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Wienerisches DIARIUM.

Nr. 68, 24. August 1765

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[1]

Num. 68. Samstag den 24. Augusti 1765.

Wienerisches DIARIUM.

Gedruckt in dem Kais. Kön. privileg. Zeitungs=verlag und Buch=
druckerey
im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.


London 6. Augusti.

Man versichert, daß in der am 2. die=
ser
bey Hofe gehaltenen Rathsver=
sammlung
über diejenigen Punkten
berathschlaget worden, weswegen neulich die
französische und spanische Gesandten in Be=
tref
der Canada=billets, der Manillischen
Lösungs=gelder, und anderer allen dreyen
Kronen sehr wichtiger Gegenstände in Confe=
renz
gewesen. Die Königl. Befehlshaber und
Commendanten in America haben den Befehl
erhalten, denen durch Sturm oder Mangel
an Lebens=mitteln in die englische Häfen ih=
rer
Aufsicht verschlagenen französich und spa=
nischen
Schiffe, auch wenn sie erlaubter Hand=
lung
wegen dahin kommen, aufs freundschaft=
lichste
zu begegnen. Besonderen Nachrichten
von Madrid zufolge, soll das spanische Mi=
nisterium
seit der Veränderung des hiesigen
sich in Ansehung der Anträge des Grafens
von Rochefort mehr geneigt als vorhero fin=
den
lassen. Der Herzog von York soll nach

einigen Aufenthalt zu Hannover nach dem
Haag gehen, und wie verlauten will, den
Prinzen Stadthalter mit herüber bringen.
Der Pallast von Kensington wird für Se.
Königl. Hoheit zurecht gemacht. Der gewe=
sene
Befehlshaber der Ostindischen Compagnie
Hr. von Sittart, welcher neulich mit uner=
meßlichen
Reichthümern aus Bengalen zurück
gekommen, hat am 2ten dieses die Ehre ge=
habt
, dem König aufzuwarten. Se. Maj.
haben geruhet, sich lange mit ihm über den
Zustand der dasigen Sachen zu unterreden.
Der Duc de Richmond hat sich den Gesand=
schafts
=posten am französischen Hofe verbe=
ten
; Man glaubt, daß erst nach der Wie=
derkunst
des Grafens von Guerchy, ein an=
derer
Nachfolger des Grafen von Hertford
werde ernannt werden, und man muthmas=
set
, daß es der Graf von Huntington seyn
dürfte.

Von Dominica sind Briefe hier, welche
zwar den Schaden bekräftigen, welcher durch
das letzte Erdbeben daselbst geschehen ist,

[2]

aber denselben bey weitem nicht so gros be=
schrieben
, als ihn das Gerüchte Aufangs ge=
macht
hatte.

Da in Florida die weissen Selaven sehr
rar sind, so verursachet dieses den Kaufleuten
und Pflanzern viele Schwierigkeiten. Aus
dieser Ursache liegt schon eine Bittschrift an
das hiesige Parlament fertig, des Jnhalts,
das künstighin die Missethäter von London
nicht nach Maryland und Neu=england, son=
dern
nach Florida möchten transportiret
werden.

Fortsetzung des neulich abgebrochenen
Artickels von Paris den 5. August.

Am 25. legte sich der Herr du Chaffaut
vor die Stadt Larxache vor Anker. Da er
nun an eben diesen Tage, mittels einer Ca=
nonirung
, welche eine Landung anzeigete,
die Mohren nach dem südlichen Theile der
Stadt an sich gezogen hatte, detaschirte er
sofort 9. Schlupen, um einer inwendig in
dem Hasen liegenden Fregatte, die Syrene
genannt, das Brand=hemd anzölegen. Das
Meer war aber dergestalt aufgeschwollen, daß
sie zurück kehren mußten. Tages darauf gieng
die Canonirung und Bombardirung auf Lar=
rache
mit so gutem Erfolge vor sich, daß
Herr du Chaffaut eine feindliche Batterie
von 18. Canonen, welche mit ihrem best=
möglichst
unterhaltenen Feuer die Einfahrt
des Hafens vertheidigte, ausser Stand setzte.
Am 10. Uhr wurden 3. Schlupen, nebst ei=
nem
Boote, unter den Ordres des Schiffs=
leutenants
, Herrn von Kergarion, beordert,
vorgedachte Fregatte in Brand zu stecken. Er
vollbrachte diesen Befehl, und wurden 4.
Mann von seinem Detaschement bey dem
Rückzug verwundet; allein zwo Stunden her=
nach
nahm man wahr, daß das Feuer gelö=
schet
war. Am 27. ward die Canonirung
und Bombardirung mit solcher Lebhaftigkeit
fortgesetzet, daß das Fort, das Gouverne=
ment
, und die Stadt gänzlich zerstöret, und
verlassen wurden. Herr du Chaffaut beor=
derte
gegen 5. Uhr Abends 14. theils Schlu=
pen
, theils Booten, unter dem Commando
des Schiffs=capitains, Herrn de la Touche
de Beauregard, um die Fregatte, die Sy=
rene
, von neuem in Brand zu stecken, wel=

che auch alsobald in vollen Flammen stand,
und durch das Feuer verzehret wurde. Da
nun aber das Detaschement, so diese Aus=
führung
im Auftrag hatte, in einer sehr en=
gen
Tiefe weit in den Fluß hinein eine Sche=
becke
von 24. Canonen entdeckete, so ent=
brannten
die Officiers von Eiser und Hitze,
um dieselbe gleichfals in den Flammen auf=
gehen
zu laßen. Ungeachtet des Widerstan=
des
der Mohren brachten sie es auch zuwege;
allein, da sich nach und nach die Zahl der
erstern bis auf beyläufig 3000. Mann ange=
häufet
hatte, so ward das Detaschement in
seinem Rückzug durch das anhaltende Feuer
des Haufens abgeschnitten, so, daß sechs,
theils Schlupen, theils Booten, die von den
Wellen zurück gehalten wurden, strandeten,
auch der meiste Theil ihres Schiffs=volkes
durch das von den beyden Ufern immerfort
daurende Musqueten=feuer niedergemacht
wurde, und endlich die Fahrzeuge selbst mit
der übergebliebenen Mannischaft in die Ge=
walt
der Mohren fielen, welche gleichwol bey
dieser Ausführung sowohl, als bey dem Bom=
bardemet
, ungefehr 2000. Mann verlohren
haben. Unserer Seits sind 30. Officiers
und Volontairs, und 174. Matrosen oder
Soldaten an Todten und Gefangenen ge=
blieben
.

Herr du Chaffaut gehet mit 2. Schiffen
nach Mogador ab, um den dasigen Hasen
zu recognosciren. Anfangs Augusti wird er
mit seinen Schiffen zu Cadix einlaufen, um
die neuen Befehle des Königs daselbst zu er=
warten
. Er schicket zwey Schebecken zum
Kreuzen nach den Hafen aus, welche die Sa=
leer
an der Meer=enge von Gibraltar haben.
Die Hafen Sale, Larrache, und Mamora
bleiben von einer gewissen Anzahl unserer
Fregatten berennet. Es wird also kein Sa=
leisches
Schiff auslaufen, und daher unsere
Handlung in diesem Jahre einer ungekränk=
ten
Sicherheit und Freyheit geniessen.

So eben läuft aus Brest die Nachricht
ein, daß das dänische Schiff, der gute Er=
folg
, welches mit Kriegs=munition befrach=
tet
nach Sale bestimmet war, aber von dem
Herrn du Chaffaut angehalten worden, un=
ter
Bedeckung der Fregatte, die Biche ge=
nannt
, auf der Brester Rhede eingelaufen ist.

[3]

Nantes vom 21. Julii.

Zu Bernerie, einem am Meer gelegenen
Dorf, eine Stunde von Burg=Neuf, wur=
de
ein ungeheurer Fisch von ganz unbekann=
ter
Art gefangen, und hierher gebracht; er
wiegt wenigstens 1200. Pfund. Der Kopf
ist oval und sehr klein, in Vergleichung des
ganzen Körpers. Die Augen sind rund, in
der Breite eines grossen Thalers, die obern
und untern Theile seines Racheus, ja der
Gaumen, sind mit vielen scharfen und spitzi=
gen
Zähnen besetzet; die Zunge ist dick, mehr
breit als lang, und hat Wurzel=zähne, wie
auch der Schlund. Der Kopf gehet in eine
Art von Schnabel aus, fast wie eines Papo=
gay
, mit diesem Unterschied, daß der obere
Theil gespalten ist, in welchem Spalt der
untere Theil einpasset. Der Hals ist dick,
gestreckt und weich; der Rücken stellet eins
umgekehrte Barque vor, und ist so hart, daß
kein Beil eingehet. Die obere Haut siehet
so schwarz aus, als wenn sie mit Schif=theer
bestrichen wäre, der Bauch ist fleckicht und
schuppicht; die Floß=federn haben die Form
von Flügeln, und stehen so an dem Leib, wie
bey den Vögeln, sie sind 4. Fuß lang, 18.
Zoll breit, und 6. dick. Der Schwanz, so
kurz und dick ist; endiget sich auf ähnliche
Art wie an einem Maykäser. Etwas ober=
halb
demselben sind noch zwey Floß=federn
nur halb so groß und breit als die andern,
und gehen in Scheeren aus wie an einem
See krebs. Jn dem Bauch dieses seitsamen
Thieres fand man Eyer so schwarz wie seine
Haut, und so groß als von einem Strauß;
viele ganze Fische, fürnämlich Solen, und
was das Wunderbareste ist, 30. Acaxon=
Nüsse, welcher Baum in America wachst,
und etliche Stücke Corallen. Man hat ihn
gesehen, 8. Tage zuvor, ehe er gesangen wor=
den
. Die begierigen Schiffer, auf eine so
ausserordeutliche Beute, brachten ihm so vie=
le
Wunden an dem Kopf bey, bis er vom
Verlust des Blutes abgemattet, und endlich
ihnen zur Beute wurde.

Aus der Schweitz 6. August.

Verschiedene Zeitungs blätter haben von de=
nenen
Unruhen, welche in dem Löbl. Canton
Schweitz sich hervorgethan, und eine Zeitlung
angedauret, oftmal wiewohl sehr ohnverläßi=

ge Erwehnung gethan; dermalen kann soviel
mit Gewißheit melden, daß in ersagtem
Löbl. Eidgenossenen Stand die Einigkeit und
Ruhe vollkommen und zwar seitdem wieder
hergestellet, als der ehemalige Ratherr und
Landes=hauptmann, Carl Dominic Pfihl, sei=
nen
Credit verlohren. Er war während de=
nen
Unruhen bey dem gemeinen Volk in gros=
sem
Ansehen, und wuste mit allerhand Vor=
spiegelungen
und Ränken nicht allein hierzu
den Zunder anzulegen, sondern auch den Auf=
stand
zu unterhalten. Allein, eben diese
Frechheit hatte zu seinem eigenem Unglück
ihr Ziel; nachdem er unter andern sich nicht
entblödet, ein unterm 28. Oct.1764. aus
der Hochfürstl. Canzley Einsiedlen, dem Hrn.
Jlg Augustin auf der Mue, damaligen Amts=
stadthaltern
zu Schweitz zugefertigtes Canz=
ley
=schreiben als falsch auszuschreyen, so nah=
me
hierab die Landes=gemeinde den Anlaß,
unterm 20. May von besagtem Pfihl den Be=
weiß
, dieses Vorgebens zu verlangen, und
auf den Grund der Wahrheit zu drin=
gen
, es geschahe auch, daß der Pfihl
unterm 26sten des nemlichen Monats
vor öffentlicher Landes=gemeinde selbsten beken=
nen
müssen, wie seine Aussage, als ob solches
Canzley=schreiben falsch wäre, ungegründet,
und alle seine deswegen in publico & priva-
tim
ausgestossene Worte unwahrhafte Zusatze
seyen, worauf er dann aller jener Ehren und
Armtern entsetzet und angehalten worden, mit
seiner eigenen Hand=unterschrift gegen der
Hochfürstl. Canzley Einstedelen einen förmli=
chen
Widerruf zu thun Seitdem hat sich
der entlarvte Böswicht landsflüchtig gemacht,
und der Hochlöbl. Stand Schweitz ersuchte
unterm 26. Junii durch Circular=schreiben die
übrige Löbl. Cantons auf denselben als einen
Anstfter und Urheber vieler Unruhen und
Mißhelligkeiten ein wachtsames Aug zu halten,
und selbigen berrettenden Falls gefänglich nie=
derzuwersen
, auch nach Erd=genoßischem Ge=
brauch
dem Löbl. Stand Schweitz emzuliesern.

Stackholm 1. Augusti.

Der König hat unterm 20. December
1754. vermitelst eines gedruckten und im gan=
zen
Reich publicirten Patents verordnet, daß
demjenigen ein Prämium von 40000. Kupfer=

[4]

Thaler gereichet werden soll, welcher einem
Verfälscher der Banco=Transport=Zettul so
zuver sichtlich angeben würde, daß derselbe ar=
retiret
und am Leben gestraffet werden kan.
Da sich nun dieser Fall vor einiger Zeit in
Carlscrona zugetragen, so haben die Depu=
tirten
der Banco für eln Oeconomicum der
Banco angesehen, die eine Hälfte von ange=
zielter
Prämie an dem Denuntianten, die an=
dere
Hälfte aber an das Jnquisitions=Gericht
abzugeben, weil dieses ausserordentlich viele
Mühe von der Untersuchung gehabt. Allein der
Reichs=Stände secrete Ausschuß hat dieses
Verfahren gemißbilliget und verordnet, daß
mehr besagte Prämie der 40000. Kupfer=Tha=
ler
künftig nicht eher ausbezahlet werden soll,
als bis der Ober=Richter definitive erkannt ha=
ben
wird, wem sie vorzüglich gebühret.

Der König hat den Reichs=Ständen ver=
mittelst
eines Anszugs aus dem Senats=Pro=
tocoll
vom 3ten Julii zu erkennen gegeben,
wie Se. Königl, Majestät für gut fänden,
daß die Stelle eines Pommerischen Regie=
rungs
=Canzlers nicht eher wieder besetzet
würde, ale bis die Verfassungen gemacht wor=
den
, die zur Regierung der Provinz Pom=
mern
und der dortigen Oeconomie nöthig seyn
möchten, immasseu die grossen Staats=De=
fecte
, welche sich in besagter Provinz sowol,
als im Reich äusserten, nicht zulassen wolten,
daß man einen Canzler nach Maasgebung sei=
ner
Würde besoldete. Es könnte dieses
grosse Amt auch um so viel eher vacant blei=
den
, als einer von denen Regierungs=rähten,
welches schon öfters verwaltet hätte. Der
secrete Ausschuß hat die Meinung des Königs
unterthänig genehmiget.

Auf dem vorigen Reichs tag ersuchten die
Reichs=stände den König, daß Se. Majest.
für ein jedes der Jnfanterie=regimenter eine
unterscheidende Uniform erwählen möchten,
und solches ist hiernächst auch auf Königl.
Befehl bewerkstelliget worden. Nun haben
auch die gegenwärtige Reichsstände Se. =
nigl
. Majestät ersuchet, einem jeden der Ca=
vallerie
=und Dragoner=regimenter gleichfalls
unterschiedene Uniformen zu geben, jedoch,
daß solches nicht eher geschehe, als bis für
ein jedes Regiment eine neue Mondirung fäl=
lig
sey, damit der Staat nicht beschweret wer=
de
.

Jnspenck 19. Augusti.

Schrecken, Bestürzung, Thränen und Leib=
wesen
sind jetzt unser Antheil geworden. Ge=
stern
Abends um 10. Uhr gefiel es GOtt dem
Allmächtigen, Se. Maj. den aller durch lauch=
tigsten
großmächtigsten und unüberwindlichsten
Röm. Kaiser und König Franciscum den Er=
sten
⁊c. ⁊c. durch einen plötzlichen Schlagfluß
aus dieser Zeitlichkeit in das ewige Leben ab=
zufordern
. Die Betrübniß der allerhöchsten
und höchsten Herrschaften, und das Trau=
ern
des ganzen Hoses, über diesen so unver=
mutheten
als schmerzhaften hohen Todesfalls
läßt sich besser empfinden als ausdrücken.



Wien den 24. Augusti 1765.

Der letzt vergangene Mittwoch ware je=
ner
unglückliche Zeit=punct, welcher
nicht nur die Kaiserl. Königl. Haupt=und Re=
sidenz
=stadt Wien, sondern das ganze Land in
die äusserste Betrübnuß gesetzet, da selbi=
gen
Vormittags gegen 9. Uhr ein Courier
von Jnspruck aus Tyrol eingetroffen, der den
allhier residirenden allerhöchsten Herrschaf=
ten
die schmerzens=volle Nachricht überbrachte,
daß der höchste Welt=monarch Se. Majest.
der glorwürdigste Röm. Kaiser, Franciscus
der Erste, unser aller gnädigster Herr und Mit=
regent
, den 18. dieses Abends nach 10. Uhr.
da Allerhöchst=dieselben in der Opera sich übel
befunden, und ausgetretten, in der Retirade
Sr. Majest. des Röm. Königs in dem 57sten
Jahre Allerhöchst=dero ruhmvollen Alters,
und da Allerhöchst=dieselben den Röm. Kai=
serl
. Thron 20. Jahre mit Milde und Gerech=
tigkeit
besessen, ganz unvermutet Todes er=
blichen
. Dieser allzu fruhezeitig schmerzliche
Zufall hat die allerhöchsten Herrschaften zu
Schönbrunn zu einen mitleidens=würdigen
Jammer gebracht, und in der ganzen Stadt
hörte man von hoch=und niederen nichts dann
Weheklagen über den Verlust des theuren
Monarchen. Noch diesem Mittag sind
alle offene Schauspiele, Musiquen und Tänze
eingestellet worden. Nichtminder wurden
auch die Departements in der K. K. Hofburg
und zu Schönbrunn nebst der Kaiserl. Canz=
ley
in der Wallnerstraß, und alles, was dem
Höchstsel. Kaiser eigentumlich war, versigelt.

[5]

Eine gleiche Ordre ist nach allen Gütern er=
gangen
, auch sind viele Estaffetten nach ande=
ren
Hösen von hier abgefertiget worden.


Lista deren Verstorbenen zu Wien
in und vor der Stadt.

Den 20. Aug. Jn der Stadt.
Niemand.

Vor den Stadt.

Phil. Steska, Musicant, beym rot Ygel zu Erdb.,
alt 28. J.

Eva Prandlin, Wittwe, im Brunmeisteris. H. am
Renn weg, alt 50. J.

Dem Franz Herlich, Leib lack., s. K. Pet., beym
rot. Herz in der Josephst., 1. J.

Dem Domin. Rundkoutzo, Schlosser=ges., s. W.
Elisab, im Schreineris. H. in der Leop. 44 J.

Dem Christoph Kohl, Lack., s. K. Francisca, im
Pauckingeris. H. auf der Landser., 6. v. J.
Somma 5. Person., darunter 2. Kind.

Den 21. Aug. Jn der Stadt.

Die Wol=edle Fr. Anna Kerschnerin, Wittwe, im
Satleris. H. auf der hoh. Bruck., alt 79. J.

Vor der Stadt.

Jznatz Pisch, Strümpfwürk.=ges., beym schwarzen
Räs. oderm Neustift, alt 53. J.

Anna Griesonbergerin, Wittwe, bey der Kugel in
der Josephst., alt 63. J.

Dem Joh. Spreitzer, Kutsch., s. W. Eva, im Him=
mel
-pfort=H. in der Unger=gas., alt 65. J.

Dern Jos. Dorfinger, Lehen-kutsch, s. W. Elisab.,
im Manrerpolieris. H. in der Leopoldst., 40. J.

Dem Carl Bauer, Schust., s. S. Math., bey dem
gelb. Adl. an der Mauer in der Josephst, 15. J.

Dem Joh. Schwarzenbacher, Taglöhn., s. K. An=
na
, beym schwarz. Mohr. am obern Neust., 3. J.

Eleon. Piberin, in St. Joh. Nep. Spit., 79. J.
Somma 8. Person., darunter 1. Kind.

Den 22. Aug. Jn der Stadt.

Fr. Anna Scherrieblin, Burgerl. Wittwe, im Dre=
ckis
. H. am alt. Fleischm., alt 56. J.

Vor der Stadt.

Dem Casp. Gut, K. Kutsch., s..W. Rosina, beym
Engel am Getreidm., alt 26. J.

Math. Sturm, Ausf⟨⟩, im Arbeits=H. in der
Leopoldst, alt 37. J.

Ferd. Lehrner, Taglöhn., im Praudstätteris. H. zu
Erdberg, alt 52. J.

Dem Georg Neilinger, Herrschaftl. Vorreit., s.
W. Elisab., im Liechtensteinis. Pomeranzen=H.
in der Rossau, alt 40. J.

Anna Ehwaltin, Burgerl. Wittwe, bey St. Peter
im Liechtenth., alt 97. J.

Dem Andre K⟨⟩, Lüche⟨⟩. ges., s. K. Reg.,
beyn 3. Taub. im Liechtenth., alt 4. J.

Dem Jos. Holl, Büchsenmach., s. K. Eva, in der
Casarne in der Leopoldst., alt 6 v. J.

Dem Joh. Herr, gem. Grenadler. vom K. K. Graf
Lascis. Jnfanterie=regim., s. K. Georg, in der
Casarna in der Alster gas., alt 3. J.

Elisab. Wimmerin, led. M., beym schwarz. Eleph.
in der Josephst, alt 42. J.

Summa 10. Person., darunter 3. Kind.


AVERTISSEMENT.

Nachdeme von einem Hochlöbl. K. K. Obrist=
Münz und Bergmeister amt im Königreich =
heim
veranlasset worden, wegen denen auf dem
Euler Gold=gebürg im volligen Umtrieb begriefe=
nen
, und dis nun vollkommen vergewerkten sechs
Privat=zechen, benanntlich Heil. Geist, Maria
Hülf, St. Josephi, St. Francisci Seraphici, St.
Francisci de Paula, und St. Johann Nepomuceni
Fund=gruben, diesfällig Löhl. Gewerkschaft nach
bereits verlosenen Jahrs=frist wie gewöhnlich zu
averttren; Als wird hiemit zu Prasequirung die-
ses
edlen Gold=Bergbaues ein jeder respective Herr
Gewerk nach Maaß inhabender Gewöhr=scheinen
einen Jahrs Zutzuß, von jeder Kux 6. fl. ad Cas-
sam
erlegen, und zwar Berg=ordnungsmäßig, in-
ter
præsentes in Zeit 4 Wochen, inter absentes
aber in Zeit 6. Wochen von zu Ende gesetzten Dato
an zu rechnen, diesen Gelder=zuenß mit eines je=
den
ausdrücklichen Nahmens. Kuxens, und deren
Zechen-specification, allhier in Wien bey dem K.
K. Keyser=amts und Bergwerks Haupt-cassä
Obereinnehmer Herrn Caspar Fellinger, in Prag
aber bey daselbstigen K. K. Münz-quardein Herrn
Johann Anton Stehr zu entrichten belieben, wor-
zu
man sich um so gewisser versiehet, als ansonsten
jene, so in Retardat der Berg=ordnung nach ver=
fallen
sollten, sich selbsten die Schuld zuschreiben
müssen. Der Gruben=stand, wie Cassä-ausw. is
kann bey obbenannten Herren Beamten nach Be=
lieben
eingesehen werden. Wien den 24 Aug. 1765.


Bey Joseph Kurzböcken, Universitäts=buchdru=
ckern
in seinem auf dem Hof gelegenen sogenann=
ten
Barbierischen Hause ist zu haben:

Grund- und Aufriß des Triumph=und Ehren=
bogens
, welcher zu Jnspruck am Ende der grossen
Vorstadt-gasse gegen Wiltau auf die höchste Ver-
mählung
des Durchlauchtigsten Erzberzogs Leopold
mit der Durchlauchtigsten Prinzesin Ludovica Jn=
fantin
von Spanien, auf Beranlassung eines hohen
Landes-gubernii nach jonischer Ordnung von Qua=
derstücken
errichtet, entworfen und aufgeführet
durch C. J. Walter, K. K. Jngenieur, Obrist-
wachtmeister
, und Fertifications Pyrovincial: di-
rector
in Tyrol. das Stück kostet 17. kr.

[6]

Wir Burgermeister und Raht der Stadt Wien
geben hiemit des pro prodigo erklärten Jgnatz Cor=
nelii
Streckers von Rauttenstrauch sammentlichen
Creditoren zu vernehmen: Es habe ein Stadt=
raht
auf den in Bertref der gegen erstgedachten
Strecker von Rauttenstrauch vorgekommenen
Glaubigern erstatieten Raithaudlers bericht un=
term
27. Julii jüngsthin veranlasset, daß der eben
auf sothanen Bericht ergangene Ausschlag ihnen
sammentlichen Credits=partheyen in Geweiner
Stadt Pupillen rait=cammer ordentlich publiciret,
und sothaner Publicirungs tag denenselben durch
ein offentliches Edict kund gemachet werden solle,
und da nun zu dem Ende der 28. inlebenden Mo=
nats
Augusti fruhe um 9. Uhr zur Tagsatzung an-
bereaumet
worden ist. Als werden dieselbe an er-
melten
Tag und Stund bey unser und Gemeiner
Stadt Pupillen rait=kammer zu erscheinen, und so=
thauer
Publicirung gewönlicher massen abzuwar=
den
wissen.


AVERTISSEMENT.

Von der von Jhro Kaiserl. Königl. Apost. Maj.
allergnädigst angeordneten Deutsch=Erbländisch=
Ständischen Credits=deputation wegen, wird aber=
malen
männiglich kund gemacht: Zumalen dies
Orts die unausgesetzte Gorgfalt getragen wird,
womit die untern 1. Julii 1761. ausgestallt 6. pro
Centige Ständische Zahlungs=obligationen, laut
diesfällig Ständischer Notification vom 30. Junii
1761. und hinnach erganamen Kaiserl. Königl.
Edicts d. d. 1. Augusti besagten Jahrs, längstens
nach Verfliessung 5 Jahren aus dem Umlauf ge-
bracht
, und getilget worden mögen, gleichwie es
dann bereits mit fünsfhalb Millionen Gulden be=
schehen
, und die vermög Ständischer Notification
d. d. 29. Decemb 1764. aufgekündigte Zahlungs-
papier
oder Coupons a 25. fl. von Nro. 1. bis
180000. nunmehro eingezogen, und hindan gefer=
tiget
seynd; So werden in Verfolg dessen hiemit
andere drey Millionen, zweymal hundert fünf und
siebenzig taufend Gulden der Ständ. Zahlungs-
obligationen
a 100. fl. und zwar ihrer Ordnung
nach von Nro. 1. bis 32750. inclusine dergestalten
vom 1. Augusti dieses Jahrs aufgekündiget, daß
solche denen Jnhabern zu eines jeglichen desto grös=
serer
Erleichterung bey allen Kaiserl. Königl. Hun=
garisch
-Siebenbürgisch-Böhmisch- und Oester=
reichischen
Cameral wie auch allen Deutsch- Erb=
ländisch
-Ständischen Cassen, jedoch gegen deme,
daß die eigentliche Numern gedachter Coupsus a
100. fl. bey der jenigen Cameral=oder Ständischen
Cassa, wo man die Zahlung zu erhalten verlanget,
längstens bis Ende künftigen Monats Novemb. an-
gezeiget
werden, ansonsten aber nur allhier bey der
Ständ. Credits Deputations=Haupt=cassa, bey
welcher auch gleich von nun an, nümlich vom 1.
August ein jedweder, dem es helichete, für sotha=

ne aufgekündigte Obligationen das baare Gold samt
dem betresenden Wert des Tages erheben kann,
längstens bis Ende Januari 1766. nebst dem bis
dahin verfallenen Jnteressen=betrag baar bezahlet,
und davon weitershin, das ist vom 1. Febr. 1766.
weder fernere Jnteressen mehr entrichtet, noch so=
gestalt
aufgekündigte Papiere in den Kais. Königl.
Landesfürstl. oder Ständischen Cassen irgendswo
angenommen werden sollen. Da übrigens einem
jeden Jnnhaber frey stehet, daß er solche nach Will=
kuhr
bey der zahlenden Cassa, anstatt des sonst zu
empfangen habend baaren Geld, in 5. pro Centige
Coupens umsetzen, und somit fürohin sein Capital
zu 5. pro Cents autzen möge. Wie solches aus der
vorangezohenen Ständischen Aufkündigungs=no=
tification
vom 29. Decemb 1763. des nichreren zu
ersehen ist.


AVERTISSEMENT

Demnach Jhro Kaiserl Königl. Majest. vermit=
tels
eines sub dato 3ten & præsentato 13ten inie-
benden
Monats an die N. Oe. Regierung erlassen
allerhöchsten Hof-decrets, auf Beruchmen, daß
die auf allergnädigste Anordnung zu Entscheidung
deren Chargen bey denen Jnfanterie regimentern
mit mehreren Rosen, und resvect.schwarzen Siri=
chen
vor kurzen eingeführte Spauletes dermalen
auch von denen Livree-bedienten getragen wurden,
Jhro allerhöchsten Befehl dahin ertheilet haben,
daß nicht nur denen Livree-bedienten die gleich dem
Militari tragende Spauletes sogleich abgenommen,
sondern auch für das künftige deren Gebrauch ernst=
lich
verbotten, und wann nach Berlauf einiger Wo=
chen
Livree=bediente mit dergleichen Spauletes be=
tretten
wurden, solches allerhöchst Jhro Kaiserl.
Königl. Maj. von ihr Regierung des weiteren al=
lerunterthänigst
angezeiget werden solle. Als wird
diese allerhöchst geschöpfte Entschliessung dem Pu-
blico
zu seiner nachrichtlichen Direction, hinkünf=
tigen
Mahrnung, und gehorsamsten Nachachtung
hiemit kund gegeben. Wien den 17. Aug. 1765.


Auf nächstkünftigen Montag als den 26. Augu=
sti
werden in dem Hevingerischen Haus in der
Römerstrassen im dritten Stock verschiedene Ver=
lassenschafts
effecten, als etwas Silber, Perln,
Kietder, Kasten, Bilder, Spiegel, Tisch, Sesssel,
und andere Haus=fahrnussen, Vormittag von 9.
bis 12. und Nachmittag von 3. bis 6. Uhr denen
Meistbietenden gegen baarer Bezahlung hindan
gegeben werden.


von des Löbl. Stift Garstnerischen Grund=-buch
wegen, wird hiemit jedermänniglich kund und zu
wissen gemacht: Es deye nach erfolgt zeitlichen
Hintritt des weil Johann Baptist Peitlberger,
gewest behausten Burgers in Wien, und zugleich
Mitnachbars zu Grinzing, über beschehenes Anlan=

[7]

gen des zu Vertrettung der von ihme Peitlberger
ex Testamento zum Universal=erben instituirten
Causæ piæ gerichtl. aufgestellen Curatoris ad
Actum, Herrn Kran. Xaveri Leonhard Högg, J.
U. D. auch K. K. Hof=kriegs=raths- und Ge-
richts
-advocatens, und das von Löbl. gemeiner
Stadt Wien eingelangte Compaß - schreiben, in
die Licitirung des sammentl. Peitlbergischen zu
Grinzing befindlichen Verlassenschafts vermögen
(welches in 1096. Emmer Grin⟨z⟩inger Wein, 1746.
1757. 1758. 1759. 1760. 1761. 1762. und 1764er
Gewächs, dann in dem gedacht Löbl. Stift Garst-
nerischen
Grund - bach dienstdar, auf 1300. fl. ge-
schätzten
mit 5. sauberen Zimmern, einer besonders
schönen Wein-presse, und einen Killer für wenig-
stens
1200. Emer Wein versehenen Haus, samt
hierzu gehörigen Hoffatts=Wein=und Baumgar=
ten
, ingleichen in sieben Viertl bestgepflegten Ae=
ckern
in Siftinger feld, endlichen verschiedenen
Effecten, als Kleider, Zinn, Kupfer, Spiegel,
Kästen, Beth, Leingewand, und dergleichen beste=
het
) gewilliget, und zu Vornehmung dieser Licita=
tion
der 27. künftigen Monats Augusti Fruh von
9. bis 12. und Nachmittag von 3. bis 6. Uhr bestim=
met
worden; Wer nun eines oder anderes von ob-
bemelten
Stücken gegen alsogleich baarer Bezah-
lung
käuflichen an sich zu bringen gedenket, hat an
erst gedacht 27. Aug. in der ernannt Peitlhergischen
Behausung zu Grinzing ad tractandum & conclu-
dendum
zu erscheinen.


Von des Landesfürstl. St. Leopoldi Stifts Klo=
sternenburg
Ober-cammer wegen, wird hiemit je-
dermänniglich
kund und zu wissen gemacht: wie
daß auf Anlangen des zu Vertrettung der von
weil. Johann Baptist Peitlberger behausten Bur=
gers
in Wien seel. in dessen letztwilliger Disposi=
tion
zu Erben eingesetzten Causæ piæ gerichtl. auf-
gestellten
Hrn. Curatoris ad actum Franz Xave=
rii
Leonhard Högg der Rechten Doctoris, wie
auch K. K. Hof kriegs=rahts und Gerichts- advo=
caten
über die vorhin auf den 3. dies Monats Au=
gusti
angeordnet - geweste, jedoch aus Mangel an=
nehmlicher
Kaufer nicht für sich gegangene Liciti-
rung
der Johann Baptist Peitlbergerischen, diesem
Stift dienstbaren überländ Grund - stücken, als
ein Viertel, und dritthalb Viertel Weingarten im
Steinberg, Summerleuten, auch Reisen, Sume=
rau
und Harlacken genannt, dann ein Viertel=
und wiederum ein Viertel im Steinberg, Grin-
zingengebürg
eine anderweite Licitation auf den
3ten nächstkünftigen Monats Septemb. fruhe um
8. Uhr bestimmet worden seye: dahero alldieje=
nige
, welche besagte überländ - Grundstücke kaufl.
an sich zu bringen gedenken, an bemelten Tag und
Stund auf obgedachter Ober cammer zu Kloster=
neuburg
ad tractandum & concludendum zu er=
scheinen
haben werden.


Von des der Landesfürstl. Stadt Tulln verordne=
ten
Judicii Delegati wegen, wird hiemit durch ge=
genwärtig
offenes Edict jedermänniglich kund und
zu wissen gemacht: Wasmassen auf ferners dienst=
liches
Anlagen und Bitten Herrn Franz Xaveri
Leonhard Högg, U. J. D. auch K. K. Hof - kriegs=
raths
=und Gerichts=advocatens, als gerichtl. ver=
ordneten
Albert Braumeill rischen Coratoris ab
Lites, wider Herrn Leonhard Stüftenhoffer, bur-
gerl
. Apothecker zu Tulln, untern 8. Junii in die
nochmalige Licitirung dessen burgerl Behausung
in der Landesfürstl. Stadt Tulln in der Fischer=
gassen
liegend, dann Apothecker gerechtigkeit und
Zugehörungen, wie auch deren vorhanden auf
1307. fl 54 kr. gerichtl. geschätzten Medicamen=
ten
, Matorialien, und Zugehörungen gewilliget
worden seye; Wann nun zu Vornehmung sothaner
Licitation der 5. Tag künftigen Monats Sept. dies
laufenden 1765. Jahrs Fruhe um 8. Uhr auf dem
Rath - haus zu Tulln bestimmet ist; Als werden
alle und jede, so ermeltes Haus, Apothecker=ge=
rechtigkeit
, auch vorhandene medicamenten, Ma=
terialien
und Zugehörungen als Meistdietende käu=
flich
an sich zu bringen gedenken, an obdestimmten
Tag, Stund, und Ort ad tractandum & concin-
dendum
zu erscheinen wissen.


Obrister Hofmarschall ⁊c.

Geben mit gegenwärtig offenen Edict denen
Christoph Wagenseillischen Credits partheyen, be-
nanntlichen
dem Leopold Schlager, Johann Ste=
phan
Richter, burgerl. Peruquenmacher, Bernard
Kiermarr, burgerl. Geldschmid, Marco Hofer,
Johann Raigl, burgerl. Schneidermeister, Franz
Goutro, Joseph Weiß, Abbate Vescovi, der Frauen
Sadanunci Barone de Ranftedshoffen nce de Pa-
teuci
, Evä Pilliwatschin, N. Wickelhauserin, N.
Weisserin, und N. v. St. Nicola, allenfals deren
Erben oder Ceßionarien zu vernehmen: Es hat uns
der Christoph Wagenseill, K. K. Hof - compositor=
bereits
untern 18. May dies inlebenden 1765sten
Jahrs vorgestellet, wie daß der mit seinen samment=
lichen
Creditoren ein pactum præjudiciale gerichtl.
anzubinden, und denenselben seine Besoldungs-
helfte
judicialiter zu cediren gesinnet seye, dan-
nenhero
gehorsamst gebetten, womit zu solchem
Ende eine hinlängliche Convocations tagsatzung
angeordnet, und sie vorbemelte Glaubigere per Edi-
cta
ad Valvas einberufen werden möchten. Wann
wir nun in dies des Supplicantens Ansuchen gewil=
liget
, und sohin auf den 6ten Tag dee Monat Sept.
dies Jahrs Nachmittag präcise um 4. Uhr zu Ver=
nehmung
seiner sammentl. Glaubigern, ob nehmli=
chen
dieselbe das von dem supplicirenden Wagen=
seill
mit ihnen gerichtl. anzubinden ansinnende pa-
ctum
præjudiciale einzugeben gedenken, oder nicht,
oder aber, ob sothanes pactum præjudiciale statt

[8]

finde, eine Erforderung vor unsere Amts=canzley
angeordnet haben, als wird thaen Eingangs be=
nannten
Christoph Wagenseillischen Glaubigern,
all⟨ein⟩ als derenselben Erben oder Ceßionarien hie-
mit
anbe⟨fohlen⟩, daß selbe an bestimmtem Tag und
Stund in der Amts-canzley auf derSaile⟨r⟩sta⟨t⟩in
dem J⟨⟩ h⟨a⟩us im ersten Stock per 10. Ducat.
Poenali ⟨ ⟩, und sich allda anmelden lassen
sollen.


Es ist bey den 3. Reitern auf den Neubau all=
täglich
, oder auf künftigen Michaeli der ganze
obere Stock auf die Gassen zu verlassen, bestehend
in 7. Zimmern, Kuchel, Boden, Keller, wie auch
Pferd und Wagen-stallung, wer solche bestehen will,
hat sich hierunen bey der Hausfrau anzumelden.
Es seynd auch 4. grosse Canzley-kästen, samt einer
grossen Tafel zu verkaufen.


Von des Kaiserl Königl. Judicii Deleg. Mixt.
in Milit. im Erzherzogthum Oesterreich unter und
ob der Enus wegen, wird durch dieses offentliche
Edict denen nach weil. Herrn Heinrich Grafen v.
Magauli, Freyhrn. v. Calro ruckgelassenen Herren
Erben, oder denen sonst daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht: Es habe bey diesem K. K. Jud.
Deleg. der über weil. Herrn Philipp Grafen v.
Magauli Freyherrn v. Calry, gewest K. K. Feld=
marschall
leutenant, Fidei - commiss. Verlassen-
schaft
aufgestellte Curator geziemend angezeiget,
daß in der diesfälligen untern 28. April 1749. er-
gangen
Hof=kriegs=räthlichen Abhandlungs=reso=
lution
§. 3. des Herrn Erblassers einzigen Sohn,
Herrn Heinrich Grafen v. Magauli Freyherrn v.
Calry (im Fall er glaubete, nebst den väterlichen
Fidei - commiss auch die Legitimam anverlangen
zu können) sein Recht in Separato anzubringen vor=
behalten
worden, nebst deme aber auch annoch aus-
zumachen
wäre, ob seine Frau Schwester, die ver=
wittibt
geweste Frau Obristin, Benedicta Freyin
v. Creagk, anjetzo verehelichte Gräfin O Madiden
die zur Reise nacher Parma empfangene 400. fl.
hinwiederum zu ersetzen habe; gleichwie aber hier=
infals
besagter Herr Heinrich Graf v. Magauli,
Freyherr v. Calry, ohne diesfals etwas fürzukeh-
ren
bereits den 23. Febr. 1756. und zwar ledigen
Standes zu Parma das Zeitliche gesegnet habe, oh=
ne
daß man dessen ruckgelassene Erben bishero in
Erfahrenheit habe bringen können, als hatte der-
selbe
zu Ausmachung obberührter Punkten eine
clausu⟨l⟩irte Erforderung anzuordnen. Wann nun
hier Orts in sothane=Begehren allerdings gewilli-
get
, auch hierzu der 27. künftigen Monat Novemb.
Fruhe um 9. Uhr bestimmet worden ist. Als wer=
den
Eingangs erwehnte nach weil. Herrn Heinrich
Grafen v. Magauli Freyherrn v. Claro ruckgelasse-
ne
Erben, oder sonst Theilnehmende auf obbestim-
ten
Tag und Stund vor diesem K. K. Judic. Del.
Mixt. in Milit. in der sogenannten Hollerstanden

auf der Saillerstadt, und zwar entweder selbst per-
sönlich
, oder durch genugsam bevollmächtigte auch
in facto wohl instruirte Gewalttragere alsogewiß zu
erscheinen, und ihre diesfällige Nothdurft zu ver=
handlen
haben, wie im widrigen auf derenselben
Ausbleiben die übrige anwesende Jnteressenten mit
ihrer Nothdurft in Contumaciam angehöret, und
sohin was Rechtens ist, ex Officio erkennet werden
solle. Wornach dieselde sich zu achten, und ihren
diesfälligen Recht zu invigiliren wissen werden.


Wir N.N. Superintendenten und Spittlmeister
des Burger - spittal in Wien, geben hiemit jeder-
männiglich
zu vernehmen: Wasmassen über das
von dem Löbl. Wienerischen Stadt=magistrat ein=
gelangte
Compaß=schreiben d. d. 30. Julii & ps.
3. Augusti dies Jahrs, und hierauf von dem Seup-
plischen
Hrn. Curatore Berer beschehenes Anlan-
gen
in die Licitirung weil. Daniel Seupel, gewe-
sten
Dosenmacher, und Theresia dessen Ehewürtin,
beeder seel. zweyer aneinander liegenden Verlassen=
schafts
=häusern, und haben befindlichen Garten zu
Heiligenstadt, allwo in dem grösseren Haus 11.
Zimmer, ein Saal, 3. Kuchel, ein Keller, und ge=
wölhter
Pferd - stall, dann in dem kleinern detto
ein Zimmer, ein Keller, ein s. v. Kühe=stall befind-
lich
ist, gewilliger, und zu dem Ende der 19. künf=
tigen
Monats Sept. dies Jahrs Fruhe um 9. Uhr
in der Burger - spittals Grund=stuben zu erschei=
nen
zur Licitations=tagsatzung bestimmet worden
seye. Solchemnach werden alle diejenige, so ob-
gedacht
Stupplische Behausung samt Garten zu er=
kaufen
gefinnet, bey solch bestimmter Licitations-
tagsatzung
zu erscheinen, und sich anzumelden ha=
ben
, wo sodann mit dem Meistbietenden der Kauf
geschlossen, und hierüber das weitere fürgekehret
werden solle.


Bey Johann Jacob Lidl, Kupferstechern im stei=
nern
Kleeblat unter denen Tuchlauben ist zu haben:

Jhro Maj. des Kaisers und Kaiserin Portraits,
das St. 34.kr. Portraits Jhro Majest. des Röm.
Königs und Königin, des Erzherzogs Leopold,
des Pohlnischen Königs Stenislai, des Englän=
dischen
Milord Wilkes, des Fürsten v. Trier Jo-
hann
Philipp, des Prinzen Clemens v. Sachsen,
das St. 12. kr.

Das auf Schreibart künstlich gestochene Gebett-
buch
, auf sein wälschen Papier ungeb. 4. fl. 12. kr.
gebund. schwarz mit guten Gold und Futeral 5. fl.
12. kr.


Auf Verordnung des allhiesig=Löbl. Stadt=
rahts
wird den 9ten künftigen Monats Sept. dies
Jahrs fruhe um 9 Uhr das in der Leopoldstadt hin=
ter
der Pfarr=kirche ligende Kürnerische Haus, wie
auch das Kürnerische Burgerl. Oelerer gewerb je-
des
ins besondere auf dem allhiesigen Raht haus li=
citando
verkaufet werden.

[9]

Num. 68. Samstags=anhang den 24. Augusti 1765.

Gedruckt in dem Kais. Kön. privilegirten Zeitungs=verlag und Buchdrucke=
rey
im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.


Untertheinstrom den 6. Aug.

Den 24sten vergangenen Monats hat der
Graf von Oyenhausen Jhro Hochmö=
genden
folgendes Memorial überreichet:

Hohe und mächtige Herren!

Endes Unterzeichneter hat von Sr. Durch=
laucht
dem Herrn Landgrafen von Hessen=
cassel
, seinem allergnädigsten Herrn, Befehle
erhalten, Euerer Hochmögenden die schon bey
verschiedenen Anlässen gethane Anforderun=
gen
zu wiederhohlen, dahin gehend, daß sie
ohne fernern Aufschub die rückstehenden Gel=
der
, welche Seiner Durchlaucht seit dem
durch den Utrechter=Frieden geendigten
Krieg schuldig sind, und sich auf 301673.
Gulden belaufen, wie auch diejenigen, wel=
che
seit dem Aachener=Frieden noch nicht
abgeführet worden, und 24660. Gulden
ausmachen, zu bezahlen geruhen möchten,
um so mehr, da selbige von Jhro Hochmö=
genden
bey verschiedenen Gelegenheiten für
rechtmäßige und gegründete Forderungen er=
kannt
, und sogar erstere Bezahlung in einem
besonderen Artikel des in dem Jahr 1747.
zwischen Jhro Hochmögenden und dem Durchl.
Hause von Hessencaffel geschlossenen Subst=
dienvertrags
garantirt worden, als worinn
Hochdieselben dem Herrn Landgrafen wegen
gedachten Ruckständen eine gerechte Genug=
thuung
versprechen, und sich erbieten, alle
ihre Sorgen dahin anzuwenden, damit nach=
dem
durch den Aachener Friedenstractat ge=
endigten
Krieg, der Kriegscasse die Rückstän=
de
vollkommen vergütet werden möchten.
Dieserwegen hat Unterzeichneter die Ehre bey
Euer Hochmögenden seinen aufhabenden Be=
fehlen
zufolge, durch gegenwärtige Schrift um
die Erfüllungen dero Versprechungen anzu=
halten
, zu welchen Sc. Durchl. in Betracht
der Jhro Hochmögenden angebornen Gerech=
tigkeitsliebe
alle Hofnung schöpfen, und sich
um so mehr dieses freundschaftlichen Verfah=
⟨ens⟩
schmeicheln, als der Zustand, in welchem

dero Staaten durch den letztern Krieg ges=
tzet
worden, Jhro Hochmögenden nicht un=
bekannt
, und die schleunige Abführung die=
ser
Rückstanden höchst erforderlich machen.
Welche Umstände gegenwärtig Unterschriebe=
nem
nicht anders als eine günstige und seinen
Anforderungen gemässe Antwort hoffen lassen.
Gegeben in dem Haag, den 24. Heumond
1765. Unterschrieben

Graf von Oyenhausen.

Nachdem man sich darauf über dieses Ge=
schäft
berathschlaget, so hat der Abgeordnete
von Zeelande, als welche Provinz sich am
meisten dabey interessirt befindet, dieses Me=
morial
seinen Obern zu überbringen, mitgenom=
men
; die General=staaten haben dem Herrn
Abgeordneten aufgetragen, für das Finanz=
departement
mit dem Staats=raht sich zu
unterreden, diese Sache zu untersuchen, und
der Versammlung ihren Bericht einzugeben.
Die Stände von Holland sind bis auf eine
weitre Zusammenberufung auseinander gegange.
Die verschiedenen Cammer der Admiralität
werden sich auf den 13ten versammeln. Da
der Herr Marquis von Havrincourt für drey
Monat Erlaubniß erhalten, nach Paris zu=
rück
zu kehren, so rüstet er sich zu seinen
Abreise, und man glaubt nicht, daß er wie=
der
hieher zurück kommen werde.

Warschau 2. Aug.

Dieser Tagen haben des Königs Majestät,
in Begleitung der Fürsten, des Kron=kammer=
herrn
wie auch vieler andern Herrschaften, den
Krieges=exercitien des neu errichteten Re=
giments
, im Felde hinter Wielopole, zuge=
sehen
. Auf Sr. Majestät Befehl ist in hiesi=
ger
Residenz eine mit königl. Privilegien ver=
sehene
Brüderschaft von Fuhrleuten errichtet
worden, sie bestehen aus 60. Fuhrleuten, wel=
che
alle Straßen dieser Stadt und der Bor=
städte
täglich reinigen sollen, wofür ihnen aus
der Stadt=steinbrückencasse jährlich 30000.

[10]

polnische Fl. gezahlet werden. Der Unter=
truchfes
von Litthauen, Fürst Czartoris=
ky
, ist ohnlängst von seiner Gesandschaft
aus Rom wieder zurückgekommen. Der
Herr Oberste von Sauerzab, welchem des
Königs Majestät in Abwesenheit des Herrn
Grafen von Brühl, das Comando über Jhre
Haus=truppen anvertrauet haben, fähret noch
fort, selbigen die preußischen Kriegs=übungen
beyzubringen.


Von der K. K. N Oe. Justiz Banco - deputation
wird hiemit all - und jedem durch gegenwärtiges
Edict kund und zu wissen gemacht: Bey dieser Ju=
stiz
=stelle habe Theresia Bauerin cessionatio nomi-
ne
des Franz Wimer, und Sophiä dessen Ehecon=
sortin
, mit mehreren angebracht, wasmassen der=
selben
eine ihr cedirt - auf den Nahmen Franz Wi=
mer
und Sophiam dessen Eheconsortin lautende
Stadt=Banco obligation d.d. 27. Augusti 1761.
pr. 2000. fl. mit 5. pro Cento laufenden Jnteresse
in Verlust gerathen wäre; Damit also erwehnte
Obligotion durch Affigirung eines gewöhnlichen
Valval edicts der Ordnung nach amortisiret, und
ihr Bauerin darfür eine andere dergleichen ausge=
stellet
werden möchte, hat selbe wegen dessen Aus=
fertigung
um die Auflag an seine Behörde gebetten.
Gleichmit nun in solches der Supplicontin billiches
Anlangen von Rechts wegen solcher gestalten gewil-
liget
worden, daß wann inner 1. Jahr, 6. Wochen,
und 3. Tägen, von Zeit der Affizirung dieses Edicts
an zu rechnen, sich niemand zu obiger in Verstoß ge=
rathenen
auf Eingangs gedachten Franz Wimer,
und Sophiam dessen Ehewürthin lautenden Stadt
Banco - obligation d. d. 27. Augusti 1761. pr.
2000. fl. rechtlichen legitimiren, oder solche in
Originali produciren wurde, selbe alsdann fürnull
und nichtig gehalten, folgsam nach Verstieffung be=
sagten
Termins ihr Bauerin eine neue derley auf
den Nahmen Franz Wimer, und Sophiam dessen
Ehewürthin lautende Obligation von obberührter
Summa ausgefertiget, und zugestellet werden sol=
le
; Sochemnach hat man ein solches jeder män-
niglich
durch dieses offene Edict zur Nachricht erin=
neren
wollen.


Von dem in Sachen aufgestellten des Löbl. Grundbuchs deren W. W. E. E. P.
P. Minoriten bey dem heiligen Creutz hinter dem
Landhaus allhier, wird hiemit dem Herrn Ferdi=
nand
Joseph Jngerl, und Maria Magadalena dessen
Frauen Ehewürthin, allenfals derselben Erben,
abermal kund und zu wissen gemacht: Es seye über
die untern 25. Junii deises laufenden Jahrs in
Sachen ergangene, und sowohl per Edicta ad Val-
vas
, als durch offentlichen Druck bekannt gemach-
te
Einantwortungs=vorwissens - verordnung ihres
zum schwarzen Thor genannten, dem hoch=edl - ge=

bornen Herrn Joseph Fredinand v. Holger, K. K.
würtlichen Hofrath cessionano nomine, Gatzweis
haftenden, und bereits gerichtlich abgeschatzten
Hauses, auf dessen weiteres Anlangen untern 17.
dies Monat=Augusti in die würkliche Einantwor=
tung
sothanen Hauses, wofern nichts einkommen,
der Ordnung nach gewilliget worden; Wenn nun
weder sie Jngerlische Conleuthe, noch auch ihre Er=
ben
, zeithero hierwider etwas rechtlichen einge-
bracht
haben; Als wird ihnen diese würkliche Ein=
antwortungs
=verwilligung ihres annoch unbekann,
ten Aufenthalts halber hiemit zur Nachricht offent=
lich
kund gemacht. Wien den 19. Aug 1765.


Von N. Richter und Rath des Markts Möick,
wird hiemit jedermänniglich kund und zu wissen ge=
macht
: Wasgestalten weil. des Joseph Dallinger,
gewest burgerl. Hafner meisters dahier seel. eigen=
thumlich
geweste Behausung samt der hierauf jui=
cirten
Hafner Proseßions - gerechtigkeit plus offe=
renti
& melius solventi licitando verkauft werde.
Wann nun hierzu der 9. nächstkünftigen Monats
Sept. anberaumet ist; Als werden alle und jede,
welche sothane Behausung samt der hierauf radt=
cirten
Hafner Professions=gerechtigkeit kauflich an
sich zu bringen gedenken, an obbemelten Tag Fruhe
um 8. Uhr auf dem allhiersiegen Rathhaus erschei=
nen
und sich durch ben Gerichts=diener anmelden
lassen, wo sodann mit dem Meistbietenden traen=
ret
, und der Kauf geschlossen werden solle.


Bey Emerich Felix Bader, in der Bogner=gasse
nächst dem Todten=kopf, ist zu haben:

Das dreyseitige Schachbett, oder Art und Wei=
se
, auf demselben sich Selbdritte zu unterhalten;
mit verschiedenen Hauptsätzen, auch selbander zu
spielen, und sowohl den Ursprung als die Gechicht
dieses weltberühnten Zeitvertreibes einzusehen.
Mit Kupf. 8. Regensp. und Wien, 1765. 30. kr.

Leipziger Sammlungen von Wirthschaftlichen=
Policey, Cammer und Finanz=sachen, 183 Stü-
cke
in 15. Bänden, nebst dem General-register,
8vo. 33. fl.

Neue europäische Staats=und Reise=georgra=
phie
, worinnen alles, was zur georgraphischen, pho=
sicalischen
, politischen, historischen und t⟨op⟩ogra-
phischen
Kenntniß eines jeden Staats gehöret, aus-
führlich
vorgestellet wird. 12ter Band, gros 8.
1765. 5. fl. alle 12. Bände zusammen 56 fl.

Lehrbegrief sämtlicher Oeconomischer und Ca-
meral
- wissenschaften, 2. Bände, 4. 1765. 3. fl

M. F. Meergraffens Versuch einer wahren Ver=
besserung
zur Glücksligkeit eines Staats. 8. 1765
1. fl. 8. kr.

Bidlietheck der schönen Wissenschaften und der
freyen Künfte, des 12ten Bandes 1stes Stück, 8.
1765. 51. kr.

Fr. Eman. Cangiamila Eambryologia sacra si=

»