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Wienerisches Diarium

Nr. 24, 23. März 1771

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[1]

Auszug eines Schreibens aus Constan=
tinopel
den 18. Hornung 1771.

Vor etlichen Wochen haben drey Böß=
wichter
von der zur türkischen Armee
abgehenden Militz einen Armenianer
auf öffentlicher Straße zu Pera vor dem
kaiserl. königl. Palais mit entblösseten Ge=
wehr
angefallen, der jedoch in selbiges zu
flüchten Gelegenheit gefunden, wohin ihn
zwey dieser Freveler bis an die Thüre, der
dritte aber gar in dasselbe hinein Verfolget,
vielen Lärmen gemachet, und die Fenster in

dem Zimmer des Thorstehers zerschlagen,
nach herbey geeilter Hausjanizarenwacht,
und von ihr geschehenen Schuß, die Flucht
mit seinen Helfern genommen hat.

Nachdem sie aber alle bald von der Haupt=
wache
zu Pera glücklich ergriffen, in Ver=
haft
gesetzet, und der kaiserl. königl. Herr
Residenz von Thungut sogleich davon nun der
Obrigkeit nebst einem Endschuldigungscom=
pliment
benachrichtiget worden, hat derselbe
nicht verweilet, bey dem Reis Effendi diese
dem Gesandschaftshause und seinem Caracter
widerfahrene Beleidigung beschwersam an=
zubringen
, und die gebührende Genugthuung

[2]

und künftig mehrere Sicherheit für Sich
und sämmtliche fremde Gesandschaften anbe=
gehren
zu lassen. Diese ist Jhm auch ohn=
verzüglich
dergestalten geleistet worden, daß
der Reißeffendi alle Dollmetschen der frem=
den
Minister zu bestimmter gleicher Zeit hat
zu sich beruffen lassen, und ihnen im Namen
der Pforte erkläret, wasmassen sie diese
Begebenheit mit größten Mißvergnügen ver=
nommen
für die Sicherheit der Gesand=
schaften
die sorgfältigste Veranstaltungen neu=
erdingen
(wie erfolget ist) vorgekehret, den
Haupträdelsführer habe hinrichten lassen,
und die Bestraffung seiner zweyen weniger
schuldigen Mitfreveler dem Ausspruch des
kaiserl. königl. Herrn Residenten überlasse,
welchen derselbe dahin eröfnet und gemäßiget
hat, daß Sie bey Todesstrafe auf ewig aus
Constantinopel verbannet, und weit davon
in Asien entfernet, und verwiesen werden
sollen, welches auch erfolget ist.

Livorno den 8. März.

Donnerstags blieb ein von Mahone ge=
kommendes
großes rußisches Kriegsschif auf
einer Sandbank gegen Ponente sitzen, wel=
chem
dann alsobald zween Tartanen und ver=
schiedene
Fahrzeuge zu Hülfe kommen mu=
sten
, um dasselbe wieder Flott zu machen.
Man ist beschäftiget, eine Menge Ankerseile,
und Pfahle zum Gebrauch der rußischen Flot=
te
zu verfertigen. Künftigen Montag wer=
den
die Seetruppen, welche nächstens na=
cher
Triest abfahren dürften, eingeschiffet.

Florenz den 11. März.

Heute Nachmittags kam unser Durchl.
Landesherr allhier an, und Freytags Abends
traffen Se. Excell. der Hr. Graf v. Rosen=
berg
von Pisa, und der Hr. Marches v. Ri=
varolo
von Thurin allhier ein Letzterer wird
als Minister an den königl. Hof nach Neapel
abgehen,

Paris den 4. März.

Die Rechenkammer, welche sonder Zweifel
über das von ihrer bevorstehenden Trennung
sich verbreitete Gerücht in Kummer gesetzt wor=
den
, scheint endlich schlüßig zu seyn, sich mit
den übrigen Gerichtshöfen zu vereinigen, und
mit Vorstellungen über den nunmehr gar
zu bekannten Entwurf von einer gänzlichen
Zerstöhrung der obrigkeitlichen Stellen an

der Behörde einzukommen. Sie hat auch
wirklich unterschiedliche Versammlungen zu
dem Ende gehalten

Jn betreff der bey der Versammlung der
Kammern am 18. Hornung verlesenen und
beschlossenen Vorstellungen des Steuerkam=
mer
Gerichtes, hat der Herr Kanzler, ob=
gleich
die Gens du Roi an eben dem Tage
den Auftrag erhalten, daß sie sich zu den
Könige erheben sollen, um den Tag, Ort
und Stunde zu erfragen, wann Se. Maj.
dieselben anzunehmen beliebten, 6. Tage die
ihnen zu ertheilende Antwort verhindert.
Endlich erhielten sie solche am 24 besagten
Monats, und Tages darauf hinterbrachten
sie den versammelten Kammern dieses Ge=
richshofes
wie man ihnen bedeutet hätte,
daß sie innerhalb 8. Tagen wiederkommen
sollten. Jndessen sind besagte Vorstellungen,
durch eine dieser Gesellschaft sehr empfindlich
fallende Treulosigkeit, im Publikum ausge=
kommen
, und Abschriften davon herumge=
gangen
, ehe dem Könige die Schrift selbst
übergeben worden.

Die Nachricht von der vermutheten Rück=
kehr
des verwiesenen Parlamentes war nicht
grundlos. Es scheint beweislich zu seyn,
daß die mit königl. Siegel versehenen Briefe
gehoben werden sollten, und daß ein Prinz
vom Geblüte solches nicht nur allein am ver=
gangenen
Dienstag bey der Versammlung
erkläret, sondern sogar erlaubet habe, daß
man sich auf ihn berufen sollte. Nachdem
er aber Abends neue Nachrichten erhielt,
ließ er sagen, daß die Sache sich gänzlich
zerschlagen hätte.

Seit einiger Zeit ist vieles von dem Mau=
peonschen
Gesetzbuche gesprochen worden.
Dieses Werk ward endlich an vergangenen
Samstag dem neuen Gerichtshofe durch die
Gens du Roi vorgelegt, und man ernannte
Commissarien, um die Prüfung und Unter=
suchung
desselben vorzunehmen.

Der mittels königl. Ediktes, so am 23.
Hornung eingeschrieben worden, zu Arras
errichtete obere Rath hat am 26. seine erste
Sitzung gehalten. Jener bey welchen der
Herr Rouille von Orseuil zu Chalons erster
Präsident ist, hat durch dessen Bemühungen
seinen Bestand erreichet, und soll heute, den

[3]

4. März, in einem Saale des dasigen Do=
minikanerklosters
, allwo unter Heinrich IV.
das Parlament gehalten worden, seine Si=
tzung
eröfnen. Jnzwischen siehet man mit
Verdruß unter den Räthen den Abten Hoc=
quart
, einen Anverwandten von einem Prä=
sidenten
bey gedachten Parlamente, der sich
durch seinen patriotischen Eifer und Uner=
schrockenheit
berühmt gemacht hat.

Stockholm den 19. Hornung.

Am 13. dieses Vormittags, da alle ho=
he
und niedere Beamte aus den Collegiis und
anderen Ständen in den Rathssaal einge=
lassen
waren, hielt der Reichsrath und Kanz=
leypräsident
, Herr Graf Eckebladt, eine
Rede über die höchstbetrübte Begebenheit
des tödtlichen Hintritts Königs Adolph Fried=
rich
, worauf der ganze Rath, jede Raths=
person
besonders, mit aufgehobenen Finger
St. Majestät, dem Könige Gustav, der
Schweden, Gothen und Wenden Könige,
die Huldigung und den Eid der Treue, mit
Anwünschung aller königl. Glückseligkeit und
Wohlfahrt, ablegte. Hierauf giengen die
Herren Reichsräthe zu Jhrer Majest. der
Königinn, und dem allda anwesenden königl.
Hause, und statteten ihre unterthänige Con=
dolenz
ab.

Nach erfolgter förmlichen Ablegung der ge=
wöhnlichen
Huldigungseide von Seiten der
sämtlichen Collegiorum, Stände und Be=
amten
, und Ausruffung unseres nunmehr
allergnädigsten Königs, ist nun auch dem
Kriegscollegio der Befehl ertheilet, daß alle
sich hier itzt aufhaltende Generäle, Offiziere
und Kriegsbefehlshabere am 22. dieses in
gedachtem Collegio sich einfinden sollen, um
den bereits der Krone geleisteten Eid der
Treue an den König Gustav zu erneueren.
Der Reichstag ist auf den 13. Brachmonat
angesetzt.

Die Trauer über des höchstseel. Königs
Majestät wird hier in der Stadt von dem
Adel=Priester=und Bürgerstande und ihren
Angehörigen dergestalt angelegt werden, wie
es vor Zeiten gebräuchlich gewesen ist, und von
Sr. Majest. noch ferner wird befohlen werden.

Stockholm vom 22. Hornung.

Nun ist man hier überall mit den Vorbe=
reitungen
zum Reichstage, und mit allem

dem, was darauf Beziehung hat, ganz em=
sig
beschäftigt. Jndessen gehen gleichwohl=
alle
Geschäfte ihren gewöhnlichen Lauf.

Die Balsamirung der Leiche des verstor=
benen
Königs ist vollendet, und selbige be=
reits
auf das Paradebett gelegt. Die Bey=
setzung
ist auf den 7ten März festgesetzt. Sie
wird mit gewöhnlichen Pomp vollzogen, und
nur die höchste Gegenwart des Königs ver=
mißt
werden.

Das Einladungsschreiben zum Reichsta=
ge
ist bereits ausgefertiget, und nun ist je=
dermann
aufmerksam, wie es mit den
Wahlen der Reichstagsmänner ablaufen wer=
de
. Nach aller Wahrscheinlichkeit fallen sie
so, wie das letztvorhergehende mal, aus.
Die Mißvergnügten bringen alles, was sie
nur erdenken können, auf die Bahn, um
ihre Absichten zu erreichen, und eine Ver=
änderung
des gegenwärtigen Systems zu be=
wirken
, ob sie gleich selbst leicht merken,
daß es ihnen für diesesmal nicht, ohne daß
ein Wunder geschehe, gelingen könne.

Mit dem Befinden der verwittibten Köni=
ginn
ist es sehr abwechselnd. Aus verschie=
denen
Anstalten, die vorgekehret werden,
schließet man, daß Jhre Majestät dero Witt=
wensitz
auf Drotningholm nehmen werden,
allwo viele Reparationen geschehen. Die re=
gierende
Königinn, der Prinz Karl, und die
königl. Prinzeßinn Albertina, befinden sich
bey gutem Wohlergehen. Das ganze Land
scheint gleichsam von einer allgemeinen Be=
stürzung
betroffen zu seyn, ist dabey aber
zur Zeit ganz ruhig.

Noch äußerte sich keine Theurung. Die
Jahrmärkte in den Berggegenden sind alle so
ausgefallen, wie der Markt zu Oerebro, zu
aller Anwesenden Zufriedenheit.

Haag den 5. März.

Der schwedische außerordentliche Gesand=
te
, Freyherr von Kreutz, hat vorgestern
dem Präsidenten bey der Versammlung der
Herren Generalstaaten den am 12. Hornung
erfolgten tödtlichen Hintritt des Königs
Adolph Friederich, seines Herrn, bekannt
gemacht.

Gestern sind Se. durchl. der Fürst von
Nassanweilburg, in vollkommenem Wohl=
seyn
aus ihren deutschen Landen hier zurück

[4]

angekommen. Auch sind die Prinzen von
Sachsengotha und Hessenkassel, Generalma=
jors
in der Republick Diensten, eingetroffen.

Da der bisher allhier gestandene maroc=
canische
Gesandte, Hadgimahometrasini, die
im Auftrage gehabten bey den Generalstaa=
ten
Angelegenheiten zur Endschaft gebracht,
und sich auch wirklich von Jhren Hochmö=
genden
beurlaubet hat, so wird er nun näch=
stens
die Rückreise nach seinen Landen antreten.

Der bey den Vereinigten Niederlanden
stehende rußischkaiserl. Minister, Fürst Gal=
litzin
, hat nachstehendes Schreiben aus Pe=
tersburg
vom 8. Hornung erhalten.

Unsere Kriegsvölker haben sich unter=
schiedlicher
türkischer Magazine zu Crajova und
in dem ganzen Lande hinter dem Oltaflusse
bemeistert, und unsere Detaschementer ha=
ben
, Widdin gegenüber, einen Kanonenschuß
von dieser Festung, und gegen Calasat und
Orsova Posto gefasset, so daß sie sich bis
an die Gränzen Siebenbürgens und des Te=
meswarer
Bannats erstrecken. Der Herr
Feldmarschall, Graf von Romanzow hat
die schärfesten Befehle ertheilet, das kaiserl.
königl. Gebiet nicht zu betreten. Die noch
in besagten Gegenden gestandenen Türken
sind zu Widdin mit dem neuen Hospedar
Menolatti über die Donau gegangen, und
die armen Einwohner in der Wallachey, so
lange unsere Truppen darin verbleiben wer=
den
, vor den Bedrückungen sicher gestellt.

Nachrichten vom 27. Hornung zufolge,
hat sich Giurgevo damals noch in der Tür=
ken
Hände, und stark besetzt befunden.

Aus den Hannoverischen den. 6. März.

Einige der jüngsten Briefe von London
machen uns Hofnung, daß, wenn die Aus=
sicht
in die künftige Zeit fernerhin friedlich
bleiben sollte, Se. Majest. der König, un=
ser
gnädigster Landesherr, diesen nächsten
Sommer Dero hiesige Staaten mit Jhrer
Gegenwart erfreuen dürften.

Das auswärts ausgestreuete Gerücht, als
ob einige hiesige Truppen in engländischen
Sold treten würden; ist völlig ungegründet.

Leipzig den 11. März.

Verschiedene auswärtige, besonders fran=
zösche
Zeitungen, erhalten eine Nachricht
von dem tödlichenHinrichtedes Fürstens

Jablonowski, Woywoden von⟨Novogrod⟩.
Wir können das Publikum versichern, daß
diese Nachricht völlig ungegründet ist, und
daß Se. Durchl. welche sich seit geraumer
Zeit in hiesiger Stadt aufhalten, sich in dem
besten Wohlseyn befinden, und sich ein sehn=
liches
Geschäft daraus machen, die Hoch=
achtung
sowohl der hiesigen als auch der aus=
wärtigen
Gelehrten zu erwerben. Erst vor
kurzem haben Dieselben in Gesellschaft Jhro
Frauen Gemahlinn die Universität W⟨ienen⟩=
berg
besuchet, und gegenwärtig befinden sich
Dieselben in Halle, wo Dero Leutseligkeit
und Einsichten in die Wissenschaften in Ge=
genstand
der Bewunderung der dasigen Ge=
lehrten
sind.


Vermischte Neuigkeiten.

Seine päbstliche Heiligkeit haben den Entschluß
gefaßt, eine an des Gebäude der vaticanischen
Bibliotheck angebaute offene Galerie decken zu
lassen, und alsdann in derselben diejenigen Bild=
säulen
, Leuchter u. a. antiques Seltenheiten ver=
wahrlich
aufbehalten zu lassen, welche der heil.
Vater während dero Pontificat bishero bereits
gekauft haben, und zur Vermehrung dieses öffent=
lichen
Schutzes noch ferner kaufen werden.

Zu Venedig ist ein Plan ausgearbeitet werden,
nach welchem die dasige Jugend unterwiesen und
unterrichtet werden soll. Was die lateinische
Sprache betrift, heißt es, soll dieselbe nach we=
nig
kurzen Anweisungen, mehr durch den Ge=
brauch
und Erklärung der besten Schriftsteller
gelehret werden, als mit den unzählich gramma=
ticalischen
Regeln, welche bisher zum größten
Schaden in allen Schulen von Jtalien, tractiret
wurden, und die bey der Jugend, Verdruß,
Eckel und Abscheu für die andern Studien erwe=
cken
musten. Die Erdbeschreibung soll durch geo=
graphische
Kartenspiele gelehret werden.

Zu Paris hat ein junger Mensch, als dessen
Vater und Muter es abgeschlagen hatten ihm eine
gewisse Summe Gelds zu geben, nicht allein diese
seine Aletern, sondern auch eine von seinen Schwe=
stern
, die ihnen zu Hülfe kommen wollte, ermor=
det
, darauf sich selbst mit einem Meer durch=
stochen
, und in demselben Augenblick in einen
Brunnen gestürzet.

Neue Erfindungen.

Es ist niemalen kein Unglück so groß, das
nicht dem Vernünftigen zum Besten dienet, ein
Exempel davonist die gegenwärtige Theurung,

[5]

wo sich jedermann bemühet, Mittel vorzuschla=
gen
, wie die Armen wohlfeile Brodt bekommen
können. Man nehme die besten und auserlesensten
Queckengraswurzeln, so man nur bekommen kan,
sammle sie in Körbe, und wasche sie recht rein
mit kaltem Wasser, so lang, bis das Wasser, in
welchem sie gewaschen sind, ganz hell und klar
bleibt, damit nicht etwann hernach der daran
kleben gebliebene Grund und Sand, das fertige
Brod unangenehm und knirschend mache. Als=
dann
nehme man diese Wurzeln, und trockne sie
in Scharten auf Tüchern oder reinen Brettern.
Wenn selbige etliche Tage getrocknet worden, so
schneide sie so klein, als die Körner des Korns
sind, und darauf trockne selbiges wieder einige Ta=
ge
auf Tüchern in der Sonne, oder bey dem war=
men
Ofen. Wenn sie ganz dürre und völlig abge=
tocknet
sind, alsdann nimm z. B. ein Viertel,
und ein Viertel Korn, menge es recht wohl un=
tereinander
, laß es mahlen, und von dem Mehle
backe Brodt. Also wird man ein Brodt haben,
daß gar nicht ungesund oder von übelm Geschma=
cke
seyn wird, massen diese getrockneten Quecken=
wurzeln
das dienlichste Brodt im Falle der Noth
geben könnten.

Neulich wurde der Societät zur Aufmunterung
der Künste, Manufacturen, und des Handels in
Londen, ein Weberstuhl, den ein armer Weber
verfertiget hatte, vorgelegt. Die Verbesserung,
die er bey dieser nützlichen Maschine angebracht
hat, bestehet darinn, daß diese Maschine nicht
die gewöhnliche Größe hat, und daß die Theile,
die das Licht benehmen, gänzlich fehlen. Sie
bleibt dem ohngeachtet in aller Absicht eben so
bequem und brauchbar.

Eben diese Gesellschaft hat einen Sommerwei=
tzen
ausgetheilet, der ihr vor einigen Jahren mit=
getheilet
worden. Wenn dieser im Anfang des
Aprils gesäet wird, so reist er eben so zeitig, als
der, welcher im Herbst gesäet wird, und ist dem
Meelthan weniger, als der andere ausgesetzt.

Ein Einwohner der Stadt Amiens hat ein
neues Oel zum Brennen erfunden, das weder
Rauch, noch Gebrauch von sich giebt, dessen man
sich in dem kleinsten und eingeschlossensten Zim=
mer
bedienen kann, ohne die geringste Beschwer=
lichkeit
davon zu haben. Es hat dabey noch den
Vortheil, daß es noch einmal so lange, als das
gewöhnliche Oel brennet.

Zu Lyon ist eine Mühle von neuer Erfindung
verfertiget worden, vermittelst welcher die Seide,
und selbst die Organisation alle Zubereitung durch
eine zweymalige Operation enthält, die man bis=
her
durch 6. dergleichen zu erhalten gewohnt war.
Diese Mühle schonet die Seide, die durch die
vielfältige Bearbeitung immer abgenutzt, und ent=
kräftet
wird. Sie ersparret auch die Kosten ei=

nes Magazins, welche bey einer Manufactur schon
einen ansehnlichen Gegenstand ausmacht.

Der Abt Bouteille hat eine Art Schuhsohlen
erfunden, welche kein Wasser durchlassen. Man
feilt Kork mit einer großen Feile, und macht auf
diese Art ein Pulver daraus, als Sägespähne.
Wenn die erste Sohle angenähet ist, wird sie aus=
wendig
mit engländischem Lein überzogen, und
hernach mit diesem Korkpulver bestreuet. Wenn
es trocken ist, macht man wieder mit einem gro=
ßen

ßen Pinsel Leim darüber, und dann wieder Kork=
pulver
darauf, womit man so lange fortfährt, bis
dieser Ueberzug einen Zoll dick ist. Nun wird die
zwote Sohle darauf gelegt, mit 2. Nägeln befe=
stiget
, und so lange geschlagen, bis alles etwa
die Dicke eines Thalers hat. Dann wird die
Sohle festgenäht, und der Schuh ist fertig, wel=
cher
so leicht als ein anderer ist. Der Ueberzug
bricht nicht, ist elastisch, so, daß leicht und sanft
darauf zu gehen ist, und die Fuße trocken bleiben.
Der Avantcoureur, die Mannheimer französische
Zeitung, und die Gazette de Commerce machen
viel Ruhmens von dieser Erfindung.

Kürzlich erfand ein Haarhändler zu Paris eine
neue mechanische Coeffüre für Dames, die sie sich
selbst in einem Augenblick ohne Peruquer aufsetzen
können, und die aus elastischen Federn bestehet,
welche Locken, Zierrath, Blumen, kurz alles,
was zu der neuesten Art eines wohl eingerichteten
Kopfputzes gehöret, in der besten Ordnung hal=
ten
. Wegen der Erspahrung der Zeit und Kosten
soll diese Erfindung ungemein vielen Beyfall er=
halten
haben.

Der Herr Graf von Einsidel, der ein Lieb=
haber
und Beschützer der Künste ist, präsentirte
der ökonomischen Societät in Leipzig bey ihrer
neulichen Sitzung eine Deichsel von seiner eige=
nen
Erfindung. An dieser können sich die Pfer=
de
so geschwind und so oft man will, nach al=
len
Seiten umdrähen, ohne daß sie den Unbe=
quemlichkeiten
des Reibens, wovon sie wund
worden, ausgesetzt sind, und ihre Bewegung
langsamer und beschwerlicher wird. Man bedie=
net
sich dieser Deichsel, wovon die Zeichnung
durch den Generallieutenant Herrn von Gers=
dorf
verfertiget, und zugleich der Societät mit
präsentiret worden, seit langer Zeit in dem Ge=
bitte
des Herrn Grafens von Einsidel.

Ein junger Künstler in Londen hat ein Schif
von Miniatur verfertiget, welches einen fran=
zösischen
Caper vorstellte. Der Keil beträgt nur
einen Zoll und 5. Linien. Man sieht auf dem=
selben
eine Batterie von 18. goldenen Kanonen
mit einer silbernen Mündung, welche zusammen
neun Gran wiegen. Die Anker sind vom Stahl,
mit Geld und Silber eingesetzt. Die Seegel
und von demselben Metall, die Masten und See=

[6]

gelstangen aber blos von Gold, wie auch die
Seile, das Ruder u. s. w. der obere Theil des
Schiffes ist gleichfalls von Gold, der untere
aber von Silber. Jedes Stück desselben ist voll=
kommen
, und das Glanze verdient alle Bewun=
derung
.


Wien den 23. März 1771.

Mittwochs den 20. dies Vormittags ha=
ben
die allerhöchst und höchsten Herrschaften
der Fastenpredig und dem übrigen Gottes=
dienst
in der Kammerkapelle abgewartet; und
Abends war Spiel bey Hofe.

Eben diesen Tag wurde bey Hofe die
gewöhnliche Zettelhebung in dem kaiserl. =
nigl
. Spiegelzimmer für die Bettstunden zu
denen 13. Predigen, sowohl von Jhrer kais.
kön. apost. Majest. selbst, als denen anderen
allerhöchsten königl. Hoheiten, samt denen
übrigen hochadelichen Sternkreuzordensda=
men
vorgenommen, welche 13. Stations=
predigten
dann auch

Donnerstags den 21. in der kaiserl. königl.
Kammerkapelle unter Aussetzung des hoch=
würdigsten
Altarssacrament, mit dabey kom=
menden
Bettstunden von 7. Uhr frühe bis
8. Uhr Abends, abwechslungsweise vorge=
nommen
worden, um letztbemeldte Stunde
aber wurde der gänzliche Schluß mit Bey=
wohnung
des gesammten k. k. Hofes auser=
bäulichst
gehalten, wobey alle hier anwesen=
de
hochadelichen Ordensdamen zahlreichest
erschienen sind.

Freytags am Fest der sieben Schmerzen
Mariä, haben die allerhöchst und höchsten
Herrschaften Vormittags der Fastenpredig,
und dem übrigen Gottesdienst in der Kam=
merkapelle
abgewartet, und Abends war der
Gottesdienst abermal in ersagter Kammer=
kapelle
in Beyseyn des Hofes.

Heute den 23. wurden für die zwey ver=
storbenen
hochadelichen Sternkreuzordensda=
men
, als Fräule Anna Catharina Gräfinn
v. Wolfskell, bey Jhrer königl. Hoheit der
Churprinzeßinn zu Sachsen Kammerfräule,
und Frau Maria Theresia Freyinn v. Würz=
burg
, geb. Freyinn v. Greifenklau, in der
k. k. Kammerkappelle die Exequien gehalten.

Uebrigens sind dieser Tagen wieder zwey
allerhöchste Verordnungen an den behörigen
Orten angeschlagen worden, wie folget:

Wir Maria Theresia ꝛc.

Entbieten allen unsern getreuen Landes=
mitgliedern
, Stadt=Markt=Dorf und Grund=
obrigkeiten
, derenselben Richter und Gemein=
den
, Stadt=oder Landgerichtsverwaltern,
wie auch allen Unterthanen und Jnwohnern,
was Standes oder Würde die sind, unsre
Gnade, und geben euch hiemit zu vernehmen;
wasmassen nicht allein während unsrer höch=
sten
Regierung, sondern auch schon vorhin
von unsern Vorfahrern die heilsamste landes=
fürstl
. Vorsehungen durch gedruckte Genera=
lien
und Patenten sowohl zu Hindanhaltung
der Emigrationen unsrer Unterthanen in frem=
de
Länder, als auch wider jene, die solche in
die Fremde mit sich zu nehmen, zu entfüh=
ren
, oder gar heimlich, oder öffentlich zu
auswärtigen Kriegsdiensten anzuwerben sich
gelüsten lassen, mehrfältig von Zeit zu Zeit
ergangen sind.

Da wir aber seither sehr mißfällig wahr=
nehmen
müssen, daß dieser unsrer landes=
mütterlichen
Vorsorge unerachtet, sothane
Generalen hin und wieder nicht behörig be=
obachtet
, sondern theils von eigends aufge=
stellten
fremden Werbern, und Emissariis,
theils von ankommenden Passagiers manch=
mal
unsre Unterthanen heimlich in die Frem=
de
entführet werden.

Als haben wir zur Steuerung dieses Un=
fugs
nöthig befunden, nicht allein beede letz=
tere
in An. 1752. sowohl wieder die Emi=
granten
, und ihre Beförderer und Ver=
hehler
, als auch wieder die Emissarios und
falsche Werber erflossene Patenten neuerdings
allenthalben erfrischen, und zu jedermanns
Wissenschaft kundmachen zu lassen, auch un=
sern
Länderstellen derowegen unter einem die
behörige Weisung zu geben, sondern Wir ver=
ordnen
auch noch weiters gnädigst, daß die=
sen
unsern Verordnungen bey widrigens auf
sich ladenden darinnen ausgesetzten Strafen
auf das genaueste nachgelebet, und von nie=
mand
, wes Standes oder Wesens derselbe
seyn möge, sich ermächtiget werden solle,

[7]

jemanden unserer Unterthanen heimlich, und
ohne unsrer besonderen höchsten Erlaubniß
in die Fremde mitzunehmen, welchen Ver=
bot
wir besonders auf die Conscribirte in die
Militarbücher eingetragene und ad Militiam
gewidmete Unterthanen dergestalten erstre=
cken
, daß im widrigen ein derley entführer
auf dem Betretungsfalle aller Orten arreti=
ret
, und ganz besonders bestrafet, dem De=
nuntianten
aber eine proportionirte Beloh=
nung
abgereichet werden solle. Wir gebie=
ten
und befehlen demnach allen Obrigkeiten,
Magistraten, Gerichten, Beamten, Haus=
eigenthümern
, Gastwirthen, allen Landesin=
wohnern
, auf die ankommende Fremde be=
sonders
acht zu haben, daß sie keinen uns=
rer
Unterthanen, noch weniger jene, welche
bereits conscribiret sind, in die Fremde mit
sich nehmen, entführen, anwerben, oder un=
ter
was immer für einem Fürwande zur Emi=
gration
verleiten, und falls sie ein derglei=
chen
beginnen bemerkten, solches sogleich be=
höriger
Orten anzuzeigen, auch nöthigen Falls,
und wo Gefahr auf dem Verzuge haftete,
derley in wirklicher Entführung unsrer Un=
terthanen
betretende Fremde selbst anzuhal=
ten
, und sie dem nächsten Gerichte zu über=
lieferen
, wie widrigens dieselbe auf dem Fal=
le
, daß sie einer wissentlichen Verschwei=
gung
, oder sonstigen Nachsicht eines solchen
Unternehmens, oder gar eines ihrer Seits
darzu gegebenen Vorschub überwiesen wer=
den
würden, sich gestalten Dingen nach aller
in den vorbemeldten Generalien auf die Be=
förderer
und Verhehler ausgemessenen Stra=
fen
verfänglich machen, und noch über das
dem Militarrekroutirungsfundo für den Er=
satz
des Entführten ad Militiam conscribir-
ten
Manns zu haften haben werden.

Wie dann auch alles dieses nicht weniger
von Jnländern welche conscribirte Unter=
thanen
zur Emigration in Fremde Länder
verleiten, selbe gar mit sich hinwegfüh⟨ren⟩,
oder ihnen sonst auf einigerley Weise d 〈…〉
beförderlich, oder behelflich sind, verstan=
den
werden solle.

Wornach dann männiglich sich zurichten,
und für Schaden und Nachtheil in Acht zu
nehmen wissen wird. Dann dieses ist unser
ernstlicher Wille und Meynung. Gegeben

in unsrer Haupt=und Residenzstadt Wien
den 2ten Monatstag Märzens im siebenze=
hen
hundert ein und siebenzigsten, unsrer
Reichs im 31sten Jahre.

(Die zweyte Verordnung künftig.)


Verzeichniß der Verstorbenen zu Wien
in, und vor der Stadt.

Den 18. März. Jn der Stadt.

  • Die Wohledlg. Fr. Anna Mar. v. St. Martin,
    k. k. Kammerd. Witt. im Holstein. H. auf der
    Fischerstiegen, alt 62. J.
  • Der Wohledl. Fr. Josepha Crusin, k. k. Hofkriegs=
    raths
    =Agent. Witt. ihre Jungf. Tocht. Ther.
    im Gerstenbr. H. in der Kärntnstr, alt 33. J.
  • Fr. Cathar. Norralin, pension. k. k. Hofkammer=
    Thürhütt. W. im Lacher. H. am Kohlm a. 84 J.
  • Jos. Beck, burgl. Riemerm. im Kohlmess. H. b.
    rot. Thurm, alt 39. J.
  • Dem Joh. Malknecht, Lottkol. s. K. Anna, im kl.
    Hochenfeld. H. in der unt. Breinerstr. alt 3 J.
  • Cath. Pittenbachin, led. Silberpol. im gr. Federlh.
    am Lichtensteg, alt 42. J.

Vor der Stadt.

  • Der Wohledelg. und Hochgel. Hr. Ant. Lor. Stillo,
    Phil. & Med. Doct . im Krapsisch. H. auf der
    neuen Wied. alt 53. J.
  • Fr. Ther. Bayrin, Haushofm. Witt. b. gr. Käpel
    zu Mariah. alt 72. J.
  • Fr. Marg. Schmutzerin, Kupferst. Witt. b. wild.
    Mann auf der Laimgr. alt 70. J.
  • Franz Schmidt, gew. burgl. Fleischh. b. gr. Blu=
    ment
    . zu Mariah. alt 88. J.
  • Joh. Warmberger, Schnürmgs. b. der Hollerstaud.
    zu St. Ulrich, alt 60. J.
  • Dem Paul Schlosser, Maurergs. s. W. Anna, b.
    weiss. Röss. am Thury, alt 40. J.
  • Magd. Jacksin, Tagl. Witt. im Schulmeist. H. zu
    Nicklst. alt 72. J.
  • Dem Pet. Kallinger, Chioccoladmgs. s. K. Elisab.
    b. schw. Back in der Josephst. alt 7. J.
  • Reg. Weberin, Tag. Witt. im Pfadler. H. in der
    Tändlerg. in der Leopoldst. alt 76. J.
  • Mart. Poll, Schust. b. St. Flor. am Oberneustift,
    alt 47. J.
  • Clara Schubin, led. b. goldn. Ring in der Leopst.
    alt 57.
  • Johanna Borkmanin. Peruqm. Witt. b. goldnen
    Schif nächst der Nußdorflin. alt 60 J.
  • Jos. Grill, Roßkn. d. Dietrich, B. Landkuscher b.
    weis. Röss zu Mätzleinst welcher von einemPferd
    geschlag. und hierauf gestorben, ist vom k. k.
    Stadt=u. Landgericht alda besch. worden. a. 17. J.
[8]
  • Mart. Wichtl, Tagl. alt 35. J
  • Anna Reischlin, Krankenw. Witt. alt 58. J. beede
    im H. Dreyf. Spitt. zu Währing.
  • Franz Nauß. im Contumatzh alt 38. J. .
  • Cathar. Sunzingerin, led. alt 29. J.
  • Seb. Schuller, Tagl. alt 6⟨2⟩. J.
  • Cathar. Kornellin, Soldatens Witt. alt 51. J.
  • Ther. Braunecksin, Wit. altt. 50. J. alle 4. in Bäckh.
  • Rosalia Bartin, led. im C⟨a⟩rdin. Gart. in der Leo=
    poldst
    . alt 81. J.
  • Pet. Sartori, Handschuhmachgs. in St. Marx,
    alt 26. J.
  • Summa 28. Person. darunter 2. Kind.

Den 19. März. Jn der Stadt.

  • Der Wohlehrw. P. Anton Socher, S. J. im Probh.
    bey St. Anna, alt 75. J
  • Nicol. Koch, burgl Schneiderm. in s. H. b. 7.
    Körb. in Krautg. alt 52. J.
  • Dem Franz Jbuanschitz, burgl. Schneiderm. s. K.
    Franz im Käßstech. H. in der Himmpfg. a 5. v. J.
  • Lorenz L⟨öfl⟩er, Laq. im Dibilisch. H. im Winterg.
    alt 50. J.
  • Haggi Diamand, griechi. Handelsm. b. kl. goldn.
    Hirsch. auf dem alten Fleischm. alt 25. J.
  • Sabina Gartnerin, Büchsenspan. Witt. im Rie=
    thaler
    . H. am Hof, alt 55. J.
  • Dem Phil. Witt, Krankensesseltr. s. W. Anna M.
    im Beschauh. im tief. Grab. alt 68. J.
  • Dem Ant. Fischer, herrschaftl. Heyd. s. K. Cathar.
    bey der Ung. Kron in der Himmelpfg. alt 2. J.

Vor der Stadt.

  • Hr. Leopold Hör⟨bst⟩, k. k. Me⟨y⟩lamtsaßist. b. gold.
    Sieb auf der Laimgr alt 38. J.
  • Dem Hrn. Pastini, k. k. Mautbeamt. s. K. Rosina,
    b. gold. Engel in der Währingg. alt 2. J.
  • Dem Hrn. Franz Mankher, Ni. Oe. Landschafts=
    pauck
    . s. K. Ant. im Neutischl. H. auf der Neu=
    wied
    . alt 6. v. J.
  • Mich. Fortner, Fuhrkn. s. W. Gertraud, alt 21. J.
  • Barb. Schißin, Witt. alt 66. J. beede b. Osterlamm
    zu Mätzleinstorf.
  • Jos. Stadler, Schuster, b. gold. Greif. zu Mariah.
    alt 52. J.
  • Dem Jos. Kreinz, s. W. Cathar. b. gold. Stuck
    im Liechtenth. alt 37. J.
  • Dem Ant. Track, Kirschnergs. s. S. Paul, ein ver=
    gol⟨dtgs⟩
    b. gr. Blumst. zu Mariah. alt 23. J.
  • Der Elisab. Heibergerin, Tagl. Wit. ihr K. Elis.
    in der Schleism. auf der Wied. alt 6. v. J.
  • Jos. W⟨eh⟩ofer, burgl. Schusterm. b. silb. Bärn in
    der Leopoldst alt 40. J.
  • Dem Mich. Ziftel, Laq.s. W. Ursula, b. d. schön
    Schäferin am Himmelpfgr. alt 51. J.
  • Jos. Kowacz, Tagl. alt 32. J.
  • Sebast.⟨V⟩ogl, Schmidgs. alt 20. J.
  • Math.⟨Fe⟩rstl, Bräukn. alt 44. J.
  • Ant. Schatz, Hauskn. alt. 31. J. alle 4. b. Barmh.
  • Ther. Zechin, Witt. alt 76. J.
  • Joh. Buchberger, alt 83. J.
  • Matth. Gutwillig, alt 45. J.
  • Ther. Danaueriu, Witt. alt 60. J. alle 4. im gr.
    Armenhaus.
  • Mart. Fischer, Gem. im Mil. Jnv. H. in d. Alstg.
    alt 80. J.
  • Summa 28. Person. darunter 5. Kind.

Nachricht.

An P. T. .Herren Associrten des Buchs
Ec yclopedia wird hiemit Nachricht erthei=
let
, das solches Buch be ri ts auch hier an=
gekommen
, und bey dem burgerl. Handels=
mann
Jgnatz Eggendorfer im de Fransischen
Haus in der Kärntnerstrasse, gegen Erlag
der Kosten und Spesen pr. 9. fl. 21. k. ab=
zulangen
seye.


Einer, welcher das Studium Philsophicum
und das verflossene Jahr Theologiam absolviret
hat, auch der deutschen und von der 〈…〉
abhangenden Sprachen zweyer wie auchder⟨Fun=
damenten
des Französischen kündig ist, verlan=
get
hier in der Stadt oder auch auf dem Lan=
de
gegenKost und billigenSalarioeine Jugend
zu Haus wohl zu informiren, wann erdabey
im Haus eine Uebung durch französischen Discurs
haben könnte; wem also beliebet einen solchen
aufzunehmen, beliebe gefällige Anzeige in dem
bockischen Haus gegen der neuen Welt 〈…〉


Bey Simon Hoschke, Musiko und No 〈…〉 zu
Maria Trost in den 3. Hüthen, sind allzeit zu
haben verschiedene Musikalien, als für das Cla=
vir
, Travers, Violin, und Violoncello, Con=
certs
, Solo, Duetti, a Tre, a Quattro, auch
sehr viele große Sinfonien, Feld=und Parade=
stück
, es werden auch Musikalien 〈…〉 zu
Akademien, und sind von solchen Musikalien die
Authores, als Hr. Wagen⟨seil⟩, Steffan, Haydn,
Hoffmann, Ditters, Vanhal, Ordenitz, Gaß=
mann

, T⟨oeski⟩ ꝛc.


Es ist auf zukünftigen St. Georgi auf der
Wendelstatt bey dem goldenen Stuck dererst
Stock, bestehend in 5 Zimmern, einer Kuchel,
Keller, Holzgewölb und Boden, Jahrweis zu ver=
〈…〉 en. Wer solchen zu bestehen gedenket, den
sichallda unter dem Schwibogen rechter Hand
zu erkundigen.

[9]

Nachricht.

Von Jhrer Römisch. Kaiserl. Königl. Apostol. Majestät Com-
mercien
- Consess ist gnädig bewilliget worden, dem Publiko
zu wissen zu machen, daß die in der Niederlag vor dem Kärnt=
nerthor
zu Wien feilstehenden Gips=Gattungen noch allzeit von
der besten Qualität seyen; Nachdeme aber der Jnnhaber des Gips=
bergs
wegen Güte seines Materiale die freye Einfuhr erhalten, so
hat sich derselbe entschlossen, den Gips künftighin noch wohlfei=
ler
, als vorhin zu verkaufen, und zwar in nachfolgenden Preis,
samt den harten Fässern; Als:

Von gebrennten Gips.

Der Centen Alabaster, um 1. fl. 30. kr.
Der Centen Weisse, um 1. = 21. =
Der Centen halb=Weisse, um 1. = 15. =
Der halbe Centen, um = 50. =
Der Viertel Centen, um = 36. =
Das Pfund, um = 2. =

Von ungebrennten Gips.

Der Centen Alabaster, um 1. fl. kr.
Der Centen Weisse, um = 54. =
Der Centen halb=Weisse, um = 48. =
Der halbe Centen, um = 30. =
Der Viertl Centen, um = 18. =
Das Pfund, um = 1. =
Das Pfund Ziegelmehl, um = 1. =
Das Pfund Kißsteinmehl, um = 2. =

Anbey verspricht man, und wird gut gestanden, daß sich
der gebrennte Gips in denen harten Fässern ein halbes Jahr,
und länger in seiner Kraft erhaltet.

Jm Fall eine Quantität von gebrennten Gips über
Land zu führen sollte benöthiget seyn, so wird ersucht, solchen
8. oder 10. Täge vorhero zu bestellen, damit solcher gut in die
Fässer eingemacht werden kann.

[10]
[11]

London den 5. März

Am 2. dieses erhielt der Hof von des
Königs Botschafter im Haag Ritter Yorke
Briefe mit der Botschaft von dem tödlichen
Hintritte des Königs von Schweden, Frie=
drich
Adolph, und gestern hat der schwedi=
sche
außerordentlicher Gesandte an dem hie=
sigen
Hofe Baron Nolken dem Könige von
dieser schmerzlichen Begebenheit die förmli=
che
Anzeige gethan. Der Hof wird des=
halben
am künftigen Sonntag die Trauer
anlegen. Der spanische Botschafter Fürst
von Masserano, und der Staatssekretär
Graf von Rochefort hatten am 1. dieses ei=
ne
lange Conferenz, wobey sie sich einander
die Befehle ertheilt haben sollten, welche
in gefolge des von beyden Monarchen unter=
schriebenen
Vertrags, nach beyderseitigen
Staaten seit dem gefertigt worden. Wirk=
lich
ist der mit der Unterschreibung alhier
angekommene spanische Courier nach Madrid
zurück abgereiset. Bey seiner Dahireise
hat er Briefschaften an den Hof zu Versail=
les
im Auftrage. Der Ritter Macartney
ist auch in diesen Tagen mit einem wichtigen
Auftrage von Seiten des Königs bey Sr.
kathol. Majest. nach Madrid gesandt wor=
den
. Hiesigen Orts sinnet nunmehro das
Ministerium sowohl als die Nation über=
haupt
auf nichts anders als auf die Mit=
tel
, sich die Vortheile des Friedens zu Nu=
tze
zu machen, und die meisten unter der
Nation, welche von dem Vergleiche mit
Spanien unpartheyisch denken, sehen nun
all dasjenige, so die Widerspruchsparthey
mit so reizenden Farben anstreicht, weiter
nicht, als für ein bloßes Blendwerk an.

Der Hof hat einen Co⟨uri⟩er nach Du=
blin
mit Briefen an den Vicekönig von Jr=
land
gefertigt. Es sind unangenehme Bot=
schaften
von da bey Hofe eingegangen. Die
Verordnung wider die Ausfuhr der gesalze=
nen
Waaren aus Jrrland ist eingestellet wor=

den, in so weit sie die gesalzenen Fische be=
traff
, d⟨a⟩von eine ungeheure Menge in Be=
reitschaft
steht, nach auswärtigen Landen
aufgeladen zu werden.

Die Schiffe welche bestimmet worden,
den Hafen und das Fort Egmont auf der
Jnsel Falkland wieder in Besitz zu nehmen,
sind der Orfort von 60. Kanonen, die Fre=
gatte
Juno von 36. und die Schlupe der
Windhund von 16. Kanonen. Sie liegen
zu Portsmouth segelfertig, und werden mit
2. Transportschiffen, welche zwo zur Be=
satzung
des Forts Eqmond beorderte Jn=
fanteriecompagnien
, nebst groben Geschütze
und Ammunition, an ihrem Bord haben,
ehestens dahin abzugehen.

Gestern hat der König zu St. James
Ordenskapitel vom Distelorden gehalten,
und geruhet dem Grafen von Rosenberry
das durch den tödlichen Hintritt des Herzog
von Argyl zur Erledigung gekommene Or=
denszeichen
umzuhängen. Bereits am 1.
dieses Abends ist an des Königs Botschaf=
ter
zu Petersburg Lord Catchart ein Courier
mit Briefschaften gefertiget worden, die zur
Antwort auf jene dienen, welche vor einigen
Tagen von besagtem Minister eingegangen
sind. Es heißt, daß einerseits die erforder=
lichen
Anstalten, um den Krieg mit Nach=
druck
wider die Türken fortzusetzen, unsern
Hofe angezeigt worden, andererseits aber
auch derselbe über einige Vergleichseröfnun=
gen
, welche der Gro⟨tz⟩herr ihrer rußisch=
kaiserl
. Majestät vorgeschlagen hat, und die
so beschaffen seyn, daß man sie nicht durch=
aus
verwerfen könne, zu Rathe gezogen
werde. Jn gefolge dessen hat der Hof an
den großbrittanischen Minister zu Constanti=
nopel
Hrn. Murray seine schriftlichen Ge=
sinnungen
abgehen lassen. Unsers Königs
sehnsuchtsvolles Verlangen, allen Völkern
den Frieden allgemein zu machen, hat Se.
Majestät veranlasset, dieses so erwünschte





[12]

Geschäft so viel zu fördern, als die Ehre
ihrer Bundsgenossenen solches zugeben mag,
und versiehet desfalls eines beglückten Er=
folgs
.

Vorgestern, den 3ten, ist der Herr von
Walpole in aller Eilfertigkeit mit wichtigen
Depeschen von unseres Königs Botschafter
zu Versailles, Grafen von Harcourt, all=
hier
eingetroffen.

Man versichert, der ausserordentliche Ge=
sandte
der Herren General=Staaten, Graf
von Weldern, habe dem hiesigen Ministe=
rio
, aus Befehl Jhrer Hochmögenden, ein
pro Memoria mit starken Vorstellungen wi=
der
die neue Colonie, welche die Ostindi=
sche
Handlungsgesellschaft auf einer dem
Eilande Borneo nächstgelegenen Jnsul an=
zulegen
vorhat, übergeben. Bis dahin weiß
man noch nicht, ob die von Seiten der Hol=
länder
angebrachten Gründe zureichend sind,
die Vollziehung dieses Entwurfes rückgän=
gig
zu machen. Die Beybehaltung unserer
Besitzungen in Ostindien ist viel zu wichtig,
daß die Regierung oder die Handlungsge=
ellschaft
das mindeste dabey verabsäumen dör=
fe
. Erstere ziehet jährlich einen Nutzen von
2 Millionen Pf. Sterl. daraus, und letzte=
re
findet sich um mehr als 8 Millionen Pf.
Sterl. jährlich, theils durch ihre Hand=
lung
, theils durch ihre Einkünfte aus ih=
ren
Provinzen von Bengala, Bahar und
Orixa, dabey interessiret. Allenfalls sind
auf besagter Jnsul gleiche Vortheile, wie
auf Borneo, welche, ausser dem besten Cam=
pfer
in Asien, ziemlich reich an Bezoar,
Pfeffer, Jngwer und Zimmet ist, auch Gold
und Diamante hat.

Das Oberhaus hat sich diese Tage hin=
durch
nur mit besonderen Gegenständen be=
schäftigt
. Jn der Kammer der Gemeinen
ward am 26sten Febr. beschlossen, den =
nig
mittels unterthäniger Addresse zu bitten,
daß Se. Majestät dem Hause Abschriften
von allen Briefschaften und Urkunden, wel=
che
die Staats=Secretari in Beziehung auf
die Wiedererstattung der Jnsul Falkland,
auch des Hafen und des Forts Egmont da=
selbst
, seit dem 22sten jüngstverwichenen Ja=
nuari
übergeben haben, vorlegen lassen möch=
ten
. Auch kam zur Entschliessung, daß

bey nurbelobter Kammer Auszüge von al=
nen
Briefen, in betref dessen, so sich mit
den Spaniern zu Manila und in der Schan=
ze
St. George, in Ansehung des Eilandes
Soolo⟨v⟩ zugetragen hat, imgleichen eine
Abschrift von der Protestation des Erzbi=
schofs
und Gouverneurs von Manila im Jah=
re
1764, eingebracht werden möchten.

Am 27sten beschlossen die Gemeinen im
Ausschusse über die Subsidien, daß 112,
005 Pfund Sterl. auf das Jahr 1771 für
die Ausländer, welche ihr jährliches Geld
von dem Spitale zu Chelsea geniessen; auch
350, 927 Pf. St. 7 1 / 2 Penze zu den
bey den Landtruppen bis auf den 26sten De=
cemb
. 1770 ausserordentlich gemachten Auf=
wande
verwilligt werden sollten. Es kam
auch zum Vorschlag, die Bill: Nullam
tempus , im Ausschusse zu untersuchen; al=
lein
, dieser Vortrag wurde mit 164 wi=
der
154 Stimmen verneinet, und ausge=
macht
, daß besagte Bill auf 3 Monathe
ausgesetzt, das ist, fürs gegenwärtige ver=
worfen
werden sollte. Es war nicht aller=
dings
zu vermuthen, daß besagte Bill, wel=
che
durch Abkürzung der Dauer der Kron=
Begnädigungen zu Gunsten der Privatleute
eine Menge Menschen ihrer Güter berau=
ben
, und selbige der Krone einverleiben
wurde, zum Gesetze werden sollte, zumal,
da sie ohne Unterschied vielen Freunden der
Ministere so wohl, als ihrer Gegner zur
Last, und einer andern bey dieser Sitzung
durchgegangenen Bill, um die Dauer der
Begnädigungen zu verlängeren, schnurstracks
entgegen laufen würde.

Am 1sten dieses genehmigten die Gemei=
nen
, die am 27sten Febr. genommenen Ent=
schliessungen
, uns beschlossen, am 12ten im
grossen Ausschusse den wirklichen Zustand
der Getraidehandlung zu erwägen. Von
Seiten des Staats=Secretariats legte man
dem Hause in Abschrift die Befehle des Ca=
tholischen
Königs vor, welche durch den Bai=
lo
Fray Dom Julian de Arriagas dem Herrn
Dom Philipp Ruitz Puente, datirt im Par=
do
den 7ten Febr. 1771, wegen Wieder=
überantwortung
der Jnsul Falkland, be=
deutet
worden.

Am 4ten beschlossen die Gemeinen mit

[13]

Mehrheit von 105 wider 63 Stimmen,
daß die Bill zu besserer Recrutirung der
Kriegsvölker der Ostindischen Handlungsge=
sellschaft
in Asien wirklich zum zweytenmal
verlesen werden sollte, welches auch geschah,
und, in gefolge dessen, ward ausgemacht,
besagte Bill im Ausschusse am 13ten zu un=
tersuchen
.

Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben allen denen, we⟨lch⟩en daran gelegen ist,
hiemit öffentlich zu vernehmen: es habe uns Mat=
hias
Mölzer, ein hiesiger Kutscher, angezeiget,
daß auf dem, auf der Schottenbastey gelegen,
ihm zugehörig gewest, nun aber dem Adam Riedl,
einem hiesig burgerl. Buchsenschäfter verkauften
Hause, annoch ein Satz hafte, welcher für einen
sichern Mathias Höcklein unterm 22. April 1750
ausgefertiget worden wäre, weil dieser seinem des
Mölzers Vorfahrer, Namens Friedrich Plenitz,
einem gewesten burgerl. Schuhmachermeister sel.
ein Kapital pr. 200 Fl. auf das besagte Haus vor=
gestrecket
hälte. Nun wäre zwar, Zeuge des von
dem Paul Plenitz, einen hiesig burgerl. Schuhma=
chermeister
und Bruder des verstorbenen Friedrich
Plenitz, unterm 9. April dies Jahrs ausgestellt=
ten
und uns beygebrachten Attestati, das besagtes
Kapital pr. 200 Fl. dem Mathias Höcklein (wel=
cher
wie vorkommet ebenfalls samt allen zugehö=
rigen
immittels verstorben seyn soll) von ihm Mat=
hias
Möller und seiner vorigen Ehewirthin, ehe=
hin
vereheligt gewesten Plenitzin, richtig und
baar zurückbezahlet worden, der dem Mathias
Höcklein unterm 22. April 1750 ausgestellte Ori=
ginalsatzbrief
aber samt der Obligation und Quit=
tung
in Verstoß gerathen, und, alles fleißigen
Nachsuchens ungeachtet, nichtmehr zu Handen
zu bringen; weswegen er Mölzer um die Affigi=
rung
eines in derley Fällen gewöhnlichen Amor=
tisationedicts
gebethen hat. Welches auch über
einen von unserm und gemeiner Stadt Grundbuch
erstatteten Bericht unterm 23. April dies Jahrs
verwilliget worden ist. Es hat daher der=oder
diejenige, welche von dem obbemeldt auf den
Mathias Höcklein unterm 22. April 1750 ausge=
stellten
Original⟨s⟩atzbrief, dann der von dem Fridr.
Plenitz ausgestellten Obligation pr. 200 Fl. und
Quittung einige Wissenschaft haben, oder hieran
einige Sprüche zu haben vermeinen, von heut ge=
setzten
Dato an, binnen einem Jahr, 6 Wochen,
und 3er Tagen bey unserm und gemeiner Stadt
Wien Grundbuch, alsogewiß zu erscheinen, wie
im widrigen das in dem besagten Satzbrief ddto
22. April 1750 angemerkte Kapital pr. 200 Flor.
für bezahlt gehalten, der Satzbrief caßirt, und
hinfüran für null, nichtig und unkräftig gehalten
seyn soll. Wien den 7. May 1770.

Von der kais. kön. N. Oe. Justiz=Bancodepu=
tation
wird hiemit all=und jeden durch gegen=
wärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht. Bey
dieser Justizstelle habe Caspar Fellinger Manda-
tario
Nomine mit mehreren angebracht, was
massen eine wegen den durch Johann Anton Gab=
riel
auf Namen der Pfarrkirche zu Dagnaska an=
gelegten
Capital unterm 1. Julii 1766. sub No.
7792. zu 4. pro Cento laufenden Jnteresse aus=
gestellte
Stadtbanco=Obligation pr. 4200 fl. un=
geachtet
alles beschehenen Nachsuchens nicht aus=
findig
gemacht werden könnte, vermuthlich also
dieselbe in Verstoß gerathen seyn müßte. Da=
mit
also erwehnte Obligation durch Affigirung
eines gewöhnlichen Valvaledicts der Ordnung
nach amortisiret, und dafür eine andere derglei=
chen
ausgestellet werden möchte; Als hat obge=
dachter
Fellinger Mandatario noe. wegen dessen
Ausfertigung um die Auflage an seine Behörde
gebetten. Gleichwie nun in solches des Suppli=
canten
billiges Anlangen von rechtswegen sol=
chergestalt
gewilliget worden, daß, wann binnen
1. Jahr, 6. Wochen und 3. Tag von Zeit der
Affigirung dieses Edicts anzurechnen sich niemand
zu obiger in Verstoß gerathen=auf obgedachte
Pfarrkirche zu Dagnaska Namen lautenden Stadt=
Bancoobligation d. d. 1. Julii 1766. sub Nro.
7792. pr. 4200. fl. rechtlichen legitimiren, oder
solche in Originali produciren wurde, selbe als=
dann
für null und nichtig gehalten seyn, folg=
sam
nach Verfließung bemeldten Termins dem
Fellinger Mand. noe eine neue derley Obliga=
tion
auf vorberührte Summam ausgefertiget,
und zugestellet werden solle.

Bey Johann Jgnatz Babitsch, burgerlichen
Materialisten, auf dem Kohlmarkt bey Sct. Mi=
chael
nächst der kais. Burg, sind folgende öcono=
mische
Saamensorten in Commißion, sowohl in
kleinen als großen Ouantitäten zu haben, als

Schweizer=oder Lucerner Kleesame das Pfund
45 kr.
Steyrischer Kleesaamen 20
Esparcet - oder türkischer Kleesaamen 36
Ray=Grassaamen 40
Holländischer Gressaamen 14
Pimpinellsaamen 1 fl.
Rigaer Flachssaamen 16
Griechischer Grassaamen 8
Burgunder=Rübben 1 fl 12
Somer Rübsaat 10
Winter Rübsaat 10
Engländischer grauer Senf 18
Engländischer Wausaamen 4 fl.
Wiesser Maulbersaamen das Loth 30
Melica, zum Unterhalt der Fasanen das Pf. 36

NB. von obbemeldten Saamen sind die Anmer=
kungen
in gedachtem Gewölbe gratis zu haben.




[14]

Jn der von Ghelenschen Buchhandlung, im neuen Michaelerhause, der kais.
kön. Reitschule gegenüber, sind nebst vielen alten, sehr raren und neuen Büchern,
Landkarten und Kupferstichen, auch folgende zu haben.


Vor etlichen Tagen hat die Presse verlassen: das Narrenspital, aus dem Engländ. des Herrn Wilhelm
Walsh. Sobald der Mensch sich kennt, Sieht er, er sey ein Narr: Und dennoch zürnt
der Narr, wenn man ihn also nennt. Lessing. 8. Wien 1771. auf fein holländisch Schreib=
papier
sauber gedruckt, 17 kr. gebunden 21 kr.

Heilige Wahlfahrt, d. i. andächtige Besuchung des schmerzhaften Kreuzwegs, welchen unser Herr und
Heyland vom Richthaus bis auf den Berg Calvarie gemacht, in Kupfer sauber gestochen. 8. fl. 15 kr.

Neues Complimentierbuch, oder Anweisung zu einer vernünftig ud anständigen Aufführung. 8. Wien
1771. 17 kr. in steifen Deckel gebunden 20 kr.

Exercices de Piété pour tous les jours de l'anné, contenant l'explication du mystere, ou la vie du
Saint de chaque jours, avec des Réflexions sur l'Epitre & une Meditation sur l'Evangile de la
Messe, & quelques pratiques de Piété propres à toutes fortes par le R. P. Jean Croiset, 18 Tomes.
gr. 12. Lyon 1763. 22 fl.

Fables in two Parts by the late Mr. Gay. gr. 8. Edinburg. 1 fl. 15 k.

Manuel du jeune Chirurgien, dans lequel on trouve en abrége toutes les vérités anatomiques,
physiologiques & pratiques &c. gr. 8. Paris 1770. 1 fl. 20 k.

Essai sur l'amelioration des Terres par Patullo. gr. 8. Amsterd. 45 k.

Dissertation histoire & politique sur la Population des anciens tems, comparée avec celle du nôtre
&c. par Mr. Wallace. gr. 8. Amster. 1769. 2 fl.

La mort de Caton, Tragédie en trois actes. gr. 8. Paris. 36 kr.

Nouveau Recueil historique d'antiquités grecques & romaines en forme de Dictionnaire par Mr.
Furgault. 8 Paris 1768. 2 fl. 15 k.

Essai sur le jeu des Echecs. 8. 1770. 14 k.

Fanni ou l'heureux repentir, histoire angloise. 8. Dresde. 40 k.

v. Justi, Vergleichungen der europäischen mit den asiatischen u. a. barbarischen Regierungen. gr. 8. 1 fl.

scherzhafte und satyrische Schriften, 3 Bände. gr. 4. Berlin. 5 fl. 15 kr.

System des Finanzwesens, nach vernünftigen aus dem Endzweck der bürgerlichen Gesellschaften
und aus der Natur aller Quellen des Staats abgehandelt. gr. 4. Halle. 4 fl. 30 kr.

Abhandlungen von den Manufactur=u. Fabrickenreglements. gr. 4. Berlin 30 kr.

chymische Schriften, worinn das Wesen der Metalle u. die wichtigsten chymischen Arbeiten ab=
handelt
werden, 2 Bände. gr. 8. Berlin 2 fl. 15 kr.

öconomische Schriften über die wichtigsten Gegenstände der Stadt u. Landwirthschaft, 2 Bände.
gr. 8. Berlin. 2 fl. 15 kr.

Eléments de Cavalerie, par Mr. die la Gueriniere, 2 Parties. 12. Paris 1769. avec fig. 2 fl.

Lettres de Pline le jeune nouvelle edition. 12 Paris. 1 fl. 20 k.

de Madame du Montier & de la Marquise de .... sa Fille. 2 Tomes. 12. Paris. 1 fl. 30 k.

Die Grazien von Wieland. 8. Leipzig 1770. mit Kupfern. 2 fl.

Leben und Thaten des weltberühmten königl. pohln. Generals Freyherrn von Kyan, 3 Theile. 8. Cölln.
mit Kupfern. 1 fl. 30 kr.

Albrechts von Waldstein Herzogs zu Frießland. 8. Nürnb. 1769. 40 kr.

Samlung der neuesten und besten Schauspiele für das deutsche Theater, aus dem Engländischen, erster
Theil. 8. Leipzig 1770. 27. kr.

v. Bielfelds, dramatische Belustigungen, 2 Bände. 8 Danzig 1768. 2 fl. 15 kr.

Der Desertuer, ein Trauerspiel, aus dem Französ. von Herrn Mercier. 8. Mannheim 1770. 20 kr.

Aureum seculum , oder die eröfnete güldene Zeit, darinnen das Menstruum universale sonnenklar
entdecket. ꝛc. 8. 20 kr.

Papilloten. 8. Frankf 40 kr.

Billardsregeln. 15 kr.

Hellwigs, hundertjähriger kuriöser Hauskalender 8. Chemnitz 1770. 12 kr.

Description du manége moderne dans sa perfection, expliqué par des Leçons necessaires & repres,
par des figures exactes &c. par d'Eisenberg. gr. fol. relié. 8 fl.

Caractéres de Theophraste & de la Bruyens aves Notes par Mr. Coste. 8. Dresde 1769. 2 fl. 45 k.

[15]

Obristhofmarschall ꝛc.

Geben mit gegenwärtig offenen Edict jeder=
männiglich
, deme daran gelegen, kund und zu
wissen: Es hat der Karl Doßler, als Susannä
de Matheischer Erb und Erbenserb, anhero ange=
zeiget
, wasgestalten der Joh. de Matheis schon
seit der Zeit des im Monat October 1737. allhier
erfolgten Absterbens seines Vaters Nicolai de
Matheis, gewest kaiserl. Jnstrumentalmusick Di=
rectors
, mithin schon über 32 Jahre von hier ab=
wesend
und unwissend, auch zeithero sich weder
gemeldet, weder irgendwo zu erfragen, noch aus=
findig
zu machen wäre, und dessen väterliche
Legitima pr. 300 Fl. sowohl als auch das von ih=
me
von seiner mittlerweile cum Testamento ver=
storbenen
Stiefmutter Susanna de Matheis (wel=
che
ihr Eheconsort der obgedachte Nicolaus de
Mathis, sie aber ihne Doßler zu Universalerben
eingesetzt) vermacht, auf 100 Fl. gerichtlich rati=
ficirtermassen
herabgesetzte Legat, sohin diese dem=
selben
während seiner Abwesenheit angefallene
Erbschaften in Betrag zusammen pr. 400 Fl. samt
denen angewachsenen Jntereßen annoch gerichtl.
depositirter sich befindeten, um deren Erfolglassung
er mehrerwehnter Doßler als nach bereits läng=
ster
er pirirter Verjährungszeit ex Testamento
succel irend de Matheischer Erb und Erbenserb,
allenfalls um Ausfertigung und Affigirung des in
derley Fällen gewöhnlichen Edicti ad Valvas ge=
horsamst
gebethen haben wollte. Wenn wir nun
in dies Begehren von Rechtswegen dergestalten
gewilliget haben, daß, Falls von Zeit der Affi=
girung
gegenwärtigen Valvaledicts, inner eines
Jahrs, 6 Wochen und 3er Tagen, gedachter Joh.
de Matheis, oder einige von ihm abstammende
eheliche Descendenten, oder sonstige rechtmäßige
Erben, wie auch Glaubigere, nicht hervorkom=
men
, und sich zu obbemeldter Erbschaft legitimi=
ren
, oder ihre ex quacunque causa habende Sprü=
che
und Anforderungen darthun wurden, nach
Verstreichung des vorgesetzten Termins, wegen
sein des wiederholten Johann de Matheis in
Depositis befindlichen Vermögens, was Rechtens
ist, erkennet und fürgekehret, auch allenfalls dem
Supplicanten sothanes Vermögen gegen Herein=
gebung
gewöhnlicher Schadloshaltungsreversalien
ausgefolget werden solle. Als wird ihme ofter=
meldten
Johann de Matheis, dessen etwaigen
Kindern oder sonstigen Erben oder Gläubigern,
ein solches, um sich darnach achten und vor
Schaden hütten zu können, hiemit edictaliter
kund gemacht. So beschehen Wien den 10. Sep=
tember
1770.

Von Fürstlich=Joseph Wenzel Liechtensteini=
schen
Verwalteramt der Herrschaft Liechtenthall

wegen, wirdet hiemit all und jeden zu vernehmen
gegeben: Es seye bey der über ein von dem löbl.
wienerischen Stadtrath eingelangtes Compaß=
schreiben
zur offentlichen Ausfeil=und Verkauf=
fung
des denen drey Zachariä Leberfingerischen
Kindern angehörig, auf den allhiesigen Vorstadts=
freygrund
in der Saltzergassen liegend, zum
goldenen Stuck genannt, hiehero dienstbaren
Hauses, jüngsthin fürgewesten Tagsatzung, kein
anständiger Kaufer erschienen; dahero zu solchem
Ende auf den 11ten künftigen Monats April
Fruhe um 9 Uhr eine andere Licitations tas atzung
anberaumet worden. Alle diejenige demnach,
welche ersagtes Haus käuflichen an sich zu brin=
gen
gedenken, werden an obbestimten Tag und
Stund in der allhiesig Fürstlichen Amtskanzley
entweders selbst persönlich oder durch darzu Ge=
vollmächtigte
ad licitandum & concludendum
zu erscheinen haben.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben allen denen, welchen daran gelegen ist,
hiemit öfentlich zu vernehmen: Es seye Joseph
Helmischrott sel. hier zu Wien mit Tod abgegan=
gen
; und daher, um mit der künftigen Verlas=
senschaftsabhandlung
sicher vorgehen zu können,
für nothwendig befunden worden, diejenigen vor=
zuladen
und anzuhören welche an dieser Verlas=
senschaft
einige Ansprüche und Forderungen ha=
ben
möchten. Da wir nun entschlossen sind, eben
diese Sprüche und Forderungen an dem eigens,
und zwar für das erste und letztemal hiezu bestim=
ten
Tag, nämlich den 17ten May dies Jahrs,
oder da wir anderer Verhindernissen halber,
diesen Tag nicht zu Rathe sässen, den nächst
darauf folgenden Rathstag Fruh um 8 Uhr zu
hören und zu vernehmen. So haben alle jene,
welche an des Joseph Helmischrott sel. Verlas=
senschaft
eine rechtmäßige Forderung, es sey um
Erbschaft, Schuld, oder anderer Ursachen willen
zu haben glauben, den bestimten Tag selbst per=
sönlich
, oder durch einen hinlänglich Bevoll=
mächtigten
alsogewiß vor uns zu erscheinen, sich
behörig zu legitimiren, und ihre Ansprüche und
Forderungen darzuthun, wie im widrigen auf die
ausbleibenden, oder sich nicht behörig legitimi=
renden
und liquidirenden Erben, Glaubiger und
Prätendenten keine Rucksicht genohmen, mit der
Abhandlung und Vertheilung des Verlassen=
schaftsguts
von Amtswegen vorgegangen, und das=
selbe
den etwa vorkommenden Erben unbedenklich
überlassen, den Schuldprätendenten aber das
ewige Stillschweigen auferleget werden wurde.
So man männiglich hiemit hat kund und zu
wissen machen wollen.

[16]

Es ist ein von bestem Bau und schönster Aus=
sicht
ganz neu zugerichteter Freyhof zu Brunn am
Gebürg an der Baadnerstrassen alltäglich zu ver=
kauffen
, welcher bestehet in 16 Zimmern, die
mit Tapetten, Bethern, Tischen, Sesseln, So=
pen
, Kästen, Spiegeln, und Hängleuchtern,
und mit allen übrigen Hausgeräthe, nach den
neuesten und besten Geschmack auf das Niedlichste
eingerichtet, dann befindet sich hierbey nebst zwey
großen Höfen, eine sehr schöne Kuchel, ein der=
gleichen
Speisgewölb, ein Stall auf 6. Pferde,
dann ein deto auf 5 Stück Kühe, ein ganz neue
Wagenschupfen auf vier Wägen samt Heustadel,
ein Keller auf 1000 Eimer Weine, eine große
Preß samt vielen und großen Schüttboden, wel=
che
alle durchaus gepflastert sind, einer Eißgru=
ben
samt andern Gewölbern, einem Garten, wel=
cher
durchaus mit Mauer umfangen ist, dann ge=
hören
darzu 57 Weingärten, 12 Ta⟨g⟩werk Wald=
wiesen
, ein kleines Grundbüchel, zwey Weinzierl=
wohnungen
, welche können vermiethet werden.
Dieser Ort ist wegen Reine des Lufts sehr be=
rühmt
; und ist sich deshalben sowohl wegen Kauf
als selben anzusehen bey dem Verleger des wien.
Diarii anzumelden.


Es ist die zu Maria Hietzing liegend sogenannte
Muttetische Behausung, sammt dabey befindli=
chen
Garten, Pferdstallungen, Wagenschupfen,
Keller, und übrigen Zugehörde, alltäglich auf
herannahende Sommerszeit zu verlassen; Wer
demnach solches in Bestand zu nehmen ein Be=
lieben
traget, hat sich hierwegen des mehreren in
der Kärntnerstrasse nächst dem goldenen Greisen
im Mayrischen. Haus sub Nro. 993. im 2ten Stock
bey Hrn. Johann Hofstätter, als gerichtl. ver=
ordnet
Mutetischen Curat. bonorum , zu erkun=
digen
.


Künftigen Mittwoch, als den 27. März werden
im Karowoldischen Haus in der Weinburggasse
im ersten Stock verschiedene Verlassenschaftsef=
fecten
, als Geschmuck, gute Perln, elfenbeine=
ne
Antiquen, silberne Degen, Uhren, Tromeau=
spiegeln
, Sesseln, Tische, Porcellain, Bilder,
sowohl gemahlen als gestochene in aichenen Ramen
von berühmten Meistern, Manns=und Frauen=
kleider
, Gewöhr, Spallier, und Feldzelter, dann
etwas besonderes von elfenbeinernen Eßzeug, und
etwa fein mit Gold gemahlenen Cotton, nebst
noch anderen Geräthschaften, den Meistbietenden
gegen sogleich baarer Bezahlung Vormittag von
9. bis 12. und Nachmittag von 3. bis 6. Uhr hin=
dangegeben
werden.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es sey
über die schon ehedessen angeordneten Licitations=

tagsatzungen verwiliget worden, die zwey Joachim
Waldhörisch, das eine untern Tuchlauben in der
Stadt, das zweyte auf der Wasserkunstbastey lie=
gende
Häuser abermal öffentlich auszufeilen, und
an den Meistbietenden zu verkaufen. Da nun zu
diesem Ende der 13. des Monats April dies Jahrs
bestimmet ist. So haben diejenigen, welche die
gedachte Häuser zu kaufen willens sind, an dem
bestimmten Tag, oder da wir anderer Verhinder=
nissen
halber diesen Tag nicht zu Rath sass⟨e⟩n, den
nächst darauf folgenden Rathstag frühe um 8.
Uhr vor uns zu erscheinen, und sich bey unserem
und gemr. Stadt Wien Grundbuch durch den
Amtsschreiber anmelden zu lassen, folglich der
weiteren Behandlung abzuwarten.


Von des Gräfl. Ferdinand Harrachischen Jud.
Delegati der Herrschaft Jnzerstorf wegen, wird
hiemit jedermänniglich kund und zu wissen ge=
macht
: Es seye auf Anlangen des Hrn. Bernhard
Brauer, der Rechten Doctors, auch Hof=und
Gerichtsadvocatens, als gerichtl. verordnet Jo=
hann
Dietrichischen Curators ad Lites, in eine
nochmalige Licitirung der zu Hetzendorf nächst dem
k. k. Lu⟨stge⟩bäude liegend Dietrichischen Behausung
sammt Stadl, Garten, Grundstücken, und übri=
gen
Appertinentien gewilliget, und zu Vorneh=
mung
dessen der 16. künftigen Monats April be=
stimmet
worden. Es werden demnach alle und
jede, welche ermeldte Johann Dietrichische wohl=
bestellte
Behausung zu Hetzendorf cum apperti-
nentiis
käuflich an sich zu bringen willens sind,
an dem obbestimmten Tag frühe um 8. Uhr in
der Herrschaftl. Verwalteramtskanzley zu Jnzer=
storf
zu erscheinen haben, wo sodann das Weite=
re
mit ihnen abgeschlossen werden wird.


Von der Gräfl. Excell. Kollonitzischen Herrschaft
Ober=Sibenbrunn im V. U. M. B. im Marchfeld
wegen, wird hiemit jedermänniglich kund und zu
wissen gemacht Es haben die nach Ableiben de=
ren
obgedachter Herrschaft unterthänig gewesen
Mathias Böhmischen Conleuthen seel. ruckgeblie=
bene
Erben, und respect. Kinder bey mehrgedach=
ter
Herrschaft um die offentliche Feilbietung der
in dem hiesigen Dorf Obersibenbrunn bey gutem
Bau befindlichen Behausung, sammt dazu gehö=
rigen
32. Joch Hausäckern, und 23. Joch Ueber=
ländäckern
gehorsamst angelanget. Wann nun in
dieses Begehren zu gewilligen kein Anstand ge=
nommen
, und zu dem Ende der 26. künftigen
Monats April anberaumet wird; als werden alle
und jede, welche besagte Behausung mit denen
dazu gehörigen 32. Joch Hausäckern, samt
Pferd, Rindvieh, und übriger Baurmannschafts=
einrichtung
alleinig, die in guter Lage aber lie=
gende
23. Joch Ueberländäcker einzelnweise, oder
aber sammt obbemeldten Behausung zusammen,

[17]

käuflich gegen gleich baaren Erlag an sich zu brin=
gen
gedenken, an obbemeldt 26. April frühe um
9. Uhr in hiesig Gräfl. Excell. Kollonitzischen Amts=
kanzley
zu erscheinen, und sich melden zu lassen
haben, worauf sodann sowohl von dieser Behau=
sung
, und Bauermannschaft, als auch von denen
Grundstücken der Augenschein genommen, zur
offentlichen Licitation geschritten, und endlich
mit dem Meistbietenden der Kauf ex Officio ge=
schlossen
, und hierüber der Kaufbrief und Gewöhr
ertheilet werden wird. Schloß Ober Sibenbrunn
den 11. März 1771.

Jn Joh. Benjamin Neumanns, burgl. Buch=
binders
, seinem Gewölbe vorne im Seizerhof=
gäßel
, ist zu haben: des hochwürd. Hrn. P. Sai=
lers
christliche Tageszeit zu Morgens, Meß, Rei=
se
, und Abends, mit geistreichen Gebethern, wie
auch den Kreuzweg Jesu Christi, durch Betrach=
tungen
mit 47. seinen Kupfern geziert, ungebun=
den
1. fl. 30. kr. gebunden in Futeral 2. fl. 30. kr.
säuberer 2. fl. 45. kr.

Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen: Es sey
über die schon ehedessen angeordneten Licitations=
tagsatzungen
das holzbauerisch in der Römerstras=
se
in der Stadt liegende Haus abermal offent=
lich
auszufeilen, und an den Meistbietenden zu
verkaufen. Da nun zu diesem Ende der 27te
des Monats Aprils dies Jahrs bestimmet ist.
So haben diejenige, welche das gedachte Haus
zu kaufen willens sind, an dem bestimmten Ta=
ge
, oder da wir anderer Verhindernissen hal=
der
diesen Tag nicht zu Rath sässen, den nächst
darauf folgenden Rathstag fruh um 8. Uhr vor
uns zu erscheinen, und sich bey unserem und
gemeiner Stadt Grundbuch durch den Amts=
schreiber
anmelden zu lassen, folglich der weite=
ren
Behandlung abzuwarten.

Von des kais. kön. N. Oe. Mercantil=und
Wechselgerichts wegen dem Franz Kett von Grätz
durch gegenwärtig ordentliches Edictum hiemit
anzufügen; Es habe bey diesem k. k. N. Oe. Mer=
cantil
=und Wechselgericht der Thomas Schal=
linger
burgerl. Coffeesieder wider ihn um die ge=
richtliche
Einantwortung deren pro pignore in
Handen habend, unterm 26. abgeruckten Mo=
nats
Febr. auf 220. fl. gerichtl. geschätzten Prä=
tiosen
, dann Ausfertigung deren nöthigen Val=
valedicten
unterm heutigen Dato gehorsamst ge=
betten
. Da nun hierüber der Rathschlag dahin
(die Auslösung in bemeldt geschätzter Effecten
inner 3. Tägen aufzulegen, sonst seye in die Ein=
antwortung
gewilliget, wofern nichts einkom=
men
, und solle diese Verordnung dem Beklag=
ten
per Edicta ad Valvas behörig kund gemacht

werden) nichts ergangen. Als wird ihme Franz
Kett solche unter heutigem Dato ergangene 3.
tägige Auslösungsauflage seines nicht wissentli=
chen
Aufenthalts wegen durch gegenwärtiges
Edictum hiemit intimiret und zu wissen gemacht.

Den 8ten April, und folgende Täge werden
fruhe von 9. bis 12. Nachmittag von 3 bis 6.
Uhr in Unterkammeramtshaus im 3ten Stock
nächst dem burgerl. Zeughaus am Hof gold=und
silberne Denkmünzen, andere gold=und silberne
Sachen, eine silberne Repetiruhr, eine achttä=
gige
Repetir=Stock=und andre Uhren, in Gold
und Silber gefaßte Erois, Zahnstierer und Na=
delbüchsel
, Porcellain, Calcedon, Agaten, an=
dere
viele Tabatieren in ermeldter Fassung, 2.
silberne und andere Degen, ein mit Silber be=
schlagen
türkischer Säbel, anderes Seitengewehr,
ein Paar Scheibenrohr mit Meßing vergoldter
Mondirung von Max Zellner, zerschiedene Flin=
ten
, eine Windbüchsen, Pistolen, Terzerol,
Perspectiv, Compaß, andere dergleichen Sachen,
bordirt und glatte Mannskleidung, viele Bilder,
Kästen, Tisch, Soffa, Sessel, marmorne Tisch=
blättl
und viele andere Sachen; dann den 12.
hernach auch fruh um 9. Uhr die Wägen, ein
Pierutsch, ein Schlitten, Pferdgeschirr und an=
deres
Riemwerk, den 13. aber eben fruh um 9.
Uhr die Bücher licitando verkaufet werden.

Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
geben hiemit jedermann zu vernehmen; Es seye
auf Anlangen des (Titl.) Herrn Adam Anton
Constantin Grafen von Grundeman Filii noe.
verwilliget worden, daß weil. Herrn Philipp
Jakob Freyherrn von Radolt seel. gehörige zu
St. Margarethen liegende Haus, samt Garten
offentlich auszufeilen, und an den Meistbieten=
den
zu verkaufen. Da nun zu diesem Ende der
17. des Monats May dies Jahrs bestimmet ist.
So haben diejenigen, welche das gedachte frey=
herrliche
Haus samt Garten zu kaufen willens
sind, an dem bestimmten Tage, oder da wir an=
derer
Verhindernissen halber diesen Tag nicht
zu Rath sässen den nächst darauf folgenden Raths=
tag
fruh um 8. Uhr vor uns zu erscheinen, und
sich bey unserem und zur gmr. Stadt Grund=
buch
durch den Amtsschreiber anmelden zu las=
sen
, folglich der weiteren Behandlung abzuwar=
ten
.

Es sind in pfannischen Haus nächst der schö=
nen
Latern und heil. Kreuzerhof auf künftige
Georgi zwey kleine Wohnungen, jede von drey
Zimmer, Kuchel, Boden, Holzgewölb und Kel=
ler
zu verlassen, und hat man sich dieserwegen
bey dem Hausmeister alda anzumelden.







[18]

Es ist ein sechsjöhriges wohlabgerichtes Reit=
Pferd, so ein Pohlack und Wallach ist, alltäg=
lich
zu verkaufen; wer dieses zu kaufen gedenket,
kann sich in den erzbischöflichen Stallungen an=
fragen
.

Von der erzherzoglichen Herrschaft Scharfen=
acker
Amtskanzley Männerstorf wegen wird hie=
mit
jedermänniglich kund und zu wissen gemacht,
welchergestalten der in dem zu gedachter Herr=
schaft
angehörigen Marckhof am Leythaberg ge=
bürtige
Martin Trumer allbereits über fünfzig
Jahre abwesend und unwissend, mithin von
selben bis anher weder etwas gesehen, oder ge=
höret
worden seye. Wann demnach derselbe an=
noch
bey Leben sich irgendwo befinden möchte,
solle er sich oder dessen nächste Anverwandte a
Dato hujus innerhalb einem Jahr, 6. Wochen,
und 3. Tagen peremtorie, & sub pœna præ-
clusi
bey alldasiger herschaftl. Amtskanzley Man=
nerstorf
einfinden und anmelden, wo im widri=
gen
derselbe, oder dessen etwann angeehligte
Ehegattinn samt deren erzeugten Erbfolgern pro
mortuis gehalten, und die diesfällige allda be=
findliche
Erbsforderung unter die eben allda be=
findliche
nächste Befreundte nach Ausweiß der
kais. karolinischen Erbschaftsordnung mit all ge=
fallenen
Nutzung getheilet, und denenselben ein=
geantwortet
werden wurde. Ein welches man
hiemit edictaliter erinneren sollen. Schloß Man=
nerstorf
den 28. Jänner 1771.

Nachdem (Titl) Jacob Joseph Freyherr Huber
von Maur verstorben, dessen Erb hingegen allhier
nicht wohnhaft, als ist die vom ersteren hinter=
lassene
allhier zu Gumpendorf neben dem Gemein=
haus
sub Nro. 21. befindliche in Quadro gebaute
ganze Behausung, welche sowohl zu ebener Erde,
als im obern Stock, nebst einem großen und klei=
nern
Saal, mit vielen Zimmern und Cabineten,
sammt einem großen Garten, Pferdstallungen,
und großen gesperrten Wagenschupfen, und für
eine Herrschaft mit aller Bequemlichkeit verse=
hen
, um einen billigen Preiß zu verlassen, wer
also hievon mehrere Auskunft zu haben verlanget,
kann sich bey dem in obbenannten Haus zu ebe
mer Erde wohnenden Hausmeister des mehreren
erkundigen.

Von des gräflich Gundacker Stahrembergischen
Judicii Deleg. der Herrschaft Pottendorff wegen,
wird hiemit jedermänniglich kund und zu wissen
gemacht; Es seye auf beschehenes Anlangen des
Jakob Pelleschel und dessen Ehewirthin The⟨r⟩e=
sia
wegen eines ihnen beeden schuldigen Satzka=
pitals
pr. 330. fl. cum sua causa über. die vor=
hin
erhaltene Gradus Executionis in die Lici=
tirung
der Andreas Brennerischen der Herrschaft

Pottendorf unterthänigen Viertl Lehensbehau=
sung
zu Wamperstorf sammt Grundstücken ge=
williget
, und zu Vornehmung dessen der 8te
künftigen Monats Aprilis bestimmet worden.
Es werden demnach alle und jede, welche ermeldt=
te
Andreas Prennerische Behausung zu Wam=
perstorf
cum Appertinentiis käuflichen an sich
zu bringen willens sind, an dem oben bestimm=
ten
Tag fruh um 8. Uhr in der herrschaftlichen
Verwalteramtskanzley zu Pottendorf zu erschei=
nen
haben, wo sodann das Weitere mit ihnen
abgeschlossen werden wird.

Es ist einige Orangerie, von großen 36. Stück,
von kleinen 28. Stück Bäumern alltäglich zu
verkaufen; Wer hierzu Belieben traget, kann
sich in der Stadt in sogenannten Doctor Lazen=
hof
bey dem Hausmeister um das Weitere an=
melden
.

Den 26. März und nachfolgende Täge Vor=
mittag
von 9. bis 12. Nachmit. von 3. bis 6.
Uhr wird bey dem Stubenthor neben dem Rädl
im Bartuskaischen Hause No. 831. im ersten
Stock verschiedene Effecten, als Silber Frauen=
kleider
, Wäsch, Tischzeug, dann Stockuh,
Spalier, Sesseln, Soffa und Kanapee, Spie=
geln
, Kästen, Tisch, Bettstätt, dann Bettge=
wand
, Bilder, wie auch Zinn, Kupfer, Mes=
sing
, und Eisenwerk gegen baare Bezahlung
hindann gegeben werden.

Den 4. zukünftigen Monats Aprils wird in
dem Tischlerischen Haus, in der Singerstraße,
im 1ten Stock, eine Bettstatt vom harten Holz,
samt Baldachin und zugehörigen Bettgewand,
dann Wäsch, Kleider, Kästen, Tische, Zinn,
Porcellain, ein silberner Nachtzeug und anderes
Silber Ohrgehäng, Perlen, und übriges Hausge=
räth
, den Meistbietenden licit. verkauft werden.

Es ist zu Heiligenstadt ganz am Ende des Dorfs
gegen Nußdorf in der angenehmsten Lage, freyen
Luft, und Prospect sowohl in das Kaltenberger=
und Grinzingergebürge, als auch über die Donau
und nach der Stadt Wien und Vorstädten, eine
Behausung mit einem ausgesetzten Stock, worinn
im obern Stock ein Saal, und 8. Zimmer, eine
Kuchel, und 3. Aufgänge, zu ebener Erde 3. Zinns=
wohnungen
, mit Kammer und Kuchel, ein Stall
auf 4. auch 5. Pferd, eine schöne Schupfen an
der Einfahrt, ein best gewölbter großer Keller mit
einem sowohl im Keller als im Hof brauchbaren
guten B⟨r⟩unnen, vom besten Bau sind, nebst dem
gleich hinter dem Haus her liegenden Weingarten,
und einem Weingartsgrund zu Grinzing alltäglich
zu verkaufen. Wer hiezu ein Belieben tragt, hat
sich bey dem Gegenhandler in dem großen Armen=
haus
anzumelden.










[19]

Von der röm. kais. kön. nied. österr. Landrecht
wegen, wird hiemit den nachstehenden freyherrl.
Johann Bapt. Portolotischen Gläubigern, be=
nanntlichen
, dem Sebastian Berger, des Martin
N⟨us⟩chitz sel. Erben, der Apollonia Jwanschitzin,
dem Theodor Melchior v. Zeppenfeld, der Maria
Anna von Sorosina, dem Peter Süß und dessen
Schwester Margaretha, oder derenselben Erben,
kund und zu wissen gemacht: es habe bey diesem
kais. kön. nied. österr. Landrecht Gerhard Köesel,
Katharina Naglin, Maria Anna Kellin, Elisab.
Hauptin und Julius Kollinger, als gleichmäßig
Freyherrl. Portolot. Glaubigere, demüthig auch
gehorsamst vorgestellet: daß zwar zur Repartirung
der annoch vorfindigen gedacht Freyherrl. Portolot.
Massä die abwesende Gläubigere durch die ge=
wöhnliche
Edicta ad valvas einberuffen worden
s⟨e⟩yen, wegen deren Ausbleiben aber diese Repar=
tition
nicht zu Stande habe gebracht werden kön=
nen
. Da ihnen nun an Ausfolglassung dieser an=
noch
nicht repartirten Masse in circa pr. 1700 Fl.
gelegen, und dieselbe der sie hieraus betreffenden
Dividenten höchstens bedürftig wären; als hatten
dieselbe die schon einige Jahre fruchtlos liegende
Freyherrl. Portolotische Massa der Ordnung nach
zu repartiren und ausfolgen zu lassen, worüber
auf den 9ten verflossenen Monats Hornung eine
Tagsatzung mit Fürforderung allerseits Jnteres=
sirten
anberaumet worden. Da nun hierbey die
abwesend obgedachte Glaubigere per Edictum ad
Valvas einzuberuffen veranlaßt, und solche Tag=
satzung
auf den 14. May bestimmet worden ist;
als werden Eingangs benannte Freyherrl. Joh.
Bapt. Portolotische Glaubigere, als der Sebast.
Perger, des Martin Nuschitz sel. Erben, die Apol=
lonia
Jwanschitzin, der Theodor Melchior von
Zeppenfeld, die Maria Anna von Sorosina, der
Peter Süß und dessen Schwester Margaretha,
oder derenselben Erben, bey der auf den 14. May
anberaumten Tagsatzung Fruhe um 8 Uhr vor dem
kais. kön. nied. österr. Landrecht alsogewiß erschei=
nen
, wie im widrigen von den Anwesenden die
Nothdurften in Contumaciam vernommen, und
was Rechtens ist, ex officio erkennet werden solle.

Es sind nachspecificirte Häuser und Gärten,
benanntlich: 1) das ehemalig Maaderische Haus
und Garten auf der Landstrasse; 2) der ehemalig
freyherrl. Böckische Hof sammt Garten zu Jnzer=
storf
am Wienerberg; 3) der ehemalig gräfl. Har=
rachische
Hof sammt Garten ebenfalls zu Jnzer=
storf
am Wienerberg; 4) das ehemalig Betten=
krammerische
Haus zu Baaden, theils mit, theils
ohne Mobilien, im billigen Preise zu verkaufen.
Wer nun ein so anderes käuflich an sich zu brin=
gen
gesinnet ist, hat sich sowohl wegen näherer
Auskunft deren Ein=und Zugehörungen, als auch

des Kaufschillings in der Fürstl. Batthyanischen
Kanzley im Schottenhof zu melden.

Wir von der hochlöbl. kais. kön. J Oe. Regie=
rung
in der wider den Joseph Possauner v. Eh=
renthall
kais. königl. titular Bergrath verhäng=
ten
Cridäabhandlung niedergesetzte Commißion,
geben hiemit zu vernehmen, wie daß, nachde=
me
auf Anlangen des in Sache verordneten Edicts=
Curatoris Dr. Joseph Griendl eine Tagsatzung
zur ersten Anmeldung derer gesamt intereßirt
Joseph v. Possaunerischen Creditspartheyen auf
den 8ten künftigen Monats April Nachmittag
um 3. Uhr per patentes anberaumet worden,
dagegen namhafte und mehrere Glaubigere, die
sich außer Lande befinden, mit intereßirt sind,
für nöthig befunden worden seye, besagte erste
Anmeldungstagsatzung auch durch offentliche Zei=
tungsblätter
kund machen zu lassen, dahero dann
hiemit in obbesagten Tag und Stund die gesamt
sowohl in=als ausländische Jos. v. Possauner.
Creditspartheyen zur ersten Anmeldung aut per
se, aut per mandatarios zu erscheinen citiret,
und der Fürsichgehung halber besagter Tagsatzung
sich Vormittag um 9 Uhr des nämlichen Tags in
der Regierungs Rathstube erkundigen zu lassen
wissen werden: übrigens aber bey solcher Tagsa=
tzung
nach behörig beschehener Anmeldung in Be=
tref
eines von dem Dr. Joh. Nep. Schrägl, qua
Curatore Creditorum , und dem Cridatario an=
sinnenden
Vergleich die Verabredung zu treffen,
ihnen Creditoribus allerdings frey stehet.

Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen: es sey
über die schon ehedessen angeordneten Licita=
tionstagsatzungen
verwilliget worden, das haut=
singerisch
in der Rossau ligende Haus abermal
offentlich auszufeilen, und an den Meistbie=
tenden
zu verkaufen. Da nun zu diesem Ende
der 10te des Monats April dies Jahrs bestim=
met
ist, so haben diejenigen, welche das gedach=
te
Haus zu kaufen willens sind, an dem be=
stimmten
Tag, oder da wir anderer Verhinder=
nissen
halber diesen Tag nicht zu Rath sässen,
den nächst darauf folgenden Rathstag fruh um
8. Uhr vor uns zu erscheinen, und sich bey un=
serem
und gemeiner Stadt Grundbuch durch
den Amtsschreiber anmelden zu lassen, folglich
der weiteren Behandlung abzuwarten.

Mit Bewilligung eines löbl. Stadtrath allhier
wird auf dem Rathhaus den 10. nächstkünftigen
Monats Aprils frühe um 8. Uhr (wenn aber sel=
bigen
Tag keine Ceßion gehalten würde, der
nächstfolgenden Rathstag darauf) das auf der
Wieden in der neuen Gasse liegend Mauermeister
Paulisch=nun Gasteigerische zum kleinen Jordan







[20]

genannte Haus, welches durchaus bey gutem Bau,
und mit Ziegeln gedecket ist, und 15. separirte
Wohnungen, dann besonders noch ein zierliches
Gärtl, Salletel, Zimmerl und Kuchel, nebst ei=
nem
kleinen Keller hat, dem Meistbietenden ver=
kauft
werden.


Wir Burgermeisteramtsverwalter, und Rath
der Stadt Wien, geben hiemit jedermann zu
vernehmen: Es sey die Elisabeth Wagnerin le=
digen
Standes allhier mit Todt abgegangen, und
daher um mit der künftigen Verlassenschaftsab=
handlung
sicher vorgehen zu können, für noth=
wendig
befunden worden, diejenigen vorzuladen,
und anzuhören, welche an diese Verlassenschaft
einige Ansprüche und Foderungen haben möchten.
Da wir nun entschlossen sind, eben diese Sprü=
che
und Foderungin an dem eigens, und zwar
für das erste=und letztemal hiezu bestimmten Tag
nämlich den 12. des Monats Aprilis dies Jahrs,
oder da wir diesen Tag anderer Verhindernissen
halber nicht zu Rath sässen, den nächst darauf
folgenden Rathstag fruh um 1. Uhr zu hören,
und zu vernehmen. So haben alle jene, welche
an der Elisabeth Wagnerin seel. Verlassenschaft
eine rechtmäßige Foderung, es sey um Erbschaft,
Schuld, oder anderer Ursachen willen zu haben
glauben, den bestimmten Tag selbst persönlich,
oder durch einen hinlänglich versehenen Gewalt=
trager
so gewiß vor uns zu erscheinen, sich be=
hörig
zu legitimiren, und ihre Ansprüche und
Forderungen darzuthun, als im widrigen Falle
auf die ausbleibenden, oder nicht behörig liqui=
direnden
Erben, Glaubiger und Prätendenten
keine Rucksicht genommen, mit der Abhandlung
und Vertheilung des Verlassenschaftsguts von
Amtswegen vorgegangen, und dasselbe den et=
wann
vorkommenden Erben unbedenklich über=
lassen
werden würde.


Von des hochwürdig erzbischöfl. wienerischen
Consistoriums wegen: dem Johann Plesch weltl.
Priestern mit diesem offentl. Edict anzudeuten:
der Joh. Grodl kais. kön. Arcier habe über den
noch unterm 10. Herbstm. 1770 ergangenen Ver=
laß
, daß der Beklagte von des Klägers Klage
ledig und müßig, er erweise dann, wie es sich
zu Recht gebühret, daß der Beklagte für die in
dem gedachten Revers von 24. Märzen 1768.
vorkommenden 4000. fl. und hieran annoch haf=
tenden
3000. fl. sich außer diesem Revers ver=
bürget
, und für selbe als Zahler zu haften ver=
sprochen
habe, jedoch dem Beklagten die Gegen=
weisung
, und alle andere rechtliche Behelfe vor=
behalten
seyn sollen, die Weisung ergriffen, und
über die eingelegte Weißartikul den k. k. Hof=
kriegsagenten
Hrn. Buffy als Zeugen vorgeschu=
zet
, auch unterm 10. Christmonats vorigen Jahrs

die Verbscheibung: Fiat mit Vorwissen erhalten.
Da aber der Aufenthalt des Johann Plesch nicht
ausfindig zu machen, ihm sothane bewürkte
Vorwissensverordnung zu Handen stellen zu kön=
nen
; Als hat man ihm Eingangs besagten weltl.
Priester Joh. Plesch gemeldt wider ihn unterm
10. Christmonats vorigen Jahrs erhaltener, und
unter heutigen Tage behörigen Orts anzuschla=
gen
bewilligte Verordnung hiemit durch dieses
Edict erinneren wollen.


Es ist auf der Wieden in der neuen Gasse bey
Maria von guten Rath ein neugebautes Haus
alltäglich zu verkaufen; wer hierzu Belieben hat,
kann sich bey dem Hausmeister anmelden.

Nachricht.

Vor dem Stubenthor in der Ungergasse ist in
dem zum goldenen Dach genannten Haus der er=
ste
Stock, bestehend in 6. Zimmern, und einem
Saal, welcher mit Trumeaux Spiegeln, Lustern,
und marmorsteinernen Tischen versehen, auch alle
Zimmer sauber spalliert, gemahlen, und lustrirt
sind, welche alle zum Heitzen mit Oefen verse=
hen
, nebst einem Bodenzimmer, 2. Kuchelzim=
mer
, 2 Kucheln, Salaterena, Stallung auf 12
Pferd, Wagenschupfen, Heuboden, nebst einem
Garten täglich zu verlassen, wer solchen bestehen
will, hat sich allda bey dem Hausinhaber zu mel=
den
.


NB. .Es seynd hier wieder angekommen die Ge=
brüdere
Montani mit verschiedenen Blumenkielen
wie folget:

Gedoppelte Arunculen. Von dreyßigerley Far=
ben
, allerhand Arunculen. Arunculen la Bella
di Brusseles . Gelbe Arunculen. Arunculen die
schöne von Orleans. Gesprengte Arunculen von
verschiedenen Farben. Arunculen der Prinz von
Oranien. Pur rothe extra schöne Arunculen. Al=
lerhand
färbige Anemoni. Allerhand rothartige
Anemoni. Anemoni la Bella di Brusseles . Ane=
moni
der grosse Turband, Anemoni in Regen-
bogen
. Anemoni der Prinz von Oranien. Anemoni
alte Bollon⟨e⟩ . Anemoni, die schöne von Nor=
mandie
, und sonst allerhandArten schöne Blumen.
Saamen von Kauli Flor, von denen schönsten
Sorten, Saamen von Broccoli Romani, extra
schön. Die Blumenkiele seynd durch und durch
das 100. für 4. fl. Der Saamen von Kauli=
flor
das Loth 18. kr. Der Saamen von Brocoli
Romani das Loth 15. kr. Saamen von Spani=
schen
Zwiebeln das Loth 15. kr. Saamen von
Römischen Fenchel das Loth 15. kr. Saamen
vom Lombardischen Kehl, Melaun=kern, Cardi
das Loth 15. kr. Arischoken=kern das Loth
15. kr. Fruhe=kraut das Loth 12. kr. Kauli
Arabi das Loth 8 kr. Capuciner Köhl das Loth 8 kr.

[21]

NB. Nägl saamen, das Loth 1. fl. Veigl saa=
men
von verschiedenen Farben das Loth 30. kr.
Arunculen Turbant d'Or das Stuck 6. kr.

Auch ist ein extra frischer Lucerne=oder Schwei=
zer
=Klee, das Pfund pr. 45. kr. auch Steyrischer
Klee, das Pf. pr. 24. kr. zu haben.

Obgedachte Gebrüdere Montani seynd bey Hrn.
Sebastian Lanser im Gewürzgewölb beym golde=
nen
Stern in der Wolzeil anzutreffen.

Obristhofmarschall ꝛc.

Geben mit gegenwärtig offenem Edict jeder=
männiglich
sowohl An=als Abwesenden, deme
daran gelegen, kund und zu wissen: wasmassen
uns die Maria Elisabetha Umhausin, als des im
Monat Decembris vorigen 1770. Jahrs allhier
cum testamento verstorbenen Herrn Johann
Michael Praxmayr, gewest kais. kön. Commercium
Hofsecretarii instituirt und cum beneficio logis
& Iventarii erklärte Universalerbin demüthiglich
gebethen; womit wir zu Eruirung des etwa vor=
handenen
Æris alieni , und folgsam zu sicherer
Abhandlung des gleich ersagten Herrn Hofsecre=
tarii
Praxmayr Verlassenschaftsvermögen, alle
die⟨j⟩enige, welche an des wiederholten Herrn
Praxmayr Vermögen ex quacunque causa vel
titulo einige Sprüche und Anforderungen haben
oder zu haben vermeinen, edictaliter einzuberuf=
fen
, und zur behörigen Anmeld=und Liquidirung
ihrer Sprüche und Anforderungen eine ordentliche
Convocationstagsatzung anzuberaumen geruhen
möchten. Wenn wir nun in dies so recht als
billige Begehren gewilliget, und dahero zur dies=
fälligen
Convocationstagsatzung den 4. Monats=
tag
May dies inlebend 1771. Jahrs Nachmittag
præcise um 4 Uhr für die erst=andert=und dritte
auch allendliche Frist sub clausula præclusi hie=
mit
bestimmet haben wollen. Als befehlen wie
hierdurch all=und jeden, welche an des obgedacht
testato verstorbenen Herrn Commercien Hofse=
cretari
Praxmayr Verlassenschaftsvermögen ei=
nige
Sprüche und Anforderungen haben oder zu
haben vermeinen, an vorbemeldten Tag und
Stund vor unsere Amtskanzley auf der Sailer=
statt
im Jacoberhaus im ersten Stock entweder
selbst persönlich oder durch genugsam bevollmäch=
tigte
Gewalttragere alsogewiß erscheinen, und ih=
re
Sprüche und Forderungen anmelden, auch
Rechtsbeständig liquidiren, wie im widrigen die
Verlassenschaft der eingesetzt und erklärten Uni=
versalerbin
eingeantwortet; falls aber der sich et=
wa
darthuende Schuldenlast die Verlassenschafts=
massam
erschöpfete, die sich anmeldende Glaubi=
ger
ordentlich claßificiret, die Massa unter die=
selbe
gegen vorläufiger Liquidirung repartiret,
denen Ausbleibenden aber das ewige Stillschwei=
gen
auferleget, und die nicht liquidirende Cre=
ditspartheyen
von dieser Massa ausgeschlossen und

abgewiesen werden sollen. Wornach sich dann ein
jeder zu achten und vor Schaden zu hütten wissen
wird.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit den nächsten Anverwandten der Ma=
ria
Barbara Pingizerin, wie auch den Glau=
bigern
, oder andern Prätendenten, dahin all je=
nen
, welchen immer daran gelegen ist, zu ver=
nehmen
; Es sey eben gedachte Maria Barbara
Pingitzerin mit ledigen Standes, bereits im
Monat April vorigen Jahrs mit Tod abgegan=
gen
, welche in dem, den 12. April 1767. errich=
teten
Testament, die inzwischen auch verstorbe=
ne
Anna Maria Bernhoferin zur Erbin einge=
setzt
, und hiernächst für verschiedene Personen
viele Legaten bestimmet hat. Nun sey zwar schon
ehedessen eine Einberufungstagsatzung, und zwar
auf den 31. August vorigen Jahrs durch öffent=
liche
Edicten bekannt gemacht worden, und hie=
bey
nur wenige Legatarien und Prätendenten er=
schienen
, andererseits aber auch vorgekommen,
daß das Eingangs erwähnt Testament zwar
von der Pingitzerin selbst, sonst aber von nie=
mand
andern mit unterschrieben, und daher aus
Abgang der Zeugen ungültig, doch bereits von
einigen Jntestaterben schriftliche Erklärung dies
Jnnhalts, daß sie es dem ungehindert bey die=
sem
Testament bewenden lassen wollen, ausge=
stellt
worden wären. Weil dann aber verläßig zu
wissen nothwendig ist, ob nicht etwa noch meh=
rere
Anverwandte der Maria Barbara Pingitze=
rin
existiren, welche auf ihre Verlassenschaft ab
intestato Anspruch machen könnten, dann ob,
und wer allenfalls sonst an der gedachten Ver=
lassenschaft
immer aus was für einen Grund zu
fordern haben möchte: So sey zu dem Ende eine
nochmalige Tagsatzung, und zwar für das letztemal
auf den 20. April dies Jahrs veranlasset worden.
Es haben daher jene Maria Barbara Pingitze=
rische
nächste Anverwandte, welche ein Recht
zur Erbfolge ab intestato zu haben glauben, dann
als jene die immer eine Forderung an ihrer Ver=
lassenschaft
haben möchten, an den bestimmten
Tag früh um 8. Uhr selbst persönlich, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte alsogewiß auf gmr.
Stadt Pupillenraitkammer zu erscheinen, sich
behörig zu legitimiren, und ihre Sprüch und
Foderungen darzuthun, wie im widrigen in Be=
tref
der nicht erscheinenden Anverwandten das
Pingitzerische Testament für richtig erkannt, al=
lenfalls
die Verlassenschaft nur unter die Anwe=
send
, und die der Zeit bekannten getheilt, und
auf die nicht erscheinenden Anverwandten, Glau=
bigere
, oder andere Prätendenten kein Bedacht
genommen werden würde.


Die zum löbl. Stift heiligen Kreuz eingestif= ⟩ ⟨ teten Herschaft Trumau machet hiemit jeder=

[22]

männiglich zu wissen, daß den 17. April dies Jahrs
fruh um 8. Uhr die zu Münchendorf an der Oe=
denburger
Poststrasse nächst Wien gelegene so=
genannte
Rendlische halblehen Behausung No.
8. bestehend in zwey schönen Wohnzimmern,
einem Speißgewölb, und einer Kammer, zwey=
en
Schüttboden. Stallung für 8. Pferd, und 8.
Stück Hornvieh, einen Stadl, einer Holz=und
einer Wagenschupfen, alles in recht gut gebau=
ten
Stand, samt darzu gehörigen 17. ein Vier=
tel
Joch Hausäckern, 6. dreyviertel Tagwerk
Wisen, 1. Achtel Haus=und Krengarten und
1. Achtel Krautgarten wie auch die angebaute
Felder mit Winter=und Sommerbau dem Meist=
bietenden
gegen gleich baarer Bezahlung ver=
kaufet
werden. Wer nun solche Behausung käuf=
lich
an sich zu bringen gedenket, hat sich zu Mün=
chendorf
an obbemeldten Tag, Ort und Stund
einzufinden.



Nachdeme der Caspar Roßbacher eine der fürstl.
Lubomirskischen Herrschaft Neuenlengbach ange=
hörig
gewest=zu Oedt gebürtiger Pupil durch 32.
Jahr abwesend und unwissend ist, dieser aber
in der Herrschaft Neuenlengbacherischen Waisen=
kassa
einiges Vermögen anligend hat, und nun
dessen vorhandene Seitenerben solches habhaft
zu werden gedenken; als wirdet erdeuter Caspar
Roßbacher, oder allenfalls dessen vorhandene
eheleibliche Erben innerhalb einem Jahr, 6. Wo=
chen
, 3. Tag nämlich bis 18. April des 1772.
Jahrs um so gewisser zur Amtskanzley Neuen=
lengbach
sich stellen, widrigen Falls ernannten
Caspar Roßbacher pro mortuo erkennet, und
dessen vorfindiges Vermögen denen vorhandenen
Seitenerben erfolget werden wirdet.


Von der gräflich Adam Wenzel Batthyan und
Strattmannischen Amtskanzley der Herrschaft
Kottingbrunn wegen, wirdet anmit jedermännig=
lich
kund und zu wissen gemachet: nachdeme der
Georg Schindler, Fleischhackermeister zu Allandt,
mit seinem Vermögen ad Cridam gediehen ist,
mithin von Seiten hiesiger Herrschaft zu Aus=
findigmachung
seines Æris alieni eine clausulirte
Convocation=und Liquidationstagsatzung anzuord=
nen
für nöthig befunden, hierwegen aber der 27.
April a. c. inclusis feriis um 8 Uhr Fruhe in der
aldasigen Herrschaftskanzley zur Tagsatzung be=
stimmet
worden seye. Dahero werden all und je=
de
, welche an des besagten Georg Schindlers
Vermögen Sprüche und Forderungen zu haben
vermeinen, auf ersagten Tag und Stund in
geistlicher Herrschaftskanzley pro 1mo, 2do &
3tio Termino entweder persönlich oder durch hin=
länglich
beglaubte Gewaltstragere alsogewiß zu
erscheinen, und die ihrer Schuldforderung halber
in Handen habende Obligationen, Zeugenschaf=

ten, Verträge, oder andere zu ihren Behelf die=
nende
Briefschaften mitzubringen, sohin ihre
Nothdurften zu verhandlen und zu liquidiren ha=
ben
, wie im widrigen der ausbleibende Theil mit
seiner Anforderung nicht mehr gehöret, sondern
von dieser Massa gänzlichen abgewiesen, und dem=
selben
das ewige Stillschweigen auferleget wer=
den
solle. Signatum Schloß und Amtskanzley
Kottingbrunn den 13. Martii 1771.


Von dem k. k. Stadt=und Landgericht Wien,
dem Caspar Spiebel, Johann Reigel, und Mi=
chael
Amon, als Caspar Fuchsischen Hypothe=
car
=Glaubigeren hiemit anzufügen: es habe der
in der Caspar fuchsischen Ganthandlung aufge=
stellte
Hr. Curator ad lites angezeiget: daß die
wegen Ratificirung der über das Caspar fuchsi=
sche
Vermögen verfaßten Repartition angeord=
net
geweste Erforderung von darumen fruchtlos
abgeloffen, weilen ihrer obernannte dießfälligen
Glaubigeren Aufenthalt nicht hat ausfindig ge=
macht
werden können; dahero dann über des er=
nannten
Hrn. Curatoris ferneres Anlangen eine
anderweite Erforderung auf den 15. nächstkünf=
tigen
Monats April mit dem Anhang bestimmet
worden, daß sie obernannte Glaubigere an erst=
erwehnten
Tag fruh um 8. Uhr bey gedacht k.
k. Stadtgericht sich alsogewiß einzufinden, und
ihre in Händen habend ohnehin leer ausgehend
fuchsische Satzbriefe bey Gericht einzulegen ha=
den
werden, wie im widrigen die von dem dies=
falls
aufgestellten Hrn. Curatore ad lites ver=
faßte
Repartition gerichtl ratificirt, und wegen
Paßirung ihrer ermeldten Glaubigeren inhabend
diesfälligen Sätzen das Benöthigte an die Behör=
de
von Amts wegen erlassen werden solle. Wel=
che
Verordnung ihme Caspar Spiebel, Johann
Reigl, und Michael Amon hiemit offentlich zu
wissen gemacht wird.

Von des löbl. Stifts und würdigen Gotteshau=
ses
unser lieben Frauen zun Schotten in Wien
Grundgerichts wegen, wird nochmalen zu verneh=
men
gegeben: Es sey zu offentlicher Licitirung
des von weil. Anna Maria Schlickin seel. ruck=
gelassenen
Hauses zum goldenen Pfauen am Ober=
neustift
, allermassen bey der letztern Tagsatzung
keine anständige Kaufer erschienen, eine weite=
re
Licitation auf den 10. Tag kunftigen Monats
April frühe um 9. Uhr angesetzet worden. Sol=
chemnach
werden die Liebhaber sothanen Hauses
solchen Tags bey dem Stift Schottischen Grund=
buch
zu erscheinen haben, damit mit dem Meist=
bietenden
ein ordentlicher Verkauf angestossen
werden möge.

[23]

Num. 223. Verzeichniß,
Einiger Bücher, so in der Kraußischen Buchhandlung, nebst
vielen andern, nächst der kaiserl. königl. Burg in Wien um beygesetzten
Preis zu haben sind.

⟨H⟩istoire militaire des Suisses au service dela France avec les pieces justificatives par Mr.
le Baron de Zur Lauben. VIII. Volumes. gr. 12. à Paris 1751. 9. fl.

Baklowicz, Essais sur la fortification au terrein. 8. Varsovie 1769. 1. fl. 8. kr.

Beaufort, la Republique Romaine, ou plan generale de l'ancien gouvernemeut de Rome.
2. Tom. avec figures & medailles g. 4. Haye 1766. 12. fl.

〈…〉 rpenii (Thom.) Grammatica Arabica. Lugd. Bat. 1767. 6. fl.

Description du Danube, contenant des Observations historiques, Astronomiques, Hydro-
graphiques
, Historiques, & Physiques, par Mr. le Comte de Marsigli, en VI. Tomes,
av. fig. Imper. fol. en Forme d'Atlas. à la Haye 1744. 150. fl.

Paradoxes Moraux & Litteraires. gr. 12. Amst. 1768. 1. fl. 20. kr.

Bibliotheque des Dames contenant des Regles generales pour leur conduite, dans toutes
les circonstances de la Vie, Ecrite par une Dame, 3. Tomes, 8. Amsterd. 1767.
5. fl. 15. kr.

Histoire de Saladin. Sultan d'Egypte & de Syrie, par Mr. Marin. 2. Tomes, 8. à la
Haye 1758. 2. fl. 54. kr.

de Jonathan Wild le Grandtraduite de l'Anglois par M. Fielding, 2. Tomes 8vo.
Londres 1763. 1. ff. 45. kr.

⟨S⟩auvages, (Fr. B.) Nosologia metodica sistens morborum Classes juxta Sydenhami men-
tem
& botanicorum Ordinem. Editio ultima auctior & emendatior; II. Volumina. 4.
maj. Amstelod. 1758. 9. fl.

Spectateur, ou le Socrate moderne, tom. VIII. gr. 12. à Amsterd. 1768. 2. fl. des VIII.
Volumes 10. fl.

Massillons Sermons 13. Volumes, grand. 12. à Paris, 1770. fl. 15.

L'Homme au latin, ou la destineé des savans, histoire sans vraisemblance, 8. Londres,
1769. 24. kr.

Kaufmann, J. S. de Statu Ecclesiae catholicae, & legitima potestate Romano Pontificis
contra Justini Febronii Librum ad reuniendos dissidentes in religione Christianos,
4. Coloniae Agrippinae, 1767. 2. fl.

Dictionnaire theorique & practique de Chasse & de Pêche. 2. Tomes. 8vo. à Paris,
1769. 4. fl.

Du Pin, L. E. , Nouvelle Bibliotheque des Auteurs ecclesiastiques XXI. tomes avec Dis-
sertation
preliminaire, ou prolegomene sur la Bible. gr. 4. Utrecht 1731. 64. fl.

Memoires & avantures d'un homme de qualité, qui s'est retiré du monde. VII. volu-
mes
. pet. 12. à Basle 1766. 3. fl.

Cervantes, Mich. Saavedra, nouvelles exemplaires auteur de Donquichotte, 2. Tom. gr.
12. à Lausanne 17⟨5⟩9. 2. fl. 45. kr.

〈…〉 aussin, memoires historiques militaires & politiques sur les principaux evenemens arrivés
dans l'Isle & Royaume de Corse, avec histoire naturelle de ce Païs la. II. Tom. 1758. 3. fl.

Memoires & avantures d'une Dame de qualité, qui s'est retirée du monde, 6. Part. pet, 12.
à Francfort 1757. 1. fl. 30. kr.

[24]

Gometz, angenehme und lehrreiche Erzählungen in vergnügten Tagen, 2 Theile, 8. Berlin,
1761. 4 fl. 30 kr.

Willebrand, (J⟨d⟩h. Pet.) historische Berichte und praktische Anmerkungen auf Reisen in Deutsch=
land
und andern Ländern. 8 Leipzig. 45 kr.

Geschichte der Unterhandlung des Belgrader=Friedens, 2 Theile, 8. Leipzig 1769. 1 fl. 30 kr.

Entwurf der bürgerlichen gesetze der Juden, nach Anleitung der heil. Schrift. gr. 8. Koppenhagen
1769. 36 kr.

Salmons Historie des gegenwärtigen Staats von Rußland, 4. Leipzig 1752. 2 fl. 30 kr.

Histoire des gegenwärtigen Staats der europäischen Türkey und des großen Mogols. 2 Theile,
4. 1754. 2 fl.

Stuckert (Ludw. Wilh.) Geschichte der preußisch=brandenburgischen Staaten. 8. Breslau, 1769.
36 kr.

Das neue königliche l'Hombre , wie auch Quadrille, Cinquille, Piquet, Triset, Taroc &c.
nach itziger Art zu spielen. 8. 40 kr.

Theune (C. H.) Geschichte von Griechenland, worinnen enthalten eine hinlängliche Erzählung
von dessen Königreichen und Staaten, von der Religion, Gesetzen, Sitten und Gewohnheiten
der Griechen. 8. 1769. 30 kr.

Leßings (G. E.) Briefe, antiquarischen Jnhalts, 2ter Theil. 8. Berlin 1769. 1 fl. 8 kr. alle 2
Theil 2 fl.

Schauplatz der Künste und Handwerke, oder vollständige Beschreibung derselben, 9ter Band, mit
Kupfern. 4. Leipzig 1769. 6 fl. alle 9 Bände 54 fl.

Das entdeckte Geheimniß der italienischen Zahlen Lotterien oder sogenannten Lotto di Genove ,
nebst einer eröfneten kabalistischen Kunst bey jeder Ziehung ein oder zwey Zahlen mit Gewißheit
zu errathen. 4. 1769. 30 kr.

Schreiben an die goldbegierigen Liebhaber der Chymie und Alchymie, worinnen ihnen wohlmey=
mend
abgerathen wird, dieser Kunst nicht länger nachzuhangen, um sich nicht in das äußerste
Elend zu stürzen. 8. Frankf. 1769. 24 kr.

von Sind (Freyherrn, ) vollständiger Unterricht in den Wissenschaften eines Stallmeisters, mit
Kupf. gr. folio, Gotha 1769. 9 fl.

neue Fata einiger Seefahrer, absonderlich Gustav Moritz Frankens eines Deutschen, seine Rei=
sen
zu Wasser und zu Lande, Glücks=und Unglücksfälle in Europa und anderen Weltgegenden,
2 Theile mit Kupfern. 8. 1769. 1 fl. 30 kr.

Schröckh Sam. Jac. Einleitung zu einer allgemeinen Erkenntnis aller Handlungswissenschaften. 8.
Frankf. 1769. 2 Theile 6 fl.

Dessen Anweisung zum Kaufmännischen Briefwechsel, 8. Frankf. 1769. 45 kr.

Gaillards Geschichte Franz des ersten Königs in Frankreich, 4 Theile, gr. 8. Braunschweig 1769.
7 fl.

Harnischer P. Seraph, ein Opfer auf der Höhe, der Mensch Christus JEsus, ein Mittler zwi=
schen
Gott und den Menschen; in Paßion=oder Fastenpredigten, 2 Bände gr. 8. Breslau 1769.
4 fl. samt dessen Sonntagspredigten. 8 fl.

Gespräche des Phocion über die Beziehung der Moral mit der Politick, aus dem Griechischen über=
setzt
, gr. 8. Zürch 1764. 1 fl. 8 kr.

Lewis, W. , der Zusammenhang der Künste philosophisch=praktisch abgehandelt, ein Versuch für die
Beförderung der Künste, Gewerbe und Manufakturen. 2 Theile gr. 8. Zürch 1764. 5 fl.

Sailer (P. Sebast.) geistliche Reden bey mancherley Gelegenheiten und über verschiedene Materien
gesprochen, 3ter Band, gr 8. 1770. 1 fl. 30 kr. alle 3 Bände 4 fl.

Blonds, Kriegskunst, 3 Theile. Wovon der erste Theil die ausführlich abgehandelte Artillerie,
der zweyte Theil den Angrif der Festungen, und der dritte Theil die Vertheidigung der Festun=
gen
, enthält, 8. Frankfurt und Leipzig, 1769. 7 fl. 30 kr.

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