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Wienerisches DIARIUM.

Nr. 79, 3. Oktober 1759

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[1]

Lahn=strom 19. Sept.

GEstern drang eine Parthey alliirter
Jäger und Hussaren in Wezlar ein,
es gieng hiebey nicht ohne Thätlich=
keiten
ab, jedoch der Herzog von Broglie
kam mit einer ansehnlichen Mannschaft,
und delogirte sie aus denen von ihnen be=
setzten
Thoren, und aus der Stadt. Die
Französische Armee stehet indessen noch im=
mer
zu Annerod, und die Reserve des
Herzogs von Broglie befindet sich seit ge=
stern
zu Klein=linnen, bis auf die Bri=
gade
von Waldner, und die Regimenter
d'Apchon, Caraman, Turpin und Nassau
Hussaren, welche unter dem Herrn Grafen
von Waldner auf dem sogenannten Galgen=
berge
von Wezlar campiren, wo sie die
Frankforter=strasse im Rücken haben. Das
Lager ist erst diesen morgen errichtet, es
sendet 6. Piquets Jnfanterie ab, um die

Stadt Wezlar sichern und zu decken. Der
General von Wangenheim campiret gegen
über dieser Stadt, jenseit der Lahne, mit
5. bis 600. Mann, und der Prinz Fer=
dinand
mit seiner Armee zwischen Kleeberg
und Weismar. Ubrigens ist alles ruhig,
und die Stadt Wezlar wegen deren gestri=
gen
unruhigen Vorfälle getröstet. Die da=
rinnen
befindliche Feinde schossen auf uns,
und wir auf sie, bis wir sie endlich aus
unserer Nachbarschaft entferneten. Eigent=
lich
stehet deren alliirten Lager auf dem
Dorlemer=feld auf einer Anhöhe; es er=
strecket
sich eine halbe Stunde in die Länge,
und in der Breite nicht über 3. Zelten;
man kan es aus Wezlar ganz genau be=
trachten
, und es ist nur 3. Viertel Stun=
den
von hier, es wird auf 6000. Mann
geschätzt, die aber zusehends verstärket
werden.

[2]

Frankfort an der Oder 12. Sept.

Wir sind von unsern Feinden befreyt,
und haben eine Garnison von unsern Tru=
pen
. Allein wir empfinden jetz und unser
Uebel mehr als anfänglich, ob man uns
gleich sehr hart gehalten hat; dann unser
Commercium ist von allen Seiten gehin=
dert
und gesperrt, indem die Russen, bey
ihrem Abzug den Canal der Oder mit allen
seinen Schleußen ruiniret.

Amsterdam 21. Sept.

Die aus America eingeloffene Berichte
melden, daß die Franzosen Crown Point
verlassen, die Engländer Niagara erobert,
650. Kriegs=gefangene gemacht, und ein
Corpo von 1800. Mann geschlagen hätten.
Der General Amhorst werde sich mit dem
General Wolf vereinigen, welcher ungeach=
tet
der Bemühungen von 6. Französischen
Branders, um die Engländische Schiffe zu
verbrennen, 3. Meilen von Quebec seine
Trupen ans Land gebracht. Diese errich=
teten
sogleich 2. Batterien, deren eine mit
20. Canonen von 24. pfündigen Kugeln
und eine mit 18. Mörsern besetzt war. Sie
dominiren den niederen Theil von Quebec,
und erreichen zugleich den höhern Theil der=
selben
, zumalen da sie von ersterem nur
drey viertel Meilen entfernet sind. Die
Armee selbst bezog ihr Lager eine Meile von
der Batterie und die Canonen der Belager=
ten
sollen fast eine halbe Meile über das
Lager weggehen. Den 24. Julii solten
die Batterien zu spielen anfangen, und drey
Kriegs=schiffe, jedes von 60. Canonen, wer=
den
alsdah ein keines Lager, einige Batterien
und andere Werker der niedern Stadt be=
schiessen
. Drey andere Kriegs=schiffe aber,
nebst zwey Bomben Galiotten haben Ordre
das Centrum der Stadt zu attaquiren.
Die Französische Kriegs=schiffe deren 3.
sind nebst 16. andern Schiffen, haben sich

zurück gezogen. Die Französische Armee
campirt hinter der Stadt, und wird von
dem Herrn Marquis von Vaudrevil com=
mandirt
.

Aus dem Hennebergischen 10. Sept.

Gestern kamen in Suhl ganz unvermu=
tet
einige Hanöverische Jäger und Hussa=
ren
an, da sie aber keine fremde Trupen
fanden, so giengen sie nach kurzem Verwei=
len
wieder zurück.

Aus Thüringen 11. Sept.

Gestern Abend um 4. Uhr rückte zu
Wiegleben ein Detaschement Hanöverischer
Jäger und schwarzer Hussaren ein, und
faste über dem Holze Posto. Kurz darauf
kam der Capitain von Bülow gleichfalls von
bemeldetem Jäger=corps mit einem Deta=
schement
von schwerer Cavallerie und Dra=
gonern
von Langenfalz dazu.

Bayreuth 19. Sept.

Sämtliche hier in Garnison stehende Her=
ren
Officiers, sowol von der Cavallerie,
als Jnfanterie mit Zuziehung des gehei=
men
Regierungs=rahts von Röder, und
Ober=forst=meisters Bär von Künsperg,
und Reitzenstein, auch anderer anwesenden
Dames und fremden Cavalliers, haben
gestern wegen der in Braunschweig vorsey=
enden
Vermählung unseres Landes=herrn,
ihre unterthänigste Devotion auf folgende
Art bezeiget. Um 5. Uhr Nachmittags
kamen sämtliche zu diesem Feste gebettene
Cavalliers und Dames, sowol von der
Garnison als vom Hofe in die am Mayn
ligende Reiter=caserne in Gala zusam=
men
. Das Fest aber selbst eröfnete eine
immerwährende Music von denen bey
hiesigem Hussaren=corps stehenden Trom=
peten
und Paucken, dann des sämtlichen
Hautboisten=chors vom hiesigen Hochfürst=
lichen
Leib=grenadier=bataillon, und die=

[3]

ses in zweyen Chören, allezeit Wechsels=
weise
. Bis gegen 8. Uhr spielte man an
unterschiedenen Tischen. Abends gegen 7.
Uhr sahe man die ganze Caserne in allen
Fenstern illuminiret. Um 8. Uhr wurde
im grossen, mit vielen Wand=leuchtern
erleuchteten Saale, eine Tafel von 48. Cou=
verts
serviret, und daran gespeiset. Wäh=
render
ganzen Tafel liessen sich bey allen
auf das Wol der hochfürstlichen Personen
getrunkenen Gesundheiten die im Casernen=
hofe
gepflanzte Canonen beständig hören,
und die Music continuirte wechsels=weise
unaufhörlich. Nach der Tafel war Ball,
welcher bis am Morgen dauerte, und wo=
bey
man mit allen erforderlichen Refraichis=
sements
servirte; endlich wurde durch die
Musik dieses Fest auf das vergnügteste be=
schlossen
. Auch haben verschiedene Herrn
Rähte, und Personen von Distinction, die=
ses
Fest auf das feyerlichste begangen, und
sich mit Music bis gegen den Morgen di=
vertiret
. Jngleichen hat die Academie zu
Erlang über diese glückliche Vermählung
grosse Feyerlichkeiten angestellet. So gar
auch das Städtlein Lichtenberg hat seine
unterthänigste Beyfreude an den Tag gele=
get
, indem sich daselbst die sämmtliche Bür=
gerschaft
, Geistlichkeit, Schul=diener, und
Kinder auf dem obersten hohen Schloß=platz
versammelt, und unter dreymaliger Salve
und Abbrennung einiger Pöller, Trompeten
und Paucken=schall das Te Deum gehalten.

Passewalk 14. Sept.

Der General=leutenant Graf von Fer=
sen
ward gleich beym Anfang dieser Cam=
pagne
beordert mit einem Corps Cavalle=
rie
und Jnfanterie die Feinde von denen
Jnsuln Usedom, und Wollin, und die
feindliche Flotille aus dem Haf zu vertrei=
ben
. Beyde Unternehmungen waren mit
nicht geringen Schwürigkeiten verknüpfet,

indeme bey ersterer die Festungs=werker,
und Schanzen eroberet werden musten, so
die Feinde auf beyden Jnsuln stark bese=
tzet
hatten; bey letzterer aber die Galeeren
genöhtiget waren, über ein Sand=bank zu
fliessen, die nicht mehr als 5. bis 6. Fuß
Wasser hat, um zu dem Angrif der feind=
lichen
Flotille, die in dem grossen Haf lag,
gelangen zu können. Diese Schwürigkei=
ten
wurden dannoch so wol überstiegen,
daß unsere Trupen sich in denen ersten vier=
zehen
Tägen der Stadt Swinemünde, wie
auch der dabey gelegenen Schanze bemäch=
tigten
, die Besatzungen beyder Oerter zu
Gefangenen machten, dabey viele Artille=
rie
und Kriegs=gerätschaften eroberten,
und dadurch von der Jnsul Usedom Meister
wurden; ingleichen, daß unsere Galee=
ren
, nachdeme ihnen alle Canonen und
übrige Gerätschaften hatten abgenommen
werden müssen, mit der erstaunlicher Müh,
im Angesicht, und unter beständigen Fe⟨uer⟩
der feindlichen Flottille die erwehnte Sand=
bank
paßirten. Da aber die Feinde sahen,
daß ihre Bemühungen fruchtlos waren, und
unseren Galeeren den Ubergang nicht mehr
wehren könten, so zog sich ihre Flottille
etwas zurück, und legte sich gegen den Ein=
gang
des grossen Haf; unsere Escadre wur=
de
schon, so bald sie wieder mit ihren Ca=
nonen
und übrigen Zubehör versehen ware,
die feindliche angegriffen haben, wann sie
nicht lange Zeit durch contrairen, oder gar
zu starken Wind daran wäre verhinderet
worden. Sie fand dazu endlich am 10.
dieses Gelegenheit, da sie dann um halb
6. Uhr des morgens ihre Anker leuchtete,
und in Schlacht=ordnung gegen die feind=
liche
avancirte, welche auf den Sprung in
ihrer vorigen Stellung ligen blieb, und den
Angrif erwartete. Ein Viertel auf 10.
Uhr fieng die Canonade auf unserer Seite

[4]

an, da wir dann so nahe avancirten, daß
man auf beyden Seiten die drey=pfündige
Canonen gebrauchen kunte. Unser in der
Chef=galeere Carlscrona, und der Galeere
Malmö bestehender rechter Flügel grif, nach
dem zum entern gegebenen Signal des Fein=
des
linken Flügel an, der aus zwey Ga=
leeren
, und einer Galliotte bestund. Un=
terdessen
enterten zwey Galeeren von unse=
rem
linken Flügel mit Mousqueterie=feuer,
und Hand=grenaden des Feindes rechten
Flügels beyde Galeeren, und wurden da=
bey
von unseren zwey grossen Galeeren Cro=
noberg
, und Blecking unterstützet. Letzt=
gedachte
beyde feindliche wurden bald ero=
bert
, da sie dann auch zu gleicher Zeit un=
ser
rechter Flügel deren zwey zu erst erwehn=
ten
Galeeren, und einer Galliotte bemäch=
tigte
. Des Feindes übrige drey Galliot=
ten
brachten darauf alle Seegel bey, and
wollten sich mit der Flucht retten; da sie
aber unter beständigen heftigen Feuer von
unseren zwey grossen, und kleinen Galee=
ren
verfolget wurden, so waren sie eine
nach der andern genöhtiget, die Seegel zu
streichen, und sich zu ergeben. Das letzte,
welches aufgebracht wurde, ware des Fein=
des
sogenanntes Abmirals=schif, so um
drey viertel auf zwey in unsere Hände fiel.
Die Canonade ist auf beyden Seiten unge=
mein
stark, und vornämlich drey viertel
Stund lang am heftigsten gewesen. Von
des Feindes vier Barcassen hatten drey das
Glück sich mit der Flucht zu retten. Die
vierte war von einer Halb=galeere auf das
Stettinische Land gejaget. Die Besatzung
rettete sich aufs Land, und nahm die Ca=
nonen
mit sich, womit sie auf unser Fahr=
zeug
schossen. Die Besatzung von unser
Halb=galeere stieg aber gleichfalls aufs
Land, nahm dem Feind seine Canonen,
und führte sie nebst der Barcasse zu unse=

rer Escadre. Diese Barcasse ist diejenige,
so von denen Preussen 1757. in dem Die=
wenow
=fluß coupiret ward. Von der gan=
zen
feindlichen Flottille haben sich also nur
drey Barcassen gerettet.

Wir haben bey dieser Action vier Gal=
liotten
, vier Galeeren und eine Barcasse,
nebst denen darauf befindlichen 110. Ca=
nonen
von 3. 4. 6. und 12. Pfund erobert,
24. Officiers, und über 500. Mann Ge=
meine
Gefangenen gemacht, und eine grosse
Menge von Ammunition, Proviant und
Gewehr erhalten.

Unser Verlust bestehet in einer Bar=
casse
, deren Pulfer=küste Feuer gefast,
und die daher verloren gegangen; inglei=
chen
in 13. Todten und 11. Bleßirten. Des
Feindes Verlust läst sich nicht so genau be=
stimmen
.

Wie nun der glückliche Ausgang die=
ser
Action uns nicht allein Meister von dem
ganzen Haf gemacht, sondern auch unse=
ren
Gelegenheit gegeben, eine Landung auf
Wolin vorzunehmen, und dadurch die 1000
Mann feindliche Trupen, welche zur Be=
satzung
in dem Block=haus lagen, abzu=
schneiden
, so wurde auch letzteres sogleich
geschehen seyn, wann nicht der contraire
Wind unsere Galeeren zwey Täge verhin=
deret
hätte, das Wollinische Land zu er=
reichen
. Da also die Landung nicht ehe,
als den 12. Statt fand, so hatten die Feinde
Zeit sich aus iher Schanz zu ziehen, nach=
deme
sie die Canonen vernaglet, und die
Ammunition vergraben hatten, und sich
bis nach der Stadt Wollin zu repliiren.
Der General Fersen, der zu gleicher Zeit
auf denen dazu bereiteten Prahmen mit Ca=
vallerie
and Jnfanterie übergangen, folget
dem Feind, und stehet heute mit dem gan=
zen
Corps bey Groß=mankarts, eine vier=
tel
Meile von der Stadt Wollin. Die

[5]

Zeit wird es lehren, ob die Feinde daselbst
einen Angrif erwarten werden.

Dünkirchen 12. Sept.

Das ausnehmend schöne Regiment von
Bourbon marschirt mit allem möglichen
Fleiß nach dem Nieder=rhein, wohin auch
eine unglaubige Menge Lebens=mittel für
Menschen und Vieh, nebst allen Arten
von Kriegs=bedürfnüssen abgeführet wer=
den
. Die Engländer, welche wegen Aus=
lauffens
unserer Seegel=fertigen und wol=
bewafneten
Schiffe sehr besorgt sind, seynd
wieder mit 15. Fregatten vor unserer Rhe=
de
zum Vorschein gekommen. Der Abzug
des Admirals Rodney von Havre de Grace
ist durch das Feuer unserer mit Canonen
bepflanzten platten Fahr=zeugen nicht wenig
beschleuniget worden; und wir haben durch
das Lösen deren Canonen von unseren Wäl=
len
ihren Lands=leuten, die vor unserem
Hafen herum schweben, die erste Nachricht
von dieser mißlungenen Unternehmung ge=
geben
.

Neapel 17. September.

Es kommen täglich Kriegs=und andere
Schiffe aus Spanien hier an, welche
Seine Königliche Majestät, von hier
nacher Spanien begleiten werden; so seynd
auch alle unsere hiesige Kriegs=schiffe, Xebe=
quen
, und Galeeren vollkommen fertig, so
daß der König alle Augenblicke abgehen
könnte; es haben Se. Majestät aber dero
Abreise erst auf den 10. October fest ge=
stellet
. Die gesamte hiesige Porcelan=fa=
bricanten
machen sich gleichfalls fertig, na=
cher
Spanien abzugehen. Von Rom, und
anderen Städten von Jtalien kommen viele
vornehme Personen an, um bey dem alhie=
sig
=Königl. Hof sowol die Condolenz=als
Glück=wünschungs=complimenten abzulegen;
der Cardinal Portocarero aber, hat unter
Weegs von Rom anhero von Sr. Majest. die

Ordre erhalten, seines hohen Alters halber
zuruck zu kehren. Nachdeme von der hierzu
ernannten Deputation die Leibs=und Ge=
sundheits
=constitution des erst=gebornen
Königl. Prinzens auf das genaueste unter=
suchet
worden, so ist von solcher der Schluß
dahin ausgefallen, und von dem berühm=
ten
Medico Serrao der diesfällig ausführ=
liche
Aufsatz Sr. Majestät dem König über=
reichet
worden, womit gedacht Se. Königl.
Hoheit auf allstäts zur Regierung für un=
fähig
zu halten seyen, es werden demnach
zur Erhebung des dritt=gebornen Königl.
Prinzens auf den alhiesigen Thron alschon
die Anstalten gemacht. Anstatt der Mar=
quise
von St. Marco wird die Herzogin von
Castro=pignano mit ihrer ganzen Famille,
wie auch die Herzogin von Miranda Ca=
racciolo
, Gubernantin deren Königl. Prin=
zeßinnen
, dann die Marquise von Squilace,
und der Herzog sammt der Herzogin von
Losada dem Hof nacher Spanien folgen.

Kurz=gefaßte Nachrichten
von verschiedenen Orten.

Man vernihmt

Von Cagliari aus Sardinien: daß ein
See=beuter mit Preußischen Flaggen ein
Toscanisches Schif in dasigem Gewässer
weggenommen, und alldahin aufgebracht
habe.

Von Fulda: daß der Reich=fürsts und
Abbt von Fulda aus dem Freyherrlichen Ge=
schlecht
von Walderdorf den 21. Septem=
ber
zu St. Johannsberg dieses Zeitliche
geseegnet habe.

Aus Portugal: daß der Französische
Chef d'Escadre la Clue, nachdeme ihme in
dem letzt=bemeldeten See=gefecht bey Lagos
durch eine Stuck=kugel der eine Fuß hin=
weggenommen
, der andere aber heftig ver=

[6]

letzet worden, an solch seiner Verwundung
unweit Capo St. Vincenzo gestorben seye.

Von Neuhaus aus Böheim: daß un=
weit
von dannen auf der Freyherrlich=gu=
denusischen
Herrschaft Rotten=lhotta in dem
Dorf Brzezina ein Bauer Namens Schlechta
gestorben seye, welcher 112. Jahr alt
worden, und zeit seines Lebens niemalen
krank auch niemalen betrunken gewesen.
Fünf Täge vor seinem Hinscheiden habe er
sich zu Beht gelegt, bis dahin aber wäre er
seiner harten Arbeit beständig nachgegangen.

Von Venedig: daß der Herr Hieron.
Venier den 10. September von seiner neu
überkommenen Procurators=würde mit dem
gewöhnlichen Gepränge Besitz genommen,
und nach gehaltenen offentlichen Einzug von
dem Doge die Procurators=stole in dem
grossen Senat empfangen habe.

Von Rom: daß Se. Eminenz der Car=
dinal
Portocarero in einer offentlichen Au=
dienz
als Königl. Spanischer gevollmäch=
tigter
die gewöhnliche Credenz=briefe in
einer offentlichen Audienz Sr. Päpstlichen
Heiligkeit überreicht habe.



Wien den 3. Octobris 1759.

Vorgestrigen Montags als den 1. Octo=
bris
, ist von Rom die Nachricht al=
hier
angelangt, daß in dem von Sr. Päpstl.
Heiligkeit den 24. Sept. gehaltenen Con=
sistorio
folgende Cardinälen creirt worden
seyen:

  • Monsig. de Roßi, Vice=gerente zu Rom.
  • Crivelli, Nuntius zu Wien.
  • Merlini, Präsident zu Urbino.
  • Accajoli, Nuntius in Portugal.
  • Gualtieri, Nuntius in Frankreich.
  • Spinola, Nuntius in Spanien.
  • Erba, Päpstl. Cammer=meister.
  • Veronesi, Bischof zu Padua.
  • Valenti, Assessor des Heil. Officii.
  • Caracciolo, Päpstl. General=auditor.
  • Perelli, Päpstl. General=schatz=meister.
  • Colonna, Päpstl. Obrist=hof=meister.
  • Corsini.
  • Castelli, Comendator von St. Spirito.
  • Bußi, Decan der Heil. Rota.
  • Fantuzzi, Auditor der Heil. Rota.
  • P. Orfi, Päpstl. Pallast=meister, Pre=
    diger
    =ordens.
  • Furietti, Secretarius der Congregation
    des Concilii.
  • Guglielmi, Secretarius deren Regu=
    lirten
    Bischöffen.
  • Conti, Secretarius der Congregation
    der Statthalterey.
  • Antonelli, Secretarius der Congrega=
    tion
    von Erweiterung des Glaubens.
  • P. Gangarelli, Consultor des Heil. Of=
    ficii
    , Minoriten=ordens.

Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 28. Sept.

Jn der Stadt.

  • Der Wol=edel-geb. Hr. Cajet. Fanti, Architect.
    der K. Toscanis. und K. K. alhiesig. Acad. würkl.
    Academicus, dann der Bolognesis. Clementi-
    nis
    . Acad. Profeß, und Fürst=Liechtensteinis. Gale=
    rie
    =inspector, im Fürstl. H. unterm Land-H., alt
    72. J.
  • Jos. Weingast, K. Meister=koch, im Schwertsegeris.
    H. am Pet., alt 63. J.

Vor der Stadt.

  • Hr. Gottfr. Ulbrich, K. Hartsch., bey denen 3.
    Brüd. bey St. Ulrich, alt 58. J.
  • Cathar. Sebaldin, Wittwe, im Langweberis. H. in
    der Leopoldst., alt 57. J.
  • Franz Poller, gew. Fragner, beym bl. Stern im
    Liechtenth., alt 63. J.
  • Dem Math. Heißler, Rott=gärb.=ges., s. W. Su=
    san
    ., beym See bey Maria-hülf, alt 21. J.
  • Jos. Parb, Wais, beym bl. Stern zu Margar.,
    alt 5. J.
  • Georg Abold, Tag=löhn., beym weis. Pelican im
    Liechtenth., alt 58. J.
  • Dem Carl. Kesseldorfer, Tag=löhn., s. K. Theres.,
    bey St. Ant. am Neubau, alt 3. J.

Summa 9. Person. darunter 2. Kind.

[7]

Den 29. Sept. Jn der Stadt.

  • Dem Wol=edel-geb. Arn. Domin. Ant. Maul, J.
    U. D. und K. K. N. Oe. Reg. Secret., s. S. Aloys.
    im Albrechtisch. H. in der oberen Bäckerstr., alt
    1. J.
  • Carl Zeilinger, Burger, im Wagneris. H. im Co=
    mödi
    -gäs., alt 55. J.

Vor der Stadt.

  • Wenzel Schneeweis, gew. Secret., beyn 6. Schim.
    bey St. Ulrich, alt 45. J.
  • Dem Franz Witman, Music, s. K. Franz, beyn 2.
    weiß. Kreutz. bey Maria=hülf, alt 7. J.
  • Dem Ant. Abraham, Lust=gart.. s. K. Jos., von ei-
    ner
    Leiter erschlagen, im Humelaueris. Gart.
    vorm Stuben=thor vom K. K. Stadt=gericht be=
    schauet
    , alt 3. J.
  • Dem Jos. Müller, Lack., s. T. Regin, beym schön.
    Ländl am Neubau, alt 18. J.

Summa 6. Person. darunter 3. Kind.

Den 30. Sept.

Jn der Stadt.

  • Fr. Sophia Wolzin, Wittwe, im Riemeris. H. in
    den Krugerstr., alt 85. J.
  • Hr. Jgnaz Keßler, im Brenneris. H. in der Do=
    rothe
    =gas., alt 49. J.
  • Dem Bened. Vogl, gem. Stadt S⟨caar⟩=dien., s. S.
    Jos., im Fabris. H. in der Wolzeil, alt 24. J.
  • Dem Jos. Steber, Lack., s. K. Ferd., im Schwarz-
    bäckis
    . H. im Roßmarin=gäs., alt 4. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Joh. Dietz, Burgerl. Fleisch-hack, s. W Ther-
    res
    ., beym blech. Thurn auf der Wind-m., 27. J.
  • Dem Bened. Hochstätter, K. Lauf., s. K. Josepha,
    bey der H. Dreyfaltigk. auf der Laimgr., 2 J.
  • Math. Grabmer, Tag=löhn., im Mulzeris. H. auf
    der Wied., alt 41. J.
  • Jos. Braunstätter, Hauer, bey der bl. Ent. zu Mätz=
    leinstorf
    , alt 54. J.

Summa 8. Person., darunter 2. Kind.


Auf Verordnung einer Hochlöbl. N. Oe. Re=
gierung
, werden auf der Sailerstadt in der Hol=
lerstauden
im anderten Stock verschiedene Klei=
der
, Weis=zeug, Bilder, Kästen, Sesseln,
Behter, Zinn, Kupfer, Meßing, Eisen und
andere Verlassenschafts=effecten, den 5. October
fruhe von 9. bis 12., dann Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr, licitando dem Meist=bietenden, und
baar bezahlenden hindann gegeben werden.


Von des Lands=fürstl. St. Leopoldi Stifts=
Kloster Neuburg Ober=Cammer, wird hiermit män=
niglich
kund und zu wissen gemacht, was gestal=
ten
Hanns Georg Roht Bestand=mühler zu
Gundendorf, n. Maria Elisabeth seine Ehe=wirthin,
dem Adam Zeillinger Burgerl. Bäckern in Wien,

u. Mariä Catharinä seiner Ehe=consortin in Puncto
schuldigen 157. fl. 12. Kr. Capital à 5. Procento
lnteresse ihre gedachtem Stift dienstbare zwey ver=
schiedene
Viertel=wein=garten in Sauberg unter
Döblinger Burgfried mittels untern 9ten Martii
1714. gewilligt, und ausgefertigt gund=buchli=
chen
Satzes versichern lassen, wie zumalen nun
aber diese zwey Viertel=wein=gärten schon in die
viele Jahre unverdient, und ungepflogen ligen
verbleiben, auch der Creditor und Debitor oder
deroselben Erben keine Nachfrag halten, ja der
Satz=brief ad Cassandum zum Grund=buch nicht
eingeleget worden, hingegen aber einige Liebhaber
die diese Wein=gärten zu Aeckern zu pflegen ge=
sonnen
zu seyn, sich angemeldet haben, mithin die
Noht erfordert, durch gegenwärtiges Amortisations-
Edict die dieses Satzes lnteressirte vorzufordern;
dannenhero denenjenigen, so etwann angeführten
Original=satz=brief bey handen, und über kurz
oder lang einen Anspruch an quæstionirte zwey
Viertel=wein=gärten zu machen vermeinten, hie=
mit
auferleget wird, daß dieselbe gedachten Satz=
brief
von Zeit dieses affigirten Edicts binnen Jahr
und Tag der Ordnung nach also gewiß produci-
ren
, sich darzu legitimiren, und anmelden sollen,
als im widrigen hinnach niemand mehr gehöret,
sondern in perpetuum abgewiesen seyn, der vor=
gemerkte
Satz=brief ex Officio cassiret, und an=
deren
Partheyen Gewehr ertheilet werden solle.
Gegeben Stift=kloster=neuburg den 20sten Mar=
tii
1759.


Von des Kaiserl. Königl. Judicii delegati mili-
taris
mixti im Erz=herzogtum Oesterreich unter
und ober der Enns wegen, wird hiermit durch
dieses offentliche Edict jedermänniglich, deme
daran gelegen, kund und zu wissen gemacht: Es
habe bey gleich gedachtem Kaiserl. Königl. Judi-
cio
delegato militari mixto die verwittibte Frau
Generalin, Gräfin Mac Hugo de Burgos, Gräfin
de la Roche Fermoy, vor=und angebracht:
wasgestalten ihres verstorbenen Herrn Ehe=ge=
mahls
Grafen Mac Hugo de Burgos, gewest=
Kaiserl. Königl. General=Feld=wachtmeisters auf
sie erblich gediehene General=stabs=verpflegs=ab=
rechnung
im Verstoß gerahten; gleichwie aber
über alle angewendet Mühe, und fleißiges Nach=
forschen
nicht zu erfahren gewesen, wohin selbe
gekommen, oder was für ein Gebrauch daraus
gemacht worden seye, so hat sie Frau Generalin
um Ausfertigung des diesfalls erforderlichen Amor=
tisations
=edict gebetten. Da man nun auch
hier einzuwilligen keinen Anstand genommen,
als werden dannoch alle und jede, so des ver=
storbenen
Herrn Grafens Mac Hugo de Burgos
gewest Kaiserl. Königl. General=feld=wachtmei=
sters
seel. in Verstoß gerahten General=staabs=
verpflegs
=abrechnung etwann in Han=

[8]

den haben, oder ansonsten darauf einen rechtli=
chen
Anspruch zu machen vermeinen, sich dar=
mit
von heut zu Ende gesetzten Dato an binnen
einem Jahr, sechs Wochen, und drey Tags=
frist
bey Eingangs gedachtem Kaiserl. Judicio
delegato militari mixto also gewis anzumelden
haben, wie im widrigen nach Verfliessung des
angesetzten Termins mehr ermeldt=Graf Mac
Hugo de Burgos, General=staabs=verpflegs=
abrechnung
ipso facto caßirt, annullirt und amor=
tisirt
, auch darüber was rechtens ist, vorgekeh=
ret
werden solle.


NB. Es seynd hier wieder angekommen die Ge=
brüdere
Montani mit verschiedenen Blumen=
zwiebeln
, wie folget:

Narcissi nobili von 4. Sorten. Fruhe Nar=
cissen
. Gefüllte Tazzetten. Weisse Tazzetten.
Gelbe Tazzetten. Gefüllte weisse Hyacinthen,
Leib=farbe gefüllte Hyacinten. Violblaue gefüllte
Hyacinthen. Frühe Hyacinten. Gefüllte Jon=
quilien
. Doppelte weisse Spanische Jonquilien.
Gedoppelte Arunculen. Von dreysigerley Far=
ben
, allerhand Arunculen. Arunculen la Bella
di Brusseles. Gelbe Arunculen. Arunculen die
schöne von Orleans. Gesprengte Arunculen von
verschiedenen Farben. Arunculen der Prinz von
Oranien. Pur rote extra schöne Arunculen. Al=
lerhand
färbige Anemoni. Allerhand rot=artige
Anemoni. Anemoni la Bella di Brusseles. Ane=
moni
der grosse Turband, Anemoni in Regen=
bogen
. Anemoni der Prinz von Oranien. Ane=
moni
alte Bollone. Anemoni, die schöne von
Normandie. Persianische Tulpen, Türkische Tul=
pen
, und sonst allerhand Arten schöner Blumen.
Saamen von Kauli Flor, von denen schönsten
Sorten, Saamen von Broccoli Romani, extra
schön. Die Blumen=kiele seynd durch und durch
das 100. vor 4. fl. Der Saamen von Kauli=
flor
das Loht 18. kr. Der Saamen von Brocoli
Romani das Loht 15. kr. Saamen von Spani=
schen
Zwiebeln das Loht 15. kr. Saamen von
Römischen Fenchel, das Loht 15. kr. Saamen,
vom Lombardischen Köhl, Melaun=kern, Cardi
das Loht 15. kr.


NB. Wie auch Passatutti, die grosse Königin
von Brittanien, das Stuck um 18. kr.

Obgedachte Gebrüdere Montani seynd bey Hrn.
Sebastian Lanser im Gewürz=gewolb beym golde=
nen
Stern in der Wald=zeil anzutreffen.

Artitschocken Kern, das Loht 15. Kr.

Bey Johann Jacob Lidl Kupfer=stechern im
Doctor Deimlischen Haus neben der Heil. Dreyfal=
tigkeit
ist zu haben: Dermaliges Kriegs=thea=
trum
, oder neue und accurate Land=karte das
ganze Königreich Böheim, Herzogtum Schlesien,
und die Marggraftümer Mähren, Ober=und
Nieder=lausitz, nebst einem grossen Theil von

Ober=sachsen, March Brandenburg, Königreich
Pohlen und Hungarn, dann Erz=herzogtum
Oesterreich begreiffend, auch in die kleinere im
ländische Landes=kreise genau abgetheilet, mit
Compaß und Maaß=stäben auch Register bestens
versehen, auf ein und ein halben Jmperial=bo=
gen
im Futeral pr. 1. fl. 45. kr. ohne Futeral
pr. 1. fl. 30. kr.


Von dem Kaiserl. Königl. Stadt=und Land=
gericht
Wien, wird hiemit denen Joseph Hein=
rich
Kozzischen Creditoren, auch ansonsten je=
dermänniglichen
kund und zu wissen gemacht:
was gestalten auf schriftliches Anlangen des dies=
fälligen
Herrn Curatoris ad lites in der Licitir=
und Feilbietung deren sammentlich Kozzischen
Effecten und Mobilien, so in allerhand Gattun=
gen
Kästen, Tisch, Sesseln, Bilder, einen
groß mit vergoldter Ram versehenen Spiegel,
ein Meßingene Hänk=uhr, welche ein ganzes
Monat gehet, dann Silber Kleider, Wäsch,
und andern Haus=gerätschaften, wie auch ver=
schiedenen
alten Oesterreicher=weinen in Fassen
mit eisenen Banden bestehen, gewilliget, auch zu
Vornehmung sothaner Licitation, ungehindert
deren demnächst eingehenden Wein=ferien der
11. des jetzt lauffenden Monats October fruhe
præcise um 9. Uhr, in der sogenannten Johannes=
gassen
in dem kleinen Maria=zeller=hof zu erschei=
nen
anberaumet worden.

Dahero dann die jenige, welche von denen ob=
specificirten
Effecten und Mobilien, auch Oester=
reicher
Weinen, etwas käuflich an sich zu brin=
gen
gesinnet seyn möchten, an vorbesagten Tag,
Stund, und Ort, sich ad licitandum unaus-
bleiblich
einzufinden haben werden. So besche=
hen
Wien den 25. September 1759.


NB. Bey diesem eintrettenden 4ten Jah=
res
=quartal werden abermalen die Lieb=
haber
dieses Wienerischen Diarii, wie auch
des Post=täglichen Frag=und Kund=
schafts
=bogens, nach Standes=würden,
um deren gewöhnliche vorhinein=Bezah=
lung
ersuchet. Und wann jemand das
Diarium Bestallungs=weise nehmen will,
so haben sich die hier in Wien anwesen=
de
in der diesfälligen Schreib=stuben in
dem neuen Michaeler=haus, die aus=
wärtige
Liebhabere aber in dem Obrist=
Post=amt diesfalls anzumelden.

[9]

Schluß des in Münz=sachen ergan=
genen
jüngsthin angeführten Kaiserl.
Patents.

12. Solle dem Eid deren Münz=meistern
ausdrücklich einverleibet werden,
daß sie in keiner verliehenen, verkauft=oder
verpachten Münz=stadt, es seye selbst, oder
durch ihre Gesellen, arbeiten, oder münzen,
worauf denen Obrigkeiten oder Kreisen nach
Besag ob=angezogener Reichs=abschieden
das Einsehen aufgetragen wird.

13. Sollen die Münz=meistere von dem
Kreiß und ihren Münz=herren verpflichtet
werden, dem Reichs=abschied de anno 1570.
§. 134. bey Verpfändung ihrer Hab und
Gütern nachzukommen, sich auch selbsten auf
jedes Erforderen einzustellen, und Red und
Antwort zu geben; zu dem Ende von Reichs
wegen eine Special=instruction ad casum
præsentem eingerichtet werden solle.

14. Eben die Meinung hat es nach An=
weisung
vor angezogenen Reichs=abschieds
§. 135. und jenen vom Jahr 1594. §. 103.
von denen Waradeinen.

15. Die beschnittene Münzen soll nie=
mand
ohne Abzug am Gewicht anzunehmen
schuldig seyn, und deswegen hiernächst bey
fürwährenden Reichs=tag nach Proportion
des befindlichen Abgangs ein gewisses sta=
tuiret
werden, denen Münz=ständen aber
bevorstehen, dergleichen beschnittene Münz=
sorten
gegen Leidung eines Abgangs für
Münz kösten auszuwechseln, jedoch daß der=
jenige
Münz=stand, so diese an sich löset,
solche in gute, und meistentheils grobe
Reichs=münzen zu verwenden, nach Vor=
schrift
des mehr=ermeldeten Reichs=schlusses

vom Jahr 1667. §. 6. ad Punctum 2. &
7. schuldig seyn solle.

16. Denen Goldschmiden, wie auch de=
nen
Gold=schlägern sollen nach Jnhalt des
Reichs=schlusses vom Jahr 1667. § 9. &
10. blos und allein die ausländische Münz=
sorten
, auch anders nicht, als mit Vorwissen
der Obrigkeit einzuwechseln gestattet seyn,
und sie bey ihrer Aufnehmung in die Zunft,
oder zu Bürgeren darauf schwören, bey Ver=
lust
der Zunft oder Bürgerl. Gerechtigkeit;
gleichwie auch die Gesellen, wann sie bey
einem Meister arbeiten wollen, mittelst des
Hand=schlags sich gegen die Obrigkeit ver=
binden
sollen, dieser Ordnung nachzuleben,
oder auch, so ihre Meistere darwider handel=
ten
, es der Obrigkeit alsobald und unter
Vermeidung des Verlustes der Zunft auch
anderer arbitrarischen Straf anzuzeigen,
und solle die wider die Gold=schmide und
Gold=schlägere gesetzte Pön auch Statt ha=
ben
, wann ihnen einländische goldene und
silberne gerechte Sorten von anderen zum
brechen oder verschmelzen zugestellet werden,
und diejenige, so solches thun, angedeutete
goldene oder silberne Münz=sorten verwür=
ket
haben, und die Obrigkeit solche zu con=
fisciren
befugt seyn.

17. Und obschon einige das Hand=werk
nicht treiben, doch aber das innländische
gemünzte Gold und Silber verschmelzen,
und hinnach denen Gold=schmiden oder
Gold=schlägern die Massam zustelleten, so=
solle
doch laut vorangezogenen Reichs=schlus=
ses
vom Jahr 1667. sowol der Schmelzer,
als Gold=schmid oder Gold=schlager gestraf=
fet
, und angedeutete Massa in Commissum
verfallen seyn;

[10]

18. Jngleichen solle nach mehrmaligen
Jnhalt sothanen Reichs=schlusses denen Gold=
und Silber=drat=zieheren und Posamentire=
ren
das Einwechseln und Verbrechen deren
gangbaren Münz=sorten, wie nicht weniger
der Silber=kauf nicht allein ihnen, sondern
auch allen Privaten insgemein, bevorab de=
nen
Juden gänzlich verbotten, sodann be=
rührter
Silber=kauf anders nicht, als mit
Bewilligung jeden Orts Obrigkeit verstat=
tet
werden.

19. Sintemalen auch, wie es mit An=
stellung
gewisser Münz=städten in einem je=
den
Kreiß zu halten, in denen Reichs=ab=
schieden
von denen Jahren. 1570. 71. 76.
und mehr anderen klar vorgesehen; so las=
sen
Wir es bey allem deme, was berühr=
ten
Puncts halber darinnen begriffen, als
bey einer allerseits aufgenommenen Reichs=
satzung
gänzlich verbleiben, mit dem Bey=
satz
, daß in Gemäßheit des Münz=edicts
vom 1680. und Unserer Kaiserl. Wahl=ca=
pitulation
Art- IX. §. 2. die Heck=münz=städ=
te
, wovon das meiste hauptsächlich herrüh=
ret
, unverweilt durch die Kreiß=ausschrei=
bende
Fürsten jeden Kreises niedergewor=
fen
, die dabey befindliche Münz=meistere,
deren Helfere und Gesellen in Verhaft ge=
nommen
, und wider dieselbe Reichs=sa=
tzungs
=mäßige Straffen, eines jeden Ver=
brechen
nach, alsbalden vollzogen, das Münz=
gut
aber durch Unsere Fiscalen, denen Wir
bereits die Nohtdurft hierunter anbefohlen
haben, confisciret werden solle.

20. Niemand solle sich vermessen, die
gute Schied=münz auszuwegen, zu verbre=
chen
, oder zu Legirung deren groben Sor=
ten
zu gebrauchen, bey Straf, die wider die
Auswechslere statuiret ist.

21. Denen Jubelireren, Drat=zieheren,
Kauf=und Handels=leuten, auch allen und je=
den
die (Wardein und verpflichtete Gold=

schmid ausgenommen) solle in Gemäßheit
des Reichs=schlusses vom Jahr 1667. bey
schwerer Arbitrari=straf verboten seyn, ei=
nige
Schmelz=oder Probier=öfen zu haben
oder zu gebrauchen.

22. Wollen wir, daß nach Maßgebung
des Reichs=abschieds vom Jahr 1570 Un=
sere
und des Heil. Röm. Reichs 4. Chur=
fürsten
am Rhein ihre sondere verordnete
Rähte, neben Unseren Commissarien, zu
Frankfort zu denen jährlichen Messen ab=
ordnen
, die da Macht und Befehl haben
sollen, darauf gute Achtung zu geben, und
zu inquiriren, (darzu Wir dann Burgermei=
ster
und Raht, ihnen auf ihr Begehren auch
verholfen zu seyn, hiemit ernstlich befehlen)
ob fremde verbottene Münzen dahin gefüh=
ret
, oder auch des Reichs goldene oder sil=
berne
Münz, oder rohes Silber aus dem
Reich zu führen, von jemand Anstellung
gethan, oder, ob in Kauffen, Verkauffen, oder
anderen Ausgaben verbottene Münz genom=
men
, des Reichs Münzen anders, oder in
höherem Wehrt, dann sie valviret, in eini=
gen
Schein oder Weeg ausgegeben, oder
genommen werden; da sie dann deren Din=
gen
gewißlich berichtet, und erfahren, sol=
len
sie solche goldene oder silberne Münz
und rohes Silber den Nächsten zu ihren
Handen und Gewalt nehmen, und bis auf
Unser und deren 4. Chur=fürsten fernere
Verordnung verwahrlich behalten. Der=
gleichen
Anstellungen, Erkundigungen und
Einstellen zu thun, wollen Wir beyden
Chur=fürsten zu Sachsen und Brandenburg
in ihrer Liebden Städten auf denen Jahr=
märkten
oder Messen, sonderlich vorzuneh=
men
, hiemit befohlen haben, wie Wir dann
auf anderen Jahr=märkten oder Messen in
Unseren und des Heil. Reichs Städten, wo
Wir es nutzlich erachten werden, mit son=
derem
Fleiß zu verschaffen erbietig seynd.

[11]

Deme allem nach verkünden Wir diese
Erneuerung voriger Ordnung durch dies
Unser Kaiserl. Edict, allen Chur=fürsten,
und Ständen hiemit ernstlich gebietend,
daß sie in Dero Chur=fürstentumen und
Landen, sonderlich aber bey Jahr=märkten
und Zusammenkünften, wie auch Land=päs=
sen
, Zoll=städten, Stappeln, und Häfen mit
allem Fleiß und Ernst aufmerken und inqui=
riren
, und daferne sich jemand, wer der auch
seyn möchte, derer Dingen eins oder mehr
diesem Unserem Kaiserl. Gebot zuwider un=
terstehen
, oder darob etwas betretten lassen
würde, denenselben ohne Respect der Per=
son
, und ungeachtet einigen Geleits, oder an=
derer
Vorwendung zu gebührlicher Straffe
annehmen, und gegen ihne, seinen Leib,
Hab und Güter nach Jnhalt dieses Unseren
Kaiserl. Edicts, handeln und verfahren, al=
les
bey Straf 10. Mark löhtigen Goldes,
und des in dieser auch vorigen Verordnun=
gen
ausgedruckten weiteren Einsehens. Zu
welchem Ende Wir hiemit weiter befehlen,
daß sie nicht allein solches Edict in Dero
Churfürstentumen und Landen, auch Herr=
schaften
, Obrigkeiten, und Gebieten gebüh=
rend
publiciren und affigiren, sondern auch
denen Kreiß ausschreibenden Fürsten und
Kaiserl. Commissarien an Vollziehung des=
sen
nicht verhinderlich, sondern vielmehr be=
förderlich
erscheinen sollen, bey Vermei=
dung
im widrigen Unserer Kaiserl. Ungnade,
und derer in denen Reichs=constitutionen ent=
haltenen
Straffen. Wornach sich also
männiglich zu achten, und für Straf zu =
ten
hat. Gegeben zu Wien ꝛc. ꝛc. 13. Aug.
1759.


Wir N. N. Superintendenten und Spitlmei=
stere
des Burger=spitals in Wien, geben hiemit
jedermanniglich zu vernehmen: Es seye über das
wegen in Verstoß gerahten Widmayrischen Origi=
nal
=schuld=schein, und Satz=auszug bereits den
13 Decemb. 1757. auf 1. Jahr 6. Wochen und
3 Täg affigirt geweste Amortisations=edict,
und über die von Franz Bachmayr, Bäcker=mei=

stern zu Penzing den 31. May dies Jahrs ange=
suchte
Ertheilung eines Videmus von obig=in
unserem Grund-buch eingetragenen Satz=brief
sub Dato 6. Sept. 2. a. c. veranlasset worden,
daß ein nochmaliges Amortisations-edict mit
Ausschliessung der bevorstehenden Wein=lös=fe=
rien
affigiret, und einmal in die Zeitung gedru=
cket
werden solle. Solchemnach werden diejenige
Partheyen, welche wegen von Paul Bachmayr,
Bäcker=meistern zu Penzing auf einen Schuld=
schein
de Dato 16. Junii 1739. sowol um nach
und nach abgegebene Brod=sorten an Franz Carl
Widmayr zu fordern gehabten auf des Paul Bach=
mayr
zeitliches Hinscheiden aber seinem Sohn
obigen Franz Bachmayr, nebst übriger Verlas=
senschaft
angediehene 121. fl. cum sua causa von
dem untern 26. Julii 1741. auf die halbe Uber=
theurung
des Widmayrischen den 6. Junii 1746.
an Johann Köllinger, und Anna Maria dessen
Ehe=wirtin gegen Bezahlung deren Schulden
verkauften Hauses in Rusten gegen ermeldeten
Penzing ausgefertigten, laut der durch gedachten
Franz Bachmayr allschon den 25. Augusti 1757.
hierorts schriftlich beschehenen Anzeige in Verstoß
gerahtenen dritten Satz=brief, und vom obigen
Schuld=schein die Originalien etwann in Han-
den
haben, von heut Dato längstens bis künf-
tigen
Decembris dies Jahrs bey dem Wieneri=
schen
Burger=spitals=grund=buch also gewiß zu
erscheinen, mentionirtten Schuld=schein, und
Satz=auszug mitzubringen, sich zu legitimiren,
und unter ei〈…〉stens ihre Forderungen zu liquidi-
ren
, hiemit sub primo secundo & tertio Ter-
mino
dergestalten citiret, daß in nicht Erschei=
nungs
=fall obig verlorner Original-schuld=schein
und Satz-auszug ex officio caßiret und dar-
überhin
niemand mehr angehöret, sondern de=
nen
Ausbleibenden das ewige Stillschweigen auf=
erleget
, und obigen Franz Bachmayr, auf wei=
teres
Anlangen an Statt des verlornen Satz aus=
zugs
eine vidimirte Abschrift aus dem Grund=und
Satz-buch extradiret werden wurde. Actum
Wien den 11. Sept. 1759.


Wir Endes Gefertigte von einem Löbl. Land=
marschallischen
Gericht verordnete Commissarien
fügen N. allen und jeden, so an Weil. Thomä
Freyhart, gräfl. Lambergischen Laquais seel. Ver=
lassenschaft
-erbschaft, oder Schulden halber
Sprüch und Anforderungen haben, oder zu ha=
ben
vermeinen, besonders denen unwissentlich
nächsten Befreunden, und ab intestato kommen=
den
Erben des ersagten Thomä Freyhart hiemit
zu wissen: welcher=gestalten wir auf Anlangen
des gerichtlich aufgestellt-Freyhartischen Curato-
ris
ad Actum Herrn D⟨o⟩ctoris Wachtl, und
hierüber an uns ergangene gerichtliche Auflage
eine nochmalige peremptorie clausulirte Convo=

[12]

cations=tagsatzung auf den 2. Novembris dies
Jahrs Nachmittag um 2. Uhr in mein Land=
schreibers
im Ziginischen Haus in der Wald zeil
im zweyten Stock habenden Wohnung zu erschei=
nen
, p o ultimo Termino bestimmet haben.

Solchemnach werden all=und jede Jntereßierte,
so an obbemeldeter Freyhartischen Verlassenschaft=
erbschaft
, oder Schulden halber Sprüch und
Anforderungen haben, oder zu haben vermeinen,
besonders die nächste Freunde, und ab intestato
kommende Erben des Thomä Freyhart, an ob=
gedachten
Tag, Stund und Ort also gewiß per=
sönlich
, oder durch genugsam Gevollmächtigte
erscheinen, ihre Sprüch anmelden, und zugleich
der Ordnung nach behörig liquidiren, als im
widrigen die Abhandlung vorgenommen, hierü=
ber
ex officio relationiret, denen Ausbleibenden
aber das ewige Stillschweigen auferleget werden
solle. Actum Wien den 3. Sept. 1759.

Gabriel Joseph Stettner, Land=
schreiber
.

Franz Bernhard Edler von Keeß,
L. M. Gerichts=secretarius.


Auf Verordnung einer Hochlöbl. N. Oe. Re=
gierung
, werden im tieffen Haus am Hof, im
anderten Stock verschiedene in Gold, Silber,
Kleidern, Weiß=zeug, Uhren, Bildern, Kästen,
Zinn, Kupfer, Meßina, bestehende Verlassen=
schafts
=effecten, den 8. October fruh von 9. bis
12, dann Nachmittag von 3. bis 6. Uhr lici=
tando
dem Meist=bietenden und baar bezahlen=
den
hindann gegeben werden.


Es ist auf künftigen St. Georgi 1760. bey
denen Barfüßigen Carmeliterin bey St. Joseph,
daß Kaiserl. Stift=haus neben der Kirchen, samt
3 Stöck hoch, nebst Stallung, Wagen=schupfen,
Keller, Holz=gewölb, Böden, und aller Zugehör
zu verlassen, wer solches bestehen will, kan sich
darumen bey den Löbl. Kloster deren Siebenbü=
chern
anmelden.


Den 8. October und folgende Täge fruh von
9. bis 12., Nachmittag von 3. bis 6. Uhr wer=
den
auf der Sailerstadt in der sogenannten Hol=
lerstauden
in dem anderten Stock, verschiedene
Verlassenschafts=effecten, als Tabattieren, Sack=
und andere Uhren, Silber, sammetene bordirte
und andere Manns=kleider, worunter ein schar-
lachener
mit Gold gestickter Mantel, ein porce=
lanener
Tafel=und Confect=aufsatz,, Wägen, und
Pferd=geschirr, bordirt=und andere Schabracken,
samt Sattel=und Zaum, extra guter Rhein=wein,
Oesterreicher, Bisamberger, Grinzinger, Nuß=
berger
, Ratzerstorfer=und andere Hungarische
Weine, endlich verschiedene Mobilien, Effecten
und Einrichtung, plus offerenti licitando ver=

kauffet werden, und wird von denen Weinen
den 6. und 7. October in gedachten Haus die
Kost gegeben werden.


Von des Pfarr Hausleithnerischen Grund=buchs=
wegen
, wird hiermit dem dahin unterwürfig,
vor einiger Zeit entwichenen, nunmehro aber
unbewusten Unterthan Johann Michael Wis=
bauer
, von Stranzendorf kund, und zu wissen
gemacht, daß derselbe von heut Dato an innner
6. Wochen und 3. Tägen sich also gewiß bey
diesseitiger Grund=buchs=canzley, damit man
wegen der von ihme verlassenen Behausung samt
Grund=stücken, und sich zeigenden namhaften
Schulden das weitere vorkehren könne, einfin-
den
solle; als im widrigen das Haus cum Ap-
pertinentiis
den 6. Monats=tag Octobris die-
ses
1759. Jahr ex officio licitando verkauffet
werden wurde. Welches man also ihme Johann
Michael Wisbauer zur behöriger Nachricht durch
gegenwärtiges Edict hat anerinneren wollen.
Gegeben Dechant=hof Hausleithen den 1. Sept.
1759.


Von der Hoch=gräfl. Excellenz Abensperg,
und Traunischen Herrschaft Bockflüsser=Amts=
canzley
wegen, wird hiermit jedermänniglich
kund und zu wissen hemacht, daß des Franz
Schulzens Behausung samt überländ Grund=
stück
, heurigen Fechsung und Wirtschafts=effec=
ten
, nachdeme solche unpartheyisch abgeschätzt,
und der Ordnung feil gebotten worden, auf den
5ten lauffenden Monats Octobris a. c. um
8. Uhr fruh licitando zu verkauffen, zugleich für
jene, welche an obgedachtem Franz Schulzischen
Vermögen einige Forderung haben, pro tertio
& ultimo Termino die Liquidations=tagsatzung
anberaumet seye. Wer also obgedachte Behau=
sung
und überländ Grund=stück oder Wirtschafts=
effecten
käufich an sich zu bringen gedenket, oder
an sothanem Vermögen einige Forderung zu ha=
ben
vermeinet, solle sich an obbestimmten Tag,
und Stund bey gedachter Herrschafts=canzley
geziemend anmelden.


Bey Hrn. Joh. Thomas Trattner K. K. Hof=buch=
drucker
, und Buchhändler, alhier in dessen Buch=
handlung
auf dem Kohlmarkt in dem von Fische=
rischen
Haus, ist unter andern Büchern folgen=
des
zu haben:

Sammlung poetische Neuigkeiten. 1stes Wochen=
stück
nebst anderen des Herbst=monats, groß 8vo.
Halle und Leipzig 759. N⟨B⟩. Die jährliche Prænu-
meration
auf diese Wochenschrift ist 4. fl. =
chentlich
werden 2. Stücke davon ausgegeben,
und zwar eines am Montag, und das andere am
Donnerstag. Jedes Stück wird besonders a 3. kr.
verkauft.

[13]

Beschluß der Rußischen Relat⟨i⟩on

Noch währender Bataille rückte ein feindliches Detaschement, so aus
einigen Bataillons und Escadrons bestand, und zur Bedeckung der
Brücken nachgeblieben, in Frankfort ein, indem es den Sieg auf seiner
Seite ganz gewiß hielt, und machte den daselbst, auf Ansuchen der Stadt,
zu ihrer Sicherheit nachgelassenen Major nebst 5. Ober officieren, und
260. Gemeinen, ohne auf die von Magistrat dawider gethane Vorstel=
lung
zu achten, zu Kriegs=gefangenen, plunderte einige dahin gebrachte
bleßirte Officiere, und einen Theil der Oesterreichischen Bagage, und
zog hierauf sogleich wieder zur Stadt hinaus. Jnzwischen meldet jetzo
der Preußische General=leutenant Fink in einem Schreiben an den Bri=
gadier
Grafen Brüce, welcher die Stelle des dejourirenden General ma=
jor
vertritt, daß alle diese Mannschaft wieder los=gelassen werden solle.

Euer Kaiserl. Majestät kan ich bezeugen, daß, wann jemalen ein
Sieg glorreicher, und vollkommener gewesen, so verdienet doch der Ei=
fer
, und die Geschicklichkeit deren Generals und Officiers, wie nicht we=
niger
die Unerschrockenheit, Tapferkeit, und der einsame Gehorsam de=
ren
Soldaten auf ewig als ein Muster angeführet zu werden. Da auch
sonst bey Armeen, die von verschiedenen Nationen zusammen=gesetzet
seynd, der Neid, und die Uneinigkeit fast zur Gewohnheit geworden, so
schiene im Gegen=theil das Römisch=Kaiserliche Corps sich mit Euer Kai=
serl
. Majestät Armee nur zu dem Ende conjungiret zu haben, damit bey=
derley
Trupen unpartheyische Zeugen ihrer Bravour, die Welt aber von
einer genauen Harmonie und Eintracht alliirter Völker ein Beyspiel ha=
ben
könte.

Unsere Artillerie hat ihren Ruhm behauptet, den sie sich bey allen
anderen Gelegenheiten schon erworben.


Der dem fliehenden Feinde nachgeschickte General=major Graf von
Tottleben sandte seine Cosacken über den Morast in einen Wald nach
dem feindlichen linken Flügel, um die Cavallerie von der Jnfanterie zu
coupiren, und machte selbst mit denen Hussaren, und zweyen Escadrons
von Seiner Kaiserl. Hoheit Küraßier=regiment, welches sich die ganze
Zeit über ausnehmend hervorgethan, alle Anstalten zur Attaque. Kaum
hatten sich aber die Cosacken gezeiget, so fieng die feindliche Cavallerie
schon an, sich zuruck zu ziehen; sie konte aber nicht entwischen, sondern

[14]

wurde von denen Cosacken und Hussaren zu gleicher Zeit angegriffen,
übern Hauffen geworfen, viele theils niedergestossen, theils gefangen ge=
nommen
, und ein ganzes Escadron Kuraßiers, welches sich von denen
anderen getrennet hatte, von zwanzig Cosacken, und funfzehen Hussaren
in ein Morast gesprenget, und samt der Standarte gefangen.

Der Baron von Loudon hat seiner Seits dem Feinde auf der
Flucht nicht wenigeren Schaden zugefüget. Man hat dem Feinde über=
haupt
zwey Meilen, oder ungefähr 15. Werst nachgesetzt, und nur die
Dunkelheit der Nacht hat das weitere Verfolgen gehindert. Auf der
Flucht seynd dem Feinde 10. Canonen nebst Zubehör abgenommen, 346.
Mann Gemeine, 3. Capitains, 4. Leutenants, und 1. Cornet zu Kriegs=
gefangenen
gemacht, noch weit mehrere aber niedergehauen, und zerstreuet
worden. Auch haben unsere Cosacken und Hussaren in zweyen Dörfern
200. bleßirte Gemeine, nebst 2. Officiers, und 36. Gesunden gefangen
genommen.

Der General=major Graf Tottleben, hat mir bezeuget, daß der
Brigadier Kräsnoschtschockow, desgleichen die Cosacken=obristen Popow=
datschkin
, und Luckowkin, ferner die Hussaren=obristen Soritsch, und
Knäs Amilochorow eine besondere Tapferkeit bewiesen.

Was unseren Verlust betrift, so ist derselbe viel geringer, als ich
Anfangs habe vermuten können. Von Generals ist keiner geblieben,
nur seynd die General=leutenants Fürst Golizin, Oliz, und Prinz Lobo=
mirsky
bleßiret; obgleich ihre Wunden gar nicht gefährlich, so wäre es
doch zu bedauren, wann sie nicht gleich wieder Dienste thun könten. Die
Brigadiers Essen, Lübel, und Bachmann seynd auch nur leicht verwun=
det
. Von Stabs=officieren ist nur der einige Obriste Budberg vom 5ten
Musquetier=regiment todt. Von denen übrigen sowol Todten, als Bles=
sirten
übersende ich hierbey die Liste.

Wir zehlen überhaupt an Todten nur 2614. Mann vom Vorneh=
sten
bis zum Geringsten. Dagegen ist die Zahl deren Verwundeten sehr
groß, und belauft sich auf 10863. Mann, jedoch haben sehr viele darun=
ter
so leichte Wunden, daß sie schon würklich wieder Dienste thun, und
viele andere werden auch bald wieder hergestellt seyn können.

Feindlicher Seits seynd 7627. Todte auf der Wahl=stadt begra=
ben
, und 4542. Mann zu Gefangenen gemacht worden, unter diesen
Letzteren befinden sich 2. Obrist=leutenants, 1. Major, 8. Capitains, 1.
Ritt=meister, 7. Leutenants, 10. Second=leutenants, 15. Fähnrichs,

[15]

und Cornets, und 121. Unter=officiers. An Deserteurs haben wir 2055.
Mann, allein diese Anzahl ist gegen der grossen Menge, die sich nach Poh=
len
, und anderen Gegenden verloffen hat, für nichts zu achten.

Bey dem Corps des Herrn General=leutenants Baron von Lou=
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seynd an Todten und Vermisseten 893., und an Verwundeten 1398.
Mann, dagegen hat derselbe 5. Fahnen und 6. Canonen erbeutet, und
252. Mann, worunter 4. Officiers, gefangen genommen. Auch ha=
ben
sich bey diesem Corps 345. Deserteurs gemeldet.

Es folget hiebey eine besondere Liste deren eroberten Sieges=zeichen,
und übrigen gemachten Beute.

Lista,
Was an Sieges=zeichen vom Feinde erobert, auch sonst
erbeutet worden.

Fahnen = = = = = = 26.
Standarten = = = = = = 2.

Canonen, ausser dem, was die Oesterreicher erobert haben.

grosse= = = = = 18.
12=pfündige mittlere = = = = 54.
kleine = = = = 13.
6=pfündige = = = = = 15.
3=pfündige = = = = = 57.
20=pfündige Haubitzen = = = = 15.
172.
Feld=und Pulver=kästen = = = = 120.

Artillerie=gerätschaft in denenselben.

12=pfündige mit Kugeln = = = = 3584.
Cartusen mit Cartätschen = = = 1005.
Canonen=kugeln = = = = = 1246.
Granaten = = = = = 58.
Völlige Ladungen mit Pulfer = = = 106.
6=pfündige mit Kugeln = = = 539.
mit Cartätschen = = = 180.
3=pfündige mit Kugeln = = = 2953.
mit Cartätschen = = = 666.
[16]
20=pfündige gefüllte Bomben = = = 506.
Cartätschen = = = 176.
Hellebarden = = = = = 135.
Meßingene Trommeln = = = = 157.
Kürasse = = = = = 495.
Gewehr gut und zerbrochen = = = 10255.
Patron=taschen = = = = 875.
Kleine Patron=taschen = = = = 930.
Pallasche = = = = = 1260.
Grenadier=mützen = = = = 2989.
Gefüllte Patronen mit Kugeln = = = 93000.

Recapitulation
Deren unserer Seits sowol todt=gebliebenen als auch
vermisseten und verwundeten Officieren.

Todte.

Obrister = = = = 1.
Capitains = = = 10.
Leutenants = = = 17.
Second=leutenants = = 27.
Fähnrichs = = = = 12.
Summa 67.

Vermißte.

Capitains = = = 2.
Leutenants = = = 4.
Second leutenants = = 4.
Fähnrichs = = = 2.
Chirurgus = = = 1.
Summa 13.

Gefährlich Bleßirte.

Obristen = = = = 4.
Obrist=leutenants = = 12.
Majors = = = = 14.
Capitains = = = 41.
Leutenants = = = 66.
Second=leutenants = = 84.
Adjutanten = = = 8.
Fähnrichs = = = 30.
Summa 259.

Leicht=bleßirte.

Obristen = = = = 5.
Obrist=leutenants = = 6.
Majors = = = = 6.
Capitains = = = 45.
Leutenants = = = 47.
Second=leutenants = = 72.
Adjutanten = = = 6.
Fähnrichs = = = = 28.
Jn Allen 215.
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