Num. 79. Mittwoch den 3. Octobris. 1759.
INDUSTRIA. LABORE ET VERTITATE GENUINA
Wienerisches DIARIUM.
Gedruckt in dem Kaiserl. Kön. privilegirten Zeitungs=verlag und
Buch=
druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Lahn=strom 19. Sept.
GEstern drang eine Parthey alliirter
Jäger und Hussaren in Wezlar ein,
es gieng hiebey nicht ohne
Thätlich=
keiten ab, jedoch der Herzog von Broglie
kam mit einer ansehnlichen Mannschaft,
und delogirte sie aus denen von ihnen
be=
setzten Thoren, und aus der Stadt. Die
Französische Armee stehet indessen noch
im=
mer zu Annerod, und die Reserve des
Herzogs von Broglie befindet sich seit
ge=
stern zu Klein=linnen, bis auf die
Bri=
gade von Waldner, und die Regimenter
d'Apchon, Caraman, Turpin und Nassau
Hussaren, welche unter dem Herrn Grafen
von Waldner auf dem sogenannten
Galgen=
berge von Wezlar campiren, wo sie die
Frankforter=strasse im Rücken haben. Das
Lager ist erst diesen morgen errichtet, es
sendet 6. Piquets Jnfanterie ab, um die
Stadt Wezlar sichern und zu decken. Der
General von Wangenheim campiret gegen
über dieser Stadt, jenseit der Lahne, mit
5. bis 600. Mann, und der Prinz
Fer=
dinand mit seiner Armee zwischen Kleeberg
und Weismar. Ubrigens ist alles ruhig,
und die Stadt Wezlar wegen deren
gestri=
gen unruhigen Vorfälle getröstet. Die
da=
rinnen befindliche Feinde schossen auf uns,
und wir auf sie, bis wir sie endlich aus
unserer Nachbarschaft entferneten. Eigent=
lich stehet deren alliirten Lager auf dem
Dorlemer=feld auf einer Anhöhe; es
er=
strecket sich eine halbe Stunde in die Länge,
und in der Breite nicht über 3. Zelten;
man kan es aus Wezlar ganz genau
be=
trachten, und es ist nur 3. Viertel
Stun=
den von hier, es wird auf 6000. Mann
geschätzt, die aber zusehends verstärket
werden.
Frankfort an der Oder 12. Sept.
Wir sind von unsern Feinden befreyt,
und haben eine Garnison von unsern
Tru=
pen. Allein wir empfinden jetz und unser
Uebel mehr als anfänglich, ob man uns
gleich sehr hart gehalten hat; dann unser
Commercium ist von allen Seiten
gehin=
dert und gesperrt, indem die Russen, bey
ihrem Abzug den Canal der Oder mit allen
seinen Schleußen ruiniret.
Amsterdam 21. Sept.
Die aus America eingeloffene Berichte
melden, daß die Franzosen Crown Point
verlassen, die Engländer Niagara erobert,
650. Kriegs=gefangene gemacht, und ein
Corpo von 1800. Mann geschlagen hätten.
Der General Amhorst werde sich mit dem
General Wolf vereinigen, welcher
ungeach=
tet der Bemühungen von 6. Französischen
Branders, um die Engländische Schiffe zu
verbrennen, 3. Meilen von Quebec seine
Trupen ans Land gebracht. Diese
errich=
teten sogleich 2. Batterien, deren eine mit
20. Canonen von 24. pfündigen Kugeln
und eine mit 18. Mörsern besetzt war. Sie
dominiren den niederen Theil von Quebec,
und erreichen zugleich den höhern Theil
der=
selben, zumalen da sie von ersterem nur
drey viertel Meilen entfernet sind. Die
Armee selbst bezog ihr Lager eine Meile von
der Batterie und die Canonen der
Belager=
ten sollen fast eine halbe Meile über das
Lager weggehen. Den 24. Julii solten
die Batterien zu spielen anfangen, und drey
Kriegs=schiffe, jedes von 60. Canonen, wer=
den alsdah ein keines Lager, einige Batterien
und andere Werker der niedern Stadt
be=
schiessen. Drey andere Kriegs=schiffe aber,
nebst zwey Bomben Galiotten haben Ordre
das Centrum der Stadt zu attaquiren.
Die Französische Kriegs=schiffe deren 3.
sind nebst 16. andern Schiffen, haben sich
zurück gezogen. Die Französische Armee
campirt hinter der Stadt, und wird von
dem Herrn Marquis von Vaudrevil
com=
mandirt.
Aus dem Hennebergischen 10. Sept.
Gestern kamen in Suhl ganz
unvermu=
tet einige Hanöverische Jäger und
Hussa=
ren an, da sie aber keine fremde Trupen
fanden, so giengen sie nach kurzem
Verwei=
len wieder zurück.
Aus Thüringen 11. Sept.
Gestern Abend um 4. Uhr rückte zu
Wiegleben ein Detaschement Hanöverischer
Jäger und schwarzer Hussaren ein, und
faste über dem Holze Posto. Kurz darauf
kam der Capitain von Bülow gleichfalls von
bemeldetem Jäger=corps mit einem
Deta=
schement von schwerer Cavallerie und
Dra=
gonern von Langenfalz dazu.
Bayreuth 19. Sept.
Sämtliche hier in Garnison stehende
Her=
ren Officiers, sowol von der Cavallerie,
als Jnfanterie mit Zuziehung des
gehei=
men Regierungs=rahts von Röder, und
Ober=forst=meisters Bär von Künsperg,
und Reitzenstein, auch anderer anwesenden
Dames und fremden Cavalliers, haben
gestern wegen der in Braunschweig
vorsey=
enden Vermählung unseres Landes=herrn,
ihre unterthänigste Devotion auf folgende
Art bezeiget. Um 5. Uhr Nachmittags
kamen sämtliche zu diesem Feste gebettene
Cavalliers und Dames, sowol von der
Garnison als vom Hofe in die am Mayn
ligende Reiter=caserne in Gala
zusam=
men. Das Fest aber selbst eröfnete eine
immerwährende Music von denen bey
hiesigem Hussaren=corps stehenden
Trom=
peten und Paucken, dann des sämtlichen
Hautboisten=chors vom hiesigen
Hochfürst=
lichen Leib=grenadier=bataillon, und die=
ses in zweyen Chören, allezeit
Wechsels=
weise. Bis gegen 8. Uhr spielte man an
unterschiedenen Tischen. Abends gegen 7.
Uhr sahe man die ganze Caserne in allen
Fenstern illuminiret. Um 8. Uhr wurde
im grossen, mit vielen Wand=leuchtern
erleuchteten Saale, eine Tafel von 48. Cou=
verts serviret, und daran gespeiset. Wäh=
render ganzen Tafel liessen sich bey allen
auf das Wol der hochfürstlichen Personen
getrunkenen Gesundheiten die im
Casernen=
hofe gepflanzte Canonen beständig hören,
und die Music continuirte wechsels=weise
unaufhörlich. Nach der Tafel war Ball,
welcher bis am Morgen dauerte, und
wo=
bey man mit allen erforderlichen
Refraichis=
sements servirte; endlich wurde durch die
Musik dieses Fest auf das vergnügteste
be=
schlossen. Auch haben verschiedene Herrn
Rähte, und Personen von Distinction, die=
ses Fest auf das feyerlichste begangen, und
sich mit Music bis gegen den Morgen
di=
vertiret. Jngleichen hat die Academie zu
Erlang über diese glückliche Vermählung
grosse Feyerlichkeiten angestellet. So gar
auch das Städtlein Lichtenberg hat seine
unterthänigste Beyfreude an den Tag
gele=
get, indem sich daselbst die sämmtliche
Bür=
gerschaft, Geistlichkeit, Schul=diener, und
Kinder auf dem obersten hohen Schloß=platz
versammelt, und unter dreymaliger Salve
und Abbrennung einiger Pöller, Trompeten
und Paucken=schall das Te Deum gehalten.
Passewalk 14. Sept.
Der General=leutenant Graf von
Fer=
sen ward gleich beym Anfang dieser
Cam=
pagne beordert mit einem Corps
Cavalle=
rie und Jnfanterie die Feinde von denen
Jnsuln Usedom, und Wollin, und die
feindliche Flotille aus dem Haf zu
vertrei=
ben. Beyde Unternehmungen waren mit
nicht geringen Schwürigkeiten verknüpfet,
indeme bey ersterer die Festungs=werker,
und Schanzen eroberet werden musten, so
die Feinde auf beyden Jnsuln stark
bese=
tzet hatten; bey letzterer aber die Galeeren
genöhtiget waren, über ein Sand=bank zu
fliessen, die nicht mehr als 5. bis 6. Fuß
Wasser hat, um zu dem Angrif der
feind=
lichen Flotille, die in dem grossen Haf lag,
gelangen zu können. Diese
Schwürigkei=
ten wurden dannoch so wol überstiegen,
daß unsere Trupen sich in denen ersten
vier=
zehen Tägen der Stadt Swinemünde, wie
auch der dabey gelegenen Schanze
bemäch=
tigten, die Besatzungen beyder Oerter zu
Gefangenen machten, dabey viele
Artille=
rie und Kriegs=gerätschaften eroberten,
und dadurch von der Jnsul Usedom Meister
wurden; ingleichen, daß unsere
Galee=
ren, nachdeme ihnen alle Canonen und
übrige Gerätschaften hatten abgenommen
werden müssen, mit der erstaunlicher Müh,
im Angesicht, und unter beständigen Fe⟨uer⟩
der feindlichen Flottille die erwehnte
Sand=
bank paßirten. Da aber die Feinde sahen,
daß ihre Bemühungen fruchtlos waren, und
unseren Galeeren den Ubergang nicht mehr
wehren könten, so zog sich ihre Flottille
etwas zurück, und legte sich gegen den
Ein=
gang des grossen Haf; unsere Escadre
wur=
de schon, so bald sie wieder mit ihren
Ca=
nonen und übrigen Zubehör versehen ware,
die feindliche angegriffen haben, wann sie
nicht lange Zeit durch contrairen, oder gar
zu starken Wind daran wäre verhinderet
worden. Sie fand dazu endlich am 10.
dieses Gelegenheit, da sie dann um halb
6. Uhr des morgens ihre Anker leuchtete,
und in Schlacht=ordnung gegen die
feind=
liche avancirte, welche auf den Sprung in
ihrer vorigen Stellung ligen blieb, und den
Angrif erwartete. Ein Viertel auf 10.
Uhr fieng die Canonade auf unserer Seite
an, da wir dann so nahe avancirten, daß
man auf beyden Seiten die drey=pfündige
Canonen gebrauchen kunte. Unser in der
Chef=galeere Carlscrona, und der Galeere
Malmö bestehender rechter Flügel grif, nach
dem zum entern gegebenen Signal des
Fein=
des linken Flügel an, der aus zwey
Ga=
leeren, und einer Galliotte bestund. Un=
terdessen enterten zwey Galeeren von
unse=
rem linken Flügel mit Mousqueterie=feuer,
und Hand=grenaden des Feindes rechten
Flügels beyde Galeeren, und wurden
da=
bey von unseren zwey grossen Galeeren
Cro=
noberg, und Blecking unterstützet. Letzt=
gedachte beyde feindliche wurden bald
ero=
bert, da sie dann auch zu gleicher Zeit
un=
ser rechter Flügel deren zwey zu erst
erwehn=
ten Galeeren, und einer Galliotte
bemäch=
tigte. Des Feindes übrige drey
Galliot=
ten brachten darauf alle Seegel bey, and
wollten sich mit der Flucht retten; da sie
aber unter beständigen heftigen Feuer von
unseren zwey grossen, und kleinen
Galee=
ren verfolget wurden, so waren sie eine
nach der andern genöhtiget, die Seegel zu
streichen, und sich zu ergeben. Das letzte,
welches aufgebracht wurde, ware des
Fein=
des sogenanntes Abmirals=schif, so um
drey viertel auf zwey in unsere Hände fiel.
Die Canonade ist auf beyden Seiten
unge=
mein stark, und vornämlich drey viertel
Stund lang am heftigsten gewesen. Von
des Feindes vier Barcassen hatten drey das
Glück sich mit der Flucht zu retten. Die
vierte war von einer Halb=galeere auf das
Stettinische Land gejaget. Die Besatzung
rettete sich aufs Land, und nahm die
Ca=
nonen mit sich, womit sie auf unser
Fahr=
zeug schossen. Die Besatzung von unser
Halb=galeere stieg aber gleichfalls aufs
Land, nahm dem Feind seine Canonen,
und führte sie nebst der Barcasse zu unse=
rer Escadre. Diese Barcasse ist diejenige,
so von denen Preussen 1757. in dem
Die=
wenow=fluß coupiret ward. Von der
gan=
zen feindlichen Flottille haben sich also nur
drey Barcassen gerettet.
Wir haben bey dieser Action vier
Gal=
liotten, vier Galeeren und eine Barcasse,
nebst denen darauf befindlichen 110. Ca=
nonen von 3. 4. 6. und 12. Pfund erobert,
24. Officiers, und über 500. Mann
Ge=
meine Gefangenen gemacht, und eine grosse
Menge von Ammunition, Proviant und
Gewehr erhalten.
Unser Verlust bestehet in einer
Bar=
casse, deren Pulfer=küste Feuer gefast,
und die daher verloren gegangen; inglei=
chen in 13. Todten und 11. Bleßirten. Des
Feindes Verlust läst sich nicht so genau
be=
stimmen.
Wie nun der glückliche Ausgang
die=
ser Action uns nicht allein Meister von dem
ganzen Haf gemacht, sondern auch
unse=
ren Gelegenheit gegeben, eine Landung auf
Wolin vorzunehmen, und dadurch die 1000
Mann feindliche Trupen, welche zur
Be=
satzung in dem Block=haus lagen, abzu=
schneiden, so wurde auch letzteres sogleich
geschehen seyn, wann nicht der contraire
Wind unsere Galeeren zwey Täge
verhin=
deret hätte, das Wollinische Land zu
er=
reichen. Da also die Landung nicht ehe,
als den 12. Statt fand, so hatten die Feinde
Zeit sich aus iher Schanz zu ziehen, nach=
deme sie die Canonen vernaglet, und die
Ammunition vergraben hatten, und sich
bis nach der Stadt Wollin zu repliiren.
Der General Fersen, der zu gleicher Zeit
auf denen dazu bereiteten Prahmen mit
Ca=
vallerie and Jnfanterie übergangen, folget
dem Feind, und stehet heute mit dem
gan=
zen Corps bey Groß=mankarts, eine
vier=
tel Meile von der Stadt Wollin. Die
Zeit wird es lehren, ob die Feinde daselbst
einen Angrif erwarten werden.
Dünkirchen 12. Sept.
Das ausnehmend schöne Regiment von
Bourbon marschirt mit allem möglichen
Fleiß nach dem Nieder=rhein, wohin auch
eine unglaubige Menge Lebens=mittel für
Menschen und Vieh, nebst allen Arten
von Kriegs=bedürfnüssen abgeführet
wer=
den. Die Engländer, welche wegen
Aus=
lauffens unserer Seegel=fertigen und
wol=
bewafneten Schiffe sehr besorgt sind, seynd
wieder mit 15. Fregatten vor unserer
Rhe=
de zum Vorschein gekommen. Der Abzug
des Admirals Rodney von Havre de Grace
ist durch das Feuer unserer mit Canonen
bepflanzten platten Fahr=zeugen nicht wenig
beschleuniget worden; und wir haben durch
das Lösen deren Canonen von unseren
Wäl=
len ihren Lands=leuten, die vor unserem
Hafen herum schweben, die erste Nachricht
von dieser mißlungenen Unternehmung
ge=
geben.
Neapel 17. September.
Es kommen täglich Kriegs=und andere
Schiffe aus Spanien hier an, welche
Seine Königliche Majestät, von hier
nacher Spanien begleiten werden; so seynd
auch alle unsere hiesige Kriegs=schiffe, Xebe=
quen, und Galeeren vollkommen fertig, so
daß der König alle Augenblicke abgehen
könnte; es haben Se. Majestät aber dero
Abreise erst auf den 10. October fest
ge=
stellet. Die gesamte hiesige Porcelan=fa=
bricanten machen sich gleichfalls fertig, na=
cher Spanien abzugehen. Von Rom, und
anderen Städten von Jtalien kommen viele
vornehme Personen an, um bey dem
alhie=
sig=Königl. Hof sowol die Condolenz=als
Glück=wünschungs=complimenten abzulegen;
der Cardinal Portocarero aber, hat unter
Weegs von Rom anhero von Sr. Majest. die
Ordre erhalten, seines hohen Alters halber
zuruck zu kehren. Nachdeme von der hierzu
ernannten Deputation die Leibs=und
Ge=
sundheits=constitution des erst=gebornen
Königl. Prinzens auf das genaueste
unter=
suchet worden, so ist von solcher der Schluß
dahin ausgefallen, und von dem
berühm=
ten Medico Serrao der diesfällig
ausführ=
liche Aufsatz Sr. Majestät dem König
über=
reichet worden, womit gedacht Se. Königl.
Hoheit auf allstäts zur Regierung für
un=
fähig zu halten seyen, es werden demnach
zur Erhebung des dritt=gebornen Königl.
Prinzens auf den alhiesigen Thron alschon
die Anstalten gemacht. Anstatt der
Mar=
quise von St. Marco wird die Herzogin von
Castro=pignano mit ihrer ganzen Famille,
wie auch die Herzogin von Miranda
Ca=
racciolo, Gubernantin deren Königl. Prin=
zeßinnen, dann die Marquise von Squilace,
und der Herzog sammt der Herzogin von
Losada dem Hof nacher Spanien folgen.
Kurz=gefaßte Nachrichten
von verschiedenen Orten.
Man vernihmt
Von Cagliari aus Sardinien: daß ein
See=beuter mit Preußischen Flaggen ein
Toscanisches Schif in dasigem Gewässer
weggenommen, und alldahin aufgebracht
habe.
Von Fulda: daß der Reich=fürsts und
Abbt von Fulda aus dem Freyherrlichen
Ge=
schlecht von Walderdorf den 21. Septem=
ber zu St. Johannsberg dieses Zeitliche
geseegnet habe.
Aus Portugal: daß der Französische
Chef d'Escadre la Clue, nachdeme ihme in
dem letzt=bemeldeten See=gefecht bey Lagos
durch eine Stuck=kugel der eine Fuß
hin=
weggenommen, der andere aber heftig ver=
letzet worden, an solch seiner Verwundung
unweit Capo St. Vincenzo gestorben seye.
Von Neuhaus aus Böheim: daß
un=
weit von dannen auf der Freyherrlich=gu=
denusischen Herrschaft Rotten=lhotta in dem
Dorf Brzezina ein Bauer Namens Schlechta
gestorben seye, welcher 112. Jahr alt
worden, und zeit seines Lebens niemalen
krank auch niemalen betrunken gewesen.
Fünf Täge vor seinem Hinscheiden habe er
sich zu Beht gelegt, bis dahin aber wäre er
seiner harten Arbeit beständig nachgegangen.
Von Venedig: daß der Herr Hieron.
Venier den 10. September von seiner neu
überkommenen Procurators=würde mit dem
gewöhnlichen Gepränge Besitz genommen,
und nach gehaltenen offentlichen Einzug von
dem Doge die Procurators=stole in dem
grossen Senat empfangen habe.
Von Rom: daß Se. Eminenz der
Car=
dinal Portocarero in einer offentlichen
Au=
dienz als Königl. Spanischer
gevollmäch=
tigter die gewöhnliche Credenz=briefe in
einer offentlichen Audienz Sr. Päpstlichen
Heiligkeit überreicht habe.
Wien den 3. Octobris 1759.
Vorgestrigen Montags als den 1. Octo=
bris, ist von Rom die Nachricht
al=
hier angelangt, daß in dem von Sr. Päpstl.
Heiligkeit den 24. Sept. gehaltenen
Con=
sistorio folgende Cardinälen creirt worden
seyen:
- Monsig. de Roßi, Vice=gerente zu Rom.
- Crivelli, Nuntius zu Wien.
- Merlini, Präsident zu Urbino.
- Accajoli, Nuntius in Portugal.
- Gualtieri, Nuntius in Frankreich.
- Spinola, Nuntius in Spanien.
- Erba, Päpstl. Cammer=meister.
- Veronesi, Bischof zu Padua.
- Valenti, Assessor des Heil. Officii.
- Caracciolo, Päpstl. General=auditor.
- Perelli, Päpstl. General=schatz=meister.
- Colonna, Päpstl. Obrist=hof=meister.
- Corsini.
- Castelli, Comendator von St. Spirito.
- Bußi, Decan der Heil. Rota.
- Fantuzzi, Auditor der Heil. Rota.
- P. Orfi, Päpstl. Pallast=meister, Pre=
diger=ordens. - Furietti, Secretarius der Congregation
des Concilii. - Guglielmi, Secretarius deren
Regu=
lirten Bischöffen. - Conti, Secretarius der Congregation
der Statthalterey. - Antonelli, Secretarius der
Congrega=
tion von Erweiterung des Glaubens. - P. Gangarelli, Consultor des Heil. Of=
ficii, Minoriten=ordens.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 28. Sept.
Jn der Stadt.
- Der Wol=edel-geb. Hr. Cajet. Fanti, Architect.
der K. Toscanis. und K. K. alhiesig. Acad. würkl.
Academicus, dann der Bolognesis. Clementi-
nis. Acad. Profeß, und Fürst=Liechtensteinis. Gale=
rie=inspector, im Fürstl. H. unterm Land-H., alt
72. J. - Jos. Weingast, K. Meister=koch, im Schwertsegeris.
H. am Pet., alt 63. J.
Vor der Stadt.
- Hr. Gottfr. Ulbrich, K. Hartsch., bey denen 3.
Brüd. bey St. Ulrich, alt 58. J. - Cathar. Sebaldin, Wittwe, im Langweberis. H. in
der Leopoldst., alt 57. J. - Franz Poller, gew. Fragner, beym bl. Stern im
Liechtenth., alt 63. J. - Dem Math. Heißler, Rott=gärb.=ges., s. W. Su=
san., beym See bey Maria-hülf, alt 21. J. - Jos. Parb, Wais, beym bl. Stern zu Margar.,
alt 5. J. - Georg Abold, Tag=löhn., beym weis. Pelican im
Liechtenth., alt 58. J. - Dem Carl. Kesseldorfer, Tag=löhn., s. K. Theres.,
bey St. Ant. am Neubau, alt 3. J.
Summa 9. Person. darunter 2. Kind.
Den 29. Sept. Jn der Stadt.
- Dem Wol=edel-geb. Arn. Domin. Ant. Maul, J.
U. D. und K. K. N. Oe. Reg. Secret., s. S. Aloys.
im Albrechtisch. H. in der oberen Bäckerstr., alt
1. J. - Carl Zeilinger, Burger, im Wagneris. H. im
Co=
mödi-gäs., alt 55. J.
Vor der Stadt.
- Wenzel Schneeweis, gew. Secret., beyn 6. Schim.
bey St. Ulrich, alt 45. J. - Dem Franz Witman, Music, s. K. Franz, beyn 2.
weiß. Kreutz. bey Maria=hülf, alt 7. J. - Dem Ant. Abraham, Lust=gart.. s. K. Jos., von
ei-
ner Leiter erschlagen, im Humelaueris. Gart.
vorm Stuben=thor vom K. K. Stadt=gericht be=
schauet, alt 3. J. - Dem Jos. Müller, Lack., s. T. Regin, beym schön.
Ländl am Neubau, alt 18. J.
Summa 6. Person. darunter 3. Kind.
Den 30. Sept.
Jn der Stadt.
- Fr. Sophia Wolzin, Wittwe, im Riemeris. H. in
den Krugerstr., alt 85. J. - Hr. Jgnaz Keßler, im Brenneris. H. in der
Do=
rothe=gas., alt 49. J. - Dem Bened. Vogl, gem. Stadt S⟨caar⟩=dien., s. S.
Jos., im Fabris. H. in der Wolzeil, alt 24. J. - Dem Jos. Steber, Lack., s. K. Ferd., im
Schwarz-
bäckis. H. im Roßmarin=gäs., alt 4. J.
Vor der Stadt.
- Dem Joh. Dietz, Burgerl. Fleisch-hack, s. W
Ther-
res., beym blech. Thurn auf der Wind-m., 27. J. - Dem Bened. Hochstätter, K. Lauf., s. K. Josepha,
bey der H. Dreyfaltigk. auf der Laimgr., 2 J. - Math. Grabmer, Tag=löhn., im Mulzeris. H. auf
der Wied., alt 41. J. - Jos. Braunstätter, Hauer, bey der bl. Ent. zu
Mätz=
leinstorf, alt 54. J.
Summa 8. Person., darunter 2. Kind.
Auf Verordnung einer Hochlöbl. N. Oe. Re=
gierung, werden auf der Sailerstadt in der
Hol=
lerstauden im anderten Stock verschiedene
Klei=
der, Weis=zeug, Bilder, Kästen, Sesseln,
Behter, Zinn, Kupfer, Meßing, Eisen und
andere Verlassenschafts=effecten, den 5. October
fruhe von 9. bis 12., dann Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr, licitando dem Meist=bietenden, und
baar bezahlenden hindann gegeben werden.
Von des Lands=fürstl. St. Leopoldi Stifts=
Kloster Neuburg Ober=Cammer, wird hiermit
män=
niglich kund und zu wissen gemacht, was
gestal=
ten Hanns Georg Roht Bestand=mühler zu
Gundendorf, n. Maria Elisabeth seine Ehe=wirthin,
dem Adam Zeillinger Burgerl. Bäckern in Wien,
u. Mariä Catharinä seiner Ehe=consortin in Puncto
schuldigen 157. fl. 12. Kr. Capital à 5. Procento
lnteresse ihre gedachtem Stift dienstbare zwey
ver=
schiedene Viertel=wein=garten in Sauberg unter
Döblinger Burgfried mittels untern 9ten Martii
1714. gewilligt, und ausgefertigt gund=buchli=
chen Satzes versichern lassen, wie zumalen nun
aber diese zwey Viertel=wein=gärten schon in die
viele Jahre unverdient, und ungepflogen ligen
verbleiben, auch der Creditor und Debitor oder
deroselben Erben keine Nachfrag halten, ja der
Satz=brief ad Cassandum zum Grund=buch nicht
eingeleget worden, hingegen aber einige Liebhaber
die diese Wein=gärten zu Aeckern zu pflegen
ge=
sonnen zu seyn, sich angemeldet haben, mithin die
Noht erfordert, durch gegenwärtiges Amortisations-
Edict die dieses Satzes lnteressirte vorzufordern;
dannenhero denenjenigen, so etwann angeführten
Original=satz=brief bey handen, und über kurz
oder lang einen Anspruch an quæstionirte zwey
Viertel=wein=gärten zu machen vermeinten, hie=
mit auferleget wird, daß dieselbe gedachten
Satz=
brief von Zeit dieses affigirten Edicts binnen Jahr
und Tag der Ordnung nach also gewiß
produci-
ren, sich darzu legitimiren, und anmelden sollen,
als im widrigen hinnach niemand mehr gehöret,
sondern in perpetuum abgewiesen seyn, der
vor=
gemerkte Satz=brief ex Officio cassiret, und
an=
deren Partheyen Gewehr ertheilet werden solle.
Gegeben Stift=kloster=neuburg den 20sten
Mar=
tii 1759.
Von des Kaiserl. Königl. Judicii delegati
mili-
taris mixti im Erz=herzogtum Oesterreich unter
und ober der Enns wegen, wird hiermit durch
dieses offentliche Edict jedermänniglich, deme
daran gelegen, kund und zu wissen gemacht: Es
habe bey gleich gedachtem Kaiserl. Königl.
Judi-
cio delegato militari mixto die verwittibte Frau
Generalin, Gräfin Mac Hugo de Burgos, Gräfin
de la Roche Fermoy, vor=und angebracht:
wasgestalten ihres verstorbenen Herrn Ehe=ge=
mahls Grafen Mac Hugo de Burgos, gewest=
Kaiserl. Königl. General=Feld=wachtmeisters auf
sie erblich gediehene General=stabs=verpflegs=ab=
rechnung im Verstoß gerahten; gleichwie aber
über alle angewendet Mühe, und fleißiges
Nach=
forschen nicht zu erfahren gewesen, wohin selbe
gekommen, oder was für ein Gebrauch daraus
gemacht worden seye, so hat sie Frau Generalin
um Ausfertigung des diesfalls erforderlichen
Amor=
tisations=edict gebetten. Da man nun auch
hier einzuwilligen keinen Anstand genommen,
als werden dannoch alle und jede, so des
ver=
storbenen Herrn Grafens Mac Hugo de Burgos
gewest Kaiserl. Königl. General=feld=wachtmei=
sters seel. in Verstoß gerahten General=staabs=
verpflegs=abrechnung etwann in Han=
den haben, oder ansonsten darauf einen
rechtli=
chen Anspruch zu machen vermeinen, sich
dar=
mit von heut zu Ende gesetzten Dato an binnen
einem Jahr, sechs Wochen, und drey
Tags=
frist bey Eingangs gedachtem Kaiserl. Judicio
delegato militari mixto also gewis anzumelden
haben, wie im widrigen nach Verfliessung des
angesetzten Termins mehr ermeldt=Graf Mac
Hugo de Burgos, General=staabs=verpflegs=
abrechnung ipso facto caßirt, annullirt und
amor=
tisirt, auch darüber was rechtens ist, vorgekeh=
ret werden solle.
NB. Es seynd hier wieder angekommen die
Ge=
brüdere Montani mit verschiedenen
Blumen=
zwiebeln, wie folget:
Narcissi nobili von 4. Sorten. Fruhe
Nar=
cissen. Gefüllte Tazzetten. Weisse Tazzetten.
Gelbe Tazzetten. Gefüllte weisse Hyacinthen,
Leib=farbe gefüllte Hyacinten. Violblaue gefüllte
Hyacinthen. Frühe Hyacinten. Gefüllte
Jon=
quilien. Doppelte weisse Spanische Jonquilien.
Gedoppelte Arunculen. Von dreysigerley
Far=
ben, allerhand Arunculen. Arunculen la Bella
di Brusseles. Gelbe Arunculen. Arunculen die
schöne von Orleans. Gesprengte Arunculen von
verschiedenen Farben. Arunculen der Prinz von
Oranien. Pur rote extra schöne Arunculen. Al=
lerhand färbige Anemoni. Allerhand rot=artige
Anemoni. Anemoni la Bella di Brusseles. Ane=
moni der grosse Turband, Anemoni in
Regen=
bogen. Anemoni der Prinz von Oranien. Ane=
moni alte Bollone. Anemoni, die schöne von
Normandie. Persianische Tulpen, Türkische
Tul=
pen, und sonst allerhand Arten schöner Blumen.
Saamen von Kauli Flor, von denen schönsten
Sorten, Saamen von Broccoli Romani, extra
schön. Die Blumen=kiele seynd durch und durch
das 100. vor 4. fl. Der Saamen von
Kauli=
flor das Loht 18. kr. Der Saamen von Brocoli
Romani das Loht 15. kr. Saamen von
Spani=
schen Zwiebeln das Loht 15. kr. Saamen von
Römischen Fenchel, das Loht 15. kr. Saamen,
vom Lombardischen Köhl, Melaun=kern, Cardi
das Loht 15. kr.
NB. Wie auch Passatutti, die grosse Königin
von Brittanien, das Stuck um 18. kr.
Obgedachte Gebrüdere Montani seynd bey Hrn.
Sebastian Lanser im Gewürz=gewolb beym
golde=
nen Stern in der Wald=zeil anzutreffen.
Artitschocken Kern, das Loht 15. Kr.
Bey Johann Jacob Lidl Kupfer=stechern im
Doctor Deimlischen Haus neben der Heil. Dreyfal=
tigkeit ist zu haben: Dermaliges Kriegs=thea=
trum, oder neue und accurate Land=karte das
ganze Königreich Böheim, Herzogtum Schlesien,
und die Marggraftümer Mähren, Ober=und
Nieder=lausitz, nebst einem grossen Theil von
Ober=sachsen, March Brandenburg, Königreich
Pohlen und Hungarn, dann Erz=herzogtum
Oesterreich begreiffend, auch in die kleinere im
ländische Landes=kreise genau abgetheilet, mit
Compaß und Maaß=stäben auch Register bestens
versehen, auf ein und ein halben Jmperial=bo=
gen im Futeral pr. 1. fl. 45. kr. ohne Futeral
pr. 1. fl. 30. kr.
Von dem Kaiserl. Königl. Stadt=und
Land=
gericht Wien, wird hiemit denen Joseph
Hein=
rich Kozzischen Creditoren, auch ansonsten
je=
dermänniglichen kund und zu wissen gemacht:
was gestalten auf schriftliches Anlangen des
dies=
fälligen Herrn Curatoris ad lites in der Licitir=
und Feilbietung deren sammentlich Kozzischen
Effecten und Mobilien, so in allerhand
Gattun=
gen Kästen, Tisch, Sesseln, Bilder, einen
groß mit vergoldter Ram versehenen Spiegel,
ein Meßingene Hänk=uhr, welche ein ganzes
Monat gehet, dann Silber Kleider, Wäsch,
und andern Haus=gerätschaften, wie auch
ver=
schiedenen alten Oesterreicher=weinen in Fassen
mit eisenen Banden bestehen, gewilliget, auch zu
Vornehmung sothaner Licitation, ungehindert
deren demnächst eingehenden Wein=ferien der
11. des jetzt lauffenden Monats October fruhe
præcise um 9. Uhr, in der sogenannten
Johannes=
gassen in dem kleinen Maria=zeller=hof zu
erschei=
nen anberaumet worden.
Dahero dann die jenige, welche von denen
ob=
specificirten Effecten und Mobilien, auch
Oester=
reicher Weinen, etwas käuflich an sich zu
brin=
gen gesinnet seyn möchten, an vorbesagten Tag,
Stund, und Ort, sich ad licitandum
unaus-
bleiblich einzufinden haben werden. So
besche=
hen Wien den 25. September 1759.
NB. Bey diesem eintrettenden 4ten
Jah=
res=quartal werden abermalen die
Lieb=
haber dieses Wienerischen Diarii, wie auch
des Post=täglichen Frag=und
Kund=
schafts=bogens, nach Standes=würden,
um deren gewöhnliche vorhinein=Bezah=
lung ersuchet. Und wann jemand das
Diarium Bestallungs=weise nehmen will,
so haben sich die hier in Wien
anwesen=
de in der diesfälligen Schreib=stuben in
dem neuen Michaeler=haus, die
aus=
wärtige Liebhabere aber in dem Obrist=
Post=amt diesfalls anzumelden.
Buch=druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen
Schriften.
Schluß des in Münz=sachen
ergan=
genen jüngsthin angeführten Kaiserl.
Patents.
12. Solle dem Eid deren Münz=meistern
ausdrücklich einverleibet werden,
daß sie in keiner verliehenen, verkauft=oder
verpachten Münz=stadt, es seye selbst, oder
durch ihre Gesellen, arbeiten, oder münzen,
worauf denen Obrigkeiten oder Kreisen nach
Besag ob=angezogener Reichs=abschieden
das Einsehen aufgetragen wird.
13. Sollen die Münz=meistere von dem
Kreiß und ihren Münz=herren verpflichtet
werden, dem Reichs=abschied de anno 1570.
§. 134. bey Verpfändung ihrer Hab und
Gütern nachzukommen, sich auch selbsten auf
jedes Erforderen einzustellen, und Red und
Antwort zu geben; zu dem Ende von Reichs
wegen eine Special=instruction ad casum
præsentem eingerichtet werden solle.
14. Eben die Meinung hat es nach
An=
weisung vor angezogenen Reichs=abschieds
§. 135. und jenen vom Jahr 1594. §. 103.
von denen Waradeinen.
15. Die beschnittene Münzen soll
nie=
mand ohne Abzug am Gewicht anzunehmen
schuldig seyn, und deswegen hiernächst bey
fürwährenden Reichs=tag nach Proportion
des befindlichen Abgangs ein gewisses
sta=
tuiret werden, denen Münz=ständen aber
bevorstehen, dergleichen beschnittene
Münz=
sorten gegen Leidung eines Abgangs für
Münz kösten auszuwechseln, jedoch daß
der=
jenige Münz=stand, so diese an sich löset,
solche in gute, und meistentheils grobe
Reichs=münzen zu verwenden, nach
Vor=
schrift des mehr=ermeldeten Reichs=schlusses
vom Jahr 1667. §. 6. ad Punctum 2. &
7. schuldig seyn solle.
16. Denen Goldschmiden, wie auch
de=
nen Gold=schlägern sollen nach Jnhalt des
Reichs=schlusses vom Jahr 1667. § 9. &
10. blos und allein die ausländische
Münz=
sorten, auch anders nicht, als mit Vorwissen
der Obrigkeit einzuwechseln gestattet seyn,
und sie bey ihrer Aufnehmung in die Zunft,
oder zu Bürgeren darauf schwören, bey
Ver=
lust der Zunft oder Bürgerl. Gerechtigkeit;
gleichwie auch die Gesellen, wann sie bey
einem Meister arbeiten wollen, mittelst des
Hand=schlags sich gegen die Obrigkeit
ver=
binden sollen, dieser Ordnung nachzuleben,
oder auch, so ihre Meistere darwider
handel=
ten, es der Obrigkeit alsobald und unter
Vermeidung des Verlustes der Zunft auch
anderer arbitrarischen Straf anzuzeigen,
und solle die wider die Gold=schmide und
Gold=schlägere gesetzte Pön auch Statt
ha=
ben, wann ihnen einländische goldene und
silberne gerechte Sorten von anderen zum
brechen oder verschmelzen zugestellet werden,
und diejenige, so solches thun, angedeutete
goldene oder silberne Münz=sorten
verwür=
ket haben, und die Obrigkeit solche zu
con=
fisciren befugt seyn.
17. Und obschon einige das Hand=werk
nicht treiben, doch aber das innländische
gemünzte Gold und Silber verschmelzen,
und hinnach denen Gold=schmiden oder
Gold=schlägern die Massam zustelleten, so=
solle doch laut vorangezogenen Reichs=schlus=
ses vom Jahr 1667. sowol der Schmelzer,
als Gold=schmid oder Gold=schlager
gestraf=
fet, und angedeutete Massa in Commissum
verfallen seyn;
18. Jngleichen solle nach mehrmaligen
Jnhalt sothanen Reichs=schlusses denen Gold=
und Silber=drat=zieheren und
Posamentire=
ren das Einwechseln und Verbrechen deren
gangbaren Münz=sorten, wie nicht weniger
der Silber=kauf nicht allein ihnen, sondern
auch allen Privaten insgemein, bevorab
de=
nen Juden gänzlich verbotten, sodann
be=
rührter Silber=kauf anders nicht, als mit
Bewilligung jeden Orts Obrigkeit
verstat=
tet werden.
19. Sintemalen auch, wie es mit
An=
stellung gewisser Münz=städten in einem
je=
den Kreiß zu halten, in denen Reichs=ab=
schieden von denen Jahren. 1570. 71. 76.
und mehr anderen klar vorgesehen; so
las=
sen Wir es bey allem deme, was
berühr=
ten Puncts halber darinnen begriffen, als
bey einer allerseits aufgenommenen
Reichs=
satzung gänzlich verbleiben, mit dem
Bey=
satz, daß in Gemäßheit des Münz=edicts
vom 1680. und Unserer Kaiserl. Wahl=ca=
pitulation Art- IX. §. 2. die Heck=münz=städ=
te, wovon das meiste hauptsächlich
herrüh=
ret, unverweilt durch die Kreiß=ausschrei=
bende Fürsten jeden Kreises
niedergewor=
fen, die dabey befindliche Münz=meistere,
deren Helfere und Gesellen in Verhaft
ge=
nommen, und wider dieselbe Reichs=sa=
tzungs=mäßige Straffen, eines jeden
Ver=
brechen nach, alsbalden vollzogen, das
Münz=
gut aber durch Unsere Fiscalen, denen Wir
bereits die Nohtdurft hierunter anbefohlen
haben, confisciret werden solle.
20. Niemand solle sich vermessen, die
gute Schied=münz auszuwegen, zu
verbre=
chen, oder zu Legirung deren groben
Sor=
ten zu gebrauchen, bey Straf, die wider die
Auswechslere statuiret ist.
21. Denen Jubelireren, Drat=zieheren,
Kauf=und Handels=leuten, auch allen und
je=
den die (Wardein und verpflichtete Gold=
schmid ausgenommen) solle in Gemäßheit
des Reichs=schlusses vom Jahr 1667. bey
schwerer Arbitrari=straf verboten seyn, ei=
nige Schmelz=oder Probier=öfen zu haben
oder zu gebrauchen.
22. Wollen wir, daß nach Maßgebung
des Reichs=abschieds vom Jahr 1570
Un=
sere und des Heil. Röm. Reichs 4. Chur=
fürsten am Rhein ihre sondere verordnete
Rähte, neben Unseren Commissarien, zu
Frankfort zu denen jährlichen Messen
ab=
ordnen, die da Macht und Befehl haben
sollen, darauf gute Achtung zu geben, und
zu inquiriren, (darzu Wir dann
Burgermei=
ster und Raht, ihnen auf ihr Begehren auch
verholfen zu seyn, hiemit ernstlich befehlen)
ob fremde verbottene Münzen dahin
gefüh=
ret, oder auch des Reichs goldene oder
sil=
berne Münz, oder rohes Silber aus dem
Reich zu führen, von jemand Anstellung
gethan, oder, ob in Kauffen, Verkauffen, oder
anderen Ausgaben verbottene Münz
genom=
men, des Reichs Münzen anders, oder in
höherem Wehrt, dann sie valviret, in
eini=
gen Schein oder Weeg ausgegeben, oder
genommen werden; da sie dann deren
Din=
gen gewißlich berichtet, und erfahren, sol=
len sie solche goldene oder silberne Münz
und rohes Silber den Nächsten zu ihren
Handen und Gewalt nehmen, und bis auf
Unser und deren 4. Chur=fürsten fernere
Verordnung verwahrlich behalten. Der=
gleichen Anstellungen, Erkundigungen und
Einstellen zu thun, wollen Wir beyden
Chur=fürsten zu Sachsen und Brandenburg
in ihrer Liebden Städten auf denen
Jahr=
märkten oder Messen, sonderlich
vorzuneh=
men, hiemit befohlen haben, wie Wir dann
auf anderen Jahr=märkten oder Messen in
Unseren und des Heil. Reichs Städten, wo
Wir es nutzlich erachten werden, mit
son=
derem Fleiß zu verschaffen erbietig seynd.
Deme allem nach verkünden Wir diese
Erneuerung voriger Ordnung durch dies
Unser Kaiserl. Edict, allen Chur=fürsten,
und Ständen hiemit ernstlich gebietend,
daß sie in Dero Chur=fürstentumen und
Landen, sonderlich aber bey Jahr=märkten
und Zusammenkünften, wie auch Land=päs=
sen, Zoll=städten, Stappeln, und Häfen mit
allem Fleiß und Ernst aufmerken und
inqui=
riren, und daferne sich jemand, wer der auch
seyn möchte, derer Dingen eins oder mehr
diesem Unserem Kaiserl. Gebot zuwider
un=
terstehen, oder darob etwas betretten lassen
würde, denenselben ohne Respect der
Per=
son, und ungeachtet einigen Geleits, oder
an=
derer Vorwendung zu gebührlicher Straffe
annehmen, und gegen ihne, seinen Leib,
Hab und Güter nach Jnhalt dieses Unseren
Kaiserl. Edicts, handeln und verfahren, al=
les bey Straf 10. Mark löhtigen Goldes,
und des in dieser auch vorigen
Verordnun=
gen ausgedruckten weiteren Einsehens. Zu
welchem Ende Wir hiemit weiter befehlen,
daß sie nicht allein solches Edict in Dero
Churfürstentumen und Landen, auch
Herr=
schaften, Obrigkeiten, und Gebieten
gebüh=
rend publiciren und affigiren, sondern auch
denen Kreiß ausschreibenden Fürsten und
Kaiserl. Commissarien an Vollziehung
des=
sen nicht verhinderlich, sondern vielmehr
be=
förderlich erscheinen sollen, bey
Vermei=
dung im widrigen Unserer Kaiserl. Ungnade,
und derer in denen Reichs=constitutionen
ent=
haltenen Straffen. Wornach sich also
männiglich zu achten, und für Straf zu
hü=
ten hat. Gegeben zu Wien ꝛc. ꝛc. 13. Aug.
1759.
Wir N. N. Superintendenten und
Spitlmei=
stere des Burger=spitals in Wien, geben hiemit
jedermanniglich zu vernehmen: Es seye über das
wegen in Verstoß gerahten Widmayrischen
Origi=
nal=schuld=schein, und Satz=auszug bereits den
13 Decemb. 1757. auf 1. Jahr 6. Wochen und
3 Täg affigirt geweste Amortisations=edict,
und über die von Franz Bachmayr, Bäcker=mei=
stern zu Penzing den 31. May dies Jahrs
ange=
suchte Ertheilung eines Videmus von obig=in
unserem Grund-buch eingetragenen Satz=brief
sub Dato 6. Sept. 2. a. c. veranlasset worden,
daß ein nochmaliges Amortisations-edict mit
Ausschliessung der bevorstehenden Wein=lös=fe=
rien affigiret, und einmal in die Zeitung
gedru=
cket werden solle. Solchemnach werden diejenige
Partheyen, welche wegen von Paul Bachmayr,
Bäcker=meistern zu Penzing auf einen
Schuld=
schein de Dato 16. Junii 1739. sowol um nach
und nach abgegebene Brod=sorten an Franz Carl
Widmayr zu fordern gehabten auf des Paul
Bach=
mayr zeitliches Hinscheiden aber seinem Sohn
obigen Franz Bachmayr, nebst übriger
Verlas=
senschaft angediehene 121. fl. cum sua causa von
dem untern 26. Julii 1741. auf die halbe
Uber=
theurung des Widmayrischen den 6. Junii 1746.
an Johann Köllinger, und Anna Maria dessen
Ehe=wirtin gegen Bezahlung deren Schulden
verkauften Hauses in Rusten gegen ermeldeten
Penzing ausgefertigten, laut der durch gedachten
Franz Bachmayr allschon den 25. Augusti 1757.
hierorts schriftlich beschehenen Anzeige in Verstoß
gerahtenen dritten Satz=brief, und vom obigen
Schuld=schein die Originalien etwann in
Han-
den haben, von heut Dato längstens bis
künf-
tigen Decembris dies Jahrs bey dem
Wieneri=
schen Burger=spitals=grund=buch also gewiß zu
erscheinen, mentionirtten Schuld=schein, und
Satz=auszug mitzubringen, sich zu legitimiren,
und unter ei〈…〉stens ihre Forderungen zu
liquidi-
ren, hiemit sub primo secundo & tertio
Ter-
mino dergestalten citiret, daß in nicht
Erschei=
nungs=fall obig verlorner Original-schuld=schein
und Satz-auszug ex officio caßiret und
dar-
überhin niemand mehr angehöret, sondern
de=
nen Ausbleibenden das ewige Stillschweigen
auf=
erleget, und obigen Franz Bachmayr, auf
wei=
teres Anlangen an Statt des verlornen Satz
aus=
zugs eine vidimirte Abschrift aus dem Grund=und
Satz-buch extradiret werden wurde. Actum
Wien den 11. Sept. 1759.
Wir Endes Gefertigte von einem Löbl. Land=
marschallischen Gericht verordnete Commissarien
fügen N. allen und jeden, so an Weil. Thomä
Freyhart, gräfl. Lambergischen Laquais seel. Ver=
lassenschaft-erbschaft, oder Schulden halber
Sprüch und Anforderungen haben, oder zu
ha=
ben vermeinen, besonders denen unwissentlich
nächsten Befreunden, und ab intestato
kommen=
den Erben des ersagten Thomä Freyhart hiemit
zu wissen: welcher=gestalten wir auf Anlangen
des gerichtlich aufgestellt-Freyhartischen
Curato-
ris ad Actum Herrn D⟨o⟩ctoris Wachtl, und
hierüber an uns ergangene gerichtliche Auflage
eine nochmalige peremptorie clausulirte Convo=
cations=tagsatzung auf den 2. Novembris dies
Jahrs Nachmittag um 2. Uhr in mein
Land=
schreibers im Ziginischen Haus in der Wald zeil
im zweyten Stock habenden Wohnung zu
erschei=
nen, p o ultimo Termino bestimmet haben.
Solchemnach werden all=und jede Jntereßierte,
so an obbemeldeter Freyhartischen
Verlassenschaft=
erbschaft, oder Schulden halber Sprüch und
Anforderungen haben, oder zu haben vermeinen,
besonders die nächste Freunde, und ab intestato
kommende Erben des Thomä Freyhart, an
ob=
gedachten Tag, Stund und Ort also gewiß
per=
sönlich, oder durch genugsam Gevollmächtigte
erscheinen, ihre Sprüch anmelden, und zugleich
der Ordnung nach behörig liquidiren, als im
widrigen die Abhandlung vorgenommen, hierü=
ber ex officio relationiret, denen Ausbleibenden
aber das ewige Stillschweigen auferleget werden
solle. Actum Wien den 3. Sept. 1759.
Gabriel Joseph Stettner, Land=
schreiber.
Franz Bernhard Edler von Keeß,
L. M. Gerichts=secretarius.
Auf Verordnung einer Hochlöbl. N. Oe. Re=
gierung, werden im tieffen Haus am Hof, im
anderten Stock verschiedene in Gold, Silber,
Kleidern, Weiß=zeug, Uhren, Bildern, Kästen,
Zinn, Kupfer, Meßina, bestehende
Verlassen=
schafts=effecten, den 8. October fruh von 9. bis
12, dann Nachmittag von 3. bis 6. Uhr
lici=
tando dem Meist=bietenden und baar
bezahlen=
den hindann gegeben werden.
Es ist auf künftigen St. Georgi 1760. bey
denen Barfüßigen Carmeliterin bey St. Joseph,
daß Kaiserl. Stift=haus neben der Kirchen, samt
3 Stöck hoch, nebst Stallung, Wagen=schupfen,
Keller, Holz=gewölb, Böden, und aller Zugehör
zu verlassen, wer solches bestehen will, kan sich
darumen bey den Löbl. Kloster deren
Siebenbü=
chern anmelden.
Den 8. October und folgende Täge fruh von
9. bis 12., Nachmittag von 3. bis 6. Uhr
wer=
den auf der Sailerstadt in der sogenannten
Hol=
lerstauden in dem anderten Stock, verschiedene
Verlassenschafts=effecten, als Tabattieren, Sack=
und andere Uhren, Silber, sammetene bordirte
und andere Manns=kleider, worunter ein
schar-
lachener mit Gold gestickter Mantel, ein
porce=
lanener Tafel=und Confect=aufsatz,, Wägen, und
Pferd=geschirr, bordirt=und andere Schabracken,
samt Sattel=und Zaum, extra guter Rhein=wein,
Oesterreicher, Bisamberger, Grinzinger, Nuß=
berger, Ratzerstorfer=und andere Hungarische
Weine, endlich verschiedene Mobilien, Effecten
und Einrichtung, plus offerenti licitando ver=
kauffet werden, und wird von denen Weinen
den 6. und 7. October in gedachten Haus die
Kost gegeben werden.
Von des Pfarr Hausleithnerischen Grund=buchs=
wegen, wird hiermit dem dahin unterwürfig,
vor einiger Zeit entwichenen, nunmehro aber
unbewusten Unterthan Johann Michael
Wis=
bauer, von Stranzendorf kund, und zu wissen
gemacht, daß derselbe von heut Dato an innner
6. Wochen und 3. Tägen sich also gewiß bey
diesseitiger Grund=buchs=canzley, damit man
wegen der von ihme verlassenen Behausung samt
Grund=stücken, und sich zeigenden namhaften
Schulden das weitere vorkehren könne, einfin-
den solle; als im widrigen das Haus cum
Ap-
pertinentiis den 6. Monats=tag Octobris
die-
ses 1759. Jahr ex officio licitando verkauffet
werden wurde. Welches man also ihme Johann
Michael Wisbauer zur behöriger Nachricht durch
gegenwärtiges Edict hat anerinneren wollen.
Gegeben Dechant=hof Hausleithen den 1. Sept.
1759.
Von der Hoch=gräfl. Excellenz Abensperg,
und Traunischen Herrschaft Bockflüsser=Amts=
canzley wegen, wird hiermit jedermänniglich
kund und zu wissen hemacht, daß des Franz
Schulzens Behausung samt überländ
Grund=
stück, heurigen Fechsung und Wirtschafts=effec=
ten, nachdeme solche unpartheyisch abgeschätzt,
und der Ordnung feil gebotten worden, auf den
5ten lauffenden Monats Octobris a. c. um
8. Uhr fruh licitando zu verkauffen, zugleich für
jene, welche an obgedachtem Franz Schulzischen
Vermögen einige Forderung haben, pro tertio
& ultimo Termino die Liquidations=tagsatzung
anberaumet seye. Wer also obgedachte
Behau=
sung und überländ Grund=stück oder
Wirtschafts=
effecten käufich an sich zu bringen gedenket, oder
an sothanem Vermögen einige Forderung zu
ha=
ben vermeinet, solle sich an obbestimmten Tag,
und Stund bey gedachter Herrschafts=canzley
geziemend anmelden.
Bey Hrn. Joh. Thomas Trattner K. K. Hof=buch=
drucker, und Buchhändler, alhier in dessen
Buch=
handlung auf dem Kohlmarkt in dem von
Fische=
rischen Haus, ist unter andern Büchern
folgen=
des zu haben:
Sammlung poetische Neuigkeiten. 1stes
Wochen=
stück nebst anderen des Herbst=monats, groß 8vo.
Halle und Leipzig 759. N⟨B⟩. Die jährliche Prænu-
meration auf diese Wochenschrift ist 4. fl. Wö=
chentlich werden 2. Stücke davon ausgegeben,
und zwar eines am Montag, und das andere am
Donnerstag. Jedes Stück wird besonders a 3. kr.
verkauft.
Beschluß der Rußischen Relat⟨i⟩on
Noch währender Bataille rückte ein feindliches Detaschement, so aus
einigen Bataillons und Escadrons bestand, und zur Bedeckung der
Brücken nachgeblieben, in Frankfort ein, indem es den Sieg auf seiner
Seite ganz gewiß hielt, und machte den daselbst, auf Ansuchen der Stadt,
zu ihrer Sicherheit nachgelassenen Major nebst 5. Ober officieren, und
260. Gemeinen, ohne auf die von Magistrat dawider gethane
Vorstel=
lung zu achten, zu Kriegs=gefangenen, plunderte einige dahin gebrachte
bleßirte Officiere, und einen Theil der Oesterreichischen Bagage, und
zog hierauf sogleich wieder zur Stadt hinaus. Jnzwischen meldet jetzo
der Preußische General=leutenant Fink in einem Schreiben an den
Bri=
gadier Grafen Brüce, welcher die Stelle des dejourirenden General
ma=
jor vertritt, daß alle diese Mannschaft wieder los=gelassen werden solle.
Euer Kaiserl. Majestät kan ich bezeugen, daß, wann jemalen ein
Sieg glorreicher, und vollkommener gewesen, so verdienet doch der
Ei=
fer, und die Geschicklichkeit deren Generals und Officiers, wie nicht
we=
niger die Unerschrockenheit, Tapferkeit, und der einsame Gehorsam
de=
ren Soldaten auf ewig als ein Muster angeführet zu werden. Da auch
sonst bey Armeen, die von verschiedenen Nationen zusammen=gesetzet
seynd, der Neid, und die Uneinigkeit fast zur Gewohnheit geworden, so
schiene im Gegen=theil das Römisch=Kaiserliche Corps sich mit Euer
Kai=
serl. Majestät Armee nur zu dem Ende conjungiret zu haben, damit
bey=
derley Trupen unpartheyische Zeugen ihrer Bravour, die Welt aber von
einer genauen Harmonie und Eintracht alliirter Völker ein Beyspiel
ha=
ben könte.
Unsere Artillerie hat ihren Ruhm behauptet, den sie sich bey allen
anderen Gelegenheiten schon erworben.
Der dem fliehenden Feinde nachgeschickte General=major Graf von
Tottleben sandte seine Cosacken über den Morast in einen Wald nach
dem feindlichen linken Flügel, um die Cavallerie von der Jnfanterie zu
coupiren, und machte selbst mit denen Hussaren, und zweyen Escadrons
von Seiner Kaiserl. Hoheit Küraßier=regiment, welches sich die ganze
Zeit über ausnehmend hervorgethan, alle Anstalten zur Attaque. Kaum
hatten sich aber die Cosacken gezeiget, so fieng die feindliche Cavallerie
schon an, sich zuruck zu ziehen; sie konte aber nicht entwischen, sondern
wurde von denen Cosacken und Hussaren zu gleicher Zeit angegriffen,
übern Hauffen geworfen, viele theils niedergestossen, theils gefangen
ge=
nommen, und ein ganzes Escadron Kuraßiers, welches sich von denen
anderen getrennet hatte, von zwanzig Cosacken, und funfzehen Hussaren
in ein Morast gesprenget, und samt der Standarte gefangen.
Der Baron von Loudon hat seiner Seits dem Feinde auf der
Flucht nicht wenigeren Schaden zugefüget. Man hat dem Feinde
über=
haupt zwey Meilen, oder ungefähr 15. Werst nachgesetzt, und nur die
Dunkelheit der Nacht hat das weitere Verfolgen gehindert. Auf der
Flucht seynd dem Feinde 10. Canonen nebst Zubehör abgenommen, 346.
Mann Gemeine, 3. Capitains, 4. Leutenants, und 1. Cornet zu
Kriegs=
gefangenen gemacht, noch weit mehrere aber niedergehauen, und zerstreuet
worden. Auch haben unsere Cosacken und Hussaren in zweyen Dörfern
200. bleßirte Gemeine, nebst 2. Officiers, und 36. Gesunden gefangen
genommen.
Der General=major Graf Tottleben, hat mir bezeuget, daß der
Brigadier Kräsnoschtschockow, desgleichen die Cosacken=obristen
Popow=
datschkin, und Luckowkin, ferner die Hussaren=obristen Soritsch, und
Knäs Amilochorow eine besondere Tapferkeit bewiesen.
Was unseren Verlust betrift, so ist derselbe viel geringer, als ich
Anfangs habe vermuten können. Von Generals ist keiner geblieben,
nur seynd die General=leutenants Fürst Golizin, Oliz, und Prinz
Lobo=
mirsky bleßiret; obgleich ihre Wunden gar nicht gefährlich, so wäre es
doch zu bedauren, wann sie nicht gleich wieder Dienste thun könten. Die
Brigadiers Essen, Lübel, und Bachmann seynd auch nur leicht
verwun=
det. Von Stabs=officieren ist nur der einige Obriste Budberg vom 5ten
Musquetier=regiment todt. Von denen übrigen sowol Todten, als
Bles=
sirten übersende ich hierbey die Liste.
Wir zehlen überhaupt an Todten nur 2614. Mann vom
Vorneh=
sten bis zum Geringsten. Dagegen ist die Zahl deren Verwundeten sehr
groß, und belauft sich auf 10863. Mann, jedoch haben sehr viele
darun=
ter so leichte Wunden, daß sie schon würklich wieder Dienste thun, und
viele andere werden auch bald wieder hergestellt seyn können.
Feindlicher Seits seynd 7627. Todte auf der Wahl=stadt
begra=
ben, und 4542. Mann zu Gefangenen gemacht worden, unter diesen
Letzteren befinden sich 2. Obrist=leutenants, 1. Major, 8. Capitains, 1.
Ritt=meister, 7. Leutenants, 10. Second=leutenants, 15. Fähnrichs,
und Cornets, und 121. Unter=officiers. An Deserteurs haben wir 2055.
Mann, allein diese Anzahl ist gegen der grossen Menge, die sich nach
Poh=
len, und anderen Gegenden verloffen hat, für nichts zu achten.
Bey dem Corps des Herrn General=leutenants Baron von
Lou=
don seynd an Todten und Vermisseten 893., und an Verwundeten 1398.
Mann, dagegen hat derselbe 5. Fahnen und 6. Canonen erbeutet, und
252. Mann, worunter 4. Officiers, gefangen genommen. Auch
ha=
ben sich bey diesem Corps 345. Deserteurs gemeldet.
Es folget hiebey eine besondere Liste deren eroberten Sieges=zeichen,
und übrigen gemachten Beute.
Lista,
Was an Sieges=zeichen vom Feinde erobert, auch sonst
erbeutet worden.
Fahnen | = = | = = = = | 26. |
Standarten | = = | = = = = | 2. |
Canonen, ausser dem, was die Oesterreicher erobert haben.
grosse= | = = = = | 18. | |
12=pfündige | mittlere | = = = = | 54. |
kleine | = = = = | 13. | |
6=pfündige | = | = = = = | 15. |
3=pfündige | = | = = = = | 57. |
20=pfündige | Haubitzen | = = = = | 15. |
172. | |||
Feld=und Pulver=kästen | = = = = | 120. |
Artillerie=gerätschaft in denenselben.
12=pfündige | mit Kugeln | = = = = | 3584. |
Cartusen | mit Cartätschen | = = = | 1005. |
Canonen=kugeln | = | = = = = | 1246. |
Granaten | = | = = = = | 58. |
Völlige Ladungen mit Pulfer | = = = | 106. | |
6=pfündige | mit Kugeln | = = = | 539. |
mit Cartätschen | = = = | 180. | |
3=pfündige | mit Kugeln | = = = | 2953. |
mit Cartätschen | = = = | 666. |
20=pfündige | gefüllte Bomben | = = = | 506. |
Cartätschen | = = = | 176. | |
Hellebarden | = = | = = = | 135. |
Meßingene Trommeln | = | = = = | 157. |
Kürasse | = = | = = = | 495. |
Gewehr gut und zerbrochen | = = = | 10255. | |
Patron=taschen | = | = = = | 875. |
Kleine Patron=taschen | = | = = = | 930. |
Pallasche | = = | = = = | 1260. |
Grenadier=mützen | = | = = = | 2989. |
Gefüllte Patronen mit Kugeln | = = = | 93000. |
Recapitulation
Deren unserer Seits sowol todt=gebliebenen als auch
vermisseten und verwundeten Officieren.
Todte.
Obrister | = = | = = | 1. |
Capitains | = | = = | 10. |
Leutenants | = | = = | 17. |
Second=leutenants | = = | 27. | |
Fähnrichs | = = | = = | 12. |
Summa | 67. |
Vermißte.
Capitains | = | = = | 2. |
Leutenants | = | = = | 4. |
Second leutenants | = = | 4. | |
Fähnrichs | = | = = | 2. |
Chirurgus | = | = = | 1. |
Summa | 13. |
Gefährlich Bleßirte.
Obristen | = = | = = | 4. |
Obrist=leutenants | = = | 12. |
Majors | = = | = = | 14. |
Capitains | = | = = | 41. |
Leutenants | = | = = | 66. |
Second=leutenants | = = | 84. | |
Adjutanten | = | = = | 8. |
Fähnrichs | = | = = | 30. |
Summa | 259. |
Leicht=bleßirte.
Obristen | = = | = = | 5. |
Obrist=leutenants | = = | 6. | |
Majors | = = | = = | 6. |
Capitains | = | = = | 45. |
Leutenants | = | = = | 47. |
Second=leutenants | = = | 72. | |
Adjutanten | = | = = | 6. |
Fähnrichs | = = | = = | 28. |
Jn Allen | 215. |