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Wienerisches Diarium

Nr. 29, 9. April 1766

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[1]

Staatssachen.


Londen den 21. März.

Obgleich die Bill von Abschaffung der
Stempelacte ohne Widerspruch
durchgegangen ist, so äussert sich
doch bey verschiedenen Parlamentsgliedern
ein innerlicher Gramm, welchen sie in einen
öffentlichen Widerspruch einzukleiden kein Be=
denken
tragen. Man will, daß die heute in
Gegenwart des Königs zu St. James gehal=
tene
ausserordentliche Rathsversammlung,
nebst anderen wichtigen Angelegenheiten, auch
diesen Umstand in Erwägung gezogen habe.

Jnzwischen sind die hiesigen Handelsleute
wirklich darauf bedacht, Sr. Majest. wegen
dieser eingestelten Abgaben den unterthänig=
sten
Dank abzustatten.

Es verlautet, daß Se. Königl. Hoheit der
Herzog von Glocester und des Herrn Erb=
prinzen
von Braunschweig Hochfürstl. Durchl.
diesen Sommer die italiänischen Länder be=
suchen
dörften. Man setzet noch hinzu, daß
die Reise über Lisabon gehen, und der Her=
zog
von Glocester von unsers Königs, Seines
Bruders Majest. einen Auftrag, der noch
sehr geheim gehalten wird, bey dem dor=
tigen
Könige zu vollziehen haben würde.

[2]

Ein zu besorgender Friedensbruch von Sei=
ten
des neuen Dey zu Algier, und die wehr=
hafte
Verfassung der Stadt und Festung
Gibraltar, sind zween Gegenstände, nach
welchen unser Ministerium sein vorzügliches
Augenmerk richtet. Auf sich ereignenden er=
steren
Fall hat Commodore Harrison, wel=
cher
in dem mittelländischen Meere kreutzet,
laut der ihm mit einem Aviso zugeschickten
Verhaltungsbefehle, zu wachen. So ist auch
an den Gouverneur zu Gibraltar der Befehl
abgegangen, nach welchem er sich, sowohl in
Ansehung des durch einen Algierischen Frey=
beuter
in den dasigen Hafen gebrachten spa=
nischen
Schiffes, als der Sicherheit der Fe=
stung
zu verhalten hat.

Den 28sten abgewichenen Monats hat der
Hof an den Ritter Goodricke einen Courier
abgeschickt, welcher demselben die Genehmi=
gung
des Friedens=und Freundschaftstractats
mit der Krone Schweden überbracht; dem=
selben
wollen einige noch zwey geheime Arti=
ckel
beyfügen, man kann aber zuverläßig ver=
sichern
, daß solche erdichtet, und der Jnhalt
des Tractats folgender seye: Art. 1. Beyde
hohe contrahirende Mächten verbinden sich,
für sich, Dero Erben, und Thronfolgern,
wie auch Dero beyderseitige Unterthanen, daß
sie, als gute und getreue Freunde und Bunds=
genossen
, einander alle Vortheile und mögli=
che
Achtung verschaffen, und alles beytragen
wollen, was nur zur Befestigung einer auf=
richtigen
und dauerhaften Freundschaft vor=
täglich
seyn mag. 2. Die Unterthanen bey=
der
Mächten sollen beyderseits in denen =
nigreichen
, Seehäfen Rheden, und Flüssen
alle Rechte, Nutzen, und Freyheiten genies=
sen
, welche die begünstigste Nationen allda
geniessen, oder künftighin geniessen können:
ausgenommen den einigen Fall, der in dem
zwischen der Krone Schweden und Frankreich
den 25. April An. 1741. geschlossenen Hand=
lungstractat
Art. 3. der Präliminarien, be=
treffend
den Zoll der in dem Hafen zu Wis=
war
abgestattet werden solle, enthalten. 3.
Dieser Freundschaftstractat solle zu nieman=
des
Trotz, am wenigsten aber zu Beleidigung
einer mit denen hohen Mächten in Freund=
schaft
und Bündniß stehenden Kron, sondern
nur allein zu Befestigung und Bestärkung der
Freundschaft und Vertrauens zwischen beyden

Königl. Majestäten, wie auch zu Aufrecht=
haltung
der Ruhe, und Wohlstandes deren
Königreiche und Unterthanen dienen. 4.
Und damit diese Freundschaftsverbindung de=
sto
mehr zum Nutzen, Besten, und Sicher=
heit
beyder Kronen beytragen möge, so wer=
den
Se. Majest. wenn es die Zeit und Um=
stände
erfordern, unter sich ferner über das=
jenige
übereinkommen, was zu Dero Staa=
ten
Vortheil und Erforderniß verträglich zu
seyn erachtet wird. 5. Jndessen verpflichten
sich Jhre Majest. der König von Schweden
und der König von Großbrittanien, als ge=
treue
Freunde und Bundsgenossen, einander
alle gute Dienste zu leisten, welche die Um=
stände
zur Sicherheit Dero Königreichen und
Staaten in Europa erfordern werden. 6.
Dieser Tractat solle von beyden Mächten
inner zwey Monaten, oder noch eher, wann
es seyn kann, bestättiget, und ratifieiret wer=
den
; Zu dessen Gezeugniß unsere Bevoll=
mächtigte
diese Artickel unterschrieben, und
mit dero Pettschaft bekräftiget haben. Ge=
schehen
zu Stockholm.

Von Constantinopel wird geschrieben, daß
daselbst der Leibarzt des Großsultans, Herr
Caro, ein geborner Neapolitaner, von sei=
nen
Reisen, die er nach verschiedenen Höfen
Europens gemacht hat, wieder zurück gekom=
men
. Aus Algier vernimmt man, daß der
neue Dey zwar den Frieden mit Holland er=
neuert
, alleine den Schweden, Dänen, und
Venetianer würklich den Krieg angekündiget
haben solle.

Paris den 24. März.

Man siehet hier ein Schreiben aus Avig=
non
, nach dessen Jnhalt in dem Läindchen
Gevaudan, welches unter dem 20. Septemb.
verwichenen Jahres von dem reissenden Thie=
re
befreyet worden, ein dergleichen neues
Scheusal zum Vorschein gekommen ist, wel=
ches
gleich diesem tobend und wütende herum=
streifet
, und bereits einige Menschen entleibet,
andere aber stark verwundet hat. Es werden
folglich diejenige Jäger, die das vorige er=
legt
haben, wieder aufgeboten werden müssen.

Brüssel den 24. März.

Den 13. dieses wurde das höchste Ge=
burtsfest
Sr. jetzt glorwürdigst regierenden

[3]

Kaiserl. Majestät Joseph des zweyten, da
Höchstdieselben das 26. Jahrsalter glücklich
erreichet, auch allhier, wegen noch fürwal=
tender
Trauer aber nur in schwarzen Klei=
dern
und Equipagen gefeyret. Se. Königl.
Hoheit, unser Generalgouverneur begaben
sich um 11. Uhr in die hiesige Collegialkir=
che
von St. Michael, und Gudula, und
wohnten daselbst der von dem Bischoffen von
Brügge abgesungenen grossen Meße, welche
mit einem feyerlichen Te Deum beschlossen
wurde, bey. Alle hiesige Rahtscollegia,
und der gesamte Magistrat sind hiebey er=
schienen
. Nach geendigten Gottesdienst kehr=
ten
Se. Königl. Hoheit wieder in dero Pal=
last
zurücke, empfiengen die gewöhnlichen
Glückwünschungscomplimente, und Mittags
speiseten dieselbe öffentlich. Der gevollmäch=
tigte
Minister Hr. Graf von Cobenzel gab
dem hohen Adel, und denen Regierungs=
ministern
grosse Tafel. Wegen noch fort=
währender
Trauer wurden keine öffentlichen
Lustbarkeiten angestellet, die Cavaliers hat=
ten
bunte Degen und Schnallen, die Da=
men
aber waren geschmückt. Den 19. wur=
de
das allerhöchste Nahmensfest beyder Kai=
serl
. Majestäten auf gleiche Weise gefeyret.

Warschau den 14. März.

Jn unserer Stadt wird es alle Tage leb=
hafter
. Viele Grosse des Reichs schlagen
ihre ordentliche Wohnplätze allhier auf, und
ganze Familien vom Lande kommen, sich bey
uns niederzulassen; auch Ausländer halten
es der Mühe werth, uns zu besuchen, so
daß wir deren schon eine grosse Menge zehlen
können. Bald wird unsere Stadt sich nicht
mehr ähnlich sehen. Es sollen verschiedene
Häuser und auch einige Palläste aufgefüh=
ret
werden, und man erwartet nur das schöne
Wetter, um den Bau würklich anzufangen.
Der Königl Pallast wird ebenfals erwei=
tert
und viel ansehnlicher gemacht werden.

An dem Tage da der Zweykampf zwischen
dem Grafen Branicky und dem italiänischen
Cavalier Casanova vorgefallen, hat der bis=
herige
Oberste der leichten Truppen und
Königl. Oberstallmeister Biszewsky, nach=
dem
er erfahren, daß gedachter Graf Brani=
cky
durch einen Jtaliäner verwundet wor=

den, aus unüberlegtem Eifer, ohne sich ge=
nugsam
zu erkundigen, durch wen dieses ge=
schehen
sey, um 6. Uhr des Abends den
Grafen de Tomatis in seiner Wohnung über
fallen, und nach demselben geschossen, aber
zum Glück gefehlet, und zugleich den Grafen
Mosynski, welcher sich dazwischen legen wol=
len
, mit dem Säbel gefährlich im Gesichte
verwundet, worauf er sich sofort zu Pferd mit
der Flucht gerettet Se. Majest. haben an
dessen Stelle sogleich den Herrn Kurinski zu
Dero Stallmeister ernennet, auch zugleich
dem Kron=Marschallamte empfohlen, gedach=
ten
Biszewsky sorgfältigst aufsuchen zu las=
sen
, und mit demselben den Rechten gemäß
zu verfahren. Der König selbst besu=
chet
den Grafen Branicky, welcher im
Palais des Kron=Kammerherrn, des Fürsten
Poniatowsky, bisher noch nicht ausser Ge=
fahr
ist, öfters in höchster Person. Das
Schloß Ujasdow wird fleißig repariret, und
dabey viele neue Werke angelegt. Da Se.
Maj. nach Ostern daselbst zu residiren ge=
sonnen
sind; so arbeiten täglich über 200.
Leute daran, um solches gegen diese Zeit in
gehörigen Stand zu setzen.

Regenspurg der 24. März.

Am 20sten dieses ist ein Schreiben des
Herrn Herzogs zu Braunschweigwolfenbüttel
Hochfürstl. Durchlaucht durch eine Dictatur
publiciret worden, worinn Höchstdieselbe, in
obhabender fürstl. Oraniennassauischen Vor=
mundschaft
, der Reichsversammlung eine
rechtliche Ausführung ꝛc. vorlegen.

Die Rechtssache betrift die durch Abster=
ben
des churmaynzischen Staathalters zu
Erfurt Hrn. von Bicken, als dem letzten seines
Geschlechts, verschiedentlich besessenen, theils
im fürstl. Darmstädtischen, theils im fürstl.
Nassaudillenburgischen gelegen, und dem
gräfl. Sayn=wittgensteinischen Hause 1732.
heimgefallenen Manns Lehnstücke, da dann bey
der von dem Hrn. Grafen von Sayn in besag=
tem
Jahre nehmen wollenden Posseßion ein
und andere Jrrungen entstanden, weshalb
es beym Reichscammergerichte zur Klage und
Proceß gekommen. Die Sache blieb bis im
Jahre 1756. liegen, in welchem sie wieder
rege gemacht jedoch erst 1762. ein Rescriptum

[4]

citationis ad reassumendum gegen sämmtliche
hohe Beklagte aufgebracht wurde. Jn be=
sagtem
Jahre 1762. gab bemeldter Hr. Graf
an des Hrn. Herzogs zu Braunschweig Durchl.
mittels eines Schreibens zu erkennen, wie bey
dem Cammergerichtl. Processe voraus zu se=
hen
wäre, daß durch einen erfolgenden Be=
scheid
in der Hauptsache kein Ganzes gemacht
werden würde, sondern die versteckt gebliebe=
nen
Lehnstücke erst noch eruiret werden müßten.
Da nun solches am füglichsten geschehen wür=
de
, wann höchstgedachter Hr. Herzog ein oder
zween Commissarien aus der Dillenburgischen
Regierung zu ernennen geruheten, welche
mit dem gräfl. Saynischen Gevollmächtigten
zusammen treten, und zur Ausfindung sotha=
ner
Lehnstücke die Hand böthen, so würde da=
durch
der zeitherigen Klage das abhelfliche
Maaß in der Kürze gegeben werden können.
Jn der darauf unterm 18. März 1763. er=
folgten
herzogl. Antwort habe Hochderselbe
auch, wann Er, Hr. Graf den beym Cammer=
gerichte
anhängig gemachten Proceß gegen die
Nassaudillenburgischen ihm angeblich zehnt=
pflichtigen
Unterthanen, da in einer Sache
unmöglich in 2. Gerichten zugleich geklaget
werden mag, fallen lassen, und solches ad Acta
anzeigen würde, die Versicherung erhalten,
daß durch verordnete Commissarien diese An=
gelegenheit
auf die kürtzeste Weise abgethan,
solche auch behörig angezeigt werden würde.
Gleichwohl sey unterm 20. Decemb. 1764.
die Sentenz dahin publiciret worden, daß die
eingewandten exceptiones Fori declinatoriæ
zu verwerfen, und dahero allerseits Herren
Beklagte innerhalb 2. Monate in der Haupt=
sache
sich einzulassen und zu handeln schuldig
seyn.

Höchsigemeldeten Hrn. Herzogs Durchl. er=
suchen
demnach die höchsten und hohen Reichs=
stände
, und empfehlen den hier versammelten
Comitialgesandschaften dieses Anligen zur
günstigen Berichtserstattung, damit durch ein
Reichsgutachten an Kaiserl. Majestät alles
vom Reichscammergerichte vorgenommene ab=
gethan
, und dasselbe dahin angewiesen werde,
den Hrn. Grafen von Sayn lediglich ad Forum
primæ instantiæ gegen die Unterthanen des
Fürstenthums Nassaudillenburg zu verweisen.

Am vergangenen Donnerstag hat der hol=
ländische
gevollmächtigte Minister, Hr. von

Galleris, die Jnstallation des Durchl. Prinzen
von Oranien zur Statthalterschaft; Frey=
tags
aber der königl. französische bevollmäch=
tigte
Minister Freyherr v. Buat, den Todes=
fall
des Königs Stanislai von Pohlen, durch
ihres beyderseitigen Gesandschaftsecretairs,
den Comitialgesandschaften notificirten lassen,
worauf beyden Ministern die wechselseitige
Gratulations=und Condolenzcomplimente durch
die Gesandschaftssecretarios abgestattet wur=
den
.

Bey dem freytägigen Reichsrathe sind die
Rathsversammlungen, wegen der Osterwoche
auf 14. Tage ausgesetzt worden.

Preßburg den 5ten April.

Jhre Kaiserl. Königl. Apost. Majest. un=
sere
allergnädigste Landesfürstinn haben erst
vor kurzem einen neuen Beweis Jhrer müt=
terlichen
Sorgfalt für den Flor, und das
Aufnehmen der Königl. Hungarischen Frey=
städte
an den Tag gegeben. Da die Bevöl=
kerung
, und Vergrößerung vieler Städte durch
die bisher üblich gewesenen Taxen des Bürger=
rechts
, und der Meisterschaft, merklich gehem=
met
worden; so haben Jhre Majestät auch die=
se
Hinderniß zu heben geruhet, und den Be=
fehl
ertheilet, die Taxen für das Bürger=
recht
also einzurichten, daß sie bey den Bür=
gerssöhnen
die Summe von sechs Gulden,
bey den Landskindern von acht Gulden, und
bey den Ausländern von vier Gulden nicht
übersteigen sollen. Jn solchen Städten aber,
wo man gewisse Künstler und Handwerker
noch immer vermisset, oder ihrer in größerer
Anzahl benöthiget ist, soll auch den Aus=
ländern
, die sich dort als solche niederzu=
lassen
willens sind, das Bürgerrecht sowohl,
als die Meisterschaft ohne alles Entgeld, und
also völlig umsonst gegeben, auch ihnen über=
dies
drey Jahre durch, alle Contributionen
nachgesehen werden.

Anstatt des sonst gewöhnlichen Artikels von ver=
mischten
Neuigkeiten geben wer heute eine Lesens=
würdige
historische Beschreibung der politischen
Verfassung des berühmten Freystaats der verei=
tigten
Niederlanden, und der Gewalt welche dem
Erbstaathalter über denselben zusteht. Wir schmei=
cheln
uns wenigstens einem Theil unserer Leser,


[5]

besonders da wir erst kürzlich die Jnstallations=
ceremonien
beschrieben haben, einen Gefallen da=
durch
zu erweisen.

Die Republick der vereinigten Niederlande be=
stehet
nicht sowohl aus sieben vereinigten Pro=
vinzen
, als vielmehr aus eben so vielen be=
sonderen
Republiken, deren keine von der an=
dern
anders als durch das zu ihrer gemeinsamen
Vertheidigung freywillig geknüpfte Band der Ver=
einigung
, abhänget. Die Veranlassung und Art,
wie sich dieser Staat dem spanischen Scepter ent=
zogen
, setzen wir billig als bekannt voraus; im
Nothfalle kan man sich in dem nächsten besten
historischen und geographischen Handbuche Rahts
erholen.

Jedwede Provinz hat ihr eigenes und in Anse=
hung
der innerlichen Verfassung, von den übri=
gen
ganz unabhängiges Regiment, welches alle
Souveränitätsrechte exercirt, das Recht des Krie=
ges
und Friedens und was demselben anhängig
ist, ausgenommen welches die sämmtlichen Pro=
vinzen
denen im Haag versammelten Generalstaa=
ten
überlassen haben. Jedoch ist die Gewalt der
Provinzen wiederum solchergestalt eingeschränkt,
daß sie nichts wichtiges ohne Vorwissen und Ein=
willigung
der Städte thun dürfen.

Die Versammlung der Generalstaaten bestehet
aus den Abgeordneten der 7. Provinzen, deren
jede zwar so viele, als ihr beliebt, schicken kann,
die aber zusammen mehr nicht denn eine Stimme
haben, daß also niemals mehr als 7. Stimmen
gezehlt werden. Jn dieser Versammlung führt
immer der erste Deputirte der 7. Provinzen von
einem Sonntag zum andern den Vositz, nach dem
Rang den die Provinzen untereinander haben.
Der Präsident von der Woche giebt den fremden
Gesandten Audienz, eröffnet die einlauffende De=
pechen
, Memorialien und Bittschriften, trägt die
Angelegenheiten der Versammlung vor, sammlet
die Stimmen und fertigt die Schlüsse aus. Die
Mehrheit der Stimmen gilt blos, wenn von schon
vorhandenen Gesetzen die Rede ist; wenn neue
eingeführt, oder Krieg, Friede und Bündnisses
beschlossen werden sollen, müssen alle 7. Stim=
den
vereinigt seyn; wiewohl auch diese Regel in
dringenden Fällen eine Ausnahme leidet.

Die Generalstaaten werden Hochmögende Her=
ren
, die Glieder aller folgenden Collegiorum,
wie auch der Versammlungen in den Provinzen,
aber Edelmögende Herren genennt.

Von dieser Versammlung der Generalstaaten ist
unterschieden der Staaten=oder Staatsrath, wel=
cher
aus 12. Deputirten der 7. Provinzen bestehet,
nämlich 1. von Geldern, 3. von Holland, 2. von
Seeland, 1. von Utrecht, 2. von Westfriesland,
1. von Oberyssel und 2. von Grönningen.

Anfänglich war dieser Staatsrath das einzige
höchste Collegium; allein nachdem die Republick
ihrer grösten Schützerin der Königin Elisabeth von

England unter andern auch das Recht zugestan=
den
hatte, daß der Engländische Gesandte Sitz und
Stimme im Staatsraths haben sollte, dessen Ge=
genwart
aber bald beschwerlich wurde; so errichte=
ten
die Provinzen unter dem Vorwand: der Staats=
rath
nehme sich zu viel Gewalt heraus, eine Ver=
sammlung
unter dem Namen: Generalstaaten,
wohin die geheimsten Affairen gezogen wurden.

Dieses Collegium hat, insbesondere was die in=
nerlichen
Angelegenheiten anbelanget, eine gros=
se
Gewalt, und kann von demselben nicht wei=
ter
appelliret werden, obwohl die Herren General=
staaten
als vorderste Repräsentanten der Provin=
zen
das Recht haben seine Bescheide, wie aller an=
dern
Gerichtshöfe ihre, zu revidiren. Es cor=
respondirt
mit den Generalstaaten über die Ange=
legenheiten
der Republick, stellet sein Gutachten
an dieselben, und formirt die sogenannten Petitio=
nen
d. i. Entwürfe desjenigen, was zum Bedürf=
fen
und Nutzen des Staats contribuirt werden
muß. Jngleichen liegt ihm die Vollziehung alles
dessen, was von den Generalstaaten beschlossen
worden, ob.

Kurz: Die Generalstaaten stellen den Sou=
verains
vor, der Staatenrath aber dessen Mini=
sterium
.

Ausser diesem sind noch die Rechenkammer, der
Finanzrath, das Admiralitäts=und Münzcollegium
nebst verschiedenen Gerichtshöfen, welche insge=
samt
dem Staatsrathe nachgeordnet und dessen
Befehle zu volziehen gehalten sind.

Das vornehmste Glied dieses Staatskörpers ist
nun der Erbstatthalter, Generalcapitain und Ad=
miral
der 7. vereinigten Provinzen, und es sind viel=
leicht
Monarchen, die in ihren Königreichen weniger
Ansehen und Gewalt als er haben; deswegen auch
Wilhelm III . scherzweis König von Holland und
Statthalter von England genennt wurde. Er ist
das Oberhaupt von allen Gerichtshöfen, deren
Urtheile in seinem Namen ausgesprochen werden;
er besetzt alle Aemter der Republick;

Wohl verstanden: diejenigen Aemter und Stel=
len
ausgenommen, die den Souverain repräsen=
tiren
, z. E. Die Deputirten zur Versammlung der
Generalstaaten, die Glieder des Staatsraths ꝛc.
Wiewohl auch kein Bürgermeister, Schöpfer oder
Rathsherr, als die Repräsentanten der Souverä=
nität
der Provinzen, ohne seine Genehmigung ge=
wählt
werden können.

Er schlichtet alle Streitigkeiten der Provinzen
und Städte unter einander, und die ganze Macht
der Republick zu Wasser und zu Land steht in sei=
nen
Händen, weil er alle Stellen besetzt; er ist
zugleich das Oberhaupt der Ostindischen Compa=
gnie
.

Wilhelm IV . des jetzigen Herrn Erbstaathalters
Vater, war der erste, der im Jahr 1747. und
1748. diese Würde von allen Provinzen erhielte
und erblich auf seine Nachkommenschaft beyderley

[6]

Geschlechts brachte. Denn seine Vorfahren biß
auf Wilhelm I . den Stammvater der holländi=
schen
Freyheit, befassen dieselbe nur in einigen
Provinzen, und nicht mit allen Gerechtsamen die
gegenwärtig damit verknüpfet sind, worunter in=
sonderheit
die Erbfolge des weiblichen Geschlechts
merkwürdig, die jedoch unter dem Beding er=
theilt
worden, daß sich keine Prinzeßin aus dem
Hause Oranien anders als mit Bewilligung der
Generalstaaten, und zwar an keinen König und
Churfürsten vermählen darf.

(Das übrige künftig.)


Wien den 9. April 1766.

Samstags den 5ten wurden über die Ver=
mählung
der Durchlauchtigsten Erzher=
zoginn
Maria Christina mit dem Durchlauch=
tigsten
Prinzen Albert von Sachsen die Ehe=
pacten
von den dazu beyderseits bevollmäch=
tigten
hohen Ministern, als des kais. und kais.
kön. ersten Obersten Hofmeisters Grafen v. Ul=
feld
Excellenz, des kais. Reichsvicecanzlers,
Hrn. Fürsten von Colloredo, und des kais. kön.
Hof=und Staatscanzlers, Hrn. Fürsten von
Kaunitz=Ritberg fürstl. Gnaden: Sächsischer
Seits aber von dem Hrn. Grafen Vitzdom
von Eckstätt, Chursächsischen gevollmächtigten
Minister am hiesigen Hofe, in dem Hause
des vorgenannten ersten Hrn. Obersten Hof=
meisters
unterzeichnet, und gegeneinander
ausgewechselt.

Sonntag den 6ten hat der Kaiserl. Hof
der feyerlichen Jahrsbegängniß der Weihung
hiesiger Erzdomkirche bey St. Stephan,
und dem dortigen Gottesdienste beygewohnet.
Noch vorher hatten die Deputirten der Kai=
serl
. und des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt
Hamburg, Herr Syndicus Faber, und Herr
Senator Wagener, welche am 30. letztver=
wichenen
Monats März dahier angelanget
sind, um im Namen vorerwehnter Stadt bey
dem Kaiserl. und Kaiserl. Königl. Hofe die
Beyleides=und Glückwünschungscomplimente
abzulegen, bey beyden regierenden Kaiserl.
Majestäten Audienz. Zu Mittag war eine
Tafel von etlichen und zwanzig Couverts bey
Jhro Maj. der Kaiserinn Josepha, und des
Abends Apartement, wobey Jhro Königl.
Hoheit die Erzherzoginn Maria Christina von

den anwesenden fremden Ministern, und dem
hiesigen Adel die Abschiedscomplimenten, und
Glückwünsche zu der bevorstehenden Abreise
aufgenommen haben. Diese ist auch

Montag den 7ten nach dem K. K. an der
Hungarischen Gränze gelegenen Lustschloß Hof
an der March, als dem zum hohen Beylager
bestimmten Ort, erfolget. Jhro Maj. die
Kaiserinn Königinn sind schon morgens um
7. Uhr mit der Erzherzoginn Maria Anna
Königl. Hoheit, und einigen Hofdamen da=
hin
voraus gegangen. Der Aufbruch aber
beyder Kaiserl. Majestäten geschah erst nach
dem Mittagmahle um 2. Uhr mit der Durch=
lauchtigsten
Erzherzoginn Braut, welche in
dem Wagen Jhro Maj. der Kaiserinn nebst
Jhrer eigenen Frau Obersthofmeisterinn sas=
sen
, und von dem ganzen Hofstaat mit desto
lebhaftern Seegenswünschen begleitet wurden,
je mehr jedermann von dem vorzüglichen Wer=
the
Höchstdero Verehrungs=und liebenswür=
digsten
Eigenschaften überzeuget ist.

Da die hohe Vermählung auf dem Lan=
de
, und ohne öffentliches Gepränge zu ge=
schehen
hatte, bestunde auch das Hofgefolge
nach Schloßhof in sehr wenigen Cavaliers
und Damen: der durchlauchtigste Bräuti=
gam
Prinz Albert von Sachsen, sind erst
folgenden Tag in aller Fruhe mit dero durch=
läuchtigstem
Herrn Bruder dahin nachgefolgt:
und gestern ist daselbst die hohe Trauung
und priesterliche Einsegnung vor sich gegan=
gen
.

Se. Röm. Kais. Maj. hatten gleich bey
dem Antritte dero glorreichester Regierung
dem hochpreißlichen Reichshofrathscollegio
allergnädigst aufgetragen, die Rathsversamm=
lungen
bis auf dero weitere Verordnung fort=
zuführen
; nachdem aber vor 14. Tagen die
in dergleichen Fällen gewöhnliche allergnä=
digste
Entlassung desselben Personalis erfol=
get
ist, so haben Se. Majestät die Wiederein=
führ
=und Bestättigung des besagten Reichs=
hofrathscollegii
allerhöchstgefällig beschlossen,
und den 5ten dieses Monats durch Se. Ex=
cellenz
dero ersten kaiserl. Obristhofmeister,
Hrn. Grafen von Ulfeld vornehmen lassen:
gedachter Minister hat sich demnach densel=
ben
Tag um 7 Uhr Vormittags mit des Hrn.
Ferdinand Bonaventura Grafens von Har=

[7]

rach Excellenz, als wieder ernannten, und
bestättigten kais. Reichshofrathspräsidenten,
bey Hof eingefunden, wo Se. Majest. den
Letztern in allerhöchst dero Gegenwart, und
in Beyseyn des ersterwehnten ersten Herrn
Obristhofmeister Excellenz, des mitersten k.
Hrn. Obristhofmeisters Fürsten von Kheven=
hüller
Metsch Fürstl. Gnaden, und des kais
Hrn. Obristkämmer Grafen Anton von Salm
Excell. den Präsidenten=eid ablegen zu lassen
beliebten: die Eidesformul wurde demselben
von des Herrn Reichsvicekanzlers Fürsten von
Colloredo fürstl. Gnaden, vorgehalten, die
Pflichten aber von dem kais. wirkl. Hofrath,
und Reichsreferendario Hrn. von Beck vor=
gelesen
.

Hiernach begabe sich der Herr Reichsvi=
cekanzer
voraus allein nach der Rathstube
des kais. Reichshofrathscollegii gerade hin=
über
; der erste kais. Herr Obristenhofmei=
ster
hingegen verfügte sich mit dem Herrn
Reihshofrathspräsidenten durch die Ritter=
stube
, wo die deutsche und ungarische adeli=
che
Leibgarden in zwo Reihen stunden, nach
dem inneren Burghof, und fuhren in dero
sechsspännigen schwarz überzogenen Staats=
wagen
von dort über den grossen Burgplatz,
auf welchem die ganze Hauptwache das Ge=
wehr
präsentirte, nach dem Reichshofraths=
gebäu
, und in dessen Hof hinein: die Lau=
fer
und Livereybedienten beyder hohen Mi=
nistern
tratten in der Trauerkleidung vorher,
und derselben Hausofficiers folgten nebstder
eigenen zweyspännigen Kutsche des Herrn
Reichshofrathspräsdenten, nach. An
der Stiege unweit des Wagens stunden der
Herr Reichsvicekanzler, und der Herr Reichs=
hofrathsvicepräsident
mit dem gesammten
Rathscollegio, empfiengen die gedachten zween
Kaiserl. Minister, und begleiteten dieselben die
Stiegen hinauf bis in die Rathstube.

Nachdem daselbst der Kaiserl. Herr Obrist=
hofmeister
, der Her Reichshofrathspräsident,
der Herr Reichsvicekanzler, der Herr Reichs=
hofrathsvicepräsident
, und die sämmtlichen
Herren Reichshofräthe, wie auch die beeden
Secretarien ihre gewöhnlichePlätze eingenom=
men
hatten, so machten des Herrn obersten
Hofmeisters Excellenz eine nach dem allerhöch=
sten
kaiserl. Auftrag eingerichtete Anrede bey

offen gehaltener Thüre der Rathstube; wo=
rauf
der Hr. Vicepräsident, und dann auch
die sämmtliche Herren Reichshofräthe die Ei=
despflicht
leisteten.

Nach diesem stellte der erste kaiserl. Herr
Obersthofmeister das von Sr. Majestät bey
dieser Gelegenheit besonders empfangene De=
cret
, dem Herrn Reichshofrathspräsidenten zu,
um solches ablesen zu lassen, welches derselbe
eröfnete, und sofort einem der Herren Reichs=
hofrathssecretarien
zur Ablesung überreichte,
zugleich aber auch den Thürhüter erinnerte,
die Thüre der Rathstube zuzuschlüssen; Nach
geendigter Ablesung des kaiserl. Decrets, und
vollbrachten Auftrag wurde die Thür wieder
eröfnet, und der erste Herr Obersthofmeister
von dem sämmtlichen Reichshofrathscollegio
die Stiege hinunter bis auf etwelche Schritte
zum Wagen begleitet. Die Rathsseßionen
haben den Montag hierauf wieder angefangen.

Den 5 dies ist allhier die Ziehung der k. k.
Lotterie vor sich gegangen, und seynd die Nri.
38. 13. 69. 49. und 20. mit vielen Ambi,
Terni, dann beträchtlichen Estratten gehoben,
wie dann in der Amtcollectur sub Lit A. ein
Estratto mit 448. fl. bey dem sub Nro. 9.
in der Waldzeil angestellten Collectanten 3.
Estratten, der eine pr. 658. der zweyte pr.
714. und der dritte pr. 448. fl. bey jenen sub
Nro. 10. in tiefen Graben ein Terno mit 100.
Ducaten, bey jenem sub Nro. 16. auf dem
Peter 4. Terni, worunter einer mit 130. der
anderte mit 100. Ducaten, bey diesem sub
Nro 25. in der obern Breunerstrassen ein det=
to
mit 100. Ducaten, bey dem sub Nro. 29.
in der Kärntnerstrassen ein Estratto mit 700.
fl. bey dem sub Nro. 33 im Rothgässel ein
Terno mit 100 Ducaten, bey dem sub Nro. 54.
auf der Wieden 6. Terni, und 2. Quaterni,
bey jenem sub Nro. 63. in der Rossau ein
Quaterno, bey dem sub Nro. 70. bey Maria
Hülf 6. Terni, bey diesem sub Nro. 81. zu
Erdberg ein Ambo mit 100. Ducaten, bey
dem sub Nro. 107. in der Neustadt ein Ter=
no
mit 100. Ducaten, dann bey dem sub Nro.
109. zu Linz 4. Terni, und ein Quaterno ge=
wonnen
und abgeführet worden.

Die fernere Ziehung wird den 19. dies
in der königl. Freystadt Preßburg vorgenom=
men
werden.

[8]

Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 4. April. Jn der Stadt.

  • Hr. Joh. Mich. Lautterbacher, gew. Tobackcommis.
    im Streinzis. H. auf der Wasserk. Past. 67. J.
  • Der Fr. Anna Hegradin, Wittwe, ihr K. Anna, im
    Spitzelkrammer. H. am Salzgr. alt 5. v. J.
  • Cath. Brandin, led. St. im Seitzerhof, alt 17. J.
  • Dem Jac. Zimt, Handel. Bed. s. K. beym goldnen
    Straußen auf der Freyung, alt 1. J.
  • Dem Jos. Heß, Bed. s. W. Bibiana, beym weissen
    Rössel am Salzgr. alt 42. J.

Vor der Stadt.

  • Joh. Angerer, K. K. Kalchmesser, im Kais. Brunn=
    haus
    auf der Wieden, alt 33. J.
  • Justus Jneiger, von der Kais. Schweitzergarde, im
    Spani. Spital, alt 27. J.
  • Dem Joh. Rafelsperger, Burgerl. Holshandl. s. K.
    Phil. bey der Schwan. in der Rossau, alt 1. J.
  • Jos. Dernberger, Burgl. Tischler, bey St. Anna in
    der Josephst. alt 47. J.
  • Dem Lor. Burger, Kichenmusic. s. S. Mich beym
    roten Krebsen auf der Laimgr. alt 21. J.
  • Math. Greis, Burgl. Schust. beyn br. Hirschen am
    Spitalb. alt 74. J.
  • Dem Lor. Merz, K. K. Reitkn. s. K. Theres. beym
    Adler auf der Laimgr. alt 5. J.
  • Cath. Zambrain, led. St. beym gold. Engel in der
    Leopoldst. alt 40. J.
  • Dem Franz Kirchmayr, Kais. Reitkn. s. K. Joh. b
    3. Kron. auf der Wieden, alt 1. J.
  • Math. Schweinzer, Tagw. im Lechneris. H. zu Ni=
    colstorf
    , alt 96. J.
  • Summa 15. Person. , darunter 4 Kind.

Den 5. April. Jn der Stadt.

  • Der Wohledle Hr. Barthol. Habit, Gmnr. Stadt
    Wien Buchhalt. Raitoff. im Kupferschmidis. H.
    im tiefen Graben, alt 76. J.
  • Dem Wohledl. Hrn. Math. Zohl, K. K. Mehlauf=
    schlags
    Einnehmer, s. Fr. Elisab. auf der Mehl=
    gruben
    , alt 36. J.
  • Dem Paul Saurkamerer, Burgl. Bierw. s K. Paul,
    im Pilgramis. H. in der gr. Dorotheg. alt 7. v. J.
  • Dem Seb. Withalm, Burgl. Schneid. s. K. Vinc.
    im Spitzelkram. H. am Salzgr. alt 5. v. J.

Vor der Stadt.

  • Eva Walserin, Wit. in ihrem H. im Liechtenth. 95. J.
  • Jos. Frank, Trager, beym roten Hahn am Himmel=
    pfortgr
    . alt 53. J.
  • Gabr. Gruber, Tagw. beym goldnen Fäßl bey der
    Währingerlinie, alt 72. J.
  • Theres. Mandlin, Wittwe, beym grünen Kranz zu
    Mätzleinst. alt 45. J.
  • Barb. Niklin, im Sonnenhof, alt 66. J.
  • Summa 9. Pers. darunter 2. Kind.

Den 6. April. Jn der Stadt.

  • Der Wohlehrw. P . Cordian Mayer, Ord. Min. .S.
    Franc. im Klost. hintern Landh. alt 60. J.
  • Der hochedelgeb. Hr. Joh. Nic. Dresenreuter von
    Teutschenbrunn, Höchst. Brandenb. Culmbach.
    Justizraht, im Stephanis. H. am Haidens. 22 J.
  • Dem Wohledeln Hrn. Joh. Jac. Biwald, K. K.
    alter Leibgarde Adiut. s. Fr. Cath. im Schusteris.
    H. in der Römerstr. alt 66. J.
  • Joh. Reichart, gew. Burgl. Greißler, im Aumüll=
    neris
    . H. im Krautgäs. alt 68. J.
  • Jos. Grieß, gew. Arceßist bey der Jnval. Cassa, beyn
    schw. Thor in der Schenkenstr. alt 38. J.

Vor der Stadt.

  • Der Wohledelgeb. Hr. Philipp v. Solte, gew. K.
    K. Resident in Portugall, beym Rinocero zu Ni=
    colstorf
    , alt 73. J.
  • Marg. Frankin, led. St. so sich zu Todt gefallen, ist
    vom K. K. Stadt=und Landger. im Kreutzeris. H.
    auf der Landstr. beschaut worden, alt 24. J.
  • Dem Sebast. Hof bauer, Herrs. Kutscher, s. K Jos.
    im roten H. vorn Schottenth. alt 1. J.
  • Franz Kerschenhamer, Wais, beym gold. Stern zu
    Mäzleinstorf, alt 4. J.
  • Summa 9. Pers. darunter 2. Kind.

AVERTISSEMENT .

Es wird anmit jedermänniglich kund ge=
macht
, wasmassen Se. kaiserl. Majest. aus
allerhöchst zu den hiesigen Publico allermildest
hegenden Zuneigung Sich allergnädigst ent=
schlossen
, und verordnet haben, daß künftighin
und von nun an, zu allen Zeiten des Jahrs,
und zu allen Stunden des Tags, ohne Un=
terschied
jedermann in den Bratter sowohl,
als in das Stadtgut frey spatzieren zu gehen,
zu reiten, und zu fahren, und zwar nicht nur
in der Hauptallee, sondern auch in den Sei=
tenalleen
, Wiesen und Plätzen (die allzu ab=
gelegene
Orte, und dicke Waldungen, wegen
sonst etwa zu besorgenden Unfugs und Miß=
brauchs
alleinig ausgenommen) erlaubet, auch
Niemanden vermehrt seyn soll, sich daselbst
mit Ballonschlagen, Keglscheiben, und an=
dern
erlaubten Unterhaltungen eigenen Gefal=
tens
zu divertiren: wobey man sich aber ver=
siehet
, daß niemand bey solcher zu mehrerer
Ergötzlichkeit des Publici allergnädigst ver=
stattenden
Freyheit sich gelüsten lassen werde,
einige Unfüglichkeit, oder sonstig unerlaubte
Ausschweifungen, zu unternehmen, und anmit
zu einem allerhöchsten Mißfallen Anlaß zu
geben. Wien den 7. April 1766.

[9]

Copenhagen vom 21. März.

Von dem am 18. dieses vor sich gegange=
nen
Leichenbegängnisse Sr. höchstseel.
Majestät, Königs Friedrich des Fünften,
glorwürdigsten Andenkens, kann man jetzo
folgende Nachricht ertheilen:

Zwischen 2. und 3. Uhr Nachmittags,
versammelten sich alle zu dieser Feyerlichkeit
eingeladene Minister, Cavaliers und Bedien=
te
auf dem königl. Schlosse. Um 3. Uhr
verfügten desselben sich nach der Schloßka=
pelle
, wo sie von 4. Hausmarschällen em=
pfangen
wurden, die jeder Parthey ihre Plä=
tze
anwiesen. Unten in der Kapelle, rings
um die königl. Leiche, waren die neulich schon
beschriebene königl. Jnsignien, ingleichen die
Fahnen, 17. an der Zahl, placiret. Der
königl. Stallmeister, Hr. Sperling, mit dem
goldenen Harnisch und Helm angethan, und
mit einer weissen Feder auf dem Haupte, stel=
lete
sich mit dem blossen Schwerdt in der
Hand darneben. Als darauf des Königs
Majestät und die königl. Familie gleichfalls
angekommen, und dero Plätze eingenommen
hatten, begunte der Gottesdienst mit einer
kurzen Trauermusik, worauf der Hr. Bischof
und königl. Beichtvater Harboe die dänische
Predigt hielte. Hiernächst wurde wieder
musiciret, wornächst der Herr Hofprediger
Bluhm deutsch predigte, und dann war aber=
mals
Musik, nach welcher der Hr. Professor
Holm eine lateinische Rede ablegte, und end=
lich
war zum Beschlusse wieder Musik, un=
ter
welcher die Reichsinsignien nach dem
Zimmer, wo sie gewöhnlich aufgehoben wer=
den
, zurück gebracht, und die aufgestellten
Fahnen von dem Hrn. Stallmeister Sper=
ling
zu der Proceßionsstelle geführet wurden.
Die königliche Leiche wurde von 12. Ober=
sten
, nämlich 7. von der Cavallerie und 5.
von der Jnfanterie ausgetragen, und zwar
unter einem Himmel, welchen 4. Kammer=
herren
trungen. Zugleich begab sich nun auch
das hohe Leichengefolge, in behöriger Ord=
lung
, aus der Kapelle. Mittlerweile hatten

die Bürgerschaft der Stadt, die Garnison,
und die Handwerker bey der Marine, sich
auf den angewiesenen Plätzen und Gassen
in Parade gestellt, durch welche hiernächst
die Proceßion, unter wechselweiser Läutung
mit allen Glocken der Stadt, Musik und dem
Singspiele von der Frauenkirche, wie auch
dem Minutenschusse von den bey den Hol=
men
liegenden 2. königl. Huckern, von dem
königl. Zeughause und den Batterien der
Stadtwälle, wobey in allem 144. Schüsse
geschahen, in nachstehender Ordnung vor
sich gieng:

1) Ein Escadron von der Leibgarde zu
Pferde. 2) Der älteste Hoffourier zu Pfer=
de
, in tiefer Trauerkleidung. 3) Die sämt=
liche
fürstliche Personen und Minister in ih=
ren
sechsspännigen Trauerwägen, die von
niederem Range voraus, und die Vornehm=
sten
zuletzt. Eines jeden Bediente giengen
in Trauerliberey mit Fackeln voran. Der
Wägen waren 42. 4) 12. königl. Pagen
mit ihrem Hofmeister zu Pferde, in tiefer
Trauertracht. 5) Die sämtliche königl. Hof=
trompeter
und Paucker zu Pferde, in Trauer=
liberey
. 6) Die grosse Blutfahne, getragen
von einem Major und einem Seecapitain.
Voran 2. Stallknechte mit Fackeln. 7) Der
königl. Reisestallmeister, Herr Kammerherr
von Staffeldt. 8) Die andere Hauptwa=
penfahne
mit allen Provinzen und dem Dan=
nebrogkreuze
, getragen von einen Capitain.
Voran 2. Fackelträger. 9) Zween Second=
leutenants
mit dem Provincialpferde von
Delmenhorst. Voran 2. Fackelträger. 10)
Ein Secondleutenant mit der Provinzfahne
von Delmenhorst. 11) 2 dergleichen Leu=
tenants
mit dem Provincialpferde von Ol=
denburg
. 12) Einer mit der Fahne von
Oldenburg. 13) 2. Secondleutenants mit
dem Provincialpferde von Dithmarschen. 14)
Einer mit der dithmarsischen Fahne. 15)
2. dergleichen Leutenants mit dem Provin=
cialpferde
von Stormarn. 16) Einer mit
solcher Provinzfahne. 17) Ein Premier=
leutenant
von Landstaat, und ein Second=

[10]

leutenant vom Seestaat, mit dem Provin=
cialpferde
von Holstein. 18) Ein Second=
leutenant
mit der holsteinischen Fahne. 19)
Ein Seekapitainleutenant mit der Fahne von
Dannebroge. 20) Das Provincialpferd
von Schleswig, eben so, als das holsteinsche,
geführt. 21) Ein Secondleutenant vom
See=etat mit der schleswigschen Fahne. 22)
Das Provincialpferd der Gothen, wie die
2. vorigen geführt. 23) Ein Secondleute=
nant
vom See=etat mit der gothischen Fah=
ne
. 24) Das Provincialpferd der Wenden,
auf gleiche Weise geführt. 25) Ein Pre=
mierleutenant
vom Landetat, mit der wendi=
schen
Fahne. 26) 2. Premierleutenants
mit dem Provincialpferde der 3. Kronen.
27) Ein dergleichen mit der Fahne. 28)
Das Pferd für Norwegen, geführt wie das
holsteinische. 29) Ein Secondleutenant
mit der norwegischen Fahne. 30) 2. Pre=
mierleutenants
mit dem Pferde für Dänne=
mark
. 31) Ein Secondleutenant vom See=
etat
mit der Fahne von Dännemark. 32)
Die erste Hauptfahne, getragen von einem
Rittmeister. 33) 2. Premierleutenants von
der Artillerie, mit dem darzu gehörigen Pfer=
de
. 34) 2. königl. Bereiter. 35) Die
Friedensfahne, getragen von 3. Obristleute=
nants
und 3. Commandeurcapitains, in ih=
rer
besten Uniform. 36) Der königl. Stall=
meister
Sperling, auf dem vordersten weissen
Friedenspferde, mit dem goldenen Harnisch
und Helm. 37) 2. weisse Friedenspferde,
jedes von 2. Capitains, in der Uniform, ge=
führt
. 38) Eine Trauerfahne, von einem
Obristleutenant und 2. Commandeurkapi=
tains
, in ihrer besten Uniform, getragen.
39) 3. Trauerfperde, jedes von einem Ca=
pitain
beym Landetat, und von einem Capi=
tainleutenant
beym See=etat, geführt. Vor
jedem von allen vorbemeldeten Pferden wur=
den
2. weisse Fackeln getragen. 40) Hr.
Marschall Moltke zu Pferde, mit überzoge=
nem
Marschallsstabe, und hinter ihm ein
Trupp von 40. Rangspersonen zu Pferde.
41) Jhro Majestät der verwittibten Köni=
gin
Juliana Maria, Trauerwagen. Voran
8. und an den Seiten 4. Personen von der
königl. Liberey, mit Fackeln. 42) Des
höchstseel. Königs Leibwagen, bey welchem

der älteste Page und Leibdiener voran ritten.
43) Der Königl. 8=spännige Leichenwagen,
deren Pferde mit Königl. Wappenschildern
an der Stirne und an den Seiten versehen
waren, von 5 See=Capitains und 3 Majors
geführt. Zur rechten Seite ritte der Hr.
geheime Conferenzrath Gram, und zur linken
der Hr. Stiftsamtmann, Graf Knuth. Ue=
ber
dem Königl. Sarge lag eine schwarze
sammetene Decke mit silbernen Franzen, und
bordirt mit goldenen Kronen, dessen Ziepfel
wurden von 4. Kammerjunkern getragen.
Die 4. Kammerherren, welche den Himmel
getragen hatten, der nun über den Leichen=
wagen
bevestiget war, ritten zu den Seiten
der Leiche. Es folgten auch zu den Seiten
des Leichenwagens 24. Königl. Renteschrei=
ber
und andere dergleichen Bediente mit Fa=
keln
, imgleichen 12. Trabantendienste ver=
richtende
Premier=Lieutenants, in tiefer
Trauer, mit überzogenen Partisanen, die sie
verkehret trugen. 44) Der Hr. Hofmar=
schall
, Graf von Moltke, zu Pferde, mit
bezognen Marschllastabe, und hinter dem=
selben
ein Haufen von 40. Rangspersonen.
45) Se. Königl. Majestät, deren lan=
ge
Schleppe von dem Herrn Oberkam=
merer
getragen war, wurden von dem
Herrn Oberhofmarschall und dem Herrn
Oberceremonienmeister zum Wagen begleitet.
Voran ritte Sr. Majestät Kammerpage
und Leibdiener, und zwölf. Personen der
Königl. Liberey giengen daselbst mit Fackeln.
Zunächst an den Seiten des Wagens gien=
gen
2. Heyducken, und neben denselben 12.
Trabantendienste verrichtende Premierlieute=
nants
. Zur rechten Seite ritten Se. Excel=
lenz
, der Hr. Oberkammerherr, und zur lin=
ken
Se. Excellenz der Hr. Oberstallmeister.
46) Jhro Majestät, der verwittibten Köni=
gin
Sophia Magdalena Trauerwagen; vor=
an
und zu den Seiten 12. Personen von =
nigl
. Liberey mit Fackeln. 47) Sr. Königl.
Hoheit des Prinzen Friderichs Trauerwa=
gen
. Zu den Seiten ritten der Hr. gehei=
me
Rath, Graf Scheel, und der Hr. Mar=
schall
v. Ranzau. Voran ritten Kammerpa=
gen
, und giengen 8. Libereybediente mit Fa=
ckeln
. 48. 49. und 50) Jhro Königl. Ho=
heiten
, der Kronprinzeßin, der Prinzeßin

[11]

Louise und der Prinzeßin Charlotta Amalia
Trauerwägen. Vor jedem derselben giengen
8. Libereybediente mit Fackeln. 51) End=
lich
schloß den Zug ein Eskadron von der
Leibgarde zu Pferde.

Diese Proceßion gieng solchergestalt unter
gedämpftem Tone von Paucken und Trom=
peten
von dem Schloß aus, über der Stadt
vornehmsten Plätze und Gassen, wo die auf=
gestellten
Posten der Bürgerschaft, Garni=
son
ꝛc. die Trommel mit gedämpftem Lau=
te
, bis die königlichen Leiche und die =
nigl
. Personen vorüber waren, rührten, durch
das Westerthor hindurch, bis zu dem soge=
nannten
Königsthore, wo die Proceßion eben
vor Mitternacht anlangte. Hier begab sich
die Proceßion auseinander: Die reitende
Truppe, Renteschreiber, Pagen, Trompeter,
und diejenigen, welche die Fahnen und Pro=
vinzpferde
führten, wendeten sich ab in die
Allen, anstatt daß das fahrende Gefolge auf
dem Wege blieb. Der fürstlichen Personen
und königl. Minister Wägen beobachtete die
vorige Ordnung nicht eher wieder, als bis
sie den 19ten, Morgens, in Rothschild an=
kamen
, wohin sich auch Se. Majestät der
König begaben, und wurde daselbst noch et=
was
geruhet. Die königl. Leiche ward in=
zwischen
von 30. Mann Reuterey, unter
Anführung eines Majors und eines Leute=
nants
, escortiret. Vor derselben ritten 24.
Stallbedienten mit Lanternen und Fackeln.
Unterweges ward an allen Orten, wo man die
Königl. Leiche von den Thürmen sehen konn=
te
, so lange man dieselbe im Gesicht hatte,
mit den Glocken geläutet.

Bemeldeten 19ten, des Vormittags um
10 Uhr, paradirte die ganze Bürgerschaft in
Rothschild in den Gassen, durch welche die
Königl Leiche zur Domkirche, unter Läutung
aller Glocken des Orts geführet wurde. Bey
der Domkirche hatten 2. Compagnien Rei=
ter
die Wache. Die Proceßion geschahe in
derselben Ordnung, wie sie des Abends vor=
her
hier, in Copenhagen geschehen war, aus=
genommen
, daß die bemeldete reitende Trupps,
nebst den Fahnen und Pferden, die sich nach
den Alleen abgewendet hatten, nicht zugegen
waren, und auch, weil es itzo Tag war, keine
Fackeln dabey getragen wurden.

Jn der Domkirche empfiengen Se. Königl.
Maj. und das anwesende Gefolge die hohe
Leiche, unter einer Trauermusik, welche so.
lange, bis alles vorüber war, währte. Die
Königl. Leiche, der Himmel und die Zipfel des
Leichentuchs wurden, wie bey der Austra=
gung
aus der Copenhagener Schloßkapelle,
getragen; und 12 Trabantendienste verrich=
tende
Premier=Lieutenants giengen dabey
rings umher. Voran traten Se. Excellenz,
der Hr. Ober=Hofmarschall mit dem Mar=
schallsstabe
, und auf den Seiten der Hr.
Ober=Jägermeister, und der Hr. Stiftsamt=
mann
, Graf Knuth.

Sobald die königl. Leiche auf die erstge=
dachte
Weise Sr. Majestät dem König vorü=
ber
getragen war, trat der Herr Oberhof=
marschall
zurück; worauf der König selbst
folgeten, und alsdann kam das ganze Ge=
folge
.

Jn dem königl. Begräbnisse waren die
nöthigen Leuchter, mit Flor und Schildern be=
hangen
; und da wurde nun die Königl. Lei=
che
auf eine mit Kronen bordirte, und mit
silbernen Franzen besetzte sammetene Decke
niedergesetzt.

(Das Uebrige künftig.)


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit durch dieses offene Edict jedermän=
niglich
zu vernehmen, wasgestalten wir über fer=
ner
schriftlich beschehenes Anlangen und dienst.
Bitten Hrn. Franz Joseph Seeger J. U. D als
gerichtl. aufgestellt=Horwartischen Curatoris ad
actum unterm 15. März in ein nochmaliges Lici=
tationsedict
jedoch mit Präsigirung eines 14. =
gegen
Termins) gewilliget, und verordnet haben,
daß die Horwartische in der Leopoldstadt ligende
zwey Häuser, das eine in der Sterngassen, das an=
dere
in der Fuhrmannsgassen, samt Garten, noch=
malen
offentlich ausgefeilet, und dem Meistbieten=
den
verkaufet werden sollen, da an hierin der
19. Monatstag April laufenden 1766sten Jahrs
zur Tagsatzung bestimmet worden ist, als wird ein
solches hiemit jedermann, wer etwann diese Häu=
ser
samt Garten käufl. an sich zu bringen gesinnet
ist, mit diesem Edict zu dem Ende kund und zu
wissen gemacht, damit ein sich hervorthuender
Kaufer bey obbemelt=bestimmten Licitationstag=
satzung
fruhe um 9. Uhr, oder da wir selbigen Tags
etwann anderer Geschäften halber nicht zu Rath
sitzeten, den nächst darauf folgenden Rathstag vor
uns zu erscheinen, und sich bey unser und Ge=

[12]

meiner Stadt Pupillenraitkammer, durch den da=
selbstigen
Amtsschreiber anmelden lassen möge,
allwo sodann das Weitere behörig tractiret werden
solle.


Von des Hochfürstl. Erzbistums wienerischen
Gerichts wegen, wird durch gegenwärtig offenes
Edict jedermänniglich, sowohl An=als Abwesen=
den
, deme daran gelegen, kund und zu wissen ge=
macht
: Es habe dasselbe nothwendig zu seyn be=
funden
über des Peter Lienhard Müllnermeisters
zu Möllerstorf ad Cridam gediehene Vermögen ei=
nen
ordentlichen Concurs anzuordnen, und dessen
sammentliche sowol in=als ausser Land befindliche
Glaubigere zur Anmeld=und zugleich Liquidirung
ihrer an erstermelten Peter Lienhard zu stellen ha=
bender
Sprüchen und Forderungen einzuberuffen,
zu welchem Ende der 27. des künftigen Monats
May fruhe um 8. Uhr zur gewönlichen Tagsatzung
für die erst=andert=und dritte, auch allendliche
Frist sub clausula præclusi anberaumet worden.
Solchemnach werden alle und jede, welche an ob=
erwehnten
Peter Lienhard ex quacunque causa
vel titulo Sprüche und Anforderungen haben, oder
zu haben vermeinen, an obbestimmten Tag und
Stund in des Hochfürstl. Erzbistums Wien Hof=
meisteramte
allhier entweders selbst persönlich,
oder durch hierzu genugsam gevollmächtigte Ge=
walttragere
alsogewiß zu erscheinen, ihre etwann
habende Sprüche und Anforderungen nebst Mit=
bringung
der diesfällig=und zugleich auf behöri=
gen
Stempelpapier in glaubwürdigen Abschriften
einzulegen kommenden Liquidations=und respect.
Legitimationsdocumenten gehörig anzumelden ha=
ben
, wie im widrigen die nicht erscheinend=Lien=
hardische
Glaubigere von sothaner Concursmassa
gänzlichen ausgeschlossen, und denenselben das
ewige Stillschweigen auferlegt, die nicht rechtl.
Liquidirend=oder sich nicht genugsam Legitimi=
rende
hingegen abgewiesen werden sollen. Wornach
sich ein jeder, deme daran gelegen, zu richten, und
seinem Recht bestens zu invigiliren wissen wird.


Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben den Erben und nächsten Anverwandten der
weil. Theresia Herlin, verwittibt gewesenen Land=
schulmeisterin
hiemit zu vernehmen: Es wäre
ebenbesagte Herlin bereits unterm 26. April 1764.
ohne Zurucklassung einer letztwilligen Verordnung
allhier verstorben; da nun von ihren Erben und
nächsten Anverwandten eigentlich nichts kann in
Erfahrung gebracht werden, so ist für nöthig be=
funden
worden, dieselben durch ein öffentliches
Valvaledict zu Richtigstellung der diesseitigen Ver=
lassenschaftsabhandlung
einzuberufen. Es haben
dahero alle diejenigen, welche zu obgedachter Her=
lischen
Verlassenschaft als rechtmäßige Erben und
nächste Anverwandten sich zu legitimiren vermögen,
auf den 4. künftigen Monats Junii dies Jahrs bey

unser und gemeiner Stadt Pupillenraitkammer
entweder persönlich selbst, oder durch einen hierzu
hinlänglich bevollmächtigten Gewalthabere sich also=
gewiß
anzumelden, und behörig zu legitimiren,
wie im widrigen, was Rechtens ist, fürgekehret,
und die Verlassenschaft dem uxorio und manda-
tario
nomine darum supplicirenden Franz Serin
ohne weitern Rucksicht auf dieselben eingeantwor=
tet
werden solle. Welches man durch dieses ofene
Edict hiemit kund und zu wissen machen wollen.


Von der gräflich Wallseggischen Herrschaft
Schottwien aufgestellten Judicii Delegati wegen,
wird all und jeden, so an des weil. Hrn. Franz
Gottlieb Wibmer, K. K. Gränitzmautheinnehmer,
und behausten Burger des Hochgräfl. Wahlseggi=
schen
Markts Schottwien seel. hinterlassenen Ver=
mögen
einige Sprüche und Anforderungen haben,
oder zu haben vermeinen, durch dieses offene Edict
kund und zu wissen gemacht: Es habe die Noth=
durft
erheischet, über des ersagten zu Schottwien
mit Hinterlassung vieler Schulden verstorbenen K.
K. Gränitzmautheinnehmers, und behausten Bur=
gers
, Hrn. Franz Gottlieb Wibmer seel. ad Cridam
gediehene Verlassenschaft ein ordentliche Concurs=
handlung
anzuordnen, und zu dem Ende alle so=
wohl
in=als ausser Land befindliche Creditores per
Edicta ad Valvas ad liquidandum sub clausula
præclusi einzuberuffen, annebens auch dessen sam=
mentliches
Verlassenschaftsvermögen, bestehend in
einem Haus, so ein Viertl Lehen in dem Hochgräfl.
Wahlseggischen Markt Schottwien, samt Haus=
äckerl
, Tisch, Kästen, Bethstätte, Bethgewand,
Leinwäsch, Bilder, und andere Geräthschaften li=
citando
zu verkauffen; Da nun auf Anlangen des
gerichtl. verordnet Franz Gottlieb Wibmerischen
Curatoris ad Lites, Hrn. Franz Xaverii Leonhard
Högg, J. U. D. auch K. K. Hofkriegsraths=und Ge=
richtsadvokatens
, in Ausfertigung deren hierzu er=
forderlichen
Edicten gewilliget, und hierzu der 17.
künftigen Monats May Fruhe um 8. Uhr pro 1mo ,
2do, 3tio, ac ultimo Termino bestimmet worden;
Als werden sowohl diejenige, welche obbemeltes
Haus, Grundstück, und Mobilien, ganz oder zum
Theil zu kauffen gedenken, ad tractandum & con-
cludendum
, als auch alle und jede, sowohl in=als
ausser Land sich befindliche Gottlieb Wibmerische
Glaubigere, an obbemeldten Tag und Stund bey der
Gräfl. Wälseggisch. Herrschaftskanzley zu Schott=
wien
entweder selbst persöhnlich, oder durch genug=
sam
Bevollmächtigte wohl instruirter erscheinen,
und ihre Forderung anmelden, zugleich aber auch
alsogewiß liquidiren, als im widrigen die Anwe=
sende
mit ihren Liquida⟨t⟩ionsbehelfen angehöret,
der Claßificationsverlaß ex Officio abgefasset, und
die nicht angemeldte oder nicht liquidirende Gott=
lieb
Wibmerische Creditores von dieser Concurs=
massa
abgewiesen, und ihnen das ewige Stillschwei=
gen
auferleget werden solle.

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