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Wienerisches DIARIUM

Nr. 51, 26. Juni 1756

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[1]

Aus Jtalien.

Turin 5. Junii.

Von dem den 20. abgewichenen Monats
zwischen denen Französischen und Eng=
ländischen
Flotten, auf der Höhe von
Mahon, vorgefallenen Gefecht, haben wir bis
dato noch keine andere Nachrichten, als über
Frankreich erhalten; Das Vorhaben des
Admiral Byng aber, ist nicht gewesen,
sich in ein ernsthaftes Gefecht einzulassen,
sondern nur, die Besatzung des Fort St.
Philipp zu einer tapferen Vertheidigung auf=
zumunteren
. Dieser Admiral, welcher der
Ankunft des Vice=admiral Keppel mit grosser
Ungedult entgegen sahe, ware den 9. May
von Gibraltar, alwo er 1500. Mann Völker
an Bord genommen, abgesegelt; Den 14.
befande sich derselbe auf der Höhe von Jvica,
und den 16. auf der Höhe von Majorca,
den 20. aber langte er endlich auf der Höhe
von Minorca an, von wannen er, gleich
nach dem Gefecht wieder zuruck gekehret.
Der Vice=admiral Keppel trafe den 13. May
zu Gibraltar ein, segelte aber alsogleich von
da wieder ab, um sich nach dem Cap von
Palos, unweit Carthagena, zu begeben,
weilen ihme der Admiral Byng alda auf den
22. May den Sammel=platz angewiesen.
Da es nun das Ansehen hat, daß sich diese
zwey Admiralen seithero miteinander werden
vereiniget haben, so wird vermutlich der
Admiral Byng, da er nun mit denen 4. gros=
sen
Schiffen und 2. Fregatten des Vice=
admiral
Keppel verstärcket worden, wieder
nacher Minorca zuruck gekehret seyn. Ubri=

gens kommen uns die Nachrichten von da=
her
immer über Frankreich zu, weilen die
Engländer ihre Briefschaften nacher Barcel=
lona
abfertigen, von wannen sie sodann zu
Land nacher Corogne gebracht werden, alwo
man beständig Paquet=boots in Bereitschaft
halten wird, um solche weiters nacher Eng=
land
zu bringen.

Aus Groß=brittannien.

Londen 5. Junii.

Die Schiffe, welche zur Verstärkung des
Admirals Byng abgesegelt seynd, heissen der
Prinz Georg von 90. Stücken; der Hamp=
toncourt
und der Nassau, ein jedes von 70. , und
die Jsis von 50 Stücken. Die Commissarien der
Admiralität haben bekannt machen lassen, daß
sie denen Kaufmanns=schiffen, welche den
10ten dieses Monats nach Jamaica abseglen
sollen Bedeckung verschaffen würden. Das
Kriegs=schif Warwick von 60. Stücken ist
von dem Französischen Schiffe der Kluge von
74. Stücken und einer Fregatte von eben
der Natition angegriffen, und weggenommen
worden. Der Colchester von 50. Stücken
hat sich mit 2. Französischen Fregatten ge=
schlagen
, und ist in einem sehr schlechten
Zustande zu Portsmouth eingeloffen. Es
befinden sich gegenwärtig würcklich 9. Re=
gimenter
in Schottland, die in verschiedene
Posten zertheilet seynd. Die Artillerie von
Woolwich ist nach Southampton unterwe=
ges
. Der Lord Anson ist nach Long Reach
abgereiset, um die nöthigen Befehle zu seiner
Ausrüstung zu ertheilen. Auch ist der Be=
fehl
ergangen, mehrere Kriegs=schaluppen

[2]

zu bauen. Die Hudsonsbey=compagnie hat
7800. Pfund Pulver dahin gesendet, und
die Regierung hat 5000. Pfund nach Africa,
und 26300 Pfund nach Süd=Carolina ein=
schiffen
lassen. Von dem Admiral Boscawen
haben wir weiter keine Nachricht, als daß
er mit 15. Linien=schiffen und seinen Fre=
gatten
auf der Höhe von Brest kreutzet, und
daß das Schif Harwich, welches zu seiner
Flotte gehöret, ein Französisches Schif von
Rochefort nach Missißippi, welches 450. Ton=
nen
, 150. Soldaten, und viele Kriegs=mu=
nition
führet, weggenommen, und nach
Plymouth geschicket habe.

Aus Frankreich.

Paris 8. Junii.

Von Brest schreibt man: daß alda
täglich die Schwedische und Dänische
Schiffe, erwartet, werden. Jn nur ge=
dachtem
Haven ist der Herr de Maurville,
Capitain der Fregatte der Adler, an den
Wunden gestorben, die er in dem Gefechte
empfangen, welches er den 17. May auf der
Höhe der Jnsul Olevon gegen das Englän=
dische
Kriegs=schif, den Colchester, aus=
gehalten
; Der König hatte ihm bereits 2000.
Livres Pension und eine eben solche Summe
zur Belohnung bewilligt. Se. Majestät ha=
ben
gleichfalls allen Officiers der beyden
Fregatten, so, wie allen Matrosen, schöne
Geschenke gegeben. Zu Toulon bewafnet
man 5. Kriegs=schiffe, um mit selbigen die
Flotte des Marquis de la Galißonniere zu
verstärcken.

Aus Niederland.

Ostende 5. Junii.

Die Schiffe, welche der Schiffer Beeker
am 30. passati in dem Canale hat brennen
sehen, seynd Terraneuf=fahrer und Fischer=
schiffe
gewesen, welche unter der Bedeckung
eines Englischen Kriegs=schiffes von Ports=
mouth
ausgesegelt, in der See aber schad=
haft
geworden, daher man sie dann, zu=
malen
da die Ladung von Fischen, welche
sie am Boord gehabt, verdorben und stinkend
geworden, vermutlich um bösen Krankheiten
vorzubeugen, angesteckt, und samt der La=
dung
verbrannt hat.

Aus dem Rußischen Reich.

Moscau 10 May.

Zu den neulich berichteten Festivitäten, wo=
mit
die hiesige Kaiserl. Universität das
allerhöchste Krönungs=fest Jhro Kayserl.
Maj⟨e⟩st. den 26. April begangen, ist noch die
Jllumination beyzufügen, als welche in ei=
nem
Gemählde von 12. Arschin hoch und
8. Arschin breit, nebst vielen schönen Deco=
rationen
bestanden, und von nachfolgender
Vorstellung gewesen Am Ufer der Moskwa
sahe man die Musen das höchsterfreuliche
Krönungs=fest Jhro Kaiserl. Majestät beige=
hen
, in den Wolken aber die Minerva sich mit
ihrem Schild bedecken, und aus dem Horn
des Uberflusses Blumen und Früchte, als
Merkmale der Ehre und des Reichthums,
auschütten. Uber dem Haupt der Miner=
va
erblickte man den Ruhm mit einer Trom=
pete
, in der Rechten die Kaiserl. Krone und
in der lincken Hand einen Lorber=kranz hal=
tend
, mit der Aufschrift aus Clau⟨d⟩iani
Laud. Stilic.

... taciti suffragia vulgi jam
Tibi derulerant quicquid jam reddidit
orbis . d.i.

Schon längst hat dir die Liebe des Volks
in Gedanken dasjenige vorherbestimmet, was
nun die ganze Welt mit Ruhm auf deinem
Haupte siehet.

Jn der Nähe herum sahe man Alleen von
Palm=bäumen: wie auch das Tempeische
Thal und den Pegasus auf dem Pindus;
die Merkmahle glücklicher Zeiten, der Ruhe,
Freude und Ausbreitung der Wissenschaf=
ten
und Künste.

Eine von den Musen hielte die an einan=
der
gefeßelte und zu Boden geworfene Unmwis=
senheit
und Faulheit fest; im Vorgrunde=
entdeckte
man zween Weege, das Sinn=bild
des Pithagoras, nämlich Laster und Tugend
vorstellend, und in der Mitte des Altars eine
Lateinische Aufschrift des Jnnhaltes:

Elisabeth der Allerdurchlauchtigsten Mo=
narchin
, Mutter des Vaterlandes, haben
die, durch Jhre Gnade, aufgemunterte,
vermehrte und geschützte Moscowische Mu=
sen
, zum Zeichen der Dankbarkeit für die
Beförderung der Wissenschaften und Künste
den 26. April 1756. dieses geweihet.

[3]

Petersburg 2. May.

Den 11. dieses von 1. bis halb 4. Uhr
hatte man ein sehr schwer mit Donner und
Blitz vermischtes Gewitter, welches in den
Kirch=thurn der Fortresse Schlug, und den=
selben
zündete. Es ward hierdurch dieses
prächtige Gebäude, ungeachtet aller Veran=
staltungen
, die der Prinz unser Gouverneur,
zu Dämpfung des Branders aufs schleunig=
ste
vorkehren ließ, dannoch gänzlich in die
Asche geleget. Der Glocken=thurn, welcher
300. Fuß hoch war, stürzte auf einmal ein.
Das Gewölbe, der Dach=stuhl, und ein Theil
des Jnnern der Kirche seynd durch die Flam=
men
verzehret worden. Dieser Verlust ist um
so viel beträchtlicher, da sowol die Spitze,
als auch das Dach mit Kupfer, so mit Du=
caten
=gold vergoldet, bedeckt waren, und
wozu Peter der Grosse 30000. Ducaten her=
geschossen
hatte. Das Glocken=spiel, auf
welchen man alle Töne eines Clavecins for=
miren
konnte, war ungemein schön, und das
Gebäude war mit sehr künstlichen Gemähl=
den
von den geschicktesten Meistern, die Pe=
ter
der Erste mit grossen Kosten aus Jtalien
hatte kommen lassen, ausgeschmücket. Alle
diese seynd durch diesen Vorfall unwieder=
bringlich
verlohren gegangen. Eben diese
Kirche hat s⟨e⟩it ihrer Erbauung zum Begräb=
nüß
=platz für die Prinzen gedienet, die den
Rußischen Thron besessen haben. Man schätzt
den Schaden, der durch diesen Brand ver=
ursachet
worden, auf 200000. Rubeln. Von
dem dirigirenden Senat ist vermittelst einer
gedruckten Ukase vom 10ten dieses abermals
aufs Nachdrücklichste eingeschärft worden,
daß alle und jede, denen, zufolge den vor=
hergehenden
Ukasen, zu handeln verboten ist
wie auch alle bey Herschaften in Diensten ste=
hende
Jnformatores oder Hofmeister und
Hofmeisterinnen, Kammer=diener und =
che
, und dergleichen Leute mehr, bey Stra=
fe
der Confiscation aller solcher Waaren, ei=
ner
so scharf verbottenen Handlung ferner
sich enthalten sollen. Die Eigenthümer aber
derjenigen Häuser, wo dergleichen durch ihre
schlechte Aufsicht vorgehen werde, sollen so=
wol
als die Käufer, um 1000, Rubel ge=
straft
werden.

Aus Schweden.

Stockholm 1 Junii.

Die Reichs=stände haben zu dem, bey dem
Schluß der letzt abgewichenen Woche gehal=
tenen
Plena beschlossen, die Reichs=tags=af=
fairen
dahin zu betreiben, daß der Reichs=
tag
den 15. Julii möge geschlossen werden
können. Jn eben diesem Pleno ist auch ab=
gemachet
worden, daß die Abgift von 3. pro
Cent. womit die jährliche Besoldungen seynd
bisher beleget gew⟨e⟩sen, zu 1. ein halb pro
Cent. sollen vermindert werden. Der Königl.
Preusische Extraordinair=envoye, Graf
Solms, hat vor einigen Tagen bey beeden
Königl. Majestäten seine erste Audienz ge=
habt
.

Aus Dännemark.

Rendsburg 7. Junii.

Den 3ten dieses rückten alle Regimenter,
sowohl Cavallerie und Jnfanterie, aus dem
Lager und paßirten die E⟨i⟩der, vermittelst
der darüber geschlagenen Pontons. Einige
Cavallerie=und Jnfanterie=regimenter hatten
sich in einem nahe dabey gelegenen Wald po=
stiret
, um den andern den Ubergang über die
Eider zu verwehren; welche letztere aber eine
Schanze aufgeworfen hatten. Darauf kam
es zwischen diesen beyden Corps zum Tref=
fen
, worinn die angreiffende Parthey zum
weichen genöthiget wurde. Des Abends
war bey der Ober=eider ein schönes Feuer=
werck
auf dem Lande und Wasser zu sehen,
welches nach 9. Uhr seinen Anfang nahm,
und bis gegen 9. Uhr giengen Se. Königl=
Majestät mit Dero hohen Gefolge, unter
Lösung der Kanonen, von hier über Jtzehoe
und Glückstadt nach Altona. Die grüne
Garde und die sämtliche Burgerschafft wa=
ren
diesmahl eben so, wie bey Sr. Königl.
Majestät Ankunft, in Parade. Desselben
Tags brachen alle Regimenter aus dem La=
ger
auf, und marschirten wieder nach ihren
Quartieren. Sonsten haben Se. Königl.
Majestät, während Dero hiesigen Anwesen=
heit
, den Herrn Kammer=herrn und General=
major
von Dehn zum General=leutenant
den Herrn Canzley=raht Lawätz zum Justitz=
raht
und den jüngsten Herrn von der Pfor=
ten
zum Hof=junker ernannt.

[4]

Aus Teutschland.

München 4. Junii.

Verwichenen Freytag Abends langte der
Herr Graf von Barry de Ceres, Fran=
zösischer
Cavalier, so nach Stockholm gehet,
alhier an, und hatte dieser Tagen die Ehre
und Gnade, denen sämtlichen Durchlauch=
tigsten
Herrschaften präsentiret zu werden,
und wurde von Denenselben aufs gnädigste
empfangen. Am letzt verwichenen Dienstag
Abends entstunde hier ein zwar allem an=
fänglichen
Ansehen nach nicht sehr schweres
Donner=wetter, doch geschahe es, daß ein=
mal
Blitz und Schlag gleich auf einander
mit einer solchen Heftigkeit folgten, daß er=
sterer
in hiesiger St. Peters Pfarr=kirche,
vermutlich durch den Thurn, hinein fuhr,
und die Empor=decke an verschiedene Orten
nicht nur durchlöcherte, und in der Sacristey
die Wand über dem marmorsteinernen Wasch=
brünnlein
(worinnen der Priester vor der
Heil. Meß ihn die Hände waschet) von oben
an bis herunter über eine Hand breit streifte,
sondern auch, was das merkwürdigste da=
bey
war, der Blitz in aller Geschwindigkeit
durch den vierthalb Schuh Quadraten Fuß
der mittern Kirch=säule, woran das Crucifix
stehet, an dreyen verschiedenen Orten neben
einander an der einen Seite hinein, und ge=
gen
über an der andern Seite, eben so viel=
mal
wieder heraus fuhr, und zwar mit
solcher Subtilität, daß man kaum einen
schwachen Bind=fanden durch dessen gemachte
drey Löcher ziehen kan; sonsten aber hat die=
ses
Hochgewitter, GOtt sey gedankt! kei=
nen
weitern Schaden verursachet.

Hamburg, 8. Junii.

Den 5. dieses, Abends gegen 8. Uhr,
ist der König von Dännemark mit Dero Ge=
folge
unter Salutirung der Kanonen von de=
nen
hiesigen Wällen zu Altona in höchstem
Wolergehen eingetroffen. Am 6ten hatten
die zur Beglückwünschung gedachten Königs
von E. Edlen Raht ernannte Abgeordnete
dieser Stadt, Herr Syndicus Klefeker, und
Herr Senator Dresky, eine überaus gnädige
Audienz, und der Hof war sehr zahlreich.
Sowol der regierenden Herren Herzogen von
Hildburgshausen und Hollstein=plön, als
der Prinzen von Hessen=cassel Durchlauchten
fanden sich dabey ein, und es waren, ausser

der Königlichen, zwey Marschalls=tafeln,
so wie auch des folgenden Tages, an wel=
chen
zu Abend in denen Königl. Zimmern
Apartement gehalten wurde. Auch trafen
den 7ten dieses der Statthalter zu Schles=
wig
, Herr Marggraf von Brandenburg=
culmbach
ein. Am 8ten hatten die Abgeord=
neten
der Stadt Bremen, der Herr Senator
Schmidt, und der Herr Vice=syndicus
Schöne eine besonders gnädige Audienz.
Se. Königl. Majestät geruheten, des Nach=
mittags
um 6. Uhr unter einem zahlreichen
Gefolge zu Pferde in die Stadt Hamburg
sich zu begeben, von deren Wällen Dieselbe
sowol bey der Hereinkunft ins Millern=thor,
als bey der Zurück=kehr durch eine Kanonade
salutiret wurden. Es vermehret sich der Hof
täglich durch die Ankunft hoher Personen;
wie dann insonderheit des Herrn Herzogs zu
Hollstein=sonderburg Durchl. , auch der =
nigl
. Französische Ambassadeur am Königl.
Hofe, der Herr Ogier, nebst dem Preußischen
Gesandten, Herrn von Bielefeld, kürzlich
eingetroffen seynd.



Wien den 26. Junii 1756.

Mittwoch den 23. Junii Vormittags um
8. Uhr seynd beede Kaiserl. Majestä=
ten
mit Sr. Königl. Hoheit dem Durchleuch=
tigsten
Erb=und Kron=prinzen Erz=herzogen
Joseph, wie auch denen Durchleuchtigsten Erz=
herzoginnen
Maria Anna und Maria Christina
herein zu denen WW. EE. PP. Barnabiten
bey St. Michael abgegangen, und haben alda
unter Erschein=und Begleitung Sr. Emi=
nenz
des alhiesigen Erz=bischofens dem hohen
Amt, und hierauf dem Spanischen Umgang,
sodann, in besagter Kirchen dem Seegen bey=
gewohnet
, und nach solchem nach Schönbrunn
Sich zuruck begeben; alwo Nachmittags die
Litaney von dem Allerheiligsten Altars=sa=
crament
, und Seegen gehalten worden.

Donnerstag den 24. Junii, als am letzten
Tag der Fronleichnams=octav, fruhe um
7. Uhr haben Sich beede Kaiserl. Majestäten
mit Jhren Königlichen Hoheiten dem Durch=
leuchtigsten
Erz=herzogen Joseph, und Erz=
herzoginnen
Maria Anna, und Maria Chri=
stina
zu St. Stephan begeben, und alda
dem feyerlichen hohen Amt, dann hierauf
dem grossen Umgang abgewartet, folglichen

[5]

nacher Schönbrunn Sich zuruck begeben,
alwo Nachmittag der Beschluß mit der Li=
taney
von dem Hochwürdigsten Gut, und
dem Seegen; dann

Freytag den 25. J⟨u⟩nii der ordinari GOt=
tes
=dienst in Beywohnung Allerhöchster Herr=
schaften
in der Schönbrunner Schloß=kapel=
len
gehalten worden.

Die unterm 1. May dieses Jahrs unter=
zeichnete
Neutralitäts=vertrag und Vereini=
gungs
=freundschafts und Vertheidigungs=
bündnüß
, welches zwischen Jhro Majestät der
Kaiserin Königin zu Hungarn und Böheim,
und Sr. Allerchristl. Majestät von Frankreich,
ist in einem Extra=blat pr. 7. Kr. zu haben.

Verflossenen Mittwoch, als den 23. in=
lebenden
Monats Junii ist alhier die Ziehung
der Kaiserl. Königl. privilegirten Lotterie auf
die Num. 81. 48. 24. 2. und 28. mit sehr
vielen Ambi, Terni und Estrati ausgefallen.
Die ansehnlichste Gewinn⟨ste⟩ bestunden in einer
Quartin oder Quaterno, den der Collector
sub Num. 20. Franz Möckel in der Singer=
strassen
zu entrichten, und in einem Terno
per 200. Ducaten, den der Collector sub
Num. 28. Wenzel Hamm, auf dem alten
Fleisch=marck zu bezahlen, wie nicht minder
in einen Estrato per 700. fl. , den der Col=
lector
sub Num. 53. Johann Gerones auf
dem Spitalberg bey dem Pelican abzuführen
hat, viele andere von geringeren Preise zu
geschweigen. Den 10. künftigen Monats
Julii wird in der Königl. Haupt=stadt Prag
die fernere Ziehung veranstaltet, und vor=
genommen
werden.


Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 23. Junii.

Jn der Stadt.

  • Dem Hrn. Ant. v. Elßinitz, Leuten. , und General=
    adjut
    . , s. K. Andre Jos. , im Petra⟨sts⟩. H. auf der
    hohen Bruck. , alt 2. 1. h. J.
  • Dem Hrn. Balthas. Jgnatz Mark, Päpstl. und
    Kaiserl. Notar. , s. S. Ant. , beym braun. Hirsch.
    am rot. Thurn, alt 11. 1. h. J.
  • Dem Adam G⟨e⟩nsch, Hausmeist. , s. K. Johanna,
    im alt. Futer=amt, alt 7. J.

Vor der Stadt.

  • Der Ehrw. Fr. Procopius, Ord. Carmel. Discalc. ,
    im Kloster in der Leopoldst. , alt 62. J.
  • Dem Ant. Beer, Schneid. , s. K. Joh. , im Mau=
    rermeisteris
    . H. in der Josephst. , alt 5. v. J.
  • Dem Franz We⟨ll⟩er, Post=amts=conduct. , s. K. Franz,
    im Bäckis. H. in der Leopoldst. , alt 1. J.
  • Dem Math. Winkler, Geig. , s. S. Thaddä, beym
    schwarz. Eleph. zu Margar. , alt 12. J.
  • Joh. Auer, in St. Joh. Nep. Spit. , alt 60. J.
  • Georg Kränzl, Tagw. , bey denen 3. Lil. im Ler=
    chenf
    . , alt 58. J.
  • Summa 9. Person. , darunter 4. Kinder.

Den 24. Junii.

Jn der Stadt.

  • Der Hoch=edel=geb. Hr. Ant. v. Peterneck, Jhrer
    R. K. K. M. Hof=kammer=raht, im Pilatis. H.
    in der Wolzeil, alt 58. J.
  • Joh. Kepler, Burgerl. Zwetschgen=kram. , beym
    gros. Christoph bey St. Salvator, alt 75. J.

Vor der Stadt.

  • Jos. Freysing, gew. Proviant=offic. , bey der Flaut.
    oberm Neustift, alt 45. J.
  • Dem Joh. Till, Burgerl. Brunnmeist. , s. S. Jos.
    bey der Casarm vorm Schotten=thor, alt 18. J.
  • Jos. Hofman, Burger, beym H. Geist zu Nicol=
    storf
    , alt 63. J.
  • Dem Georg Klein, Lehen=kutsch. , s. W. Magdal. ,
    im bl. H. in der Rossau, alt 48. J.
  • Summa 6. Person. , darunter 0. Kinder.

Den 25. Junii.

Jn der Stadt.

  • Dem Hoch=edel=geb. Hrn. Carl v. Sinebald, der
    R. K. K. M. des Löbl. Carl Palfos. Küraßier=
    regim
    . Obristen, s. Fr. Gemahlin Maria Jose=
    pha
    , geb. v. Deitigen, im Reinfelsis. H. in der
    Himmel=pfort=gas. , alt 49. J.
  • Dem Phil. Conrad Grodbeck, Buchdruckerey=verw.
    s. Ehew. Elisab. , im Schneideris. H. am roten
    Thurn, alt 60. J.
  • Dem Jacob Wirz, Heyduck. , s. K. Theres. , im Ba=
    deris
    . H. auf der hohen Bruck. , alt 7. v. J.
  • Dem Franz Schwager, gew. Wirt. , s. K. Barb. ,
    im Schleifferis. H. in der Nagler=gas. , 5. v. J.

Vor der Stadt.

  • Der Theres. Kronoweterin, Wittwe, ihr K. Lorenz,
    beym rot. Rös. auf der Wied. , alt 11. J.
  • Dem Pet. Heuberger, Radl. , s. K. Pet. , beym bl.
    Hecht. auf der Wied. , alt 4. J.
  • Elisab. Albingerin, led. M. , im Lo⟨vrestis⟩. H. auf
    der Wied. , alt 47. J.
  • Dem Joh. Weixelberger, Tagw. , s. K. Jos. , bey
    denen 3. Brüd. im Liechtenth. , alt 2. J.
  • Dem Simon Granzer, Tagw. , s. K. Theres. , bey
    J. M. J. am Thury, alt 2. J.
  • Summa 9. Person. , darunter 2. Kinder.

EDICT.

Von der Röm. Kaiserl. Königl. Majestät
Ni. Oe. Regierung in Justiz=sachen wegen,
wird all=und jeden, so an des verstorbenen
Salvadone Payssa ruck gebliebenen Verlassen=

[6]

schaft einige Reichs=forderung zu haben ver=
meinen
durch gegenwärtig=offentliches Edict
kund und zu wissen gemacht. Es haben hier
Orts bereits cum benf. leg. & invent. er=
klärt
Payssaische Herr Universal=Erb zur
Richtigstellung dieser Verlassenschaft, und
Vorbiegung aller etwann sich äussern mögenden
Jrrungen alle sowol in, als ausser Land
etwann befindlich Payssaische Glaubigere mit=
telst
eines offentlichen Valval=edicts einzu=
beruffen
geziemend angelanget, und gebetten,
in welch des Herrn Supplicantens billich
gesteltes Begehren, auch ohne Anstand ge=
williget
worden. Derohalben dann all und
jeden sowol in=als ausser diesen Landen
befindlichen, so an gedachte Salvator Pays=
saische
Verlassenschaft einige Rechts=an=
sprüche
ex quocunque demum titulo zu
haben vermeinen, durch gegenwärtiges Edict
hiemit anbefohlen wird; daß der ober die=
selbe
ihre etwannige Rechts=forderungen in=
ner
einem Jahr und Tage bey Jhr Regierung
in Justiz=sachen entweder selbst, oder durch
ihre hierzu genugsam Bevollmächtigte also
gewis anmelden, und Rechts=beständiger=
massen
liquidiren, als im widrigen nach
Verfliessung sothanen Jahr und Tages
(von Affigirung dieses Edicts anzurechnen)
dieselbe mit ihren etwannigen Forderungen
nicht mehr angehöret, sondern ihnen das
ewige Stillschweigen auferleget werden, der
Payssäische Herr Universal=erb auch von al=
lem
Anspruch ledig und müßig seyn solle,
Wornach sich also dieselbe zu richten, und
vor Schaden sich zu hüten wissen werden.
Wien den 14. May 1756.


EDICT.

Von der Kaiserl. Königl. Ni. Oe. Reprä=
sentation
und Cammer wegen wird allen
denenjenigen, so unbefugter Weise Leinwaten
hausieren getragen, und welchen aus
eben dieser Ursach von Zeit des 21. Aprilis
vorigen bis 18. Februarii dies Jahrs derley
Waaren abgenommen worden, insonderheit
denen Juden Michael Pizger, und Joseph
Da⟨vid⟩ von Mößliz aus Mähren durch dieses
offene Edict kund und zu wissen gemacht.
Es hätten bey Jhr Repräsentation und Cam=
mer
die Vorstehere, und gesammt Burgerliche
Leinwat=handlere alhier in conformitate
ihres habenden Privilegii bereits untern 27.

Januarii dies Jahrs gehorsamst angelangt
und gebetten, womit ihnen die Halbscheid
deren zerschiedenen derley abgenommenen
Leinwat=waaren zu⟨ge⟩theilt und verabfolgt
werden möchte, worüber dann eine Erfor=
derung
mit Zuziehung des K. K. Hof und
Ni Oe. Herren Cammer Procuratoris an=
geordnet
worden; allein nach deme wegen
unbekannten Aufenthalt dieser Hausierer,
diese Erforderung denen Jntereßirten nicht
hat exequiret, folglich ihren Endzweck nicht
erreichen können, demnach weiters, und
zwar auf den 13ten nächst=künftigen Monats
Julii überlegt worden. Als wird allen so=
wol
dem Namen nach unbekannten als be=
kannten
Partheyen, welchen von obiger Zeit
an die bey Repräsentation und Cammer
Handen befindliche Leinwat=waaren alhier
abgenommen worden, in specie dem Juden
Michael Pizger, und dem Juden Joseph
David hiemit anbefohlen, daß selbe also
gewis auf obbestimmt 13ten Juli Vormit=
tag
um 11. Uhr vor der K. K. N. Oe.
Repräsentation und Kammer erscheinen, und
sich anmelden lassen sollen, wie im widrigen
auf derenselben Ausbleiben, die abgenom=
mene
Leinwat=waaren eo ipso in Com=
missum
erkennet, und mit selber, was
rechtens ist, vorgekehret werden wurde.
Wien den 28. May 1756.


EDICT.

Wir Burgermeister=amts Verwalter, und
Raht der Stadt Wien, geben dem Michael
Sandschuster, wie auch allen und jeden so zu
weyl. des ohne leibliche Descendenz ab
intestato verstorbenen Adam Sandschuster,
gewesten Salzhandler alhier seeligen Ver=
lassenschaft
Spruch, oder Anforderung ha=
ben
, oder zu haben vermeinen, es seye um
Erbschaft, Geld, Schulden, oder anderes, wie
das immer Namen haben mag, hiemit zu
vernehmen: wasgestalten wir über eine mehr=
mahlig
=von gemeiner Stadt Pupillen=Rait=
kammer
gemachte Anzeige, für nöthig befun=
den
, zur Richtigstellung erdeudter Verlassen=
schaft
, und dißfälliger Anmeldung (über den
bereits expirirten jährlichen Termin) einen
nochmaligen Terminum peremptorium
von sechs Monat sub Clausula preæ-
clusi
anzuberaumen.

[7]

Solchemnach wird ihme Michael Sand=
schuster
, wie auch allen und jeden, so zu be=
sagt
=Adam Sandschusterischen Verlassen=
schaft
einige Sprüch haben, oder zu haben
vermeinen, durch gegenwärtiges Edict von
Amts=wegen auferleget, daß selbe ihre etwa
habende Sprüch in dem angesetzten perem-
ptor
ischen
Termin von sechs Monat bey
unser, und gemeiner Stadt=Pupillen=Rait=
kammer
entweders selbsten, oder aber durch
hierzu genugsam bevollmächtigte Gewalt=
tragere
also gewiß anbringen, wie im Wid=
rigen
dieselbe nach Verlauf dieser Zeit=frist,
nicht mehr angehöret werden sollen; wor=
nach
sich ein jeder zu richten, und vor Scha=
den
zu hüten wissen wird. Actum Wien,
den 21. Junii 1756.


Es wird jederman kund und zu wissen ge=
macht
, daß zu Abhandlung der Verlassen=
schaft
des mit Hinterlassung eines münd=
lichen
Testaments verstorbenen Herrn Carl
Leopold Perzls, gewest weltlichen Priesters,
und Beneficiaten bey Maria Stiegen seel. ,
auf Anlangen des in sothanen Testament er=
nannten
, und cum beneficio Regis & In=
ventarii
sich erklärten Herren Universal=
erben
, der dritte künftigen Monats Julii
Nach=mittag præcisè um 3. Uhr mit Zu=
ziehung
deren Legatarien, und allerseits in-
teressirt
en
peremptoriè sub omni clau-
sula
in der Fürstl. Passauerischen Officialats=
canzley
zu erscheinen bestimmet worden seye.


Künftigen Montag als den 28. hujus
werden in dem alten Michaeler=haus im
2ten Stock Vormittag von 9. bis 12. Uhr,
und Nachmittag von 3 bis 6. Uhr verschie=
dene
Haus=fahrnussen, als Tapeten, Spiegel,
Kasten, Tisch, Sessel, Stock=uhren und Statt=
schwimmer
, dem Meistbiettenden verkauffet
werden.


NB . Jn der Emerich Felix Baderischen
Buchhandlung in der Bogner=gassen nebst
dem Todten=kopf ist zu haben:

Des galanten Frauenzimmers bequemes
und nützliches Hand=bunch, darinn alle dem
Frauenzimmer wol=anständige Wissenschaf=
ten
enthalten. 8vo. Eßlingen 1756 1. fl.

Der wol=erfahrne Weingärtner und sorg=
fältige
Wein=schenk, welcher eine gründliche

Anweisung zum Wein=bau, und nöhtige
Unterricht zur Erhalt=und Verbesserung der
Weine mittheilet; samt einem Anhang von
curieusen sehr geheimen Künsten, und beson=
deren
Wissenschaften, so zum Wein=Acker=
Garten=bau, Wies=wachs, Waldung, Fi=
scherey
, Jägerey, Viehzucht ꝛc. wie auch
zur Haus=haltung sehr dienlich seynd; so=
dann
von zerschiedenen Sympathetischen,
Antipathetischen, und andern wunderbarer
Geheimnussen ꝛc. 8vo. ibid 1756. 51. kr.

Die vernünftige Regiments=form, oder
Gespräch zwischen einem Europäer, und ei=
nem
Jnwohner der Jnsul und Königreichs
Dumocala, von Seiner Majestät D. K. V.
P. U. H. U. L. U. E. ... r. aus dem Franzö=
sischen
übersetzet. 8vo. Frankfurt 1755 20 kr.

Les Agremens de la Campagne, ou
Remarques particulieres sur la Constru-
ction
des Maisons de Campagne plus on
moins magnifiques, Jardins de Plaisan-
ce
& des Plantages, avec les Ornemens
qui en dependent, III. Tomes. 12mo.
Paris 1752. 3 fl. 43. xr.

Voyage historique de l'Amerique me-
ridionale
, fait par Ordre du Roy d'Espa-
gene
par Don George Juan, & Don An-
toine
de Ulloa. Ouvrage orné des figu-
res
, Plans, & Cartes necessaires, & qui
contient une Histoire des Yncas du Pe-
rou
, & les Observations Astronomiques
& Physiques, faites pour determiner la
figure & la Grandeur de la Terre. II. To-
mes
, 4to. Amsterdam 1752. 18. fl.

Satyres de Mr. Rabner, Traduction
de l'Allemand par Mr de Boispreaux IV.
Tomes 12mo, Paris 1754. 3. fl.

Ouvrages de politique de Mr. l'Abbé
de Saint - Pierre. XVII. Tomes, 12mo.
Rotterdam 1738. 25. fl.

Etude Militaire pour servir d'Intro-
duction
à l'Instruction Methodique de
l'Art de la guerre, par Mr. le Beron de
TraverseII. Parties av. fig. 12mo. Basle
1755. 2. .fl.

Bagatelles morales & Dissertations,
par Mr. Abbé Coyer, avec le Testa-
ment
Litteraire de Mr. Abbé De⟨sf⟩on-
taines
. Nouvelle Edition 8vo, Londres
175. 1. fl.

[8]

l'Ingenieur François, contenant la
Geometrie pratique sur le Papier & sur
le Terrain, avec la Toise des Travaux
& des Bois; la Fortification reguliere
& irregulaire; sa Construction effective;
l'Attaque & la Defense des Places, avec
la Methode de Mr. Vauban, & Expli-
cation
de son nouveau Systeme par Mr.
N. .. av. fig. 8vo. Lyon 3. fl. 30.


NB . Bey Johann Paul Kraus, Buch=
führern
nächst der Kaiserl. Burg ist nebst
andern Büchern zu haben:

Graveson Historia Ecclesiastica, vete-
ris
& novi Testamenti, fol. Aug. Vind.
1756. pro 8. fl.

Halleri Disputationes Chirurgicæ. 4.
Tomi, maj. 4to. Lausanæ 1755.

Fri - Damasi Papæ. Opuscula & Gesta
cum notis Sarazanii fol. Romæ 1754.
pro 6. fl.

Hippocratis Aphorismi var. Authorum
maximè Hippocratis & Celsi, locis Pa-
rallelis
illustrati, cura Alneloveen edit.
mitidissima 12mo 1756. pro 30. xr.

Elémens d'Algebre, de Mr. Saunder-
son
, traduits de l'Anglois par Joncourt.
II. Tomes gr. 4to Amst. , 1756 pour 6. fl.
30. xr.

Traité des Arbres & Arbustes, qui se
cultivent en France en pleine terre par
Mr. du Hamel de Monceau 2. Tom. avec
fig. 4to. Paris 1755. 20. fl.

Histoire des Empereurs par Crevier
XII. Tom. gr. 12. Paris 1756.

Die Teutsche Schau=bühne zu Wien nach
alt=und neuen Mustern sechster Theil, beste=
hend
in aufgeführten Trauer=spielen und Co=
mödien
8vo. 1756. 45. kr. auch seynd die 5.
erstern Theile jeder zu 45. kr zu haben.

Fabri Europäische Staats=canzley 109ter
Theil 8vo. 1756.

Selectæ Juris publici novissima zum Be=
huf
der Reichs=Historie und Staats=rechten
34ter Theil 8vo. 1756.

Allgemeine Historie der Raison zu Wasser
und Land 14ter Band mit vielen Kupfern und
Land=karten 4to Leipzig. 1756.

Abend=zeit=vertreib, in verschiedenen Erzeh=
lungen
2ter Theil 8vo Leipzig 1756. 51. kr.
auch ist der erste Theil zu haben.

Ant. Muratori de Paradiso 8vo. Venet.
1755. 1. fl. 15. xr.

Die jenigen, welche auf das teutsche
Münz=archiy in folio prænumerirt haben,
können nun den ersten Theil ablangen, die
aber nicht prænumerirt haben, denen ste=
het
solcher um 4. fl. zu diensten.


Am 1sten künftigen Monats Julii, werden
auf Verordnung einer Hoch=löbl. Ni. Oe.
Regierung in Justiz=sachen, zu Ober=döb=
ling
im Wasserthalische⟨n⟩ Hause verschiedene
Wein, und zwar Grinzinger von Jahren
1746. 1748. Dann Kloster=neuburger von
Jahren 1752. 1753. und Döblinger von
Jahren 1753. 1754. in verschiedenen Gat=
tungen
: wie auch mit eisenen Banden be=
schlagenen
Fässer, und Ganter, Vormittag
von 9. bis 12. , und Nachmittag von 3.
bis 6. Uhr offentlich feil gebotten, und dem
meist=biettenden, gegen baarer Bezahlung,
hindann gegeben werden.


Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:

Beschreibung der feyerlichen Einführung
in das von Jhro Kaiserl. Königl. Majestät
für die Adeliche Fräulen in der Königl=
Haupt=stadt Prag errichtete Stift. Das
Stuck pr. 7. kr.

Auch seynd zu haben die zwey Schema=
ta
in einem Band, Dero Röm. Kaiserl=
Königl. Majestät hohen Generalität, dann
sammentlicher regulirten Regimentern zu
Pferd, und zu Fuß, wie nämlich dieselbe seit
medio Junii 1756. mit ihren angestell=
ten
Stabs - Officieren zu allerhöchsten
Kriegs=Diensten in Bereitschaft stehen, in
welchen Ländern sich dermalen die Regi=
menter
befinden, und derenselben Herren
Kriegs=Agenten in Wien mit Namen heis=
sen
; im langen 8vo nach der neuesten Pro=
motion
, mit möglichster Accuratesse, nach
dem Alphabet, und dahero ohne Rang
auf Schreib=Papier zum Nutzen, und Ge=
brauch
des Militar=Standes verfasset;
samt denen Wohnungen deren Herren Kriegs=
Agenten. Jm Fälzel eingebunden per 24.
kr. im Futeral, per 28. kr.

[9]

Aus Frankreich.

Paris 31. May.

Die Königl. Declaration, welche den 15.
dieses zur Begünstigung und Aufmunte=
rung
der Kapers ist publiciret worden,
lautet also:

Ludwig von GOttes Gnaden,
König von Frankreich und
Navarra.

Entbiet allen denen, die gegenwärtiges
lesen werden, Unseren Gruß. Unter
denen verschiedenen Gegenständen, womit
Wir Uns bey gegenwärtigen Conjuncturen
zu beschäftigen genöhtiget sehen, haben Wir
Uns verbunden geglaubet, auf die See=zu=
rüstungen
, die zum Kreuzen auf die Feinde
des Staats geschehen, eine besondere Ach=
tung
zu haben. Es ist Uns daher zuträg=
lich
geschienen, neue Verordnungen zu ma=
chen
sowol Unsere Unterthanen anzureitzen,
dergleichen Zurüstungen in dem Falle, da
Wir es für nöhtig finden, sie zu autorisi=
ren
, zu häufen, als auch von nun an die
Officiere und Mannschaft Unserer Schiffe,
die für Unsere Rechnung bewafnet seynd, von
deren öffentlichen Zufriedenheits=bezeugun=
gen
zu versichern, die Wir von ihrem Ei=
fer
und ihrer Tapferkeit bey allen Gelegen=
heiten
mit Recht erwarten können. Jn die=
ser
Absicht haben Wir den Vorsatz gefast,
die Verordnungen, Befehle und Einrichtung=
gen
, welche bisher in Ansehung des Ver=
fahrens
deren Admiralitäten, die zur See
gemachten Prisen anbetreffend, gemacht wor=
den
zu untersuchen, um durch eine neue Ein=
richtung
die Proceduren einzuschränken, die
Kosten derselben zu vermindern und allen
bey denen Zurüstungen Jntereßirten die Mit=
tel
an die Hand zu geben, der Früchte der
Kosten, die sie daran wenden, und der Ge=
fahr
, der sie sich dabey bloß stellen werden,
zu geniessen; und in derselben Absicht haben
Wir auch, nachdem Wir Uns Unsere Erklä= =
rung von t5en März 1748. vorstellen lassen,

vermöge welcher Wir die Aufhebung des
Zehndens des Admirals von Frankreich von
denen Prisen; während des damals noch
daurenden Krieges, nebst andern Aufmun=
terungen
zum Kreuzen würden verordnet ha=
ben
, Uns entschlossen, die Haupt=verfügun=
gen
davon zu erneuern, noch neue hinzu zu
setzen, und auf eine ganz besondere Weise
zu erkennen zu geben, wie sehr Wir das
Kreuzen zu schützen, und durch allerley Ar=
ten
von Mitteln zu befördern geneigt seynd.

Aus dieser und andern uns bewegenden
Ursachen haben Wir vermöge des Schlus=
ses
Unsers Conseils, und U⟨n⟩serer gewissen
Wissenschaft, Macht und Königlichen Au=
torität
, gesagt, erkläret und verordnet;
und sagen, erklären, verordnen, wollen
Wir, und gefällt uns, kraft dieses von
Unserer eigenen Hand unterzeichneten das
jenige was folget:

l.) Zufolge des Anerbietens, das Uns
von Unserm sehr werhten und geliebten
Vetter, dem Herzog von Penthievre,
Admiral von Frankreich, geschehen, und
welches Wir auch gebilliget, angenommen
und genehmiget haben, das Recht, den Zehn=
den
von den zur See gemachten Prisen und
Conqueten, die mit der Würde der Admi=
ralschaft
verknüpft ist, aufzugeben, wollen,
und erklären Wir, daß so lange, bis Wir
ein anderes desfalls verordnen werden, das
besagte Recht aufgehoben sey, und bleibe,
und daß die zur See gemachten Prisen
und Coqueten davon gänzlich ausgenom=
men
seyn sollen: Wie Wir dann zu diesem
Ende durch gegenwärtiges Unserm Edicts vom
Monat August 1743. und allen andern diesen
zuwider lauffenden Edicten, Erklärungen,
Verordnungen, und Einrichtungen ihre Kraft
benehmen, wobey Wir Uns jedoch vorbe=
halten
, auf die Schadlos=haltung bedacht zu
seyn, die Wir Unserm besagten Vetter der
gedachten Aufhebung halber zuzukommen
glauben.

[10]

II.) )Ausser dem Belauf der Prisen, die
durch die zum Kreuzen von Unsern Unterthanen
ausgerüsteten Fahrzeuge aufgebracht werden,
und die ganz, ohne daß der Admiral den Zehen=
ten
davon bekommt, sollen ausgetheilet wer=
den
, wollen Wir, daß aus Unserm König=
lichen
Schatz gedachter Prisen halber fol=
gende
Erkänntlichkeiten sollen ausgetheilet
werden, nämlich: Die Summe von 100.
Livres für jede vier=und darüber bis zwölf=
pfündige
Kanone der mit Kaufmanns=waa=
ren
beladenen genommenen Schiffe; 150.
Livres für jede Kanone von besagten Cali=
bern
von genommenen zum Kreuzen ausge=
rüsteten
Particular=schiffen, und 200. Li=
vres
für jede Canone von besagten Calibern
von Kriegs=schiffen und Fregatten; 150. Li=
vres
für jede zwölf=pfündige und darüber
gehende Canone von Kauffardey=schiffen;
225. Livres für jede Canone von besagten
Calibern von Particular=kapern, und 300 Li=
vres
für jede dergleichen Canone von Kriegs=
schiffen
und Fregatten, 30. Livres für jeden
Gefangenen von denen genommenen Kauffar=
deyschiffen
, 40. Livres für jeden Gefangen=
nen
von Particular=Kapern, und 50. Livres
für jeden Gefangenen von Kriegsschiffen und
Fregatten. Und wann ein Treffen seyn wird,
sollen die besagten Erkänntlichkeiten nach der
Anzahl derer würklichen Personen, die sich
im Anfange der Action auf denen Prisen
befunden haben, bewilliget werden. Auch
wollen Wir, daß selbige noch um den vier=
ten
Theil vermehret werden, sowol in An=
sehung
derer Kriegsschiffe und Fregatten,
als auch deren Particular=kapers, die bey
dem Angriffe weggenommen worden.

(Die Fortsetzung folget künftig.)


EDICT.

Von der Röm. Kaiserl. Königl. Majestät
N. Oe. Regierung in Justitz=sachen wegen,
wird durch gegenwärtig=offentliches Edict
allen und jeden Creditoren, welche an der
Franz=moserischen Massa die neunzehen repar=
tirte
pro Cento zu forderen haben, als be=
nanntlich
dem Dionisio Archi - mandrita ,
denen Gebrüdern Kormann und Compagl.
von Straßburg, dem Carl Heinsch alhier,

dem Joseph Anton Wiseneder alhier, dem Si=
mon
Canton de Mantua, denen Erben des
David Fano von Modena dem Johann
Baptist Lorenzini von Bologna, dem Abra=
ham
Sanguinetti, und Söhnen von Mode=
na
, dem Johann Baptist Foullon von Brüs=
sel
, der Margareth Quastin de Tre⟨hib⟩el,
dem Franz Schlech 〈…〉 l alhier, dem Wachter
und Küchl von Ulm, dem Johann Bernhard
Doppita von Brünn, dem Brey und Scheid=
lin
von Wiernberg, dem Jgnatz Palatayn
alhier, dem Severino Snidler von Berlin,
dem Johann Christ⟨oph⟩ Falmer von Disel=
dorf
, dem Johann Carl Balde von Amster=
dam
, dem Marx Friderich Stenglin von
Hamburg, dem Johann Vincenz alhier, dem
Johann Gasmahr alhier, dem Joseph und
Carl Cagmoni von Neapel, der Annä Ma=
riä
Peritat alhier, der Carl Joseph d'Oli=
vicciani
von Grätz, dem Claudio de Comble
alhier, denen Söhnen des verstorbenen Chri=
stoph
Fraisauffan von Salzburg, denen Franz
und Tobias Krantsky von Jägerndorf, dem
Franz Jacob Herzog alhier, dem Johann
Baptist Mayr aus Landen, dem Sebastian
Mayerlechner von Neuhaus, dem Christian
Schlenker von Lebau, dem Philipp Copet=
teli
von Rom, und der Annä Franciscä Se=
raert
alhier kund=und zu wissen gemacht;
Was massen bey ihr Regierung in Justitz=
sachen
Jacob Forster K. K. Taback=⟨apaldo⟩=
ober
=caßirer als gerichtlich aufgestellt Mose=
rischer
Massä=administrator gehorsamst an=
gezeiget
, wie daß über das wegen deren an
ermeldt=Franz=Joseph=moserischen Massä,
die 19. repartirte pro Cento zu forderen ha=
benden
Creditorum auf 3. Monat, als den
31. Octob. 1756. affigirte, und den 1. Febr.
dies Jahrs abgenommen Edict, innen wel=
cher
Zeit sothan=moserische Creditores bey
ihme Forster dieser Repartition halber zu er=
scheinen
erforderet worden, sich nur 3. als
die obbesagt=Carl=heymische Erben, Joseph
Anton Wiseneder, und Johann Baptist Lo=
renzini
sich angemeldet hätten, dahero wie=
derholter
Forster zu baldiger Ausmachung

[11]

Neutralitäts=Vertrag
Zwischen
Jhro Majestät
Der
Kaiserin, Königin
Zu Hungarn und Böheim,
Und
Seiner Allerchristlichsten
Majestät
Unterzeichnet
Den. 1. May 1756.

[12]

Da die Streitigkeiten, welche sich zwischen Sr. Allerchristlichsten
Majestät, und Sr. Majestät von Groß=britannien, wegen der
Gränzen Jhrer beyderseitigen Besitzungen in America hervorge=
than
haben, den allgemeinen Ruhestand immer mehr, und mehr
zu bedrohen scheinen; als haben Jhro Majestät die Kaiserin, =
nigin
zu Hungarn, und Böheim, und Se. Allerchristlichste Majestät aus
gleichem Verlangen zur unverbrüchlichen Beybehaltung der jenigen Freund=
schaft
, und des guten Verständnüsses, welches unter Jhnen so glücklich
obwaltet, für rahtsam befunden, die hierzu dienliche Maß=reguln zu er=
greiffen
.

Zu diesem Ende erklären, und versprechen Jhro Majestät die Kaiserin,
Königin auf die feyerlichste und verbindlichste Weise, als es nur seyn kan:

Daß sie nicht nur an denen oberwehnten Strittigkeiten, deren Gegen=
stand
sie nicht betrift, und in deren Ansehung sie in keiner Verbindlichkeit
stehen, weder mittelbar, noch unmittelbar einigen Antheil nehmen, sondern
daß sie vielmehr die ganze Zeit über, als dieser Krieg, der durch oberwehn=
te
Uneinigkeiten zwischen Frankreich, und England veranlasset worden, dau=
ren
könnte, eine vollkommene, und genaue Neutralität beobachten werden.

Seine Allerchristlichste Majestät, welche Dero Seits keine andere
Macht in ihre besondere Strittigkeiten, die sie mit England haben, verwick=

[13]

len wollen, erklären, und versprechen hinwiederum auf die feyerlichste, und
verbindlichste Weise, als es nur seyn kan:

Daß sie unter keinem Vorwand, noch aus was für Ursachen es auch
seyn möchte, die Niederlande, oder andere Reiche, Staaten, und Provin=
zen
, welche unter Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin Botmäßigkeit ste=
hen
, anfallen, oder feindlich überziehen wollen; und daß sie Deroselben we=
der
in ihren Besitzungen, noch in ihren Rechten, es seyr mittelbar, oder
unmittelbar, einigen Schaden zufügten werden; so, wie es Jhro Majestät
die Kaiserin, Königin Jhrer Seits in Ansehung derer Reiche, Staaten,
und Provinzen Seiner Allerchristlichsten Majestät ebenfals versprechen.

Dieser Vertrag, oder Neutralitäts= act solle von Jhrer Majestät der
Kaiserin, Königin, und von Sr. Allerchristlichsten Majestät in Zeit von
6. Wochen, oder noch eher, wann es seyn kan, ratificiret werden.

Zu Beglaubigung dessen haben Wir unterzeichnete bevollmächtigte
Ministri Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn, und Böheim,
und Sr. Allerchristlichsten Majestät gegenwärtige Acte unterzeichnet, und
derselben Unsere Siegel beygesetzet. Geschehen zu Versailles den 1. May
1756.

(L. S.) G. G. von Starhemberg. (L. S.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.

[14]

Vereinigungs=Freundschaft=und Vertheidi=
gungs
=bündnuß zwischen Jhrer Majestät der Kaiserin,
Königin zu Hungarn, und Böheim und Seiner Allerchristlich=
sten
Majestät unterzeichnet den 1. May 1756.

Jm Namen der Allerheiligsten, und unzertheilten Dreyfaltigkeit,
Vaters, und Sohns, und H. Geistes, Amen.

Kund, und zu wissen seye hiemit jedermänniglich, deme es zu wissen
nöhtig ist, oder auf einige Weise nöhtig seyn kan.

Nachdeme Seine Majestät die Kaiserin, und Königin zu Hungarn und
Böheim, und Jhro Allerchristlichste Majestät einen Vertrag, oder Neutrali=
täts
= act , welcher von Jhren beyderseitigen bevollmächtigten Ministern
anheut unterzeichnet worden, in der Absicht errichtet haben, um zu verhin=
deren
, daß das Kriegs=feuer, so aus denen zwischen Frankreich, und Eng=
land
wegen deren Gränzen Jhrer beyderseitigen Besitzungen im America
ausgebrochenen Zwistigkeiten entstehen könnte, nach und nach weiter sich aus=
breite
, und die Ruhe, nebst dem guten Vernehmen stöhre, welches unter
besagten beyden Majestäten so glücklich obwaltet; so haben Jhro Majest.
die Kaiserin, Königin zu Hungarn, und Böheim, und Se. Allerchristlich=
ste
Majestät (welche bey so heilsamen Absichten beharren, und die Bande
der aufrichtigsten Freundschaft, und der vollkommenesten Ubereinstimmung
immer mehr und mehr, und für beständig fester zu verknüpften das Ver=
langen
tragen) für diensam ermessen, der Abrede des obbesagten Neutrali=
tätsvertrags
, noch jene eines Freundschafts=vereinigungs=und blossen Ver=
theidigungs
=bündnüsses, welches zu keiner anderen Macht Nachtheil gerei=
che
, hinzuzufügen, und zwar in der einzigen Absicht, den Frieden in denen
Reichen, und Staaten, so ihrer Herrschaft unterworfen seynd, noch meh=
rers
zu befestigten, und alles, was von ihnen abhanget, zu Erhaltung der
allgemeinen Ruhe beyzutragen.

Zu diesem Ende haben Jhro Majestät die Kaiserin, Königin zu Hun=
garn
, und Böheim den Hoch=gebornen, und vortreflichen des H. R. R.
Hrn. Grafen von Starhemberg, würkl. Kaiserl. Reichs=hof=raht, beyder
Kaiserl. Majestäten Kammerherrn, und bevollmächtigten Ministern bey Sr.
Allerchristlichsten Majestät: Seine Allerchristlichste Majestät aber gleich=
fals
die Hoch=geborne, und vortrefliche Herren Anton Ludwig Rouillé Rit=
tern
, Grafen von Jouy , und von Pontaine Guerin , Raht in allen Rahts=
versammlungen
Sr. Majestät, Ministern, und Staats=secretarien Jhrer
Befehlen, und Finanzen, Commenturen, und Groß=schatz=meistern Jhrer
Orden; dann Hrn. Franz Joachim de Pierre de Bernis , Grafen v. Lyon,
Abbé Commandataire der Königl. Abtey S. Arnould zu Metz, einen deren

[15]

Vierzigen der Französischen Academie, auch Sr. Majestät aussero e dentli=
chen
Botschaftern bey Sr. Catholischen Majestät ernannt, und begwal=
tiget
; welche, nachdeme sie sich untereinander ihre in ächter Form ausge=
fertigte
Vollmachten (davon die Abschriften zu Ende gegenwärtigen Tra=
ctats
angefüget seynd) behörig mitgetheilet haben, miteinander Unterhand=
lung
gepflogen, und sich über folgende Articuln einverstanden.

1. Es solle zwischen Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn,
und Böheim, und Sr Allerchristlichsten Majestät, ihren Erben, Nachfol=
gern
, Königreichen, Staaten, Provinzen, Ländern, Unterthanen, und Va=
sallen
, ohne einiger Ausnahm, eine aufrichtige, und beständige Freundschaft
und Vereinigung fürwalten. Zufolge dessen werden beyde hohe
contrahirende Theile die gröste Aufmerksamkeit tragen, die beyderseitigen
Freundschaft, und Einverständnuß unter Jhnen, und Jhren besagten
Staaten, und Unterthanen aufrecht zu erhalten, ohne zu gestatten, daß von
einer, oder der anderen Seite irgends eine Art von Feindseligkeit, aus was
für einer Ursach, oder unter was für einem Vorwand es seyn möge, aus=
geübet
werde; wie Sie dann alles das jenige, was ins künftige das unter
Jhnen so glücklich errichtete gute Vernehmen stöhren könnte, vermeiden,
und vielmehr alle Sorgfalt darauf wenden werden. , bey jeder Gelegen=
heit
Jhren beyderseitigen Nutzen, Ehr, und Vortheile zu beförderen.

2. Der Westphälische Friedens=schluß von 1648 und alle Friedens=und
Freundschafts=tractaten, welche seit dem unter beyden besagten Majestä=
ten
geschlossen worden, und noch bestehen, ins besondere aber der Ver=
trag
, oder die Neutralitäts=act, welche heut unterzeichnet worden, sollen
durch den gegenwärtigen Tractat in der besten Form und als wann sie hier
von Wort zu Wort mit eingerücket wären, erneueret, und bestättiget
seyn.

3. Seine Majestät die Kaiserin Königin versprechen und verbinden Sich,
alle Staaten, Provinzen und Domainen, welche Se. Allerchristlichste Ma=
jestät
dermalen würklich in Europa besitzen, so wol für Selbe, als Jhre
Nachfolger und Erben ohne Ausnahm wider den Angrif einer jedwederen
Macht, welche die immer seye, und für allezeit, zu garantiren, und zu ver=
theidigen
; wovon jedoch der Falle des gegenwärtigen Krieges zwischen
Frankreich und England, gemäß des anheut unterzeichneten Neutralitäts=
vertrags
oder Acts einzig und allein ausgenommen wird.

4 Jhro Allerchristlichste Majestät verbinden Sich gegen Jhre Majestät
der Kaiserin Königin, Jhre Nachfolger und Erben nach der Ordnung der in
Jhrem Erz=hause festgesetzten Pragmatischen Sanction, Jhre Könireiche,
Staaten, Provinzen und Domainen, so Jhro Majestät dermalen würklich
in Europa besitzen, ohne einiger Ausnahme wider den Angrif einer jedwe=
deren
Macht, welche die immer seye, und für allezeit zu garantiren, und zu
vertheidigen.

[16]

5. Jn Folge dieser beyderseitigen Gewährleistung werden beyde contra=
hirende
hohe Theile in beständiger Einverständnüß an solchen Maß=neh=
mungen
arbeiten, welche ihnen zur Aufrechthaltung des Friedens am dien=
lichsten
zu seyn scheinen. Wie Sie dann in dem Fall, wo die Besitzungen
des einen, oder des anderen Theiles mit einer feindlichen Uberziehung be=
drohet
werden solten, sich anheuschig machen, Jhre bona Officia auf das
würksamste einzulegen, um solches zu verhinderen.

6. Da aber gedachte bona Officia , die Sie Sich versprechen, die erwünsch=
te
Würkung nicht haben dörften; so verbinden Sich beyde Majestäten von
nun an, eine der andern mit einem Heer von vier und zwanzig tausend
Mann beyzustehen, im Fall, daß eine oder die andere unter Jhnen, von
wem es immer seye, und unter welchem Vorwand es seyn möchte, ange=
griffen
werden solte; den gegenwärtigen Krieg zwischen Frankreich und
England wegen America, so, wie es im dritten Artickul des gegenwärti=
gen
Tractats gemeldet worden, allein ausgenommen.

7. Diese Hülfs=völker sollen in achtzehen taus⟨end⟩ Mann Fußvolk, und
in sechs tausend man Reiterey bestehen, und werden selbe sich in Marsch
setzen, sechs Wochen, oder längstens zwey Monat, nachdem jener Theil
der beyden contrahirenden Mächten, welcher angegriffen worden, oder
einen Uberfall in seinen Besitzungen zu beförchten hat, darum wird die
Ansuchung gemacht haben. Diese Hülfs=völker sollen auf Unkosten des
jenigen von beyden hohen contrahirenden Theilen unterhalten werden,
der sich in dem Fall befinden wird, selbe abgeben zu müssen; und derjeni=
ge
Theil, welcher diese Trupen empfangt, hat ihnen die Winter=quartie=
re
zu verschaffen; doch solle es demjenigen Theil, welcher dieselbe verlan=
get
, frey stehen, anstatt der würklichen Hülfe an Mannschaft, dafür den
Wehrt in Geld zu fordern, welches jeden Monat gleich baar auszuzah=
len
ist; und solle gedachter Wehrt, und zwar für jedes tausend Mann
Fuß=volk acht tausend Gulden Reichs=währung, und für jedes tausend
Mann Reiterey vier und zwanzig tausend Gulden nämlicher Währung in
allem, und ohne daß ein oder der andere Theil, unter was Vorwand es
auch seyn solle, mehr begehren darf, ausgesetzet seyn.

8. Jhro Majestät die Kaiserin, Königin zu Hungarn, und Böheim,
und Se. Allerchristlichste Majestät halten Sich bevor, andere Mächte
gemeinschaftlich einzuladen, um an diesen gegenwärtigen blossen Verthei=
digungs
=bündnüsse Theil zu nehmen.

9. Gegenwärtiger Tractat soll von Jhro Majestät der Kaiserin, Köni=
gin
zu Hungarn und Böheim, und von Sr. Allerchristlichsten Majestät
ratificiret, und die Ratificationen in einer Zeit von sechs Wochen von dem
Tage der Unterzeichnung an zu rechnen, oder noch ehender, wann es seyn
kann, gegen einander ausgewechselt werden.

[17]

Zu Beglaubigung dessen haben Wir unterschriebene bevollmächtigte
Ministere Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn und =
heim
, und Sr. Allerchristlichsten Majestät, gegenwärtigen Tractat un=
terzeichnet
, und demselben unsere Siegel beygedrucket. Geschehen zu
Versailles den ersten May, ein tausend sieben hundert sechs und fünfzig.
(L. S.) G. G. von Starhemberg. (LS.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.

Abgesönderter Artickul.

Jhre Majestät die Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Se. Allerchristlichste Majestät haben Sich einverstanden, daß die Ord=
nung
, in welcher die Artikuln 3. und 4. des heut unterzeichneten Verthei=
diqungs
=bündnüses in denen verschiedenen Exemplarien gesetzet seynd, oder
gesetzet werden möchten, von keiner Folge seyn, noch der Umwechslung,
welche unter beyden besagten Majestäten erkannt, eingeführet, und herge=
bracht
ist, zu einigem Nachtheil gereichen soll. Eben dieses ist auch in
Ansehung der Ordnung verglichen worden, in welcher die beyde abgeson=
derte
Artickuln gesetzet seynd, oder gesetzet werden dörften.

Dieser abgesönderte Artickul soll die nämliche Kraft haben, als wann
er von Wort zu Wort in das heut unterzeichnet Vertheidigungs=bündnüß
eingerücket sich befände.

Zu Beglaubigung dessen haben Wir unterschriebene bevollmächtigte
Ministere Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Sr. Allerchristlichsten Majestät gegenwärtigen abgesönderten Arti=
ckul
unterzeichnet, und demselben unsere Siegel beygedrucket. Geschehen
zu Versailles den ersten May ein tausend sieben hundert sechs und funfzig.
(L. S.) G. G. von Starhemberg. (LS.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.

Abgesönderter Artickul.

Jhre Majestät die Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Se. Allerchristlichste Majestät haben Sich einverstanden, daß die
Französische Sprache, in welcher gegenwärtige anheut unterzeichnete Neu=
tralitäts
=act, und Vertheidigungs=bündnüß abgefasset seynd, oder in wel=
cher
die Beytritts=acten anderer Mächten zu besagter Bündnüß verfasset
werden möchten, künftig nicht als ein Beyspiel solle eingeführet werden
können, woraus einige Folge zu ziehen wäre, noch einem von beyden con=
trahirenden
Theilen ein Nachtheil entstehen möchte, und daß man sich künf=
tig
nach demjenigen richten wolle, was in Ansehung und von Seiten der=
jenigen
Mächte beobachtet worden, und beobachtet werden soll, welche

[18]

den Besitz und Gebrauch für sich haben, Exemplarien dergleichen Bünd=
nüssen
und Acten in einer anderen als der Französischen Sprache zu ge=
ben
, und zu empfangen.

Der gegenwärtige abgesönderte Artickul soll die nämliche Kraft
haben, als wann er von Wort zu Wort in das heut unterzeichnete Verthei=
digung
=bündnüß wäre eingerücket worden

Zu Beglaubiqung dessen haben Wir unterschriebene bevollmächtigte
Ministere Jhrer Majestät der Kaiserin, Königin zu Hungarn und Böheim,
und Seiner Allerchristlichsten Majestät gegenwärtigen abgesönderten Arti=
ckul
unterzeichnet, und demselben Unsere Siegel beygedrucket. Geschehen
zu Versailles den 1. May, ein tausend sieben hundert sechs und fünfzig.

(L. S.) G. G. von Starhemberg. (LS.) A. L. Rouillé.
(L. S.) F. J. de Pierre de Bernis.

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