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Wienerisches DIARIUM

Nr. 68, 24. August 1754

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[1]

Aus Portugal.

Lisabon 2. Julii.

DEr Hof divertiret sich noch immer zu
Bellem, und machte in voriger Wo=
che
bey Gelegenheit der Jagd eine
Reis nach dem Lust=hause des Jnfanten Don
Petro, alwo derselbe durch diesen Prinzen
auf das köstlichste zu Mittage bewirtet wur=
de
. An dem Mittwoch den 25. passato lief
das Geschwader von 3. Kriegs=schiffen un=
ter
dem Commando des Obersten Juan da
Costa de Britto in See, um auf die Bar=
barischen
Räuber zu kreutzen.

Lisabon 3. Julii.

Am Mittwoch gienge ein Schif des Hrn.
Oldenburgs, Entreprenneur und Directeur
der Portugesischen Jndianischen Compagnie
nach denen Jndien, und 2. andere Schiffe,
eines nach dem Königreich Angola, und das
andere nach Moragnan, von hier unter See=
gel
. Auch segelte des andern Tags ein Schif
nach Mazagan ab, wohin selbiges unter an=
dern
einige Remonte=pferde trausportirt,
auch Depechen dahin überbringet.

Aus Spanien.

Madrid 9. Julii.

Dieser Tagen kamen die Prinzen von Bor=
ghese
hier an. Weil der jüngste von den=
selben
Lust hatte, unter des Konigs Truppen
Dienste zu nehmen; so hat derselbe bereits
angefangen bey der Jtaliänischen Compag=
nie
der Leib=garde zu dienen

Barcellona 20. Julii.

Von der Französischen Flotte, unter Com=
mando
des Hrn. Grafens von Galissonnie=

re ist nun gewiß, daß sie seit ihrer Abfahrt
aus dem Hafen zu Toulon, Malaga berüh=
ret
habe, von dannen sie sich in der Bay
zu Cadix vor Anker geleget. Die 4. Kriegs=
schiffe
oder Fregatten, woraus sie bestehet,
haben den 13. oder 14. dieses wieder unter
Seegel gehen sollen, bey ihrer Abfahrt von
Cadix soll erstlich die Eröfnung deren =
nigl
. Befehlen geschehen, wozu dieses Ge=
schwader
bestimmet seye. Die Herren, wel=
che
unter dem Commando des Herrn Gra=
fens
von Galissoniere stehen, seynd der Rit=
ter
Raymundi, Ville=vieville und der Herr
de la Serre.

Madrid 23. Julii.

Jn der Nacht vom 19. auf den 20. die=
ses
hat der Staats=minister Marg. v. En=
senada
einen Befehl von dem König em=
pfangen
, wodurch Se. Majestät ihm an=
gedeutet
, daß er mit der Versehung seiner
Aemter gänzlich aufhören sollte; den 21.
Morgens um 3. Uhr ist sein Pallast durch
ein Detaschement des Regiments deren Spa=
nischen
Gardes zu Fuß ringsum besetzet, und
er Marquis arrestiret, auch gleich darnach
durch 2. Officiers nach Granada geführt wor=
den
, welche Stadt ihm zur Gefängnuß ange=
wiesen
ist; man hat zu gleicher Zeit den Au=
gustin
v. Hordegnana Secretari deren Staats=
und Kriegs=geschäften mit Arrest belegt, so nn=
ter
dem Marquis von Ensenada gearbeitet,
und durch einen Officier nach Valladolid
gebracht worden; Man hat sich auch des
Abbe Facondo Mogobrejo versichert, welcher
freye Zutritte bey obgedachten Marg. gehabt,

[2]

der Rahts=herr von Castilien Samaniego hat
kraft einer Königl. Commißion alle Schrif=
ten
des abgesetzten Ministers und deren ob=
gemeldten
Personen in Versich rung genoh=
men
. Der König hat das von Jndien dem
Departement deren ausländischen Affairen,
so der General Wall hat, beygefüget, das
Kriegs=departement hat der Sebastian von
Eslaba General=capitan und Director der
Jnfanterie erhalten, das See=departement
ist dem Julian Arriaga Chef des Geschwa=
ders
ꝛc. zu Theil geworden, und das Fi=
nanz
=wesen ist dem Graf von Valparaiso
Obrist=stallmeister der Königin aufgetragen.

Aus Groß=Brittannien.

Londen 2. Augusti.

Nachdeme sich die Ober=beamtete der
Grafschaft Opfort dieser Tagen versammlet,
haben dieselbe diejenige Schmäch=schrift,
wovon jüngsthin Meldung geschehen, als
schimpflich und verätherisch erkannt; Nicht
nur wird der König darinn auf eine sehr
inanständige Weis durchgezogen, sondern
es werden auch alle Art Leute aufgemahnt
die Waffen wider den König, und hingegen
zu Gunsten des Prätendenten zu ergreiffen.
Diese Beamtete haben hierauf nicht nur den
ganzen Jnnhalt dieser Schrift mißbillichet
sondern auch eine sehr harte Straf, für
diejenigen angesetzet, welche als die Ver=
fasser
davon werden können überführet wer=
den
, und sich noch neben deme erkläret, daß
man alle die kräftigsten Mittel anwenden
werde, um dieselbe zu entdecken. Und da
sich einige Personen, welche in der Stadt
Oxford wohnhaft gewesen, heimlicher Weis
davon gemacht, als hat man Anlaß zu glau=
ben
, daß dieselben an Verfassung mehrbe=
meldter
Schrift Theil gehabt haben; Da=
hero
wendet man alles mögliche an, um
dieselben ausfindig zu machen. Die Sachen
des Reichs fangen wiederum an die vor=
nehmsten
Gegenständen derer Raths=versamm=
lungen
, welche zu Kensington gehalten wer=
den
, wie auch derer besondern Unterredun=
gen
der Ministers auszumachen. Die Be=
fehle
, welche ergangen, ehestens einige
Kriegs=schiffe auszurüsten, und in seegelfer=
tigen
Stand zu stellen, sollen dem Verneh=
men
nach, wieder zuruck beruffen worden seyn.
Die Nachricht, daß verschiedene Kriegs=

schiffe in Westindien sich mit einigen andern,
die von hier auslauffen sollten, in einer ge=
wissen
Entfernung vereinigen würden, um
eine Observations=escadre auszumachen
wird nunmehr bestätigt; dagegen ist der Be=
fehl
ertheilt worden, daß man mit der Aus=
rüstung
der Schiffe in dem Hafen von
Ports=mout einhalten solle. Dieser Tage
wurden 4. schöne Pferde für den König
von Dännemark eingeschiffet. Das Krie=
ges
=schif der Centaur, welches von Virgi=
nien
zu Duyns angekommen ist, hat einige
Jahr zu Neujork in Commißion gestanden,
und Truppen von da nach Virginien über=
führet
. Die Ostindische Compagnie erwartet
ausser denen verschiedenen Schiffen die schon
zu Hause gekommen seynd, täglich noch
mehrere, und wird auch noch mehrere in
Dienst nehmen. Dieses ist ein gewisses
Zeichen, daß das Parlament ihr keines=
weges
, die Freyheit einer ausschliessen=
den
Handlung, wie in Vorschlag gebracht
worden ist, nehmen werde. Am Dienstag
gab der Staats=secretair, Graf von Holder=
neß
dem vornehmsten Adel eine kostbare
Mahlzeit. Jn dem Canal befinden sich setzt
über 200. Schiffe, welche wegen des widri=
gen
Windes nicht heraus können. Das
Transport=schif der Phönix ist von Rotter=
dam
zu Portsmout angelanget, und hat
860. deutsche Colonisten an Boord, welche
nach America gehen wollen.

Aus Frankreich.

Bourdaux 22. Julii.

Das Schif, das Fort von St. Peter ge=
nannt
, so nach unsern Colonnen in Ameri=
ca
gewidmet ist, hält sich bereit mit noch
9. andern Schiffen gleichfalls nach America
unter Seegel zu gehen, welche Schiffe mit=
einander
in diesem Hafen seynd equipiret
worden.

Marseille 26. Julii.

Zwey Gemählde, welche in der Acabe=
mie
der Mahler=und Bildhauer=kunst ausge=
stellet
worden, und die der Königl. Mahler
auf Befehl unsers Monarchen gemahlet hat,
der die Gallerie mit Gemählden versehen
will, welche die vornehmsten Häfen des =
nigreichs
vorstellen sollen, haben bey jeder=
mann
so viel Beyfall gefunden, daß die
Herren Academisten den Termin der 8. Ta=

[3]

ge, den sie ausgesetzt gehabt, verlängern
müssen, um nur die Begierde der Liebhaber
zu vergnügen. Eines von denselben stellet
den hiesigen Hafen vor, mit allem, was
nur eine blühende Handels=stadt bezeichnen
kan; das andere zeiget den Eingang in den
Hafen mit einem Theile der Rhede. Der
Mahler hat auf solchen alle nur ersinnliche
See=bedürfnussen und Gerätschaften abgebil=
det
, und die Figuren sowol zu stellen ge=
wust
, daß man sie insgesamt in ihren ver=
schiedenen
Verrichtungen unterscheiden kan,
wie dann auf denselben die Militarische,
Civil=und Schifs=bau=kunst aufs genaueste
beobachtet ist.

Paris 3. Aug.

Man vernimmt, daß vor wenig Tagen
der Herr Bouvard de Fourqueux, Procureur=
general
der Rechnungs=kammer, Rahts=herr
im Parlament ꝛc. auf seinen Land=gütern un=
weit
St. Germain en Laye im 68. Jahr
seines Alters gestorben. Der König hat zum
Faveur deren See=officiers ein Groß=creutz
des Ordens von St. Louis, 3. Comman=
deurs
=plätze und 13 Pensionen von 500.
von 400. und von 300. Livres eben solchen
Ordens creiret. Se. Majestät haben die Pen=
sion
von Groß=creutz dem Vice=admiral, Hrn.
von Barailh, und die Pension von Com=
mandeur
dem Chef d'Escadre, Marquis von
Amblimont zugestanden, die 3. Comman=
deurs
=Plätze aber denen Rittern von Cres=
nay
und dem Grafen von Vaudreuil, Ge=
neral
=leutenants der Königl. Ser=macht und
dem Graf du Gnay, Chef d'Escadre und
Commandant der Marine zu Brestertheilet.
Derselbe hat auch zu gleicher Zeit viele Pen=
sionen
des besagten Ordens vergeben, und
73. Schif=leutenauts zu Rittern von St.
Louis gemacht.

Paris 5. Augusti.

Heute wird die Königin, wie jüngsthin
schon gemeldet worden, zu Versailles wie=
der
eintreffen Kürzlich ist der Herr Dupre de la
Grauge Conseiller bey der Obern=cammer,
gestorben. Die Hrn. von Machaut, Ronille
und Sechelles werden unverzüglich von ih=
ren
neuen Stellen Besitz nehmen, und der
Herr Ronille wird noch neben seiner neu=
erlangten
Stelle die Departements, welche
r schon hatte, nemlich das von Soissons,

Orleans, Poitou, Langoumois, Saintonge
und Aunis, beybehalten. Von Soissons
vernimmt man, daß sich bereits schon fast
alle Herren der Obern=cammer von dar weg=
begeben
haben; Die Ruckheruffungs=schrei=
ben
welche diese Herren erhalten, seynd
also verfasset: M. N. Jch erlasse an euch
dieses Schreiben, um euch zu melden, wie daß
mein Wille seye, daß ihr euch vom 20.
dieses bis den 1. künftigen Monats Sep=
tember
nacher Paris begeben sollet, und
nachdeme ihr zu Paris werdet angelanget
seyn, werde ich euch meinen fernern Willen
bekannt machen lassen; Hierauf bitte ich
GOtt, daß Er euch in seinem Schutz halten
wolle. Geben zu Compiegne, den 27. Julii,
1754. Unterschrieben Louis. Die Einwoh=
ner
von Marseille, haben bey dem König
Klagen eingebracht, um Denselben zu ersu=
chen
, die Glück=spiele, welche viele Leut ins
Verderben stürzen, in dieser Stadt zu ver=
bieten
. Von Madrit wird berichtet, daß
die hohen Stellen, welche der Marquis de
la Ensenada bekleidet, also vertheilet wor=
den
, daß der Herr Wall das Departement
von Jndien, der Herr Derlawa das Kriegs=
departement
, der Don Julian Arriaga Chef des
Geschwaders, das Departement über das See=
wesen
, u. der Marg. v. Villeporose das Departe=
ment
der Finanzen, erhalten hätten. So
eben hat das Parlament von Rouen an den
Konig, wegen der Gefangenschaft des Hrn.
du Fosse, seine Vorstellungen abgeschicket,
auch hat dasselbe den 29. abgewichenen Mo=
nats
, bey versammleten beyden Cammeren
die Schriften des Herrn le Caval zum Fruer
verurtheilet, und diesem offentlichen Lehrer
einen derben Verweiß gegeben.

Aus Niederland.

Brüssel 6. Augusti.

Der letztlich gemeldte Brand in dem Haus
des Hrn. Kriegs=commissarii Helmansist durch
einen Laquayen verursacht worden, der hin=
ten
auf einer Kutsche gestanden, und die in
Händen gehabte Fackel, damit sie besser
brennen möchte, wider das Gegitter an dem
Haus, oder wie andere wollen, auf das
Kutschen=rad geschlagen, da es dann gesche=
hen
, daß ein Funken in den Stall geflogen,
und das Stroh in demselben angezündet hat.

Aus

[4]

Aus Dännemark.

Copenhagen 30. Julii.

Das Schif, die drey Prinzeßinnen, so
zu Bengala gewesen, ist denen Nachrich=
ten
zufolge, welche die Asiatische Compa=
gnie
mit gesteiger Post davon erhalten, be=
reits
am 3. Januarti dieses Jahrs glück=
lich
zu Tranquebar angelanget. Am Sonn=
abend
langten unsre beyden Grönlands=fah=
rer
auf hiesiger Rhede an. Da unsere We=
stindische
Compagnie sich ihrer exclusiven
Privilegien begiebt; so wird die Handlung
nach America hinführo einem jeden frey,
und das Monopolium auf den Zucker abge=
schaffet
seyn.

Amsterdam 31. Julii.

Gleichwie den 25. und 26. dieses wiede=
rum
9. Schiffe mit 55. Fischen und 1609.
Quarteelen im Texel und 1. mit 12. und
einen halben Fisch und 250 Quarteelen im
Vlie aus Grönland angelanget; so seynd
den 29. dieses abermal 3. Schiffe mit 19.
Fischen und 570. Quarteelen aus gedachtem
Grönland zuruck gekommen.

Aus Teutschland.

Dresden 3. Augusti.

Auf des Königs allerhöchsten Befehl, ist
an die Königl. Chur=sächsische Armee die
Ordre ergangen, daß dem Obrist=leutenant
Meyer, in Chur=sächsischen Landen und am
Königl. Hof=lager in Pohlen, kein Auffent=
halt
gestattet, sondern wieder ihn auf den
Betrettungsfall, nach dem Duell=mandat
verfahren werden soll; jedoch hat der =
nig
selbigem das bisherige Warte=geld
als Capitain=leutenant, ausserhalb Landes
zu subsistiren, beyzubehalten, allergnädigst
verstattet; sonsten weiß man, daß verschie=
dene
hohe und niedere Officiers, ihm auf
sein Ansuchen, ein Geld zugesindt.



Wien den 24. Augusti, 1754.

MJttwoch, den 21. Augusti, frühe um
7 Uhr nach gehörter Hell. Meß seynd
die 3. ältere Durchl. Erz=herzoginen in Ge=
folg
der (Tit.) Frauen Fürstin von Traut=
son
, als Dero Frauen Obrist=hefmeisterin,
und (Titl.) dero Herrn Eh=gemahls auf
derdfelben Gut Goldeck nächst St. Pölten mit=

telst der Post auf einige Täge von hier ab=
gegangen
.

Donnerstag, den 22. Augusti, haben
Se. Durchl. der Erb=und Kron=prinz Erz=
herzog
Joseph mit Dero Durchl. Herren
Gebrüdern dem ordinari=GOttes=dienst in
der Schönbrunner=schloß=kapelle beyge=
wohnet
; so auch

Freytags, den 23. Augusti, von Höchst=
denenselben
beschehen ist.

Ubrigens ist vorgestern, als den 21. die=
ses
fruhe eine Staffete von Neuhof aus
Böheim hier angelanget, durch welche das
fortwährend=erwünschte Wolergehe Allerhöchst
Jhrer Kais. Kön. Majestäten, so den 17.
dieses zu besagten Neuhof glücklich angelangt,
denen hier zuruckgebliebenen Durchl. jungen
Herrschaften einberichtet worden ist. Aller=
höchst
=gedachte Jhre Majestäten seynd zu
erwehnten Neuhof als Sr. Excell. (Titl
Herrn Genetal=feld=marschallens Grafens
von Bathyany Herrschaft mit Abfeurung
24. Canonen, unter Paradierung zweyer
Dragoner=und einem Jnfanterie=regiment,
auch von einem Aufzug wol=gekleideter Bau=
ren
, und Bäurinnen empfangen, und es war
ren zwey prächtige Triumph=pforten errich=
tet
worden, wordurch Allerhöchst Dieselben al=
da
eingefahren; wovon mit nächsten, ein
mehreres zu berichten seyn dörfte.


Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 21. Augusti.

Jn der Stadt.

  • Math. Hefenkrugl, Burgeil. Wein=leut=geb, in s.
  • H. in der Nagier=gas., alt 67. J.
    Dem Thom. Muhwaiter, Burgerl. Schneid., s. K.
    Theres., im Praficanis. H. in der Herren=gas.,
    alt 6. J.

Vor der Stadt

  • Math. Spring, Lack., im Baderis. H. auf der Wie=
    den
    , alt 52. J.
  • Dem Joh. Spanner, Tagw., s. W. Magdal., im
    Montecucolis. Gart. in der Leopoldst., alt 32. J.
  • Sinna 4. Person., darunter 1. Kind.

Den 22. Augusti.

In der Stadt.

  • Der Wolzehrw. P. Marianus, Ord. Captzein, im
    Kloster am neuen Markt, alt 27. J.

Vor der Stadt.

Dem Christian Eberhard, Gurgerl. Schnür=mach.,
s. K. Eleon., beym braun. Hlrsch. am Nrusit,
alt 3. J.

[5]
  • Dem Ant. Grotge, Dräxl., s. K. Jgnatz, beym gold
    Hecht. am Magbal.=gr., alt 6. v. J.
  • Eva Steiningerin, Wittwe, bey der gold. Kugel
    am Neubau, alt 64. J.
  • Dem Franz Seitl, Lack., s. W. Cathar., bey der
    bl. Weintr. am Himmel=pfort=gr., alt 37. J.
  • Eleon. Eckerin, led. M., bey der gold. Schnal. bey
    Maria=hülf, alt 13. J.
  • Dem Jos. Staudinger, Lack., s. K. Georg, bey der
    Holderstaud. bey St. Ulrich, alt 4. J.
  • Joh. Strammelweger, Trag., beym rot. Löw. zu
    Margar., alt 30.
  • Ferd. Bachmayr, Kursch., beym rot. Hahn auf der
    Wied., alt 42. J.
  • Dem August. Bubenberger, Tagw., s. W. Susan.
    im Kranzel=binderis. Haus in der Rossau, 36. J.
  • Joh. Klinger, alt 47. J., bey denen FF. Mis.
  • Summa 11. Person., darunter 3. Kinder.

Den 23. Augusti.

Jn der Stadt.

  • Anna Hitnerin, led. M., im Tasseris. H. auf der
    Viber=pastey, alt 16. J.

Vor der Stadt.

  • Jungf. Anna Cathar. Retzerin, in ihrem H. am
    Spitalderg, alt 30. J.
  • Dem Franz Ziegl, Burgerl. Stein=schneid., s. W.
    Eva, bey der grün. Weintr. bey St. Ulrich, 38. J.
  • Dem Franz Neykam, Badern, s. K. Theres., im
    Schnellingeris. H. der Landstr., alt 1. J.
  • Joh Beorg Mayer, Burgerl. Fleisch=selt., bey
    St. Anton am Neubau, alt 54. J.
  • Dem Andre Schreffel, Schuh=mach., s. W. Fran=
    cisca
    , beym schwarz, Adl. unter Maria=hülf, alt
    55. J.
  • Dem Paul Kienberger, Geig., s. W. Eleon., bey
    denen 2. sust. Bauren am Neubau, alt 33. J.
  • Maria Mederin, Wittwe, bey der H. Dreyfaltigk.
    oberm Neustift, alt 100. J.
  • Dem Math. Bartolitz, Kutsch., s. S. Ant., beym
    weis. Löw. in der Alster=gas., alt 16. J.
  • Joh. Schiffer, Trag., beym gold. Steg im Liech=
    tenth
    ., alt 49. J.
  • Summa 10. Person., darunter 1. Kind.

EDICT.

Von der Kaiserl. Königl. N. Oe. Reprä=
sentation
und Kammer, wird durch gegen=
wärtiges
Edict all=und jeden, welche an
die Orientalische Compagnie=massam, we=
gen
der gewesten einhundert=fachen Lotterie
oder in andere Weege einige Anforderung zu
haben vermeinen, kund und zu wissen ge=
macht
; wasmassen Jhro Kaiserl. Königl.
Majest. unfere allergnädigste Erb=landes=
fürsin
und Frau auf allerunterthänigstes
Anlangen der Orientalischen Compagnie=

beputation, und von dem mehreren Theil
deren Lotterie=interessenten eingericht=schrift=
liche
Erklärung sich allermildest entschlossen
haben: Die dem Publico hinausgegebene so=
genannt
=orientalische Compagnie=aushilfs=
recognitiones
mit dreyßig pro Cento einzu=
lösen
, und dargegen förmliche Stadt=banco=
obligationes
, nach zehen Jahren zahlbar
mit dem vom 1. Octobris instehenden Jahrs
à 4. pro Cento lauffenden Jnteresse aus=
fertigen
, die geringere unter 500. ausge=
stellte
Recognitions=posten aber bey der
Stadt=banco Haupt=cassa baar bezahlen
zu lassen; Dahingegen dem Banco von der
Orientalischen Compagnie-deputation, und
Jnteressenten die Wollen=zeug=fabrique zu
Lintz mit allen Vorraht, Zugehörungen und
Gerechtsamen, dann auch die übrige zur
Orientalischen Compagmie=massa gehörige
Effecten und Forderungen, wie die immer
Namen haben mögen, cum onere & co-
modo
übergeben werden, folgends anmit
alle fernere Ansprüche mehr besagter Jn=
teressenten
gänzlichen getilget und abgethan
seyn sollen; Solchemnach werden sie Jnter=
essenten
von Zeit der Affigirung dieses Edicts
binnen dreyen Monaten nicht nur ihre in Han=
den
habende Aushilfs=recognitiones auf dem
Comptoir der Orientalischen Compagnie in
der goldenen Rosen am alten Fleisch=markt
alhier in Wien (welches in jeder Wochen
bemeldter drey=monatlichen Zeit am Mon=
tag
, Dienstag, und Freytag, wann kein
Feyertag nicht einfallet, und zwar Vor=
mittag
von 9. bis 12. und Nachmittag von
3. bis 6. Uhr zu dem Ende offen seyn wird)
zur behörigen Scontrier=und Aßignirung in
Originalen beybringen, sondern auch alle
und jede, welche an die Orientalische Com=
pagnie
=massa ex quocunque Titulo vel
causa Sprüch und Forderungen zu haben
vermeinen, solche so gewiß anmelden, als
im widrigen dieselbe nach verstrichenen Ter=
min
deren drey Monaten nicht mehr gehö=
ret
, sondern ihre Aushilfs=papier, und
alle andere Prätensiones für jerloschen und
abgethan gehalten seyn sollen. Wornach
sich ein jeder zu richten und vor Schaden
zu hüten wissen wird. Wien den 9. Augusti
1754.

AVER-

[6]

AVERTISSEMENT.

Nachdeme Se. Kaiserl. Königl Majest.
unser allergnädigste Landes=fürstin und Frau
Frau, dem Franz Antoni Kollmüntzer,
Burgerl. Handels=mann alhier zu Debitir=
oder
Verschleissung deren alhier verfertiget=
werdender
Reiß=bley=stöften ein Privile=
gium
privativum, nicht weniger eine Papier=
niederlag
aller in=und ausländischen Sor=
ten
, für ihne und seine Erben auf 30.
Jahr allergnädigst zu ertheilen geruhet, zu
welchem Ende das hierzu eigends gewidme=
te
Bley=stöften=magazin unweit der Lands=
cron
jnächst den alten Kienmart eröfnet
worinnen alle sowol ordinari, dünne, dicke
als wahre Englische in Cypressen=holz ge=
faste
Sorten, Bund=und Dutzet=weis um
billigen Preis in rechter Güte und erforder=
licher
Quantität zu überkommen, denen Han=
dels
=leuten aber, so eine Partie abnehmen
um einige pro Cento ringer für ihren Hand=
lungs
=gewinn abgegeben werden. Als wird
solches dem Publico hiemit erinneret. Wien
den 21. Augusti 1754.


EDICT.

Von der N. Oe. Regierung wegen wird
mit gegenwärtig=offenem Edict jedermänni=
glich
sowol An=als Abwesenden, denen
daran gelegen, kund und zu wissen gemacht.
Es habe Regierung nach erfolgt=tödtlichen
Hintritt des Johann Peter Halfmann zu
Erfindung desselben etwa verhandenen æris
alieni, folgends auch zu sicherer Abhand=
lung
solcher Verlassenschaft für nöhtig befun=
den
, die sammentliche sowol in=als ausser
Land befindliche Halfmannische Glaubigere
zu Anmeld=und Liquidirung ihrer an wie=
verholte
Halfmannische Verlassenschaft zu
stellen habender Sprüch und Forderungen ge=
richtlich
vorzuladen, und einzuberuffen, zu
welchem Ende denenselben der 2te des zu=
künftigen
Monats Decembris Nachmittag
um 3. Uhr zur gewöhnlichen Convocations=
und Anmeldungs=tagsatzung zu all=endlicher
Frist anberaumet worden. Solchemnach
werden all=und jede, welche bey gebacht=
Halfmannischen Verlassenschaft um rechtmäs=
siger
Forderung Willen einige Sprüch haben,
oder zu haben vermeinen, an obbestimmten

Tag und Stund vor Regierung in der da=
selbst
zu solchen Ende offen haltenden Com=
mißions
=stuben entweder selbst persönlich,
oder durch hiezu genugsam gevollmächtigt e
Gewalt=tragere also gewiß zu erscheinen
und ihre an solche Verlassenschaft habende
Anforderungen anzumelden, auch rechtlich
zu liquidiren haben, als im widrigen die
Abhanndlung gleichwolen, vorgenommen
und ungehindert deren etwa vorhandenen
Glaubigern, so sich mit ihren Anforderun=
gen
in bestimmter Zeit nicht angemeldet:
solche Verlassenschaft der Franciscä Half=
mannin
, als des obersagten Halfmann in=
stituirt
, und cum beneficio legis, & in-
ventarii
erklärten Universal=erbin einge=
antwortet
, auch ansonsten ex officio vor=
gekehret
werden solle, was rechtens ist
Wornach sich also ein jeder zu richten wis=
sen
wird. So beschehen Wien den 19ten
Augusti 1754.


EDICT.

Von der Röm. Kaiserl. Königl. Majest.
N. Oe. Regierung in Justitz=sachen wegen
dem jenigen Jnhaber, welcher eine von der
hinterlassenen Kaiserl. Königl. privilegirt=
Orientalischen Compagnie sub Dato 1sten
Martii 1741. mit Num. 147. pr. 2677. fl.
27 kr. ausgestellt, und in Verstoß geratene
Recognition zu Handen überkommen haben,
hiemit anzufügen; Wasmassen bey ihr Re=
gierung
in Justitz=sachen Eleonora Sophia
Hillerin, geborne Hollandin, und Heinrich
Joseph Schüßler, Curatorio nomine de=
mütig
und respective gehorsamst angezeiget
haben, wie nämlich Vorgenannte von der
Kaiserl. Königl. Orientalischen Compagnie
sub Dato 1sten Mart. 1741. ausgestellt
pr. 2607. fl. 27. kr. lautende Original=Lot=
terie
=recognitions=schein mit Num. 147
bezeichner, als derenselben Eigentum in Ver=
stoß
gekommen sey; damit nuin sie Suppli=
canten
als rechtmäßige Glaubiger zu diesem
wieder gelangen, un die Zahlung des quä=
stionirten
Loses zu Handen bringen möchten,
baten dieselbe demütig gehorsamst, daß zu
Amortisirung und Vernichtung des vorbe=
sagten
Lotterie=scheins oder Recognition die
gewöhnliche Amortisations=edicten bewilli=
get
, und an gewöhnlichen Orten zu jeder=

[7]

manns Warnung affigiret, nach deren Ver=
lauf
auch ihnen Supplicanten eine andere
neue Lotterie=recognition ausgefertiget, ein=
folglichen
hierzu die gewöhnliche Auflage er=
theilet
werden möchte. Wann nun in deren
Supplicanten Bitten gewilliget worden:
als wird denen oder demselben, welche vor=
beschriebene
Lotterie=schein pr. 2607. fl. 27.
kr. de Dato 1sten Mart. 1741. mit Num.
147. bezeichnet zu Handen gebracht, hiemit
kund und zu wissen gemacht, daß solcher
Lotterie=schein von nun an (es seye dann,
daß ein rechtmäßiger Jnhaber dessen bey ihr
Regierung in Justitz=sachen sein hierauf ha=
bendes
Recht darthue) nicht mehr gültig,
auch gegen Producirung desselben vor Ver=
fliessung
eines ganzen Jahrs sechs Wochen
und drey Tägen von der Orientalischen Lot=
terie
=kammer keines Kreutzers Werth hier=
auf
bezahlet, sondern nach verflossen solch=
präfigirten
Termins ldes Jahrs sechs Wo=
chen
und dreyen Tägen denen Supplicanten
auf weiteres geziemendes Anlangen zu ihrer
weiteren Befriedigung eine neue Lotterie=recog=
nition
ausgefertiget werden solle. Wien
den 1. Julii 1754.


EDICT.

EWir Endes gefertigte von einem Löbl.
Land=marschallischen Gericht verordnete Com=
missarien
, fügen N. allen und jeden, so an
Weil. Mathiä Wißhoffers Seeligen Ver=
lassenschaft
einige Sprüch und Anforderun=
gen
haben, oder zu haben vermeinen, hie=
mit
zu wissen: welchergestalten wir auf An=
langen
Hrn. Doctoris Allmayr, als Wi=
senhofferischen
Verlassenschafts=massä ge=
richtlich
=verordneten Curatoris, und hier=
über
an uns ergangene gerichtliche Auflag,
eine peremptorie clausulirte Convocations=
und Abhandlungs=tagsatzung auf den 10ten
Sept. dis Jahrs Nachmittag um 2. Uhr
in mein Land=schreibers im Zickinischen
Haus in der Wald=zeil im 3ten Stock ha=
benden
Wohn=zimmer zu erscheinen pro pri-
mo
, secundo, ac ultimo Termino be=
stimmet
haben. Solchemnach werden all
und jede Jntereßirte (so an gedachter Wis=
hofferischen
Verlassenschaft Sprüch und Forde=
rung
haben, oder zu haben vermeinen) an obge=
dachten
Tag, Stund und Ort also gewiß persön=

lich oder durch genugsam Bevollmächtigte er=
scheinen
, ihre Sprüch anmelden, und zu=
gleich
der Ordnung nach behörig liquidiren,
als im widrigen die Anwesende mit ihren
Nohtdurften vernommen, die Abhandlung
vorgenommen, hierüber ex Officio rela-
tioni
ret
, denen Ausbleibenden aber das ewi=
ge
Stillschweigen auferlegt werden solle.
Actum Wien den 12ten Junii 1754.


EDICT.

Von des Kaiserl. Königl Jud. Del. Mil.
mix. Sup. ac Inf. Austriæ wegen, wird
hiemit durch dieses offentliche Edict jeder=
männiglich
, denen daran gelegen, kund und
zu wissen gemacht, Herr Johann Christian
Steinbrück, Königl. Pohlnisch=Churfürstl.
Sächsischer Commißions=raht und bestellter
Amtmann zu Gommern mit Elbenau, ver=
mög
eines den 4. April letzthin von Amt
Gommern unweit Magdeburg anhero erlas=
sen
=und den 27. dicti Mensis darauf ein=
gelangten
Requisitorialis vorgestellet, wel=
chergestalten
der Amts=richter Nittmar
Besige, als Vormund des unmündigen Franz
Carl von der Schoulenburg, das zu Gom=
mern
gelegene seinem Mündel gehörige Amt=
säßige
Mann=lehn=ritter=gut zum besten
desselben zum Verkauf an den Meist=bietten=
den
offentlich anschlagen lassen, worauf so=
wol
ein denen vormaligen Besitzeren denen
von Alemannen und deren Erben zukommen=
de
Lehn=stamm, als auch unterschiedene an=
dere
Lehn=schulden haftenden und hiernächst
bey des den zu Magdeburg sich aufhalten=
den
Herrn Johann Daniel Friederich Ale=
mann
, als auch dem unmündigen von der
Schoulenburg daran gelegen, daß von de=
nen
Kauf=geldern das Gut von dem darauf
haftenden Lehns=Stamme an 5230. Cr.
6. Gl. 1. dl. und anderen Lehns=schulden
befreyet werde, dahero um gewöhnliche
Edictal=citation derer bekannten und unbe=
kannten
Creditoren behörig angesuchet, als
habe er diesem billigen Suchen gemäß inste=
henden
9. Sept. a. c. pro termino liquida-
tionis
anberaumet, und wolle dahero alle
und jede Glaubigere, sowol Bekannte und
darunter besonders die Herren Carl Leopold
Sylvium Ferdinand, und Johann Ladis=
laum
von Alemanne, oder deren Erben, als

[8]

auch Unbekannte, welche auf des gedachten
Franz Carl von der Schoulenburg Gut haf=
tenden
Alemannischen Lehn=stamme oder an
dem Gut selbst etwas zu forderen haben,
sub pœna præclusi hiermit citiren und la=
den
, daß selbige gesetzten Tages zu rechter
fruher Gerichts=zeit in Königl. Pohlnisch=
und Churfürstl. Sächsischen Amte Gom=
mern
entweder in Person, oder durch ge=
nugsam
bevollmächtigte Rechts=beständiger
Weise erscheinen ihre Forderungen, und Ge=
rechtsame
bey Verlust dererselben, und des
Beneficii restitutionis in integrum behö=
rig
liquidiren, bescheinigen und deduciren
mit dem Alemann=und Schoulenburgischen
Mandatario dem Stylo gemäß verfahren bin=
nen
3. Wochen beschliessen, und hierauf den
7. Octobris d. a. deren Acten Jntrotula=
tion
und Verschickung dererselben nach recht=
lichen
Erkanntnuß gewärtig seyn sollen. Wie
nun wegen Affigirung sothanen Edicts in
fubsidium justitiæ unter einstens die Ansu=
chung
gemacht, und auch darein gewilliget
worden. Als hat man solches hiemit jeder=
männiglich
, denen hieran gelegen, abson=
derlich
denen in diesem Edict gemeldt=Ale=
mann
=und Schoulenburgischen Creditorn
zur Nachricht, und damit dieselbe gewisse
Bevollmächtigte zu Annehmung der gericht=
lichen
Ausfertigungen behörigen Orts zu
bestellen wissen mögen, intimiren wollen,
Wien den 2. May 1754.


NB. Bey Johann Thomas Trattner
Kaiserl. Königl. Hof=Buchhaudlern, wohn=
haft
in dem Schotten=hof ist zu haben:

Andradæ (P Alph. S. J.) Raht und
Beysitzers der Gen. Jnquis. oder Ketzer=ge=
richts
zu Madrid, geistreiche Lehr=sprüche
der glorw H. Mutter Theresia à JEsu, mit
finnreichen Auslegungen und Gedancken er=
kläret
, auch mit Göttlicher Heil. Schrift,
HH. Vättern, bewährten Geschichten und
Exempeln bekräftiget, aus dem Spanischen
übersetzet von P. Phil. à St. Eliseo, baarf.
Carmel. 4. Augsp. 1753. pr. 2. 30. kr.

Der H. Seraph. Jungfrauen Theresia à
JEsu und Mutter der Discalceaten Curme=
litern
und Carmeliterinnen Gottselige =
cher
und Schriften, welche von der Heil.
Mutter Anfangs selbst in Spanischer Sprach

geschrieben, nachmals aber durch einen ih=
res
Ordens=priestern ins Teutsche übersetzt,
nebst derselben Lebens=beschreibung, 2.
Theile 4. Cöln, 1730. pr. 2. fl. 30. kr.

Heures & Instructions chrétiennes a
l'ulage des Troupes Imperiales avec
l'approbation de l'ordinaire &c. 12. à
Olmuts, 1753. à 24. xr.

Constantini Prophyrogenneti Impe-
ratoris
Const, Libri duo de Ceremoniis
Aulæ Pyzantinæ, prodeunt nunc pri-
mum
Græce cum Lat. Interpretatione
& Commentariis curaverunt Jo, Henr.
Leichius & J. Jac. Reiskius, Tomi II.
fol. maj. Lips. 1751. 1754. pr. 20. f.

Piitteri (Jo. Steph. J. U. O. & P. P.
Ord.) Elementa Juris publici germ. 4.
maj. Götting. 1754. pr. 1. fl. 15. xr.

Ejusd, Introductio in rem judiciario
Imperii speciatim quoque in statum ac
praxin ambor. supremor Imp. Tribu-
nalium
, 4. maj. ibid. 1752. pr. 2. fl.
15. xr.

Rollins Auszug der Historie alter Zeiten
und Völker, aus dem Franz. des Herrn
Abbts Tailhie übersetzt 4. Theile, gr. 8.
Zürch, 1751. 1753. pr. 4. fl.

Rigantii (Jo. Bapt.) Commentaria
in Regulas, Constitutiones & Ordina-
tiones
Cancellariæ Apostolicæ &c. IV.
Tomi fol. maj. juxta Exemplar Ron æ
excussum Col. allobr. 1751. pr 10. fl.

Gründliche Anleitung zur Teutschen Or=
thographie
, denen Ausländern, welchen
ohne dies die Teutsche Rechtschreibung schwer
fallet, ingleichen dem Frauenzimmer, son=
derlich
aber denenjenigen Personen, so sich
zur Kaufmannschaft und Schreib=kunst wen=
den
, zum besten herausgegeben, nebst einem
Titular=buch, 8. Dresd. 1753. pr. 17. kr.

Gropp. (P. Ign. O. S. Bened. Würz=
burgische
Chronik deren letzteren Zeiten,
oder ordentliche Erzehlung deren Geschichten,
Begebenheiten und Denkwürdigkeiten, wel=
che
in denen dreyen letztern hundert Jahr=
lauffen
, das ist, vor dem Jahr 1500. bis
anhero in dem Hoch=stift Würzburg und
Franckenland bey Geistl. und Weltlichen Wee=
sen
sich zugetragen ꝛc. 2. Theile fol. Würz=
burg
, 1754. pr. 10. fl.

[9]

Aus Jrrland.

Dublin 23. Julii.

DEn 18. dieses ist der Herr Wilhelm Gor=
don
, mit so vielen sehr geschickten
Arbeitern, als man zu einer neuen Glas=
hütte
, welche man alhier aufrichten will,
nöhtig hat, in hiesiger Stadt angelangt:
dergestalten, daß man nun Anlaß hat, sich
von dieser neuen Aufrichtung einen guten,
und für dieses Land um so viel beträchtli=
chern
Fortgang zu versprechen, da hierdurch
Unermeßliche Summen Geldes erspahret wer=
den
, welche man sonsten in fremde Länder
für Gläser hat bezahlen müssen. Von Cork
vernimmt man, daß der Ritter Baronnet
Jean Freke, Maire dieser Stadt, den 18. dieses
alda eine Verordnung habe bekannt machen
lassen, wodurch alle aufrührische Versamm=
lungen
, die Vertilgung der fremden Ma=
nufacturen
, und die Schmäh=und aufrührische
Reden, unter welchem Vorwand es immer
geschehen möge, verbotten, und hingegen
denen Einwohnern befohlen wird, sich in
ihren Wohnungen ruhig zu halten, und
sich auf keine Weise in dergleichen Sachen
zu mischen, welche die Zerstörung der Hand=
lung
verursachen möchten.

Cork 24. Julii.

Hier ist ein Schif von St. Lucar angelan=
get
, dessen Capitain die Nachricht mitge=
bracht
, daß auf denen Cüsten der Barbarey
die Pest abermal zu wüten angefangen, da=
her
die Einwohner bereits sich in solche Oer=
ter
zu retiriren anfangen, welche von sol=
cher
Seuche annoch befreyet wären.

Aus Frankreich.

Paris 9. Augusti.

Die Königin ist abgewichenen Montag
frühe von Campiegne zu Versailles wieder
eingetroffen, der König aber langte den an=
dern
Tag mit denen Königl. Prinzeßinnen erst
um Mitternacht a la Meutte an, von wan=
nen
sich Derselbe nacher Bellevüe begeben,
und diesen Abend zu Versailles, alwo Mor=

gen eine Rahts=versammlung solle gehalten
werden, wieder einzutreffen gedenken. Abge=
wichenen
Sonntag hat sich der erste Präsident
des Parlaments zu Paris nacher Compiegne
verfüget, alwo er die Ehre gehabt, dem König,
der Königin, und denen Konigl. Prinzeßinnen
seine Aufwartung zu machen, von welchen
er sehr gnädig empfangen worden. Gedacht
Jhro Majestät haben demselben erlaubet,
alle Conseillers der Oberen Kammer, wel=
che
keine Lust=häuser haben, zu sich zu neh=
men
, und denen, so unpäßlich seynd, ge=
stattet
, sich nacher Paris zu begeben. Son=
sten
werden die sammentliche Herren des Par=
loments
sich erst den 30. dieses hieher verfü=
gen
, um den ersten künftigen Monats Se=
ptember
, in die Versammlung in den Pal=
last
, welche den zweyten September wird
gehalten werden, sich begeben können.

Aus Niederland.

Amsterdam 5. Augusti.

Gestern seynd abermal 3. Schiffe mit 6.
Fischen, und 270. Quarteelen, aus Grön=
land
im Texel angekommen.

Brüssel 6. Augusti.

Am Samstag haben Se. Königl. Hoheit,
unser General=gouverneur, Dero bisherigen
Aufenthalt zu Terpueren verlassen, und seynd
wieder in die Stadt herein gekommen. Am
Freytag ist der Herr Schoger, Unter=stall=
meister
des Hofs, von hier abgereiset, um
Jhro Königl. Hoheit, der Prinzeßin Char=
lotte
von Lothringen, entgegen zu gehen.

Haag 8. Augusti.

Man siehet hier Briefe, die vom 14. May
datirt seynd, und welche berichten, daß das
Corps Truppen, welches der Bey von Trip=
polis
vor einiger Zeit unter dem Commando
seines Sohnes in die Gebürge von Garrian
geschickt, die dasigen Araber zu bändigen,
üiber diese Rebellen einen vollkommenen Sieg
erfochten, und sie gezwungen, einen Frie=
dens
=tractat zu unterzeichnen, darinnen sie
sich anheischig machen müssen, dem Bey

[10]

eine Summa von 400. tausend Piasters zu
zahlen, zu deren Versicherung sie ihm ver=
schiedene
Geiseln gegeben.

Aus Teutschland.

Berlin 8. Augusti.

Jn der abgewichenen Woche fanden eini=
ge
Artilleristen unweit hiesiger Stadt, auf
dem sogenannten Wedding, abermals eine
Anzahl Heidnischer Trdten=urnen von ver=
schiedener
Grösse, welche mit Knochen,
Asche, Stücke Metall, Eisen=gerähte, und
andern Sachen, angefüllt waren. Jn der
einen Urne traf man insonderheit auch einen
ordentlichen Flitz=pfeil an. Neun Stücke
davon wurden ganz unversehrt, herausge=
bracht
, welche in dem Königl. Jnvaliden=
hause
in Verwahrung stehen. Bey fernerem
Nachgraben hat sich gezeigt, daß in erwehn=
ter
Gegend noch viele dergleichen Altertümer
in der Erde stecken.

Breßlau 11. Augusti.

Der Oder=strohm ist nunmehro wieder ge=
fallen
, der Schaden aber, welchen diese
Uberströhmung an vielen Orten verursachet
hat, ist nicht gering. Und leider hat vor=
gestern
abermal ein heftiges Donner=und Ha=
gel
=wetter dies und jenseit der Oder das noch
auf dem Felde stehende Sommer=getreide in
vielen Dörfern niedergeschlagen, und an
Herrschaftlichen Schlössern vielen Schaden
an Fenstern verursachet; wie dann auch
viel Feder=vieh auf dem Felde durch den Ha=
gel
erschlagen worden.

München 13. Augusti.

Gestrigen Tages in der Fruh seynd Jhro
Durchläucht die Frau Herzogin in Bayrn
aus hiesiger Residenz nach Abbach abgegan=
gen
, um sich auf einige Wochen des dasi=
gen
berühmten Bades zu bedienen.

Prag 17. Augusti.

Nachdem die Allerhöchste Ankunft beyder
Kaiserlich=Königlichen Majestäten, Aller=
gnädigsten
Souverainen in das bey Ko=
lin
befindliche Feld=lager herannahet, als
langen auch täglich verschiedene hohe Mini=
ster
, Cavaliers, und fremde Generals=per=
sonen
, und Passagters alhier an, wie dann
unter andern den 14. Dito der Erb=prinz von
Anspach, Herr Fürst von Lichtenstein, der

Reichs=feld=marschall, Graf von Secken
dorf, und Herr Graf Rudolpy Cheteck von
Chotkowa und Wognin, Ministerial=banco=
deputat
ous=präsident, dann ein Engländi=
scher
Veylord, Chevalier Fingeste, alhier
angekommen, und hat berührter Prinz von An=
spach
dero Logis im Fürstl. Schwarzenber=
gischen
Haus genommen, deme auch eine
Granadier=compagnie mit fliegender Fahre
paradirte. Wo sodann in das beruhrie
Feld=lager unter anderen hohen Persenen
den 13. diejes des alhiefigen Kaiseel. =
nigl
. Repräsentation und Kammer=prasi=
denrens
, Frey=herrn Netolitzky von Eysen=
berg
, und den 15. hajus des alhiesigen
Obrist=burggrafens, Herrn Philipp Kra=
kon
sey, Grafen von Kollowrat Excell dann den
16. der Erb=prinz von Anspach, Herr Fürst
von und zu Liechtenstein, Herr Fürst von
Auersperg, und Herr Fürst von Manno=
feld
, wie auch der Reichs=feld=marschall,
Graf von Seckendorf, Herr Graf von
Hatzfeld, und Herr Graf von Wieznick,
Kaiserl. Königl. Repräsentarions=und Kam=
mer
=rähte, nicht minder Herr Graf von
Reiß, und Herr General Marquis de Ville,
dann viele andere hohe Srandes=personen
und Generals sich begeben. Jm übrigen
werden zum allerdevotesten Empsang Jhrer
Kaiserlich=Königlichen Majestäten in denen
drey Prager=städten alle ernnnlichste An=
stalten
vorgekehret.

EDICT.

Wir Burgermeister=amts=verwalter und
Raht der Stadt Wien geben jedermänniglich zu
vernehmen, wasmassen uns der Franz Xaveri
Angerer angezeiget: wie daß ihme eine Stadt
Wien Ober=kammer=amts=obligation pr. 350. fl.
auf seinen Namen lautend, in Verstoß ge=
rahten
, und ungehindert alles fleißigen Nach=
suchen
nicht zu Handen zu bringen wäre,
dahero um Affigirung eines in derley Fäl=
len
gewöhnlichen Valval=ediets gebetten, so
auch über in Sachen von gemeiner Stadt
Ober=kammer=amt abgefordert=und erstatten
Bericht unterm 6. dies verwilliget worden
ist. Solchemnach der und die jenige, so von
obermelter Ober=kammer=amts=obligation
einige Wissenschaft haben, oder hieran eini=


ge

[11]

ge Sprüch zu haben vermeinen, von heut
gesetzten Dato an inner Jahr und Tag bey
unser und gemeiner Stadt Ober=kammer=
amt
also gewiß zu erscheinen, und sich hier=
zu
legitimiten haben, wie in widrigen nach
Verstreichung dieses Termins besagte Obli=
gation
gänzlich caßiret, und henführo für
null, nichtig und unkräftig geachtet, folg=
sam
dieses Capital pr. 350. fl. dem Eigen=
tumer
intweders ausgefolget oder aber ein
andere Obligarien ausgefertiget, und ein=
gehändiget
werden solle.

So man jedermänniglich durch dieses of=
fene
Edict hiemit kund und zu wissen ma=
chen
wollen. Actum Wien den 14. Augusti
1754.


EDICT.

Wir Burgermeister Amts=verwalter, und
Raht der Stadt Wien geben hiemit durch
dieses offene Edict jedermänniglich zu ver=
nehmen
, wasgestalten wir auf ferner besche=
hen
=schriftliches Anlangen und Bitten Hrn.
Johann Georg von Schwandner Kaiserl.
Königl. Hof=agentens, wider Mariam An=
nam
Brunnerin, untern 1sten Junii dis
Jahrs in ein noch maliges Licitations=edict
gewilliger, und verordnet haben, daß die
Brunnerische Behausung in der Rossau noch=
malen
offentlich ausgef ilet, und dem Meist=
biettenden
verkauffet werden solle; da nun
hurzu der 4te Monats=tag Sept. lauffen=
den
Jahrs zur Tagsatzung bestimmet wor=
den
, als wird ein solches hiemit jedermann,
wer etwann dieses Haus käuflichen an sich
zu bringen gesinnet ist, mit diesem Edict zu
dem Ende kund und zu wissen gemacht, da=
mit
sich ein hervorthuender Kauffer bey ob=
bemeldt
=bestimmten Tagsatzung fruh um 9.
Uhr, oder da wir selbigen Tags etwa an=
derer
Geschäften halber nicht zu Raht sitze=
ten
, den nächst darauf folgenden Rahts=
tag
vor uns erscheinen, und sich bey unser
und Gemeiner Stadt Grund=buch durch den
daselbstigen Amts=schreiber anmelden lassen
möge, allwo sodann das weiter behörige
tractiret werden solle. Actum Wien den
14ten Junii 1754.


Den 13ten künftigen Monats Septemb.

wird im Land=haus alhier bey der Hoch=
löbl
. N. Oe. Ständischen Haupt=deputa=
tion
Vormittag um 10. Uhr das denen Hoch=
löbl
. N. Oe. drey oberen Herren Ständen
angehörige Berg=recht zu Klosterneuburg,
Kirling, Perchtolbstorf und Gumpoldskir=
chen
anhener insgesamt, oder Stuck=weis
lecitando in Verpachtung gegeben, Jtem die
im alhiesigen Land=haus ligende 439. Em=
mer
1753ger Gebürg=wein ebenfalls lici=
tando
verkauffet. Wer demnach obiges Berg=
recht
in die Pachtung nehmen, und die
1753ger Gebürg=wein erkauffen will, hat
obbeldten Tag, Ort und Stund in persona
oder durch Gevallmächtigte ad tractandum
& concludendum zu erscheinen.


NB. Bey Emerich Felix Bader, Buch=
führern
, in seinem Gewölb in der Bogner=
gassen
neben dem Toten=kopf ist zu haben:

Struerii Buresch. Gotth. Jurispruden-
tiæ
Hlexoicæ seu Juris quo illustres utun-
tur
privati, para 7ma 4. Jenæ 1753.

.. Corpus inisoriæ Germanieæà prima
gente Origine ad Annum usque 1730.
2. Tomi, 4. majori 1753.

Buderi Christ. Gottl. Repertorium rea
le pragmaticum Juris publici & feuda-
lis
Imperii Romano-Germanici, oder
des Heil. Röm. Reichs Staats=und Lehn=
recht
, 4. Jena 1751.

Pülleri Jo. Stepn. Elementa Juris
blici Germaniei, 4. Götting. 1754. 1.
fl. 15. xr.

==Anleitung zur Juristischen Praxi wie in
Teutschland sowol gerichtliche als ausserge=
richtliche
Rechts=händel oder andere Canz=
ley
=Reichs=und Staats=sachen schriftlich
oder mündlich verhandelt, und in Archiven
beygeleget werden, 8. Göttingen 1753.
51 kr.

Schoen Christ. D. Systema Joris CIvi=
lis
secundum Pandectas ex B. Liideri
Menekenii Tabulis Synopticis Theoria
& praxi, 4. Lipsia 1754.

Achenwall Gottfr. Grundsätze der Euro=
päischen
Geschichte zur politischen Kenntnuß
der heutigen vornehmsten Staaten, 8. Göt=
tingen
1754. 1. fl.

[12]

Aubée Versuch über die Grund=sätze des
Rechts und der Moral, 8. Frankf. 1750.

Bochmeri Just. Henn. Consultationes
& Decisiones, Tomi tertii pars 111.
fol. Halæ 1754.

Bynckershoeck Corn. von. Opera,
omnia V. Vol, 4. Lugd. Bav. 1743.

Calvini Jo. Lexicon Juridicum, Ju-
ris
Nimirum Cæsaris simul & Canonici
feudalis, item Civilis theoretiei ac
practici, 2. Tomi, fol. Colon. Allobr.
1734.

Hempels Christ. Fr. Allgemeines Lexicon
juridico-consultatorium 6ter Theil, fol.
Franckf. 1754.

Corpus Juris Civilis Glossatum, 6.
Tomi fol. Lugduni 1589. comp.

- Canonici 3. Tomi, fol. ibid. 1671.
comp.

Henrici Cardinalis Hostiensis summa
aurea, fol. Lugd. 1568. complet.

Stracchæ Benev. Decisiones Tracta-
tus
varii die Mercatura, Cambiis,
Sponsionibus, Creditoribus, Fidejus-
soribus
, Debitoribus, Navibus Naviga-
tione
, Assecurarionibus &e, fol. Amst.
1659. comp.

Voet Joh. Comentarius ad Pandectas
2. Tomi, fol. Hagæ Comitum 1723.
comp.

Ottonis Everh. Thesauris Juris Ro-
mani
, continens rariora meliorum in-
terpretum
opuscula, 5. Tomi, fol. Tra-
Ject. ad Rhenum 1733. comp.


Es wird anmit jedermänniglich kund und
zu wissen gemacht, wasgestalten bey der
Landesfürstl. Stadt Zwettl ein Tuchscherer=
gewerb
=haus an den Meistbiettenden ex
afficio zu verkauffen seye, wer demnach sol=
ches
Haus samt dem Gewerb an sich zu
bringen gebenket, der hat sich bey dem Löbl.
Stadt=raht zu Zweitl anzumelden, wo als=
dann
das weitere mit demselben tractiret
werden wird.


Den vierten künftigen Monats Sepremb.
fruh um 9. Uhr werden bey dem Löbl. Stift=
und Kloster=maurbacher=Grund=buch des Ma=
thias
Jurlpauer, und Anna Maria dessen
Ehe=wirthin eigentumliche drey viertl in

Hornsperg, dann zwey viertl im langen Feld
zu Unter=sifering gelegene anhero dienstbare
Wein=garten dem Meistbiettenden verkauffet
werden, wer demnach solche käuflich an sich
zu bringen gedenket, kan sich an obbemeldten
Tag und Stund alda anmelden.


NB. Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:

Christliche und gründliche Unterweisung
von dem fünften heilig=und heilig=machen=
den
Gnaden=geheimnuß von dem heiligen
Sacrament der letzten Oelung, in welcher
die Einsetzung, die Wahrheit, Natur, und
Weesenheit, die Vortreflichkeit, die Eigen=
schaften
, herrlichste Früchten und Würkungen
dieses heiligen Sacraments, die Beweg=
ursachen
selbes zur rechten Zeit, die Weis
und Art dasselbe recht würdig und nutzlich
zu empfangen, samt denen Ceremonien und
Gebettern, unter welchen es ertheilet wird,
ausführlich erkläret werden. Anfangs von
der Canzel vorgetragen, nun aber zur grös=
seren
Ehre GOttes, zur Beförderung de=
Seelen=heils allen ihres Heils geflissenen
Christen zum Gebrauch. Mit Genehmhal=
tung
deren Oberen zum Druck beförderet.
Von einem weltlichen Priester und Prediger,
ungebunden pr. 30. kr. in Papier eingebunden
40. kr. in Französischen Band 51. kr.

Auch seynd zu haben die zwey Schema-
ta
in einem Band, Dero Röm. Kaiserl.
Königl. Majestät hohen Generalität, dann
sammentlicher regulirten Regimentern zu
Pferd, und zu Fuß, wie nämlich dieselbe mit
medio Martio 1754. mit ihren angestell=
ten
Stabs-Officieren zu allerhochsten
Kriegs=Diensten in Bereitschaft stehen, in
welchen Ländern sich dermalen die Regi=
menter
befinden, und derenselben Herren
Kriegs=Agenten in Wien mit Namen heis=
sen
; im langen 8vo nach der neuesten Pro=
motion
, mit möglichster accuratesse, nach
dem Alphabet, und dahero ohne Rang
auf Schreib=Papier zum Nutzen, und Ge=
brauch
des Militar=Standes verfasset;
samt denen Wohnungen deren Herren Kriegs=
Agenten. Jm Fälzel eingebunden per 24.
kr. im Futteral, per 28. kr.

»