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Wienerisches DIARIUM

Nr. 54, 7. Juli 1756

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[1]

Aus Africa.

Tripolis 14. May.

Nachdem der Herr Conti, Raht und
Consul Jhrer Röm. Kaiserl. Maje=
stäten
bey hiesiger Regierung, wel=
cher
bey seiner Ankunft alhier, alle seiner
Qualität gebührende Ehre empfangen, und
der sich seither eine allgemeine Hochachtung
erworben, und den in dem Jahr 1748. ge=
schlossenen
Friedens=tractat Erneueren zu
wollen erkläret hat, so hat sich der Divan
expresse wegen diesem Begehren versammlet.
Es ist also dieses Verlangen genehm gehal=
ten
, der Tractat erneuert, und von beyden
Seiten unterzeichnet worden. Der Ali=
effendi
ist nach Livorno abgereiset, von
wannen er sich als Envoye des Deys nach
Florenz, und von dannen nach Wien be=
geben
wird.

Aus Jtalien.

Rom 12. Junii.

Mit Briefen von Civitavechia vernimmt
man: Daß die zum Kreutzen ausgerüstete
Genuesische Barque 2. türkische Xebequen
angetroffen, daß sie aber wegen ungünstigen
Windes zu Monte Argentaro einlauffen =
sten
. Die Nachrichten, welche heut aus Ce=
sena
eingeloffen, me⟨l⟩den, daß das dortige,
in Gegenwart des Cardinal Stoppani ver=
sammete
General=capitul deren PP. Car=
melitern
, den Ehrwürdigen P. Pontula von
Verona zu seinem General erwählet. Se.

Päpstliche Heiligkeit befinden sich annoch zu
Castel Gandolfo in dem besten Wohlseyn

Genua 12. Junii.

Von Cadix ist die Nachricht eingeloffen,
daß man alda würcklich beschäftiget seye
10. Schiffe von der Linie, nebst vielen Fre=
gatten
, auszurüsten, auch habe man eine grosse
Anzahl Matrosen in Sold genommen, und
von Sevilla würden sehr viele Stücke, Bom=
ben
, und andere Kriegs=Nothwendigkeiten
dahin abgeführet; Neben deme würde auch
die grosse Artillerie dieses Platzes sehr starck
vermehret; Nicht weniger lässet man auch
ein Corpo von ungefehr sieben tausend Mann
Kriegs=völker gegen Argasiles und St. Roc,
anrücken. Ein von Cester in hiesigem Ha=
fen
angelangtes Engländisches Fahrzeug hat
berichtet, daß es den 1sten dieses, ober=
halb
dem Cap de Palos, 7. Schiffe ange=
troffen
, ohne, daß es aber dieselbe erkennet,
und den folgenden Tag hat dasselbe bey dem
Cap de Gates, 18. Engländische Kriegs=
schiffe
, unter Commando des Admirals
Byng, gesehen, welche ihren Weg gegen
Westen zu, richteten. Abgewichenen Mon=
tag
langte ein Courier von Paris in hiesiger
Stadt an, welcher dem bey hiesiger Repu=
blick
stehenden Königl. Französischen Gesand=
ten
, Grafen von Neuvi⟨lk⟩i, verschiedene
Briefschaften überreichet, und sodann seinen
Weg weiters nach Parma, Rom und Nea=
polis
fortgesetzet, um alda, den zwischen
Jhro Majestät, der Kaiserin=Königin,
und Jhro Allerchristlichen Majestät, ge=
schlossenen
Tractat, bekannt zu machen.

[2]

Aus Groß=brittannien.

London 15. Junii.

Die Admiralität hat bekannt machen las=
sen
daß zufolge einer Königl. Vollmacht
unterm grossen Siegel, an alle Königl. Un=
terthanen
Frey=briefe ausgegeben werden, um
gegen die Schiffe, Güter und Unterthanen
des Königs von Frankreich allgemeine Feind=
seeligkeiten
auszuüben; jedoch mit dem Be=
dinge
, daß alle diejenigen, welche auf Kape=
reyen
auslauffen, vorher die Bürgschaft lei=
sten
, daß sie die Schiffe, Kaufmanns=güter
und Effecten der Unterthanen Sr. Majestät
und Alliirten nicht antasten; noch beunru=
higen
. Man siehet nunmehr den Tractat,
welchen Se. Majestät von Großbrittannien
mit des Königs von Preussen Majestät den
16. Januarii dieses Jahrs geschlossen haben
öffentlich publiciret. Er lautet also:

Dieweil die Zwistigkeiten, welche sich in
America zwischen d. im König von Groß=
brittannien
und dem Allerchristlichsten =
nige
hervor gethan haben, und wovon die
Folgen immer mehr und mehr ernstlicher wer=
den
, Gelegenheit geben, auf die Erhaltung
der Ruhe in Europa bedacht zu seyn; so
haben der König von Groß=brittannien Chur=
fürst
von Braunschweig=Lüneburg, ꝛc. wie
auch der König von Preussen, Chur=fürst
von Brandenburg, da sie einen so wichtigen
Gegenstand in Uberlegung genommen, wo=
durch
sie durch das Verlangen ermuntert
worden, den Frieden in Europa überhaupt,
und in Teutschland ins besondere zu unterhal=
ten
, solche Maas=reguln setzen wollen, wel=
ches
das meiste zu Erreichung eines solchen
gewünschten Endzwecks beytragen können.

Jn dieser Absicht haben sie Jhre gevoll=
mächtigten
Minister, nämlich: der König
von Groß=brittannien seinen geheimen Raht
Philipp, Grafen Hardwicke, seinen Canz=
ler
von Groß=brittannien, John, Grafen von
Granville, und Präsidenten in seinem Rhate,
seinen ersten Schatz=commissarium, Thomas
Holles, Herzogen von Newcastle, seinen er=
sten
Staats=secretair Robert, Grafen von
Holderneß und den Herrn Fox; und der
König von Preussen den Herrn Ludwig Mit=
chel
, welcher dessen Angelegenheiten bey dem

Groß brittannischen Hofe wahrnimmt, bevoll=
mächtiget
, welche dann, nachdem sie ihre Voll=
machten
einander mitgetheilet haben, über fol=
gende
Artickel einig geworden seynd:

1.) Zwischen den Höchstgemeldeten =
nigen
soll ein aufrichtigen Friede und wahre
Freundschaft obwalten ungeachtet der Un=
ruhen
welche aus oben gemeldeten Zwistig=
keiten
in Europa ⟨ent⟩stehen können; und zu=
folge
dieses Friedens soll keine der beeden
contrahirenden Partheyen, weder directe noch
indirecte, das Gebiete von der anderen an=
greiffen
, sondern im Gegentheile ein jede
von ihrer Seite alle Jhre Macht anwenden,
um Jhre respective Alliirten zu verhindern,
daß sie gegen die Staaten beyder Partheyen,
auf welche Weise es auch sey, nichts unter=
nehmen
.

2.) Jm Fall wider aller Vermuthen und
zur Stöhrung der Ruhe, welche die Hohen
Contractanten durch diesen Tractat in
Deutschland handhaben wollen, es sich zu=
tragen
sollte, daß einige ausländische Mäch=
te
, unter welchem Vorwand es auch seyn
möchte, Truppen in Teutschland marsch=
ren
lassen; so wollen die Hohen Contractan=
ten
Jhre Machte vereinigen, und sich dem
Ein=und Durchmarsch gemeldter fremder
Trupen widersetzen, und die Ruhe in Teutsch=
land
, nach dem Jnnhalt dieses Tractats,
behaupten.

3.) Erneuern die Hohen Herrn Contra=
ctanten
ausdrücklich alle diejenigen Tracta=
ten
, Allianzen und Guarantien, welche würk=
lich
zwischen denenselben subsistiren, unter
andern die Defensiv=allianz und Guarantie,
welche den 18. November 1742. zwischen
Jhren Groß=brittannischen und Preusischen
Majestäten zu Westmünster, und die Conven=
tion
, welche zwischen denenselben den 26sten
Augusti 1745 zu Hannover ist geschlossen
worden; ingleichen die Beytritts=acte Sr.
Groß=brittannischen Majestät zu dem Ga=
rantie
=tractat vom 13. Oct 1746.

4.) Dieser Tractat soll in einer Monats=
frist
, oder ehender, nach dem Tage der Unter=
Zeichnung von beeden Majestäten ratificiret
werden

Zur Urkunde dieses haben wir bevollmäch=
tigte
Minister ihrer Königl. Groß=bittan=

[3]

nisch=und Preusischen Majestäten diesen Tra=
ctat
unterzeichnet und besiegelt.
(L. S.) Philipp, Graf von Hardwi=
cke
.
(L. S.) John, Graf
von Granville
(L. S.) Ludwig
Mitchel.
(L. S.) Thomas Holles, Herzog von
Newcastle.
(L. S.) Robert, Graf von Holderneß.
(L. S.) Henry Fox.

Besonderer Artickul.

Da die Convention, welche zwischen
denen gevollmächtigten Ministern heute ge=
zeichnet
ist, all in auf Teutschland sich be=
ziehet
, so muß sich dieselbe nicht auf die
Oesterreichischen Niederlande, und was dar=
zu
gehöret, erstrecken, welche man, unter
welchen Vorwand es auch seye, nicht mit in
dieser Convention will begriffen haben, und
zwar um so viel mehr, da Se. Königl. Ma=
jestät
von Preussen in dem Artickul des
Dresdner=Friedens=tractats der Kaiserin
Königin von Hungarn und Böheim nichts
als die Staaten, welche Dieselbe im Teutsch=
land
besitzt, garantiret hat.

Dieser separate Artickul soll dieselbe Kraft
haben, als wenn er von Wort zu Wort in
der heute unterzeichn⟨e⟩ten Convention einge=
rücket
wäre; auch sollen die Ratificationen
binnen derselben Zeit, als die vorgemeldete
Convention, ausgewechselt werden. Gegen=
ben
Westmünster, den 16ten Januarii
1756.

Auf diesen Tractat folget nachstehende De=
claration
.

Um die Strittigkeiten, welche sich zwischen
Jhren Groß=brittannischen und Preusischen
Majestäten hervorgethan haben, aus dem
Wege zu räumen; so wird erkläret: daß,
so bald Se. Königl. Majestät den Beschlag
auf die Schuld von Schlesien aufhaben,
und denen Unterthanen Sr. Majestät von
Groß=brittannien die ruckständigen Gelder
mit Jnteressen, nach dem Jnnhalte des Ori=
ginal
=contracts, auszahlen lassen, Se. Ma=
jestät
von Groß=brittannien sich von Jhrer
Seite verpflichten, an Se. Majestät von
Preussen die Summe von 20000. Pfund
Sterling zur Tilgung aller Prätensionen Sr.
Preusischen Majestät, oder Deroselben Un=
terthanen
zu Lasten Sr. Groß=britannischen

Majestät, unter welchem Vorwande es auch
geschehen möchte, zu bezahlen. Gegeben
Westmünster, den 16. Jan. 1756.

Aus Frankreich.

Toulon B. Junii.

Den ten dieses, langte ein Courier von
Versailles mit einem Baquet Briefe an den
Marschall von Richelieu alhier an. Man
hat sogleich dieses Paquet mit einer Tartane
nach Minorca abgeschicket. Die Nachrich=
ten
, die wir von der Armee unter diesem
Marschall erhalten haben, bestehen haupt=
sächlich
darinnen: Daß unsere Minirer,
nachdem sie 2. Wochen die härteste Felsen
durchboren müssen, endlich einen weichern
Felsen gefunden, wodurch ihre Arbeit er=
leichtert
würde, und bereits 50. Klaftern
nach der Gegend fortgerücket, welche la
Porte de la Reine genennet wird. Man habe
kleine Karren verfertiget, mit welchen man
mit leichter Mühe in die Minen kommen
könne. Jn Summa, man erdenke aller=
hand
Mittel, um endlich das Fort St. Phi=
lipp
, und die ganze Jnsul Minorca zu ero=
bern
. Das Schif Junon von 40. Kanonen,
so verschiedene Kranke und verwundete Sol=
daten
von der Flotte des Herrn de la Gal=
lissonniere
hieher gebracht, wird entwaffnet,
weil es zu alt, und nicht mehr zu segeln
tüchtig ist.

Aus Niederland.

Haag 18. Junii.

Dasjenige Memorial, welches der Königl.
Bevollmächtigte Minister Graf d'Affry Jhro
Hochmögenden, zu Bezeugung Jhro Aller=
christlichsten
Majestät Vergnügen über den
von der Repulick bey gegenwärtigen Um=
ständen
gefaßten Entschluß, überreichet,
ist folgender massen abgefasset. Hochmö=
gende
Herren: Derjenige Entschluß dene die
Herren General=staaten unterm 25. abge=
wichenen
Monats gefasset, und welchen
Sie an gleichem Tag dem Königl. Bevoll=
mächtigten
Grafen d'Affry übergeben lassen,
hat Jhro Majestät in der Meinung, welche
Sie vorhin von der Klugheit und Billigkeit
Dero Berahtschlagungen geheget, befestiget.
Der König hat in gedachtem Entschluß die
denenselben gethane Erklärung mit Vergnügen
gesehen, daß, da Jhro Hochmögende bis
anhero an denen Unruhen und Streitigkeiten,

[4]

betreffend die Americanische Besitzungen und
deren Folgen, keinen Theil genommen, und
sich weder mittelbar noch unmittelbar darein
gemischet, Sie auch keineswegs gesinnet
seyen, daran noch an deren Folgen, so dar=
aus
entstehen möchten, Theil zu nehmen,
sondern vielmehr entschlossen seyen, desfahl
eine genaue Neutralität zu beobachten, je=
doch
alles ohne Abbruch derer von der Re=
pulick
eingegangenen Bündnissen, dene Jhro
Hochmögende etwas widriges zu verhängen
nicht gesinnet seyen: Dagegen erklären Jhro
Majestät Jhrer Seits auf die bündigste Wei=
se
, zu Bezeugung Dero Vergnügen über Jhro
Hochmögenden Aufführung bey dieser Gele=
genheit
, und um denenselben eine neue Prob
zu geben, wie sehr Jhnen Dero Ruhe und
Sicherheit angelegen seye, daß die Staaten
und Lande der Repulick von allen Drohungen
und Einfällen von Seiten Jhro Majestät
Waffen gesichert bleiben sollen. Was die
Oesterreichische Niederlande betrift, so wie=
derholten
Jhro Majestät gegen die vereinigten
Niederlande ganz geneigt, diejenige Ver=
sicherungen
, welche Dieselbe der Kaiserin,
Königin von Hungarn und Böheim desfals
durch eine Neutralitäts=convention, wel=
che
den 1sten May zu Versailles unterzeichnet,
und Jhro Hochmögenden abschriftlich mitge=
theilet
worden, albereits gegeben haben.
Jhro Majestät haben zwar schon im Jahr
1733. mit denenselben unmittelbar eine gleiche
Verbindung errichtet, indeme Höchst=dieselbe
damals mit dem Souveraine der Oesterreichi=
schen
Niederlanden in Krieg verwickelt waren,
und alle Handlung zwischen Jhnen, und
diesem Monarchen unterbrochen waren: Da
aber nunmehro der König mit der Kaiserin,
Königin von Hungarn und Böheim glück=
licher
Weise in einem vollkommenen guten
Vernehmen stehen, und gesinnet seynd, die
Bande der Freundschaft und Bündnisse,
welche sie zu gleichen Absichten und Wünschen
zu Europens Ruhe und Wohlfahrt vereinigen,
je mehr und mehr zu befestigten, so lieget es
dermalen Jhro Kaiserl. Majestät ob, für
Dero zuständige Lande zu sorgen: Jedoch
ist ein der vornehmsten Beweg=gründen ge=
wesen
, welcher Jhro Majestät, wie auch die
Kaiserin, Königin von Hungarn und =
heim
zu dem Entschluß bewogen der Oester=

reichischen Niederlande Neutralität ausdrück=
lich
zu bedingen, denen vereinigten Nieder=
landen
für Dero Staaten und Nachbarschaft
die Sicherheit, so Sie nicht ohne Ursache
so sehr verlangten, zu verschaffen. Jhro
Majestät werden auch jederzeit durch so=
thane
Gesinnung für die General=staaten,
das Vertrauen, so Sie beharlich gegen Die=
selbe
bezeugen, rechtfertigen, und alle Ge=
legenheit
ergreiffen, welche Jhro den Anlas
an die Hand geben, Dero aufrichtige Freund=
schaft
und beständige Neigung dieselbe, wie
auch die so ersprießlichen als angenehmen
Würckungen davon geniessen zu machen. Ge=
ben
in dem Haag, den 14. May 1756.
ward unterschrieben d'Affry.

Aus Teutschland.

Hamburg 12. Junii.

Gestern früh beurlaubten sich zu Altona
die Prinzen von Hessen=cassel, nebst den
übrigen Fürstl. Personen, bey Sr. Königl.
Majestät von Dännemark, und Dieselbe er=
theilten
denen Herren Abgeordneten dieser
Stadt ein gnädiges Abschieds=gehör. Ge=
gen
9. Uhr geschahe der Aufbruch unter Sa=
lutirung
von denen Wällen dieser Stadt,
und Se. Königl. Majestät nahmen Dero
Rück=reise über Ranzau, woselbst Sie das
Mittags=mal gewählet, nach Jtzehoe, von
wannen die Reise nach Schleswig gestern
fortgesetzt worden. Der Königl. Französische
Ambassadeur wird daseblst bey dem Hofe
wieder eintreffen, und, dem Vernehmen nach,
ist des Königs Ankunft in der Königl. Residenz
auf künftigen Sonn=abend, den 19. dieses
bestimmet worden.



Wien den 7. Julii 1756.

SAmstag den 3. Juli, ist der ordinari GOt=
tes
=dienst in der Schönbrunner Schloß=
kapellen
gehalten worden: dann gegen dem
Abend haben Jhro Majestät die Kaiserin bey
dem wunderthätigen Gnaden=bild zu Maria
Hietzing Dero Andacht abgewartet.

Sonntag den 4. Julii: Vormittags haben
Jhro Majestät die Kaiserin mit Jhren =
niglichen
Hoheiten denen Durchleuchtigsten 3.
Erz=Herzogen Joseph, Carl, und Leopold,
wie auch beeden Durchleuchtigsten Erz=her=
zoginnen
Maria Anna, und Maria Christina

[5]

dem gewöhnlichoffentlichen GOttes=dienst;
dann Nachmittags der Vesper, Lauretani=
schen
Litaney, und Seegen in ob=besagter
Schloß=kapellen beygewohnet.

Montag und Dienstag, als den 5. und 6.
Juli, wurde in Beywohnung Allerhöchster
Herrschaften der ordinari GOttes=dienst in
mehr besagter Schloß=kapellen gehalten.

Nachdem durch GOttes=hilf das neue Geist=
liche
Exercitien=haus auf der Mauer schon
würcklich zum so vollkommenen Stand, als
es zur erreichung des fürgesteckten Ziels =
thig
seyn mag, ist gebracht worden: also wer=
den
auf den sechzehenden Tag des Monats
Julii die geistliche Exercitien daselbst das
erstemal ihren Anfang nehmen, und bis auf
das Fest der Heil. Magdalena fortgesetzet
werden. Zu erscheinen ist, den erst gemeld=
ten
sechszehenden Julii des Nachmittags
zwischen vier und fünf Uhr, der Schluß aber
ist den Zwey=und zwanzigsten als am Fest
der Heil. Magdalenä Vormittag werden dem=
nach
alle respect. Herren Liebhabere, denen
beliebig seyn möchte solche mitzumachen,
hiemit freundlichst ersuchet, bey Zeiten, oder
ihre Namen zur Porten des Prob=hauses der
Societät JEsu bey St. Anna zu schicken,
oder sich bey dem Pater Rectore des erst=ge=
meldeten
Prob=hauses zu melden, damit alle
nöthige Vorsehung geschehen möge.

Aus allergnädigster Verordnung und mild=
reicher
Genehmhaltung beeder Kais. Königl.
Majestäten, zur Beförderung des gemeinen Nu=
tzen
, und Fortgang der schönen Künsten, wer=
den
den 11. Julii als den 5. Sonntag nach
Pfingsten bey der alhiesigen Kaiserl. Königl.
Universität in dem so benannten Philosophi=
schen
Saal die Collegia Mechanica expe-
rimentalia
in der Teutschen Mutter=sprach
den Anfang nehmen, und alle Sonntäg bis
ersten Sonntag nach Mariä=geburt von hal=
ber
eilfe bis halber zwölf Uhr Vormittag
gehalten werden; Diese Collegia zu hören,
werden alle Künstler eingelassen werden, be=
sonders
welche zu dem gemeinen Nutzen an
Maschinen=erfindungen arbeiten, oder sich
bey ihrer Kunst der Maschinen gebrauchen,
als da seynd Bau=meister, Uhrmacher, Werk=
zeug
=Schmid, und Schlosser, Tischler, Mill=
ner
ꝛc. Der Jnnhalt, und die Ordnung der
Materie, welche abgehandlet werden solle,

wird dem Publico durch eine auf das Uni-
versit
äts
=thor aufgehangene Tabellen bekannt
gemacht werden.

Künftigen Samstag als den 10ten inle=
benden
Monats Julii Nachmittag zwischen
4. und 6. Uhr wird die Ziehung der Kaiserl.
Königl. privilegirten Lotterie in der Königl.
Haupt=stadt Prag vorgenommen, und denen
angestelten Collectern wegen Beybringung der=
ren
gesamten Schlüssen das erforderliche
mündlich angedeutet werden.


Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 3. Julii.

Jn der Stadt.

  • Der Hoch=edel=geb. Hr. Franz von Zambarda,
    Reichs=herold, Jhrer R. K. K. M. Hof - zahl=
    meist
    . , beym Samson am Kohlmarkt, alt 50. J.

Vor der Stadt.

  • Der Wol=ehrw. Hr. Joh. Singer, weltl. Priester,
    im Geistl. H. auf der Wied. , alt 50. J.
  • Dem Christoph Pleindinger, Burgerl. Schnallen-
    mach
    . , s. W. Sabina, beym gold. Fässel bey
    St. Ulrich, alt 48. J.
  • Dem Georg Birkenseher, Schneid. , s. K. Jos. , bey
    dem rot Rös. in der Leopoldst. , alt 6. J.
  • Dem Pet. Zellhofer, Tagw. , s. K. Math. , in ⟨Ha⟩hn=
    lis
    . H. auf der Landstr. , alt 2. J.
  • Dem Jos. Wegerer, Tagw. , s. K. Anna, beym
    wild. Mann im Lerchenf. , alt 4. J.
  • Summa 6. Person. , darunter 3. Kinder.

Den 4. Julii.

Jn der Stadt.

  • Dem Jacob Blasy, Burgerl. Gürtl. , s. K. Barb. ,
    im Matschacker=hof, alt 5. v. J.
  • Dem Andre K⟨ll⟩einer, Lack. , s. K. Thom. , im Zol=
    mayris
    . H. am neuen Markt, alt 5. v. J.

Vor der Stadt.

  • Die Wol=edle Jungf. Eleon. Weichenbergerin,
    bey denen 3. Bind. in der Josephst. , alt 38. J.
  • Jos. Weberseck, Burgerl. Satl. , im Manspergis.
    H. auf der Landstr. , alt 44. J.
  • Dem Pet. Thaller, Schuhmach. , s. W. Anna, bey
    der H. Dreyfaltigk. im Lerchenf. , alt 38. J.
  • Dem Mich. Schneider, Lack. , s. K. Anna, im Wi=
    nispergis
    . H. auf der Landstr. , alt 4. J.
  • Dem Andre Petschauer, Schuh=mach. , s. W. Eli=
    sab
    . , im Sandschlageris. H. zu Erdberg, 74. J.
  • Summa 7. Person. , darunter 3. Kinder.

Den 5. Julii.

Jn der Stadt.

  • Paul Stelzer, Burgerl. Stuckador, im Dem⟨psin-
    ⟨g⟩er
    =hof, alt 56. J.
[6]
  • Joh. Zächerl, Tanz - meist. , beym Schab - den=ries.
    am rot. Thurn, alt 48. J.
  • Dem Leop Bolstermüller, Zimmerm. , s. K. Fran=
    cisca
    , beim umgekehrt. Stief. im Juden - gäs. ,
    alt 4. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Hrn. Jos. Bachmayr, Hof - wax - lieferant. , s.
    Fr. Theres, in s. H. im Lerchenf. , alt 30. J.
  • Dem Adam Knap, Tüchel=mach. =ges. , s. K. Franci=
    sica
    , beym grün. Brunn an Neubau, alt 2. J.
  • Georg Ro⟨st⟩mayr, Geig. , im Rabis. H. am Hunds=
    thurn
    , alt 40. J.
  • Dem Franz Brodt, Eisentändl. , s. K Anna, im
    Spitzel - krammers. H. am Spitalberg, alt 4. J.
  • Dem Jos. Gruber, Ziegel - deck. , s. K. Georg, bey
    der gold. Kanne in der Josephst. , alt 6. J.
  • Dem Georg Jexma⟨y⟩r, Salz - wag - kn. , s. K. Maria
    Anna, beym Wolf am Spitalberg, alt 5. J.
  • Jos Dautz, alt 25 J. , und Jos. Hirn, alt 34. J. ,
    beyde bey denen FF. Mis.
  • Summa 11. Person. darunter 5. Kinder.

Den 6. Julii.

Jn der Stadt. Niemand.

Vor der Stadt.

  • Hr. Joh. Mich. Mayer, Catton=fabric=magatzin=
    verwalt
    . , im Beisseris. Gart. ausser der Rossau,
    alt 52. J.
  • Wenzel Milling. , K. K. Mund=kuchel=thür=hüt. , im
    Königl Kloster=H. in der Koht=gas. , alt 56. J.
  • Dem Pet Rab, Mühlnern, s. K. Jos. , in der Kir=
    chen
    - mühl zu Gumpendorf, alt 2. J.
  • Georg Müllner, Bestand=wirt, beym verlor. Sohn
    am Neubau, alt 56. J.
  • Barb Ofnerin, Wittwe, beym gold. Pelican am
    Spitalberg, alt 71 J.
  • Dem Franz Schulz, Lack. , s. W. Magdal. , beym
    gold. Brunn am Neubau, alt 29. J.
  • Dem Jos. Schürz, gew. Kaiserl. Vor=reit. , s. W.
    Cathar. , beim gold. Ring bey St. Ulrich, 37. J.
  • Dem Andre Kohlmeser, Hausmeist, s. W. Regi=
    na
    , im Progtis. H. in der Leopoldst, alt 58. J.
  • Dem Joh.Dier.Lack. , s. K. Joh. , beym Josephs=
    ⟨bar⟩g
    in der Alster gas. , alt 2. J.
  • Anna Steinerin, ar. W. , am Gottes=acker in der
    Josephst, alt 66. J.
  • Summa 10. Person. , darunter 2. Kinder.

Auf hohe Verordnung einer Hochlöbl.
N. Oe Regierung in Justitzsachen werden
den 4. und 15 dies Monats Julii bey dem
goldenen Greiffen in der Karntner=strassen
bey dasi⟨g⟩ im 2ten Stock wohnenden Kloster=
schottischen
Grundbuchsschreibern H. Mai=
son
, und zwar an Geschmuck, Gold, Sil=
ber
, Uhren, Porcellan, Ringen, Mahlereyen,
elfenbeinenen Figuren, verschiedene Rari=

täten, sodann andere Mobilien und Effecten,
Vormittag von 9. bis 12. und Nachmittag
von 3. bis 6. Uhr plus offerenti gegen baa=
rem
Geld=erlag hindan gegeben werden.


Der Amadeische Hof unweit Wien, an
dem Kaiserl. Laxenburger Weege samt aller
Zugehörde, und Einrichtung ist alltäglich zu
verkauffen, und ist sich darum im Steyrer
Hof über die hintere Stiege im 3ten Stock
rechter Hand bey dem Hrn. Stocker anzu=
melden
.


NB. Den 19. instehenden Monats Juli
wird das auf der Schwechat liegende, und
bey dem rothen Krepsen benannte Wirts=
haus
, worzu sieben ein halb Joch Aecker
gehören, samt allen Mobilien, und Effecten
fruhe um 9. Uhr auf dem daselbstigen Raht=
haus
Licitando plus offerenti verkauffet
werden.


Es wird hiemit jedermäniglich kund ge=
macht
, wie daß sich für die s. v. Wantzen,
ein vortrefliches Mittel finde, womit derley
Unzifer sich nicht aufhalten können; Wer also
dessen bedürftig, der beliebe um den Zachariam,
welcher in der Leopolstadt in dem goldenen Och=
sen
=Würts=haus wohnhaft ist, zu fragen.
Werden sodann alle Benöthigte zu sattsamen
Contento bedienet werden.


Nachdeme v. dem Löbl. Landmarschallischen
Gericht die Schneidische Convocations=Tag=
satzung
auf den 12 Juli diß lauffend 1756.
Jahrs bestimmet worden, als werden all
und jede, so an dem abgeleibten Herrn Franz
Philipp v. Schneid, gewest Kaiserl. Königl.
General=feld=wachtmeisters seel Verlassen=
schafft
eine Sprüch und Forderungen zu ha=
ben
vermeinen, an obbestimten Tag Nach=
mittag
um 3. Uhr in des Schneidischen Cridæ
Commissarii (Tit.) Herrn Rudolph Frey=
herrns
von Ludwigstorf, N. O Land=rechts=
Beysitzers in der Annen=gassen in dem Ver=
satz
=amt habenden Wohn=zimmern zu er=
scheinen
haben, und ihre Forderungen anzu
melden.


Den 8ten Julii werden in dem Pfarr=hof
zu Wahring verschiedene Mobilien, als Bilder,
Kasten, Tisch Sessel, Kleider, Leinwat, Zinn und

[7]

andere Effecten, wie auch Oestereicher Wein
mit Faß in eisernen Banden, Vormittag von
9. bis 12. und Nachmittags von 3. bis 6.
Uhr licitando verkauft werden.


Nächst=künftigen Donnerstag als den 8.
dieses werden in dem Stopperischen Haus in
der Kartner=strassen gegen über dem Spitl=
haus
, im 2ten Stock: als Silber, Englische=
und andere Kästen, Perpendickel=uhr,
Spiegl, Spallier, Sessel, Canapee, portirt,
und andere Manns=kleider, Gewöhr, dann
verschiedene Geräthschaften denen meist=bie=
tenden
Vormittag von 9. bis 12, und
Nachmittag von 3. bis 6. Uhr verkauffet
werden.


EDICT .

Von denen geistlichen Herren unser lieben
Frauen GOttes=haus zu den Schotten in
Wien, bestellten Grund=gerichts Canz=
ley
wegen, wird hiermit jedermänniglich in
Krafft Gegenwärtigen kund und zu wissen
gemacht.

Es seye zwar der von dem Thoma Kienn
und Elisabeth dessen Ehe=würtin an den
Leopold Zahlinger, und Rosalia dessen Ehe=
wirtin
, geborne Kennin geschlossene Haus=
verkauf
samt Beylaß und Haus dann eini=
gen
in Dieterstorfer Feld liegenden Uberländ=
Gründen bey disseitigen Stift unterhabender
Grund=gerichts Canzley der Ordnung nach
angemeldet worden; dieweilen aber durch
nochmahlige Hervorthuung verschiedener Cre=
ditoren
sich geäussert, daß die Thoma Kien=
nische
Schulden den contrahirten Kauf=
schilling
pr 400. fl. übersteigen mithin be=
meldt
Glaubigere an ihren treuherzig Dar=
geliehenen
verlustiget werden möchten, als hat
man vorermeldter Amts=canzley die Ausferti=
gung
deren Convocations=edicten Hof=gerichtl.
auferleget. Zu welchem Ende dann auch hiemit
der 14. künftigen Monats Julii innstehenden
Jahrs mit Einschlissung deren Pfingst=ferien
Vormittag um 9. Uhr für disseitig bestellte
Hof=und Grundgericht zu erscheinen dergestal=
len
zur peremtorisch=clausulirten Tagsa=
tzung
bestimmet, und per Edictum ad val-
vas
intimiret wird, daß allda all diejenige,
welche an Eingangs ersagt Kiennische Con=
leut
Sprüch und Anforderungen zu haben
vermeinen, am obbestimmten Tag und Stund

alda zu erscheinen, und ihre Sprüch zu
liquidiren haben werden, wie im widrigen
denenjenigen welche sich bey dieser Convoca=
tion
gar nicht anmelden würden, das ewige
Stillschweigen auferleget seyn solle: Wor=
nach
sich jedermänniglich zu richten, und vor
Schaden zu hüten wissen wird. Actum Wien
Schottenhof den 22. May 1756.


NOTIFICATION.

Ein Sächsischer Edelmann von etlich und
dreyßig Jahren, kleiner Statur, Namens
Burchard von Lindenau, hat vor ungefehr
6. Jahren die Chur=sächsische Kriegs=dienste
verlassen, und sich zu Dresden, bey einem
damals anwesenden Kaiserl. Königl. Hun=
garischen
General, nebst andern jungen Leuten
engagiret, und dem Verlaut nach unter
einem Husarn=regiment Dienste genommen.
Nachdeme nun seit dem nichts weiter von
ihme zu vernehmen gewesen, gleichwolen aber
demselben vor kurzen durch den Tod seiner Tan=
te
, einer Fräulen von Münchhausen eine Erb=
schaft
zugefallen: so wünschet man zu er=
fahren
, ob er noch am Leben, und wo er
sich aufhalte, oder ob er vielleicht gar gestor=
ben
sey? Es wird dahero dieses durch den
offentlichen Druk bekannt gemacht, damit,
wer von dem einen oder dem andern zuverläßi=
ge
Nachricht zu ertheilen vermag, die Anzeig=
davon
bey alhiesigen Kaiserl. Königl. Frage
und Kundschafts=amt wie ehender wie lieber
geschehen möge, wogegen ein guter Recom=
pence
zu erwarten seyn wird. Wien, den
3. Julii 1756.


Es seynd alltäglich unterschiedene musica=
lische
Operen zu verkauffen, und ist sich an=
zumelden
auf dem hohen Markt im Schi=
ckischen
=haus nebst der Schranen im ersten
Stock, in Hof hinein. Bey dem Bildhauer
im klein Liechtensteinischen=haus seynd ver=
goldete
geschnitzte Figuren in ein Cabinet zu
verkauffen.


NB . Jn der Emerich Felix Baderischen
Buchhandlung in der Bogner=gassen nebst
dem Todten=kopf ist zu haben:

Neue Sammlung merkwürdiger Geschichte
von unterirrdischen Schätzen, Höhen, und
Gängen, wie auch einigen besonderen Bege=
benheiten
von wahrhaften und betrüglichen

[8]

Erscheinungen der Geister, sonderbaren Träu=
men
, Forbedeutungen, auch Zaubereyen ꝛc.
8vo Breßlau 1756. 51. kr.

Des Herrn von Justi Göttingische Poli=
cey
=amts=nachrichten auf das Jahr 1755.
oder vermischte Abhandlungen zum Vortheil
des Nahrungs=standes aus allen Theilen der
Oeconomischen Wissenschaften ꝛc, 1ter Theil
4to Göttingen 1. fl. 30. kr.

Beschreibung des Erdbebens, welches die
Haupt=stadt Lisabon und viel andere Städ=
te
in Portugall und Spanien, theils ganz
umgeworfen, theils sehr beschädiget hat.
3. Stücke mit Kupfern. 4to 1756. 51. kr.
Hievon ist auch jedes Stuck à parte per 17.
kr. zu haben.

Abend=zeit=vertreib in verschiedenen Erzeh=
lungen
2. theile 8vo Leipzig 1756. 2. fl.
Hievon ist auch der 2te Theil à parte per
1. fl. zu haben.

Joannis Jonstonii Theatrum univer-
sale
de avibus, Tabulis duabus, & sexa-
ginta
ab illo celeberrimo Mathia Meria-
no
Cleri incisis ornatum. Ex Scriptori-
bus
tam antiquis quam recentioribus
maxima cura conlectum, & ob rarita-
tem
denuo imprimendum. fol. Heil-
broun
. 1756. 5. fl.

Moritz (Johann Friedrich Historisch=di=
plomarische
Abhandlung vom Ursprung de=
rer
Reichs=städte, insonderheit von der alle=
zeit
unmittelbaren, und weder unter Herzo=
glich
=noch Gräflich=noch unter Bischöflich=
weltlicher
Jurisdiction jemals gestandenen
freyen Reichsstadt Worms. Denen offen=
bahrten
Jrrthümern und Zudringlichkeiten des
Schannats in seiner Bischöfl. Wormischen
Historie entgegen gestellt 4to Frankfurt
1756. 3. fl. 30.

Geschichte und Handlung der französischen
Pflanzstadt in Nord=america, nebst einer
zuverläßigen Nachricht von deren Bevölke=
rung
, ihren Einwohneren und der natürli=
chen
Beschaffenheit des Landes, wie auch,
eine kurze Einleitung in die jetzige Strittig=
keiten
der Engländer und Franzosen wegen
Akadien; und den Ansprüchen der ersten auf
einen grossen Theil von Canada und Luzisiana.
Mit einer Land=karte 8. Stuttgard 1756.
45. Kr.

Der Englischen Pflanz=städte in Nord=
america
Geschichte und Handlung nebst einer
zuverläßigen Nachricht von der gegenwärti=
gen
Anzahl der dasigen Einwohner, und einer
umständlichen Beschreibung der Landes=verfas=
sung
, absonderlich was Neu=england, Pen=
sylvanien
, Carolina, und Georgien betrift.
Aus dem Französischen übersetzt. 8vo. Stud=
gart
. 1756. 24. kr.


NB . Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:

Wol=bewährte Fisch=geheimnüsse, oder
deutlicher Unterricht von der grossen Nutz=
barkeit
der Fischerey, wie auch von der Fi=
sche
=natur und Eigenschaft; Nebst einer An=
weisung
, wie sie bequem zu fangen, und
zu welcher Zeit man solche am besten haltet,
gebundener 24. kr

Die Kunst in den verschiedenen Arten der
Spiele so in Gesellschaften höhern Stan=
des
, besonders in der Kaiserlich=königlichen
Residenzstadt Wien üblich seynd; nebst ei=
nen
Anhang von dem neuem Spiel Lotto di
Genova , erster Theil, mit Röm. Kaiserl.
Majestät Allergnädigsten Privilegio, für
51. kr.

Die beste und neueste Art das in denen vor
nehmsten Gesellschaften heutiges Tages so be=
lichte
Taroc=spiel, sowol in drey Personen
zum König, als in vier würklichen Personen
mit zweyerley Karten recht und wol zu spie=
len
; nebst einigen Betrachtungen über dieses
Spiel, und einem Anhang von ganz neu=er=
fundenen
Karten=künste, das Exemplar pr.
17. Kr.

Schöne Gedanken über das Wort Transie-
runt
, aus dem Französischen ins Teutsche
übersetzet. Das Exemplar in 8vo. gebun=
den
im Papen=deckel pr. 4. kr. im Türki=
schen
Papier pr. 3. kr. es wird denen resp.
Liebhabern vom Lesen etwas besonders
zum Denkmal unterlassen.

Der Röm. Kaiserl. auch zu Hungarn
und Böheim, ꝛc. Königl. Majestät Ferdi=
nandi
des Andern, ꝛc. verneuerte Landes.
ordnung deroselben Erb=königreichs Böheim=
Vom neuen aufgeleget, und mit unterschied=
lichen
Declaratorien und Novellen vermeh.
ret. Cum gratia speciali Sac. Cæl. Reg.
Majestatis . Das Stuck pr. 6. fl. 30. kr.

[9]

Aus Frankreich.

Königl. Ordnung, enthaltend die Kriegs=erklärung wider den König in
England; den 9. Junii 1756.

Aus Befehl des Königs=

ES ist ganz Europa bekannt, daß der König in England im Jahr 1754. die Königl. Besi=
tzungen
in Mitternächtlich=america angegriffen, und die Engländische See=macht, in dem
Monat Junii letzt=abgewichenen Jahrs, dem Völcker=recht und dem Jnhalt deren Tractaten
zuwider, angefangen habe, gegen die Schiffe Seiner Majestät, und die Handlung und Schiffahrt
Dero Unterthanen, die gewaltsamsten Feindseeligkeiten auszuüben. Seine Majestät der König aber,
welcher durch diese Untreue, und die an dessen Flaggen begangen Feindthätlichkeiten billiger
Weise beleidiget worden, haben die Würckungen seines Zorns, und dasjenige, was dieselbe
der Würde Dero Krone schuldig seynd, nur allein aus Beysorge, es möchte Europa dem Unglück
eines neuen Kriegs ausgesetzet werden, 8. Monat lang zurück gehalten. Demnach erhellet, daß
die Kron Frankreich in dieser so heilsamen Absicht, dem widerechtlichen Verfahren der Kro=
England, nur die mäßigste Aufführung entgegen gesetzet. Aldieweilen die Engländische See=
macht
durch die feindseeligsten Gewaltthätigkeiten, und öfters auch durch die schändlichsten Kunst=
griffe
, die Französische Schiffe, welche mit Vertrauen unter dem Schutz der offentlichen Treue,
Schiffahrt getrieben, weggenommen, haben Seine Majestät eine Fregatte, deren sich die Fran=
zösische
See=macht bemächtiget, nacher England zurück geschicket, und die Engländische Fahr=
zeuge
ihre Handlung in denen Französischen See=häfen ruhig fortsetzen lassen. Aldieweilen man in
denen Brittannischen Jnsuln die Französische Soldaten und Matrosen auf das härteste gehal=
ten
, und in Ansehung ihrer, die Grenzen, welche das Gesatz der Natur, und die Menschlichkeit
auch denen schärffesten Kriegs=rechten vorgeschrieben, übertretten, haben die Engländer in Frank=
reich
, unter dem Schutz der Achtung, welche civilisirte Völcker einander zu leisten schuldig seynd,
frey wandeln und wohnen können. Mittlerweilen da die Engländische Ministri, unter dem
Schein der Treue und Aufrichtigkeit dem Königl. Bottschafter falsche Versicherungen gethan,
hat man schon in allen Theilen von Mitternächtlich=america solche Befehle vollzogen, welche
denen verführerischen Versicherungen, so sie für eine nahe bevorstehenden Versöhnung gegeben,
schnur straks zuwider lauffen, Aldieweilen der Hof zu London die Kunst der heimlichen Händ=
len
, und die Hülfsgelder von England erschöpfte, um andere Machten wider den Französischen
Hof aufzuwicklen, hat der König von denselben nicht einmal die Hülfe begehret, welche die
Gewehrschafts=leistungen, oder Defensif=tractaten Jhnen zu fordern berechtiget, sondern denen=
selben
nur schlechter Dings angerahten, solche Maas=reguln zu ergreiffen, welche zu ihrer Ruhe
und Sicherheit seynd. Solcher gestalten ware die Aufführung beyder Nationen beschaffen.
Die erstaunende Widerwärtigkeit ihres Verfahrens solle nun ganz Europa von der Eifer=und
Herrsch=sucht, wie auch von der Begierde, womit die Einte eingenommen, und von denen
Grund=reguln der Ehre, Gerechtigkeit, und der Mäßigkeit der andern Nation, überzeugen:
Der König hatte gehoffet, es werde der König in England, wann derselbe nur endlich die Re=
guln
der Billichkeit, und den Nutzen seiner eigenen Ehre zu Raht zöge die unaufhörlich von sei=
nen
See=officiers verübte ärgerliche Ausgelassenheiten misbilligen. Seine Majestät haben auch
sogar demselben dazu ein so gerecht als geziemendes Mittel dadurch an die Hand gegeben, da
Dieselbe die schleinige und gänzliche Loslassung deren durch die Engländische Seemacht weg=
genommenen
Französischen Schiffen, begehret, und sich anbey unter dieser vorläufigen Beding=
nuß
anerbotten, über die übrige Genugthuungen, welche Seine Majestät mit Recht erwarten sol=
ten
, in Unterhandlung zu tretten, und sodann zu einer gütlichen Versöhnung über die wegen
America obwaltende Strittigkeiten die Hände zu bieten. Nachdeme aber der König in England
diesen Vorschlag verworfen, haben Seine Majest. aus dieser Weigerung nicht anders als die feind=
lichste
Kriegs=erklärung abgenommen, gleichwie es auch Seine Majestät in Dero gethanen Ansu=
chen
angekündet haben. Der Großbrittanische Hof könte sich demnach entübrigen, eine so
unmöglich gewordene Formalität zu erfüllen; ein weit wichtigerer Vorwurf aber hätte denselben
vermögen sollen, die vorgebende Klägden, welche der König in England in der Kriegserklärung

[10]

so derselbe zu London kund machen lassen, angeführet, dem Urtheil Europens nicht vor Augen
zu legen. Die eitele Beschuldigungen, welche diese Schrift enthaltet, haben gewißlich in dem
Grund keine Würklichkeit, und die Weise, mit welcher dieselbe angeführet seynd, würde die Schmach=
heit
derselben allein an Tag legen, wann nicht schon deren Falschheit, in dem Memorial, welches der
König allen Höfen zustellen lassen, und der so wahr als genaue Hergang derer Sachen, nebst denen
Rechtfertigungs=gründen, die sich auf den gegenwärtigen Krieg, und die vorhergegangene Un=
terhandlungen
beziehen, in sich begreiffet, gründlich wäre erwiesen worden. Jndessen ist noch ein
wichtiger Punct übrig, dessen in diesem Memorial nicht gedacht worden, weilen man unmög=
lich
vorsehen können, daß England seine Scharfsinnigkeit in Auswählung derer Mitteln, ein
Blendwerk zu machen, so weit treiben würde, als es würklich gethan. Dieser Punct betrift
die zu Duynkirchen erbaute Werker, und die Völker, welche der König auf seinen Küsten der gros=
sen
Welt=see zusammen ziehen lassen. Wer würde nicht glauben, wie sich der König in England in
seiner Kriegserklärung vernehmen lässet, daß diese zwey Vorwürffe zu dem Befehl, welchen
derselbe ertheilet, sich auf der See aller dem König und seinen Unterthanen gehörigen Schiffen
zu bemächtigen, Anlas gegeben? Jndessen kan doch niemand in Abrede seyn, daß man zu Duyn=
kirchen
erst alsdann zu arbeiten angefangen, nachdeme 2. Sr. Majest. gehörige Schiffe, in vol=
dem
Frieden, von einer Flotte von 13. Engländischen Schiffen angegriffen und weggenommen
worden. Nicht weniger ist auch jedermann bekannt, daß die Engländische Seemacht sich schon seit
mehr als 6 Monaten der Französischen Schiffe bemächtigte, nachdem erst gegen Ende abgewichenen
Monats Febr. die erste Battaillons, welche der König nach seinen Seeküsten abgehen lassen, sich
auf den Marsch begeben haben. Wann demnach der König in England jemalen auf die ungetreue
Berichte, welche ihme in Ansehung dieser 2 Puncten vorgebracht worden, zurück siehet, kan er wol
denjenigen verzeihen, welche ihn bewogen, solche Begebenheiten anzuführen, deren Falschheit nicht
einmal mit dem allerunwah⟨r⟩scheinlichsten Ansehen, bescheiniget werden kan? Endlich hat der König
die Schuldigkeit gegen sich selbst, und die Schuldigkeit gegen seinen Unterthanen genöhtiget, Gewalt
mit Gewalt abzutreiben; dieweilen aber derselbe seinen natürlichen, gerechten, und mäßigen Gesin=
nungen
beständig zugethan verbleibet, so haben Se. Majest. Dero Kriegs=unternehmungen nur allein
wider den König in England Dero Angreiffer gerichtet; wie dann auch alle dero politische Unter=
handlungen
nichts anders zum Vorwurf gehabt, als nur allein das Vertrauen, welches die andern
Europäischen Nationen in Sr. Maj. Freundschaft und gerechte Gesinnungen gesetzet, zu rechtfertigen.
Es wäre unnöhtig, sich in eine weitläuftigere Beschreibung deren Beweg=ursachen einzulassen, welche
den König gezwungen, ein Corpo seiner Völcker nach der Jnsul Minorca abzuschicken, und nun auch
Se. Maj. nöhtigen, dem König in England den Krieg anzukünden, gleichwie solches hiemit demselben so
wol zu Land als zur See erkläret wird. Wann demnach Se. Maj. durch so standhafte Grund=reguln
sothane Entschliessungen zu fassen, bewogen worden, so halten sich Dieselbe versichert, daß Sie in der
Gerechtigkeit Dero Sache, in der Tapferkeit Dero Völcker, und in der Liebe Dero Unterthanen die
nöhtige Hülfe finden werden, welche Sie jederzeit von ihrer Seit genossen haben, vornämlich aber
verlassen sich Dieselben auf den Schutz des GOttes deren Waffen. Seine Majestät thun hiemit al=
len
Dero Unterthanen, Vasallen, und Dienern anbefehlen, auf die Unterthanen des Königs in
England los zu gehen, und verbieten und untersagen ihnen anbey auch ausdrücklich bey Lebens=
Straffe mit denenselben hinführo nicht die geringste Gemeinschaft, Handlung, noch Verständniß
zu haben: deme zu Folge Se. Majestät von nun an, alle dieser gegenwärtigen Kriegs=erklärung
widrige Erlaubnüssen, Passeports, Schutz=und Geleits=briefe, welche durch dieselben, oder deren
Leutenants=generaux, und andere Dero Beamtete dörften bewilliget worden seyn, aufheben,
und aufgehoben haben wollen, und demnach solche null und nichtig und ohne Würkung erklären.
Ferners befehlen auch Se. Majestät dem Herzog von Penthievre Admiralen von Frankreich, de=
nen
Marschallen von Frankreich, denen Gouverneurs und Leutenants=Generaux Sr. Majest. in
Dero Provinzen und Armeen, denen Feld=marschallen, Obristen, Mestres de Camp, Capitains
Chefs, und Anführern Dero Kriegs=völckern, sowol zu Pferd als zu Fuß, Französischen und Frem=
den
, und allen andern Dero Beamteten die es angehet, daß sie den Jnhalt gegenwärtiger Schrift,
jeder nach seinen Amt, in dem Umfang ihrer Gerichtsbarkeiten, und Gebiets vollziehen lassen
sollen: Dann also ist der Wille Sr. Majest. welche wollen und verstehen, daß gegenwärtiges in allen
Dero sowol See=als andern Städten, und in allen See=häfen, Havres, und andern Orten Dero =
nigreich
und unterwürfigen Landen, wo es nöhtig seyn wird, kund gemachet und angeschlagen wer=
den
solle, damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge. Geschehen zu Versailles
den 9. Junii 1756. ist unterzeichnet LOUIS. Und weiter unten, M. P. De Voyer d'Argenson.

»