Num. 382.
Wiennerisches DIARIUM,
Enthaltend alles dasjenige / was von Tag zu Tag sowohl
in dieser Residentz=Stadt Wienn Denckwürdiges und Neues sich
zugetragen; Als auch / was dergleichen nachrichtlich allda eingeloffen;
sambt einem Anhang jedermahliger Verzeichnuß; Erstlich aller täglich
per Posta
allhier
Ankommenden: Zweytens aller in=und vor der Stadt getaufften Kindern:
Drittens aller verehelichten / und vierdtens aller verstorbenen
Persohnen.
Mit Jhrer Römisch=Kayserlichen Majestät allergnädigstem Privilegio .
Zu finden im Rothen Ygel.
Wienn / vom 30. Merz biß 1. April / 1707.
MJttwoch den 30. Mertz. Wegen jüngst erwehntem neu=auffgerichte=
ten Versatz=und Frag=Ambt hat man auch dieses melden wollen / daß
solches folgender Gestalt gehalten werden solle; nemblichen wird auff
Gold / Silber / und Jubelen / zwey Drittel nach der Schätzung / gegen
wochentlicher Reichung eines Pfening
Interesse
vom Gulden: auff Kupffer
Zinn / Messing / Metall / Eysen / Stahel / Bley und dergleichen
eben=
falls zwey Drittel / jedoch gegen Wochentlich vom Gulden zubezahlen
ha=
benden Pfening
Interesse
: auff diejenige Pfänder aber / als Kauffmanns=
Waaren / Kley der und solche Sachen / so mit der Zeit im Werth fallen / die
Helffte / gegen ebenmässigem schon gedachtem Wochentlichen 1. Pfening
Interesse
vom Gulden / geliehen werden / und das Pfand außzulösen
jeder=
zeit frey: das Ambt hingegen darvor stehen / auch Bürg und Zahler seyn
solle; damit aber die Pfänder nicht verligen / noch durch das
auff=
schwellende
Interesse
sich selbsten verzehren möchten; als sollen alle
Pfän=
der von Zeit des Versatzes / innerhalb einem Jahr und 6. Wochen: die
rauhe Fuder=und Kürschner=Waaren aber / innerhalb einem Viertel Jahr /
wann man die
Interesse
nicht abgeführet / oder auff ein neues
tractiret / of=
fentlich verkaufft / und nach dreymahliger Failbietung dem Meistbiethenden
das Pfand überlassen werden: und wann einer seinen Nahmen in dem Ambt
nicht offenbahren wolte / der kan sich bey dem Annehmer / Herrn
Marco del -
la Rua
, auff der Brandstatt wohnhafft / anmelden. Weilen es sich auch
leicht ereignen könte / daß jemand gestohlene / oder aber ihm zu verkauffen
gege=
bene Sachen in dem Ambt versetzete; als solle künfftighin solches bey
schwe=
rer Leibs=Straff verbotten seyn; wie dann diese / so dergleichen in das Ambt
bringen thäten / und denenselben würcklich darauff geliehen worden / wann
das Darleyhen von 6. biß 25. Gulden / mit einem gantzen Schilling: so es
aber über 25. Gulden belieffe / mit der gewöhnlichen Lebens=Straff wider
Sie verfahren werden solle. Wann sonsten auch einer sein Gut / Hof / Hauß /
oder Grundstuck / item Körner / Wein / Viehe / oder andere Sachen / wie
die Nahmen haben / verkauffen / oder kauffen wolte / der solle solches in dem
Ambt anmelden / allda selbiges in ein darzuhabendes Prothocoll / gegen
Be=
zahlung 17. Kreutzer Einschreib=oder Auffsuch=Geld / eingetragen und
män=
niglich zur Nachricht vorgewiesen werden solle. Sofern imgleichen einer
Effecten / die nicht im Versatz gewesen / verkauffen wolte / sollen solche durch
den Außruffer fail gebotten / und dem armen Hauß vom Gulden ein Creutzer
bezahlet werden. Gleichwie nun männiglich gegen 5. biß 6.
pro Cento
jähr=
lich auff Pfänder zu leihen zugelassen bleibe / so seye hingegen ein mehrers zu
nehmen / bey Straff der
Confiscirung / hiermit allerdings verboten / ꝛc.
Heute hat bey Jhro Kayserl. Majestät Obrist Cammerern / (Titl) Hrn.
Johann Leopold Donat Trauthson / Grafen zu Falckenstein / ꝛc. (Titl) Herr
Johann Fridrich Graf von Windischgrätz ꝛc. als Kayserl. Cammerer den
ge=
wöhnlichen Eyd abgestattet.
Eodem
wurde allhier eine ledige Manns=Person / Nahmens Carl
Chri=
stian N. etlich und 20. Jahr alt / auß der Marckt Brandenburg (so
vor=
hin schon wegen vielfältigen begangenen Diebstählen mit der Lebens=Straff
verschonet / und ihme von Jhro Kayserl. Majestät allergnädigst
nachge=
sehen worden) umb willen selbiger vor einem Jahr allhier in der so
ge=
nannten Rossau / vermittels eines starck geladenen Terzerols / einen
Uhr=
fahr=Uberführer erschossen / auff der neuen Richtstatt / andern zum
Bey=
spiel / mit dem Schwerd vom Leben zum Todt hingerichtet.
Dito vernahme man auß Ungarn. Daß die Rebellen bey dem
Weissenberg sich wieder starck zusammen gezogen; des willens / falls die
Kayserl. Leopoldstadt entsetzen wolten / denenselben mit aller Macht
wieder=
standt zu leisten; auch hätten die Rebellen vor etlich Tagen abermahlen
sich starck und nahe vor Presburg sehen lassen; wie sie dann oberhalb
derselben 8. Schiffmühlen loß gemacht und solche gegen dasige
Schiffbru=
cken treiben lassen / in der Meinung diese zu zertrennen / und nachgehends
so wohl deren Schiffen / als Mühlen sich zu bemächtigen / dahero eine
Rebellen Parthey unterhalb Preßburg / nemblich zu Gresling / darauff
gepasset; allein es wäre ihr der Handel fehl geschlagen; massen 4. Schiff=
mühlen davon auff dem Sand stehen blieben / die andern 4. aber / ob sie
schon biß an die Brucken getrieben worden / hätten keine Würckung gethan.
Donnerstag den 31. Mertz. Heute haben sich Jhre Majestät / die
ver=
wittibte Kayserin / sambt Dero Durchleuchtigsten Jungen Herrschafft / in
Begleitung der gewöhnlichen Hofstatt / in die Kayserliche Hof=Kirchen
de=
ren WW. EE.
PP
. Augustiner Barfüssern erhoben / und in der alldasigen
Todten=Capellen dem Gottes=Dienst beygewohnet / welcher vor eine / den
3. Febr. dieses lauffenden Jahrs / zu Udine verstorbene Creutz=Dama (Titl)
Frauen Felicitas Gräfin von Colloredo / einer gebohrnen Gräfin von
Ra=
batta / gehalten worden.
Dito wurde allhier / auff Jhrer Röm. Kayserl. auch zu Hungarn und
Böhaim Königl. Majestät / Ertz=Hertzogens zu Oesterreich / ꝛc. ꝛc. unsers
allergnädigsten Herrn und Lands=Fürsten / allergnädigste Verordnung /
jedermänniglich angedeutet: Demnach unter weyland der glorwürdigsten
Regierung des in Gott abgeleibten Kaysers und Lands=Fürsten / den 12.
Octob. 1696. und den 5. Febr. 1701. alle hohe Spiel / und insonderheit die
Bassette, Trenta Quaranta, der so genannte Lands=Knecht / und dergleichen /
wie auch das heimblich=hohe Winckel=Spielen (es seye mit Karten /
oder anderer Manier) bey Vermeydung schwerer Straff und Ungnad
verbotten worden; Als haben Jhre Römische Kayserl. Majestät in
aller=
gnädigster Betrachtung / daß bey dergleichen hochen Spielen / so grosses
Ubel / Schaden / Fluchen / Schelten und Gottslästern verursacht werden /
obangezogene hievon schon publicirte Kayserl. und Lands=Fürstliche Befehl
und Verbott / damit der gerechte Zorn GOttes nicht erwecket / und schwäre
Straffen über Leuth und Land verhenget werden möchten / nicht allein
hier=
mit wiederholen / und allerdings bekräfftigen / sondern auch dahin
verschärf=
fen wollen / daß über ob bestättigte Befehl und Verbott / bey ferners
be=
trettendem Bassette=Spiel / der
Tailleur
umb 1000. Ducaten / andere
Mit=
spieler aber / jeder umb 1000. Rthlr. nicht weniger der Hauß=oder
Quar=
tiers=Jnnhaber / auß dessen Uberseh=und Zulassung / wo dergleichen
verbot=
tenes hoches Spiel geschicht / ebenfalls umb 1000. Ducaten / der es aber in
Geld nicht zu bezahlen hat / am Leib gestrafft / dem Anbringer jedesmahl ein
Drittel von der aufferlegten Straff gereichet / und dessen Nahmen allerdings
in Geheim gehalten werden solle ꝛc.
Eodem
hat (Titl) Herr Gundacker Poppo / deß Heil. Römis. Reichs
Graf von Dietrichstein / ꝛc. Als
extra ordinari
Pottschaffter der Hoch=Rit=
terlichen Maltheser
Religion
, sein offentliche Urlaubs=
Audientz
mit dem
ge=
wöhnlichen
Cerimonien
bey allen Kayserl. Majestäten ꝛc. ꝛc. gehabt; dabey
Jhro Kayserl. Majestät selbsten / und zwar eigenhändig / mit Dero Bildnuß
von reichen Diemanten besetzet obbesagten Herrn Botsafftern
allergnä=
digst beschencket.
Eodem
langte Hr. Obrist / Graff von Vehlen auß Mayland dahier
an / welcher nicht allein die Bestättigung / sondern auch hierbey gehende
Capi -
tulation
mitgebracht / Vermög welcher geschlossen worden / daß auß allen in
der Lombardey ligenden Plätzen die Frantzosen auß=und nacher Frankreich
abziehen müssen.
Freytag den 1. April. Heute ist allhier eine ledige Manns=Person /
Frantz N. etlich und 20. Jahr alt / auß Bayern gebürtig (so schon / wegen
vielfältig=und unterschiedliche nahmhaften Kirchen=und anderen
Diebstäh=
len / auß verschiedenen Städt=und Ländern verwiesen / auch bereits / wegen
Außreissung von der Militz / mit Abschneidung eines Ohrs / abgestrafft
worden) umb willen selbiger in zweyen Würths=Häusern allhier groß und
hoch sich betragende Diebstahl begangen / auff den Wienner=Berg / an=
deren Dieben zum Abscheu / mit dem Strang hingerichtet worden.
Dito erhielte man von Raab die Nachricht / mit Brieffen vom 27. Mertz /
daß allda der Kayserl. General=Wachtmeister / Herr Baron
d’Arnan
ankommen / nachdeme derselbe jüngst=berichter massen / mit dem General=
Feld=Marschallen Lieutenant / Herrn Grafen von Löwenburg auß der Rabau
die Rebellen verjaget / und den einaugigen Bothian mit seinen völlige Corpo
über die Donau sich zu ziehen gezwungen / wie auch den Paß auß der Rabau
in den Hayd=Boden meistens benommen / hingegen die Gemeinschafften
de=
ren Kayserl. Truppen in der Rabau versichert.
Dito wurde von Presburg mit Brieffen vom 31. Mertz berichtet / daß /
den 30. dito / in der Nacht / der Kayserl. General Feld=Marschal / Herr
Gui=
do Graff und Herr von Stahrenberg / mit seinen Truppen / so in lauter und
der besten Reutterey bestanden / zu Presburg über die Brucken passiret / umb
ein gewisses Vorhaben zu bewerckstelligen; obschon die Rebellen mit 30000.
Mann solches zu verhindern suchten; welchen ein gewesener Kauffmann
zu gedachtem Presburg durch einen Brieff / den ihnen ein 17. Jähriger
Knab gebracht / davon schon Nachricht geben: aber ertappet / und beede
bereits gefangen gesetzt worden.
Auß Pohlen vom 23. Mertz. Daß man an denen neu=angelegten
ve=
sten Werckern zu Cracau mit allem Fleiß zu arbeiten fortfahre; und
wei=
len Jhre Czaarische Majestät
Biala Zierkow
zu raumen entschlossen; als
hätten Dieselbe zu diesem Ende bereits scharffe Ordre an den Kossackischen
Feld=Herrn
Mazeppa
ergehen lassen / umb auß diesem Orth abzuziehen / auch
denen Auffrührischen keinen Schutz mehr zu gestatten; Vermög Brieffen
auß Churland / solle der Schwedis. Gen. Löwenhaubt auffgebrochen /
und von dar mit einem Theil seiner Reutterey und Dragoner nach der Düna
marschiret seyn / auch würcklich die Besatzung in Pliscau verstärcket haben.
Auß Rom vom 12. Mertz. Daß allda den 11. dito 6. Cardinäl und
4. Prælaten bey dem Hrn. Cardinal
Acciajoli
über jüngst berührtes eine
Unterredung gepflogen / und wolte man vorgeben / daß die kürtzlich gemeldte
Rumor=und andere Stadt=Soldaten
alla longara
darumb verlegt worden /
weilen der Cardinal
Aquaviva
bey seiner Ankunfft den Pallast des
Duca di
Salviati
beziehen wollen; zumahlen nun dieser in selbiger Gegend gelegen / und
erwehnter Cardinal des Hertzogen von Anjou Parthey zugethan; als
möch=
te / unter des Hrn. Cardinalen
Grimani
und
Aquaviva
Bedienten / eine und
andere Ungelegenheit vorfallen / welcher vorzubiegen man sich bemüssiget
be=
finde.
Auß Genua vom 12. Mertz. Daß alldort ein Schiff von Alicante
an=
kommen / welches erzehlet / daß unter denen Alliirten Truppen / die in
letzterem Orth außgestiegen / 4. Regimenter Frantzös. Flüchtlinge / unter
Anführung des
Duc de Miremond
und des
Cavalier
sich befinden solten;
auch habe man allda nebst einem grossen Vorrath von Lebens=und Kriegs=
Mitteln biß 40. schwere Stuck an das Land gebracht.
Auß Venedig vom 19. Mertz. Daß allda Bericht eingeloffen / was
mas=
sen die Kranckheiten in Dalmatien nachgelassen; und würden zu Venedig
2. Kriegs=Schiffe verfertiget / welche den Hrn.
Angelo Morosini
, als
ernenn=
ten Bottschaftern / nach der Ottomannischen Pforten begleiten sollen. Son=
sten mache in Jtalien vieles Nachdenken / daß die Frantzosen denen Kayserl.
alle besetzte Oerther in der Lombardey abzutretten bewilliget / und die
Hertzogen von Mantua und Mirandola / sambt dem Fürsten von
Castiglio -
ne
all=ihrer Güter und Herrschafften dadurch verlustiget werden.
Auß Engelland vom 18. Mertz. Daß Jhre Königl. Majest. von Groß=
Britannien / wegen des geschlossenen Vereinigungs=Tractat beeder
Kö=
nigreichen Engell=und Schottland / die Glückwünschung erhalten / auch zu
Londen deswegen die Glocken geläutet / die Fahnen außgesteckt / und das
Geschütz gelöset / sodann solche gute Zeitung durch einen besonders
Abge=
schickten dem Schottländis. Parlament zu wissen gemacht worden.
Auß Holland vom 22. Mertz. Daß der Herr General Feld=Mar=
schall / Graff von Nassau und Hr. von Oberkirchen / ehistens auß dem Haag
abreysen werde / umb die General=Musterung deren Holländischen
Trup=
pen vorzunehmen; davon die völlige Reutterey mit
Cuirrass
zu versehen
be=
schlossen und / deßwegen ein gewisser Officier nach Franckfurt abgeschickt
wor=
den. Jn besagten Haag seye man der Ankunfft des Fürsten und Hertzogen
von Marlborug nachdeme nunmehro der vereinigungs Tractat zu
Lon=
den seine Richtigkeit erhalten / ehestens gewertig / dabey nicht wenig
er=
freuet / daß nicht allein die Alliirte Flotta glücklich zu Alicante
angelän=
det / sondern auch / daß sich Murcia / Carthagena und Porto Mahone vor
Jhro Königl. Majestät / CARL dem III. erklärt haben sollen.
Von dem Maasstrohm vom 24. Mertz. Daß der Commendant zu
Lüt=
tig an dessen untergebenen Truppen die Ordre ergehen lassen / umb sich
Marsch fertig zu halten; weilen Kundschafft eingeloffen / daß die
Frantzo=
sen auff der Seithen von Namur würcklich in Bewegung begriffen; und /
Vermög der Nachricht auß Flandern / sollen auch allda sich die Feinde zusam=
men ziehen; worgegen man Alliirter Seithen auff guter Hut zu stehen
be=
flissen.
Auß der Schweitz vom 24. Mertz. Daß alldasiger Orthen der Königl.
Groß=Britannische
extraordinari
Gesandte / Hr. von Stanian / seinen Zweck
mithin den begehrten Durchzug deren Alliirten Truppen erhalten haben solle,
auch seye die Allianz deren dreyen Graubündnerischen Eydgenossenschafften
mit dem Canton von Zürch geschlossen / und deßwegen die Abgeordnete
be=
nennt worden / dieselbe zur völligen Richtigkeit zu bringen. Vermög
Brief=
fen auß Franckreich / sollen abermahlen schlechte Zeitungen auß Spanien
eingeloffen seyn; und daß der Hertzog von Orleans gewiß alldorten dieses
Jahr commandiren werde / wolte man noch versichern.
Vom Ober=Rheinstrohm vom 26. Mertz. Daß es dasiger Orthen
nun=
mehro das Ansehen habe / als wolten die Frantzosen ihren Feldzug diesen
Sommer hinter denen Linien halten; indeme sie Tag und Nacht mit
denen=
selben / wie auch mit Machung neuer Canalen beschäfftiget / wie sie dann
abermahlen einen von der Wantzenau biß gegen Seltz zu ziehen kürtzlich
angefangen.
Ankunfft aller Hoch=und nidrigen Standts=Persohnen.
Den 30. Mertz.
-
Stuben=Thor. Herr Aloysius Tollheimb /
kombt von Prag / logirt im wilden Mann.
Den 31. dito.
-
Cärntner=Thor. Herr Obrist Schneberg /
und Herr Obrist Leimburg / kommen auß
Ungarn / logiren im schwartzen Thor. -
Herr Graf Kueffstein / kombt von Lintz /
logirt in seinem Hauß. -
Burgg=Thor. Herr Obrist Graf Vehlen /
kombt auß Mayl. geht gleich nach Hof.
Den 1. April.
-
Ein Romanischer Currier / kombt von
dan=
nen / logirt in der Nuntiatur. -
Stuben=Thor. Herr Ober=Kriegs=
Com=
missarius Brentano di Cimarolo ,
kombt von der Armee / auß Ungarn / log.
im Cöllner Hof. -
Cärntnert=Thor. Herr Salomon Currier /
kombt von Triest / logirt in Kintzkischen
Hauß.
Lista aller Getaufften in=und vor der Stadt.
Den 11. Mertz.
-
Dem Johann Georg Luc und Barbara sein.
Ehew. ihr T. Maria Anna. -
Dem Simon Perckhofer und Eva seiner
Ehew. ihr S. Frantz Joseph. -
Dem Georg Hegl und Anna sein. Ehew.
ihr T. Maria Catharina. -
Dem Leonhard Reffl und Eva sein. Ehew.
ihr S. Paul Christian.
-
Dem Carl Laiminger und Maria Salome
sein. Ehew ihr S. Johann Peter Joseph. -
Dem Johann Wentz und Maria Eva sein.
Ehew. ihr S. Conrad Joseph. -
Dem Johann Brätl und Rosina seiner
Ehew. ihr S. Oßwald Joseph.
Den 12. dito.
-
Dem Herrn Andre Kerntier und Maria
seiner Ehefr. ihr T. Maria Theresia.
-
Dem Herrn Jacob Hiermon und Sabina
seiner Ehefr. ihr S. Hieronymus Joseph. -
Dem Herrn Wilhelm Zanckl und Anna
Maria Rosina sein. Ehefr. ihr T. Maria. -
Dem Herrn Johann Baptist
de War
Uni=
versit. Sprachmeister bey der blauen
Flaschen am Stock im Eysen und Bar=
bara Angelia sein. Haußfrauen ihr S.
Lambert Joseph Carl. -
Dem Herrn Mathias Antoni Mandl und
Anna Catharina sein. Ehefr. ihr T. An=
na Margaretha. -
Dem Lorentz Neubauer und Theresia
sein. Ehew. ihr T. Gertrud Catharina. -
Dem Joseph Kolm und Maria Magdalena
sein. Ehew. ihr T. Maria Magdalena. -
Dem Johann Jacob Sprenger und
Rosi=
na sein. Ehew. ihr T. Maria. -
Dem Martin Heller und Catharina sein.
Ehew. ihr T. Maria Barbara. -
Dem Mathias Kritz und Margaretha sein.
Ehew. ihr S. Henrich Joseph Ferdinand. -
Dem Stephan Morihord und Eva Rosina
sein. Ehew. ihr S. Mathias Joseph. -
Dem Jacob Nerzinger und Maria
Mag=
dalena sein. Ehew. ihr T. Ursula Ger=
trud. -
Dem Wolffgang Laichberg und Maria sein.
Ehew. ihr S. Peter Ferdinand. - Ein armes Kind Ferdinand.
Den 13. dito.
-
Dem Niclas Arnold und Maria Cæcilia
sein. Ehew. ihr S. Carl Joseph Frantz. -
Dem Christian Peter und Theresia sein.
Ehew. ihr S. Frantz Joseph. -
Dem Andre Wißmann und Catharina sein.
Ehew. ihr T. Maria Veronica. -
Dem Lorentz Ardner und Maria Anna sein.
Ehew. ihr T. Maria Rosalia. -
Dem Georg Schönbauer und Maria sein.
Ehew. ihr T. Theresia.
Den 14. dito.
-
Dem Mathias Weber und Agatha sein.
Ehew. ihr T. Ester Anna Barbara. -
Dem Johann Henrich Gall und Barbara
sein. Ehew. ihr S. Johann Joseph Georg.
-
Dem Georg Schmidt und Rosina seiner
Ehew. ihr T. Maria Gertrud. -
Dem Johann Hauser und Theresia sein.
Ehew. ihr T. Mariana. -
Dem Paul Kling und Christina sein. Ehew.
ihr T. Maria Joseph. -
Dem Johann Mathias Weiß und
Wal=
burg sein. Ehew. ihr T. Maria Theresia
Christina. -
Dem Peter Schwäger und Gertrud sein.
Ehew. ihr S. Joseph Gabriel. -
Zwey arme Kinder Johann Michael und
Antonia Francisca.
Den 15. dito.
-
Dem Johann Jacob Reich und Polixena
sein. Ehew. ihr S. Adam Antoni Jo=
hann. -
Dem Jacob Haußhofer und Anna
Barba=
ra sein. Ehew. ihr S. Joseph Carl. -
Dem Lorentz Pößmayr und Maria seiner
Ehew. ihr T. Maria Eva. -
Dem Johann Florentin Oeggl und Maria
Catharina sein. Ehew. ihr S. Ferdinand
Andre. -
Dem Jacob Michael und Maria Christina
sein. Ehew. ihr T. Maria Josepha Sa=
bina Christina. -
Dem Christoph Seidenlander und Barbara
seiner Haußfr. ihr S. Carl Joseph. -
Dem Herrn Mathias Par und Maria
Theresia sein. Ehefr. ihr S. Antoni
Jgnati. -
Dem Herrn Johann Lothringer und
Ma=
ria Magdalena seiner Ehefr. ihr T. Ma=
ria Josepha. -
Dem Herrn Peter Burger und Catharina
sein. Ehefr. ihr S. Johann Joseph. -
Dem Johann Wilhelm Kremer und Anna
Christina sein. Ehew. ihr T. Maria.
Den 16. dito.
-
Dem Georg Wolffgang Filtzecker und
Ma=
ria Reosalia sein. Ehew. ihr T. Maria
Barbara. -
Dem Herrn Joseph Ludwig Piller und
Do=
rothea Catharina sein. Ehefr. ihr T. Re=
gina Rosina Josepha.
-
Dem Jacob Michael und Maria Christina
sein. Ehew. ihr T. Maria Josepha Sa=
bina Christina.
-
Dem Herrn Johann Reisenstein und Anna
Rosina sein. Ehefr. ihr T. Eva Juliana
Josepha.
Lista aller Verstorbenen in=und vor der Stadt.
Den 21. Mertz.
-
Johann Jacob Hohlfelner / Kayserl. Cam=
mer=Haitzer / im Cammer=Fourierischen
Hauß am Kohlmarckt / alt 52. Jahr. -
Dem Johann Bürian / Sticker / beym
braunen Hirschen bey Maria=Hülff / sein
Kind Wolffgang / alt 3. und ein halb
Jahr. -
Frantz Angerer / Schneider / im
Hoffrieme=
rischen Hauß in der Leopoldstadt / alt
43. Jahr. -
Dem Johann Eder / Hünerhandler / im
Wisinischen Hauß zu Gundendorff / sein
Kind Joseph / alt 6. viertl Jahr. -
Dem Adam Riser / Tagwercker / beym
weis=
sen Engl am Neustifft / sein Weib Ursula /
alt 40. Jahr.
Den 31. dito.
-
Martin Venus / Graf Lobkowitzischer
Cas=
sier / im Hertzogburger Hof in der Anna=
Gassen / alt 39. Jahr. -
Mathias Mayrschitz / Kayserl. Hartschiren
Provisoner / im Paurischen Hauß zu Nickl=
storff / alt 81. Jahr. -
Dem Mathias Kraußler / Burgerl. Schueh=
macher / beym grünen Lambl in der Jo=
sephstadt / sein Kind Anna / alt 2. Jahr. -
Dem Georg Krauß / Herrn Koch / beym
grün Jäger am Spitlberg / sein Kind
Barbara / alt 6. viertl Jahr. -
Dem Christoph Geisenhofer / Garde=Sol=
dat / bey der grün Weintrauben am
Neubau / sein Kind Frantz / alt 3. viertl
Jahr. -
Dem Michael Freybrich / Stöcklschneider /
beym guldenen Ring bey St. Ulrich / sein
Kind Balthasar / alt 2. Jahr. -
Der Sophia Glasin / einer armen Wittib / im
Cantzelistischen Hauß auff der Wind=
mühl / ihr Kind Jgnati / alt 9. Jahr.
Den 1. April.
- Dem Daniel Clement / Burgerl. Baader /
-
in seinem Hauß im Roth=Gäßl / sein
Weib Rosa / alt 36. Jahr. -
Max Christel / Herrn=Taffeldecker / beym
rothen Gattern unterm Land=Hauß / alt
36. Jahr. -
Dem Johann Osterman / Kayserl. Burgg=
Nachtwachter / im Reschgallischen Hauß
im Ballgäßl / sein Kind Antoni / alt 3.
viertl Jahr. -
Dem Herrn Johann Baptist
de War Uni -
versi
tätischem Sprachmeister / bey der
blauen Flaschen am Stock im Eisen / sein
Kind Norbert / alt 6. viertl Jahr. -
Peter Kemptner / Kayserl. Kutscher / beym
weissen Ochsen an der Wienn / alt 40.
Jahr. -
Dem Johann Grenthauer / Bierversilberer /
im St. Peters Hauß zu Gundendorff /
sein Kind Johann / alt 1. Jahr. -
Dem Philipp Wolff / Soldat im Feld / im
Opplischen Hauß zu klein Margarethen /
sein Weib Magdalena / alt 42. Jahr. -
Dem Martin Fuser / Hauer / in seinem Hauß
am Hundts=Thurn / sein Tochter Eva /
alt 24. Jahr. -
Thomas Wölffl / Tagwercker / bey der
gul=
denen Weintrauben in der Leopoldstadt /
alt 62. Jahr. -
Dem Martin Grabner / Tagwercker / bey
der guldenen Weintrauben in der Leo=
poldstadt / sein Kind Anna / alt 3. viertl
Jahr. -
Justina Anstötterin / lediges Mensch / beym
guldenen Stuck zu Gundendorf / alt 24.
Jahr. -
Maria Branin / ein armes Weib / beym
Grundstein in der Josephstadt / alt 50.
Jahr. -
Magdalena Robitzin / ein armes Weib / im
Wuschinischen Hauß zu Gundendorff /
alt 40. Jahr.
CAPITULATION,
Oder
Bedingnussen /
So / zwischen
Der Kayserlichen und Frantzösischen
Generalität
Jn Jtalien geschlossen worden;
Vermög welcher die Frantzosen auß allen
in der Lombardey von ihnen besetzten Plätzen
ab=und nacher Franckreich ziehen müssen.
WIENN /
Zufinden bey Johann Baptist Schönwetter / Kayserl.
Hof=und Universit: Buchhandlern / im rothen Ygel.
CAPITULATION,
Oder
Bedingnussen /
Mit welchen man
Die in der Lombardey ligende Plätze abzutretten /
und die Truppen des König in Franckreich und
Hertzo=
gen von Anjou nacher Franckreich abzuführen /
sich anerbiethet.
1. ALle von ob=bemeldten Truppen besetzte Plätze sollen auff den Tag / und auff jene
Weise abgetretten werden / wie man sich darüber vergleichen wird.
1. Jst verwilliget.
2. Diese sambtliche Truppen / von was Nation selbe seyn möchten / sowohl Reutter
und Dragoner / als Fuß=Völcker und Hussaren / auch durchgehends alle Officiers und
andere zum Platz=Major Staab Gehörige / sollen sambt ihrem Gewehr / Bagage / und
an=
deren Fahrnussen / mit fliegenden Fahnen / auch allen Kriegs=Ehren / in dem Stand /
wie sie sich anjetzo befinden / sambt und sonders / nach eigener Willkühr und
Bequem=
lichkeit / abziehen / auch durch den kürtzesten Weeg in aller Sicherheit ohne einige
Hinder=
nuß und Aufenthalt nacher Susa abgeführt / nicht weniger unter keinem Vorwand
hier=
wieder gehandelt werden: auff die Weise / wie folget.
2. Jst verwilliget.
3. Die Besatzung zu Sestola solle nach Mirandola abziehen / zu dem Ende man
Paß=
port / umb sicher dahin zukommen / ertheilen solle.
3. Diese Besatzung ist bereits zu Kriegs=Gefangene gemacht.
4. Die Besatzung zu Final solle / den 26. Tag gegenwärtigen Monaths / sambt 10.
Stucken außziehen / und durch jene Strassen / so man außzeigen wird / nach Susa / mit
der benöthigten Unterhalts Vorkehrung und Sicherheit / sich verfügen.
4. Es werden nur 4. Stuck als 2. von 12. und 2. von 6. Pfunden bewilliget / welche / wann einige
Beschwernuß / solche auff dem Land mitzuführen vorfallen solte / über Meer abgeführet werden können;
über diß wird man dasiger Besatzung einen General und Kriegs=Commissari umb Sicherheit und
Unter=
halt willen / mitgeben.
5. Die Besatzung des Cittadell zu Mayland solle den 20. dieses Monaths außziehen /
umb nach Valenza zu gehen / und von dar mit dasiger Besatzung grad nach Susa auff
eben obberührte Umbständen abzumarschiren.
5. Sie solle ohne Umbweg grad nach Novara abgehen / und sich zu dem völligen Hauffen zu
Su=
sa schlagen; jene aber von Valenza solle von der Versatzung auß Cremona im Vorbeyzug mitgenommen
werden; auch wolle man ehestens einen allgemeinen Stillstand ausruffen lassen; zufolg dessen / das
Citta=
dell Geißlen geben solle.
6. Auff den 29. diß sollen die in Mirandola liegende Truppen außrucken / und sich
nach Gualtieri begeben / umb zu jenen auß Mantua bey ihrem Vorbeyzug zu stossen.
6. Jst bewilliget.
7. Die in Mantua liegende Besatzung solle den 1. Aprill den Platz raumen / und
den Tag darauff bey Borgoforte über die Brucken / so wir schlagen werden / den Poo
passi=
ren / sofort biß an die Brucken von Cremona / durch den Weeg / dessen man sich vergleichen
wird / marschiern.
7. Jst bewilliget.
8. Die Besatzung in Sabionetta solle auff den 1. April außziehen / zu jener / so
auß Cremona gezogen / stossen / und also fort den Weeg nehmen / welcher durch die
Be=
gleiter ihnen wird angewiesen werden.
8. Jst bewilliget.
9. Die in Cremona gelegene Truppen sollen über die Cremoner Bruck den Poo
pas=
sieren.
9. Jst bewilliget.
10. Alle in Mirandola / Mantua / Sabionetta und Cremona gestandene
Trup=
pen sollen sich vor erstgedachter Brucken versamblen / und also durch das
Piacen=
tinische / Mayländische und Jhro Königl. Hochheit von Savoyen Gebiet / gerad nach
Susa / durch die Strassen / und Anweisung / wie man sich vergleichen wird / den Marsch
nehmen.
10. Jst bewilliget.
11. Jede Besatzung solle 10. Stuck und die Zubehörungen der Artillerie / sambt
100. Schuß für jedes Stuck / auch jeder Fußgänger und Reutter 20. Schuß Pulver und
Bley mit sich fortzunehmen befuget seyn.
11. Man erlaubet 10. Stuck für sambtliche Plätz abzuführen / ohne deren Stucken / welche für Finale
bewilliget worden / und man wird sich deren Oerther halber / auß welchen sie eigentlich abgeführet werden
sollen / vergleichen: nemblichen 4. von 12. Pf. 2. von 6. Pf. und 4. von 3. Pf. schwehrer Kugel / nebst 50.
Schuß für jedwederes.
12. Jm Fall die Commendanten deren Plätzen diesem Articul vor ihre eigene oder
deren Anligenherten / so unter ihrer Besatzung sich befinden / etwas beyzufü⟨g⟩en
hät=
ten / solle ihnen das zugestanden werden / welches man ehender nicht wissen kan / biß ihnen
der Befehl zu der würcklichen Abtrettung zugeschickt werde.
12. Wann die Commendanten dem berührten Articul was beysetzen wollen / wird man sich mit
ih=
nen nach Billichkeit abfinden.
13. Kein Uberlauffer / was Nation derselbe wäre / solle weggenommen werden.
13. Denen Uberlauffern solle zugelassen seyn / zu denen Jhrigen wiederkehren zu mögen; im Fall sie
aber nicht wolten / wird man keinen mit Gewalt nehmen.
14. Es solle kein Officier / Soldat / noch anderer / was Stands derselbe feindlicher
Seits seyn möchte / zwischen die Königliche Truppen sich mischen dörffen / umb die
Fußgänger / Reutter / oder Dragoner abwendig zu machen.
14. Jst bewilliget.
15. Die nöthige Wägen sollen / sowohl von denen Oerthern / worauß die
Besatzun=
gen außziehen / als von allen anderen / wo selbe vorbey marschiren / biß nach Susa / so viel
als zu Uberführung deren Königlichen Effecten / deren Krancken und Fahrnussen deren
Trup=
pen / und Generalen erforderlich seynd / umbsonst herbeygeschafft werden.
15. Es werden vor jede Bataillon / wie auch vor jedes Reutter=Regiment drey Wägen umbsonst
hergegeben werden: die übrige Wägen aber werden die Feinde schuldig seyn zu bezahlen / außgenommen
die Generals Persohnen / welchen man solche auch umbsonst wird herbey schaffen.
16. Es soll uns erlaubt seyn 2. Kriegs=Commissarien in denen Plätzen von Mayland
oder Piemont nach eigener Wahl zu hinterlassen / sowohl umb vor die hinterlassene
Kran=
cke Sorg zu tragen / welchen / nach ihrer Genesung / die freye Zuruckkehrung in
Franck=
reich auff eben dem Fuß / wie solche denen Truppen wiederfahren / gestattet werden solle;
als alle die Schulden abzuführen / und andere noch nicht außgemachte Geschäffte / sowohl
in der Lombardey / als in Piemont zu schlichten: Mittels dessen die Commissarien / Einnehmer /
Zahlmeister / und andere in Pavia / Allexandria / Casal und Turin / zur Abzahlung deren
Schulden und Beyhülf deren Krancken / Hinterbliebene die Erlaubnuß haben sollen / in
Franckreich ebenmässig zuruck zu kehren; nachdeme sie denen besagten 2. Commissarien /
welche der Printz von Vaudemont benennen wird / ihre Rechenschaft abgestattet haben
werden.
16. Jst bewilliget: mit dem Verstand / daß man unter denen Königl.
Effecten
keine Munitions=
und Kriegs=Zugehörungen will begriffen haben; massen bekant / daß man in diesem Articul von keinem
Kriegs=Vorrath redet / so man aber zur Vorsorg hat anmercken wollen.
17. Die Feinde und Länder / in denen wir Krieg geführet / sollen / wegen derer bey
de=
nen
extraordinari
Marschen verschafften Fuhr=Wercken / noch für die bey Begleitungen
ver=
lohren gangene Ochsen / oder gelieffertes Heu / Stroh und Holtz / so lang als wir dasige
Orthe besessen haben / nichts anfordern.
17. Jst bewilliget.
18. Es solle erlaubt seyn die Spitäler deren Plätze außzulähren / und alles auff dem
Poo / unerwartet des Abzugs deren Truppen / einzuschiffen; zu Beförderung dessen / man
die Paßport / sowohl für die Schiff / Krancke / Verwundte und Fahrnussen / als die
Com=
missarien und dero Zugegebene / welche über sie die Obsicht biß nach Elivas haben / erthei=
len solle; allda die Wägen stehen müssen / umb alles nach Susa zu überführen / und / da
die Noth erfordern möchte / daß man einige Krancke oder Fahrnussen an einem Orth in
Mayland oder Piemont unterweegs lassen müste / solle man selbe alldort annehmen; da=
hin verstanden / daß solches auff Unkosten des Königs für dessen Unterthanen beschehe.
18. Jst verwilliget.
19. Uber die Stuck / so jedwedere Besatzung mit sich wird abführen dörffen / solle
auch die Feld=Artillerie / welche in 30. Stucken / unterschiedlicher Schwere / und 5. Mör=
ser bestehet / sambt der Munition / so man nach der Hand abholen wolte / hinwegzu=
führen zugelassen seyn.
19. Was das grobe Geschütz deren Plätzen betrifft / bleibt oben / unter dem 11. Articul / verstanden /
belangend aber die Feld=Artillerie / sollen 24. Stuck / jedoch kein Mörser / wohl aber 20. Schuß / zu jedem
Stuck / mitzunehmen erlaubet seyn.
20. Im fall der Noth sollen / feindlicher Seits / zur obbemeldter Artillerie die
behö=
rige Wägen umbsonst herbey geschafft werden.
20. Uber die Ochsen vor jedes Stuck wird man vor die völlige Artillerie 30. Wägen umbsonst
herbey schaffen / wofern übrigens was vonnöthen / müssen es die Feind bezahlen.
21. Alle Zugehörungen der Artillerie / sambt all=dero Bedienten / sollen mit
selbi=
ger nach Susa / eben mit diesen Bedingnussen / wie die Kriegs=Völcker / geführet werden.
21. Jst bewilliget.
Effecten
22. Jnnerhalb 3. Monathen / von Zeit der Unterschreibung des Vergleichs
anzu=
rechnen / solle uns zugestanden werden / alle Lebens=Mitteln und Kriegs=Geräthschafften /
so in denen Plätzen befindlich / sambt anderen Königlichen Effecten / nach Genua / Vene=
dig / oder Susa / sowohl zu Wasser / als über Land / abzuführen / darüber zur Sicherheit
nöthige Paß=Brieff ertheilet werden solten; dabey man die Fuhren bezahlen will / jedoch /
mit dem Vorbehalt / an denen Oerthern sich / es seye mit denen Kayserl. Commissarien / oder
insgemein / mit andern Persohnen / auch mit Juden / wer es erkauffen wurde / abzufinden.
23. Die Lebens=Mittel / so denen Feinden zugehörig / weil unmöglich die Fuhren
herbeyzuver=
schaffen / mögen diese verkauffen / oder Commissarien hinterlassen / welchen 3. Monath zum Verkauff und
Entrichtung obberührten Effecten verwilliget seyn sollen: die Kriegs=Geräthschaften haben in denen
Plä=
tzen zuruck zu verbleiben / ausser denen / welche man / sowohl für die Feind=als Besatzungs=Artillerie / auß=
folgen und austheilen lassen wird; besag dessen / solches denen Truppen verwilliget worden.
23. Der Jntendant / die Kriegs=Commissarien / General=Proviantmeister / Spital=
Verwalter / Postmeister / Jngenieurs / Zahlmeister / und ins gesambt alle Beambte /
deren man eine Verzeichnuß durch den Jntendanten einreichen wird / sollen mit denen
Truppen / oder absonderlich außziehen dörffen / denen man Paßport / umb sicher nach
Susa zu gelangen / einhändigen solle.
23. Jst verwilliget.
24. Die Gallioten sollen können nach Venedig abgeführet werden / umb sich ihrer
allda zu gebrauchen; die Officiers und Boots=Gesellen aber sollen mit unseren Truppen
auff eben die Bedingnussen / wie von denen Officieren oben verstanden / erlassen werden.
24. Jst bewilliget.
25. Alle in Jtalien gemachte Kriegs=Gefangene / was Stands und Nation sie seyn
könten / sollen uns treulich außgelieffert / und mit unseren Truppen abgefolget werden;
verbinden uns hinwieder alle diejenige Gefangene / welche in Franckreich / und nicht
al=
sogleich bey der Hand seynd / umb stracks außgehändiget zu werden / in einer Monaths=
Frist zu überlieffern.
25. Die Gefangene Frantzosen / welche in einer besonderen Verzeichnuß / und in denen Kayserl.
Händen würcklich sich befinden / sollen ausgefolgt werden / sowohlen als die / so zu Roveredo / la Badia
und bey des General Wetzel Corpo anzutreffen; belangend die Spanier / Welsche / Schweitzer und
Grau=
bünder / wird man eben also vom Obristen an biß auff den niedrigsten verfahren / jene außgenommen /
welche unter denen Kayserl. oder Sr. Königl. Hochheit Truppen Dienst nehmen / oder aber völlig der
Kriegs=Diensten sich begeben wolten: überigens bleibt man wegen der Kayserl. Gefangenen mit dem
ver=
gnügt / was in dem Articul enthalten / nemblich vom Obristen angefangen / und sofort ab.
26. Alle Schweitzer / welche gefangen genommen worden / und in dem
Mayländi=
schen / oder in ihrem Land seynd / sollen frey gesprochen werden.
26. Die / so nicht Dienst angenommen / werden erachtet / daß sie unter dem Articul deren
Gefan=
genen begrieffen seyen.
27. Die Feind sollen allen ob=ermeldten Truppen / sowohl der Reutterey / als Fuß=
Volck / und Gefolg deren Ober=Officieren / deren Truppen / Proviant=Weesens und
Artil=
lerie / das Brod / Fütterey und Quartier an allen Orthen des Durchzugs umbsonst
ver=
schaffen; über welches eine Verzeichnuß von dem Jntendant außgehändiget werden
sol=
le / auch die Truppen den vierten Tag Rastag halten / und des Tags weiter nicht / als
10. Wälsche Meylen / marschiren dörffen:
27. Das Brod / der Habern / oder andere Körner für die Pferdt können nicht umbsonst gegeben
wer=
den / weil die Feinde auß denen Vorrath=Häusern deren Plätzen ihren Nutzen ziehen wollen / also werden sie
bemeldte Sorthen bezahlen / oder eine gewisse Mänge Mehls oder Getraids hergeben müssen / wovon man
ihnen das Tägliche biß an die Gräntzen von Piemont erfolgen lassen wird; das Heu bewilliget man ihnen
umbsonst / und wo man dessen nichts haben kan / werden sich die Feind mit dem Stroh oder mit der
Füt=
terey / so allda wurde zu haben seyn / begnügen müssen: Jngleichem bleibt der Marsch bey 10. Welschen
Meylen des Tags beschlossen / und der Rastag auff den 4ten außgesetzet.
28. Printz von Vaudemont samt seiner Gemahlin / und alle Generals=Personen / was
Nation sie seyn mögen / sollen / nach ihrem Belieben / mit denen Truppen / oder besonders /
sambt all=ihren Kutschen / Wägen / Außrüstungen / Gefolg und Hof=Bedienten / den
graden und kürtzesten Weeg nach Susa abziehen dörffen; denen man und ihren bey sich
Habenden die Paßport und geziemende Begleitung / zu dero Sicherheit / auch das
Un=
terkommen und die Fütterung verschaffen solle.
28. Jst bewilliget / was den Printz von Vaudemont und dessen Gemahlin / wie auch die Generals=
Personen / ihren Gefolg und Außrüstungen belanget / auch trauet man ihren Worten / daß sie nichts als
was die Noth erfordert / begehren werden.
29. Es solle nicht gestattet werden / daß man einen Officier / Soldaten / Knecht /
oder andere Personen / Schulden halber / anhalte / weilen anerbotten wird / Commissarien
zu hinterlassen / umb sich derentwegen / nach Billichkeit / abzufinden.
Jst bewilliget.
30. Was die Schulden anbetrifft / welche der Printz von Vaudemont zu Mayland
und in dasigem Staat haben möchte / deswegen solle er durch gültige Bürgschafften
Richtigkeit verschaffen / zur Versicherung solcher in nächsten 6. Monathen zu bezahlen;
worüber man ihme Zug umb Zug seine Fahrnussen und Haabschafften erfolgen / und
sei=
nen Hof=Bedienten die Freyheit / solche einzupacken / auch diese nach Genua oder Susa /
mittels deren vor seine Bezahlung erstattenden Fuhren / zu bringen sichere Paß=Brieff
er=
theilen lassen wird; Es solle erlaubet seyn dem
Charle Semple
und dem
la Gorge
,
Zweyen seiner Hoffbedienten / wie auch allen anderen / so er schicken wird / die ihm
zu=
gehörige Fahrnussen und Geräthschafften zusammen zu suchen / welche vielleicht durch
besondere Leuthe in denen Unordnungen / bey Außraumung seines Hauses / möchten
ver=
zogen worden; seyn und umb hierinfalls allen nöthigen Fleiß anwenden zu können / wolle
er den Printz Eugeni ersuchet haben / seine hohe Authorität zu ertheilen / auff daß die
Be=
meldte ihre Verrichtungen hierin thun nicht verhindert würden.
30. Man hat gar kein Bedencken dem Printz von Vaudemont seine Fahrnussen außfolgen zu
las=
sen / wann nur die Creditorn ihrer Bezahlung vergwisset seyn werden / und Printz Eugeni verwilliget /
sofern man alles nach Recht und Billichkeit vollziehe / seine Authorität vorzuschützen.
31. Eben dieses solle / wegen der Fahrnussen und Sachen deren Hoffgenossenen des
bemeldten Printz von Vaudemont / was hiervon in Mayland oder dasigem Staat sich
be=
finden möchte / verwilliget werden; welchen solche auff Genua oder Susa innerhalb drey
Monath / entweder durch ihre Abgeschickte zu bringen / oder selbige selbsten auffzusuchen /
erlaubt seyn: wozu ihnen vor 3. Monath / sowohl nach Mayland zu reysen / als sich nach
Genua oder Susa zuruck zu fügen / Paßport erfolget werden sollen.
31. Jst bewilliget / ausser dem / was anfangs eingezogen / oder verzogen seyn möchte.
32. Alle obere und geringere Officiers / was Nation sie seyn / so villeicht in
de=
nen Piemont=oder Mayländischen Städten etwas von ihren Außrüstungen hinterlassen
hätten / sollen eben Erlaubnuß haben / solche nach Genua oder Susa zu bringen / und
ih=
nen die Paß=Brieff / wann sie eine verlangen / hierzu ertheilet werden.
32. Jst bewilliget / ausser dem / was anfangs eingezogen / oder verzogen worden.
33. Es solle / was zu Verpflegung und Sicherheit des Marsches deren Truppen
und ihrer Rüstungen biß nacher Susa / erfordert wird / veranstaltet werden.
33. Der Sicherheit / des Marsches wegen / wird man die Anstalt machen / und was die Verpflegung
betrifft / ist in denen vorigen Articuln schon beantwortet worden.
34. Printz von Vaudemont begehret an den Staat von Mayland / von dem Jhm
als Mayländis. General Gouverneur außgeworffenem Gelde / die Bezahlung der 50000.
Thaler / welche Jhme vom Monath September 1706. vor dem feindlichen Einfall
ruck=
ständig verbliben.
34. Man will dem Printz von Vaudemont die Erleutherung deren Rechnungen / was seine
ordentli=
che Bestallung / als Gouverneur von Mayland betragt / biß dahin / wie der Termin im Articul
entworf=
fen / gestehen / und im Fall / daß ihm hierin etwas zuruck gehalten werden solte / wolle Printz Eugenius
ihme durch Richtigkeit den Staat von Mayland verschaffen lassen.
35. Es solle auch der Mayländische Staat denen Lifferanten der Artillerie / des
Brods / Kriegs=Gezeugs / Fütterey / Getrayds / und anderen / was man ihnen außständig
gebliben / und auff die Weiß / wie in denen hierzu von dem Magistrat und Staat von
May=
land gegebenen Anweisungen ihnen versprochen worden / bezahlen.
35. Das ist eine Erörterung / so dem Staat und dem Rath von Mayland angehet / und nach den
Rechten / haben die Feind keinen Antheil mehr haben / solle entschieden werden.
36. Man solle dem
Don Jean de Hererra
, Groß Cantzlern / welcher zu Bologna ist /
einen Paß ertheilen / damit Er / sambt seine Fahrnussen zu denen Truppen gelangen /
und mit diesen / oder besonders / wie es ihme gefällig / recht nach Susa / oder Genua / den
kürtzesten Weeg gehen könne; auch solle Jhme zugelassen werden seine Haabschafften / so
Er in Mayland oder dasigem Staat möcht hinterlassen haben / mit sich abzuführen.
36. Jst / soviel fahrnussen betrifft / eben auff dem Fuß / wie in vorhergehenden Articulen gesagt
worden / bewilliget.
37. Weil das Modenesische abgetretten / wird erlaubt seyn von dem Ober=Rath zu
Modena
Rechenschafft zu begehren / über dasselbe / was man dem König biß auff den
Tag der Außlährung des Cittadell von Modena von Modenesischen Einkünfften / und
denen durch dem Ober=Rath in Summa der 22000. Pfund / biß zu End des letzt
abgewiche=
nen Septembris / beschehenen Anweissungen schuldig / nembl. 12000. an den Hrn.
Che=
meraut
, 6000. an den Hrn.
Chevalier de Luxemburg
, und 4000. an den Hrn.
des
Ainuillers
zu bezahlen.
37. Das Cittadell zu Modena hat capituliret / als wird dieser Articul dahin gewiesen.
38. Alle Officiers / Soldaten und andere Persohnen / was Nation ⟨/⟩ Stands / oder
Handthierung sie immer seyn mögen / sollen in völliger Freyheit gelassen werden / ohne sie
oder auch Dero Haußgenossene zu zwingen / mit denen Truppen wegzuziehen; oder in
Jtalien bey dero Verrichtungen und Hanthirungen zu verbleiben: Es solle ihnen frey
ste=
hen die Haabschafften mit sich fortzubringen / oder selbige in Zeit von 3. Monathen ohne
einigerley Hindernuß zu verhandlen / auch sollen unter keinem Schein jene / welche denen
zweyen Cronen auff einige Weiß gedienet / oder sonst zugethan waren / im geringsten nicht
belästiget werden.
38. Jst verwilliget / ausser für diejenige / welche über 8. Monath verbleiben wollen / die sodann
ei=
ne neue Erlaubnuß vonnöthen haben werde.
39. Alle Generals und nachgesetzte Officiers / wie auch andere / so in beeder Cronen
Dienste seynd / sollen deren Güter / welche sie in dem Mayländischen Staat /
Montferrat
Modenesisch=und Mantuanischen haben / geniessen können / oder die Freyheit haben / in=
nerhalb eines Jahrs / selbe zu verkauffen / oder deshalben andere Anordnung
vorzuneh=
men.
39. Jst bewilliget auff 6. Monath sich vor jene Parthey / so ihnen am anständigsten vorkommen
wird / zu erklären.
40. Dem Hertzogen von Mantua solle man einen Theil von
Montferrat
, so ihm
ge=
hörig / oder für eine Gleichgibigkeit Cremona / oder das Cremonesische mit eben
dersel=
ben
Neutralität
einraumen / mit welcher ihme Mantua und dessen Staat / in
wel=
chem die Guastall=und Bozolische begriffen verbleiben / auch ihme frey stehen solle / nach
Abzug deren Truppen beeder Cronen eine
neutrale
Besatzung nach eignen Belieben in
Mantua und Cremona hinein zu verlegen.
40. Jst in allen Puncten abgeschlagen; indessen wird die Erhaltung denen Jnwohnern zu
Man=
tua und alldort befindlichen Juden versprochen.
41. Dem
Duc de Mirandola
solle
Mirandola
und sein Staat wieder
eingeräu=
met werden.
41. Die Antwort ist im vorigen Articul mit verstanden.
42. Alle Schiff und behöriges Gezeug zu denen Schiff=Brucken / umb über die
Was=
ser währenden Marsches deren Truppen nacher Susa zu setzen / sollen auff Unkosten
de=
ren Feinden herbeygeschafft und gemacht: auch der Befehl zu dem Ende von ihnen
erthei=
let werden / daß die zur Verfertigung der Brucken zu Cremona benöthigte Schiffe
unver=
schüblich abgeführt werden.
42. Jst bewilliget.
43. Beederseits sollen Gaiseln / biß zu völliger Bewerckstelligung gegenwärtigen
Vertrages / gegeben werden / über dessen völligen Jnhalt Jhro Königliche Hoheit von
Sa=
voyen / und Printz Eugenius gutsprechen sollen.
43. Jst bewilliget durch zwey Officiers: nemblichen einen Feld=Marschallen / und einem
Obri=
sten oder Brigadier / und besagte Gutsprechung. Geschehen zu Mayland / den 13. Mertz / 1707.
(
L. S)
Graff Schlick.
(
L. S)
St. Pater.
(
L. S)
Graff Daun.
(
L. S)
La Javeliere
.
Wir / zufolg des Uns von Jhro allerchristlichsten Majestät gegebenen Befehl und
Voll=
macht / haben die hierob enthaltene Vergleichs=Articul vor gültig angenommen. Gesche=
hen zu Mantua den 15. Mertz / 1707.
( L. S) Carl Heinrich von Lothringen.
Obgeschribene Articuln habe ich gutgeheissen / und garantirt.
( L. S) Eugene der Savoye .
Von GOttes Gnaden
Victor Amadé
, der Anderte / Hertzog zu Savoyen / Fürst
von Piemont / König zu Cypern / Obrister General=Commendant Jhrer Kayserl. Ma=
jestät Kriegs=Völckern / in Jtalien / ꝛc. Nachdeme Uns obige durch den Printz Eugeni
unterschriebene Articuln zu Handen kommen / haben Wir selbige gutgeheissen / genehm=
gehalten / und bestättiget / billichen / halten genehm / und bestättigen selbige in ihrem
Be=
halt und Form / und versprechen bey Fürstlichem Glauben und Wort solche zu halten und
unverbrüchlich halten zumachen / ohne darwider zu thun / noch zu gestatten / daß weder
offentlich / noch heimlich hierwieder gehandelt werde. Zu Urkund dessen haben Wir
Ge=
genwärtiges eigenhändig unterschrieben / und deme Unser Secret=Jnsigel auffdrucken
lassen. Gegeben zu Turin den 16. Mertz / 1707.
( L. S) V. Amadé.