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Wienerisches DIARIUM

Nr. 69, 27. August 1749

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[1]

Aus Portugal.

Lisabon 21. Julii.

SEine Majestät der König, welcher in
denen ersten Tagen dieses Monats sehr
Sc trank gewesen, befinden Sich derma=
len
also gebessert, daß Sie den 16. dieses er=
kläreten
, Sie spüreten Kräften genug, um wie=
der
nach Caldas zu reisen, um sich des dasi=
gen
mineralischen Wassers von neuem zu bedie=
nen
. Die ausländischen Ministers seynd auch
deswegen bey Hofe gewesen, und haben Se.
Majestät zu Dero Besserung Glük gewunschen.
Die publicirte Policey=Ordnung behaltet seine
Richtigkeit, dann man hat bemerket, daß die vor=
nehmien
, und ältesten Famillen sich entweder
zu Grund gerichtet, oder bey denen prächtigen
Mode vildern in Verachtung gekommen. Es
bleihet also der Königl. Schluß feste, und wird
nichts geändert werden. Man hat bemerket,
daß ein einziger Galanterie/ handler durch
schlechte Perlen, und Edel=gesteine reich wor=
den
, und daß wenigstens 4. Millionen für lau=
ter
Kleinigkeiten aus dem Neich gekommen.
Aus NordGallizien hat man, daß den 2. und
3ten dieses der Fluß Minho durch die gewal=
tige
Platz=regen dermassen angeloffen wäre,
daß derselbe aus denen Ufern gestiegen, mehr
als 40. umligende Dörfer überschwemmet,
Häuser, und Ställe weggespühlet, und bey
nahe alle Lande mit denen Früchten verwüstet
hatte, wie dann auch eine grosse Anzahl Men=
schen
, und Vieh elendiglich um das Leben ge=
kommen
wären.

Aus Groß=Brittannien.

Londen 5. Aug.

Mit der Engländischen Fischerey an denen

Küsten von Schottland, und denen Arcadi-
schen
Jnsuln, imgleichen im Jsländischen Mee=
re
, wird es nun ein rechter Ernst. Die Vor=
nehmsten
schiesfen zusammen, einen guten Fond
zu machen, und Se. Majestät haben dieses
Unternehmen nicht nur grädigst gebilliget, und
der Nation angepriesen, sondern auch selbst
1000. Pfund Sterling darzu geschenket, um
die Schotten aufzumuntern. Sieben Schiffe
seynd segelfertig diese Fischerey zu bedecken.
Unser Nachbarschaft die Holländer, haben sich
sehr darüber beschweret, allein da wir das
nächste Recht haben, an unseren eigenen Küsten
zu sischen, so können sie uns solches nicht leicht
ubel nehmen. Jn Schottland hat man bereits
verschiedene Commissarien zu dieser Absicht er-
nannt
, so die Aufsicht haben sollen. Seldige
seynd der Lord Deskford, der Lord Sommer=
ville
, der Lord Belhafen, und die Herren Boy=
le
, Moule und Kinlot. Dem Französischen
Minister, Marquis von Mirepoix, begegnet
man hier vorzüglich. Am vorigen Sonntage
hatte er bey dem Prinzen, und der Prinzessin
von Wallis gleichfalls seine Audienz. Unser
Minister in der Schweiz, der Hr. Baron Bur=
naby
, wird täglich zuruk erwartet, man =
ret
aber nicht, daß an seine Stelle wiederum
jemand dahin gehen solle. Es ist eine unge=
meine
Anzahl von Teutschen hier, so meiste aus
dem Würtembergischen Lande seynd. Diese ar=
me
Leute seynd entweder von ihren eigenen
Landes leuten, die sich in America befinden, hie=
her
gelocket worden, oder auch die Einfalt,
daß sie in England alles zehnfach wieder sin=
den
würden, was sie verlassen, hat Gelegen=
heit
zu ihrer Reise gegeben. Hundert davon
seynd am vorigen Mittwoch eingeschiffet, und
nach Neu=Sottland zur Bevölkerung gesandt
worden. Sechs bis 700. haben den Hrn. Ge=

[2]

heimen Raht von Münchhausen eine Bittschrift
übergeben, und darinnen um eine gleiche Gna=
de
angehalten. Ein Theil von diesen Leuten
gehet alhier beiteln, und ein Theil wird von
dem hiesigen Capitan, oder vielmehr Kaufmann
Cracket unterhalten, der sie nach seinen Pplan=
tationen
schicken will, alwo sie aber gewisse
Jahre, als Sclaven, dienen müssen. Es sol=
len
sich bereits über 6000. von denen Coloni=
sten
in Neu=Schottland befinden, und die Zahl
wird über 10000. sichbelauffen, wann sie al=
le
daselbst werden angelangt seyn. Von Schot=
ten
, und Jrren meldet sich noch täglich eine
grosse Anzahl, und kan man ihnen die Reise da
hin nicht wol abschlagen. Jn diesen Tagen
hat man allerley Kriegs=rüstungen dahin ein=
geschiffet
. Auch seynd einige Jngenieurs dahin
abgegangen, um Festungs=werke alda zu er=
richten
. Am Sonntag wurde die Marquisin
von Mirepoix dem Könige zu Kensington durch
die Gräfin von Albemarle vorgestellet. Se.
Majest. empfiengen dieselbe mit besonderen
Merkmalen der Achtung. Auf Befehl der Re=
gierung
müssen unverzüglich 600000. Unzen
Silber nach Neu Schottland üdermachet wer=
den
, um diese Colonie wegen der Kosten schad.
loß zu halten, welche sie zu der Unternehmung
auf Cap Bretton verwendet hat; auch sollen dem
Verlaut nach, die linkosten der wider Canada
vorgehabten Unternehmung, so sich auf 10000.
Pf. Sterl. belauffen, vergütet werden. Mit
Spanien stehen die Sachen noch auf dem vo=
rigen
Fuß. Man sagt, daß der verstorbene
Herzog von Montagne über 500000. Pfund
Sterling anligenden Gütern, und 250000. in
baarem Geld, Silber=geschirt, und anderen
Mobilien hinterlassen habe. Er hat ungefehr
6000. Pfund Sterlings zu milden Sachen legi=
ret
, und allen seinen Bedienten hensiones auf
Lebenslang vermacht.

Londen 8. Aug.

Der König hat verschiedene vacante Kriegs=
Stellen vergeben. Der General Ligonier hat
das zweyte Regiment Gardes Dragoner, so der
verstorbene Herzog von Montagne gehabt, be=
kommen
, und der Ritter Carl Howard ist zum
Gubernator von Carlisle gemacht worden.
Kraft der Nachricht, welche der Hof aus Gi=
braltar
erhalten, ist der Hr. General-Major
Bland, Gubernator dieses Platzes, gegen En=
de
des vorigen Monats, daselbst nach einer

10. tägigen Reise glüklich angelangt, nachde=
me
er den 19. Julii von St. Helena unter
Segel gegangen. Auf welcher See=reise die=
ser
Gubernator nicht mehr als 2. Mann ver=
loren
, welche aber bereits bey der Abreise nicht
wolauf gewesen. Von der alten Besatzung
dieses Orts ist bereits ein Theil auf verschiede=
nen
Transport=schiffen den ersten dieses zu
Portsmout angelanget, worunter viele Leute
seynd, welche bereits 20. Jahre zu Gibraltar
in Garnison gestanden. Alle während dem
lezten Krieg zu Wasser gemachte Priesen, wel=
che
nach genauer Untersuchung nicht richtig be=
funden
worden, werden auf Befehl des Ho=
fes
zuruk gegeben. Das Schif der König Da=
vid
von Plymout nach Madera, Antigon und
Carolina gehend, ist auf der Küste von Portu=
gal
, und der Endravour auf der Barbarischen
Küste gefunken.

Aus Frankreich.

Paris 11. Augusti.

Jhro Majestät der König wird anheute von
Compiegne durch hiesige Staot nach Versaies
zuruk kehren, und sich einige Tagezu la Meutte
mit der Jagd belunigen. Bey dero Ankunft
werden Höchst=Dieseibe die durch den Tod des
Herrn Launay erledigte Stelle eines Gouver=
neurs
der Bastille vergeben, welche, wie man
glaubt, dem Marquis von Chatelet zu Theil
werden solle. Der Spanische Bottschafter, Hr.
Pignatelly, ist von Hofe alhier angelangt. Man
vernunmt, daß der Marschall Graf von Sachsen
in kurzem anhero zuruk kommen werde, massen
derselbe den 4 dieses von Dreßden abgereiset
seyn solle. Der an den Jnfanten Herzogen von
Parma ernannte Königlich=ausserordentliche Ab=
gesandte
, Marquis de Maulevrier, wird in kur=
zem
nach Parma abreisen. Dieser Tagen ist al=
hier
eine grau in dem 112. Jahr ihres Alters
mit Tod abgegangen. Der Kaiserl. Gesandte,
Herr von Marschall, ist letzteren Donnerstag al=
hier
angelangt. Jhro Majestät der König hat
die von denen Marschallen von Frankreich we=
gen
des Ritter Ordens von St. Ludwig gemach=
te
Verordnung durch einen Königl. Befehl be=
stättiget
, wormn unter anderem anbefohlen ist,
daß die Ritter dieses Ordens verbunden seyn sol=
len
, das Ordens Creuzoffentlich, und nicht ver=
borgener
zu tragen, und ist darinn verbotten,
das Band allein zu tragen, auch allen und je=
den
untersagt, keine dergleichen Bande, ohne ei=

[3]

ner befonderer Vergünstigung des Staaks=und
Kriegs=Seeretarii zu verfertigen, oder zu ver=
kauffen
. Nachdeme es abermal geschehen, daß
der König seinen Unterthanen verbotten, es
sollten dieselbe weder in die Türkey noch in der
Barbarey sich einige ligende Güter anschaffen,
es aber auch bis dahin also zugegangen, daß der=
gleichen
gewinnsüchtige Leute in einem Weg wie
den andern fortgefahren, solche Guter an sich zu
bringen, unter dem Vorwand, daß sie entwe=
der
von dem Groß=Sultan, oder von denen
Barbarischen Regierungen seyen gezwungen
worden, dergleichen Güter an Bezahlungs=statt
anzunehmen, was man ihnen ist schuldig gewe=
fen
; mithin aber diese Leute gezwungen gewe=
sen
, auf diesen ihren Gütern zu bleiben, und
nimmer wieder nach Frankreich kommen zu dörf=
fen
; als haben Seine Majestät hierwider noch=
malen
folgende Verordnung ausgehen lassen:
Daß näimlich 1.) alle Französische Consuls, Ooll-
metscher
oder Kauf=Leute in der Levante, in dem
Türkischen Reich oder Barbarey nicht mehr ve=
fugt
senn sollen, dergleichen ligende Güter an
Häusern, Aekern, Wiesen und Feldern an sich
zu bringen, unter was für einem Vorwand es
auch immer seyn möchte, und unter Strasse
daß sie mit Verlust ihrer Güter, zuruk nach Frank=
rrich
abgeholet werden sollten. 2.) Wird zu
dem Ende diesen Güter Besitzern ausser Landes
ein 6. Monatlicher Termin hiemit gegeben, um
ihre Zachen in Richtigkeit zu bringen, anders
dieselbe in die andictirte Straffe verfallen seyn
sollen Doch sollen 3.) die Behausungen eines
jedweden Französischen Botschafters in der Tür=
key
oder Barbarey, wie nigleichen die Häuser
derer Consuis ihre Kapellen, Todten=Gärten
und Herbergen der Geistlichen Missionarien
hieunter nicht begriffen, sondern unter denen
Tractaten mit einverstanden seyn, welche die
Krone Frankreich mit der Ottomannischen Pfor=
te
deswegen geschlossen. Hingegen solle 4.)
denenan der Türkey oder der Barbarey wohnen=
den
Franzosen, auf dem Fall, wann sie ster=
ben
, fullit werden oder sich flüchtig machen
müssen, erlaubt seyn, ihre unbeweglichen Güter
anzusprechen, und dieselbe zu ihrem Nutzen zu
verkauffen, wann anders dieselbe keine, ihnen
versetzte Güter oder Unter=Pfünder seynd. Hin=
wiederum
aber 5.) ist denen Unterthanen des
Allerchristlichsten Könins untersaget, von dem
Groß=Sultan, und seinen Unterthanen eine
Zolls=Verwaltung oder dergleichen über sich
iu nehmen, anders selbige ebenfalls um des=

willen nach Frankreich zarük geführt werden soll=
ten
. Allein ist ihnen erraubt, jedoch nur im
Nohtfall, eine Zolls=Einnahm auf baare Be=
zahlung
, und auf gewisse Jahre anzuneinnen,
denen Geistlichen Missionarien ist aber ausdrük=
lich
verbotten, wofern dieselbe unter dem Schutz
des Allerchristlichsten Königs sich in der Levante
oder Türkey aufhalten, nichts an Häusern oder
Kappellen, ohne Seiner Majestät Vorwissen, sich
anzuschaffen, sondern es dem Französischen Bot=
schafter
bey der Pforte zu überlassen, ihnen der=
gleichen
zur Hand zu bringen ꝛc.

Aus Niederand.

Brüssel 8. Augusti.

Dienstag begabe sich der Herzog unser Gene=
ral
Gouverneur in das grosse Theatrum der
ersten Vorstellung der Jlaliänischen Operisten
beyzuwohnen, welche von allen Zuschauern be=
lobet
, und approbiret worden; Mittwoch be=
lustigten
sich S. Kön. Hoheit mit Reb=Hühner
schieffen. Den 30. vorigen Monats ist eine
Verordnung publiciret worden, daß in der Pro=
vinz
Luxenburg nachstehende Mauten, und zwar
auf die Pferde, und Füllen sowol bey Eingang,
als Ausgang, wie solche unterm 1. Julii 1717.
angeordnet worden auf diejenige Pferd aber,
welche aus fremden Ländern durch diese Provinz
gehen von jedem Stuk 3. Gulden Transito,
von all=anderem Viehe aber, wie solches in
der Tarif von 1717. begriffen ist, der Ein=und
Ausgang, wie solcher in gemeldter Tarif an=
geordnet
; die Mant auf die Wollen aber wie
in der Verordnung von 23. Januarii 1745.
anbefohlen worden, entrichtet werden sollen.
Der Magistrat von Löwen hat denen Staaten
von Braband einen Plan eingereicher, um von
dasiger Stadt einen Canal bis an den Nupel
graben zu lassen, damit sie mit diesem Fluß so=
wol
, als mit der Scheld eine Communicaston
haben ꝛc. Die Staaten seynd würklich beschäfti=
get
, sichlüber gemeldten Plan zu berabtschlagen.

Antwerpen 8 Augisti.

Der Tag wann Se. Königl. Hoheit der Her=
zog
von Lothringen unser General Gouverneun
anhero zu kommen willens seynd ist noch nicht
bestimmet. Je weiter aber serbiner hinausge=
sezt
, desto prächtger und kostharer wird der
Empfang dieses Prinzens seyn. an macht sich
demnach jeden Augenhlik zu Nuz, mit denem
herrlichen Veranstaltungen dazu fortzufahren.

Haag 9. Augusti.

Man vernimmt, daß in der Versammlung

[4]

Jhrer Hochmögenden beschlossen seye, ganze und
halbe guldene Sücke von 14. und 7. Gulden,
wie auch neue Ducaten schlagen zu lassen, wel=
che
insgesammt auf dem Rande, das Beschnei=
den
zu verhüten, geriffelt seynd, und nicht al=
lein
in denen offentlichen Comptoiren, sondern
auch in der Handlung angenommen werden sol=
len
. Die Herren Staaten von Holland und
West=Frießland haben eine Verordnung her=
aus
gegeben, des Jnhalts: daß, da der Durchl.
Statthalter von dem Verfall derer Fabriquen
dieser Provinz berichtet worden, insonderheit
von Syide, so durch die Anlegung derer Fabri=
quen
in anderen Landen, durch die Ausfuhr
derer Jnstrumenten zu dieser Handthierung,
und durch die Einführung deren ausländischen
Manufacturen und Stoffen verursachet, Se. Ho=
heit
erachtet, daß es ein grosser Vortheil für die
Probinz seyn würde, daß die Einwohner den
Schluß fasseten, sich führohin anders nicht zu
kleiden, als mit denen im Land fabricirten Stof=
fen
, worinnen Se. Hoh. sich vorgenommen, mit
Dero ganzem Haus selbst ein Beyspiel zu geben,
und die General Staaten, durch diese Ursachen
und Nothwendigkeit die Fabriquen und Manu=
facturen
auf den ehemaligen blühenden Fuß
herzustellen haben, für gut befunden, bey Straf
1000. Fl. Geld Buß, und bey Körperlicher
Straf im Fall zweyter Ubertrettung zu verbieten
die Ausfuhr aller Jnstrumenten, so da dienen
zur Arbeit deren Mannfacturen in Seiden, Wül=
len
, Drat, Bänder und anderen dergleichen.
Jhre Meinung istauch, daß bis dahin man be=
queme
Maaß=Reguln genommen, die Manu=
facturen
ihrer Provinz blühend zu machen der
Adel, und die Regenten deren Städten, wie
auch die Personen, so Aemter darinn besitzen,
ersucht seyen, hinführo anderst nichts zu gebrau=
chen
, es seye für ihre Kleidung, oder für ihre
Familien und Bedienie, als von Stoffen, so
in denen Manufacturen Seiden oder Wüllen
der Provinz gemacht seynd, mithin ermahnen
sie einen jeden deren Einwohnern, sich nach
dem löbl. Exempel zu bequemen, welches der
Prinz ihnen selbst gegeben, und folglich erfor=
dert
, daß alle Personen, so Dienste vertretten,
die vom Staat abhangen, sich auch eine Pflicht
daraus machen, die erstere zu seyn, solche zu beod=
achten
. Die Stände von Holland und West=
Frießland haben auch die Final=Entschliessung
gefast, die zur Untersuchung der Posten=Sache
angesezten Commissarten zu berechtigen, die Di=
rection
der Posten denen Händen der gegenwär=
tigen
Besitzer zu entnehmen, und die Art und

Weise anzugeben, wie diese Beßitzer wegen des
Verlustes, den sie daher leiden, am besten =
gen
schadlos gestellet werden, Zu folge dieser
Entschliessung seynd die Commissarien zu Amster.
dam und anderer Orten beschäftiget, die Post=
meistere
vor sich kommen, und sich eine genaue
Liste non dem, was ihre Bedienungen einbrin=
gen
, zustellen zu lassen. Dergleichen Listen müs=
sen
jetzo in allen Städten der Provinz von allen
ihren Bedienungen eingeltefert werden. Den
4ten dieses ist der berühmte Herr D. Taylor,
Oculist Sr. Großbrittanischen Majest. von Lon=
von
hier angelanget, eine Reise nach Jtalien,
wohin er beruffen worden ist, zu thun.

Brüssel 12. Julii.

Jhro Königl. Hoheit der Herzog Carl von
Lothringen und Barr hielte am Sonnabend
grossen Raht, wobey verschiedene Staats=und
Geheime Rähte, wie auch einige von dem Raht
von Braband zugegen waren; nach Endigung
dessen reiseten Jhro Hoheit nach Tervuren ab,
und belustigten sich mit der wilden Schweins=
Jagd. Der Herr Graf von Bentink kame an
Sonntag Abends hier an. Er wurde mit Hof=
Wägen bedienet, und hatte die Ehre, annoch
selbigen Abend an der Tafel des prinzens, der
ihn überaus gnadig empfangen, zu speisen. Es
ist ein Patent wegen der häufigen Vagabunden,
Deserteurs, und anderer unnützer Leute, welche
diesem Land zu unerträglicher Last seynd, zum
Vorschein gekommen. Um die Sicherheit der
össentlichen Strassen und des Commercii wieder
herzustellen, ist befohlen, alle Vagabunden und
verdächtige Leute zu arrestiren. Alsdann, weil
ein grosser Theil solchen Gesinde aus Deserteurs
bestehet, so seynd auch darinnen hinlängliche
Maas=Regeln vorgeschrieben, wie das Aus=
reissen
der Soldaten hinführo verhindert wer=
den
konne. Kraft dieses Patents, sollen alle
Beamte und Gerichts=Personen fleissig, sowol
bey Tag als bey Nacht, patroulliren, und wo=
ferne
sich einige Diebe zusammen rottiren, oder
wehren sollten, die Glocken anziehen, und
was sich ihnen entgegen setzet, tödten lassen.
Wer einen Died in die Hände der Justiz liefert,
erhält 10. Patacous, fur einen schlechten Land=
streicher
aber bekommt der Anzeiger 5. Pata-
cons
zum Recompens. Allen Wirten, und
Schenken ist bey grosser Straffe untersagt, kei=
nen
Dieb, Vagabunden, oder sonst verdächti=
gen
Menschen zu beherbergen, sondern sie sollen
die Namen aller derjenigen, welche sie in ihre

[5]

Häuser genommen, dem Officier oder Beamten
jeden Orts anzeigen. Was die Soldaten an=
betrift
, ist befohlen, einen jeden, welcher kei=
nen
Paßport von seinem Officier aufwrisen kan,
anzuhalten; so bald man in einer Festung oder
anderen verschlossenen Ort, der Desertion eines
Soldaten gewahr wird, sollen 3. Canonen=
Schüsse geschehen, da dann sogleich alle be=
nachbarte
Dorfschaften verbunden seynd, Sturm
zu läuten, und damit von Dorf zu Dorf zu con=
tinuiren
. Zum patrouilliren hat man sich hand=
fester
und wol=bewaffneter Leute zu bedienen.
Für einen Deserteur zu Fuß, er seye von der Jn=
fanterie
, Cavall. oder Dragonern, werden 10.
Thaler, und wer mit dem Pferd ausreisset, für
denselben werden 20. Thaler versprochen. Die
Schuitheisen und Vorsteher der offenen Städte
und Dörfer, welche einer Nachlässigkeit in Ver=
folgung
eines Deserteurs überführet werden
können, müssen 25. Thaler Straffe an sein Re-
giment
, und 10. Thaler an ihren Denuncian=
ten
, bezahlen. Wer einen Deserteur verbir=
get
, oder sein Gewehr oder Uniform an sich
kauffet, wird, wie der Deserteur selbst, be=
straffet
.

Mastricht 13. Augusti.

Am 10 dieses, des Abends um 6. Uhr, ist
im Dorf Hier,, eine halbe Stund von dieser
Stadt gelegen, ein heftiger Brand entstanden,
wodurch in 2. Stunden 6. Häuser bis in den
Grund abgebrannt seynd.

Aus Pohlen.

Warschau 10. Aug.

Der Litthautsche Groß-Stallmeister, und
deren Litthauischen Truppen General=Leutenant
Fürst Udalricus von Radzivil, hat das Glük
gehabt, am Tag Mariä Heimsuchung einen
Sieg wider die Haydamacken zu erhalten. Es
hat dieser vorsichtige General dieses rauberische
Volk so weit verfolget, bis er selbiges ziem=
lich
beysammen angetroffen, und obwol die=
selben
in einem dichten Gebüsche wol postiret
gestanden, so hat er, doch nicht ohne eigner
Gefahr und Exponirung seiner Person, ob=
wol
mit wenig Verlust seiner unterhabenden
Mannschaft, viele von denen Haydamacken er.
leget, noch mehrere gefangen bekommen, und
die übrigen zerstreuet.

Posen 13. Aug.

Die Heuschrecken lassen sich an denen Grän=
zen
aniezo sehr häuffig spühren, und haben
urlängst, auf unterschiedlichen Gütern bey Lis-

fa das Sommer=getreide ziemlich abgefressen,
insonderheit aber auf denen Storchnestischen
Gütern grossen Schaden gethan. Ein Theil
von diesem Ungeziefer hat sich bereits wieder-
um
gepaaret, die andern aber, welche noch
jung seynd, fangen schon an zu fliegen, und
ob sie gleich dieses Jahr keinen grossen Scha=
den
mehr anrichten können, so beförchtet man
doch, daß es künftiges Jahr geschehen möchie.

Aus der Schweitz.

Bern 13. Aug.

Es haben noch 11. Burger wegen der lei-
teren
Zusammenschwörung vorige Woche hin=
gerichtet
werden sollen, die aber durch ei=
ne
Deputation aus Zürch erbetten worden, wel=
che
also das fernere Blut=vergiessen verhinde=
ret
, und vielleicht andere gefährliche Folgen
gen verhindert hat. Demnach ist zwar
denen übrigen Schuldigen das Leben geschenkt,
dabey aber folgendes Urtheil den 7. und 8ten
dieses über 18. Personen noch erkannt wor=
den
daß 6. von ihnen aus der völligen Schweiz
verbannet seyn sollen, andere 2. auf 20. Jahr
lang, und einer auf 10. Jahr lang. Der 10.
solle 10. Jahr die Stadt zur Gefängnus haben,
und die 8. ubrigen müssen Haus=arrest halten,
theils auf 2., und theils auf 3. Jahr. Hier=
auf
ist die Burger=wacht abgedankt, und nur
die gewöhnliche Wache mit noch einigen Com=
pagnien
Miliz aus der Nachbarschaft, beybe=
halten
worden, worüber einige Rahts herren
aus hiesiger Stadt die Aufsicht haben. Jn=
dessen
rauchet noch immer das vergossene Blut
deren lezt=3. hingerichteten, welches vielen
andern Bürgern nach Rache riechet.

Aus Teutschland

Hamburg 29. Julii.

Den 22sten dieses entstunde zu Altona ein
grosser Auflauf des Volks, worzu ein Jud Ge=
legenheit
gab, welcher vorwendete, es habe ihn
ein Schneider=Bursche beleidiget. Der Jnd
versetzte deswegen dem Schneider=Bursche mit
einem Stok einen so harten Schlag, daß er
bald hernach davon sturb. Das Volk gerieth
hierdurch in die äusserste Wut, suchte sich an de=
nen
Häusern deren Juden zu rächen, plünder=
te
einige rein aus, und warf die Fenster in der
Synagog ein. Der Stadt=Präsident drohete
dem Volk, daß er ein Detaschement Kürassiers
in die Stadt wolte rüken lassen. Weil nun Al=
tona
die Freyheit geniest, keine Garnison zu ha=

[6]

den; so machte die Forcht, dieses Privilegium
zu verlieren, bey dem Volk einen solchen Ein=
druk
, daß der Tumult wieder gestillt ward.

Maasstrom 2. Augusti

Nachdem die Jngenieurs zu Mastricht vor
kurzem von denen Einwohnern des Stifts zu
St. Peters eine Verzeichnuß aller derjenigen
Häuser begehrt, welche vor der Belagerung
der Stadt Mastricht niedergerissen worden,
wie auch dererjenigen, die noch stehen, und
sich hierauf wegen Wiederaufbauung dieser Häu=
ser
einige Meßhelligkeiten geäussert, auch Lüt=
tichischer
Seits hierüber bey dem Herrn Baron
von Aplva Beschwerung geschehen, über das
die Regierung zu Lüttich bey denen Herren Ge=
neral
-Staaten Vorstellungen gethan, so haben
die Herren General=Staaten hierauf geant=
wortet
, wie Jhro Hochmögende berechtiget feyen,
alle die auch auf dem Lüttichischen Boden ligen=
de
Häuser, welche der Vertheidigung der Stadt
Nachtheil bringen niederzureiffen. Es hätte
za der Französische Gonverneur selbst denen
Lüttichern verbotten, ihre Häufer wieder auf=
gubanen
, weilen, wie er bezeugte, solches die
Holländer nicht gestatten könten, einfolglich
hätte der Herr Aylva nichts gethan, als wozu
er wol berechtiget gewesen, man könne ihn
um so viel weniger einer Partheylicheeit beschul=
gen
, da derselbe neue Gebäude, die denen Un-
terthanen
des Staats gehören, und nur das ei=
nige
einem Lütticher zuständige, niederreissen
lassen.

Cöln 4. Augusti

Diesen Morgen seynd Jhro Churf. Durchl.
von Cöln van Brüel nach Arensberg abgerei=
set
wohin Jhnen die Französische und Hollän=
dische
Ministres gefolget seynd, der Chur=Baye=
rische
aber hier geblieben ist.



Wien 27. Augnsti 1749

Samstag, den 23 Dito

Vben Vor mittags Se. Durchl. der Erb=
und Kron=Prinz Erz-Herzog Joseph in
der Schloß kappellen zu Schönbrunn dem GOt.
tesdienst abgewartet, und des Nach=mittags
Dero Fran Gros Mutter verwittibten Kaise=
serin
Elisabetha Christina Majestät in Derosel=
dem
Sommer-Pallast Hetzendorf besuchet.

Dienstag, den 24. Dito

Kaben Höchst=gedacht Se. Durchl. Erz=Her=
zum
Joseph sowol Vor=als Nach=mittag dem
GOttes dienst in der Schön=brunner Schloß=
Lppellen beygewohnet und Sich Nach mittagse

in der Gegend von St. Veit unweit von Schön=
brunn
mit Spazieren=reiten belustiget.

Montag, den 25. Dito

Nach=mittag ist das alhiesige Theresianische
Collegium Nobilium S. J. wiederum mit einer
besonders erwünschten hoben Gegenwart begnä=
diget
, und höchst erfreuet worden, nämlich
Sr. Höchst=gedachten Durchl. des Kaiserl. =
niglichen
Erb=Prinzens Erz=Herzogs Josephi
in Begleitung Sr. Hochgräfl. Excell. Grafens
von Batthiani Dero Herrn Aso, und dreyer
Herren Kammerern.

Es haben Se. Durchl alle Wohnungen de=
ren
Herren Cavaliers samt allen sehenswurdigen
Orten, mit Bezeigung vielen Vergnügens be=
sichtiget
.

Es genossen einige deren jüngeren Cavaliers
die hohe Ehre aus der Historie, Geographie,
und Lateinischen Sprache die Probe ihrer Wis=
senschaft
abzulegen; welches Se. Durchl. mit
sonders gnädiger Genehmhaltung angehöret,
wellen eben die jenige Sachen abgehandelt
wurden, welche Jhro Durchl. binnen kurzer
Zeit mit ausnehmender Fähigkeit begriffen hat=
ten
, zu ausbündigen Beyspiel, und mächtig=
ster
Aufmunierung der Hoch=adelichen Ju=
gend
, welches selbe in ihrem Principe ju-
ventutis
zu bewundern hat. So bezeigten
auch Se. Durchl. an allen adelichen Ubungen
besonders im Voliigiren, und Fahnschwingen
ein algemeines Vergnügen. Endlichen belteb=
te
es Sr. Durchi. in dem Garten des Collegii
bey dem grossen Teich Sich mit Enten schies=
sen
zu brlustigen, und seynd Höchst=dieselbe
nach drry stundiger Gegenwart fodann na=
cher
Schönbrunn zuruk gefahren.

Dienstag, den 26. Dito

Des Abend seynd beede Durchigste Erz=Her=
zoginnen
Marta Anna, und Marm Christina,
samt Dero HofStaat von Hollitsch in er=
wünschtem
Wolseyn hierdurch nach obbesagten
Schönbrunn zuruk gekehret, alwo auch sol=
genden
Tags beede Regierende Kaiserl. Ma=
jestäten
mit Jhro Königl. Hoheit Prinzessin
Charlotte von Lothringen zuruk erwartet wer=
den
.

Dito ist eine verheyratete Manns=Person,
Namens Ulrich G. gegen 55. Jahr alt, dayier
zu Wien auf dem Spittelberg gebürtig, Cathol.
Religion, (um willen derselbe schon von Anno
1734. bis 1738. wegen müssigen Herumziehen,
und Dieberey Verdachts=halber zu acht ver=
schiedenen
malen arrestirlich innen gelegen, mit

[7]

dem Zucht=Haus abgestraft, und von hier abge=
schaft
; Anno 1739 aber wegen eines in dem
Rädlmayrischen Garten in der Josephstadt, mit
Beyhülf zweyer Weibs=Personen ausgeübten,
auf 197. fl. 30. kr. eidlich bestättigten Dieb=
stals
, über den mit ihme derentwillen zum er=
stenmal
abgeführten Criminal=Proceß an Platz
der von erster Jnstanz ihme zuerkennten ordi=
nari
Lebens=Straf in ein Hungarisches Gränz=
Haus auf 6. Jahr lang, dann nach seiner Anno
1742 von Comorn beschehenen heimlichen Ent=
welchung
, und demnächst alhier erfolgten Ur=
pheds
=brüchigen Betrettung über den mit ihme
zum andertemnal abgeführten Criminal=Proceß
zur Vollstrekung seiner ausständig 4 jährigen
Straf Zeit annoch auf 2. Jahr lang nacher Co-
morn
, und endlichen über den mit ihme Anno
1746. wegen abermalig Urpheds=brüchiger Be=
trettung
alhier zum drittenmal abgeführten Cri=
minal
Proceß auf 3. Jahr lang nacher Raab in
Band und Eisen zur Arbeit verschaft, vorhero
aber jederzeit sohm zu dreyen unterschiedlichen
malen des ganzen Land Oesterreich unter und
ob der Enns, wie auch des Kaiserl. Königl.
Hof=Lagers, und deren Orten, wo selbes sich
befindet, und respeetive all=Kaiserl. Königl.
Teutschen Erb Landen gegen allmaliger Hinter=
lassung
einer geschwornen Urphed auf ewig ver=
wiesen
worden. Deme allen ungehindert aber,
wie auch ungeachtet der ihme sowol Anno 1746.
im Monat Aprit, als auch ganz neuerlich im
Martio dieses Jahrs zu zweymalen allergnä=
digst
nachgesehener übriger Straf Zeit sich dan=
noch
nicht gebesseret, und nicht nur als ein 3=
mal
=meineidiger Urpheds=brecher, freventlich
alhier eingefunden, sondern auch sogleich im
Monat Junio darauf zwischen dem 13. und
14ten Dito in der Nacht aus der Sacristey der
alhiesigSpanischen Spitals=Kirchen an silber=
nen
Kelchen, deto Patenen, einem Meß=Ge=
wand
, verschiedenen Humeralen, Velis, Mani=
puln
, Alben=Kelch=Tücheln, Chor=Röken
und anderen dergleichen Kirchen=Sachen mit
Einbegrif eines unter einstens entfremdten welt=
lichen
Manns=Roks pr. 10. fl., einen auf 202.
fl. 48. kr. beschwornen Kirchen=Diebstal (woran
ein mehrers nicht als 66. fl. 12. kr. 1 J. pf. werls
dem so verlustigten GOttes Haus zuruk gekom=
men
, ausüben geholfen, und hiervon seinen
Raubs=Antheil überkommen habe) auf die so=
genannte
Gansweid zur gewöhlichen Richt statt
geführt, alda auf einem über einem Scheitter
Hauffen aufgerichteten Schnell Galgen mit dem

Strang hingerichtet, dessen Körper sodann zu
Staub und Aschen verbrannt, folgsam die
Asche in den alda vorbey lauffenden Donau=
Strom vertilget worden.


Lista deren Verstordenen zu Wien in
und vor der Stadt.

Den 23. Augusti.

in der Stadt.

  • Der Hochw. in GOtt Geistl. Hr. Franz Pet. Lieblein
    Jhrer Majest, der verw Kais. Ceremon & Bieemos-
    im
    grechis. H. auf der hohen Bruken, alt 52. J.
  • Dem Hrn. Jos. Lubas Setti, des ausseren Rahts, und
    Burgerl. Handels=M., s. Fr. Anna Cathar., im
    Schmidlinis. H. bey dem Stok=im Eisen, alt 63. J.
  • Hr. Christoph Preßeinger, gem. Stad=Banco=Haupt=
    Cassa=Offic., im Baderis. H. auf der hohen Bruken,
    alt 66. J.
  • Jo.Lopsinger, Gräfl. Kammer=dien., in der Reichs=
    Hof=Canzley, alt 42. J.
  • Dem Andre Schathaubt, Bruderschafts=Ausag., s. W.
    Johanna, im Goldschlageris. H. am Kohlmarkt, alt
    80. J.
  • Dem Andre Fraiß, Hausmeist., s. K. Cathar., im El=
    senhuti
    . H. in der Singerstr., alt 2. J.

Vor der Stadt=

  • Dem Andre Seiz, Burgerl. Schuh=mach., s. W. Ca=
    thar
    ., bey dem rot. Krebs. auf der Laimgr., alt 45. J.
  • Dem Rudolph Winter, gew. Buchhalt., s. W. Elisab.
    bey denen 3. Kronen in der Josephst., alt 30. J.
  • Adam Seibald, Dräpl., im Roferanis. Gart. in der
    Josephft., alt 54.
  • Sebast. Winterholker, Fuhrmann, bey dem wild. M.
    im Lerchenf., alt 77. J.
  • Georg Kaiser, Kirchen=saml, im Schilleris. H. in der
    Leopoldst., alt 65. J.
  • Cathar. pochin, in St. Joh. Ney. Spital, alt 80. J.
  • Georg Buchberger, Tagw., bey dem gold. Hirsch. auf
    der Wied., alt 66. J.
  • Franz Weygand, alt 14. J., und Theres. Groschopfin,
    alt 60 J., beyde im Kranken=H.
  • Vincent N., zu St. Marx, alt 39. J.
  • Summa 10. Personen / darunter 1. Kind.

Den 24. Augusti.

Jn der Stadt.

  • Der Wol=Edel=geb. Hr. Joh. Ant. v. Maurer, N. Oer
    Reg. Secret, in s. H. am Neuen markt, alt 49. J.
  • Dem Franz Wenger Burgerl. Pergament., s. T. Eli=
    sab
    ., in s. J. im Blut=gas., alt 12. J.
  • Dem Jos. Hengl, Burgerl. Schneid., s. S. Joh., bey
    dem blauen Krebs. am Hohen=markt, alt 15. J.

Vor der Stadt.

  • Christoph Mohr, Holz=Aufschl. am Währinger=Posto,
    alda, alt 68. J.
  • Michacl Teinfalt, Feld=scher., bey der Stadt Wien in
    der Josephst. alt 37. J.
  • Dem Steph. Brechtl, Burgerl. Bildh., s. K. Anna,
    bey dem gold. Peican am Sphalbet, lt 4. J.
  • Dem Pet. Flery, Burgerl. Stit s K. phaybey der
    gold. Bitn in der Josephst., ast 3. J.
[8]
  • Dem Christoph Steinlingeer, Burgerl. Schnallen=mach.
    s. K. Joh., bey dem gold. Fässet bey St Ulrich, alt
    5. J.
  • Der Annä Sleffenbekin, Wittwe, ihr K. Josepha, bey
    dem rot. Apfel auf der Landstr., alt 6. J.
  • Franz Salm, Lakey, im Binderis. H. in der Leopoldst.
    alt 40. J.
  • Heiena Kekin, Wittwe, bey dem schwarz. Adler am
    Thury, alt 82. J.
  • Dem Georg Hierman, Lakeyen, s. K. Regina, im Stu=
    kadoris
    . H. bey St. Ulrich, alt 3. J.
  • Dem Franz Baldi, Lauf., s. W Susan., bey dem grü=
    nen
    Thor auf der Laimgr., alt 38. J.
  • Frantifra Kölblin, Wittwe, bey denen 2. Schlüs. auf
    der Wind mühl, alt 72. J.
  • Math. Bauer, Tagw., bey St. Florian im Leichenf.
    alt 26. J.
  • Georg Dornbügl, im Sonnen Hof, alt 84. J.
  • Summa 16 Personen / darunter 5. Kinder.

Den 25. Augusti.

Jn der Stadt.

  • Lorenz Bilner, Kellner, auf der Biber=Balley, alt
    23. J.
  • Dem Mart. Worsikofsky, Max=Hessit, Gefr., s. K. The=
    res
    ., im Gondolis. H. in der Renn=gas., alt 2. J.
  • Dem Sebant. Berschina, Max=Hesfis. Sold., s. K. Jös.
    im erst=bemeidten H., alt 2. J.

Vor der Stadt.

  • Christian Lindtner, Maut=Aufseh. bey der Schlag=Bru=
    ken
    , alda, alt 60. J.
  • Dem Joh. Prielchenk, s. W. Anna / in s. H. auf der
    Landstt., alt 63. J.
  • Dem Michael Härtl, Bestand=Witt, s. K. Josepha, bey
    denen 3. Königen bey Mara Hülf, alt 6. v. J.
  • Dem Jgnaz Frank, Gemein Gericht=schreib. am Pim-
    mel
    =pfort=gr., s. W. Anna Maria, bey der grünen
    Rosen alda, alt 27. J.
  • De lichnich Eichi., s. T. Mah., den den
    gord. Deyfen im Lietenth., alt 4. J.
  • Dem Joh. Tieffenhacher, Lateren, s. K. Michael, im
    blauen H. am Spittalberg, alt 4. J.
  • Dem Sebast, Schaber, Lakeyen, s. K. Josepha, bey der
    gold. Kron bey Maria=Hülf, alt 2. J.
  • den Baß bielnap, Lateyen, s. K. Jgnaz, bey dem
    Schwarzwalder bey St. Ulrich, alt 2. J.
  • Lorenz Forstinger, Lakey, bey dem gold. Ochsen in der
    Lesvoldst., alt 45. J.
  • Anna Michlin, in U. K. Frauen=Spittal, alt 70. J.
  • Ant. Reirhars, Lakey, bey der weis. Rosen am Neustöst,
    all 42. J.
  • Farod Heydeker, Hader süml., bey der H. Dreyfaltigk.
    ober dem Neustift, alt 48. J.
  • Carl Schlahadinske, im langen Keller, alt 63. J.
  • Summa 16. Personen / darunter 7. Kinder

NB. Die in Weil. Herrn Johann Baader
gewesten behausten Burgers am Liechten=Steg
bey denen Fleisch=Bänken alhier seel. Verlas=
senschaft
gehörige Wein samt Fässer werden den

6ten September fruhe um 9. Uhr auf alhisi=
gem
Raht=Haus licitando verkauft.

NB. Es ist an einem wol gelegenen Ort ein
gut gebautes Haus zu verkauffen, wovon man
die nähere Auskunft in dem so genannt=kleinen
Pazmaniter=Haus neben der Haupt=Mant dem
korenzer=Kloster gegen über im anderten Stof
einholen kan.

AVERTISSEMENT.

Denen respectivè Herren Garten Liebhabern
wird hiemit dienstlich zu wissen gemacht, daß,
gleichwie seit verschiedenen Jahren, also auch
für gegenwärtiges Jahr wiederumen die neue
Blumen=Zwibel=Catalogi von denen sehr be=
rühmten
Blumisten Herren Gebrüdern Klefecker
in Hamburg, alhier angekommen, worinnen
alle Sorten deren schönst und raresten Zwibeln,
oder Kiel=Gewächsen von Tulipan, Hyacinthen,
Taceten, Jonquillen, Nareissen, Jris, Fritte=
larien
, Crocus, Lilien, Annemonen, Ran=
nunculn
, nach dero besonderen Namen, und
Preis ordentlich specificiret seynd. Weme nun
von diesem raren Zwibel=und Kiel=Werke, wie
auch von denen allerdesten Ausländischen hoch=
und nieder=stämmigen Obst=Bäumen, inglet=
chen
Taxis Pyramiden, Orangen=Lorber=und
Myrthen=Bäumen, auch aulerhand frischen
Garten=und extra grossen Engländischen Cau=
li
=Saamen, und vielerley Sorten Pflantzen,
etwas zu bestellen beliebig seyn möchte, der
wird bey dem Herrn Verleger des Wienerischen
Diarii, obbesagten Catalogum gratis abho=
len
zu lassen sich beljeben; wann aber jemand
nicht gerne ad rickura von denen Herren Kle=
feckern
in Hamburg selbsten eine Bestellung
machen möchte, so kan solches auch durch ih=
re
alhiesige Correspondenten, welche bey vor=
gedachtem
Verleger des Diarii zu erfragen
seynd, gar füglich geschehen, sie werden hietin=
falls
willig an Handen gehen, und alle wei=
ters
verlangende Auskunft geben. Damit nun
die Zeit wegen des weiteren Transßorts nicht
allzuweit verstreiche, und das Kiel=Werke noch
in rechter Zeit geleget werden möchtem als wer=
den
die Herren Liebhabere zugleich ersuchet,
sich mit einer guten Bestellung in Zeiten zu
melden, und sich der alterbesten Bedienung ver=
sichert
in halten.




[9]

Aus dem Russischen Reich.

Moscau 11. Julii.

AM 2. dieses hat Jhro Majestät die Kai=
serin
die Reise nach dem Klouter Troitzla
zugetretten. Aus Persien seynd hier 4. Fac=
tors
von der dortigen Engländischen Compa-
gnie
angekommen, um nach England zuruk zu
lehren, alwo sie von denen schlechten Umstän=
den
Bericht erstatten wollen, worin die Com=
ptoir
gedachter Compagnie durch die Plun=
verungen
gerahten seynd, die sie bey denen
Landes=Unruhen erfahren müssen; wie dann
unter andern das Comptoir und Magazin zu
Riatscha gänzlich zu Grunde gerichtet worden.

Aus Schweden.

Stokholm 1. Augusti.

Am nächst=verwichenen Dienstag, als an
dem Namens=Tag unsers Königs, velustigten
sich Se. Maj. in dem Park mit der Jagdl,
und speiseten des Mittags zu Ropsten mit Sr.
Königl. Hoheit, dem Französischen Abgesand=
ten
, und anderen Herren, des Abends aber
kehreten Höchst dieselbe nach Carlsberg zurut.
Den 19. Juin ist zu Carlscrona eine Galeere,
und den 22. zu Carishamm auch eine Galeete
vom Stappel gelassen, und die erste zönköping,
die andere aber Christianstadt genannt worden.

Stokholm 5. Augusti

Se. Königl. Hoheit der Kron=Prinz ist ge=
stern
frühe von Drottingholm nach denen südli=
chen
Provinzen des Königreichs abgereiset.

Se. Königl. Majestät haben in Gnaden ge=
ruhet
, ein neues Merkmal von Höchst=dero=
selben
zur Beförderung der Schwedischen Ge=
schichts
=kunde abzielenden Neigung zu geben;
Jndeme Höchst=dieselben durch eine im letzt=
abgewichenen
Monat aus dem hohen Königl.
Senat ausgefertigte und nunmehro gedrukte
Verordnung gebotten haben: daß Lebens=Be=
schreibungen
über die Verstorbene verfertiget
werden sollen. Den Jnhalt dieses Königli-
chen
Edicts wird man bestens ersehen können,
wann dasselbe in extenso übersetzt, mitgethei=
let
wird. Es lautet also:


WJr FR JEDE R JC Hrc. ꝛc. Thun kund,
daß nachdem Wir bey Uns in gnädig=
ste
Anerwegung kommen lassen, welcher=


massen der Schwedischen Historie mehrere
Vollkommenheit angediehen, und demnächst
dem Publico desto grösseren Nutzen erwach=
"

",sen möchte, Wir auch für gut erachtet, daß
unter anderen Hülfs=Mitteln zu Anerzie=
z
, lung sothaner Absicht beförderlich seyn wüt=
de
, wann dasjenige, was bishero nur bey
Leich=Predigen, und einigen andern beson=
dern
Vorfallenheiten in Ansehung derer
über die Verstorbene, verfaster Lebens=Be=
schreibungen
, ins künftige zu einer allgemei=
nen
Verfassung extendiret würde; Als seynd
Wir veranlasset worden, hiemittels in Gna=
den
zu verordnen und zu befehlen, daß
wann jemand, er seye adelichen Standes,
oder nicht, als Priester, Standes=Perso-
nen
, welche nicht zur Ritterschaft, und zum
Adel gehoren, benebst denen Angeseheneren
der Burgerschaft in Städten verstorben,
die hinterlassene Erben, jegliche an ihrem
Orte, nämlich der Adel zum Ritter=hause,
die Priesterschaft in dem Consistorio, und
die übrige, welche nicht adelichen Standes
seynd, in dem Foro, zu welchem das Sterb=
haus
gehotet, einen schriftlichen Bericht von
des Verstorbenen Herkunft, von denen dem
Reiche und Publico geleisteten Diensten,
oder von der Nahrungs=art, welche er ge=
habl
hat, und was sich sonst merkwürdiges
in seinem Leben mit ihme ereignet hat. Wir
verhossen hiebey, daß ein jeglicher seines
Orts, aus Sorgfalt für das Angedenken sei=
nes
Anverwandtens, soweit als möglich ist,
und wann es die Umstände erfordern, sei=
nen
Bericht durch sichere Beweise werde zu
bestättigen suchen, damit die Nachwelt, zu
deroselben Dienst es geschehen ist, nicht den
geringsten Argwohn einer Schmeicheley und
erkauften Zeugnüsse bey sich als einen un=
partheyischen
Richter haben möge: Jedoch
werden von dieser Verfassuna alle Ritter
welche Wir mit einem tinserer Orden be=
gnädiget
haben, ausgenommen, dieweil die
Ordens=Canzley, nach denen Statnten
sothane von ihnen aufgesetzte Beschreibung
in Empfang nimmet; so werden auch bierun=
ter
nicht diejenige, welche in unmündigen
Jahren, oder ehe sie in Unserem und der
Krone Dienste getretten, oder ehe, wie


[10]


man zu reden, ihre eigene werden, verster=
ben
, nicht hierunter degrissen; sie mögen
adelichen oder unadelichen Standes seyn.
Solte auch jemand in Ansehung der verflos-
senen
Zeit, auf obbemeldete Art ein Ver=
zeichnus
seiner Ahnen einliefern wollen; so
gereichet solches um desto mehr zu Erzielung
der Absicht. Alle diese Lebens=Beschreibun=
gen
aber müsten von jeglichem Ort, da sie
eingeliefert seynd, jährlich zu Unserem und
des Reichs=Canzley=Collegium eingesandt
und im Reichs=Archivo verwahret werden.
Wornach sich alle, denen daran gelegen ist,
gehorsamlich zu achten. Zu mehrer Gewiß=
heit
haben Wir dieses mit eigener Hand un=
terschrieben
, und mit Unserem Königl. Si=
gill
bekräftigen lassen. Stokholm, im Raht
den 7. Julii. 1749.
FRJEDRJCH.

Die hiesig Königl. Schloß-Canzley hat auf
Königl. Befehl publiciret, daß nachdem Se.
Königl. Majestät wären berichtet worden, wie
die Vieh=Seuche in Est=und Liefland grassi=
re
, Höchst=dieselbe verordnet hätten, daß die
Verfassungen, welche in der Königl. Verord=
nung
vom 26. Martii 1745. festgestellet wor=
den
, wie man sich hier im Reiche in Ansehung
der in Jtalien, Holland, Niederlanden, wie
auch in Schleswig und Holstein zu der damals
grassirenden Vieh=Seuche zu verhalten hätte,
auch nunmehro sich auch auf die Schiffe, wel=
che
von Est=oder Liefland hieher kommen wol=
len
, erstrecken solle. Nur=gedachte Königl.
Verordnung von 1745. aber enthält haupt=
sächlich
: 1.) ein allgemeines Jnterdiet der Ein.
fuhr alles lebendigen Horn=viehs, und des=
selben
geräucherten und ungesalzenen Fleisches,
der Wolle und verfertigten Kleider ꝛc. von ob=
gedachten
Provinzen. Denen Contravenien.
ten ist darin eine Straffe von 500. Thaler
Silber Münz dictiret worden. 2.) Wird gleich=
falls
die Einfuhr deren Pferden, Schaafen,
Hunden, und Schweinen verbotten. 3.) Jst
verordnet worden, daß keine ausländische Schee=
ren
=Schleiffer, Marionett=Spieler, Zigen=
ner
ꝛc. hier ins Reich sollen gelassen werden;
sofern sie corporelle Straffe vermeiden wollen.
4.) Sollen die Schiffe, wann sie von sol=
chen
Orten seynd, von denen Lootsen zuruk
gewiesen werden. 5.) Solte aber Vieh oder
Waaren einpracticiret werden, so solle jenes
vergraben, und diese sollen verbrannt werden.

Aus Dännemark.

Copenhagen 2. Augusti.

Jn voriger Woche langte der Französische
Obriste, Graf von Löwendahl, allhier an,
und nachdeme er bey beyderseits Königl. Ma=
jestäten
in Fridensburg seine Aufwartung ge=
macht
, auch die Merkwürdigkeiten dieser Stadt
besehen hatte, setzte er die Reise weiter fort.
Zweymal hat nun das mehrgedachte Rusische
Kriegs=Schif auf hiesiger Rhede schon die Se=
gel
aufgezogen, und den Lauf nach dem Sun=
de
gerichtet gehabt, beydemal aber ist es auch
hieher wieder zuruk gekommen.


AVERTISSEMENT.

Es dienet hiemit zu Jedermanns Wissenschaft
und geziemender Nachricht, wie daß von einer
allhier in Wien der Deutschen Sprache beflies=
senen
Feder mittelst vieljährig angewendter Be=
mühung
die vier Theile des Oesterrichischen
Lehrbüchleins in zweyerley Schriften zum rech=
ten
Anfange und Grunde der Deutschen Schu=
len
, und dahin einschlagenden Wissenschaften
verfasset, auch mit Allerhöchstem Kayserl. Pri-
vilegio
versehen, und zum Drucke befördert
worden sey, mittels welcher man 1mo. den
regelmässigen Verstand, ado den reinen Aus=
druck
, und 3tio eine nützliche Wissenschaft unse=
rer
vortrefflichen Muttersprache samt einer schö=
nen
Handschrift füglich erlangen kan.

Jn Wien zu finden bey Johann Jgnatz Heyin=
ger
Buchdrucker in der Römerstrasse in seinem
Hause und Gewölbe.

Jtem bey dem Buchbinder Leopold Grund
in seinem Gewölbe neben dem Hauptthor bey
St. Stephan, wo die Schulbücher verkaufet
werden; und kostet der erste Tbeil 9. Kreuzer,
der zweyte 15. Kr., der dritte 51. Kr., der
vierte Theil aber, nemlich die Kayserl. Deut=
sche
Grammatick, welche anjetzo neu ist aufge=
leget
, und sehr viel verbessert, auch mit einem
Examine und vollständigen grammaticallischen
Register versehen worden, kostet der Zeit noch,
wie vorhier, I. Fl. 25. Kr.

Das Weitere von diesen 4. Lehrbüchlein ist
aus einer besondern, bey oberwehntem Heyin=
ger
und Grund ohne Entgelt austheilenden
Nachricht, zu entnehmen.


Wien, gedruckt bey Joh. Peter v. Ghelen, Jhro R.
Kaiserl. Königl. Maj. Hof=Buchdruckern.
»