CUM PRIV
S CÆS MAY
Wienn / vom 11. biß 13. December / 1709.
MJttwoch / den 11. December. Nebst Jhro Käyserl. und Königl.
Majest. Erklärung / so über die beede Häupter derer Rebellen / den
Frantz Ragotzi und Niclas Bercseny / dann diejenige / welche der
Rebellion halßstärrig anfangen / unlängstens ergangen / haben auch Jhro
Durchleucht. Eminentz / der Herr Cardinal von Sachsenzeitz / als Primas
des Königreich Hungarn / an die alldorten befindliche / und der
schändli=
chen Rebellion anhängige Geistliche kürtzlich das hierbeygehender Befehl=
Schreiben / samt Jhrer Päbstlichen Heiligkeit Brieff / abgehen lassen; ver=
mög dessen / besagten Geistlichen / bey Verlust ihrer Würden / Einkünff=
ten und Pfründen ꝛc. von gedachter Rebellion / innerhalb gewisser 4. Wochen /
auff alle Weiß abzustehen / mit dem schärffesten gebotten wird.
Heute kame von Sziget / mit Brieffen / unterm 24. November / die
Nachricht / daß / auff Veranlassung dasigen Kayserl. Commendanten / Herrn
General Feld Marschalln / Grafen von Huyn / gleich des Tags darauff /
als der Herr Ober=Capitain Schrantz den 11. Dito offentlich vorgestellet
worden / selbiger / mit Zuziehung des Stadt=und Heyducken=Capitains /
Herrn Andreas Höchers / und 200. Mann zu Pferd und Fuß / auff einige
Rebellische Werb Parteyen außgangen / und / nachdeme von gedachtem Hrn.
Ober=Capitain so von 3. solche Parteyen / theils zu 60. und theils zu 80. Köpff
starck / verjaget und zerstreuet / auch im Nachsetzen einige getödet worden / auff
die vierdte 9. starcke Meil von Sziget am blatten See unversehens gestossen /
diese überfallen / viele niedergemacht / und / ungeachtet der grausamen Kälte /
auch sehr abgematteten Pferden und Leuten / gleichwolen noch derer Partey=
Führer einen von dem Kisfaludi Lasloischen Regiment / einen hartnäckigen
Rebellen / als Hadnack / nebst noch 11. andern von des Balog=Adam
zu=
sammen geklaubten / und ansehentlichen Leuten / gefangen bekommen / sodann
mit diesen / samt 19. erbeuteten Pferden / mit Sattl und Zeug / Gewehr
und andern Fahrnussen / den 20. Dito glücklich zu gemeldtem Sziget
einge=
bracht; wordurch also derer Rebellische=streiffenden Werb=Parteyen
vor=
gehabte Zusammenstossung zertrennet worden.
Dito wurde mit Brieffen / unterm 6. November / auß
Constanti=
nopel gemeldet; daß alldort jüngstens der Capitan Bassa mit denen
Türckischen Kriegs=Schiffen zuruck kommen / so ein Livornesisches Schiff
mit Frantzösischen Flaggen / wie auch ein Maltesisches in dem Haven von
Morea hinweg genommenes Schiff zur Beute mitgebracht; darauff sich
über hundert Christliche Sclaven befunden; von welchen alsobalden 48.
in die Gefängnuß geschmissen worden; unter denen ein Priester / nebst
ei=
nem vornemmen Officier / samt einem Secretari / gewesen; besagter
Ca=
pitan Bassa habe nachdeme von der Ottomanischen Pforten den Befelch
erhalten / so viel immer möglich / die Außrüstung zur See zu beschleinigen;
als daran Tag und Nacht gearbeitet werde; damit die Kriegs=und
ande=
re Schiffe auff das längste gegen den Anfang des Mertz fertig seyn
mö=
gen.
Donnerstag / den 12. Decemb. Heute langte der Herr Baron
Gilla=
ny / Obrist=Lieutenant vom Naidastischen Regiment / auß Hungarn dahier
an; von dannen / nemlich von Tyrnau / mit Brieffen / unterm 8. Decemb. ge=
meldet worden / daß man alldort die Kundschafft erhalten / daß jüngstens auß
Neuhäusel ein starcke rebellischer Partey gangen / welche einen Käyserl. Fur=
rier / und 4. Mann / 2. grosse Paquet Brieffen bey sich habend=und
auß den Bergstätten kommende / auffgefangen / auch mit sich
nachgedach=
tem Neuhäusel geführet.
Freytag / den 13. December. Heute wurde bey dem gesamten
Kay=
serlichen Hoff Jhrer Majestät / der verwittibten Kayserin / ältesten Ertz=Her=
tzogin / der Durchleuchtigsten Frauen / Frauen Maria Elisabetha / Geburts=
Tag mit Ablegung der gewöhnlichen Glückwünschung begangen; dabey
alles / sonderlich die Damen / wegen der annoch wehrenden Traur / in
schwartzem Sammet / mit den kostbaresten Steinen gezieret / erschienen;
allerhöchst besagte Kayserliche Majestät / samt Dero Durchleuchtigsten
jun=
gen Herrschafft / begaben Sich Vormittags in eine allhiesiger Vorstätten /
auff der Widen genannt / zu denen W. W. E. E. P. P. Paulanern / und
wohneten allda der Andacht ab; nachdeme aber hatten bey deroselben beede
Regierende Kayserliche Majestäten / nebst denen Durchleucht. Hertzogen
von Lohtringen / das Mittagmal eingenommen.
Eodem ware der Herr General Graf Naydasti / von Stein am Anger /
und der Herr Obrist / Baron von Brickenthal / Commendant zu Raab / in
Hungarn / dahier ankommen; von dar / nemlich von Stul=Weissenburg / mit
Brieffen von dem 30. November / geschrieben worden; daß man vonder
all=
dort befindlichen Teutschen und Hungarischen Reutterey einige Mannschafft
außrucken lassen / um noch zu einer anderen zustossen / und gesamter
Hand dem Anton Eßterhaßi nachzusetzen / so dann zu sehen / ihme die
Ubersetzung zu verhinderen; allein es wäre besagter Eßterhaßi gemeldter
Mannschafft schon entwischet gewesen; sonsten aber wolle verlauten / daß
der Szekeres, mit 100. Pferden / wie auch noch anderer Mannschafft / wiede=
rum zuruckgangen seye.
Dito wurde auß den Bergstätten / mit Brieffen / von dem 28.
November / berichtet / daß alldorten die Kundschafft eingeloffen / als ob der
Daniel Eßterhaßi gesucht / mit 800. Pferden durchzubrechen / und in
Neu=
häusel sich zu werffen / so dann allda die Commendanten=Stell / die ihme
der Bercseny schon längst aufgetragen / einsmals anzutretten / und den
darinnen / auß Mangel Geld und Brods / wie auch Mundirung / ent=
standenen Lärmen etwas zu stillen; allein man habe Käyserl. Seiten / auff
allen Postirungen solche Anstalten vorgekehret / daß ihme / Eßterhaßi / un=
möglich fallen dörffte / sein Vorhaben zu bewerckstelligen.
Jtem vernamme man von Waitzen / mit Brieffen unterm 28. No=
vember; Daß alldort die Bestättigung gebracht worden / daß der
comman=
dierende General=Feld=Marschall / Herr Graf von Heyster / die
Rebel=
len / welche 16000. Mann starck gewesen / unweit Rosenau / mehrmalen
glücklich geschlagen hätte; so habe man auch Nachricht / daß die
Rebel=
len jüngstens Hatvann völlig / biß auff die Kirch und das Würtshauß / ab=
gebrennet / daraufhin sich nach Arraksalosch begeben / allda dieselbe auch
noch stehen sollen; sie streiten aber fast täglich auff allen Dorffschaften
herum / und führeten bald jene Personen / so ehedessen bey ihnen
gedie=
net / mit sich / bald aber raubeten ihnen jene die Haabschafften und kehreten so
fort wieder zu ihrem Schwarm.
Ferner ist allhier eine verheyratete Weibs=Person / Namens Ursula N
25. Jahr alt / auß dem Saltzburger=Land gebürtig / um willen selbige nicht
allein zu Salzburg und Braunau / in Bayrn /schon vor etlichen Jahren /
wegen verübten Diebstalen / im Arrest gelegen / und denen Land=Gerichtern
verwiesen / sondern auch allhier noch / 1704. auch Dieberey halber / mit einem
Schilling abgefertiget / und des gantzen Lands Oesterreich verwiesen
wor=
den / jedannoch sich nicht gebessert / und sich nicht allein Urphedbrüchig
allhier wieder betretten /sondern auch / nebst ihrem an sich gezogenen Anhang /
dem s. v. Stelen weiters nachgezogen / und namhafte s. v. Diebstal
ver=
übet / andern / zum Beyspiel und Abscheu / mit dem Schwerd auff dem
Rabenstein hingerichtet worden.
Auß
)( 2
Auß Pohlen / von dem 6. December. Daß / vermög Brieffen auß
Mie=
tau / Jhro Groß=Czaarische Majestät alldorten jüngstens angelanget /
und von dar / nach etlichen Tagen / die Reyß in das Laager vor Riga
fortgese=
tzet; auß welcher Stadt / bey dero daselbstigen Anlangung / einige Abgeordnete
alsobald sich eingefunden.
Auß Neapel / von dem 19. November. Daß jüngstens ein
Neapoli=
tanisches Fahrzeug / St. Joseph genannt / nebst 2. Tartanen / ein
Frantzö=
sisches mit 18. Stucken besetztes / und reich beladenes Kauffardey=Schiff /
auch 2. Genueser Tartanen / so Trayd zuführen wollen / bey Faro di
Messi=
na hinweg genommen / und zu Reggio glücklich eingebracht.
Auß Livorno / von dem 22. November. Daß ein Genueser Schiff
auß Marsillien eingeloffen; mit welchem man vernommen / daß ein
Fran=
tzösischen Kapper ein auß Lissabon fahrendes Schiff / den Weysen Salomon /
zu gedachtem Marsillien eingebracht; allda eben auch 2. mit Schiff=Holtz.
beladene Fahrzeuge ein Englisches und ein Catalonisches / die mit Früchten
beladen gewesen / zur Beute mit sich nach Hauß geführet. Hingegen wäre
ein Englisches Schiff / so zwey Frantzösische mit Trayd beladene Schiff
er=
beutet / von Monastero / auß der Barbarey / kommen; mitbringend / Brieffe
von Susa unterm 17. October erhalten zuhaben; nebst der Zeitung / daß
zu Tripoli ein Venetianisches auß Alexandria nach Hauß wollendes Schiff
eingebracht worden; welches etlich Reysende Türcken auff sich gehabt /
und diese / als die Christen ihrer Andacht abgewartet / die Schiffer
unver=
muthet überfallen / die Venetianer alle ermordet / sodann das Schiff zu
Tripoli eingebracht; allein der alldortige Bey habe solches nicht / als
Beu=
te / einziehen wollen / biß er den Befehl auß Constantinopel zuvor erhalten;
als dahin es berichtet worden.
Auß Rom / von dem 23. Novemb. Daß die Frantzosen an dem Hof zu
Madrit sich noch immer entschuldigen mit deme / was geschehen / seye nicht
gemeint / um die Gemeinschafft mit Rom / noch weniger die Geistliche
Ein=
künfften zu hemmen; sondern nur Obacht zu haben / damit in denen
Brieffwechslungen nichts wider jetzige Regierung zu gedachtem Madrit
enthalten seyn mögte. Wegen Vergebung einiger Geistlichen Pfründen
im Königreich Neapel wolle sich eine kleine Schwürigkeit erregen; indeme
verlangt werde / daß solche an gebohrne Neapolitaner der Römische
Hofver=
leyhen solle.
Auß Genua / von dem 23. November. Daß von dar zwey Galeeren
von des Duca di Tursis Squadra / mit Seyden auß Messina seeglende / nach
Livorno abgefahren.
Auß Venedig / von dem 30. November. Daß man daselbst mit
An=
kunft eines Fahrzeuge / auß Ancona vernommen / daß allda durch Un=
vorsichtigkeit das Schiff=Hauß / samt dem Comœdie=Hauß / nebst noch
an=
dern daran gelegenen Häusern / im Rauch auffgangen.
Auß Portugall / von dem 8. November. Daß man zu Lissabon den
4. Dito den Namens=Tag Jhro Catholischen Majestät / Carl des Dritten /
Königs in Spannien / auff das herrlichst begangen; an welchem Tag des
Abends ein Spannische Comœdi / in Gegenwart beeder Königl. Maje=
stäten / und des gantzen Königlichen Hauß / wäre gehalten worden; auch
hätten nachdeme höchst=besagte Königl. Majestäten zusammen gespeyset.
Sonsten wäre zu besagtem Lissabon der Marches de Fronteira zuruck
kom=
men; indeme der Feldzug sich geendiget / und die beederseitige Truppen die
Winter=Quartier bezohen.
Auß Spannien / von dem 11. November. Daß man zu Madrit gern
gesehen / daß die Alliirte Truppen in die Winter=Quartier gangen / ohne
was ferners gegen Arragonien vorzunemmen; Jndessen / wie auß
Roussil=
lon verlaute / wäre alldorten der Duc de Noailles / mit seiner Frantzösischen
Mannschafft auß Catalonien auch wieder angelangt / um die Winter=
Quartier zugeniessen.
Auß Groß=Brittannien / von dem 26. November. Daß eben
selbi=
gen Tag in dem Pallast zu West=Münster das Parlament sich wieder
ver=
samlet; bey welcher Versamlung Jhro Groß=Brittannische Majest. an
die beede Häuser eine fürtreffliche Anrede gehalten. Sonsten wären jüngst
auff der Tems 30. Englische Schiff mit reicher Ladung auß Barbados
an=
kommen.
Auß Holland / von dem 3. November. Daß in dem Haag verlaute /
als ob der Graf von Bergeick / bey seiner Zuruckkunfft von Pariß zu
Na=
mur / nach besagtem Haag gehen solle / unter dem Vorwand / alldorten sich
von den Schulden / mit welchen er sich bey dem Accord von Mons beladen /
wider frey zumachen.
Auß Brabant / von dem 3. December. Daß der geweste Churfürst
auß Bayern von Pariß zu Namur wieder zuruck / zwar mit guter
Vertrö=
stung aber ohne Geld / sich eingefunden
Von dem Nieder=Rheinstrom / von dem 5. December. Daß weilen
die Frantzosen die Posten Mortaigne und St. Ammand überfallen / und
ein=
genommen; als sollen von den Besatzungen zu Ryssel / Cortricht und Gent /
wie auch auß andern Orten einige Truppen beordert werden / gedachte
Frantzosen wieder hinauß zutreiben.
Von dem Maynstrom / vom 7. December. Daß alldorten alles voller
Soldaten wimmle / welche / ihre Winterquartiren zubeziehen / beschäfftiget;
auch verfügten sich viele Generals=Personen wieder nach ihrem Vatterland.
Auß der Schweitz / von dem 5. December. Daß man alldorten bedacht /
damit die Pest / so nicht allein Burgund / sondern auch Languedoc
ange=
stecket / ebenfalls nicht einschleichen möge. An dem Frantzösischen Hoff /
alldorten der Villars / Duc de Harcourt, und Duc de Noailles noch einen
Feldzug rathen / seye man mit aller Macht bedacht / sich darzu gefast zu
machen.
Von dem Elbstrom / vom 1. December. Daß man zu Koppenhagen /
allda man kürtzlich ein Schwedisches Schiff mit der Ladung von 20000.
Reichs=Thaler wert auffgebracht / bißhero beschäfftiget gewesen / das grobe
Geschütz nach Schonen zu überbringen / von dorten verlauten wollen /
daß unterschiedliche Parteyen alldasiger Orten ausgeschicket worden / hät=
ten aber weit und breit keine Schweden angetroffen; ausser bey
Christian=
stadt / allda selbst der Schwedische General Steinbock mit ungefehr 3000.
Mann gestanden / um Bleckingen / mithin den Weeg nach Carlskron /
zu bedecken; von dannen weilen der Ruff kommen; daß in dem alldasigen
Haven die Schwedische Flotta sich befinde / um gegen Dännemarck
auß=
zulaufen; als sollen dahin 18. Dännische Kriegs=Schiffe / 4. Fregatten
und so viel bombardier=Galliotten beordret werden / gedachten Haven
zu bombardieren. Von Stralsund wäre Zeitung eingeloffen / als ob
ein Dännisches Ost=Jndisches Schiff mit reicher Ladung nach Gottenburg
geführt worden. Zu Hamburg / alldort der Käyserliche Gesandte / Herr
Graf von Schönborn / wieder zuruck kommen / wäre der General
Wel=
ling angelangt / und solle allda der General Krassau gantz
unbe=
kannt sich aufhalten. Zu Berlin / alwo man einen Bett=Buß und Danck=
Tag / wegen Jhro Königlichen Majestät und dero Kron=Printzen glücklicher
Zuruckkunfft / gehalten / wären 50. Stuck und 10. Mörser / so in
Schwe=
den gegossen worden / auff einmal ankommen; Jn Sachsen würden bey
Anwesenheit Jhro Majestät / König Augustus / grosse Anstalten gemacht /
einige hohe Personen / so zu Dreßden erwartet wurden / auff das herzlichst
zu bewürthen.
Den 10. December 1709.
- Schotten=Thor. Herr Obrist von Becker / komt
von Olmütz / log. beym guldnen Ochsen.
Den 11. Dito.
- er Graf Hallweil / komt aus Böhmen /
log. im Rosenbergischen Hauß.
Den 12. Dito.
- Karntner=Thor. Herr Graf Anton Erdödy /
komt von Preßburg / log. in seinem
Hauß. - Herr Baron Gillany / Obrist=Wachtmeister
vom Naidastischen Regiment / komt von
- Preßburg / log im guldnen Apfel.
- Ein Currier / komt von Venedig / geht
gleich nach Hoff.
Den 13. Dito
- Herr Graf Begard / komt von Barcellona /
log. im Castelbartischen Hauß. - Herr General Graf Nadasti. / komt von
Stein dem Anger / log im Wilden Mann. - Herr Baron von Brickenthal / Commen=
dant zu Raab / komt von dannen / log.
im wilden Mann.
Den 18. November 1709.
- Dem Peter Part / Kays. Kutscher / und
Elisabetha sein Ehew. ihr S. Johann
Andreas. - Dem Herrn Zacharias Braun / und
Ca=
tharina sein. Ehefr. ihr S. Zacharias
Martin. - Dem Herrn Frantz Schmider / und Maria
Anna sein. Ehefr. ihr T. Susanna Mar=
gareth. - Dem Johann Leopold Meninger / und
Margareth sein. Ehew. ihr S. Johann
Michael Ludwig. - Dem Johann Michael Gumerdinger / und
Anna Maria sein. Ehew. ihr S. Chri=
stoph Joseph. - Dem Johann Jmmel / und Helena sein.
Ehew. ihr T. Maria Catharina. - Dem Gregor Fischer / und Maria sein.
Ehew. ihr T. Maria Elisabeth Theresia. - Dem Herrn Ferdinand Dillmann / der R. K.
M. Thabor=Mauth Gegenhandler / und
Anna Maria sein. Haußfr. ihr S. Adal=
bert Johann Sebastian.
Den 19. Dito.
- Dem Johann Wollff Fuchs / und Maria
Rosina sein. Ehew. ihr T. Maria Elisa=
betha Antonia. - Dem Johann Carl Hueber / und Maria
Sabina sein. Ehew. ihr T. Maria Elis=
abetha. - Dem Bernhard Lang / und Elisabetha sein
Ehew. ihr T. Theresia Elisabetha.
- Dem Johann Peter Perger / und Maria
Theresia sein Ehew. ihr T. Maria Elisa=
betha. - Dem Joseph Lichtensteiner / und
Cathari=
na sein Ehew. ihr T. Anna Barbara. - Ein Armes Kind / Johann Joseph
Zebe=
deus. - Dem Michael Erdel / und Maria sein
Ehew. ihr S. Anton Johann.
Den 20. Dito
- Dem (Titl) Herrn Carl Joseph von
Tho=
masi / der R. K. M. Ni. Oe. Reg. Rath /
und seiner Frauen Gemahlin (Titl)
Frauen Maria Aloysia Josepha / Ge=
bohrner Freyin von Löwenthurn / ihr
Fräule T. Maria Josepha Polixena. - Dem Philipp Poschinger Hauer / und
Bar=
bara sein. Ehew. ihr. S. Andreas. - Dem Johann Simon Neuberg / Peruquen=
macher / und Maria Christina sein.
Ehew. ihr T. Anna Elisabeth. - Dem Felix Anton Taralcani / und
Ma=
ria Anna sein. Ehew. ihr S. Felix An=
ton. - Dem Frantz Ludwig Neiglenmair / Messer=
schmid / und Sophia sein. Ehew. ihr S.
Frantz Ludwig. - Dem Johann Georg Strauß / und Anna
Christina sein. Ehew. ihr T. Maria Elisa=
beth Johanna. - Dem Herrn Johann Georg Solide / und
Anna Maria sein. Haußfr. ihr S. Frantz
Mathias.
Den 11. December 1709. starb
- Dem Herrn Christian De Eger, Kayserl.
Stadt Gardi Hauptmann / beym gul=
denen Brunn / am Kohlmarckt / sein Frau
Agnes / alt 32. Jahr. - Herr Johann von Hoy/ Kays. Hof=Kammer
dienner / im Heydenreichischen Hauß /
am alten Fleischmarckt / alt 45. Jahr. - Dem Johann Schmid / Burgerl. Tappe=
zierer / im Brennerischen Hauß / in der
- klein Dorothegassen / sein Kind Simon /
alt 14. Tag. - Dem Georg Reiß / Hof befreyten
Schnei=
der in Dorothe Hof / sein Kind Anton /
alt 3. und 1. halb Jahr. - Dem Georg Stangl / Gardi Gefreyter / auff
der Münch=Pastey / sein Kind Johann /
alt 7. viertl Jahr. - Frantz Riembacher / alt 7. Jahr. und
Jo=
seph Salomon / alt 8. Wochen. und
- Johann Schader / alt 4. Wochen. alle
drey im Burger=Spittal. - R. D. Georgius de Maria, auff der Widen /
alt 76. Jahr. - Der Ehrw. Frater Vigentins â S. Joanne Ord.
SS. Trinitatis, im Kloster in der Alster=
gassen / alt 28. Jahr. - Paul Heillingöder / Burgerl. Schneider /
in der Ungargassen / alt 33. Jahr. - Christoph Wincklmüllner / bey St. Ulrich /
alt 74. Jahr. - Dem Peter Dangler / Bestand=Würth / in
der Leopoldstadt / sein Kind Frantz / alt
6. Wochen. - Dem Thomas Zieglwanger / Bestand=
Würth / in der Josephstadt / sein Kind
Andre / alt 3. Wochen. - Dem Frantz Mitterdorffer / Hofbefreyten
Schuster / am Spitlberg / sein Kind An=
na / alt 1. viertl Jahr. - Dem Philipp Baumberger / Schuster / am
Liechten=Thal / sein Kind Eva / alt 6. J. - Dem Paul Kiebacher / Gardi=Soldat /
untern Weiß=gärbern / sein Kind Maria /
alt 2. und 1. halb Jahr. - Dem Mathias Rankel / Schuster am
Liechten=Thal / sein Kind Elisabeth / alt
5. Wochen. - Magdalena N. Lediges Mensch / am
Spitl=
berg / alt 45. Jahr. - Dem Michael Neünhertz / Tagwercker /
ausser Maria=Hülff / sein Kind Maria /
alt 3. Tag
Den 12. Dito.
- Gedeon Cheseau, Kays. Arsenal Lehen=
Wachter / auff der Schotten=Pastey / alt
36. Jahr. - Der Ehrw. P. Maria Barat. Ord. Serv. B.
M. V. im Kloster in der Rossau / alt 57.
Jahr. - Dem Lorentz Winter / Goldschmid / bey
Maria=Hülff / sein Kind Johann / alt
5. Wochen. - Dem Johann Fiella / Schreiber / in der
Leopoldstadt / sein Kind Eleonora / alt
5. viertl Jahr. - Dem Michael Englweld / Hofbefreyten
- Bildhauer / am Spitlberg / sein Weib
Eva / alt 38. Jahr. - Herr Frantz Schißling Prasser /in der
Alster=
gassen / alt 56. Jahr. - Dem Johann Staudinger / Soldat im
Feld / in der Leopoldstadt / sein Weib
Cunigund / alt 28. Jahr. - Johann Heischer / Schiffknecht / in der
Leopoldstadt / alt 36. Jahr. - Dem Georg Schott / Kutscher / am
Liech=
ten=Thal / sein Kind Agnes / alt 8. Jahr. - Simon Zahler / alt 22. Jahr. und Anna
Tretterin / alt 18. Jahr. beede im Kranck=
en Hauß. - Frantz N. bey St. Marx / alt 18. Jahr.
Den 13. Dito.
- Dem (Titl) Hn. Hn. Ferdinand / Grafen von
Hohenfeld / Freyherrn auff Eisterheimb
und Almeg ꝛc. der R. K. M. Kammerern ꝛc.
wie auch Jhro Majestät / der Verwit=
tibten Kayserin / Hartschieren und
Trabanten=Hauptmann / sein Frau
Gemahlin / Frau Maria Elisabetha ꝛc.
ihres alters 58. Jahr. - Dem Georg Thör / Burgerl. Wein=Leut=
geb / im Kirchstetterischen Hauß / beym
Wag=Hauß / sein Weib Elisabeth / alt
40. Jahr. - Veit Hollerer / Portier / im alt
Liechten=
steinischen Hauß in der Herrngassen /
alt 50. Jahr. - Catharina Hössin / arme Wittib / im
Bortholotischen Hauß / am Graben / ihr
Kind Dominicus / alt 4. Jahr. - Gertraud Grueberin / Wittib / auff der
Wieden / ihr Kind Magdalena / alt 3. und
1. halb Jahr. - Dem Wentzl Gwend / Kutscher / am
Neü=
bau / sein Kind Johann / alt 1. halb J. - Dem Johann Hoffschweiger / Tagwercker /
am Neüstifft / sein Kind Henrich / alt 1.
viertl Jahr. - Dem Jacob Manhard / Tagwercker / zu
Gundendorf / sein Stieff S. Kirschenö=
der / alt 13. Jahr. - Henrich Spengler / im armen Hauß / alt
73. Jahr.
MANDATUM
Eminentissimi & Serenissimi
CARDINALIS de SAXONIA, & c.
Utì
PRIMATIS REGNI HUNGARIÆ, & c.
ANNEXO
BREVI PONTIFICIO,
Vigore cujus sub pœnis Privationis Dignitatum, Re-
dituum & Beneficiorum, & c. omnibus in dito Regno nefandæ
Rebellioni adhærentibus Ecclesiasticis Personis intra 4. Septimanas
à præfata Rebellione desistere imponitur.
Jhro Durchl Eminentz /
Des
Herrn Cardinnaln zu Sachsenzeizs / ꝛc.
Als
Primaten des Königreich Hungarn / ꝛc.
An die alldorten befindliche / und der schändlichen
Rebel=
lion anhängige Geistliche erlassenes
Befelch=Schreiben /
Samt
Jhrer Pabst. Heiligkeit Brieff;
Vermög dessen / besagten Geistlichen / bey Verlust ihrer
Würden / Einkünfften und Pfründen / ꝛc. von gedachter
Rebellion innerhalb 4. Wochen abzustehen / gebotten
wird.
Jhro Durchl. Eminentz / des Herrn Cardinaln
zu Sachsenzeizs / ꝛc. als Primaten des Königreich
Hun=
garn / an die alldorten befindliche / und der
schänd=
lichen Rebellion anhängigen Geistliche
erlassenes
Befelch=Schreiben /
Samt
Jhrer Päbstlichen Heiligkeit Brieff;
Vermög dessen / besagten Geistlichen / bey Verlust ihrer Würden /
Einkünfften und Pfründen / ꝛc. von gedachter Rebellion
innerhalb 4. Wochen abzustehen / gebotten wird.
NOs, DEI gratiâ, Chri-
stianus Augustus, Sacræ
Romanæ Ecclesiæ Presbyter
Cardinalis; Archi-Episcopus
Strigo-
niensis; S. Sedis Apostolicæ Legatus
natus; Primas Regni Hungariæ, ejus-
demquè summus Cancellarius & Se-
cretarius; Comitatûs Strigoniensis
supremus & perpetuus Comes, Epi-
scopatûs Jaurinensis Administrator;
Dux Saxoniæ, Juliæ, Cliviæ & Mon-
tium, etiam Angariæ & Westphaliæ,
Landgravius Thuringiæ; Marchio
Misniæ superioris inferiorisquè Lu-
satiæ; Comes Princeps
Henneber-
gensis; Metropolitanæ de Electoralis
Ecclesiæ Coloniensis Præpositus &
Thesaurarius; Comes Marchiæ & Ra-
vensbergæ, Dominus Ravensteinii,
Balliviæ Thuringensis Locumtenens,
Sacræ Cæsareæ Regiæquè Majestatis
Consiliarius actualis intimus, & c. & c.
Significamus tenore præsentium
om-
nibus & singulis, quibus expedit,
universis;
WJr / von GOttes Gnaden /
Christian August / der Heil.
Römischen Kirch Priester
Cardi=
nal; Ertz=Bischoff zu Gran; des Heil. Apo=
stolischen Stuls Legatus Natus; des
König=
reichs Hungarn Primas, auch desselbigen
Groß=Kantzler / und Secretarius, Ober=
Gespan der Gespannschafft zu Gran /
Admini-
strator des Bistums Raab; Hertzog zu
Sach=
sen / Jülich / Cleve und Bergen / auch
Enge=
ren und Westphalen; Land=Graf in
Thürin=
gen; Marggraf zu Meissen / auch Ober=und
Niedern Laußnitz; Gefürsteter Graf zu
Hen=
nenberg; des hohen Ertz=und
Churfürstli=
chen Dom=Stiffts zu Cölln Dom=Probst
und Schatzmeister: Graf zu der Marck und
Ravensperg; Herr zu Rabenstein; der
Bal=
ley Thüringen Statthalter; Jhro
Römi=
schen Kays. und Königl. Maj. würcklicher
ge=
heimer Rath / ꝛc. ꝛc. Geben allen und jeden
denen es nöthig / vermög gegenwärtigen / zu=
vernemmen;
Quòd posteaquam SANCTISSIMO
DOMINO NOSTRO præsens
Rebel-
lio, ac ferale istud Bellum, quô
Apo-
stolicum Hungariæ Regnum tot jam
Annos flagrat, non solùm summo
horrori, ac acerbum paternæ Ejusdem
charitati spectaculum sit, sed & etiam
altefatæ suæ Sanctitatis intima cordis
penetret viscera, quamplures ex
Or-
dine Ecclesiastico reperiri, quorum
maligni animi eò obcœcati fuêre, ut
non erubuerint, contra
Omnipoten-
tem DEUM, atquè Divinitùs ipsis
concessum legitimum Regem, ac
Do-
minum, Dominum JOSEPHUM, Ro-
manorum Imperatorem, Hungariæ-
què Bohemiæ Regem, Archiducem
Austriæ, & c. & c. Perduellis
Conspira-
tionis numero adhærere, sed, quod
deterius est, suposititiam summe ti-
tulatæ suæ Majestatis Cæsareo Regiæ
dethronisationem nefandè subsignare
nona abhorruerint, perque hoc
nefa-
rium scelus, suæ Conditionis planè
immemores, ipsorum Ecclesiasticæ
Dignitati, sacroque Caracteri, in
to-
tius Christianitatis evidens
scanda-
lum, inextinguibilem adhibere in-
famiæ labem, non veriti sint; ta-
cendo principaliores ex hisce
Ec-
clesiasticis Rebellibus eò magis
pe-
renni erga legitimum ipsorum
Re-
gem fidelitatis vinculô obstrictos
suisse, quò plus memores esse
debuis-
sent: sese ad Dignitates ac Beneficia
Ecclesiastica, quæ possident, â
mo-
dernè Regnantis Cæsareo-Regiæ
Ma-
jestatis pientissimo Domino
Progeni-
tore, gloriosissimæ memoriæ, gratio-
se elevatos suisse.
Eapropter summè memorata
Sua Sanctitas huic Edicto insertum
Breve Pontificium ad Nos dirigere
dignata suit, ut per idipsum
uni-
verso Orbi, principaliter verò
Daß weilen Jhro Päbstlichen
Heilig=
keit / Unserm Herrn / die fürwehrende
Em=
pörung / und das grausame Kriegs=Feuer /
durch welches dieses Apostolische
König=
reich Hungarn bereits viele Jahre schon
in Flammen stehet / nicht allein zum grösten
Grausen / und deroselben Väterlichen Liebe
zum höchstbetrübten Schau=Spiel gereiche /
besonders aber durch das Jnnerste dero
Ge=
mütstringe / daß auß der Geistlichkeit
verschie=
dene befunden werden / derer boßhaffte Gemüts=
Neigung dahin verblendet gewesen / daß sie /
wider GOtt / dem Allmächtigen / und dem /
durch Göttliche Verordnung / rechtmässige
ih=
nen vorgesetzten König und Herrn / Herrn
JOSEPH / Römischen Kaysern / auch
zu Hungarn und Böheim König ꝛc. Ertz=
Hertzogen zu Oesterreich / ꝛc. ꝛc. der
Auff=
rührischen Zusammen=Rottung anzuhangen /
sich nicht geschämet / sondern / was noch
är=
ger / die unberechtigte Throns=Abkün=
dung Allerhöchstermeldt=Jhrer Kayserl. und
Königlichen Majestät schändlichster Weiß
zuunterschreiben / mindesten Abscheu
ge=
tragen / andurch derley schandvollen
Laster=
taten / ihres Stands gäntzlich vergessende /
dero Geistliche Würde und heiligen Beruff /
zur Augenscheinlichen Aergernuß der
ge=
samten Christenheit / mit dem Mackel
unauß=
löschlicher Verleumdung zubeschmützen /
sich nicht entsetzet haben; Zugeschweigen / daß
die vornemmere auß diesen Rebellischen
Geistl. um so viel unzertrenlicher ihrem
recht=
mässigen König durch immerwehrendes Band
der Treue verpflichtet gewesen; Je höher jene
ingedenck hätten leben sollen / daß eben sie
selbst zu solchen Würden / Geistlichen Ehren=
Stellen und Renthen / welche selbe
besi=
tzen / von dermals regierenden Kayserl. und
Königl. Majestät Gottseeligstem Herrn
Vat=
tern / glorwürdigsten Andenckens / gnädigst
erhebt worden seynd.
Dannenhero höchst=erwehnte Jhro
Päbst=
liche Heiligkeit / den diesem Gebott
beykom=
mend=Päbstlichen Brieff an uns gelangen
zu=
lassen / sich gewürdiget haben; auff daß
hier=
durch der gantzen Welt / zuforderist aber die=
huic Hungariæ Regno, patefacerer,
quàm graviter ac indignabundè
ho-
rum Ecclesiasticorum Perduellium
execranda spectaret flagitia, ac
econ-
tra, qua prorsus paterna cum
solicitu-
dine, sæpe memorata Sua Sanctitas
al-
tè titulatæ suæ Cæsareo-Regiæ
Maje-
statis & Regni hujus Utilitatem, ac
pristinam in eodem reducendam
tran-
quillitatem sibi cordi fumeret, ipsâ re
ostenderet.
Cùm autem Nostræ obligationis
fuerit, de saluberrimo hoc
Sanctita-
tis suæ Decreto imprimìs sacram
suam Cæsareo-Regiam Majestatem
humillimè edocere, Ipsaque, iisdem
rationibus mota celerem illius
publi-
cationem Nobis denuò clementissimè
injunxerit; tantò minùs Nos eam
dif-
ferre, sed potius Divinô haud dubiè
instinctu idem sentientis Summæ
utriusque in terris Potestatis jussa,
quàm potest maximâ promptitudine,
exegui debuimus, uti nunc, pro
mu-
neris Nostri ratione, lubentissimè
facimus; Est verò Breve hoc
Ponti-
ficium ad Nos directum, tenoris
se-
quentis:
CLEMENS PAPA XI.
DIlecte Fili Noster, Salutem & Apo-
stolicam Benedictionem. Neminem
esse arbitramur, qui Christianæ pietatis
ocumlis spectet incendia feralis illius Belli,
quô florentissimum quondam Hungariæ
Regnum tot jam Annos flagrat, et non
intimè commoveatur ac doleat, eorum
ani-
mos, qui hujusmodi malorum Authores
sunt; aut participes esse dignoscuntur, us-
que adeò obcæcatos esse, ut spem; ac propè
desiderium pristinata tranquillitatis; et
de-
bitum erga legitimum Regem, hoc est, Cha-
rissimum in Christo Filium Nostrum JO-
SEPHUM Romanorum Regem, in
Impe-
ratorem electum obedientiam imò etiam
magna ex parte studium, ac cultum Reli-
sem Königreich Hungarn / kundbar werde;
wie schwer und mißfällig offt höchst=ermeldt=
Se. Päbstliche Heiligkeit dergleichen
abgesag=
ter Geistlichen Feinden abscheuliche
Misse=
taten ansehen; Hingegen in der That
er=
weisen / mit was besonders Vätterlicher
Bey=
sorg / den Nutzen Allerhöchst=gedacht Jhrer
Kayserl. und Königl=Majestät / und dasigen
Königreichs zubeförderen / auchin solchem
den vormaligen Ruhestand wieder
herzustel=
len / sie Sich gefallen lassen.
Zumalen nun Unserer Pflicht obgelegen /
solch=heylsam=Päbstlichen Schluß anvor
Jhro Römischen Kayserl. und Königl. Majest.
gehorsamst anzufügen / Allerhöchst=gedachte
Jhro Majest. auch / eben dieser Erheblichkeit
halber / desselben alsobaldige Verkündigung
uns gnädigst nochmalen auffgetragen
hat=
ten; Als haben wir es destoweniger
ver=
schieben / sondern vielmehr die / auß
unge=
zweiffelet=Göttlicher Eingebung beeder auff
Erden höchst=Gewalt=tragenden Häupter
einhelliger Meynung / gegebene Befelche mit
möglichster Beschleunigung vollziehen
sol=
len; Wie wir dann / unsers tragenden Amts
wegen / solches hiemit willig bewercken; Es
lautet aber der Päbstliche an uns übersandte
Brieff / wie folgt:
CLEMENS XI. Pabst.
GEliebter Sohn; Unsern Gruß und
Apostolischen Seegen. Wir
erach=
ten / es werde niemand seyn / welcher
dieses greuliche Kriegs=Feuer / wor=
durch das vorhin im höchstem Flor
ge=
standene Königreich Hungarn unter die
Aschen verfallen lieget / mit
Christmil=
den Augen ansehen / der nicht inniglich
zu bedaueren beweget werde / daß die
Gemüter derjenigen / so Urhebere
dieses Ubel seynd / oder / daran Schuld
zutragen / erkennet werden / dergestalt
verblendet bleiben / daß sie / fast alle
Hoffnung und Verlangen zum vorigen
Ruhestand / wie auch gegen ihrem
recht=
mässigen König / nemlich gegen Unse=
gionis abjecisse vileantur. Acerbum
sa-
nè Paterna nostræ charitati spetaculum
sunt luctuosæ illorum Populorum
calami-
mitates, sed illud longè gravissimum ac
molestissimum Nobis accedit, quòd ibi non
desint, ut audivimus, ex Ordine
Ecclesia-
stico quamplures, qui, suæ Conditionis
im-
memores, tumultuantium ac Perduellium
numero accedere, turbasque excitare, vel
confovere non exhorreant; Quorum Nos
Ecclesiasticorum hominum audaciam ac
temeritatem, in attentandis rebus
jnstitu-
to, quod profitentur, prorsus appositis iis,
quibus par est; remediis, ope
circumspectio-
nis tuæ, de cujus spectato Zelo, ac
exi-
mia Prudentiâ plurimùm im Domino
con-
fidimus, coërcere volentes; Authoritate
No-
strâ inprimìs indicimus, et sub præcep-
to obedientiæ mandamus omnibus
Cleri-
cis, tam sæcularibus, quàm Regularibus
illa-
rum partium, cujuscunque Statûs, Gradûs
ac Conditionis sint; etiamsi vigore
cujus-
cunque Privilegii ac Prærogativæ speciali
mentione digni habeantur, ut statim
ces-
sent, et imposterùm omninò abstineant â
quocunque actu; per quem directè vel
in-
directé suscitari, augeri, aut quoquô modô
confoveri possirt hujusmodi motus, tumul-
tus, seditiones, ac Bella, neque audeant
causam vel occasiomem, sive opem
consili-
um, aut favorem prabere, rerum
nova-
rum authoribus, ac perduellibus, sub pœ-
na Privationis, Dignitatum. Canonicatu-
um Abbatiarium, Commendarum, Pensio-
num Ecclesiasticarum, nec non omnium
quorumque Beneficiorum
Ecclesiasti-
corum, etiamsi ea sint de Jure Patronatûs
Laicorum etiam Nobilium, et Illustrium,
ac sub pœna perpetuæ inhabilitatis ad
il-
la et alia similia, vel dissimilia, quæcunque
inposterum quomodolibet obtimenda, et,
si Regulares sint; sub pœna privationis
vocis activæ et passivæ,ac Officiorum ac
Di-
gnitatum etiam majorum; et
principa-
lium; pariterque inhabilitatis ad illas,
vel illa assequenda, in futurum, quæ pœ-
na actu, ac ipso facto incurrantur post
rem in Christo geliebtesten Sohn / dem
Röm. König JOSEPH, erwählten
Rö=
mischen Käyser / ihre schuldigste Pflicht /
ja wol gar die Geflissenheit und
Beför=
derung der Religion meistentheils
beyseits gesetzet zu haben / scheinen. Ge-
wißlich die betrübte Trangsalen
selbi=
ger Völckern gereichen Unserer
vätterlich=
gegen sie tragenden Neigung zur höchst
schmerzlichen Betrübnuß weit härter;
zum beschwerlichsten aber fallet Uns /
daß alldort / wie Wir vernehmen
müs=
sen / auß der Geistlichkeit etwelche
sey=
en / so / ihres Stands vergessende / der
auffrührisch rebellischen Zahl bey
zu=
tretten / Auffstand zuerwecken / oder
selben zu unterhalten / sich nicht schämen;
Dergleichen Geistlicher Personen Keck=
und Vermessenheit / in Unterfangung
sol=
cher ihrem Beruf / zu welchem sie sich
bekennen / gantz zu wider lauffenden
Sachen / mittelst der Beywürckung
der=
ner Emsigkeit / da Wir meistens auff
deinen bekannten Eyffer und
vortreff=
lichen Klugheit in dem Herrn
vertrau=
en / durch behörige Vorkehrungen
zusteu=
ren willens / Wir / vermög Unsers
höch=
sten Gewalts / hiemit ankünden / befeh=
len auch / unter dem Gebott des
Ge=
horsams / allen / so wol in: als ausser
Or=
dens sich befindlichen Geistlichen
selbi=
ger Landen / was Stands / Würden / oder
Weesens diese seynd / ob schon selbe /
Krafft einigerley Freyheit / oder
Vor=
zugs / einer absonderlichen Benennung
würdig gehalten würden: daß sie
unver=
züglich abstehen / und fürohin von aller
Thätlichkeit / mit welcher eigens / oder
unter der Hand durch andere dergleichen
Auffstand / Empörungen / Meiterey und
Krieg erwecket / vergrössert / oder auff
einige Weiß unterhalten werden künte /
gäntzlich sich enthalten: viel weniger eine
Ursach / oder Gelegenheit seyn; noch
Anleitung / Hülff / Rath / oder Vorschub
denen Urheberen derer Neuerungen
und Auffwicklungen geben sollen; bey
Mensem à Die publicationis præsentium;
Ad quarum quidem omnium, et singula.
rum pœnarum declaratoriam, seu
declara-
torias sententias, volumus et
manda-
mus, ut procedi possit juris ordine servatô,
per Te dilectum Filium Nostrum, CHRI-
STIANUM AUGUSTUM, S. R. E. Cardi-
nalem de Saxonia, Metropolitana Eccle-
siæ Strigoniensis, ex concessione et
dispen-
satione Apostolicâ Præsulem, ac
Prima-
tem totius Regni Hungariæ; Tibi proinde
Nostra et Apostolicæ Sedis Authoritate
impertimur facultatem; deveniendi ad
omnimodam hujusmodi pœnarum
execu-
tionem, et eos, qui in prefatis
delique-
rint, et rei comperti fuerint; destituen-
di, et privandi, alia etiam quæcunque
necessaria et opportuna faciendi, ac demum
ea omnia, quæ de jure fieri solent; ac
pos-
sunt ab his, quibus pari Authoritate
de-
mandata est executio pœnarum in
Consti-
tutionibus Romanorum Pontificum
indi-
starum. Quamobrem Tuæ perspecta
vigi-
lantia ac virtutis erit, Ecclesiasticas per
sonas, quæ in dederus sacerdotalis Ordinis
â similibus attentandis non destiterint,
vel similia inposterum attentare præsum-
pserit, inflictione pœnarum, juxta
facul-
tates Tibi hisce Nostris attributas, ab
hu-
jusmodi scandalis deterrere. Dum Nos,
Tibi, Dilecte Fili Noster, Apostolicam
Be-
nedictionem peramanter impertimur. Da-
tum Roma apud Sanctam Mariam
Majo-
rem; sub Annulo piscatoris, Die XVII.
Augusti, M. DCC. IX. Pontificatûs
No-
stri Anno Nono.
Ulysses Jos. Cardinalis
Gozza-
dinus.
Inscriptio
Dilecto Filio Nostro, Christia-
no Augusto, Sac. Rom. Eccl.
Presbytero Card. de Saxonia.
Straff des Verlusts dero Würden /
Dom=und anderer Stiffts=Stellen / Abte=
pen / Commenthuren / Kirchen=Einkünff=
ten / wie auch all=und jeder Geistlichen
Pfründen; wann schon solche in dem
Gewalt des Patronats, oder
Verley=
hungs=Wacht derer Layen / Adelich=
und anderen hohen Personen bestünden;
ferners bey Straff der immer
wehren=
den Unfähigkeit zu solchen und andern
dergleichen / oder ungleichen / was für
eine/ und auff was Weiß fürohin derer
mögten zu erhalten seyn / gelangen zu
können; und / sofern die Verbrecher
ei=
ner Ordens=Regl unterworffen wären /
bey Straff des Verlust ihrer Wahl=
Stimm / so wol zu erwählen / als
er=
wählet zu werden / auch derer
Aemte=
ren / höheren und vornemmerer
Wür=
den; darzu sie eben weder zu
sol=
chen / weder zu dergleichen
künfftig=
hin erwählet werden: sondern untüchtige
verbleiben sollen; Jn welche Straffen /
nach Verlauff eines Monats / von Tag
der Verkündigung des gegenwärtigen
anzurechnen / ein jeder würcklich und
durch das Verbrechen selbst verfallen seyn
wird. Wir wollen und befehlen auch /
daß durch dich / Unsern geliebten Sohn /
Christian August / der Heiligen
Römi=
mischen Kirch Cardinaln von
Sachsen=
zeitz / der Königlichen Haupt=Kirch zu
Gran / auß Apostolischen Verleyh=und
Vergünstigung / obristen Vorstehern /
und Primaten des ganzen Königreichs
Hungarn / und zwar wegen
obbemeld=
ten Straffen Samtlich / oder dieser
jeg=
lichen Besonders zu denen Erklärungs=
Außsprüchen / nach Lauff der Rechts=
Ordnung / geschritten werden möge.
Demnach geben Wir / Krafft Unsers /
und des Apostolischen Stuhls
höch=
sten Gewalts / Dir die Macht / zur
gänzlichen Vollziehung dergleichen
Bestraffungen zu kommen / um die jenige / welche in Vorgedachtem
sich vergrieffen / und schuldig befunden worden / abzusetzen / und ver=
lustig zumachen / auch sonsten hierzu aller Nothwendigketen und
Befür=
dernussen anzuwenden / endlich alles das vorzukehren / was von
rechts=
wegen denen / welchen dergleichen hoher Gewalt anbefohlen / und zur
Vollziehung derer Straffen durch die Rechts=Satzungen derer
Römi=
schen Päbsten die Vorsehung beschehen ist / zuständig zuseyn pflegt / oder
seyn kan. Derohalben wird Deiner bekannten Wachtsamkeit und
Macht obliegen / die Geistliche Personen / welche zum Spott des
Priesterlichen Stands von dergleichen Unternemmungen nicht
abste=
hen / oder derley fürohin zu begehen sich anmassen würden / vermög
des Dir ertheilten Gewalts / nach Ausweisung dieses Unsers Brieffs /
von dergleichen Aergernussen durch Verfügung bedeuter Straffen
abzuschröcken. Mithin ertheilen Wir sehr wohlgeneigt Dir / Unserm
geliebten Sohn / den Apostolischen Seegen. Gegeben zu Rom / bey
S. Maria Major, unter dem Fischer=Ring / den 17. August. 1709. Unse=
rer Päbstlichen Regierung im neundten Jahr.
Ulysses Jos. Cardinal Gozzadinus,
Uberschrifft.
Unsern geliebten Sohn / Christian August /
der Heiligen Römischen Kirch Priester
Cardi=
naln von Sachsenzeitz.
Cùm itaquè ex hocce Brevi
Ponti-
ficio tam Apostolico huic Regno,
quàm ipsismet in dicto Brevi
allega-
tis quoque Ecclesiasticis Rebellibus,
suæ Sanctitatis Pontificiæ Mandatum
ac voluntas abundè patebit, propte-
reà per has Nostras Litteras, tam ex
Mandato isto & faculcate Nobis
con-
cessâ, quàm Vigore quoque Nobis
(uti Primatis Regni Hungariæ) in-
cumbentis Officii, mandamus, ut
omnes & singuli sæpefati hujus Regni
Clerici, cujuscunque Dignitatis ii
sint, tam Sæculares, quàm
Regula-
res, qui aliquo modo hujus in præ-
sens usque tempus grassantis
Rebel-
lionis sese participes reddiderint, &
in hodiernum quoque diem, postpu-
blicatam etiam (instantibus Nobis,
reliquisque fidelibus Regni
Apostoli-
ci Statibus, & Ordinibus, an præsen-
ti Diæta legitimè congregatis) â sua
Sacra Cæsarea Regiaque Majestate
Pro-
scriptionem, penes Perduelles
perti-
naciter perseveraverint, se Nobis in
Wann nun also aus solchem Päbstlichen
Brieff diesem Apostolischen Reich sowol / als
denen in mehrbesagtem Brieff angezogenen
Rebellischen Geistlichen selbsten Sr. Päbstli=
chen Heiligkeit Befehl und Willen
überflüs=
sig bekand seyn wird; Als befehlen Wir
durch dieses Unser Schreiben / sowol auß
sol=
chem Uns aufgetragen=und überlassenem
Ge=
walt / dann auch / Krafft Unsers (als
Prima-
ten des Königreichs Hungarn) obhabenden
Amts / daß alle und jede offterholtes Reichs
Geistliche / was Wunden die seynd / sie
mö=
gen unter: oder ausser einer Regel stehen /
welche auff einige Weiß dieser biß zu
gegen=
wärtigen Zeiten noch wüttenden Auffruhr
sich theilhafftig gemacht / und noch heut zu
Tag / nach Verkündigung der (auff an Uns
beschehene Ansuchungen derer übrig=Ge=
treuen dasiges Apostolischen Reichs bey
ge=
genwärtig=rechtmässigem Landtag
versamle=
ten Ständen und Orden) von Jhro
Kayserl. und Königliche Majest. außgeschrie=
benen Lands=Verweisung / bey denen
Rebel=
len halßstärrig verblieben seyn mögten; vor
Uns in dieser freyen Königlichen Stadt / und
hac libera Civitate Regia, Curiaque
Nostra Archi-Episcopali sistant, Re-
bellionem, omnemquè ejus favorem
ejurent, seseque denuò legitimo suo
Regi humillime submittant, & qui-
dem intrà tempus quatuor
septi-
manarum â Die hodiernæ Præsenti-
um publicationis; Contra eos verò,
qui intra præfixum tempus
inobedi-
entes non comparuerint, præter pœ-
nas Proscriptione Regiâ
comprehen-
sas, juxta Breve Pontificium, abs-
que ulla intermissione, rigorosè
pro-
cedemus. Datum Posonii, in Curia
Nostra Archi-Episcopali, Die tertiâ
Mensis Octobris, Anno Domini
Mil-
lesimo Septingentesimo Nono.
C. A. Cardinalis de Saxonia,
Primas Regni Hungariæ.
(LS.)
Ex Mandato Eminentissimi & Se-
renissimi Domini Cardinalis & c.
Bernardus Heidfeld, Protonota-
rius Apostolicus.
bey unserm Ertz=Bischöflichen Hof sich
stel=
len: der Rebellion / und aller deroselben
Ge=
wogenheit abschwören: auch ihrem
recht=
mässigen König / und zwar vom Tag der
heutigen Verkündigung des Gegenwärtigen
an / innerhalb vier Wochen Zeit sich wiederum
gehorsamst unterwerffen sollen; wider die
jenige aber / welche/ als Ungeborsame / innerhalb
vorgeschriebener Zeit nicht erscheinen werden /
wollen Wir / nebst denen in der Königlichen
Verweisung enthaltenen Straffen / auch / nach
Jnhalt des Päbstlichen Briefs / ohne
Unter=
lassung / mit der Schärffe verfahren. Gege=
ben zu Preßburg / in Unserm Ertz=Bischöffli=
chen Hof / den dritten Tag des Monats
Octo=
ber / im Jahr des HErrns / Tausend
Sieben=
hundert und Neun.
C. A. Cardinal von Sachsenzeitz /
Primas des Königreichs Hungarn.
(LS.
Auß Befehl Jhrer Durchleucht.
Eminentz/ des Herrn Cardinals.
Bernhard Heidfeld / Päbstlicher
Protonotarius,