Num. 78. Samstag den 29. Septembris. 1759.
INDUSTRIA, LABORE. ET VERITATIS GENUINA
Wienerisches DIARIUM.
Gedruckt in dem Kaiserl. Kön. privilegirten Zeitungs=verlag und
Buch=
druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Hanover 14. Sept.
ZU Münster hat die Garnison nebst
de=
nen Studenten und Bürgerschaft
ei=
nen Ausfall gethan; sie sind aber
von denen Unsrigen zurück getrieben
wor=
den. Bey dem Bombardement sind 300.
und einige 70. Häuser, ein Kloster, eine
Kirche und ein Thurn eingeäschert. Am
6. hat der General von Jmhof
vernom=
men, daß eine Französische Verstärkung von
16000. Mann über Wesel im Anmarsch
sty, worauf er die Belagerung
aufgeho=
ben, und sich bis Telligte zurück gezogen.
Als er aber gesehen, daß der Succurs
nicht über 4000. Mann stark gewesen,
hat er die Besatzungen aus Osnabrück und
Paderborn an sich gezogen, und wird
nunmehro die Belagerung neuer Dingen
fortsetzen. Die Belagerung des
Schlos=
ses zu Marburg ist auf unsrer Seite mit
gutem Erfolg geendiget. Am 11. dieses
hat die Besatzung, welche 800. Mann
stark gewesen, capituliret, und sich nebst
ihrem Commandanten zu Kriegs=gefange=
nen ergeben. Das Haupt=quartier des
Herzogs Ferdinand ist darauf bis
Nieder=
weymar, 2. Meilen jenseits Marburg
vor=
gerückt. Nach denen hiesigen Anstalten zu
urtheilen, dörfte es dies Jahr wenig
ru=
hige Winter=quartiere geben.
Dresden 17. Sept.
Von der Daunischen Armee bey
Bu=
disin sind viele Wägen allhier angekommen,
um einen Theil des hier befindlichen
star=
ken Mehl=vorrats abzuholen. Von denen
bey Torgau gestandenen Reichs=trupen
sind am Sonn=abend Nachmittags 3.
Regimenter von der hiesigen Garnison in
dasiges Lager, und jene hingegen herein
marschiret. Die Königl. Herrschaften be=
gaben sich deswegen auf den grossen Stall,
um solche anzusehen. Am Sonn=abend
Vormittags sind die beyde Königl. Prinzen,
Albert und Clement, nebst einem starken
Gefolg von Officiers und Cavalliers in
das hiesige Lager geritten, und haben
solches in Augenschein genommen. Am
Sonntag Vormittag wurde wegen
glückli=
cher Befreyung der hiesigen Residenz=stadt
in allen Kirchen nach der Predig ein
Dank=
gebett verlesen, und das Te Deum
gesun=
gen, wobey das Salmische
Jnfanterie=
regiment dreymal Salve gegeben. Zu
Mit=
tag haben Se. Hoch=fürstl. Durchl. der
Prinz von Zwey=brücken, in Dero
Haupt=
quartier zu Notnitz ein grosses Tractament
gegeben, wobey auch die hiesige sämtliche
Königl. Herrschaften zugegen waren. Da
am Sonn=abend zu Mittag der
Oesterrei=
chische General von Haddick mit seinem
Corps von 12000. Mann aufs
schleunig=
ste nach Meissen aufgebrochen, um gegen
die Preussen etwas zu wagen, so ist
Sonn=
tags Nachmittags von demselben die
Nach=
richt eingeloffen, daß er 2. und eine halbe
Meile von hier zwischen Tonneberg und
Meissen, ein starkes Gefechte mit einem
Preußischen Corps gehabt habe. Es
mu=
sten deswegen sogleich 2. Regimenter
Kü=
raßier aus hiesigem Lager zum Sucrurs
aufbrechen. Jn voriger Nacht und
die=
sen Morgen ist die Oesterreichische schwere
Bagage alle nacher Pirna und Böhmen
auf=
gebrochen. Die hiesige Königl. Herrschaf=
ten haben auch alle ihre Equipage und
Be=
dienung fort schaffen lassen, ob sie sich
gleich selbst noch hier befinden; so bald üble
Nachricht einlauft, wicd alles seine
Reti=
rade nach Prag nehmen. Man befestiget
hiesige Residenz noch stärker als sie zuvor
gewesen ist. Jn der Nieder=laußitz haben
die Preussen die Graf Brühlische Güter zu
Pforten und Forsta völlig ausgeplündert,
und ruiniret. Heute früh ist endlich auch
das Preußische Lazaret auf Schiffen
ab=
gefahren, und mag die Anzalhl deren
Bles=
sirten und Kranken zusammen 500. Mann
gewesen seyn.
Extract=schreibens de Dato
Ham=
burg den 15. Sept. 1759.
Was die letztere von der Schwedischen
Armee aus Pommern eingekommene
Nach=
richten mitgebracht haben, daß nämlich die
Schwedische Trupen den Posten Lockenitz
überfallen, darinnen etliche und neunzig
Mann Preussen gefangen, und dardurch
den Vortheil erhalten haben, daß sie bis
unter die Canonen von Stettin
Contribu=
tionen an Geld und Fourage ausschreiben
können, wird bestätiget.
Die noch wichtigere Nachricht aber
be=
stehet in deme, daß die Schwedische
Flo=
tille in dem grossen Haf die Preußische
völ=
lig geschlagen, und 8. Schiffe worauf
600. Mann embarquiret, und 80. Ca=
nonen befindlich waren, eroberet habe.
Die Schweden sollen nun nicht weiter,
als 3. Meilen von Stettin entfernet seyn.
Petersburg 26. Aug
Am Donnerstag voriger Woche langte
ein Currier von der Arme mit denen
Schlüs=
seln von Frankfort an der Oder an. Sonn=
tags war grosse Cour auf Petershof, wo
Jhre Kaiserl. Majestät die Glückwünsche
über den letzten Sieg annahmen. Der
Handel unter Stettin ist unter gewissen
Be=
dingungen frey gegeben worden; es
beru=
het nur blos auf der Erklärung des Worts
Contrebande, so wird altes fast wiederum
in seinem vorigen Gleisse seyn. Die
Se=
questration derer in Preussen belegenen
Gü=
tera deren in Preußischen Diensten
stehen=
den Civil=und Militar=bedienten, ist durch
eine Kaiserl. Ukase gehoben worden, und
es wird ihnen alles nach einem endlich
von ihnen eingesandten Jnventario zurück
geliefert. Der Sommer ist so beständig,
und die Witterung so schön, daß man sich
eine so reiche und=gesegnete Erndte
ver=
spricht, als wan in vielen Zeiten nicht
ge=
habt hat.
Frankfort am Mayn 16. Sept.
Die bey der Französischen Armee
ge=
weste Sachsen sind heute zum Theil in
hie=
siger Stadt eingerückt. Die neue Königl.
Französische Verordnung, daß von jedem
Regiment, welches nicht vollzählig ist,
Officier abgehen, und Rocruten
anwer=
ben sollen, kommt schon an verschiedenen
Orten in Erfüllung. Unter andern hat der
Leutenant des Regiments Anhalt, Herr
Baron von Brenken, zu Oberrode, na=
he an hiesiger Stadt, eine Werbung
er=
richtet, wo jeglicher, der eine drey=jährige
Capitulation bey dessen Jnfanterie=regi=
ment eingehet, nicht allein gutes Hand=
und Tag=geld sondern auch die
Versiche=
rung einer unverbrüchlichen Capitulation
empfangt. Wer länger als die 3
capitu=
lirte Jahre dienen will, dem wird man
das Hand=geld verneuern und vermehren.
Es ist dieses der nämliche Officier, der
vo=
riges Jahr in Wetzlar mit so gutem Erfolg
und Zulauf geworben.
Posen 10. Sep.
Das Auswechslungs=geschäfte zu
Bü=
row, welches unter dem Preußischen
Ge=
neral von Willich glücklich angefangen
wur=
de, hat sich auf einmal zerschlagen, indem
sich Schwierigkeiten hervorgethan, die nur
eine dritte Betaille heben kan.
Man lobet zu Frankfort an der Oder die
⟨be⟩zeigte gute Manns=zucht deren Russen,
ab sie gleich zum Abschied 150000. Thaler
an baarem Gelde und Wechsel=briefen
for=
derten. Sie musten diesen Ort verlassen,
um die Verabredungen mit der
Oesterreichi=
schen Armee desto besser zu vollziehen.
Düsseldorf 20. September.
Ausser denen Brigaden von Champagne,
Belzune, Orleans, und Caraman, Drago=
ner, welche nach Briefen vom Lahnstrom
unterm 17. dieses, schon den 13. Ordre
erhalten, sich 1. ein halbe Meile von der
Armee zu entfernen, hat sich in dasigen
Gegenden nichts veränderliches ereignet.
Diese Brigaden, welche der Prinz von
Be=
aufremont commandirt, stehen bey Klein=
Linden, und campiren also zwischen Giessen
und dem Corpo des Herrn Herzogs von
Broglie, welcher eine Meile weiter gegen
Wetzlar steht. Dieses erstern
Detasche=
ment, welches, wie man sagt, das Corps
des letztern unterstützen soll, dörfte wol
eine andere Bestimmung haben. Das
Re=
giment Berchini Hussaren, ist nach
Frank=
reich, bis auf 240. Pferde, zurück
gegan=
gen.
Münchholzhausen 17. Sept.
Von der Alliirten Armee, welche noch
zu Ober=Weimar stehet, ist ein starkes
Corps nach Wolfershausen vorgerückt, auch
sagt man, es habe der Prinz Ferdinand ein
Corps von 8. bis 10000. Mann gegen
Münster detaschirt. Ein Adjutant dieses
Prinzen, ist den 13. durch die Dragoner
von Caraman zum Kriegs=gefangenen
ge=
macht worden.
Münster 14. September.
Der General von Jmhof, welcher einige
Regimenter vom Lippstadt und Osnabrück
an sich gezogen, stehet in einer
vortheil=
haften Position. Die Werl ligt vor ihm
und sein linker Flügel stoßt an Telligt. Den
7. kam es zu einem hitzigen Scharmützel,
der Herr von Comelras fotirte ein Corps
Hanoveraner die Werl wieder zu repaßiren.
Sie verretranschirten sich hierauf und feuer=
ten fast den ganzen Tag von denen
errich=
teten Batterien mit Cartätschen. Die
Fran=
zösische Trupen behaupteten indessen das
Terrain, tödteten viele Alliirten, verloren
aber gleichfalls gegen 40. Mann.
Duderstadt 12. September.
Der Haupt=mann von Scheiter hat sich
alhier gesetzt, um das Hanöverische und
Braunschweigische zu bedecken.
Danzig 15. September.
Jn Pommern zieht sich die Königlich=
Schwedische Armee immer stärker gegen
Stettin. Ein Detaschement derselben, hat
den 6. dieses, unter dem Herrn
General=
leutenant von Hessenstein nach Aufhebung
der Preußischen Patrouillen, den
Preußi=
schen Posten von Löcknitz, so in einer
Frey=
compagnie und Hussaren bestanden, delo=
girt, und 1. Capitain, 1. Cornet, 80. Ge=
meine, und 6. Hussaren zu Gefangnen
ge=
macht, auch 2. Canonen erbeutet. Neu=
ern Briefen vom 12. zufolge, soll diese
Armee nur 2. Meilen von Stettin stehen,
auch diese Festung würklich aufgefordert
ha=
ben. Preußischer Seits wird ein
beson=
ders Corps formirt, welches unter dem
Herrn General von Manteufel wider die
Schwedische Armee agiren, und nächstens
dahin abmarschiren soll. Ein ansehnlicher
Zug Pack=pferde, Meel=wägen und die
Bagage des Meineckischen Dragoner=regi=
ments sind deswegen den 11. zu Berlin
eingetroffen.
Erfurt 4. September.
Vorgestern Abends gegen 7. Uhr traffen
Se. Hochfürstl. Durchl. der regierende
Marggraf Friederich von Brandenburg=
Culmbach und Bayreuth, in Begleitung
derer Heren Grafen von Pose, von
Mire=
poir und von Löwenstein, des Premier=mi=
nisters von Ellroht, Cammer=herrns von
Ellroth, Herrn von Dieskau, und anderer
Cavaliers, alhier ein, nahmen Dero Logis
bey Herrn Bianco auf dem Anger, und
hielten indessen Garten=salon, unter
Er=
leuchtung 7. bis 800. Lichtern und Lampen,
offene Tafel. Gestern aber um halb 1.
Uhr setzten Se. Durchleucht die Reise
nach Braunschweig fort, allwo sie Dero
Beylager mit der Prinzeßin, Sophia
Carolina Maria, ältesten Prinzeßin
Toch=
ter des regierenden Herzogs von
Braun=
schweig, wie auch Schwester der
ver=
wittibten Herzogin von Sachsen=weimar,
feyerlich begehen werden.
Braunschweig 8. September.
Den 5. dieses langten Se. Durchleucht
der Herr Marggraf von Brandenburg=Bay=
reuth unter dreymaliger Lösung der
Cano=
nen auf unsern Wällen in dieser Haupt=stadt
an. Währendem Aufenthalt Sr. Durchl.
in dieser Stadt werden alle Theater
ge=
öfnet bleiben, und auf denenselben
Abwech=
selungs=weise grosse Opern, Pantomimes
mit Jntermezzo, Baletten und Operetten ꝛc.
aufgeführet werden. Heute wird damit
der Anfang gemacht, und die neue
Panto=
mime: die Abentheuer des Harlequin im
Harzwald mit Jntermezzo und Baletten
vorgestellet werden.
Extract eines Schreibens aus
Marburg 11. Sept.
Gestern Abends hat sich die Franz. Garni=
son in hiesiger Festung nach einem 24. stündi=
gen Beschiessen mit Canonen und Bomben
zu Kriegs=gefangenen ergeben. Der Graf
von Bückeburg machte gestern Abend um
6 Uhr noch ein erschreckliches Feuer; die
Canonen, Kugeln, und Bomben flogen zum
Theil mit einem förchterlichen Geprassel
über die Stadt, doch ist niemand
beschä=
digt ausser, daß ein paar Kugeln durch
Häuser und in die Lutherische Catheral=kirche
geflogen.Das Hauptquartier des Prinzen
Ferdinands ist gestern zu Weymar zwischen
hier und Giessen gewesen.
Journal, von dem unter des G. F. Z. M.
Grafens von Harsch Commando
stehen=
den Corps d'Armee vom 12. bis 22.
September 1759.
Es hat das feindliche Corps unter dem
General Fouquet seit der untern 11ten
ge=
gen die diesseitige Vor=posten bey Schatzlar
und Golden=else gemacht=aber fruchtloß
abgeloffenen Attaque sich vollends
wiede=
rum in sein altes Lager zuruck=gezogen, und
in demselben bis jetzo dergestalten ruhig
ge=
halten, daß von dieser Seite bis dermalen
nicht das mindeste Veränderliche
vorgefal=
len, obschon man
Den 18ten mit 1000. Pferden, und 2.
Bataillons Jnfanterie mit denen darzu
ge=
hörigen Canons bis vor das feindliche
La=
ger gerucket, und selbes ganz in der Nähe
recognosciret.
Nur hat man die folgende Täge mittels
eingelangter Kundschaften erfahren, daß ein
Theil dortig=feindlicher Trupen wiederum
von erholten Landshut hinweg, und in die
Laußnitz zu der Arme des Prinzen
Hein=
richs von Preussen gezogen worden; welche
Nachrichten sich doch nach der Hand nicht
gegründet befunden, da man dann
wahrge=
nommen, daß der Feind nur sein Lager
ge=
ändert, und einige Trupen etwas mehr
zu=
ruck hinter Landshut gelageret, somit seine
wahre Stärke zu verdecken gesuchet.
Der G. F. Z. M. Graf von Harsch hat
deme ungeachtet seinen Augenmerk
vorzüg=
lich in die Gegend Friedland gewendet, und
zur Recognoscirung des daselbsten
einge=
drungenen Feindes ein Detaschement von
einigen hundert Pferden abgesendet, welches
jedoch bey seiner Anlangung zu erholtem
Friedland die dort=endige Gegend bereits
wiederum vom Feinde verlassen, und zu derer
künftigen Bedeckung den G. F. M. L. Ba=
ron von Beck bey Krottau vorgefunden; zu
dessen Verstärkung
Den 21 dieses ein beträchliches
Deta=
schement von hinnen über Turnau
abmar=
schiret ist.
Wien den 29. Septemb. 1759.
Donnerstags den 27. dieses haben Se.
Majestät der Kaiser sich von
Schön=
brunn herein in die Burg begeben, und
daselbst unter Aufwartung Dero Hof=staats,
und in Gegenwart einer grossen Anzahl
ho=
hen und anderen Standes=personen für
den Hochwürdigsten Fürsten und Herrn
Franz Felix Bischoffen und Fürsten zu Trient
aus dem Gräflichen Hause von Alberti de
Enno dem Hochfürstl. Vice=hof=marschal=
len und Bevollmächtigten (Tit.) Herrn
Gervasis Grafen von Alberti de Enno mit
gewöhnlicher Feyerlichkeit die Kaiserl. Thron=
lehen allergnädigst ertheilet, zu deren
Em=
pfang bemeldeter Herr Abgesandte unter
Voraustrettung einer zahlreichen Menge
von Bedienten in reicher Gala Livree in
ei=
ner sechs=spännigen prächtigen Kutsche,
und mit Begieitung eines ansehnlichen
Ge=
folges in verschiedenen zwey=spännigen
Wägen aus dem alhiesigen Erz=bischöfli=
chen Hof nach der Kaiserl. Burg gefahren
ist, sodann vor dem Kaiserl. Thron eine
wol=gesetzte Anrede, desgleichen nach
Ab=
legung des gewöhnlichen Lehen=eides eine
zierliche Danksagung mit ausnehmender
Be=
redsamkeit abgeleget hat.
Abgewichenen Dienstag als den 25. die=
ses ist die Ziehung der Kaiserl. Königl. pri=
vilegirten Lotterie, in der Königl. Haupt=
stadt Prag beschehen, und die Num. 37.
35. 45. 73. und 19, mit sehr vielen
er=
heblichen Ambi, nahmhaften Terni, und
Estrati gehoben worden. Mit Umgehung
all=übrigen beträchtlichen Gewinn, so man
kürze halber unberührtet lasset; kommet nur
zu melden, das der sub L. A. im Amt
an=
gestelter Collector nebst anderen Gewinsten
auch einen Terno. mit 2000. Ducaten,
jener sub Num. 2. auf der Brandstadt,
Herr Johann Bartolome Tecini, nebst
an=
deren Terni, auch einen mit 400. deto,
der sub. Num. 10. im tiefen Graben 2. Qua=
terni, jener sub Num. 13. auf dem
Gra=
ben. Hieronim. Rigotti, an Estrati 2200 fl.
der sub Num. 14. in der Schulerstrassen,
einen Terno mit 500. Ducaten, und an
Estrati 4400. fl. jener sub Num. 15. im
Hutsteper=gassel an Fleisch=bänken Herr
Thomas Testa, nebst einigen Terni, auch
an Estrati 1300. fl. und der sub Num. 59.
in der Leopoldstadt Herr Wenzel Dentschitz.
nebst einigen Terni, auch an Estratti1800.
fl. abzuführen haben.
Den 13. künftigem Monats October,
wird alhier die fernere Ziehung
vorgenom=
men werden.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in und vor der Stadt.
Den. 24. Sept.
Jn der Stadt.
- Dem Wol edlen Hrn. Franz Xav. Prinz, K. K.
Münz=und Berg=wesens Hof=buchhalt. =rait. of=
fic., s. Fr. Anna Francisca, im Hillebrandisch. H.
in der Wolzeil, alt 27. J. - Der Cathar. Wagnerin, Burgerl. Wittwe, ihr K.
Anna, beyn 7. Schwert. bey Maria-stieg., 3. J.
Vor der Stadt.
- Joh. Knetz, Lehenkutsch.-kn., beym weis. Lämmel
bey St. Ulrich, alt 66. J. - Dem Gabriel Wißbauer, Tag=löhn, s. W. Magd.,
im Schönhafneris. H. in der Leopoldst., 65. J. - Dem Adam Weißbäck, Lack., s. K. Theres., in dem
Gericht=schreiberis. H. auf der Wied., alt 4. J. - Dem Jacob Mayer, Tag=löhn. s. K. Ferd., beym
gol. Engel zu Mätzleinstorf, alt 6. J.
Summa 6. Person. darunter 3. Kind.
Den. 25. Sept.
Jn. der Stadt.
- Dem Wenzel Zellner, Burgerl. Perücken-mach., s.
K. Franz, im Waffenbergis. H. am Hof, 5 v. J. - Wenzel H⟨annek⟩, Kirschnerges., im Stampisch.H.
untern Tuch-laub., alt 35. J.
Vor der Stadt.
- Dem Hrn. Franz Stätzer, des aus. Rahts, und
Burgerl. Oelerern, s. K. Barb., in s. H. in der
Rossau, alt 7. J. - Dem Hrn. Georg Schnerich, Herrschaftl. Caßiern,
s. Fr. Anna Barb., im Paaris. Gart. in der Al=
ster=gas., alt 48. J. - Hr. Joh. Aderman, gew. K. Harts., in s. H. am
Thury, alt 63. J. - Joh. Gartler, Gold arbeit=ges., beym gold. Vog.
bey Maria=hülf, alt 51. J. - Dem Andre Hintersteiner Lack, s. W. Anna,, im
Hagelmülleris. H. auf der Wied., alt 63. J.
Summa 7. Person. / darunter 2. Kind.
Dem 26. Sept.
Jn der Stadt Niemand.
Vor der Stadt.
- Dem Hrn. Adam Geistler, K. Hartsch, s. K. Jose-
pha, beym grün. Thurn am Neubau, alt 2 J. - Dem Georg Bauer, Burgerl. Wirt., s. K. Elisab.,
in s. H. auf der Wind-mühl, alt 4. J. - Dem Carl Hopp, Burgerl. Schneid., s. K. Ant.
beym gold. Ochs. bey Maria=hülf, alt 3. J. - Lorenz Bernhard, Jnstruct, beym rot. Rös. am
Neustift, alt 26. J.
Summa 4. Person., darunter 3. Kind.
Dem 27. Sept.
Jn der Stadt.
- Der Wol. ehrw. P. Don. Paulus Schlechtleutner,
Cler. Reg. S. Pauli, Probst in Collegio bey St.
Mich., alt 47. J. - Dem Hrn. Joh. Wisimger, K. K. Kuchel=inspect.,
s. K. Theres, im Eberlis. H. im tief. Grab. 5. v J. - Anna Moserin, Burgerl. Wittwe, in ihrem H. in
der Naglergas., alt 85. J.
Vor der Stadt.
- Dem Hrn. Joh. Laforet, K. Ober=jäg., s. K. Jos.,
beym Oelberg auf der Wied., alt 5. J. - Dem Math. Gall, Burgerl. Schuh-mach., s. T. Eli=
sab., in s. H zu Erdberg, alt 17 J. - Georg Hausman, in s. H. im Lerchf., alt 98 J.
- Elisab. Schetlin, in St. Joh. Nep. Spit., 70. J.
- Dem Jos. Schißler, Koch, s. W. Anna, bey dem
schwarz. Adl hinter Maria=hülf, alt 45. J. - Cathar. Tanzerin, Wittwe, im Göttis. H. in der
Leopoldst., alt 83. J.
Summa 9. Person. darunter 2. Kind.
Von des Pfarr Hausleithnerischen Grund=buchs
wegen, wird hiermit dem dahin unterwürfig,
vor einiger Zeit entwichenen, nunmehro aber
unbewusten Unterthan Johann Michael
Wis=
baner, von Stranzendorf kund,, und zu wissen
gemacht, daß derselbe von heut. Dato an inner
6. Wochen und 3. Tägen sich also gewis bey
diesseitiger Grund=buchs=canzley, damit man
wegen der von ihme verlassenen Behausung samt
Grund=stücken, und sich zeigenden namhaften
Schulden das weiters vorkehren könne, einfin-
den solle; als im wiedrigen das Haus cum
Ap-
pertinentiis den 16. Monats=tag Octobris
die-
ses 1759. Jahr ex officio licitando verkauffet
werden wurde. Welches man also ihme Johann
Michael Wisbauer zur behöriger Nachricht durch
gegenwärtiges Edict hat anerinneren wollen.
Gegeben Dechant=Hof Hausleithen den 1. Sept.
1759.
Den 16. October 1759. wird auf der
Hoch=
fürstlich Erz=bischöflichen Herrschaft St. Veit
nächst Schönbrunn, die alldasige Baad=stuben
samt Baaders=gerechtigkeit, nebst Haus, Gar=
ten, und Waldung, wie auch allerley Effecten,
und Medicamenten gegen baarer Bezahlung in
gedachten Haus dem Meist=bietenden verkauft
werden.
Von des Löblichen Stift Schotten=grundbuch
wird jedermänniglich zuwissen gemacht, daß, nach
vorhinig zu 5. verschiedenen malen affingirten
Edictis, und Licitations=tagsatzungen, über die
Piringerische Behausung zu St. Ulrich an
Neu=
stift gelegen, nun dieselbe wegen darauf
haften=
den Sätzen nochmalen, und letzlichen den 3. Oc=
tobris bey diesseitiger Grund=canzley, ungehin-
dert deren Herren licitiret, und in Ermanglung
eines anderen Licitanten, an den bereits
vorhan=
denen Kauffer, um den angebottenen Kauf=schil=
ling pr. 820. fl. überlassen werden solle.
Es seynd zwey frische vier=jährige Maul=thier
zu verkauffen, wer etwann ein Belieben hat,
solche zu kauffen, der kan sich in dem
Wind=
hagerischen Stift in der obern Bäcker=straß im
zweyten Stock anfragen.
Von der Hoch=gräfl. Excellenz Abensperg,
und Traunischen Herrschaft B⟨ach⟩flüsser=Amts=
canzley wegen, wird hiermit jedermänniglich
kund und zu wissen gemacht, daß des Franz
Schulzens Behausung samt überländ
Grund=
stück, heurigen Fechsung und Wirtschafts=effec=
ten, nachdeme solche unpartheyisch abgeschätzt,
und der Ordnung feil gebotten worden, auf den
5. nächst=künftigen Monats Octobris a. c. um
8. Uhr Fruh licitando zu verkauffen, zugleich für
jene, welche an obgedachtem Franz Schulzischen
Vermögen einige Forderung haben, pro tertio
& ultimo Termino die Liquidations=tagsatzung
anberaumet seye. Der also obgedachte
Behau=
sung und überländ Grund=stück oder
Wirtschafts=
effecten kauflich an sich zu bringen gedenket, oder
an sothanem Vermögen einige Forderung zu
ha=
ben vermeinet, solle sich an obbestimmten Tag.,
und Stund bey gedachter Herrschafts=canzley
geziemend anmelden.
Von dem Kaiserl. Königl. Stadt=und
Land=
gericht Wien wird hiermit des Johann Georg
Höckhers, gewest Burgerl. Tuchlaubens=ver=
wandtens sammentliche Creditoren, auch
son=
sten jedermänniglich kund und zu wissen gethan:
wasgestalten zu gemeinsamen Nutzen der
diesor=
tigen Massa für nohtwendig befunden worden,
die bereits gerichtlich beschrieben und inventirt
Höckerische Gewölbs=einrichtung (so in zweyen
harten Budln, 3. mit Tuch überzogenen
Cana=
pee, sammentlichen Stellage mit Vorhängen,
Schreib-pulten Sesseln meßingenen
Gewich=
tern, und andern Fahrnussen bestehet) per
Li-
citationem auszufeilen, und an die
Meistbie=
tende zu verkauffen; zu welchem Ende auch eine
Licitations=tagsatzung ungehindert deren
ein=
gehenden Wein-ferien auf den 1. des
nächst=
kommenden Monats Octobris fruh um 9. Uhr
in der gräfl. Wallscekisch- auf dem Hohen=markt
ligenden Behausung in dasigen Handlungs=ge=
wölb zu erscheinen bestimmet worden; dahero
dann der=oder diejenige, so von obbemeldeter
Gewölbs=Einrichtung und Fahrnussen etwas
käuf=
lich an sich zu bringen gesinnet seyn möchten,
an vorbesagten Tag, Stund, und Ort ad
li-
citandum sich unausbleiblich einzufinden haben
werden. Actum Wien den 19. Sept. 1759.
Von N. Richter und Rath des Markts Himberg
wegen, wird hiermit jedermänniglich kund und zu
wissen gemacht, was gestalten des Adam Plumers,
gewest=Burgerl. Wirts zum weissen Rößl in
Him=
berg eigentumliche Behausung samt denen 4. ordi-
nari Haus=gründen, dann 10. ein Viertl Joch
überländ=Aeckern, zwey Viertl Weingart=äckern und
Obst=gärten, ein Viertl Wein=garten, anderthalb
Achtl Kraut=garten und ein Viertl Tag=werk=⟨peines⟩
dem Meist=bietenden zu verkauffen seye. Wann
nun jemand all-dieses käuflichen gegen Erlag des
baren Kauf=schillings an sich zu bringen gedenket,
derjenige hat sich auf den 3ten künftigen Monats
Octobris fruh um 9. Uhr auf dem Markt
Him=
bergischen Rath=haus einzufinden, und der
gewöhn=
lichen Licitation beyzuwohnen. Actum Wien den
18. Aug. 1759.
Jn der Joseph Kurzböckischen Buchdruckerey
in der Bogner=gassen im Hof=glaserischen Haus im
ersten Stock ist zu haben:
Gespräch zwischen einem großmütigen Hussaren
und einen gefangenen Preußischen Dragoner à 7. kr.
Poetisches Schreiben eines in Preußischer
Gefan=
genschaft sterbenden Kaiserl. Königl. Officiers an
seinen Sohn nach Prag à 7. kr.
Andachtsübungen zum Gebrauch ihrer Kaiserl.
Königl. Apostol. Majestät, in Corduan gebunden
à 1. fl. 30. kr.
NB. Es ist auch innerhalb 8. Tägen, der dritte
Band der Predigen, ad R. P. Grill S. J. zu
be=
kommen, wovon der Preis ungebunden 1. fl. 45.,
gebunden in Franz=band 2. fl. 14. kr.
Bey Johann Thomas Trattner K. K. Hof=buch=
drucker, und Buchhändler, alhier in dessen
Buch=
handlung auf dem Kohlmarkt in dem von
Fische=
rischen Haus, ist unter andern Büchern
folgen=
des zu haben:
Sammlung poetischer Neuigkeiten, Erstes
Wo=
chenstück des Herbst=monats, groß 8vo. Halle
und Leipzig 1759. NB. Die jährliche Prænu-
meration auf diese Wochen=schrift ist 4. fl. Wö=
chentlich werden 2. Stücke davon ausgegeben,
und zwar eines am Montag, und das andere am
Donnerstag. Jedes Stück wird besonders à 3. kr.
verkauft.
Den 8. und 9. eingehenden Monats October,
wird mit Einverständnuß deren gesamten
Grund=
berg=recht=und Zehend=Herren zu Berchtoldstorf,
Brunn, Enzerstorf, Mödling, Gumpoldskirchen,
Trayskirchen, und Pfaffsteten, für dies Jahr das
Wein=lösen und zwar den ersten Tag in der
Ebene, und den anderten Tag im Gebürg ihren
Anfang nehmen, welches jedermänniglich zur
Wissenschaft hiemit kund gemacht wird.
Auf Verordnung einer Hochlöbl. N. Oe. Re=
gierung, werden auf der Sailerstadt in der
Hol=
lerstauden im anderten Stock verschiedene
Klei=
der, Weis=zeug, Bilder, Kästen, Sesseln,
Behter, Zinn, Kupfer, Meßing, Eisen und
andere Verlassenschafts=effecten, den 5. October
fruhe von 9. bis 12., dann Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr, licitando dem Meist=bietenden, und
baar bezahlenden hindann gegeben werden.
Nachdeme zu Befolgung des untern 31. Dec.
1751. erlassen allerhöchsten Landes=fürstli. Be=
fehls für anheuer das Wein=lösen unter des
Lan=
des-fürstl. Stifts Kloster=neuburg Berg=herr=
lichen Jurisdiction, als zu und um Kalenberg,
Weidling, um Kloster=neuburg; Kritzendorf,
und Höflein: Jtem Heiling=stadt, Nußdorf
Grinzing, unter=döbling, Sallmanstorf, Meid=
ling, un Ottakring, bey fürdaurend guten
Wet=
ter auf den 10 nächst=kommenden Monats Octob.
in der Ebene, und den 12. ejusdem im Gebürg
seinen Anfang nehmen solle, als wird ein
sol=
ches jedermänniglich hiemit kund gemacht.
Von der N. Oe. Regierung wegen, wird mit
gegenwärtig=offenen Edict denen in dem nach
weil. Christian Rudolph Eisenreich, unterm 10.
Junii 1747. ergangenen Cridä=relations=aus=
schlag, und zwar in tertia Classe einkommenden
Creditoren, benanntlichen denen Conrad Heni=
cha, als Mandatario der Maria Rosalia
Pierz=
lin, gebornen Eisenreichin, dann Joseph Martin
Conradi, als Löschenkohlischen Mandatario,
der Catharina Margaretha Helvetinsin, gebor=
ne Eisenreichin, wie auch Siegmund Polz, Pe=
ter Kutzer, Ferdinand Schuster, und Johann
Bernhard Rupl, derenselben Erben, oder wem
sonsten daran gelegen ist, kund und zu wissen
gemacht: Es habe Regierung auf Anlangen des
Doctoris Aigner, als Christian Rudolph
Eisen=
reichischen Curatoris ad lites für nöhtig zu seyn
erachtet, oberwehnt=eisenreichische Creditores
zu vollständiger Liquidirung ihrer bey sothaner
Christian Rudolph Eisenreichischen Crida=massa
angemeldeten Forderungen einzuberufen; zu
wel=
chem Ende dann denenselben der 24. künftigen
Monats Novembris Nachmittags præcise um 3.
Uhr zur behörigen, und zwar peremptorischen
Liquidirungs=tagsatzung anberaumet worden.
Solchemnach werden obbenannte in dem nach
weil. Christian Rudolph Eisenreich, unterm 10.
Juni 1747. ergangenen Cridä=ausschlag, und
zwar in tertia Classe einkommende Creditores,
derenselben Erben, oder sonst Theil=nehmende
an obbestimmten Tag und Stund vor Regierung
in der daselbst zu solchem Ende offen haltenden
Commißions=stuben entweder selbst persönlich
oder durch hierzu genugsam gevollmächtigte
Ge=
walt=tragere also gewiß zu erscheinen, und ihre
an solche Cridæ Massam angemeldete auch
er-
wehnter massen classificirte Anforderungen der
Ordnung nach vollständig zu liquidiren haben,
wie im widrigen der Ausbleibende in betref. seiner
classificirten Forderung pro non iquidato
gehal=
ten, einfolglichen von gegenwärtiger concurs
Massa, und dessen Repartirung gänzlichen
ausge=
schlossen, und abgewiesen seyn solle. Wornach
sich ein jeder zu richten, und vor Schaden zu
hütten wissen wird. Actum Wien den 22. Au=
gusti 1759.
NB. Bey diesem eintrettenden 4ten
Jah=
res=quartal werden abermalen die
Lieb=
haber dieses Wienerischen Diarii, wie auch
des Post=täglichen Frag=und
Kund=
schafts=bogens, nach Standes=würden,
um deren gewöhnliche vorhinein=Bezah=
lung ersuchet. Und wann jemand das
Diarium Bestallungs=weise nehmen will,
so haben sich die hier in Wien
anwesen=
de in der diegfälligen Schreib=stuben in
dem neuen Michaeler=haus, die
aus=
wärtige Liebhabere aber in dem Obrist=
Post=amt diesfalls anzumelden.
Wien 29. Septemb.
Jn Münz=sachen ist folgendes
Kaiserli=
ches Patent publiciret worden.
WIR FRANZ von GOtes Gnaden,
erwählter Römischer Kaiser, ꝛc. ꝛc. ꝛc.
Entbieten N. allen und jeden Chur=für=
sten, Fürsten, Geist=und Weltlichen, Prä=
laten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren,
Knechten, Land=vögten, Haupt=leuten, Vitz=
domen, Vögten, Pflegeren, Verweeseren,
Amtleuten, Land=richteren, Schultheissen,
Burger=meisteren, Richteren, Rähten, Bür=
geren, Gemeinden, und sonst allen Unseren,
und des Reichs=unterthanen und Getreuen,
in was Würden, Stand oder Weesen die
seynd, denen dieses Unser Kaiserl. Patent
vorkommet, Unsern Freund=Vetter=und
Oheimlichen Willen, Kaiserl. Huld, Gnade,
und alles Gutes und fügen Euer Liebden
Liebden, Andl. Andl. und Euch hiemit zu
wissen; was massen die Gebrechen in dem
Münz=weesen von einiger Zeit her, sonder=
heitlich aber bey denen gegenwärtigen, dem
wehrten Teutschen Vatterland ohnehin so
schwer aufligenden Zeit=läuften sich
derge=
stalt gehäuffet haben, und in
mannigfälti=
ger Art noch täglich sich vermehren, daß,
wann zu deren Abstellung eine ernstliche und
ausgebige Vorsehung nicht gemachet wird,
durch dieses stille Uebel und dessen
heimli=
chen Zwang das wehrte Teutsche Vatterland,
und ein jeder dessen Jnwohneren ins
beson=
dre an dem seinigen Vermögen noch
meh=
rer, als durch die Wut des Krieges selbsten,
würde ausgesogen, und in der Folge
gänz=
lichen zu Grund gerichtet werden; gestalten
nebst deme, daß die mehreste Reichs=lande
mit einer Menge geringhaltiger Schied=und
anderen Münzen überschwemmet seynd,
wodurch die noch wenig übrige gute und
harte Münz=sorten immer höher getrieben,
und endlichen gar verschlungen, die Preise
aller Sachen aber gesteigert, und die
Com=
mercien erschweret werden; auch noch die
Münz Kipp=und Wipperey auf den höchsten
Grad ihres Unfugs angestiegen ist, und
die Einschmelzung deren noch wenig übrigen
guten Sorten immer weiter getrieben wird.
Jndeme nun Wir einem solchen
gemein=
schädlichen, und äusserst verderblichen
Un=
weesen nicht nachsehen können, sondern
ver=
mög tragenden Kaiserl. Amts darob zu
sor=
gen haben, daß dieses in Gesätz=mäßiger
Ordung abgestellet, und dargegen eine
gu=
te und gleiche Münz eingeführet, diese auch
für aller Vervortheilung bewahret, somit
die Commercien aufrecht erhalten, und ein
jeder des seinigen Vermögens gesichert
wer=
den möge; so haben Wir Uns entschlossen,
und seynd würklichen daran, um bey der
all=
gemeinen Reichs=versammlung das so
hoch=
wichtige Werk des Münz=weesens
anwie=
derum in Vortrag bringen zu lassen, auf
daß zuvorderist die bey der Execution des
im Jahr 1737. anbeliebten vormaligen
Leipziger Münz=fusses sich geäusserte
Er=
schwernussen, und weiter befundene
Bedenk=
lichkeiten nach dem von Chur=fürsten, Für=
sten und Ständen, in ihrem unterm 28.
April 1752. an Uns erstatteten Gutachten
geäusserten Verlangen, in reifliche
Erwe=
gung nochmalen gezogen, sofort der
Reichs=
münz=fuß endlichen allenthalben fest
gestel=
let, und hiernach all=übriges in seinem
Vollzug gesetzet, somit dem das Publicum
so härtiglich druckenden Uebel gänzlichen
ab=
geholfen werden möge.
Gleichwie aber zu der Berichtigung alles
dessen eine mehrere Zeit nöhtig seyn will,
und wann bis dahin der fortwierigen
Häuf=
fung deren geringhaltigen, und dahingegen=
der Verringerung deren guten Münzen der
Lauf gelassen werden wollte, das Uebel in
mittler Zeit würde unheilbar, und der daraus
erwachsende Schaden unersetzlich werden;
so haven Wir an der Noht und dem Heil.
Römischen Reich zum Besten, dann zu
Ab=
wendung grösseren Schadens, wie auch zu
Wieder=einführung guter Ordnung
vorträg=
lich zu seyn befunden, die gegen die
Fäl=
schung, wie auch gegen die geringhaltige
Ausmünzung, dann Kipp=und Wippung,
auch andere derley gefährliche Unterschleiffe
allschon bestehende heilsame Reichs=gesätze
neuerlich zu verkünden, auf daß solche
allent=
halben in ihren straflichen Vollzug gesetzet,
und darmit dem weitern Wachstum des
Uebels einsweilen gesteuet werde, bis daß
nachhin durch einen allgemeinen
Reichs=
schluß, und dessen gleich durchgehenden
Voll=
zug solchem gänzlichen abgeholfen werden
möge.
Wir setzen, ordnen, und wollen demnach,
als Römischer Kaiser, und gebieten
aller=
männiglich:
1. Daß, nachdeme Wir vernehmen
müs=
sen, ob würden von mehreren Ständen
ge=
ringhaltige Münzen geschlagen, sie sämtlich
in Gemäßheit deren Reichs=schlüssen vom
5. Sept. 1667. und 17. Martii 1676.
wie auch des Münz=edicts vom 6. Novemb.
1630. dann des jüngeren Reichs=schlusses
vom 13. April 1737. und bey Vermeidung
derer in denen Reichs=gesätzen benannten
Straffen und Pönen, sonderheitlich jener des
Verlust der Münz=gerechtigkeit, wie auch
in Gefolg Unserer Kaiserl. Wahl=capitula=
tion der Suspension à Sessione & Voto, als=
balden davon abstehen, und dessen sich
gänz=
lichen enthalten sollen; denen Münz=mei=
steren und Gesellen aber, wie auch denen
Gold=schmiden, und anderen gebieten Wir,
daß sie bey Vermeidung der in denen ob=er=
meldeten Reichs=gesätzen, auf Ehr, Leib, und
Leben benannter Straf zu der Vermünzung
geringhaltiger Münzen sich keineswegs mehr
gebrauchen lassen sollen. Dahingegen
sollen
2. Die Münz=probations=täge bey denen
Kreisen, unter Vermeidung deren in dem
Reichs=abschied vom Jahr 1570. §. 139.
ausgedruckten Straffen und Pönen, des
fördersamsten wieder im Gang gebracht,
und in deren auf den 1. May und 1. Octob.
jeden Jahrs benannten Terminen ordentlich
gehalten, darmit auch auf den 1. Octob.
nächsthin wiederum angefangen, und auf
diesen die in denen Landen eines jeden
Krei=
ses gängige Münzen probiret, sofort von
deren Befund an Uns des fördersamsten
be=
richtet werden, auf daß solcher=gestalten
alles zu der Hinkünftigen endlichen
Münz=
berichtung soviel besser vorbereitet werde.
3. Wollen Wir, daß ob der von weil.
Unserem Vorfahrer am Reich Kaiser
Caro-
lo V. errichteten Hals=gerichts=ordnung
Art. CXl. von denen Münz=fälschern
unab=
weichlich gehalten, und solche allenthalben
genauest vollzogen werde, also zwar, daß
erstlich: wann einer betrüglicher Weise
ei=
nes anderen Zeichen darauf schlagt. Zum
anderten: wann einer unrecht Metal
da=
zu setzet. Zum dritten: wann einer der
Münz ihre rechte Schwere gefährlich
be=
nihmt, solche Münz=fälschere
nachfolgen=
der=massen gestraffet werden sollen; näm=
lich: welche falsche Münz machen, zeichnen
oder dieselbige falsche Münz aufwechseln,
oder sonst zu sich bringen, und wiederum
gefährlich und boshaftiglich, dem Nächsten
zum Nachtheil, wissentlich ausgeben, die
sollen nach Gewohnheit, auch Satzung
de=
ren Rechten mit dem Feuer vom Leben zum
Tod gestraffet werden. Die die ihrige
Häu=
ser darzu wissentlich leihen, dieselbe
Häu=
ser sollen sie damit verwürket haben. Wel=
cher aber der Münz ihre rechte Schwere
gefährlicher Weise benihmt, oder auch ohne
habender Freyheit münzet, der solle
gefäng=
lich eingelegt, und nach Raht am Leib oder
Gut, nach Gestalt der Sachen gestraffet
werden. Wo aber irgend einer eines
an=
deren Münz umpräget, oder wiederum im
Tigel bringet, und geringe Münz daraus
machet, der solle an Leib oder Gut, nach
Gestalt der Sachen gestraffet werden. So
aber mit der Herrschaft Wissen und Willen
das geschähe, so solle dieselbe Herrschaft
ihre Münz=freyheit verwürket, und
verlo=
ren haben, auch weiter in Gemäßheit
Un=
serer Kaiserl. Wahl=capitulation à
Sessio-
ne & Voto suspendiret, und nicht anders,
als auf einem gemeinen Reichs=tag, nach
gegebener Satisfaction, restituiret werden.
Nicht minder wollen Wir
4. Das Verschmelzen und Aufwechseln
deren groben und anderen Geld=münzen dem
Reichs=schluß vom 5. April 1667. und dem
Münz=edict vom 6. Novemb. 1680. wie
auch dem jüngeren Reichs=schluß vom 13.
April 1737. gemäß bey Verlust deren
sonst bedienenden Ehren=ämtern, und
Nie=
derlegung alles Gewerbs, und Kauf=han=
dels, Confiscirung und Wegnehmung deren
eingewechselten Geldern, samt dem
Auf=
wechsel=geld, auch gestalten Umständen nach,
unter Straf an Leib und Leben, hiemit
ver=
boten, und abgestellet haben. Jngleichen sollen
5. Alle Ringerere, Beschneidere, Schwä=
chere, Wäschere, Schmelzere, Ausführere,
Abgiessere, Auswiegere, und Ausziehere nach
der Münz=ordnung vom Jahr 1559. und
dem Reichs=abschied vom Jahr 1566. §.
168. und 169. an Leib und Leben oder Gut,
nach Gestalt der Sachen gestraffet, und
niemand hierinn durchaus verschonet
wer=
den; und
6. Damit die Münz=verbrechere desto
⟨daß⟩, und förderlicher an Tag, und zu gebühr=
licher Straffe kommen, so solle in
Gefol=
ge des Rechts=abschieds vom Jahr 1566.
§. 168. einem jeden die und andere
verbo=
tene Mißbräuche, Betrüg, und Fälschung
der Münz der Obrigkeit eines jeden Orts,
da die geübet, oder da der Verbrecher
be=
tretten wird, alsbald, und unverzüglich
an=
zubringen, und zu rügen nicht allein erlaubt,
sondern auch bey Pön zwey Mark löhtigen
Goldes anzuzeigen, hiemit auferlegt seyn;
und wäre es Sach, daß ein solcher
Ver=
brecher am Gut gestraffet wurde, alsdann
solle dem Ansager an solcher verwürkten
Buß ein dritter Theil, die andere zwey
Drit=
tel aber der Obrigkeit, darunter die
Ueber=
fahrung geschehen, gebühren; welche
Straf=
fen die Obrigkeit auch also einbringen, und
dem Ansager seinen dritten Theil zustellen
solle; wurde aber solche Obrigkeit an
Ein=
bringung der verwürkten Straf saumig
seyn, oder sich selbst der Sach theilhaftig
machen, alsdann solle durch die Kreiß,
unter denen sie, die Saumigen, gesessen, de=
ren Ueberfahrung halber, Unserem Kaiserl.
Fiscal nohtwendige Anzeige geschehen, und
von diesem wider solche auf die Straf von
10. Mark löhtigen Goldes, auch sonsten
weiters verfahren werden.
Und da derenselben Kreisen einer auch
hieran sich saumig erzeigen würde, alsdann
solle ein anderer Kreiß, der dessen in
Er=
fahrung käme, berührte Anzeig Unserem
Kaiserl. Fiscal zu thun schuldig seyn. Da=
neben sollen diejenige saumige Stände Uns
auch namhaft gemacht werden, und da sie
mit Münz=freyheiten begabet, sollen sie von
wegen solchem ihren Ungehorsam
derselbi=
gen suspendiret, und ihre Münz
einge=
stellet seyn.
7. Nachdeme auch durch etliche
unver=
münzet Gold und Silber aus dem Reich
Teutscher Nation verführet, vertrieben, und
verhandelt worden, alles zu merklichen
Be=
schwerden, und Nachtheil Unserer, und des
Reichs Unterthanen, hohen und niederen
Standes; so soll hinführo kein
unver=
münzt Gold oder Silber, noch auch
Silber=
geschirr aus dem Reich geführet oder
ver=
kauffet, und im Wiederhandlungs=fall dessen
die Uebertrettere, ohne alle Gnad an Leib
oder Gut nach Gelegenheit der Sachen
ge=
straffet werden. Und da ferner
8. Nicht allein durch diejenige, welche
in Verführung deren guten Münzen
Kauf=
mannschaft treiben, der gemeine Nutzen
ge=
schwächet, sondern auch die so fremde
ge=
einge Münzen dagegen in das Land
brin=
gen, hohen nachtheiligen Schaden in der
Nation mit ihrem ungebührlichen Gewinn
verursachen; so sollen beyde in gleicher
Maaß, als in vorstehenden Articul
versehen dem Münz=edict vom 15. Junii
1676. gemäß, bestraffet werden.
9. Sollen die Obrigkeiten in Gefolg des
Reichs=schlusses vom 5. Sept. 1667. ad
Punctum 2. & 7. §. 3. wider die deren
Münz=vebrechen Verdächtige inquiriren,
and nicht allein auf diejenige, so mit
ver=
dächtigen, und ihrer Nahrung nicht gemäßen
Jnstrumenten umgehen, fleißig acht geben,
sondern auch die Handwerkere, welche die
zum Münz=gepräg erforderliche
Jnstru=
menten und Materialien verfertigen, bey
schwerer arbitrarischer Straf gehalten seyn,
ohne Vorwissen ihrer Obrigkeit solche, als
in specie die Stöcke Schneid=und
Druck=
werk, samt denen Präg=stöcken, nicht zu
machen, noch auszubesseren.
10. Jnsonderheit aber solle in weiterer
Gemäßheit des ermeldeten Reichs=schlusses
ad Punctum 2. & 7. §. 4. auf die Juden
ein fleißiges Aufmerken getragen, und der
Formul. ihres Eides ausdrücklich
einverlei=
bet werden, sich aller dieser Ordnung
zu=
wider gehender Ungebühr zu entmüßigen.
11. Solle keiner seine Münz=gerechtig=
keit oder Münz=stadt verkauffen verleihen,
verpfänden, oder verlegen lassen, vielweniger
mit dem Münz=meister wegen Theilung des
Gewinns, dem Reichs=abschied de Anno
1594. §. 103. und dem Reichs=schluß vom
Jahr 1667. §. 5. ad Punctum 2. & 7.
zuwider, einigen Pact treffen, und alle Pacta
de quota Lucri ohne Unterscheid gänzlich
verboten, und mehr nicht als dem
Münz=
meister eine gebührende Besoldung, aber
nicht per modum quotæ zu bestimmen
er=
laubet, auch der Verkauffer, Verleiher, Ver=
pfänder oder der, so eine quotam des
Ge=
winns versprochen, oder das Münzen
verle=
gen lasset, seiner Münz=freyheit verlustiget,
und noch darzu der Kauf=oder Pfand=schil=
ling, oder was er mittelst solchen
verbotte=
nen Contract an sich gebracht, verfallen
seyn, und hierinnen mit fiscalischen
Prsces=
sen dergestalt, als wie in erst=gedachten
Reichs=abschieden vorgesehen, verfahren
werden; daferne aber derjenige, so sich
ob=
gedachter=massen vergreift, dem Reich ohne
Mittel nicht unterworfen wäre; so solle
des Landes, oder selben Orts Obrigkeit, all=
wo das Delictum begangen wird, derglei=
chen Uebertretter vorzunehmen, ernstlich
auferleget seyn; wie nicht weniger die
Kauffere, Conductores, und alle, die mit
ih=
nen, so Münz=freyheiten haben, wider das
Verbot deren Reichs=abschieden contrahiren,
nicht allein den Kauf=oder Pfand=schiling,
oder Bestand=zins verwürket haben, son=
dern darzu noch mit einer arbitrarischen Pön,
(so der Uebertretter, wann er ohne Mittel
dem Reich unterworfen, dem Kaiserl. Fisco,
sonsten aber dem Domino Territorii, oder,
wann dieser auch des Verbrechens
theilhaf=
tig gemachet würde, berührtem Fisco zu
be=
zahlen schuldig seyn solle) angesehen werden.
(Das Uebrige folget künftig.)
JOURNAL
Von der combinirt=Kaiserl. Königl. und Reichs=execu=
tions=armee vom 21. bis 25. September 1759. Haupt=quartier
Wilsdruf.
Den 21sten hat die Armee eine Bewegung vorwärts
gemacht, um, wann möglich, den Feind aus seinem
vortheilhaften Lager auf denen Anhöhen von Meissen zu
delogiren; zu welchem Ende dann Herr General Haddick
mit seinem unterhabenden Corps bereits den 20. Abends
über Miltitz vorgerucket, um den Feind in seiner rechten
Flanque anzugreiffen, die Attaquen giengen ganz gut von
statten, und wurde der Feind verschiedene vortheilhafte
Posten zu verlassen genöthiget, ihme bey einem heftigen
Kanonen=feuer, so von 9. Uhr Morgens bis 7. Uhr Abends
ohne Unterlaß gedauret, ein beträchtlicher Schaden
zu=
gefüget, viele Gefangene eingebracht, äuch 9. Canons,
und 1. Estandart erobert, von welchem allem die
um=
ständlichere Relation demnächsten folgen wird. Da aber
die einbrechende Nacht verhinderet, von allen denen
be=
reits erfochtenen Vortheilen zu profitiren, auch dadurch
der Feind Gelegenheit gewonnen, sich wieder zu
recolligi=
ren, und seine Position zu verändern, so ware es nicht
wol mehr thunlich den Feind neuerdings anzugreiffen,
dahero die Armee noch
Den 22. auf dem Wahl=platz, und in denen Posten,
woraus man den Feind vertrieben gehabt, stehen geblieben,
und nachdeme das Haddickische Corps sich wiederum bey
Riemsdorf an den linken Flügel angeschlossen, die
ge=
samte Armee hierauf
Den 23. das bereits den 19. Abends occupirte alte
Lager bezogen, alwo selbige auch gestern
Den 24., und heute
Den 25. stehen geblieben, und keine andere
Verän=
derung, als bey denen Vor=posten, nach Maß deren
feindlichen Dispositionen, vorgenommen worden.
Ansonsten ist von dem General Luzinsky die
Nach=
richt eingeloffen, daß er sich mit seinen unterhabenden
Trupen noch bey Jena befinde, und sich einige
Deta=
schements Heßisch=und Hanöverischer leichter Trupen
in denen Gegenden vor Weissensee und Naumburg sehen
lassen, so hatte er, solche zu vertreiben, den Baronyaischen
Obrist=leutenant Sprung mit einem Detaschement dahin
geschicket, welcher ein derley Commando bey
Weissen=
see versprenget, viele davon niedergehauen, und 5
Gefangene eingebracht, dabey auch nicht mehr,
dann 1. Mann und 4. Pferde
bleßir=
ter bekommen.
Ausführliche Relation
Von der bey Kunersdorf vorgewesten Schlacht, wie
solche von dem commandirenden Generalen Grafen von Soltikof /
nacher Petersburg eingeschicket, und allda auf Befehl Jhrer
Rus=
sisch=Kaiserl. Majestät publiciret worden ist.
Den 11. Augsti früh um 2. Uhr setzte sich der Feind in Bewegung,
rückte gegen unseren rechten Flügel an, und indeme er Mine
mach=
te, als ob er auf allen Seiten den Angrif thun wollte, war nur seine
Ab=
sicht, den Ort auszusehen, wo er seine Attaque am besten anfangen
kön=
te; oder sein Endzweck gienge vielmehr dahin, daß wir nicht merken
soll=
ten, wo er seinen Angrif eigntlich zu thun willens wäre. Vormittags
um 9. Uhr wurde man gewahr, daß er gegen die Flanke unseres linken
Flügels auf einem Berge 2. Batterien errichtete, auch einige
Cavalle=
rie und Jnfanterie, unter derselben Bedeckung gegen eben dieselbe
Flan=
ke in den Thal vorrücken ließ. Gegen 10. Uhr dehnte der Feind seinen
lin=
ken Flügel noch weiter gegen unsern rechten aus, und man konte aus
al=
len Anstalten deutlich sehen, daß er seine Attaque auf unseren rechten
und linken Flügel zugleich anfangen würde, indem seine Batterien auch
gegen unseren rechten Flügel fertig waren.
Da er aber, wann auf unseren rechten Flügel der Angrif erfolgen
sollte, erst einen Morast über eine grosse Brücke paßiren muste, so trug
ich dem General=major Grafen von Tottleben auf, selbige in Brand zu
stecken; dann, ob ich gleich dadurch die ganze feindliche Macht auf
un=
seren linken Flügel herüber zog, so verschafte ich mir gegentheils den
Vortheil, nach Maßgebung deren feindlichen Unternehmungen, meine
Gegen=anstalten desto besser treffen zu können.
Der Feind ließ auch würklich gegen über unsern rechten Flügel nur
einige Cavallerie stehen, wandte sich mit seiner ganzen Macht nach
unse=
ren linken Flügel, und gieng um halb 12. Uhr unter einem entsetzlichen
Feuer aus dem groben Geschütz gerade auf die Flanke dieses Flügels los.
Mittler=weile, daß die im Thal postirte feindliche Jnfanterie und
Cavallerie unter unsere Canonen ruckte, nahm gleich nach 12. Uhr das
Feuer aus dem kleinen Gewehr seinen Anfang. Der Feind formirte
sei=
ne Colonnen, und führte sie gerade gegen unsere Flanke an. Quer vor
der selben stunde das Grenadier=regiment vom neuen Corps. Obgleich
das=
selbe mit ausnehmender Tapferkeit Stand hielt, auch dem Feinde grossen
Schaden zufügte wurde es doch zum Weichen gebracht, indem der Feind
seine ganze Macht gegen dieses einzige Regiment richtete, und durch
sei=
nen starken Verlust nur desto hitziger wurde, diesen Platz zu behaupten;
und weil dadurch die Flanke bloß gestellet wurde, so geriehten beyde
Li=
nien in grosse Gefahr. Allein der General=leutenant Fürst Golizin
nahme aus der ersten Linie das fünfte, und aus der zweyten das dritte
Musquetier=regiment, ließ selbige eine Wendung machen, und in eine
Linie tretten, zu Unterstützung derselben aber befahl er dem vierten und
ersten Regiment des neuen Corps eben dieses zu thun, so daß aus der
linken Flanke die Fronte der Armee formiret wurde. Weil nun das
Grenadier=regiment dadurch, da es seinen Platz verlassen müssen, dem
Feind Gelegenheit gab, unsere Anhöhen zu ersteigen, sich zu verstärken,
und seine sehr tieffe Fronte weiter auszudehnen, so waren zu letzt auch
diese Regimenter nicht im Stande, ihre Linien zu erhalten, und da der
Feind sich zweyer von unseren Batterien bemächtiget, stellte er seine
gan=
ze Armee in eine Colonne auf, dero Fronte die ganze Weite von unseren
auf denen Anhöhen gestellten Linien einnahm, auch so dicht an einander
stunde, daß man das Ende davon nicht übersehen, jedoch dieses wol
ab=
nehmen konte, daß derselbe mit einer zwar eben so grossen Fronte, als
unsere neue war, aber ungeacht seines bereits erlittenen Verlustes in sehr
vielen Gliedern sich vorgesetzet hatte, bis an unseren rechten Flügel,
und wo möglich, bis an das Ufer der Oder durchzudringen, in welcher
Absicht er dann auch einen grossen Theil seiner Artillerie dahin schafte.
Gegen diese grosse feindliche Force muste unserer Seits alle Kräfte
angewendet werden. Jch beorderte deswegen den General=leutenant
Panin, die wankende Regimenter mit frischen zu unterstützen, welcher
auch meinen Befehl mit einem rühmlichen Eifer, und vieler
Geschick=
lichkeit ins Werk richtete. Und da das enge Terrain nicht erlaubte
mehr als zwey Regimenter in die Seiten=linie zu stellen, so führte er
zuerst aus der zweyten Linie der anderen Division das zweyte
Grenadier=
regiment unter Commando des Brigadiers, Grafens von Bruce, und
sodann der Römisch=Kaiserl. General leutenant Graf Campitelli die
Grenadiers=compagnien von denen Teutschen Regimentern dahin. Hin=
ter diesen rangirte er eine neue Linie von dem Beloserischen, und
Nische=
gorodischen Regiment, auf welche noch eine zweyte vom St. Petersbur=
gischen, und Nowogrodischen Regiment folgte. Das Regiment des
Ge=
neral=leutenants von Loudon, und das von Baden=baden ruckten auch
zur Unterstützung ihrer Grenadiers=compagnien hieran.
Solcher=gestalt wurde der Feind aufgehalten, und das Treffen
wur=
de gleich. Der Feind setzte alle seine Kräfte an, ließ auch seine
Cavalle=
rie anrucken; und ob sie zwar wegen des engen Terrains mehr litte,
als das sie mit Vortheil agiren konte, so wolte der Feind es dannoch
wagen, und schmeichelte sich aufs neue den Vortheil auf seine Seite zu
lenken. Allein der General=leutenant Graf Rumanzow nahm unsere,
und der Baron Loudon die Oesterreichische Cavallerie, warfen mit
selbi=
ger die feindliche sogleich über den Hauffen, und brachten sie in die Flucht.
Der General=leutenant Prinz Lubomirsky ließ zugleich das
Pleskowi=
sche, Axscheronische, und Wologdaische Regiment eine Wendung machen.
Der General=major Prinz Wolkonsky nahm auf meinen Befehl aus der
ersten Division, das erste Grenadier=und das Asowische Regiment, wo=
mit sie auch die feindliche Jnfanterie in einige Confusion brachten.
Um dieses wieder herzustellen, ließ der Feind von dem Ende seiner
so dichten Colonne, eine besondere Colonne abtheilen,welche er hinter
unsere zweyte Linie durchzubringen suchte, um solche zwischen zwey Feuer
zu setzen, und den vom rechten Flügel anruckenden Succurs zuruck zu
halten; allein der General=major Berg, und der Brigadier von der
Felden stellten sich mit dem Sibirischen Regiment, und einem Bataillon
von Nischegorodischen aus der zweyten Linie der ersten Division dieser
abgetheilten feindlichen Colonne entgegen, brachten sowol mit ihren
Feld=stücken, als besonders mit denen Einhörnern, und
Schuwalowi=
schen Haubitzen, die währender Bataille unter die anruckende
Regi=
menter vertheilet wurden, selbige in die Flucht, und zerstreuten sie gänz=
liche; wozu auch die Oesterreichische auf einer Anhöhe vor denen
Regi=
mentern aufgeführte Canonen sehr vieles beytrugen.
Hier konte man schon die Schlacht für gewonnen halten; dann ob
der Feind sich gleich bestrebte, die Ordnung bey seinen Trupen wieder
herzustellen, so, wurde er doch gezwungen sich beständig zuruck zu ziehen,
unsere Trupen aber drangen immer in ihn hinein. Zu letzt führten der
General leutenant Villebois, und der General=major Fürst Dolgoruckoy
gegen 5. Uhr das Woronesische und Narwische Regiment von der
Avant=
garde herbey, der General=major Berg aber fiel mit dem zweyten
Mos=
kowischen, dem Kasanischen, und einer Compagnie vom Nischegorodischen
Regiment den Feind in die Flanke, und da er sich an den General=leu=
tenant Villebois anschloß, nöhtigten sie den Feind, der schon in der
Re=
traite begriffen war, völlig die Flucht zu ergreiffen, nahmen ihm unsere
und seine eigene Canonen ab, trieben ihn aus dem ganzen
Retransche=
ment heraus, und verfolgten ihn sogar bis in den Thal. Der König in
Preussen that alles mögliche, um seine Retraite in guter Ordnung zu
be=
werkstelligen, und gab daher dem Obrist=leutenant Biderbe Befehl, mit
zweyen Escadrons vom Leib=küraßier=regiment, das Moskowische und
Narwische Regiment anzugreiffen, allein die Feinde waren schon sehr
entkräftet, daß die Tschugugewische Cosacken allein hinlänglich waren,
diese beyde Escadrons gänzlich aufzureiben, und den Obrist=leutenant
zum Gefangenen zu machen, auch die Standarte zu erbeuten.
Die ganze feindliche Armee ergrif hierauf die Flucht, und der
Ge=
neral=leutenant Baron von Loudon wurde mit unserer, und seiner
eige=
nen Cavallerie, auch der Brigadier Stojanow mit dessen Regiment
lin=
ker Hand, der General=major Graf von Tottleben aber mit denen
übri=
gen leichten Trupen rechter Hand, den Feind zu verfolgen, nachgeschicket.
Auf solche Weise endigte sich die um halb 12. Uhr Mittags für
den Feind mit so vieler Hofnung des Sieges angefangene, und fast 7.
Stunden lang angehaltene heftige, und blutige Bataille.
Künftig folgt der Beschluß.