Num. 70. Samstag den 31. Augusti 1765.
Wienerisches DIARIUM.
Gedruckt in dem Kais. Kön. privileg. Zeitungs=verlag und
Buch=
druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Londen 13. August.
Am 9. dieses lief die Kriegs=schlupe, der
Egmont, aus Terre Neuve mit Briefen
von dem Capitaine Palliser, welcher
die Oberaussicht des jährlichen Fischfangs in
den dasigen Gewässern im Auftrag hat, zu
Portsmout vor Anker, woselbst Tages darauf
auch aus dem nämlichen See=striche die
Kö=
nigl. Schlupe, der Nordwind, sich vor Anker
legte. Seit der Ansunft dieser beyden
Schif=
fe hat sich das Gerücht verbreitet, daß es
all=
da zwischen den Engländern und Franzosen
zu heftigen Thätlichkeiten gekommen wäre,
bey welchen die erstere den letztern 4. Schiffe
abgenommen hätten. Man setzet noch hinzu,
vorgedachte Fregatte seye die nämliche, welche
sich mit einer Französischen Fregatte in eine
Action eingelassen hätte. Weil nun diese
Vorfallenheiten auf verschiedene Art erzehlet
werden, so ist es beschwärlich, das Aechte
daraus zu wählen, und folgsam rathsam, daß
die Sache einem umständlichen und
überein=
stimmenden Berichte überlassen werde. Jn=
zwischen vermitten Leute, die vernünftig
den=
ken, daß dieser Vorgang, wann er
zuverläs=
sig seyn sollte, gar leicht der Zunder zu
ei=
nem neuen Krieges=feuer werden dörfte, dafern
nicht die Bescheidenheit und Klugheit beyder
Höfe, mittelst eines gütlichen Vertrags, oder
auf irgend eine andere Art, dem Ausbruche
desselben bey Zeiten vorbeugen. Unterdessen
hat das Ministerium einen Courier mit
De=
peschen, welche sich auf diesem Gegenstand
beziehen, unverweilt an den Königl. Gesand=
schafts=secretair zu Paris abgesertigt.
Paris 16. August.
Jhre Majestät, die Königinn, sind
ent=
schlossen, morgen nach Commerey abzugehen,
um daselbst bey Dero Durchlauchtigsten Herrn
Vater, dem Könige Stanislaus, dessen
Gesundheits=umstände in seinem 88sten Jahre
nicht zugeben wollen, sich der sonst jährlich
gewöhnlichen Reise nach unserem Königl.
Hoflager zu unterziehen, einen zärtlichen
Besuch abzustatten, und, nach einer Frist
von 3. Wochen, zu Versailles zurück
einzu=
treffen.
Von der burbarischen Küste in Africa ist
ferner die Nachricht eingangen, daß von den
zu Larache jüngsthin über unsere Truppen
ge=
machten Kriegs=gefangenen, welche nach der
Jnsul Mogador abgeführet werden, 40. fast
alle verwundet, und gänzlich ausgezogen durch
Sale paßirt seyn; die 87. gefangene
Fran=
zosen aber, davon die Erlösung unlängst
be=
schossen worden, sollten unverweilt zu Safy
an die Abgeordneten von der Erlösung
über=
liefert werden. Den nemlichen Nachrichten
zufolge, fährt der Maroccanische König fort,
ungeachtet der zu Larache ausgeübten
Feind=
seetigkeiten, den in seinen Staaten häuslich
niedergelassenen und daselbst Handlung
trei=
benden Franzosen, die größten Merkmale
seiner Huld angedeihen zu lassen. Gleichwol
hat es nicht das Ansehen, daß unser Hof
das Rachschwerdt noch einzustecken gesonnen
sey. Nach Rochefort soll die Ordre
abge=
gangen seyn, die daselbst vor Anker
liegen=
den Krigs=schiffe, die Donau, und der
Küh=
ne, von 64. Canonen jedes, eilfertigst zu
be=
mannen. Beyde sollen zu dem Geschwader
des. Herrn du Chaffaut stossen, und ihm
Succurs an Maunschaft überbringen, da=
mit er dadurch in Stand gesetzt werde,
seinen Entwurf ferner fortzusetzen. Zu
glei=
chem Ende wird zu Brest eine Menge
Mör=
ser, Bomden, Pulver und dergleichen
Kriegs=
munitionen an Bord eines platten Schiffes
gebracht, und dörfte es dermalen wohl
ei=
gentlich auf Mogador losgehen. Uebrigens
wollen einige Berichte unseren zu Larache
er=
littenen Verlust auf 500. an Todten schätzen,
derer 394. durch die Waffen entleibet
wor=
den, die übrigen aber in dem dasigen Fluße
ertrunken seyn.
Porsmout 10. August.
Das neulich aus Ost=indien hier angelangte
Kriegs=schif, der Medway, hat unter andern
blos an ungeschliffenen Diamanten, für mehr
als 70000. Pagoden am Werthe mitgebracht,
ohne was der mitgekommene Hr. Vansittart
mit sich geführet, welcher einen Diamanten
aus Goleonda besitzet, welcher auf 500000.
Pf. Sterl. geschätzet wird. Das kleine Pferd=
chen, welches der Capitain dieses Kriegs=schif=
fes, Hr. Tinker, zum Präsent für den Prinzen
von Wallis mitgebracht hat, ist, ob es gleich
nur 2. Fuß und 2. Zoll hoch, bereits 5. Jahr
alt. Es ist dasselbe unstreitig eine der grösten
Seltenheiten, die jemals in England gesehen
worden sind. Man hat dieses kleine
Thier=
chen unter dem Arm in eine Chaise, und mit
derselben zu dem Herzoge von Eloucesier
ge=
bracht, welcher darüber so viele
Verwunde=
rung als Vergnügen bezeuget hat. Mit
demselben Schiffe sind auch 2. Büffel, ein
Stier und eine Kuh, angekommen, von
wel=
chen jedes ebenfalls nur 2. Fuß und 10. Zoll
hoch ist. Für wem diese Thirchen zum
Prä=
sent bestimmet sind, weiß man noch nicht.
Auszug eines Schreibens von Monrreal
in Canada, 29. Junii.
„Wenn ich mich selbst verliere, so
erin=
nern sie sich nur meiner, als eines in Elend
und Verwirrung ganz aus sich selbst gesetzten
Menschen. Wenn ich mich nicht ausdrücke,
wie ich sollte, so schreiben sie solches meiner
Zerstreuung zu, die meinem Gehirne keinen
festen Gedanken erlaubet. Es waren nur
anderthalb Stunden, darinn die Arbeit
vie=
ler Jahre ist zerstöret worden. Alles ist
da=
hin, unsere Waaren und Unkösten, und unser
Fleiß und Arbeit. Wir haben Geld
aufge=
wandt, unsere Ehre zum Pfand gegeben,
uns aufs Meer gewaget, um einer
anfangen=
den Kolonie aufzuhelfen; aber aller unser
Fleiß ist verlohren, aller unser Reichthum
ist im Rauch aufgegangen. Es war den 19.
May, da sich Wind und Feuer vereinigten,
diese unglückselige Stadt zu verderben. Jn
anderthalb Stunden lagen 108. gute und
räumliche Häuser in der Asche. Alles
Haus=
geräthe, alle unsere Waaren wurden ein Raub
der Flammen. Es ist alles so rein
nieder=
gebrannt, daß man kaum ausfinden kann,
wie weit sich die Grenzen eines jeden Hauses
erstrecket haben. Wir thaten alles, was in
unserm Vermögen war, zu löschen; allein,
wir hatten weder Wasser, noch Feuersprützen,
und so gieng alles im Rauch auf. Nach der
Gewohnheit des Landes waren die Häuser
nur mit Holz bedeckt, und dieses verursachte,
das die Flammen gar leicht von einem Orte
zum andern liesen. Unsere Waaren=gewöl=
ber waren voll; denn vergangenes Jahr war
noch der Krieg mit den Jndianern, welcher
verhinderte, daß wir unsere Güther nicht
verkaufen konnten. Ganz Montreal ist ohne
die nothwendigsten Lebens=mittel, und wo
uns nicht Hülfe geschichet, ehe die rauhe
Jahrszeit ankommt, so müssen wir alle
ver=
derben.„
Petersburg 30. Julii.
Nachdem Jhro Kaiserl. Majest. diesen
Sommer hindurch sich verschiedene mal mit
der Falken=jagd belustiget, und an derselben
ein besonderes Vergnügen gefunden, so haben
Dieselben vor einigen Tagen denen bey dieser
Jagd befindlichen Bedienten ein Geschenke
von 1000. Ducaten allergnädigst zu ertheilen
geruhet.
Jm abgewichenen Jahre sind die allhier
etablirt geweste Schweitzerischen Kaufleute,
Becker, Oertly und Trumpy eines
unerlaub=
ten Schleich=handels und Defraudation des
Zolls durch ihr eigenes freywilliges
Geständ=
nüß überführet worden, da sie nämlich auf
ihre unverzollten Waaren abgenommenen
Zol=stempel angemacht; für welches ihr
Verbrechen alle bey ihnen vorgefundene
verzollte und unverzollte Waaren, so wie
auch ihre Personen mit Arrest beleget,
ihnen selbst die nach aller Welt Gesetzen
wohlverdiente Todes=strafe zuerkannt, und
solches Jhro Kaiserl. Majestät in einer
be=
sonderen Vorstellung vom dirigirenden
Se=
nat interleget worden. Es haben aber
Jh=
ro Kaiserl. Majestät jedennoch diese
Todes=
strafe aus angeborner Menschenliebe und
Er=
barmen an ihnen nicht vollziehen lassen, son=
dern dagegen das über sie gefällte Urtheil
aus höchsten Gnaden dahin mildern wollen,
daß sie auf ewig des Landes verwiesen, und
einem jeden von ihnen hundert Rubel
Reise=
geld mit dem Andeuten gereichet werden
soll=
te, bey Lebens=strafe die hiesigen Grenzen nicht
wieder zu betreten. Jhre verzollten Waaren
werden indessen unter Sequester behalten.
Warschau vom 4. August.
Se. Durchl. der Fürst Czartoryski, Truch=
seß von Litthauen, haben aus Rom ein
aro=
stolisches Breve mitgebracht, durch welches
den Geistlichen erlaubet wird, ihre Güter für
andere näher liegende zu vertauschen. Auch
ist dadurch das Decret bestätiget, mittelst
dessen allen muthwilligen Todt=schlägern die
Kirchen=immunität abgesprochen wird, falls
sich solche in die Klöster retiriren sollten, so
sind die Vorgesetzten verbunden, sie ohne
Ver=
zug auszuliefern.
Jn kurzem erwartet man allhier den
Ge=
neral=leutenant, Herrn von Golz, welcher
sich vier Wochen hieselbst aufhalten soll, um
wegen des ausgehobenen Marienwärder
Zol=
les gewisse Vorschläge zu thun.
Die vom Curländischen Adel anhero
ge=
schickten Curländer wollen unveränderlich im
künftigen October ihren Proceß wider ihren
Herzog Biren fortsetzen, und haben bereits
verschiedene Advocaten angenommen, welche
aber sich bey Hofe gemeldet, und Nachfrage
gethan haben, ob sie dieser Streitsache im
Relations=gerichte vorstehen könnten, oder
nicht?
Nachdeme Se. Durchl. der Fürst
Lubo=
mirsky, Woywod von Braclaw, vom
Für=
sten Sangusko die Seßion der Ostroger
Or=
dination erhalten haben, so sind Dieselben,
nach dem Wunsche des Hofes, gesonnen,
die dasige Militz zu vermehren, und in
bes=
sere Ordnung zu bringen; imgleichen die 2.
Ordingtische Pohlnische Husaren=und
Pan=
zer=fahnen aufzuheben, ihnen ihre Güter
ab=
zunehmen, und statt ihrer, etliche
Compa=
gnien Jnsanterie zu errichten, sodann besagte
Millitz auf 1000. Mann zu bringen.
Aus Grodno wird gemeldet, wie die
da=
sige Kriegs=commißion beschäftiget sey, die
Litthanischen Regimenter in bessere Ordnung
zu bringen; imgleichen das Litthanische
Ar=
tillerie=regiment bis auf 600. Mann zu
ver=
mehren, und an solches 24. Kanonen mit
aller Zubehörde zu übergeben. Gedachte
Com=
mißion verlanget auch vom Herrn General
der Litthanischen Artillerie, daß er einen
Theil seines Gehalts zu diesem Endzwecke
abtreten solle.
Aus der Ukraine wird berichtet, daß an
der Türkischen Gränze starke Postirungen von
der Ukrainischen Division ausgesetzt sind, in=
dem sich unter der Türckischen Armee, jen=
seits der Flüsse Dniester und Dnieper, die
Pest immer stärker verbreitet, und daß die
Russen an ihrer Gränze gleiche Vorsichtig=
keit gebrauchen, um diese gefährliche Seuche
nicht bey sich einschleichen zu lassen.
Schwerzingen 6. August.
Auf hiesiger Churfürstl. Stern=warth hat
man bey abwechslenden trüb=und hellem
Wet=
ter so viel Zeit=puncte gefunden, die meiste
Phases einer sichtbaren Sonnen=finsternüß zu
beobachten. Der Anfang derselben wurde von
dem Churfürstl. Hof=Astronomo, P. Chri-
stiano Mayer S. J. bemerkt, um 4. Uhr
20. Minuten 2. Secunden Nachmittae, die
gröste Verfinsterung um 5. Uhr 1' 16"
wah=
rer Zeit, von 3. Zoll, 2. Minuten. Der
Austritt der Monds=scheiben aus der Sonne,
konnte zwar wegen dicken Wolken nicht
ge=
sehen werden; allein die verschiedene bey dem
Ein=und Austritt genommene Phases zeigen
deutlich das End gegen 5. Uhr 42. Minn=
ten 10. Secunden. Die bey diesem
Vor=
fall merkwürdige Uebereinstimmung der
Ob=
servation mit dem Calculo auf hiesigem
Me-
ridiano gerechnet, bewähret immermehr die
Richtigkeit der angenommenen Elementen
und neu verbesserten Hellischen Tabellen
so=
wohl, als den vortreflichen Fortgang der
heutigen Astronomie, und des bey eiwaiger
vorzunehmender sehr kleinen Verbesserung der
Monds=breite und Parallaxi. auch, daß die
Theoria Lunæ einem hohen Grad der
Voll=
kommenheit ganz nahe seye.
Wien den 31. Augusti 1765.
Letzteren Mittwochs ware der von Gott
be=
stimmte traurige Abend, in welchen die
hiesige von der leidvollen Nachricht über das
in Jnspruck jüngstens sich plötzlich ereignete
Ab=
leiben weil. des Röm. Kaisers Francisei Maj.
glorwürdigsten Angedenkens annoch vom
innig=
lichen Schmerzen eingenommene Jnnwohnere
durch die tranrige Ankunft des entseelten
Kai=
serl. Leichnamsauf der Donau in neue ungemein
rührende Empfindungen durchgehends
verse=
tzet wurden, der stille Empfang sothanen
aller=
höchsten Leichnams dieses liebenswürdigsten
leutseeligsten Monarchens beschahe an der=
Wasser=anlendung in der Vorstadt Rossau
bey dem sogenannten Lambel gegen drey
Vier=
tel auf 10. Uhr, theils zur tiefesten
Militar=
ehren bezeugung, wie theils zu Abhaltung der
unzählich sich zugedrungener Menschen waren
nebst einem Cavalerie=commando an dasigem
User 400. Mann der Jnsanterie=garnison
postiret. Den allerunterthänigsten Empfang
allda machten von denen hinterlassenen
Kai=
serl. Obristen Hof=ämtern der obrister
Cämme=
rer Hr. Fürst von Khevenhüller und der
obri=
ster Stallmeister Hr. Fürst von Auersperg nebst
denen Herren Leib=garde=Capitains mit einigen
Herren Cammerern auch Cammerdienern von Hof,
nebst denen Cammer=fouriers. Der Kaiserl.
Leichnam wurde in dem verschlossenen Kais.
Sarg aus dem Schif mittelst denen Kaiserl.
Cämmerern samt Beyhülf der Cammerdienern
aus Land getragen, auf die mit zweyen schwarz
überhängten Maulthieren bespannte
Trauer=
trage gestellet, und mit einem gewürkten
schwarz goldenen Tuch überdecket, demnächst
hollten die Cammerdienere aus dem Schif die
beede verschlossene schwarz behängte Gefässe
des Herzeus und Eingeweides, setzten solche
in einen 6=spännigen vier sitzigen Hof=wagen
oben an; gegen über unten an aber zur
Begleitung nahmen darinn Platz die von
Jnn=
spruck mitgekommene anwesende 2. Cäm=
merer. Unverzüglich darauf machten sich die
Hof=wägen in Gang, jene der
Kammer=
fouriers und Kammerdienern begaben sich
voraus fort. Dann fienge unter Vorreitung
eines Einspaniers dieser Zug an, durch
Vor=
ausfahrung dreyer Kammer=wägen; weiters
fuhren obige beede Herren Obriste Hof=ämtere
mit denen hier nur gegenwärtigen zweyen
Herren adelichen Leib=garde Capitains, dar=
auf folgte der Kaiserl. sechs=spännige
Hof=
wagen mit dem Herz und Inrestinis oben an
gestellter, nach selben kame die Trage mit der
Kaiserl. Leiche, endlich aber unter Anführung
ihrer Ober=officiers 2. Detachements der
adelichen Teutschen und adelich=Ungarischen
Leib=garden zu Pferd hinten zur Bedeckung
dieses Zugs, welcher auf diese Art in
cogni=
to den Weeg um die Stadt durch das
Burg=
thor um halb 11. Uhr in der Burg eincrafe,
allda wurde der allerhöchste Leichnam unter
der Einfarth auf den sogenannten Spanier
an der grossen Stiegen, mittels eben jenen,
welche am Wasser Hand angelegt hatten,
wieder herab gehoben, von etlichen Ministers
und Cavaliers empfangen, unter Leuchtung
der Kammerdienern über die von Schwei=
tzern Spallier=weis besetzte grosse Stiege in
die innere ebenfals von beeden Seiten durch
die Teutsche auch Ungarische adeliche Garden
besetzte Kaiserl. Zimmer mit gewöhnlicher
voraus Courtegirung der schwarz gekleideten
Cavaliers bis in die Ritter=stube getragen, all=
da auf das 4. Staffel hoch unter einen schwarz
sammeten Baldachin errichtete Parade=beth
samt den Becher des Herzens und Kessel des
Jngeweides gestellet, zur rechten und linken
Hand neben der Leiche von oben bis unten
hin=
ab in allem auf 6. schwarz Gold stückenen
Pölstern die zwey Kaiserl. Kronen samt dem
Scepter und Reichs=apfel nebst denen
ander=
weiten Haus=kronen und sonstigen Jnsignien
mit Degen, Stock, Hut und weissen
Hand=
schuhen gelegt, und zu dem Fuß dieses
Para=
de=beths auf dem anderen Staffel ein
silber=
nes Crucifix, nebst gleichen Weihwasser=kessel
hingesetzt; diesem allein nach befolgte der
Hof=
burg=pfarrer die erste hiesige Einsegnung
se-
cundum rituale, dann wurde der entseelte
im=
mer verschlossen bleiben sollende Kais. Cör=
per, der mit vielen hohen silbernen Leuchtern
umgeben ware, theils denen zuruck bleibenden
stundweis abzuwechslenden bettenden
Cam=
merern, Cammerdienern, Hof=capellanen, PP.
Augustinern und Spital=leuten, theils auch
de=
nen zu beden Seiten des Parade=beth zu
wa=
chen mit umgewendeten zu Fuß gestellten
Ca=
rabinern postirten 2. deutschen adelichen
Ar=
cieren=und 2. hungarischen adelichen
Leib=
garden überlassen. Tags darauf 6. Uhr früh
wurde mit Lesung der heiligen Messen bey dem
Leichnam angefangen, und sofort für die Zeit
der 3. tägigen Aussetzung fortgefahren. Don=
nerstags, Freytags, und heute sind alle
Glo=
cken in=und vor der Stadt geläutet worden;
und eben
Heute ist die grosse Hof=und Land=klag
an=
gelegt worden, und wird die betrübte
Begräb=
nüß des Höchstsel. Kaiserl. Leichnams Abends
7. Uhr auch erfolgen.
Eine patriotische Feder hat über den
schmerzvollen Todfall weil. Sr. Majest. Fran=
cisci 1. folgende Gedanken entworfen.
Klägliche Posaune des österreichischen
Staats bey dem Leich=begängniß weil.
Sr. Kaiserl. Majestät FRANCISCI 1.
den 31. Augusti 1765.
Die trähnende Herzen deren
Unterthanen.
Tod! =Scheusaal der Natur! =du darfst
was solches wagen?
Du dringst in den Pallast, nimmst unsern
Kaiser hin.
Dich schröckt nicht die Gefahr, die andre
ma=
chet zagen,
Berwegner! zitterst nicht? und folgst den
Eigensinn.
Der Vater unsers Staats, das Kleinod aller
Zeiten,
Muß deiner Grausamkeit=ein theures
Opfer seyn;
Nur Heute solln wir Jhn=zum letztenmahl
begleiten,
Nie Selben wieder sehn! o Abschensvolle
Pein!
Der Tod.
Still! =hemmet eure Klag. Erkennt des
Schöpfers Willen
Des höchsten Kaisers Macht; =sein
Rath=
schluß ist gerecht.
Bedrängte! dieser Trost=soll eure Thrähnen
stillen,
Franciscus leht: =und wo? =in Sohn; =
jedoch ihr sprecht:
Nie Selben wieder sehn. Jhr
irrt=
ihr sollet wissen,
Daß jener heute noch, eh er sichs kaum
ver=
sieht,
(Wie andre nach der Zeit, =die*=morgen
sterben müssen)
Zu seinen Kaiser hin, ins Reich der Todten
* statt diese.
flieht.
G.
L. v. L.
Den 28ten dieß Monats ist in der Königl.
Freystadt Preßburg die Ziehung der Kaiserl.
Königl. Lotterie beschehen, und seynd die
Nri. 83. 42. 70. 40. und 51. mit vielen
und beträchtlichen Ambi, Terni, und
Estra=
ten gehoben, wie dann bey dem sub Nro.
19. von der wällschen Capellen über
ange=
stellten Collector Herrn Johann Baptist
Da=
miani ein Terno mit 100. Ducaten
gewoh=
nen, und abgeführet worden.
Die seenere Ziehung wird dem 7ten
kom=
menden Monats Septembris alhier
vorge=
nohmen werden.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 27. Aug. Jn der Stadt.
Dem Hrn. Andre Widmam K. K. N. Oe.
Haupt=siegel amts control., s. K. Georg, beyn
7. Churfürst. am rot. Thurn, alt 6 V. J.
Dem Jacob Tassel, Herrschaftl. Koch, s. K. Jo-
hanna, bey der gold Sonn am rot. Thurn, 1. J.
Vor der Stadt.
Dem Andre Helbich, Burgerl Bierleut geb. s. K.
Jos., beym weis. Pelican auf der Wied., 6. v. J.
Sabina, Ziegelmaytin, in St. Joh. Nep. Spit 60. J.
Summa 4. Pers. darunter 3. Kind.
Den 28. Aug. Jn der Stadt.
Dem Ferd. Reisner, gew. Burgerl. Riem., s. W.
Reg, in s. H. in der Krugerstr, alt 72. J.
Der Theres, Lambrechtin, Burgerl. Wittwe, ihr K.
Franz, im Liechtensteinis. H. in der Krugerstras.
alt 4 J.
Elisab. Schweigerin, led., im Reitmayris. H. am
Pet., alt 40. J.
Vor der Stadt,
Dem Hrn. Franz Semler, ohne Condit., s. Fr. So-
phia, beym gut. Hirt. aus der Landstr., alt 50. J.
Dem Joh Peß, Goller stey., s. K. Andre, beyn 3.
Hack. zu Maria hülf, alt 2. J.
Ant. Weibel, Bire-bräuer, im Wachter-hütel auf
der Wied, alt 40. J.
⟨⟩ ⟨⟩ina ⟨⟩ ⟨⟩alzerin, led. M., beym rot. Rös. am
Neustift, alt 70. J.
Summa 7. Person., darunter 2. Kind.
Den 29. Aug. Jn der Stadt.
Dem Samuel Reder, Kutsch., s. K. Joh., bey dem
Löw am Salz-gr., alt 6. J.
Dem Christoph Purkhard, Herrschaftl. Koch, s. K.
Joach., in der Schleif=mühl auf der Wied. 2. J.
Dem Jos Krengel, Schust., s. K. Elisab., beyn 2.
Hussar, im Lerchens., alt 10. J.
Dem Jos. Liechtenecker, Papiermach., s. K. Mich.
im Schmidis H. am Hundsth, alt 4. J.
Dem Andre Lehrl, Tändl., s. K. Jos. beym goth.
Petienn zu Et Ulrich, alt 2. J.
Dem Adam Trechsler, Buchdruckerey verw., s. K.
Jos. beym brünnend. Dorn busch im Lerchenf.,
alt 1. J.
Summa 6. Kinder.
Gey dem Verleger des Wienerischen Diarii
ist zu haben:
Epicedium in Obitum Augustissimi Rom. Im-
peratoris Francisci 1. Auctore Nobili Ungarn,
J. K. das Stück 7. kr.
Von der K. K. R. Oe. Justiz Banco=deputation
wird hiemit all- und jeden durch gegenwärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht: Bey dieser
Ju=
stiz=stelle habe Theresia Bauerin ceffronario
nomi-
ne des Franz Wimer, und Sophiä dessen
Ebecon=
sortin, mit mehreren angebracht, wasmassen
der=
selben eine ihr cedirt - auf den Nahmen Franz
Wi=
mer und Sophiam dessen Ebeconsortin lautende
Stadt=Banco obligation d. d. 27. Augusti 1761.
pr. 2000. fl. mit 5. pro Cenio lausenden Jnteresse
in Verlust gerathen wäre; Damit also erwehnte
Obligation durch Affigirung eines gewöhnlichen
Walval - ediets der Ordnung nach amortisiret, und
ihr Bauerin darfür eine andere dergleichen
ausge=
stellet werden wöchte, hat selbe wegen dessen
Aus=
fertigung um die Auflag an seine Behörde gebetten.
Gleichwie nun in solches der Supplicantin dilliches
Anlangen von Rechts wegen solchergestalten
gewil-
liget worden, daß, wann inner 1. Jahr, 6. Wochen,
und 3. Tägen, von Zeit der Affigirung dieses Edicts
an zu rechnen, sich uternand zu ebiger in Verstoß
ge=
rathenen auf Eingangs gedachten Franz Wimer,
und Sophiam dessen Ehewürthin lanteuden Stadt
Banco - obligation d. d. 27. Angusti 1761. pr.
2000. fl. rechtlichen legitimiren, oder solche in
Originali prodneiren wurde, selbe alsdann für null
und nichtig gehalten, folgsam nach Vertieffung
be=
sagten Termins ihr Bauerin eine neue derley auf
den Nahmen Franz Wimer, und Sophiam dessen
Ehewürthin lautende Obligation von obberührter
Summa ausgefertiget, und zugesteltet werden
sol=
le; Solchemnach hat man ein solches
jedermän-
niglich durch dieses offene Edict zur Nachricht
erin=
neren wollen.
Wir Burgermeister und Naht der Stadt Wien
geben allen denjenigen, denen es zu wissen nöhtig,
diemit zu vernehmen, wasmassen uns der Hr.
Mathias Gössenhart, K. K. Kammer thürhüter
angezeiget habe, wie daß ihm ein von Ambrosi
Peudel unterm 22. Julii 1749. auf ihr Mathias
Gössenhart ausgestellter Wechselbrief pr. 250. fl.
in Verstoß gerahten, und ungehindert alles
mög-
lichen Nachforschens nicht zu Handen zu bringen
wäre, wessentwegen er um eines in derley Fällen
gewönlichen Amortisations=edicts gebetten habe,
welches ihm auch unterm 3. dieses bewilliget
wor=
den ist. Solchemnach wird der=oder diejenige,
wer immer von obbemelten Wechselbrief pr. 250.
fl. einige Wissenschaft, oder hieran einige Sprüche
zu haben vermeinet, von heut gesetztem Dato an
in Zeit eines Jahrs 6. Wochen und 3. Tägen, bey
unser und Gemeiner Stadt Wien Pupillen=rait=
kammer alsogewiß zu erscheinen, und sich hierzu zu
legitimiren haben, wie im widrigen nach
Berstrei-
chung sothanen Termins besagter Wechsel=brief
gänzlichen caßiret seye, and ihm Jmpetrauten von
ermannten 250. fl. aus der Ambrosi Peudlischen
Cridä-massa der hierauf kommende jetzig und
künf=
tige Divident ohne weiterem verabfolget werden
solle. Welches man männiglich durch dieses
offe-
ne Edict hiemit kund und zu wissen machen
wol=
len. Artum Wien den 9. Augusti 1765.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben allen denjenigen, denen es zu wissen nöthig
ist, hiemit zu vernehmen: Wasmossen uns die
ver=
wittibte Maria Anna Kollmünzerin, als Franz
An=
ton Kollmünzerische Universal=erbin angezeiget
ha=
be: Wasgestalten der Ambrosius Pendl, gewese=
ner Gegenhändler bey der Maria=hülfer=Linie,
seel. vermög eines untern 25. Octob. 1745. ausge-
stelten Obligo besagt ihren Ehegat Franz Anton
Kollmünzer seel. 50. fl. ausrecht und liquido
schul=
dig geworden seye. Wie zu mahlen aber besagtes
Obligo pr 50. fl. in Verstoß gerathen, und
unge-
hindert alles möglichen Nachforschens nicht zu
Handen zu bringen wäre; Als habe sie am eines in
dergleichen Fällen gewöhnlichen
Amortizations=
edict gedetten, welches ihr auch untern 9ten dieses
bewilliget worden ist. Solchemnach wird der oder
diejenige, so immer von obbemelten Obligo pr. 50. fl.
einige Wissenschaft hat, oder hieran einige
Sprü-
che zu haben vermeinet, von heut gesetzten Dato
an, in Zeit eines Jahrs, 6. Wochen, und 3. Tä-
gen bey unserer und gemeiner Stadt Wien
Pupil-
len Rait - kammer alsogewiß zu erscheinen, und sich
hierzu zu legitimiren haben, wie im widrigen nach
Verstreichung sothanen Termins besagtet Obligo
gänzlich caßiret seyn, und ihr Jmpetrantin von
er=
nannten 50. fl. aus der Ambrosi Pendlischen
Cri-
dö - massa der hierauf kommende itzig=und künftige
Divident ohne weiteren veradsolget werden solle.
Welches man männiglich durch dieses offene Edict
hiemit kund und zu wissen machen wollen. Actum
Wien den 20. Augusti 1765.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien,
geben hiemit durch dieses offene Edict
jedermän=
niglich zu vernehmen, wasgestalten wir über ein
von dem Lorenz Mänhard, als deren Mathias
Maurerischen Kindern Gerhabens gehorsamst
ein=
gereichte Anbringen, und darüber erstatteten
Grundbuchhandlers-bericht d. d. 27. Julii 1765.
in ein nochmaliges Licitations-edict gewilliget
und verordnet haben, daß die Mauerische auf dem
Hof ligend, zur goldenen Kugel genannte
Behan=
sung nochmalen offentlich ausgefeilet, und dem
Meistbietenden verkaufet werden solle, da nun
hier=
zu der 16. Monats-tag Novembris laufenden
1765sten Jahrs zur Tagsatzung bestimmet worden
ist, als wird ein solches hiemit jedermann, wer
wann dieses Haus käust an sich zu bringen
gesin-
net ist, mit diesem Edict zu dem Ende kund und
zu wissen gemacht, damit ein sich hervorthuender
Kaufer bey obbemelt bestimmten Licitations- tag=
satzung fruhe um 9. Uhr, oder da wir selbigen
Tags etwann anderer Geschäften halber nicht zu
Raht sitzeten, den nächst darauf folgenden Rahts=
tag vor uns erscheinen, und sich bey unser und
ge=
meiner Stadt Grundbuch durch den daselbstigen
Amtschreiber anmelden lassen möge, allwo
so=
dann das weiter Behörige tractiret werden solle.
Von des Hochgräfl. Consalionevischen Judicit.
Deleg. der Herrschaft Orth wegen, wird hiemit
durch gegenwärtiges offentliches Edict
jedermän=
niglich kund und zu wissen gemacht: Welcher=
gestalten über die fürgeweste Convocations=tag-
satzung ad bonum massa eine Nohtdurft zu seyn
befunden worden, daß des Johann Jgnatz Wurm
burgerl. Lederermeisters in dem Markt Orth ad
Cridam gediehen, und gerichtl. inventirte
Vermö=
gen, als dessen zu Orth ligenden Hofstatt=Be=
hausung samt darzu gehörigen Lederer=gewörb und
Werkstatt, dann Hans=und überländ-grundstücken,
auch Vieh, Mobilien und Effecten licitando plus
offerenti hindan gelassen werden solle, und nun
von dem Judicio Deleg. zu Vornehmung
sotha-
ner Licitation der 26. künftigen Monats
Seyt-
fruh um 9. Uhr in der Herrschaftl. Canzley zu
Orth zu erscheinen bestimmet worden ist. Als
werden alle und jede, welche obgedachte
Behau-
sung nebst darzu gehörigen Lederer=gewerb und
Werkstatt, dann Haus und überländ
Grundstü-
cken, auch Vieh, Mobilien und Effecten käufl. an
sich zu bringen gedenken, an obbemelten Tag=
Stund und Ort ad tractandum & concludendum
zu erscheinen wissen.
VVon der K. K. N. Oe. Justitz-banco=deputation
wird hiemit all - und jeden durch gegenwärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht: Bey dieser
K. K. N. Oe. Justitz-banco-deputation habe N.
Dechant und Dom - capitul der
Metropolitan=
kirche des St. Stephan allhier mit mehreren
ange-
bracht, wasmassen bey ihrer Waisen - cassa zwey
Gemeiner Stadt Wien Banco=obligationes derer
erstere pr. 1200. fl. d. d. 28. Julii 1750. auf den
Namen Johann Claudius, die zweyte aber d. d.
23. Novemb. 1759. auf den Namen Mariä Annä
Findeisin pr. 1500. fl. lautet, in Verstoß gerathen
wären. Damit also oberwehnte Obligationes
durch Affigirung eines gewönlichen Valval-edicts
der Ordnung nach amortisiret, und ihme N. De=
chant und Dom-capitul der Metropolitan, kirche
bey St. Stephan allhier andere dergleichen
ausge=
stellet werden mögten, hat derselbe wegen dessen
Ausfertigung um die Auflag an die Behörde
ge=
betten. Gleichwie nun in solches billiges
Bit=
ten von Rechtswegen solchergestalten gewilliget
worden; daß, wann in Zeit eines Jahrs, 6. Wo=
chen und 3. Tägen von Affigirung dieses Edicts
anzurechnen, sich niemand zu obiger in Verstoß
gerahtenen, auf Eingangs gemelten Johann
Clau=
dium und Mariam Annam Findeisin lautenden
Gemeiner Stadt Wien Banco=obligatienes
pr. 1200. fl. d. d. 28. Julii 1750. und respect-
pr. 1500. fl. d. d. 23. Novemb. 1759. rechtli-
chen legitimiren, oder solche in Originali
produci=
ren wurde, selbe alsdann für null und nichtig
ge=
halten, folgsam nach Verstiessung obbesagten
Ter=
mins dem N. Dechant und Dom - capitul der
Me=
tropolitan - kirche bey St. Stephan allhier andere
neue derley Obligationes auf vorberührte
Sum-
men ausgefertiget und zunesteller werden sollen.
Als hat man ein solches jedermänniglich durch
die=
ses offene Edict zur Nachricht erinneren wollen.
Wien den 31. Julii 1765.
Wir Burgermeister, und Rath der Stadt Wien
geben allen den jenigen, welchen daran gelegen ist,
hiemit zu vernehmen. Es habe bey uns der
Ge=
berlische Curator ad aƈtam Hr. Docter Camerina
angebracht, daß zwar der Wibleneckische
Haus-
verkauf von ans ratisiciret, und den Kaufer
Jo=
seph Lutz gegen baar zu Grund=bucks Handen
er=
legenden Kaufschilling pr. 2250. st. 26 præstitis
reliquis peræstandis die Gewöhr zu ertheilen, auch
den zweyten aus gedachten Wibleneckischen Haus
haftenden Satz pr. 500. st. sowol, als den ersten pr.
1600. st. wann jedoch in Betref dieses das
Amor=
tisations edict bewirke, und expiriret seyn wird,
zu caßiren bewilliget worden seye. Gleichwie
aber sothaner auf dem Jacob Wayer, Burgerl=
Bader und Chirurgum lautende, und unterm 8.
Way 1743. ausgefertigke Satz-brief in Verstoß
gerahten seye, so hat derselbe, damit zu
Richtig=
stellung der Gewöhr geschritten werden konnte,
um Affigirung eines Amortisations-edict bey uns
angelanget, wenn wir nun in dieses Ansuchen
ge=
williget: Als wird männiglich, wer immer von
abdemelten Satzbrief pr. 1600. st. einige
Wissen-
schaft hat, oder hieran einige Sprüch zu stellen
vermeinen, von heut gesetzten Dato an inner 1.
Jahr, 6. Wochen und 3. Tägen, solches bey
Ge=
meiner Stadt Grundbuch anzuzeigen haben, wie
im midrigen nach Versteilung sothanen Temias
besagter Satz=briek gänzlichen caßiret, und sohim
für nichtig und unkräftig geachtet werden solle.
Wir Burgermeister und Raht der Stadt Wien
geben dem Franz Dietschin und allenfalls seinen
Kindern und Erben hiemit zu vernehmen: Es
haben uns die Elisabeth and Jacob Zünden zu
ver=
nehmen gegeben, wasmassen der Johann Baptist
Dietschin ohne Zurucklassung einer leztwilligen
Verordnung das Zeitliche gesegnet, zumalen aber
gedachter Erblasser ausser ihme Franz, als seinen
leibl. Brudern keine nähere Anverwandten, dann
er zuruckgelassen hätte, anbey aber er Franz schon
überr 33. Jahre abwesend wäre, ohne daß etwas
von ihme Wissentliches beywohne, als haben sie
gebetten, womit erösterter Franz Dietschin per
Edictum ad valvas zu Richtigstellung der
Abhand=
dlung einberufen werden möchte. Nachdeme nun
⟨d⟩ieses billige Ansuchen gewiilliget worden, als hat
er Franz Dietschin, ober allenfalls seine Kinder
und Erden in Zeit eines Jahrs, 6. Wochen und 3.
Tägen von unten gesetztem Dato an, des ist auf
den 24. Sept des künftigen 1766. Jahrs auf unser
und Gemeiner Stadt Wien Pupillen raitkammer
entweder persönlich selbst, oder durch einen hierzu
hinlänglich bevollmächtigten Gewalthaber sich
al=
sogewiß zu melden, und behörig zu legitimiren,
wie im widrigen ohne Rucksicht auf ihne Franz
und allenfalls dessen Kindern und Erben mit der
Abhandlung fürgegrngen, und die Johann
Bay-
tist Dietschische Verlassenschaft denen darum
sup-
plicirenden Elisabeth und Franz Zünden, als
der=
maligen nächsten Erben verabfolget werden solle.
Welches man durch dieses offene Edict hiemit kund
und zu wissen machen wollen. Actum Wien den
7. Augusti 1765.
Von des Fürstl. Stifts und Jungfräulichen
Klo=
ster zur Himmelpforten Grundbuchs wegen, wird
hiemit jedermänniglich durch gegenwärtiges Edict
kund und zu wissen gemacht: Es habe der nach ab
intestato erfolgten Absterben weil. Ursulä Donisin
gewest diesseitigen Grundhold in am Spörckenbiechl
gerichtl. verordnete Verlassenschafts-curator Herr
Franz Xaveri Leonhard Högg, beeder Rechten
Do=
ctor, auch K. K. Hof=friegs-raths- und
Gerichts=
advocat, des mehreren angezeiget, welchergestalten
die Rothdurst in seyn scheine, daß zu behöriger
Richtigstellung dieser Donisischen Verlassenschaft
nicht nur vorläufig das etwa vorhandene aes
alie-
num eruiret, sondern auch die ab intestato
succe-
dirende Erben ausfindig gemacht, uns zu dem
Er=
de alle diejenige, welche an sothane Verlassenschaft
ex quocunque demum capite Sprüch oder
Anfor=
derungen zu haben vermeinen, durch ordentliche
Valval=edicta sub clausula præclusi einberufen
werden mögen; Da nun auch in dieses curatorische
Gesuch sub hodierno dato würklichen gewilliget,
und zu Anmeld=und Liquidirung der 25. künftigen
Monats Sept. dies laufend 1765. Jahrs Fruh um
8. Uhr pro 1mo. 2do. & ultimo termino für das
diesseitige Grundbuch zu erscheinen bestimmet
wor-
den ist. Als werden alle diejenige, welche en die
ernannt Ursulä Donisische Verlassenschaft ex
quo-
cunque titulo vel causa Sprüch oder
Anforderun-
gen haben, oder zu haben vermeinen, auf den
ge=
dacht 25. Sept. dies 1765. Jahrs Fruh um 8. Uhr
für diesseitiges Grundbuch alsogewiß zu erscheinen,
ihre Forderungen der Ordnung nach anzumelden,
auch solche untereinstens rechtsbeständig zu
liquidi=
ren, und sich zu legitimiren haben, wie im
widri=
gen denen Ausbleibend=und nicht Liquidirenden,
ober sich behörig nicht Legitimirenden das ewige
Stillschweigen auferlegt, selbe von gegenwärtige,
Masse gänzlichen abgewiesen und ausgeschlossen⟨:⟩
sohin ex officio & in Contumaciam fürgekehret
werden solle, was rechtens ist
Num. 70. Samstags=anhang den 31. Augusti 1765.
Gedruckt in dem Kais. Kön. privilegirten Zeitungs=verlag und
Buchdrucke=
rey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Posen vom 3. August.
Als am heutigen Tage das zweyte solenne
Namensfest Jhro Majestät unseres
Kö=
niges einfiel, begab sich das durchlauchte
Tri=
bunal früh um 7. Uhr zur gewöhnlichen
Ses=
sion, welche um 11. Uhr Vormittag bis 2.
Uhr Nachmittags gedauret hatte. Hierauf
giengen Se. Excellenz der Herr Graf
My=
cielski, Staroft von Konin, General=leute=
nant von der Litthauischen Armee, und
ob=
erwehnten Krontribunals Vicemarschall mit
sämmtlichen Herrn Deputirten und den
Her=
ren Woywoden von Calisch Excellenzen, nebst
vielen hier befindlichen Herrschaften zur
Vo=
tive in hiesiger Collegiatkirche, nach welcher
En=
digung das Te Deum Landamus abgesungen
wurde, unter dreymaliger Ablösung der
Ka=
nonen, und dreymaliger Salve, der hier auf
dem Markt aufmarschirten Garnison. Um
2 Uhr Nachmittags fieng sich die Seßion
des hiesigen Tribunals wieder an, und
dauer=
te bis Abends halb 9. Uhr. Nach
Endi=
gung derselben setzten sich sämmtliche Herren
Deputirte in die vor dem Rathhause auf sie
wartende Carossen, und bathen Se. Excell.
den Herrn Vicemarschall, nicht allein das
ganze Tribunal, sondern auch alle sich hier
befindliche distingnirte Personen auf die hier
nahe an der Stadt gelegene Wiese, wo viele
Zelter in schönster Ordnung aufgeschlagen,
um völliger Gelaß, auch Begnemlichkeit zu
finden, welche in einem grossen Tanzsaale und
zwey grossen Tafeln von 120. Couverts, als
auch zu anderen Lustbarkeiten befindlichen
Ne=
benzimmern, durch einen angenehmen
perspe=
ctivischen Anhang zubereitet waren: selbige
Zelter umgab auf eine perspectivische Art
ein Strauchwerk, auf Art eines Gartens,
welches alles illuminiret war, und sämmtlichen
hohen Anwesenden ein ungemeines Ergötzen
verursachte.
Ein wohlgeziertes Portal, in der Mitte,
mit vielen, perspectivisch gemachten Bögen,
zeigete den Eingang dieser Zelter an, über
wel=
chen die Buchstaben S. A. R. in der Höhe
un=
ter derselben aber die Jnschrift: Dii, Tibi,
Doni, Annos befindlich waren. Zu derer
bey=
den Seiten, stunden 2. Piramiden, welche auf
denen Saulen des Portals stunden: Zu oben
in der Mitte des Portals, war das Wappen
Sr. Majestät des Königs: auf der Saule
rech=
ter Hand das Pohlnische, linker Hand das
Li=
thauische Wappen, gegen über des
Pohlni=
schen Wappens 20. Schritt davon, rechter und
linker Hand, am Eingange, der von
Rasen=
werk zierlichen Treppe, waren zwey zierliche
Postementer, auf deren Fläche rechter Hand,
das Woywodschaftliche Posensche, linker Hand
aber das Woywodschaftliche Calische Wappen
befindlich waren. Hundert und 50. Schritt
vorwärts, dem Portal über, war die
Grena=
dierwacht, von etlichen 30. Mann der
hiesi=
gen Garnison, welche viele Zelter
aufgeschla=
gen hatten, der ganze Plaz war reichlich
be=
leuchtet; am Ende desselben, in der Mitte der
Gasse, war ein beleuchtetes Postement, mit
den Namen Sr. Majestät, von wannen man
in gerader Linie, durch das Portal, und die
Zelter, die auf der Jnsul, des Stromes
War=
the ausgesetzte Ehrenpforte, zum Feuerwerke
beleuchtet sahe, und denen Zuschauern einen
angenehmen perspectivischen Anblick
verursach=
te. Die Ankunft sämtlicher hohen Herrschaften,
war so zahlreich, als sie hier noch nicht
gewe=
sen, nicht allein auf Ersuchen des Hrn. Vice=
marschalls Exc. sondern auch aus eigenen
Trie=
be, und Liebe, für ihren Monarchen. Der Ball
wurde sogleich bey Ankunft derer hohen
Herr=
schaften eröfnet, weil aber viele Zuschauer, die
sich hinzu drängten, denselben verhinderten,
so liessen oberwehnte Se. Excellenz das
Feuer=
werk, welches erst nach der Tafel sein sollen,
um die Zuschauer abzuhalten, losbrennen;
kürzlich wurden die Kanonen zum Signal
gelöset, worauf sich das Feuerwerk anfieng:
erstlich zu Lande, da dann gleich vom
Anfan=
ge aus der Ehrenpforte Jhro Majestät des
Königes Name in himmelblauem Feuer
brann=
te, mit den Worten Vivat S. A. R. da dann
sowol zu Lande als zu Wasser, die
künstlich=
sten Stücke, und zwar über eine ganze
Stun=
de wechselsweise vorgestellet wurden, wodurch
alle hohe Anwesende belustiget, und jhr
satt=
sames Vergnügen durch die Lobesprüche zu
verstehen gaben, dem Angeber dieses
wohl=
verordneten Festins, welches der hiesige
Com=
mendant Major da Laurons de Bousquet
war, und alles angeordnet hatte. Nach
Endigung dieses Feuerwerks wurden
aber=
mals die Kanonen gelöset, die Tafel gieng
an, bey welcher die Gesundheiten Sr. Ma=
jestät des Königes, wie auch Jhro
Durch=
laucht des Herrn Woywoden von Rußland,
welcher gleichfalls Jhro Majestät Namen
führet, imgleichen Jhro Durchl. des
Für=
sten Primas, und vieler anderer bey Lösung
der Kanonen, auch Abfenrung des kleinen
Gewehrs, von Jhro Excellenz Hofdragoner,
getrunken. Nach Endigung dieses gieng der
Bal an, und endigte sich zu jedermanns
Ver=
gnügen des folgenden Morgens um 6. Uhr.
Von des Kaiserl. Herrn Silfts St. Dorotheä
Grundbuchs wegen, wird hiemit jedermänniglich
zu vernehmen gegeben, wasmassen der Clarä
May-
rin, vorhin verehelisten Petzin, gewesten
Unter-
thanin zu Nußdorf seel. zur Crida gediehenen
Ver=
lassenschaft gerichtlich ausgestellte Hr. Curator ob
Lites untern 17. dies Monats Augusti angebracht,
daß bey der den 18. May dies Jahrs um die
Be=
hausung samt zugehörigen Garten zu Nußdorf
an-
geordnet gewesten 1 sten Licitations=tagsatzung nur
ein einziger Kauffer erschienen seye, und dahero
mit demselben kein Kauf geschlossen werden
kön=
nen, mithin um die Ausfertigung eines
nochma=
ligen Licitations=edicts gebetten, in dessen
Begeh=
ren auch gewilliget worden. Wenn nun zur
noch-
maligen Licitations - tagsatzung der 23. künftigen
Monats=tag Sept. Fruh um 9. Uhr in diesseitiger
Grundstuden zu erscheinen bestimmet worden; Als
werden all diejenige, welche erwelter Mayrin
vor-
hin Petzin seel. zuruckgelassene Behausung zu
Ruß=
dorf samt Garten zu erkauffen willens seynd, an
obbestimten Tag und Stund zu erscheinen haben,
allwo sodann mit denenselben das weitere tractiret
werden solle.
Von des Erzbischöflichen Reverendissimi
Consi-
storii wegen, wird hiemit allen und jeden, welche
an der Verlassenschaft des Johann kochmann, ge-
west weltl. Priesters, einige Ansprüche oder For=
derungen zu haben vermeinen, kund und zu wissen
gemacht, daß zu Abhandlung dieser Verlassenschaft
auf den 3ten kommenden Monats Sept. eine
Tag-
satzung um 2. Uhr Rachmittags in der Erzbischöfl.
Kanzley zu erscheinen augeordurt worden sey; Es
werden demnach diejenige, welche was immer für
eine Forderung, es seye Schuld oder Erbschaft
hal=
ber, an den rockgelassenen Vermögen des
vorge=
dacht verstorbenen weitl. Priesters zu machen
ge=
denken, mit solcher an diesem bestimten Tag um 2.
Uhr in der Erzbischöflichen Kanzley sich alsogewiß
presöhnlich oder durch Bevollmächtigte
anzumel=
den haben, als im widrigen die Ausbleibenden
nicht mehr gehöret, sondern mit jhren andurch
von selbst ungültig gemachten, aus was immer für
Ursachen herleuthenden Ansprüchen auf ewig
abge-
wiesen, und ausgeschlossen werden sollen.
Von des Frey adelichen Landguts Wühlfeld all
der Wien aufgestellten Grundbuchs wegen ⁊c. wird
hiemit all- und jeden, so an weil. Franz Anton
Kir=
ninger behaust gewesten unterthänigen
Müllner=
meister sein Verlassenschaft einige Sprüche haben,
oder zu haben vermeinen, kund und zu wissen
ge-
macht: Es habe die Nothdurft erheischet, die
sammentlich diesfällige Creditores durch
gegen=
wärtiges Edict sub primo. secundo, & tertio
ter-
mino ac pœna præclusi & perpetui silentii
einzu-
beruffen. Da nun hierzu der 14. des künftigen
Mo=
nats Octob. Vormittag um 8. Uhr bestimmet
wor-
den ist. Als werden all und jede Franz Anten
Kir-
ningerische Creditores an obbestimmten Tag und
Stund bey obgedacht Löbl. Grundbuch alsogewiß
selbst persönlich, oder durch genugsam
bevollmäch-
tigten wohl instruirter zu erscheinen, und ihre zu
haben vermeinrude Forderungen behörig zu
liqui=
diren haben, als im widrigen denen
Ausbleiben=
den das ewige Stillschweigen ipso facto auferleget
seyn solle.
Ueber die respectn der ⟨⟩ ⟨⟩xeinfexung reiterato
vorgenommene Schätzung werden die bey der
letz-
teren licitations tagsatzung übrig verbliebene dem
K. Otist und Kloster de Monte Serrato Ord. S. Be-
nedicti, als Jnhabern des Geld=Most=und
xxxogt-
grundbuchs zu Perchtoldstorf dienstbare Freyherrl.
von Plöcknerische Grudstück, benanntlich ein
hal-
des Rächel Weingarten nebst der Fexung in
Wiß-
point, ein und ein halbes Rächel Weingarten, der=
zeit Acher in Welzstein, ein sechs - pfundner
Wein=
garten, der Zeit Wisen in Zuckermantel, dann ein
und ein halb Joch Acker allda den 9. Septemb.
dem Meistbietenden gegen baarer Bezahlung
ver=
kaufer, wessentwegen sich am obbestimmten Tag
Fruhe um 9. Uhr in erwelten Montserrater Hof
zu Perchtoldstorf ad tractandum anzumelden ist.
Bey Georg Ludwig Schulzeus seel. Wittib ist
zu haben:
Trauerlied über höchstbetrübten Todfall
Jh=
ro Majest, des Kaisers ⁊c. ⁊rc. in 4to pr. 7. kr.