Num. 2.
Samstag den 7. Januarius
1747
Wienerisches
DIARIUM.
Mit Jhrer Römisch=Kaiserl. , auch zu Hungarn, und Böheim Königl. Maj. Freyhei⟨t⟩.
Jn dem neuen Michaeler=Haus / bey Joh. Peter v. Ghelen
Aus Jtalien.
Weitere Beschreibung von der
Bela=
gerung der Festung Savona von denen
Kö=
nigl. Sardinischen Truppen unter
Comman=
do des Königl. Sardinischen Feld=Mar=
schall=Leutenants Hrn. Grafens della Rocca;
vom 11. Decemb. 1746. bis 18. Dito, als
an dem Tag der Ubergab.
DEn 11ten zu Nachts zündeten die
Be=
lagerte unsere unweit deren Palisaden
gestandene Schantz=Körbe an, und
das Feuer ware diese Nacht hindurch
von beyden Seiten sehr heftig, wir hatten
aber dannoch nicht mehr an Todt, und
Ver=
wundeten, als 21. Mann.
Den 12. sprungen die Granadier aus dem
Bojau des Regiments Pinerolo hervor, und
haueten die Palisaden um; in welchem
Unter=
nehmen sie eine Anzahl andere Soldaten von
eben diesem Regiment unterstützeten; es gabe
aber eine Schild=Wacht in der Festung Feuer,
worauf die Grenadier in den bedekten Weeg
sprungen, und auf die aldasig=befindliche
Cor-
sische Grenadier, welche auf den Schuß der
Schild=Wache herbeygeloffen, los=feuerten,
diese aber mit aufgepflantzten Bajoneten hinter
ein Ek sich postireten; als sodann die
Grena=
dier von Pinerolo merkten, daß man ein Stuk
von der unteren Festung gegen sie richtete, zo=
gen sie sich zurüke, mit Verlust eines
Capora=
lens, und zweyen Gemeinen. Selbigen Tag
wurde der Major deren Trenscheen Herr
Cor-
nuti aus dem Regiment von Saluzzo von einem
Stein=Mörser an der Stirne blessiret. Das
Feuer in folgender Nacht ware wie zuvor.
Jndessen wurden dir Schantz=Körbe, und
Erd=Säke zubereitet.
Den 13. rukte man mit diesen Schantz=Kör=
ben, und Säken bis an den Schranken vor, um
solche in dem bedekten Weeg zu pflantzen, und
sich daselbst fest zu setzen; es hatten aber die
Grenadier damit kaum etliche Scheitte gemacht,
so wurde von dem nahen Ravelin mit
Grana=
ten, Stuken, Mörsern, wie auch dem kleinen
Gewehr ihnen dergestalt zugesetzet, daß sie alles
verlassen, und in die erste Paralelle sich zuruk
ziehen müssen. Wir haben diesen Tag 58. M.
an Tod=und Blessirten eing⟨eb⟩üsset, darunter
befinden sich 5. Officier, näm⟨l⟩ich der Hr. Chia=
relle, Jngenieur=Hauptmann, tod, Hr. Gallo,
und Hr. Fran⟨c⟩o, zwey Jngenieur, bl⟨e⟩ssiret, Hr=
Cav. Gazelli, Hauptmann des Regiments
⟨M⟩on=
ferato, blessiret, und Hr. Donnas vom
Schulen=
burgischen Regiment auch blessiret.
Jn folgender Nacht ware beyderseits alles
still, sonderlich von dem kleinen Geschütz.
Weilen auch in dieser Nacht der
comman=
dirende General Hr. Graf de la Rocca
Nach=
richt bekommen, daß die Burger zu Genua mit
Zuziehung deren Ponseveriner=und Besagniner
nebst noch anderen Bauren gegen Savona im
Anmarsch, und solche Festung zu entsetzen
wil=
lens wären, so ist selber mit 8. Battaillonen
um 8. Uhr Nachts nach ober und unter
Arbi=
zole, und von dannen nach Celle diesem Volk
entgegen gerucket, welches man in dasigen
Ge=
genden schon eintroffen zu seyn geglaubet, weilen
aber das gantze Land daherum in Nule ware
so liesse er nun beyde Oerter Arbizola ent⟨w⟩afnen,
und von diesen Orten die Schiffe weg, und in
den Hafen von Savona führen, um also zu
verhindern, daß gedachte Rebellen sich solcher
Schiffe zu einiger Commnnication mit Savon⟨a⟩
nicht sollten bedienen können. Zwey
Battail=
lonen wurden auf dasigen Anhöhen mit einigen
Fe⟨l⟩d=Stucken gelassen, die übrige 6. aber
kamen den 14. und 12. Uhr zuruke.
Den 14. wurde das Feuer deren Belagerten
sehr spat angefangen, und sehr langsam
fortge=
setzet. Man arbeitete an Erweiterung der
näch=
sten Paralelle und machte Bänke in selbe. Die
Mi=
nierer machten an der besagten Paralelle Dämpf=
Löcher, um sich von der Unterminirung zu
ver=
sicheren, weilen man von denen Ubergehern
ver=
nommen, daß von Seiten deren Belagerern
gegen uns schon 3. Minen mit Pulfer gefüllet
worden. Jn folgender Nacht entstunde in der
Festung eine Feuers=Brunst, welche von zwey
unfrigen hinein geworfenen Bomben
verursa=
chet wurde. Diese Feuers=Brunst daurete von
10. Uhr Abends bis 15. Uhr folgenden Tages,
man kan aber nicht sagen, was für ein Schade
dardurch geschehen.
Den 15. Dito.
Fienge das Feur gegen die Festung von neuen
sehr stark an, und wurde mit Bresche soweit
dergestalten angeh⟨o⟩lten, daß eine Mauer von
der Casamata eröfnet, und selbigen Tag völlig
ruiniret wurde, also, daß die Bresche ziemlich
erweitert, und dardurch ein 32. pfündiges
Stuk von der Cortin, in den Graben herab
ge=
fallen; Nichts destoweniger erforderte es eine
längere Zeit, als man geglaubet, die völlige
Bresche zu machen, indeme sich ergeben, daß
hinter denen Mauren ein lebendiger Felse
wa=
re von welchen die Kugeln fast bis an die
Batterien zuruk gesprungen; indessen hoffet
man, daß durch das Miniren, und Stürmen
werde bewürket werden, was durch
unauf=
hörliches Schiessen nicht hat können erhalten
werden; Die folgende Nacht wurde
wieder=
um ein starkes Feuer auf die Festung gemacht,
unsere Dampflöcher wurden 14. Schuhe tieffer
gemach, und man fienge die Gallerien zu denen
Minen an, um die Communication von
ei=
nem zum anderen zu haben, es wurde auch
ein anderes Dampfloch, oder Brunn an den
Rauft deren Pallisaden gegraben, um von dorten
einen anderen Gang deren Minen gegen die
Con=
trescarpe zu verfertigen, solche über den
Hauf=
fen zu werfen, und um so leichter in den
Gra=
ben hinunter steigen zu können.
Den 16. seynd nebst vieler Land=Militz zwey
Bataillonen von Kalbermater zu unserer
Ver=
stärkung angelanget, welche sich alle auf das
Ge⟨b⟩ürg ausgetheilet, den Fürgang deren
auf=
gestandenen Genuesern zu beobachten. Das
Feuer gegen die Festung wurde noch heftiger
fortgesetzet, und die
Breche
mehr und mehr
er=
weitert. Man bearbeitete sich längst denen Pa=
lisaden die Logirungen in Brand zu bringen, um
sich von daraus, durch Bojaux, des bedekten
⟨W⟩eegs zu bemeistern. Es wurde auch noch
ei=
ne andere Mauer eröfnet, nämlich die von
ihrem Spital, wodurch die Besatzung in grosse
Verwirrung gerahten; in folgender Nacht
wur=
de ein Bojaux längs des Meers bis unter die
Bastey gemacht, und bis gegen Tags in
voll=
kommenen Stand gesetzet; noch andere Bojaux
wurden an denen Palisaden fortgeführet, um
sich mit dem Waffen=Platz zu vereinbaren. Ge=
gen dem Abend um 21. Uhr, wurde in dem Platz
Rappell geschlagen, und von uns darauf
ge=
antwortet; das Feuer hörete auf beyden Seiten
auf, und der Commendant deren Trenscheen
fienge an zu parlamentiren, zu folge dessen zwey
Geissel gegeben wurden, als namlich unserer
Seits der Graf Richelmi, und der Herr
Nan=
gy, welche sich in die Festung begeben haben,
und von Seiten der Besatzung der Hr. Buonvi=
no, Genuesischer Major unter dem Regiment
Falcone, dann der Hr. Giacomone, Major
un=
ter dem Regim. dieses Namens, ein Corsicaner
diese seynd mit ihren machenden Propositionen
zu dem Grafen della Rocca geführet worden;
Nachdeme aber solche verworfen worden
gien=
ge das Schiessen um 2. Uhr in der Nacht von
beyden Seiten auf das neue an. Die
an=
gebrachte Propositionen waren, mit allen
miti=
tarischen Ehren, nemlich mit fliegenden
Fah=
nen, klingenden Spiel, angezündten Lunden,
mit 3. bedekten Wägen, 6. Canonen, und 2,
Mörser durch die Bresche ausziehen zu können.
Der Graf della Rocca, welcher über dieses
Begehren gantz erstaunet, gabe zur Antwort,
daß wann sie nicht gesinnet, sich als Kriegs=
Gefangene zu ergeben, so könten sie nur in
das künftige das Ruffen ersparren.
Den 17. in der Nacht, nachdeme man
er=
fahren, daß zu Varaggio, einem nur 7. Mi=
glien von Genua gelegenen Ort, 4. Genuesische
Galeren mit Truppen, und Canonen
angelan=
get, um sich aldorten mit denen Bauren zu
ver=
einigen; seynd alsogleich 4. Engländische
Kriegs=Schiffe, nebst 2. Königl. Sardinischen
Galeren ausgeloffen, und haben von fruhe an
bis an den andern Tag gedachtes Ort
beschos=
sen. Gemeldte 4. Genuesische Galeren aber
haben die Flucht genommen, wovon aber 2.
Pinken annoch ertappet, und zu Vado
einge=
bracht worden.
Den 18. haben unsere Galeren das Ort Cel=
le beschossen, da inzwischen die 4 Kriegs=Schif=
fe fortfuhren Varaggio zu bombardiren, von
welchen beeden Orten sich die Jnwohner alle
auf das Gebürg geflüchtet. Um 18 Uhren
end=
lich verlangte der Commendant nochmalen zu
capituliren, und hat sich die gantze
Be=
satzung, als Kriegs=Gefangene ergeben,
die Deserteurs werden auf Gnad Sr. Maje=
stät ausgefolget; die Besatzung wird mit
Mi=
litarischen Ehren durch die Bresche ausziehen,
in dem Graben aber die Waffen, und Fahnen
niederlegen, und von dem König, wohin es
ihme beliebet, verschicket werden; alles, was
zur ⟨F⟩estung gehörige solle getreulich angezeiget,
der Besatzung aber ihre Bagage gelassen
wer=
den; so viel die Officiers belanget, hat ihnen
der Graf della ⟨R⟩occa versprochen, bey Sr. Ma=
jestät daran zu seyn, damit ihnen möchte
erlau=
bet werded, auf ihre Parola, wohin sie
wol=
len, ausser auf Genua, gehen zu können. Um
23 Uhr nahmen die Grauadiers die Haupt=
Thöre in Besitz; indeme der Besatzung
einge=
standen worden, bis auf den 20. in dem Platz zu
verbleiben, an welchen Tag die Festung völlig
evacuiret werden muß.
Nizza 13. Dec. 1746.
Gestern Abends seynd 6. Engländische
Krie=
ges=Schiffe aus dem Hafen von Villa=franca
nacher Genua abgeseegelt.
Heute ist das Regiment Bernklau hier
einge=
troffen, und übermorgen wird selbes seinen
Marsch zu der Armee in Provence fortsetzen.
Die Brüken, die man über dem Varo
schla=
get, werden diese Woche wol fertig werden.
Heute Nach=mittag ist der Hr. Baron
Chia=
band Obrister von Savoyen nach Piemont
ab=
gegangen.
Man hat Nachricht von der Armee aus
Pro=
⟨v⟩ence, daß der Herr General=Feld=Zeugmeister
Graf von Broun die gantze Armee gemustert,
und über den befundenen completen Stand
deren Battaillonen sich sehr benügt erzeugt
ha=
be.
Man arbeitet stark an Schlagung etlicher
Brüken über den kleinen Fluß Siage, auf
wel=
chen die Feinde bey ihrer Retirade alle Brücken
abgeworfen haben.
Es verlautet der ernannte Herr General
Graf von Broun habe geschrieben, daß die
Keinde verschiedene sehr vortheilhafte, und wol
haltbare Posten verlassen, welche er so leicht
nicht verlassen wurde, wann die seindliche Ar=
mee gleich nach so stark wider ihn ⟨anruken⟩
sollte.
Den 14. deto.
Der Kaiserl. Minister Herr Graf v. Riche=
cour, und der Engländis. Gesandte Hr. v. ⟨Vi⟩l=
lette seynd heute Vor=mittag auf der Post nach
Cannes abgegangen.
Heute seynd verschiedene Fahr=Zeuge aus
dem Hafen von Villafrauca abgefahren, mit
dem Befehl in dem Golfo von Napule
anzu=
länden, alwohin sie der Herr General Graf v.
Broun begehret hat.
Von Grasse wird berichtet, daß der Herr
General Maquere mit 6. Battaillonen vor
Draguignan gerukt, alwo er ein unter
Comman=
do des Brigadier Crossol gestandenes grosses
feindliche Corpo angegriffen, solches auch
ge=
zwungen, daß es nach vielen Verlust ihme den
Platz raumen müssen, darauf er diese Stadt
en Besitz genommen.
Ein anderes Detaschement von 600. Rei=
tern, 200. Croaten, und 3. Battaillonen ist
unter Anführung des Hrn. Generals Oddonelli
über die S⟨i⟩agne geschicket worden, um alle
al=
daselbst sich noch aufhaltende feindliche kleine
Corpi zu vertreiben, und sich sodann nach
Fre⟨jus⟩ zu begeben.
Ein anderes Detaschement von 5. Battail=
lonen unter Commando des Hrn. Marchesen
von Or⟨m⟩ea ist in die Thäler von Castellane,
Entreaux, Guillaume, und andere in dem
obe=
ren Theil von Provence abgeschicket worden.
Diese 3. Detaschementer seynd von Kais. und
Sardinis. Truppen vermischet, und haben den
Befehl, aller Orten Contributionen
einzutrei=
ben, und soviel Fourage, als sie immer
an=
treffen in das zu Grasse anlegende Magatzin,
alwohin auch in kurtzen das Haupt Quartier
zu stehen kommen wird, einzuliefern.
Der Hr. Feld=Marschall Graf von Bro⟨u⟩ne
ist Willens, seine gesammte Truppen, im Fall
sich die feindliche alle unter Toulon ziehen, der=
gestalten cantoniren zu lassen, daß sie innerhalb
10. Stunden auf jeden erforderlichen Fall
bey=
sammen seyn können.
Den 15. Dito.
Von Cannes wird berichtet, daß, nachdem
die feindliche Besatzungen deren Jnsulm von
St. Margareth, und St. Honorat mit ihren
Fahr. Zeugen unsere Zufuhren sohr belastigen,
und bereits verschiedene mit Korn, und
Fo⟨u⟩=
rage beladene Schiffe weg=genommen haben,
der Herr General Graf von Broune
be=
schlossen habe, solche Jnsuln anzugreiffen, und
eine ⟨A⟩nzahl Truppen an selbe aussteigen zu
lassen, zu welchem Ende die obbesagte Fahr=
Zeuge, und Felucken gebraucht werden sollen.
Heute Vor=mitags ritte ⟨d⟩er Hr. General Graf
v. Broune recognosciren an das Vor=Gebürg
vom Heil. Kreutz, alwo eine Batterie von 4. 16.
pfündigen Stüken, um das Fort Margaret zu
beschiessen, errichtet ist.
Um 2. Uhr Nachmitag ankerte sich eine
Bom=
bardier=Galleotte vor dem Castell, gegen dem
Golfo von Napoule, und sienge alsogleich
Bom=
ben hinein zu werfen an. Das Castell
antwor=
tete mit denen Stüken alsobald sehr heftig, fügte
aber der Bombardier⟨=⟩ keinen Schaden
bey / ungeachtet das beyderse⟨i⟩tige Feuer bis 24.
Stund lang daurete. Zu gleicher Zeit liesse der
Herr General Braun auf verschiedenen Fahr=
Zeugen, und Feluken 150. Freywillige und
ei=
ne gleiche Anzahl irregulirte Militz unter
Com=
mando des Herrn Galleani und Engländischen
Capitans von Mahon de Brau, welcher als
Volontair bey der Armee dienet, einschiffen,
und diese ländeten unter Bedeckung des
gedach=
ten Batterie=Feuers und der besagten
Bombar=
dier=Galleotte die Carcasse genannt, welche der
Capitan Jeremias commandirte, glüklich auf
diesen zweyen Jnsuln an. Als sie hiernächst
denen 20. Frantzosen, die in dem Thurn von
S. Honorat lagen die Ubergab andeuten liessen,
zogen solche gleich heraus und ergaben sich zu
Kriegs=Gefangenen Man fande auch einigen
Vorrat alda. Dem Gouverneur von St.
Margareth wurde angekündet, daß, soferne
er sich nicht ergäbe, bevor man die Artillerie
da=
hin brächte, man sodann seine Ubergab nicht
mehr anders, als auf Discretion, annehmen,
auch für die Excessen, welche die Truppen
bege=
hen könnten, nicht stehen wurde. Es ist demnach
befohlen worden, einige Stüke hinüber zu
brin=
gen. Dieses Castell ist mit zwey Compagnien
Jnvaliden, und einer Compagnie Cadetten, auch
einer starken Anjahl Jnwohnern von Cannes,
welche sich mit ihren besten Sachen dahin
gestüch=
tet haben, besetzet, und mit ziemlicher Artillerie
versehen.
Um 22. Uhr hat das Schiessen alda
aufgehö=
ret, und man erf⟨a⟩hre hierauf, daß die
Besa=
tzung zu capituliren begehret habe.
Von Savona hat man, daß unfere Minierer
endlich ein Ort gefunden, wo die Bresche an
die Festung gelegt werden kan; und glaubet
man, daß nun ehestens die Bresche gemacht
seyn, und andurch die Fostung zur Ubergab
gezwunden werden dörfte.
Den 16. Dito.
Heute Abends erhielte man durch Hrn
Re=
vel Obristen des Piemontesischen Cavallerie=Re=
giments des Königs die Zeitung, daß, nach=
deme 3000. Mann Kaiserl. Völker auf die
Jn=
sul von St. Margareth ausgestiegen, und da
diese eben im Begrif waren, zu einem Sturm
die Anstalten zu machen, der Commandant
ei=
nen Officier, mit dem
Capitulations⟨=⟩
heraus geschicket habe; und hat man mit ihme
hierauf folgende Capitulation eingegangen:
1.) Daß die Besatzung nämlich die 2. Com=
pagnien Jnvaliden, und eine von Cadetten mit
denen gewöhnlichen militarischen Ehren unter
dem Titul einer Begleitung deren an diesem
Ort sich befindlichen 23. Staats=Gefangenen
ausziehen, und dahero
2.) Jeder Mann nebst seinem Feuer=Ge=
wehr 12. Patronen bey sich haben. Selbe
sohin
3.) Nacher Marsilien eingeschiffet, und zu
Land ein Officier abgehen solle, welcher dem
Feld=Marschall Bell'Jsle die Nachricht von
dieser Ubergab überbringen mag.
4.) Sollen alle Schiffe, die sich unter die
aldasige Stücke geflüchtet, visitiret werden,
ob sie kein Gewehr, oder anderen Kriegs=Vor=
rat auf sich haben, in welchem Fall sie
ange=
halten werden sollen.
5.) Solle es denen dahin sich geflüchteten
Jnwohnern von Cannes erlaubet seyn, mit
ih=
ren Habschaften nacher Haus, und zu ihren
Aemtern zuruk zu kehren.
Man hat 28. grosse und kleine Stüke, und
4. Mörser nebst einer grossen Menge Pulfer,
alda gefunden. Die dahinein legende
Besa=
tzung wird aus dem Hildburgbausischen
Regi=
ment, und dem von denen Königl. Piemon=
tesischen Leib=Wachten gezogen werden, und
der Commandant wird einen Obrist=Leutenant
aus dem ersten Regiment seyn.
Den 17. deto.
Man hat sichere Nachricht, daß bey dem
An=
grif, den der Herr General Maquere bey
Dra=
guignan gemacht, feindlicher Seits mehr, als
100. Mann todt gebliben, und noch so viele
verwundet, auch 40. gefangen worden. Da=
hingegen wir an todt und Blessirten nicht mehr
als 20 Mann haben.
Der Herr General Oddonell wird jetzt schon
zu Frejus seyn.
Die BattaillonKalbermater, welche zu
Li=
mone gestanden, ist nach Savona marschieret.
Den 18. Dito
Die Bloquirung vor Antibo ist mit einigen
Detaschementern verstärket worden.
Es ist auch ein Engländisches Kriegs - =Schiff
und eine Bombardier=Galleotte, um diesen
Ort von der Meer=Seite zu beschiessen, dar=
vor eingetroffen.
Man hat Nachricht, daß der Herr Marches
d'Ormea nach einigen hinein gethanen Flinten=
Schüffen, den Ort Castellane eingenommen.
Den 19. Dito.
Um 3. Uhr Nachmittag ist der Her⟨r⟩=Marches
von Lanzo hier angekommen, und hat die
Nachricht gebracht, daß die Festung von
Sa=
vona sich ergeben, und die aus 1100. Mann
bestandene Besatzung zu Kriegs=Gefangenen
ge=
macht worden seye. Es wären auch 500.
Sardinische Deserteurs darunter, welche sich
auf des Königs Gnade ergeben. Se. Kön. Maj.
haben ihne sehr gnädig empfangen, und zu De
ro anderten Schild. Träger ernannt.
Heute marschiren 600. Husaren, welche
die=
se Nacht zu Scarena geschlaffen haben, hier
durch zur Armee
Heute Abends haben die Engländer
angefan=
gen, in die Festung von Antibo Bomben zu
wer=
fen, wordurch alsogleich an zweyen Orten
da=
rinnen Feuers=Brunsten entstanden.
Man erwartet anjetzo die Artillerie, um
zur förmlichen Belagerung zu schreitten.
Die Armee in Provence hat heute eine
Ge=
neral=Fouragirung vorgenommen.
Aus Groß Bri⟨t⟩tannien.
Plymouth 6. Dec. 1746.
Die zwey Französische Kriegs=Schiffe, der
Mars, und der Mercur, welche zu Anfang
des Kriegs unser Kriegs=Schif den
Northum=
berland hinweggenommen hatten, befinden sich
in unserem Hafen. Letzteres wurde gestern con
einem Kriegs=Schif, der Namur, unter dem
Geschwader des Admirals Anson aufgebracht.
Dasselbe ist den ⟨3⟩ten vergangenen Monats
mit denen Uberbleinseln von dem Geschwader
des Hertzogs von An⟨v⟩ille, welche noch in 6.
Schiffen von der Linie, etlichen Fregatten, und
30. bis 40. Kaufmanns=Schiffen bestanden,
von Chiboctou abgefahren, und hatte, weil es
wol besegelt mare, sich vorauß gemacht. Ehe
diesem ware es ein Kriegs=Schif von 58. Ca=
nonen, der⟨malen⟩ aber diente e⟨s⟩ dem
Franzö=
sischen Geschwader au einem Spital. Der
Com=
mandant Bosca⟨v⟩en kreutzet mit 7. Kriegs=Schif=
fen auf der Höhe von Onessant, und der
Ad-
miral Anson mit 13. anderen auf der Höhe von
Capo Finis Terra, um, wo möglich, das
Französische Geschwader, und die Spanische
Gallionen aufzufangen.
Londen 15. Dec. 1746.
Nachdeme das Unter=Haus eine grosse
Com=
mission angeordnet, um die Mittel ausfindig
zu machen, die Hulfs=Gelder abzutragen, so
ist der Schluß gefasset worden, zum Dienst des
künftigen 1747. Jahrs 4. Schilling auf die
Län=
dereyen, Pensionen Bedienungen, und
Per=
sonal=Güter in England zu legen, und eine
pro=
portionirliche Taxa auf Schottland zu legen,
auch hat das Unter=Haus wegen deren
Gel=
dern für die Armee verschiedene Schlüsse
gefas=
set. Man wird den 18den des künftigen
Mo=
nats einen ausserordentlichen Buß=Fast=und
Bett=Tag halten, wovon man bereits die
Kö=
nigliche Verordnung kund gemacht hat. Die
Cavallerie=Regimenter Honeywood, Monta=
gu, Wade, Brown, Bowles, Wentworth,
und Ligonier, werden in Dragoner=Regimen=
ter verwandelt. Das Regiment Hertford aber
bleibt auf altem Fuß. Die dritte Garde=Com=
pagnie unter dem Lord Tirawley, wie auch die
vierte unter dem Lord Crawford, werden
ih=
ren Abschied erhalten; man wird aber die
Of=
ficiers bey anderen Regimentern wieder
anneh=
men, welches auch mit denen Gemeinen
ge=
schiehet, indeme man 10. Regimenter zu Fuß
anwerben wird. Man rechnet, daß durch
die=
se Veränderung 40000. Mann werden
kön=
nen unterhalten werden, da vorher 30000.
so viel gekostet haben.
Londen 16. Dec. 1746.
Heute hat das Unter=Haus in einer grossen
Committee wegen derer Hülfs=Geldern den
Schluß gefasset, daß die Anzahl deren Truppen
zu Land zum Dienst des künftigen 1747. Jahrs
⟨nmlic⟩h die Gardes und die Garnison in Groß=
Brittannien 33030 Mann stark seyn solle, zu
deren Unterhaltung 856566. Pfund Sterling
und 372788. Pfund Sterling zum Unterhalt
derer 15186. Mann, welche in Flandern dem
Feldzug beywohnen werden, und 343112. Pf.
Sterling für die Truppen in denen Colonien in
America, desgleichen zu Minorca und
Gibral=
tar bewilliget worden.
Aus Frankreich.
Paris 23 Dec. 1746.
Dieser Tagen erhielte man die
Nach=
richt / daß der Prinz Friderich von
Zweybrücken / die Röm. Catholische
Religion aus denen Händen des Chur=
Pfältzischen Beicht=Vatters P. von
Seedorfs angenommen habe.
Aus Niederland.
Aus dem Haag 18. Dec. 1746.
Gestern wurden Jhro Königl. Ho=
heit der Herzog von Cumberland von
dem Königl. Sardinischen Minister /
Graf von Chabannes / aufs
prächtig=
ste bewirtet / und morgen wird
der=
gleichen von dem Kaiserl. Königl.
Minister / Grafen von Harrach / ge=
schehen. Bey diesem letzteren ist
ge=
stern ein Currier von Wien angel⟨a⟩ngt /
welchen derselbe sogleich nach Londen
abgeschikt. Der Herr Feld=Marschall /
Graf von Bathiani / wird
allstünd=
lich alhier erwartet.
Aus denen Niederlanden 18. Dec.
1746
Zu Breda befinden sich nur noch der
Graf von Wassenaer und der
M⟨a⟩r=
quis von Pu⟨i⟩steux / so ihre
Zusam=
meukünften annoch unterhalten / da
sich sonst keine Anzei⟨g⟩e zu baldiger
Eröfnung derer öfentlichen Friedens=
Conferenz⟨i⟩en hervor thut.
Brüssel 22. Dec. 1746.
Am Freytag langten 24. B⟨a⟩tterie=
Stüke vo⟨n⟩ Mons alhier an / und man
erwartet in wenig Tagen noch einen
weit grössern Zug dergleichen
Artille=
rie aus Dovay und Gent. Der Herr
Thierry Haupt deren Jngenieurs / ist /
auf Befehl des Hofes / nach denen
er=
oberten Plätzen abgereiset / um den
Zustand derer Festungs⟨=⟩ zu
besichtigen. Der Gr⟨a⟩f von
Löwen=
⟨th⟩al ist gestern / von Versailles kom=
mend / hier durch nach Namur paßsirt.
Man hat alhier längs der Fahrt
über=
aus grosse Heu=Magazinen angeleget.
Aus Schweden.
Stokholm 9. Dec. 1746.
Gestrigen T⟨a⟩ges wurde bey Jhro
Königl. Hoheit Apartement gehalten /
da dann der sehr zahlreich
versamm=
lete Hof das Glük hatte / sowol
Jh=
ro Königl. Majest. als auch des Kron=
Prinzens Königl. Hoheit und das
gan=
⟨tze⟩ Königl. Haus / bey allem höchsten /
und hohen Wolseyn zu sehen. Die
Reichstags=Geschäf⟨t⟩en werden ⟨n⟩un
mit so viel grösserem Eifer und Fle⟨i⟩ß
getrieben / als die Reichs Stän⟨d⟩e /
dem Vernehmen nach / bald die Weih=
Nachts=Fereen machen werden. Sol=
⟨ch⟩emnach wurden nicht allein
vorge=
stern bey allen 4. Ständen Plena
ge=
halten / sondern es werden auch
die=
selbigen diese Woche nochmals in
Ple=
nis sich versammeln. Jn der lezteren
Versammlun⟨g⟩ wurde auf dem Ritter=
Hause die von dem Bauer=St⟨a⟩nde
in Antrag gebrachte Frage / ob es
nicht dienlich / und nöthig sey⟨n⟩ möchte /
die Brannteweinsbre⟨n⟩nerey=Freyheit
zu verst⟨a⟩tte⟨n⟩ / weitläuftig ventiliret /
wobey der Reichs=Adel en⟨d⟩lich dahin
sich verglichen / daß es dem Landmann
zwar freystehen solte / so viel Brannte=
Wein / als derselbe in seiner
Haus=
haltung von⟨n⟩öhten hätte / nicht das
geringste aber zum Verkauf zu brennen /
und daß derjeni⟨g⟩e / welcher hiewider
gehandelt zu haben überzeuget würde /
zum erste⟨n⟩mal mit einer Geldbusse von
100. T⟨a⟩hl. Silber=Müntze / welche
zum andermal / und so weiter zu
ver=
doppeln / solte beleget werden; denen
Stadt=Einwohnern aber solte die
Brannteweins=Brennerey gänzlich bey
harter Strafe verbotten seyn.
Wien 7. Januarii 1747.
VErmög derer von der Kaiserl. Königl. Ar=
mee aus der Provence letzthin
eingelang=
ten Nachrichten, ist der commandirende Herr
General=Feld=Zeugmeister Graf von Broune,
nachdeme er ein proportionirtes Commando
unter dem Hrn. General=Wachtmeister Grafen
Pet⟨a⟩zz⟨i⟩ bey der Bloquade von Antibo zuruk
ge=
lassen, mit selbiger nach Cannes, die Avant=
Garde aber bis Draguiguan unter
Comman=
do des Hrn. General=Wachtmeisters. Grafen
von Maquire vorgerucket: und hat nicht allein
dieser den Feind sogleich von dannen
delogi=
ret, sondern auch über 200. Mann davon auf
dem Platz erleget, und etlich und 50. zu Kriegs=
Gefangenen gemacht, der commandirende Hr.
General ware zugleich beschäftiget, sich des
Forts, und der Jnsul St. Margarethe zu
be=
meisteren, welches auch theils zu Land mit
Stü=
keu, theils zu Meer von denen Engländis. Schiffen
mit Bomben dergestalten beängstiget worden,
daß es sich in Zeit von 2mal 24. Stunden mit
Capitulation ergeben. Jnzwischen hat nicht
minder der Herr Ge⟨n⟩eral=Feld=Wachtmeister
Graf Odonel mit einigen Commandirten von
Jnfanterie und Cavallerie bey Freius, dann
der Brigadier Marchese Ormea bey Castellane
sich gesetzet, welche Corpi von einander nur
wenige Stunde entfernet stehen; dahingegen der
Feind auf solche disseits beschehene Bewegung
und Vor=Schritte nunmehro über den Fluß
Ar=
gent sich zuruk gezogen, und befindet sich dermal
der Marschall Bell'⟨J⟩sle mit seiner
unterhaben=
den Armee bey le Duc gelagert. Man suchet
übrigens nicht nur aller Orten den Feind
abzu=
treiben, und ihme Abbruch zu thun, sondern
andurch auch die Armee mit Lebens=Mitteln,
und Fourage, so viel immer möglich, zu versehen,
und von dem Land ergebige Contributionen
ein=
zutreiben.
Donnerstags den 5. Januarii Abend gegen 5.
Uhr haben Sich Se. Maj. der Kaiser mit einem
Hoch=Adelichen Gefolg und denen Herren
Or=
dens=Ritteren des Goldenen Vlieses, mit
umhan=
gender grossen Ordens=Ketten nach der
offentli=
chen Kais. Hof=Kappellen verfüget, und
da=
selbst wegen des Vor=Abends des H. 3. Königen
Fests der Toison=Vesper beygewohnet.
Den 6. Dito darauf, als am hohen Fest
de=
ren H. 3 Königen haben die Allerhöchste
Herr=
schaften abermalen mit denen Herren Ordens=
Ritteren des Goldenen Vliesses Sich Vor=mit=
tag nach der Kais. Hof=Kappellen erhoben, ⟨...⟩
dem gewöhnlichen GOttes=Dienst auferbäulichst
beygewohnet. Eben dieses hohe Fest wurde
auch in Jhrer Majestät der Verwittibten Röm.
Kaiserin Elisabetha Christina Hof=Kappellen
Vor und Nachmittag feyerlichst begangen.
Verstrichenen Mittwoch fruhe seynd 2. Sol=
daten von dem alhier in Besatzung li⟨g⟩enden
Löbl. Kollowratischen Jnfanterie=Regiment
we=
gen öfters begangenen vermessenen Desertiren,
vor dem Kärtner=Thor mit dem Strang von
Leben zum Tod hingerichtet worden, 2. andere
aber haben auf diesem Pla⟨tz⟩ durch die Spitz=Ru=
then lauffen müssen.
NB.
Bey dem Verleger des Wienerischen
Diarii ist in einem besonderen Extra=Blat der
zwischen denen Römisch=und Russisch=Kaiserli-
chen Höfen den 22. May 1746. zu Petersburg
geschlossene
Defensiv - Allianz - Tractat à
7. kr.
zu bekommen.
Lista deren Verstorbenen zu Wien in=
und vor der Stadt.
Den 4. Jannarii.
Jn der Stadt.
-
Ursula Schrekseisin Burgerl. Wittwe, in ihrem ⟨H⟩
.
auf der Seiler=stadt, alt 70. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Andre Mozika, Mayern im Burger=Spitaler=
Stadel auf der Landstr. , s. W. Bard. , alda, alt 50. J. - Summa 2. Perso⟨n⟩en ⟨/⟩ darunter o. Kind.
Den 5. Januarii
Jn d⟨e⟩r Stadt.
-
Dem Wol=Edel=geb. Hrn. Ant. Schleichhart v. Wie=
senthal, Kaiserl. Feld=Ober=Bereit. , s. Fr. Maria
Clara, geb. v. Moßl, im Kaiserl. Klepper=Stall,
alt 43. J. -
Die Wol Ehrw. Chor=Schwest. Juliana Schramin,
im Kloster zur Himmels=pforten, alt 63. J. -
Dem Hrn. Casp. Ernst Ma⟨yr⟩, N. Oe. Hand=Grafen=
Amts=Officiant, s. K. Nepom. , im Burger=Spit. ,
alt 3. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Jgnatz Veigl, Burgerl. Handels=Mann, s. K.
Fraucisca, bey der gold. Ganß im Lichtenth. , alt
6. v. J. -
Cathar. Amaschlin, Wittwe, bey dem grünen Thor
auf der Laimgr alt 104. J. -
Dem Jos. Fre⟨y⟩berger, Portiern, s. W. Barb. , im
Bahr=
ausleiheris. H. auf der Wied. , alt 58. J. -
Math. M⟨...⟩, Soldaten=Werd. , bey dem blauen
Ein=
horn am Neustift, a⟨l⟩t 37. J. -
Dem Frantz Mayr, Kutsch. , s. K. Barb. , im Frantz=
Pa⟨y⟩lis. H. auf der Landst, alt 3. J.
-
Dem Math. Böhm, Säckel=trag. , s. K. Georg, im
Hausmeisteris. H. zu Gumpendorf, alt 4. - Summa 9 Personen / darunter 4. Kinder.
Den 6. Januarii.
Jn der Stadt.
-
Dem Joh. Jerstkofsky, Buchdrucker=ges. , s. K. Ant. ,
im Bäckis. H. im Sau=winkel, alt 1. J. -
Barb. Hartmannin, led. M. , im Neubaueris. H. in der
Nagler=gas. , alt 75. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Pet. Steinscharm, Gemein=Gericht=schreib. un
tern Felbern, s. K. Cathar. , bey dem grünen Thor
alda, alt 1. J. -
Joh. Jafner, ein Hafner, bey denen 2. Schlüsseln im
Lichtenth. , alt 35. J. -
Dem Joh. Ofner, Zimmer=ges. , s. S. Jos. , im
Höfe=
ris. H. am Atsterbach, alt 16. J. -
Dem Phil. Wurtzinger, Zemmer=ges. , s. W. Cathar.
bey dem weis. Hahn im Lichtenth. , alt 34. J. - Friederich Knobl⟨o⟩ch, alt 55. J. , bey denen FF. Mis.
- Magdal. N. , zu St. Marx, alt 23. J.
- Suma 8. Personen, darunter 2. Kinder.
NOTIFICATION
Theresiade, ein Ehren=Gedicht, durch
dem Herrn Frantz Christoph von Scheib,
der N. Oe. Landschaft Secretar, in 4
to.
regati
mit Kupfern gezieret. Zwey
Alpha-
beter
. Gedrukt in Wien 1746.
Dieses zu Ehren Jhro Majestät der
regie=
renden Kaiserin verfaste prächtige Werk. der=
gleichen alhier weder verfast noch gedrukt
wor=
den, ist noch zur Zeit um 6. fl. zu bekommen bey
dem Buchführer zum goldenen Vlies auf dem
Juden=Platz.
Bey dem Buchbinder Baumgartner auf dem
Kohlmarkt, nechst der goldenen Schlangen,
und bey dem Herrn verfasser selbst in dem
Graf Nendlerischen Haus im ersten Stok, in
der obern Preunner=Strasse der Michaeler
Kloster=Pforte gegenüber.
NB.
Den 9 instehenden Monats Januarii
werden bey dem Löbl. Kais. Königl. N. Oe.
Mercantil=und Wechsel=Gericht fruhe um 9.
Uhr einige goldene Galanterie=Waaren, so
be=
stehen in einer Tabattiere, einen Stok=Knopf,
zwey Bestekeln und 2. Uhren, offentlich feil
ge=
botten, und dem Meistt=biettenden verkauffet
werden.
NB.
Bey Hrn. Johann Jacob Lidl, Kupfer
⟨stechern⟩
, in dem Stern=Hof im
Schulter=
⟨Gäffel⟩
ist zu haben:
-
Eine Land - Karte vom Ursprung bis Einfluß
des Po=Stroms; w⟨o⟩rauf alle dies=und jen=
-
seits ligende Landschaften, als das gantze
Pie=
montesische, Mailändische, Parmesanische Mo=
denesische, Genuesische, samt ⟨einen⟩ grossen Theil
vom Venetianischen, und Päpstlichen Gebiete;
folgsam die gantze Lombardie enthalten; bey
gegenwärtigen Kriegs=Läuften höchst=nutzbar,
das Exemplar pr. 1. fl. in Futeral 1. fl. 8. kr.
NB.
Es ist ein Spitzel mit einem Hals=band
verloren gegangen, licht Semmel=farb, um den
Hals einen weissen Stroif, auf dem Hals=band
stehet der Namen
I. C. B.
wer solches gefunden,
wird ersuchet, gegen einer guten Recompens,
dem Hausmeister im Hillebrandischen Haus auf
dem Kohlmarkt zu bringen.
Letztes
AVERTISSEMENT
.
Von der Römischen Kaiserl. Majestät
pri=
vilegirten Zweyten Reichs=Frankfurter=Lotterie
wegen wird hiemit dem Publico besonders
denen Herren Jnteressenten kund und zu
wif=
sen gemacht, daß die ⟨Z⟩iehungs=Listen der
ge=
zogenen 1ten und 2ten Classe von gedachter
2ten Reichs=Lotterie angekommen, und bey
dem hierzu geauthorisirten Collecteur Herrn
Johann Anton Brighenti Burgerlichen
Han=
dels=Mann zum roten Adler in kleinen
Wag=
haus zu ersehen, und ihre, Gewinne
Plan=mässig zu empfangen seynd, zugleich
aber wird ein jedwederer erinneret, daß die
Losse zur 3ten und 4ten Classe bis den 8ten
lauffenden Monats Jannarii 1747.
inclusive
bey Verlust derenselben bey gedachten
Col=
lecteur renoviret werden müssen, mithin ein
jedwederer wissen wird, diesen gegebenen
Ter=
min in acht zu nehmen, nach welchen man
keine Loose mehr renovirt. Es seynd auch noch
Looß von dieser 2ten Lotterie zur 3ten und
4ten Claß fl. 16. oder zur 3ten 4ten 5ten 6t.
Claß fl. 30. jedes Looß bey obgedachten
Col=
lecteur zu bekommen.
NB.
Es wird auch denen respective
Jnteres=
senten obgedachten 2ten Reichs Lotterie
hie=
mit erinneret, daß solche Looß bey dem
jeni=
gen Collecteur, alwo sie solche genommen
ha=
ben, renoviret werden müssen, massen solche
hier in Wien zu renoviren von der Lotterie=
Cammer nicht gestattet wird.
NB.
Die Ziehung der 3ten, und 4ten
Classe wird ohne weiter den 16. Januarii
Anno 1747. Plan - mä⟨ssig⟩ gezogen werden.
Num. 2.
Samstags=Anhang.
7. Januarii 1747.
Aus Teutschland
Berlin 22. Dec. 1746.
SEine Majestät der König haben denen
hiesigen Römisch=Catholischen
Einwoh=
nern folgende allergnädigste Erlaubnuß zu
er=
theilen geruhet:
"WJr Friedrich von GOttes Gnaden,
"König in Preussen ꝛc. Nachdeme Uns
"die Römisch=Catholische Religions=Ver=
"wandten
"wandten in Unsern sämmentlichen
Provin=
"zen
"zen, und Landen, besonders aber
diejeni=
"gen
"gen, so sich in Unseren Residentz=Städten
"Berlin häuslich niedergelassen, allerunter=
"thänigst
"thänigst vorgestellet haben, daß deren
An=
"zahl
"zahl sich dergestalten gehäuffet, daß sie sich
"nunmehro nicht mehr an dem Orte, wo
"sie bishero ihren GOttes=Dienst
abgewar=
"tet
"tet, versammeln, und solchem sammentlich
"beywohnen können; dahero um
allergnädig=
"ste
"ste Erlaubniß gebetten, eine Kirche auf ihre
"Unkösten in erwehnter Stadt bauen zu
dör=
"fen
"fen: So thun Wir hiemit kund durch
die=
"ses
"ses Decret für Uns, und Unsere
Nachfol=
"gere
"gere, daß Wir in Ansehung dieser kraftigen
"Ursache ihnen diese Bitte gewähret, und
"eingestanden haben, verliehen, und
erlau=
"ben
"ben hiemit: Daß erwehnte Römisch=Ca=
"tholische
"tholische zu ihrem freyen, und
ungehinder=
"ten
"ten GOttes=Dienste eine Kirche so groß,
"als sie solche nur immer haben wollen, oder
"können, mit einen, oder mehrern Thürnen,
"grossen, und kleinen Glocken ꝛc. ohne
eini=
"gen
"gen Vorbehalt, oder Widerreden bauen
"dörfen. Zum Zeichen Unserer Königlichen
"Gnade, und Wolwolen schencken, und
ver=
"leihen
"leihen Wir ihnen ohne Entgelt einen
an=
"ständigen
"ständigen, und erforderlichen Platz, wel=
"cher
"cher durch Unsern Commissarium, und ihre
"besonders hiezu benannte Abgeordnete
aus=
"gesuchet
"gesuchet werden solle; und damit man die
"zu diesem Gebäude nöhtige Geld=Sum=
"men
"men, und Unkösten aufbringen möchte, so
"wollen, und befehlen Wir gegenwärlig daß
"der P. Mä⟨emati⟩. Carmeliter=Ordens, aus der
"Versammlung von Mantua, Franzö und
Jta=
"liänischer
"liänischer Prediger dieser beyden Nationen, so
"sich in Unsern Diensten befinden, die volle
"Macht, und Gewalt habe, die Schenkung, und
"Allmosen, welche man zu diesem Gebrauch
"anwenden will, zusammen zu suchen, und
"aufzubringen, sowol unter denen
Catholi=
"schen
"schen in Unsern Staaten, und Landen, als
"ausserhalb denenselben, wo man es zum
"Behuf dieser Absicht am füglichsten zu seyn
"erachten wird; lassen ihme ferners freye Hand,
"ein oder mehrere Personen in verschiedenen
"Orden zu dem Ende zu substituiren, wann
"solche sonsten erforderlicher=massen
authori=
"siret
"siret seynd, und die eingehende Geldere an
"eine sichere Hand, oder eine deren besten,
und vornehmsten Wechsel=Stuben in
Ber=
"lin
"lin übermachet werden. Versichern
dem=
"nach
"nach alle, und jede für Uns, und Unsere
"Nachfolgere, daß weder Sie, noch Wir, nie=
"mals
"mals zugeben, noch gestatten wollen, daß
"die Kirche zu einem anderen Gebrauch, als
"wo sie nunmehro gewidmet ist, nämlich zum
"offentlichen GOttes=Dienst der
Römisch=
"Catholischen
"Catholischen Religion angewendet werde.
"Hieran geschihet Unfer allergnüdigster Wille.
"Gegeben zu Potsdam den 22. Nov. 1746.
Gestern ward in der Kirche des hiesigen
grossen Friedrichs=Hospitals von dem
Evan=
gelisch=Lutherischen Prediger, Rauch, ein
ge=
borner Türk, Mehemed genannt, im 19. Jahr
seines Alters getauffet. Selbiger ist aus
Ocza=
kow gebürtig, und bey der von der Russisch=
Kaiferlichen Armee geschehenen Erobrung
ge=
meldeter Festung von dem Herrn General von
Keith gefangen worden, hernach in die Dienste
des Herrn General=Leutenannts Du Moulin,
und endlichen zu dem Herrn Obrist=Leutenannt
du Rosey, gekommen, welcher letztere ihn dem
Armen=Wesen dieser Königl. Residentz
em=
pfahle. Er ward zwey Jahre nach einander
in der Teutschen Sprache, und in dem
Chri=
stentum unterrichtet, und empfienge in der H.
Tauffe die Nämen: Friedrich Carl David
Tho=
mas.
Dresden 24. Dec. 1746.
Beyderseits Königliche Majestäten haben
am 17. Mittags auf dem Land=Gute Harthe
des Koniglichen Ober=Marschalls, Herrn
Gra=
fen von Einsiedel, gespeiset, und seynd gegen
Abend alhier glüklich angelanget. Alle fünf
Konigliche Printzen, und die drey Printzessinnen
seynd Dero Königl. Eltern entgegen gefahren,
und haben dieselben mit Freuben bewillkom=
met. Am 18. erschienen alle inn=und
auslän=
dische Ministers am Hofe, ⟨um⟩ wegen güklicher
Zurukkunft die Gratulationes abzustatten. Zeit=
hero seynd täglich sehr viele Pohlnische
Mag=
naten, und vornehme Standes=Personen
al=
hier angelanget; nicht minder ist bereits ein
grosser Theil von dem Gefolge des Hertzogs
von Richelien aus Paris alhier, gedachter
Her=
tzog aber gestern in Leipzig eingetroffen,
und hat daselbst Mittags bey der Hertzogin
von Curland gespeiset, wie er dann noch heute
alhier vermutet wird.
NB.
Den 19. Jenner 1747. solle der in
dem Dorf Unterlaa an der Strassen nacher
Maria=Lantzendorf ligende, mit zwey Gaden
hohen Stöcken gebaut=worinnen in fresco
gemahlen, und mit Marmor gepflasterter Saal,
nicht minder schönes Vorhaus, und einige
stockedorte Zimmere, nebst andern Wohnungen,
Ställen, und mit grossen gemauerten Stadel
versehene sogenannte Thurnerische Hof mit
denen Zugehörungen, als: 20. und ein halbes
Joch Haus=Aeckere, 10. Tagwerke Wiesen,
Haus=Garten, dann 3. Joch Uberländ=Aecker.
Jtem: 3. Pferde, 4. Kuhe, und Zucht=Schweine.
Jtem das dabey befindlichen Haus=Geräte
(worzu nicht minder ein Viertel=Haus mit
6. und ein halbes Joch Haus=Aecker, und
Kraut=Gärten gehörig) fruhe um 9. Uhr in
der Amts - Cantzley derer Ritter=Commenda
St. Johannes, im Johannes=Hof in dem
anderten Stok alhier licitiret, und verkauffet
werden.
NB.
Nachdeme weiland Stephan Kremmer,
gewester Burgerl. Bindermeister in dem
Kai=
serlich=Königlich=und Landes=Fürstlichen
Markt Gumpoltskirchen dieses Zeitliche ab
in-
testato
gesegnet, und dessen hinterlassenes
Ver=
mögen
ad Cridam
gedihen, so wird zu dem
Ende der 22. Februar⟨ii⟩ nächst=eingehenden
Monats dergestalten zur Convocations=Tags=
Satzung bestimmet, daß alle und ⟨je⟩de
re-
spectivè
Herren Creditores, welche zu
obbe=
meldeter Kremmerischen Verlassenschaft einige
Sprüche, und Anforderungen zu haben
ver=
meinen, an berührtem Tage Fruhe um 9. Uhr
vor einem Ehrsamen Markt=Raht allda also
gewiß zu erscheinen, und ihre Anforderung
zu liquidiren haben; als im Widrigen denen
ausbleibenden Partheyen das ewige
Stillschwei=
gen auferleget seyn solle.
NB.
Das freye St. Peters Baad zu
Ba=
den ist mit aller Einrichtung zu verkauffen, und
in Bestand zu verlassen, wer demnach solches
kauffen, oder im Bestand nehmen will, kan
sich bey dem Eigentumer Herrn Jacob v. Oer=
lein zu Wienerisch=Neustadt in der Neukircher=
Gassen, in eigener Behausung anmelden.
EDICT.
Vermög des Kaiserl=Königl. Obrist=Hof=
Marschalls=Amts unterm 5. Nov. 1746. datir=
ten und den 26.
ejusdem Mensis & Anni
affigirten,
Valval - Edict.
wird dem Conrad
Mohni
weil. der schon
Anno
1736. alhier
verstorbenen Elisabeth
Mohnin
gewest=Gräfl.
Schlikischen Cammer=Jungfrau selig=hinterlas=
senen leiblichen Brudern, oder im Fall
dersel=
be bereits mit Tod abgangen, dessen
etwa=
verhandenen Kindern hierdurch erinnert, was
gestalten er oder dieselbe wegen deren, ihme
von seiner vorgemeldt verstorbenen Schwester
in ihrem unterm 31. Decemb. 1721. errich=
ten, und den 16. Januarii 1736. bey diesem
Kaiserl. Königl. Obrist=Hof=Marschall=Amt
publicirten Testament § 12. zu einem
Brü=
derlichen Angedencken legirten und den 15.
May gleich=besagten 1736. Jahrs zu Gerichts=
Handen depositirten 400. fl. innerhalb eines
Jahrs und sechs Wochen
à Dato
der Eingangs
angemerkten Affiigirung, und alfo gewiß zu
melden habe, als nach verstrichenen Termin
vorgemeldetes
legat una cum sua causa
der
eingesetzten
Universal
-Erbin Elisabeth
Sku=
bin nunmehro verehelichten Aichingerin auf
ferneres Anlangen ausge⟨f⟩olget werden solle.
NB.
Jn Herrn Monats Buch=Gewölb, un=
ter denen Tuchlauben, im Pfeifferischen Haus ist
zu haben:
-
Bochmeri (Juft. Henn.) Exercitationes
ad Pandectas, 4to. Hanovræ 1746. unge=
bunden pr. fl. 3. , 15. kr. -
Christ. Pescheks arith=und geometrische
Er=
quik=Stunden, darinnen rare, lustige, und
finnreiche Problemata anzutreffen. 8vo. roher
per 1. fl. -
Six Sonatines sur le Clavesin facilement
à jouer, composées par Monsir. Frederic.
sol. 1746. à 42. kr. -
Sei Sonate à Flauto Traversiere Solo con
Violoncello overo Cembalo, composte d⟨a⟩
G. Platti. fol. 1746. à fl. 1. , 45. kr.
Extra -Blat (zu Num. 2.) 7. Januarii 1747.
Der zwischen denen Römisch=und Russisch=
Kaiserlichen Höfen den 22. May 1746. zu St. Pe=
tersburg geschlossene
Defensiv - Allianz - Tractat
.
Jm Namen der Heiligen / und unzertheilten
Drey=
faltigkeit.
DEmnach die Allerdurchleuchtigste / Großmächtigste Fürstin / und
Frau / Frau
MARIA THERESIA
, Römische Kaiserin / in Ger=
S manien / zu Hungarn / Böheim / Dalmatien / Croatten / und
Sla=
vonien ꝛc. Königin / Ertz=Hertzogin zu Oesterreich / Hertzogin zu
Bur=
gund / zu Brabant / zu Meyland / zu Steyer / zu Kärnten / zu Crain / zu
Mantua / zu Parma und Piacenza / zu Limburg / zu Lüzenburg / zu
Geldern / zu Würtemberg / Ober=und Nieder=Schlesien / Fürstin zu
Schwaben / und Siebenbürgen / Marggräfin des Heil. Röm. Reichs zu
Burgau / zu Mähren / Ober=und Nieder=Laußnitz / Gefürstete Gräfin
zu Habspurg / zu Flandern / zu Tyrol / zu Pfird / zu Kyburg / zu Görtz /
zu Gradisca / und zu Artois / Gräfin zu Namur / Frau auf der
Win=
dischen=Mark / zu Portenau / zu Salins / und zu Mecheln / Hertzogin zu
Lothringen und Barr / Groß=Hertzogin zu Toscana ꝛc. ꝛc. Eines; und
die Allerdurchleuchtigste / Großmächtigste Fürstin / und Frau / Frau
ELISABETH
die Erste / Kaiserin / und Selbsthalterin von allen
Reus=
sen / zu Moscau / Kiow / Wladimir / Novogorod / Czaarin zu Casan /
Czaarin zu Astrachan / Czaarin zu Siberien / Frau zu Pleskau / und
Groß=Fürstin zu Smolensko / Fürstin zu Ehstland / Lifland / Carelen /
Twer / Jugorien / Permien / Wiatka / Bulgarien / und mehr anderen /
Frau und Groß=Fürstin zu Novogorod des niedrigen Landes / zu
Tser=
nigow / Resan / Rostow / Jaroslaw / Belo=Oserien / Udorien / Obdo=
rien / Condinien / und der gantzen Nord=Seiten Gebieterin / und Frau des
Jverischen Landes / der Cartalinischen / und Grusinischen Czaaren / und
des Cabardischen Landes / deren Czercasischen / und Gorischen Fürsten /
und mehr anderen Erb=Frau / und Beherrscherin: Andern Theils / für
nöhtig erachtet / zur gemeinsamen Ruhe und Wolfahrt von gantz
Eu=
ropa die von alten Zeiten her zwischen Jhro Römisch=Kaiserlichen
Ma=
jestät / und Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen Vorfahrern
subsistirte
reciproque
Freundschaft / nach Anleitung des / zwischen Jhro
Kaiserlich=und Königlichen. Majestät dem Römischen Kaiser CARL
dem Sechsten / glorwürdigsten Andenkens / und Jhro Kaiserlichen
Ma=
jestät von allen Reussen / der Kaiserin
CATHARINA ALEXIEWNA
,
glorwürdigsten Andenkens / am Sechsten August
Anno
Ein Tausen
Sieben Hundert Sechs und Zwantzig zu Wien errichteten
Allianz -
Tra-
ctats in einen neuen Defensiven Bunde / mit einigen der gegenwärtigen
Beschaffenheit deren Conjuncturen gemässen Abänderungen zu
er=
neueren / und mittels Anwendung aller nur immer möglichen
Sorg=
falt zu dem Ende enger zu verknüpfen / auf daß in keinem sich nur
immer ergeben mögenden Fall / da der eine oder andere contrahiren
ren=
de Theil feindlich angegriffen würde / weder einiger Anstand noch
Ver=
zug bey der einander zu leisten kommenden Hülfe sich ereignen möge;
Als haben Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät / als Erb=
Frau Jhrer Königreichen und Landen / und Jhro Kaiserliche
Maje=
stät von allen Reussen / zu Vollziehung eines so heilsamen Werks / un=
terzeichnete ihre
Ministres
zu ernennen / und zu bevollmächtigen
geru=
het; als nemlich Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät
den Hoch=und Wolgebornen Herrn Johann Frantz des Heiligen
Rö=
mischen Reichs Freyherrn von Bretlach / Herrn der freyen Herrschaft
Fränckisch=Grumpach / Jhrer Römisch=Kaiserlich=Königlichen
Maje=
stäten würklichen Kammerern / Generalen Feld=Marschall=Leutenant
der Cavallerie / Obristen über ein Regiment Kurassiers / und Dero
ausserordentlichen Bottschaftern am Russisch=Kaiserlichen Hof; Dann
auch den Wol=Edel=Gebornen Herrn Nicolaus Sebastian Edlen
von Hohenholz / des Heiligen Römischen Reichs Rittern / Kaiserlichen
Raht / und von beeden Römisch=Kaiserlich=und Königlichen
Maje=
stäten am Russisch=Kaiserlichen Hof accreditirten Residenten; und
Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen den Hoch=und
Wolge=
bornen Herrn
Alexei
Grafen von
Bestuchef Rumin
, Jhro Kaiserlichen
Majestät von allen Reussen Cantzlern / würklichen geheimden Raht /
Senateur
, und der beeder Russisch=Kaiserlichen Orden
St. Andreæ
, und
St. Alexandri Newski
, wie auch des weissen Adler=Ordens Rittern /
welche
Ministri
vermög ihrer Vollmachten / nach denen untereinander
gepflogenen Conferenzien sich über nachstehende Articuln des
Allianz -
Tractats
vereiniget / und festgesetzet.
Erster Articul.
Es solle zwischen Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlichen Majestät /
Jhren Successoren / und Nachfolgeren / und Jhro Kaiserlichen
Maje=
stät von allen Reussen / Jhren Successoren / und Nachfolgeren eine
auf=
richtige / unverrukte / und ewige Freundschaft seyn / und verbleiben / und
selbige gemeinsamlich / so vollkommen cultiviret werden / damit ein
je=
der des anderen Bestes zu beförderen / und allen Schaden abzubeugen
sich bestrebe.
Zweyter Articul.
Jn welcher Absicht dann auch verabredet worden / daß / wann
ins künftige Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät / oder Jhro
Kaiserliche Majestät von allen Reussen / von wem es auch seyn möge /
attaqui⟨⟩
⟨r⟩et würde / soll eine der andern / nach vorher ergangener
Requi-
fition
, den nöhtigen
Succurs
(welcher so wol nach ihrer Eigenschaft /
als
Quanto
so eingerichtet wird / als wie es in denen nachfolgenden
Ar=
ticuln dieses Tractats fest gestellet) unverzüglich zukommen lassen.
Dritter Articul.
Da die Haupt=Absicht dieser
Allianz
die jenige ist / um sich
recipro-
cè
von allen Anfällen / Beleidigungen / und Schaden zu schützen / und
wie ein jeder / deren Höchsten contrahirenden Theilen nichts so
hertz=
lich wünschet / als nur diese gemeinschaftliche Verbindung jederzeit in
Erfüllung zu setzen; dergestalt / als es denen Alliirten / nach denen / ih=
nen von GOtt in Händen verliehenen Mitteln / am vortheilhaft=und
nutzlichsten seyn wird; als ist mittels diesen Articul verabredet
wor=
den / daß / wann Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät in
ih=
ren Erb=Königreichen / Provinzien / Gebieten / oder einigen anderen
Possessionen / von wem es auch seye / attaquiret / oder beunruhiget
wer=
den / so daß Allerhöchst=gedacht Jhro Majestät von Dero Alliirten
Hülfe zu requiriren für nöhtig erachten / so werden Jhro Kaiserliche
Majestät von allen Reussen / Jhr nach drey Monaten / von der
ergan=
genen
Requisition
angerechnet / Dreyssig Tausend Mann / und zwar
Zwantzig Tausend an Jnfanterie / und Zehen Tausend an Cavallerie
zur Hülfe schicken / welches Hülfs=
Corpo
Jhro Römisch=Kaiserlich=
Königliche Majestät abseiten Jhro Kaiserlichen Majestät von allen
Reussen / während der gantzen Zeit / so lang obgedachte
Attaque
, und
Beunruhigung fortwähren / bleiben soll. Dahingegen aber / wann
Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen in ihren Reichen / Provin=
zien / Gebieten / oder einigen anderen Possessionen in Europa / von wem
es auch seye / attaquiret / oder beunruhiget werden / so daß Sie von
Dero Alliirten Hülf zu requiriren für nöhtig finden / so werden Jhro
Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät an Jhr ebenmässig nach drey
Monaten / von der ergangenen
Requisition
angerechnet / ob=angeführtes
Quantum
an Dreyssig Tausend Mann abschicken / welches Hülfs=
Corpo
Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen / abseiten Jhro Römisch=
Kaiserlich=Königlichen Majestät während der gantzen Zeit / so lang
ge=
dachte
Attaque
, und Beunruhigung fortwähren / bleiben soll; wobey
dannoch unter Beyden Höchsten contrahirenden Theilen würklich
ver=
abredet / daß der
Casus hujus Fœderis
, in Leistung der obangezogenen
Hülf / so wol von dem einen / auf dem Fall / wann Jhro Römisch
Kai=
serlich=Königlichen Majestät in Jtalien habende Possessionen angegriffen
werden solten / dergleichen auch auf den / jetzt nicht nur in Jtalien
vor=
seyenden / sondern auch ins kü⟨n⟩ftige / aus was für einer Ursach es auch
seye / zwischen Jhro Römisch=Kaiserlich. Königlichen Majestät / als
Kö=
nigin zu Hungarn / und Böheim / und der Kron Spanien entstehen kön=
nen=
nenden Krieg / als auch am anderen Theil / wann Jhro Kaiserlichen
Majestät von allen Reussen Reich von Persien angegriffen / sich weder
erstrecken / noch extendiret werden solle: jedoch ist sich von Beyden
Höchsten contrahirenden Theilen dahin einverstanden worden / daß /
wann Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät in Jtalien
ange=
fallen werden solten / Sie zwar dahin keine Hülfs⟨=⟩ anverlangen /
dannoch aber von Jhro Russisch=Kaiserlichen Majestät in solchem Fall
Dreyssig Tausend Mann / nemlich Zwantzig Tausend Mann
Jnfante=
rie / und Zehen Tausend Mann Cavallerie bereit gehalten werden sollen;
wohingegen auch / wann Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen /
von Persien angegriffen werden solten / Jhro Römisch=Kaiserliche auch
Königlich=Hungarisch=und Böheimische Majestät solchen falls
eben=
mässig Dreyssig Tausend Mann / nemlich Zwantzig Tausend
Jnfante=
rie / und Zehen Tausend Mann Cavallerie bereit halten wollen; welche
beyderseitige Bereithaltung besagter Truppen von Beyden Höchsten
contrahirenden Theilen / aus der Absicht beschehen solle / damit / wann
während dem / in Jtalien / oder dem von Persien angefangenen Krieg /
ein anderer entstehen solte / Sie sich um so ehender die nöhtige Hülf
leisten können.
Vierter Articul.
Dafern der requirirte Theil nach der / vermög des vorhergehenden
errichteten dritten Articuls dieses Tractats gegebenen Hülfs=Leistung /
selbst attaquiret werden solte / so daß Er sich gemüssiget sehete / seine
Truppen zu seiner selbst eigenen Sicherheit zu rappelliren; so stehet ihme
frey solches zu thun / nach Verlauf zweyer Monaten / so bald Er den
requirirenden Theil darüber gehöriger massen benachrichtiget; ingleichen
ist auch festgesetzet / daß gesetzt der requirirte Theil zur Zeit der
ergan=
genen
Requisition
selbst im Krieg verwickelt / so daß Jhme unumgänglich
nöhtig / den jenigen
Succurs
, welchen Er nach Maas dieses Tractats
sei=
nem Alliirten zu geben schuldig wäre / zu seiner selbst eigenen Sicherheit /
und
Defension
bey sich zu behalten / gedachter requirirter Theil / bey
solcher sich ereignenden Begebenheit / so lange vorberegte Noht
für=
dauret / nicht gehalten seyn solle / ob=besagte Hülf zu
præstiren.
Fünfter Articul.
Die Russische
Auxiliar
-Truppen sollen mit Feld=Artillerie zu zwey
drey=pfündigen Canonen bey jeder Battaillon / wie auch mit Kriegs=
Munition versehen / desgleichen ihnen auch ihr Gehalt ausgezahlet /
selbige completiret / und abseiten Jhro Kaiserlichen Majestät von allen
Reussen mit Recrouten ersetzet werden / dennoch aber werden Jhro
Rö=
misch=Kaiserlich=Königliche Majestät ihnen die Portionen / und Rationen /
und zwar ein Pfund Fleisch des Tags / an Brod / oder Roggen=Mehl
zu sechtzig Pfund des Monats / wie auch an Grüze vier Pfund / Saltz
ein Pfund / alles nach Holländischem Gewicht gerechnet / die Rationen
der
Fourage
aber nach der Russischen
Tabelle
Holländischen Gewichts /
und zwar an Haber / Hen / und dergleichen mehr / reichen lassen / inglei=
chen auch die gehörige Quartier / alles auf den Fuß / wie solche
Trup=
pen von Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen gewöhnlich
pfle=
gen unterhalten zu werden. Ebenmässig soll auch nach dem Jnhalt
die=
ses Articuls mit Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlichen Majestät Jhro
Kaiserlichen Majestät von allen Reussen zu gebenden
Auxiliar
-Truppen
in allem
strictè
zu Werk gegangen werden / jedoch / daß bey solch=rei=
chender
Natural
-Verpflegung / das jenige / was in feindlichen Landen
ausgeschrieben / und eingebracht wird / worunter aber die / denen
Trup=
pen nach denen Kriegs=Reguln zugehörige Beute nicht mit=begriffen /
noch verstanden ist / dem requirirenden Theil zu guten zu kommen habe.
Sechster Articul.
Wann vorgedachte Römisch=Kaiserlich=Königliche Hülfs=Völker /
auf
Requisition
Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen einiger
fremden Puissancen
Territoria
zu betretten haben / so werden in solchem
Fall Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen Sorge tragen
müs=
sen / ihnen den ungehinderten Durchmarsch zu bewürken / wie auch Brod /
und Fourage, so / wie solches in dem vorhergehenden fünften Articul
verabredet worden / stellen zu lassen. Gleicher gestalten verbinden sich
auch Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät
reciprocè
den
Durch=
marsch Jhro Kaiserlichen Majestät von allen Reussen Truppen / wann
selbige Jhr nöhtig seyn werden / durch fremde
Territoria
zu bewürken /
und mit ihrer Verpflegung auf vorgesetzten Fuß zu Werke gehen zu
las=
sen. Jm Fall aber Jhro Römisch=Kaiserlich=Königliche Majestät nach
Jnhalt sothanen fünften Articuls / an Jhro Römisch=Kaiserlich=Kö=
nigliche Truppen / Recruten zu schicken genöhtiget werden / so nehmen
Jhro Kaiserliche Majestät von allen Reussen / die zu ihrer
Transporti-
rung anzuwenden gehörige Unkosten auf sich / welche auch bey der
Rö=
misch=Kaiserlich=Königlichen Truppen Ruk=kehr bis zur Betrettung
ih=
rer selbst eigenen Gräntzen / wann selbe entweder von Jhro
Kaiserli=
chen Majestät von allen Reussen wieder abgelassen / oder von Jhro
Rö=
misch=Kaiserlich=Königlichen Majestät zur ihrer selbst eigenen
Sicher=
heit / vermög des vierten Articuls gegenwärtigen Tractats rappelliret
werden / verstanden wird. Dahingegen soll Römisch=Kaiserlich=Kö=
niglicher Seits
strictè
nach diesem Articul auch mit Jhro Kaiserlichen
Majestät von allen Reussen
Auxiliar
-Truppen verfahren werden.
Siebender Articul.
Obgleich ein jeder die
Auxiliar
-Truppen commandirender Officier /
welcher von dem einen / oder anderen Höchsten Theil verordnet wird /
das ihme anvertraute Comando behalten muß; so gebühret dannoch
das Haupt. Commando unstreitig dem jenigen / welchen der requirirende
Theil darzu aussiehet / doch mit solcher
Condition
, damit nichts
wich=
tiges / bevor es in dem Kriegs⟨=⟩ / und in Gegenwart des
requirir-
ten Theils Commandirenden Ge⟨n⟩erals / und Officiers überleget / und
fest gestellet worden / vorgenommen werde.
Achter Articul.
Zu Vorkommung aller
Inconvenienz
, und etwannigen
Verse=
hens in dem Rang / und
Caracter
soll der requirirende Theil beyzeiten
zu erkennen geben / was für eine Haupt=Person er zu dem General=
Commando über die Truppen employren werde / welchem nach der re-
quirirte Theil den Rang / und
Caracter
des jenigen / der das
Corpo
comandiren solte / einrichten könte.
Neunter Articul.
Die
Auxiliar
-Truppen sollen ihre eigene Priester / und das
freye
Religions - Exercitium
haben / und in allein dem / was dem Kriegs=
Dienst betrift / nur nach ihrer selbst eigenen Landen Kriegs=Gesä=
tzen / Articuln / und Verordnungen gerichtet werden. Wann sich aber
einige Händel unter deren combinirten Truppen Officieren / oder
Ge=
meinen ereignen / so sollen selbige durch beyderseitige Commissarien
en=
in gleicher Anzahl untersuchet / und verurtheilet / und die schuldige
nach ihrer Herrschaften Kriegs=Articuls gestraffet werden; desgleichen
wird auch dem Generalen sowol / als denen übrigen Hülfs=Völkern
frey gelassen / eine ungehinderte
Correspondenz
durch Briefe oder Ex-
pressen nach ihren Vatterland zu unterhalten.
Zehender Articul.
Die
Auxiliar
-Truppen von dem einem sowol / als dem anderen
Theil müssen / so viel es nur immer geschehen kan / beysammen
gehal=
ten / und damit gedachte Hülfs=Völker nicht mehreren Fatiquen / als
die anderen unterworfen seyn / bey allen Expeditionen / und
Operatio-
nen eine vollkommene Gleichheit observiret werden / so ist der
comman=
dirende
en Chef
verbunden / bey allen Commandirungen eine
juste
Proportion
nach der Beschaffenheit und Stärke der gantzen Armee zu
beobachten; über dem ist annoch unter beyderseits contrahirenden
Thei=
len auch dieses verabredet / daß sothane Hülfs=Völker in denen
feind=
lichen Landen / und Oertern / wie selbige auch Namen haben mögen /
gantz ohne alle
Exception
eben die jenige Beute geniessen sollen / welche von
dem requirirenden Theil seinen eigenen Soldaten zu geniessen erlaubet
werden solten: Selbiges wird auch
reciprocè
von beyden Seiten in
Erbeutung derer Kriegs=Zeichen / als Canonen / Fahnen / und
ande=
ren Tropheen / welche durch sothane Hülfs=Truppen bey Gelegenheit
einer vorgefallenen
Action
denen Feinden selbst abgenommen / und bey
ihnen auch als Beute geblieben / verstanden.
Eilfter Articul.
Wann es sich etwan nach der
Raison de Guerre
zutragen
kön=
te / daß es beyderseits Höchsten contrahirenden Theilen nutzlicher
wä=
re / dem gemeinsamen Feind aus eines jeden selbst eigenen Provinzien
anzugreiffen / so soll in solchem Fall
communi consensu
Raht
gepflo=
gen werden / welcher gestalten solches am besten in
Execution
gebracht
werden könte. Nicht weniger wird auch anbey zum voraus
festgese=
tzet / daß wann der in den dritten Articul dieses Tractats festgestellte
Succurs nicht zulänglich wäre / in solchem Fall müsse man sich ohne
Zeit Verlust über ein grösseres
Quantum
, welches einer dem anderen
geben soll / vereinigen.
Zwölfter Articul.
Wann sichs ereignen solte / daß man die Waffen zu ergreifen
gezwungen wäre / so soll kein Fried / noch Waffen=Stillstand ohne
Mit=Einschliessung des jenigen von denen Höchst=contrahirenden
Thei=
len / der nicht attaquirt gewesen / und damit ihme kein Schade
zuge=
füget werden könte aus Animosität des jenigen Succurses / welchen er
seinem Alliirten gegeben / gemachet werden.
Dreyzehender Articul.
Vermög gegenwärtiger zwischen Jhro Römisch=Kaiserlich=Köni=
glichen / und Jhro Russisch=Kaiserlichen Majestät Majestät fest=gestellten
Allianz und Freundschaft versprechen beyderseits Höchst=contrahirende
Theile / daß sie ihren an auswärtigen Höfen subsistirenden Ministern
aus=
drückliche Befehle zufertigen lassen wollen / damit sie in allen vorfallenden
Angelegenheiten unter sich freundschaftliche
Consilia
pflegen / mit
vereinig=
ten Fleiß / und Bemühung einer dem andern in Affairen und Negotia-
tionen an die Hand gehe / und unterstütze / wie auch alles dasjenige /
was zum Besten und Wol Jhrer Höchsten Principalen abzielet / mit
gemeinschaftlichen Kräften zu befördern helfe.
Vierzehnder Articul.
Denen Rebellischen Unterthanen / und Vasallen soll keiner von Beyden
Höchst=contrahirenden Theilen ein
Asylum
, noch
Assistenz
, oder
eini=
ge
Protection
geben / und fänden sich einige geheime Intriguen, und
Machinationen / welche etwan zu des anderen Schaden / und
Nach=
theil angesponnen werden / und davon einer / oder der andere
Känt=
nuß bekommen mögte / so sollen selbige sogleich dem anderen
gehöri=
ger massen / und in der Ordnung entdecket / und durch gemeinsame
Hülfe / und Bemühung beygeleget / und gedämpfet werden.
Fünfzehender Articul.
Da beyderseits Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlich=und
Ru=
ssisch=Kaiserliche Majestät Majestät die Beybehaltung des Friedens=
Ruhe und Sicherheit des Königreichs / und Republic Pohlen
eben=
mässig sehr behertzigen / so haben beyderseits Höchste Paciscenten
belie=
det / und verabredet / nicht nur den König / und die Republic
Poh=
len / sondern auch andere Puissancen / insbesondere Jhro Majestät den
König von Groß=Britanien
quà
Chur=Fürsten von Braunschweig=
Lüneburg (wann Jhro Römisch=Kaiserlich=Königlich=und Russisch=
Kaiserliche Majestät Majestät jemand derselben darzu mit einzuladen
für gut erachten) zur Bunds=Genossenschaft / und Beytrettung zu
dieser
Allianz
gemeinschaftlich zu invitiren.
Sechszehender Articul.
Wann aber die Republic Pohlen / dieser
Allianz
nicht
beytret=
ten wolte / so soll dannoch der König in Pohlen / als Chur=Fürst zu
Sachsen von beyderseits Höchsten Contrahenten zu dieser
Allianz
freund=
schaftlich eingeladen werden.
Siebenzehender Articul.
Es solle Friede / Freundschaft / und gutes Vernehmen jederzeit
zwischen beyderseits Höchst=contrahirenden Theilen seyn / und
verblei=
ben; allein da es gewöhnlich ist / in Tractaten einer förmlichen
Allianz
eine gewisse Zeit zu determiniren / so seynd beyderseits Höchste Con-
trahenten eines geworden / daß dieser
Tractat
Fünf und Zwanzig Jahr
von dem Tag der Unterzeichnung angerechnet / fortdauren solle.
Achtzehender Articul.
Gegenwärtiger
Allianz -
und
Defensiv - Tractat
soll von
beyder=
seits Höchsten Contrahenten in Zeit von zwey Monaten / oder noch
eher / wann es seyn kan / ratificiret / und die Ratificationen alhier zu
St. Petersburg gewöhnlicher massen ausgewechselt werden.
Urkund dessen / haben obgedachte Gevollmächtigte
Ministri
gegen=
wärtiges in zwey gleich=lautenden Exemplarien verfertigtes
Jnstru=
ment eigenhändig unterschrieben / mit ihren beygedruckten Jnsiglen
be=
stättiget / und eines gegen dem andern ausgewechselt. So geschehen
zu St. Petersburg den 2ten Junii im Jahr Ein Tausend Sieben
Hundert Sechs und Vierzig.
( L. S. |
Johann Frantz von Bretlach. |
( L. S. |
Alexi Graf von
Bes= tuchef Rumin. |
( L. S. |
Nicolaus Sebastian Edler v. Hohenholz. |
Wien / gedruckt bey Johann Peter v. Gehlen, Jhrer Röm. Kaiserlich=
Königlichen Majestät Hof=Buchdruckern.
Derer Herren Staaten in Utrecht 29sten Lotterie von
616000. fl. Holländisch / resolvirt den 19. Octobris 1746.
Diese Lotterie bestehet in 18000. Lossen / und 11534. Preisen / Prä=
ten / und Frey=Lossen: Also mehrer Treffer als Fehler / zu deme bleiben
in 4. Classen noch 14100. Losse, und werden dagegen 4012. gezogen, folglich 1. Treffer
NB.
Worbey insonderheit zu remarquiren daß man mit 3. fl. 36. kr. aus der ersten Claß bis
4. Classen ohne Zulage durch die Frey=Losse gelangen, und sodann 10. 20. oder 30000. fl.
gewinnen kan.
Erste Classe. | Zweyte Classe. | |||||||||
1 | Preis à | fl. | 8000 | 1 | Preis à | fl. | 100000 | |||
1 | - | 4000 | 1 | - | - | 5000 | ||||
1 | - | - | 2000 | 1 | - | - | 2500 | |||
1 | - | - | 1500 | 1 | - | - | 2000 | |||
6 | - | 1000 | - | 6000 | 8 | - | 1000 | - | 8000 | |
8 | - | 400 | - | 3200 | 10 | - | 400 | - | 4000 | |
12 | - | 200 | - | 2400 | 12 | - | 200 | - | 2400 | |
15 | - | 100 | - | 1500 | 16 | - | 100 | - | 1600 | |
20 | - | 50 | - | 1000 | 50 | - | 50 | - | 2500 | |
35 | - | 30 | - | 1050 | 100 | - | 30 | - | 3000 | |
100 | - | 15 | - | 1500 | 300 | - | 25 | - | 7500 | |
300 | - | 12 | - | 3600 | 800 | - | 20 | - | 16000 | |
800 | - | 10 | - | 8000 | 1200 | - | 12 | Frey=Losse | - | 14400 |
1200 | - | 8 | Frey=Losse. | - | 9600 | |||||
2500 Preise | fl. | 78900 | ||||||||
2500 Preise | fl. | 53350 | 2 Präm. v. u. n. fl. 10000 à | 250 | - 500 | |||||
2 Präm. v. u. n. fl. 8000 à | 150 | - 300 | 2 Präm. v. u. n. fl. 5000 à | 75 | - 150 | |||||
2 Präm. v. u. n. fl. 4000 à | 50 | - 100 | 2 Präm. v. u. n. fl. 2500 à | 50 | - 100 | |||||
2 Präm. v. das erst u. letzte Los à | 125 | - 250 | 2 Präm. v. das erst u. letzte Los à | 175 | - 350 | |||||
2506 Preise und Prämien | fl. | 54000 | 2508 | Preise und Prämien | fl. | 82000 | ||||
Dritte Classe. | Vierte Classe. | |||||||||
1 | Preis à | fl. | 15000 | 1 | Preis à | fl. | 30000 | |||
1 | - | - | 10000 | 1 | - | - | 20000 | |||
1 | - | - | 5000 | 1 | - | - | 10000 | |||
1 | - | - | 2000 | 1 | - | - | 5000 | |||
1 | - | - | 1500 | 1 | - | - | 3000 | |||
10 | - | 1000 | - | 10000 | 5 | - | 1500 | - | 7500 | |
15 | - | 400 | - | 6000 | 50 | - | 1000 | - | 50000 | |
20 | - | 200 | - | 4000 | 50 | - | 400 | - | 20000 | |
30 | - | 100 | - | 3000 | 60 | - | 200 | - | 12000 | |
120 | - | 50 | - | 6000 | 130 | - | 100 | - | 13000 | |
300 | - | 40 | 1200 | 200 | - | 60 | - | 12000 | ||
800 | - | 30 | - | 24000 | 500 | - | 55 | - | 27500 | |
1200 | - | 16 | Frey=Losse. | - | 19200 | 3000 | - | 50 | - | 150000 |
2500 Preise | ⟨ fl. ⟩ | 117700 | 4000 ⟨Preise⟩ | fl. | 360000 | |||||
2 Präm. ⟨ v. u. n. fl. ⟩ 15000 ⟨à⟩ | 300 | - 600 | ⟨ 2 Präm ⟩ . ⟨v⟩ . u. n. fl. 30000 à | 500 | - 1000 | |||||
2 Präm. v. u. n. fl. 10000 à | 100 | - 200 | 2 Präm. v. u. n. fl. 20000 à | 300 | - 600 | |||||
2 Präm. v. u. n. fl. 5000 à | 50 | - 100 | 2 Präm. v. u. n. fl. 10000 à | 150 | - 300 | |||||
P⟨räm⟩. ⟨ . v. das erst u. letzte Los ⟩ à | 200 | - 400 | 2 Präm. v. u. n. fl. 5000 à | 100 | - 200 | |||||
⟨2⟩ Präm. ⟨ v. u. n. fl ⟩ . 3000 à | 50 | - 100 | ||||||||
5802⟨Preise⟩ ⟨Prämien⟩ | fl. | 119000 | ||||||||
4012 Preise und Prämien | fl. | 363000 | ||||||||
⟨ 2 Präm. v. das erst u. letzte ⟩ Los à | 400 | - 800 |
Einnahme. | BALANCE. | Ausgabe. | |||||||||||
1 | Classe | 18000 | Losse | à | 4 | fl. | 72000 | 1 | Classe | 2906 | Preise und Prämien | fl. | 54000 |
2 | - | 16700 | - | à | 8 | fl. | 133600 | 2 | - | 2508 | - | fl. | 80000 |
3 | - | 15400 | - | à | 12 | fl. | ⟨1⟩8⟨4⟩ | 3 | - | 2508 | - | fl. | 119000 |
4 | - | 14100 | - | à | 16 | fl. | 225600 | 4 | - | 4012 | - | fl. | 363000 |
616000 | Gantze Einlage fl. 40 | fl. | 616000 | 11534 | Preise und Prämien | fl. |
-
1. Die Einlage der ersten Elaß ist 4. fl. / in die zweyte 8. fl. /
in die dritte 12. fl. / und in die vierte 16. fl. Holländisch jedes
Losse. -
2. Die Ziehung der ersten Claß geschiehet auf dem Compagnie=
Haus in Utrecht / auf dem grossen Saal den 6. Martii 1747 auf
gewöhnliche Weiß / jede Classe von 5. zu 5. Wochen nach einander. -
3. Von allen gezogenen Preisen / und Prämien werden 10.
per Cento abgezogen / von denen Frey=Lossen aber nichts / und die
Losse von zweyen Directers untersthrieben. -
4. Alle Preise werden 4. Wochen nach Endigung jeder Classe
1. fl. Holländisch per 45. kr. bezahlet. -
5. Man kan die gantze Einlage aller 4. Classen auf einmal
mit 33. fl. bezahlen / damit die Losse nicht dörfen verwechselt / und
etliche Gulden ersparet werden / und welche Num. in erster / anderten /
und dritten Elassen ausschiedet / deme wird die vorhinein bezahlte
Einlage nach Calculation derer erlegten 33. fl. zurücke gegeben.
Alhier in Wien seynd die Losse bey Herrn Balth. Sigmund
Scholtz / Kaiserl. Niederlägern im Cölner=Hof zu bekommen / und
wird für die erstere Claß 3. fl. 36. kr. / für die zweyte 7. fl. 12. kr. /
ür die dritte 10. fl. 48. kr. / und für die vierte 14 fl. 24 bezahlet.
NB.
Der
Contant
- Losse zusamnten bezahlet / bekommet das
11. gratis.