Wienerisches Diarium,
von Staats, vermischten und gelehrten Neuigkeiten.
Nro 41.
Mittwoch den 20 ten May 1772.
Verlegt bey den von Ghelenschen Erben.
Stockholm von 24 April.
Der hochlöbl. Reichsstände Plena sind seit
dem 15. dieses nicht versammelt
gewe=
sen, mithin hat auch von der
Ritter=
schaft, in Ansehung der von den übrigen 3.
Ständen bereits licenti⟨er⟩ten Hrn. Reichsräthe,
noch keine Entschließung gefasset werden
kön=
nen. Es hat das Ansehen, es dürfte diese
Angelegenheit bey derselben nicht so
geschwin=
de abge⟨f⟩ertigt werden und die Hoffnung
bestärket sich, daß für besagte Herren die
ge=
wöhnliche Pension werde ansgewirket
wer=
den. Es wird auch gegenwärtig versichert,
daß das Ende des Reichstages schon um
Jo=
hann erfolgen werde, und, wann dieses
ge=
schiehet, würden Se. Königl. Majestät noch
in diesem Jahre eine Reise nach dem
Groß=
herzogthume Finland anstellen. Jn der
Ver=
sammlung des geheimen Ausschusses vom
Osterabend wurde beschlossen, den Herrn
Reichsrath Grafen von Liewen, von seinem
bisherigen General=Gonvernemente in
Pom=
mern zurück zu berufen, und an dessen
Stel=
le den Herrn Reichsrath, Grafen Sinclair,
zum General=Gouverneur zu verordnen.
Der Kommerzrath und Ritter
Norden=
kranz hat bekanntlich in den von ihm
verfaß=
ten und zum Theil auf Befehl der
Reichs=
stände gedruckten Schriften verschiedene
Um=
stände angeführet, woraus er die
Belegen=
heit, worein sich das Reich gegenwärtig
be=
findet, herleitet, und worunter er die
Ent=
schließungen, welche 17⟨3⟩7. und auf den
fol=
genden Reichstagen, in Ansehung der Bank
und des Finanzwesens, genommen worden
sind, vornämlich mit bemerket. Auf
un=
terthäniges Anhalten der Reichsstände
ha=
ben Se. Königl. Majestät bekannt machen
lassen: daß, daferne irgend jemand sich
be=
rechtiget halten solle, besagtem Verfasser
über den Jnhalt solcher Schriften
Vorwür=
fe zu machen, solches vor Ablauf dieses
Reichstages und vor den gegenwärtig
ver=
sammelten Ständen geschehen müsse.
Die Nachrichten, welche vom Lande
ein=
gehen, beschreiben den Zustand, worin man
sich durch einen gedoppelten Mangel, so
wohl an Futterung, als an Getreide
befin=
det, sehr kläglich. Zur Abhelfung des
er=
stern hat man vielfältig zu dem Strohe,
womit die Gebäude bedeckt sind, greifen
müssen. Der Frühling verzögert sich sehr
lange; die anhaltenden Nachtfröste erhalten
das Eis in dem Korn, und schaden dem
Ge=
treide, so, daß nicht wenig Besorgniß
we=
gen eines neuen Miswachses zu verspüren
ist, welcher um so beschwerlicher seyn
wür=
de, da es bereits hin und wieder an der
nöthigen Einsaat gebricht.
Londen vom 28. April.
Der König hatte vorgestern mit Lord
North, der von seinem Landsitze
zurückge=
kommen ist, eine lange Unterredung in der
Königinn Pallast. Von dem Gegenstande
dieser Unterredung weis man eben so wenig,
als von dem Jnhalte der Briefe, welche Hr.
King, einer der Königl. Staatsbote, der
heute aus Coppenhagen angekommen ist,
mitgebracht hat. Alles, was von den
Er=
eignissen in Dännemark alhier gesagt wird,
ist so unbestimmt, daß man leicht einsiehet,
unser Hof finde nicht für diensam, etwas
aus diesem Fache bekannt zu machen.
Heute hat das Unterhaus seine
Berath=
schlagungen weiter vorgenommen. Am 24
kam ein Expresser von Dublin, welcher am
25. mit Verhaltungen an den dasigen
Vice=
König zurückgefertigt wurde. Die Unruhen
in Jrland scheinen beygelegt zu seyn, und
man hoffet, die vier Regimenter unter den
Befehlen des Generals Gisborn werden die
Ruhe wieder herstellen.
Unser Consul zu Te⟨t⟩nan, Herr Sampson,
hat ernsthafte Vorstellungen über die ihm
angethanen Beschimpfungen, und über die
Grausamkeiten, womit man den gefangenen
Englländern in den Maroccanischen
Staa=
ten begegnet, eingesandt. Hierauf ist an den
General Cornwallis, Gouverneur zu
Gibral=
tar, der Befehl von Hofe gefertigt worden,
alle eingesperrte Britten mit Nachdruck zu
reclamiren. Man ist begierig, zu sehen,
wie der Maroccanische Regent sich dabey
verhalten wird, um so mehr, da es scheint,
als habe er sich mit der Republick der
Ver=
einigten Niederlande, die in seine
übertrie=
benen Forderungen nicht hat einwilligen
wollen, überworfen.
Londen vom 1. May.
Seit dem 28. April sind bey Hofe zween
Couriere von dem Großbrittanischen
Mi⟨n⟩i=
ster zu Coppenhagen, Ritter Keith, bey
Hofe an gekommen. Der J⟨n⟩halt ihres
Mit=
bringens hat eine außerordentliche
Staats=
rathsversammlung zu St. James
veranlas=
set, und es sind zwischen dem Könige und
seinen Ministeren verschiedene Unterredungen
gepflogen worden; allein, für das
Publi=
kum verbleibt alles noch immer ein
uner=
forschliches Geheimniß. Jndessen wird das
Schicksal der Königinn Carolina Mathilda
als eine von der K. Dänischen
Jnquistions=
Commission entschiedene Sache angesehen,
und zwar aus eine für unsern Hof sehr
nie=
drige Art, der gleichwohl, uneracht aller
widrigen Gerüchte, gar weit entfernet ist,
mit Dännemark bey dieser Gelegenheit zu
brechen.
Jn dem Unterhause ward gestern die Bill,
wegen Einfuhr des Waitzens und des
Rei=
ses, auch jene wegen Berichtigung der
Ein=
und Ausfuhr des Getreides, zum zweytenmal
verlesen. Hernächst nahm die Kammer im
Ausschusse den Vortrag in Erwägung, wie
die Ausländer angetrieben werden möchten,
den Brittischen Unterthanen, welche liegende
Gründe in den Amerikanischen Pflanzörtern
besitzen, Gelder vorzuschießen. Die Absicht
des Vortrags gieng dahin, festzusetz⟨en⟩: “daß
es zu schleunigerer und mehr erweiterter
Be=
bauung der Königl. Pflanzörter in
Westin=
dien, auch zum allgemeinen Besten gereichen
würde, wann den Unterthanen ausländischer
Staaten Muth eingeflösset würde, auf die
Sicherheit der freyen oder Pachtgüter in
des Königs westindischen Colonien Gelder
zu leihen, und solche den fremden
angewie=
senen Sicherheiten wirksam gemacht würden,
ꝛc.„ Die Meinungen waren hierüber
ge=
theilt; da aber der Vortrag den Stimmen
ausgesetzt wurde, so äußerten sich 20 für,
hingegen 19 wider denselben, und hierauf
erfolgte die Verfügung, die Sache am
fol=
genden Tage vorzunehmen. Dies geschah
am 29; allein, nach langem Wortstreit
setzte man den Stimmen aus, ob die
Kam=
mer mit ihrem Ausschusse diesem Schlusse
beyträte? 29 erklärten sich für die Sache,
hingegen 36 darwider, so, daß sie für itzo
verworfen ist. Sonst hat das Haus am 28.
sich mit Subsidiensachen beschäftigt.
Vorgestern i⟨st⟩ von des Königs Botschafter
zu Madrid, Grafen von Grantham, ein
Courier mit wichtigen Depeschen
angekom=
men. Diese so wohl als andere von dem
Botschafter an dem Versaillischen Hofe, Gra=
fen von Harcourt haben verschiedene
Staats=
unterredungen unseren Ministern veranlasset.
Die Privatschreiben aus Madras vom 8.
verwichenen Octob. melden Folgendes: Nach=
dem man von neuem die Eroberung von
Tan=
joure in Bedacht genommen, so brach die
englländische Armee am 11ten Sept. gegen
die Hauptstadt gleiches Namens auf. Am
18ten wurden die Laufgraben vor der
be=
trächtlichen Schanze Bellum, welche 7. Mei=
len von Tanjoure gelegen ist, eröffnet. Die
Feinde verließen selbige in der Nacht vom
20sten, und unsere Truppen nahmen sie am
21sten, Morgens ein. Bey Abgang dieses
Briefes vernimmt man, daß unsere Truppen
500. Schritte von Tanjoure Stückbette
an=
gelegt haben, und Anstalt machten, den Ort
zu beschießen.
Die Ostindische Handlungsgesellschaft hat
verfüget, 3000. Mann Recrouten in den
dreyen Königreichen zu werben, um dieselbe
gegen Ende dieses Jahres nach ihren
Besi=
zungen in Jndien zu senden.
Marseille, den 26. April.
Die hiesige Kommercienkammer hat allen
Kaufleuten unsrer Stadt bekannt machen
las=
sen, daß die Fregatte Athalante und die
Cor=
vette la Fleche, die zur Beschützung unsrer
Schiffahrt in dem levantischen Gewässer
be=
stimmet sind, bereit liegen, alle Schiffe
die nur immer dieser Gelegenheit sich zu
Nu=
tzen machen wollen, auf ihren Reisen zu
be=
gleiten. Sie sollen in künftiger Woche
aus=
laufen.
Nach einigen sehr heitern, und warmen
Tagen hat eine gählings eingefallene
unge=
wöhnliche Kälte unter Begleitung eines
hef=
tigen Nordwindes, einen großen Theil
un=
srer angehoften Erndte verwüstet. Der
Rog=
gen ist ganz hin, und die Obstgärten, so,
wie der Weinstock haben viel gelitten. Es
ist nun schon das 4te Jahr, daß wir um
diese Zeit eine solche unmäßige Witterung
auszustehen hatten.
Aus Nismes schreibt man, daß um die
nämliche Zeit ein mit Hagel, und Frost
ver=
mischtes Ungewitter ebenfalls vielen Schaden
angerichtet habe.
Auf einem einzelen Felsen, an der Spitze
des Gebietes von Aix, an einem Orte
gele=
gen, der nach der provenzalischen Mundart
Lou Castral, oder Lou Castellar, welches
mit dem lateinischen Worte Castra
überein=
stimmet, genannt wird, hat man ein
befe=
stigtes Lager entdecket. Die Bollwerke, wo=
mit selbes umgeben, scheinen von den alten
Römern, und zwar aller Muthmassung nach
von dem Marius aufgeführet zu seyn.
Venedig, den 4. May.
Unsere weise, und auf die Glückseligkeit
ihrer Unterthanen stäts unermüdet bedachte
Regierung hat durch viele in der Stadt
al=
lenthalben angeschlagene gedruckte Zetteln,
von Seiten der Sänitätskommißion bekannt
machen lassen, daß den 1ten May in dem
sogenannten Spittal der Mendicanten mit
Einimpfung der Blattern an 60. Kindern,
worunter sogar Säuglinge sich befinden
sol=
len, der Anfang gemacht, und daselbst auf
öffentliche Kosten die ganze Zeit dieser Chur
hindurch mit väterlicher Sorgfalt behandlet
werden sollen. Diesem zufolge ist nun auch
wie in vorigen Jahren dieses schöne Werk der
Menschenliebe pünktlich nach der Vorschrift,
blos zu dem Ende vollzogen worden, um
diese heilsame, und der Aufnahm der
Be=
völlkerung höchst vortheilhafte Chur in den
ve=
netianischen Staaten immer mehr, und mehr
zu verbreiten, und zur erwünschten
allgemei=
nen Aufnahme zu bringen
Den letzten des abgewichenen Monats ist
endlich der edle Herr Johann Mogenigo mit
einhelligen Stimmen zum venetianischen
Bott=
schafter an dem königl. französischen Hofe er=
wählet worden; weswegen dieser Herr
sei=
nen, in eben dieser Eigenschaft nunmehr
da=
selbst stehenden ältern Bruder in einem nicht
minder glänzenden Staat, demnächst
ablö=
sen wird.
Die üble Witterung, dauert hier zu Lande
noch immer fort, und man befürchtet nicht
ohne Grund, daß durch die daraus
entstan=
denen Beschädigungen in verschiedenen
Pro=
vinzen des Staats die heurigen Erndten,
und besonders jene des Korns, ⟨u⟩ngemein
schmal a⟨u⟩sfallen dürften.
Das Polesinische, woraus die hiesige
Haupt=
stadt jederzeit den größten Theil ihrer
Nah=
rungsmittel gezogen hat, ist meistentheils,
und besonders an tiefer gelegenen Orten, un=
ter Wasser gesetzet, und die sogenannten
schwimmenden Jnseln, die von jeher für die
Naturforscher ein Gegenstand der
Bewunde=
rung waren, sieht man nun um ein gutes Theil
höher hervorragen. Man hatte das Vieh,
wegen Ueberschwemmung der gewöhnlichen
Weiden auf diese Jnseln gebracht, allein
weil daselbst für eine so große Anzahl
Vie=
hes nicht genug Futterung vorhanden, so
entsteht auch hieraus allmählich manches
Un=
gemach
Niederelbe, den 26. März.
Man meldet von Albano in Jtalien, daß
Herr Caspar Flemin⟨o⟩, auf seinen Reisen
das Glück gehabt, einen Stein zu
entde=
cken, der pulverisirt mit einer gekochten
Zwiebel getrunken, innerhalb zwey
Stun=
den vom Stein und Gries befreyet, und
zwar so, daß er nie wiederkömmt. Er hat
bereits viele Curen damit verrichtet, und
erbe⟨u⟩t sich, einem jeden, der sich seines
Mit=
tels bedienen will, damit an die Hand zu
gehen.
Tyrnau den 13. May.
Heute, als den erfreulichsten Geburtstag
Jhrer Majest. der Kaiserinn Königinn, ist die
gesammte hiesige Universität in das
neuaufge=
führte Universitätsgebäude feyerlich
eingezo=
gen. Um 8 Uhr früh hat die versammlete
Universität den zu dieser Feyerlichkeit
bestell=
ten k. k. Commissarium, hochwürdigsten
Bi=
schof von Tragurien, Domprobst der
Erz=
capitels von Gran, und Generalem Vicarium
capitularem &c. &c. Herrn Johann ⟨Galgo⟩=
zy beym Eingang der accademischen Kirche
empfangen, und unter Trompeten=und
Bau=
ckenschall hineingeführt; die Kirche war schon
mit verschiedenen hohen Standespersonen,
Generalen, und Staabsofficiers, Domher=
ren, Dicasterialisten, und dem Magistrat
angefüllet. Das Amt zur Anruffung des H.
Geistes hat der hochwürdigste Bischof von
Dul⟨m⟩ien, Custos und Dommherr des
Erz=
capitels von Gran, und Besitzer der königl.
Septemviral. Ta⟨f⟩el Hr. Gabriel Ordödy in
Pontificalibus gehalten. Nach dem Amte
ist der Einzug in Begleitung des so
ansehnli=
chen und glänzenden Gefolges in dem der
Bau=und Mahlerkunst Ehre machenden
grö=
ßeren Saal der neuen Schule geschehen, wo
der von seiner Wohlredenheit nicht minder
als andren Verdiensten bekannte (Titl) k. k.
Commissarius an dem accademischen Senat
eine bündige Rede gehalten, und dem
der=
maligen Rector Magnificus, hochwürdigsten
Bischof von Macarien, Domhern des
Erz=
kapitels von Gran ꝛc. ꝛc. Sigmund Graf
Ke=
glevics die Vollmacht und Schlüssel
über=
reichet.
Herr Rector Magnificus hat eine der ihm
ganz eignen erhabenen Gesinnungen volle
Ge=
genrede gemacht.
Dann ist ein Redner aus dem Mittel der
Universität Anton Majlat, Priester der
Ge=
sellschaft J. und Professor Philosophie
Mo-
ralis auf die Kanzel gestiegen, und hat die Größe
der Wohlthat der Monarchinn durch die
Ein=
führung der Wissenschaften, auf das
lebhaf=
teste abgeschildert.
Zum Beschluß ist der Rückweg in die
Kir=
che genommen, und daselbst das Te Deum
abgesungen worden.
Unter dem Amte sowohl als übrigen
Ce=
remonien hat die von Sr. Majestät des
Kai=
sers Chevaux legers Regiment, unter
Com=
mando des Hrn Hauptmann Grafen Cour⟨si⟩
hier liegende Escadron wackere Salven
ab=
geschossen, denen durch Böller um die
Stadt=
mauer geantwortet worden.
Um endlich den Tag, an welchem unsre
holdseligste Monarchinn uns vom Himmel
ge=
schenket worden, nach Möglichkeit zu feyren,
hat Hr. Bischof und Rector Magnificus Graf
Keglevics alle hohen Standespersonen, und
die Glieder der Universität überhaupt 60.
Personen mit der Mittagsmalzeit auf das
prächtigste bedienet. Unter dem jauchzenden
Getöß eines doppelten Trompetenchors, und
Krachen der Böller um die Stadtmauer ist
die theureste Gesundheit beyder Majestäten,
und der Durchlauchtigsten Familie
getrun=
ken worden.
Es war rührend, die der mütterlichen
Lie=
be J. K. K. A. M. nicht unwürdige kindliche
Frohlockungen, und Seegenswünsche aller
Seiten zu vernehmen!
Wien, den 20. May 1772.
Letztabgewichenen Sonntag frühe haben
sich die beyden allerhöchsten kais. kön. Ma=
jäst. mit allen kön. Hoheiten unter
Beglei=
tung des hochadelichen Hofstaats um halb
11. Uhr öffentlich nach der Schloßkapelle zu
Schönbrun erhoben, und dem Gottesdienst
beygewohnet.
Diesen Abend um 5. Uhr ist der Hr. Graf
v. Kotheck Jhro k. k. Maj. wirkl. Kämmerer,
und Ni. Oe. Regierungsrath mit der zweyten
Fräule Gräfinn v. Klari von Sr. hochfürstl. erz=
bischöfl. Gnaden zu Prag, in der gräfl. Fräu=
le Braut fürstl. Hrn. Vaters Behausung in
der Stadt zur Ehe Kopuliret worden. Nach
der Trauung hat sich das neuverlobte hohe
Ehepaar nach des Hrn. Bräutigam Herrn
Vaters Garten erhoben, allwo Nachttafel
ge=
halten worden, wobey nebst den beyderseitig
hohen Familien, und viele andere hohe
Stan=
despersonen erschienen sind.
Montag Nachmitags ist der Herr Graf
Ferdinand von Trautmanstorf, Jhrer röm.
kais. Majest. wirkl Kämmerer, und Ni. Oe.
Regierungsrath, mit der Fräule Gräfinn v.
Kolloredo von Sr. hochfürstl. Eminenz Herrn
Kardinal Migazi in dem erzbischöfl. Pallaste
allhier zur Ehe Kopuliret worden. Hierauf
wurde in der hochgräfl. Fräule Braut fürstl.
Hrn. Vaters Wohnung in der Reichskanzley
mit zahlreicher Gegenwart des hohen Adels
Nachttafel und Gesellschaft gehalten.
Dienstags als den gewöhnlichen Minister
Tag haben die Hrn. Präsidenten der hohen
Stelle sich nach Schönbrun begeben, den
al=
lerhöchsten Majest. die allerunterthänigsten
Berichte von den Vorfallenheiten der
Staats=
und Landesgeschäfte abzustatten.
Den 18. dies wurden in der kais kön. gros=
sen Hofkapelle für die verstorbenen
hochade=
liche Sternkreuzordensdame Frau
Kathari=
na Gräfinn von Frankenberg, gebohrne
Grä=
finn von Kollonitz die Messen gehalten.
Den 16. dies ist die Ziehung der Lotterie
vor sich gegangen, und wurden die Nro. 81.
7. 23. 54. und 58. mit vielen Ambi, Ter=
ni, und Estraten gehoben, wie dann bey dem
Nro. 1. angestellten Collectanten ein Estrat
von 200. fl. bey jenem Nro. 19. ein detto
pr. 380. fl. bey dem Nro. 21. ein detto pr.
220. fl. bey diesem Nro. 38. ein detto pr.
370. bey jenam Nro. 64. ein detto pr. 160.
bey diesem Nro. 79. ein Terno mit 100 Duk.
bey jenem Nro. 84. ein detto von 120. Duk.
bey diesem Nro. 200. in Krems ein detto von
140. Duk. bey dem Nro. 107. in der
Neu=
stadt ein detto von 1280. Duk. bey jenem
Nro. 218. in Mölk ein detto von 120. Duk.
dann bey diesem Nro. 235. in Preßburg ein
Terno mit 100. Duk. gewonnen und
abge=
führet worden.
Die fernere Ziehung wird den 30. dies in
Brünn vorgenommen werden.
Bey höchstpreislichen kais. Reichshofra=
the ist vorgekommen:
Dienstags den 5. May.
- 1) Meibom cont. die hochfürstl. Kammer
zu Wolfenbüttel, appell. - 2) Von Rackenitz cont. die hallerische
Sa=
linen Societät, mand & parit. nunc dam-
norum & Expensarum. - 3) Von Boineburg cont. von Boineburg,
appell. - 4) Schüler & Cons. cont. den Freyherrn
von und zu der Taun, rescripti puncto Debiti. - 5) Von Jaxtheim cont. Oettingen
Spiel=
berg & Cons. mandati. - 6) Wurster von Kreuzberg Freyherr cont.
Freyfrau Truchses v. Wetzhausen, mand.
paritoriæ. - 7) Voigtländische Ritterschaft Hofischen
Bezircks cont. die hochfürstl. brandenburgi=
sche Kammer zu Bayreuth, appell. - 8) Bauer Kasper, Weinhändler zu
Mit=
telzell cont. die Fleischmannische Creditores,
appell. - 9) Jacobi punto Privlegii über einige
Nadelzeichen nunc in specie salvi Couduct.
- 10) Rohlfs cont. Trittau & Cons. appell.
- 11) Templer contra Weilhammerin &
Cons. appell. - 12) Der Appenmühl Besitzere cont. den
Baadendurlachischen Fiscum, appell. - 13) Kellingh⟨u⟩sen cont. Kramer, appel.
nunc Deserviti & Expensarum. - 14) Zu Mergentheim hochfürstl. hoch=und
deutschmeisterische Regierung cont. den Hrn.
Marggrafen zu Brandenburg & Cons. mand.
die Getraidsperr betreffend. - 15) Zu Kaisersheim Reichsstift, und
Got=
teshaus cont. die hochgräst. Oetting⟨-⟩Oettin=
gische Vormundschaft, mandati, puncto Ex-
actiois Steurarum. - 16) Item mand. puncto Contraventionis
pactorum & recessuum. - 17) Zobel v. Giebelstadt Friederich Karl
& Cons. die wider den Ritter Hauptmann
Freyherrn von Ried angebrachte Beschwer=
den betreffend, nunc restitut. in integrum.
Donnerstags den 7. May.
- 1) Von Kappellanische adeliche
Geschwi=
stere cont. von und zu der Taun & Consortes,
mand. puncto debiti. - 2) Memmert & Cons. cont. Schmid, &
Cons. Commissionis, puncto denegatæ Just. - 3) Behagel Edler v. Hack cont. Bi⟨s⟩kamp
appell. - 4) Boldin cont. Rinecker, appell.
- 5) Wurster von Kreuzberg Freyherr cont.
Züllenhard, mand. puncto debiti. - 6) Zobel von Giebelstadt ꝛc. wie oben.
Freytags den 8. May.
- 1) Zu Schönthall Reichs⟨got⟩teshaus cont.
hochfürstl. hoch=und deutschmeisterische
Regierung zu Mergentheim mand. den Weeg=
zoll betreffend. - 2) Kramer cont. von Kruß, appell.
- 3) Hellwig cont. Bostelmann & Consort.
appell. - 4) Zu Kölln Schmiedamt & Cons. cont.
le Gros & Cons appell. - 5) Von Ried Freyherr cont. das
Gottes=
haus ⟨Sengenbach⟩, Citationis. - 6) Zu Sachsen Koburg Meiningen weyl.
Hrn. Herz⟨og⟩s Anton Ulrichs Testament und
dessen nachge⟨l⟩assener fürstl. Kinder Vormund=
schaft, und Landes=⟨administration⟩ betreffend. - 7) Zobel v. Giebelstadt ꝛc. wie den 5. May.
Wechselcours der öffentlichen Börse.
Wien, den 16. May 1772.
Lett. | Den. | ||
---|---|---|---|
4,7ne | Amsterdam Bco. . | 139 | |
6,7ne | Detta. . . . . . | 138 3/4 | |
6,7ne | Amburgo Bco. . . | 141 | |
2, msi | Londra p 1. L Stna. | 8. 37 | 8. 35 |
2, msi | Parigi p 1. L. Torse. | 23 1/8 | 23 |
Uso | Venezia Bco. . . | 126 3/4 | |
Do | Augusta Corrti.. | 99 1/2 | |
Do | Praga Corrti. . . | 99 3/4 |
Nachricht.
Es gebe die Erfahrenheit, daß die Kutscher,
Post=und Reitknechte, auch
Herrschaftspostil=
lione mehrmalen stark zu schnalzen pflegen, wo=
durch manche Verunglückungen verursachet
werden können, wessentwegen auch das
Schnal=
zen schon ehehin einmal bey Gelegenheit eines
andurch erfolgten Unglücks verbothen worden
ist. Gleichwie nun dieser Unfug nicht
gestat=
tet wird, und alles Ernstes abgestellet werden
muß: Als wird von Obrigkeitswegen
noch=
malen ernstlich anbefohlen, daß die sämmtlichen
Kutscher, Post=und Reitknechte, auch
Herr=
schaftspostillione in Hinkunft sowohl in hiesiger
Residenzstadt selbst, in dero Vorstädten, in der
Praterau, als auch auf den in die kais. kön.
Lustschlösser nacher Schönbrunn und
Laxen=
burg führenden Strassen des starken
Schnal=
zens sich also gewiß enthalten sollen, als im
wi=
drigen wider ein=oder anderen bey Betretung
mit unfehlbarer Bestraffung fürgegangen
wer=
den würde.
Wornach also ein jeder vor Schaden sich zu
hüten wissen wird. Wien den 9. May 1772.
Durch den bey der hiesigen K. K. Porcel=
lainfabrick bis nun zu beschehenen freyen
Ver=
kauf der weißen theils unächt theils des
Mah=
lens nicht würdig anerkannten
Porcellaingat=
tungen haben ein, so andere der hiesigen
Schmelzarbeiter und Feuermahler den
sträfli=
chen Anlaß genommen, erstbemeldte weiße
Stücke nicht nur auf eine schlechte und
unan=
ständige Weise zu bemahlen, sondern sogar
durch eine lediglich auf den Schein beschehene
unächte Vergüldung, und dabey entweder
schlecht, oder gar nicht beschehene
Einbren=
nung der Farben das Publikum auf das
schänd=
lichste zu übervortheilen, besonders aber, da
auf sothanen Stücken das eingebrannte blaue
Fabrickwappen jedermann vor Augen lieget,
dem Fabrickcredit selbst sträflich zu nahe zu
treten.
Man siehet derowegen für alle Jnn=und
Ausländer, vornämlich aber für das hiesige
Publikum als eine Gefälligkeit an, demselben
hiemit zu wissen zu machen, daß vom 1ten
die=
ses laufenden Maymonats alles daselbst
ver=
kaufende weiße Porcellain vor wirklicher
Aus=
händigung an den Käufer, Stück für Stücke
auf der Rückseite, neben den Fabrickwappen
mit zwey queeren Kreuzstrichen, als einem
unwegbringlichen Zeichen, durch den
Stein=
schneider marken zu lassen bereits die
Vorse=
hung getroffen worden, daß demnach bey
der=
ley vorkommenden bemarkten Stücken, solche
nicht in der Fabrick bemahlen worden zu seyn,
jedermann erkennen, und sich vor Schaden,
Betrug und Uebervortheilung künftighin zu
hütten wissen möge. Wien, den 1. May 1772.
Verzeichniß der Verstorbenen zu Wien
in, und vor der Stadt.
Den 12. May. Jn der Stadt.
Niemand.
- Dem Hrn. Lor. Weber, burgl. Handelsm. s. Fr.
Cäcilia, b. roth. Kreutz am Spitlb. alt 51. J. - Mich. Ginter, burgl. Mahl. zur blauen Weintraub.
zu Mariah. alt 72. J. - Franz Witgowitz, alt 6. J. im Waisenh. am Renw.
- Dem Lorenz Jordan, Kutsch. s. K. Cäcil. b. blauen
Stiefel zu Erdberg, alt 8. J. - Dem Jos. Pfarringer, kais. Kucheltrag. s. K. Elis.
in s. H. an der Wien, alt 1. J. - Benjam. Petzl, Bildhauergs. b. stein. Christkindl
am Oberneust. alt 40. J. - Dem Jak. Lechner, Schuster, s. W. Marg. b. gold.
Degen am Oberneust. alt 35. J. - Pet. Winter, Schlossergs. b. blauen Hirschen am
Oberneust. alt 56. J. - Dem N. Gruber, gem. Jnval. s. W. Magdal. im
Mil. Jnvalidh. alt 50. J. - Jak. Buchner, alt 58. J. im gr. Armenh.
- Phil. Wimmer, vac. Fuhrkn alt 50. J. im Bäckh.
- Joh. Steinich, Nadlergs. alt 20. J. im span. Spit.
Mil. Zimm. - Marg. Hollitzerin, Sold. Wit. alt 75. J.
- Sus. Baumgartnerin, led. M. alt 26. J. beede im
Strudlhof. - Elis. Hollin Sold Weib, alt 28. J. im
Militär=
K. zu Gumpend.
Summa 15. Personen darunter 3. Kind.
Den 13. May. Jn der Stadt.
- Der wohledlgeb. Hr. Jak. Freyh. v. Boucheborn,
gew. k. k. Generalmajor, im Tändler. H. am
Grab. alt 73. J. - Titl. Fr. Ther. v. Ribera, k. k. Hauptm Wit. im
Fuhrmann. H. im Jakoberg. alt 70 J. - Dem Seb. Zwetler, Bed. s. T. Anna M. b. grün
Säbel in der Krugerstr. alt 26. J.
Vor der Stadt.
- Dem Hrn. Christ. Fo⟨u⟩rnier, gew. erzherz. Backe=
reykoch zu Brüssel, s. Fr. M. Anna, im Beßlisch.
H. in der Blenklerg. auf der Wieden, alt 49. J. - Dem Hrn. Jos. Bruner, k. k
P⟨f⟩erdaufschlagskol=
lektant. s. K. Jos. im Jos. Herrenreiter. H. in
der Roßau, alt 2. J. - Hr. Wolfg. Urbani, jub. Ständ. Cassar⟨ni⟩verw im
Franz Stöger. H. auf der Landstr. alt 78 J. - Jos. Riedl, gew. burgl. Schusterm. in s. H. beym
gold. Berg zu Margar. alt 69. J. - Casp. Zapfe, Jnstrukt. im Schindlberg. H. in der
Leopst. alt 48. J. - Cath. Ulrichin, burgl. Schmidmeist. Wit. b. gold.
Hauer am Neub. alt 57. J. - Elis. Metzbergin, arme Wit. im Neukühetreib. H.
am Magdalenagr. alt 75. J - Dem Ant. Wirtter, Laq. s T. Cath. b. weiss. Stern
in der Josephst. alt 17. J. - Joh. Reithofer, Tagl. alt 47. J. im Strublhzimm.
- Dem Jak. Kruder, Bestandw. s. K. Heinr. beym
braun Hirsch. in der Josephst. alt 7. J. - Georg Dienst, gem. Dragon. alt 33. J. in der
Leopst. Casserne. - Ther. Huberin, vac. Dienstm. b. weiss. Kreutz am
Neust. alt 60. J. - Joh. Wagner, Tagl. b. Grundstein am Oberneust.
alt 70. J. - Dem Joh. Mayer, Tagl. s. W. Elis. b. gold. Klee=
blatt im Lichtenth. alt 54. J. - Jos. Kerer, schutzv. Fragner, b. weiss. Rössel im
Lichtenth alt 63. J. - Jos. Wintersberger, Webergs. bey Maria und Jos.
im Lichtenth. alt 86. J. - Titl. Hr. Franz Stenz, kais. Pension. b. gold
Wall=
fisch zu Mariah. alt 74. J. - Dem Franz Brike, Schust. s. T. Anna M. b. gold.
Degen am Oberneust. alt 35. J. - Ant. Schmid, Schneidgs. alt 21. J. b. Barmh.
- M. Anna Waschingerin, alt 11. J. b. Elisabethinn.
- Cath. Angerin, Wit. a. 77. J. im Versorgsh. am
Alsterbach. - Cath. Muschekin, Wit alt 38 J.
- Phil. Rigler, Hufschmid, a. 46. J. beede im Zuchth.
- Cath. Donabergerin, verh. alt 39 J. in St. Marx.
- Cath. Weicheckerin, Wit. alt 30. J. im k. k. Kran=
kenh. in der Währing. - Math. Hödel, Zimmergs. alt 26. J. im H. Dreyf.
Spit in der Wäbring. - Dan. D〈…〉schaser, a⟨l⟩t 72. J. im Cont.
- Sigm. Pichler, Schneid. alt 38. J.
- Joh. Annas, Feuerkn v Unterkammeramt, a. 32. J.
- Adam ⟨Guthall⟩, B⟨a⟩dergs. alt 38. J.
- M. Anna Mayrhoferin, led. alt 40. J.
- Jul. Käyserin, verh alt 42. J
- Math. Edinger, reis. Tagl. a 37 J. alle 6. im Cont.
- Joh. Wurm, gew. Wirth, alt 36. J.
- Joh. Besel, Schuhkn alt 22. J. beede im spanisch.
Spit. Mil. Zimm. - Rosal. Ri⟨e⟩dlin, led. alt 19. J. im Strudlh.
- Ant. Hart, Assist. Chyr. alt 25 J.
- Joh. Hohen⟨k⟩ofer, Tagl. alt 23. J.
- Magd., Wit. alt 50. J. alle 3. im Bäckenh.
Summa 42. Person. darunter 2. Kind.
Den 14. May. Jn der Stadt.
- Der wohledle Hr. Seb. Lana, g⟨m⟩r. Stadt Wien
Banco=Hauptcasse=Gegenhandl. b. stein. Löwen
am Franciscanerpl. alt 62. J. - Der Fr. Ther. Haßlerin, ⟨g⟩mr. Stadt Wien
Ober=
kamm. Wit. ihr S. Joh. im Greiner.
H. im tiefen Grab. alt 19. J. - Jgf. Ther. Bachmanin, burgl. Handschuhmach.
hinterl. T. im Kreuzer. H. im Hutsteppg a. ⟨3⟩1 J.
Vor der Stadt.
- Der wohlehrw. P. Priscian ⟨Ar⟩
er, C⟨a⟩puc Ord. von
Conv zu Hollabrunn, in ihr. Klost zu St. Ulr.
alt 59. J. - Hr. Franz Ant. Bedineli, aus Jtalien, b. 3. Lauf.
in der Alsterg. alt 56. J. - Greg. Freinbeck, jub. k k. Leiblaq. b. gold. Adler
am Tury, alt 89. J. - Ferd. Paschi, arm. Schreib. im Bommer. H. in
der Leopst. alt 63. J. - Johanna Baldanin, led. alt 29. J. im Grundspit.
im Lichtenth. - Ther. Leitzenbergerin, Wit. a. 29. J. im Joh. Spit.
- Jos. Großberger, Tagl. im Zimetentenh. außer der
Roßau, alt 46. J. - Jos. Bruner, K⟨uts⟩ch. alt 32. J.
- Der ehrw. Fr. Salvian Pfeninger, Barmherziger=
Brüderord. alt 26. J. - Ant. Ebel, Bindergs. alt 20. J. alle 3. b. Barmh.
- Mart. Schmidt, alt 26. J.
- Math. Rinner, alt 77. J. beede gem. Jnvalid. im
Mil. Jnvalidh. - P. 〈…〉. Rhein, alt 59. J. im gr. Armenh.
- Joh. ⟨Klett⟩. Webergs. alt 22. J. im Zuchth.
- Franz Doworski, gem. Sold. alt 46. J. im Mili.
Krankenh. zu Gumpend. - Jos. Bischof, Baadergs. alt 24. J. im H. Dreyf.
Spittal. - Ros. Faulseitzin, Wit. alt 60. J.
- Frid. Walter, gew Handelsm. alt 40. J. bede im
Contum. - Joh Ernst, Fuhrkn. alt 21. J.
- Ma⟨g⟩d. Lamplin, led. alt 26. J.
- Phil. Wika, Tagl. alt 23. J.
- Jos. Grinzle, alt 25. J. alle 4. im Bäckenh.
- Karl Schießer, reis. Tagl. alt 45. J.
- Jof. Kök, Tagl. alt 27. J.
- J. Sch⟨mi⟩d, Schneidergs. alt 26. J.
- Joh. F⟨re⟩y, Tagl. alt 56. J.
- Gotth. Leitner, Holzhack alt 39. J.
- Leop. B⟨ett⟩bauer, Tagl. alt 36. J.
- ⟨Kr⟩sch, reisend. Laq. alt 30. J. alle7. im span. Spit.
Mil. Zimm.
Summa 32. Personen.
Den 15. May. Jn der Stadt.
Niemand.
Vor der Stadt.
- Dem Felix Golderer, burgl. Dratzieh. s. K. Karl,
im s. H. in der Josephst. alt 1. J. - Gertr. Fellerin, burgl. Peruquenmach Wit. in ihr.
H. b. K⟨üh⟩efuß im Lichtenth. alt 65. J. - Cäcil. Go⟨stl⟩in, burgl. Bilderhandl. Wit in ihr. H.
am Oberneust. alt 28 J. - Dem Seb. Brandstätter, Schust. s. K. Ursula, b.
grün Jäger am Himmelpfgr. alt 7. J. - Dem Ant. Pötzel, Tagl. s. K. Lor. b. gold. Löwen
auf der neuen Wieden, alt 5. v. J. - Jos. Paunitz. Hausmeist. im Capeller. H. auf der
Laimgr. alt 46 J. - Leop. Reither, alt 82. J. im langen Keller.
- Dem Math. ⟨G⟩, schutzv. Huterer, s. K. Ther.
im Hengstberg. H. am Oberneust. alt 3. J. - Georg M⟨ittelhe⟩im, vac. Schreib. b. blauen Jgl in
der Leopst. alt 48. J. - Dem Math Wirth, Tagl s. K. Ferd. b. Pelikan
im Lichtenth. alt 10. J. - A⟨n⟩ton S⟨t⟩ei⟨ne⟩derfel, La⟨n⟩dschneidm. b. goldn.
Brunn am Spitlb. alt 33 J. - Dem Jos. Sterz. Tischlerm s. K. Jos. Nro. 149.
auf der neuen Wied. alt 1. J. - Magd. Winklerin, Wit. alt 73. J. im Versorgh.
am Alsterb. - Cath Riederin, led. alt 18. J.
- Joh Steinmann, Webergf. alt 25. J.
- Nic. Roppert, Tagl. alt 39. J. alle 3. im Zuchth.
- Anna M. Zwifelbaurin, led. alt=J.
- Cath. Stegerin, led. alt 18.
- Anna Urbanin, verh Tagl. alt 38 J. alle im Cont.
- Rosal. Windha⟨lge⟩rin, Wit. alt 50. J.
- Elis. Huberin, Ta⟨gl⟩l. Wit. alt 51. J.
- Andre Rachin, Tagl. alt 50. J.
- Ant. Millner, ohne Profeß. alt 20. J. alle 4. im
Bäckenh. - Joh Zausinger, Tagl. alt 51. J. im span. Spit.
Mil. Zimm.
Summa 24. Personen, darunt. 6. Kind.
Nachtrag zu dem wienerischen Diarium Nro. 41. 1772.
Wir Bürgermeister, Amtsverwalter, und Rath
der Stadt Wien, geben hiemit jedermann zu
ver=
nehmen. Es seye der Jakob Altenschöpfer gewester
Buchhalter, und ledigen Standes allhier mit Tod
abgegangen, und daher, um mit der künftigen
Ver=
lassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu können,
für nothwendig befunden worden, diejenigen
vor=
zuladen, und anzuhören, welche an diese
Verlassen=
schaft einige Ansprüche, und Forderungen haben
möchten. Da wir nun entschlossen sind, eben diese
Sprüche, und Forderungen an dem eigends, und
zwar für das erst ⟨u⟩nd letztemal hiezu bestimmten
Tag nämlich den 7. Juny dies Jahrs, oder da wir
diesen Tag anderer Verhindernissen halber nicht zu
Rath ⟨s⟩ässen, den nächst darauf folgenden Rathstag
früh um 8. Uhr zu hören, und zu vernehmen. So
haben alle jene, welche an des Jakob Altenschöpfer
seel. Verlassenschaft eine rechtmäßige Forderung,
es sey um Erbschaft, Schuld, oder anderer
Ursa=
chen willen zu haben glauben, den bestimmten Tag
selbst persönlich, oder durch einen hinlänglich
verse=
henen Gewalttrager so gewiß vor uns zuerscheinen,
sich behörig zu legitimiren, und ihre Ansprüche,
und Forderungen darzuthun, als im widrigen Falle
auf die Ausbleibenden, oder nicht behörig
liquidi=
renden Erben, Gläubiger, und Prätendenten keine
Rucksicht genohmen, mit der Abhandlung, und
Ver=
theilung des Verlassenschaftsguts von Amtswegen
fürgegangen, und dasselbe den etwan
vorkommen=
den Erben unbedenklich überlassen werden würde.
Den 21. dieß werden von Seiten des hochlöbl. K.
auch K. K. Obersthofmatschallamts in der
Kärnt=
nerstraße bey dem goldenen Greifen, im zweyten
Stock, gegen der Himmelpfortgasse verschiedene
Effecten, als gute große und kleine Perlschnür, d⟨et⟩=
to gefaßte Ohrgehänge sammt Perltropfen, mit
Diamantrauten und Rubinen carmesirt, Ring mit
detto carmesirt, goldene Sackuhr sammt detto
Ha=
ken, silberten Eßzeug, ganze Stückl gradl
Giengang=
⟨c⟩anefaß, Cotten=damast=bett dann ordinari schwarz
und silberreicher Zeug, Spiz, damastener
Tisch=
zeug, ein Stuck extra feine holländische Leinwand,
rothes Tuch, Manns=dann Frauenkleider, detto
Wäsch früh von 9. bis 12. und Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr, und so die folgende Tage licitando
ver=
kaufet werden.
Von Jhrer röm. kais. kön. apost. Majest. nied.
österr. Landrecht wegen, wird hiemit
jedermännig=
lich kund gemacht, welchergestalten über die
un=
term 11. April fürgeweste Tagsatzung, und hiebey
von denen Andre v. Dornfeldischen resp. Hrn. und
Frauen Creditoribus beschehene Einwilligung
ver=
anlaßt worden seye, daß die Herrschaft Ober⟨ranna⟩,
und die Aumühl cum appertinentiis licitando
plus offerenti verkaufet, und hiebey die
Herr=
schaft Oberranna nebst denen dabey befindlichen
Mo=
bilien, Vieh, und Unterthannsausständen, dann
Wein=und Körnervorrath um 27918. fl. 57. kr.
dann die Aumühl nebst denen dabey befindlichen
Mobilien, dann Vieh, und
Unterthannsausstän=
den um 1⟨9⟩148. fl. 45. kr. ausgefeilet, sofort
hierwe=
gen die behörige Licitationsedicta ausgefertiget
werden sollen. Wann nun zu diesem Ende der 30.
May früh um 9. Uhr bey dem kais. kön. nied. österr.
Landrechte bestimmet worden ist; Als werden alle
und jede, welche ersagte Herrschaft Oberranna,
und Aumühl cum appertinentiis zusammen, oder
besonders käuflichen an sich zu bringen willens sind,
an obbestimmten Tag, und Stund für dieses kais.
kön. nied. österr. Landrechte ad licitandum, tra-
ctandum, & concludendum bey dem kais königl.
nied. österr. Landrecht zu erscheinen, diejenige aber,
welche die gerichtl. Schätzungen vorhero
einzuse=
hen verlangen, sich hierwegen bey dem Doct. Le=
fevre in dem Burgerspital gegen der
Kärntnerstras=
sen im 2. Stock anzumelden haben.
Von der röm. kais. kön Majest. nied. österr.
Landrechte wegen denen sammentlichen nächsten
Befreundten des Franz Anton Haiters von
Schon=
wet hiemit anzufügen. Nachdeme hievor der
Jo=
seph Striseck obgedacht Franz Anton Haiter von
Schonwet, als dermaligen Jnnhaber des Guts
Haidersfeld wegen über Abzug des
Scher⟨mu⟩ngska=
pital pr. 2000. fl. annoch restirenden Kaufschilings
pr. 13660. fl 45. kr. cum sua Causa vor diesem
kais. kön. nied. österr. Landrechte geklaget, den
An=
satz erhalten, und sich durch den Hrn. Franz Xav.
Wittmann kais. kön. nied. österr. Land⟨taf⟩el vice
Registratorem und Executions-Führer in specie
auf das von dem Beklagten der Zeit innhabende
Guth Haidersfeld samt allen An=und
Zugehörun=
gen, Recht=und Gerechtigkeiten solang=und viel,
bis ihme Kläger das libellirte Kapital samt
Jnte=
resse, Expensschaden, und Unkösten, so viel
hie=
rüber geloffen, oder annoch ferners lauffen
möch=
ten, allerdings entrichtet, und bezahlet worden,
jedoch über die darauf vorhin haftende onera auf
die Uebermaß der Gerichtsordnung gemäß ansetzen,
und inhibiren, soweiters auch gerichtl. schätzen,
und licitiren lassen; hierumen aber kein Kaufer,
welcher das Schätzungsquantum angebotten hätte,
vorgekommen ist, und der Beklagte die ersagte
Stück, und Gülten bis anhero nicht aus dem
An=
satz gelediget, einfolglichen der Kläger um
Ausfer=
tigung dieses Edikts gebeten hat, auch hierinnfalls
verwilliget worden. Als wird in Namen Jhro kais.
kön. Majest. unser allergnädigsten Frauen hiemit
anbefohlen, daß im Fall jemand aus euch nächsten
Befreundten das obbemeldte Gut Haidersfeld
cum Appertinentiis, wann dasselbe von dem
Be=
klagten in dem bey dem Anbothbrief enthaltenen
Termin deren 6. Wochen nicht ausgelöset würde,
an sich zu lösen willens wäre, ihr solches in
erstbe=
meldten Termin gewißlich thuen, wie im
widri=
gen nach Verfließung dieses Termins von euch
kei=
ner mehr gehöret, sondern der Kläger bey seiner
behebten Execution allerdings geschützet werden
solle. Demnach wisset euch hiemit zu richten, und
vor Schaden zu hütten. Wien den 28. April 1772.
Es wird hiemit jedermann kund gemacht, daß
der schwere und geringe Körnerzehend zu Straß
und L
〈…〉
oman⟨st⟩orf, für das laufende 1772 Jahr,
am 4. Junius auf der Gräfl. Traunischen
Amts=
kanzley zu Peckflüß, wie gewöhnlich licitirt wird.
Auf der Mauer unweit Schönbrunn, und nicht
weit von Laxenburg, ist ein schön gebautes Haus
mit 2. wohlangelegten Gärten, auch bequemer
Woh=
nung, für eine Herrschaft, und zwar in der obern
Etage 1. großer Saal, 14. an einander liegende
Zimmer jedes mit besonderem Ausgang, auch mit
schönen Oefen versehen, 1. Hauskapelle, 1. Alta=
⟨n⟩e, zwischen 4. Bäumen ein Billard, alles mit
fei=
nen Betten, Tromon, Luster, Sophen, Sesseln,
und dergleiche schöne meublirte Zimmer, wie auch
zu ebner Erde 7. Zimmer für Domestiquen
unter=
schiedlicher Condition, 2. wohleingerichtete
Ku=
cheln, nebst einer Conditorey, 2. Keller, Stallung
auf 20. Pferd, 8. Wagen Remisen und 2. Höfe
täglich um einen billigen Preiß zu lassen. Wer
sol=
ches in Bestand nehmen will, hat sich bey Hrn
Du=
cati Kaffeesieder zu Schönbrunn anzumelden.
Den 22sten May werden auf Verordnung einer
hochlöbl. k. k. ni. öst. Regierung in der Renngassen
im baaderischen Haus im 2ten Stock verschiedene
Verlassenschaftssachen, als gute Perl, zwey Ringl
mit guten Steinern, erwas Silber, Frauenkleider,
detto Weißzeug, Bilder, Kästen, Sophen, Ses=
seln, Tisch, Bethgewand, und andere
Geräthschaf=
ten um die gewöhnl. Stunden licitando verkaufet
werden.
Auf Verordnung eines hochlöbl. k. k. nied. öster.
Landrechts werden den 25sten May frühe um 9.
Uhr, und Nachmittag um 3. Uhr auf dem Salzgrieß
beym weißen Löwen im 2ten Stock verschiedene
Ge=
räthschaften, als fournirte Aufsatz=und
Schublad=
kästen, verschiedene bordirte und glatte
Mannsklei=
der, und Wäsch, etwas Geschmuck und Silber,
Zinn, Bilder ꝛc. licitando plus offerenti
verkau=
fet werden.
Nachricht.
Es ist zwar in Folge allerhöchster Verordnung
zu Verbeständigung des dem Theresianischen
Waisenhaus zu Linz in Oberöster. ob der Enns
pro f⟨on⟩do überlassens ⟨Armenleutauf⟩
schlag ⟨von⟩
dem im Land ob der Enns consumirt werdenden
Caffee, Cioccolo de Caccao u. Thee in Anbetracht,
daß der dermalige Pachtungscontract mit ult. Junii
dieß Jahrs zu Ende gehet, eine Licitationstagsatzung
auf den 6. dieses anberaumet gewesen; da aber
hie=
bey keine Pachter erschienen, somit die erwähnte
Tagsatzung fruchtlos abgeloffen ist; als wird auf
Veranlassung der K. K. Landeshauptmannschaft in
Oesterreich ob der Enns hiezu eine anderweite
Lici=
tationstagsatzung auf den 4. nächstkommenden
Mo=
nats Junii frühe von 9. bis 11 Uhr in dem ersagten
Theresianischen Waisenhaus zu Linz bestimmet.
Welche demnach obgedachtes Gefäll gegen
hinläng=
licher Versicherung des Pachtschilling in Bestand
zu nehmen Belieben tragen, können sich an
obbe=
stimmten Tag, Stund uud Ort einfinden. Linz,
den 8. May, 1772.
Von Richter, und Rath des landesfürslichen
Markt Mödling wegen wird hiemit
jedermän=
niglich kund, und zu wissen gemacht, welcher
gestalten die Bestandzeit der Spitalmühl in
Mödling den 20. August dieß Jahrs seine
End=
schaft erreiche, da nun sothane Mühl ferners
auf 3. Jahre licitando in Bestand zu verlassen
ist, als wird der 10. Juny zur
Licitationstag=
sazung bestimmet, an welchen Tag jene, so
berührte Mühl in Bestand zu nehmen gedenken,
frühe um 8. Uhr auf der k. k. Schranen in
dem Markt Mödling zu erscheinen, und sich
allda anmelden zu lassen haben wird.
Bey dem allhiesig k. k. Stadt. und Landgericht
ist ein gerichtl. bekannter schlechter Pursch in
Ver=
haft gerathen, bey welchem eine längliche
vierekig=
te goldene Tabakier, eine dergleichen
Tombackver=
goldte, eine Violetfarb lakirte runde in
Silberge=
faßte, auf deren Deckel ein besonders gefaßtes
klei=
nes Bildl befindlich, und eine zerschlagene goldene
Fassung von einer anderen Tabatier gefunden
wor=
den; wem demnach ein=oder anderes dieser
Stü=
cke in Verlohr gerathen, der hat wegen dessen
Zurück=
empfang bey ersagt k. k. Stadt=und Landgericht
sich anzumelden.
Von des löbl. Stifts, und würdigen
Gotteshau=
ses unser lieben Frauen zun Scho⟨t⟩ten in Wien,
Grundgerichts wegen, wird hiemit nochmalen zu
vernehmen gegeben. Die zu öffentlichem Verkaufe
des gräfl. Sonnauischen wichtigen Hauses am
Fran=
ciskanerplatze allhier bestimmt geweste Tagsatzung
seye vermög gerichtl. Verordnung auf einen
wei=
tern Tag übersetzt, und hierzu der 30. May früh um
9. Uhr bey dem Stiftsgrundbuche zu erscheinen
an=
beraumet worden, welchen Tags um gedachten
Ver=
kauf mit den meistbietenden Licitanten das
Wei=
tere behandlet werden solle.
Wir Bürgermeister, und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermänniglich zu vernehmen. Es
seye auf Anlangen der Maria Anna Kleinin, bur=
gerl. Steck=und Glockengießerinn, wider Johann
Georg Mayr burgerl. Erbsenhandlern, und
Susan=
na dessen Ehewirthin verwilliget worden den
May=
risch burgerl. Erbsenhandl öffentlich auszufeilen,
und an den Meistbietenden zu verkaufen. Da nun
zu diesem Ende der 17. Juny dies Jahrs bestimmet
ist. So haben diejenigen, welche den gedachten
Erb=
senhandl zu kaufen willens sind, an dem bestimmten
Tage, oder da wir anderer Verhindernissen halber
diesen Tag nicht zu Rath sässen, den
nächstdarauf=
folgenden Rathstag früh um 8. Uhr vor uns zu
er=
scheinen, und sich durch unseren, und gemr. Stadt
geschwornen Rathsdiener anmelden zu lassen, folg=
lich der weiteren Behandlung abzuwarten.
Von der kais. kön. nied österr. Regierung wegen,
wird den sämmtlichen in dem bereits unterm 19.
Decemb. 1746. ergangenen
Cridäclaßifications=
Re⟨p⟩ationsausschlag, über die nach weyl. Bernhard
Adam hiesigen Niederlagsverwandten gepflogene
Cridäabhandlung einkommenden, und allenfalls
bi⟨s⟩her noch nicht gänzlich befriedigten
Creditspar=
theyen, wie auch derselben Erben, Ceßionarien, oder
sonst Theilnehmenden durch dieses gegenwärtig
offene Edikt hiemit kund, und zu wissen gemacht.
Es habe bey Regierung der Franz Seeger U. J. Dr.
auch Hof=und Gerichtsadvokat, als gerichtl. aufge=
stellter Bernhard Adamischer Curator ad lites
ge=
ziemend vorstellig gemacht, welchergestalten auf
die von der Bernhard Adamischen Cridämassa, an
das reducirte kais. kön. Jllirische Husarenregiment
habende, und bey der kais. kön. Hofrechenkammer
nachgesuchte Forderung pr. 8021. fl. cum sua Causa
von dieser letzteren eine Liquidations nota, unterm
17. Jänner dies Jahrs ausgefertiget, und ihme
Doct. Seeger, als Bernhard Adamischen Massæ
Curator zur Erseh=und endlichen Erklärung, ob
die Jnteressenten mit sothanen
Liquidationsent=
wurf einverstanden, folglich mit dem
ausgeschlage=
nen Vergütungsbetrage sich zu beruhigen gemeinet
seyen? oder aber ob, und was dieselbe etwa
dage=
gen einzuwenden haben, unterm 22. Jänner
zuge=
stellet worden sey. Da nun hierüber mit Zuziehung
der ihres dermahligen Aufenthalts halber
bekann=
ten Bernhard Adamischen Creditspartheyen auf
anheut eine Erforderung anberaumet worden ist,
bey welcher die sich eingefundene Creditspartheyen
zum Theil mit obgedachter Liquidationsnota sich
einverstanden, zum Theil aber ihres Behalts
erheb=
liche Bedenken dagegen eingewendet haben, einfolg=
lich um allerseits Jnteressenten behörig zu
verneh=
men, Regierung allerdings nothwendig zu seyn
erachtet hat, dieselbe zu der auf den 22. Juny
Nach=
mittag um 4. Uhr mit Zuziehung allerseits Jntere=
ßirten in Sachen anberaumten Tagsatzung gerichtl.
vorzuladen. Solchemnach wird Eingangs
erwehn=
ten allenfalls bisher noch nicht gänzlich befriedigten
Bernhard Adamischen Creditspartheyen, wie auch
derselben Erben, Ceßionarien, oder sonst
Theilneh=
menden hiemit anbefohlen, daß dieselbe entweder
selbst persönlich, oder aber durch schriftlich
be=
gwaltete Sachwalter auf oberwehnten Tag und
Stund also gewiß vor Regierung erscheinen, und
sich allda behörig anmelden lassen sollen, wie im
widrigen dieselbe in Betref desjenigen (so von dem
mehresten Theile dererscheinenden
Creditsparthey=
en in Sachen beangenehmet werden wird) pro
Con-
sentientibus ex Officio gehalten werden würden,
einfolglich ohne all weiteres Zuwarten, die
ober=
wehnter massen anverlangte Aeußerung von dem
Doct. Seeger als gerichtl. aufgestellten Bernhard
Adamischen Curator ad lites bey obgedachter kais.
kön. Hofrechenkammer überreichet werden würde.
Wornach sich ein jeder hieran Theilnehmender zu
achten, auch allenfalls vor Schaden zu hüten
wis=
sen wird.
Wir Bürgermeister, und Rath der Stadt Wien
geben hiemit zu vernehmen. Es sey über die schon
ehedessen angeordnete Licitationstagsatzung
verwil=
liget worden, das Schönherrisch in der Roßau
lie=
gende Haus abermal öffentlich auszufeilen, und an
den Meistbietenden zu verkaufen. Da nun zu
die=
sem Ende der 27. Juny dies Jahrs bestimmet ist.
So haben die jenigen, welche das gedachte Haus
zu kaufen willens sind, an dem bestimmten Tage,
oder da wir anderer Verhindernissen halber diesen
Tag nicht zu Rath sässen, den nächst darauf
folgen=
den Rathstag früh um 8. Uhr vor uns zu
erschei=
nen, und sich bey unserem, und gemeiner Stadt
Grundbuch durch den Amtsschreiber anmelden zu
lassen, folglich der weiteren Behandlung abzuwarten.
Von des landsfürstl. St. Leopoldistifts
Kloster=
neuburg Oberkammer wegen: wird hiemit
jeder=
männiglich kund und zu wissen gemacht, welcher=
gestalten Hrn Lorenz Pröll einen diesseitigen Stifte
unterthanu Karl Dobler, und seine Ehewürthinn
zu Sifring wegen ihnen gegen grundbuchlichen
Ver=
sicherungen zu Folge certiorirten zweyen
Obliga=
tionen den 23gsten April 1770 und 10ten May 771.
zusammen pr. 1000. fl. à 4. p. C. zu verzinsen
vor=
gestreckten zweyen Kapitalien, da sie doblerische
Conleute die allhierinnen je von halb zu halb Jahr
abzutragen gehaltene Jntereße a Dato der
Obliga=
tion noch vollständig in Ausstand geblieben, allbe=
reits durch den gerichtlichen Executionslauf au⟨f⟩
die Licitirung ihrer sub Nro 5. zu ermeldten
Si=
fring gelegenen Behausung, und darzu gehörigen
Obst=samt Hofstadtweingarten getrieben habe. Es
wird dannenhero zu Verlicitirung solcher
dobleri=
schen Behausung samt darzugehörigen Obst=und
Hofstadtweingarten der 30ste Juny innlebenden
1772sten Jahrs frühe um 9. Uhr grundobrigkeitlich
bestimmet. Der oder die demnach wiederholte
dob=
lerische Behausung, und Zugehör zu Sifring an
sich zu bringen gesonnen sind, werden an
obbestimm=
ten Tag, und Stund, und so eben auch die
dobleri=
sche Conleute auf Eingangs ersagter
Stiftoberkam=
mer unausbleiblich zu erscheinen, und sich allda
an=
zumelden haben, woselbst mit dem Meistbietenden
das Behörige tractiret werden solle. Stift
Kloster=
neuburg den 17sten April 1772.
Es ist in dem eine Post weit von Wien gelegenen
Dorf Purkerstorf ein Haus zu verkaufen, welches
in 2. Gebäuden bestehet, und zwar in einen
Mayr=
hof, so mit einer großen Hofmarch, mit einer
Khüestallung auf 12. Sturk, 2. Pferdstallungen
auf 4=und 8. Stuck, auch mit einem großen
an=
sehnlichen Stadl versehen ist, in dem
Mayrhof=
Wohnungsgebäu ist unter der Erde ein Weinkeller
und Eisgrube, zu ebener Erde 8. Zimmer, 3. Ku=
cheln, ein Vorhaus und ein Milchkammer, in dem
obern Stock aber ein Vorzimmer, Kuchel, Speiß=
kammer und 4. Zimmer vorhanden. Das
Garten=
gebäu bestehet unter der Erde in einem Keller, zu
ebener Erde in einem Vorhaus, Kuchel, 3. Zim=
mern, und 2. Saleteln, in dem obern Stock aber
in einem Ganz=und 8. Zimmern, und vorwerts
auf beeden Seiten dieses Gartengebäu stellet sich
dar ein Ziergärtel, rückwerts aber befindet sich ein
großer mit kostbahren Obstbäumern ausgesetzten
Obstgarten, item gehören zu diesem Haus 23.
Tagwerkwiesen. Wer also solches Haus zu
erkau=
fen gedenket, hat sich zu ersagten Purkerstorf in
den nämlichen Hause Nro. 38. anzumelden.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es sey ein
sicherer Andre Rieger im verflossenen 1771sten
Jahre zu Lyon mit Tode abgegangen, und habe ein,
von seinem Vater Christoph Rieger einen burgerl.
Schneidermeister allhier sel. ererbtes, und bey
un=
serer, und gemeiner Stadt Pupillenraitkammer
aufbewahrtes Vermögen pr. 210. fl. 39. kr. zurück=
gelassen, um dessen Erfolglaßung nns die
Katha=
rina Silfainn nun vereheligte Heidlerinn, als des
verstorbenen Andre Rieger Schwesterkind, und
se⟨y⟩n sollende nächste Anverwandte gebethen hat.
Zumalen aber verläßig zu wissen vonnöthen ist: ob
der zu Lyon verstorbene Andre Rieger nicht jemand
hinterlassen habe, welcher auf was immer für eine
Weise zu diesem Verlassenschaftsvermögen ein
glei=
ches, oder mehreres Recht, als die vorgedachte nun
vereheligte Heidlerinn haben möchte; so hat man
für nothwendig befunden, durch dies Edikt
dieje=
nigen vorzuladen und anzuhören, welche an dieser
Verlassenschaft einige Sprüche, oder Forderungen
haben möchten. Es haben daher alle jene, welche
an des Andre Rieger sel. Verlassenschaft eine
recht=
mäßige Forderung es sey um Erbschaft, Schuld,
oder anderer Ursachen willen zu haben gla⟨u⟩be, an
dem eigens, und zwar für das erste, und letztemal
hiezu bestimmten Tage, nämlich den 27sten Juny
dies Jahrs, oder da wir an diesen Tage anderer
Verhindernissen halber nicht zu Rath s⟨ä⟩ssen, den
nächst darauf folgenden Rathstag früh um 8. Uhr
selbst persönlich, oder durch einen hinlänglich
ver=
sehenen Gewalttrager sogewiß vor uns zu
erschei=
nen, sich behörig zu legitimiren, und ihre
Ansprü=
che und Forderungen darzuthun, als im widrigen
Falle auf die ausbleibende, und nicht behörig
li=
quidirende Erben, Gläubiger, und Prätendenten
keine Rucksicht genohmen, mit der Vertheilung
des Verlassenschaftsguts von Amts wegen
vorge=
gangen, und dasselbe der allein in Vorschein
ge=
kommenen, vorher bemeldten nun vereheligten
Ka=
tharina Heidlerinn unbedenklich überlassen
wer=
den, auch den etwa existirenden
Schuldprätenden=
ten das ewige Stillschweigen auferleget seyn
wür=
de. Wien den 10ten April 1772.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es sey auf
Anlangen des Johann Georg Wissent proprio &
uxoris nomine, wider Wilibald Gsellnhofer, und
Anna Maria dessen Ehewürthinn verwilliget
wor=
den, den Gsellnhoferischen Häringerhandl, samt
Zugehörung öffentlich auszufeilen, und an den
Meistbietenden zu verkaufen. Da nun zu diesem
Ende der 6te July dies Jahrs bestimmet ist. So
haben dieienigen, welche den gedachten
Häringer=
handl, samt Zugehörung zu kaufen willens sind,
an dem bestimmten Tage, oder da wir anderer
Verhindernißen halber diesen Tag nicht zu Rath
sässen, den nächst darauf folgenden Rathstag früh
um 8. Uhr vor uns zu erscheinen, und sich durch
unseren und gemeiner Stadt geschwohrnen
Raths=
diener anmelden zu lassen folglich der weiteren
Be=
handlung abzuwarten. Wien den 27sten April 772.
Von N. Bürgermeister, Richter und Rath der
landesfürstl. Stadt Wiennerisch Neustadt in
Un=
terösterreich wegen, wird hiemit durch dieses Edict
dem Ferdinand Jeudler, oder dessen Erben zu
wis=
sen gemachet; es haben bey gedachtem Stadtrath
dessen Geschwistrigte umständlich vorgestellet, wel=
chergestalten ermeldter Ferdinand Jeudler allda
ge=
bürtig, von Profeßion ein Baader, ledigen
Stan=
des An. 1740. von dem löbl. K. K. gräfl. Schulen=
burgischen Regiment angeworben, und dem löbl. K.
K. Colloredischen Regiment zugetheilet worden,
bey welchem selber unter des Hrn. Hauptmanns
Casnedi Compagnie in Jtalien verlohren gegangen,
und vermuthlich, da er weder sich bis anhero
gestel=
let, noch ranzioniret worden, gestorben wäre, und
⟨dahero⟩ ⟨er⟩meldt seine Geschwistrigte um Erfolglas=
sung dessen väterlich=und mütterl. Erbguts baten,
als hat man für nöthig erfunden, mittels dieses
of=
fenen Edicts gedachten Ferdinand Jeudler, oder
dessen leibl. Erben dergestalten gerichtlich
vorzula=
den und einzuberufen, dann hierzu eine Frist von
ei=
nem Jahr, 6. Wochen, und 3. Tagen
anzuberau=
men, daß selber oder dessen Erben von Zeit der
Af=
figirung dieses Edicts in dem erstbesagten Termin
vor einem Stadtrath zu ersagten Wienerisch
Neu=
stadt entweder selbst persönlich, oder durch
genug=
same Bevollmächtigte erscheinen, und die
erforder=
liche Legitimationen dessen Erben beybringen, wie
im widrigen nach Verfließung vorermeldten
Ter=
mins der gedachte Ferdinand Jeudler pro mortuo
gehalten, und dessen Erbtheil seinen allda
befindli=
chen Geschwistrigten eingeantwortet werden
wur=
de, wornach sich also derselbe, und resp. dessen
Er=
ben zu richten wissen werden. Actum Wienerisch
Neustadt, den 25. Aprilis, 1772.
Von dem Grundbuch des Spitals zum H. Geist
zu Grätz im Herzogthum Steyer wegen wird hiemit
durch dieses offene Edict dem Johann Grabner und
Paul Rath, beeden nach besagten Spital zum
heili=
gen Geist gehörigen Erbholden, dann dem unter der
löbl. Stift Amonter. Hofgerichtsjurisdiction
ge=
bürtigen Joseph Köll, und allen, welche an
denen=
selben einige Sprüche und Forderung zu stellen
ha=
ben, zu wissen gemachet, wasgestalten dererselben
Eltern und Verwandte allda angebracht haben, daß
selbe schon bereits in=und über die 32. Jahre sich in
dem Soldatenstand unwissend wo erfinden, und
bishero von ihnen über all angewandte
Nachfor=
schung nichts mehr gehöret, oder erfraget worden
seye, folglich ganz vermuthlich verstorben seyn
wur=
den, mit beygefügten geziemenden Anlangen, daß,
damit ihnen dererselben unter allhiesiger
Jurisdi=
ction befindliche Erbschaftsvermögen zugetheilet,
und aus dem Grundbuch der Ordnung nach
exta=
buliret werden könne, er Johann Grabner, Paul
Rath, und Joseph Köll, derenselbige Descendens,
und jene, so an diesem Vermögen ex quocunque
demum titulo einige Sprüche oder Forderung zu
haben vermeinen, durch ein offenes Edict einberufen
werden möchten; da nun in dieses Begehren
ge=
williget worden; als wird ihm obbesagt=in=und
über die 32. Jahre abwesenden Johann Grabner,
Paul Rath, und Joseph Köll, dessen etwa
hinter=
lassene Descendens, dann allen denen, so an
derer=
selben Vermögen einige Sprüche und Forderung
zu haben vermeinen, kraft gegenwärtig offenen
E=
dicts aufgetragen, daß dieselbe binnen einem Jahr,
6 Wochen, 3. Tagen von unten gesetzten Dato an,
in allhiesiger Amtskanzley entweder selbst, oder
durch genugsam Bevollmächtigte also gewiß
er=
scheinen, und ihre Forderungen liquidiren, als im
widrigen selbe nicht mehr gehöret, das denselben
angehorige Erbsquantum den supplicirenden El=
tern und Befreundten ex officio zugetheilet, und
aus dem Grundbuch ohne weiters extabuliret
wer=
den solle. Grätz im Herzogthum Steyer im Spital
zum H. Geist, den 1. April, 1772.
Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Wienn
geben dem Joseph Wolf, Leopold Hueber, Johann
Kobitzer, allenfalls derselben zurückgelassenen
Kin=
dern, dann all denen, welchen daran gelegen, hiemit
zu vernehmen. Es habe uns Johann Georg
Zeilin=
ger, ein bürgerl. Lustgärtner allhier um die
Erfolg=
lassung der annoch bey uns aufbewahrt befindlichen
Petierischen Hauskaufschillingsgelder gebethen, al=
lein, da wir für nothwendig befunden haben, dieser
Sache wegen, eher den Joseph Wolf, Leopold
Hue=
ber, Johann Kobitzer zu vernehmen, und dieser itzt
genannten ihr Aufenthalt unbewußt ist, so hat er
uns um die Ausfertigung eines hiewegen nöthigen
Edicts gebethen; dieser Bitte zufolge hat daher der
Joseph Wolf, Leopold Hueber, Johann Kobizer,
allenfalls derselben rückgelassenen Kinder, Gläubi=
ger, oder andere Jnteressenten den 30. May dieß
Jahrs, als an dem eigens hiezu 1ten, 2ten und 3ten
peremptorisch einberaumten Termin früh um 8.
Uhr bey unserem und gmr. Stadt Grundbuch
ent=
weder selbst persönlich, oder durch hiezu
Bevoll=
mächtigte also gewiß zu erscheinen, sich behörig zu
le=
gitimiten, wie im widrigen kein weiterer Bedacht
auf sie mehr genommen, sondern die bey uns
aufbe=
wahrten Petierischen Hauskaufschillingsgelder dem
Eingangs besagten Johann Georg Zeillinger
erfol=
gen zu lassen unbedenklich verwilliget werden
wür=
de. Welches man durch dieß öffentliche Va⟨l⟩valedict
männiglich hiemit hat kund und zu wissen machen
wollen. Wien, den 6. May, 1772.
Von des uralten Stift St. Peter in Salzburg als
Herrschaft Dornbach Grundbuch wegen wird
hie=
mit jedermann zu wissen gemacht, es habe Hr. Jo=
seph Klauß, bürgerl. Seidenstrümpfwirkermeister,
um eine nochmalige Licitation der dem Johann
Weigberger zugehörigen, ihm Klauß aber
verhypo=
thecirten, zu Dornbach liegenden Weingärten, als
1/4 in Unterahrken, 1/4 in Scherland, und 1/8 in
Langenschrucken bey diesem Grundbuch
angehal=
ten; da man in dieses Gesuch zu willigen keinen
An=
stand genommen, als wird der 30. May zur
Licita=
tionstagsatzung anberaumet, an welchem alle, die
solche Weingärten an sich zu bringen gedenken,
Nachmittag um 3. Uhr in hiesiger Kanzley zu
er=
scheinen, und sich geziemend anmelden zu lassen
be=
lieben werden, das Weitere abzuhandeln. Dornbach
den 27. April 1772.
Wir N. Rector & Consistorium in
Judiciali-
bus der uralt=und weitberühmten Universität
all=
hier geben hiemit den nachbenannten weyl. Herrn
Karl Festa, Phil. & Med. Doct. sel. rückgelassenen
Kindern, benanntlich Hrn. Karl Festa, Phil. &
Med. Doc. und Leopold, dann Theresia und
Elisa=
beth Festa, allenfalls derselben rückgelassenen Erben
und Erbenserben durch dieses öffentliche Edict zu
vernehmen; es sey erstbemeldter Hr. Med. Doct.
Festa bereits den letzten Febr. 1702. mit
Hinterlas=
zung 5. eheleiblicher Söhne benanntlich Hrn. Karl
Festa, Phil. & Med. Doct. P. Ludovici, Prof. Ord.
Capuc. Pauli tunc temporis Novitii, ex post
Pro-
fessi ejusdem Ord. item Wolfgang und Leopold Fe
sta, dann zweyer Töchter, Namens Theresia und
Elisabeth ab intestato mit Tod abgegangen, auch
vermög der unterm 8ten Junii 1702. gepflogenen
Abhandlung zwar das Karl Festaische Vermögen
unter die 5. Kinder mit Ausschließung der P. P.
Capucin. vertheilet, da hingegen das in der
Leopold=
stadt gelegene Haus sammt Garten immer partium
consensu pro indiviso von den sämmtlichen Erben
genossen worden. Da nun ermeldtes
Verlassen=
schaftshaus von einem löbl. Stadtrath allhier ex
officio verkaufet, und der hiervon eingebrachte
Kaufschilling ad deposita Universitatis übertragen
worden, mithin es nunmehro an der gänzlichen
Be=
endigung dieses
Verlassenschaftsabhandlungsge=
schäft ankömmt, sich aber der Zeit hierzu niemand,
als die Wolfgang Festaische Erben, und respective
Erbenserben legitimiret haben, die andere
Miter=
ben aber bis diese Zeit unbewußt sind, also hat dann
der gerichtlich aufgestellte Hr. Curator ad actum
derohalben um die gerichtliche Vorladung und
Le=
gitimirung der übrigen Karl Festaischen Erben und
Erbenserben sub clausula præclusi angelanget,
wir auch in dessen Begehren zu willigen keinen
An=
stand genommen, sofort den 28. August dieß Jahrs
zur Tagsatzung bestimmet, und die Ausfertigung
der erforderlichen Citationsedicten verordnet. Sol=
chemnach würdet ihnen Eingangs ermeldten wayl.
Hrn. Med. Doct. Festa seel. Kindern, allenfalls
derselben Erben, und Erbenserben, auch all und
je=
den, so an diese Verlassenschaft Sprüche zu stellen
vermeinen, andurch erinneret, und ausgetragen,
daß selbe bey der an vorbemeldt pro 1mo, 2do, &
3tio termino auf den 28sten August dieß Jahrs
be=
stimmten Tagsatzung Nachmittag um 2 Uhr also
gewiß selbst persönlich, oder durch genugsam
Be=
vollmächtigte erscheinen, und ihr Erbrecht behörig
und zwar also gewiß do⟨c⟩umentiren sollen, als
wi=
drigen Falls dieselben nicht mehr gehöret, sondern
den Anwesenden und sich behörig Legitimirenden
die vorräthige Verlassenschaftsmassa
eingeantwor=
tet, und unter selbe vertheilet werden solle. Wor=
nach sich dann ein jeder zu richten wissen wird.
Von der von Albrechtsburgischen Amtskanzley
Freyssegg in Stockerau wegen wird hiemit zu
ver=
nehmen gegeben; es seyen Mathias Apacher
haus=
säßiger bürgerl. Fuhrmann in Stockerau, und
des=
sen Ehewirthinn, Maria Anna, beede mit Tod
ab=
gangen, dahero die Nothwendigkeit erfordert,
deroselben bürgerl. Behausung mit Keller, Stadel,
und 9 1/2 Joch hierzu gehörigen Aeckern, 3/4
Tag=
werk=Wiesen, und 1. Achtel Tagwerg Hausgarten,
sammt Jnleutzimmern, und Schüttkästen, ⟨worbey⟩
ein Gewerb oder Profeßion radiciret werden kann,
öffentlich auszufeilen, und an den Meistbietenden
gegen baare Bezahlung zu verkaufen: weswegen
zur dießfälligen Licitationstagsatzung der 1. Junii
bestimmet worden ist. Wer nun Belieben trägt
so=
thane Behausung sammt Grundstücken, Mobilien
ꝛc. käuflich an sich zu bringen, hat sich be⟨y⟩ besagter
Herrschaftskanzley im Markt Stockerau an
obbe=
stimmten Tag frühe um 8. Uhr anzumelden.
Von des nunmehrigen neustädterischen
Cister=
cienserstifts=Grundbuch über Klosterneuburg
we=
gen; Wird hiemit kund gemacht, es habe bey
die=
sem der Erasmus Glickh von Klosterneuburg
an⟨g⟩e=
zeiget, wie daß er bereits schon vor vielen Jahren
ein dem Joseph Münzer Burgern daselbst
angehö=
rig gewestes Viertl Weingarten am Gasteig oder
Gugler allda ausserhalb des Zieglstadl käuflich an
sich gebracht, und nachhin bey gedacht diesseitigen
Grundbuch die Gwöhranschreibung angesucht
hät=
te; Allein als ihme bedeutet wurde, daß dieses
Grundstuck nebst anderen Joseph münzerischen
Rea=
litäten allschon Anno 1734. dem Herrn Karl Foo⟨ß⟩
um 420. fl. Kapital verpfändet worden, und er den
diesfällig extradirten Originalsatzbrief ungeacht all
angewendeten fleißigen Nachforschens ad
cassan-
dum beyzubringen nicht vermögend seye, sondern
nur eine Erklärung von der Frauen Francisea
Be⟨c⟩=
cellerinn den 22. Decemb. 1764. die sich als
Satz=
inhaberinn angegeben, und den Kaufschilling
em=
pfangen hätte, eingelegt! Vermög welcher derselbe
ohne Bedenken, an die Gwöhr gebracht werden
mö=
ge, und derowegen das Grundbuch schadloß
gehal=
ten werden wolle, mithin um Ausfertigung eines
diesfalls erforderlichen. Amortisationsedikt
gebet=
ten hat; wann nun in dies Gesuch sonder Anstand
gewilliget worden, als würdet der oder diejenige
welche obbemeldten untern 16 August. 1734
ausge=
fertigten Satzbrief in Handen haben, solchen
also=
gewiß anhero zum Grundbuch ad cassandum
einle=
gen, wie im widrigen nach Verfließung eines Jahrs,
6. Wochen, und 3. Täg eo ipso amortisiert, annu=
liert, und kaßieret seyn solle. Wien den 8ten April
1772.
Wir Bürgermeister, und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit der Anna Maria, und Theresia
Gold=
bergerin Geschwistrigten, allenfalls ihren Erben,
und all jenen, welchen daran gelegen ist, zu
verneh=
men; Es haben uns die Hrn. N. N. Director, Bür=
germeister, und Rath der kön. preußischen Stadt
Großglogau, mittels eines Schreiben dd. 23. März,
und præs. 11. dies Monats April ersuchet, öffent=
lich kund zu machen; wasmassen der Maurer zu
Passau, Johann Goldberger untertm 19. März
schriftlich angezeiget hätte, daß sie beede Schwestern
Anna Maria, und Theresia Goldbergerin vom
ge=
dachten ihren Geburtsort Passau in Niederbayern,
bereits vor etlich und 30 Jahren weg, und nach Wien
gegangen wären, er von solcher Zeit an, keine
weitere Nachricht von ihnen erhalten hätte, weßwe=
gen er gebetten haben wollte, selbige in Absicht des
ihnen nach dem Testament der alldort verstorbene⟨n⟩
Muhme Katharina Püchlerin, geboh⟨r⟩ner
Mitter=
millerin de publ. 30. März 1746. ausgesetzten
Ver=
mächtnisses von 200. fl. nach Ablauf des
festgesetz=
ten 30jährigen Termins der A⟨b⟩wesenheit, Jnnhalt
der allerhöchsten kön. allgemeinen Verordnung, we=
gen der Abwesenden vom 27. Octob. 1763. dersel=
ben Edictal=Vorladung ordnungsmäßig zu
veran=
lassen. Daher würden sie Anna, und Theresia
Gold=
bergerin durch öffentliche Edikten (wovon das
ei=
ne Exemplar alldort in Großglogau am Rathhause,
das zweyte hier in der kais. kön. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien, und das dritte zu Paßau in
Nie=
derbayern angeschlagen, auch durch die
Breslau=
risch, und zwey auswärtige Zeitungen bekannt
ge=
machet worden wäre) ein für allemahl, und also
peremptorie citiret, und vorgeladen, daß sie
vom 29. April dies Jahrs anzurechnen, in den
näch=
sten 9. Monaten (davon 3. für den ersten, 3. für
den zweyten, und 3. für den dritten Termin zu
rech=
nen) sich alldorteinfinden, und Jnsonderheit den
29. Jänner 1773. auf dem Rathhause, entweder in
Person, oder durch einen mit gerichtl. Zeugnissen
resp. ihres Lebens, und Aufenthalts, auch
hinläng=
licher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten
er=
scheinen, sich quo ad Personas gehörig legitimiren,
und nach den Umständen, und Erörterung der
Sa=
che rechtliche Verfügung, im Fall ihres Ausbleiben
aber, gewärtigen, daß sie für tod geachtet, und
er=
kläret, die bisherige Curatel, und Verwaltung
er=
wähnter Püchlerischen Vermächtnißgelder
aufge=
hoben, und solche dem erwähnten Bruder, nach
vorhergegangener landesherrl. Goncession & præ-
stitis præstandis zum Eigenthum überlassen, und
verabfolget werden sollen. So man hiemit zur
be=
hörigen Nachricht hat kund, und zu wissen machen
wollen. Wien den 15. April 1772.
Von der hochgräfl. Niklas Falckensteinis. Herr=
schaft Allentsteigerischen Amtskanzley wegen: dem
Joseph Pöll diesseitig von Haidhof in N. Oe. V.
O. M. P. gebürtiger Unterthann, und wem sonsten
daran gelegen ist, würdet hiemit zu wissen gemacht
welchergestalten Mathias Pöll, Johann Pöll, An=
na Maria Eckherinn, & necessarii angezeigt
hät=
ten, daß der Joseph Pöll bereits schon vor 34. Jah=
ren von hier nacher Ungarn abgegangen, und über
all beschehenes Nachforschen von ihme ⟨u⟩
ichtes habe
erfraget werden können; da nun dessen Vater
Si=
mon Pöll Anno 1723. verstorben, und diesem seinem
Sohn eine Erbsportion pr. 114. fl. Kapital
verlas=
sen, zu deme aber nähere Anverwandte sich nicht
b⟨e⟩finden, folglich dann gedachte Jmpetranten der
Ordnung nach in bemeldt Joseph Pöllische
Erb=
chaft einzutretten hätten, sohin auch gebetten, wo=
mit das diesfalls gewöhnliche Einberuffungsedikt
möchte ausgefertiget, und sofern weder der Joseph
Pöll, noch ein näherer Blutsverwandter
vorkö=
me ihnen sodann das Vermögen pr. 184. fl. cum
sua causa ausgefolget werden: Dahero wird dem
Joseph Pöll, auch allen jenen, so an desselben
Ver=
mögen einige Schulden oder nähere Erbschaft, u.
sonst was immer vor Sprüche zu stellen haben, hie=
mit aufgetragen, daß Sie von heut dato, binnen
einen Jahr, sechs Wochen, drey Tägen, und zwar
längens bis den 20sten May 1773. Vormittag um
9. Uhr in diesseitig herrschaftl. Amtskanzley allda
entweder selbst, oder durch genugsam
bevollmäch=
tigte Gewaltragere erscheinen, und ihre Sprüche
rechtsbeständig um so gewisser erweisen sollen, als
sie ansonsten nach berührter Zeit nicht mehr
ange=
höret, mithin der Joseph Pöll für tod erkennet,
und dessen Vermögen entweder an Eingangs
ge=
dachte Supplicantes oder ander nähere
Anver=
wandte ausgefolget werden wurde.
Es ist das in der Leopoldstadt zum goldenen
Och=
sen genannte Haus, bestehend in einem Stock und
Schänkungsgerechtigkeit zu verkaufen; wer
dem=
nach ein solches käuflich an sich zu bringen
geden=
ket, kann sich hierwegen bey dem Verleger des
wienerischen Diarii anmelden.
Der Magistrat zu Friedland Unterfürstenstein
ci=
tiret den von hier gebürtigen Candidatum Juris
Christian Gottlieb Kirschner, weyl. Christian
Gott=
lieb Kirschners, gewesenen bürgerl. Krähmers und
Kirschners dahier, nachgelassenen und seit 10. Jah=
ren bereits abwesenden Sohn, oder dessen
unbekann=
te Erben, ad instantiam seiner einzigen Schwester
b⟨i⟩nnen 3 Monathen, peremptorie aber den 24. Ju=
li 1772. auf allhiesigem Rathhause entweder in
Per=
son, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten
zu erscheinen in dessen Entstehung aber zu
gewärti=
gen, daß er Christian Gottlieb Kirschner nach
Vor=
schrift des königl. Edicts werde pro mortuo
decla=
riret, dessen unbekannte Erben präcludiret, und sein
allhier sub cura stehendes Vermögen seiner
Schwe=
ster ohne fernern Anstand verabfolget werden.
Wir N. N. Superintendenten und Spitlmeister
des Burgerspitals in Wien geben hiemit jedermann
zu vernehmen; Wasmassen auf das von dem Herrn
Johann Georg Barfuß proprio & uxore nomine
wider den David Ziegelmayr beschehene Anlangen
unterm 22ten März dies Jahrs in puncto eines
Cessorio nomine eingeklagten Satzkapitals pr.
3500. fl. cum sua causa in die Licitirung der dem
Zieglmayr zugehörigen in der Mitterp⟨eunt⟩ auf der
Landstraße liegend anhero dienstbahren Behausung
und zugehörigen Gartens gewilliget und zu diesem
Ende der 21ste künftigen Monats May frühe um
9. Uhr zur Licitationstagsatzung bestimmet worden
seye. Solchemnach werden all und jede so
obge=
dacht Zieglmayrs Behausung und Garten in der
Mitterpeunt auf der Landstraße zu verkaufen
gesin=
net sind, an vorbestimmten Tag und Stund in der
Burgerspittals in Wien Grundstube zu erscheinen
ha⟨b⟩en, wo sodann mit dem Meistbietenden der Kauf
geschlossen, und hierüber das Weitere fürgekehret
werden solle. Aktum Wien den 14ten März 1772.
Von der hochgräfl. Ernest Starhenbergis. Amts=
kanzley der Herrschaft Karlspach wegen wird hiemit
durch dieses öffentliche Edict den Gebrüdern
Bal=
thasar und Matthäus Streicher, beede an der
klei=
nen Grub gebürtig, dann derselben Vötter Mathias
S⟨t⟩reicher in Eden⟨l⟩ehen gebürtig, als 3. dasig
Herr=
schaft Karlspachis. Pupillen, und allen, welche an
denselben einige Sprüche und Forderungen zu
stel=
len haben, zu wissen gemachet, was massen ersterer
zweyen Geschwister⟨t⟩kinder, und des letztern
eheleib=
liche Geschwisterte alldavor und angebracht haben,
daß sie schon über 32. Jahr unwissend, und bishero
von ihnen nichts mehr gehöret, oder gesehen worden
seye, folglich ganz vermuthlich verstorb. seyn werden,
mit beygefügt geziemenden Anlangen, daß, damit
ihnen deren unter allhiesiger Jurisdiction
befindli=
che Erbschaftsvermögen zugetheilet werden könne,
er Balthasar und Matthäus Streicher, dann
Ma=
thias Streicher, oder jene, so an deren Vermögen
ex quocunque demum titulo einige Sprüche oder
Forderungen zu haben vermeinen, durch ein
öffent=
liches Edict einberufen werden möchten; da nun in
dieses Begehren gewilliget worden, als wird ihnen
oftbesagt über 32. Jahr lang abwesenden obbenannt
3. hiesigen Pupillen, dann allen denjenigen, so an
deren Vermögen einige Sprüch und
Anforderun=
gen zu haben vermeinen, kraft gegenwärtigen
E=
dicts aufgetragen, daß dieselbe innerhalb einem
Jahr, 6. Wochen und 3. Tagen von unten gesetzten
Dato an für allhiesige Amtskanzley entweder selbst,
oder durch genugsam Bevollmächtigte alsogewiß
er=
scheinen, und ihre Forderungen liquid⟨ir⟩en, als im
widrigen selbe nicht mehr gehöret, und obbesagten
Balthas. Matthäus und Mathias Streicher
Erb=
schaftsvermögen den supplicirenden Befreunden
ex offcio zugetheilet werden solle. Schloß
Karl=
spach, den 6. April, 1772.
Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: es sey der
Lorenz Hauber gewesener bürgerl. Bierwirth
all=
hier, dann dessen beede Ehewirthinen, Theresia der
ersten, und Maria Anna der zweyten Ehe mit Tod
abgegangen, und daher, um mit der künftigen
Ver=
lassenschaftsabhandlung sicher vorgehen zu können,
für nothwendig befunden worden, diejenigen
vorzu=
laden, und anzuhören, welche an diese
Verlassen=
schaften einige Forderung haben möchten. Da wir
nun entschlossen sind, eben diese Foderungen an dem
eigens, und zwar für das erste und letztemal hiezu
bestimmten Tag, nämlich den 6. Julii dieß Jahrs,
oder da wir diesen Tag Hindernisse halber nicht zu
Rath säßen, den nächsten Rathstag frühe um 8. Uhr
zu hören und zu vernehmen. So haben alle, welche
an des Lorenz Hauber, und dessen 2. Ehewirthinen,
Theresia und Maria Anna sel. Verlassenschaften
ei=
ne rechtmäßige Foderung, es sey um Erbschaft,
Schuld oder anderer Ursachen willen, zu haben
glau=
ben, den bestimmten Tag selbst persönlich, oder durch
einen hinlänglich versehen Gewalttrager so gewiß
vor uns zu erscheinen, und sich behörig zu
legitimi=
ren, und ihre Foderungen darzuthun, als widrigen
Falls auf die ausbleibenden, oder nicht behörig
li=
quidirenden Erben, Gläubiger und Prätendenten
keine Rücksicht genommen, mit der Abhandlung
und Vertheilung des Verlassenschaftsguts von
Amts wegen vorgegangen, und dasselbe den etwa
vorkommenden Erben unbedenklich überlassen
wer=
den würde. Wien, den 27. April, 1772.
Wir Joseph Georg Hörl, Jhro kais. kön. apost.
Majest. Stadt=und Landrichter in dero
Haupt=
und Residenzstadt Wien, dann N. und N. gesammte
Beysitzere des kais. kön. Stadt=und Landgerichts
allda, thuen in kraft gegenwärtig offenen
Edikts=
all=und jeden kund, und zu wissen, wasgestalten
der Benedikt Karrer burgerl. Fleischhackermeister
allhier wegen überhäuften Schuldenlast cessionem
bonorum angemeldet, dahero dann die
Nothwen=
digkeit erforderet, ein in dergleichen Fällen
gewöhn=
liche Einberuffung deren gesammt diesfällig
so=
wohl in=als etwa außer Landes befindlichen
Cre=
ditspartheyen anzuordnen, um damit die behörige
Abhandlung vorgekehret werden möge. Solchem=
nach wird hiemit all=und jeden des obgedachten
Karrer Gläubigern zur Anmeldung ihrer habenden
Sprüch, und Anforderungen eine Tagsatzung pro
termino 1mo, 2do, & 3tio peremptorio von
unten gesetzten Dato an, und zwar mit
Einschlies=
sung deren entzwischen fallenden Pfingstferien auf
den 15. Junii dies Jahrs frühe um 8. Uhr auf den
kais. kön. Stadtgericht entweders persönlich, oder
durch genugsame Bevollmächtigte alsogewiß zu
er=
scheinen bestimmet, wie im widrigen die
ausblei=
bende, und sich in bestimmter Zeit nicht
anmelden=
de Gläubigere mit ihren Sprüchen nicht mehr
an=
gehöret, sondern von des mehrwiderholten
Bene=
dikt Karrer vorhandener Habschaft, und Vermögen
völlig ausgeschlossen seyn, auch hieran nicht das
geringste mehr bey ewigen Stillschweigen zu
forde=
ren haben sollen. Wornach sich dann ein jeder zu
richten und sein Recht zu besorgen wissen wird.
Wien den 27. April 1772.
den 20. May 1772.
Koppenhagen, den 30. April.
Am verwichenen Dienstage wurde das 3.
Tage zuvor über die Grafen Struensee
und Brandt gesprochene scharfe Urtheil an
beyden Unglücklichen folgendermassen
voll=
bracht. Nachdeme sie in Kutschen, von der
Citadel auf einen nahe bey der Stadt auf
einer großen Wiesen aufgeführtes hohes
Schaffott geführet waren, wurde durch des
Henkers Hand ihre Wappen zerbrochen und
vor die Füsse geworfen, sodann die rechte
Hand und der Kopf abgehauen, gevier=
theilt, und endlich bey dem Galgen auf das
Rad gelegt. Der Kreiß wurde durch vier
tausend Matrosen 1200. Mann Jnfanterie
und 200. Dragoner geschlossen. Ob zwar
das Urtheil sehr strenge gewesen ist, so
hat=
ten auch diese Staats=Verbrecher in der
That, das gewonnene königl. Vertrauen sehr
und zum größten Nachtheil des Landes
miß=
braucht. Sobald Struensee aus seinem
Gefängnisse geführet war, wurden seinem
Bruder dem Justizrath Struensee die
Fes=
seln abgenommen und mehrere Freyheit in
seiner Gefangenschaft gestattet. Die
übri=
gen Staats=Gefangenen, werden
vermuth=
lich nächstens nach der Vestung Munkholm
in Norwegen geführt werden. Jnzwischen
ist der Proceß der Königinn zu Ende gebracht
worden, dergestalten, daß die
Eheschei=
dung erkannt worden ist, und sie als
Prin=
zesinn von Engelland angesehen werden soll.
Auf Vermittlung des englischen Ministers,
wird diese Prinzesinn nicht nach Aalborg
gehen, sondern nach Zell im
Hanove=
rischen sich begeben. Erwehnter Minister
erscheinet weder bey Hof noch irgendwo in
Gesellschaften.
Ein anders Koppenhagen den 2. May.
Se. Königl. Majestät belieben, nebst des
Erbprinzen königl. Hoheit bey der itzigen
Frühlings=Witterung, fast täglich zu prome=
niren. Am Dienstage machten Dieselben
eine Tour nach Amack, und an der
Mitt=
woche aus dem Oster=Thore, worauf
Abends Jhro Majestäten, der König und
die Königinn Juliana Maria, nebst des
Erbprinzen königl. Hoheit, zusammen in
ei=
nen Wagen sich nach der Oper erhoben; und
vorgestern beehrten die konigl. Herrschaften
den ⟨däni⟩schen Schauplatz mit Jhrem
Be=
suche.
Die Executionen vom 28sten April sind
hier noch das allgemeinste Gespräch, und
werden es vermuthlich noch lange seyn, weil
nicht alle von den Umständen alles zugleich
haben wahrnehmen oder erfahren können.
Unter den mancherley Erzählungen läuft
aber sonder Zweifel, wie in dergleichen
Vorfällen gewöhnlich ist, manches unter,
das, wie bey fortreissenden Strömen, nicht
allzu ächt und lauter seyn mag; daher man
denn für itzo nur folgendes als das Sicherste
und Bewehrteste mittheilen will.
Der Graf Brandt gieng seinem Tode mit
einer Freymüthigkeit entgegen, die allein
aus dem Glauben kommen kann. Als ihm
sein Urtheil auf dem Gerüste vorgelesen war,
wendete er sich gegen die Umstehenden, bat
al=
le, die er beleidiget haben könnte, um
Verzeihung, und wünschete: "Daß die
„Kraft des Blutes Jesu dem Könige, dem
„königl. Hause und dem ganzen Lande zum
„Segen gereichen möchte! „Welchen Wunsch
der Probst Hee laut wiederholete, so, daß
die nahe stehenden Zuschauer es deutlich
hö=
ren konnten. Als dieser Geistliche seinen
Delinquenten eingesegnet hatte, sprach er zu
demselben: "So gehen Sie denn nun ein
zur ewigen Freude...
Bevor die gräflichen Wappen beyder
Hin=
gerichteten zerbrochen wurden, zeigte der
Scharfrichter einem jeden das Seinige, und
fragte: "Jst das nicht ihr Wappen. „
Wie der Graf Brandt mit Haupt und
Hand schon auf den Blöcken lag, so
erin=
nerte ihn noch der Probst Hee an die Lage
Jesu mit dem Angesichte gegen die Erde in
dem Garten Gethsamane. Worauf Brandt
erwiederte; "Das Blut Jesu rufet für
meine Seele. „Mit welchen Worten er
sein Leben endigte.
Der Graf Struensee, der in seinem
Wagen unter dem Gerüste hielte, hat die
Hinrichtung des Grafen Brandt nicht
ange=
sehen. Nachdem er von diesem Geistlichen
auf das Gerüste geführet war, that
dersel=
be die folgende drey Fragen an ihn, näm=
lich 1) “Bereuen Sie alles, wodurch
„Sie Gott und Menschen beleidiget haben,
„von Herzen? 2) Verlassen Sie sich um
„vor Gott Gnade zu finden, allein auf die
„Versöhnung Jesu Christi? 3) Gehen Sie
„auch ohne Feindschaft gegen irgend
je=
„mand, wer er sein mag, aus der Welt.„
Auf diese Fragen wurde von Struensee
fol=
gendermaßen geantwortet: Auf die erste:
“Meine Gesinnungen in diesem Stücke sind
„Jhnen bekannt; und ich versichere Sie,
„daß dieselben noch itzo dieselben sind.„
Die zwote: “Jch kenne keinen anderen
Weeg bey Gott Gnade zu erlangen, und
verlaße mich fest darauf. Endlich auf
die dritte: “Jch hoffe nicht, daß ich
per=
„sönliche Feinde habe, sondern, daß
die=
„jenigen, welche mein Unglück veranlasset,
„solches aus Liebe zum Guten gethan
ha=
„ben Jm übrigen beziehe ich mich auf
„das, was ich Jhnen im Wagen gesagt
„habe.„ Er that auch dieselbe Abbitte,
wie Graf Brandt, bey allen Umstehenden,
und wünschete auf gleiche Weise Segen für
den König und das königl. Haus. Seine
Einsegnungs=Rede beschloß der Dokter
Münter mit diesen Worten: “So gehen
Sie hin im Frieden Gottes, wohin
„Gott Sie ruft„ Als der Scharfrichter
das Beil empor hob, die Hand abzuhauen,
fieng Dokter Münter an, dem Grafen
zuzu=
rufen: “Halt im Gedächtnisse Jesum den
Gekreutzigten;“ und kaum hatte er diese
Worte ausgesprochen, so war auch die
Hin=
richtung schon geschehen. Gleich beym
Ab=
hauen der Hand schiene sich eine convulsivi=
sche Bewegung im ganzen Körper
auszu=
breiten: und als der Kopf abgehauen war
standen die Augen noch offen, die der
Scharfrichter hernach zudrückte.
Der Probst Hee sowohl, als der Doktor
Münter, sind Vorhabens, von dem
Merk=
würdigsten, welches sich zwischen ihnen und
den Grafen Brandt und Struensee in der
Zeit, da sie zu ihnen gegangen sind, zuge=
tragen hat, eine umständliche Nachricht
durch den Druck bekannt zu machen.
Unterdessen vernimt man von den
Hand=
lungen des Grafen Struensee in seinen
letz=
ten Lebenstagen verschiedenes. Er hat kurz
vor seinem letzten Schicksal an sein Eltern
geschrieben, und in diesem Schreiben unter
andern bezeugt: “Er hoffe mit
vollkom=
„mener Seelen=Ruhe zu sterben, die er
„seiner Ueberzeugung von der Religion und
„von dem Glauben an Jesum zu danken
„habe.„ Als er den 27sten Morgens,
das Abendmahl, in Gegenwart des
Kom=
mandanten der Citadelle, Hrn. General=
lieutenants von Hoben empfieng, war er
sehr andächtig, und vergoß häufige Thränen.
Er dankte sodann dem General für die Güte,
die er ihm während seines Gefängnisses
be=
wiesen hätte, und nahm hiernächst förmlich
von ihm Abschied. Der General konnte sich
hierbey selbst der Thränen nicht enthalten, und
sagte: “Er hoffe gewiß, sie würden
einan=
der in der Ewigkeit wieder sehen.„ Des
Abends ließ der Graf seinem Bruder, dem
Justitzrath, durch den Doktor Münter
sei=
nen letzten Gruß überbringen, und ihn zugleich
um Vergebung bitten, in sofern er dessen
Un=
glück verusachet hätte, Er schlief die Nacht
6 Stunden ruhig, und erwachte mit dem
Ta=
ge, den er, wie er hernach gesagt hat, mit einem
kleinen Schauer erblicket, weil er sofort daran
dachte, daß dieser Tag der letzte seines Lebens
seyn sollte. Er legte das blaue sammetene Kleid
an, das er für diesen Tag bestimmet hatte, und
trank ein Paar Tassen Coffee. Um halb ⟨6⟩.
Uhr war der Doktor Münter schon bey ihm,
den er mit Erlaubniß der Jnquisitions=Com=
mißion, die er Tages vorher darum ersucht
hatte, mit zwoen Toback=Dosen beschenkt
hat, deren er sich bisher in seinem
Gefäng=
nisse bedienet hatte. Die beste darunter ist
von Schildpat mit etwas Gold überlegt, die
andere aber nur von Blech. So lang er
ge=
sessen hat er immer wenig gegessen und
ge=
trunken, und folglich den Thaler, den er
täg=
lich empfieng, nicht verzehrt. Alles, was
da=
von überig geblieben war, hat er mit
Ver=
günstigung dem Aufwarter geschenkt.
Von dem Grafen Brandt erzählt man, er
habe zween Tage vor der Execution den Tod
ewas zu fürchten geschienen, worüber sich
wenigstens niemand, der selber Lust zu leben
hat, wird wundern dürfen. Folgende
Hand=
lung, die man gleichfalls für zuverläßig
er=
zählt, beweiset unstreitig eine große
Gesetzt=
heit: Als er aus dem Wagen stieg, um sich
nach dem Gerüste führen zu lassen, wo der
Scharfrichter auf ihn wartete, ward er
ei=
nes Offiziers gewahr, den er wohl kennete.
“Leben sie wohl, redete ihn an, liebster Freund!
„Jch danke ihnen sehr für das mir geliehene
„schöne Buch. Jch hab es dem
Kapitein=
„Wachtmeister gegeben, der es Jhnen
wie=
„der zustellen wird. Grüssen Sie alle
Freun=
„de. “ Das Buch soll Klopfstocks und
Gellerts geistliche Lieder gewesen seyn.
Man weiß nun gewiß, daß die über
bey=
de Hingerichtete von der Jnquisitions=Com=
mißion gefällete Urtheile schon in der
nächst=
kommenden Woche im Druck erscheinen
wer=
den. Sie werden von der Witwe
Godi=
ches gedruckt, die darzu und zum Verkaufe
mit einem königl. Privilegio versehen
wor=
den ist.
Noch an dem Tage der Execution wurde
dem Justizrathe Struensee die Gnade
erwie=
fen, von den Eisen befreyet zu werden, mit
welchen er zeithero geschlossen war.
Tages darauf, den 29sten, wurde das
Ge=
rüste, auf welchen die Execution geschehen ist,
von den ehrlosen Sklaven niedergerissen.
Von Aalburg wird unter dem 29sten April
berichtet, daß dasebst Monntags vorher 220
Mann vom Schleswigschen Dragoner=Re=
gimente zur Einquartirung angekommen
wären.
Nachricht.
Demnach man auf Absterben der Katharina
Hol=
dinn ledigen Weibsperson in der k. k und
landes=
fürstl. Stadt Steuer zu Verhandlung dessen
weni=
gen Verlassenschaft geschritten, so w⟨äre⟩ es nun an
deme, daß derelben hinterlassen unehelichen Sohn
Namens Johann Fidler d⟨e⟩r ab⟨g⟩efreyter m⟨a⟩ßen
⟨an⟩
noch in 107. fl. 9. kr. bestehend=mütterliche
Erb=
theil gegen behöriger Quittirung erfolget werden
solle. Da aber er Johann Fidler bereits durch
meh=
rere Jahre abwesend, und dem Verlaut nach sich
na=
cher Wien in herrschaftliche Dienste begeben, de⟨r⟩=
mahlen aber sein Aufenthalt nicht bekannt ist, als
würdet derselbe, oder dessen allenfahlige Erben
hie=
mit edictaliter und peremptorie dergestalten
vor=
geladen, daß sich er Johann Fidler, oder dessen
Er=
ben von heunt Dato an innen einem Jahr, 6. Wo=
chen, und dreen Tägen entweders persönlich, oder
durch jemand genugsam Be⟨quo⟩lten bey hiesiger
Stadtkanzley anmelden, zu dieser Erbschaft
hin=
länglich legitimiren, und sodann solche der
Ord=
nung nach erheben solle, wiedrigens nach Verlauf
dieses peremp⟨t⟩orischen Termins sothaner Erbtheil
obernannter Erblassern leiblichen Schwester
Na=
mens Theresia vereheligten Leithnerinn
ausgefol=
get werden wurde. Actum Stadt Steuer den 1ten
May 1772.
Hiemit und in Kraft dieses wird dem Publiko,
oder vielmehr der Theresia Puechbergerin
uneheli=
chen Sohn zu wissen gemacht, daß in der K. K. und
landsfurstl. Stadt Steyer eine ledige Weibsperson
mit Namen Theresia Puechbergerin mit Tod
abge=
gangen, deren Vermögen Ueberrest nach Abzug des
Conducts und wissentlicher passivorum sich annoch
auf 36. fl. 36. kr. belaufen; jedoch da sich die
erfor=
derliche Edictsunkosten erst hievon nehmen müssen;
wann nun dem Vernehmen nach dieselbe im ledigen
Stand einen Sohn erzeuget, dessen Tauf und
Zuna=
men auch unbewußt, doch aber in Hungarn, unwis=
send wo, sich verehelichet haben sollte, dem also ab
intestato diese wenige Verlassenschaft unmittelbar
zuständig ist; als wird derselbe, oder seine Erben
zur Anmeld=und Legitimirung dieses
Erbschafts=
anspruchs entweder persönlich, oder durch einen
ge=
nugsam Bevollmächtigten innerhalb 1. Jahr, 6. Wo=
chen und 3 Tagen peremptorie dergestalten zu
un=
serer Stadtkanzley citiret, widrigenfalls nach
Ver=
lauf solcher Zeit derselbe nicht mehr angehöret, son=
dern nach Abzug der Edictsunkosten diese Erbschaft
für die Abgeleibte auf heilige Messen und ad piam
causam verwendet werden soll. Stadt Steyr, den
30. April, 1772.
Bey dem Verleger dieses Diarii sind zu
ha=
ben die auserlesenen Andachtsübungen zur H.
Communion, verfasset v. P. Heinrich Griffet,
S. J. Sr. allerchristl. Maj. ehemaligen
Hof=
predigers, aus dem Französischen in das
Deut=
sche übersetzt von P. Aurelius
à S. Daniele,
Augustiner Barfüßerordens auf
Schreibpa=
pier ungeb. 40. kr. gebundener in schwarzen
Cordebonband 1. fl. 8. kr. in englischen Band
1 fl. 25. kr.
Von der nied österr. Regierung wegen, wird mit
gegenwärtig offenen Edikt jed⟨er⟩männiglich sowohl
An=als abwesenden deme dar⟨an⟩ gelegen, kund und
zu wissen gemacht. Es seye der Simon Böß⟨l⟩öw ge=
west jub⟨il⟩irter k k. Wasserbau Amtsschreiber ledi=
gen Standes, ohne Hinterlassung eines letztwilli=
gen Geschäfts mit Tod abgegangen, und habe sich
um dessen Verlassenschaft niemand angemeldet.
Wann nun Regierung um die etwo ein=oder ande=
re bey dieser Verlassenschaft von Rechtswegen ge=
bührend nähere Erbsprüche in Erfahrung zu brin=
gen, anbey das etwa vorhandene Æs alienum aus=
findig zu machen, folgsam zu Abhandlang solcher
Verlassenschaft sicher fürschreiten zu können, eine
Nothwendigkeit zu seyn befunden hat, alle hieran
Theilnehmende sowohl in=als etwa außer Land
befindliche Persohnen durch dieses öffentliche Edikt
zu Anmeld=Legitimir=und Liquidirung ihrer an
obbemeldte Verlassenschaft ex quacunque Causa,
vel titulo habender Sprüche und Forderungen,
und zwar sie Creditores sub clausula præclusi, ge=
richtlich vorzuladen, und einzuberuffen, auch zu die=
sem Ende der 7. Tag Januer 1773 Nachmittag um
4. Uhr zur gewöhnlichen Convocatious=und An=
meldungstagsatzung pro 1mo, 2do, 3tio, ac ul-
timo termino bestimmet worden ist. Solchemnach
werden alle, welche bey gedacht Simon Bößlöw ge=
west jubilirten k. k. Wasserbauamtsschreibers ruck=
gelassenen Verlassenschaft um rechtmäßige Erbs=
oder Schuldforderung wegen einige Sprüche ha=
ben, oder zu haben vermeinen, an obbestimmten
Tag und Stund vor Regierung in der daselbst zu
solchem Ende offen haltenden Commißionsstuben,
entweder selbst persöhnlich, oder durch hiezu ge=
nugsam bevollmächtigte Gewaltstragere also ge=
wiß zu erscheinen, und ihre an solche Verlassen=
schaft habende Anforderungen anzumelden, recht=
lich zu legitimiten, und zu liquidiren haben, als im
widrigen die Abhandlung ex Officio vorgenom=
men und falls die Creditores den Activstand über=
steigeten, die Anwesende vernohmen, mit ihnen be=
hörig liquidiret, und dieselbe der Ordnung nach
claßificiret, denen Abwesenden aber das ewige
Stillschweigen aufgetragen werden solle. Wornach
sich ein jeder zu richten wissen wird. Wien den 12.
Novemb. 1771.
Von dem kais. Stift, und Kloster unser lieben
Frauen de Monte Serrato Ord. S. Benedicti,
als Jnnhabern des Grundbuchs über
Perchtold=
storf hiemit jedermänniglich anzufügen. Es seye
der unterm 27. Junii 1771. ergangenen hochlöbl.
nied. österr. Regierungsverordnung über die
frucht=
los abgeloffene erst=und anderte
Licitationstagsa=
tzung auf widerholtes Anlangen des Convents
ord. Minorum S. Francisci allhier wider
Seba=
stian Wurm burgerl. Ledermeistern zu
Perchtold=
storf in puncto des annoch restirenden Bergrechts
cum sua Causa in die weitere Licitirung
gedacht=
mit N⟨r⟩o. 54. si⟨nirt⟩ Wurmischen vorhin
Schlög=
lerischen Hauses in der Knappenstrassen allda samt
Gärtl, 16. Pfund Weingarts
〈…〉
ätz, und Weinpr⟨e⟩ß
den 12. dieses abermahlen gewilliget, und zu
sotha=
nem Ende der 3. Juny bestimmet worden. Wer=
den demnach all und jede, so gedachtes Haus
cum appertinentiis gegen baarer Bezahlung
kauf=
lich an sich zu bringen gedenken, an obbemeldten
Tag frühe um 10. Uhr zu dem montserrater
Klo=
sterhof zu Perchtoldstorf ad tractandum zu
erschei=
nen haben.
Es wird dem Publiko, besonders denen Herrn
Kauf=und Handelsleuthen zu wissen gemacht, das
Hr. Kilian Lang, k. k. S⟨p⟩itzenfabrikaturs=Verle=
ger von Neydeckh, nächst Karlsbaad im Königreich
Böheim, vermög erhaltenen allerhöchsten kais. kön.
Hofdecrets, von allen Sorten, seiner eigens
fabri=
cirten Spitzen eine freye Niederlag eröfnen wird,
der Platz und Gewölb in Wien, wird ehestens
be=
kannt gemacht werden, bis dahin aber wird von
Neydeckh aus, aller Orten nach einlangender
Cor=
respondenz, die anbegehrte Waare erfolgen.
Von der gräfl. Gatterburgischen Herrschaft Rötz
im V. U. M. B. in Ni. Oesterr. an der mährischen
Gränze gelegen, wird hiemit kund gemacht, was=
gestalten der Lorenz Mayr ein Hafner, Joh. Spa=
zierer, Joh. Michael, und Franz Spatzierer, Ma=
thias Koptsteiner, Rosalia Koptsteinerin in der
Alt=
stadt Rötz, Joh. und Peter Adex zu Klein⟨h⟩öflein,
Math. Knap, Leopold Katzenbeißer, Joh. Michael
Mang zu Unter=dann Joh. Georg Oehl zu
Ober=
Nälb gebürtig, bereits über 32. Jahr von hier
ab=
wesend, und ihres Aufenthalts, Leben, oder Tod,
nicht das Mindeste in Erfahrenheit gebracht
wor=
den. Da nun obgedachter Partheyen allhier
vor=
findige Befreundte um eine peremptorische
Für=
forderung derselben, und in Ausbleibungsfall um
die Vertheilung ihrer unter gedachter Herrschaft
annoch befindlichen Habschaften angelanget. Als
werden obbesagte Partheyen oder derselben
Er=
ben von heut Dato an, binnen 1. Jahr, 6. Wo=
chen, und 3. Täg, entweders in Person, oder durch
genugsam instruirte Gewalttragere bey hiesiger
Herrschaftskanzley um so gewisser zu erscheinen,
und sich zu legitimiren haben, als widrigens über
gedachte Habschaften von Obrigkeitswegen
abge=
handelt, und deren anwesenden Befreundten, was
Rechtens ist zuerkennet, denen Ausbleibenden aber
das ewige Stillschweigen auferleget werden solle.
Amtskanzley Rötz den 1. May 1772.
Von der Amtskanzley der hochritterl. Deutsch=
Ordenscommenda Wien, wird hiemit kund, und
zu wissen gemacht. Nachdem die den 13. May zu
Licitirung des Franz Neumayr Lehensbehausung
zu Schwechat, und der dazu gehörigen 50. ein halb
Joch Ackern, mit 4 Pferd, 3 s. v. Khüe, 2
Wä=
gen, und allen übrig dazu ⟨geh⟩öri⟨gen⟩
Hauseinrich=
tungen, sammt der auf bemeldter Behausung
ra=
dicirten Gastgeb=und Weinschankgerechtigkeit,
dann eines außer dem Markt Schwechat auf 500.
E⟨m⟩mer Wein erbauten Kellers, und unweit davon
liegenden 2. Joch Ueberländäcker, anberaumte
Tagsatzung wegen nicht vorgekommenen Käufern
fruchttos verstrichen, und von dem aufgestellten
Gerhaben der Franz Neumayrischen Ki⟨n⟩dern, um
Bestimmung einer weiteren, und zweyten
Licita=
tionstgsatzung gebetten worden, als wird in
sol=
ches Begehren gewilliget, und hiezu der 1. Juny
frühe um 8 Uhr bestimmet, daher werden alle,
welche obbesagte Franz Neumayrische Behausung
samt darzu gehörigen Gründen, Vieh, und
Fahr=
nussen, den eben obbemeldten Keller, dann 2. Joch
Ueberländäcker als Meistbietende an sich zu
brin=
gen gedenken, an ⟨ob⟩bemeldten Tag, und Stund
in hiesiger Amtskanzley zu Wien im deutschen
Haus zu erscheinen, und sich anzumelden haben.
Es werden den 25 May zu Mariahilf in der
neuen Gassen bey der H. Dreyfaltigkeit, etwas
Geschmuck, Silber, goldene Sackuhren, wie
auch Manns, und Frauenkleider, Wösch, Spitz
und Schopfhauben und unterschiedliche Bilder,
und dergleichen Sachen von 9. bis 12. Uhr, und
von 3. bis 6. Uhr licitando verkauft werden.
Den 25 dies werden von Seiten des kaiserl.
auch k. k. Obristhofmarschallenamt auf dem
al=
ten Bauernmarkt in dem Haus zur Sonnen Nro.
552. in zweyten Stock, verschiedene
Verlassen=
schaftseffekten als Gold, und Silber, der. Sack=
uhren, verschiedene mit guten Steinen
carmisir=
te Ring, verschiedene Galanteriewaaren, Do=
sen, Münzen, Kuxen, Stofen von allerley
Sor=
ten, samet, seiden, und tüchene, bordirt,
und glatte Mannskleider, Leinwösch, blouschene
Seffel, und Sophen, Spallier, fornirte Kästen,
Feuergewöhr, zwey=und viersitzige Wägen, Ra=
zelstorfer 1746. Jahrgang, einige Antheil
To=
kayer, und verschiedene andere Mobilien, Vor=
mittag von 9. bis 12, und Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr, und so die hinnachfolgende Täge
plus offerenti gegen barer Bezahlung
hindan=
gegeben werden.
Es ist zu Margarethen ein an der
Hauptstras=
sen gelegene ganz neu erbaute, mit 8
Wohnun=
gen, guten Keller, Brunnen, und Hausgärtel
versehene Behausung sub Nro. 14 zu verkaufen,
und sich derohalben in ersagter Behausung bey
der grünen Schlangen bey der Frau
Hausinnhabe=
rin anzumelden.
Es ist jedermänniglich zu wissen, wie daß ein
gutgebautes, in einer guten und schönen Lage
allhier in Wien in der Stadt liegendes grosses,
auch sehr beträgliches Haus all⟨täg⟩lich ⟨hindan⟩ zu
lassen ist, wer ⟨dann zu solchen Belieben trägt,⟩
hat sich hierinfalls bey den ⟨w⟩ie⟨n⟩erischen
⟨Verle=⟩
⟨g⟩ern des Diarii im Michaelerhaus des ⟨weitern⟩
Vernehmen zu erkundigen.
Von des Röm k. k. Majest. N. O. Landrecht
wegen denen Metschischen Erben hiemit
anzu=
fügen. Es habe der gerichtl. aufgestellte
Frey=
herrlich Max Dillherrische Curator ad lites
schriftlichen angezeigt, welcher Gestalten die in
dieser Cridäsache fürgeweste mehrere
Tagsatzun=
gen von darumen nicht zur Wirkung gekommen
se⟨y⟩en, weilen ihme der Aufenthalt ihrer in classe
3tia des Relations=Ausschlags einkommenden
weyl. Frauen Katharinä Freyinn von Mersch,
gebohrne von Miglia seel. unwissend seye, und
zumalen er von ihnen erstbesagten Freyherrl. v.
Metschischen Erben bis nun zu nichtes in
Er=
fahrenheit habe bringen können, als bathe er
dieselbe per Edicta ad valvas einzuberufen.
Wann nun in dieses Begehren gewilliget
wor=
den ist. Als wird ihnen Freyherrl. Metschischen
Erben hiemit anbefohlen, daß sie bey der auf
den 6. Julii Nachmittag præcise um 4. Uhr
sub præsidio des Herrn H⟨uas⟩ Freyherrn von
Waldstatten, in dero auf der hohen Brucken in
dem v. Aichischen Haus im 2. Stock habenden
Wohnung entweder persönlich, oder durch ein⟨en⟩
genugsam Bevollmächtigten alsogewiß erscheinen,
und ihre bey Eingangs gedachter Freyherrl. Max
Dillherisch. Cridæ Massa stellende Forderung
alsogewiß mit denen behörigen Documenten
rechtl. liquidiren, wie im widrigen von dem
Cu-
ratore ad lites die Nothdurften in
Contuma-
ciam vernohmen, und sie von dieser Cridæ
Massa gänzlichen ausgeschlossen seyn sollen. Wien
den 7. May 1772.
Nächst künftigen Montag als den 25sten dies
Monats May Vormittag von 9. bis 12. und
Nach=
mittags von 3. bis 6. Uhr werden auf Verordnung
einer löblichen Universität in der Annagassen in dem
vorhin bomalisch=nun kam⟨e⟩sinischen Haus Nro
1017. 4ten Stocks verschiedene
Verlassenschafts=
effekten bestehend in Gold, Siber, Galanterien,
Mannskleider, detto, und auch Hauswäsche, Mo=
bilien und Zimmereinrichtung, dann Zinn, Ku=
pfer, und Kuchengeräth licitando an den
Meistbie=
tenden verkaufet werden.
Den 4ten Juny wird in dem fürstl. bath⟨y⟩ani=
schen Markt Fischament das Wirthshaus zum
gol=
denen Greiffen genannt, an den Meistbietenden
verkauft werden. Solches bestehet in einem
wohl=
gebauten Haus, Stallung auf 80. Stuck Pferd,
schönen Körnereinsatz oder Schüttboden, dann 12.
Joch Ueberländäcker, und einen Krautgarten. Wer
solches an sich zu kaufen willens, hat sich besagten
⟨Tages früh⟩ um 9. Uhr in bemeldten
Greiffenwirths=
⟨haus⟩ einzufinden, und der Versteigerung
beyzu=
⟨woh⟩nen.
Von des löbl. Stifts, und würdigen
Gotteshau=
ses unser lieben Frauen zum Schotten in Wien
Grundgerichts wegen wird hiemit zu vernehmen
ge=
geben: Es erfordere die Nothdurft, daß über die
vermög des von einem löblichen k. k. Stadt=und
Landgerichte allhier in Sachen eingelangten
Schrei=
bens von dem Sigmund Döbler behaust=bürgerl.
Fleischhacker am Oberneustifte gerichtl. angemel=
dete Cessionem bonorum sein Schuldenlast
erfor=
schet, und berichtiget, dann sein bereits in
Be=
schlag genohmenes Haab und Gut öffentlich den
Meistbietenden verkauft werde. Da nun zu
Anmel=
dung, und Liquidirung der an besagten Sigmund
Döbler vorhandenen Forderungen der 15te Tag
künftigen Monats Juny pro primo & ultimo
ter-
mino, unter Bedrohung des ewigen
Stillschwei=
gen, zum Verkauf des döblerischen Hauses, samt
den darauf haftenden Fleischhackergewerbe
hinge=
gen der 27ste Tag gedachten Monats Juny früh um
9. Uhr bey diesseitigen Stiftsgrundbuch zu
erschei=
nen bestimmet worden ist. Als wird ein=so anderes
denen Sigmund döblerischen Glaubigern sowohl,
als denen Liebhabern gedachten Hauses zur
Wahr=
nung, und Nachricht hiemit öffentlich erinneret.
Actum Wien im Schottenhof den 22sten April
1772.
Von N. Richter und Rath der landesfürstlichen
Stadt Klosterneuburg in N. Oe. wegen: Wird
hiemit jedermänniglich, deme daran gelegen, zu
vernehmen gegeben: Es seye nach zeitlichen
Ablei=
ben des hier angestellt gewesten Stadtschreibers
Herrn Johann Baptist Walter sel. zu
Ausfindig=
machung des etwa vorhandenen æris alieni, und zu
sicherer Abhandlung der Verlassenschaft, über die
schon zu zweymalen, und zwar unterm 14ten May
1771. und 18ten Jäner 1772. affigirt geweste
dies=
fällige Edikta nochmahlen für nöthig befunden
worden, die sammetliche Glaubigere, welche an
gedachten Herrn Johann Baptist Walter, entwe=
der, qua Stadtschreiber, oder aber als
Depositen=
kommißarium und Wais⟨e⟩nvater einige Forderung
haben, zur Anmeld=und Liquidirung derselben
ge=
richtlich vorzuladen, und einzuberuffen; Wann
nun hierzu der 13te Juno dies 1772sten Jahrs
anbe=
raumet worden ist, als werden alle und jede, so
an mehrberührten Herrn Johann Baptist Walters
sel. Verlassenschaft einige Sprüche ex quocunque
demum titulo zu stellen gedenken, obbemeldten
Tag ihre Forderungen auf dem gemeinen
Stadt=
rathhaus zu Klosterneuburg alsogewiß anzumelden,
und zu liquidiren haben, als im widrigen nach
die=
sem verflossenen Termin sie nicht mehr angehöret,
sondern das ewige Stillschweigen auferleget, und
bey Verhandlung sothaner Verlassenschaft, was
Rechtens ist, ex officio vorgekehret werden solle.
Actum Stadt Klosterneuburg den 27sten April 772.
Künftigen Dienstag als den 26sten May werden
abseiten einer hochlöbl. k. k. nied. öster. Regierung
Nachmittag um 3. Uhr zu Gumpendorf in der
Münzwardein verschiedene Gattungen
Oesterei=
cher=Gebirgwein, samt leeren Fässern licitando
verkaufet werden, ist sich bey dasigen Wirth zu
er=
kundigen.
Jn der Schulzischen Universitätsbuchdruckerey
in der Römerstraße, im Heyingerischen Hause, ist
zu haben:
Legum & Consuetudinum Austriacarum, ea⟨-⟩
rum potissimum, quæ infra Anasum,
cum Romano Jure Collatio ad ordinem
Digesto-
rum, Joannis Ortw. Westenbergii Principis
ju-
ris accommodata. Editio altera de integro
ela-
borata. Dieses Werk enthält die Historie des
öster=
reichischen Rechtes; einen ausführlichen Tractat
vom Wechselrechte; alle Proceßordnugen nach dem
Gericht; Stylus der hochlöbl. Regierung, wie auch
derjenigen Rechtssachen, so ein besondere Ordnung
haben; überhaupt alles, in welchem die
österreichi=
schen Gewohnheiten und Gesätze von dem
römi=
schen Rechte abweichen unter seinen eigenen
Ti=
teln. Des Verfassers Hauptabsicht bey diesem
Werke war eine gründliche Lehre des
östereichi=
schen Rechtes, die bisher noch nicht vorhanden
war. Wesentwegen die Personalrechte, die
unter=
schiedlichen Jurisdictionen, und die übrigen
vor=
züglichen Gewohnheiten aus ihrem Ursprunge
her=
geleitet sind; welches denn nicht allein zu ihrem
ei=
genen richtigen Bestande, sondern auch zu
gründ=
lichen Judicaturen vieles beyträgt. Uebrigens ist
diese 2te Auflage durchgehends verbessert und
ver=
mehret. Das Stück kostet ungebunden 1. fl. 12. kr.
gebunden 1. fl. 17. kr.
Der kennbare Wegweiser von ungebahnten
Jrr=
stegen, in Begleitung deren wesenlichsten, und
von dieser Art noch niemals zum Vorschein
gekom=
menen ökonomischen Verbesserungseinl⟨e⟩itungen,
sowohl von Vermehrung deren Einkünften auf
herr=
schaftlichen Landgütern als Unterthannshäusern,
und allerhand Grundstücken, von Martin Nikolaus
Paumann, ungebunden 30. kr. gebunden 36. kr
Gros Catechîme du Diocese de Chartres. Im-
primé par l'Ordre de Monseigneur l'Illustrissime
& Révérendissime Pierre Augustin Bernardin de
Rosset de Fleury, 12. 21. kr.
Petit Abrégé du Catechîme du Diocese de
Chartres, Imprimé par l'Ordre de Monseigneur
Charles-François de Monstiers de Merinville
12. 9. kr.
Discours historique sur ce qui s'est passé en
Europe depuis 1450, jusqu'a 1500, par le R. F.
⟨Kerens⟩ de la Compagnie de Jesus, 4. geb. 24 kr.
Dissertatio de regiæ Badensis Bibliothecæ
Matthiæ Corvini Ortu, lapsu, interitu, & re-
⟨liqu⟩iis, Authore P. X. S. A. 4. 17. r.
Jc. Theodori Poltzer. D. M. Dissertatio de
appetitu deleto, 3 7. kr.
Auf dem Rennweg ist neben den weißen Ochsen
das Haus Nro 34. samt Stallungen, Wagenschu=
⟨ppen⟩, Heu=und Schüttboden nebst dem Garten zu
verlassen, und sich dessentwegen bey dem Gartner
beliebig anzumelden.
Von dem verordneten Judicio Delegato der k. k.
Herrschaft St. Veit an der Wien wegen wird
hie=
mit durch gegenwärtig offenes Edikt
jedermänni=
glich denen daran gelegen, kund und zu wissen
ge=
macht, wasgestalten auf des Herrn Joh. Nepomuck
⟨Gertschan⟩ J. U. Doct. auch Hof und
Gerichtsadvo=
katens, als zu Vertrett=und Richtigstellung der von
dem untern 3ten August. 1771. zu Pansova nebst
Hinterlassung eines eheleiblichen Kinds Anna
Ma=
ria ohne leztwilligen Geschäft verstorbenen Joseph
Weyß gewesten Mauermeister zu St. Veit an der
Wien, als Compagnion deren Entrepreneurs bey
der neuen Ansidlung zu Pansova ruckgebliebenen
Verlassenschaft gerichtlich verordneten Curatoris
dienstliches Anlangen verwilliget worden, daß alle
diejenige, welche an erst gedacht Joseph weiysische
Verlassenschaft titulo Crediti, aut alio
quocun-
que einige Sprüch und Anforderungen haben, oder
zu haben vermeinen, durch Ausfertigung
gewöhn=
lich clausulirter Convocationsedikten einberufen
werden sollen. Wann nun zu diesem Ende der ⟨9⟩te
July dies laufend 1772sten Jahrs frühe um 8. Uhr
in mein Jos. Camesina J. U. Doct. auch Hof=und
Gerichtsadvokatens, als der k. k. Herrschaft St.
Veit an der Wien verordneten Judicii Delegati
in eigener in der Schullerstrassen nächst dem grünen
Baum liegenden Behausung im 1ten Stock
haben=
den Wohnung pro 1mo, 2do, & 3tio termino sub
clausla præclusi, ac perpetui Silentii zu
erschei=
nen bestimmet worden ist. Solchemnach werden
all, und jede Joseph weysische Glaubigere an
obbe=
stimmten Tag und Stund entweder selbst
persön=
lich, oder durch genugsam instruirte
Bevollmäch=
tigte alsogewiß zu erscheinen, und ihre Sprüch,
und Anforderungen anzumelden, und
sachserfor=
derlich zu liquidiren haben, wie im widrigen nach
Verstreichung sothaner Terminen niemand mehr
angehört, sondern ihme das ewige Stillschweigen
auferlegt und gedacht weysische Verlassenschaft
oh=
ne weitern abgehandelt. Derowegen was Rechtens
ist vorgekehret werden solle, wornach sich ein jeder
zu richten, und seinem Rest in tempore zu
invigili=
ren wissen wird. Wien den 9ten April 1772.
Von des fürstlichen Stifts, und
Jungfrauen=
klosters zur Himmelspforten Grundbuchs wegen,
wird hiemit jedermänniglich kund ⟨und zu⟩
⟨wis=⟩
sen gemachet. Es seye der Johann ⟨Färber⟩ ⟨ein⟩
gewesener Bräuknecht von Oberndorf im Nekar
in Vorderösterreich gebürtig, ohne ⟨Hinterlassung⟩
eines leztwilligen Geschäfts mit Tod
ab⟨gegan=⟩
gen, und habe sich bereits dessen zw⟨eybändiger⟩
Bruder zu sothaner Verlassenschaft a⟨ls⟩ Inte⟨stat-⟩
Erb angemeldet. Damit nun aber mit der
Verlassenschaftsabhandlung desto sicherer
für=
gegangen werden möge; als hat man für nö⟨t⟩hig
befunden, alle diejenige, welche an das von
gedachten Johann Färber selig. ruck⟨gebliebene⟩
Vermögen ein gleiches oder näheres Erbrecht
zu haben, oder solches Schulden halber, oder
in andere Wege aus was immer ⟨v⟩or ⟨einen⟩ Titel
ansprüchig zu machen vermeinen, durch
⟨gegen=⟩
wärtiges Edikt für dieses Grundbuch und zwar
sub Clausula præclusi einzuberufen und zu
dem Ende pro primo, secundo, ac ultimo
Termino mit Jnnbegrif deren inzwischen
ein=
fallenden Ferien den 25. künftigen Monaths
Juny frühe um 8. Uhr zur Anmeld=und
un=
tereinstens rechtlicher Liquidirung zu bestimmen.
Es werden dahero alle diejenige, welche an
Ein=
gangs gedachte Johann Färberische
Verlassen=
schaft Erbschafts oder Schulden halber, oder
in andere Wege einige Sprüche, oder
Anforde=
rungen zu stellen vermeinen, an obgedacht 25.
künftigen Monatstag Junii dieß Jahrs frühe
um 8. Uhr für dieses Grundbuch entweder selbst
persönlich, oder durch genugsame gevollmächtigte
zu erscheinen, ihre Sprüch, und Anfoderungen
anzumelden, auch untereinstens rechtlichen zu
liquidiren haben, wie im widrigen dieselbe
nicht mehr gehöret, sondern die Verlassenschaft
ex Offic. abgehandlet, und das vorhandene
Ver=
mögen den sich legitimirenden Erben ohne
weite=
ren ausgefolget werden solle. Wien den 8. May
1772.
Nachricht.
Demnach des hochfürstl. marggräf. baadenischen
geheimbden Lega⟨tionsr⟩aths und kaiserl. Re⟨ichshof⟩=
rathsagenten von Fabrice gewester Bedienter
Jo⟨=⟩
hann Singer aus Nürnberg, welcher wegen seiner
bey höchstpreisl. kaiserl Reichshofrath anhängigen
Proceßangelegenheit sich dahier aufgehalten, vor
einige Zeit gestorben; So wird hiermit bekannt
gemacht, daß im Fall jemand an gedachten Johann
Singers Nachlaßforderung zu haben vermeine,
selbiger längtens binnen sechs Wochen, von unten
gesetzten Dato an gerechnet, sich bey obermeldten
von Fabrice in der kleinen Doretheegasse im
b⟨renne⟩=
rischen Haus im 2ten Stock zu melden und seine
Forderung zu liquidiren habe, als wiedrigenfalls
die geringe Verlassenschaft denen armen E⟨rbinn⟩en
unverweilt nach Nürnberg verabfolget werden
wird. Wien den 19ten May 1772.
Jn der von Ghelenschen Buchhandlung, im neuen Michaelerhause, der kais.
kön. Reitschule gegenüber, sind nebst vielen alten, sehr raren und neuen Büchern,
Landkarten und Kupferstichen, auch folgende zu haben.
-
Trapue, Reine des Topinamaboux, ou la Maitresse femme, Conte, 8. à Amsterdam, 1771.
1. fl. 15. kr. broché. -
Les Deux Reines, Drame héroique, en prose: suivi de Svlvie & Moléshoff, imitation
li-
bre de l'Anglois, gr. 8. à Paris 2. fl. broché. -
Abrégé de l'Histoire écclésiastique, contenant les Evénémens considerables de Chaque
Sie-
cle, avec des Reflexions, par Mr. Racine, XIII. Vol. gr. 4. à Cologne 1762-67. 50. fl. -
Dictionnaire des Portraits historiques, Anecdotes, & traits remarquables des hommes
illu-
stres, 3. Tomes gr. 12. à Paris. -
Bibliotheque des Anciens Philosophes, contenant les Commentaires d'Hiérocles, sur les
Vers d'orés de Pythagore, les Oeuvres de Platon avec des Remarques & la Vie de ce
Philosophe, par Mr. Dacier, 9. Vol. gr. 12. à Paris. -
Révolutions des Empires, Royaumens, Republiques, & autres états considérables, du
Mon-
de, depuis la Creation jusqu'à nos jours, par Mr. Renaudat, 2. Vol. gr. 12. à Paris. -
Le Prédicateur instruisant les fideles, sur les Devoirs de la Morale, sur les Mysteres de
la Religion, sur les Vertus des Saints &c. 6. Vol. gr. 12. à Lyon 6. fl. -
Voyage autour du Monde, par la frégate du Roi, la Boudeuse, & la fleute l'Etoile en
1766-68 & 69. nouv. Edition augmentée, gr. 8. Neuchatel 2 Part 1772. 2. fl. 30. kr. - Amusement literaire Nro. 1. Reflexion sur la connaissance humaine, gr. 8. 1770.
-
Dictionnaire de Moralé philosophique, par le P. Joseph Romain Joly, natif. de S. Claude
Capucin, 8 Paris 1771. 2. Volum. 4. fl. broché. -
Novum Jesu Christi Testamentum vulgatæ Editionis Sixti V. P. M. 2. Vol. 24. Paris 772.
broché 48. kr. -
Discours philosophiques, tirés des Livres Saints, avec des Odes chrétiennes & philosophi-
ques, 12. Paris 1771. broché 36 kr. - Topographie von Niederösterreich, wovon der 3te Theil eine ausführliche Beschreibung, und
ei=
nen in Kupfer gestochenen Grundriß der Residenzstadt Wien enthält, herausgegeben von F.
W. Weiskern, 3. Fran⟨z⟩bände, gr. 8. - Erdbeschreibung (kurzgefaßte) des Königreichs Hungarn, 8. Prespurg 12. kr.
- Blumenlese (poetische) auf das Jahr 1772. 12. Göttingen 45. kr.
- Die Gesellschaft der Frauenzimmer, in moralischen Erzählungen zu Unterricht und Besserung
für beyderley Geschlecht, 8. 20. kr. - Musenalmanach auf das Jahr 1772. mit eingedruckten Vignetten 12. Göttingen 45. kr.
- Le Blanc schildernder Vergleich des Charakters der englischen und französischen Nation in
Brie=
fen entworfen, 3. Theile 8. Aspurg 1770. 2. fl. 30. kr. - Die Vertuose, oder Begebenheiten einer flämischen Sängerinn von ihr selbst beschrieben, 8.
Augspurg 1771. 24. kr. - Begebenheiten der Jungfer Mayern eines jüdischen Frauenzimmers von ihr selbst beschrieben, 2.
Theile 8. Frankfurt 1771. - Die verwechselten Töchter, eine wahrhafte Geschichte in Briefen entworfen von einen
Frauen=
zimmer 8. Prag 1771. 40. kr. - Die Ausländer in der Schweitz, oder Begebenheiten des Herrn von Tarlo und seiner Freunde,
8. Ulm 1770. -
Leçons de Clavecin & Principes d'Harmonie, par Mr. Bemetzrieder, gr. 4. à Paris 1771.
broché 6. fl. 12. kr. - Anne Bell, histoire Angloise, par Mr. d'Arnaud, gr. 8. à Paris. 34. kr.
-
Arminius, ou le Germanie délivrée, poěme heroique, par le Baron de Schönaich: avec
une Preface historique & critique du Professeur Gottsched & deux Lettres de Mr. de
Voltaire traduit de l'Allemand, par Mr. E*. 2 part. gr. 12. à Paris 1769. rélié 1. fl. 30. kr.
NB. Auch ist in dieser Handlung, das Verzeichniß aller in jetziger Leipziger=Ostermesse,
herausgekommenen Bücher, zur Einsicht gratis zu haben.