Nro 48 Mittwoch den 16ten Brachmonat 1773.
Wienerisches Diarium,
von Staats, vermischten und gelehrten Neuigkeiten.
Verlegt bey den von Ghelenschen Erben.
Stockholm von 21 May.
Bey gegenwärtiger angenehmen
Jahrs=
zeit, halten die königl. Herr=
schaften sich mehrentheils auf den
umliegenden Lustschlössern auf,
und zwar der König und die
Kö=
niginn auf Ulrichsthal, die verwitwete
Kö=
niginn und die Princeßini auf Drottningholm,
der Herzog von Südermanland auf
Rosers=
berg und der Herzog von Ostgothland auf
Tullgarn. Der König kömt gemeiniglich ein
parrmal in der Woche nach der Hauptstadt.
welches noch an abgewichener Mittwoche
geschah, bey welcher Gelegenheit der
bis=
herige Großbritannische Gesandte, Ritter
Goodricke, zur Abschiedsadnienz vorgelassen
werden sollte; er besiel aber mit einem
hef=
tigen Fieber, woran er noch, nicht ohne
Gefahr, darnieder liegt.
Heute haben des Königs Majestät, in
Begleitung Sr. königl. Hoheit, des
Her=
zogs Karl, die Musterung über die Hälfte
von Dero Leibgarde gehalten, und nach
de=
ren Endigung mit den Officiren bey dem
Chef derselben das Mittahsmahl
einzuneh=
men geruhet.
Jn Ansehung der künftig anzulegenden
königl. Hoftrauer, haben Se. königl. Ma=
jestät unterm 20sten März eine neue
Ver=
ordnung ausgefertiget, und in derselben
fest=
gesetzet, daß diese Trauer auf 6 Wochen
anzulegen ist für beyder königl. Majestäten
Vater und Mutter=Bruder und Schwestern:
auf 3 Wochen für Jhro Majestäten Gevet=
tere, und eben so lange für königl. und
ge=
krönte Personen, welche mit Jhro
Maje=
stäten nicht verwandt sind; für fürstliche
Personen aber, welche nicht aus königl. Häu=
sern, noch mit dem königl. Schwedischen
Hause verwandt sind, auf 14., 8. oder 4
Tage nach dem Ansehen ihrer Häuser.
Die Geschenke, welche der König an den
Kayser von Marocco überschickt, hat die
Fregatte Jllerim von Karlskrona nach
Tan=
ger überbracht, und alda ausgeschiffet
wor=
den. Sie bestanden in 6 metallenen
Mör=
sern mit Laveten, 3000 Bomben, eienm
goldenen Coffee=und Thee=Service mit
Schälchen von Sächsischem Porcellain, 6
brillantirten goldenen Uhren, vielen
silber=
nen Uhren, einer See=Uhr und vielen
klei=
nern Geschenken, nebst einer Summe
Gel=
des. Der Oberstleutenant bey der
Admira=
tät und Ritter, Hr. Abr. von Stauden
welcher sowohl die Fregatte commandirte,
als auch die Gesandschaft nach Marocco zu
verrichten hatte, überreichte diese Geschenke
nach seiner Ankunft am letzten 23sten
De=
cember an den Kayser, welcher sie mit
ausnehmenden Wohlgefallen aufnahm, und
darüber in einem an den König
abgelasse=
nen Schreiben sein besonderes Vergnügen
und seine Dankbarkeit zu erkennen gegeben
auch versichert hat, daß der Schwedischen
Flagge in seinen Gewässern alle schuldige
Achtung wiederfahren soll. Dem Hrn. O=
berstlieutenant von Stauden wiederfuhr am
kaiserl. Hofe in Marocco ausnehmende
Eh=
re. Er beurlaubte sich von demselben am
24sten Februar, und begab sich nach
Tan=
ger zurück, von da er den 14ten März
ab=
segelte, um noch ferner in diesem
Som=
mer, nach Sr. königl. Mujestät Befehl,
in Algier, Tunis und Tripoli Besuche
ab=
zulegen.
Der Bascha und Dey von Tripoli, des=
sen Minister sich annoch hir aufhält, hat
unlängst einen Arabischen Brief an unsern
König geschrieben, worin er Sr. Majestät
in ganz merkwürdigen Ausdrucken zu der
im August des vorigen Jahrs glücklich
aus=
geführten Regimentsverbesserung Glück
wün=
schet. Besonders hat er die Anmerkung
ge=
macht, daß eine so grosse Revolukion ohne
Bintverglessen bewerkstilliget worden sey
und daß Se. Majestät über die, welche
vor=
mals als Dero Widersacher anzusehen waren,
nun als über Dero Kinder glücklich regieren
könnten, u. s. w. Dieser Brief beweiset
des Baschas aufgeklärte Denkungsart in
der Regierungskunst, und zugleich seine
freywillige Hochschätzung für unsern grossen
König.
Se. Majestät sind eben so sehr beoicht
auf die Beybehaltung des Friedens im
Nor=
den, als auf die Vertheidignug Jhres
Reichs, zu einer Zeit, da in Europa
gros=
se Veränderungen bevor zu stehen scheinen,
und tragen für diese beyden Gegenstände
alle hohe königl. Fürsorge. Die
Regimen=
ter werden völlständig gemacht, und fleißig
in den Waffen geübet. Es wird auch von
einem Campement gesprochen, das im
be=
vorstehenden Monat auf dem
Ladugardsfel=
de gehalten, werden und aus allen in der
Hauptstadt befindlichen Truppen bestehen
soll. Nach Gothenburg und den
Bohuslehn=
schen Scheeren, woselbst zeithers, nach den
letztlich getroffenen Verfügungen, keine
See=
macht befindlich war, sind von der in
Karls=
crona zum Auslaufen fertig liegenden
Es=
cabre das Kriegesschif, Prinz Wilhelm,
unter Comando des Obersten und Ritters,
Hrn. J. A. Schönström, und die
Frega=
ten, der Jäger und der Postillion, abge=
gangen auch bereits am 1sten dieses
Mo=
nats den Sund paßirt. Bey den
Festun=
gen in Schonen und Bohuslehn werden
die nöthigen Ausbesserungen vorkehret, auch
selbige mit hinlänglichen Vorrath an
Ammu=
nitino und Provisionen versehen, welches
auch in Finland geschehen ist, besonders auf
Sweaborg, allwo einige 100 Kanonen auf
die Wälle geführet sind, und die dort
be=
findliche zur Armee gehörige Flotte liegt
zum Auslaufen fertig. Sowol auf
Swe=
aborg, als zu Swartholm, bey Louisa,
wird der Festungsbau stark betrieben. Ju
Sweaborg liegt schon das ganze
Ostbotni=
sche Regiment, und noch mehrere
Mann=
schaft wird zur Arbeit erwartet.
Bey dem allen wird das gute
Verneh=
men mit den benachbarten Mächten aufs
beste unterhalten und fortgesetzt.
Londen den 28. May.
Der König und die Königinn gehen am
7ten künftigen Monats nach Portsmouth ab,
um über die daselbst vor Anker liegende
Schiffsflotte die Musterung zu halten. Die
Schiffe welche vor Jhren Majestäten
ma=
neuvriren sollen, haben wirklich vor den
Commissariis von der Admiralität die
Uebun=
gen gemacht. Es wird mit mehrerer
Gewiß=
heit, als jemals, von einer baldigen
Aus=
söhnung zwischen dem Könige und seinen
Herren Brüderen, dem Herzoge von
Glo=
cester und von Cumberland, gesprochen.
Da die Verehlichungen beyder Prinzen
vol=
lig bewiesen worden sind, so hat der Hof
dieselbe erkannt. Jhre beyde Gemahlinnen
befinden sich in gesegneten Leibsumständen.
Engelland wird, nach einer neueren
Er=
klärung des königl. Ministers, in langer
Zeit nicht genöthigt seyn. sich in einen Krieg
einzulassen. Wenigstens sind die Umstände
also beschaffen, wann wir auf die
friedferti=
gen Gesinnungen der benachbarten Mächte
rechnen dörfen.
Am 26sten dieses hat das Unterhans dem
Könige 1. Million 400 tausend Pf. Sterl.
bewilligt, um der Ostindischen Handlungs=
Gesellschaft unter die Arme zu greifen, und
ihre Glandiger einer schleunigeren
Abtra=
gung ihrer Forderungen zu versicheren.
Als besagte Compagnie am 26sten wieder
versammlet war, um das nöthige wider die
bekannte Parlamentsbill, in Betreff der
Ver=
waltung ihrer Angelegenheiten in Jndien
und Europa, abzuhandlen, sind 445
Stim=
men für, und 14 Stimmen wider das dem
Hause vorzulegende Promemoria
ausgefal=
len.
Paris, den 23. May.
Der Herr Torre wird das sogenannte
Vauxhall Anfangs Brachmonat zu denen
da=
selbst üblichen Lustbarkeiten eröfnen.
Die Abhandlung des Herrn de la Lande
über die Cometen, hat bey der Akademie
nichts weniger als Beyfall gefunden, sie
hat vielmehr den öffentlichen Papiren
einrü=
cken lassen, daß sie seine Abhandlung nicht
zutheisse, indem dieselbe ungereimte
Schlüs=
ie, und ganz irrige Ausrechnungen enthalte.
Folgende Personen sind zu der Hofstatt der
Gräfin von Artois k. H. ernannt, als:
Der Abt Garton, erster Almosenier des
Grafens, und der Bischof von St. Omer,
erster Almosenier der Prinzessin; der
Mar=
quis von Chabrillant, erster Stallmeister;
der Marquis von Vintimigle, Chevalier
d'Honneur; die Gräfin von Forcalquier,
Dame d' Honnenr; die Gräfin von
Bom=
bon Busset, Puzdame; der Herr Thierry,
Controllor des Hauses des Grafens, und
der Herr v. Mizery Controllor der
Hof=
statt der Gräfin k. H.; der Herr Baron
von Bernicourt, Fähndrich der Leibwache.
Ein anderes, den 31. May.
Der König hat durch ein eigenes Edikt
für den Park von Meudon, eine neue
Jagd=
gerichtbarkeit, Capitainerie genannt, nach
Gestalt derjenigen der Varenne des Louvre.
von Vincennes, und anderer königl. Jagd=
stelllk, aufzurichten geruhet. Diese neus
wird bestehen aus einem Kapitain, aus
ei=
nem Generallieutenant der sogenannten
Ro=
be lonque, aus einem Procurator des
Kö=
nigs, einem Kanzlisten, und einem
Kanz=
leydiener. Diese Gerichtbarkeit wird in den
Schlössern. Parken, und Ortschaften von
Meudon, und Chaville, die erste Jnstanz,
wovon man aber doch an den Rath
appelli=
ren kann, ausmachen. Die Stelle eines
Jagdkapitains ist auf ewig mit der
Schloß=
hauptmannsstelle von Meudon, jene des
Ge=
nerallientenants mit der Stelle eines
Amt=
mannes von Meudon, und das Amt eines
Procurators, mit der königl. Procuratur
diesr Herrschaft vereinbart.
Den 15ten dieses, zwischen 4. und 5. Uhr
spühe, hat man zu Evreux einen so heftigen
Windstoß ausgestanten, daß die größten
Bäume umgerissen, Dächer, und
Schorn=
steine abgeworfen, stark mit Eisen
verram=
melte Thore aufgesprenget, ein ganz neu
ge=
bautes Haus zum Theil eingeworfen, und
grosse schwere Balken auf eine ziemliche Weite
von ihrer gehabten Laage weggeschleudert
wurden. Dieser Wind hat in wenig Aun
genblicken auf eine Viertelmeile Weegs
he=
rum gewaltige Verwüstungen angerichtet.
Warschau, den 26. May.
Man hatte schon den Termin zu der
De=
legation, welche im Radzwilschen Pallaste
sollte gehalten werden, angesetzt; solcher ist
nun aber auf den 3 Brachmon bestimmet,
weil die auswärtigen Minister noch Kouriers
von ihren Höfen, über einige sehr wichtige
Punkte, erwarten. Sämtliche Senatoren
und Minister, welche auf dem Reichstage
zugegen gewesen, sind zu Delegirten
erwäh=
let, so daß ihre Anzahl in allem auf 100.
Personen sich beläuft. Dagegen werden
die=
jenigen davon ausgeschlossen, welche nach
dieser Zeit angekommen sind, und dürfen
solche keiner Sitzung mit beywohnen. Die
übrigen Landboten, ungefähr 40. an der
Zahl, haben die Freyheit nach Hause zu
reisen, sie müssen aber auf den 15. Herbst=
monate sich wieder hier einfinden.
Jetzt siehet man sehr viele von den Reden,
welche die Senatoren und Landboten
gehal=
ten haben; verschiedene davon sind
merkwür=
dig, und man kann daraus die
Denkungs=
art von einigen errathen. Die wichtige Sache
wegen des Königsmords zu untersuchen, ist
auf den 7. Brachmon. festgesetzet, und man
glaubt, daß sie nach diesem in einigen
Ta=
gen werde beendiget seyn. Der König hat
dem Ministerio aufgetragen gehabt, den
fremden Gesandten schriftlich die Klagen
ei=
niger Woywodschaften bekannt zu machen,
welche sie über die vielen Bedrückungen
füh=
ren, die sie von den bey ihnen noch
befind=
lichen fremden Truppen leiden müssen. Da
man nun glaubt, in Ruhe zu kommen, so
hoffet man auch, daß auf diese
Beschwer=
den die gewünschte Antwort erfolgen werde.
Die Sitzung am Montage, den 10. Maz
war eine der merkwürdigsten des pohlnischen
jetzigen Reichstages. Es ward ein Entwurf
zur Limitation des Reichstages verlesen.
Dieser Entwurf fand aus der Ursache
star=
ken Widerspruch, weil er unter andern
ent=
hielte, daß die Deputirten, welche ernennet
waren, über die Abtrettungssache mit den
3. fremden Ministern zu traktiren, zu
glei=
cher Zeit die künftige Regierungsform von
Pohlen reguliren sollten. Der König
inson=
derheit widersetzte sich diesem Plane sehr
nachdrücklich. Die Rede, welche Se. Ma=
jestät bey dieser Gelegenheit hielten, währte
über anderthalb Stunden. Diese Rede ist
bereits in öffentlichem Drucke. Se. Maje=
stät hatten einen andern Entwurf zur
Limi=
tation des Reichstages versertiget. Dieser
Entwurf wurde von dem königl. Bruder,
dem Fürsten Krongroßsekretair, verlesen.
Er ist gleichfalls bereits gedruckt.
Hitzacker den 26. May.
Nach einer viertägigen unerträglichen
Hitze und wiederholten Gewittern
übersiel=
diesen Ort gestern Nachmittags eines der
fürchterlichsten; die iemals erlebt werden
können. Es war von einem Sturme und
Hagel begleitet, welche in einer
Viertel=
stunde Zeit ganz ungewöhnliche
Verwüstun=
gen beydes auf dem Felde und an den
Häusern anrichteten. Man hört, diesen
Morgen noch nichts als von lauter
Ver=
heerungen. Zu Meudelsitz, einem
adelich=
en Vorwerke liegen alle Gebäude über
ei=
nen Haufen, und in einem Stalle sind 20
eben eingetriebene Schaafe erschlagen. Zu
Tissau, einem hierher gehörigen Dorse,
oder nicht weit davon, sind 2 Kothen
eben=
falls umgewehet, und in der einen ist ein
Kind umgekommen. Zu Hagen, einer
königl. Schäferey, ist ein ganzer kleiner
Eichenwald vernichtet, und überhaupt ist
eine Meuge Bäume theils abgebrochen
theils mit den Wurzeln aus der Erde
ge=
rissen. Die Feldfrüchte haben erstannlich
gelitten, und sogar die Sommerfrucht ist
an einigen Orten aus der Erde gerissen.
Preßburg den 12. Brachm.
Den 9 dieses gegen 5 Uhr Nachmittags
ka=
men ihre königl. Hoheiten die
durchlauchtig=
ste Erzherzogin Maria Christina mit
höchst=
ihrem Gemahle den Herzog Albrecht von
Schloßhof glücklich allhier in Preßburg an,
um folgenden Tages dem feyerlichen
Umgan=
ge des Fronleichnamsfestes beyzuwohnen.
Den 10 erhoben sich schon frühe vor 8
Uhr Jhre beede königl. Hoheiten in vollem
Staate nach der hiesigen Collegiat=Stadt=
pfarrkirche und wohneten daselbst dem
ho=
hen Amte andächtigst bey. Nachdeme schon
die Handwerkszünfte mit ihren Fahnen den
gewöhnlichen Zug durch die Haußtgassen
vollendet hatten, kam eine Menge Volks,
dann die studirende Jugend, und so die
ge=
sammte ehrwürdige Geistlichkeit. Auf diese
folgte erst die Hoflivre, dann die
Beichtvä=
ter und Edelknaben. Hierauf kamen k. k.
Truchseße, Kammerhern und geheime
Rä=
the mit brennenden Wachsfakeln. Die
kö=
nigl. Ungarische Kronwache bedeckte das
Hochwürdigste, welches von Sr. Exzellenz
Hrn. Grafen Joseph von Bathiani
Erzbi=
schof zu Calotscha, der Himmel aber über
Allerhöchst solches von 4 k. k. Kammer=
herrn, welchen 4 von hiesigen Rathe
beystun=
den und 8 von der Ungr. adelichen Garde
bedeckten, getragen wurde. Gleich nach
dem Himmel erschienen Se. königl. Ho=
heit der durchlauchtigste Herzog Jhre
königl Hoheit die durchlauchtigste
Erzher=
zoginn, höchstjener von dem im Dienste
ge=
standenen Kammerhern, und höchstdiese von
dem Obristhofmeister an der Seite, nebst
andern Hof=und Staatsdamen begleitet.
Den Schluß machte die hiesige Besatzung
Während des bey den errichteten vier
Altä=
ren gehaltenen Gottesdienstes feyerte die
Be=
satzung das Gewehr ab, und die aufgestellten
Pöller bey den Stadtthoren wurden gelöset.
Nach Endigung dessen verfügten sich
Jh=
re königl. Hoheiten nach dem Schloße
zu=
rück und geruheten alsdan das Mittagsmahl
bey des Ungr. Hofkammerpräsidenten Hrn.
Johann Grafen von Erdödy Excellenz
ein=
zunehmen.
Vermischte Neuigkeiten.
Aus Marseille schreibt man unterm 18ten
ver=
flossenen Monats, es hätte eine Gesellschaft von
1000. Familien aus Danzig bey St. Allerchristl.
Majest. um die Erlaubniß angesuchet, sich in der
Vorstadt St. Lazarus niederlassen zu dörfen.
Sie wollten allda 1000. Häuser anbauen, neue
Fabriken anlegen, und auf eigenen Schiffen ihre
Handlung nach allen 4. Welttheilen ausbreiten.
Der Rath von Marseille, dem der Königl. Hof
die Bittschrift gedachter Familien zur
Bericht=
erstattung zugeschicket, hat sich schon öfters
ver=
sammelt, um zu überlegen, was in dieser Sache
zu thun seyn möchte.
Schon vor einiger Zeit hatte man zu gedac
ten Paris unternommen, durch Hilfe des Feuers
Wagen und schwere Lasten in Bewegung zu
se=
tzen, und von einem Ort zum andern zu brin=
gen. Diese künstliche Maschine sollte nach dem
Project des Erfinders bey dem Transport des
Ge=
schützes Dienste leisten. Für itzt hat man solche
zu einem Schiffe zugerichtet, welches mittelst
der=
selben, ohne durch Pferde gezogen zu werden, mit
wenigen Kosten den Strom aufwärts gehen soll.
Es soll damit ohnverzüglich die Probe gemachet
werden.
Dieser Tagen hörte man in einem grossen
Haufen Todtenkochen auf dem Kirchhofe des
in-
nocens einen großen Lärm. Einige Leute
glaub=
ten zwar, daß Geister den großen Lärm
mach=
ten, aber nicht alle. Man untersuchte den
Kno=
chenhaufen, und fand darinn eine ganze Rotte
Spitzbuben, die den Tag hier verborgen lagen,
und des Abends heraus giengen zu stehlen. Bie=
le sind entsprungen, doch hat man 9. ertappt und
in Verwahrung gebracht.
Nach Briefen aus Lübeck, ist daselbst der
be=
rühmte Amerikaner, Jacob Philadelphia, aus
Petersburg angelangt. Selbiger ist in den
Ma=
thematischen Wissenschaften sehr erfahren, beson=
ders in der Schifferkunst. Jn der Steuerkunst
nach allen dier Welttheilen hat er nur einen
sei=
nes Gleichen, der Johann Dorck heißt, und itzt
auf der Jnsel Kitts wohnt. Eine seiner
Haupt=
wissenschaften besteht darin, einem feindlichen
Schiffe, das den Vortheil des Windes hat, den=
selben abzugewinnen. Er soll auf einer Reise nach
Wien begriffen seyn; wiewol er auch einen Ruf
haben soll, als Obersteuermann auf einem
neu=
gebauten Kriegsschiffe zu Cadix nach der Südsee
zu gehn, die er bereits mit Anson beschift, und
wo niemand so bekannt ist, als diese beyde.
Eben dieser berühmte Amerikaner den der Fürst
Orlow mit sich=auf dem Friedenscongreß zu
Fock=
zani gehabt, hat seine Künste zweymal vor dem
Großsultan zeigen müssen, womit er grosse Ehre
eingelegt, und ist er mit 3 Beuteln
Löwentha=
lern, imgleichen einer goldenen Uhr, und einem
silbernen Dolche mit einer damascirten Klinge,
beschenkt worden, welcher letzterer bey den
Tur=
ken soviel, als einen Orden bedeutet.
Zufolge Briefen von Tripoli vom 26sten März
liegt der dortige Bey an einem heftigen Fieber
sehr krank. Er will auch zu seiner Genesung
keine Arzneyen brauchen, sondern den
Aus=
gang seiner Krankheit bloß der Vorsehung
über=
lassen. Alle Christen sind daher über den
gefähr=
lichen Zustand dieses gutartigen Fürsten sehr
be=
kümmert, weil sie bey seinem Tode von dessen
ihm nachfolgenden ältesten Sohne keint so
gelin=
de und friedliebende Regierung erwarten, da
ih=
nen die zanksüchtigen, harten und blutgierigen
Reigungen desselben schon so bekannt sind.
Von verschiedenen Wetterschäden sind folgente
traurige Nachrichten eingegangen.
Brome, im Cellischen, den 25 May.
Unsere Gärten und Felder versprachen uns eine
den zweyfährigen Mißwachs reichlich ersehende
Erndte; aber diese Hofnung ist nicht mehr. —
Es hat heute, Nachmitags um 2 Uhr, ein
un=
verhofter fürchterlicher Hagelschlag sie und
un=
sere schonen Früchte vollig zerschmettert. Viel=
leicht ist noch nie ein Hagel von solcher Größe,
Vielheit und Härte gefallen, als der heurige.
Er war fast durchgängig von der Größe einer
mittelmäßig grossen Obertasse, dabey spitzig, und=
so vest, daß hinan Muhe hatte, ihn mit einem
Hammer zu zerschlagen. Man hat Stucke wvon
mehr als einem Pfunde gewogen. Der
Scha=
den an den Feldfrüchten, sonderlich dem der
Blü=
che nahen Rogken, ist unbeschreiblich, und giebt
es Dorfer die sich keines Scheffels zu erfreuen
ha=
ben. Alles Federvieh ist tpeils sehr beschädiget;
auch an Hornvieh, Schaasen und Schweinen,
so wie an ausgelegt gewesener Wäsche und
Lein=
wand, ein sehr großer Schaden verursacht. Auch
Menschen, vornehmlich Kinder, sind tödlich
ver=
wundet wordem, und gar erschlagen, weil noch
nicht Nachricht genug eingelaufen ist, indem ein
jeder beschäfftigt ist, seine traurigen Felder zu
besehen.
Sachsat, ein Städtchen in Thürlingen in der
Grafschaft=Hohein, dem König in Preußen
gehörig, vom. 23. May.
Gestern Nachmittags um 3 Uhr zeigte sich
von=
fern eine finstere Wolke, woraus man ein
Ge=
witter leicht folgerte. Diese kleine Wolke stand
gerade gegen Süden, und breitete sich in
groß=
ter Geschwindigkeit aus, daß wirklich nach einer
halben Stunde es zu donnern anfieng. Ueber
ei=
ne halbe Stunde hatte es gedonnert, ohne daß
man im geringsten eim kühles Lüftgen, oder
ei=
nen Tropfen Regene bemerkt hätte. Auf einmal
ließen sich kleine Hagelstücke sehen, und nach ein
paar Minuten sielen solche Hagelsteine, die bey
Menschen Gedenken in hiesigen Gegenden
gese=
hem zu haben, sich niewand erinnern kaun. Die
mittelmaßige Sorte war wie ein klein Hünerep
groß, gunz platt nud eyformig, und einen Zoll
dicke, auf 4, 5, bis 6 Quentgen schwer. Es
sielen auch weit großere, aber nicht viel von 2
bis 3 Loth. Weil aber der Wind nicht gieng,
so sielen sie gerader nieder und thaten weiter kei=
Schaden, als zum Steuerhofe, einem
Braun=
schweigischen Dorfgen, wo die Fenster gegen
Sü=
den gelegen, entzmey geschmissen, und einige=
Aecker. geschossenes Korm theils eingeknückt,
theils abgeschlagen wurde. Einige Leute und
Hirten, die ebrn unter Weges und auf dem
Fel=
de waren, sind nur leicht verwundet worden.
Wien, den 16. Brachmon.
Am Sonntage wohnten Jhre Majestät
unsre allergnädigste Kaiserinn dem
öffentli=
chen Gottesdienste zu Schönbrunn bey, wo=
rauf Se. Eminenz der Kardinal und
Erzbi=
schof hiesiger Residonz, Herr Fürst von
Mi=
gazzi das Hochamt hielt, dann aber bey
dem feyerlichen Umgang das Hochwürdigste
trug, dem nicht nur Jhre kaiserl. königl.
apostol. Majestät selbst, sondenn auch des
Erzherzogs Maximilian und die
Erzherzo=
ginnen Marianna. und Elisabeth königl. Ho=
heiten folgeten.
Gesteyn hatten die sümmtlichen Herrem
Ministers Gehör, um die verschiedenen
Lan=
desangelegenheiten allerunterthänigst
vorzu=
tragen.
Den 9ten Brachmon. ward in der kaiserl.
königl. Sapoyschen Ritterakademie der hoch=
und wohlgebohrne Herr Joseph des heil.
Römischen Reichs Graf von. Sinzendorf,
aus dem Natur=Völker=und allgemeinen
Staatsrechte geprüfet. Wobey der Herr
Graf sich durch seine Fertigkeit in
Beant=
wortung und Auflösung der ihm vorgelegten
Fragen und Einwendungen den allgemeinen
Beyfall aller anwe jenden zahlreichen Zuhörer
erwarb.
Vermög allerhöchster Anordnung und
Milde unsrer allergnädigsten Landesfürstinn,
wurden den 22sien vergangenen Monats
in=
der sogenannten Schöngu, eine Viertelstunde
außerhalb Grätz, dreyßig armen Kindern.
die Blattern eingeimpft, die mit dem
glück=
lichsten Erfolge geschehene Jnoculation aber
unter der Aufsicht des Herrn Joseph
Edlen=
von Katharin, Protomedicus, von dem
Landschaftswundarzte Hrn. Anton Buck
ver=
richtet. An eben diesem Tage ließ der Herr
Karl. des heil. Römischen Reichs Graf von
Traurmannsdorf, die Blattereinimpfung an
seinen beyden Herren Söhnen von
obbenann=
ten Aerzten im Wagnerischen Garten
vor=
nehmen, wovon der Aeltere 9. Jahre 7.
Monate, der Jüngere aber 8. Jahre 1.
Monat erreichet hatte. Beyde sind von die=
fer den Kindern sonst so gefährlichen
Krank=
heiten ohne die mindesten Spuhren davon
zurückgelassen zu haben, glücklich genesen
Am 1ten vieles geschahe in bem eine halbe
Stunde von Oedenburg entlegenen
Wolfser=
bade die Grundsteinlegung einer Kapellen,
dem heiligen Joseph gewidmet, zur
Bequem=
lichkeit der sich nach und nach daselbst
zahl=
reich einfindenden Badgäsie; bey welcher
Feyerlichkeit llicht nur der Stadtpfarrer
Herr Georg Primes, sondern auch der Löbl.
Stadtmagistrat und verschiedene
Herrschaf=
ten gegenwärtig waren. Die vortreflichen
Wirkungen und guten Eigenschaften dieses
Bades, dann die sonderlich gute und
wohl=
feile Bedienung versprechen demselben eine
immer größere Aufnahme, und es ist daher
diese denen Badgästen zur außerordentlichen
Bequemlichkeit eingerichtete Anstalt, dem
Gottesdienste täglich ohne Beschwerde
bey=
wohnen zu können, ein neuer Reiz für die,
so sich künftig dorthin zu begeben gedenken.
Von Seiten des Probhauses der
Gesell=
schaft Jesu zu St. Anna dienet man zur
Nachricht, daß die geistlichen Exercitien zu
Mauer nach dem Beyspiel vergangener
Jah=
ren den 17 künftigen Monats Julius
A=
bends zwischen 4. und 5. Uhr ihren Anfang
nehmen, und den 22. darauf Vormittag
werden geendet werden. Deßwegen ist sich
in bemeldtem Probhause oder selbst
persön=
lich bey dem P. Direktor der Exercitien
oder mittelst Uebersendung des Namens in
guter Zeit zu melden, damit behörige
Ver=
anstaltung möge vorgekehret werden.
Bey höchstpreislichen kais. Reichshofra=
the ist vorgekommen:
Montags, den 7. Brachmon.
1) Jsenburgische Unterthanen ꝛc. ꝛc. wie den
25. May.
2) Angler contra Lazarus Herz, appellat.
3) zu Mühlhausen Tuch=und Raschmacher
contra den Magistrat daselbst, puncto
diverso-
rum graviminum.
4) Sachsenweimar und Eisenach contra
Kuhr=
maynz & Consortes mandati, puncto Juris
Conductus.
5) v. Gullmannische Wittib contra
Leinin=
gen=Westerburg, puncto Deserviti & Expens.
6) Winkler v. Mohrenfelß contra ben Herrr
Bischof und Fürsten zu Bamberg & Consortes
mandati S. C.
7) v. Reigersberg Freyherr, puncto Investi-
turæ über die Feste Rundeck in specie den
Blut=
bann des Dörfleins Dormöschel.
Dienstags, den 8. Brachmon.
1) Jsenburgische Unterthanen ꝛc. ꝛc. wie den
25. May.
2) Mecklenburg Herzogthum, die zum engern
Ausschuß verordnete Rathe und Deputirte contra
den Herrn Herzog zu Mecklenburg=Schwerin &
Consortes, appelationis.
3) v. Guttenberg contra den Herrn Bischef
und Fürsten zu Würzburg, mandati & paritoriæ.
4) zu Hessen=Homburg verwittibte
Landgrä=
sin contra die fürstlich Solms=Braunfelßisch=
Debitcomißion, appelationis.
5) v. Voß contra Wulfleff, & Confortes,
appellationis.
Freytags, von 11. Brachmon.
1) Jsenburgische Unterthanen ꝛc. ꝛc. wie den
25. May.
2) zu Tiefenthal katholische Unterthanen
con-
tra die gräflich Leiningen=Westerburgische
Vor=
mundschaft, mandati S. C. puncto turbationis
in simultaneo religionis exercitio.
3) v. Pappenheim & Consortes contra die
zum fürstlich Solms=Braunfelßischen
Debitwe=
sen allerhochst verordnete kaisetl. Commißion
appelationis.
4) zu Wißmar wohnende Mecklenburgische von
Adel, in specie v. Müller contra Buchholz,
appelationis, puncto decimationis.
5) Item in specie v. der Jahn und v. Zül=
low & Consortes contra Buchholz,
appella-
tionis, puncto decimationis.
Verzeichniß der Verstrorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 10 Brachm. Jn der Stadt.
- Hr. Franz Ludw. Schmidl, k. k. Kammerthürhirkt.
Nro. 500. im Judengäss. alt 74. J. - Dem Jak. Garner, burgs. Buchbind. s. K. Anton.
Nro. 535. am Bauermmarkt, alt 2. J.
Vor der Stadt.
- Dem Joh. Hochtrl, schutzv. Galantericarb. s. Kind
Andre, Nro. 106. zu Mariah. alt 3. J. - Math. Sarger, Hauer, Nro. 185. am Oberneust.
alt 67. J. - Dem Joh. Georg Ruthner, Grundwacht. s. Kins
Cäcil. Nro. 41. zu St. Ulrich, alt 6. J. - Der Ther. Pfliegerin, Tischl. Wit. ihr K. Magd.
Nro. 66. zu Gumpend. alt 3. J.
- Dem Paul Donabauer, Holzwacht. s. W. Juliana,
Nro. 155. im Lichtenth. alt 47. J.
- Dem Wenzl Wirth, gem. Sold. s. K. Joh. in der
Kasserm am Traidmarkt, alt 6. J. - Cath. Feitzingerin, Wit. alt 73. J. im gr. Armenh.
- Mich. Stöger, Bindermeist. alt 46. J.
- Cath. Kastnerin, Hauers Weib, alt 35. J. beede
im Contum.
- Joh. Schich. verabschiedter Sold. alt 69. J.
- Cath. Berrin, led. M. alt 17. J.
- Gertr. Schusterin, led. alt 30. J. alle 3 im Bäckenh.
- Math. Brüller, gmr. Sold. alt 40. J. im
Militär=
spittal zu Gumpend.
- Summa 15. Person. darunter 5 Kind.
Den 11. Brachm. Jn der Stadt.
- Dem Hrn. Jos. Maper. k k
Commerzienhauptcas=
se=Rech nungscon ficient, s. K. Anna M. Nr. 950
am Franciscanerpl. alt 5 v. J
- Hr Franz Jo. Demm. k. k. Hof=und burgl. Sei=
denstrümpfn unkerm. Nro 346. im unt. Arsenal,
alt 66. J.
Vor der Stadt.
- Dem Jos. Mudreich, Bedient. s. W. Cath. Nr. 74.
zu Mariah. alt 34. J. - Dem Joh. Freidinger, Eisentandl s. W. M. Anna,
Nro. 5. zu Möstleinst alt 26. J. - Math Hinterecker. Trag. von der Hauptmauth,
Nio. 53. in der Alstergusse, alt 31. J. - Dem Joh. Ludwig. Lag. s. K. Joh. Nro. 91. in
der Leopst. alt 5. J. - Dem Jos. Macuer Hausm. s. K. Ther. Nro. 61.
in der hint. Alsterg. alt 3 J. - Dem Jgn. Glaubellet, vac. Lag. s. K. Elis. Nro.
120. im alt Lerchenf. alt 3. J. - Joh. Georg Müller, Schlerg. alt 26. J.
- Jak. Lerchhold, var. Bäckenj. alt 48. J. beede b.
Barmherz. - Veit Plach, Mühlj. alt 22. J. im Bäckenh.
- Ferd. Pioffenschlager, alt 78. J. im
Versorgungs=
haus am Alterb. - Mart. Pernpkarz, alt 20. J. in St. Marx.
- Summa 13. Personen, darunter 4. Kint
Den 12. Brachm. Jn der Stadt.
- Der wohledlgeb Hr. Wenzel v. Ehrnfeld, Nr. 746.
am alt. Fleischm. alt 108. J. - Deorg Paul Nußdorfer, Praktik. Nro. 442. am
Salzgr. alt 32. J. - Dem Math. Rößler, burgl. Schusterm. s. K. Ther.
Nro. 149. in der Wallnerstr. alt 1. J.
Vor der St
- Dem Hrn. Mart. Perfetta, der löbl. burgl. Schü=
tzenkompagnie Unterlieut. adjunct. k. k. Hof=und
burgl. Rauchfangkehrermeist. s. Sb. Franz, Nro.
54. in der Josephst. alt 5. 83
- Christ. Saniyni, behaust. Burger, in s. H. Nr. 264
auf der neuen Wied, alt 70. J. - Anna M. Schützenhoferin, Schneidermeist. Wit.
stro. 37. am Tury, alt 65. J. - Dem Jak. Raymund, burgl. Schusterm. s. K. Karl,
Nro. 50. in der Josephst. alt 6. v. J. - Ant. Zauner, Schneid. Nro. 335. auf der Wieden,
alt 26. J. - Dem Jak. Pöltl, Kutsch. s. K. Nikol. Nro. 70. zu
Gumpend. alt 4. J. - Dem Ant. Schaller, Schust. s. K. Jak. Nro. 27.
am Reust. alt 6. J. - Anna M. Thalhammerin, schutzv. Schnallenmach.
Nro. 34 zu Mariah. alt 68. J. - Ther. Hornin, Wit. alt 50. J. im H. Drepfalt.
Spittal. - Magd. Delzlin, Tagl. alt 74. J. im Contum.
- Jerem. Stoller, reis. Bauernkn. alt 18. J.
- Ther. Graflin, Sesseltrag. Wit. alt 77. J.
- Fridr. Ficker, Schneid. alt 63. J. alle 3. im Bäckenh.
- Summa 16. Person. darunter 5. Kind
Den 13. Brachm. Jn der Stadt.
- Dem Karl Eusulein, Bedient. s. K. Elis. Nr. 565.
im Wintergäss. alt 2.
Vor der Stadt.
- Christ. Liebeman, gew. burgl. Dürrkräutl. Nr. 115
am Spitlb. alt 87. J. - Franz Weißwasser, Tagl. Nro. 21. zu Margareth.
alt 80. J. - Cath. Gschilin, Maurers Wit. Nr. 16. am
Hunds=
thurm, alt 78. J. - M. Anna Kefferin, led. Dienstm. Nro. 133. zu
Mariah. alt 20. J. - Dem Joh. Raibel, Tagl. s. Stieft. Josepha
Zodle=
lerin, Nro. 122. am Neubau, alt 32. J. - Joh. Georg Morell, Kadet, alt 18. J.
- Math. Filtz, gem. Sold. alt 22. J. beede im
Mili=
spittal zu Gumpemd. - Elis. Frischerin, led. Strick. alt 52. J. im Contum.
- Barb. Amentin, verheur. alt 68. J.
- Franz Wendel, Maurergs. alt 23. J. beede im
Bä=
ckenhäusel. - Clara Ederin, led. alt 22. J.
- Mich. Neißel, reis. Webergs. alt 23. J. beede im
Strudlhof. - Summa 13. Person. darunter 1. Kind.
Es werden 6000. fl auf ein gutgebautes
Haus in der Stadt auf einem guten Platz
liegend, auf dem ersten Satz anverlangt,
wer solche aufzugeben Willens ist, hat sich
des Mehreren in dem kaiserl. königl. privi=
legirten Frag=und Kundschaftsamt in dem
neuen Michaelerhaus zu erkundigen.
Beschluß der neulich abgebrochenen
Be=
schreibung des feyerlichen Einzugs
des Monsignor Doria zu Madrid.
Der Hr. Nuntius stieg bey seiner
—/ gung im königl. Pallaste, am Fuß der
großen Haupttreppe vom Pferde, und alle
seine Livereybedienten, so wie die königl.
Soidaten machten zu beyden Seiten
Spal=
lier; die Kammerdiener, die Pagen, die
Kapelläne, die 2. Sekretarien, und der
Kammermeister des Monsignors, giengen
voraus die Treppe hinan, und erwarteten
auf der ersten Abtheilung den Rest der
Gen=
tiluomini di bocca, und des königl. Hauses
woselbst auch der Gesandschaftssekretär des
Hrn. Nuntius mit den Päpstl. Breven an
den König, und die übrigen königl. Perso=
nen in einem rothen Scharlachkleide, das
reich mit Gold besetzet war, sich befand.
Die ganze große Treppe war nebstbey mit
königl. Hallebardiers zu beyden Seiten
be=
setzet. Beym Eintritt des Monsign. Nun=
tius in den Saal der königl. Leibwache,
wurde derselbe von dem Kapitain dieser
Leibwache, die ebenfalls in Parade stand,
bewillkommet. Mit diesen und noch vielen
andern ihm entgegen gekommenen
vorneh=
men Herren, gieng der Hr. Nuntius ohne
mindesten Verzug, in den Verhörsaal des
Königs. Seine Kammerdiener, geist=und
weltliche Pagen, die Kappelläne, die
Se=
kretarien und der Kammermeister, tratten
alle voraus bis an die Thüre des besagten
Verhörsaales, und stellten sich da in zwey
Reihen. Nach beschehenem Eintritt des
Hrn. Nuntius in den sogenannten
Balda=
chinsaal, tratten auch seine Hausgenossenen
in denselben ein, verließen ihn aber bald
wieder, um die nämliche Ordnung des
Zu=
ges bey den Gemächern der übrigen königl. bey des Königs Majestät verrichtete, der
Familie zu veranftalten. Der Gesandschafts=Hr. Nuntius ein gleiches bey dem königl.
Sekretär allein blieb bey dem Hrn Nun=
tius, auch zur Zeit des königl. Verhörs
selbst, um die Päpstl. Breven abzureichen.
in dem Behörsaale stand der König
an einem Tischchen, mit allen Grands von
Spanien, allen Vornehmen des Reichs und
einem zahlreichen Adel, alle an ihren
ge=
wöhnlichen Plätzen. Der König und die
Grands von Spanien waren mit bedeckten
Häuptern; der Hr. Nuntius hatte ebenfalls
beym Eintritt das kleine Käppchen auf dem
Haupte und das Bareth in der Hand, er
machte die gewöhnlichen 3. Verbeugungen,
bey der zweyten neigte er sich auch gegen
die Grands von Spanien, und bey der
dritten entblößte er das Haupt gänzlich,
setzte aber sowohl das kleine Käppchen, als
das Bareth nachher wieder auf. Der
Kö=
nig nahm gleichergestalten bey einer der 3.
Verbeugungen des Hrn. Nuntius den Hut
ab; worauf dann eröfterter Hr. Nuntius
mit deutlicher Stimme eine wohlgesetzte
Re=
de in Jtaliänischer Sprache hielt. So oft
in dieser Rede der Name des Papstes oder
des Königs vorkam, nahm er das Bareth.
und die Grands von Spanien die Hüte ab
und der König selbst that ein gleiches bey
Erwähnung des Päpstl. Namens. Nach
vollendeter Rede, und erhaltener königl.
Antwort, überreichte der Hrr Nuntius dem
König das Päpstl. Breve, welches derselbe
mit besonderer Ehrfurcht und Wohlgefallen
annahm. Der Hr. Nuntius trat hierauf
unter den gewöhnlichen 3. Verbeugungen
wieder ab, sobald er aber an die
Thür=
schwelle gekommen war, kehrte er wieder
zurück, und gieng mit dem König in das
anstossende Zimmer, wo die geweihten
Fat=
schen, und alle Geschenke auf verschiedenen
Tischen in Bereitschaft lagen.
Nach solcherart geendigtem Verhöre
bey des Königs Majestät verrichtete, der
Hr. Nuntius ein gleiches bey dem königl.
Prinzen von Asturien, bey welchem, weil
da ebenfalls die Grands von Spanien mit
bedeckten Häuptern zugegen waren, ein
ähnliches Ehrengepränge, wie bey dem
Kö=
nige beobachtet wurde. Hierauf erfolgte
das Verhör bey der königlichen Prinzeßinn,
woselbst nebst den eröfterten Grands, auch
die Hofdamen in Aufwartung standen, wes=
wegen der Hr. Nuntius nach der zweyten
Verbeugung, zuerst die Damen, und
als=
dann die Grands mit einer Kopfneigung
grüßte. Das letzte Verhör war endlich
bey dem königl. Jnfanten; dieser stand auf
einem Sessel zunächst dem Bette; der Hr.
Nuntius machte an denselben eine kurze,
bündige Rede in lateinischer Mundart, in
deren Mitte er dem königl. Jnfanten die
geweyhten, mit Gold und Perlen gestickten
Fatschen, die zween Gentiluomini di
boc=
ca an beyden Enden hielten, in die Armen
legte. Die Aja, die den königl. Jnfanten
in dem Sessel aufrecht hielt, erwieder=
te hierauf ein anständiges
Danksagungs=
kompliment an Se. Päpstl. Heiligkeit, in
Jtaliänischer Sprache.
Von dannen verfügte sich eröfterter Hr.
Nuntius zu dem königl. Jnfanten Don
Ga=
briel und Don Anton, zur Jnfantin, D.
Marie Josephe, und zum Jnfanten Don
Ludewig, seine Aufwartung zu machen.
Nach allen diesen feyerlichen Besuchen
endlich, gieng der ganze Zug wieder die
Treppe hinab, der Hr. Nuntius bestieg
zu=
erst die in Bereitschaft gestandene königl.
Kutsche, setzte sich an den ersten Platz
wohingegen der Maggiorduomo di
Setti=
mana, der Bothschaftereinführer, und der
Decan der Gentiluomini di bocca die
übri=
gen Plätze in eben dieser Kutsche
einnah=
men. Hierauf folgte des Hrn. Nuntius
er=
ste Prachtkutsche leer, dann seine drey andern
Staatskutschen mit den Edelleuten, und
viele andere Wägen, worinn der Rest
sei=
ner Kappelläne, Pagen und Kammerdiener
gefahren wurde. Den Schluß machten
die Staatskutschen der neulich erwehnten
Hrn. Bothschafter und Prälaten, und der
Zug gieng wieder durch die nämlichen
Gas=
sen, nach dem Pallaste des Duca dell
Jn=
fantabo zurück, woselbst alsdann an einer
kostbar besetzten prächtigen Tasel gespeiset
wurde. Der Hr. Nuntius hielt sich da bis
an den Abend auf, und kehrte alsdann nach
seinem Nuntiaturspallast zurück.
Das Volk, das sogar aus benachbarten
Städten und Ortschaften, um diesen
präch=
tigen Zug zu sehen, häusig sich einfand,
war beynahe unzählbar, und jedermann
be=
zeugte sein innigstes Veranügen über diesen
so herrlich=als freudenvöllen Auftritt, wie
nicht weniger welch=tiefe Ehrfurcht und
Ergebenheit gegen den heiligen Päpstl. Stuhl
und gegen die katholische Religion in
spa=
nischen Gemüthern herrsche.
Noch den eigenen Tag, sobald der Hr.
Nuntius zu Hause angelangt war, sandte
er an den König, und alle königl. Prinzen
und Prinzeßinnen verschiedene herrliche
Ge=
schenke, die meist aus künstlich gewebten
geistlichen Bildern, insgemein Arazzi
ge=
nannt, und in Gold oder Silber gefaßten
heiligen Gebeinen bestanden. Der Hr.
Marches Grimaldi, erster königl. Staats=
sekretär, der Hr. Don Johann Pacheco,
Maggiordomo di Settimana, der Hr. Mar=
ches Ovieco Bothschaftereinführer, so wie
alle Damen und Cavaliers des Hofes
wurden, jeder nach Würde von oftbesagten
Hrn. Nuntius, mit einem prächtigen
An=
gedenken beehret.
Jn der Stadt Korneuburg ist das zum weißen
Wolfen genannte an der Strasse gegen den PP.
Augustinern über gelegene Gastwirthshaus
täg=
lich in Bestand zu verlassen; wer solches zu
be=
stehen willens ist, hat sich zu gedachten
Kornen=
burg in ermeldter Behausung anzumelden.
Unter den Weißgärbern nächst der Kirche ist
ein wohlgebautes Haus, samt grossen Kuchelgarten
Nro. 37. täglich zu verkaufen; die hiezu
lustera=
gende Käufer haben sich bey dasigen Hausinhaber
anzumelden.
Nachdem die mittelst der Zeitungen dreymal
kundgemachte, und auf den 27. vorigen Monats
May angesetzt gewesene Licitation des auf der
gräfl. Adam Kufsteinischen Herrschaft Raßing im
V. O. W. W. besindlichen, von dem dorthin
unterthänigen Bader Bernhard Lipp, verlassenen
Badergewerbs, fruchtloß abgelaufen ist; so wird
hiemit jedermann wiederholt zu wissen gemacht:
daß dessen zu gedachetn Raßing eigenthumlich
in=
nen gehabte Behausung, wozu 1 1/2 Joch
Ae=
cker, 1/4 Weingarten und 1/8 Tagwerk Haus=
garten gehört, samt dem darauf haftenden
Ba=
dergewerb, auf den 25. laufenden Monars Ju.
nius auf der gleichfalls grafl. Adam
Kufsteini=
schen Amtskanzley zu Thatheim nächst Perschling
fruh um 9 Uhr abermal offentlich feil gebothen,
und den Meistbiethenden uberlassen werden.
Von N. Burgermeister Stadtrichter und Rath
der k. k. Stadt Wienerisch. Neustadt wird mittels
gegenwartig offenen Edikt jedermann zu wissen
gemacht: wasgestalten zu Verkaufung der dem
Paul Anderler burgerl. Eisenhandlern angehörig
allda gelegene Behausung, samt der darauf
radi=
citten Eisenhandlungsgerechtigkeit auf ferneres
Anrufen des Herrn Klagers eine mehrmalige
Li=
citation verwilliget, und hiezu der 28. dies
Mo=
nats Juni anberaumet worden seye. Wer
dem=
nach obbesagte Behausung, samt
Handlungsge=
rechtigkeit käuflich an sich zu bringen gedendet
kann sich an oberwehnten Tag Vormittag um
9 Uhr auf aldasiger Stadtkanzley einfinden, all=
wo sodann die Licitation der Ordnung nach wird
vorgenommen werden.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es seye
auf Anlangen des gerichtl. aufgestellt von
Schi=
ckischen Herrn Curatoris ad actum verwilliget
worden, das Schickisch im Strauchgäßel
liegen=
de Haus offentlich auszufeilen und an den
Meist=
bietenden zu verkaufen. Da nun zu diesem
En=
de der 25. August dieß Jahrs bestimmet worden
ist. So haben diejenige, welche das gedachte
Haus zu kaufen willens sind, an dem
bestimm=
ten Tag, oder da wir anderer Verzindernissen
halber diesen Tag nicht zu Rath säßen, den nächst
darauffolgenden Rathstag fruh um 8 Uhr vor uns
zu erscheinen, und sich dey unserm und gemeiner
Stadt Wien Grundbuch durch den Amtsschreider
anmelden zu lassen, folglich der weitern
Behand=
kung abzuwarten.
Von des kais. auch k. k. im Königreich
Hun=
garn bestellten General Auditoriatamts wegen,
wird mit gegenwärtigen offenen Edikt
jeverman=
niglich sowohl an als abwesenden kund und zu
wissen gemacht: Es seyen nach den in Hungarn
zu Koroneza den 10. Janer dieß Jahrs erfolgten
Absterben des auch k. k. veneralfeldwachtmeisters
wepl. Abraham Gottlob Frepperrn von Gersdorf
bey der furg westen Jnventur bereits soviez
Pas=
sivschulben vorgekemmen, welche das beschriebene
Vermogen auschon überntiegen, mithin die
Reth=
durft erheische, dessen samtliche sowohi in=als
außer Land befindliche Glaubigere zur Anmeld=
und Liquibirung ihrer an denselbe zu stellen
pa=
benden Sprüchen und Anfoderungen einzuberufen.
Da nun hierzu der 7te September dieß Jayrs
Vormittag um 9 Uhr für die erste, anderte und
dritte auch allendliche Frist in besagten Amt zu
Preßburg zwischen den St. Michaelsthor im
Sa=
muel Ungarischen Haus derentwegen zu
erschei=
nen sub clausula præclusipræclusieinberaumet worden.
Als haben all und jede, so an gedachter
Verlas=
senschaft einige Sprüche und Foderungen ex
qua-
cunque causa vel titulo zu haben vermeinen,
in obbestimmter Zeit und Ort entweder selbst
per=
sonlich oder durch hierzu genugsam bevollmächtigte
Gewalttragere mit ihren habenden Schuldscheinen
und Liquidirungsurkunden, oder Zeugenschaften
alsogewiß zu erscheinen, wie im widrigen
diesel=
be nachhin nicht mehr gehoret, sondern ihnen
und denen nicht recht liquidirenden Partheyen
das ewige Stillschweigen aufrrleget werden solle.
Wornach sich ein jeder zu richten wissen wird.
Von des k. k. Jud. Deleg. Milit. mixti im
Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der Enns
wegen, wird hiemit durch dieses offentliche Edikt
jedermann deme daran gelegen kund und zu
wis=
sen gemacht: Es seye der gewest b. k. Haupt=
mann Herr Michael v. Kullmayr wegen
contra=
hirten Schulden mit seinem Vermögen ad
Cri-
dam gediehen, und habe man dahero auch
hier=
orts hierüber eine Concurshandlung ex officio
anzuordnen, auch zu diesem Ende alle und jede
Hauptmann Michael von Kullmaprische
Glaubi=
gere auf den 30sten August dieß Jahrs sub
clau-
sula perpetui silentiisilentiieinzuberufen für nöthig
befunden. Es werden demnach alle und jede
Hauptmann Michael v. Kullmaprische
Glaubige=
re, nebst Mitbringung der erfoderlichen
Liquida=
tions=und respektive Legitimation dokumenten
an obbestimmten Tag früh um 9 Uhr in dieses
k. k. Jud deleg. Milit mixti in der
Wallner=
strasse im Kaiserhaus im ersten Stock besindlichen
Kanzley entweder selbst personlich, oder durch
ge=
nugsam instruirte Bevollmachtigte alsogewiß zu
erscheinen, und ihre etwa habende Spruche und
stellende Ansoderungen rechtsbeständig zu
liqui=
diren und respektive zu legitimiren haben, wie
im widrigen die ausbleibend und sich in
bestimm=
ter Zeit nicht anmeldende Glaubigere mit ihren
Sprüchen und Forderungen nicht mehr gehöret,
sondern von des eröfterten Herrn Hauptmann
Michael v. Kullmayr vorhandenen Habschaft und
Vermogen vollig ausgeschlosten, und denselben
das ewige Srillschweigen auferleget seyn solle.
Wornach sich ein jeder Jnteretirter zu richten
und seinem Recht bestens zu invigiliren wissen
wird. Wien den 29. May 1773.
Von der N. O. Regierung wegen wird mit
gegenwärtig offenen Editt jedermanniglich
so=
wohl An=als Abwesenden, deme daran gelegen,
kund und zu wissen gemacht: Es seye der Joseph
Nikolaus le Brett ohne Hinterlassung eines
letzt=
willigen Geschäfts mit Tod abgegangen, und
habe sich hinnach um desselben ab intestato
ruck=
gebliebene Verinssenschaft der gerichtl. verordnete
le Brettische Gerhab Kari Augustin Dorffner k.
L. Hofkriegsagent und Notarius Publicus
ange=
meldet. Wann nun Regierung um das etwa
vorhandene Æs alieium ausfindig zu machen,
solgsam zu Abhandlung solcher Verlassenschaft
sicher fürschreiten zu können, eine
Nothwendig=
keit zu seyn befunden hat, alle hieran
theilneh=
mende sowohl in=als außer Landes befindlicht
Personen durch dieses offentliche Edikt zu
An=
meld=Legitimir=und Liquidirung ihrer an
obbe=
melete Verlassenschaft ex quacunque Causa, vel
titulo habender Sprüche und Foderungen, und
zwar sie Creditores sub clausula præclusi
ge=
richtlich vorzuladen und einzuberuffen, auch zu
diesem Ende der 26. August dieß Jahrs
Nachmit=
log um 4 Uhr zur gewohnlichen Convocations=
und Anmeldungstagsatzung pro 1mo, 2do, 3tio,
ac ultimo termino bestimmet worden ist. Sol=
chemnach werden alle und jede, welche bey
ge=
dacht Joseph Nikolai le Brettischen
Verlassen=
schaft um Schuldfoderung wegen einige Sprüche
haben, oder zu haben vermeynen, an
obbestimm=
ten Tag und Stund vor Regierung in der
da=
selbst zu solchem Ende offen haltenden
Commis=
sionsstube entweder seibst versonlich, oder durch
hiezu genugsam bevollmächtigte Gewalttragere
alsogewiß zu erscheinen, und ihre an solche
Ver=
lassenschaft habende Anforderungen anzumelden,
rechtlich zu legitimiren und zu liquidiren haben,
als im widrigen die Abhandlung ex officio
vor=
genommen, und falls die vorkommende
Credito=
res den Aktivstand übersteigeten, die Anwesende
vernommen, mit ihnen behorig liquidiret, und
die=
selbe der Ordnung nach claßisiciret, denen
Abwe=
senden aber das ewige Stillschweigen aufgetragen
werden solle. Wornach sich also ein jeder zu
richten wissen wird.
Es ist eine kleine Sammlung von theils in
Gold gefaßten, theils aber noch ungefaßten
stei=
nernen Tabacksdosen alltäglich um einen billigen
Preiß zu verkaufen, und sich hierwegen in dem
k k. Frag=und Kundschaftsamt des Weiteren
zu erkundigen.
Von N. Burgermeister, Stadtrichter, und Rath
der k. k. N. Oe. Landesfürstlichen Stadt Prugg
an der Leytha wegen, wird hiemit jedermann kund
und zu wissen gemacht; Es setze in Rucksicht auf
das von denen in Wien besindlichen Joseph Georg
Kollmannischen Glaubigern unterm 2ten diesei
Monats hier eingereichte Andringen, und das
von der k. k. Wollenzeugfabrik anheut schriftlich
beschehene Anlangen, von der käuflichen Hindan=
lassung des in denen wierholten Edikten
ange=
merkten Kollmannischen Vermögens, um die
letzt=
hin von dem Andre Kürbe licitands angebottenen
8000. fl. respective auf derenselben Gefahr, der=
malen abgegangen, und eine nochmalige
Licita=
tionstagsatzung (bey welcher sowohl um das
Waa=
renlager, als um die übrige Corpora Massæ
be=
sonters licitiret werden solle) auf den 7. July
angeordnet, anbey aber auch sestgesetzet worden,
daß, Falls auch bey dieser Tagsatzung sich keine
anständige Käufere einfindeten, das vorgedachte
Kollmannische Vermögen, in Verfolg deren
vo=
rigen Edikten, besagten Creditorn, ohne
weite=
ren gerichtlich addiciret werden solle.
Nachricht
Da der herzoglich Sachsenweimar=und
Gothai=
sche Legationsrath, Herr von Rehboom vor
eini=
ger Zeit allhier verstorben ist, so wire hiemit
be=
kannt gemacht, daß, wenn jemand rechtmäßige
Forderung an dessen Verlassenschaft zu haben
glaubt, man sich deshalben bey des Verstorbenen
Frau Schwester, der Frau geheimen
Legations=
räthin von der Lith in Baron von
Bartenfteini=
schen Hause in der obern Beckenstrasse längstens
bis letzten July lauffenden 1773sten Jahrs
mel=
den moge, damit sodann nach Befinden und
Be=
schaffenheit der Umstände weitere Veranstaltungen
getroffen werden können. Nach Verlauf welcher
Zeit jedoch auf Niemanden, der sich weiter
mel=
den möchte, Rucksicht noch Bedacht genommen
werden wird.
Nachricht.
Es ist Daniel Hempel, aus Warschau
gebür=
tig, 27. Jahre alt, mittelmäßiger Größe, schma=
len und schlanken Leibes, schmalen Gesichts
schwarze Haar in einem Zopf tragend, und von
starken schwarzen Augenbraum, dürrspitzigen
Na=
se gelblichen Gesichtsfarbe, und etwas
eingefal=
lenen Backen, denn auch an einen derer vordern
Zühne die Hälfte abgebrochen, von einem
vor=
nehmen Minister, wo er als Sekretür in
Dien=
sten gestanden, nach verübten sehr ansehnlichen.
Gelddiebställen, und Unterschlagung vieler ihm
anvertrauf gewesener Pretiosaum, unterwegens
auf der Rückreise von Warschau nach Sachsen in
Neumark vier Meilen oberhalb Breslau am 16.
April a. c. heimlich entwichen, und hat bey
sei=
ner Flucht eine Pailleweste mit Gold, und
der=
gleichen Beinkleider, nebst einer pohlnischen
Pi=
ckesche von seinen grauen Tuch, so oben am Halse
mit gleichfärbigen unaufgeschnittenen Sammet
aufgeschlagen, und noch einen Reisesurtout
darü=
ber, angehabt. Es spricht und schreibt dieser
Be=
trüger die deutsche, pohlnische und französische
Sprache mit vieler Fertigkeit, und bezeigt sich,
als einen Menschen der Lebensart verstehet. Weil
nun an dessen Wiedererlangung vieles gelegen
als wird jedermänniglich, insbesondere aber jeden
Orts Gerichtsobrigkeit dienstlich ersuchet, auf
die=
sen Menschen genau zu attendiren, ihm so fort
arretiren zu lassen, und solches zu dessen
Abhol=
lung entweder an den Herrn Kloster Spndicum
Lelmann in Budißin, oder an dem Banquier
Herrn Gregorii in Dresden schleunigst
einzube=
richten, auf welchen Fall nicht allein alle
Unko=
sten erstattet, sondern auch eine sehr gute
Beloh=
nung sofort von erwehnten Herrn Gregorii
aus=
ezahtet werden soll.
Von der Amtskanzley des kaiserl. Frauenstift
zum heil. Kreuz in Tulln, als Herrschaft
Ober=
dobling wird hiemit ex Officio zu vernehmen
ge=
geben; Es sepe für nöthig befunden worden, zu
Erfindung und Richtigstellung des sammentlichen
Schuldenlast, womit der dießeitige behauste
Un=
terthann fub Nro. 81. auf denen Sätzen zu
Ober=
döbling Kaspar Gütl, und Rosalia dessen
Ehe=
wirthinn wirklich beladen seyn, eine allgemeine
Zusammenbetusung ihrer sammentlichen
Glaubi=
gern, zu Anmeldung und alsogleicher Beweisung
ihrer Schuldsorderungen, zu veranlassen: daß
de=
nenjenigen, welche dabey weder etwas anmelden,
noch das Angemeldete behörig erweisen wurden,
fernershin keine Rede und Antwort gegeben
wer=
den solle. Als wird hiemit zu dem Ende der 16.
Julp bestimmet, an welchem Tag sammentliche
Kaspar und Rosalia Gütlische Glaubigere frühe
um 8. Uhr in der herrschaftlichen Grundstuben zu
Oberdöbling zu erscheinen, und sich somit vor
Scha=
zu verwahren wissen werden.
Von der k. k. N. Oe. Regierung wegen, wird
mit gegenwärtig ossenen Edikt jedermänniglich,
sowohl An=als Abwesenden, deme daran gelegen,
kund und zu wissen gemacht; Es habe Regierung
eine Nothdurft zu seyn befunden, über das Karl
Schwanerische Bermögen einen ordentlichen
Con=
curs anzuordnen, und desselben sammentliche
so=
wohl in=als außer Land befindliche Glaubigere
zu Anmeld=und Liquidirung ihrer zu stellen
ha=
benden Sprüchen, und Forderungen einzuberuffen,
zu welchem Ende denenselben der 23. August dieß
1773sten Jahres Nachmittag um 4. Uhr zur
ge=
wohnlichen Tagsatzung für die erst=andert=und
dritt=auch allendliche Frist sub Clausula præclusi
anberaumet worden. Solchemnach werden alle
und jede, welche an gedachten Karl Schwaner
ex quarunque causa, vel titulo Sprüche und
Anforderungen haben, odet zu haben vermeinen,
an obbestimmten Tag und Stund vor Regierung
in der daselbst zu solchem Ende offenhaltenden
Com=
mißionsstuben entweder selbst personlich, oder durch
hierzu genugsam bevollmächtigte Gewalttrager
alsogewiß zu erscheinen, und ihre an solche Cri=
dämassam habende Anforderungen anzumelben,
auch zu Herstellung des erforderlich rechtlichen
Be=
weisthums ihre Schuld=und Satzbriefe, oder
an=
sonsten habende Liquidationsurkunden, und
recht=
liche Behelfe in Original, oder glaubwürdigen
Abschriften einzulegen haben, wie im widrigen
die Ausbleibende von gegenwärtiger
Contursmas=
sa gänzlichen ausgeschlossen seyn, und ihnen
dieß=
salls das ewige Stillschweigen auferleget, der nicht
Liquidirende aber in der künftigen Claßisication
mit seiner unerwiesenen Anforderung abgewiesen
werden solle. Wornach sich ein jeder zu richten,
und vor Schaden zu hüten wissen wird.
Von des k. k. Judicii Delegati Milit Mixti
im Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der
Enns wegen wird hiemit durch dieses offentliche
Edikt jedermänniglich, insonderheit aber denen
bey der k. k. Deprezinertriegskassa vorgemerkt
Platzmajor Johann v. Lackenauischen Creditoren,
benanntlich dem k. k. Leopold Paiffpschen
Jnfan=
terieregiment, dem Herrn Grafen Ernst v. Ro=
gendorf, dem Herrn Anton v. Cothmann k. k.
pungarischen Hofkammerrath prporio & man-
datario nomine, der Hauptmann
Braunecki=
schen Frauen Wittwe, dem Herrn Pietro
Nos=
fetl Capo Maestro zu Mapland, dem Herrn
Hauptmann Nesfort, der Frauen Anna
Fleißne=
rinn v. Wostrovitz, gebohrnen v. Lackenau, dem
Herrn Joseph Philipp v. Rimapr Siebenbürgischen
Hofkanzley Registratori, dem Herrn
Generalma=
jor Grafen von Willegas, des Luzanischen
Jn=
fanterieregiments Grenadierhauptmann Herrn
Jo-
seph v. Servera, dem Joseph Teppervain zu
Jä=
gendorf, des Pallavicinischen Jnfanterieregiments
Grenadierhauptmann, dem Regimentschprurgo
Rupprecht, dem Schuhmacher zu Gnadenfrey
Johann Konrad Gebauer, dem
Jglauerlandkut=
scher Simon Frey, dem burgerl. Sattlermeister
Johann Ernst, der burgerl. Schuhmacherinn zu
Jglau Maria Reginä Holterinn, dem
Wiloprat=
handler, und burgerl. Stadtkoch zu Jglau Joseph
Felix, der burgerl. Tischlermeisterinn zu Jglau
Barbara Wurtzingerinn, der Wittib
Schneider=
meister Weeberinn zu Jglau, dem burgerl. Tra=
cteur Leopold Karner zu Jglau, der
Tuchmache=
rinn Johanna Schwarzinn, dem
Jglauerkauf=
mann Franz Joseph Pollay, dem
Jglauerkauf=
mann Kaspar Dietrich, dem Jglauerkaufmann
Franz Bernhard Kronberger, dem
Jglauerwein=
schankspachter Konstantin Gallantha, dem
Sei=
fensieder Franz Schmid, dem Schwerdtfeger
Kar=
gel, einem Juden in Tröbisch, dem burgerlichen
Ehprurgo Heinrich Meisner, dem Marquetenter
Schöpp, dem Apothecker Brener, der Tprolerinn
Theresia Hentlerinn, und endlichen dem
Jglauer=
postamt, auch allenfalls deren vorbenannten Pir=
sonen, Erben kund und zu wissen gemacht; Was=
gestalten auf des Augustin Böck J. U. Dris auch
Hofkriegsräthlichen Advokatens, als gerichtlich
verorenet Platzmajer Johann v. Lackenauischen
Curatoris ad actum gehorsamstes Anlangen
ver=
williget worden: daß alle diejenige, welche an
des den 7. Nodemb. 1771. zu Großwardein
ver=
storbenen k. k. Platzmajor Johann Lackner v. La=
ckenau ruckgebliebene Ferlassenschaft einige
Sprü=
che, oder Anforderungen haben oder zu machen
vermeinen, durch Ausfertigung deren gewohnlich
claufulerten Valvaledikten einberuffen werden
sol=
len. Wann nun zu diesem Ende der 30. July
dies Jahrs frühe um 9. Uhr in dieses k. k. Jud.
Der. MiI. Mixti in der Wallnerstrassen in dem
Kaiserhaus im 1ten Stock befindlichen Kanzley
zu erscheinen bestimmet worden ist. Solchem=
nach werden alle und jede Platzmajor Johann v.
Lackenanische Glaubigere an obbestimmten Tag,
und Stund, entweder selbst versonlich oder aber
durch genugsam instruirte Bevollmächtigte
also=
gewiß zu erscheinen, und ihre, wie immer
Na=
men haben mogende, und an sothane
Verlassen=
schaft zu stellen vermeinende Spruche, und
For=
derungen behörig anzumelden, und
Rechtsbestün=
dig zu liquidiren, auch respective sich zu
legiti=
miren haben, wie im widrigen die liquidirende
Creditores der Ordnung nach claßisiciret, denen
nicht Angkmeldten hingegen das ewige
Still=
schweigen auferleget werden wurde. Wornach
also ein jeder Jntereßirter sich zu richten, und
seinem Recht bestens zu invigiliren wissen wird.
Wien den 23. April 1773
Von der gräfl. Wenzl Sinzendorsischen
Herr=
schaft Ernstbrun in Niederosterreich 8. U M.
B wegen, wird hiemit allen und jeden durch
dieses offene Edikt, denen daran gelegen, kund
und zu wissen gemacht, wasmassen bey der
Herr=
schaftl. Wuisenrassa nachbenannrer Partheyen
ihre angefallene Elterliche Erbschaften sich in
de-
posito befinten 1mo der Anna Maria
Manhar=
tin, des Mathias Manhart seel. ehelichen
Toch=
ter von Gebmanns, welche 1743 in Ungarn
ab=
gereiset ist; 2do Johann Georg Taschner von
Stainbach Sohn des Sebastian Taschner seel.
welcher 33 Jahre unwissend; 3tio Mathias
Ha=
ikel von Nusch des Joh. Hackel eheleibl. Sohn,
welcher ein k. k Soldat geworden, und durch
30 Jahr unwissend; 4to Joseph und Paul Geper,
beede in k. k. Kriegsdiensten, des Joh. Geper von
Stainabrun ehelich hinterlassene 2 Sohne, 5to
der Mathias Semblerischen Sohn Georg
Sem=
dier k. k. Soldat; 6to Mathias Ungwitter des
Joh. Ungwitter von Haggenberg ehelicher Sohn;
7mo Maria Eckerin von Ernstbrun. Da nun
vordemeldte Partheyen fast alle über 32 Jahre
von hier abwesend seynd, ohne daß man von
ih=
ren eigentlichen Aufenthalt, Leben oder Todt
ei=
ne zuverläßige Nachricht einzuhollen vermogend
ware, und nun um Ausfolglassung dieser
Depo=
sitengelder bereits derenselben auhier befindliche
Befreundte, das geziemende Ansuchen gemacht
haben; als wird ihnen Anna Maria Manhartin,
Johann Georg Taschner, Mathias Hackel, Jo=
seph und Paul Geyer, Georg Sembler, Mat=
hias zUngwitter, und Maria Eckerin, oder
allen=
fals derenselben hinterlassen sich Rechts beständig
legitimiren könnenden Erben, Erbenserben, Ces=
sisnarien, oder Creditoren durch gegenwartiges
hiemit auferlegt, daß sie bey allhieng herrschaftl.
Amtskanzley inner einen Jahr, 6 Wochen und
3 Tagen von Zeit dieses ausgefertigten Edikts,
das ist den 18. Juni 1774. um obgedacht in
De=
posito befindliches Vermogen, sich alsogewiß
an=
melden, und hierzu legitimiren sollen, wie im
widrigen sie nach Verfließung dieser Zeit nicht
mehr gehoret, sondern die Eigenthümer für
ver=
storben gehalten, und wiederholtes Vermogen
durch obrigkeit. Abhandlung denen wissentlichen
Befreundten, weiche sich bereits angemeldet
ha=
ben, zuerkennet, und ohne weitern ex deposito
verabfolget werden wurde. Schloß Ernstbrun den
30. April 1773.
Von der gräflich Exzellenz Kollonitzischen Dors=
und Vogtyerrschaft Pittermannstorf Amtskanzley
wegen, wird hiemit jedermann, deme daran
ge=
legen, kund und zu wissen gemacht; Es seye der
Franz Schinner, gewester Huefschmidmeister allhier
den 2 April c. a. mit Hinterlassung 12. unmün=
digen Kindern ab intestato mit Dod abgegangen.
Um nun mit der Berlassenschaftsabhandlung sicher
vorgehen zu können, hat man für nothwendig
be=
funden, diejenigen vorzuladen und anzuhören,
welche an diese Franz Schinnerische
Verlassen=
schaft titulo crediti, aut alio qucunque einige
Spruche und Anforderungen haben, oder zu
ma=
chen vermeinen. Da nun zu diesem Ende und
zwar für das erste und letztemal der 27. July
die=
ses inlebenden 1773sten Jahres um 9. Uhr frühe
in der Pittermannstorferamtskanzley zu erscheinen
bestimmet worden ist. Solchemnach werden alle
und jede, welche an des Franz Schinner seligen
Verlassenschaft einige Schuldforderungen, oder
andere Sprüche, wie die immer Namen haben
mögen, rechtmäßig zu fordern vermeinen, an
ob=
bestimmten Tag und Stund selbst persönlich
oder ourch hinlanglich versehene Gewalttragere
alsogewiß bey wiederholter Amtskanzley zu
erschei=
nen, und ihre etwa habende oder an diese
Verlas=
senschaft zu stellen vermeinende Forderungen
an=
zumelden, und Rechtsbeständig zu liquidiren, auch
zu legitimiren haben, wie im widrigen auf die
ausbleibende, oder nicht behörig liquidirende
Glau=
bigere keine Rucksicht mehr genommen, mit der
Abhandlung, und Vertheilung der Franz
Schin=
nerichsen Verlassenschaft von Amtswegen
vorge=
gangen, sohin denen nicht Angemeldeten das
ewige Stillschweigen auferlegt werden solle.
Die gräflich=Grundemannische Amtskanzley
der Herrschaft Waldenfels, in Oesterreich ob
der Enns, Machland Viertel, nachst Freystadt
gelegen, citiret hiemit ediktaliter den schon über
32 Jahre abwesend=dieß=herrschaftlichen
Pupil=
len Johann Michael Wagner, dessen unbekannte
Erben und Glaubigere, dergestalten: womit sie
binnen 1 Jahre, 6 Wochen und 3 Tägen
ent=
weder personlich, oder durch hinlängliche
Gewalt=
tragere hierorts zu erscheinen, oder in
Ausblei=
bungsfall zu gewartigen haben, daß sie für Tod
erkennet, mit ihren Ansprüchen durch Auflegung
ewigen Stillschweigens abgewiesen, und sowohl
respektu deren obigem Michael Wagner auf
vor=
längst beschehenes Ableiben seines Vaters Johann
Wagners gewest=hiesigen Unterthans, Wirths=
und Amtsrichters auf der obern Schwand
zuge=
standener Ordnung nach fruktificirt=väterlichen
als auch auf nunmehrigen Hintritt der daselbstigen
Wittib und Ausnehmerin Catharina Wagnerin
seel. angefallen mütterlicher Erbschaftsmitteln,
durch die ohne weiterer Versicherung obrigkeitlich
gewilligende Zutheil=und Einantwortung an die
im Leben obhanden einzig Wagnerische Tochter
Klara verehlichte Schoberin auf bemeldter obern
Schwand ex officio vorgekehret werden solle, was
Rechtens ist. Schloß Waldensells den 1ten May
1773.
Wir N. Markt Richter, und Rath des kaiserl.
königl. und Landesfürstlichen Markt Langenloys,
geben hiemit jedermänniglich zu vernehmen; Bas=
gestalten wir zur Bestandverlassung deren
nachbe=
nennten gemeinen Marktsgefällen und
Realitä=
ten, als des allhiesigen Tatz=und Ungelds, des
Reisgejapds, des s. v. Schweinbeschauens, des
Vaßziehens in heruntern, und obern Markt, des
Fischgehalters, und dessen Handels, eines
Ge=
wölbs in Rathhaus, dann eines Joch Ackers in
Kröttl, und 1/4. Weingartens in der Loys den
15. Decembris instehenden Jahrs zur endlichen
Licitationstagsatzung ad tractandum & conclu-
dendum auf die 3. allenfalls auch 6. nacheinan=
der folgende Jahre, gegen jedesmal vorhinein
Biertljährlich zu bezahlen habenden Bestandzinns
angeordnet haben. Werden demnach all und
je=
de, welche von vorgedachten Gefällen und
Reali=
täten ein so anderes, Bestandweiß an sich zu
brin=
gen gedenken, bey denen wochentlich an
Mitt=
woch zu halten pflegenden Rathstägen sich zu
mel=
den, und die etwa nöthig habende Bedingnissen
und Auskunften zu vernehmen, endlich aber an
obbestimmten 15. Decembris ad licitandum &
concludendum auf dem allhiesigen Rathhaus früh
um 8. Uhr zu erscheinen, und mit zu licitiren
haben.
Von N. Markt Richter und Rath des kasserl.
königl. und Landesfürstlichen Markts Langenlops
wegen, würdet der von hier schon über ein Jahr
entwichene Martin Mapringer, ein
Schneider=
meister ediktaliter hierdurch solchergestalten citiret
und vorgeladen, daß sich derselbe binnen
Jahrs=
frist, dann 6. Wochen, und 3. Tagen darnach.
das ist längstens bis 3ten Augusti 1774. entwe=
der persönlich, oder per mandatarium alsogewiß
stellen, und sich mit seinen Creditoribus abfinden
solle, wie im widrigen dessen Schneiderprofeßion
ex Officio licitando verkaufet, und das erlosende
Geld zur Befriedigung derselben appliciret
wer=
den wird und soll.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es seye
Johann Wolfgang Hübel ein gewesener burgerl.
Bierwirth zwar ohne Erklärung des letzten
Wil=
lens, doch mit Hinterlassung sieben
minderjähti=
gen Kinder mit Tod abgegangen, und daher,
um mit der künftigen Verlassenschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können, für nothwendig
befun=
den worden, diejenigen vorzuladen, und
anzuhö=
ren, welche an diese Verlassenschaft einige
An=
spruche und Forderungen haben möchten. Da
wir nun entschlossen sind, eben diese Sprüche und
Forderungen an dem eigens, und zwar für das
erste und letztemal hiezu bestimmten Tag, näm=
lich den 14. July dieß Jahrs, oder da wir an
diesen Tage anderer Verhindernissen halber nicht
zu Ratbe sässen, den nächstdarauffolgenden
Raths=
tage fruh um 8. Uor zu horen und zu vernehmen.
So haben daher alle jene, welche an des Johann
Wolfgang Hübel seel. Verlassenschaft eine
recht=
mäßige Forderung, es seye um Erbschaft, Schuld,
oder anderer Ursachen Willen zu haben glauben,
den bestimmten Tag selbst personlich, oder durch
einen hinlänglich versehenen Gewalttrager sogewiß
vor uns zu erscheinen, sich behörig zu
legitimi=
ren, und ihre Ansprüche und Forderungen
darzu=
thun, als im widrigen Falle auf die
ausbleiben=
den, oder nicht behorig liquidirenden Erben
Glaubiger, und Prätendenten keine Rucksicht
ge=
nommen, mit der Abhandlung und Vertheilung
des Verlassenschaftsguts von Amtswegen
vorge=
gangen, und dasselbe den etwan vorkommenden
Erben unbedenklich uberlassen werden, auch den
etwan existirenden Schuldprätendenten das ewige
Stillschweigen auferleget seyn würde.
Jn der von Ghelenschen Buchhandlung, im neuen
Michaeler=
hause, der kaiserl. königl. Reitschule gegenüber, sind nebst vielen alten,
sehr raren und neuen Büchern, Landkarten und Kupferstichen
auch folgende zu haben.
Fertig ist geworden:
- Geschichte des Lebens, der Marter und der Wunderwerke des heiligen Johannes von
Nepomuck, Domherrn zu Prag, wie auch vieler Gnaden, welche von Gott durch die
Fürbitte dieses Heiligen sind verliehen worden. Aus den Prozessen seiner Heiligspre=
chung, versaßt von Franz Christ. von Scheyb, nebst dem Portrait des heil. Johan=
nes, gr. 8. Wien 1773. 1. fl. 15. kr. - Les Avantures de Telemaque, fils d'Ulysse, nouvelle Edition, gr. 12. Leyde 1767. 1. fl.
30. kr. - Catechisme historique, contenant en Abrégé l'Histoire Sainte & la Doctrine chretienne,
par Mr. l'Abbé Fleury, nouvelle Edition, gr. 12. Lyon 1767. 1. fl. - Scheffers (Carl Friedr.) Rede über die Verbindung, in welcher die Art der Grundgesetze und die
Gluckseligkeit des Volkes stehen, das nach solchen regiert werden soll, aus dem Schwedischen
übersetzt von Ludw. v. Heß, gr. 8. Leipzig 1773, 12. kr. - Introduction genérale a l'Etude de la Politique, des Finances & du Commerce, par Mr.
de Beausobre, 3. Tomes, gr. 12. Berlin 1771. 3. fl. 15. kr. - La Civilité moderne, oder die Höflichkeit der heutigen Welt, woraus man sehen kann, wie
man sich zu verhalten hat, damit man in dem Umgange mit artigen Leuten beliebt seyn möge.
12. Hamburg 1761. 1. fl. - Abhandlungen (medicinisch=chirurgisch=chamisch und botanische der röm. kais. Akademie der
Na=
turforscher, 20ster Th. mit Kupf. 4. Nürnberg 1771. 2 fl. 45 kr. - Jagdkunst (neue, lustige und vollständige) sowohl von Vögeln als andern Tpieren. 8. Leipzig
1762. 45 kr. - Effigies Virorum Eruditorum atque artisicum Bohemiæ & Moraviæ, una cum brevi vitæ
operumque ipsorum enarratione, pars 1ma, cum XXXIII. Tab. 8. maj. Pragæ 1773.
7. fl. 30. kr. - Adbildungen bohmischer und mährischer Gelehrten, nebst kurzen Nachrichten von ihrem Leben und
Werken, 1ter Theil mit 33. Kupf. gr. 8. Prag 1773. 7. fl. 30. kr. - Geschichte des gegenwärtigen Krieges zwischen Rußländ, Pohien, und der Ottomannischen Pfotte.
21, 22, 23ter Theil, wobey zugleich auf 8. Platten, die Vorstellung der Rußischen Jnfante=
rie, wie auch die rechtliche Ausführung, warum das Haus Oesterreich einen Theil von Pohlen
in Besitz genommen, enthalten, Franef. u. Ltipz. 1773. 1. fl. 30. kr.
- l'Ecole de l'Amitie, 2. part. 12. Francf. & Leipzig 1758. 45. kr.
- Traité sur les Maladies des Veux, par Mr. Guerin, gr. 12. Lyon 1769. 1. fl.
- Anweisung zur Kriegsbaukunst, mit 22 Kupfertafeln 8. Berlin 1767. 1 fl. 30. kr.
Nachricht.
- Mit dem Anfange des Monats Jnlius wird in der von Ghelenschen Buchhandlung eine
neue moralische Wochenschrift ausgegeben, unter dem Titel: der Einfiedler, deren
Plan, welcher vornämlich nach dem Muster des Spectators, des Tatlers, der World
und anderer englischen Blätter zugeschnitten ist, leicht aus den ersten Stücken erkannt
werden kann. Wöchentlich, jedesmal am Sonnabende, wird ein Bogen erscheinen,
und mit jedem halben Jahr der Band geschlossen werden. Man pränumerirt für das
halbe Jahr 2. fl. dahingegen der Band, sobald er geschlossen ist, nicht unter 3. fl ver=
lassen werden kann. Ueberhaupt wird man nur wenige Exemplarien über die Zahl der
Vorausbezahlten abdrucken, und einzelne Stücke nur etwan im Anfange für 6. kr. nicht
aber in der Folge ausgeben, um die ganzen Exemplarien nicht zu zerreißen.
Von N. Richter und Rath der k. k. landes=
fürstl. Stadt Klosferneuburg werden die zwey von
da gebürtige Gebrüdere Adam und Michael
Licht=
manegger, welche sich schon vor etlich und 30
ge=
gen 40 Jahren unter das k. k. Militaire, wovon
aber der Regiments=Namen unwiffend, begeben,
oder aber deren Erben dergestalten fürgefodert, daß
selbe binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tägen,
das ist den 21ster Juli 1774 auf gemeiner Stadt
Rathhaus alsogewiß erscheinen sollen, als im
wi=
drigen nach Ausgang dieses Termin sie nicht
mehr gehöret, und ihre auf dem Peter
Salamo=
nischen Haus liegende vätter=und mütterliche
Erbschaft der vorhanden leidlichen Schwester
Ma=
ria Anna Liechtmaneggerinn, nun verehlichten
Rauschmayerinn zugetheilet werden wurde.
Jm General Schmidischen Haus in der
Sin=
gerstrassen, ist ein mit grünen Tuch gefüttertes
Pierutsch, welches sowohl in der Stadt, als auf
dem Land zu gebrauchen, auch auf vier Personen
kann gerichtet werden, zu verkaufen, und sich des
Weiteren allda anzumelden.
Von des k. k. Judicii Delegati Milit. mixti
im Ertherzogthum Oesterreich unter und ob der
Enns wegen, wirdet hiemit durch dieses offene
Edikt denen Polirarp Hausgenosischen zweyen
Cre=
ditorn Anton Ramp burgerl. Meilausbringern
und Grorg Moratelli, oder allensalls dessen
Er=
ben kund und zu wissen gemacht; Es habe der
gerichtlich aufgestellt Policarv Hausgenosische
Cu-
rator ad lites Karl Augustin Dorffner kais. kön.
Kriegsngent hierorts angezeiget, welchergestalten
die unumgüngliche Nothdurft erheischen will, daß
zu gänzlicher Berndigung des Policurp
Hausge=
nosischen Eridägeschäfts die, in dem untern 4.
May 1049. bey dem vormalig bestellt gewesten
k. k. Kriegsgericht publicirten Cridaabschied in
Classe 3tia einkommende Creditores, oder
deren=
selben etwa fürsepende Erben fürgeforderet, und
denenselben untereinstens die standhafte Darthuung
ihrer an sothane Massam habenden Forderung,
auch die behörige Legitimationen bey wirklicher
Prärludirung auferleget werde. Da nun hierüber
eine Erforderung auf den 18. Augusti fruhe um
9. Uhr anberaumet worden, solche aber ihme
An=
ton Ramp, und Georg Moratelli ihres
unwissen=
den Aufenthalts halber behörig nicht zugestellet
werden kann. Als wird demnach ihme Anton
Ramp burgerl. Meilausbringer, und dem Georg
Moratelli, oder allenfalls derenselben Erben
be=
sagte Erforderung zu dem Ende per Edictum ad
Valvas intimiret, auf daß dieselbe vor diesem k.
k. Judicio Delegato Milit. mixto in der Wall=
nerstrasse im Kaiserhaus im ersten Stock an
ob=
bestimmten Tag und Stund entweder personlich,
oder durch einen genugsam instruirten
Bevoll=
mächtigten alsogewiß erscheinen, und ihre habende
Anforderung standhaft darthun Auch allenfalls
sich hierzu legitimiren sollen, wie im widrigen
dieselbe mit ihren claßificirten Forderungen für
abgeferriget gehalten werden wurden. Wornach
sich also er Ramp und Moratelli, oder allenfalls
derenselben Erben zu richten, und ihrem Recht zu
invigiliren haben werden. Wien den 26. May 1773.
Von der Amtskanzley der gräfl. Confalonierischen
Herrschaft Ort an der Donau in N. Oe wegen,
wird hiemit jedermänniglich zu wissen gemacht;
Es seye nach Absterben Leopold Sigmund, burgerl.
Färbermeisters zu Markt Ort, um mit dessen
Ver=
lassenschaftsabhandlung um so sicherer fürgeben zu
können, für nothig befunden worden, alle jene,
so an bemeldten Leopold Sigmunds Verlassenschaft
sub quocunque demum titulo einige
Anforde=
rungen haben, auf den 31. July inlebenden Jahrs,
frühe um 8. Uhr, und zwar für den erst und
letz=
ten Termin einzuberufen. Es werden sich
dem=
nach dieselben an obbestimmten Tag entweder selbst
personlich, oder durch genugsam instruirte
Bevoll=
mächtigre allhier einfinden, und ihre Forderungen
behörig liquidiren, wie im widrigen die
Ausblei=
bende nicht mehr angehöret, und mit der
Abhand=
lung ohne Weiteren fürgegangen werden wurde.
Von dem Löbl. Grundbuch des Klosters deren
PP. Augustinern auf der Landstrassen zu Wien,
wird hiemit all und jeden zu vernehmen gegeben;
Welchergestalten der Johann Georg Bey, Haus=
inhaber einer allhero dienstbar=und unterthänigen
Behausung im neuen Lerchenfeld, neben dasiger
Linien bey dießeitigen Grundbuch vor=und
ange=
bracht, daß selber um seine Creditores
befriedi=
gen zu können, bemüßiget sich befinde, diese seine
neben der Lerchenfelderlinien situirte Behausung
und Grundstuck offentlich ausfeilen, und licitando
an dem Meistbietenden verkaufen zu lassen. Da
nun in dessen Begehren gewilliget worden, als
werden all und jede, welche solche Behausung,
und anliegende Grundstück (worauf Jnhalt der
fürgenommenen Schätzung noch sowieler Grund
vorfindig, daß neben diesen Haus, annoch drey
andere Hauser erbauet werden könnten) zu
erkau=
fen, auch allenfalls Häuser zu erbauen, Lust
ha=
ben, den 26. Juny in obbemeldten Klosters
Grund=
buchskanzley Vormittag um 9. Uhr entweder durch
sich selbsten, oder genugsam Begwaltigte zu
er=
scheinen haben, wo mit denen respective Käufern,
oder Baulustigen entweder wegen des Hauskaufs,
oder übrig vorhandenen Grund der Kauf
geschlos=
sen, und das Weitere behandlet werden solle.
Demnach man ob Seiten einer Kuhrfürstlichen
Regierung dahier sich außer Stand befindet, die
von dem abgelebten hiesigen Pruckzollner Franz
Müller und desselben gleichfalls verstorbenen
Ehe=
consortin Maria Anna nachgelassene Erbschaft bey
andaurender Abwesenheit zweyer derenselben in
Hungarn sich befinden sollender Abintestaterben
be=
horig auseinanderzusetzen. Als werden bemeldte
Franz Müllerische Jntestaterben anmit
dergestal=
ten vorgeladen, daß selbe verstandenen Endes
Wil=
len bey allhiesiger Regierungskanzley inner denen
ihnen Kraft dieß pro 1mo, 2do, & 3tio
ter-
mino peremptorio anberaumenden dreyen
Mo=
naten geziemends erscheinen, und das Weitere
behorig abwarten sollen; Es erscheinen nun
die=
selbe oder nicht, so solle nichtsdestoweniger
gesche=
hen was Rechtens ist. Neuburg an der Donau
den 24. May 1773.
Von dem verordneten Judicio Delegato der
gräflich Leopold Maria Dietrichsteinischen
Herr=
schaft Groß, wird hiemit jedermänniglich kund
und zu wissen gemacht; Es sepe auf Anlangen
des Herrn Blasius Abrenckh J. U. Dris auch Hof=
und Gerichtsadvocatens wider Johann Niklas
Schwallier Handelsmann im Markt Röschiz, und
Theresia dessen Ehewirthinn unterm 19. April
dieß Jahrs in die nochmalige Licitirung der den
beklagten Conleuten zugehörig, im Markt
Rö=
schiz gelegen, und zur besagter Herrschaft Groß
dienstbaren Behausung, sammt darzugehörigen
Grundstücken gewilliget, und hierzu der 19. Juny
dieß lauffenden Jahrs bestimmet worden. Sol=
chemnach werden alle und jede, so gedachte
Be=
hausung, samt Grundstücken käuflich an sich zu
bringen gedenken, an obbemeldten Tag früh um
9. Uhr in der Herrschaft Großischen
Amtskanz=
ley zu Sizendorf ad tractandum & concluden-
dum zu erscheinen wissen. Wien den 8. May
1773.
Den 23. Juni werden auf Verordnung eines
löbl. Stadt Magistrats auf der Landstraß in dem
Leopold Grametstetterischen Haus Vormittag von
9. bis 12 und Nachmittag von 3 bis 6 Uhr
verschiedene Verlassenschaftssachen, als Silder,
Wäsche, Kleider, Bettgewand, Tische, Sessel,
Kästen, Bilder, Spiegel, Kupfer, Zinn, und
andere Einrichtungen, wie auch Roß und
Wä=
gen den Meistbietenden gegen haarer Bezahlung
verkaufet.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien.
geben hiemit all und jeden, denen daran gelegen
ist, zu vernehmen; Es sey nach dem Tod des
Andra Jordan eines gewesenen burgerl. Handels=
mann, ein mit 3. mitteren, und 16. gar kleinen
Diamanträutin besetztes Frauenhalskreuzl, nebst
2. Ohrwukeln, jede mit einem mitteren Rautten
den Vernehmen nach (jedoch ohne zu wissen von
wem, und wie hoch) vor vielen Jahren versetzet
worden. Da es nun an dem ist, daß obbesagtes
Kreuzl käuflich hindangegeben, und das hieraus
erlöste Geld den hinterlassen minderjährigen
Kin=
dern ad fructificandum angeleget werden sollte,
vorher aber nöthig befunden worden ist, den
Ver=
setzer, oder auch allenfalls andere, welche auf
ob=
bemeldtes Kreuzl einige Sprüche, und
Forderun=
gen zu haben glauben, fürgeladen, und zu
ver=
nehmen. So haben alle diese den 14. July dieß
Jahrs, als dem eigens hiezu bestimmten Tage,
oder da wir an diesem Tage wichtigerer
Hinder=
nissen halber nicht zu Rath sässen, den
nachstda=
rauffolgenden Rathstag früh um 8. Uhr alsogewiß
selbst, oder durch hinlänglich versehene
Bevoll=
mächtigte bey gemeiner Stadt Wien
Pupillen=
raitkammer zu erscheinen, sich behörig zu
legiti=
miren, und das erwähnte Pfand auszulösen, wie
im widrigen Falle das erwahnte Kreuzel, samt
den Ohrwukeln den Meistbietenden hindangegeben,
auf die Ausbleibend, oder sich nicht behörig
Liqui=
direnden aber kein Bedacht mehr genommen, son=
dern das erlöste Quantum den Erben
fruchtbrin=
gend angeleget werden würde.
Von des kaiserl. Herrn Stifts St. Dorothe
Grundbuch wegen, wird hiemit jedermänniglich
kund gegeben; Es habe nach zeitlichen Hintritt
der Theresia Sazkin gewest burgerl. Tüchelma=
cherin der denen Damezoischen Kindern gerichtlich
verordnete Herr Curator mittelst seines unterm
3ten May dieses inlebenden Jahrs allhier
einge=
reichten Andringens gebetten, vorbemeldten
The=
resia Sazkin seel. hinterlassen, und dem allhiesigen
Stift dienstbare Behausung auf dero Freygrund
Thurp durch fürgehende Licitation dem
Meistbie=
tenden zu verkaufen. Wann nun in des Herrn
Supplikantens Bitten gewilliget, und zu
soge=
stalten Verkauf der 10 July anni eurrentis
an=
beraumet worden. Solchemnach werden alle, wel=
che erwehnte Behausung licitando käuflichen an
sich zu bringen gedenken, auf ersagten 10. Juip
frühe um 9. Uhr bey allhiesigen Grundbuch zu
er=
scheinen, und sich alldaselbsten anmelden zu
las=
sen haben.
Von der in dem Warasdinergeneralat in dem
Staabsquartier Bellovar aufgestellten Pollicey=
Commißion hiemit anzufügen: es seye Franz
Meitler Gallanteriehändler ohne Zurücklassung
einer letztwilligen Disposition zu Kloster Jvanich
verstorben, mithin zu Ausfindigmachung seiner
etwa vorhanden seyn mögenden Schulden eine
Convocation anzuberaumen für nothirendig be=
funden, dahero auch zu solchem Ende ein
zwey=
monatlicher Termin sub clausula præclusi
an=
geordnet worden. Es werden demnach all
dieje=
nige, welche an obbesagten Franz Mettler, oder
dessen hinterlassene Wittib einige Anforderungen
zu machen berechtiget seyn mögen, binnen zwey
Monaten, das ist peremptorie den 11. Julii
dies Jahrs fruhe um 9 Uhr vor dem
Pollicepge=
richt in dem Generalstnabsquartier zu Bellovar in
dem Warasdinergeneralat, als den 1. 2. und
3ten Termin, entweder personlich, oder durch
hinlänglich instruirte Bevollmachtigte, um so
ge=
wisser zu erscheinen, und ihre etwa zu haben
ver=
meinende Anforderungen zu liquidiren haben, als
im widrigen nach Verfliessung dieses
Termins=
niemand mehr angehöret, sondern mit
Abhand=
lung dieser Verlassenschaft von Amtswegen
fort=
gefahren werden solle.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jederman zu vernehmen: Es sey die
Elisabeth Schahingerin, gewest ledigen Standes
und ohne Condition, allhier mit Tod
abgegan=
gangen, und daher, um mit der künftigen
Ver=
lassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
kön=
nen, für nothwendig befunden worden, diejenige
vorzuladen und anzuhören, welche an dieser
Ver=
lassenschaft einige Ansprüche und Foderungen
ha=
ben möchten. Da mir nun entschlossen sind eben
diese Sprüche und Foderungen an dem eigens
und zwar für das erster und letztemal hiezu
be=
stimmter Tag, nämlich den 10. Juli dieß Jahrs,
oder da wir diesen Tag anderer Verhindernissen
halber nicht zu Rath laßen, den nächst
darauf=
folgenden Rathskag früh um 8 Uhr zu hören und
zu vernehmen. So haben all jene, welche an
der Elisabeth Schahingerin seel. Verlassenschaft
einerechtmäßige Foderung, es sey um Erbschaft,
Schuld, oder anderer Ursache willen zu haben
glauben, den bestimmten Tag selbst personlich,
oder durch einen hinlänglich versehenen
Gewalt=
trager so gewiß vor uns zu erscheinen, sich
beyö=
rig zulegitimiren, und ihre Ansprüche und
Fode=
ungen darzuthun, als im widrigen Falle auf die
ausbleibenden, oder nicht behorig liquidirenden
Er=
den, Gläubiger und Prätendenten Leine Rucksicht.
genommen, mit der Abhandlung und
Verthei=
lung des Verlassenschaftguts von Amtswegen
vor=
gegangen, und dasselbe don etwa vorkommendem
Erben unbedenklich überlassen werden würde.
Künftiger Freyytag, als den 18ten dieß
Mo=
nats Juny, werden auf Verordnung eines
hoch=
löbl. kais. auch kuais. königl. Obristhofmarschallen=
gericht in dem tiesen Graben in dem sogenanmt.
Hofbeckischen Haus Nro. 364. im 2tem Stock
ver=
schiedene Verlassenschaftseffekten, als brillantene
Haarnadeln, rauttene Mannsring, Gold=und Sil=
ber, Gallanterien, Mahlereyen, Porcellain
mit Gold und Silber gallonirt, auch glatte
Manns=
kleider, Pelzwerk, schöne Wäsch und Spitzen,
Tischzeug, Spiegel, Sack=und
Perpendikuluh=
ren, Kästen, gelbdamastene Sophen und Sesseln,
Bether, Tisch, Gewehr, und andere
Einrich=
tungsmobilien, nicht minder Zinn, Meßing,
und Kupfer, Vormittag von 9. bis 12. Nach=
mittag aber von 3. bis 6. Uhr denen
Meistbie=
tenden gegen alsogleich baar leist ender Bezahlung
licitando verkaufet, und hiemit folgenden Tag
continuiret werden.
Den 2r. 22. 23. Juni und folgende Täge
werden in dem großen Küß=den Pfenning nächst
dem rothen Thurm Nro. 683. auf der vordern
Stiege vom Steurerhof gegen über im 3. Stock
Vormittag von 9 bis 12, und Nachmittag von
3 bis 6 Uhr verschiedene Verlassenschaftseffekten
als goldene und andere englische Sack=und
Stock=
uhren, Geschmuck, Galanterien, sehr vieles
Sil=
ber, chinesisch=holländisch=sächsisch=und
wiene=
risches Tafelporcellain, prätiose Mahlerepen vom
Janeck, Urient, Correggio, Schneuers, Bock,
Rottenbrunn, Briegel ꝛc. dann etwelche Centen
Zinn, Leinwäsche, Trumouspiegel, Trumouti=
sche mit Genuesermarmor, bordirt=sammet=und
andere Kleidungen, damastene Sessel, Kästen,
Tische, Bettgewand, auch ein noch ganz guter
mit grauen Plusch gefütterter französ. Schwim=
mer, mit einem Untersätzel, nebst andern
Fahr=
nussen licitando gegen baarer Bezahlung den
Meistbietenden verkaufet werden.
Zu Baaden ist ein Haus, samt Handlung u. Caf=
feehaus, auch ein schöner Ueberländgarten, eine
Hauswiesen und zwey Joch Aecker, täglich zu
verkaufen; und ist sich deshalb bey dem
Hausin=
haber Karl Kolb allda anzumelden.
Jn der bischöflichen Stadt Fünfkirchen ist das
Stadtbräuhaus, samt aller Zugehön auf künftigen
Michaeli in arrenda für 1000. fl. und 4. Fleisch=
bänke, samt einer grossen Schlagbrucken und
an=
deren Zugehörungen zu aller Zeit pr. 500. fl. in
arrenda zu nehmen. Wer alsa hiezu Belieben
traget, kann sich bey dem Löbl. Stadtmagistrat in
Fünfkirchen personlich oder schriftlich anmelden.
In der landesfürstl. Stadt Tuln ist eine
Bin=
derwerkftätt, nebst Gerechtigkeit und Werkzeug,
bestehend in einem Haus mit 2 Zimmer, 2
Kam=
mern, 2 Kucheln, 2 Gewölberlm, einer gewölbten
großen Binderwerkstatt und einem Keller, dann ein
gewöldten s. v. Kühestalllauf 5 Stück, ein
Sta=
del, und einen schön großen Garten, tüglich zu
verkaufen; auch befindet sich dabey ein von der
gemeinen Stadt in Bestand gelassener 1 und 1 ß
Joch Acker, und 2 Tagwerk Wiesen, welche gegen
Abreichung des Bestands allzeit bey dem Haus
verbleiben. Wer willens ist, solches käuflich an
sich zu bringen, hat sich bey Catharina Forsterin
Hausinhaberin zu melden.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es sepe
auf Anlangen des gerichtlich aufgestellt Thadae
Grittnerischen Herrn Curatoris ad lites
verwilli=
get worden, das Thadäe Grittnerisch=auf der
Wieden liegende Haus offentlich auszufeilen, und
an dem Meistbietenden zu verkaufen. Da nun
zu diesem Ende der 19. Junp dieß Jahrs
bestim=
met ist. So haben diejenigen, welche das
ge=
dachte Haus zu kaufen Willens sind, an dem
be=
stimmten Tage, oder da wir anderer
Verhinder=
nissen halber diesen Tag nicht zu Rath sässen,
den nachstdarauffolgenden Rathstag früh um 8.
Uhr vor uns zu erscheinen, und sich bey unserem
und gemeiner Stadtgrundbuch durch den
Amts=
schreiber anmelden zu lassen, folglich der weiteren
Behandlung abzuwarten.
Von der Herrschaft Mauer wegen, würdet
je=
dermanniglich, deme daran gelegen, kund und zu
wissen gemacht; Wasmassen die Nothwendigkeit
erfordere, zu Untersuchung des Vermogenstandes,
des Jakod Lechners behausten Müllnermeisters zu
Kalchspurg & Mariæ Annæ uxoris wegen
über=
häuften Schulden eine Convocationem
Credi-
torum ex Officio anzuordnen. Dahero werden
alle diejenige, welche an besagten Jakob Lechner
& uxorem Sprüch und Anforderunnen haben
oder zu haben vermeinen, den 9. Juch frühe um
9. Uhr vor dem Grundbuch des kais. Acad. Col-
legii Soc. Jesu in Wien, als Herrschaft Mauer
alsogewiß erscheinen, und dero Anforderungen in
beglaubter Form einlegen, auch untereinstens der
Ordnung nach berichtigen, wie im widrigen
fer=
nershin niemand mehr angehöret, sondern
abge=
wiesen, und das ewige Stillschweigen auferleget
seyn solle.
Von des Löbl. Stifts und würdigen
Gottes=
haus unser lieben Frauen zun Schotten in Wien
Grundgerichts wegen, wird hiemit zu vernehmen
gegeben; Es seye über die von Christoph Gaßner
wider den Joseph Gaßner executive bewirkt, und
auf den 29. May angesetzt geweste, jedoch aus
Abgang einiger Käufer mehrmalen fruchtloß
ge=
wordene zweyte offentliche Feilbietung des
Gaß=
nerisch=zum Wallsisch genannten Hauses zu St.
Ulrich unteren Guts auf ferneres Anlangen
vor=
besagten Christoph Gaßner eine nochmalige
Lici=
tation solchergestalten veranlasset worden, daß
dieserwegen ein Edikt auf 14. Täge mit dem
An=
hang ausgefertiget werden solle, daß im Fall sich
bey dieser Licitation wiederum kein Kaufer mel=
dete, und der ehemalige Kaufer Joseph Gaßner
mit den pactirten Licitationsbetrag nicht
aufzu=
kommen vermogete, das obbemeldte Haus dem
klagenden Christoph Gaßner, um den
Schätzungs=
werth mit Vorbehalt des wider den vorhinigen
Käusr wegen des anerbottenen Licitationsbetrag
habenden Anspruchs, uberlassen seyn solle, und
da also hierzu der 22. Juny angesetzet worden.
Dahero werden die Liebhabere sothanen Hauses an
obbemeldten Tag frübe um 9. Uhr zur
Behand=
lung desselben bey dießeitigen Stiftsgrundbuch zu
erscheinen haben, wo es dem Meistbietenden, in
dessen Abgang aber dem klagenden Christoph
Gaß=
ner um den Schatzungswerth überlassen werden
solle.
Von der gräflich Abensperg=und Traunischen
Amtskanzley der Herrschaft Mepßau wegen, wird
hiemit jedermann kund und zu wissen gemacht;
daß, nachdeme erforderlich seyn will wegen dem
bey Taveri Marihardt zu Zierstorf ad Cridam
ge=
diehenen Vermögen beforderist aber wegen der
für=
gewest Haagerischen Liquidation auf diese
Behau=
ung ausgefallenen Gutmachung, welche
gedach=
ten Taveri Marihardt zuerkennet worden ist, die
Creditores durch eine gewohnliche Convocation
vor herrschaftlicher Kanzley vorfordern zu lassen;
Solchemnach dann wird all und jeden, welche an
besagten Taveri Marihardt einige Schuldforderung
zu machen haben, eine Tagsatzung, ungehindert
deren inzwischen einfallenden Pfingstferien auf
den 10. July dieß innlebenden 1773sten Jahr,
deren sonst gewöhnlichen 6. Wochen, und 3.
Täg in hiesiger Amtskanzley zu Mepßau zu
er=
scheinen anberaumet, wo jede Parthey in Person
oder durch genugsam Bevollmächtigte alsogewiß
zu erscheinen hat, wie im widrigen die
Ausblei=
bende nicht mehr gehört, sondern ihrer machen
wol=
lenden Forderung ganzlich ausgeschlossen, und
denenselben das ewige Stillschweigen auferlegt
werden würde.
Von des gräflich Dietrichsteinischen Judicii
Delegati der Herrschaft Spitz wegen, wird
hie=
mit jedermänniglich kund und zu wissen gemacht;
Nachdem die Elisabeth Weißin burgerl. Kirsch=
nermeisterswittwe im Markt Spitz dies Zeitliche
gesegnet, als seye nun mit der diesfälligen
Ver=
lassenschaftsabhandlung sicher fürgehen zu können,
auf Anlangen des den Elisabeth Weißischen
min=
derjährigen Kindern gerichtlich zugegebenen
Cu-
ratoris Herrn Joseph Schwabel J. U. Dris auch
Hof=und Gerichtsadvocatens bewilliget worden,
all und jede, welche an der Elisabeth Weißin
seel. Verlassenschaft eine rechtmaßige Forderung
es seye um Erbschaft, Schuld, oder anderer
Ur=
sachen Willen, zu haben vermeinen gerichtlich
vorzuladen und einzuberuffen, zu welchem Ende
kann der 3te July dies läuffenden Jahrs
ungehin=
dert der darzwischen einkommenden Bett=und
Pfingstferien pro 1mo, 2do, ac ultimo
termi-
no bestimmet worden ist. Solchemnach werden
all und jede, welche an der Elisabeth Weißin
seel. einige Sprüch oder Anforderung haben, oder
zu haben vermeinen, an obbestimmten Tag
Nach=
mittag um 2. Uhr in mein Leopold Moßbach J
U. Dris auch Hof=und Gerichtsadvocaten als
Judicis Delegati auf dem Kohlmarkt im alten
Michaelerhaus im 2ten Stock habenden
Woh=
nung alsogewiß selbst versonlich oder durch einen
hierzu hinlänglich versehenen Gewaltstrager zu
erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, und
behörig zu liquidiren haben, wie im widrigen auf
die ausbleibend=und nicht behörig liquidirende
Erben, Glaubiger und Prätendenten keine
Ruck=
sicht genommen, sondern mit Vertheil=und
Ab=
handlung der Verlassenschaft ex Officio
vorgegan=
gen, und dieselbe den etwa vorkommenden Erben
unbedenklich überlassen werden wurde.
Von N. Richter und Rath des landesfürstl.
Markts Perchtoldstorf wegen, wird hiemit
jeder=
manniglich kund gemacht, wasgestalten zwar der
Ursula Zaunerin, gewest burgerl. Schniermache=
rin dahier seel. sämtl. Gläubigere bereits
vori=
gen Jahrs einberuffen, und denselben eine
Con=
vocationstagsatzung auf den 17. August dicti
an-
ni anberaumet worden seye. Bey welcher auch
zerschiedene Creditores erschienen, welche zum
Theil an derselben Ehewirth, Leopold Zauner,
Foderungen gestellet, in dem diesfälligen
Cridä=
abschied aber an den Leopold Zauner verwiesen
worden sind. Da aber dieser Leopold Zauner
nun=
mehr auch verstorben, und zu besorgen stehet, es
dorften allenfalls noch mehrere Creditores
vorhan=
den seyn, als hat man für nöthig befunden, den
gesamt Leopold Zaunerischen Creditoren ebenfalls
eine Convocations=und untereinstens
Liquidations=
tagsatzung pro 1mo, 2do, 3tio & ultimo
ter-
mino cum clausula præclusi anzuberaumen;
solchemnach haben alle diejenige, so an
ermeld=
ten Leovold Zauner, gewest burgerl. Schnierma=
cher dahier, seel. titulo crediti aut alio
quo-
cunque einige Sprüche und Forderungen haben,
oder zu haben vermeinen, auf den 14. Juli dieß
Jahrs fruh um 8 Uhr auf dem allhiesigen
Rath=
haus zu erscheinen, ihre Foderungen alsogewit
anzumelden und zu liquidiren, wie im widnigen
dieselbe nach Verfließung dieses Termins nicht
mehr gehöret, sondern ihnen das ewige
Stillschwei=
gen auferleget werden solle, wornach sich ein
je=
der zu achten und für Schaden zu hütten wissen
wird.
Wir NN. Superintendenten und
Spittalmei=
ster des Burgerspittals in Wien geben hiemit
sowohl An=als Abwesenden zu vernehmen: Es
sepe auf das mit Hinterlassung eines Testaments
erfolgte Absterben des Martin Baldauf, gewesten
Dorfrichters zu Nußdorf, zu Ausfindigmachung
des vorhandenen æris alieni sowohl, als auch
wegen sicherer Abhandlung der Verlassenschaft für
nöthig befunden worden, die sammtliche sowohl
in=als außer Land besindliche Gläubiger zur
An=
meld=und Liquidirung ihrer zu stellen habender
Foderungen vorzuladen und einzuberufen. Da nun
hiezu der 14. Juli dieß Jahrs Vormittag um 9
Uhr zu allendlicher Frist bestimmet worden. So
werden all und jede, welche an gedachten Martin
Baldauf seel. Verlassenschaft einige Sprüche und
Anfoderungen quocunque titulo zu stellen
ha=
ben, an obbestimmten Tag und Stund in der
Burgerspitalsgrundstube in Wien entweder selbst
personlich, oder durch genugsam bevollmächtigte
Gewalttragere alsogewiß zu erscheinen, ihre
Fode=
rungen anzumelden und gehörig zu tiquidiren
ha=
ben, wie im widrigen gedachte
Verlassenschafts=
abhandlung dennoch vorgenommen, denen in dem
Testament benannten Erben das vorhandene
Ver=
mögen ungehindert der etwa vorfindigen
Gläubi=
gere, so sich mit ihren Anforderungen nicht
ge=
meldet, eingeantwortet, auch sonst was Rechtens
ist ex officioofficiovorgekehret werden solle.
Von des Löbl. Stifts und würdigen
Gottes=
haus unser lieben Frauen zun Schoften in Wien
Grundgerichts wegen, wird hiemit zu vernehmen
gegeben; Es seye über die den 31. März letzthin
angesetzt geweste, jedoch aus Abgang einiger
Käu=
fer fruchtloß gewordene offentliche Feilbietung des
Christian Hauserischen Hauses im Rheindörfl sud
Nro. 8. zum goldenen Kögl genannt, auf
weite=
res Anlangen des Gregorii Appeck Cessionario
nomine wider ihne Hauser, vermög der den 21.
April behoben, und den 17. May darauf dem
Grundbuch zugestellten Auflag in eine nochmalige,
und zwar dritte Licitation der Ordnung nach
ge=
williget, und hierzu mit Ausschlüssung deren
Pfingstferien der 10. July anzusetzen verordnet
worden. Dahero wurden die Liebhabere sothanen
Hauses an bemeldten Tag frühe um 9. Uhr bey
besagten Stiftsgrundbuch zur Behandlung
dessel=
ben zu erscheinen haben, wo sodann diese
Behau=
sung dem Meistbietenden gegen baarer Bezahlung
käuflich hindangelassen werden solle.
Obristhofmarschall ⁊c.
Geben Kraft gegenwärtig offenen Edikt allen
und jeden, so an des mit Tod abgegangenen
An=
ton Nagorcky gewesten Trakteur zu Schönbrunn
ruckgelassenen Verlassenschaftsvermögen rechtliche
Ansprüche und Forderungen haben, oder zu haben
vermeinen, hiemit zu vernehmen; Es habe der
gerichtlich aufgestellte Anton Nagorckische Cura-
tor ad lites Joh. Anton Lang J. U. D. auch
Haf=und Gerichtsadvokat bittlichen angelanget
womit zu Auseinandersetzung der dießfälligen
Ver=
tassenschaft und Ausfindigmachung des
vorhande=
nen Æris alieni sämtliche Glaubiger durch die
ge=
wöhnliche Valvaledikta einberufen, mit jeden
der=
selben vollständig liquidiret, zur
Ordnungsmäßi=
gen Klaßisication geschritten, und hiemit diese
Verlassenschaftsabhandlung gänzlich abgethan
wer=
den mochte, da nun in dieses des Supplikantens
Begehren gewilliget, und hierzu der 14. July a.
c. Nachmittag pracise um 4. Uhr bestimmet
wor=
den ist, als werden demnach alle und jede, so an
des obgedachten Anton Nagorcky gewesten
Trak=
teur zu Schöndrunn ruckgelassene Verlassenschaft
quocunque titulo rechtliche Ansprüche haben,
oder zu haben vermeinen, an obbestimmten Tage,
und Stund auf der Seilerstadt im Jakoberhaus
im ersten Stock vor der Amtskanzley entweder
selbst personlich, oder durch genugsam
Bevoll=
machtigte alsogewiß zu erscheinen, und die zur
Liquidirung ihrer Anforderungen dienliche
Be=
helfe mitzubringen haben, wie im widrigen auf
die nicht Erscheinende, oder nicht behörig
Liqui=
dirende keine Rucksicht genommen, selbe von der
Nagorckischen Massa ein für allemal
ausgeschlos=
sen, ihnen das ewige Stillschweigen auferleget
und dieses Verlassenschaftsgeschäft mit den
Anwe=
senden, und rechtlich Liquidirenden
Ordnungsmäs=
sig vollführet, und behändiget werden würde.
Wornach sich also diejenige, denen daran gelegen,
zu achten, und vor Schaden zu hüten wissen
werden.
O〈…〉bristhofmarschall ⁊c
Geben mit gegenwärtig offenen Edikt
jeder=
männiglich, sowohl an=als abwesenden, deme
daran gelegen, kund und zu wissen: es habe bey
dem uns allergnadigst anvertraut=kais. auch k. k.
Obersthofmarschallenamt der Herr Joseph Franz
Graf v. Deblin unter heutigen Dato des
meh=
reren geziemend vorgestellt, wasmassen der in der
Gaun=Zankoni=wie auch Hautzenbergischen
Repar=
titionskabelle vom Jahr 1742. einkommende, und
auf den Namen Herrn Maximiliam Franz
Frey=
herrn v. Deblin lautende Hautzenbergische
Wech=
selbriefe pr. 7914 fl. 55 kr. worauf dessen Herr
Sohn, und respektive des Herrn Supplicantens
Herrn Vater Franz Anton Graf v. Deblin
für=
gemerket, und demselben über den gerichtl. ein=
gelegten Testamentsaxtrakt drey Mussüdividenten
als de an. 1742, 1748 und 1751 erfolget
wor=
den, in Verstoß gerathen seye, mithin, und
da=
selber dessen vaterliches Schuldenwesen vermög
des zwischen ihme und den gesammt vätterlichen
Creditoren unterm 30 März 1757
commißiona=
liter getroffenen Vergleichs tam active, quam
passive über sich genommen, und folglich auch
diese Wechselforderung hierunter begriffen seye,
als hat derselbe, um zu der gehörigen
Legitima=
tion zu gelangen um Ausfertigung des
behori=
gen Amortisationsedikts gehorsam angelanget,
und gebeten. Gleichwie nun in dieses des Herrn
Supplicantens biltiges Gesuch von Rechtswegen
folchergestalten gewilliget worden, daß wann
bin=
nen 1 Jahr, 6 Wochen, und 3 Tägen von Zeit
der Affigirung dieses Edikts anzurechnen sich
nie=
mand zu obigen in Verstoß gerathenen
Wechsel=
briefs pr. 7914 fl. 55 kr. rechtlichen legitimiren
wurde, selbes alsdann für null und nichtig
ge=
halten, und nach. Verfließung obgemeldten
Ter=
mins allerdings als amortisiret, und für caßiret
angesehen, auch der dießfällige desselben Jnhaber
nicht mehr gehöret, sondern dem Herrn Joseph
Franz Grafen v. Deblin ungehindert des
abgän=
gigen Wechselbriefs das weitere der Ordnung
nach anzubringen bevorstehen solle. Solchemnach=
hat man solches jedermanniglich durch dieses
of=
fene Edikt zur Nachricht erinnern wollen. Wien
den 12. May 1773.
Von des r. k. Löbl. Baron Bärenkoppischen
3ten Feldartillerieregiments Gerichts wegen, wird
hiemit jedermann, deme daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht; Es seye am 2ten December
vorigen Jahres, der bey dem ehemaligen k. k.
niederländischen Artilleriechor geweste, und zum
Lobl. Baron Bärenkoppischen 3ten
Feldartillerie=
regiment transferirte Hauptmann Auditor
Domi=
nik Fidley, nebst Hinterlassung einiger
Pußivo=
rum mit Tod abgegangen. Da nun zu
Ausfin=
digmachung der samtlich obhandenen Æris alieni,
und zur standhaften Verlassenschaftsnbhandlung
eine Convocationstagsatzung zu bestimmen für
no=
thig trachtet worden. Als sollen alle und jede
die an dem verstorbenen Hauptmann Auditor
Do=
minik Fidler, oder an dessen Verlassenschaft einige
Sprüche und Forderungen zu machen haben, von
Dato binnen drey Monaten, und drey Tagen,
als den 3. September dießlauffenden Jahres vor
diesem k. k. Regimentsger er zu Neuhaus in
Böh=
men sub Clausula præclusi sich zu melden nicht
unterlassen, widrigenfalls wird weiters mit der
Verlassenschaftsabhandlung und denen Anwesenden
fürgefahren, denen sich nicht Meldenden aber
ih=
rer etwan habenden Forderungen halber das ewige
Stillschweigen auferleget werden. Artum
Neu=
haus in Bohmen den 1. Juny 1773.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es sepe
der Johann Baptist Lunz gewest burgerl. Con=
duktansager allhier mit Tod abgegangen, und
daher, um mit der künftigen
Verlassenschaftsab=
handlung sicher vorgehen zu können, für
noth=
wendig befunden worden, diejenigen vorzuladen,
und anzuhören, welche an diese Verlassenschaft
einige Ansprüche, und Forderungen haben
möch=
ten. Da wir nun entschlossen sind, eben diese
Sprüche, und Forderungen an dem eigens und
zwar für das erste und letztemal hiezu bestimmten
Tag, nämlich den 10. July dieß Jahrs, oder
da wir diesen Tag anderer Verhindernissen halber
nicht zu Rath füssen, den nachstdarauffolgenden
Rathstag früh um 8. Uhr zu hören, und zu
ver=
nehmen. So haben alle jene, welche an des
Jo=
hann Baptist Lunz seel. Verlassenschaft eine
recht=
mäßige Forderung, es seye um Erbschaft, Schuld,
oder ander Ursachen Willen zu haben glauben,
den bestimmten Tag selbst personlich, oder durch
einen hinlänglich versehenen Gewalttrager
soge=
wiß vor uns zu erscheinen, sich behörig zu
legi=
timiren, und ihre Ansprüche und Forderungen
darzuthun, als im widrigen Falle auf die
aus=
bleibenden, oder nicht behörig liquidirenden
Er=
ben, Gläubiger, und Prätendenten Leine
Ruck=
sicht genommen, mit der Abhandlung und
Ver=
theilung des Verlassenschaftsguts von Amtswegen
vorgegangen, und dasselbe den etwan
vorkommen=
den Erben unbedenklich überlassen werden wurde.
Von der k. k. N. Oe. Regierung wegen, wird
durch gegenwärtig offenes Edikt all und jeden kund
und zu wissen gemacht; Es habe bey ihr
Regie=
rung Amri, und Praumüller, als Johann
Mi=
chael Stroblische Ceßionarien gehorsamst
ange=
bracht, wasgestalten der Johann Michael Strobl
k. k. Rittmeister vermog Obligation de Dato
Preßburg den 11. Jänner 1756. an den seel.
Herrn Joseph Frepherrn von Rosmarina 600. fl.
samt denen à 6. und respective zu 4. pro Cento
verschriebenen Jnteressen zu fordern, dieses
Ka=
pital aber cum sua cansa an ihne Amri, und
Praumüller rediret hätte. Nun hätten sie
Sup=
plikanten sich bey der durch die öffentliche Zeitung,
und Kundschaftsblätter kundgemachten freyherrlich
Joseph von Rosmarinaischen
Convocationstag=
satzung mit dem an sie cedirten Quanto pr. 600.
fl. cum sua causa der Ordnung nach
angemel=
det, und seyen sie mit solchen gegen Erweisung
des quanti, & qualisqualisin die dritte Klaß
verse=
het worden. Sie hatten auch das angemeldete
Quantum cum co, quod inter est, rechtens
liquidiret; allein nachdeme sich bey der den 24.
Augusti 1772. fürgewesten Tagssatzung geäußeret
hätte, daß die Originalceßion in Verstoß
gera=
then, so seye veranlasset worden, daß die Johann
Michael Stroblische in Verstoß geräthene Ceßion
amortisiret werden solle; dahero dann sie Amri,
und Praumüller wegen Ausfertigung des
Amor=
tisationsedikts das gehörige zu verfagen batten.
Wiezumalen nun Regierung in solches der
Sup=
plikanten Anlangen solchergestalten gewilliget hat
daß wenn binnen einen Jahr, 6. Wochen, und
3. Tägen von Zeit ber Liffigirung dieses Edikt
anzurechnen obige in Verstoß gerathene, von dem
Johann Michael Strobl an Ami, und
Prau=
muller über die freyherrlich Joseph von
Rosma=
rinaische Obligation den 11. Jänner 1756. pr.
600. fl. ausgestellte Originalceßion in ihrer
ei=
gentlichen Wesenheit nicht zum Vorschein
kom=
men wurde, vorgedachte Ceßion alsdann für nucl
und nichtig gehalten, folgsam nach Verfliessung
obangemerkten Termins dem Amri und
Grau=
müller der bey der bevorstehenden Repartition auf
oberwähntt salvis usuris für Liquid=erkannte
For=
derung pr. 600. fl. ausfallende Divident
unge=
achtet obiger allenfalls nicht in Vorschein
gekom-
meuen Originalceßion als ihr Eigeuthum
anerken=
net werden solle. Als hat man ein solches
jeder=
männiglich durch dieses offene Edikt zur
Nach=
richt erinneren wollen.
Wir Burgermeister und Rath der Stad Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es seye
die Anna Maria Schitzin, gewesene burgl. Fuhr=
mannstochter, ledigen Standes allhier mit Tod
abgegangen, und daher, um mit der künftigen
Verlaffenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
konnen, für nothwendig befunden worden, die=
jenigen vorzuladen und anzuhören, welche an
dieser Verlassenschaft einige Ansprüche und
For=
derungen haben mochten. Da wir nun
entschlos=
sen sind, eben diese Spruche und Forderungen an
dem eigens, und zwar für das erste=und
letzte=
mal hiezu bestimmten Tag, nämlich den 3. Ju=
lii dieß Jahrs, oder da wir diesen Tag anderer
Verhindernissen halber nicht zu Rath säßen, den
nächst darauffolgenden Rathstag früh um 8 Uhr
zu hören und zu vernehmen. So haben all jene,
welche an der Anna Maria Schitzin seel. Verlas=
senschaft eine rechtmaßige Forderung, es sey um
Erbschaft, Schuld, oder anderer Ursachen willen
zu haben glauben, den bestimmten Tag selbst
per=
sonlich, oder durch einen hinlänglich versehenen
Gewalttrager so gewiß vor uns zu erscheinen,
sich behörig zu legitimiren, und ihre Ansprüche
und Forderungen darzuthun, als im widrigen
Falle auf die ausbleibenden, oder nicht behorig
liquidirenden Erben, Gläubiger und
Prätenden=
ten keine Rucksicht mehr genommen, mit der
Ab=
handlung und Vertheilung des
Verlassenschafts=
gut von Amtswegen vorrgegangen, und dasselbe
den etwa vorkommenden Erden unbedenklich
über=
lassen werden würde.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es habe
die Maria Anna Prandenbetgerin bey uns mit
mehreren angebracht, wasmassen sie sich, als
ih=
res verstorbenen Ehemanns Joh. Georg
Pran=
denberger ernannte Universaltibin, zu sothaner
Erbschaft cum beneficio legis & Inventarii
bereits Erbs erkläret hatte, und um mit dieser
Verlassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu
können, um die Ausfertigung eines hierwegen
nöthigen Valvaledikts gebeten haben wollte. Da
wir nun dieser billigen Bitte nicht entgegen seyn
konnten, so haben wir beschlossen, durch
gegen=
wartig offentliches Valvaledikt all diejenigen,
welche an diese Verlassenschaft einige Anspruche,
und Forderungen auf was immer für eine Art zu
haben glauben, an dem eigens hiezu bestimmten
Tag, als den 9. Julii dies Jahrs, oder da wir
diesen Tag anderer Verhindernissen halber nicht
zu Rath säßen, den nächst darauffolgenden
Raths=
tag früh um 8 Uhr zu horen und zu vernehmen.
Es haben daher all diejene, welche an gedachten
Joh. Georg Prandenberger seel. Verlassenschaft
eine rechtmaßige Forderung zu haben glauben,
den bestimmten Tag selbst personlich, oder durch
einen hinlanglich bevollmächtigten Gewalttrager
so gewiß zu erscheinen, und ihre Anspruche und
Forderungen durzutgun, als im widrigen Falle,
auf die ausbleibend=oder nicht gehörig
liquidiren=
den keine Rucksicht genommen, mit der
Verlas=
senschaftsabhandlung ex officio fürgegangen,
und dieselbe der Universalerbin ohne weitern
über=
lassen werden wurde.
Von des k. k. Judicii delegati milit. mixti
im Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der
Enns wegen, wird hiemit durch dieses offentliche
Edikt jedermänniglich, deme daran gelegen, kund
und zu wissen gemacht; Es habe dieses k. k. Jud.
deleg milit mixt nach unterm 20. Decemb.
vorigen Jahrs zu Jost in Oberhungarn erfolgt
zeitlichen Hintritt des k. k. Felostabsmedici
Hein=
rich Mayer v. Neuenbeyern zu Ausfindigmachung
desselben etwa vorhandenen æris alteni folgende
auch zu desto sicherer Abhandlung forhaner
Ver=
lassenschaft vor nöthig befunden, die sammentlich
sowohl inn=als auser Landes befindliche
Feld=
stabsmedici von Mayerischen Glaubigere zur
An=
meld und Liquidirung ihrer erwa an sothane
Ver=
lassenschaft zu stellen habenden Sprüch=und
For=
derungen gerichtlich vorzulaten, und
einzureruf=
fen. Da nun zu diesem Ende der 20. Julp des
lauffend 1774sten Jahrs früh um 9 Uhr zur
ge=
wöhnlichen Convobations=und
Anmeldungstag=
satzung zu allendlicher Frist anberaumet worden.
Solchemnach werden alle und jede etwa
vorhan=
dene Feldstabsmedici Heinrich v. Maperische
Glau=
bigere an obbestimmten Tag und Stund
entwe=
der selbst personlich, oder durch hiezu genugsam
instruirte Bevollmächtigte alsogewiß zu
erschei=
nen, und khre etwa habende, und an diese
Ver=
lassenschaft zu stellen vermeinende Forderungen
an=
zumelden, und Rechtsbeständig zu liquidiren, auch
sich zu legitimiren haben, wie im widrigen so=
thane Verlassenschaft ex Officio abgehandlet, oder
auch in Fall die sich hervorthuende Glaubigert
den Activstand übersteigeten, die vorgekommen=
Glaubigere ordnungsmaßig claßisiciret, dahinge=
gen denen nicht Angemeldeten das ewige
Still=
schweigen auferleget werden solle. Wornach sich
also ein jeder Jntereßirter zu richten, und seinem
Recht bestens zu invigiliren wissen wird.
Von dem Magistrat der kaiserl. königl. und
Landesfürstlichen Stadt Steyer wegen, würdet
dem Pübliko hiemit zu wissen gemachet; Was=
gestalten auf Ableiben Magdalena Kerninn
be=
haust gewest burgerl Schupmachermeisterswittib
in Ennsdorf allhier selig vermog gepflogener
Tod=
fallsverhandlung den 5. Novemb. 1760. ihren
dreyen leiblichen Kindern Franz und Thomas
Kern, dann ihrer Tochter weyl. Susanna
Ker=
ninn vereheligt gewesten NN. in Wien selig
hin=
terlassenen zweyen Kindern, jeden zum
mütterli=
chen und respective ähnlischen Erbantheil 23. fl.
33. kr. beysammen also 70. fl. 39. kr. erblich
an=
erstorben, so vermög letzthin gelegter
Curatell=
rechnung wirklich in einer Summa auf 104. fl.
40. kr. angewachsen ist. Nun verlautet, daß
diese zwey Kernische Söyne bereits einer vierzig,
dann der anderte etlich und drepßig Jahr
abwe=
send, und unwissend seyn, der Susanna Kerninn
aber in Wien ruckgelassene 2. Kinder (derer
Mut=
ter selig Veiehelichungsniam eben nicht bekannt
gar nicht auszuforschen pären, ob jemand noch
bey Leben oder Too waren; Weshalben der
Sa=
muel Keimel Schuhmachermeifter in Linz, dann
dessen Bruder Maximiiian an uns das geziemende
Anlangen gestellet, nachbeme diese
Verlassen=
schaft gleichsam erbws zu betlachten wäre, aß
ihnen solcher Betrag als nuchsten Anverwandten
von darumen erfolget werden mochte, weil der
Aehnl dieser erblosen Zerlassenschaft Tobias Kern
selig ein zwepbändiger Bruder zu ihrer leiblichen
Mutter gewesen seye, gleichwie nun aber bey
sol=
chen Umständen erforderlich seyn will, in sichere
Erfahrenheit zu bringen, ob nicht etwa die
leib=
lich Kernische Kinder und hinterlassene 2. Aehnl,
benannt Franz und Thomas Kern, dann der
Su=
sanna Keininn in Wien selig ihre hinterlassen
haben sollende 2. Kinder in Leben seyn möchten.
Als würdet denenselben oder ihren rechtmäßigen
Erben zur behörigen Anmeld=und Legitimirung
vel per se oder durch genugsamen Gewalttrager
dergestalten ein peremptorischer Dermin von
ei=
nem Jahre, 6. Wochen, und 3. Tägen gesetzet,
widrigenfalls nach Verlauf solcher Zeit diese
Erb=
schaft denen nächst sich hierzu legitimirenden
Be=
freundten ex officio erfolget werden solle. Stadt
Steyer, den 21. April 1773.