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Wiennerisches Diarium

Nr. 664, 11.–13. Dezember 1709

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[1]

Wienn / vom 11. biß 13. December / 1709.

MJttwoch / den 11. December. Nebst Jhro Käyserl. und Königl.
Majest. Erklärung / so über die beede Häupter derer Rebellen / den
Frantz Ragotzi und Niclas Bercseny / dann diejenige / welche der
Rebellion halßstärrig anfangen / unlängstens ergangen / haben auch Jhro
Durchleucht. Eminentz / der Herr Cardinal von Sachsenzeitz / als Primas
des Königreich Hungarn / an die alldorten befindliche / und der schändli=
chen
Rebellion anhängige Geistliche kürtzlich das hierbeygehender Befehl=
Schreiben / samt Jhrer Päbstlichen Heiligkeit Brieff / abgehen lassen; ver=
mög
dessen / besagten Geistlichen / bey Verlust ihrer Würden / Einkünff=
ten
und Pfründen ꝛc. von gedachter Rebellion / innerhalb gewisser 4. Wochen /
auff alle Weiß abzustehen / mit dem schärffesten gebotten wird.

Heute kame von Sziget / mit Brieffen / unterm 24. November / die
Nachricht / daß / auff Veranlassung dasigen Kayserl. Commendanten / Herrn
General Feld Marschalln / Grafen von Huyn / gleich des Tags darauff /
als der Herr Ober=Capitain Schrantz den 11. Dito offentlich vorgestellet
worden / selbiger / mit Zuziehung des Stadt=und Heyducken=Capitains /
Herrn Andreas Höchers / und 200. Mann zu Pferd und Fuß / auff einige
Rebellische Werb Parteyen außgangen / und / nachdeme von gedachtem Hrn.
Ober=Capitain so von 3. solche Parteyen / theils zu 60. und theils zu 80. Köpff
starck / verjaget und zerstreuet / auch im Nachsetzen einige getödet worden / auff
die vierdte 9. starcke Meil von Sziget am blatten See unversehens gestossen /
diese überfallen / viele niedergemacht / und / ungeachtet der grausamen Kälte /
auch sehr abgematteten Pferden und Leuten / gleichwolen noch derer Partey=
Führer einen von dem Kisfaludi Lasloischen Regiment / einen hartnäckigen


[2]

Rebellen / als Hadnack / nebst noch 11. andern von des Balog=Adam zu=
sammen
geklaubten / und ansehentlichen Leuten / gefangen bekommen / sodann
mit diesen / samt 19. erbeuteten Pferden / mit Sattl und Zeug / Gewehr
und andern Fahrnussen / den 20. Dito glücklich zu gemeldtem Sziget einge=
bracht
; wordurch also derer Rebellische=streiffenden Werb=Parteyen vor=
gehabte
Zusammenstossung zertrennet worden.

Dito wurde mit Brieffen / unterm 6. November / auß Constanti=
nopel
gemeldet; daß alldort jüngstens der Capitan Bassa mit denen
Türckischen Kriegs=Schiffen zuruck kommen / so ein Livornesisches Schiff
mit Frantzösischen Flaggen / wie auch ein Maltesisches in dem Haven von
Morea hinweg genommenes Schiff zur Beute mitgebracht; darauff sich
über hundert Christliche Sclaven befunden; von welchen alsobalden 48.
in die Gefängnuß geschmissen worden; unter denen ein Priester / nebst ei=
nem
vornemmen Officier / samt einem Secretari / gewesen; besagter Ca=
pitan
Bassa habe nachdeme von der Ottomanischen Pforten den Befelch
erhalten / so viel immer möglich / die Außrüstung zur See zu beschleinigen;
als daran Tag und Nacht gearbeitet werde; damit die Kriegs=und ande=
re
Schiffe auff das längste gegen den Anfang des Mertz fertig seyn =
gen
.

Donnerstag / den 12. Decemb. Heute langte der Herr Baron Gilla=
ny
/ Obrist=Lieutenant vom Naidastischen Regiment / auß Hungarn dahier
an; von dannen / nemlich von Tyrnau / mit Brieffen / unterm 8. Decemb. ge=
meldet
worden / daß man alldort die Kundschafft erhalten / daß jüngstens auß
Neuhäusel ein starcke rebellischer Partey gangen / welche einen Käyserl. Fur=
rier
/ und 4. Mann / 2. grosse Paquet Brieffen bey sich habend=und
auß den Bergstätten kommende / auffgefangen / auch mit sich nachgedach=
tem
Neuhäusel geführet.

Freytag / den 13. December. Heute wurde bey dem gesamten Kay=
serlichen
Hoff Jhrer Majestät / der verwittibten Kayserin / ältesten Ertz=Her=
tzogin
/ der Durchleuchtigsten Frauen / Frauen Maria Elisabetha / Geburts=
Tag mit Ablegung der gewöhnlichen Glückwünschung begangen; dabey
alles / sonderlich die Damen / wegen der annoch wehrenden Traur / in
schwartzem Sammet / mit den kostbaresten Steinen gezieret / erschienen;
allerhöchst besagte Kayserliche Majestät / samt Dero Durchleuchtigsten jun=
gen
Herrschafft / begaben Sich Vormittags in eine allhiesiger Vorstätten /
auff der Widen genannt / zu denen W. W. E. E. P. P. Paulanern / und
wohneten allda der Andacht ab; nachdeme aber hatten bey deroselben beede
Regierende Kayserliche Majestäten / nebst denen Durchleucht. Hertzogen
von Lohtringen / das Mittagmal eingenommen.

Eodem ware der Herr General Graf Naydasti / von Stein am Anger /

[3]

und der Herr Obrist / Baron von Brickenthal / Commendant zu Raab / in
Hungarn / dahier ankommen; von dar / nemlich von Stul=Weissenburg / mit
Brieffen von dem 30. November / geschrieben worden; daß man vonder all=
dort
befindlichen Teutschen und Hungarischen Reutterey einige Mannschafft
außrucken lassen / um noch zu einer anderen zustossen / und gesamter
Hand dem Anton Eßterhaßi nachzusetzen / so dann zu sehen / ihme die
Ubersetzung zu verhinderen; allein es wäre besagter Eßterhaßi gemeldter
Mannschafft schon entwischet gewesen; sonsten aber wolle verlauten / daß
der Szekeres, mit 100. Pferden / wie auch noch anderer Mannschafft / wiede=
rum
zuruckgangen seye.

Dito wurde auß den Bergstätten / mit Brieffen / von dem 28.
November / berichtet / daß alldorten die Kundschafft eingeloffen / als ob der
Daniel Eßterhaßi gesucht / mit 800. Pferden durchzubrechen / und in Neu=
häusel
sich zu werffen / so dann allda die Commendanten=Stell / die ihme
der Bercseny schon längst aufgetragen / einsmals anzutretten / und den
darinnen / auß Mangel Geld und Brods / wie auch Mundirung / ent=
standenen
Lärmen etwas zu stillen; allein man habe Käyserl. Seiten / auff
allen Postirungen solche Anstalten vorgekehret / daß ihme / Eßterhaßi / un=
möglich
fallen dörffte / sein Vorhaben zu bewerckstelligen.

Jtem vernamme man von Waitzen / mit Brieffen unterm 28. No=
vember
; Daß alldort die Bestättigung gebracht worden / daß der comman=
dierende
General=Feld=Marschall / Herr Graf von Heyster / die Rebel=
len
/ welche 16000. Mann starck gewesen / unweit Rosenau / mehrmalen
glücklich geschlagen hätte; so habe man auch Nachricht / daß die Rebel=
len
jüngstens Hatvann völlig / biß auff die Kirch und das Würtshauß / ab=
gebrennet
/ daraufhin sich nach Arraksalosch begeben / allda dieselbe auch
noch stehen sollen; sie streiten aber fast täglich auff allen Dorffschaften
herum / und führeten bald jene Personen / so ehedessen bey ihnen gedie=
net
/ mit sich / bald aber raubeten ihnen jene die Haabschafften und kehreten so
fort wieder zu ihrem Schwarm.

Ferner ist allhier eine verheyratete Weibs=Person / Namens Ursula N
25. Jahr alt / auß dem Saltzburger=Land gebürtig / um willen selbige nicht
allein zu Salzburg und Braunau / in Bayrn /schon vor etlichen Jahren /
wegen verübten Diebstalen / im Arrest gelegen / und denen Land=Gerichtern
verwiesen / sondern auch allhier noch / 1704. auch Dieberey halber / mit einem
Schilling abgefertiget / und des gantzen Lands Oesterreich verwiesen wor=
den
/ jedannoch sich nicht gebessert / und sich nicht allein Urphedbrüchig
allhier wieder betretten /sondern auch / nebst ihrem an sich gezogenen Anhang /
dem s. v. Stelen weiters nachgezogen / und namhafte s. v. Diebstal ver=
übet
/ andern / zum Beyspiel und Abscheu / mit dem Schwerd auff dem
Rabenstein hingerichtet worden.

Auß

)( 2

[4]

Auß Pohlen / von dem 6. December. Daß / vermög Brieffen auß Mie=
tau
/ Jhro Groß=Czaarische Majestät alldorten jüngstens angelanget /
und von dar / nach etlichen Tagen / die Reyß in das Laager vor Riga fortgese=
tzet
; auß welcher Stadt / bey dero daselbstigen Anlangung / einige Abgeordnete
alsobald sich eingefunden.

Auß Neapel / von dem 19. November. Daß jüngstens ein Neapoli=
tanisches
Fahrzeug / St. Joseph genannt / nebst 2. Tartanen / ein Frantzö=
sisches
mit 18. Stucken besetztes / und reich beladenes Kauffardey=Schiff /
auch 2. Genueser Tartanen / so Trayd zuführen wollen / bey Faro di Messi=
na
hinweg genommen / und zu Reggio glücklich eingebracht.

Auß Livorno / von dem 22. November. Daß ein Genueser Schiff
auß Marsillien eingeloffen; mit welchem man vernommen / daß ein Fran=
tzösischen
Kapper ein auß Lissabon fahrendes Schiff / den Weysen Salomon /
zu gedachtem Marsillien eingebracht; allda eben auch 2. mit Schiff=Holtz.
beladene Fahrzeuge ein Englisches und ein Catalonisches / die mit Früchten
beladen gewesen / zur Beute mit sich nach Hauß geführet. Hingegen wäre
ein Englisches Schiff / so zwey Frantzösische mit Trayd beladene Schiff er=
beutet
/ von Monastero / auß der Barbarey / kommen; mitbringend / Brieffe
von Susa unterm 17. October erhalten zuhaben; nebst der Zeitung / daß
zu Tripoli ein Venetianisches auß Alexandria nach Hauß wollendes Schiff
eingebracht worden; welches etlich Reysende Türcken auff sich gehabt /
und diese / als die Christen ihrer Andacht abgewartet / die Schiffer unver=
muthet
überfallen / die Venetianer alle ermordet / sodann das Schiff zu
Tripoli eingebracht; allein der alldortige Bey habe solches nicht / als Beu=
te
/ einziehen wollen / biß er den Befehl auß Constantinopel zuvor erhalten;
als dahin es berichtet worden.

Auß Rom / von dem 23. Novemb. Daß die Frantzosen an dem Hof zu
Madrit sich noch immer entschuldigen mit deme / was geschehen / seye nicht
gemeint / um die Gemeinschafft mit Rom / noch weniger die Geistliche Ein=
künfften
zu hemmen; sondern nur Obacht zu haben / damit in denen
Brieffwechslungen nichts wider jetzige Regierung zu gedachtem Madrit
enthalten seyn mögte. Wegen Vergebung einiger Geistlichen Pfründen
im Königreich Neapel wolle sich eine kleine Schwürigkeit erregen; indeme
verlangt werde / daß solche an gebohrne Neapolitaner der Römische Hofver=
leyhen
solle.

Auß Genua / von dem 23. November. Daß von dar zwey Galeeren
von des Duca di Tursis Squadra / mit Seyden auß Messina seeglende / nach
Livorno abgefahren.

Auß Venedig / von dem 30. November. Daß man daselbst mit An=
kunft
eines Fahrzeuge / auß Ancona vernommen / daß allda durch Un=



[5]

vorsichtigkeit das Schiff=Hauß / samt dem Comœdie=Hauß / nebst noch an=
dern
daran gelegenen Häusern / im Rauch auffgangen.

Auß Portugall / von dem 8. November. Daß man zu Lissabon den
4. Dito den Namens=Tag Jhro Catholischen Majestät / Carl des Dritten /
Königs in Spannien / auff das herrlichst begangen; an welchem Tag des
Abends ein Spannische Comœdi / in Gegenwart beeder Königl. Maje=
stäten
/ und des gantzen Königlichen Hauß / wäre gehalten worden; auch
hätten nachdeme höchst=besagte Königl. Majestäten zusammen gespeyset.
Sonsten wäre zu besagtem Lissabon der Marches de Fronteira zuruck kom=
men
; indeme der Feldzug sich geendiget / und die beederseitige Truppen die
Winter=Quartier bezohen.

Auß Spannien / von dem 11. November. Daß man zu Madrit gern
gesehen / daß die Alliirte Truppen in die Winter=Quartier gangen / ohne
was ferners gegen Arragonien vorzunemmen; Jndessen / wie auß Roussil=
lon
verlaute / wäre alldorten der Duc de Noailles / mit seiner Frantzösischen
Mannschafft auß Catalonien auch wieder angelangt / um die Winter=
Quartier zugeniessen.

Auß Groß=Brittannien / von dem 26. November. Daß eben selbi=
gen
Tag in dem Pallast zu West=Münster das Parlament sich wieder ver=
samlet
; bey welcher Versamlung Jhro Groß=Brittannische Majest. an
die beede Häuser eine fürtreffliche Anrede gehalten. Sonsten wären jüngst
auff der Tems 30. Englische Schiff mit reicher Ladung auß Barbados an=
kommen
.

Auß Holland / von dem 3. November. Daß in dem Haag verlaute /
als ob der Graf von Bergeick / bey seiner Zuruckkunfft von Pariß zu Na=
mur
/ nach besagtem Haag gehen solle / unter dem Vorwand / alldorten sich
von den Schulden / mit welchen er sich bey dem Accord von Mons beladen /
wider frey zumachen.

Auß Brabant / von dem 3. December. Daß der geweste Churfürst
auß Bayern von Pariß zu Namur wieder zuruck / zwar mit guter Vertrö=
stung
aber ohne Geld / sich eingefunden

Von dem Nieder=Rheinstrom / von dem 5. December. Daß weilen
die Frantzosen die Posten Mortaigne und St. Ammand überfallen / und ein=
genommen
; als sollen von den Besatzungen zu Ryssel / Cortricht und Gent /
wie auch auß andern Orten einige Truppen beordert werden / gedachte
Frantzosen wieder hinauß zutreiben.

Von dem Maynstrom / vom 7. December. Daß alldorten alles voller
Soldaten wimmle / welche / ihre Winterquartiren zubeziehen / beschäfftiget;
auch verfügten sich viele Generals=Personen wieder nach ihrem Vatterland.
Auß der Schweitz / von dem 5. December. Daß man alldorten bedacht /


[6]

damit die Pest / so nicht allein Burgund / sondern auch Languedoc ange=
stecket
/ ebenfalls nicht einschleichen möge. An dem Frantzösischen Hoff /
alldorten der Villars / Duc de Harcourt, und Duc de Noailles noch einen
Feldzug rathen / seye man mit aller Macht bedacht / sich darzu gefast zu
machen.

Von dem Elbstrom / vom 1. December. Daß man zu Koppenhagen /
allda man kürtzlich ein Schwedisches Schiff mit der Ladung von 20000.
Reichs=Thaler wert auffgebracht / bißhero beschäfftiget gewesen / das grobe
Geschütz nach Schonen zu überbringen / von dorten verlauten wollen /
daß unterschiedliche Parteyen alldasiger Orten ausgeschicket worden / hät=
ten
aber weit und breit keine Schweden angetroffen; ausser bey Christian=
stadt
/ allda selbst der Schwedische General Steinbock mit ungefehr 3000.
Mann gestanden / um Bleckingen / mithin den Weeg nach Carlskron /
zu bedecken; von dannen weilen der Ruff kommen; daß in dem alldasigen
Haven die Schwedische Flotta sich befinde / um gegen Dännemarck auß=
zulaufen
; als sollen dahin 18. Dännische Kriegs=Schiffe / 4. Fregatten
und so viel bombardier=Galliotten beordret werden / gedachten Haven
zu bombardieren. Von Stralsund wäre Zeitung eingeloffen / als ob
ein Dännisches Ost=Jndisches Schiff mit reicher Ladung nach Gottenburg
geführt worden. Zu Hamburg / alldort der Käyserliche Gesandte / Herr
Graf von Schönborn / wieder zuruck kommen / wäre der General Wel=
ling
angelangt / und solle allda der General Krassau gantz unbe=
kannt
sich aufhalten. Zu Berlin / alwo man einen Bett=Buß und Danck=
Tag / wegen Jhro Königlichen Majestät und dero Kron=Printzen glücklicher
Zuruckkunfft / gehalten / wären 50. Stuck und 10. Mörser / so in Schwe=
den
gegossen worden / auff einmal ankommen; Jn Sachsen würden bey
Anwesenheit Jhro Majestät / König Augustus / grosse Anstalten gemacht /
einige hohe Personen / so zu Dreßden erwartet wurden / auff das herzlichst
zu bewürthen.

Den 10. December 1709.

  • Schotten=Thor. Herr Obrist von Becker / komt
    von Olmütz / log. beym guldnen Ochsen.

Den 11. Dito.

  • er Graf Hallweil / komt aus Böhmen /
    log. im Rosenbergischen Hauß.

Den 12. Dito.

  • Karntner=Thor. Herr Graf Anton Erdödy /
    komt von Preßburg / log. in seinem
    Hauß.
  • Herr Baron Gillany / Obrist=Wachtmeister
    vom Naidastischen Regiment / komt von
  • Preßburg / log im guldnen Apfel.
  • Ein Currier / komt von Venedig / geht
    gleich nach Hoff.

Den 13. Dito

  • Herr Graf Begard / komt von Barcellona /
    log. im Castelbartischen Hauß.
  • Herr General Graf Nadasti. / komt von
    Stein dem Anger / log im Wilden Mann.
  • Herr Baron von Brickenthal / Commen=
    dant
    zu Raab / komt von dannen / log.
    im wilden Mann.

[7]

Den 18. November 1709.

  • Dem Peter Part / Kays. Kutscher / und
    Elisabetha sein Ehew. ihr S. Johann
    Andreas.
  • Dem Herrn Zacharias Braun / und Ca=
    tharina
    sein. Ehefr. ihr S. Zacharias
    Martin.
  • Dem Herrn Frantz Schmider / und Maria
    Anna sein. Ehefr. ihr T. Susanna Mar=
    gareth
    .
  • Dem Johann Leopold Meninger / und
    Margareth sein. Ehew. ihr S. Johann
    Michael Ludwig.
  • Dem Johann Michael Gumerdinger / und
    Anna Maria sein. Ehew. ihr S. Chri=
    stoph
    Joseph.
  • Dem Johann Jmmel / und Helena sein.
    Ehew. ihr T. Maria Catharina.
  • Dem Gregor Fischer / und Maria sein.
    Ehew. ihr T. Maria Elisabeth Theresia.
  • Dem Herrn Ferdinand Dillmann / der R. K.
    M. Thabor=Mauth Gegenhandler / und
    Anna Maria sein. Haußfr. ihr S. Adal=
    bert
    Johann Sebastian.

Den 19. Dito.

  • Dem Johann Wollff Fuchs / und Maria
    Rosina sein. Ehew. ihr T. Maria Elisa=
    betha
    Antonia.
  • Dem Johann Carl Hueber / und Maria
    Sabina sein. Ehew. ihr T. Maria Elis=
    abetha
    .
  • Dem Bernhard Lang / und Elisabetha sein
    Ehew. ihr T. Theresia Elisabetha.
  • Dem Johann Peter Perger / und Maria
    Theresia sein Ehew. ihr T. Maria Elisa=
    betha
    .
  • Dem Joseph Lichtensteiner / und Cathari=
    na
    sein Ehew. ihr T. Anna Barbara.
  • Ein Armes Kind / Johann Joseph Zebe=
    deus
    .
  • Dem Michael Erdel / und Maria sein
    Ehew. ihr S. Anton Johann.

Den 20. Dito

  • Dem (Titl) Herrn Carl Joseph von Tho=
    masi
    / der R. K. M. Ni. Oe. Reg. Rath /
    und seiner Frauen Gemahlin (Titl)
    Frauen Maria Aloysia Josepha / Ge=
    bohrner
    Freyin von Löwenthurn / ihr
    Fräule T. Maria Josepha Polixena.
  • Dem Philipp Poschinger Hauer / und Bar=
    bara
    sein. Ehew. ihr. S. Andreas.
  • Dem Johann Simon Neuberg / Peruquen=
    macher
    / und Maria Christina sein.
    Ehew. ihr T. Anna Elisabeth.
  • Dem Felix Anton Taralcani / und Ma=
    ria
    Anna sein. Ehew. ihr S. Felix An=
    ton
    .
  • Dem Frantz Ludwig Neiglenmair / Messer=
    schmid
    / und Sophia sein. Ehew. ihr S.
    Frantz Ludwig.
  • Dem Johann Georg Strauß / und Anna
    Christina sein. Ehew. ihr T. Maria Elisa=
    beth
    Johanna.
  • Dem Herrn Johann Georg Solide / und
    Anna Maria sein. Haußfr. ihr S. Frantz
    Mathias.
Lista aus Verstorbenen in und vor der Stadt.

Den 11. December 1709. starb

  • Dem Herrn Christian De Eger, Kayserl.
    Stadt Gardi Hauptmann / beym gul=
    denen
    Brunn / am Kohlmarckt / sein Frau
    Agnes / alt 32. Jahr.
  • Herr Johann von Hoy/ Kays. Hof=Kammer
    dienner / im Heydenreichischen Hauß /
    am alten Fleischmarckt / alt 45. Jahr.
  • Dem Johann Schmid / Burgerl. Tappe=
    zierer
    / im Brennerischen Hauß / in der
  • klein Dorothegassen / sein Kind Simon /
    alt 14. Tag.
  • Dem Georg Reiß / Hof befreyten Schnei=
    der
    in Dorothe Hof / sein Kind Anton /
    alt 3. und 1. halb Jahr.
  • Dem Georg Stangl / Gardi Gefreyter / auff
    der Münch=Pastey / sein Kind Johann /
    alt 7. viertl Jahr.
  • Frantz Riembacher / alt 7. Jahr. und Jo=
    seph
    Salomon / alt 8. Wochen. und

[8]
  • Johann Schader / alt 4. Wochen. alle
    drey im Burger=Spittal.
  • R. D. Georgius de Maria, auff der Widen /
    alt 76. Jahr.
  • Der Ehrw. Frater Vigentins â S. Joanne Ord.
    SS. Trinitatis, im Kloster in der Alster=
    gassen
    / alt 28. Jahr.
  • Paul Heillingöder / Burgerl. Schneider /
    in der Ungargassen / alt 33. Jahr.
  • Christoph Wincklmüllner / bey St. Ulrich /
    alt 74. Jahr.
  • Dem Peter Dangler / Bestand=Würth / in
    der Leopoldstadt / sein Kind Frantz / alt
    6. Wochen.
  • Dem Thomas Zieglwanger / Bestand=
    Würth / in der Josephstadt / sein Kind
    Andre / alt 3. Wochen.
  • Dem Frantz Mitterdorffer / Hofbefreyten
    Schuster / am Spitlberg / sein Kind An=
    na
    / alt 1. viertl Jahr.
  • Dem Philipp Baumberger / Schuster / am
    Liechten=Thal / sein Kind Eva / alt 6. J.
  • Dem Paul Kiebacher / Gardi=Soldat /
    untern Weiß=gärbern / sein Kind Maria /
    alt 2. und 1. halb Jahr.
  • Dem Mathias Rankel / Schuster am
    Liechten=Thal / sein Kind Elisabeth / alt
    5. Wochen.
  • Magdalena N. Lediges Mensch / am Spitl=
    berg
    / alt 45. Jahr.
  • Dem Michael Neünhertz / Tagwercker /
    ausser Maria=Hülff / sein Kind Maria /
    alt 3. Tag

Den 12. Dito.

  • Gedeon Cheseau, Kays. Arsenal Lehen=
    Wachter / auff der Schotten=Pastey / alt
    36. Jahr.
  • Der Ehrw. P. Maria Barat. Ord. Serv. B.
    M. V. im Kloster in der Rossau / alt 57.
    Jahr.
  • Dem Lorentz Winter / Goldschmid / bey
    Maria=Hülff / sein Kind Johann / alt
    5. Wochen.
  • Dem Johann Fiella / Schreiber / in der
    Leopoldstadt / sein Kind Eleonora / alt
    5. viertl Jahr.
  • Dem Michael Englweld / Hofbefreyten
  • Bildhauer / am Spitlberg / sein Weib
    Eva / alt 38. Jahr.
  • Herr Frantz Schißling Prasser /in der Alster=
    gassen
    / alt 56. Jahr.
  • Dem Johann Staudinger / Soldat im
    Feld / in der Leopoldstadt / sein Weib
    Cunigund / alt 28. Jahr.
  • Johann Heischer / Schiffknecht / in der
    Leopoldstadt / alt 36. Jahr.
  • Dem Georg Schott / Kutscher / am Liech=
    ten
    =Thal / sein Kind Agnes / alt 8. Jahr.
  • Simon Zahler / alt 22. Jahr. und Anna
    Tretterin / alt 18. Jahr. beede im Kranck=
    en
    Hauß.
  • Frantz N. bey St. Marx / alt 18. Jahr.

Den 13. Dito.

  • Dem (Titl) Hn. Hn. Ferdinand / Grafen von
    Hohenfeld / Freyherrn auff Eisterheimb
    und Almeg ꝛc. der R. K. M. Kammerern ꝛc.
    wie auch Jhro Majestät / der Verwit=
    tibten
    Kayserin / Hartschieren und
    Trabanten=Hauptmann / sein Frau
    Gemahlin / Frau Maria Elisabetha ꝛc.
    ihres alters 58. Jahr.
  • Dem Georg Thör / Burgerl. Wein=Leut=
    geb
    / im Kirchstetterischen Hauß / beym
    Wag=Hauß / sein Weib Elisabeth / alt
    40. Jahr.
  • Veit Hollerer / Portier / im alt Liechten=
    steinischen
    Hauß in der Herrngassen /
    alt 50. Jahr.
  • Catharina Hössin / arme Wittib / im
    Bortholotischen Hauß / am Graben / ihr
    Kind Dominicus / alt 4. Jahr.
  • Gertraud Grueberin / Wittib / auff der
    Wieden / ihr Kind Magdalena / alt 3. und
    1. halb Jahr.
  • Dem Wentzl Gwend / Kutscher / am Neü=
    bau
    / sein Kind Johann / alt 1. halb J.
  • Dem Johann Hoffschweiger / Tagwercker /
    am Neüstifft / sein Kind Henrich / alt 1.
    viertl Jahr.
  • Dem Jacob Manhard / Tagwercker / zu
    Gundendorf / sein Stieff S. Kirschenö=
    der
    / alt 13. Jahr.
  • Henrich Spengler / im armen Hauß / alt
    73. Jahr.
[9]

MANDATUM

Eminentissimi & Serenissimi

CARDINALIS de SAXONIA, & c.

Utì

PRIMATIS REGNI HUNGARIÆ, & c.

ANNEXO

BREVI PONTIFICIO,

Vigore cujus sub pœnis Privationis Dignitatum, Re-
dituum
& Beneficiorum, & c. omnibus in dito Regno nefandæ
Rebellioni adhærentibus Ecclesiasticis Personis intra 4. Septimanas
à præfata Rebellione desistere imponitur.

Jhro Durchl Eminentz /

Des

Herrn Cardinnaln zu Sachsenzeizs / ꝛc.

Als

Primaten des Königreich Hungarn / ꝛc.

An die alldorten befindliche / und der schändlichen Rebel=
lion
anhängige Geistliche erlassenes

Befelch=Schreiben /

Samt

Jhrer Pabst. Heiligkeit Brieff;

Vermög dessen / besagten Geistlichen / bey Verlust ihrer
Würden / Einkünfften und Pfründen / ꝛc. von gedachter
Rebellion innerhalb 4. Wochen abzustehen / gebotten
wird.


[10]

Jhro Durchl. Eminentz / des Herrn Cardinaln
zu Sachsenzeizs / ꝛc. als Primaten des Königreich Hun=
garn
/ an die alldorten befindliche / und der schänd=
lichen
Rebellion anhängigen Geistliche
erlassenes

Befelch=Schreiben /

Samt

Jhrer Päbstlichen Heiligkeit Brieff;

Vermög dessen / besagten Geistlichen / bey Verlust ihrer Würden /
Einkünfften und Pfründen / ꝛc. von gedachter Rebellion
innerhalb 4. Wochen abzustehen / gebotten wird.

NOs, DEI gratiâ, Chri-
stianus
Augustus, Sacræ
Romanæ Ecclesiæ Presbyter
Cardinalis; Archi-Episcopus Strigo-
niensis
; S. Sedis Apostolicæ Legatus
natus; Primas Regni Hungariæ, ejus-
demquè
summus Cancellarius & Se-
cretarius
; Comitatûs Strigoniensis
supremus & perpetuus Comes, Epi-
scopatûs
Jaurinensis Administrator;
Dux Saxoniæ, Juliæ, Cliviæ & Mon-
tium
, etiam Angariæ & Westphaliæ,
Landgravius Thuringiæ; Marchio
Misniæ superioris inferiorisquè Lu-
satiæ
; Comes Princeps Henneber-
gensis
; Metropolitanæ de Electoralis
Ecclesiæ Coloniensis Præpositus &
Thesaurarius; Comes Marchiæ & Ra-
vensbergæ
, Dominus Ravensteinii,
Balliviæ Thuringensis Locumtenens,
Sacræ Cæsareæ Regiæquè Majestatis
Consiliarius actualis intimus, & c. & c.
Significamus tenore præsentium om-
nibus
& singulis, quibus expedit,
universis;

WJr / von GOttes Gnaden /
Christian August / der Heil.
Römischen Kirch Priester Cardi=
nal
; Ertz=Bischoff zu Gran; des Heil. Apo=
stolischen
Stuls Legatus Natus; des König=
reichs
Hungarn Primas, auch desselbigen
Groß=Kantzler / und Secretarius, Ober=
Gespan der Gespannschafft zu Gran / Admini-
strator
des Bistums Raab; Hertzog zu Sach=
sen
/ Jülich / Cleve und Bergen / auch Enge=
ren
und Westphalen; Land=Graf in Thürin=
gen
; Marggraf zu Meissen / auch Ober=und
Niedern Laußnitz; Gefürsteter Graf zu Hen=
nenberg
; des hohen Ertz=und Churfürstli=
chen
Dom=Stiffts zu Cölln Dom=Probst
und Schatzmeister: Graf zu der Marck und
Ravensperg; Herr zu Rabenstein; der Bal=
ley
Thüringen Statthalter; Jhro Römi=
schen
Kays. und Königl. Maj. würcklicher ge=
heimer
Rath / ꝛc. ꝛc. Geben allen und jeden
denen es nöthig / vermög gegenwärtigen / zu=
vernemmen
;

[11]

Quòd posteaquam SANCTISSIMO
DOMINO NOSTRO præsens Rebel-
lio
, ac ferale istud Bellum, quô Apo-
stolicum
Hungariæ Regnum tot jam
Annos flagrat, non solùm summo
horrori, ac acerbum paternæ Ejusdem
charitati spectaculum sit, sed & etiam
altefatæ suæ Sanctitatis intima cordis
penetret viscera, quamplures ex Or-
dine
Ecclesiastico reperiri, quorum
maligni animi obcœcati fuêre, ut
non erubuerint, contra Omnipoten-
tem
DEUM, atquè Divinitùs ipsis
concessum legitimum Regem, ac Do-
minum
, Dominum JOSEPHUM, Ro-
manorum
Imperatorem, Hungariæ-
què
Bohemiæ Regem, Archiducem
Austriæ, & c. & c. Perduellis Conspira-
tionis
numero adhærere, sed, quod
deterius est, suposititiam summe ti-
tulatæ
suæ Majestatis Cæsareo Regiæ
dethronisationem nefandè subsignare
nona abhorruerint, perque hoc nefa-
rium
scelus, suæ Conditionis planè
immemores, ipsorum Ecclesiasticæ
Dignitati, sacroque Caracteri, in to-
tius
Christianitatis evidens scanda-
lum
, inextinguibilem adhibere in-
famiæ
labem, non veriti sint; ta-
cendo
principaliores ex hisce Ec-
clesiasticis
Rebellibus magis pe-
renni
erga legitimum ipsorum Re-
gem
fidelitatis vinculô obstrictos
suisse, quò plus memores esse debuis-
sent
: sese ad Dignitates ac Beneficia
Ecclesiastica, quæ possident, â mo-
dernè
Regnantis Cæsareo-Regiæ Ma-
jestatis
pientissimo Domino Progeni-
tore
, gloriosissimæ memoriæ, gratio-
se
elevatos suisse.

Eapropter summè memorata
Sua Sanctitas huic Edicto insertum
Breve Pontificium ad Nos dirigere
dignata suit, ut per idipsum uni-
verso
Orbi, principaliter verò

Daß weilen Jhro Päbstlichen Heilig=
keit
/ Unserm Herrn / die fürwehrende Em=
pörung
/ und das grausame Kriegs=Feuer /
durch welches dieses Apostolische König=
reich
Hungarn bereits viele Jahre schon
in Flammen stehet / nicht allein zum grösten
Grausen / und deroselben Väterlichen Liebe
zum höchstbetrübten Schau=Spiel gereiche /
besonders aber durch das Jnnerste dero Ge=
mütstringe
/ daß auß der Geistlichkeit verschie=
dene
befunden werden / derer boßhaffte Gemüts=
Neigung dahin verblendet gewesen / daß sie /
wider GOtt / dem Allmächtigen / und dem /
durch Göttliche Verordnung / rechtmässige ih=
nen
vorgesetzten König und Herrn / Herrn
JOSEPH / Römischen Kaysern / auch
zu Hungarn und Böheim König ꝛc. Ertz=
Hertzogen zu Oesterreich / ꝛc. ꝛc. der Auff=
rührischen
Zusammen=Rottung anzuhangen /
sich nicht geschämet / sondern / was noch är=
ger
/ die unberechtigte Throns=Abkün=
dung
Allerhöchstermeldt=Jhrer Kayserl. und
Königlichen Majestät schändlichster Weiß
zuunterschreiben / mindesten Abscheu ge=
tragen
/ andurch derley schandvollen Laster=
taten
/ ihres Stands gäntzlich vergessende /
dero Geistliche Würde und heiligen Beruff /
zur Augenscheinlichen Aergernuß der ge=
samten
Christenheit / mit dem Mackel unauß=
löschlicher
Verleumdung zubeschmützen /
sich nicht entsetzet haben; Zugeschweigen / daß
die vornemmere auß diesen Rebellischen
Geistl. um so viel unzertrenlicher ihrem recht=
mässigen
König durch immerwehrendes Band
der Treue verpflichtet gewesen; Je höher jene
ingedenck hätten leben sollen / daß eben sie
selbst zu solchen Würden / Geistlichen Ehren=
Stellen und Renthen / welche selbe besi=
tzen
/ von dermals regierenden Kayserl. und
Königl. Majestät Gottseeligstem Herrn Vat=
tern
/ glorwürdigsten Andenckens / gnädigst
erhebt worden seynd.

Dannenhero höchst=erwehnte Jhro Päbst=
liche
Heiligkeit / den diesem Gebott beykom=
mend
=Päbstlichen Brieff an uns gelangen zu=
lassen
/ sich gewürdiget haben; auff daß hier=
durch
der gantzen Welt / zuforderist aber die=

[12]

huic Hungariæ Regno, patefacerer,
quàm graviter ac indignabundè ho-
rum
Ecclesiasticorum Perduellium
execranda spectaret flagitia, ac econ-
tra
, qua prorsus paterna cum solicitu-
dine
, sæpe memorata Sua Sanctitas al-
titulatæ suæ Cæsareo-Regiæ Maje-
statis
& Regni hujus Utilitatem, ac
pristinam in eodem reducendam tran-
quillitatem
sibi cordi fumeret, ipsâ re
ostenderet.

Cùm autem Nostræ obligationis
fuerit, de saluberrimo hoc Sanctita-
tis
suæ Decreto imprimìs sacram
suam Cæsareo-Regiam Majestatem
humillimè edocere, Ipsaque, iisdem
rationibus mota celerem illius publi-
cationem
Nobis denuò clementissimè
injunxerit; tantò minùs Nos eam dif-
ferre
, sed potius Divinô haud dubiè
instinctu idem sentientis Summæ
utriusque in terris Potestatis jussa,
quàm potest maximâ promptitudine,
exegui debuimus, uti nunc, pro mu-
neris
Nostri ratione, lubentissimè
facimus; Est verò Breve hoc Ponti-
ficium
ad Nos directum, tenoris se-
quentis
:

CLEMENS PAPA XI.

DIlecte Fili Noster, Salutem & Apo-
stolicam
Benedictionem. Neminem
esse arbitramur, qui Christianæ pietatis
ocumlis spectet incendia feralis illius Belli,
quô florentissimum quondam Hungariæ
Regnum tot jam Annos flagrat, et non
intimè commoveatur ac doleat, eorum ani-
mos
, qui hujusmodi malorum Authores
sunt; aut participes esse dignoscuntur, us-
que
adeò obcæcatos esse, ut spem; ac propè
desiderium pristinata tranquillitatis; et de-
bitum
erga legitimum Regem, hoc est, Cha-
rissimum
in Christo Filium Nostrum JO-
SEPHUM Romanorum Regem, in Impe-
ratorem
electum obedientiam imò etiam
magna ex parte studium, ac cultum Reli-

sem Königreich Hungarn / kundbar werde;
wie schwer und mißfällig offt höchst=ermeldt=
Se. Päbstliche Heiligkeit dergleichen abgesag=
ter
Geistlichen Feinden abscheuliche Misse=
taten
ansehen; Hingegen in der That er=
weisen
/ mit was besonders Vätterlicher Bey=
sorg
/ den Nutzen Allerhöchst=gedacht Jhrer
Kayserl. und Königl=Majestät / und dasigen
Königreichs zubeförderen / auchin solchem
den vormaligen Ruhestand wieder herzustel=
len
/ sie Sich gefallen lassen.

Zumalen nun Unserer Pflicht obgelegen /
solch=heylsam=Päbstlichen Schluß anvor
Jhro Römischen Kayserl. und Königl. Majest.
gehorsamst anzufügen / Allerhöchst=gedachte
Jhro Majest. auch / eben dieser Erheblichkeit
halber / desselben alsobaldige Verkündigung
uns gnädigst nochmalen auffgetragen hat=
ten
; Als haben wir es destoweniger ver=
schieben
/ sondern vielmehr die / auß unge=
zweiffelet
=Göttlicher Eingebung beeder auff
Erden höchst=Gewalt=tragenden Häupter
einhelliger Meynung / gegebene Befelche mit
möglichster Beschleunigung vollziehen sol=
len
; Wie wir dann / unsers tragenden Amts
wegen / solches hiemit willig bewercken; Es
lautet aber der Päbstliche an uns übersandte
Brieff / wie folgt:

CLEMENS XI. Pabst.

GEliebter Sohn; Unsern Gruß und
Apostolischen Seegen. Wir erach=
ten
/ es werde niemand seyn / welcher
dieses greuliche Kriegs=Feuer / wor=
durch
das vorhin im höchstem Flor ge=
standene
Königreich Hungarn unter die
Aschen verfallen lieget / mit Christmil=
den
Augen ansehen / der nicht inniglich
zu bedaueren beweget werde / daß die
Gemüter derjenigen / so Urhebere
dieses Ubel seynd / oder / daran Schuld
zutragen / erkennet werden / dergestalt
verblendet bleiben / daß sie / fast alle
Hoffnung und Verlangen zum vorigen
Ruhestand / wie auch gegen ihrem recht=
mässigen
König / nemlich gegen Unse=

[13]

gionis abjecisse vileantur. Acerbum sa-
Paterna nostræ charitati spetaculum
sunt luctuosæ illorum Populorum calami-
mitates
, sed illud longè gravissimum ac
molestissimum Nobis accedit, quòd ibi non
desint, ut audivimus, ex Ordine Ecclesia-
stico
quamplures, qui, suæ Conditionis im-
memores
, tumultuantium ac Perduellium
numero accedere, turbasque excitare, vel
confovere non exhorreant; Quorum Nos
Ecclesiasticorum hominum audaciam ac
temeritatem, in attentandis rebus jnstitu-
to
, quod profitentur, prorsus appositis iis,
quibus par est; remediis, ope circumspectio-
nis
tuæ, de cujus spectato Zelo, ac exi-
mia
Prudentiâ plurimùm im Domino con-
fidimus
, coërcere volentes; Authoritate No-
strâ
inprimìs indicimus, et sub præcep-
to
obedientiæ mandamus omnibus Cleri-
cis
, tam sæcularibus, quàm Regularibus illa-
rum
partium, cujuscunque Statûs, Gradûs
ac Conditionis sint; etiamsi vigore cujus-
cunque
Privilegii ac Prærogativæ speciali
mentione digni habeantur, ut statim ces-
sent
, et imposterùm omninò abstineant â
quocunque actu; per quem directè vel in-
directé
suscitari, augeri, aut quoquô modô
confoveri possirt hujusmodi motus, tumul-
tus
, seditiones, ac Bella, neque audeant
causam vel occasiomem, sive opem consili-
um
, aut favorem prabere, rerum nova-
rum
authoribus, ac perduellibus, sub -
na
Privationis, Dignitatum. Canonicatu-
um
Abbatiarium, Commendarum, Pensio-
num
Ecclesiasticarum, nec non omnium
quorumque Beneficiorum Ecclesiasti-
corum
, etiamsi ea sint de Jure Patronatûs
Laicorum etiam Nobilium, et Illustrium,
ac sub pœna perpetuæ inhabilitatis ad il-
la
et alia similia, vel dissimilia, quæcunque
inposterum quomodolibet obtimenda, et,
si Regulares sint; sub pœna privationis
vocis activæ et passivæ,ac Officiorum ac Di-
gnitatum
etiam majorum; et principa-
lium
; pariterque inhabilitatis ad illas,
vel illa assequenda, in futurum, quæ -
na
actu, ac ipso facto incurrantur post

rem in Christo geliebtesten Sohn / dem
Röm. König JOSEPH, erwählten =
mischen
Käyser / ihre schuldigste Pflicht /
ja wol gar die Geflissenheit und Beför=
derung
der Religion meistentheils
beyseits gesetzet zu haben / scheinen. Ge-
wißlich
die betrübte Trangsalen selbi=
ger
Völckern gereichen Unserer vätterlich=
gegen
sie tragenden Neigung zur höchst
schmerzlichen Betrübnuß weit härter;
zum beschwerlichsten aber fallet Uns /
daß alldort / wie Wir vernehmen müs=
sen
/ auß der Geistlichkeit etwelche sey=
en
/ so / ihres Stands vergessende / der
auffrührisch rebellischen Zahl bey zu=
tretten
/ Auffstand zuerwecken / oder
selben zu unterhalten / sich nicht schämen;
Dergleichen Geistlicher Personen Keck=
und Vermessenheit / in Unterfangung sol=
cher
ihrem Beruf / zu welchem sie sich
bekennen / gantz zu wider lauffenden
Sachen / mittelst der Beywürckung der=
ner
Emsigkeit / da Wir meistens auff
deinen bekannten Eyffer und vortreff=
lichen
Klugheit in dem Herrn vertrau=
en
/ durch behörige Vorkehrungen zusteu=
ren
willens / Wir / vermög Unsers höch=
sten
Gewalts / hiemit ankünden / befeh=
len
auch / unter dem Gebott des Ge=
horsams
/ allen / so wol in: als ausser Or=
dens
sich befindlichen Geistlichen selbi=
ger
Landen / was Stands / Würden / oder
Weesens diese seynd / ob schon selbe /
Krafft einigerley Freyheit / oder Vor=
zugs
/ einer absonderlichen Benennung
würdig gehalten würden: daß sie unver=
züglich
abstehen / und fürohin von aller
Thätlichkeit / mit welcher eigens / oder
unter der Hand durch andere dergleichen
Auffstand / Empörungen / Meiterey und
Krieg erwecket / vergrössert / oder auff
einige Weiß unterhalten werden künte /
gäntzlich sich enthalten: viel weniger eine
Ursach / oder Gelegenheit seyn; noch
Anleitung / Hülff / Rath / oder Vorschub
denen Urheberen derer Neuerungen
und Auffwicklungen geben sollen; bey

[14]

Mensem à Die publicationis præsentium;
Ad quarum quidem omnium, et singula.
rum pœnarum declaratoriam, seu declara-
torias
sententias, volumus et manda-
mus
, ut procedi possit juris ordine servatô,
per Te dilectum Filium Nostrum, CHRI-
STIANUM AUGUSTUM, S. R. E. Cardi-
nalem
de Saxonia, Metropolitana Eccle-
siæ
Strigoniensis, ex concessione et dispen-
satione
Apostolicâ Præsulem, ac Prima-
tem
totius Regni Hungariæ; Tibi proinde
Nostra et Apostolicæ Sedis Authoritate
impertimur facultatem; deveniendi ad
omnimodam hujusmodi pœnarum execu-
tionem
, et eos, qui in prefatis delique-
rint
, et rei comperti fuerint; destituen-
di
, et privandi, alia etiam quæcunque
necessaria et opportuna faciendi, ac demum
ea omnia, quæ de jure fieri solent; ac pos-
sunt
ab his, quibus pari Authoritate de-
mandata
est executio pœnarum in Consti-
tutionibus
Romanorum Pontificum indi-
starum
. Quamobrem Tuæ perspecta vigi-
lantia
ac virtutis erit, Ecclesiasticas per
sonas, quæ in dederus sacerdotalis Ordinis
â similibus attentandis non destiterint,
vel similia inposterum attentare præsum-
pserit
, inflictione pœnarum, juxta facul-
tates
Tibi hisce Nostris attributas, ab hu-
jusmodi
scandalis deterrere. Dum Nos,
Tibi, Dilecte Fili Noster, Apostolicam Be-
nedictionem
peramanter impertimur. Da-
tum
Roma apud Sanctam Mariam Majo-
rem
; sub Annulo piscatoris, Die XVII.
Augusti, M. DCC. IX. Pontificatûs No-
stri
Anno Nono.

Ulysses Jos. Cardinalis Gozza-
dinus
.

Inscriptio

Dilecto Filio Nostro, Christia-
no
Augusto, Sac. Rom. Eccl.
Presbytero Card. de Saxonia.

Straff des Verlusts dero Würden /
Dom=und anderer Stiffts=Stellen / Abte=
pen
/ Commenthuren / Kirchen=Einkünff=
ten
/ wie auch all=und jeder Geistlichen
Pfründen; wann schon solche in dem
Gewalt des Patronats, oder Verley=
hungs
=Wacht derer Layen / Adelich=
und anderen hohen Personen bestünden;
ferners bey Straff der immer wehren=
den
Unfähigkeit zu solchen und andern
dergleichen / oder ungleichen / was für
eine/ und auff was Weiß fürohin derer
mögten zu erhalten seyn / gelangen zu
können; und / sofern die Verbrecher ei=
ner
Ordens=Regl unterworffen wären /
bey Straff des Verlust ihrer Wahl=
Stimm / so wol zu erwählen / als er=
wählet
zu werden / auch derer Aemte=
ren
/ höheren und vornemmerer Wür=
den
; darzu sie eben weder zu sol=
chen
/ weder zu dergleichen künfftig=
hin
erwählet werden: sondern untüchtige
verbleiben sollen; Jn welche Straffen /
nach Verlauff eines Monats / von Tag
der Verkündigung des gegenwärtigen
anzurechnen / ein jeder würcklich und
durch das Verbrechen selbst verfallen seyn
wird. Wir wollen und befehlen auch /
daß durch dich / Unsern geliebten Sohn /
Christian August / der Heiligen Römi=
mischen
Kirch Cardinaln von Sachsen=
zeitz
/ der Königlichen Haupt=Kirch zu
Gran / auß Apostolischen Verleyh=und
Vergünstigung / obristen Vorstehern /
und Primaten des ganzen Königreichs
Hungarn / und zwar wegen obbemeld=
ten
Straffen Samtlich / oder dieser jeg=
lichen
Besonders zu denen Erklärungs=
Außsprüchen / nach Lauff der Rechts=
Ordnung / geschritten werden möge.
Demnach geben Wir / Krafft Unsers /
und des Apostolischen Stuhls höch=
sten
Gewalts / Dir die Macht / zur
gänzlichen Vollziehung dergleichen

Bestraffungen zu kommen / um die jenige / welche in Vorgedachtem
sich vergrieffen / und schuldig befunden worden / abzusetzen / und ver=

[15]

lustig zumachen / auch sonsten hierzu aller Nothwendigketen und Befür=
dernussen
anzuwenden / endlich alles das vorzukehren / was von rechts=
wegen
denen / welchen dergleichen hoher Gewalt anbefohlen / und zur
Vollziehung derer Straffen durch die Rechts=Satzungen derer Römi=
schen
Päbsten die Vorsehung beschehen ist / zuständig zuseyn pflegt / oder
seyn kan. Derohalben wird Deiner bekannten Wachtsamkeit und
Macht obliegen / die Geistliche Personen / welche zum Spott des
Priesterlichen Stands von dergleichen Unternemmungen nicht abste=
hen
/ oder derley fürohin zu begehen sich anmassen würden / vermög
des Dir ertheilten Gewalts / nach Ausweisung dieses Unsers Brieffs /
von dergleichen Aergernussen durch Verfügung bedeuter Straffen
abzuschröcken. Mithin ertheilen Wir sehr wohlgeneigt Dir / Unserm
geliebten Sohn / den Apostolischen Seegen. Gegeben zu Rom / bey
S. Maria Major, unter dem Fischer=Ring / den 17. August. 1709. Unse=
rer
Päbstlichen Regierung im neundten Jahr.

Ulysses Jos. Cardinal Gozzadinus,

Uberschrifft.

Unsern geliebten Sohn / Christian August /
der Heiligen Römischen Kirch Priester Cardi=
naln
von Sachsenzeitz.

Cùm itaquè ex hocce Brevi Ponti-
ficio
tam Apostolico huic Regno,
quàm ipsismet in dicto Brevi allega-
tis
quoque Ecclesiasticis Rebellibus,
suæ Sanctitatis Pontificiæ Mandatum
ac voluntas abundè patebit, propte-
reà
per has Nostras Litteras, tam ex
Mandato isto & faculcate Nobis con-
cessâ
, quàm Vigore quoque Nobis
(uti Primatis Regni Hungariæ) in-
cumbentis
Officii, mandamus, ut
omnes & singuli sæpefati hujus Regni
Clerici, cujuscunque Dignitatis ii
sint, tam Sæculares, quàm Regula-
res
, qui aliquo modo hujus in præ-
sens
usque tempus grassantis Rebel-
lionis
sese participes reddiderint, &
in hodiernum quoque diem, postpu-
blicatam
etiam (instantibus Nobis,
reliquisque fidelibus Regni Apostoli-
ci
Statibus, & Ordinibus, an præsen-
ti
Diæta legitimè congregatis) â sua
Sacra Cæsarea Regiaque Majestate Pro-
scriptionem
, penes Perduelles perti-
naciter
perseveraverint, se Nobis in

Wann nun also aus solchem Päbstlichen
Brieff diesem Apostolischen Reich sowol / als
denen in mehrbesagtem Brieff angezogenen
Rebellischen Geistlichen selbsten Sr. Päbstli=
chen
Heiligkeit Befehl und Willen überflüs=
sig
bekand seyn wird; Als befehlen Wir
durch dieses Unser Schreiben / sowol auß sol=
chem
Uns aufgetragen=und überlassenem Ge=
walt
/ dann auch / Krafft Unsers (als Prima-
ten
des Königreichs Hungarn) obhabenden
Amts / daß alle und jede offterholtes Reichs
Geistliche / was Wunden die seynd / sie =
gen
unter: oder ausser einer Regel stehen /
welche auff einige Weiß dieser biß zu gegen=
wärtigen
Zeiten noch wüttenden Auffruhr
sich theilhafftig gemacht / und noch heut zu
Tag / nach Verkündigung der (auff an Uns
beschehene Ansuchungen derer übrig=Ge=
treuen
dasiges Apostolischen Reichs bey ge=
genwärtig
=rechtmässigem Landtag versamle=
ten
Ständen und Orden) von Jhro
Kayserl. und Königliche Majest. außgeschrie=
benen
Lands=Verweisung / bey denen Rebel=
len
halßstärrig verblieben seyn mögten; vor
Uns in dieser freyen Königlichen Stadt / und

[16]

hac libera Civitate Regia, Curiaque
Nostra Archi-Episcopali sistant, Re-
bellionem
, omnemquè ejus favorem
ejurent, seseque denuò legitimo suo
Regi humillime submittant, & qui-
dem
intrà tempus quatuor septi-
manarum
â Die hodiernæ Præsenti-
um
publicationis; Contra eos verò,
qui intra præfixum tempus inobedi-
entes
non comparuerint, præter -
nas
Proscriptione Regiâ comprehen-
sas
, juxta Breve Pontificium, abs-
que
ulla intermissione, rigorosè pro-
cedemus
. Datum Posonii, in Curia
Nostra Archi-Episcopali, Die tertiâ
Mensis Octobris, Anno Domini Mil-
lesimo
Septingentesimo Nono.

C. A. Cardinalis de Saxonia,
Primas Regni Hungariæ.

(LS.)

Ex Mandato Eminentissimi & Se-
renissimi
Domini Cardinalis & c.

Bernardus Heidfeld, Protonota-
rius
Apostolicus.

bey unserm Ertz=Bischöflichen Hof sich stel=
len
: der Rebellion / und aller deroselben Ge=
wogenheit
abschwören: auch ihrem recht=
mässigen
König / und zwar vom Tag der
heutigen Verkündigung des Gegenwärtigen
an / innerhalb vier Wochen Zeit sich wiederum
gehorsamst unterwerffen sollen; wider die
jenige aber / welche/ als Ungeborsame / innerhalb
vorgeschriebener Zeit nicht erscheinen werden /
wollen Wir / nebst denen in der Königlichen
Verweisung enthaltenen Straffen / auch / nach
Jnhalt des Päbstlichen Briefs / ohne Unter=
lassung
/ mit der Schärffe verfahren. Gege=
ben
zu Preßburg / in Unserm Ertz=Bischöffli=
chen
Hof / den dritten Tag des Monats Octo=
ber
/ im Jahr des HErrns / Tausend Sieben=
hundert
und Neun.

C. A. Cardinal von Sachsenzeitz /
Primas des Königreichs Hungarn.

(LS.

Auß Befehl Jhrer Durchleucht.
Eminentz/ des Herrn Cardinals.

Bernhard Heidfeld / Päbstlicher
Protonotarius,

»