Num. 99. Sonnabend den 10. Christm. 1768.
Wienerisches Diarium,
oder
Nachrichten von Staats, vermischten,
und gelehrten Neuigkeiten.
Verlegt bey den von Ghelischen Erben.
Staatssachen.
Londen den 25. Winterm.
Der König hat den Lord Carl
Spen=
cer, einen Bruder des Herzogs von
Marlborougg, zum
Obriststallmei=
ster der Königin, an die Stelle des Grafen
von Delawar, ernannt, welcher letztere von
Sr. Majestät zum Obristkämmerer, an die
Stelle mit dem Botschafterskarakter an dem
königl. französischen Hof bekleideten Grafen
von Harcourt, erkläret worden.
Dasjenige, was vom 18. bis auf gestern
in den Parlamentssitzungen verhandelt wor=
den, ist für Auswärtige nicht von
besonde=
rer Erheblichkeit. Die von dem
Unterhau=
se zu dem Seedienste für künftiges Jahr
be=
willigten Subsidien betragen 832. tausend
Pf. Sterl. zum Unterhalt von 16000. Ma=
trosen, und zur Hebung der Subsidien hat
am 23. der Ausschuß der Gemeinen die
Fortsetzung der Abgaben auf dem Malz,
Rum, Aepfel=und Biernwein beschlossen.
An eben dem Tage wurden alle Schriften,
betreffend das Proceßwesen des königl. Bank=
gerichts wider Herrn Wilkes, der Kammer
vorgelegt, welche die Untersuchung derselben
bis auf den 2ten Christm. verlegt, an wel=
chem Tage Herr Wilkes gehöret werden
soll=
te. Man vermuthet zum voraus, daß ihm
in Ansehung der Art von Straffe, in welche
er verfallen, der Sitz im Parlamente werde
versaget werden. Auch beobachtet man, daß
der Pöbel ihm nicht mehr so stark anhängt,
und seine Gönner, die zu seinen
Bedürfnis=
sen beyzutragen müde werden, beginnen,
ihn im Stich zu lassen, so, daß ihm
wahr=
scheinlicher Weise kein ander
Rettungsmit=
tel, als die königl. Gnade, übrig bleiben
dörfte. Uebrigens kam noch in eben der
Si=
tzung zum Vortrag, man möchte den König
bitten, daß der Kammer eine Abschrift von
dem Ansuchen der Stadtobrigkeit bey dem
Kriegsamte, um Truppen zu erhalten, im=
gleichen eine Abschrift von den diesen
Trup=
pen und ihren Officiers ertheilten Befehlen,
während der Unruhen im verwichenen May,
wegen der Gefangenschaft des Herrn
Wil=
kes vorgelegt werden möchten; allein, die=
ser Vortrag gieng nicht durch, und es war
fast Mitternacht, ehe die Kammer
auseinan=
der gieng.
Die Bill, wegen Verbots der Ausfuhr
und Distillirung des Getraides, paßirte
ge=
stern im Oberhause, und heute hat der
Kö=
nig, welcher sich zu dem Ende in die
Cam=
mer der Pairs erhoben, seinen Beyfall zu
gedachter Bill gegeben.
Warschau den 19. Wintermon.
Es will verlauten, der neulich eingesetzte
Großvezier in Constantinopel sey seiner Würde
entlassen, und zum Bassa von Candien gemacht
worden, wohin er auch schon abgegangen seyn
soll. Er war mit der Schwester des Großherrn
verheyrathet, die eben itzt gestorben ist. Unter=
dessen soll dieses in dem Plan der Pforte keine
Veränderung machen. Es sind noch immer
dieselben Anstalten zum Kriege, welche
ge=
wesen, und außer den schon neulich
gedach=
ten 40000. Mann türkischer Truppen, wel=
che von Chotzim bis Bender, und weiter bis
Oczakow zu, an den Grenzen stehen, und
sichern Nachrichten zufolge, bis 300. Kano=
nen bey sich haben, kommen noch nach Jassy
15000. Mann unter einem
Großcomman=
deur, und auch die Fürsten selbst von der
Moldau und Wallachey müßen jeder 3000.
Mann stellen, welcher Fürsten Gemahlinnen
und Kinder bereits nach Constantinopel als
Geißeln der Treue zu schicken anbefohlen
wor=
den, und auch schon abgegangen sind. Da=
hin sollen auch mündliche Nachrichten
mitzu=
theilen, die von hier auf Erfordern schnell
abgereisete Herren Residenten obgedachter
Fürsten abgehen, welche schon bereits am
2ten Wintermonat bey Czierniowiec die
Gren=
ze glücklich übergegangen sind, und nie
ha=
ben angehalten werden wollen, theils weil
sie nicht unmittelbar der Pforte dienen, theils
weil sie nur mit Empfehlungsschreiben an die
Ministers ehemals hergekommen waren, ohne
förmlich beglaubte Residenten zu seyn. Un=
ter obgedachten türkischen, an der Grenze
ste=
henden Truppen haben sich auch etliche
Wo=
chen lang viele Arna⟨w⟩den befunden, welches
das verwegenste Volk aus den griechischen
Ländern der Türkey, und besonders aus
Al=
banien und Macedonien ist, von allen
Sec=
ten, die besonders auf den Kriegsschiffen
ge=
braucht werden. So, wie sie nach Büschings
Angabe in der Türkey die Fleischhacker
ab=
geben, so wissen wir dieses gewiß, daß sie
sehr kühne, und streitbare Leute sind, wel=
che die besten Dienste zur Erhaltung eines
Großherrn thun bey einem etwaigen
Auf=
stande der Janitscharen, wenn noch Zeit übrig
ist, solche Arnawden, ehe die Janitscharen
zu Kopf wachsen, nach Constantinopel herein
kommen zu lassen, indem sie benöthigten
Falls dann so viel würgen, und umbringen,
daß alles in Furcht und Ruhe, und der
Großherr in Sicherheit gesetzet wird. Die=
se Arnawden sind itzt von den Grenzen
ab=
marschiret, und an den Prut in die
Winter=
quartiere verleget worden. Auch die Spahi
haben auf ihr Begehren, weil sie noch itzt
nichts mit dem Degen zu thun haben, die
Erlaubniß erhalten, zu ihren Gründen sich
zu begeben. Die Janitscharen bleiben aber
ohnverändert an den Grenzen. Unsere Leser
zu unterhalten, merken wir hier an, daß ein
Janitschar, der noch keine Verdienste hat, jähr=
lich 15. Löwenthaler, und täglich 1. ein halb
Pf. Fleisch., nebst eben so viel Brodt bekommt,
alte verdiente Janitscharen aber haben jährlich
70. Löwenthaler und mehr, 3. Pfund Fleisch,
und 3. Pfund Brodt täglich. Die Spahi
hingegen, die Handel und Gewerbe treiben
dienen als Spahi, vom Grunde der ihnen
angewiesen ist. Bey dieser Gelegenheit
füh=
ren wir auch noch dies an, daß die
Löwentha=
ler nach Beutel gerechnet werden, und ein
Beutel enthält 500. Löwenthaler, ein
Löwen=
thaler macht 4. gute Pohlnische Tymfe, oder
11. Löwenthaler 3. Ducaten. Der vorige
Bassa von Chotyn hat, so lange er in
Bra=
hylow gesessen, jährlich 3. Beutel vom
Großherrn ausgemacht bekommen. Man wird
in kurzem mehr von einigen Zurüstungen der
Türken hören müßen, wenn es Ernst seyn soll.
Der neue Tartarchan ist wirklich beym
Groß=
herrn in Constantinopel gewesen, und hat sich
mit demselben unterredet. Die Barer
Con=
föderirten haben ihr letztgemeldetes Manifest,
so sie aus der Moldau ausgehen lassen, zu
Dankowec daselbst, am 12. Weinm. datiret,
und unter andern Namensunterschriften
fin=
det sich auch dabey, der, wegen eines
ge=
wissen Vorfalls in diesem Sommer
be=
kannt gewordene Castellan von Siradien
Makcynski, auch der zuerst in Großpohlen
mit einer Conföderation bekannt gewordene
Ridzynski. Die vor schon geraumer Zeit
angezeigte Einfälle der Barer aus der
Mol=
dau nach Pohlen sind 2mal vorgefallen, ein=
mal zu Stadinice, und das anderemal zu
Kolodrupki und Synkow. Anitzt sind sie
aber förmlich über den Niester, mit einigen
Lipker Tataren, nach Pohlen gegangen, und
haben diese besonderst schon neulich
gedach=
termassen in Babaczyn, 2. Meilen von
Ka=
mieniec, dem Castellan von Kiow, Lankorons=
ki, gehörig, sehr gehauset. Unterdessen ist
noch deßhalb nichts von da zu fürchten, da
bis Monasterczyk die Russen ausgebreitet
stehen, und in Kaminiec alle Veranstaltungen
und Verbesserungen geschehen, die nur zu
ge=
denken sind, auch nun die von hier
abgegan=
gene Kanonen, Haubitzen und Ammunition
von der Kronartillerie dort sich befindet, wel=
che in Lemberg das dortstehende
Großfeld=
herrliche Regiment empfangen, und nach
Ka=
wieniec bringen wird, deßhalb auch der Hr.
Feldzeugmeister, Graf Branicki, der auf
al=
lem Fall nach Lembeg seine Rückkehr nur zu
nehmen gehabt, noch immer zu Usiatyn ist.
Man kann aber noch nichts von denen
An=
stalten sagen, die Rußland, es sey von Pohlen
aus, oder von seinem Lande, bey diesen
Um=
ständen vorzunehmen für gut befunden. Denn
seit der von dem, was in Constantinopel
ge=
schehen, dahin gegebenen Nachricht ist noch
kein Courier hieselbst eingetroffen. Ver=
muthlich wird auch ein dergleichen eilender
Bote noch nicht sobald von da abgehen, da
einige Zeit Jhre Rußischkaiserl. Majest. Ge=
schäften frey gelassen werden müssen, nach=
dem höchstdieselben auf die Ankunft des zur
Einimpfung der Blattern bey Sr. Hoheit
dem Großfürsten aus England
verschriebe=
nen Arztes Dimsdal, um von allem Vorwurf
bey sich selbst und beym ganzen Reich frey
zu seyn, und zu zeigen, wie vielmehr die
Ue=
berzeigung, daß die Einimpfung der
Blat=
tern einem Reich einen Prinzen erhalten kann,
den die natürliche Blattern durch ihr Gift
dahin reißen könnten, die Landesmütterlich
gesinnte Kaiserin und zum Entschluß zu dieser
Verschreibung gebracht hat, die Blattern die
sie selbst noch nie gehabt, sich selbst zu erst
einimpfen zu lassen, und so lange an den
Prin=
zen damit nicht anzufangen, bis Sie damit den
Versuch ausgestanden hätten. Jhre Majest.
die Kaiserin haben nicht mehr als 4. Blat=
tern und befinden sich außerdem
vollkomment=
lich gesund, daß sie in wenig Tagen, laut den
letzten Nachrichten, wieder dero Geschäfte
ab=
warten dürften. Alsdann wird sich vieles von
den nöthigen Anstalten zeigen, auch wo die
Ma=
gazins nöthig seyn werden, zu welchem jedoch
schon vorläufig auf dem letzten Landtage in
Curland der dortige Rußische Minister an die
Ritterschaft etwas eingebracht, in Curland
zu veranstalten, und die Ritterschaft hat von
einem dortigen Hacker ein Last Roggen und
eine halbe Last Haver zu liefern beschlossen
gegen den festgesetzten und beliebten Preiß.
Von den dortigen Grenzen aus Litthauen
sind die letzte Nachrichten, daß aus
Samay=
ten im Aufsuchen der Koßakowskischen und
Medeckßaischen Conföderirten, es nicht an
Scharmützel gefehlet, in welchem ein junger
Medeckssa geblieben, und der Kossakowski
sehr gefährlich bleßiret worden. Aus dem
Receß, den die in Nießwicz gewesene
Con=
föderirte gemacht, kan man ersehen, daß der
Fürst Radziwill Woywod von Wilda, und
der Großfähndrich von Lithauen Rzewuski
keine
keine der sich vereinigten Conföderationen
un=
terzeichnet müssen gehabt haben, weil sie im
Receß nicht befindlich. Es scheinet auch
nicht daß jemand von den sonst gedachten
Häuptern festgehalten werde.
Jn Kleinpohlen, wohin nach Krakau der
General Aprarin wieder abgegangen, scheine
es doch nicht so häufig von conföderirten
Par=
theyen zu geben, als in Großpohlen. Jm
Zamoscischen und Lublinischen hat was
auf=
wachen wollen, es ist aber durch die Russen
erstickt worden. An den hungarischen
Gren=
zen, 2. Meilen hinter Rincanow, einem noch
pohlnischen Orte, hat sichs auch ereignet,
daß bey Gelegenheit vom Nachsetzen hinter
den Conföderirten bis ins hungarische Gebiet
herein gegangen worden. Die
haydamacki=
schen Bauern haben sich zu den Schitschower
Cosacken geflüchtet. Der Uebergang nach den
tartarischen Grenzen vor vielen Monaten hat
sich zweymal ereignet gehabt, einmal bey
Balta, und das anderemal bey Dubasar.
Jn Großpohlen ist es sehr voll von
Con=
föderirten, deren Ober=und Unteranführer
man nicht einmal itzt mehr alle nennen kann.
Sie bekommen aber auch an vielen Orten
manche Stösse. Der neulich zum Vorschein
gekommene Kiedrzynski hat bey Grabow,
8. Meilen von Peterkau, durch den Major
Drewitz einige hundert Mann auf dem Platz
verlohren. Beyderseitige Gefangene werden
itziger Zeit schon Opfer, und zum Theil auf
die elendeste Art. An einem andern Ort bey
Prunitz hat ein Commando vom
Schaken=
schen Regiment, welches mit
Regimentsgel=
dern von Kostau nach Posen wollte, einen
Anfall erlitten, und ungeachtet der gethanen
Gegenwehr dennoch der Uebermacht weichen,
und sich ergeben müßen. Auch ist kürzlich
die Salinenkammer des Königs zu
Dobir=
gniew heim⟨g⟩esucht, und ausgeleeret worden.
Und an die Stelle des zerstreueten
Kiedrzyns=
ki ist ein Lenatowicz wieder aufgestanden.
Einige Partheyen sind schon etlichmal über
die großpohlnische Grenzen bis nach
Pohl=
nischpreußisch Friedland gestreift. Es giebt
aber auch viel loses Gesinde, das unter dem
Namen der Conföderirten viel Böses
bege=
het; ein Dutzend davon haben die Ulanen
bey Tempelburg bekommen, und nach Di=
bov gebracht. Der Oberstleutenant Bock
und Major Drewitz von den Russen thun
alles, um die Ruhe zu erhalten.
Politische Neuigkeiten.
Neapel den 22. Wintermon.
Verflossenen Mittwochs und Donnerstags,
ungeachtet eines eingefallenen anhaltenden
Regenwetters, wurden doch die schon einmal
angezeigten militarischen Uebungen bey der
kleinen, in dem Gehölze von Portici
erbau=
ten Festung vorgenommen, wobey Se. Maj.
der König als Major commandirten. Sam=
stags Abends war in dem königl. Sommer=
palast Ball, und Abendmahl, und
Sonn=
tags darauf kamen Jhre Majestäten in
hiesi=
ge Hauptstadt, um einem Singspiele
beyzu=
wohnen. Montags in aller frühe giengen
höchstdieselben auf die Jagd, wo sie auch
15. Schweine getödtet, und 5. lebendig
fangen lassen. Seit kurzem sind allhier bey
16000. Persohnen, worunter meistens kleine
Kinder, an den Blattern gestorben, und noch,
obwohl etwas gelinder, herrschet diese
Krank=
heit fort. Auf königl. Befehl ist allen
Ge=
richtsobrigkeiten, und Gouverneuren der
Provinzen aufgetragen worden, daß in
Hin=
kunft kein Ausländer mehr zum Predigeramt
bestellet werden solle, weswegen dann auch
schon, der gemeinen Sage nach, unsers Hr.
Erzbischoffens Eminenz, einen zur hiesigen
Domkanzel beruffenen ausländischen
Geistli=
chen, abgedanket haben soll. Die Jahrszeit
fängt nun an rauh zu werden, und wir
ha=
ben öfter Sturmwinde.
Vermischte Neuigkeiten.
Am 27. letztabgewichenen Wintermonats nach
acht Uhr fruhe ist auf dem, vier Stund von Wien
entlegenen, Baron Bertramischen Gut, Deutch=
proderstorf, eine Feuersbrunst ausgebrochen, wel=
che die gesamt alldasige Unterthanenhäuser samt
allem Viehvorrath und Fahrnussen innerhalb
einer Stund in Grund und Boden eingeäschert,
und in einen Erbarmungswürdigen Stand fast
augenblicklich versetzet hat.
Vor kurzem wurde ein gewisser Hr. Reynolds
auf seinem Weegs nach Plymouth von 2. Räu=
bern angehalten, welche von ihm das Geld
ab=
forderten. Er zog bereits die Börse aus der
Tasche, sie ihnen zu geben, als ein dritter von
hinten zukam, und ihm einen Schlag geben
wollte, er fehlte aber, und traf das Pferd, wel=
ches sogleich mit beyden Hinderfüßen antwortete,
und den Kerl gestreckt zur Erde legte, das
auf=
gebrachte Thier sprang auch sogleich auf einen
der vor ihm stehenden, und stampfte ihn zu
Bo=
den, nahm darauf seinen Lauf, und trug seinen
Herrn unverletzt nach Hause. Die Diebe sind
gefunden, und für Soldaten des 22ten
Regi=
ments erkannt worden.
Ein Todtengräber zu Clerkenwell in England,
grube ein Grab auf einem Kirchhof, fande
ei=
nen Sarg, und darinnen, einen, gleichsam in
Kalch verwandelt und allererst vor 32. Jahren
begrabenen Cörper, mit dessen Stücken man,
wie mit Kreide, schreiben kann.
Von Drontheim in Schweden wird gemeldet:
daß daselbst der Winter dieses Jahr sehr
früh=
zeitig angefangen; am Ende des Octobr. war der
Frost daselbst schon so stark, als in den strengsten
Wintermonaten. Das Reaumürische Wetterglas
stand den 29. selbigen Monats 6 Grad unter
dem Eispunct; in den ersten Tagen des
Novem=
bermonats ist Schnee gefallen, und am 4ten die
Kälte zu 11. Grad unter dem Eispunct
gestie=
gen.
Den 16. Nov. ist der Hochwohlgebohrne Herr
Hans von Lehwald, Sr. königl. Majestät in
Preußen hochbetrauter und ältester
Generalfeld=
marschall, Gouverneur der Veste Pillau und
Memmel, Ritter des schwarzen Adlerordens ꝛc. ꝛc.
nach einer langwürigen Entkräftung im 84sten
Jahr seines Alters zu Königsberg Todes
ver=
blichen.
Auf dem Wilhelmsmarkte zu Berlin werden
alle Anstalten zu Errichtung des prächtigen
Mo=
numents gemacht, welches auf Sr. Majestät des
Königs Befehl, dem verstorbenen
Generalfeld=
marschall, Grafen von Schwerin, gesetzet
wer=
den soll.
Wien den 10. Christm. 1768.
Jhre k. k. apost. Maj. haben dero
wirkli=
chen Staatsrath Herrn von Gettler in den
Freyherrenstand allergnädigst zu erheben
ge=
ruhet.
Mitwochs den 7ten sind die von kaiserl.
Majest. neu ernannte zween Reichshofräthe,
Herr Graf von Firmian, und Herr v.
Heß, Vormittags um 10. Uhr von dem
ersten kais. obersten Hofmeister Herrn Corsitz
Grafen von Ulfeld Excell. in das hochpreiß=
liche Reichshofrathscollegium
gewöhnlicher=
massen eingeführet, und nach abgelegtem Eide
dem ersten auf der Herren=und dem
zwey=
ten auf der Ritter=und gelehrten Bank
der Sitz angewiesen worden.
Mittwochs den 7ten geruheten Jhre kais.
königl. apost. Majest. samt den 2. Erzher=
zogen Ferdinand und Maximilian, dann den
Erzherzoginnen Maria Elisabeth und Maria
Amalia königl. Hoheiten in das
Waisen=
haus auf dem Rennweg sich zu erheben, um
allda in der neu erbauten Kirche der ersten
feyerlichen Einsegnung, und Gottesdienste
beyzuwohnen.
An beyden Seiten außer der Kirche
para=
dirten die sammentlichen Hauscompagnien
mit ihrer Feldmusik, und 3. Chöre
Trom=
peten und Paucken. Der Empfang Jhrer
k. k. Majest. und der 4. königl. Hoheiten
ge=
schahe an der Hauptthür obbesagter Kirche
von Sr. Fürstl. Eminenz dem Röm. Kirchen
Cardinalen, und allhiesigen Hrn. Erzbischof,
unter Aufwartung dasig gesamter
Geistlich=
keit, unter dem fröhlichsten Schalle der
Trompeten und Paucken, dann Abfeurung
der Stücke und Böller. Worauf die
Ein=
segnung der Kirche mit den gewöhnlichen
Ce=
remonien von erstbemeldter Sr. Fürstl. Emi=
nenz verrichtet, das Hochamt aber von dem
hiesigen Hrn Weyhbischof Marxer, unter
wiederholter Abfeuerung des sämmtlichen
Ge=
schützes, gehalten wurde.
Die ganze Musik des Waisenchor bey dem
Hochamte wurde von dem wegen seinen
be=
sonderen Talenten bekannten Wolfgang
Mo=
zart 12. jährigen Söhnlein des in fürstlich.
salzburgischen Diensten stehenden
Kapellmei=
sters Hr. Leopold Mozart, zu dieser
Feyer=
lichkeit ganz neu verfasset, mit allgemeinem
Beyfalle und Bewunderung, von ihm selbst
aufgeführet, mit der größen Richtigkeit
diri=
giret, und nebst deme auch die Motteten
ge=
sungen.
Nach dem Schluß der Andacht gefiele es
Jhrer kais. königl. Maj. und Jhren königl.
Hoheiten nach einer in höchst dero
Gegen=
wart von den vorbemerkten
Hauscompag=
nien mit der größten Pünktlichkeit gegebenen
Salve das Waisenhaus, nach seinen
ver=
schiedenen Abtheilungen der Arbeiten, Leh=
ren, und übriger Uebungen in Augenschein zu
nehmen, und über die allseitig gute Ordnung,
Reinlichkeit, und die gesamte
Hausverfas=
sung das allerhöchste Wohlgefallen zu bezeigen.
Diese neue Kirche, zu welcher Se. Röm.
kaiserl. Majest. Joseph der 2te, und Jhre
Majest. Maria Karolina, beyder Sicilien
Königin, und Erzherzogin von Oesterreich,
den 21. März itzt laufenden Jahres unter
denen schon bekannten Feyerlichkeiten den
Grundstein gelegt haben, ist ohne denen
Seitenrundungen, 2. Kaisers=und übrigen
sowohl oben als unten zu beeder Seiten
an=
gebrachten geräumigen Oratorien, dann 2.
Sacristeyen, 154. wienerische Werkschuhe
lang, 40. detto hoch und 40. breit, und nebst
noch einem besonders angeschlossenen
Gebäu=
de in Zeit von 9. Monaten in diesen
ferti=
gen Stand gestellet worden. Gleichwie nun
dieser große Kirchenbau, auf allergnädigste
Veranlassung Jhrer k. k. apost. Maj. mittels
der unermüdeten, und nur ihm eigenen
Sorg=
falt des P. Jgnatz Parhamers S. J. seinen
Ursprung und Beschleinigung, und durch die
Einsicht, und eifrige Verwendung des
die=
sen Bau dirigirenden k. k. Schloß=und
Bau=
inspectors Hrn. Thadäus Harner (welcher
das Schöne und Gute der Alten mit dem
Nutzlichen und Gelegensamen der heutigen
Bauart auf das schicklichste zu verbinden, und
durch wohlgerathene neue Erfindungen zu
ver=
schönern gewust hat) nebst der eifrigen
Ver=
wendung des sehr geübten bürgerlichen Bau=
und Mauermeisters Hrn. Leopold Großman,
und all übriger Werkmeister seine dermalige
Gestalt und bewunderungswürdigen
Fort=
gang gewonnen; als hat sich vorberührter
P. Parhamer, gemeldter Baudirector, und
die übrigen Werkmeistere den allerhöchsten
k. k. Beyfall in allerhuldreichesten Ausdrücken
und das Lob aller Kenner erworben.
Donnerstags, als am Feste der
Empfäng=
niß Mariä, haben in der
Metropolitankir=
che währendem Hochamt der den 30. vo=
rigen Monats von der hiesigen löbl. Univer=
sität neu erwählte Herr Rector Magnificus
Antonius Störck, AA. LL. Philosophiæ,
& Medicinæ Doctor, Decanus emeritus,
⟨Sac. Cas⟩. Regiæ Apost. Majest. Consiliarius
Aulicus, & Archiater. Dann die gleich=
falls neuerwählte 4. Herren Decani deren
Facultäten benanntlich: Adm. Rev. Exim.
ac Claris. P. Præsentatus Ernestus Schober,
Ord. Erem. S. P. August. in antiquissima ac
celeberrima Universitate Vienn. SS. Theol.
Doctor, ejusdemque Facultatis Cæsareo=
Regius Examinator, Almæ Provinciæ Au=
striæ & Hungariæ Diffinitor, & in
Con=
ventu Generali ad SS. Sebastianum & Ro=
chum in Via Regia Prior, und der Zeit
ei=
ner löbl. theologischen Facultät Decanus
spectabilis. Dann (Titl.) Herr Franz
Bern=
hard Edler von Tasser, U. J. Doctor, Aulæ
Judiciorumque Advocatus, Venerabilis
Consistorii Universitatis in Judicialibus
Con=
siliarius perpetuus, und der Zeit einer löbl.
juridischen Facultät in secundum Annum
Decanus spectabilis; wie auch (Titl.) Herr
Johann Anton de Bernhard AA LL. Phi=
losophiæ & Medicinæ Doctor, Serenissimi
& potentissimi Regis Poloniæ, Electoriæ
Saxoniæ piissimæ memoriæ Consiliarius
Auli=
cus, und der Zeit einer löbl. medicinischen
Facultät Decanus spectabilis. Dann Adm.
Rev. Dominus Antonius Sauli, AA. LL.
& Philosophiæ Doctor, Protonotarius
Apo=
stolicus, Eminentissimi ac Celsissimi S. R.
E. Presbyt. Card. S. R. L. Principis, &
Archi. Episcopi Vienn. Cæremoniarius, und
der Zeit einer löbl. philosophischen
Facul=
tät in tertium Annum Decanus spectabilis,
den gewöhnlichen feyerlichen Eid öffentlich
abgeleget.
Den 29sten vorigen Wintermonats ist in
dem Frauenstift und Kloster zur
Himmel=
pforte genannt, die hochwürdige in Gott
geistliche Frau Anna Augustina geborne v.
Maholani zur Oberin erwählet, vom Hofe
allergnädigst confirmiret, und den 6ten dies
Monats von Sr. Fürstl. Eminenz dem Herrn
Cardinal Erzbischofen, in Beyseyn der
lan=
desfürstl. Herren Commissarien installiret
worden; nach gehaltenem Gottesdienste
ha=
ben gedacht Se. Fürstl. Eminenz mit
eini=
gen Damen in dem Kloster zu Mittag
ge=
speiset.
Den 6. dieses am St. Nicolai Tag hat
das uralte unter dem Schutz des k. k. obristen
Spielgrafenamts stehende St. Nicolaistift
sein jährliches Hauptfest in der Hofpfarrkir=
che bey St. Michael auf das feyerlichste
ge=
halten, wobey der hochw. Herr Franz
Gal=
goczi insulirter Abbt zu Bistritz in Hungarn
und Probst des hiesigen Pazmanitencollegiums
abgesungen, und Hr. Carl Martinides ein
seiner besonderen Geschicklichkeit
angemesse=
nes Concert von eigener Composition auf der
Orgel zu seinem Ruhm geschlagen hat.
Verzeichniß der Verstorbenen zu Wien
in, und vor der Stadt.
Den 5. Christm. Jn der Stadt.
- Dem Hrn. Jos. Mildorffer, Akad. Mahl. s. K. Sus.
im Spitzelkram. H. am Salzgr. alt 6. v. J. - Mar. Ther. Heldin, Wittw. in ihrem H. auf der
Biberpast. alt 50. J.
Vor der Stadt.
- Hr. Jos. Heimerl, Hofmeist. in der k.k. adel. milit.
Akad. auf der Laimgr. allda, alt 30. J. - Dem Mart. Reberger, Zimmergs. s. K. Aloys beym
gol. Däch. in der Ungerg. alt 3. J. - Mar. Anna Schlosserin, Witt. beym Jord. auf der
Wied. alt 56. J. - Dem Joh. Wolfgang, Schneid. s. K. Jos. b. gut.
Hirt. am Neust. alt 8. J. - Dem Paul Schranzhofer, Schu⟨tz⟩verw. Buchbin. s.
W. Agnes, b. gol. Kreuz auf Mariah. alt 84. J. - Dem Math. Kampert, Zimmeras. s. K. Jos. bey der
sch. Schäf. am Himmelpgr. alt 6. J.
Summa 8. Person, darunter 4. Kind.
Den 6. Christm. Jn der Stadt.
- Dem wohledelgeb. Herrn Franz Ant. Mayer, kais.
Reichshofr. Agenten, s. Frle Toch. Michaela, im
neu. Passauerh. alt 4. J. - Dem wohledlgeb. Hrn. Franz Carl Edlen v. Zalheim,
gew. k. k. Schlüßeloberamtmann zu Krembs, s.
Frle T. Elisabeth, im Sterneckis. H. am Kienm.
alt 15. J.
Vor der Stadt.
- Dem Hrn. Jos. Buchhauser, Gmr. Stadt
Pflaster=
maut. s. S. Jos. b. Stern auf der Wied. 19. J. - Dem Joh. Mich. Weiß, Burgl. Schuhmach. s. K.
Jac. bey der gol. Glock. am Spit. alt 7. J. - Dem Math. Heim, Burgl. Uhrblatstech. s. K. Jos.
im Vögelkram. H. am Spit. alt 2. J. - Dem Georg Staunigl, Fragn. s. W. Anna, im
Rä=
delmayris. Gart. in der Josephst. alt 31. J. - Dem Thom. Spiegel, Zimmergs. s. W. Joh. im
Zimetentenhof außer der Ross. alt 69. J. - Dem Leop. Stanglauer, Tagl. s. W. Elis. b. Fuchs
am Himmelpfgr. alt 36. J. - Dem Joh. Mich. Hermann, Tagl. s. K. Lor. bey
Maria Treu zu Nikolst. alt 2. J.
Summa 9. Person, darunter 4. Kind.
Den 7. Christm. Jn der Stadt.
- Der hochedelgeb. Herr Joh. Heinrich v. Middel=
burg, Sr. kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln geheim.
Raht, u. Minist. Resident am kais. Hof, dann
verschiedener des H. N. N. Fürsten u. Ständen
bestmeritirter Raht, im Versatzamt in der Annag.
alt 77. J.
Vor der Stadt.
- Dem Georg Grauß, Hausinhab. s. W. Ther. beym
rot. Ungar im Lerchenf. alt 64. J. - Dem Joh. Georg Schmid, Tagl. s.W. Anna, beym
bl. Hut hint. Mariah. alt 42. J. - Anna Böchagerin, Witt. b. 3. Aich. im Lerchenf.
alt 80. J. - Dem Thom. Schlatzer, Landschneid. s. S. Georg,
b. rot. Apfel im Liecht. alt 29. J. - Dem Flor. Wimla⟨till⟩, Herrsch. Kuts. s. K. Jos. b.
3. Mohr. in der Ross. alt 5. J. - Dem Jac. Kaufmann, Tagl. s. K. Joh. beym bl.
Hecht. in der Leop. alt 5. v. J.
Summa 7. Person. darunter 2. Kind.
Den 8. Christm. Jn der Stadt.
- Die wohlehr. Chorschw. Johanna Maria v. Mel=
tzern, im königl. Kloster, alt 62. J.
Vor der Stadt.
- Fr. Barb. Teiblerin, Burgl. Witt. im Sattler. H.
auf der Laubstr. alt 76. J. - Magd. Reitherin, Witt. u. Hausinnha. b. Jägerh.
im Liecht. alt 70. J. - Joh. Teischinger, Zimmergs. b. bl. Eichhorn am
Neust. alt 45. J. - Dem Jos. Damm, Hauskn. s. K. Carl, beym schw.
Röss. im Lerchenf. alt 1. J.
Summa 5. Person. darunter 1. Kind.
Nachricht.
Von der k. k. N. Oe. Regierung wegen: wird
hiemit jedermänniglich bekannt gemacht, was=
massen Jhre kais. königl. apost. Majestät, da
be=
reits in allen übrigen allerhöchst dero deutschen
Erblanden das allgemeine Jnteresse des Staats
auf 4. pro Cento festgestellet sich befindet, aller=
gnädigst entschlossen haben, in der nämlichen
Gleichförmigkeit im Ansehen der bey der
Jnspru=
cker Cammeral=Schulden=dann Schwazer=Berg=
werks=Directorats=Cassa annoch zu 5. pro
Cen=
to haftenden Capitalien das künftig zu
verabrei=
chende Jnteresse ebenfalls auf 4. pro Cento
fest=
zusetzen. Da aber zugleich die allerhöchste
gesin=
nung dahin gehet, allen und jeden inn und
aus=
ländischen Jnnhabern derley bey der Jnsprucker
Cammeral=Schulden=und Schwazer=Bergwerks=
Directorats=Cassa anligenden Capitalsposten die
vollkommene Freyheit allermildest einzugestehen,
ihre Gelder noch fernershin 4. pro Cento
ver=
zinslich zu genießen, und künftig die davon
ab=
fallende Jnteressen ohne Unterschied bey der
Schwa=
zer=Bergwerks=Directorats=Cassa zu beziehen,
oder aber die baare Ruckzahlung ebenfalls bey
gedachter Schwazer=Cassa anzuverlangen; Als
wird hiemit folgende Erklärung gemacht:
I. Allen denjenigen, welche sich vom 1ten
Jänn=
ner des bevorstehend 1769ten Jahrs innerhalhb
3. Monaten, mithin bis Ende Märzens 1769. als
den hiemit für sothane Papiere ausgesetzten
Ter=
min bey eröfterter Schwazer=Directorats=Cassa
anmelden werden, nach derselben willkührlichen
Verlangen entweder ihr dießfälliges Capital samt
den bis zum Tag verfallenen 5. per Centigen
Jn=
teresse in baarem Geld ohne Anstand
hinauszu=
bezahlen, oder aber für das weiters erliegen
las=
sen wollende Capital gegen Ruckstellung ihrer
dermalen in Händen habenden Papieren neue
Couponsobligationes (wovon das Patent und
Un=
terricht dem Publico unter einem bekannt gemacht
wird) zu ertheilen, und hinaus zu Geben. Nicht
minder im Falle
II. Einige derley Gläubiger ihr Capital ohne
die oben angezeigt 3. monatliche Frist
auszuwar=
ten, früher zu erheben Verlangen trügen, wird
denenselben ferners zugestanden, sich diesfalls bey
ermeldter Cassa nach eines jeglichen Belieben
al=
sogleich zu melden, als welche sodann zu ihrer
Befriedigung das weitere zu veranstalten bereits
angewiesen ist. Hingegen sollen
III. Diejenige inn=und ausländische
Jnnha=
ber obbemeldter Papieren, welche in dem
festge=
setzten 3. monatlichen Termin zu Erhebung dieser
angebothenen Ruckzahlung sich nicht anmelden,
dergestalten angesehen werden, als wenn selbe
ihr Geld noch länger bey der Schwazer
Berg=
werks=Directoriats=Cassa liegen zu lassen sich
ausdrücklich erkläret hätten, folglich werden
die=
selbe zwar 4. per Centige Coupons=Obligationen
auf Anmelden jederzeit darfür erhalten: Jedoch
da besagter Cassa daran gelegen mit Ende des
vorgeschriebenen 3. monatlichen Termins
allent=
halben die behörige Richtigkeit pflegen, und
ei=
nen Abschluß machen zu können; Als wird
hie=
mit erkläret, daß alle jene, so sich nach Verlaut
der ausgesetzten Frist bis Ende Märzens 1769. al=
lererst, jedoch innerhalb 3. Jahre, 6. Wochen
vom ersten Jänner 1769. an zu Umsetzung ihrer
dermaligen Obligationen melden werden, zwar
obversprochener massen Coupons=Obligationen
nach dem Betrag ihrer Capitalien unweigerlich
erhalten, jedoch denenselben vom 1. April 1769.
an bis zum Tage der erstbesagten Anmeldung auf
die Zwischenzeit kein Jnteresse vergütet, nach
dem Verlauf obbesagter 3. Jahren und 6. Wo=
chen aber, als dem Termino præclusi, weder
an Capital, noch Jnteresse etwas mehr liquidiret
und verabfolget werden würde.
IV. Jndeme endlichen Jhre kais. königl. Ma=
jestät allergnädigst gesinnet sind, denjenigen, so
ihre Gelder noch ferners liegen zu lassen verlan=
gen, alle mögliche Gemächlichkeit zu verschaffen,
einigen derselben aber vielleicht bequemer fallen
könnte, künftig ihre Zinsen in Wien zu beziehen, so
wird allen diesfälligen Gläubigern hiemit
einge=
standen, ihre dermalen in Händen habende
der=
ley Papiere in der oben vorgeschriebenen 3. mo=
natlichen Frist in allhiesige Kupferamts=oder
Universal=Staatsschulden=Cassa=Coupons=Obli=
gationen zu verwandlen, weswegen dann jedem
Gläubiger freygestellet wird, sich dießfalls
ledi=
glich bey der Universal=Staatsschulden=oder
Kupferamts=Zahlungs=Hauptcasse in Wien zu
melden, wo sodann ihrem Begehren ohne
min=
desten Anstand willfahret werden wird. Welches
also solchemnach dem einheimischen sowohl als
auswärtigen Publico zu Jedermanns Wissenschaft
und Nachricht hiemit bekannt gemacht wird.
Wien den 1. Decemb. 1768.
Nachricht.
Nachdeme von einer hochlöbl. k. k. in
Versatz=
amtssachen allergnädigst aufgestellten
Hofcommis=
sion verordnet worden, womit bey dem kais. kön.
Versatzamt allhier, gleich bey anderen Fundis
publicis bereits beschehen, eine Ausgleichung
al=
ler und jeder paßiv Jnteressen fürgenommen
werde, und zu solchem Geschäft zwey Termin,
nemlich der 1ste Febr. und 1ste May nächst
ein=
trettenden 1769. Jahrs anberaumt worden sind;
Als hat man ein solches denen Theilnehmenden
zu dem Ende von Amts wegen hiemit bekannt
machen wollen, auf daß dieselbe ihre
Quittun=
gen über die verfallene und nach Willkur bis
1mo Febr. oder 1mo May 1769. annoch
anwach=
sende Jnteressen behörig einzurichten, und
bis=
dahin sothanen ausgeglichenen Jnteressebetrag
ganz ohnfehlbar bey der k. k. Versatzamts Haupt=
Cassa allhier zu beheben, fernerhin aber das
ver=
fallene Jnteresse in denen folgenden
halbjähri=
gen Fristen wiederum gewöhnlicher massen
einzu=
ziehen wissen mögen Wien den 3. Dec. 1768.
Nachricht.
Nachdeme die allerletzte Gaun=Zanconisch=
und Hautzenbergische Massädivision bereits
be=
schehen, als wird hiemit allen respective
Gläu=
bigern, so von der Gaun=und Zanconi=wie auch
Hauzenbergischen Massäadministration ihre
Di=
videntensamheit de Anno 1754. 1760. und 1767.
noch nicht erhoben haben, kund und zu wissen
gemacht, daß diese zur Abholung ihrer
Dividen=
ten hiemit nochmalen, und zwar letztlich
ermah=
net werden, wie im widrigen Fall alle, die sich
nach Verlauf dreyer Monaten, von dato 30. No=
vemb. 1768. bis 1. März 1769. exclusive bey
ob=
gemeldter Administration nicht melden, ihrer
An=
forderung, vermög zum letztenmal angeschlagenen
Edicten ad Valvas, verlustiget seyn sollen.
Gelehrte Beyträge
zu dem
Wienerischen Diarium,
oder
Auszüge aus verschiedenen ausländischen
Monat=und Wochenschriften.
Sonnabend
Nro. 99. den 10ten Christmonat im Jahre 1768.
Fortsetzung des Versuchs über die Kenntniß der Zeichnungen,
Gemälde, Kupferstiche, Bildhauer=und Baukunst.
Vom Basrelief.
Das Basrelief ist eine Gattung
der Bildhauerey, wovon uns
die Alten nicht Beyspiele
ge=
nug hinterlassen haben, solche
geschickt zusammen zu setzen. Und überhaupt
waren sie sehr schlechte Kenner darinn; ja
sie verstunden nicht einmal die Figuren nach
dem Perspektiv zu stellen, wie uns ihre
Ue=
berbleibsel sattsam beweisen. Die
Basre=
liefs haben, in Ansehung der
Zusammense=
tzung, einerley Regeln mit den Gemälden.
Will man dies Band trennen, so wird die
Bildhauerkunst verringert, und bloß auf
Statuen eingeschrenkt. Sie theilen sich in
zwo Arten: nämlich in die wenig und die
stark erhabnen, ein. So schicken sich zum
Beyspiel die stark erhabne auf große
Plä=
tze, Altäre, oder solche Theile der Baukunst,
die man sich durchsichtig, oder hinlänglich
groß vorstellen kann, weil die Gründe
der=
selben hervorspringen, und vieles zum Schein
der Wahrheit, den jegliche Nachahmung der
Natur haben soll, beytragen. Der Ort
ih=
rer Anbringung muß allemal mit Absicht
gewählet seyn. Die Hauptpersonen müssen
auf dem ersten Platz zu stehen kommen, so,
daß sie ein hinreichendes Licht befallen, und
das Auge vorzüglich an sich ziehen kann.
Niemals müssen auf dem Vorgrunde
Ver=
kürzungen seyn, zumal wenn die äußeren
Theile derselben hervorstehen. Um hierinn
das Auge nicht zu beleidigen, müssen die
ab=
gesonderten Glieder, so viel möglich, den
Hintergrund gewinnen, jedoch nicht an
sel=
bigen befestiget scheinen. Die Figuren auf
dem zweyten Grunde müssen nicht so
vor=
springend, nicht so stark ausgedrückt seyn,
als die im Vorgrunde; und diese
Verhält=
niß gilt allen Gründen, nach dem Maaße
ihrer Entfernung. Figuren, die oft viele
Schuhe weit von einander entfernt zu seyn
scheinen, sind es oft kaum eines Zolls breit. Hier
muß der Künstler die abnehmende
Verhält=
nisse nach den perspektivischen Regeln wohl
zu bestimmen wissen, wenn er sich der
Wahr=
heit nähern, und die Wirkungen der Natur
vorstellen will. Die Entfernung, die Luft,
das Auge erfodern diese stuffenweise
Ver=
kleinerung. Die Figuren müssen am
Ran=
de eine Abrundung haben, und in der
Mit=
te hinlänglich erhoben seyn; dies giebt ihnen
die Erhöhung und Entfernung. Der
Schat=
ten muß so gezogen seyn, als ihn zusammen
gestellte Personen werfen können. Die
Gründe der Haupt=und bewegenden
Figu⟨=⟩
ren werden entfernt gemacht, damit sich die
Personen ungehindert bewegen können. Die
Figur, welche abgesondert, auf einem
vor=
gerückten Grunde allein zu stehen kömmt,
bekömmt allemal einen Schatten hinter der
Seite ihrer Beleuchtung entgegen, und wo
möglich, ein Licht hinter ihrem Schatten.
Wenn der Künstler im Marmor das
Mat=
te, das Körnigte, das Polirte mit
Ein=
sicht zu gebrauchen weiß, so kann er eine
Art von Farbengebung hervorbringen. Ue=
brigens ist ein stark erhabnes Basrelief
al=
lemal ein sehr schweres Gemälde, aber hat
es seine erfoderlichen Eigenschaften, so ist
es ein Kunststücke. Bernini, Legros, und
Algardi waren sehr große Meister hierinn.
Wir müssen noch eine Anmerkung aus
des gelehrten Herrn Klotzs Dacktiliothek
hie=
her setzen, vielleicht kann sie vielen ein Licht
in diesem Fache geben. Sie heißt S. 31
„Die Römer liebten die Künste, oder
viel=
„mehr ihre Werke mehr aus Eitelkeit, als
„aus einer hohen Empfindung der
Schön=
„heit: sie hatten nicht den wahren
Ge=
„schmack an denselben, der uns antreibt,
„die Werke großer Meister zu studiren, und
„uns reizt, daß wir uns dem stillen
Vergnü=
„gen überlassen, welches sie in unsere Seele
„gießen. Was Rom schönes in dieser Art
„aufwies, war es den Griechen schuldig,
„die sich nach dem veränderten Glücke ihres
„Vaterlandes daselbst niederließen. Auf
„den schönsten Steinen lesen wir nur
grie=
„chische Namen ihrer Verfertiger. Die
Rö=
„mer hatten nicht einmal ein Wort in ihrer
„Sprache, einen Steinschneider
anzudeu=
„ten. Man bemerkt an den römisch. Stei=
„nen eine trockne Zeichnung, ein ängstlich=
„und plumpes Wesen, eine kalte Arbeit,
„und an den Köpfen weder Geist noch
Cha=
„rakter. Sie hatten eine unvollkommene
„Jdee vom Schönen. Das Reizende und
„Einfältige, welches uns in den
griechi=
„schen Werken vergnügt, suchen wir
ver=
„gebens, und wir finden das Gezwungene
„und Schwerfällige.„
Aus dieser Anmerkung läßt sich schließen:
wie sehr sich diejenige irren, die alle
römi=
sche Alterthümer für gut halten. Es ist
un=
läugbar, daß die Abgüsse, so noch heut zu
Tage von da aus verschickt werden, verfüh=
rerische Studien werden können, wenn sie
nicht in die Hände eines gelehrten Kenners
fallen. Jhr Fleisch ist meistens erhaben,
ihre Mäuseln rund und geschwollen; dahin=
gegen bey den griechischen überall eine edle
Einfalt, sanfte Fläche herrscht. Ohne
die=
sen Fehler, wäre unser Donner den
Grie=
chen ziemlich nah gekommen.
Von der Baukunst.
Von mehr als 2000. Jahren her zeigen
uns die Ueberbleibsel der Alten, wie weit
sie darinn gekommen sind. Die Neuern
ha=
ben sie zwar hie und da erreicht, aber noch
nie übertroffen. Die schönsten Gebäude
sind durch Kriege, barbarische
Verheerun=
gen und Feuer zu Grunde gegangen; und
was noch das Bedaurenswürdigste ist, ha=
ben uns die Schriftsteller durch ihre
Kunst=
wörter, Terminos Technicos, dieselbige
noch undeutlicher gemacht. Viele sind gar
vernichtet, wovon man fast keine Nachricht
mehr haben kann; z. B. der Tempel des
don=
nernden Jupiters, die drey Säulen des
ste=
henden Jupiters, der Panthion, Constan=
tins Triumphbogen u. a. m. und viele sind
gleichsam einzeln aus ihrem Schutte wieder
hervorgezogen, um ein Ganzes aus ihnen zu
machen.
Aus dem Colosseum oder Amphitheatrum
Flavii und anderen Antiken bemerkt man,
daß die Alten dreyerley auf einanden
stehen=
de Gattungen von Proportionen gehabt
ha=
ben, welche überhaupt Ordnungen genennt
werden; als: die Dorische, die Jonische,
und die Corinthische. Diese drey
Säu=
lenordnungen, sind die einzigen ächten
Ue=
berbleibsel der griechischen Meistere, wodurch
sie sich gleichsam der Unsterblichkeit zugesellet,
und die Thätigkeit eines schöpferischen
Gei=
stes erworben haben. Jhre Erfindung ist
das einzige, was außer den Menschen und
der Natur existiret. Alles, was irgends ein
Künstler erfunden hat, hat er aus der
Na=
tur hergeholet; nur diese findet sich nicht
darinn; sie ist einzig für sich selbst erschaffen.
Die Lateiner haben nachher noch zwo
andere Ordnungen dazu gethan, die man
aber nicht mit den Antiken vermengen muß,
weil sie aus deren Vollkommenheit entlehnet,
und nach ihrer Geburtsstadt die
Toskani=
sche und Romanische genennet wurden.
Man betrachte z. B. das Kapitell von der
römischen Säule, so wird die Wulst von
der dorischen, die Schnecken von der
joni=
schen, und die zweyfach übereinander
stehen=
de Blätter von der corinthischen genommen
seyn, und daher mit Recht Composita, die
zusammengesetzte geheißen. Die Toskanische
hat ihren Ursprung auch aus der dorischen,
außer daß sie kürzer und plumper ist. Ei=
nige glaubten, daß die Griechen noch eine
vierte Ordnung gehabt hätten; aber es ist
irrig. Man findet zwar am Colosseum
über der corinthischen eine vierte, allein es
ist wider die corinthische, mit einfachen
Lau=
bern und den nämlichen Schnecken im
Ka=
pitell.
(Die Fortsetzung folgt.)
Bey dem Verleger des wienerischen Diariums
ist zu haben:
Annales Ducatus Styriæ cum adjecta
sinitima=
rum provinciarum Bavariæ, Austriæ, Carin=
thiæ, Salisburgi &c. historia, & antiquis hi=
storiæ monumentis collocti &c. opera & stu=
dio Aquilini Julii Cæsar. Can. Reg. Vorav.
Styri Græcensis &c. Folio, Tom. l. 4. fl. 12. x.
Ein in italiänisch=französisch=lateinisch=bö
heimisch=wallachisch=und hungarischer Sprache
(welche 3. ersten im Lesen, Schreiben, und
Re=
den ihme gleich sind) auch dabey im Reuten,
Fechten, und Tanzen erfahrner Mensch, suchet
bey einem Cavalier als Kammerdiener, oder
an=
deren Dienst.
Von der N. Oe. Regierung wegen wird mit
gegenwärtig offenem Edict jedermänniglich, so=
wohl An=alß Abwesenden, deme daran gelegen,
kund und zu wissen gemacht: Es habe Regierung
nach erfolgt tödtlichen Hintritt des Hrn. Carl
Joseph Baron v. Rosmarina, auf Anlangen
des=
sen Hrn. Brudern, als instituirten
Universaler=
ben, Hrn. Alexander Baron v. Rosmarina, zu
Erfindung desselben etwa vorhandenen Æris
alie=
ni, folgends auch zu sicherer Abhandlung solcher
Verlassenschaft für nöthig befunden, die
sam=
mentliche sowohl in=als außer Land befindliche
Carl Joseph v. Rosmarinische Glaubigere zu
An=
meld=und Liquidirung ihrer an wiederholt
Ros=
marinische Verlassenschaft zu stellen habender
Sprüche und Forderungen gerichtl. vorzuladen,
und einzuberuffen; Zu welchem Ende denenselben
der 16. Tag des Monats Jänner 1769. Nachmit=
tag um 4. Uhr zur gewöhnlichen Convocations=
und Anmeldungstagsatzung zu all endlicher Frist
anberaumet worden. Solchemnach werden alle
und jede, welche bey gedacht Carl Joseph Baron
v. Rosmarinaischen Verlassenschaft um
rechtmäs=
siger Forderung willen einige Sprüche haben, oder
zu haben vermeinen, an obbestimmten Tag und
Stund vor Regierung in der daselbst zu solchem
Ende offen haltenden Commißionsstuben entweder
selbst persöhnlich, oder durch hiezu genugsam
ge=
vollmächtigte Gewaltträger alsogewiß zu
erschei=
nen, und ihre an solche Verlassenschaft habende
Anforderungen anzumelden, auch rechtlich zu
li=
quidiren haben, als im widrigen die Abhandlung
gleichwolen vorgenommen, und ohngehindert
de=
ren etwa vorhandenen Glaubigern, so sich mit
ihren Anforderungen in bestimmter Zeit nicht
an=
gemeldet, solche Verlassenschaft dem sich
erklär=
ten Universalerben, Eingangs besagtem Hrn. Ale=
xander Baron v. Rosmarina eingeantwortet, auch
ansonsten ex Officio vorgekehret werden solle, was
Rechtens ist. Wornach sich also ein jeder zu
richten wissen wird.
Von der k. k. N. Oe. Justitzbancodeputation
wird hiemit all und jeden durch gegenwärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht: Bey dieser
Justizstelle habe Franz Joseph Seeger J. U. Dr. als
gerichtlich aufgestellt Mathias Jos. Prucknerischer
Verlassenschaftscurator ad actum mit mehreren
angebracht, was massen der verstorbene Mathias
Joseph Pruckner gewester Verwalter der Herrschaft
Trautmanstorf, ein in dem wienerischen Stadtbanco
unterm 3t⟨e⟩n Novembr. 1733. angelegt, auf den
Namen Cäcilia Krafflin lautendes Kapital pr.
2400. fl. (so aber über die unterm 12. Septem.
1739. beschehene Abschlagszahlung annoch nur
pr. 600 fl. gültig) hinterlassen hatte, die
dieß=
fällige Originalbancoobligation aber in Verstos
gerathen wäre, und ohngehindert all
angewen=
deter Mühe nicht ausfindig gemacht werden könnte.
Damit also oberwehnte Obligation durch
Affi=
girung eines gewöhnlichen Valvaledicts der
Ord=
nung nach amortisiret, und ihm Prucknerischen
Curatori dafür eine andere dergleichen
ausgestel=
let werden möchte. Als hat Eingangs
erwehn=
ter Curator ad actum wegen dessen Ausfertigung
um die Auflage an seine Behörde gebeten. Gleich=
wie nun in solches des Supplicantens billiges
Anlangen, von Rechts wegen solchergestalten
gewilliget worden, daß, wann binnen einem
Jahr, 6. Wochen und 3. Tägen von Zeit der
Affigirung dieses Edicts anzurechnen, sich
nie=
mand zu obiger in Verstos gerathenen, auf
Ein=
gangs gemeldte Cäcilia Krafflin lautende
Stadt=
bancoobligation d. d. 3. Novemb. 1733. annoch
pr. 600. fl. gültig, rechtlichen legitimiren, oder
solche in Originali produciren würde, selbe
als=
dann für null und nichtig gehalten seyn, folg=
sam nach Verfließung bemeldten Termins dem
Prucknerischen Curatori ad actum eine neue
derley Obligation, auf vorberührte Summam
pr. 600. fl. ausgefertiget, und zugestellet werden
solle. Solchemnach hat man ein solches
jeder=
männiglich durch dieses offene Edict zur
Nach=
richt erinneren wollen. Wien den 26. Sept. 1768.
Von der Röm k. k. Majest. N. Oe. Landrecht
wegen, wird hiemit allen und jeden, denen etwa
hieran gelegen, kund und zu wissen gemacht:
Es habe bey diesem k. k. N. Oe. Landrechte der
hoch=und wohlgebohrne Herr Wenzl Graf v. Breu=
ner schriftlich angezeiget, welchergestalten die über
das Gräfl. Breunerische ⟨Fidei⟩comißcapital pr.
50000. fl. (wovon er Herr Graf dermalen die
Jn=
teressen zu genießen hätte) sub dato Wien den
20. Juni 1740. an die Herren Grafen v. Breu=
ner ausgestellte N. Oe. Landschaftsobligation in
Verstoß gerathen, und ungehindert alles fleißigen
Nachsuchens nicht ausfindig gemacht, dahero auch
nicht zu Umschreibung gebracht werden können,
folgsam um Ausfertigung des in derley Fällen
gewöhnlichen Amortisationsedicts gebetten. W⟨an⟩
nun in dieses des Gräfl. Hrn. Supplicantens
bil=
liges Gesuch gewilliget worden ist; Als ist im
Namen Jhrer k. k. Majest. unserer allergnädigsten
Frauen der Befehl hiemit, daß der=oder
dieje=
nige, so obbemeldte, auf die Herren Grafen v.
Breuner ausgestellte N. Oe. Landschaftsobligation
d. d. Wien den 20. Juni 1740. pr. 50000. fl. be=
reits in Handen haben, oder annoch überkommen
möchten, wie auch jene, welche ansonsten einige
Sprüche und Anforderungen hierauf zu haben
vermeinen, sich innerhalb eines Jahrs, 6. Wo=
chen, und 3. Tägen bey diesem k. k. N. Oe. Land=
recht alsogewiß behörig melden, und hiezu
legiti=
miren, wie im widrigen nach Verfließung dieses
Termins niemand mehr gehöret, sondern
wieder=
hollte Obligation eo ipso amortisiret, caßiret,
und annulliret, auch dem Gräfl. Hrn. Suppli=
canten eine neue ausgefertiget werden solle. Wien
den 9. Novemb. 1768.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben allen denen welchen daran gelegen ist, hie=
mit zu vernehmen; es haben uns die Herren
Su=
perintendenten und Spitlmeister des allhiesigen
Burgerspitals angezeiget, daß der sel. Peter
Pfa=
benschwanz gewester Obervater zu St. Marx ein
Kapital pr. 200. fl. für das hiesige Burgerspital
unterm 28. Märtz 1589. bey unserm und
gemei=
ner Stadt Wien Oberkammeramte angeleget
hät=
te, worüber auch eine auf den Burgerspitals
Na=
men lautende Oberkammeramts=Obligation unter
obigen Dato und Jahr ausgestellt worden wäre.
Diese ausgestellte Obligation aber wäre ihnen in
Verlust gerathen, und all fleißigen Nachsuchens
ungeachtet nicht zu Handen zu bringen; daher
ersuchten sie uns um die Affigirung eines in
der=
ley Fällen gewöhnlichen Amortisationsedicts. Da
nun solches über einem von unserm, und
gemei=
ner Stadt Oberkammeramte erstatteten Bericht,
den 25. October verwilliget worden ist. So hat
demnach der oder diejenige, so von der
obbemeldt=
auf des Burgerspitals Namen lautend=unterm
28. Märtz 1589. ausgestellten Oberkammeramts=
Obligation pr. 200. fl. einige Wissenschaft
ha=
ben, oder hierauf einige Sprüche zu haben
glau=
ben, von heut zu Ende gesetzten Dato an
bin=
nen 1. Jahr, 6. Wochen und 3. Täg, bey
un=
serm und gemeiner Stadt Oberkammeramte, al=
sogewiß zu erscheinen, und sich hierüber behörig
zu legitimiren, wie im widrigen nach Verlauf
dieser bestimmten Zeitfrist besagte Obligation
gänzlich caßiret, und hinfüran für null, nichtig,
und unkräftig geachtet, auch auf weiters
Ansu=
chen eine neue Oberkammeramts Obligation für
das hiesige Burgerspital ausgefertiget werden
würde. Welches man männiglich durch dies
of=
fentliche Edict hiemit hat kund und zu wissen
machen wollen. Wien den 8. November 1768.
Nachtrag zu dem wienerischen Diarium Num. 99. 1768.
Von der k. k. N. Oe. Justizbankodeputation,
wird hiemit all=und jeden durch gegenwärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht, bey dieser
Justizstelle habe Jgnaz Johann Hartmann mit
mehreren angebracht, was massen demselben eine
sub N. 42944. auf den Namen Rudolph Hartmann
lautende Stadtbankoobligation d. d. 30. Junii
1749. pr. 1000. fl. über die pr 200. fl. beschehene
Abschreibung aber annoch pr. 800. fl. gültig in
Verstos gerathen, und über all beschehen
fleißi=
ges Nachsuchen nicht mehr ausfindig zu machen
gewest wäre. Damit also erwähnte Obligation
durch Affigirung eines in derley Fällen gewöhnlichen
Valvaledicts der Ordnung nach amortisiret, und
ihme Hartmann dafür eine andere dergleichen
ausgestellet werden möchte. Als hat gedachter
Hartmann wegen dessen Ausfertigung um die
Auf=
lage an seine Behörde gebetten. Gleichwie nun
in solches des Supplicanten billiges Anlangen
von Rechts wegen, solchergestalten gewilliget
wor=
den; daß, wann binnen einem Jahr, 6. Wochen und
3. Täg von Zeit der Affigirung dieses Edicts
anzu=
rechnen sich niemand zu obiger in Verstos gerathen
auf Eingangs gemeldten Rudolph Hartmann
lau=
tenden, annoch pr. 800. fl. gültigen
Stadtban=
koobligation d. d. 30. Junii 1749. rechtlichen
le=
gitimiren, oder solche in Original produciren
wurde, selbe alsdann für null und nichtig
gehal=
ten, folgsam nach Verfließung bemeldten
Ter=
mins ihme Jgnatz Johann Hartmann eine neue
derley Obligation pr. 800. fl. ausgefertiget und
zugestellet werden solle. Welches man
jedermän=
niglich durch dieses offene Edict zur Nachricht
hiemit erinnern wollen.
Von des k. k. N. Oe. Merkantil=und
Wechsel=
gerichts wegen dem Johann Gottfried Egger
Han=
delsmann von Warnsdorf durch gegenwärtig
or=
dentliches Edictum hiemit anzufügen. Es habe
der Johann Carl Ludwig Handelsmann v. Mirtel=
walde wider ihme Egger unterm 21ten dieß
mehr=
malen vorstellig gemacht, wie daß über sein
un=
term 22. Sept. h. a. eingerichtes Verbottsgesuch
nach der hierüber auf den 11ten dieß angeordnet
gewesten, und ihme Beklagten durch ordentliche
Valvaledicta kund gemachte peremptorische
Er=
forderung der Ausspruch in contumaciam dahin
ergangen seye, daß das von ihme Klägern auf die von
dem Beklagten bey dem hiesigen Handelsmann
Langwieder stehen habende Effecten unterm 22.
Sept. dieß Jahrs geschlagene Verbott pro
Ju=
stificato gehalten seyn solle, und es dahero an
deme seye, womit ihme Klägerin die fernere
Exe=
cution in ordine der gerichtl. Sperr, um
wel=
che er gehorsamst gebetten haben wollte, erthei=
let, der hierauf ergehende Verbescheid aber dem
Beklagten durch weitere Edicta intimiret werde.
Da nun hierauf unterm heutigen dato der
Rath=
schlag erfolget, die Contentirung inner 3. Tägen
aufzulegen, sonst seye in die Sperr gewilliget,
wofern nichts einkommen, und solle diese
Ver=
ordnung dem Beklagten per Edicta ad valvas
behörig kund gemacht werden (nichts) Als wird
ihme Johann Gottfried Egger Handelsmann von
Warnsdorf erstgedacht unterm heutigen dato
er=
gangene 3. tägige Contentirungsauflage seines
nicht wissentlichen Aufenthalts wegen durch
ge=
genwärtiges Edictum hiemit intimirt und zu
wis=
sen gemacht.
Es ist ein viersitziger neuer Staatswagen zu
verkaufen, innwendig mit blauen Blüsch
ausge=
macht, mit Franzen und Creppin, auf dem
Himmel das Sprangwerk im Feuer vergoldt,
samt 2. Pferdgeschirr, Leitsail und völliger
Auf=
putz, wann sich ein Liebhaber hervor thut, so
ist sich im Passauerhof auf dem Salzgrieß bey
dem Sattlermeister zu melden.
Von der k. k. N. Oe. Regierung wegen, wird
durch gegenwärtig offenes Edict den Herzogl. Qua=
stalischen Frauen Universalerbinnen, oder sonst
Theilnehmenden, hiemit kund und zu wissen
ge=
macht: Es habe bey Regierung die Franz Joseph
Freyherrl. v. Toussaintische Vormundschaft
gezie=
mend vorstellig gemacht, welchergestalten weil.
Herr Franz Joseph Freyherr v. Toussaint dem
nunmehr ebenfalls abgelebten k. k. Nieder⟨l⟩äger,
Johann Caspar Kreidemann, auf einen von
dem=
selben sub dato 4. August 1755. ausgestelten
Wech=
selbrief 4400. fl. und zwar gegen unterein⟨si⟩ger
Verpfändung 5. anderweitiger Wechselbriefen pr.
22150. fl. auf 6. Monat lang gegen Abreichung
6. pro Cento Jnteresse dargeliehen habe; Weil
aber gleichberührte zum Unterpfand gegebene
Wechselbriefe nicht einbringlich gewesen, so habe
gedachter Kreidemann erwehnten Hrn. Freyherrn
v. Toussaint 3. Schnur gute Perln, dann 2. Ohr=
perltropfen verpfändet, welche da zusammen auf
2400 fl. geschätzet worden sind. Nun seye gerichtl.
bekanntermassen daß obgedacht Kreidemannische
Vermögen ad Cridam gediehen, wobey dann auch
die Freyherrl. Toussaintische Vormundschaft durch
den untern 15. Julii 1765 publicirten Johann
Caspar Kreidemannischen
⟨C⟩däclaßificationsab=
schied in die anderte, und zugleich
Hypothecar=
elaß 4to loco mit den auf eberwehntem
Wechsel=
brief d. d. 4. August 1755. angemeldten 4400. fl.
Capital cum sua causa gegen Producir=und
Re=
cognoscirung des Original Wechselbriefs, so weit
nämlich die o⟨ppignorirte⟩ 5. Hoschertische
Wech=
selbriefe pr. 22150. fl. einbringlich seyn werden,
weßwegen von dem diesfälligen Curator ad Lites
Dr. Lana zu Untersuchung der Beschaffenheit der
in Handen der Freyherrl. Toussaintischen
Vor=
mundschaft befindlichen Pfändern, und
diesfälli=
ger Einbringlichkeit, unter einstens aber in
Ruck=
sicht auf die ebenfalls in derselben Handen
befind=
liche, dem bisherigen Vernehmen nach Herzogl.
Quastalische Perln fördersam um eine Tagsatzung
angelanget werden solle, gesetzet worden sey. Da
nun in Verfolg dessen, sonderheitlich in Betref
gleich erwehnter Perln, und zwar mit Zuziehung
der Herzogl. Quastalischen Jnteressenten
verschie=
dene Tagsatzungen angeordnet worden, inzwischen
aber von darumen hiebey nichts ganzes habe
kön=
nen gemacht werden, weil erwehnte Herzogl.
Quastalische Jnteressenten nicht haben können
aus=
findig gemacht werden. Als hat die Freyherrl.
Toussaintische Vormundschaft um Ausfertigung
des dieserwegen erforderlichen, und zugleich
be=
hörig clausulirten Valvaledicts geziemend
gebet=
ten; Gleichwie nun Regierung bey dieser der
Sache Beschaffenheit in sothanes Begehren zu
ge=
willigen keinen Anstand genommen, und dahero
zu sothanem Ende eine Tagsatzung auf den 30.
künftigen Monats Jänner 1769. Nachmittag um
4 Uhr bestimmet hat. Solchemnach werden die
Herzogl. Quastalische Herren und Frauen
Erbs=
interessenten, oder sonst Theilnehmende, und
zwar entweder persöhnlich, oder durch genugsam
Bevollmächtigte, nebst Mitbringung der
betref=
enden Legitimations=und anderweitigen Behelfen
auf oberwehntem Tag und Stund vor Regierung
in der zu diesem Ende offen haltenden
Commis=
sionstuben alsogewiß zu erscheinen, und allda sich
anmelden zu lassen haben, wie im widrigen auf
Ausbleiben derselben vielerwehnte Perln als ein
Johann Casper Kreidemannisches Eigenthum
an=
gesehen, und sohin der Freyherrl. Toussaintischen
Vormundschaft, als diesfälligen Pfandinhabern,
wegen Licitirung sothaner Perln, und sohinniger
Zahlhaftmachung in Betref obangeführter
Capi=
talsforderung in separato anzulangen bevorstehen
solle. Wornach sich ein jeder, deme daran
gele=
gen, zu achten, und vor Schaden zu hütten
wis=
sen wird.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben allen denen welchen daran gelegen ist, hie=
mit zu vernehmen: Es habe uns der Franz
Gra=
gaber, des Adam Gragabers Sohn, und
Haupt=
erb angezeiget, daß auf das seinem seel. Vater
eigenthumlich zuständig gewesene, und sohin
li=
citando verkaufte Haus St. Margarethen ein
Satzkapital pr. 200 fl. auf dem Johann Georg
Deischl lautend bey gmr. Stadt Wien
Grund=
buche vorgemerkt sey. Da nun sothanes
Satz=
kapital längstens getilget, und folglich indebite
haftete, ihm Gragaber aber daran gelegen wäre,
daß solche auch bey dem Grundbuch abgethan wer=
den möchte, so hat er um Affigirung eines in
derley Fällen gewöhnlichen Amortisationsedict
bey uns gebetten, welches auch über einen
er=
statteten Grundbuchsbericht unterm 5. dies
ver=
williget worden ist. Solchemnach haben alle
die=
jenigen, welche an dem Johann Georg
Deisch=
lischen Satzkapital pr. 200. fl. einige Ansprüche
zu haben vermeinen, von heut gesetzten Dato an
inner 1. Jahr, 6. Wochen 3. Tägen bey unserm,
und gmr. Stadt Grundbuch alsogewiß zu
erschei=
nen, wie im widrigen nach Verlauf dieser
Zeit=
frist besagter Satzbrief gänzlich caßiret, und
hin=
füran für null, nichtig, und unkräftig geachtet
wer=
den solle. Welches man männiglich durch
die=
ses öffentliche Edict hiemit kund und zu wissen
machen wollen. Wien den 9. Dec. 1767.
Von des löbl. St. Lambrecht Stift und
Klo=
ster Altenburg wegen, wird hiemit
jedermännig=
lich kund und zu wissen gemacht: welcher
gestal=
ten mit allerhöchst landesf. Consens selbes nebst
anderen zerstreuten und entlegenen Unterthanen
und Gülten auch die Veste Egenburg veräußern
und hindann gegeben werde. Wer demnach
die=
ses Gut zu erkaufen gedenket, derselbe beliebe sich
diesfalls im oben besagten Stift zu melden, und
deswegen das Weitere allda vorzukehren.
Nachricht.
Nachdeme Joh. Gottlob Seiffarth
Hausinn=
haber zur hungarischen Kron auf dem Neubau,
wider den von hier abgegangenen, und dermalen
unwissenden Jacob Schmoller einen hier
gewe=
sten Tandlmarcktsschuster zu Ueberkommung
sei=
nes ruckständigen Zünses pr. 51. fl. um die gerichtl.
Schätz und Licitirung deren von besagten Schmoller
ruckgelassenes, auch gerichtl. schon beschriebenen
Effecten, und Mobilien unterm 26. vorigen
Mo=
nats Novemb. bey dem Grundgericht zum
Schot=
ten angelanget, hierüber auch die Verbescheidung:
⟨Fiat⟩ die gebettene Schätz=und Licitirung in
er=
meldte Effecten, doch dessen vorher zu
erinne=
ren, erhalten. Als wird ihme Jacob
Schmol=
ler, weilen sein Aufenthaltungsort unwissend,
diese Verordnung zu seiner Wissenschaft, hiemit
durch diese wienerische Zeitung kund gemacht.
Es ist ein schönes an einer guten Aussicht
und Luft erbautes Haus in der Stadt nebst aller
Einrichtung zu verkaufen, und um einen billigen
Preiß zu haben, und ist sich derowegen in dem
k. k. Frag=und Kundschaftamt um nähere
Aus=
kunft anzumelden.
Von dem k. k. Stadt=und Landgericht Wien
wird hiemit jedermänniglich kund und zu wissen
gemacht, was gestalten auf schriftliches
Anlan=
gen des gerichtl. verordnet=Linz=und
Lassneri=
s⟨chen⟩ Hrn. Curatoris ad Lites in die gerichtl. Li=
citir und Feilbietung verschiedener Prätiosen,
bestehend in goldenen Uhren, Tabattieren, Etui,
Zahnstierer, Püchseln, wie auch
Brillantenrin=
gen, und verschiedenen Ohrgehängen, dann
Steinschnallen gewilliget, und zu Vornehmung
sothaner Licitation der 20 dies Monats Decem.
Vormittag um 9. Uhr auf dem k. k. Stadtgericht
zu erscheinen anberaumet worden seye. Dahero
dann diejenige, welche von obbemeldten
Prätio=
sen etwas käuflich an sich zu bringen gesinnet
sind, an obbemeldten Tag, Stund und Ort sich
einzufinden haben.
Von des hochwürdig Erzbischöfl. wienerischen
Consistoriums wegen, wird hiemit allen und
je=
den, welche an der Verlassenschaft des
verstor=
benen Joseph Wögleithner gewest weltl. Prie=
sters, und Beneficiatens allhier, kund und zu
wissen gemacht, daß zu Abhandlung dieser
Verlas=
senschaft auf den 22. Tag des laufenden Christmon.
Nachmittag um 2. Uhr in der in dem
Erzbischof=
hofe im zweyten Stock seyender
Consistorialkanz=
ley eine Tagsatzung angeordnet worden, da=
hero werden all jene, die eine Forderung, es
sey Schuld oder Erbschafts halber an den
ruck=
gelassenen Vermögen des obgedacht verstorbenen
Joseph Wögleithner zu machen gedenken, mit
solchen an bestimmten Tag, Stund und Ort
sich also gewiß persönlich, oder durch genugsam
Bevollmächtigte daselbst anzumelden haben, als
im widrigen die Ausbleibende nicht mehr
ge=
höret, sondern mit ihren Sprüchen auf allzeit
abgewiesen, und ausgeschlossen seyn sollen.
Nächstkünftigen Montag als den 12. dieses
Monats Decemb. werden auf Verordnung eines
hochlöbl. kaiserl. auch k. k. Obristhofgerichts in
der Kärntnerstrassen im Hermannischen Haus
im ersten Stock verschiedene
Verlassenschaftsef=
fecten als Geschmuck, Silber, Uhren, Porcel=
lain, wie auch große, mittlere und kleine Gold=
und silberne Medaillen, mit Gold und Silber
gallonirt auch glatte Mannskleider, Wäsch, Kä=
sten, Mahlereyen, etwas Zünn, wie auch
To=
keyer, Ofner, und andere Hungarische Weine
Vormittag von 9. bis 12. Nachmittag oder von
3. bis 6. Uhr denen Meistbietenden gegen
also=
gleich baar leistender Bezahlung licitando
ver=
kaufet, und hiemit den 13. besagten Monats
Decemb. continuiret werden.
Es wird den 22. dies Monats Decemb. zu
Crems ein wohl zusamm gebautes, in 3. Stock=
werk, einem guten Keller auf 1500. Emer Wein,
nebst Wohnungen für 4. Partheyen, und einer
schönen Logirung für den Hausinhaber, dann mit
einer s. v. Stallung auf 2. Pferd, und einem
Schöpfbrunn im Hofe bestehendes Haus, samt
dem darauf haftenden Greißlergewerb an dem
Meistbietenden licitando verkauft werden, wer
hiezu Bielieben trägt, hat sich an obbestimmten
Tag Vormittag zu Crems in eben diesem Haus
bey dem Hausherrn zu melden.
Von N. Richter und Rath der Landesfürstl.
Stadt Waydhofen an der Theya wegen, wird
hiemit jedermänniglich kund und zu wissen
ge=
macht: Nachdeme über die bereits vielfältig
af=
figirt geweste Licitationsedicten die in der
Landes=
fürstl. Stadt Waydhofen an der Theya liegend,
in die Johann Georg Diboltische Cridämassam
gehörige Behausung bis nun noch nicht verkaufet
worden, als wird zu dermaleinstiger Endigung
dieser Cridäsache eine nochmalig allendliche
Lici=
tationstagsatzung auf den 22. laufenden
Mo=
nats Decemb. anberaumet; Wer demnach diese
Behausung (jedoch ohne allem darauf
befindli=
chen Gewerb) sammt dem dazu gehörigen halben
Bergrechtacker käuflichen an sich zu bringen
ge=
denket, derselbe solle an obgedachtem Tag frühe
um 8. Uhr auf alldasigem Rathhaus erscheinen,
und sich durch den Rathsdiener anmelden lassen,
allwo sodann zu Endigung der Sache das
Wei=
tere tractiret, und geschlossen werden solle.
Von Direction wegen der k. k. Herrschaften
Neuhaus und Fohrafeld wird hiemit
jedermän=
niglich kund und zu wissen gemacht, daß vom
Anfang nächstkommenden Neuen Jahrs 1769. das
Tätz=und Umgeldsgeföhl in dero ganzem Gezirk,
nämlich Täz zu Weißenbach, Kienberg, Schwar=
zensee, Rässenmarkt, Schätzmühl, und
Kroyß=
bach, dann Umgeld allein in der ganzen
Allander=
pfarr, wie auch zu heil. Kreuz, Sporbach, Wil=
degg, Sittendorf, Sulz, Dornbach, Grueb,
Eigenfeld, Johannstein, beede Gaaden, und in
der Au, in der den 20. Decemb. 1768. anberaum=
ten Licitation dem Meistbietenden verlassen
wer=
den wird; Wer demnach dieses Täz=und
Umgelds=
geföhl in Bestand zu nehmen beliebet, wird sich
obbesagt den 20. Decemb. frühe um 9. Uhr bey
der Herrschaftskanzley zu Fohrafeld ad
tractan=
dum & licitandum anzumelden haben.
Ein schöner zweysitziger Galawagen nach der
neuesten Art, wird um einen billigen Preis zu
verkaufen angebotten, der Liebhaber beliebe sich
bey dem Sattlermeister Mathias Paucker in der
Himmelpfortgasse bey dem goldenen Greifen zu
melden.
Von einer des uralten Klosters St. Peter in
Salzburg Herrschaft Dornbach wegen, wird
hie=
mit jedermänniglich zu vernehmen gegeben: Was=
massen zu Licitirung der Elisabeth Hofbaurin,
nunmehr verehelichten Schefferin, ihr angehörig
zu Dornbach liegenden Behausung und Hofstatt,
samt denen gleich zurück an dem Haus liegenden
3. Viertl Weingarten in der Unterau eine
Licita=
tionstagsatzung auf den 13. künftigen Monatstag
Decemb. bestimmet worden seye; Wer demnach
sothane Behausung, Hofstatt, und Weingarten
käuflichen an sich zu bringen gesinnet ist, der kann
sich auf obbestimmten Tag frühe um 8. Uhr in
dem herrschaftlichen Hof zu Dornbach melden,
alwo das Behörige tractiret werden solle.
Von dem k. k. Stadt=und Langericht Wien
wird hiemit jedermänniglich kund und zu wissen
gemacht: Wasgestalten auf schriftliches Anlangen
des der fallirt Männingerischen
Handlungscom=
pagnie verordneten Hrn. Curatoris ad Lites, in
die gerichtl. Licitir=und Feilbietung
verschiede=
ner Effecten, bestehend in zeugenen und tüchenen
Mannskleidern, Tisch, Sesseln, Kasten, Beth=
städten, samt Bethgewand, Leinwäsch, etwas
Kupfer, und Zünngeschier, neuen
Frauenschu=
hen, wie auch meßingenen Waagen samt
Gewich=
tern, dann Scheibenröhr, und Flinten, gewilli=
get, und zu Vornehmung sothaner Licitation der
13. dies Monats Decemb. Vormittag um 9. Uhr
auf dem k. k. Stadtgericht zu erscheinen
anberau=
met worden seye. Dahero dann diejenige, wel=
che von obbemeldten Effecten, und Mobilien
et=
was käuflich an sich zu bringen gesinnet sind, an
vorbemeldtem Tag, Stund, und Ort sich
einzu=
finden haben werden.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit jedermann zu vernehmen; es sey
über die schon ehedessen angeordneten
Licitations=
tagsatzungen verwilliget worden, das am hohen
Markt in der Stadt liegend v. Albrechtsburgische,
nun zur Windhagischen Stiftung gehörige Haus
abermal offentlich auszufeilen, und an den
Meist=
bietenden zu verkaufen. Danun zu diesem Ende
der 28. des Monats Jänner künftig 1769. Jahrs
bestimmet ist, so haben diejenigen, welche das
gedachte Haus zu kaufen willens sind, an dem
bestimmten Tage, oder da wir anderer
Verhin=
dernissen halber diesen Tag nicht zu Rath sässen,
den nächst darauf folgenden Rathstag fruh um
8. Uhr vor uns zu erscheinen, und sich bey unserm
und gemeiner Stadt Grundbuch durch den
Amts=
schreiber anmelden zu lassen, folglich der
weite=
ren Behandlung abzuwarten.
Das Amt des Fürstl. Klosterstifts ad St. Cla=
ram in Breßlau, citiret die abwesende
Gebrü=
der Mathias, und Joseph Bäcker aus
Prüßel=
witz, auf eine 3. monatliche Frist peremptorie
aber auf den 30. Jänner 1769 daß sie, oder
de=
rer Erben zu Erhebung des mütterlichen Erbtheils
erscheinen sollen; widrigenfalls man sie pro
mor=
quis declariren, und obiges Erbvermögen ihrer
Schwester Kinder, als nächsten Anverwandten
verabfolget wird. Breßlau ad St. Claram den
10. October 1768.
Es sind 2. Wagenpferde, Stutten Rappen,
alltäglich zu verkaufen, wer hiezu Belieben hat,
kann sich in der Kärntnerstrasse bey St. Salva=
tor im Sterneggischen Haus im ersten Stock
an=
melden.
Es ist in der königl. Freystadt Commorn in
Hungarn eine vieljährig apptobirte und sehr wohl
eingerichte Apothecken ohne Haus täglich zu
ver=
kaufen, wenn nun ein dieser Kunst Erfahrner
selbe käuflich an sich zu bringen ein Belieben trägt,
kann sich derselbe bey dem allda angestellten k. k.
Postmeister, Hrn. Johann Jakob Klauß des
meh=
reren wegen entweder schriftlich, oder auch
per=
sönlich anmelden.
Von N. Burgermeister, Stadtrichter und
Rath der k. k. und Landersfürstl. Stadt
Neu=
stadt in Oesterreich unter der Enns, wird mit
gegenwärtigem Edict jedermänniglich zu wissen
gemacht, welchergestalten Thaddäus Pacher
bur=
gerlicher Schildwirth, und Gastgeb allhier bey
uns Stadtrath angebracht habe, wienach er sein
eigenthumlich, in der Stadt allda liegend, zum
goldnen Adler genanntes Wirthshaus entweders
käuflichen hindan zu lassen, oder aber in Bestand
zu geben entschlossen wäre; damit aber ein
sol=
ches behörig mittels des wienerischen Diarii kund
gemachet werden möge, um Ausfertigung
sotha=
nen Edicts gebethen; da wir Stadtrath in
des=
sen Begehren zu gewilligen keinen Anstand
ge=
nommen; als wird ein solches durch dieses offene
Edict jedermann kund gemacht, daß jene
Par=
theyen, so entweder berührtes Schildwirthshaus
käuflichen an sich zu bringen gedenken, sich bey
dem Eigenthümer dieses Schildwirthshauses
er=
meldten Thaddäus Pacher allhier zu Neustadt
sich einfinden, und mit selben einen Kauf=oder
Bestandcontract schliessen mögen.
Es wird hiemit zu wissen gemacht, daß die
der Frau Juditha Heydin angehörige Riedmühl
nächst Carlstein mit 3. Gäng, 1. Ladensaag, 1.
Oelpreß und 1. Walk, dann mit in 3. Feldern
liegenden 11. Joch und vier achtl Hausacker, 5.
Tagwerk Wiesen, 2. Tagwerk Grasgarten,
1. achtl Kuchlgärtl, und 1. achtl Baumgärtl;
Jngleichen mit in unterschiedenen Feldern auf 28.
Metzen Aussaath liegenden Ueberländäckern
lici=
tando verkaufet werden solle; dahero diejenige,
welche gedachte Riedmühl cum appertinentiis
käuflich an sich zu bringen gedenkten, den 11ten
Jänner 1769. frühe um 9. Uhr bey der Kanzley
Carlstein zu erscheinen, und der ordentlichen
Li=
citirung abzuwarten haben.