Num. 71. Mittwoch den 4. Septemb. 1765.
Wienerisches DIARIUM.
Gedruckt in dem Kais. Kön. privileg. Zeitungs=verlag und
Buch=
druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Rom 5. Aug.
Se. Päbstl. Heiligkeit sind jüngsthin so
stark mit einem Flusse an den Augen
behaftet gewesen, daß Dieselbe Sich
genöthiget gesehen, verschiedene Tage
hin=
durch Dero Zimmer zu hüten. Dermalen
aber hat sich der Zustand so weit geändert,
daß Se. Heiligkeit heute ein geheimes
Consi=
storium wegen Bestättigung verschiedener Erz=
und Bischöfe zu halten entschlossen sind.
Das anhaltende Regen=wetter, welches
vie=
les auf dem Felde zurückgebliebenes Getraide
zum Keimen bringet, hat den Preis dergestalt
vertheuret, daß die Congregation, welche zur
Proviantirung dieser Stadt niedergesetzet ist,
den inneren Handel mit Getraide in dem
Kir=
chen=staat zu erlauben, für diensam gefunden
hat, damit uns auf diese Art die erste der
Le=
bens=bedürfnisse desto leichter zugeführet
wer=
den mögen.
Die Austrettung der Wässer hat an
ver=
schiedenen Orten, besonders aber in den Städ=
ten und dem Gebiete von Fano, Cagli, Fos=
sombrone und Sinigaglia ein entsetzliches
Unheil gestiftet. Es sind unterschiedliche
Brücken und Häuser niedergerissen, und unter
dem Schutte der letztern eine Menge
Men=
schen verunglückt.
Auszug eines Schreibens von
Constan=
tinopel vom 12. Julii.
Der neue Großvezier vergißt keine der
Pflichten seines hohen Amts. Er
untersu=
chet alle die Mängel, welche während des
Ministerii seiner Vorfahren eingeschlichen und
auf das genaueste, und die Mittel, womit er
ihnen abzuhelfen bemühet ist, scheinen die
be=
quemsten zu seyn, seinen Zweck zu erreichen.
Niemand hat Ursache, sich über harte
Ver=
fügungen dieses Ministers zu beschweren.
Sein vornehmstes Augenmerk ist auf die
Aufnahme der Handlung gerichtet; es ist
daher gar nicht wahrscheinlich, daß die
Pfor=
te mit einer auswärtigen Macht brechen wer=
de. Es sollen vielmehr bereits mit den
frem=
den Ministern Unterhandlungen gepflogen
seyn, um das Commercium zwischen den
tür=
fischen Staaten und den Unterthanen ihrer
Mächte zu befördern. Bey dem allen wird
auch nichts versäumet; das Militair=wesen
in den besten Stand zu setzen; und dieser
Großvezier kau mehr, als die meisten seiner
Vorgänger, sich mit der Hofnung schmeicheln,
da er der Armee sehr beliebt ist, einigen bey
selbiger bisher eingerissenen Unordnungen zu
steuern. Es ist indessen zu bedauern, daß
allen seinen löblichen Anstalten, sonderlich
denen, die das Commerz=wesen betreffen, durch
die grossen Verheerungen, welche die Pest
hier und an einigen andern Orten des Reichs
anrichtet, viele Hindernisse in den Weg
ge=
legt werden. Die hiesige Hauptstadt ist wohl
nicht oft von Einwohnern so ledig gewesen,
als itzt. Viele derselben sind durch die Pest
weggeraffet worden, und noch mehrere
ha=
ben sich an andere Orte begeben. Allen
Handwerkern und Künstlern, welche noch hier
sind, fehlet es an Arbeit, und dabey wird es
ihnen um so viel sauerer, sich den nöthigen
Unterhalt zu verschaffen, weil die ansteckende
Seuche viele abhält, uns Lebensmittel und
andere Bedürfnisse zuzuführen, die daher zu
einem ganz unerträglichen Preise gestiegen
sind. Die ohnlängst in der Moldau
ent=
standene Unruhen sind nunmehro völlig durch
das dahin gesendete Corps gedämpfet
wor=
den.
London vom 16. Aug.
Die Vorfallenheit auf Terre Neuve ist
bis dahin noch in kein helleres Licht, als sie
am verwichenen Posttag war, gesetzt
wor=
den. Esheißt, diese Angelegenheit habe den
Haupt=gegenstand der vorgestern gehaltenen
Raths=versammlung ausgemacht, und sollen
bereits von der Admiralität die nöthigen
An=
stalten zur Ausführung der darinn
genom=
menen Entschliessungen getroffen werden.
Man sagt würklich, daß eine Verstärkung
von Kriegs=schiffen an den Capitain Palliser
abgehen dörste, davon das Commando dem
Lord Edgecumbe aufgetragen werden soll.
An eben gedachtem Tage ist nach Paris ein
neuer Courier abgefertiget worden, und will
man, daß in dessen Depeschen dem Versailli=
schen Hose die Entschliessungen unserer
Kro=
ne einer Seits angezeigt, anderer Seits aber
die Mittel vorgeschlagen werden, wie
der=
gleichen Schwierigkeiten zu heben seyn.
Ob nun gleich der Hof von dem Vorgang
auf dem See=striche von Terre Neuve noch
nichts bekannt gemacht, so geben einige
Nach=
richten davon folgende Umstände. Es
hät=
ten nämlich die zum Fischfange gebrauchten
französischen Schiffe, mehr als hundert an
der Zahl, über die ihnen durch den letztern
Friedens=tractat angewiesenen Gränzen
gesi=
schet; einige unter ihnen Schleichhandel
ge=
trieben; wie dann auch verschiedene
dersel=
ben auf den Jnsuln Se. Pierre und
Mi=
quelon sowohl Mund=als Kriegs=vorrath
ausgeschiffet. Da nun der engländische
Com=
mandant die Franzosen von dergleichen dem
Friedens=tractat und den so oft wiederholten
Gesinnungen der beyden Höfe zu wideren
Verfahren abzustehen gewarnet, diese aber
die gegen sie angebrachten Beschwerden auf
alle Weise verneinet, so hätte er sich
gemüßi=
get gesehen, diesen Schleichhandel mit der
Gewalt selbst einzustellen.
Parma 5. Augusti.
Unser jetzige gnädigste Herzog und
Lan=
des=herr ist in diesen Tagen aus Colorno, wo=
selbst dieser junge Prinz seit dem tödtlichen
Hintritt seines Durchlauchtigsten Herrn
Vat=
ters Königl. Hoheit sich verweilet, und den
Zins gerechter Thränen in dem Uebermasse
entrichtet hat, in hiesiger Stadt eingetroffen.
Bey der Ankunft Se. Königl. Hoheit brach
die Liebe und das Zutrauen, so die
Untertha=
nen auf die vor verschiedenen Jahren in dem
jungen Prinz erkannten ausnehmenden
Eigen=
schaften gesetzet haben, in öffentliche
Merk=
male einer unbeschreiblichen Wonne aus, und
war das Zurufen so allgemein, daß in der
ganzen Stadt die Freuden=stimmen
ertöne=
ten. Se. Königl. Hoheit haben auch würklich
verchiedene Befehle auf die gegenwärtigen
Um=
stände, sowol was das Jnnere Dero Hofstaats
als Dero Regierung betrift, ertheilet. Auch
ist am Mittwoch, in Höchst=dero Gegenwart,
eine Rahts=versammlung gehalten worden,
welcher die Ministers des höchstseel. Herzogs
beygewognet haben.
Haag 19. August.
Am vorigen Montag ladete der Herr Graf
von Woronzow die Herren Gesandten von
Frankreich, Spanien, und England, nebst
verschiedenen anderen Ministern zum
Mittag=
mahl ein. Sie kamen und fanden einen
Fremden, der ihnen ganz unbekannt war,
und um welchen die übrigen Gäste einen Kreis
geschlossen. Der Herr Graf von Woronzow
präsentirte denen Herren Abgesandten diesen
Fremden unter einem ihnen ganz
unbekann=
ten Namen; da sie aber auf den Verdacht
gefallen, es möchte der Herzog von Biron
seyn, zogen sich die beyden ersteren Herren
Ambassadeurs zurück. Nach dem
Mittags=
essen machte der Herr Graf von Woronzow
eine Art von Entschuldigung, und versicherte
seine hohen Gäste, wie ihm von der Ankunft
dieses Reisenden nichts bekannt gewesen seye:
Er hätte ihm des Morgens Frühe eine
Vi=
site gemacht, und da er nur einen einzigen
Tag sich allhier aufhalten wollen, so hätte er
nicht umhin gekönnt, ihm sein Mittags=essen
anzubieten; es seye also dieses ein pures
Ohn=
gefehr gewesen. Man sagt, wie ermelter
Herzog Biron in Amsterdam dem Herzog
von York eine Visite machen wollen, Se.
Königl. Hoheit solches ausgeschlagen hätten.
Berlin 27. Augusti.
Am Sonntage des Vormittags trafen Se.
Königl. Hoheit der Prinz von Preußen bey
gutem Wohlseyn aus Potsdam allhier ein.
Des Mittags speiseten Dieselben nebst dem
hier befindlichen Königl. Hause bey Jhro
Maj. der Königin in Schönhausen. Gegen
Abend geruheten Se. Königl. Hoheit mit
ei=
nigen Dames und Cavaliers eine kleine
Pro=
menade unter den Linden vorzunehmen, und
hierauf war bey Jhro Königl. Hoheit der
verwittweten Prinzeßin von Preußen groß
Soupee, wo Jhro Maj. die Königin. das
hier anwesende Königl. Haus, und
verschie=
dene vom hohen Adel gegenwärtig waren.
Gestern Frühe setzten Se. Königl. Hoheit
der Prinz von Preußen Dero Reise zu Sr.
Maj. dem König nach Schlesien fort. Ge=
gen Mittag trafen Jhre Königl. Hoheiten
die Frau Gemahlin des Prinzen von Preus=
sen, und die Prinzeßin Wilhelmine von
Preus=
sen aus Potsdam hier ein.
Rheims 18. Augusti.
Gestern hatten wir das ausnehmende
Glück, Jhre Majestät die Königin bey
Aller=
höchst=dero nach Commercy angetrettenen
Reise, mit einer Suite von 300. Pferden,
unter Abfeuerung der Canonen von den
Stadt=
wällen, und dem Geläute aller Glocken, in
un=
seren Ringmauern eintreffen zu sehen. Die
ganze Bürgerschaft stand unter dem Gewehr,
der Magistrat aber machte an dem Thore die
allerunterthänigste Aufwartung. Jhre
Ma=
stät erhoben Sich gerade nach der hohen
Dom=
kirche, wohnten daselbst dem Te Deum
mit Dero angestammten Andacht
auferbau=
lichst bey, und beliebten demnächst in dem
Erzbischöflichen Pallast Dero Absteigungs=
Quartier zu nehmen. Die ganze Stadt
war auf den Abend beleuchtet, und die
Freu=
de, unsere allertheuerste Königin zu besitzen,
bey allen Einwohnern unaussprechlich. Heu=
te um halb 8. Uhr Morgens, erhoben Jhro
Majestät sich abermal zum Gebet nach der
hohen Domkirche, von da aber über den
Kö=
nigl. Platz, allwo die Kunst volle Stand=säu=
le des Königs vor einigen Wochen
aufgestel=
let worden, nach der Abtey=kirche St. Re=
migii; warteten allda der heiligen Messe ab,
und setzten demnächst unter unseren
allerseiti=
gen getreuesten Segens=wünschen, die Reise
nach Commercy fort.
Kurz gefaßte Nachrichten.
Zu Pilen, am Nourd=Pol, war den 14.
Julii um 9. Uhr Abends ein mit starkem
Gesaus begleitetes Erdbeben. Die Uhren
an denen Wänden, und die Gläser in denen
Schränken wurden dadurch in Bewegung
gesetzet. Es kam von Westen, gieng nach
Osten, dauerte einige Minuten, und ist auch
an anderen Orten verspüret worden.
Das zu Petersburg anzustellende grosse
Ca=
roussel muß um so prächtiger werden, da
Jhro Kaiserl. Majestät allergnädigst geruhet
haben, Dero Stall für mehr denn 80000.
Rubeln an Juwelen zu schenken, und sowol
die Anordnungen desselben, als auch den Bau
des dazu nöthigen Gebäudes Dero Ober=
Stallmeister und Ritter, Prinzen von
Rep=
nin, auszutragen.
Die Kaufleute zu Danzig versorgen sich
jetzo mit einer Menge Getrald und anderen
Kauf=waaren, weil sie befürchten, daß der
bisher aufgehobene Zoll zu Marienwerder
wieder eingeführet werden möchte.
Zu London soll sich ein vornehmer
Frem=
der im Verborgenen aufhalten, welcher aus
Frankreich wegen Staats=verbrechen
geflüch=
tet sey; man sagt, daß der Graf von
Guer=
chy bey seiner Zurückkauft von Paris den
Hof um dessen Auslieferung ersuchen werde.
Laut Particular=briefen aus Paris, ist Herr
Wilkes daselbst abermal eingetroffen. Dieser
Ort, thut man hinzu, scheinet ihm der
be=
quemste zu seyn, um allda abzuwarten, was
seine Freunde jenseit des Wassers zu seinem
Vortheil ausrichten werden.
Se. Majestät, der König von Preußen,
lassen eine Erweiterung der Stadt Clene
von der Seite des Haagischen Thors an bis
an die Linde vornehmen.
Des Marggrafens Heinrich von
Branden=
burg Gemahlin Königl. Hoheit, die sich
bisher zu Collberg befunden, werden sich
mit Genehmhaltung des Königs nunmehro
beständig zu Dessau aufhalten.
Von Sinigaglia berichtet man, daß den
5. vergangenen Monats nach einem
verschie=
dene Tage angehaltenen Regen ein solcher
Sturm entstanden, dergleichen man bey
Men=
schen gedenken nicht erlebet, durch die
ausge=
trettenen Wasser seyen viele Waaren
ver=
derbt, und bey mehr dann 50. Schiffe zu
Grund gerichtet worden, auch entdecke man
noch täglich traurige Merkmahle des von
dem Wasser angerichteten Schadens, wo=
bey sehr viele Leuthe das Leben eingebüsset
härten.
Zu Terre=neuve, und zwar an der Baye
von Plocentia, wollen die Engeländer eine
neue Stadt anlegen, welche zu Ehren der
Königin. den Ramen, Ren=Mecklenburg.
führen soll.
Wien den 4. Sept. 1765.
Von dem am Samstag begangenen traurigen
Leichbegängnüß ist die ausführliche
Be=
schreibung im beygelegten Anhang zu lesen.
Sonntag den 1. dieses Vormittags haben
Jhre Majestät die Röm. Kaiserin mit den
2. Erzherzogen Ferdinand und Maximilian
dann den 6. Erzherzoginnen Königl. Hoheiten
die K. K. Hof=burg bezogen. Diesen
Mit=
tag sind alle Glocken in=und vor der Stadt
von 12. bis 1. Uhr geläutet worden. Abends
5. Uhr wurde das prächtige Castrum
Dolo=
ris in derer WW. EE. PP. Augustiner=
baarfüsser=hof=kirche beleuchtet. Um halb 6.
Uhr haben die 2. Durchlauchtigsten
Erzher=
zogen Ferdinand und Maximilian dann 5.
Durchlauchtigsten Erzherzoginnen Königl.
Hoheiten mit einem grossen Staat des hohen
Abels beyderley Geschlechts in tiefester Trauer
sich nach ersagter Hof=kirche öffentlich
erho=
ben, und der Vigil in dem obern
Kirchen=
oratorio beygewohnet; Jhre Maj. die Röm.
Kaiserin aber haben sich incognito nach der
Hof=kapelle begeben, und Dero Gebett allda
verrichtet.
Montag den 2. wurden alle Glocken
Vor=
mittags von 9. bis 10. Uhr, dann
Nachmit=
tags von 12. bis 1. Uhr geläutet, und haben
die oben Allerhöchst=gedachten Herrschaften
sich mit dem vorhergemelten Hochadelichen
Gefolge Vormittags um 10. Uhr wieder ⟨ ⟩
ersagter Hof=kirche erhoben, und der
Lei=
chen=predig nebst dem Seel=amt, Abends
aber der zweyten Vigil beygewohnet: Und
Jhre Majestät die Röm. Kaiserin haben
De=
ro Gebett abermal in der Hof=capelle
ver=
richtet. Auf gleiche Art ist dieses Trauer=ge=
pränge gestern begangen worden. Die erste
Vi=
gil und Seel=amt haben Se. Hochfürstl. Emi=
nenz der hiesige Hr. Erzbischof und Cardinal,
und die Leichen=predig der ordinari Hof=Sonn=
tags=prediger A. R. P. Fritz e S. J. dann die
zweyte und dritte Vigil=und Exequien Se.
Weihbischöft. Gnaden Herr von Marxer
ge=
halten. Heute aber machte den Beschluß
deren Exequien ein ungarischer Abt (Titl.)
Herr v. Baissat.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
⟨nim⟩and vor der Stadt.
Den 30. Aug. Jn der Stadt.
Dem Sebast. Seeböck, Tambour vom Löbl. Har=
sisch. Jnfant. regim., s. K. Reg., in der Casarm
am Salz-gr., alt 1. J.
Vor der Stadt.
Hr. Ludw. Zing, Gem. von der K. K. Schweizer-
garde, im Spanis. Spit., alt 28. J.
Christian Schnosel, Herschaftl. Silber-wäsch. beym
gr. Thor auf der Wind-mühl, alt 57. J.
Dem Paul Weindl, Maurer-ges., s. K. Paul, des
der rot. Ent. auf der Wied., alt 2. J.
Dem Marco Kriechammer, Taglöhn., s. K. Bernh.
beym wild. Mann im Lercheuf., alt 6. J
Dem Ant. Wiernhier, Taglöhn., s. W. Johanna,
im fl. Peufelmacheris. H. zu Margar, 47. J.
Dem Gebust. Knauer, Seidenzeug-mach.-ges., s K.
Carl, im Palmis. H. zu Gumpend, alt 6. v. J.
Jos. Lammer, Schuhkn., so vom K. K. Stadt=und
Land=gericht beym gold. Hirsch. in der Josephst.
am Schlag-fluß beschauet worden, alt 44. J.
Summa 8. Person., darunter 4. Kind.
Den 31. Aug. Jn der Stadt.
Dem Mart. Hölzinger, gem. Herrschaftl. Koch, s.
W. Elisab. beym Hahnenbeis, alt 25. J.
Vor der Stadt.
Dem Georg Haler, Haus=inhab., s. W. Anna, in
s. H. auf der Wied., alt 18. J.
Joh. Wanbacher, Strümpfwürk=ges., bey der Stadt
Belgrad in der Josephst., alt 32. J.
Simon Dangl, Taglöhn., beym bl. Einhorn am
Neustift, alt 66. J.
Dem Jos. Feuerabend, Hausmeist., s. W. Regina,
bey der H. Oreyfalligk. auf der Laimgr., 57. J.
Dem Andre Lehrl, Tändl., s. K. Anna, beym gold.
Pelican zu St. Ulrich, alt 5. v. J.
Dem Math. Witzman, Taglöhn., s. K. Leop., beym
gold. Salee im Liechtenth., alt ⟨2⟩. J.
Der Anna Huberin, Wittwe, ihr K. Theres., beym
schwarz. Eleph. im Liechtenth., alt 6. J.
Dem Maximil. Grill, Lack., s. W. Margar., beym
gold. Läm. zu Maria hülf, alt 24. J.
Summa 9. Person., darunter 3. Kind.
Den 1. Sept. Jn der Stadt.
Den Wol edel-geb. Hr. Joh. Balthas. v. Ante=
sperg, K. Reichs-agent, im gros. Wag-H. am
Lug eck, alt 83. J.
Dem Carl Hubman, Burgerl. Kupserschm.-meist.
s. K. Jos., in Casamaten-zim. am Kärntner-th.
alt 2. J.
Vor der Stadt.
Dem Andre Paul, Burgerl Mehl=besch., s. W.
Franeisca, im Tuslis. H. auf der Wied., 45. J.
Phil. Keller, Jno., beym Rit. in der Ros., 84. J.
Dem Christian Follert, Taglöhn., s. K. Ant., bey
der H. Dreyfaltigk. am Thury, alt 1. J.
Franz Klinzauer, Herrschaftl. Kutsch., so sich
er-
sallen, und vom K. K. Stadt- und Land - gericht
im Dietrichsteinis. H. in der Rossan beschanet
worden, alt 60. J.
Summa 6. Person., darunter 2. Kind.
Den 2. Sept. Jn der Stadt.
Dem Math. Prandstätter, Hausmeist., s. T. Anna,
im Schmidis. H. in der Römerstr., alt 18. J.
Dem Joh. Harl, Hausmeist, s. W. Dorothea, im
Wenzellis. H. in der obern Brennerst., 41. J.
Vor der Stadt.
Anna Ostermanrin, Burgerl. Wittwe, beym gold.
Hirsch. in der Alster=ges., alt 60 J.
Josepha Strasserin, gew Kammer=jungs., im
Got=
tes-acker in der Leopoldst., alt 50. J.
Dem Steph. Münzinz, gew. Furrier, s K. Ther.,
bey der Schlang. im Liechtenth, alt 2. J.
Dem Jos. Mayr, Taglöhn., s. K. Joh., im alten
Baberis. H. zu Gumpendorf, alt 2. J.
Georg Oeitzner, Taglöhn, im Sandhoferis. H. zu
Erdberg, alt 40. J.
Margar. Böckin, Burgerl. Wittwe, welchs tobt- ge=
führet, ist vom K. K. Stadt=und Land=gericht
im Gutis. H. auf der Laimgr. besthanet worden,
alt 68. J.
Dem Mich. Kampiller, Burgerl. Schust., f. K.
Jos., beym Adl. zu St. Ulrich. alt 3. J.
Dem Mich. Fux, Bier-abtrag., s. K. Jos., in
Pin=
risten=zim. auf der Landstr., alt 5. J.
Summa 10. Person., darunter 4. Kind.
NOTIFICATION.
Nachdeme verschiedene hierländige
Herrschaf=
ten, Gemeinden, und sonstige Partheyen für die
während fürgewesten leztern Krieg, und zwar
von 1ten November 1756. bis lezten October
1759. nacher Znaym, Datschüß, Brünn, und
Jglau gelieferte Haber=und Heu=Rarnralien von
denen bey daselbstigen Magazinen aufgstelit- ge=
westen kaiserl königl. Proviant=officieren die
Lie=
ser-scheine empfangen; imgleichen wegen des
vom hiesigen Pontons=Stadl nach Böhmen, und
Währen transportirten Wehl, Haber, und
Ger=
sten die Proviant=amtliche Atteflata erhalten;
Dann ferners die von dem durchmarwirten
Mi-
litari für die augereichte Grod und Pferd
Por-
tionen empfangene Quittungen zu Handen der
kaiserl. königl. Proviant=Verwaltern, gegen
Re=
cepissen übergeben (sohin all vorberührte
Liefer-
scheine, Transportirungs-Atteftata; und Durch,
marche Recepissen allhier in Landhaus eingeleger,
und dagegen von dem damahligen Gründischen
Ober=einnehmer Herrn Joseph v. Mannagetta mit
dessen eigenhändigen Unterschrift ausgefertigte,
u verschiedenen quartaligen Ratis zahlbare
Amts=
loder Vergütungs-Recognitionen erhoben, oder
wenigst erbeben hätten sollen; jedoch unerachtet
deren in sothanen Amts=Recognitionē klar bemerkt
und vorlängst verstrichenen Zahlungs-terminen,
dennoch einige von diesen Partheyen mit ihrer
diesfälligen Forderung bis jetzo sich nicht
gemel=
det, ja sogar zum Theil ihre Vergütungs-scheine
nicht abgeholet haben. Als wird alljenen, so
derley Amts oder Vergütungs-Recognitionen
an=
noch bey Handen haben, oder an sich gebracht,
oder doch auf obige Zeit zu erbeben gehabt
hät=
ten, hiemit erinnert, daß sie entweder mit
so=
thanen annoch in Handen habenden Amts Recog-
nitionen, oder aber sonstigen Legitimations- Noth=
durften längstens bis Ende Octob. nächstkünftig
in der N. Oc. Landschafts Buchhalterey sich
mel=
den, und allda nach befundener Richtigkigkeit
die Anweisung zur Zahlung in dem Ständischen
Ober-einnehmer=amt erheden sollen, als im
wi=
drigen dieselbe nach Vorstreichung dieses
Ter=
mins mit berley von obigen Ursachen, und Zeit
herrührenden Forderungengen nicht mehr
wur-
den angehöret werden, sondern damit auf immer
abgewiesen seyn sollen. Wien den 29. Augusti
1765.
Wir Burgermeister und Raht der Stadt Wien
geben hiemit durch dieses offene Edict
jedermän=
niglich zu vernehmen, wasgestalten wir über ferner
schriftlich beschehenes Anlangen und gehorsamstes
Bitten Johann Hofstätter, als derer Gößischen
Kindern gerichtl. aufgestellten Curatoris ad actum
unterm 3. dies in ein nochmaliges
Licitations=
edict gewilliget und verordnet haben, daß die
Gößisch-oder sogenannt Betten=kramerisch in der
Stadt am grün Anger ligende Behausung
nochma=
len offentlich ausgesellet, und dem Meistbietenden
verkaufet werden solle. Da nun hierzu der 6.
Monats-tag Novemb. laufenden 1765. Jahrs zur
Tagsastung bestimmet worden ist, als wird ein
solches hiemit jedermann, wer etwann dieses Haus
käufl. an sich zu bringen gesinnet ist, mit diesem
Edict zu dem Ende kund und zu wissen gemacht,
damit sich ein hervorthuender Kaufer bey
obbe=
melt=bestimmten Licitations tagsatzung fruhe um
9. Uhr, oder da wir selbigen Tags etwann anderer
Geschäften halber nicht zu Raht sitzeten, bey nächst
darauf folgenden Rahts tag vor uns erscheinen,
und sich bey unser und Gemeiner Stadt
Pupillen-
rait kammer durch den daselbstigen Amtsschreiber
anmelden lassen möge, allwo sodann das weiter
Behörige tractiret werden solle.
Von des Hochfürstl. Erzbistums Wien über die
Pfarr Perchtoldstorf Grundbuchs wegen, wird
durch dieses offentliche Edict jedermänniglich
kund und in wissen gemacht: Es habe eine
Hoch-
löhl. N. Oe. Regierung zu Berkaufung denen bey
denen den 12. Martii und 3. Junii dies Jahrs
fürgewesten Licitations tagsatzungen aus Mangel
einiger Kaufern unverkauft gebliebenen andero
dienstbaren Freyherrl. von Plöcknerischen
Grund=
stücken, benanntlich: ein Rächel Weingarten, an=
jetzo Acker im neuen Zuckermäntel, ferners 4. Pfund
Weingärter, anjetzo Acker im Zuckermäntel, dann
ein Weingarten im Goldbüchl, weitershin zu
ver-
ordnen geruhet, daß respcetu abgedacht annoch
unverkauft Freyherrl. von Plöcknerischen
Grund=
stücken eine drittmalige Licitations, tagsatzung
angeordnet, und solche dem Meistbietenden
hindan-
gelassen werden sollen; da nun hierzu in Folge
dessen der 16. Sept. Vormittag um 9. Uhr zur
Li=
citations-tagsatzang anberaumet worden, als
wer=
den alle diejenige, welche sothane Grund=stücke käufl.
an sich zu bringen gedenken, am obbestimmten
Tag und Stund in dem Pfarrhof zu gedachten
Perchtoldstorf entweder selbst persönlich, oder
durch hierzu genugsam Bevollmächtigte zu
er-
scheinen haben, allwo sodann mit dem
Meistbie=
tenden gegen alsogleich leistender baaren
Bezah=
lung der Kauf geschlossen, und das Weitere
hehö=
rig gehandelt werden solle.
Wir Burgermeister und Raht der Stadt Wien
geben dem Joseph Paul Stögmiller, oder dessen
Kindern und Erben hiemit zu vernehmen: Es
haben uns die Maria Francisca vereheligte
Weß=
mayrin, und Eva Theresia verehligte Ettingerin,
beede geborne Stögmillerinnen zu vernehmen
ge=
geben; wasmassen der wetl. Magdalenä Theresiä
Höllin burgerl. Wittib seel. nachgelassener
geistli=
cher Sohn Fr. Ambrosius Ord. St Benedicti ihnen
Stögmillerischen Kindern ein Legat pr. 300. fl.
verschafer; zumalen nun sein des Joseph Paul
als ihres Bruders Amheil auf Gemeiner Stadt
Pupillen-rait kammer ad fructisicandum
verwahr=
ter anlige, aubey aber derselbe schon über 33.
Jahre abwesend wäre ohne daß von ihm etwas
Wissentliches beywohne, als haben sie gebetten,
womit eröstert ihr Bruder Joseph Paul per
Edi-
ctum ad Valvas zu Richtigstellung der Abhandlung
einberufen werden wöchte. Rachdeme nun in
dieses billige Ansuchen gewilliget worden, als hat
er Joseph Paul Stögmiller, oder allenfalls seine
Kinder und Erben den 1. Martii künftigen 1766.
Jahrs auf unser und gemeiner Stadt Wien
Pu=
pillen - rait=kammer entweder persönlich selbst,
oder durch einen hierzu hinlänglich
bevollmächtig=
ten Gewalthaber sich alsogewiß zu melden, und
behörig zu legitimiren, wie im widrigen
oh=
ne Rucksicht auf ihn Joseph Paul und allenfalls
dessen Kinder und nächste Erben mir der
Abhand-
lung fürgegangen, und sothanes Legats antheil
de=
nen darum supplicirenden zweyen Schwestern
ver=
abfolget werden solle. Welches man durch
die=
ses offene Edict hiemit kund und zu wissen machen
wollen.
Von der Gräfl. Dietrichsteinischen Herrschaft
Ulrichskirchen Amts=canzley wegen, wird hiemit
jedermänniglich kund und zu wissen gemacht, was=
gestalten das diesseitig im Markt Ulrichskirchen
be=
findliche herrschaftliche Bräuhaus vom 1. Novem-
bris dies laufenden Jahrs an bestandweis zu
ver=
lassen seye. Wer demnach solches zu beziehen
ge=
denket, kan sich nach Belieben bey besagter
Herr=
schafts-canzley anmelden, allwo man mit ihme
we=
gen des Bestandes das Weitere schliessen wird.
Von der Kaiserl. Königl. Majestät N. Oe.
Landrecht wegen, wird hiemit allen und jeden, so
an weil. Herrn Franz Anton Grafen v. Lamberg
Sprinzenstein, Jhro K. K. Maj. würki. geheimen
Rath seel. Verlassenschaft Schulden halber einige
Sprüche und Anforderungen haben, oder zu haben
vermeinen, kund und zu wissen gemacht: Wel=
chergestalten über Absterben des obernannten Herrn
Franz Ant. Brasen v. Lamberg Sprinzenstein auf
Anlangen des Joh. Baptist Liechtenstein, als Gräfl.
Franz Anton Lamberg Sprinzensteinischen
Curato-
ris bonorum, zu Ausfindigmachung des Æris
alie-
ni eine peremptorie clausulirte Convocations und
Liquidations tagsatzung auf den 4ten Novemb.
dies Jahrs Nachmittag um 3. Uhr in des Herrn
Ludwig Freyherrn v. Pechman, K. K. N. Oe
Land-
raths, und der gerichtl. aufgestelten Concurs- com-
mißion der Zeit verordneten Präsidis, in der
Kru-
ger=strasse nächst dem Wallfisch in dem klein
Sa-
ckischen Haus im ersten Stock habenden
Wohnzim=
mern zu erscheinen pro 1mo. 2do. 3tio. ac ultimo
termino bestimmet worden seye; Solchemnach
werden alle und jede Jntereßirte, so an des
obbe=
melten Hrn. Franz Ant. Grafen v. Lamberg
Sprin=
zenstein seel. Verlassenschaft Schulden halber
eini=
ge Sprüche und Anforderungen haben, oder zu
ha=
ben vermeinen, an obgedachten Tag, Stund, und
Ort entweder persönlich, oder durch genugsam
Be=
vollmächtigte alsogewiß erscheinen, ihre habende
Sprüche anmelden; und zugleich mit Beybringung
behöriger Documenten rechtens liquidiren, als im
widrigen von denen Anwesenden und dem Curatore
ad Lites die Nothdurften vernohmen, hierüher ex
Officio relationiret, denen Ausbleibenden aber das
ewige Stillschweigen auferleget werden solle.
Von N. Richter und Rath des Kaiserl. Markts
Stockerau wegen, wird allen und jeden
Credits-
partheyen, welche sich bey der über des Joseph
Hartz, burgerl. Handelsmann allhier, ad Cridant
gediehene Vermögen den 6ten Febr. dies Jahrs
an=
geordnet gewesten Convocations=tagsatzung
gemel=
det, hiermit kund und zu wissen gemacht: Wel-
chermassen dieselbe den 18. des Monats Sept. Vor=
mittag um 8. Uhr bey Publicirung des diesfälligen
Cridä=⟨⟩ ⟨⟩schieds auf dem allhiesigen Rathhaus
al-
sogewiß zu erscheinen haben werden, als im widri=
gen mit der Publicirung ex Officio fürgegangen
werden solle.
Von dem Magistrat der Hochfürstl. Lichtenstei=
nischen Stadt Leobschütz in Ober=schlesien, Kö=
nigl. Preußischen Antheils, werden ad Instantiam
der Ludomilla Sanckowitz gebornen Fuchsin zu
Brünn, deren Bruders des von hier gebürtigen
Cosmas Damian Fuchs, gewesenen Auditeurs bey
der Kais. Königl. Garnison zu Kapronitz in
Scla=
vonien, allwo derselbe vermöge eines
beygebrach=
ten Todten=scheins im Jahr 1734 verstorben seyn
soll, eheliche Leibes=erben oder sonstige nächste
Verwandte hiemit edictaliter vorgeladen, inner=
halb 12. Wochen, vom 3ten Sept. a. c. an
gerech=
net, besonders aber in Termino peremptorio den
26. Novemb. a. c. allhier zu Rathhause Vormittag
um 9. Uhr zu erscheinen, und prævia
Legitimatio-
ne die von besagtem Cosmas Damian Fuchs allhier
vorhandene und in einigen hundert Gulden
beste=
hende Gelder in Empfang zu nehmen, im Fall
ih=
res Aussenbleibens aber zu gewärtigen, daß sie
wer=
den präcludiret, und sothane Gelder
Anfangsge-
dachter Sanckowitz verabfolget werden. Leobschütz
den 16. Aug. 1765.
Von des K. K. Stift Herrschaft Eberstorfischen
Judicii Delegati wegen, wird hiemit jedermann
kund und zu wissen gemacht: Welchergestalten auf
Anlangen des über des Johann Christ, gewesten
Wirth und Gastgeb zum heil. 3. Königen in dem
Markt Schwechat, ad Cocursum gediehenes
Ver=
mögen ausgestelten Curatoris ad Lites, Hrn. Franz
Xaveri Leonhard Högg, J. U. D. auch K. K. Hof=
kriegs=raths=und Gerichts=advocaten, zu
Aus-
findigmachung all und jeder Johann Christischen
Patzin=schulden, dann zu Handlung der Nothdurft
und Erörterung der Frage: ob die von dem
ernann=
ten Johann Christ untern 11. Julii dies Jahrs
an=
gemeldete Cessio bonorum statt habe, oder nicht ⟨I⟩
wie auch zu Benenn=und Aufstellung eines
Cura-
toris bonorum, ein pro Termino primo, facundo,
tertio peremptorie clausulirte Convocations=tag=
satzung auf den 6ten künftigen Monats Novemb.
Nachmittag um 2. Uhr mit Einschluß deren
kom=
menden Weinlös=ferien bestimmet worden seye.
Solchemnach haben all und jede, welche an
obge=
dachten Johann Christ qaocuque demum
jure, & nomine einige Sprüch und Anforderungen
zu haben vermeinen, an dem obbestimten Tag und
Stund in mein Judicis Delegati in dem
Minoriten=
haus hinter dem Landhaus im 1sten Stock habenden
Wohnung entweder selbst persönlich, oder durch
genugsam Bevollmächtigte alsogewiß zu erscheinen,
ihre Anforderungen anzumelden, auch rechtlichen
zu liquidiren, wie im widrigen die Ausbleibende
nicht mehr angehöret, sondern von dem Johann
Christischen Vermögen gänzlich ausgeschlossen, die
nicht genugsam Liquidirende aber von gegenwärti=
ger Criba abgewiesen, dann in puncto der von
ge-
dachtem Ehrist angesuchten Cessionis bonorum die
Nothdurften von den Anwesenden in
Conruma-
ciam angehöret, und hierüber ex Officio was
rech-
tens ist, erkennet, wie auch wegen Nahmhaftmach=
und Aufstellung eines Curatoris bonorum, die
Aus=
bleibende mit dem mehreren Theil deren
Anwesen=
den verstanden zu seyn gehalten werden sollen.
Wornach sich jedermann zu richten, und vor
Scha=
den zu bütten wissen wird.
Obrister Hofmarschall ⁊c.
Geben mit gegenwärtigen Edict dem Erasmo
Blötner zu vernehmen: Wasmassen uns der
Jo=
seph Blötner, die Theresia und Ursula Blötnerin,
dann der Philipp Jacob Wittmann mandatario
nomine des Philipp Jacob Blötner Schuhmachers
zu Därnig nächst Ried in Bayern gehorsamst und
respect, demütigst vorgestellet, wie daß derenselden
allschon vor mehreren Jahren abgelebte Vetter
Jo=
hann Held, gewest weltl. Priester und Kaiserl. Hof=
musicus in seinem unterm 26. Martii 1737. errich=
teten Testament §pho 5to & 6to ihnen von der
Re-
gina Blömerin gebornen Heldin abstammenden 5.
Kindern, benanntl. Philipp, Joseph und Erasmo
Blötner, dann Ursula gebornen Blötnetin, einer
jeden derselben 50. fl. der Thereßä gebornen
Blöt=
nerin aber 100. fl. legiret und vermachet habe, sie
auch bis auf ihne Erasmo Blötner mit ihren
Le=
gat bereits hindan gefertiget worden wären. Zu=
malen aber das producirt von der Churfürstl.
Hauptstaet Straubing sub D2to 3. April dies
in=
lebenden 1765sten Jahrs ausgestellte Attestarum
⟨⟩ ⟨⟩thuete, daß er Erasmus Böttner, als
de-
ner vorberührter Legatarien Brüder den 9. No-
vemb.1728. in die Lehre der Zengschmmid
Hand=
thierung gegeben, und nach zurückgelegter 3=jäbri-
ger Lehrzeit die Wanderschaft angetretten habe,
seltdeme aber, näml. durch 33. Jahre der von ihme
nichts gehöret, noch gesehen worden, solgl. die nach
österreichischen Landes=brauch ausgemessene
Ver=
jährungs=zeit bereits verstrichen wäre, und weilen
sobin nach sothaner Verjährung derselben das
Recht zukommete, mehr besagt ihres Bruders
Erasmi Blötner in Deposito besindliche Erbs=por=
tion pr. 50. fl. samt denen von 16. Augusti 1740.
hievon ausständigen Jnteressen, und den ihme
Erasmo Blötner weizers zukommenden Erb=rest
pr.14. fl. 27. kr. einzutretten, als hatten
diesel=
be um Aussertigung sothanen Brüderlichen
Erb=
antheils in Betrag zusammen 64. fl. 27. kr. cum
sua causa bittlich angelanget. Da mit nun aber
dict deren Supplicanten Gesuch dahin
verbeschei=
hat haben, daß das Begebren der Zeit nicht statt
habe, sondern selbe vorläufig um Affigirung deren
Valval-edicten zu Einberufung ihres mehr
erhol-
ten Bruders Erasmi Blötner Anlangen und
deren=
selben Expirirung abwarten sollen, sie Heldische
Legatarien auch in Folge dessen um Ausfertigung
sothanrr verordneten Valval - edicten geziemend
gebetten. Als wird ihme Erasmo Blötner durch
gegenwärtig offenes Valval edict anbefohlen, daß
er a Doto dieses Edicts dinnen 1. Jahr, 6. Wo=
chen 3. Tägen vor dem uns allergnädigst
anver=
traut K. K. Obrist=hofmarschallen amt alsogewiß
erscheinen, und sich alda behörig anmelden lassen
solle, wis im widrigen dessen Geschwistrigten in
die Ersolglassung seiner obberührten Erbs portion
cum sua cansa auf serneres Anlange gewilliget
wer=
den wurde. Wor nach sich also derselbe zu richten
wissen wird. So beschehen Wien den 17. Aug. 1765.
Von des Fürstl. Stists und Jungfräulichen
Klo=
ster zur Himmelpforten Grundbuchs wegen, wird
hiemit jeberwänniglich durch gegenwärtiges Edict
kund und zu wissen gemacht: Es habe der nach ab
intestaro erfolgten Absterben weil. Ursulä Donisin
gewest diesseitigen Grundholdin am Spörckendiechl
gerichtl. verordnete Verlassenschafts-curetor Herr
Franz Xaveri Leonhard Högg, beeder Rechten
Do=
ctor, auch K. K. Hof=kriegs - raths- und
Gerichts=
advocat, des mehreren angereiget, welchergestalten
die Nothdurft zu seyn scheine, doß zu behöriger
Richtigstellung dieser Denisischen Verlassenschaft
nicht nur vorläufig das etwa vorhandene æt
alie-
num erufret, sondern auch die ab intestano
sucer=
dirende Erben ausfindig gemacht, und zu dem
En=
de alle diejenige, welche an sothane Verlassenschaft
ex quocunqas demum capite Sprüch oder
Ausor=
derungen zu haben vermeinen, durch ordentliche
Valval=edicta sub clausula præcloli einberusen
werden mögen; Da nun auch in dieses curatorische
Gesuch sub hodierno dato würklichen gewilliget,
und zu Anmeld, und Liquidirung der 25. künstigen
Monats Sept. dies laufend 1765. Jahrs Find um
2. Uhr pro 1mo. 2do. & ultimo termino für das
diesseitige Grundbuch zu erscheinen bestimmet
wer=
den ist. Als werden alle diejenige, welche an die
ernannt Ursulä Denifische Verlassenschast ex
quo-
cunque titulo vel causa Sprüch oder
Anforderun-
gen haben, oder zu haben vermeinen, auf den
ge=
dacht 25. Sept. dies 1765. Jahrs Fruh um 8. Uhr
für diesseitiges Grundbuch alsogewiß zu erscheinen,
ihre Forderungen der Ordnung nach anzumelden,
auch solche untereinstens rechtsbeständig zu
liquidi=
ren, und sich zu legithniren haben, wie im
widri=
gen denen Ausbleibend=und nicht Liquidirenden,
oder sich behörig nicht Legitimirenden das ewige
Stillschweigen auferlegt, selbe von gegenwärtige,
Massa gänzlichen ebgewiesen und ausgeschlossen r
sohin ex Officio & in Contumaciam fürgekehres
werden solle, was rechtens ist.
Bey Georg Ludwig Schulzens seel. Wittib ist zu haben:
zu haben:
Trauerlied über den höchstbetrübten Tobfall
Jh=
re Majest. des Kaisers ⁊c. ⁊c. in 4to pr. 7. kr.
Num. 71. Mittwochs=anhang den 4. Sept. 1765.
Gedruckt in dem Kais. Kön. privilegirten Zeitungs=verlag und Buchdrucke=
rey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Ausführliche Beschreibung des
feyer=
lichen Leichenbegängnisses Weyl. Sr. Maje=
stät des römischen Kaisers Francisci des I.
welches den 31. Augusti vollzogen
worden.
Uber deme, was in dem jüngst=rorigen
sam=
stägigen Zeitungs=blat den 31. Augusti dem
Publico bereits sowohl in Ansehen der
schreck=
samen hiesigen Ankunft=als der darauf
besche=
henen öffentlichen Aussetzung des entselten
Kaiserl. Cörpers weil. Sr. Majestät der Röm.
Kaisers Francisci I. höchst=seligsten
Gedächt=
nüß vorläuffig bekannt gemacht worden, eilte
endlich noch auch nämlichen Abends den 31.
Aug. der unglückliche Zeit=punct herbey, daß
zu der feyerlichen Beysetzung dieses todts=ver=
blichenen grösten Welt=monarchens würklich
geschritten werden müste. Unter den
kennba=
resten Zeichen eines an jedermann
wahrgenom=
menen mithin allgemein getragenen rührenden
Beyleids wurde hierzu in aller Ordnung, auch
mit dem diesem grossen Kaiser gebührenden
letzten Gepränge nach 3. Uhr Nachmittags
fol=
gender Gestalten der Anfang gemacht. Dann
um diese desfalls bestimmte Zeit erfolgte in der
Ritter=stube neben dem dasigen Leichen=parade=
beht, mittels dem Herrn Hof=burg=pfarrer
secundùm rituale die priesterliche Einsegnung
des mit schwarzem Taffet verhülten Herz, sel=
bes erhoben, darauf die Herren Hof=cammer=
fouriers, und übergaben es denen darzu
er=
nannten 2. Herren Hof=cammer=dieneren, um
solches nach der Loreta=kapellen der
Augusti=
ner=hof=kirche zum Beysetzen tragen zu sollen;
Die ehrerbietigste stille Begleitung dahin
wa=
re nachstehende: Voraus giengen beede
Her=
ren Cammer=fouriers, welchen 2. Herren
Cammer=dieners folgten alle in schwarz=tüche=
nen Mantel=kleidern, weiters eben also die
beeden zu Tragung des Herz ausgewählte
Her=
ren Cammer=dienere mit demselben, darne=
ben keine Kaiserl. Herren Edel=knaben wegen
des noch hellen Tags zu leuchten hatten, und
tratten demenächst zur Begleitung nach 2. Kai=
serl. Königl. Herren Cammerern in Schurz,
und langen Trauer=mänteln, zur Seiten aber
bedeckten 4. abeliche Garden mit verwendeten
Carabinern, und zwar rechts 2. adeliche Kais.
Kön. Herren Areiern, hingegen links 2. Kö=
nigl. Herren hungarische Adel=garden. Gleich
bey dem Eintritt in die Kirche machte der
Au=
gustiner P. Prior una cum Conventu an der
Stiegen=thür den andächtigen Empfang, voll=
zohe alda die geistliche Ceremonien, und
be=
gabe man sich alsdann in die Loreta=capelle,
allwo das Herz more solito hinter dem
dasi=
gen Altar nach denen gewöhnlichen Gebetten
in die kleine Gruft eingelegt worden. Mit=
lerweile versamleten sich zu Fortführung des
Kaiserl. Eingeweides die 3. erforderliche
Hof=
wägen, und zwar ein 6=spänniger 4=sitziger auf
dem sogenannten Spännier, nebst 2. zwey=
spännige 4=sitzige auf dem Burg=platz. Zu
die=
sem Ende geschahe auf vorige Art ab Seiten
des Hof=burg=pfarrer ebenfalls die Einsegnung
des Eingeweides dem Herkommen gemäß nach
4. Uhr Nachmittags. Die Erhebung, Uber=
reichung, Hinabtragung zum Wagen, und
Be=
gleitung derselben dahin wurde auf gleiche,
schon oben des Herzes halben beschriebene
Wei=
se, doch von anderen darzu genommenen 2.
alten Kaiserl. Herren Cammerern vollbracht,
der Kessel in dem 6=spännig=4=sitzigen
Hof=
wagen von denen Cammerdieneren oben an
allein hineingestellet, in welchem die beede
Herren Cammerern unten an ruckwärts
fah=
rend Platz nahmen. Der Zug nach der St.
Stephans=kirche gienge dann in der Ordnung
also: Voraus rikten 2. Kaiserl. Einspannier,
nach diesen fuhre der Wagen mit denen
Hof=
fouriers, darauf jener mit denen 4. Cammer=
dienern, sofort der 6=spännige mit den
Ein=
geweid, samt darinn begleitenden 2. Kaiserl.
Herren Cammerern, und dieser Hof=wagen
ist, wie bey dem Herzen zu Fuß, zur Seiten
rechter Hand von 4. Mann der Kaiserl. Adel.
arciern=leib=garde, zur Linken gleichmäßig
durch 4. der Königl. Hungar. adelichen
Leib=
garde zu Pferd, und nicht nur ganz schwarz
uniformirt, sunderu auch schwarz equipirt
be=
decket worden. An der grossen St. Stephans=
kirchen=eingangs=thür ausserhalb befanden sich
vorhin schon in besagter gleichen Rüstung zum
Empfang des Eingeweides, und Begleitung
dessen zur dasigen Gruft 2. Mann einer jeden
berührten Leib=garde zu Fuß postirt. Kurz vor
Ankunft sothanen Zugs mit Vortragung des
Creutzes, Vortrettung des Kirchen=cleri samt
dem Dom=capitel erschiene in Pontificalibus
der Herr Weih=bischof selbst an eben dieser
Thür. Bey Anlangung des Wagens wurde
von denen Cammer=dienern das Eingeweid
aus solchem gehoben, und unter der
Kirchen=
thür more consueto eingesegnet, hiernächst
in der gehörigen Ordnung unter Leuchtung
der Herren Cammer=fsuriers mit Wind=lich=
tern in die Grust nebst der ganzen Geistlichkeit
begleitet, und nach denen nöhtigen Gebetten
und Ceremonien dorten beygesetzt. Und
gleich=
wie die Stunde zu dem Trauer=vollen Kais.
Leichen=conduct um 7. Uhr Abends bestimmet
worden ware; so fanden desfalls die P. P.
Augustiner und Capuciner in der Leib=garde=
wacht stube die Herren Hof=kapläne mit der
Hof=musie; in der Aussetzungs=ritter=stube die
zu Führung der Kaiserl. Leiche hinter dem
Sarg allerhöchsten Orts eigends bestimmte
4. hinterlassene Herren Obriste Hof=ämter,
nebst übrigen, und zwar mit der grossen
Ordens=
collana umgebene Herren Toisonisten, samt
Sr. Eminenz dem Heren Cardinal
Erzbischo=
sen mit dem hiesigen Dom=capitul, und ihrem
Crentz, dann die Herren Ministri, geheime
Rähte, Cammerern, auch die Hof=truchsessen,
und zwar nach Belieben, theils nach der ersten,
theils nach der anderten Anti=camera in
schwar=
zen Schurz=kleidern, und langen Mänteln
durchgehends von geyeperlten Poy, daun die
Hof=wie die Stadt=dames in ungemein
star=
ker Anzahl, der inzwischen regulirten
Trauer=
kleidung gemäß; in der ersten Anti=camera
Sr. Majestät des jetzo regierenden Kaisers
sich nach und nach ein, und eben also
versam=
leten sich an ihren Plätzen in der
Augustiner=
hof=kirche immittels sonstige Ordens=geistliche,
Dicasterial=und andere mitgehende
Perso=
nen, da bereits einsweilen vor der Kirche
die Spitäler in Ordnung gebracht wurden.
Hiernachst nach 7. Uhr vollzohe der Herr
Hof=bung=Pfarrer mit dem Cusiode bey dem
Parade Leichen=beth endlich seine letztere
geistliche Einseegnung des dahier im Sarg
stäts verschlossen verbliebenen Kaiserl. Leich=
nams. Man setzte aus denen ersagten
Kai=
serl. Zimmern allgemach all=und jede über
den laugen Gang in gehörigen langsamen
Vorschritt.
Die zum tragen gewählte Herren
Camme=
rer mit dem Fleck vor den Angesichtern,
und von Huth abhangenden kurzen Flor, un=
ter Beyhülf der Cammerdieneren erhoben an
Schlingen von Parade=beth die Kaiserl. Lei=
che, man bevestigte auf dem Sarg gesamte
schon den 31. Augusti beschriebene Jnsignien
nebst dem Crucisix; der Sarg wurde auf
ei=
ne kleine Trage vestgebunden, alsdann erst
von dem Herrn Cardinal Erzbischoffen selbst
unter Aßistenz der Hof=auch übrigen
Geist=
lichkeit eingeseegnet, und dann nach der
He=
bung durch 24. Cammerherren über
eröster=
ten Gang an Schlingen getragen. Der
höch=
ste Leichnam wurde rechts und links ganz
nächst der Bahr von denen beeden ältesten
anwesenden Toison Ordens=rittern mit der
Collana, nämlich des Herrn Herzogs von
Sachsen Hildburgshausen Durchl. und des
Herrn Johann Michael Grasens v. Althann
Excell. etwas weiter vorwerts aber von
de=
nen anderen Herren Toisonisten, wie nicht
minder ganz nächst an der Bahr durch die
3. Herren Leib=garde=Capitaius, an selbe
aber mittels 12. Mann der zweyer schwarz
uniformirter adel. Leib=garden, und auswerts
auch von der schwarz gekleideten
commandir=
ten Schweitzer=mannschaft überhaupt zur
rechten und linken Hand ehrerbiethigst
beglei=
tet. Hinter dem Kaiserl. Leichnam oder
Sarg giengen zu Führung dieser höchsten
Leiche nur die desfals allergnädigst
befehlig=
te obbemelte hinterlassene Kaiserl. 4. Obrisse
Hof=ämter, ohne dabey umgehängt
gehab=
ten grossen Toison Ritter=ordens=collana,
Paarweise ganz allein, und zwar des Herrn
Grafens v. Ulfeld Excell. nebst denen 3. Her=
ren Fürsten v. Khevenhüller, v. Schwarzen=
berg, und von Auersperg Fürstl. Gnaden.
Nach benenselben folgte gleich der regieren=
den Kaiserin Majest. Obriste Hofmeister in
Frau Gräfin v. Aspremont Lynden Excel.
dahingegen gleich hinter derselben einschichtig
die hiesigen Frauen Fürstinnen, und alsdann
die Hof=auch Stadt=dames nach ihren Rang
wie gewöhnlich eingetheilter. Bey dieser
Ankunft in der Augustiner Hof=kirche
be=
fande sich auf einem gelegten schwarz
tüche=
nen Teppich die grosse lange Leichen=trage
gestelter, worauf dann die bisherzu in
Schlingen getragene kaiserl. Sarg gestellet,
befestiget, erhoben und von dannen über die
Gassen auf der gemachten Bretter=brücke
förmlich auf denen Achseln ab Seiten der
Kammerherren nebst 12. zwischen diesen mit
höltzernen Stützen eingetheilten
Kammerdie=
nern, unter Leutung aller Glocken in wie
aus=
ser der Residenz=stadt nach der hiesigen
Stadt Capuciner=kirche getragen wurde.
Die Ordnung im Gehen dahin ist bey
die=
ser Trauerbegebenheit folgender Gestalten
eingeleithet worden:
Ein Commando Dragoner der
hie=
sigen Garnison ritte um Platz zu machen,
voraus, nebst 2. Einspännier.
1) Alle Spitäler.
2) Alle Ordens=personen ihrer Ordnung
nach mit weissen Wachslichtern.
3) Die Pfarrere.
4) Der Stadrath.
5) Die Landstände.
6) Die Kais. Reichs=Hof und andere
Dirasterial=räthe von verschiedenen
Stel=
len und Jnstantien.
7) Die Hof=livre=leuthe.
8) Die Officiers der Hofstaaten.
9) Die Herren Edelknaben in ihren
Klag=
kleidern, samt ihren Herren Hofineistern und
Instructoren.
10) Die sammentliche Herren Hof=pat=
res und ihren Gesellen mit brennenden
Wax=
kerzen.
11) Die Mundschänck, Vorschneider und
Truchsässe mit dem Obrist=stabelmeister.
12) Die k. k. Herren Kammerer ohne
Rang.
13) Die k. k. Herren geheime Räthe,
und zwar nicht nur diese sondern auch alle
sub Nro. 11. und 12. benannte im Schurz
und langen Mänteln unbedeckt, ohne Visire
mit weissen Windlichtern, jedoch die Herren
geheime Räthe in ihrem Rang.
14) Die k. k. Musik mit weissen Kerzen.
15) Das Conduct=kreutz von Hof mit dem
Burgpfarrer.
16) Das Domkapitul mit weissen
Wax=
kerzen.
17) Der Clerus Secularis mit weissen
Wachskerzen zur Assistenz des
Pontifican-
tens, worunter auch die k. k. Hofkapelane in
Pluvialibus.
18) Die Herren Prälaten und Jnsulirte
in ihren Pontifical=kleidern und weissen
Wind=
lichtern.
10) Zu beeden Seiten ausser der
Geist=
lichkeit, wie bey denen Corporischristi
Pro=
cißionen, die Herren Ritter des goldenen
Vlieses ihrer Ordnung nach mit der großen
Ordens=colana und weissen Windlichtern.
20) Neben denen Toisonisten aussenher
die wienerische Universität, des ist: Herr
Rector Magnificus, und die 4. Herren
Deca=
ni der 4. Facultäten mit denen Bedellen.
21) Se. Eminenz Herr Cardinal und
Erz=
bischof Fürst v. Migazzi mit zweyen Prälaten.
22) Die Kais. Leiche mit denen Jnsignien
ausgebahret, welche von 24. Kammerherren
nach Maß des Raumes getragen wurde,
womit abermal 12. Kammerd. mit ihren
hölzenen starken Stützen zum Rasten machen
eingetheilet giengen, darneben auch 12. kais.
Edelknaben mit seinen weissen Waxtafeln
in=
gleichen wurde die Kais. allerhöchste Leiche zu
jeder Seiten durch einen ältesten Herrn Toison
Ritter, und ebenmäßig den gewöhnlichen
Ge=
brauch von denen Kais. Herren Leibguarde
Capitains von beeden Seiten begleitet, wie
annebst rechter Hand durch 6. Mann der
Kais. adelichen Arcieren=Leibgarde, und
zur Linken ob Seiten der Königl. hungari=
schen adelichen Leibgarde mittelst ebenso
vie=
ler Mannschaft auswärts, darneben aber durch
die Schweizer=garde bedecket.
23) Nach der Kais. Leiche führeten den
Trauer=conduct die 4. Kais. und Kais. Kön.
Herren obriste Hof=ämter, mit in der Hand
habenden feinen weissen Wax=fackeln.
24) Gleich nach denen führenden
hinter=
lassenen Kais. 4. Herren obristen Hof=äm=
tern haben die Hof=und Staats=damen nach
ihrem Rrug eingetheiter den Leichen=con=
duct begleitet, und haben dem zufolge sich
in der Kais. ersten Anti=camera allhier zu
versammlen gehabt.
25) Unter Anführung derer Herren
Ober=
officiers folgete ein Detaschement der Kön.
hungarischen adelichen Leibgarde zu Pferde
mit ihren schwarz überzogenen Paucken und
gestillten Trompeten, und
26) Schlosse ein Jnfanterie=commando
der hiesigen Garnison unter Anführung ihrer
Herren Ober=officiers, mit dem
Trauer=
spiel.
Jn der Capuciner=kirche selbst wurde der
Kaiserl. Sarg auf den mit einem schwarzen
Gold=stückenen Teppich überdeckten Tisch
ge=
setzet, von selbem das Crucifix nebst allen
Jn=
signien, Wappen und dem reichen Bahr=tuch
abgehoben, durch die Hof=musik das Libera
me Domine &c. gesungen, von des Herrn
Cardinals hiesigen Erzbischofs Eminenz die
Einsegnung verrichtet, und der uneröfnet zu
bleibende Kais. Sarg mit dem entfeelten
höch=
sten Körper von den fürnehmsten Priestern des
Capuciner=klosters in Gefolge Sr. Eminenz
samt denen Herren Pälaten=aßistenten, Hof=ka=
plänen, nebst Sr. Excell. dem ersten Hrn. obri=
sten Hof=meisteren, auch Sr. Fürstl. Gnaden
dem Herrn Obristen Cammerern, dann des
Ober=und Unter=cammer=sonriers hinab in
die Gruft getragen. Alda beschahe mittels
hochgedachten Sr. Hochfürstl. Eminenz nach
der bevor ordentlich vollzogenen Beysetzung
nun die letzte Einsegnung. Des ersteren Herrn
Obristen Hofmeisters Grafens von Ulfeld
Ex=
cellenz hingegen rersicherten dem Putti
Quar=
diano: daß des Kaisers Majestät höchster
Leichnam zu Jnspruck in Beyseyn zulänglichen
Zeugen in gegenwärtigen ohuzuerösnenden
Sarg gelegt worden, ach also darinn noch
befindlich wäre, darauf zeigten Seine
Excel=
lenz dem Patri Quardiano das noch
versi=
gelte Papier mit denen Schliesseln, eröfnete
solches, empfahle dem Quardiano die beste
Sorgfalt zu tragen, welches er ebenfalls
an=
gelobte. Hiernähst überreichte Se. Excel=
lenz Sr. Ehrwürden einen Schliessel zu der
Sarg, liessen den anderten Schliessel Tags
darauf aber in einem Papier verperschierter
mit der üblichen Uberichrist dem hiefigen
Hof=
schatz=meister Herrn v. Schonppe zur
Bewah=
rung in der Schatz=cammer gegen Recipisse
zustellen. Jn der Capuciner=kirche wurden
nach Gestattung des engen Raums sowohl ab
Seiten der Herren Toisonisten Groß=creutzen
des Militairs=theresiä=ordens geheimer
Räh=
ten Hof=auch Stadt=dames, Cammerern, als
deren Rittern oder klein Creutzen des Militair=
Theresiä=ordens (welche Letztere mit denen
Herren Groß=creutzen directe von Haus, ohne
mit dem Conduct zu gehen, sich in der Kirche
eingefunden) in denen desfalls zubereiteten
Bänken die unterschiedene Plätze
eingennom=
men.
INSCRIPTIONES
AUCTORITATE SACRA DEDICATAE
DIVO
FRANCISCO LOTHARINGICO,
DUM
AUGUSTA PIETAS AUSTRIACA
LAURETANAS AD ARAS
AN. JESU CHR. MDCCLXV.KAL. SEPT.
PARENTARET.
EPITAPHISTA PALATINO
JO. CAR. NOB. A NEWENSTEIN, S. R. I. EQ.
M. TUL. CICERO.
PRO T. ANNIO. MILONE.
Amplissimum est praemium Gloria, quae brevitatem vitae posteritatis memoria
conso-
latur; quae efficit, ut adsimus absentes, mortui vivamus: haec denique est, cujus Gradibus
etiam homines in coelum videntur ascendere.
A. ☧. Ω.
INSCRIPTIO I.
D. OPT. MAX. SAC.
IMP. CAES. AUG. INVICTO
FRANCISCO. PRIMO. MAGNANIMO.
P. FEL. P. P.
SEXUS. SUI. SIDUS.
RELIGIOSISSIMA. HEROINARUM.
THERESIA.
HONOREM. SUPREMITATIS. EXHIBET.
HIC. DOLOR. SECULUM. IMPLET.
QUIS. ENIM. IMPERATOREM. TANTUM. SATIS. FLEAT.
LACRUMAE. NOBIS. DEERUNT.
ANTE. QUAM. CAUSSAE. DOLENDI.
INSCRIPTIO II.
AB. INCARNATIONE. DOMINICA. MDCCVIII. VI. ID. DEC.
MAGNO. GENTIS. BONO.
SCEPTRIS. CORONIS. IMPERIIS. NATUS.
DATUS. DONATUS. DESTINATUS.
SAPIENTIA. MAGNANIMITATE. MAGNIFICENTIA.
CETERISQUE. VIRTUTIBUS. REGIIS. HEROICIS. CHRISTIANIS.
BENEFACIENDO. CUNCTIS. NUNQUAM. DIEM. PERDIDIT.
BONITATE. TRAJANUM. INDULGENTIA. TITUM. SAPIENTIA. ANTONINUM.
TOGATIS. SAGATISQ. DOTIBUS.
CAROLUM. M. LOTHARIUM. GODOFREDUM.
ATAVOS. REGES. EGREGIE. AEMULATUS. EST.
SED. QUORSUM. VIATOR. TE. MOROR.
OMNES. MORIMUR. TEMPORI. ET. NASCIMUR. AETERNITATI.
INSCRIPTIO III.
A. DEO. HOMINE. MDCCXXXVI. PRID. ID. FEBR.
HOC. FORMOSUM. SECULI. SPECIMEN.
PULCHERRIMAE. DATUM. THERESIAE.
QUAM. PROBA. ANIMI. CONSTITUTIO.
AMOR. ET. REVERENTIA. MARITI.
CONCORDIA. ET. PIETAS. MUTUA. COMMENDANT.
HOC. PROIN. FELICI. CONNUBIO. JUNCTUS.
THORI. REGNIQUE. CONSORS.
PROLIS. NUMEROSAE. PARENS.
DOMUS. PATRIAEQ. PATER. FELICISSIMUS.
AN. MDCCXLV. IDIB. SEPT.
A. DEO. ET. IMPERIO. ELECTUS.
ET. IV. NON. OCTO.
CUM. SUMMA. OMNIUM. EXULTATIONE. ORDINUM.
AUSPICATO. AUGUSTEQUE. INAUGURATUS.
PRISCORUM. GLORIAS. ET. MAGNALIA. CAESARUM. ADAEQUAVIT.
QUAM. DIGNUS. FUERIT. IMPERIO.
AVGUSTISSIMUS. IMPERATOR. OSTENDIT. IMPERANDO.
INSCRIPTIO IV.
HOC. ANNO. CHRISTIANO. MDCCLXV. XV. KAL. SEPT.
DIVINUS. HIC. MONARCHA.
AD. SANCTAM. CIVITATEM. ILLAM. JERUSALEM.
FELICITATE. FELICISSIMA. PROFECTUS.
JAM. CIVIS. SANCTORUM. ET. DOMESTICUS. DEI.
NULLUM. HERCULE. MONUMENTUM. CLARIUS. RELINQUERE. POTUIT.
QUAM. EFFIGIEM. MORUM. INGENII. SAPIENTIAE. JOSEPHUM. II.
VIRTUTE. ET. EXEMPLO. AUGUSTISSIMUM.
IN. PRINCIPE. QUI. FATO. CONCESSIT. (EX. ORACULO.
PLINII.) UNA. ITEMQUE. CERTISSIMA. DIVINITATIS.
FIDES. EST. BONUS. SUCCESSOR.
TE. VERO. AUGUSTE. QUI. PATREM. VERIUS.
QUAM. PRINCIPEM. GESSISTI. NON. ABSCONDET. HOC.
MAUSOLEUM. NON. AUREA. HAEC. URNA. TUUS. ENIM.
TUMULUS. NOSTRA. BRUNT. CORDA. IN. SEMPITERNO.
TESTATISSIMOQ. HOC. MONUMENTO.
SACRI. CINERES. TUI. FLOREBUNT. ET. AETERNABUNT.
SYMBOLA IV. HEROICA.
CORONA IMMORTALITATIS RADIATA PROMERITUM
HEROI DECUS TRIBUIT. LEMMA:
QUIS DICERE LAUDES.
CORONA IMPERIALIS, QUA CONDECORATUS IMPERATOR DIFFICILLIMIS
TEMPORIBUS PAS ET JUS UBIQUE OBSERVAVIT. LEMMA:
ORNAT ET ONERAT.
CORONA NUPTIALIS MYRTEA, AB OCCIDENTE SOLE OBUMBRATA. LEMMA:
DUM RECREAT, CESSAT.
CORONA DENIQUE LAUREA, QUAE OMNIBUS ORNAMENTIS EST OR-
NAMENTO. LEMMA:
POST CINERES MAJOR
ET ADHUC SPES AVORUM.