Num. 51. Samstag den 26. Junii. 1756.
Wienerisches
DIARIUM
Gedruckt in der Kaiserl. Königl. privilegirten Zeitungs=buch=
druckerey im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Aus Jtalien.
Turin 5. Junii.
Von dem den 20. abgewichenen Monats
zwischen denen Französischen und
Eng=
ländischen Flotten, auf der Höhe von
Mahon, vorgefallenen Gefecht, haben wir bis
dato noch keine andere Nachrichten, als über
Frankreich erhalten; Das Vorhaben des
Admiral Byng aber, ist nicht gewesen,
sich in ein ernsthaftes Gefecht einzulassen,
sondern nur, die Besatzung des Fort St.
Philipp zu einer tapferen Vertheidigung
auf=
zumunteren. Dieser Admiral, welcher der
Ankunft des Vice=admiral Keppel mit grosser
Ungedult entgegen sahe, ware den 9. May
von Gibraltar, alwo er 1500. Mann Völker
an Bord genommen, abgesegelt; Den 14.
befande sich derselbe auf der Höhe von Jvica,
und den 16. auf der Höhe von Majorca,
den 20. aber langte er endlich auf der Höhe
von Minorca an, von wannen er, gleich
nach dem Gefecht wieder zuruck gekehret.
Der Vice=admiral Keppel trafe den 13. May
zu Gibraltar ein, segelte aber alsogleich von
da wieder ab, um sich nach dem Cap von
Palos, unweit Carthagena, zu begeben,
weilen ihme der Admiral Byng alda auf den
22. May den Sammel=platz angewiesen.
Da es nun das Ansehen hat, daß sich diese
zwey Admiralen seithero miteinander werden
vereiniget haben, so wird vermutlich der
Admiral Byng, da er nun mit denen 4. gros=
sen Schiffen und 2. Fregatten des
Vice=
admiral Keppel verstärcket worden, wieder
nacher Minorca zuruck gekehret seyn. Ubri=
gens kommen uns die Nachrichten von
da=
her immer über Frankreich zu, weilen die
Engländer ihre Briefschaften nacher
Barcel=
lona abfertigen, von wannen sie sodann zu
Land nacher Corogne gebracht werden, alwo
man beständig Paquet=boots in Bereitschaft
halten wird, um solche weiters nacher
Eng=
land zu bringen.
Aus Groß=brittannien.
Londen 5. Junii.
Die Schiffe, welche zur Verstärkung des
Admirals Byng abgesegelt seynd, heissen der
Prinz Georg von 90. Stücken; der
Hamp=
toncourt und der Nassau, ein jedes von 70. , und
die Jsis von 50 Stücken. Die Commissarien der
Admiralität haben bekannt machen lassen, daß
sie denen Kaufmanns=schiffen, welche den
10ten dieses Monats nach Jamaica abseglen
sollen Bedeckung verschaffen würden. Das
Kriegs=schif Warwick von 60. Stücken ist
von dem Französischen Schiffe der Kluge von
74. Stücken und einer Fregatte von eben
der Natition angegriffen, und weggenommen
worden. Der Colchester von 50. Stücken
hat sich mit 2. Französischen Fregatten
ge=
schlagen, und ist in einem sehr schlechten
Zustande zu Portsmouth eingeloffen. Es
befinden sich gegenwärtig würcklich 9. Re=
gimenter in Schottland, die in verschiedene
Posten zertheilet seynd. Die Artillerie von
Woolwich ist nach Southampton
unterwe=
ges. Der Lord Anson ist nach Long Reach
abgereiset, um die nöthigen Befehle zu seiner
Ausrüstung zu ertheilen. Auch ist der
Be=
fehl ergangen, mehrere Kriegs=schaluppen
zu bauen. Die Hudsonsbey=compagnie hat
7800. Pfund Pulver dahin gesendet, und
die Regierung hat 5000. Pfund nach Africa,
und 26300 Pfund nach Süd=Carolina
ein=
schiffen lassen. Von dem Admiral Boscawen
haben wir weiter keine Nachricht, als daß
er mit 15. Linien=schiffen und seinen
Fre=
gatten auf der Höhe von Brest kreutzet, und
daß das Schif Harwich, welches zu seiner
Flotte gehöret, ein Französisches Schif von
Rochefort nach Missißippi, welches 450. Ton=
nen, 150. Soldaten, und viele Kriegs=mu=
nition führet, weggenommen, und nach
Plymouth geschicket habe.
Aus Frankreich.
Paris 8. Junii.
Von Brest schreibt man: daß alda
täglich die Schwedische und Dänische
Schiffe, erwartet, werden. Jn nur
ge=
dachtem Haven ist der Herr de Maurville,
Capitain der Fregatte der Adler, an den
Wunden gestorben, die er in dem Gefechte
empfangen, welches er den 17. May auf der
Höhe der Jnsul Olevon gegen das
Englän=
dische Kriegs=schif, den Colchester, aus=
gehalten; Der König hatte ihm bereits 2000.
Livres Pension und eine eben solche Summe
zur Belohnung bewilligt. Se. Majestät
ha=
ben gleichfalls allen Officiers der beyden
Fregatten, so, wie allen Matrosen, schöne
Geschenke gegeben. Zu Toulon bewafnet
man 5. Kriegs=schiffe, um mit selbigen die
Flotte des Marquis de la Galißonniere zu
verstärcken.
Aus Niederland.
Ostende 5. Junii.
Die Schiffe, welche der Schiffer Beeker
am 30. passati in dem Canale hat brennen
sehen, seynd Terraneuf=fahrer und
Fischer=
schiffe gewesen, welche unter der Bedeckung
eines Englischen Kriegs=schiffes von
Ports=
mouth ausgesegelt, in der See aber
schad=
haft geworden, daher man sie dann, zu=
malen da die Ladung von Fischen, welche
sie am Boord gehabt, verdorben und stinkend
geworden, vermutlich um bösen Krankheiten
vorzubeugen, angesteckt, und samt der
La=
dung verbrannt hat.
Aus dem Rußischen Reich.
Moscau 10 May.
Zu den neulich berichteten Festivitäten, wo=
mit die hiesige Kaiserl. Universität das
allerhöchste Krönungs=fest Jhro Kayserl.
Maj⟨e⟩st. den 26. April begangen, ist noch die
Jllumination beyzufügen, als welche in
ei=
nem Gemählde von 12. Arschin hoch und
8. Arschin breit, nebst vielen schönen
Deco=
rationen bestanden, und von nachfolgender
Vorstellung gewesen Am Ufer der Moskwa
sahe man die Musen das höchsterfreuliche
Krönungs=fest Jhro Kaiserl. Majestät
beige=
hen, in den Wolken aber die Minerva sich mit
ihrem Schild bedecken, und aus dem Horn
des Uberflusses Blumen und Früchte, als
Merkmale der Ehre und des Reichthums,
auschütten. Uber dem Haupt der
Miner=
va erblickte man den Ruhm mit einer
Trom=
pete, in der Rechten die Kaiserl. Krone und
in der lincken Hand einen Lorber=kranz
hal=
tend, mit der Aufschrift aus
Clau⟨d⟩iani
Laud. Stilic.
... taciti suffragia vulgi jam
Tibi derulerant quicquid jam reddidit
orbis
. d.
⟨i⟩
.
Schon längst hat dir die Liebe des Volks
in Gedanken dasjenige vorherbestimmet, was
nun die ganze Welt mit Ruhm auf deinem
Haupte siehet.
Jn der Nähe herum sahe man Alleen von
Palm=bäumen: wie auch das Tempeische
Thal und den Pegasus auf dem Pindus;
die Merkmahle glücklicher Zeiten, der Ruhe,
Freude und Ausbreitung der
Wissenschaf=
ten und Künste.
Eine von den Musen hielte die an
einan=
der gefeßelte und zu Boden geworfene
Unmwis=
senheit und Faulheit fest; im
Vorgrunde=
entdeckte man zween Weege, das Sinn=bild
des Pithagoras, nämlich Laster und Tugend
vorstellend, und in der Mitte des Altars eine
Lateinische Aufschrift des Jnnhaltes:
Elisabeth der Allerdurchlauchtigsten
Mo=
narchin, Mutter des Vaterlandes, haben
die, durch Jhre Gnade, aufgemunterte,
vermehrte und geschützte Moscowische
Mu=
sen, zum Zeichen der Dankbarkeit für die
Beförderung der Wissenschaften und Künste
den 26. April 1756. dieses geweihet.
Petersburg 2. May.
Den 11. dieses von 1. bis halb 4. Uhr
hatte man ein sehr schwer mit Donner und
Blitz vermischtes Gewitter, welches in den
Kirch=thurn der Fortresse Schlug, und
den=
selben zündete. Es ward hierdurch dieses
prächtige Gebäude, ungeachtet aller
Veran=
staltungen, die der Prinz unser Gouverneur,
zu Dämpfung des Branders aufs
schleunig=
ste vorkehren ließ, dannoch gänzlich in die
Asche geleget. Der Glocken=thurn, welcher
300. Fuß hoch war, stürzte auf einmal ein.
Das Gewölbe, der Dach=stuhl, und ein Theil
des Jnnern der Kirche seynd durch die
Flam=
men verzehret worden. Dieser Verlust ist um
so viel beträchtlicher, da sowol die Spitze,
als auch das Dach mit Kupfer, so mit
Du=
caten=gold vergoldet, bedeckt waren, und
wozu Peter der Grosse 30000. Ducaten
her=
geschossen hatte. Das Glocken=spiel, auf
welchen man alle Töne eines Clavecins
for=
miren konnte, war ungemein schön, und das
Gebäude war mit sehr künstlichen
Gemähl=
den von den geschicktesten Meistern, die
Pe=
ter der Erste mit grossen Kosten aus Jtalien
hatte kommen lassen, ausgeschmücket. Alle
diese seynd durch diesen Vorfall
unwieder=
bringlich verlohren gegangen. Eben diese
Kirche hat s⟨e⟩it ihrer Erbauung zum
Begräb=
nüß=platz für die Prinzen gedienet, die den
Rußischen Thron besessen haben. Man schätzt
den Schaden, der durch diesen Brand
ver=
ursachet worden, auf 200000. Rubeln. Von
dem dirigirenden Senat ist vermittelst einer
gedruckten Ukase vom 10ten dieses abermals
aufs Nachdrücklichste eingeschärft worden,
daß alle und jede, denen, zufolge den
vor=
hergehenden Ukasen, zu handeln verboten ist
wie auch alle bey Herschaften in Diensten
ste=
hende Jnformatores oder Hofmeister und
Hofmeisterinnen, Kammer=diener und
Kö=
che, und dergleichen Leute mehr, bey
Stra=
fe der Confiscation aller solcher Waaren, ei=
ner so scharf verbottenen Handlung ferner
sich enthalten sollen. Die Eigenthümer aber
derjenigen Häuser, wo dergleichen durch ihre
schlechte Aufsicht vorgehen werde, sollen
so=
wol als die Käufer, um 1000, Rubel
ge=
straft werden.
Aus Schweden.
Stockholm 1 Junii.
Die Reichs=stände haben zu dem, bey dem
Schluß der letzt abgewichenen Woche
gehal=
tenen Plena beschlossen, die Reichs=tags=af=
fairen dahin zu betreiben, daß der
Reichs=
tag den 15. Julii möge geschlossen werden
können. Jn eben diesem Pleno ist auch
ab=
gemachet worden, daß die Abgift von 3. pro
Cent. womit die jährliche Besoldungen seynd
bisher beleget gew⟨e⟩sen, zu 1. ein halb pro
Cent. sollen vermindert werden. Der Königl.
Preusische Extraordinair=envoye, Graf
Solms, hat vor einigen Tagen bey beeden
Königl. Majestäten seine erste Audienz
ge=
habt.
Aus Dännemark.
Rendsburg 7. Junii.
Den 3ten dieses rückten alle Regimenter,
sowohl Cavallerie und Jnfanterie, aus dem
Lager und paßirten die E⟨i⟩der, vermittelst
der darüber geschlagenen Pontons. Einige
Cavallerie=und Jnfanterie=regimenter hatten
sich in einem nahe dabey gelegenen Wald
po=
stiret, um den andern den Ubergang über die
Eider zu verwehren; welche letztere aber eine
Schanze aufgeworfen hatten. Darauf kam
es zwischen diesen beyden Corps zum
Tref=
fen, worinn die angreiffende Parthey zum
weichen genöthiget wurde. Des Abends
war bey der Ober=eider ein schönes
Feuer=
werck auf dem Lande und Wasser zu sehen,
welches nach 9. Uhr seinen Anfang nahm,
und bis gegen 9. Uhr giengen Se. Königl=
Majestät mit Dero hohen Gefolge, unter
Lösung der Kanonen, von hier über Jtzehoe
und Glückstadt nach Altona. Die grüne
Garde und die sämtliche Burgerschafft
wa=
ren diesmahl eben so, wie bey Sr. Königl.
Majestät Ankunft, in Parade. Desselben
Tags brachen alle Regimenter aus dem
La=
ger auf, und marschirten wieder nach ihren
Quartieren. Sonsten haben Se. Königl.
Majestät, während Dero hiesigen
Anwesen=
heit, den Herrn Kammer=herrn und
General=
major von Dehn zum General=leutenant
den Herrn Canzley=raht Lawätz zum
Justitz=
raht und den jüngsten Herrn von der
Pfor=
ten zum Hof=junker ernannt.
Aus Teutschland.
München 4. Junii.
Verwichenen Freytag Abends langte der
Herr Graf von Barry de Ceres, Fran=
zösischer Cavalier, so nach Stockholm gehet,
alhier an, und hatte dieser Tagen die Ehre
und Gnade, denen sämtlichen
Durchlauch=
tigsten Herrschaften präsentiret zu werden,
und wurde von Denenselben aufs gnädigste
empfangen. Am letzt verwichenen Dienstag
Abends entstunde hier ein zwar allem
an=
fänglichen Ansehen nach nicht sehr schweres
Donner=wetter, doch geschahe es, daß
ein=
mal Blitz und Schlag gleich auf einander
mit einer solchen Heftigkeit folgten, daß
er=
sterer in hiesiger St. Peters Pfarr=kirche,
vermutlich durch den Thurn, hinein fuhr,
und die Empor=decke an verschiedene Orten
nicht nur durchlöcherte, und in der Sacristey
die Wand über dem marmorsteinernen
Wasch=
brünnlein (worinnen der Priester vor der
Heil. Meß ihn die Hände waschet) von oben
an bis herunter über eine Hand breit streifte,
sondern auch, was das merkwürdigste
da=
bey war, der Blitz in aller Geschwindigkeit
durch den vierthalb Schuh Quadraten Fuß
der mittern Kirch=säule, woran das Crucifix
stehet, an dreyen verschiedenen Orten neben
einander an der einen Seite hinein, und
ge=
gen über an der andern Seite, eben so
viel=
mal wieder heraus fuhr, und zwar mit
solcher Subtilität, daß man kaum einen
schwachen Bind=fanden durch dessen gemachte
drey Löcher ziehen kan; sonsten aber hat
die=
ses Hochgewitter, GOtt sey gedankt! kei=
nen weitern Schaden verursachet.
Hamburg, 8. Junii.
Den 5. dieses, Abends gegen 8. Uhr,
ist der König von Dännemark mit Dero
Ge=
folge unter Salutirung der Kanonen von
de=
nen hiesigen Wällen zu Altona in höchstem
Wolergehen eingetroffen. Am 6ten hatten
die zur Beglückwünschung gedachten Königs
von E. Edlen Raht ernannte Abgeordnete
dieser Stadt, Herr Syndicus Klefeker, und
Herr Senator Dresky, eine überaus gnädige
Audienz, und der Hof war sehr zahlreich.
Sowol der regierenden Herren Herzogen von
Hildburgshausen und Hollstein=plön, als
der Prinzen von Hessen=cassel Durchlauchten
fanden sich dabey ein, und es waren, ausser
der Königlichen, zwey Marschalls=tafeln,
so wie auch des folgenden Tages, an
wel=
chen zu Abend in denen Königl. Zimmern
Apartement gehalten wurde. Auch trafen
den 7ten dieses der Statthalter zu
Schles=
wig, Herr Marggraf von
Brandenburg=
culmbach ein. Am 8ten hatten die
Abgeord=
neten der Stadt Bremen, der Herr Senator
Schmidt, und der Herr Vice=syndicus
Schöne eine besonders gnädige Audienz.
Se. Königl. Majestät geruheten, des
Nach=
mittags um 6. Uhr unter einem zahlreichen
Gefolge zu Pferde in die Stadt Hamburg
sich zu begeben, von deren Wällen Dieselbe
sowol bey der Hereinkunft ins Millern=thor,
als bey der Zurück=kehr durch eine Kanonade
salutiret wurden. Es vermehret sich der Hof
täglich durch die Ankunft hoher Personen;
wie dann insonderheit des Herrn Herzogs zu
Hollstein=sonderburg Durchl. , auch der
Kö=
nigl. Französische Ambassadeur am Königl.
Hofe, der Herr Ogier, nebst dem Preußischen
Gesandten, Herrn von Bielefeld, kürzlich
eingetroffen seynd.
Wien den 26. Junii 1756.
Mittwoch den 23. Junii Vormittags um
8. Uhr seynd beede Kaiserl. Majestä=
ten mit Sr. Königl. Hoheit dem
Durchleuch=
tigsten Erb=und Kron=prinzen Erz=herzogen
Joseph, wie auch denen Durchleuchtigsten
Erz=
herzoginnen Maria Anna und Maria Christina
herein zu denen WW. EE. PP. Barnabiten
bey St. Michael abgegangen, und haben alda
unter Erschein=und Begleitung Sr. Emi=
nenz des alhiesigen Erz=bischofens dem hohen
Amt, und hierauf dem Spanischen Umgang,
sodann, in besagter Kirchen dem Seegen
bey=
gewohnet, und nach solchem nach Schönbrunn
Sich zuruck begeben; alwo Nachmittags die
Litaney von dem Allerheiligsten Altars=sa=
crament, und Seegen gehalten worden.
Donnerstag den 24. Junii, als am letzten
Tag der Fronleichnams=octav, fruhe um
7. Uhr haben Sich beede Kaiserl. Majestäten
mit Jhren Königlichen Hoheiten dem
Durch=
leuchtigsten Erz=herzogen Joseph, und
Erz=
herzoginnen Maria Anna, und Maria
Chri=
stina zu St. Stephan begeben, und alda
dem feyerlichen hohen Amt, dann hierauf
dem grossen Umgang abgewartet, folglichen
nacher Schönbrunn Sich zuruck begeben,
alwo Nachmittag der Beschluß mit der
Li=
taney von dem Hochwürdigsten Gut, und
dem Seegen; dann
Freytag den 25. J⟨u⟩nii der ordinari
GOt=
tes=dienst in Beywohnung Allerhöchster
Herr=
schaften in der Schönbrunner Schloß=kapel=
len gehalten worden.
Die unterm 1. May dieses Jahrs
unter=
zeichnete Neutralitäts=vertrag und
Vereini=
gungs=freundschafts und
Vertheidigungs=
bündnüß, welches zwischen Jhro Majestät der
Kaiserin Königin zu Hungarn und Böheim,
und Sr. Allerchristl. Majestät von Frankreich,
ist in einem Extra=blat pr. 7. Kr. zu haben.
Verflossenen Mittwoch, als den 23. in=
lebenden Monats Junii ist alhier die Ziehung
der Kaiserl. Königl. privilegirten Lotterie auf
die Num. 81. 48. 24. 2. und 28. mit sehr
vielen Ambi, Terni und Estrati ausgefallen.
Die ansehnlichste Gewinn⟨ste⟩ bestunden in einer
Quartin oder Quaterno, den der Collector
sub Num. 20. Franz Möckel in der
Singer=
strassen zu entrichten, und in einem Terno
per 200. Ducaten, den der Collector sub
Num. 28. Wenzel Hamm, auf dem alten
Fleisch=marck zu bezahlen, wie nicht minder
in einen Estrato per 700. fl. , den der
Col=
lector sub Num. 53. Johann Gerones auf
dem Spitalberg bey dem Pelican abzuführen
hat, viele andere von geringeren Preise zu
geschweigen. Den 10. künftigen Monats
Julii wird in der Königl. Haupt=stadt Prag
die fernere Ziehung veranstaltet, und
vor=
genommen werden.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 23. Junii.
Jn der Stadt.
-
Dem Hrn. Ant. v. Elßinitz, Leuten. , und
General=
adjut. , s. K. Andre Jos. , im Petra⟨sts⟩. H. auf der
hohen Bruck. , alt 2. 1. h. J. -
Dem Hrn. Balthas. Jgnatz Mark, Päpstl. und
Kaiserl. Notar. , s. S. Ant. , beym braun. Hirsch.
am rot. Thurn, alt 11. 1. h. J. -
Dem Adam G⟨e⟩nsch, Hausmeist. , s. K. Johanna,
im alt. Futer=amt, alt 7. J.
Vor der Stadt.
-
Der Ehrw.
Fr.
Procopius, Ord. Carmel. Discalc. ,
im Kloster in der Leopoldst. , alt 62. J. -
Dem Ant. Beer, Schneid. , s. K. Joh. , im
Mau=
rermeisteris. H. in der Josephst. , alt 5. v. J.
-
Dem Franz We⟨ll⟩er, Post=amts=conduct. , s. K. Franz,
im Bäckis. H. in der Leopoldst. , alt 1. J. -
Dem Math. Winkler, Geig. , s. S. Thaddä, beym
schwarz. Eleph. zu Margar. , alt 12. J. - Joh. Auer, in St. Joh. Nep. Spit. , alt 60. J.
-
Georg Kränzl, Tagw. , bey denen 3. Lil. im
Ler=
chenf. , alt 58. J. - Summa 9. Person. , darunter 4. Kinder.
Den 24. Junii.
Jn der Stadt.
-
Der Hoch=edel=geb. Hr. Ant. v. Peterneck, Jhrer
R. K. K. M. Hof=kammer=raht, im Pilatis. H.
in der Wolzeil, alt 58. J. -
Joh. Kepler, Burgerl. Zwetschgen=kram. , beym
gros. Christoph bey St. Salvator, alt 75. J.
Vor der Stadt.
-
Jos. Freysing, gew. Proviant=offic. , bey der Flaut.
oberm Neustift, alt 45. J. -
Dem Joh. Till, Burgerl. Brunnmeist. , s. S. Jos.
bey der Casarm vorm Schotten=thor, alt 18. J. -
Jos. Hofman, Burger, beym H. Geist zu
Nicol=
storf, alt 63. J. -
Dem Georg Klein, Lehen=kutsch. , s. W. Magdal. ,
im bl. H. in der Rossau, alt 48. J. - Summa 6. Person. , darunter 0. Kinder.
Den 25. Junii.
Jn der Stadt.
-
Dem Hoch=edel=geb. Hrn. Carl v. Sinebald, der
R. K. K. M. des Löbl. Carl Palfos. Küraßier=
regim. Obristen, s. Fr. Gemahlin Maria Jose=
pha, geb. v. Deitigen, im Reinfelsis. H. in der
Himmel=pfort=gas. , alt 49. J. -
Dem Phil. Conrad Grodbeck, Buchdruckerey=verw.
s. Ehew. Elisab. , im Schneideris. H. am roten
Thurn, alt 60. J. -
Dem Jacob Wirz, Heyduck. , s. K. Theres. , im
Ba=
deris. H. auf der hohen Bruck. , alt 7. v. J. -
Dem Franz Schwager, gew. Wirt. , s. K. Barb. ,
im Schleifferis. H. in der Nagler=gas. , 5. v. J.
Vor der Stadt.
-
Der Theres. Kronoweterin, Wittwe, ihr K. Lorenz,
beym rot. Rös. auf der Wied. , alt 11. J. -
Dem Pet. Heuberger, Radl. , s. K. Pet. , beym bl.
Hecht. auf der Wied. , alt 4. J. -
Elisab. Albingerin, led. M. , im Lo⟨vrestis⟩. H. auf
der Wied. , alt 47. J. -
Dem Joh. Weixelberger, Tagw. , s. K. Jos. , bey
denen 3. Brüd. im Liechtenth. , alt 2. J. -
Dem Simon Granzer, Tagw. , s. K. Theres. , bey
J. M. J. am Thury, alt 2. J. - Summa 9. Person. , darunter 2. Kinder.
EDICT.
Von der Röm. Kaiserl. Königl. Majestät
Ni. Oe. Regierung in Justiz=sachen wegen,
wird all=und jeden, so an des verstorbenen
Salvadone Payssa ruck gebliebenen Verlassen=
schaft einige Reichs=forderung zu haben
ver=
meinen durch gegenwärtig=offentliches Edict
kund und zu wissen gemacht. Es haben hier
Orts bereits
cum benf. leg. & invent.
er=
klärt Payssaische Herr Universal=Erb zur
Richtigstellung dieser Verlassenschaft, und
Vorbiegung aller etwann sich äussern mögenden
Jrrungen alle sowol in, als ausser Land
etwann befindlich Payssaische Glaubigere
mit=
telst eines offentlichen Valval=edicts
einzu=
beruffen geziemend angelanget, und gebetten,
in welch des Herrn Supplicantens billich
gesteltes Begehren, auch ohne Anstand
ge=
williget worden. Derohalben dann all und
jeden sowol in=als ausser diesen Landen
befindlichen, so an gedachte Salvator
Pays=
saische Verlassenschaft einige Rechts=an=
sprüche
ex quocunque demum titulo
zu
haben vermeinen, durch gegenwärtiges Edict
hiemit anbefohlen wird; daß der ober
die=
selbe ihre etwannige Rechts=forderungen
in=
ner einem Jahr und Tage bey Jhr Regierung
in Justiz=sachen entweder selbst, oder durch
ihre hierzu genugsam Bevollmächtigte also
gewis anmelden, und Rechts=beständiger=
massen liquidiren, als im widrigen nach
Verfliessung sothanen Jahr und Tages
(von Affigirung dieses Edicts anzurechnen)
dieselbe mit ihren etwannigen Forderungen
nicht mehr angehöret, sondern ihnen das
ewige Stillschweigen auferleget werden, der
Payssäische Herr Universal=erb auch von
al=
lem Anspruch ledig und müßig seyn solle,
Wornach sich also dieselbe zu richten, und
vor Schaden sich zu hüten wissen werden.
Wien den 14. May 1756.
EDICT.
Von der Kaiserl. Königl. Ni. Oe. Reprä=
sentation und Cammer wegen wird allen
denenjenigen, so unbefugter Weise Leinwaten
hausieren getragen, und welchen aus
eben dieser Ursach von Zeit des 21. Aprilis
vorigen bis 18. Februarii dies Jahrs derley
Waaren abgenommen worden, insonderheit
denen Juden Michael Pizger, und Joseph
Da⟨vid⟩ von Mößliz aus Mähren durch dieses
offene Edict kund und zu wissen gemacht.
Es hätten bey Jhr Repräsentation und
Cam=
mer die Vorstehere, und gesammt Burgerliche
Leinwat=handlere alhier
in conformitate
ihres habenden Privilegii bereits untern 27.
Januarii dies Jahrs gehorsamst angelangt
und gebetten, womit ihnen die Halbscheid
deren zerschiedenen derley abgenommenen
Leinwat=waaren zu⟨ge⟩theilt und verabfolgt
werden möchte, worüber dann eine
Erfor=
derung mit Zuziehung des K. K. Hof und
Ni Oe. Herren Cammer Procuratoris
an=
geordnet worden; allein nach deme wegen
unbekannten Aufenthalt dieser Hausierer,
diese Erforderung denen Jntereßirten nicht
hat exequiret, folglich ihren Endzweck nicht
erreichen können, demnach weiters, und
zwar auf den 13ten nächst=künftigen Monats
Julii überlegt worden. Als wird allen
so=
wol dem Namen nach unbekannten als
be=
kannten Partheyen, welchen von obiger Zeit
an die bey Repräsentation und Cammer
Handen befindliche Leinwat=waaren alhier
abgenommen worden, in specie dem Juden
Michael Pizger, und dem Juden Joseph
David hiemit anbefohlen, daß selbe also
gewis auf obbestimmt 13ten Juli
Vormit=
tag um 11. Uhr vor der K. K. N. Oe.
Repräsentation und Kammer erscheinen, und
sich anmelden lassen sollen, wie im widrigen
auf derenselben Ausbleiben, die
abgenom=
mene Leinwat=waaren
eo ipso in
Com=
missum
erkennet, und mit selber, was
rechtens ist, vorgekehret werden wurde.
Wien den 28. May 1756.
EDICT.
Wir Burgermeister=amts Verwalter, und
Raht der Stadt Wien, geben dem Michael
Sandschuster, wie auch allen und jeden so zu
weyl. des ohne leibliche
Descendenz ab
intestato
verstorbenen Adam Sandschuster,
gewesten Salzhandler alhier seeligen
Ver=
lassenschaft Spruch, oder Anforderung
ha=
ben, oder zu haben vermeinen, es seye um
Erbschaft, Geld, Schulden, oder anderes, wie
das immer Namen haben mag, hiemit zu
vernehmen: wasgestalten wir über eine
mehr=
mahlig=von gemeiner Stadt Pupillen=Rait=
kammer gemachte Anzeige, für nöthig
befun=
den, zur Richtigstellung erdeudter
Verlassen=
schaft, und dißfälliger Anmeldung (über den
bereits expirirten jährlichen Termin) einen
nochmaligen
Terminum peremptorium
von sechs Monat
sub Clausula
preæ-
clusi anzuberaumen.
Solchemnach wird ihme Michael
Sand=
schuster, wie auch allen und jeden, so zu
be=
sagt=Adam Sandschusterischen
Verlassen=
schaft einige Sprüch haben, oder zu haben
vermeinen, durch gegenwärtiges Edict von
Amts=wegen auferleget, daß selbe ihre etwa
habende Sprüch in dem angesetzten perem-
ptorischen Termin von sechs Monat bey
unser, und gemeiner Stadt=Pupillen=Rait=
kammer entweders selbsten, oder aber durch
hierzu genugsam bevollmächtigte
Gewalt=
tragere also gewiß anbringen, wie im
Wid=
rigen dieselbe nach Verlauf dieser Zeit=frist,
nicht mehr angehöret werden sollen; wor=
nach sich ein jeder zu richten, und vor
Scha=
den zu hüten wissen wird. Actum Wien,
den 21. Junii 1756.
Es wird jederman kund und zu wissen
ge=
macht, daß zu Abhandlung der
Verlassen=
schaft des mit Hinterlassung eines
münd=
lichen Testaments verstorbenen Herrn Carl
Leopold Perzls, gewest weltlichen Priesters,
und Beneficiaten bey Maria Stiegen seel. ,
auf Anlangen des in sothanen Testament
er=
nannten, und
cum beneficio Regis & In=
ventarii
sich erklärten Herren
Universal=
erben, der dritte künftigen Monats Julii
Nach=mittag
præcisè
um 3. Uhr mit
Zu=
ziehung deren Legatarien, und allerseits in-
teressirten
peremptoriè sub omni
clau-
sula
in der Fürstl. Passauerischen
Officialats=
canzley zu erscheinen bestimmet worden seye.
Künftigen Montag als den 28.
hujus
werden in dem alten Michaeler=haus im
2ten Stock Vormittag von 9. bis 12. Uhr,
und Nachmittag von 3 bis 6. Uhr
verschie=
dene Haus=fahrnussen, als Tapeten, Spiegel,
Kasten, Tisch, Sessel, Stock=uhren und
Statt=
schwimmer, dem Meistbiettenden verkauffet
werden.
NB
. Jn der Emerich Felix Baderischen
Buchhandlung in der Bogner=gassen nebst
dem Todten=kopf ist zu haben:
Des galanten Frauenzimmers bequemes
und nützliches Hand=bunch, darinn alle dem
Frauenzimmer wol=anständige
Wissenschaf=
ten enthalten. 8vo. Eßlingen 1756 1. fl.
Der wol=erfahrne Weingärtner und
sorg=
fältige Wein=schenk, welcher eine gründliche
Anweisung zum Wein=bau, und nöhtige
Unterricht zur Erhalt=und Verbesserung der
Weine mittheilet; samt einem Anhang von
curieusen sehr geheimen Künsten, und
beson=
deren Wissenschaften, so zum Wein=Acker=
Garten=bau, Wies=wachs, Waldung, Fi=
scherey, Jägerey, Viehzucht ꝛc. wie auch
zur Haus=haltung sehr dienlich seynd; so=
dann von zerschiedenen Sympathetischen,
Antipathetischen, und andern wunderbarer
Geheimnussen ꝛc. 8vo. ibid 1756. 51. kr.
Die vernünftige Regiments=form, oder
Gespräch zwischen einem Europäer, und
ei=
nem Jnwohner der Jnsul und Königreichs
Dumocala, von Seiner Majestät D. K. V.
P. U. H. U. L. U. E. ... r. aus dem
Franzö=
sischen übersetzet. 8vo. Frankfurt 1755 20 kr.
Les Agremens de la Campagne, ou
Remarques particulieres sur la
Constru-
ction des Maisons de Campagne plus on
moins magnifiques, Jardins de
Plaisan-
ce & des Plantages, avec les Ornemens
qui en dependent, III. Tomes. 12mo.
Paris 1752. 3 fl. 43. xr.
Voyage historique de l'Amerique
me-
ridionale, fait par Ordre du Roy
d'Espa-
gene par Don George Juan, & Don
An-
toine de Ulloa. Ouvrage orné des
figu-
res, Plans, & Cartes necessaires, & qui
contient une Histoire des Yncas du
Pe-
rou, & les Observations Astronomiques
& Physiques, faites pour determiner la
figure & la Grandeur de la Terre. II. To-
mes, 4to. Amsterdam 1752. 18. fl.
Satyres de Mr. Rabner, Traduction
de l'Allemand par Mr de Boispreaux IV.
Tomes 12mo, Paris 1754. 3. fl.
Ouvrages de politique de Mr. l'Abbé
de Saint - Pierre. XVII. Tomes, 12mo.
Rotterdam 1738. 25. fl.
Etude Militaire pour servir
d'Intro-
duction à l'Instruction Methodique de
l'Art de la guerre, par Mr. le Beron de
Traverse ⟨II⟩
. Parties av. fig. 12mo. Basle
1755. 2.
.fl.
Bagatelles morales & Dissertations,
par Mr. Abbé Coyer, avec le
Testa-
ment Litteraire de Mr. Abbé
De⟨sf⟩on-
taines. Nouvelle Edition 8vo, Londres
175. 1. fl.
l'Ingenieur François, contenant la
Geometrie pratique sur le Papier & sur
le Terrain, avec la Toise des Travaux
& des Bois; la Fortification reguliere
& irregulaire; sa Construction effective;
l'Attaque & la Defense des Places, avec
la Methode de Mr. Vauban, & Expli-
cation de son nouveau Systeme par Mr.
N. .. av. fig. 8vo. Lyon 3. fl. 30.
NB
. Bey Johann Paul Kraus, Buch=
führern nächst der Kaiserl. Burg ist nebst
andern Büchern zu haben:
Graveson Historia Ecclesiastica, vete-
ris & novi Testamenti, fol. Aug. Vind.
1756. pro 8. fl.
Halleri Disputationes Chirurgicæ. 4.
Tomi, maj. 4to. Lausanæ 1755.
Fri - Damasi Papæ. Opuscula & Gesta
cum notis Sarazanii fol. Romæ 1754.
pro 6. fl.
Hippocratis Aphorismi var. Authorum
maximè Hippocratis & Celsi, locis
Pa-
rallelis illustrati, cura Alneloveen edit.
mitidissima 12mo 1756. pro 30. xr.
Elémens d'Algebre, de Mr. Saunder-
son, traduits de l'Anglois par Joncourt.
II. Tomes gr. 4to Amst. , 1756 pour 6. fl.
30. xr.
Traité des Arbres & Arbustes, qui se
cultivent en France en pleine terre par
Mr. du Hamel de Monceau 2. Tom. avec
fig. 4to. Paris 1755. 20. fl.
Histoire des Empereurs par Crevier
XII. Tom. gr. 12. Paris 1756.
Die Teutsche Schau=bühne zu Wien nach
alt=und neuen Mustern sechster Theil, beste=
hend in aufgeführten Trauer=spielen und
Co=
mödien 8vo. 1756. 45. kr. auch seynd die 5.
erstern Theile jeder zu 45. kr zu haben.
Fabri
Europäische Staats=canzley 109ter
Theil 8vo. 1756.
Selectæ Juris publici novissima
zum
Be=
huf der Reichs=Historie und Staats=rechten
34ter Theil 8vo. 1756.
Allgemeine Historie der Raison zu Wasser
und Land 14ter Band mit vielen Kupfern und
Land=karten 4to Leipzig. 1756.
Abend=zeit=vertreib, in verschiedenen
Erzeh=
lungen 2ter Theil 8vo Leipzig 1756. 51. kr.
auch ist der erste Theil zu haben.
Ant. Muratori de Paradiso 8vo. Venet.
1755. 1. fl. 15. xr.
Die jenigen, welche auf das teutsche
Münz=archiy
in folio
prænumerirt haben,
können nun den ersten Theil ablangen, die
aber nicht
prænumerirt haben, denen
ste=
het solcher um 4. fl. zu diensten.
Am 1sten künftigen Monats Julii, werden
auf Verordnung einer Hoch=löbl. Ni. Oe.
Regierung in Justiz=sachen, zu Ober=döb=
ling im Wasserthalische⟨n⟩ Hause verschiedene
Wein, und zwar Grinzinger von Jahren
1746. 1748. Dann Kloster=neuburger von
Jahren 1752. 1753. und Döblinger von
Jahren 1753. 1754. in verschiedenen
Gat=
tungen: wie auch mit eisenen Banden
be=
schlagenen Fässer, und Ganter, Vormittag
von 9. bis 12. , und Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr offentlich feil gebotten, und dem
meist=biettenden, gegen baarer Bezahlung,
hindann gegeben werden.
Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:
Beschreibung der feyerlichen Einführung
in das von Jhro Kaiserl. Königl. Majestät
für die Adeliche Fräulen in der Königl=
Haupt=stadt Prag errichtete Stift. Das
Stuck pr. 7. kr.
Auch seynd zu haben die zwey
Schema=
ta in einem Band, Dero Röm. Kaiserl=
Königl. Majestät hohen Generalität, dann
sammentlicher regulirten Regimentern zu
Pferd, und zu Fuß, wie nämlich dieselbe seit
medio Junii 1756. mit ihren
angestell=
ten Stabs - Officieren zu allerhöchsten
Kriegs=Diensten in Bereitschaft stehen, in
welchen Ländern sich dermalen die
Regi=
menter befinden, und derenselben Herren
Kriegs=Agenten in Wien mit Namen
heis=
sen; im langen 8vo nach der neuesten
Pro=
motion, mit möglichster Accuratesse, nach
dem Alphabet, und dahero ohne Rang
auf Schreib=Papier zum Nutzen, und
Ge=
brauch des Militar=Standes verfasset;
samt denen Wohnungen deren Herren Kriegs=
Agenten. Jm Fälzel eingebunden per 24.
kr. im Futeral, per 28. kr.
im neuen Michaeler=haus mit von Ghelischen Schriften.
Aus Frankreich.
Paris 31. May.
Die Königl. Declaration, welche den 15.
dieses zur Begünstigung und
Aufmunte=
rung der Kapers ist publiciret worden,
lautet also:
Ludwig von GOttes Gnaden,
König von Frankreich und
Navarra.
Entbiet allen denen, die gegenwärtiges
lesen werden, Unseren Gruß. Unter
denen verschiedenen Gegenständen, womit
Wir Uns bey gegenwärtigen Conjuncturen
zu beschäftigen genöhtiget sehen, haben Wir
Uns verbunden geglaubet, auf die See=zu=
rüstungen, die zum Kreuzen auf die Feinde
des Staats geschehen, eine besondere
Ach=
tung zu haben. Es ist Uns daher
zuträg=
lich geschienen, neue Verordnungen zu
ma=
chen sowol Unsere Unterthanen anzureitzen,
dergleichen Zurüstungen in dem Falle, da
Wir es für nöhtig finden, sie zu
autorisi=
ren, zu häufen, als auch von nun an die
Officiere und Mannschaft Unserer Schiffe,
die für Unsere Rechnung bewafnet seynd, von
deren öffentlichen Zufriedenheits=bezeugun=
gen zu versichern, die Wir von ihrem
Ei=
fer und ihrer Tapferkeit bey allen
Gelegen=
heiten mit Recht erwarten können. Jn
die=
ser Absicht haben Wir den Vorsatz gefast,
die Verordnungen, Befehle und
Einrichtung=
gen, welche bisher in Ansehung des
Ver=
fahrens deren Admiralitäten, die zur See
gemachten Prisen anbetreffend, gemacht
wor=
den zu untersuchen, um durch eine neue
Ein=
richtung die Proceduren einzuschränken, die
Kosten derselben zu vermindern und allen
bey denen Zurüstungen Jntereßirten die
Mit=
tel an die Hand zu geben, der Früchte der
Kosten, die sie daran wenden, und der
Ge=
fahr, der sie sich dabey bloß stellen werden,
zu geniessen; und in derselben Absicht haben
Wir auch, nachdem Wir Uns Unsere Erklä= =
rung von t5en März 1748. vorstellen lassen,
vermöge welcher Wir die Aufhebung des
Zehndens des Admirals von Frankreich von
denen Prisen; während des damals noch
daurenden Krieges, nebst andern
Aufmun=
terungen zum Kreuzen würden verordnet
ha=
ben, Uns entschlossen, die Haupt=verfügun=
gen davon zu erneuern, noch neue hinzu zu
setzen, und auf eine ganz besondere Weise
zu erkennen zu geben, wie sehr Wir das
Kreuzen zu schützen, und durch allerley
Ar=
ten von Mitteln zu befördern geneigt seynd.
Aus dieser und andern uns bewegenden
Ursachen haben Wir vermöge des
Schlus=
ses Unsers Conseils, und U⟨n⟩serer gewissen
Wissenschaft, Macht und Königlichen
Au=
torität, gesagt, erkläret und verordnet;
und sagen, erklären, verordnen, wollen
Wir, und gefällt uns, kraft dieses von
Unserer eigenen Hand unterzeichneten das
jenige was folget:
l.) Zufolge des Anerbietens, das Uns
von Unserm sehr werhten und geliebten
Vetter, dem Herzog von Penthievre,
Admiral von Frankreich, geschehen, und
welches Wir auch gebilliget, angenommen
und genehmiget haben, das Recht, den
Zehn=
den von den zur See gemachten Prisen und
Conqueten, die mit der Würde der
Admi=
ralschaft verknüpft ist, aufzugeben, wollen,
und erklären Wir, daß so lange, bis Wir
ein anderes desfalls verordnen werden, das
besagte Recht aufgehoben sey, und bleibe,
und daß die zur See gemachten Prisen
und Coqueten davon gänzlich
ausgenom=
men seyn sollen: Wie Wir dann zu diesem
Ende durch gegenwärtiges Unserm Edicts vom
Monat August 1743. und allen andern diesen
zuwider lauffenden Edicten, Erklärungen,
Verordnungen, und Einrichtungen ihre Kraft
benehmen, wobey Wir Uns jedoch
vorbe=
halten, auf die Schadlos=haltung bedacht zu
seyn, die Wir Unserm besagten Vetter der
gedachten Aufhebung halber zuzukommen
glauben.
II.)
)Ausser dem Belauf der Prisen, die
durch die zum Kreuzen von Unsern Unterthanen
ausgerüsteten Fahrzeuge aufgebracht werden,
und die ganz, ohne daß der Admiral den
Zehen=
ten davon bekommt, sollen ausgetheilet
wer=
den, wollen Wir, daß aus Unserm
König=
lichen Schatz gedachter Prisen halber
fol=
gende Erkänntlichkeiten sollen ausgetheilet
werden, nämlich: Die Summe von 100.
Livres für jede vier=und darüber bis
zwölf=
pfündige Kanone der mit Kaufmanns=waa=
ren beladenen genommenen Schiffe; 150.
Livres für jede Kanone von besagten
Cali=
bern von genommenen zum Kreuzen
ausge=
rüsteten Particular=schiffen, und 200. Li=
vres für jede Canone von besagten Calibern
von Kriegs=schiffen und Fregatten; 150. Li=
vres für jede zwölf=pfündige und darüber
gehende Canone von Kauffardey=schiffen;
225. Livres für jede Canone von besagten
Calibern von Particular=kapern, und 300
Li=
vres für jede dergleichen Canone von
Kriegs=
schiffen und Fregatten, 30. Livres für jeden
Gefangenen von denen genommenen
Kauffar=
deyschiffen, 40. Livres für jeden
Gefangen=
nen von Particular=Kapern, und 50. Livres
für jeden Gefangenen von Kriegsschiffen und
Fregatten. Und wann ein Treffen seyn wird,
sollen die besagten Erkänntlichkeiten nach der
Anzahl derer würklichen Personen, die sich
im Anfange der Action auf denen Prisen
befunden haben, bewilliget werden. Auch
wollen Wir, daß selbige noch um den
vier=
ten Theil vermehret werden, sowol in
An=
sehung derer Kriegsschiffe und Fregatten,
als auch deren Particular=kapers, die bey
dem Angriffe weggenommen worden.
(Die Fortsetzung folget künftig.)
EDICT.
Von der Röm. Kaiserl. Königl. Majestät
N. Oe. Regierung in Justitz=sachen wegen,
wird durch gegenwärtig=offentliches Edict
allen und jeden Creditoren, welche an der
Franz=moserischen Massa die neunzehen
repar=
tirte pro Cento zu forderen haben, als
be=
nanntlich dem Dionisio
Archi - mandrita
,
denen Gebrüdern Kormann und Compagl.
von Straßburg, dem Carl Heinsch alhier,
dem Joseph Anton Wiseneder alhier, dem
Si=
mon Canton de Mantua, denen Erben des
David Fano von Modena dem Johann
Baptist Lorenzini von Bologna, dem
Abra=
ham Sanguinetti, und Söhnen von
Mode=
na, dem Johann Baptist Foullon von
Brüs=
sel, der Margareth Quastin de Tre⟨hib⟩el,
dem Franz Schlech
〈…〉
l alhier, dem Wachter
und Küchl von Ulm, dem Johann Bernhard
Doppita von Brünn, dem Brey und
Scheid=
lin von Wiernberg, dem Jgnatz Palatayn
alhier, dem Severino Snidler von Berlin,
dem Johann Christ⟨oph⟩ Falmer von
Disel=
dorf, dem Johann Carl Balde von
Amster=
dam, dem Marx Friderich Stenglin von
Hamburg, dem Johann Vincenz alhier, dem
Johann Gasmahr alhier, dem Joseph und
Carl Cagmoni von Neapel, der Annä
Ma=
riä Peritat alhier, der Carl Joseph
d'Oli=
vicciani von Grätz, dem Claudio de Comble
alhier, denen Söhnen des verstorbenen
Chri=
stoph Fraisauffan von Salzburg, denen Franz
und Tobias Krantsky von Jägerndorf, dem
Franz Jacob Herzog alhier, dem Johann
Baptist Mayr aus Landen, dem Sebastian
Mayerlechner von Neuhaus, dem Christian
Schlenker von Lebau, dem Philipp
Copet=
teli von Rom, und der Annä Franciscä
Se=
raert alhier kund=und zu wissen gemacht;
Was massen bey ihr Regierung in
Justitz=
sachen Jacob Forster K. K. Taback=⟨apaldo⟩=
ober=caßirer als gerichtlich aufgestellt
Mose=
rischer Massä=administrator gehorsamst
an=
gezeiget, wie daß über das wegen deren an
ermeldt=Franz=Joseph=moserischen Massä,
die 19. repartirte pro Cento zu forderen
ha=
benden Creditorum auf 3. Monat, als den
31. Octob. 1756. affigirte, und den 1. Febr.
dies Jahrs abgenommen Edict, innen
wel=
cher Zeit sothan=moserische Creditores bey
ihme Forster dieser Repartition halber zu
er=
scheinen erforderet worden, sich nur 3. als
die obbesagt=Carl=heymische Erben, Joseph
Anton Wiseneder, und Johann Baptist
Lo=
renzini sich angemeldet hätten, dahero
wie=
derholter Forster zu baldiger Ausmachung
Neutralitäts=Vertrag
Zwischen
Jhro Majestät
Der
Kaiserin, Königin
Zu Hungarn und Böheim,
Und
Seiner Allerchristlichsten
Majestät
Unterzeichnet
Den. 1. May 1756.
Da die Streitigkeiten, welche sich zwischen Sr. Allerchristlichsten
Majestät, und Sr. Majestät von Groß=britannien, wegen der
Gränzen Jhrer beyderseitigen Besitzungen in America
hervorge=
than haben, den allgemeinen Ruhestand immer mehr, und mehr
zu bedrohen scheinen; als haben Jhro Majestät die Kaiserin, Kö=
nigin zu Hungarn, und Böheim, und Se. Allerchristlichste Majestät aus
gleichem Verlangen zur unverbrüchlichen Beybehaltung der jenigen
Freund=
schaft, und des guten Verständnüsses, welches unter Jhnen so glücklich
obwaltet, für rahtsam befunden, die hierzu dienliche Maß=reguln zu
er=
greiffen.
Zu diesem Ende erklären, und versprechen Jhro Majestät die Kaiserin,
Königin auf die feyerlichste und verbindlichste Weise, als es nur seyn kan:
Daß sie nicht nur an denen oberwehnten Strittigkeiten, deren
Gegen=
stand sie nicht betrift, und in deren Ansehung sie in keiner Verbindlichkeit
stehen, weder mittelbar, noch unmittelbar einigen Antheil nehmen, sondern
daß sie vielmehr die ganze Zeit über, als dieser Krieg, der durch
oberwehn=
te Uneinigkeiten zwischen Frankreich, und England veranlasset worden, dau=
ren könnte, eine vollkommene, und genaue Neutralität beobachten werden.
Seine Allerchristlichste Majestät, welche Dero Seits keine andere
Macht in ihre besondere Strittigkeiten, die sie mit England haben, verwick=
len wollen, erklären, und versprechen hinwiederum auf die feyerlichste, und
verbindlichste Weise, als es nur seyn kan:
Daß sie unter keinem Vorwand, noch aus was für Ursachen es auch
seyn möchte, die Niederlande, oder andere Reiche, Staaten, und
Provin=
zen, welche unter Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin Botmäßigkeit
ste=
hen, anfallen, oder feindlich überziehen wollen; und daß sie Deroselben
we=
der in ihren Besitzungen, noch in ihren Rechten, es seyr mittelbar, oder
unmittelbar, einigen Schaden zufügten werden; so, wie es Jhro Majestät
die Kaiserin, Königin Jhrer Seits in Ansehung derer Reiche, Staaten,
und Provinzen Seiner Allerchristlichsten Majestät ebenfals versprechen.
Dieser Vertrag, oder Neutralitäts=
act
solle von Jhrer Majestät der
Kaiserin, Königin, und von Sr. Allerchristlichsten Majestät in Zeit von
6. Wochen, oder noch eher, wann es seyn kan, ratificiret werden.
Zu Beglaubigung dessen haben Wir unterzeichnete bevollmächtigte
Ministri Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn, und Böheim,
und Sr. Allerchristlichsten Majestät gegenwärtige Acte unterzeichnet, und
derselben Unsere Siegel beygesetzet. Geschehen zu
Versailles
den 1. May
1756.
(L. S.)
G. G. von Starhemberg.
(L. S.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.
Vereinigungs=Freundschaft=und
Vertheidi=
gungs=bündnuß zwischen Jhrer Majestät der Kaiserin,
Königin zu Hungarn, und Böheim und Seiner
Allerchristlich=
sten Majestät unterzeichnet den 1. May 1756.
Jm Namen der Allerheiligsten, und unzertheilten Dreyfaltigkeit,
Vaters, und Sohns, und H. Geistes, Amen.
Kund, und zu wissen seye hiemit jedermänniglich, deme es zu wissen
nöhtig ist, oder auf einige Weise nöhtig seyn kan.
Nachdeme Seine Majestät die Kaiserin, und Königin zu Hungarn und
Böheim, und Jhro Allerchristlichste Majestät einen Vertrag, oder
Neutrali=
täts=
act
, welcher von Jhren beyderseitigen bevollmächtigten Ministern
anheut unterzeichnet worden, in der Absicht errichtet haben, um zu
verhin=
deren, daß das Kriegs=feuer, so aus denen zwischen Frankreich, und
Eng=
land wegen deren Gränzen Jhrer beyderseitigen Besitzungen im America
ausgebrochenen Zwistigkeiten entstehen könnte, nach und nach weiter sich
aus=
breite, und die Ruhe, nebst dem guten Vernehmen stöhre, welches unter
besagten beyden Majestäten so glücklich obwaltet; so haben Jhro Majest.
die Kaiserin, Königin zu Hungarn, und Böheim, und Se. Allerchristlich=
ste Majestät (welche bey so heilsamen Absichten beharren, und die Bande
der aufrichtigsten Freundschaft, und der vollkommenesten Ubereinstimmung
immer mehr und mehr, und für beständig fester zu verknüpften das
Ver=
langen tragen) für diensam ermessen, der Abrede des obbesagten
Neutrali=
tätsvertrags, noch jene eines Freundschafts=vereinigungs=und blossen
Ver=
theidigungs=bündnüsses, welches zu keiner anderen Macht Nachtheil
gerei=
che, hinzuzufügen, und zwar in der einzigen Absicht, den Frieden in denen
Reichen, und Staaten, so ihrer Herrschaft unterworfen seynd, noch
meh=
rers zu befestigten, und alles, was von ihnen abhanget, zu Erhaltung der
allgemeinen Ruhe beyzutragen.
Zu diesem Ende haben Jhro Majestät die Kaiserin, Königin zu
Hun=
garn, und Böheim den Hoch=gebornen, und vortreflichen des H. R. R.
Hrn. Grafen von Starhemberg, würkl. Kaiserl. Reichs=hof=raht, beyder
Kaiserl. Majestäten Kammerherrn, und bevollmächtigten Ministern bey Sr.
Allerchristlichsten Majestät: Seine Allerchristlichste Majestät aber
gleich=
fals die Hoch=geborne, und vortrefliche Herren Anton Ludwig
Rouillé
Rit=
tern, Grafen von
Jouy
, und von
Pontaine Guerin
, Raht in allen
Rahts=
versammlungen Sr. Majestät, Ministern, und Staats=secretarien Jhrer
Befehlen, und Finanzen, Commenturen, und Groß=schatz=meistern Jhrer
Orden; dann Hrn. Franz Joachim
de Pierre de Bernis
, Grafen v.
Lyon,
Abbé Commandataire
der Königl. Abtey
S. Arnould
zu Metz, einen deren
Vierzigen der Französischen Academie, auch Sr. Majestät aussero
e
dentli=
chen Botschaftern bey Sr. Catholischen Majestät ernannt, und
begwal=
tiget; welche, nachdeme sie sich untereinander ihre in ächter Form
ausge=
fertigte Vollmachten (davon die Abschriften zu Ende gegenwärtigen
Tra=
ctats angefüget seynd) behörig mitgetheilet haben, miteinander
Unterhand=
lung gepflogen, und sich über folgende Articuln einverstanden.
1. Es solle zwischen Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn,
und Böheim, und Sr Allerchristlichsten Majestät, ihren Erben, Nachfol=
gern, Königreichen, Staaten, Provinzen, Ländern, Unterthanen, und
Va=
sallen, ohne einiger Ausnahm, eine aufrichtige, und beständige Freundschaft
und Vereinigung fürwalten. Zufolge dessen werden beyde hohe
contrahirende Theile die gröste Aufmerksamkeit tragen, die beyderseitigen
Freundschaft, und Einverständnuß unter Jhnen, und Jhren besagten
Staaten, und Unterthanen aufrecht zu erhalten, ohne zu gestatten, daß von
einer, oder der anderen Seite irgends eine Art von Feindseligkeit, aus was
für einer Ursach, oder unter was für einem Vorwand es seyn möge, aus=
geübet werde; wie Sie dann alles das jenige, was ins künftige das unter
Jhnen so glücklich errichtete gute Vernehmen stöhren könnte, vermeiden,
und vielmehr alle Sorgfalt darauf wenden werden. , bey jeder
Gelegen=
heit Jhren beyderseitigen Nutzen, Ehr, und Vortheile zu beförderen.
2. Der Westphälische Friedens=schluß von 1648 und alle Friedens=und
Freundschafts=tractaten, welche seit dem unter beyden besagten
Majestä=
ten geschlossen worden, und noch bestehen, ins besondere aber der
Ver=
trag, oder die Neutralitäts=act, welche heut unterzeichnet worden, sollen
durch den gegenwärtigen Tractat in der besten Form und als wann sie hier
von Wort zu Wort mit eingerücket wären, erneueret, und bestättiget
seyn.
3. Seine Majestät die Kaiserin Königin versprechen und verbinden Sich,
alle Staaten, Provinzen und Domainen, welche Se. Allerchristlichste
Ma=
jestät dermalen würklich in Europa besitzen, so wol für Selbe, als Jhre
Nachfolger und Erben ohne Ausnahm wider den Angrif einer jedwederen
Macht, welche die immer seye, und für allezeit, zu garantiren, und zu
ver=
theidigen; wovon jedoch der Falle des gegenwärtigen Krieges zwischen
Frankreich und England, gemäß des anheut unterzeichneten
Neutralitäts=
vertrags oder Acts einzig und allein ausgenommen wird.
4 Jhro Allerchristlichste Majestät verbinden Sich gegen Jhre Majestät
der Kaiserin Königin, Jhre Nachfolger und Erben nach der Ordnung der in
Jhrem Erz=hause festgesetzten Pragmatischen Sanction, Jhre Könireiche,
Staaten, Provinzen und Domainen, so Jhro Majestät dermalen würklich
in Europa besitzen, ohne einiger Ausnahme wider den Angrif einer
jedwe=
deren Macht, welche die immer seye, und für allezeit zu garantiren, und zu
vertheidigen.
5. Jn Folge dieser beyderseitigen Gewährleistung werden beyde
contra=
hirende hohe Theile in beständiger Einverständnüß an solchen Maß=neh=
mungen arbeiten, welche ihnen zur Aufrechthaltung des Friedens am
dien=
lichsten zu seyn scheinen. Wie Sie dann in dem Fall, wo die Besitzungen
des einen, oder des anderen Theiles mit einer feindlichen Uberziehung
be=
drohet werden solten, sich anheuschig machen, Jhre
bona Officia
auf das
würksamste einzulegen, um solches zu verhinderen.
6. Da aber gedachte
bona Officia
, die Sie Sich versprechen, die
erwünsch=
te Würkung nicht haben dörften; so verbinden Sich beyde Majestäten von
nun an, eine der andern mit einem Heer von vier und zwanzig tausend
Mann beyzustehen, im Fall, daß eine oder die andere unter Jhnen, von
wem es immer seye, und unter welchem Vorwand es seyn möchte, ange=
griffen werden solte; den gegenwärtigen Krieg zwischen Frankreich und
England wegen America, so, wie es im dritten Artickul des
gegenwärti=
gen Tractats gemeldet worden, allein ausgenommen.
7. Diese Hülfs=völker sollen in achtzehen taus⟨end⟩ Mann Fußvolk, und
in sechs tausend man Reiterey bestehen, und werden selbe sich in Marsch
setzen, sechs Wochen, oder längstens zwey Monat, nachdem jener Theil
der beyden contrahirenden Mächten, welcher angegriffen worden, oder
einen Uberfall in seinen Besitzungen zu beförchten hat, darum wird die
Ansuchung gemacht haben. Diese Hülfs=völker sollen auf Unkosten des
jenigen von beyden hohen contrahirenden Theilen unterhalten werden,
der sich in dem Fall befinden wird, selbe abgeben zu müssen; und
derjeni=
ge Theil, welcher diese Trupen empfangt, hat ihnen die Winter=quartie=
re zu verschaffen; doch solle es demjenigen Theil, welcher dieselbe
verlan=
get, frey stehen, anstatt der würklichen Hülfe an Mannschaft, dafür den
Wehrt in Geld zu fordern, welches jeden Monat gleich baar
auszuzah=
len ist; und solle gedachter Wehrt, und zwar für jedes tausend Mann
Fuß=volk acht tausend Gulden Reichs=währung, und für jedes tausend
Mann Reiterey vier und zwanzig tausend Gulden nämlicher Währung in
allem, und ohne daß ein oder der andere Theil, unter was Vorwand es
auch seyn solle, mehr begehren darf, ausgesetzet seyn.
8. Jhro Majestät die Kaiserin, Königin zu Hungarn, und Böheim,
und Se. Allerchristlichste Majestät halten Sich bevor, andere Mächte
gemeinschaftlich einzuladen, um an diesen gegenwärtigen blossen
Verthei=
digungs=bündnüsse Theil zu nehmen.
9. Gegenwärtiger Tractat soll von Jhro Majestät der Kaiserin, Köni=
gin zu Hungarn und Böheim, und von Sr. Allerchristlichsten Majestät
ratificiret, und die Ratificationen in einer Zeit von sechs Wochen von dem
Tage der Unterzeichnung an zu rechnen, oder noch ehender, wann es seyn
kann, gegen einander ausgewechselt werden.
Zu Beglaubigung dessen haben Wir unterschriebene bevollmächtigte
Ministere Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn und
Bö=
heim, und Sr. Allerchristlichsten Majestät, gegenwärtigen Tractat
un=
terzeichnet, und demselben unsere Siegel beygedrucket. Geschehen zu
Versailles
den ersten May, ein tausend sieben hundert sechs und fünfzig.
(L. S.)
G. G. von Starhemberg.
(LS.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.
Abgesönderter Artickul.
Jhre Majestät die Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Se. Allerchristlichste Majestät haben Sich einverstanden, daß die
Ord=
nung, in welcher die Artikuln 3. und 4. des heut unterzeichneten
Verthei=
diqungs=bündnüses in denen verschiedenen Exemplarien gesetzet seynd, oder
gesetzet werden möchten, von keiner Folge seyn, noch der Umwechslung,
welche unter beyden besagten Majestäten erkannt, eingeführet, und
herge=
bracht ist, zu einigem Nachtheil gereichen soll. Eben dieses ist auch in
Ansehung der Ordnung verglichen worden, in welcher die beyde
abgeson=
derte Artickuln gesetzet seynd, oder gesetzet werden dörften.
Dieser abgesönderte Artickul soll die nämliche Kraft haben, als wann
er von Wort zu Wort in das heut unterzeichnet Vertheidigungs=bündnüß
eingerücket sich befände.
Zu Beglaubigung dessen haben Wir unterschriebene bevollmächtigte
Ministere Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Sr. Allerchristlichsten Majestät gegenwärtigen abgesönderten
Arti=
ckul unterzeichnet, und demselben unsere Siegel beygedrucket. Geschehen
zu
Versailles
den ersten May ein tausend sieben hundert sechs und funfzig.
(L. S.)
G. G. von Starhemberg.
(LS.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.
Abgesönderter Artickul.
Jhre Majestät die Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Se. Allerchristlichste Majestät haben Sich einverstanden, daß die
Französische Sprache, in welcher gegenwärtige anheut unterzeichnete
Neu=
tralitäts=act, und Vertheidigungs=bündnüß abgefasset seynd, oder in
wel=
cher die Beytritts=acten anderer Mächten zu besagter Bündnüß verfasset
werden möchten, künftig nicht als ein Beyspiel solle eingeführet werden
können, woraus einige Folge zu ziehen wäre, noch einem von beyden
con=
trahirenden Theilen ein Nachtheil entstehen möchte, und daß man sich
künf=
tig nach demjenigen richten wolle, was in Ansehung und von Seiten
der=
jenigen Mächte beobachtet worden, und beobachtet werden soll, welche
den Besitz und Gebrauch für sich haben, Exemplarien dergleichen
Bünd=
nüssen und Acten in einer anderen als der Französischen Sprache zu
ge=
ben, und zu empfangen.
Der gegenwärtige abgesönderte Artickul soll die nämliche Kraft
haben, als wann er von Wort zu Wort in das heut unterzeichnete
Verthei=
digung=bündnüß wäre eingerücket worden
Zu Beglaubiqung dessen haben Wir unterschriebene bevollmächtigte
Ministere Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Seiner Allerchristlichsten Majestät gegenwärtigen abgesönderten
Arti=
ckul unterzeichnet, und demselben Unsere Siegel beygedrucket. Geschehen
zu
Versailles
den 1. May, ein tausend sieben hundert sechs und fünfzig.
(L. S.)
G. G. von Starhemberg.
(LS.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.