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Wienerisches DIARIUM

Nr. 61, 31. Juli 1734

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[1]

Auß Groß=Britannien.

Londen 13. Julii.

DEr Lord Forbes hat heute 8. tage in
einer Admiralitäts=versammelung
den eid als Schout=bey=Nacht / an
die stelle des Abmirals Mighels / abgeleget.
Am Donnerstag ware grosser Raht zu
Kensington / und nach dessen endigung
wurde ein Currier an den Lord Waldgra=
ve
nacher Paris abgefertiget. Jhre Ho=
heit
Prinzessin von Oranien seynd diesen
morgen um 4. Uhr aus Holland zu Ken=
sington
angelanget. Der Kaiserl. Mini=
ster
hat einen ausserordentlichen Currier
von seinem Hofe erhalten / und nachdeme
er dessen mitbringen dem Könige bekannt
gemachet / ist am Freytage abends ein Ex=
presser
an unseren Minister nacher Wien
abgesandt worden. Am sonn=abend mor=
gens
besahen Jhre Majestäten der König
und die Königin / nebst der Königl. Fami-
lie
, die 4. compagnien der garde zu fuß /
und 2. compagnien der garde zu pferde /
alle neu montiret / in dem Hydeparc exer=
ciren
. Mit einem schif / welches in 20.
tagen von Gibraltar zu Falmouth ange=
langet
/ hat man / daß der Hr. Solicoffre /
Gesandter unsers Hofes an den König
von Marocco / mit seinen bey sich haben=
den
geschenken nach Tetuan gesegelt =
re
/ nachdeme er versicherung erhalten / daß
er wol empfangen werden solte. Der
Ertz=Bischof von York ist mit tode abge=
gangen
. Das amt eines ober=Stall=mei=
sters
/ welches der Graf von Scarborough
niedergeleget / haben Seine Majestät der

König dem Hertzog von Richmond auf=
getragen
. Die mit dem Herrn Oglethor=
pe
aus Georgien gekommene vornehme
Jndianer seynd von denen Directoren der
Colonie und dem Herrn Oglethorpe ein=
geholet
/ und die in dem hause gedach=
ter
Directoren für sie zubereitete zimmer
logiret worden / woselbst diesen fremden
alle höflichkeit wiederfahret.

Aus Niderland.

Haag 20. Junii.

Der Rhein ist jüngsthin zu Arnheim
und Wageningen so hoch angewachsen ge=
wesen
/ daß die ländereyen ausserhalb
Teichs überschwemmet worden. Am
sonntage morgens um 4. uhr ist zu Ma=
geningen
die sturm=glocke gezogen / um
jedermann zu wahren / sein vieh und heu
von denen weiden und wiesen weg und
als dem Teich zu bringen; da es auch
nur etliche stunden gewähret / daß das
wasser schon 5. fuß hoch in denen über=
schwemmeten
ländereyen gestanden.

Aus Jngermanland.

Petersburg 27. Junii st. v.

Verwichenen sonn=abends wurde das
Semeowskische garde -regiment vor Jh=
ro
Majestät unser allergndigsten Monar=
chin
auf der Plaine des sommer=gartens
in dem Feuer execiret. Der General en
Chef Hr. Uschakow führete dasselbe auf /
und beede Majors Schepelow und Apra=
xin
commandirten dasselbe. Ohngeachtet
der wind damals sehr stark wehete / so hat
es nichts destoweniger / und besonders / wie
es en bataillon quare rangiret ware / un=

[2]

vergleichlich wol gefeuret. Den 25sten
vor=mittags ertheilten Jhre Russische Ma=
jestät
dem neu=angekommenen Pohlnischen
Abgesandten und Kron=Schwert=trägern
Grafen Zawisza unter dero thron offent=
liche
audientz. Der Præsident von dem
Justz - Collegio Knäs Tscherbatow hole=
te
denselben in 3. mit 6. pferden bespanne=
ten
Hof=kutschen darzu ab. Es überga=
be
besagter Abgesandte das creditiv mit=
einer
anrede in Pohlnischer sprache / welche
von dem Reichs= Vice -Cantzler Grafen
Ostermann in Russischer sprache beantwor=
tet
wurde / und nachdeme hiernechst Jhro
Russische Majestät denselben zum hand=
kuß
gelassen / wurde er auf obige art zu=
rück
gebracht. Selbigen nach=mittags
gegen 5. uhr geruheten Jhre Majestät de=
nen
exercitiis des garde=regiments zu
pferde / von welchem höchst=dieselben Obri=
ster
seynd / mit höchstem vergnügen zuzu=
sehen
. Der auf=und abzug geschahe un=
ter
anführung des General=Majors von
Trautvetters / als Obrist=Leutenant / mit
ungemeiner pracht / und kame zuerst Jhrer
Russischen Majestät equipage in folgender
ordnung. 1.) Vier granadiers zu pferde.
2.) Ein Hof=quartier=meister. 3.) Ein
Hof=paucker. 4.) Sechs Hof=trompe=
ter
. 5.) Ein Hof=fourier. 6.) Zwey
und zwanzig lackeyen zu pferde. 7.) Ein
leib=page. 8.) Vier kammer=pagen. 9.)
Ein futter=marschall. 10.) Der Stall=
meister
. 11.) Jhrer Russischen Majestät
mit 6. pferden bespannete Staats=kutsche /
worbey 2 pagen / 2. lauffer und 4. heydu=
cken
neben hergiengen. 12.) Ein bereu=
ter
. 13) Zwölf paar hand=pferde. Vor
der leib=compagnie wurde Jhrer Russi=
schen
Majestät mit einem überaus kostba=
rem
reut=zeug belegtes pferd von zweyen
sattel=knechten geführet. Neben=her gien=
gen
zwey lauffer / und die begleitung ge=
schahe
von 2. bereutern. Alle Stabs=und
übrige Officieren deren 10. compagnien
liesen sich ihre hand=pferde vor=und nach=
führen
/ und distinguirte sich hierbey be=

sonders des Ritt=meisters Grafen von Bi=
ron
herrliche equipage. Nach endigung
derer exercitien wurden von Jhrer Russi=
schen
Majestät sämmentliche Officiers zum
allergnädigsten hand=kus gelassen / und
ihnen nachdem mit unterschiedlichen erfri=
schungen
bedienet / denen reutern aber wur=
de
bier und brand=wein in menge gegeben.

Petersburg 3. Julii.

Die letzteren aus Derbent eingeloffene
briefe vermelden insonderheit / wie nun=
mehro
über jahr und tag denen dorti=
gen
/ unter Russischen protection stehen=
den
quartieren / alles dermassen ruhig seye /
daß auch verschiedene dortige Printzen /
nebst ihren söhnen öfters daselbst eintreffen /
und dem bestelten hohen gouverno ihre
submission, vermittelst wichtiger præsente,
bezeigeten / auch über dieses gedachte de=
ro
junge Printzen in denen Europäischen
sitten anführen / und unterrichten liessen.
Was den Persischen krieg anbetrift / so hat
man auch sichere kundschaft / daß der Per=
sische
Generalissimus Kouly Kam mit der
beste von seiner bis über 200000. mann
angewachsenen Armee / sich gegen Tauris
ziehe / und die Türkische Arme aufsuche;
mit dem anderen theile seiner Arme hin=
gegen
Bagdad anmit eingeschlossen halte.
Jm übrigen verharrete derselbe auf seiner
vormaligen erklärung / wie er nemlich als
Statthalter und Vormund des jungen So-
phi
, niemalen an einen frieden gedenken
könne / wann nicht alles / was durch die
Türkischen waffen dem Persischen Reiche
entrissen worden / zum voraus restituiret
würde.

Petersburg 10. Julii st. v.

Gestern empfiengen Jhre Russische Ma=
jestät
wegen des heutigen feyerlichen fest=
tages
derer Heiligen Aposteln Petri und
Pauli, sowol, von dem hiesigen hohen Adel /
als denen auswärtigen Ministeren die glük=
wünschungs
=complimenten / und nachde=
me
solche heute vor=mittags wiederholet
worden / begaben allerhöchst=Dieselbe sich /
in begleitung dero hohen Familie, und

[3]

Eodem ist eine gute anzahl von denen
alhier inn=und ausser der stadt agewor=
benen
Recruten / nachdeme sie einige tage
vorher die montur bekommen / und be=
höriger
orten vorgestellet worden / nacher
Korn=Neuburg abgeschicket worden.

Da anwiederum verschiedene aus dem
Reich der gegen Coblentz behaust gewe=
ste
familien zu wasser im anfangs dieser
wochen dahier angelanget / als seynd sel=
be
dann eben so weiter zu wasser nacher
Hungarn abgeschiffet / um sich in der ge=
gend
Fünfkirchen häußlich nieder zulassen.


Ordnung / wie das H. viertzig=
stündige
Gebett vor ausgesetztem Hoch=
würdigsten
Altars=Sacrament in alhiesiger
Kaiserlichen Residentz=Stadt Wien in dem
Monat Augusto 1734. gehalten
wird.

Den 3 4 5 Bey Maria=Hülf.
Den 6 7 8 Jn der Pfarr=Kirchen zu
St. Ulrich.
Den 9 10 11 Bey denen PP. Capucinern
alda.
Den 12 13 14 Bey denen PP. Trinitariern.
Den 15 16 17 Jn dem Königl. Spanischen
Spittal bey U. L. Frauen
de Mercede.
Den 18 19 20 Jn der Pfarr=Kirchen zu
denen 14. H H.
Helfern.
Den 21 22 23 Bey denen PP. Serviten in
der Rossau.
Den 24 25 26 Jn der Metropolitan -Kir
chen.
Den 27 28 29 Bey S. Michael .
Den 30 31 und 1. Septemb . Jn Jhrer
tibten Kaiserl. Majestät
Amaliæ Hof=Kapellen.

Lista deren Verstorbenen zu Wien in
und vor der Stadt.

Den 28. Julii.

Jn der Stadt.

  • Hr. Joh. Carl Gruber / Cammer=diener / in dem Gersten=
    brandisch
    . h. in der Kärntnerstraß / alt 47. J.

Vor der Stadt.

  • Der Catharina Frützin / Wittwe / ihr k. Theresia / in dem
    Handschuh=macherisch. h. in dem Liechtenthal / alt 2. J.
  • Zachæus Kapfer / Schneider / welcher gestern vor dem
    Kärntner=thor in der Wien ertrunkener gefunden
    wurden / ist alda von dem Kaiserl. Stadt=Gericht be=
    schauet
    / alt 46. J.
  • Johann Georg Styperger / Fleisch=hacker / in der Fuhr=
    mannisch
    . h. am Magdalena=grund / alt 60. J.
  • Den Jacob Berger / Kaiserl. Reit=knechten / s. S. Michael /
    bey dem grünen Dächel in der Liechtenthal / alt 21. J.
  • Dem Anton Burger / Guardi=soldaten / s. w. Susanna /
    bey dem schwartzen Elephanten bey Maria=hülf / alt 33.
    Jahr.

Den 29. Julii.

Jn der Stadt.

  • Dem Georg Lackner / Lackeyen / s. w. Francisca / in dem
    Zollnerisch. h. unter denen Tuch=lauben / alt 38. J.
  • Rosina Cronin / in dem Burger=spital / alt 72. J.

Vor der Stadt.

  • Dem Franz Wendl / Gold=arbeitern / s. w. Maria An=
    na
    / bey der goldenen Sonn in der Josephstadt / alt 33.
    Jahr.
  • Frantz Menter / bey denen FF. Misericordiæ , alt 44. J.
  • Dem Stephan Baumgartner / Kutschern / s. k. Georg / in
    dem Schmidisch. h. am Neustift / alt 6. viertel J.
  • Valentin Schwoth / Tagw. / in dem Schlosserisch. h. in der
    Josephstadt / alt 65. J.
  • Dem Simon Lechner / Tagw. / s. k. Johann / bey dem
    schwartzen Rössel ober dem Neustift / alt 5. viertel J.

Den 30. Julii.

Jn der Stadt.

  • Dem Andre Christian Gurtzius / Arsenal=schutz=Gold=
    arbeitern
    / s. w. Maria Anna / in dem Gatterburgisch.
    h. am alten Haar=markt / alt 22. J.

Vor der Stadt.

  • Herr Johann Georg Pründlbauer / gewester Cassier des
    ÆrariiSanitatis , bey dem grossen Blumen=stock bey
    Maria=hülf alt 65. J.
  • Dem Mathias Schwegler / Schlossern / s. k. Carl / bey der
    Rundelen bey St. Ulrich / alt 3 und ein halb J.
  • Dem Friederich Zöhrer / Lauffern / s. w. Magdalena / bey
    dem schwartzen Adler in der Josephstadt / alt 27. J.
  • Dem Johann Vogt / Holtz=gestätten=wachtern in der
    Rossau / s. w. Sophia / in dem Kräntzelbinderisch. h.
    alda / alt 36. J.
  • Johann Schultes / abgedankter Soldat / in dem Rabisch.
    h. in der Leopoldstadt / alt 58. J.
  • Catharina Schönin / alt 23. Jahr: und Samuel Weiß=
    lederer
    / alt 55. Jahr / beede in dem Kranken=haus.

NB . Von dem in Gann=und Zanconisch=wie
auch Hautzenbergischen schulden=wesen cum
Derogatione omnium Instantiarum besonders
angeordneten Judicio Delegato wegen / wird
hiemit all=und jeden partheyen (welche ihre
an weil. des Herrn Johann Paul / und des
Herrn Johann Baptist / beeder Freyherren von
Partenfeld sel. ad convocationem gediehenen
verlassenschaften / sowol proprio, als cessiona-
rio
nomine habende sprüche und forderungen
der ordnung nach angemeldet / und über die
ihnen zugestellte exceptionen ihre cridæ -schlüs schlüs=
se
/ dem in sachen aufgestellten Curatori ad li-
tes
Frantz Joseph Bratsch / beeder Rechten Do-
ctori
, auch Hof=und Gerichts=Advocaten / zu=
kommen
lassen) nachmalen zu wissen angefü=

[4]

get / was massen besagter Curator ad lites un=
ter
dem 15den dieses angezeiget / daß ohnge=
hindert
das noch unter dem 13den May aus=
gefertigt
=affigirt=und noch benebens durch
die zeitung kund gemachten Edicts, zufolge wel=
chem
eine peremptorische tag=satzung zu col-
lationi
rung
derer acten auf dem 30sten Junii
letzthin angeordnet worden / ein=so andere
partheyen bey sothaner collationirungs=tag=
satzung
weder erschienen wären / noch auch
ihre acta ad collationandum eingeleget hät=
ten
. wann nun aber wegen der saumseligkeit
dieser partheyen an vorkehrung des weiteren
sich nicht hemmen lassen kan, als werden die
jenige / so ihre acta noch nicht collationiret /
ohngehindert deren instehenden schnitt=serien /
den 31sten Augusti nach=mittag um 3. uhr /
bey dem diesem Judicio Delegato zugegebenen
Actuario Johann Georg Vogl / N. Oe. Regie=
rungs
=Mittels= Secretario ; nebst mitbringung
ihrer acta, also gewiß zu erscheinen haben /
als im widrigen ohne annehmung einiger ent=
schuldigung
/ mit vor=bemeldetem Curatore ad
lites ex officio collationiret / die crida ge=
schlossen
/ und hierüber was rechtens ist / er=
kennet
werden solle. Wien den 15. Julii 1734.


NB . Bey dem Verleger dieses Wienerischen
Diarii, ist zu haben: der Römisch=Kaiserli=
chen
auch zu Hispanien / in Hungarn und =
heim
/ Königl. Majestät Commercien =ord=
nung
/ wie / und welcher gestalt bey jetzigem
Reichs=krieg / die handlung sowol in die neu-
trale
, als auch die feindliche / und unter feind=
lichem
gewalt stehende lande / geführet / und
fortgesetzet werden solle; mit angehängter
tariffa, nach welcher mit Kaiserl. allergnä=
digsten
verwillung durch den Schwäbischen
Kreis der imposto von denen darinnen speci-
fici
rten
waaren einzuziehen.


NB . Bey Hrn. Johann Jgnaz Heyinger /
Universitäts Buchdruckern / in der Römer=
straß
/ in seinem gewelb / ist zu haben:

Der gebahnte Himmels=weg / oder weise
unterhalt=und feste entschliessungen der in die=
sem
indischen jammer=thal mit sich selbst re=
dend
nach dem himmlischen paradeis eine sehn=
liche
begierde tragend=ja nach solchem instän=
dig
seuftzenden Christlichen seele; welche diesel gantz sicher dahin führen / und ihr / zur
eröfnung der pforte / die schlüssel reichen; al=
len
und jeden zur erlangung der ewigen glük=
seligkeit
auf sehr vieles hohes begehren / aus
dem Frantzösischen in das Teutsche übersetzet.
Jn 8vo . 1734. ; gebunden um 24. kr. / unge=
bunden
um 17. kr.


NB . Jn der Nudow=und Christophorischen
buch=handlung auf dem Kohlmarkt / bey dem
goldenen Anker / seynd nebst vielen anderen
neuen büchern / um billichen preis zu haben:

S. Bernardi Opera omnia in Congregatione
S. Mauri. novissimæ editionis, 6. Tomi, com-
prehensa
. fol.

Thesaurus Morellianus, sive Familiarum
Romanarum numismata omnia accuratissimè
delincata, & juxta ordinem Fulvi Ursini, &
Caroli Palini disposita, accedunt nummi mi-
scellanei
, urbis Romæ, Hispanici, & c. cum
commentario perpetuo Sigisberti Havercam-
pi
. Impressa Amstelodami 1734. fol.

Atlas historique, ou nouvelle Introduction
à l'Histoire, à la Chronologie, & à la Geo-
graphie
ancienne & moderne, avec figures,
7. Tomes, fol.

Etat Militaire de l'Empire Ottoman ses
progrez, & sa Décadence, par Monfr. le Com-
te
de Marsigli, ouvrage enrichi de planchés
en taille douce, en Francçois & Italien, 2.
Tomes. fol.


NB. Ou trouve à vendre chez le Sieur
Briffaut Libraire.

Nouveau Plan de la celebre Ville de Dan-
zig
& de ses environs / destiné sur les lieux
par un curieux tres renommé & tres exacte,
tel que la Ville se trouve actuellement 1734.

Theatre de la Guerre / sur le Rhin, Saare,
& sur la Moselle, avec les fortifications de
Trarbach / Coblenz, Hermanstein, Mayence,
Worms, Spire, & Philipsbourg, en 6. gran-
des
feuilles, carte orginale, tres - interessan-
te
& tres - excellente pour les campemens
des armées, illuminée à 8. fl. 20 kr.

Le Grand Theatre de la Guerre en Italie,
avec les principales Places Fortresses, Car-
te
originale, trés exacte & tres recherchée,
en 4. grandes feuilles, à 6. fl. : illuminée a
7. fl. 15. kr.

Le Theatre de la Guerre sur le Rhin, avec
les Fortifications de Brisack, Kehl, Philips-
bourg
, Manheim, & autres, & c. Carte ori-
ginale
trés exacte, an 4. grandes feuilles, à 6.
fl. ; illuminée à 7. fl. 15. kr.

Le Fort de Khel illuminé à 1 fl.

Haute & Basse Alsace. Carte originale, 2.
grandes feuilles, illuminée à 3. fl.

Duché de Luxemburg, Carte originale, en
2. grandes feuilles. illuminée à fl.

Carte nouvelle & generale de toute l'Italie
trés exacte & trés curieuse, en 4. grandes
feuilles, illuminée à 6. fl. 45. kr. Propre
pour les campemens les Armées.

[5]

Erneuertes Edict, wie es in denen =
nigl
. Preussischen Landen mit der Trauer
gehalten werden solle.

De Dato Berlin / den 20. Maji 1734.

WJr Friederich Wilhelm / von GOttes Gna=
den
/ König in Preussen / Marggraf zu
Brandenburg / des Heil. Röm. Reichs Ertz=
Cämmerer und Churfürst / Souverainer Printz
von Oranien / Neufchatel und Vallengin / in
Geldern / zu Magdeburg / Cleve / Jülich /
Berge / Stettin / Pommern / der Cassuden und
Wenden / zu Meklenburg / auch in Schlesien
zu Crossen Hertzog / Burggraf zu Nürnberg /
Fürst zu Halberstadt / Minden / Camin / Wen=
den
/ Schwerin / Ratzeburg / Ost=Friesland
und Meurs / Graf zu Hohenzollern / Ruppin /
der Mark / Ravensperg / Hohenstein / Tecklen=
burg
/ Lingen / Schwerin / Bühren und Lehr=
dam
/ Herr zu Ravenstein / deren Landen Ro=
stock
/ Stargard / Lauenburg / Bütow / Ar=
lay
und Breda / ꝛc. ꝛc. Thun kund und fügen
hiemit zu wissen / daß / nachdeme Wir mißfällig
vernommen / wie Unserem zum Besten Unserer
Unterthanen unter dem 27sten Julii 1720. er=
neuerten
Edict, wie es in Unseren Landen mit
der Trauer gehalten werden solle / nicht überall
gehörig nachgelebet worden / auch wegen einiger
darinnen nicht nahmentlich benannten Anver=
wandten
verschiedentlich bey Uns allerunterthä=
nigst
angefraget worden: So haben Wir gedach=
tes
Trauer=Edict anderweite publiciren und Un=
sere
allergnädigste Willens=meinung darinnen
noch eigentlicher bekannt machen zu lassen gut
und nöhtig gefunden; setzen / wollen und ver=
ordnen
demnach hiemit in gnaden:

I . Wann eine trauer über den tödtlichen hin=
tritt
gecrönten Häupter / oder aber deren Prin=/
tzen und Prinzessinnen des Königl. Preussischen
Hauses sich begebet / die trauer über sothanes
absterben so lange und auf die art getragen
werden solle / als Wie bey jedem fall es aller=
gnädigst
verordnen und anbefehlen werden.

II . Die zeit der trauer / welche in denen Fa-
mili
en
deren Königl Preussischen unterthanen /
über das absterben ihrer verwandten und ange=
hörigen
getragen wird / solle von dem tage an
gerechnet werden / da die verstorbene person das
zeitliche verlassen hat.

III . Die Eltern betrauren ihre kinder / im fall
dieselben das zwölfte Jahr ihres alters überlebet
haben / drey monat lang: wegen der kinder aber
die unter zwölf fahren sterben / solle gar keine
trauer von denen Eltern angeleget werden.

IV . Die kinder sollen die trauen über ihre ver=
storbene
rechte Eltern / groß=und ober=Eltern 6.
monat lang tragen; Jhre stief=Eltern aber gleich
einer muhme nur 30. tage betrauren.

V. Eine wittwe solle ihren ehemann ein jahr /
und länger nicht betrauren; der ehemann aber
solle die trauer über seine mit tode abgegangene
ehe=genossin nach verfliessung von 6. monaten
wieder ablegen.

VI . Die schwieger=Eltern sollen ebenmässig
länger nicht als ein halbes jahr betrauret werden.

VII . Wer von jemand zum Universal -erben
oder Legatario eingesetzet ist / hat die freyheit /
die trauer über desselben tod bis zu ende des
sechsten monats zu continuiren.

VIII . Die trauer über einen rechten bruder /
oder schwester / oder über einen schwester=mann /
und schwägerin / muß nicht länger als 3. Monat
währen.

IX . Alle übrige verwandte und angehörige /
worunter auch die stief=geschwiester zu rechnen / sie
mögen in solchem grad der bluts=freundschaft oder
schwägerschaft stehen / wie sie wollen / müssen bloß
30. tage lang betrauret werden.

X . Soll auch niemand / wann in seiner Fami=
lie
ein trauer entstehet / es seye wegen Eltern /
Schwieger=Eltern / Ehegatten / Geschwistern und
anderer verwandten / noch ein universal -erbe /
oder Legatarius , seine carossen drapiren / oder
seine pferde und zimmer mit schwartz behängen /
noch sein haus=gesinde oder bediente beederley ge=
schlechts
in trauer gekleidet / und ihnen darzu we=
der
geld / noch sonst etwas gereichet werdem; in=
massen
dann solches alles einem jedweden / er seye
was standes oder würden er wolle / ohne aus=
nahme
kraft dieses bey unserer ungnade und will=
kührlicher
straffe verbotten wird.

Damit nun obiges alles stets genau observi-
ret
werde; so befehlen Wir nicht allein unseren
hohen und niederen Collegiis, Regierungen /
Kriegs=und Domainen=Cammern / Landes=
Haupt=leuten / Verwesern / Land=Kreis=und
Steuer=Rähten / Magistraten in Städten / Beam=
ten
und Adelichen Obrigkeiten auf dem Lande /
über dieses Edict, und daß demselben zu allen
zeiten genau nachgelebet werde / ernstlich und mit
nachdruk zu halten / sondern es werden auch hier=
durch
alle und jede Fiscalische Bedienten erinneret /
pflicht=mässig zu vigiliren / daß diesem Edict
überall / und in allen puncten / auch zu allen zei=
ten
/ ein völliges aller=unterthäniges genügen ge=
leistet
werde: gestalten dann auch denen Contra -

[6]

venienten / oder welche diesem Edict in ein oder
anderem Punct zuwider handleen würden / hier=
mit
eventualiter angedeutet wird / daß sie dafür
eine straffe von 100. bis 1000. thaler unnach=
lässig
entrichten sollen; welche straffe Wir jedoch
nach gelegenheit deren umstände / oder aber nach
beschaffenheit des vermögens von dem jenigen /
der hierwider handlen würde / höher zu setzen Uns
vorbehalten haben wollen. Wornach sich män=
niglich
zu achten / und für schaden zu hüten hat.

Urkundlich unter Unserer eigen=händigen unter=
schrift
/ und beygedruktem Königl. Jnsiegel. Ge=
geben
zu Berlin / den 20sten May 1734.

Fr. Wilhelm. ( L. S.

F. W. v. Grumkow. F. v. Görne
A. O. v. Viereck. F. M. v. Viebahn
F. W. v. Happe.


NB. Es haben Jhro Röm. Kaiserl. und =
nigl
. Cathol. Majestät denen so wol=und rühm=
lich
ausgefallenen Rittersfeldischen Welsch=Ho=
ländisch
=und Französisch=weis=wie auch
Augspurg=und Nürembergerischen vergold=ver=
silbert
=und mussirten papier=fabriquen nicht
nur ein privilegium privativum allergnädigst
zu verleihen; sondern auch den Herrn Intro-
ducto
ren
mit einer anderweitigen Kaiserl. gnad
zu belohnen / und das diesfällige Diploma von
einer Hoch=Löbl. geheimen Hof=Cantzley vor=
gestern
ausfertigen zu lassen geruhet / und zu=
malen
die schöne niederlag sothaner fabriquen
zu dem neu=Michaeler=haus gegen der Burg
über mit dem schild Rittersfeld bereits eröfnet /
als kan ein jeder papier= negotiant oder bedürf=
tiger
sich alda anmelden / in der versicherung /
daß er gattung für gattung solches um ein
merklicheres wolfeiler als ehe dessen bekommen /
und nach seinem wolgefallen bestellen und viel
ehender / als wann er derohalben nacher Frank=
reich
/ Holl=oder Welschland / wie auch nacher
Nüremberg und Augspurg=schreiben solte / über=
kommen
wird / die haupt=gattungen aber seynd
folgende als nemlich:

  • Glat=gold=procat=papier.
  • Glat=silber=procat=papier=
  • Super -papal=papier.
  • Gedrukt=gold=procat=papier.
  • Gedrukt=silber=procat=papier
  • Allerley ausschuß=papier
  • Ordinari=gold=gedrukt=papier.
  • Ordinari=silber=gedrukt=papier.
  • Halb=gold=oder scabin=papier.
  • Halb=silber=oder staub=papier.
  • Gold=patronirtes papier.
  • Silber=patronirtes papier.
  • Fein=geblumtes papier.
  • Sitz=oder catton papier.
  • Fein=Türkisch papier.
  • Türkisch=groß=geblumtes papier.
  • Groß=gedruktes stein=papier.
  • Klein gedruktes stein=papier.
  • Fein=marmorirtes papier.
  • Allerley gesprengtes papier.
  • Extra Super -median - papier.
  • Ordinari=median=papier.
  • Ordinari=papal=papier.
  • Gemein=buch=papier.
  • Holländisch=schreib=papier.
  • Extra dall'Leon -papier.
  • Fein dall ancora -papier.
  • Klein dall'chiave -papier.
  • Ordinari= imperial -papier.
  • Gemein=schreib=papier.
  • Fein=gold=geschnittenes=papier.
  • Ordinari= concept -papier.
  • Extra tagliata -papier.
  • Super - regal -papier.
  • Groß=hauben=papier.
  • Extra =drucker=papier.
  • Frantzösisch=einbund=papier.
  • Ordinari= regal -papier.
  • Groß=drucker=papier.
  • Groß=und subtil=papier.
  • Blan=und groß=schweres papier.
  • Gemein=drucker=papier.
  • Ordinari=zeitung=papier.
  • Welsch=pappen=deckel=papier.
  • Frantzösisch=catton=papier.
  • Holländisch=catton=papier.
  • Fein klag=papier.
  • Regal -notten=Papier.
  • Ordinari=notten=papier.
  • Massuriertes extra papier.
  • Regal -blau papier.
  • Median -blau=papier.
  • Klein=blau=einbind=papier.
  • Himmel=blau= academie -papier.
  • Aschen=farb= acacemie -papier.
  • Kesten=braun= academie -papier.
  • Ziegel=farb= academie -papier.
  • Gefarbtes titel=papier.
  • Allerley kupfer=stich=papier.
  • Extra -feine pappen=deckel.
[7]

CAPITULATIONS - PUNCTA
Der Stadt Dantzig.

Puncta Capitulationis.

Zwischen Jhrer Excell. dem Hrn. Grafen und
Rittern Burghard Christoph von Münnich /
commandirenden General=Feld=Marschall der
Russis Armee / ꝛc. Jmgleichen Jhre Hochfürstl.
Durchl. Hrn. Johann Adolph Hertzogen zu
Sachsen=Weissenfels commandirenden Gene=
ral
deren Königl. Pohlnisch=und Chur=Sächsis=
schen
truppen ꝛc. an einem / und der stadt Dan=
tzig
am anderen theile.

1.) Die stadt erkennet Jhre Königl. Majest.
in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen
Augustum III . vor ihren rechtmässigen allergnä=
digsten
König und Herrn / und verspricht höchst
Deroselben alle schuldige treue und gehorsam /
so wie es redlichen unterthanen gehöret / zu
erweisen / und auch ungesäumet an höchst=ge=
meldte
Königl. Majest. jemanden aus der stadt
mit einem unterthänigsten Submissions -Schrei Schrei=
ben
abzuschicken / und in der stadt die Agni-
tion
oft=höchst=genannte Königl. Majestät mit
allen üblichen Solennitäten zu publiciren / die
huldigung / wie selbe gewöhnlicher massen von
ihr wird abgenommen werden / zu leisten / und
die höchste person Jhrer Königl. Majest. bey

Dero (GOtt gebe) baldigen und glüklichen annä=
derung
/ mit allen unterthänigsten ehren=be=
zeugungen
/ in specie was Jhro Königl. Ma=
jestät
bey sich habende wache betrift / wie soll=
che
vormalen bey der ankunft und dem einzu=
ge
deren Durchl. Könige von Pohlen in Dan=
tzig
gebräuchlich gewesen / in die stadt zu in-
viti
ren
und aufzunehmen.

2.) Höchst=gedachte Jhro Königl. Majestät
werden der stadt Dantzig ein Diploma, worin=
nen
derselben alle Rechte / Freyheiten und Im-
munitä
ten
in geist=und weltlichen sachen ge=
wöhnlicher
massen confirmiret werden / nach
dem Exempel dero glorwürdigsten Vorfahren
der Durchl. Könige in Pohlen allergnädigst
ertheilen.

3.) Wann die stadt Dantzig gebetten / daß
sowol Jhro Russische Majestät als auch Königl.
Pohlnische Majestät eine General= Amnestie we=
gen
dessen / was bishero vorgegangen / es be=
stehe
worinnen es immer wolle / durch beson=
dere
diesfalls aufzurichtende Instrumenta zu
accordiren geruhen mögen / so daß alles vor=
hero
passirte / weder der stadt und gemeinen /
noch derselben Einwohnern / von welcher con-
dition
sie immer wären / oder seyn mögen /
insbesondere zu imputiren / sondern ein jeder
derselben einer völligen sicherheit sich zu er=
freuen
haben / und aus keiner ursache oder
Prætext wegen alles vorgegangenen gefährdet
werden möge / auch die ersetzung des schadens /
so ein und anderer hierbey interessirten theil
bey solcher gelegenheit betroffen haben dörfte /
nicht zu forderen seyn werde / wesfalls auch
bey denen künftigen / GOtt gebe baldigen alge=
meinen
friedens=tractaten eine Guarantie für
die stadt zu erhalten gebetten worden; als haben
des Russ. Hrn. General=Feld=Marschalls Hoch=
gräfl
. Excell dergleichen Amnestie von seiten Jh=
rer
Russis. Majestät erkläret / daß selbe darüber
ein allergnädigstes Diploma für die stadt zuwe=
ge
bringen wollen. Des Hrn. Herzogs von
Sachsen=Weissenfels Hochfürstl. Durchl. ha=
ben
ebenfals dieses ansuchen bey Jhrer Königl.
Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchl.
zu Sachsen auf das beste zu insinuiren / und
dero bemühung um die stadt hierunter bittse=
lig
zu machen / auf das bequemste anzuwen=
den
/ versicheret / welches auch des Russ. Hrn.

[8]

General=Feld=Marschalls Hochgräfl Excell.
mit dero Recommendation zu secundiren sich
erkläret.

4) Die beeden Regimenter / welche der stadt
vor der Belagerung ge=erdiget / wie auch alle
andere Militar -personen / die in währender
belagerung militarische dienste / ohne in der
stadt= Solde zu stehen / gethan haben / sie =
gen
seyn von welcher nation sie wollen / im=
gleichen
die / so mit dem Französis. geschwader
nach der Münde gekommen / und in die stadt pas=
siret
seynd / werden den nechst=folgenden tag /
nach der von der stadt ratihabirten capitulation
zum Petershagischen thore mit allen militaris.
ehren=zeichen herausziehen / und von der Russ.
Generalität als Kriegs=gefangene angenom=
men
werden.

Wann aber die Ruß. Generalität von die=
sen
truppen einige / welche hier zu lande einhei=
misch
seynd / auf freyen fuß lassen solte / wird
es der stadt frey stehen / selbige in ihre dienste
zu nehmen.

5.) An dem tage / welcher nach dem abzuge
obiger truppen aus der stadt nechstens folgen
wird / werden des Russ. Hrn. General=Feld=
Marschalls Hochgräfl. Excell. die sommer=und
winter=schantze nebst der bey ihrer einnehmung
gefundenen Artillerie / wie auch die an der
Boosmanns=lacke gemachte Redouten der
städtischen besatzung einräumen.

6.) An eben diesem tage / nach dem abzuge ge=
meldter
truppen aus der stadt / wird die stadt um
eine würkliche probe des allerunterthänigsten
vertrauens zu Jhrer Königl. Maj. Augusto III .
ihrem allergnädigsten König und Herrn abzule=
gen
/ das Olivische thor denen Königl. Pohlnis.
und Churf. Sächsis. truppen / zur besatzung mit
200. mann Jnfanterie und darzu gehörigen ober=
Officiers / einräumen / und werden die gräntzen
wie weit der wallbey dortigem thore von gedach=
ter
anzahl truppen zu besetzen seyn wird / vor=
gängige
durch die Officiers von der stadt= garni-
nison
angewiesen werden. Diese 200. mann
Königl. Pohlnis. und Churfürstl. Sächsischer trup=
pen
werden für ihr eigen geld zehren / sich auch
der Jurisdiction über die dortige einwohner in
keinem stücke anmassen / und das thor selber / so
bald Jhro Königl Majest. in Pohlen und Chur=
fürstl
. Durchl zu Sachsen / bey Dero GOtt gebe
baldigen und glükl. ankunft / sich diesfalls un=
terthänigst
werden haben erbitten lassen / der
stadt= garnison wieder einräumen.

7.) Unter Jhrer Königl Majest. in Pohlen
und Churfürstl Durchl. zu Sachsen garantie, gi=
bet
die stadt hiemit die versicherung / daß sie die
feinde Jhrer Russ. Maj. niemals mehr einneh=
men
/ noch ihnen einigen vorschub thun / sich auch
künftig gegen allerhöchst=gedachte Russ. Majest.

mit mehrerem Respect als bishero geschehen / be=
zeugen
/ und mit allem ersinnlichsten fleiß sich da=
hin
bestreben wird / daß die unschätzbare hulde
Jhrer Ruff. Maj. der stadt beständig conservi-
ret
werden möge.

8.) Aus dem mittel deren dreyen ordnungen
der stadt Dantzig wird eine solenne Deputation ,
bestehend in 2. personen aus jeder ordnung / und
zwar solche / welche Jhre Russ. Maj. allergnädigst
ernennen werden / nach Petersburg fordersamst
abgefertiget werden / woselbst diese Deputation
die schuldige Deprecation zu thun haben wird.
Dagegen die ordnungen gesichert seyn können /
daß niemand deren Jhrigen auf keinerley
weise gekränket werden solle.

9.) Wann des Russis. Hrn. General=Feld=
Marschalls Hochgräfl. Excell. den hohen willen
Jhrer Russ Maj. dahin zu erkennen gegeben /
daß allerhöchst=gemeldte Russ. Maj. wegen de=
rer
bloß der Dantziger belagerung halber zu lan=
de
und zu wasser aufgewandten sehr grossen un=
kosten
/ einiger massen mit einer million species
thlr. / werden zu dedomagiren seyn / so ver=
spricht
die stadt noch vor dem abzuge der Russis.
Armee / und zwar innerhalb 3. wochen / drey
mal hundert tausend species thlr. / oder den wert
dererselben an anderer münze zu zahlen. Der
erste folgende termin wird über 6. monat fal=
len
/ und darnach alles dergestalt zu reguliren
seyn / daß die völlige summa innerhalb einem
jahre von dem ersten termin anzurechnen abge=
tragen
seye: indessen träget die stadt zu Jhrer
Russ. Maj. welt=berühmten großmut das aller=
unterthänigste
vertrauen / daß allerhöchst=die
selben mit dem gantz erschöpften zustande der
stadt ein allergnädigstes mitleiden tragen / und
dero allermildeste resolution zu soulagirung der
armen stadt huldreichist richten / und sie damit zu
erfreuen geruhen werden.

10.) Nachdeme des Russ. Hrn. General=Feld=
Marschall Hochgräfl. Excell. der stadt Dantzig
bedeutet / daß die glocken / weilen sie wehren
der belagerung aller Kriegs=usancen zuwider /
geläutet worden / dadurch verfallen seyn / als
wird gemeldte stadt der Russ. Generalität / Ar=
tillerie
und dem Jngenieurs=corpo 30000. du=
caten
zahlen.

11.) Obschon Russischer seits / noch auch sonst
keine andere truppen / als nur bloß diejenigen /
welche von der stadt dependiren / weder in die
stadt / noch in ihre werke geleget werden sollen;
so wird es doch so lange als die Russische Armee
sich annoch in dieser gegen befindet / in der
Russischen Generalität belieben stehen / daß
wann selbe sich in die stadt wurde begeben wol=
len
/ sie eine Russische wache / in allem 30. bis
40. mann mit gehörigen ober / und unter=Offi=

[9]

ciern in die stadt nehmen mögen / welche wache
mit hoch=gedachter Generalität auch wieder aus
der stadt zurücke kehren wird. Auf welche art
es sodann auch mit der Königl. Pohlnischen
und Chur=Fürstl. Sächsischen wache / wann in=
nerhalb
obgedachter zeit die Königl. Pohlnische
und Chur Fürstl. Sächsische Generalität in die
stadt zu kommen belieben tragen solte / zu halten
seyn wird.

12.) Die Ströhme und Strassen nahe und von
der stadt / werden also fort nach der von der stadt
dgschehenen ratihabirung dieser capitulation
geöfnet / und der stadt die freye zufuhr und
commercia, wie auch die völlige disposition
über den See=hafen / und beobachtung aller
rechten und gewohnheiten / so wegen der schif=
fahrt
bishero observiret worden / der stadt
gänzlich überlassen / wie auch die festung Weich=
sel
=Münde nebst der Wester=schantze / in dem
stande / als selbe sich zu der zeit befunden / da
sie von der Städtischen Guarnison übergeben
worden / mit allem zubehör / so bald Jhro =
nigl
. Majestät in Pohlen und Chur=Fürstl.
Durchl. zu Sachsen / bey Dero GOtt gebe bal=
digen
und glüklichen ankunft / sich desfalls un=
terthänigst
werden erbitten lassen / der stadt
wiederum eingeräumet werden.

13.) Die stadt verspricht sowol die Officiers
als gemeine / welche ein der Festung Weichsel=
Münde und ihre contrescarpe auch der über der
Weichsel getragenen Wester=schantze / wie auch
denen / die in der sommer=schantze in besazung
gelegen / und selbe über geben haben / ohne alle
untersuchung / wieder in ihre dienste auf den
vorigen fuß / als sie vor der Belagerung gewesen /
zu conserviren.

14.) So bald die capitulation von der stadt
wird ratihabiret seyn / werden die Russisch=wie
auch Königl. Pohlnische und Chur=Fürstl, Säch=
sische
truppen von dem Territorio der stadt /
und allen derselben einwohnern / ausser dem
grafe / sonst nichtes / es haben namen wie es
wolle / abfordern.

15.) Nachdeme des Russischen Herrn General=
Feld=Marschalls Hoch=Gräfliche Excellenz we=
gen
entfernung des Stanislai Lesczinsky / wel=
cher
vor endigung des elections -Reichs=tages
in die stadt Dantzig eingenommen worden /
nachher aber zu der zeit / da dessen extradi-
tion
von obbemeldten des Herrn General=Feld=
Marschalls Hoch=Gräfl Excellenz verlanget
worden / entwichen / eine million species =thaler
an Jh. Russis. Majest. von der stadt zu bezahlen /
verlanget haben / welche summa dannoch der
stadt / falls sie denselben à dato innerhalb 4. Wo=
chen
wieder schaffen wurde / erlassen werden
solte; so lebt die stadt der ungezweifelten hof=
nung
/ daß / wann die hierüber zu haltende

inquisition und genaueste nachsuchung es er=
weisen
wird / daß die stadt an der extradirung
vorgemeldter person nicht schuld noch theil ha=
be
/ sie auch desfalls mit aller andung von Jh=
ro
Russische Majestät allergnädigst werde ver=
schonet
werden.

16.) Mann auch oft=erwehnte des Russischen
Herrn General Feld=Marschalls Hoch=Gräfl.
Excellentz verlanget haben / daß die stadt Dan=
tzig
/ damit sie nicht künftig möge vorgeben
können / daß sie die an sie geforderte geld=summa
allein aus eigenen mitteln bezahlet / alle in der
stadt befindliche Frantzösische effecten und so
wol an das Publicum als an Particular -per per=
sonen
entrichtete gelder auf das genaueste an=
geben
solte / um so vielmehr als verlauten will /
daß Frankreich die stadt in allem schadlos zu
halten declariret habe; so erkläret sich E. E.
Raht dieser stadt im nahmen aller ordnungen /
daß ihnen nichts bewußt sey / ausser was an all=
mosen
/ imgleichen zu sublevirung armer leute bey
denen bürger=wachen / wegen deren quartieren
derer bey denen vor der Belagerung eingenomme=
nen
Regimentern / imgleichen eine kleine Ver=
ehrung
an die Guarnison, und was sonsten an
kleinigkeiten möchte vorgekommen seyn / daß
particular -personen durch Frantzösische gelder
oder andere art Frantzösischer geschenke sich zu
einer partheylichkeit solten haben verleiten las=
sen
/ das jenige aber / was dem Publico zur
beyhülfe wegen deren bisherigen extra - ordi-
nai
ren
grossen unkosten ist gegeben worden /
bey weiten nicht zu bestreitung derenselben zuge=
reichet
habe / so sey auch keine schriftliche ver=
bindlichkeit
beygekommen / daß die stadt von
Frankreich in allem solte schadlos gehalten wer=
den
/ obgleich mündlich von dem Marquis de
Monti hofnung gegeben worden / daß der scha=
den
/ der durch das bombardement entstehen
wurde / einem jeden particulier erstattet wer=
den
solte. Ubrigens soll alle mögliche unter=
suchung
von der stadt desfalls geschehen / und
was sich finden wird / treulich angegeben werden.

17.) So wie E. E. Raht der stadt Dantzig die
umstände / wie es mit des Stanislai Lesczins=
ky
entweichung zugegangen / bereits durch per=
sonen
seines mittels zu untersuchen angefangen
habe; als selbige untersuchung mit zuziehung
eines General= Auditor -Leutenants von Rus=
sisch
=und eines General= Auditor -Leutenants
von Königl. Pohlnischen und Chur=Fürstl. Säch=
sischer
seite auf das genaueste fortgesetzet / und
insbesondere die leute aus dem hause wo Sta=
nislaus
loschiret hat / zur inquisition gezogen
worden / so werden / bevor obige untersuchung
gehörig wird zu ende gebracht seyn / die von
der stadt zu dieser capitulation abgeschikte

[10]

Herren Deputirte als geisseln im Russischen la=
ger
verbleiben.

18.) Alle baurers=leute / welche an der niedrigen
seite vor der stadt / alwo das Land überschwom=
men
ist / sich zu der zeit / da Stanislaus soll ent=
wichen
seyn / aufgehalten haben / oder sich noch
aufhalten / sollen zu obiger inquisition gezogen
werden.

19.) Jm fall die stadt Dantzig einigen frem=
den
negotianten in ihren freyheiten und ge=
rechtsamen
eintrag oder abbruch gethan / wel=
ches
sie doch gethan zu haben ihr nicht bewußt
ist / so soll solches abgestellet / und die sache auf
den vorigen fuß gesetzet werden.

20.) Alle deserteurs und gefangene / wes stan=
des
und condition dieselben seyn möchten /
sollen nebst ihrem gewehr / montirung und
trommeln ohne entgeld extradiret / und nie=
mand
unter keinerley prætext zurück behalten
werden.

21.) Diese Capitulation wird sowol von des
Hrn. Russisch. General=Feld=Marschalls Hoch=
gräfl
. Excell. / als auch von des Hrn. Hertzogen /
Johann Adolph zu Sachsen=Weissenfels Hoch=
fürstl
. Durchl. / imgleichen von denen Deputirten
der stadt Danzig eigenhändig unterschrieben / und
besieglet / auch so wol / was der stadt Dantzig
betrift / von E. E. Raht derselben im namen al=
ler
ordnungen ratihabiret / und solche ratihabi-
cion
, wo nicht eher / spätestens innerhalb 2. mal
24. stunden unter dem siegel der Stadt anhero
eingeschicket werden. Geschehen im Haupt=Quar=
tier
des Russischen Lagers / Ohra den 26. Iunii.
7. Iulii.

Burghard Christopher /
Graf von Münnich.

Joh. Adolph / Her=
zog
zu Sachsen
Weissenfels.

Joh. Wahl / Rahts=Verwandter /
und Depu. der stadt Dantzig.

Nathanael Gottfrid Ferben / Rahts=
Verwandter und Deput. der stadt
Dantzig.

ALs versprechen wir Bürger=meister und Raht
der Stadt Dantzig obstehende Capitulations -
Puncten nebst allem dem / was darin. enthalten /
so wie es hieselbst schriftlich ausgedrucket / und
von denen im eingang dieses Instrumenti benann=
ten
Deputirten dieser Stadt=ordnungen / wol=
bedächtig
berahmet und beschlossen ist / sowol für
uns / als auch im nahmen deren jetzt=gedachten ord=
nungen
/ in allen und jeden stücken fest und un=
verbrüchlich
zu halten / auch damit denenselben
gantz genau nachgelebet werde / die gehörige sorg=
falt
zu tragen; wie wir dann solches alles bekräf=
tigen
und bestättigen / auch zu dessen desto meh=
rerer
bekräfigung unter dieses Instrument das

gewöhnliche Jnsiegel der Stadt drucken lassen.
So geschegen in Dantzig / den 9. Julii 1734.
( L. S .)

Bürger=meistere und Raht
der Stadt Dantzig.

Articulus Separativus.

OBgleich der 4te Articulus vorher befindlichen
Capitulation des inhalts ist / daß die beeden
Regimenter / welche der Stadt vor der belage=
rung
geeidiget / wie auch alle andere Militar-
personen
/ die in währender belagerung Milita-
ri
sche
dienste ohne in der Stadt= Solde zu stehen
gethan haben / sie mögen seyn / von welcher Na-
tion
sie wollen / imgleichen die / so mit dem Fran=
tzösischen
geschwader nach der Münde gekommen /
und in die stadt passiret seynd / den nechst=folgen=
den
tag nach der von der stadt ratihabirten Ca-
pitulation
zum Petershagischen thore mit allen
militarischen ehren=bezeugungen heraus ziehen /
und von der Russischen Generalität als Kriegs=
gefangene
angenommen werden sollen / ꝛc. so ist
jedannoch solcher Artic. zwischen Jhro Hoch=gräfl.
Excell. dem Russisch. General=Feld. Marschall von
Münnich / und Sr. Hoch=fürstl. Durchl. den Her=
tzog
zu Sachsen=Weissenfels / ob sie gleich beeder=
seits
über Partagie derer Kriegs gefangenen nicht
instruiret / und erläutert worden / dergestalt ab=
gemachet
/ daß Sr. Hochfürstl. Durchl. der Her=
tzog
die jenige mannschaften / Stabs Ober und
Unter=Officiers und Gemeine / welche bey der al=
ten
Pohlnischen Kron=Garde gestanden / und
würklich im Comput mit begriffen gewesen / auch
vor der belagerung mit in die stadt Danzig mar=
schiret
/ nicht minder die jenige / welche entweder
aus Sachsen gebürtig seynd / oder in Sächsischen
Kriegs=diensten gestanden haben / von denen
Kriegs=gefangenen wiederum zu sich an=und zu
übernehmen haben werden. Urkundlich ist gegen=
wärtigen
erläuterungs= Articul von Sr. Hoch=
gräfl
. Excell. dem Russisch. General=Feld=Mar=
schall
Grafen von Münnich / und seiner Hoch. Durchl. dem Hertzogen zu Sachsen=Weis=
senfels
eigenhändig unterschrieben / besiegelt / und
dabey verabredet worden / daß solcher eben so gül=
tig
seyn solte / als wann er von wort zu wort in
der Capitulation selbst mit enthalten wäre. Da-
tum
ùt suprà 26. Iunii. 1734.
7. Iulii.

( L. S.

Burghard Christopher /
Graf von Münnich.

( L. S.

Johann Adolph / Herzog
zu Sachsen=Weissenfels.


Wien / gedrukt bey Johann Peter v. Ghelen /
Kaiserl. Hof=Buchdruckern.

»