Num. 68. Samstag den 24. Augusti 1765.
Wienerisches DIARIUM.
Gedruckt in dem Kais. Kön. privileg. Zeitungs=verlag und
Buch=
druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
London 6. Augusti.
Man versichert, daß in der am 2. die=
ser bey Hofe gehaltenen
Rathsver=
sammlung über diejenigen Punkten
berathschlaget worden, weswegen neulich die
französische und spanische Gesandten in
Be=
tref der Canada=billets, der Manillischen
Lösungs=gelder, und anderer allen dreyen
Kronen sehr wichtiger Gegenstände in
Confe=
renz gewesen. Die Königl. Befehlshaber und
Commendanten in America haben den Befehl
erhalten, denen durch Sturm oder Mangel
an Lebens=mitteln in die englische Häfen
ih=
rer Aufsicht verschlagenen französich und
spa=
nischen Schiffe, auch wenn sie erlaubter
Hand=
lung wegen dahin kommen, aufs
freundschaft=
lichste zu begegnen. Besonderen Nachrichten
von Madrid zufolge, soll das spanische
Mi=
nisterium seit der Veränderung des hiesigen
sich in Ansehung der Anträge des Grafens
von Rochefort mehr geneigt als vorhero
fin=
den lassen. Der Herzog von York soll nach
einigen Aufenthalt zu Hannover nach dem
Haag gehen, und wie verlauten will, den
Prinzen Stadthalter mit herüber bringen.
Der Pallast von Kensington wird für Se.
Königl. Hoheit zurecht gemacht. Der
gewe=
sene Befehlshaber der Ostindischen Compagnie
Hr. von Sittart, welcher neulich mit
uner=
meßlichen Reichthümern aus Bengalen zurück
gekommen, hat am 2ten dieses die Ehre
ge=
habt, dem König aufzuwarten. Se. Maj.
haben geruhet, sich lange mit ihm über den
Zustand der dasigen Sachen zu unterreden.
Der Duc de Richmond hat sich den
Gesand=
schafts=posten am französischen Hofe
verbe=
ten; Man glaubt, daß erst nach der
Wie=
derkunst des Grafens von Guerchy, ein
an=
derer Nachfolger des Grafen von Hertford
werde ernannt werden, und man
muthmas=
set, daß es der Graf von Huntington seyn
dürfte.
Von Dominica sind Briefe hier, welche
zwar den Schaden bekräftigen, welcher durch
das letzte Erdbeben daselbst geschehen ist,
aber denselben bey weitem nicht so gros
be=
schrieben, als ihn das Gerüchte Aufangs
ge=
macht hatte.
Da in Florida die weissen Selaven sehr
rar sind, so verursachet dieses den Kaufleuten
und Pflanzern viele Schwierigkeiten. Aus
dieser Ursache liegt schon eine Bittschrift an
das hiesige Parlament fertig, des Jnhalts,
das künstighin die Missethäter von London
nicht nach Maryland und Neu=england, son=
dern nach Florida möchten transportiret
werden.
Fortsetzung des neulich abgebrochenen
Artickels von Paris den 5. August.
Am 25. legte sich der Herr du Chaffaut
vor die Stadt Larxache vor Anker. Da er
nun an eben diesen Tage, mittels einer
Ca=
nonirung, welche eine Landung anzeigete,
die Mohren nach dem südlichen Theile der
Stadt an sich gezogen hatte, detaschirte er
sofort 9. Schlupen, um einer inwendig in
dem Hasen liegenden Fregatte, die Syrene
genannt, das Brand=hemd anzölegen. Das
Meer war aber dergestalt aufgeschwollen, daß
sie zurück kehren mußten. Tages darauf gieng
die Canonirung und Bombardirung auf
Lar=
rache mit so gutem Erfolge vor sich, daß
Herr du Chaffaut eine feindliche Batterie
von 18. Canonen, welche mit ihrem
best=
möglichst unterhaltenen Feuer die Einfahrt
des Hafens vertheidigte, ausser Stand setzte.
Am 10. Uhr wurden 3. Schlupen, nebst
ei=
nem Boote, unter den Ordres des
Schiffs=
leutenants, Herrn von Kergarion, beordert,
vorgedachte Fregatte in Brand zu stecken. Er
vollbrachte diesen Befehl, und wurden 4.
Mann von seinem Detaschement bey dem
Rückzug verwundet; allein zwo Stunden
her=
nach nahm man wahr, daß das Feuer
gelö=
schet war. Am 27. ward die Canonirung
und Bombardirung mit solcher Lebhaftigkeit
fortgesetzet, daß das Fort, das
Gouverne=
ment, und die Stadt gänzlich zerstöret, und
verlassen wurden. Herr du Chaffaut
beor=
derte gegen 5. Uhr Abends 14. theils
Schlu=
pen, theils Booten, unter dem Commando
des Schiffs=capitains, Herrn de la Touche
de Beauregard, um die Fregatte, die
Sy=
rene, von neuem in Brand zu stecken, wel=
che auch alsobald in vollen Flammen stand,
und durch das Feuer verzehret wurde. Da
nun aber das Detaschement, so diese
Aus=
führung im Auftrag hatte, in einer sehr
en=
gen Tiefe weit in den Fluß hinein eine
Sche=
becke von 24. Canonen entdeckete, so
ent=
brannten die Officiers von Eiser und Hitze,
um dieselbe gleichfals in den Flammen
auf=
gehen zu laßen. Ungeachtet des
Widerstan=
des der Mohren brachten sie es auch zuwege;
allein, da sich nach und nach die Zahl der
erstern bis auf beyläufig 3000. Mann
ange=
häufet hatte, so ward das Detaschement in
seinem Rückzug durch das anhaltende Feuer
des Haufens abgeschnitten, so, daß sechs,
theils Schlupen, theils Booten, die von den
Wellen zurück gehalten wurden, strandeten,
auch der meiste Theil ihres Schiffs=volkes
durch das von den beyden Ufern immerfort
daurende Musqueten=feuer niedergemacht
wurde, und endlich die Fahrzeuge selbst mit
der übergebliebenen Mannischaft in die
Ge=
walt der Mohren fielen, welche gleichwol bey
dieser Ausführung sowohl, als bey dem
Bom=
bardemet, ungefehr 2000. Mann verlohren
haben. Unserer Seits sind 30. Officiers
und Volontairs, und 174. Matrosen oder
Soldaten an Todten und Gefangenen
ge=
blieben.
Herr du Chaffaut gehet mit 2. Schiffen
nach Mogador ab, um den dasigen Hasen
zu recognosciren. Anfangs Augusti wird er
mit seinen Schiffen zu Cadix einlaufen, um
die neuen Befehle des Königs daselbst zu
er=
warten. Er schicket zwey Schebecken zum
Kreuzen nach den Hafen aus, welche die
Sa=
leer an der Meer=enge von Gibraltar haben.
Die Hafen Sale, Larrache, und Mamora
bleiben von einer gewissen Anzahl unserer
Fregatten berennet. Es wird also kein
Sa=
leisches Schiff auslaufen, und daher unsere
Handlung in diesem Jahre einer
ungekränk=
ten Sicherheit und Freyheit geniessen.
So eben läuft aus Brest die Nachricht
ein, daß das dänische Schiff, der gute
Er=
folg, welches mit Kriegs=munition
befrach=
tet nach Sale bestimmet war, aber von dem
Herrn du Chaffaut angehalten worden, un=
ter Bedeckung der Fregatte, die Biche
ge=
nannt, auf der Brester Rhede eingelaufen ist.
Nantes vom 21. Julii.
Zu Bernerie, einem am Meer gelegenen
Dorf, eine Stunde von Burg=Neuf, wur=
de ein ungeheurer Fisch von ganz
unbekann=
ter Art gefangen, und hierher gebracht; er
wiegt wenigstens 1200. Pfund. Der Kopf
ist oval und sehr klein, in Vergleichung des
ganzen Körpers. Die Augen sind rund, in
der Breite eines grossen Thalers, die obern
und untern Theile seines Racheus, ja der
Gaumen, sind mit vielen scharfen und
spitzi=
gen Zähnen besetzet; die Zunge ist dick, mehr
breit als lang, und hat Wurzel=zähne, wie
auch der Schlund. Der Kopf gehet in eine
Art von Schnabel aus, fast wie eines
Papo=
gay, mit diesem Unterschied, daß der obere
Theil gespalten ist, in welchem Spalt der
untere Theil einpasset. Der Hals ist dick,
gestreckt und weich; der Rücken stellet eins
umgekehrte Barque vor, und ist so hart, daß
kein Beil eingehet. Die obere Haut siehet
so schwarz aus, als wenn sie mit Schif=theer
bestrichen wäre, der Bauch ist fleckicht und
schuppicht; die Floß=federn haben die Form
von Flügeln, und stehen so an dem Leib, wie
bey den Vögeln, sie sind 4. Fuß lang, 18.
Zoll breit, und 6. dick. Der Schwanz, so
kurz und dick ist; endiget sich auf ähnliche
Art wie an einem Maykäser. Etwas
ober=
halb demselben sind noch zwey Floß=federn
nur halb so groß und breit als die andern,
und gehen in Scheeren aus wie an einem
See krebs. Jn dem Bauch dieses seitsamen
Thieres fand man Eyer so schwarz wie seine
Haut, und so groß als von einem Strauß;
viele ganze Fische, fürnämlich Solen, und
was das Wunderbareste ist, 30. Acaxon=
Nüsse, welcher Baum in America wachst,
und etliche Stücke Corallen. Man hat ihn
gesehen, 8. Tage zuvor, ehe er gesangen
wor=
den. Die begierigen Schiffer, auf eine so
ausserordeutliche Beute, brachten ihm so
vie=
le Wunden an dem Kopf bey, bis er vom
Verlust des Blutes abgemattet, und endlich
ihnen zur Beute wurde.
Aus der Schweitz 6. August.
Verschiedene Zeitungs blätter haben von
de=
nenen Unruhen, welche in dem Löbl. Canton
Schweitz sich hervorgethan, und eine Zeitlung
angedauret, oftmal wiewohl sehr ohnverläßi=
ge Erwehnung gethan; dermalen kann soviel
mit Gewißheit melden, daß in ersagtem
Löbl. Eidgenossenen Stand die Einigkeit und
Ruhe vollkommen und zwar seitdem wieder
hergestellet, als der ehemalige Ratherr und
Landes=hauptmann, Carl Dominic Pfihl, sei=
nen Credit verlohren. Er war während
de=
nen Unruhen bey dem gemeinen Volk in
gros=
sem Ansehen, und wuste mit allerhand
Vor=
spiegelungen und Ränken nicht allein hierzu
den Zunder anzulegen, sondern auch den
Auf=
stand zu unterhalten. Allein, eben diese
Frechheit hatte zu seinem eigenem Unglück
ihr Ziel; nachdem er unter andern sich nicht
entblödet, ein unterm 28. Oct.1764. aus
der Hochfürstl. Canzley Einsiedlen, dem Hrn.
Jlg Augustin auf der Mue, damaligen
Amts=
stadthaltern zu Schweitz zugefertigtes
Canz=
ley=schreiben als falsch auszuschreyen, so
nah=
me hierab die Landes=gemeinde den Anlaß,
unterm 20. May von besagtem Pfihl den
Be=
weiß, dieses Vorgebens zu verlangen, und
auf den Grund der Wahrheit zu
drin=
gen, es geschahe auch, daß der Pfihl
unterm 26sten des nemlichen Monats
vor öffentlicher Landes=gemeinde selbsten
beken=
nen müssen, wie seine Aussage, als ob solches
Canzley=schreiben falsch wäre, ungegründet,
und alle seine deswegen in publico & priva-
tim ausgestossene Worte unwahrhafte Zusatze
seyen, worauf er dann aller jener Ehren und
Armtern entsetzet und angehalten worden, mit
seiner eigenen Hand=unterschrift gegen der
Hochfürstl. Canzley Einstedelen einen
förmli=
chen Widerruf zu thun Seitdem hat sich
der entlarvte Böswicht landsflüchtig gemacht,
und der Hochlöbl. Stand Schweitz ersuchte
unterm 26. Junii durch Circular=schreiben die
übrige Löbl. Cantons auf denselben als einen
Anstfter und Urheber vieler Unruhen und
Mißhelligkeiten ein wachtsames Aug zu halten,
und selbigen berrettenden Falls gefänglich
nie=
derzuwersen, auch nach Erd=genoßischem
Ge=
brauch dem Löbl. Stand Schweitz emzuliesern.
Stackholm 1. Augusti.
Der König hat unterm 20. December
1754. vermitelst eines gedruckten und im
gan=
zen Reich publicirten Patents verordnet, daß
demjenigen ein Prämium von 40000. Kupfer=
Thaler gereichet werden soll, welcher einem
Verfälscher der Banco=Transport=Zettul so
zuver sichtlich angeben würde, daß derselbe
ar=
retiret und am Leben gestraffet werden kan.
Da sich nun dieser Fall vor einiger Zeit in
Carlscrona zugetragen, so haben die
Depu=
tirten der Banco für eln Oeconomicum der
Banco angesehen, die eine Hälfte von
ange=
zielter Prämie an dem Denuntianten, die
an=
dere Hälfte aber an das Jnquisitions=Gericht
abzugeben, weil dieses ausserordentlich viele
Mühe von der Untersuchung gehabt. Allein der
Reichs=Stände secrete Ausschuß hat dieses
Verfahren gemißbilliget und verordnet, daß
mehr besagte Prämie der 40000. Kupfer=Tha=
ler künftig nicht eher ausbezahlet werden soll,
als bis der Ober=Richter definitive erkannt
ha=
ben wird, wem sie vorzüglich gebühret.
Der König hat den Reichs=Ständen
ver=
mittelst eines Anszugs aus dem Senats=Pro=
tocoll vom 3ten Julii zu erkennen gegeben,
wie Se. Königl, Majestät für gut fänden,
daß die Stelle eines Pommerischen
Regie=
rungs=Canzlers nicht eher wieder besetzet
würde, ale bis die Verfassungen gemacht
wor=
den, die zur Regierung der Provinz
Pom=
mern und der dortigen Oeconomie nöthig seyn
möchten, immasseu die grossen Staats=De=
fecte, welche sich in besagter Provinz sowol,
als im Reich äusserten, nicht zulassen wolten,
daß man einen Canzler nach Maasgebung
sei=
ner Würde besoldete. Es könnte dieses
grosse Amt auch um so viel eher vacant
blei=
den, als einer von denen Regierungs=rähten,
welches schon öfters verwaltet hätte. Der
secrete Ausschuß hat die Meinung des Königs
unterthänig genehmiget.
Auf dem vorigen Reichs tag ersuchten die
Reichs=stände den König, daß Se. Majest.
für ein jedes der Jnfanterie=regimenter eine
unterscheidende Uniform erwählen möchten,
und solches ist hiernächst auch auf Königl.
Befehl bewerkstelliget worden. Nun haben
auch die gegenwärtige Reichsstände Se. Kö=
nigl. Majestät ersuchet, einem jeden der
Ca=
vallerie=und Dragoner=regimenter gleichfalls
unterschiedene Uniformen zu geben, jedoch,
daß solches nicht eher geschehe, als bis für
ein jedes Regiment eine neue Mondirung
fäl=
lig sey, damit der Staat nicht beschweret
wer=
de.
Jnspenck 19. Augusti.
Schrecken, Bestürzung, Thränen und
Leib=
wesen sind jetzt unser Antheil geworden. Ge=
stern Abends um 10. Uhr gefiel es GOtt dem
Allmächtigen, Se. Maj. den aller durch
lauch=
tigsten großmächtigsten und unüberwindlichsten
Röm. Kaiser und König Franciscum den
Er=
sten ⁊c. ⁊c. durch einen plötzlichen Schlagfluß
aus dieser Zeitlichkeit in das ewige Leben
ab=
zufordern. Die Betrübniß der allerhöchsten
und höchsten Herrschaften, und das
Trau=
ern des ganzen Hoses, über diesen so
unver=
mutheten als schmerzhaften hohen Todesfalls
läßt sich besser empfinden als ausdrücken.
Wien den 24. Augusti 1765.
Der letzt vergangene Mittwoch ware
je=
ner unglückliche Zeit=punct, welcher
nicht nur die Kaiserl. Königl. Haupt=und
Re=
sidenz=stadt Wien, sondern das ganze Land in
die äusserste Betrübnuß gesetzet, da
selbi=
gen Vormittags gegen 9. Uhr ein Courier
von Jnspruck aus Tyrol eingetroffen, der den
allhier residirenden allerhöchsten
Herrschaf=
ten die schmerzens=volle Nachricht überbrachte,
daß der höchste Welt=monarch Se. Majest.
der glorwürdigste Röm. Kaiser, Franciscus
der Erste, unser aller gnädigster Herr und
Mit=
regent, den 18. dieses Abends nach 10. Uhr.
da Allerhöchst=dieselben in der Opera sich übel
befunden, und ausgetretten, in der Retirade
Sr. Majest. des Röm. Königs in dem 57sten
Jahre Allerhöchst=dero ruhmvollen Alters,
und da Allerhöchst=dieselben den Röm. Kai=
serl. Thron 20. Jahre mit Milde und
Gerech=
tigkeit besessen, ganz unvermutet Todes
er=
blichen. Dieser allzu fruhezeitig schmerzliche
Zufall hat die allerhöchsten Herrschaften zu
Schönbrunn zu einen mitleidens=würdigen
Jammer gebracht, und in der ganzen Stadt
hörte man von hoch=und niederen nichts dann
Weheklagen über den Verlust des theuren
Monarchen. Noch diesem Mittag sind
alle offene Schauspiele, Musiquen und Tänze
eingestellet worden. Nichtminder wurden
auch die Departements in der K. K. Hofburg
und zu Schönbrunn nebst der Kaiserl. Canz=
ley in der Wallnerstraß, und alles, was dem
Höchstsel. Kaiser eigentumlich war, versigelt.
Eine gleiche Ordre ist nach allen Gütern
er=
gangen, auch sind viele Estaffetten nach
ande=
ren Hösen von hier abgefertiget worden.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in und vor der Stadt.
Den 20. Aug. Jn der Stadt.
Niemand.
Vor den Stadt.
Phil. Steska, Musicant, beym rot Ygel zu Erdb.,
alt 28. J.
Eva Prandlin, Wittwe, im Brunmeisteris. H. am
Renn weg, alt 50. J.
Dem Franz Herlich, Leib lack., s. K. Pet., beym
rot. Herz in der Josephst., 1. J.
Dem Domin. Rundkoutzo, Schlosser=ges., s. W.
Elisab, im Schreineris. H. in der Leop. 44 J.
Dem Christoph Kohl, Lack., s. K. Francisca, im
Pauckingeris. H. auf der Landser., 6. v. J.
Somma 5. Person., darunter 2. Kind.
Den 21. Aug. Jn der Stadt.
Die Wol=edle Fr. Anna Kerschnerin, Wittwe, im
Satleris. H. auf der hoh. Bruck., alt 79. J.
Vor der Stadt.
Jznatz Pisch, Strümpfwürk.=ges., beym schwarzen
Räs. oderm Neustift, alt 53. J.
Anna Griesonbergerin, Wittwe, bey der Kugel in
der Josephst., alt 63. J.
Dem Joh. Spreitzer, Kutsch., s. W. Eva, im
Him=
mel-pfort=H. in der Unger=gas., alt 65. J.
Dern Jos. Dorfinger, Lehen-kutsch, s. W. Elisab.,
im Manrerpolieris. H. in der Leopoldst., 40. J.
Dem Carl Bauer, Schust., s. S. Math., bey dem
gelb. Adl. an der Mauer in der Josephst, 15. J.
Dem Joh. Schwarzenbacher, Taglöhn., s. K. An=
na, beym schwarz. Mohr. am obern Neust., 3. J.
Eleon. Piberin, in St. Joh. Nep. Spit., 79. J.
Somma 8. Person., darunter 1. Kind.
Den 22. Aug. Jn der Stadt.
Fr. Anna Scherrieblin, Burgerl. Wittwe, im
Dre=
ckis. H. am alt. Fleischm., alt 56. J.
Vor der Stadt.
Dem Casp. Gut, K. Kutsch., s..W. Rosina, beym
Engel am Getreidm., alt 26. J.
Math. Sturm, Ausf⟨⟩, im Arbeits=H. in der
Leopoldst, alt 37. J.
Ferd. Lehrner, Taglöhn., im Praudstätteris. H. zu
Erdberg, alt 52. J.
Dem Georg Neilinger, Herrschaftl. Vorreit., s.
W. Elisab., im Liechtensteinis. Pomeranzen=H.
in der Rossau, alt 40. J.
Anna Ehwaltin, Burgerl. Wittwe, bey St. Peter
im Liechtenth., alt 97. J.
Dem Andre K⟨⟩, Lüche⟨⟩. ges., s. K. Reg.,
beyn 3. Taub. im Liechtenth., alt 4. J.
Dem Jos. Holl, Büchsenmach., s. K. Eva, in der
Casarne in der Leopoldst., alt 6 v. J.
Dem Joh. Herr, gem. Grenadler. vom K. K. Graf
Lascis. Jnfanterie=regim., s. K. Georg, in der
Casarna in der Alster gas., alt 3. J.
Elisab. Wimmerin, led. M., beym schwarz. Eleph.
in der Josephst, alt 42. J.
Summa 10. Person., darunter 3. Kind.
AVERTISSEMENT.
Nachdeme von einem Hochlöbl. K. K. Obrist=
Münz und Bergmeister amt im Königreich
Bö=
heim veranlasset worden, wegen denen auf dem
Euler Gold=gebürg im volligen Umtrieb
begriefe=
nen, und dis nun vollkommen vergewerkten sechs
Privat=zechen, benanntlich Heil. Geist, Maria
Hülf, St. Josephi, St. Francisci Seraphici, St.
Francisci de Paula, und St. Johann Nepomuceni
Fund=gruben, diesfällig Löhl. Gewerkschaft nach
bereits verlosenen Jahrs=frist wie gewöhnlich zu
averttren; Als wird hiemit zu Prasequirung
die-
ses edlen Gold=Bergbaues ein jeder respective Herr
Gewerk nach Maaß inhabender Gewöhr=scheinen
einen Jahrs Zutzuß, von jeder Kux 6. fl. ad
Cas-
sam erlegen, und zwar Berg=ordnungsmäßig,
in-
ter præsentes in Zeit 4 Wochen, inter absentes
aber in Zeit 6. Wochen von zu Ende gesetzten Dato
an zu rechnen, diesen Gelder=zuenß mit eines
je=
den ausdrücklichen Nahmens. Kuxens, und deren
Zechen-specification, allhier in Wien bey dem K.
K. Keyser=amts und Bergwerks Haupt-cassä
Obereinnehmer Herrn Caspar Fellinger, in Prag
aber bey daselbstigen K. K. Münz-quardein Herrn
Johann Anton Stehr zu entrichten belieben, wor-
zu man sich um so gewisser versiehet, als ansonsten
jene, so in Retardat der Berg=ordnung nach
ver=
fallen sollten, sich selbsten die Schuld zuschreiben
müssen. Der Gruben=stand, wie Cassä-ausw. is
kann bey obbenannten Herren Beamten nach
Be=
lieben eingesehen werden. Wien den 24 Aug. 1765.
Bey Joseph Kurzböcken, Universitäts=buchdru=
ckern in seinem auf dem Hof gelegenen
sogenann=
ten Barbierischen Hause ist zu haben:
Grund- und Aufriß des Triumph=und
Ehren=
bogens, welcher zu Jnspruck am Ende der grossen
Vorstadt-gasse gegen Wiltau auf die höchste
Ver-
mählung des Durchlauchtigsten Erzberzogs Leopold
mit der Durchlauchtigsten Prinzesin Ludovica
Jn=
fantin von Spanien, auf Beranlassung eines hohen
Landes-gubernii nach jonischer Ordnung von
Qua=
derstücken errichtet, entworfen und aufgeführet
durch C. J. Walter, K. K. Jngenieur, Obrist-
wachtmeister, und Fertifications Pyrovincial: di-
rector in Tyrol. das Stück kostet 17. kr.
Wir Burgermeister und Raht der Stadt Wien
geben hiemit des pro prodigo erklärten Jgnatz
Cor=
nelii Streckers von Rauttenstrauch sammentlichen
Creditoren zu vernehmen: Es habe ein
Stadt=
raht auf den in Bertref der gegen erstgedachten
Strecker von Rauttenstrauch vorgekommenen
Glaubigern erstatieten Raithaudlers bericht
un=
term 27. Julii jüngsthin veranlasset, daß der eben
auf sothanen Bericht ergangene Ausschlag ihnen
sammentlichen Credits=partheyen in Geweiner
Stadt Pupillen rait=cammer ordentlich publiciret,
und sothaner Publicirungs tag denenselben durch
ein offentliches Edict kund gemachet werden solle,
und da nun zu dem Ende der 28. inlebenden
Mo=
nats Augusti fruhe um 9. Uhr zur Tagsatzung
an-
bereaumet worden ist. Als werden dieselbe an
er-
melten Tag und Stund bey unser und Gemeiner
Stadt Pupillen rait=kammer zu erscheinen, und
so=
thauer Publicirung gewönlicher massen
abzuwar=
den wissen.
AVERTISSEMENT.
Von der von Jhro Kaiserl. Königl. Apost. Maj.
allergnädigst angeordneten Deutsch=Erbländisch=
Ständischen Credits=deputation wegen, wird
aber=
malen männiglich kund gemacht: Zumalen dies
Orts die unausgesetzte Gorgfalt getragen wird,
womit die untern 1. Julii 1761. ausgestallt 6. pro
Centige Ständische Zahlungs=obligationen, laut
diesfällig Ständischer Notification vom 30. Junii
1761. und hinnach erganamen Kaiserl. Königl.
Edicts d. d. 1. Augusti besagten Jahrs, längstens
nach Verfliessung 5 Jahren aus dem Umlauf
ge-
bracht, und getilget worden mögen, gleichwie es
dann bereits mit fünsfhalb Millionen Gulden
be=
schehen, und die vermög Ständischer Notification
d. d. 29. Decemb 1764. aufgekündigte
Zahlungs-
papier oder Coupons a 25. fl. von Nro. 1. bis
180000. nunmehro eingezogen, und hindan
gefer=
tiget seynd; So werden in Verfolg dessen hiemit
andere drey Millionen, zweymal hundert fünf und
siebenzig taufend Gulden der Ständ. Zahlungs-
obligationen a 100. fl. und zwar ihrer Ordnung
nach von Nro. 1. bis 32750. inclusine dergestalten
vom 1. Augusti dieses Jahrs aufgekündiget, daß
solche denen Jnhabern zu eines jeglichen desto
grös=
serer Erleichterung bey allen Kaiserl. Königl. Hun=
garisch-Siebenbürgisch-Böhmisch- und
Oester=
reichischen Cameral wie auch allen Deutsch- Erb=
ländisch-Ständischen Cassen, jedoch gegen deme,
daß die eigentliche Numern gedachter Coupsus a
100. fl. bey der jenigen Cameral=oder Ständischen
Cassa, wo man die Zahlung zu erhalten verlanget,
längstens bis Ende künftigen Monats Novemb. an-
gezeiget werden, ansonsten aber nur allhier bey der
Ständ. Credits Deputations=Haupt=cassa, bey
welcher auch gleich von nun an, nümlich vom 1.
August ein jedweder, dem es helichete, für sotha=
ne aufgekündigte Obligationen das baare Gold samt
dem betresenden Wert des Tages erheben kann,
längstens bis Ende Januari 1766. nebst dem bis
dahin verfallenen Jnteressen=betrag baar bezahlet,
und davon weitershin, das ist vom 1. Febr. 1766.
weder fernere Jnteressen mehr entrichtet, noch
so=
gestalt aufgekündigte Papiere in den Kais. Königl.
Landesfürstl. oder Ständischen Cassen irgendswo
angenommen werden sollen. Da übrigens einem
jeden Jnnhaber frey stehet, daß er solche nach
Will=
kuhr bey der zahlenden Cassa, anstatt des sonst zu
empfangen habend baaren Geld, in 5. pro Centige
Coupens umsetzen, und somit fürohin sein Capital
zu 5. pro Cents autzen möge. Wie solches aus der
vorangezohenen Ständischen Aufkündigungs=no=
tification vom 29. Decemb 1763. des nichreren zu
ersehen ist.
AVERTISSEMENT
Demnach Jhro Kaiserl Königl. Majest. vermit=
tels eines sub dato 3ten & præsentato 13ten
inie-
benden Monats an die N. Oe. Regierung erlassen
allerhöchsten Hof-decrets, auf Beruchmen, daß
die auf allergnädigste Anordnung zu Entscheidung
deren Chargen bey denen Jnfanterie regimentern
mit mehreren Rosen, und resvect.schwarzen
Siri=
chen vor kurzen eingeführte Spauletes dermalen
auch von denen Livree-bedienten getragen wurden,
Jhro allerhöchsten Befehl dahin ertheilet haben,
daß nicht nur denen Livree-bedienten die gleich dem
Militari tragende Spauletes sogleich abgenommen,
sondern auch für das künftige deren Gebrauch
ernst=
lich verbotten, und wann nach Berlauf einiger
Wo=
chen Livree=bediente mit dergleichen Spauletes
be=
tretten wurden, solches allerhöchst Jhro Kaiserl.
Königl. Maj. von ihr Regierung des weiteren
al=
lerunterthänigst angezeiget werden solle. Als wird
diese allerhöchst geschöpfte Entschliessung dem
Pu-
blico zu seiner nachrichtlichen Direction, hinkünf=
tigen Mahrnung, und gehorsamsten Nachachtung
hiemit kund gegeben. Wien den 17. Aug. 1765.
Auf nächstkünftigen Montag als den 26. Augu=
sti werden in dem Hevingerischen Haus in der
Römerstrassen im dritten Stock verschiedene
Ver=
lassenschafts effecten, als etwas Silber, Perln,
Kietder, Kasten, Bilder, Spiegel, Tisch, Sesssel,
und andere Haus=fahrnussen, Vormittag von 9.
bis 12. und Nachmittag von 3. bis 6. Uhr denen
Meistbietenden gegen baarer Bezahlung hindan
gegeben werden.
von des Löbl. Stift Garstnerischen Grund=-buch
wegen, wird hiemit jedermänniglich kund und zu
wissen gemacht: Es deye nach erfolgt zeitlichen
Hintritt des weil Johann Baptist Peitlberger,
gewest behausten Burgers in Wien, und zugleich
Mitnachbars zu Grinzing, über beschehenes Anlan=
gen des zu Vertrettung der von ihme Peitlberger
ex Testamento zum Universal=erben instituirten
Causæ piæ gerichtl. aufgestellen Curatoris ad
Actum, Herrn Kran. Xaveri Leonhard Högg, J.
U. D. auch K. K. Hof=kriegs=raths- und
Ge-
richts-advocatens, und das von Löbl. gemeiner
Stadt Wien eingelangte Compaß - schreiben, in
die Licitirung des sammentl. Peitlbergischen zu
Grinzing befindlichen Verlassenschafts vermögen
(welches in 1096. Emmer Grin⟨z⟩inger Wein, 1746.
1757. 1758. 1759. 1760. 1761. 1762. und 1764er
Gewächs, dann in dem gedacht Löbl. Stift
Garst-
nerischen Grund - bach dienstdar, auf 1300. fl. ge-
schätzten mit 5. sauberen Zimmern, einer besonders
schönen Wein-presse, und einen Killer für
wenig-
stens 1200. Emer Wein versehenen Haus, samt
hierzu gehörigen Hoffatts=Wein=und
Baumgar=
ten, ingleichen in sieben Viertl bestgepflegten
Ae=
ckern in Siftinger feld, endlichen verschiedenen
Effecten, als Kleider, Zinn, Kupfer, Spiegel,
Kästen, Beth, Leingewand, und dergleichen
beste=
het) gewilliget, und zu Vornehmung dieser
Licita=
tion der 27. künftigen Monats Augusti Fruh von
9. bis 12. und Nachmittag von 3. bis 6. Uhr
bestim=
met worden; Wer nun eines oder anderes von
ob-
bemelten Stücken gegen alsogleich baarer
Bezah-
lung käuflichen an sich zu bringen gedenket, hat an
erst gedacht 27. Aug. in der ernannt Peitlhergischen
Behausung zu Grinzing ad tractandum & conclu-
dendum zu erscheinen.
Von des Landesfürstl. St. Leopoldi Stifts
Klo=
sternenburg Ober-cammer wegen, wird hiemit
je-
dermänniglich kund und zu wissen gemacht: wie
daß auf Anlangen des zu Vertrettung der von
weil. Johann Baptist Peitlberger behausten
Bur=
gers in Wien seel. in dessen letztwilliger
Disposi=
tion zu Erben eingesetzten Causæ piæ gerichtl. auf-
gestellten Hrn. Curatoris ad actum Franz
Xave=
rii Leonhard Högg der Rechten Doctoris, wie
auch K. K. Hof kriegs=rahts und Gerichts- advo=
caten über die vorhin auf den 3. dies Monats
Au=
gusti angeordnet - geweste, jedoch aus Mangel
an=
nehmlicher Kaufer nicht für sich gegangene
Liciti-
rung der Johann Baptist Peitlbergerischen, diesem
Stift dienstbaren überländ Grund - stücken, als
ein Viertel, und dritthalb Viertel Weingarten im
Steinberg, Summerleuten, auch Reisen, Sume=
rau und Harlacken genannt, dann ein Viertel=
und wiederum ein Viertel im Steinberg, Grin-
zingengebürg eine anderweite Licitation auf den
3ten nächstkünftigen Monats Septemb. fruhe um
8. Uhr bestimmet worden seye: dahero
alldieje=
nige, welche besagte überländ - Grundstücke kaufl.
an sich zu bringen gedenken, an bemelten Tag und
Stund auf obgedachter Ober cammer zu
Kloster=
neuburg ad tractandum & concludendum zu
er=
scheinen haben werden.
Von des der Landesfürstl. Stadt Tulln
verordne=
ten Judicii Delegati wegen, wird hiemit durch
ge=
genwärtig offenes Edict jedermänniglich kund und
zu wissen gemacht: Wasmassen auf ferners
dienst=
liches Anlagen und Bitten Herrn Franz Xaveri
Leonhard Högg, U. J. D. auch K. K. Hof - kriegs=
raths=und Gerichts=advocatens, als gerichtl. ver=
ordneten Albert Braumeill rischen Coratoris ab
Lites, wider Herrn Leonhard Stüftenhoffer, bur-
gerl. Apothecker zu Tulln, untern 8. Junii in die
nochmalige Licitirung dessen burgerl Behausung
in der Landesfürstl. Stadt Tulln in der
Fischer=
gassen liegend, dann Apothecker gerechtigkeit und
Zugehörungen, wie auch deren vorhanden auf
1307. fl 54 kr. gerichtl. geschätzten
Medicamen=
ten, Matorialien, und Zugehörungen gewilliget
worden seye; Wann nun zu Vornehmung sothaner
Licitation der 5. Tag künftigen Monats Sept. dies
laufenden 1765. Jahrs Fruhe um 8. Uhr auf dem
Rath - haus zu Tulln bestimmet ist; Als werden
alle und jede, so ermeltes Haus, Apothecker=ge=
rechtigkeit, auch vorhandene medicamenten, Ma=
terialien und Zugehörungen als Meistdietende
käu=
flich an sich zu bringen gedenken, an obdestimmten
Tag, Stund, und Ort ad tractandum &
concin-
dendum zu erscheinen wissen.
Obrister Hofmarschall ⁊c.
Geben mit gegenwärtig offenen Edict denen
Christoph Wagenseillischen Credits partheyen, be-
nanntlichen dem Leopold Schlager, Johann
Ste=
phan Richter, burgerl. Peruquenmacher, Bernard
Kiermarr, burgerl. Geldschmid, Marco Hofer,
Johann Raigl, burgerl. Schneidermeister, Franz
Goutro, Joseph Weiß, Abbate Vescovi, der Frauen
Sadanunci Barone de Ranftedshoffen nce de
Pa-
teuci, Evä Pilliwatschin, N. Wickelhauserin, N.
Weisserin, und N. v. St. Nicola, allenfals deren
Erben oder Ceßionarien zu vernehmen: Es hat uns
der Christoph Wagenseill, K. K. Hof - compositor=
bereits untern 18. May dies inlebenden 1765sten
Jahrs vorgestellet, wie daß der mit seinen
samment=
lichen Creditoren ein pactum præjudiciale gerichtl.
anzubinden, und denenselben seine
Besoldungs-
helfte judicialiter zu cediren gesinnet seye, dan-
nenhero gehorsamst gebetten, womit zu solchem
Ende eine hinlängliche Convocations tagsatzung
angeordnet, und sie vorbemelte Glaubigere per
Edi-
cta ad Valvas einberufen werden möchten. Wann
wir nun in dies des Supplicantens Ansuchen
gewil=
liget, und sohin auf den 6ten Tag dee Monat Sept.
dies Jahrs Nachmittag präcise um 4. Uhr zu
Ver=
nehmung seiner sammentl. Glaubigern, ob
nehmli=
chen dieselbe das von dem supplicirenden
Wagen=
seill mit ihnen gerichtl. anzubinden ansinnende
pa-
ctum præjudiciale einzugeben gedenken, oder nicht,
oder aber, ob sothanes pactum præjudiciale statt
finde, eine Erforderung vor unsere Amts=canzley
angeordnet haben, als wird thaen Eingangs
be=
nannten Christoph Wagenseillischen Glaubigern,
all⟨ein⟩ als derenselben Erben oder Ceßionarien
hie-
mit anbe⟨fohlen⟩, daß selbe an bestimmtem Tag und
Stund in der Amts-canzley auf der ⟨Saile⟨r⟩sta⟨t⟩⟩ in
dem J⟨⟩ h⟨a⟩us im ersten Stock per 10. Ducat.
Poenali ⟨ ⟩, und sich allda anmelden lassen
sollen.
Es ist bey den 3. Reitern auf den Neubau
all=
täglich, oder auf künftigen Michaeli der ganze
obere Stock auf die Gassen zu verlassen, bestehend
in 7. Zimmern, Kuchel, Boden, Keller, wie auch
Pferd und Wagen-stallung, wer solche bestehen will,
hat sich hierunen bey der Hausfrau anzumelden.
Es seynd auch 4. grosse Canzley-kästen, samt einer
grossen Tafel zu verkaufen.
Von des Kaiserl Königl. Judicii Deleg. Mixt.
in Milit. im Erzherzogthum Oesterreich unter und
ob der Enus wegen, wird durch dieses offentliche
Edict denen nach weil. Herrn Heinrich Grafen v.
Magauli, Freyhrn. v. Calro ruckgelassenen Herren
Erben, oder denen sonst daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht: Es habe bey diesem K. K. Jud.
Deleg. der über weil. Herrn Philipp Grafen v.
Magauli Freyherrn v. Calry, gewest K. K. Feld=
marschall leutenant, Fidei - commiss. Verlassen-
schaft aufgestellte Curator geziemend angezeiget,
daß in der diesfälligen untern 28. April 1749. er-
gangen Hof=kriegs=räthlichen Abhandlungs=reso=
lution §. 3. des Herrn Erblassers einzigen Sohn,
Herrn Heinrich Grafen v. Magauli Freyherrn v.
Calry (im Fall er glaubete, nebst den väterlichen
Fidei - commiss auch die Legitimam anverlangen
zu können) sein Recht in Separato anzubringen
vor=
behalten worden, nebst deme aber auch annoch
aus-
zumachen wäre, ob seine Frau Schwester, die
ver=
wittibt geweste Frau Obristin, Benedicta Freyin
v. Creagk, anjetzo verehelichte Gräfin O Madiden
die zur Reise nacher Parma empfangene 400. fl.
hinwiederum zu ersetzen habe; gleichwie aber
hier=
infals besagter Herr Heinrich Graf v. Magauli,
Freyherr v. Calry, ohne diesfals etwas
fürzukeh-
ren bereits den 23. Febr. 1756. und zwar ledigen
Standes zu Parma das Zeitliche gesegnet habe, oh=
ne daß man dessen ruckgelassene Erben bishero in
Erfahrenheit habe bringen können, als hatte
der-
selbe zu Ausmachung obberührter Punkten eine
clausu⟨l⟩irte Erforderung anzuordnen. Wann nun
hier Orts in sothane=Begehren allerdings
gewilli-
get, auch hierzu der 27. künftigen Monat Novemb.
Fruhe um 9. Uhr bestimmet worden ist. Als
wer=
den Eingangs erwehnte nach weil. Herrn Heinrich
Grafen v. Magauli Freyherrn v. Claro
ruckgelasse-
ne Erben, oder sonst Theilnehmende auf
obbestim-
ten Tag und Stund vor diesem K. K. Judic. Del.
Mixt. in Milit. in der sogenannten Hollerstanden
auf der Saillerstadt, und zwar entweder selbst
per-
sönlich, oder durch genugsam bevollmächtigte auch
in facto wohl instruirte Gewalttragere alsogewiß zu
erscheinen, und ihre diesfällige Nothdurft zu
ver=
handlen haben, wie im widrigen auf derenselben
Ausbleiben die übrige anwesende Jnteressenten mit
ihrer Nothdurft in Contumaciam angehöret, und
sohin was Rechtens ist, ex Officio erkennet werden
solle. Wornach dieselde sich zu achten, und ihren
diesfälligen Recht zu invigiliren wissen werden.
Wir N.N. Superintendenten und Spittlmeister
des Burger - spittal in Wien, geben hiemit
jeder-
männiglich zu vernehmen: Wasmassen über das
von dem Löbl. Wienerischen Stadt=magistrat
ein=
gelangte Compaß=schreiben d. d. 30. Julii & ps.
3. Augusti dies Jahrs, und hierauf von dem
Seup-
plischen Hrn. Curatore Berer beschehenes
Anlan-
gen in die Licitirung weil. Daniel Seupel, gewe-
sten Dosenmacher, und Theresia dessen Ehewürtin,
beeder seel. zweyer aneinander liegenden
Verlassen=
schafts=häusern, und haben befindlichen Garten zu
Heiligenstadt, allwo in dem grösseren Haus 11.
Zimmer, ein Saal, 3. Kuchel, ein Keller, und
ge=
wölhter Pferd - stall, dann in dem kleinern detto
ein Zimmer, ein Keller, ein s. v. Kühe=stall
befind-
lich ist, gewilliger, und zu dem Ende der 19. künf=
tigen Monats Sept. dies Jahrs Fruhe um 9. Uhr
in der Burger - spittals Grund=stuben zu
erschei=
nen zur Licitations=tagsatzung bestimmet worden
seye. Solchemnach werden alle diejenige, so
ob-
gedacht Stupplische Behausung samt Garten zu
er=
kaufen gefinnet, bey solch bestimmter
Licitations-
tagsatzung zu erscheinen, und sich anzumelden
ha=
ben, wo sodann mit dem Meistbietenden der Kauf
geschlossen, und hierüber das weitere fürgekehret
werden solle.
Bey Johann Jacob Lidl, Kupferstechern im
stei=
nern Kleeblat unter denen Tuchlauben ist zu haben:
Jhro Maj. des Kaisers und Kaiserin Portraits,
das St. 34.kr. Portraits Jhro Majest. des Röm.
Königs und Königin, des Erzherzogs Leopold,
des Pohlnischen Königs Stenislai, des
Englän=
dischen Milord Wilkes, des Fürsten v. Trier
Jo-
hann Philipp, des Prinzen Clemens v. Sachsen,
das St. 12. kr.
Das auf Schreibart künstlich gestochene
Gebett-
buch, auf sein wälschen Papier ungeb. 4. fl. 12. kr.
gebund. schwarz mit guten Gold und Futeral 5. fl.
12. kr.
Auf Verordnung des allhiesig=Löbl. Stadt=
rahts wird den 9ten künftigen Monats Sept. dies
Jahrs fruhe um 9 Uhr das in der Leopoldstadt
hin=
ter der Pfarr=kirche ligende Kürnerische Haus, wie
auch das Kürnerische Burgerl. Oelerer gewerb
je-
des ins besondere auf dem allhiesigen Raht haus
li=
citando verkaufet werden.
Num. 68. Samstags=anhang den 24. Augusti 1765.
Gedruckt in dem Kais. Kön. privilegirten Zeitungs=verlag und
Buchdrucke=
rey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Untertheinstrom den 6. Aug.
Den 24sten vergangenen Monats hat der
Graf von Oyenhausen Jhro
Hochmö=
genden folgendes Memorial überreichet:
Hohe und mächtige Herren!
Endes Unterzeichneter hat von Sr. Durch=
laucht dem Herrn Landgrafen von
Hessen=
cassel, seinem allergnädigsten Herrn, Befehle
erhalten, Euerer Hochmögenden die schon bey
verschiedenen Anlässen gethane
Anforderun=
gen zu wiederhohlen, dahin gehend, daß sie
ohne fernern Aufschub die rückstehenden
Gel=
der, welche Seiner Durchlaucht seit dem
durch den Utrechter=Frieden geendigten
Krieg schuldig sind, und sich auf 301673.
Gulden belaufen, wie auch diejenigen, wel=
che seit dem Aachener=Frieden noch nicht
abgeführet worden, und 24660. Gulden
ausmachen, zu bezahlen geruhen möchten,
um so mehr, da selbige von Jhro
Hochmö=
genden bey verschiedenen Gelegenheiten für
rechtmäßige und gegründete Forderungen
er=
kannt, und sogar erstere Bezahlung in einem
besonderen Artikel des in dem Jahr 1747.
zwischen Jhro Hochmögenden und dem Durchl.
Hause von Hessencaffel geschlossenen
Subst=
dienvertrags garantirt worden, als worinn
Hochdieselben dem Herrn Landgrafen wegen
gedachten Ruckständen eine gerechte
Genug=
thuung versprechen, und sich erbieten, alle
ihre Sorgen dahin anzuwenden, damit
nach=
dem durch den Aachener Friedenstractat
ge=
endigten Krieg, der Kriegscasse die
Rückstän=
de vollkommen vergütet werden möchten.
Dieserwegen hat Unterzeichneter die Ehre bey
Euer Hochmögenden seinen aufhabenden
Be=
fehlen zufolge, durch gegenwärtige Schrift um
die Erfüllungen dero Versprechungen
anzu=
halten, zu welchen Sc. Durchl. in Betracht
der Jhro Hochmögenden angebornen
Gerech=
tigkeitsliebe alle Hofnung schöpfen, und sich
um so mehr dieses freundschaftlichen
Verfah=
⟨ens⟩ schmeicheln, als der Zustand, in welchem
dero Staaten durch den letztern Krieg
ges=
tzet worden, Jhro Hochmögenden nicht
un=
bekannt, und die schleunige Abführung
die=
ser Rückstanden höchst erforderlich machen.
Welche Umstände gegenwärtig
Unterschriebe=
nem nicht anders als eine günstige und seinen
Anforderungen gemässe Antwort hoffen lassen.
Gegeben in dem Haag, den 24. Heumond
1765. Unterschrieben
Graf von Oyenhausen.
Nachdem man sich darauf über dieses
Ge=
schäft berathschlaget, so hat der Abgeordnete
von Zeelande, als welche Provinz sich am
meisten dabey interessirt befindet, dieses
Me=
morial seinen Obern zu überbringen, mitgenom=
men; die General=staaten haben dem Herrn
Abgeordneten aufgetragen, für das
Finanz=
departement mit dem Staats=raht sich zu
unterreden, diese Sache zu untersuchen, und
der Versammlung ihren Bericht einzugeben.
Die Stände von Holland sind bis auf eine
weitre Zusammenberufung auseinander gegange.
Die verschiedenen Cammer der Admiralität
werden sich auf den 13ten versammeln. Da
der Herr Marquis von Havrincourt für drey
Monat Erlaubniß erhalten, nach Paris
zu=
rück zu kehren, so rüstet er sich zu seinen
Abreise, und man glaubt nicht, daß er
wie=
der hieher zurück kommen werde.
Warschau 2. Aug.
Dieser Tagen haben des Königs Majestät,
in Begleitung der Fürsten, des Kron=kammer=
herrn wie auch vieler andern Herrschaften, den
Krieges=exercitien des neu errichteten
Re=
giments, im Felde hinter Wielopole, zuge=
sehen. Auf Sr. Majestät Befehl ist in
hiesi=
ger Residenz eine mit königl. Privilegien
ver=
sehene Brüderschaft von Fuhrleuten errichtet
worden, sie bestehen aus 60. Fuhrleuten, wel=
che alle Straßen dieser Stadt und der
Bor=
städte täglich reinigen sollen, wofür ihnen aus
der Stadt=steinbrückencasse jährlich 30000.
polnische Fl. gezahlet werden. Der
Unter=
truchfes von Litthauen, Fürst
Czartoris=
ky, ist ohnlängst von seiner Gesandschaft
aus Rom wieder zurückgekommen. Der
Herr Oberste von Sauerzab, welchem des
Königs Majestät in Abwesenheit des Herrn
Grafen von Brühl, das Comando über Jhre
Haus=truppen anvertrauet haben, fähret noch
fort, selbigen die preußischen Kriegs=übungen
beyzubringen.
Von der K. K. N Oe. Justiz Banco - deputation
wird hiemit all - und jedem durch gegenwärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht: Bey dieser
Ju=
stiz=stelle habe Theresia Bauerin cessionatio
nomi-
ne des Franz Wimer, und Sophiä dessen
Ehecon=
sortin, mit mehreren angebracht, wasmassen
der=
selben eine ihr cedirt - auf den Nahmen Franz
Wi=
mer und Sophiam dessen Eheconsortin lautende
Stadt=Banco obligation d.d. 27. Augusti 1761.
pr. 2000. fl. mit 5. pro Cento laufenden Jnteresse
in Verlust gerathen wäre; Damit also erwehnte
Obligotion durch Affigirung eines gewöhnlichen
Valval edicts der Ordnung nach amortisiret, und
ihr Bauerin darfür eine andere dergleichen
ausge=
stellet werden möchte, hat selbe wegen dessen
Aus=
fertigung um die Auflag an seine Behörde gebetten.
Gleichmit nun in solches der Supplicontin billiches
Anlangen von Rechts wegen solcher gestalten
gewil-
liget worden, daß wann inner 1. Jahr, 6. Wochen,
und 3. Tägen, von Zeit der Affizirung dieses Edicts
an zu rechnen, sich niemand zu obiger in Verstoß
ge=
rathenen auf Eingangs gedachten Franz Wimer,
und Sophiam dessen Ehewürthin lautenden Stadt
Banco - obligation d. d. 27. Augusti 1761. pr.
2000. fl. rechtlichen legitimiren, oder solche in
Originali produciren wurde, selbe alsdann fürnull
und nichtig gehalten, folgsam nach Verstieffung
be=
sagten Termins ihr Bauerin eine neue derley auf
den Nahmen Franz Wimer, und Sophiam dessen
Ehewürthin lautende Obligation von obberührter
Summa ausgefertiget, und zugestellet werden
sol=
le; Sochemnach hat man ein solches jeder
män-
niglich durch dieses offene Edict zur Nachricht
erin=
neren wollen.
Von dem in Sachen aufgestellten des Löbl. Grundbuchs deren W. W. E. E. P.
P. Minoriten bey dem heiligen Creutz hinter dem
Landhaus allhier, wird hiemit dem Herrn
Ferdi=
nand Joseph Jngerl, und Maria Magadalena dessen
Frauen Ehewürthin, allenfals derselben Erben,
abermal kund und zu wissen gemacht: Es seye über
die untern 25. Junii deises laufenden Jahrs in
Sachen ergangene, und sowohl per Edicta ad
Val-
vas, als durch offentlichen Druck bekannt
gemach-
te Einantwortungs=vorwissens - verordnung ihres
zum schwarzen Thor genannten, dem hoch=edl - ge=
bornen Herrn Joseph Fredinand v. Holger, K. K.
würtlichen Hofrath cessionano nomine, Gatzweis
haftenden, und bereits gerichtlich abgeschatzten
Hauses, auf dessen weiteres Anlangen untern 17.
dies Monat=Augusti in die würkliche
Einantwor=
tung sothanen Hauses, wofern nichts einkommen,
der Ordnung nach gewilliget worden; Wenn nun
weder sie Jngerlische Conleuthe, noch auch ihre
Er=
ben, zeithero hierwider etwas rechtlichen
einge-
bracht haben; Als wird ihnen diese würkliche
Ein=
antwortungs=verwilligung ihres annoch unbekann,
ten Aufenthalts halber hiemit zur Nachricht
offent=
lich kund gemacht. Wien den 19. Aug 1765.
Von N. Richter und Rath des Markts Möick,
wird hiemit jedermänniglich kund und zu wissen
ge=
macht: Wasgestalten weil. des Joseph Dallinger,
gewest burgerl. Hafner meisters dahier seel. eigen=
thumlich geweste Behausung samt der hierauf
jui=
cirten Hafner Proseßions - gerechtigkeit plus
offe=
renti & melius solventi licitando verkauft werde.
Wann nun hierzu der 9. nächstkünftigen Monats
Sept. anberaumet ist; Als werden alle und jede,
welche sothane Behausung samt der hierauf
radt=
cirten Hafner Professions=gerechtigkeit kauflich an
sich zu bringen gedenken, an obbemelten Tag Fruhe
um 8. Uhr auf dem allhiersiegen Rathhaus
erschei=
nen und sich durch ben Gerichts=diener anmelden
lassen, wo sodann mit dem Meistbietenden
traen=
ret, und der Kauf geschlossen werden solle.
Bey Emerich Felix Bader, in der Bogner=gasse
nächst dem Todten=kopf, ist zu haben:
Das dreyseitige Schachbett, oder Art und
Wei=
se, auf demselben sich Selbdritte zu unterhalten;
mit verschiedenen Hauptsätzen, auch selbander zu
spielen, und sowohl den Ursprung als die Gechicht
dieses weltberühnten Zeitvertreibes einzusehen.
Mit Kupf. 8. Regensp. und Wien, 1765. 30. kr.
Leipziger Sammlungen von Wirthschaftlichen=
Policey, Cammer und Finanz=sachen, 183
Stü-
cke in 15. Bänden, nebst dem General-register,
8vo. 33. fl.
Neue europäische Staats=und Reise=georgra=
phie, worinnen alles, was zur georgraphischen, pho=
sicalischen, politischen, historischen und
t⟨op⟩ogra-
phischen Kenntniß eines jeden Staats gehöret, aus-
führlich vorgestellet wird. 12ter Band, gros 8.
1765. 5. fl. alle 12. Bände zusammen 56 fl.
Lehrbegrief sämtlicher Oeconomischer und
Ca-
meral - wissenschaften, 2. Bände, 4. 1765. 3. fl
M. F. Meergraffens Versuch einer wahren
Ver=
besserung zur Glücksligkeit eines Staats. 8. 1765
1. fl. 8. kr.
Bidlietheck der schönen Wissenschaften und der
freyen Künfte, des 12ten Bandes 1stes Stück, 8.
1765. 51. kr.
Fr. Eman. Cangiamila Eambryologia sacra si=