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Wienerisches DIARIUM.

Nr. 78, 29. September 1759

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[1]

Hanover 14. Sept.

ZU Münster hat die Garnison nebst de=
nen
Studenten und Bürgerschaft ei=
nen
Ausfall gethan; sie sind aber
von denen Unsrigen zurück getrieben wor=
den
. Bey dem Bombardement sind 300.
und einige 70. Häuser, ein Kloster, eine
Kirche und ein Thurn eingeäschert. Am
6. hat der General von Jmhof vernom=
men
, daß eine Französische Verstärkung von
16000. Mann über Wesel im Anmarsch
sty, worauf er die Belagerung aufgeho=
ben
, und sich bis Telligte zurück gezogen.
Als er aber gesehen, daß der Succurs
nicht über 4000. Mann stark gewesen,
hat er die Besatzungen aus Osnabrück und
Paderborn an sich gezogen, und wird
nunmehro die Belagerung neuer Dingen
fortsetzen. Die Belagerung des Schlos=
ses
zu Marburg ist auf unsrer Seite mit

gutem Erfolg geendiget. Am 11. dieses
hat die Besatzung, welche 800. Mann
stark gewesen, capituliret, und sich nebst
ihrem Commandanten zu Kriegs=gefange=
nen
ergeben. Das Haupt=quartier des
Herzogs Ferdinand ist darauf bis Nieder=
weymar
, 2. Meilen jenseits Marburg vor=
gerückt
. Nach denen hiesigen Anstalten zu
urtheilen, dörfte es dies Jahr wenig ru=
hige
Winter=quartiere geben.

Dresden 17. Sept.

Von der Daunischen Armee bey Bu=
disin
sind viele Wägen allhier angekommen,
um einen Theil des hier befindlichen star=
ken
Mehl=vorrats abzuholen. Von denen
bey Torgau gestandenen Reichs=trupen
sind am Sonn=abend Nachmittags 3.
Regimenter von der hiesigen Garnison in
dasiges Lager, und jene hingegen herein
marschiret. Die Königl. Herrschaften be=

[2]

gaben sich deswegen auf den grossen Stall,
um solche anzusehen. Am Sonn=abend
Vormittags sind die beyde Königl. Prinzen,
Albert und Clement, nebst einem starken
Gefolg von Officiers und Cavalliers in
das hiesige Lager geritten, und haben
solches in Augenschein genommen. Am
Sonntag Vormittag wurde wegen glückli=
cher
Befreyung der hiesigen Residenz=stadt
in allen Kirchen nach der Predig ein Dank=
gebett
verlesen, und das Te Deum gesun=
gen
, wobey das Salmische Jnfanterie=
regiment
dreymal Salve gegeben. Zu Mit=
tag
haben Se. Hoch=fürstl. Durchl. der
Prinz von Zwey=brücken, in Dero Haupt=
quartier
zu Notnitz ein grosses Tractament
gegeben, wobey auch die hiesige sämtliche
Königl. Herrschaften zugegen waren. Da
am Sonn=abend zu Mittag der Oesterrei=
chische
General von Haddick mit seinem
Corps von 12000. Mann aufs schleunig=
ste
nach Meissen aufgebrochen, um gegen
die Preussen etwas zu wagen, so ist Sonn=
tags
Nachmittags von demselben die Nach=
richt
eingeloffen, daß er 2. und eine halbe
Meile von hier zwischen Tonneberg und
Meissen, ein starkes Gefechte mit einem
Preußischen Corps gehabt habe. Es mu=
sten
deswegen sogleich 2. Regimenter =
raßier
aus hiesigem Lager zum Sucrurs
aufbrechen. Jn voriger Nacht und die=
sen
Morgen ist die Oesterreichische schwere
Bagage alle nacher Pirna und Böhmen auf=
gebrochen
. Die hiesige Königl. Herrschaf=
ten
haben auch alle ihre Equipage und Be=
dienung
fort schaffen lassen, ob sie sich
gleich selbst noch hier befinden; so bald üble
Nachricht einlauft, wicd alles seine Reti=
rade
nach Prag nehmen. Man befestiget
hiesige Residenz noch stärker als sie zuvor
gewesen ist. Jn der Nieder=laußitz haben
die Preussen die Graf Brühlische Güter zu

Pforten und Forsta völlig ausgeplündert,
und ruiniret. Heute früh ist endlich auch
das Preußische Lazaret auf Schiffen ab=
gefahren
, und mag die Anzalhl deren Bles=
sirten
und Kranken zusammen 500. Mann
gewesen seyn.

Extract=schreibens de Dato Ham=
burg
den 15. Sept. 1759.

Was die letztere von der Schwedischen
Armee aus Pommern eingekommene Nach=
richten
mitgebracht haben, daß nämlich die
Schwedische Trupen den Posten Lockenitz
überfallen, darinnen etliche und neunzig
Mann Preussen gefangen, und dardurch
den Vortheil erhalten haben, daß sie bis
unter die Canonen von Stettin Contribu=
tionen
an Geld und Fourage ausschreiben
können, wird bestätiget.

Die noch wichtigere Nachricht aber be=
stehet
in deme, daß die Schwedische Flo=
tille
in dem grossen Haf die Preußische völ=
lig
geschlagen, und 8. Schiffe worauf
600. Mann embarquiret, und 80. Ca=
nonen
befindlich waren, eroberet habe.
Die Schweden sollen nun nicht weiter,
als 3. Meilen von Stettin entfernet seyn.

Petersburg 26. Aug

Am Donnerstag voriger Woche langte
ein Currier von der Arme mit denen Schlüs=
seln
von Frankfort an der Oder an. Sonn=
tags
war grosse Cour auf Petershof, wo
Jhre Kaiserl. Majestät die Glückwünsche
über den letzten Sieg annahmen. Der
Handel unter Stettin ist unter gewissen Be=
dingungen
frey gegeben worden; es beru=
het
nur blos auf der Erklärung des Worts
Contrebande, so wird altes fast wiederum
in seinem vorigen Gleisse seyn. Die Se=
questration
derer in Preussen belegenen =
tera
deren in Preußischen Diensten stehen=
den
Civil=und Militar=bedienten, ist durch
eine Kaiserl. Ukase gehoben worden, und

[3]

es wird ihnen alles nach einem endlich
von ihnen eingesandten Jnventario zurück
geliefert. Der Sommer ist so beständig,
und die Witterung so schön, daß man sich
eine so reiche und=gesegnete Erndte ver=
spricht
, als wan in vielen Zeiten nicht ge=
habt
hat.

Frankfort am Mayn 16. Sept.

Die bey der Französischen Armee ge=
weste
Sachsen sind heute zum Theil in hie=
siger
Stadt eingerückt. Die neue Königl.
Französische Verordnung, daß von jedem
Regiment, welches nicht vollzählig ist,
Officier abgehen, und Rocruten anwer=
ben
sollen, kommt schon an verschiedenen
Orten in Erfüllung. Unter andern hat der
Leutenant des Regiments Anhalt, Herr
Baron von Brenken, zu Oberrode, na=
he
an hiesiger Stadt, eine Werbung er=
richtet
, wo jeglicher, der eine drey=jährige
Capitulation bey dessen Jnfanterie=regi=
ment
eingehet, nicht allein gutes Hand=
und Tag=geld sondern auch die Versiche=
rung
einer unverbrüchlichen Capitulation
empfangt. Wer länger als die 3 capitu=
lirte
Jahre dienen will, dem wird man
das Hand=geld verneuern und vermehren.
Es ist dieses der nämliche Officier, der vo=
riges
Jahr in Wetzlar mit so gutem Erfolg
und Zulauf geworben.

Posen 10. Sep.

Das Auswechslungs=geschäfte zu =
row
, welches unter dem Preußischen Ge=
neral
von Willich glücklich angefangen wur=
de
, hat sich auf einmal zerschlagen, indem
sich Schwierigkeiten hervorgethan, die nur
eine dritte Betaille heben kan.

Man lobet zu Frankfort an der Oder die
⟨be⟩zeigte gute Manns=zucht deren Russen,
ab sie gleich zum Abschied 150000. Thaler
an baarem Gelde und Wechsel=briefen for=
derten
. Sie musten diesen Ort verlassen,

um die Verabredungen mit der Oesterreichi=
schen
Armee desto besser zu vollziehen.

Düsseldorf 20. September.

Ausser denen Brigaden von Champagne,
Belzune, Orleans, und Caraman, Drago=
ner
, welche nach Briefen vom Lahnstrom
unterm 17. dieses, schon den 13. Ordre
erhalten, sich 1. ein halbe Meile von der
Armee zu entfernen, hat sich in dasigen
Gegenden nichts veränderliches ereignet.
Diese Brigaden, welche der Prinz von Be=
aufremont
commandirt, stehen bey Klein=
Linden, und campiren also zwischen Giessen
und dem Corpo des Herrn Herzogs von
Broglie, welcher eine Meile weiter gegen
Wetzlar steht. Dieses erstern Detasche=
ment
, welches, wie man sagt, das Corps
des letztern unterstützen soll, dörfte wol
eine andere Bestimmung haben. Das Re=
giment
Berchini Hussaren, ist nach Frank=
reich
, bis auf 240. Pferde, zurück gegan=
gen
.

Münchholzhausen 17. Sept.

Von der Alliirten Armee, welche noch
zu Ober=Weimar stehet, ist ein starkes
Corps nach Wolfershausen vorgerückt, auch
sagt man, es habe der Prinz Ferdinand ein
Corps von 8. bis 10000. Mann gegen
Münster detaschirt. Ein Adjutant dieses
Prinzen, ist den 13. durch die Dragoner
von Caraman zum Kriegs=gefangenen ge=
macht
worden.

Münster 14. September.

Der General von Jmhof, welcher einige
Regimenter vom Lippstadt und Osnabrück
an sich gezogen, stehet in einer vortheil=
haften
Position. Die Werl ligt vor ihm
und sein linker Flügel stoßt an Telligt. Den
7. kam es zu einem hitzigen Scharmützel,
der Herr von Comelras fotirte ein Corps
Hanoveraner die Werl wieder zu repaßiren.
Sie verretranschirten sich hierauf und feuer=

[4]

ten fast den ganzen Tag von denen errich=
teten
Batterien mit Cartätschen. Die Fran=
zösische
Trupen behaupteten indessen das
Terrain, tödteten viele Alliirten, verloren
aber gleichfalls gegen 40. Mann.

Duderstadt 12. September.

Der Haupt=mann von Scheiter hat sich
alhier gesetzt, um das Hanöverische und
Braunschweigische zu bedecken.

Danzig 15. September.

Jn Pommern zieht sich die Königlich=
Schwedische Armee immer stärker gegen
Stettin. Ein Detaschement derselben, hat
den 6. dieses, unter dem Herrn General=
leutenant
von Hessenstein nach Aufhebung
der Preußischen Patrouillen, den Preußi=
schen
Posten von Löcknitz, so in einer Frey=
compagnie
und Hussaren bestanden, delo=
girt
, und 1. Capitain, 1. Cornet, 80. Ge=
meine
, und 6. Hussaren zu Gefangnen ge=
macht
, auch 2. Canonen erbeutet. Neu=
ern
Briefen vom 12. zufolge, soll diese
Armee nur 2. Meilen von Stettin stehen,
auch diese Festung würklich aufgefordert ha=
ben
. Preußischer Seits wird ein beson=
ders
Corps formirt, welches unter dem
Herrn General von Manteufel wider die
Schwedische Armee agiren, und nächstens
dahin abmarschiren soll. Ein ansehnlicher
Zug Pack=pferde, Meel=wägen und die
Bagage des Meineckischen Dragoner=regi=
ments
sind deswegen den 11. zu Berlin
eingetroffen.

Erfurt 4. September.

Vorgestern Abends gegen 7. Uhr traffen
Se. Hochfürstl. Durchl. der regierende
Marggraf Friederich von Brandenburg=
Culmbach und Bayreuth, in Begleitung
derer Heren Grafen von Pose, von Mire=
poir
und von Löwenstein, des Premier=mi=
nisters
von Ellroht, Cammer=herrns von
Ellroth, Herrn von Dieskau, und anderer
Cavaliers, alhier ein, nahmen Dero Logis

bey Herrn Bianco auf dem Anger, und
hielten indessen Garten=salon, unter Er=
leuchtung
7. bis 800. Lichtern und Lampen,
offene Tafel. Gestern aber um halb 1.
Uhr setzten Se. Durchleucht die Reise
nach Braunschweig fort, allwo sie Dero
Beylager mit der Prinzeßin, Sophia
Carolina Maria, ältesten Prinzeßin Toch=
ter
des regierenden Herzogs von Braun=
schweig
, wie auch Schwester der ver=
wittibten
Herzogin von Sachsen=weimar,
feyerlich begehen werden.

Braunschweig 8. September.

Den 5. dieses langten Se. Durchleucht
der Herr Marggraf von Brandenburg=Bay=
reuth
unter dreymaliger Lösung der Cano=
nen
auf unsern Wällen in dieser Haupt=stadt
an. Währendem Aufenthalt Sr. Durchl.
in dieser Stadt werden alle Theater ge=
öfnet
bleiben, und auf denenselben Abwech=
selungs
=weise grosse Opern, Pantomimes
mit Jntermezzo, Baletten und Operetten ꝛc.
aufgeführet werden. Heute wird damit
der Anfang gemacht, und die neue Panto=
mime
: die Abentheuer des Harlequin im
Harzwald mit Jntermezzo und Baletten
vorgestellet werden.

Extract eines Schreibens aus
Marburg 11. Sept.

Gestern Abends hat sich die Franz. Garni=
son
in hiesiger Festung nach einem 24. stündi=
gen
Beschiessen mit Canonen und Bomben
zu Kriegs=gefangenen ergeben. Der Graf
von Bückeburg machte gestern Abend um
6 Uhr noch ein erschreckliches Feuer; die
Canonen, Kugeln, und Bomben flogen zum
Theil mit einem förchterlichen Geprassel
über die Stadt, doch ist niemand beschä=
digt
ausser, daß ein paar Kugeln durch
Häuser und in die Lutherische Catheral=kirche
geflogen.Das Hauptquartier des Prinzen
Ferdinands ist gestern zu Weymar zwischen
hier und Giessen gewesen.

[5]

Journal, von dem unter des G. F. Z. M.
Grafens von Harsch Commando stehen=
den
Corps d'Armee vom 12. bis 22.

September 1759.

Es hat das feindliche Corps unter dem
General Fouquet seit der untern 11ten ge=
gen
die diesseitige Vor=posten bey Schatzlar
und Golden=else gemacht=aber fruchtloß
abgeloffenen Attaque sich vollends wiede=
rum
in sein altes Lager zuruck=gezogen, und
in demselben bis jetzo dergestalten ruhig ge=
halten
, daß von dieser Seite bis dermalen
nicht das mindeste Veränderliche vorgefal=
len
, obschon man

Den 18ten mit 1000. Pferden, und 2.
Bataillons Jnfanterie mit denen darzu ge=
hörigen
Canons bis vor das feindliche La=
ger
gerucket, und selbes ganz in der Nähe
recognosciret.

Nur hat man die folgende Täge mittels
eingelangter Kundschaften erfahren, daß ein
Theil dortig=feindlicher Trupen wiederum
von erholten Landshut hinweg, und in die
Laußnitz zu der Arme des Prinzen Hein=
richs
von Preussen gezogen worden; welche
Nachrichten sich doch nach der Hand nicht
gegründet befunden, da man dann wahrge=
nommen
, daß der Feind nur sein Lager ge=
ändert
, und einige Trupen etwas mehr zu=
ruck
hinter Landshut gelageret, somit seine
wahre Stärke zu verdecken gesuchet.

Der G. F. Z. M. Graf von Harsch hat
deme ungeachtet seinen Augenmerk vorzüg=
lich
in die Gegend Friedland gewendet, und
zur Recognoscirung des daselbsten einge=
drungenen
Feindes ein Detaschement von
einigen hundert Pferden abgesendet, welches
jedoch bey seiner Anlangung zu erholtem
Friedland die dort=endige Gegend bereits
wiederum vom Feinde verlassen, und zu derer
künftigen Bedeckung den G. F. M. L. Ba=
ron
von Beck bey Krottau vorgefunden; zu
dessen Verstärkung

Den 21 dieses ein beträchliches Deta=
schement
von hinnen über Turnau abmar=
schiret
ist.



Wien den 29. Septemb. 1759.

Donnerstags den 27. dieses haben Se.
Majestät der Kaiser sich von Schön=
brunn
herein in die Burg begeben, und
daselbst unter Aufwartung Dero Hof=staats,
und in Gegenwart einer grossen Anzahl ho=
hen
und anderen Standes=personen für
den Hochwürdigsten Fürsten und Herrn
Franz Felix Bischoffen und Fürsten zu Trient
aus dem Gräflichen Hause von Alberti de
Enno dem Hochfürstl. Vice=hof=marschal=
len
und Bevollmächtigten (Tit.) Herrn
Gervasis Grafen von Alberti de Enno mit
gewöhnlicher Feyerlichkeit die Kaiserl. Thron=
lehen
allergnädigst ertheilet, zu deren Em=
pfang
bemeldeter Herr Abgesandte unter
Voraustrettung einer zahlreichen Menge
von Bedienten in reicher Gala Livree in ei=
ner
sechs=spännigen prächtigen Kutsche,
und mit Begieitung eines ansehnlichen Ge=
folges
in verschiedenen zwey=spännigen
Wägen aus dem alhiesigen Erz=bischöfli=
chen
Hof nach der Kaiserl. Burg gefahren
ist, sodann vor dem Kaiserl. Thron eine
wol=gesetzte Anrede, desgleichen nach Ab=
legung
des gewöhnlichen Lehen=eides eine
zierliche Danksagung mit ausnehmender Be=
redsamkeit
abgeleget hat.

Abgewichenen Dienstag als den 25. die=
ses
ist die Ziehung der Kaiserl. Königl. pri=
vilegirten
Lotterie, in der Königl. Haupt=
stadt
Prag beschehen, und die Num. 37.
35. 45. 73. und 19, mit sehr vielen er=
heblichen
Ambi, nahmhaften Terni, und
Estrati gehoben worden. Mit Umgehung
all=übrigen beträchtlichen Gewinn, so man
kürze halber unberührtet lasset; kommet nur

[6]

zu melden, das der sub L. A. im Amt an=
gestelter
Collector nebst anderen Gewinsten
auch einen Terno. mit 2000. Ducaten,
jener sub Num. 2. auf der Brandstadt,
Herr Johann Bartolome Tecini, nebst an=
deren
Terni, auch einen mit 400. deto,
der sub. Num. 10. im tiefen Graben 2. Qua=
terni
, jener sub Num. 13. auf dem Gra=
ben
. Hieronim. Rigotti, an Estrati 2200 fl.
der sub Num. 14. in der Schulerstrassen,
einen Terno mit 500. Ducaten, und an
Estrati 4400. fl. jener sub Num. 15. im
Hutsteper=gassel an Fleisch=bänken Herr
Thomas Testa, nebst einigen Terni, auch
an Estrati 1300. fl. und der sub Num. 59.
in der Leopoldstadt Herr Wenzel Dentschitz.
nebst einigen Terni, auch an Estratti1800.
fl. abzuführen haben.

Den 13. künftigem Monats October,
wird alhier die fernere Ziehung vorgenom=
men
werden.


Lista deren Verstorbenen zu Wien
in und vor der Stadt.

Den. 24. Sept.

Jn der Stadt.

  • Dem Wol edlen Hrn. Franz Xav. Prinz, K. K.
    Münz=und Berg=wesens Hof=buchhalt. =rait. of=
    fic
    ., s. Fr. Anna Francisca, im Hillebrandisch. H.
    in der Wolzeil, alt 27. J.
  • Der Cathar. Wagnerin, Burgerl. Wittwe, ihr K.
    Anna, beyn 7. Schwert. bey Maria-stieg., 3. J.

Vor der Stadt.

  • Joh. Knetz, Lehenkutsch.-kn., beym weis. Lämmel
    bey St. Ulrich, alt 66. J.
  • Dem Gabriel Wißbauer, Tag=löhn, s. W. Magd.,
    im Schönhafneris. H. in der Leopoldst., 65. J.
  • Dem Adam Weißbäck, Lack., s. K. Theres., in dem
    Gericht=schreiberis. H. auf der Wied., alt 4. J.
  • Dem Jacob Mayer, Tag=löhn. s. K. Ferd., beym
    gol. Engel zu Mätzleinstorf, alt 6. J.

Summa 6. Person. darunter 3. Kind.

Den. 25. Sept.

Jn. der Stadt.

  • Dem Wenzel Zellner, Burgerl. Perücken-mach., s.
    K. Franz, im Waffenbergis. H. am Hof, 5 v. J.
  • Wenzel H⟨annek⟩, Kirschnerges., im Stampisch.H.
    untern Tuch-laub., alt 35. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Hrn. Franz Stätzer, des aus. Rahts, und
    Burgerl. Oelerern, s. K. Barb., in s. H. in der
    Rossau, alt 7. J.
  • Dem Hrn. Georg Schnerich, Herrschaftl. Caßiern,
    s. Fr. Anna Barb., im Paaris. Gart. in der Al=
    ster
    =gas., alt 48. J.
  • Hr. Joh. Aderman, gew. K. Harts., in s. H. am
    Thury, alt 63. J.
  • Joh. Gartler, Gold arbeit=ges., beym gold. Vog.
    bey Maria=hülf, alt 51. J.
  • Dem Andre Hintersteiner Lack, s. W. Anna,, im
    Hagelmülleris. H. auf der Wied., alt 63. J.

Summa 7. Person. / darunter 2. Kind.

Dem 26. Sept.

Jn der Stadt Niemand.

Vor der Stadt.

  • Dem Hrn. Adam Geistler, K. Hartsch, s. K. Jose-
    pha
    , beym grün. Thurn am Neubau, alt 2 J.
  • Dem Georg Bauer, Burgerl. Wirt., s. K. Elisab.,
    in s. H. auf der Wind-mühl, alt 4. J.
  • Dem Carl Hopp, Burgerl. Schneid., s. K. Ant.
    beym gold. Ochs. bey Maria=hülf, alt 3. J.
  • Lorenz Bernhard, Jnstruct, beym rot. Rös. am
    Neustift, alt 26. J.

Summa 4. Person., darunter 3. Kind.

Dem 27. Sept.

Jn der Stadt.

  • Der Wol. ehrw. P. Don. Paulus Schlechtleutner,
    Cler. Reg. S. Pauli, Probst in Collegio bey St.
    Mich., alt 47. J.
  • Dem Hrn. Joh. Wisimger, K. K. Kuchel=inspect.,
    s. K. Theres, im Eberlis. H. im tief. Grab. 5. v J.
  • Anna Moserin, Burgerl. Wittwe, in ihrem H. in
    der Naglergas., alt 85. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Hrn. Joh. Laforet, K. Ober=jäg., s. K. Jos.,
    beym Oelberg auf der Wied., alt 5. J.
  • Dem Math. Gall, Burgerl. Schuh-mach., s. T. Eli=
    sab
    ., in s. H zu Erdberg, alt 17 J.
  • Georg Hausman, in s. H. im Lerchf., alt 98 J.
  • Elisab. Schetlin, in St. Joh. Nep. Spit., 70. J.
  • Dem Jos. Schißler, Koch, s. W. Anna, bey dem
    schwarz. Adl hinter Maria=hülf, alt 45. J.
  • Cathar. Tanzerin, Wittwe, im Göttis. H. in der
    Leopoldst., alt 83. J.

Summa 9. Person. darunter 2. Kind.


Von des Pfarr Hausleithnerischen Grund=buchs
wegen, wird hiermit dem dahin unterwürfig,
vor einiger Zeit entwichenen, nunmehro aber
unbewusten Unterthan Johann Michael Wis=
baner
, von Stranzendorf kund,, und zu wissen
gemacht, daß derselbe von heut. Dato an inner

[7]

6. Wochen und 3. Tägen sich also gewis bey
diesseitiger Grund=buchs=canzley, damit man
wegen der von ihme verlassenen Behausung samt
Grund=stücken, und sich zeigenden namhaften
Schulden das weiters vorkehren könne, einfin-
den
solle; als im wiedrigen das Haus cum Ap-
pertinentiis
den 16. Monats=tag Octobris die-
ses
1759. Jahr ex officio licitando verkauffet
werden wurde. Welches man also ihme Johann
Michael Wisbauer zur behöriger Nachricht durch
gegenwärtiges Edict hat anerinneren wollen.
Gegeben Dechant=Hof Hausleithen den 1. Sept.
1759.


Den 16. October 1759. wird auf der Hoch=
fürstlich
Erz=bischöflichen Herrschaft St. Veit
nächst Schönbrunn, die alldasige Baad=stuben
samt Baaders=gerechtigkeit, nebst Haus, Gar=
ten
, und Waldung, wie auch allerley Effecten,
und Medicamenten gegen baarer Bezahlung in
gedachten Haus dem Meist=bietenden verkauft
werden.


Von des Löblichen Stift Schotten=grundbuch
wird jedermänniglich zuwissen gemacht, daß, nach
vorhinig zu 5. verschiedenen malen affingirten
Edictis, und Licitations=tagsatzungen, über die
Piringerische Behausung zu St. Ulrich an Neu=
stift
gelegen, nun dieselbe wegen darauf haften=
den
Sätzen nochmalen, und letzlichen den 3. Oc=
tobris
bey diesseitiger Grund=canzley, ungehin-
dert
deren Herren licitiret, und in Ermanglung
eines anderen Licitanten, an den bereits vorhan=
denen
Kauffer, um den angebottenen Kauf=schil=
ling
pr. 820. fl. überlassen werden solle.


Es seynd zwey frische vier=jährige Maul=thier
zu verkauffen, wer etwann ein Belieben hat,
solche zu kauffen, der kan sich in dem Wind=
hagerischen
Stift in der obern Bäcker=straß im
zweyten Stock anfragen.


Von der Hoch=gräfl. Excellenz Abensperg,
und Traunischen Herrschaft B⟨ach⟩flüsser=Amts=
canzley
wegen, wird hiermit jedermänniglich
kund und zu wissen gemacht, daß des Franz
Schulzens Behausung samt überländ Grund=
stück
, heurigen Fechsung und Wirtschafts=effec=
ten
, nachdeme solche unpartheyisch abgeschätzt,
und der Ordnung feil gebotten worden, auf den
5. nächst=künftigen Monats Octobris a. c. um
8. Uhr Fruh licitando zu verkauffen, zugleich für
jene, welche an obgedachtem Franz Schulzischen
Vermögen einige Forderung haben, pro tertio
& ultimo Termino die Liquidations=tagsatzung
anberaumet seye. Der also obgedachte Behau=
sung
und überländ Grund=stück oder Wirtschafts=
effecten
kauflich an sich zu bringen gedenket, oder
an sothanem Vermögen einige Forderung zu ha=
ben
vermeinet, solle sich an obbestimmten Tag.,

und Stund bey gedachter Herrschafts=canzley
geziemend anmelden.


Von dem Kaiserl. Königl. Stadt=und Land=
gericht
Wien wird hiermit des Johann Georg
Höckhers, gewest Burgerl. Tuchlaubens=ver=
wandtens
sammentliche Creditoren, auch son=
sten
jedermänniglich kund und zu wissen gethan:
wasgestalten zu gemeinsamen Nutzen der diesor=
tigen
Massa für nohtwendig befunden worden,
die bereits gerichtlich beschrieben und inventirt
Höckerische Gewölbs=einrichtung (so in zweyen
harten Budln, 3. mit Tuch überzogenen Cana=
pee
, sammentlichen Stellage mit Vorhängen,
Schreib-pulten Sesseln meßingenen Gewich=
tern
, und andern Fahrnussen bestehet) per Li-
citationem
auszufeilen, und an die Meistbie=
tende
zu verkauffen; zu welchem Ende auch eine
Licitations=tagsatzung ungehindert deren ein=
gehenden
Wein-ferien auf den 1. des nächst=
kommenden
Monats Octobris fruh um 9. Uhr
in der gräfl. Wallscekisch- auf dem Hohen=markt
ligenden Behausung in dasigen Handlungs=ge=
wölb
zu erscheinen bestimmet worden; dahero
dann der=oder diejenige, so von obbemeldeter
Gewölbs=Einrichtung und Fahrnussen etwas käuf=
lich
an sich zu bringen gesinnet seyn möchten,
an vorbesagten Tag, Stund, und Ort ad li-
citandum
sich unausbleiblich einzufinden haben
werden. Actum Wien den 19. Sept. 1759.


Von N. Richter und Rath des Markts Himberg
wegen, wird hiermit jedermänniglich kund und zu
wissen gemacht, was gestalten des Adam Plumers,
gewest=Burgerl. Wirts zum weissen Rößl in Him=
berg
eigentumliche Behausung samt denen 4. ordi-
nari
Haus=gründen, dann 10. ein Viertl Joch
überländ=Aeckern, zwey Viertl Weingart=äckern und
Obst=gärten, ein Viertl Wein=garten, anderthalb
Achtl Kraut=garten und ein Viertl Tag=werk=peines
dem Meist=bietenden zu verkauffen seye. Wann
nun jemand all-dieses käuflichen gegen Erlag des
baren Kauf=schillings an sich zu bringen gedenket,
derjenige hat sich auf den 3ten künftigen Monats
Octobris fruh um 9. Uhr auf dem Markt Him=
bergischen
Rath=haus einzufinden, und der gewöhn=
lichen
Licitation beyzuwohnen. Actum Wien den
18. Aug. 1759.


Jn der Joseph Kurzböckischen Buchdruckerey
in der Bogner=gassen im Hof=glaserischen Haus im
ersten Stock ist zu haben:

Gespräch zwischen einem großmütigen Hussaren
und einen gefangenen Preußischen Dragoner à 7. kr.

Poetisches Schreiben eines in Preußischer Gefan=
genschaft
sterbenden Kaiserl. Königl. Officiers an
seinen Sohn nach Prag à 7. kr.

Andachtsübungen zum Gebrauch ihrer Kaiserl.

[8]

Königl. Apostol. Majestät, in Corduan gebunden
à 1. fl. 30. kr.

NB. Es ist auch innerhalb 8. Tägen, der dritte
Band der Predigen, ad R. P. Grill S. J. zu be=
kommen
, wovon der Preis ungebunden 1. fl. 45.,
gebunden in Franz=band 2. fl. 14. kr.


Bey Johann Thomas Trattner K. K. Hof=buch=
drucker
, und Buchhändler, alhier in dessen Buch=
handlung
auf dem Kohlmarkt in dem von Fische=
rischen
Haus, ist unter andern Büchern folgen=
des
zu haben:

Sammlung poetischer Neuigkeiten, Erstes Wo=
chenstück
des Herbst=monats, groß 8vo. Halle
und Leipzig 1759. NB. Die jährliche Prænu-
meration
auf diese Wochen=schrift ist 4. fl. =
chentlich
werden 2. Stücke davon ausgegeben,
und zwar eines am Montag, und das andere am
Donnerstag. Jedes Stück wird besonders à 3. kr.
verkauft.


Den 8. und 9. eingehenden Monats October,
wird mit Einverständnuß deren gesamten Grund=
berg
=recht=und Zehend=Herren zu Berchtoldstorf,
Brunn, Enzerstorf, Mödling, Gumpoldskirchen,
Trayskirchen, und Pfaffsteten, für dies Jahr das
Wein=lösen und zwar den ersten Tag in der
Ebene, und den anderten Tag im Gebürg ihren
Anfang nehmen, welches jedermänniglich zur
Wissenschaft hiemit kund gemacht wird.


Auf Verordnung einer Hochlöbl. N. Oe. Re=
gierung
, werden auf der Sailerstadt in der Hol=
lerstauden
im anderten Stock verschiedene Klei=
der
, Weis=zeug, Bilder, Kästen, Sesseln,
Behter, Zinn, Kupfer, Meßing, Eisen und
andere Verlassenschafts=effecten, den 5. October
fruhe von 9. bis 12., dann Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr, licitando dem Meist=bietenden, und
baar bezahlenden hindann gegeben werden.


Nachdeme zu Befolgung des untern 31. Dec.
1751. erlassen allerhöchsten Landes=fürstli. Be=
fehls
für anheuer das Wein=lösen unter des Lan=
des
-fürstl. Stifts Kloster=neuburg Berg=herr=
lichen
Jurisdiction, als zu und um Kalenberg,
Weidling, um Kloster=neuburg; Kritzendorf,
und Höflein: Jtem Heiling=stadt, Nußdorf
Grinzing, unter=döbling, Sallmanstorf, Meid=
ling
, un Ottakring, bey fürdaurend guten Wet=
ter
auf den 10 nächst=kommenden Monats Octob.
in der Ebene, und den 12. ejusdem im Gebürg
seinen Anfang nehmen solle, als wird ein sol=
ches
jedermänniglich hiemit kund gemacht.


Von der N. Oe. Regierung wegen, wird mit
gegenwärtig=offenen Edict denen in dem nach
weil. Christian Rudolph Eisenreich, unterm 10.
Junii 1747. ergangenen Cridä=relations=aus=
schlag
, und zwar in tertia Classe einkommenden
Creditoren, benanntlichen denen Conrad Heni=

cha, als Mandatario der Maria Rosalia Pierz=
lin
, gebornen Eisenreichin, dann Joseph Martin
Conradi, als Löschenkohlischen Mandatario,
der Catharina Margaretha Helvetinsin, gebor=
ne
Eisenreichin, wie auch Siegmund Polz, Pe=
ter
Kutzer, Ferdinand Schuster, und Johann
Bernhard Rupl, derenselben Erben, oder wem
sonsten daran gelegen ist, kund und zu wissen
gemacht: Es habe Regierung auf Anlangen des
Doctoris Aigner, als Christian Rudolph Eisen=
reichischen
Curatoris ad lites für nöhtig zu seyn
erachtet, oberwehnt=eisenreichische Creditores
zu vollständiger Liquidirung ihrer bey sothaner
Christian Rudolph Eisenreichischen Crida=massa
angemeldeten Forderungen einzuberufen; zu wel=
chem
Ende dann denenselben der 24. künftigen
Monats Novembris Nachmittags præcise um 3.
Uhr zur behörigen, und zwar peremptorischen
Liquidirungs=tagsatzung anberaumet worden.
Solchemnach werden obbenannte in dem nach
weil. Christian Rudolph Eisenreich, unterm 10.
Juni 1747. ergangenen Cridä=ausschlag, und
zwar in tertia Classe einkommende Creditores,
derenselben Erben, oder sonst Theil=nehmende
an obbestimmten Tag und Stund vor Regierung
in der daselbst zu solchem Ende offen haltenden
Commißions=stuben entweder selbst persönlich
oder durch hierzu genugsam gevollmächtigte Ge=
walt
=tragere also gewiß zu erscheinen, und ihre
an solche Cridæ Massam angemeldete auch er-
wehnter
massen classificirte Anforderungen der
Ordnung nach vollständig zu liquidiren haben,
wie im widrigen der Ausbleibende in betref. seiner
classificirten Forderung pro non iquidato gehal=
ten
, einfolglichen von gegenwärtiger concurs
Massa, und dessen Repartirung gänzlichen ausge=
schlossen
, und abgewiesen seyn solle. Wornach
sich ein jeder zu richten, und vor Schaden zu
hütten wissen wird. Actum Wien den 22. Au=
gusti
1759.


NB. Bey diesem eintrettenden 4ten Jah=
res
=quartal werden abermalen die Lieb=
haber
dieses Wienerischen Diarii, wie auch
des Post=täglichen Frag=und Kund=
schafts
=bogens, nach Standes=würden,
um deren gewöhnliche vorhinein=Bezah=
lung
ersuchet. Und wann jemand das
Diarium Bestallungs=weise nehmen will,
so haben sich die hier in Wien anwesen=
de
in der diegfälligen Schreib=stuben in
dem neuen Michaeler=haus, die aus=
wärtige
Liebhabere aber in dem Obrist=
Post=amt diesfalls anzumelden.

[9]

Wien 29. Septemb.

Jn Münz=sachen ist folgendes Kaiserli=
ches
Patent publiciret worden.

WIR FRANZ von GOtes Gnaden,
erwählter Römischer Kaiser, ꝛc. ꝛc. ꝛc.

Entbieten N. allen und jeden Chur=für=
sten
, Fürsten, Geist=und Weltlichen, Prä=
laten
, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren,
Knechten, Land=vögten, Haupt=leuten, Vitz=
domen
, Vögten, Pflegeren, Verweeseren,
Amtleuten, Land=richteren, Schultheissen,
Burger=meisteren, Richteren, Rähten, Bür=
geren
, Gemeinden, und sonst allen Unseren,
und des Reichs=unterthanen und Getreuen,
in was Würden, Stand oder Weesen die
seynd, denen dieses Unser Kaiserl. Patent
vorkommet, Unsern Freund=Vetter=und
Oheimlichen Willen, Kaiserl. Huld, Gnade,
und alles Gutes und fügen Euer Liebden
Liebden, Andl. Andl. und Euch hiemit zu
wissen; was massen die Gebrechen in dem
Münz=weesen von einiger Zeit her, sonder=
heitlich
aber bey denen gegenwärtigen, dem
wehrten Teutschen Vatterland ohnehin so
schwer aufligenden Zeit=läuften sich derge=
stalt
gehäuffet haben, und in mannigfälti=
ger
Art noch täglich sich vermehren, daß,
wann zu deren Abstellung eine ernstliche und
ausgebige Vorsehung nicht gemachet wird,
durch dieses stille Uebel und dessen heimli=
chen
Zwang das wehrte Teutsche Vatterland,
und ein jeder dessen Jnwohneren ins beson=
dre
an dem seinigen Vermögen noch meh=
rer
, als durch die Wut des Krieges selbsten,
würde ausgesogen, und in der Folge gänz=
lichen
zu Grund gerichtet werden; gestalten
nebst deme, daß die mehreste Reichs=lande
mit einer Menge geringhaltiger Schied=und
anderen Münzen überschwemmet seynd,
wodurch die noch wenig übrige gute und
harte Münz=sorten immer höher getrieben,

und endlichen gar verschlungen, die Preise
aller Sachen aber gesteigert, und die Com=
mercien
erschweret werden; auch noch die
Münz Kipp=und Wipperey auf den höchsten
Grad ihres Unfugs angestiegen ist, und
die Einschmelzung deren noch wenig übrigen
guten Sorten immer weiter getrieben wird.

Jndeme nun Wir einem solchen gemein=
schädlichen
, und äusserst verderblichen Un=
weesen
nicht nachsehen können, sondern ver=
mög
tragenden Kaiserl. Amts darob zu sor=
gen
haben, daß dieses in Gesätz=mäßiger
Ordung abgestellet, und dargegen eine gu=
te
und gleiche Münz eingeführet, diese auch
für aller Vervortheilung bewahret, somit
die Commercien aufrecht erhalten, und ein
jeder des seinigen Vermögens gesichert wer=
den
möge; so haben Wir Uns entschlossen,
und seynd würklichen daran, um bey der all=
gemeinen
Reichs=versammlung das so hoch=
wichtige
Werk des Münz=weesens anwie=
derum
in Vortrag bringen zu lassen, auf
daß zuvorderist die bey der Execution des
im Jahr 1737. anbeliebten vormaligen
Leipziger Münz=fusses sich geäusserte Er=
schwernussen
, und weiter befundene Bedenk=
lichkeiten
nach dem von Chur=fürsten, Für=
sten
und Ständen, in ihrem unterm 28.
April 1752. an Uns erstatteten Gutachten
geäusserten Verlangen, in reifliche Erwe=
gung
nochmalen gezogen, sofort der Reichs=
münz
=fuß endlichen allenthalben fest gestel=
let
, und hiernach all=übriges in seinem
Vollzug gesetzet, somit dem das Publicum
so härtiglich druckenden Uebel gänzlichen ab=
geholfen
werden möge.

Gleichwie aber zu der Berichtigung alles
dessen eine mehrere Zeit nöhtig seyn will,
und wann bis dahin der fortwierigen Häuf=
fung
deren geringhaltigen, und dahingegen=

[10]

der Verringerung deren guten Münzen der
Lauf gelassen werden wollte, das Uebel in
mittler Zeit würde unheilbar, und der daraus
erwachsende Schaden unersetzlich werden;
so haven Wir an der Noht und dem Heil.
Römischen Reich zum Besten, dann zu Ab=
wendung
grösseren Schadens, wie auch zu
Wieder=einführung guter Ordnung vorträg=
lich
zu seyn befunden, die gegen die Fäl=
schung
, wie auch gegen die geringhaltige
Ausmünzung, dann Kipp=und Wippung,
auch andere derley gefährliche Unterschleiffe
allschon bestehende heilsame Reichs=gesätze
neuerlich zu verkünden, auf daß solche allent=
halben
in ihren straflichen Vollzug gesetzet,
und darmit dem weitern Wachstum des
Uebels einsweilen gesteuet werde, bis daß
nachhin durch einen allgemeinen Reichs=
schluß
, und dessen gleich durchgehenden Voll=
zug
solchem gänzlichen abgeholfen werden
möge.

Wir setzen, ordnen, und wollen demnach,
als Römischer Kaiser, und gebieten aller=
männiglich
:

1. Daß, nachdeme Wir vernehmen müs=
sen
, ob würden von mehreren Ständen ge=
ringhaltige
Münzen geschlagen, sie sämtlich
in Gemäßheit deren Reichs=schlüssen vom
5. Sept. 1667. und 17. Martii 1676.
wie auch des Münz=edicts vom 6. Novemb.
1630. dann des jüngeren Reichs=schlusses
vom 13. April 1737. und bey Vermeidung
derer in denen Reichs=gesätzen benannten
Straffen und Pönen, sonderheitlich jener des
Verlust der Münz=gerechtigkeit, wie auch
in Gefolg Unserer Kaiserl. Wahl=capitula=
tion
der Suspension à Sessione & Voto, als=
balden
davon abstehen, und dessen sich gänz=
lichen
enthalten sollen; denen Münz=mei=
steren
und Gesellen aber, wie auch denen
Gold=schmiden, und anderen gebieten Wir,
daß sie bey Vermeidung der in denen ob=er=
meldeten
Reichs=gesätzen, auf Ehr, Leib, und

Leben benannter Straf zu der Vermünzung
geringhaltiger Münzen sich keineswegs mehr
gebrauchen lassen sollen. Dahingegen
sollen

2. Die Münz=probations=täge bey denen
Kreisen, unter Vermeidung deren in dem
Reichs=abschied vom Jahr 1570. §. 139.
ausgedruckten Straffen und Pönen, des
fördersamsten wieder im Gang gebracht,
und in deren auf den 1. May und 1. Octob.
jeden Jahrs benannten Terminen ordentlich
gehalten, darmit auch auf den 1. Octob.
nächsthin wiederum angefangen, und auf
diesen die in denen Landen eines jeden Krei=
ses
gängige Münzen probiret, sofort von
deren Befund an Uns des fördersamsten be=
richtet
werden, auf daß solcher=gestalten
alles zu der Hinkünftigen endlichen Münz=
berichtung
soviel besser vorbereitet werde.

3. Wollen Wir, daß ob der von weil.
Unserem Vorfahrer am Reich Kaiser Caro-
lo
V. errichteten Hals=gerichts=ordnung
Art. CXl. von denen Münz=fälschern unab=
weichlich
gehalten, und solche allenthalben
genauest vollzogen werde, also zwar, daß
erstlich: wann einer betrüglicher Weise ei=
nes
anderen Zeichen darauf schlagt. Zum
anderten: wann einer unrecht Metal da=
zu
setzet. Zum dritten: wann einer der
Münz ihre rechte Schwere gefährlich be=
nihmt
, solche Münz=fälschere nachfolgen=
der
=massen gestraffet werden sollen; näm=
lich
: welche falsche Münz machen, zeichnen
oder dieselbige falsche Münz aufwechseln,
oder sonst zu sich bringen, und wiederum
gefährlich und boshaftiglich, dem Nächsten
zum Nachtheil, wissentlich ausgeben, die
sollen nach Gewohnheit, auch Satzung de=
ren
Rechten mit dem Feuer vom Leben zum
Tod gestraffet werden. Die die ihrige Häu=
ser
darzu wissentlich leihen, dieselbe Häu=
ser
sollen sie damit verwürket haben. Wel=

[11]

cher aber der Münz ihre rechte Schwere
gefährlicher Weise benihmt, oder auch ohne
habender Freyheit münzet, der solle gefäng=
lich
eingelegt, und nach Raht am Leib oder
Gut, nach Gestalt der Sachen gestraffet
werden. Wo aber irgend einer eines an=
deren
Münz umpräget, oder wiederum im
Tigel bringet, und geringe Münz daraus
machet, der solle an Leib oder Gut, nach
Gestalt der Sachen gestraffet werden. So
aber mit der Herrschaft Wissen und Willen
das geschähe, so solle dieselbe Herrschaft
ihre Münz=freyheit verwürket, und verlo=
ren
haben, auch weiter in Gemäßheit Un=
serer
Kaiserl. Wahl=capitulation à Sessio-
ne
& Voto suspendiret, und nicht anders,
als auf einem gemeinen Reichs=tag, nach
gegebener Satisfaction, restituiret werden.
Nicht minder wollen Wir

4. Das Verschmelzen und Aufwechseln
deren groben und anderen Geld=münzen dem
Reichs=schluß vom 5. April 1667. und dem
Münz=edict vom 6. Novemb. 1680. wie
auch dem jüngeren Reichs=schluß vom 13.
April 1737. gemäß bey Verlust deren
sonst bedienenden Ehren=ämtern, und Nie=
derlegung
alles Gewerbs, und Kauf=han=
dels
, Confiscirung und Wegnehmung deren
eingewechselten Geldern, samt dem Auf=
wechsel
=geld, auch gestalten Umständen nach,
unter Straf an Leib und Leben, hiemit ver=
boten
, und abgestellet haben. Jngleichen sollen

5. Alle Ringerere, Beschneidere, Schwä=
chere
, Wäschere, Schmelzere, Ausführere,
Abgiessere, Auswiegere, und Ausziehere nach
der Münz=ordnung vom Jahr 1559. und
dem Reichs=abschied vom Jahr 1566. §.
168. und 169. an Leib und Leben oder Gut,
nach Gestalt der Sachen gestraffet, und
niemand hierinn durchaus verschonet wer=
den
; und

6. Damit die Münz=verbrechere desto
daß, und förderlicher an Tag, und zu gebühr=

licher Straffe kommen, so solle in Gefol=
ge
des Rechts=abschieds vom Jahr 1566.
§. 168. einem jeden die und andere verbo=
tene
Mißbräuche, Betrüg, und Fälschung
der Münz der Obrigkeit eines jeden Orts,
da die geübet, oder da der Verbrecher be=
tretten
wird, alsbald, und unverzüglich an=
zubringen
, und zu rügen nicht allein erlaubt,
sondern auch bey Pön zwey Mark löhtigen
Goldes anzuzeigen, hiemit auferlegt seyn;
und wäre es Sach, daß ein solcher Ver=
brecher
am Gut gestraffet wurde, alsdann
solle dem Ansager an solcher verwürkten
Buß ein dritter Theil, die andere zwey Drit=
tel
aber der Obrigkeit, darunter die Ueber=
fahrung
geschehen, gebühren; welche Straf=
fen
die Obrigkeit auch also einbringen, und
dem Ansager seinen dritten Theil zustellen
solle; wurde aber solche Obrigkeit an Ein=
bringung
der verwürkten Straf saumig
seyn, oder sich selbst der Sach theilhaftig
machen, alsdann solle durch die Kreiß,
unter denen sie, die Saumigen, gesessen, de=
ren
Ueberfahrung halber, Unserem Kaiserl.
Fiscal nohtwendige Anzeige geschehen, und
von diesem wider solche auf die Straf von
10. Mark löhtigen Goldes, auch sonsten
weiters verfahren werden.

Und da derenselben Kreisen einer auch
hieran sich saumig erzeigen würde, alsdann
solle ein anderer Kreiß, der dessen in Er=
fahrung
käme, berührte Anzeig Unserem
Kaiserl. Fiscal zu thun schuldig seyn. Da=
neben
sollen diejenige saumige Stände Uns
auch namhaft gemacht werden, und da sie
mit Münz=freyheiten begabet, sollen sie von
wegen solchem ihren Ungehorsam derselbi=
gen
suspendiret, und ihre Münz einge=
stellet
seyn.

7. Nachdeme auch durch etliche unver=
münzet
Gold und Silber aus dem Reich
Teutscher Nation verführet, vertrieben, und

[12]

verhandelt worden, alles zu merklichen Be=
schwerden
, und Nachtheil Unserer, und des
Reichs Unterthanen, hohen und niederen
Standes; so soll hinführo kein unver=
münzt
Gold oder Silber, noch auch Silber=
geschirr
aus dem Reich geführet oder ver=
kauffet
, und im Wiederhandlungs=fall dessen
die Uebertrettere, ohne alle Gnad an Leib
oder Gut nach Gelegenheit der Sachen ge=
straffet
werden. Und da ferner

8. Nicht allein durch diejenige, welche
in Verführung deren guten Münzen Kauf=
mannschaft
treiben, der gemeine Nutzen ge=
schwächet
, sondern auch die so fremde ge=
einge
Münzen dagegen in das Land brin=
gen
, hohen nachtheiligen Schaden in der
Nation mit ihrem ungebührlichen Gewinn
verursachen; so sollen beyde in gleicher
Maaß, als in vorstehenden Articul
versehen dem Münz=edict vom 15. Junii
1676. gemäß, bestraffet werden.

9. Sollen die Obrigkeiten in Gefolg des
Reichs=schlusses vom 5. Sept. 1667. ad
Punctum 2. & 7. §. 3. wider die deren
Münz=vebrechen Verdächtige inquiriren,
and nicht allein auf diejenige, so mit ver=
dächtigen
, und ihrer Nahrung nicht gemäßen
Jnstrumenten umgehen, fleißig acht geben,
sondern auch die Handwerkere, welche die
zum Münz=gepräg erforderliche Jnstru=
menten
und Materialien verfertigen, bey
schwerer arbitrarischer Straf gehalten seyn,
ohne Vorwissen ihrer Obrigkeit solche, als
in specie die Stöcke Schneid=und Druck=
werk
, samt denen Präg=stöcken, nicht zu
machen, noch auszubesseren.

10. Jnsonderheit aber solle in weiterer
Gemäßheit des ermeldeten Reichs=schlusses
ad Punctum 2. & 7. §. 4. auf die Juden
ein fleißiges Aufmerken getragen, und der
Formul. ihres Eides ausdrücklich einverlei=
bet
werden, sich aller dieser Ordnung zu=
wider
gehender Ungebühr zu entmüßigen.

11. Solle keiner seine Münz=gerechtig=
keit
oder Münz=stadt verkauffen verleihen,
verpfänden, oder verlegen lassen, vielweniger
mit dem Münz=meister wegen Theilung des
Gewinns, dem Reichs=abschied de Anno
1594. §. 103. und dem Reichs=schluß vom
Jahr 1667. §. 5. ad Punctum 2. & 7.
zuwider, einigen Pact treffen, und alle Pacta
de quota Lucri ohne Unterscheid gänzlich
verboten, und mehr nicht als dem Münz=
meister
eine gebührende Besoldung, aber
nicht per modum quotæ zu bestimmen er=
laubet
, auch der Verkauffer, Verleiher, Ver=
pfänder
oder der, so eine quotam des Ge=
winns
versprochen, oder das Münzen verle=
gen
lasset, seiner Münz=freyheit verlustiget,
und noch darzu der Kauf=oder Pfand=schil=
ling
, oder was er mittelst solchen verbotte=
nen
Contract an sich gebracht, verfallen
seyn, und hierinnen mit fiscalischen Prsces=
sen
dergestalt, als wie in erst=gedachten
Reichs=abschieden vorgesehen, verfahren
werden; daferne aber derjenige, so sich ob=
gedachter
=massen vergreift, dem Reich ohne
Mittel nicht unterworfen wäre; so solle
des Landes, oder selben Orts Obrigkeit, all=
wo
das Delictum begangen wird, derglei=
chen
Uebertretter vorzunehmen, ernstlich
auferleget seyn; wie nicht weniger die
Kauffere, Conductores, und alle, die mit ih=
nen
, so Münz=freyheiten haben, wider das
Verbot deren Reichs=abschieden contrahiren,
nicht allein den Kauf=oder Pfand=schiling,
oder Bestand=zins verwürket haben, son=
dern
darzu noch mit einer arbitrarischen Pön,
(so der Uebertretter, wann er ohne Mittel
dem Reich unterworfen, dem Kaiserl. Fisco,
sonsten aber dem Domino Territorii, oder,
wann dieser auch des Verbrechens theilhaf=
tig
gemachet würde, berührtem Fisco zu be=
zahlen
schuldig seyn solle) angesehen werden.


(Das Uebrige folget künftig.)

[13]

JOURNAL

Von der combinirt=Kaiserl. Königl. und Reichs=execu=
tions
=armee vom 21. bis 25. September 1759. Haupt=quartier
Wilsdruf.

Den 21sten hat die Armee eine Bewegung vorwärts
gemacht, um, wann möglich, den Feind aus seinem
vortheilhaften Lager auf denen Anhöhen von Meissen zu
delogiren; zu welchem Ende dann Herr General Haddick
mit seinem unterhabenden Corps bereits den 20. Abends
über Miltitz vorgerucket, um den Feind in seiner rechten
Flanque anzugreiffen, die Attaquen giengen ganz gut von
statten, und wurde der Feind verschiedene vortheilhafte
Posten zu verlassen genöthiget, ihme bey einem heftigen
Kanonen=feuer, so von 9. Uhr Morgens bis 7. Uhr Abends
ohne Unterlaß gedauret, ein beträchtlicher Schaden zu=
gefüget
, viele Gefangene eingebracht, äuch 9. Canons,
und 1. Estandart erobert, von welchem allem die um=
ständlichere
Relation demnächsten folgen wird. Da aber
die einbrechende Nacht verhinderet, von allen denen be=
reits
erfochtenen Vortheilen zu profitiren, auch dadurch
der Feind Gelegenheit gewonnen, sich wieder zu recolligi=
ren
, und seine Position zu verändern, so ware es nicht
wol mehr thunlich den Feind neuerdings anzugreiffen,
dahero die Armee noch

Den 22. auf dem Wahl=platz, und in denen Posten,
woraus man den Feind vertrieben gehabt, stehen geblieben,

[14]

und nachdeme das Haddickische Corps sich wiederum bey
Riemsdorf an den linken Flügel angeschlossen, die ge=
samte
Armee hierauf


Den 23. das bereits den 19. Abends occupirte alte
Lager bezogen, alwo selbige auch gestern


Den 24., und heute


Den 25. stehen geblieben, und keine andere Verän=
derung
, als bey denen Vor=posten, nach Maß deren
feindlichen Dispositionen, vorgenommen worden.


Ansonsten ist von dem General Luzinsky die Nach=
richt
eingeloffen, daß er sich mit seinen unterhabenden
Trupen noch bey Jena befinde, und sich einige Deta=
schements
Heßisch=und Hanöverischer leichter Trupen
in denen Gegenden vor Weissensee und Naumburg sehen
lassen, so hatte er, solche zu vertreiben, den Baronyaischen
Obrist=leutenant Sprung mit einem Detaschement dahin
geschicket, welcher ein derley Commando bey Weissen=
see
versprenget, viele davon niedergehauen, und 5
Gefangene eingebracht, dabey auch nicht mehr,
dann 1. Mann und 4. Pferde bleßir=
ter
bekommen.

[15]

Ausführliche Relation

Von der bey Kunersdorf vorgewesten Schlacht, wie
solche von dem commandirenden Generalen Grafen von Soltikof /
nacher Petersburg eingeschicket, und allda auf Befehl Jhrer Rus=
sisch
=Kaiserl. Majestät publiciret worden ist.

Den 11. Augsti früh um 2. Uhr setzte sich der Feind in Bewegung,
rückte gegen unseren rechten Flügel an, und indeme er Mine mach=
te
, als ob er auf allen Seiten den Angrif thun wollte, war nur seine Ab=
sicht
, den Ort auszusehen, wo er seine Attaque am besten anfangen kön=
te
; oder sein Endzweck gienge vielmehr dahin, daß wir nicht merken soll=
ten
, wo er seinen Angrif eigntlich zu thun willens wäre. Vormittags
um 9. Uhr wurde man gewahr, daß er gegen die Flanke unseres linken
Flügels auf einem Berge 2. Batterien errichtete, auch einige Cavalle=
rie
und Jnfanterie, unter derselben Bedeckung gegen eben dieselbe Flan=
ke
in den Thal vorrücken ließ. Gegen 10. Uhr dehnte der Feind seinen lin=
ken
Flügel noch weiter gegen unsern rechten aus, und man konte aus al=
len
Anstalten deutlich sehen, daß er seine Attaque auf unseren rechten
und linken Flügel zugleich anfangen würde, indem seine Batterien auch
gegen unseren rechten Flügel fertig waren.


Da er aber, wann auf unseren rechten Flügel der Angrif erfolgen
sollte, erst einen Morast über eine grosse Brücke paßiren muste, so trug
ich dem General=major Grafen von Tottleben auf, selbige in Brand zu
stecken; dann, ob ich gleich dadurch die ganze feindliche Macht auf un=
seren
linken Flügel herüber zog, so verschafte ich mir gegentheils den
Vortheil, nach Maßgebung deren feindlichen Unternehmungen, meine
Gegen=anstalten desto besser treffen zu können.


Der Feind ließ auch würklich gegen über unsern rechten Flügel nur
einige Cavallerie stehen, wandte sich mit seiner ganzen Macht nach unse=
ren
linken Flügel, und gieng um halb 12. Uhr unter einem entsetzlichen
Feuer aus dem groben Geschütz gerade auf die Flanke dieses Flügels los.

[16]

Mittler=weile, daß die im Thal postirte feindliche Jnfanterie und
Cavallerie unter unsere Canonen ruckte, nahm gleich nach 12. Uhr das
Feuer aus dem kleinen Gewehr seinen Anfang. Der Feind formirte sei=
ne
Colonnen, und führte sie gerade gegen unsere Flanke an. Quer vor
der selben stunde das Grenadier=regiment vom neuen Corps. Obgleich das=
selbe
mit ausnehmender Tapferkeit Stand hielt, auch dem Feinde grossen
Schaden zufügte wurde es doch zum Weichen gebracht, indem der Feind
seine ganze Macht gegen dieses einzige Regiment richtete, und durch sei=
nen
starken Verlust nur desto hitziger wurde, diesen Platz zu behaupten;
und weil dadurch die Flanke bloß gestellet wurde, so geriehten beyde Li=
nien
in grosse Gefahr. Allein der General=leutenant Fürst Golizin
nahme aus der ersten Linie das fünfte, und aus der zweyten das dritte
Musquetier=regiment, ließ selbige eine Wendung machen, und in eine
Linie tretten, zu Unterstützung derselben aber befahl er dem vierten und
ersten Regiment des neuen Corps eben dieses zu thun, so daß aus der
linken Flanke die Fronte der Armee formiret wurde. Weil nun das
Grenadier=regiment dadurch, da es seinen Platz verlassen müssen, dem
Feind Gelegenheit gab, unsere Anhöhen zu ersteigen, sich zu verstärken,
und seine sehr tieffe Fronte weiter auszudehnen, so waren zu letzt auch
diese Regimenter nicht im Stande, ihre Linien zu erhalten, und da der
Feind sich zweyer von unseren Batterien bemächtiget, stellte er seine gan=
ze
Armee in eine Colonne auf, dero Fronte die ganze Weite von unseren
auf denen Anhöhen gestellten Linien einnahm, auch so dicht an einander
stunde, daß man das Ende davon nicht übersehen, jedoch dieses wol ab=
nehmen
konte, daß derselbe mit einer zwar eben so grossen Fronte, als
unsere neue war, aber ungeacht seines bereits erlittenen Verlustes in sehr
vielen Gliedern sich vorgesetzet hatte, bis an unseren rechten Flügel,
und wo möglich, bis an das Ufer der Oder durchzudringen, in welcher
Absicht er dann auch einen grossen Theil seiner Artillerie dahin schafte.


Gegen diese grosse feindliche Force muste unserer Seits alle Kräfte
angewendet werden. Jch beorderte deswegen den General=leutenant
Panin, die wankende Regimenter mit frischen zu unterstützen, welcher
auch meinen Befehl mit einem rühmlichen Eifer, und vieler Geschick=
lichkeit
ins Werk richtete. Und da das enge Terrain nicht erlaubte
mehr als zwey Regimenter in die Seiten=linie zu stellen, so führte er

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zuerst aus der zweyten Linie der anderen Division das zweyte Grenadier=
regiment
unter Commando des Brigadiers, Grafens von Bruce, und
sodann der Römisch=Kaiserl. General leutenant Graf Campitelli die
Grenadiers=compagnien von denen Teutschen Regimentern dahin. Hin=
ter
diesen rangirte er eine neue Linie von dem Beloserischen, und Nische=
gorodischen
Regiment, auf welche noch eine zweyte vom St. Petersbur=
gischen
, und Nowogrodischen Regiment folgte. Das Regiment des Ge=
neral
=leutenants von Loudon, und das von Baden=baden ruckten auch
zur Unterstützung ihrer Grenadiers=compagnien hieran.


Solcher=gestalt wurde der Feind aufgehalten, und das Treffen wur=
de
gleich. Der Feind setzte alle seine Kräfte an, ließ auch seine Cavalle=
rie
anrucken; und ob sie zwar wegen des engen Terrains mehr litte,
als das sie mit Vortheil agiren konte, so wolte der Feind es dannoch
wagen, und schmeichelte sich aufs neue den Vortheil auf seine Seite zu
lenken. Allein der General=leutenant Graf Rumanzow nahm unsere,
und der Baron Loudon die Oesterreichische Cavallerie, warfen mit selbi=
ger
die feindliche sogleich über den Hauffen, und brachten sie in die Flucht.
Der General=leutenant Prinz Lubomirsky ließ zugleich das Pleskowi=
sche
, Axscheronische, und Wologdaische Regiment eine Wendung machen.
Der General=major Prinz Wolkonsky nahm auf meinen Befehl aus der
ersten Division, das erste Grenadier=und das Asowische Regiment, wo=
mit
sie auch die feindliche Jnfanterie in einige Confusion brachten.


Um dieses wieder herzustellen, ließ der Feind von dem Ende seiner
so dichten Colonne, eine besondere Colonne abtheilen,welche er hinter
unsere zweyte Linie durchzubringen suchte, um solche zwischen zwey Feuer
zu setzen, und den vom rechten Flügel anruckenden Succurs zuruck zu
halten; allein der General=major Berg, und der Brigadier von der
Felden stellten sich mit dem Sibirischen Regiment, und einem Bataillon
von Nischegorodischen aus der zweyten Linie der ersten Division dieser
abgetheilten feindlichen Colonne entgegen, brachten sowol mit ihren
Feld=stücken, als besonders mit denen Einhörnern, und Schuwalowi=
schen
Haubitzen, die währender Bataille unter die anruckende Regi=
menter
vertheilet wurden, selbige in die Flucht, und zerstreuten sie gänz=

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liche; wozu auch die Oesterreichische auf einer Anhöhe vor denen Regi=
mentern
aufgeführte Canonen sehr vieles beytrugen.

Hier konte man schon die Schlacht für gewonnen halten; dann ob
der Feind sich gleich bestrebte, die Ordnung bey seinen Trupen wieder
herzustellen, so, wurde er doch gezwungen sich beständig zuruck zu ziehen,
unsere Trupen aber drangen immer in ihn hinein. Zu letzt führten der
General leutenant Villebois, und der General=major Fürst Dolgoruckoy
gegen 5. Uhr das Woronesische und Narwische Regiment von der Avant=
garde
herbey, der General=major Berg aber fiel mit dem zweyten Mos=
kowischen
, dem Kasanischen, und einer Compagnie vom Nischegorodischen
Regiment den Feind in die Flanke, und da er sich an den General=leu=
tenant
Villebois anschloß, nöhtigten sie den Feind, der schon in der Re=
traite
begriffen war, völlig die Flucht zu ergreiffen, nahmen ihm unsere
und seine eigene Canonen ab, trieben ihn aus dem ganzen Retransche=
ment
heraus, und verfolgten ihn sogar bis in den Thal. Der König in
Preussen that alles mögliche, um seine Retraite in guter Ordnung zu be=
werkstelligen
, und gab daher dem Obrist=leutenant Biderbe Befehl, mit
zweyen Escadrons vom Leib=küraßier=regiment, das Moskowische und
Narwische Regiment anzugreiffen, allein die Feinde waren schon sehr
entkräftet, daß die Tschugugewische Cosacken allein hinlänglich waren,
diese beyde Escadrons gänzlich aufzureiben, und den Obrist=leutenant
zum Gefangenen zu machen, auch die Standarte zu erbeuten.


Die ganze feindliche Armee ergrif hierauf die Flucht, und der Ge=
neral
=leutenant Baron von Loudon wurde mit unserer, und seiner eige=
nen
Cavallerie, auch der Brigadier Stojanow mit dessen Regiment lin=
ker
Hand, der General=major Graf von Tottleben aber mit denen übri=
gen
leichten Trupen rechter Hand, den Feind zu verfolgen, nachgeschicket.


Auf solche Weise endigte sich die um halb 12. Uhr Mittags für
den Feind mit so vieler Hofnung des Sieges angefangene, und fast 7.
Stunden lang angehaltene heftige, und blutige Bataille.

Künftig folgt der Beschluß.

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