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Wienerisches DIARIUM

Nr. 102, 22. Dezember 1751

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[1]

Aus Spanien.

Barcellona 4. Nov.

NAchdeme die hiesige Hamburgische Kauf=
leute
die Gewißheit eingezogen, es be=
harre
Jhro Majestät der König von
Spanien dabey, daß das Decret wegen der
Stadt Hamburg alle in die Erfüllung ge=
setzet
werden, dieser Königl. Befehl auch durch
den Marquis de la Eucenada ersten Mini=
ster
deren ausländischen Sachen, an alle Gu=
bernators
deren See=plätzen seye abgeschicket
worden; So haben dieselbe angefangen sich
zur Abreise aus hiesiger Stadt fertig zu ma=
chen
, zu dem Ende haben dieselbe 3. Eng=
ländische
Transport=schiffe gemietet, um alle
ihre Waaren und Meublen, welche sie hier
nicht verkauffen können, auf denenselben an Bord
und anders wohin zu bringen. Gestern wur=
de
auf dem gewöhnlichen Platz dieser Stadt
ein Befehl abgekündiget, in welchem Seine
Majestät der König von Spanien jedermann
Erlaubnus gibt, Kriegs=schiffe, Fregatten,
Galeeren, und gewafnete Fahrzeuge gegen
die Unterthanen des Königs von Marocco und
gegen die Africanische See=rauber auszurüsten,
und solten für einen jeden eingebrachten Bar=
bar
15. Ducaten als ein Geschenke auf denen
Canzleyen des Königs in denen See=plätzen,
wo dergleichen See=rauber eingebracht wür=
den
, bezahlet werden. Vorgestern seynd aus
hiesigen Hafen auf einer Spanischen wol be=
wafneten
Fregatte 4. Engländische Jngenieur
nach Corunna in die See geloffen, um da=
selbst
beym Schif=bau gebracht zu werden,
weil Se. Majestät der König von Spanien

den Schluß gefasset, in denen See=häfen von
Gallicien 7. neue Kriegs=schiffe bauen zu lassen.

Madrid 16. Nov.

Vorgestern kamen beede Königl. Maje=
stäten
mit Dero ganzen Hof=staat in bester
Gesundheit von dem Escurial in den Pallast
Buen=ritiro zuruck: und der Cardinal
Jnfant kehrete zuruck nacher St. Hildephons.
Der Hr. Keene Königl. Groß=brittannischer
Bottschafter hat erst kürzlich wiederum zwey
Expressen von seinem Hof empfangen, und
Seine Excell. erwarten täglich noch einen,
dessen Briefschaften, der Sage nach, den Aus=
schlag
seiner aufhabenden Abhandlung wer=
den
mitbringen können. Die beyden Articul
des am 22. Februarii 1751, zwischen der Re=
gierung
zu Algier, und der Stadt Hamburg
geschlossenen Tractats, welche unserm Hofe
die Gelegenheit gegeben haben, alles Com=
mercium
zwischen seinen Unterthanen und de=
nen
Hamburgern zu verbietten, seynd der 2te
und der 8te. Der erste von diesen Articuln
enthaltet, unter andern, daß man zu Algier
keine Abgaben von Munition, Masten, Holz
und andern zur Erbauung deren Schiffen, wie
auch zur Schiffahrt, nöhtigen Sachen, wel=
che
durch die Hamburgischen Schiffe dahin
möchten gebracht werden, bezahlen soll; in dem
8. Capitul aber ist denen Hamburgern bewil=
liget
worden, die Prisen, so die Algierer et=
wa
in der See dörften gemacht haben, zu
kauffen. Weil sich nun die Stadt Hamburg ih=
rer
Seits durch diesen Tractat verpflichtet hat,
eine gewisse Menge von Artillerie, und Krie=
ges
=munition nach Algier zu liefern; so erhiel=
te
der Hof letztens Ordre, 2. Krieges=schiffe


[2]

von Cadix abzuschicken, um sich zweyer Ham=
burgischen
Schiffe, welche diese Präsente nach
Algier bringen sollen, zu bemeistern.

Aus Jtalien.

Neapel 27. Nov.

Verwichenen Sonntag Abends endigte sich
die zu Ehren des Heil. Januarii, unsers Be=
schützers
, angestellte 9. =tägige Andacht; in=
gleichen
wurden auch die in unserer Dom=
kirchen
durch 8. Tage gehaltene geistliche
Ubungen, um von GOtt die Befreyung von
dem Feuer des Bergs Vesuvii zu erbitten: ge=
endet
, indessen wird dieser Berg seit den 25. des
abgewichenen Monats October nichts als Flam=
men
auf etliche Welsche Meilen weit mit Ver=
wüstung
deren Häusern und benachbarten Or=
ten
aus.

Neapel 30. Nov.

Uber das jüngsthin ergangene Edict wider
die Müßig=gänger und unwürdige Bettler,
welche innerhalb der ihnen bestimmten Frist
aus dem Königreich sich begeben müssen, so
auch beschehen, ist dieser Tagen wieder ein
anderes Gesatz verkündet worden, Kraft wel=
chen
wider die Verfälschere die Todes=straf
gesetzet ist. Mittwochs wurde vor dem Thor
des sogenannten neuen Castells ein gemeiner
Soldat von dem alhiesigen Schweitzer=regi=
ment
Fauch hingerichtet, weilen selber einen
seinigen Cammeraden bloß in der Meinung,
bey ihme einiges Geld zu finden, so dieser ei=
nem
anderen abgeraubt haben möchte, meu=
chelmörderischer
Weise umgebracht hat. Am
Donnerstag Abends kame der gesamte Hof
von Portici in die Stadt herein, um alda zu
überwintern. Montags Vormittag verfügte
sich der König nacher Ligola auf die Rohr=
hennen
=jagd, deren Se. Königl. Majestät selbst
bis 300. die dabey mit geweste Cavalier aber
alle zusammen bey 10000. erlegt haben.

Livorno 3. Dec.

Sowol von Barcellona als Marsilien wird be=
richtet
, daß in dasigen Gewässer verschiedene
Barbarische Raub=schiffe sich sehen liessen, wor=
durch
die Handelschaft beeinträchtiget werde.

Ein unseriges von Genua hieher mit 3000.
Thalern und verschiedenen Waaren auf den
Weeg gewestes Schif ist Montags zu Nachts
unweit Porto=fino durch einen Sturm an un=
serige
Felsen geworfen, und zerscheittert wor=
den
. Nachdem sich jedoch das Volk ausser dem
Schif=patron (welcher Krankheits halber sich
nicht helfen können) gerettet hat.

Parma 4. Dec.

Der aus Spanien hier angelangte neue Be=
vollmächtigte
Marches de Reville haltet mit
unseren Herzog öftere Unterredungen, und
wird mit besonderer Hochachtung tractiret.
Dieser Tagen ist die Herzogin mit einem Fie=
ber
überfallen worden: wovon man schon ge=
förchtet
, daß es in Kinds=blattern ausbrechen
wurde, welche dermalen alhier sehr im Schwung
gehen, sie befindet sich aber wieder besser.

Aus Groß=Brittannien.

Londen 27. November.

Als sich der König Vorgestern nach dem
Parlament begab, und von dannen wieder zu=
ruck
kam, folgte jedesmal Seiner Majestät
eine grosse Anzahl Matrosen von denen Eng=
lischen
Herings=Buysen durch den Pare nach,
und schrie zu wiederholten malen: GOtt seeg=
ne
den König! es lebe der König noch lange
Jahre! Glück und Segen zur Engländischen
Fischerey! Diese Matrosen waren von denen
Buysen Chesterfield, Bedford und Shaftsbu=
ry
; sie trugen rote und blaue Maschen auf ih=
ren
Hüten, und hatten eben das Geschenk be=
kommen
, welches der Aldermann Jansen de=
nen
ertheilet hatte, die dieses Jahr die mei=
sten
Heringe gefangen. Das Schifs=volk vom
Chesterfield hat den ersten Preiß, nämlich
30. Pf. Sterl. , das vom Bedford 20. und das
vom Shaftsbury 15. Pf. Sterling erhalten.
Aus Ostindien hat man Nachricht, daß die
Franzosen sich in keinen vortheilhaften Umstän=
den
befinden; dahero auch Frankreich beschlos=
sen
hat, in dem Hafen von Orient 4000. Mann
einschiffen zu lassen, und sie nach Pondichery
zu senden. Von hieraus geht gleichfalls ein
Kriegs=geschwader unter Commando des Chefs
Edgecumbe nach Ostindien ab. Die Stadt
Plymout hat dem Lord Anson das Burger=

[3]

recht verliehen, und ihm das Diploma, davon
in einer goldenen sehr künstlich gearbeiteten
Dose überreichet. Den 25. erhielte Nummer
40718. den Gewinn von 10000. Pf. Ster=
ling
. Auf der Küste von Jarmouth seynd die=
ses
Jahr 370 Holländische und 120 Franzö=
sische
Buysen gewesen, und man rechnet, daß
dieselben für 178000. Pf. Sterling Heringe
gefischet haben. Nachdem das neue Reglement,
dem übermässigen Gebrauch der starken Ge=
tränke
Einhalt zu thun, eingeführet worden ist,
hat man befunden, daß bey der Accise von de=
nen
Getränken einige 1000. Pfund Sterling
weniger, als zuvor, eingenommen worden
seynd. Die Commissarien der Flotte sollen
wieder 10500. Wagen=holz erhandeln haben,
wo von auf den Werften zu Deptford, Wol=
wich
und Chatam neue Schiffe gebauet wer=
den
sollen. Wie man versichert, wird die
Reise des Königs nach Dero Teutschen
Erbländern im künftigen Jahr sehr frühe
vor sich gehen. Man will Nachricht haben,
daß die Corsaren von Algier, zwey Engländi=
sche
Schiffe hinweg genommen haben, welche
von der Jnsul Minorica gekommen, um ihre
Handlung im Mittelländischen Meer zu trei=
ben
; Solte diese Nachricht bestätiget werden,
so hat man abermalen einen Beweis, wie
schlecht diese See=räuber ihre Versprechungen
und eingegangene Tractaten halten. Der
dritte Sohn des verstorbenen Prinzen von
Wallis ist den 25. Nov. in das 9te Jahr sei=
nes
Alters getretten. Der König und die Frau
Mutter desselben haben hierüber die Compli=
menten
empfangen. Der Lord=Canzler ware
damals krank, als sich das Parlament ver=
sammlete
, deswegen, konnte er nicht darbey
erscheinen. Der König hat den Lord Anson
zum Gouverneur der Garnison von Portsmouth
an die Stelle des verstorbenen Prinzen von
Wallis, imgleichen Charles Townley den Jün=
gern
zum ersten Wappen=herolde vom Nord=
lichen
Theile Englands ernannt. Die Ostin=
dische
Compagnie hat 160. Tonnen Eisen, 40.
Tonnen Stahl und eine grosse Menge anderer
Waaren nach ihren Colonien in Asien einschif=
fet
, und läst in diesem Lande Truppen werben,
um dieselben nach ihren Colonien zu schicken,
und sie für alle Einfälle, woher sie auch kom=
men
möchten, in Sicherheit zu setzen, indeme
die Compagnie in Ansehung des Künftigen sich
gerne in Sicherheit wissen will. Sie erwartet

auch das Corpo Schweitzer nebst denen Trup=
pen
, die alhier geworben werden, welche
man künftigen Monat auf die ordinari=Schif=
fe
, die Segel fertig ligen, einschiffen wird. Die
General Cornwallis, Gouverneur von Neu=
schottland
, hat dieser Tagen der Regierung
gemeldet, daß 2. Kriegs=schiffe von 40. Ca=
nonen
aus England in der Bay von Chehucto
angekommen wären, um alda zur Beschützung
der See=küsten vertheilt zu werden, da er in=
dessen
sich der besten Vorsicht zu Lande bedien=
te
, um die Colonie für die Einfälle deren
Jndianer in Sicherheit zu setzen, welche an=
jetzo
biegsamer wären, als vorhin, und die
Colonie nicht mehr so sehr, als jemals, mit
ihren Einfällen beunruhigen. Dieser Gene=
ral
, dessen Aufführung die Colonisten nicht ge=
nung
rühmen können, hat sich neulich bey dem
neuen Gouverneur von Louisburg beklaget,
daß die Franzosen in der See, die zu der Jn=
sel
Canjo gehöret, fischeten, und er hat den
Gouverneur ersuchet, zu verhindern, daß sol=
ches
inskünftige nicht mehr geschehen möge.

Londen 30. November.

Die Dank=schrift des Unter=hauses ist eine
Wiederholung der Anrede des Königs, und voll
der unterthänigsten Versicherung der Treue und
der Erkanntlichkeit gegen die weise und recht
vätterliche Regierung Sr. Majestät. Wir über=
gehen
sie daher. Heute, als an dem Geburts=
tage
der verwittibten Prinzeßin von Wallis, da
Dieselbe in ihr 33stes Jahr getretten, hat der
König und die Königl. Familie die Glückwün=
sche
deswegen empfangen. Die Gesellschaft der
Antiquarien dieser Stadt, welche von dem =
nige
den 13. dieses ein Privilegium erhalten, be=
stehet
aus 20. Mitgliedern. Se. Majestät seynd
Schutz=herr der Gesellschaft, und der Herr Fol=
kes
, Präsident der Königl. Societät der Wissen=
schaften
, ist gleichfalls Präsident davon.

Gestern wurde im Unter=hause ein=
stimmig
beschlossen, dem Könige die be=
nöhtigten
Subsidien zu bewilligen. Man hat
Nachrichten erhalten, welche gewiß bestättigen,
daß die Franzosen in Ost=indien den grösten
Theil ihrer erhaltenen Vortheile wiederum ver=
loren
haben. Auf Königl. Befehl muß sich alle
Donners=tage eine besondere Commission aus
dem Unter=hause versammlen, welche über Re=
ligions
=sachen sich berahtschlagen soll, um Mit=
tel
auszufinden, der einreissenden Frechheit,

[4]

und der groben Freydenkerey, als wodurch alle
gute Ordnungen kraftloß bleiben, Einhalt zu
thun. Da die hiesige Stadt begierig ist, die
prächtigen Festins auch der Nachwelt bekannt zu
machen, welche sie bey Gelegenheit der beyden
Vermählungen des Dauphins gegeben hat, so
hat Herr Viondel, Königl. Baumeister, und
Mit=glied der Königl. Mahler=Academie,
die Original=Zeichnungen davon durch die ge=
schicktesten
Zeichner und Kupfer=stecher in zweyen
besonderen Bänden stechen lassen. Die Ver=
mählung
des Dauphins mit der Jnfantin von
Spanien machet den ersten Band aus, der mit
einem allegorischen Gemählde gezieret ist, und
aus 20. Platten bestehet. Die andere Vermeh=
lung
dieses Prinzens mit der Königl. Prinzessin
von Polen machet den andern Band aus, der
gleichfalls mit einem allegorischen Gemählde ge=
zieret
ist, und aus 7. Blatten bestehet. Bey
jedem Bande befindet sich eine Beschreibung,
davon die Schrift in Kupfer gestochen, und die
Seiten mit Einfassungen gezieret seynd, die sich
zu der Sache schicken. Das Werk ist prächtig
und der Aufmerksamkeit derer würdig, die
sich auf Zeichnungen und Kupferstiche verstehen.
Es kostet aber auch 144. Livres. Man hat
Nachricht erhalten, daß der Hafen Honsteur
in der Normandie, der seit einiger Zeit durch
den Schlamm, den das Meer in denselben
hingeworfen, sehr beschädiget worden, nun=
mehro
völlig wieder davon befreyet ist, und
daß man die Ein=und Ausfuhr in diesem Ha=
fen
so sicher und leicht gemacht, als dieselbe
vorhin gefährlich und mühsam gewesen.

Londen 3. December.

Heut haben die vom Unter=haus des Par=
laments
über die Anzahl Matrosen, so künfti⟨g⟩=
Jahr im Dienst zu halten seynd, deliberirt.
Jn denen Jnsulen Sottovento ist ein entsetzli=
cher
Sturm gewesen, wodurch eine grosse An=
zahl
Engländischer Fahrzeuge verunglücket, und
andere auf das Land geschmiessen worden. Ein
gleiches ist auch in andern Jnsulen geschehen.
Die Spanier haben letztlich in der Baye von
Honduras 6. Chaloupen und 25. Fahrzeuge,
auf welchen sich in allem 164. Mann befunden,
weggenommen. Man hat deßhalben Vorstel=
lungen
gethan, aber nur 19. Mann wider loß
machen können. Hingegen haben die Schiffe,
welche die Holländer von Curacao ausgeschicket,
um das Commercium zu beschützen, 4. Spani=
sche
Schiffe, welche selbe sehr beunruhiget ha=
ben
, weggenommen. Dieser Tagen kamen 2.

reisende Damen mit einem Französischen Kauf=
fardey
=schif zu Londen an, deren Bagage am
Zoll weggenommen wurde, weil man darunter
sehr viele Französische Galonen, und andere
Waaren angetroffen hat. Der Orcan, den
wir hier den 27. November gehabt haben, war
überaus heftig. Der Sturm=wind wähete
viele Schorn=steine von denen Dächern, und
auf dem Feld war seine Gewalt so stark, daß er
eine Menge Bäume mit denen Wurzeln aus der
Erden risse. Auf der Temse wurden die Schif=
fe
von denen Ankern loßgerissen, und verschie=
dene
derenselben auf den Grund gejagt. Der
Fall, den am Montag der Herzog von
Cumberland nahe bey Croyden mit dem Pferd
auf der Jagd gethan, ist für diesen Prinzen sehr
fatal abgeloffen, indeme Jhro Königl. Hoheit
verschiedene Wunden am Leib davon bekommen,
auch eine Gattung von Seiten=stechen dazu ge=
schlagen
, woraus man nichts gutes schliesset:
Man hat Jhro Königl. Hoheit bereits verschie=
dentlich
zur Ader gelassen, allein Sie befinden
sich diesen Morgen noch sehr übel.

Aus Frankreich.

Toulon 16. Nov.

Die Fregatte, la Flore, welche armiret
wird, soll sich nach Civitavecchia begeben,
und alda den Französischen Bottschafter am
Röm. Hof, Herzog von Nivernois, an Bord
nehmen, und nach Frankreich führen. Das
Kriegs=schif, le Triton, und die Fregatte,
la Gratiosa, seynd am 7. dieses von Louis=
burg
, wohin sie 500. Quintalen Pulfer von
hier überbracht haben, alhier angelangt. Man
hat mit diesen Schiffen vernommen, daß zwi=
schen
denen Französischen, und Engländischen
Commandanten deren beeden Gränz=forten
von Neu=schottland, und der Königl. Jnsul
einige Streittigkeiten entstanden gewesen, aber
wiederum gütlich beygeleget waren. Der Hr.
Chabert, welchen der Hof in Nord=america
gesandt gehabt, um alda Astronomische Ob=
servationes
zu machen, ist mit dem Schif le
Triton zuruk gekommen.

Paris 6. Dec.

Die Schwangerschaft Jhro Königl. Hoheit,
Madame la Dauphine, wird in mehr und
mehr bestättiget, und hoch=besagte Prinzes=
sin
befindet sich bey erwünschtem Wolseyn. Die
Angelegenheiten des Parlaments, welche seit
einiger Zeit in hiesiger Stadt so vieles Aufse=
hen
, und Redens verursachet, seynd endlich

[5]

zum Vergnügen Seiner Majestät des Königs
gänzlich beendiget. Verwichenen Mittwoch
haben sich die Glieder dieses höchsten Gerichts=
Hofes jedes in seine Kammer erhoben, allein
kein Advocat ist dabey erschienen: der erste
Präsident erhielte von Sr. Majestät dem =
nig
ein Patent, worinnen dem Parlament bey
Straf des Ungehorsams, und Königl. Unwil=
lens
befohlen worden, seine Verrichtungen fort=
zusetzen
, und die Advocaten, und Procurato=
res
zu ihrer Pflicht anzuhalten. Das Parla=
ment
versammelte sich hierauf des Nachmit=
tags
, und man hat beschlossen, etliche Com=
missarien
zu ernennen, um den Hof von dem
erhaltenen Patent Nachricht abzustatten; wel=
ches
verwichenen Freytag würklich geschahe; in
der Versammlung des Nachmittags wurde
dieses Patent einregistriret, und verordnet,
daß das Parlament seine Verrichtungen wie
gewöhnlich, wieder vor die Hand nehmen
wolle: letzteren Samstag versammelten sich die
Präsidenten, und Parlaments=rähte, die Ad=
vocaten
erhielten Befehl sich dabey einzufin=
den
, die Gerichts=sachen wurden vorgenom=
men
, und verhandelt, und auf solche Weise
ist dieses Geschäft völlig zu Ende gebracht. Das
Schif der Cumberland genannt, ist von der
Jnsul St. Dominique in dem Hafen zu Brest,
und die Fregatte Amarante, welche man auf
denen Küsten von Jrrland gescheittert zu seyn
geglaubet, ist ebenfalls alda sehr übel zuge=
richtet
zuruk gekommen. Das von Havre de
Grace nach Cap=breton ausgeloffene Schif
Victor Amadeus, ist auf denen Küsten der
Normandie zu Grunde gegangen, die Waa=
ren
, und Menschen aber seynd noch gerettet
worden. Das Schif, die Sultanin ist von
Cap=breton zu Rochelle nach einer 85. tägi=
gen
Schiffahrt glüklich eingeloffen.

Aus Niederland.

Haag 1. Dec.

Die Herren General=Staaten, und alle an=
dere
Collegia, haben sich bisher nach und nach
im Corpore in den Hof von Holland begeben, um
daselbst die Leiche Sr. Durchl. Prinzen Erb=
Statthalters, welche in besagtem Hofe, und
zwar in dem Saale, wo der Prinz die Audien=
zen
zu ertheilen pflegte, auf einem Parade=
behte
ligt, zu sehen. Der Zulauf von Perso=
nen
beederley Geschlechts, die stündlich herzu
eilen, und diesen verwesenden Sitz der irr=
dischen
Herrlichkeit betrachten, hat fast kein
Ende. Die Ausschmückungen, die man allent=

halben wahrnimmt, seynd nicht prächtig; dann
dieser Ausdruck wurde zu schwach seyn, son=
dern
man muß sie in der That recht Königl.
nennen. Die vielen Wachen, ihre verschiede=
ne
Arten, ihre Eintheilungen, die in denen
Zimmern befindliche hohe und niedere
Hof=bediente, alles dieses ist vortreflich an=
geordnet
. Der Saal, in welchem das Parade=
behte
stehet, desgleichen die daranstossende
Vorzimmer, seynd schwarz ausgeschlagen, und
so dunkel, daß dardurch Ehrforcht, und Schmertz
erwecket werden. Die wol angebrachten sil=
bernen
Kron=leuchter schaffen doch durch die
darauf steckende und brennende Wax=ker=
tzen
viel Helligkeit in dem Saale. Das Beh=
te
, welches sich zwischen einem schwarzen, und
versilberten Geländer befindet, hat man mit
silbernem Mohr belegt. Die Leiche selbst ist
in silbernen Mohr gekleidet, und hat darüber
eine Art von einem Oberkleide von schwar=
zem
Satin, mit schwarz seidenen Band=schleif=
fen
. An denen 4. Ecken des Behtes erblicket
man so viele Tabourets, mit Küssen von schwar=
zen
Sammet, worauf der Fürsten=hut, der
Mantel, der Orden des blauen Hosen=ban=
des
, der Helm, der Degen, und der Comman=
do
=stab ligen. Zur rechten Seite des Behtes
ist eine Pyramide, deren Basreliefs die Atro=
pos
, mit ihrer grausamen Scheere, zeigen,
und zur linken eine andere Pyramide, so die
Zeit, mit der jenigen Sense, womit sie Sce=
pter
, und Hirten=stab, abmähet, vorstellet.
Diese Pyramiden seynd mit Sieges=zeichen,
und mit dem Wappen des Prinzens gezieret.
Uber denen beyden Saal=thüren siehet man
die gewöhnlichen Sinn=bilder der Unsterblich=
keit
, und des Todes. Diese ganze Auszie=
rung
ist mit Jnscriptionen, und Devisen ge=
schmükt
. Die Aussetzung der Leiche wird 14.
Tage dauren, und sodann soll die prächtige
Abführung nach Delft geschehen.

Utrecht 3. Dec.

Gestern langeten Se. Hochfürstl. Durchl.
der Erb=prinz von Braunschweig=wolfenbüttel
aus dem Haag alhier an, um die Merkwür=
digkeiten
hiesiger Stadt in Augenschein zu neh=
men
, und heute seynd Sie weiter nach Amster=
damm
abgereiset.

Antwerpen 3. Dec.

Am Dienstag Morgens ist der Fürst von Liech=
tenstein
, nach wieder erlangter Gesundheit,
mit der Fürstin seiner Gemahlin, und ganzen
Gefolge, von hier nach Brüssel abgereiset.

[6]

Wien den 22. December. 1751.

Samstag, den 11. dieses.

NAch beygewohntem Rorate=amt in der
Kammer=kapellen seynd beede Kais. Ma=
jestäten
mit Staats=sachen beschäftiget gewe=
sen
. Abends wurde bey Hof in Beyseyn Aller=
höchster
Majestäten von denen Durchlgsten
jungen Herrschaften, auch jungen Damen, und
Cavalieren die Französische Piece zum letzten=
mal
wiederholet.

4ter Sonntag im Advent, den 19. dieses.

Nach dem Rorate=amt haben beede Kais.
Majestäten mit dem Durchlgsten Erb=und
Kron=prinzen Erz=herzogen Joseph, und Jhro
Königl. Hoheit der Prinzessin Charlotte von
Lothringen in Erscheinung Sr. Excell. des
Päpstl. Hrn. Nuntii Fabricii Serbelloni, und
Sr. Excell. des Venetianischen Hrn. Botschaf=
ters
Cav. Andrea Tron, dann in Begleitung
des gewöhnlichen Hof=gefolgs, dem wochentli=
chen
Gebett, und dem feyerlichen GOttes=dienst
offentlich, und hernach nach=Mittags um 5.
Uhr der Französischen Predig, wie auch der Li=
taney
de Sanctissimo unter Aussetzung des
Hochwürdigsten Altars=Sacrament in der Hof=
kapellen
beygewohnet. Eodem haben Jhro
Majestät die Kaiserin Vor=mittags, Seine
Majestät der Kaiser aber Nach=mittags of=
fentliche
Audienzen ertheilet.

Eben diesen Mittag wurden von 12. bis 1.
Uhr wegen des den 21. dieses als am Fest des
H. Apostels Thomas vorigen Jahrs erfolgten
höchst=betrübten zeitlichen Hintritts Weil. Jh=
rer
Majestät der Römischen Kaiserin Elisabetha
Christina seligster Gedächtnuß, gewester aller=
mildesten
Frauen Mutter unserer Allergnädig=
sten
Landes=fürstin, die Glocken aller hiesigen
Kirchen und GOttes=häusern in=und vor der
Stadt geläutet, und Abends in der Josephini=
schen
Kapellen bey Hof mit Beywohnung Aller=
höchster
Herrschaften all’ incognito, wie auch in
der Kirche deren WW. EE. PP. Capucinern am
Neuen Markt, alwo die Kaiserl. Königl. Kruf=
te
ist, die Todten=vigilien gehalten.

Montag, den 20. dieses.

Fruhe um 7. Uhr haben sich Jhro Majestät
die Kaiserin in die ob=besagte Kirchen deren
WW. EE. PP. Capucinern all’ incognito
verfüget, in aldasiger Kaiserl. Königl. Begräb=
nuß
=krufte zweyen heiligen Messen beygewoh=
net
, und sich sodann wiederum in die Burg
zuruck begeben, alwo bey Dero Zuruck=kunft

sodann beede Kaiserl. Majestäten dem Rora=
te
=amt, und nach solchem da indessen Vormit=
tags
von 9. bis 10. Uhr abermalen in allen
hiesigen GOttes=häusern und Klöstern wegen
des Jahr=tags obgedachten seligsten Hintritts
Jhrer Majestät der Kaiserin Frau Mutter
die Glocken geläutet worden, mit Höchst=
besagt
Seiner Durchl. dem Erz=herzogen
Joseph und denen älteren Durchleuchtigsten
Erz=herzoginnen, wie auch Jhro Königl. Hoheit
der Prinzessin Charlotte um 10. Uhr denen Exe=
quien
für allerhöchst=besagt Jhro Majestät
der verstorbenen Kaiserin in obbenannter Jo=
sephinischen
Kapellen incognito beygewohnet,
und hierauf diesen Tag Sich retirirter gehal=
ten
haben. Nachmittags um 5. Uhr haben
Se. Majestät der Kaiser, in Erscheinung des
Päpstlichen Herrn Nuntius, und des Veneziani=
schen
Herrn Botschafters, wie auch deren Her=
ren
Ritteren des Goldenen Vlieses, der Toison=
vesper
in der Hof=kapellen offentlich abge=
wartet
.

Dienstag, den 21. dieses, Fest des H.
Apostels Thomæ.

Vormittags vor 11. Uhr haben allerhöchst=
besagt
Seine Majestät der Kaiser in aberma=
liger
Erscheinung deren hochgedachten Herren
Bottschaftern und Rittern des goldenen Vlie=
ses
dem feyerlichen Toison=amt in der Hof=
kapellen
beygewohnet. Jhro Majestät die Kai=
serin
aber haben nach dem Rorate=amt denen
geistlichen Exercitiis (so bis den 23. dieses
inclusivé seyn werden) in der Josephinischen
Kapellen all’ incognito abgewartet.

Ubrigens ist heute vor 8. Tagen alhier in
der Vorstadt nächst Maria=hülf ein namhaf=
ter
Diebstahl beschehen, und hat der diesfäl=
lige
Thäter durch den Wiener=wald die Flucht
zu Pferd ergriffen, es hat aber der Dorf=
richter
zu Ried ausserhalb des Wiener=walds
zufolge dem jüngsthin wegen all=ortiger An=
haltung
deren müßig und verdächtigen Leuten
ergangenen Patent seine diesfällige Schuldig=
keit
dergestalten rühmlich beobachtet, daß be=
sagter
Dieb alsogleich bey seiner Ankunft al=
daselbst
auch ohne sonstiger Anzeige als ver=
dächtig
angehalten, und sodann hieher gefäng=
lich
eingeliefert worden ist, womit ernannter
Richter bey alhiesig hohen Obrigkeiten ganz
besonders sich verdient gemacht, und die=
ses
als eine sehr ersprießliche Würkung und
Folge von erbeuteten Patent anzusehen ist.



[7]

Lista deren Verstorbenen zu Wien
in=und vor der Stadt.

Den 18. Decemb.

Jn der Stadt.

  • Elisab. Weiglin, im Burger=spital, alt 80. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Hrn. Jos. Bahl, Verwalt. im Zucht=und Arbeit=
    H. , s. Ehew. Anna Regina, alda, alt 45. J.
  • Dem Jos. Wetschiato, Burgerl. Seiden=färb. , s. K.
    Cathar. , im Herdis. H. in der Leopoldst. , alt 3. J.
  • Dem Casp. Voll, Gold=arbeit. , s. K. Barb. , bey der
    gold. Sul bey St. Ulrich, alt 5. v. J.
  • Anna Schmidin, Wittwe, bey denen 3. Taub. im Ler=
    chenf
    . , alt 79. J.
  • Dem Franz Trater, Lack. , s. W. Cathar. , bey der gold.
    Preß auf der Wied. , alt 44. J.
  • Andre Markart, Geiger, bey dem gestreiften Stiefel in
    der Leopoldst. , alt 23. J.
  • Wenzel Kolich, alt 46. J. , bey denen Fr. Mis.
  • Summa 8. Personen, darunter 2. Kinder.

Den 19. Decemb.

Jn der Stadt.

  • Dem Rudolph Hammer, Burgerl. Huterern, s. S. Ru=
    dolph
    , im Latzen=hof, alt 22. J.
  • Dem Joh. Christoph Roht, Wechsel=schreib. , s. K. Chri=
    stoph
    , bey dem braun. Hirsch. am rot. Thurn, 5. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Joh. Breitschmid, Lust=gart. , s. K. Joh. , im
    Palmis. H. zu Gumpendorf, alt 10. J.
  • Dem Eliä Mayr, Schuh=mach. , s. K. Michael, beym
    bl. Mond=schein in der Leopoldst. , alt 6. J.
  • Theres. Wätzlin, Wittwe, in der Bründel=mühl am
    Alster=bach, alt 34. J.
  • Der Anna Wascherin, Wittwe, ihr S. Jacob, bey de=
    nen
    5. Lerch. am Neustift, alt 12. J.
  • Joh. Schaafwalter, Zimmer=ges. , bey denen 5. Kro=
    nen
    im Liechtenth. , alt 25. J.
  • Summa 7. Personen, darunter 3. Kinder.

Den 20. Decemb.

Jn der Stadt.

  • Hr. Math. Mariat, behauster Burger, in s. H. im tief.
    Graben, alt 66. J.
  • Simon Bach, Hausmeist. , im Margaret. =hof, 79. J.
  • Ant. Jos. Mayrbeitl, Lack. , im alt. Futer=amt, 44. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Albrecht Grim, Burgerl. Schnür=mach. , s. W.
    Magdal. , bey denen 6. Schim. bey St. Ulrich, alt
    35. J.
  • Leop. Livitsch, Herren=koch, bey dem gold. Löw. auf
    der Wind=mühl, alt 66. J
  • Der Veronica Zetlin, Wittwe, ihr K. Elisab. , beym
    bl. Stern in der Alster=gas. , alt 5. J.
  • Dem Jacob Hiter, Vieh=mayrn, s. K. Georg, in s. H.
    zu Erdberg, alt 9. J.
  • Georg Biglmayr, in St. Joh. Nep. Spit. , alt 70. J.
  • Dem Mart. Reisinger, Schif=kn. , s. T. Anna, im Kais.
    Spital=gart. in der Leopoldst. , alt 15. J.
  • Agnes Artnerin, alt 20. J. , Carl Gschwindl, alt 24.
  • J. , und Jos. Minibauer, alt 40. J. , alle 3. im
    Kranken=H.

Den 21. Decemb.

Jn der Stadt.

  • Der Ehrw. Fr. Zeno Peter, Ord. S. Franc. , im Klo=
    ster
    bey St. Hieron. , alt 63. J.
  • Joh. Cronberger, ar. M. , im Kais. Senften=stall, alt
    83. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Adam Bernhard, Tagw. , s. K. Anna, im Stab=
    leris
    . H. in der Leopoldst. , alt 5. v. J.
  • Dem Joh. Bogiberger, Tagw. , s. K. Anna, bey dem
    grün. Säbel im Liechtenth. , alt 6. J.
  • Ant. Claus, alt 50. J. , bey denen Fr. Mis.
  • Sabina Schmidin, alt 91. J. , und Eva Omaplin, alt
    90. J. , beyde im Kranken=H.

EDICT.

Gleichwie die Ministerial=Banco=Depu=
tation
lezthin durch ein Edict vom 9. Augusti
dieses Jahrs die in dem Stadt= Banco übernom=
mene
von Anno 1740. bis inclusivé 1745.
mit der Zahlung verfallene Subsidien=Capita=
lien
aufgekündiget, und darzu einen drey Mo=
natlichen
Termin anberaumet hat; dieser aber
nunmehro bereits verflossen ist; als geschihet
die gegenwärtige neue Kundmachung, daß nun=
mehro
auch alle die jenige pro Subsidiis præ=
sentaneis
erlegte=von dem Stadt= Banco über=
nommene
Capitalien, welche von Anno 1746.
bis inclusivè 1750. mit dem Zahlungs=Ter=
min
verfallen seynd, aufgekündiget, und ent=
schlossen
worden seye, solche Capitalien samt
denen pro rata temporis gebührenden Jnte=
ressen
an jedermänniglich, ohne Unterschried
auf Anmelden, von heutigen Dato an, inner
Zeit dreyer Monaten, baar hinaus bezahlen
zu lassen, mit dem Anhang, daß denen jeni=
gen
Partheyen, welche ihre in vorermeldten
Jahren von Anno 1746. bis inclusivè 1750.
verfallene Capitalien binnen gedachten dreyen
Monaten in Stadt= Banco nicht erheben wur=
den
, nach Verlauf dieses gesetzten Termins kein
Jnteresse mehr bezahlet werden solle: Wel=
ches
dann, gleichwie deswegen das gewöhnli=
che
Edict zu Stadt= Banco affigiret worden;
also auch durch offentlichen Druk jedermänni=
glichen
kund gemacht wird.

Wien den 10. Decemb. 1751.

NB. Bey Hrn. Augustin Bernardi, Buchhand=
ler
, bey der Ober Jesuiter=Pforten gegenüber,
sein Gewölb habend, seynd nachstehende =
cher
zu haben:

  • Heilige Christ=Nacht Metten, das ist, son=



[8]
  • derbare Andacht in der H. Nacht hindurch samt
    denen 3. Heil. Messen von Wort zu Wort, wie
    solche von denen Priestern gelesen werden,
    samt Geistlicher Lesung von der Geburt JEsu
    Christi, nebst vorhergehenden Morgen, wie
    auch Beicht=und Communion=Gebettern un=
    gebunden
    17. kr. gebunden 24. kr.
  • Heilige Faschings=Andacht bestehend in 3.
    tägigen Sacramentalischen Ergözlichkeiten zu
    dem Hochwürdigsten Sacrament des Altars
    ungebunden 12. kr. gebunden 17.
  • Heil. Andachts=Übungen bestehend in kurzen
    Tag=zeiten, Litaneyen, und Gebettern zu de=
    nen
    vornehmsten Heiligen aus der Gesellschaft
    JEsu, 12. kr.
  • Communion=buch enthaltend verschiedene
    Betrachtungen, wann man zum Tisch des Herrn
    gehen will. pr. 45. kr.

Neben denen 7. Büchern in dem grossen ro=
ten
Krebsen ist der erste Stok, welcher durchaus
neu=reparirt, und allerdings commod für eine
grosse Herrschaft, Gesandschaft, oder hohe
Canzley eingerichtet, samt Kellern, Holz=ge=
wölbern
, Pferd=stall, und Wagen=schupfen,
entweder ganz=oder abgetheilter, Monat,
oder Jahrweis täglich zu verlassen, und ist sich
so ein=als anderen Falls bey aldasigem Haus=
meister
anzumelden.

Den 29. dieses Vormittag von 9. bis 12. ,
dann Nachmittag von 3. bis 5. Uhr werden im
Schlosser=hof auf der Setler=stadt einige
Verlassenschafts=effecten dem Meist=biettenden
verkauffet werden.

Den 3. Jan. 1752. Vormittag von 9. bis
12. dann Nach=mittag von 3. bis 5. Uhr wer=
den
in dem Gräfl. Paarischen Garten auf der
Landstrassen verschiedene Verlassenschafts=ef=
fecten
dem Meistbiettenden verkauffet werden.

Es dienet hiemit denen Herren Bücher=Lieb=
habern
zur Nachricht, daß auf den 10. Jan.
1752. und folgende Täge Vormittag von 9.
bis 12. , Nachmittag von 3. bis 6. Uhr, in dem
Zwettel=hof bey St. Stephan im ersten Stok,
ein sehr schöner Vorrat von nutzlichen =
chern
, in verschiedenen Sprachen, wie nicht
weniger verschiedene schöne Kupferstiche von
denen berühmtesten Meistern, ingleichen
cher=kästen mit eingeschnittenen Gläsern dem
Meistbiettenden verkauffet werden. Der Ca=

talogus deren Büchern, ist in der Buchhand=
lung
zum Goldenen Vlies auf dem Juden=platz
gratis zu bekommen.

Wir N. Richter und Raht der Landsfürstl.
Stadt Crems fügen hiemit jedermänniglich zu
wissen; wasmassen wir zu Verkauffung deren
in Weil. Frauen Barbara Sophia Molitorin,
gewest verwittibten Burgerin alhier sel. Ver=
lassenschaft
vorgefundenen in 1739. , 43. , 44. ,
45. , 46. , 47. , 48. , 49. , 50. und 51ster
Gewächsen bestehend in 1800. Emer sich be=
lauffenden
Weinen, samt denen Fassen in eisen=
nen
Banden eine Licitations=Tagsatzung auf
den 31. Jan. Vormittag um 9. Uhr bey dasi=
ger
Stadt Crems Rahthaus zu erscheinen an=
geordnet
haben. Wer nun solche Weine,
und Fässer an sich käuflich zu bringen geden=
ket
, hat sich an dem bestimmten Tag, Stund,
und Ort anzumelden.

NB. Il se trouvent chez Monsr. Briffaut
Libraire, plusieurs nouveautez trés conside=
rables
, que chacun peut voir dans sa Bi=
bliotheque
, im Stadt=anwaltischen Haus
au premier Etage: vis=à=vis les Peres Caê=
tans
: sur le haut Pont.

Almanach de Table pour l’Année bisexti=
le
1752. contenant un detail exacte de tout
ce qui fert à la Vie de de l’homme, dans
chaque Saison.

Les Tables les plus frugales, relié en 〈…〉
roquin avec dentelle d’Or.

Calendrier: ou Etrennes Mignones, cu=
rieuses
& utiles avec les Ephemerides aug=
mentées
, de plusiers evenemens, singu=
liers
& remarquables pour l’Année 1752.
relié en mignature avec devise miroir, &
porte=feuille.

Item: le même en mignature, sans mi=
roir
, avec Etuis doré.

Item: le même: relié en maroquin doré
sur tranche, avec dentelie d’Or.

NB. Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist zu haben:

  • Calendarium Tyrnaviense, ad Annum
    JESU Christi M. DCC. LII. Bissextilem. Ad
    Meridianum Tyrnaviensem, & elevationem
    Poli 48. Graduum, 30. m. in usum Regni
    Hungariæ, ac vicinarum Provinciarum. Jn
    harter Decken eingebunden mit dem Schreib=
    Wort, das Stuck à 40. Kr.







[9]

Wien.

WJr MARJA THERESIA von GOttes Gnaden Römische Kaiserin,
in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien,
Königin ꝛc. ꝛc. Entbieten allen und jeden Unseren treu=gehorsamsten
Unterthanen, und Jnnwohnern, was Würden, Standes, oder Weesens die
in Unseren gesamten Teutschen Erb=landen befindlich seynd, Unsere Kaiserl.
Königl. Gnade, und alles Gutes, und geben denenselben gnädigst zu verneh=
men
, was gestalten schon zu verschiedenen mahlen der Antrag beschehen, wo=
mit
in Unseren Kaiserl. Königl Erb=landen eine wol regulirte Loterie , gleich
es in anderen Königreichen, und Staaten üblich ist, eingeführet werden =
ge
. Dahero seynd Wir hierzu um so mehrers bewogen worden, als Uns
glaubwürdig beygebracht worden ist, daß viele in Unseren Erb=landen befind=
liche
Jnnsassen, und besonders die Fremde hierzu eine Neigung, und Verlan=
gen
tragen, auch würklich auf auswärtigen Loterien spielen, von welchen Lo=
terien
nicht allein hier in Wien, sondern auch in vielen anderen Haupt=städten
und Orten die Collectores und Commissarien aufgestellet seynd.

Weilen nun unter denen verschiedenen Arten deren Loterien , diejenige vie=
len
Beyfall findet, welche in Jtalien unter dem Namen Loto di Genova be=
kannt
, und nicht allein in Unseren und Unsers Herz=geliebtesten Herrn Gemahls
des Römischen Kaisers Majestät und Liebden Erb=landen, sondern auch von
vielen Jahren her, in dem Päpstlichen Gebiet, und fast in allen anderen Län=
dern
und Staaten eingeführet ist, massen dieser Loto di Genova den leichte=
sten
Begrif, und geschwindesten Ausgang hat, auch dergestalten beschaffen ist,
daß jedermann den Preis des Spiels, auch in der mindesten Gattung des
Gelds von selbsten erwehlen, mithin in vollkommener Freyheit, nach seinem
Vermögen, Stand, und Neigung, etwas aussetzen, und dem Glück unter=
werffen
kan.

Dahero haben wir nach reiffer Uberlegung, und eingeholten Raht, auch über ei=
nen
umständlich abgestatteten Vortrag, den gnädigsten Entschluß gefast, daß
vorzüglich dieser Loto di Genova , auf eben die jenige Art und Weis, wie sol=
cher
in obbemeldten Jtaliänischen Staaten reguliret ist, auch in Unseren Kai=
serl
. Königl. Teutschen Erb=landen eingeführet, und gehalten werden möge.

Damit also dieser Loto Ordnung=und Regul=mässig zu Stand komme, ha=
ben
Wir eben dem jenigen, welcher vor Jahren solchen Loto in dem Groß=
Herzogtum Toscana, mit allseitiger Zufriedenheit aufgerichtet, und durch ge=
raume
Zeit bestritten hat, nemlichen Unserem Getreuen Lieben Octavio Edlen
von Cataldi auf sein allerunterthänigstes Anerbieten, ein förmliches Privilegium
unter Unserer höchsten Signatur , noch sub Dato 18. Augusti instehenden Jahrs,
mit nachfolgenden von Uns gnädigst gemachten Anordnungen, und eingestande=
nen
Bedingnussen ausfertigen lassen, welche hiemit zu allseitiger Wissenschaft,
und respectivè Beobachtung, durch gegenwärtiges gedruktes Patent kund ge=
macht
werden.


[10]

Erstens haben Wir obgedachten Octavio Edlen von Cataldi, ein Privile=
gium
privativum auf zehen Jahr anfangend vom ersten April des eintretten=
den
1752ten Jahrs, bis letzten Mertzen 1762. in Gnaden ertheilet, inner wel=
cher
Zeit selber den sogenannten Loto di Genova , auf Art und Weis, wie sol=
cher
zu Rom, Florenz, Mayland, Mantua ꝛc. reguliret ist, auch in allen Un=
seren
Böhmisch=und Oesterreichischen Erb=landen, auf eigene Gefahr und Un=
kösten
, mithin auf Gewinn, und Verlust, aufrichten und halten möge, mit
der gnädigsten Zusage, und Versicherung, daß während diesen 10 Jahren, in
gedacht=Unseren Teutschen Erblanden keine andere Lotterie , oder Glüks=ha=
fen
, unter was Vorwand es immer seyn möge, eingeführet, oder gehalten,
mithin auch jene in Unserem Marggraftum Mähren aufgehoben werden solle;
mit dem alleinigen Ausnahm, daß die Silber=Glücks=hafen welche mit Unserer
unmittelbaren allerhöchsten Bewilligung in denen grösseren Städten gedachter
Länder gehalten werden, noch ferners continuiret werden mögen.

Andertens solle auch keinem von Unseren Kaiserl. Königl. Unterthanen, und
Jnwohneren bemeldter Länder für das künftige mehr erlaubet seyn, auf aus=
wärtigen
Loterien zu spielen, oder sich dahin directè , oder indirectè zu interessi=
ren
, noch weniger aber gestattet werden, daß jemand für auswärtige Loterien
in diesen Ländern einiges Geld colligire, oder eine Correspondenz dahin führe,
weder darum einige Plan, oder Looß habe. Sofern jemand wider diesen, und
den vorigen Articul zu handeln betretten, oder in Erfahrenheit gebracht wur=
de
, solle ein solcher in eine empfindliche Geld=straf, nach Maaß seines Standes,
auch des hoch=oder niederen Spiels nach richterlicher Erkanntnuß condemni=
ret
werden, von welcher Geld=straf ein Drittel dem Denuntianten, ein Drit=
tel
Unserem Ærario, und ein Drittel der Loterie =Cammer zufallen wird.

Drittens solle es in freyer Willkuhr des obgedachten Impresario stehen, die=
se
Loterie nicht allein hier in Wien, sondern auch zugleich in all=anderen Or=
ten
, und Städten Unserer Teutschen Erb=landen aufzurichten, auch durch die=
se
10. Jahr, sowol für seine, als auswärtige fremde Ziehungen, die Einlage
einzunehmen, und jährlichen so viele Ziehungen, als er kan, und will, zu ver=
anstalten
. Zu welchem Ende der Loterie =Cammer erlaubet seyn wird, an al=
len
Orten Officianten, Collectores , und Correspondenten, so ihme Impresa=
rio
nach selbst eigenem Belieben anzunehmen, und zu erwehlen frey stehet,
aufzustellen, und zu halten; wie auch diese privilegirte Lotterie jemand ande=
ren
ganz=oder Stuk=weis zu cediren, und zu überlassen.

Viertens haben Wir verwilliget, daß der Impresario, wie auch alle seine
subalterne Officianten jener Vorzüge, und Freyheiten sich zu erfreuen haben
sollen, welche andere Pachtere Unserer Kaiserl. Königl. Gefählen, und ihre
Beamte geniessen.

Fünftens solle in diesem privilegirten Werk, und was dahin einschlaget,
kein anderes Gericht, als der jedes Orts aufgestellte Consessus in Causis Prin=
cipis
, & Commissorum einige Ingerenz , oder Judicatur haben, welcher Con=
sessus
verbunden ist, alle vorfallende Anstände, und Strittigkeiten, welche

[11]

zwischen dem Impresario, dann A⟨f⟩ter=pachteren, oder Officianten, wie auch
zwischen denen sich in die Loterie einlassenden Partheyen in specie wider die
Uebertrettere des erst=und anderten Articuls ergeben können, summarissime zu
entscheiden, besonders aber wider diejenige criminaliter zu verfahren, welche
die Loose abzuänderen, oder zu verfälschen, und hierdurch einen unrechtmässi=
gen
Gewinn zu machen, oder zu suchen, sich vermessen wurden, massen solche,
und alle ihre Mit=helfere nicht anderst, als Diebe, und Falfarii angesehen,
auch nach Maaß des Betruges, und deren obwaltenden Umständen am Leib
bestraffet werden sollen.

Sechstens: Damit die Loterie =Cammer für die auszustellen kommende
Looß=Zettuls=und Ziehungs=Listen, oder andere sowol vor=als nach der Zie=
hung
vorkommende nöhtige Publicationes, um so mehrers sicher gestellet werde,
haben Wir deroselben die Befugnuß eingeraumet, in Loterie =Sachen eine ei=
gene
Druckerey zu Wien, oder in anderen Orten, wo selbe ihre Ziehungen an=
zustellen
gedenket, zu halten, jedoch, daß in solcher Druckerey bey Straf sechs
Thaler von jedem Bogen, nichts anderes, als was die Loterie betrift, ge=
drucket
werden solle.

Siebendens haben Wir dem Impresario versprochen, diese aufrichtende Lo=
terie
in Unseren höchsten Schutz, und Protection zu nehmen, und wider alle
beeinträchtig=oder unbillige Zumuthungen, wie andere Unsere Kaiserl. Königl.
Cameral =Gefähle durch Unsere Landesfürstl. Hof=Cammer= Procuratores , und
Fiscalen hand zu haben, und verthätigen zu lassen. Gleichwie dann auch denen
Loterie =Haupt=Büchern (wann solche in behöriger guter Ordnung geführet
werden) jener rechtliche Glauben beygeleget werden solle, welcher anderen
Haupt=und Hand=Büchern Unserer Landesfürstl. Aemtern gebühret; zu wel=
chem
Ende Wir Uns vorbehalten, solche Bücher auf jedesmaliges Gut=befin=
den
durchsehen, und untersuchen zu lassen.

Achtens muß diese Loterie auf die nemliche Weis eingerichtet, und gehal=
ten
werden, wie solche zu Rom, Florenz, Mayland, und Mantua eingefüh=
ret
, und approbiret ist, und zwar vollständig nach dem zu Ende dieses Patents
beygefügten Entwurf, welcher ohne Unserem höchsten Special=Consens durch
die Loterie =Cammer nicht im mindesten überschritten, noch abgeänderet wer=
den
mag. Damit aber das Publicum um so mehrers in Sicherheit, und aus=
ser
allem Verdacht einer ungleichen Manipulation gesetzet werde, als haben Wir
Uns gnädigst vorbehalten, an jedem Ort, alwo eine Loterie aufgerichtet wer=
den
wird, einen besonderen Officianten unter dem Titul eines Lotterie=Secre=
tarii
zu benennen, welchem nach abgelegter Pflicht bey Unserer jedes Orts
aufgestellten Kayserl. Königl. Repræsentation, und Cammer ein Schlüssel des
mit doppelten Schloß versperrten Loterie=Archivs (worinnen alle Original=
Ziehungs=Listen deren Collectoren, und alle bey einer jeden Ziehung bezahl=
te
Gewinns=Zettuln aufbehalten werden müssen) zuzustellen seyn, und auf die
vorgeschriebene Manipulation Obacht zu tragen, ansonsten aber der Loterie=
Cammer in deroselben Angelegenheiten seine Dienste zu leisten obligen wird:

[12]

desgleichen wird auch Unsere Kayserl. Königl. Repræsentation und Cammer
bey jedesmaliger Loterie =Ziehung, vier besondere Commissarien bestellen, da=
mit
selbe auf alles, was vorgehet, die genaue Obsicht tragen sollen, die Lo=
terie =Cammer aber ist schuldig, besagtem Unseren Kayserl. Königl. Loterie=
Secretario , und zwar alhier in Wien jährlich 300. fl. , in denen anderen Orten
aber jährlich 150. fl. , dann denen vier Commissariis bey jedesmaliger Ziehung
zusammen zwölf Ducaten in Gold als ein Honorarium abzuführen. Nicht we=
niger
denen nach Gut=befinden der Loterie =Cammer in denen Listen aufge=
zeichneten
ehrbaren armen Mägdlein, unter deren Namen die fünf Loose ge=
zogen
werden, jeder dererselben 30. fl. zusammen also 150. fl. abzureichen.

Neuntens wird obgedachter Impresario Octavio Edler von Cataldi zur Si=
cherheit
deren ausfallenden Gwinnen, in die alhiesige Stadt= Banco =Haupt Haupt=
Cassa, drey Monat vor Anfang der Loterie dreymal hundert tausend Gul=
den
erlegen, woran das erste Ratum mit 50000. Gulden würklichen abgeführt ist.

Welchemnach also der alhiesige Wienerische Stadt= Banco nach Maaß des
eingelegten Cautions=Quanti pr. 300000. fl. das Versprechen, und die Garan=
tie
auf sich nihmet (sofern die Loterie =Cammer in der bestimmten Zeit nicht
zuhalten solte) die ausfallende Gewinn, und zu was der Impresario sonsten
verbunden ist, aus der Stadt= Banco Haupt= Cassa , ohne mindesten Aufent=
halt
baar zu bezahlen, in welchem Fall aber, bis das Cautions=Quantum auf
die 300000. Gulden wiederum ergänzet seyn wird, die Loterie , und alle wei=
tere
Ziehungen sogleich eingestellet werden sollen.

Wir gebieten demnach allen, und jeden, besonders aber Unseren Kayserl.
Königl. in denen Ländern aufgestellten Repræsentationen und Cammern, daß
selbe mehr=benannten Unseren Impresario der privilegirten Loterie bey denen
ihme gnädigst=verliehenen Freyheits=Articuln, kräftigst handhaben, und schü=
tzen
, anbey aber auch nicht zulassen sollen, daß von ihme, oder seinen Offi=
cianten
darwider gehandlet, oder was anderes, als ihme ausdrücklich einge=
standen
worden, unternommen werde. Dann hieran wird vollzogen Unser gnä=
digster
Will und Meinung. Gegeben in Unserer Kayserl. Königl. Haupt=und
Residenz=Stadt Wien den 13den Monats=Tag Novembris im Siebenzehen=
hundert
Ein=und fünfzigsten, Unserer Reiche im zwölften Jahre.

MARIA THERESIA.

L. S.

Frid. Wilh. Graf von Haugwitz.

Rudolph Graf Choteck.

Joh. Carl Graf Choteck.

Ad Mandatum Sacræ Cæsareo=
Regiæ Majestatis proprium.

Anton Maria Stupan
von Ehrenstein.

[13]

Entwurf der Plan

Nach welchem die neue Loterie, oder der sogenann=
te
Loto di Genova eingerichtet ist.

ES wird eine Verzeichnuß von 90. Loosen à Num. 1. bis Num. 90. inclu=
sivè
verfertiget, und jedes Looß mit dem Namen eines armen Mägd=
leins
, welches der Impresario zu erwehlen hat, bezeichnet werden.

Durch sothane in Druk heraus=gebende Verzeichnuß, oder Lista wird
der Tag benennet, wann die würkliche Ziehung vor sich gehen wird; bey wel=
cher
zu Abwendung alles Verdachts, nachfolgende Ordnung, und Formalität
beobachtet werden muß.

Es werden nemlichen an einem bestimmenden Ort, in Gegenwart vier
von Hof aus verordneten Commissarien, und des Kayserl. Königl. geschwor=
nen
Loterie=Secretarii , dann einiger von der Loterie =Cammer darzu bestellten
Personen, die 90. Loose, oder Billets, nach offentlicher Ablesung, und unter
Jedermanns Einsicht, eines nach dem andern, in das hierzu bereitete Gefäs
geleget, und wohl vermischet, wornach sogleich von einem jungen Knaben,
hiervon fünf Looß eines nach dem anderen gehoben, da inzwischen nach jedes=
maliger
Ziehung eines Looß das Gefäs der besseren Vermischung halberge=
drähet
werden wird.

Die also heraus gezogene fünf Looß seynd die jenige, welche den Ge=
winn
constituiren, und nach Maaß der Einlage, bezahlet werden, welche gezo=
gene
fünf Numeri sogleich publiciret, auch den Tag darauf durch offentlichen
Druk in allen Orten werden kund gemacht werden, dahingegen verbleiben
die übrige 85. Numeri zuruk, und ohne Gewinn.

[14]

Denen jenigen fünf armen Mägdlein, deren Namen in denen gezo=
genen
fünf Lossen ausgezeichnet seynd, wird von der Loterie =Cammer einer
jeden zu einer Heurath=Steuer 30. fl. zusammen also 150. fl. abgereichet.

Wer in dieser Loterie sein Glük versuchen will, erwehlet sich von ge=
dachten
90. Numeris einen, oder mehrere, und bestimmet hiervor den Preis,
und die Art des Spiels, nach seiner Willkuhr, dargegen er die Einlag, und
Bezahlung sogleich zu leisten hat.

Wann hernach an dem bestimmten Tag die fünf Looß gezogen werden,
so empfangen selbe, welche einen, oder mehrere von denen heraus gekomme=
nen
fünf Numeris erwehlet haben, den Gewinn nach Maaß der Einlage, und
des gemachten Spiels, welches nachfolgende Reguln, und ausgemachte Preis
hat.

Sofern nur ein Numerus erwehlet wird, und dieser befindet sich unter
denen heraus=gezogenen fünf Loosen, so empfanget der Jnhaber des Billets
von diesem Numero gegen Einreichung des Original=Billets zwölf=mal soviel, als
er darauf eingeleget hat, als zum Exempel für einen Groschen 12. Groschen,
für einen Gulden 12. Gulden, für 10. Gulden hundert zwanzig Gulden, und
sofort.

Wann jemand seinen Numerum dergestalten erwehlet, und gleichsam
mit der Loterie= Cammer in die Wette stellet, daß diese benante Ziffer un=
ter
denen fünf bey der Ziehung heraus kommenden Loosen, das erste, das
anderte, das dritte, das vierte, oder das fünfte seyn werde, und dieses
hernach in der That also einschluge, so zahlet ihme die Loterie darfür 60=
mal
so viel, als er eingeleget hat, zum Exempel für einen Groschen 60. Gro=
schen
, für 1. Gulden 60. Gulden, für 10. Gulden 600. Gulden, und sofort.

Dahingegen, wann ein solcher Numerus auf jenes Ort, dahin das Ge=
wette
gestellet worden, nicht ausfallet, so hat der Jnhaber dessen von der
Loterie nichts zu haben, es wäre dann, daß er diesen seinen Numerum zu=
gleich
für ein einfaches Looß gelten liesse, und darfür die Einlag besonders
entrichtete, so hätte ein solcher, wann auch der Numerus nicht auf den ge=
wetteten
Platz ausfallet, gleichwolen den schon erwehnt=einfachen Gewinn
der zwölffachen Einlag zu forderen.

Der sein Looß auf zwey Numeros (als ein sogenanntes Ambo richten
will, und solche zwey Numeri werden unter denen fünf Loosen gezogen, so
hat derselbe zwey hundert fünf und zwanzigmal so viel, als er auf solch=sein
zwey=faches Looß, oder so=benamstes Ambo eingeleget hat, aus der Lot= terie zu empfangen; zum Exempel für einen Groschen 225. Groschen, oder
11. fl. 15. kr. , für einen Gulden 225. Gulden, für 10. Gulden 2250. Gulden,
und sofort.

Jm Fall aber unter denen gezogenen fünf Numeris nur eines, und nicht
das andere von einem solchen Ambo heraus kommete, so hat der Jnhaber des=
sen
nichts zu forderen, es wäre dann, daß er seine zwey Numeros nicht allein
für einen Ambo , sondern auch ein jedes für ein einfaches, in das besondere

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gelöset hätte, in welchem letzten Fall ihme der einfache Gewinn auf ein=oder
auf das andere, da aber beyde heraus kommen, nebst dem Preis des Ambo
auch der Gewinn vor jedes einfaches Looß besonders vergütet werden muß.

Sofern jemand ein Looß auf drey Numeros einrichtet, so ein Terno
heisset, und fallen alle drey solche Numeri unter die mehrgedachte fünf Treffer,
so empfanget der Jnnhaber eines solchen Terno drey tausendmahl so viel, als
er darfür eingeleget hat, zum Exempel für einen Groschen 3000. Groschen,
das ist 150. Gulden, für einen Gulden 3000. Gulden, für 10. Gulden 30000.
Gulden.

Und kan annebst der Jnhaber eines solchen dreyfachen Looses, oder
sogenannten Terno dasselbige auch zugleich auf drey Ambi einrichten, in wel=
chem
Fall da alle seine drey Numeri unter denen fünf Treffern heraus kämen,
er nicht allein den Preis des Terno , sondern auch die Preise deren dreyen
Ambi (alles nach Maaß seiner Einlage gerechnet) zu gewinnen hat, gestal=
ten
ein Terno 3. Ambi in sich enthaltet, als nemlichen die Zahlen 1. und 2.
machen einen Ambo , 2. und 3. machen ebenfalls einen Ambo , und 1. und 3.
machen auch einen Ambo ; Es muß aber in solchen Fall das Looß sowol
für einen Terno , als auch für ein jedwederes deren besagten dreyen Ambi bey
der Einlage besonders gelöset werden:

Als zum Exempel, welcher für einen Gulden spielet, hat für den Ter= no 1. Gulden, und für jedes Ambo auch 1. Gulden zusammen also 4. Gulden zu
bezahlen: da nun die erwehlte drey Numeri unter denen fünf gezogenen Loosen,
oder Treffern befindlich seyn, so bekommet der Jnhaber eines solchen vierfach
bezahlten Loos, erstlich wegen des Terno 3000. Gulden, dann wegen eines
jedwedern darunter sich befindlichen Ambo 225. fl. (welches dreyfach gerechnet,
betraget 675. Gulden) mithin in Summa 3675. Gulden, wann aber nur zwey
von seinen Numeris heraus kommen, so hat er nichts anderes, als ein Ambo
pr. 225. fl. zu empfangen.

Auf eine gleiche Weis kan man sein Looß auf vier, oder auch auf
alle fünf heraus=ziehende Numeros einrichten, und da einer das Glük hätte,
das sothane fünf Numeri bey der Ziehung ins gesammt heraus kommeten, so
empfangete er (weilen diese fünf Treffer zehen Terni , und zehen Ambi in sich
begreiffen) falls er alle diese in das besondere bey der Einlag zum Exempel
jedes mit einem Gulden zusammen mit zwanzig Gulden gelöset hätte, nicht
allein wegen deren zehen Terni 30000. fl. , sondern auch wegen deren zehen
Ambi 2250. Gulden mithin solchergestalten in Summa 32250. Gulden.

Die Einlage zu dieser Loterie beschiehet obbemeldter=massen an denen
hierzu bestimmenden Orten, und bey denen diesfalls von der Loterie =Cam=
mer
bevollmächtigt=aufgestellten Collectanten , oder Einnehmern, denen die
erwehlende Numeri, und die Art des Spiels anzudeuten, auch zugleich das
Geld, um wieviel auf jedes Loos obbeschriebener=massen gesetzet werden will,
baar zu erlegen ist, dargegen wird der Einnehmer einen Interims =Schein ex= tradiren , auf welchen unter der Marginal= Zahl, die erwehlte Numeri, und
der bezahlte Preis, wie auch, was im Fall des Gewinns zu empfangen =

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re, angemerket seyn wird. Es wird aber dieser Interims =Schein einige Täge
darnach mit einem von der Loterie =Cammer, und von dem Impresario selbst
gefertigten Original=Billet eingetauschet werden.

Die Zahlung des Gewinns muß jedesmal 24. Stund nach der Ziehung
gegen Einreichung deren Original =Loosen an die Uberbringere derenselben be=
schehen
, wiewohlen auch jene, die sich etwann später, jedoch längstens inner
6. Monat darumen anmelden, sich gleich=mässiger Richtigkeit zu versicheren
haben, und wird von allen diesfälligen Gewinnen nicht das mindeste abgezo=
gen
.

Jm jenen Fall aber, da die Original =Loose nicht vorgebracht werden
könnten, ist die Loterie =Cammer nicht verbunden, einige Zahlung zu leisten,
noch auch, nachdeme die obbemeldte sechs Monat von dem Tag der Zie=
hung
anzurechnen, verflossen seyn werden, wann auch das gewinnende Ori= ginal=Billet beygebracht wurde, massen aus wohl=überlegt=erheblichen Ursa=
chen
alle Looß=Zettul nach Verfliessung deren 6. Monat, ohne mindesten Aus=
nahm
, oder Vorbehalt, für ungültig und kraftlos erkläret werden, es =
gen
nun die Jnhabere derenselben Jnn=oder Ausländer seyn.

Schließlichen, und im Fall bey denen Original =Loosen entweders in de=
nen
Numeris, oder sonsten wider Vermuthen einiger Verstoß sich äusserte,
hat man sich dessentwegen an die Original= Vormerkungen deren Collectoren,
(welche in dem Archiv werden verwahret werden) zu halten, sowohl in Anse=
hung
der Loterie= Cammer, als auch des Loos=Jnhabers, der solches in
Originali vorzuweisen hat.

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