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Wienerisches DIARIUM

Nr. 53, 4. Juli 1753

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[1]

Aus Jtalien.

Livorno 15. Junii.

Aus Corsica ist diese Wochen einige Neuig=
keit
nicht eingeloffen; und von hier ist
nichts anders zu berichten, als daß dieser
Tagen die 3. Päpstl. Galeeren, nebst einem be=
wafneten
Schif hier vorbey geseglet, welche
wider die barbarische See=rauber herum zu
kreutzen bestimmet seynd.

Genua 16. Junii.

Durch ein in 2. Tag in Bastia hier angelangte
Capraische Gondola vernimmet man, daß in gemeld=
ter
Stadt verschiedene Zusammenkunften gehal=
ten
würden, um mit denen Deputirten die da=
sige
Angelegenheiten beyzulegen, dahero dann
auch die ganze Jnsul in vollem Ruhstand sich
befände. Nachdem die Gemein von Colle bey
St. Remo einige Beschwärde wider Sanre=
maschi
bey hiesiger Regierung angebracht, und
hierauf der Befehl ergangen, daß gemeldter
Gemein der erlitten Schaden ersetzet werden
solte, haben sich die von Sanremaschi aufrüh=
risch
widersetzet, und sogar den dasigen Com=
missari
in Verhaft genommen; wessentwegen
der Herr Augustin Binelli mit 3. Galeren,
einer Bombarden und verschiedenen Transport=
schiffen
mit einer starken Mannschaft dahin ab=
geschicket
worden, besagte Aufrührer zu ben=
digen
.

Rom 16. Junii.

Von Castell Gandolfo vernimmet man, daß
sich S. Päpstl. Heiligkeit noch allzeit in er=
wünschten
Wolstand befinden. Montag kame
der Marches von St. Giorgio Fürst von Ar=
dore
, welcher einige Jahr als Königl. Nea=
politanischer
Bottschafter an dem Französischen
Hof gestanden, nebst seiner Frauen Gemahlin

von Genua alhier an, von wannen er seine
Reis weiter nach Neapel fortsetzen wird. Der
alhier befindliche Königl. Neapolitanische Bott=
schafter
hat einen Expressen an seinen Hof mit
der Nachricht abgeschicket, daß der Fürst von
Aragona, welcher sich von seinem Zustand hei=
len
zu. lassen, nach Paris abgegangen, alda
gestorben seye.

Aus Groß=Brittannien.

London 10 Junii.

Man hat die Frau des hingerichteten Cam=
merons
um des Uberlauffens entübriget zu seyn,
in den Tour eingeschlossen, jedoch selbige nach
der Hinrichtung ihres Mannes wieder auf frey=
en
Fuß zu stellen, welches auch geschehen. Die=
ser
Cammeron war Doctor in der Medicin,
und hatte sich einen grossen Namen in Schott=
land
erworben. Jn dem Königl. Pardon, wel=
cher
nach der Rebellion publiciret worden, wur=
de
er von demselben bereits mit Namen als
ein solcher ausgeschlossen, welcher sich am mei=
sten
zum Dienste des Prätendenten geschäftig
erwiesen hätte. Jn dieser Gesinnung ist er auch
von neuem nach Schottland zuruck gekehret,
um die Gemüter wiederum aufzuwieckeln. Er
wurde aber durch ein junges Mägdgen sogleich.
verrahten und angegeben. Wir haben hier seit
vielen Tagen ein so heisses und beständig an=
haltenden
Wetter, als sich die ältesten Leute
nicht zu erinnern wissen. Die Liebhaber der Na=
tur
=kunde geben sich grosse Mühe, die Ursach
einer seltsanmen Begebenheit zu erforschen, die
sich an verwichenem Donnerstage zu Bristol zu=
getragen
, und darinn bestanden, daß denselben
Tag um halb 12. Uhr der Sand und Staub
in verschiedenen Gegenden dieser Stadt auf ein=


[2]

mal in Brand gerahten, und dergestalt gebren=
net
, daß man eine Pfeiffe dabey hat anzün=
den
können; daher dann auch der Boden der
Oerter, wo solches geschehen, ganz mit Asche
überdecket ist.

Londen 12. Junii.

Am Sonntag empfieng der König und die
Königl. Famille die Glückwünsche wegen des
Geburtstages der Prinzeßin Amalia, welche
in ihr 43tes, und der Prinzeßin Carolina,
die ins 41. Jahr trat. Da der Mangel des
Getraides in Spanien immer grösser wird,
und fast für Geld nicht mehr zu bekommen ist;
so hat man seit einigen Tagen 400. Scheffel
dahin eingeschiffet. Man wartet mit Schmer=
zen
noch einige Schiffe von Coromandel, um
zu vernehmen, wie es alda mit denen Englän=
dern
und Franzosen stehe. Der Graf von Ben=
cink
ist von Portsmouth zuruck gekommen, und
sein Sohn an Bord des Kriegs=schifs, Pensan=
ce
nach Terreneuf gegangen.

Londen 15. Junii.

Vorgestern hat der König in Gesellschaft de=
rer
Prinzen, von Galles, Eduard, des Her=
zogs
von Cumberland, derer Prinzeßinnen A=
malia
und Carolina, nebst dem Ritter Ligonier
und vielen andern Herren des Hofes, in dem
Hyde Parc über das Königl. Artillerie=regi=
ment
die Musterung gehalten, bey welcher Ge=
legenheit
die Artilleristen ihre Geschicklichkeit
zum Vergnügen aller Zuschauer durch Geschwind=
schüsse
sehen lassen. Man wird nun fortfahren,
mit der Untersuchung gegen die im Tour sitzen=
de
Gefangene zum Ende zu eilen, welche we=
gen
der letztern Rebellion in Schottland in be=
sagten
Tour gebracht worden. Von St. Crux
hat man die Nachricht erhalten, daß daselbst
4. grosse Dähnische Schiffe mit verschiedenen
Brigantinnen in einem grossen Sturm geschei=
tert
wären. Unsere Ost=indische Compagnie hat
den 11. dieses Nachricht erhalten, daß die Schif=
fe
der Prinz Georg und der Prinz Wilhelm ge=
nannt
, so aus China kommen, glücklich in den
Dünen angelanget.

Aus Frankreich.

Paris 18. Junii.

Die das Parlament betreffende Sachen werden
in dem Kön. Staats=raht mit äussersten Geheim=
nuß
abgehandelt, dieser Tagen wurde ein ge=
heimer
Raht gehalten, wobey sich verschiedene

Herren Cardinäle und Bischöffe eingefunden,
man weiß aber nicht was darinn beschlosen
worden. Die Parlaments=herren, welche wäh=
rend
denen Ferien sich auf ihre Land=güter be=
geben
, seynd wieder alle zu Pontcise eingetrof=
fen
, indessen aber wird in deren Versamm=
lungen
nichts ausgemachet, und alles auf die
lange Bank verschoben, und scheinet als wären
diese Herren mehr um den Zeit=vertreibt als
Geschäften halber alda versammlet: Die offent=
liche
Gebetter für die glückliche Entbindung der
Madame Dauphine haben allbereit ihren An=
fang
genohmen, es seynd grosse Wettungen da=
hin
geschehen, daß diese Prinzeßin einen Prin=
zen
von Anjou zur Welt bringen werde.

Aus Niederland.

Haag 14. Junii.

Gestern Abends wurde die Leiche weiland des
Feld=marschalls Grafen Moritz von Nassau=
Owerkerk, in einer mit 6. Pferden bespannten
Trauer=kutsche, der noch 5. andere Kutschen
folgeten, bey Fackelen von hier nach Delft ab=
geführet
, wo sie von 20. Staats=botten in ei=
ne
Jacht des Staats gebracht und auf dersel=
ben
nach Owerkerk transportiret worden, um
alda in die Kruft seiner Famille beygesetzet
zu werden. Die Verlassenschaft dieses Ge=
nerals
ist, weil er immer sehr gespahret,
groß, und soll sich über 3. Millionen Gul=
den
belauffen. Heut haben der Ober=hofmeister,
General Baron von Burmania, als Guberna=
tor
von Staats=Flandern und denen Forten
längst der Schelde und als Castelleyen von
Sluys; Der Ober=stallmeister, General Ba=
ron
von Grovestins, als Gubernator von Jpern
und der General Baron van der Duyn, als
Gubernator von Grave in Jhre Hochmögen=
den
Versammlung den Eid abgelegt.

Amsterdam 16. Junii.

Man zehlet bereits 246. Buysen und 28.
Jagers, die von denen Städten in Holland
auf den Herings=fang auslauffen sollen Man
will noch 2. Jagers von Vlaardingen dazu für=
gen
, welche mit denen allerersten Heringen ge=
rade
nach Hamburg absegeln sollen.

Aus dem Rußischen Reich.

Petersburg 8. Junii.

Dieser Tagen ist alhier eine Ukase nachfol=
genden
Jnhalts bekannt gemacht worden: nach=
dem
wahr genommen worden, daß sich aller=
ley
Bettel=leute auf denen Gassen und Stras=

[3]

sen herum treiben und betteln, auch sogar die=
jenigen
, welche ihren Unterhalt aus denen Ar=
men
=Häusern bekommen; als ist die Verord=
nung
ergangen, dergleichen Bettler, die noch
zu dienen vermögend seynd, unter die Solda=
ten
zu nehmen, die hingegen zu Kriegs=dien=
sten
nicht mehr taugen, aber dannoch arbeiten
können, an die Fabriquen abzugeben, und
davon die Hof=kloster=posaden=und Particu=
lier
=Erb=bauern nach ihren vorigen Wohnun=
gen
und gehörigen Orten zu verweisen; wie
auch denen Weibern, Mädgen, und kleinen Kin=
dern
, imgleichen u denjenigen, so in denen Ar=
men
=Häusern ihren Unterhalt bekommen, nicht
zu gestatten, sich auf denen Gässen herum zu
treiben, und zu betten, wie hierüber bereits
verschiedene Ukasen mit einem ernstlicher Ver=
bot
ergangen seynd.

Aus Dännemark.

Coppenhagen 12. Junii.

Heute wird der Elephanten=und Dannebrog=
Ritter=ordens=tag gewöhnlicher maßen ge=
feyert
. Der Prinz Friedericus Franciscus von
Braunschweig=Wolffenbüttel ist gestern Abend
auf Friedrichsberg angelanget. Die beyden
Jtaliänischen Prinzen aus dem Haus Corsini
werden mit vieler Distinction angesehen.

Copenhagen 16. Junii.

Die Königl. Herrschaften, wie auch die Prin=
zen
von Braunschweig und Hildburgshausen,
machten sich täglich das Vergnügen, die Es=
quadrons
und Bataillons, welche vor denen
hiesigen Thoren in denen Waffen geübet wer=
den
, in Augenschein zu nehmen. Da am Mitt=
woch
die Regimenter vor der Königl. Herrschaft
die grosse Musterung paßirten; so geruhete der
Kron=prinze in der Regiments=uniform das
Bataillon von seinem Regiment anzuführen.

Aus Teutschland.

Cölln 15. Junii.

Aus dem Herzogtum Berg wird berichtet,
daß zu Wermerskirchen zwischen den Protestan=
tischen
und Röm. Catholischen Einwohnern
über der Beerdigung eines Todtens ein Streit.
Die Erstere wolten denen Letzteren nicht zuge=
ben
, denselben auf einen Kirch=hof, von wel=
chen
man saget, daß er für beyde Gemeinden
gemeinschaftlich seye, zu begraben. Ein Deta=
chement
Chur=pfälzischer Truppes kame dahin,
um die Ruh herzustellen, es wurde aber sol=
ches
zurück getrieben und genöhtiget, sich zu
retiriren. Die Protestanten liessen darauf den

Todten, welcher schon auf dem Kirch=hof ware
nach dem Haus, aus welchem er gekommen,
wieder zurück bringen. Bald hernach kam ein
ander Detachement von 130. Mann aus Düs=
seldorf
dahin, welches einen der vornehmsten
Widersetzer durch einen Flinten=schuß tödette,
verschiedene andere gefangen nahme, und sich
hiernächst bey denen übrigen Protestanten des
Orts einquartierte, wo sie bis zu anlangender
Ordre vom Chur=pfälzischen Hof auf D⟨isere⟩=
tion
leben.

Aus Nieder=Hungarn.

Schemnitz 28. Junii.

Ein den 22sten Abends von dem Magdale=
na
=schacht durch das heraus treibende Wetter
aufgestiegenes Gruben=feuer hat uns durch Ein=
äscherung
des aldortigen Treib=und Wasser=
Gabels, dann das darbey stehenden Gebäu,
einer deren Feuer=maschinen in mehreren Schro=
cken
als Schaden versetzet, indeme solches Feuer
(GOtt sey dank, ) mittels Loh=würdiger Ver=
anstaltung
des Kaiserl. Königl. Obrist=kam=
mer
=grafen=amt, und deren aldortigen Be=
amten
, nicht weiter um sich gegriffen, auch
kein einiger Mensch verunglücket worden, und
mit geringen Unkosten in kurtzer Zeit alles wie=
derumen
in vorigen Stand hergestellet seyn
wird.

Wien den 4. Julii 1753.

SAmstag, den 30. Junii, fruhe um
7. Uhr, nach gehörter Heil. Meß
seynd beede Kaiserl. Majestäten mit
Jhro Königl. Hoheit Herzogen Carl
von Lothringen in Gefolge einiger Ca=
valieren
, und Dames, mittels unterleg=
ten
Hof=post=pferden nacher Neustadt
abgegangen, und alda das wol=eingerich=
tete
Exercitium deren jungen Cadetten
mit grosser Zufriedenheit mehrmalen in
allerhöchsten Augenschein genommen,
und hierauf bey Seiner Excell. Herrn
Leopold Grafen von Daun, als Hrn.
Directore der besagten dasigen Aca=
demie
Mittags gespeiset, folglich A=
bends
nacher Schönbrunn Sich zuruck
begeben.



[4]

Am dritten Sonntag nach Pfing=
sten
den 1. Julii, Vormittags haben
Jhro Majestät die Kaiserin, unsere
allergnädigste Landes=fürstin allergnä=
digste
Audienzen ertheilet; sodann ha=
ben
beede Kaiserl. Majestäten mit
Seiner Durchl. dem Erb=und Kron=
Prinzen Erz=Herzogen Joseph, dann
beeden Durchl. Erz=Herzoginnen Ma=
ria
Anna und Maria Christina, wie
auch Jhro Königl. Hoheit Prinzeßin
Charlotte von Lothringen, dem gewöhn=
lichen
GOttes=dienst, und Nachmit=
tags
der von denen WW. EE. PP.
Capucinern gesungenen Vesper, und
Segen mit dem allerheiligsten Altars=
Sacrament, in der Schönbrunner=
Schloß=kapellen beygewohnet.

Montag, den 2. Julii, Maria=
heimsuchungs
=fest, Vormittags gegen
11. Uhr seynd allerhöchst=besagte Kai=
serl
. Majestäten mit Jhro Königl Ho=
heiten
Prinzeßin Charlotte in gewöhn=
lichem
Hof=staat in die Kirche deren
WW. EE. Salesanerinnen auf dem
Renn=weg abgegangen, und haben
alda dem feyerlichen GOttes=dienst
beygewohnet, und hierauf sich in die
Burg herein begeben, Mittags da=
selbst
gespeiset; sodann Nachmittags
um 6. Uhr in die Kirche des Kaiserl.
Profeß=hauses der Soc. JEsu sich ver=
füget
, und alda in Erscheinung Sei=
ner
Excellenz des Päpstlichen Herrn
Nuntii Fabritii Serbelloni der Ve=
sper
, und hierauf bey der Mariani=
schen
Ehren=saulen vor dasiger Kirche
auf dem sogenannten Hof der Laure=
tanischen
Litaney beygewohnet, und
seynd folglich nacher Schönbrunn zu=
ruck
gekehret.

Dienstag, den 3. Julii, nach dem
ordinari GOttes=dienst seynd Jhro Ma=

jestät die Kaiserin mit Staats=und
Landes=Anligenheiten beschäftiget ge=
wesen
: Seine Majestät der Kaiser
aber seynd anheute mit höchst=besagter
Seiner Königl. Hoheit Herzogen Carl
dero Herrn Brudern in Gefolge einiger
Cavalieren nacher Eckerzau, um alda
mit der Jagd sich zu belustigen, auf
ein paar Tägen abgegangen.

Samstag den 30. Junii Vormittag
ist ein Lehen=kutscher, wegen zu wider
der denen sammentlichen Lehen=Kut=
schern
, und derenselben Knechten erst
jüngsthin kund gemacht, allerhöchsten
Verordnung, unternommenen starken
Fahrens auf offentlicher Bühne eine
Stund lang ausgestellet, sohin auf
zwey Monaten in alhiesigen Stadt=
graben
in Band und Eisen zur Arbeit ver=
urtheilet
worden. Jngleichen seynd sel=
bigen
Nachmittag 2. Buben wegen de=
me
, daß selbe bey einem in der Stadt
alhier auf einem sicheren Platz errich=
teten
verbottenen Sonnenwend=feuer
mittels Anzündung eines mit Abfeu=
rung
verschiedenen Schwermern, und
Schlüssel=büchsen, allerhand Mutwil=
len
ausgeübet, eine Stund lang vor
der Wacht ausgestellet, sohin auf acht
Täg in Arrest verschaffet worden.

Den 15. des Monats Julii, als den
fünften Sonntag nach Pfingsten, wer=
den
nach Gebrauch schon mehrer Jah=
ren
auf der Mauer an dem gewöhnli=
chen
Ort die Geistliche Ubungen des
Heil. Jgnatii ihren Anfang nehmen.
Zu erscheinen ist am erst=gemeldeten 15.
Tag des Monats Julii Nachmittag
zwischen 4. und 5. Uhr, geendet aber
werden die Exercitien den 22. Julii,
als am Fest der Heil. Magdalena Vor=
mittag
. Werden die respective Herren
Liebhaber hiemit höflichst ersuchet, bey

[5]

Zeiten, oder sich bey dem Ehrwürdi=
gen
P. Minister des Prob=haus der
Soc. JEsu bey St. Anna zu melden,
oder ihre Namen zur Porten bemelde=
ten
Prob=hauses der Soc. JEsu, ein=
zuschicken
: damit das Benöhtigte ver=
anstaltet
, und vorgekehret werden =
ge
.

Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 30. Junii.

Jn der Stadt.

  • Der Wol=edel=geb. und Hochgelehrte Hr. Franz Jos.
    Carl v. Focky, Phil. & Med. Doct ., bey der gold.
    Kron am Graben, alt 59. J.
  • Dem Hrn. Joh. Jgnatz Babitsch, Burgerl. Materia=
    lir
    , s. T. Elisab. , im alt. Michaeler=H. , 5. 1. v. J.
  • Dem Hrn. Jacob Mack, Kammer=dien. , s. K. Anna,
    im Zinngiesseris. H. im Barbara=gäs. , alt 4. J.
  • Dem Ant. Dieterstorfer, Burgerl. Wirt. , s. K. Ant. ,
    beym Wallfisch in der Klugerstr. , alt 2. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Andre Rechenheimer, Burgerl. Stick. s. K. An=
    na
    , im bl. H. am Spitalberg, alt 3. J.
  • Dem Andre Restinger, Lust=gart. , s. S. Pet. , in s. H.
    zu Mäzleinstorf, alt 17. J.
  • Sophia Perlin, Burgerl. Wittwe, im Gubenis. H. in
    der Alster=gas. , alt 59 J.
  • Dem Joh. Schmid, Tändl, s. K. Anna, beym Stuck=
    gies
    . auf der Wendelst. , alt 4. J.
  • Pet. Greßinger, alt 51. J. , bey denen FF. Mis.
  • Summa 9. Personen, darunter 5. Kinder.

Den 1. Julii.

  • Benjamin Schreyer, Burgerl. Mahl. , im Sackis. H.
    in der Anna=gas. , alt 57. J.
  • Wolf Xaver, Burgerl. Häring. , im Steckis. H. auf
    der Fischer=stieg, alt 57. J.
  • Math. Galler, Schleif. , im Sternfeldis. H. im Seitzer=
    hof
    , alt 36. J.

Vor der Stadt.

  • Georg Steinle, Burgerl. Huffschm, in der Schmidten
    zu St. Marx, alt 84. J.
  • Dem Carl Pfeil, Herren=Koch, s. K. Carl, bey denen
    3. Schal. am Neustift, alt 5. v. J.
  • Dem Andre Mayr, Burgerl. Kuchel=gart. , s. W. Ro=
    sina
    , im Wagneris. H. in der Rossau, al 54 J.
  • Dem Math. Klatil, Bau=holz=übergeb, s. W. Theres.
    beym weis. Hahn in der Rossau. alt 54. J.
  • Dem Math. Oeinisch, Kais. Post=kn. s. K. Jos. im
    Kais. Post=stall am Heu=markt, alt 1. J.
  • Dem Joh. Seiller, Zimmer putz, s. W. Cathar. , beym
    bl. Monsch. in der Leopoldst. , alt 40. J.
  • Dem Adam Reuman, Burgern, s. W. Anna, in dem
    Eschenbeckis. H. auf der Landstr. , alt 78. J.
  • Barb. Rastatterin, Wittwe, beym schwarz. Mohrn
    bey Maria=hülf, alt 77. J.
  • Summa 12. Personen, darunter 2. Kinder.
  • Dem Juden Herz Löw Manasses, s. W. Fradl, beym
    gold. Bärn am alt. Fleischm. , alt 55. J.

Den 2. Julii.

Jn der Stadt.

  • Dem (Tit.) Hrn. Jos. Aloysi Leporin, J. U. D ., deren
    Durchlgsten Erzherzogen Historiogr. s. T. Maria
    Theres. , im Gaviratis. H. am Hof, alt 5. v. J.
  • Dem Hrn. Joh. Georg Schuler, Burgerl. Handelsm.
    s. T. Josepha, im Radleris. H. am alt. Baurenm. ,
    alt 3. 1. v. J.
  • Dem Hrn Ant. Kyenmayr, s. S. Michael, im neuen
    Michaeler=H. , alt 3. J.
  • Susan. Nowatnyn, Wittwe, im Zeltschneideris. H. in
    der Wallerstr. , alt 48. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Albin Schickhofer, s. K. Joh. , in s. H. im Liech=
    tenth
    . , alt 2. J.
  • Mich. Gränzer, in s. H. unter Maria=hülf, alt 64. J.
  • Dem Georg Freysinger, Tüchel=mach. , s. K. Jos. , bey
    dem schwarz. Adler im Lerchenf. , alt 4. J.
  • Dem Christian Brätsch Maurern, s. K. Jos. , beym
    weis. Engel am Neubau, alt 3. J.
  • Math. Spatzierer, in St. Joh. Rep. Spit. , 70. J.
  • Phil. Hopinger, alt 54. J. , bey denen FF. Mis.
  • Summa 10. Personen, darunter 6. Kinder.

Den 3. Julii.

Jn der Stadt.

  • Dem Hrn. Joh. Georg Schuler, Burgerl. Handelsm. ,
    s. T. Cathar. , im Rädleris. H. am alt, Bauren=m. ,
    alt 2. 1. v. J.
  • Joh. Höftin, Meßner bey St. Ruprecht, im Dempflin=
    ger
    =hof, alt 76. J.
  • Phil. Figerl, Brod=sitz. , im Pfrengerisch. H. in der
    Kärntnerstr, alt 44. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Franz Tomaso, Burgerl. Zeug=mach. , s. S
    Franz, in s. H. am Neubau, alt 13. J.
  • Dem Prothasi Buoh, K⟨eunis⟩. Feldscher. , s. K. Joh. ,
    in der Casarm in der Alster=gas. , alt 2. J.
  • Dem Niclas Dlutko, Gemein=schreib. in der Rossau,
    s. K. Anna, beym weis. Lämmel alda, alt 6. v. J.
  • Dem Simon Urlitz, gew. Kais. Trab. =ansag. , s. K.
    Leop. , beym gold. Hecht. bey Maria=hülf, 2. J.
  • Dem Bernh. Grünberger, Madl. , s. K. Bernh. , bey
    denen 5. Lerch. am Neustift, alt 8. J.
  • Dem Valent. Mäußl, Lack. , s. 2. K. Joh. , alt 5. J. ,
    und Georg, alt 1. J. , beym schwarz. Adl. auf der
    Wind=mühl.
  • Dem Wilh. Mayr, Bestand=wirth. , s. K. Paul, im
    erst=bemeldten H. alt 3. J.
  • Georg Vetter, Lehen=kutsch. , beym bl. Einhorn am
    Neustift, alt 56. J.
  • Der Theres. Wickin, Wittwe, ihr K. Clara, bey denen
    3. Pomeranz, am Neustift, alt 3.



[6]
  • Dem Abrah. Bock, Kutsch. , s. K. Franz, bey der Stadt
    Wien bey Maria=hülf, alt 8. J.
  • Lorenz Lackner, Tagw. , beym gold. Lämmel am Neu=
    stift
    , alt 78. J.
  • Summa 15. Personen, darunter 10. Kind.

Auf Verordnung eines Hochlöbl. Kaiserl. =
nigl
. Hof=Kriegs=Rähtlichen Justitz=Collegii
werden künftigen Montag als den 9ten gegen=
wärtigen
Monats in dem Fuchsischen Haus,
nächst dem Kaiserl. Königl. Post=Amt im er=
sten
Stock im Hof hinein Fruhe von 9. bis 12.
Uhr, Nachmittag aber von 3. bis 6. Uhr ver=
schiedene
Verlassenschaftseffecten, als neu=
taçoni
Tafel=Silber, 1. Ring mit Bril=
lanten
, Tabacquier, Kleider, Wäsch, Hun=
garisch
=mit Silber beschlagene Säbel, Degen,
und dergleichen ꝛc. licitando dem Meistbieten=
den
verkauffet werden.

Es wird ein Capital von 3000. Fl. gegen siche=
re
Hypotec zu entlehnen gesuchet: wer das=
selbe
wegzugeben gesonnen, der beliebe sich zur fer=
ner
Anweisung auf dem hiesigen Zeitungs= Com-
toir
zu melden.

Jn der Buchhandlung zum goldenen Vließ,
auf der hohen Brucken, dem Gräfl. Herber=
steinischen
Pallast über, seynd nebst andern nutz=
lichen
Büchern, folgende zu haben:

Sacra Biblia Vet & Novi Testamenti fol.
Pragæ. 1537. in idiomate Bohemico.

Balbini Bohu l. Miscellanea historica reg-
ni
Bohemiæ. Decadis I. libri VIII. & De=
cadis
II. liber I. & II. fol. Pragæ. 1679. - -
1688.

Ejusd. Epitome Historica rerum Bohemi=
ærum

ærum, Fol. ibid, 1677.

Goldasti Melch. Commentarii de regni
Bohemiæ juribus, nec non de hereditaria
Succession regiæ Familiæ, cum notis Herm.
Schminckii, fol. Francof. 1719.

Boreck Martini, Böhmische Chronica, fol.
Witteb. 1587.

Hagecii Wencesl. Böhmische Chronicna,
fol. Pragæ, 1540 in Lingua Bohemica.

- - Eben diese Böhmische Chronic in Teut=
scher
Sprach, fol. Prag, 1596. Item Leip=
zig
1718.

Franck, de Franckenstein Syntagma, Hist.
Geneal. de Comitum Woraczizkiorum,
de Pabienicz ortu & progressu, & paralip.
cum Fig. fol, . Pragæ, 1716.

Friedenfels Amandi, S. Romedius ex com
de Thaur Andek, & altæ Guardiæ Domi-
nis
, nec non gloriosa Domus Com. de
Thun, Fol. Pragæ. 1699.

Paprockii Barthold. Diadochos i. e. Suc-
cessio
, originem gentis Bohemicæ, nec
non stemmatum & Familiarum continens.
Fol. Pragæ. 1598. in idiomate Bohemico.

Peckowskii Joan. Böhmische Chronic. Fol.
ibid. 1700. Bohemice.

Becklern Petri, Chronicon Bohemiæ das
ist: Historisch=und Genealogische Beschreibung
derer Uralten Böhmischen Geschlechter, sonder=
lich
aber von dem mächtigen Haus Hoboro,
Fol. Hof in Veigtland. 1694.

Weingarten Joh. Jac Fürstenspiegel, oder
Monarchia des Hochlöbl. Erz=Hauses Oester=
reichs
, mit schönen Bildnussen. Fol. Prag,
1673.

Hammerschmidt Joa. Floriani prodromus
gloriæ Pragenæ. Fol. Pragæ. 1717.

Freheris Marq. rerum Bohemicarum an-
tiqui
scriptores, acc. Joa. Dubravii Histo-
riæ
Bohemicæ commentarii, & Cosmæ
Pragensis Chronicæ Bohemorum libri III.
item Georg Barth. Pontani Bohemiæ pis,
nec non Pauli Geschini Majestas Caroli-
na
: Fol. Honoviæ ap. Wech. 1617.

Vita S. Norberti S. Ordinis Præmonstra-
tensium
Canonicorum Regularium Patriar-
chæ
. fol. Pragæ. 1732.

Wenceslai VI . Königs in Böheim Berg=
ordnung
de Anno 1280. samt denen darauf
weiters Anno 153. und 1574 mit dortigen
Landständen erfolgten Verträgen. Fol. Leipzig
1616

Ferdinandii II verneuerte Königl. Böheimi=
sche
Lands=Ordnung de An . 1628, mir zuge=
hörigen
Declaratorien, und Novellen. Fol.
1640.

Königl. Böhmische Lands=Ordnung Fol.
Prag 1654. & 1594. in idiomate Bohemico.

Königliche Böhmische Stadt=Rechte. Fol.
1536. 1579. & 1701. in Lingua Bohemica.

= = =, Eben dieselbe, Teutsch fol. Leipzig
1667.

Sturba Petri Böhmische Lands=Ordnung
samt erneuerten reformirten Articul de Anno
1565. Fol. Leipzig 1616.

De Serponte Fr. Perdin . Promptuarium
in die Königl. verneuerte Böhmisch=und Mäh=




[7]

sche Lands=ordnung Alphabetico ordine
verfast. Fol. Prag 1678.

De Weingarten, Joa. Jacobi Codex,
ferdinandeo - Leopoldino - Josephino - Ca=
rolians
pro regno Bohemiæ & c. fol. Prag,
1719.

Ejudem fasciculus diversorum Jurium.
Fol. Nürnberg. 1690.

Jo Pellinæ de Czrchorod Mars Mora=
vicus
. Fol. Pragae. 1577.

Schicksusii Jacobi vermehrte Schlesische
Chronica. Fol. Jenæ . 1625.

Sommersberg, Frider. Wiln, Silesiaca-
rum
rerum scriptores aliquot insaditi,
2. Vol. Fol. Lipsiæ, 1730.

Die grosse Böhmische Land=Charten, in 25.
Blat, Auctore Müllero.

Theatrum Europæum mit schönen Maria=
nischen
Kupfer=stichen, samt Godfrids= Chro-
nica
, Fol. in 22. Bänden, ꝛc.

Auf dem Dominicaner=Platz, in dem Kali=
wodischen
Buch=Gewölb seynd folgende Bücher
zu bekommen:

P. R. P. Marquardi Herrgott, Ord. S. Bene-
dicti
; Monumenta Aug. Domus Austriacæ
in quinque Tomos divisa, Tomus I. Sigilla
vetera, & Insignia cum antiqua, tum re=
centiora
varii generis complectitur, quibus
usi sunt Marchiones, Duces, Archiduces-
que
Austriæ, & c. à 10. Fl.

- - - Nummotheca Principum Austriæ
ex gazis Aulæ Cæsareæ potissimum instructa
& aliunde aucta, quæ à prima ætate, qua
in Austria causa fuit moneta sub Babenber-
gicæ
Scriptis Marchionibus, ad usque Hab-
spurgicæ
Gentis Principes, Linie Hispano=
Austriacæ, hujusque Masculum ultimum
Carolum II. Regen Hispan. Nummos cu-
jusque
formæ & metalli: præcipue tamen
Mnemonicos atque Iconios, qui vel ho-
rum
jussu, vel eorum gratia ab aliis per-
cussi
vel fusi fuerunt, typis æneis expres=
sos
deducit à 18 fl.

Geistliche Exercitien des Heil. Ignatii, wie
durch acht Täg solche, pflegen gemacht
zu werden, das anderte Werk P. Caroli Am-
b
rosii Cartanei, S. J . so nach seinem Tod in
Welscher Sprach in Druck ausgangen, und
erst anjetzo zum besonderen Dienst derenjenigen,
welche die Exercitia zu machen gedenken, oder
vielmehr machen, in die reine teutsche Sprach über=

setzet ist, das Stuck in Französis. Band, à 45. Kr.

Himmel auf Erden, ist wöllen was GOtt
will: und ist der sicherste und kürzeste Weeg zu
der ewigen Seligkeit. Gebundener à 15. Kr.

Kunst und Weis eine wahre Gemüts=Ruhe,
durch Betrachtung der Göttlichen Weisheit,
Vorsichtigkeit, und Güte, und durch daraus
entstehende Vereinigung des Menschlichen mit
dem Göttlichen Willen, zu verschaffen. Ge=
bunden
, à 24. Kr.

Geistliches Ubungen=buch für Geistliche so=
wol
, als Weltliche Personen auf alle Fest=täge
des ganzen Jahrs hindurch eingerichtet. Ein
gebunden, à 30 Kr.

Premiers Principes de la langue Françoi-
se
, illustrés de beaucoup d'Exemples tirés
de l'Histoire sacrée & profana, avec une
Table générale des matieres . Oder voll=
ständige
Teutsch=Französische Grammatica,
mit einer neuen Syntax, gezieret mit auserle=
senen
Exemplen, par J. M. Picard. Einge=
bundener
à 1. Fl. 30. Kr.

Bey Hrn. Johann Christoph Held Burgerl.
Buchbindern auf dem Kohlmarkt im Samsoni=
schen
Haus in seinem Gewölb seynd folgende
Bücher zu haben:

Erneuert und vermehrten Gnaden=brunn, in
dem Wunderthätigen Bild der weinenden Mut=
ter
GOttes von Pötsch, welches in original
in der Wiennerischen Metropolitan -Kirchen
verehret wird, mit den Gnaden=bild voran.
Jm Leder, per 18. Kr. Jn Papier pr. 10. Kr.

Augustini Barbosæ Operum omnium
Lugduni impressorum Tomi XX. in fol.
videlicet: de Officio & Potestate Parochi,
Collectanea in jus Pontificum, Collecta-
nea
in Concilium Tritendinum, Reper-
torium
Juris Civilis & Canonici, de Jure
Ecclesiastico universo quinque tractatus
varii juridici, de Officio & Potestate Epi-
scopi
, de Canonicis & dignitatibus, Pra-
xis
exigendi pensiones & vota decisiva
canonica, Collectanea cum Cod. Justin.
Summa Apostolicarum decisionum extra
jus vagantium. Editio novissima Lugdu=
nensis
. Anno 1718. in saubern Schwein=le=
der
in 10. Bänden.

Es haben alle und jede so an Weil. Jhre
Excell. Herrn Christian Heinrich Grafens von
Schönburg, gewesten Kaiserl. Königl. Gehei=




[8]

men Rahts, Kämmerers, und angesetzten
Obrist=Hof=marschallens, auch Jhro Majest.
der verwittibten Röm. Kaiserin Elisabethä
Christinä höchst=seligster Gedächtnuß hinter=
bliebenen
Leib=Garde=Hauptmanns sel. Verlas=
senschaft
rechtmässige Sprüch=und Forderung
quocunque titulo zu stellen vermeinen, bey
der auf den 13ten künftigen Monats Julii an=
geordneten
Convocations -Tagsatzung Nach=
mittag
um 3. Uhr in der Kaiserl. Königl.
Obrist=Hof=marschallen=Amts=Canzley sub
Clausula contumaciæ , zu erscheinen, und ihre
Prætensiones also gewiß anzumelden, wie im
widrigen die Ausbleibende mit ihren Forderun=
gen
nachgehends nicht mehr angehöret, son=
den
diese Verlassenschaft denen Gräfl. Schön=
burgischen
Erben, ohne weiterem Verzug ein=
geantwortet
, und ausgefolget werden solle.

Nachdeme durch (Titl.) Hrn. Franciscum
Josephum Greneck , beeder Rechten Doctorn,
so das so benamste Theatrum Jurisdictionis
Austriacæ , oder neu=eröfneter Schau=platz
Oesterreichischen Gerichtsbarkeit zum erstenmal
in Teutscher Sprach zum Druck beförderet,
und annoch hievon einige Exemplar vorhanden,
solches auch die schönste und auserlösneste Ma=
terien
als von Ursprung und Wachstum der Ge=
richtbarkeit
, von verschiedenen Gattungen deren=
selben
zu heutigen Gebrauch, von der Vogt=dorf,
und Grund=herrlichen Obrigkeit, von dem Verän=
derung
und Todten=falls, Pfund=geld von de=
nen
Robbathen, von Erhalt=und Abstiftungen
deren Unterthanen, von Abhandlungen deren
Verlassenschaften auf dem Land, absonderlich
auf was Weise das Pupillar=vermögen sicher
gestellet, und in Hinkunft die Wöhrungen zu
tractiren, von all=ersinnlichen Verkauf deren
Häuseren, und Grund=stücken mittels einer bey=
gefügt
vollkommenen Executions - norma,
dann von Zusammenlauf deren Glaubigern, oder
de Concurs Creditorum , wie nämlich die
Criden auf dem Land mit leichten Unkösten zu tra=
tiren
seyen, angemerkt, nicht weniger von denen
Grund=büchlichen Sachen, und dessen Vorrecht
von dem Grundherrlichen Einstand, von denen
Grund=büchern, und Gewöhren, von Verhin=
dernuß
der Gerichtbarkeit und denen rechtlichen
Mittlen, auch schließlichen all das jenige, was
bey Formir=und Vollführung eines Processes
zu beobachten, nebst denen bis Anno 1752.
allerhöchst=ergangenen Hof=Resolutionen, in sich
enthaltet, zudeme auch eine vollständige Norma

angefüget, auf was Weise die Grund=bücher
und Urbarien eingerichtet, und die herrschaftli=
che
Canzleyen, mit denen erforderlichen Büchern
versehen, und beschrieben werden sollen, mithin
einem jeden, so sich in der Stadt sowol als auf
dem Land in praxi zu üben gedenket, sehr er=
sprieß
=und nutzlich seyn wird, und dahero de=
nen
beeden Kaiserl. und Königl. Privilegien zu
folge dem Publico zu communiciren gewillet ist;
Als wird hiermit kund gemacht, daß der annoch
wenige Vorrat dieses Werkes nach Ableiben
des Herrn von Sorgo anjetzo auf dem Graben
neben dem schwartzen Elephanten bey Herrn Jo=
hann
Prucker im Pfaidler=Gewölb bey der wei=
sen
Katz, und zwar ein Exemplar von Schreib=
papier
pr. 3. fl. 30. Kr. von Druck=papier aber
3. fl zu bekommen seye.

NB. Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben: Der erste und zweyte Theil
der Christlich=und gründlichen Unterweisung von
dem Göttlich=Allerheiligsten, und alleingen
Opfer des neuen Gnaden=Gesatzes, von der Heil.
Meß, in welcher die Wahrheit, Natur, und
Weesenheit die Heiligkeit, Hoheit, und Vor=
treflichkeit
, die Eigenschaften, herrlichste Früch=
ten
, Würkungen, und Nutzen des Heil. Meß=
Opfers, alle Ubungen des Priesters, Ceremo=
nien
, und Gebettern, der Ursprung, das Alter=
tum
, die Bedeutung, und Geheimnussen deren=
selben
, die beste, und vortreflichste Art diesem
Heil. Opfer nuzlich, und mit rechter Frucht
beyzuwohnen, und besonders die Weis unter der
Heil. Meß geistlicher Weis zu communicieren,
ausführlich erkläret wird. Jn zwey Theil ab=
getheilet
. Anfangs von der Canzel vorgetra=
gen
, um aber zur grösseren Ehre GOttes, zu
Beförderung des Seelen=Heils allen ihres Haus
geflissenen Christen zum Gebrauch. Mit Ge=
nehmhaltung
deren Oberen zum Druk beförderet
von einem weltlichen Priester, und Prediger.

NB. Es ist dieses Werklein mit besonderen
Fleiß aus denen besten Authoribus zusammen
gezogen, also, daß in der Sach, von der es
handlet, nicht leichtlich eines dergleichen ge=
funden
wird, darum glaubt man, daß es nicht
nur jeden rechtglaubigen Christen, sondern auch
vornehmlich denen Priestern und Seelsorgeren
sehr nutzlich seyn werde. Der erste Theil im
Französischen Band kostet 50. kr. in ordinari
Band 38. kr. ungebundener 30. kr. Der zwey=
te
Theil in Französischen Band 1. fl. 8. kr. in
ordinari Band 48. kr. ungebundener 40. kr.



[9]

Wien, den 4. Julii.

Es ist unlängst alhier nachstehendes
Allergnädigstes Kaiserl. Königl. Patent zu jeder=
mans
Wissenschaft publiciret, und gewöhn=
licher
Orten angeschlagen worden.

WJr MARJA THERESIA von GOttes
Gnaden Römische Kaiserin, in Germa=
nien
, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien,
Croatien, Sclavonien ꝛc. Königin, Erz=Her=
zogin
zu Oesterreich, Herzogin zu Burgund,
Ober=und Nieder=Schlesien, zu Braband, zu
Mayland, zu Steyer, zu Kärnten, zu Crain,
zu Mantua, zu Parma, und Piacenza, zu
Limburg, zu Lutzenburg, zu Geldern, zu Wür=
temberg
, Marggräfin des Heil. Röm. Reichs,
zu Mähren, zu Burgau, zu Ober=und Nieder=
Laußnitz, Fürstin zu Schwaben, und Sieben=
bürgen
, gefürstete Gräfin zu Habspurg, zu
Flandern, zu Tyrol, zu Pfyrt, zu Kyburg,
zu Görz, zu Gradisca, und zu Artois, Land=
Gräfin in Elsaß, Gräfin zu Namur, Frau auf
der Windischen March, zu Portenau, zu Sa=
lins
, und zu Mecheln, Herzogin zu Lothringen
und Barr, Groß=Herzogin zu Toscana.

Entbieten allen Unseren nachgesetzten Geist=
und Weltlichen Obrigkeiten, Ständen, Jn=
wohneren
, Unterthanen, und Getreuen, was
Standes, Würde, Amts, oder Wesens die in
Unseren gesamten Erb=Königreichen, Fürsten=
tum
=und Landen immer seyen, Unsere Kaiserl.
Königl. Gnade, und alles Gutes, und geben
denenselben hiemit samt und sonders gnädigst zu
vernehmen;

Nachdeme aus der bisherigen Erfahrnuß sich
verschiedentlich ergeben, daß, ungeachtet Wir
bey Einrichtung Unseres dermaligen militar - Sy-
stematis
vorzüglich dahin fürgesorget, die Ver=
Pflegung Unserer Militz dergestalten sicher zu stel=
len
, daß die Officiers, wie die Gemeine nicht
allein ihre Gebühr Monatlich richtig überkom=
men
, sondern auch mit deme, was ihnen nach
ihren begleitenden Chargen ausgemessen ist, bey
beobachtender behöriger Wirtschaft Character-
mäßig
leben und auslangen können, mithin sie
sich in Schulden zu stecken keine Ursach, oder
Noht haben, gleichwolen viele Officiers durch
ihre unregulirte, und freyere Lebens=art ganz
unbedachtsam, und sorglog Schulden zu ma=
chen
kein Bedenken tragen;

So ist zwar hierinfalls durch die unterm 23.
Septembris vorigen Jahrs ergangene Circular -

Verordnung bereits einige Beschränkung gesche=
hen
; Deme ungeachtet aber, und weilen nach
der zeitherigen Erfahrenheit öfters viele Offi=
ciers
sich dergestalten tief in Schulden=last ver=
senken
, daß sie, oder durch eine lange Zeit,
oder gar niemals mehr sich heraus wicklen kön=
nen
, auch, wo ihnen die Helfte der Gage zum
Behuf ihrer Glaubigeren in das Verbott gezogen
wird, mit der zu ihrem Unterhalt allein übrig
bleibenden anderen Halbscheid, besonders in vor=
kommenden
Feldzügen auszulangen, dabey die
unentbehrliche Nohtdurften sich anzuschaffen,
und ihre Dienste nach obligender Pflicht, und
Schuldigkeit zu verrichten nicht vermögen, zu=
geschweigen
, daß auch die Creditores noch dar=
über
des dergleichen Officiers treuherzig vorge=
streckten
Geld= Quanti vielfältig andurch verlu=
stiget
werden; mithin um diesen so schädlichen
Unwesen auf all=immer mögliche Weise vorzu=
beugen
, auch für das künftige gänzlich abzu=
helfen
, denen Officieren aber in der unbedacht=
sam
=und sorglosen Freyheit, sich mit Schul=
den
zu überhäuffen, Ziel und Maas zu setzen,
dann die jenige, so denenselben Gelder vorzu=
schiessen
geneigt seynd, vor Schaden zu war=
nen
, haben Wir ferners entschlossen, befehlen,
ordnen, und wollen diesemnach hiemit gnädigst,
daß

Secundo, Denen Ober=Officiren über vor=
Primo: Keinem Ober=officier, von Ritt=
meister
, oder Hauptmann an, bis auf den
Cornet, oder Fähndrich inclusive, weder an
Kost, oder Waaren, noch auch in baaren Geld
ein mehreres Quantum, als ein hundert Gul=
den
und dieses auch nicht anderst, als gegen
schriftlicher Erlaubnuß des Regiments=Com=
mandanten
creditiret, zu solchem Ende sich
bey diesem von denen jenigen, welche einem
Ober=Officier etwas zu borgen, oder zu leihen
gedenken, um so gewisser gemeldet, und die
schriftliche Versicherung angesuchet werden solle,
als sie Creditores in diesfälligen Unterlassungs=
fall
, ihrer gesamten Forderung eo ipso verlu=
stiget
seyn würden; Jn dieser Absicht wollen,
und verordnen Wir weiters gnädigst, daß

Secundo : Denen Ober=Officiren über vor=
gedachtes
Quantum deren 100. fl. , und ausser
obvorgeschriebener schriftlicher Bewilligung ei=
nige
Geld=Summa gegen eigenwilliger Verpfän=
dung
ihrer monatlichen Gagen auszuborgen, oder
diesen Gage -genuß pro parte, aut pro toto an
jemanden zu überlassen, oder zu cediren keines=
wegs
erlaubet seyn, und folgsam von nun an


[10]

keinem Creditori für den=obige 100. fl. überstei=
genden
=und ohne mehr=erwehnter schriftlichen
Einwilligung geleisten Vrschuß auf die ihme
hiefür verpfändet=oder cedirte Officiers=besol=
dungen
ein Verbott verwilliget, weniger dar=
auf
eine Execution ertheilet werden solle. Je=
doch
ist

Tertio : Einem Regiments=ober=officier, wel=
cher
eigene Mitteln, Güter, und Grund=stücke
besitzet, forthin unverwehret, darauf nach Be=
dürfnuß
Geld auszuborgen, auch dem treuher=
zigen
Creditori sich die Befriedigung hievon zu
verschaffen erlaubet, dahingegen wird bey nicht
erfolgender Contentirung auch diesfalls nicht ge=
stattet
, auf die bey der Militar - Cassa angewie=
sene
Officiers= Gage einigen Verbott zu schlagen.
Jm Fall aber

Quarto: Ein=in Unsers höchsten Dienstes=
Angelegenheiten commandirter Officier bey ge=
brechender
Verpflegung für die beyhabende
Mannschaft, auch zu sonstig=unentbehrlichen
Erfordernussen ermanglenden Geldern eine An-
ticipation
, wie es ihme tali Casu nicht verweh=
ret
wäre, aufzunehmen bemüßiget wurde, solle
derselbe entweder bey dem in dasigem District an=
gestellten
Kriegs= Commissario darumen anlan=
gen
, oder, da solcher mit derley Geldern nicht
versehen wäre, von demselben oder auch von
dem Vorsteher des Orts, wo gedacht=com=
mandirter
Officier sich befindet, ein Attesta-
tum
wegen der obhandenen Bedürftigkeit zur
Aufbringung eines dergleichen Vorschusses sich
ertheilen lassen, sothanes Attestatum, und Be=
scheinigung
aber längstens binnen 4. Wochen
bey dem Regiment, oder bey Unserem General=
Kriegs=Commissariat einreichen, wo hernach=
mals
die Vergütung von dem Regiment, oder
wem es oblieget, in rechter Zeit zu leisten
seyn wird; Solte jedoch

Quinto : Die Nohtwendigkeit erheischen,
zum Behuf eines Regiments selbsten ein Dar=
lehen
zu suchen, und aufzunehmen: So solle
dieser Umstand vorläuffig sowol Unserem Hof=
Kriegs=Raht, als dem General=Kriegs= Com-
missariat
einberichtet, die Ratification darüber
abgewartet, und nach Erhaltung derselben die
ausstellende Recognition von allen dreyen Staabs=
Officieren unterzeichnet werden; Jndeme wi=
drigens
bey nicht geschehend=vollkommener Be=
obachtung
dieser Vorschrift die Quittung des
Regiments kraftlos, und ungültig seyn solle;
Und gleichwie hiernächst

Sexto: Die Unter=Officiers, und gemeine
Soldaten ihre tägliche Löhnungs=gebühr nebst

denen benöhtigten Mondurs=Sorten allstets richtig
von denen Regimentern empfangen, mithin Schul=
den
darauf zu machen gar keine Ursach haben;

Also ist auch Unser ernstlicher Will, und
Befehl hiemit, daß keinem Unter=Officier oder
gemeinen Soldaten von jemanden etwas gebor=
get
, oder vorgeliehen, auch soferne dargegen
wider Verhoffen gehandlet würde, der Unter=
Officier auf die Schild=wacht gesetzet, der Ge=
meine
aber mit einer Regiments=strasse beleget
werden, der Darleiher hingegen den Verlust
des solchergestalten vorgestreckten Quanti ohne
weitern zu büssen haben solle; Da auch wider
all=besseres Vermuthen

Septimo: Sich ergebete, daß die Kauf=oder Han=
dels
=leute, die Bürgere, und andere Jnwohnere we=
gen
verweigerenden Credits von denen Officieren,
oder Soldaten übel tractiret, oder für die an solche
gegen versicherter baarer Bezahlung verabfolgte War=
ren
, Victualien, Getränk, und andere Sachen nicht
befriediget würden; Hätten die Regiments=Com=
mandanten
, oder commandirende Officiers, wann
derley Vorgang binnen 24. Stunden bey ihnen ange=
zeiget
wird, denen klagenden Partheyen nicht allein
schleunig und hinlängliche Justiz in Instanti zu ver=
schaffen
, sondern auch den=oder diejenige, welche
des versagten Credits - willen Thätigkeiten ausge=
übet
, zur gemessenen Bestraffung unnachläßlich zu
ziehen.

Jnmassen nun vorstehende Unsere ernstlich gemein=
te
Verordnung bey Unserer Militz zu ihrer unfehlbar=
ren
Nachgelebung untereinstens kund gemacht wird;

Als befehlen Wir auch auch Eingangs gemeldten
Unseren Geist=und Westlichen Obrigkeiten, Stän=
den
, Jnsassen, und Unterthanen, sonderheitlichen
aber gesamten in Unseren Erb=landen befindlichen
Handels=leuten, Burgern, Gastgeben, und Hand=
werks
=leuten, daß selbe samt und sonders sich in Aus=
borgung
baaren Gelds, Waaren, oder anderer
Nohtwendigkeiten an Unsere Militar -Officiers, nach
denen in vorangeführten Puncten vorgeschriebenen
Maaß - reguln durchgehends achten sollen, folgbar von
allem im widrigen zu befahren habenden Verlust und
Schaden zu hüten wissen mögen.

Dann dieses ist Unser gnädigster Will und Mei=
nung
; Geben in Unserer Haupt=und Residenz=Stadt
Wien den 2. Monats=Tag Junii im siebenzehenhun=
dert
drey und fünfzigsten, Unserer Reiche im dreyze=
henden
Jahre.

MARIA THERESIA.

(L. S.)

Frid. Wilh. Comes ab Haugwiz,
Reg. Boh. Sup. & A. A. pr. Canc.
Johann Graf von Choteck.

Ad Mandatum Sacræ Cæsarcæ -
Regiæ Majestatis proprium.

Joh. Christ. Freyherr v. Partenstein.
Herman von Kannegiesser.

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