Num. 29. Mittwoch den 9. April 1766.
Wienerisches Diarium,
oder
Nachrichten von Staats, vermischten,
und gelehrten Neuigkeiten.
Verlegt bey den von Ghelischen Erben.
C. S. P. S. C. R. A. M.
Staatssachen.
Londen den 21. März.
Obgleich die Bill von Abschaffung der
Stempelacte ohne Widerspruch
durchgegangen ist, so äussert sich
doch bey verschiedenen Parlamentsgliedern
ein innerlicher Gramm, welchen sie in einen
öffentlichen Widerspruch einzukleiden kein
Be=
denken tragen. Man will, daß die heute in
Gegenwart des Königs zu St. James
gehal=
tene ausserordentliche Rathsversammlung,
nebst anderen wichtigen Angelegenheiten, auch
diesen Umstand in Erwägung gezogen habe.
Jnzwischen sind die hiesigen Handelsleute
wirklich darauf bedacht, Sr. Majest. wegen
dieser eingestelten Abgaben den
unterthänig=
sten Dank abzustatten.
Es verlautet, daß Se. Königl. Hoheit der
Herzog von Glocester und des Herrn
Erb=
prinzen von Braunschweig Hochfürstl. Durchl.
diesen Sommer die italiänischen Länder
be=
suchen dörften. Man setzet noch hinzu, daß
die Reise über Lisabon gehen, und der
Her=
zog von Glocester von unsers Königs, Seines
Bruders Majest. einen Auftrag, der noch
sehr geheim gehalten wird, bey dem
dor=
tigen Könige zu vollziehen haben würde.
Ein zu besorgender Friedensbruch von
Sei=
ten des neuen Dey zu Algier, und die
wehr=
hafte Verfassung der Stadt und Festung
Gibraltar, sind zween Gegenstände, nach
welchen unser Ministerium sein vorzügliches
Augenmerk richtet. Auf sich ereignenden
er=
steren Fall hat Commodore Harrison, wel=
cher in dem mittelländischen Meere kreutzet,
laut der ihm mit einem Aviso zugeschickten
Verhaltungsbefehle, zu wachen. So ist auch
an den Gouverneur zu Gibraltar der Befehl
abgegangen, nach welchem er sich, sowohl in
Ansehung des durch einen Algierischen
Frey=
beuter in den dasigen Hafen gebrachten
spa=
nischen Schiffes, als der Sicherheit der
Fe=
stung zu verhalten hat.
Den 28sten abgewichenen Monats hat der
Hof an den Ritter Goodricke einen Courier
abgeschickt, welcher demselben die
Genehmi=
gung des Friedens=und Freundschaftstractats
mit der Krone Schweden überbracht; dem=
selben wollen einige noch zwey geheime
Arti=
ckel beyfügen, man kann aber zuverläßig
ver=
sichern, daß solche erdichtet, und der Jnhalt
des Tractats folgender seye: Art. 1. Beyde
hohe contrahirende Mächten verbinden sich,
für sich, Dero Erben, und Thronfolgern,
wie auch Dero beyderseitige Unterthanen, daß
sie, als gute und getreue Freunde und
Bunds=
genossen, einander alle Vortheile und
mögli=
che Achtung verschaffen, und alles beytragen
wollen, was nur zur Befestigung einer
auf=
richtigen und dauerhaften Freundschaft
vor=
täglich seyn mag. 2. Die Unterthanen
bey=
der Mächten sollen beyderseits in denen
Kö=
nigreichen, Seehäfen Rheden, und Flüssen
alle Rechte, Nutzen, und Freyheiten
genies=
sen, welche die begünstigste Nationen allda
geniessen, oder künftighin geniessen können:
ausgenommen den einigen Fall, der in dem
zwischen der Krone Schweden und Frankreich
den 25. April An. 1741. geschlossenen
Hand=
lungstractat Art. 3. der Präliminarien, be=
treffend den Zoll der in dem Hafen zu
Wis=
war abgestattet werden solle, enthalten. 3.
Dieser Freundschaftstractat solle zu
nieman=
des Trotz, am wenigsten aber zu Beleidigung
einer mit denen hohen Mächten in
Freund=
schaft und Bündniß stehenden Kron, sondern
nur allein zu Befestigung und Bestärkung der
Freundschaft und Vertrauens zwischen beyden
Königl. Majestäten, wie auch zu
Aufrecht=
haltung der Ruhe, und Wohlstandes deren
Königreiche und Unterthanen dienen. 4.
Und damit diese Freundschaftsverbindung
de=
sto mehr zum Nutzen, Besten, und
Sicher=
heit beyder Kronen beytragen möge, so
wer=
den Se. Majest. wenn es die Zeit und
Um=
stände erfordern, unter sich ferner über
das=
jenige übereinkommen, was zu Dero
Staa=
ten Vortheil und Erforderniß verträglich zu
seyn erachtet wird. 5. Jndessen verpflichten
sich Jhre Majest. der König von Schweden
und der König von Großbrittanien, als
ge=
treue Freunde und Bundsgenossen, einander
alle gute Dienste zu leisten, welche die
Um=
stände zur Sicherheit Dero Königreichen und
Staaten in Europa erfordern werden. 6.
Dieser Tractat solle von beyden Mächten
inner zwey Monaten, oder noch eher, wann
es seyn kann, bestättiget, und ratifieiret
wer=
den; Zu dessen Gezeugniß unsere
Bevoll=
mächtigte diese Artickel unterschrieben, und
mit dero Pettschaft bekräftiget haben. Ge=
schehen zu Stockholm.
Von Constantinopel wird geschrieben, daß
daselbst der Leibarzt des Großsultans, Herr
Caro, ein geborner Neapolitaner, von
sei=
nen Reisen, die er nach verschiedenen Höfen
Europens gemacht hat, wieder zurück
gekom=
men. Aus Algier vernimmt man, daß der
neue Dey zwar den Frieden mit Holland
er=
neuert, alleine den Schweden, Dänen, und
Venetianer würklich den Krieg angekündiget
haben solle.
Paris den 24. März.
Man siehet hier ein Schreiben aus
Avig=
non, nach dessen Jnhalt in dem Läindchen
Gevaudan, welches unter dem 20. Septemb.
verwichenen Jahres von dem reissenden
Thie=
re befreyet worden, ein dergleichen neues
Scheusal zum Vorschein gekommen ist, wel=
ches gleich diesem tobend und wütende
herum=
streifet, und bereits einige Menschen entleibet,
andere aber stark verwundet hat. Es werden
folglich diejenige Jäger, die das vorige
er=
legt haben, wieder aufgeboten werden müssen.
Brüssel den 24. März.
Den 13. dieses wurde das höchste
Ge=
burtsfest Sr. jetzt glorwürdigst regierenden
Kaiserl. Majestät Joseph des zweyten, da
Höchstdieselben das 26. Jahrsalter glücklich
erreichet, auch allhier, wegen noch
fürwal=
tender Trauer aber nur in schwarzen
Klei=
dern und Equipagen gefeyret. Se. Königl.
Hoheit, unser Generalgouverneur begaben
sich um 11. Uhr in die hiesige
Collegialkir=
che von St. Michael, und Gudula, und
wohnten daselbst der von dem Bischoffen von
Brügge abgesungenen grossen Meße, welche
mit einem feyerlichen Te Deum beschlossen
wurde, bey. Alle hiesige Rahtscollegia,
und der gesamte Magistrat sind hiebey
er=
schienen. Nach geendigten Gottesdienst
kehr=
ten Se. Königl. Hoheit wieder in dero
Pal=
last zurücke, empfiengen die gewöhnlichen
Glückwünschungscomplimente, und Mittags
speiseten dieselbe öffentlich. Der
gevollmäch=
tigte Minister Hr. Graf von Cobenzel gab
dem hohen Adel, und denen
Regierungs=
ministern grosse Tafel. Wegen noch
fort=
währender Trauer wurden keine öffentlichen
Lustbarkeiten angestellet, die Cavaliers
hat=
ten bunte Degen und Schnallen, die
Da=
men aber waren geschmückt. Den 19. wur=
de das allerhöchste Nahmensfest beyder
Kai=
serl. Majestäten auf gleiche Weise gefeyret.
Warschau den 14. März.
Jn unserer Stadt wird es alle Tage
leb=
hafter. Viele Grosse des Reichs schlagen
ihre ordentliche Wohnplätze allhier auf, und
ganze Familien vom Lande kommen, sich bey
uns niederzulassen; auch Ausländer halten
es der Mühe werth, uns zu besuchen, so
daß wir deren schon eine grosse Menge zehlen
können. Bald wird unsere Stadt sich nicht
mehr ähnlich sehen. Es sollen verschiedene
Häuser und auch einige Palläste
aufgefüh=
ret werden, und man erwartet nur das schöne
Wetter, um den Bau würklich anzufangen.
Der Königl Pallast wird ebenfals
erwei=
tert und viel ansehnlicher gemacht werden.
An dem Tage da der Zweykampf zwischen
dem Grafen Branicky und dem italiänischen
Cavalier Casanova vorgefallen, hat der
bis=
herige Oberste der leichten Truppen und
Königl. Oberstallmeister Biszewsky, nach=
dem er erfahren, daß gedachter Graf
Brani=
cky durch einen Jtaliäner verwundet wor=
den, aus unüberlegtem Eifer, ohne sich
ge=
nugsam zu erkundigen, durch wen dieses
ge=
schehen sey, um 6. Uhr des Abends den
Grafen de Tomatis in seiner Wohnung über
fallen, und nach demselben geschossen, aber
zum Glück gefehlet, und zugleich den Grafen
Mosynski, welcher sich dazwischen legen
wol=
len, mit dem Säbel gefährlich im Gesichte
verwundet, worauf er sich sofort zu Pferd mit
der Flucht gerettet Se. Majest. haben an
dessen Stelle sogleich den Herrn Kurinski zu
Dero Stallmeister ernennet, auch zugleich
dem Kron=Marschallamte empfohlen, gedach=
ten Biszewsky sorgfältigst aufsuchen zu
las=
sen, und mit demselben den Rechten gemäß
zu verfahren. Der König selbst
besu=
chet den Grafen Branicky, welcher im
Palais des Kron=Kammerherrn, des Fürsten
Poniatowsky, bisher noch nicht ausser
Ge=
fahr ist, öfters in höchster Person. Das
Schloß Ujasdow wird fleißig repariret, und
dabey viele neue Werke angelegt. Da Se.
Maj. nach Ostern daselbst zu residiren
ge=
sonnen sind; so arbeiten täglich über 200.
Leute daran, um solches gegen diese Zeit in
gehörigen Stand zu setzen.
Regenspurg der 24. März.
Am 20sten dieses ist ein Schreiben des
Herrn Herzogs zu Braunschweigwolfenbüttel
Hochfürstl. Durchlaucht durch eine Dictatur
publiciret worden, worinn Höchstdieselbe, in
obhabender fürstl. Oraniennassauischen
Vor=
mundschaft, der Reichsversammlung eine
rechtliche Ausführung ꝛc. vorlegen.
Die Rechtssache betrift die durch
Abster=
ben des churmaynzischen Staathalters zu
Erfurt Hrn. von Bicken, als dem letzten seines
Geschlechts, verschiedentlich besessenen, theils
im fürstl. Darmstädtischen, theils im fürstl.
Nassaudillenburgischen gelegen, und dem
gräfl. Sayn=wittgensteinischen Hause 1732.
heimgefallenen Manns Lehnstücke, da dann bey
der von dem Hrn. Grafen von Sayn in
besag=
tem Jahre nehmen wollenden Posseßion ein
und andere Jrrungen entstanden, weshalb
es beym Reichscammergerichte zur Klage und
Proceß gekommen. Die Sache blieb bis im
Jahre 1756. liegen, in welchem sie wieder
rege gemacht jedoch erst 1762. ein
Rescriptum
citationis ad reassumendum
gegen sämmtliche
hohe Beklagte aufgebracht wurde. Jn
be=
sagtem Jahre 1762. gab bemeldter Hr. Graf
an des Hrn. Herzogs zu Braunschweig Durchl.
mittels eines Schreibens zu erkennen, wie bey
dem Cammergerichtl. Processe voraus zu
se=
hen wäre, daß durch einen erfolgenden
Be=
scheid in der Hauptsache kein Ganzes gemacht
werden würde, sondern die versteckt
gebliebe=
nen Lehnstücke erst noch eruiret werden müßten.
Da nun solches am füglichsten geschehen
wür=
de, wann höchstgedachter Hr. Herzog ein oder
zween Commissarien aus der Dillenburgischen
Regierung zu ernennen geruheten, welche
mit dem gräfl. Saynischen Gevollmächtigten
zusammen treten, und zur Ausfindung
sotha=
ner Lehnstücke die Hand böthen, so würde
da=
durch der zeitherigen Klage das abhelfliche
Maaß in der Kürze gegeben werden können.
Jn der darauf unterm 18. März 1763. er=
folgten herzogl. Antwort habe Hochderselbe
auch, wann Er, Hr. Graf den beym
Cammer=
gerichte anhängig gemachten Proceß gegen die
Nassaudillenburgischen ihm angeblich
zehnt=
pflichtigen Unterthanen, da in einer Sache
unmöglich in 2. Gerichten zugleich geklaget
werden mag, fallen lassen, und solches
ad Acta
anzeigen würde, die Versicherung erhalten,
daß durch verordnete Commissarien diese
An=
gelegenheit auf die kürtzeste Weise abgethan,
solche auch behörig angezeigt werden würde.
Gleichwohl sey unterm 20. Decemb. 1764.
die Sentenz dahin publiciret worden, daß die
eingewandten
exceptiones Fori declinatoriæ
zu verwerfen, und dahero allerseits Herren
Beklagte innerhalb 2. Monate in der
Haupt=
sache sich einzulassen und zu handeln schuldig
seyn.
Höchsigemeldeten Hrn. Herzogs Durchl. er=
suchen demnach die höchsten und hohen
Reichs=
stände, und empfehlen den hier versammelten
Comitialgesandschaften dieses Anligen zur
günstigen Berichtserstattung, damit durch ein
Reichsgutachten an Kaiserl. Majestät alles
vom Reichscammergerichte vorgenommene
ab=
gethan, und dasselbe dahin angewiesen werde,
den Hrn. Grafen von Sayn lediglich
ad Forum
primæ instantiæ
gegen die Unterthanen des
Fürstenthums Nassaudillenburg zu verweisen.
Am vergangenen Donnerstag hat der
hol=
ländische gevollmächtigte Minister, Hr. von
Galleris, die Jnstallation des Durchl. Prinzen
von Oranien zur Statthalterschaft; Frey=
tags aber der königl. französische
bevollmäch=
tigte Minister Freyherr v. Buat, den
Todes=
fall des Königs Stanislai von Pohlen, durch
ihres beyderseitigen Gesandschaftsecretairs,
den Comitialgesandschaften notificirten lassen,
worauf beyden Ministern die wechselseitige
Gratulations=und Condolenzcomplimente durch
die Gesandschaftssecretarios abgestattet
wur=
den.
Bey dem freytägigen Reichsrathe sind die
Rathsversammlungen, wegen der Osterwoche
auf 14. Tage ausgesetzt worden.
Preßburg den 5ten April.
Jhre Kaiserl. Königl. Apost. Majest. un=
sere allergnädigste Landesfürstinn haben erst
vor kurzem einen neuen Beweis Jhrer
müt=
terlichen Sorgfalt für den Flor, und das
Aufnehmen der Königl. Hungarischen
Frey=
städte an den Tag gegeben. Da die
Bevöl=
kerung, und Vergrößerung vieler Städte durch
die bisher üblich gewesenen Taxen des
Bürger=
rechts, und der Meisterschaft, merklich
gehem=
met worden; so haben Jhre Majestät auch
die=
se Hinderniß zu heben geruhet, und den
Be=
fehl ertheilet, die Taxen für das
Bürger=
recht also einzurichten, daß sie bey den
Bür=
gerssöhnen die Summe von sechs Gulden,
bey den Landskindern von acht Gulden, und
bey den Ausländern von vier Gulden nicht
übersteigen sollen. Jn solchen Städten aber,
wo man gewisse Künstler und Handwerker
noch immer vermisset, oder ihrer in größerer
Anzahl benöthiget ist, soll auch den
Aus=
ländern, die sich dort als solche
niederzu=
lassen willens sind, das Bürgerrecht sowohl,
als die Meisterschaft ohne alles Entgeld, und
also völlig umsonst gegeben, auch ihnen
über=
dies drey Jahre durch, alle Contributionen
nachgesehen werden.
Anstatt des sonst gewöhnlichen Artikels von
ver=
mischten Neuigkeiten geben wer heute eine
Lesens=
würdige historische Beschreibung der politischen
Verfassung des berühmten Freystaats der
verei=
tigten Niederlanden, und der Gewalt welche dem
Erbstaathalter über denselben zusteht. Wir
schmei=
cheln uns wenigstens einem Theil unserer Leser,
besonders da wir erst kürzlich die
Jnstallations=
ceremonien beschrieben haben, einen Gefallen
da=
durch zu erweisen.
Die Republick der vereinigten Niederlande
be=
stehet nicht sowohl aus sieben vereinigten
Pro=
vinzen, als vielmehr aus eben so vielen
be=
sonderen Republiken, deren keine von der
an=
dern anders als durch das zu ihrer gemeinsamen
Vertheidigung freywillig geknüpfte Band der
Ver=
einigung, abhänget. Die Veranlassung und Art,
wie sich dieser Staat dem spanischen Scepter
ent=
zogen, setzen wir billig als bekannt voraus; im
Nothfalle kan man sich in dem nächsten besten
historischen und geographischen Handbuche Rahts
erholen.
Jedwede Provinz hat ihr eigenes und in
Anse=
hung der innerlichen Verfassung, von den
übri=
gen ganz unabhängiges Regiment, welches alle
Souveränitätsrechte exercirt, das Recht des
Krie=
ges und Friedens und was demselben anhängig
ist, ausgenommen welches die sämmtlichen
Pro=
vinzen denen im Haag versammelten
Generalstaa=
ten überlassen haben. Jedoch ist die Gewalt der
Provinzen wiederum solchergestalt eingeschränkt,
daß sie nichts wichtiges ohne Vorwissen und
Ein=
willigung der Städte thun dürfen.
Die Versammlung der Generalstaaten bestehet
aus den Abgeordneten der 7. Provinzen, deren
jede zwar so viele, als ihr beliebt, schicken kann,
die aber zusammen mehr nicht denn eine Stimme
haben, daß also niemals mehr als 7. Stimmen
gezehlt werden. Jn dieser Versammlung führt
immer der erste Deputirte der 7. Provinzen von
einem Sonntag zum andern den Vositz, nach dem
Rang den die Provinzen untereinander haben.
Der Präsident von der Woche giebt den fremden
Gesandten Audienz, eröffnet die einlauffende
De=
pechen, Memorialien und Bittschriften, trägt die
Angelegenheiten der Versammlung vor, sammlet
die Stimmen und fertigt die Schlüsse aus. Die
Mehrheit der Stimmen gilt blos, wenn von schon
vorhandenen Gesetzen die Rede ist; wenn neue
eingeführt, oder Krieg, Friede und Bündnisses
beschlossen werden sollen, müssen alle 7. Stim=
den vereinigt seyn; wiewohl auch diese Regel in
dringenden Fällen eine Ausnahme leidet.
Die Generalstaaten werden Hochmögende
Her=
ren, die Glieder aller folgenden Collegiorum,
wie auch der Versammlungen in den Provinzen,
aber Edelmögende Herren genennt.
Von dieser Versammlung der Generalstaaten ist
unterschieden der Staaten=oder Staatsrath, wel=
cher aus 12. Deputirten der 7. Provinzen bestehet,
nämlich 1. von Geldern, 3. von Holland, 2. von
Seeland, 1. von Utrecht, 2. von Westfriesland,
1. von Oberyssel und 2. von Grönningen.
Anfänglich war dieser Staatsrath das einzige
höchste Collegium; allein nachdem die Republick
ihrer grösten Schützerin der Königin Elisabeth von
England unter andern auch das Recht
zugestan=
den hatte, daß der Engländische Gesandte Sitz und
Stimme im Staatsraths haben sollte, dessen
Ge=
genwart aber bald beschwerlich wurde; so
errichte=
ten die Provinzen unter dem Vorwand: der
Staats=
rath nehme sich zu viel Gewalt heraus, eine
Ver=
sammlung unter dem Namen: Generalstaaten,
wohin die geheimsten Affairen gezogen wurden.
Dieses Collegium hat, insbesondere was die
in=
nerlichen Angelegenheiten anbelanget, eine
gros=
se Gewalt, und kann von demselben nicht
wei=
ter appelliret werden, obwohl die Herren
General=
staaten als vorderste Repräsentanten der
Provin=
zen das Recht haben seine Bescheide, wie aller
an=
dern Gerichtshöfe ihre, zu revidiren. Es
cor=
respondirt mit den Generalstaaten über die
Ange=
legenheiten der Republick, stellet sein Gutachten
an dieselben, und formirt die sogenannten
Petitio=
nen d. i. Entwürfe desjenigen, was zum
Bedürf=
fen und Nutzen des Staats contribuirt werden
muß. Jngleichen liegt ihm die Vollziehung alles
dessen, was von den Generalstaaten beschlossen
worden, ob.
Kurz: Die Generalstaaten stellen den
Sou=
verains vor, der Staatenrath aber dessen
Mini=
sterium.
Ausser diesem sind noch die Rechenkammer, der
Finanzrath, das Admiralitäts=und Münzcollegium
nebst verschiedenen Gerichtshöfen, welche
insge=
samt dem Staatsrathe nachgeordnet und dessen
Befehle zu volziehen gehalten sind.
Das vornehmste Glied dieses Staatskörpers ist
nun der Erbstatthalter, Generalcapitain und
Ad=
miral der 7. vereinigten Provinzen, und es sind
viel=
leicht Monarchen, die in ihren Königreichen weniger
Ansehen und Gewalt als er haben; deswegen auch
Wilhelm
III
. scherzweis König von Holland und
Statthalter von England genennt wurde. Er ist
das Oberhaupt von allen Gerichtshöfen, deren
Urtheile in seinem Namen ausgesprochen werden;
er besetzt alle Aemter der Republick;
Wohl verstanden: diejenigen Aemter und
Stel=
len ausgenommen, die den Souverain
repräsen=
tiren, z. E. Die Deputirten zur Versammlung der
Generalstaaten, die Glieder des Staatsraths ꝛc.
Wiewohl auch kein Bürgermeister, Schöpfer oder
Rathsherr, als die Repräsentanten der
Souverä=
nität der Provinzen, ohne seine Genehmigung
ge=
wählt werden können.
Er schlichtet alle Streitigkeiten der Provinzen
und Städte unter einander, und die ganze Macht
der Republick zu Wasser und zu Land steht in
sei=
nen Händen, weil er alle Stellen besetzt; er ist
zugleich das Oberhaupt der Ostindischen
Compa=
gnie.
Wilhelm
IV
. des jetzigen Herrn Erbstaathalters
Vater, war der erste, der im Jahr 1747. und
1748. diese Würde von allen Provinzen erhielte
und erblich auf seine Nachkommenschaft beyderley
Geschlechts brachte. Denn seine Vorfahren biß
auf Wilhelm
I
. den Stammvater der
holländi=
schen Freyheit, befassen dieselbe nur in einigen
Provinzen, und nicht mit allen Gerechtsamen die
gegenwärtig damit verknüpfet sind, worunter
in=
sonderheit die Erbfolge des weiblichen Geschlechts
merkwürdig, die jedoch unter dem Beding
er=
theilt worden, daß sich keine Prinzeßin aus dem
Hause Oranien anders als mit Bewilligung der
Generalstaaten, und zwar an keinen König und
Churfürsten vermählen darf.
(Das übrige künftig.)
Wien den 9. April 1766.
Samstags den 5ten wurden über die
Ver=
mählung der Durchlauchtigsten
Erzher=
zoginn Maria Christina mit dem
Durchlauch=
tigsten Prinzen Albert von Sachsen die
Ehe=
pacten von den dazu beyderseits
bevollmäch=
tigten hohen Ministern, als des kais. und kais.
kön. ersten Obersten Hofmeisters Grafen v. Ul=
feld Excellenz, des kais. Reichsvicecanzlers,
Hrn. Fürsten von Colloredo, und des kais. kön.
Hof=und Staatscanzlers, Hrn. Fürsten von
Kaunitz=Ritberg fürstl. Gnaden: Sächsischer
Seits aber von dem Hrn. Grafen Vitzdom
von Eckstätt, Chursächsischen gevollmächtigten
Minister am hiesigen Hofe, in dem Hause
des vorgenannten ersten Hrn. Obersten
Hof=
meisters unterzeichnet, und gegeneinander
ausgewechselt.
Sonntag den 6ten hat der Kaiserl. Hof
der feyerlichen Jahrsbegängniß der Weihung
hiesiger Erzdomkirche bey St. Stephan,
und dem dortigen Gottesdienste beygewohnet.
Noch vorher hatten die Deputirten der
Kai=
serl. und des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt
Hamburg, Herr Syndicus Faber, und Herr
Senator Wagener, welche am 30. letztver=
wichenen Monats März dahier angelanget
sind, um im Namen vorerwehnter Stadt bey
dem Kaiserl. und Kaiserl. Königl. Hofe die
Beyleides=und Glückwünschungscomplimente
abzulegen, bey beyden regierenden Kaiserl.
Majestäten Audienz. Zu Mittag war eine
Tafel von etlichen und zwanzig Couverts bey
Jhro Maj. der Kaiserinn Josepha, und des
Abends Apartement, wobey Jhro Königl.
Hoheit die Erzherzoginn Maria Christina von
den anwesenden fremden Ministern, und dem
hiesigen Adel die Abschiedscomplimenten, und
Glückwünsche zu der bevorstehenden Abreise
aufgenommen haben. Diese ist auch
Montag den 7ten nach dem K. K. an der
Hungarischen Gränze gelegenen Lustschloß Hof
an der March, als dem zum hohen Beylager
bestimmten Ort, erfolget. Jhro Maj. die
Kaiserinn Königinn sind schon morgens um
7. Uhr mit der Erzherzoginn Maria Anna
Königl. Hoheit, und einigen Hofdamen
da=
hin voraus gegangen. Der Aufbruch aber
beyder Kaiserl. Majestäten geschah erst nach
dem Mittagmahle um 2. Uhr mit der
Durch=
lauchtigsten Erzherzoginn Braut, welche in
dem Wagen Jhro Maj. der Kaiserinn nebst
Jhrer eigenen Frau Obersthofmeisterinn
sas=
sen, und von dem ganzen Hofstaat mit desto
lebhaftern Seegenswünschen begleitet wurden,
je mehr jedermann von dem vorzüglichen
Wer=
the Höchstdero Verehrungs=und
liebenswür=
digsten Eigenschaften überzeuget ist.
Da die hohe Vermählung auf dem
Lan=
de, und ohne öffentliches Gepränge zu
ge=
schehen hatte, bestunde auch das Hofgefolge
nach Schloßhof in sehr wenigen Cavaliers
und Damen: der durchlauchtigste
Bräuti=
gam Prinz Albert von Sachsen, sind erst
folgenden Tag in aller Fruhe mit dero
durch=
läuchtigstem Herrn Bruder dahin nachgefolgt:
und gestern ist daselbst die hohe Trauung
und priesterliche Einsegnung vor sich
gegan=
gen.
Se. Röm. Kais. Maj. hatten gleich bey
dem Antritte dero glorreichester Regierung
dem hochpreißlichen Reichshofrathscollegio
allergnädigst aufgetragen, die
Rathsversamm=
lungen bis auf dero weitere Verordnung
fort=
zuführen; nachdem aber vor 14. Tagen die
in dergleichen Fällen gewöhnliche
allergnä=
digste Entlassung desselben Personalis
erfol=
get ist, so haben Se. Majestät die
Wiederein=
führ=und Bestättigung des besagten
Reichs=
hofrathscollegii allerhöchstgefällig beschlossen,
und den 5ten dieses Monats durch Se. Ex=
cellenz dero ersten kaiserl. Obristhofmeister,
Hrn. Grafen von Ulfeld vornehmen lassen:
gedachter Minister hat sich demnach
densel=
ben Tag um 7 Uhr Vormittags mit des Hrn.
Ferdinand Bonaventura Grafens von Har=
rach Excellenz, als wieder ernannten, und
bestättigten kais. Reichshofrathspräsidenten,
bey Hof eingefunden, wo Se. Majest. den
Letztern in allerhöchst dero Gegenwart, und
in Beyseyn des ersterwehnten ersten Herrn
Obristhofmeister Excellenz, des mitersten k.
Hrn. Obristhofmeisters Fürsten von
Kheven=
hüller Metsch Fürstl. Gnaden, und des kais
Hrn. Obristkämmer Grafen Anton von Salm
Excell. den Präsidenten=eid ablegen zu lassen
beliebten: die Eidesformul wurde demselben
von des Herrn Reichsvicekanzlers Fürsten von
Colloredo fürstl. Gnaden, vorgehalten, die
Pflichten aber von dem kais. wirkl. Hofrath,
und Reichsreferendario Hrn. von Beck
vor=
gelesen.
Hiernach begabe sich der Herr
Reichsvi=
cekanzer voraus allein nach der Rathstube
des kais. Reichshofrathscollegii gerade
hin=
über; der erste kais. Herr
Obristenhofmei=
ster hingegen verfügte sich mit dem Herrn
Reihshofrathspräsidenten durch die
Ritter=
stube, wo die deutsche und ungarische
adeli=
che Leibgarden in zwo Reihen stunden, nach
dem inneren Burghof, und fuhren in dero
sechsspännigen schwarz überzogenen
Staats=
wagen von dort über den grossen Burgplatz,
auf welchem die ganze Hauptwache das
Ge=
wehr präsentirte, nach dem
Reichshofraths=
gebäu, und in dessen Hof hinein: die
Lau=
fer und Livereybedienten beyder hohen
Mi=
nistern tratten in der Trauerkleidung vorher,
und derselben Hausofficiers folgten nebstder
eigenen zweyspännigen Kutsche des Herrn
Reichshofrathspräsdenten, nach. An
der Stiege unweit des Wagens stunden der
Herr Reichsvicekanzler, und der Herr
Reichs=
hofrathsvicepräsident mit dem gesammten
Rathscollegio, empfiengen die gedachten zween
Kaiserl. Minister, und begleiteten dieselben die
Stiegen hinauf bis in die Rathstube.
Nachdem daselbst der Kaiserl. Herr
Obrist=
hofmeister, der Her Reichshofrathspräsident,
der Herr Reichsvicekanzler, der Herr
Reichs=
hofrathsvicepräsident, und die sämmtlichen
Herren Reichshofräthe, wie auch die beeden
Secretarien ihre gewöhnlichePlätze
eingenom=
men hatten, so machten des Herrn obersten
Hofmeisters Excellenz eine nach dem
allerhöch=
sten kaiserl. Auftrag eingerichtete Anrede bey
offen gehaltener Thüre der Rathstube; wo=
rauf der Hr. Vicepräsident, und dann auch
die sämmtliche Herren Reichshofräthe die
Ei=
despflicht leisteten.
Nach diesem stellte der erste kaiserl. Herr
Obersthofmeister das von Sr. Majestät bey
dieser Gelegenheit besonders empfangene
De=
cret, dem Herrn Reichshofrathspräsidenten zu,
um solches ablesen zu lassen, welches derselbe
eröfnete, und sofort einem der Herren
Reichs=
hofrathssecretarien zur Ablesung überreichte,
zugleich aber auch den Thürhüter erinnerte,
die Thüre der Rathstube zuzuschlüssen; Nach
geendigter Ablesung des kaiserl. Decrets, und
vollbrachten Auftrag wurde die Thür wieder
eröfnet, und der erste Herr Obersthofmeister
von dem sämmtlichen Reichshofrathscollegio
die Stiege hinunter bis auf etwelche Schritte
zum Wagen begleitet. Die Rathsseßionen
haben den Montag hierauf wieder angefangen.
Den 5 dies ist allhier die Ziehung der k. k.
Lotterie vor sich gegangen, und seynd die Nri.
38. 13. 69. 49. und 20. mit vielen Ambi,
Terni, dann beträchtlichen Estratten gehoben,
wie dann in der Amtcollectur sub Lit A. ein
Estratto mit 448. fl. bey dem sub Nro. 9.
in der Waldzeil angestellten Collectanten 3.
Estratten, der eine pr. 658. der zweyte pr.
714. und der dritte pr. 448. fl. bey jenen sub
Nro. 10. in tiefen Graben ein Terno mit 100.
Ducaten, bey jenem sub Nro. 16. auf dem
Peter 4. Terni, worunter einer mit 130. der
anderte mit 100. Ducaten, bey diesem sub
Nro 25. in der obern Breunerstrassen ein
det=
to mit 100. Ducaten, bey dem sub Nro. 29.
in der Kärntnerstrassen ein Estratto mit 700.
fl. bey dem sub Nro. 33 im Rothgässel ein
Terno mit 100 Ducaten, bey dem sub Nro. 54.
auf der Wieden 6. Terni, und 2. Quaterni,
bey jenem sub Nro. 63. in der Rossau ein
Quaterno, bey dem sub Nro. 70. bey Maria
Hülf 6. Terni, bey diesem sub Nro. 81. zu
Erdberg ein Ambo mit 100. Ducaten, bey
dem sub Nro. 107. in der Neustadt ein
Ter=
no mit 100. Ducaten, dann bey dem sub Nro.
109. zu Linz 4. Terni, und ein Quaterno
ge=
wonnen und abgeführet worden.
Die fernere Ziehung wird den 19. dies
in der königl. Freystadt Preßburg
vorgenom=
men werden.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 4. April. Jn der Stadt.
-
Hr. Joh. Mich. Lautterbacher, gew. Tobackcommis.
im Streinzis. H. auf der Wasserk. Past. 67. J. -
Der Fr. Anna Hegradin, Wittwe, ihr K. Anna, im
Spitzelkrammer. H. am Salzgr. alt 5. v. J. - Cath. Brandin, led. St. im Seitzerhof, alt 17. J.
-
Dem Jac. Zimt, Handel. Bed. s. K. beym goldnen
Straußen auf der Freyung, alt 1. J. -
Dem Jos. Heß, Bed. s. W. Bibiana, beym weissen
Rössel am Salzgr. alt 42. J.
Vor der Stadt.
-
Joh. Angerer, K. K. Kalchmesser, im Kais. Brunn=
haus auf der Wieden, alt 33. J. -
Justus Jneiger, von der Kais. Schweitzergarde, im
Spani. Spital, alt 27. J. -
Dem Joh. Rafelsperger, Burgerl. Holshandl. s. K.
Phil. bey der Schwan. in der Rossau, alt 1. J. -
Jos. Dernberger, Burgl. Tischler, bey St. Anna in
der Josephst. alt 47. J. -
Dem Lor. Burger, Kichenmusic. s. S. Mich beym
roten Krebsen auf der Laimgr. alt 21. J. -
Math. Greis, Burgl. Schust. beyn br. Hirschen am
Spitalb. alt 74. J. -
Dem Lor. Merz, K. K. Reitkn. s. K. Theres. beym
Adler auf der Laimgr. alt 5. J. -
Cath. Zambrain, led. St. beym gold. Engel in der
Leopoldst. alt 40. J. -
Dem Franz Kirchmayr, Kais. Reitkn. s. K. Joh. b
3. Kron. auf der Wieden, alt 1. J. -
Math. Schweinzer, Tagw. im Lechneris. H. zu
Ni=
colstorf, alt 96. J. - Summa 15. Person. , darunter 4 Kind.
Den 5. April. Jn der Stadt.
-
Der Wohledle Hr. Barthol. Habit, Gmnr. Stadt
Wien Buchhalt. Raitoff. im Kupferschmidis. H.
im tiefen Graben, alt 76. J. -
Dem Wohledl. Hrn. Math. Zohl, K. K. Mehlauf=
schlags Einnehmer, s. Fr. Elisab. auf der Mehl=
gruben, alt 36. J. -
Dem Paul Saurkamerer, Burgl. Bierw. s K. Paul,
im Pilgramis. H. in der gr. Dorotheg. alt 7. v. J. -
Dem Seb. Withalm, Burgl. Schneid. s. K. Vinc.
im Spitzelkram. H. am Salzgr. alt 5. v. J.
Vor der Stadt.
- Eva Walserin, Wit. in ihrem H. im Liechtenth. 95. J.
-
Jos. Frank, Trager, beym roten Hahn am
Himmel=
pfortgr. alt 53. J. -
Gabr. Gruber, Tagw. beym goldnen Fäßl bey der
Währingerlinie, alt 72. J. -
Theres. Mandlin, Wittwe, beym grünen Kranz zu
Mätzleinst. alt 45. J. - Barb. Niklin, im Sonnenhof, alt 66. J.
- Summa 9. Pers. darunter 2. Kind.
Den 6. April. Jn der Stadt.
-
Der Wohlehrw.
P
. Cordian Mayer,
Ord. Min.
.S.
Franc. im Klost. hintern Landh. alt 60. J. -
Der hochedelgeb. Hr. Joh. Nic. Dresenreuter von
Teutschenbrunn, Höchst. Brandenb. Culmbach.
Justizraht, im Stephanis. H. am Haidens. 22 J. -
Dem Wohledeln Hrn. Joh. Jac. Biwald, K. K.
alter Leibgarde Adiut. s. Fr. Cath. im Schusteris.
H. in der Römerstr. alt 66. J. -
Joh. Reichart, gew. Burgl. Greißler, im
Aumüll=
neris. H. im Krautgäs. alt 68. J. -
Jos. Grieß, gew. Arceßist bey der Jnval. Cassa, beyn
schw. Thor in der Schenkenstr. alt 38. J.
Vor der Stadt.
-
Der Wohledelgeb. Hr. Philipp v. Solte, gew. K.
K. Resident in Portugall, beym Rinocero zu Ni=
colstorf, alt 73. J. -
Marg. Frankin, led. St. so sich zu Todt gefallen, ist
vom K. K. Stadt=und Landger. im Kreutzeris. H.
auf der Landstr. beschaut worden, alt 24. J. -
Dem Sebast. Hof bauer, Herrs. Kutscher, s. K Jos.
im roten H. vorn Schottenth. alt 1. J. -
Franz Kerschenhamer, Wais, beym gold. Stern zu
Mäzleinstorf, alt 4. J. - Summa 9. Pers. darunter 2. Kind.
AVERTISSEMENT .
Es wird anmit jedermänniglich kund
ge=
macht, wasmassen Se. kaiserl. Majest. aus
allerhöchst zu den hiesigen Publico allermildest
hegenden Zuneigung Sich allergnädigst
ent=
schlossen, und verordnet haben, daß künftighin
und von nun an, zu allen Zeiten des Jahrs,
und zu allen Stunden des Tags, ohne
Un=
terschied jedermann in den Bratter sowohl,
als in das Stadtgut frey spatzieren zu gehen,
zu reiten, und zu fahren, und zwar nicht nur
in der Hauptallee, sondern auch in den
Sei=
tenalleen, Wiesen und Plätzen (die allzu
ab=
gelegene Orte, und dicke Waldungen, wegen
sonst etwa zu besorgenden Unfugs und
Miß=
brauchs alleinig ausgenommen) erlaubet, auch
Niemanden vermehrt seyn soll, sich daselbst
mit Ballonschlagen, Keglscheiben, und
an=
dern erlaubten Unterhaltungen eigenen
Gefal=
tens zu divertiren: wobey man sich aber
ver=
siehet, daß niemand bey solcher zu mehrerer
Ergötzlichkeit des Publici allergnädigst
ver=
stattenden Freyheit sich gelüsten lassen werde,
einige Unfüglichkeit, oder sonstig unerlaubte
Ausschweifungen, zu unternehmen, und anmit
zu einem allerhöchsten Mißfallen Anlaß zu
geben. Wien den 7. April 1766.
Copenhagen vom 21. März.
Von dem am 18. dieses vor sich
gegange=
nen Leichenbegängnisse Sr. höchstseel.
Majestät, Königs Friedrich des Fünften,
glorwürdigsten Andenkens, kann man jetzo
folgende Nachricht ertheilen:
Zwischen 2. und 3. Uhr Nachmittags,
versammelten sich alle zu dieser Feyerlichkeit
eingeladene Minister, Cavaliers und
Bedien=
te auf dem königl. Schlosse. Um 3. Uhr
verfügten desselben sich nach der
Schloßka=
pelle, wo sie von 4. Hausmarschällen
em=
pfangen wurden, die jeder Parthey ihre
Plä=
tze anwiesen. Unten in der Kapelle, rings
um die königl. Leiche, waren die neulich schon
beschriebene königl. Jnsignien, ingleichen die
Fahnen, 17. an der Zahl, placiret. Der
königl. Stallmeister, Hr. Sperling, mit dem
goldenen Harnisch und Helm angethan, und
mit einer weissen Feder auf dem Haupte, stel=
lete sich mit dem blossen Schwerdt in der
Hand darneben. Als darauf des Königs
Majestät und die königl. Familie gleichfalls
angekommen, und dero Plätze eingenommen
hatten, begunte der Gottesdienst mit einer
kurzen Trauermusik, worauf der Hr. Bischof
und königl. Beichtvater Harboe die dänische
Predigt hielte. Hiernächst wurde wieder
musiciret, wornächst der Herr Hofprediger
Bluhm deutsch predigte, und dann war
aber=
mals Musik, nach welcher der Hr. Professor
Holm eine lateinische Rede ablegte, und
end=
lich war zum Beschlusse wieder Musik, un=
ter welcher die Reichsinsignien nach dem
Zimmer, wo sie gewöhnlich aufgehoben
wer=
den, zurück gebracht, und die aufgestellten
Fahnen von dem Hrn. Stallmeister
Sper=
ling zu der Proceßionsstelle geführet wurden.
Die königliche Leiche wurde von 12. Ober=
sten, nämlich 7. von der Cavallerie und 5.
von der Jnfanterie ausgetragen, und zwar
unter einem Himmel, welchen 4. Kammer=
herren trungen. Zugleich begab sich nun auch
das hohe Leichengefolge, in behöriger
Ord=
lung, aus der Kapelle. Mittlerweile hatten
die Bürgerschaft der Stadt, die Garnison,
und die Handwerker bey der Marine, sich
auf den angewiesenen Plätzen und Gassen
in Parade gestellt, durch welche hiernächst
die Proceßion, unter wechselweiser Läutung
mit allen Glocken der Stadt, Musik und dem
Singspiele von der Frauenkirche, wie auch
dem Minutenschusse von den bey den
Hol=
men liegenden 2. königl. Huckern, von dem
königl. Zeughause und den Batterien der
Stadtwälle, wobey in allem 144. Schüsse
geschahen, in nachstehender Ordnung vor
sich gieng:
1) Ein Escadron von der Leibgarde zu
Pferde. 2) Der älteste Hoffourier zu
Pfer=
de, in tiefer Trauerkleidung. 3) Die
sämt=
liche fürstliche Personen und Minister in
ih=
ren sechsspännigen Trauerwägen, die von
niederem Range voraus, und die
Vornehm=
sten zuletzt. Eines jeden Bediente giengen
in Trauerliberey mit Fackeln voran. Der
Wägen waren 42. 4) 12. königl. Pagen
mit ihrem Hofmeister zu Pferde, in tiefer
Trauertracht. 5) Die sämtliche königl. Hof=
trompeter und Paucker zu Pferde, in
Trauer=
liberey. 6) Die grosse Blutfahne, getragen
von einem Major und einem Seecapitain.
Voran 2. Stallknechte mit Fackeln. 7) Der
königl. Reisestallmeister, Herr Kammerherr
von Staffeldt. 8) Die andere
Hauptwa=
penfahne mit allen Provinzen und dem
Dan=
nebrogkreuze, getragen von einen Capitain.
Voran 2. Fackelträger. 9) Zween
Second=
leutenants mit dem Provincialpferde von
Delmenhorst. Voran 2. Fackelträger. 10)
Ein Secondleutenant mit der Provinzfahne
von Delmenhorst. 11) 2 dergleichen
Leu=
tenants mit dem Provincialpferde von
Ol=
denburg. 12) Einer mit der Fahne von
Oldenburg. 13) 2. Secondleutenants mit
dem Provincialpferde von Dithmarschen. 14)
Einer mit der dithmarsischen Fahne. 15)
2. dergleichen Leutenants mit dem
Provin=
cialpferde von Stormarn. 16) Einer mit
solcher Provinzfahne. 17) Ein
Premier=
leutenant von Landstaat, und ein Second=
leutenant vom Seestaat, mit dem
Provin=
cialpferde von Holstein. 18) Ein
Second=
leutenant mit der holsteinischen Fahne. 19)
Ein Seekapitainleutenant mit der Fahne von
Dannebroge. 20) Das Provincialpferd
von Schleswig, eben so, als das holsteinsche,
geführt. 21) Ein Secondleutenant vom
See=etat mit der schleswigschen Fahne. 22)
Das Provincialpferd der Gothen, wie die
2. vorigen geführt. 23) Ein
Secondleute=
nant vom See=etat mit der gothischen
Fah=
ne. 24) Das Provincialpferd der Wenden,
auf gleiche Weise geführt. 25) Ein
Pre=
mierleutenant vom Landetat, mit der
wendi=
schen Fahne. 26) 2. Premierleutenants
mit dem Provincialpferde der 3. Kronen.
27) Ein dergleichen mit der Fahne. 28)
Das Pferd für Norwegen, geführt wie das
holsteinische. 29) Ein Secondleutenant
mit der norwegischen Fahne. 30) 2. Pre=
mierleutenants mit dem Pferde für
Dänne=
mark. 31) Ein Secondleutenant vom
See=
etat mit der Fahne von Dännemark. 32)
Die erste Hauptfahne, getragen von einem
Rittmeister. 33) 2. Premierleutenants von
der Artillerie, mit dem darzu gehörigen
Pfer=
de. 34) 2. königl. Bereiter. 35) Die
Friedensfahne, getragen von 3. Obristleute=
nants und 3. Commandeurcapitains, in
ih=
rer besten Uniform. 36) Der königl. Stall=
meister Sperling, auf dem vordersten weissen
Friedenspferde, mit dem goldenen Harnisch
und Helm. 37) 2. weisse Friedenspferde,
jedes von 2. Capitains, in der Uniform, ge=
führt. 38) Eine Trauerfahne, von einem
Obristleutenant und 2. Commandeurkapi=
tains, in ihrer besten Uniform, getragen.
39) 3. Trauerfperde, jedes von einem
Ca=
pitain beym Landetat, und von einem
Capi=
tainleutenant beym See=etat, geführt. Vor
jedem von allen vorbemeldeten Pferden
wur=
den 2. weisse Fackeln getragen. 40) Hr.
Marschall Moltke zu Pferde, mit
überzoge=
nem Marschallsstabe, und hinter ihm ein
Trupp von 40. Rangspersonen zu Pferde.
41) Jhro Majestät der verwittibten
Köni=
gin Juliana Maria, Trauerwagen. Voran
8. und an den Seiten 4. Personen von der
königl. Liberey, mit Fackeln. 42) Des
höchstseel. Königs Leibwagen, bey welchem
der älteste Page und Leibdiener voran ritten.
43) Der Königl. 8=spännige Leichenwagen,
deren Pferde mit Königl. Wappenschildern
an der Stirne und an den Seiten versehen
waren, von 5 See=Capitains und 3 Majors
geführt. Zur rechten Seite ritte der Hr.
geheime Conferenzrath Gram, und zur linken
der Hr. Stiftsamtmann, Graf Knuth. Ue=
ber dem Königl. Sarge lag eine schwarze
sammetene Decke mit silbernen Franzen, und
bordirt mit goldenen Kronen, dessen Ziepfel
wurden von 4. Kammerjunkern getragen.
Die 4. Kammerherren, welche den Himmel
getragen hatten, der nun über den
Leichen=
wagen bevestiget war, ritten zu den Seiten
der Leiche. Es folgten auch zu den Seiten
des Leichenwagens 24. Königl. Renteschrei=
ber und andere dergleichen Bediente mit
Fa=
keln, imgleichen 12. Trabantendienste
ver=
richtende Premier=Lieutenants, in tiefer
Trauer, mit überzogenen Partisanen, die sie
verkehret trugen. 44) Der Hr. Hofmar=
schall, Graf von Moltke, zu Pferde, mit
bezognen Marschllastabe, und hinter
dem=
selben ein Haufen von 40. Rangspersonen.
45) Se. Königl. Majestät, deren
lan=
ge Schleppe von dem Herrn
Oberkam=
merer getragen war, wurden von dem
Herrn Oberhofmarschall und dem Herrn
Oberceremonienmeister zum Wagen begleitet.
Voran ritte Sr. Majestät Kammerpage
und Leibdiener, und zwölf. Personen der
Königl. Liberey giengen daselbst mit Fackeln.
Zunächst an den Seiten des Wagens
gien=
gen 2. Heyducken, und neben denselben 12.
Trabantendienste verrichtende
Premierlieute=
nants. Zur rechten Seite ritten Se. Excel=
lenz, der Hr. Oberkammerherr, und zur
lin=
ken Se. Excellenz der Hr. Oberstallmeister.
46) Jhro Majestät, der verwittibten
Köni=
gin Sophia Magdalena Trauerwagen; vor=
an und zu den Seiten 12. Personen von
kö=
nigl. Liberey mit Fackeln. 47) Sr. Königl.
Hoheit des Prinzen Friderichs
Trauerwa=
gen. Zu den Seiten ritten der Hr. gehei=
me Rath, Graf Scheel, und der Hr. Mar=
schall v. Ranzau. Voran ritten
Kammerpa=
gen, und giengen 8. Libereybediente mit
Fa=
ckeln. 48. 49. und 50) Jhro Königl. Ho=
heiten, der Kronprinzeßin, der Prinzeßin
Louise und der Prinzeßin Charlotta Amalia
Trauerwägen. Vor jedem derselben giengen
8. Libereybediente mit Fackeln. 51) End=
lich schloß den Zug ein Eskadron von der
Leibgarde zu Pferde.
Diese Proceßion gieng solchergestalt unter
gedämpftem Tone von Paucken und
Trom=
peten von dem Schloß aus, über der Stadt
vornehmsten Plätze und Gassen, wo die
auf=
gestellten Posten der Bürgerschaft, Garni=
son ꝛc. die Trommel mit gedämpftem
Lau=
te, bis die königlichen Leiche und die
kö=
nigl. Personen vorüber waren, rührten, durch
das Westerthor hindurch, bis zu dem
soge=
nannten Königsthore, wo die Proceßion eben
vor Mitternacht anlangte. Hier begab sich
die Proceßion auseinander: Die reitende
Truppe, Renteschreiber, Pagen, Trompeter,
und diejenigen, welche die Fahnen und
Pro=
vinzpferde führten, wendeten sich ab in die
Allen, anstatt daß das fahrende Gefolge auf
dem Wege blieb. Der fürstlichen Personen
und königl. Minister Wägen beobachtete die
vorige Ordnung nicht eher wieder, als bis
sie den 19ten, Morgens, in Rothschild
an=
kamen, wohin sich auch Se. Majestät der
König begaben, und wurde daselbst noch
et=
was geruhet. Die königl. Leiche ward
in=
zwischen von 30. Mann Reuterey, unter
Anführung eines Majors und eines
Leute=
nants, escortiret. Vor derselben ritten 24.
Stallbedienten mit Lanternen und Fackeln.
Unterweges ward an allen Orten, wo man die
Königl. Leiche von den Thürmen sehen
konn=
te, so lange man dieselbe im Gesicht hatte,
mit den Glocken geläutet.
Bemeldeten 19ten, des Vormittags um
10 Uhr, paradirte die ganze Bürgerschaft in
Rothschild in den Gassen, durch welche die
Königl Leiche zur Domkirche, unter Läutung
aller Glocken des Orts geführet wurde. Bey
der Domkirche hatten 2. Compagnien
Rei=
ter die Wache. Die Proceßion geschahe in
derselben Ordnung, wie sie des Abends
vor=
her hier, in Copenhagen geschehen war, aus=
genommen, daß die bemeldete reitende Trupps,
nebst den Fahnen und Pferden, die sich nach
den Alleen abgewendet hatten, nicht zugegen
waren, und auch, weil es itzo Tag war, keine
Fackeln dabey getragen wurden.
Jn der Domkirche empfiengen Se. Königl.
Maj. und das anwesende Gefolge die hohe
Leiche, unter einer Trauermusik, welche so.
lange, bis alles vorüber war, währte. Die
Königl. Leiche, der Himmel und die Zipfel des
Leichentuchs wurden, wie bey der
Austra=
gung aus der Copenhagener Schloßkapelle,
getragen; und 12 Trabantendienste
verrich=
tende Premier=Lieutenants giengen dabey
rings umher. Voran traten Se. Excellenz,
der Hr. Ober=Hofmarschall mit dem
Mar=
schallsstabe, und auf den Seiten der Hr.
Ober=Jägermeister, und der Hr. Stiftsamt=
mann, Graf Knuth.
Sobald die königl. Leiche auf die
erstge=
dachte Weise Sr. Majestät dem König
vorü=
ber getragen war, trat der Herr
Oberhof=
marschall zurück; worauf der König selbst
folgeten, und alsdann kam das ganze
Ge=
folge.
Jn dem königl. Begräbnisse waren die
nöthigen Leuchter, mit Flor und Schildern
be=
hangen; und da wurde nun die Königl. Lei=
che auf eine mit Kronen bordirte, und mit
silbernen Franzen besetzte sammetene Decke
niedergesetzt.
(Das Uebrige künftig.)
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit durch dieses offene Edict
jedermän=
niglich zu vernehmen, wasgestalten wir über
fer=
ner schriftlich beschehenes Anlangen und dienst.
Bitten Hrn. Franz Joseph Seeger
J. U. D
als
gerichtl. aufgestellt=Horwartischen
Curatoris ad
actum
unterm 15. März in ein nochmaliges
Lici=
tationsedict jedoch mit Präsigirung eines 14. tä=
gegen Termins) gewilliget, und verordnet haben,
daß die Horwartische in der Leopoldstadt ligende
zwey Häuser, das eine in der Sterngassen, das
an=
dere in der Fuhrmannsgassen, samt Garten, noch=
malen offentlich ausgefeilet, und dem
Meistbieten=
den verkaufet werden sollen, da an hierin der
19. Monatstag April laufenden 1766sten Jahrs
zur Tagsatzung bestimmet worden ist, als wird ein
solches hiemit jedermann, wer etwann diese
Häu=
ser samt Garten käufl. an sich zu bringen gesinnet
ist, mit diesem Edict zu dem Ende kund und zu
wissen gemacht, damit ein sich hervorthuender
Kaufer bey obbemelt=bestimmten
Licitationstag=
satzung fruhe um 9. Uhr, oder da wir selbigen Tags
etwann anderer Geschäften halber nicht zu Rath
sitzeten, den nächst darauf folgenden Rathstag vor
uns zu erscheinen, und sich bey unser und Ge=
meiner Stadt Pupillenraitkammer, durch den
da=
selbstigen Amtsschreiber anmelden lassen möge,
allwo sodann das Weitere behörig tractiret werden
solle.
Von des Hochfürstl. Erzbistums wienerischen
Gerichts wegen, wird durch gegenwärtig offenes
Edict jedermänniglich, sowohl An=als
Abwesen=
den, deme daran gelegen, kund und zu wissen
ge=
macht: Es habe dasselbe nothwendig zu seyn
be=
funden über des Peter Lienhard Müllnermeisters
zu Möllerstorf
ad Cridam
gediehene Vermögen
ei=
nen ordentlichen Concurs anzuordnen, und dessen
sammentliche sowol in=als ausser Land befindliche
Glaubigere zur Anmeld=und zugleich Liquidirung
ihrer an erstermelten Peter Lienhard zu stellen
ha=
bender Sprüchen und Forderungen einzuberuffen,
zu welchem Ende der 27. des künftigen Monats
May fruhe um 8. Uhr zur gewönlichen Tagsatzung
für die erst=andert=und dritte, auch allendliche
Frist
sub clausula præclusi
anberaumet worden.
Solchemnach werden alle und jede, welche an
ob=
erwehnten Peter Lienhard
ex quacunque causa
vel titulo
Sprüche und Anforderungen haben, oder
zu haben vermeinen, an obbestimmten Tag und
Stund in des Hochfürstl. Erzbistums Wien
Hof=
meisteramte allhier entweders selbst persönlich,
oder durch hierzu genugsam gevollmächtigte
Ge=
walttragere alsogewiß zu erscheinen, ihre etwann
habende Sprüche und Anforderungen nebst
Mit=
bringung der diesfällig=und zugleich auf
behöri=
gen Stempelpapier in glaubwürdigen Abschriften
einzulegen kommenden Liquidations=und respect.
Legitimationsdocumenten gehörig anzumelden
ha=
ben, wie im widrigen die nicht erscheinend=Lien=
hardische Glaubigere von sothaner Concursmassa
gänzlichen ausgeschlossen, und denenselben das
ewige Stillschweigen auferlegt, die nicht rechtl.
Liquidirend=oder sich nicht genugsam
Legitimi=
rende hingegen abgewiesen werden sollen. Wornach
sich ein jeder, deme daran gelegen, zu richten, und
seinem Recht bestens zu invigiliren wissen wird.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben den Erben und nächsten Anverwandten der
weil. Theresia Herlin, verwittibt gewesenen
Land=
schulmeisterin hiemit zu vernehmen: Es wäre
ebenbesagte Herlin bereits unterm 26. April 1764.
ohne Zurucklassung einer letztwilligen Verordnung
allhier verstorben; da nun von ihren Erben und
nächsten Anverwandten eigentlich nichts kann in
Erfahrung gebracht werden, so ist für nöthig
be=
funden worden, dieselben durch ein öffentliches
Valvaledict zu Richtigstellung der diesseitigen
Ver=
lassenschaftsabhandlung einzuberufen. Es haben
dahero alle diejenigen, welche zu obgedachter
Her=
lischen Verlassenschaft als rechtmäßige Erben und
nächste Anverwandten sich zu legitimiren vermögen,
auf den 4. künftigen Monats Junii dies Jahrs bey
unser und gemeiner Stadt Pupillenraitkammer
entweder persönlich selbst, oder durch einen hierzu
hinlänglich bevollmächtigten Gewalthabere sich
also=
gewiß anzumelden, und behörig zu legitimiren,
wie im widrigen, was Rechtens ist, fürgekehret,
und die Verlassenschaft dem
uxorio
und
manda-
tario nomine
darum supplicirenden Franz Serin
ohne weitern Rucksicht auf dieselben
eingeantwor=
tet werden solle. Welches man durch dieses ofene
Edict hiemit kund und zu wissen machen wollen.
Von der gräflich Wallseggischen Herrschaft
Schottwien aufgestellten
Judicii Delegati
wegen,
wird all und jeden, so an des weil. Hrn. Franz
Gottlieb Wibmer, K. K. Gränitzmautheinnehmer,
und behausten Burger des Hochgräfl. Wahlseggi=
schen Markts Schottwien seel. hinterlassenen
Ver=
mögen einige Sprüche und Anforderungen haben,
oder zu haben vermeinen, durch dieses offene Edict
kund und zu wissen gemacht: Es habe die
Noth=
durft erheischet, über des ersagten zu Schottwien
mit Hinterlassung vieler Schulden verstorbenen K.
K. Gränitzmautheinnehmers, und behausten
Bur=
gers, Hrn. Franz Gottlieb Wibmer seel.
ad Cridam
gediehene Verlassenschaft ein ordentliche
Concurs=
handlung anzuordnen, und zu dem Ende alle
so=
wohl in=als ausser Land befindliche Creditores
per
Edicta ad Valvas ad liquidandum sub clausula
præclusi
einzuberuffen, annebens auch dessen
sam=
mentliches Verlassenschaftsvermögen, bestehend in
einem Haus, so ein Viertl Lehen in dem Hochgräfl.
Wahlseggischen Markt Schottwien, samt
Haus=
äckerl, Tisch, Kästen, Bethstätte, Bethgewand,
Leinwäsch, Bilder, und andere Geräthschaften
li=
citando zu verkauffen; Da nun auf Anlangen des
gerichtl. verordnet Franz Gottlieb Wibmerischen
Curatoris ad Lites, Hrn. Franz Xaverii Leonhard
Högg,
J. U. D.
auch K. K. Hofkriegsraths=und
Ge=
richtsadvokatens, in Ausfertigung deren hierzu
er=
forderlichen Edicten gewilliget, und hierzu der 17.
künftigen Monats May Fruhe um 8. Uhr
pro 1mo
,
2do, 3tio, ac ultimo Termino
bestimmet worden;
Als werden sowohl diejenige, welche obbemeltes
Haus, Grundstück, und Mobilien, ganz oder zum
Theil zu kauffen gedenken,
ad tractandum & con-
cludendum
, als auch alle und jede, sowohl in=als
ausser Land sich befindliche Gottlieb Wibmerische
Glaubigere, an obbemeldten Tag und Stund bey der
Gräfl. Wälseggisch. Herrschaftskanzley zu
Schott=
wien entweder selbst persöhnlich, oder durch
genug=
sam Bevollmächtigte wohl instruirter erscheinen,
und ihre Forderung anmelden, zugleich aber auch
alsogewiß liquidiren, als im widrigen die
Anwe=
sende mit ihren Liquida⟨t⟩ionsbehelfen angehöret,
der Claßificationsverlaß
ex Officio
abgefasset, und
die nicht angemeldte oder nicht liquidirende
Gott=
lieb Wibmerische Creditores von dieser
Concurs=
massa abgewiesen, und ihnen das ewige
Stillschwei=
gen auferleget werden solle.