwe=
der
persönlich, oder per mandatarium alsogewiß
stellen, und sich mit seinen Creditoribus abfinden
solle, wie im widrigen dessen Schneiderprofeßion
ex Officio licitando verkaufet, und das erlosende
Geld zur Befriedigung derselben appliciret wer=
den
wird und soll.


Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es seye
Johann Wolfgang Hübel ein gewesener burgerl.
Bierwirth zwar ohne Erklärung des letzten Wil=
lens
, doch mit Hinterlassung sieben minderjähti=
gen
Kinder mit Tod abgegangen, und daher,
um mit der künftigen Verlassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können, für nothwendig befun=
den
worden, diejenigen vorzuladen, und anzuhö=
ren
, welche an diese Verlassenschaft einige An=
spruche
und Forderungen haben möchten. Da
wir nun entschlossen sind, eben diese Sprüche und
Forderungen an dem eigens, und zwar für das
erste und letztemal hiezu bestimmten Tag, näm=
lich
den 14. July dieß Jahrs, oder da wir an
diesen Tage anderer Verhindernissen halber nicht
zu Ratbe sässen, den nächstdarauffolgenden Raths=
tage
fruh um 8. Uor zu horen und zu vernehmen.
So haben daher alle jene, welche an des Johann
Wolfgang Hübel seel. Verlassenschaft eine recht=
mäßige
Forderung, es seye um Erbschaft, Schuld,
oder anderer Ursachen Willen zu haben glauben,
den bestimmten Tag selbst personlich, oder durch
einen hinlänglich versehenen Gewalttrager sogewiß
vor uns zu erscheinen, sich behörig zu legitimi=
ren
, und ihre Ansprüche und Forderungen darzu=
thun
, als im widrigen Falle auf die ausbleiben=
den
, oder nicht behorig liquidirenden Erben
Glaubiger, und Prätendenten keine Rucksicht ge=
nommen
, mit der Abhandlung und Vertheilung
des Verlassenschaftsguts von Amtswegen vorge=
gangen
, und dasselbe den etwan vorkommenden
Erben unbedenklich uberlassen werden, auch den
etwan existirenden Schuldprätendenten das ewige
Stillschweigen auferleget seyn würde.

[16]

Jn der von Ghelenschen Buchhandlung, im neuen Michaeler=
hause
, der kaiserl. königl. Reitschule gegenüber, sind nebst vielen alten,
sehr raren und neuen Büchern, Landkarten und Kupferstichen
auch folgende zu haben.


Fertig ist geworden:

  • Geschichte des Lebens, der Marter und der Wunderwerke des heiligen Johannes von
    Nepomuck, Domherrn zu Prag, wie auch vieler Gnaden, welche von Gott durch die
    Fürbitte dieses Heiligen sind verliehen worden. Aus den Prozessen seiner Heiligspre=
    chung
    , versaßt von Franz Christ. von Scheyb, nebst dem Portrait des heil. Johan=
    nes
    , gr. 8. Wien 1773. 1. fl. 15. kr.
  • Les Avantures de Telemaque, fils d'Ulysse, nouvelle Edition, gr. 12. Leyde 1767. 1. fl.
    30. kr.
  • Catechisme historique, contenant en Abrégé l'Histoire Sainte & la Doctrine chretienne,
    par Mr. l'Abbé Fleury, nouvelle Edition, gr. 12. Lyon 1767. 1. fl.
  • Scheffers (Carl Friedr.) Rede über die Verbindung, in welcher die Art der Grundgesetze und die
    Gluckseligkeit des Volkes stehen, das nach solchen regiert werden soll, aus dem Schwedischen
    übersetzt von Ludw. v. Heß, gr. 8. Leipzig 1773, 12. kr.
  • Introduction genérale a l'Etude de la Politique, des Finances & du Commerce, par Mr.
    de Beausobre, 3. Tomes, gr. 12. Berlin 1771. 3. fl. 15. kr.
  • La Civilité moderne, oder die Höflichkeit der heutigen Welt, woraus man sehen kann, wie
    man sich zu verhalten hat, damit man in dem Umgange mit artigen Leuten beliebt seyn möge.
    12. Hamburg 1761. 1. fl.
  • Abhandlungen (medicinisch=chirurgisch=chamisch und botanische der röm. kais. Akademie der Na=
    turforscher
    , 20ster Th. mit Kupf. 4. Nürnberg 1771. 2 fl. 45 kr.
  • Jagdkunst (neue, lustige und vollständige) sowohl von Vögeln als andern Tpieren. 8. Leipzig
    1762. 45 kr.
  • Effigies Virorum Eruditorum atque artisicum Bohemiæ & Moraviæ, una cum brevi vitæ
    operumque ipsorum enarratione, pars 1ma, cum XXXIII. Tab. 8. maj. Pragæ 1773.
    7. fl. 30. kr.
  • Adbildungen bohmischer und mährischer Gelehrten, nebst kurzen Nachrichten von ihrem Leben und
    Werken, 1ter Theil mit 33. Kupf. gr. 8. Prag 1773. 7. fl. 30. kr.
  • Geschichte des gegenwärtigen Krieges zwischen Rußländ, Pohien, und der Ottomannischen Pfotte.
    21, 22, 23ter Theil, wobey zugleich auf 8. Platten, die Vorstellung der Rußischen Jnfante=
    rie
    , wie auch die rechtliche Ausführung, warum das Haus Oesterreich einen Theil von Pohlen
    in Besitz genommen, enthalten, Franef. u. Ltipz. 1773. 1. fl. 30. kr.
  • l'Ecole de l'Amitie, 2. part. 12. Francf. & Leipzig 1758. 45. kr.
  • Traité sur les Maladies des Veux, par Mr. Guerin, gr. 12. Lyon 1769. 1. fl.
  • Anweisung zur Kriegsbaukunst, mit 22 Kupfertafeln 8. Berlin 1767. 1 fl. 30. kr.

Nachricht.

  • Mit dem Anfange des Monats Jnlius wird in der von Ghelenschen Buchhandlung eine
    neue moralische Wochenschrift ausgegeben, unter dem Titel: der Einfiedler, deren
    Plan, welcher vornämlich nach dem Muster des Spectators, des Tatlers, der World
    und anderer englischen Blätter zugeschnitten ist, leicht aus den ersten Stücken erkannt
    werden kann. Wöchentlich, jedesmal am Sonnabende, wird ein Bogen erscheinen,
    und mit jedem halben Jahr der Band geschlossen werden. Man pränumerirt für das
    halbe Jahr 2. fl. dahingegen der Band, sobald er geschlossen ist, nicht unter 3. fl ver=
    lassen
    werden kann. Ueberhaupt wird man nur wenige Exemplarien über die Zahl der
    Vorausbezahlten abdrucken, und einzelne Stücke nur etwan im Anfange für 6. kr. nicht
    aber in der Folge ausgeben, um die ganzen Exemplarien nicht zu zerreißen.
[17]

Von N. Richter und Rath der k. k. landes=
fürstl
. Stadt Klosferneuburg werden die zwey von
da gebürtige Gebrüdere Adam und Michael Licht=
manegger
, welche sich schon vor etlich und 30 ge=
gen
40 Jahren unter das k. k. Militaire, wovon
aber der Regiments=Namen unwiffend, begeben,
oder aber deren Erben dergestalten fürgefodert, daß
selbe binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen,
das ist den 21ster Juli 1774 auf gemeiner Stadt
Rathhaus alsogewiß erscheinen sollen, als im wi=
drigen
nach Ausgang dieses Termin sie nicht
mehr gehöret, und ihre auf dem Peter Salamo=
nischen
Haus liegende vätter=und mütterliche
Erbschaft der vorhanden leidlichen Schwester Ma=
ria
Anna Liechtmaneggerinn, nun verehlichten
Rauschmayerinn zugetheilet werden wurde.

Jm General Schmidischen Haus in der Sin=
gerstrassen
, ist ein mit grünen Tuch gefüttertes
Pierutsch, welches sowohl in der Stadt, als auf
dem Land zu gebrauchen, auch auf vier Personen
kann gerichtet werden, zu verkaufen, und sich des
Weiteren allda anzumelden.

Von des k. k. Judicii Delegati Milit. mixti
im Ertherzogthum Oesterreich unter und ob der
Enns wegen, wirdet hiemit durch dieses offene
Edikt denen Polirarp Hausgenosischen zweyen Cre=
ditorn
Anton Ramp burgerl. Meilausbringern
und Grorg Moratelli, oder allensalls dessen Er=
ben
kund und zu wissen gemacht; Es habe der
gerichtlich aufgestellt Policarv Hausgenosische Cu-
rator
ad lites Karl Augustin Dorffner kais. kön.
Kriegsngent hierorts angezeiget, welchergestalten
die unumgüngliche Nothdurft erheischen will, daß
zu gänzlicher Berndigung des Policurp Hausge=
nosischen
Eridägeschäfts die, in dem untern 4.
May 1049. bey dem vormalig bestellt gewesten
k. k. Kriegsgericht publicirten Cridaabschied in
Classe 3tia einkommende Creditores, oder deren=
selben
etwa fürsepende Erben fürgeforderet, und
denenselben untereinstens die standhafte Darthuung
ihrer an sothane Massam habenden Forderung,
auch die behörige Legitimationen bey wirklicher
Prärludirung auferleget werde. Da nun hierüber
eine Erforderung auf den 18. Augusti fruhe um
9. Uhr anberaumet worden, solche aber ihme An=
ton
Ramp, und Georg Moratelli ihres unwissen=
den
Aufenthalts halber behörig nicht zugestellet
werden kann. Als wird demnach ihme Anton
Ramp burgerl. Meilausbringer, und dem Georg
Moratelli, oder allenfalls derenselben Erben be=
sagte
Erforderung zu dem Ende per Edictum ad
Valvas intimiret, auf daß dieselbe vor diesem k.
k. Judicio Delegato Milit. mixto in der Wall=

nerstrasse im Kaiserhaus im ersten Stock an ob=
bestimmten
Tag und Stund entweder personlich,
oder durch einen genugsam instruirten Bevoll=
mächtigten
alsogewiß erscheinen, und ihre habende
Anforderung standhaft darthun Auch allenfalls
sich hierzu legitimiren sollen, wie im widrigen
dieselbe mit ihren claßificirten Forderungen für
abgeferriget gehalten werden wurden. Wornach
sich also er Ramp und Moratelli, oder allenfalls
derenselben Erben zu richten, und ihrem Recht zu
invigiliren haben werden. Wien den 26. May 1773.

Von der Amtskanzley der gräfl. Confalonierischen
Herrschaft Ort an der Donau in N. Oe wegen,
wird hiemit jedermänniglich zu wissen gemacht;
Es seye nach Absterben Leopold Sigmund, burgerl.
Färbermeisters zu Markt Ort, um mit dessen Ver=
lassenschaftsabhandlung
um so sicherer fürgeben zu
können, für nothig befunden worden, alle jene,
so an bemeldten Leopold Sigmunds Verlassenschaft
sub quocunque demum titulo einige Anforde=
rungen
haben, auf den 31. July inlebenden Jahrs,
frühe um 8. Uhr, und zwar für den erst und letz=
ten
Termin einzuberufen. Es werden sich dem=
nach
dieselben an obbestimmten Tag entweder selbst
personlich, oder durch genugsam instruirte Bevoll=
mächtigre
allhier einfinden, und ihre Forderungen
behörig liquidiren, wie im widrigen die Ausblei=
bende
nicht mehr angehöret, und mit der Abhand=
lung
ohne Weiteren fürgegangen werden wurde.

Von dem Löbl. Grundbuch des Klosters deren
PP. Augustinern auf der Landstrassen zu Wien,
wird hiemit all und jeden zu vernehmen gegeben;
Welchergestalten der Johann Georg Bey, Haus=
inhaber
einer allhero dienstbar=und unterthänigen
Behausung im neuen Lerchenfeld, neben dasiger
Linien bey dießeitigen Grundbuch vor=und ange=
bracht
, daß selber um seine Creditores befriedi=
gen
zu können, bemüßiget sich befinde, diese seine
neben der Lerchenfelderlinien situirte Behausung
und Grundstuck offentlich ausfeilen, und licitando
an dem Meistbietenden verkaufen zu lassen. Da
nun in dessen Begehren gewilliget worden, als
werden all und jede, welche solche Behausung,
und anliegende Grundstück (worauf Jnhalt der
fürgenommenen Schätzung noch sowieler Grund
vorfindig, daß neben diesen Haus, annoch drey
andere Hauser erbauet werden könnten) zu erkau=
fen
, auch allenfalls Häuser zu erbauen, Lust ha=
ben
, den 26. Juny in obbemeldten Klosters Grund=
buchskanzley
Vormittag um 9. Uhr entweder durch
sich selbsten, oder genugsam Begwaltigte zu er=
scheinen
haben, wo mit denen respective Käufern,
oder Baulustigen entweder wegen des Hauskaufs,

[18]

oder übrig vorhandenen Grund der Kauf geschlos=
sen
, und das Weitere behandlet werden solle.


Demnach man ob Seiten einer Kuhrfürstlichen
Regierung dahier sich außer Stand befindet, die
von dem abgelebten hiesigen Pruckzollner Franz
Müller und desselben gleichfalls verstorbenen Ehe=
consortin
Maria Anna nachgelassene Erbschaft bey
andaurender Abwesenheit zweyer derenselben in
Hungarn sich befinden sollender Abintestaterben be=
horig
auseinanderzusetzen. Als werden bemeldte
Franz Müllerische Jntestaterben anmit dergestal=
ten
vorgeladen, daß selbe verstandenen Endes Wil=
len
bey allhiesiger Regierungskanzley inner denen
ihnen Kraft dieß pro 1mo, 2do, & 3tio ter-
mino
peremptorio anberaumenden dreyen Mo=
naten
geziemends erscheinen, und das Weitere
behorig abwarten sollen; Es erscheinen nun die=
selbe
oder nicht, so solle nichtsdestoweniger gesche=
hen
was Rechtens ist. Neuburg an der Donau
den 24. May 1773.


Von dem verordneten Judicio Delegato der
gräflich Leopold Maria Dietrichsteinischen Herr=
schaft
Groß, wird hiemit jedermänniglich kund
und zu wissen gemacht; Es sepe auf Anlangen
des Herrn Blasius Abrenckh J. U. Dris auch Hof=
und Gerichtsadvocatens wider Johann Niklas
Schwallier Handelsmann im Markt Röschiz, und
Theresia dessen Ehewirthinn unterm 19. April
dieß Jahrs in die nochmalige Licitirung der den
beklagten Conleuten zugehörig, im Markt =
schiz
gelegen, und zur besagter Herrschaft Groß
dienstbaren Behausung, sammt darzugehörigen
Grundstücken gewilliget, und hierzu der 19. Juny
dieß lauffenden Jahrs bestimmet worden. Sol=
chemnach
werden alle und jede, so gedachte Be=
hausung
, samt Grundstücken käuflich an sich zu
bringen gedenken, an obbemeldten Tag früh um
9. Uhr in der Herrschaft Großischen Amtskanz=
ley
zu Sizendorf ad tractandum & concluden-
dum
zu erscheinen wissen. Wien den 8. May
1773.


Den 23. Juni werden auf Verordnung eines
löbl. Stadt Magistrats auf der Landstraß in dem
Leopold Grametstetterischen Haus Vormittag von
9. bis 12 und Nachmittag von 3 bis 6 Uhr
verschiedene Verlassenschaftssachen, als Silder,
Wäsche, Kleider, Bettgewand, Tische, Sessel,
Kästen, Bilder, Spiegel, Kupfer, Zinn, und
andere Einrichtungen, wie auch Roß und =
gen
den Meistbietenden gegen haarer Bezahlung
verkaufet.


Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien.
geben hiemit all und jeden, denen daran gelegen
ist, zu vernehmen; Es sey nach dem Tod des
Andra Jordan eines gewesenen burgerl. Handels=

mann, ein mit 3. mitteren, und 16. gar kleinen
Diamanträutin besetztes Frauenhalskreuzl, nebst
2. Ohrwukeln, jede mit einem mitteren Rautten
den Vernehmen nach (jedoch ohne zu wissen von
wem, und wie hoch) vor vielen Jahren versetzet
worden. Da es nun an dem ist, daß obbesagtes
Kreuzl käuflich hindangegeben, und das hieraus
erlöste Geld den hinterlassen minderjährigen Kin=
dern
ad fructificandum angeleget werden sollte,
vorher aber nöthig befunden worden ist, den Ver=
setzer
, oder auch allenfalls andere, welche auf ob=
bemeldtes
Kreuzl einige Sprüche, und Forderun=
gen
zu haben glauben, fürgeladen, und zu ver=
nehmen
. So haben alle diese den 14. July dieß
Jahrs, als dem eigens hiezu bestimmten Tage,
oder da wir an diesem Tage wichtigerer Hinder=
nissen
halber nicht zu Rath sässen, den nachstda=
rauffolgenden
Rathstag früh um 8. Uhr alsogewiß
selbst, oder durch hinlänglich versehene Bevoll=
mächtigte
bey gemeiner Stadt Wien Pupillen=
raitkammer
zu erscheinen, sich behörig zu legiti=
miren
, und das erwähnte Pfand auszulösen, wie
im widrigen Falle das erwahnte Kreuzel, samt
den Ohrwukeln den Meistbietenden hindangegeben,
auf die Ausbleibend, oder sich nicht behörig Liqui=
direnden
aber kein Bedacht mehr genommen, son=
dern
das erlöste Quantum den Erben fruchtbrin=
gend
angeleget werden würde.


Von des kaiserl. Herrn Stifts St. Dorothe
Grundbuch wegen, wird hiemit jedermänniglich
kund gegeben; Es habe nach zeitlichen Hintritt
der Theresia Sazkin gewest burgerl. Tüchelma=
cherin
der denen Damezoischen Kindern gerichtlich
verordnete Herr Curator mittelst seines unterm
3ten May dieses inlebenden Jahrs allhier einge=
reichten
Andringens gebetten, vorbemeldten The=
resia
Sazkin seel. hinterlassen, und dem allhiesigen
Stift dienstbare Behausung auf dero Freygrund
Thurp durch fürgehende Licitation dem Meistbie=
tenden
zu verkaufen. Wann nun in des Herrn
Supplikantens Bitten gewilliget, und zu soge=
stalten
Verkauf der 10 July anni eurrentis an=
beraumet
worden. Solchemnach werden alle, wel=
che
erwehnte Behausung licitando käuflichen an
sich zu bringen gedenken, auf ersagten 10. Juip
frühe um 9. Uhr bey allhiesigen Grundbuch zu er=
scheinen
, und sich alldaselbsten anmelden zu las=
sen
haben.


Von der in dem Warasdinergeneralat in dem
Staabsquartier Bellovar aufgestellten Pollicey=
Commißion hiemit anzufügen: es seye Franz
Meitler Gallanteriehändler ohne Zurücklassung
einer letztwilligen Disposition zu Kloster Jvanich
verstorben, mithin zu Ausfindigmachung seiner
etwa vorhanden seyn mögenden Schulden eine
Convocation anzuberaumen für nothirendig be=

[19]

funden, dahero auch zu solchem Ende ein zwey=
monatlicher
Termin sub clausula præclusi an=
geordnet
worden. Es werden demnach all dieje=
nige
, welche an obbesagten Franz Mettler, oder
dessen hinterlassene Wittib einige Anforderungen
zu machen berechtiget seyn mögen, binnen zwey
Monaten, das ist peremptorie den 11. Julii
dies Jahrs fruhe um 9 Uhr vor dem Pollicepge=
richt
in dem Generalstnabsquartier zu Bellovar in
dem Warasdinergeneralat, als den 1. 2. und
3ten Termin, entweder personlich, oder durch
hinlänglich instruirte Bevollmachtigte, um so ge=
wisser
zu erscheinen, und ihre etwa zu haben ver=
meinende
Anforderungen zu liquidiren haben, als
im widrigen nach Verfliessung dieses Termins=
niemand
mehr angehöret, sondern mit Abhand=
lung
dieser Verlassenschaft von Amtswegen fort=
gefahren
werden solle.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jederman zu vernehmen: Es sey die
Elisabeth Schahingerin, gewest ledigen Standes
und ohne Condition, allhier mit Tod abgegan=
gangen
, und daher, um mit der künftigen Ver=
lassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu kön=
nen
, für nothwendig befunden worden, diejenige
vorzuladen und anzuhören, welche an dieser Ver=
lassenschaft
einige Ansprüche und Foderungen ha=
ben
möchten. Da mir nun entschlossen sind eben
diese Sprüche und Foderungen an dem eigens
und zwar für das erster und letztemal hiezu be=
stimmter
Tag, nämlich den 10. Juli dieß Jahrs,
oder da wir diesen Tag anderer Verhindernissen
halber nicht zu Rath laßen, den nächst darauf=
folgenden
Rathskag früh um 8 Uhr zu hören und
zu vernehmen. So haben all jene, welche an
der Elisabeth Schahingerin seel. Verlassenschaft
einerechtmäßige Foderung, es sey um Erbschaft,
Schuld, oder anderer Ursache willen zu haben
glauben, den bestimmten Tag selbst personlich,
oder durch einen hinlänglich versehenen Gewalt=
trager
so gewiß vor uns zu erscheinen, sich beyö=
rig
zulegitimiren, und ihre Ansprüche und Fode=
ungen
darzuthun, als im widrigen Falle auf die
ausbleibenden, oder nicht behorig liquidirenden Er=
den
, Gläubiger und Prätendenten Leine Rucksicht.
genommen, mit der Abhandlung und Verthei=
lung
des Verlassenschaftguts von Amtswegen vor=
gegangen
, und dasselbe don etwa vorkommendem
Erben unbedenklich überlassen werden würde.


Künftiger Freyytag, als den 18ten dieß Mo=
nats
Juny, werden auf Verordnung eines hoch=
löbl
. kais. auch kuais. königl. Obristhofmarschallen=
gericht
in dem tiesen Graben in dem sogenanmt.
Hofbeckischen Haus Nro. 364. im 2tem Stock ver=
schiedene
Verlassenschaftseffekten, als brillantene
Haarnadeln, rauttene Mannsring, Gold=und Sil=

ber, Gallanterien, Mahlereyen, Porcellain
mit Gold und Silber gallonirt, auch glatte Manns=
kleider
, Pelzwerk, schöne Wäsch und Spitzen,
Tischzeug, Spiegel, Sack=und Perpendikuluh=
ren
, Kästen, gelbdamastene Sophen und Sesseln,
Bether, Tisch, Gewehr, und andere Einrich=
tungsmobilien
, nicht minder Zinn, Meßing,
und Kupfer, Vormittag von 9. bis 12. Nach=
mittag
aber von 3. bis 6. Uhr denen Meistbie=
tenden
gegen alsogleich baar leist ender Bezahlung
licitando verkaufet, und hiemit folgenden Tag
continuiret werden.


Den 2r. 22. 23. Juni und folgende Täge
werden in dem großen Küß=den Pfenning nächst
dem rothen Thurm Nro. 683. auf der vordern
Stiege vom Steurerhof gegen über im 3. Stock
Vormittag von 9 bis 12, und Nachmittag von
3 bis 6 Uhr verschiedene Verlassenschaftseffekten
als goldene und andere englische Sack=und Stock=
uhren
, Geschmuck, Galanterien, sehr vieles Sil=
ber
, chinesisch=holländisch=sächsisch=und wiene=
risches
Tafelporcellain, prätiose Mahlerepen vom
Janeck, Urient, Correggio, Schneuers, Bock,
Rottenbrunn, Briegel ꝛc. dann etwelche Centen
Zinn, Leinwäsche, Trumouspiegel, Trumouti=
sche
mit Genuesermarmor, bordirt=sammet=und
andere Kleidungen, damastene Sessel, Kästen,
Tische, Bettgewand, auch ein noch ganz guter
mit grauen Plusch gefütterter französ. Schwim=
mer
, mit einem Untersätzel, nebst andern Fahr=
nussen
licitando gegen baarer Bezahlung den
Meistbietenden verkaufet werden.


Zu Baaden ist ein Haus, samt Handlung u. Caf=
feehaus
, auch ein schöner Ueberländgarten, eine
Hauswiesen und zwey Joch Aecker, täglich zu
verkaufen; und ist sich deshalb bey dem Hausin=
haber
Karl Kolb allda anzumelden.


Jn der bischöflichen Stadt Fünfkirchen ist das
Stadtbräuhaus, samt aller Zugehön auf künftigen
Michaeli in arrenda für 1000. fl. und 4. Fleisch=
bänke
, samt einer grossen Schlagbrucken und an=
deren
Zugehörungen zu aller Zeit pr. 500. fl. in
arrenda zu nehmen. Wer alsa hiezu Belieben
traget, kann sich bey dem Löbl. Stadtmagistrat in
Fünfkirchen personlich oder schriftlich anmelden.


In der landesfürstl. Stadt Tuln ist eine Bin=
derwerkftätt
, nebst Gerechtigkeit und Werkzeug,
bestehend in einem Haus mit 2 Zimmer, 2 Kam=
mern
, 2 Kucheln, 2 Gewölberlm, einer gewölbten
großen Binderwerkstatt und einem Keller, dann ein
gewöldten s. v. Kühestalllauf 5 Stück, ein Sta=
del
, und einen schön großen Garten, tüglich zu
verkaufen; auch befindet sich dabey ein von der
gemeinen Stadt in Bestand gelassener 1 und 1 ß
Joch Acker, und 2 Tagwerk Wiesen, welche gegen

[20]

Abreichung des Bestands allzeit bey dem Haus
verbleiben. Wer willens ist, solches käuflich an
sich zu bringen, hat sich bey Catharina Forsterin
Hausinhaberin zu melden.


Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es sepe
auf Anlangen des gerichtlich aufgestellt Thadae
Grittnerischen Herrn Curatoris ad lites verwilli=
get
worden, das Thadäe Grittnerisch=auf der
Wieden liegende Haus offentlich auszufeilen, und
an dem Meistbietenden zu verkaufen. Da nun
zu diesem Ende der 19. Junp dieß Jahrs bestim=
met
ist. So haben diejenigen, welche das ge=
dachte
Haus zu kaufen Willens sind, an dem be=
stimmten
Tage, oder da wir anderer Verhinder=
nissen
halber diesen Tag nicht zu Rath sässen,
den nachstdarauffolgenden Rathstag früh um 8.
Uhr vor uns zu erscheinen, und sich bey unserem
und gemeiner Stadtgrundbuch durch den Amts=
schreiber
anmelden zu lassen, folglich der weiteren
Behandlung abzuwarten.


Von der Herrschaft Mauer wegen, würdet je=
dermanniglich
, deme daran gelegen, kund und zu
wissen gemacht; Wasmassen die Nothwendigkeit
erfordere, zu Untersuchung des Vermogenstandes,
des Jakod Lechners behausten Müllnermeisters zu
Kalchspurg & Mariæ Annæ uxoris wegen über=
häuften
Schulden eine Convocationem Credi-
torum
ex Officio anzuordnen. Dahero werden
alle diejenige, welche an besagten Jakob Lechner
& uxorem Sprüch und Anforderunnen haben
oder zu haben vermeinen, den 9. Juch frühe um
9. Uhr vor dem Grundbuch des kais. Acad. Col-
legii
Soc. Jesu in Wien, als Herrschaft Mauer
alsogewiß erscheinen, und dero Anforderungen in
beglaubter Form einlegen, auch untereinstens der
Ordnung nach berichtigen, wie im widrigen fer=
nershin
niemand mehr angehöret, sondern abge=
wiesen
, und das ewige Stillschweigen auferleget
seyn solle.


Von des Löbl. Stifts und würdigen Gottes=
haus
unser lieben Frauen zun Schotten in Wien
Grundgerichts wegen, wird hiemit zu vernehmen
gegeben; Es seye über die von Christoph Gaßner
wider den Joseph Gaßner executive bewirkt, und
auf den 29. May angesetzt geweste, jedoch aus
Abgang einiger Käufer mehrmalen fruchtloß ge=
wordene
zweyte offentliche Feilbietung des Gaß=
nerisch
=zum Wallsisch genannten Hauses zu St.
Ulrich unteren Guts auf ferneres Anlangen vor=
besagten
Christoph Gaßner eine nochmalige Lici=
tation
solchergestalten veranlasset worden, daß
dieserwegen ein Edikt auf 14. Täge mit dem An=
hang
ausgefertiget werden solle, daß im Fall sich
bey dieser Licitation wiederum kein Kaufer mel=

dete, und der ehemalige Kaufer Joseph Gaßner
mit den pactirten Licitationsbetrag nicht aufzu=
kommen
vermogete, das obbemeldte Haus dem
klagenden Christoph Gaßner, um den Schätzungs=
werth
mit Vorbehalt des wider den vorhinigen
Käusr wegen des anerbottenen Licitationsbetrag
habenden Anspruchs, uberlassen seyn solle, und
da also hierzu der 22. Juny angesetzet worden.
Dahero werden die Liebhabere sothanen Hauses an
obbemeldten Tag frübe um 9. Uhr zur Behand=
lung
desselben bey dießeitigen Stiftsgrundbuch zu
erscheinen haben, wo es dem Meistbietenden, in
dessen Abgang aber dem klagenden Christoph Gaß=
ner
um den Schatzungswerth überlassen werden
solle.


Von der gräflich Abensperg=und Traunischen
Amtskanzley der Herrschaft Mepßau wegen, wird
hiemit jedermann kund und zu wissen gemacht;
daß, nachdeme erforderlich seyn will wegen dem
bey Taveri Marihardt zu Zierstorf ad Cridam ge=
diehenen
Vermögen beforderist aber wegen der für=
gewest
Haagerischen Liquidation auf diese Behau=
ung
ausgefallenen Gutmachung, welche gedach=
ten
Taveri Marihardt zuerkennet worden ist, die
Creditores durch eine gewohnliche Convocation
vor herrschaftlicher Kanzley vorfordern zu lassen;
Solchemnach dann wird all und jeden, welche an
besagten Taveri Marihardt einige Schuldforderung
zu machen haben, eine Tagsatzung, ungehindert
deren inzwischen einfallenden Pfingstferien auf
den 10. July dieß innlebenden 1773sten Jahr,
deren sonst gewöhnlichen 6. Wochen, und 3.
Täg in hiesiger Amtskanzley zu Mepßau zu er=
scheinen
anberaumet, wo jede Parthey in Person
oder durch genugsam Bevollmächtigte alsogewiß
zu erscheinen hat, wie im widrigen die Ausblei=
bende
nicht mehr gehört, sondern ihrer machen wol=
lenden
Forderung ganzlich ausgeschlossen, und
denenselben das ewige Stillschweigen auferlegt
werden würde.


Von des gräflich Dietrichsteinischen Judicii
Delegati der Herrschaft Spitz wegen, wird hie=
mit
jedermänniglich kund und zu wissen gemacht;
Nachdem die Elisabeth Weißin burgerl. Kirsch=
nermeisterswittwe
im Markt Spitz dies Zeitliche
gesegnet, als seye nun mit der diesfälligen Ver=
lassenschaftsabhandlung
sicher fürgehen zu können,
auf Anlangen des den Elisabeth Weißischen min=
derjährigen
Kindern gerichtlich zugegebenen Cu-
ratoris
Herrn Joseph Schwabel J. U. Dris auch
Hof=und Gerichtsadvocatens bewilliget worden,
all und jede, welche an der Elisabeth Weißin
seel. Verlassenschaft eine rechtmaßige Forderung
es seye um Erbschaft, Schuld, oder anderer Ur=
sachen
Willen, zu haben vermeinen gerichtlich
vorzuladen und einzuberuffen, zu welchem Ende

[21]

kann der 3te July dies läuffenden Jahrs ungehin=
dert
der darzwischen einkommenden Bett=und
Pfingstferien pro 1mo, 2do, ac ultimo termi-
no
bestimmet worden ist. Solchemnach werden
all und jede, welche an der Elisabeth Weißin
seel. einige Sprüch oder Anforderung haben, oder
zu haben vermeinen, an obbestimmten Tag Nach=
mittag
um 2. Uhr in mein Leopold Moßbach J
U. Dris auch Hof=und Gerichtsadvocaten als
Judicis Delegati auf dem Kohlmarkt im alten
Michaelerhaus im 2ten Stock habenden Woh=
nung
alsogewiß selbst versonlich oder durch einen
hierzu hinlänglich versehenen Gewaltstrager zu
erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, und
behörig zu liquidiren haben, wie im widrigen auf
die ausbleibend=und nicht behörig liquidirende
Erben, Glaubiger und Prätendenten keine Ruck=
sicht
genommen, sondern mit Vertheil=und Ab=
handlung
der Verlassenschaft ex Officio vorgegan=
gen
, und dieselbe den etwa vorkommenden Erben
unbedenklich überlassen werden wurde.


Von N. Richter und Rath des landesfürstl.
Markts Perchtoldstorf wegen, wird hiemit jeder=
manniglich
kund gemacht, wasgestalten zwar der
Ursula Zaunerin, gewest burgerl. Schniermache=
rin
dahier seel. sämtl. Gläubigere bereits vori=
gen
Jahrs einberuffen, und denselben eine Con=
vocationstagsatzung
auf den 17. August dicti an-
ni
anberaumet worden seye. Bey welcher auch
zerschiedene Creditores erschienen, welche zum
Theil an derselben Ehewirth, Leopold Zauner,
Foderungen gestellet, in dem diesfälligen Cridä=
abschied
aber an den Leopold Zauner verwiesen
worden sind. Da aber dieser Leopold Zauner nun=
mehr
auch verstorben, und zu besorgen stehet, es
dorften allenfalls noch mehrere Creditores vorhan=
den
seyn, als hat man für nöthig befunden, den
gesamt Leopold Zaunerischen Creditoren ebenfalls
eine Convocations=und untereinstens Liquidations=
tagsatzung
pro 1mo, 2do, 3tio & ultimo ter-
mino
cum clausula præclusi anzuberaumen;
solchemnach haben alle diejenige, so an ermeld=
ten
Leovold Zauner, gewest burgerl. Schnierma=
cher
dahier, seel. titulo crediti aut alio quo-
cunque
einige Sprüche und Forderungen haben,
oder zu haben vermeinen, auf den 14. Juli dieß
Jahrs fruh um 8 Uhr auf dem allhiesigen Rath=
haus
zu erscheinen, ihre Foderungen alsogewit
anzumelden und zu liquidiren, wie im widnigen
dieselbe nach Verfließung dieses Termins nicht
mehr gehöret, sondern ihnen das ewige Stillschwei=
gen
auferleget werden solle, wornach sich ein je=
der
zu achten und für Schaden zu hütten wissen
wird.


Wir NN. Superintendenten und Spittalmei=
ster
des Burgerspittals in Wien geben hiemit

sowohl An=als Abwesenden zu vernehmen: Es
sepe auf das mit Hinterlassung eines Testaments
erfolgte Absterben des Martin Baldauf, gewesten
Dorfrichters zu Nußdorf, zu Ausfindigmachung
des vorhandenen æris alieni sowohl, als auch
wegen sicherer Abhandlung der Verlassenschaft für
nöthig befunden worden, die sammtliche sowohl
in=als außer Land besindliche Gläubiger zur An=
meld
=und Liquidirung ihrer zu stellen habender
Foderungen vorzuladen und einzuberufen. Da nun
hiezu der 14. Juli dieß Jahrs Vormittag um 9
Uhr zu allendlicher Frist bestimmet worden. So
werden all und jede, welche an gedachten Martin
Baldauf seel. Verlassenschaft einige Sprüche und
Anfoderungen quocunque titulo zu stellen ha=
ben
, an obbestimmten Tag und Stund in der
Burgerspitalsgrundstube in Wien entweder selbst
personlich, oder durch genugsam bevollmächtigte
Gewalttragere alsogewiß zu erscheinen, ihre Fode=
rungen
anzumelden und gehörig zu tiquidiren ha=
ben
, wie im widrigen gedachte Verlassenschafts=
abhandlung
dennoch vorgenommen, denen in dem
Testament benannten Erben das vorhandene Ver=
mögen
ungehindert der etwa vorfindigen Gläubi=
gere
, so sich mit ihren Anforderungen nicht ge=
meldet
, eingeantwortet, auch sonst was Rechtens
ist ex officioofficiovorgekehret werden solle.


Von des Löbl. Stifts und würdigen Gottes=
haus
unser lieben Frauen zun Schoften in Wien
Grundgerichts wegen, wird hiemit zu vernehmen
gegeben; Es seye über die den 31. März letzthin
angesetzt geweste, jedoch aus Abgang einiger Käu=
fer
fruchtloß gewordene offentliche Feilbietung des
Christian Hauserischen Hauses im Rheindörfl sud
Nro. 8. zum goldenen Kögl genannt, auf weite=
res
Anlangen des Gregorii Appeck Cessionario
nomine wider ihne Hauser, vermög der den 21.
April behoben, und den 17. May darauf dem
Grundbuch zugestellten Auflag in eine nochmalige,
und zwar dritte Licitation der Ordnung nach ge=
williget
, und hierzu mit Ausschlüssung deren
Pfingstferien der 10. July anzusetzen verordnet
worden. Dahero wurden die Liebhabere sothanen
Hauses an bemeldten Tag frühe um 9. Uhr bey
besagten Stiftsgrundbuch zur Behandlung dessel=
ben
zu erscheinen haben, wo sodann diese Behau=
sung
dem Meistbietenden gegen baarer Bezahlung
käuflich hindangelassen werden solle.


Obristhofmarschall ⁊c.

Geben Kraft gegenwärtig offenen Edikt allen
und jeden, so an des mit Tod abgegangenen An=
ton
Nagorcky gewesten Trakteur zu Schönbrunn
ruckgelassenen Verlassenschaftsvermögen rechtliche
Ansprüche und Forderungen haben, oder zu haben
vermeinen, hiemit zu vernehmen; Es habe der
gerichtlich aufgestellte Anton Nagorckische Cura-

[22]

tor ad lites Joh. Anton Lang J. U. D. auch
Haf=und Gerichtsadvokat bittlichen angelanget
womit zu Auseinandersetzung der dießfälligen Ver=
tassenschaft
und Ausfindigmachung des vorhande=
nen
Æris alieni sämtliche Glaubiger durch die ge=
wöhnliche
Valvaledikta einberufen, mit jeden der=
selben
vollständig liquidiret, zur Ordnungsmäßi=
gen
Klaßisication geschritten, und hiemit diese
Verlassenschaftsabhandlung gänzlich abgethan wer=
den
mochte, da nun in dieses des Supplikantens
Begehren gewilliget, und hierzu der 14. July a.
c. Nachmittag pracise um 4. Uhr bestimmet wor=
den
ist, als werden demnach alle und jede, so an
des obgedachten Anton Nagorcky gewesten Trak=
teur
zu Schöndrunn ruckgelassene Verlassenschaft
quocunque titulo rechtliche Ansprüche haben,
oder zu haben vermeinen, an obbestimmten Tage,
und Stund auf der Seilerstadt im Jakoberhaus
im ersten Stock vor der Amtskanzley entweder
selbst personlich, oder durch genugsam Bevoll=
machtigte
alsogewiß zu erscheinen, und die zur
Liquidirung ihrer Anforderungen dienliche Be=
helfe
mitzubringen haben, wie im widrigen auf
die nicht Erscheinende, oder nicht behörig Liqui=
dirende
keine Rucksicht genommen, selbe von der
Nagorckischen Massa ein für allemal ausgeschlos=
sen
, ihnen das ewige Stillschweigen auferleget
und dieses Verlassenschaftsgeschäft mit den Anwe=
senden
, und rechtlich Liquidirenden Ordnungsmäs=
sig
vollführet, und behändiget werden würde.
Wornach sich also diejenige, denen daran gelegen,
zu achten, und vor Schaden zu hüten wissen
werden.


O〈…〉bristhofmarschall ⁊c

Geben mit gegenwärtig offenen Edikt jeder=
männiglich
, sowohl an=als abwesenden, deme
daran gelegen, kund und zu wissen: es habe bey
dem uns allergnadigst anvertraut=kais. auch k. k.
Obersthofmarschallenamt der Herr Joseph Franz
Graf v. Deblin unter heutigen Dato des meh=
reren
geziemend vorgestellt, wasmassen der in der
Gaun=Zankoni=wie auch Hautzenbergischen Repar=
titionskabelle
vom Jahr 1742. einkommende, und
auf den Namen Herrn Maximiliam Franz Frey=
herrn
v. Deblin lautende Hautzenbergische Wech=
selbriefe
pr. 7914 fl. 55 kr. worauf dessen Herr
Sohn, und respektive des Herrn Supplicantens
Herrn Vater Franz Anton Graf v. Deblin für=
gemerket
, und demselben über den gerichtl. ein=
gelegten
Testamentsaxtrakt drey Mussüdividenten
als de an. 1742, 1748 und 1751 erfolget wor=
den
, in Verstoß gerathen seye, mithin, und da=
selber
dessen vaterliches Schuldenwesen vermög
des zwischen ihme und den gesammt vätterlichen
Creditoren unterm 30 März 1757 commißiona=
liter
getroffenen Vergleichs tam active, quam
passive über sich genommen, und folglich auch

diese Wechselforderung hierunter begriffen seye,
als hat derselbe, um zu der gehörigen Legitima=
tion
zu gelangen um Ausfertigung des behori=
gen
Amortisationsedikts gehorsam angelanget,
und gebeten. Gleichwie nun in dieses des Herrn
Supplicantens biltiges Gesuch von Rechtswegen
folchergestalten gewilliget worden, daß wann bin=
nen
1 Jahr, 6 Wochen, und 3 Tägen von Zeit
der Affigirung dieses Edikts anzurechnen sich nie=
mand
zu obigen in Verstoß gerathenen Wechsel=
briefs
pr. 7914 fl. 55 kr. rechtlichen legitimiren
wurde, selbes alsdann für null und nichtig ge=
halten
, und nach. Verfließung obgemeldten Ter=
mins
allerdings als amortisiret, und für caßiret
angesehen, auch der dießfällige desselben Jnhaber
nicht mehr gehöret, sondern dem Herrn Joseph
Franz Grafen v. Deblin ungehindert des abgän=
gigen
Wechselbriefs das weitere der Ordnung
nach anzubringen bevorstehen solle. Solchemnach=
hat
man solches jedermanniglich durch dieses of=
fene
Edikt zur Nachricht erinnern wollen. Wien
den 12. May 1773.


Von des r. k. Löbl. Baron Bärenkoppischen
3ten Feldartillerieregiments Gerichts wegen, wird
hiemit jedermann, deme daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht; Es seye am 2ten December
vorigen Jahres, der bey dem ehemaligen k. k.
niederländischen Artilleriechor geweste, und zum
Lobl. Baron Bärenkoppischen 3ten Feldartillerie=
regiment
transferirte Hauptmann Auditor Domi=
nik
Fidley, nebst Hinterlassung einiger Pußivo=
rum
mit Tod abgegangen. Da nun zu Ausfin=
digmachung
der samtlich obhandenen Æris alieni,
und zur standhaften Verlassenschaftsnbhandlung
eine Convocationstagsatzung zu bestimmen für no=
thig
trachtet worden. Als sollen alle und jede
die an dem verstorbenen Hauptmann Auditor Do=
minik
Fidler, oder an dessen Verlassenschaft einige
Sprüche und Forderungen zu machen haben, von
Dato binnen drey Monaten, und drey Tagen,
als den 3. September dießlauffenden Jahres vor
diesem k. k. Regimentsger er zu Neuhaus in Böh=
men
sub Clausula præclusi sich zu melden nicht
unterlassen, widrigenfalls wird weiters mit der
Verlassenschaftsabhandlung und denen Anwesenden
fürgefahren, denen sich nicht Meldenden aber ih=
rer
etwan habenden Forderungen halber das ewige
Stillschweigen auferleget werden. Artum Neu=
haus
in Bohmen den 1. Juny 1773.


Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es sepe
der Johann Baptist Lunz gewest burgerl. Con=
duktansager
allhier mit Tod abgegangen, und
daher, um mit der künftigen Verlassenschaftsab=
handlung
sicher vorgehen zu können, für noth=
wendig
befunden worden, diejenigen vorzuladen,

[23]

und anzuhören, welche an diese Verlassenschaft
einige Ansprüche, und Forderungen haben möch=
ten
. Da wir nun entschlossen sind, eben diese
Sprüche, und Forderungen an dem eigens und
zwar für das erste und letztemal hiezu bestimmten
Tag, nämlich den 10. July dieß Jahrs, oder
da wir diesen Tag anderer Verhindernissen halber
nicht zu Rath füssen, den nachstdarauffolgenden
Rathstag früh um 8. Uhr zu hören, und zu ver=
nehmen
. So haben alle jene, welche an des Jo=
hann
Baptist Lunz seel. Verlassenschaft eine recht=
mäßige
Forderung, es seye um Erbschaft, Schuld,
oder ander Ursachen Willen zu haben glauben,
den bestimmten Tag selbst personlich, oder durch
einen hinlänglich versehenen Gewalttrager soge=
wiß
vor uns zu erscheinen, sich behörig zu legi=
timiren
, und ihre Ansprüche und Forderungen
darzuthun, als im widrigen Falle auf die aus=
bleibenden
, oder nicht behörig liquidirenden Er=
ben
, Gläubiger, und Prätendenten Leine Ruck=
sicht
genommen, mit der Abhandlung und Ver=
theilung
des Verlassenschaftsguts von Amtswegen
vorgegangen, und dasselbe den etwan vorkommen=
den
Erben unbedenklich überlassen werden wurde.


Von der k. k. N. Oe. Regierung wegen, wird
durch gegenwärtig offenes Edikt all und jeden kund
und zu wissen gemacht; Es habe bey ihr Regie=
rung
Amri, und Praumüller, als Johann Mi=
chael
Stroblische Ceßionarien gehorsamst ange=
bracht
, wasgestalten der Johann Michael Strobl
k. k. Rittmeister vermog Obligation de Dato
Preßburg den 11. Jänner 1756. an den seel.
Herrn Joseph Frepherrn von Rosmarina 600. fl.
samt denen à 6. und respective zu 4. pro Cento
verschriebenen Jnteressen zu fordern, dieses Ka=
pital
aber cum sua cansa an ihne Amri, und
Praumüller rediret hätte. Nun hätten sie Sup=
plikanten
sich bey der durch die öffentliche Zeitung,
und Kundschaftsblätter kundgemachten freyherrlich
Joseph von Rosmarinaischen Convocationstag=
satzung
mit dem an sie cedirten Quanto pr. 600.
fl. cum sua causa der Ordnung nach angemel=
det
, und seyen sie mit solchen gegen Erweisung
des quanti, & qualisqualisin die dritte Klaß verse=
het
worden. Sie hatten auch das angemeldete
Quantum cum co, quod inter est, rechtens
liquidiret; allein nachdeme sich bey der den 24.
Augusti 1772. fürgewesten Tagssatzung geäußeret
hätte, daß die Originalceßion in Verstoß gera=
then
, so seye veranlasset worden, daß die Johann
Michael Stroblische in Verstoß geräthene Ceßion
amortisiret werden solle; dahero dann sie Amri,
und Praumüller wegen Ausfertigung des Amor=
tisationsedikts
das gehörige zu verfagen batten.
Wiezumalen nun Regierung in solches der Sup=
plikanten
Anlangen solchergestalten gewilliget hat
daß wenn binnen einen Jahr, 6. Wochen, und

3. Tägen von Zeit ber Liffigirung dieses Edikt
anzurechnen obige in Verstoß gerathene, von dem
Johann Michael Strobl an Ami, und Prau=
muller
über die freyherrlich Joseph von Rosma=
rinaische
Obligation den 11. Jänner 1756. pr.
600. fl. ausgestellte Originalceßion in ihrer ei=
gentlichen
Wesenheit nicht zum Vorschein kom=
men
wurde, vorgedachte Ceßion alsdann für nucl
und nichtig gehalten, folgsam nach Verfliessung
obangemerkten Termins dem Amri und Grau=
müller
der bey der bevorstehenden Repartition auf
oberwähntt salvis usuris für Liquid=erkannte For=
derung
pr. 600. fl. ausfallende Divident unge=
achtet
obiger allenfalls nicht in Vorschein gekom-
meuen
Originalceßion als ihr Eigeuthum anerken=
net
werden solle. Als hat man ein solches jeder=
männiglich
durch dieses offene Edikt zur Nach=
richt
erinneren wollen.


Wir Burgermeister und Rath der Stad Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es seye
die Anna Maria Schitzin, gewesene burgl. Fuhr=
mannstochter
, ledigen Standes allhier mit Tod
abgegangen, und daher, um mit der künftigen
Verlaffenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
konnen, für nothwendig befunden worden, die=
jenigen
vorzuladen und anzuhören, welche an
dieser Verlassenschaft einige Ansprüche und For=
derungen
haben mochten. Da wir nun entschlos=
sen
sind, eben diese Spruche und Forderungen an
dem eigens, und zwar für das erste=und letzte=
mal
hiezu bestimmten Tag, nämlich den 3. Ju=
lii
dieß Jahrs, oder da wir diesen Tag anderer
Verhindernissen halber nicht zu Rath säßen, den
nächst darauffolgenden Rathstag früh um 8 Uhr
zu hören und zu vernehmen. So haben all jene,
welche an der Anna Maria Schitzin seel. Verlas=
senschaft
eine rechtmaßige Forderung, es sey um
Erbschaft, Schuld, oder anderer Ursachen willen
zu haben glauben, den bestimmten Tag selbst per=
sonlich
, oder durch einen hinlänglich versehenen
Gewalttrager so gewiß vor uns zu erscheinen,
sich behörig zu legitimiren, und ihre Ansprüche
und Forderungen darzuthun, als im widrigen
Falle auf die ausbleibenden, oder nicht behorig
liquidirenden Erben, Gläubiger und Prätenden=
ten
keine Rucksicht mehr genommen, mit der Ab=
handlung
und Vertheilung des Verlassenschafts=
gut
von Amtswegen vorrgegangen, und dasselbe
den etwa vorkommenden Erden unbedenklich über=
lassen
werden würde.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es habe
die Maria Anna Prandenbetgerin bey uns mit
mehreren angebracht, wasmassen sie sich, als ih=
res
verstorbenen Ehemanns Joh. Georg Pran=
denberger
ernannte Universaltibin, zu sothaner

[24]

Erbschaft cum beneficio legis & Inventarii
bereits Erbs erkläret hatte, und um mit dieser
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
können, um die Ausfertigung eines hierwegen
nöthigen Valvaledikts gebeten haben wollte. Da
wir nun dieser billigen Bitte nicht entgegen seyn
konnten, so haben wir beschlossen, durch gegen=
wartig
offentliches Valvaledikt all diejenigen,
welche an diese Verlassenschaft einige Anspruche,
und Forderungen auf was immer für eine Art zu
haben glauben, an dem eigens hiezu bestimmten
Tag, als den 9. Julii dies Jahrs, oder da wir
diesen Tag anderer Verhindernissen halber nicht
zu Rath säßen, den nächst darauffolgenden Raths=
tag
früh um 8 Uhr zu horen und zu vernehmen.
Es haben daher all diejene, welche an gedachten
Joh. Georg Prandenberger seel. Verlassenschaft
eine rechtmaßige Forderung zu haben glauben,
den bestimmten Tag selbst personlich, oder durch
einen hinlanglich bevollmächtigten Gewalttrager
so gewiß zu erscheinen, und ihre Anspruche und
Forderungen durzutgun, als im widrigen Falle,
auf die ausbleibend=oder nicht gehörig liquidiren=
den
keine Rucksicht genommen, mit der Verlas=
senschaftsabhandlung
ex officio fürgegangen,
und dieselbe der Universalerbin ohne weitern über=
lassen
werden wurde.


Von des k. k. Judicii delegati milit. mixti
im Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der
Enns wegen, wird hiemit durch dieses offentliche
Edikt jedermänniglich, deme daran gelegen, kund
und zu wissen gemacht; Es habe dieses k. k. Jud.
deleg milit mixt nach unterm 20. Decemb.
vorigen Jahrs zu Jost in Oberhungarn erfolgt
zeitlichen Hintritt des k. k. Felostabsmedici Hein=
rich
Mayer v. Neuenbeyern zu Ausfindigmachung
desselben etwa vorhandenen æris alteni folgende
auch zu desto sicherer Abhandlung forhaner Ver=
lassenschaft
vor nöthig befunden, die sammentlich
sowohl inn=als auser Landes befindliche Feld=
stabsmedici
von Mayerischen Glaubigere zur An=
meld
und Liquidirung ihrer erwa an sothane Ver=
lassenschaft
zu stellen habenden Sprüch=und For=
derungen
gerichtlich vorzulaten, und einzureruf=
fen
. Da nun zu diesem Ende der 20. Julp des
lauffend 1774sten Jahrs früh um 9 Uhr zur ge=
wöhnlichen
Convobations=und Anmeldungstag=
satzung
zu allendlicher Frist anberaumet worden.
Solchemnach werden alle und jede etwa vorhan=
dene
Feldstabsmedici Heinrich v. Maperische Glau=
bigere
an obbestimmten Tag und Stund entwe=
der
selbst personlich, oder durch hiezu genugsam
instruirte Bevollmächtigte alsogewiß zu erschei=
nen
, und khre etwa habende, und an diese Ver=
lassenschaft
zu stellen vermeinende Forderungen an=
zumelden
, und Rechtsbeständig zu liquidiren, auch
sich zu legitimiren haben, wie im widrigen so=

thane Verlassenschaft ex Officio abgehandlet, oder
auch in Fall die sich hervorthuende Glaubigert
den Activstand übersteigeten, die vorgekommen=
Glaubigere ordnungsmaßig claßisiciret, dahinge=
gen
denen nicht Angemeldeten das ewige Still=
schweigen
auferleget werden solle. Wornach sich
also ein jeder Jntereßirter zu richten, und seinem
Recht bestens zu invigiliren wissen wird.


Von dem Magistrat der kaiserl. königl. und
Landesfürstlichen Stadt Steyer wegen, würdet
dem Pübliko hiemit zu wissen gemachet; Was=
gestalten
auf Ableiben Magdalena Kerninn be=
haust
gewest burgerl Schupmachermeisterswittib
in Ennsdorf allhier selig vermog gepflogener Tod=
fallsverhandlung
den 5. Novemb. 1760. ihren
dreyen leiblichen Kindern Franz und Thomas
Kern, dann ihrer Tochter weyl. Susanna Ker=
ninn
vereheligt gewesten NN. in Wien selig hin=
terlassenen
zweyen Kindern, jeden zum mütterli=
chen
und respective ähnlischen Erbantheil 23. fl.
33. kr. beysammen also 70. fl. 39. kr. erblich an=
erstorben
, so vermög letzthin gelegter Curatell=
rechnung
wirklich in einer Summa auf 104. fl.
40. kr. angewachsen ist. Nun verlautet, daß
diese zwey Kernische Söyne bereits einer vierzig,
dann der anderte etlich und drepßig Jahr abwe=
send
, und unwissend seyn, der Susanna Kerninn
aber in Wien ruckgelassene 2. Kinder (derer Mut=
ter
selig Veiehelichungsniam eben nicht bekannt
gar nicht auszuforschen pären, ob jemand noch
bey Leben oder Too waren; Weshalben der Sa=
muel
Keimel Schuhmachermeifter in Linz, dann
dessen Bruder Maximiiian an uns das geziemende
Anlangen gestellet, nachbeme diese Verlassen=
schaft
gleichsam erbws zu betlachten wäre,
ihnen solcher Betrag als nuchsten Anverwandten
von darumen erfolget werden mochte, weil der
Aehnl dieser erblosen Zerlassenschaft Tobias Kern
selig ein zwepbändiger Bruder zu ihrer leiblichen
Mutter gewesen seye, gleichwie nun aber bey sol=
chen
Umständen erforderlich seyn will, in sichere
Erfahrenheit zu bringen, ob nicht etwa die leib=
lich
Kernische Kinder und hinterlassene 2. Aehnl,
benannt Franz und Thomas Kern, dann der Su=
sanna
Keininn in Wien selig ihre hinterlassen
haben sollende 2. Kinder in Leben seyn möchten.
Als würdet denenselben oder ihren rechtmäßigen
Erben zur behörigen Anmeld=und Legitimirung
vel per se oder durch genugsamen Gewalttrager
dergestalten ein peremptorischer Dermin von ei=
nem
Jahre, 6. Wochen, und 3. Tägen gesetzet,
widrigenfalls nach Verlauf solcher Zeit diese Erb=
schaft
denen nächst sich hierzu legitimirenden Be=
freundten
ex officio erfolget werden solle. Stadt
Steyer, den 21. April 1773.

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