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Wiennerisches Wienn Diarium Denckwürdiges

Nr. 743, 13.–16. September 1710

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[1]

Wienn / vom 13. biß 16. September 1710.

SAmstag / den 13. September. Heute ware dahier / auff der Röm.
Kayserl. auch zu Hungarn und Böheim Königlichen Majest. sonder=
bar
allergnädigste Verordnung / männiglich erinnert worden; was
gestalten erst allerhöchst=gedachte Jhro Käyserl. Majest. wegen der in denen
benachbarten Königreich=und Landen / leyder! grassirenden Pestilenzischen
Seuche / zu mehrerer Abwendung des gerechten Zorn GOttes / über die
bereits veranstalte=und verkündete Bett=und Buß=Täge / auß Lands=
vätterlicher
Obsorg noch ferners allergnädigst veranlasset haben; daß all=
offentliche
Schau=Spiel und Comödien aller Orten ab=und desgleichen die
Tantz und Music in denen Schenck=und Würtshäusern alsobalden sollen ein=
gestellet
werden; demnach männiglich anbefohlen worden / daß man sich
von Aufführung derer offentlichen Schau=Spielen und Comödien / wie auch
von allen Täntzen und Musiquen in denen Schenck=Stuben und Würts=
Häusern alsobald / und alsogewiß enthalten: als im wiedrigen wider die
Ubertrettere mit unaußbleiblicher schweren Bestraffung verfahren werden
solle.

Dito hat des (Titl) Herrn Johann Reichard Scheffer / Freyherrn zu
Dobra / der Röm. Kayserl. Majest. Rath und Regenten des Regiments
derer Ni. Oe. Landen / Herr Sohn / Johann Reichard Scheffer / Freyherr
zu Dobra / seine von sich selbsten ex quadruplici Jure verfertigte Theses all=
hier
in Collegio DD. Juris=Consultorum , in Gegenwart des (Titl) Herrn
Grafen von Buccelleni / der Röm. Kayserl. Majest. würklichen geheimen
Raths / ꝛc. als welcher von Jhro Kayserl. Majest. ad hunc actum speciali=
ter ablegirt ware / und dann einer Löbl. Juridi schen Facultät / mit aller Ge=

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genwärtigen gröster Verwunderung / und seines Herrn Vatters höchster
Consolation, publicè defendirt / und nachdeme / in Ansehung dieses seines
Wohlverhaltens / und beywohnenden noch andern schönen Eygenschafften /
von hochgedachten Ablegato Cæsareo , neben einer tieffsinnigen und höchst=
gelehrten
Lateinischen Anrede / das Kayserl. mit kostbaren Diamanten ver=
setzte
Bildnuß zu einer besondern Gnad empfangen.

Eodem waren Brieffe von Constantinopel / unterm 21. Aug. dahier
eingeloffen; mit der Nachricht: daß allda der vor einig Monaten zum
Groß=Vezier erhobene Kuprili Ogli Numan Pascha , als auff welchen die
Frantzosen sich die meiste und gröste Hoffnung gemacht / um willen ge=
dachter
Groß=Vezier mit Verwendung des Gelds / Gewehrs / und Auß=
rüstung
der Mannschafft / dem Mahometanischen Gesatze zu wider gehand=
let
/ unverzüglich von seiner Groß=Vezierats Würde wieder abgesetzet / und
dazu der Hasan Pascha nacher Constantinopel beruffen worden.

Sonntag / den 14. Septemb. Heute wurde dahier das Jährliche
Danck=Fest / wegen des glücklichen Entsatz dieser Kayserl. Residentz=Stadt
Anno 1683. von mehr / dann 200000. Türcken / unternommenen Belage=
rung
/ mit einer vormittägigen Procession auß der Kayserl. Hof=Kirchen
derer WW. EE. PP. Augustiner Barfüssern / in die St. Stephans=Dom=
Kirchen / und alldortigen Ambrosianischen Lob=Gesang / auch sonst üblichem
GOttes=Dienst / welchen Jhro Hochw. (Titl) Herr Braitenbucher / Dom=
Probst allhier / unter einer herrlichen Music / und dreymaliger Lösung des
kleinen Gewehrs / wie auch derer Stucken / versehen / die vorgehende Pre=
dig
aber hat Jhro Hochwürden P. Reiffenstul, S. J. ordinari Dom=Predi=
ger
allhier / über den Schrift=Text auß dem 62. Cap. Jsaias am 12. Vers:
Tu autem vocaberis quæsita civitas, & non derelicta ; Du aber wirst ge=
nannt
werden die gesuchte Stadt / und nicht die verlassene; gehalten;
auff das herrlichst begangen; welchem allem Jhro Kayserl. Majest. in Be=
gleitung
vieler hoh=und niedrigen Stands=Personen / samt der meisten
Geistlichkeit / beygewonet / und darauff bey Jhro Majest. der Verwittib=
ten
Kayserin / das Mittagmal eingenommen / des Abends aber in der Kay=
serl
. Hof=Pfarr=Kirchen derer WW. EE. Cler. Reg. S. Pauli bey St. Mi=
chael
/ wegen des Fest des Namens Maria / der gewönlichen Andacht / so
Jhro Bischöffliche Gnaden / Herr Graf Leslie / verrichtet / üblicher massen
abgewartet.

Dito ware Jhro Römischen Kayserl. Maj. würcklich Geheimer Rath /
und Kammerer / Titl. Herr Georg Adam / Graf von Martinitz / Regierer
des Hauß Schmetschna / ꝛc. Ritter des guldenen Vließ / von hier wieder auff
der Post / mit einem kleinen Gefolg / nach Prag abgegangen.

Eodem ware auß dem Haag eine Staffeta an den allhiesigen Kayserl.

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Hof eingelanget; womit man / unter andern / die Bestättigung des in Ar=
ragonien
zum andertenmal erfochtenen Sieges erhalten / und zwar mit
mehreren Umständen; welche solchen weit grösser machen / als vorhin ware
geglaubt worden.

Montag / den 15. September. Heute / gleichwie auch dieser Tagen /
haben Jhro Majestät / die Verwittibte Käyserin / sich nach der Favorita er=
hoben
/ und bey Jhro Majestät / der Regierenden Käyserin / welche sich
wieder etwas besser befinden / die Besuchung abgelegt.

Eodem ware auß dem Käyserl. und Alliirten Feld=Lager / bey Cote , in
Artesien / von denen / unter Commando der Römischen Kayserl. Majestät
General=Lieutenant / Jhro Hochfürstl. Durchl. Printzen Eugeni von Sa=
voyen
ꝛc. und der Groß=Brittannischen Majestät General Capitain , Mi=
lord Duc de Marleborough &c . stehenden Alliirten Armeen hierbeykommen=
de
Continuation Diarii , von dem 30. biß 2. Septemb. samt denen Accords=
Puncten / welche / bey Ubergab der Stadt und Schloß Bethune , vorge=
tragen
/ und geschlossen worden / dahier eingeloffen; darauß / unter an=
dern
/ zusehen / daß die Frantzösische Besatzung auß gedachtem Bethune an=
noch
in 1400. Mann starck / an statt nach Arras , nach St. Omer / den
31. Augusti / außgezogen; darauff hin / nach ein=und andern gemachten
Anstalten / die beede Armeen den 2. September / auß ihrem vorigen Lager
bey Rebreuve auffgebrochen / und in die Gegend Lillier und Cote marschiret /
um hiernächst auch Aire , oder Arien zubelageren; welchen Ort / samt St.
Venant / zugleich gelden dörffte; nebst anderwertiger Nachricht / daß bey
alldortiger Frantzösischen Armee kein Geheimnuß mehr seye / daß den 20.
August. von Jhro Catholischen Majestät der Hertzog von Anjou völlig
geschlagen worden; allein machten die Frantzosen sich wieder die Hoffnung /
daß der Duc de Vendôme den Verlust bald wieder in etwas ersetzen werde;
wie dann / ihrem vorgeben nach / ohne die 30. Bataillonen / welche auß
dem Delphinat nach Spannien bestimmet worden / auch ein namhaffte
Mannschafft auß Flandern dahin folgen solle.

Dito ware von der in Piemont , unter Commando des Käyserlichen
General=Feld=Marschalln / Herrn Wyrrich / Grafen von und zu Dhaun /
und Fürsten zu Thiani / ꝛc. stehenden Käyserl. und Alliirten Armee / auß
dem Käys. Haupt=Quartier zu Oulx / die versicherte Nachricht kommen / daß
man sowol bey gedachter Armee / als zu Turin jüngstens / wegen des Herr=
lichen
Siegs / so Jhro Catholische Majestät in Arragonien über die Fran=
tzosen
befochten / ein stattliches Danck=Fest begangen.

Ferner wurde auß dem Zipserland von Csavoneck / mit Brieffen / un=
trem
5. September / gemeldet / wie daß Tags vorhero der alldorten Com=
mandirende
Käyserliche General Feld=Marschall=Lieutenant / Herr Graf

[4]

von Virmond , von seiner gemachten Bewegung zuruck kommen; nach=
deme
die Kundschafft von dem HErrn Obrist du Jardin eingelauffen / daß
die Rebellen / so anfänglich seiner Postirung sich genähert / und ihn dar=
in
angreiffen wollen / auff vermerkte obige Bewegung / unverzüglich wie=
der
sich entfernet / und stehe dermalen der Ragoctzy / Berectzeny und Anton
Eßterhasy / gegen Müldau / zwey Meyl von Caschau / biß Jasso und Me=
tzen
=Saiffen außgebreitet / bey sich habend so viel regulirte Mannschafft /
als sie immer möglich zusammen treiben können; alldorten / nemlich bey
Jasso / man durch eine Käyserliche Partey die rebellische Feld=Wacht
angreiffen lassen; von welcher dann auch 9. Rebellen getödtet und etwas
Vieh zuruck gebracht worden; derer Rebellen Absehen solle seyn / ihr
Glück an ein=oder andern weit entlegenen Posten zu versuchen; weilen sie
doch sich nicht getrauen / Neuhäusel zuentsetzen / oder vor der Käyserlichen Ar=
mee
sich sehen zu lassen; sonsten habe auch ein andere Käyserliche Hussa=
ren
=Partey von Bressovitz auff eine rebellische kürtzlich gestossen / selbe ge=
schlagen
/ und biß auff ein / so gefangen worden / getödtet; gedachter Ge=
fangener
habe so viel außzusagen gewust / daß / nebst dem sein Seyischen
Lieutenant Sebetzsky Ferentz / 5. andere niedergehauen worden. Eben o=
bigen
Tag wäre die gewisse Nachricht kommen / daß noch ein andere Käy=
serliche
Partey ein rebellische bey Putnock geschlagen / 50. Pferd erbeutet /
dann 7. Carabiner=Reuter gefangen / und 1. Obrist=Lieutenant / 1. Had=
nack
von denen Carabinirern / samt vielen gemeinen Rebellen / todt ge=
schossen
.

Dienstag / den 16. September. Heut / in der frühe / haben Jhro
Käyserliche Majestät zu Lantzendorff in der Kirchen derer WW. EE. PP .
Franciscan . der Andacht abgewartet / so dann in alldasigem Kloster das
Frühmal eingenommen / und nachdeme mit eine Hirsch=Pürst sich belusti=
get
.

Auß Polen / von dem 7. Septemb. Daß durch einen von Jhro Groß=
Czaarischen Majest. abgeschickten Currier bestättiget worden / daß der Feld=
Marschall Czeremetow mit noch etlich tausend Mann durch Littauen
in Polen kommen / und die in diesem Königreich befindliche Groß=Czaari=
sche
Truppen commandiren werde. Die Littauische Völcker sollen indes=
sen
bey Dubiencka sich zusammen ziehen; wann aber die Kron=Truppen /
so bey Tarnoger sich gelagert / wieder auffbrechen sollen / stehe zu erwarten.
Bichow wäre nun völlig gesprenget / und von denen Groß=Czaarischen
Truppen / welche die Gräntzen von Moscau und Ukraine fleissig bewahren /
gäntzlich verlassen worden; ob aber dasige Jnwoner allda noch zu verblei=
ben
hätten / stehe zu erwarten.

Auß Neapel / von dem 26. Aug. Daß die durch das Ungewitter

[5]

jüngst zerstreüte Schiff sich wieder zusammengezogen / und ihren Weeg
auß Gaeta mit gutem Wind nach Catalonien genommen; von dar mehr=
malen
gute Zeitung wegen glücklichen Vortheilen / so Jhro Catholische Maj.
gegen die Feinde erhalten / zu jedermanns Freude eingeloffen.

Auß Livorno / von dem 29. Aug. Daß ein Frantzösis. Kapper zu Por=
to Ferraio ein Neapolitanische Galeotta / samt 80. Mann / eingebracht
habe.

Auß Rom / von dem 30. Aug. Daß die Ertz=Bruderschafft der flo=
rentinischen
Lands=Genossenschafft / von der Barmhertzigkeit genant / eine
zum Strick verdamte Person außgebetten / und / ihren Freyheiten gemäß /
in die Kirchen geführt.

Auß Genua / von dem 30. Aug. Daß allda ein Schiff auß Palermo
eingeloffen / mit der Nachricht / wie daß man in Sicilien mit Verlangen
ein Alliirte Flotta erwarte / um Jhro Catholischen Majestät auch den
Gehorsam zuerweisen.

Auß Venedig / von dem 6. September. Daß die alldasige angeord=
nete
Rats=Versamlung die Stritt=Sache zwischen dem Hertzogen von Loth=
ringen
und dem Hertzogen von Guastalla / wegen der Mantuanischen Erb=
schafft
/ zum Vorteil und Recht des Erstern den Außspruch gefasset.

Auß Spannien / von dem 18. Aug. Daß man zu Madrit / seithero den
27. Julii des Hertzogen von Anjou Reuterey zernichtet worden / täglich
von dem unglücklichen Erfolg betrübte Zeitungen erhalte / wegen Verlust
einiger Oerter / als Balbastro, Huesca, Estadilla, Monzon und anderer Plä=
tzen
; darinnen über 1200. Mann zu Kriegs=Gefangenen gemacht worden.

Auß Groß=Britannien / von dem 29. Aug. Daß zu Londen die Zei=
tung
/ wie nemlich Jhro Catholische Maj. den Hertzog von Anjou den 27.
Julii geschlagen / und dessen Reuterey völlig zernichtet / grosse Freude er=
wecket
; Zu besagtem Londen solle in kurtzem das Parlement außeinander
gelassen / und ein anders außgeschrieben werden; auch giengen noch im=
mer
an dem Groß=Brittannischen Hoff einige Verenderungen unter den
Ministern und Generalen vor; mit der Versicherung / daß solches nichts
der allgemeinen Sach im Weeg legen solle.

Auß Holland / von dem 5. Septemb. Daß in dem Haag verschiede=
ne
Brieffe auß Franckreich eingeloffen; So die den 20. Aug. bey Saragossa ,
in Arragonien / vorgefallene Schlacht / und den darin von Jhro Catholi=
schen
Maj. vollkommen erhaltenen Sieg bestättigen: welcher dem 37. Ar=
tickl
derer Friedens=Præliminarien vortheilig seyn dörffte.

Auß Flandern von dem 5. Sept. Daß zu Ryssel eine Menge Kriegs=
Gezeug zu einer Belagerung ankommen / und zu Bethune würden viele
Schiffe zu einer Schiff=Brucken zusammen gebracht; Der Villars stehe

[6]

noch in seinem alten Lager bey Altrecht; in Erwartung derer 8000. Mann /
welche von dem Obern=Rheinstrom unlängstens abgangen / und schon die
Sambre passiret; gedachter Villars solle von seinem König Ordre erhal=
ten
haben / 14. Regimenter zu Fuß / und 20. zu Pferd nacher Spannien
abzuschicken.

Auß Brabant / von dem 5. Septemb. Daß zu Brüssel 2. Squadro=
nen
ankommen / um dasiger Orten / wegen der Streiffereyen des Frantzö=
sischen
Parteygänger Moulin / die Weege in Sicherheit zu setzen; die Trup=
pen
/ so vor Bethune gewesen / habe man bereits nach denen Besatzungen be=
ordret
; über das sollen 20. Bataillonen von denen Alliirten Armeen über
die Schelde gesetzet haben / um ferners aufwerts zu gehen.

Von dem Maesstrom / vom 6. Septemb. Daß von Namur und an=
dern
Frantzösischen Orten verlaute / wie Königl. Ordre ergangen / einige /
und zwar die beste Mannschafft herauß zu ziehen / und solche nach des Vil=
lars
Armee zu schicken.

Von dem Obern=Rheinstrom / vom 9. Septemb. Daß von Rhein=
felden
die Nachricht kommen; wie daß der alldasige Kayserl. Commendant /
Herr Obrist Baron von Neuhof / jüngstens von dar eine Partey von 100.
Mann / unter dem Platz=Hauptmann Wieser / samt etlichen Schifflein /
so man auff Wägen geladen / außgeschicket; welche Partey so glücklich ge=
wesen
/ daß sie unter den Stucken von Hünningen bey der Nacht übern
Rhein kommen / und in dem Sontgauer Dorff / Groß=Hünningen / oder
Neudorff genannt / so einem Frantzösischen Edlmann gehöre / den Mayr /
oder Vogt / der ein Mann von 30000. fl. reich / nebst noch 4. andern Per=
sonen
/ abgeholet / und solche / als Gaißeln / wegen deren abgeforderten
Kriegs=Steuren glücklich zu gedachtem Rheinfelden eingebracht; bey wel=
chem
Streich / über den der Commendant zu Hünningen auff alle massen
mißvergnügt / der kürtzlich herüber getrettene Frantzösische Parteygänger /
Kampff / samt seinem Sergeanten / sich besonders wol gehalten.

Auß der Schweitz / von dem 7. September. Daß / Vermög Pariser
Brieffen / auch der Duc de Noailles von denen Miqueletten und regulirten
Truppen in Catalonien geschlagen worden; und wolle man zu Pariß die
Nachricht haben / daß die Alliirte gegen Madrit marschirten; in Portu=
gall
solle der Marquis de Risbourg die Belagerung vor Braganza auffgehoben /
und den Marsch nach Madrit genommen haben; dahin auch die Portuge=
sische
Truppen folgen wollen.

Von dem Elbstrom / vom 9. September. Daß auff die Dännische
Flotta / nebst andern / auch das Finnische Regiment eingeschifft worden / und
demnach ehestens von dorten was mehrers zuvernemmen seyn dörffte. Zu
Berlin habe man jüngst / wegen Abwendung der Seuche / ein Fast=Buß=

[7]

und Bet=Tag gehalten. Von Dreßden wäre der Czaarische Kron=Printz /
um ein=und andere Oerter in Sachsen zubesichtigen / abgereyset.


Ankunfft derer Hoch=und niedern Stands=Personen.

Den 14. September. 1710.

  • Kärntner=Thor. Herr Graf Dißmas von
    Steinbeiß / Dom=Herr zu Seckau / komt
    auß Steyermarckt / log. beym Herrn Ob=
    rist
    Jägermaister.
  • Schotten=Thor. Herr Kugler / Currier /
    komt von Jhro Durchleucht / dem Herrn
    Teutsch=Maister / aus Mayntz / log. im
    schwartzen Rößl.

Den 15. Dito.

  • Rothen=Thurn. Herr Echwalt / Ritt=Mai=
    ster
    vom Cusanischen Regiment / komt
    von Breßlau / log. beym wilden Mann.

Den 16. Dito.

  • Herr Graf von Thierheim / komt von Lintz /
    log. in seiner Behausung.

Lista deren Verehelichten in=und vor der Stadt.

Den 20. Julii 1710.

  • Caspar Schwobada / mit Justina Machatin.
  • Barthlme Rauscher / mit Maria Ringdor=
    ferin
    .

Den 21. Dito.

  • Herr Ernst Henrich von Kappel / mit J.
    Anna Maria Führerin.
  • Wolfgang Johann Keysersperg / mit Ma=
    ria
    Constantia Stahlin.

Den 22. Dito.

  • Simon Hammer / mit Clara Schönauerin.
  • Urban Fuchs / mit Maria Anna Loyd=
    storfferin
    .
  • Anton Schmid / mit Agnes Catharina
    Rappin.
  • Philipp Greissinger / mit Rosina Ponritzerin.
  • Andre Mittelhammer / mit Eva Primerin.
  • Herr Johann Adam Schwornitzky / mit
    Jungfr. Maria Catharina Susanna
    Kapplin.
  • Joseph Ambrosy / Kays. Hartschier / mit
    Margareth Rädlmayrin.
  • Joseph Feuerstein / Schuster / mit Eva
    Elisabeth Zwölfferin / Wittib.
  • Wolffgang Adam Knoffler / mit Maria Eli=
    sabeth
    Lanstergerin.

Lista aller Verstorbenen in=und vor der Stadt.

Den 13. September 1710. starb

  • Dem Herrn Johann Vianini / Dienstboten
    Amts=Amtmann / im Fruhwürtischen
    Hauß / auff der Fischerstiegen / sein Kind
    Josepha / alt 7. Wochen.
  • Herr Frantz Tag / Burgerl. Handlsmann /
    beyn 7. Körben / im Saillergäßl / alt 30. J.
  • Frau Anna Sickhasin / Burgerl. Wittib /
    im Motzischen Hauß / beym Stuben=
    Thor / alt 68. Jahr.
  • Dem Andre Crafftmayr / Gmainer Stadt=
    Bau Ubergeher / im Gmainer=Stadt=
    Hauß / im Tieffen=Graben / sein Weib
    Elisabeth / alt 50. Jahr.
  • Der Elisabeth N. ledigem Menschen / am
    Rothen=Thurn / ihr Kind Joseph / alt
    1. viertl Jahr.
  • Martin Wimer / Becker / zu Margarethen /
    alt 50. Jahr.
  • Dem Johann Gotzy / Laggey / in der Roß=
    au
    / sein Kind Lorentz / alt 10. Wochen.
  • Dem Johann Zickadsey / am Neubau / sein
    Kind Eva / alt 11. Tag.
  • Dem Martin Jedessperger / Kutscher / auff
    der Wyden / sein Kind Mathias / alt 5.
    viertl Jahr.
  • Dem Simon Moldapl / Kutscher / bey Ma=
    ria
    =Hülff / sein Kind Johann / alt 3. W.
  • Dem Georg Hueber / Tagwercker / am Neü=
    stifft
    / sein Kind Francisca / alt 6. viertl J.
  • Dem Simon Buechstaller / Tagwercker /
    zu Nicklstorff / sein Weib Maria / alt 44. J.
  • Stephan Hoffstetterer / im Krancken=Hauß /
    alt 49. Jahr.
[8]

Den 14. Dito.

  • Georg Schidler / Burg. Bestand=Würth /
    beym rothen Apffel / in der Singerstras=
    sen
    / alt 36. Jahr.
  • Dem Niclas Gottsan / Hofbefr. Zischma=
    macher
    / im Palatinischen Hauß / in der
    Wallerstrassen / sein K. Maria / alt 6. J.
  • Dem Herrn Mathias Pincketzer / Burgerl.
    Handlsmann / in der Leopoldstadt / sein
    Kind Theresia / alt 2. Jahr.
  • Dem Thomas Conrad / Zieglbrenmaister /
    ausser der Wyden / sein K. Clara / alt 6. W.
  • Mathias Koppensteiner / Blachenknecht /
    im Stadt=Guet / alt 19. Jahr.
  • Der Maria N. ledigem Menschen / zu Gun=
    dendorff
    / sein Kind Frantz / alt 1. halb J.

Den 15. Dito.

  • Herr Jacob Lidel / Burgerl. Handlsmann /
    im Truckerischen Hauß / im Schulter=
    gäßl
    / alt 56. Jahr.
  • Dem Mathias Knoll / Burg. Wagner / im
    Beltzlischen Hauß / auff der hochen Bru=
    cken
    / sein Kind Joseph / alt 3. viertl J.
  • Dem Johann Beimel / Laggey / im Dilin=
    gerischen
    Hauß / am Judenplatz / seine
    zwey Kinder / Frantz / alt 3. Jahr / und
    Theodor / alt 1. Jahr.
  • Dem Johann Stubenvoll / Bott / in der
    Leopoldstadt / sein Kind Philipp / alt 1.
    halb Jahr.
  • Dem Martin Haller / Wachtmaister / beym
    Nußdorffer Linien=Thor / sein Kind Ma=
    ria
    / alt 1. viertl Jahr.
  • Dem Georg Pfeiffer / Brunmaister / in der
    Roßau / sein Sohn Johann / alt 16. J.
  • Barbara Kochin / Wittib / in der Roßau /
    alt 88. Jahr.
  • Dem Johann Seth / Dratzieher / am Spitl=
    berg
    / sein Kind Veronica / alt 4. Jahr.
  • Balthasar Stummer / Spaliermacher / zu
    Gundendorff / alt 60. Jahr.
  • Dem Leopold Strecker / Geiger / am Neü=
    bau
    / sein Kind Barbara / alt 5. Jahr.
  • Dem Frantz Hum / Sporer / in der Joseph=
    stadt
    / sein Kind Peter / alt 1. viertl J.
  • Dem Johann Feldner / Maurergselln / bey
    Maria Hülff / sein Kind Michael / alt
    5 viertl Jahr.
  • Dem Johann Kreitter / Tagwercker / am
    Liechten=Thal / sein Kind Anna / alt 8. T.
  • Elisabeth N. zu St. Marx / alt 4. Monat.

Den 16. Dito.

  • Dem (Titl) Herrn Egydi / Freyherrn von
    Königs=Acker / Herrn der Herrschafften
    Neüdorff und Möhlerstorff ꝛc. der Röm.
    Kayserl. Majest. Hof Krammer=Rath / und
    Jhro Majest. der Verwittibten Kayserin /
    Obrist=Silber=Kammerern / sein Herr
    Söhnl / Wilhelm / alt 16. Wochen.
  • Dem Andre Keßler / Burgerl. Buchbinder /
    im Frechischen Hauß / im Tieffen=Graben /
    sein Kind Johann / alt 1. halb Jahr.
  • Dem Anton Reiter / Gardi=Soldat / auff
    der M⟨ünch⟩=Pastey / sein Kind Theresia /
    alt 1. Tag.
  • Dem Herrn Joseph Helbling / Ni. Oe.
    Landschaffts Kantzley=Verwandten / am
    Liechten=Thal / sein Frau Anna / alt 48. J.
  • Dem Herrn Michael Schenck / gewesten
    Hauptmann / bey Maria=Hülff / sein
    Kind Johann / alt 8. Wochen.
  • Dem Stephan Kienn / Burgerl. Fleckfieder /
    untern Weißgärbern / sein Weib Ursula /
    alt 56. Jahr.
  • Dem Blasy Hoffer / Gardi=Corporaln / am
    Neübau / sein K. Maria / alt 1. viertl J.
  • Dem Peter Kegl / Gardi=Soldat / auff der
    Wündmühl / sein Kind Georg / alt 1.
    halb Jahr.
  • Dem Barthlme Eisenhofer / Tantler / auff
    der Wendlstadt / sein Weib Susanna /
    alt 40. Jahr.
  • Dem Martin Kirweger / Maurergselln / in
    der Josephstadt / sein Kind Margareth /
    alt 7. Jahr.
  • Der Anna Kotioytzin / Wittib / in der
    Wäringergassen / ihr K. Maria / alt 2. J.
  • Wolffgang Perger / Zimmergsell / am Liechten=
    Thal / alt 85. Jahr.
  • Anna Schleglin / lediges Mensch / auff der
    Wyden / alt 78. Jahr.
  • Johann N. Tagwercker / am Liechten=Thal /
    alt 30. Jahr.
  • Johann Staffer / im Krancken=Hauß / alt
    48. Jahr.
[9]

Accords=Puncten /

Welche / bey Ubergab der Stadt und Schloß Bethune ,
von dasigem Gouverneur, Mr. de Vauban , General=Lieute=
nant
derer Frantzösis. Armeen / vorgetragen / und geschlos=
sen
worden.

I . ES solle die Römisch=Apostolisch=Catholische Religion bey ihrer freyen Ubung
gäntzlich gelassen werden / ohne / daß man daß geringste darinnen ver=
endere
/ oder erneuere / viel weniger eine Kirch zu einer andern Glaubens=Ubung an=
wende
.

Die Religion wird in ihrem Stand verbleiben; und dieser Punct solle in
denen Accords=Articklen / so man mit der Stadt eingehen will / eingerichtet
werden.

II . Es solle die Stadt / wie auch das Schloß denen Alliirten in Zeit von 8. Tagen /
von heut anzurechnen / im Fall entzwischen kein Hülff erfolget / eingeraumet werden.

Das Thor von St. Prix solle diesen Abend / als den 29. August. übergeben:
und die Besatzung Sonntags / den 31. August / außziehen / so dan nach St. Omer
begleitet werden.

III . Es solle wehrender obbedungener Zeit ein Stillstand derer Waffen gehalten:
alle Feindseeligkeiten beederseits eingestellet: weder unterdessen von aussenher bey denen
Angrieffen etwas fortgeführet: noch darinnen zur Gegenwehr vorgenommen werden;
alles bey gutem Trauen und Glauben.

Jst verwilliget worden.

IV . Es solle / wann die Stadt / nach Verfliessung obbenennter Tägen / nicht entsetzet
worden / ein Thor des Orts denen Alliirten eingeraumet: und / um aller Unordnung
zu steuren / das Haupt=Thor von Seiten der Stadt geschlossen bleiben / auch durch
eine Wacht von der Besatzung auß verwahret werden; damit kein Officier / noch Ge=
meiner
von denen Alliirten in die Stadt sich begeben möge.

Jst verwilliget / wie beym 2. Artickl; und es soll ein Gatter vorgezogen
werden; damit die Soldaten von denen Armeen nicht hinein können / biß die
Besatzung außgezogen.

V . Es solle Mr. de Vaubaun , General=Lieutenant / Mr. de Messain , Königl. Lieute=
nant
/ die Majors, Ayde - Majors, die Hauptleute bey denen Thoren und Schleüssen / der
Herr von Rothe / Feld=Marschall bey der Königl. Armee / die Herren General=Briga=
dierer
vom Fuß=Volck / alle Truppen zu Fuß und Pferd / niemand außgenommen /
samt allen ihren Officierern / bey dem Fuß=Volck / bey der Reuterey und denen Dra=
gonern
/ so in der Besatzung liegen: wie auch alle andere Königl. Truppen / die in der
Stadt / und im Schloß zu Berthune eingeschlossen / oder auff Königl. Befelch hinein ge=
schicket
worden: die Kriegs=Commissarien / Befelchs=führende Officierer beym grossen
Geschütz / die Wachten bey denen Vorrats=Häusern / alle Stuckleut / Feuerwercker zu
Wasser und Land / die Minierer / nebst allen ihren vorgestelten Befelchshaberen / die Jnge=
nieurs
/ so in diesem Ort sich auffgehalten / auff obbenannte Zeit durch das Thor am
Gestat / mit Gewehr und Bagaschy / Pferden und Fahrnussen / klingendem Spiel / fliegen=
den
Fahnen / Kugel im Mund / brennenden Lunten / und jeglicher mit 20. Schuß Pulf=
fer
/ 6. Stucken / zwey von 24. und zwey von 12. dann zwey von 8. Pfunden / und 2.
Mörsern / samt ihren Laffeten / und zu jeglichem derer auff 20. Schuß Pulffer und

[10]

Kuglen / ausziehen / und durch den kürtzesten Weeg / innerhalb ein / oder zwey Tagen /
nach Arras , oder Atrrcht / wann es nöhtig / begleitet: annebens allen diesen die genug=
same
Bedeckung mitgegeben werden.

Die Besatzung / samt allen in diesem Artickel benannt=und unbenannten
Officierern / solle Sonntags / den 31. dieses / mit allen Ehren=Zeichen / wie
beygefügt / mit 2. Stucken / 1. von. 6. das andere von 8. pfündigen Kuglen / und
Behörung auff 12 Schuß / außziehen / und ihr genugsame Bedeckung zur
Sicherheit verschafft werden.

VI . Es sollen genugsame mit ihren Geschirren versehene Pferde auff Unkosten de=
ren
Alliirten herbeygeschafft werden / um das grobe Geschütz und die Kriegs=Not=
wendigkeiten
nacher Atrecht abzuführen.

Man wird zu des groben Geschützes Abfuhr nacher St. Omer die not=
wendige
Pferde zur Hand stellen.

VII . Es sollen die Zahl=Maistere bey denen Truppen / und Kriegs=Bau=Weesen / die
Kriegs Steuer=Einnemmere / die Verpachtere / samt ihren Nachgesetzten / die Spittal=Pro=
viant
=und Post=Maistere / nebst ihren Untergebenen / die Leib=und Wund=Artze / Apo=
teckere
/ mit dero zugehörigen Arbeits=und Taglöhnern / auch ins gemein alle / so in
Königl. Diensten sich befinden / ohn alle Außnam / Erwehnt=oder Unerwehnte / mit der
Besatzung frey auß=und abziehen: Jedoch diejenige / so verrechnete Dienst versehen /
in dergleichen Aemter stehen: auch andere Kriegs=Beamte / welche in dasiger Stadt
wohnhafft sich nidergelassen / samt ihren Haußgenossenen / 6. Monat darin verblei=
ben
dörffen; damit sie Zeit haben / ihre Sachen zurichten / Haabschafften / Güter und
Fahrnussen hinweg zubringen / oder sonst nach Gefallen selbe zu veraüsseren; deswe=
gen
dann ihnen von denen Alliirten die Paß=Brieffe / ohne Bezahlung / außgefolget /
oder die behörig= 〈…〉 here Begleitung mitgegeben werden solle / dieselbe an das nächst
gelegene Gräntz=Ort / welches selbe erwählen dörrfen / überkommen zu lassen.

Jst verwilliget auf drey Monat.

VIII . Es sollen auff Unkosten derer Alliirten zu Auß=und Abführung der Bagaschy /
Fahrnussen / und Waaren / insonderheit was der Generalität / dem General=Staab / auch
allen Officierern und obbemeldten Personen angehörig / 60. jeder mit 4. Pferden bespan=
te
Wägen verschafft / und solche des Abends vor dem Außzug in dasige Stadt ein=
geschickt
werden.

Jst verwilliget auff 50. Wägen / deren jeglicher mit 4. Pferden bespannet /
so Morgen / den 30. dieses / in die Stadt einlangen werden.

IX . Es sollen von denen Alliirten 8. verdeckte Wägen / deren jeder mit 4. Pferden
bespannet / ebenmässig des Abends vor dem Außzug in die Stadt verschafft werden /
und diese / samt der Besatzung / außziehen / ohne / daß die Alliirten / oder jemand an=
ders
/ sich erkundigen dörffe / was darinnen / noch weniger solche / unter was Vorwand
es seyn kan / zu durchsuchen Macht haben.

Jst verwilliget auff 3. verdeckte Wägen.

X . Es solle kein Soldat / Reuter / Dragoner / noch sonst jemand / so mit der Be=
satzung
außziehet / mit nichten angehalten / weniger auß dem Glied gezogen werden.

Jst verwilliget; jedoch die Uberläuffer außgeschlossen; denen Soldaten
un Reutern aber solle frey stehen / Dienste anzunemmen / und auß ihrem Glied
zu tretten.

XI . Es solle niemand / der im Königl. Dienst stehet / noch eines solchen seine Auß=
rüstungen
/ Schrifften / Waaren / weder wegen Schulden / weder wegen anderen Ursa=

[11]

chen / viel weniger deren Krancken / oder Verwundten ihre Haußgenossene / Bediente /
Pferde / und Haabschafften / unter einigem Vorwand / angehalten werden mögen.

Jst verwilliget; doch sollen sie deren Schulden halber Bürgschafft stel=
len
/ wie dieses in besonderem Artickel ausgezeichnet wird.

XII . Es sollen alle Officierer / Fußgänger / Reuter / Dragoner / Knechte / Bedien=
te
/ Untergebene und andere / so kranck / oder verwundt / also nicht im Stand wären /
mit der Besatzung abziehen zu können / biß zu ihrer völligen Genesung in der Stadt Be=
thune
in ihren Wohnungen / wie auch in denen Spittällern / darinnen sie anjetzo seynd /
verbleiben / dann solle ihnen Beth / Fahrnussen / Lebens=und Artzney=Mittlen / nach
Erfordernuß ihres Stands / auff Kosten deren Alliirten verschaffet: dieselbe in denen Spit=
tallern
auf Weiß und Manier / wie in denen Königlichen Spittällern sonsten solche
zu verpflegen die Gewohnheit ist / gehalten: nicht weniger die Commissarien / Leib=und
Wund=Artzten / Apoteckere / nebst übrigen Bedienten / und bey erwehnten Orten nötig
verordneten Personen / welche man in der Stadt zu Verpflegung derer Krancken und
Verwundten hinterlassen wird / wann selbe im Stand und zur Abreyß tüchtig / auff
Unkosten deren Alliirten / mit nötigen Gefährt=und Paß=Brieffen / doch ohne Bezah=
lung
/ versehen: und mit sicherer Bedeckung nach Atrecht / oder einer andern ihnen be=
liebigen
Stadt / samt Knechten und Haabschafften / begleitet werden.

Jst verwilliget auff deroselben eygene Unkosten / jedoch die Ligerstatt
umsonst.

XIII . Es solle der Besatzung erlaubt seyn / auß denen Vorrats=Häusern die not=
wendige
Unterhaltungs=Mittlen für die Officierer / Fuß=Volck / Reuter / und Dragoner
auff 2. Tag mit sich zunemmen / von dem Tag des Außzugs anzurechnen / wie inglei=
chem
für die Pferde / Hauß=genossene und Bagaschy: es solle der Verweeser des
Königl. Spittals all seinen Vorrat vor das Vieh und anderes zu seinem Bau=Weesen
behalten mögen; ohne derentwillen angefochten zuwerden / oder / daß ihm solches un=
ter
einigem Vorwand / wie diß geschehen könte / möge abgenommen werden.

Jst verwilliget auff 2. Tag nach dem Abzug das Proviant; was das Vieh
belanget / wird man ihnen das Jhrige lassen / was sie gekaufft und ihnen
eygens zugehörig.

XIV . Es sollen die Weiber / Kinder / Hauß=Genossene derer Officieren und Sol=
daten
des Königs / wie auch seiner Alliirten Truppen / von was Stands dieselbe seynd:
eben auch die Weiber / Kinder / und Haußhaltungen derer / die in Königl. Diensten sich
auffhalten / was Stands diese seyn mögen / in dasiger Stadt verharren: oder inner=
halb
6. Monaten sich von dar wegbegeben dörffen; welchen fals man ihnen die Paß=
Brieffe / ohne Bezahlung / von denen Alliirten ertheilen müsse.

Jst verwilliget auff 3. Monat.

XV. Es solle / wegen deren in solcher Stadt / oder alldasigen Vorstädten abgebrent=
und niedergerissenen Häusern / oder einiger Zeit / in wehrender Belagerung / zuge=
fügten
Schadens halber / an dem König und seiner Armee keine Gutmachung =
gen
abgeforderet werden.

Jst verwilliget / sofern man sich nicht zur Bezahlung deßwegen verbun=
den
hat.

XVI . Es sollen die in wehrendem diesen Krieg abgenommen / und denen Officieren /
oder Burgern behandlete Pferde nicht mögen wieder zuruck begehret werden.

Jst verwilliget.

XVII . Es sollen die Officierer / sowol vom General=Staab / als auch deren von

[12]

der Armee / des Fuß=Volcks / Reuterey / derer Dragonern; die Jngenieurs / Stuck=
Leut und Feuer=Wercker / benannt=und unbenannte / in der Stadt wohnende / innerhalb
6. Monaten ihre Sachen auß der Stadt bringen: oder verkauffen: und mit solchen /
nach gut Beduncken / wie ebenfals mit ihren Fahrnussen / Bagaschy / und Außrüstungen /
zuverfahren Fug und Macht haben; Welche Zeit derer 6. Monaten auch denen an=
wesenden
Officieren zu Verhandel=und Außführung ihrer Sachen / Fahrnussen / Ba=
gaschy
und Rüstungen erlaubt seyn solle; worzu ihnen benötigte Paß=Brieffe / Wägen
und sichere Begleitungen von denen Alliirten auff ihre Unkosten sollen ertheilet: und dieselbe
in die nächste Stadt / die sie ihnen außerwählen / begleitet werden.

Jst verwilliget auff 3. Monat / die Wägen auff ihre Unkosten.

XVIII . Es sollen die denen Königl. Truppen zugehörige Waaren / als Kley=
der
/ Rüstungen / oder andere Sachen / sie seyen / was sie wollen / die sich Zeit wehren=
der
Belagerung in der Stadt befunden / in solche Frantzösische Städte / die man vor
Gut befinden wird / geführet: und ihnen Paß=Brieffe und Geleit / ohne Bezahlung /
von denen Alliirten innerhalb 2. Monaten gegeben werden

Jst verwilliget vor dasjenige / was denen Truppen zuständig; die
Wägen auff ihre Unkosten.

XIX . Es solle niemand von der Königl. Besatzung / Kriegs=Staats=oder Kam=
mer
=Bedienten / ohne Außschlüssung eintziger Person / Königlicher Schulden
halber / oder sonst einiger Ursach wegen / angefochten / noch angehalten: Sondern
mit der Besatzung gantz sicher außziehen / und unter wahren Trauer und Glauben
nacher Atrecht begleitet werden.

Jst verwilliget; doch sollen Geiselen wegen der Gutmachung in der
Stadt zuruck verbleiben.

XX . Es solle erlaubt seyn / sobald der Accord unterzeichnet / einen Officier eigens
an den König: und dann einen zu der Armee abzusenden; um dessen / was vorbey=
gangen
/ Bericht abzustatten / auch jeglichen auß diesen / sowol zu der dahin Reyß /
als zu der Wiederkunfft / Paß=Brieffe und sicher Geleit gegeben werden.

Jst verwilliget / wann das Thor wird eingeraumet seyn.

XXII . Es sollen die Geißelen / welche von ein=und anderem Theil / zur Vollziehung
gegenwärtiger Accords=Articklen / gegeben worden / wann alles gäntzlich vollbracht
seyn wird / wieder zuruck gegeben / und solche auff keinerley Art / noch Weiß angehal=
ten
werden.

Jst verwilliget.

XXII . Es sollen alle Burger und Stadts=Jnnwonere / Frantzosen / oder andere /
beederley Geschlechts / was Stands / oder Würdens solche auch seynd / in dasiger Stadt
verbleiben: oder in 3. Monaten / samt ihren Leuten und Sachen / von dar hinweg: und
an andere Ort / wo es ihnen beliebt / sich begeben mögen; ohne / daß man ihnen
einige Beunruhigung in ihrem Handel und Wandel / oder Verrichtungen auff eini=
derley
Weiß zufügen dörffe / auch hierzu denenselben die notwendige Salve=Gardien
und Paß=Brieffe ohne Bezahlung zugestellet werden.

Jst verwilliget.

XXIII . Es sollen alle Contracten und Verbindnüssen / so zwischen denen Frantzo=
sen
und denen Burgern dasiger Stadt errichtet worden / von einem / als dem andern
Theil treulich und nach ihrem Jnhalt vollzogen werden.

Hierauff kan kein Antwort erfolgen / biß man bey dem Stadt=Rath und
der Burgerschafft sich deßwegen erkündiget.

[13]

XXIV . Es sollen alle in der Stadt wonende / und nicht zur Besatzung gehörige /
samt ihren Haußgenossenen / Bedienten und Außrüstungen / drey Monat / allda ihre
Sachen zu schlichten / und ihre Waaren außzuführen / verbleiben mögen; nach welcher
Zeit ihnen Paß=Brieffe / und sichere Begleitung / ohne Bezahlung / biß an eine an unsern
Gräntzen gelegene / ihnen beliebige Stadt / mitgegeben werden.

Jst verwilliget.

XXV . Es sollen alle zur Besatzung gehörige und andere / so auff Befelch in diese Stadt
sich werffen wollen / aber gefangen genommene Officierer wieder auff freyen Fuß
gestellet: und / was die Officierer / Fuß=Volck / Reuter / und Dragoner anbetrifft /
welche in wehrender Belagerung gefangen worden / Mann vor Mann / Stand vor
Stand / beeder Seits außgewechslet werden; da nun nicht viel Officierer / oder Soldaten
vorhanden / so außgetauschet werden könnten / solle solches mit anderwerts Gefange=
nen
beschehen.

Jst verwilliget.

XXVI . Es solle die Stadt / deroselben Rath / Aemter / und ordentliche Gerichter /
alle Burger und Jnwoner / gesamt und sonders / bey all ihren Ehren=Stellen / Aemtern /
Gerechtsamen / Privilegien / Befreyungen / Einkünfften / Vorzügen / Verrichtungen /
Würden und Freyheiten / wie sie solche genossen / und noch geniessen / beschützet und er=
halten
werden.

Solches will man mit dem Stadt=Rath außfündig machen.

XXVII . Es solle nach Fertigung dieses Accords erlaubt seyn / einen Officier mit 4.
Dragonern nacher Aire und St. Omer abzuschicken / die Reuter=und Dragoner=Pferde
dieser Besatzung abzuholen / wie auch die Pferde / welche die Hr. Brigadiers / Obristen /
und Officierer des Fuß=Volcks / Reuterey / Dragonern und Anderer / die vor der Bela=
gerung
in die Stadt geschickt worden / nebst denen Reutern / Dragonern und Knechten /
die darbey seynd; Zu dem Ende solle zum Abmarsch ermeldter Officierer / Dragonern / wie
auch zur Widerkehrung derselben mit allen Pferden / Reutern / Dragonern / und Knech=
ten
dasiger Besatzung / von denen Alliirten ein Paß=Brieff und sicheres Geleyt mitge=
geben
werden.

Jst Abgeschlagen.

XXVIII . Es solle denen Vestungs=Bau=Maistern / samt ihren Zugegebenen und
Bedienten / welche nicht mit der Besatzung außziehen / noch ihre Sachen abführen kön=
nen
/ 6. Monat in der Stadt Bethune zu verbleiben / erlaubt seyn / damit sie ihre
Sachen verkauffen / die Waaren / Zu=und Außrüstung / so sie zum Bau in Vorrat
verschafft / hinwegbringen mögen / und ihnen nach verflossener Zeit die Paß=Brieffe / oh=
ne
Bezahlung / von denen Alliirten hierzu ertheilet werden / sich in eine ihnen anständige
Stadt zu begeben.

Jst verwilliget auff drey Monat / was ihre Person anbetrifft / und das /
was ihnen rechtmässig zuständig.

Geschehen zu Bethune / den 29. Aug. 1710. | Vauban .

I. Sollen / zur Sicherheit der Bezahlung derer von Seiten Seiner Allerchristlich=
sten
Majestät gemachten Schulden / genugsame Geißlen in der Stadt gelassen
werden / und diese so lang verbleiben / biß solche Schulden völlig abgeführet / auch
das Getrayd / Vieh und andere Sachen / die sie in der Stadt und auff dem Land hin=
weggenommen
/ bezahlet seyn werden.

Jst verwilliget / und zu solchem Ende solle Mr. Lambert , Königl. Rath und
Kriegs= Commissarius , in gemeldter Stadt zuruck gelassen werden.

Unterzeichnet | Vauban .

[14]

II . Es sollen die Schlüssel zu benen Vorraths=Häusern zum Proviant und Kriegs=
Gezeug außgehändiget: denen jenigen / so man darzu verordnen wird / eine genaue Ver=
zeichnuß
überreichet: auch alle Minen / die sich darinnen befinden mögten / denensel=
ben
treulich und ohne Gefährde angezeiget werden.

Jst verwilliget; dieses wird mit wahrer Treu und Glauben beschehen /
und / auff daß durch grosse Zahl keine Unordnung sich ereygne / solle man nur
3. Personen / dieses zu verrichten / aufftragen. | Vauban.

III . Weil man verwilliget hat / daß die jenige / die sich auß Bethune in Franckreich
begeben wollen / frey mit ihren Waaren abziehen mögen; als verlanget man hinwie=
derum
/ daß die jenige / so in Bethune bleiben / die Waaren und Forderungen / so diese
in Franckreich haben / solche ohne einige Verhindernuß ab=und einholen können / wor=
zu
ihnen aller Vorschub und Hülff von Seiten Frankreichs geleistet werden solle.

Jst verwilliget / wann die Waaren und Anforderungen ihnen rechtmässig
zugehören. | Vauban.

IV . Es sollen / zu Vollziehung des XI . Artickels / die Proviant=Personen / ihre Schul=
den
zu bezahlen / bey Straff angehalten werden / oder sattsame Versicherung zu stel=
len
verbunden seyn.

Jst verwilliget.

Weil man verhoffte / es werde der 27. Artickl bey Abholung derer Pferden und Auß=
rüstungen
/ die zu St. Omer sich befinden / verwilliget werden / solches aber nicht ge=
schehen
/ so verlangt man darvor 50. Wägen / jeden mie 4. Pferden bespannet / zur Abfüh=
rung
deren Verwundten und Krancken dasiger Besatzung. | Vauban.

Geschehen zu Bethune / den 29. August. 1710.

Printz Eugenius von Savoyen. | Hertzog von Marleborough .

W. Hoost. J. Tollius. P. F. Vegelin van Claerbergen. N. Pesters. W. Wichters.


Continuatio Diarii von denen beyden Alliirten Armeen / unter
Jhro Röm. Kays. Maj. General Lieutenant / Jhro Hochfürstliche
Printzen Eugeni von Savoyen ꝛc. und Jhro Groß=Brittannischen Majestät
General= Capitain , Milord Duc de Marleborough, &c.

Auß dem Feld=Lager / bey Cote , vom 30. August. bis 2. Septemb. 1710.

DEn 30. und 31. August. ware weder unser / noch Feindlicher Seits nichts anders
vorgangen / als / daß / nach dem getroffenen und hierbeyfolgenden Accord / die
Frantzösische Besatzung auß Bethune heut ihren Abzug genommen / und nacher S.
Omer fortgezogen ware; welche ungefehr annoch in 1400. Mann bestanden.

Den 1. September wurde beschlossen / nachdeme die Lauff=Gräben von Bethune
wieder eingerissen / und die nötige Außbesserungen an der Festung vorzunemmen die
Anordnung außgestellet worden / daß man mit denen Armeen eine Bewegung machen
wolle; zu welchem Ende bey der Parola der Auffbruch auff morgen angesagt / und
befohlen wurde / daß noch heut alle schwere und fahrende Bagaschy auß dem Lager
auffbrechen / und sich auff eine gewisse Anhöhe / hinter Rebreuve, bey Houdain, ver=
sammlen
solle.

Den 2. Dito. Nach dem gestrigen Befehl / und anderen / zu Sicherstellung des Marsch /
außgestelten Veranstaltungen / brachen die beede Armeen heute / samt dem Tag /
auff / und marschirten in die Gegend Lillier und Cote , woselbsten man sich lagerte;
der Feind schickte zwar verschiedene Parteyen nach / weil sie sich aber nicht näheren
dörffen / kamen 5. biß 6. Officierer / unsern Marsch zuverkundschafften; von welchem
die Hussaren 4. Gefangene einbrachten.

»