Anno 1734. (Num. 61.) 31. Julii.
Wienerisches
DIARIUM.
Mit Jhrer Röm. Kaiserl. und Cathol. Majestät Freyheit.
Zu finden in dem neuen Michaeler=Haus / bey Johann
Peter v. Ghelen.
Auß Groß=Britannien.
Londen 13. Julii.
DEr Lord Forbes hat heute 8. tage in
einer Admiralitäts=versammelung
den eid als Schout=bey=Nacht / an
die stelle des Abmirals Mighels / abgeleget.
Am Donnerstag ware grosser Raht zu
Kensington / und nach dessen endigung
wurde ein Currier an den Lord
Waldgra=
ve nacher Paris abgefertiget. Jhre
Ho=
heit Prinzessin von Oranien seynd diesen
morgen um 4. Uhr aus Holland zu
Ken=
sington angelanget. Der Kaiserl. Mini=
ster hat einen ausserordentlichen Currier
von seinem Hofe erhalten / und nachdeme
er dessen mitbringen dem Könige bekannt
gemachet / ist am Freytage abends ein
Ex=
presser an unseren Minister nacher Wien
abgesandt worden. Am sonn=abend
mor=
gens besahen Jhre Majestäten der König
und die Königin / nebst der Königl.
Fami-
lie,
die 4. compagnien der garde zu fuß /
und 2. compagnien der garde zu pferde /
alle neu montiret / in dem Hydeparc
exer=
ciren. Mit einem schif / welches in 20.
tagen von Gibraltar zu Falmouth
ange=
langet / hat man / daß der Hr. Solicoffre /
Gesandter unsers Hofes an den König
von Marocco / mit seinen bey sich
haben=
den geschenken nach Tetuan gesegelt
wä=
re / nachdeme er versicherung erhalten / daß
er wol empfangen werden solte. Der
Ertz=Bischof von York ist mit tode
abge=
gangen. Das amt eines ober=Stall=mei=
sters / welches der Graf von Scarborough
niedergeleget / haben Seine Majestät der
König dem Hertzog von Richmond
auf=
getragen. Die mit dem Herrn
Oglethor=
pe aus Georgien gekommene vornehme
Jndianer seynd von denen
Directoren
der
Colonie und dem Herrn Oglethorpe
ein=
geholet / und die in dem hause
gedach=
ter
Directoren
für sie zubereitete zimmer
logiret worden / woselbst diesen fremden
alle höflichkeit wiederfahret.
Aus Niderland.
Haag 20. Junii.
Der Rhein ist jüngsthin zu Arnheim
und Wageningen so hoch angewachsen
ge=
wesen / daß die ländereyen ausserhalb
Teichs überschwemmet worden. Am
sonntage morgens um 4. uhr ist zu
Ma=
geningen die sturm=glocke gezogen / um
jedermann zu wahren / sein vieh und heu
von denen weiden und wiesen weg und
als dem Teich zu bringen; da es auch
nur etliche stunden gewähret / daß das
wasser schon 5. fuß hoch in denen
über=
schwemmeten ländereyen gestanden.
Aus Jngermanland.
Petersburg 27. Junii st. v.
Verwichenen sonn=abends wurde das
Semeowskische
garde
-regiment vor
Jh=
ro Majestät unser allergndigsten
Monar=
chin auf der Plaine des sommer=gartens
in dem Feuer execiret. Der General
en
Chef
Hr. Uschakow führete dasselbe auf /
und beede Majors Schepelow und
Apra=
xin commandirten dasselbe. Ohngeachtet
der wind damals sehr stark wehete / so hat
es nichts destoweniger / und besonders / wie
es
en bataillon quare
rangiret ware / un=
vergleichlich wol gefeuret. Den 25sten
vor=mittags ertheilten Jhre Russische
Ma=
jestät dem neu=angekommenen Pohlnischen
Abgesandten und Kron=Schwert=trägern
Grafen Zawisza unter dero thron
offent=
liche audientz. Der
Præsident
von dem
Justz - Collegio
Knäs Tscherbatow
hole=
te denselben in 3. mit 6. pferden
bespanne=
ten Hof=kutschen darzu ab. Es
überga=
be besagter Abgesandte das
creditiv
mit=
einer anrede in Pohlnischer sprache / welche
von dem Reichs=
Vice
-Cantzler Grafen
Ostermann in Russischer sprache
beantwor=
tet wurde / und nachdeme hiernechst Jhro
Russische Majestät denselben zum
hand=
kuß gelassen / wurde er auf obige art
zu=
rück gebracht. Selbigen nach=mittags
gegen 5. uhr geruheten Jhre Majestät
de=
nen
exercitiis
des garde=regiments zu
pferde / von welchem höchst=dieselben
Obri=
ster seynd / mit höchstem vergnügen
zuzu=
sehen. Der auf=und abzug geschahe
un=
ter anführung des General=Majors von
Trautvetters / als Obrist=Leutenant / mit
ungemeiner pracht / und kame zuerst Jhrer
Russischen Majestät
equipage
in folgender
ordnung. 1.) Vier granadiers zu pferde.
2.) Ein Hof=quartier=meister. 3.) Ein
Hof=paucker. 4.) Sechs Hof=trompe=
ter. 5.) Ein Hof=fourier. 6.) Zwey
und zwanzig lackeyen zu pferde. 7.) Ein
leib=page. 8.) Vier kammer=pagen. 9.)
Ein futter=marschall. 10.) Der
Stall=
meister. 11.) Jhrer Russischen Majestät
mit 6. pferden bespannete Staats=kutsche /
worbey 2 pagen / 2. lauffer und 4. heydu=
cken neben hergiengen. 12.) Ein
bereu=
ter. 13) Zwölf paar hand=pferde. Vor
der leib=compagnie wurde Jhrer
Russi=
schen Majestät mit einem überaus
kostba=
rem reut=zeug belegtes pferd von zweyen
sattel=knechten geführet. Neben=her
gien=
gen zwey lauffer / und die begleitung
ge=
schahe von 2. bereutern. Alle Stabs=und
übrige Officieren deren 10. compagnien
liesen sich ihre hand=pferde vor=und
nach=
führen / und distinguirte sich hierbey be=
sonders des Ritt=meisters Grafen von
Bi=
ron herrliche
equipage.
Nach endigung
derer exercitien wurden von Jhrer
Russi=
schen Majestät sämmentliche Officiers zum
allergnädigsten hand=kus gelassen / und
ihnen nachdem mit unterschiedlichen
erfri=
schungen bedienet / denen reutern aber
wur=
de bier und brand=wein in menge gegeben.
Petersburg 3. Julii.
Die letzteren aus Derbent eingeloffene
briefe vermelden insonderheit / wie
nun=
mehro über jahr und tag denen
dorti=
gen / unter Russischen
protection
stehen=
den quartieren / alles dermassen ruhig seye /
daß auch verschiedene dortige Printzen /
nebst ihren söhnen öfters daselbst eintreffen /
und dem bestelten hohen
gouverno
ihre
submission,
vermittelst wichtiger
præsente,
bezeigeten / auch über dieses gedachte
de=
ro junge Printzen in denen Europäischen
sitten anführen / und unterrichten liessen.
Was den Persischen krieg anbetrift / so hat
man auch sichere kundschaft / daß der
Per=
sische
Generalissimus Kouly Kam
mit der
beste von seiner bis über 200000. mann
angewachsenen Armee / sich gegen Tauris
ziehe / und die Türkische Arme aufsuche;
mit dem anderen theile seiner Arme
hin=
gegen Bagdad anmit eingeschlossen halte.
Jm übrigen verharrete derselbe auf seiner
vormaligen erklärung / wie er nemlich als
Statthalter und Vormund des jungen
So-
phi,
niemalen an einen frieden gedenken
könne / wann nicht alles / was durch die
Türkischen waffen dem Persischen Reiche
entrissen worden / zum voraus restituiret
würde.
Petersburg 10. Julii st. v.
Gestern empfiengen Jhre Russische
Ma=
jestät wegen des heutigen feyerlichen
fest=
tages derer Heiligen Aposteln
Petri
und
Pauli,
sowol, von dem hiesigen hohen Adel /
als denen auswärtigen Ministeren die
glük=
wünschungs=complimenten / und
nachde=
me solche heute vor=mittags wiederholet
worden / begaben allerhöchst=Dieselbe sich /
in begleitung dero hohen
Familie,
und
Eodem
ist eine gute anzahl von denen
alhier inn=und ausser der stadt
agewor=
benen Recruten / nachdeme sie einige tage
vorher die montur bekommen / und
be=
höriger orten vorgestellet worden / nacher
Korn=Neuburg abgeschicket worden.
Da anwiederum verschiedene aus dem
Reich der gegen Coblentz behaust
gewe=
ste
familien
zu wasser im anfangs dieser
wochen dahier angelanget / als seynd
sel=
be dann eben so weiter zu wasser nacher
Hungarn abgeschiffet / um sich in der
ge=
gend Fünfkirchen häußlich nieder zulassen.
Ordnung / wie das H. viertzig=
stündige Gebett vor ausgesetztem
Hoch=
würdigsten Altars=Sacrament in alhiesiger
Kaiserlichen Residentz=Stadt Wien in dem
Monat
Augusto
1734. gehalten
wird.
Den | 3 4 5 | Bey Maria=Hülf. | ||||
Den | 6 7 8 | Jn der Pfarr=Kirchen zu |
St. Ulrich. | |||
Den | 9 10 11 | Bey denen
PP.
Capucinern |
alda. | |||
Den | 12 13 14 | Bey denen PP. Trinitariern. | ||||
Den | 15 16 17 | Jn dem Königl. Spanischen |
Spittal bey U. L. Frauen |
de Mercede. | ||
Den | 18 19 20 |
Jn der Pfarr=Kirchen zu |
denen 14. H H. |
Helfern. | ||
Den | 21 22 23 | Bey denen
PP.
Serviten in der Rossau. |
||||
Den | 24 25 26 | Jn der
Metropolitan
-Kir |
chen. | |||
Den | 27 28 29 | Bey S. Michael . | ||||
Den | 30 31 und 1. Septemb . | Jn Jhrer |
tibten Kaiserl. Majestät |
Amaliæ Hof=Kapellen. |
Lista deren Verstorbenen zu Wien in
und vor der Stadt.
Den 28. Julii.
Jn der Stadt.
-
Hr. Joh. Carl Gruber / Cammer=diener / in dem
Gersten=
brandisch. h. in der Kärntnerstraß / alt 47. J.
Vor der Stadt.
-
Der Catharina Frützin / Wittwe / ihr k. Theresia / in dem
Handschuh=macherisch. h. in dem Liechtenthal / alt 2. J. -
Zachæus Kapfer / Schneider / welcher gestern vor dem
Kärntner=thor in der Wien ertrunkener gefunden
wurden / ist alda von dem Kaiserl. Stadt=Gericht be=
schauet / alt 46. J.
-
Johann Georg Styperger / Fleisch=hacker / in der
Fuhr=
mannisch. h. am Magdalena=grund / alt 60. J. -
Den Jacob Berger / Kaiserl. Reit=knechten / s. S. Michael /
bey dem grünen Dächel in der Liechtenthal / alt 21. J. -
Dem Anton Burger / Guardi=soldaten / s. w. Susanna /
bey dem schwartzen Elephanten bey Maria=hülf / alt 33.
Jahr.
Den 29. Julii.
Jn der Stadt.
-
Dem Georg Lackner / Lackeyen / s. w. Francisca / in dem
Zollnerisch. h. unter denen Tuch=lauben / alt 38. J. - Rosina Cronin / in dem Burger=spital / alt 72. J.
Vor der Stadt.
-
Dem Franz Wendl / Gold=arbeitern / s. w. Maria
An=
na / bey der goldenen Sonn in der Josephstadt / alt 33.
Jahr. - Frantz Menter / bey denen FF. Misericordiæ , alt 44. J.
-
Dem Stephan Baumgartner / Kutschern / s. k. Georg / in
dem Schmidisch. h. am Neustift / alt 6. viertel J. -
Valentin Schwoth / Tagw. / in dem Schlosserisch. h. in der
Josephstadt / alt 65. J. -
Dem Simon Lechner / Tagw. / s. k. Johann / bey dem
schwartzen Rössel ober dem Neustift / alt 5. viertel J.
Den 30. Julii.
Jn der Stadt.
-
Dem Andre Christian Gurtzius / Arsenal=schutz=Gold=
arbeitern / s. w. Maria Anna / in dem Gatterburgisch.
h. am alten Haar=markt / alt 22. J.
Vor der Stadt.
-
Herr Johann Georg Pründlbauer / gewester
Cassier
des
⟨Ærarii⟩ Sanitatis , bey dem grossen Blumen=stock bey
Maria=hülf alt 65. J. -
Dem Mathias Schwegler / Schlossern / s. k. Carl / bey der
Rundelen bey St. Ulrich / alt 3 und ein halb J. -
Dem Friederich Zöhrer / Lauffern / s. w. Magdalena / bey
dem schwartzen Adler in der Josephstadt / alt 27. J. -
Dem Johann Vogt / Holtz=gestätten=wachtern in der
Rossau / s. w. Sophia / in dem Kräntzelbinderisch. h.
alda / alt 36. J. -
Johann Schultes / abgedankter Soldat / in dem Rabisch.
h. in der Leopoldstadt / alt 58. J. -
Catharina Schönin / alt 23. Jahr: und Samuel
Weiß=
lederer / alt 55. Jahr / beede in dem Kranken=haus.
NB
. Von dem in Gann=und Zanconisch=wie
auch Hautzenbergischen schulden=wesen
cum
Derogatione omnium Instantiarum
besonders
angeordneten
Judicio Delegato
wegen / wird
hiemit all=und jeden partheyen (welche ihre
an weil. des Herrn Johann Paul / und des
Herrn Johann Baptist / beeder Freyherren von
Partenfeld sel.
ad convocationem
gediehenen
verlassenschaften / sowol
proprio,
als
cessiona-
rio nomine
habende sprüche und forderungen
der ordnung nach angemeldet / und über die
ihnen zugestellte exceptionen ihre
cridæ
-schlüs
schlüs=
se / dem in sachen aufgestellten
Curatori ad
li-
tes
Frantz Joseph Bratsch / beeder Rechten
Do-
ctori,
auch Hof=und Gerichts=Advocaten / zu=
kommen lassen) nachmalen zu wissen angefü=
get / was massen besagter
Curator ad lites
un=
ter dem 15den dieses angezeiget / daß
ohnge=
hindert das noch unter dem 13den May
aus=
gefertigt=affigirt=und noch benebens durch
die zeitung kund gemachten
Edicts,
zufolge
wel=
chem eine peremptorische tag=satzung zu col-
lationirung derer acten auf dem 30sten Junii
letzthin angeordnet worden / ein=so andere
partheyen bey sothaner collationirungs=tag=
satzung weder erschienen wären / noch auch
ihre
acta ad collationandum
eingeleget
hät=
ten. wann nun aber wegen der saumseligkeit
dieser partheyen an vorkehrung des weiteren
sich nicht hemmen lassen kan, als werden die
jenige / so ihre
acta
noch nicht collationiret /
ohngehindert deren instehenden schnitt=serien /
den 31sten Augusti nach=mittag um 3. uhr /
bey dem diesem
Judicio Delegato
zugegebenen
Actuario
Johann Georg Vogl / N. Oe. Regie=
rungs=Mittels=
Secretario
; nebst mitbringung
ihrer
acta,
also gewiß zu erscheinen haben /
als im widrigen ohne annehmung einiger
ent=
schuldigung / mit vor=bemeldetem
Curatore ad
lites ex officio
collationiret / die
crida
ge=
schlossen / und hierüber was rechtens ist / er=
kennet werden solle. Wien den 15. Julii 1734.
NB
. Bey dem Verleger dieses Wienerischen
Diarii,
ist zu haben: der Römisch=Kaiserli=
chen auch zu Hispanien / in Hungarn und
Bö=
heim / Königl. Majestät
Commercien
=ord=
nung / wie / und welcher gestalt bey jetzigem
Reichs=krieg / die handlung sowol in die
neu-
trale,
als auch die feindliche / und unter
feind=
lichem gewalt stehende lande / geführet / und
fortgesetzet werden solle; mit angehängter
tariffa,
nach welcher mit Kaiserl. allergnä=
digsten verwillung durch den Schwäbischen
Kreis der
imposto
von denen darinnen speci-
ficirten waaren einzuziehen.
NB
. Bey Hrn. Johann Jgnaz Heyinger /
Universitäts Buchdruckern / in der
Römer=
straß / in seinem gewelb / ist zu haben:
Der gebahnte Himmels=weg / oder weise
unterhalt=und feste entschliessungen der in
die=
sem indischen jammer=thal mit sich selbst
re=
dend nach dem himmlischen paradeis eine
sehn=
liche begierde tragend=ja nach solchem
instän=
dig seuftzenden Christlichen seele; welche diesel gantz sicher dahin führen / und ihr / zur
eröfnung der pforte / die schlüssel reichen; al=
len und jeden zur erlangung der ewigen
glük=
seligkeit auf sehr vieles hohes begehren / aus
dem Frantzösischen in das Teutsche übersetzet.
Jn
8vo
. 1734. ; gebunden um 24. kr. / unge=
bunden um 17. kr.
NB
. Jn der Nudow=und Christophorischen
buch=handlung auf dem Kohlmarkt / bey dem
goldenen Anker / seynd nebst vielen anderen
neuen büchern / um billichen preis zu haben:
S. Bernardi Opera omnia in Congregatione
S. Mauri. novissimæ editionis, 6. Tomi, com-
prehensa. fol.
Thesaurus Morellianus, sive Familiarum
Romanarum numismata omnia accuratissimè
delincata, & juxta ordinem Fulvi Ursini, &
Caroli Palini disposita, accedunt nummi
mi-
scellanei, urbis Romæ, Hispanici, & c. cum
commentario perpetuo Sigisberti
Havercam-
pi. Impressa Amstelodami 1734. fol.
Atlas historique, ou nouvelle Introduction
à l'Histoire, à la Chronologie, & à la
Geo-
graphie ancienne & moderne, avec figures,
7. Tomes, fol.
Etat Militaire de l'Empire Ottoman ses
progrez, & sa Décadence, par Monfr. le
Com-
te de Marsigli, ouvrage enrichi de planchés
en taille douce, en Francçois & Italien, 2.
Tomes. fol.
NB. Ou trouve à vendre chez le Sieur
Briffaut Libraire.
Nouveau Plan de la celebre Ville de
Dan-
zig & de ses environs / destiné sur les lieux
par un curieux tres renommé & tres exacte,
tel que la Ville se trouve actuellement 1734.
Theatre de la Guerre / sur le Rhin, Saare,
& sur la Moselle, avec les fortifications de
Trarbach / Coblenz, Hermanstein, Mayence,
Worms, Spire, & Philipsbourg, en 6. gran-
des feuilles, carte orginale, tres - interessan-
te & tres - excellente pour les campemens
des armées, illuminée à 8. fl. 20 kr.
Le Grand Theatre de la Guerre en Italie,
avec les principales Places Fortresses, Car-
te originale, trés exacte & tres recherchée,
en 4. grandes feuilles, à 6. fl. : illuminée a
7. fl. 15. kr.
Le Theatre de la Guerre sur le Rhin, avec
les Fortifications de Brisack, Kehl, Philips-
bourg, Manheim, & autres, & c. Carte
ori-
ginale trés exacte, an 4. grandes feuilles, à 6.
fl. ; illuminée à 7. fl. 15. kr.
Le Fort de Khel illuminé à 1 fl.
Haute & Basse Alsace. Carte originale, 2.
grandes feuilles, illuminée à 3. fl.
Duché de Luxemburg, Carte originale, en
2. grandes feuilles. illuminée à fl.
Carte nouvelle & generale de toute l'Italie
trés exacte & trés curieuse, en 4. grandes
feuilles, illuminée à 6. fl. 45. kr. Propre
pour les campemens les Armées.
Erneuertes
Edict,
wie es in denen
Kö=
nigl. Preussischen Landen mit der Trauer
gehalten werden solle.
De Dato Berlin / den 20. Maji 1734.
WJr Friederich Wilhelm / von GOttes
Gna=
den / König in Preussen / Marggraf zu
Brandenburg / des Heil. Röm. Reichs Ertz=
Cämmerer und Churfürst / Souverainer Printz
von Oranien / Neufchatel und Vallengin / in
Geldern / zu Magdeburg / Cleve / Jülich /
Berge / Stettin / Pommern / der Cassuden und
Wenden / zu Meklenburg / auch in Schlesien
zu Crossen Hertzog / Burggraf zu Nürnberg /
Fürst zu Halberstadt / Minden / Camin / Wen=
den / Schwerin / Ratzeburg / Ost=Friesland
und Meurs / Graf zu Hohenzollern / Ruppin /
der Mark / Ravensperg / Hohenstein / Tecklen=
burg / Lingen / Schwerin / Bühren und
Lehr=
dam / Herr zu Ravenstein / deren Landen
Ro=
stock / Stargard / Lauenburg / Bütow / Ar=
lay und Breda / ꝛc. ꝛc. Thun kund und fügen
hiemit zu wissen / daß / nachdeme Wir mißfällig
vernommen / wie Unserem zum Besten Unserer
Unterthanen unter dem 27sten Julii 1720. er=
neuerten
Edict,
wie es in Unseren Landen mit
der Trauer gehalten werden solle / nicht überall
gehörig nachgelebet worden / auch wegen einiger
darinnen nicht nahmentlich benannten
Anver=
wandten verschiedentlich bey Uns
allerunterthä=
nigst angefraget worden: So haben Wir
gedach=
tes Trauer=Edict anderweite publiciren und
Un=
sere allergnädigste Willens=meinung darinnen
noch eigentlicher bekannt machen zu lassen gut
und nöhtig gefunden; setzen / wollen und
ver=
ordnen demnach hiemit in gnaden:
I
. Wann eine trauer über den tödtlichen
hin=
tritt gecrönten Häupter / oder aber deren Prin=/
tzen und Prinzessinnen des Königl. Preussischen
Hauses sich begebet / die trauer über sothanes
absterben so lange und auf die art getragen
werden solle / als Wie bey jedem fall es
aller=
gnädigst verordnen und anbefehlen werden.
II
. Die zeit der trauer / welche in denen Fa-
milien deren Königl Preussischen unterthanen /
über das absterben ihrer verwandten und
ange=
hörigen getragen wird / solle von dem tage an
gerechnet werden / da die verstorbene person das
zeitliche verlassen hat.
III
. Die Eltern betrauren ihre kinder / im fall
dieselben das zwölfte Jahr ihres alters überlebet
haben / drey monat lang: wegen der kinder aber
die unter zwölf fahren sterben / solle gar keine
trauer von denen Eltern angeleget werden.
IV
. Die kinder sollen die trauen über ihre
ver=
storbene rechte Eltern / groß=und ober=Eltern 6.
monat lang tragen; Jhre stief=Eltern aber gleich
einer muhme nur 30. tage betrauren.
V.
Eine wittwe solle ihren ehemann ein jahr /
und länger nicht betrauren; der ehemann aber
solle die trauer über seine mit tode abgegangene
ehe=genossin nach verfliessung von 6. monaten
wieder ablegen.
VI
. Die schwieger=Eltern sollen ebenmässig
länger nicht als ein halbes jahr betrauret werden.
VII
. Wer von jemand zum
Universal
-erben
oder
Legatario
eingesetzet ist / hat die freyheit /
die trauer über desselben tod bis zu ende des
sechsten monats zu continuiren.
VIII
. Die trauer über einen rechten bruder /
oder schwester / oder über einen schwester=mann /
und schwägerin / muß nicht länger als 3. Monat
währen.
IX
. Alle übrige verwandte und angehörige /
worunter auch die stief=geschwiester zu rechnen / sie
mögen in solchem
grad
der bluts=freundschaft oder
schwägerschaft stehen / wie sie wollen / müssen bloß
30. tage lang betrauret werden.
X
. Soll auch niemand / wann in seiner
Fami=
lie ein trauer entstehet / es seye wegen Eltern /
Schwieger=Eltern / Ehegatten / Geschwistern und
anderer verwandten / noch ein
universal
-erbe /
oder
Legatarius
, seine carossen drapiren / oder
seine pferde und zimmer mit schwartz behängen /
noch sein haus=gesinde oder bediente beederley
ge=
schlechts in trauer gekleidet / und ihnen darzu
we=
der geld / noch sonst etwas gereichet werdem; in=
massen dann solches alles einem jedweden / er seye
was standes oder würden er wolle / ohne
aus=
nahme kraft dieses bey unserer ungnade und
will=
kührlicher straffe verbotten wird.
Damit nun obiges alles stets genau
observi-
ret werde; so befehlen Wir nicht allein unseren
hohen und niederen
Collegiis,
Regierungen /
Kriegs=und Domainen=Cammern / Landes=
Haupt=leuten / Verwesern / Land=Kreis=und
Steuer=Rähten / Magistraten in Städten / Beam=
ten und Adelichen Obrigkeiten auf dem Lande /
über dieses Edict, und daß demselben zu allen
zeiten genau nachgelebet werde / ernstlich und mit
nachdruk zu halten / sondern es werden auch
hier=
durch alle und jede Fiscalische Bedienten erinneret /
pflicht=mässig zu vigiliren / daß diesem
Edict
überall / und in allen puncten / auch zu allen
zei=
ten / ein völliges aller=unterthäniges genügen
ge=
leistet werde: gestalten dann auch denen
Contra -
venienten / oder welche diesem
Edict
in ein oder
anderem
Punct
zuwider handleen würden / hier=
mit
eventualiter
angedeutet wird / daß sie dafür
eine straffe von 100. bis 1000. thaler
unnach=
lässig entrichten sollen; welche straffe Wir jedoch
nach gelegenheit deren umstände / oder aber nach
beschaffenheit des vermögens von dem jenigen /
der hierwider handlen würde / höher zu setzen Uns
vorbehalten haben wollen. Wornach sich
män=
niglich zu achten / und für schaden zu hüten hat.
Urkundlich unter Unserer eigen=händigen
unter=
schrift / und beygedruktem Königl. Jnsiegel. Ge=
geben zu Berlin / den 20sten May 1734.
Fr. Wilhelm. ( L. S.
F. W. v. Grumkow. F. v. Görne
A. O. v. Viereck. F. M. v. Viebahn
F. W. v. Happe.
NB.
Es haben Jhro Röm. Kaiserl. und
Kö=
nigl. Cathol. Majestät denen so wol=und
rühm=
lich ausgefallenen Rittersfeldischen Welsch=Ho=
ländisch=und Französisch=weis=wie auch
Augspurg=und Nürembergerischen vergold=ver=
silbert=und mussirten papier=fabriquen nicht
nur ein
privilegium privativum
allergnädigst
zu verleihen; sondern auch den Herrn Intro-
ductoren mit einer anderweitigen Kaiserl. gnad
zu belohnen / und das diesfällige
Diploma
von
einer Hoch=Löbl. geheimen Hof=Cantzley
vor=
gestern ausfertigen zu lassen geruhet / und
zu=
malen die schöne niederlag sothaner fabriquen
zu dem neu=Michaeler=haus gegen der Burg
über mit dem schild Rittersfeld bereits eröfnet /
als kan ein jeder papier=
negotiant
oder
bedürf=
tiger sich alda anmelden / in der versicherung /
daß er gattung für gattung solches um ein
merklicheres wolfeiler als ehe dessen bekommen /
und nach seinem wolgefallen bestellen und viel
ehender / als wann er derohalben nacher
Frank=
reich / Holl=oder Welschland / wie auch nacher
Nüremberg und Augspurg=schreiben solte / über=
kommen wird / die haupt=gattungen aber seynd
folgende als nemlich:
- Glat=gold=procat=papier.
- Glat=silber=procat=papier=
- Super -papal=papier.
- Gedrukt=gold=procat=papier.
- Gedrukt=silber=procat=papier
- Allerley ausschuß=papier
- Ordinari=gold=gedrukt=papier.
- Ordinari=silber=gedrukt=papier.
- Halb=gold=oder scabin=papier.
- Halb=silber=oder staub=papier.
- Gold=patronirtes papier.
- Silber=patronirtes papier.
- Fein=geblumtes papier.
- Sitz=oder catton papier.
- Fein=Türkisch papier.
- Türkisch=groß=geblumtes papier.
- Groß=gedruktes stein=papier.
- Klein gedruktes stein=papier.
- Fein=marmorirtes papier.
- Allerley gesprengtes papier.
- Extra Super -median - papier.
- Ordinari=median=papier.
- Ordinari=papal=papier.
- Gemein=buch=papier.
- Holländisch=schreib=papier.
- Extra dall'Leon -papier.
- Fein dall ancora -papier.
- Klein dall'chiave -papier.
- Ordinari= imperial -papier.
- Gemein=schreib=papier.
- Fein=gold=geschnittenes=papier.
- Ordinari= concept -papier.
- Extra tagliata -papier.
- Super - regal -papier.
- Groß=hauben=papier.
- Extra =drucker=papier.
- Frantzösisch=einbund=papier.
- Ordinari= regal -papier.
- Groß=drucker=papier.
- Groß=und subtil=papier.
- Blan=und groß=schweres papier.
- Gemein=drucker=papier.
- Ordinari=zeitung=papier.
- Welsch=pappen=deckel=papier.
- Frantzösisch=catton=papier.
- Holländisch=catton=papier.
- Fein klag=papier.
- Regal -notten=Papier.
- Ordinari=notten=papier.
- Massuriertes extra papier.
- Regal -blau papier.
- Median -blau=papier.
- Klein=blau=einbind=papier.
- Himmel=blau= academie -papier.
- Aschen=farb= acacemie -papier.
- Kesten=braun= academie -papier.
- Ziegel=farb= academie -papier.
- Gefarbtes titel=papier.
- Allerley kupfer=stich=papier.
- Extra -feine pappen=deckel.
CAPITULATIONS - PUNCTA
Der Stadt Dantzig.
Puncta Capitulationis.
Zwischen Jhrer Excell. dem Hrn. Grafen und
Rittern Burghard Christoph von Münnich /
commandirenden General=Feld=Marschall der
Russis Armee / ꝛc. Jmgleichen Jhre Hochfürstl.
Durchl. Hrn. Johann Adolph Hertzogen zu
Sachsen=Weissenfels commandirenden
Gene=
ral deren Königl. Pohlnisch=und Chur=Sächsis=
schen truppen ꝛc. an einem / und der stadt
Dan=
tzig am anderen theile.
1.) Die stadt erkennet Jhre Königl. Majest.
in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen
Augustum III
. vor ihren rechtmässigen
allergnä=
digsten König und Herrn / und verspricht höchst
Deroselben alle schuldige treue und gehorsam /
so wie es redlichen unterthanen gehöret / zu
erweisen / und auch ungesäumet an höchst=ge=
meldte Königl. Majest. jemanden aus der stadt
mit einem unterthänigsten
Submissions
-Schrei
Schrei=
ben abzuschicken / und in der stadt die
Agni-
tion
oft=höchst=genannte Königl. Majestät mit
allen üblichen Solennitäten zu publiciren / die
huldigung / wie selbe gewöhnlicher massen von
ihr wird abgenommen werden / zu leisten / und
die höchste person Jhrer Königl. Majest. bey
Dero (GOtt gebe) baldigen und glüklichen
annä=
derung / mit allen unterthänigsten ehren=be=
zeugungen /
in specie
was Jhro Königl. Ma=
jestät bey sich habende wache betrift / wie
soll=
che vormalen bey der ankunft und dem
einzu=
ge deren Durchl. Könige von Pohlen in
Dan=
tzig gebräuchlich gewesen / in die stadt zu in-
vitiren und aufzunehmen.
2.) Höchst=gedachte Jhro Königl. Majestät
werden der stadt Dantzig ein
Diploma,
worin=
nen derselben alle Rechte / Freyheiten und Im-
munitäten in geist=und weltlichen sachen
ge=
wöhnlicher massen confirmiret werden / nach
dem Exempel dero glorwürdigsten Vorfahren
der Durchl. Könige in Pohlen allergnädigst
ertheilen.
3.) Wann die stadt Dantzig gebetten / daß
sowol Jhro Russische Majestät als auch Königl.
Pohlnische Majestät eine General=
Amnestie
we=
gen dessen / was bishero vorgegangen / es
be=
stehe worinnen es immer wolle / durch
beson=
dere diesfalls aufzurichtende
Instrumenta
zu
accordiren geruhen mögen / so daß alles
vor=
hero passirte / weder der stadt und gemeinen /
noch derselben Einwohnern / von welcher
con-
dition
sie immer wären / oder seyn mögen /
insbesondere zu imputiren / sondern ein jeder
derselben einer völligen sicherheit sich zu
er=
freuen haben / und aus keiner ursache oder
Prætext
wegen alles vorgegangenen gefährdet
werden möge / auch die ersetzung des schadens /
so ein und anderer hierbey interessirten theil
bey solcher gelegenheit betroffen haben dörfte /
nicht zu forderen seyn werde / wesfalls auch
bey denen künftigen / GOtt gebe baldigen
alge=
meinen friedens=tractaten eine
Guarantie
für
die stadt zu erhalten gebetten worden; als haben
des Russ. Hrn. General=Feld=Marschalls
Hoch=
gräfl. Excell dergleichen
Amnestie
von seiten
Jh=
rer Russis. Majestät erkläret / daß selbe darüber
ein allergnädigstes
Diploma
für die stadt
zuwe=
ge bringen wollen. Des Hrn. Herzogs von
Sachsen=Weissenfels Hochfürstl. Durchl. ha=
ben ebenfals dieses ansuchen bey Jhrer Königl.
Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchl.
zu Sachsen auf das beste zu insinuiren / und
dero bemühung um die stadt hierunter
bittse=
lig zu machen / auf das bequemste
anzuwen=
den / versicheret / welches auch des Russ. Hrn.
General=Feld=Marschalls Hochgräfl Excell.
mit dero
Recommendation
zu secundiren sich
erkläret.
4) Die beeden Regimenter / welche der stadt
vor der Belagerung ge=erdiget / wie auch alle
andere
Militar
-personen / die in währender
belagerung militarische dienste / ohne in der
stadt=
Solde
zu stehen / gethan haben / sie
mö=
gen seyn von welcher
nation
sie wollen / im=
gleichen die / so mit dem Französis. geschwader
nach der Münde gekommen / und in die stadt
pas=
siret seynd / werden den nechst=folgenden tag /
nach der von der stadt ratihabirten
capitulation
zum Petershagischen thore mit allen militaris.
ehren=zeichen herausziehen / und von der Russ.
Generalität als Kriegs=gefangene
angenom=
men werden.
Wann aber die Ruß. Generalität von
die=
sen truppen einige / welche hier zu lande
einhei=
misch seynd / auf freyen fuß lassen solte / wird
es der stadt frey stehen / selbige in ihre dienste
zu nehmen.
5.) An dem tage / welcher nach dem abzuge
obiger truppen aus der stadt nechstens folgen
wird / werden des Russ. Hrn. General=Feld=
Marschalls Hochgräfl. Excell. die sommer=und
winter=schantze nebst der bey ihrer einnehmung
gefundenen Artillerie / wie auch die an der
Boosmanns=lacke gemachte Redouten der
städtischen besatzung einräumen.
6.) An eben diesem tage / nach dem abzuge
ge=
meldter truppen aus der stadt / wird die stadt um
eine würkliche probe des allerunterthänigsten
vertrauens zu Jhrer Königl. Maj.
Augusto III
.
ihrem allergnädigsten König und Herrn
abzule=
gen / das Olivische thor denen Königl. Pohlnis.
und Churf. Sächsis. truppen / zur besatzung mit
200. mann Jnfanterie und darzu gehörigen ober=
Officiers / einräumen / und werden die gräntzen
wie weit der wallbey dortigem thore von
gedach=
ter anzahl truppen zu besetzen seyn wird / vor=
gängige durch die Officiers von der stadt=
garni-
nison
angewiesen werden. Diese 200. mann
Königl. Pohlnis. und Churfürstl. Sächsischer
trup=
pen werden für ihr eigen geld zehren / sich auch
der
Jurisdiction
über die dortige einwohner in
keinem stücke anmassen / und das thor selber / so
bald Jhro Königl Majest. in Pohlen und
Chur=
fürstl. Durchl zu Sachsen / bey Dero GOtt gebe
baldigen und glükl. ankunft / sich diesfalls
un=
terthänigst werden haben erbitten lassen / der
stadt=
garnison
wieder einräumen.
7.) Unter Jhrer Königl Majest. in Pohlen
und Churfürstl Durchl. zu Sachsen
garantie,
gi=
bet die stadt hiemit die versicherung / daß sie die
feinde Jhrer Russ. Maj. niemals mehr
einneh=
men / noch ihnen einigen vorschub thun / sich auch
künftig gegen allerhöchst=gedachte Russ. Majest.
mit mehrerem
Respect
als bishero geschehen / be=
zeugen / und mit allem ersinnlichsten fleiß sich
da=
hin bestreben wird / daß die unschätzbare hulde
Jhrer Ruff. Maj. der stadt beständig
conservi-
ret werden möge.
8.) Aus dem mittel deren dreyen ordnungen
der stadt Dantzig wird eine
solenne Deputation
,
bestehend in 2. personen aus jeder ordnung / und
zwar solche / welche Jhre Russ. Maj. allergnädigst
ernennen werden / nach Petersburg fordersamst
abgefertiget werden / woselbst diese
Deputation
die schuldige
Deprecation
zu thun haben wird.
Dagegen die ordnungen gesichert seyn können /
daß niemand deren Jhrigen auf keinerley
weise gekränket werden solle.
9.) Wann des Russis. Hrn. General=Feld=
Marschalls Hochgräfl. Excell. den hohen willen
Jhrer Russ Maj. dahin zu erkennen gegeben /
daß allerhöchst=gemeldte Russ. Maj. wegen
de=
rer bloß der Dantziger belagerung halber zu
lan=
de und zu wasser aufgewandten sehr grossen
un=
kosten / einiger massen mit einer million
species
thlr. / werden zu dedomagiren seyn / so
ver=
spricht die stadt noch vor dem abzuge der Russis.
Armee / und zwar innerhalb 3. wochen / drey
mal hundert tausend
species
thlr. / oder den wert
dererselben an anderer münze zu zahlen. Der
erste folgende
termin
wird über 6. monat
fal=
len / und darnach alles dergestalt zu reguliren
seyn / daß die völlige summa innerhalb einem
jahre von dem ersten
termin
anzurechnen
abge=
tragen seye: indessen träget die stadt zu Jhrer
Russ. Maj. welt=berühmten großmut das
aller=
unterthänigste vertrauen / daß allerhöchst=die
selben mit dem gantz erschöpften zustande der
stadt ein allergnädigstes mitleiden tragen / und
dero allermildeste
resolution
zu soulagirung der
armen stadt huldreichist richten / und sie damit zu
erfreuen geruhen werden.
10.) Nachdeme des Russ. Hrn. General=Feld=
Marschall Hochgräfl. Excell. der stadt Dantzig
bedeutet / daß die glocken / weilen sie wehren
der belagerung aller Kriegs=usancen zuwider /
geläutet worden / dadurch verfallen seyn / als
wird gemeldte stadt der Russ. Generalität / Ar=
tillerie und dem Jngenieurs=corpo 30000. du=
caten zahlen.
11.) Obschon Russischer seits / noch auch sonst
keine andere truppen / als nur bloß diejenigen /
welche von der stadt dependiren / weder in die
stadt / noch in ihre werke geleget werden sollen;
so wird es doch so lange als die Russische Armee
sich annoch in dieser gegen befindet / in der
Russischen Generalität belieben stehen / daß
wann selbe sich in die stadt wurde begeben
wol=
len / sie eine Russische wache / in allem 30. bis
40. mann mit gehörigen ober / und unter=Offi=
ciern in die stadt nehmen mögen / welche wache
mit hoch=gedachter Generalität auch wieder aus
der stadt zurücke kehren wird. Auf welche art
es sodann auch mit der Königl. Pohlnischen
und Chur=Fürstl. Sächsischen wache / wann
in=
nerhalb obgedachter zeit die Königl. Pohlnische
und Chur Fürstl. Sächsische Generalität in die
stadt zu kommen belieben tragen solte / zu halten
seyn wird.
12.) Die Ströhme und Strassen nahe und von
der stadt / werden also fort nach der von der stadt
dgschehenen ratihabirung dieser
capitulation
geöfnet / und der stadt die freye zufuhr und
commercia,
wie auch die völlige
disposition
über den See=hafen / und beobachtung aller
rechten und gewohnheiten / so wegen der
schif=
fahrt bishero observiret worden / der stadt
gänzlich überlassen / wie auch die festung
Weich=
sel=Münde nebst der Wester=schantze / in dem
stande / als selbe sich zu der zeit befunden / da
sie von der Städtischen
Guarnison
übergeben
worden / mit allem zubehör / so bald Jhro
Kö=
nigl. Majestät in Pohlen und Chur=Fürstl.
Durchl. zu Sachsen / bey Dero GOtt gebe
bal=
digen und glüklichen ankunft / sich desfalls
un=
terthänigst werden erbitten lassen / der stadt
wiederum eingeräumet werden.
13.) Die stadt verspricht sowol die Officiers
als gemeine / welche ein der Festung Weichsel=
Münde und ihre
contrescarpe
auch der über der
Weichsel getragenen Wester=schantze / wie auch
denen / die in der sommer=schantze in besazung
gelegen / und selbe über geben haben / ohne alle
untersuchung / wieder in ihre dienste auf den
vorigen fuß / als sie vor der Belagerung gewesen /
zu conserviren.
14.) So bald die
capitulation
von der stadt
wird ratihabiret seyn / werden die Russisch=wie
auch Königl. Pohlnische und Chur=Fürstl, Säch=
sische truppen von dem
Territorio
der stadt /
und allen derselben einwohnern / ausser dem
grafe / sonst nichtes / es haben namen wie es
wolle / abfordern.
15.) Nachdeme des Russischen Herrn General=
Feld=Marschalls Hoch=Gräfliche Excellenz
we=
gen entfernung des Stanislai Lesczinsky / wel=
cher vor endigung des
elections
-Reichs=tages
in die stadt Dantzig eingenommen worden /
nachher aber zu der zeit / da dessen
extradi-
tion
von obbemeldten des Herrn General=Feld=
Marschalls Hoch=Gräfl Excellenz verlanget
worden / entwichen / eine million
species
=thaler
an Jh. Russis. Majest. von der stadt zu bezahlen /
verlanget haben / welche summa dannoch der
stadt / falls sie denselben
à dato
innerhalb 4. Wo=
chen wieder schaffen wurde / erlassen werden
solte; so lebt die stadt der ungezweifelten
hof=
nung / daß / wann die hierüber zu haltende
inquisition
und genaueste nachsuchung es
er=
weisen wird / daß die stadt an der extradirung
vorgemeldter person nicht schuld noch theil
ha=
be / sie auch desfalls mit aller andung von
Jh=
ro Russische Majestät allergnädigst werde
ver=
schonet werden.
16.) Mann auch oft=erwehnte des Russischen
Herrn General Feld=Marschalls Hoch=Gräfl.
Excellentz verlanget haben / daß die stadt
Dan=
tzig / damit sie nicht künftig möge vorgeben
können / daß sie die an sie geforderte geld=summa
allein aus eigenen mitteln bezahlet / alle in der
stadt befindliche Frantzösische
effecten
und so
wol an das
Publicum
als an
Particular
-per
per=
sonen entrichtete gelder auf das genaueste
an=
geben solte / um so vielmehr als verlauten will /
daß Frankreich die stadt in allem schadlos zu
halten declariret habe; so erkläret sich E. E.
Raht dieser stadt im nahmen aller ordnungen /
daß ihnen nichts bewußt sey / ausser was an
all=
mosen / imgleichen zu sublevirung armer leute bey
denen bürger=wachen / wegen deren quartieren
derer bey denen vor der Belagerung
eingenomme=
nen Regimentern / imgleichen eine kleine
Ver=
ehrung an die
Guarnison,
und was sonsten an
kleinigkeiten möchte vorgekommen seyn / daß
particular
-personen durch Frantzösische gelder
oder andere art Frantzösischer geschenke sich zu
einer partheylichkeit solten haben verleiten
las=
sen / das jenige aber / was dem
Publico
zur
beyhülfe wegen deren bisherigen
extra -
ordi-
nairen grossen unkosten ist gegeben worden /
bey weiten nicht zu bestreitung derenselben
zuge=
reichet habe / so sey auch keine schriftliche
ver=
bindlichkeit beygekommen / daß die stadt von
Frankreich in allem solte schadlos gehalten
wer=
den / obgleich mündlich von dem
Marquis de
Monti
hofnung gegeben worden / daß der
scha=
den / der durch das bombardement entstehen
wurde / einem jeden
particulier
erstattet
wer=
den solte. Ubrigens soll alle mögliche
unter=
suchung von der stadt desfalls geschehen / und
was sich finden wird / treulich angegeben werden.
17.) So wie E. E. Raht der stadt Dantzig die
umstände / wie es mit des Stanislai
Lesczins=
ky entweichung zugegangen / bereits durch
per=
sonen seines mittels zu untersuchen angefangen
habe; als selbige untersuchung mit zuziehung
eines General=
Auditor
-Leutenants von
Rus=
sisch=und eines General=
Auditor
-Leutenants
von Königl. Pohlnischen und Chur=Fürstl. Säch=
sischer seite auf das genaueste fortgesetzet / und
insbesondere die leute aus dem hause wo
Sta=
nislaus loschiret hat / zur
inquisition
gezogen
worden / so werden / bevor obige untersuchung
gehörig wird zu ende gebracht seyn / die von
der stadt zu dieser
capitulation
abgeschikte
Herren Deputirte als geisseln im Russischen
la=
ger verbleiben.
18.) Alle baurers=leute / welche an der niedrigen
seite vor der stadt / alwo das Land
überschwom=
men ist / sich zu der zeit / da Stanislaus soll
ent=
wichen seyn / aufgehalten haben / oder sich noch
aufhalten / sollen zu obiger
inquisition
gezogen
werden.
19.) Jm fall die stadt Dantzig einigen
frem=
den negotianten in ihren freyheiten und
ge=
rechtsamen eintrag oder abbruch gethan / wel=
ches sie doch gethan zu haben ihr nicht bewußt
ist / so soll solches abgestellet / und die sache auf
den vorigen fuß gesetzet werden.
20.) Alle
deserteurs
und gefangene / wes
stan=
des und
condition
dieselben seyn möchten /
sollen nebst ihrem gewehr / montirung und
trommeln ohne entgeld extradiret / und
nie=
mand unter keinerley
prætext
zurück behalten
werden.
21.) Diese
Capitulation
wird sowol von des
Hrn. Russisch. General=Feld=Marschalls
Hoch=
gräfl. Excell. / als auch von des Hrn. Hertzogen /
Johann Adolph zu Sachsen=Weissenfels
Hoch=
fürstl. Durchl. / imgleichen von denen Deputirten
der stadt Danzig eigenhändig unterschrieben / und
besieglet / auch so wol / was der stadt Dantzig
betrift / von E. E. Raht derselben im namen
al=
ler ordnungen ratihabiret / und solche
ratihabi-
cion
, wo nicht eher / spätestens innerhalb 2. mal
24. stunden unter dem siegel der Stadt anhero
eingeschicket werden. Geschehen im Haupt=Quar=
tier des Russischen Lagers / Ohra den 26.
Iunii.
7.
Iulii.
Burghard Christopher /
Graf von Münnich.
Joh. Adolph / Her=
zog zu Sachsen
Weissenfels.
Joh. Wahl / Rahts=Verwandter /
und
Depu.
der stadt Dantzig.
Nathanael Gottfrid Ferben / Rahts=
Verwandter und
Deput.
der stadt
Dantzig.
ALs versprechen wir Bürger=meister und Raht
der Stadt Dantzig obstehende
Capitulations -
Puncten nebst allem dem / was darin. enthalten /
so wie es hieselbst schriftlich ausgedrucket / und
von denen im eingang dieses
Instrumenti
benann=
ten Deputirten dieser Stadt=ordnungen / wol=
bedächtig berahmet und beschlossen ist / sowol für
uns / als auch im nahmen deren jetzt=gedachten
ord=
nungen / in allen und jeden stücken fest und
un=
verbrüchlich zu halten / auch damit denenselben
gantz genau nachgelebet werde / die gehörige
sorg=
falt zu tragen; wie wir dann solches alles
bekräf=
tigen und bestättigen / auch zu dessen desto
meh=
rerer bekräfigung unter dieses
Instrument
das
gewöhnliche Jnsiegel der Stadt drucken lassen.
So geschegen in Dantzig / den 9. Julii 1734.
(
L. S
.)
Bürger=meistere und Raht
der Stadt Dantzig.
Articulus Separativus.
OBgleich der 4te
Articulus
vorher befindlichen
Capitulation
des inhalts ist / daß die beeden
Regimenter / welche der Stadt vor der
belage=
rung geeidiget / wie auch alle andere
Militar-
personen / die in währender belagerung Milita-
rische dienste ohne in der Stadt=
Solde
zu stehen
gethan haben / sie mögen seyn / von welcher
Na-
tion
sie wollen / imgleichen die / so mit dem
Fran=
tzösischen geschwader nach der Münde gekommen /
und in die stadt passiret seynd / den nechst=folgen=
den tag nach der von der stadt ratihabirten
Ca-
pitulation
zum Petershagischen thore mit allen
militarischen ehren=bezeugungen heraus ziehen /
und von der Russischen Generalität als
Kriegs=
gefangene angenommen werden sollen / ꝛc. so ist
jedannoch solcher
Artic.
zwischen Jhro Hoch=gräfl.
Excell. dem Russisch. General=Feld. Marschall von
Münnich / und Sr. Hoch=fürstl. Durchl. den
Her=
tzog zu Sachsen=Weissenfels / ob sie gleich
beeder=
seits über
Partagie
derer Kriegs gefangenen nicht
instruiret / und erläutert worden / dergestalt
ab=
gemachet / daß Sr. Hochfürstl. Durchl. der
Her=
tzog die jenige mannschaften / Stabs Ober und
Unter=Officiers und Gemeine / welche bey der
al=
ten Pohlnischen Kron=Garde gestanden / und
würklich im
Comput
mit begriffen gewesen / auch
vor der belagerung mit in die stadt Danzig
mar=
schiret / nicht minder die jenige / welche entweder
aus Sachsen gebürtig seynd / oder in Sächsischen
Kriegs=diensten gestanden haben / von denen
Kriegs=gefangenen wiederum zu sich an=und zu
übernehmen haben werden. Urkundlich ist
gegen=
wärtigen erläuterungs=
Articul
von Sr. Hoch=
gräfl. Excell. dem Russisch. General=Feld=Mar=
schall Grafen von Münnich / und seiner Hoch. Durchl. dem Hertzogen zu Sachsen=Weis=
senfels eigenhändig unterschrieben / besiegelt / und
dabey verabredet worden / daß solcher eben so
gül=
tig seyn solte / als wann er von wort zu wort in
der
Capitulation
selbst mit enthalten wäre.
Da-
tum ùt suprà
26.
Iunii.
1734.
7.
Iulii.
( L. S.
Burghard Christopher /
Graf von Münnich.
( L. S.
Johann Adolph / Herzog
zu Sachsen=Weissenfels.
Wien / gedrukt bey Johann Peter v. Ghelen /
Kaiserl. Hof=Buchdruckern.