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Wienerisches DIARIUM

Nr. 95, 28. November 1761

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[1]

Londen 11. Nov.

Jüngst brannte des Herzogs von Nor=
folk
Pallast zu Worksop, unweit der
Stadt Scheßfield in der Grafschaft
York völlig ab. Der Schade wird auf
60000. Pfund Sterlings gerechnet.

Dieses Schloß war das so alte als be=
rühmte
Gebäude, in welchem ehemals die
Königin Maria von Schottland, so nachher
enthauptet wurde, 7. Jahr lang gefangen
gesessen.

Der König ließ dem Unter=hause durch
den Reichs=canzler eröfnen, daß er dessen
Vorzüge und Reichs=freyheiten bestättigte.
Das Ober=Parlament ernannte den Herzog
von Marlbourg, den Grafen von Gower,
und den Lord Bruce, wie auch das Unter=
parlament
verschiedene aus seiner Gesell=
schaft
, die zugleich in dem geheimen Raht
sind, dem König nachstehendes Dank=und

Glückwünschungs=schreiben den 7. dieses
zu überreichen.

Gnädigster Monarch!

Wir können uns bey denen jetzigen Zeit=
Wir unterthänigst=und getreueste Unter=
thanen
, die geist=und weltliche Herren des
Parlements bitten um die Erlaubnuß eurer
Majest. für die von dero Thron auf uns
herab gerichtete gnädige Anrede unsere unter=
thänigste
Danksagungen abstatten zu dörfen.

Wir können uns bey denen jetzigen Zeit=
läuften
dero Königl. Person nicht näheren,
ohne nicht zugleich unsere Freude und Glück=
wünschungen
wegen dero vollbrachten =
nigl
. Vermählung an den Tag zu legen. Es
fehlen uns die Worte, um uns ausdru=
cken
zu können, wie sehr uns eine Eure
Majest. sowol. , als alle des getreue Unter=
thanen
so nahe treffende Begebenheit erfreut,
oder aber um Euerer Majestät unsere Er=








[2]

känntlichkeit bezeigen zu können, daß sie uns
eine Königin gegeben, welche nebst dem,
daß sie dero eigene Glückseeligkeit auf den
höchsten Gipfel setzet, mittelst ihrer beson=
derer
Tugenden und liebenswürdigen Eigen=
schaften
alles dasjenige von sich verspricht,
was das Wol dero Volks vollkommen ma=
chen
kan. Es wolle demnach dem Höchsten
gefallen, dieser Glückseeligkeit eine lange
Dauer zu verstatten, und dieselbe mit einer
zahlreichen Nachkommenschaft zu seegnen,
damit das grosse Beyspiel dieser hohen El=
tern
, und die Glückseeligkeit dero Reichs
auch für die zukünftige Jahrhunderte ver-
ewiget
werde!

Wir erkennen mit Dank=vollen Herzen
die Gütigkeit Eurer Majestät, daß es De=
roselbten
beliebte, uns zu benachrichtigen,
wie daß von denen verschiedenen Kriegs=füh=
renden
Mächten mannigfältige Anträge ei=
nes
allgemeinen, von Seiten Frankreichs
aber eines besonderen Friedens=schlusses
zwischen England und dieser Crone besche=
hen
, und hierauf auch würklich eine Ab=
handlung
angefangen, nach der Hand aber
wiederum gänzlich unterbrochen worden.
Wir können keine Probe verlangen, daß die
weitere Fortsetzung des Kriegs, und folg=
lich
die fernere Vergiessung so vielen Chri=
sten
=bluts nicht mit dem mindesten Schat=
ten
einer Gerechtigkeit Eurer Majest. kan
zugemutet werden, indeme Dero Großmut,
und überhaupt angeborne wol=meinende
Gesinnungen ohnehin zur Genüge bekannt
sind.

Nichts verherrlichte Dero Einsicht mehr,
als daß Seine Majestät in den ver=
langten
Stillstand Dero militarischer Un=
ternehmungen
nicht eingewilliget; Wir
verlangen, daß uns erlaubt seyn solle,
Eurer Majestät wegen denen von Dero
Waffen bewürkten Folgen, wovon sie
uns die Nachricht ertheilet, unsere eifrig=

ste Glückwünsche abzulegen. Nebst denen
beträch⟨t⟩lichen Eroberungen, womit sie der
Himmel geseegnet, haben Dero Feinde auch
anderer Orten zu verschiedenen malen er=
fahren
, daß sie die Ueberlegenheit wider die
hohe Einsicht, und gutes Verhalten Dero
ausgemachten Generals des Prinzens Fer=
dinand
von Braunschweig, und wider die
unwankelbare Tapferkeit Dero Officieren
sowol als Gemeinen, keineswegs zu siche=
ren
vermögend ist. Wir können nicht oh=
ne
Verwunderung die eröfterte Proben der
Starkmut und Erfahrenheit betrachten, wel=
che
Dero grosser Bunds=genossener, nämlich
der König in Preussen, obwolen mit so
vielen Hindernussen umgeben, der ganzen
Welt dargethan.

Die Gesinnungen Eurer Majest. können
nicht anderst, als den grösten Eindruck in
uns machen, indeme wir versichert sind,
daß dieselbe aus Grund=sätzen, so nur die
Liebe zu Dero Völkern ernähret, ihren Ur=
sprung
nehmen. Da nun wir dieser von
untrüglichen Wahrheit überzeiget sind, so er=
klären
wir uns einstimmig mit Dero Mei=
nung
, daß es nöhtig seye, aller Orten, wo
der Feind mit einem anscheinenden Vor=
theil
angegriffen werden könnte, die äus=
serste
Gewalt daran zu strecken.

Wir bitten demnach Eure Majest. möch=
ten
sich die stärkeste und zärtlichste Betheu=
rungen
gefallen lassen, mittelst welchen wir
angeloben, Eurer Majest. während diesem
Krieg hindurch zur Beförderung des Nutzens
dero Reiche, und gemessensten Erfüllung der
mit dero Bundsgenossenen eingegangenen Ver=
bindlichkeiten
mit allem möglichen Eifer, ja
selbst mit Daranstreckung unseres theuresten
Guts und Bluts beyzustehen, alldieweilen
nur gar zu gewiß ist, daß dieses das einzige
Mittel seye, einen billig=und ehrlichen Frieden
wiederum herzustellen, dessen wir uns aus

[3]

dem glücklichen Fortgang unserer Sachen
mit allem Rechte schmeichlen dörfen.

Wir würden der Pflicht gegen uns selb=
sten
sowol als gegen Eure Maj. zuwider seyn,
wenn wir nicht ins besondere unsere Dank=
sagung
gegen dasjenige bezeigten, was dero
vätterliche Güte uns ausdrücklich zu erklä=
ren
sie bewogen, nämlichen, daß sie weder in
Fortsetzung des Kriegs, noch bey der Er=
richtung
eines neuen Friedens=bündnüsses
auf keinerley Weise den Nutzen dero Reiche
und die Ehre dero Crone aus den Augen
setzen würden.

Dieser einem Groß=britannischen Mo=
narchen
so anständige, und die Herzen al=
ler
Unterthanen so verbindende Entschluß
fordert auch von uns eine gleich grosse Er=
känntlichkeit
. Wir versicheren Eure Ma=
jest
. demnach, daß wir, von Dero zärtlich=
und unermüdetem Bestreben unser Wol zu
befestigten, auf das innerste gerühret, das
Vertrauen, so Eure Majest. in uns gese=
tzet
, mit allem nur möglichen Eifer und
Treue zu ersetzen trachten werden, allermas=
sen
wir ganz und gar überführet sind, daß
uns bey denen jetzigen eritischen Zeiten die
Eintracht, Standhaftig=und Behendigkeit
unentbährlich seyen, bevorab da wir hier=
zu
von dem besten der Könige selbsten so
gnädig ermahnet worden.

Die von dem König hierauf ertheilte
Antwort folget künftig.

Den 9 wurde der neue Lord Major von
Londen in sein wichtiges Amt eingesetzet.
Um Mittag erschienen der König und die
Königin nebst dem ganzen Königl. Hause,
unter dem vorhergehenden Staats=Aufzug
von allen Hohen und Grossen in ganz Eng=
land
, diesem Feste einen herrlichen Glantz
zu verleihen.

Vier Militz=regimenter besetzten die Stras=
sen
. Alle Palläste waren auswärts auf
das kostbareste und schönste mit Tapeten

ausgeschmückt. Als beyde Majestäten,
nebst dem ganzen Königl. Hause bey der
Kirche des heiligen Paulus anlangten, wur=
den
sie von dem obersten Studenten durch
eine zierliche Rede bewillkommet. Hierauf
erhoben sie sich in ein für sie zubereitetes
Zimmer. Dort sahen sie den feyerlichen
Umgang des Herrn Ober=burgermeisters,
mit allen hiesigen Stadt=zünften vorbey=
ziehen
; alsdann giengen sie unter der Be=
gleitung
von zwey Stadt=schöpfen auf das
Raht=haus. Allda wurden Se. Majest.
von dem Lord Major, welcher Höchst=den=
selben
auf den Knien das Staats=schwerdt
von Londen überreichte, an dem Thor em=
pfangen
; der König gab das Schwerdt
sogleich wieder zurück. Solches trug der
Herrr Ober=burgermeister dem Konig bis
in die Rahts=stube vor. Daselbst ent=
richteten
die Notarien dem Monarchen und
ganzem Königl. Hause ihre Glückwünsche.

Der König, die Königin, und das =
nigl
. Haus wurden in einem prächtigen
Saal, mit einem kostbaren Mahl, das we=
nig
seines Gleichen an Ueberfluß und Pracht
hatte, bewirtet, unter andern waren auf
der Königl. und der fremden Herren Mini=
stern
Tafeln, zwey Stücke Rindfleisch, da=
von
ein jedes 250. Pfund woge.

Nach der Tafel gieng der Ball an, so bis
spat in die Nacht dauerte. Man zehlete
bey diesem Stadt=feste von Londen, über
1500. ungemein prächtige Staa⟨t⟩s=wägen.

Aus dem Königl. Französischen
Haupt=quartier des Hrn. Mar=
schalls
Herzogs von Broglie ꝛc.
Nörden vom 16. Nov.

Den 12. dieses setzte sich unser Kriegs=
heer
gegen Harste in den Marsch; der Hr.
Marschall legte allda das Haupt=quartier
an, und der Hr. von Cha⟨bo⟩ nahm unsern
Platz zu Moringen ein. Der Hr Graf

[4]

von Stainville stehet auf unserem linken
Flügel. Den 13. wurde der Marschall
de Camp, Freyherr von Closen, bey Katt=
lenburg
angegriffen. Da der Hr. Graf
von der Lausitz ihme zur Verstärkung und
Hülfe unverzüglich erschiene, so bestunde
der ganze Verlust nur in etlich und 40.
Dragonern. Ermeldete zwey Corps befin=
den
sich nunmehr allda beysammen; Die
Armee lagerte sich seit heute alhier zu Nör=
den
, das Haupt=quartier ist zu Kattlenburg.
Man hat bereits das grobe Gepäcke dahin
zuruck kommen lassen, und dürfte dem Ver=
muten
nach der Aufenthalt in dortiger Ge=
gend
von einer längeren Dauer seyn. Der
Prinz Ferdinand hält sich dem Verlaut nach
in Eimbeck auf; der Erbprinz von Braun=
schweig
aber, und Hr. General von Luckner
sind diesseits der Leine. Man will übri=
gens
wissen: daß die Regimenter Nassau
und Royal=zweybrücken in diesem Win=
ter
die Garnison von Frankfurt ausma=
chen
dörften.

Fortsetzung des Journals der =
nigl
. Französischen Armee unter
dem Hrn. Marschall Herzogen von
Broglie, vom 7. bis 11.
November.

Den 7. früh um 5. Uhr bemerkte der
Marquis von Lostange, welcher mit 300.
Reitern auf den Anhöhen gegen dem rech=
ten
Flügel der Feinde über stehen bliebe,
eine starke Bewegung in ihrem Lager; er
urtheilete: daß sie sich zurück zögen.

Er berichte⟨t⟩e solches sogleich dem Hrn.
Marschall. Dieser hielte sonder Zeit=ver=
lust
zwey starke Kriegs=schaaren bereit, das
feindliche Hinder=treffen zu verfolgen.

Die eine stunde unter dem Marquis
Poyanne. Sie ware 500. Carabiniers,
und 3000 Grenadiers stark und alle Rei=
ter
=schaaren von dem Freyherrn von Closen
waren dabey.

Der Hr. Marschall verfügte sich zu glei=
cher
Zeit dahin. Der Graf von Espies
führte die andere Kriegs=schaar an; diese
bestunde aus 3000. Grenadiers, und
1200. Reitern. Auch der Hr. Graf von
Broglie gieng mit seinen Kriegsvölkern ge=
gen
den Feind. Das erste Detaschement
rückte vorwärts Braunsheim; daselbst hör=
te
man: daß das Corps des Erb=prinzen
auf den Höhen von Arensheim gelagert
wäre. Als unsere Kriegs=völker daselbst
anlangten, schlug gedachtes Corps die Zel=
ter
ab, und zoge sogleich seinen linken ge=
gen
den rechten Flügel zurück. Alsdann
lagerte es sich auf den Höhen bey der Mün=
dung
der Höhlen von Alfeld. Jn dieser
Stellung waren die Feinde nicht anzugreif=
fen
. Wir entschlossen sie bis in die Nacht
zu beobachten. Die zweyte Kriegs=schaar
muste sich gegen das Hinder=treffen des
Lord Gramby wenden. Der Marquis von
Lostange, welcher an dessen Spitze stunde,
triebe nach und nach die feindlichen Posten
von Wensen, bis an das Dorf Meyner=holz
zurück. Bey dieser Gelegenheit machte er
50 bis 60. Kriegs=gefangene. Als man
nun dort bey der ganzen feindlichen Heeres=
macht
anlangte, so wurden alle Anstalten
zum Angrif verfüget.

Zu gleicher Zeit setzte man sich in den
Marsch. Des rechten Flügels Colonne,
die der Graf von Espies commandirte, hat=
te
bereits ein Berg=schotten=bataillon an
dem Eingange des Waldes von Meynen=
holz
zurückgeschlagen, er ließ eben auf die
feindlichen Escadrons, welche daselbst festen
Fuß fassen wollten, canoniren, als man
eben das alliirte Lager in zwey Linien zwi=
schen
Fürwalt und Winkesheim entdeckte.
Dieses Lager rüstete sich sonder Zeit=ver=
lust
, und zoge sich fast ganz dahin, wo
es seinen Vorwachten Hülfe leisten konte.

[5]

Hier war nun das Spiel sehr ungleich, und
das Beste der Rückzug.

Alles dieses wurde in der vollkommene=
sten
Verfassung bis an das Dorf Emm voll=
bracht
. Die Feinde verfolgten, und ga=
ben
uns unter einer Canonade das Geleite.
Sie wagten es aber nicht, uns anzugreif=
fen
. Wir blieben also in dieser Stellung
bis auf die Nacht.

Den 8. besetzten die Feinde die Weege
von Halfeld bis Eschershausen mit starken
Wachen, vermutlich ihr schweres Geschü=
tze
und die Fuhren ihres Gepäckes zu be=
decken
. (Die Fortsetzung folgt künftig.)

Cölln 18. November.

Das Haupt=quartier des Marschalls
Prinzen von Soubise ist seit dem 13. die=
ses
zu Düsseldorf festgesetzet. Statt Sr.
Excell. des Generaleleutenants der Königl.
Französischen Armeen Hr. Grafen von And=
lau
, ist alhier der Marschall de Camp,
und Generalaufseher der Jnfanterie, Herr
Ritter von Monlazet, angekommen. Unse=
te
Garnison bestehet seit 3. Tägen in nach=
stehenden
Regimentern, als Royal=suedois,
Elsas und Orleans, welche zusammen 9.
Bataillons ausmachen.

Dresden 19. Nov.

Der Feind hat in der Gegend von Meissen
seit der Expedition vom 5. huj. noch meh=
rere
Befestigungen anlegen lassen. Die
feindliche Armee ist dermalen in zwey Theile
vertheilet, davon der eine die sogenannte
Katzen=häuser bewahret, der andere und stär=
keste
aber gegen Döbeln zu stehet, beyde
werden von dem Prinz Heinrich von Bar=
nitz
aus commandiret, als dahin das Haupt=
quartier
neulich von Schlettau verleget wor=
den
. Sonst ist alles im vorigen Stande,
man glaubet aber, daß noch wichtige Ver=
änderungen
bevorstehen.

Mayland 6. November.

Die letzthin aus Bologna verbreitete

Nachricht von dem Ableben des Cardinals
Grafen von Serbelloni ist zum Glücke un=
richtig
befunden worden, indem Se. Emi=
nenz
von Bolonien in guter Gesundheit al=
hier
angelangt sind.

Wien den 28. November 1761.

MJttwochs den ⟨2⟩5. dieses ist in der K. K.
Kammer=kapelle Vormittags mit
dem vier=ein halb=jährigen Söhnlein des
Hrn. Marchesen von Guiglia, von St. Mar=
tino
, Marano, Rocca Malatina ꝛc. Grafen
von Cajato, Renno und Montecucolo, Jh=
rer
K. K. Majestäten Kammer=herrn, und
Sr. Durchl. des Hrn. Herzogs von Mode=
na
Generalen, und Obristen des Regiments
Frignano, auch Gouverneurs der Festung
zu Modena, dann dessen Frau Gemahlin
Theresia Marchesin von Montecucoli, ge=
borne
Gräfin von Marsciano, des hohen
Stern=kreutz Ordens=dame, in Gegenwart
beeder K. K. Majestäten das Ceremoniel ei=
nes
Tauf=actus vorgenommen worden, wo=
bey
Se. Majest. der Kaiser die Pathen=stelle
zu vertretten, und demselben die Namen
Franciscus Maria Æneas beylegen zu las=
sen
allergnädigst geruheten.

Donnerstags den 26. dieses Vormittags
haben Se. Königliche Hoheit der Erz=
herzog
Joseph mit einigen Cavalieren nach
Laxenburg sich erhoben, um in dortigen
Gegenden mit Jagen sich zu erlustigen,
von wannen Hoch=dieselben Nachmittags
wieder in die Burg zurück gelanget.

Gestern haben einige deren ältesten =
nigl
. Hoheiten sich bey dem sogenannten
Auhof nächst Hüteldorf und anderen hier
umligenden Gegenden mit Jagen erlustiget.

Heute Vormittags ist ein Jnvalid, der
den 13. dieses Nachts bey der Rund seinen
Officier erschossen, in dem grossen Armen=

[6]

haus vor dem Schotten=thor mit dem
Schwerdt, und Abhauung der rechten Hand
hingerichtet worden.

Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 23. Nov. Jn der Stadt.

  • Joh. Georg Braun, K. K. Trab - rottmeist. , beym
    weis. Stern hinterm alt. Kienm. , alt 71. J.
  • Reg. Dörflingerin, led. , im alt. Futer - amt auf der
    hoh. Bruck. , alt 60. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Joh. Georg Pitschko, gew. Gerichts - schreib.
    s. T. Anna, beym rot. Krebs. auf der Laimgr. ,
    alt 18. J.
  • Mart. Fockenberger, Fuhrmann, im alt. Baberis
    H. zu Gumpendorf, alt 72. J.
  • Dem Carl. Donnenberger, Lack, s. W. Elisab. , bey
    dem rot. Stern im Lerchenf. , alt 24. J.
  • Dem Franz Taubenberg, Lauf. , s. K. Anna, beyn
    Huf=eis. in der Koht gas, alt 2. J.
  • Dem Wenzel Karlinger, Krebsen=zehl. , s. K. Andre,
    beym gold. Stern ausser der Rossau, alt 5. J.
  • Dem Jos. Bändl, Taglöhn. , s. W. Anna, beym gr.
    Baum am Hungelbrunn, alt 42. J.
  • Summa 8. Person. , darunter 2. Kind.

Den 24. Nov. Jn der Stadt.

  • Hr. Wilh. Holler, Musicus bey St. Stephan, im
    Bockis. H. in der Kärntnerstr. , alt 45. J.
  • Anna Maria Gäntzgruberin, Wittwe, unter dem
    Schotten thurn auf der Freyung, alt 73. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Steph. Trinkhaus, Burgerl. Satl. , s. W.
    Margar, im Frey gut auf der Wied. , alt 36. J.
  • Dem Joh Werdl, Academie=mahl. , s. K. Elisab. ,
    beym gr. Kegel am Neubau, alt 2. J.
  • Dem Joh. Wonßhofer, Taglöhn. , s. W. Eva, im
    bl. H. am Spitalberg, alt 30 J.
  • Dem Sim. Fridl, Schmid ges. , s. K. Andre, beyn
    2. gold. Löw. am obern Neustift, alt 4. J.
  • Dem Andre Stromberger, Herrschaftl. Lack. , s. K.
    Rosina, in Schelleris. Gart. an der Wien, 6. J.
  • Joh Adam Bigler, gew. Lack. , im Satz⟨k⟩is. H. am
    Thury, alt 61 J.
  • Steph. ⟨K⟩urzman, in St. Joh. Nep. Spit. , 76. J.
  • Summa 9. Person. , darunt. 3. Kind.

Den 25. Nov. Jn der Stadt.

  • Fr. Maria Anna Wunderlichin, Wittwe, im Schu=
    steris
    . H. in der Singerstr, alt 61. J.
  • Thom. Leidl, Burgerl. Goldschm. , in s. H. in der
    Nagler=gas, alt 68. J.

Vor der Stadt.

  • Joh Beywinkler, Burgerl Zeugmach. , in d⟨er⟩
    Khiennmayris. Fabric auf der Landstr. , 33. J.
  • Dem Jos. Nußbaum, gew. Burgerl Tischl. , s. W.
    Magdal. , im Polifskis. H. in der Leopoldst 54. J.
  • Dem Joh. Haß, Burgerl. Schneid. , s. K. Franz,
    beyn 3. gold. Stern. in der Währinger - gas. , alt
    7. J.
  • Elisab. Geisserin, led. M. , beym weis. Rös. in der
    Rossau, alt 28. J.
  • Dem Balthas. Froschauer, Bier - abtrag. , s. K. Balt=
    has
    . , beym gold. Kreutz bey Maria - hülf, 5. J.
  • Dem Wenzel Par⟨tis⟩ch, Herrschaftl. Postil. , s. K.
    Georg, im Kirchbergeris. H. in der Alster=gas. ,
    alt 3. J.
  • Summa 8. Pers. , darunter 3. Kind.

Den 26. Nov.

Jn der Stadt.

  • Joh. Ullman, Handlungsbedient. , beym goldenen
    Ring im Taschnergäs. , alt 55. J.
  • Rupert Eder, Herrschaftl. Brätel=brat, im Ullesel=
    dis
    . H. hinterm Land=H. , alt 79. J.
  • Dem Sebast. Lechnert, Lack. , s K. Domin. , in dem
    Seiteris. H. in der obern Bäckerstr. , alt 3. J.

Vor der Stadt.

  • Christoph Knoll, Schneidermeist. , beym Englisch.
    Gruß in der Josephst. , alt 54. J.
  • Dem Casp. Schindler, Schuhmach. , s. W. Maria,
    beym Schutz=Engel oberm Neustift, alt 88. J.
  • Adam Berger, Hauskn. , beym gr. Hut auf der
    Laimgr. , alt 38. J.
  • Dem Balthas. Froschauer, Bier - abtrag, s. K. Mi=
    chael
    , beym rot Kreutz bey Maria hülf, alt 2. J.
  • Der Anna Dirlhuberin, Wittwe, ihr K. Math. ,
    beym schwarz. Adl. am Neustift, alt 3. J.
  • Summa 8. Person. , darunter 3. Kind.

Bey denen Verlegern des Wienerischen Diarii
ist in Commißion zu haben:

Epistola Pastoralis ad Diœcesis Agriensis Cle-
rum
& Populum. Das Stuck à 10. kr.

Epistola Pastoralis ad Archi - Episcopatus S⟨tr⟩i-
goniensis
Clerum & Populum. Das Stuck
à 10. kr.

Es wird der blaue Wolf im Fisch=hof ligende
Riglerische Haus den 16 Decemb. fruh um 8.
Uhr auf der Löbl. Pupillen=raith=cammer lici-
tando
verkauft werden.

Wir Endes Gefertigte, von einem Löbl. Land=
marschallischen
Gericht verordnete Commissarien
fügen N. allen und jeden, so an weil. der Hoch=
und wolgebornen Frauen Mariä Annä Josephä
Gräfin von Pachta, geborner Freyin von Par=
tenfeld
sel. Verlassenschaft Sprüch und Anfor=
derungen
haben oder zu haben vermeinen, hie=
mit
zu wissen: welchergestalten wir auf Anlan=
gen
des Hoch=Wolgebornen Herrn Anton Franz



[7]

Frey=und Panier=herrn von Buol, Jhro K. K.
Apost⟨Ma⟩jest. Vice=stadthalters, als von ge=
〈…〉 ⟨F⟩rauen Gräfin von Pachta in dem Te=
stament
eingesetzt, cum beneficio legis & in-
⟨vent⟩arii
erklärten Universal=erbens, und hierü=
ber
an uns ergangene gerichtliche Auflag ein per-
emptorie
clausulirte Convocations=und Liquida=
tions
=tagsatzung auf den 22. Decemb. Nachmit=
tags
um 2. Uhr in mein Landschreibers in der
Waldzeil im vorhin Zickinisch - nunmehro Har=
tenbergischen
Haus im zweyten Stock habenden
Wohn - zimmern zu erscheinen pro 1mo. 2do.
3tio. ac ultimo Termino bestimmet haben. Sol=
chemnoch
werden alle und jede Jntereßirte, so
an wiederholter Frauen Gräfin von Pachta seel.
Verlassenschaft Sprüch und Anforderungen haben,
oder zu haben vermeinen, persönlich, oder durch
genugsam Bevollmächtigte am obgedachten Tag,
Stund und Ort also gewiß erscheinen, ihre
Sprüch anmelden, und zugleich der Ordnung
nach behörig liquidiren; wie im widrigen die Ab=
handlung
vorgenommen, hierüber ex officio re=
lationiret
, denen Ausbleibenden aber das ewige
Stillschweigen auferleget werden solle.
Gabriel Joseph von Ste⟨t⟩ner,
Landschreiber.
Franz Bernhard Edler v. Keeß,
L. M. Gerichts=secretarius.

Landmarschall, ꝛc.
Entbieten N. allen und jeden, was Standes oder
Würden die seynd, der Gebühr nach meinen
respective Dienst in guten Willen zuvor, und ge=
be
hiermit zu vernehmen.

Es habe bey dem mir allergnädigst anvertraut
N. Oe. Land=marschallischen Gericht der Hoch=
und Wohlgeborne Herr Johann Ernst Graf von
Starhemberg die schriftliche Anzeige gemacht:
welcher gestalten dessen gräfliche Frau Gemahlin
Jsabella Gräfin von Starhemberg, geborne Grä=
fin
von Weissenwolf, durch Leichtsinnigkeit und
schändliche Negotia in einen Schulden=verfall ge-
rahten
seye, mithin unterm 31. elapsi Mensis
Octobris mit dessen, und deren übrigen Anver=
wandten
Vorwissen und Genehmhaltung sich selb=
sten
schriftlich erkläret hätte, zu Vermeidung
ferneren Schadens und Einschuldung in Hinkunft
zu Schlüß - und Errichtung aller, wie immer
Namen haben mögenden Contracten für unfähig
gehalten zu werden. Diesemnach er Herr Graf von
Starhemberg gebetten, ich geruhete dessen gräfl.
Frau Gemahlin nach ihrer eigenen Willens - be-
zeugung
pro prodiga zu erklären, und zu dessen
Bekanntmachung die erforderliche Prodigalitäts=
edicta
ausfertigen zu lassen. Warum nun in die=
ses
Ansuchen mit dem Anhang, daß denen pro
præterito vorhandenen Creditoren wiederholter
Frau Gräfin von Starhemberg alle ihre Rechte

und die Execution vorbehalten seyn solle, aller=
dings
bewilliget, und gedachte Frau Gräfin von
Starhemberg gerichtl. pro prodiga erkläret wor=
den
. Als ist im Namen Jhro Kais. Königl. Apost.
Majest. ꝛc. mein Befehl, daß fürohin niemand
mit obbemeldter Frau Jsabella Gräfin von Star=
hemberg
, gebornen Gräfin von Weissenfolf, ei=
niger
Dingen weitershin contrahiren und Ne=
gotia
eingehen, vielweniger einiges Geld der=
selben
Darlehungs - weis geben, oder anvertrauen,
wie im widrigen der Contrahent, Negotiant,
und Darleihen für dessen Creditum keine Zuruck=
zahlung
, oder Ersetzung überkommen, die ge=
troffene
Negotia auch null und nichtig seyn sol=
len
. Welches hiemit zu jedermanns Warnung
und Nachricht durch dieses offene Valval=edict
kund gemacht, und hiernach sich jedermann zu
richten, auch vor Schaden zu hüten wissen wird.
Und es beschiehet hieran Jhrer Kaiserl. Königl.
Apost. Majest. gnädigster Willen und Meinung.

Von dem Kaiserl. Königl. Raht und Stadt=
anwald
, wie Magistrat der K. K. Stadt und
Gränitz=festung Temeswar, wird mit gegenwär=
tig
offenem Edict jedermänniglich, sowol An=
als
Abwesenden, denen daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht: welchergestalten über Able=
ben
des allhier ab intestato verstorbenen Rotgär=
bers
Wilhelm Volk, zu Ausfindigmachung des=
sen
etwa vor andenen Befreundten und Æris alieni,
folgends auch zu sicherer Abhandlung dieser Ver=
lassenschaft
für nöhtig befunden worden, eine
Convocations=und Anmeldungs=tagsatzung anzu=
ordnen
, und zu dieser den 14 Monats Decemb.
künftigen 1762. Jahrs fruh um 9. Uhr auf ge=
meiner
Stadt Raht=haus zu bestimmen. Sol=
chemnach
werden alle diejenige, welche an diese
Verlassenschaft sub quacunque causa vel Titulo
einige Sprüch haben, oder zu stellen vermeinen,
am bemeldten Tag und Stund peremptorie, &
sub clausula præclusi sub 1mo. 2do. & 3tio.
Termino , entweder selbst persönlich, oder per
Mandatarium sufficienter instructum also gleich
sich einzufinden, und ihre Forderungen zu liqui=
diren
haben, als im widrigen die Ausbleibende
nicht mehr gehöret, sondern mit ihren Sprüchen
ausgeschlossen, und mit dem ewigen Stillschwei=
gen
beleget werden wurden. Welches man zu
eines jeden Wissenschaft und Nachricht erinneren
wollen. Actum Temeswar den 29. Oct. 1761.

Von der Römisch=Kaiserl. Königl. Majest. N.
Oe. Regierung wegen, wird mit gegenwärtig=of=
fenem
Edict jedermänniglich, sowol An=als Abwe=
senden
, deme daran gelegen, kund und zu wissen
gemacht: Es seye der Franz Anton Rauch, gewest=
Kaiserl. Eleonorischer Rosenkranz=pater, ohne
letztwilligen Geschäft bereits im Jahr 1756. mit






[8]

Tod abgegangen, und habe sich hinnach um des=
selben
ab intestato ruckgebliebene Verlassenschaft
der Zeit kein Erb angemeldet: Wann nun Re=
gierung
um die etwann ein=oder andere bey dieser
Verlassenschaft von Rechts=wegen gebührende
Erb sprüch in Erfahrung zu bringen, anbey das
etwann vorhandene Æs alienum ausfindig zu
machen, folgsam zu Abhandlung solcher Verlas=
senschaft
sicher fürschreiten zu können, eine Not
durft zu seyn befunden hat, alle hieran Theil=
nehmende
, sowol in=als ausser Land befindliche
Personen, durch dieses offentliche Edict zu An=
meld
=Legitimir=und Liquidirung ihrer an ob=
bemeldete
Verlassenschaft ex quacunque causa
vel titulo habender Sprüch und Forderungen ge=
richtl
. vorzuladen und einzuberuffen. Zu welchem
Ende dann denenselben der 18 Februarii künfti=
gen
1762. Jahrs Nachmittag präcise um 5. Uhr
zur Convocations und Anmeldungstagsatzung zu
allendlicher Frist anberaumet worden. Solchem=
nach
werden all und jede, welche bey gedacht An=
ton
Franz Rauchischen Verlassenschaft um recht=
mäßiger
Erbs oder Schuld=forderung=willen eini-
ge
Sprüch haben, oder zu haben vermeinen, an
obbestimmten Tag und Stund in Jhro Regierung
Hrn. Vice=stadthalters, und Closter=rahts Präsi=
dis
, Anton Franz Freyherrn von Buol, auf der
hohen Brucken habend eigenen Behausung, ent=
weder
selbst persönlich, oder durch hierzu genug=
sam
gevollmächtigten Gewalt tragere, alsogewiß
zu erscheinen, und ihre an solche Verlassenschaft
habende Anforderungen anzumelden, rechtlich
legitimiren, und zu liquidiren haben, als im
widrigen die Abhandlung gleichwolen vorgenom-
men
, und ungehindert deren etwann vorhande=
nen
Erbs=prätendenten, oder Glaubigern, so sich
mit ihren Erbs und Schuld forderungen in be-
stimmter
Zeit nicht angemeldet, solche Verlas=
senschaft
als Erblos angesehen, und sohin dem
N. Oe. Herrn Cammer=procuratori eingeantwor=
tet
auch ansonsten ex officio vorgekehret werden
solle, was Rechtens ist. Wornach sich also ein
jeder zu richten wissen wird. Wien den 12. No=
vemb
. 1761.

Von der Röm. Kaiserl. N. Oe. Regierung we=
gen
, wird mit gegenwärtig=offenem Edict denen
über 32. Jahr abwesend=Martin Weiglischen Kin=
dern
, oder deren Erben hiemit kund und zu wissen
gemacht. Es habe der Johann Haska, K. K.
Heu=binder mandatario nomine deren Johann
Weiglischen Erben angezeiget, wie daß über die
von ihme gebettene Erfolglassung deren für sie
zwey abwesend Martin Weigelische Kinder in De-
positis
befindlich=Johann Georg Weiglischen Ver=
lassenschaft
geldern pr. 28. fl. 28. kr. ihme durch
Verlaß d. d. 11. Junii dies Jahrs um Ausferti=
gung
deren Edicten gebührend angelanget, auch

Regierung sie über 32. Jahr abwesend, und ih=
res
unwissenden Aufenthalts wegen nicht zu be=
tretten
gewest Martin Weiglische Kinder oder
Erben einzuberuffen für nöhtig befunden, hiezu
aber den 23. Decemb. künftigen 1762. Jahrs Nach=
mittag
um 4. Uhr vor Regierung präcise zu erschei=
nen
, oder immittelst bis dahin, als den gesetzten
Termin sich anzumelden, zu all endlicher Frist
anberaumet hat. Als werden sie Eingegs - er=
nannte
Martin Weiglische Kinder, oder deren=
selben
Erben, an obbestimmten Tag und Stund
vor Regierung in der daselbst zu solchem Ende
offen haltenden Commißions=stuben, entweder
selbst persönlich, oder durch hiezu genugsam be=
vollmächtigte
Gewalt=tragere alsogewiß zu erschei-
nen
, oder bis solchen Termin immittelst sich an-
zumelden
, und rechtlich zu legitimiren haben,
als imwidrigen diese für sie in Depositis befind=
liche
Johann Georg Weiglische Verlassenschafts-
gelder
pr. 28. fl. 28. kr. dem Johann Haska
K. K. Heu - binder Mandatario nomine auf An=
langen
verabfolget werden solle; Wornach sich
also selbe zu richten, und vor Schaden zu hüten
wissen werden.

Wir N. N. Superintendenten, und Spitl-
meister
der Burgerspital in Wien, geben hiemit
jedermänniglich, forderist aber denenjenigen Par=
theyen
, so auf Absterben der Theresia Hörman-
nin
, gewesten Kinder - wäscherin im Burgerspi=
tal
seel. an deroselben Verlassenschaft, welche in
88. fl. 9. kr. baarem Geld, und in geschätzten
Effecten pr. 45. fl. 2. kr. , in allen der Z⟨eit⟩
133. fl. 11. kr. bestehet, im Erb=oder Schuld-
sachen
einige Sprüch und Forderungen haben,
oder zu stellen vermeinen, hiemit offentlich zu
vernehmen, was massen wegen sicherer Abhand=
lung
besagter Verlassenschaft über die unterm 23.
Junii dies Jahrs bereits bestimmt gewesten per-
emptorisch
- clausulirten Convocations=und zu-
gleich
Liquidations=tagsatzung eine nochmalig
überflüßige superperemptorisch clausulirte Convo-
cations
=und zugleich Liquidationstagsatzung auf
den 22. Decemb. dies Jahrs fruh um 9. Uhr
in des Wienerischen Burgerspitals Grund - stuben
zu erscheinen ex officio angeordnet worden seye.

Solchemnach werden alle und jede obgedacht
Hörmannische Erb=oder Schuldnehmere bey solch=
bestimmter
Convocations=tagsatzung sich also ge=
wiß
anzumelden, legitimiren, und unter einstens
ihre Forderungen zu liquidiren, sub 1mo. 2do.
& 3tio. Termino hiemit dergestalten citiret,
daß in nicht Erscheinungs=fall jedannoch erholte
Verlassenschafts=abhandlung geschlossen, und was
Rechtens ist, erkennet, auch darüberhin niemand
mehr angehöret, sondern denen Ausbleibenden
das ewige Stillschweigen auferleget werden solle.





[9]

Num. 95 Samstags=anhang 28. November 1761.

Fortsetzung der historischen Be=
schreibung
der zwischen Frankreich
und England unternommenen
Friedens=Handlung ꝛc.

Die Plätze von dem Wesel=und Gelderi=
schen
konten in dem von Seiten Frank=
reichs
beschehenen Antrag uti possidetis nicht
mitbegriffen seyn, immassen diese zwey
Städte sowol, als die davon abhangende
Ländereyen der Kaiserin Königin zugehöreten,
dem König aber nichts als derselben Beschü=
tzung
oblage, und die Gerechtigkeit allent=
halben
im Namen Jhrer Kaiserl. Majestät
verwaltet wurde.

Ganz Europa erstaunte über die Auf=
opferungen
, so der König an England zu
machen entschlossen war: das Königl. Mini=
sterium
bekam derohalben von denen der
Crone Frankreichs zugethanen Höfen ver=
schiedene
Vorwürfe, und niemand zweifel=
te
, die Engländer werden die ungestörte
Besitzung ihrer gemachten Eroberungen,
und die Ruhe ihrer Bunds=genossenen in
Teutschland der weiteren Fortsetzung dieses
so gemein schädlichen Krieges vorziehen.
Das Französische Memoire schluge noch
nebst dem, daß es den Grund zu einer
Friedens=handlung legte, auch solche Er=
setzungen
vor, so zum Vortheil beyder
Cronen höchst nöhtig waren, und gabe zu
verstehen, daß die Französische Trupen zur
Ersetzung der von denen Engländern in
America gemachten Eroberungen Teutsch=
land
räumen würden.

Man erkannte in Frankreich gar wol,
wie weit sich der in dem den 26 ten März
an Herrn Pitt abgefertigten Königl. Me=
moire
enthaltene Antrag erstreckte; allein,
der Allerchristlichste König war als ein
Vatter seiner Völker alles Ernstes auf der=
selben
Erleichterung bedacht, und entschlos=
se
sich von dieser Beweg=Ursach angetrie=

ben, zu solchen Anträgen, welche seiner
Meinung nach auf das sicherste und eilfer=
tigste
in seinen Feinden den Versöhnungs=
geist
erwecken sollten, als worauf allein
alle Absichten und Unternehmungen Seiner
Majestät gerichtet waren.

Der Engländische Staats=secretair Herr
Pitt antwortete auf das Schreiben des
Herrn Herzogs von Choiseul, und ertheilte
ein Gegen=memoire auf jenes, so von
Seiten Frankreichs unterm 26 ten März
nacher Londen abgefertiget worden.

Nro . 6. Schreiben des Herrn Pitt
an denetrn Herzogen von Choi=
seul
.

Londen den 8ten April 1761.
Mein Herr!
Der König, mein Herr, hat mich ge=
vollmächtiget
Euer Excellenz das mit
eingeschlossene Memoire als eine Ant=
wort
auf dasjenige mit aller nur mögli=
chen
Geschwindigkeit zu überschicken, so
Dieselbe unterm 26ten vorigen Monats
auf Befehl Sr. Allerchristlichsten Maje=
stät
hiehero übermachet, und sich blos
allein auf die Angelegenheiten Englands
und Frankreichs in Betref des zwischen
beyden Cronen obwaltenden Krieges be=
ziehet
, auch mir von dem Fürsten Ga=
litzin
mit einem Schreiben von Euer Ex=
cellenz
von dem nämlichen Dato einge=
händiget
worden.

Se. Majestät geben hierinnen mit der
nämlichen Freymütigkeit, wie es Seine
Allerchristlichste Majestät verlangten, und
wovon Dieselbte bereits ein Beyspiel ge=
geben
, seine wahrhafte Gesinnungen we=
gen
den so heilsamen Friedens geschäft
zu erkennen, indeme der König, mein
Herr, seiner Seits ebenfalls nichts mehr
wünschet, als mittelst der Aufrichtigkeit



[10]

seines Verfahrens alles Mißtrauen bey
dieser Friedens=handlung zu verbannen.

Ferners habe ich Euer Excell. zu be=
richten
, das mein König mit ganz besonde=
ren
Vergnügen vernommen, daß Euer
Excell. bevollmächtiget worden, von Sei=
ten
der Bunds=genossenen Sr. Aller=
christlichsten
Majestät die Versicherung
zu geben, daß dieselbe in Betref des mit
dem König in Preussen nunmehro fort=
führenden
Krieges entschlossen seyen, mit
der nämlichen Reinlichkeit und ungezwun=
genen
Wesen, gleichwie von der Crone
Frankreich beschehen wird, zu tractiren,
und zur Erleichterung der bey dem künf=
tigen
Congreß vorzunehmenden Abhand=
lung
alles beyzutragen, wozu sie ihre be=
sitzende
Menschen=liebe wegen dem all=
gemeinen
Wol Europens vermögen kann.

Diesem muß ich noch hinzufügen, daß
der König, meinHerr den mit dem König in
Preussen obwaltenden Krieg, und seine
eigene Bund=genossen anbelangend,
vermög seiner in denen eingegangenen
Cron=verbindlichkeiten auf das genaue=
ste
beobachtenden Standhaftigkeit, mermehr unterlassen werde, derselben
Angelegenheiten sowol in dem Verlauf
einer Friedenssabhandlung (welche GOtt
glücklich zu Ende bringen möge) als auch
in der weiteren Fortsetzung des Kriegs
(wenn doch wider alles Vermuten diesem
Uebel nicht abzuhelfen wäre) mit allem
Vermögen und Herzens=Freundschaft
eines aufrichtig und getreuen Verbunde=
nen
zu unterstützen.

Uebrigens wär es ein Ueberfluß, wenn
sich meldete, mit was für sehnlichem Ver=
langen
Se. Majestät einem daue⟨r⟩haften
allgemeinen Frieden in Teutschland entge=
gen
sehen, nachdeme Dieselbte eine so
wichtige Probe denselben nach Möglich=
keit
zu erleichtern von sich gegeben, und
den Vorschlag eines so sehr entfernten

Ort, als die Stadt Augspurg ist, zu einer
alldaselbst zu haltenden Friedens=ver=
sammlung
, angenommen.

Dieses sind die wahrhafte und aufrich=
tige
Gesinnungen des Königs, meines
Herrns wegen der Wiederherstellung der
öffentlichen Ruhe: Jch meines Orts aber
schätze mich glücklich, daß mir aufgetra=
gen
worden, dergleichen Entschlüsse be=
kannt
zu machen, wie nicht minder, daß
man mir Gelegenheit an die Hand gege=
ben
Euer Excell. die ausneh w ende Ach=
tung
zu bethätigen, mit welcher ich die
Ehre habe zu seyn ꝛc.
(War unterzeichnet:)
W. Pitt.

Nro. 7. Memoire Sr. Großbitta=
nischen
Majest vom 8. April 1761.


Se. Großbrittanische Majestät verlangen so,
gleichwie der Allerchristlichste König, daß der
besondere zwischen England und Frankreich zu
errichtende Friedens - schluß mit der allgemei=
nen
diesfälligen Abhandlung vereinbaret werde,
als um welche erst obgedacht Se. Majestät sich
dermassen eifrig annehmen wollen, daß Sie in
dieser Absicht glauben, man solle ein so heilsames
Werk, gleich die eilfertige Wiederherstellung des
allgemeinen Friedens in Teutschland ist, durch
die etwa entstehen könnende Streitigkeiten über
die besondere Angelegenheiten beyder Cronen,
um keinen Augenblick länger verschieben lassen;
Ja Se. Großbrittanische Majestät sind in dieser
von der Menschen=liebe gegen so viele zahlrei=
che
Nationen entstandenen Gesinnung dermas=
sen
gestärket worden, daß Sie den Schluß wor=
auf
sich der König in Frankreich gänzlich grün=
det
, nämlichen, daß die Beschaffenheit der Ge=
genstände
, so den besonderen Krieg zwischen
England und Frankreich verursachet, mit denen
Zwistigkeiten Teutschlands gar keine Gemein=
schaft
habe, eben sowol in seinem ganzen Ver=
stande
Beyfall geben.


Es geschiehet dann nach diesem unwider-
sprechlichen
Grundsatz, daß der König von Groß-
brittanien
mit Sr. Allerchristlichsten Majestät
Gesinnung übereinkommt, nämlich: es seye un-
unumgänglich
nohtwendig, daß beyde Cronen vor=
hero
unter sich jene Haupt - puncte tractiren, so
um den allgemeinen Friedens schluß zu beschleu=
nigen
, zum Grunde ihrer beyderseitigen beson=
deren
Abhandlungen dienen sollten.

(Die Fortsetzung folgt künftig.)

[11]

Von der N. Oe. Regierung wegen, wird mit
gegenwärtig offenem Edict jedermänniglich, so=
wol
An - als Abwesenden, deme daran gelegen,
kund und zu wissen gemacht: Es habe Regierung
eine Nohtdurft zu seyn befunden, über des weil.
Johann Anton Bormasdini ruckgebliebene Ver=
lassenschaft
einen ordentlichen Concurs anzuord=
nen
und desselben sammentliche, sowol in=als
ausser Land befindliche Glaubigere zu Anmeld=
und Liquidirung ihrer an erst bemeldtem Bor-
masdini
zu stellen habender Sprüch und Forde=
rungen
einzuberuffen, zu welchem Ende denen=
selben
der 22. Tag des künftigen Monats Decemb.
Nachmittags um 3. Uhr zur gewöhnlichen Tag=
satzung
für die erst=andert=und dritte, auch all
endliche Frist sub clausula præclusi anberaumet
worden. Solchemnach werden alle und jede,
welche an gedacht Bormasdinische⟨u⟩ Verlassenschaft
ex quacunque causa vel titulo Sprüch und An=
forderungen
haben, oder zu haben vermeinen,
an obbestimmten Tag und Stund vor Regierung
in der daselbst zu solchem Ende offen haltenden
Commißions=stuben entweder selbst persönlich,
oder durch hiezu genugsam gevollmächtigte Ge=
walt
=tragere also gewiß zu erscheinen, und ihr
an solche Crida - massa habende Anforderungen
anzumelden, auch zu Herstellung des erforderlich
rechtlichen Beweistum ihre Schuld=und Satz=
brief
oder sonst habende Liquidations - urkunden
und rechtliche Behelfe in beglaubten Abschriften
einzulegen haben, wie im widrigen die Ausblei=
bende
von gegenwärtiger Concurs=massa gänzlich
ausgeschlossen seyn, und ihnen diesfalls das ewige
Stillschweigen auferleget, der nicht Liquidirende
aber in der künftigen Claßification mit seiner
unerwiesenenAnforderung abgewiesen werden solle.
Wornach sich ein jeder zu richten, und vor Scha=
den
zu hüten wissen wird.

Den 4. Martii künftigen 1762. Jahrs fruhe
um 9. Uhr haben alle und jede, welche an weil.
Bartholomäs Raposo, gewest Herzogl. Feld=mar-
schall
Hildeburgshausischen Cammer=dieners seel.
Verlassenschaft einige Sprüch und Anforderungen
ex quacunque causa zu machen vermeinen, in der
Canzley des allhiesig=Hochlöbl. Kaiserl. Königl.
Judicii Delegati mixti in Militaribus auf der
Sailerstadt in der sogenannten Hollerstauden in
ersten Stock sub clausula præclusi zu erscheinen,
und zu liquidiren.

Den 5. Martii künftigen 1762. Jahrs fruh
um 9. Uhr haben alle und jede, welche an des
in der Kriegs=gefangenschaft verstorbenen K. K.
Obrist - lieutenant, von dem grossen General=stab,
Herrn Philippe von Philippi, seel. Verlassenschaft
einige Sprüch und Anforderungen ex quacunque
causa zu machen vermeinen, in der Canzley des
allhiesig=Hochlöbl. K. K. Judicii Delegati mixti

in Militaribus auf der Sailerstadt in der soge=
nannten
Hollerstauden im ersten Stuck sub clau-
sula
præclusi zu erscheinen, und zu liquidiren.

Von der K. K. Herrschaft Eberstorf an der
Donau, wird hiemit allen und jeden, sonder=
heitlichen
aber denen, so weil. über Absterben An=
na
Catharina Aichingerin, geweste Burgerl. Mül=
lermeisterin
und Wittib in dem Markt Schwe-
chat
, an ihrer Verlassenschaft einige Sprüch und
Forderungen zu haben vermeinen, durch dieses
offene Edict zu vernehmen gegeben, daß eine of=
fentliche
Convocations - tagsatzung auf den 4. Ja=
nuarii
1762. fruh um 8. Uhr bey der K. K. Herr=
schaft
Eberstorferischen Amts=canzley anberaumet
ist, und zwar pro primo, secundo & tertio ter-
mino
zu jedermanns Wissen kund zu machen ver=
anlaßt
worden; mithin werden alle und jede, so
an der Anna Catharina Aichingerin etwann ha=
bende
Reali=oder Personal - anforderungen haben,
sich an obbemeldten Tag und Stund zu legiti-
miren
. Widrigen Falls denen Ausblei-
benden
das ewige Stillschweigen auferleget wer=
den
wird.

Auf Verordnung eines Löbl. Markt=rahts zu
Pulkhau wird den 8. Jenner 1762. des Franz
Schranzhoffer, behausten Burgerl. Handelsmann
allda besitzende Haus, und Specerey=Currend=und
Seiden=Handlungs=gerechtigkeit dem Meistbie=
tenden
in Bestand auf einige Jahre verlassen;
wer also hierzu ein Belieben traget, kan sich all-
täglich
, oder am bestimmten Tag in der Canzley
allda anmelden.

Bey Hrn. Andreas Huebmer auf dem neuen
Markt zun sieben Saulen im Gewürzgewölb ist
ein extra guter und veritabler Hungarischer Wer=
mut
=Ausbruch zu bekommen. Die Maß à 36.
auch 24. kr. sowol rot als weiß.

Es wird allen hohen Herrschaften und Kunst=
kündigen
Liebhabern bekannt gemacht, daß die
Kunst=mahlerey, so auf dem Hof im Laden in
dem Sutnerischen Haus neben der Nuntiatur
gestanden, ist anjetzo bey dem goldenen Ochsen
auf dem neuen Markt im ersten Stock Num. 9.
von morgens 9. Uhr bis Abends 9. Uhr zu sehen.
Das nämliche Kunst=stuck ist vor die Lieb-
haber
um einen billigen Preis zu verkauffen, und
man wird nur noch wenige Zeit sich allhier aufhalten.

Es werden den 3ten December dieses Jahrs von
9. bis 12. und Nachmittags von 3. bis 6. Uhr und
folgende Täge verschiedene Verlassenschafts=effe-
cten
, als Stockuhren, goldene und silberne Repe-
tir
=uhren, schöne Frauen=und Manns=kleider, ge=
spitzte
Hauben, samt Spitzen, und Einrichtungen
im Kumpf - gassel, neben der neuen Welt, im neu











[12]

gebauten Haus im dritten Stock dem Meistbie=
tenden
licitando hindangelassen werden.

Von der N. Oe. Regierung wegen, wird mit
gegenwärtigem Edict denen sammentlichen, sowol
An=als Abwesend=Gräfl. Ronzauischen Credits=
partheyen
, allenfalls derenselben Erben, Ceßiona=
rien
, oder sonsten Theilnehmenden kund und zu
wissen gemacht: Es habe. bey Regierung der Ge=
richtl
. verordnete Gräfl. Ronzauische Curator ad
lites , Franz Bernhard Edler von Tasser, J. U. D.
auch Hof=und Gerichts=advocat geziemend vorstel=
lig
gemacht, welchergestalten ihme die Ver-
ordnung
dahin mitgege⟨g⟩en worden seye, daß er
wegen allfälliger Beangenehmung, und respective
Gerichtl. Ratificirung des von dem Hrn. Grafen
von Ronzau mit denen Peringerischen Erben ab=
geschlossenen
Vergleichs, und dannenhero bey Er -
Ermanglung anderer Massä=mitteln wegen Auf=
hebung
sothaner Concurshandlung, und womit
nämlichen sammentliche übrige Creditores ihrer
überkommenden Befriedigung wegen, an ihne
Hrn. Grafen von R⟨a⟩nzau selbsten der Ordnung
nach anwiederumen angewiesen werden mögen,
mit Zuziehung deren sammentlichen sich angemel=
deten
Gräfl. Ronzauischen Creditspartheyen, um
eine clausulirte Erforderung, als gleich Anlangen,
und solche denen Anwesenden ad ædes , denen in
Aufenthalt Unwissenden aber per Edictum ad
valvas intimiren, bate dannenhero um Ausferti-
gung
sothanen Valval - edicts. Wann nun Re-
gierung
in dieses des Supplicantens Begehren
zu gewilligen keinen Anstand genommen, und da=
hero
eine Erforderung auf den 5. künftigen Mo=
nats
Decemb. Nachmittag präcise um 4. Uhr
anberaumet hat. Als wird denen sammentlichen
Graf Ronzauischen Credits partheyen, allenfalls
derenselben Erben, Ceßionarien, oder sonsten
Theil - nehmenden hiemit anbefohlen, daß selbe
auf obbesagten Tag und Stund vor Regierung
in der daselbst zu solchem Ende offen haltenden
Commißions - stuben entweder selbst persönlich,
oder durch genugsam Bevollmächtigte, alsogewiß
behörig erscheinen, wie im widrigen die Ausblei-
bende
pro Consentientibus gehalten und wegen
ihrer künftigen Befriedigung an ermeldeten Hrn.
Grafen von Ranzau selbst, der Ordnung ex offi-
cio
angewiesen werden. Wornach sich ein jeder
zu richten wissen wird.

Wir Endes Gefertigte, von einem Löbl. Land=
marschallischen
Gericht verordnete Commissarien,
geben hiemit jedermänniglich, denen daran ge=
legen
, zu vernehmen, welchergestalten Jhro K. K.
Majest. auf wiederholt allerunterthänigstes An=
langen
des Herrn Gottlieb Grafens von Windisch=
gratz
, und dessen gräfl Frauen Eheconsortin,
besonders aber in Anbetracht, daß letztere mit
denen Creditoren ihres Herrn Gemahls in eine

Sinnhandlung, zu deren Befriedigung sich ein=
zulassen
gedenke, über den höchst Jhroselben be=
schehenen
Vortrag allergnädigst zu resolviren ge=
ruhet
, daß der Herr Gottlieb Graf von Win=
dischgrätz
vom besagt=Landmarschallischen Gericht
mit einem Curatore unverzuglichen versehen,
wider selben ein Concursus Creditorum also gleich
verhänget, mit dessen sammentlichen Creditoren
nach deren Edict - mäßigen Beruffung Ordnungs=
mäßig
liquidiret, mit Zuziehung dessen gräfl.
Frauen Gemahlin ein Vergleich zu treffen, Fleiß
angekehret, in Entstehung dessen aber, was Rech-
tens
ist, vorgekehret werden solle. Wann nun
in Folge dieser allergnädigsten Resolution vom
besagt=Löbl. Land=marschallischen Gericht wir
zu solchem Ende zu Commissarien ben⟨enn⟩et wor=
den
, wir auch über diesfällig an uns ergangene
Auflag allerseits Jntereßirten, besonders aber allen
und jeden, welche an mehr ernannten Herrn
Gottlieb Grafen von Windischgratz einige Sprüch
und Forderungen quocunque Titulo zu stellen
vermeinen, den 22. Decemb. dies Jahrs Nach-
mittags
um 4. Uhr præcise in meinem Dillherr
Freyherrn von Altheim, in dem gräfl. Pergischen
Haus auf dem hohen Markt im anderten Stock
inhabenden Wohnungs=zimmern zu erscheinen,
pro 1mo. 2do. ac 3tio. termino zur perempto-
rie
clausulirten Convocations=tagsatzung bestim=
met
; solchemnach werden alle dieselbe an besag=
tem
Ort, Tag, und Stund mit ihren samment=
lichen
in Handen habenden Liquidations - noht-
durften
also gewiß zu erscheinen haben; als im
widrigen denen Ausbleibenden, und nicht Liqui=
direnden
fürohin das ewige Stillschweigen aufer=
leget
werden solle.
Philipp Dillherr, Frey=herr von
Altheim.
Anton Augustin von Aichen.

Den 1. künftigen Monats Decemb. fruh um
9. Uhr wird bey dem Erz=bischöfl. Hof=gericht
alhier das Cretierisch=zu Lainz ligend=und in 8.
Zimmern, 2. Saal, Keller, Stallung, und
wol zugericht=schönen Garten eestehendes Haus
dem Meistbietenden verkauffet werden; wer nun
also sothanes Haus käuflich an sich zu bringen
gedenket, hat sich bey obbemeldtem Hof=gericht
im Erz=bischof=hof zu ebener Erde zu der Cantz=
bey
anzumelden.

Es dienet dem Publico zur Nachricht, daß
den 1. Decemb. a. c. in dem grossen Hochfürstl.
Passauer=hof ein schöner Vorraht von Medici-
nisch
=chirurgisch=wie auch Historischen Büchern
verkauffet wird.

Der Catalogus ist in der Buchhandlung zum
goldenen Vließ auf der hohen Brucken gratis zu
bekommen.





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