Num. 68.
Samstag den 24. Augusti.
1754.
Wienerisches
DIARIUM.
Mit Jhrer Röm. Kaiserl. auch zu Hungarn, und Böheim Kön. Majest. Freyheit
Jn dem neuen Michaeler=Haus, bey Joh. Peter v. Ghelen.
Aus Portugal.
Lisabon 2. Julii.
DEr Hof divertiret sich noch immer zu
Bellem, und machte in voriger
Wo=
che bey Gelegenheit der Jagd eine
Reis nach dem Lust=hause des Jnfanten Don
Petro, alwo derselbe durch diesen Prinzen
auf das köstlichste zu Mittage bewirtet
wur=
de. An dem Mittwoch den 25. passato lief
das Geschwader von 3. Kriegs=schiffen
un=
ter dem Commando des Obersten Juan da
Costa de Britto in See, um auf die
Bar=
barischen Räuber zu kreutzen.
Lisabon 3. Julii.
Am Mittwoch gienge ein Schif des Hrn.
Oldenburgs, Entreprenneur und Directeur
der Portugesischen Jndianischen Compagnie
nach denen Jndien, und 2. andere Schiffe,
eines nach dem Königreich Angola, und das
andere nach Moragnan, von hier unter
See=
gel. Auch segelte des andern Tags ein Schif
nach Mazagan ab, wohin selbiges unter
an=
dern einige Remonte=pferde trausportirt,
auch Depechen dahin überbringet.
Aus Spanien.
Madrid 9. Julii.
Dieser Tagen kamen die Prinzen von
Bor=
ghese hier an. Weil der jüngste von
den=
selben Lust hatte, unter des Konigs Truppen
Dienste zu nehmen; so hat derselbe bereits
angefangen bey der Jtaliänischen
Compag=
nie der Leib=garde zu dienen
Barcellona 20. Julii.
Von der Französischen Flotte, unter
Com=
mando des Hrn. Grafens von Galissonnie=
re ist nun gewiß, daß sie seit ihrer Abfahrt
aus dem Hafen zu Toulon, Malaga
berüh=
ret habe, von dannen sie sich in der Bay
zu Cadix vor Anker geleget. Die 4. Kriegs=
schiffe oder Fregatten, woraus sie bestehet,
haben den 13. oder 14. dieses wieder unter
Seegel gehen sollen, bey ihrer Abfahrt von
Cadix soll erstlich die Eröfnung deren
Kö=
nigl. Befehlen geschehen, wozu dieses
Ge=
schwader bestimmet seye. Die Herren, wel=
che unter dem Commando des Herrn
Gra=
fens von Galissoniere stehen, seynd der
Rit=
ter Raymundi, Ville=vieville und der Herr
de la Serre.
Madrid 23. Julii.
Jn der Nacht vom 19. auf den 20. die=
ses hat der Staats=minister Marg. v. En=
senada einen Befehl von dem König
em=
pfangen, wodurch Se. Majestät ihm
an=
gedeutet, daß er mit der Versehung seiner
Aemter gänzlich aufhören sollte; den 21.
Morgens um 3. Uhr ist sein Pallast durch
ein Detaschement des Regiments deren
Spa=
nischen Gardes zu Fuß ringsum besetzet, und
er Marquis arrestiret, auch gleich darnach
durch 2. Officiers nach Granada geführt
wor=
den, welche Stadt ihm zur Gefängnuß
ange=
wiesen ist; man hat zu gleicher Zeit den
Au=
gustin v. Hordegnana Secretari deren Staats=
und Kriegs=geschäften mit Arrest belegt, so
nn=
ter dem Marquis von Ensenada gearbeitet,
und durch einen Officier nach Valladolid
gebracht worden; Man hat sich auch des
Abbe Facondo Mogobrejo versichert, welcher
freye Zutritte bey obgedachten Marg. gehabt,
der Rahts=herr von Castilien Samaniego hat
kraft einer Königl. Commißion alle
Schrif=
ten des abgesetzten Ministers und deren
ob=
gemeldten Personen in Versich rung
genoh=
men. Der König hat das von Jndien dem
Departement deren ausländischen Affairen,
so der General Wall hat, beygefüget, das
Kriegs=departement hat der Sebastian von
Eslaba General=capitan und Director der
Jnfanterie erhalten, das See=departement
ist dem Julian Arriaga Chef des
Geschwa=
ders ꝛc. zu Theil geworden, und das
Fi=
nanz=wesen ist dem Graf von Valparaiso
Obrist=stallmeister der Königin aufgetragen.
Aus Groß=Brittannien.
Londen 2. Augusti.
Nachdeme sich die Ober=beamtete der
Grafschaft Opfort dieser Tagen versammlet,
haben dieselbe diejenige Schmäch=schrift,
wovon jüngsthin Meldung geschehen, als
schimpflich und verätherisch erkannt; Nicht
nur wird der König darinn auf eine sehr
inanständige Weis durchgezogen, sondern
es werden auch alle Art Leute aufgemahnt
die Waffen wider den König, und hingegen
zu Gunsten des Prätendenten zu ergreiffen.
Diese Beamtete haben hierauf nicht nur den
ganzen Jnnhalt dieser Schrift mißbillichet
sondern auch eine sehr harte Straf, für
diejenigen angesetzet, welche als die
Ver=
fasser davon werden können überführet
wer=
den, und sich noch neben deme erkläret, daß
man alle die kräftigsten Mittel anwenden
werde, um dieselbe zu entdecken. Und da
sich einige Personen, welche in der Stadt
Oxford wohnhaft gewesen, heimlicher Weis
davon gemacht, als hat man Anlaß zu
glau=
ben, daß dieselben an Verfassung
mehrbe=
meldter Schrift Theil gehabt haben; Da=
hero wendet man alles mögliche an, um
dieselben ausfindig zu machen. Die Sachen
des Reichs fangen wiederum an die
vor=
nehmsten Gegenständen derer Raths=versamm=
lungen, welche zu Kensington gehalten
wer=
den, wie auch derer besondern
Unterredun=
gen der Ministers auszumachen. Die
Be=
fehle, welche ergangen, ehestens einige
Kriegs=schiffe auszurüsten, und in
seegelfer=
tigen Stand zu stellen, sollen dem
Verneh=
men nach, wieder zuruck beruffen worden seyn.
Die Nachricht, daß verschiedene Kriegs=
schiffe in Westindien sich mit einigen andern,
die von hier auslauffen sollten, in einer
ge=
wissen Entfernung vereinigen würden, um
eine Observations=escadre auszumachen
wird nunmehr bestätigt; dagegen ist der
Be=
fehl ertheilt worden, daß man mit der
Aus=
rüstung der Schiffe in dem Hafen von
Ports=mout einhalten solle. Dieser Tage
wurden 4. schöne Pferde für den König
von Dännemark eingeschiffet. Das
Krie=
ges=schif der Centaur, welches von
Virgi=
nien zu Duyns angekommen ist, hat einige
Jahr zu Neujork in Commißion gestanden,
und Truppen von da nach Virginien
über=
führet. Die Ostindische Compagnie erwartet
ausser denen verschiedenen Schiffen die schon
zu Hause gekommen seynd, täglich noch
mehrere, und wird auch noch mehrere in
Dienst nehmen. Dieses ist ein gewisses
Zeichen, daß das Parlament ihr
keines=
weges, die Freyheit einer
ausschliessen=
den Handlung, wie in Vorschlag gebracht
worden ist, nehmen werde. Am Dienstag
gab der Staats=secretair, Graf von
Holder=
neß dem vornehmsten Adel eine kostbare
Mahlzeit. Jn dem Canal befinden sich setzt
über 200. Schiffe, welche wegen des
widri=
gen Windes nicht heraus können. Das
Transport=schif der Phönix ist von
Rotter=
dam zu Portsmout angelanget, und hat
860. deutsche Colonisten an Boord, welche
nach America gehen wollen.
Aus Frankreich.
Bourdaux 22. Julii.
Das Schif, das Fort von St. Peter
ge=
nannt, so nach unsern Colonnen in
Ameri=
ca gewidmet ist, hält sich bereit mit noch
9. andern Schiffen gleichfalls nach America
unter Seegel zu gehen, welche Schiffe
mit=
einander in diesem Hafen seynd equipiret
worden.
Marseille 26. Julii.
Zwey Gemählde, welche in der
Acabe=
mie der Mahler=und Bildhauer=kunst
ausge=
stellet worden, und die der Königl. Mahler
auf Befehl unsers Monarchen gemahlet hat,
der die Gallerie mit Gemählden versehen
will, welche die vornehmsten Häfen des
Kö=
nigreichs vorstellen sollen, haben bey
jeder=
mann so viel Beyfall gefunden, daß die
Herren Academisten den Termin der 8. Ta=
ge, den sie ausgesetzt gehabt, verlängern
müssen, um nur die Begierde der Liebhaber
zu vergnügen. Eines von denselben stellet
den hiesigen Hafen vor, mit allem, was
nur eine blühende Handels=stadt bezeichnen
kan; das andere zeiget den Eingang in den
Hafen mit einem Theile der Rhede. Der
Mahler hat auf solchen alle nur ersinnliche
See=bedürfnussen und Gerätschaften
abgebil=
det, und die Figuren sowol zu stellen
ge=
wust, daß man sie insgesamt in ihren
ver=
schiedenen Verrichtungen unterscheiden kan,
wie dann auf denselben die Militarische,
Civil=und Schifs=bau=kunst aufs genaueste
beobachtet ist.
Paris 3. Aug.
Man vernimmt, daß vor wenig Tagen
der Herr Bouvard de Fourqueux, Procureur=
general der Rechnungs=kammer, Rahts=herr
im Parlament ꝛc. auf seinen Land=gütern
un=
weit St. Germain en Laye im 68. Jahr
seines Alters gestorben. Der König hat zum
Faveur deren See=officiers ein Groß=creutz
des Ordens von St. Louis, 3. Comman=
deurs=plätze und 13 Pensionen von 500.
von 400. und von 300. Livres eben solchen
Ordens creiret. Se. Majestät haben die
Pen=
sion von Groß=creutz dem Vice=admiral, Hrn.
von Barailh, und die Pension von
Com=
mandeur dem Chef d'Escadre, Marquis von
Amblimont zugestanden, die 3. Comman=
deurs=Plätze aber denen Rittern von
Cres=
nay und dem Grafen von Vaudreuil, Ge=
neral=leutenants der Königl. Ser=macht und
dem Graf du Gnay, Chef d'Escadre und
Commandant der Marine zu Brestertheilet.
Derselbe hat auch zu gleicher Zeit viele
Pen=
sionen des besagten Ordens vergeben, und
73. Schif=leutenauts zu Rittern von St.
Louis gemacht.
Paris 5. Augusti.
Heute wird die Königin, wie jüngsthin
schon gemeldet worden, zu Versailles
wie=
der eintreffen Kürzlich ist der Herr Dupre de la
Grauge Conseiller bey der Obern=cammer,
gestorben. Die Hrn. von Machaut, Ronille
und Sechelles werden unverzüglich von
ih=
ren neuen Stellen Besitz nehmen, und der
Herr Ronille wird noch neben seiner
neu=
erlangten Stelle die Departements, welche
r schon hatte, nemlich das von Soissons,
Orleans, Poitou, Langoumois, Saintonge
und Aunis, beybehalten. Von Soissons
vernimmt man, daß sich bereits schon fast
alle Herren der Obern=cammer von dar
weg=
begeben haben; Die Ruckheruffungs=schrei=
ben welche diese Herren erhalten, seynd
also verfasset: M. N. Jch erlasse an euch
dieses Schreiben, um euch zu melden, wie daß
mein Wille seye, daß ihr euch vom 20.
dieses bis den 1. künftigen Monats
Sep=
tember nacher Paris begeben sollet, und
nachdeme ihr zu Paris werdet angelanget
seyn, werde ich euch meinen fernern Willen
bekannt machen lassen; Hierauf bitte ich
GOtt, daß Er euch in seinem Schutz halten
wolle. Geben zu Compiegne, den 27. Julii,
1754. Unterschrieben Louis. Die
Einwoh=
ner von Marseille, haben bey dem König
Klagen eingebracht, um Denselben zu
ersu=
chen, die Glück=spiele, welche viele Leut ins
Verderben stürzen, in dieser Stadt zu
ver=
bieten. Von Madrit wird berichtet, daß
die hohen Stellen, welche der Marquis de
la Ensenada bekleidet, also vertheilet
wor=
den, daß der Herr Wall das Departement
von Jndien, der Herr Derlawa das
Kriegs=
departement, der Don Julian Arriaga Chef des
Geschwaders, das Departement über das
See=
wesen, u. der Marg. v. Villeporose das
Departe=
ment der Finanzen, erhalten hätten. So
eben hat das Parlament von Rouen an den
Konig, wegen der Gefangenschaft des Hrn.
du Fosse, seine Vorstellungen abgeschicket,
auch hat dasselbe den 29. abgewichenen
Mo=
nats, bey versammleten beyden Cammeren
die Schriften des Herrn le Caval zum Fruer
verurtheilet, und diesem offentlichen Lehrer
einen derben Verweiß gegeben.
Aus Niederland.
Brüssel 6. Augusti.
Der letztlich gemeldte Brand in dem Haus
des Hrn. Kriegs=commissarii Helmansist durch
einen Laquayen verursacht worden, der
hin=
ten auf einer Kutsche gestanden, und die in
Händen gehabte Fackel, damit sie besser
brennen möchte, wider das Gegitter an dem
Haus, oder wie andere wollen, auf das
Kutschen=rad geschlagen, da es dann
gesche=
hen, daß ein Funken in den Stall geflogen,
und das Stroh in demselben angezündet hat.
Aus
Aus Dännemark.
Copenhagen 30. Julii.
Das Schif, die drey Prinzeßinnen, so
zu Bengala gewesen, ist denen
Nachrich=
ten zufolge, welche die Asiatische
Compa=
gnie mit gesteiger Post davon erhalten, be=
reits am 3. Januarti dieses Jahrs
glück=
lich zu Tranquebar angelanget. Am
Sonn=
abend langten unsre beyden Grönlands=fah=
rer auf hiesiger Rhede an. Da unsere
We=
stindische Compagnie sich ihrer exclusiven
Privilegien begiebt; so wird die Handlung
nach America hinführo einem jeden frey,
und das Monopolium auf den Zucker
abge=
schaffet seyn.
Amsterdam 31. Julii.
Gleichwie den 25. und 26. dieses
wiede=
rum 9. Schiffe mit 55. Fischen und 1609.
Quarteelen im Texel und 1. mit 12. und
einen halben Fisch und 250 Quarteelen im
Vlie aus Grönland angelanget; so seynd
den 29. dieses abermal 3. Schiffe mit 19.
Fischen und 570. Quarteelen aus gedachtem
Grönland zuruck gekommen.
Aus Teutschland.
Dresden 3. Augusti.
Auf des Königs allerhöchsten Befehl, ist
an die Königl. Chur=sächsische Armee die
Ordre ergangen, daß dem Obrist=leutenant
Meyer, in Chur=sächsischen Landen und am
Königl. Hof=lager in Pohlen, kein
Auffent=
halt gestattet, sondern wieder ihn auf den
Betrettungsfall, nach dem Duell=mandat
verfahren werden soll; jedoch hat der
Kö=
nig selbigem das bisherige Warte=geld
als Capitain=leutenant, ausserhalb Landes
zu subsistiren, beyzubehalten, allergnädigst
verstattet; sonsten weiß man, daß
verschie=
dene hohe und niedere Officiers, ihm auf
sein Ansuchen, ein Geld zugesindt.
Wien den 24. Augusti, 1754.
MJttwoch, den 21. Augusti, frühe um
7 Uhr nach gehörter Hell. Meß seynd
die 3. ältere Durchl. Erz=herzoginen in
Ge=
folg der (Tit.) Frauen Fürstin von
Traut=
son, als Dero Frauen Obrist=hefmeisterin,
und (Titl.) dero Herrn Eh=gemahls auf
derdfelben Gut Goldeck nächst St. Pölten mit=
telst der Post auf einige Täge von hier
ab=
gegangen.
Donnerstag, den 22. Augusti, haben
Se. Durchl. der Erb=und Kron=prinz
Erz=
herzog Joseph mit Dero Durchl. Herren
Gebrüdern dem ordinari=GOttes=dienst in
der Schönbrunner=schloß=kapelle
beyge=
wohnet; so auch
Freytags, den 23. Augusti, von
Höchst=
denenselben beschehen ist.
Ubrigens ist vorgestern, als den 21. die=
ses fruhe eine Staffete von Neuhof aus
Böheim hier angelanget, durch welche das
fortwährend=erwünschte Wolergehe Allerhöchst
Jhrer Kais. Kön. Majestäten, so den 17.
dieses zu besagten Neuhof glücklich angelangt,
denen hier zuruckgebliebenen Durchl. jungen
Herrschaften einberichtet worden ist. Aller=
höchst=gedachte Jhre Majestäten seynd zu
erwehnten Neuhof als Sr. Excell. (Titl
Herrn Genetal=feld=marschallens Grafens
von Bathyany Herrschaft mit Abfeurung
24. Canonen, unter Paradierung zweyer
Dragoner=und einem Jnfanterie=regiment,
auch von einem Aufzug wol=gekleideter
Bau=
ren, und Bäurinnen empfangen, und es war
ren zwey prächtige Triumph=pforten
errich=
tet worden, wordurch Allerhöchst Dieselben
al=
da eingefahren; wovon mit nächsten, ein
mehreres zu berichten seyn dörfte.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 21. Augusti.
Jn der Stadt.
- Math. Hefenkrugl, Burgeil. Wein=leut=geb, in s.
- H. in der Nagier=gas., alt 67. J.
Dem Thom. Muhwaiter, Burgerl. Schneid., s. K.
Theres., im Praficanis. H. in der Herren=gas.,
alt 6. J.
Vor der Stadt
- Math. Spring, Lack., im Baderis. H. auf der
Wie=
den, alt 52. J. - Dem Joh. Spanner, Tagw., s. W. Magdal., im
Montecucolis. Gart. in der Leopoldst., alt 32. J. - Sinna 4. Person., darunter 1. Kind.
Den 22. Augusti.
In der Stadt.
- Der Wolzehrw. P. Marianus, Ord. Captzein, im
Kloster am neuen Markt, alt 27. J.
Vor der Stadt.
Dem Christian Eberhard, Gurgerl. Schnür=mach.,
s. K. Eleon., beym braun. Hlrsch. am Nrusit,
alt 3. J.
- Dem Ant. Grotge, Dräxl., s. K. Jgnatz, beym gold
Hecht. am Magbal.=gr., alt 6. v. J. - Eva Steiningerin, Wittwe, bey der gold. Kugel
am Neubau, alt 64. J. - Dem Franz Seitl, Lack., s. W. Cathar., bey der
bl. Weintr. am Himmel=pfort=gr., alt 37. J. - Eleon. Eckerin, led. M., bey der gold. Schnal. bey
Maria=hülf, alt 13. J. - Dem Jos. Staudinger, Lack., s. K. Georg, bey der
Holderstaud. bey St. Ulrich, alt 4. J. - Joh. Strammelweger, Trag., beym rot. Löw. zu
Margar., alt 30. - Ferd. Bachmayr, Kursch., beym rot. Hahn auf der
Wied., alt 42. J. - Dem August. Bubenberger, Tagw., s. W. Susan.
im Kranzel=binderis. Haus in der Rossau, 36. J. - Joh. Klinger, alt 47. J., bey denen FF. Mis.
- Summa 11. Person., darunter 3. Kinder.
Den 23. Augusti.
Jn der Stadt.
- Anna Hitnerin, led. M., im Tasseris. H. auf der
Viber=pastey, alt 16. J.
Vor der Stadt.
- Jungf. Anna Cathar. Retzerin, in ihrem H. am
Spitalderg, alt 30. J. - Dem Franz Ziegl, Burgerl. Stein=schneid., s. W.
Eva, bey der grün. Weintr. bey St. Ulrich, 38. J. - Dem Franz Neykam, Badern, s. K. Theres., im
Schnellingeris. H. der Landstr., alt 1. J. - Joh Beorg Mayer, Burgerl. Fleisch=selt., bey
St. Anton am Neubau, alt 54. J. - Dem Andre Schreffel, Schuh=mach., s. W. Fran=
cisca, beym schwarz, Adl. unter Maria=hülf, alt
55. J. - Dem Paul Kienberger, Geig., s. W. Eleon., bey
denen 2. sust. Bauren am Neubau, alt 33. J. - Maria Mederin, Wittwe, bey der H. Dreyfaltigk.
oberm Neustift, alt 100. J. - Dem Math. Bartolitz, Kutsch., s. S. Ant., beym
weis. Löw. in der Alster=gas., alt 16. J. - Joh. Schiffer, Trag., beym gold. Steg im
Liech=
tenth., alt 49. J. - Summa 10. Person., darunter 1. Kind.
EDICT.
Von der Kaiserl. Königl. N. Oe. Reprä=
sentation und Kammer, wird durch
gegen=
wärtiges Edict all=und jeden, welche an
die Orientalische Compagnie=massam, we=
gen der gewesten einhundert=fachen Lotterie
oder in andere Weege einige Anforderung zu
haben vermeinen, kund und zu wissen
ge=
macht; wasmassen Jhro Kaiserl. Königl.
Majest. unfere allergnädigste Erb=landes=
fürsin und Frau auf allerunterthänigstes
Anlangen der Orientalischen Compagnie=
beputation, und von dem mehreren Theil
deren Lotterie=interessenten eingericht=schrift=
liche Erklärung sich allermildest entschlossen
haben: Die dem Publico hinausgegebene
so=
genannt=orientalische Compagnie=aushilfs=
recognitiones mit dreyßig pro Cento
einzu=
lösen, und dargegen förmliche Stadt=banco=
obligationes, nach zehen Jahren zahlbar
mit dem vom 1. Octobris instehenden Jahrs
à 4. pro Cento lauffenden Jnteresse
aus=
fertigen, die geringere unter 500. ausge=
stellte Recognitions=posten aber bey der
Stadt=banco Haupt=cassa baar bezahlen
zu lassen; Dahingegen dem Banco von der
Orientalischen Compagnie-deputation, und
Jnteressenten die Wollen=zeug=fabrique zu
Lintz mit allen Vorraht, Zugehörungen und
Gerechtsamen, dann auch die übrige zur
Orientalischen Compagmie=massa gehörige
Effecten und Forderungen, wie die immer
Namen haben mögen, cum onere & co-
modo übergeben werden, folgends anmit
alle fernere Ansprüche mehr besagter
Jn=
teressenten gänzlichen getilget und abgethan
seyn sollen; Solchemnach werden sie
Jnter=
essenten von Zeit der Affigirung dieses Edicts
binnen dreyen Monaten nicht nur ihre in
Han=
den habende Aushilfs=recognitiones auf dem
Comptoir der Orientalischen Compagnie in
der goldenen Rosen am alten Fleisch=markt
alhier in Wien (welches in jeder Wochen
bemeldter drey=monatlichen Zeit am
Mon=
tag, Dienstag, und Freytag, wann kein
Feyertag nicht einfallet, und zwar
Vor=
mittag von 9. bis 12. und Nachmittag von
3. bis 6. Uhr zu dem Ende offen seyn wird)
zur behörigen Scontrier=und Aßignirung in
Originalen beybringen, sondern auch alle
und jede, welche an die Orientalische
Com=
pagnie=massa ex quocunque Titulo vel
causa Sprüch und Forderungen zu haben
vermeinen, solche so gewiß anmelden, als
im widrigen dieselbe nach verstrichenen
Ter=
min deren drey Monaten nicht mehr
gehö=
ret, sondern ihre Aushilfs=papier, und
alle andere Prätensiones für jerloschen und
abgethan gehalten seyn sollen. Wornach
sich ein jeder zu richten und vor Schaden
zu hüten wissen wird. Wien den 9. Augusti
1754.
AVER-
AVERTISSEMENT.
Nachdeme Se. Kaiserl. Königl Majest.
unser allergnädigste Landes=fürstin und Frau
Frau, dem Franz Antoni Kollmüntzer,
Burgerl. Handels=mann alhier zu
Debitir=
oder Verschleissung deren alhier
verfertiget=
werdender Reiß=bley=stöften ein
Privile=
gium privativum, nicht weniger eine
Papier=
niederlag aller in=und ausländischen
Sor=
ten, für ihne und seine Erben auf 30.
Jahr allergnädigst zu ertheilen geruhet, zu
welchem Ende das hierzu eigends
gewidme=
te Bley=stöften=magazin unweit der
Lands=
cron jnächst den alten Kienmart eröfnet
worinnen alle sowol ordinari, dünne, dicke
als wahre Englische in Cypressen=holz
ge=
faste Sorten, Bund=und Dutzet=weis um
billigen Preis in rechter Güte und
erforder=
licher Quantität zu überkommen, denen
Han=
dels=leuten aber, so eine Partie abnehmen
um einige pro Cento ringer für ihren
Hand=
lungs=gewinn abgegeben werden. Als wird
solches dem Publico hiemit erinneret. Wien
den 21. Augusti 1754.
EDICT.
Von der N. Oe. Regierung wegen wird
mit gegenwärtig=offenem Edict
jedermänni=
glich sowol An=als Abwesenden, denen
daran gelegen, kund und zu wissen gemacht.
Es habe Regierung nach erfolgt=tödtlichen
Hintritt des Johann Peter Halfmann zu
Erfindung desselben etwa verhandenen æris
alieni, folgends auch zu sicherer
Abhand=
lung solcher Verlassenschaft für nöhtig
befun=
den, die sammentliche sowol in=als ausser
Land befindliche Halfmannische Glaubigere
zu Anmeld=und Liquidirung ihrer an
wie=
verholte Halfmannische Verlassenschaft zu
stellen habender Sprüch und Forderungen
ge=
richtlich vorzuladen, und einzuberuffen, zu
welchem Ende denenselben der 2te des
zu=
künftigen Monats Decembris Nachmittag
um 3. Uhr zur gewöhnlichen Convocations=
und Anmeldungs=tagsatzung zu all=endlicher
Frist anberaumet worden. Solchemnach
werden all=und jede, welche bey gebacht=
Halfmannischen Verlassenschaft um
rechtmäs=
siger Forderung Willen einige Sprüch haben,
oder zu haben vermeinen, an obbestimmten
Tag und Stund vor Regierung in der
da=
selbst zu solchen Ende offen haltenden
Com=
mißions=stuben entweder selbst persönlich,
oder durch hiezu genugsam gevollmächtigt e
Gewalt=tragere also gewiß zu erscheinen
und ihre an solche Verlassenschaft habende
Anforderungen anzumelden, auch rechtlich
zu liquidiren haben, als im widrigen die
Abhanndlung gleichwolen, vorgenommen
und ungehindert deren etwa vorhandenen
Glaubigern, so sich mit ihren
Anforderun=
gen in bestimmter Zeit nicht angemeldet:
solche Verlassenschaft der Franciscä
Half=
mannin, als des obersagten Halfmann
in=
stituirt, und cum beneficio legis, & in-
ventarii erklärten Universal=erbin
einge=
antwortet, auch ansonsten ex officio
vor=
gekehret werden solle, was rechtens ist
Wornach sich also ein jeder zu richten
wis=
sen wird. So beschehen Wien den 19ten
Augusti 1754.
EDICT.
Von der Röm. Kaiserl. Königl. Majest.
N. Oe. Regierung in Justitz=sachen wegen
dem jenigen Jnhaber, welcher eine von der
hinterlassenen Kaiserl. Königl. privilegirt=
Orientalischen Compagnie sub Dato 1sten
Martii 1741. mit Num. 147. pr. 2677. fl.
27 kr. ausgestellt, und in Verstoß geratene
Recognition zu Handen überkommen haben,
hiemit anzufügen; Wasmassen bey ihr
Re=
gierung in Justitz=sachen Eleonora Sophia
Hillerin, geborne Hollandin, und Heinrich
Joseph Schüßler, Curatorio nomine
de=
mütig und respective gehorsamst angezeiget
haben, wie nämlich Vorgenannte von der
Kaiserl. Königl. Orientalischen Compagnie
sub Dato 1sten Mart. 1741. ausgestellt
pr. 2607. fl. 27. kr. lautende Original=Lot=
terie=recognitions=schein mit Num. 147
bezeichner, als derenselben Eigentum in
Ver=
stoß gekommen sey; damit nuin sie
Suppli=
canten als rechtmäßige Glaubiger zu diesem
wieder gelangen, un die Zahlung des
quä=
stionirten Loses zu Handen bringen möchten,
baten dieselbe demütig gehorsamst, daß zu
Amortisirung und Vernichtung des
vorbe=
sagten Lotterie=scheins oder Recognition die
gewöhnliche Amortisations=edicten
bewilli=
get, und an gewöhnlichen Orten zu jeder=
manns Warnung affigiret, nach deren
Ver=
lauf auch ihnen Supplicanten eine andere
neue Lotterie=recognition ausgefertiget, ein=
folglichen hierzu die gewöhnliche Auflage
er=
theilet werden möchte. Wann nun in deren
Supplicanten Bitten gewilliget worden:
als wird denen oder demselben, welche
vor=
beschriebene Lotterie=schein pr. 2607. fl. 27.
kr. de Dato 1sten Mart. 1741. mit Num.
147. bezeichnet zu Handen gebracht, hiemit
kund und zu wissen gemacht, daß solcher
Lotterie=schein von nun an (es seye dann,
daß ein rechtmäßiger Jnhaber dessen bey ihr
Regierung in Justitz=sachen sein hierauf
ha=
bendes Recht darthue) nicht mehr gültig,
auch gegen Producirung desselben vor
Ver=
fliessung eines ganzen Jahrs sechs Wochen
und drey Tägen von der Orientalischen
Lot=
terie=kammer keines Kreutzers Werth
hier=
auf bezahlet, sondern nach verflossen
solch=
präfigirten Termins ldes Jahrs sechs
Wo=
chen und dreyen Tägen denen Supplicanten
auf weiteres geziemendes Anlangen zu ihrer
weiteren Befriedigung eine neue Lotterie=recog=
nition ausgefertiget werden solle. Wien
den 1. Julii 1754.
EDICT.
EWir Endes gefertigte von einem Löbl.
Land=marschallischen Gericht verordnete
Com=
missarien, fügen N. allen und jeden, so an
Weil. Mathiä Wißhoffers Seeligen
Ver=
lassenschaft einige Sprüch und
Anforderun=
gen haben, oder zu haben vermeinen, hie=
mit zu wissen: welchergestalten wir auf
An=
langen Hrn. Doctoris Allmayr, als
Wi=
senhofferischen Verlassenschafts=massä
ge=
richtlich=verordneten Curatoris, und
hier=
über an uns ergangene gerichtliche Auflag,
eine peremptorie clausulirte Convocations=
und Abhandlungs=tagsatzung auf den 10ten
Sept. dis Jahrs Nachmittag um 2. Uhr
in mein Land=schreibers im Zickinischen
Haus in der Wald=zeil im 3ten Stock
ha=
benden Wohn=zimmer zu erscheinen pro
pri-
mo, secundo, ac ultimo Termino
be=
stimmet haben. Solchemnach werden all
und jede Jntereßirte (so an gedachter
Wis=
hofferischen Verlassenschaft Sprüch und
Forde=
rung haben, oder zu haben vermeinen) an
obge=
dachten Tag, Stund und Ort also gewiß persön=
lich oder durch genugsam Bevollmächtigte
er=
scheinen, ihre Sprüch anmelden, und
zu=
gleich der Ordnung nach behörig liquidiren,
als im widrigen die Anwesende mit ihren
Nohtdurften vernommen, die Abhandlung
vorgenommen, hierüber ex Officio rela-
tioniret, denen Ausbleibenden aber das
ewi=
ge Stillschweigen auferlegt werden solle.
Actum Wien den 12ten Junii 1754.
EDICT.
Von des Kaiserl. Königl Jud. Del. Mil.
mix. Sup. ac Inf. Austriæ wegen, wird
hiemit durch dieses offentliche Edict
jeder=
männiglich, denen daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht, Herr Johann Christian
Steinbrück, Königl. Pohlnisch=Churfürstl.
Sächsischer Commißions=raht und bestellter
Amtmann zu Gommern mit Elbenau, ver=
mög eines den 4. April letzthin von Amt
Gommern unweit Magdeburg anhero
erlas=
sen=und den 27. dicti Mensis darauf
ein=
gelangten Requisitorialis vorgestellet, wel=
chergestalten der Amts=richter Nittmar
Besige, als Vormund des unmündigen Franz
Carl von der Schoulenburg, das zu
Gom=
mern gelegene seinem Mündel gehörige
Amt=
säßige Mann=lehn=ritter=gut zum besten
desselben zum Verkauf an den Meist=bietten=
den offentlich anschlagen lassen, worauf
so=
wol ein denen vormaligen Besitzeren denen
von Alemannen und deren Erben
zukommen=
de Lehn=stamm, als auch unterschiedene
an=
dere Lehn=schulden haftenden und hiernächst
bey des den zu Magdeburg sich
aufhalten=
den Herrn Johann Daniel Friederich
Ale=
mann, als auch dem unmündigen von der
Schoulenburg daran gelegen, daß von
de=
nen Kauf=geldern das Gut von dem darauf
haftenden Lehns=Stamme an 5230. Cr.
6. Gl. 1. dl. und anderen Lehns=schulden
befreyet werde, dahero um gewöhnliche
Edictal=citation derer bekannten und
unbe=
kannten Creditoren behörig angesuchet, als
habe er diesem billigen Suchen gemäß
inste=
henden 9. Sept. a. c. pro termino
liquida-
tionis anberaumet, und wolle dahero alle
und jede Glaubigere, sowol Bekannte und
darunter besonders die Herren Carl Leopold
Sylvium Ferdinand, und Johann
Ladis=
laum von Alemanne, oder deren Erben, als
auch Unbekannte, welche auf des gedachten
Franz Carl von der Schoulenburg Gut
haf=
tenden Alemannischen Lehn=stamme oder an
dem Gut selbst etwas zu forderen haben,
sub pœna præclusi hiermit citiren und
la=
den, daß selbige gesetzten Tages zu rechter
fruher Gerichts=zeit in Königl. Pohlnisch=
und Churfürstl. Sächsischen Amte
Gom=
mern entweder in Person, oder durch
ge=
nugsam bevollmächtigte Rechts=beständiger
Weise erscheinen ihre Forderungen, und
Ge=
rechtsame bey Verlust dererselben, und des
Beneficii restitutionis in integrum
behö=
rig liquidiren, bescheinigen und deduciren
mit dem Alemann=und Schoulenburgischen
Mandatario dem Stylo gemäß verfahren
bin=
nen 3. Wochen beschliessen, und hierauf den
7. Octobris d. a. deren Acten
Jntrotula=
tion und Verschickung dererselben nach
recht=
lichen Erkanntnuß gewärtig seyn sollen. Wie
nun wegen Affigirung sothanen Edicts in
fubsidium justitiæ unter einstens die
Ansu=
chung gemacht, und auch darein gewilliget
worden. Als hat man solches hiemit
jeder=
männiglich, denen hieran gelegen, abson=
derlich denen in diesem Edict gemeldt=Ale=
mann=und Schoulenburgischen Creditorn
zur Nachricht, und damit dieselbe gewisse
Bevollmächtigte zu Annehmung der
gericht=
lichen Ausfertigungen behörigen Orts zu
bestellen wissen mögen, intimiren wollen,
Wien den 2. May 1754.
NB. Bey Johann Thomas Trattner
Kaiserl. Königl. Hof=Buchhaudlern, wohn=
haft in dem Schotten=hof ist zu haben:
Andradæ (P Alph. S. J.) Raht und
Beysitzers der Gen. Jnquis. oder Ketzer=ge=
richts zu Madrid, geistreiche Lehr=sprüche
der glorw H. Mutter Theresia à JEsu, mit
finnreichen Auslegungen und Gedancken
er=
kläret, auch mit Göttlicher Heil. Schrift,
HH. Vättern, bewährten Geschichten und
Exempeln bekräftiget, aus dem Spanischen
übersetzet von P. Phil. à St. Eliseo, baarf.
Carmel. 4. Augsp. 1753. pr. 2. 30. kr.
Der H. Seraph. Jungfrauen Theresia à
JEsu und Mutter der Discalceaten
Curme=
litern und Carmeliterinnen Gottselige
Bü=
cher und Schriften, welche von der Heil.
Mutter Anfangs selbst in Spanischer Sprach
geschrieben, nachmals aber durch einen
ih=
res Ordens=priestern ins Teutsche übersetzt,
nebst derselben Lebens=beschreibung, 2.
Theile 4. Cöln, 1730. pr. 2. fl. 30. kr.
Heures & Instructions chrétiennes a
l'ulage des Troupes Imperiales avec
l'approbation de l'ordinaire &c. 12. à
Olmuts, 1753. à 24. xr.
Constantini Prophyrogenneti
Impe-
ratoris Const, Libri duo de Ceremoniis
Aulæ Pyzantinæ, prodeunt nunc
pri-
mum Græce cum Lat. Interpretatione
& Commentariis curaverunt Jo, Henr.
Leichius & J. Jac. Reiskius, Tomi II.
fol. maj. Lips. 1751. 1754. pr. 20. f.
Piitteri (Jo. Steph. J. U. O. & P. P.
Ord.) Elementa Juris publici germ. 4.
maj. Götting. 1754. pr. 1. fl. 15. xr.
Ejusd, Introductio in rem judiciario
Imperii speciatim quoque in statum ac
praxin ambor. supremor Imp. Tribu-
nalium, 4. maj. ibid. 1752. pr. 2. fl.
15. xr.
Rollins Auszug der Historie alter Zeiten
und Völker, aus dem Franz. des Herrn
Abbts Tailhie übersetzt 4. Theile, gr. 8.
Zürch, 1751. 1753. pr. 4. fl.
Rigantii (Jo. Bapt.) Commentaria
in Regulas, Constitutiones & Ordina-
tiones Cancellariæ Apostolicæ &c. IV.
Tomi fol. maj. juxta Exemplar Ron æ
excussum Col. allobr. 1751. pr 10. fl.
Gründliche Anleitung zur Teutschen
Or=
thographie, denen Ausländern, welchen
ohne dies die Teutsche Rechtschreibung schwer
fallet, ingleichen dem Frauenzimmer, son=
derlich aber denenjenigen Personen, so sich
zur Kaufmannschaft und Schreib=kunst
wen=
den, zum besten herausgegeben, nebst einem
Titular=buch, 8. Dresd. 1753. pr. 17. kr.
Gropp. (P. Ign. O. S. Bened.
Würz=
burgische Chronik deren letzteren Zeiten,
oder ordentliche Erzehlung deren Geschichten,
Begebenheiten und Denkwürdigkeiten, wel=
che in denen dreyen letztern hundert
Jahr=
lauffen, das ist, vor dem Jahr 1500. bis
anhero in dem Hoch=stift Würzburg und
Franckenland bey Geistl. und Weltlichen
Wee=
sen sich zugetragen ꝛc. 2. Theile fol. Würz=
burg, 1754. pr. 10. fl.
Aus Jrrland.
Dublin 23. Julii.
DEn 18. dieses ist der Herr Wilhelm
Gor=
don, mit so vielen sehr geschickten
Arbeitern, als man zu einer neuen
Glas=
hütte, welche man alhier aufrichten will,
nöhtig hat, in hiesiger Stadt angelangt:
dergestalten, daß man nun Anlaß hat, sich
von dieser neuen Aufrichtung einen guten,
und für dieses Land um so viel
beträchtli=
chern Fortgang zu versprechen, da hierdurch
Unermeßliche Summen Geldes erspahret
wer=
den, welche man sonsten in fremde Länder
für Gläser hat bezahlen müssen. Von Cork
vernimmt man, daß der Ritter Baronnet
Jean Freke, Maire dieser Stadt, den 18. dieses
alda eine Verordnung habe bekannt machen
lassen, wodurch alle aufrührische
Versamm=
lungen, die Vertilgung der fremden
Ma=
nufacturen, und die Schmäh=und aufrührische
Reden, unter welchem Vorwand es immer
geschehen möge, verbotten, und hingegen
denen Einwohnern befohlen wird, sich in
ihren Wohnungen ruhig zu halten, und
sich auf keine Weise in dergleichen Sachen
zu mischen, welche die Zerstörung der
Hand=
lung verursachen möchten.
Cork 24. Julii.
Hier ist ein Schif von St. Lucar
angelan=
get, dessen Capitain die Nachricht
mitge=
bracht, daß auf denen Cüsten der Barbarey
die Pest abermal zu wüten angefangen, da=
her die Einwohner bereits sich in solche
Oer=
ter zu retiriren anfangen, welche von
sol=
cher Seuche annoch befreyet wären.
Aus Frankreich.
Paris 9. Augusti.
Die Königin ist abgewichenen Montag
frühe von Campiegne zu Versailles wieder
eingetroffen, der König aber langte den
an=
dern Tag mit denen Königl. Prinzeßinnen erst
um Mitternacht a la Meutte an, von
wan=
nen sich Derselbe nacher Bellevüe begeben,
und diesen Abend zu Versailles, alwo Mor=
gen eine Rahts=versammlung solle gehalten
werden, wieder einzutreffen gedenken. Abge=
wichenen Sonntag hat sich der erste Präsident
des Parlaments zu Paris nacher Compiegne
verfüget, alwo er die Ehre gehabt, dem König,
der Königin, und denen Konigl. Prinzeßinnen
seine Aufwartung zu machen, von welchen
er sehr gnädig empfangen worden. Gedacht
Jhro Majestät haben demselben erlaubet,
alle Conseillers der Oberen Kammer, wel=
che keine Lust=häuser haben, zu sich zu
neh=
men, und denen, so unpäßlich seynd, ge=
stattet, sich nacher Paris zu begeben. Son=
sten werden die sammentliche Herren des
Par=
loments sich erst den 30. dieses hieher
verfü=
gen, um den ersten künftigen Monats
Se=
ptember, in die Versammlung in den
Pal=
last, welche den zweyten September wird
gehalten werden, sich begeben können.
Aus Niederland.
Amsterdam 5. Augusti.
Gestern seynd abermal 3. Schiffe mit 6.
Fischen, und 270. Quarteelen, aus
Grön=
land im Texel angekommen.
Brüssel 6. Augusti.
Am Samstag haben Se. Königl. Hoheit,
unser General=gouverneur, Dero bisherigen
Aufenthalt zu Terpueren verlassen, und seynd
wieder in die Stadt herein gekommen. Am
Freytag ist der Herr Schoger, Unter=stall=
meister des Hofs, von hier abgereiset, um
Jhro Königl. Hoheit, der Prinzeßin
Char=
lotte von Lothringen, entgegen zu gehen.
Haag 8. Augusti.
Man siehet hier Briefe, die vom 14. May
datirt seynd, und welche berichten, daß das
Corps Truppen, welches der Bey von
Trip=
polis vor einiger Zeit unter dem Commando
seines Sohnes in die Gebürge von Garrian
geschickt, die dasigen Araber zu bändigen,
üiber diese Rebellen einen vollkommenen Sieg
erfochten, und sie gezwungen, einen
Frie=
dens=tractat zu unterzeichnen, darinnen sie
sich anheischig machen müssen, dem Bey
eine Summa von 400. tausend Piasters zu
zahlen, zu deren Versicherung sie ihm
ver=
schiedene Geiseln gegeben.
Aus Teutschland.
Berlin 8. Augusti.
Jn der abgewichenen Woche fanden
eini=
ge Artilleristen unweit hiesiger Stadt, auf
dem sogenannten Wedding, abermals eine
Anzahl Heidnischer Trdten=urnen von
ver=
schiedener Grösse, welche mit Knochen,
Asche, Stücke Metall, Eisen=gerähte, und
andern Sachen, angefüllt waren. Jn der
einen Urne traf man insonderheit auch einen
ordentlichen Flitz=pfeil an. Neun Stücke
davon wurden ganz unversehrt, herausge=
bracht, welche in dem Königl. Jnvaliden=
hause in Verwahrung stehen. Bey fernerem
Nachgraben hat sich gezeigt, daß in
erwehn=
ter Gegend noch viele dergleichen Altertümer
in der Erde stecken.
Breßlau 11. Augusti.
Der Oder=strohm ist nunmehro wieder
ge=
fallen, der Schaden aber, welchen diese
Uberströhmung an vielen Orten verursachet
hat, ist nicht gering. Und leider hat
vor=
gestern abermal ein heftiges Donner=und
Ha=
gel=wetter dies und jenseit der Oder das noch
auf dem Felde stehende Sommer=getreide in
vielen Dörfern niedergeschlagen, und an
Herrschaftlichen Schlössern vielen Schaden
an Fenstern verursachet; wie dann auch
viel Feder=vieh auf dem Felde durch den
Ha=
gel erschlagen worden.
München 13. Augusti.
Gestrigen Tages in der Fruh seynd Jhro
Durchläucht die Frau Herzogin in Bayrn
aus hiesiger Residenz nach Abbach
abgegan=
gen, um sich auf einige Wochen des
dasi=
gen berühmten Bades zu bedienen.
Prag 17. Augusti.
Nachdem die Allerhöchste Ankunft beyder
Kaiserlich=Königlichen Majestäten, Aller=
gnädigsten Souverainen in das bey
Ko=
lin befindliche Feld=lager herannahet, als
langen auch täglich verschiedene hohe
Mini=
ster, Cavaliers, und fremde Generals=per=
sonen, und Passagters alhier an, wie dann
unter andern den 14. Dito der Erb=prinz von
Anspach, Herr Fürst von Lichtenstein, der
Reichs=feld=marschall, Graf von Secken
dorf, und Herr Graf Rudolpy Cheteck von
Chotkowa und Wognin, Ministerial=banco=
deputat ous=präsident, dann ein
Engländi=
scher Veylord, Chevalier Fingeste, alhier
angekommen, und hat berührter Prinz von
An=
spach dero Logis im Fürstl. Schwarzenber=
gischen Haus genommen, deme auch eine
Granadier=compagnie mit fliegender Fahre
paradirte. Wo sodann in das beruhrie
Feld=lager unter anderen hohen Persenen
den 13. diejes des alhiefigen Kaiseel. Kö=
nigl. Repräsentation und Kammer=prasi=
denrens, Frey=herrn Netolitzky von
Eysen=
berg, und den 15. hajus des alhiesigen
Obrist=burggrafens, Herrn Philipp
Kra=
kon sey, Grafen von Kollowrat Excell dann den
16. der Erb=prinz von Anspach, Herr Fürst
von und zu Liechtenstein, Herr Fürst von
Auersperg, und Herr Fürst von
Manno=
feld, wie auch der Reichs=feld=marschall,
Graf von Seckendorf, Herr Graf von
Hatzfeld, und Herr Graf von Wieznick,
Kaiserl. Königl. Repräsentarions=und
Kam=
mer=rähte, nicht minder Herr Graf von
Reiß, und Herr General Marquis de Ville,
dann viele andere hohe Srandes=personen
und Generals sich begeben. Jm übrigen
werden zum allerdevotesten Empsang Jhrer
Kaiserlich=Königlichen Majestäten in denen
drey Prager=städten alle ernnnlichste
An=
stalten vorgekehret.
EDICT.
Wir Burgermeister=amts=verwalter und
Raht der Stadt Wien geben jedermänniglich zu
vernehmen, wasmassen uns der Franz Xaveri
Angerer angezeiget: wie daß ihme eine Stadt
Wien Ober=kammer=amts=obligation pr. 350. fl.
auf seinen Namen lautend, in Verstoß
ge=
rahten, und ungehindert alles fleißigen
Nach=
suchen nicht zu Handen zu bringen wäre,
dahero um Affigirung eines in derley
Fäl=
len gewöhnlichen Valval=ediets gebetten, so
auch über in Sachen von gemeiner Stadt
Ober=kammer=amt abgefordert=und erstatten
Bericht unterm 6. dies verwilliget worden
ist. Solchemnach der und die jenige, so von
obermelter Ober=kammer=amts=obligation
einige Wissenschaft haben, oder hieran eini=
ge
ge Sprüch zu haben vermeinen, von heut
gesetzten Dato an inner Jahr und Tag bey
unser und gemeiner Stadt Ober=kammer=
amt also gewiß zu erscheinen, und sich
hier=
zu legitimiten haben, wie in widrigen nach
Verstreichung dieses Termins besagte
Obli=
gation gänzlich caßiret, und henführo für
null, nichtig und unkräftig geachtet, folg=
sam dieses Capital pr. 350. fl. dem
Eigen=
tumer intweders ausgefolget oder aber ein
andere Obligarien ausgefertiget, und
ein=
gehändiget werden solle.
So man jedermänniglich durch dieses
of=
fene Edict hiemit kund und zu wissen
ma=
chen wollen. Actum Wien den 14. Augusti
1754.
EDICT.
Wir Burgermeister Amts=verwalter, und
Raht der Stadt Wien geben hiemit durch
dieses offene Edict jedermänniglich zu
ver=
nehmen, wasgestalten wir auf ferner
besche=
hen=schriftliches Anlangen und Bitten Hrn.
Johann Georg von Schwandner Kaiserl.
Königl. Hof=agentens, wider Mariam
An=
nam Brunnerin, untern 1sten Junii dis
Jahrs in ein noch maliges Licitations=edict
gewilliger, und verordnet haben, daß die
Brunnerische Behausung in der Rossau
noch=
malen offentlich ausgef ilet, und dem
Meist=
biettenden verkauffet werden solle; da nun
hurzu der 4te Monats=tag Sept. lauffen=
den Jahrs zur Tagsatzung bestimmet
wor=
den, als wird ein solches hiemit jedermann,
wer etwann dieses Haus käuflichen an sich
zu bringen gesinnet ist, mit diesem Edict zu
dem Ende kund und zu wissen gemacht, da=
mit sich ein hervorthuender Kauffer bey
ob=
bemeldt=bestimmten Tagsatzung fruh um 9.
Uhr, oder da wir selbigen Tags etwa
an=
derer Geschäften halber nicht zu Raht
sitze=
ten, den nächst darauf folgenden
Rahts=
tag vor uns erscheinen, und sich bey unser
und Gemeiner Stadt Grund=buch durch den
daselbstigen Amts=schreiber anmelden lassen
möge, allwo sodann das weiter behörige
tractiret werden solle. Actum Wien den
14ten Junii 1754.
Den 13ten künftigen Monats Septemb.
wird im Land=haus alhier bey der
Hoch=
löbl. N. Oe. Ständischen Haupt=deputa=
tion Vormittag um 10. Uhr das denen
Hoch=
löbl. N. Oe. drey oberen Herren Ständen
angehörige Berg=recht zu Klosterneuburg,
Kirling, Perchtolbstorf und
Gumpoldskir=
chen anhener insgesamt, oder Stuck=weis
lecitando in Verpachtung gegeben, Jtem die
im alhiesigen Land=haus ligende 439. Em=
mer 1753ger Gebürg=wein ebenfalls
lici=
tando verkauffet. Wer demnach obiges
Berg=
recht in die Pachtung nehmen, und die
1753ger Gebürg=wein erkauffen will, hat
obbeldten Tag, Ort und Stund in persona
oder durch Gevallmächtigte ad tractandum
& concludendum zu erscheinen.
NB. Bey Emerich Felix Bader, Buch=
führern, in seinem Gewölb in der
Bogner=
gassen neben dem Toten=kopf ist zu haben:
Struerii Buresch. Gotth. Jurispruden-
tiæ Hlexoicæ seu Juris quo illustres
utun-
tur privati, para 7ma 4. Jenæ 1753.
.. Corpus inisoriæ Germanieæà prima
gente Origine ad Annum usque 1730.
2. Tomi, 4. majori 1753.
Buderi Christ. Gottl. Repertorium rea
le pragmaticum Juris publici & feuda-
lis Imperii Romano-Germanici, oder
des Heil. Röm. Reichs Staats=und
Lehn=
recht, 4. Jena 1751.
Pülleri Jo. Stepn. Elementa Juris
blici Germaniei, 4. Götting. 1754. 1.
fl. 15. xr.
==Anleitung zur Juristischen Praxi wie in
Teutschland sowol gerichtliche als
ausserge=
richtliche Rechts=händel oder andere
Canz=
ley=Reichs=und Staats=sachen schriftlich
oder mündlich verhandelt, und in Archiven
beygeleget werden, 8. Göttingen 1753.
51 kr.
Schoen Christ. D. Systema Joris
CIvi=
lis secundum Pandectas ex B. Liideri
Menekenii Tabulis Synopticis Theoria
& praxi, 4. Lipsia 1754.
Achenwall Gottfr. Grundsätze der
Euro=
päischen Geschichte zur politischen Kenntnuß
der heutigen vornehmsten Staaten, 8. Göt=
tingen 1754. 1. fl.
Aubée Versuch über die Grund=sätze des
Rechts und der Moral, 8. Frankf. 1750.
Bochmeri Just. Henn. Consultationes
& Decisiones, Tomi tertii pars 111.
fol. Halæ 1754.
Bynckershoeck Corn. von. Opera,
omnia V. Vol, 4. Lugd. Bav. 1743.
Calvini Jo. Lexicon Juridicum, Ju-
ris Nimirum Cæsaris simul & Canonici
feudalis, item Civilis theoretiei ac
practici, 2. Tomi, fol. Colon. Allobr.
1734.
Hempels Christ. Fr. Allgemeines Lexicon
juridico-consultatorium 6ter Theil, fol.
Franckf. 1754.
Corpus Juris Civilis Glossatum, 6.
Tomi fol. Lugduni 1589. comp.
- Canonici 3. Tomi, fol. ibid. 1671.
comp.
Henrici Cardinalis Hostiensis summa
aurea, fol. Lugd. 1568. complet.
Stracchæ Benev. Decisiones
Tracta-
tus varii die Mercatura, Cambiis,
Sponsionibus, Creditoribus, Fidejus-
soribus, Debitoribus, Navibus
Naviga-
tione, Assecurarionibus &e, fol. Amst.
1659. comp.
Voet Joh. Comentarius ad Pandectas
2. Tomi, fol. Hagæ Comitum 1723.
comp.
Ottonis Everh. Thesauris Juris
Ro-
mani, continens rariora meliorum
in-
terpretum opuscula, 5. Tomi, fol. Tra-
Ject. ad Rhenum 1733. comp.
Es wird anmit jedermänniglich kund und
zu wissen gemacht, wasgestalten bey der
Landesfürstl. Stadt Zwettl ein
Tuchscherer=
gewerb=haus an den Meistbiettenden ex
afficio zu verkauffen seye, wer demnach
sol=
ches Haus samt dem Gewerb an sich zu
bringen gebenket, der hat sich bey dem Löbl.
Stadt=raht zu Zweitl anzumelden, wo
als=
dann das weitere mit demselben tractiret
werden wird.
Den vierten künftigen Monats Sepremb.
fruh um 9. Uhr werden bey dem Löbl. Stift=
und Kloster=maurbacher=Grund=buch des
Ma=
thias Jurlpauer, und Anna Maria dessen
Ehe=wirthin eigentumliche drey viertl in
Hornsperg, dann zwey viertl im langen Feld
zu Unter=sifering gelegene anhero dienstbare
Wein=garten dem Meistbiettenden verkauffet
werden, wer demnach solche käuflich an sich
zu bringen gedenket, kan sich an obbemeldten
Tag und Stund alda anmelden.
NB. Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:
Christliche und gründliche Unterweisung
von dem fünften heilig=und heilig=machen=
den Gnaden=geheimnuß von dem heiligen
Sacrament der letzten Oelung, in welcher
die Einsetzung, die Wahrheit, Natur, und
Weesenheit, die Vortreflichkeit, die
Eigen=
schaften, herrlichste Früchten und Würkungen
dieses heiligen Sacraments, die
Beweg=
ursachen selbes zur rechten Zeit, die Weis
und Art dasselbe recht würdig und nutzlich
zu empfangen, samt denen Ceremonien und
Gebettern, unter welchen es ertheilet wird,
ausführlich erkläret werden. Anfangs von
der Canzel vorgetragen, nun aber zur
grös=
seren Ehre GOttes, zur Beförderung de=
Seelen=heils allen ihres Heils geflissenen
Christen zum Gebrauch. Mit
Genehmhal=
tung deren Oberen zum Druck beförderet.
Von einem weltlichen Priester und Prediger,
ungebunden pr. 30. kr. in Papier eingebunden
40. kr. in Französischen Band 51. kr.
Auch seynd zu haben die zwey
Schema-
ta in einem Band, Dero Röm. Kaiserl.
Königl. Majestät hohen Generalität, dann
sammentlicher regulirten Regimentern zu
Pferd, und zu Fuß, wie nämlich dieselbe mit
medio Martio 1754. mit ihren
angestell=
ten Stabs-Officieren zu allerhochsten
Kriegs=Diensten in Bereitschaft stehen, in
welchen Ländern sich dermalen die
Regi=
menter befinden, und derenselben Herren
Kriegs=Agenten in Wien mit Namen
heis=
sen; im langen 8vo nach der neuesten
Pro=
motion, mit möglichster accuratesse, nach
dem Alphabet, und dahero ohne Rang
auf Schreib=Papier zum Nutzen, und
Ge=
brauch des Militar=Standes verfasset;
samt denen Wohnungen deren Herren Kriegs=
Agenten. Jm Fälzel eingebunden per 24.
kr. im Futteral, per 28. kr.