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Wienerisches DIARIUM.

Nr. 2, 7. Januar 1747

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[1]

Aus Jtalien.

Weitere Beschreibung von der Bela=
gerung
der Festung Savona von denen =
nigl
. Sardinischen Truppen unter Comman=
do
des Königl. Sardinischen Feld=Mar=
schall
=Leutenants Hrn. Grafens della Rocca;
vom 11. Decemb. 1746. bis 18. Dito, als
an dem Tag der Ubergab.

DEn 11ten zu Nachts zündeten die Be=
lagerte
unsere unweit deren Palisaden
gestandene Schantz=Körbe an, und
das Feuer ware diese Nacht hindurch
von beyden Seiten sehr heftig, wir hatten
aber dannoch nicht mehr an Todt, und Ver=
wundeten
, als 21. Mann.

Den 12. sprungen die Granadier aus dem
Bojau des Regiments Pinerolo hervor, und
haueten die Palisaden um; in welchem Unter=
nehmen
sie eine Anzahl andere Soldaten von
eben diesem Regiment unterstützeten; es gabe
aber eine Schild=Wacht in der Festung Feuer,
worauf die Grenadier in den bedekten Weeg
sprungen, und auf die aldasig=befindliche Cor-
sische
Grenadier, welche auf den Schuß der
Schild=Wache herbeygeloffen, los=feuerten,
diese aber mit aufgepflantzten Bajoneten hinter
ein Ek sich postireten; als sodann die Grena=
dier
von Pinerolo merkten, daß man ein Stuk
von der unteren Festung gegen sie richtete, zo=
gen
sie sich zurüke, mit Verlust eines Capora=
lens
, und zweyen Gemeinen. Selbigen Tag
wurde der Major deren Trenscheen Herr Cor-
nuti
aus dem Regiment von Saluzzo von einem
Stein=Mörser an der Stirne blessiret. Das
Feuer in folgender Nacht ware wie zuvor.
Jndessen wurden dir Schantz=Körbe, und
Erd=Säke zubereitet.

Den 13. rukte man mit diesen Schantz=Kör=

ben, und Säken bis an den Schranken vor, um
solche in dem bedekten Weeg zu pflantzen, und
sich daselbst fest zu setzen; es hatten aber die
Grenadier damit kaum etliche Scheitte gemacht,
so wurde von dem nahen Ravelin mit Grana=
ten
, Stuken, Mörsern, wie auch dem kleinen
Gewehr ihnen dergestalt zugesetzet, daß sie alles
verlassen, und in die erste Paralelle sich zuruk
ziehen müssen. Wir haben diesen Tag 58. M.
an Tod=und Blessirten eing⟨eb⟩üsset, darunter
befinden sich 5. Officier, näm⟨l⟩ich der Hr. Chia=
relle
, Jngenieur=Hauptmann, tod, Hr. Gallo,
und Hr. Fran⟨c⟩o, zwey Jngenieur, bl⟨e⟩ssiret, Hr=
Cav. Gazelli, Hauptmann des Regiments ⟨M⟩on=
ferato
, blessiret, und Hr. Donnas vom Schulen=
burgischen
Regiment auch blessiret.

Jn folgender Nacht ware beyderseits alles
still, sonderlich von dem kleinen Geschütz.

Weilen auch in dieser Nacht der comman=
dirende
General Hr. Graf de la Rocca Nach=
richt
bekommen, daß die Burger zu Genua mit
Zuziehung deren Ponseveriner=und Besagniner
nebst noch anderen Bauren gegen Savona im
Anmarsch, und solche Festung zu entsetzen wil=
lens
wären, so ist selber mit 8. Battaillonen
um 8. Uhr Nachts nach ober und unter Arbi=
zole
, und von dannen nach Celle diesem Volk
entgegen gerucket, welches man in dasigen Ge=
genden
schon eintroffen zu seyn geglaubet, weilen
aber das gantze Land daherum in Nule ware
so liesse er nun beyde Oerter Arbizola ent⟨w⟩afnen,
und von diesen Orten die Schiffe weg, und in
den Hafen von Savona führen, um also zu
verhindern, daß gedachte Rebellen sich solcher
Schiffe zu einiger Commnnication mit Savon⟨a⟩
nicht sollten bedienen können. Zwey Battail=
lonen
wurden auf dasigen Anhöhen mit einigen
Fe⟨l⟩d=Stucken gelassen, die übrige 6. aber
kamen den 14. und 12. Uhr zuruke.


[2]

Den 14. wurde das Feuer deren Belagerten
sehr spat angefangen, und sehr langsam fortge=
setzet
. Man arbeitete an Erweiterung der näch=
sten
Paralelle und machte Bänke in selbe. Die Mi=
nierer
machten an der besagten Paralelle Dämpf=
Löcher, um sich von der Unterminirung zu ver=
sicheren
, weilen man von denen Ubergehern ver=
nommen
, daß von Seiten deren Belagerern
gegen uns schon 3. Minen mit Pulfer gefüllet
worden. Jn folgender Nacht entstunde in der
Festung eine Feuers=Brunst, welche von zwey
unfrigen hinein geworfenen Bomben verursa=
chet
wurde. Diese Feuers=Brunst daurete von
10. Uhr Abends bis 15. Uhr folgenden Tages,
man kan aber nicht sagen, was für ein Schade
dardurch geschehen.

Den 15. Dito.

Fienge das Feur gegen die Festung von neuen
sehr stark an, und wurde mit Bresche soweit
dergestalten angeh⟨o⟩lten, daß eine Mauer von
der Casamata eröfnet, und selbigen Tag völlig
ruiniret wurde, also, daß die Bresche ziemlich
erweitert, und dardurch ein 32. pfündiges
Stuk von der Cortin, in den Graben herab ge=
fallen
; Nichts destoweniger erforderte es eine
längere Zeit, als man geglaubet, die völlige
Bresche zu machen, indeme sich ergeben, daß
hinter denen Mauren ein lebendiger Felse wa=
re
von welchen die Kugeln fast bis an die
Batterien zuruk gesprungen; indessen hoffet
man, daß durch das Miniren, und Stürmen
werde bewürket werden, was durch unauf=
hörliches
Schiessen nicht hat können erhalten
werden; Die folgende Nacht wurde wieder=
um
ein starkes Feuer auf die Festung gemacht,
unsere Dampflöcher wurden 14. Schuhe tieffer
gemach, und man fienge die Gallerien zu denen
Minen an, um die Communication von ei=
nem
zum anderen zu haben, es wurde auch
ein anderes Dampfloch, oder Brunn an den
Rauft deren Pallisaden gegraben, um von dorten
einen anderen Gang deren Minen gegen die Con=
trescarpe
zu verfertigen, solche über den Hauf=
fen
zu werfen, und um so leichter in den Gra=
ben
hinunter steigen zu können.

Den 16. seynd nebst vieler Land=Militz zwey
Bataillonen von Kalbermater zu unserer Ver=
stärkung
angelanget, welche sich alle auf das
Ge⟨b⟩ürg ausgetheilet, den Fürgang deren auf=
gestandenen
Genuesern zu beobachten. Das
Feuer gegen die Festung wurde noch heftiger
fortgesetzet, und die Breche mehr und mehr er=
weitert
. Man bearbeitete sich längst denen Pa=

lisaden die Logirungen in Brand zu bringen, um
sich von daraus, durch Bojaux, des bedekten
⟨W⟩eegs zu bemeistern. Es wurde auch noch ei=
ne
andere Mauer eröfnet, nämlich die von
ihrem Spital, wodurch die Besatzung in grosse
Verwirrung gerahten; in folgender Nacht wur=
de
ein Bojaux längs des Meers bis unter die
Bastey gemacht, und bis gegen Tags in voll=
kommenen
Stand gesetzet; noch andere Bojaux
wurden an denen Palisaden fortgeführet, um
sich mit dem Waffen=Platz zu vereinbaren. Ge=
gen
dem Abend um 21. Uhr, wurde in dem Platz
Rappell geschlagen, und von uns darauf ge=
antwortet
; das Feuer hörete auf beyden Seiten
auf, und der Commendant deren Trenscheen
fienge an zu parlamentiren, zu folge dessen zwey
Geissel gegeben wurden, als namlich unserer
Seits der Graf Richelmi, und der Herr Nan=
gy
, welche sich in die Festung begeben haben,
und von Seiten der Besatzung der Hr. Buonvi=
no
, Genuesischer Major unter dem Regiment
Falcone, dann der Hr. Giacomone, Major un=
ter
dem Regim. dieses Namens, ein Corsicaner
diese seynd mit ihren machenden Propositionen
zu dem Grafen della Rocca geführet worden;
Nachdeme aber solche verworfen worden gien=
ge
das Schiessen um 2. Uhr in der Nacht von
beyden Seiten auf das neue an. Die an=
gebrachte
Propositionen waren, mit allen miti=
tarischen
Ehren, nemlich mit fliegenden Fah=
nen
, klingenden Spiel, angezündten Lunden,
mit 3. bedekten Wägen, 6. Canonen, und 2,
Mörser durch die Bresche ausziehen zu können.
Der Graf della Rocca, welcher über dieses
Begehren gantz erstaunet, gabe zur Antwort,
daß wann sie nicht gesinnet, sich als Kriegs=
Gefangene zu ergeben, so könten sie nur in
das künftige das Ruffen ersparren.

Den 17. in der Nacht, nachdeme man er=
fahren
, daß zu Varaggio, einem nur 7. Mi=
glien
von Genua gelegenen Ort, 4. Genuesische
Galeren mit Truppen, und Canonen angelan=
get
, um sich aldorten mit denen Bauren zu ver=
einigen
; seynd alsogleich 4. Engländische
Kriegs=Schiffe, nebst 2. Königl. Sardinischen
Galeren ausgeloffen, und haben von fruhe an
bis an den andern Tag gedachtes Ort beschos=
sen
. Gemeldte 4. Genuesische Galeren aber
haben die Flucht genommen, wovon aber 2.
Pinken annoch ertappet, und zu Vado einge=
bracht
worden.

Den 18. haben unsere Galeren das Ort Cel=

[3]

le beschossen, da inzwischen die 4 Kriegs=Schif=
fe
fortfuhren Varaggio zu bombardiren, von
welchen beeden Orten sich die Jnwohner alle
auf das Gebürg geflüchtet. Um 18 Uhren end=
lich
verlangte der Commendant nochmalen zu
capituliren, und hat sich die gantze Be=
satzung
, als Kriegs=Gefangene ergeben,
die Deserteurs werden auf Gnad Sr. Maje=
stät
ausgefolget; die Besatzung wird mit Mi=
litarischen
Ehren durch die Bresche ausziehen,
in dem Graben aber die Waffen, und Fahnen
niederlegen, und von dem König, wohin es
ihme beliebet, verschicket werden; alles, was
zur ⟨F⟩estung gehörige solle getreulich angezeiget,
der Besatzung aber ihre Bagage gelassen wer=
den
; so viel die Officiers belanget, hat ihnen
der Graf della ⟨R⟩occa versprochen, bey Sr. Ma=
jestät
daran zu seyn, damit ihnen möchte erlau=
bet
werded, auf ihre Parola, wohin sie wol=
len
, ausser auf Genua, gehen zu können. Um
23 Uhr nahmen die Grauadiers die Haupt=
Thöre in Besitz; indeme der Besatzung einge=
standen
worden, bis auf den 20. in dem Platz zu
verbleiben, an welchen Tag die Festung völlig
evacuiret werden muß.

Nizza 13. Dec. 1746.

Gestern Abends seynd 6. Engländische Krie=
ges
=Schiffe aus dem Hafen von Villa=franca
nacher Genua abgeseegelt.

Heute ist das Regiment Bernklau hier einge=
troffen
, und übermorgen wird selbes seinen
Marsch zu der Armee in Provence fortsetzen.

Die Brüken, die man über dem Varo schla=
get
, werden diese Woche wol fertig werden.

Heute Nach=mittag ist der Hr. Baron Chia=
band
Obrister von Savoyen nach Piemont ab=
gegangen
.

Man hat Nachricht von der Armee aus Pro=
⟨v⟩ence
, daß der Herr General=Feld=Zeugmeister
Graf von Broun die gantze Armee gemustert,
und über den befundenen completen Stand
deren Battaillonen sich sehr benügt erzeugt ha=
be
.

Man arbeitet stark an Schlagung etlicher
Brüken über den kleinen Fluß Siage, auf wel=
chen
die Feinde bey ihrer Retirade alle Brücken
abgeworfen haben.

Es verlautet der ernannte Herr General
Graf von Broun habe geschrieben, daß die
Keinde verschiedene sehr vortheilhafte, und wol
haltbare Posten verlassen, welche er so leicht
nicht verlassen wurde, wann die seindliche Ar=

mee gleich nach so stark wider ihnanruken
sollte.

Den 14. deto.

Der Kaiserl. Minister Herr Graf v. Riche=
cour
, und der Engländis. Gesandte Hr. v. ⟨Vi⟩l=
lette
seynd heute Vor=mittag auf der Post nach
Cannes abgegangen.

Heute seynd verschiedene Fahr=Zeuge aus
dem Hafen von Villafrauca abgefahren, mit
dem Befehl in dem Golfo von Napule anzu=
länden
, alwohin sie der Herr General Graf v.
Broun begehret hat.

Von Grasse wird berichtet, daß der Herr
General Maquere mit 6. Battaillonen vor
Draguignan gerukt, alwo er ein unter Comman=
do
des Brigadier Crossol gestandenes grosses
feindliche Corpo angegriffen, solches auch ge=
zwungen
, daß es nach vielen Verlust ihme den
Platz raumen müssen, darauf er diese Stadt
en Besitz genommen.

Ein anderes Detaschement von 600. Rei=
tern
, 200. Croaten, und 3. Battaillonen ist
unter Anführung des Hrn. Generals Oddonelli
über die S⟨i⟩agne geschicket worden, um alle al=
daselbst
sich noch aufhaltende feindliche kleine
Corpi zu vertreiben, und sich sodann nach
Fre⟨jus⟩ zu begeben.

Ein anderes Detaschement von 5. Battail=
lonen
unter Commando des Hrn. Marchesen
von Or⟨m⟩ea ist in die Thäler von Castellane,
Entreaux, Guillaume, und andere in dem obe=
ren
Theil von Provence abgeschicket worden.

Diese 3. Detaschementer seynd von Kais. und
Sardinis. Truppen vermischet, und haben den
Befehl, aller Orten Contributionen einzutrei=
ben
, und soviel Fourage, als sie immer an=
treffen
in das zu Grasse anlegende Magatzin,
alwohin auch in kurtzen das Haupt Quartier
zu stehen kommen wird, einzuliefern.

Der Hr. Feld=Marschall Graf von Bro⟨u⟩ne
ist Willens, seine gesammte Truppen, im Fall
sich die feindliche alle unter Toulon ziehen, der=
gestalten
cantoniren zu lassen, daß sie innerhalb
10. Stunden auf jeden erforderlichen Fall bey=
sammen
seyn können.

Den 15. Dito.

Von Cannes wird berichtet, daß, nachdem
die feindliche Besatzungen deren Jnsulm von
St. Margareth, und St. Honorat mit ihren
Fahr. Zeugen unsere Zufuhren sohr belastigen,
und bereits verschiedene mit Korn, und Fo⟨u⟩=
rage
beladene Schiffe weg=genommen haben,

[4]

der Herr General Graf von Broune be=
schlossen
habe, solche Jnsuln anzugreiffen, und
eine ⟨A⟩nzahl Truppen an selbe aussteigen zu
lassen, zu welchem Ende die obbesagte Fahr=
Zeuge, und Felucken gebraucht werden sollen.

Heute Vor=mitags ritte ⟨d⟩er Hr. General Graf
v. Broune recognosciren an das Vor=Gebürg
vom Heil. Kreutz, alwo eine Batterie von 4. 16.
pfündigen Stüken, um das Fort Margaret zu
beschiessen, errichtet ist.

Um 2. Uhr Nachmitag ankerte sich eine Bom=
bardier
=Galleotte vor dem Castell, gegen dem
Golfo von Napoule, und sienge alsogleich Bom=
ben
hinein zu werfen an. Das Castell antwor=
tete
mit denen Stüken alsobald sehr heftig, fügte
aber der Bombardier⟨= keinen Schaden
bey / ungeachtet das beyderse⟨i⟩tige Feuer bis 24.
Stund lang daurete. Zu gleicher Zeit liesse der
Herr General Braun auf verschiedenen Fahr=
Zeugen, und Feluken 150. Freywillige und ei=
ne
gleiche Anzahl irregulirte Militz unter Com=
mando
des Herrn Galleani und Engländischen
Capitans von Mahon de Brau, welcher als
Volontair bey der Armee dienet, einschiffen,
und diese ländeten unter Bedeckung des gedach=
ten
Batterie=Feuers und der besagten Bombar=
dier
=Galleotte die Carcasse genannt, welche der
Capitan Jeremias commandirte, glüklich auf
diesen zweyen Jnsuln an. Als sie hiernächst
denen 20. Frantzosen, die in dem Thurn von
S. Honorat lagen die Ubergab andeuten liessen,
zogen solche gleich heraus und ergaben sich zu
Kriegs=Gefangenen Man fande auch einigen
Vorrat alda. Dem Gouverneur von St.
Margareth wurde angekündet, daß, soferne
er sich nicht ergäbe, bevor man die Artillerie da=
hin
brächte, man sodann seine Ubergab nicht
mehr anders, als auf Discretion, annehmen,
auch für die Excessen, welche die Truppen bege=
hen
könnten, nicht stehen wurde. Es ist demnach
befohlen worden, einige Stüke hinüber zu brin=
gen
. Dieses Castell ist mit zwey Compagnien
Jnvaliden, und einer Compagnie Cadetten, auch
einer starken Anjahl Jnwohnern von Cannes,
welche sich mit ihren besten Sachen dahin gestüch=
tet
haben, besetzet, und mit ziemlicher Artillerie
versehen.

Um 22. Uhr hat das Schiessen alda aufgehö=
ret
, und man erf⟨a⟩hre hierauf, daß die Besa=
tzung
zu capituliren begehret habe.

Von Savona hat man, daß unfere Minierer
endlich ein Ort gefunden, wo die Bresche an
die Festung gelegt werden kan; und glaubet

man, daß nun ehestens die Bresche gemacht
seyn, und andurch die Fostung zur Ubergab
gezwunden werden dörfte.

Den 16. Dito.

Heute Abends erhielte man durch Hrn Re=
vel
Obristen des Piemontesischen Cavallerie=Re=
giments
des Königs die Zeitung, daß, nach=
deme
3000. Mann Kaiserl. Völker auf die Jn=
sul
von St. Margareth ausgestiegen, und da
diese eben im Begrif waren, zu einem Sturm
die Anstalten zu machen, der Commandant ei=
nen
Officier, mit dem Capitulations⟨=
heraus
geschicket habe; und hat man mit ihme
hierauf folgende Capitulation eingegangen:

1.) Daß die Besatzung nämlich die 2. Com=
pagnien
Jnvaliden, und eine von Cadetten mit
denen gewöhnlichen militarischen Ehren unter
dem Titul einer Begleitung deren an diesem
Ort sich befindlichen 23. Staats=Gefangenen
ausziehen, und dahero

2.) Jeder Mann nebst seinem Feuer=Ge=
wehr
12. Patronen bey sich haben. Selbe
sohin

3.) Nacher Marsilien eingeschiffet, und zu
Land ein Officier abgehen solle, welcher dem
Feld=Marschall Bell'Jsle die Nachricht von
dieser Ubergab überbringen mag.

4.) Sollen alle Schiffe, die sich unter die
aldasige Stücke geflüchtet, visitiret werden,
ob sie kein Gewehr, oder anderen Kriegs=Vor=
rat
auf sich haben, in welchem Fall sie ange=
halten
werden sollen.

5.) Solle es denen dahin sich geflüchteten
Jnwohnern von Cannes erlaubet seyn, mit ih=
ren
Habschaften nacher Haus, und zu ihren
Aemtern zuruk zu kehren.

Man hat 28. grosse und kleine Stüke, und
4. Mörser nebst einer grossen Menge Pulfer,
alda gefunden. Die dahinein legende Besa=
tzung
wird aus dem Hildburgbausischen Regi=
ment
, und dem von denen Königl. Piemon=
tesischen
Leib=Wachten gezogen werden, und
der Commandant wird einen Obrist=Leutenant
aus dem ersten Regiment seyn.

Den 17. deto.

Man hat sichere Nachricht, daß bey dem An=
grif
, den der Herr General Maquere bey Dra=
guignan
gemacht, feindlicher Seits mehr, als
100. Mann todt gebliben, und noch so viele
verwundet, auch 40. gefangen worden. Da=
hingegen
wir an todt und Blessirten nicht mehr
als 20 Mann haben.

[5]

Der Herr General Oddonell wird jetzt schon
zu Frejus seyn.

Die BattaillonKalbermater, welche zu Li=
mone
gestanden, ist nach Savona marschieret.

Den 18. Dito

Die Bloquirung vor Antibo ist mit einigen
Detaschementern verstärket worden.

Es ist auch ein Engländisches Kriegs - =Schiff
und eine Bombardier=Galleotte, um diesen
Ort von der Meer=Seite zu beschiessen, dar=
vor
eingetroffen.

Man hat Nachricht, daß der Herr Marches
d'Ormea nach einigen hinein gethanen Flinten=
Schüffen, den Ort Castellane eingenommen.

Den 19. Dito.

Um 3. Uhr Nachmittag ist der Her⟨r⟩=Marches
von Lanzo hier angekommen, und hat die
Nachricht gebracht, daß die Festung von Sa=
vona
sich ergeben, und die aus 1100. Mann
bestandene Besatzung zu Kriegs=Gefangenen ge=
macht
worden seye. Es wären auch 500.
Sardinische Deserteurs darunter, welche sich
auf des Königs Gnade ergeben. Se. Kön. Maj.
haben ihne sehr gnädig empfangen, und zu De
ro anderten Schild. Träger ernannt.

Heute marschiren 600. Husaren, welche die=
se
Nacht zu Scarena geschlaffen haben, hier
durch zur Armee

Heute Abends haben die Engländer angefan=
gen
, in die Festung von Antibo Bomben zu wer=
fen
, wordurch alsogleich an zweyen Orten da=
rinnen
Feuers=Brunsten entstanden.

Man erwartet anjetzo die Artillerie, um
zur förmlichen Belagerung zu schreitten.

Die Armee in Provence hat heute eine Ge=
neral
=Fouragirung vorgenommen.

Aus Groß Bri⟨t⟩tannien.

Plymouth 6. Dec. 1746.

Die zwey Französische Kriegs=Schiffe, der
Mars, und der Mercur, welche zu Anfang
des Kriegs unser Kriegs=Schif den Northum=
berland
hinweggenommen hatten, befinden sich
in unserem Hafen. Letzteres wurde gestern con
einem Kriegs=Schif, der Namur, unter dem
Geschwader des Admirals Anson aufgebracht.
Dasselbe ist den ⟨3⟩ten vergangenen Monats
mit denen Uberbleinseln von dem Geschwader
des Hertzogs von An⟨v⟩ille, welche noch in 6.
Schiffen von der Linie, etlichen Fregatten, und
30. bis 40. Kaufmanns=Schiffen bestanden,
von Chiboctou abgefahren, und hatte, weil es
wol besegelt mare, sich vorauß gemacht. Ehe
diesem ware es ein Kriegs=Schif von 58. Ca=

nonen, der⟨malen⟩ aber diente e⟨s⟩ dem Franzö=
sischen
Geschwader au einem Spital. Der Com=
mandant
Bosca⟨v⟩en kreutzet mit 7. Kriegs=Schif=
fen
auf der Höhe von Onessant, und der Ad-
miral
Anson mit 13. anderen auf der Höhe von
Capo Finis Terra, um, wo möglich, das
Französische Geschwader, und die Spanische
Gallionen aufzufangen.

Londen 15. Dec. 1746.

Nachdeme das Unter=Haus eine grosse Com=
mission
angeordnet, um die Mittel ausfindig
zu machen, die Hulfs=Gelder abzutragen, so
ist der Schluß gefasset worden, zum Dienst des
künftigen 1747. Jahrs 4. Schilling auf die Län=
dereyen
, Pensionen Bedienungen, und Per=
sonal
=Güter in England zu legen, und eine pro=
portionirliche
Taxa auf Schottland zu legen,
auch hat das Unter=Haus wegen deren Gel=
dern
für die Armee verschiedene Schlüsse gefas=
set
. Man wird den 18den des künftigen Mo=
nats
einen ausserordentlichen Buß=Fast=und
Bett=Tag halten, wovon man bereits die =
nigliche
Verordnung kund gemacht hat. Die
Cavallerie=Regimenter Honeywood, Monta=
gu
, Wade, Brown, Bowles, Wentworth,
und Ligonier, werden in Dragoner=Regimen=
ter
verwandelt. Das Regiment Hertford aber
bleibt auf altem Fuß. Die dritte Garde=Com=
pagnie
unter dem Lord Tirawley, wie auch die
vierte unter dem Lord Crawford, werden ih=
ren
Abschied erhalten; man wird aber die Of=
ficiers
bey anderen Regimentern wieder anneh=
men
, welches auch mit denen Gemeinen ge=
schiehet
, indeme man 10. Regimenter zu Fuß
anwerben wird. Man rechnet, daß durch die=
se
Veränderung 40000. Mann werden kön=
nen
unterhalten werden, da vorher 30000.
so viel gekostet haben.

Londen 16. Dec. 1746.

Heute hat das Unter=Haus in einer grossen
Committee wegen derer Hülfs=Geldern den
Schluß gefasset, daß die Anzahl deren Truppen
zu Land zum Dienst des künftigen 1747. Jahrs
⟨nmlic⟩h die Gardes und die Garnison in Groß=
Brittannien 33030 Mann stark seyn solle, zu
deren Unterhaltung 856566. Pfund Sterling
und 372788. Pfund Sterling zum Unterhalt
derer 15186. Mann, welche in Flandern dem
Feldzug beywohnen werden, und 343112. Pf.
Sterling für die Truppen in denen Colonien in
America, desgleichen zu Minorca und Gibral=
tar
bewilliget worden.

[6]

Aus Frankreich.

Paris 23 Dec. 1746.

Dieser Tagen erhielte man die Nach=
richt
/ daß der Prinz Friderich von
Zweybrücken / die Röm. Catholische
Religion aus denen Händen des Chur=
Pfältzischen Beicht=Vatters P. von
Seedorfs angenommen habe.

Aus Niederland.

Aus dem Haag 18. Dec. 1746.

Gestern wurden Jhro Königl. Ho=
heit
der Herzog von Cumberland von
dem Königl. Sardinischen Minister /
Graf von Chabannes / aufs prächtig=
ste
bewirtet / und morgen wird der=
gleichen
von dem Kaiserl. Königl.
Minister / Grafen von Harrach / ge=
schehen
. Bey diesem letzteren ist ge=
stern
ein Currier von Wien angel⟨a⟩ngt /
welchen derselbe sogleich nach Londen
abgeschikt. Der Herr Feld=Marschall /
Graf von Bathiani / wird allstünd=
lich
alhier erwartet.

Aus denen Niederlanden 18. Dec.
1746

Zu Breda befinden sich nur noch der
Graf von Wassenaer und der M⟨a⟩r=
quis
von Pu⟨i⟩steux / so ihre Zusam=
meukünften
annoch unterhalten / da
sich sonst keine Anzei⟨g⟩e zu baldiger
Eröfnung derer öfentlichen Friedens=
Conferenz⟨i⟩en hervor thut.

Brüssel 22. Dec. 1746.

Am Freytag langten 24. B⟨a⟩tterie=
Stüke vo⟨n⟩ Mons alhier an / und man
erwartet in wenig Tagen noch einen
weit grössern Zug dergleichen Artille=
rie
aus Dovay und Gent. Der Herr
Thierry Haupt deren Jngenieurs / ist /
auf Befehl des Hofes / nach denen er=
oberten
Plätzen abgereiset / um den
Zustand derer Festungs⟨= zu
besichtigen. Der Gr⟨a⟩f von Löwen=
⟨th⟩al
ist gestern / von Versailles kom=

mend / hier durch nach Namur paßsirt.
Man hat alhier längs der Fahrt über=
aus
grosse Heu=Magazinen angeleget.

Aus Schweden.

Stokholm 9. Dec. 1746.

Gestrigen T⟨a⟩ges wurde bey Jhro
Königl. Hoheit Apartement gehalten /
da dann der sehr zahlreich versamm=
lete
Hof das Glük hatte / sowol Jh=
ro
Königl. Majest. als auch des Kron=
Prinzens Königl. Hoheit und das gan=
⟨tze⟩
Königl. Haus / bey allem höchsten /
und hohen Wolseyn zu sehen. Die
Reichstags=Geschäf⟨t⟩en werden ⟨n⟩un
mit so viel grösserem Eifer und Fle⟨i⟩ß
getrieben / als die Reichs Stän⟨d⟩e /
dem Vernehmen nach / bald die Weih=
Nachts=Fereen machen werden. Sol=
⟨ch⟩emnach
wurden nicht allein vorge=
stern
bey allen 4. Ständen Plena ge=
halten
/ sondern es werden auch die=
selbigen
diese Woche nochmals in Ple=
nis
sich versammeln. Jn der lezteren
Versammlun⟨g⟩ wurde auf dem Ritter=
Hause die von dem Bauer=St⟨a⟩nde
in Antrag gebrachte Frage / ob es
nicht dienlich / und nöthig sey⟨n⟩ möchte /
die Brannteweinsbre⟨n⟩nerey=Freyheit
zu verst⟨a⟩tte⟨n⟩ / weitläuftig ventiliret /
wobey der Reichs=Adel en⟨d⟩lich dahin
sich verglichen / daß es dem Landmann
zwar freystehen solte / so viel Brannte=
Wein / als derselbe in seiner Haus=
haltung
von⟨n⟩öhten hätte / nicht das
geringste aber zum Verkauf zu brennen /
und daß derjeni⟨g⟩e / welcher hiewider
gehandelt zu haben überzeuget würde /
zum erste⟨n⟩mal mit einer Geldbusse von
100. T⟨a⟩hl. Silber=Müntze / welche
zum andermal / und so weiter zu ver=
doppeln
/ solte beleget werden; denen
Stadt=Einwohnern aber solte die
Brannteweins=Brennerey gänzlich bey
harter Strafe verbotten seyn.

[7]

Wien 7. Januarii 1747.

VErmög derer von der Kaiserl. Königl. Ar=
mee
aus der Provence letzthin eingelang=
ten
Nachrichten, ist der commandirende Herr
General=Feld=Zeugmeister Graf von Broune,
nachdeme er ein proportionirtes Commando
unter dem Hrn. General=Wachtmeister Grafen
Pet⟨a⟩zz⟨i⟩ bey der Bloquade von Antibo zuruk ge=
lassen
, mit selbiger nach Cannes, die Avant=
Garde aber bis Draguiguan unter Comman=
do
des Hrn. General=Wachtmeisters. Grafen
von Maquire vorgerucket: und hat nicht allein
dieser den Feind sogleich von dannen delogi=
ret
, sondern auch über 200. Mann davon auf
dem Platz erleget, und etlich und 50. zu Kriegs=
Gefangenen gemacht, der commandirende Hr.
General ware zugleich beschäftiget, sich des
Forts, und der Jnsul St. Margarethe zu be=
meisteren
, welches auch theils zu Land mit Stü=
keu
, theils zu Meer von denen Engländis. Schiffen
mit Bomben dergestalten beängstiget worden,
daß es sich in Zeit von 2mal 24. Stunden mit
Capitulation ergeben. Jnzwischen hat nicht
minder der Herr Ge⟨n⟩eral=Feld=Wachtmeister
Graf Odonel mit einigen Commandirten von
Jnfanterie und Cavallerie bey Freius, dann
der Brigadier Marchese Ormea bey Castellane
sich gesetzet, welche Corpi von einander nur
wenige Stunde entfernet stehen; dahingegen der
Feind auf solche disseits beschehene Bewegung
und Vor=Schritte nunmehro über den Fluß Ar=
gent
sich zuruk gezogen, und befindet sich dermal
der Marschall Bell'⟨J⟩sle mit seiner unterhaben=
den
Armee bey le Duc gelagert. Man suchet
übrigens nicht nur aller Orten den Feind abzu=
treiben
, und ihme Abbruch zu thun, sondern
andurch auch die Armee mit Lebens=Mitteln,
und Fourage, so viel immer möglich, zu versehen,
und von dem Land ergebige Contributionen ein=
zutreiben
.

Donnerstags den 5. Januarii Abend gegen 5.
Uhr haben Sich Se. Maj. der Kaiser mit einem
Hoch=Adelichen Gefolg und denen Herren Or=
dens
=Ritteren des Goldenen Vlieses, mit umhan=
gender
grossen Ordens=Ketten nach der offentli=
chen
Kais. Hof=Kappellen verfüget, und da=
selbst
wegen des Vor=Abends des H. 3. Königen
Fests der Toison=Vesper beygewohnet.

Den 6. Dito darauf, als am hohen Fest de=
ren
H. 3 Königen haben die Allerhöchste Herr=
schaften
abermalen mit denen Herren Ordens=
Ritteren des Goldenen Vliesses Sich Vor=mit=

tag nach der Kais. Hof=Kappellen erhoben,...
dem gewöhnlichen GOttes=Dienst auferbäulichst
beygewohnet. Eben dieses hohe Fest wurde
auch in Jhrer Majestät der Verwittibten Röm.
Kaiserin Elisabetha Christina Hof=Kappellen
Vor und Nachmittag feyerlichst begangen.

Verstrichenen Mittwoch fruhe seynd 2. Sol=
daten
von dem alhier in Besatzung li⟨g⟩enden
Löbl. Kollowratischen Jnfanterie=Regiment we=
gen
öfters begangenen vermessenen Desertiren,
vor dem Kärtner=Thor mit dem Strang von
Leben zum Tod hingerichtet worden, 2. andere
aber haben auf diesem Pla⟨tz⟩ durch die Spitz=Ru=
then
lauffen müssen.


NB. Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist in einem besonderen Extra=Blat der
zwischen denen Römisch=und Russisch=Kaiserli-
chen
Höfen den 22. May 1746. zu Petersburg
geschlossene Defensiv - Allianz - Tractat à 7. kr.
zu bekommen.


Lista deren Verstorbenen zu Wien in=
und vor der Stadt.

Den 4. Jannarii.

Jn der Stadt.

  • Ursula Schrekseisin Burgerl. Wittwe, in ihremH.
    auf der Seiler=stadt, alt 70. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Andre Mozika, Mayern im Burger=Spitaler=
    Stadel auf der Landstr. , s. W. Bard. , alda, alt 50. J.
  • Summa 2. Perso⟨n⟩en/darunter o. Kind.

Den 5. Januarii

Jn d⟨e⟩r Stadt.

  • Dem Wol=Edel=geb. Hrn. Ant. Schleichhart v. Wie=
    senthal
    , Kaiserl. Feld=Ober=Bereit. , s. Fr. Maria
    Clara, geb. v. Moßl, im Kaiserl. Klepper=Stall,
    alt 43. J.
  • Die Wol Ehrw. Chor=Schwest. Juliana Schramin,
    im Kloster zur Himmels=pforten, alt 63. J.
  • Dem Hrn. Casp. Ernst Ma⟨yr⟩, N. Oe. Hand=Grafen=
    Amts=Officiant, s. K. Nepom. , im Burger=Spit. ,
    alt 3. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Jgnatz Veigl, Burgerl. Handels=Mann, s. K.
    Fraucisca, bey der gold. Ganß im Lichtenth. , alt
    6. v. J.
  • Cathar. Amaschlin, Wittwe, bey dem grünen Thor
    auf der Laimgr alt 104. J.
  • Dem Jos. Fre⟨y⟩berger, Portiern, s. W. Barb. , im Bahr=
    ausleiheris
    . H. auf der Wied. , alt 58. J.
  • Math. M⟨..., Soldaten=Werd. , bey dem blauen Ein=
    horn
    am Neustift, a⟨l⟩t 37. J.
  • Dem Frantz Mayr, Kutsch. , s. K. Barb. , im Frantz=
    Pa⟨y⟩lis. H. auf der Landst, alt 3. J.
[8]
  • Dem Math. Böhm, Säckel=trag. , s. K. Georg, im
    Hausmeisteris. H. zu Gumpendorf, alt 4.
  • Summa 9 Personen / darunter 4. Kinder.

Den 6. Januarii.

Jn der Stadt.

  • Dem Joh. Jerstkofsky, Buchdrucker=ges. , s. K. Ant. ,
    im Bäckis. H. im Sau=winkel, alt 1. J.
  • Barb. Hartmannin, led. M. , im Neubaueris. H. in der
    Nagler=gas. , alt 75. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Pet. Steinscharm, Gemein=Gericht=schreib. un
    tern Felbern, s. K. Cathar. , bey dem grünen Thor
    alda, alt 1. J.
  • Joh. Jafner, ein Hafner, bey denen 2. Schlüsseln im
    Lichtenth. , alt 35. J.
  • Dem Joh. Ofner, Zimmer=ges. , s. S. Jos. , im Höfe=
    ris
    . H. am Atsterbach, alt 16. J.
  • Dem Phil. Wurtzinger, Zemmer=ges. , s. W. Cathar.
    bey dem weis. Hahn im Lichtenth. , alt 34. J.
  • Friederich Knobl⟨o⟩ch, alt 55. J. , bey denen FF. Mis.
  • Magdal. N. , zu St. Marx, alt 23. J.
  • Suma 8. Personen, darunter 2. Kinder.

NOTIFICATION

Theresiade, ein Ehren=Gedicht, durch
dem Herrn Frantz Christoph von Scheib,
der N. Oe. Landschaft Secretar, in 4 to.
regati mit Kupfern gezieret. Zwey Alpha-
beter
. Gedrukt in Wien 1746.

Dieses zu Ehren Jhro Majestät der regie=
renden
Kaiserin verfaste prächtige Werk. der=
gleichen
alhier weder verfast noch gedrukt wor=
den
, ist noch zur Zeit um 6. fl. zu bekommen bey
dem Buchführer zum goldenen Vlies auf dem
Juden=Platz.

Bey dem Buchbinder Baumgartner auf dem
Kohlmarkt, nechst der goldenen Schlangen,
und bey dem Herrn verfasser selbst in dem
Graf Nendlerischen Haus im ersten Stok, in
der obern Preunner=Strasse der Michaeler
Kloster=Pforte gegenüber.


NB. Den 9 instehenden Monats Januarii
werden bey dem Löbl. Kais. Königl. N. Oe.
Mercantil=und Wechsel=Gericht fruhe um 9.
Uhr einige goldene Galanterie=Waaren, so be=
stehen
in einer Tabattiere, einen Stok=Knopf,
zwey Bestekeln und 2. Uhren, offentlich feil ge=
botten
, und dem Meistt=biettenden verkauffet
werden.


NB. Bey Hrn. Johann Jacob Lidl, Kupfer
stechern, in dem Stern=Hof im Schulter=
⟨Gäffel⟩

ist zu haben:

  • Eine Land - Karte vom Ursprung bis Einfluß
    des Po=Stroms; w⟨o⟩rauf alle dies=und jen=
  • seits ligende Landschaften, als das gantze Pie=
    montesische
    , Mailändische, Parmesanische Mo=
    denesische
    , Genuesische, samteinengrossen Theil
    vom Venetianischen, und Päpstlichen Gebiete;
    folgsam die gantze Lombardie enthalten; bey
    gegenwärtigen Kriegs=Läuften höchst=nutzbar,
    das Exemplar pr. 1. fl. in Futeral 1. fl. 8. kr.

NB. Es ist ein Spitzel mit einem Hals=band
verloren gegangen, licht Semmel=farb, um den
Hals einen weissen Stroif, auf dem Hals=band
stehet der Namen I. C. B. wer solches gefunden,
wird ersuchet, gegen einer guten Recompens,
dem Hausmeister im Hillebrandischen Haus auf
dem Kohlmarkt zu bringen.


Letztes
AVERTISSEMENT .

Von der Römischen Kaiserl. Majestät pri=
vilegirten
Zweyten Reichs=Frankfurter=Lotterie
wegen wird hiemit dem Publico besonders
denen Herren Jnteressenten kund und zu wif=
sen
gemacht, daß die ⟨Z⟩iehungs=Listen der ge=
zogenen
1ten und 2ten Classe von gedachter
2ten Reichs=Lotterie angekommen, und bey
dem hierzu geauthorisirten Collecteur Herrn
Johann Anton Brighenti Burgerlichen Han=
dels
=Mann zum roten Adler in kleinen Wag=
haus
zu ersehen, und ihre, Gewinne
Plan=mässig zu empfangen seynd, zugleich
aber wird ein jedwederer erinneret, daß die
Losse zur 3ten und 4ten Classe bis den 8ten
lauffenden Monats Jannarii 1747. inclusive
bey Verlust derenselben bey gedachten Col=
lecteur
renoviret werden müssen, mithin ein
jedwederer wissen wird, diesen gegebenen Ter=
min
in acht zu nehmen, nach welchen man
keine Loose mehr renovirt. Es seynd auch noch
Looß von dieser 2ten Lotterie zur 3ten und
4ten Claß fl. 16. oder zur 3ten 4ten 5ten 6t.
Claß fl. 30. jedes Looß bey obgedachten Col=
lecteur
zu bekommen.

NB. Es wird auch denen respective Jnteres=
senten
obgedachten 2ten Reichs Lotterie hie=
mit
erinneret, daß solche Looß bey dem jeni=
gen
Collecteur, alwo sie solche genommen ha=
ben
, renoviret werden müssen, massen solche
hier in Wien zu renoviren von der Lotterie=
Cammer nicht gestattet wird.

NB. Die Ziehung der 3ten, und 4ten
Classe wird ohne weiter den 16. Januarii
Anno 1747. Plan - mä⟨ssig⟩ gezogen werden.

[9]

Num. 2.

Samstags=Anhang.

7. Januarii 1747.


Aus Teutschland

Berlin 22. Dec. 1746.

SEine Majestät der König haben denen
hiesigen Römisch=Catholischen Einwoh=
nern
folgende allergnädigste Erlaubnuß zu er=
theilen
geruhet:

"WJr Friedrich von GOttes Gnaden,
"König in Preussen ꝛc. Nachdeme Uns
"die Römisch=Catholische Religions=Ver=
"wandten

"wandten in Unsern sämmentlichen Provin=
"zen

"zen, und Landen, besonders aber diejeni=
"gen

"gen, so sich in Unseren Residentz=Städten
"Berlin häuslich niedergelassen, allerunter=
"thänigst

"thänigst vorgestellet haben, daß deren An=
"zahl

"zahl sich dergestalten gehäuffet, daß sie sich
"nunmehro nicht mehr an dem Orte, wo
"sie bishero ihren GOttes=Dienst abgewar=
"tet

"tet, versammeln, und solchem sammentlich
"beywohnen können; dahero um allergnädig=
"ste

"ste Erlaubniß gebetten, eine Kirche auf ihre
"Unkösten in erwehnter Stadt bauen zu dör=
"fen

"fen: So thun Wir hiemit kund durch die=
"ses

"ses Decret für Uns, und Unsere Nachfol=
"gere

"gere, daß Wir in Ansehung dieser kraftigen
"Ursache ihnen diese Bitte gewähret, und
"eingestanden haben, verliehen, und erlau=
"ben

"ben hiemit: Daß erwehnte Römisch=Ca=
"tholische

"tholische zu ihrem freyen, und ungehinder=
"ten

"ten GOttes=Dienste eine Kirche so groß,
"als sie solche nur immer haben wollen, oder
"können, mit einen, oder mehrern Thürnen,
"grossen, und kleinen Glocken ꝛc. ohne eini=
"gen

"gen Vorbehalt, oder Widerreden bauen
"dörfen. Zum Zeichen Unserer Königlichen
"Gnade, und Wolwolen schencken, und ver=
"leihen

"leihen Wir ihnen ohne Entgelt einen an=
"ständigen

"ständigen, und erforderlichen Platz, wel=
"cher

"cher durch Unsern Commissarium, und ihre
"besonders hiezu benannte Abgeordnete aus=
"gesuchet

"gesuchet werden solle; und damit man die
"zu diesem Gebäude nöhtige Geld=Sum=
"men

"men, und Unkösten aufbringen möchte, so
"wollen, und befehlen Wir gegenwärlig daß
"der P. Mä⟨emati⟩. Carmeliter=Ordens, aus der
"Versammlung von Mantua, Franzö und Jta=
"liänischer

"liänischer Prediger dieser beyden Nationen, so
"sich in Unsern Diensten befinden, die volle
"Macht, und Gewalt habe, die Schenkung, und
"Allmosen, welche man zu diesem Gebrauch

"anwenden will, zusammen zu suchen, und
"aufzubringen, sowol unter denen Catholi=
"schen

"schen in Unsern Staaten, und Landen, als
"ausserhalb denenselben, wo man es zum
"Behuf dieser Absicht am füglichsten zu seyn
"erachten wird; lassen ihme ferners freye Hand,
"ein oder mehrere Personen in verschiedenen
"Orden zu dem Ende zu substituiren, wann
"solche sonsten erforderlicher=massen authori=
"siret

"siret seynd, und die eingehende Geldere an
"eine sichere Hand, oder eine deren besten,
und vornehmsten Wechsel=Stuben in Ber=
"lin

"lin übermachet werden. Versichern dem=
"nach

"nach alle, und jede für Uns, und Unsere
"Nachfolgere, daß weder Sie, noch Wir, nie=
"mals

"mals zugeben, noch gestatten wollen, daß
"die Kirche zu einem anderen Gebrauch, als
"wo sie nunmehro gewidmet ist, nämlich zum
"offentlichen GOttes=Dienst der Römisch=
"Catholischen

"Catholischen Religion angewendet werde.
"Hieran geschihet Unfer allergnüdigster Wille.
"Gegeben zu Potsdam den 22. Nov. 1746.

Gestern ward in der Kirche des hiesigen
grossen Friedrichs=Hospitals von dem Evan=
gelisch
=Lutherischen Prediger, Rauch, ein ge=
borner
Türk, Mehemed genannt, im 19. Jahr
seines Alters getauffet. Selbiger ist aus Ocza=
kow
gebürtig, und bey der von der Russisch=
Kaiferlichen Armee geschehenen Erobrung ge=
meldeter
Festung von dem Herrn General von
Keith gefangen worden, hernach in die Dienste
des Herrn General=Leutenannts Du Moulin,
und endlichen zu dem Herrn Obrist=Leutenannt
du Rosey, gekommen, welcher letztere ihn dem
Armen=Wesen dieser Königl. Residentz em=
pfahle
. Er ward zwey Jahre nach einander
in der Teutschen Sprache, und in dem Chri=
stentum
unterrichtet, und empfienge in der H.
Tauffe die Nämen: Friedrich Carl David Tho=
mas
.

Dresden 24. Dec. 1746.

Beyderseits Königliche Majestäten haben
am 17. Mittags auf dem Land=Gute Harthe
des Koniglichen Ober=Marschalls, Herrn Gra=
fen
von Einsiedel, gespeiset, und seynd gegen
Abend alhier glüklich angelanget. Alle fünf
Konigliche Printzen, und die drey Printzessinnen
seynd Dero Königl. Eltern entgegen gefahren,
und haben dieselben mit Freuben bewillkom=

[10]

met. Am 18. erschienen alle inn=und auslän=
dische
Ministers am Hofe,umwegen güklicher
Zurukkunft die Gratulationes abzustatten. Zeit=
hero
seynd täglich sehr viele Pohlnische Mag=
naten
, und vornehme Standes=Personen al=
hier
angelanget; nicht minder ist bereits ein
grosser Theil von dem Gefolge des Hertzogs
von Richelien aus Paris alhier, gedachter Her=
tzog
aber gestern in Leipzig eingetroffen,
und hat daselbst Mittags bey der Hertzogin
von Curland gespeiset, wie er dann noch heute
alhier vermutet wird.


NB. Den 19. Jenner 1747. solle der in
dem Dorf Unterlaa an der Strassen nacher
Maria=Lantzendorf ligende, mit zwey Gaden
hohen Stöcken gebaut=worinnen in fresco
gemahlen, und mit Marmor gepflasterter Saal,
nicht minder schönes Vorhaus, und einige
stockedorte Zimmere, nebst andern Wohnungen,
Ställen, und mit grossen gemauerten Stadel
versehene sogenannte Thurnerische Hof mit
denen Zugehörungen, als: 20. und ein halbes
Joch Haus=Aeckere, 10. Tagwerke Wiesen,
Haus=Garten, dann 3. Joch Uberländ=Aecker.
Jtem: 3. Pferde, 4. Kuhe, und Zucht=Schweine.
Jtem das dabey befindlichen Haus=Geräte
(worzu nicht minder ein Viertel=Haus mit
6. und ein halbes Joch Haus=Aecker, und
Kraut=Gärten gehörig) fruhe um 9. Uhr in
der Amts - Cantzley derer Ritter=Commenda
St. Johannes, im Johannes=Hof in dem
anderten Stok alhier licitiret, und verkauffet
werden.


NB. Nachdeme weiland Stephan Kremmer,
gewester Burgerl. Bindermeister in dem Kai=
serlich
=Königlich=und Landes=Fürstlichen
Markt Gumpoltskirchen dieses Zeitliche ab in-
testato
gesegnet, und dessen hinterlassenes Ver=
mögen
ad Cridam gedihen, so wird zu dem
Ende der 22. Februar⟨ii⟩ nächst=eingehenden
Monats dergestalten zur Convocations=Tags=
Satzung bestimmet, daß alle und ⟨je⟩de re-
spectivè
Herren Creditores, welche zu obbe=
meldeter
Kremmerischen Verlassenschaft einige
Sprüche, und Anforderungen zu haben ver=
meinen
, an berührtem Tage Fruhe um 9. Uhr
vor einem Ehrsamen Markt=Raht allda also
gewiß zu erscheinen, und ihre Anforderung
zu liquidiren haben; als im Widrigen denen
ausbleibenden Partheyen das ewige Stillschwei=
gen
auferleget seyn solle.


NB. Das freye St. Peters Baad zu Ba=
den
ist mit aller Einrichtung zu verkauffen, und
in Bestand zu verlassen, wer demnach solches
kauffen, oder im Bestand nehmen will, kan
sich bey dem Eigentumer Herrn Jacob v. Oer=
lein
zu Wienerisch=Neustadt in der Neukircher=
Gassen, in eigener Behausung anmelden.


EDICT.

Vermög des Kaiserl=Königl. Obrist=Hof=
Marschalls=Amts unterm 5. Nov. 1746. datir=
ten
und den 26. ejusdem Mensis & Anni
affigirten, Valval - Edict. wird dem Conrad
Mohni weil. der schon Anno 1736. alhier
verstorbenen Elisabeth Mohnin gewest=Gräfl.
Schlikischen Cammer=Jungfrau selig=hinterlas=
senen
leiblichen Brudern, oder im Fall dersel=
be
bereits mit Tod abgangen, dessen etwa=
verhandenen
Kindern hierdurch erinnert, was
gestalten er oder dieselbe wegen deren, ihme
von seiner vorgemeldt verstorbenen Schwester
in ihrem unterm 31. Decemb. 1721. errich=
ten
, und den 16. Januarii 1736. bey diesem
Kaiserl. Königl. Obrist=Hof=Marschall=Amt
publicirten Testament § 12. zu einem Brü=
derlichen
Angedencken legirten und den 15.
May gleich=besagten 1736. Jahrs zu Gerichts=
Handen depositirten 400. fl. innerhalb eines
Jahrs und sechs Wochen à Dato der Eingangs
angemerkten Affiigirung, und alfo gewiß zu
melden habe, als nach verstrichenen Termin
vorgemeldetes legat una cum sua causa der
eingesetzten Universal -Erbin Elisabeth Sku=
bin
nunmehro verehelichten Aichingerin auf
ferneres Anlangen ausge⟨f⟩olget werden solle.


NB. Jn Herrn Monats Buch=Gewölb, un=
ter
denen Tuchlauben, im Pfeifferischen Haus ist
zu haben:

  • Bochmeri (Juft. Henn.) Exercitationes
    ad Pandectas, 4to. Hanovræ 1746. unge=
    bunden
    pr. fl. 3. , 15. kr.
  • Christ. Pescheks arith=und geometrische Er=
    quik
    =Stunden, darinnen rare, lustige, und
    finnreiche Problemata anzutreffen. 8vo. roher
    per 1. fl.
  • Six Sonatines sur le Clavesin facilement
    à jouer, composées par Monsir. Frederic.
    sol. 1746. à 42. kr.
  • Sei Sonate à Flauto Traversiere Solo con
    Violoncello overo Cembalo, composte d⟨a⟩
    G. Platti. fol. 1746. à fl. 1. , 45. kr.
[11]

Extra -Blat (zu Num. 2.) 7. Januarii 1747.


Der zwischen denen Römisch=und Russisch=
Kaiserlichen Höfen den 22. May 1746. zu St. Pe=
tersburg
geschlossene Defensiv - Allianz - Tractat .

Jm Namen der Heiligen / und unzertheilten Drey=
faltigkeit
.

DEmnach die Allerdurchleuchtigste / Großmächtigste Fürstin / und
Frau / Frau MARIA THERESIA , Römische Kaiserin / in Ger=
S manien / zu Hungarn / Böheim / Dalmatien / Croatten / und Sla=
vonien
ꝛc. Königin / Ertz=Hertzogin zu Oesterreich / Hertzogin zu Bur=
gund
/ zu Brabant / zu Meyland / zu Steyer / zu Kärnten / zu Crain / zu
Mantua / zu Parma und Piacenza / zu Limburg / zu Lüzenburg / zu
Geldern / zu Würtemberg / Ober=und Nieder=Schlesien / Fürstin zu
Schwaben / und Siebenbürgen / Marggräfin des Heil. Röm. Reichs zu
Burgau / zu Mähren / Ober=und Nieder=Laußnitz / Gefürstete Gräfin
zu Habspurg / zu Flandern / zu Tyrol / zu Pfird / zu Kyburg / zu Görtz /
zu Gradisca / und zu Artois / Gräfin zu Namur / Frau auf der Win=
dischen
=Mark / zu Portenau / zu Salins / und zu Mecheln / Hertzogin zu
Lothringen und Barr / Groß=Hertzogin zu Toscana ꝛc. ꝛc. Eines; und
die Allerdurchleuchtigste / Großmächtigste Fürstin / und Frau / Frau
ELISABETH die Erste / Kaiserin / und Selbsthalterin von allen Reus=
sen
/ zu Moscau / Kiow / Wladimir / Novogorod / Czaarin zu Casan /
Czaarin zu Astrachan / Czaarin zu Siberien / Frau zu Pleskau / und
Groß=Fürstin zu Smolensko / Fürstin zu Ehstland / Lifland / Carelen /
Twer / Jugorien / Permien / Wiatka / Bulgarien / und mehr anderen /
Frau und Groß=Fürstin zu Novogorod des niedrigen Landes / zu Tser=
nigow
/ Resan / Rostow / Jaroslaw / Belo=Oserien / Udorien / Obdo=
rien
/ Condinien / und der gantzen Nord=Seiten Gebieterin / und Frau des
Jverischen Landes / der Cartalinischen / und Grusinischen Czaaren / und
des Cabardischen Landes / deren Czercasischen / und Gorischen Fürsten /
und mehr anderen Erb=Frau / und Beherrscherin: Andern Theils / für
nöhtig erachtet / zur gemeinsamen Ruhe und Wolfahrt von gantz Eu=
ropa
die von alten Zeiten her zwischen Jhro Römisch=Kaiserlichen Ma=
jestät
/ und Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen Vorfahrern
subsistirte reciproque Freundschaft / nach Anleitung des / zwischen Jhro
Kaiserlich=und Königlichen. Majestät dem Römischen Kaiser CARL
dem Sechsten / glorwürdigsten Andenkens / und Jhro Kaiserlichen Ma=
jestät
von allen Reussen / der Kaiserin CATHARINA ALEXIEWNA ,
glorwürdigsten Andenkens / am Sechsten August Anno Ein Tausen

[12]

Sieben Hundert Sechs und Zwantzig zu Wien errichteten Allianz - Tra-
ctat
s
in einen neuen Defensiven Bunde / mit einigen der gegenwärtigen
Beschaffenheit deren Conjuncturen gemässen Abänderungen zu er=
neueren
/ und mittels Anwendung aller nur immer möglichen Sorg=
falt
zu dem Ende enger zu verknüpfen / auf daß in keinem sich nur
immer ergeben mögenden Fall / da der eine oder andere contrahiren ren=
de
Theil feindlich angegriffen würde / weder einiger Anstand noch Ver=
zug
bey der einander zu leisten kommenden Hülfe sich ereignen möge;
Als haben Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät / als Erb=
Frau Jhrer Königreichen und Landen / und Jhro Kaiserliche Maje=
stät
von allen Reussen / zu Vollziehung eines so heilsamen Werks / un=
terzeichnete
ihre Ministres zu ernennen / und zu bevollmächtigen geru=
het
; als nemlich Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät
den Hoch=und Wolgebornen Herrn Johann Frantz des Heiligen =
mischen
Reichs Freyherrn von Bretlach / Herrn der freyen Herrschaft
Fränckisch=Grumpach / Jhrer Römisch=Kaiserlich=Königlichen Maje=
stäten
würklichen Kammerern / Generalen Feld=Marschall=Leutenant
der Cavallerie / Obristen über ein Regiment Kurassiers / und Dero
ausserordentlichen Bottschaftern am Russisch=Kaiserlichen Hof; Dann
auch den Wol=Edel=Gebornen Herrn Nicolaus Sebastian Edlen
von Hohenholz / des Heiligen Römischen Reichs Rittern / Kaiserlichen
Raht / und von beeden Römisch=Kaiserlich=und Königlichen Maje=
stäten
am Russisch=Kaiserlichen Hof accreditirten Residenten; und
Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen den Hoch=und Wolge=
bornen
Herrn Alexei Grafen von Bestuchef Rumin , Jhro Kaiserlichen
Majestät von allen Reussen Cantzlern / würklichen geheimden Raht /
Senateur , und der beeder Russisch=Kaiserlichen Orden St. Andreæ , und
St. Alexandri Newski , wie auch des weissen Adler=Ordens Rittern /
welche Ministri vermög ihrer Vollmachten / nach denen untereinander
gepflogenen Conferenzien sich über nachstehende Articuln des Allianz -
Tractats vereiniget / und festgesetzet.

Erster Articul.

Es solle zwischen Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlichen Majestät /
Jhren Successoren / und Nachfolgeren / und Jhro Kaiserlichen Maje=
stät
von allen Reussen / Jhren Successoren / und Nachfolgeren eine auf=
richtige
/ unverrukte / und ewige Freundschaft seyn / und verbleiben / und
selbige gemeinsamlich / so vollkommen cultiviret werden / damit ein je=
der
des anderen Bestes zu beförderen / und allen Schaden abzubeugen
sich bestrebe.

Zweyter Articul.

Jn welcher Absicht dann auch verabredet worden / daß / wann
ins künftige Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät / oder Jhro

[13]

Kaiserliche Majestät von allen Reussen / von wem es auch seyn möge /
attaqui⟨⟩ ⟨r⟩et würde / soll eine der andern / nach vorher ergangener Requi-
fition
, den nöhtigen Succurs (welcher so wol nach ihrer Eigenschaft /
als Quanto so eingerichtet wird / als wie es in denen nachfolgenden Ar=
ticuln
dieses Tractats fest gestellet) unverzüglich zukommen lassen.

Dritter Articul.

Da die Haupt=Absicht dieser Allianz die jenige ist / um sich recipro-
von allen Anfällen / Beleidigungen / und Schaden zu schützen / und
wie ein jeder / deren Höchsten contrahirenden Theilen nichts so hertz=
lich
wünschet / als nur diese gemeinschaftliche Verbindung jederzeit in
Erfüllung zu setzen; dergestalt / als es denen Alliirten / nach denen / ih=
nen
von GOtt in Händen verliehenen Mitteln / am vortheilhaft=und
nutzlichsten seyn wird; als ist mittels diesen Articul verabredet wor=
den
/ daß / wann Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät in ih=
ren
Erb=Königreichen / Provinzien / Gebieten / oder einigen anderen
Possessionen / von wem es auch seye / attaquiret / oder beunruhiget wer=
den
/ so daß Allerhöchst=gedacht Jhro Majestät von Dero Alliirten
Hülfe zu requiriren für nöhtig erachten / so werden Jhro Kaiserliche
Majestät von allen Reussen / Jhr nach drey Monaten / von der ergan=
genen
Requisition angerechnet / Dreyssig Tausend Mann / und zwar
Zwantzig Tausend an Jnfanterie / und Zehen Tausend an Cavallerie
zur Hülfe schicken / welches Hülfs= Corpo Jhro Römisch=Kaiserlich=
Königliche Majestät abseiten Jhro Kaiserlichen Majestät von allen
Reussen / während der gantzen Zeit / so lang obgedachte Attaque , und
Beunruhigung fortwähren / bleiben soll. Dahingegen aber / wann
Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen in ihren Reichen / Provin=
zien
/ Gebieten / oder einigen anderen Possessionen in Europa / von wem
es auch seye / attaquiret / oder beunruhiget werden / so daß Sie von
Dero Alliirten Hülf zu requiriren für nöhtig finden / so werden Jhro
Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät an Jhr ebenmässig nach drey
Monaten / von der ergangenen Requisition angerechnet / ob=angeführtes
Quantum an Dreyssig Tausend Mann abschicken / welches Hülfs= Corpo
Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen / abseiten Jhro Römisch=
Kaiserlich=Königlichen Majestät während der gantzen Zeit / so lang ge=
dachte
Attaque , und Beunruhigung fortwähren / bleiben soll; wobey
dannoch unter Beyden Höchsten contrahirenden Theilen würklich ver=
abredet
/ daß der Casus hujus Fœderis , in Leistung der obangezogenen
Hülf / so wol von dem einen / auf dem Fall / wann Jhro Römisch Kai=
serlich
=Königlichen Majestät in Jtalien habende Possessionen angegriffen
werden solten / dergleichen auch auf den / jetzt nicht nur in Jtalien vor=
seyenden
/ sondern auch ins kü⟨n⟩ftige / aus was für einer Ursach es auch
seye / zwischen Jhro Römisch=Kaiserlich. Königlichen Majestät / als =
nigin
zu Hungarn / und Böheim / und der Kron Spanien entstehen kön=

nen=

[14]

nenden Krieg / als auch am anderen Theil / wann Jhro Kaiserlichen
Majestät von allen Reussen Reich von Persien angegriffen / sich weder
erstrecken / noch extendiret werden solle: jedoch ist sich von Beyden
Höchsten contrahirenden Theilen dahin einverstanden worden / daß /
wann Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät in Jtalien ange=
fallen
werden solten / Sie zwar dahin keine Hülfs⟨= anverlangen /
dannoch aber von Jhro Russisch=Kaiserlichen Majestät in solchem Fall
Dreyssig Tausend Mann / nemlich Zwantzig Tausend Mann Jnfante=
rie
/ und Zehen Tausend Mann Cavallerie bereit gehalten werden sollen;
wohingegen auch / wann Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen /
von Persien angegriffen werden solten / Jhro Römisch=Kaiserliche auch
Königlich=Hungarisch=und Böheimische Majestät solchen falls eben=
mässig
Dreyssig Tausend Mann / nemlich Zwantzig Tausend Jnfante=
rie
/ und Zehen Tausend Mann Cavallerie bereit halten wollen; welche
beyderseitige Bereithaltung besagter Truppen von Beyden Höchsten
contrahirenden Theilen / aus der Absicht beschehen solle / damit / wann
während dem / in Jtalien / oder dem von Persien angefangenen Krieg /
ein anderer entstehen solte / Sie sich um so ehender die nöhtige Hülf
leisten können.

Vierter Articul.

Dafern der requirirte Theil nach der / vermög des vorhergehenden
errichteten dritten Articuls dieses Tractats gegebenen Hülfs=Leistung /
selbst attaquiret werden solte / so daß Er sich gemüssiget sehete / seine
Truppen zu seiner selbst eigenen Sicherheit zu rappelliren; so stehet ihme
frey solches zu thun / nach Verlauf zweyer Monaten / so bald Er den
requirirenden Theil darüber gehöriger massen benachrichtiget; ingleichen
ist auch festgesetzet / daß gesetzt der requirirte Theil zur Zeit der ergan=
genen
Requisition selbst im Krieg verwickelt / so daß Jhme unumgänglich
nöhtig / den jenigen Succurs , welchen Er nach Maas dieses Tractats sei=
nem
Alliirten zu geben schuldig wäre / zu seiner selbst eigenen Sicherheit /
und Defension bey sich zu behalten / gedachter requirirter Theil / bey
solcher sich ereignenden Begebenheit / so lange vorberegte Noht für=
dauret
/ nicht gehalten seyn solle / ob=besagte Hülf zu præstiren.

Fünfter Articul.

Die Russische Auxiliar -Truppen sollen mit Feld=Artillerie zu zwey
drey=pfündigen Canonen bey jeder Battaillon / wie auch mit Kriegs=
Munition versehen / desgleichen ihnen auch ihr Gehalt ausgezahlet /
selbige completiret / und abseiten Jhro Kaiserlichen Majestät von allen
Reussen mit Recrouten ersetzet werden / dennoch aber werden Jhro =
misch
=Kaiserlich=Königliche Majestät ihnen die Portionen / und Rationen /
und zwar ein Pfund Fleisch des Tags / an Brod / oder Roggen=Mehl
zu sechtzig Pfund des Monats / wie auch an Grüze vier Pfund / Saltz

[15]

ein Pfund / alles nach Holländischem Gewicht gerechnet / die Rationen
der Fourage aber nach der Russischen Tabelle Holländischen Gewichts /
und zwar an Haber / Hen / und dergleichen mehr / reichen lassen / inglei=
chen
auch die gehörige Quartier / alles auf den Fuß / wie solche Trup=
pen
von Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen gewöhnlich pfle=
gen
unterhalten zu werden. Ebenmässig soll auch nach dem Jnhalt die=
ses
Articuls mit Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlichen Majestät Jhro
Kaiserlichen Majestät von allen Reussen zu gebenden Auxiliar -Truppen
in allem strictè zu Werk gegangen werden / jedoch / daß bey solch=rei=
chender
Natural -Verpflegung / das jenige / was in feindlichen Landen
ausgeschrieben / und eingebracht wird / worunter aber die / denen Trup=
pen
nach denen Kriegs=Reguln zugehörige Beute nicht mit=begriffen /
noch verstanden ist / dem requirirenden Theil zu guten zu kommen habe.

Sechster Articul.

Wann vorgedachte Römisch=Kaiserlich=Königliche Hülfs=Völker /
auf Requisition Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen einiger
fremden Puissancen Territoria zu betretten haben / so werden in solchem
Fall Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen Sorge tragen müs=
sen
/ ihnen den ungehinderten Durchmarsch zu bewürken / wie auch Brod /
und Fourage, so / wie solches in dem vorhergehenden fünften Articul
verabredet worden / stellen zu lassen. Gleicher gestalten verbinden sich
auch Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät reciprocè den Durch=
marsch
Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen Truppen / wann
selbige Jhr nöhtig seyn werden / durch fremde Territoria zu bewürken /
und mit ihrer Verpflegung auf vorgesetzten Fuß zu Werke gehen zu las=
sen
. Jm Fall aber Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät nach
Jnhalt sothanen fünften Articuls / an Jhro Römisch=Kaiserlich==
nigliche
Truppen / Recruten zu schicken genöhtiget werden / so nehmen
Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen / die zu ihrer Transporti-
rung
anzuwenden gehörige Unkosten auf sich / welche auch bey der =
misch
=Kaiserlich=Königlichen Truppen Ruk=kehr bis zur Betrettung ih=
rer
selbst eigenen Gräntzen / wann selbe entweder von Jhro Kaiserli=
chen
Majestät von allen Reussen wieder abgelassen / oder von Jhro =
misch
=Kaiserlich=Königlichen Majestät zur ihrer selbst eigenen Sicher=
heit
/ vermög des vierten Articuls gegenwärtigen Tractats rappelliret
werden / verstanden wird. Dahingegen soll Römisch=Kaiserlich==
niglicher
Seits strictè nach diesem Articul auch mit Jhro Kaiserlichen
Majestät von allen Reussen Auxiliar -Truppen verfahren werden.

Siebender Articul.

Obgleich ein jeder die Auxiliar -Truppen commandirender Officier /
welcher von dem einen / oder anderen Höchsten Theil verordnet wird /
das ihme anvertraute Comando behalten muß; so gebühret dannoch

[16]

das Haupt. Commando unstreitig dem jenigen / welchen der requirirende
Theil darzu aussiehet / doch mit solcher Condition , damit nichts wich=
tiges
/ bevor es in dem Kriegs⟨= / und in Gegenwart des requirir-
ten
Theils Commandirenden Ge⟨n⟩erals / und Officiers überleget / und
fest gestellet worden / vorgenommen werde.

Achter Articul.

Zu Vorkommung aller Inconvenienz , und etwannigen Verse=
hens
in dem Rang / und Caracter soll der requirirende Theil beyzeiten
zu erkennen geben / was für eine Haupt=Person er zu dem General=
Commando über die Truppen employren werde / welchem nach der re-
quiri
rte
Theil den Rang / und Caracter des jenigen / der das
Corpo comandiren solte / einrichten könte.

Neunter Articul.

Die Auxiliar -Truppen sollen ihre eigene Priester / und das
freye Religions - Exercitium haben / und in allein dem / was dem Kriegs=
Dienst betrift / nur nach ihrer selbst eigenen Landen Kriegs=Gesä=
tzen
/ Articuln / und Verordnungen gerichtet werden. Wann sich aber
einige Händel unter deren combinirten Truppen Officieren / oder Ge=
meinen
ereignen / so sollen selbige durch beyderseitige Commissarien en=
in
gleicher Anzahl untersuchet / und verurtheilet / und die schuldige
nach ihrer Herrschaften Kriegs=Articuls gestraffet werden; desgleichen
wird auch dem Generalen sowol / als denen übrigen Hülfs=Völkern
frey gelassen / eine ungehinderte Correspondenz durch Briefe oder Ex-
press
en
nach ihren Vatterland zu unterhalten.

Zehender Articul.

Die Auxiliar -Truppen von dem einem sowol / als dem anderen
Theil müssen / so viel es nur immer geschehen kan / beysammen gehal=
ten
/ und damit gedachte Hülfs=Völker nicht mehreren Fatiquen / als
die anderen unterworfen seyn / bey allen Expeditionen / und Operatio-
nen
eine vollkommene Gleichheit observiret werden / so ist der comman=
dirende
en Chef verbunden / bey allen Commandirungen eine juste
Proportion nach der Beschaffenheit und Stärke der gantzen Armee zu
beobachten; über dem ist annoch unter beyderseits contrahirenden Thei=
len
auch dieses verabredet / daß sothane Hülfs=Völker in denen feind=
lichen
Landen / und Oertern / wie selbige auch Namen haben mögen /
gantz ohne alle Exception eben die jenige Beute geniessen sollen / welche von
dem requirirenden Theil seinen eigenen Soldaten zu geniessen erlaubet
werden solten: Selbiges wird auch reciprocè von beyden Seiten in
Erbeutung derer Kriegs=Zeichen / als Canonen / Fahnen / und ande=
ren
Tropheen / welche durch sothane Hülfs=Truppen bey Gelegenheit
einer vorgefallenen Action denen Feinden selbst abgenommen / und bey
ihnen auch als Beute geblieben / verstanden.

[17]

Eilfter Articul.

Wann es sich etwan nach der Raison de Guerre zutragen kön=
te
/ daß es beyderseits Höchsten contrahirenden Theilen nutzlicher =
re
/ dem gemeinsamen Feind aus eines jeden selbst eigenen Provinzien
anzugreiffen / so soll in solchem Fall communi consensu Raht gepflo=
gen
werden / welcher gestalten solches am besten in Execution gebracht
werden könte. Nicht weniger wird auch anbey zum voraus festgese=
tzet
/ daß wann der in den dritten Articul dieses Tractats festgestellte
Succurs nicht zulänglich wäre / in solchem Fall müsse man sich ohne
Zeit Verlust über ein grösseres Quantum , welches einer dem anderen
geben soll / vereinigen.

Zwölfter Articul.

Wann sichs ereignen solte / daß man die Waffen zu ergreifen
gezwungen wäre / so soll kein Fried / noch Waffen=Stillstand ohne
Mit=Einschliessung des jenigen von denen Höchst=contrahirenden Thei=
len
/ der nicht attaquirt gewesen / und damit ihme kein Schade zuge=
füget
werden könte aus Animosität des jenigen Succurses / welchen er
seinem Alliirten gegeben / gemachet werden.

Dreyzehender Articul.

Vermög gegenwärtiger zwischen Jhro Römisch=Kaiserlich=Köni=
glichen
/ und Jhro Russisch=Kaiserlichen Majestät Majestät fest=gestellten
Allianz und Freundschaft versprechen beyderseits Höchst=contrahirende
Theile / daß sie ihren an auswärtigen Höfen subsistirenden Ministern aus=
drückliche
Befehle zufertigen lassen wollen / damit sie in allen vorfallenden
Angelegenheiten unter sich freundschaftliche Consilia pflegen / mit vereinig=
ten
Fleiß / und Bemühung einer dem andern in Affairen und Negotia-
tion
en
an die Hand gehe / und unterstütze / wie auch alles dasjenige /
was zum Besten und Wol Jhrer Höchsten Principalen abzielet / mit
gemeinschaftlichen Kräften zu befördern helfe.

Vierzehnder Articul.

Denen Rebellischen Unterthanen / und Vasallen soll keiner von Beyden
Höchst=contrahirenden Theilen ein Asylum , noch Assistenz , oder eini=
ge
Protection geben / und fänden sich einige geheime Intriguen, und
Machinationen / welche etwan zu des anderen Schaden / und Nach=
theil
angesponnen werden / und davon einer / oder der andere Känt=
nuß
bekommen mögte / so sollen selbige sogleich dem anderen gehöri=
ger
massen / und in der Ordnung entdecket / und durch gemeinsame
Hülfe / und Bemühung beygeleget / und gedämpfet werden.

Fünfzehender Articul.

Da beyderseits Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlich=und Ru=
ssisch
=Kaiserliche Majestät Majestät die Beybehaltung des Friedens=

[18]

Ruhe und Sicherheit des Königreichs / und Republic Pohlen eben=
mässig
sehr behertzigen / so haben beyderseits Höchste Paciscenten belie=
det
/ und verabredet / nicht nur den König / und die Republic Poh=
len
/ sondern auch andere Puissancen / insbesondere Jhro Majestät den
König von Groß=Britanien quà Chur=Fürsten von Braunschweig=
Lüneburg (wann Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlich=und Russisch=
Kaiserliche Majestät Majestät jemand derselben darzu mit einzuladen
für gut erachten) zur Bunds=Genossenschaft / und Beytrettung zu
dieser Allianz gemeinschaftlich zu invitiren.

Sechszehender Articul.

Wann aber die Republic Pohlen / dieser Allianz nicht beytret=
ten
wolte / so soll dannoch der König in Pohlen / als Chur=Fürst zu
Sachsen von beyderseits Höchsten Contrahenten zu dieser Allianz freund=
schaftlich
eingeladen werden.

Siebenzehender Articul.

Es solle Friede / Freundschaft / und gutes Vernehmen jederzeit
zwischen beyderseits Höchst=contrahirenden Theilen seyn / und verblei=
ben
; allein da es gewöhnlich ist / in Tractaten einer förmlichen Allianz
eine gewisse Zeit zu determiniren / so seynd beyderseits Höchste Con-
trahen
ten
eines geworden / daß dieser Tractat Fünf und Zwanzig Jahr
von dem Tag der Unterzeichnung angerechnet / fortdauren solle.

Achtzehender Articul.

Gegenwärtiger Allianz - und Defensiv - Tractat soll von beyder=
seits
Höchsten Contrahenten in Zeit von zwey Monaten / oder noch
eher / wann es seyn kan / ratificiret / und die Ratificationen alhier zu
St. Petersburg gewöhnlicher massen ausgewechselt werden.

Urkund dessen / haben obgedachte Gevollmächtigte Ministri gegen=
wärtiges
in zwey gleich=lautenden Exemplarien verfertigtes Jnstru=
ment
eigenhändig unterschrieben / mit ihren beygedruckten Jnsiglen be=
stättiget
/ und eines gegen dem andern ausgewechselt. So geschehen
zu St. Petersburg den 2ten Junii im Jahr Ein Tausend Sieben
Hundert Sechs und Vierzig.

( L. S. Johann Frantz von
Bretlach.
( L. S. Alexi Graf von Bes=
tuchef
Rumin.
( L. S. Nicolaus Sebastian
Edler v. Hohenholz.

Wien / gedruckt bey Johann Peter v. Gehlen, Jhrer Röm. Kaiserlich=
Königlichen Majestät Hof=Buchdruckern.

[19]

Derer Herren Staaten in Utrecht 29sten Lotterie von
616000. fl. Holländisch / resolvirt den 19. Octobris 1746.

Diese Lotterie bestehet in 18000. Lossen / und 11534. Preisen / Prä=
ten
/ und Frey=Lossen: Also mehrer Treffer als Fehler / zu deme bleiben
in 4. Classen noch 14100. Losse, und werden dagegen 4012. gezogen, folglich 1. Treffer

NB. Worbey insonderheit zu remarquiren daß man mit 3. fl. 36. kr. aus der ersten Claß bis
4. Classen ohne Zulage durch die Frey=Losse gelangen, und sodann 10. 20. oder 30000. fl.
gewinnen kan.

Erste Classe. Zweyte Classe.
1 Preis à fl. 8000 1 Preis à fl. 100000
1 - 4000 1 - - 5000
1 - - 2000 1 - - 2500
1 - - 1500 1 - - 2000
6 - 1000 - 6000 8 - 1000 - 8000
8 - 400 - 3200 10 - 400 - 4000
12 - 200 - 2400 12 - 200 - 2400
15 - 100 - 1500 16 - 100 - 1600
20 - 50 - 1000 50 - 50 - 2500
35 - 30 - 1050 100 - 30 - 3000
100 - 15 - 1500 300 - 25 - 7500
300 - 12 - 3600 800 - 20 - 16000
800 - 10 - 8000 1200 - 12 Frey=Losse - 14400
1200 - 8 Frey=Losse. - 9600
2500 Preise fl. 78900
2500 Preise fl. 53350 2 Präm. v. u. n. fl. 10000 à 250 - 500
2 Präm. v. u. n. fl. 8000 à 150 - 300 2 Präm. v. u. n. fl. 5000 à 75 - 150
2 Präm. v. u. n. fl. 4000 à 50 - 100 2 Präm. v. u. n. fl. 2500 à 50 - 100
2 Präm. v. das erst u. letzte Los à 125 - 250 2 Präm. v. das erst u. letzte Los à 175 - 350
2506 Preise und Prämien fl. 54000 2508 Preise und Prämien fl. 82000
Dritte Classe. Vierte Classe.
1 Preis à fl. 15000 1 Preis à fl. 30000
1 - - 10000 1 - - 20000
1 - - 5000 1 - - 10000
1 - - 2000 1 - - 5000
1 - - 1500 1 - - 3000
10 - 1000 - 10000 5 - 1500 - 7500
15 - 400 - 6000 50 - 1000 - 50000
20 - 200 - 4000 50 - 400 - 20000
30 - 100 - 3000 60 - 200 - 12000
120 - 50 - 6000 130 - 100 - 13000
300 - 40 1200 200 - 60 - 12000
800 - 30 - 24000 500 - 55 - 27500
1200 - 16 Frey=Losse. - 19200 3000 - 50 - 150000
2500 Preise fl. 117700 4000Preise fl. 360000
2 Präm.v. u. n. fl.15000à 300 - 600 2 Präm.v. u. n. fl. 30000 à 500 - 1000
2 Präm. v. u. n. fl. 10000 à 100 - 200 2 Präm. v. u. n. fl. 20000 à 300 - 600
2 Präm. v. u. n. fl. 5000 à 50 - 100 2 Präm. v. u. n. fl. 10000 à 150 - 300
P⟨räm⟩.. v. das erst u. letzte Losà 200 - 400 2 Präm. v. u. n. fl. 5000 à 100 - 200
2Präm.v. u. n. fl. 3000 à 50 - 100
5802⟨Preise⟩Prämien fl. 119000
4012 Preise und Prämien fl. 363000
2 Präm. v. das erst u. letzteLos à 400 - 800
[20]
Einnahme. BALANCE. Ausgabe.
1 Classe 18000 Losse à 4 fl. 72000 1 Classe 2906 Preise und Prämien fl. 54000
2 - 16700 - à 8 fl. 133600 2 - 2508 - fl. 80000
3 - 15400 - à 12 fl. ⟨1⟩8⟨4⟩ 3 - 2508 - fl. 119000
4 - 14100 - à 16 fl. 225600 4 - 4012 - fl. 363000
616000 Gantze Einlage fl. 40 fl. 616000 11534 Preise und Prämien fl.
  • 1. Die Einlage der ersten Elaß ist 4. fl. / in die zweyte 8. fl. /
    in die dritte 12. fl. / und in die vierte 16. fl. Holländisch jedes
    Losse.
  • 2. Die Ziehung der ersten Claß geschiehet auf dem Compagnie=
    Haus in Utrecht / auf dem grossen Saal den 6. Martii 1747 auf
    gewöhnliche Weiß / jede Classe von 5. zu 5. Wochen nach einander.
  • 3. Von allen gezogenen Preisen / und Prämien werden 10.
    per Cento abgezogen / von denen Frey=Lossen aber nichts / und die
    Losse von zweyen Directers untersthrieben.
  • 4. Alle Preise werden 4. Wochen nach Endigung jeder Classe
    1. fl. Holländisch per 45. kr. bezahlet.
  • 5. Man kan die gantze Einlage aller 4. Classen auf einmal
    mit 33. fl. bezahlen / damit die Losse nicht dörfen verwechselt / und
    etliche Gulden ersparet werden / und welche Num. in erster / anderten /
    und dritten Elassen ausschiedet / deme wird die vorhinein bezahlte
    Einlage nach Calculation derer erlegten 33. fl. zurücke gegeben.

Alhier in Wien seynd die Losse bey Herrn Balth. Sigmund
Scholtz / Kaiserl. Niederlägern im Cölner=Hof zu bekommen / und
wird für die erstere Claß 3. fl. 36. kr. / für die zweyte 7. fl. 12. kr. /
ür die dritte 10. fl. 48. kr. / und für die vierte 14 fl. 24 bezahlet.

NB. Der Contant - Losse zusamnten bezahlet / bekommet das
11. gratis.

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