Num. 743.
Wiennerisches Diarium ,
Enthaltend alles das jenige / was von Tag zu Tag sowohl
in dieser Residentz=Stadt Wienn Denckwürdiges und Neues sich
zu getragen; Als auch / was der gleichen nachrichtlich allda eingeloffen /
sambt einem Anhang jedermahliger Verzeichnuß; Erstlich aller täglich
per Posta
allhier
Ankommenden; Zweytens aller in=und vor der Stadt getauffter Kindern;
Drittens aller verehlichter / und vierdtens aller verstorbenen
Personen.
Mit Jhrer Römisch=Kayserlichen Majestät allergnädigstem Privilegio .
Zu finden im Rothen Ygel.
Wienn / vom 13. biß 16. September 1710.
SAmstag / den 13. September. Heute ware dahier / auff der Röm.
Kayserl. auch zu Hungarn und Böheim Königlichen Majest. sonder=
bar allergnädigste Verordnung / männiglich erinnert worden; was
gestalten erst allerhöchst=gedachte Jhro Käyserl. Majest. wegen der in denen
benachbarten Königreich=und Landen / leyder! grassirenden Pestilenzischen
Seuche / zu mehrerer Abwendung des gerechten Zorn GOttes / über die
bereits veranstalte=und verkündete Bett=und Buß=Täge / auß
Lands=
vätterlicher Obsorg noch ferners allergnädigst veranlasset haben; daß
all=
offentliche Schau=Spiel und Comödien aller Orten ab=und desgleichen die
Tantz und Music in denen Schenck=und Würtshäusern alsobalden sollen
ein=
gestellet werden; demnach männiglich anbefohlen worden / daß man sich
von Aufführung derer offentlichen Schau=Spielen und Comödien / wie auch
von allen Täntzen und Musiquen in denen Schenck=Stuben und Würts=
Häusern alsobald / und alsogewiß enthalten: als im wiedrigen wider die
Ubertrettere mit unaußbleiblicher schweren Bestraffung verfahren werden
solle.
Dito hat des (Titl) Herrn Johann Reichard Scheffer / Freyherrn zu
Dobra / der Röm. Kayserl. Majest. Rath und Regenten des Regiments
derer Ni. Oe. Landen / Herr Sohn / Johann Reichard Scheffer / Freyherr
zu Dobra / seine von sich selbsten
ex quadruplici Jure
verfertigte
Theses
all=
hier
in Collegio DD. Juris=Consultorum
, in Gegenwart des (Titl) Herrn
Grafen von Buccelleni / der Röm. Kayserl. Majest. würklichen geheimen
Raths / ꝛc. als welcher von Jhro Kayserl. Majest.
ad hunc actum speciali=
ter
ablegirt
ware / und dann einer Löbl.
Juridi
schen Facultät / mit aller Ge=
genwärtigen gröster Verwunderung / und seines Herrn Vatters höchster
Consolation,
publicè defendirt / und nachdeme / in Ansehung dieses seines
Wohlverhaltens / und beywohnenden noch andern schönen Eygenschafften /
von hochgedachten
Ablegato Cæsareo
, neben einer tieffsinnigen und
höchst=
gelehrten Lateinischen Anrede / das Kayserl. mit kostbaren Diamanten
ver=
setzte Bildnuß zu einer besondern Gnad empfangen.
Eodem
waren Brieffe von Constantinopel / unterm 21. Aug. dahier
eingeloffen; mit der Nachricht: daß allda der vor einig Monaten zum
Groß=Vezier erhobene
Kuprili Ogli Numan Pascha
, als auff welchen die
Frantzosen sich die meiste und gröste Hoffnung gemacht / um willen
ge=
dachter Groß=Vezier mit Verwendung des Gelds / Gewehrs / und
Auß=
rüstung der Mannschafft / dem Mahometanischen Gesatze zu wider
gehand=
let / unverzüglich von seiner Groß=Vezierats Würde wieder abgesetzet / und
dazu der
Hasan Pascha
nacher Constantinopel beruffen worden.
Sonntag / den 14. Septemb. Heute wurde dahier das Jährliche
Danck=Fest / wegen des glücklichen Entsatz dieser Kayserl. Residentz=Stadt
Anno 1683. von mehr / dann 200000. Türcken / unternommenen
Belage=
rung / mit einer vormittägigen Procession auß der Kayserl. Hof=Kirchen
derer WW. EE.
PP.
Augustiner Barfüssern / in die St. Stephans=Dom=
Kirchen / und alldortigen Ambrosianischen Lob=Gesang / auch sonst üblichem
GOttes=Dienst / welchen Jhro Hochw. (Titl) Herr Braitenbucher / Dom=
Probst allhier / unter einer herrlichen Music / und dreymaliger Lösung des
kleinen Gewehrs / wie auch derer Stucken / versehen / die vorgehende
Pre=
dig aber hat Jhro Hochwürden
P. Reiffenstul, S. J.
ordinari Dom=Predi=
ger allhier / über den Schrift=Text auß dem 62. Cap. Jsaias am 12. Vers:
Tu autem vocaberis quæsita civitas, & non derelicta
; Du aber wirst
ge=
nannt werden die gesuchte Stadt / und nicht die verlassene; gehalten;
auff das herrlichst begangen; welchem allem Jhro Kayserl. Majest. in
Be=
gleitung vieler hoh=und niedrigen Stands=Personen / samt der meisten
Geistlichkeit / beygewonet / und darauff bey Jhro Majest. der
Verwittib=
ten Kayserin / das Mittagmal eingenommen / des Abends aber in der
Kay=
serl. Hof=Pfarr=Kirchen derer WW. EE.
Cler. Reg. S. Pauli
bey St. Mi=
chael / wegen des Fest des Namens Maria / der gewönlichen Andacht / so
Jhro Bischöffliche Gnaden / Herr Graf Leslie / verrichtet / üblicher massen
abgewartet.
Dito ware Jhro Römischen Kayserl. Maj. würcklich Geheimer Rath /
und Kammerer / Titl. Herr Georg Adam / Graf von Martinitz / Regierer
des Hauß Schmetschna / ꝛc. Ritter des guldenen Vließ / von hier wieder auff
der Post / mit einem kleinen Gefolg / nach Prag abgegangen.
Eodem ware auß dem Haag eine Staffeta an den allhiesigen Kayserl.
Hof eingelanget; womit man / unter andern / die Bestättigung des in
Ar=
ragonien zum andertenmal erfochtenen Sieges erhalten / und zwar mit
mehreren Umständen; welche solchen weit grösser machen / als vorhin ware
geglaubt worden.
Montag / den 15. September. Heute / gleichwie auch dieser Tagen /
haben Jhro Majestät / die Verwittibte Käyserin / sich nach der Favorita
er=
hoben / und bey Jhro Majestät / der Regierenden Käyserin / welche sich
wieder etwas besser befinden / die Besuchung abgelegt.
Eodem
ware auß dem Käyserl. und Alliirten Feld=Lager / bey
Cote
, in
Artesien / von denen / unter Commando der Römischen Kayserl. Majestät
General=Lieutenant / Jhro Hochfürstl. Durchl. Printzen Eugeni von
Sa=
voyen ꝛc. und der Groß=Brittannischen Majestät General
Capitain
,
Mi=
lord Duc de Marleborough &c
. stehenden Alliirten Armeen
hierbeykommen=
de
Continuation Diarii
, von dem 30. biß 2. Septemb. samt denen Accords=
Puncten / welche / bey Ubergab der Stadt und Schloß
Bethune
, vorge=
tragen / und geschlossen worden / dahier eingeloffen; darauß / unter
an=
dern / zusehen / daß die Frantzösische Besatzung auß gedachtem
Bethune
an=
noch in 1400. Mann starck / an statt nach
Arras
, nach St. Omer / den
31. Augusti / außgezogen; darauff hin / nach ein=und andern gemachten
Anstalten / die beede Armeen den 2. September / auß ihrem vorigen Lager
bey
Rebreuve
auffgebrochen / und in die Gegend
Lillier
und
Cote
marschiret /
um hiernächst auch
Aire
, oder Arien zubelageren; welchen Ort / samt St.
Venant / zugleich gelden dörffte; nebst anderwertiger Nachricht / daß bey
alldortiger Frantzösischen Armee kein Geheimnuß mehr seye / daß den 20.
August. von Jhro Catholischen Majestät der Hertzog von Anjou völlig
geschlagen worden; allein machten die Frantzosen sich wieder die Hoffnung /
daß der
Duc de Vendôme
den Verlust bald wieder in etwas ersetzen werde;
wie dann / ihrem vorgeben nach / ohne die 30. Bataillonen / welche auß
dem Delphinat nach Spannien bestimmet worden / auch ein namhaffte
Mannschafft auß Flandern dahin folgen solle.
Dito ware von der in
Piemont
, unter Commando des Käyserlichen
General=Feld=Marschalln / Herrn Wyrrich / Grafen von und zu Dhaun /
und Fürsten zu Thiani / ꝛc. stehenden Käyserl. und Alliirten Armee / auß
dem Käys. Haupt=Quartier zu Oulx / die versicherte Nachricht kommen / daß
man sowol bey gedachter Armee / als zu Turin jüngstens / wegen des
Herr=
lichen Siegs / so Jhro Catholische Majestät in
Arragonien
über die
Fran=
tzosen befochten / ein stattliches Danck=Fest begangen.
Ferner wurde auß dem Zipserland von Csavoneck / mit Brieffen / un=
trem 5. September / gemeldet / wie daß Tags vorhero der alldorten
Com=
mandirende Käyserliche General Feld=Marschall=Lieutenant / Herr Graf
von
Virmond
, von seiner gemachten Bewegung zuruck kommen; nach=
deme die Kundschafft von dem HErrn Obrist
du Jardin
eingelauffen / daß
die Rebellen / so anfänglich seiner Postirung sich genähert / und ihn
dar=
in angreiffen wollen / auff vermerkte obige Bewegung / unverzüglich
wie=
der sich entfernet / und stehe dermalen der Ragoctzy / Berectzeny und Anton
Eßterhasy / gegen Müldau / zwey Meyl von Caschau / biß Jasso und
Me=
tzen=Saiffen außgebreitet / bey sich habend so viel regulirte Mannschafft /
als sie immer möglich zusammen treiben können; alldorten / nemlich bey
Jasso / man durch eine Käyserliche Partey die rebellische Feld=Wacht
angreiffen lassen; von welcher dann auch 9. Rebellen getödtet und etwas
Vieh zuruck gebracht worden; derer Rebellen Absehen solle seyn / ihr
Glück an ein=oder andern weit entlegenen Posten zu versuchen; weilen sie
doch sich nicht getrauen / Neuhäusel zuentsetzen / oder vor der Käyserlichen
Ar=
mee sich sehen zu lassen; sonsten habe auch ein andere Käyserliche
Hussa=
ren=Partey von Bressovitz auff eine rebellische kürtzlich gestossen / selbe
ge=
schlagen / und biß auff ein / so gefangen worden / getödtet; gedachter
Ge=
fangener habe so viel außzusagen gewust / daß / nebst dem sein Seyischen
Lieutenant Sebetzsky Ferentz / 5. andere niedergehauen worden. Eben
o=
bigen Tag wäre die gewisse Nachricht kommen / daß noch ein andere
Käy=
serliche Partey ein rebellische bey Putnock geschlagen / 50. Pferd erbeutet /
dann 7. Carabiner=Reuter gefangen / und 1. Obrist=Lieutenant / 1. Had=
nack von denen Carabinirern / samt vielen gemeinen Rebellen / todt
ge=
schossen.
Dienstag / den 16. September. Heut / in der frühe / haben Jhro
Käyserliche Majestät zu Lantzendorff in der Kirchen derer WW. EE.
PP
.
Franciscan
. der Andacht abgewartet / so dann in alldasigem Kloster das
Frühmal eingenommen / und nachdeme mit eine Hirsch=Pürst sich
belusti=
get.
Auß Polen / von dem 7. Septemb. Daß durch einen von Jhro Groß=
Czaarischen Majest. abgeschickten Currier bestättiget worden / daß der Feld=
Marschall Czeremetow mit noch etlich tausend Mann durch Littauen
in Polen kommen / und die in diesem Königreich befindliche Groß=Czaari=
sche Truppen commandiren werde. Die Littauische Völcker sollen
indes=
sen bey Dubiencka sich zusammen ziehen; wann aber die Kron=Truppen /
so bey Tarnoger sich gelagert / wieder auffbrechen sollen / stehe zu erwarten.
Bichow wäre nun völlig gesprenget / und von denen Groß=Czaarischen
Truppen / welche die Gräntzen von Moscau und Ukraine fleissig bewahren /
gäntzlich verlassen worden; ob aber dasige Jnwoner allda noch zu
verblei=
ben hätten / stehe zu erwarten.
Auß Neapel / von dem 26. Aug. Daß die durch das Ungewitter
jüngst zerstreüte Schiff sich wieder zusammengezogen / und ihren Weeg
auß Gaeta mit gutem Wind nach Catalonien genommen; von dar
mehr=
malen gute Zeitung wegen glücklichen Vortheilen / so Jhro Catholische Maj.
gegen die Feinde erhalten / zu jedermanns Freude eingeloffen.
Auß Livorno / von dem 29. Aug. Daß ein Frantzösis. Kapper zu
Por=
to Ferraio
ein Neapolitanische Galeotta / samt 80. Mann / eingebracht
habe.
Auß Rom / von dem 30. Aug. Daß die Ertz=Bruderschafft der
flo=
rentinischen Lands=Genossenschafft / von der Barmhertzigkeit genant / eine
zum Strick verdamte Person außgebetten / und / ihren Freyheiten gemäß /
in die Kirchen geführt.
Auß Genua / von dem 30. Aug. Daß allda ein Schiff auß
Palermo
eingeloffen / mit der Nachricht / wie daß man in Sicilien mit Verlangen
ein Alliirte Flotta erwarte / um Jhro Catholischen Majestät auch den
Gehorsam zuerweisen.
Auß Venedig / von dem 6. September. Daß die alldasige
angeord=
nete Rats=Versamlung die Stritt=Sache zwischen dem Hertzogen von
Loth=
ringen und dem Hertzogen von Guastalla / wegen der Mantuanischen
Erb=
schafft / zum Vorteil und Recht des Erstern den Außspruch gefasset.
Auß Spannien / von dem 18. Aug. Daß man zu Madrit / seithero den
27. Julii des Hertzogen von Anjou Reuterey zernichtet worden / täglich
von dem unglücklichen Erfolg betrübte Zeitungen erhalte / wegen Verlust
einiger Oerter / als
Balbastro, Huesca, Estadilla, Monzon
und anderer
Plä=
tzen; darinnen über 1200. Mann zu Kriegs=Gefangenen gemacht worden.
Auß Groß=Britannien / von dem 29. Aug. Daß zu Londen die
Zei=
tung / wie nemlich Jhro Catholische Maj. den Hertzog von Anjou den 27.
Julii geschlagen / und dessen Reuterey völlig zernichtet / grosse Freude
er=
wecket; Zu besagtem Londen solle in kurtzem das Parlement außeinander
gelassen / und ein anders außgeschrieben werden; auch giengen noch
im=
mer an dem Groß=Brittannischen Hoff einige Verenderungen unter den
Ministern und Generalen vor; mit der Versicherung / daß solches nichts
der allgemeinen Sach im Weeg legen solle.
Auß Holland / von dem 5. Septemb. Daß in dem Haag
verschiede=
ne Brieffe auß Franckreich eingeloffen; So die den 20. Aug. bey
Saragossa
,
in Arragonien / vorgefallene Schlacht / und den darin von Jhro
Catholi=
schen Maj. vollkommen erhaltenen Sieg bestättigen: welcher dem 37. Ar=
tickl derer Friedens=Præliminarien
vortheilig seyn dörffte.
Auß Flandern von dem 5. Sept. Daß zu Ryssel eine Menge Kriegs=
Gezeug zu einer Belagerung ankommen / und zu Bethune würden viele
Schiffe zu einer Schiff=Brucken zusammen gebracht; Der Villars stehe
noch in seinem alten Lager bey Altrecht; in Erwartung derer 8000. Mann /
welche von dem Obern=Rheinstrom unlängstens abgangen / und schon die
Sambre passiret; gedachter Villars solle von seinem König Ordre
erhal=
ten haben / 14. Regimenter zu Fuß / und 20. zu Pferd nacher Spannien
abzuschicken.
Auß Brabant / von dem 5. Septemb. Daß zu Brüssel 2. Squadro=
nen ankommen / um dasiger Orten / wegen der Streiffereyen des
Frantzö=
sischen Parteygänger Moulin / die Weege in Sicherheit zu setzen; die
Trup=
pen / so vor Bethune gewesen / habe man bereits nach denen Besatzungen
be=
ordret; über das sollen 20. Bataillonen von denen Alliirten Armeen über
die Schelde gesetzet haben / um ferners aufwerts zu gehen.
Von dem Maesstrom / vom 6. Septemb. Daß von Namur und
an=
dern Frantzösischen Orten verlaute / wie Königl. Ordre ergangen / einige /
und zwar die beste Mannschafft herauß zu ziehen / und solche nach des
Vil=
lars Armee zu schicken.
Von dem Obern=Rheinstrom / vom 9. Septemb. Daß von
Rhein=
felden die Nachricht kommen; wie daß der alldasige Kayserl. Commendant /
Herr Obrist Baron von Neuhof / jüngstens von dar eine Partey von 100.
Mann / unter dem Platz=Hauptmann Wieser / samt etlichen Schifflein /
so man auff Wägen geladen / außgeschicket; welche Partey so glücklich
ge=
wesen / daß sie unter den Stucken von Hünningen bey der Nacht übern
Rhein kommen / und in dem Sontgauer Dorff / Groß=Hünningen / oder
Neudorff genannt / so einem Frantzösischen Edlmann gehöre / den Mayr /
oder Vogt / der ein Mann von 30000. fl. reich / nebst noch 4. andern
Per=
sonen / abgeholet / und solche / als Gaißeln / wegen deren abgeforderten
Kriegs=Steuren glücklich zu gedachtem Rheinfelden eingebracht; bey
wel=
chem Streich / über den der Commendant zu Hünningen auff alle massen
mißvergnügt / der kürtzlich herüber getrettene Frantzösische Parteygänger /
Kampff / samt seinem Sergeanten / sich besonders wol gehalten.
Auß der Schweitz / von dem 7. September. Daß / Vermög Pariser
Brieffen / auch der
Duc de Noailles
von denen Miqueletten und regulirten
Truppen in Catalonien geschlagen worden; und wolle man zu Pariß die
Nachricht haben / daß die Alliirte gegen Madrit marschirten; in
Portu=
gall solle der
Marquis de Risbourg
die Belagerung vor
Braganza
auffgehoben /
und den Marsch nach Madrit genommen haben; dahin auch die
Portuge=
sische Truppen folgen wollen.
Von dem Elbstrom / vom 9. September. Daß auff die Dännische
Flotta / nebst andern / auch das Finnische Regiment eingeschifft worden / und
demnach ehestens von dorten was mehrers zuvernemmen seyn dörffte. Zu
Berlin habe man jüngst / wegen Abwendung der Seuche / ein Fast=Buß=
und Bet=Tag gehalten. Von Dreßden wäre der Czaarische Kron=Printz /
um ein=und andere Oerter in Sachsen zubesichtigen / abgereyset.
Ankunfft derer Hoch=und niedern Stands=Personen.
Den 14. September. 1710.
-
Kärntner=Thor. Herr Graf Dißmas von
Steinbeiß / Dom=Herr zu Seckau / komt
auß Steyermarckt / log. beym Herrn Ob=
rist Jägermaister. -
Schotten=Thor. Herr Kugler / Currier /
komt von Jhro Durchleucht / dem Herrn
Teutsch=Maister / aus Mayntz / log. im
schwartzen Rößl.
Den 15. Dito.
-
Rothen=Thurn. Herr Echwalt / Ritt=Mai=
ster vom Cusanischen Regiment / komt
von Breßlau / log. beym wilden Mann.
Den 16. Dito.
-
Herr Graf von Thierheim / komt von Lintz /
log. in seiner Behausung.
Lista deren Verehelichten in=und vor der Stadt.
Den 20. Julii 1710.
- Caspar Schwobada / mit Justina Machatin.
-
Barthlme Rauscher / mit Maria
Ringdor=
ferin.
Den 21. Dito.
-
Herr Ernst Henrich von Kappel / mit J.
Anna Maria Führerin. -
Wolfgang Johann Keysersperg / mit
Ma=
ria Constantia Stahlin.
Den 22. Dito.
- Simon Hammer / mit Clara Schönauerin.
-
Urban Fuchs / mit Maria Anna
Loyd=
storfferin.
-
Anton Schmid / mit Agnes Catharina
Rappin. - Philipp Greissinger / mit Rosina Ponritzerin.
- Andre Mittelhammer / mit Eva Primerin.
-
Herr Johann Adam Schwornitzky / mit
Jungfr. Maria Catharina Susanna
Kapplin. -
Joseph Ambrosy / Kays. Hartschier / mit
Margareth Rädlmayrin. -
Joseph Feuerstein / Schuster / mit Eva
Elisabeth Zwölfferin / Wittib. -
Wolffgang Adam Knoffler / mit Maria
Eli=
sabeth Lanstergerin.
Lista aller Verstorbenen in=und vor der Stadt.
Den 13. September 1710. starb
-
Dem Herrn Johann Vianini / Dienstboten
Amts=Amtmann / im Fruhwürtischen
Hauß / auff der Fischerstiegen / sein Kind
Josepha / alt 7. Wochen. -
Herr Frantz Tag / Burgerl. Handlsmann /
beyn 7. Körben / im Saillergäßl / alt 30. J. -
Frau Anna Sickhasin / Burgerl. Wittib /
im Motzischen Hauß / beym Stuben=
Thor / alt 68. Jahr. -
Dem Andre Crafftmayr / Gmainer Stadt=
Bau Ubergeher / im Gmainer=Stadt=
Hauß / im Tieffen=Graben / sein Weib
Elisabeth / alt 50. Jahr. -
Der Elisabeth N. ledigem Menschen / am
Rothen=Thurn / ihr Kind Joseph / alt
1. viertl Jahr.
-
Martin Wimer / Becker / zu Margarethen /
alt 50. Jahr. -
Dem Johann Gotzy / Laggey / in der
Roß=
au / sein Kind Lorentz / alt 10. Wochen. -
Dem Johann Zickadsey / am Neubau / sein
Kind Eva / alt 11. Tag. -
Dem Martin Jedessperger / Kutscher / auff
der Wyden / sein Kind Mathias / alt 5.
viertl Jahr. -
Dem Simon Moldapl / Kutscher / bey
Ma=
ria=Hülff / sein Kind Johann / alt 3. W. -
Dem Georg Hueber / Tagwercker / am
Neü=
stifft / sein Kind Francisca / alt 6. viertl J. -
Dem Simon Buechstaller / Tagwercker /
zu Nicklstorff / sein Weib Maria / alt 44. J. -
Stephan Hoffstetterer / im Krancken=Hauß /
alt 49. Jahr.
Den 14. Dito.
-
Georg Schidler / Burg. Bestand=Würth /
beym rothen Apffel / in der Singerstras=
sen / alt 36. Jahr. -
Dem Niclas Gottsan / Hofbefr. Zischma=
macher / im Palatinischen Hauß / in der
Wallerstrassen / sein K. Maria / alt 6. J. -
Dem Herrn Mathias Pincketzer / Burgerl.
Handlsmann / in der Leopoldstadt / sein
Kind Theresia / alt 2. Jahr. -
Dem Thomas Conrad / Zieglbrenmaister /
ausser der Wyden / sein K. Clara / alt 6. W. -
Mathias Koppensteiner / Blachenknecht /
im Stadt=Guet / alt 19. Jahr. -
Der Maria N. ledigem Menschen / zu
Gun=
dendorff / sein Kind Frantz / alt 1. halb J.
Den 15. Dito.
-
Herr Jacob Lidel / Burgerl. Handlsmann /
im Truckerischen Hauß / im Schulter=
gäßl / alt 56. Jahr. -
Dem Mathias Knoll / Burg. Wagner / im
Beltzlischen Hauß / auff der hochen Bru=
cken / sein Kind Joseph / alt 3. viertl J. -
Dem Johann Beimel / Laggey / im
Dilin=
gerischen Hauß / am Judenplatz / seine
zwey Kinder / Frantz / alt 3. Jahr / und
Theodor / alt 1. Jahr. -
Dem Johann Stubenvoll / Bott / in der
Leopoldstadt / sein Kind Philipp / alt 1.
halb Jahr. -
Dem Martin Haller / Wachtmaister / beym
Nußdorffer Linien=Thor / sein Kind Ma=
ria / alt 1. viertl Jahr. -
Dem Georg Pfeiffer / Brunmaister / in der
Roßau / sein Sohn Johann / alt 16. J. -
Barbara Kochin / Wittib / in der Roßau /
alt 88. Jahr. -
Dem Johann Seth / Dratzieher / am
Spitl=
berg / sein Kind Veronica / alt 4. Jahr. -
Balthasar Stummer / Spaliermacher / zu
Gundendorff / alt 60. Jahr. -
Dem Leopold Strecker / Geiger / am
Neü=
bau / sein Kind Barbara / alt 5. Jahr. -
Dem Frantz Hum / Sporer / in der
Joseph=
stadt / sein Kind Peter / alt 1. viertl J. -
Dem Johann Feldner / Maurergselln / bey
Maria Hülff / sein Kind Michael / alt
5 viertl Jahr.
-
Dem Johann Kreitter / Tagwercker / am
Liechten=Thal / sein Kind Anna / alt 8. T. - Elisabeth N. zu St. Marx / alt 4. Monat.
Den 16. Dito.
-
Dem (Titl) Herrn Egydi / Freyherrn von
Königs=Acker / Herrn der Herrschafften
Neüdorff und Möhlerstorff ꝛc. der Röm.
Kayserl. Majest. Hof Krammer=Rath / und
Jhro Majest. der Verwittibten Kayserin /
Obrist=Silber=Kammerern / sein Herr
Söhnl / Wilhelm / alt 16. Wochen. -
Dem Andre Keßler / Burgerl. Buchbinder /
im Frechischen Hauß / im Tieffen=Graben /
sein Kind Johann / alt 1. halb Jahr. -
Dem Anton Reiter / Gardi=Soldat / auff
der M⟨ünch⟩=Pastey / sein Kind Theresia /
alt 1. Tag. -
Dem Herrn Joseph Helbling / Ni. Oe.
Landschaffts Kantzley=Verwandten / am
Liechten=Thal / sein Frau Anna / alt 48. J. -
Dem Herrn Michael Schenck / gewesten
Hauptmann / bey Maria=Hülff / sein
Kind Johann / alt 8. Wochen. -
Dem Stephan Kienn / Burgerl. Fleckfieder /
untern Weißgärbern / sein Weib Ursula /
alt 56. Jahr. -
Dem Blasy Hoffer / Gardi=Corporaln / am
Neübau / sein K. Maria / alt 1. viertl J. -
Dem Peter Kegl / Gardi=Soldat / auff der
Wündmühl / sein Kind Georg / alt 1.
halb Jahr. -
Dem Barthlme Eisenhofer / Tantler / auff
der Wendlstadt / sein Weib Susanna /
alt 40. Jahr. -
Dem Martin Kirweger / Maurergselln / in
der Josephstadt / sein Kind Margareth /
alt 7. Jahr. -
Der Anna Kotioytzin / Wittib / in der
Wäringergassen / ihr K. Maria / alt 2. J. -
Wolffgang Perger / Zimmergsell / am Liechten=
Thal / alt 85. Jahr. -
Anna Schleglin / lediges Mensch / auff der
Wyden / alt 78. Jahr. -
Johann N. Tagwercker / am Liechten=Thal /
alt 30. Jahr. -
Johann Staffer / im Krancken=Hauß / alt
48. Jahr.
Accords=Puncten /
Welche / bey Ubergab der Stadt und Schloß
Bethune
,
von dasigem
Gouverneur, Mr. de Vauban
, General=Lieute=
nant derer Frantzösis. Armeen / vorgetragen / und
geschlos=
sen worden.
I
. ES solle die Römisch=Apostolisch=Catholische Religion bey ihrer freyen Ubung
gäntzlich gelassen werden / ohne / daß man daß geringste darinnen
ver=
endere / oder erneuere / viel weniger eine Kirch zu einer andern Glaubens=Ubung
an=
wende.
Die Religion wird in ihrem Stand verbleiben; und dieser Punct solle in
denen Accords=Articklen / so man mit der Stadt eingehen will / eingerichtet
werden.
II
. Es solle die Stadt / wie auch das Schloß denen Alliirten in Zeit von 8. Tagen /
von heut anzurechnen / im Fall entzwischen kein Hülff erfolget / eingeraumet werden.
Das Thor von St. Prix solle diesen Abend / als den 29. August. übergeben:
und die Besatzung Sonntags / den 31. August / außziehen / so dan nach St. Omer
begleitet werden.
III
. Es solle wehrender obbedungener Zeit ein Stillstand derer Waffen gehalten:
alle Feindseeligkeiten beederseits eingestellet: weder unterdessen von aussenher bey denen
Angrieffen etwas fortgeführet: noch darinnen zur Gegenwehr vorgenommen werden;
alles bey gutem Trauen und Glauben.
Jst verwilliget worden.
IV
. Es solle / wann die Stadt / nach Verfliessung obbenennter Tägen / nicht entsetzet
worden / ein Thor des Orts denen Alliirten eingeraumet: und / um aller Unordnung
zu steuren / das Haupt=Thor von Seiten der Stadt geschlossen bleiben / auch durch
eine Wacht von der Besatzung auß verwahret werden; damit kein Officier / noch
Ge=
meiner von denen Alliirten in die Stadt sich begeben möge.
Jst verwilliget / wie beym 2. Artickl; und es soll ein Gatter vorgezogen
werden; damit die Soldaten von denen Armeen nicht hinein können / biß die
Besatzung außgezogen.
V
. Es solle
Mr. de Vaubaun
, General=Lieutenant /
Mr. de Messain
, Königl. Lieute=
nant / die Majors, Ayde - Majors, die Hauptleute bey denen Thoren und Schleüssen / der
Herr von Rothe / Feld=Marschall bey der Königl. Armee / die Herren General=Briga=
dierer vom Fuß=Volck / alle Truppen zu Fuß und Pferd / niemand außgenommen /
samt allen ihren Officierern / bey dem Fuß=Volck / bey der Reuterey und denen
Dra=
gonern / so in der Besatzung liegen: wie auch alle andere Königl. Truppen / die in der
Stadt / und im Schloß zu Berthune eingeschlossen / oder auff Königl. Befelch hinein
ge=
schicket worden: die Kriegs=Commissarien / Befelchs=führende Officierer beym grossen
Geschütz / die Wachten bey denen Vorrats=Häusern / alle Stuckleut / Feuerwercker zu
Wasser und Land / die Minierer / nebst allen ihren vorgestelten Befelchshaberen / die
Jnge=
nieurs / so in diesem Ort sich auffgehalten / auff obbenannte Zeit durch das Thor am
Gestat / mit Gewehr und Bagaschy / Pferden und Fahrnussen / klingendem Spiel / fliegen=
den Fahnen / Kugel im Mund / brennenden Lunten / und jeglicher mit 20. Schuß
Pulf=
fer / 6. Stucken / zwey von 24. und zwey von 12. dann zwey von 8. Pfunden / und 2.
Mörsern / samt ihren Laffeten / und zu jeglichem derer auff 20. Schuß Pulffer und
Kuglen / ausziehen / und durch den kürtzesten Weeg / innerhalb ein / oder zwey Tagen /
nach
Arras
, oder Atrrcht / wann es nöhtig / begleitet: annebens allen diesen die
genug=
same Bedeckung mitgegeben werden.
Die Besatzung / samt allen in diesem Artickel benannt=und unbenannten
Officierern / solle Sonntags / den 31. dieses / mit allen Ehren=Zeichen / wie
beygefügt / mit 2. Stucken / 1. von. 6. das andere von 8. pfündigen Kuglen / und
Behörung auff 12 Schuß / außziehen / und ihr genugsame Bedeckung zur
Sicherheit verschafft werden.
VI
. Es sollen genugsame mit ihren Geschirren versehene Pferde auff Unkosten
de=
ren Alliirten herbeygeschafft werden / um das grobe Geschütz und die Kriegs=Not=
wendigkeiten nacher Atrecht abzuführen.
Man wird zu des groben Geschützes Abfuhr nacher St. Omer die
not=
wendige Pferde zur Hand stellen.
VII
. Es sollen die Zahl=Maistere bey denen Truppen / und Kriegs=Bau=Weesen / die
Kriegs Steuer=Einnemmere / die Verpachtere / samt ihren Nachgesetzten / die Spittal=Pro=
viant=und Post=Maistere / nebst ihren Untergebenen / die Leib=und Wund=Artze / Apo=
teckere / mit dero zugehörigen Arbeits=und Taglöhnern / auch ins gemein alle / so in
Königl. Diensten sich befinden / ohn alle Außnam / Erwehnt=oder Unerwehnte / mit der
Besatzung frey auß=und abziehen: Jedoch diejenige / so verrechnete Dienst versehen /
in dergleichen Aemter stehen: auch andere Kriegs=Beamte / welche in dasiger Stadt
wohnhafft sich nidergelassen / samt ihren Haußgenossenen / 6. Monat darin
verblei=
ben dörffen; damit sie Zeit haben / ihre Sachen zurichten / Haabschafften / Güter und
Fahrnussen hinweg zubringen / oder sonst nach Gefallen selbe zu veraüsseren; deswe=
gen dann ihnen von denen Alliirten die Paß=Brieffe / ohne Bezahlung / außgefolget /
oder die behörig=
〈…〉
here Begleitung mitgegeben werden solle / dieselbe an das nächst
gelegene Gräntz=Ort / welches selbe erwählen dörrfen / überkommen zu lassen.
Jst verwilliget auf drey Monat.
VIII
. Es sollen auff Unkosten derer Alliirten zu Auß=und Abführung der Bagaschy /
Fahrnussen / und Waaren / insonderheit was der Generalität / dem General=Staab / auch
allen Officierern und obbemeldten Personen angehörig / 60. jeder mit 4. Pferden
bespan=
te Wägen verschafft / und solche des Abends vor dem Außzug in dasige Stadt
ein=
geschickt werden.
Jst verwilliget auff 50. Wägen / deren jeglicher mit 4. Pferden bespannet /
so Morgen / den 30. dieses / in die Stadt einlangen werden.
IX
. Es sollen von denen Alliirten 8. verdeckte Wägen / deren jeder mit 4. Pferden
bespannet / ebenmässig des Abends vor dem Außzug in die Stadt verschafft werden /
und diese / samt der Besatzung / außziehen / ohne / daß die Alliirten / oder jemand
an=
ders / sich erkundigen dörffe / was darinnen / noch weniger solche / unter was Vorwand
es seyn kan / zu durchsuchen Macht haben.
Jst verwilliget auff 3. verdeckte Wägen.
X
. Es solle kein Soldat / Reuter / Dragoner / noch sonst jemand / so mit der
Be=
satzung außziehet / mit nichten angehalten / weniger auß dem Glied gezogen werden.
Jst verwilliget; jedoch die Uberläuffer außgeschlossen; denen Soldaten
un Reutern aber solle frey stehen / Dienste anzunemmen / und auß ihrem Glied
zu tretten.
XI
. Es solle niemand / der im Königl. Dienst stehet / noch eines solchen seine
Auß=
rüstungen / Schrifften / Waaren / weder wegen Schulden / weder wegen anderen Ursa=
chen / viel weniger deren Krancken / oder Verwundten ihre Haußgenossene / Bediente /
Pferde / und Haabschafften / unter einigem Vorwand / angehalten werden mögen.
Jst verwilliget; doch sollen sie deren Schulden halber Bürgschafft
stel=
len / wie dieses in besonderem Artickel ausgezeichnet wird.
XII
. Es sollen alle Officierer / Fußgänger / Reuter / Dragoner / Knechte / Bedien=
te / Untergebene und andere / so kranck / oder verwundt / also nicht im Stand wären /
mit der Besatzung abziehen zu können / biß zu ihrer völligen Genesung in der Stadt
Be=
thune in ihren Wohnungen / wie auch in denen Spittällern / darinnen sie anjetzo seynd /
verbleiben / dann solle ihnen Beth / Fahrnussen / Lebens=und Artzney=Mittlen / nach
Erfordernuß ihres Stands / auff Kosten deren Alliirten verschaffet: dieselbe in denen
Spit=
tallern auf Weiß und Manier / wie in denen Königlichen Spittällern sonsten solche
zu verpflegen die Gewohnheit ist / gehalten: nicht weniger die Commissarien / Leib=und
Wund=Artzten / Apoteckere / nebst übrigen Bedienten / und bey erwehnten Orten nötig
verordneten Personen / welche man in der Stadt zu Verpflegung derer Krancken und
Verwundten hinterlassen wird / wann selbe im Stand und zur Abreyß tüchtig / auff
Unkosten deren Alliirten / mit nötigen Gefährt=und Paß=Brieffen / doch ohne
Bezah=
lung / versehen: und mit sicherer Bedeckung nach Atrecht / oder einer andern ihnen
be=
liebigen Stadt / samt Knechten und Haabschafften / begleitet werden.
Jst verwilliget auff deroselben eygene Unkosten / jedoch die Ligerstatt
umsonst.
XIII
. Es solle der Besatzung erlaubt seyn / auß denen Vorrats=Häusern die
not=
wendige Unterhaltungs=Mittlen für die Officierer / Fuß=Volck / Reuter / und Dragoner
auff 2. Tag mit sich zunemmen / von dem Tag des Außzugs anzurechnen / wie
inglei=
chem für die Pferde / Hauß=genossene und Bagaschy: es solle der Verweeser des
Königl. Spittals all seinen Vorrat vor das Vieh und anderes zu seinem Bau=Weesen
behalten mögen; ohne derentwillen angefochten zuwerden / oder / daß ihm solches
un=
ter einigem Vorwand / wie diß geschehen könte / möge abgenommen werden.
Jst verwilliget auff 2. Tag nach dem Abzug das Proviant; was das Vieh
belanget / wird man ihnen das Jhrige lassen / was sie gekaufft und ihnen
eygens zugehörig.
XIV
. Es sollen die Weiber / Kinder / Hauß=Genossene derer Officieren und
Sol=
daten des Königs / wie auch seiner Alliirten Truppen / von was Stands dieselbe seynd:
eben auch die Weiber / Kinder / und Haußhaltungen derer / die in Königl. Diensten sich
auffhalten / was Stands diese seyn mögen / in dasiger Stadt verharren: oder
inner=
halb 6. Monaten sich von dar wegbegeben dörffen; welchen fals man ihnen die Paß=
Brieffe / ohne Bezahlung / von denen Alliirten ertheilen müsse.
Jst verwilliget auff 3. Monat.
XV. Es solle / wegen deren in solcher Stadt / oder alldasigen Vorstädten abgebrent=
und niedergerissenen Häusern / oder einiger Zeit / in wehrender Belagerung / zuge=
fügten Schadens halber / an dem König und seiner Armee keine Gutmachung
mö=
gen abgeforderet werden.
Jst verwilliget / sofern man sich nicht zur Bezahlung deßwegen
verbun=
den hat.
XVI
. Es sollen die in wehrendem diesen Krieg abgenommen / und denen Officieren /
oder Burgern behandlete Pferde nicht mögen wieder zuruck begehret werden.
Jst verwilliget.
XVII . Es sollen die Officierer / sowol vom General=Staab / als auch deren von
der Armee / des Fuß=Volcks / Reuterey / derer Dragonern; die Jngenieurs / Stuck=
Leut und Feuer=Wercker / benannt=und unbenannte / in der Stadt wohnende / innerhalb
6. Monaten ihre Sachen auß der Stadt bringen: oder verkauffen: und mit solchen /
nach gut Beduncken / wie ebenfals mit ihren Fahrnussen / Bagaschy / und Außrüstungen /
zuverfahren Fug und Macht haben; Welche Zeit derer 6. Monaten auch denen
an=
wesenden Officieren zu Verhandel=und Außführung ihrer Sachen / Fahrnussen / Ba=
gaschy und Rüstungen erlaubt seyn solle; worzu ihnen benötigte Paß=Brieffe / Wägen
und sichere Begleitungen von denen Alliirten auff ihre Unkosten sollen ertheilet: und dieselbe
in die nächste Stadt / die sie ihnen außerwählen / begleitet werden.
Jst verwilliget auff 3. Monat / die Wägen auff ihre Unkosten.
XVIII
. Es sollen die denen Königl. Truppen zugehörige Waaren / als
Kley=
der / Rüstungen / oder andere Sachen / sie seyen / was sie wollen / die sich Zeit
wehren=
der Belagerung in der Stadt befunden / in solche Frantzösische Städte / die man vor
Gut befinden wird / geführet: und ihnen Paß=Brieffe und Geleit / ohne Bezahlung /
von denen Alliirten innerhalb 2. Monaten gegeben werden
Jst verwilliget vor dasjenige / was denen Truppen zuständig; die
Wägen auff ihre Unkosten.
XIX
. Es solle niemand von der Königl. Besatzung / Kriegs=Staats=oder
Kam=
mer=Bedienten / ohne Außschlüssung eintziger Person / Königlicher Schulden
halber / oder sonst einiger Ursach wegen / angefochten / noch angehalten: Sondern
mit der Besatzung gantz sicher außziehen / und unter wahren Trauer und Glauben
nacher Atrecht begleitet werden.
Jst verwilliget; doch sollen Geiselen wegen der Gutmachung in der
Stadt zuruck verbleiben.
XX
. Es solle erlaubt seyn / sobald der Accord unterzeichnet / einen Officier eigens
an den König: und dann einen zu der Armee abzusenden; um dessen / was
vorbey=
gangen / Bericht abzustatten / auch jeglichen auß diesen / sowol zu der dahin Reyß /
als zu der Wiederkunfft / Paß=Brieffe und sicher Geleit gegeben werden.
Jst verwilliget / wann das Thor wird eingeraumet seyn.
XXII
. Es sollen die Geißelen / welche von ein=und anderem Theil / zur Vollziehung
gegenwärtiger Accords=Articklen / gegeben worden / wann alles gäntzlich vollbracht
seyn wird / wieder zuruck gegeben / und solche auff keinerley Art / noch Weiß
angehal=
ten werden.
Jst verwilliget.
XXII
. Es sollen alle Burger und Stadts=Jnnwonere / Frantzosen / oder andere /
beederley Geschlechts / was Stands / oder Würdens solche auch seynd / in dasiger Stadt
verbleiben: oder in 3. Monaten / samt ihren Leuten und Sachen / von dar hinweg: und
an andere Ort / wo es ihnen beliebt / sich begeben mögen; ohne / daß man ihnen
einige Beunruhigung in ihrem Handel und Wandel / oder Verrichtungen auff
eini=
derley Weiß zufügen dörffe / auch hierzu denenselben die notwendige Salve=Gardien
und Paß=Brieffe ohne Bezahlung zugestellet werden.
Jst verwilliget.
XXIII
. Es sollen alle
Contracten
und Verbindnüssen / so zwischen denen
Frantzo=
sen und denen Burgern dasiger Stadt errichtet worden / von einem / als dem andern
Theil treulich und nach ihrem Jnhalt vollzogen werden.
Hierauff kan kein Antwort erfolgen / biß man bey dem Stadt=Rath und
der Burgerschafft sich deßwegen erkündiget.
XXIV
. Es sollen alle in der Stadt wonende / und nicht zur Besatzung gehörige /
samt ihren Haußgenossenen / Bedienten und Außrüstungen / drey Monat / allda ihre
Sachen zu schlichten / und ihre Waaren außzuführen / verbleiben mögen; nach welcher
Zeit ihnen Paß=Brieffe / und sichere Begleitung / ohne Bezahlung / biß an eine an unsern
Gräntzen gelegene / ihnen beliebige Stadt / mitgegeben werden.
Jst verwilliget.
XXV
. Es sollen alle zur Besatzung gehörige und andere / so auff Befelch in diese Stadt
sich werffen wollen / aber gefangen genommene Officierer wieder auff freyen Fuß
gestellet: und / was die Officierer / Fuß=Volck / Reuter / und Dragoner anbetrifft /
welche in wehrender Belagerung gefangen worden / Mann vor Mann / Stand vor
Stand / beeder Seits außgewechslet werden; da nun nicht viel Officierer / oder Soldaten
vorhanden / so außgetauschet werden könnten / solle solches mit anderwerts
Gefange=
nen beschehen.
Jst verwilliget.
XXVI
. Es solle die Stadt / deroselben Rath / Aemter / und ordentliche Gerichter /
alle Burger und Jnwoner / gesamt und sonders / bey all ihren Ehren=Stellen / Aemtern /
Gerechtsamen / Privilegien / Befreyungen / Einkünfften / Vorzügen / Verrichtungen /
Würden und Freyheiten / wie sie solche genossen / und noch geniessen / beschützet und
er=
halten werden.
Solches will man mit dem Stadt=Rath außfündig machen.
XXVII
. Es solle nach Fertigung dieses Accords erlaubt seyn / einen Officier mit 4.
Dragonern nacher
Aire
und
St. Omer
abzuschicken / die Reuter=und Dragoner=Pferde
dieser Besatzung abzuholen / wie auch die Pferde / welche die Hr. Brigadiers / Obristen /
und Officierer des Fuß=Volcks / Reuterey / Dragonern und Anderer / die vor der
Bela=
gerung in die Stadt geschickt worden / nebst denen Reutern / Dragonern und Knechten /
die darbey seynd; Zu dem Ende solle zum Abmarsch ermeldter Officierer / Dragonern / wie
auch zur Widerkehrung derselben mit allen Pferden / Reutern / Dragonern / und
Knech=
ten dasiger Besatzung / von denen Alliirten ein Paß=Brieff und sicheres Geleyt
mitge=
geben werden.
Jst Abgeschlagen.
XXVIII
. Es solle denen Vestungs=Bau=Maistern / samt ihren Zugegebenen und
Bedienten / welche nicht mit der Besatzung außziehen / noch ihre Sachen abführen
kön=
nen / 6. Monat in der Stadt Bethune zu verbleiben / erlaubt seyn / damit sie ihre
Sachen verkauffen / die Waaren / Zu=und Außrüstung / so sie zum Bau in Vorrat
verschafft / hinwegbringen mögen / und ihnen nach verflossener Zeit die Paß=Brieffe / oh=
ne Bezahlung / von denen Alliirten hierzu ertheilet werden / sich in eine ihnen anständige
Stadt zu begeben.
Jst verwilliget auff drey Monat / was ihre Person anbetrifft / und das /
was ihnen rechtmässig zuständig.
Geschehen zu Bethune / den 29. Aug. 1710. | Vauban .
I.
Sollen / zur Sicherheit der Bezahlung derer von Seiten Seiner
Allerchristlich=
sten Majestät gemachten Schulden / genugsame Geißlen in der Stadt gelassen
werden / und diese so lang verbleiben / biß solche Schulden völlig abgeführet / auch
das Getrayd / Vieh und andere Sachen / die sie in der Stadt und auff dem Land
hin=
weggenommen / bezahlet seyn werden.
Jst verwilliget / und zu solchem Ende solle
Mr. Lambert
, Königl. Rath und
Kriegs=
Commissarius
, in gemeldter Stadt zuruck gelassen werden.
Unterzeichnet | Vauban .
II
. Es sollen die Schlüssel zu benen Vorraths=Häusern zum Proviant und Kriegs=
Gezeug außgehändiget: denen jenigen / so man darzu verordnen wird / eine genaue
Ver=
zeichnuß überreichet: auch alle Minen / die sich darinnen befinden mögten / denensel=
ben treulich und ohne Gefährde angezeiget werden.
Jst verwilliget; dieses wird mit wahrer Treu und Glauben beschehen /
und / auff daß durch grosse Zahl keine Unordnung sich ereygne / solle man nur
3. Personen / dieses zu verrichten / aufftragen. |
Vauban.
III
. Weil man verwilliget hat / daß die jenige / die sich auß Bethune in Franckreich
begeben wollen / frey mit ihren Waaren abziehen mögen; als verlanget man
hinwie=
derum / daß die jenige / so in Bethune bleiben / die Waaren und Forderungen / so diese
in Franckreich haben / solche ohne einige Verhindernuß ab=und einholen können / wor=
zu ihnen aller Vorschub und Hülff von Seiten Frankreichs geleistet werden solle.
Jst verwilliget / wann die Waaren und Anforderungen ihnen rechtmässig
zugehören. |
Vauban.
IV
. Es sollen / zu Vollziehung des
XI
. Artickels / die Proviant=Personen / ihre
Schul=
den zu bezahlen / bey Straff angehalten werden / oder sattsame Versicherung zu
stel=
len verbunden seyn.
Jst verwilliget.
Weil man verhoffte / es werde der 27. Artickl bey Abholung derer Pferden und
Auß=
rüstungen / die zu St. Omer sich befinden / verwilliget werden / solches aber nicht
ge=
schehen / so verlangt man darvor 50. Wägen / jeden mie 4. Pferden bespannet / zur
Abfüh=
rung deren Verwundten und Krancken dasiger Besatzung. |
Vauban.
Geschehen zu Bethune / den 29. August. 1710.
Printz Eugenius von Savoyen. | Hertzog von Marleborough .
W. Hoost. J. Tollius. P. F. Vegelin van Claerbergen. N. Pesters. W. Wichters.
Continuatio Diarii
von denen beyden Alliirten Armeen / unter
Jhro Röm. Kays. Maj. General Lieutenant / Jhro Hochfürstliche
Printzen Eugeni von Savoyen ꝛc. und Jhro Groß=Brittannischen Majestät
General=
Capitain
, Milord Duc de Marleborough, &c.
Auß dem Feld=Lager / bey Cote , vom 30. August. bis 2. Septemb. 1710.
DEn 30. und 31. August. ware weder unser / noch Feindlicher Seits nichts anders
vorgangen / als / daß / nach dem getroffenen und hierbeyfolgenden Accord / die
Frantzösische Besatzung auß
Bethune
heut ihren Abzug genommen / und nacher S.
Omer
fortgezogen ware; welche ungefehr annoch in 1400. Mann bestanden.
Den 1. September wurde beschlossen / nachdeme die Lauff=Gräben von
Bethune
wieder eingerissen / und die nötige Außbesserungen an der Festung vorzunemmen die
Anordnung außgestellet worden / daß man mit denen Armeen eine Bewegung machen
wolle; zu welchem Ende bey der Parola der Auffbruch auff morgen angesagt / und
befohlen wurde / daß noch heut alle schwere und fahrende Bagaschy auß dem Lager
auffbrechen / und sich auff eine gewisse Anhöhe / hinter
Rebreuve,
bey
Houdain,
ver=
sammlen solle.
Den 2. Dito. Nach dem gestrigen Befehl / und anderen / zu Sicherstellung des Marsch /
außgestelten Veranstaltungen / brachen die beede Armeen heute / samt dem Tag /
auff / und marschirten in die Gegend
Lillier
und
Cote
, woselbsten man sich lagerte;
der Feind schickte zwar verschiedene Parteyen nach / weil sie sich aber nicht näheren
dörffen / kamen 5. biß 6. Officierer / unsern Marsch zuverkundschafften; von welchem
die Hussaren 4. Gefangene einbrachten.