Num. 102. Mittwoch den 22. Decemb. 1751.
Wienerisches
DIARIUM.
Mit Jhrer Römisch=Kaiserl. , auch zu Hungarn, und Böheim Königl. Maj. Freyheit
Jn dem neuen Michaeler=Haus, bey Joh. Peter v. Ghelen.
Aus Spanien.
Barcellona 4. Nov.
NAchdeme die hiesige Hamburgische
Kauf=
leute die Gewißheit eingezogen, es
be=
harre Jhro Majestät der König von
Spanien dabey, daß das Decret wegen der
Stadt Hamburg alle in die Erfüllung
ge=
setzet werden, dieser Königl. Befehl auch durch
den Marquis de la Eucenada ersten
Mini=
ster deren ausländischen Sachen, an alle
Gu=
bernators deren See=plätzen seye abgeschicket
worden; So haben dieselbe angefangen sich
zur Abreise aus hiesiger Stadt fertig zu
ma=
chen, zu dem Ende haben dieselbe 3. Eng=
ländische Transport=schiffe gemietet, um alle
ihre Waaren und Meublen, welche sie hier
nicht verkauffen können, auf denenselben an Bord
und anders wohin zu bringen. Gestern
wur=
de auf dem gewöhnlichen Platz dieser Stadt
ein Befehl abgekündiget, in welchem Seine
Majestät der König von Spanien jedermann
Erlaubnus gibt, Kriegs=schiffe, Fregatten,
Galeeren, und gewafnete Fahrzeuge gegen
die Unterthanen des Königs von Marocco und
gegen die Africanische See=rauber auszurüsten,
und solten für einen jeden eingebrachten
Bar=
bar 15. Ducaten als ein Geschenke auf denen
Canzleyen des Königs in denen See=plätzen,
wo dergleichen See=rauber eingebracht
wür=
den, bezahlet werden. Vorgestern seynd aus
hiesigen Hafen auf einer Spanischen wol
be=
wafneten Fregatte 4. Engländische Jngenieur
nach Corunna in die See geloffen, um
da=
selbst beym Schif=bau gebracht zu werden,
weil Se. Majestät der König von Spanien
den Schluß gefasset, in denen See=häfen von
Gallicien 7. neue Kriegs=schiffe bauen zu lassen.
Madrid 16. Nov.
Vorgestern kamen beede Königl. Maje=
stäten mit Dero ganzen Hof=staat in bester
Gesundheit von dem Escurial in den Pallast
Buen=ritiro zuruck: und der Cardinal
Jnfant kehrete zuruck nacher St. Hildephons.
Der Hr. Keene Königl. Groß=brittannischer
Bottschafter hat erst kürzlich wiederum zwey
Expressen von seinem Hof empfangen, und
Seine Excell. erwarten täglich noch einen,
dessen Briefschaften, der Sage nach, den
Aus=
schlag seiner aufhabenden Abhandlung
wer=
den mitbringen können. Die beyden Articul
des am 22. Februarii 1751, zwischen der
Re=
gierung zu Algier, und der Stadt Hamburg
geschlossenen Tractats, welche unserm Hofe
die Gelegenheit gegeben haben, alles
Com=
mercium zwischen seinen Unterthanen und
de=
nen Hamburgern zu verbietten, seynd der 2te
und der 8te. Der erste von diesen Articuln
enthaltet, unter andern, daß man zu Algier
keine Abgaben von Munition, Masten, Holz
und andern zur Erbauung deren Schiffen, wie
auch zur Schiffahrt, nöhtigen Sachen, wel=
che durch die Hamburgischen Schiffe dahin
möchten gebracht werden, bezahlen soll; in dem
8. Capitul aber ist denen Hamburgern
bewil=
liget worden, die Prisen, so die Algierer
et=
wa in der See dörften gemacht haben, zu
kauffen. Weil sich nun die Stadt Hamburg
ih=
rer Seits durch diesen Tractat verpflichtet hat,
eine gewisse Menge von Artillerie, und
Krie=
ges=munition nach Algier zu liefern; so
erhiel=
te der Hof letztens Ordre, 2. Krieges=schiffe
von Cadix abzuschicken, um sich zweyer
Ham=
burgischen Schiffe, welche diese Präsente nach
Algier bringen sollen, zu bemeistern.
Aus Jtalien.
Neapel 27. Nov.
Verwichenen Sonntag Abends endigte sich
die zu Ehren des Heil. Januarii, unsers
Be=
schützers, angestellte 9. =tägige Andacht; in=
gleichen wurden auch die in unserer
Dom=
kirchen durch 8. Tage gehaltene geistliche
Ubungen, um von GOtt die Befreyung von
dem Feuer des Bergs Vesuvii zu erbitten: ge=
endet, indessen wird dieser Berg seit den 25. des
abgewichenen Monats October nichts als
Flam=
men auf etliche Welsche Meilen weit mit
Ver=
wüstung deren Häusern und benachbarten
Or=
ten aus.
Neapel 30. Nov.
Uber das jüngsthin ergangene Edict wider
die Müßig=gänger und unwürdige Bettler,
welche innerhalb der ihnen bestimmten Frist
aus dem Königreich sich begeben müssen, so
auch beschehen, ist dieser Tagen wieder ein
anderes Gesatz verkündet worden, Kraft
wel=
chen wider die Verfälschere die Todes=straf
gesetzet ist. Mittwochs wurde vor dem Thor
des sogenannten neuen Castells ein gemeiner
Soldat von dem alhiesigen Schweitzer=regi=
ment Fauch hingerichtet, weilen selber einen
seinigen Cammeraden bloß in der Meinung,
bey ihme einiges Geld zu finden, so dieser
ei=
nem anderen abgeraubt haben möchte, meu=
chelmörderischer Weise umgebracht hat. Am
Donnerstag Abends kame der gesamte Hof
von Portici in die Stadt herein, um alda zu
überwintern. Montags Vormittag verfügte
sich der König nacher Ligola auf die
Rohr=
hennen=jagd, deren Se. Königl. Majestät selbst
bis 300. die dabey mit geweste Cavalier aber
alle zusammen bey 10000. erlegt haben.
Livorno 3. Dec.
Sowol von Barcellona als Marsilien wird
be=
richtet, daß in dasigen Gewässer verschiedene
Barbarische Raub=schiffe sich sehen liessen, wor=
durch die Handelschaft beeinträchtiget werde.
Ein unseriges von Genua hieher mit 3000.
Thalern und verschiedenen Waaren auf den
Weeg gewestes Schif ist Montags zu Nachts
unweit Porto=fino durch einen Sturm an
un=
serige Felsen geworfen, und zerscheittert
wor=
den. Nachdem sich jedoch das Volk ausser dem
Schif=patron (welcher Krankheits halber sich
nicht helfen können) gerettet hat.
Parma 4. Dec.
Der aus Spanien hier angelangte neue
Be=
vollmächtigte Marches de Reville haltet mit
unseren Herzog öftere Unterredungen, und
wird mit besonderer Hochachtung tractiret.
Dieser Tagen ist die Herzogin mit einem
Fie=
ber überfallen worden: wovon man schon
ge=
förchtet, daß es in Kinds=blattern ausbrechen
wurde, welche dermalen alhier sehr im Schwung
gehen, sie befindet sich aber wieder besser.
Aus Groß=Brittannien.
Londen 27. November.
Als sich der König Vorgestern nach dem
Parlament begab, und von dannen wieder
zu=
ruck kam, folgte jedesmal Seiner Majestät
eine grosse Anzahl Matrosen von denen
Eng=
lischen Herings=Buysen durch den Pare nach,
und schrie zu wiederholten malen: GOtt
seeg=
ne den König! es lebe der König noch lange
Jahre! Glück und Segen zur Engländischen
Fischerey! Diese Matrosen waren von denen
Buysen Chesterfield, Bedford und
Shaftsbu=
ry; sie trugen rote und blaue Maschen auf
ih=
ren Hüten, und hatten eben das Geschenk
be=
kommen, welches der Aldermann Jansen
de=
nen ertheilet hatte, die dieses Jahr die
mei=
sten Heringe gefangen. Das Schifs=volk vom
Chesterfield hat den ersten Preiß, nämlich
30. Pf. Sterl. , das vom Bedford 20. und das
vom Shaftsbury 15. Pf. Sterling erhalten.
Aus Ostindien hat man Nachricht, daß die
Franzosen sich in keinen vortheilhaften
Umstän=
den befinden; dahero auch Frankreich
beschlos=
sen hat, in dem Hafen von Orient 4000. Mann
einschiffen zu lassen, und sie nach Pondichery
zu senden. Von hieraus geht gleichfalls ein
Kriegs=geschwader unter Commando des Chefs
Edgecumbe nach Ostindien ab. Die Stadt
Plymout hat dem Lord Anson das Burger=
recht verliehen, und ihm das Diploma, davon
in einer goldenen sehr künstlich gearbeiteten
Dose überreichet. Den 25. erhielte Nummer
40718. den Gewinn von 10000. Pf. Ster=
ling. Auf der Küste von Jarmouth seynd
die=
ses Jahr 370 Holländische und 120
Franzö=
sische Buysen gewesen, und man rechnet, daß
dieselben für 178000. Pf. Sterling Heringe
gefischet haben. Nachdem das neue Reglement,
dem übermässigen Gebrauch der starken
Ge=
tränke Einhalt zu thun, eingeführet worden ist,
hat man befunden, daß bey der Accise von
de=
nen Getränken einige 1000. Pfund Sterling
weniger, als zuvor, eingenommen worden
seynd. Die Commissarien der Flotte sollen
wieder 10500. Wagen=holz erhandeln haben,
wo von auf den Werften zu Deptford, Wol=
wich und Chatam neue Schiffe gebauet
wer=
den sollen. Wie man versichert, wird die
Reise des Königs nach Dero Teutschen
Erbländern im künftigen Jahr sehr frühe
vor sich gehen. Man will Nachricht haben,
daß die Corsaren von Algier, zwey
Engländi=
sche Schiffe hinweg genommen haben, welche
von der Jnsul Minorica gekommen, um ihre
Handlung im Mittelländischen Meer zu
trei=
ben; Solte diese Nachricht bestätiget werden,
so hat man abermalen einen Beweis, wie
schlecht diese See=räuber ihre Versprechungen
und eingegangene Tractaten halten. Der
dritte Sohn des verstorbenen Prinzen von
Wallis ist den 25. Nov. in das 9te Jahr
sei=
nes Alters getretten. Der König und die Frau
Mutter desselben haben hierüber die
Compli=
menten empfangen. Der Lord=Canzler ware
damals krank, als sich das Parlament
ver=
sammlete, deswegen, konnte er nicht darbey
erscheinen. Der König hat den Lord Anson
zum Gouverneur der Garnison von Portsmouth
an die Stelle des verstorbenen Prinzen von
Wallis, imgleichen Charles Townley den
Jün=
gern zum ersten Wappen=herolde vom
Nord=
lichen Theile Englands ernannt. Die
Ostin=
dische Compagnie hat 160. Tonnen Eisen, 40.
Tonnen Stahl und eine grosse Menge anderer
Waaren nach ihren Colonien in Asien
einschif=
fet, und läst in diesem Lande Truppen werben,
um dieselben nach ihren Colonien zu schicken,
und sie für alle Einfälle, woher sie auch
kom=
men möchten, in Sicherheit zu setzen, indeme
die Compagnie in Ansehung des Künftigen sich
gerne in Sicherheit wissen will. Sie erwartet
auch das Corpo Schweitzer nebst denen
Trup=
pen, die alhier geworben werden, welche
man künftigen Monat auf die ordinari=Schif=
fe, die Segel fertig ligen, einschiffen wird. Die
General Cornwallis, Gouverneur von
Neu=
schottland, hat dieser Tagen der Regierung
gemeldet, daß 2. Kriegs=schiffe von 40. Ca=
nonen aus England in der Bay von Chehucto
angekommen wären, um alda zur Beschützung
der See=küsten vertheilt zu werden, da er
in=
dessen sich der besten Vorsicht zu Lande
bedien=
te, um die Colonie für die Einfälle deren
Jndianer in Sicherheit zu setzen, welche
an=
jetzo biegsamer wären, als vorhin, und die
Colonie nicht mehr so sehr, als jemals, mit
ihren Einfällen beunruhigen. Dieser
Gene=
ral, dessen Aufführung die Colonisten nicht
ge=
nung rühmen können, hat sich neulich bey dem
neuen Gouverneur von Louisburg beklaget,
daß die Franzosen in der See, die zu der
Jn=
sel Canjo gehöret, fischeten, und er hat den
Gouverneur ersuchet, zu verhindern, daß
sol=
ches inskünftige nicht mehr geschehen möge.
Londen 30. November.
Die Dank=schrift des Unter=hauses ist eine
Wiederholung der Anrede des Königs, und voll
der unterthänigsten Versicherung der Treue und
der Erkanntlichkeit gegen die weise und recht
vätterliche Regierung Sr. Majestät. Wir
über=
gehen sie daher. Heute, als an dem
Geburts=
tage der verwittibten Prinzeßin von Wallis, da
Dieselbe in ihr 33stes Jahr getretten, hat der
König und die Königl. Familie die
Glückwün=
sche deswegen empfangen. Die Gesellschaft der
Antiquarien dieser Stadt, welche von dem
Kö=
nige den 13. dieses ein Privilegium erhalten, be=
stehet aus 20. Mitgliedern. Se. Majestät seynd
Schutz=herr der Gesellschaft, und der Herr
Fol=
kes, Präsident der Königl. Societät der
Wissen=
schaften, ist gleichfalls Präsident davon.
Gestern wurde im Unter=hause
ein=
stimmig beschlossen, dem Könige die
be=
nöhtigten Subsidien zu bewilligen. Man hat
Nachrichten erhalten, welche gewiß bestättigen,
daß die Franzosen in Ost=indien den grösten
Theil ihrer erhaltenen Vortheile wiederum
ver=
loren haben. Auf Königl. Befehl muß sich alle
Donners=tage eine besondere Commission aus
dem Unter=hause versammlen, welche über
Re=
ligions=sachen sich berahtschlagen soll, um
Mit=
tel auszufinden, der einreissenden Frechheit,
und der groben Freydenkerey, als wodurch alle
gute Ordnungen kraftloß bleiben, Einhalt zu
thun. Da die hiesige Stadt begierig ist, die
prächtigen Festins auch der Nachwelt bekannt zu
machen, welche sie bey Gelegenheit der beyden
Vermählungen des Dauphins gegeben hat, so
hat Herr Viondel, Königl. Baumeister, und
Mit=glied der Königl. Mahler=Academie,
die Original=Zeichnungen davon durch die
ge=
schicktesten Zeichner und Kupfer=stecher in zweyen
besonderen Bänden stechen lassen. Die
Ver=
mählung des Dauphins mit der Jnfantin von
Spanien machet den ersten Band aus, der mit
einem allegorischen Gemählde gezieret ist, und
aus 20. Platten bestehet. Die andere
Vermeh=
lung dieses Prinzens mit der Königl. Prinzessin
von Polen machet den andern Band aus, der
gleichfalls mit einem allegorischen Gemählde
ge=
zieret ist, und aus 7. Blatten bestehet. Bey
jedem Bande befindet sich eine Beschreibung,
davon die Schrift in Kupfer gestochen, und die
Seiten mit Einfassungen gezieret seynd, die sich
zu der Sache schicken. Das Werk ist prächtig
und der Aufmerksamkeit derer würdig, die
sich auf Zeichnungen und Kupferstiche verstehen.
Es kostet aber auch 144. Livres. Man hat
Nachricht erhalten, daß der Hafen Honsteur
in der Normandie, der seit einiger Zeit durch
den Schlamm, den das Meer in denselben
hingeworfen, sehr beschädiget worden, nun=
mehro völlig wieder davon befreyet ist, und
daß man die Ein=und Ausfuhr in diesem
Ha=
fen so sicher und leicht gemacht, als dieselbe
vorhin gefährlich und mühsam gewesen.
Londen 3. December.
Heut haben die vom Unter=haus des
Par=
laments über die Anzahl Matrosen, so künfti⟨g⟩=
Jahr im Dienst zu halten seynd, deliberirt.
Jn denen Jnsulen Sottovento ist ein
entsetzli=
cher Sturm gewesen, wodurch eine grosse
An=
zahl Engländischer Fahrzeuge verunglücket, und
andere auf das Land geschmiessen worden. Ein
gleiches ist auch in andern Jnsulen geschehen.
Die Spanier haben letztlich in der Baye von
Honduras 6. Chaloupen und 25. Fahrzeuge,
auf welchen sich in allem 164. Mann befunden,
weggenommen. Man hat deßhalben
Vorstel=
lungen gethan, aber nur 19. Mann wider loß
machen können. Hingegen haben die Schiffe,
welche die Holländer von Curacao ausgeschicket,
um das Commercium zu beschützen, 4. Spani=
sche Schiffe, welche selbe sehr beunruhiget
ha=
ben, weggenommen. Dieser Tagen kamen 2.
reisende Damen mit einem Französischen
Kauf=
fardey=schif zu Londen an, deren Bagage am
Zoll weggenommen wurde, weil man darunter
sehr viele Französische Galonen, und andere
Waaren angetroffen hat. Der Orcan, den
wir hier den 27. November gehabt haben, war
überaus heftig. Der Sturm=wind wähete
viele Schorn=steine von denen Dächern, und
auf dem Feld war seine Gewalt so stark, daß er
eine Menge Bäume mit denen Wurzeln aus der
Erden risse. Auf der Temse wurden die
Schif=
fe von denen Ankern loßgerissen, und
verschie=
dene derenselben auf den Grund gejagt. Der
Fall, den am Montag der Herzog von
Cumberland nahe bey Croyden mit dem Pferd
auf der Jagd gethan, ist für diesen Prinzen sehr
fatal abgeloffen, indeme Jhro Königl. Hoheit
verschiedene Wunden am Leib davon bekommen,
auch eine Gattung von Seiten=stechen dazu
ge=
schlagen, woraus man nichts gutes schliesset:
Man hat Jhro Königl. Hoheit bereits
verschie=
dentlich zur Ader gelassen, allein Sie befinden
sich diesen Morgen noch sehr übel.
Aus Frankreich.
Toulon 16. Nov.
Die Fregatte, la Flore, welche armiret
wird, soll sich nach Civitavecchia begeben,
und alda den Französischen Bottschafter am
Röm. Hof, Herzog von Nivernois, an Bord
nehmen, und nach Frankreich führen. Das
Kriegs=schif, le Triton, und die Fregatte,
la Gratiosa, seynd am 7. dieses von
Louis=
burg, wohin sie 500. Quintalen Pulfer von
hier überbracht haben, alhier angelangt. Man
hat mit diesen Schiffen vernommen, daß
zwi=
schen denen Französischen, und Engländischen
Commandanten deren beeden Gränz=forten
von Neu=schottland, und der Königl. Jnsul
einige Streittigkeiten entstanden gewesen, aber
wiederum gütlich beygeleget waren. Der Hr.
Chabert, welchen der Hof in Nord=america
gesandt gehabt, um alda Astronomische
Ob=
servationes zu machen, ist mit dem Schif le
Triton zuruk gekommen.
Paris 6. Dec.
Die Schwangerschaft Jhro Königl. Hoheit,
Madame la Dauphine, wird in mehr und
mehr bestättiget, und hoch=besagte
Prinzes=
sin befindet sich bey erwünschtem Wolseyn. Die
Angelegenheiten des Parlaments, welche seit
einiger Zeit in hiesiger Stadt so vieles
Aufse=
hen, und Redens verursachet, seynd endlich
zum Vergnügen Seiner Majestät des Königs
gänzlich beendiget. Verwichenen Mittwoch
haben sich die Glieder dieses höchsten Gerichts=
Hofes jedes in seine Kammer erhoben, allein
kein Advocat ist dabey erschienen: der erste
Präsident erhielte von Sr. Majestät dem
Kö=
nig ein Patent, worinnen dem Parlament bey
Straf des Ungehorsams, und Königl. Unwil=
lens befohlen worden, seine Verrichtungen
fort=
zusetzen, und die Advocaten, und
Procurato=
res zu ihrer Pflicht anzuhalten. Das
Parla=
ment versammelte sich hierauf des
Nachmit=
tags, und man hat beschlossen, etliche
Com=
missarien zu ernennen, um den Hof von dem
erhaltenen Patent Nachricht abzustatten; wel=
ches verwichenen Freytag würklich geschahe; in
der Versammlung des Nachmittags wurde
dieses Patent einregistriret, und verordnet,
daß das Parlament seine Verrichtungen wie
gewöhnlich, wieder vor die Hand nehmen
wolle: letzteren Samstag versammelten sich die
Präsidenten, und Parlaments=rähte, die
Ad=
vocaten erhielten Befehl sich dabey
einzufin=
den, die Gerichts=sachen wurden
vorgenom=
men, und verhandelt, und auf solche Weise
ist dieses Geschäft völlig zu Ende gebracht. Das
Schif der Cumberland genannt, ist von der
Jnsul St. Dominique in dem Hafen zu Brest,
und die Fregatte Amarante, welche man auf
denen Küsten von Jrrland gescheittert zu seyn
geglaubet, ist ebenfalls alda sehr übel
zuge=
richtet zuruk gekommen. Das von Havre de
Grace nach Cap=breton ausgeloffene Schif
Victor Amadeus, ist auf denen Küsten der
Normandie zu Grunde gegangen, die
Waa=
ren, und Menschen aber seynd noch gerettet
worden. Das Schif, die Sultanin ist von
Cap=breton zu Rochelle nach einer 85. tägi=
gen Schiffahrt glüklich eingeloffen.
Aus Niederland.
Haag 1. Dec.
Die Herren General=Staaten, und alle
an=
dere Collegia, haben sich bisher nach und nach
im Corpore in den Hof von Holland begeben, um
daselbst die Leiche Sr. Durchl. Prinzen Erb=
Statthalters, welche in besagtem Hofe, und
zwar in dem Saale, wo der Prinz die
Audien=
zen zu ertheilen pflegte, auf einem
Parade=
behte ligt, zu sehen. Der Zulauf von
Perso=
nen beederley Geschlechts, die stündlich herzu
eilen, und diesen verwesenden Sitz der
irr=
dischen Herrlichkeit betrachten, hat fast kein
Ende. Die Ausschmückungen, die man allent=
halben wahrnimmt, seynd nicht prächtig; dann
dieser Ausdruck wurde zu schwach seyn, son=
dern man muß sie in der That recht Königl.
nennen. Die vielen Wachen, ihre
verschiede=
ne Arten, ihre Eintheilungen, die in denen
Zimmern befindliche hohe und niedere
Hof=bediente, alles dieses ist vortreflich
an=
geordnet. Der Saal, in welchem das
Parade=
behte stehet, desgleichen die daranstossende
Vorzimmer, seynd schwarz ausgeschlagen, und
so dunkel, daß dardurch Ehrforcht, und Schmertz
erwecket werden. Die wol angebrachten
sil=
bernen Kron=leuchter schaffen doch durch die
darauf steckende und brennende Wax=ker=
tzen viel Helligkeit in dem Saale. Das
Beh=
te, welches sich zwischen einem schwarzen, und
versilberten Geländer befindet, hat man mit
silbernem Mohr belegt. Die Leiche selbst ist
in silbernen Mohr gekleidet, und hat darüber
eine Art von einem Oberkleide von
schwar=
zem Satin, mit schwarz seidenen Band=schleif=
fen. An denen 4. Ecken des Behtes erblicket
man so viele Tabourets, mit Küssen von
schwar=
zen Sammet, worauf der Fürsten=hut, der
Mantel, der Orden des blauen Hosen=ban=
des, der Helm, der Degen, und der
Comman=
do=stab ligen. Zur rechten Seite des Behtes
ist eine Pyramide, deren Basreliefs die
Atro=
pos, mit ihrer grausamen Scheere, zeigen,
und zur linken eine andere Pyramide, so die
Zeit, mit der jenigen Sense, womit sie
Sce=
pter, und Hirten=stab, abmähet, vorstellet.
Diese Pyramiden seynd mit Sieges=zeichen,
und mit dem Wappen des Prinzens gezieret.
Uber denen beyden Saal=thüren siehet man
die gewöhnlichen Sinn=bilder der
Unsterblich=
keit, und des Todes. Diese ganze
Auszie=
rung ist mit Jnscriptionen, und Devisen
ge=
schmükt. Die Aussetzung der Leiche wird 14.
Tage dauren, und sodann soll die prächtige
Abführung nach Delft geschehen.
Utrecht 3. Dec.
Gestern langeten Se. Hochfürstl. Durchl.
der Erb=prinz von Braunschweig=wolfenbüttel
aus dem Haag alhier an, um die
Merkwür=
digkeiten hiesiger Stadt in Augenschein zu
neh=
men, und heute seynd Sie weiter nach
Amster=
damm abgereiset.
Antwerpen 3. Dec.
Am Dienstag Morgens ist der Fürst von
Liech=
tenstein, nach wieder erlangter Gesundheit,
mit der Fürstin seiner Gemahlin, und ganzen
Gefolge, von hier nach Brüssel abgereiset.
Wien den 22. December. 1751.
Samstag, den 11. dieses.
NAch beygewohntem Rorate=amt in der
Kammer=kapellen seynd beede Kais. Ma=
jestäten mit Staats=sachen beschäftiget
gewe=
sen. Abends wurde bey Hof in Beyseyn
Aller=
höchster Majestäten von denen Durchlgsten
jungen Herrschaften, auch jungen Damen, und
Cavalieren die Französische
Piece
zum
letzten=
mal wiederholet.
4ter Sonntag im Advent, den 19. dieses.
Nach dem Rorate=amt haben beede Kais.
Majestäten mit dem Durchlgsten Erb=und
Kron=prinzen Erz=herzogen Joseph, und Jhro
Königl. Hoheit der Prinzessin Charlotte von
Lothringen in Erscheinung Sr. Excell. des
Päpstl. Hrn. Nuntii Fabricii Serbelloni, und
Sr. Excell. des Venetianischen Hrn. Botschaf=
ters Cav. Andrea Tron, dann in Begleitung
des gewöhnlichen Hof=gefolgs, dem
wochentli=
chen Gebett, und dem feyerlichen GOttes=dienst
offentlich, und hernach nach=Mittags um 5.
Uhr der Französischen Predig, wie auch der
Li=
taney
de Sanctissimo
unter Aussetzung des
Hochwürdigsten Altars=Sacrament in der
Hof=
kapellen beygewohnet. Eodem haben Jhro
Majestät die Kaiserin Vor=mittags, Seine
Majestät der Kaiser aber Nach=mittags
of=
fentliche Audienzen ertheilet.
Eben diesen Mittag wurden von 12. bis 1.
Uhr wegen des den 21. dieses als am Fest des
H. Apostels Thomas vorigen Jahrs erfolgten
höchst=betrübten zeitlichen Hintritts Weil. Jh=
rer Majestät der Römischen Kaiserin Elisabetha
Christina seligster Gedächtnuß, gewester
aller=
mildesten Frauen Mutter unserer
Allergnädig=
sten Landes=fürstin, die Glocken aller hiesigen
Kirchen und GOttes=häusern in=und vor der
Stadt geläutet, und Abends in der
Josephini=
schen Kapellen bey Hof mit Beywohnung
Aller=
höchster Herrschaften all’ incognito, wie auch in
der Kirche deren WW. EE. PP. Capucinern am
Neuen Markt, alwo die Kaiserl. Königl. Kruf=
te ist, die Todten=vigilien gehalten.
Montag, den 20. dieses.
Fruhe um 7. Uhr haben sich Jhro Majestät
die Kaiserin in die ob=besagte Kirchen deren
WW. EE. PP. Capucinern
all’ incognito
verfüget, in aldasiger Kaiserl. Königl. Begräb=
nuß=krufte zweyen heiligen Messen
beygewoh=
net, und sich sodann wiederum in die Burg
zuruck begeben, alwo bey Dero Zuruck=kunft
sodann beede Kaiserl. Majestäten dem
Rora=
te=amt, und nach solchem da indessen
Vormit=
tags von 9. bis 10. Uhr abermalen in allen
hiesigen GOttes=häusern und Klöstern wegen
des Jahr=tags obgedachten seligsten Hintritts
Jhrer Majestät der Kaiserin Frau Mutter
die Glocken geläutet worden, mit
Höchst=
besagt Seiner Durchl. dem Erz=herzogen
Joseph und denen älteren Durchleuchtigsten
Erz=herzoginnen, wie auch Jhro Königl. Hoheit
der Prinzessin Charlotte um 10. Uhr denen
Exe=
quien für allerhöchst=besagt Jhro Majestät
der verstorbenen Kaiserin in obbenannter
Jo=
sephinischen Kapellen incognito beygewohnet,
und hierauf diesen Tag Sich retirirter
gehal=
ten haben. Nachmittags um 5. Uhr haben
Se. Majestät der Kaiser, in Erscheinung des
Päpstlichen Herrn Nuntius, und des
Veneziani=
schen Herrn Botschafters, wie auch deren
Her=
ren Ritteren des Goldenen Vlieses, der
Toison=
vesper in der Hof=kapellen offentlich
abge=
wartet.
Dienstag, den 21. dieses, Fest des H.
Apostels Thomæ.
Vormittags vor 11. Uhr haben
allerhöchst=
besagt Seine Majestät der Kaiser in
aberma=
liger Erscheinung deren hochgedachten Herren
Bottschaftern und Rittern des goldenen
Vlie=
ses dem feyerlichen Toison=amt in der
Hof=
kapellen beygewohnet. Jhro Majestät die
Kai=
serin aber haben nach dem Rorate=amt denen
geistlichen
Exercitiis
(so bis den 23. dieses
inclusivé
seyn werden) in der Josephinischen
Kapellen
all’ incognito
abgewartet.
Ubrigens ist heute vor 8. Tagen alhier in
der Vorstadt nächst Maria=hülf ein
namhaf=
ter Diebstahl beschehen, und hat der
diesfäl=
lige Thäter durch den Wiener=wald die Flucht
zu Pferd ergriffen, es hat aber der
Dorf=
richter zu Ried ausserhalb des Wiener=walds
zufolge dem jüngsthin wegen all=ortiger
An=
haltung deren müßig und verdächtigen Leuten
ergangenen Patent seine diesfällige
Schuldig=
keit dergestalten rühmlich beobachtet, daß
be=
sagter Dieb alsogleich bey seiner Ankunft
al=
daselbst auch ohne sonstiger Anzeige als
ver=
dächtig angehalten, und sodann hieher
gefäng=
lich eingeliefert worden ist, womit ernannter
Richter bey alhiesig hohen Obrigkeiten ganz
besonders sich verdient gemacht, und
die=
ses als eine sehr ersprießliche Würkung und
Folge von erbeuteten Patent anzusehen ist.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.
Den 18. Decemb.
Jn der Stadt.
- Elisab. Weiglin, im Burger=spital, alt 80. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Hrn. Jos. Bahl, Verwalt. im Zucht=und Arbeit=
H. , s. Ehew. Anna Regina, alda, alt 45. J. -
Dem Jos. Wetschiato, Burgerl. Seiden=färb. , s. K.
Cathar. , im Herdis. H. in der Leopoldst. , alt 3. J. -
Dem Casp. Voll, Gold=arbeit. , s. K. Barb. , bey der
gold. Sul bey St. Ulrich, alt 5. v. J. -
Anna Schmidin, Wittwe, bey denen 3. Taub. im
Ler=
chenf. , alt 79. J. -
Dem Franz Trater, Lack. , s. W. Cathar. , bey der gold.
Preß auf der Wied. , alt 44. J. -
Andre Markart, Geiger, bey dem gestreiften Stiefel in
der Leopoldst. , alt 23. J. - Wenzel Kolich, alt 46. J. , bey denen Fr. Mis.
- Summa 8. Personen, darunter 2. Kinder.
Den 19. Decemb.
Jn der Stadt.
-
Dem Rudolph Hammer, Burgerl. Huterern, s. S. Ru=
dolph, im Latzen=hof, alt 22. J. -
Dem Joh. Christoph Roht, Wechsel=schreib. , s. K. Chri=
stoph, bey dem braun. Hirsch. am rot. Thurn, 5. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Joh. Breitschmid, Lust=gart. , s. K. Joh. , im
Palmis. H. zu Gumpendorf, alt 10. J. -
Dem Eliä Mayr, Schuh=mach. , s. K. Michael, beym
bl. Mond=schein in der Leopoldst. , alt 6. J. -
Theres. Wätzlin, Wittwe, in der Bründel=mühl am
Alster=bach, alt 34. J. -
Der Anna Wascherin, Wittwe, ihr S. Jacob, bey
de=
nen 5. Lerch. am Neustift, alt 12. J. -
Joh. Schaafwalter, Zimmer=ges. , bey denen 5. Kro=
nen im Liechtenth. , alt 25. J. - Summa 7. Personen, darunter 3. Kinder.
Den 20. Decemb.
Jn der Stadt.
-
Hr. Math. Mariat, behauster Burger, in s. H. im tief.
Graben, alt 66. J. - Simon Bach, Hausmeist. , im Margaret. =hof, 79. J.
- Ant. Jos. Mayrbeitl, Lack. , im alt. Futer=amt, 44. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Albrecht Grim, Burgerl. Schnür=mach. , s. W.
Magdal. , bey denen 6. Schim. bey St. Ulrich, alt
35. J. -
Leop. Livitsch, Herren=koch, bey dem gold. Löw. auf
der Wind=mühl, alt 66. J -
Der Veronica Zetlin, Wittwe, ihr K. Elisab. , beym
bl. Stern in der Alster=gas. , alt 5. J. -
Dem Jacob Hiter, Vieh=mayrn, s. K. Georg, in s. H.
zu Erdberg, alt 9. J. - Georg Biglmayr, in St. Joh. Nep. Spit. , alt 70. J.
-
Dem Mart. Reisinger, Schif=kn. , s. T. Anna, im Kais.
Spital=gart. in der Leopoldst. , alt 15. J. - Agnes Artnerin, alt 20. J. , Carl Gschwindl, alt 24.
-
J. , und Jos. Minibauer, alt 40. J. , alle 3. im
Kranken=H.
Den 21. Decemb.
Jn der Stadt.
-
Der Ehrw.
Fr.
Zeno Peter,
Ord. S. Franc.
, im
Klo=
ster bey St. Hieron. , alt 63. J. -
Joh. Cronberger, ar. M. , im Kais. Senften=stall, alt
83. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Adam Bernhard, Tagw. , s. K. Anna, im
Stab=
leris. H. in der Leopoldst. , alt 5. v. J. -
Dem Joh. Bogiberger, Tagw. , s. K. Anna, bey dem
grün. Säbel im Liechtenth. , alt 6. J. - Ant. Claus, alt 50. J. , bey denen Fr. Mis.
-
Sabina Schmidin, alt 91. J. , und Eva Omaplin, alt
90. J. , beyde im Kranken=H.
EDICT.
Gleichwie die
Ministerial=Banco=Depu=
tation
lezthin durch ein
Edict
vom 9. Augusti
dieses Jahrs die in dem Stadt=
Banco
übernom=
mene von Anno 1740. bis
inclusivé
1745.
mit der Zahlung verfallene
Subsidien=Capita=
lien
aufgekündiget, und darzu einen drey
Mo=
natlichen Termin anberaumet hat; dieser aber
nunmehro bereits verflossen ist; als geschihet
die gegenwärtige neue Kundmachung, daß
nun=
mehro auch alle die jenige
pro Subsidiis præ=
sentaneis
erlegte=von dem Stadt=
Banco
über=
nommene Capitalien, welche von Anno 1746.
bis
inclusivè
1750. mit dem Zahlungs=Ter=
min verfallen seynd, aufgekündiget, und
ent=
schlossen worden seye, solche Capitalien samt
denen
pro rata temporis
gebührenden
Jnte=
ressen an jedermänniglich, ohne Unterschried
auf Anmelden, von heutigen Dato an, inner
Zeit dreyer Monaten, baar hinaus bezahlen
zu lassen, mit dem Anhang, daß denen
jeni=
gen Partheyen, welche ihre in vorermeldten
Jahren von Anno 1746. bis
inclusivè
1750.
verfallene Capitalien binnen gedachten dreyen
Monaten in Stadt=
Banco
nicht erheben
wur=
den, nach Verlauf dieses gesetzten Termins kein
Jnteresse mehr bezahlet werden solle: Wel=
ches dann, gleichwie deswegen das
gewöhnli=
che
Edict
zu Stadt=
Banco
affigiret
worden;
also auch durch offentlichen Druk
jedermänni=
glichen kund gemacht wird.
Wien den 10. Decemb. 1751.
NB.
Bey Hrn. Augustin Bernardi, Buchhand=
ler, bey der Ober Jesuiter=Pforten gegenüber,
sein Gewölb habend, seynd nachstehende
Bü=
cher zu haben:
- Heilige Christ=Nacht Metten, das ist, son=
-
derbare Andacht in der H. Nacht hindurch samt
denen 3. Heil. Messen von Wort zu Wort, wie
solche von denen Priestern gelesen werden,
samt Geistlicher Lesung von der Geburt JEsu
Christi, nebst vorhergehenden Morgen, wie
auch Beicht=und Communion=Gebettern un=
gebunden 17. kr. gebunden 24. kr. -
Heilige Faschings=Andacht bestehend in 3.
tägigen Sacramentalischen Ergözlichkeiten zu
dem Hochwürdigsten Sacrament des Altars
ungebunden 12. kr. gebunden 17. -
Heil. Andachts=Übungen bestehend in kurzen
Tag=zeiten, Litaneyen, und Gebettern zu de=
nen vornehmsten Heiligen aus der Gesellschaft
JEsu, 12. kr. -
Communion=buch enthaltend verschiedene
Betrachtungen, wann man zum Tisch des Herrn
gehen will. pr. 45. kr.
Neben denen 7. Büchern in dem grossen
ro=
ten Krebsen ist der erste Stok, welcher durchaus
neu=reparirt, und allerdings commod für eine
grosse Herrschaft, Gesandschaft, oder hohe
Canzley eingerichtet, samt Kellern, Holz=ge=
wölbern, Pferd=stall, und Wagen=schupfen,
entweder ganz=oder abgetheilter, Monat,
oder Jahrweis täglich zu verlassen, und ist sich
so ein=als anderen Falls bey aldasigem
Haus=
meister anzumelden.
Den 29. dieses Vormittag von 9. bis 12. ,
dann Nachmittag von 3. bis 5. Uhr werden im
Schlosser=hof auf der Setler=stadt einige
Verlassenschafts=effecten dem Meist=biettenden
verkauffet werden.
Den 3. Jan. 1752. Vormittag von 9. bis
12. dann Nach=mittag von 3. bis 5. Uhr
wer=
den in dem Gräfl. Paarischen Garten auf der
Landstrassen verschiedene Verlassenschafts=ef=
fecten dem Meistbiettenden verkauffet werden.
Es dienet hiemit denen Herren Bücher=Lieb=
habern zur Nachricht, daß auf den 10. Jan.
1752. und folgende Täge Vormittag von 9.
bis 12. , Nachmittag von 3. bis 6. Uhr, in dem
Zwettel=hof bey St. Stephan im ersten Stok,
ein sehr schöner Vorrat von nutzlichen
Bü=
chern, in verschiedenen Sprachen, wie nicht
weniger verschiedene schöne Kupferstiche von
denen berühmtesten Meistern, ingleichen Bü
cher=kästen mit eingeschnittenen Gläsern dem
Meistbiettenden verkauffet werden. Der Ca=
talogus deren Büchern, ist in der
Buchhand=
lung zum Goldenen Vlies auf dem Juden=platz
gratis zu bekommen.
Wir N. Richter und Raht der Landsfürstl.
Stadt Crems fügen hiemit jedermänniglich zu
wissen; wasmassen wir zu Verkauffung deren
in Weil. Frauen Barbara Sophia Molitorin,
gewest verwittibten Burgerin alhier sel. Ver=
lassenschaft vorgefundenen in 1739. , 43. , 44. ,
45. , 46. , 47. , 48. , 49. , 50. und 51ster
Gewächsen bestehend in 1800. Emer sich
be=
lauffenden Weinen, samt denen Fassen in
eisen=
nen Banden eine Licitations=Tagsatzung auf
den 31. Jan. Vormittag um 9. Uhr bey
dasi=
ger Stadt Crems Rahthaus zu erscheinen
an=
geordnet haben. Wer nun solche Weine,
und Fässer an sich käuflich zu bringen
geden=
ket, hat sich an dem bestimmten Tag, Stund,
und Ort anzumelden.
NB. Il se trouvent chez Monsr. Briffaut
Libraire, plusieurs nouveautez trés
conside=
rables, que chacun peut voir dans sa
Bi=
bliotheque, im Stadt=anwaltischen Haus
au premier Etage: vis=à=vis les Peres
Caê=
tans: sur le haut Pont.
Almanach de Table pour l’Année
bisexti=
le 1752. contenant un detail exacte de tout
ce qui fert à la Vie de de l’homme, dans
chaque Saison.
Les Tables les plus frugales, relié en 〈…〉
roquin avec dentelle d’Or.
Calendrier: ou Etrennes Mignones, cu=
rieuses & utiles avec les Ephemerides
aug=
mentées, de plusiers evenemens, singu=
liers & remarquables pour l’Année 1752.
relié en mignature avec devise miroir, &
porte=feuille.
Item: le même en mignature, sans
mi=
roir, avec Etuis doré.
Item: le même: relié en maroquin doré
sur tranche, avec dentelie d’Or.
NB.
Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:
-
Calendarium Tyrnaviense, ad Annum
JESU Christi M. DCC. LII. Bissextilem. Ad
Meridianum Tyrnaviensem, & elevationem
Poli 48. Graduum, 30. m. in usum Regni
Hungariæ, ac vicinarum Provinciarum. Jn
harter Decken eingebunden mit dem Schreib=
Wort, das Stuck à 40. Kr.
Wien.
WJr MARJA THERESIA von GOttes Gnaden Römische Kaiserin,
in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien,
Königin ꝛc. ꝛc. Entbieten allen und jeden Unseren treu=gehorsamsten
Unterthanen, und Jnnwohnern, was Würden, Standes, oder Weesens die
in Unseren gesamten Teutschen Erb=landen befindlich seynd, Unsere Kaiserl.
Königl. Gnade, und alles Gutes, und geben denenselben gnädigst zu
verneh=
men, was gestalten schon zu verschiedenen mahlen der Antrag beschehen, wo=
mit in Unseren Kaiserl. Königl Erb=landen eine wol
regulirte Loterie
, gleich
es in anderen Königreichen, und Staaten üblich ist, eingeführet werden
mö=
ge. Dahero seynd Wir hierzu um so mehrers bewogen worden, als Uns
glaubwürdig beygebracht worden ist, daß viele in Unseren Erb=landen
befind=
liche Jnnsassen, und besonders die Fremde hierzu eine Neigung, und
Verlan=
gen tragen, auch würklich auf auswärtigen
Loterien
spielen, von welchen
Lo=
terien
nicht allein hier in Wien, sondern auch in vielen anderen Haupt=städten
und Orten die
Collectores
und
Commissarien
aufgestellet seynd.
Weilen nun unter denen verschiedenen Arten deren
Loterien
, diejenige
vie=
len Beyfall findet, welche in Jtalien unter dem Namen
Loto di Genova
be=
kannt, und nicht allein in Unseren und Unsers Herz=geliebtesten Herrn Gemahls
des Römischen Kaisers Majestät und Liebden Erb=landen, sondern auch von
vielen Jahren her, in dem Päpstlichen Gebiet, und fast in allen anderen
Län=
dern und Staaten eingeführet ist, massen dieser
Loto di Genova
den
leichte=
sten Begrif, und geschwindesten Ausgang hat, auch dergestalten beschaffen ist,
daß jedermann den Preis des Spiels, auch in der mindesten Gattung des
Gelds von selbsten erwehlen, mithin in vollkommener Freyheit, nach seinem
Vermögen, Stand, und Neigung, etwas aussetzen, und dem Glück
unter=
werffen kan.
Dahero haben wir nach reiffer Uberlegung, und eingeholten Raht, auch über
ei=
nen umständlich abgestatteten Vortrag, den gnädigsten Entschluß gefast, daß
vorzüglich dieser
Loto di Genova
, auf eben die jenige Art und Weis, wie
sol=
cher in obbemeldten Jtaliänischen Staaten
reguliret
ist, auch in Unseren
Kai=
serl. Königl. Teutschen Erb=landen eingeführet, und gehalten werden möge.
Damit also dieser
Loto
Ordnung=und Regul=mässig zu Stand komme, ha=
ben Wir eben dem jenigen, welcher vor Jahren solchen
Loto
in dem Groß=
Herzogtum Toscana, mit allseitiger Zufriedenheit aufgerichtet, und durch
ge=
raume Zeit bestritten hat, nemlichen Unserem Getreuen Lieben
Octavio
Edlen
von
Cataldi
auf sein allerunterthänigstes Anerbieten, ein förmliches
Privilegium
unter Unserer höchsten
Signatur
, noch
sub Dato
18.
Augusti
instehenden Jahrs,
mit nachfolgenden von Uns gnädigst gemachten Anordnungen, und
eingestande=
nen Bedingnussen ausfertigen lassen, welche hiemit zu allseitiger Wissenschaft,
und
respectivè
Beobachtung, durch gegenwärtiges gedruktes Patent kund
ge=
macht werden.
Erstens haben Wir obgedachten
Octavio
Edlen von
Cataldi,
ein
Privile=
gium privativum
auf zehen Jahr anfangend vom ersten April des
eintretten=
den 1752ten Jahrs, bis letzten Mertzen 1762. in Gnaden ertheilet, inner
wel=
cher Zeit selber den sogenannten
Loto di Genova
, auf Art und Weis, wie
sol=
cher zu Rom, Florenz, Mayland, Mantua ꝛc.
reguliret
ist, auch in allen
Un=
seren Böhmisch=und Oesterreichischen Erb=landen, auf eigene Gefahr und
Un=
kösten, mithin auf Gewinn, und Verlust, aufrichten und halten möge, mit
der gnädigsten Zusage, und Versicherung, daß während diesen 10 Jahren, in
gedacht=Unseren Teutschen Erblanden keine andere
Lotterie
, oder Glüks=ha=
fen, unter was Vorwand es immer seyn möge, eingeführet, oder gehalten,
mithin auch jene in Unserem Marggraftum Mähren aufgehoben werden solle;
mit dem alleinigen Ausnahm, daß die Silber=Glücks=hafen welche mit Unserer
unmittelbaren allerhöchsten Bewilligung in denen grösseren Städten gedachter
Länder gehalten werden, noch ferners
continuiret
werden mögen.
Andertens solle auch keinem von Unseren Kaiserl. Königl. Unterthanen, und
Jnwohneren bemeldter Länder für das künftige mehr erlaubet seyn, auf
aus=
wärtigen
Loterien
zu spielen, oder sich dahin
directè
, oder
indirectè
zu
interessi=
ren, noch weniger aber gestattet werden, daß jemand für auswärtige
Loterien
in diesen Ländern einiges Geld
colligire,
oder eine
Correspondenz
dahin führe,
weder darum einige
Plan,
oder Looß habe. Sofern jemand wider diesen, und
den vorigen Articul zu handeln betretten, oder in Erfahrenheit gebracht
wur=
de, solle ein solcher in eine empfindliche Geld=straf, nach Maaß seines Standes,
auch des hoch=oder niederen Spiels nach richterlicher Erkanntnuß
condemni=
ret werden, von welcher Geld=straf ein Drittel dem Denuntianten, ein
Drit=
tel Unserem
Ærario,
und ein Drittel der
Loterie
=Cammer zufallen wird.
Drittens solle es in freyer Willkuhr des obgedachten
Impresario
stehen, die=
se
Loterie
nicht allein hier in Wien, sondern auch zugleich in all=anderen
Or=
ten, und Städten Unserer Teutschen Erb=landen aufzurichten, auch durch
die=
se 10. Jahr, sowol für seine, als auswärtige fremde Ziehungen, die Einlage
einzunehmen, und jährlichen so viele Ziehungen, als er kan, und will, zu
ver=
anstalten. Zu welchem Ende der
Loterie
=Cammer erlaubet seyn wird, an
al=
len Orten Officianten,
Collectores
, und Correspondenten, so ihme Impresa=
rio nach selbst eigenem Belieben anzunehmen, und zu erwehlen frey stehet,
aufzustellen, und zu halten; wie auch diese
privilegirte Lotterie
jemand
ande=
ren ganz=oder Stuk=weis zu
cediren,
und zu überlassen.
Viertens haben Wir verwilliget, daß der
Impresario,
wie auch alle seine
subalterne
Officianten jener Vorzüge, und Freyheiten sich zu erfreuen haben
sollen, welche andere Pachtere Unserer Kaiserl. Königl. Gefählen, und ihre
Beamte geniessen.
Fünftens solle in diesem privilegirten Werk, und was dahin einschlaget,
kein anderes Gericht, als der jedes Orts aufgestellte
Consessus in Causis
Prin=
cipis, & Commissorum
einige
Ingerenz
, oder
Judicatur
haben, welcher
Con=
sessus
verbunden ist, alle vorfallende Anstände, und Strittigkeiten, welche
zwischen dem
Impresario,
dann A⟨f⟩ter=pachteren, oder Officianten, wie auch
zwischen denen sich in die
Loterie
einlassenden Partheyen in
specie
wider die
Uebertrettere des erst=und anderten Articuls ergeben können,
summarissime
zu
entscheiden, besonders aber wider diejenige
criminaliter
zu verfahren, welche
die Loose abzuänderen, oder zu verfälschen, und hierdurch einen
unrechtmässi=
gen Gewinn zu machen, oder zu suchen, sich vermessen wurden, massen solche,
und alle ihre Mit=helfere nicht anderst, als Diebe, und
Falfarii
angesehen,
auch nach Maaß des Betruges, und deren obwaltenden Umständen am Leib
bestraffet werden sollen.
Sechstens: Damit die
Loterie
=Cammer für die auszustellen kommende
Looß=Zettuls=und Ziehungs=Listen, oder andere sowol vor=als nach der
Zie=
hung vorkommende nöhtige
Publicationes,
um so mehrers sicher gestellet werde,
haben Wir deroselben die Befugnuß eingeraumet, in
Loterie
=Sachen eine
ei=
gene Druckerey zu Wien, oder in anderen Orten, wo selbe ihre Ziehungen
an=
zustellen gedenket, zu halten, jedoch, daß in solcher Druckerey bey Straf sechs
Thaler von jedem Bogen, nichts anderes, als was die
Loterie
betrift, ge=
drucket werden solle.
Siebendens haben Wir dem
Impresario
versprochen, diese aufrichtende
Lo=
terie
in Unseren höchsten Schutz, und
Protection
zu nehmen, und wider alle
beeinträchtig=oder unbillige Zumuthungen, wie andere Unsere Kaiserl. Königl.
Cameral
=Gefähle durch Unsere Landesfürstl. Hof=Cammer=
Procuratores
, und
Fiscalen
hand zu haben, und verthätigen zu lassen. Gleichwie dann auch denen
Loterie
=Haupt=Büchern (wann solche in behöriger guter Ordnung geführet
werden) jener rechtliche Glauben beygeleget werden solle, welcher anderen
Haupt=und Hand=Büchern Unserer Landesfürstl. Aemtern gebühret; zu
wel=
chem Ende Wir Uns vorbehalten, solche Bücher auf jedesmaliges Gut=befin=
den durchsehen, und untersuchen zu lassen.
Achtens muß diese
Loterie
auf die nemliche Weis eingerichtet, und
gehal=
ten werden, wie solche zu Rom, Florenz, Mayland, und Mantua
eingefüh=
ret, und
approbiret
ist, und zwar vollständig nach dem zu Ende dieses Patents
beygefügten Entwurf, welcher ohne Unserem höchsten
Special=Consens
durch
die
Loterie
=Cammer nicht im mindesten überschritten, noch abgeänderet
wer=
den mag. Damit aber das
Publicum
um so mehrers in Sicherheit, und
aus=
ser allem Verdacht einer ungleichen
Manipulation
gesetzet werde, als haben Wir
Uns gnädigst vorbehalten, an jedem Ort, alwo eine
Loterie
aufgerichtet
wer=
den wird, einen besonderen
Officianten
unter dem Titul eines
Lotterie=Secre=
tarii
zu benennen, welchem nach abgelegter Pflicht bey Unserer jedes Orts
aufgestellten Kayserl. Königl.
Repræsentation,
und Cammer ein Schlüssel des
mit doppelten Schloß versperrten
Loterie=Archivs
(worinnen alle
Original=
Ziehungs=Listen deren Collectoren, und alle bey einer jeden Ziehung
bezahl=
te Gewinns=Zettuln aufbehalten werden müssen) zuzustellen seyn, und auf die
vorgeschriebene
Manipulation
Obacht zu tragen, ansonsten aber der
Loterie=
Cammer in deroselben Angelegenheiten seine Dienste zu leisten obligen wird:
desgleichen wird auch Unsere Kayserl. Königl.
Repræsentation
und Cammer
bey jedesmaliger
Loterie
=Ziehung, vier besondere
Commissarien
bestellen, da=
mit selbe auf alles, was vorgehet, die genaue Obsicht tragen sollen, die
Lo=
terie
=Cammer aber ist schuldig, besagtem Unseren Kayserl. Königl.
Loterie=
Secretario
, und zwar alhier in Wien jährlich 300. fl. , in denen anderen Orten
aber jährlich 150. fl. , dann denen vier
Commissariis
bey jedesmaliger Ziehung
zusammen zwölf
Ducaten
in Gold als ein
Honorarium
abzuführen. Nicht
we=
niger denen nach Gut=befinden der
Loterie
=Cammer in denen Listen
aufge=
zeichneten ehrbaren armen Mägdlein, unter deren Namen die fünf Loose
ge=
zogen werden, jeder dererselben 30. fl. zusammen also 150. fl. abzureichen.
Neuntens wird obgedachter
Impresario Octavio
Edler von
Cataldi
zur
Si=
cherheit deren ausfallenden Gwinnen, in die alhiesige Stadt=
Banco
=Haupt
Haupt=
Cassa,
drey Monat vor Anfang der
Loterie
dreymal hundert tausend
Gul=
den erlegen, woran das erste
Ratum
mit 50000. Gulden würklichen abgeführt ist.
Welchemnach also der alhiesige Wienerische Stadt=
Banco
nach Maaß des
eingelegten
Cautions=Quanti
pr. 300000. fl. das Versprechen, und die
Garan=
tie
auf sich nihmet (sofern die
Loterie
=Cammer in der bestimmten Zeit nicht
zuhalten solte) die ausfallende Gewinn, und zu was der
Impresario
sonsten
verbunden ist, aus der Stadt=
Banco
Haupt=
Cassa
, ohne mindesten
Aufent=
halt baar zu bezahlen, in welchem Fall aber, bis das
Cautions=Quantum
auf
die 300000. Gulden wiederum ergänzet seyn wird, die
Loterie
, und alle
wei=
tere Ziehungen sogleich eingestellet werden sollen.
Wir gebieten demnach allen, und jeden, besonders aber Unseren Kayserl.
Königl. in denen Ländern aufgestellten
Repræsentationen
und Cammern, daß
selbe mehr=benannten Unseren
Impresario
der privilegirten
Loterie
bey denen
ihme gnädigst=verliehenen Freyheits=Articuln, kräftigst handhaben, und
schü=
tzen, anbey aber auch nicht zulassen sollen, daß von ihme, oder seinen
Offi=
cianten
darwider gehandlet, oder was anderes, als ihme ausdrücklich
einge=
standen worden, unternommen werde. Dann hieran wird vollzogen Unser
gnä=
digster Will und Meinung. Gegeben in Unserer Kayserl. Königl. Haupt=und
Residenz=Stadt Wien den 13den Monats=Tag
Novembris
im
Siebenzehen=
hundert Ein=und fünfzigsten, Unserer Reiche im zwölften Jahre.
MARIA THERESIA.
L. S. |
Frid. Wilh. Graf von Haugwitz.
Rudolph Graf Choteck.
Joh. Carl Graf Choteck.
Ad Mandatum Sacræ Cæsareo=
Regiæ Majestatis proprium.
Anton Maria Stupan
von Ehrenstein.
Entwurf der Plan
Nach welchem die neue
Loterie,
oder der
sogenann=
te
Loto di Genova
eingerichtet ist.
ES wird eine Verzeichnuß von 90. Loosen à
Num.
1. bis
Num.
90.
inclu=
sivè
verfertiget, und jedes Looß mit dem Namen eines armen
Mägd=
leins, welches der
Impresario
zu erwehlen hat, bezeichnet werden.
Durch sothane in Druk heraus=gebende Verzeichnuß, oder
Lista
wird
der Tag benennet, wann die würkliche Ziehung vor sich gehen wird; bey
wel=
cher zu Abwendung alles Verdachts, nachfolgende Ordnung, und
Formalität
beobachtet werden muß.
Es werden nemlichen an einem bestimmenden Ort, in Gegenwart vier
von Hof aus verordneten
Commissarien,
und des Kayserl. Königl. geschwor=
nen
Loterie=Secretarii
, dann einiger von der
Loterie
=Cammer darzu bestellten
Personen, die 90. Loose, oder
Billets,
nach offentlicher Ablesung, und unter
Jedermanns Einsicht, eines nach dem andern, in das hierzu bereitete Gefäs
geleget, und wohl vermischet, wornach sogleich von einem jungen Knaben,
hiervon fünf Looß eines nach dem anderen gehoben, da inzwischen nach
jedes=
maliger Ziehung eines Looß das Gefäs der besseren Vermischung
halberge=
drähet werden wird.
Die also heraus gezogene fünf Looß seynd die jenige, welche den
Ge=
winn
constituiren,
und nach Maaß der Einlage, bezahlet werden, welche
gezo=
gene fünf
Numeri
sogleich
publiciret,
auch den Tag darauf durch offentlichen
Druk in allen Orten werden kund gemacht werden, dahingegen verbleiben
die übrige 85.
Numeri
zuruk, und ohne Gewinn.
Denen jenigen fünf armen Mägdlein, deren Namen in denen
gezo=
genen fünf Lossen ausgezeichnet seynd, wird von der
Loterie
=Cammer einer
jeden zu einer Heurath=Steuer 30. fl. zusammen also 150. fl. abgereichet.
Wer in dieser
Loterie
sein Glük versuchen will, erwehlet sich von
ge=
dachten 90.
Numeris
einen, oder mehrere, und bestimmet hiervor den Preis,
und die Art des Spiels, nach seiner Willkuhr, dargegen er die Einlag, und
Bezahlung sogleich zu leisten hat.
Wann hernach an dem bestimmten Tag die fünf Looß gezogen werden,
so empfangen selbe, welche einen, oder mehrere von denen heraus
gekomme=
nen fünf
Numeris
erwehlet haben, den Gewinn nach Maaß der Einlage, und
des gemachten Spiels, welches nachfolgende Reguln, und ausgemachte Preis
hat.
Sofern nur ein
Numerus
erwehlet wird, und dieser befindet sich unter
denen heraus=gezogenen fünf Loosen, so empfanget der Jnhaber des
Billets
von diesem
Numero
gegen Einreichung des
Original=Billets
zwölf=mal soviel, als
er darauf eingeleget hat, als zum Exempel für einen Groschen 12. Groschen,
für einen Gulden 12. Gulden, für 10. Gulden hundert zwanzig Gulden, und
sofort.
Wann jemand seinen
Numerum
dergestalten erwehlet, und gleichsam
mit der
Loterie=
Cammer in die Wette stellet, daß diese benante Ziffer
un=
ter denen fünf bey der Ziehung heraus kommenden Loosen, das erste, das
anderte, das dritte, das vierte, oder das fünfte seyn werde, und dieses
hernach in der That also einschluge, so zahlet ihme die
Loterie
darfür
60=
mal so viel, als er eingeleget hat, zum Exempel für einen Groschen 60. Gro=
schen, für 1. Gulden 60. Gulden, für 10. Gulden 600. Gulden, und sofort.
Dahingegen, wann ein solcher
Numerus
auf jenes Ort, dahin das
Ge=
wette gestellet worden, nicht ausfallet, so hat der Jnhaber dessen von der
Loterie
nichts zu haben, es wäre dann, daß er diesen seinen
Numerum
zu=
gleich für ein einfaches Looß gelten liesse, und darfür die Einlag besonders
entrichtete, so hätte ein solcher, wann auch der
Numerus
nicht auf den
ge=
wetteten Platz ausfallet, gleichwolen den schon erwehnt=einfachen Gewinn
der zwölffachen Einlag zu forderen.
Der sein Looß auf zwey
Numeros
(als ein sogenanntes
Ambo
richten
will, und solche zwey
Numeri
werden unter denen fünf Loosen gezogen, so
hat derselbe zwey hundert fünf und zwanzigmal so viel, als er auf solch=sein
zwey=faches Looß, oder so=benamstes
Ambo
eingeleget hat, aus der
Lot=
terie
zu empfangen; zum Exempel für einen Groschen 225. Groschen, oder
11. fl. 15. kr. , für einen Gulden 225. Gulden, für 10. Gulden 2250. Gulden,
und sofort.
Jm Fall aber unter denen gezogenen fünf
Numeris
nur eines, und nicht
das andere von einem solchen
Ambo
heraus kommete, so hat der Jnhaber
des=
sen nichts zu forderen, es wäre dann, daß er seine zwey
Numeros
nicht allein
für einen
Ambo
, sondern auch ein jedes für ein einfaches, in das besondere
gelöset hätte, in welchem letzten Fall ihme der einfache Gewinn auf ein=oder
auf das andere, da aber beyde heraus kommen, nebst dem Preis des
Ambo
auch der Gewinn vor jedes einfaches Looß besonders vergütet werden muß.
Sofern jemand ein Looß auf drey
Numeros
einrichtet, so ein
Terno
heisset, und fallen alle drey solche
Numeri
unter die mehrgedachte fünf Treffer,
so empfanget der Jnnhaber eines solchen
Terno
drey tausendmahl so viel, als
er darfür eingeleget hat, zum Exempel für einen Groschen 3000. Groschen,
das ist 150. Gulden, für einen Gulden 3000. Gulden, für 10. Gulden 30000.
Gulden.
Und kan annebst der Jnhaber eines solchen dreyfachen Looses, oder
sogenannten
Terno
dasselbige auch zugleich auf drey
Ambi
einrichten, in
wel=
chem Fall da alle seine drey
Numeri
unter denen fünf Treffern heraus kämen,
er nicht allein den Preis des
Terno
, sondern auch die Preise deren dreyen
Ambi
(alles nach Maaß seiner Einlage gerechnet) zu gewinnen hat, gestal=
ten ein
Terno
3.
Ambi
in sich enthaltet, als nemlichen die Zahlen 1. und 2.
machen einen
Ambo
, 2. und 3. machen ebenfalls einen
Ambo
, und 1. und 3.
machen auch einen
Ambo
; Es muß aber in solchen Fall das Looß sowol
für einen
Terno
, als auch für ein jedwederes deren besagten dreyen
Ambi
bey
der Einlage besonders gelöset werden:
Als zum Exempel, welcher für einen Gulden spielet, hat für den
Ter=
no
1. Gulden, und für jedes
Ambo
auch 1. Gulden zusammen also 4. Gulden zu
bezahlen: da nun die erwehlte drey
Numeri
unter denen fünf gezogenen Loosen,
oder Treffern befindlich seyn, so bekommet der Jnhaber eines solchen vierfach
bezahlten Loos, erstlich wegen des
Terno
3000. Gulden, dann wegen eines
jedwedern darunter sich befindlichen
Ambo
225. fl. (welches dreyfach gerechnet,
betraget 675. Gulden) mithin in
Summa
3675. Gulden, wann aber nur zwey
von seinen
Numeris
heraus kommen, so hat er nichts anderes, als ein
Ambo
pr. 225. fl. zu empfangen.
Auf eine gleiche Weis kan man sein Looß auf vier, oder auch auf
alle fünf heraus=ziehende
Numeros
einrichten, und da einer das Glük hätte,
das sothane fünf
Numeri
bey der Ziehung ins gesammt heraus kommeten, so
empfangete er (weilen diese fünf Treffer zehen
Terni
, und zehen
Ambi
in sich
begreiffen) falls er alle diese in das besondere bey der Einlag zum Exempel
jedes mit einem Gulden zusammen mit zwanzig Gulden gelöset hätte, nicht
allein wegen deren zehen
Terni
30000. fl. , sondern auch wegen deren zehen
Ambi
2250. Gulden mithin solchergestalten in
Summa
32250. Gulden.
Die Einlage zu dieser
Loterie
beschiehet obbemeldter=massen an denen
hierzu bestimmenden Orten, und bey denen diesfalls von der
Loterie
=Cam=
mer bevollmächtigt=aufgestellten
Collectanten
, oder Einnehmern, denen die
erwehlende
Numeri,
und die Art des Spiels anzudeuten, auch zugleich das
Geld, um wieviel auf jedes Loos obbeschriebener=massen gesetzet werden will,
baar zu erlegen ist, dargegen wird der Einnehmer einen
Interims
=Schein
ex=
tradiren
, auf welchen unter der
Marginal=
Zahl, die erwehlte
Numeri,
und
der bezahlte Preis, wie auch, was im Fall des Gewinns zu empfangen wä=
re, angemerket seyn wird. Es wird aber dieser
Interims
=Schein einige Täge
darnach mit einem von der
Loterie
=Cammer, und von dem
Impresario
selbst
gefertigten
Original=Billet
eingetauschet werden.
Die Zahlung des Gewinns muß jedesmal 24. Stund nach der Ziehung
gegen Einreichung deren
Original
=Loosen an die Uberbringere derenselben
be=
schehen, wiewohlen auch jene, die sich etwann später, jedoch längstens inner
6. Monat darumen anmelden, sich gleich=mässiger Richtigkeit zu versicheren
haben, und wird von allen diesfälligen Gewinnen nicht das mindeste
abgezo=
gen.
Jm jenen Fall aber, da die
Original
=Loose nicht vorgebracht werden
könnten, ist die
Loterie
=Cammer nicht verbunden, einige Zahlung zu leisten,
noch auch, nachdeme die obbemeldte sechs Monat von dem Tag der
Zie=
hung anzurechnen, verflossen seyn werden, wann auch das gewinnende
Ori=
ginal=Billet
beygebracht wurde, massen aus wohl=überlegt=erheblichen
Ursa=
chen alle Looß=Zettul nach Verfliessung deren 6. Monat, ohne mindesten
Aus=
nahm, oder Vorbehalt, für ungültig und kraftlos erkläret werden, es
mö=
gen nun die Jnhabere derenselben Jnn=oder Ausländer seyn.
Schließlichen, und im Fall bey denen
Original
=Loosen entweders in
de=
nen
Numeris,
oder sonsten wider Vermuthen einiger Verstoß sich äusserte,
hat man sich dessentwegen an die
Original=
Vormerkungen deren
Collectoren,
(welche in dem Archiv werden verwahret werden) zu halten, sowohl in
Anse=
hung der
Loterie=
Cammer, als auch des Loos=Jnhabers, der solches in
Originali
vorzuweisen hat.